Die Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl 2021 - Ziele und Veränderungen im Arbeitsrecht
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02.09.2021 Die Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl 2021 – Ziele und Veränderungen im Arbeitsrecht Themengebiet CDU/CSU SPD Die Grünen FDP Die Linke AfD Parteiprogramm https://bit.ly/3kcddWZ https://bit.ly/3zgu1QY https://bit.ly/3lqDmQX https://bit.ly/3kbCZL0 https://bit.ly/395SwFJ https://bit.ly/3z7QPlx Arbeitszeit S. 23: Reformierung des S. 29: Schutzfunktion des S. 106: Starre Vollzeit soll S. 27: Einsatz für wö- S. 17: Die gesetzliche --- Arbeitszeitgesetzes, insb. Arbeitszeitgesetzes soll umgestaltet werden, chentliche statt täglicher Höchstarbeitszeit soll auf durch Nutzung der Spiel- erhalten bleiben; eine etwa mit Hilfe eines fle- Höchstarbeitszeit. Nie- maximal 40 Stunden pro räume, die das EU-Recht Verlängerung der tägli- xiblen Arbeitszeitkorri- mand soll weniger Pau- Woche begrenzt werden. gewährt. Anstelle der chen Arbeitszeit wird dors - insbesondere die sen machen oder mehr Ausnahmen von der täg- täglichen soll eine wö- ausgeschlossen. Sozialpartner sollen un- arbeiten als bisher, aber lich zulässigen Höchstar- chentliche Höchstarbeits- terstützt werden, flexible die Einteilung der Ar- beitszeit von 8 Stunden S. 32: Weiterentwicklung zeit gelten. Eine Abwei- Arbeitszeitmodelle zum beitszeit muss flexibler sollen stärker einge- von Langzeitkonten zu chung von der bisherigen Vorteil der Arbeit-neh- möglich sein. schränkt werden. Be- einem persönlichen Zeit- Tageshöchstarbeitszeit menden zu ermöglichen. ginn, Ende und Dauer der konto. Basis eines sol- kommt jedoch nur für Versuche, das Arbeits- täglichen Arbeitszeit so- chen Zeitkontos sollen nicht gefahrgeneigte Be- zeitgesetz zum Nachteil wie die Dauer der ge- Zeiteinzahlungen der Be- rufe in Betracht. der Arbeitnehmer*innen währten Ruhepausen sol- schäftigten sein – auf aufzuweichen, werden len jeweils am Tag der diese Weise sollen Über- abgelehnt. Die Arbeits- Arbeitsleistung aufzeich- stunden nicht verloren zeit soll künftig doku- net werden. Jedem und gehen, sondern sich in mentiert werden, so wie jeder Beschäftigten sol- ein Zeitguthaben ver- es der Europäische Ge- len mindestens sechs wandeln, das per Tarif- richtshof in seinem Urteil Wochen Urlaub zuste- vertrag oder durch den entschieden hat. hen. Staat nach dem Prinzip eines Chancenkontos aufgestockt werden kann. Befristungen S. 38: Befristete Arbeits- S. 27: Sachgrundlose Be- S. 104: Ohne sachlichen --- S. 17: Sachgrundlose Be- --- verhältnisse sollen die fristungen sollen abge- Grund sollen Arbeitsver- fristungen sollen im Teil- Ausnahme sein, die Aus- schafft und die vom Ge- träge nicht mehr befristet zeit- und Befristungsge- weitung von Kettenbefri- setz akzeptierten Gründe werden dürfen. setz ersatzlos gestrichen stungen wird abgelehnt. kritisch überprüft wer- werden und zulässige Die sachgrundlose Befri- den. Sachgründe eng be- stung soll auch weiterhin grenzt werden. Arbeit in den Unternehmen die auf Abruf soll aus dem
02.09.2021 Ausnahme bleiben und Teilzeit- und Befristungs- zwei Jahre nicht über- gesetz gestrichen wer- schreiten. den. Betr. Mitbestimmung S. 38: Schaffung der S. 29: Mehr „echte“ Mit- S. 105: Mitbestimmungs- --- S. 18: Betriebs- und Per- S. 45: Bekenntnis zur Mit- Möglichkeit von Online- bestimmungsrechte bei rechte für Betriebsräte, sonalräte sollen ein zwin- wirkung und Mitbestim- Betriebsratswahlen, der Beschäftigtensiche- Personalräte und auch gendes Mitbestimmungs- mung der Beschäftigten wenn der Wahlvorstand rung und Betriebsände- Jugend- und Ausbil- recht bei der in den Betrieben und zu diese befürwortet. rungen, beim Einsatz von dungs-vertretungen sol- Personalbemessung, Prä- allgemeinverbindlichen Leiharbeit und Werkver- len ausgebaut und mo- vention von Belastungen Tarifverträgen. trägen, beim Einsatz dernisiert werden, unter und bei wirtschaftlichen neuer Technologien und anderem wenn es um Fragen erhalten. Das soll Arbeitsweisen wie die Personalentwicklung, besonders für Betrieb- der Künstlichen Intelli- Weiterbildung, Standort- sänderungen, Stand- genz (KI), bei der Perso- verlagerungen ins Aus- ortänderungen und Ent- nalbemessung und bei land, die Stärkung von lassungen gelten. Es soll der betrieblichen Weiter- Frauen, die Förderung ein erzwingbares Mitbe- bildung. Der Kündi- von Vielfalt oder die Ver- stimmungs- und Initiativ- gungsschutz für Betriebs- besserung der Klimabi- recht für betriebliche rät*innen soll lanz im Unternehmen Aus-, Weiter- und Fortbil- ausgeweitet und eine Be- geht. dung – und bei der Neu- hinderung von Betriebs- ausrichtung der Unter- ratsarbeit stärker verfolgt nehmen geben. werden. Entgelttransparenz /- S. 79: Ziel soll es sein, ge- S. 42: Das Entgelttrans- S. 109: Entgeltgleich- S. 27: Unternehmen mit S. 16: Um gleiche Ent- --- gleichheit schlechterspezifische parenzgesetz soll so wei- heitsgesetz soll einge- mehr als 500 Beschäftig- gelte für Frauen und Lohn- und Rentenlücken terentwickelt werden, führt werden, das auch ten sollen ihren unter- Männer durchzusetzen, zu beseitigen; die Wir- dass es Unternehmen für kleine Betriebe gilt nehmensinternen Gen- muss der Auskunftsan- kung des Entgelttranspa- und Verwaltungen ver- und die Unternehmen der-Pay-Gap auswerten spruch im Entgelttrans- renz-Gesetzes soll weiter pflichtet, Löhne und Geh- verpflichtet, von sich aus und veröffentlichen. Es parenzgesetz durch ein evaluiert und, falls nötig, älter im Sinne der Ge- über die Bezahlung von sollen sowohl der durch- Verbandsklagerecht er- überarbeitet werden. schlechtergerechtigkeit Frauen und Männern und schnittliche als auch der gänzt werden. zu überprüfen und Ver- über ihre Maß-nahmen mittlere Verdienstunter- fahren festzulegen, mit zum Schließen des eige- schied und der prozen- denen Ungleichheit bei nen Pay-Gaps zu berich- tuale Anteil von Frauen der Entlohnung beseitigt ten. Dieses Gesetz muss und Männern in den je- wird, ohne dass sich Be- auch ein wirksames weiligen Gehaltsgruppen troffene selbst darum angegeben werden. kümmern müssen. Auch
02.09.2021 sollen entsprechende Re- Verbandsklagerecht ent- gelungen auf europäi- halten. scher Ebene vorangetrie- ben werden. Familie & Beruf S. 76: Instrument der S. 29: Arbeitszeiten sol- S. 106: Die Möglichkei- S. 27: Einführung eines S. 102: Es bedarf neuer --- Zeitwertkonten sollen len besser zum Leben ten aller Arbeitneh- „Partnerschutzes“ analog Arbeitszeitmodelle praktikabler gestaltet passen und Menschen mer*innen, selbst flexib- zum „Mutterschutz“: und als Familienzeitkon- mehr selbstbestimmte ler über die eigene Nach der Geburt eines ten für die Vereinbarkeit Zeit haben – etwa für Fa- Arbeitszeit zu bestimmen Kindes hat der andere El- von Familie und Beruf milie, soziales Engage- – gerade um die Verein- ternteil das Recht, zehn nutzbar gemacht wer- ment und Weiterbildung. barkeit von Familie und Arbeitstage in Partner- den. Eltern sollen ange- Beruf zu erleichtern und schutz zu gehen. sparte Zeiten einsetzen Zeit für sich selbst zu ha- S. 27: Vorständen und können, um in der Fami- ben –, sollen verbessert anderen Führungskräften lienphase ohne finanzi- werden. soll eine zeitlich be- elle Nachteile weniger zu grenzte Auszeit ermög- arbeiten. licht werdem. In Fällen wie Geburt, Elternzeit, Pflege Angehöriger oder bei eigener schwerer Er- krankung soll es möglich sein, das Mandat für ei- nen begrenzten Zeitraum ruhen zu lassen, ohne es niederzulegen. Gewerkschaften --- S. 29: Gewerkschaften siehe „Verschiedenes“ --- S. 21: Die Gewerkschaf- --- sollen ein digitales Zu- ten müssen ein umfas- gangsrecht zum „virtuel- sendes Verbandsklage- len“ Betrieb erhalten. Be- recht zur Einhaltung von schäftigte auf Tarifverträgen und ge- Plattformen sollen sich setzlichen Bestimmungen zusammenschließen kön- erhalten sowie das Recht nen, um gemeinsam zu Kollektivbe-schwer- grund-legende Bedin- den nach dem Protokoll gungen ihrer Tätigkeit der Europäischen Sozial- mit den Plattformen aus- charta. handeln können.
02.09.2021 Leiharbeit, Arbeitneh- S. 39: Personalpartner- S. 27: Leiharbeitneh- S. 103: Leiharbeiter*in- S. 28: Unnötige gesetzli- S. 16: Leiharbeit soll ver- S. 119: Leiharbeitnehmer merüberlassung & Perso- schaften sollen erleich- mer*innen sollen ab dem nen sollen vom ersten che Sondervorschriften boten werdem. Bis zum werden vergleichbaren nalpartnerschaften tert und rechtssicherer ersten Tag den gleichen Tag an den gleichen Lohn zur Zeitarbeit behindern Verbot der Leiharbeit Stammarbeitnehmern gemacht werden. So sol- Lohn erhalten wie Fest- für gleiche Arbeit bekom- die Integrationsfunktion müssen Leiharbeiter*in- hinsichtlich der Ent-loh- len sich zwei Unterneh- angestellte. men wie Stammbeschäf- der Zeitarbeit in den Ar- nen ab dem ersten Tag nung ab dem ersten Ar- men im Rahmen einer tigte – plus Flexibilitäts- beitsmarkt und führen zu die gleichen Löhne wie beitstag mindestens Kooperation freie Perso- prämie. zusätzlicher Bürokratie. Festangestellte plus eine gleichgestellt. Um dem nalkapazitäten mit Zu- Das soll geändert werden Flexibilitätszulage von 10 erhöhten Kündi-gungsri- stimmung der Betriebs- und zum Beispiel die Prozent erhalten. siko und der erwarteten räte untereinander zur Höchstüberlassungs- Flexibilität der Leiharbeit- Das Arbeitnehmerüber- Verfügung stellen. dauer aufgehoben wer- nehmer Rechnung zu tra- lassungsgesetz muss an den. gen, wird eine Flexibili- den Arbeitsplatz statt an tätsprämie eingeführt. die Person der Beschäf- tigten gebunden werden Mindestlohn --- S. 27: Erhöhung des ge- S. 103: Anhebung auf 12 --- S. 16: Der gesetzliche S. 119: Soll beibehalten setzlichen Mindestlohns EUR und Reform der Min- Mindestlohn soll auf 13 werden. auf mindestens zwölf destlohnkommission. Euro erhöht werden. Zu- Euro sowie Ausweitung schläge für Sonntags-, der Spielräume der Min- Schicht- oder Mehrarbeit destlohnkommission für sowie Sonderzahlungen künftige Erhöhungen dürfen nicht mit dem Mindestlohn verrechnet werden. Mini- & Midi-Jobs S. 38: Die Minijob-Grenze S. 28: Anhebung der S. 110: Minijobs, mit Aus- S. 28: Minijob- und Mi- S. 17: Mini- und Midijobs --- soll von 450 EUR auf 550 Midi-Job Gleitzone auf nahmen für Studierende, dijob-Grenze erhöhen sollen in sozialversiche- EUR erhöht werden. 1.600,00 EUR. Schüler*innen und Rent- und dynamisch an den rungspflichtige Arbeits- ner*innen, sollen in sozi- gesetzlichen Mindest- verhältnisse überführt alversicherungspflichtige lohn koppeln. werden. Ab dem ersten Beschäftigung überführt Euro muss für Unterneh- und Regelungen für men eine volle Pflicht zur haushaltsnahe Dienstlei- Sozialversicherung gel- stungen geschaffen wer- ten. den. Mobiles Arbeiten & S. 76: Schaffung der Vor- S. 29: Rechtsanspruch S. 106: Recht auf mobiles S. 27: Bei mobiler Arbeit S. 18: Alle Beschäftigten --- Home-Office aussetzungen für Arbeit auf mobile Arbeit einfüh- Arbeiten einführen – mit und im Homeoffice soll sollen durch ein Recht überall in Europa (gerade ren. Grundsätzlich sollen Blick auf betriebliche das Arbeitsschutzgesetz auf Homeoffice einen Teil
02.09.2021 für kleine und mittel- Beschäftigte bei einer Möglichkeiten, aber auch und nicht die Arbeitsstät- ihrer Arbeit zu Hause er- ständische Unterneh- Fünf-Tage-Woche min- mit strikten Schutzkrite- ten-verordnung gelten. ledigen können, sofern men) auf nationaler und destens 24 Tage im Jahr rien und starkem Einfluss Mobiles Arbeiten und die Art ihrer Tätigkeit das europarechtlicher Ebene. mobil oder im Homeof- der Interessenvertretun- Homeoffice soll nach nie- zulässt. Die Bedingungen Regelungen im Ar-beits-, fice arbeiten können, gen versehen. Das mobile derländischem Vorbild für Home-office müssen Sozialversicherungs- so- wenn es die Tätigkeit er- Arbeiten kann im Home- gestärkt werden. Dabei per Tarifvertrag oder per wie Steuerrecht sollen laubt. Auch im Homeof- office oder im nahe gele- muss der Arbeitgeber Betriebs- / Dienstverein- überprüft und angepasst fice müssen Arbeits- und genen Co-Working- den Antrag von Beschäf- barung geregelt werden. werden. Ruhezeiten gelten, die Space statt-finden, der tigten auf mobiles Arbei- Arbeitsschutz und die ge- Arbeitszeit soll jeden Tag Wechsel dorthin muss ten und Homeoffice prü- setzliche Unfallversiche- vollständig erfasst wer- immer freiwillig stattfin- fen und mit der oder dem rung müssen auch im den und es braucht ein den und mit einem Rück- Beschäftigten erörtern. Homeoffice uneinge- Recht auf Nichterreich- kehr-recht sowie mit aus- schränkt gelten. barkeitszeiten, auf tech- reichend Zeit an einem nische Ausstattung sowie Arbeitsplatz im Unter- guten Unfallversiche- nehmen verbunden sein. rungsschutz. Mitbestim- mungsrecht zur Einfüh- rung und bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit. Mitarbeiterkapitalbeteili- S. 73: Verbesserung der --- S. 105: Stärkere finanzi- S. 11: Mitarbeiterkapital- --- --- gung Mitarbeiterkapitalbeteili- elle Beteiligung von Mit- beteiligung als Chance gung am eigenen Unter- arbeiter*innen an den für den langfristigen Ver- nehmen; Einsatz für eine Unternehmen, zusätzlich mögensaufbau etablie- Harmonisierung der Re- zu Lohn und Gehalt, kann ren; Rahmendbedingun- geln für die Mitarbeiter- mehr Mitgestaltung be- gen verbessern. kapitalbeteiligung in der wirken. EU. Scheinselbstständigkeit S. 39: Scheinselbststän- --- S. 108: Verhinderung von S. 28: Reformierung der --- --- digkeit soll verhindert Scheinselbständigkeit, in- Rechtslage, Prüfung und gleichzeitig mehr dem bei der Abgrenzung durch unabhängige Stelle Rechtssicherheit für zwischen selbständiger statt durch die Renten- Selbstständige und ihre Tätigkeit und abhängiger versicherung. Auftraggeber geschaffen Beschäftigung für mehr werden. Insb. soll die Rechts- und Planungssi- personelle Ausstattung cherheit gesorgt wird. Wenn der/die
02.09.2021 der Clearingstelle verbes- Auftragnehmer*in an- sert werden. gibt, einen Arbeitneh- merstatus zu haben, soll künftig der/dieAuftrag- geber*in beweisen, dass dem nicht so ist. Tarifverträge S. 38: Allgemeinverbind- S. 27: Möglichkeit verein- S. 104: Bei der öffentli- --- S. 16: Tarifbindung muss S. 45: Bekenntnis zur Mit- licherklärung von Tarif- fachen, Tarifverträge für chen Vergabe sollen im für alle Unternehmen wirkung und Mitbestim- verträgen, insb. zur Erhö- allgemein verbindlich zu Einklang mit europäi- und Branchen gelten. Da- mung der Beschäftigten hung der Tarifgeltung in erklären, damit sie für schem Recht die Unter- für muss die Verhand- in den Betrieben und zu Branchen mit geringer alle Beschäftigten und nehmen zum Zug kom- lungsmacht der Gewerk- allgemeinverbindlichen Tarifbindung, soll ge- Arbeitgeber*innen in ei- men, die tarifgebunden schaften gestärkt und Tarifverträgen. stärkt werden. ner Branche gelten. Tarif- sind oder mindestens Ta- dafür müssen Tarifver- verträge sollen auch wei- riflöhne zahlen. Dafür träge leichter für all-ge- ter gelten, wenn Betriebe setzen wir auf ein Bun- meinverbindlich erklärt aufgespalten und ausge- destariftreuegesetz. Zu- werden können. Ein lagert werden. An Tarif- dem wollen wir es leich- Bundestariftreuegesetz verträgen sollen sich ter machen, Tarifverträge muss die Einhaltung von möglichst viele Unterneh- für allgemeinverbindlich Tarifverträgen zur zwin- men beteiligen sollen; zu erklären, damit sie für genden Voraussetzung Schaffung eines Bundes- alle in einer Branche gel- für öffentliche Aufträge tariftreue-gesetzes. ten. machen und auch von den beauftragten Firmen eingesetzte Subunter- nehmen einschließen.. Unternehmensmitbe- S. 38: Erhalten und Si- S. 28: Erweiterung auf S. 105: Paritätische Mit- --- S. 21: In allen privaten, Siehe oben. stimmung chern. Unternehmen in auslän- bestimmung soll es zu- öffentlichen und gemein- discher Rechtsform; Er- künftig bereits in Unter- wirtschaftlichen Unter- weiterung des Geltungs- nehmen mit mehr als nehmen ab 500 Beschäf- bereichs durch 1.000 Beschäftigten ge- tigten soll eine echte Absenkung der Schwel- ben und wir wollen ein paritätische Mitbestim- lenwerte mit dem Ziel der Schlichtungsverfahren mung im Aufsichtsrat Stärkung „echter“ Pari- einführen, wenn sich Ent- verpflichtend eingeführt tät. scheidungen besonders werden. stark auf die Beschäftig- ten auswirken.
02.09.2021 Verschiedenes S. 39: Die Schaffung von S. 28: Gemeinsam mit S. 17: Einführung eines S. 27: Arbeitsmodelle wie S. 16: Rechtsanspruch S. 112: Es soll ein Arbeits- Co-Working-Spaces ge- den Kirchen soll ein Weg Qualifizierungs-Kurzar- geteilte Führung („Job- auf eine Vollzeitstelle; gesetzbuch geschaffen rade im ländlichen Raum erarbeitet werden, ihr Ar- beitergeldes um Unter- sharing“ und „Topsha- verbindliche Obergren- werden, welches die soll unterstützt werden. beitsrecht dem allgemei- nehmen zu ermöglichen, ring“) müssen selbstver- zen für Manager*innen- zahlreichen Einzelgesetze nen Arbeits- und Tarif- in Phasen der Transfor- ständlich werden. und Vorstandsgehälter: systematisch zusammen- S. 22: Bei der A1-Beschei- recht sowie der mation ihre Beschäftig- Außerdem soll dafür ein- Sie dürfen nicht mehr als führt und ergänzt und nigung für die Entsen- Betriebsverfassung anzu- ten im Betrieb zu halten getreten werden, dass das Zwanzigfache des damit Klarheit und dung von Arbeitnehmern gleichen. und nachhaltig zu qualifi- sich Arbeitgeberinnen niedrigsten Gehalts im Rechtssicherheit schafft. ins EU-Ausland soll sich zieren. und Arbeitgeber besser Unternehmen betragen. für eine praxistaugliche S. 122: Die Finanzkon- vergegenwärtigen müs- Lösung eingesetzt wer- S. 108: Arbeitsrecht und S. 18: Beschäftigte sollen trolle gegen Schwarzar- sen, bei gleichen Funktio- den, die vor Missbrauch Arbeitsschutz sollen an zweimal in ihrem Berufs- beit sollbeim Personal- nen genauso viele weibli- schützt und gleichzeitig die Onlinewelt angepasst leben die Möglichkeit ha- aufbau ge stärkt werden, che wie männliche unbürokratisch und mög- werden, damit daraus ben, für ein Jahr auszu- indem u. a. die Personal- Angestellte für Weiterbil- lichst digital handhabbar nicht neue Formen von steigen (Sabbatjahr), gewinnung über eine dungen zu berücksichti- ist. Ausbeutung und Abhän- verbunden mit einem neue eigenständige zen- gen. Transparenz der gigkeiten entstehen. On- Rückkehrrecht. trale Organisationsein- S. 38: Zeitarbeit erhalten; Maßnahmen für mehr line getätigte oder ver- heit organisiert und die besonders für Geringqua- Diversität und Talentma- S. 19: Alle Beschäftigten mittelte Arbeit soll Ausbildung der FKS-Mit- lifizierte und Langzeitar- nagement in Gleichstel- müssen zum Zwecke der reguliert werden. arbeiter neu geordnet beitslose ist sie eine wich- lungsberichten erhöht Weiterbildung einen wird. tige Brücke zur Arbeit. S. 113: Europäische Be- den öffentlichen Druck Rechtsanspruch erhalten, triebsräte und die Mitbe- hin zu einem Kulturwan- ihre Arbeitszeit zeitweise stimmung in grenzüber- del in Unternehmen, Wis- zu reduzieren oder zeit- schreitenden Unterneh- senschaft und Verwal- lich begrenzt ganz aus- men weiter abgesichert tung. Statt starrer setzen zu können. werden durch gestärkte Quoten wird für Selbst- verpflichtungen einge- S. 20: Gleicher Lohn für Informationsrechte und setzt. gleiche Arbeit ab dem er- verschärfte Sanktionen. sten Tag muss auch für S. 108: Wirksames Vor- Saison -arbeiter*innen gehen gegen Schwarzar- und aus dem Ausland beit und Scheinselbstän- entsendete Beschäftigte digkeit, ein gelten. Sämtliche gesetz- Verbandsklagerecht der lichen Ausnahmen vom Gewerkschaften, eine eu- Sozialversicherungs- ropäische Sozialversiche- schutz für ausländische rungsnummer, höhere Beschäftigte müssen ge- Mindeststandards für Un- strichen werden. terkünfte von entsandten
02.09.2021 Beschäftigten, Abschaf- fung der sozialversiche- rungsfreien kurzfristigen Beschäftigung, bessere Regulierung der Vermitt- lungsagenturen, mehr Kontrolle durch eine ge- stärkte Europäische Ar- beitsbehörde.
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