SIA 271 Tür- und Fensterschwellen in der Praxis

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SIA 271 Tür- und Fensterschwellen in der Praxis
SIA 271 Tür- und Fensterschwellen in der Praxis
© Dominic Schär, 14.07.2012

Mittlerweile ist die neue Norm SIA 271 „Abdichtungen von Hochbauten“ seit rund fünf Jahren in Kraft.
Sie ersetzt die alte Norm SIA 271 aus dem Jahr 1986. Neben der Anpassung an aktuelle technische
und materielle Standarts besteht die wesentlichste Änderung darin dass für Schwellenanschlüsse eine
Sonderregelung eingeführt wurde. Im Übrigen geht die Norm grundsätzlich von einem Minimalgefälle
von 1,5% aus, für geringere Gefälle existiert ebenfalls eine Ausnahmeregelung mit entsprechenden
Auflagen. Hierbei muss erwähnt werden das Punkt „5.1 Abdichtung auf Dächern mit Gefälle kleiner als
1,5%“ sowie „5.2 Schwellenanschlüsse unter 60 mm Aufbordungshöhe über der Nutzschicht“ als
Sonderregelungen aufgeführt sind. Die Praxis der vergangenen Jahre zeigt jedoch auf, dass die
Ausnahmeregelung im Bau von Terrassen aller Art, weniger die Ausnahme den eher die Regel sind.
Der Wunsch von sogenannt schwellenlosen Übergängen bzw. einem homogenen Übergang zwischen
Wohnraum und Terrassenbelag, ist ein allgemeiner Wunsch der Architektur.

Bei vielen Gutachten stellt der Experte oft fest, dass diese Sonderegeln nicht vollständig umgesetzt
werden. Beim Warmdach oder beim nicht wärmegedämmten bzw. raumseitig gedämmten Dach
stossen Planung, Technik, Ausführung sowie auch Bautoleranzen an Grenzen. Ziel dieses Artikels ist
es auf neuralgische Punkte hinzuweisen um die am Bau beteiligten Planer und Unternehmer zu
sensibilisieren.
Betrachten wir als erstes die Voraussetzungen der ersten Ausnahmeregelung der SIA 271 auf
Seite 38: „5.1 Abdichtung auf Dächern mit Gefälle kleiner als 1,5%“. An dieser Stelle geht der
Verfasser lediglich auf die für Schwellenanschlüsse relevanten Vorgaben ein.
In dieser Sonderregelung finden sich grundsätzlich zwei elementare Bedingungen.

Ziff. 5.1.1 „Bei einer Unterschreitung des Minimalgefälles müssen alle nachfolgend aufgeführten
Anforderungen zwingend eingehalten werden. Bei folgenden Konstruktionen ist ein Unterschreiten des
Minimalgefälles nicht zulässig: Balkone, begehbare Dächer und Terrassen;…“

Ziff. 5.1.3 „Bei Dächern mit einem Gefälle von weniger als 1,5% sind keine Schwellenanschlüsse
zulässig, die eine kleinere Aufbordungshöhe als 60 mm über der Nutzschicht aufweisen“.

Mit diesen zwei Anforderungen ist klar definiert dass im Terrassenbereich einerseits das
Mindestgefälle von 1,5% zwingend einzuhalten ist – ist dies nicht der Fall darf kein „Schwellenloser
Übergang“ erstellt werden, sprich die Abdichtung muss 60 mm über der Nutzschicht (Gehbelag)
aufgebordet sein. Zu erwähnen gilt es, das bei Entwässerungsrinnen die Höhe der Rinne nicht als
Stauhöhe berechnet werden darf. Das Gefälle muss zudem in der Falllinie der Abdichtung im
Gebrauchszustand vorhanden sein. SIA 271 auf Seite 39 definiert die zweite Sonderregelung: „5.2
Schwellenanschlüsse unter 60 mm Aufbordungshöhe über der Nutzschicht“.

Ziff. 5.2.1 „Bei Anschlüssen an Türen und verglaste Bauteile, bei denen die Anschlusshöhe der
Abdichtung gemäss Ziffer 2.6.1.3 (60 mm über Schutz- / Nutzschicht, sprich Oberkante Gehbelag)
nicht eingehalten werden kann, müssen alle nachfolgend aufgeführten Anforderungen zwingend
eingehalten werden.

Dies sind namentlich:
    - Dampfbremse im Schwellenbereich als Bauzeitabdichtung ausführen und nicht unterläufig an
        Rahmenprofile anschliessen (5.2.2)
    - Gefälle muss vom Anschluss wegführen. Der Einbau von Entwässerungsrinnen vor den
        Schwellen ist zwingend notwendig. Einzige Ausnahme bilden Beläge mit einem offenen
        Fugenanteil über 5% sowie einer minimalen Fugenbreite von 8 mm (Holzroste und dgl.).
        Die Rinne muss zudem direkt an das sanitäre Entwässerungssystem angeschlossen werden
        oder ausserhalb des Gebäudes abgeleitet werden (z.B. Speier). (Ziff. 5.2.3)
        Die Roste müssen für Reinigungszwecke entfernt werden können. (Ziff. 5.2.4)
    - Die Wärmedämmung im Bereich der Türschwelle und der Entwässerungsrinne muss eine
        Druckfestigkeit von >350kPa bei 10% Stauchung aufweisen. Sie muss zudem dauerhaft
        rutschfest mit der Dampfbremse verbunden/befestigt sein. (Ziff. 5.2.5).
        Folgende Dämmungen erfüllen den geforderten Wert: Schaumglasplatten, Platten aus
        extrudiertem Polystyrol (XPS), Vakuum Isolations Paneelen (VIP – Vacuum Insulation Panel)
        sowie Polyurethan- (PUR) oder Polyisocyanurat- (PIR) Dämmungen welche durch spezielle
        Verfahren mit erhöhter Druckfestigkeit hergestellt werden.
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-   Die Abdichtung darf nicht hinterläufig sein und muss mindestens 50 mm Anschlusshöhe in der
       Vertikalen aufweisen. Entwässerungsöffnungen der Rahmenprofile und Türen müssen höher
       als der Abdichtungsanschluss liegen und dürfen nicht verschlossen werden.
       Bei Leibungen, Pfosten und dgl. muss die Abdichtung gemäss Ziff. 2.6.1 ausgebildet werden,
       sprich 120 mm über Oberkante Schutz- und Nutzschicht aufborden. (Ziff. 5.2.6)
   -   Die Oberkante des wasserdichten Anschlusses muss mindestens 25 mm (Freibord) über der
       Druckhöhe der Notüberläufe bzw. über der Stauhöhe der Regenwassereinläufe liegen. Die
       Druck- und Stauhöhe sind nach suissetec „Richtlinie Dachentwässerung“ zu bemessen. (Ziff.
       5.2.7)
   -   Weiter sind folgende Einflüsse und örtliche Gegebenheiten zu berücksichtigen:
       Rahmenkonstruktion von Türen, Fenstern und Wintergartenverglasungen sowie deren
       Entwässerungen; Einflüsse der Längenänderung von Metallprofilen auf die Abdichtung,
       insbesondere bei Profilstössen; Dichtigkeit der Rahmenkonstruktion im unteren Falzbereich,
       speziell im Anschluss an die vertikalen Rahmenprofile; Wasserrückstau bei Eis- und
       Schneebarrieren. (Ziff. 5.2.8)

Egal bei welchem Abdichtungssystem, ob bituminös, Kunststoffdichtungsbahnen, Kautschuk (EPDM)
oder aus Flüssigkunststoff, der Aufbordungsabschluss gemäss Ausnahmeregelung ist mit einem
Flüssigkunststoff zu erstellen. Bei Flüssigkunststoffabdichtungen, Abdichtungen aus
Polymerbitumendichtungsbahnen und Polyvinylchlorid (PVC) ist die Verbindung zu einem
Flüssigkunststoff als Aufbordungsabschluss grundsätzlich unproblematisch. Bei Abdichtungen aus
Kautschuk (EPDM) oder Thermoplastischen Polyolefinen (TPO/FPO) ist die Verbindung ebenfalls
möglich, erfordert aber entsprechende Haftvermittler oder spezielle Flüssigkunststoffprodukte sowie
eine minutiöse Vorbereitung und Ausführung der Anschlüsse. Für An- und Abschlüsse bei TPO- /
FPO- Kunststoffdichtungsbahnen sowie natürlich für alle anderen Untergründe eignen sich
Flüssigkunststoffe auf PMMA-Basis (Polymethylmethacrylat) mit entsprechender Grundierung am
besten.
Aus der Norm SIA 271 ergibt sich eine Diskrepanz bei den Mindestanschlussflächen. Die Norm geht
von 50 mm Anschlussfläche aus, diverse Hersteller gestatten diese Anschlussfläche nur auf starre
und formstabile Untergründe. Holz-Rahmenkonstruktionen mit Übergängen auf Metallprofile, meistens
aus Aluminium, gelten nach Ansicht des Verfassers nicht als formstabil aufgrund der
Ausdehnungskoeffizienten. . Diese Problematik wird später noch erläutert.

Welches sind die häufigsten Mängel- und Schadenursachen bei Schwellenanschlüssen?
Einerseits entstehen zum Teil bei der Planung, respektive der Bemessung der Einbauhöhen für die
Flachdachkonstruktion Fehler. Bautoleranzen, Überlappungen sowie die Stärken der
Dichtungsbahnen sowie Anschlussflächen werden falsch, zu gering oder gar nicht einkalkuliert. Als
Folge führt dies zu einer Verjüngung von Anschlussflächen für die Abdichtung und deren
Anschlüssen.
Weitere Probleme bilden die Übergänge bei Fenster und Türen von den horizontalen zu den vertikalen
Rahmenprofilen. Insbesondere Hebe-Schiebefenster haben konstruktionsbedingt ein erhöhtes
Schadenpotential, ebenso Materialwechsel von Holz auf Metall welche aufgrund von
unterschiedlichen Ausdehnungskoeffizienten zu Scher- und Zugkräften führt, welche auf die
Abdichtung einwirken. Fehler in der Ausführung durch unsachgemässe Arbeiten, fehlende oder
mangelhafte Untergrundvorbehandlung, sowie eine falsche Materialwahl führten in der Vergangenheit
ebenfalls zu Schäden.
Das nachfolgende Beispiel verdeutlicht ein Fall aus der Praxis.
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Abbildung 1: Rohbau: Stahlbetondecke & Montierte Hebe-Schiebetüren

Abbildung 2: maximale Einbauhöhe & Anschlussfläche 140 mm
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Abbildung 01 zeigt Schwellen von Hebe-Schiebefenstern an einem Neubau. Bei der Planung wurden
weder Dichtungsbahnstärken, noch deren Überlappungen noch Bautoleranzen berücksichtigt.
Vorgesehen war nachfolgender Schichtaufbau: Dampfbremse bituminös, vollflächig mit Heissbitumen
aufgeklebt, Wärmedämmung aus Polyurethan (PUR) Mineralvlieskaschiert, 100 mm stark, 2-lagige
Abdichtung aus Polymerbitumendichtungsbahnen, Drainage- und Trittschallschicht 10 mm stark,
Verlegeunterlage Splitt 4/8 mm, Gehbelag aus 40 mm starken Zementplatten. Der gesamte
Schichtaufbau ohne Berücksichtigung des Freibords ergab eine Schichtstärke von total 210 mm ab
roher Betondecke.

Der Baumeister war wohl innerhalb seiner Toleranz, jedoch war die Stahlbetondecke im Schnitt ca.
10-15 mm höher als veranschlagt. Der Fensterbauer der sich ebenfalls innerhalb der nach SIA
zulässigen Toleranz befand, war mit der Fenstermontage im Durchschnitt tiefer als vorgesehen.
All diese Faktoren führten zu einem Manko in der Einbauhöhe für den Flachdachunternehmer von bis
zu 65 mm. Erschwerend war die Tatsache dass sich in der vertikalen Anschlussfläche ein Übergang
von Schichtholz auf das Aluminium-Schwellenprofil befand. Die Aluminiumprofile waren an einem
Stück und wiesen eine Länge von bis zu 6 Metern auf (siehe Abbildung 02).

Auf der gesamten Überbauung waren total rund 290 Laufmeter solche Anschlüsse vorhanden.
Der Wunsch des Planers sowie der Bauherrschaft war eine möglichst grosse Glasfläche bei Fenstern
und Türen zu erreichen. Daher war die Rahmenkonstruktion oberhalb der Fenster und Türen auf das
Minimum reduziert. Eine Demontage der Fenster mit anschliessender Rahmenanpassung
(Schmälerung) war somit nicht möglich. Ein Ersatz der Fenster war nicht möglich, da der Grossteil
bereits in Produktion war. Diesen Vorgang zu stoppen wäre mit einem erheblichen finanziellen
Aufwand verbunden gewesen.

Aus statischen Gründen war es ebenfalls nicht möglich die Betondecke mittels Fräsen zu verjüngen.
Somit verblieben zwei Varianten: Der Einsatz von Vakuum-Panel Wärmedämmung (VIP) war
ebenfalls aus wirtschaftlichen Gründen nicht erstrebenswert. Die gesamte Fläche der betroffenen
Anschlüsse betrug über 900 m2 und hätte zu Mehrkosten in Höhe von rund CHF 250‘000.— geführt.
Als letzte mögliche Variante wurde eine Verjüngung der Wärmedämmung sowie der Wechsel auf
Aluminiumkaschierten Polyurethan in Betracht gezogen.

Anhand der vorhandenen Einbauhöhe sowie den festgelegten, nicht veränderbaren Schichtstärken
konnte die verbleibende Einbaustärke abgeleitet werden, diese entsprach dann der Dämmstärke von
60 mm. Die Daten wurden durch den Bauphysiker neu berechnet und es stellte sich heraus das der
Einzelbauteilnachweis nach SIA gerade noch erreicht wurde. Ebenso wurde der Gehbelag aus
Vakuum-Betonplatten mit einer Stärke von 30 mm erstellt und die Splittschicht auf ein Minimum
reduziert um weitere wichtige Millimeter Einbauhöhe zu gewinnen.
Die Dampfbremse wurde als Bauzeitabdichtung erstellt und sauber an den Holzrahmen aufgebordet.
Im Schwellenbereich wurde ein Streifen aus Schaumglasplatten verlegt und vollflächig mit dem
Untergrund verklebt.
Die Abdichtung wurde in diesem Bereich ebenfalls auf den Untergrund aufgeklebt und nur minimal, ca.
30 mm aufgebordet. Der Aufbordungsabschluss wurde mit einem PMMA-Flüssigkunststoff erstellt. Auf
Holz/Metall sowie dem Beton- und Backsteinuntergrund mussten verschiedene Haftgrundierungen
aufgetragen werden, sämtliche Hohlräume wurden mit PMMA verspachtelt und Überzähne vorgängig
weitgehend egalisiert. Die Arbeiten mussten aufgrund von minimalsten vorhandenen
Anschlussflächen minutiös und sorgfältig ausgeführt werden. Dabei wurden die Arbeitsschritte
fortwährend durch den Lieferanten begleitet und überwacht.
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Abbildung 3: Attikaterrasse mit fertig erstellter Abdichtung inkl. Schutzlage

Abbildung 4: Übergang Schwelle zu Leibungspfoste

Schlussendlich wurde mit dieser Lösung ein Kompromiss erzielt welcher die Wirtschaftlichkeit als auch
die Verhältnismässigkeit wahrte.

In der nächsten Ausgabe „Der Experte“ werden wir Ihnen ein weiteres Beispiel aufzeigen und
erläutern mit welchen Massnahmen bereits in der Planung das Risiko von Mängeln respektive
Schäden reduziert werden kann.
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SIA 271 Tür- und Fensterschwellen in der Praxis – Teil II
© Dominic Schär, 11.11.2012

Schwellenprofile bei Hebe-Schiebetüren
Die Entwässerung der Schwellenprofile bei Hebe-Schiebetüren ist teilweise nicht sauber gelöst. Aus
konstruktiven Gründen besteht bei den Übergängen zwischen horizontalen und vertikalen Profilen ein
erhöhtes Schadenspotential. Bei aussen angeschlagenen Hebe-Schiebetüren verläuft die Abdichtung
zwangsläufig entlang der Flucht der Rahmenkonstruktion der Hebe-Schiebetür. Somit kann auf der
Leibungsaussenseite der Konstruktion ein Bereich entstehen, bei die Abdichtung mit negativem
Wasserdruck beansprucht wird und diesem logischerweise nicht Stand halten kann. Schwellenprofile
und Abdeckungen müssen bei den seitlichen Enden ein Stehbord aufweisen, damit anfallendes
Wasser wieder in Richtung der Dach- resp. Abdichtungsfläche entwässert werden.

Abbildung 5: Übergang Schwelle zu vertikalen Profilen

Auf der Abbildung ist ein Übergang zwischen horizontalem Schwellenprofil und der seitlichen
Rahmenkonstruktion ersichtlich. Das Schwellenprofil hat keine Wasserführung, welche seitlich
anfallendes Wasser in Richtung der Dachfläche ableitet. Diese fehlende Ableitung führt oftmals zu
Problemen. Wasser kann seitlich an die Rückseite der Abdichtung gelangen und infiltriert die
Rahmenkonstruktion, in diesem Fall Holz. Derartige Schäden werden oft sehr spät erkannt. Sie sind
erst ersichtlich, wenn sich die Rahmenkonstruktion aufgrund fortwährender Durchfeuchtung zu
zersetzen beginnt (Fäulnis und Verrottung von Holz).
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Abbildung 6: Eckbereich mit beidseitigem Fenster-/Türanschlag

Bei Gebäudeecken mit Fensteranschlag im Gehrungsbereich der Gebäudeauskragung, fehlt oftmals
die Klebefläche für einen fachgerechten Abdichtungsanschluss.

Abbildung 7: Fertig erstellter Abdichtungsanschluss mit Flüssigkunststoff
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Seitliche Anschlussflächen bei Fenster- und Türrahmen
Gemäss SIA 271 „Abdichtungen von Hochbauten ist die Abdichtung bei Fenster- und Türpfosten auf
die Höhe gemäss Ziff. 2.6.1 zu führen. Dies bedeutet, dass die Abdichtung bei Leibungs- und
Türpfosten 120 mm über die Oberkante der Schutz- und Nutzschicht geführt werden muss.
Die Ausbildung auf diese Höhe ist in der Regel nicht problematisch, viel schwieriger ist es dabei, den
Anschluss seitlich auf die Rahmenkonstruktion mit genügend Anschlussfläche zu gestalten. Die
Leibungsprofile sind oftmals so knapp bemessen, dass lediglich ein paar Millimeter bis wenige
Zentimeter darauf angeschlossen werden kann.
Die an den Pfosten angebrachte Aussenwärmedämmung oder Fassadenkonstruktion schränkt die
vorhandene Klebefläche meist ein. Ansonsten wird der fertig erstellte Flüssigkunststoff-Abschluss
ausserhalb der Fassadenkonstruktion sichtbar.

Abbildung 8: Ungenügende Anschlussfläche für seitlichen Leibungsanschluss
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Entwässerung vor Tür- und Fensterschwellen
Die Ausnahmeregelung der SIA 271 unter Ziff. 5.2 legt fest, dass die Entwässerungsrinnen direkt in
das sanitäre Entwässerungssystem angeschlossen werden müssen.
Der Grundgedanke dieser Regelung ist völlig korrekt, jedoch kann es in der Praxis zu nicht
unerheblichen Problemen führen, wenn die Anordnung der Sanitär-Einlagemuffe zu nah an der
Fenster- resp. Türschwelle angebracht ist.

Wie schon erwähnt, ist das Hauptproblem die vertikale Anschlussfläche für die Abdichtung sowie den
Flüssigkunststoffabschluss. Wenn die Anschlussmuffe direkt vor der Schwelle angeordnet ist, muss
das Einlauftablett mit Klebefläche (Dachwassereinlauf) zusätzlich vertikal aufgekantet werden.
Dadurch wird jedoch oftmals ein sauberer An-/Abschluss des Einlaufes bei der Oberkante des
Klebeflansches (nahezu) unmöglich.
Blechklebeflächen benötigen 120 mm Anschlussfläche, wenn der Einlauf direkt an der Schwelle
angeordnet ist, muss die Klebefläche entlang der Schwelle auf 120 mm aufgekantet sein. Über der
Klebefläche kann dann mangels Höhe kein Abdichtungsanschluss erstellt werden.

Daher sehe ich es als zwingend Notwendig, dass die Dachwassereinläufe so angebracht werden,
dass der Abdichtungsanschluss in der Horizontalen Ebene erfolgen kann. In der Praxis bedeutet dies,
dass die Einlagemuffe von ausserkante Rohr bis zur Türschwelle mindestens 150 mm, jedoch eher
200 mm Abstand haben muss.
SIA 271 Tür- und Fensterschwellen in der Praxis
SIA 271 Tür- und Fensterschwellen in der Praxis – Teil III
© Dominic Schär, 11.11.2012

Welches sind die Ursachen für ungenügende Einbauhöhen bei Fenster- und Tüschwellen? Die
häufigste Fehlerquelle, ist die planerische Bestimmung der einzelnen Schichtdicken. Der Experte stellt
wiederholt fest, dass z.B. für die Dampfbremse welche in der Regel bituminös ausgeführt wird,
lediglich die Nominalstärke der Dichtungsbahn berechnet wird (3 bis 5 mm je nach Anforderung).
Aufgrund von Überlappungen und zwangsweise anfallenden sogenannten T-Stössen, können zwei bis
drei, im Einzelfall gar vier Lagen Dichtungsbahn übereinander zu liegen kommen.

Das Ganze wiederholt sich bei der Abdichtung abermals, im Falle einer bituminösen Abdichtung kann
die kumulierte Summe zwischen Dampfbremse und Abdichtung bereits eine Differenz von rund 30 mm
der Praxis, gegenüber dem zeichnerisch geplanten Schichtaufbau führen. Unter genauer Betrachtung
stellt der Experte ebenfalls fest, dass Bautoleranzen des Untergrundes und des Fensterbauers in der
Regel gar nicht berücksichtig sind.

Die Ausbildung von Gefälle im Untergrund, wie es nach SIA 271 „Abdichtungen von Hochbauten“
Ausgabe 2007 bei begehbaren und befahrbaren Belägen vorgeschrieben ist, kann bei
Nichtberücksichtigung ebenfalls zu ungewollten Niveauverschiebungen führen. Dies kann bei
kleineren Dachflächen mit dreidimensionaler Gefälleausbildung stark ins Gewicht fallen. Aufgrund der
nicht einkalkulierten Masstoleranzen können abermals 10 bis 25 mm Einbauhöhe verloren gehen,
obschon sich sämtliche Gewerke innerhalb der normativ definierten Toleranzen befinden.

In einem worst case Szenario kann also die effektiv mögliche Einbauhöhe für den ausführenden
Flachdachbauer bis zu ca. 55 mm geringer ausfallen, als dies der Architekt ursprünglich angenommen
hat. Im Zuge der Ausführung entsteht dadurch eine äusserst schwierige Situation, welche nur mit
entsprechenden Massnahmen und nicht zuletzt auch intensiven Kostenaufwendungen gelöst werden
kann.
Eine Anpassung der Schichthöhen kann im Wesentlichen nur in nachfolgend aufgeführten Schichten
realisiert werden: Der Wärmedämmstärke sowie der Wechsel auf Hochleistungsdämmstoffe, der
Unterlage des Gehbelages und der Gehbelagsstärke selbst. Doch auch hier sind Grenzen durch die
energetische Berechnung (Energienachweis), die Eigenfestigkeit des Gehbelages und der absolut
notwendigen Unterlage für den Gehbelag gesetzt.

 Die anderen beiden Alternativen bestehen darin die Fensterhöhen zu verjüngen oder den Untergrund
abzutragen. Auch diese Möglichkeiten unterliegen statischen und planerischen Grenzen. Angesichts
der potentiell anfallenden Probleme durch die zu gering bemessenen Einbauhöhen, steht es ausser
Frage, dass entsprechende Reserven bei der Planung einkalkuliert werden müssen. Sollte der
Schichtaufbau des Abdichters zu tief geraten, können problemlos entsprechende Schichten erhöht
oder angepasst werden. Zum Beispiel der Einbau einer Drainage- und/oder Trittschallschicht oder die
geringfügige Erhöhung der Unterlage des Gehbelages.

Planung von Tür- und Fensterschwellen
Als Faustregel für die Planung von Schwellenhöhen hat sich nach meiner Ansicht in der Praxis eine
Methode im Regelfall bewährt: Pro Lage Elastomerbitumen-Dichtungsbahn werden 10 mm
einkalkuliert, sprich für eine Dampfbremse 10 mm und für die zweilagige Abdichtung 20 mm.
Die Wärmedämmung wird mit der effektiven Stärke berechnet. Für z.B. die Splittunterlage bei lose
verlegten Plattenbelägen werden 40 mm berechnet. Trittschall- und Drainageschichten sowie die
Gehbeläge werden mit der Nominalen Materialstärke kalkuliert. Über der Konstruktion wird ein
Reservezuschlag von 25 mm aufgerechnet, damit können Bautoleranzen seitens der Fenster- sowie
der Unterkonstruktion in der Regel aufgenommen werden.
Durch diesen Reservezuschlag ergibt sich zusätzlich oberhalb der Abdichtung eine vertikale
Aufbordungshöhe von ca. 95 mm (Anhand Beispiel eines 30 mm Vakuum-Zementplattenbelages).
Somit lassen sich eine bituminöse Aufbordung und ein Flüssigkunststoffabschluss fachmännisch mit
der entsprechend notwendigen Abstufung erstellen.
Wichtig ist dabei, dass diese Berechnung vom höchstmöglichsten Aufbordungsabschluss-Punkt nach
unten bemessen wird. Profilierungen und Materialwechsel sind dabei im Einzelfall zu prüfen.
Abdichtungsanschluss
Problematisch sind oftmals die an der Fenster- oder Türrahmenkonstruktion vorhandenen Flächen,
welche einen sauberen Abdichtungsanschluss gewährleisten müssen. Erhöhtes Gefahrenpotential
sehe ich dabei bei Holz-Metallfensterkonstruktionen. Dies bedeutet nicht, dass Holz-Metallfenster
schlecht oder weniger gut geeignet sind, jedoch bestehen bei dieser Konstruktionsart in der Regel auf
einer kleinen Fläche die meisten Materialwechsel. Unterschiedliche Ausdehnungskoeffizienten in
Verbindung mit zum Teil sehr geringen Anschlussflächen birgt Schadenspotential.
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