Schönen Urlaub! Andere Länder - andere Sitten - Urlaubsreisen mit dem Auto ...und was dabei zu beachten ist! - LPV
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Schönen Urlaub! Andere Länder - andere Sitten Urlaubsreisen mit dem Auto ...und was dabei zu beachten ist! Ausgabe 2018
Liebe Kollegin, lieber Kollege! Die Sommerferien stehen vor der Tür. Zeit, um sich zu erholen und Kraft zu tanken. Viele der Kolleginnen und Kollegen nutzen diese Gelegenheit, um in Nachbarsländer ihren Urlaub zu verbringen. Verkehrsregeln unterscheiden sich von Land zu Land und werden auch regelmäßig geändert. Eine kleine Broschüre mit den wichtigsten Informationen über andere Länder kann hier sehr hilfreich sein. Und dies möchten wir Ihnen in Form unseres Urlaubsfolders mit auf Ihre Urlaubsreise geben. Mein Team und ich wünschen Ihnen und Ihrer Familie einen schönen und erholsamen Urlaub! Ihr Mag. Hans Zöhling Obmann der Landespersonalvertretung ÖSTERREICH A ITALIEN I Währung: Euro Währung: Euro Notruf: 112 Notruf: 112 Geschwindigkeit: Ortsgebiet Land/Schnellstraße Autobahn Geschwindigkeit: Ortsgebiet Land/Schnellstraße Autobahn 50 km/h 100 km/h 130 km/h* 50 km/h 90 - 110 km/h 130 km/h *Tempolimits auf speziellen Teilstrecken beachten Bei schlechter Sicht gilt auf Autobahnen 110km/h, Kindersicherung: Für Kinder bis 150 cm Rückhalteeinrichtung vorge- auf Schnellstraßen 90 km/h bzw. 50 km/h bei Nebel. schrieben, ab einer Körpergröße von 135cm kann ein Gesonderte Gescheindigkeitsbeschränkungen für höhenverstellbarer Dreipunktgurt ohne Kindersitz- Führerscheinneulinge beachten. polster verwendet werden. Kindersicherung: Kinder mit weniger als 36kg und unter 150cm müssen Licht am Tag: Empfohlen. mit einem geeigneten Rückhaltesystem befördert werden. Mitführpflicht: Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste. Licht am Tag: Licht am Tag für Autofahrer auf Autobahnen und Promillegrenze: 0,5 Promille. außerhalb von Ortsgebieten. Telefonieren: Nur in Verbindung mit einer Freisprecheinrichtung Mitführpflicht: Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste für alle Winterausrüstung: Vom 1.11 bis 15.4. Winterreifenpflicht oder Schnee- Fahrzeuginsassen. ketten an mindestens zwei Antriebsrädern. Spikereifen sind vom 1.10. bis 31.5. erlaubt. Promillegrenze: 0,5 Promille. Sonstiges: Vignettenpflicht auf Autobahnen, bei Stau Rettungs- Telefonieren: Nur in Verbindung mit einer Freisprecheinrichtung. gasse bilden! Winterausrüstung: In Italien gilt auf vielen Strecken die Pflicht, Win- Strafenkatalog: Alkohol am Steuer: ab EUR 300,-; 20 km/h zu schnell: terreifen zu benutzen - leider existieren aber keine ab EUR 30,-; Rotlichtverstoß: ab EUR 70,-; Parkdelikt: einheitlichen Regelungen. Auf die Regelungen wird ab EUR 20,-; Handy am Steuer: ab EUR 50,-; Nichtan- an den jeweiligen Straßen durch entsprechende legen Sicherheitsgurt: ab EUR 35,- Beschilderung hingewiesen. Spikereifen sind vom 15.11 bis 15.3 erlaubt. Tempolimit: Freiland: 90 km/h, Autobahnen: 120 km/h Parken: Schwarz-gelbe Bodenmarkierungen bedeuten Parkver- bot, gilt auch für gelb gekennzeichnete - zB. für Taxi und Busse reservierte - Parkflächen. Sonstiges: Kilometerbezogene/Pauschale Maut Strafenkatalog: Alkohol am Steuer: ab EUR 530,-; 20 km/h zu schnell: ab EUR 170,-; Rotlichtverstoß: ab EUR 170,-; Park- delikt: ab EUR 40,-; Handy am Steuer: ab EUR 165,-; Nichtanlegen Sicherheitsgurt: ab EUR 80,-
DEUTSCHLAND D SLOWENIEN SLO Währung: Euro Währung: Euro Notruf: 112 Notruf: 112 Geschwindigkeit: Ortsgebiet Land/Schnellstraße Autobahn Geschwindigkeit: Ortsgebiet Land/Schnellstraße Autobahn 50 km/h 100 km/h 130 km/h* 50 km/h 90 - 100 km/h 130 km/h *Empfohlene Richtgeschwindigkeit. Bei schlechter Kindersicherung: Kinder unter 12 Jahren und kleiner als 150 cm müssen Sicht (weniger als 50 Meter) gilt Limit 50 km/h. mit einem Rückhaltesystem gesichert werden, das der Kindersicherung: Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm Größe und dem Gewicht des Kindes entspricht. sind, dürfen in Kraftfahrzeugen nur mitgenommen Licht am Tag: Ganzjährig für alle Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. werden, wenn sie in einer ihrer Größe entsprechenden Rückhaltevorrichtung gesichert sind. Mitführpflicht: Verbandskasten, Warndreieck (auch für Anhänger), Warnweste (für alle Fahrzeuginsassen), Ersatzlampen- Licht am Tag: Empfohlen. set (wird empfohlen). Mitführpflicht: Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste. Promillegrenze: 0,5 Promille (0,0 Promille für Berufsfahrer und Promillegrenze: 0,5 Promille. Fahranfänger) Telefonieren: Nur in Verbindung mit einer Freisprecheinrichtung Telefonieren: Nur in Verbindung mit einer Freisprecheinrichtung Winterausrüstung: Den Wetterverhältnissen angepasst, Tempolimit bei Winterausrüstung: Zwischen 15.11. und 15.3. sowie bei winterlichen Schneeketten: 50 km/h, Spikereifen sind verboten. Fahrverhältnissen. Es können auch Ganzjahresreifen Einfahrt in Umweltzonen nur mit Plakette erlaubt. Bei mit einer Mindestprofiltiefe von 3mm verwendet Sonstiges: werden. Spikereifen sind verboten. Stau Rettungsgasse bilden! Strafenkatalog: Alkohol am Steuer: ab EUR 500,-; 20 km/h zu schnell: Sonstiges: Maut und Vignettenpflichtige Straßen. Bei Stau bis EUR 35,-; Rotlichtverstoß: EUR 90,- bis EUR 320,-; Rettungsgasse bilden! Parkdelikt: EUR 10,- bis EUR 70,-; Handy am Steuer: Parken: Zwischen 7 und 19 Uhr ist ein Parkticket erforderlich. ab EUR 100,-, Nichtanlegen Sicherheitsgurt: EUR 30,- Strafenkatalog: Alkohol am Steuer: ab EUR 300,-; 20 km/h zu schnell: ab EUR 80,-; Rotlichtverstoß: EUR 300,-; Parkdelikt: ab EUR 40,-; Handy am Steuer: EUR 120,-, Nichtanle- gen Sicherheitsgurt: EUR 120,- KROATIEN HR UNGARN H Währung: Kroatische Kuna (HRK) Währung: Ungarische Forint (HUF) Notruf: 112 Notruf: 112 Geschwindigkeit: Ortsgebiet Land/Schnellstraße Autobahn Geschwindigkeit: Ortsgebiet Land/Schnellstraße Autobahn 50 km/h 90 - 110 km/h 130 km/h 50 km/h 90 - 110 km/h 130 km/h Gesonderte Geschwindigkeitsbeschränkungen für Kindersicherung: Kinder unter 3 Jahren dürfen nur im Kindersitz beför- junge Fahrer unter 25 Jahren beachten! dert werden. Dieser darf nur dann auf dem Vordersitz befestigt werden, wenn er entgegen der Fahrtrichtung Kindersicherung: Kinder bis 5 Jahren müssen in Kindersitzen auf dem montiert wird und der Airbag deaktiviert ist. Kinder Rücksitz befördert werden. Ab 5 Jahren reicht der älter als 3 Jahre und größer als 135 cm dürfen auf dem 3-Punkt-Gurt mit Kinderkissen auf dem Rücksitz aus. Rücksitz unter Verwendung des Sicherheitsgurtes Licht am Tag: Gilt vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten befördert werden. Sonntag im März auf allen Straßen. Licht am Tag: Ganzjährig für alle Kraftfahrzeuge vorgeschrieben Mitführpflicht: Verbandskasten, Warndreieck (auch für Anhänger), (ausgenommen im Stadtgebiet). Warnweste (für alle Fahrzeuginsassen), Ersatzlam- Mitführpflicht: Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste (für alle In- penset (ausgenommen Fahrzeuge mit Xenon- oder sassen), empfohlen wird Feuerlöscher, Ersatzlampenset. Neonleuchten bzw. LEDs). Promillegrenze: 0,0 Promille (strenge Kontrollen!). Promillegrenze: 0,5 Promille (0,0 Promille für Berufsfahrer und Verkerhsteilnehmer bis 24 Jahre). Telefonieren: Nur in Verbindung mit einer Freisprecheinrichtung Winterausrüstung: Keine generelle Winterreifenpflicht, je nach Wetter- Telefonieren: Nur in Verbindung mit einer Freisprecheinrichtung verhältnissen kann eine Winterausrüstung durch Winterausrüstung: Auf einigen Straßen oder Streckenabschnitten gilt un- kurzfristige Beschilderung vorgeschrieben werden abhängig von der Witterung und den Straßenverhält- Spikereifen verboten. nissen zwischen dem 15. November und 15. April eine Sonstiges: Vignettenpflicht auf Autobahnen. Bei Stau Rettungs- Winterreifenpflicht. Spikereifen sind verboten. gasse bilden! Parken: Gebührenpflichtige Parkzonen in einigen Städten. Parken: Kurzparkzonen sind gebührenpflichtig. Gelbe Zick- zacklinien bzw. fortlaufende und unterbrochene gelbe Strafenkatalog: Alkohol am Steuer: ab EUR 90,-; 20 km/h zu schnell: Linien zeigen Halte- bzw. Parkverbote an. ab EUR 65,-; Rotlichtverstoß: ab EUR 260,-; Park- Strafenkatalog: Alkohol am Steuer: bis EUR 965,-; 20 km/h zu schnell: delikt: ab EUR 40,-; Überholverstoß: ab EUR 90,-; bis EUR 95,-; Rotlichtverstoß: bis EUR 320,-; Parkde- Handy am Steuer: ab EUR 65,- likt: bis EUR 320,-; Handy am Steuer: bis EUR 95,-, Nichtanlegen Sicherheitsgurt: bis EUR 130,-
TSCHECHISCHE REP. CZ SCHWEIZ CH Währung: Tschechische Kronen (CZK) Währung: Schweizer Franken Notruf: 112 Notruf: 112 Geschwindigkeit: Ortsgebiet Land/Schnellstraße Autobahn Geschwindigkeit: Ortsgebiet Land/Schnellstraße Autobahn 50 km/h 90 - 110 km/h 130 km/h 50 km/h 80 - 100 km/h 120 km/h Kindersicherung: Kinder unter 12 Jahren oder unter 150 cm Körpergrö- Kindersicherung: Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 150 cm ße müssen sowohl auf Vorder- bzw. Rücksitzen mit müssen mit einem Kindersitz gesichert werden. Für einem Rückhaltesystem gesichert werden. Kinder über 12 Jahren oder größer als 150 cm ist die Licht am Tag: Sicherung mit dem Sicherheitsgurt ausreichend. Ganzjährig für alle Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Mitführpflicht: Licht am Tag: Ganzjährig für alle Fahrzeuge vorgeschrieben. Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste, Ersatz- lampenset. Mitführpflicht: Verbandskasten, Warndreieck Promillegrenze: 0,0 Promille. Promillegrenze: 0,5 Promille; 0,1 Promille, die ihren Führerschein weniger als 3 Jahre besitzen und Berufsfahrer Telefonieren: Nur in Verbindung mit einer Freisprecheinrichtung Telefonieren: Nur in Verbindung mit einer Freisprecheinrichtung Winterausrüstung: Zwischen 1.11. und 31.3. gilt für alle vierrädrigen Kraftfahrzeuge auf allen Straßen in Tschechien eine Winterausrüstung: Keine generelle Winterreifenpflicht, Spikereifen sind Winterreifenpflicht. Spikereifen verboten. vom 1.11. bis 30.4. erlaubt. Parken: Halteverbot bei durchgezogenen und Parkverbot bei Parken: In Städten mit „blauer Zone“ Parkscheibe erforderlich. unterbrochenen gelben Linien am Fahrbahnrand oder Sonstiges: Vignettenpflicht. Bei Stau Rettungsgasse bilden! blauer Markierungen auf der Fahrbahn. Sonstiges: Vignettenpflicht auf Autobahnen und Autostraßen. Bei Strafenkatalog: Alkohol am Steuer: ab EUR 555-; 20 km/h zu schnell: Stau Rettungsgasse bilden! ab EUR 165,-; Rotlichtverstoß: EUR 230,-; Parkdelikt: Strafenkatalog: ab EUR 35,-; Handy am Steuer: EUR 90,-, Nichtanle- Alkohol am Steuer: ab EUR 100,-; 20 km/h zu schnell: gen Sicherheitsgurt: EUR 55,- ab EUR 40,-; Rotlichtverstoß: ab EUR 100,-; Park- delikt: ab EUR 40,-; Handy am Steuer: ab EUR 55,-, Nichtanlegen Sicherheitsgurt: EUR 80,- SLOWAKISCHE REP. SK Währung: Euro Notruf: 112 Geschwindigkeit: Ortsgebiet Land/Schnellstraße Autobahn 50 km/h 90 km/h 130 km/h Kindersicherung: Kinder unter 12 Jahren und Personen kleiner als 150 cm dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden. Kinder mit einem Gewicht von weniger als 36 kg müssen mit einer ihrem Alter und ihrer Größe ent- sprechenden Rückhaltevorrichtung auf dem Rücksitz befördert werden. Licht am Tag: Ganzjährig für alle Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Mitführpflicht: Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste. Promillegrenze: 0,0 Promille. Telefonieren: Nur in Verbindung mit einer Freisprecheinrichtung Winterausrüstung: Keine generelle Winterreifenpflicht. Spikereifen sind verboten. Parken: Ein mind. 3 m breiter Fahrstreifen für jede Fahrtrich- tung muss frei bleiben. Auf Brücken und bis zu 15 » IMPRESSUM m vor und nach Bahnübergängen besteht Park- und Herausgeber: Landespersonalvertretung der NÖ Landesbediensteten Halteverbot. Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten Sonstiges: Vignettenpflicht auf Autobahnen und Autostraßen. Bei einem Unfall muss der Unfallverursacher EUR 170 Inhalt: Serviceteam LPV Kosten für den Polizeieinsatz tragen. Gestaltung: Serviceteam LPV und Amtsdruckerei Fotos: © Romolo Tavani Strafenkatalog: Alkohol am Steuer: ab EUR 200,-; 20 km/h zu schnell: Druck: Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Gebäudeverwaltung, Amtsdruckerei ab EUR 35,-; Rotlichtverstoß: EUR 100,-; Parkdelikt: ab EUR 30,-; Handy am Steuer: ab EUR 50,-, Nichtan- Stand Juni 2018 legen Sicherheitsgurt: ab EUR 50,- Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich hierbei um eine Informationsbroschüre handelt. Änderungen, Irrtümer, Satz- und Druckfehler vorbehalten.
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