Zulassungsverfahren der Universität Hamburg

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                                                                                                        Psychologische Beratung

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                 Zulassungsverfahren der Universität Hamburg

 Quoten                               Die Studienplätze für Studienanfängerinnen und Studienanfänger werden nach
                                      folgenden Quoten vergeben:
                                       10% für Studienbewerberinnen und -bewerber, die nicht aus den EU- bzw.
                                          EWR-Staaten stammen und Deutschen nicht gleichgestellt sind,
                                       5% für Fälle außergewöhnlicher Härte (Härtequote),
                                       2% für Spitzensportlerinnen und -sportler (Spitzensportlerquote),
                                       mindestens 3% für beruflich Qualifizierte (diese Quote kann sich bis auf
                                          max. 10% erhöhen, wenn die Härte- und Spitzensportlerquote nicht ausge-
                                          schöpft sind; Ausnahme: im BA-Studiengang Sozialökonomie sind es 40%).
                                      Von den danach verbleibenden Plätzen werden
                                       10% nach Wartezeit,
                                       90% nach dem Grad der Eignung und Motivation vergeben. Im Rahmen
                                         dieser Quote werden die Leistungen der Hochschulzugangsberechtigung
                                         (z.B. Abitur) in erheblichem Umfang in die Auswahlentscheidung einbezo-
                                         gen.
 Dialogorientiertes Servicever-       Im Rahmen des Hamburger Vergabeverfahrens beteiligt sich die Universität
 fahren                               Hamburg mit den Studiengängen Psychologie und Rechtswissenschaft am Dia-
                                      logorientierten Serviceverfahren (DoSV), das von “hochschulstart.de“ für aus-
                                      gewählte Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung durchgeführt
                                      wird. Dieses Zulassungsverfahren erfolgt ebenfalls nach den oben beschriebe-
                                      nen Quoten. Näheres zum DoSV finden Sie ab Seite 5 in diesem Merkblatt.
 Auswahl im Rahmen                    In den Studiengängen der Universität Hamburg wird in der 90%-Quote in fast
 der 90%-Quote                        allen Studiengängen allein nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangs-
                                      berechtigung ausgewählt. Nur in den Studiengängen Physik, Geophysik/ Ozea-
                                      nographie und Meteorologie werden andere Auswahlkriterien berücksichtigt (s.
                                      S. 4).
 Sonderfälle                          Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung
                                      durch eine Fachhochschulzwischenprüfung erworben haben, gilt die Zwischen-
                                      prüfungsnote.
                                      Für Bewerberinnen und Bewerber, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung
                                      durch den Erwerb einer beruflichen Fortbildung in Form einer Meisterprüfung
                                      oder durch das Absolvieren eines Fachwirts bzw. einer entsprechend gleich-
                                      gestellten Fortbildungsprüfung erlangt haben, gilt die Note der beruflichen
                                      Fortbildung (www.uni-hamburg.de/meister).
                                      Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung über
                                      eine Eingangsprüfung für Berufstätige ohne allgemeine Hochschulreife (§ 38
                                      HmbHG) erworben haben, gilt die Note der Eingangsprüfung (http://www.uni-
                                      hamburg.de/38).
                                      Für Bewerberinnen und Bewerber, die kein Abitur bzw. eine vergleichbare Hoch-
                                      schulzugangsberechtigung besitzen, jedoch mindestens ein Jahr an einer deut-
                                      schen Hochschule erfolgreich studiert haben und ihr Studium im gleichen Studi-
                                      engang oder einem Studiengang derselben Fachrichtung fortsetzen wollen,
                                      ergibt sich die Durchschnittsnote aus dem Nachweis der bisherigen Leistungen
                                      (z.B. Transcript of Records). Die Durchschnittsnote muss ausdrücklich im Nach-

16-11/2014
2

 Sonderfälle (Fortsetzung)           weis der bisherigen Leistungen ausgewiesen sein.
                                     Bewerberinnen und Bewerber für ein Zweitstudium können als Hochschul-
                                     zugangsberechtigung alternativ die Note ihres Hochschulabschlusses angeben.
                                     Die Noten dieser Hochschulzugangsberechtigungen werden ebenfalls in der
                                     90%-Quote und nicht in einer Sonderquote eingereiht. Die Werte sind im Fol-
                                     genden unter dem Begriff „Abitur“ zusammengefasst. Weiterhin gibt es für
                                     diese Bewerbergruppe keine gesonderte Wartezeitquote.

 10%-Quote nach Alter                In der 10%-Quote nach Wartezeit können an der Universität Hamburg maximal
 der Hochschulzugangs-               10 Semester Wartezeit angesammelt werden. Wenn es mehr Bewerberinnen
 berechtigung                        und Bewerber mit 10 Semestern Wartezeit gibt, als Plätze vorhanden sind, ent-
                                     scheidet das Los. Studienzeiten an einer staatlichen deutschen oder einer aus-
                                     ländischen Universität gelten nicht als Wartezeit. Das Studium an einer privaten
                                     deutschen Hochschule wird als Wartezeit gewertet.

 Falsche Vorstellungen vom           Folgende Fragen werden immer wieder gestellt, in denen sich falsche Auffas-
 NC!                                 sungen widerspiegeln:
                                        Welcher NC ist für das kommende Semester festgelegt worden?
                                        Wie verbessert sich meine Note durch Wartezeit?
                                        Stehe ich, wenn ich abgelehnt wurde, auf einer Warteliste?
                                        Werden "Landeskinder" bevorzugt?
                                        Wie oft muss ich mich bewerben, um einen Platz sicher zu haben?
 Was heißt zulassungsbe-             Der Begriff NC hat zunächst einmal nur eine Bedeutung im Zusammenhang mit
 schränkt?                           Zulassungsbeschränkungen. Ein Studiengang ist dann zulassungsbeschränkt,
                                     wenn eine Hochschule vor Beginn eines Semesters bestimmt, dass nur eine
                                     begrenzte Zahl von Studienplätzen bereitgestellt werden kann. Gibt es mehr
                                     Bewerbungen als Studienplätze, dann wird ein Auswahlverfahren nach o.g.
                                     Kriterien durchgeführt. Derzeit sind alle Studiengänge der Universität Hamburg
                                     zulassungsbeschränkt.
 Beispiel eines Zulassungsver-       Das Zustandekommen des NC (also des Grenzwertes nach Note und des Grenz-
 fahrens                             wertes nach Wartezeit) wird nun anhand eines Beispiels dargestellt: In einem
                                     Studiengang der Universität Hamburg stehen 20 Studienplätze für die Vergabe
                                     nach Note und Wartezeit für ein Semester zur Verfügung (d.h. die Vorabquoten
                                     haben wir schon abgezogen); 90% (=18) dieser Plätze werden nach dem Kriteri-
                                     um Abiturnote, 10% (=2) dieser Plätze nach dem Kriterium Abituralter (Warte-
                                     zeit) vergeben. Nehmen wir an, dass sich 40 Personen beworben haben, die in
                                     der folgenden Liste hinsichtlich der für die Zulassung relevanten Daten be-
                                     schrieben sind (HJ = Wartezeit in Semestern).
Tabelle 1:

                                             Liste der Bewerber/innen
Name         Note      HJ    Name              Note     HJ       Name       Note    HJ    Name        Note       HJ

Klaus         3.0      4     Hans               1.6     4        Helmut     1,6      4    Irene        2.9       2
Dietmar       3.5      0     Thomas            2.0      0        Wilhelm    3.6      6    Brigitte     1.9       2
Sabine        1.7      8     Ursula            2.7      6        Ulf        3.7     10    Maria        3.1       4
Sanja         1.3      1     Elfriede          2.8      0        Bettina    3.0     10    Josef        3.1       4
Holger        3.1      10    Wilfried          3.4      2        Jens       3.6      3    Ulrike       1.4       2
Axel          2.1      0     Günther            2.1     2        Karl       2.9      4    Ludwig       2.1       2
Ingo          2.1      0     Doris             2.9      2        Christof   2.5      0    Emil         3.7       0
Christine     3.4      10    Norbert           3.3      5        Amalia     2.7      8    Susanne      3.9       4
Frank         2.1      2     Gerhard           2.7      4        Horst      4.0      2    Karin        3.3       5
Kurt          3.0      2     Olaf              3.5      0        Rüdiger    1.4      3    Anneliese    1.8       4
3

Tabelle 2:

                Leistungsliste (Qualifikation)                               Warteliste (Wartezeit)
 RP Name             Note                 Los              RP Name         Wartezeit                 Los
  1. Sanja            1.3                  .                1. Bettina        10                Los zwischen
                                                            2. Holger         10
  2. Rüdiger          1.4             Los mit Ulrike                                           Bettina, Holger,
                                                            3. Christine      10
  3 Ulrike            1.4                   .                                                 Christine und Ulf
                                                            4. Ulf            10
  4. Hans             1.6            Los mit Helmut
  5. Helmut           1.6                   .               5. Amalia          8                Los mit Sabine
  6. Sabine           1.7                   .               6. Sabine          8                       .
  7. Annelie          1.8                   .               7. Ursula          6               Los mit Wilhelm
  8. Brigitte         1.9                   .               8. Wilhelm         6                       .
  9. Thomas           2.0           Los mit Christof        9. Norbert         5                 Los mit Karin
 10.Christof          2.0                   .              10.Karin            5                       .
 11.Ludwig            2.1                   .              11.Hans             4                       .
 12.Frank             2.1                   .              12.Helmut           4                       .
 13.Günther           2.1         Los unter den 2.1’ern    13.Annelie          4                       .
 14.Axel              2.1                   .              14.Gerhard          4                       .
 15.Ingo              2.1                   .              15.Karl             4             Los unter allen 4’ern
 16.Amalia            2.7                   .              16.Klaus            4                       .
 17.Ursula            2.7         Los unter den 2.7’ern    17.Josef            4                       .
 18.Gerhard           2.7                   .              18.Maria            4                       .
 19.Bettina           2.8            Los mit Elfriede      19.Susanne          4                       .
 20.Elfriede          2.8                   .              20.Rüdiger          3                  Los mit Jens
 21.Karl              2.9                   .              21.Jens             3                       .
 22.Irene             2.9         Los unter den 2.9’ern    22.Ulrike           2                       .
 23.Doris             2.9                   .              23.Brigitte         2                       .
 24.Klaus             3.0              Los mit Kurt        24.Ludwig           2                       .
 25.Kurt              3.0                   .              25.Frank            2                       .
 26.Holger            3.1                   .              26.Günther          2                       .
 27.Josef             3.1         Los unter den 3.1’ern    27.Irene            2             Los unter allen 2’ern
 28.Maria             3.1                   .              28.Doris            2                       .
 29.Jens              3.1                   .              29.Kurt             2                       .
 30.Norbert           3.3             Los mit Karin        30.Wilfried         2                       .
 31.Karin             3.3                   .              31.Horst            2                       .
 32.Christine         3.4           Los mit Wilfried       32.Sanja            1                       .
 33.Wilfried          3.4                   .              33.Christof         0                       .
 34.Dietmar           3.5              Los mit Olaf        34.Thomas           0                       .
 35.Olaf              3.5                   .              35.Axel             0                       .
 36.Wilhelm           3.6                   .              36.Ingo             0             Los unter allen 0’ern
 37.Ulf               3.7              Los mit Emil        37.Elfriede         0                       .
 38.Emil              3.7                   .              38.Olaf             0                       .
 39.Susanne           3.9                   .              39.Dietmar          0                       .
 40.Horst             4.0                   .              40.Emil             0                       .

 Die Bildung der beiden           Der erste Schritt besteht darin, die Bewerberinnen und Bewerber in eine Rangfol-
 Rangfolgen                       ge zu bringen, und zwar einmal anhand der Abitur-/Abschlussnote (Leistungsrang-
                                  liste), und weiterhin anhand der seit dem Abitur/Abschluss vergangenen Halbjah-
                                  re oder besser Semester (Warterangliste). Das Ergebnis dieser Rangreihung sehen
                                  Sie in Tabelle 2.
 Die Leistungsliste (Rangrei-     Auf der Leistungsliste entscheidet die Abiturnote über den Rangplatz (RP), d.h.
 hung nach Qualifikation)         über die relative Position im Vergleich zu den Mitbewerbern: So steht etwa Sabine
                                  auf RP 6 vor Annelie auf RP 7. Bei Notengleichheit entscheidet das Los (jede Be-
                                  werberin und jeder Bewerber bekommt zu Beginn des Verfahrens eine Zufalls-
                                  nummer als Los zugeteilt).
 Die Warteliste (Rangrei-         Auf der Warteliste entscheidet die Anzahl der Wartehalbjahre, die seit Abitur ver-
 hung nach Wartezeit)             strichen sind, über den Rangplatz wie bei Ulf (RP 4) und Amalia (RP 5). Wartezeit
                                  sammelt man automatisch ab Abiturdatum. Bei Wartezeitgleichheit entscheidet
                                  das Los. Die Höchstzahl sammelbarer Wartezeit beträgt 10 Semester.
4

Wer bekommt nun einen         Nachdem die Ranglisten erstellt sind, kann zugelassen werden. Da in unserem
Studienplatz?                 Beispiel 18 Plätze (90 %) nach Note vergeben werden, erhalten die ersten 18 der
                              Leistungsliste, also bis einschließlich Gerhard, einen Zulassungsbescheid; die 2
                              Plätze (10 %) nach Wartezeit erhalten die ersten zwei der Warteliste, also Bettina
                              und Holger.
                              Nun werden die 20 Zulassungsbescheide verschickt. Die Hochschule erwartet,
Das Nachrückverfahren und
                              dass im Hauptverfahren innerhalb von zwei Wochen die Zugelassenen erklären,
seine Auswirkungen
                              ob sie ihren Platz annehmen. Häufig verzichten Bewerber auf Ihren Platz (viel-
                              leicht haben sie sich auch an anderen Hochschulen beworben und ziehen eine
                              andere Uni vor, oder wollen erst einmal Auslandserfahrungen sammeln). Neh-
                              men wir einmal an, dass Hans, Brigitte und Holger ihre Plätze nicht angenom-
                              men haben. Diese drei Plätze werden jetzt im Nachrückverfahren an die nächst-
                              platzierten Bewerber vergeben, d.h. auf der Leistungsliste rücken Elfriede und
                              Karl nach (Bettina hat ja nach Wartezeit ihren Platz bekommen).

Wie ergibt sich nun der NC?   Erst nach Abschluss des gesamten Nachrückverfahrens ergeben sich die Grenz-
                              werte (NC-Werte), nämlich auf der Leistungsliste der Grenzwert nach Note, auf
                              der Warteliste der Grenzwert nach Wartezeit. Ausnahmen: Die Werte in den
                              Lehramtsstudiengängen und den BA-Studiengängen, die ein Nebenfach erfor-
                              dern, zeigen die Werte vor Beginn des Nachrückverfahrens.
                              In unserem Beispiel ergäbe sich der Notengrenzwert (NC) als Note der/des Letzt-
                              zugelassenen, also Karls Abiturnote von 2.9 bildet den NC-Wert; Irene und Doris
                              mit ebenfalls 2.9 sind nicht zugelassen worden, weil sie im Vergleich mit Karl
                              Lospech gehabt haben. Genau muss man also sagen, dass alle Bewerberinnen
                              und Bewerber, die eine bessere Note als 2.9 hatten, zugelassen werden konnten
                              und dass innerhalb der Gruppe von Bewerberinnen und Bewerbern mit der Note
                              2.9 das Los entschieden hat.
                              Der Wartezeitgrenzwert ergibt sich aus der Wartezeit der/des Letztzugelasse-
                              nen auf der Warteliste, also Christines Wartezeit mit dem Grenzwert: 10 Halb-
                              jahre. Unter den Bewerberinnen und Bewerbern mit 10 Wartesemestern ent-
                              schied das Los über die Zulassung, denn Ulf mit auch 10 HJ hat keinen Platz be-
                              kommen.

Schlussfolgerungen:           Welche Schlussfolgerungen lassen sich ziehen? Eine Note verbessert man nicht
Was kann ich mit Grenz-       dadurch, dass man wartet. Grenzwerte spiegeln immer das Verhältnis von An-
werten (NC-Werten) anfan-     gebot (Studienplätze) und Nachfrage (Bewerber) wider. Die NC-Werte sagen nur
gen?                          etwas über ein vergangenes aber niemals etwas über ein zukünftiges Auswahl-
                              verfahren aus: Niemand setzt einen NC-Wert für das zukünftige Verfahren fest,
                              er ist die Note bzw. die Wartezeit der/des Letztzugelassenen. Die vergangenen
                              Grenzwerte finden Sie unter http://www.uni-hamburg.de/nc
Achtung! Weitere Auswahl-     Bitte bedenken Sie, dass das hier dargestellte Beispiel nur dann gilt, wenn die
kriterien in der 90%-Quote    Abiturdurchschnittsnote in der 90%-Quote alleiniges Auswahlkriterium ist. Das
in den                        ist in den Studiengängen Physik, Geophysik/Ozeanographie und Meteorologie
Studiengängen:                nicht der Fall.
Physik,                       Für den Studiengang Physik erfolgt die Auswahl nach einem Punktwert, zu dem
Geophysik/Ozeanographie       die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, bestimmte Einzel-
und                           noten, ein Auswahlgespräch und sonstige Qualifikationen, die für ein Physikstu-
Meteorologie                  dium von Vorteil sind, beitragen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie
                              unter: www.physnet.uni-hamburg.de/auswahlgespraeche.html
                              Für die Studiengänge Geophysik/Ozeanographie und Meteorologie kann bei
                              Vorliegen besonderer Leistungen (z.B. einschlägige Praktika, Berufserfahrungen
                              oder Arbeitsergebnisse) im Rahmen des Zulassungsverfahrens die Durch-
                              schnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung um bis zu 0,5 Notenpunkte
                              verbessert werden. Sie geben in der Online-Bewerbung an, ob Sie solche Leis-
                              tungen vorweisen können und reichen eine unbeglaubigte Kopie des Nachwei-
                              ses bis Bewerbungsschluss ein.
5

Studiengänge, die durch die    Die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie werden über das
Stiftung für Hochschulzulas-   Zulassungsverfahren von hochschulstart.de vergeben und sind ebenfalls zulas-
sung hochschulstart.de ver-    sungsbeschränkt (www.hochschulstart.de). Über dieses Verfahren informiert Sie
geben werden                   das Merkblatt „Auswahlverfahren hochschulstart.de“.
Ausnahme! Registrierung        Die Universität Hamburg beteiligt sich mit den Studiengängen Psychologie (B.Sc.)
für Psychologie (B.Sc.) und    und Rechtswissenschaft (Staatsexamen) am Dialogorientierten Serviceverfahren
Rechtswissenschaft             (DoSV). Auch einige andere Universitäten nehmen mit diesen Studiengängen am
(Staatsexamen) im Dialog-      DoSV teil. Eine Bewerbung sowohl für Psychologie/Rechtswissenschaft über das
orientierten Serviceverfah-    DoSV als auch für einen weiteren Studiengang ist an der Universität Hamburg
ren (DoSV)                     nicht möglich. Ausnahmen: Sie können sich sowohl für Psychologie als auch für
                               Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg bewerben. Und Sie können sich
                               weiterhin parallel für einen der medizinischen Studiengänge bzw. Pharmazie bei
                               hochschulstart.de bewerben.
                               Studienbewerberinnen und -bewerber, die nicht aus einem EU- bzw. EWR-Staat
                               stammen und Deutschen nicht gleichgestellt sind, müssen sich ebenfalls im DoSV
                               registrieren. Zum Sommersemester ist eine Bewerbung für Psychologie an der Uni
                               Hamburg nicht möglich.
                               Detaillierte Informationen finden Sie auch unter www.uni-hamburg.de/dosv und
                               www.hochschulstart.de/dosv.
                               Bevor Sie sich für den B.Sc.-Studiengang Psychologie oder Rechtswissenschaft
                               (Staatsexamen) an der Uni Hamburg bewerben, registrieren Sie sich zunächst
                               unter www.hochschulstart.de/dosv. Sie erhalten eine Bewerber-ID und eine BAN
                               (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer), mit der Sie dann Ihre Bewerbungen
                               zentral bei hochschulstart oder dezentral an den einzelnen Universitäten abge-
                               ben. Nachdem Sie sich registriert haben, bewerben Sie sich dezentral an der Uni-
                               versität Hamburg. Das Bewerberportal ist für ein Wintersemester (WS) vom 1.6. –
                               15.7. und für ein Sommersemester (SoSe) vom 1.12. – 15.1. unter www.uni-
                               hamburg.de/bewerbung geöffnet. Unter dem Menüpunkt externe Verfahren tra-
                               gen Sie die Bewerber-ID und die BAN ein. Wenn Sie sich danach an weiteren Uni-
                               versitäten, die am DoSV teilnehmen, für Psychologie und/oder Rechtswissen-
                               schaft bewerben möchten, müssen Sie sich nicht noch einmal im DoSV registrie-
                               ren. Sie können zu einem Wintersemester bis zum 18.8. und zu einem Sommer-
                               semester bis zum 18.2. eine Reihenfolge Ihrer Zulassungsanträge (Prioritätenfest-
                               legung) über hochschulstart.de festlegen. Wenn Sie für Ihren Wunschstudienplatz
                               an der Uni Hamburg eine Zusage erhalten, möchten wir Sie bitten, den Platz so
                               schnell wie möglich anzunehmen.
                               Während der Koordinierungsphase 1 (WS: 16.7.-15.8. / SoSe: 16.1.-15.2.) übermitteln
                               die Universitäten Ihre Listen mit den Ergebnissen an hochschulstart.de (die Uni
                               Hamburg lässt nach dem oben beschriebenen Verfahren zu). Sie können den
                               Stand Ihrer Bewerbungen und etwaige Zulassungsangebote nun in Ihrem hoch-
                               schulstart-Benutzerkonto einsehen; wir empfehlen Ihnen, sich regelmäßig über
                               den aktuellen Stand Ihrer Bewerbungen zu informieren. Erhalten Sie mehrere
                               Zulassungsangebote, können Sie entweder einen Studienplatz annehmen – dann
                               wird Ihre Bewerbung aus allen anderen Ranglisten gestrichen; oder Sie nehmen
                               keinen der angebotenen Plätze an – dann bleiben alle Zulassungsangebote zu-
                               nächst erhalten.
                               In der Entscheidungsphase (WS: 16.8.-18.8. / SoSe: 16.2.-18.2.) können Sie ein Zulas-
                               sungsangebot annehmen, noch abwarten oder eventuell Ihre Rangfolge der Stu-
                               dienortwünsche neu festlegen. Die Priorisierung bestimmt in der nachfolgenden
                               Koordinierungsphase 2 (WS: 19.8.-24.8. / SoSe: 19.2.-24.2.) die Auswahl des best-
                               möglichen Angebots. Erhalten Sie z.B. ein Zulassungsangebot für Ihre zweite Be-
                               werbung, werden alle dahinter aufgelisteten Bewerbungen automatisch gestri-
                               chen. Wenn Sie zum Ende dieser Koordinierungsphase kein Zulassungsangebot
                               angenommen haben, erhalten Sie für Ihre höchste Priorität einen Zulassungsbe-
                               scheid. Kann Ihnen zu keinem Antrag ein Zulassungsangebot gemacht werden,
                               erhalten Sie zu jedem Antrag einen Ablehnungsbescheid.
6

Die Universität Hamburg beteiligt sich nicht am Clearingverfahren.
Sollten Sie Zulassungsangebote erhalten, aber wegen eines Dienstes das Studium
nicht antreten, müssen Sie eine Rückstellung mitteilen. Näheres hierzu finden Sie
auch im Merkblatt Studium und Dienstleistung (http://www.uni-hamburg.de/
merkblaetter/studium-und-dienst.pdf )
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