SEMINAR-TIMER JANUAR BIS DEZEMBER 2020 - BUB HÜRTH
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Seminar-Timer Januar bis Dezember 2020 Januar bis Dezember 2020 Seminar-Timer Bildung und Beratung Kasparstraße 38 50354 Hürth Fon: +49 . (0) 22 33 . 6 66 40 Fax: +49 . (0) 22 33 . 69 12 47 www.bub.koeln info@bub.koeln
Kasparstraße 38 50354 Hürth Fon: +49 . (0) 22 33 . 6 66 40 Fax: +49 . (0) 22 33 . 69 12 47 www.bub.koeln info@bub.koeln
3 Betriebsverfassungsgesetz Herzlich Willkommen II 3 Erfolgreiche Seminare - Erfolgreiches Jahr Und da bekanntermaßen aller guten Dinge Das erwartet Sie bei uns im neuen Jahr: drei sind, haben wir noch eine besondere Brandaktuelle Seminarthemen - Ressour- Überraschung für Sie: censchonende Seminarmaterialien – Unsere neuen, sorgfältig für Sie Erlesene Hotels. ausgewählten Seminarhotels! Unser Seminar-Timer 2020 informiert Sie Selbstverständlich bleiben wir unseren, detailliert neben dem klassischen Seminar- von Ihnen geschätzten, Partnerhotels treu, programm über unsere neu ins Programm dennoch haben wir unser Repertoire um aufgenommenen aktuellen Seminarthe- einige erlesene Veranstaltungsorte erwei- men: Fresh up Kollektiv Arbeitsrecht und tert, die zu einem rundum gelungenen Gesundheitsmanagement. Seminarerlebnis beitragen werden. Fresh up! Auffrischung und Erweiterung Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Ihres Betriebsratswissens durchstöbern unseres neuen Seminar- Timers sowie beim surfen auf unserer Unsere 3-teilige Seminarreihe Fresh up Homepage www.bub.koeln. Kollektiv Arbeitsrecht ist genau auf die Bedürfnisse wiedergewählter Betriebs- räte abgestimmt und bietet die Chance, Herzliche Grüße in entspannter Atmosphäre vorhande- Ihr BuB Team nes Betriebsratswissen aufzufrischen, Gleichgesinnte zu treffen und Erfahrungen auszutauschen sowie Ihr Rechtswissen zu vertiefen und zu erweitern. Ressourcenschonende Seminarmaterialien Selbstverständlich bleiben wir unserem hohen Anspruch an unser Unternehmen und unserer Verantwortung zum Thema Nachhaltigkeit treu! Sie dürfen sich auch im Jahr 2020 über unsere besonders hochwertigen Seminarmaterialien freuen, zu dem bspw. ein Apple iPad zählt. Dieses Tablet stellen wir Ihnen für die gesamte Dauer Ihrer Betriebsratsausbildung bei BuB zur Verfügung und unterstützen somit Ihre tägliche Betriebsratsarbeit.
4 Inhaltsverzeichnis 3 Herzlich Willkommen 36 Behandlung wirtschaftlicher Angelegenheiten durch den 4 Inhaltsverzeichnis Betriebsrat I 8 Rechtsgrundlage zur Seminar- 38 Behandlung wirtschaftlicher teilnahme Angelegenheiten durch den 10 Kommentare zu § 37 BetrVG Betriebsrat II Einführung in das Kollektive 40 Ergänzende Grundlagensemi- Arbeitsrecht nare 14 Aufbau des Kommunikation betrieblicher Betriebsverfassungsgesetzes Maßnahmen 16 Betriebsverfassungsgesetz I 42 Die Betriebsversammlung 18 Betriebsverfassungsgesetz II 44 Teamarbeit im Betriebsrat 20 Betriebsverfassungsgesetz III Mitbestimmung betrieblicher 22 Betriebsverfassungsgesetz IV Maßnahmen 24 Betriebsverfassungsgesetz V 46 Aufgaben des BR bei Arbeits- und Gesundheitsschutz I 26 Aktuelle Änderung bei gewerblicher Arbeitnehmer 48 Aufgaben des BR bei Arbeits- überlassung und Gesundheitsschutz II Einführung in das 50 Beteiligungsrechte des Be- triebsrates bei Individual Arbeitsrecht beruflicher und betrieblicher 28 Entstehung des Bildung Arbeitsverhältnisses 52 Der Betriebsübergang 30 Arbeitsrecht I 54 Die Betriebsänderung 32 Arbeitsrecht II 56 Mitbestimmung bei 34 Arbeitsrecht III Personalplanung
5 Betriebsverfassungsgesetz II 5 Soziales und Coaching Serviceteil 58 Der Betriebsrat als Berater I 84 Allgemeine Geschäftsbedingungen 60 Der Betriebsrat als Berater II 86 Formular zur Anmeldung 62 Der Betriebsrat als Berater III 88 Seminarkosten 64 Der Betriebsrat als Berater IV Übernahme Eklärung 66 Gesundheitsmanagement I 90 Mitteilungsvordruck an den 68 Gesundheitsmanagement II Arbeitgeber 70 Gesundheitsmanagement III 92 Hotelkosten-Übernahme erklärung 72 Psychische Gefährdung am Arbeitsplatz Neu BuB Tagungspartner 74 Datenschutz - DSGVO 94 Hotels und BDSG 96 BuB Team Fresh up Kollektiv Arbeitsrecht 76 Aktualisierung BetrVG für wiedergewählte Betriebsräte Modul A-C 78 Aktualisierung und Auffrischung Betriebsverfas- sungsgesetz Modul A 80 Aktualisierung und Auffrischung Betriebsverfas- sungsgesetz Modul B 82 Aktualisierung und Auffrischung Betriebsverfas- sungsgesetz Modul C
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7 Betriebsverfassungsgesetz II BuB Bildung und Beratung 7 Seit 1993 befassen wir uns mit den Unsere Aufgabe ist es, neue Blick- Effekten beriebsrätlicher Wirkung winkel und Sichtweisen einzubrin- in deutschen Unternehmen. Die gen und die zu erarbeitenden The- Qualität und der Umfang unserer men kundengerecht darzustellen. Arbeit umfasst die rechtliche Un- Neue Perpektiven eröffnen neue terweisung bis hin zur Beratung in Handlungsoptionen. komplexen Szenarien. Das betriebliche Beziehungsge- flecht ist fester Bestandteil im Training. Die Erscheinungbilder der Zusammenarbeit im Betrieb sind so unterschiedlich, wie die Branchen, in denen unsere Klienten aktiv sind. Genauso speziell und individuell sind die Ergebnissse unserer Zu- sammenarbeit.
8 Rechtsgrundlage zur Seminarteilnahme § 37 BetrVG Betriebsbedingte Gründe liegen Ehrenamtliche Tätigkeit, auch vor, wenn die Betriebsratstä- Arbeitsversäumnis tigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmit- § 40 BetrVG glieder nicht innerhalb der persönli- Kosten und Sachaufwand chen Arbeitszeit erfolgen kann. Die des Betriebsrat Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines § 96 SGB IX Monats zu gewähren; ist dies aus Persönliche Rechte und betriebsbedingten Gründen nicht Pflichten des Vertrauensper- möglich, so ist die aufgewendete sonen der schwerbehinderten Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten. Menschen (6) Die Absätze 2 und 3 gelten § 20 Wahlschutz und Wahlkosten entsprechend für die Teilnahme an Schulungs-und Bildungsveranstal- Gesetzestexte tungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des § 37 BetrVG Ehrenamtliche Betriebsrats erforderlich sind. Tätigkeit, Arbeitsversäumnis (2) Mitglieder des Betriebsrats sind Betriebsbedingte Gründe im Sinne von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne des Absatzes 3 liegen auch vor, Minderung des Arbeitsentgelts zu wenn wegen Besonderheiten der befreien, wenn und soweit es nach betrieblichen Arbeitszeitgestal- Umfang und Art des Betriebs zur tung die Schulung des Betriebs- ordnungsgemäßen Durchführung ratsmitglieds außerhalb seiner ihrer Aufgaben erforderlich ist. Arbeitszeit erfolgt; in diesem Fall ist der Umfang des Ausgleichs- (3) Zum Ausgleich für Betriebs- anspruchs unter Einbeziehung der ratstätigkeit, die aus betriebsbe- Arbeitsbefreiung nach Absatz 2 pro dingten Gründen außerhalb der Schulungstag begrenzt auf die Ar- Arbeitszeit durchzuführen ist, hat beitszeit eines vollzeitbeschäftigten das Betriebsratsmitglied Anspruch Arbeitnehmers. auf entsprechende Arbeitsbe- freiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts.
9 Betriebsverfassungsgesetz II 9 Der Betriebsrat hat bei der Fest- Das Gesetz räumt der Erfüllung legung der zeitlichen Lage der der Betriebsratsaufgaben den Teilnahme an Schulungs-und Vorrang ein. Bildungsveranstaltungen die »BetrVG« Betriebsverfassungsgesetz betrieblichen Notwendigkeiten zu Handkommentar berücksichtigen. 18. Auflage 1996 (Fitting / Kaiser / Heither / Engels) Er hat dem Arbeitgeber die Teilnah- § 37 Rn. 14 me und die zeitliche Lage der Schu- lungs-und Bildungsveranstaltungen rechtzeitig bekannt zu geben. Die Vermittlung von Grundkennt- nissen des Betriebsverfassungs- Hält der Arbeitgeber die betrieb- gesetzes ist für alle Betriebs- lichen Notwendigkeiten für nicht ratsmitglieder als unabdingbare ausreichend berücksichtigt, so kann Voraussetzung für die Betriebsrats- er die Einigungsstelle anrufen. Der arbeit regelmäßig erforderlich. Die Spruch der Einigungsstelle ersetzt Vermittlung von Grundkennt-nissen die Einigung zwischen Arbeitgeber beschränkt sich nicht nur auf Ein- und Arbeitnehmer. führungslehrgänge, sondern erfasst Die Mitglieder des Betriebsrats auch spezielle abgeschlossene sind weiterhin Arbeitnehmer des Teilgebiete des Gesetzes Betriebes und auch grundsätzlich »BetrVG« Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet, ihren arbeitsvertragli- 5. Auflage 1996 Kommentar für die Praxis chen Pflichten nachzukommen. Da (Däubler / Kittner / Klebe) ihnen durch die Übernahme des § 37 Rn. 95 Betriebsratsamtes jedoch weitere und nicht unerhebliche Amtspflich- Durch die Regelungen des § ten und Aufgaben obliegen, ist eine 37 Abs. 6 Satz 1 i. V. mit Abs. 2 Klärung notwendig, in welchem BetrVG besteht ein kollektiver Rangverhältnis diese sich aus dem Anspruch des Betriebsrats auf Amt ergebenden Pflichten und Arbeitsbefreiung von Betriebsrats- Aufgaben zu denjenigen aus dem mitgliedern, ohne Minderung des Arbeitsvertrag stehen. Arbeitsentgelts, für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveran- staltungen.
10 Kommentare zu § 37 BetrVG Durch die Regelung des § 37 Abs. § 20 Wahlschutz und Wahlkosten 6 BetrVG wird in Übereinstimmung mit der Rechtssprechung des Bun- (1) Niemand darf die Wahl des desarbeitsgerichts klargestellt, dass Betriebsrates behindern. Insbe- die Teilnahme von Betriebsratsmit- sondere darf kein Arbeitnehmer gliedern an Schulungsund Bildungs- in der Ausübung des aktiven und veranstaltungen zur Erlangung der für die Betriebsratstätigkeit passiven Wahlrechtes beschränkt erforderlichen Kenntnissen zu den werden. Aufgaben und damit zur Tätigkeit des Betriebsrats gehört. »BetrVG« Betriebsverfassungsgesetz (2) Niemand darf die Wahl des Be- Gemeinschaftskommentar triebsrates durch Zufügung oder 5. Auflage 1994 (Fabricius / Kraft / Wiese Androhung von Nachteilen oder / Kreutz) durch Gewährung oder Verspre- § 37 Rn. 132 und 133 chen von Vorteilen beeinflussen. (3) Die Kosten der Wahl trägt der Arbeitgeber. Versäumnis von Arbeitszeit, die zur Ausübung des Wahlrechts, zur Betätigung im Wahlvorstand oder zur Tätigkeit als Vermittler (§18a) erforderlich ist, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeits- entgelts.
11 Betriebsverfassungsgesetz II 11 Gesetzestexte Satz 3 gilt auch für das mit der § 96 SGB IX Persönliche Rechte höchsten Stimmenzahl gewählte und Pflichten der Vertrauensper- stellvertretende Mitglied, wenn we- gen ständiger Heranziehung nach § sonen der schwerbehinderten 95 (häufe Vertretung der Vertrauens- Menschen person für längere Zeit, absehbares (4) Die Vertrauenspersonen werden Nachrücken in das Amt der Schwer- von Ihrer beruflichen Tätigkeit ohne behinderenvertretung) in kurzer Minderung des Arbeitsentgelts oder Frist die Teilnahme an Bildungs· der Dienstbezüge befreit, wenn und und Schulungsveranstaltungen soweit es zur Durchführung ihrer erforderlich ist. Aufgaben erforderlich ist. Sind in den Betrieben und Dienststellen in der Regel wenigstens 200 schwer- (8) Die durch die Tätigkeit der behinderte Menschen beschäftigt, Schwerbehindertenvertretung wird die Vertrauensperson auf ihren entstehenden Kosten trägt der Wunsch freigestellt; weitergehende Arbeitgeber. Dies gilt auch für die Vereinbarungen sind zulässig. die Teilnahme des mit der höchsten Satz 1 gilt entsprechend für die Stimmenzahl gewählte stellverte- Teilnahme an Schulungs· und tende Mitglied an Schulungs· Bildungsveranstaltungen, soweit und Bildungsveranstaltungen nach diese Kenntnisse vermitteln, die für Absatz 4 Satz 3. die Arbeit der Schwerbehinderten- vertretung erforderlich sind.
12 Rechtsgrundlage zur Seminarteilnahme
13 Betriebsverfassungsgesetz Grundlagenseminare II 13 Einführung in das Kollektive Arbeitsrecht ab Seite 14 Einführung in das Individual Arbeitsrecht ab Seite 28
Einführung in das Kollektive Arbeitsrecht 14 Aufbau des Betriebsverfassungsgesetzes Das erwartet Sie in unseren Semi- Die Nutzung des digitalisierten naren zum Kollektiv-Arbeitsrecht Starterpakets trägt zur Schonung Sämtliche Grundlagen der Betriebs- der Ressourcen bei und unterstützt ratstätigkeit, von den Aufgaben unsere nachhaltige Firmenpolitik. eines Betriebsrats über Rechte Durch die Nutzung haben Sie Zugriff eines Betriebsrats bis hin zur auf aktuelle Gesetze und Verord- Zusammenarbeit des Betriebsrats nungen, kennen Ihre Rechte und mit der Unternehmensführung: Pflichten und können so klassische All das regelt das Betriebsverfas- Verfahrensfehler erkennen und sungsgesetz (BetrVG). In unseren vermeiden. fünf Seminaren zum Betriebsver- fassungsgesetz erlernen Betriebs- Sie genießen inhaltlich gehaltvolle räte die wesentlichen Grundlagen Seminartage in positiver Atmo- des kollektiven Arbeitsrechts. Um sphäre mit Networking und unser seine Schulungsverpflichtungen zu angenehmes Rahmenprogramm, erfüllen, hat jeder Betriebsrat das wobei unsere attraktiven Seminars- Recht die komplette Seminarreihe tandorte die jeweiligen Seminarzie- Betriebsverfassungsgesetz I – V zu le perfekt unterstützen. absolvieren. Schulungsanspruch Für jedes neue und wiedergewählte Worauf Sie sich in unseren Betriebsratsmitglied besteht ein Seminaren zum Kollektiv-Arbeits- differenzierter gesetzlich festge- recht freuen können schriebener Schulungsanspruch für Im Betriebsverfassungsgesetz das Betriebsverfassungsgesetz; die Modul I hat jeder Betriebsrat die Kosten trägt der Arbeitgeber. Wahl zwischen unserem analogen Durch die Regelungen des § 37 Handout und unserem digitalen Abs. 6 Satz 1 i.V. mit Abs. 2 BetrVG Startpaket zu dem ein Apple iPad besteht ein kollektiver Anspruch der neuesten Generation gehört. des Betriebsrats auf Arbeitsbefrei- Dieses Tablet stellen wir Ihnen für ung von Betriebsratsmitgliedern für die Dauer Ihrer Betriebsratsausbil- die Teilnahme an Schulungs- und dung Betriebsverfassungsgesetz I Bildungsveranstaltungen, ohne - V bei BuB kostenlos zur Verfügung. Minderung des Arbeitsentgelts. Unsere BuB Tasche inklusive Equip- ment erhalten unsere Seminarteil- nehmer natürlich auch kostenlos.
15 Betriebsverfassungsgesetz II 15 Beschlussfassung und Kostenübernahme Anmeldung Gemäß § 40 BetrVG Kosten und Der Betriebsrat hat vor seiner Sachaufwand des Betriebsrats trägt Beschlussfassung über die betrieb- der Arbeitgeber die durch die Tätig- lichen Notwendigkeiten ausführlich keit des Betriebsrats entstehenden zu beraten und diese Gegeben- Kosten, hierzu gehören unter ande- heiten im Beschluss zu berück- rem die Bereitstellung eines Büros, sichtigen. Vor der verbindlichen die entsprechende Büroausstattung Anmeldung zum Seminar muss die und entstehende Schulungskosten. entsprechende Beschlussfassung im Betriebsratsgremium erfolgen und dem Arbeitgeber mindestens 4 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Das entsprechende Formular Mittei- lungsvordruck für den Arbeitgeber können Sie hier ausfüllen und Ihren Arbeitgeber umfassend informieren.
16 Betriebsverfassungsgesetz I Themen Aufbau des Die Schutz- und Strafvorschriften Betriebsverfassungsgesetzes §§ 78 und 119 BetrVG • Rechtsbegriffe • Störung und Behinderung des • Tangierende Gesetze und Verord- Betriebsrats nungen • Straf- und Bußgeldvorschriften Die Aufgaben des Betriebsrats Mitbestimmung bei Kündigungen § 80 BetrVG § 102 BetrVG • Allgemeine Aufgaben • Widerspruchsmöglichkeiten und • Informationsrechte Fristen • Einsichtnahme in die Bruttolohnliste Geheimhaltungspflicht § 79 BetrVG • Was ist ein Betriebsgeheimnis? • Gegenstand und Umfang der Schweigepflicht • Rechtsfolgen Grundsätze der Zusammenarbeit §§ 2 und 74 BetrVG Die Geschäftsführung des Be- triebsrats §§ 26 bis 41 BetrVG • Die Arbeitsvoraussetzung
17 Betriebsverfassungsgesetz II 17 Termine / Ort / Hotelkosten 10.02. 11:00 Uhr bis 14.02. 15:00 Uhr Seminargebühr Seepark Janssen, Geldern Euro 965,00 zusätzlich Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit gesetzlicher MwSt. Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt. 13.07. 11:00 Uhr bis 17.07. 15:00 Uhr Seepark Janssen, Geldern Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt. 07.09. 11:00 Uhr bis 11.09. 15:00 Uhr Seepark Janssen, Geldern Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt. i Die Anmeldeformulare finden Sie ab Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet: www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An- meldung läuft die komplette Organisation, inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit- te denken Sie daran: die Teilnahme muss dem AG – nach Beschluss des Betriebs- rats – vier Wochen vor dem gewünschten Termin mitgeteilt werden.
18 Betriebsverfassungsgesetz II Themen Mitbestimmung bei personellen Rechtsmittel Einzelmaßnahmen • Beschlussverfahren § 99 BetrVG • Einstweilige Verfügung • Einstellung, Eingruppierung, Versetzung, Umgruppierung Außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen Vorläufige personelle Maßnah- § 103 BetrVG men • z. B. Kündigung von § 100 BetrVG Betriebsratsmitgliedern • Sachliche und betriebliche Erfordernisse • Aufklärung der Betroffenen Unterlassungsanspruch § 101 BetrVG • Verfahren zur Aufhebung der Maßnahme
19 Betriebsverfassungsgesetz II 19 Termine / Ort / Hotelkosten 10.02. 11:00 Uhr bis 14.02. 15:00 Uhr Seminargebühr Seepark Janssen, Geldern Euro 996,00 zusätzlich Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit gesetzlicher MwSt. Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt. 29.06. 11:00 Uhr bis 03.07. 15:00 Uhr Seepark Janssen, Geldern Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt. 10.08. 11:00 Uhr bis 14.08. 15:00 Uhr Radisson Blu, Dortmund Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 913,00 incl. gesetzl. MwSt. 23.11. 11:00 Uhr bis 27.11. 15:00 Uhr Seepark Janssen, Geldern Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt. i Die Anmeldeformulare finden Sie ab Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet: www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An- meldung läuft die komplette Organisation, inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit- te denken Sie daran: die Teilnahme muss dem AG – nach Beschluss des Betriebs- rats – vier Wochen vor dem gewünschten Termin mitgeteilt werden.
20 Betriebsverfassungsgesetz III Themen Soziale Mitbestimmung nach § Grobraster zur Erstellung und 87 Abs. 1 BetrVG Anwendung einer Gegenstand der Mitbestimmung Betriebsvereinbarung • Ordnung des Betriebs und Verhalten der Arbeitnehmer Unterlassungsanspruch nach § 23 Arbeitszeitregelungen • Abs. 3 BetrVG Urlaubsplanung und • Urlaubsgrundsatz Ablauf einer Einigungsstelle Überwachungsmaßnahmen • Gesundheitsschutz • • Sozialeinrichtungen • Lohngestaltung • Betriebliches Vorschlagswesen Umfang und Reichweite der Mitbestimmung Verhältnis zu Tarifverträgen Umsetzung und Durchsetzung der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten
21 Betriebsverfassungsgesetz II 21 Termine / Ort / Hotelkosten 20.01. 11:00 Uhr bis 24.01. 15:00 Uhr Seminargebühr Seepark Janssen, Geldern Euro 996,00 zusätzlich Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit gesetzlicher MwSt. Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt. 04.05. 11:00 Uhr bis 08.05. 15:00 Uhr Seepark Janssen, Geldern Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt. 05.10. 11:00 Uhr bis 09.10. 15:00 Uhr Seepark Janssen, Geldern Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt. 14.12. 11:00 Uhr bis 18.12. 15:00 Uhr Radisson Blu, Dortmund Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 913,00 incl. gesetzl. MwSt. i Die Anmeldeformulare finden Sie ab Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet: www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An- meldung läuft die komplette Organisation, inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit- te denken Sie daran: die Teilnahme muss dem AG – nach Beschluss des Betriebs- rats – vier Wochen vor dem gewünschten Termin mitgeteilt werden.
22 Betriebsverfassungsgesetz IV Themen §§ 96 - 98 BetrVG Förderung der § 77 BetrVG Betriebsvereinbarung betrieblichen Ausbildung und Regelungsabrede § 96 BetrVG Förderung der Be- • Aufbau einer Betriebsvereinbarung rufsbildung • Rechtliche Eigenschaften der Be- • Zuständigkeit triebsvereinbarung • Zusammenarbeit mit den zuständi- • Grenzen von Betriebsvereinbarun- gen Stellen gen • Ermittlung des Berufsbildungsbe- • Einhaltung und Durchsetzung von darfs Betriebsvereinbarungen • Rechtliche Eigenschaften der Rege- § 97 BetrVG Einrichtung und Maß- lungsabrede nahmen der Berufsbildung • Einsatzmöglichkeiten für Regelungs- • Beratungsrechte und Mitbestim- abreden mungsrechte des Betriebsrats § 76 BetrVG Einigungsstelle § 98 BetrVG Durchführung be- Aufbau der Einigungsstelle • trieblicher Bildungsmaßnahmen • Anwendungsbereich für die • Bestellung und Abberufung der Einigungsstelle mit der Durchführung der betrieb- Die Rolle des Vorsitzenden • lichen Berufsbildung beauftragter Die Rolle der Beisitzer • Personen • Kosten der Einigungsstelle • Teilnahme von Arbeitnehmern an • Rechtsfolgen des betrieblichen und außerbetriebli- Einigungsstellenanspruchs chen Bildungsmaßnahmen • Simulation einer Einigungsstelle
23 Betriebsverfassungsgesetz II 23 Termine / Ort / Hotelkosten 04.05. 11:00 Uhr bis 08.05. 15:00 Uhr Seminargebühr Seepark Janssen, Geldern Euro 996,00 zusätzlich Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit gesetzlicher MwSt. Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt. 20.07. 11:00 Uhr bis 24.07. 15:00 Uhr Radisson Blu, Dortmund Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 913,00 incl. gesetzl. MwSt. 07.09. 11:00 Uhr bis 11.09. 15:00 Uhr Seepark Janssen, Geldern Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt. 14.12. 11:00 Uhr bis 18.12. 15:00 Uhr Radisson Blu, Dortmund Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 913,00 incl. gesetzl. MwSt. i Die Anmeldeformulare finden Sie ab Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet: www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An- meldung läuft die komplette Organisation, inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit- te denken Sie daran: die Teilnahme muss dem AG – nach Beschluss des Betriebs- rats – vier Wochen vor dem gewünschten Termin mitgeteilt werden.
24 Betriebsverfassungsgesetz V Themen Mitbestimmung bei Betriebsübergang Betriebsänderung § 613a BGB § 111 BetrVG • Abgrenzung zur Betriebsänderung • Begriff der Betriebsänderung • Unterrichtungspflicht und Wider- • Anwendungsfälle: Umstrukturie- spruchsrecht rungsmaßnahmen • Vorausetzungen und Umfang der Wirtschaftsausschuss Mitbestimmung • Rolle und Beziehung des örtlichen Betriebsrats zum Wirtschaftsaus- Sozialplan und schuss Interessenausgleich • Abgrenzung des Informationsan- § 112 BetrVG spruchs BR-GBR-WA • Ziel von Sozialplan und Interessen- ausgleich • Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats Personalabbau als Betriebsänderung § 112 a BetrVG • Erzwingbarer Sozialplan • Sonderregelung Neugründungen Nachteilsausgleich § 113 BetrVG • Abweichung vom Interessenaus- gleich • Unterbliebener Versuch eines Inter- essenausgleiches
25 Betriebsverfassungsgesetz II 25 Termine / Ort / Hotelkosten 13.07. 11:00 Uhr bis 17.07. 15:00 Uhr Seminargebühr Seepark Janssen, Geldern Euro 996,00 zusätzlich Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit gesetzlicher MwSt. Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt. 05.10. 11:00 Uhr bis 09.10. 15:00 Uhr Seepark Janssen, Geldern Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt. 07.12. 11:00 Uhr bis 11.12. 15:00 Uhr Seepark Janssen, Geldern Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt. i Die Anmeldeformulare finden Sie ab Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet: www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An- meldung läuft die komplette Organisation, inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit- te denken Sie daran: die Teilnahme muss dem AG – nach Beschluss des Betriebs- rats – vier Wochen vor dem gewünschten Termin mitgeteilt werden.
26 Aktuelle Änderung bei gewerblicher Arbeitnehmerüberlassung Themen Neues zu Überlassungsdauer und • Pflicht zur Offenlegung der Arbeit- Übergangsfristen nehmerüberlassung • Grundsatz: Die neue Höchstüberlas- • Abschaffung der so genannten sungsdauer von 18 Monaten Vorratsverleih-Erlaubnis • Ausnahme: Verlängerung durch Regeln in Tarifverträgen Mitbestimmung: Umgang mit den • Betriebsvereinbarung statt Tarifver- neuen Regeln trag: Tarifliche Öffnungsklauseln • Auskunftspflichten und Informa- • Unternehmen oder Betrieb: Wer ist tionsrechte: Mitbestimmung bei Entleiher? Werkverträgen? • Wie bisher: Das Verbot des Ketten- • Leiharbeitnehmer/Innen als Streik- verleihs brecher • Das Konzernprivileg und Besonder- • Kritisch: Höchstdauer bezieht sich heiten in Matrixstrukturen nur auf den Arbeitsplatz • Kritisch: Leiharbeit ohne Grenzen Gleichstellungsgrundsatz: per Tarifvertrag? Gleicher Lohn für gleiche Arbeit? • Kritisch: Das Widerspruchsrecht des • Was bedeuten Equal Pay und Equal illegaL Tätigen Treatment? • (Branchen-) Zuschlagstarifverträge: Rechtsfolgen bei Verstößen Stufenwiese zu gleichen Entgelt In Wahrheit ist es Arbeitnehmerü- • • Gleiches Arbeitsentgelt: Übergangs- berlassung: Was dann? zeit von max. 15 Monaten • Anspruch auf Einstellung bei Über- • Gleiche Arbeitsbedingungen: Prämi- schreitung der neuen Fristen en, betriebliche Altersvorsorge, etc. • Wann zahlt der Werkunternehmer • Stichtagsregelung: Übergangslö- zur Strafe ein Bußgeld? sung für laufende Verträge • Der AÜG-Verstoß: Bußgeld und sozi- • Unterbrechungszeit für erneuten alversicherungsrechtliche Folgen Einsatz und Gleichstellung • Straftat Beitragshinterziehung: § 266a StGB Missbräuchliche Werkvertrags gestaltung verhindern Unser Seminar vermittelt die • Der neue Arbeitnehmerbegriff im § erforderlichen Kenntnisse nach § 611 a BGB 37 Abs. 6 BetrVG. • Dienst-, Werk- oder Arbeitsvertrag: Was sagt die Rechtsprechung?
27 Betriebsverfassungsgesetz II 27 Termine / Ort / Hotelkosten 03.08. 11:00 Uhr bis 05.08. 15:00 Uhr Seminargebühr Seepark Janssen, Geldern Euro 999,00 zusätzlich Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit gesetzlicher MwSt. Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 352,00 incl. gesetzl. MwSt. 05.10. 11:00 Uhr bis 07.10. 15:00 Uhr Seepark Janssen, Geldern Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 352,00 incl. gesetzl. MwSt. 14.12. 11:00 Uhr bis 16.12. 15:00 Uhr Radisson Blu, Dortmund Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 483,00 incl. gesetzl. MwSt. i Die Anmeldeformulare finden Sie ab Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet: www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An- meldung läuft die komplette Organisation, inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit- te denken Sie daran: die Teilnahme muss dem AG – nach Beschluss des Betriebs- rats – vier Wochen vor dem gewünschten Termin mitgeteilt werden.
Einführung in das Individual Arbeitsrecht 28 Entstehung des Arbeitsverhältnisses Was wir Ihnen in unseren Grund- Worauf Sie sich in unseren Semi- lagenseminaren zum Individual- naren zum Individual-Arbeitsrecht Arbeitsrecht bieten freuen können Sämtliche Grundlagen des Individual- Im Arbeitsrecht Modul I haben Sie arbeitsrechts, von der Beziehung zwi- die Wahl zwischen unserem analo- schen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gen Handout und unserem digitalen und hauptsächlich der Rolle Betriebs- Startpaket zu dem ein Apple iPad der rats, widmen wir uns in unseren drei neuesten Generation gehört. Dieses Seminaren zum Individual-Arbeits- Tablet stellen wir Ihnen für die Dauer recht. Sie erlernen die wesentlichen Ihrer Betriebsratsausbildung Arbeits- Grundlagen des Arbeitsverhältnisses recht I - III bei BuB kostenlos zur Ver- zwischen Arbeitgeber und Arbeitneh- fügung.Die Nutzung des digitalisier- mer. Um seine Schulungsverpflichtun- ten Starterpakets trägt zur Schonung gen zu erfüllen, hat jeder neugewählte der Ressourcen bei und unterstützt Betriebsrat das Recht, die komplette unsere nachhaltige Firmenpolitik. Seminarreihe Arbeitsrecht Modul I - II Durch die Nutzung haben Sie Zugriff - III zu absolvieren. auf aktuelle Gesetze und Verordnun- gen, kennen Ihre Rechte und Pflichten und können so klassische Verfahrens- fehler erkennen und vermeiden. Außerdem genießen Sie inhaltlich gehaltvolle Seminartage in positiver Atmosphäre mit Networking und un- ser angenehmes Rahmenprogramm, wobei unsere attraktiven Seminars- tandorte die jeweiligen Seminarziele perfekt unterstützen.
29 Betriebsverfassungsgesetz II 29 Schulungsanspruch Kostenübernahme Für jedes neue Betriebsratsmitglied Gemäß § 40 BetrVG Kosten und Sach- besteht ein gesetzlich festgeschriebe- aufwand des Betriebsrats trägt der Ar- ner Schulungsanspruch; die Kosten beitgeber die durch die Tätigkeit des trägt der Arbeitgeber. Betriebsrats entstehenden Kosten. Durch die Regelungen des § 37 Abs. 6 Satz 1 i.V. mit Abs. 2 BetrVG besteht ein kollektiver Anspruch des Be- triebsrats auf Arbeitsbefreiung von Betriebsratsmitgliedern für die Teil- nahme an Schulungs- und Bildungs- veranstaltungen, ohne Minderung des Arbeitsentgelts Beschlussfassung und Anmeldung Der Betriebsrat hat vor seiner Beschlussfassung über die betrieb- lichen Notwendigkeiten ausführlich zu beraten und diese Gegebenheiten im Beschluss zu berücksichtigen. Vor der verbindlichen Anmeldung zum Seminar muss die entsprechende Beschlussfassung im Betriebsratsgre- mium erfolgen und dem Arbeitgeber mindestens 4 Wochen vor Seminarbe- ginn schriftlich mitgeteilt werden. Das entsprechende Formular Mitteilungs- vordruck für den Arbeitgeber können Sie hier ausfüllen und Ihren Arbeitge- ber umfassend informieren.
30 Arbeitsrecht I Themen Übersicht über das Arbeitsrecht • Abschluss des Arbeitsvertrages • Zielsetzung des Arbeitsrechts - Begründung des - Bedeutung und Einordnung in das Arbeitsverhältnisses Rechtsgefüge • Wesentliche • Grenzen des Arbeitsrechts Vertragsbedingungen • Individual- und • Tangierende Normen: z.B. Kollektivarbeitsrecht Nachweisgesetz • Aufgabe und Rolle des Betriebsrates Begriff des Arbeitsverhältnisses • Handlungsrahmen der Arten des Arbeitsverhältnisses • Gewerkschaften • Ruhendes Arbeitsverhältnis • Abgrenzung der Handlungsfelder • Gekündigtes Arbeitsverhältnis • Tarifvertragsrecht • Arbeitnehmerbegriff • Koalitionsfreiheit • Leiharbeitnehmer, • Für wen gilt ein Tarifvertrag? Praktikanten etc. • Rechtsquellen des Arbeitsrechts Ausbildungsverhältnis • - Tangierende Normen Befristete Beschäftigung • • Unternehmerische • Arbeitgeberbegriff Entscheidungsfreiheit • Unternehmensabgrenzung • Herrschende Meinung • Stellvertretung und Prokura • Richterrecht • Abgrenzung der leitenden Angestellten Anbahnung des Arbeitsverhältnisses • Stellenausschreibung • Innerbetrieblich • Öffentlich • Personalfragebogen - Bewerbungsverfahren Fragerecht des Arbeitgebers • Abgrenzung zum Persönlichkeits- • schutz des AN • Diskriminierungsverbot
31 Betriebsverfassungsgesetz II 31 Termine / Ort / Hotelkosten 09.03. 11:00 Uhr bis 13.03. 15:00 Uhr Seminargebühr Seepark Janssen, Geldern Euro 1048,00 zusätzlich Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit gesetzlicher MwSt. Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt. 03.08. 11:00 Uhr bis 07.08. 15:00 Uhr Seepark Janssen, Geldern Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt. 05.10. 11:00 Uhr bis 09.10. 15:00 Uhr Seepark Janssen, Geldern Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt. 07.12. 11:00 Uhr bis 11.12. 15:00 Uhr Seepark Janssen, Geldern Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt. i Die Anmeldeformulare finden Sie ab Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet: www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An- meldung läuft die komplette Organisation, inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit- te denken Sie daran: die Teilnahme muss dem AG – nach Beschluss des Betriebs- rats – vier Wochen vor dem gewünschten Termin mitgeteilt werden.
32 Arbeitsrecht II Themen Pflichten des Arbeitnehmers • Nebenleistungspflichten Hauptleistungspflicht Erbringung • - Treuepflichten der Arbeitsleistung - Schutzpflichten- A nnahmeverzug Grundlagen • - Sozialversicherung - Allgemeine Grenzen - Art und Ort der Arbeitsleistung Pflichtverletzung des - Leistungsverweigerungsrecht Arbeitgebers • Nebenleistungspflichten • Kündigungsschutzrecht des - Treuepflichten Arbeitnehmers - Wettbewerbsverbote • Arbeitsunfallrecht - N ebentätigkeiten - Rolle der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) Pflichtverletzung des • Sicherung des Arbeitnehmers im Arbeitnehmers Arbeitsverhältnis • Leistungsstörungen - Bei Personenschäden - Nichterbringung der - Bei Berufserkrankungen Arbeitsleistung - Haftungsbeschränkung des - Leistungsverweigerung Arbeitnehmers • Abmahnung • Schadenersatz und Kündigung • Regressansprüche • Schadenersatz • Arbeitnehmerhaftung Arbeitsgerichtliches Verfahren Aufbau und Zuständigkeit der • Pflichten des Arbeitgebers Arbeitsgerichtsbarkeit • Hauptleistungspflichten Urteils- und Beschlussverfahren • - Vergütungspflicht Ablauf eines Gerichtsverfahrens • - Rechtsgrundlagen - Entgeltformen Besuch des Arbeitsgerichtes - Schutz des Entgelt (optional) - Beschäftigung Vorstellung der Gerichtsfälle durch - Rückzahlungsklauseln den Arbeitsrichter (1/2 Tag) - Entgelt ohne Arbeitsleistung Besuch des Arbeitsgerichtes (1 Tag) - Erholungsurlaub - Feiertagsentgeltleistung - Mutterschutz - Persönliche Hinderungsgründe
33 Betriebsverfassungsgesetz II 33 Termine / Ort / Hotelkosten 04.05. 11:00 Uhr bis 08.05. 15:00 Uhr Seminargebühr Seepark Janssen, Geldern Euro 1154,00 zusätzlich Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit gesetzlicher MwSt. Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt. 10.08. 11:00 Uhr bis 14.08. 15:00 Uhr Radisson Blu, Dortmund Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 913,00 incl. gesetzl. MwSt. 23.11. 11:00 Uhr bis 27.11. 15:00 Uhr Seepark Janssen, Geldern Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt. i Die Anmeldeformulare finden Sie ab Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet: www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An- meldung läuft die komplette Organisation, inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit- te denken Sie daran: die Teilnahme muss dem AG – nach Beschluss des Betriebs- rats – vier Wochen vor dem gewünschten Termin mitgeteilt werden.
34 Arbeitsrecht III Themen Formen der Beendigung • Personenbedingte Kündigung Kündigung • - In Krankheit begründete • Aufhebungsvertrag Kündigung • Befristungsvertrag - Verhaltensbedingte Kündigung • Tod - Verletzung vertraglicher Pflichten durch den AN Begriff und Arten der Kündigung Rechtsnatur • Wechselwirkung der Kündigung • Ordentliche und außerordentliche und Betriebsverfassungsrecht Kündigung • § 102 BetrVG, • Die Kündigungserklärung Weiterbeschäftigungsanspruch • Beendigungs- und • Widerspruch des Betriebsrates Änderungskündigung gegen die Kündigung • Die Kündigungsschutzklage beim • Besonderer Kündigungsschutz aus Arbeitsgericht weiteren tangierenden • Die Änderungsschutzklage Normen,z.B. • Annahme unter Vorbehalt der recht- - Mutterschutzgesetz MuSchuG lichen Klärung - Pflegezeitgesetz PflegeZG - Schutz Schwerbehinderter Kündigungsfristen und -termine SGB IX Gesetzliche Kündigungsfristen • - Schutz kollektivrechtlicher Organ • Tarifliche Kündigungsfristen - § 103 BetrVG in Verbindung mit • Arbeitsvertragliche Regelungen § 15 KündigungsschutzG • Fristenberechnung Besuch des Arbeitsgerichtes Begründung der Kündigung (optional) Soziale Rechtfertigung der • Vorstellung der Gerichtsfälle durch Kündigung den Arbeitsrichter (1/2 Tag) • Anwendungsbereiche des Besuch des Arbeitsgerichtes (1 Tag) KündigungsschutzG Betriebsbedingte Kündigung • - Kündigung in der Betriebsänderung - Interventionsmöglichkeit der Arbeitsverwaltung bei Massenent- lassung
35 Betriebsverfassungsgesetz II 35 Termine / Ort / Hotelkosten 09.03. 11:00 Uhr bis 13.03. 15:00 Uhr Seminargebühr Seepark Janssen, Geldern Euro 1154,00 zusätzlich Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit gesetzlicher MwSt. Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt. 03.08. 11:00 Uhr bis 07.08. 15:00 Uhr Seepark Janssen, Geldern Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt. 05.10. 11:00 Uhr bis 09.10. 15:00 Uhr Seepark Janssen, Geldern Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt. i Die Anmeldeformulare finden Sie ab Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet: www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An- meldung läuft die komplette Organisation, inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit- te denken Sie daran: die Teilnahme muss dem AG – nach Beschluss des Betriebs- rats – vier Wochen vor dem gewünschten Termin mitgeteilt werden.
36 ehandlung wirtschaftlicher B Angelegenheiten durch den Betriebsrat I Themen Grundlagen der Behandlung wirt- Aufgabe und Funktion des schaftlicher Angelegenheiten im Wirtschaftsausschusses Betrieb durch den Betriebsrat • Beratung mit dem Arbeitgeber §§ 80, 106 BetrVG • Unterrichtung des Betriebsrats • Bildung eines Wirtschaftsausschusses Bestellung und Zusammensetzung Begriffsbestimmungen • des Wirtschaftsausschusses Anzahl der regelmäßig • § 107 BetrVG Beschäftigten • Zweckmäßige Anzahl der Mitglieder • Wer darf in den Wirtschaftsaus- schuss? • Die Amtszeit (Bestellung und Abberufung)
37 Betriebsverfassungsgesetz II 37 Termine / Ort / Hotelkosten 09.03. 11:00 Uhr bis 11.03. 15:00 Uhr Seminargebühr Seepark Janssen, Geldern Euro 797,00 zusätzlich Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit gesetzlicher MwSt. Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 352,00 incl. gesetzl. MwSt. 10.08. 11:00 Uhr bis 12.08. 15:00 Uhr Radisson Blu, Dortmund Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 483,00 incl. gesetzl. MwSt. i Die Anmeldeformulare finden Sie ab Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet: www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An- meldung läuft die komplette Organisation, inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit- te denken Sie daran: die Teilnahme muss dem AG – nach Beschluss des Betriebs- rats – vier Wochen vor dem gewünschten Termin mitgeteilt werden.
38 ehandlung wirtschaftlicher B Angelegenheiten durch den Betriebsrat II Themen § 109 BetrVG Anmerkung • Modalitäten und Inhalt Das Seminar wird für Betriebsräte • Grenzen der Unterrichtungspflicht und andere Mitglieder im Wirt- schaftsausschuss nach § 37 Abs. Zahlen – Daten – Fakten 6 BetrVG durchgeführt. Welche Unterlagen werden wie • ausgewertet? Form der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat § 80 Abs. 3 BetrVG • Sachverständige
39 Betriebsverfassungsgesetz II 39 Termine / Ort / Hotelkosten 05.10. 11:00 Uhr bis 07.10. 15:00 Uhr Seminargebühr Seepark Janssen, Geldern Euro 797,00 zusätzlich Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit gesetzlicher MwSt. Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 352,00 incl. gesetzl. MwSt. 07.12. 11:00 Uhr bis 09.12. 15:00 Uhr Seepark Janssen, Geldern Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 352,00 incl. gesetzl. MwSt. i Die Anmeldeformulare finden Sie ab Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet: www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An- meldung läuft die komplette Organisation, inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit- te denken Sie daran: die Teilnahme muss dem AG – nach Beschluss des Betriebs- rats – vier Wochen vor dem gewünschten Termin mitgeteilt werden.
40 Ergänzende Grundlagenseminare Kommunikation betrieblicher Soziales und Coaching Maßnahmen ab Seite 58 ab Seite 42 Fresh up Mitbestimmung betrieblicher Kollektiv Arbeitsrecht Maßnahmen ab Seite 76 ab Seite 46
41 Betriebsverfassungsgesetz II 41 Bei Fragen oder Anregungen freuen wir uns über Ihren Anruf: +49.(0)2233.66640 Oder besuchen Sie uns im Internet: www.bub.koeln
Kommunikation betrieblicher Maßnahmen 42 Die Betriebsversammlung Themen Formen der Betriebsversammlung Die Informationspflicht des § 42 BetrVG Betriebsrates • Vollversammlung, Teilversammlung, • Der Tätitkeitsbericht Abteilungsversammlung • Form und Aufbau Planung und Organisation Der Tag X Aufgaben und Zielsetzungen • Welche Rechte hat die Versamm- • • Vorbereitung der Betriebsversamm- lungsleitung? lung Wer darf Wie lange reden? • • Zeitplanung, betriebliche Belange Visualiserungsmöglichkeiten • • Wer trägt die Kosten? • Moderationstechniken Wichtige Rechte und Pflichten § 23 BetrVG, §§ 43 und 44 BetrVG • Grobe Pflichtverletzung Die Einladung §§ 45 und 46 BetrVG • Wer darf teilnehmen? • Welche Themen dürfen behandelt werden? • Abteilungsversammlung
43 Betriebsverfassungsgesetz II 43 Termine / Ort / Hotelkosten 10.02. 11:00 Uhr bis 14.02. 15:00 Uhr Seminargebühr Seepark Janssen, Geldern Euro 919,00 zusätzlich Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit gesetzlicher MwSt. Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt. 13.07. 11:00 Uhr bis 17.07. 15:00 Uhr Seepark Janssen, Geldern Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt. 07.09. 11:00 Uhr bis 11.09. 15:00 Uhr Seepark Janssen, Geldern Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt. i Die Anmeldeformulare finden Sie ab Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet: www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An- meldung läuft die komplette Organisation, inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit- te denken Sie daran: die Teilnahme muss dem AG – nach Beschluss des Betriebs- rats – vier Wochen vor dem gewünschten Termin mitgeteilt werden.
44 Teamarbeit im Betriebsrat Themen § 26 BetrVG Teamentwicklung Die Betriebsratssitzung • Verantwortung des Teams für die § 30 BetrVG Durchführung gemeinsamer Pro- • Ordnungsgemäße Einberufung der zesse BR-Sitzung, § 29 BetrVG • Hinweis zur Sitzungsleitung, § 34 Selbstverständnis des Teams BetrVG (Teamkultur) • Protokollführung und Beschlussfas- sung, § 33 BetrVG • Teilnahmerechte an der BR-Sitzung Die Geschäftsordnung des BR § 36 BetrVG • Erlaß und Wirkung einer Geschäfts- ordnung Teambildung • Persönliche Kompetenz als Voraus- setzung erfolgreicher Mitwirkung im Team
45 Betriebsverfassungsgesetz II 45 Termine / Ort / Hotelkosten 20.07. 11:00 Uhr bis 22.07. 15:00 Uhr Seminargebühr Radisson Blu, Dortmund Euro 797,00 zusätzlich Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit gesetzlicher MwSt. Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 483,00 incl. gesetzl. MwSt. 05.10. 11:00 Uhr bis 07.10. 15:00 Uhr Seepark Janssen, Geldern Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 352,00 incl. gesetzl. MwSt. i Die Anmeldeformulare finden Sie ab Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet: www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An- meldung läuft die komplette Organisation, inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit- te denken Sie daran: die Teilnahme muss dem AG – nach Beschluss des Betriebs- rats – vier Wochen vor dem gewünschten Termin mitgeteilt werden.
Mitbestimmung betrieblicher Maßnahmen 46 Aufgaben des BR bei Arbeits- und Gesundheitsschutz I Themen Grundlagen des Arbeits- und Von der Information bis zur Mit- Gesundheitsschutzes als Aufgabe bestimmung des Betriebsrats des Betriebsrates Teil I • - § 80 (1) Allgemeine Aufgaben • § 87 (1) Nr. 1,6,7 BetrVG Soziale Historie und Entwicklung des Mitbestimmung Arbeitsschutzes in Deutschland Rahmen der Mitbestimmung • • von der ersten Gewerbeordnung § 89 Arbeits- und betrieblicher • (1869) bis zur „Gemeinsamen deut- Umweltschutz schen Arbeitsschutzstrategie“ • Rollen und Aufgaben in der Zu- sammenarbeit mit Behörden und Institutionen, Akteure und ihre Institutionen Aufgaben • „Wer macht was?“ • Betriebsärzte • Sicherheitsfachkräfte (FASI) • Sicherheitsbeauftragte • Ausschuss für Arbeitssicherheit (ASA) • Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Berufsgenossenschaft (BG) • Amt für Arbeitsschutz • • Gemeinsame Deutsche Arbeits- schutzstrategie (GDA) Rechtsnormen und deren Wechselwirkungen • Arbeitsschutzgesetz • Arbeitssicherheitsgesetz • Arbeitsstättenverordnung • Betriebssicherheitsverordnung • Arbeitszeitgesetz
47 Betriebsverfassungsgesetz II 47 Termine / Ort / Hotelkosten 04.05. 11:00 Uhr bis 06.05. 15:00 Uhr Seminargebühr Seepark Janssen, Geldern Euro 919,00 zusätzlich Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit gesetzlicher MwSt. Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 352,00 incl. gesetzl. MwSt. 03.08. 11:00 Uhr bis 05.08. 15:00 Uhr Seepark Janssen, Geldern Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 352,00 incl. gesetzl. MwSt. i Die Anmeldeformulare finden Sie ab Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet: www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An- meldung läuft die komplette Organisation, inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit- te denken Sie daran: die Teilnahme muss dem AG – nach Beschluss des Betriebs- rats – vier Wochen vor dem gewünschten Termin mitgeteilt werden.
48 ufgaben des BR bei Arbeits- A und Gesundheitsschutz II Themen Aufgabe und Handlungsrahmen Schritte zur Gestaltung der des Betriebsrates Teil II Arbeitsbedingungen Festlegen von Arbeitsbereichen und • Beteiligung und Mitbestimmung Tätigkeiten des Betriebsrats Ermitteln der Gefährdungen • • Grundlagen Beurteilung der Gefährdungen • • Voraussetzungen der Mitbestim- • Festlegen bestimmter Arbeitsschutz- mung und Bedeutung Technische maßnahmen Regelwerke Umsetzen der Maßnahmen • • Ausübung des Mitbestimmungs- Wirksamkeitskontrolle und Doku- • rechtes mentation • Durchsetzung des Mitbestimmungs- rechts Gestaltung einer Betriebsverein- barung „Arbeitsschutz“ Arbeit gesund, sicher und mitbe- • Einigungsstelle stimmt gestalten • Die Gefährdungsbeurteilung-Vor- aussetzung zur Durchsetzung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes • Organisation und Planung (§ 3 (1) ArbeitsSchutzG • Gefährdungsbeurteilung und kon- tinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP)
49 Betriebsverfassungsgesetz II 49 Termine / Ort / Hotelkosten 10.08. 15:00 Uhr bis 12.08. 15:00 Uhr Seminargebühr Radisson Blu, Dortmund Euro 919,00 zusätzlich Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit gesetzlicher MwSt. Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 483,00 incl. gesetzl. MwSt. 07.12. 11:00 Uhr bis 09.12. 15:00 Uhr Seepark Janssen, Geldern Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 352,00 incl. gesetzl. MwSt. i Die Anmeldeformulare finden Sie ab Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet: www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An- meldung läuft die komplette Organisation, inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit- te denken Sie daran: die Teilnahme muss dem AG – nach Beschluss des Betriebs- rats – vier Wochen vor dem gewünschten Termin mitgeteilt werden.
50 Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei beruflicher und betrieblicher Bildung Themen Rechte und Handlungsoptionen • Vorgehen im Falle der des Betriebsrats in Fragen der Nichteinigung beruflichen und betrieblichen • Die Einigungsstelle Bildung Der BR hat im Bereich der berufli- Tangierende Normen und chen und betrieblichen Bildung ein Rechtsquellen gestuftes Beteiligungsrecht. In den $$ • § 75 Gleichbehandlungsgrundsatz 96 bis 98 BetrVG ist, je nach Gegen- • § 92 Personalplanung stand, das Informationsrecht bis hin • § 92 a Beschäftigungssicherung zum Mitbestimmungsrecht geregelt. • § 95 Auswahlrichtlinien • § 102 (3) Nr. 4 Umschulung und eteiligungsrechte bei Planung B Fortbildung und Ermittlung des Berufsbil- • § 106 (3) Wirtschaftsausschuss dungsbedarfs nach § 96 BetrVG wegen Kriterienkatalog • Förderung der Berufsausbildung • § 112 (5) Nr. 2a Förderungsmöglich- • Ermittlung des Ausbildungsbedarfs keiten nach SGB III • Formen und Methoden der Be- darfsanalyse Tarifverträge und Betriebsverein- barungen, z.B. zur betrieblichen Beratungsrechte bei Einrichtung Weiterbildung und Gestaltung konkreter Maß- nahmen zur beruflichen Weiterbil- dung nach § 97 BetrVG • Definition der ausreichenden Qualifikation • Mitbestimmungsrelevante Maß- nahmen • Rahmen der Mitbestimmung Maßnahmen der betrieblichen Mitbestimmung nach § 98 BetrVG • Voraussetzung der Mitbestimmung • Rahmen der Mitbestimmung - Ausbildungsbeauftragte - Teilnehmende Personen
51 Betriebsverfassungsgesetz II 51 Termine / Ort / Hotelkosten 04.05. 11:00 Uhr bis 06.05. 15:00 Uhr Seminargebühr Seepark Janssen, Geldern Euro 888,00 zusätzlich Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit gesetzlicher MwSt. Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 352,00 incl. gesetzl. MwSt. 20.07. 11:00 Uhr bis 22.07. 15:00 Uhr Radisson Blu, Dortmund Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit Vollverpflegung pro Teilnehmer/in Euro 483,00 incl. gesetzl. MwSt. i Die Anmeldeformulare finden Sie ab Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet: www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An- meldung läuft die komplette Organisation, inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit- te denken Sie daran: die Teilnahme muss dem AG – nach Beschluss des Betriebs- rats – vier Wochen vor dem gewünschten Termin mitgeteilt werden.
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