Schutzkonzept Exkursionen und Klassenlager COVID-19 Pandemie - vom 17. August 2020 In Kraft seit: 28. Juni 2021 (nachgeführt bis 28. Juni 2021)

 
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Schutzkonzept
Exkursionen und Klassenlager
COVID-19 Pandemie
vom 17. August 2020

In Kraft seit: 28. Juni 2021
(nachgeführt bis 28. Juni 2021)
Schutzkonzept
Volksschulen Kanton Zürich
Grundlagen:
Gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 a und b des Epidemiegesetzes hat der Bund eine Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur
Bekämpfung der Covid-19-Epidemie erlassen. Gemäss Artikel 4 dieser Verordnung ist jede Schule dazu verpflichtet, ein Schutzkonzept zu er-
stellen.

Gemeinde: Affoltern am Albis             Schule: Primarschule

☒       Kindergarten               ☒     Primarschule           ☐     Sekundarschule

☐       Sonderschule/Schulheim     ☐     Spital-/Klinikschule

☐       Aufnahmeklasse Asyl        ☐     HSK-Trägerschaft, eigene Räumlichkeiten

Für das Schutzkonzept verantwortliche Person:

Name:             Claudia Spörri                        Funktion: Schulpräsidium

Telefon:          044 761 91 46                         Mail:       cspoerri@psa.ch

Version (Nr.) :   03                                    vom:        28.06.2021
Schutzkonzept Exkursionen und Lager COVID-19 Pandemie

Inhalt
         Schutzmassnahmen in Verantwortung der Schule ................................................... 2
         Kurzbeschrieb der vorgesehenen Massnahmen bzw. der Umsetzungskontrolle ...... 2
         verantwortliche Person(en)........................................................................................ 2
         B: An- und Rückreise ............................................................................................... 5
         C: Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln während des Lagers ................... 6
         D: Information/Kommunikation ................................................................................. 8
         E: Infrastruktur und Schutzmaterialien ...................................................................... 9

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Schutzkonzept Exkursionen und Lager COVID-19 Pandemie

   Schutzmassnahmen in Verantwortung der                    Kurzbeschrieb der vorgesehenen Massnahmen                      verantwortliche
   Schule                                                   bzw. der Umsetzungskontrolle                                   Person(en)
     A: Testkonzept
A1: Obligatorische Testung vor Lagerbeginn (ausser für   Es wird dringend empfohlen, dass sich alle im Lager an-       Verantwortlich für die Infor-
vollständig geimpfte oder genesene Personen mit Impf-    wesenden Personen (sowohl Teilnehmende als auch Lager-        mation und Organisation:
ausweis / ärztlicher Bescheinigung bzw. Bescheinigung    leitung / Hilfspersonen etc.) müssen ein negatives Tester-    Lagerleitung / Klassenlehr-
Isolationsverordnung)                                    gebnis vorweisen vorgängig testen lassen (keine Selbst-       person
                                                         tests). Während und nach dem Lager kann eine weitere Te-
                                                         stung vorgesehen werden. Die Testmodalitäten (Ort und
                                                         Zeitpunkt) müssen im Testkonzept enthalten sein.

                                                         Ausreichend ist ein Antigen-Schnelltest, der in einem Test-
                                                         zentrum, bei der Ärztin oder dem Arzt oder in der Apotheke
                                                         durchgeführt wird. Nicht ausreichend aussagekräftig für La-
                                                         ger ist der Selbsttest. Der Bund übernimmt alle Kosten für
                                                         Schnelltests durch Fachpersonen. Bitte beachten: gewisse
                                                         Gastkantone verlangen einen PCR-Test für Lager. Ist ein
                                                         PCR-Test vorgesehen, sind die Kosten bei obligatorischen
                                                         Lagern grundsätzlich von der Schule zu übernehmen bzw.
                                                         den Eltern zu erstatten. Vollständig geimpfte Personen müs-
                                                         sen sich nicht testen lassen (2. Impfung muss 14 Tage vor
                                                         Lagerantritt erfolgt sein).

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Schutzkonzept Exkursionen und Lager COVID-19 Pandemie

   Schutzmassnahmen in Verantwortung der           Kurzbeschrieb der vorgesehenen Massnahmen                   verantwortliche
   Schule                                          bzw. der Umsetzungskontrolle                                Person(en)

                                                Angaben zu Zugang und Durchführung der Testung (Verant-
                                                wortlichkeit, Organisation Einzel- oder Massentestung, Zeit-
                                                raum für Testdurchführung, Meldesystem und Kontrolle der
                                                Resultate etc.)

                                                Vorgehen und Informationswege bei positiven Einzelresulta-
                                                ten (bei Eintretensfall immer auch in Absprache mit schuli-
                                                schem Contact Tracing 044 268 20 90, ct@lunge-zu-
                                                erich.ch).

A2: Schulen, die repetitive Tests durchführen   Für Schulen, die repetitive Tests durchführen wird dringend
                                                empfohlen, reicht diese Testung, wenn sie bereits einige Wo-
                                                chen durchgeführt wird und sowohl auch in der Lagerwoche
                                                und danach fortzusetzen wird.

                                                Angaben zu Zugang und Durchführung der Testung (Verant-
                                                wortlichkeit, Organisation Einzel- oder Massentestung, Zeit-
                                                raum für Testdurchführung, Meldesystem und Kontrolle der
                                                Resultate etc.)

                                                Vorgehen und Informationswege bei positiven Pools oder
                                                positiven Einzelresultaten (bei Eintretensfall immer auch in
                                                Absprache mit schulischem Contact Tracing 044 268 20 90,
                                                ct@lunge-zuerich.ch).

                                                                  Seite 3
Schutzkonzept Exkursionen und Lager COVID-19 Pandemie

   Schutzmassnahmen in Verantwortung der           Kurzbeschrieb der vorgesehenen Massnahmen                     verantwortliche
   Schule                                          bzw. der Umsetzungskontrolle                                  Person(en)
A3: Reise ins Ausland                          Sämtliche Corona-Bestimmungen und -Vorgaben des Gast-          Verantwortlich für die In-
                                               geberlandes sind zu beschreiben und einzuhalten. Es gelten     formation und Organisati-
                                               die Bestimmungen bezüglich Testung und Quarantäne bei          on: Lagerleitung / Klassen-
                                               Einreise aus dem Ausland gemäss der Verordnung über            lehrperson
                                               Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19)
                                               im Bereich des internationalen Personenverkehrs (Covid-19-
                                               Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen
                                               Personenverkehrs) vom 27. Januar 2021.

                                               Angaben zu geltenden Coronavorgaben und Quarantänebe-
                                               stimmungen bei Auslandreisen:

A4: Kinder, die nicht getestet werden können   Schülerinnen und Schüler, die sich nicht testen lassen möch-   Klassenlehrperson
                                               ten, können am Lager nicht teilnehmen. Für sie muss die
                                               Schule den Schulbesuch oder ein Alternativprogramm in die-
                                               ser Zeit ermöglichen.

A5: Krankheitssymptome im Lager                Das Vorgehen, wenn eine Person im Lager Krankheitssymp-        Lagerleitung / Klassenlehr-
                                               tome zeigt, ist geklärt (Isolation, Testung, Rückreise, Qua-   person, Begleitpersonen
                                               rantäne für die übrigen Teilnehmenden etc.)

                                               Vorgehen bei Auftreten von Krankheitssymptomen im Lager

                                               Information

                                               Bewilligung Testung

                                               Isolation

                                               Rückreise

                                               …

                                                                 Seite 4
Schutzkonzept Exkursionen und Lager COVID-19 Pandemie

   Schutzmassnahmen in Verantwortung der                  Kurzbeschrieb der vorgesehenen Massnahmen                  verantwortliche
   Schule                                                 bzw. der Umsetzungskontrolle                               Person(en)
    B: An- und Rückreise
B1: Einhaltung der Schutz- und Hygienemassnahmen ge-   Angabe zu Transportmitteln und Gruppengrössen:             Lagerleitung
mäss kantonalen und bundesrechtlichen Vorgaben und
bezüglich gewähltem Transportmittel.                   Angaben zur Sicherstellung der vorgegebenen Schutz- und
                                                       Hygienemassnahmen während der An- und Rückreise:

                                                       Angaben zu Rückreisemöglichkeiten (individuell, Gruppen)
                                                       bei vorzeitigem Abbruch:

B2: Reise ins Ausland:                                 Es gelten die Bestimmungen bezüglich Testung und Quaran-   Lagerleitung
                                                       täne bei Einreise aus dem Ausland gemäss der Verordnung
                                                       über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-
                                                       19) im Bereich des internationalen Personenverkehrs (Co-
                                                       vid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internatio-
                                                       nalen Personenverkehrs) vom 27. Januar 2021.

                                                       Angaben zu geltenden Coronavorgaben bezüglich Transport
                                                       bei Auslandreisen:

                                                                       Seite 5
Schutzkonzept Exkursionen und Lager COVID-19 Pandemie

   C: Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln während des Lagers
C1: Schutzmassnahmen gemäss Schutzkonzept der Die Vorgaben des schulischen Schutzkonzeptes sind ange-             Schulleitung
Schule                                               passt an die Bedingungen im Lager aufrecht zu erhalten.

                                                     Angaben zur Umsetzung des schulischen Schutzkonzeptes:

C2: Schutzmassnahmen gemäss Lagereinrichtung und     Angaben zur Unterbringung, Essenssituation und zu Vorga-     Lagerleitung / Klassenlehr-
Gastgeberkanton /-land                               ben der Lagereinrichtung:                                    person

                                                     Angaben zu relevanten kantonalen/regionalen Vorgaben
                                                     respektive Einreisebestimmungen:

C3: Maskenpflicht                                    Maskenpflicht gemäss schulischem Schutzkonzept in allen      Lagerleitung / Klassenlehr-
                                                     Innenräumen ausser bei der sitzenden Einnahme von Ge-        person
                                                     tränken und Essen und beim Schlafen. Das Tragen von
                                                     Masken wird empfohlen, insbesondere für erwachsene Per-
                                                     sonen und wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten wer-
                                                     den können.

                                                     Zu beachten sind ausserdem die Vorgaben zur Maskentrag-
                                                     pflicht gemäss Vorgaben des Durchführungsorts und für alle
                                                     (geführten) Aktivitäten

                                                     Angaben zur Maskentragpflicht, Bereitstellung von Ersatz-
                                                     masken:

C4: Weiteren Hygiene- & Verhaltensmassnahmen:        – Die „Rahmenvorgaben für Lager im Kultur-, Freizeit- und    Lagerleitung / Klassenlehr-
                                                       Sportbereich“ des Bundes (siehe Anhang) sind konse-        person / Begleitpersonen
                                                       quent einzuhalten
                                                     – Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern (oder
                                                       gemäss Vorgaben des Durchführungsorts), einschliess-
                                                       lich Übernachtung.
                                                     – Essenseinnahme gemäss Bestimmungen des Durchfüh-
                                                       rungsorts.

                                                                      Seite 6
Schutzkonzept Exkursionen und Lager COVID-19 Pandemie

                       – Stabile Gruppenzusammensetzung wo möglich, zwin-
                         gend für Essenseinnahme und Übernachtung.
                       – Lüften von Unterrichts- und Aufenthaltsräumen im Halb-
                         stundenrhythmus
                       – Möglichst viele Aktivitäten draussen
                       – Hygienemassnahmen für gemeinsam genutzte Gegen-
                         stände
                       – Wo immer möglich teilen Schülerinnen, Schüler, Lehrper-
                         sonen und Personal weder Essen noch Getränke.
                       – Sensibilisierung der SuS & Lernenden, sowie allfälligen
                         externen Begleitpersonen oder Anbietende von Aktivitä-
                         ten für Hygiene- und Verhaltensregeln allgemein (z.B.
                         Aushang, Infoschreiben) und für deren Einhaltung vor
                         Ort: Markierungen und Informationen zu spezifischen Re-
                         gelungen
                       – Minimierung der Durchmischung mit Dritten
                       –

C5: Kochen und Essen   Bezüglich Verpflegung müssen die Gastrovorgaben des         Lagerleitung / Klassenlehr-
                       Bundes eingehalten werden (4-Personentische innen, etc.)    person

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Schutzkonzept Exkursionen und Lager COVID-19 Pandemie

D: Information/Kommunikation
D1: Information an Schülerinnen, Schüler und Eltern bzw.   Schülerinnen, Schüler und Eltern bzw. Erziehungsberech-          Lagerleitung / Klassenlehr-
Erziehungsberechtigte                                      tigte werden ausführlich über das Schutzkonzept und die          person
                                                           entsprechenden Massnahmen informiert.

                                                           Insbesondere wird auch darüber informiert, dass eine Tes-
                                                           tung gemäss Testkonzept Bedingung für eine Teilnahme am
                                                           Lager ist.

                                                           Form und Zeitpunkt der Information:

D2: Kontaktdaten                                           Für die Eltern stehen vor und während dem Lager eine Kon-        Lagerleitung / Klassenlehr-
                                                           taktperson und eine Stellvertretung für Fragen etc. zur Ver-     person
                                                           fügung.

                                                           Die Kontaktdaten der Eltern sind aktualisiert und vollständig.

D3: Personen mit Krankheitssymptomen                       Die Eltern sind darauf hinzuweisen, dass Schülerinnen und        Lagerleitung / Klassenlehr-
                                                           Schüler mit Krankheitssymptomen nicht ins Lager reisen dür-      person
                                                           fen.

                                                           Das Vorgehen, wenn Schülerinnen oder Schüler im Lager
                                                           Krankheitssymptome zeigen (Bewilligung Testung, Rückrei-
                                                           semodalitäten etc.) ist mit den Eltern abgesprochen.

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Schutzkonzept Exkursionen und Lager COVID-19 Pandemie

    E: Infrastruktur und Schutzmaterialien
E1: (zusätzlich) notwendige Materialien      Die für die Einhaltung der Schutzmassnahmen notwendigen   Lagerleitung / Klassenlehr-
                                             Materialien sind in genügender Menge vorhanden:           person / Begleitpersonen

                                             –   Masken
                                             –   Desinfektionsmittel Hände und Gebrauchsmaterial
                                             –   Kontaktloses Fieberthermometer
                                             –   Informationsunterlagen, Hinweisschilder etc.
                                             –   …
                                             –   …

E2:

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Vorbehalt
Steht eine Bestimmung dieses Reglements in einem Widerspruch zu den Wei-
sungen und Empfehlungen der zuständigen eidgenössischen und kantonalen
Behörden, haben letztere Vorrang.

Übergangs- und Schlussbestimmungen

Inkrafttreten
Dieses Schutzkonzept Exkursionen und Klassenlager tritt per 14. Juni 2021 in
Kraft und ersetzt dasjenige vom 17. August 2020. Sobald der Bundesrat diese
Pandemie offiziell als beendet bezeichnet, wird dieses Reglement automatisch
ausser Kraft gesetzt.

Versions- und Genehmigungsvermerke
Was                 wer               Version       Datum
erstellt            spc               Version 01    17. August 2020
überarbeitet        sir               Version 02    10. Juni 2021
genehmigt           Schulpflege       Version 02    14. Juni 2021
überarbeitet        sir               Version 03    28. Juni 2021
genehmigt           Schulpflege       Version 03    5. Juli 2021

Affoltern am Albis, 5. Juli 2021
NAMENS DER PRIMARSCHULPFLEGE
Präsidentin    Abteilungsleiterin Bildung a.i.
Claudia Spörri Irena Schönholzer
Schulverwaltung / Breitenstrasse 18 / Postfach / 8910 Affoltern am Albis
Telefon 043 322 60 10 / primarschule@stadtaffoltern.ch / www.psa.ch
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