SEMINAR-TIMER JANUAR BIS DEZEMBER 2020 - BUB HÜRTH

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Seminar-Timer

                                  Januar bis Dezember 2020
                                                             Januar bis Dezember 2020

                                  Seminar-Timer
                                  Bildung und Beratung

Kasparstraße 38
50354 Hürth
Fon: +49 . (0) 22 33 . 6 66 40
Fax: +49 . (0) 22 33 . 69 12 47

www.bub.koeln
info@bub.koeln
Kasparstraße 38
50354 Hürth
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3   Betriebsverfassungsgesetz
        Herzlich Willkommen II                                                                   3

       Erfolgreiche Seminare - Erfolgreiches Jahr   Und da bekanntermaßen aller guten Dinge
       Das erwartet Sie bei uns im neuen Jahr:      drei sind, haben wir noch eine besondere
       Brandaktuelle Seminarthemen - Ressour-       Überraschung für Sie:
       censchonende Seminarmaterialien –            Unsere neuen, sorgfältig für Sie
       Erlesene Hotels.                             ausgewählten Seminarhotels!
       Unser Seminar-Timer 2020 informiert Sie      Selbstverständlich bleiben wir unseren,
       detailliert neben dem klassischen Seminar-   von Ihnen geschätzten, Partnerhotels treu,
       programm über unsere neu ins Programm        dennoch haben wir unser Repertoire um
       aufgenommenen aktuellen Seminarthe-          einige erlesene Veranstaltungsorte erwei-
       men: Fresh up Kollektiv Arbeitsrecht und     tert, die zu einem rundum gelungenen
       Gesundheitsmanagement.                       Seminarerlebnis beitragen werden.

       Fresh up! Auffrischung und Erweiterung       Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim
       Ihres Betriebsratswissens                    durchstöbern unseres neuen Seminar-
                                                    Timers sowie beim surfen auf unserer
       Unsere 3-teilige Seminarreihe Fresh up
                                                    Homepage www.bub.koeln.
       Kollektiv Arbeitsrecht ist genau auf die
       Bedürfnisse wiedergewählter Betriebs-
       räte abgestimmt und bietet die Chance,       Herzliche Grüße
       in entspannter Atmosphäre vorhande-          Ihr BuB Team
       nes Betriebsratswissen aufzufrischen,
       Gleichgesinnte zu treffen und Erfahrungen
       auszutauschen sowie Ihr Rechtswissen zu
       vertiefen und zu erweitern.
       Ressourcenschonende Seminarmaterialien
       Selbstverständlich bleiben wir unserem
       hohen Anspruch an unser Unternehmen
       und unserer Verantwortung zum Thema
       Nachhaltigkeit treu! Sie dürfen sich auch
       im Jahr 2020 über unsere besonders
       hochwertigen Seminarmaterialien freuen,
       zu dem bspw. ein Apple iPad zählt. Dieses
       Tablet stellen wir Ihnen für die gesamte
       Dauer Ihrer Betriebsratsausbildung bei BuB
       zur Verfügung und unterstützen somit Ihre
       tägliche Betriebsratsarbeit.
4   Inhaltsverzeichnis

    3   Herzlich Willkommen             36	Behandlung wirtschaftlicher
                                            Angelegenheiten durch den
    4	Inhaltsverzeichnis
                                            Betriebsrat I
    8	Rechtsgrundlage zur Seminar-
                                        38	Behandlung wirtschaftlicher 
       teilnahme
                                            Angelegenheiten durch den
    10	Kommentare zu § 37 BetrVG           Betriebsrat II
    Einführung in das Kollektive        40	Ergänzende Grundlagensemi-
    Arbeitsrecht                            nare

    14	Aufbau des                      Kommunikation betrieblicher
        Betriebsverfassungsgesetzes     Maßnahmen
    16	Betriebsverfassungsgesetz I     42	Die Betriebsversammlung
    18	Betriebsverfassungsgesetz II    44	Teamarbeit im Betriebsrat
    20	Betriebsverfassungsgesetz III   Mitbestimmung betrieblicher
    22	Betriebsverfassungsgesetz IV    Maßnahmen
    24	Betriebsverfassungsgesetz V     46	Aufgaben des BR bei Arbeits-
                                            und Gesundheitsschutz I
    26	Aktuelle Änderung bei
        gewerblicher Arbeitnehmer       48	Aufgaben des BR bei Arbeits-
        überlassung                         und Gesundheitsschutz II

    Einführung in das                   50	Beteiligungsrechte des Be-
                                            triebsrates bei
    Individual Arbeitsrecht
                                            beruflicher und betrieblicher
    28	Entstehung des                      Bildung
        Arbeitsverhältnisses
                                        52	Der Betriebsübergang
    30	Arbeitsrecht I
                                        54	Die Betriebsänderung
    32	Arbeitsrecht II
                                        56	Mitbestimmung bei
    34	Arbeitsrecht III                    Personalplanung
5   Betriebsverfassungsgesetz II                                               5

        Soziales und Coaching                 Serviceteil
        58	Der Betriebsrat als Berater I     84	Allgemeine
                                                  Geschäftsbedingungen
        60	Der Betriebsrat als Berater II
                                              86	Formular zur Anmeldung
        62	Der Betriebsrat als Berater III
                                              88	Seminarkosten
        64	Der Betriebsrat als Berater IV
                                                  Übernahme Eklärung
        66	Gesundheitsmanagement I
                                              90	Mitteilungsvordruck an den
        68	Gesundheitsmanagement II              Arbeitgeber
        70	Gesundheitsmanagement III         92	Hotelkosten-Übernahme
                                                  erklärung
        72	Psychische Gefährdung am
            Arbeitsplatz                      Neu BuB Tagungspartner
        74	Datenschutz - DSGVO               94	Hotels
            und BDSG
                                              96 BuB Team
        Fresh up Kollektiv Arbeitsrecht
        76	Aktualisierung BetrVG für
            wieder­gewählte Betriebsräte
            Modul A-C
        78	Aktualisierung und
            Auffrischung Betriebsverfas-
            sungsgesetz Modul A
        80	Aktualisierung und
            Auffrischung Betriebsverfas-
            sungsgesetz Modul B
        82	Aktualisierung und
            Auffrischung Betriebsverfas-
            sungsgesetz Modul C
6
7   Betriebsverfassungsgesetz  II
        BuB Bildung und Beratung                                                   7

        Seit 1993 befassen wir uns mit den     Unsere Aufgabe ist es, neue Blick-
        Effekten beriebsrätlicher Wirkung      winkel und Sichtweisen einzubrin-
        in deutschen Unternehmen. Die          gen und die zu erarbeitenden The-
        Qualität und der Umfang unserer        men kundengerecht darzustellen.
        Arbeit umfasst die rechtliche Un-      Neue Perpektiven eröffnen neue
        terweisung bis hin zur Beratung in     Handlungsoptionen.
        komplexen Szenarien.
        Das betriebliche Beziehungsge-
        flecht ist fester Bestandteil im
        Training. Die Erscheinungbilder der
        Zusammenarbeit im Betrieb sind so
        unterschiedlich, wie die Branchen,
        in denen unsere Klienten aktiv sind.
        Genauso speziell und individuell
        sind die Ergebnissse unserer Zu-
        sammenarbeit.
8   Rechtsgrundlage zur Seminarteilnahme

    § 37 BetrVG                           Betriebsbedingte Gründe liegen
          Ehrenamtliche Tätigkeit,         auch vor, wenn die Betriebsratstä-
          Arbeitsversäumnis                tigkeit wegen der unterschiedlichen
                                           Arbeitszeiten der Betriebsratsmit-
    § 40 BetrVG
                                           glieder nicht innerhalb der persönli-
          Kosten und Sachaufwand           chen Arbeitszeit erfolgen kann. Die
          des Betriebsrat                  Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines
    § 96 SGB IX                           Monats zu gewähren; ist dies aus
          Persönliche Rechte und           betriebsbedingten Gründen nicht
          Pflichten des Vertrauensper-     möglich, so ist die aufgewendete
          sonen der schwerbehinderten      Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten.
          Menschen                         (6) Die Absätze 2 und 3 gelten
    § 20 Wahlschutz und Wahlkosten        entsprechend für die Teilnahme an
                                           Schulungs-und Bildungsveranstal-
    Gesetzestexte                          tungen, soweit diese Kenntnisse
                                           vermitteln, die für die Arbeit des
    § 37 BetrVG Ehrenamtliche 
                                           Betriebsrats erforderlich sind.
    Tätigkeit, Arbeitsversäumnis
    (2) Mitglieder des Betriebsrats sind   Betriebsbedingte Gründe im Sinne
    von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne   des Absatzes 3 liegen auch vor,
    Minderung des Arbeitsentgelts zu       wenn wegen Besonderheiten der
    befreien, wenn und soweit es nach      betrieblichen Arbeitszeitgestal-
    Umfang und Art des Betriebs zur        tung die Schulung des Betriebs-
    ordnungsgemäßen Durchführung           ratsmitglieds außerhalb seiner
    ihrer Aufgaben erforderlich ist.       Arbeitszeit erfolgt; in diesem Fall
                                           ist der Umfang des Ausgleichs-
    (3) Zum Ausgleich für Betriebs-        anspruchs unter Einbeziehung der
    ratstätigkeit, die aus betriebsbe-     Arbeitsbefreiung nach Absatz 2 pro
    dingten Gründen außerhalb der          Schulungstag begrenzt auf die Ar-
    Arbeitszeit durchzuführen ist, hat     beitszeit eines vollzeitbeschäftigten
    das Betriebsratsmitglied Anspruch      Arbeitnehmers.
    auf entsprechende Arbeitsbe-
    freiung unter Fortzahlung des
    Arbeitsentgelts.
9   Betriebsverfassungsgesetz II                                                               9

        Der Betriebsrat hat bei der Fest-       Das Gesetz räumt der Erfüllung
        legung der zeitlichen Lage der          der Betriebsratsaufgaben den
        Teilnahme an Schulungs-und              Vorrang ein.
        Bildungsveranstaltungen die             »BetrVG« Betriebsverfassungsgesetz
        betrieblichen Notwendigkeiten zu        Handkommentar
        berücksichtigen.                        18. Auflage 1996 (Fitting / Kaiser / Heither
                                                / Engels)
        Er hat dem Arbeitgeber die Teilnah-     § 37 Rn. 14
        me und die zeitliche Lage der Schu-
        lungs-und Bildungsveranstaltungen
        rechtzeitig bekannt zu geben.           Die Vermittlung von Grundkennt-
                                                nissen des Betriebsverfassungs-
        Hält der Arbeitgeber die betrieb-       gesetzes ist für alle Betriebs-
        lichen Notwendigkeiten für nicht        ratsmitglieder als unabdingbare
        ausreichend berücksichtigt, so kann     Voraussetzung für die Betriebsrats-
        er die Einigungsstelle anrufen. Der     arbeit regelmäßig erforderlich. Die
        Spruch der Einigungsstelle ersetzt      Vermittlung von Grundkennt-nissen
        die Einigung zwischen Arbeitgeber       beschränkt sich nicht nur auf Ein-
        und Arbeitnehmer.                       führungslehrgänge, sondern erfasst
        Die Mitglieder des Betriebsrats         auch spezielle abgeschlossene
        sind weiterhin Arbeitnehmer des         Teilgebiete des Gesetzes
        Betriebes und auch grundsätzlich        »BetrVG« Betriebsverfassungsgesetz
        verpflichtet, ihren arbeitsvertragli-   5. Auflage 1996 Kommentar für die Praxis
        chen Pflichten nachzukommen. Da         (Däubler / Kittner / Klebe)
        ihnen durch die Übernahme des           § 37 Rn. 95
        Betriebsratsamtes jedoch weitere
        und nicht unerhebliche Amtspflich-      Durch die Regelungen des §
        ten und Aufgaben obliegen, ist eine     37 Abs. 6 Satz 1 i. V. mit Abs. 2
        Klärung notwendig, in welchem           BetrVG besteht ein kollektiver
        Rangverhältnis diese sich aus dem       Anspruch des Betriebsrats auf
        Amt ergebenden Pflichten und            Arbeitsbefreiung von Betriebsrats-
        Aufgaben zu denjenigen aus dem          mitgliedern, ohne Minderung des
        Arbeitsvertrag stehen.                  Arbeitsentgelts, für die Teilnahme
                                                an Schulungs- und Bildungsveran-
                                                staltungen.
10   Kommentare zu § 37 BetrVG
     

     Durch die Regelung des § 37 Abs.             § 20 Wahlschutz und Wahlkosten 
     6 BetrVG wird in Übereinstimmung
     mit der Rechtssprechung des Bun-             (1) Niemand darf die Wahl des
     desarbeitsgerichts klargestellt, dass        Betriebsrates behindern. Insbe-
     die Teilnahme von Betriebsratsmit-           sondere darf kein Arbeitnehmer
     gliedern an Schulungsund Bildungs-
                                                  in der Ausübung des aktiven und
     veranstaltungen zur Erlangung
     der für die Betriebsratstätigkeit            passiven Wahlrechtes beschränkt
     erforderlichen Kenntnissen zu den            werden.
     Aufgaben und damit zur Tätigkeit
     des Betriebsrats gehört.
     »BetrVG« Betriebsverfassungsgesetz           (2) Niemand darf die Wahl des Be-
     Gemeinschaftskommentar                       triebsrates durch Zufügung oder
     5. Auflage 1994 (Fabricius / Kraft / Wiese   Androhung von Nachteilen oder
     / Kreutz)
                                                  durch Gewährung oder Verspre-
     § 37 Rn. 132 und 133
                                                  chen von Vorteilen beeinflussen.

                                                   (3) Die Kosten der Wahl trägt
                                                  der Arbeitgeber. Versäumnis von
                                                  Arbeitszeit, die zur Ausübung des
                                                  Wahlrechts, zur Betätigung im
                                                  Wahlvorstand oder zur Tätigkeit
                                                  als Vermittler (§18a) erforderlich
                                                  ist, berechtigt den Arbeitgeber
                                                  nicht zur Minderung des Arbeits-
                                                  entgelts.
11   Betriebsverfassungsgesetz II                                                      11

         Gesetzestexte                          Satz 3 gilt auch für das mit der
         § 96 SGB IX Persönliche Rechte         höchsten Stimmenzahl gewählte
         und Pflichten der Vertrauensper-       stellvertretende Mitglied, wenn we-
                                                gen ständiger Heranziehung nach §
         sonen der schwerbehinderten
                                                95 (häufe Vertretung der Vertrauens-
         Menschen                               person für längere Zeit, absehbares
         (4) Die Vertrauenspersonen werden      Nachrücken in das Amt der Schwer-
         von Ihrer beruflichen Tätigkeit ohne   behinderenvertretung) in kurzer
         Minderung des Arbeitsentgelts oder     Frist die Teilnahme an Bildungs·
         der Dienstbezüge befreit, wenn und     und Schulungsveranstaltungen
         soweit es zur Durchführung ihrer       erforderlich ist.
         Aufgaben erforderlich ist. Sind in
         den Betrieben und Dienststellen in
         der Regel wenigstens 200 schwer-
                                                (8) Die durch die Tätigkeit der
         behinderte Menschen beschäftigt,
                                                Schwerbehindertenvertretung
         wird die Vertrauensperson auf ihren
                                                entstehenden Kosten trägt der
         Wunsch freigestellt; weitergehende
                                                Arbeitgeber. Dies gilt auch für die
         Vereinbarungen sind zulässig.
                                                die Teilnahme des mit der höchsten
         Satz 1 gilt entsprechend für die       Stimmenzahl gewählte stellverte-
         Teilnahme an Schulungs· und           tende Mitglied an Schulungs·
         Bildungsveranstaltungen, soweit        und Bildungsveranstaltungen nach
         diese Kenntnisse vermitteln, die für   Absatz 4 Satz 3.
         die Arbeit der Schwerbehinderten-
         vertretung erforderlich sind.
12   Rechtsgrundlage zur Seminarteilnahme
13   Betriebsverfassungsgesetz
         Grundlagenseminare II                      13

                          Einführung in das
                          Kollektive Arbeitsrecht
                          ab Seite 14
                          Einführung in das
                          Individual Arbeitsrecht
                          ab Seite 28
Einführung in das Kollektive
     Arbeitsrecht

14   Aufbau des Betriebsverfassungsgesetzes
     

     Das erwartet Sie in unseren Semi-      Die Nutzung des digitalisierten
     naren zum Kollektiv-Arbeitsrecht       Starterpakets trägt zur Schonung
     Sämtliche Grundlagen der Betriebs-     der Ressourcen bei und unterstützt
     ratstätigkeit, von den Aufgaben        unsere nachhaltige Firmenpolitik.
     eines Betriebsrats über Rechte
                                            Durch die Nutzung haben Sie Zugriff
     eines Betriebsrats bis hin zur
                                            auf aktuelle Gesetze und Verord-
     Zusammenarbeit des Betriebsrats
                                            nungen, kennen Ihre Rechte und
     mit der Unternehmensführung:
                                            Pflichten und können so klassische
     All das regelt das Betriebsverfas-
                                            Verfahrensfehler erkennen und
     sungsgesetz (BetrVG). In unseren
                                            vermeiden.
     fünf Seminaren zum Betriebsver-
     fassungsgesetz erlernen Betriebs-      Sie genießen inhaltlich gehaltvolle
     räte die wesentlichen Grundlagen       Seminartage in positiver Atmo-
     des kollektiven Arbeitsrechts. Um      sphäre mit Networking und unser
     seine Schulungsverpflichtungen zu      angenehmes Rahmenprogramm,
     erfüllen, hat jeder Betriebsrat das    wobei unsere attraktiven Seminars-
     Recht die komplette Seminarreihe       tandorte die jeweiligen Seminarzie-
     Betriebsverfassungsgesetz I – V zu     le perfekt unterstützen.
     absolvieren.
                                            Schulungsanspruch
                                            Für jedes neue und wiedergewählte
     Worauf Sie sich in unseren             Betriebsratsmitglied besteht ein
     Seminaren zum Kollektiv-Arbeits-       differenzierter gesetzlich festge-
     recht freuen können                    schriebener Schulungsanspruch für
     Im Betriebsverfassungsgesetz           das Betriebsverfassungsgesetz; die
     Modul I hat jeder Betriebsrat die      Kosten trägt der Arbeitgeber.
     Wahl zwischen unserem analogen
                                            Durch die Regelungen des § 37
     Handout und unserem digitalen
                                            Abs. 6 Satz 1 i.V. mit Abs. 2 BetrVG
     Startpaket zu dem ein Apple iPad
                                            besteht ein kollektiver Anspruch
     der neuesten Generation gehört.
                                            des Betriebsrats auf Arbeitsbefrei-
     Dieses Tablet stellen wir Ihnen für
                                            ung von Betriebsratsmitgliedern für
     die Dauer Ihrer Betriebsratsausbil-
                                            die Teilnahme an Schulungs- und
     dung Betriebsverfassungsgesetz I
                                            Bildungsveranstaltungen, ohne
     - V bei BuB kostenlos zur Verfügung.
                                            Minderung des Arbeitsentgelts.
     Unsere BuB Tasche inklusive Equip-
     ment erhalten unsere Seminarteil-
     nehmer natürlich auch kostenlos.
15   Betriebsverfassungsgesetz II                                                     15

         Beschlussfassung und                  Kostenübernahme
         Anmeldung                             Gemäß § 40 BetrVG Kosten und
         Der Betriebsrat hat vor seiner        Sachaufwand des Betriebsrats trägt
         Beschlussfassung über die betrieb-    der Arbeitgeber die durch die Tätig-
         lichen Notwendigkeiten ausführlich    keit des Betriebsrats entstehenden
         zu beraten und diese Gegeben-         Kosten, hierzu gehören unter ande-
         heiten im Beschluss zu berück-        rem die Bereitstellung eines Büros,
         sichtigen. Vor der verbindlichen      die entsprechende Büroausstattung
         Anmeldung zum Seminar muss die        und entstehende Schulungskosten.
         entsprechende Beschlussfassung
         im Betriebsratsgremium erfolgen
         und dem Arbeitgeber mindestens
         4 Wochen vor Seminarbeginn
         schriftlich mitgeteilt werden. Das
         entsprechende Formular Mittei-
         lungsvordruck für den Arbeitgeber
         können Sie hier ausfüllen und Ihren
         Arbeitgeber umfassend informieren.
16   Betriebsverfassungsgesetz I

     Themen

     Aufbau des                                   Die Schutz- und Strafvorschriften
     Betriebsverfassungsgesetzes                  §§ 78 und 119 BetrVG
     • Rechtsbegriffe                           • Störung und Behinderung des
      • Tangierende Gesetze und Verord-          Betriebsrats
      nungen                                      • Straf- und Bußgeldvorschriften
     Die Aufgaben des Betriebsrats                Mitbestimmung bei Kündigungen
     § 80 BetrVG                                  § 102 BetrVG
     • Allgemeine Aufgaben                      • Widerspruchsmöglichkeiten und
      • Informationsrechte                       Fristen
       • Einsichtnahme in die Bruttolohnliste

     Geheimhaltungspflicht
     § 79 BetrVG
     • Was ist ein Betriebsgeheimnis?
      • Gegenstand und Umfang der
      Schweigepflicht
     • Rechtsfolgen
     Grundsätze der Zusammenarbeit
     §§ 2 und 74 BetrVG

     Die Geschäftsführung des Be-
     triebsrats §§ 26 bis 41 BetrVG
     • Die Arbeitsvoraussetzung
17   Betriebsverfassungsgesetz II                                                              17

         Termine / Ort / Hotelkosten

         10.02. 11:00 Uhr bis 14.02. 15:00 Uhr   Seminargebühr
         Seepark Janssen, Geldern                Euro 965,00 zusätzlich 
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit      gesetzlicher MwSt.
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         13.07. 11:00 Uhr bis 17.07. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         07.09. 11:00 Uhr bis 11.09. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

                                                                     i
                                                 Die Anmeldeformulare finden Sie ab
                                                 Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den
                                                 Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet:
                                                 www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An-
                                                 meldung läuft die komplette Organisation,
                                                 inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit-
                                                 te denken Sie daran: die Teilnahme muss
                                                 dem AG – nach Beschluss des Betriebs-
                                                 rats – vier Wochen vor dem gewünschten
                                                 Termin mitgeteilt werden.
18   Betriebsverfassungsgesetz II

     Themen

     Mitbestimmung bei personellen      Rechtsmittel
     Einzelmaßnahmen                    • Beschlussverfahren
     § 99 BetrVG                         • Einstweilige Verfügung
     • Einstellung, Eingruppierung,
      Versetzung, Umgruppierung         Außerordentliche Kündigung in
                                        besonderen Fällen
     Vorläufige personelle Maßnah-      § 103 BetrVG
     men                                • z. B. Kündigung von
     § 100 BetrVG                           Betriebsratsmitgliedern
     • Sachliche und betriebliche
      Erfordernisse
     • Aufklärung der Betroffenen

     Unterlassungsanspruch
     § 101 BetrVG
                                        
     • Verfahren zur Aufhebung der
                                        
      Maßnahme
19   Betriebsverfassungsgesetz II                                                              19

         Termine / Ort / Hotelkosten

         10.02. 11:00 Uhr bis 14.02. 15:00 Uhr   Seminargebühr
         Seepark Janssen, Geldern                Euro 996,00 zusätzlich 
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit      gesetzlicher MwSt.
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         29.06. 11:00 Uhr bis 03.07. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         10.08. 11:00 Uhr bis 14.08. 15:00 Uhr
         Radisson Blu, Dortmund
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 913,00 incl. gesetzl. MwSt.

         23.11. 11:00 Uhr bis 27.11. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.
                                                                     i
                                                 Die Anmeldeformulare finden Sie ab
                                                 Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den
                                                 Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet:
                                                 www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An-
                                                 meldung läuft die komplette Organisation,
                                                 inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit-
                                                 te denken Sie daran: die Teilnahme muss
                                                 dem AG – nach Beschluss des Betriebs-
                                                 rats – vier Wochen vor dem gewünschten
                                                 Termin mitgeteilt werden.
20   Betriebsverfassungsgesetz III

     Themen

     Soziale Mitbestimmung nach §             Grobraster zur Erstellung und
     87 Abs. 1 BetrVG                         Anwendung einer
     Gegenstand der Mitbestimmung             Betriebsvereinbarung
     • Ordnung des Betriebs und Verhalten
      der Arbeitnehmer                        Unterlassungsanspruch nach § 23
      Arbeitszeitregelungen
     •                                        Abs. 3 BetrVG
      Urlaubsplanung und
     •
      Urlaubsgrundsatz                        Ablauf einer Einigungsstelle
      Überwachungsmaßnahmen
     •
      Gesundheitsschutz
     •
     • Sozialeinrichtungen
      • Lohngestaltung
       • Betriebliches Vorschlagswesen

     Umfang und Reichweite der
     Mitbestimmung

     Verhältnis zu Tarifverträgen

     Umsetzung und Durchsetzung
     der mitbestimmungspflichtigen
     Angelegenheiten
21   Betriebsverfassungsgesetz II                                                              21

         Termine / Ort / Hotelkosten

         20.01. 11:00 Uhr bis 24.01. 15:00 Uhr   Seminargebühr
         Seepark Janssen, Geldern                Euro 996,00 zusätzlich 
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit      gesetzlicher MwSt.
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         04.05. 11:00 Uhr bis 08.05. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         05.10. 11:00 Uhr bis 09.10. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         14.12. 11:00 Uhr bis 18.12. 15:00 Uhr
         Radisson Blu, Dortmund
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 913,00 incl. gesetzl. MwSt.
                                                                     i
                                                 Die Anmeldeformulare finden Sie ab
                                                 Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den
                                                 Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet:
                                                 www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An-
                                                 meldung läuft die komplette Organisation,
                                                 inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit-
                                                 te denken Sie daran: die Teilnahme muss
                                                 dem AG – nach Beschluss des Betriebs-
                                                 rats – vier Wochen vor dem gewünschten
                                                 Termin mitgeteilt werden.
22   Betriebsverfassungsgesetz IV

     Themen

     §§ 96 - 98 BetrVG Förderung der         § 77 BetrVG Betriebsvereinbarung
     betrieblichen Ausbildung                und Regelungsabrede
     § 96 BetrVG Förderung der Be-           • Aufbau einer Betriebsvereinbarung
     rufsbildung                              • Rechtliche Eigenschaften der Be-
     • Zuständigkeit                        triebsvereinbarung
      • Zusammenarbeit mit den zuständi-   • Grenzen von Betriebsvereinbarun-
      gen Stellen                             gen
     • Ermittlung des Berufsbildungsbe-    • Einhaltung und Durchsetzung von
      darfs                                   Betriebsvereinbarungen
                                             • Rechtliche Eigenschaften der Rege-
     § 97 BetrVG Einrichtung und Maß-         lungsabrede
     nahmen der Berufsbildung                • Einsatzmöglichkeiten für Regelungs-
     • Beratungsrechte und Mitbestim-       abreden
      mungsrechte des Betriebsrats
                                             § 76 BetrVG Einigungsstelle
     § 98 BetrVG Durchführung be-             Aufbau der Einigungsstelle
                                             •
     trieblicher Bildungsmaßnahmen           • Anwendungsbereich für die
     • Bestellung und Abberufung der        Einigungsstelle
         mit der Durchführung der betrieb-    Die Rolle des Vorsitzenden
                                             •
         lichen Berufsbildung beauftragter    Die Rolle der Beisitzer
                                             •
         Personen                            • Kosten der Einigungsstelle
     • Teilnahme von Arbeitnehmern an       • Rechtsfolgen des
         betrieblichen und außerbetriebli-    Einigungsstellenanspruchs
         chen Bildungsmaßnahmen              • Simulation einer Einigungsstelle
23   Betriebsverfassungsgesetz II                                                              23

         Termine / Ort / Hotelkosten

         04.05. 11:00 Uhr bis 08.05. 15:00 Uhr   Seminargebühr
         Seepark Janssen, Geldern                Euro 996,00 zusätzlich 
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit      gesetzlicher MwSt.
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         20.07. 11:00 Uhr bis 24.07. 15:00 Uhr
         Radisson Blu, Dortmund
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 913,00 incl. gesetzl. MwSt.

         07.09. 11:00 Uhr bis 11.09. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         14.12. 11:00 Uhr bis 18.12. 15:00 Uhr
         Radisson Blu, Dortmund
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 913,00 incl. gesetzl. MwSt.
                                                                     i
                                                 Die Anmeldeformulare finden Sie ab
                                                 Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den
                                                 Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet:
                                                 www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An-
                                                 meldung läuft die komplette Organisation,
                                                 inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit-
                                                 te denken Sie daran: die Teilnahme muss
                                                 dem AG – nach Beschluss des Betriebs-
                                                 rats – vier Wochen vor dem gewünschten
                                                 Termin mitgeteilt werden.
24   Betriebsverfassungsgesetz V

     Themen

     Mitbestimmung bei                         Betriebsübergang
     Betriebsänderung                          § 613a BGB
     § 111 BetrVG                              • Abgrenzung zur Betriebsänderung
     • Begriff der Betriebsänderung           • Unterrichtungspflicht und Wider-
      • Anwendungsfälle: Umstrukturie-        spruchsrecht
         rungsmaßnahmen
     • Vorausetzungen und Umfang der         Wirtschaftsausschuss
         Mitbestimmung                         • Rolle und Beziehung des örtlichen
                                                   Betriebsrats zum Wirtschaftsaus-
     Sozialplan und                                schuss
     Interessenausgleich                       • Abgrenzung des Informationsan-
     § 112 BetrVG                                  spruchs BR-GBR-WA
     • Ziel von Sozialplan und Interessen-
      ausgleich
     • Beteiligungsmöglichkeiten des
      Betriebsrats

     Personalabbau als
     Betriebsänderung
     § 112 a BetrVG
     • Erzwingbarer Sozialplan
      • Sonderregelung Neugründungen

     Nachteilsausgleich
     § 113 BetrVG
     • Abweichung vom Interessenaus-
      gleich
     • Unterbliebener Versuch eines Inter-
      essenausgleiches
25   Betriebsverfassungsgesetz II                                                              25

         Termine / Ort / Hotelkosten

         13.07. 11:00 Uhr bis 17.07. 15:00 Uhr   Seminargebühr
         Seepark Janssen, Geldern                Euro 996,00 zusätzlich 
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit      gesetzlicher MwSt.
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         05.10. 11:00 Uhr bis 09.10. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         07.12. 11:00 Uhr bis 11.12. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

                                                                     i
                                                 Die Anmeldeformulare finden Sie ab
                                                 Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den
                                                 Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet:
                                                 www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An-
                                                 meldung läuft die komplette Organisation,
                                                 inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit-
                                                 te denken Sie daran: die Teilnahme muss
                                                 dem AG – nach Beschluss des Betriebs-
                                                 rats – vier Wochen vor dem gewünschten
                                                 Termin mitgeteilt werden.
26   Aktuelle Änderung bei gewerblicher
     
     Arbeitnehmerüberlassung
     Themen

     Neues zu Überlassungsdauer und                 • Pflicht zur Offenlegung der Arbeit-
     Übergangsfristen                                nehmerüberlassung
     • Grundsatz: Die neue Höchstüberlas-         • Abschaffung der so genannten
         sungsdauer von 18 Monaten                   Vorratsverleih-Erlaubnis
     • Ausnahme: Verlängerung durch
         Regeln in Tarifverträgen                   Mitbestimmung: Umgang mit den
     • Betriebsvereinbarung statt Tarifver-       neuen Regeln
         trag: Tarifliche Öffnungsklauseln          • Auskunftspflichten und Informa-
     • Unternehmen oder Betrieb: Wer ist                 tionsrechte: Mitbestimmung bei
          Entleiher?                                       Werkverträgen?
     • Wie bisher: Das Verbot des Ketten-         • Leiharbeitnehmer/Innen als Streik-
         verleihs                                          brecher
      • Das Konzernprivileg und Besonder-          • Kritisch: Höchstdauer bezieht sich
          heiten in Matrixstrukturen                       nur auf den Arbeitsplatz
                                                      • Kritisch: Leiharbeit ohne Grenzen
     Gleichstellungsgrundsatz:                             per Tarifvertrag?
     Gleicher Lohn für gleiche Arbeit?                 • Kritisch: Das Widerspruchsrecht des
     • Was bedeuten Equal Pay und Equal                  illegaL Tätigen
         Treatment?
     • (Branchen-) Zuschlagstarifverträge:        Rechtsfolgen bei Verstößen
            Stufenwiese zu gleichen Entgelt          In Wahrheit ist es Arbeitnehmerü-
                                                    •
     • Gleiches Arbeitsentgelt: Übergangs-         berlassung: Was dann?
            zeit von max. 15 Monaten                • Anspruch auf Einstellung bei Über-
      • Gleiche Arbeitsbedingungen: Prämi-         schreitung der neuen Fristen
            en, betriebliche Altersvorsorge, etc.   • Wann zahlt der Werkunternehmer
       • Stichtagsregelung: Übergangslö-           zur Strafe ein Bußgeld?
           sung für laufende Verträge               • Der AÜG-Verstoß: Bußgeld und sozi-
        • Unterbrechungszeit für erneuten          alversicherungsrechtliche Folgen
            Einsatz und Gleichstellung              • Straftat Beitragshinterziehung: §
                                                     266a StGB
     Missbräuchliche Werkvertrags­
     gestaltung verhindern                          Unser Seminar vermittelt die
     • Der neue Arbeitnehmerbegriff im §          erforderlichen Kenntnisse nach §
         611 a BGB                                  37 Abs. 6 BetrVG.
     • Dienst-, Werk- oder Arbeitsvertrag:
         Was sagt die Rechtsprechung?
27   Betriebsverfassungsgesetz II                                                              27

         Termine / Ort / Hotelkosten

         03.08. 11:00 Uhr bis 05.08. 15:00 Uhr   Seminargebühr
         Seepark Janssen, Geldern                Euro 999,00 zusätzlich 
         Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit      gesetzlicher MwSt.
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 352,00 incl. gesetzl. MwSt.

         05.10. 11:00 Uhr bis 07.10. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 352,00 incl. gesetzl. MwSt.

         14.12. 11:00 Uhr bis 16.12. 15:00 Uhr
         Radisson Blu, Dortmund
         Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 483,00 incl. gesetzl. MwSt.

                                                                     i
                                                 Die Anmeldeformulare finden Sie ab
                                                 Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den
                                                 Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet:
                                                 www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An-
                                                 meldung läuft die komplette Organisation,
                                                 inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit-
                                                 te denken Sie daran: die Teilnahme muss
                                                 dem AG – nach Beschluss des Betriebs-
                                                 rats – vier Wochen vor dem gewünschten
                                                 Termin mitgeteilt werden.
Einführung in das
     Individual Arbeitsrecht

28   Entstehung des Arbeitsverhältnisses
     

     Was wir Ihnen in unseren Grund-          Worauf Sie sich in unseren Semi-
     lagenseminaren zum Individual-           naren zum Individual-Arbeitsrecht
     Arbeitsrecht bieten                      freuen können
     Sämtliche Grundlagen des Individual-    Im Arbeitsrecht Modul I haben Sie
     arbeitsrechts, von der Beziehung zwi-    die Wahl zwischen unserem analo-
     schen Arbeitnehmer und Arbeitgeber       gen Handout und unserem digitalen
     und hauptsächlich der Rolle Betriebs-    Startpaket zu dem ein Apple iPad der
     rats, widmen wir uns in unseren drei     neuesten Generation gehört. Dieses
     Seminaren zum Individual-Arbeits-        Tablet stellen wir Ihnen für die Dauer
     recht. Sie erlernen die wesentlichen     Ihrer Betriebsratsausbildung Arbeits-
     Grundlagen des Arbeitsverhältnisses      recht I - III bei BuB kostenlos zur Ver-
     zwischen Arbeitgeber und Arbeitneh-      fügung.Die Nutzung des digitalisier-
     mer. Um seine Schulungsverpflichtun-     ten Starterpakets trägt zur Schonung
     gen zu erfüllen, hat jeder neugewählte   der Ressourcen bei und unterstützt
     Betriebsrat das Recht, die komplette     unsere nachhaltige Firmenpolitik.
     Seminarreihe Arbeitsrecht Modul I - II   Durch die Nutzung haben Sie Zugriff
     - III zu absolvieren.                    auf aktuelle Gesetze und Verordnun-
                                              gen, kennen Ihre Rechte und Pflichten
                                              und können so klassische Verfahrens-
                                              fehler erkennen und vermeiden.
                                              Außerdem genießen Sie inhaltlich
                                               gehaltvolle Seminartage in positiver
                                               Atmosphäre mit Networking und un-
                                               ser angenehmes Rahmenprogramm,
                                               wobei unsere attraktiven Seminars-
                                               tandorte die jeweiligen Seminarziele
                                               perfekt unterstützen.
29   Betriebsverfassungsgesetz II                                                            29

         Schulungsanspruch                          Kostenübernahme
         Für jedes neue Betriebsratsmitglied       Gemäß § 40 BetrVG Kosten und Sach-
         besteht ein gesetzlich festgeschriebe-     aufwand des Betriebsrats trägt der Ar-
         ner Schulungsanspruch; die Kosten          beitgeber die durch die Tätigkeit des
         trägt der Arbeitgeber.                     Betriebsrats entstehenden Kosten.
         Durch die Regelungen des § 37 Abs.
          6 Satz 1 i.V. mit Abs. 2 BetrVG besteht
          ein kollektiver Anspruch des Be-
          triebsrats auf Arbeitsbefreiung von
          Betriebsratsmitgliedern für die Teil-
          nahme an Schulungs- und Bildungs-
          veranstaltungen, ohne Minderung des
          Arbeitsentgelts

         Beschlussfassung und
         Anmeldung
         Der Betriebsrat hat vor seiner
         Beschlussfassung über die betrieb-
         lichen Notwendigkeiten ausführlich
         zu beraten und diese Gegebenheiten
         im Beschluss zu berücksichtigen. Vor
         der verbindlichen Anmeldung zum
         Seminar muss die entsprechende
         Beschlussfassung im Betriebsratsgre-
         mium erfolgen und dem Arbeitgeber
         mindestens 4 Wochen vor Seminarbe-
         ginn schriftlich mitgeteilt werden. Das
         entsprechende Formular Mitteilungs-
         vordruck für den Arbeitgeber können
         Sie hier ausfüllen und Ihren Arbeitge-
         ber umfassend informieren.
30   Arbeitsrecht I

     Themen

     Übersicht über das Arbeitsrecht                        • Abschluss des Arbeitsvertrages
      • Zielsetzung des Arbeitsrechts                         - Begründung des
                      - Bedeutung und Einordnung in das          Arbeitsverhältnisses
                          Rechtsgefüge                      • Wesentliche
     • Grenzen des Arbeitsrechts                             Vertragsbedingungen
      • Individual- und                                    • Tangierende Normen: z.B.
                     Kollektivarbeitsrecht                      Nachweisgesetz
       • Aufgabe und Rolle des
                     Betriebsrates                          Begriff des Arbeitsverhältnisses
        • Handlungsrahmen der                              Arten des Arbeitsverhältnisses
                                                            •
                     Gewerkschaften                         • Ruhendes Arbeitsverhältnis
         • Abgrenzung der Handlungsfelder                  • Gekündigtes Arbeitsverhältnis
          • Tarifvertragsrecht                              • Arbeitnehmerbegriff
           • Koalitionsfreiheit                              • Leiharbeitnehmer,
            • Für wen gilt ein Tarifvertrag?                Praktikanten etc.
             • Rechtsquellen des Arbeitsrechts             Ausbildungsverhältnis
                                                            •
                    - Tangierende Normen                   Befristete Beschäftigung
                                                            •
              • Unternehmerische                         • Arbeitgeberbegriff
                     Entscheidungsfreiheit                   • Unternehmensabgrenzung
               • Herrschende Meinung                       • Stellvertretung und Prokura
                • Richterrecht                              • Abgrenzung der leitenden
                                                              Angestellten
     Anbahnung des
     Arbeitsverhältnisses
      • Stellenausschreibung
      • Innerbetrieblich
     • Öffentlich
      • Personalfragebogen
       - Bewerbungsverfahren
      Fragerecht des Arbeitgebers
     •
      Abgrenzung zum Persönlichkeits-
     •
       schutz des AN
     • Diskriminierungsverbot
31   Betriebsverfassungsgesetz II                                                              31

         Termine / Ort / Hotelkosten

         09.03. 11:00 Uhr bis 13.03. 15:00 Uhr   Seminargebühr
         Seepark Janssen, Geldern                Euro 1048,00 zusätzlich 
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit      gesetzlicher MwSt.
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         03.08. 11:00 Uhr bis 07.08. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         05.10. 11:00 Uhr bis 09.10. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         07.12. 11:00 Uhr bis 11.12. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.
                                                                     i
                                                 Die Anmeldeformulare finden Sie ab
                                                 Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den
                                                 Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet:
                                                 www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An-
                                                 meldung läuft die komplette Organisation,
                                                 inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit-
                                                 te denken Sie daran: die Teilnahme muss
                                                 dem AG – nach Beschluss des Betriebs-
                                                 rats – vier Wochen vor dem gewünschten
                                                 Termin mitgeteilt werden.
32   Arbeitsrecht II

     Themen

     Pflichten des Arbeitnehmers             • Nebenleistungspflichten
      Hauptleistungspflicht Erbringung
     •                                          	 - Treuepflichten
      der Arbeitsleistung                     	 - Schutzpflichten- A
                                                                       nnahmeverzug
      Grundlagen
     •                                        	 - Sozialversicherung
     	 - Allgemeine Grenzen
     	 - Art und Ort der Arbeitsleistung   Pflichtverletzung des
     	 - Leistungsverweigerungsrecht       Arbeitgebers
     • Nebenleistungspflichten              • Kündigungsschutzrecht des
      - Treuepflichten                       Arbeitnehmers
     	 - Wettbewerbsverbote                • 	Arbeitsunfallrecht
     	 - N ebentätigkeiten                     - Rolle der gesetzlichen
                                                     Unfallversicherung (GUV)
     Pflichtverletzung des                   • 	Sicherung des Arbeitnehmers im
     Arbeitnehmers                                 Arbeitsverhältnis
     • Leistungsstörungen                   	 - Bei Personenschäden
      	 - Nichterbringung der               	 - Bei Berufserkrankungen
        Arbeitsleistung                       	 - Haftungsbeschränkung des
     	 - Leistungsverweigerung                     Arbeitnehmers
     • Abmahnung                            • 	Schadenersatz und
       Kündigung
      •                                            Regressansprüche
      • Schadenersatz
       • Arbeitnehmerhaftung               Arbeitsgerichtliches Verfahren
                                              Aufbau und Zuständigkeit der
                                             •
     Pflichten des Arbeitgebers                Arbeitsgerichtsbarkeit
      • Hauptleistungspflichten             Urteils- und Beschlussverfahren
                                             •
       - Vergütungspflicht                  Ablauf eines Gerichtsverfahrens
                                             •
     	 - Rechtsgrundlagen
     	 - Entgeltformen                     Besuch des Arbeitsgerichtes
     	 - Schutz des Entgelt                (optional)
     	 - Beschäftigung                     Vorstellung der Gerichtsfälle durch
     	 - Rückzahlungsklauseln              den Arbeitsrichter (1/2 Tag)
     	 - Entgelt ohne Arbeitsleistung      Besuch des Arbeitsgerichtes (1 Tag)
       	 - Erholungsurlaub
     	 - Feiertagsentgeltleistung
     	 - Mutterschutz
     	 - Persönliche Hinderungsgründe
33   Betriebsverfassungsgesetz II                                                              33

         Termine / Ort / Hotelkosten

         04.05. 11:00 Uhr bis 08.05. 15:00 Uhr   Seminargebühr
         Seepark Janssen, Geldern                Euro 1154,00 zusätzlich 
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit      gesetzlicher MwSt.
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         10.08. 11:00 Uhr bis 14.08. 15:00 Uhr
         Radisson Blu, Dortmund
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 913,00 incl. gesetzl. MwSt.

         23.11. 11:00 Uhr bis 27.11. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

                                                                     i
                                                 Die Anmeldeformulare finden Sie ab
                                                 Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den
                                                 Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet:
                                                 www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An-
                                                 meldung läuft die komplette Organisation,
                                                 inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit-
                                                 te denken Sie daran: die Teilnahme muss
                                                 dem AG – nach Beschluss des Betriebs-
                                                 rats – vier Wochen vor dem gewünschten
                                                 Termin mitgeteilt werden.
34   Arbeitsrecht III

     Themen

     Formen der Beendigung                         • Personenbedingte Kündigung
      Kündigung
     •                                                	- In Krankheit begründete
     • Aufhebungsvertrag                                 Kündigung
      • Befristungsvertrag                       	 - Verhaltensbedingte Kündigung
       • Tod                                     	 - Verletzung vertraglicher Pflichten
                                                          durch den AN
     Begriff und Arten der Kündigung
      Rechtsnatur
     •                                             Wechselwirkung der Kündigung
     • Ordentliche und außerordentliche          und Betriebsverfassungsrecht
             Kündigung                             • § 102 BetrVG,
      • Die Kündigungserklärung                       Weiterbeschäftigungsanspruch
       • Beendigungs- und                        • Widerspruch des Betriebsrates
              Änderungskündigung                        gegen die Kündigung
        • Die Kündigungsschutzklage beim         • Besonderer Kündigungsschutz aus
              Arbeitsgericht                            weiteren tangierenden
         • Die Änderungsschutzklage                   Normen,z.B.
          • Annahme unter Vorbehalt der recht-   	   - Mutterschutzgesetz MuSchuG
              lichen Klärung                       	   - Pflegezeitgesetz PflegeZG
                                                   	   - Schutz Schwerbehinderter
     Kündigungsfristen und -termine                        SGB IX
      Gesetzliche Kündigungsfristen
     •                                             	   - Schutz kollektivrechtlicher Organ
     • Tarifliche Kündigungsfristen              	   - § 103 BetrVG in Verbindung mit
      • Arbeitsvertragliche Regelungen                   § 15 KündigungsschutzG
       • Fristenberechnung
                                                   Besuch des Arbeitsgerichtes
     Begründung der Kündigung                      (optional)
      Soziale Rechtfertigung der
     •                                             Vorstellung der Gerichtsfälle durch
      Kündigung                                    den Arbeitsrichter (1/2 Tag)
     • Anwendungsbereiche des                    Besuch des Arbeitsgerichtes (1 Tag)
       KündigungsschutzG
      Betriebsbedingte Kündigung
     •
     	 - Kündigung in der
         Betriebsänderung
     	 - Interventionsmöglichkeit der
         Arbeitsverwaltung bei Massenent-
         lassung
35   Betriebsverfassungsgesetz II                                                              35

         Termine / Ort / Hotelkosten

         09.03. 11:00 Uhr bis 13.03. 15:00 Uhr   Seminargebühr
         Seepark Janssen, Geldern                Euro 1154,00 zusätzlich 
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit      gesetzlicher MwSt.
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         03.08. 11:00 Uhr bis 07.08. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         05.10. 11:00 Uhr bis 09.10. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

                                                                     i
                                                 Die Anmeldeformulare finden Sie ab
                                                 Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den
                                                 Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet:
                                                 www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An-
                                                 meldung läuft die komplette Organisation,
                                                 inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit-
                                                 te denken Sie daran: die Teilnahme muss
                                                 dem AG – nach Beschluss des Betriebs-
                                                 rats – vier Wochen vor dem gewünschten
                                                 Termin mitgeteilt werden.
36
      ehandlung wirtschaftlicher
     B
     Angelegenheiten durch den Betriebsrat I
     Themen

     Grundlagen der Behandlung wirt-   Aufgabe und Funktion des
     schaftlicher Angelegenheiten im   ­Wirtschaftsausschusses
     Betrieb durch den Betriebsrat      • Beratung mit dem Arbeitgeber
     §§ 80, 106 BetrVG                   • Unterrichtung des Betriebsrats
     • Bildung eines
      Wirtschaftsausschusses           Bestellung und Zusammensetzung
      Begriffsbestimmungen
     •                                 des Wirtschaftsausschusses
      Anzahl der regelmäßig
     •                                 § 107 BetrVG
      Beschäftigten                    • Zweckmäßige Anzahl der
                                           Mitglieder
                                       • Wer darf in den Wirtschaftsaus-
                                           schuss?
                                       • Die Amtszeit (Bestellung und
                                           Abberufung)

                                       
37   Betriebsverfassungsgesetz II                                                              37

         Termine / Ort / Hotelkosten

         09.03. 11:00 Uhr bis 11.03. 15:00 Uhr   Seminargebühr
         Seepark Janssen, Geldern                Euro 797,00 zusätzlich 
         Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit      gesetzlicher MwSt.
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 352,00 incl. gesetzl. MwSt.

         10.08. 11:00 Uhr bis 12.08. 15:00 Uhr
         Radisson Blu, Dortmund
         Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 483,00 incl. gesetzl. MwSt.

                                                                     i
                                                 Die Anmeldeformulare finden Sie ab
                                                 Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den
                                                 Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet:
                                                 www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An-
                                                 meldung läuft die komplette Organisation,
                                                 inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit-
                                                 te denken Sie daran: die Teilnahme muss
                                                 dem AG – nach Beschluss des Betriebs-
                                                 rats – vier Wochen vor dem gewünschten
                                                 Termin mitgeteilt werden.
38
      ehandlung wirtschaftlicher 
     B
     Angelegenheiten durch den Betriebsrat II
     Themen

     § 109 BetrVG                            Anmerkung
     • Modalitäten und Inhalt               Das Seminar wird für Betriebsräte
     • Grenzen der Unterrichtungspflicht   und andere Mitglieder im Wirt-
                                             schaftsausschuss nach § 37 Abs.
     Zahlen – Daten – Fakten                 6 BetrVG durchgeführt.
      Welche Unterlagen werden wie
     •
      ausgewertet?

     Form der Zusammenarbeit mit             
     dem Betriebsrat                         
     § 80 Abs. 3 BetrVG
     • Sachverständige
39   Betriebsverfassungsgesetz II                                                              39

         Termine / Ort / Hotelkosten

         05.10. 11:00 Uhr bis 07.10. 15:00 Uhr   Seminargebühr
         Seepark Janssen, Geldern                Euro 797,00 zusätzlich 
         Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit      gesetzlicher MwSt.
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 352,00 incl. gesetzl. MwSt.

         07.12. 11:00 Uhr bis 09.12. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 352,00 incl. gesetzl. MwSt.

                                                                     i
                                                 Die Anmeldeformulare finden Sie ab
                                                 Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den
                                                 Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet:
                                                 www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An-
                                                 meldung läuft die komplette Organisation,
                                                 inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit-
                                                 te denken Sie daran: die Teilnahme muss
                                                 dem AG – nach Beschluss des Betriebs-
                                                 rats – vier Wochen vor dem gewünschten
                                                 Termin mitgeteilt werden.
40   Ergänzende Grundlagenseminare

     Kommunikation betrieblicher   Soziales und Coaching
     Maßnahmen                     ab Seite 58
     ab Seite 42
                                   Fresh up
     Mitbestimmung betrieblicher   Kollektiv Arbeitsrecht
     Maßnahmen                     ab Seite 76
     ab Seite 46
41   Betriebsverfassungsgesetz II                                41

                            Bei Fragen oder Anregungen freuen
                            wir uns über Ihren Anruf: 
                            +49.(0)2233.66640
                            Oder besuchen Sie uns im Internet:
                            www.bub.koeln
Kommunikation betrieblicher
     Maßnahmen

42   Die Betriebsversammlung

     Themen

     Formen der Betriebsversammlung           Die Informationspflicht des
     § 42 BetrVG                              Betriebsrates
      • Vollversammlung, Teilversammlung,   • Der Tätitkeitsbericht
       Abteilungsversammlung                   • Form und Aufbau

     Planung und Organisation                 Der Tag X
      Aufgaben und Zielsetzungen
     •                                         Welche Rechte hat die Versamm-
                                              •
     • Vorbereitung der Betriebsversamm-        lungsleitung?
         lung                                  Wer darf Wie lange reden?
                                              •
     • Zeitplanung, betriebliche Belange     Visualiserungsmöglichkeiten
                                              •
      • Wer trägt die Kosten?               • Moderationstechniken

     Wichtige Rechte und Pflichten §
     23 BetrVG, §§ 43 und 44 BetrVG
     • Grobe Pflichtverletzung              
                                              
     Die Einladung §§ 45 und 46
     BetrVG
     • Wer darf teilnehmen?
      • Welche Themen dürfen behandelt
      werden?
     • Abteilungsversammlung
43   Betriebsverfassungsgesetz II                                                              43

         Termine / Ort / Hotelkosten

         10.02. 11:00 Uhr bis 14.02. 15:00 Uhr   Seminargebühr
         Seepark Janssen, Geldern                Euro 919,00 zusätzlich 
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit      gesetzlicher MwSt.
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         13.07. 11:00 Uhr bis 17.07. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         07.09. 11:00 Uhr bis 11.09. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.
         

                                                                     i
                                                 Die Anmeldeformulare finden Sie ab
                                                 Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den
                                                 Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet:
                                                 www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An-
                                                 meldung läuft die komplette Organisation,
                                                 inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit-
                                                 te denken Sie daran: die Teilnahme muss
                                                 dem AG – nach Beschluss des Betriebs-
                                                 rats – vier Wochen vor dem gewünschten
                                                 Termin mitgeteilt werden.
44   Teamarbeit im Betriebsrat

     Themen

     § 26 BetrVG                              Teamentwicklung
     Die Betriebsratssitzung                  • Verantwortung des Teams für die
     § 30 BetrVG                               Durchführung gemeinsamer Pro-
     • Ordnungsgemäße Einberufung der        zesse
      BR-Sitzung, § 29 BetrVG
     • Hinweis zur Sitzungsleitung, § 34    Selbstverständnis des Teams
          BetrVG                              (Teamkultur)
     • Protokollführung und Beschlussfas-   
          sung, § 33 BetrVG                   
      • Teilnahmerechte an der BR-Sitzung

     Die Geschäftsordnung des BR
     § 36 BetrVG
     • Erlaß und Wirkung einer Geschäfts-
      ordnung

     Teambildung
     • Persönliche Kompetenz als Voraus-
      setzung erfolgreicher Mitwirkung im
      Team
45   Betriebsverfassungsgesetz II                                                              45

         Termine / Ort / Hotelkosten

         20.07. 11:00 Uhr bis 22.07. 15:00 Uhr   Seminargebühr
         Radisson Blu, Dortmund                  Euro 797,00 zusätzlich 
         Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit      gesetzlicher MwSt.
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 483,00 incl. gesetzl. MwSt.

         05.10. 11:00 Uhr bis 07.10. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 352,00 incl. gesetzl. MwSt.

                                                                     i
                                                 Die Anmeldeformulare finden Sie ab
                                                 Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den
                                                 Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet:
                                                 www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An-
                                                 meldung läuft die komplette Organisation,
                                                 inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit-
                                                 te denken Sie daran: die Teilnahme muss
                                                 dem AG – nach Beschluss des Betriebs-
                                                 rats – vier Wochen vor dem gewünschten
                                                 Termin mitgeteilt werden.
Mitbestimmung betrieblicher
     Maßnahmen

46
     Aufgaben des BR bei Arbeits-
     
     und Gesundheitsschutz I
     Themen

     Grundlagen des Arbeits- und               Von der Information bis zur Mit-
     Gesundheitsschutzes als Aufgabe           bestimmung des Betriebsrats
     des Betriebsrates Teil I                  • - § 80 (1) Allgemeine Aufgaben
                                                • § 87 (1) Nr. 1,6,7 BetrVG Soziale
     Historie und Entwicklung des               Mitbestimmung
     Arbeitsschutzes in Deutschland             Rahmen der Mitbestimmung
                                               •
     • von der ersten Gewerbeordnung          § 89 Arbeits- und betrieblicher
                                               •
         (1869) bis zur „Gemeinsamen deut-      Umweltschutz
         schen Arbeitsschutzstrategie“         • Rollen und Aufgaben in der Zu-
                                                sammenarbeit mit Behörden und
     Institutionen, Akteure und ihre            Institutionen
     Aufgaben
     • „Wer macht was?“
      • Betriebsärzte
       • Sicherheitsfachkräfte (FASI)
        • Sicherheitsbeauftragte
         • Ausschuss für Arbeitssicherheit
         (ASA)
     • Gesetzliche Unfallversicherung
         (DGUV)
      Berufsgenossenschaft (BG)
     •
      Amt für Arbeitsschutz
     •
     • Gemeinsame Deutsche Arbeits-
         schutzstrategie (GDA)

     Rechtsnormen und deren
     Wechselwirkungen
     • Arbeitsschutzgesetz
      • Arbeitssicherheitsgesetz
       • Arbeitsstättenverordnung
        • Betriebssicherheitsverordnung
         • Arbeitszeitgesetz
47   Betriebsverfassungsgesetz II                                                              47

         Termine / Ort / Hotelkosten

         04.05. 11:00 Uhr bis 06.05. 15:00 Uhr   Seminargebühr
         Seepark Janssen, Geldern                Euro 919,00 zusätzlich 
         Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit      gesetzlicher MwSt.
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 352,00 incl. gesetzl. MwSt.

         03.08. 11:00 Uhr bis 05.08. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 352,00 incl. gesetzl. MwSt.

                                                                     i
                                                 Die Anmeldeformulare finden Sie ab
                                                 Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den
                                                 Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet:
                                                 www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An-
                                                 meldung läuft die komplette Organisation,
                                                 inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit-
                                                 te denken Sie daran: die Teilnahme muss
                                                 dem AG – nach Beschluss des Betriebs-
                                                 rats – vier Wochen vor dem gewünschten
                                                 Termin mitgeteilt werden.
48
      ufgaben des BR bei Arbeits-
     A
     und Gesundheitsschutz II
     Themen

     Aufgabe und Handlungsrahmen               Schritte zur Gestaltung der
     des Betriebsrates Teil II                 Arbeitsbedingungen
                                                Festlegen von Arbeitsbereichen und
                                               •
     Beteiligung und Mitbestimmung              Tätigkeiten
     des Betriebsrats 		                        Ermitteln der Gefährdungen
                                               •
     • Grundlagen                             Beurteilung der Gefährdungen
                                               •
      • Voraussetzungen der Mitbestim-       • Festlegen bestimmter Arbeitsschutz-
         mung und Bedeutung Technische          maßnahmen
         Regelwerke                             Umsetzen der Maßnahmen
                                               •
     • Ausübung des Mitbestimmungs-           Wirksamkeitskontrolle und Doku-
                                               •
          rechtes                               mentation
      • Durchsetzung des Mitbestimmungs-
          rechts                               Gestaltung einer Betriebsverein-
     		                                        barung „Arbeitsschutz“
     Arbeit gesund, sicher und mitbe-          • Einigungsstelle
     stimmt gestalten
     • Die Gefährdungsbeurteilung-Vor-
          aussetzung zur Durchsetzung von
          Maßnahmen des Arbeitsschutzes
     • Organisation und Planung (§ 3 (1)
          ArbeitsSchutzG
      • Gefährdungsbeurteilung und kon-
          tinuierlicher Verbesserungsprozess
          (KVP)
49   Betriebsverfassungsgesetz II                                                              49

         Termine / Ort / Hotelkosten

         10.08. 15:00 Uhr bis 12.08. 15:00 Uhr   Seminargebühr
         Radisson Blu, Dortmund                  Euro 919,00 zusätzlich 
         Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit      gesetzlicher MwSt.
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 483,00 incl. gesetzl. MwSt.

         07.12. 11:00 Uhr bis 09.12. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 352,00 incl. gesetzl. MwSt.

                                                                     i
                                                 Die Anmeldeformulare finden Sie ab
                                                 Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den
                                                 Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet:
                                                 www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An-
                                                 meldung läuft die komplette Organisation,
                                                 inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit-
                                                 te denken Sie daran: die Teilnahme muss
                                                 dem AG – nach Beschluss des Betriebs-
                                                 rats – vier Wochen vor dem gewünschten
                                                 Termin mitgeteilt werden.
50
     Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei
     
     beruflicher und betrieblicher Bildung
     Themen

     Rechte und Handlungsoptionen             • Vorgehen im Falle der
     des Betriebsrats in Fragen der            Nichteinigung
     beruflichen und betrieblichen            • Die Einigungsstelle
     Bildung
     Der BR hat im Bereich der berufli-      Tangierende Normen und
     chen und betrieblichen Bildung ein       Rechtsquellen
     gestuftes Beteiligungsrecht. In den $$   • § 75 Gleichbehandlungsgrundsatz
     96 bis 98 BetrVG ist, je nach Gegen-      • § 92 Personalplanung
     stand, das Informationsrecht bis hin       • § 92 a Beschäftigungssicherung
     zum Mitbestimmungsrecht geregelt.           • § 95 Auswahlrichtlinien
                                                  • § 102 (3) Nr. 4 Umschulung und
      eteiligungsrechte bei Planung
     B                                         Fortbildung
     und Ermittlung des Berufsbil-            • § 106 (3) Wirtschaftsausschuss
     dungsbedarfs nach § 96 BetrVG             wegen Kriterienkatalog
     • Förderung der Berufsausbildung       • § 112 (5) Nr. 2a Förderungsmöglich-
      • Ermittlung des Ausbildungsbedarfs    keiten nach SGB III
       • Formen und Methoden der Be-
         darfsanalyse                         Tarifverträge und Betriebsverein-
                                              barungen, z.B. zur betrieblichen
     Beratungsrechte bei Einrichtung          Weiterbildung
     und Gestaltung konkreter Maß-
     nahmen zur beruflichen Weiterbil-
     dung nach § 97 BetrVG
     • Definition der ausreichenden
         Qualifikation
     • Mitbestimmungsrelevante Maß-
         nahmen
     • Rahmen der Mitbestimmung

     Maßnahmen der betrieblichen
     Mitbestimmung nach § 98 BetrVG
     • Voraussetzung der Mitbestimmung
      • Rahmen der Mitbestimmung
       	 - Ausbildungsbeauftragte
       	 - Teilnehmende Personen
51   Betriebsverfassungsgesetz II                                                              51

         Termine / Ort / Hotelkosten

         04.05. 11:00 Uhr bis 06.05. 15:00 Uhr   Seminargebühr
         Seepark Janssen, Geldern                Euro 888,00 zusätzlich 
         Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit      gesetzlicher MwSt.
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 352,00 incl. gesetzl. MwSt.

         20.07. 11:00 Uhr bis 22.07. 15:00 Uhr
         Radisson Blu, Dortmund
         Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 483,00 incl. gesetzl. MwSt.
         

                                                                     i
                                                 Die Anmeldeformulare finden Sie ab
                                                 Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den
                                                 Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet:
                                                 www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An-
                                                 meldung läuft die komplette Organisation,
                                                 inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit-
                                                 te denken Sie daran: die Teilnahme muss
                                                 dem AG – nach Beschluss des Betriebs-
                                                 rats – vier Wochen vor dem gewünschten
                                                 Termin mitgeteilt werden.
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