Sicher unterwegs mit dem Traktor - STRASSENVERKEHRSORDNUNG UND BESTIMMUNGEN IM BEREICH ARBEITSSICHERHEIT - Südtiroler Bauernbund
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Sicher unterwegs mit dem Traktor STRASSENVERKEHRSORDNUNG UND BESTIMMUNGEN IM BEREICH ARBEITSSICHERHEIT
Impressum © 2015 Herausgeber und Verfasser: Südtiroler Bauernbund, Stabsstelle Arbeitssicherheit, K.-M.-Gamper-Str. 5, 39100 Bozen Autoren: Südtiroler Bauernbund: Josef Haller, Stephen Gallmetzer Kaufmann, Elisabeth Egger, Johannes Kasseroler Oberacher Landesprüfstelle für Fahrzeuge: Helmut Hellrigl Amt für Landmaschinen: Martin Stuppner Arbeitsinspektorat: Andreas Christoph Polizeikommando Eppan: Christian Carli Bilder und Druck: www.effekt.it, Neumarkt Das Buch beruht auf Informationen, die bis Mitte November 2015 vorlagen. Mit freundlicher Unterstützung: Unfallinstitut INAIL-Landesdirektion Bozen November 2015
Vorwort Südtirol hat sich in den es für unsere Bauern schwierig geworden, sich letzten Jahrzehnten land- einen klaren Überblick über neue Gesetze und wirtschaftlich sehr stark Richtlinien bzw. neue Tipps zur Verbesserung entwickelt. Mittlerweile ihrer Geräte und Maschinen zu verschaffen. sind über 30.000 Traktoren Der Südtiroler Bauernbund hat es sich somit immatrikuliert. Dadurch, zur Aufgabe gemacht, eine Broschüre zu ent- dass Südtirol ein Bergge- werfen, welche den Bauern und deren Mitar- biet mit steilen Böden zur Bewirtschaftung ist, beitern ein klares Bild der wichtigsten Bestim- entstehen oft große Schwierigkeiten, welche mungen vermittelt und eine Optimierung der den Bauern und den Arbeitsgeräten einiges Arbeitssicherheit auf Land und Straße aufzeigt. abverlangen. Jedoch hat sich in den letzten Diese Broschüre soll nicht nur dem einzelnen Jahren sehr viel an Ausrüstung und Bestimmun- Bauern dienen, sondern auch Familienange- gen bei Traktoren verändert, welche die Arbeit hörigen und Arbeitnehmern. auf dem Land erleichtern sollen. Trotzdem ist Leo Tiefenthaler Landesobmann Mit der Herausgabe dieser Durch die in den letzten Jahren immer wieder Broschüre beabsichtigt der aufgeschobenen Bestimmungen über Gesetze Südtiroler Bauernbund eine ist ein Durcheinander entstanden. Diese Bro- Hilfestellung im Umgang schüre verschafft nicht nur einen Überblick mit Traktoren zusammen- über landwirtschaftliche Fahrzeuge und Ar- hängend mit Arbeitssicher- beitssicherheit, sondern liefert auch Einblicke heit. Im Vordergrund stehen die Themen Stra- in die derzeitigen Gesetzeslagen und zukünf- ßenverkehrsordnung und Arbeitssicherheit. tigen Bestimmungen. Diese Broschüre legt Wert auf eine vereinfachte Darlegung aller Bestimmungen und der Besei- tigung von Gefahren bei Traktoren. Dr. Robert Pfeifer Direktor des Unfallinstituts INAIL Landesdirektion Bozen
I N H A L T Einleitung 7 Teil 1 Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Allgemeinen 8 Landwirtschaftliche Fahrzeuge 8 Traktoren 8 Teil 2 Traktoren und Straßenverkehrsordnung 10 Führerschein 10 Personentransport 11 Auf Traktoren 11 Auf Anhängern 11 Geschwindigkeit 12 Gewichts- und Ausmaßbeschränkungen 13 Außerordentliche landwirtschaftliche Traktoren 13 Außerordentlicher Transport auf landwirtschaftlichen Traktoren 13 Vorschriften 14 Mitzuführende Dokumente 15 Hauptuntersuchung 16 Sinn und Zweck 16 Periodizität 16 Gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung 18 Gesetzlich vorgeschriebene Beleuchtung 19 Versicherung 21 Was muss versichert werden? 21 Welche Schäden werden gedeckt? 21 Getragene/teilweise getragene Geräte 22 Traktoren, welche vor dem 06.05.1997 zugelassen wurden 22 Traktoren, welche nach dem 06.05.1997 zugelassen wurden 23 Ladungssicherung25 Gegengewichte 25 Besondere Transporte 27 Gefährliche Güter 27 Treibstoff 27 Anhängevorrichtung 28 Zugfähigkeit 29 Alkohol am Steuer 30 Überblick Verwaltungsstrafen 31
Teil 3 Traktoren und Arbeitssicherheit 33 Allgemein 33 Aus- und Weiterbildung 34 Erstausbildung35 Weiterbildung 36 Befähigungsnachweis zum Einsatz bestimmter Arbeitsmittel 37 Sicherheitsbestimmungen 39 Überrollbügel / Sicherheitskabine 39 Sicherheitsgurt 39 Sitze 40 Nachrüsten alter Traktoren 40 Gefahren und Persönliche Schutzausrüstung 41 Umkippen im Gelände 41 Lärm & Gehörschutzmittel 42 Vibrationen 43 Sonnenstrahlung & Augenschutz 43 Toter Winkel 43 Kopfschutz 44 Hand- und Hautschutz 44 Atemschutz 44 Sicherheitsschuhe 44 Erste Hilfe 45 Allgemein45 Ausbildungen 45 Traktoren 46 Richtiges Verhalten bei einem Unfall 46 Erste Hilfe Koffer & Verbandskasten 50 Sicherheitsbeschilderung 52 Verbotsschilder52 Brandschutzschilder 53 Notfallbeschilderung 54 Gebotsschilder 55 Warnschilder 56 Fragen und Antworten 57
Einleitung Groß. Kraftvoll. Leistungsstark. Der Traktor ist der hat schon einen großen Vorteil. heutzutage das wichtigste und meistgenutzte Doch auch über die Regeln und Richtlinien Fahrzeug in der Landwirtschaft. Durch neue auf der Straße sollte man Einiges wissen, um Ideen und Veränderungen hat er sich zu einem sich weder Strafen einzuholen, noch Unfälle hilfreichen und zähen Fahrzeug entwickelt. zu verursachen. Er ist in fast jedem Gelände einsetzbar, kann Zurzeit sind in Südtirol mehr als 30.000 Trak- schwere Lasten ziehen/tragen und nimmt den toren immatrikuliert, und jedes Jahr werden Bauern so die schwerste Arbeit ab. neue Zulassungen ausgestellt. Pro Jahr kom- Jedoch haben erst viele Unfälle und technische men etwa 2% der Gesamtanzahl dazu, das sind Neuerungen dazu geführt, dass die Sicherheit ungefähr 600 neue Traktoren. am Traktor immer weiter verbessert wurde und dieser sich im Laufe der Jahre zu einem landwirtschaftlichen Universalgerät verwan- delt hat. Mangelhafte Erfahrung und geringe Kenntnis über die Gefahren können aber auch heute noch zu einem Unfall führen. Um sicheres Fah- ren zu gewährleisten, bedarf es also viel Erfah- rung und Wissen. Wer sich nun gut mit seinem Traktor und der Arbeitssicherheit auskennt, 7
Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Allgemeinen In dieser Broschüre sprechen wir aus- Landwirtschaftliche schließlich von Traktoren. Hebebühnen/ Fahrzeuge Obsterntemaschinen werden in dieser Landwirtschaftliche Fahrzeuge sind Solche, Broschüre nicht behandelt. welche mit Reifen oder Raupen ausgestattet und für landwirtschaftliche oder forstwirt- schaftliche Zwecke bestimmt sind. Sie dürfen am Straßenverkehr teilnehmen. Sie dürfen sich Traktoren zwischen Kulturgrund und Hof bewegen und Landwirtschaftliche Traktoren sind Fahrzeuge dienen zur Beförderung von landwirtschaftli- mit mindestens 2 Achsen, welche mit Reifen chen Erzeugnissen und in der Landwirtschaft oder Raupen ausgestattet und zum Ziehen, eingesetzten Mittel & Substanzen. Außerdem Schieben, Tragen oder Betätigen von Zusatz- können diese Fahrzeuge bei Arbeiten zur Er- geräten für landwirtschaftliche Tätigkeiten haltung und zum Schutz der Landschaft ein- bestimmt sind. Sie sind in der Lage schwere gesetzt werden. Ladungen zu transportieren und können mit Sitzplätzen für den Personentransport aus- gestattet sein. 8 Traktoren im Allgemeinen
Landwirtschaftliche Fahrzeuge werden unterteilt in „selbstfahrende landwirtschaftliche Fahrzeuge“ und „gezogene landwirtschaftliche Fahrzeuge“. SELBSTFAHRENDE 1 LANDWIRTSCHAFTLICHER TRAKTOR LANDWIRTSCHAFTLICHE (mit oder ohne Ladefläche): Auch zum Ziehen anderer Fahrzeuge FAHRZEUGE bestimmte Fahrzeuge, mit zwei oder mehr Achsen, welche mit getragenen oder teilge- tragenen Ausrüstungen (Aufbau-/Anbauge- räte am Dreipunkt), die Teil des Fahrzeuges bilden, ausgestattet sein können (Traktor, ARBEITSMASCHINE MIT Transporter, Mähtrac usw.). ZWEI UND MEHR ACHSEN Fahrzeuge mit eigenem Antrieb und für bestimmte Arbeiten in der Landwirtschaft; sie können eine ARBEITSMASCHINE MIT EINER ACHSE Arbeitsmaschine ziehen (Mähdre- Fahrzeuge mit eigenem Lenkersitz, die vom scher, Feldhäcksler). Fahrer vom Boden aus gelenkt werden können; sie dürfen die 0,7 t, einschließlich des Lenkers, nicht überschreiten (Mähmaschine, Motorfräse usw.). GEZOGENE 2 ARBEITSMASCHINEN LANDWIRTSCHAFTLICHE Fahrzeuge für bestimmte Arbeiten in der Landwirtschaft, welche von selbstfahrenden FAHRZEUGE landwirtschaftlichen Fahrzeugen gezogen werden können, mit Ausnahme von einachsi- gen Arbeitsmaschinen (Motorpflug). ANHÄNGER Für den Transport von Lasten bestimmte Fahrzeuge, welche von landwirtschaftlichen Traktoren Wenn ein landwirtschaftliches Fahrzeug bzw. ein gezogen werden; bis zu 1,5 t. sind Transportgegenstand die vorgegebenen Maße in sie integrierter Teil der Zugma- Umfang und Gewicht überschreiten, so spricht schine (wenn sie unter 4 Metern man von außerordentlichen landwirtschaftlichen Länge und 2 Metern Breite sind). Fahrzeugen/außerordentlichem Transport. Traktoren im Allgemeinen 9
Traktoren und Straßenverkehrsordnung Führerschein Zum Lenken von Traktoren (ausgenommen Person, außer dem Lenker, transportieren für die selbstfahrenden Einachser) sieht die ›› Kat. A: wie oben, aber auch mit Fahrgästen Straßenverkehrsordnung folgende Führer- ›› Kat. B: für alle landwirtschaftlichen Fahr- scheine vor: zeuge ›› Kat. C: für die außerordentlichen, nicht ›› Kat. A1: für landwirtschaftliche Maschi- landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen nen und deren Komplexe, welche die Ge- wichts- und Umfangbeschränkungen für die Motorräder nicht überschreiten (Breite Achtung: = 1,60 m; Länge = 4,00 m; Höhe = 2,50 m; Sollten Sie in einem Grenzgebiet arbeiten, Gesamtgewicht = 2,5 t), die Geschwindigkeit informieren Sie sich über die gesetzlichen von maximal 40 km/h erreichen und keine Bestimmungen des Nachbarlandes. Wer nur diesen landwirtschaftlichen Führerschein besitzt, dem wird im Zuge der nächsten Erneuerung der neue Führerschein ausgestellt. 10 Traktoren und Straßenverkehrsordnung
Personentransport AUF TRAKTOREN AUF ANHÄNGERN Traktoren (ausgenommen die einachsigen Der landwirtschaftliche Anhänger muss ei- Fahrzeuge) können andere Personen, welche gens für den Personentransport zugelassen bei der Arbeit mithelfen oder transportierte werden, wobei folgende Bestimmungen zu Tiere begleiten, befördern, wenn: beachten sind: ›› nicht mehr als drei Personen, einschließlich ›› mindestens zwei Achsen des Lenkers, aufsitzen ›› nicht mehr als 20 Personen ›› die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges ›› nicht Überschreitung des Ladegewichtes nicht über 30 km/h liegt (70 kg + 10 kg Ausrüstung pro Person) ›› die für den Personentransport angebrach- ›› elastische Stoßdämpfer ten Sitze den vorgeschriebenen Richtlinien ›› eigenes Bremssystem entsprechen1 ›› Sitze mit Rücklehnen; (30 cm Höhe) und ›› die Anzahl der Sitze im Fahrzeugschein Armlehnen (Höhe 20 cm) eingetragen sind ›› Seitenschutz (Höhe 90 cm) und mobile Leiter (für das Ein- und Aussteigen) ›› der Mischtransport (Güter – Personen) ist nie zulässig 1 Art. 7, D.P.R. 212/81 Traktoren und Straßenverkehrsordnung 11
Geschwindigkeit Die zugelassene Geschwindigkeit für Traktoren ist: 40 km/h 15 km/h FÜR TRAKTOREN 30 km/h MIT GUMMIBEREIFUNG FÜR TRAKTOREN MIT RAUPEN WENN PERSONEN TRANSPORTIERT WERDEN Die zugelassene Geschwindigkeit muss mit einem rückstrahlenden Aufkleber (Durchmesser 20 cm) auf der Zugmaschine und auf dem Anhänger angebracht werden. Für landwirtschaftliche Fahrzeuge generell gilt, dass sie bei Straßenabschnitten, wo ein Überholmanöver nicht zulässig ist, nach Möglichkeit ausweichen und die dahinter fahrenden Fahrzeuge vorbeilassen müssen. 2 2 Art. 148 St.V.O. 12 Traktoren und Straßenverkehrsordnung
Gewichts- und Ausmaß- beschränkungen Landwirtschaftliche Fahrzeuge, mit denen auf öffentlichen Straßen gefahren wird, dürfen die folgenden Ausmaße nicht überschreiten: ›› Höhe: 4 m ›› Breite: 2,55 m ›› Länge: 12 m ›› Länge mit Anhänger: 16,50 m ›› Länge bei Fahrzeugkomplexen: 18,75 m ›› außerordentliches landwirtschaftliches Fahrzeug: von 2,55 m bis 3,20 m Breite ›› außerordentliches landwirtschaftliches Fahrzeug mit technischer Eskorte: über 3,20 m Breite AUSSERORDENTLICHE LANDWIRTSCHAFTLICHE TRAKTOREN Außerordentliche landwirtschaftliche Trakto- Gewicht ren sind entweder Fahrzeuge, welche aufgrund Der außerordentliche Transport ist nur mit ihrer benötigten Funktion die vom Gesetz einer Ausnahme möglich: Landwirtschaftli- vorgesehenen Werte in Umfang oder Gewicht che Arbeitsmaschinen ohne eigene Fortbewe- überschreiten, oder Traktoren, welche mit gungsmöglichkeit, welche außerordentliche selbst- oder teil-getragener Ausrüstung ausge- Abmessungen haben und auf landwirtschaft- stattet sind, die die vom Gesetz vorgesehenen lichen Anhängern mit mindestens zwei Achsen Werte in Umfang oder Gewicht überschreiten. geladen werden, dürfen unter der Voraus- setzung transportiert werden, dass das im AUSSERORDENTLICHER TRANSPORT Fahrzeugschein aufgelistete Höchstgewicht AUF LANDWIRTSCHAFTLICHEN des Anhängers nicht überschritten wird. TRAKTOREN Umfang Genehmigung Eine Ladung, die die vorgegebenen Maße im Eine Genehmigung ist für das Befahren von Umfang überschreitet, darf nie von einem öffentlichen Straßen mit außergewöhnlichen Traktor gezogen werden. Die Überhänge der landwirtschaftlichen Fahrzeugen immer nötig Ladung dürfen maximal 3/10 der Gesamtlänge (auch nur zur Überquerung derselben) und wird des Konvois betragen. Dabei darf der Konvoi, von der Autonomen Provinz Bozen – Amt für samt Ladung, die Gesamtlänge von 16,50 m Transportwesen (Landhaus 3a, Silvius-Magna- nicht überschreiten. go-Platz 4, 39100 Bozen; http://www.provinz. bz.it/mobilitaet/) ausgestellt. Traktoren und Straßenverkehrsordnung 13
Vorschriften ›› Polizeieskorte: ist niemals vorgeschrieben ›› Technische Eskorte: ist nur dann vorgeschrieben, wenn das Fahrzeug die Breite von 3,20 m überschreitet (vor und hinter dem Fahrzeug im Abstand von mindestens 75 Metern bis ma- ximal 150 Meter – ausgestattet mit gelbem Blinklicht) Kennzeichnungen a. b. c. Rückstrahlende Erkennungs- Erkennungstafeln, welche ge- Gelbes oder oranges tafel (50 cm x 50 cm große, tragene und teils-getragene Blinklicht weiß-rot gestreifte Tafel) – Ausrüstung kennzeichnen ist an der Rückseite des Fahrzeuges anzubringen 14 Traktoren und Straßenverkehrsordnung
Mitzuführende Dokumente Modalitäten für die Ausstellung der Fahrzeug- papiere: Traktoren müssen, ebenso wie PKWs, wenn sie am Straßenverkehr teilnehmen, mit spe- Die Fahrzeugpapiere werden von den Ämtern zifischen Dokumenten für den Verkehr ausge- der Provinz, wo der Betrieb seinen Sitz hat, stattet sein, welche bestehen aus: ausgestellt (diese territoriale Gebundenheit gilt nur mehr für die landwirtschaftlichen Fahrzeugschein und Kennzeichen (Zulassung) für: Maschinen). Die Zulassung wird nur auf jene Personen ausgestellt, die erklären, dass sie ›› landwirtschaftliche Traktoren Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes ›› zwei- oder mehrachsige selbstfahrende sind und/oder öffentliche Körperschaften, landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen Konsortien, Verleihfirmen und Inhaber von Be- ›› landwirtschaftliche Anhänger mit einem trieben mit landwirtschaftlich mechanischen Gesamtgewicht von über 1,5 t Arbeiten für Dritte. Technischer Befähigungsnachweis für den Mit jedem ausgestellten Fahrzeugschein wer- Verkehr für: den immer folgende Daten verbunden: ›› einachsige selbstfahrende landwirtschaft- ›› ein Kennzeichen liche Arbeitsmaschinen ›› die Identifizierungsnummer (Fahrgestell- ›› gezogene landwirtschaftliche Arbeitsma- nummer) des Fahrzeuges schinen (außer Pflüge, Eggen und Säma- ›› die Daten des Eigentümers des Fahrzeuges schinen) ›› die technischen Daten und Charakteristi- ›› landwirtschaftliche Anhänger mit einem ken des Fahrzeuges Gesamtgewicht unter 1,5 t ›› eventuelle zusätzliche technische Anmer- kungen Der technische Befähigungsnachweis (Certifi- cato di Idoneita tecnica alla circolazione) muss die Fahrzeugidentifizierungsnummer und die Wenn ein technischer Anhang (allegato tecnico) vom Fahrzeugschein vorgese- Zulassungsnummer (wenn vorgeschrieben) hen ist, muss dieser immer mitgeführt enthalten, sowie die technischen Eigenschaf- ten der Maschine anführen. werden. Im Fahrzeugschein müssen zudem die Daten des Eigentümers und das Kennzeichen einge- tragen sein. Für Fahrzeuge, welche vor dem 06.05.1997 bereits im Umlauf und für die keine Fahr- zeugpapiere vorgesehen waren, genügt eine Eigenerklärung des Eigentümers (vom Trans- portministerium eigens vorgesehene Eigen- erklärung). Traktoren und Straßenverkehrsordnung 15
Hauptuntersuchung SINN UND ZWECK der landwirtschaftlichen Mit der Hauptuntersuchung soll geprüft wer- Maschinen - Traktoren den, ob die landwirtschaftlichen Maschinen funktionstüchtig sind und die Mindestanfor- Der Gesetzgeber sieht eine Hauptuntersuchung derungen an die Verkehrstauglichkeit noch (Revision) für landwirtschaftliche Maschinen erfüllen. Um die Sicherheit zu gewährleisten, vor, darunter auch für landwirtschaftliche müssen u.a. alle landwirtschaftlichen Trakto- Traktoren. Diese dient zur Schaffung eines ren auf Mängel und nicht ausreichende Sicher- angemessenen Sicherheitsniveaus beim Ar- heitsvorrichtungen untersucht werden. Ziel ist beitseinsatz und auf der Straße. die Vermeidung von Unfällen durch Defekte am Mehrmals ist die notwendige Durchführungs- Traktor und die damit zusammenhängende Ver- bestimmung aufgeschoben worden. Nun wurde besserung der Verkehrs- und Arbeitssicherheit. diese aber erlassen und tritt stufenweise in Kraft. Die Bestimmung wird zuerst für ältere PERIODIZITÄT Traktoren greifen und später auf alle anderen Die Hauptuntersuchung der landwirtschaft- Traktoren ausgedehnt. lichen Traktoren wird stufenweise eingeführt und hängt mit dem Erstzulassungsjahr zusam- men. Danach müssen die Traktoren alle 5 Jahre untersucht werden. Ertzulassungsjahr des Fälligkeit der ersten Hauptuntersuchung landwirtschaftlichen Traktors Innerhalb 31.12.1973 31.12.2017 Vom 01.01.1974 bis 31.12.1990 31.12.2018 Vom 01.01.1991 bis 31.12.2010 31.12.2020 Vom 01.01.2011 bis 31.12.2015 31.12.2021 Innerhalb Monatsende des 5. Jahres Nach dem 01.01.2016 ab Erstzulassung 16 Traktoren und Straßenverkehrsordnung
Mit weiteren Dekrete werden die Modalitäten zur Durchführung der Hauptuntersuchung be- schlossen; u.a. wer die Hauptuntersuchung durchführen kann und mit welchen Voraussetzungen, Kosten, genauer Gegenstand der Untersuchung. Künftig werden auch weitere landwirtschaftliche Maschinen und Arbeitsmaschinen von der Hauptuntersuchung betroffen sein. Dies sind: Landwirtschaftliche Maschinen Beginn der Hauptuntersuchung landwirtschaftliche Arbeitsma- schinen mit zwei oder mehreren Achsen (z.B. Mähdrescher) landwirtschaftliche Anhänger 31.12.2017 (Gesamtgewicht über 1,5 t oder unter 1,5 t, und über 4 m lang und 2 m breit sind) Arbeitsmaschinen Beginn der Hauptuntersuchung Maschinen zur Errichtung und Instandhaltung von Gebäuden (z.B. Bagger) Schneeräumfahrzeuge, Schnee- pflege oder Hilfsfahrzeuge wie 31.12.2018 Streufahrzeuge und ähnliche Flurförderzeuge: Fahrzeuge zur Handhabung von Sachen (z.B. Gabelstapler) Mit weiteren Dekreten werden die genauen Durchführungsmodalitäten der Hauptuntersuchung der landwirtschaftlichen Maschinen und Arbeitsmaschinen – u.a. auch die genauen Termine – erlassen. Traktoren und Straßenverkehrsordnung 17
Gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung Selbstfahrende Selbstfahrende Gezogene Fahrzeuge mit zwei Fahrzeuge mit landwirtschaftli- & mehr Achsen einer Achse che Fahrzeuge Beleuchtung Bremsvorrichtung wenn das Gewicht über der bei Gewicht über 0,3 t ungebremsten Anhänge- last der Zugmaschine liegt Schalldämpfer Akustisches Signal Rückspiegel Anhängevorrichtung Schutz der gefährlichen Teile Überrollbügel / Kabine Blockierung der Kommandosysteme 18 Traktoren und Straßenverkehrsordnung
Gesetzlich vorgeschriebene Beleuchtung Gezogene Traktoren landwirtschaftliche Fahrzeuge Positionslichter Vorderseite weiß leuchtend Positionslichter Rückseite rot leuchtend rot leuchtend Rückstrahler Vorderseite weiß Rückstrahler Rückseite rot rot Abblendlichter Vorderseite gelb oder weiß leuchtend Blinker gelb leuchtend gelb leuchtend Bremslichter rot leuchtend rot leuchtend Begrenzungslichter rot leuchtend, hinten vorne weiß, hinten rot nur für außerordentliche landw. Fahrzeuge Kennzeichenlicht weiß leuchtend Gezogene landwirtschaftliche Fahrzeuge müssen mit der vorgeschriebenen Beleuchtung ausgestattet sein, wenn sie mit ihrem Umriss die Beleuchtung der Zugmaschine abdecken. Auch außerhalb von Ortschaften, müssen alle landwirtschaftlichen Fahrzeuge das Abblendlicht eingeschalten haben. Traktoren und Straßenverkehrsordnung 19
RUNDUMLICHT Selbstfahrende landwirtschaftliche Fahrzeuge mit getragener oder teils-getragener Ausrüstung müssen mit einem gelb- oder orangen Rundumlicht ausgestattet sein. Dieses muss am höchsten Punkt des Traktors montiert werden, typengenehmigt sein und immer in Funktion bleiben. BEREIFUNG Die Reifen müssen jenen laut Fahrzeugschein entsprechen, dürfen nicht mit Wasser gefüllt sein und müssen in der vorgeschriebenen Laufrichtung montiert werden Eine Bereifung, welche nicht im Fahrzeugschein aufscheint, kann auch nachträglich eingetragen werden. Dafür muss vom jeweiligen Fahrzeughersteller eine Unbedenklichkeitserklärung ausgestellt werden. Die technische Abnahme muss von der Landesprüfstelle für Fahrzeuge (Motorisierung) gemacht werden. Anschließend werde die neuen Daten im Fahrzeugschein eingetragen. SPIEGEL Auf dem Traktor muss mindestens ein Spiegel auf der linken Seite montiert sein. WARNWESTE & WARNDREIECK Die Warnweste muss im Straßenverkehr allgemein in gefährlichen Situationen außerhalb der Ortschaften sowie auch auf den Pannenstreifen und Ausweichstellen beim Absteigen vom Traktor und beim Aufenthalt auf der Straße benutzt werden. Auch das Warndreieck muss beim Fahren auf der Straße mitgeführt werden, um Hindernisse oder Gefahren zu signalisieren. 20 Traktoren und Straßenverkehrsordnung
Versicherung WAS MUSS VERSICHERT WERDEN? ›› Die Haftpflichtversicherung für das stati- ›› Haftpflichtversicherung für jedes motori- sche Risiko kommt für Schäden auf, welche sierte Fahrzeug, das ein Kennzeichen und vom Anhänger verursacht werden, wenn einen Fahrzeugschein besitzt (Traktoren, dieser nicht an der Zugmaschine angehängt Transporter, Mähtracs usw.). ist oder sich verselbstständigt. ›› Haftpflichtversicherung für das statische ›› Der Verischerungsabschnitt muss nicht Risiko für alle Anhänger mit Kennzeichen mehr mitgeführt und ersichtlich am Fahr- und Fahrzeugschein, wenn diese ohne Zug- zeug angebracht werden. Im Ausland muss maschine auf öffentlichen Grund abgestellt die Einzahlungsbestätigung mitgeführt werden. werden. WELCHE SCHÄDEN WERDEN GEDECKT? ›› Die Haftpflichtversicherung der Zugma- Der Südtiroler Bauernbund empfiehlt schinen deckt alle Schäden, die direkt von die kostenlose und unverbindliche der Maschine, die im Straßenverkehr zirku- Versicherungsberatung, welche in den liert, Dritten zugefügt wird. Nicht gedeckt einzelnen Bezirken angeboten wird, in sind in der Regel allerdings Schäden, die im Anspruch zu nehmen. Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit verursacht werden. Solche Schäden deckt in den meisten Fällen die Haftpflichtver- sicherung des Betriebes ab. Traktoren und Straßenverkehrsordnung 21
Getragene/teilweise getragene Geräte TRAKTOREN, WELCHE VOR DEM 06.05.1997 ZUGELASSEN WURDEN KENNZEICHNUNG: ›› Die Gesamtlänge des Komplexes darf nicht ›› Das Übertragungsgewicht auf der Fahrach- das Doppelte der Länge des Traktors über- se darf nicht unter 20 % des Gesamtge- schreiten. wichts des Traktors liegen. ›› Die Ausrüstungen müssen in jede Richtung ›› Der hintere Überhang darf nicht mehr als hin blockiert werden. 100 % der Traktorlänge (ohne Ballast) be- ›› Während der Fahrt muss das gelb blinken- tragen. de Licht eingeschaltet sein (Rundumlicht). ›› Das Gesamtgewicht der Ausrüstung darf nicht über 30 % des Leergewichtes des Traktors überschreiten. max. 2L L 22 Traktoren und Straßenverkehrsordnung
TRAKTOREN, WELCHE NACH DEM 06.05.1997 ZUGELASSEN WURDEN KENNZEICHNUNG: ›› Die Geräte müssen auf alle Seiten hin ›› Das Gewicht auf der Lenkachse darf nicht blockiert werden. unter 20 % des Gesamtgewichts des Fahr- ›› Sichtbarmachung der Hindernisse mit gelb- zeuges samt Ausrüstung liegen. rot gestreiften Tafeln. ›› Das Gesamtgewicht des Fahrzeuges samt ›› Während der Fahrt muss das gelb blinkende Ausrüstung darf das zulässige Höchstge- Licht eingeschaltet sein. wicht nicht überschreiten. max. 2L L max. 12.00 m max. 0,6 L max. 0,9 L Konfiguration A Konfiguration B1 Konfiguration B2 Fig. 3B Fig. 3A Fig. 2B Fig. 2A Fig. 1 Fig. 2A Fig. 2B Fig. 3A Fig. 3B Fig. 1 Fig. 2A Fig. 2B Fig. 3A Fig. 3B 282 282 423 564 564 564 423 282 282 TOLERANZ: Breite der Streifen +/- 2,5 mm, Neigung der Streifen +/- 5° - andere Quoten +/- 2,5 mm Traktoren und Straßenverkehrsordnung 23
RAHMENBEDINGUNGEN: ›› Der vordere Überhang darf nicht mehr als 60 % der Traktorlänge (ohne Ballast) betragen. ›› Der hintere Überhang darf nicht mehr als 90 % der Traktorlänge (ohne Ballast) betragen. ›› Die Gesamtlänge, samt Geräte, darf nicht das doppelte der Länge, des im Fahrzeugscheines eingetragenen Länge betragen. ›› Die seitlichen Überhänge dürfen nicht über 1,60 m betragen und in jedem Fall darf die Ge- samtbreite nicht über 2,55 m betragen. ›› Die Aufhängung der Ausrüstungen ist auch bei anderen landwirtschaftlichen Fahrzeugen möglich, wenn die oben angeführten Bestimmungen bezüglich der Sichtbarmachung der Hindernisse und der Blockierung eingehalten werden, und zwar bei: - selbstfahrenden landwirtschaftlichen Fahrzeugen, bei denen das auf den Achsen liegende Gewicht nicht über 20 % des Gesamtgewichts des Komplexes Traktor-Ausrüstung ausmacht - einachsigen landwirtschaftlichen Anhängern, bei welchen genügend Gewicht auf der Anhängevorrichtung lastet ›› Auf keinen Fall darf das Lastgewicht die höchstzulässige Achslast bzw. das Grenzgewicht der Gummibereifung überschreiten. max. 2,55 m max. 1,6 m max = 2L L max. 0,6 L max. 0,9 L 24 Traktoren und Straßenverkehrsordnung
Ladungssicherung Die Ladung eines Fahrzeuges muss so ange- Wichtig: Höchstabmessungen und zugelasse- bracht werden, dass: nes Gesamtgewicht dürfen nicht überschritten werden. (siehe „Gewichts- und Ausmaßbe- ›› ein Herabfallen oder Auslaufen verhindert schränkungen“ S.13) wird ›› weder die Sicht des Fahrers beeinträchtigt, noch seine Bewegungsfreiheit am Steuer eingeschränkt wird ›› die Stabilität des Fahrzeugs nicht gefähr- det ist ›› weder die Beleuchtungs- und Lichtsignal- vorrichtungen, noch das Kennzeichen oder die Handzeichen verdeckt werden Gegengewichte Der Traktor ist ein Fahrzeug, welches zum Ziehen und Tragen von Geräten bestimmt ist. Werden schwere Maschinen/Geräte am Heck angebaut, stellt sich die Frage, mit wie viel Frontgewichten ausgeglichen werden muss. Dabei hängt die Tragkraft des Traktors von folgenden Begrenzun- gen ab: MAXIMALE HÖCHSTZULÄSSIGES HUBKRAFT TRAGKRAFT BELASTUNG GESAMTGEWICHT DER HYDRAULIK DER BEREIFUNG PRO ACHSE DES FAHRZEUGES Für eine sichere Fahrt auf der Straße müssen mindestens 20 % des Traktorgewichtes auf der Vorderachse lasten. Standardtraktoren haben eine Gewichtsverteilung von ca. 60 % des Eigengewichtes auf der Hinterachse und 40 % auf der Vorderachse. Während der Straßenfahrt müssen getragene Geräte gegen seitliches Pendeln fixiert sein. Traktoren und Straßenverkehrsordnung 25
Alle Daten, die zur Berechnung des benötigten Frontgewichts erforderlich sind, sind im Fahr- zeugschein vermerkt. Bei Traktoren, die vor dem 06. Mai 1997 zugelassen und homologiert sind, darf die getragene Last höchstens 30% des Traktorgewichts betragen. Mh x c - Tv x b + 0,2 x T x b Mf x a - Th x b + 0,45 x T x b F min = Hmin = a+b b+c b = Radstand des Traktors Mf = Gewicht d. angebauten Gerätes Front a = Abstand Frontgewicht zu Vorderachse Tv = Gewicht des Traktors auf Vorderachse c = Abstand Hinterachse zu Schwerpunkt Gerät Th = Gewicht des Traktors auf Hinterachse T = Gewicht des Traktors mit Fahrer Fmin = minimales Frontgewicht Mh = Gewicht d. angebauten Gerätes Heck Hmin = minimales Heckgewicht BEISPIEL Radstand des Traktors: 2,23 m Abstand Frontgewicht zu Vorderachse: 0,80 m Abstand Hinterachse zu Schwerpunkt des angebauten Gerätes: 2,20 m Eigengewicht Traktor mit Fahrer: 3.515 kg Gewicht getragenes Gerät: 700 kg Gewicht des Traktors auf der Vorderachse: 1.360 kg T (Hmin) Fmin Mf Th Mh Tv c b a (a) 2,20 m 2,23 m 0,80 m 700 x 2,2 - 1.360 x 2,23 + 0,2 x 3.515 x 2,23 Fmin = Fmin = 24,72 kg 0,8 + 2,23 26 Traktoren und Straßenverkehrsordnung
Besondere Transporte GEFÄHRLICHE GÜTER ADR-Vertrages (Europäische Übereinkommen Der Transport von gefährlichen Gütern ist über die internationale Beförderung gefährli- mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen immer cher Güter auf der Straße) eingehalten werden. zugelassen, wenn diese Güter für landwirt- Für das produzierende Gewerbe (u.a. auch für schaftliche Zwecke genutzt werden oder von die Landwirtschaft) sind Befreiungen vom der Landwirtschaft stammen. ADR-Vertrag vorgesehen. Und zwar: ›› Wenn bei Naphta (Diesel) nicht mehr als Der Transport dieser gefährlichen Güter (in 450 l transportiert werden. Fässern oder verpackt) unterliegt den all- ›› Wenn bei Benzin nicht mehr als 333 l gemeinen Sicherheitsbestimmungen und transportiert werden. den Vorschriften bezüglich Lebensmittel für Mensch und Tier. Sie dürfen nicht zusammen Die Tanks, in denen der Treibstoff transpor- mit Lebens- oder Futtermitteln befördert wer- tiert wird, müssen dabei so beschaffen sein, den. Auf landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist dass der Treibstoff nicht auslaufen kann und die Montage von fixen und abmontierbaren müssen gesichert werden. Zisternen nur für den Transport oder die Aus- streuung von Jauche in der Landwirtschaft Wenn diese Höchstgrenzwerte überschritten zugelassen. werden oder Diesel und Benzin zusammen- transportiert werden, sind die Punkte des TREIBSTOFF ADR-Vertrages einzuhalten (u.a. Feuerlöscher, Vorschriften Dokumentation, usw.). Ein landwirtschaftlicher Betrieb darf für den Eigenverbrauch seinen Treibstoff selbst trans- Es wird empfohlen, diese Grenzwerte nicht portieren (z.B. für Bewässerungspumpstation, zu überschreiten bzw. sich den Treibstoff von Selbstabholung). Dabei müssen die Punkte des dafür spezialisierten Firmen liefern zu lassen. Traktoren und Straßenverkehrsordnung 27
Anhängevorrichtung Die Anhängekupplungen und Zugösen müssen typengenehmigt sein. In den Fahrzeugpapieren sind die Anbaugeräte angegeben, welche auf dem landwirtschaftlichen Fahrzeug verwendet werden dürfen. Auf jedem Anhängekupplung und jeder Zugöse müssen folgende Elemente klar ersichtlich und einfach dargestellt sein: ›› der Stempel des Herstellers ›› die Kategorie, zu welcher die Anhängekupplung oder die Zugöse gehört ›› die Genehmigungsdaten Fahrzeugtyp Anbaugerät Traktoren Selbstfahrende Im Fahrzeugschein sind jene Kategorien von Anhänge- landwirtschaft- Anhänge- kupplung angegeben, welche am Fahrzeug angebracht liche Arbeitsma- kupplung werden dürfen. schinen mit zwei oder mehr Achsen. Anhänger Im Fahrzeugschein oder im Tauglichkeitszertifikat sind Gezogene Zugöse jene Kategorien von Zugösen angegeben, welche am landwirtschaftliche gezogenen Fahrzeug angebracht werden dürfen. Arbeitsmaschinen 28 Traktoren und Straßenverkehrsordnung
Kategorien und Kombination Kategorie Markierung Zugfähigkeit Senkrechte Kategorie kg Beladung kg A 6 t V0 6.000 0 E A1 3 t V0,25 3.000 250 E1 Anhängekupplung B 6 t V0,5 6.000 500 E2 Zugösen C 6 t V1,5 6.000 1.500 E3 D 12 t V0 12.000 0 F D1 20 t V0 20.000 0 F1 D2 14 t V2 14.000 2.000 F2 D3 20 t V2,5 20.000 2.500 F3 Hat man z.B. eine Anhängekupplung der Kategorie B, muss man eine Zugöse der Kategorie E2 am Hänger anbringen. Mittlerweile sind auch europäische Anhängekupplungen und Zugösen zugelassen. Die Übereinstimmung der Anhängekupplung mit der Zugöse muss gewährleistet sein. Zugfähigkeit Die jeweilige Zugfähigkeit ist im Fahrzeugschein angegeben. Unabhängig vom zugelassenen Zuggewicht des Traktors bestehen folgende Begrenzungen: 6.000 kg wenn der Anhänger mit einer Auflaufbremse ausgestattet ist wenn der Anhänger mit einer von der Zugmaschine mittels Hebelsystem 5.000 kg zu betätigenden mechanischen Bremse ausgestattet ist Zudem hängt die Zugfähigkeit auch vom Bremssystem des gezogenen Fahrzeuges ab, da auf- grund dieser auch das Lastenverhältnis zwischen Zugmaschine und Anhänger berechnet wird. Traktoren und Straßenverkehrsordnung 29
Alkohol am Steuer Alkohol beeinträchtigt die Sinneswahrneh- es Gesetze, die Alkohol am Steuer regeln. Hier mung und ist ein häufiger Auslöser für Unfälle. gelten dieselben Regeln wie bei PKWs. Auch bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen gibt Bei bis zu 0,5 g/l folgen keine Sanktionen. Danach folgen drei Stufen: von 0,51 bis 0,8 g/l Je höher der Alkoholspiegel, von 0,81 bis 1,5 g/l desto höher fällt auch die Strafe aus. über 1,5 g/l ACHTUNG: ›› Minderjährige und Führerscheinneulinge (für 3 Jahre bzw. bis zum 21 Lj.) dürfen keinen Alkoholspiegel aufweisen. ›› Fahrer, welche ein Fahrzeug mit Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen fahren (ausgenommen landwirtschaftliche Fahrzeuge), dürfen ebenso keinen Alkoholspiegel aufweisen. 30 Traktoren und Straßenverkehrsordnung
Überblick Verwaltungsstrafen reduzierte Art. der Geldstrafe Geldstrafe Zusatzstrafen ST.V.O. (30 %) Aussetzung der Lenken eines landwirtschaftlichen Führerscheingültigkeit Reduzierung Art. 104, Fahrzeuges, welches die zulässigen 422 € (15 Tage bis 30 Tage) nicht zulässig 10 u. 13 Maße oder das zulässige Gewicht Aussetzung der Fahr- überschreitet zeugschein-gültigkeit (1 Monat bis 2 Monate) Nichtbeachtung der Vorschriften bei Aussetzung der Führer- außerordentlichen landwirtschaftli- scheingültigkeit Reduzierung Art. 104, chen Fahrzeugen (Tafeln, Beleuchtung, (15 Tage bis 30 Tage) 169 € nicht zulässig 11 u. 13 Blockierung der Geräte, die Einhaltung Aussetzung der Fahr- der in Genehmigungen auferlegten Vor- zeugschein-gültigkeit schriften wie z.B. über das Parken, usw.) (1 Monat bis 2 Monate) Lenken eines außerordentlichen landwirtschaftlichen Fahrzeuges ohne die vorgeschriebene Genehmigung mit reduziert = sich zu führen (erklärt aber, über eine Art. 104, 12 41 € 28,70 € solche Genehmigung zu verfügen – Fahrzeug bleibt an einem geeigneten Ort solange stehen, bis Genehmigung vorgewiesen) Konvoi von landwirtschaftlichen Ma- schinen – Ziehen von landwirtschaft- lichen Zugmaschinen mit Überschrei- reduziert = tung der zulässigen Höchstlänge von Art. 105, 1 u. 4 169 € 118,30 € 16,50 m laut Art. 105, 1 (wenn Gefahr für die öffentliche Sicherheit, darf nicht weitergefahren werden, sonst wird der Art. 650 St.G.B. angewandt) Ziehen von Anhängern – mehr als ein reduziert = landwirtschaftlicher Anhänger oder 169 € Art. 105, 2 u.4 118,30 € mehr als zwei landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen ohne Bremse mit einer landwirtschaft- reduziert = 169 € Art. 105, 3 u. 4 lichen Zugmaschine, welche nach vorne 118,30 € hin Ausrüstung trägt Lenken eines landwirtschaftlichen reduziert = Fahrzeuges für welches kein Fahr- 169 € Art. 110, 6 118,30 € zeugschein oder Tauglichkeitsschein ausgestellt worden ist Lenken eines landwirtschaftlichen Fahrzeuges unter Nichtbeachtung der im Fahrzeugschein (oder Tauglichkeits- reduziert = Art. 110, 7 85 € schein) enthaltenen Vorschriften (z.B. 59,50 € Ziehen eines schwereren Anhängers als für dieses Fahrzeug zulässig) Unterlassung der Mitteilung über den Entzug des 41 € reduziert = Art. 110, 8 Eigentumswechsel oder der Änderung Fahrzeugscheines 28,70€ der Anschrift oder des Firmensitzes Traktoren und Straßenverkehrsordnung 31
reduzierte Art. der Geldstrafe Geldstrafe Zusatzstrafen ST.V.O. (30 %) Lenken eines landwirtschaftlichen Fahrzeuges, welches nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist (vorge- 85 € reduziert = Entzug des Art. 111, 6 schrieben durch ein M.D. oder der DTT) 59,50 € Fahrzeugscheines der technischen Überprüfung unterzo- gen worden ist Entzug des Lenken eines landwirtschaftlichen Fahrzeugscheines und Fahrzeuges, welches andere Charak- wo die Änderung eine reduziert = Art. 112, 1 u. 4 teristiken aufweist als jene, welche im 85 € strafbare Handlung 59,50 € Fahrzeugschein oder im Tauglichkeits- darstellt, die entspre- schein aufscheinen chende Mitteilung an die Gerichtsbehörde Lenken eines landwirtschaftlichen 85 € reduziert = Entzug des Art. 112, 4 Fahrzeuges, bei welchem Vorrichtungen 59,50 € Fahrzeugscheines fehlen, beschädigt oder verändert sind Stilllegung des Fahr- Lenken eines landwirtschaftlichen zeuges für 3 Monate reduziert = Art. 113, 1 u. 5 Fahrzeuges bei welchem das vorge- 85 € und Übermittlung des 59,50 € schriebene Kennzeichen fehlt Protokolls an das Regie- rungskommissariat Lenken eines Konvois von landwirt- Stilllegung des schaftlichen Fahrzeugen bei welchem Fahrzeuges für 3 Monate auf der letzten Maschine, trotz reduziert = Art. 113, 2 u. 5 85 € und Übermittlung des verdeckter Sicht des Kennzeichens der 59,50 € Protokolls an das Regie- Zugmaschine nicht das Wiederholungs- rungskommissariat kennzeichen derselben angebracht ist Lenken eines landwirtschaftlichen Stilllegung des Fahrzeuges welches einen landwirt- Fahrzeuges für 3 Monate schaftlichen Anhänger mit einem reduziert = Art. 113, 3 u. 5 85 € und Übermittlung des Gewicht über 1,5 Tonnen zieht, der 59,50 € Protokolls an das Regie- nicht mit dem vorgeschriebenen Kenn- rungskommissaria zeichen ausgestattet ist Die Strafbeträge werden alle 2 Jahre der von der ISTAT errechneten Inflation angepasst und können daher anders als oben aufgelistet ausfallen. Wird eine Strafe innerhalb von 5 Tagen ab der Zustellung bezahlt, so wird der Betrag um 30% reduziert, ausgenommen bei Führerschein- entzug und Beschlagnahme des Fahrzeuges. 32 Traktoren und Straßenverkehrsordnung
Traktoren und Arbeitssicherheit Allgemein Jeder Arbeitgeber hat die Pflicht, die im Be- ›› die Wahl/Ernennung des Sicherheitsspre- trieb bestehenden Risiken für die Sicherheit chers in Vertretung der Arbeitnehmer und die Gesundheit zu bewerten und ange- durch die Arbeitnehmer messene Vorkehrungen zu treffen. Weiters muss der Arbeitgeber dafür sorgen, Die wichtigsten Schritte, die der Arbeitgeber dass die vorgesehenen Ausbildungs- und Wei- vornehmen muss, sind: terbildungskurse im Bereich Arbeitssicherheit ›› Dienststelle für Arbeitssicherheitsschutz durchgeführt werden. einrichten Diese betreffen den Arbeitgeber, die Arbeit- ›› Risikobewertung durchführen nehmer und in bestimmten Fällen auch die ›› Beauftragten für Erste Hilfe und Brand- selbstständigen Arbeiter und mitarbeitenden schutz ernennen Familienmitglieder. Traktoren und Arbeitssicherheit 33
Aus- und Weiterbildung Der Gesetzgeber sieht für die Nutzung bestimmter Arbeitsmittel eine spezifische Aus- und Weiterbildung im Bereich Arbeitssicherheit u.a. auch für landwirtschaftliche Traktoren vor. Die Verpflichtung, diese Ausbildung zu absolvieren, tritt am 31. Dezember 2015 in Kraft. Betroffen von dieser Aus- und Weiterbildung sind alle Anwender. Diese können Selbstständige und ihre mitarbeitenden Familienmitglieder, Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer sein. ERSTAUSBILDUNG Dabei handelt es sich um Kurse zur Befähigung zwecks Umgang und Nutzung von landwirt- schaftlichen Geräten und Fahrzeugen in Bezug auf die Sicherheit. Die Kurse bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. In Südtirol werden Traktorkurse im Safetypark in Pfatten, in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Bauernbund, angeboten. Diese werden zurzeit großteils vom italienischen Infrastruktur-und Transportministerium finanziert. Die Anmeldungen erfolgen über den Bauernbund. Anerkennung von Berufserfahrung Anwender im landwirtschaftlichen Sektor, welche bei in Kraft treten des Abkommens (31.12.2015) nachweislich eine mindestens 2-jährige Erfahrung haben, sind von der Erstausbildung für die Benutzung der betroffenen Arbeitsmittel ausgenommen. Sie müssen innerhalb 12.03.2017 den ersten Auffrischungskurs zu 4 Stunden besuchen. Dieser Nachweis der 2-jährigen Erfahrung kann bei Bedarf mittels einer Ersatzerklärung erbracht werden. Die Vorlagen der Ersatzerklärungen ist auf der SBB Internetseite (www.sbb.it – Service - Arbeitssicherheit) bzw. in den Bezirksbü- ros der Abt. Arbeitsberatung/Löhne des SBB zu finden. Diese Befreiung gilt für alle land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten sowie für jene Tätigkeiten, welche als mit der Landwirtschaft verbundene Tätigkeiten gelten. 3 3 laut. Art. 2135 ZGB 34 Traktoren und Arbeitssicherheit
Getragene / Gezogene Geräte Die Traktorenausbildung gilt auch für alle vom Traktor getragenen und gezogenen Geräte und daher müssen die Anwender keine zusätzliche Ausbildung absolvieren. Diese Befreiung gilt für alle land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten sowie für jene Tätigkeiten, welche als mit der Landwirtschaft verbundene Tätigkeiten gelten.4 WEITERBILDUNG Das Abkommen sieht auch eine Weiterbildung vor. Die Anwender müssen innerhalb von 5 Jah- reszeiträumen 4 Weiterbildungsstunden nachweisen. Übergangsbestimmung für Anwender ohne 2-jährige Erfahrung Am 31.12.2015 tritt eine Bestimmung in Kraft, welche die Ausbildungen für Anwender ohne 2-jährige Erfahrung im landwirtschaftlichen Sektor, wie folgt, regelt: ›› Anwender, welche vor dem 31.12.2015 Arbeitsmittel laut dem Abkommen der Staat-Regio- nen Konferenz benutzen, müssen innerhalb von 24 Monaten (31.12.2017) die Erstausbildung absolviert haben ›› Anwender, welche nach dem 31.12.2015 Arbeitsmittel laut dem Abkommen der Staat-Regio- nen-Konferenz benutzen, müssen vorher die Erstausbildung absolviert haben 4 laut Art. 2135 ZG Traktoren und Arbeitssicherheit 35
BEFÄHIGUNGSNACHWEIS ZUM EINSATZ BESTIMMTER ARBEITSMITTEL 36 Traktoren und Arbeitssicherheit
Traktoren und Arbeitssicherheit 37
38 Traktoren und Arbeitssicherheit
Schon Schon geklickt? geschnallt? Erst Sicherheitsbestimmungen Überrollbügel einrasten, Erst angurten, dann starten! dann starten! Alle landwirtschaftlichen Maschinen müssen, unabhängig vom Baujahr und unabhängig davon, ob diese auf privatem Grund oder öffentlichen Straßen gefahren werden, mit einem Überroll- bügel bzw. einer Sicherheitskabine, die als umsturzsicher zugelassen ist (siehe z.B. ROPS- oder OECD-Kennzeichnung in der Kabine) und einem Sicherheitsgurt ausgestattet sein. Sicherheit sollte in allen Berufen an erster Stelle stehen, so Fahrerkabine und einem Sicherheitsgurt ausgerüstet ist. auch inÜBERROLLBÜGEL/ der Landwirtschaft. Um Unfälle zu vermeiden und So können Arbeitsunfälle verhindert und infolgedessen viel auch auf der Straße sicher unterwegs zu sein, ist es wich- Leid und viele Kosten gespart werden. Sorgen auch Sie für SICHERHEITSKABINE tig, dass der Traktor mit einem Überrollbügel oder einer Ihre Sicherheit - das Leben wird es Ihnen lohnen. Der Überrollbügel verhindert im Falle eines und Spurbreite des Traktors sind. Wird vorne Unfalls mit zusammenhängendem Umkippen nicht der Originalbügel, sondern ein Bügel des Traktors die „Drehung“ über 90 Grad. laut Inail-Richtlinie nachgerüstet, so muss Der nachträgliche Einbau eines Überrollbü- überprüft werden, ob hinter dem Fahrersitz ein gels muss auf die Eigenschaften des Traktors kleinerer zweiter Bügel montiert werden muss. abgestimmt und durch eine einfache Einbau- erklärung seitens einer Werkstatt bestätigt SICHERHEITSGURT werden. Falls der originale Bügel des Traktor- Der Sicherheitsgurt dient bei einem Unfall herstellers noch verfügbar ist, muss dieser dem Schutz des Fahrers und verhindert ein verbaut werden. Nachbaubügel sind im Sinne Herausschleudern aus dem Traktor. Die Si- der INAIL-Leitlinie nur dann zulässig, wenn das cherheitsgurte müssen eine CE-Kennzeichnung Originalteil nachweislich nicht mehr verfügbar aufweisen. Ein Vermerk im Fahrzeugschein ist ist. Ein Vermerk im Fahrzeugschein ist nicht nicht vorgesehen. Falls der Traktor oder der vorgesehen. Anhänger mit Beifahrersitzen ausgestattet und Es gilt zu beachten, dass die Position und der für mehrere Personen zugelassen ist, müssen Typ des Bügels abhängig von Höhe, Gewicht auch dort Sicherheitsgurte installiert sein. Traktoren und Arbeitssicherheit 39
SITZE NACHRÜSTEN ALTER TRAKTOREN Der Sitz muss ebenfalls eine CE-Kennzeichnung Die Nachrüstung mit Überrollbügel oder mit aufweisen; nicht homologierte Sitze müssen Fahrerschutzkabine und mit Sicherheitsgurt ersetzt werden. Dabei gilt zu beachten, dass die ist an allen Traktoren, unabhängig vom Baujahr Kopffreiheit in der Kabine/zum Bügel gewährt und unabhängig davon, ob sie nur auf priva- bleibt. Auch für die Montage des Sitzes gibt tem Grund oder auch auf öffentlichen Straßen es eine INAIL-Leitlinie. Ein Vermerk im Fahr- eingesetzt werden, vorzunehmen (auch an zeugschein ist nicht notwendig, die Montage sogenannten „Oldtimern“). muss vom Fachmann bestätigt werden. Diese Die Nachrüstungen müssen von einer „sach- Bestätigung muss im Falle einer Kontrolle vor- kundigen Person“ vorgenommen werden, d.h. gezeigt werden. am besten von einem KFZ-Techniker (u.a. Land- maschinenmechaniker). Jedenfalls muss die- ser dabei die technischen Leitlinien des INAIL (bisher ISPESL) und die Montageanleitungen beachten. Auch muss er eine Erklärung über die fachgerechte Nachrüstung ausstellen. Sie können sich an den Landmaschinenme- chaniker oder Schlosser in Ihrer Nähe wenden. Welche Schritte müssen beim Nachrüsten eines Überrollbügels und Sicherheitsgurtes beachtet werden? 1 AN LANDMASCHINENMECHANIKER WENDEN 2 FACHGERECHTER EINBAU MUSS ERFOLGEN 3 MAN ERHÄLT EINE KONFORMITÄTSERKLÄRUNG UNTERLAGEN ZU KONFORMITÄT MIT ZULASSUNGSSCHEIN 4 DES TRAKTORS AUFBEWAHREN 40 Traktoren und Arbeitssicherheit
Gefahren und Persönliche Schutzausrüstung Nachfolgend werden die Gefahren im Umgang mit landwirtschaftlichen Traktoren und die wichtigsten Maßnahmen zur Reduzierung/Vermeidung derselben aufgezeigt. UMKIPPEN IM GELÄNDE Beachten Sie, dass Anbaugeräte die Fahreigenschaften eines Traktors wesentlich beeinflussen. LÄRM & GEHÖRSCHUTZMITTEL Nehmen Sie bei Tätigkeiten über 85 dB geeignete Gehörschutzmittel zur Hand. VIBRATIONEN Nutzen Sie (insofern vorhanden) die Gewichtseinstellung am Fahrersitz zur Regulierung der Dämpfwirkung. Vermeiden Sie unnötige Fahrten. SONNENSTRAHLUNG & AUGENSCHUTZ Schützen Sie sich durch geeignete Kleidung sowie durch Sonnenschutzmittel. Verwenden Sie bei Bedarf Sonnenbrillen. TOTER WINKEL Beachten Sie, dass nicht alle Bereiche um Ihren Traktor/Anhänger sichtbar sind. UMKIPPEN IM GELÄNDE Nicht nur Anbaugeräte, sondern auch das Gelände beeinflusst die Fahreigenschaften des Traktors. Aufgrund der häufigen Unfälle und den damit zusammenhängenden Verletzungen, wurde, zum Schutz des Fahrers, das Gesetz zur Nachrüstung des Überrollbügels/der Fahrerkabine erlassen. Diese Kabine verhindert sowohl den seitlichen als auch den beim Kippen nach hinten erfolgenden Überschlag. Außerdem verhindert der Gurt im Falle eines Umkippens das Herausschleudern des Fahrers aus dem Traktor. Trotzdem sollte man beim Fahren im Gelände immer achtsam sein! Traktoren und Arbeitssicherheit 41
LÄRM & GEHÖRSCHUTZMITTEL Als Lärm wird jeder für das Gehör schädigende Schall bezeichnet. Beim Fahren von Traktoren ist man einer chronischen Lärmbelastung ausgesetzt und somit kann es bei Nicht-Verwendung von Gehörschutzmitteln zu Gehörsschäden kom- men. Jedoch sind nicht nur Gehörschäden die Folge, auch Schlafprobleme, hoher Blutdruck, Nervosität und Stress können durch Dauerlärm verursacht werden. Vorbeugung: ›› Leise Maschinen kaufen ›› Technische Lärmminderungsmaßnahmen (z.B. Dämmung) ›› Gehörschutz! Es gibt verschiedene Schutzmittel um eine Störung des Gehörs zu verhindern. Durch die Bedingungen im Straßenverkehr müssen diese Gehörschutzmittel an- gepasst sein. Im Handbuch des Traktors stehen verschiedene Informationen, wie z.B. die Intensität der Lautstärke, die auf den Fahrer einwirkt. Damit kann man erkennen, welche Arten von Schutzmittel nützlich sind, welche das Hörvermögen im Straßenverkehr zu weit einschränken und welche keinen Sinn aufgrund der schlechten Lärmdämmung haben. Wichtig: ›› Gehörschutzmittel immer sauber halten ›› Nicht selbst welche basteln ›› Arbeitsdauer und Lautstärke bei der Wahl von Gehörschutzmitteln beachten ›› Austauschen wenn alte Gehörschutzmittel kaputt sind Es gibt verschiedene Schutzmittel um eine Störung des Gehörs zu verhindern: Leichte Lärmdämmung Mittlere Lärmdämmung Starke Lärmdämmung Ca. 25 dB ca. 30-33 dB ca. 35-40 dB Gehörschutzmittel sind nur dann nützlich, wenn sie regelmäßig und während der gesamten lärmintensiven Arbeitszeit getragen werden. 42 Traktoren und Arbeitssicherheit
VIBRATIONEN Vibrationen sind häufiger Auslöser für diverse Beschwerden. Am häufigsten je- doch handelt es sich bei Traktorfahrern um Rückenbeschwerden, welche durch Ganzkörpervibrationen ausgelöst werden. Diese Rückenprobleme werden durch starke Vibrationsschwingungen, denen der Fahrer häufig, regelmäßig und über eine lange Dauer ausgesetzt ist, ausgelöst/verstärkt. Starke Schwingungen ent- stehen vor allem bei Fahrten über holpriges und unregelmäßiges Gelände oder auf unebenen Straßen. Um Schmerzen vorzubeugen, muss der Fahrersitz regelmäßig gewartet und richtig eingestellt werden. Außerdem sollte man (nach Möglichkeit) Straßen und Wege meiden, welche sich in schlechtem Zustand befinden. SONNENSTRAHLUNG & AUGENSCHUTZ Regelmäßige UV-Strahlung kann sowohl die Haut als auch die Augen schädigen. Nicht nur Sonnenbrände, sondern auch Hautkrebs und Schäden an der Netzhaut, Hornhaut, Augenlinse und Bindehaut können die Folge sein. Häufig lösen UV-Strah- len auch Allergien, Hautentzündungen und Störungen des Immunsystems aus. Vorbeugung: ›› Sonnenbrillen (UV-Schutz > CE-Zeichen «100 % UV bis 400 nm») ›› Sonnenschutzmittel immer wieder auftragen ›› Hut oder Tuch zum Schutz des Nackens Die Augen sind das empfindlichste Organ des Menschen und müssen daher be- sonders gut geschützt werden. Gefährdet werden sie in der Landwirtschaft vor allem durch Splitter/Späne/Staub und durch Sonneneinstrahlung. Jedoch können auch giftige Gase oder Flüssigkeiten Ursache für eine Augenverletzung sein. Um dies vorzubeugen, sollte bei allen gefährlichen Arbeiten und Transporten eine geeignete Schutzbrille/Sonnenbrille getragen werden. TOTER WINKEL Der Tote Winkel ist der Bereich rund um den Traktor, der für den Fahrer trotz Spiegel und anderer Hilfsmethoden nicht sichtbar ist. Um diese Gefahr zu verringern, ist es empfehlenswert, den Traktor mit weiteren Spiegeln auszustatten. Die dadurch verringerte Fläche des Toten Winkels dient zur Verhinderung von Unfällen. Traktoren und Arbeitssicherheit 43
Sie können auch lesen