Schriftliche Kleine Anfrage
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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/5652 22. Wahlperiode 10.09.21 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 02.09.21 und Antwort des Senats Betr.: Impfdurchbrüche und Auffrischimpfungen – wie ist die Situation in Hamburg? Einleitung für die Fragen: Laut Drs. 22/5534 lag der Anteil der Impfdurchbrüche am Gesamt aller SARS- CoV-2-Infektionen im August 2021 bei 1,8 Prozent. Darüber hinaus lag die Inzidenz, laut Corona-Briefing, bei den Geimpften bei unter 5, bei den Unge impften hingegen bei über 78 (Stand 24.08.21). Ich frage den Senat: Einleitung für die Antworten: Hamburg hat im Corona-Briefing KW 34 eine gesonderte 7-Tage-Inzidenz für geimpfte und ungeimpfte Personen veröffentlicht. Gegenwärtig gibt es unterschiedliche Werte beziehungsweise Betrachtungsweisen in verschiedenen Kommunen und Bundeslän dern zu den Inzidenzen, die sich alle begründen und vertreten lassen. Nach Auffassung des Senats sollte dieser Wert bundesweit vergleichbar berechnet werden. Inzwischen hat das Robert Koch-Institut (RKI) eine bundeseinheitliche Berechnungsgrundlage angekündigt, welche in Hamburg angewendet werden soll. Bis dahin wird Hamburg keine Berechnungen zur Inzidenz der Geimpften und Ungeimpften veröffentlichen. Im Übrigen siehe auch Drs. 22/5553, 22/5534. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Frage 1: Wie hat sich die Anzahl der Impfdurchbrüche seit Februar 2021 ent wickelt? Bitte Anzahl sowie Anteil am Gesamt aller vollständigen Impfserien nach Kalenderwochen auflisten. Frage 2: Wie verteilt sich die Anzahl der Impfdurchbrüche nach Altersgrup pen? Bitte Anzahl nach Kalenderwochen auflisten. Antwort zu Fragen 1 und 2: Personen, die einen vollständigen Impfschutz erhalten haben, sind ab 14 Tagen nach der vervollständigten Impfserie – in der Regel nach der zweiten Impfung – wirksam gegen einen schweren Krankheitsverlauf geschützt. Unter den 1.111.061 komplettier ten Impfserien bis zum 23. August 2021 gab es bis einschließlich 7. September 2021 1.170 Fälle, in denen sich eine Person trotz Schutzimpfung infiziert hatte. Das entspricht einem Anteil von 0,11 Prozent sogenannter Impfdurchbrüche. Darüber hinaus erfolgt keine gesonderte statistische Erfassung. Eine Einzelauswertung und wochenweise Darstellung ist für die genannten Fallzahlen in der für die Beantwor tung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Drucksache 22/5652 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Frage 3: Wie viele Personen mit Impfdurchbrüchen mussten aufgrund eines schweren Krankheitsverlaufs im Krankenhaus behandelt werden? Bitte Anzahl nach Monaten sowie Hospitalisierungsrate angeben. Frage 4: Wie viele Personen mit Impfdurchbrüchen mussten auf Intensivstati onen behandelt werden? Bitte Anzahl nach Monaten angeben. Antwort zu Fragen 3 und 4: Mit Datenstand 30. August 2021, 11.00 Uhr, wurden dem Infektionsepidemiologischen Landeszentrum 57 Personen mit Wohnsitz Hamburg gemeldet, die mit Impfdurchbruch im Krankenhaus behandelt werden mussten. Mit Datenstand 30. August 2021, 11.00 Uhr, wurden dem Infektionsepidemiologischen Landeszentrum vier Personen mit Wohnsitz Hamburg gemeldet, die mit Impfdurchbruch auf Intensivstation behandelt werden. Im Übrigen werden die zur Beantwortung benötigten Daten nicht gesondert statistisch erfasst. Frage 5: Wie hat sich die Inzidenz der Ungeimpften und der Geimpften in Ham burg seit August 2021 entwickelt? Bitte nach Kalenderwochen auflis ten. Frage 6: Wie berechnet sich die Inzidenz der Gruppe der Geimpften und die der Ungeimpften? Bitte Rechenweg darstellen. Wird die Inzidenz der jeweiligen Teilgruppe auf Grundlage der Gesamtbevölkerung berechnet? Wenn ja, bitte begründen warum. Frage 7: Wie würde sich die Inzidenz der Gruppe der Geimpften und die der Ungeimpften darstellen, wenn die Inzidenz in Bezug zur jeweiligen Teilgruppe berechnet wird? Bitte Rechenweg darstellen und die jeweilige Inzidenz der Geimpften und Ungeimpften nach Kalenderwo chen auflisten. Antwort zu Fragen 5, 6 und 7: Siehe Vorbemerkung. Vorbemerkung: Die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes sieht einen neuen Bewertungsmaßstab für die Infektionslage vor. Statt der 7-Tage-Inzi denz sollen insbesondere die Zahlen der in regionalen Kliniken auf genommenen Corona-Patienten/-innen je 100.000 Einwohner/-innen innerhalb von sieben Tagen „wesentlicher Maßstab“ für zu ergreifen- de Schutzmaßnahmen seien. Neben den Klinikeinweisungen sollen „weitere Indikatoren“, die – nach Altersgruppen differenzierte – Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner/-innen in sieben Tagen, die verfügbaren Intensivkapazitäten und die Zahl der Geimpften, ein bezogen werden. Frage 8: Welche Schwellenwerte gelten zukünftig als Bewertungsmaßstab für das Infektionsgeschehen in Hamburg? Frage 9: Welche Maßnahmen greifen ab welchem Schwellenwert für welchen Indikator in Hamburg? Frage 10: Wie werden die verschiedenen herangezogenen Indikatoren mitei nander verknüpft, um das Infektionsgeschehen zu bewerten? Bitte nachvollziehbar erläutern. 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/5652 Antwort zu Fragen 8, 9 und 10: Hamburg hat in Erwartung bundesweiter Parameter bislang keine gesonderten Leitin dikatoren oder Schwellenwerte eingeführt. Davon unabhängig existiert ein sehr umfas sendes Monitoring mit einer Vielzahl von epidemiologischen Indikatoren, einer moleku laren Surveillance zu SARS-CoV-2, Indikatoren zu Impfraten, und Indikatoren zu Akti vität und Belastung des Gesundheitssystems, inklusive des Öffentlichen Gesundheits dienstes. Die Bewertung erfolgt in der Gesamtschau dieser Indikatoren. Frage 11: Ab wann sind nach Erachten des Senats die Versorgungskapazitäten der Krankenhäuser erreicht? Antwort zu Frage 11: Hamburg verfügt über eine sehr gut ausgebaute Krankenhausversorgung, die während der Pandemie ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt hat. Die Inanspruchnahme der Krankenhäuser wird insbesondere zur Vermeidung einer eventuellen Überlastung aktuell durch ein umfangreiches und zeitlich eng getaktetes Monitoring sowie durch ein eigens hierfür aufgebautes Bettenregister beobachtet und regelmäßig überprüft. Zur Bewertung der Belastungssituation steht die Planungsbehörde im engen Austausch mit den Hamburger Krankenhäusern, um die jeweils besonderen Rahmenbedingungen, wie das vorhandene und einsetzbare Personal, gegebenenfalls erforderliche Abstands- und Isolierungsmaßnahmen, oder aber auch eine Häufung besonders schwerer Erkran kungen, die einen erhöhten Personalbedarf nach sich ziehen, erkennen zu können. Mit hilfe dieser Erkenntnisse erfolgt eine Steuerung der Belegungssituation, sodass eine eventuelle Grenze der Versorgungskapazitäten erst gar nicht erreicht wird. Vorbemerkung: Die Inzidenz in der Altersgruppe der Zwölf- bis 17-Jährigen ist beson ders hoch. Auffällig dabei ist, dass auch in dieser Altersgruppe die Hamburger Bezirke unterschiedlich betroffen sind. Laut Drs. 22/5534 liegt die Inzidenz in dieser Altersgruppe im Bezirk Mitte bei über 434, im Bezirk Eimsbüttel hingegen bei 91. Frage 12: Wie erklärt sich der Senat die unterschiedliche Verteilung der Inzi denz in den Altersgruppen in den Bezirken? Antwort zu Frage 12: Eine unterschiedliche Inzidenz zwischen Bezirken kann eine Reihe von Ursachen haben. Sie stellt eine Momentaufnahme dar. Zu den Faktoren, die zu einer unterschied lichen Inzidenz beitragen können, gehören beispielsweise die Gesamtinzidenz in dem jeweiligen Bezirk, die Wohnverhältnisse, die Arbeitsverhältnisse, unterschiedliches Kontaktverhalten und der Grad der Mobilität, sowie die Inanspruchnahme von Testmög lichkeiten und Impfangeboten. Frage 13: Welche dezentralen Impfangebote richteten sich seit August 2021 speziell an die Altersgruppe der Zwölf- bis 17-Jährigen? Bitte nach Datum, Standort und Anzahl der Impfungen auflisten. Frage 14: In welchen Stadtteilen plant der Senat dezentrale Impfangebote, die sich speziell an jüngere Altersgruppen richten? Bitte nach Datum und Standort auflisten. Antwort zu Fragen 13 und 14: Auf Grundlage der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vom 19. August 2021 können im Rahmen aller mobilen, dezentralen Angebote Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren geimpft werden. Die entsprechenden Termine werden fort laufend im Internet veröffentlicht (https://www.hamburg.de/corona-impfstationen/). In der Vergangenheit durchgeführte Termine sind unter https://www.hamburg.de/corona- impfung/15277872/impfstellen/ abrufbar. Impfungen von Kindern und Jugendlichen sind zudem in verschiedenen, mit der Stadt kooperierenden, Krankenhäusern möglich und sind unter https://www.hamburg.de/corona-impfung/15040122/krankenhaus/ veröffent licht. Im Übrigen siehe auch Drs. 22/5553. 3
Drucksache 22/5652 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Frage 15: Welche Informations- und Aufklärungsangebote zur Corona-Schutz impfung richten sich speziell an die Altersgruppe der Zwölf- bis 17-Jährigen und deren Eltern? Antwort zu Frage 15: Die Informationen zum Infektionsgeschehen und dessen Prävention müssen aktuell gehalten und regelmäßig angepasst werden. Deshalb wird auf der Internetseite ham burg.de über die Corona-Impfungen für Kinder und Jugendliche informiert: https://www.hamburg.de/coronavirus/15239794/corona-impfung-kinder-jugendliche/. Die aktuellen Aufklärungsmaterialien werden durch das RKI veröffentlicht: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbo gen-Tab.html. Im Übrigen siehe hierzu auch Drs. 22/5553. Vorbemerkung: Ab dem 11. Oktober 2021 werden die sogenannten Bürgertests nicht mehr kostenlos angeboten. Frage 16: Geht der Senat davon aus, dass ab Mitte Oktober die Anzahl der Schnelltests in Hamburg rückläufig sein wird? Antwort zu Frage 16: Die für Gesundheit zuständige Behörde geht davon aus, dass der aktuelle Trend der rückläufigen Anzahl der Schnelltests sich fortsetzen wird. Frage 17: Inwieweit trägt nach Erachten des Senats ein kostenloses Testange bot zu einem besseren Monitoring des Infektionsgeschehens bei? Frage 18: Würden, vor dem Hintergrund der steigenden Wahrscheinlichkeit vom Impfdurchbrüchen, kostenlose PCR-Testangebote nach Erach ten des Senats zu einem besseren Monitoring des Infektionsgesche hens beitragen? Wenn nein, warum nicht? Bitte ausführlich begründen. Antwort zu Fragen 17 und 18: Trotz des Wegfalls der kostenlosen sogenannten Bürgertestung, wird es weiterhin ziel gerichtete, kostenlose Testangebote geben. Diese werden angeboten in Pflegeheimen, Krankenhäusern, weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen, Schulen und Kitas, sowie für enge Kontaktpersonen, und alle Personen, auch Geimpfte, die symptomatisch oder mildsymptomatisch sind. Darüber hinaus wird ein flächendecken des, anlass- und kostenloses Testangebot als nicht verhältnis- und nicht zweckmäßig angesehen. Die zuständige Behörde weist darauf hin, dass die Durchführung und Dokumentation kostenloser Bürgertests nicht einem strukturierten, epidemiologischen Monitoring über die Ausbreitung von SARS-CoV-2 entspricht. Es werden keine soziodemografischen Daten erhoben und ausgewertet. Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass die absolute Zahl der Impfdurchbrüche auch dadurch steigt, dass mehr Menschen geimpft sind. Vorbemerkung: Im Gesundheitsausschuss am 24.08.21 berichtete der Senat, dass ab September in den Hamburger Pflegeeinrichtungen die dritte Auf frischimpfung durchgeführt werden soll. Frage 19: In welchen Pflegeeinrichtungen sind Auffrischimpfungen zu wann geplant? Frage 20: Wie werden Hamburger/-innen über 80 Jahre, die nicht in einer Pfle geeinrichtung leben, über das Angebot einer Auffrischimpfung infor miert? 4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/5652 Frage 21: Welche Priorisierung plant Hamburg für die dritte Auffrischimpfung einzuführen? Aus welchen Gründen? Falls keine Priorisierung einge führt wird, warum nicht? Antwort zu Fragen 19, 20 und 21: Die Gesundheitsministerkonferenz hat am 06. September 2021 ihre Beschlüsse zu Auf frischimpfungen aktualisiert. Diese sind unter https://www.gmkonline.de/Beschlu esse.html?uid=225&jahr=2021 abrufbar. Auffrischimpfungen werden in erster Linie über das Regelsystem der niedergelassenen Praxen oder auch betriebsärztliche Angebote erfolgen. Ergänzend stehen die an der Impfkampagne beteiligten Krankenhäuser zur Verfügung. Auch eine gezielte Öffentlich keitsarbeit, mit Blick auf die Möglichkeit zu Auffrischimpfungen, kann erst nach der Ver öffentlichung der entsprechenden Empfehlung der STIKO erfolgen. Eine Priorisierung ist nicht erforderlich, denn eine zeitliche Impfreihenfolge ergibt sich durch den Abschluss der jeweils vorausgegangen Impfserie. Im September wird zudem in Hamburg mit den ersten Auffrischimpfungen in stationären Pflegeeinrichtungen durch mobile Impfteams begonnen. Für die Einsatzplanung wird dabei die Reihenfolge der Einsätze aus dem ersten Impfdurchlauf herangezogen. Vorbemerkung: In den Hamburger Pflegeeinrichtungen sind die mobilen Impfteams im Einsatz, um die Auffrischimpfung durchzuführen. Gleichzeitig wer den auch die dezentralen Impfangebote in den Stadtteilen durch die mobilen Impfteams sichergestellt. Frage 22: Wie viele mobile Impfteams sind aktuell in Hamburg mit wie vielen Personen täglich im Einsatz? Frage 23: Plant der Senat den Einsatz mobiler Impfteams, auch aufgrund der Schließung des zentralen Impfzentrums, auszubauen? Wenn ja, zu wann und wie viele Teams sollen zukünftig im Einsatz sein? Wenn nein, warum nicht? Frage 24: Inwieweit ist durch den Einsatz der mobilen Impfteams in den Pflege einrichtungen der Einsatz der Teams in den Stadtteilen betroffen und möglicherweise eingeschränkt? Antwort zu Fragen 22, 23 und 24: Die Größe und Zusammensetzung der Impfteams richtet sich je nach der Größenord nung und der Anzahl der anzufahrenden Einrichtungen aus. Daher hat ein mobiles Impf team keine feststehende Größe. Die Einsätze in den Pflegeeinrichtungen fügen sich in die gesamtstädtische, mobile Impfplanung ein. Damit der Fokus dabei auch weiterhin auf den ohnehin geplanten, dezentralen und offenen Impfangeboten in den Stadtteilen liegt, wurden die personellen Kapazitäten des mobilen Impfens zum 01. September 2021 ausgebaut. Insgesamt sind derzeit circa 170 Personen im Kontext des mobilen Impfens beschäftigt. 5
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