SCORING - SOLIDE PROGNOSE ODER MIESE NUMMER? - UNSERE FREIHEITEN: DATEN NÜTZEN - DATEN SCHÜTZEN - LFDI BADEN-WÜRTTEMBERG
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Unsere Freiheiten: Bild: Skórzewiak – stock.adobe.com Daten nützen – Daten schützen Scoring – solide Prognose oder miese Nummer?
Herausgegeben vom Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Stefan Brink Königstraße 10a, 70173 Stuttgart Telefon: 0711/615541-0 Telefax: 0711/615541-15 https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de Mastodon: https://bawü.social/@lfdi PGP Fingerprint: E4FA 428C B315 2248 83BB F6FB 0FC3 48A6 4A32 5962 Autor: Dr. Walter Krämer, Leiter Abteilung Privater Datenschutz, LfDI Redaktion: Clarissa Henning, Persönliche Referentin des LfDI Gestaltung: Cagdas Karakurt, Koordinierungs- und Pressestelle, LfDI Juni 2021
Inhalt Was ist ein Scorewert? 5 Ist es rechtmäßig, einen Scorewert zu berechnen? 5 Wer darf Scorewerte berechnen? 5 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Scorewertberechnung rechtmäßig ist? 6 Welche Rechte habe ich gegenüber scorewertberechnenden und -verarbeitenden Stellen? 11
Wer darf Scorewerte berechnen? A uf die Begriffe „Scoring“ oder „Scorewert“ trifft man in Deutschland zumeist dann, wenn es um Ratenzahlungsvereinbahrungen geht – so, wenn man Auskunfteien können derartige Scorewerte nach beispielsweise einen Kredit aufnehmen will. Hierbei Art. 6 Abs. 1 lit. f der EU-Datenschutzgrundverord- fragt der potentielle Kreditgeber, also beispielswei- nung (EU-DSGVO) berechnen und an Dritte über- se Ihre Bank, bei einer Wirtschaftsauskunftei wie der mitteln, wenn diese dafür ein berechtigtes Interesse Schufa nach, ob über Ihre Person oder Ihr Unterneh- haben, etwa wenn sie sich vor dem Abschluss eines men ein Scorewert vorliegt. Vertrages über die Kreditwürdigkeit ihres Vertrags- Wenn dieser vorliegt, sind Daten zu Ihrer Per- partners bzw. ihrer Vertragspartnerin informieren son oder Ihrem Unternehmen in ein sogenanntes wollen. Scorewerte werden insbesondere von Ban- Scoring-Verfahren eingeflossen, um Ihre Bonität – ken und Versicherungen vor dem Abschluss von Kre- also ihre Zahlungswilligkeit und -fähigkeit – mittels dit- oder Versicherungsverträgen, aber auch von Ver- dieses Score-Wertes auszudrücken. Je nach Höhe des mieter_innen im Zusammenhang mit Mietverträgen Wertes bekommen Sie einen Kredit in gewünschter nach Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO bei Auskunfteien Höhe oder zu günstigeren oder ungünstigeren Kon- eingeholt. Voraussetzung ist allerdings, dass die an- ditionen. Spätestens hier stellt sich dem ein oder der fordernde Stelle einem längerfristigen kreditorischen anderen die Frage, was es mit diesem Scorewert auf Risiko ausgesetzt ist oder anders ausgedrückt, einen sich hat, ob diese Bewertung meiner Person oder mei- dauerhaften Anspruch auf Zahlung hat. nes Unternehmens rechtmäßig und ist und welche Bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit handelt Einspruchsmöglichkeiten ich habe. es sich in der Regel um Meinungen und Werturtei- le. Im Gegensatz zu Tatsachenbehauptungen kön- nen Meinungen grundsätzlich nicht durch Gerichte Was ist ein Scorewert? und Aufsichtsbehörden überprüft werden. Die ver- fassungsrechtliche Meinungsfreiheit gewährt jedem Ein Scorewert ist ein Zahlenwert, der mittels einer Menschen, seine Auffassung zu äußern, unabhän- statistischen Analyse ermittelt und zumeist dazu ge- gig, ob diese rational begründbar ist oder von an- nutzt wird, eine Wahrscheinlichkeit für den Eintritt deren geteilt wird. Vermengen sich aber – wie bei eines zukünftigen Ereignisses auszudrücken. Am Be- der Scorewertberechnung – wertende und tatsäch- kanntesten ist die Ermittlung eines Scorewerts hin- liche Zuschreibungen, ist zwar insgesamt von einem sichtlich der Kreditwürdigkeitseinschätzung einer Werturteil auszugehen, doch kann dieses daraufhin Person. Der sogenannte Kredit-Scorewert soll eine überprüft werden, inwieweit die zugrunde gelegten Prognose zum künftigen Zahlungsverhalten einer Tatsachen zutreffend sind. Person oder eines Unternehmens abgeben. Mit sei- Außerdem müssen die Rahmenbedingungen, wie ner Hilfe will man einschätzen können, mit welcher beispielsweise eine ausreichend große und hinrei- Wahrscheinlichkeit der Vertragspartner bzw. die Ver- chende Datenbasis, für eine rechtmäßige Bewertung tragspartnerin bereit und in der Lage ist, eine länger- eingehalten werden – zumal Scorebewertungen in fristige Zahlungsverpflichtung zu erfüllen. der Praxis wie Tatsachenbehauptungen behandelt werden. Mit anderen Worten: Lässt eine Auskunftei eine Bank wissen, dass ein Kunde oder eine Kundin Ist es rechtmäßig, einen Scorewert nur als „mittelmäßig kreditwürdig“ bewertet wird, zu berechnen? wird das von der Bank als nicht zu hinterfragende Tatsache verstanden und führt in der Regel zur Ab- Die Berechnung und weitere Verarbeitung von lehnung des Kreditvertrages. Scorewerten stellt ein von der Rechtsordnung gebil- ligtes Geschäftsmodell und damit einen legitimen Verarbeitungszweck i. S. des Art. 5 Abs. 1 lit. b EU- DSGVO dar, um den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Überschuldung zu gewährleis- ten. Zudem sollen Zahlungsausfälle verhindert und die Funktionstüchtigkeit des Wettbewerbs für die Wirtschaft sichergestellt werden. Doch ist eine Scorewertberechnung nur rechtmä- ßig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Denn ein „schlechter“ Scorewert kann sich sehr nach- teilig auf die Kreditwürdigkeit einer Person und damit auf ihr geschäftliches und persönliches Fortkommen beziehungsweise auf die Existenz eines Unterneh- Scoring kommt auch bei der Bonitätsprüfung zum Einsatz. mens auswirken. Bild: Nattakorn – stock.adobe.com 5
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt Beispiel 1 sein, damit eine Scorewertberechnung rechtmäßig ist? Herr Lohse ist bei einer Auskunftei als „säumiger Schuldner“ gespeichert, weil er eine Rechnung für Die Datenverarbeitung bei der Berechnung bzw. 500 Gläser Senf nicht rechtzeitig beglichen hatte. weiteren Verarbeitung von Scorewerten zu Personen Nach Ablauf von drei Jahren muss die Auskunftei oder deren Unternehmen ist nur rechtmäßig, wenn: diesen Eintrag löschen, da Herr Lohse die offene Rechnung in der Zwischenzeit beglichen hat. Die a) die Vorschriften des Datenschutzes eingehalten Auskunftei darf aber seine Identifizierungsdaten werden bzw. eingehalten worden sind, (Name, Geburtsdatum, Anschrift) auch weiterhin für die Scorewertberechnung nutzen, muss aber Herrn b) die Bewertung auf einer zutreffenden Tatsachen- grundlage beruht, Lohse über die Änderung des Verarbeitungszwecks nach Art. 14 Abs. 4 EU-DSGVO informieren. c) für die Prognose ausreichendes Datenmaterial zur Verfügung steht, Datenerhebung durch Befragungen d) für die Berechnung des Scorewertes nur Daten ge- Es ist legitim, dass die scorewertberechnende Stel- nutzt werden, die dafür unter Anwendung eines le die betroffene Person zum Zwecke des Scorings zu wissenschaftlichen mathematisch-statistischen ihren Verhältnissen befragen möchte, doch besteht Verfahrens geeignet sind, für diese grundsätzlich keine Auskunftsverpflichtung. Eine derartige Mitwirkungspflicht ist in der Rechts- e) die betroffene Person individuell beurteilt wird und ordnung nicht vorgesehen. Auch für Gewerbetrei- bende gibt es keine Handelsbräuche i. S. des § 346 des f) die Bewertung mit einer tragfähigen Kernaussage Handelsgesetzbuches, die einen Kaufmann oder eine nachvollziehbar begründet werden kann. Kauffrau zwingen würden, über die handelsrechtlich vorgeschriebenen Publikationsverpflichtungen hin- aus die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens zu offenbaren. a) Die Datenverarbeitung bei der Berech- Für den Fall, dass sich die betroffene Person aus- nung beziehungsweise weiteren Verarbei- drücklich weigert, Anfragen einer Auskunftei zu tung von Scorewerten zu Personen oder ihren persönlichen Verhältnissen oder zu ihrem deren Unternehmen ist nur rechtmäßig, Unternehmen zu beantworten, ist es nicht zulässig, wenn die Vorschriften des Datenschutzes daraus für deren wirtschaftliche und finanzielle Zu- verlässigkeit nachteilige Folgerungen zu ziehen oder eingehalten werden beziehungsweise ein- einen Scorewert unter Außerachtlassung wichtiger gehalten worden sind. Informationen zu berechnen. Gegebenenfalls muss die Auskunftei bekennen, dass sie mangels erforderli- ann ist eine Scorewertberechnung W cher Erkenntnisse nicht in der Lage ist, einen aussage- datenschutzkonform? kräftigen Scorewert zu einer bestimmten Person oder einem Betrieb zu bestimmen. Wer einen Scorewert berechnet, muss die dafür verwendeten Daten legal erhalten haben und sie für diesen Zweck nutzen dürfen. Mit anderen Worten: Die Nutzung rechtswidrig verarbeiteter Daten und solcher, deren Speicherung unzulässig (geworden) ist, ist grundsätzlich nicht erlaubt. Dieses Verbot betrifft zum einen in erster Linie dis- kriminierende Angaben und solche aus dem höchst- persönlichen Bereich der betroffenen Person, insbe- sondere Gesundheitsdaten. So dürfen beispielsweise aus Angaben zum Geschlecht keine diskriminieren- den Folgerungen gezogen werden. Im Einzelfall müsste stichhaltig begründet werden, warum Männer und Frauen ungleich zu behandeln seien. Zum anderen sind zu löschende, nicht mehr ak- tuelle Bonitätsnegativmerkmale (wie längst getilgte Schulden) zur Scorewertberechnung nicht zulässig (siehe Beispiel 1). Wer personenbezogene Daten verarbeitet, für den gilt die Daten- schutz-Grundverordnung. Bild: Thomas Reimer – stock.adobe.com 6
Datenerhebung von personenbezogenen b) Die Datenverarbeitung bei der Berech- Informationen im Internet nung bzw. weiteren Verarbeitung von Problematisch ist, inwieweit die scorewertberech- Scorewerten zu Personen oder deren Unter- nenden Stellen auch Daten aus sozialen Netzwer- nehmen ist nur rechtmäßig, wenn die Be- ken oder Online-Foren nutzen dürfen. Grundsätzlich wertung auf einer zutreffenden Tatsachen- überwiegt das schutzwürdige Interesse der betrof- fenen Person nach Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-DSGVO am grundlage beruht. Unterbleiben der Nutzung derartiger Angaben. Die Erhebung und Nutzung von Daten aus sozialen ie wird eine zutreffende W Netzwerken bzw. Online-Foren ist jedoch zulässig, so- Tatsachengrundlage sichergestellt? weit Behörden und Gerichte diese berechtigterweise im Netz bekanntmachen dürfen (z. B. Schuldnerver- Die für die Berechnung des Scorewertes verwende- zeichnis der Vollstreckungsgerichte nach § 882h der ten personenbezogenen Angaben müssen inhaltlich Zivilprozessordung, Entscheidungen im Insolvenzver- richtig und auf dem neuesten Stand sein. Das Fehlen fahren zum Beispiel nach § 30 der Insolvenzordnung). einer zutreffenden Tatsachengrundlage macht die Vergleichbares gilt für über Privatpersonen veröffent- Bewertung rechtswidrig. Nach der Rechtsprechung lichte Angaben, wenn die ins Netz gestellten Infor- des Europäischen Gerichtshofs geht die Datenrich- mationen dem Auftreten der betroffenen Person in tigkeit der Meinungsfreiheit vor. Auch die deutschen der Öffentlichkeit entsprechen. Ferner können Infor- Gerichte halten es für unzulässig, Bewertungen auf mationen aus den sozialen Netzwerken verwertet nicht nachvollziehbare Mutmaßungen zu stützen. werden, wenn die Angaben offensichtlich von der Vielmehr wird erwartet, dass die Bonitätsbeurteilung betroffenen Person selbst oder von Dritten mit dem auf überprüfbaren, zutreffenden Fakten beruht. offensichtlichen Einverständnis der betroffenen Per- Allerdings müssen Auskunfteien die von Dritten er- son veröffentlicht wurden, etwa Werbeanzeigen für haltenen Einzelangaben nur im Rahmen der Zumut- eine geschäftliche Tätigkeit. barkeit auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Da- Dagegen sind die Daten nicht öffentlich verwend- nach besteht eine Überprüfungspflicht, wenn sich der bar, wenn sie mittels einer entsprechenden tech- Auskunftei diesbezügliche Zweifel aufdrängen, wenn nischen „Einstellung“ nur einem überschaubaren, die betroffene Person einen Widerspruch nach Art. begrenzten Adressatenkreis zugänglich gemacht 18 EU-DSGVO erhebt oder wenn die Datenschutzauf- werden sollen. Da stets ungewiss ist, ob diese Infor- sichtsbehörde eine Überprüfung der verarbeiteten mationen von der betroffenen Person selbst bezie- Angaben bzw. des errechneten Scorewertes verlangt. hungsweise mit deren Einverständnis ins Netz einge- Anders verhält es sich, wenn die scorewertberech- stellt worden und ob diese zutreffend sind, muss die/ nende Stelle von einer anderen Institution eine (Teil-) der Betroffene von der scorewertberechnenden Stel- Bewertung einholt und diese bei der eigenen Be- le vor der Nutzung der Daten nach Art. 14 EU-DSGVO rechnung eines Scorewertes berücksichtigt. Wer sich informiert werden. Nur so kann der Verarbeitung als planmäßig scorewertberechnende Stelle fremde nach Art. 18 Abs. 1, Art 21 Abs. 1 EU-DSGVO wider- Beurteilungen zu eigen macht und in seine Bewer- sprochen werden (siehe Beispiel 2). tung miteinbezieht, um diese Dritten zugänglich zu machen, hat für deren Rechtmäßigkeit datenschutz- rechtlich einzustehen, zumal der Empfänger oder die Empfängerin von Scorebewertungen sich für ge- Beispiel 2 wöhnlich auf deren rechtmäßiges Zustandekommen und inhaltliche Richtigkeit verlässt (siehe Beispiel 3). Frau Kramer, eine geschiedene Ehefrau, veröffent- licht im Internet wider besseres Wissen, ihr ehema- liger Ehemann speise sie mit einer monatlichen Un- terhaltszahlung i. H. von 600,00 Euro ab, wo er doch mehr als 10.000 Euro im Monat verdiene. Übernimmt eine Auskunftei diese unzutreffenden Angaben un- geprüft und gibt Herrn Kramer keine Gelegenheit zur Richtigstellung, haftet die Auskunftei nach Art. 82 EU-DSGVO für die durch den unzutreffend berechne- ten Scorewert gegebenenfalls eingetretenen Schäden (wie beispielsweise einen Ansehensverlust), da diese bei ordnungsgemäßer Unterrichtung der betroffenen Person – hier Herrn Kramer – hätten vermieden wer- Übernimmt eine Auskunftei falsche Angaben aus dem Internet den können. von einer Person, kann es Ärger geben. Bild: chinnarach – stock.adobe.com 7
c) Die Datenverarbeitung bei der Berech- Mit Sicherheit reicht eine Einzelangabe nicht aus, eine zutreffende Bewertung zu treffen. Bei der Be- nung bzw. weiteren Verarbeitung von wertung der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens Scorewerten zu Personen oder deren Unter- müssen dessen wirtschaftliche und finanzielle Ver- nehmen ist nur rechtmäßig, wenn für die hältnisse (z. B. Jahresabschlüsse, Unternehmenskon- Prognose ausreichendes Datenmaterial zur zept, Rentabilitätsplanung, Liquiditätsplanung, ak- Verfügung steht. tueller Auftragsbestand, aktuelle Verbindlichkeiten, Umsätze, Betriebsausgaben) zwingend Berücksichti- Was versteht man unter einer gung finden. Hat die scorewertberechnende Stelle keine ausrei- ausreichenden Datenbasis? chende Tatsachengrundlage, ist es ihr nicht möglich, die betroffene Person oder deren Unternehmen zuver- Für die Berechnung müssen ausreichend Einzel- lässig zu beurteilen. Die Rechtsprechung erachtet es angaben – ggf. Teilbewertungen – zur Verfügung als „verantwortungslose Oberflächlichkeit“, wenn die stehen, womit gesichert sein soll, dass die Gesamt- Kreditwürdigkeit eines Unternehmens ohne jegliche beurteilung nicht auf einem verzerrten Bild der be- sachliche Basis negativ bewertet wird. Vielmehr muss troffenen Person oder ihres Unternehmens beruht. die Auskunftei dann einräumen, dass sie mangels aus- Insbesondere dürfen wichtige relevante Tatsachen – reichender Informationen nicht in der Lage ist, eine zu- etwa dass keine Bonitätsnegativmerkmale vorliegen verlässige Bewertung vorzunehmen. oder die finanzielle und wirtschaftliche Situation der Andererseits kann die betroffene Person nicht ver- betroffenen Person und ihres Unternehmens – nicht langen, dass neben den von der scorewertberechnen- außer Acht gelassen werden bzw. worden sein. So den Stelle zu Recht für relevant erachteten Daten und fehlt der Scorewertberechnung die sachliche Basis, zwingend zu berücksichtigenden Umständen ander- wenn der berechnenden Stelle bei der Bewertung so weitige Tatsachen miteinbezogen werden sollen, die gut wie keine Erkenntnisse über die betroffene Per- die betroffene Person gerne berücksichtigt haben will, son oder ihren Betrieb vorliegen bzw. bei der Beurtei- wenn auch ohne diese eine tragfähige Einschätzung lung vorgelegen haben. der Bonität möglich ist (siehe Beispiel 4). Beispiel 3 Beispiel 4 Infolge einer Verwechslung hat ein Inkassounterneh- Einer Auskunftei liegen folgende Informationen zu men zu der Person des Herrn Stiller ein unzutreffendes einer Person vor: Herr Winkelmann ist 56 Jahre alt, Bonitätsnegativmerkmal (nicht bezahlte Rechnung) neigt zu Bluthochdruck, zu seiner Person wurden im bei einer Auskunftei eingemeldet. Als eine Bank von letzten Jahr drei Auskunftsersuchen an die Auskunf- dieser Auskunftei wegen eines Kreditgeschäftes tei gerichtet und vor sechs Monaten zog eine weitere einen Scorewert zu Herrn Stiller anfordert, berück- Person, die 40-jährige Diplom-Psychologin M. Tietze, sichtigt diese bei ihrer Berechnung diese angeblich in die Wohnung ein, die er mit seiner Mutter bewohnt. nicht bezahlte Rechnung. Darüber hinaus erfragt sie Daraus kann kein zuverlässiger Scorewert berechnet bei einer anderen Auskunftei den Wert von Herrn werden. Bei der Information über den Bluthochdruck Stillers Kunstsammlung. Die Bewertung der Samm- handelt es sich um eine Gesundheitsangabe, die nicht lung wird von der zweiten Auskunftei jedoch zu nied- verarbeitet werden darf. Der Einzug einer zusätzli- rig angesetzt. Ungeprüft lässt die erste Auskunftei chen Person in besagte Wohnung sagt nichts über die die fehlerhafte Bewertung der Gemälde des Herrn konkreten Auswirkungen auf die Zahlungsmoral der Stiller in den Scorewert einfließen und übermittelt zu bewertenden Person aus. Auch kann kein Schluss das Gesamturteil („nur eingeschränkt kreditwürdig“) daraus gezogen werden, dass Herr Tietze mit seiner der anfordernden Bank. Die Scorewertberechnung ist Mutter zusammenwohnt. Die Anzahl der Bonitäts- fehlerhaft. Sie beruht auf einer unzutreffenden Anga- abfragen für sich genommen darf nicht in der Datei be und auf einer falschen Teilbewertung. Herr Stiller gespeichert werden, in der Informationen für die kann von der Bank verlangen, dass die Nutzung des Scorwertberechnung vorgehalten werden. Auch die- Scorewertes unterbleibt und dieser gelöscht wird. se Angaben lassen keine Schlüsse auf das finanzielle Er hat gegen das Inkassounternehmen einen imma- Verhalten zu, zumal sie auf Entscheidungen Dritter, teriellen Schadensersatzanspruch wegen der ihn dis- nämlich potentieller Vertragspartner, zurückgeht. Es kriminierenden Meldung gegenüber der Auskunftei. bleibt also nur das Lebensalter. Diese Angabe könnte Wenn er die Auskunftei in Anspruch nimmt, durfte zwar grundsätzlich bei einer Scorewertberechnung sich diese zwar auf die Richtigkeit der Einmeldung Berücksichtigung finden, doch wäre es hier das ein- durch das Inkassounternehmen verlassen, nicht aber zige relevante Datum, so dass mangels ausreichender auf die Rechtmäßigkeit der Teilbewertung einer an- Informationen eine zuverlässige Scorewertberech- deren Stelle. nung nicht möglich ist. 8
d) Die Datenverarbeitung bei der Berech- e) Die Datenverarbeitung bei der Berech- nung bzw. weiteren Verarbeitung von nung bzw. weiteren Verarbeitung von Scorewerten zu Personen oder deren Unter- Scorewerten zu Personen oder deren Unter- nehmen ist nur rechtmäßig, wenn für die nehmen ist nur rechtmäßig, wenn die be- Berechnung des Scorewertes nur Daten ge- troffene Person individuell beurteilt wird. nutzt werden, die dafür unter Anwendung eines wissenschaftlichen mathematisch-sta- ie wird eine individuelle Bewertung W tistischen Verfahrens geeignet sind. sichergestellt? Bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit muss eine ann sind Daten für die W konkrete, individuelle Bewertung der betroffenen Score-Berechnung geeignet? Person bzw. ihres Unternehmens erfolgen. Das be- deutet, dass Bewertungen, die überwiegend nur auf Für die Berechnung des Scorewertes dürfen nur Daten allgemeinen statistischen Erkenntnissen bzw. auf der genutzt werden, die unter Zugrundelegung eines wis- aktuellen Situation der jeweiligen Branche, der das zu senschaftlichen mathematisch-statistischen Verfahrens beurteilende Unternehmen angehört, beruhen, nicht nachweislich dafür geeignet sind. Ein irrelevantes Merk- rechtmäßig sind. Für derartige Bewertungen besteht mal darf die Bewertung nicht beeinflussen. Das Verfah- zudem kein schutzwürdiges Interesse – weder für die ren muss im Einklang mit dem Stand der Wissenschaft scorewertberechnende Stelle selbst, noch für andere für die Analyse, ob die betroffene Person aufgrund ihrer Wirtschaftsunternehmen, die auf einen solchen Sco- Merkmale zu einer entsprechenden Vergleichsgruppe, rewert vertrauen. deren Bonität bekannt ist, gehört, tauglich sein. Auch Letztere sind vielmehr an einer realistischen Ein- müssen die statistischen Vergleichswerte aktuell sein. schätzung des von ihnen konkret ins Auge gefassten Eine scorewertberechnende Stelle handelt rechts- potentiellen Vertragspartners, die auf verlässlichen widrig, wenn sie nicht entsprechend mathematischer Angaben zu diesem beruht, interessiert. Verlässliche Gesetzmäßigkeiten aus allen erforderlichen Einzel- Angaben fußen auf konkreten Erkenntnissen zur Be- erkenntnissen einen Gesamtwert bildet, sondern nur tätigung eines bestimmten Betriebes bzw. zu des- selektiv die Parameter nutzt, die sie selbst für nützlich sen Inhaber_in im Wirtschaftsleben. Auskunfteien, hält. Außerdem können bei der Berechnung des Score- die Bewertungen der Kreditwürdigkeit einer Person wertes nur objektive, auf ihre Richtigkeit hin überprüf- oder eines Unternehmens vornehmen, dürfen nicht bare Fakten und Bewertungen miteinbezogen werden, gegenüber sich danach erkundigenden Stellen den die in einem Zusammenhang mit dem finanziellen und Eindruck erwecken, man habe die Person oder das wirtschaftlichen Gebaren der betroffenen Person oder Unternehmen konkret beurteilt, obwohl das nicht ihres Gewerbes stehen. Deswegen handelt es sich bei oder nur in geringem Maße der Fall ist. Daten, die ausschließlich auf subjektiven Umständen in Allerdings macht es durchaus Sinn, bei der Bewer- der Sphäre der scorewertberechnenden Stelle und nicht tung eines Unternehmens auch den Branchendurch- auf einem überprüfbaren relevanten Verhalten der be- schnitt heranzuziehen, um zu zeigen, ob der betrof- troffenen Person oder ihres Betriebes beruhen, um un- fene Betrieb besser, schlechter oder diesem gleich ist, taugliche Parameter. Inwieweit die verwendeten Anga- und wie sich die Branche künftig entwickelt. Darüber ben geeignet sein sollen, einen realistischen Scorewert hinaus darf die Bewertung nicht undifferenziert auf zu berechnen, muss gegebenenfalls die scorewertbe- sog. Anschriftendaten i. S. des § 31 Abs. 1 Nr. 3 BDSG rechnende Stelle belegen (siehe Beispiel 5). beruhen. Es spricht nichts dagegen, den Haushalt Beispiel 5 Die Schutzpolizeibeamtin Haas will eine Berufshaft- mehr oder weniger zufällig kennt, sondern um eine pflichtversicherung abschließen. Für die Festsetzung Eigenschaft der Versicherung. Diese Information ist für der Versicherungsbeiträge berechnet die Versiche- die Bewertung der Frau objektiv nicht geeignet, also rung einen Scorewert, wobei sie unter anderem be- sachfremd. Die Behauptung, Männer würden im Poli- rücksichtigt, dass das Unternehmen die Frau seit zeivollzugsdienst häufiger durch Schadensfälle auffal- sieben Jahren kennt und dass ihr ein Bonus zukom- len, lässt sich nur damit erklären, dass das Vergleichs- men soll, weil Männer im Polizeivollzugsdienst häu- datum nicht aktuell ist, sondern aus einer Zeit stammt, figer Schadensfälle verursachen würden als Frauen. als bei der Schutzpolizei noch keine Frauen beschäftigt Die Berechnung krankt an zwei Momenten: Es handelt wurden. Die Berechnung ist also rechtswidrig, da ein sich nicht um ein Merkmal, das der Person der Polizei- unzutreffender statistischer Vergleichswert miteinbe- beamtin „anhaftet“, wie lange die Versicherung diese zogen wurde. 9
der betroffenen Person einschließlich des Zustandes Beispiel 6 ihrer Wohnung und der finanziellen Belastungen durch die Haushaltsmitglieder zu berücksichtigen. Dabei handelt es sich um Gegebenheiten der zu be- Ein Bürger, Herr Harper, hat eine mit einer Grund- urteilenden Person. Nicht in die Beurteilung mit ein- schuld belastete Eigentumswohnung in einem Mehr- bezogen werden dürfen dagegen die Eigenschaften familienhaus erworben. Der scorewertberechnenden des Wohngebäudes (Alter und Art), wenn es nicht Auskunftei ist bekannt, dass zu insgesamt drei eben- unmittelbar Rückschlüsse auf die Besitz- und Eigen- falls in dem Gebäude wohnhaften Personen Bonitäts- tumsverhältnisse der betroffenen Person zulässt, so- negativmerkmale vorliegen. Die Tatsache, dass Herr wie das Zahlungsverhalten der Bewohner_innen der Harper Eigentümer einer Wohnung ist, darf bei der Straße und des Gebäudes, wo die betroffene Person Scorewertberechnung berücksichtigt werden. Das lebt (siehe Beispiel 6). gilt insbesondere für den Wert der Wohnung und die diesbezüglichen Belastungen. Dagegen ist das Zah- lungsverhalten anderer Bewohner_innen des Gebäu- f) Die Datenverarbeitung bei der Berech- des keine persönliche Eigenschaft der zu bewerten- nung bzw. weiteren Verarbeitung von den Person. Dabei handelt es sich nämlich in der Regel Scorewerten zu Personen oder deren Unter- um Umstände außerhalb ihrer Sphäre, die diese so gut nehmen ist nur rechtmäßig, wenn die Be- wie nicht beeinflussen kann. Es kann nicht unterstellt wertung mit einer tragfähigen Kernaussage werden, Herr Harper habe sich eine Umgebung von nur bedingt Zahlungswilligen ausgesucht, weil das zu nachvollziehbar begründet werden kann. seiner persönlichen Situation passt, geschweige denn, er habe das wissen können. Ebenso wenig ist die An- Wie wird der Tatsachenkern einer Score- nahme zulässig, dass eine „schlechte“ Umgebung die Berechnung überprüfbar und erklärbar? betroffene Person verleite, sich früher oder später diesem Niveau anzupassen. Auch das Argument, die Grundsätzlich gewährt das Recht der freien Mei- betroffene Person könne anhand ihrer Wohnumge- nungsäußerung, eine Auffassung äußern zu können, bung bezüglich ihrer Kreditwürdigkeit beurteilt wer- ohne dafür eine Begründung geben zu müssen. Doch den, weil sie sich „keine andere Wohngegend leisten bestehen auch für die Meinungsäußerungsfreiheit könne“, ist nicht zuletzt angesichts der aktuellen Situ- Beschränkungen zum Schutz des guten Rufes und ation des Wohnungsmarktes nicht überzeugend. sonstiger Rechte Dritter. Deswegen muss Meinun- gen, also Teil- und Gesamtbewertungen, insbesonde- re wenn sie über Bewertungsportale oder von Aus- fänger oder die Empfängerin als Einschränkung der kunfteien planmäßig Dritten zugänglich gemacht Kreditwürdigkeit der betroffenen Person oder ihres werden, ein wahrer, überprüfbarer Tatsachenkern zu- Unternehmens versteht, vergeben werden. grunde liegen, der zu rechtfertigen vermag, warum Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die betroffene Person nicht optimal bewertet werden besteht für die datenverarbeitende Stelle zwar keine kann bzw. soll. Verpflichtung zur Offenbarung der von ihr verwen- Denn derartige Meinungsäußerungen in Form von deten Scoreformel, wohl aber trifft eine scorewert- Bewertungen sind geeignet, sich auf die soziale An- berechnende Stelle insbesondere dann eine Begrün- erkennung, die (Berufs-)Ehre sowie das wirtschaftli- dungs- und Informationspflicht, wenn sie Neutralität, che Fortkommen der betroffenen Person und deren objektiv nachvollziehbare Sachkunde und Repräsen- eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ne- tativität für ihre Bewertungen in Anspruch nimmt gativ auszuwirken. (siehe Beispiel 7). Die Gesamtbewertung der betroffenen Person oder ihres Unternehmens durch eine scorewertberechnen- de Stelle muss erklärbar und nachvollziehbar sein. Sie darf nicht das Ergebnis unlogischer Schlussfolgerun- gen sein bzw. nicht lediglich mit einer Statistik oder einer Summe von „Bewertungspunkten“ für Einzel- merkmale begründet werden. Auch muss gesichert sein, dass die Bewertung nicht völlig abwegig oder diffamierender Natur ist. So muss, wer einen Scorewert errechnet, darlegen und begründen können, warum und in welchem Um- fang nur von einer eingeschränkten Kreditwürdigkeit der betroffenen Person auszugehen sei beziehungs- weise warum von der Optimalbewertung abgewi- Es geht auch um die (Berufs-)Ehre, daher gilt: Der Kern der Aussage chen wurde. Es darf nicht grundlos ein „schlechter“ bei einer Score-Berechnung muss überprüfbar und erklärbar sein. Scorewert beziehungsweise ein solcher, den der Emp- Bild: Romolo Tavani – stock.adobe.com 10
Welche Rechte habe ich gegenüber Diese lassen sich weder durch Verzicht, Allgemeine scorewertberechnenden und Geschäftsbedingungen, unternehmensinterne An- -verarbeitenden Stellen? wendungshinweise, Absprachen zwischen Auskunf- teien und Empfängern von Scorewerten oder Ver- Die von einer Scoreberechnung betroffenen Personen haltensregeln nach Art. 40 EU-DSGVO einschränken können die in Kapitel III Art. 15 ff. der EU-DSGVO vor- oder ausschließen. gesehenen Rechte gegenüber den scorewertberech- nenden und -verarbeitenden Stellen geltend machen. b) Auskunftsrecht gegenüber Scorewert-Abfragenden a) Auskunftsrecht gegenüber Ebenfalls aufgrund von Art. 15 Abs. 1 EU-DSGVO Auskunfteien müssen die Empfänger von Scorewerten, z. B. Ban- Art. 15 Abs. 1 EU-DSGVO ermöglicht den betrof- ken, zu folgenden Fragen einer betroffenen Person fenen Personen, von den Stellen, die Scorewerte be- Auskunft geben: rechnen, folgende Auskünfte zu verlangen: • Welche Scorewerte sind dort gespeichert (Art. 15 • Welche Daten sind für die Scorewertberechnung ge- Abs. 1 lit. b EU-DSGVO)? speichert bzw. werden ggf. dafür erhoben (Art. 15 Abs. 1 lit. a u. b EU-DSGVO)? • Wer hat diese Scorewerte berechnet und übermit- telt (Art. 15 Abs. 1 lit. g EU-DSGVO)? • Wer sind die Empfänger der Scorewerte (Art. 15 Abs. 1 lit. c EU-DSGVO)? Eine Begründung von Entscheidungen, die unter Berücksichtigung von Scorewerten getroffen wur- • Wo stammen die bei der Scorewertberechnung ver- den, kann unter Berufung auf das Datenschutzrecht wendeten oder zu verwendenden Daten her (Art. – etwa bei der Kreditentscheidung einer Bank – nicht 15 Abs. 1 lit. g EU-DSGVO)? verlangt werden. Die Bank muss also grundsätzlich nichts dazu sagen, ob eine bestimmter Scorewert bei • Auf Bitten der betroffenen Person muss eine score- ihrer Entscheidung berücksichtigt wurde bzw. inwie- wertberechnende Stelle ihre Bewertung der Kredit- weit er für diese ausschlaggebend war. würdigkeit erläutern und begründen. Die Auskunf- tei kann sich dabei nicht auf das Geschäftsgeheimnis c) Widerspruchsrecht berufen, da die Befassung mit den Angelegenheiten einer fremden Person oder eines Unternehmens und Nach Art. 18 Abs. 1 lit. a EU-DSGVO hat die be- deren Bewertung gegenüber Dritten weder einen troffene Person das Recht, gegen die für die Score- wirtschaftlichen Wert für die scorewertberechnen- wertberechnung gespeicherten Daten und gegen de Stelle darstellt, noch besteht für diese ein berech- gespeicherte Scorewerte Widerspruch zu erheben tigtes Interesse an der Geheimhaltung dieser An- und zu verlangen, dass diese auf ihre Richtigkeit hin gelegenheit (vgl. § 2 des Gesetzes zum Schutz von überprüft werden. Auch kann die betroffene Person Geschäftsgeheimnissen). aufgrund von Art. 18 Abs. 1 lit. d EU-DSGVO der Ver- Beispiel 7 Bei einer Auskunftei sind mehrere nicht bezahlte Rech- liegen, durchaus „schlecht“ sein, wenn künftig Ein- nungen zur Person Alfonso Capone gespeichert. Die schränkungen in der Kreditwürdigkeit zu erwarten Anforderung eines Scorewertes beantwortet die Aus- sind, beispielsweise durch länger andauernde gesetz- kunftei mit dem Hinweis „Geschäftliche Beziehungen lich angeordnete Geschäftsschließung aufgrund einer werden nicht empfohlen“. Die Auskunftei war fraglos Ausnahmesituation. Umgekehrt wollen Kreditgeber berechtigt, eine Bonitätsauskunft dahingehend zu be- wissen, ob trotz momentaner Zahlungsausfälle früher antworten, dass mehrere Bonitätsnegativmerkmale oder später eine Besserung eintreten wird. über Herrn Capone vorliegen. Eine Scorebewertung unterscheidet sich jedoch von der Beauskunftung mo- Die Empfehlung, wegen mehrerer bekanntgeworde- mentaner Zahlungsstörungen dadurch, dass die Aus- ner Zahlungsstörungen jede Art von Geschäftsverbin- kunftei eine Prognose zur weiteren Entwicklung von dung mit Herrn Capone abzulehnen, ist so nicht zuläs- Herrn Capone beziehungsweise seines Unternehmens sig und stellt einen ungerechtfertigten Eingriff in den anstellen muss. Es soll etwas dazu gesagt werden, ob ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Vielmehr hätte sich dieser zumindest mittelfristig in der Lage ist, einen die Auskunftei mit der Frage auseinandersetzen müs- Kredit zurückzubezahlen. So kann der Scorewert einer sen, ob noch weitere Zahlungsausfälle zu erwarten Person, zu der keine Bonitätsnegativmerkmale vor- sind, oder ob mit einer Besserung zu rechnen ist. 11
arbeitung ihrer Daten sowohl bei der scorewertbe- Beispiel 8 rechnenden Stelle wie auch bei den Empfängern von Scorewerten widersprechen mit der Begründung, sie habe ein berechtigtes Interesse am Unterbleiben der Eine Auskunftei beabsichtigt, einen Scorewert für unzutreffenden Bewertung. eine junge Frau, Marie-Antoinette, zu berechnen, da Dazu sollte sich die betroffene Person qualifiziert immer wieder Anfragen von Firmen zur prognosti- mit ihrer Bewertung auseinandersetzen und darle- zierten Zahlungsfähigkeit dieser Kundin eingehen. gen, inwieweit der Scorewert den Voraussetzungen Dabei sollen mehrere Merkmale der Frau zugrunde einer rechtmäßigen Erhebung widerspricht, insbe- gelegt werden, aber auch Angaben zur Zahlungsmo- sondere, warum die Bewertung den unzutreffenden ral der Nachbarschaft. Letzteres ist unzulässig. Marie- Eindruck vermittele, die betroffene Person bzw. ihr Antoinette kann mit dem Begehren klagen, dass die Unternehmen seien nicht uneingeschränkt kredit- Auskunftei verurteilt wird, bei der Berechnung des würdig, obwohl es keine Gründe für eine derartige Scorewertes die Zahlungsbereitschaft der Nachbar- Annahme gebe. Diese Widersprüche haben zur Fol- schaft beiseite zu lassen. Ein gänzliches Unterlassen ge, dass die datenverarbeitenden Stellen während von Berechnungen kann nicht verlangt werden, da der von ihnen vorzunehmenden Überprüfungen die- die Auskunftei und die Wirtschaft ein berechtigtes se Angaben nicht für die Scorewertberechnung nut- Interesse an rechtmäßig zustande gekommenen Sco- zen beziehungsweise bereits berechnete Scorewerte rewerten haben. nicht weiterverarbeiten dürfen (Art. 18 Abs. 1 lit. a, Abs. 2 EU-DSGVO). Erst wenn die die datenverarbei- tende Stelle im Anschluss an ihre Überprüfung der ten Unterlassungserklärung verlangen, dass diese betroffenen Person nach Art. 18 Abs. 3 EU-DSGVO Datenverarbeitung künftig unterbleibt. Allerdings mitgeteilt hat, dass sie die Speicherungen für zutref- kann nicht erzwungen werden, dass überhaupt keine fend hält, kann die Datenverarbeitung fortgesetzt Scorewert-Berechnungen mehr vorgenommen bzw. werden. rechtmäßig ermittelte Scorewerte an zu Recht inter- essierte Dritte nicht mehr übermittelt bzw. dort ge- d) Recht auf Berichtigung der Daten nutzt werden dürfen (siehe Beispiel 8). Die betroffene Person kann nach Art. 16 EU- f) Anspruch auf Löschung DSGVO die Berichtigung der Daten, die bei einer sco- rewertberechnenden Stelle für die Berechnung von Die Löschung gespeicherter Scorewerte kann nur Scorewerten zu ihrer Person gespeichert sind, ver- verlangt werden, wenn ihnen Fehler bei der Berech- langen. Ferner kann sie darauf drängen, dass der für nung anhaften beziehungsweise wenn die Bewer- das Scoring bestimmte Datenbestand um Angaben tung auf unlogischen Schlussfolgerungen beruht ergänzt wird, die für eine korrekte Bewertung der oder im Ergebnis völlig abwegig ist. Dagegen kann betroffenen Person unabdingbar sind (z. B. Schulden- die betroffene Person grundsätzlich nicht alleine des- freiheit, wirtschaftliche und finanzielle Verhältnisse wegen etwas gegen die Speicherung unternehmen, des Unternehmens, belastbare Angaben anstelle von weil sie die Bewertung für unzutreffend hält, da es Schätzdaten). sich bei dieser um eine verfassungsrechtlich geschütz- te Meinungsäußerung handelt. e) Unterlassungsanspruch g) Recht auf gerichtliche Durchsetzung der Besteht die Gefahr, dass eine scorewertberechnende oder verarbeitende Stelle zu Unrecht einen rechts- Ansprüche widrigen Scorewert an Dritte übermittelt oder nutzt, Die dargestellten Ansprüche können von der be- steht der betroffenen Person u. U. ein Unterlassungs- troffenen Person gegebenenfalls gerichtlich durch- anspruch nach § 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches setzt werden. Allerdings muss sie die Voraussetzun- (BGB) zu. Dabei kann diese die datenverarbeitende gen für die für sie günstige Rechtsfolge darlegen und Stelle abmahnen und die Abgabe einer strafbewehr- gegebenenfalls beweisen. Da die betroffene Person Die Wohngegend sagt wenig über die Zahlungsmoral einer Person aus. Bild: Tobias – stock.adobe.com 12
aber in der Regel keinen Einblick in die Scoreberech- sachenvortrag entgegentreten, der Scorewert stelle nung hat, ist ihr die Darlegung der maßgeblichen Hin- eine rechtmäßige Information dar und es bestehe ein tergründe erschwert, so dass es ihr unter Umständen schutzwürdiges Interesse an seiner Verarbeitung (sie- erlaubt ist, ihr Begehren lediglich mit Vermutungen he Beispiel 9). zu begründen, was in einer solchen Situation zulässig ist, solange der Vortrag nicht ohne jegliche Anhalts- punkte für den angeblichen Anspruch ist und wenn ohne Darlegung eines bestimmten Sachverhalts nur willkürliche Behauptungen „ins Blaue hinein“ aufge- stellt werden. Beispiel 9 Die scorewertverarbeitende Stelle trifft dann eine sog. sekundäre Darlegungslast, welche Angaben bei Bei der Scorewertberechnung zu Don Vito Corleone, der Bewertung berücksichtigt wurden und welche Geschäftsführer eines Familienunternehmens, be- Tatsachen für die Bewertung letztlich maßgeblich rücksichtigt die Auskunftei eine nicht bezahlte Forde- waren. Eine derartige Darlegungspflicht greift über- rung des international tätigen Unternehmers Virgil all dort, wo der Beweispflichtige – wie hier die be- Sollozzo, von der Herr Corleone behauptet, sie nicht troffene Person – keine Kenntnis der maßgeblichen zu kennen. Der Unternehmer muss in einem mögli- Tatsachen hat, während es dem Prozessgegner, also chen gerichtlichen Verfahren Umstände darlegen, die der scorewertberechnenden oder der speichernden es nachvollziehbar erscheinen lassen, dass er in sei- Stelle zumutbar ist, diese Tatsachen wenigstens zu ner Situation einen derartigen Vertrag vernünftiger- benennen. Gegebenenfalls muss sie den Ablauf des weise nicht abgeschlossen hat. Mehr kann Corleone Bewertungsverfahrens darlegen. dazu momentan nicht vortragen. Die Auskunftei als Dabei muss die datenverarbeitende Stelle unter Gegenseite kann nun im Rahmen ihrer sekundären Umständen sogar Geschäftsgeheimnisse offenbaren, Darlegungslast Umstände benennen, die doch auf kann aber in dem Prozess auch ihrerseits Auskünfte den Abschluss eines solchen Vertrages hindeuten. von der betroffenen Person verlangen. Kommt die Andernfalls gelten der „Nichtabschluss“ des Vertra- datenverarbeitende Stelle ihrer Darlegungspflicht ges und damit das Nichtbestehen der Forderung als nicht ausreichend nach oder erklärt sich die betroffe- zugestanden. Bestreitet Corleone die Darlegungen ne Person nicht ausreichend zu den Darlegungen der der Auskunftei zum Abschluss des Vertrages mit Sol- datenverarbeitenden Stelle, gilt das Vorbringen der lozzo seinerseits nicht überzeugend, gilt das Zustan- jeweils anderen Partei nach § 138 Abs. 3 der Zivilpro- dekommen des Vertrages als erwiesen. Welcher Seite zessordnung (ZPO) als zugestanden. letztlich Glauben geschenkt werden kann, entschei- Die scorewertverarbeitende Stelle kann den An- det das Gericht. sprüchen mit dem ggf. von ihr zu beweisenden Tat- Auskunfteien interessieren sich für viele personenbezogene Daten. Personen, die von einer Scorewert-Berechnung betroffen sind, kön- nen ihr Auskunftsrecht gegenüber Auskunfteien nutzen. Bild: Nattakorn – stock.adobe.com 13
Sie können auch lesen