Die Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl 2021 - Ziele und Veränderungen im Arbeitsrecht

 
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02.09.2021

               Die Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl 2021 – Ziele und Veränderungen im Arbeitsrecht

Themengebiet          CDU/CSU                      SPD                         Die Grünen                     FDP                          Die Linke                    AfD

Parteiprogramm        https://bit.ly/3kcddWZ       https://bit.ly/3zgu1QY      https://bit.ly/3lqDmQX         https://bit.ly/3kbCZL0       https://bit.ly/395SwFJ       https://bit.ly/3z7QPlx

Arbeitszeit           S. 23: Reformierung des      S. 29: Schutzfunktion des   S. 106: Starre Vollzeit soll   S. 27: Einsatz für wö-       S. 17: Die gesetzliche       ---
                      Arbeitszeitgesetzes, insb.   Arbeitszeitgesetzes soll    umgestaltet       werden,      chentliche statt täglicher   Höchstarbeitszeit soll auf
                      durch Nutzung der Spiel-     erhalten bleiben; eine      etwa mit Hilfe eines fle-      Höchstarbeitszeit. Nie-      maximal 40 Stunden pro
                      räume, die das EU-Recht      Verlängerung der tägli-     xiblen Arbeitszeitkorri-       mand soll weniger Pau-       Woche begrenzt werden.
                      gewährt. Anstelle der        chen Arbeitszeit wird       dors - insbesondere die        sen machen oder mehr         Ausnahmen von der täg-
                      täglichen soll eine wö-      ausgeschlossen.             Sozialpartner sollen un-       arbeiten als bisher, aber    lich zulässigen Höchstar-
                      chentliche Höchstarbeits-                                terstützt werden, flexible     die Einteilung der Ar-       beitszeit von 8 Stunden
                                                   S. 32: Weiterentwicklung
                      zeit gelten. Eine Abwei-                                 Arbeitszeitmodelle zum         beitszeit muss flexibler     sollen stärker einge-
                                                   von Langzeitkonten zu
                      chung von der bisherigen                                 Vorteil der Arbeit-neh-        möglich sein.                schränkt werden. Be-
                                                   einem persönlichen Zeit-
                      Tageshöchstarbeitszeit                                   menden zu ermöglichen.                                      ginn, Ende und Dauer der
                                                   konto. Basis eines sol-
                      kommt jedoch nur für                                     Versuche, das Arbeits-                                      täglichen Arbeitszeit so-
                                                   chen Zeitkontos sollen
                      nicht gefahrgeneigte Be-                                 zeitgesetz zum Nachteil                                     wie die Dauer der ge-
                                                   Zeiteinzahlungen der Be-
                      rufe in Betracht.                                        der Arbeitnehmer*innen                                      währten Ruhepausen sol-
                                                   schäftigten sein – auf
                                                                               aufzuweichen, werden                                        len jeweils am Tag der
                                                   diese Weise sollen Über-
                                                                               abgelehnt. Die Arbeits-                                     Arbeitsleistung aufzeich-
                                                   stunden nicht verloren
                                                                               zeit soll künftig doku-                                     net werden. Jedem und
                                                   gehen, sondern sich in
                                                                               mentiert werden, so wie                                     jeder Beschäftigten sol-
                                                   ein Zeitguthaben ver-
                                                                               es der Europäische Ge-                                      len mindestens sechs
                                                   wandeln, das per Tarif-
                                                                               richtshof in seinem Urteil                                  Wochen Urlaub zuste-
                                                   vertrag oder durch den
                                                                               entschieden hat.                                            hen.
                                                   Staat nach dem Prinzip
                                                   eines     Chancenkontos
                                                   aufgestockt      werden
                                                   kann.

Befristungen          S. 38: Befristete Arbeits-   S. 27: Sachgrundlose Be-    S. 104: Ohne sachlichen        ---                          S. 17: Sachgrundlose Be-     ---
                      verhältnisse sollen die      fristungen sollen abge-     Grund sollen Arbeitsver-                                    fristungen sollen im Teil-
                      Ausnahme sein, die Aus-      schafft und die vom Ge-     träge nicht mehr befristet                                  zeit- und Befristungsge-
                      weitung von Kettenbefri-     setz akzeptierten Gründe    werden dürfen.                                              setz ersatzlos gestrichen
                      stungen wird abgelehnt.      kritisch überprüft wer-                                                                 werden und zulässige
                      Die sachgrundlose Befri-     den.                                                                                    Sachgründe eng be-
                      stung soll auch weiterhin                                                                                            grenzt werden. Arbeit
                      in den Unternehmen die                                                                                               auf Abruf soll aus dem
02.09.2021
                           Ausnahme bleiben und                                                                                                   Teilzeit- und Befristungs-
                           zwei Jahre nicht über-                                                                                                 gesetz gestrichen wer-
                           schreiten.                                                                                                             den.

Betr. Mitbestimmung        S. 38: Schaffung der            S. 29: Mehr „echte“ Mit-      S. 105: Mitbestimmungs-      ---                         S. 18: Betriebs- und Per-    S. 45: Bekenntnis zur Mit-
                           Möglichkeit von Online-         bestimmungsrechte bei         rechte für Betriebsräte,                                 sonalräte sollen ein zwin-   wirkung und Mitbestim-
                           Betriebsratswahlen,             der Beschäftigtensiche-       Personalräte und auch                                    gendes Mitbestimmungs-       mung der Beschäftigten
                           wenn der Wahlvorstand           rung und Betriebsände-        Jugend- und Ausbil-                                      recht       bei        der   in den Betrieben und zu
                           diese befürwortet.              rungen, beim Einsatz von      dungs-vertretungen sol-                                  Personalbemessung, Prä-      allgemeinverbindlichen
                                                           Leiharbeit und Werkver-       len ausgebaut und mo-                                    vention von Belastungen      Tarifverträgen.
                                                           trägen, beim Einsatz          dernisiert werden, unter                                 und bei wirtschaftlichen
                                                           neuer Technologien und        anderem wenn es um                                       Fragen erhalten. Das soll
                                                           Arbeitsweisen wie die         Personalentwicklung,                                     besonders für Betrieb-
                                                           der Künstlichen Intelli-      Weiterbildung, Standort-                                 sänderungen,        Stand-
                                                           genz (KI), bei der Perso-     verlagerungen ins Aus-                                   ortänderungen und Ent-
                                                           nalbemessung und bei          land, die Stärkung von                                   lassungen gelten. Es soll
                                                           der betrieblichen Weiter-     Frauen, die Förderung                                    ein erzwingbares Mitbe-
                                                           bildung.     Der    Kündi-    von Vielfalt oder die Ver-                               stimmungs- und Initiativ-
                                                           gungsschutz für Betriebs-     besserung der Klimabi-                                   recht für betriebliche
                                                           rät*innen              soll   lanz im Unternehmen                                      Aus-, Weiter- und Fortbil-
                                                           ausgeweitet und eine Be-      geht.                                                    dung – und bei der Neu-
                                                           hinderung von Betriebs-                                                                ausrichtung der Unter-
                                                           ratsarbeit stärker verfolgt                                                            nehmen geben.
                                                           werden.

Entgelttransparenz    /-   S. 79: Ziel soll es sein, ge-   S. 42: Das Entgelttrans-      S. 109: Entgeltgleich-       S. 27: Unternehmen mit      S. 16: Um gleiche Ent-       ---
gleichheit                 schlechterspezifische           parenzgesetz soll so wei-     heitsgesetz soll einge-      mehr als 500 Beschäftig-    gelte für Frauen und
                           Lohn- und Rentenlücken          terentwickelt     werden,     führt werden, das auch       ten sollen ihren unter-     Männer durchzusetzen,
                           zu beseitigen; die Wir-         dass es Unternehmen           für kleine Betriebe gilt     nehmensinternen Gen-        muss der Auskunftsan-
                           kung des Entgelttranspa-        und Verwaltungen ver-         und die Unternehmen          der-Pay-Gap auswerten       spruch im Entgelttrans-
                           renz-Gesetzes soll weiter       pflichtet, Löhne und Geh-     verpflichtet, von sich aus   und veröffentlichen. Es     parenzgesetz durch ein
                           evaluiert und, falls nötig,     älter im Sinne der Ge-        über die Bezahlung von       sollen sowohl der durch-    Verbandsklagerecht er-
                           überarbeitet werden.            schlechtergerechtigkeit       Frauen und Männern und       schnittliche als auch der   gänzt werden.
                                                           zu überprüfen und Ver-        über ihre Maß-nahmen         mittlere Verdienstunter-
                                                           fahren festzulegen, mit       zum Schließen des eige-      schied und der prozen-
                                                           denen Ungleichheit bei        nen Pay-Gaps zu berich-      tuale Anteil von Frauen
                                                           der Entlohnung beseitigt      ten. Dieses Gesetz muss      und Männern in den je-
                                                           wird, ohne dass sich Be-      auch     ein    wirksames    weiligen Gehaltsgruppen
                                                           troffene selbst darum                                      angegeben werden.
                                                           kümmern müssen. Auch
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                                               sollen entsprechende Re-     Verbandsklagerecht ent-
                                               gelungen auf europäi-        halten.
                                               scher Ebene vorangetrie-
                                               ben werden.

Familie & Beruf   S. 76: Instrument der        S. 29: Arbeitszeiten sol-    S. 106: Die Möglichkei-       S. 27: Einführung eines     S. 102: Es bedarf neuer    ---
                  Zeitwertkonten      sollen   len besser zum Leben         ten    aller    Arbeitneh-    „Partnerschutzes“ analog    Arbeitszeitmodelle
                  praktikabler     gestaltet   passen und Menschen          mer*innen, selbst flexib-     zum       „Mutterschutz“:
                  und als Familienzeitkon-     mehr     selbstbestimmte     ler über die eigene           Nach der Geburt eines
                  ten für die Vereinbarkeit    Zeit haben – etwa für Fa-    Arbeitszeit zu bestimmen      Kindes hat der andere El-
                  von Familie und Beruf        milie, soziales Engage-      – gerade um die Verein-       ternteil das Recht, zehn
                  nutzbar gemacht wer-         ment und Weiterbildung.      barkeit von Familie und       Arbeitstage in Partner-
                  den. Eltern sollen ange-                                  Beruf zu erleichtern und      schutz zu gehen.
                  sparte Zeiten einsetzen                                   Zeit für sich selbst zu ha-
                                                                                                          S. 27: Vorständen und
                  können, um in der Fami-                                   ben –, sollen verbessert
                                                                                                          anderen Führungskräften
                  lienphase ohne finanzi-                                   werden.
                                                                                                          soll eine zeitlich be-
                  elle Nachteile weniger zu
                                                                                                          grenzte Auszeit ermög-
                  arbeiten.
                                                                                                          licht werdem. In Fällen
                                                                                                          wie Geburt, Elternzeit,
                                                                                                          Pflege Angehöriger oder
                                                                                                          bei eigener schwerer Er-
                                                                                                          krankung soll es möglich
                                                                                                          sein, das Mandat für ei-
                                                                                                          nen begrenzten Zeitraum
                                                                                                          ruhen zu lassen, ohne es
                                                                                                          niederzulegen.

Gewerkschaften    ---                          S. 29: Gewerkschaften        siehe „Verschiedenes“         ---                         S. 21: Die Gewerkschaf-    ---
                                               sollen ein digitales Zu-                                                               ten müssen ein umfas-
                                               gangsrecht zum „virtuel-                                                               sendes Verbandsklage-
                                               len“ Betrieb erhalten. Be-                                                             recht zur Einhaltung von
                                               schäftigte             auf                                                             Tarifverträgen und ge-
                                               Plattformen sollen sich                                                                setzlichen Bestimmungen
                                               zusammenschließen kön-                                                                 erhalten sowie das Recht
                                               nen, um gemeinsam                                                                      zu Kollektivbe-schwer-
                                               grund-legende      Bedin-                                                              den nach dem Protokoll
                                               gungen ihrer Tätigkeit                                                                 der Europäischen Sozial-
                                               mit den Plattformen aus-                                                               charta.
                                               handeln können.
02.09.2021

Leiharbeit,   Arbeitneh-   S. 39: Personalpartner-     S. 27: Leiharbeitneh-       S. 103: Leiharbeiter*in-      S. 28: Unnötige gesetzli-   S. 16: Leiharbeit soll ver-   S. 119: Leiharbeitnehmer
merüberlassung & Perso-    schaften sollen erleich-    mer*innen sollen ab dem     nen sollen vom ersten         che Sondervorschriften      boten werdem. Bis zum         werden vergleichbaren
nalpartnerschaften         tert und rechtssicherer     ersten Tag den gleichen     Tag an den gleichen Lohn      zur Zeitarbeit behindern    Verbot der Leiharbeit         Stammarbeitnehmern
                           gemacht werden. So sol-     Lohn erhalten wie Fest-     für gleiche Arbeit bekom-     die Integrationsfunktion    müssen Leiharbeiter*in-       hinsichtlich der Ent-loh-
                           len sich zwei Unterneh-     angestellte.                men wie Stammbeschäf-         der Zeitarbeit in den Ar-   nen ab dem ersten Tag         nung ab dem ersten Ar-
                           men im Rahmen einer                                     tigte – plus Flexibilitäts-   beitsmarkt und führen zu    die gleichen Löhne wie        beitstag        mindestens
                           Kooperation freie Perso-                                prämie.                       zusätzlicher Bürokratie.    Festangestellte plus eine     gleichgestellt. Um dem
                           nalkapazitäten mit Zu-                                                                Das soll geändert werden    Flexibilitätszulage von 10    erhöhten Kündi-gungsri-
                           stimmung der Betriebs-                                                                und zum Beispiel die        Prozent erhalten.             siko und der erwarteten
                           räte untereinander zur                                                                Höchstüberlassungs-                                       Flexibilität der Leiharbeit-
                                                                                                                                             Das Arbeitnehmerüber-
                           Verfügung stellen.                                                                    dauer aufgehoben wer-                                     nehmer Rechnung zu tra-
                                                                                                                                             lassungsgesetz muss an
                                                                                                                 den.                                                      gen, wird eine Flexibili-
                                                                                                                                             den Arbeitsplatz statt an
                                                                                                                                                                           tätsprämie eingeführt.
                                                                                                                                             die Person der Beschäf-
                                                                                                                                             tigten gebunden werden

Mindestlohn                ---                         S. 27: Erhöhung des ge-     S. 103: Anhebung auf 12       ---                         S. 16: Der gesetzliche        S. 119: Soll beibehalten
                                                       setzlichen Mindestlohns     EUR und Reform der Min-                                   Mindestlohn soll auf 13       werden.
                                                       auf mindestens zwölf        destlohnkommission.                                       Euro erhöht werden. Zu-
                                                       Euro sowie Ausweitung                                                                 schläge für Sonntags-,
                                                       der Spielräume der Min-                                                               Schicht- oder Mehrarbeit
                                                       destlohnkommission für                                                                sowie Sonderzahlungen
                                                       künftige Erhöhungen                                                                   dürfen nicht mit dem
                                                                                                                                             Mindestlohn verrechnet
                                                                                                                                             werden.

Mini- & Midi-Jobs          S. 38: Die Minijob-Grenze   S. 28: Anhebung der         S. 110: Minijobs, mit Aus-    S. 28: Minijob- und Mi-     S. 17: Mini- und Midijobs     ---
                           soll von 450 EUR auf 550    Midi-Job Gleitzone auf      nahmen für Studierende,       dijob-Grenze    erhöhen     sollen in sozialversiche-
                           EUR erhöht werden.          1.600,00 EUR.               Schüler*innen und Rent-       und dynamisch an den        rungspflichtige Arbeits-
                                                                                   ner*innen, sollen in sozi-    gesetzlichen    Mindest-    verhältnisse    überführt
                                                                                   alversicherungspflichtige     lohn koppeln.               werden. Ab dem ersten
                                                                                   Beschäftigung überführt                                   Euro muss für Unterneh-
                                                                                   und Regelungen für                                        men eine volle Pflicht zur
                                                                                   haushaltsnahe Dienstlei-                                  Sozialversicherung gel-
                                                                                   stungen geschaffen wer-                                   ten.
                                                                                   den.

Mobiles   Arbeiten    &    S. 76: Schaffung der Vor-   S. 29: Rechtsanspruch       S. 106: Recht auf mobiles     S. 27: Bei mobiler Arbeit   S. 18: Alle Beschäftigten     ---
Home-Office                aussetzungen für Arbeit     auf mobile Arbeit einfüh-   Arbeiten einführen – mit      und im Homeoffice soll      sollen durch ein Recht
                           überall in Europa (gerade   ren. Grundsätzlich sollen   Blick auf betriebliche        das Arbeitsschutzgesetz     auf Homeoffice einen Teil
02.09.2021
                             für kleine und mittel-       Beschäftigte bei einer       Möglichkeiten, aber auch     und nicht die Arbeitsstät-   ihrer Arbeit zu Hause er-
                             ständische     Unterneh-     Fünf-Tage-Woche min-         mit strikten Schutzkrite-    ten-verordnung gelten.       ledigen können, sofern
                             men) auf nationaler und      destens 24 Tage im Jahr      rien und starkem Einfluss    Mobiles Arbeiten und         die Art ihrer Tätigkeit das
                             europarechtlicher Ebene.     mobil oder im Homeof-        der Interessenvertretun-     Homeoffice soll nach nie-    zulässt. Die Bedingungen
                             Regelungen im Ar-beits-,     fice arbeiten können,        gen versehen. Das mobile     derländischem     Vorbild    für Home-office müssen
                             Sozialversicherungs- so-     wenn es die Tätigkeit er-    Arbeiten kann im Home-       gestärkt werden. Dabei       per Tarifvertrag oder per
                             wie Steuerrecht sollen       laubt. Auch im Homeof-       office oder im nahe gele-    muss der Arbeitgeber         Betriebs- / Dienstverein-
                             überprüft und angepasst      fice müssen Arbeits- und     genen        Co-Working-     den Antrag von Beschäf-      barung geregelt werden.
                             werden.                      Ruhezeiten gelten, die       Space statt-finden, der      tigten auf mobiles Arbei-    Arbeitsschutz und die ge-
                                                          Arbeitszeit soll jeden Tag   Wechsel dorthin muss         ten und Homeoffice prü-      setzliche Unfallversiche-
                                                          vollständig erfasst wer-     immer freiwillig stattfin-   fen und mit der oder dem     rung müssen auch im
                                                          den und es braucht ein       den und mit einem Rück-      Beschäftigten erörtern.      Homeoffice        uneinge-
                                                          Recht auf Nichterreich-      kehr-recht sowie mit aus-                                 schränkt gelten.
                                                          barkeitszeiten, auf tech-    reichend Zeit an einem
                                                          nische Ausstattung sowie     Arbeitsplatz im Unter-
                                                          guten      Unfallversiche-   nehmen verbunden sein.
                                                          rungsschutz. Mitbestim-
                                                          mungsrecht zur Einfüh-
                                                          rung    und      bei   der
                                                          Ausgestaltung mobiler
                                                          Arbeit.

Mitarbeiterkapitalbeteili-   S. 73: Verbesserung der      ---                          S. 105: Stärkere finanzi-    S. 11: Mitarbeiterkapital-   ---                           ---
gung                         Mitarbeiterkapitalbeteili-                                elle Beteiligung von Mit-    beteiligung als Chance
                             gung am eigenen Unter-                                    arbeiter*innen an den        für den langfristigen Ver-
                             nehmen; Einsatz für eine                                  Unternehmen, zusätzlich      mögensaufbau etablie-
                             Harmonisierung der Re-                                    zu Lohn und Gehalt, kann     ren; Rahmendbedingun-
                             geln für die Mitarbeiter-                                 mehr Mitgestaltung be-       gen verbessern.
                             kapitalbeteiligung in der                                 wirken.
                             EU.

Scheinselbstständigkeit      S. 39: Scheinselbststän-     ---                          S. 108: Verhinderung von     S. 28: Reformierung der      ---                           ---
                             digkeit soll verhindert                                   Scheinselbständigkeit, in-   Rechtslage,     Prüfung
                             und gleichzeitig mehr                                     dem bei der Abgrenzung       durch unabhängige Stelle
                             Rechtssicherheit     für                                  zwischen selbständiger       statt durch die Renten-
                             Selbstständige und ihre                                   Tätigkeit und abhängiger     versicherung.
                             Auftraggeber geschaffen                                   Beschäftigung für mehr
                             werden. Insb. soll die                                    Rechts- und Planungssi-
                             personelle Ausstattung                                    cherheit gesorgt wird.
                                                                                       Wenn              der/die
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                     der Clearingstelle verbes-                                Auftragnehmer*in    an-
                     sert werden.                                              gibt, einen Arbeitneh-
                                                                               merstatus zu haben, soll
                                                                               künftig der/dieAuftrag-
                                                                               geber*in beweisen, dass
                                                                               dem nicht so ist.

Tarifverträge        S. 38: Allgemeinverbind-     S. 27: Möglichkeit verein-   S. 104: Bei der öffentli-    ---   S. 16: Tarifbindung muss     S. 45: Bekenntnis zur Mit-
                     licherklärung von Tarif-     fachen, Tarifverträge für    chen Vergabe sollen im             für alle Unternehmen         wirkung und Mitbestim-
                     verträgen, insb. zur Erhö-   allgemein verbindlich zu     Einklang mit europäi-              und Branchen gelten. Da-     mung der Beschäftigten
                     hung der Tarifgeltung in     erklären, damit sie für      schem Recht die Unter-             für muss die Verhand-        in den Betrieben und zu
                     Branchen mit geringer        alle Beschäftigten und       nehmen zum Zug kom-                lungsmacht der Gewerk-       allgemeinverbindlichen
                     Tarifbindung, soll ge-       Arbeitgeber*innen in ei-     men, die tarifgebunden             schaften gestärkt und        Tarifverträgen.
                     stärkt werden.               ner Branche gelten. Tarif-   sind oder mindestens Ta-           dafür müssen Tarifver-
                                                  verträge sollen auch wei-    riflöhne zahlen. Dafür             träge leichter für all-ge-
                                                  ter gelten, wenn Betriebe    setzen wir auf ein Bun-            meinverbindlich erklärt
                                                  aufgespalten und ausge-      destariftreuegesetz. Zu-           werden können.         Ein
                                                  lagert werden. An Tarif-     dem wollen wir es leich-           Bundestariftreuegesetz
                                                  verträgen sollen sich        ter machen, Tarifverträge          muss die Einhaltung von
                                                  möglichst viele Unterneh-    für allgemeinverbindlich           Tarifverträgen zur zwin-
                                                  men beteiligen sollen;       zu erklären, damit sie für         genden Voraussetzung
                                                  Schaffung eines Bundes-      alle in einer Branche gel-         für öffentliche Aufträge
                                                  tariftreue-gesetzes.         ten.                               machen und auch von
                                                                                                                  den beauftragten Firmen
                                                                                                                  eingesetzte     Subunter-
                                                                                                                  nehmen einschließen..

Unternehmensmitbe-   S. 38: Erhalten und Si-      S. 28: Erweiterung auf       S. 105: Paritätische Mit-    ---   S. 21: In allen privaten,    Siehe oben.
stimmung             chern.                       Unternehmen in auslän-       bestimmung soll es zu-             öffentlichen und gemein-
                                                  discher Rechtsform; Er-      künftig bereits in Unter-          wirtschaftlichen Unter-
                                                  weiterung des Geltungs-      nehmen mit mehr als                nehmen ab 500 Beschäf-
                                                  bereichs           durch     1.000 Beschäftigten ge-            tigten soll eine echte
                                                  Absenkung der Schwel-        ben und wir wollen ein             paritätische Mitbestim-
                                                  lenwerte mit dem Ziel der    Schlichtungsverfahren              mung im Aufsichtsrat
                                                  Stärkung „echter“ Pari-      einführen, wenn sich Ent-          verpflichtend eingeführt
                                                  tät.                         scheidungen besonders              werden.
                                                                               stark auf die Beschäftig-
                                                                               ten auswirken.
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Verschiedenes   S. 39: Die Schaffung von       S. 28: Gemeinsam mit         S. 17: Einführung eines      S. 27: Arbeitsmodelle wie     S. 16: Rechtsanspruch        S. 112: Es soll ein Arbeits-
                Co-Working-Spaces ge-          den Kirchen soll ein Weg     Qualifizierungs-Kurzar-      geteilte Führung („Job-       auf eine Vollzeitstelle;     gesetzbuch geschaffen
                rade im ländlichen Raum        erarbeitet werden, ihr Ar-   beitergeldes um Unter-       sharing“ und „Topsha-         verbindliche Obergren-       werden, welches die
                soll unterstützt werden.       beitsrecht dem allgemei-     nehmen zu ermöglichen,       ring“) müssen selbstver-      zen für Manager*innen-       zahlreichen Einzelgesetze
                                               nen Arbeits- und Tarif-      in Phasen der Transfor-      ständlich         werden.     und Vorstandsgehälter:       systematisch zusammen-
                S. 22: Bei der A1-Beschei-
                                               recht      sowie       der   mation ihre Beschäftig-      Außerdem soll dafür ein-      Sie dürfen nicht mehr als    führt und ergänzt und
                nigung für die Entsen-
                                               Betriebsverfassung anzu-     ten im Betrieb zu halten     getreten werden, dass         das Zwanzigfache des         damit     Klarheit     und
                dung von Arbeitnehmern
                                               gleichen.                    und nachhaltig zu qualifi-   sich     Arbeitgeberinnen     niedrigsten Gehalts im       Rechtssicherheit schafft.
                ins EU-Ausland soll sich
                                                                            zieren.                      und Arbeitgeber besser        Unternehmen betragen.
                für eine praxistaugliche                                                                                                                            S. 122: Die Finanzkon-
                                                                                                         vergegenwärtigen müs-
                Lösung eingesetzt wer-                                      S. 108: Arbeitsrecht und                                   S. 18: Beschäftigte sollen   trolle gegen Schwarzar-
                                                                                                         sen, bei gleichen Funktio-
                den, die vor Missbrauch                                     Arbeitsschutz sollen an                                    zweimal in ihrem Berufs-     beit sollbeim Personal-
                                                                                                         nen genauso viele weibli-
                schützt und gleichzeitig                                    die Onlinewelt angepasst                                   leben die Möglichkeit ha-    aufbau ge stärkt werden,
                                                                                                         che     wie     männliche
                unbürokratisch und mög-                                     werden, damit daraus                                       ben, für ein Jahr auszu-     indem u. a. die Personal-
                                                                                                         Angestellte für Weiterbil-
                lichst digital handhabbar                                   nicht neue Formen von                                      steigen     (Sabbatjahr),    gewinnung über eine
                                                                                                         dungen zu berücksichti-
                ist.                                                        Ausbeutung und Abhän-                                      verbunden mit einem          neue eigenständige zen-
                                                                                                         gen. Transparenz der
                                                                            gigkeiten entstehen. On-                                   Rückkehrrecht.               trale Organisationsein-
                S. 38: Zeitarbeit erhalten;                                                              Maßnahmen für mehr
                                                                            line getätigte oder ver-                                                                heit organisiert und die
                besonders für Geringqua-                                                                 Diversität und Talentma-      S. 19: Alle Beschäftigten
                                                                            mittelte    Arbeit   soll                                                               Ausbildung der FKS-Mit-
                lifizierte und Langzeitar-                                                               nagement in Gleichstel-       müssen zum Zwecke der
                                                                            reguliert werden.                                                                       arbeiter neu geordnet
                beitslose ist sie eine wich-                                                             lungsberichten     erhöht     Weiterbildung        einen
                                                                                                                                                                    wird.
                tige Brücke zur Arbeit.                                     S. 113: Europäische Be-      den öffentlichen Druck        Rechtsanspruch erhalten,
                                                                            triebsräte und die Mitbe-    hin zu einem Kulturwan-       ihre Arbeitszeit zeitweise
                                                                            stimmung in grenzüber-       del in Unternehmen, Wis-      zu reduzieren oder zeit-
                                                                            schreitenden Unterneh-       senschaft und Verwal-         lich begrenzt ganz aus-
                                                                            men weiter abgesichert       tung.     Statt     starrer   setzen zu können.
                                                                            werden durch gestärkte       Quoten wird für Selbst-
                                                                                                         verpflichtungen einge-        S. 20: Gleicher Lohn für
                                                                            Informationsrechte und
                                                                                                         setzt.                        gleiche Arbeit ab dem er-
                                                                            verschärfte Sanktionen.
                                                                                                                                       sten Tag muss auch für
                                                                            S. 108: Wirksames Vor-                                     Saison     -arbeiter*innen
                                                                            gehen gegen Schwarzar-                                     und aus dem Ausland
                                                                            beit und Scheinselbstän-                                   entsendete Beschäftigte
                                                                            digkeit,              ein                                  gelten. Sämtliche gesetz-
                                                                            Verbandsklagerecht der                                     lichen Ausnahmen vom
                                                                            Gewerkschaften, eine eu-                                   Sozialversicherungs-
                                                                            ropäische Sozialversiche-                                  schutz für ausländische
                                                                            rungsnummer,      höhere                                   Beschäftigte müssen ge-
                                                                            Mindeststandards für Un-                                   strichen werden.
                                                                            terkünfte von entsandten
02.09.2021
Beschäftigten, Abschaf-
fung der sozialversiche-
rungsfreien kurzfristigen
Beschäftigung, bessere
Regulierung der Vermitt-
lungsagenturen,     mehr
Kontrolle durch eine ge-
stärkte Europäische Ar-
beitsbehörde.
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