SCORING - SOLIDE PROGNOSE ODER MIESE NUMMER? - UNSERE FREIHEITEN: DATEN NÜTZEN - DATEN SCHÜTZEN - LFDI BADEN-WÜRTTEMBERG

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SCORING - SOLIDE PROGNOSE ODER MIESE NUMMER? - UNSERE FREIHEITEN: DATEN NÜTZEN - DATEN SCHÜTZEN - LFDI BADEN-WÜRTTEMBERG
Unsere Freiheiten:                                     Bild: Skórzewiak – stock.adobe.com

Daten nützen – Daten schützen

                                Scoring –
                                solide Prognose oder
                                miese Nummer?
SCORING - SOLIDE PROGNOSE ODER MIESE NUMMER? - UNSERE FREIHEITEN: DATEN NÜTZEN - DATEN SCHÜTZEN - LFDI BADEN-WÜRTTEMBERG
Herausgegeben vom
Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Stefan Brink
Königstraße 10a, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711/615541-0
Telefax: 0711/615541-15
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de
Mastodon: https://bawü.social/@lfdi
PGP Fingerprint: E4FA 428C B315 2248 83BB F6FB 0FC3 48A6 4A32 5962
Autor: Dr. Walter Krämer, Leiter Abteilung Privater Datenschutz, LfDI
Redaktion: Clarissa Henning, Persönliche Referentin des LfDI
Gestaltung: Cagdas Karakurt, Koordinierungs- und Pressestelle, LfDI
Juni 2021
SCORING - SOLIDE PROGNOSE ODER MIESE NUMMER? - UNSERE FREIHEITEN: DATEN NÜTZEN - DATEN SCHÜTZEN - LFDI BADEN-WÜRTTEMBERG
Datenschutz in der
    Privatwirtschaft

      Scoring –
solide Prognose oder
  miese Nummer?
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Inhalt

Was ist ein Scorewert?										5

Ist es rechtmäßig, einen Scorewert zu berechnen?					   5

Wer darf Scorewerte berechnen?								5

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein,
damit eine Scorewertberechnung rechtmäßig ist? 						   6

Welche Rechte habe ich gegenüber scorewertberechnenden
und -verarbeitenden Stellen?									11
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Wer darf Scorewerte berechnen?
A    uf die Begriffe „Scoring“ oder „Scorewert“ trifft
     man in Deutschland zumeist dann, wenn es um
Ratenzahlungsvereinbahrungen geht – so, wenn man             Auskunfteien können derartige Scorewerte nach
beispielsweise einen Kredit aufnehmen will. Hierbei       Art. 6 Abs. 1 lit. f der EU-Datenschutzgrundverord-
fragt der potentielle Kreditgeber, also beispielswei-     nung (EU-DSGVO) berechnen und an Dritte über-
se Ihre Bank, bei einer Wirtschaftsauskunftei wie der     mitteln, wenn diese dafür ein berechtigtes Interesse
Schufa nach, ob über Ihre Person oder Ihr Unterneh-       haben, etwa wenn sie sich vor dem Abschluss eines
men ein Scorewert vorliegt.                               Vertrages über die Kreditwürdigkeit ihres Vertrags-
   Wenn dieser vorliegt, sind Daten zu Ihrer Per-         partners bzw. ihrer Vertragspartnerin informieren
son oder Ihrem Unternehmen in ein sogenanntes             wollen. Scorewerte werden insbesondere von Ban-
Scoring-Verfahren eingeflossen, um Ihre Bonität –         ken und Versicherungen vor dem Abschluss von Kre-
also ihre Zahlungswilligkeit und -fähigkeit – mittels     dit- oder Versicherungsverträgen, aber auch von Ver-
dieses Score-Wertes auszudrücken. Je nach Höhe des        mieter_innen im Zusammenhang mit Mietverträgen
Wertes bekommen Sie einen Kredit in gewünschter           nach Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO bei Auskunfteien
Höhe oder zu günstigeren oder ungünstigeren Kon-          eingeholt. Voraussetzung ist allerdings, dass die an-
ditionen. Spätestens hier stellt sich dem ein oder der    fordernde Stelle einem längerfristigen kreditorischen
anderen die Frage, was es mit diesem Scorewert auf        Risiko ausgesetzt ist oder anders ausgedrückt, einen
sich hat, ob diese Bewertung meiner Person oder mei-      dauerhaften Anspruch auf Zahlung hat.
nes Unternehmens rechtmäßig und ist und welche               Bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit handelt
Einspruchsmöglichkeiten ich habe.                         es sich in der Regel um Meinungen und Werturtei-
                                                          le. Im Gegensatz zu Tatsachenbehauptungen kön-
                                                          nen Meinungen grundsätzlich nicht durch Gerichte
Was ist ein Scorewert?                                    und Aufsichtsbehörden überprüft werden. Die ver-
                                                          fassungsrechtliche Meinungsfreiheit gewährt jedem
   Ein Scorewert ist ein Zahlenwert, der mittels einer    Menschen, seine Auffassung zu äußern, unabhän-
statistischen Analyse ermittelt und zumeist dazu ge-      gig, ob diese rational begründbar ist oder von an-
nutzt wird, eine Wahrscheinlichkeit für den Eintritt      deren geteilt wird. Vermengen sich aber – wie bei
eines zukünftigen Ereignisses auszudrücken. Am Be-        der Scorewertberechnung – wertende und tatsäch-
kanntesten ist die Ermittlung eines Scorewerts hin-       liche Zuschreibungen, ist zwar insgesamt von einem
sichtlich der Kreditwürdigkeitseinschätzung einer         Werturteil auszugehen, doch kann dieses daraufhin
Person. Der sogenannte Kredit-Scorewert soll eine         überprüft werden, inwieweit die zugrunde gelegten
Prognose zum künftigen Zahlungsverhalten einer            Tatsachen zutreffend sind.
Person oder eines Unternehmens abgeben. Mit sei-             Außerdem müssen die Rahmenbedingungen, wie
ner Hilfe will man einschätzen können, mit welcher        beispielsweise eine ausreichend große und hinrei-
Wahrscheinlichkeit der Vertragspartner bzw. die Ver-      chende Datenbasis, für eine rechtmäßige Bewertung
tragspartnerin bereit und in der Lage ist, eine länger-   eingehalten werden – zumal Scorebewertungen in
fristige Zahlungsverpflichtung zu erfüllen.               der Praxis wie Tatsachenbehauptungen behandelt
                                                          werden. Mit anderen Worten: Lässt eine Auskunftei
                                                          eine Bank wissen, dass ein Kunde oder eine Kundin
Ist es rechtmäßig, einen Scorewert                        nur als „mittelmäßig kreditwürdig“ bewertet wird,
zu berechnen?                                             wird das von der Bank als nicht zu hinterfragende
                                                          Tatsache verstanden und führt in der Regel zur Ab-
   Die Berechnung und weitere Verarbeitung von            lehnung des Kreditvertrages.
Scorewerten stellt ein von der Rechtsordnung gebil-
ligtes Geschäftsmodell und damit einen legitimen
Verarbeitungszweck i. S. des Art. 5 Abs. 1 lit. b EU-
DSGVO dar, um den Schutz von Verbraucherinnen
und Verbrauchern vor Überschuldung zu gewährleis-
ten. Zudem sollen Zahlungsausfälle verhindert und
die Funktionstüchtigkeit des Wettbewerbs für die
Wirtschaft sichergestellt werden.
   Doch ist eine Scorewertberechnung nur rechtmä-
ßig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Denn ein „schlechter“ Scorewert kann sich sehr nach-
teilig auf die Kreditwürdigkeit einer Person und damit
auf ihr geschäftliches und persönliches Fortkommen
beziehungsweise auf die Existenz eines Unterneh-          Scoring kommt auch bei der Bonitätsprüfung zum Einsatz.
mens auswirken.                                                                        Bild: Nattakorn – stock.adobe.com

                                                                                                                      5
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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt
                                                            Beispiel 1
sein, damit eine Scorewertberechnung
rechtmäßig ist?                                             Herr Lohse ist bei einer Auskunftei als „säumiger
                                                            Schuldner“ gespeichert, weil er eine Rechnung für
  Die Datenverarbeitung bei der Berechnung bzw.             500 Gläser Senf nicht rechtzeitig beglichen hatte.
weiteren Verarbeitung von Scorewerten zu Personen           Nach Ablauf von drei Jahren muss die Auskunftei
oder deren Unternehmen ist nur rechtmäßig, wenn:
                                                            diesen Eintrag löschen, da Herr Lohse die offene
                                                            Rechnung in der Zwischenzeit beglichen hat. Die
a) die Vorschriften des Datenschutzes eingehalten
                                                            Auskunftei darf aber seine Identifizierungsdaten
    werden bzw. eingehalten worden sind,
                                                            (Name, Geburtsdatum, Anschrift) auch weiterhin für
                                                            die Scorewertberechnung nutzen, muss aber Herrn
b) die Bewertung auf einer zutreffenden Tatsachen-
    grundlage beruht,                                       Lohse über die Änderung des Verarbeitungszwecks
                                                            nach Art. 14 Abs. 4 EU-DSGVO informieren.
c) für die Prognose ausreichendes Datenmaterial zur
    Verfügung steht,                                       Datenerhebung durch Befragungen

d) für die Berechnung des Scorewertes nur Daten ge-          Es ist legitim, dass die scorewertberechnende Stel-
    nutzt werden, die dafür unter Anwendung eines          le die betroffene Person zum Zwecke des Scorings zu
    wissenschaftlichen     mathematisch-statistischen      ihren Verhältnissen befragen möchte, doch besteht
    Verfahrens geeignet sind,                              für diese grundsätzlich keine Auskunftsverpflichtung.
                                                           Eine derartige Mitwirkungspflicht ist in der Rechts-
e) die betroffene Person individuell beurteilt wird und   ordnung nicht vorgesehen. Auch für Gewerbetrei-
                                                           bende gibt es keine Handelsbräuche i. S. des § 346 des
f) die Bewertung mit einer tragfähigen Kernaussage        Handelsgesetzbuches, die einen Kaufmann oder eine
    nachvollziehbar begründet werden kann.                 Kauffrau zwingen würden, über die handelsrechtlich
                                                           vorgeschriebenen Publikationsverpflichtungen hin-
                                                           aus die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens
                                                           zu offenbaren.
 a) Die Datenverarbeitung bei der Berech-                     Für den Fall, dass sich die betroffene Person aus-
 nung beziehungsweise weiteren Verarbei-                   drücklich weigert, Anfragen einer Auskunftei zu
 tung von Scorewerten zu Personen oder                     ihren persönlichen Verhältnissen oder zu ihrem
 deren Unternehmen ist nur rechtmäßig,                     Unternehmen zu beantworten, ist es nicht zulässig,
 wenn die Vorschriften des Datenschutzes                   daraus für deren wirtschaftliche und finanzielle Zu-
                                                           verlässigkeit nachteilige Folgerungen zu ziehen oder
 eingehalten werden beziehungsweise ein-
                                                           einen Scorewert unter Außerachtlassung wichtiger
 gehalten worden sind.                                     Informationen zu berechnen. Gegebenenfalls muss
                                                           die Auskunftei bekennen, dass sie mangels erforderli-
 ann ist eine Scorewertberechnung
W                                                          cher Erkenntnisse nicht in der Lage ist, einen aussage-
datenschutzkonform?                                        kräftigen Scorewert zu einer bestimmten Person oder
                                                           einem Betrieb zu bestimmen.
   Wer einen Scorewert berechnet, muss die dafür
verwendeten Daten legal erhalten haben und sie für
diesen Zweck nutzen dürfen. Mit anderen Worten:
Die Nutzung rechtswidrig verarbeiteter Daten und
solcher, deren Speicherung unzulässig (geworden)
ist, ist grundsätzlich nicht erlaubt.
   Dieses Verbot betrifft zum einen in erster Linie dis-
kriminierende Angaben und solche aus dem höchst-
persönlichen Bereich der betroffenen Person, insbe-
sondere Gesundheitsdaten. So dürfen beispielsweise
aus Angaben zum Geschlecht keine diskriminieren-
den Folgerungen gezogen werden.
   Im Einzelfall müsste stichhaltig begründet werden,
warum Männer und Frauen ungleich zu behandeln
seien. Zum anderen sind zu löschende, nicht mehr ak-
tuelle Bonitätsnegativmerkmale (wie längst getilgte
Schulden) zur Scorewertberechnung nicht zulässig
(siehe Beispiel 1).                                        Wer personenbezogene Daten verarbeitet, für den gilt die Daten-
                                                           schutz-Grundverordnung. Bild: Thomas Reimer – stock.adobe.com

                                                                                                                       6
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Datenerhebung von personenbezogenen
                                                          b) Die Datenverarbeitung bei der Berech-
Informationen im Internet
                                                          nung bzw. weiteren Verarbeitung von
   Problematisch ist, inwieweit die scorewertberech-      Scorewerten zu Personen oder deren Unter-
nenden Stellen auch Daten aus sozialen Netzwer-           nehmen ist nur rechtmäßig, wenn die Be-
ken oder Online-Foren nutzen dürfen. Grundsätzlich
                                                          wertung auf einer zutreffenden Tatsachen-
überwiegt das schutzwürdige Interesse der betrof-
fenen Person nach Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-DSGVO am        grundlage beruht.
Unterbleiben der Nutzung derartiger Angaben.
   Die Erhebung und Nutzung von Daten aus sozialen        ie wird eine zutreffende
                                                         W
Netzwerken bzw. Online-Foren ist jedoch zulässig, so-    Tatsachengrundlage sichergestellt?
weit Behörden und Gerichte diese berechtigterweise
im Netz bekanntmachen dürfen (z. B. Schuldnerver-           Die für die Berechnung des Scorewertes verwende-
zeichnis der Vollstreckungsgerichte nach § 882h der      ten personenbezogenen Angaben müssen inhaltlich
Zivilprozessordung, Entscheidungen im Insolvenzver-      richtig und auf dem neuesten Stand sein. Das Fehlen
fahren zum Beispiel nach § 30 der Insolvenzordnung).     einer zutreffenden Tatsachengrundlage macht die
Vergleichbares gilt für über Privatpersonen veröffent-   Bewertung rechtswidrig. Nach der Rechtsprechung
lichte Angaben, wenn die ins Netz gestellten Infor-      des Europäischen Gerichtshofs geht die Datenrich-
mationen dem Auftreten der betroffenen Person in         tigkeit der Meinungsfreiheit vor. Auch die deutschen
der Öffentlichkeit entsprechen. Ferner können Infor-     Gerichte halten es für unzulässig, Bewertungen auf
mationen aus den sozialen Netzwerken verwertet           nicht nachvollziehbare Mutmaßungen zu stützen.
werden, wenn die Angaben offensichtlich von der          Vielmehr wird erwartet, dass die Bonitätsbeurteilung
betroffenen Person selbst oder von Dritten mit dem       auf überprüfbaren, zutreffenden Fakten beruht.
offensichtlichen Einverständnis der betroffenen Per-        Allerdings müssen Auskunfteien die von Dritten er-
son veröffentlicht wurden, etwa Werbeanzeigen für        haltenen Einzelangaben nur im Rahmen der Zumut-
eine geschäftliche Tätigkeit.                            barkeit auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Da-
   Dagegen sind die Daten nicht öffentlich verwend-      nach besteht eine Überprüfungspflicht, wenn sich der
bar, wenn sie mittels einer entsprechenden tech-         Auskunftei diesbezügliche Zweifel aufdrängen, wenn
nischen „Einstellung“ nur einem überschaubaren,          die betroffene Person einen Widerspruch nach Art.
begrenzten Adressatenkreis zugänglich gemacht            18 EU-DSGVO erhebt oder wenn die Datenschutzauf-
werden sollen. Da stets ungewiss ist, ob diese Infor-    sichtsbehörde eine Überprüfung der verarbeiteten
mationen von der betroffenen Person selbst bezie-        Angaben bzw. des errechneten Scorewertes verlangt.
hungsweise mit deren Einverständnis ins Netz einge-         Anders verhält es sich, wenn die scorewertberech-
stellt worden und ob diese zutreffend sind, muss die/    nende Stelle von einer anderen Institution eine (Teil-)
der Betroffene von der scorewertberechnenden Stel-       Bewertung einholt und diese bei der eigenen Be-
le vor der Nutzung der Daten nach Art. 14 EU-DSGVO       rechnung eines Scorewertes berücksichtigt. Wer sich
informiert werden. Nur so kann der Verarbeitung          als planmäßig scorewertberechnende Stelle fremde
nach Art. 18 Abs. 1, Art 21 Abs. 1 EU-DSGVO wider-       Beurteilungen zu eigen macht und in seine Bewer-
sprochen werden (siehe Beispiel 2).                      tung miteinbezieht, um diese Dritten zugänglich zu
                                                         machen, hat für deren Rechtmäßigkeit datenschutz-
                                                         rechtlich einzustehen, zumal der Empfänger oder
                                                         die Empfängerin von Scorebewertungen sich für ge-
 Beispiel 2                                              wöhnlich auf deren rechtmäßiges Zustandekommen
                                                         und inhaltliche Richtigkeit verlässt (siehe Beispiel 3).

 Frau Kramer, eine geschiedene Ehefrau, veröffent-
 licht im Internet wider besseres Wissen, ihr ehema-
 liger Ehemann speise sie mit einer monatlichen Un-
 terhaltszahlung i. H. von 600,00 Euro ab, wo er doch
 mehr als 10.000 Euro im Monat verdiene. Übernimmt
 eine Auskunftei diese unzutreffenden Angaben un-
 geprüft und gibt Herrn Kramer keine Gelegenheit zur
 Richtigstellung, haftet die Auskunftei nach Art. 82
 EU-DSGVO für die durch den unzutreffend berechne-
 ten Scorewert gegebenenfalls eingetretenen Schäden
 (wie beispielsweise einen Ansehensverlust), da diese
 bei ordnungsgemäßer Unterrichtung der betroffenen
 Person – hier Herrn Kramer – hätten vermieden wer-      Übernimmt eine Auskunftei falsche Angaben aus dem Internet
 den können.                                             von einer Person, kann es Ärger geben.
                                                                                       Bild: chinnarach – stock.adobe.com

                                                                                                                       7
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c) Die Datenverarbeitung bei der Berech-                   Mit Sicherheit reicht eine Einzelangabe nicht aus,
                                                          eine zutreffende Bewertung zu treffen. Bei der Be-
 nung bzw. weiteren Verarbeitung von
                                                          wertung der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens
 Scorewerten zu Personen oder deren Unter-                müssen dessen wirtschaftliche und finanzielle Ver-
 nehmen ist nur rechtmäßig, wenn für die                  hältnisse (z. B. Jahresabschlüsse, Unternehmenskon-
 Prognose ausreichendes Datenmaterial zur                 zept, Rentabilitätsplanung, Liquiditätsplanung, ak-
 Verfügung steht.                                         tueller Auftragsbestand, aktuelle Verbindlichkeiten,
                                                          Umsätze, Betriebsausgaben) zwingend Berücksichti-
Was versteht man unter einer                              gung finden.
                                                            Hat die scorewertberechnende Stelle keine ausrei-
ausreichenden Datenbasis?                                 chende Tatsachengrundlage, ist es ihr nicht möglich,
                                                          die betroffene Person oder deren Unternehmen zuver-
  Für die Berechnung müssen ausreichend Einzel-           lässig zu beurteilen. Die Rechtsprechung erachtet es
angaben – ggf. Teilbewertungen – zur Verfügung            als „verantwortungslose Oberflächlichkeit“, wenn die
stehen, womit gesichert sein soll, dass die Gesamt-       Kreditwürdigkeit eines Unternehmens ohne jegliche
beurteilung nicht auf einem verzerrten Bild der be-       sachliche Basis negativ bewertet wird. Vielmehr muss
troffenen Person oder ihres Unternehmens beruht.          die Auskunftei dann einräumen, dass sie mangels aus-
Insbesondere dürfen wichtige relevante Tatsachen –        reichender Informationen nicht in der Lage ist, eine zu-
etwa dass keine Bonitätsnegativmerkmale vorliegen         verlässige Bewertung vorzunehmen.
oder die finanzielle und wirtschaftliche Situation der      Andererseits kann die betroffene Person nicht ver-
betroffenen Person und ihres Unternehmens – nicht         langen, dass neben den von der scorewertberechnen-
außer Acht gelassen werden bzw. worden sein. So           den Stelle zu Recht für relevant erachteten Daten und
fehlt der Scorewertberechnung die sachliche Basis,        zwingend zu berücksichtigenden Umständen ander-
wenn der berechnenden Stelle bei der Bewertung so         weitige Tatsachen miteinbezogen werden sollen, die
gut wie keine Erkenntnisse über die betroffene Per-       die betroffene Person gerne berücksichtigt haben will,
son oder ihren Betrieb vorliegen bzw. bei der Beurtei-    wenn auch ohne diese eine tragfähige Einschätzung
lung vorgelegen haben.                                    der Bonität möglich ist (siehe Beispiel 4).

 Beispiel 3                                                Beispiel 4

 Infolge einer Verwechslung hat ein Inkassounterneh-       Einer Auskunftei liegen folgende Informationen zu
 men zu der Person des Herrn Stiller ein unzutreffendes    einer Person vor: Herr Winkelmann ist 56 Jahre alt,
 Bonitätsnegativmerkmal (nicht bezahlte Rechnung)          neigt zu Bluthochdruck, zu seiner Person wurden im
 bei einer Auskunftei eingemeldet. Als eine Bank von       letzten Jahr drei Auskunftsersuchen an die Auskunf-
 dieser Auskunftei wegen eines Kreditgeschäftes            tei gerichtet und vor sechs Monaten zog eine weitere
 einen Scorewert zu Herrn Stiller anfordert, berück-       Person, die 40-jährige Diplom-Psychologin M. Tietze,
 sichtigt diese bei ihrer Berechnung diese angeblich       in die Wohnung ein, die er mit seiner Mutter bewohnt.
 nicht bezahlte Rechnung. Darüber hinaus erfragt sie       Daraus kann kein zuverlässiger Scorewert berechnet
 bei einer anderen Auskunftei den Wert von Herrn           werden. Bei der Information über den Bluthochdruck
 Stillers Kunstsammlung. Die Bewertung der Samm-           handelt es sich um eine Gesundheitsangabe, die nicht
 lung wird von der zweiten Auskunftei jedoch zu nied-      verarbeitet werden darf. Der Einzug einer zusätzli-
 rig angesetzt. Ungeprüft lässt die erste Auskunftei       chen Person in besagte Wohnung sagt nichts über die
 die fehlerhafte Bewertung der Gemälde des Herrn           konkreten Auswirkungen auf die Zahlungsmoral der
 Stiller in den Scorewert einfließen und übermittelt       zu bewertenden Person aus. Auch kann kein Schluss
 das Gesamturteil („nur eingeschränkt kreditwürdig“)       daraus gezogen werden, dass Herr Tietze mit seiner
 der anfordernden Bank. Die Scorewertberechnung ist        Mutter zusammenwohnt. Die Anzahl der Bonitäts-
 fehlerhaft. Sie beruht auf einer unzutreffenden Anga-     abfragen für sich genommen darf nicht in der Datei
 be und auf einer falschen Teilbewertung. Herr Stiller     gespeichert werden, in der Informationen für die
 kann von der Bank verlangen, dass die Nutzung des         Scorwertberechnung vorgehalten werden. Auch die-
 Scorewertes unterbleibt und dieser gelöscht wird.         se Angaben lassen keine Schlüsse auf das finanzielle
 Er hat gegen das Inkassounternehmen einen imma-           Verhalten zu, zumal sie auf Entscheidungen Dritter,
 teriellen Schadensersatzanspruch wegen der ihn dis-       nämlich potentieller Vertragspartner, zurückgeht. Es
 kriminierenden Meldung gegenüber der Auskunftei.          bleibt also nur das Lebensalter. Diese Angabe könnte
 Wenn er die Auskunftei in Anspruch nimmt, durfte          zwar grundsätzlich bei einer Scorewertberechnung
 sich diese zwar auf die Richtigkeit der Einmeldung        Berücksichtigung finden, doch wäre es hier das ein-
 durch das Inkassounternehmen verlassen, nicht aber        zige relevante Datum, so dass mangels ausreichender
 auf die Rechtmäßigkeit der Teilbewertung einer an-        Informationen eine zuverlässige Scorewertberech-
 deren Stelle.                                             nung nicht möglich ist.

                                                                                                               8
SCORING - SOLIDE PROGNOSE ODER MIESE NUMMER? - UNSERE FREIHEITEN: DATEN NÜTZEN - DATEN SCHÜTZEN - LFDI BADEN-WÜRTTEMBERG
d) Die Datenverarbeitung bei der Berech-                    e) Die Datenverarbeitung bei der Berech-
 nung bzw. weiteren Verarbeitung von                         nung bzw. weiteren Verarbeitung von
 Scorewerten zu Personen oder deren Unter-                   Scorewerten zu Personen oder deren Unter-
 nehmen ist nur rechtmäßig, wenn für die                     nehmen ist nur rechtmäßig, wenn die be-
 Berechnung des Scorewertes nur Daten ge-                    troffene Person individuell beurteilt wird.
 nutzt werden, die dafür unter Anwendung
 eines wissenschaftlichen mathematisch-sta-                  ie wird eine individuelle Bewertung
                                                            W
 tistischen Verfahrens geeignet sind.                       sichergestellt?

                                                               Bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit muss eine
 ann sind Daten für die
W
                                                            konkrete, individuelle Bewertung der betroffenen
Score-Berechnung geeignet?                                  Person bzw. ihres Unternehmens erfolgen. Das be-
                                                            deutet, dass Bewertungen, die überwiegend nur auf
  Für die Berechnung des Scorewertes dürfen nur Daten       allgemeinen statistischen Erkenntnissen bzw. auf der
genutzt werden, die unter Zugrundelegung eines wis-         aktuellen Situation der jeweiligen Branche, der das zu
senschaftlichen mathematisch-statistischen Verfahrens       beurteilende Unternehmen angehört, beruhen, nicht
nachweislich dafür geeignet sind. Ein irrelevantes Merk-    rechtmäßig sind. Für derartige Bewertungen besteht
mal darf die Bewertung nicht beeinflussen. Das Verfah-      zudem kein schutzwürdiges Interesse – weder für die
ren muss im Einklang mit dem Stand der Wissenschaft         scorewertberechnende Stelle selbst, noch für andere
für die Analyse, ob die betroffene Person aufgrund ihrer    Wirtschaftsunternehmen, die auf einen solchen Sco-
Merkmale zu einer entsprechenden Vergleichsgruppe,          rewert vertrauen.
deren Bonität bekannt ist, gehört, tauglich sein. Auch         Letztere sind vielmehr an einer realistischen Ein-
müssen die statistischen Vergleichswerte aktuell sein.      schätzung des von ihnen konkret ins Auge gefassten
  Eine scorewertberechnende Stelle handelt rechts-          potentiellen Vertragspartners, die auf verlässlichen
widrig, wenn sie nicht entsprechend mathematischer          Angaben zu diesem beruht, interessiert. Verlässliche
Gesetzmäßigkeiten aus allen erforderlichen Einzel-          Angaben fußen auf konkreten Erkenntnissen zur Be-
erkenntnissen einen Gesamtwert bildet, sondern nur          tätigung eines bestimmten Betriebes bzw. zu des-
selektiv die Parameter nutzt, die sie selbst für nützlich   sen Inhaber_in im Wirtschaftsleben. Auskunfteien,
hält. Außerdem können bei der Berechnung des Score-         die Bewertungen der Kreditwürdigkeit einer Person
wertes nur objektive, auf ihre Richtigkeit hin überprüf-    oder eines Unternehmens vornehmen, dürfen nicht
bare Fakten und Bewertungen miteinbezogen werden,           gegenüber sich danach erkundigenden Stellen den
die in einem Zusammenhang mit dem finanziellen und          Eindruck erwecken, man habe die Person oder das
wirtschaftlichen Gebaren der betroffenen Person oder        Unternehmen konkret beurteilt, obwohl das nicht
ihres Gewerbes stehen. Deswegen handelt es sich bei         oder nur in geringem Maße der Fall ist.
Daten, die ausschließlich auf subjektiven Umständen in         Allerdings macht es durchaus Sinn, bei der Bewer-
der Sphäre der scorewertberechnenden Stelle und nicht       tung eines Unternehmens auch den Branchendurch-
auf einem überprüfbaren relevanten Verhalten der be-        schnitt heranzuziehen, um zu zeigen, ob der betrof-
troffenen Person oder ihres Betriebes beruhen, um un-       fene Betrieb besser, schlechter oder diesem gleich ist,
taugliche Parameter. Inwieweit die verwendeten Anga-        und wie sich die Branche künftig entwickelt. Darüber
ben geeignet sein sollen, einen realistischen Scorewert     hinaus darf die Bewertung nicht undifferenziert auf
zu berechnen, muss gegebenenfalls die scorewertbe-          sog. Anschriftendaten i. S. des § 31 Abs. 1 Nr. 3 BDSG
rechnende Stelle belegen (siehe Beispiel 5).                beruhen. Es spricht nichts dagegen, den Haushalt

 Beispiel 5

 Die Schutzpolizeibeamtin Haas will eine Berufshaft-        mehr oder weniger zufällig kennt, sondern um eine
 pflichtversicherung abschließen. Für die Festsetzung       Eigenschaft der Versicherung. Diese Information ist für
 der Versicherungsbeiträge berechnet die Versiche-          die Bewertung der Frau objektiv nicht geeignet, also
 rung einen Scorewert, wobei sie unter anderem be-          sachfremd. Die Behauptung, Männer würden im Poli-
 rücksichtigt, dass das Unternehmen die Frau seit           zeivollzugsdienst häufiger durch Schadensfälle auffal-
 sieben Jahren kennt und dass ihr ein Bonus zukom-          len, lässt sich nur damit erklären, dass das Vergleichs-
 men soll, weil Männer im Polizeivollzugsdienst häu-        datum nicht aktuell ist, sondern aus einer Zeit stammt,
 figer Schadensfälle verursachen würden als Frauen.         als bei der Schutzpolizei noch keine Frauen beschäftigt
 Die Berechnung krankt an zwei Momenten: Es handelt         wurden. Die Berechnung ist also rechtswidrig, da ein
 sich nicht um ein Merkmal, das der Person der Polizei-     unzutreffender statistischer Vergleichswert miteinbe-
 beamtin „anhaftet“, wie lange die Versicherung diese       zogen wurde.

                                                                                                                  9
der betroffenen Person einschließlich des Zustandes       Beispiel 6
ihrer Wohnung und der finanziellen Belastungen
durch die Haushaltsmitglieder zu berücksichtigen.
Dabei handelt es sich um Gegebenheiten der zu be-         Ein Bürger, Herr Harper, hat eine mit einer Grund-
urteilenden Person. Nicht in die Beurteilung mit ein-     schuld belastete Eigentumswohnung in einem Mehr-
bezogen werden dürfen dagegen die Eigenschaften           familienhaus erworben. Der scorewertberechnenden
des Wohngebäudes (Alter und Art), wenn es nicht           Auskunftei ist bekannt, dass zu insgesamt drei eben-
unmittelbar Rückschlüsse auf die Besitz- und Eigen-       falls in dem Gebäude wohnhaften Personen Bonitäts-
tumsverhältnisse der betroffenen Person zulässt, so-      negativmerkmale vorliegen. Die Tatsache, dass Herr
wie das Zahlungsverhalten der Bewohner_innen der          Harper Eigentümer einer Wohnung ist, darf bei der
Straße und des Gebäudes, wo die betroffene Person         Scorewertberechnung berücksichtigt werden. Das
lebt (siehe Beispiel 6).                                  gilt insbesondere für den Wert der Wohnung und die
                                                          diesbezüglichen Belastungen. Dagegen ist das Zah-
                                                          lungsverhalten anderer Bewohner_innen des Gebäu-
 f) Die Datenverarbeitung bei der Berech-
                                                          des keine persönliche Eigenschaft der zu bewerten-
 nung bzw. weiteren Verarbeitung von                      den Person. Dabei handelt es sich nämlich in der Regel
 Scorewerten zu Personen oder deren Unter-                um Umstände außerhalb ihrer Sphäre, die diese so gut
 nehmen ist nur rechtmäßig, wenn die Be-                  wie nicht beeinflussen kann. Es kann nicht unterstellt
 wertung mit einer tragfähigen Kernaussage                werden, Herr Harper habe sich eine Umgebung von
                                                          nur bedingt Zahlungswilligen ausgesucht, weil das zu
 nachvollziehbar begründet werden kann.                   seiner persönlichen Situation passt, geschweige denn,
                                                          er habe das wissen können. Ebenso wenig ist die An-
Wie wird der Tatsachenkern einer Score-                   nahme zulässig, dass eine „schlechte“ Umgebung die
Berechnung überprüfbar und erklärbar?                     betroffene Person verleite, sich früher oder später
                                                          diesem Niveau anzupassen. Auch das Argument, die
  Grundsätzlich gewährt das Recht der freien Mei-         betroffene Person könne anhand ihrer Wohnumge-
nungsäußerung, eine Auffassung äußern zu können,          bung bezüglich ihrer Kreditwürdigkeit beurteilt wer-
ohne dafür eine Begründung geben zu müssen. Doch          den, weil sie sich „keine andere Wohngegend leisten
bestehen auch für die Meinungsäußerungsfreiheit           könne“, ist nicht zuletzt angesichts der aktuellen Situ-
Beschränkungen zum Schutz des guten Rufes und             ation des Wohnungsmarktes nicht überzeugend.
sonstiger Rechte Dritter. Deswegen muss Meinun-
gen, also Teil- und Gesamtbewertungen, insbesonde-
re wenn sie über Bewertungsportale oder von Aus-         fänger oder die Empfängerin als Einschränkung der
kunfteien planmäßig Dritten zugänglich gemacht           Kreditwürdigkeit der betroffenen Person oder ihres
werden, ein wahrer, überprüfbarer Tatsachenkern zu-      Unternehmens versteht, vergeben werden.
grunde liegen, der zu rechtfertigen vermag, warum           Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
die betroffene Person nicht optimal bewertet werden      besteht für die datenverarbeitende Stelle zwar keine
kann bzw. soll.                                          Verpflichtung zur Offenbarung der von ihr verwen-
  Denn derartige Meinungsäußerungen in Form von          deten Scoreformel, wohl aber trifft eine scorewert-
Bewertungen sind geeignet, sich auf die soziale An-      berechnende Stelle insbesondere dann eine Begrün-
erkennung, die (Berufs-)Ehre sowie das wirtschaftli-     dungs- und Informationspflicht, wenn sie Neutralität,
che Fortkommen der betroffenen Person und deren          objektiv nachvollziehbare Sachkunde und Repräsen-
eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ne-         tativität für ihre Bewertungen in Anspruch nimmt
gativ auszuwirken.                                       (siehe Beispiel 7).
  Die Gesamtbewertung der betroffenen Person oder
ihres Unternehmens durch eine scorewertberechnen-
de Stelle muss erklärbar und nachvollziehbar sein. Sie
darf nicht das Ergebnis unlogischer Schlussfolgerun-
gen sein bzw. nicht lediglich mit einer Statistik oder
einer Summe von „Bewertungspunkten“ für Einzel-
merkmale begründet werden. Auch muss gesichert
sein, dass die Bewertung nicht völlig abwegig oder
diffamierender Natur ist.
  So muss, wer einen Scorewert errechnet, darlegen
und begründen können, warum und in welchem Um-
fang nur von einer eingeschränkten Kreditwürdigkeit
der betroffenen Person auszugehen sei beziehungs-
weise warum von der Optimalbewertung abgewi-             Es geht auch um die (Berufs-)Ehre, daher gilt: Der Kern der Aussage
chen wurde. Es darf nicht grundlos ein „schlechter“      bei einer Score-Berechnung muss überprüfbar und erklärbar sein.
Scorewert beziehungsweise ein solcher, den der Emp-                                Bild: Romolo Tavani – stock.adobe.com

                                                                                                                         10
Welche Rechte habe ich gegenüber                              Diese lassen sich weder durch Verzicht, Allgemeine
scorewertberechnenden und                                   Geschäftsbedingungen, unternehmensinterne An-
-verarbeitenden Stellen?                                    wendungshinweise, Absprachen zwischen Auskunf-
                                                            teien und Empfängern von Scorewerten oder Ver-
Die von einer Scoreberechnung betroffenen Personen          haltensregeln nach Art. 40 EU-DSGVO einschränken
können die in Kapitel III Art. 15 ff. der EU-DSGVO vor-     oder ausschließen.
gesehenen Rechte gegenüber den scorewertberech-
nenden und -verarbeitenden Stellen geltend machen.          b) Auskunftsrecht gegenüber
                                                               Scorewert-Abfragenden
a) Auskunftsrecht gegenüber
                                                              Ebenfalls aufgrund von Art. 15 Abs. 1 EU-DSGVO
    Auskunfteien                                           müssen die Empfänger von Scorewerten, z. B. Ban-
  Art. 15 Abs. 1 EU-DSGVO ermöglicht den betrof-            ken, zu folgenden Fragen einer betroffenen Person
fenen Personen, von den Stellen, die Scorewerte be-         Auskunft geben:
rechnen, folgende Auskünfte zu verlangen:
                                                            • Welche Scorewerte sind dort gespeichert (Art. 15
• Welche Daten sind für die Scorewertberechnung ge-          Abs. 1 lit. b EU-DSGVO)?
  speichert bzw. werden ggf. dafür erhoben (Art. 15
  Abs. 1 lit. a u. b EU-DSGVO)?                             • Wer hat diese Scorewerte berechnet und übermit-
                                                              telt (Art. 15 Abs. 1 lit. g EU-DSGVO)?
• Wer sind die Empfänger der Scorewerte (Art. 15 Abs.
   1 lit. c EU-DSGVO)?                                        Eine Begründung von Entscheidungen, die unter
                                                            Berücksichtigung von Scorewerten getroffen wur-
• Wo stammen die bei der Scorewertberechnung ver-          den, kann unter Berufung auf das Datenschutzrecht
   wendeten oder zu verwendenden Daten her (Art.            – etwa bei der Kreditentscheidung einer Bank – nicht
   15 Abs. 1 lit. g EU-DSGVO)?                              verlangt werden. Die Bank muss also grundsätzlich
                                                            nichts dazu sagen, ob eine bestimmter Scorewert bei
• Auf Bitten der betroffenen Person muss eine score-       ihrer Entscheidung berücksichtigt wurde bzw. inwie-
  wertberechnende Stelle ihre Bewertung der Kredit-         weit er für diese ausschlaggebend war.
  würdigkeit erläutern und begründen. Die Auskunf-
  tei kann sich dabei nicht auf das Geschäftsgeheimnis      c) Widerspruchsrecht
  berufen, da die Befassung mit den Angelegenheiten
  einer fremden Person oder eines Unternehmens und            Nach Art. 18 Abs. 1 lit. a EU-DSGVO hat die be-
  deren Bewertung gegenüber Dritten weder einen             troffene Person das Recht, gegen die für die Score-
  wirtschaftlichen Wert für die scorewertberechnen-         wertberechnung gespeicherten Daten und gegen
  de Stelle darstellt, noch besteht für diese ein berech-   gespeicherte Scorewerte Widerspruch zu erheben
  tigtes Interesse an der Geheimhaltung dieser An-          und zu verlangen, dass diese auf ihre Richtigkeit hin
  gelegenheit (vgl. § 2 des Gesetzes zum Schutz von         überprüft werden. Auch kann die betroffene Person
  Geschäftsgeheimnissen).                                   aufgrund von Art. 18 Abs. 1 lit. d EU-DSGVO der Ver-

 Beispiel 7

 Bei einer Auskunftei sind mehrere nicht bezahlte Rech-     liegen, durchaus „schlecht“ sein, wenn künftig Ein-
 nungen zur Person Alfonso Capone gespeichert. Die          schränkungen in der Kreditwürdigkeit zu erwarten
 Anforderung eines Scorewertes beantwortet die Aus-         sind, beispielsweise durch länger andauernde gesetz-
 kunftei mit dem Hinweis „Geschäftliche Beziehungen         lich angeordnete Geschäftsschließung aufgrund einer
 werden nicht empfohlen“. Die Auskunftei war fraglos        Ausnahmesituation. Umgekehrt wollen Kreditgeber
 berechtigt, eine Bonitätsauskunft dahingehend zu be-       wissen, ob trotz momentaner Zahlungsausfälle früher
 antworten, dass mehrere Bonitätsnegativmerkmale            oder später eine Besserung eintreten wird.
 über Herrn Capone vorliegen. Eine Scorebewertung
 unterscheidet sich jedoch von der Beauskunftung mo-        Die Empfehlung, wegen mehrerer bekanntgeworde-
 mentaner Zahlungsstörungen dadurch, dass die Aus-          ner Zahlungsstörungen jede Art von Geschäftsverbin-
 kunftei eine Prognose zur weiteren Entwicklung von         dung mit Herrn Capone abzulehnen, ist so nicht zuläs-
 Herrn Capone beziehungsweise seines Unternehmens           sig und stellt einen ungerechtfertigten Eingriff in den
 anstellen muss. Es soll etwas dazu gesagt werden, ob       ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Vielmehr hätte sich
 dieser zumindest mittelfristig in der Lage ist, einen      die Auskunftei mit der Frage auseinandersetzen müs-
 Kredit zurückzubezahlen. So kann der Scorewert einer       sen, ob noch weitere Zahlungsausfälle zu erwarten
 Person, zu der keine Bonitätsnegativmerkmale vor-          sind, oder ob mit einer Besserung zu rechnen ist.

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arbeitung ihrer Daten sowohl bei der scorewertbe-                  Beispiel 8
rechnenden Stelle wie auch bei den Empfängern von
Scorewerten widersprechen mit der Begründung, sie
habe ein berechtigtes Interesse am Unterbleiben der                Eine Auskunftei beabsichtigt, einen Scorewert für
unzutreffenden Bewertung.                                          eine junge Frau, Marie-Antoinette, zu berechnen, da
  Dazu sollte sich die betroffene Person qualifiziert              immer wieder Anfragen von Firmen zur prognosti-
mit ihrer Bewertung auseinandersetzen und darle-                   zierten Zahlungsfähigkeit dieser Kundin eingehen.
gen, inwieweit der Scorewert den Voraussetzungen                   Dabei sollen mehrere Merkmale der Frau zugrunde
einer rechtmäßigen Erhebung widerspricht, insbe-                   gelegt werden, aber auch Angaben zur Zahlungsmo-
sondere, warum die Bewertung den unzutreffenden                    ral der Nachbarschaft. Letzteres ist unzulässig. Marie-
Eindruck vermittele, die betroffene Person bzw. ihr                Antoinette kann mit dem Begehren klagen, dass die
Unternehmen seien nicht uneingeschränkt kredit-                    Auskunftei verurteilt wird, bei der Berechnung des
würdig, obwohl es keine Gründe für eine derartige                  Scorewertes die Zahlungsbereitschaft der Nachbar-
Annahme gebe. Diese Widersprüche haben zur Fol-                    schaft beiseite zu lassen. Ein gänzliches Unterlassen
ge, dass die datenverarbeitenden Stellen während                   von Berechnungen kann nicht verlangt werden, da
der von ihnen vorzunehmenden Überprüfungen die-                    die Auskunftei und die Wirtschaft ein berechtigtes
se Angaben nicht für die Scorewertberechnung nut-                  Interesse an rechtmäßig zustande gekommenen Sco-
zen beziehungsweise bereits berechnete Scorewerte                  rewerten haben.
nicht weiterverarbeiten dürfen (Art. 18 Abs. 1 lit. a,
Abs. 2 EU-DSGVO). Erst wenn die die datenverarbei-
tende Stelle im Anschluss an ihre Überprüfung der                ten Unterlassungserklärung verlangen, dass diese
betroffenen Person nach Art. 18 Abs. 3 EU-DSGVO                  Datenverarbeitung künftig unterbleibt. Allerdings
mitgeteilt hat, dass sie die Speicherungen für zutref-           kann nicht erzwungen werden, dass überhaupt keine
fend hält, kann die Datenverarbeitung fortgesetzt                Scorewert-Berechnungen mehr vorgenommen bzw.
werden.                                                          rechtmäßig ermittelte Scorewerte an zu Recht inter-
                                                                 essierte Dritte nicht mehr übermittelt bzw. dort ge-
d) Recht auf Berichtigung der Daten                              nutzt werden dürfen (siehe Beispiel 8).

  Die betroffene Person kann nach Art. 16 EU-                     f) Anspruch auf Löschung
DSGVO die Berichtigung der Daten, die bei einer sco-
rewertberechnenden Stelle für die Berechnung von                    Die Löschung gespeicherter Scorewerte kann nur
Scorewerten zu ihrer Person gespeichert sind, ver-               verlangt werden, wenn ihnen Fehler bei der Berech-
langen. Ferner kann sie darauf drängen, dass der für             nung anhaften beziehungsweise wenn die Bewer-
das Scoring bestimmte Datenbestand um Angaben                    tung auf unlogischen Schlussfolgerungen beruht
ergänzt wird, die für eine korrekte Bewertung der                oder im Ergebnis völlig abwegig ist. Dagegen kann
betroffenen Person unabdingbar sind (z. B. Schulden-             die betroffene Person grundsätzlich nicht alleine des-
freiheit, wirtschaftliche und finanzielle Verhältnisse           wegen etwas gegen die Speicherung unternehmen,
des Unternehmens, belastbare Angaben anstelle von                weil sie die Bewertung für unzutreffend hält, da es
Schätzdaten).                                                    sich bei dieser um eine verfassungsrechtlich geschütz-
                                                                 te Meinungsäußerung handelt.
e) Unterlassungsanspruch
                                                                 g) Recht auf gerichtliche Durchsetzung der
Besteht die Gefahr, dass eine scorewertberechnende
oder verarbeitende Stelle zu Unrecht einen rechts-
                                                                     Ansprüche
widrigen Scorewert an Dritte übermittelt oder nutzt,               Die dargestellten Ansprüche können von der be-
steht der betroffenen Person u. U. ein Unterlassungs-            troffenen Person gegebenenfalls gerichtlich durch-
anspruch nach § 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches               setzt werden. Allerdings muss sie die Voraussetzun-
(BGB) zu. Dabei kann diese die datenverarbeitende                gen für die für sie günstige Rechtsfolge darlegen und
Stelle abmahnen und die Abgabe einer strafbewehr-                gegebenenfalls beweisen. Da die betroffene Person

Die Wohngegend sagt wenig über die Zahlungsmoral einer Person aus.                             Bild: Tobias – stock.adobe.com

                                                                                                                           12
aber in der Regel keinen Einblick in die Scoreberech-              sachenvortrag entgegentreten, der Scorewert stelle
nung hat, ist ihr die Darlegung der maßgeblichen Hin-              eine rechtmäßige Information dar und es bestehe ein
tergründe erschwert, so dass es ihr unter Umständen                schutzwürdiges Interesse an seiner Verarbeitung (sie-
erlaubt ist, ihr Begehren lediglich mit Vermutungen                he Beispiel 9).
zu begründen, was in einer solchen Situation zulässig
ist, solange der Vortrag nicht ohne jegliche Anhalts-
punkte für den angeblichen Anspruch ist und wenn
ohne Darlegung eines bestimmten Sachverhalts nur
willkürliche Behauptungen „ins Blaue hinein“ aufge-
stellt werden.                                                      Beispiel 9
   Die scorewertverarbeitende Stelle trifft dann eine
sog. sekundäre Darlegungslast, welche Angaben bei                   Bei der Scorewertberechnung zu Don Vito Corleone,
der Bewertung berücksichtigt wurden und welche                      Geschäftsführer eines Familienunternehmens, be-
Tatsachen für die Bewertung letztlich maßgeblich                    rücksichtigt die Auskunftei eine nicht bezahlte Forde-
waren. Eine derartige Darlegungspflicht greift über-                rung des international tätigen Unternehmers Virgil
all dort, wo der Beweispflichtige – wie hier die be-                Sollozzo, von der Herr Corleone behauptet, sie nicht
troffene Person – keine Kenntnis der maßgeblichen                   zu kennen. Der Unternehmer muss in einem mögli-
Tatsachen hat, während es dem Prozessgegner, also                   chen gerichtlichen Verfahren Umstände darlegen, die
der scorewertberechnenden oder der speichernden                     es nachvollziehbar erscheinen lassen, dass er in sei-
Stelle zumutbar ist, diese Tatsachen wenigstens zu                  ner Situation einen derartigen Vertrag vernünftiger-
benennen. Gegebenenfalls muss sie den Ablauf des                    weise nicht abgeschlossen hat. Mehr kann Corleone
Bewertungsverfahrens darlegen.                                      dazu momentan nicht vortragen. Die Auskunftei als
   Dabei muss die datenverarbeitende Stelle unter                   Gegenseite kann nun im Rahmen ihrer sekundären
Umständen sogar Geschäftsgeheimnisse offenbaren,                    Darlegungslast Umstände benennen, die doch auf
kann aber in dem Prozess auch ihrerseits Auskünfte                  den Abschluss eines solchen Vertrages hindeuten.
von der betroffenen Person verlangen. Kommt die                     Andernfalls gelten der „Nichtabschluss“ des Vertra-
datenverarbeitende Stelle ihrer Darlegungspflicht                   ges und damit das Nichtbestehen der Forderung als
nicht ausreichend nach oder erklärt sich die betroffe-              zugestanden. Bestreitet Corleone die Darlegungen
ne Person nicht ausreichend zu den Darlegungen der                  der Auskunftei zum Abschluss des Vertrages mit Sol-
datenverarbeitenden Stelle, gilt das Vorbringen der                 lozzo seinerseits nicht überzeugend, gilt das Zustan-
jeweils anderen Partei nach § 138 Abs. 3 der Zivilpro-              dekommen des Vertrages als erwiesen. Welcher Seite
zessordnung (ZPO) als zugestanden.                                  letztlich Glauben geschenkt werden kann, entschei-
   Die scorewertverarbeitende Stelle kann den An-                   det das Gericht.
sprüchen mit dem ggf. von ihr zu beweisenden Tat-

Auskunfteien interessieren sich für viele personenbezogene Daten. Personen, die von einer Scorewert-Berechnung betroffen sind, kön-
nen ihr Auskunftsrecht gegenüber Auskunfteien nutzen.                                            Bild: Nattakorn – stock.adobe.com

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