Sea dokumentation stellungnahme nr. 62 - Das neue Ausländergesetz und die Revision des Asylgesetzes

 
WEITER LESEN
sea dokumentation
stellungnahme nr. 62

                   Das neue Ausländergesetz
                        und die Revision des
                               Asylgesetzes

                          Diskussionsbeitrag zur Volksabstimmung
                                          vom 24. September 2006
Einleitung
     Inhalt
                                                         Bürgerliche werben vereint für das neue Aus-
                                                         länder- und Asylrecht. Sie wollen mit den Ab-
     Einleitung                                      2   stimmungsvorlagen vom 24. September Miss-
                                                         bräuche im Asylwesen senken und die Integra-
     Nein: ein faires Verfahren                      3   tion der Ausländer verbessern. Für die Linken
     ist nicht mehr gesichert                            bedeuten die Revisionen der beiden Gesetze
     Heiner Studer                                       das Ende der humanitären Tradition in der
                                                         Schweiz. Während sich die Landeskirchen ge-
     Ja: das neue Asylgesetz bringt                  6   gen die Annahme des neuen Rechts für Aus-
     klare Verbesserungen                                länder und Asylsuchende aussprechen, kommt
     Walter Donzé                                        die Leitung der Arbeitsgemeinschaft für inter-
                                                         kulturelle Zusammenarbeit (AGIK) der SEA zu
     Anhang: Was sich ändern würde                   8   einem vorsichtig positiven Schluss. Für den
                                                         Vorstand der AGIK überwiegen die Verbesse-
                                                         rungen der Vorlagen, auch wenn er die
                                                         Schwachpunkte klar sieht und sehr bedauert.
                                                         Der Beamte, der dem Asylsuchenden gegen-
                                                         über steht, ist aufs Höchste gefordert. Die AGIK
                                                         setzt daher durch ihr wachsendes Netzwerk
                                                         den Schwerpunkt, Asylsuchende wie auch die
                                                         vollziehenden Beamten konstruktiv zu unter-
                                                         stützen und kritisch zu begleiten.

                                                         So hat der Zentralvorstand der SEA
                                                         Deutschschweiz beschlossen, die Argu-
                                                         mente für und gegen die neuen Gesetze
                                                         einander gegenüberzustellen, und diese
    Herausgeber:
    Schweizerische Evangelische Allianz (SEA)            ohne Empfehlung den Abstimmenden zur
    Zentralsekretariat Deutschschweiz                    Meinungsbildung zu präsentieren.
    Josefstr. 32, 8005 Zürich
    Tel. 043 344 72 00, Fax 043 344 72 09
    info@each.ch; www.each.ch                            Nachfolgend präsentiert die SEA zwei unter-
                                                         schiedliche Auffassungen zu diesem Thema.
    Gnehmigt vom Zentralvorstand der                     Zunächst jene von Nationalrat Heiner Studer,
    Schweizerischen Evangelischen Allianz (SEA-DS)
                                                         gefolgt von der Stellungnahme von Nationalrat
    © SEA, August 2006                                   Walter Donzé, beide aus der Evangelischen
    Kostenbeitrag inkl. Versand                          Volkspartei. Als weitere Hilfe wurde ein Ver-
                                                         gleich der alten Gesetze mit den neuen ange-
    Bezugsadresse:
    SEA-Sekretariat, Josefstr. 32, 8005 Zürich           fügt.
    Tel. 043 344 72 00, Fax 043 344 72 09
    info@each.ch

    Dieses Dokument ist auch per Internet auf
    www.each.ch zu finden.

2   SCHWEIZERISCHE EVANGELISCHE ALLIANZ
sea dokumentation
stellungnahme nr. 62

Heiner Studer:                                     Meine Hauptkritikpunkte
                                                      1. Auf Asylgesuche wird nicht eingetreten,
NEIN.                                                    wenn Asylsuchende den Behörden
                                                         nicht innerhalb von 48 Stunden nach
Ein faires Verfahren ist                                 Einreichung des Gesuchs Reise- oder
                                                         Identitätspapiere abgeben. Die Ausnah-
nicht mehr gesichert.                                    men von dieser Regelung sind äusserst
                                                         restriktiv. Diese Bestimmung ist nicht
                                                         geeignet, gegen den Asylmissbrauch
Ich habe Verständnis für den Willen, die Asylge-         vorzugehen. Vielmehr werden Men-
setzgebung an die Entwicklungen in der EU                schen, die wirklich verfolgt sind, keine
anzugleichen. Positiv an der Gesetzesrevision            Chance mehr auf ein Verfahren haben.
halte ich die Verbesserung für vorläufig aufge-          Verfolgte haben eben oft keine Papiere.
nommene Menschen. Beim Ausländergesetz                   Es ist sehr fraglich, ob die Schweiz da-
ist es richtig, die Zulassung von Ausländerinnen         mit das Völkerrecht und die Genfer
und Ausländern ausserhalb des EU- und                    Flüchtlingskonvention einhält.
EFTA-Raumes, die nicht unter die Freizügig-
keitsabkommen fallen, zu regeln. Die vorgese-         2. Behörden dürfen aufgrund des Geset-
hene umfassende Regelung der Rechtsstellung              zes die Herkunftsstaaten von Flüchtlin-
auf Gesetzesstufe ist sinnvoll. Die beiden               gen kontaktieren, bevor sicher ist, ob
Gesetze sind ineinander verwoben. Es macht               sie dort verfolgt werden. Daraus können
nur Sinn, beide anzunehmen oder abzuleh-                 sich ernsthafte Gefahren für in ihrem
nen.                                                     Heimatland lebende Angehörige erge-
                                                         ben.
Als die Vorlagen dem Parlament unterbreitet
wurden, hoffte ich, dass aus den Beratungen           3. Neu wird eine Ausschaffungshaft einge-
zwei Gesetze hervorgehen, zu denen ich ste-              führt, welche z.B. für 15- bis 17-jährige
hen kann. Nach der ersten Beratung stimmte               Jugendliche bis 12 Monate dauern
ich trotz Bedenken beiden Gesetzen zu. Immer-            kann.
hin hatte der Nationalrat der Neuaufnahme der
Humanitären Aufnahme, wenn auch äusserst              4. Zur Durchsetzung von Wegweisungen
knapp, zugestimmt. Der neu in den Bundesrat              ist die Beendigung der Sozialhilfe vor-
eingetretene Christoph Blocher unterbreitete             gesehen. Ausnahmen – z.B. für Fami-
wesentliche Verschärfungen. Der Ständerat                lien, Kinder ohne Eltern und Schwange-
als Zweitrat folgte der damit eingeleiteten har-         re – sind nicht vorgesehen. Nur ein Mi-
ten Linie. Der Nationalrat rückte dank dem               nimum, die Nothilfe, bleibt bestehen.
Einsatz von Kommissionsmitgliedern wie Wal-
ter Donzé zwar punktuell von Verschärfungen           5. Ein Herzstück der von Bundesrätin Ruth
ab. Zum Gesamtresultat kann ich nur nein sa-             Metzler unterbreiteten Revision war die
gen.                                                     Einführung der humanitären Aufnahme.
                                                         Diese wurde schliesslich nicht ins Ge-
                                                         setz aufgenommen.

                                                                                     SCHWEIZERISCHE EVANGELISCHE ALLIANZ   3
Drei zentrale Schwächen des Asylgesetzes:         Walter Donzé:
                        Asylbewerberinnen und Asylbewerber ohne
                        Papiere sollen ohne Asylverfahren wegge-
                        wiesen werden. Jugendliche sollen in Aus-         JA.
                        schaffungshaft genommen werden können.
                        Die humanitäre Aufnahme wird nicht ins Ge-
                                                                          Das neue Asylgesetz
                        setz aufgenommen.                                 bringt klare
                        Die Freiburger CVP-Regierungsrätin Isabelle       Verbesserungen
                        Chassot, ehemalige Mitarbeiterin von Bundes-
                        rat Arnold Koller und Bundesrätin Ruth Metzler,
                        die ich persönlich gut kenne und sehr schätze,    Eine kritische Auseinandersetzung mit dem
                        äussert sich wie folgt: „Ich habe lange im        neuen Asylgesetz zeigt, dass neben einigen
                        Justizdepartement gearbeitet und mehrere          Verschärfungen auch klare Verbesserungen
                        Asyl-Revisionen mitgetragen. Ich dachte jedes     auszumachen sind. Der Beitritt der Schweiz zu
                        Mal: ‚So weit können wir gerade noch gehen.       Schengen/Dublin verspricht zudem Vereinheitli-
                        Die Menschenwürde wird gewährt, ein faires        chung und Weiterentwicklung.
                        Verfahren ist garantiert.’ – Jetzt aber ist die
                        Grenze überschritten. Die Fristen sind zu kurz,   Die Ausgangslage: hauchdünne Ablehnung
                        ein faires Verfahren ist nicht mehr gesichert.    der SVP-Asylinitiative
                        Den Umgang mit den Papierlosen halte ich          Inzwischen hat sich die Lage zwar beruhigt. Die
                        für ungerecht, auch die Erschwerung der Fami-     Probleme sind aber noch sattsam bekannt:
                        lienzusammenführung. All das kann ich mit mei-    Lange Verfahren haben dazu geführt, dass im-
                        ner christlichen Überzeugung nicht vereinba-      mer mehr Personen ein Asylgesuch stellten, um
                        ren.“                                             einen wirtschaftlich motivierten bleibenden Auf-
                                                                          enthalt in der Schweiz zu erwirken. Die haupt-
                        Deshalb argumentiere ich für ein NEIN             sächlichen Probleme stellten sich durch die Ver-
                        zum revidierten Alsylrecht und zum                teilung der Asylbewerber auf Kantone und Ge-
                        neuen Ausländerrecht.                             meinden sowie im unterschiedlichen Vollzug
                                                                          durch die Kantone.

                                                                          Mit der Revision des Asyl- und des Ausländer-
                                                                          gesetzes folgte das Parlament einer Forderung
                                                                          des Volkes. Ziel war nicht, möglichst wenig
                                                                          Asylgesuche zu haben, sondern den echten
                                                                          Flüchtlingen Schutz zu gewähren und Miss-
                                                                          bräuche (Verzögerung der Verfahren durch Be-
                                                                          seitigung von Ausweispapieren, Ausnutzung
                                                                          von Beschwerdeverfahren zur Verzögerung, Er-
                                                                          gattern von Sozialhilfe, Aufenthalt zu kriminellen
                                                                          Zwecken…) zu verhindern.

                                                                          Die Verhandlungen bewegten sich zwischen
                                                                          zwei Extrempositionen. Die Einen sahen in je-

4   SCHWEIZERISCHE EVANGELISCHE ALLIANZ
sea dokumentation
stellungnahme nr. 62

dem Asylbewerber einen Delinquenten, die An-         1. „Kein Asyl mehr für Verfolgte und Gefol-
deren wollten allen Aufnahme bieten. Die Auf-           terte“: Befürchtet wird, dass Flüchtlin-
gabe des Gesetzgebers bestand jedoch darin,             gen, die nicht in der Lage sind, Papiere
einerseits dem Recht Nachachtung zu ver-                vorzulegen, ein Asylverfahren verweigert
schaffen und andererseits die Menschenwürde             wird. Tatsache ist, dass bereits heute
und humanitäre Tradition unseres Landes zu              Nichteintretensentscheide möglich sind.
bewahren. Es ist den Mitteparteien zu verdan-           Die Neuformulierung trägt der Praxis der
ken, dass wir schliesslich ein Gesetz vorliegen         Asylrekurskommission Rechnung. Eine
haben, welches den Anforderungen der Flücht-            Anhörung findet auf jeden Fall statt. Ein-
lingskonvention (Genf 1951, Protokoll von               getreten wird auf Gesuche von Papierlo-
1967) und der UNO-Menschenrechtskonven-                 sen, wenn die Anhörung die Flüchtlings-
tion entspricht. Es hilft nicht nur, Missstände zu      eigenschaft ergibt oder wenn zur Fest-
beheben, sondern sorgt auch für schnellere              stellung derselben zusätzliche Abklärun-
Verfahren, einheitliche Praxis und bessere Per-         gen nötig sind. Das kann zum Beispiel
spektiven sowohl für vorläufig Aufgenommene             der Fall sein, wenn sich zeigt, dass eine
wie anerkannte Flüchtlinge.                             Person unter posttraumatischen Störun-
                                                        gen leidet. Erweist sich nach einem
Das Referendum drohte von beiden Seiten. Die            Nichteintretensentscheid die Rückfüh-
Linke hat es zusammen mit humanitären und               rung als nicht zulässig, nicht zumutbar
kirchlichen Organisationen ergriffen. Zuhanden          oder nicht möglich, so wird die vorläufige
einer sachlichen Auseinandersetzung sollen              Aufnahme angeordnet. Damit wird si-
deshalb einige Punkte aufgegriffen und erklärt          chergestellt, dass nach wie vor echte
werden.                                                 Flüchtlinge Schutz geniessen.

Hauptsächliche Kritikpunkte unter der                2. Kurze Beschwerdefristen: Das Bild des
Lupe                                                    hilflosen Flüchtlings trügt. Hilfswerke
Die Koalition für eine humanitäre Schweiz be-           führen in unmittelbarer Nähe aller Emp-
hauptet, das revidierte Asylgesetz bringe Men-          fangszentren Rechtsberatungsbüros.
schen in Gefahr, die unsere Hilfe brauchen. Es          Informationen gibt es in 36 Sprachen!
gebe kein Asyl mehr für Verfolgte und Gefolter-         Bei der Anhörung im Flughafen sind
te. Abgewiesene würden wie Kriminelle behan-            Vertreter von Hilfswerken zugegen. Es
delt. Der wüste Begriff einer Beugehaft, welcher        ist erstaunlich, wie sich Landsleute
im Parlament klar zurückgewiesen wurde, wird            gegenseitig unterstützen und auf wel-
aufgenommen. Ich verstehe, dass man auf-                chen Wegen Rechtshilfe geleistet wird.
grund der politischen Lage und nachdem das              Asylbehörden sind schon heute ver-
Gesetz im Ständerat im Sinne des neuen                  pflichtet, Asylsuchenden Gelegenheit
Justizministers „nachgebessert“ wurde, Zweifel          zu geben, sich verbeiständen zu lassen.
am Vollzug hegt. Andererseits gibt es aber              Schnelle Entscheide sind auch im Sinne
klare Zeichen für eine Praxis, welche sich an           der Gesuchsteller und sparen erhebli-
den Vorgaben des internationalen Rechts,                che Kosten. Übrigens: die Beschwerde-
des Flüchtlingshochkommissariats und des                frist wird von 24 Stunden auf fünf Tage
Bundesgerichts orientiert. Ich versuche des-            verlängert!
halb, gleich auf die einzelnen Kritikpunkte ein-
zutreten:

                                                                                    SCHWEIZERISCHE EVANGELISCHE ALLIANZ   5
3. „Gefahr für Verwandte von Flüchtlingen“:              Soll der Besitz von Drogen und Waffen
                                Es wird befürchtet, dass wegen Nach-                 noch geschützt werden? Auch die an-
                                forschungen im Herkunftsland Angehö-                 deren Massnahmen dienen der Miss-
                                rige anstelle der Geflüchteten misshan-              brauchsbekämpfung und der Wahr-
                                delt werden. Tatsache ist, dass keine                heitsfindung. Der Zugang zu einer Er-
                                Kontaktaufnahme mit dem Heimatstaat                  werbstätigkeit wurde erleichtert. Mit der
                                erfolgen darf, wenn eine Gefährdung                  Abgabe leistet der Bevorzugte einen
                                der asylsuchenden Person oder deren                  Solidaritätsbeitrag. Die Höhe und die
                                Angehörigen zu befürchten ist (Art. 97,              Dauer dieses Beitrags ist limitiert; bei
                                Abs. 1).                                             tiefen Einkommen kann ganz davon ab-
                                                                                     gesehen werden.
                            4. „Familien, Kinder, Schwangere, Alte und
                                Kranke auf der Strasse“: Es wird ge-             7. „Haft für Unschuldige“: Zu unterschei-
                                sagt, der Stopp der Sozialhilfe für Ab-             den ist zwischen der Ausschaffungs-
                                gewiesene treibe Tausende von Men-                  haft, die normalerweise sehr kurz ist
                                schen ins Elend und in die Illegalität. Es          und sicherstellt, dass Rückführungen
                                ist aber ebenso klar: Wer sich hier illegal         gelingen, und der Durchsetzungshaft
                                aufhält, hat keinen Anspruch auf Sozial-            (keine „Beugehaft“, um den Willen zu
                                leistungen. Der Sozialhilfestopp wurde              brechen!), die ein Abtauchen in den ille-
                                mit dem Entlastungsprogramm des                     galen Aufenthalt verhindert. Wer bereit
                                Bundes eingeführt, brachte einen Rück-              ist, freiwillig auszureisen, wird aus der
                                gang von Gesuchen um 30 Prozent im                  Haft entlassen. Die Durchsetzungshaft
                                Jahr 2005 und stoppte klar einen Miss-              ist völkerrechtskonform.
                                brauch. Demgegenüber hat sich die
                                Kriminalitätsrate nicht erhöht. Verletzli-    Verbesserungen für Betroffene
                                che Personen (unbegleitete Kinder,            Der Gesetzgeber hat nicht nur an den Staat ge-
                                Schwangere, Kranke) erhalten in aller         dacht, sondern auch an die Betroffenen. Es
                                Regel die nötige Unterstützung.               sollte nicht übersehen werden, dass die Revi-
                                                                              sion auch klare Verbesserungen für Asylbewer-
                            5. „Keine Gnade für Härtefälle“: Neu bean-        ber, vorläufig Aufgenommene und anerkannte
                                tragen die Kantone die Prüfung von            Flüchtlinge bringt.
                                Härtefällen. Befürchtet werden mehr
                                Ausschaffungen. Das Gegenteil dürfte             1. Die neue vorläufige Aufnahme. In der
                                der Fall sein: Vor Ort kann man besser              Differenzbereinigung zum Ständerat,
                                über den Stand der Integration und die              welcher die humanitäre Aufnahme ab-
                                Verhältnisse (Kinder in der Schule, Ju-             lehnte, konnten wir für vorläufig Aufge-
                                gendliche in Ausbildung) befinden.                  nommene erwirken: Der Zugang zu ei-
                                                                                    ner Erwerbstätigkeit wird erleichtert. Die
                            6. „Menschen zweiter Klasse“: Kritisiert                Familie kann zusammengeführt und
                               werden Polizeikontrollen in Privatwoh-               schon nach drei Jahren nachgezogen
                               nungen, die Erfassung biometrischer                  werden. Der Bund zahlt den Kantonen
                               Daten, die Knochenanalyse zur Alters-                eine Integrationspauschale. Der Status
                               bestimmung und die Sonderabgabe bei                  wird aufgrund einer konkreten (und
                               Erwerbstätigen. Da ist schon zu fragen:              nicht bloss einer existenziellen) Gefähr-

6   SCHWEIZERISCHE EVANGELISCHE ALLIANZ
sea dokumentation
stellungnahme nr. 62

    dung gewährt. Und vorläufig Aufge-          Wichtiger Imperativ: die internationale
    nommene bekommen eine bessere               Hilfe und der Kampf gegen die Armut!
    Rechtstellung.                              Trotz dieser positiven Bilanz zum Asylgesetz
                                                (und seinen Auswirkungen bzw. Regelungen im
 2. Eine neue Härtefallregelung. Anstelle       Ausländergesetz) bleiben zwei Fragen unge-
    des Bundesamtes bekommen die Kan-           löst. Die EVP-Vertreter im Nationalrat haben sie
    tone die Kompetenz, wegen eines             angemeldet und werden dranbleiben:
    schweren Härtefalles eine ordentliche
    Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) zu       Das Asylgesetz war nie vorgesehen für einen
    erteilen. Voraussetzung: fünf Jahre Auf-    wirtschaftlich motivierten Aufenthalt in der
    enthalt in der Schweiz (mit bekanntem       Schweiz. Die Revision stellt das wieder klar. Tat-
    Aufenthaltsort) und fortgeschrittene In-    sache ist aber, dass die grossen Flüchtlings-
    tegration. Diese Lösung wurde von den       ströme nicht nur zur Sicherheit, sondern vor al-
    Kantonen gewünscht. Sie haben ein           lem zum Wohlstand der westlichen Industrie-
    Interesse daran, dass die betroffenen       staaten zielen. Das dürfte dazu führen, dass
    Personen sich selbständig durchbrin-        zwar weniger Asylgesuche gestellt werden; die
    gen können.                                 illegale Einwanderung könnte aber weiter an-
                                                halten. Wir fordern deshalb
 3. Nichtstaatliche Verfolgung: Leider war
    es in der Differenzbereinigung zwischen         a) den Ausbau und die Verbesserung der
    den Räten nicht mehr möglich, den Tat-             Entwicklungshilfe, den entschiedenen
    bestand ins Gesetz aufzunehmen. Die                Kampf gegen Korruption, einen Markt-
    Praxis entspricht jedoch schon heute               zugang für Drittweltländer, eine wirksa-
    dem Standard, wie ihn auch die EU                  me Entschuldung und die kompromiss-
    (Deutschland führte 2005 ein) anwen-               lose Verfolgung der Millenniumsziele zur
    det. Auf meine Intervention hin erklärte           Halbierung der Armut,
    Bundesrat Blocher vor dem Nationalrat,
    dass die etwa 100 Personen, denen               b) die Bekämpfung der illegalen Einwan-
    heute jährlich eine vorläufige Aufnahme            derung und des illegalen Aufenthaltes
    zuerkannt wird, mit der Revision des               durch wirksame Massnahmen im
    Asylgesetzes den Flüchtlingsstatus be-             Kampf gegen die Schwarzarbeit und
    kommen sollen. Sie können damit von                die Unterstützung der Kantone in den
    den Garantien der Flüchtlingskonven-               ihnen zugewiesenen Aufgaben. Eine
    tion und des Asylgesetzes profitieren.             pauschale Anerkennung illegal Anwe-
    Sie bekommen eine Aufenthaltsbewilli-              sender halten wir nicht für zielführend,
    gung und nach fünf Jahren Anspruch                 wohl aber die Prüfung von Einzelschick-
    auf eine Niederlassungsbewilligung.                salen und von Bestimmungen, die Men-
    Weitere Vorteile: Möglichkeit für selbst-          schen zu illegalen Aufenthaltern ma-
    ständige Erwerbstätigkeit, generelle               chen.
    Besserstellung auf dem Arbeitsmarkt,
    Familiennachzug, visumfreies Reisen in      Deshalb plädiere ich für ein JA zum
    Europa.                                     revidierten Asyl- und zum neuen
                                                Ausländergesetz.

                                                                                    SCHWEIZERISCHE EVANGELISCHE ALLIANZ   7
Anhang:
    Volksabstimmung zum neuen Asylgesetz und zum Ausländergesetz

    Was sich ändern würde
    Zusammengestellt von Gaby Szöllösy (Tages-Anzeiger vom 27.07.2006)

      Altes Gesetz                                                                           Auswirkungen

                                      1. Nichteintreten bei Papierlosigkeit (Asylgesetz)

      Auf ein Asylgesuch wird im Prinzip          Neues Gesetz                               Heute werden im Zweifel Asylgesuche
      nur eingetreten, wenn der Asylbewer-        Auf ein Asylgesuch wird im Prinzip nur     materiell geprüft, sobald Hinweise auf
      ber innerhalb von 48 Stunden Doku-          eingetreten, wenn der Ausländer inner-     eine Verfolgung vorliegen. Die neue
      mente einreicht, die seine Identität        halb von 48 Stunden einen Pass oder        Gesetzesbestimmung erhöht die Hür-
      aufzeigen. Präsentiert er sich ohne         eine Identitätskarte einreicht. Fahraus-   de für ein materielles Verfahren. Der
      Papiere, so wird sein Gesuch nur            weise oder Geburtsurkunden gelten          Asylbewerber steht unter grösserer
      geprüft,                                    nicht mehr, da sie leichter gefälscht      Beweislast: Nicht mehr die Behörden
      ●   wenn er glaubhaft machen kann,          werden können. Das Gesuch eines            müssen nachweisen, dass die Flucht-
      dass er aus entschuldbaren Gründen          Papierlosen wird nur geprüft,              geschichte des Asylbewerbers nicht
      nicht in der Lage ist, Papiere abzuge-      ● wenn er glaubhaft machen kann, dass      stimmen kann. Sondern der Asyl Su-
      ben;                                        er aus entschuldbaren Gründen nicht in     chende muss glaubhaft machen, dass
      ● wenn Hinweise auf eine Verfolgung         der Lage ist, Papiere abzugeben;           seine Geschichte wahr ist, damit sein
      vorliegen, die sich nicht als offensicht-   ● wenn seine Flüchtlingseigenschaft        Gesuch materiell geprüft wird
      lich haltlos erweisen.                      festgestellt wird oder wenn sich auf
                                                  Grund der Anhörung erweist, dass
                                                  zusätzliche Abklärungen nötig sind

                                  2. Gebühren im Wiedererwägungsverfahren (Asylgesetz)

      Wiedererwägungsgesuche sind heu-            Die Behörden können einen Gebühren-        Im Jahr 2005 hat das Bundesamt für
      te gebührenfrei.                            vorschuss erheben (in der Regel 1200       Migration (BFM) über 2235 Wiederer-
                                                  Franken), bevor sie Wiedererwägungs-       wägungsgesuche entschieden, davon
                                                  gesuche prüfen. Bedürftigen Personen       hiess es 563 (also rund ein Viertel)
                                                  kann die Gebühr erlassen werden. Wird      gut. Der Aufenthalt dieser Personen
                                                  ein Wiedererwägungsgesuch abge-            wurde also nachträglich legalisiert.
                                                  lehnt, muss der Asylbewerber die Ver-
                                                  fahrenskosten bezahlen.

8   SCHWEIZERISCHE EVANGELISCHE ALLIANZ
sea dokumentation
stellungnahme nr. 62

Altes Gesetz                               Neues Gesetz                                Auswirkungen

                             3. Fürsorgestopp: Nothilfe statt Sozialhilfe (Asylgesetz)

Heute erhalten Asyl Suchende, auf          Neu werden nicht mehr nur Asyl Su-          Insgesamt befanden sich Ende 2005
deren Gesuch der Bund nicht eintritt,      chende mit einem Nichteintretensent-        laut BFM-Statistik gut 10 000 Perso-
keine Fürsorgeleistungen und werden        scheid, sondern alle rechtskräftig abge     nen im Vollzugsprozess; das heisst,
aus den ordentlichen Asylstrukturen        wiesenen Asylbewerber aus der Sozial-       ihre Gesuche sind rechtskräftig abge-
(etwa Asylheimen) ausgewiesen. Sie         hilfe ausgeschlossen. Sie können bei        lehnt und sie müssen die Schweiz
können aber bei den Kantonen Not-          den Kantonen Nothilfe beantragen. Die       verlassen. Doch können noch nicht
hilfe beantragen, die oft in Form von      Kantone sind frei, ihnen weiter Fürsor-     alle ausrei-sen, etwa weil ihnen die
Naturalien (ein Bett, Essen, jeweils für   gegelder zu zahlen. Eine Verpflichtung,     nötigen Reisedokumente fehlen. All
eine beschränkte Zeit) ausgerichtet        Kranke, Schwangere oder Kinder in           diese Personen haben neu nur noch
wird.                                      den Asylstrukturen zu belassen, sieht       Anspruch auf Nothilfe.
                                           das Gesetz nicht vor.

                                        4. Zwangsmassnahmen
          (sie gelten sowohl für das neue Asylgesetz als auch für das neue Ausländergesetz)

● Rayonverbot: Ein Kanton kann             ● Das  Rayonverbot wird ausgeweitet,        Bundesrat und Parlament haben die
Ausländern ohne Aufenthaltsbewilli-        neu kann es auch für alle abgewiese-        Zwangsmassnahmen verschärft: Das
gung befehlen, ein bestimmtes Ge-          nen Ausländer angeordnet werden, die        neue Gesetz definiert zusätzliche Haft-
biet nicht zu verlassen oder nicht zu      ihre Ausreisefrist ungenutzt verstreichen   gründe, und die Maximaldauer der
betreten, wenn sie die öffentliche         liessen.                                    Haft steigt. Zudem können Ausländer
Sicherheit stören.                         ● Die mögliche Haftdauer der Vorberei-      kurzfristig (höchstens 3 Tage) festge-
● Vorbereitungshaft: Zur Vorberei-         tungshaft wird auf 6 Monate verlängert.     halten werden, wenn dies nötig ist, um
tung einer Ausschaffung können die         Neu ist sie auch dann möglich, wenn         ihre Identität abzuklären oder wenn sie
Behörden eine Haft von maximal drei        ein Asylbewerber behördliche Anwei-         vor einer ausländischen Botschaft vor-
Monaten anordnen. Die Haft ist auch        sungen nicht befolgt oder ein Asylge-       sprechen müssen. Und neu hinzuge-
bei hängigen Asylgesuchen möglich,         such verspätet einreicht.                   kommen ist die Durchsetzungshaft.
sofern der Bewerber sich weigert,          ● Neu wird die Ausschaffungshaft auf        Die Be-hörden können so auch jene
seine Identität offen zu legen.            maximal 18 Monate verlängert. Aller-        Ausländer einsperren, bei denen die
● Ausschaffungshaft: Zur Durchfüh-         dings bedarf es nach 3 Monaten der          Anordnung einer Ausschaffungshaft
rung der Ausschaffung, wenn die Be-        Zustimmung einer richterlichen Behör-       unzulässig wäre. Der Zweck der Haft
hörden auf Grund konkreter Anzei-          de. Minderjährige (zwischen 15 und          besteht darin, die Ausländer zur Aus-
chen befürchten, dass sich eine Per-       18 Jahren) können maximal 12 Monate         reise zu bewegen – ihren Willen zu
son sonst der Ausschaffung entzieht.       in Haft gesetzt werden.                     beugen. Deshalb wird sie auch Beu-
Maximal 9 Monate, nach 3 Monaten           ● Durchsetzungshaft: Personen, die          gehaft genannt. Die gesamte Haft darf
muss aber eine richterliche Behörde        nicht innerhalb der vorgeschriebenen        höchstens 24 Monate dauern – bei
der Verlängerung zustimmen.                Frist ausreisen, können maximal 18          Minderjährigen höchstens 12 Monate.
                                           Monate inhaftiert werden (Minderjährige     Justizminister Christoph Blocher er-
                                           9 Monate).                                  wartet, dass nur wenige Personen so
                                                                                       lange festgehalten werden.

                                                                                             SCHWEIZERISCHE EVANGELISCHE ALLIANZ   9
Altes Gesetz                               Neues Gesetz                               Auswirkungen

                                            5. Vorläufige Aufnahme (Ausländergesetz)

       Vorläufig aufgenommen werden Asyl-         Vorläufig Aufgenommene können neu          Die Voraussetzungen für die vorläufi-
       bewerber, die der Bund zwar nicht          ihre Familien frühestens drei Jahre nach   ge Aufnahme bleiben dieselben, aber
       als Flüchtlinge im eigentlichen Sinne      der Aufnahme nachziehen, sofern sie        die Rechtsstellung der Aufgenomme-
       anerkennt, deren Rückschaffung aber        eine genügend grosse Wohnung haben         nen wird verbessert.
       nicht möglich, nicht zulässig oder         und nicht fürsorgeabhängig sind. Zur
       nicht zumutbar ist. Etwa weil sie kon-     besseren Integration können ihnen die
       kret gefährdet wären (beispielsweise       Kantone erlauben, zu arbeiten, ohne
       durch einen Bürgerkrieg im Heimat-         dabei die Arbeitsmarktlage berücksich-
       land).                                     tigen zu müssen.

                                              6. Zugang zur Schweiz (Ausländergesetz)

       Der Zugang zur Schweiz (Zulassung)         Das Gesetz gilt nur für Ausländer, die     Das Gesetz hält explizit fest, dass die
       ist heute im Gesetz nur sehr summa-        nicht aus EU- oder Efta-Staaten stam-      Zulassung erwerbstätiger Drittstaa-
       risch geregelt. Einzelheiten dazu ge-      men: Sie werden im Prinzip zugelassen,     tenangehöriger im Interesse der Ge-
       ben die Verordnungen vor. Angehöri-        wenn es sich bei ihnen um hoch qualifi-    samtwirtschaft geschieht. Die bisheri-
       ge von EU- und Efta-Staaten können         zierte Arbeitskräfte handelt und die       ge bundesrätliche Zulassungspolitik
       nach den Bestimmungen der Perso-           Wirtschaft sie braucht. Der Bundesrat      wird im Gesetz festgeschrieben.
       nenfreizügigkeitsabkommen einrei-          kann für den Bund und die Kantone
       sen. Die Einreise von Arbeitstätigen       Höchstzahlen festlegen. Bestimmte
       aus Drittstaaten beschränkt sich in        Gruppen (etwa Opfer von Menschen-
       der Regel auf hoch qualifizierte und       handel) sind von diesem strengen Zu-
       von der Wirtschaft benötigte Arbeits-      lassungsregime ausgenommen.
       kräfte.

                                                  7. Integration (Ausländergesetz)

       Integration kommt im alten Rahmen-         Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilli-    Das neue Gesetz fördert und fordert
       gesetz nur in zwei Artikeln vor, Details   gung kann an den Besuch eines Inte-        die Integration: Ausländer müssen
       regelt die Integrationsverordnung.         grations- oder Sprachkurses geknüpft       sich mit den Lebensbedingungen in
       Diese besagt, dass Behörden bei Er-        werden. Die Kantone müssen eine            der Schweiz auseinander setzen und
       messensentscheiden den Grad der            Ansprechstelle für Integrationsfragen      ins-besondere eine Landessprache
       Integration berücksichtigen.               schaffen.                                  lernen – hält Artikel 4 fest.

10   SCHWEIZERISCHE EVANGELISCHE ALLIANZ
sea dokumentation
stellungnahme nr. 62

Altes Gesetz                                 Neues Gesetz                             Auswirkungen

                                         8. Familiennachzug (Ausländergesetz)

Heute ist der Familiennachzug für          Zusätzlich zu den Bestimmungen im al-     Im Sinne der Integration soll der
Kurzaufenthalter und Studenten nicht       ten Gesetz können neu die Behörden        Nachzug von Kindern möglichst früh
möglich. Bei Ausländern mit Aufent-        auch Kurzaufenthaltern und Studieren-     erfolgen, sodass sie hier einen Teil ih-
haltsbewilligung liegt der Entscheid       den den Familiennachzug gewähren,         rer Schulpflicht und die Berufsbildung
über den Familiennachzug im Ermes-         sofern sie über eine bedarfsgerechte      absolvieren: Kinder über 12 Jahre er-
sen der Behörden. Niedergelassene          Wohnung und genügend Einkommen            halten nur eine Aufenthaltsbewilligung
Ausländer dürfen ihre Familien nach-       verfügen. Nur noch Kinder unter 12        und müssen innerhalb eines Jahres
ziehen.                                    Jahren erhalten sofort eine Niederlas-    nachgezogen werden. Ein späterer
                                           sungsbewilligung.                         Nachzug ist in Ausnahmefällen mög-
                                                                                     lich.

                                         9. Erhöhte Mobilität (Ausländergesetz)

Personen mit einer Aufenthaltsbewilli-     Einmal zugelassene Ausländer können       Die erhöhte Mobilität zugelassener
gung müssen ein Gesuch stellen, um         ihren Beruf in der ganzen Schweiz aus-    Arbeitskräfte soll ihre Flexibilität und
den Kanton oder die Arbeitsstelle          üben.                                     ihre Chance auf dem Arbeitsmarkt er-
wechseln zu dürfen.                                                                  höhen.

                                  10. Missbrauchsbekämpfung (Ausländergesetz)

Schlepper, die sich bereichern wol-        Zivilstandsbeamte können eine Trauung     Das neue Gesetz sieht generell höhe-
len, müssen laut altem Gesetz mit          verweigern, falls der Verdacht auf eine   re Strafandrohungen vor, insbesonde-
Gefängnisstrafen von bis zu 3 Jahren       Scheinehe besteht. Fluggesellschaften,    re bei Schleppern, aber auch bei Ar-
rechnen. Die illegale Einreise oder die    die Personen ohne Identitätspapiere       beitgebern von Schwarzarbeitern.
Beihilfe dazu werden mit Gefängnis-        befördern, müssen mit einer Busse von
strafen von bis zu 6 Monaten sanktio-      bis zu 5000 Franken pro beförderte
niert. Und wer die Zulassungsvor-          Person rechnen und für den Unterhalt
schriften zu umgehen versucht (etwa        der Leute bis zu deren Ausschaffung
mit einer Scheinehe), verliert den         aufkommen. Gewerbsmässige Schlep-
Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilli-      per können mit Gefängnis bis zu 5 Jah-
gung.                                      ren bestraft werden.

                                                                                           SCHWEIZERISCHE EVANGELISCHE ALLIANZ   11
12   SCHWEIZERISCHE EVANGELISCHE ALLIANZ
Sie können auch lesen