Schutzkonzept Exkursionen und Klassenlager COVID-19 Pandemie - vom 17. August 2020 In Kraft seit: 28. Juni 2021 (nachgeführt bis 28. Juni 2021)
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Schutzkonzept Exkursionen und Klassenlager COVID-19 Pandemie vom 17. August 2020 In Kraft seit: 28. Juni 2021 (nachgeführt bis 28. Juni 2021)
Schutzkonzept Volksschulen Kanton Zürich Grundlagen: Gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 a und b des Epidemiegesetzes hat der Bund eine Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie erlassen. Gemäss Artikel 4 dieser Verordnung ist jede Schule dazu verpflichtet, ein Schutzkonzept zu er- stellen. Gemeinde: Affoltern am Albis Schule: Primarschule ☒ Kindergarten ☒ Primarschule ☐ Sekundarschule ☐ Sonderschule/Schulheim ☐ Spital-/Klinikschule ☐ Aufnahmeklasse Asyl ☐ HSK-Trägerschaft, eigene Räumlichkeiten Für das Schutzkonzept verantwortliche Person: Name: Claudia Spörri Funktion: Schulpräsidium Telefon: 044 761 91 46 Mail: cspoerri@psa.ch Version (Nr.) : 03 vom: 28.06.2021
Schutzkonzept Exkursionen und Lager COVID-19 Pandemie Inhalt Schutzmassnahmen in Verantwortung der Schule ................................................... 2 Kurzbeschrieb der vorgesehenen Massnahmen bzw. der Umsetzungskontrolle ...... 2 verantwortliche Person(en)........................................................................................ 2 B: An- und Rückreise ............................................................................................... 5 C: Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln während des Lagers ................... 6 D: Information/Kommunikation ................................................................................. 8 E: Infrastruktur und Schutzmaterialien ...................................................................... 9 Seite 1
Schutzkonzept Exkursionen und Lager COVID-19 Pandemie Schutzmassnahmen in Verantwortung der Kurzbeschrieb der vorgesehenen Massnahmen verantwortliche Schule bzw. der Umsetzungskontrolle Person(en) A: Testkonzept A1: Obligatorische Testung vor Lagerbeginn (ausser für Es wird dringend empfohlen, dass sich alle im Lager an- Verantwortlich für die Infor- vollständig geimpfte oder genesene Personen mit Impf- wesenden Personen (sowohl Teilnehmende als auch Lager- mation und Organisation: ausweis / ärztlicher Bescheinigung bzw. Bescheinigung leitung / Hilfspersonen etc.) müssen ein negatives Tester- Lagerleitung / Klassenlehr- Isolationsverordnung) gebnis vorweisen vorgängig testen lassen (keine Selbst- person tests). Während und nach dem Lager kann eine weitere Te- stung vorgesehen werden. Die Testmodalitäten (Ort und Zeitpunkt) müssen im Testkonzept enthalten sein. Ausreichend ist ein Antigen-Schnelltest, der in einem Test- zentrum, bei der Ärztin oder dem Arzt oder in der Apotheke durchgeführt wird. Nicht ausreichend aussagekräftig für La- ger ist der Selbsttest. Der Bund übernimmt alle Kosten für Schnelltests durch Fachpersonen. Bitte beachten: gewisse Gastkantone verlangen einen PCR-Test für Lager. Ist ein PCR-Test vorgesehen, sind die Kosten bei obligatorischen Lagern grundsätzlich von der Schule zu übernehmen bzw. den Eltern zu erstatten. Vollständig geimpfte Personen müs- sen sich nicht testen lassen (2. Impfung muss 14 Tage vor Lagerantritt erfolgt sein). Seite 2
Schutzkonzept Exkursionen und Lager COVID-19 Pandemie Schutzmassnahmen in Verantwortung der Kurzbeschrieb der vorgesehenen Massnahmen verantwortliche Schule bzw. der Umsetzungskontrolle Person(en) Angaben zu Zugang und Durchführung der Testung (Verant- wortlichkeit, Organisation Einzel- oder Massentestung, Zeit- raum für Testdurchführung, Meldesystem und Kontrolle der Resultate etc.) Vorgehen und Informationswege bei positiven Einzelresulta- ten (bei Eintretensfall immer auch in Absprache mit schuli- schem Contact Tracing 044 268 20 90, ct@lunge-zu- erich.ch). A2: Schulen, die repetitive Tests durchführen Für Schulen, die repetitive Tests durchführen wird dringend empfohlen, reicht diese Testung, wenn sie bereits einige Wo- chen durchgeführt wird und sowohl auch in der Lagerwoche und danach fortzusetzen wird. Angaben zu Zugang und Durchführung der Testung (Verant- wortlichkeit, Organisation Einzel- oder Massentestung, Zeit- raum für Testdurchführung, Meldesystem und Kontrolle der Resultate etc.) Vorgehen und Informationswege bei positiven Pools oder positiven Einzelresultaten (bei Eintretensfall immer auch in Absprache mit schulischem Contact Tracing 044 268 20 90, ct@lunge-zuerich.ch). Seite 3
Schutzkonzept Exkursionen und Lager COVID-19 Pandemie Schutzmassnahmen in Verantwortung der Kurzbeschrieb der vorgesehenen Massnahmen verantwortliche Schule bzw. der Umsetzungskontrolle Person(en) A3: Reise ins Ausland Sämtliche Corona-Bestimmungen und -Vorgaben des Gast- Verantwortlich für die In- geberlandes sind zu beschreiben und einzuhalten. Es gelten formation und Organisati- die Bestimmungen bezüglich Testung und Quarantäne bei on: Lagerleitung / Klassen- Einreise aus dem Ausland gemäss der Verordnung über lehrperson Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) im Bereich des internationalen Personenverkehrs (Covid-19- Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs) vom 27. Januar 2021. Angaben zu geltenden Coronavorgaben und Quarantänebe- stimmungen bei Auslandreisen: A4: Kinder, die nicht getestet werden können Schülerinnen und Schüler, die sich nicht testen lassen möch- Klassenlehrperson ten, können am Lager nicht teilnehmen. Für sie muss die Schule den Schulbesuch oder ein Alternativprogramm in die- ser Zeit ermöglichen. A5: Krankheitssymptome im Lager Das Vorgehen, wenn eine Person im Lager Krankheitssymp- Lagerleitung / Klassenlehr- tome zeigt, ist geklärt (Isolation, Testung, Rückreise, Qua- person, Begleitpersonen rantäne für die übrigen Teilnehmenden etc.) Vorgehen bei Auftreten von Krankheitssymptomen im Lager Information Bewilligung Testung Isolation Rückreise … Seite 4
Schutzkonzept Exkursionen und Lager COVID-19 Pandemie Schutzmassnahmen in Verantwortung der Kurzbeschrieb der vorgesehenen Massnahmen verantwortliche Schule bzw. der Umsetzungskontrolle Person(en) B: An- und Rückreise B1: Einhaltung der Schutz- und Hygienemassnahmen ge- Angabe zu Transportmitteln und Gruppengrössen: Lagerleitung mäss kantonalen und bundesrechtlichen Vorgaben und bezüglich gewähltem Transportmittel. Angaben zur Sicherstellung der vorgegebenen Schutz- und Hygienemassnahmen während der An- und Rückreise: Angaben zu Rückreisemöglichkeiten (individuell, Gruppen) bei vorzeitigem Abbruch: B2: Reise ins Ausland: Es gelten die Bestimmungen bezüglich Testung und Quaran- Lagerleitung täne bei Einreise aus dem Ausland gemäss der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid- 19) im Bereich des internationalen Personenverkehrs (Co- vid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internatio- nalen Personenverkehrs) vom 27. Januar 2021. Angaben zu geltenden Coronavorgaben bezüglich Transport bei Auslandreisen: Seite 5
Schutzkonzept Exkursionen und Lager COVID-19 Pandemie C: Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln während des Lagers C1: Schutzmassnahmen gemäss Schutzkonzept der Die Vorgaben des schulischen Schutzkonzeptes sind ange- Schulleitung Schule passt an die Bedingungen im Lager aufrecht zu erhalten. Angaben zur Umsetzung des schulischen Schutzkonzeptes: C2: Schutzmassnahmen gemäss Lagereinrichtung und Angaben zur Unterbringung, Essenssituation und zu Vorga- Lagerleitung / Klassenlehr- Gastgeberkanton /-land ben der Lagereinrichtung: person Angaben zu relevanten kantonalen/regionalen Vorgaben respektive Einreisebestimmungen: C3: Maskenpflicht Maskenpflicht gemäss schulischem Schutzkonzept in allen Lagerleitung / Klassenlehr- Innenräumen ausser bei der sitzenden Einnahme von Ge- person tränken und Essen und beim Schlafen. Das Tragen von Masken wird empfohlen, insbesondere für erwachsene Per- sonen und wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten wer- den können. Zu beachten sind ausserdem die Vorgaben zur Maskentrag- pflicht gemäss Vorgaben des Durchführungsorts und für alle (geführten) Aktivitäten Angaben zur Maskentragpflicht, Bereitstellung von Ersatz- masken: C4: Weiteren Hygiene- & Verhaltensmassnahmen: – Die „Rahmenvorgaben für Lager im Kultur-, Freizeit- und Lagerleitung / Klassenlehr- Sportbereich“ des Bundes (siehe Anhang) sind konse- person / Begleitpersonen quent einzuhalten – Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern (oder gemäss Vorgaben des Durchführungsorts), einschliess- lich Übernachtung. – Essenseinnahme gemäss Bestimmungen des Durchfüh- rungsorts. Seite 6
Schutzkonzept Exkursionen und Lager COVID-19 Pandemie – Stabile Gruppenzusammensetzung wo möglich, zwin- gend für Essenseinnahme und Übernachtung. – Lüften von Unterrichts- und Aufenthaltsräumen im Halb- stundenrhythmus – Möglichst viele Aktivitäten draussen – Hygienemassnahmen für gemeinsam genutzte Gegen- stände – Wo immer möglich teilen Schülerinnen, Schüler, Lehrper- sonen und Personal weder Essen noch Getränke. – Sensibilisierung der SuS & Lernenden, sowie allfälligen externen Begleitpersonen oder Anbietende von Aktivitä- ten für Hygiene- und Verhaltensregeln allgemein (z.B. Aushang, Infoschreiben) und für deren Einhaltung vor Ort: Markierungen und Informationen zu spezifischen Re- gelungen – Minimierung der Durchmischung mit Dritten – C5: Kochen und Essen Bezüglich Verpflegung müssen die Gastrovorgaben des Lagerleitung / Klassenlehr- Bundes eingehalten werden (4-Personentische innen, etc.) person Seite 7
Schutzkonzept Exkursionen und Lager COVID-19 Pandemie D: Information/Kommunikation D1: Information an Schülerinnen, Schüler und Eltern bzw. Schülerinnen, Schüler und Eltern bzw. Erziehungsberech- Lagerleitung / Klassenlehr- Erziehungsberechtigte tigte werden ausführlich über das Schutzkonzept und die person entsprechenden Massnahmen informiert. Insbesondere wird auch darüber informiert, dass eine Tes- tung gemäss Testkonzept Bedingung für eine Teilnahme am Lager ist. Form und Zeitpunkt der Information: D2: Kontaktdaten Für die Eltern stehen vor und während dem Lager eine Kon- Lagerleitung / Klassenlehr- taktperson und eine Stellvertretung für Fragen etc. zur Ver- person fügung. Die Kontaktdaten der Eltern sind aktualisiert und vollständig. D3: Personen mit Krankheitssymptomen Die Eltern sind darauf hinzuweisen, dass Schülerinnen und Lagerleitung / Klassenlehr- Schüler mit Krankheitssymptomen nicht ins Lager reisen dür- person fen. Das Vorgehen, wenn Schülerinnen oder Schüler im Lager Krankheitssymptome zeigen (Bewilligung Testung, Rückrei- semodalitäten etc.) ist mit den Eltern abgesprochen. Seite 8
Schutzkonzept Exkursionen und Lager COVID-19 Pandemie E: Infrastruktur und Schutzmaterialien E1: (zusätzlich) notwendige Materialien Die für die Einhaltung der Schutzmassnahmen notwendigen Lagerleitung / Klassenlehr- Materialien sind in genügender Menge vorhanden: person / Begleitpersonen – Masken – Desinfektionsmittel Hände und Gebrauchsmaterial – Kontaktloses Fieberthermometer – Informationsunterlagen, Hinweisschilder etc. – … – … E2: Seite 9
Vorbehalt Steht eine Bestimmung dieses Reglements in einem Widerspruch zu den Wei- sungen und Empfehlungen der zuständigen eidgenössischen und kantonalen Behörden, haben letztere Vorrang. Übergangs- und Schlussbestimmungen Inkrafttreten Dieses Schutzkonzept Exkursionen und Klassenlager tritt per 14. Juni 2021 in Kraft und ersetzt dasjenige vom 17. August 2020. Sobald der Bundesrat diese Pandemie offiziell als beendet bezeichnet, wird dieses Reglement automatisch ausser Kraft gesetzt. Versions- und Genehmigungsvermerke Was wer Version Datum erstellt spc Version 01 17. August 2020 überarbeitet sir Version 02 10. Juni 2021 genehmigt Schulpflege Version 02 14. Juni 2021 überarbeitet sir Version 03 28. Juni 2021 genehmigt Schulpflege Version 03 5. Juli 2021 Affoltern am Albis, 5. Juli 2021 NAMENS DER PRIMARSCHULPFLEGE Präsidentin Abteilungsleiterin Bildung a.i. Claudia Spörri Irena Schönholzer
Schulverwaltung / Breitenstrasse 18 / Postfach / 8910 Affoltern am Albis Telefon 043 322 60 10 / primarschule@stadtaffoltern.ch / www.psa.ch
Sie können auch lesen