Schutz- und Hygienekonzept - in Zeiten der - Altenhilfe Rummelsberg

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RDA gemeinnützige GmbH
Altenhilfeverbund Garmisch-Partenkirchen
Lenzheim / Villa Nova

Schutz- und Hygienekonzept

Besuchsregelungen in Zeiten der
Corona Pandemie

RDA Rummelsberger Dienste für Menschen
im Alter gemeinnützige GmbH

mi-gap-019         Revisionsstand 05     2021-03-08   Seite 1 von 9
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 Altenhilfeverbund Garmisch-Partenkirchen
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Inhaltsverzeichnis
1     Grundlagen............................................................................................................ 3
 1.1 RUMMELSBERGER PROFIL UND LEITLINIEN ........................................................... 3
 1.2 KONSEQUENZEN UND SCHWERPUNKTE ................................................................ 3
2 Zielformulierung ..................................................................................................... 4
 2.1 ZIELE ................................................................................................................ 4
 2.2 AUFGABEN UND MAßNAHMEN .............................................................................. 4
3 Anforderungen in der Ablauforganisation .............................................................. 4
 3.1 GRUNDLAGEN FÜR BESUCHE .............................................................................. 4
 3.2 HYGIENEKONZEPT FÜR BESUCHE IM ALTENHILFEVERBUND GARMISCH-
 PARTENKIRCHEN - LENZHEIM ........................................................................................ 5
4 Besuch .................................................................................................................. 5
  4.1 ZIEL .................................................................................................................. 5
  4.2 BESUCH ............................................................................................................ 5
    4.2.1 Grundlegendes ......................................................................................... 5
    4.2.2 Besuche im Haus ...................................................................................... 6
    4.2.3 Besuche im Freien .................................................................................... 7
    4.2.4 Einzelfallentscheidungen .......................................................................... 8
    4.2.5 Sterbebegleitung ....................................................................................... 8
    4.2.6 Ärzte / Dienstleister / Therapeuten / Krankentransport / Rettungsdienst .. 8
    4.2.7 Ehrenamtliche ........................................................................................... 9
5 Zustimmung / Kenntnisnahme Gesundheitsamt und FQA sowie
Kreisverwaltungsbehörde ............................................................................................. 9
6     Änderungen, Geltungsdauer ................................................................................. 9

Nachfolgend wird überwiegend die weibliche Schreibweise verwendet. Wir gehen selbstverständlich von einer Gleichstellung von
Mann und Frau aus und haben ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit die weibliche Form verwendet. In allen Fällen
gilt jeweils die weibliche und männliche Form. Die Bezeichnung „Einrichtung“ umfasst in Anlehnung an die übliche Praxis in Geset-
zestexten und Verordnungen ambulante, teilstationäre und stationäre (Pflege-) Einrichtungen.

RDA Rummelsberger Dienste für Menschen im Alter gemeinnützige GmbH
Rummelsberg 20a
90592 Schwarzenbruck
Geschäftsführer: Karl Schulz
Registergericht Nürnberg HRB 21143
USt-Id-Nr. DE 133 551 760 II

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1 Grundlagen
1.1 Rummelsberger Profil und Leitlinien
Die persönliche Zuwendung bestimmt unsere Arbeit. Wir Rummelsberger verstehen uns
als Anwalt der Betroffenen, die wir im Rahmen unserer zeitlichen und wirtschaftlichen
Möglichkeiten bestmöglich betreuen. Die persönliche Zuwendung zum Menschen ist
dabei eine wichtige Ergänzung unserer medizinischen und pflegerischen Kompetenz.
Wir sind „Menschen an Ihrer Seite“.

Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet, so-
dass die WHO am 11.03.2020 das Ausbruchsgeschehen als Pandemie bewertet hat.
Die Erkrankung ist sehr infektiös. Es besteht deutschlandweit eine sehr dynamische und
ernst zu nehmende Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger
Tage. Inzwischen werden aus allen Regierungsbezirken Bayerns vermehrt Erkran-
kungsfälle (COVID-19) gemeldet. Insbesondere ältere Menschen und solche mit vorbe-
stehenden Grunderkrankungen sind von schweren Krankheitsverläufen betroffen und
können an der Krankheit sterben. Da weder eine Impfung in den nächsten Monaten
noch derzeit eine spezifische Therapie zur Verfügung stehen, müssen alle Maßnahmen
ergriffen werden, um die Ausbreitung zu verlangsamen, damit die Belastung für das
Gesundheitswesen reduziert und die medizinische Versorgung sichergestellt werden
kann.

Am 17.02.2021 wurde das Rahmenkonzept vom Bayerischen Staatsministerium für Ge-
sundheit und Pflege geändert und veröffentlicht; auf dessen Grundlage basiert das
Schutz- und Hygienekonzept des Altenhilfeverbunds Garmisch-Partenkirchen.

1.2 Konsequenzen und Schwerpunkte
Wir sind aufgefordert, eine mögliche Lösung zu suchen, die den notwendigen Schutz
und die mittelfristig existentiell notwendigen sozialen Kontakte zusammenbringt.

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2 Zielformulierung
2.1 Ziele

Ziel ist es, kurzfristig Möglichkeiten der Begegnung zwischen Bewohnenden und deren
Angehörigen zu schaffen, die dem notwendigen Gesundheitsschutz Gewähr leisten,
aber die Isolation der Bewohnenden unterbrechen.

2.2 Aufgaben und Maßnahmen
    o Darstellung der geltenden Regeln
    o Beschreibung einer möglichen Kontaktaufnahme
    o Maßnahmen im Alltag sicherstellen und dokumentieren

3 Anforderungen in der Ablauforganisation
3.1 Grundlagen für Besuche

Grundlagen: Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrich-
tungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen. Empfehlungen des
Robert Koch-Instituts für Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Men-
schen mit Beeinträchtigungen und für den öffentlichen Gesundheitsdienst V.19,
26.02.2021

   o Besuchsverbot für Personen mit Erkältungssymptomen
   o Besuchsverbot für Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten
Weitere Grundlage: Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(12. BaylfSMV) vom 05.03.2021

   o § 9 Spezielle Besuchs- und Schutzregelungen für Pflegeheime darf jeder Bewoh-
     nende Besuch erhalten:
         o Einmal täglich höchstens von 1 Person (eingetragene Familienangehö-
           rige), die registriert werden muss
         o Zu festen Besuchszeiten
         o Zusätzlich zu medizinischen, rechtsberatenden oder seelsorgerischen
           Zwecken & Dienstleistungen (dies muss vorab von der Einrichtungsleitung
           genehmigt werden).
         o Für den Besuchenden gilt das Tragen einer FFP2-Maske zu jeder Zeit
           innerhalb des Betriebsgeländes, sowie ein Mindestabstand von 1,5 m.
         o Der Besuchende muss namentlich bei der Einrichtung registriert sein
         o Die Besucher müssen ein schriftliches oder elektronisches negatives
           Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-
           2 verfügen und dieses auf Verlagen nachweisen. Die POC-Antigen-
           Schnelltests dürfen höchstens 48 Stunden und mittels eines PCR-Tests
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               höchstens 3 Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein; der Test
               muss die jeweils geltenden Anforderungen des RKI erfüllen.
             o Mitgebrachte Schnelltests müssen in der Originalverpackung und im ver-
               schlossenen Zustand vorgezeigt werden. Der Besucher führt im Beisein
               des zuständigen Mitarbeitendes im vier-Augen-Prinzip selbstständig den
               Test durch und wartet im Außenbereich auf das Testergebnis. Fällt dieses
               Ergebnis negativ aus, ist der Zutritt zur Einrichtung gestattet.
             o Alle Besucher müssen sich vorab telefonisch oder via E-Mail bei der Ein-
               richtung anmelden

3.2 Hygienekonzept für Besuche im Altenhilfeverbund Garmisch-Par-
    tenkirchen - Lenzheim
Besuche sind grundsätzlich nur nach telefonischer Voranmeldung in der Verwaltung
des Lenzheims oder Anmeldung via Mail und Terminvergabe möglich.
Es sind maximal 5 Besuche (pro Bewohnende 1 Besucher) gleichzeitig möglich.
Der Einlass, der Besuch selbst sowie die Ausgangskontrolle sollten fortwährend durch
Mitarbeitende begleitet werden. Die Privatsphäre soll dabei nicht beeinträchtigt werden,
weswegen ein Abstand zur Wahrung der Privatsphäre eingehalten wird.

4 Besuch
4.1 Ziel
Größtmöglicher Schutz der Bewohnenden und des Personals vor Infektionen mit dem
neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2. Das Einbringen und Verschleppen von SARS-
CoV-2 wird vermieden.

4.2 Besuch
4.2.1 Grundlegendes
   o Besuche sind grundsätzlich nur von Montag bis Freitag mit vorheriger Terminab-
     sprache im Zeitraum von 14:00 - 17:30 Uhr möglich, das gilt für den Innen- wie
     Außenbereich.
   o Ein Besuch ist entweder im Bewohnerzimmer oder außerhalb im Garten möglich.
     Besuche im Freien sind zu priorisieren.
   o Das Haus darf täglich von einer festgelegten Person zum Besuch eines Bewoh-
     nendes betreten werden.
   o Der jeweilige Besucher verlässt die Einrichtung oder das Grundstück nach Ablauf
     der Besuchszeit umgehend und auf kürzestem Weg.
   o Besucher dürfen die Einrichtung nur mit einer FFP2-Maske betreten. Dieser
     sollte seitens der Besucher organisiert werden, kann aber gegebenenfalls von
     der Einrichtung gestellt werden.

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   o Auch die Bewohnenden tragen während des Besuchs, soweit dies ihre kognitiven
     und körperlichen Einschränkungen zulassen, eine FFP2-Maske sowohl in der
     Einrichtung beim Transfer als auch außerhalb der Einrichtung – dieser Mund-
     und Nasenschutz wird von der Einrichtung gestellt
   o ALLE Externen, wie z.B. Ärzte / Dienstleister / Therapeuten / Ehrenamtliche wer-
     den in die Besucherliste mit aktueller Temperatur und dem Nachweis eines ne-
     gativen Corona-Tests eingetragen
   o Alle Besucherformulare werden in die Verwaltung gegeben und dort für 4 Wo-
     chen archiviert.
   o Die Betreuungsassistenten, Ehrenamtlichen und Mitarbeitenden achten auf Sau-
     berkeit und Vollständigkeit des Tisches im Eingangsbereich. Insbesondere das
     Desinfizieren der Kugelschreiber ist zu beachten.

4.2.2 Besuche im Haus

Allgemeines
   o Besuchszeiten sind Montag bis Freitag von 14:00-17:30 Uhr.
   o Termine müssen vorab telefonisch ausschließlich mit der Verwaltung des Lenz-
     heims unter 08821-943159-0 vereinbart werden.
   o Der Besuch ist zeitlich auf 60 Minuten begrenzt.
   o Es dürfen keine Besuche von mehreren Bezugspersonen gleichzeitig oder am
     gleichen Tag stattfinden.
   o Schon während der Terminabsprache, ist der Besucher auf den Ablauf und die
     Regeln hinzuweisen.
Räumlichkeiten und Wege
   o Die Besuche finden ausschließlich im Bewohnerzimmer statt.
   o Der Zutritt zur Einrichtung erfolgt über den Haupteingang

Bewohnerzimmer
   o Der Abstand von 1,5 Metern ist immer einzuhalten.
   o Die Besucher müssen ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergeb-
     nis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen und
     dieses auf Verlagen nachweisen.
   o Eine FFP2-Maske ist immer zu tragen.
   o Eine gründliche hygienische Händedesinfektion ist nach aushängender Anlei-
     tung durchzuführen.
   o Die Besuchszeiten und Regeln sind strikt einzuhalten.
   o Bei Regelverstößen sind die Besucher vorerst auf die Einhaltung der Regeln hin-
     zuweisen, bei wiederholten Regelverstößen und Uneinsichtigkeit wird ein Haus-
     verbot ausgesprochen.

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Hygienemaßnahmen
   o Nach dem Besuch wird das Bewohnerzimmer für 10 Minuten gründlich gelüftet.
   o Alle Kontaktflächen werden nach dem Besuch hygienisch aufbereitet

Ablauf des Besuches
   1. Ein Mitarbeitender öffnet die Tür und weist den Besucher ein. Der Besucher un-
      terschreibt das Besucherformular. Der Mitarbeitende kontrolliert auf Erkältungs-
      symptome. Sollte der Mitarbeitende Symptome beim Besucher erkennen oder
      sollte er diese von sich äußern, ist der Zutritt zu verweigern.
   2. Der Mitarbeitende informiert den Besucher über alle Hygieneregeln und über-
      wacht die korrekte Händedesinfektion.
   3. Die Besucher gehen direkt ins Bewohnendezimmer und verlassen die Einrich-
      tung auch wieder auf direktem Weg.
   4. Sollte während des Besuchs etwas vorfallen oder Hilfe benötigt werden, können
      sich Besucher oder Bewohnende über den Notruf im Zimmer der Bewohnenden
      bemerkbar machen.

4.2.3 Besuche im Freien

Allgemeines
   o Besucher können mit Ihren Angehörigen das ganze Gelände der Einrichtung nut-
     zen, sofern ein negativer Coronatest vorliegt.
   o Auch die Besucher im Freien müssen einen Termin vereinbaren und sich na-
     mentlich und mit ihren Kontaktdaten registrieren.
   o Schon während der Terminabsprache, ist der Besucher auf den Ablauf und die
     Regeln hinzuweisen.
   o Vor der Übergabe des Bewohnenden ist von jeder Besuchsperson ein Besucher-
     formular auszufüllen und den Mitarbeitenden zu übergeben.

Regeln für Besucher
   o Der Abstand von 1,5 Metern ist immer zu halten.
   o Die Besucher müssen ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergeb-
     nis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen und
     dieses auf Verlagen nachweisen.
   o Eine FFP-2 ist immer zu tragen.
   o Eine gründliche hygienische Händedesinfektion ist nach aushängender Anlei-
     tung durchzuführen.
   o Die Besuchszeiten und Regeln sind strikt einzuhalten.
   o Ein Zusammentreffen von anderen Besuchern / Bewohnenden auf dem Grund-
     stück ist unbedingt zu vermeiden.

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   o Bei Regelverstößen sind die Besucher vorerst auf die Einhaltung der Regeln hin-
     zuweisen, bei wiederholten Regelverstößen und Uneinsichtigkeit wird ein Haus-
     verbot ausgesprochen.

Hygienemaßnahmen
   o Alle Griffe an Hilfsmitteln (Rollstuhl / Rollator) werden vor und nach dem Besuch
     mit Flächendesinfektion desinfiziert.
Ablauf des Besuchs
   1. Die Mitarbeitenden informieren den jeweiligen Wohnbereich telefonisch über
      seine Ankunft
   2. Ein Mitarbeitende öffnet die Tür und weist den Besucher ein. Der Mitarbeitende
      kontrolliert auf Erkältungssymptome, sollte der Mitarbeitende Symptome beim
      Besucher erkennen oder sollte er diese von sich äußern, ist der Besuch zu ver-
      weigern.
   3. Der Mitarbeitende informiert den Besucher über alle Hygieneregeln. Der Besu-
      cher unterschreibt das Besucherformular.
   4. Danach kann der Bewohnende mit dem Besuchendem zum Spazierengehen. Ist
      der Besuch beendet, informiert der Mitarbeitende den Wohnbereich. Der Trans-
      fer zurück ins Zimmer wird durch Mitarbeitende des Wohnbereichs nach durch-
      geführten Hygienemaßnahmen erfolgen.

4.2.4 Einzelfallentscheidungen
   o In begründeten Einzelfällen (medizinische Gründe, psychosoziale Gründe, akute
     Krisensituationen, sonstige außergewöhnliche Situationen) kann von dem Be-
     suchskonzept abgewichen werden. Einmalige Abweichungen können von der
     Wohnbereichsleitung oder der Schichtleitung entschieden werden. Bei dauerhaf-
     ten Abweichungen in Rücksprache mit Einrichtungsleitung / Pflegedienstleitung.
   o Auch bei Abweichungen sind Terminabsprache sowie Abstands- und Hygienere-
     geln, wie oben beschrieben, einzuhalten.

4.2.5 Sterbebegleitung
   o Die Begleitung sterbender Bewohnende ist zeitlich uneingeschränkt möglich.
     Wann dies notwendig wird, entscheidet der Pflegedienstleiter bzw. die Einrich-
     tungsleitung in Absprache mit den zuständigen Ärzten.

4.2.6 Ärzte / Dienstleister / Therapeuten / Krankentransport / Rettungs-
      dienst
   o Ärzte dürfen die Einrichtung betreten.
   o Dienstleister wie Friseur, Fußpflege, Hörgeräteakustiker etc. dürfen die Einrich-
     tung betreten.
   o Ärztlich verordnete Therapien dürfen durchgeführt werden. Somit wird Physio-
     therapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Psychotherapeuten Eintritt ge-
     währt.
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    o Alle oben genannten Hygiene- und Abstandsregeln, soweit es die Thera-
      pie/Dienstleistung zulässt, sind zu wahren. Auch Ärzte, Therapeuten und Dienst-
      leister werden auf die Besucherliste eingetragen.
    o Ärzte, Dienstleister und Therapeuten können wohnbereichsübergreifend arbei-
      ten.
    o In der Besucherliste müssen die Namen der besuchten Bewohnenden eingetra-
      gen werden.
    o Beim Rettungsdienst / Krankentransport reicht die Angabe der Fahrzeugnum-
      mer.

4.2.7 Ehrenamtliche
    o Ehrenamtliche für den Besuchsdienst können sich, soweit Bewohnende keinen
      Besuch von Angehörigen bekommen, auch als feste Besuchsperson eintragen
      lassen. Besuche von einem festen Bewohnende im Freien sind mit Terminver-
      einbarung immer möglich.

5 Zustimmung / Kenntnisnahme Gesundheitsamt und FQA
  sowie Kreisverwaltungsbehörde
Das Konzept wird an Gesundheitsamt und FQA (am Landratsamt Garmisch-Partenkir-
chen) gesandt zur Prüfung. Zur Vorlage bei der Kreisverwaltungsbehörde steht es
ebenso bereit.

6 Änderungen, Geltungsdauer
Änderungen, insbesondere Lockerungen sind nur mit Einwilligung der unter 5 genann-
ten Behörden möglich. Die Gültigkeit des Konzeptes gilt bis auf Widerruf durch die Ein-
richtungsleitung.

Stand:          2021-03-08

Erstellt:       _______________________________________
                Eszter Kanya, stellv. Dienststellenleitung

Geprüft:
                _______________________________________
                Maik Haas, PDL | Karin Aulinger, PDL

Freigegeben:
                _______________________________________
                Dieter Janßen, Prokurist, Regionalleiter Süd RDA gGmbH

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