Schriftliche Kleine Anfrage

 
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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                      Drucksache    22/5652
22. Wahlperiode                                                                                10.09.21

                         Schriftliche Kleine Anfrage
                    des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 02.09.21

                             und   Antwort des Senats

      Betr.:     Impfdurchbrüche und Auffrischimpfungen – wie ist die Situation in
                 Hamburg?

      Einleitung für die Fragen:
                 Laut Drs. 22/5534 lag der Anteil der Impfdurchbrüche am Gesamt aller SARS-
                 CoV-2-Infektionen im August 2021 bei 1,8 Prozent. Darüber hinaus lag die
                 Inzidenz, laut Corona-Briefing, bei den Geimpften bei unter 5, bei den Unge­
                 impften hingegen bei über 78 (Stand 24.08.21).
                 Ich frage den Senat:
      Einleitung für die Antworten:
      Hamburg hat im Corona-Briefing KW 34 eine gesonderte 7-Tage-Inzidenz für geimpfte
      und ungeimpfte Personen veröffentlicht. Gegenwärtig gibt es unterschiedliche Werte
      beziehungsweise Betrachtungsweisen in verschiedenen Kommunen und Bundeslän­
      dern zu den Inzidenzen, die sich alle begründen und vertreten lassen. Nach Auffassung
      des Senats sollte dieser Wert bundesweit vergleichbar berechnet werden. Inzwischen
      hat das Robert Koch-Institut (RKI) eine bundeseinheitliche Berechnungsgrundlage
      angekündigt, welche in Hamburg angewendet werden soll. Bis dahin wird Hamburg
      keine Berechnungen zur Inzidenz der Geimpften und Ungeimpften veröffentlichen.
      Im Übrigen siehe auch Drs. 22/5553, 22/5534.
      Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

      Frage 1:           Wie hat sich die Anzahl der Impfdurchbrüche seit Februar 2021 ent­
                         wickelt? Bitte Anzahl sowie Anteil am Gesamt aller vollständigen
                         Impfserien nach Kalenderwochen auflisten.

      Frage 2:           Wie verteilt sich die Anzahl der Impfdurchbrüche nach Altersgrup­
                         pen? Bitte Anzahl nach Kalenderwochen auflisten.
      Antwort zu Fragen 1 und 2:
      Personen, die einen vollständigen Impfschutz erhalten haben, sind ab 14 Tagen nach
      der vervollständigten Impfserie – in der Regel nach der zweiten Impfung – wirksam
      gegen einen schweren Krankheitsverlauf geschützt. Unter den 1.111.061 komplettier­
      ten Impfserien bis zum 23. August 2021 gab es bis einschließlich 7. September 2021
      1.170 Fälle, in denen sich eine Person trotz Schutzimpfung infiziert hatte. Das entspricht
      einem Anteil von 0,11 Prozent sogenannter Impfdurchbrüche.
      Darüber hinaus erfolgt keine gesonderte statistische Erfassung. Eine Einzelauswertung
      und wochenweise Darstellung ist für die genannten Fallzahlen in der für die Beantwor­
      tung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
      Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Drucksache 22/5652     Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

Frage 3:         Wie viele Personen mit Impfdurchbrüchen mussten aufgrund eines
                 schweren Krankheitsverlaufs im Krankenhaus behandelt werden?
                 Bitte Anzahl nach Monaten sowie Hospitalisierungsrate angeben.

Frage 4:         Wie viele Personen mit Impfdurchbrüchen mussten auf Intensivstati­
                 onen behandelt werden? Bitte Anzahl nach Monaten angeben.
Antwort zu Fragen 3 und 4:
Mit Datenstand 30. August 2021, 11.00 Uhr, wurden dem Infektionsepidemiologischen
Landeszentrum 57 Personen mit Wohnsitz Hamburg gemeldet, die mit Impfdurchbruch
im Krankenhaus behandelt werden mussten.
Mit Datenstand 30. August 2021, 11.00 Uhr, wurden dem Infektionsepidemiologischen
Landeszentrum vier Personen mit Wohnsitz Hamburg gemeldet, die mit Impfdurchbruch
auf Intensivstation behandelt werden.
Im Übrigen werden die zur Beantwortung benötigten Daten nicht gesondert statistisch
erfasst.

Frage 5:         Wie hat sich die Inzidenz der Ungeimpften und der Geimpften in Ham­
                 burg seit August 2021 entwickelt? Bitte nach Kalenderwochen auflis­
                 ten.

Frage 6:         Wie berechnet sich die Inzidenz der Gruppe der Geimpften und die
                 der Ungeimpften? Bitte Rechenweg darstellen.
                 Wird die Inzidenz der jeweiligen Teilgruppe auf Grundlage der
                 Gesamtbevölkerung berechnet?
                 Wenn ja, bitte begründen warum.

Frage 7:         Wie würde sich die Inzidenz der Gruppe der Geimpften und die der
                 Ungeimpften darstellen, wenn die Inzidenz in Bezug zur jeweiligen
                 Teilgruppe berechnet wird? Bitte Rechenweg darstellen und die
                 jeweilige Inzidenz der Geimpften und Ungeimpften nach Kalenderwo­
                 chen auflisten.
Antwort zu Fragen 5, 6 und 7:
Siehe Vorbemerkung.

Vorbemerkung: Die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes sieht einen neuen
              Bewertungsmaßstab für die Infektionslage vor. Statt der 7-Tage-Inzi­
              denz sollen insbesondere die Zahlen der in regionalen Kliniken auf­
              genommenen Corona-Patienten/-innen je 100.000 Einwohner/-innen
              innerhalb von sieben Tagen „wesentlicher Maßstab“ für zu ergreifen-
              de Schutzmaßnahmen seien. Neben den Klinikeinweisungen sollen
              „weitere Indikatoren“, die – nach Altersgruppen differenzierte – Zahl
              der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner/-innen in sieben Tagen,
              die verfügbaren Intensivkapazitäten und die Zahl der Geimpften, ein­
              bezogen werden.

Frage 8:         Welche Schwellenwerte gelten zukünftig als Bewertungsmaßstab für
                 das Infektionsgeschehen in Hamburg?

Frage 9:         Welche Maßnahmen greifen ab welchem Schwellenwert für welchen
                 Indikator in Hamburg?

Frage 10:        Wie werden die verschiedenen herangezogenen Indikatoren mitei­
                 nander verknüpft, um das Infektionsgeschehen zu bewerten? Bitte
                 nachvollziehbar erläutern.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode   Drucksache 22/5652

Antwort zu Fragen 8, 9 und 10:
Hamburg hat in Erwartung bundesweiter Parameter bislang keine gesonderten Leitin­
dikatoren oder Schwellenwerte eingeführt. Davon unabhängig existiert ein sehr umfas­
sendes Monitoring mit einer Vielzahl von epidemiologischen Indikatoren, einer moleku­
laren Surveillance zu SARS-CoV-2, Indikatoren zu Impfraten, und Indikatoren zu Akti­
vität und Belastung des Gesundheitssystems, inklusive des Öffentlichen Gesundheits­
dienstes. Die Bewertung erfolgt in der Gesamtschau dieser Indikatoren.

Frage 11:         Ab wann sind nach Erachten des Senats die Versorgungskapazitäten
                  der Krankenhäuser erreicht?
Antwort zu Frage 11:
Hamburg verfügt über eine sehr gut ausgebaute Krankenhausversorgung, die während
der Pandemie ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt hat. Die Inanspruchnahme
der Krankenhäuser wird insbesondere zur Vermeidung einer eventuellen Überlastung
aktuell durch ein umfangreiches und zeitlich eng getaktetes Monitoring sowie durch ein
eigens hierfür aufgebautes Bettenregister beobachtet und regelmäßig überprüft.
Zur Bewertung der Belastungssituation steht die Planungsbehörde im engen Austausch
mit den Hamburger Krankenhäusern, um die jeweils besonderen Rahmenbedingungen,
wie das vorhandene und einsetzbare Personal, gegebenenfalls erforderliche Abstands-
und Isolierungsmaßnahmen, oder aber auch eine Häufung besonders schwerer Erkran­
kungen, die einen erhöhten Personalbedarf nach sich ziehen, erkennen zu können. Mit­
hilfe dieser Erkenntnisse erfolgt eine Steuerung der Belegungssituation, sodass eine
eventuelle Grenze der Versorgungskapazitäten erst gar nicht erreicht wird.

Vorbemerkung: Die Inzidenz in der Altersgruppe der Zwölf- bis 17-Jährigen ist beson­
              ders hoch. Auffällig dabei ist, dass auch in dieser Altersgruppe die
              Hamburger Bezirke unterschiedlich betroffen sind. Laut Drs. 22/5534
              liegt die Inzidenz in dieser Altersgruppe im Bezirk Mitte bei über 434,
              im Bezirk Eimsbüttel hingegen bei 91.

Frage 12:         Wie erklärt sich der Senat die unterschiedliche Verteilung der Inzi­
                  denz in den Altersgruppen in den Bezirken?
Antwort zu Frage 12:
Eine unterschiedliche Inzidenz zwischen Bezirken kann eine Reihe von Ursachen
haben. Sie stellt eine Momentaufnahme dar. Zu den Faktoren, die zu einer unterschied­
lichen Inzidenz beitragen können, gehören beispielsweise die Gesamtinzidenz in dem
jeweiligen Bezirk, die Wohnverhältnisse, die Arbeitsverhältnisse, unterschiedliches
Kontaktverhalten und der Grad der Mobilität, sowie die Inanspruchnahme von Testmög­
lichkeiten und Impfangeboten.

Frage 13:         Welche dezentralen Impfangebote richteten sich seit August 2021
                  speziell an die Altersgruppe der Zwölf- bis 17-Jährigen? Bitte nach
                  Datum, Standort und Anzahl der Impfungen auflisten.

Frage 14:         In welchen Stadtteilen plant der Senat dezentrale Impfangebote, die
                  sich speziell an jüngere Altersgruppen richten? Bitte nach Datum und
                  Standort auflisten.
Antwort zu Fragen 13 und 14:
Auf Grundlage der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vom
19. August 2021 können im Rahmen aller mobilen, dezentralen Angebote Kinder und
Jugendliche ab zwölf Jahren geimpft werden. Die entsprechenden Termine werden fort­
laufend im Internet veröffentlicht (https://www.hamburg.de/corona-impfstationen/). In
der Vergangenheit durchgeführte Termine sind unter https://www.hamburg.de/corona-
impfung/15277872/impfstellen/ abrufbar. Impfungen von Kindern und Jugendlichen sind
zudem in verschiedenen, mit der Stadt kooperierenden, Krankenhäusern möglich und
sind unter https://www.hamburg.de/corona-impfung/15040122/krankenhaus/ veröffent­
licht. Im Übrigen siehe auch Drs. 22/5553.

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Drucksache 22/5652      Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

Frage 15:        Welche Informations- und Aufklärungsangebote zur Corona-Schutz­
                 impfung richten sich speziell an die Altersgruppe der Zwölf- bis
                 17-Jährigen und deren Eltern?
Antwort zu Frage 15:
Die Informationen zum Infektionsgeschehen und dessen Prävention müssen aktuell
gehalten und regelmäßig angepasst werden. Deshalb wird auf der Internetseite ham­
burg.de über die Corona-Impfungen für Kinder und Jugendliche informiert:
https://www.hamburg.de/coronavirus/15239794/corona-impfung-kinder-jugendliche/.
Die aktuellen Aufklärungsmaterialien werden durch das RKI veröffentlicht:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbo­
gen-Tab.html.
Im Übrigen siehe hierzu auch Drs. 22/5553.

Vorbemerkung: Ab dem 11. Oktober 2021 werden die sogenannten Bürgertests nicht
              mehr kostenlos angeboten.

Frage 16:        Geht der Senat davon aus, dass ab Mitte Oktober die Anzahl der
                 Schnelltests in Hamburg rückläufig sein wird?
Antwort zu Frage 16:
Die für Gesundheit zuständige Behörde geht davon aus, dass der aktuelle Trend der
rückläufigen Anzahl der Schnelltests sich fortsetzen wird.

Frage 17:        Inwieweit trägt nach Erachten des Senats ein kostenloses Testange­
                 bot zu einem besseren Monitoring des Infektionsgeschehens bei?

Frage 18:        Würden, vor dem Hintergrund der steigenden Wahrscheinlichkeit
                 vom Impfdurchbrüchen, kostenlose PCR-Testangebote nach Erach­
                 ten des Senats zu einem besseren Monitoring des Infektionsgesche­
                 hens beitragen?
                 Wenn nein, warum nicht? Bitte ausführlich begründen.
Antwort zu Fragen 17 und 18:
Trotz des Wegfalls der kostenlosen sogenannten Bürgertestung, wird es weiterhin ziel­
gerichtete, kostenlose Testangebote geben. Diese werden angeboten in Pflegeheimen,
Krankenhäusern, weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen, Schulen
und Kitas, sowie für enge Kontaktpersonen, und alle Personen, auch Geimpfte, die
symptomatisch oder mildsymptomatisch sind. Darüber hinaus wird ein flächendecken­
des, anlass- und kostenloses Testangebot als nicht verhältnis- und nicht zweckmäßig
angesehen.
Die zuständige Behörde weist darauf hin, dass die Durchführung und Dokumentation
kostenloser Bürgertests nicht einem strukturierten, epidemiologischen Monitoring über
die Ausbreitung von SARS-CoV-2 entspricht. Es werden keine soziodemografischen
Daten erhoben und ausgewertet. Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass die
absolute Zahl der Impfdurchbrüche auch dadurch steigt, dass mehr Menschen geimpft
sind.

Vorbemerkung: Im Gesundheitsausschuss am 24.08.21 berichtete der Senat, dass
              ab September in den Hamburger Pflegeeinrichtungen die dritte Auf­
              frischimpfung durchgeführt werden soll.

Frage 19:        In welchen Pflegeeinrichtungen sind Auffrischimpfungen zu wann
                 geplant?

Frage 20:        Wie werden Hamburger/-innen über 80 Jahre, die nicht in einer Pfle­
                 geeinrichtung leben, über das Angebot einer Auffrischimpfung infor­
                 miert?

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode       Drucksache 22/5652

Frage 21:         Welche Priorisierung plant Hamburg für die dritte Auffrischimpfung
                  einzuführen? Aus welchen Gründen? Falls keine Priorisierung einge­
                  führt wird, warum nicht?
Antwort zu Fragen 19, 20 und 21:
Die Gesundheitsministerkonferenz hat am 06. September 2021 ihre Beschlüsse zu Auf­
frischimpfungen aktualisiert. Diese sind unter https://www.gmkonline.de/Beschlu­
esse.html?uid=225&jahr=2021 abrufbar.
Auffrischimpfungen werden in erster Linie über das Regelsystem der niedergelassenen
Praxen oder auch betriebsärztliche Angebote erfolgen. Ergänzend stehen die an der
Impfkampagne beteiligten Krankenhäuser zur Verfügung. Auch eine gezielte Öffentlich­
keitsarbeit, mit Blick auf die Möglichkeit zu Auffrischimpfungen, kann erst nach der Ver­
öffentlichung der entsprechenden Empfehlung der STIKO erfolgen.
Eine Priorisierung ist nicht erforderlich, denn eine zeitliche Impfreihenfolge ergibt sich
durch den Abschluss der jeweils vorausgegangen Impfserie. Im September wird zudem
in Hamburg mit den ersten Auffrischimpfungen in stationären Pflegeeinrichtungen durch
mobile Impfteams begonnen. Für die Einsatzplanung wird dabei die Reihenfolge der
Einsätze aus dem ersten Impfdurchlauf herangezogen.

Vorbemerkung: In den Hamburger Pflegeeinrichtungen sind die mobilen Impfteams
              im Einsatz, um die Auffrischimpfung durchzuführen. Gleichzeitig wer­
              den auch die dezentralen Impfangebote in den Stadtteilen durch die
              mobilen Impfteams sichergestellt.

Frage 22:         Wie viele mobile Impfteams sind aktuell in Hamburg mit wie vielen
                  Personen täglich im Einsatz?

Frage 23:         Plant der Senat den Einsatz mobiler Impfteams, auch aufgrund der
                  Schließung des zentralen Impfzentrums, auszubauen?
                  Wenn ja, zu wann und wie viele Teams sollen zukünftig im Einsatz
                  sein?
                  Wenn nein, warum nicht?

Frage 24:         Inwieweit ist durch den Einsatz der mobilen Impfteams in den Pflege­
                  einrichtungen der Einsatz der Teams in den Stadtteilen betroffen und
                  möglicherweise eingeschränkt?
Antwort zu Fragen 22, 23 und 24:
Die Größe und Zusammensetzung der Impfteams richtet sich je nach der Größenord­
nung und der Anzahl der anzufahrenden Einrichtungen aus. Daher hat ein mobiles Impf­
team keine feststehende Größe. Die Einsätze in den Pflegeeinrichtungen fügen sich in
die gesamtstädtische, mobile Impfplanung ein. Damit der Fokus dabei auch weiterhin
auf den ohnehin geplanten, dezentralen und offenen Impfangeboten in den Stadtteilen
liegt, wurden die personellen Kapazitäten des mobilen Impfens zum 01. September
2021 ausgebaut. Insgesamt sind derzeit circa 170 Personen im Kontext des mobilen
Impfens beschäftigt.

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