Zulassungsverfahren der Universität Hamburg
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CampusCenter Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung Alsterterrasse 1 │ 20354 Hamburg │ ServiceTel.: 040-42838-7000 │ www.uni-hamburg.de/campuscenter/kontakt Zulassungsverfahren der Universität Hamburg Quoten Die Studienplätze für Studienanfängerinnen und Studienanfänger werden nach folgenden Quoten vergeben: 10% für Studienbewerberinnen und -bewerber, die nicht aus den EU- bzw. EWR-Staaten stammen und Deutschen nicht gleichgestellt sind, 5% für Fälle außergewöhnlicher Härte (Härtequote), 2% für Spitzensportlerinnen und -sportler (Spitzensportlerquote), mindestens 3% für beruflich Qualifizierte (diese Quote kann sich bis auf max. 10% erhöhen, wenn die Härte- und Spitzensportlerquote nicht ausge- schöpft sind; Ausnahme: im BA-Studiengang Sozialökonomie sind es 40%). Von den danach verbleibenden Plätzen werden 10% nach Wartezeit, 90% nach dem Grad der Eignung und Motivation vergeben. Im Rahmen dieser Quote werden die Leistungen der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) in erheblichem Umfang in die Auswahlentscheidung einbezo- gen. Dialogorientiertes Servicever- Im Rahmen des Hamburger Vergabeverfahrens beteiligt sich die Universität fahren Hamburg mit den Studiengängen Psychologie und Rechtswissenschaft am Dia- logorientierten Serviceverfahren (DoSV), das von “hochschulstart.de“ für aus- gewählte Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung durchgeführt wird. Dieses Zulassungsverfahren erfolgt ebenfalls nach den oben beschriebe- nen Quoten. Näheres zum DoSV finden Sie ab Seite 5 in diesem Merkblatt. Auswahl im Rahmen In den Studiengängen der Universität Hamburg wird in der 90%-Quote in fast der 90%-Quote allen Studiengängen allein nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangs- berechtigung ausgewählt. Nur in den Studiengängen Physik, Geophysik/ Ozea- nographie und Meteorologie werden andere Auswahlkriterien berücksichtigt (s. S. 4). Sonderfälle Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung durch eine Fachhochschulzwischenprüfung erworben haben, gilt die Zwischen- prüfungsnote. Für Bewerberinnen und Bewerber, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung durch den Erwerb einer beruflichen Fortbildung in Form einer Meisterprüfung oder durch das Absolvieren eines Fachwirts bzw. einer entsprechend gleich- gestellten Fortbildungsprüfung erlangt haben, gilt die Note der beruflichen Fortbildung (www.uni-hamburg.de/meister). Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung über eine Eingangsprüfung für Berufstätige ohne allgemeine Hochschulreife (§ 38 HmbHG) erworben haben, gilt die Note der Eingangsprüfung (http://www.uni- hamburg.de/38). Für Bewerberinnen und Bewerber, die kein Abitur bzw. eine vergleichbare Hoch- schulzugangsberechtigung besitzen, jedoch mindestens ein Jahr an einer deut- schen Hochschule erfolgreich studiert haben und ihr Studium im gleichen Studi- engang oder einem Studiengang derselben Fachrichtung fortsetzen wollen, ergibt sich die Durchschnittsnote aus dem Nachweis der bisherigen Leistungen (z.B. Transcript of Records). Die Durchschnittsnote muss ausdrücklich im Nach- 16-11/2014
2 Sonderfälle (Fortsetzung) weis der bisherigen Leistungen ausgewiesen sein. Bewerberinnen und Bewerber für ein Zweitstudium können als Hochschul- zugangsberechtigung alternativ die Note ihres Hochschulabschlusses angeben. Die Noten dieser Hochschulzugangsberechtigungen werden ebenfalls in der 90%-Quote und nicht in einer Sonderquote eingereiht. Die Werte sind im Fol- genden unter dem Begriff „Abitur“ zusammengefasst. Weiterhin gibt es für diese Bewerbergruppe keine gesonderte Wartezeitquote. 10%-Quote nach Alter In der 10%-Quote nach Wartezeit können an der Universität Hamburg maximal der Hochschulzugangs- 10 Semester Wartezeit angesammelt werden. Wenn es mehr Bewerberinnen berechtigung und Bewerber mit 10 Semestern Wartezeit gibt, als Plätze vorhanden sind, ent- scheidet das Los. Studienzeiten an einer staatlichen deutschen oder einer aus- ländischen Universität gelten nicht als Wartezeit. Das Studium an einer privaten deutschen Hochschule wird als Wartezeit gewertet. Falsche Vorstellungen vom Folgende Fragen werden immer wieder gestellt, in denen sich falsche Auffas- NC! sungen widerspiegeln: Welcher NC ist für das kommende Semester festgelegt worden? Wie verbessert sich meine Note durch Wartezeit? Stehe ich, wenn ich abgelehnt wurde, auf einer Warteliste? Werden "Landeskinder" bevorzugt? Wie oft muss ich mich bewerben, um einen Platz sicher zu haben? Was heißt zulassungsbe- Der Begriff NC hat zunächst einmal nur eine Bedeutung im Zusammenhang mit schränkt? Zulassungsbeschränkungen. Ein Studiengang ist dann zulassungsbeschränkt, wenn eine Hochschule vor Beginn eines Semesters bestimmt, dass nur eine begrenzte Zahl von Studienplätzen bereitgestellt werden kann. Gibt es mehr Bewerbungen als Studienplätze, dann wird ein Auswahlverfahren nach o.g. Kriterien durchgeführt. Derzeit sind alle Studiengänge der Universität Hamburg zulassungsbeschränkt. Beispiel eines Zulassungsver- Das Zustandekommen des NC (also des Grenzwertes nach Note und des Grenz- fahrens wertes nach Wartezeit) wird nun anhand eines Beispiels dargestellt: In einem Studiengang der Universität Hamburg stehen 20 Studienplätze für die Vergabe nach Note und Wartezeit für ein Semester zur Verfügung (d.h. die Vorabquoten haben wir schon abgezogen); 90% (=18) dieser Plätze werden nach dem Kriteri- um Abiturnote, 10% (=2) dieser Plätze nach dem Kriterium Abituralter (Warte- zeit) vergeben. Nehmen wir an, dass sich 40 Personen beworben haben, die in der folgenden Liste hinsichtlich der für die Zulassung relevanten Daten be- schrieben sind (HJ = Wartezeit in Semestern). Tabelle 1: Liste der Bewerber/innen Name Note HJ Name Note HJ Name Note HJ Name Note HJ Klaus 3.0 4 Hans 1.6 4 Helmut 1,6 4 Irene 2.9 2 Dietmar 3.5 0 Thomas 2.0 0 Wilhelm 3.6 6 Brigitte 1.9 2 Sabine 1.7 8 Ursula 2.7 6 Ulf 3.7 10 Maria 3.1 4 Sanja 1.3 1 Elfriede 2.8 0 Bettina 3.0 10 Josef 3.1 4 Holger 3.1 10 Wilfried 3.4 2 Jens 3.6 3 Ulrike 1.4 2 Axel 2.1 0 Günther 2.1 2 Karl 2.9 4 Ludwig 2.1 2 Ingo 2.1 0 Doris 2.9 2 Christof 2.5 0 Emil 3.7 0 Christine 3.4 10 Norbert 3.3 5 Amalia 2.7 8 Susanne 3.9 4 Frank 2.1 2 Gerhard 2.7 4 Horst 4.0 2 Karin 3.3 5 Kurt 3.0 2 Olaf 3.5 0 Rüdiger 1.4 3 Anneliese 1.8 4
3 Tabelle 2: Leistungsliste (Qualifikation) Warteliste (Wartezeit) RP Name Note Los RP Name Wartezeit Los 1. Sanja 1.3 . 1. Bettina 10 Los zwischen 2. Holger 10 2. Rüdiger 1.4 Los mit Ulrike Bettina, Holger, 3. Christine 10 3 Ulrike 1.4 . Christine und Ulf 4. Ulf 10 4. Hans 1.6 Los mit Helmut 5. Helmut 1.6 . 5. Amalia 8 Los mit Sabine 6. Sabine 1.7 . 6. Sabine 8 . 7. Annelie 1.8 . 7. Ursula 6 Los mit Wilhelm 8. Brigitte 1.9 . 8. Wilhelm 6 . 9. Thomas 2.0 Los mit Christof 9. Norbert 5 Los mit Karin 10.Christof 2.0 . 10.Karin 5 . 11.Ludwig 2.1 . 11.Hans 4 . 12.Frank 2.1 . 12.Helmut 4 . 13.Günther 2.1 Los unter den 2.1’ern 13.Annelie 4 . 14.Axel 2.1 . 14.Gerhard 4 . 15.Ingo 2.1 . 15.Karl 4 Los unter allen 4’ern 16.Amalia 2.7 . 16.Klaus 4 . 17.Ursula 2.7 Los unter den 2.7’ern 17.Josef 4 . 18.Gerhard 2.7 . 18.Maria 4 . 19.Bettina 2.8 Los mit Elfriede 19.Susanne 4 . 20.Elfriede 2.8 . 20.Rüdiger 3 Los mit Jens 21.Karl 2.9 . 21.Jens 3 . 22.Irene 2.9 Los unter den 2.9’ern 22.Ulrike 2 . 23.Doris 2.9 . 23.Brigitte 2 . 24.Klaus 3.0 Los mit Kurt 24.Ludwig 2 . 25.Kurt 3.0 . 25.Frank 2 . 26.Holger 3.1 . 26.Günther 2 . 27.Josef 3.1 Los unter den 3.1’ern 27.Irene 2 Los unter allen 2’ern 28.Maria 3.1 . 28.Doris 2 . 29.Jens 3.1 . 29.Kurt 2 . 30.Norbert 3.3 Los mit Karin 30.Wilfried 2 . 31.Karin 3.3 . 31.Horst 2 . 32.Christine 3.4 Los mit Wilfried 32.Sanja 1 . 33.Wilfried 3.4 . 33.Christof 0 . 34.Dietmar 3.5 Los mit Olaf 34.Thomas 0 . 35.Olaf 3.5 . 35.Axel 0 . 36.Wilhelm 3.6 . 36.Ingo 0 Los unter allen 0’ern 37.Ulf 3.7 Los mit Emil 37.Elfriede 0 . 38.Emil 3.7 . 38.Olaf 0 . 39.Susanne 3.9 . 39.Dietmar 0 . 40.Horst 4.0 . 40.Emil 0 . Die Bildung der beiden Der erste Schritt besteht darin, die Bewerberinnen und Bewerber in eine Rangfol- Rangfolgen ge zu bringen, und zwar einmal anhand der Abitur-/Abschlussnote (Leistungsrang- liste), und weiterhin anhand der seit dem Abitur/Abschluss vergangenen Halbjah- re oder besser Semester (Warterangliste). Das Ergebnis dieser Rangreihung sehen Sie in Tabelle 2. Die Leistungsliste (Rangrei- Auf der Leistungsliste entscheidet die Abiturnote über den Rangplatz (RP), d.h. hung nach Qualifikation) über die relative Position im Vergleich zu den Mitbewerbern: So steht etwa Sabine auf RP 6 vor Annelie auf RP 7. Bei Notengleichheit entscheidet das Los (jede Be- werberin und jeder Bewerber bekommt zu Beginn des Verfahrens eine Zufalls- nummer als Los zugeteilt). Die Warteliste (Rangrei- Auf der Warteliste entscheidet die Anzahl der Wartehalbjahre, die seit Abitur ver- hung nach Wartezeit) strichen sind, über den Rangplatz wie bei Ulf (RP 4) und Amalia (RP 5). Wartezeit sammelt man automatisch ab Abiturdatum. Bei Wartezeitgleichheit entscheidet das Los. Die Höchstzahl sammelbarer Wartezeit beträgt 10 Semester.
4 Wer bekommt nun einen Nachdem die Ranglisten erstellt sind, kann zugelassen werden. Da in unserem Studienplatz? Beispiel 18 Plätze (90 %) nach Note vergeben werden, erhalten die ersten 18 der Leistungsliste, also bis einschließlich Gerhard, einen Zulassungsbescheid; die 2 Plätze (10 %) nach Wartezeit erhalten die ersten zwei der Warteliste, also Bettina und Holger. Nun werden die 20 Zulassungsbescheide verschickt. Die Hochschule erwartet, Das Nachrückverfahren und dass im Hauptverfahren innerhalb von zwei Wochen die Zugelassenen erklären, seine Auswirkungen ob sie ihren Platz annehmen. Häufig verzichten Bewerber auf Ihren Platz (viel- leicht haben sie sich auch an anderen Hochschulen beworben und ziehen eine andere Uni vor, oder wollen erst einmal Auslandserfahrungen sammeln). Neh- men wir einmal an, dass Hans, Brigitte und Holger ihre Plätze nicht angenom- men haben. Diese drei Plätze werden jetzt im Nachrückverfahren an die nächst- platzierten Bewerber vergeben, d.h. auf der Leistungsliste rücken Elfriede und Karl nach (Bettina hat ja nach Wartezeit ihren Platz bekommen). Wie ergibt sich nun der NC? Erst nach Abschluss des gesamten Nachrückverfahrens ergeben sich die Grenz- werte (NC-Werte), nämlich auf der Leistungsliste der Grenzwert nach Note, auf der Warteliste der Grenzwert nach Wartezeit. Ausnahmen: Die Werte in den Lehramtsstudiengängen und den BA-Studiengängen, die ein Nebenfach erfor- dern, zeigen die Werte vor Beginn des Nachrückverfahrens. In unserem Beispiel ergäbe sich der Notengrenzwert (NC) als Note der/des Letzt- zugelassenen, also Karls Abiturnote von 2.9 bildet den NC-Wert; Irene und Doris mit ebenfalls 2.9 sind nicht zugelassen worden, weil sie im Vergleich mit Karl Lospech gehabt haben. Genau muss man also sagen, dass alle Bewerberinnen und Bewerber, die eine bessere Note als 2.9 hatten, zugelassen werden konnten und dass innerhalb der Gruppe von Bewerberinnen und Bewerbern mit der Note 2.9 das Los entschieden hat. Der Wartezeitgrenzwert ergibt sich aus der Wartezeit der/des Letztzugelasse- nen auf der Warteliste, also Christines Wartezeit mit dem Grenzwert: 10 Halb- jahre. Unter den Bewerberinnen und Bewerbern mit 10 Wartesemestern ent- schied das Los über die Zulassung, denn Ulf mit auch 10 HJ hat keinen Platz be- kommen. Schlussfolgerungen: Welche Schlussfolgerungen lassen sich ziehen? Eine Note verbessert man nicht Was kann ich mit Grenz- dadurch, dass man wartet. Grenzwerte spiegeln immer das Verhältnis von An- werten (NC-Werten) anfan- gebot (Studienplätze) und Nachfrage (Bewerber) wider. Die NC-Werte sagen nur gen? etwas über ein vergangenes aber niemals etwas über ein zukünftiges Auswahl- verfahren aus: Niemand setzt einen NC-Wert für das zukünftige Verfahren fest, er ist die Note bzw. die Wartezeit der/des Letztzugelassenen. Die vergangenen Grenzwerte finden Sie unter http://www.uni-hamburg.de/nc Achtung! Weitere Auswahl- Bitte bedenken Sie, dass das hier dargestellte Beispiel nur dann gilt, wenn die kriterien in der 90%-Quote Abiturdurchschnittsnote in der 90%-Quote alleiniges Auswahlkriterium ist. Das in den ist in den Studiengängen Physik, Geophysik/Ozeanographie und Meteorologie Studiengängen: nicht der Fall. Physik, Für den Studiengang Physik erfolgt die Auswahl nach einem Punktwert, zu dem Geophysik/Ozeanographie die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, bestimmte Einzel- und noten, ein Auswahlgespräch und sonstige Qualifikationen, die für ein Physikstu- Meteorologie dium von Vorteil sind, beitragen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter: www.physnet.uni-hamburg.de/auswahlgespraeche.html Für die Studiengänge Geophysik/Ozeanographie und Meteorologie kann bei Vorliegen besonderer Leistungen (z.B. einschlägige Praktika, Berufserfahrungen oder Arbeitsergebnisse) im Rahmen des Zulassungsverfahrens die Durch- schnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung um bis zu 0,5 Notenpunkte verbessert werden. Sie geben in der Online-Bewerbung an, ob Sie solche Leis- tungen vorweisen können und reichen eine unbeglaubigte Kopie des Nachwei- ses bis Bewerbungsschluss ein.
5 Studiengänge, die durch die Die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie werden über das Stiftung für Hochschulzulas- Zulassungsverfahren von hochschulstart.de vergeben und sind ebenfalls zulas- sung hochschulstart.de ver- sungsbeschränkt (www.hochschulstart.de). Über dieses Verfahren informiert Sie geben werden das Merkblatt „Auswahlverfahren hochschulstart.de“. Ausnahme! Registrierung Die Universität Hamburg beteiligt sich mit den Studiengängen Psychologie (B.Sc.) für Psychologie (B.Sc.) und und Rechtswissenschaft (Staatsexamen) am Dialogorientierten Serviceverfahren Rechtswissenschaft (DoSV). Auch einige andere Universitäten nehmen mit diesen Studiengängen am (Staatsexamen) im Dialog- DoSV teil. Eine Bewerbung sowohl für Psychologie/Rechtswissenschaft über das orientierten Serviceverfah- DoSV als auch für einen weiteren Studiengang ist an der Universität Hamburg ren (DoSV) nicht möglich. Ausnahmen: Sie können sich sowohl für Psychologie als auch für Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg bewerben. Und Sie können sich weiterhin parallel für einen der medizinischen Studiengänge bzw. Pharmazie bei hochschulstart.de bewerben. Studienbewerberinnen und -bewerber, die nicht aus einem EU- bzw. EWR-Staat stammen und Deutschen nicht gleichgestellt sind, müssen sich ebenfalls im DoSV registrieren. Zum Sommersemester ist eine Bewerbung für Psychologie an der Uni Hamburg nicht möglich. Detaillierte Informationen finden Sie auch unter www.uni-hamburg.de/dosv und www.hochschulstart.de/dosv. Bevor Sie sich für den B.Sc.-Studiengang Psychologie oder Rechtswissenschaft (Staatsexamen) an der Uni Hamburg bewerben, registrieren Sie sich zunächst unter www.hochschulstart.de/dosv. Sie erhalten eine Bewerber-ID und eine BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer), mit der Sie dann Ihre Bewerbungen zentral bei hochschulstart oder dezentral an den einzelnen Universitäten abge- ben. Nachdem Sie sich registriert haben, bewerben Sie sich dezentral an der Uni- versität Hamburg. Das Bewerberportal ist für ein Wintersemester (WS) vom 1.6. – 15.7. und für ein Sommersemester (SoSe) vom 1.12. – 15.1. unter www.uni- hamburg.de/bewerbung geöffnet. Unter dem Menüpunkt externe Verfahren tra- gen Sie die Bewerber-ID und die BAN ein. Wenn Sie sich danach an weiteren Uni- versitäten, die am DoSV teilnehmen, für Psychologie und/oder Rechtswissen- schaft bewerben möchten, müssen Sie sich nicht noch einmal im DoSV registrie- ren. Sie können zu einem Wintersemester bis zum 18.8. und zu einem Sommer- semester bis zum 18.2. eine Reihenfolge Ihrer Zulassungsanträge (Prioritätenfest- legung) über hochschulstart.de festlegen. Wenn Sie für Ihren Wunschstudienplatz an der Uni Hamburg eine Zusage erhalten, möchten wir Sie bitten, den Platz so schnell wie möglich anzunehmen. Während der Koordinierungsphase 1 (WS: 16.7.-15.8. / SoSe: 16.1.-15.2.) übermitteln die Universitäten Ihre Listen mit den Ergebnissen an hochschulstart.de (die Uni Hamburg lässt nach dem oben beschriebenen Verfahren zu). Sie können den Stand Ihrer Bewerbungen und etwaige Zulassungsangebote nun in Ihrem hoch- schulstart-Benutzerkonto einsehen; wir empfehlen Ihnen, sich regelmäßig über den aktuellen Stand Ihrer Bewerbungen zu informieren. Erhalten Sie mehrere Zulassungsangebote, können Sie entweder einen Studienplatz annehmen – dann wird Ihre Bewerbung aus allen anderen Ranglisten gestrichen; oder Sie nehmen keinen der angebotenen Plätze an – dann bleiben alle Zulassungsangebote zu- nächst erhalten. In der Entscheidungsphase (WS: 16.8.-18.8. / SoSe: 16.2.-18.2.) können Sie ein Zulas- sungsangebot annehmen, noch abwarten oder eventuell Ihre Rangfolge der Stu- dienortwünsche neu festlegen. Die Priorisierung bestimmt in der nachfolgenden Koordinierungsphase 2 (WS: 19.8.-24.8. / SoSe: 19.2.-24.2.) die Auswahl des best- möglichen Angebots. Erhalten Sie z.B. ein Zulassungsangebot für Ihre zweite Be- werbung, werden alle dahinter aufgelisteten Bewerbungen automatisch gestri- chen. Wenn Sie zum Ende dieser Koordinierungsphase kein Zulassungsangebot angenommen haben, erhalten Sie für Ihre höchste Priorität einen Zulassungsbe- scheid. Kann Ihnen zu keinem Antrag ein Zulassungsangebot gemacht werden, erhalten Sie zu jedem Antrag einen Ablehnungsbescheid.
6 Die Universität Hamburg beteiligt sich nicht am Clearingverfahren. Sollten Sie Zulassungsangebote erhalten, aber wegen eines Dienstes das Studium nicht antreten, müssen Sie eine Rückstellung mitteilen. Näheres hierzu finden Sie auch im Merkblatt Studium und Dienstleistung (http://www.uni-hamburg.de/ merkblaetter/studium-und-dienst.pdf )
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