SWM ÖKO-STROM WÄRMEPUMPE - Weil wir von hier sind - Stadtwerke Metzingen
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Auftrag für SWM Öko-Strom Wärmepumpe Bitte beachten Sie beim Ausfüllen: Alle Felder mit X müssen ausgefüllt werden. Alle anderen Felder sind freiwillige oder ergänzende Angaben. 1. Ihre Lieferanschrift (Wo soll der Strom verbraucht werden?) 5. Ihr Zahlungswunsch Bitte tragen Sie hier ein, wo Sie den Strom beziehen wollen. Wenn Sie in einem Mehrfa- Sie können die zukünftigen Abschläge und Rechnungsbeträge überweisen oder uns milienhaus wohnen, ist es hilfreich, wenn Sie uns zusätzlich noch nennen könnten, um auch gerne ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen: welche Wohnung es sich handelt (z. B. 1. OG, Wohnung 1 links). IBAN Straße, Hausnummer sowie ggf. Wohnungsbezeichnung X Kreditinstitut (Bank) Postleitzahl, Ort X Kontoinhaber 2. Ihr bisheriger Strombezug Unterschrift des Kontoinhabers Alle nachfolgenden Angaben finden Sie auf der letzten Energierechnung Ihres bishe- rigen Lieferanten. Gerne können Sie uns deshalb auch Ihre letzte Energierechnung beifügen, aus der wir dann die Daten übernehmen. Der vorstehend genannte Kontoinhaber ermächtigt die Stadtwerke Metzingen (Gläubi- Zählerart: ger-Identifikationsnummer: DE22ZZZ00000083575), Zahlungen aus diesem Vertrags- verhältnis von dem oben angegebenen Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zeitgleich Stromzählernummer Zählerstand bei Einzug weist der oben genannte Kontoinhaber sein Kreditinstitut an, die von den Stadtwerken X Metzingen auf das angegebene Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Name des bisherigen Stromlieferanten Hinweis: Der Kontoinhaber kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem X Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die Mandatsreferenznummer für Anzahl der Personen im Haushalt dieses SEPA-Mandat wird dem Kontoinhaber gesondert mitgeteilt. Vorjahresverbrauch Hochtarif / HT (kWh) Vorjahresverbrauch Niedertarif / NT (kWh) 6. Ihre Preiskonditionen und Vertragsbestimmungen Der zu zahlende Preis ergibt sich aus dem Preisblatt *). Ergänzend finden die bei- gefügten „Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Metzingen für Identifikationsnummer der Marktlokation (falls bekannt) die Lieferung elektrischer Energie zum Eigenverbrauch im privaten Haushalt, für den gewerblichen, beruflichen oder landwirtschaftlichen Verbrauch (bis 100.000 kWh / Jahr) ohne Leistungsmessung sowie für Wärmepumpe, Heizung und eMobil” (AGB) Anwendung. Für eine schnelle Bearbeitung Ihres Auftrages ist es hilfreich, wenn Sie uns ergänzend zu den o. g. Angaben, Ihren Vorjahresverbrauch sowie die bisherige Kunden- bzw. 7. Ihre Vertragslaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten Vertragsnummer bei Ihrem bisherigen Stromlieferanten nennen könnten. Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum 31.12.2022. Die Laufzeit des Vertrages verlän- gert sich jeweils um ein Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer Partei mit einer Frist von 3. Ihre Adressdaten einem Monat vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform. Besondere (Wer ist Auftraggeber/Rechnungsempfänger?) Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten AGB) bleiben unberührt. 8. Ihre Vollmacht Name, Vorname, Titel X Ich bevollmächtige die SWM zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Ent- gegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Lie- Straße, Hausnummer feranten erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages X sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit mir dadurch keine Kosten entstehen. Zudem bevollmächtige ich die SWM auch zur Kündigung etwaiger beste Postleitzahl, Ort hender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs. Soweit und solange X für meine Messstelle ein Dritter nach § 5 Abs. 1 MsbG für die Durchführung des Mess- stellenbetriebs zuständig ist, bevollmächtige ich die SWM auch zur Abfrage meiner E-Mail-Adresse Telefon Messwerte bei diesem Dritten. 9. Widerrufsbelehrung (Widerrufsrecht und Folgen des Widerrufs) 4. Ihr gewünschter Lieferbeginn (Ab wann dürfen wir Sie mit Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen SWM Öko-Strom Wärmepumpe beliefern?) diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadt- Die SWM kümmern sich um alles für Sie. Dazu gehört unter anderem auch die Kün- werke Metzingen, Stuttgarter Straße 59, 72555 Metzingen, Telefon 07123 / 925-260, digung beim bisherigen Stromlieferanten zum vertraglich möglichen Zeitpunkt, sofern Fax 07123 / 925-224, kundenservice@metzingen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung Sie nichts anderes wünschen. (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Ich möchte zum nächstmöglichen Zeitpunkt von den SWM mit Strom beliefert Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular werden. verwenden, das Sie zusammen mit der Vertragsbestätigung erhalten, das jedoch nicht Ich möchte von den SWM ab folgendem Termin mit Strom beliefert werden: vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme Tag Monat Jahr der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als (z. B. bei einem Sonderkündigungsrecht wegen einer Preiserhöhung bei Ihrem die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und bisherigen Stromlieferanten oder zum Ende einer festen Vertragslaufzeit.) spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ich habe bereits selbst bei meinem bisherigen Stromlieferanten gekündigt und Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden möchte ab folgendem Termin von den SWM mit Strom beliefert werden: wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetztha- ben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlungen Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung oder Lieferung von Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so Tag Monat Jahr haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeit- ziehe in das Haus / die Wohnung neu ein zum: Ich punkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht, gemäß § 357 Abs. 8 BGB. Tag Monat Jahr 10. Ihr Auftrag Ja, ich möchte SWM Öko-Strom für meine Wärmepumpe beziehen und erteile den SWM Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Ihr Auftrag an uns mindestens drei Wo- mit meiner Unterschrift den Auftrag, meinen gesamten Bedarf an elektrischer Energie chen vor dem gewünschten Lieferbeginn bei uns vorliegen muss, damit wir die gesetz- an die obige Adresse zu liefern und nehme die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis. Der lichen Wechselfristen beim bisherigen Stromlieferanten und beim Stromnetzbetreiber Vertrag kommt mit der Bestätigung der SWM zustande, die innerhalb von 14 Tagen einhalten können. Für den tatsächlichen Lieferbeginn gilt Ziffer 1 der AGB.*) nach Absendung des Auftrages zu erfolgen hat. Bitte beachten Sie auch das auf der Rückseite abgedruckte Preisblatt. Ort, Datum, Ihre Unterschrift 10.2021 Stadtwerke Metzingen · Stuttgarter Str. 59 · 72555 Metzingen · Telefon 07123 925-260 Telefax 07123 925-224 · kundenservice@metzingen.de · www.stadtwerke-metzingen.de X
Preisblatt SWM Öko-Strom Wärmepumpe Gilt nur für die Belieferung einer Wärmepumpe mit getrennter Messung (Zweizählermessung) Stand: 01.11.2020 im Kalenderjahr 2021 Netto Brutto1) Monatlicher Grundpreis 10,08 EUR 2) 12,00 EUR Verbrauchspreis je Kilowattstunde Hochtarif (HT) 24,66 Cent 29,35 Cent Verbrauchspreis je Kilowattstunde Niedertarif (NT) 24,66 Cent 29,35 Cent davon: Verbrauchspreis Energie HT / NT je kWh 15,022 Cent 2) 17,876 Cent (ohne die folgenden, zusätzlich anfallenden Preisbestandteile, aber inklusive Netzentgelte und Konzessionsabgaben) EEG-Umlage je kWh 6,500 Cent 7,735 Cent KWK-Umlage je kWh 0,254 Cent 0,302 Cent § 19-StromNEV-Umlage je kWh 0,432 Cent 0,514 Cent Offshore-Netzumlage je kWh 0,395 Cent 0,470 Cent abLa-Umlage je kWh 0,009 Cent 0,011 Cent Stromsteuer je kWh 2,050 Cent 2,440 Cent 1) Informatorische Bruttopreise inklusive derzeit gültiger Umsatzsteuer (19 %) und etwaiger Rundungsdifferenzen. Preisgarantie Unterbrechung und Schaltgerät 2) Die Stadtwerke Metzingen gewähren auf der Grundlage des Vertrages eine einge- Der Strombezug für elektrische Wärmepumpen zur Raumheizung kann innerhalb schränkte Preisgarantie bis 31.12.2022. Diese Garantie bezieht sich allein auf den von 24 Stunden insgesamt 6 Stunden unterbrochen werden. Die einzelne Unter- monatlichen Grundpreis sowie auf den Verbrauchspreis Energie (jeweils netto) brechung darf nicht länger als 2 Stunden dauern. Die Betriebszeit zwischen zwei im Sinne der Ziffer 7.1 der AGB und besteht vorbehaltlich von Änderungen der EEG- Sperrzeiten darf nicht kürzer sein als die jeweils vorangegangene Sperrzeit. Die Un- Umlage, der KWK-Umlage, der § 19-StromNEV-Umlage, der Offshore-Netzumlage, der terbrechung des Strombezugs für die Wärmepumpe wird vom Netzbetreiber über abLa-Umlage, der Strom- und Umsatzsteuer (im Einzelnen nach Ziffer 7.3.3 bis 7.3.7 ein fernbedientes Schaltgerät in der Kundenanlage veranlasst. Das Schaltgerät steht und 7.6 der AGB) sowie vorbehaltlich dem Entgelt für den Messstellenbetrieb mit intelli- im Eigentum des Netzbetreibers. Der Strombezug wird zu den vom Netzbetreiber genten Messsystemen (nach Ziffer 7.3.1 bis 7.3.2 der AGB) und der Erhebung zusätz- vorgegebenen NT-Zeiten zum Niedertarif (NT) abgerechnet; der Bezug außerhalb licher Steuern, Abgaben oder sonstiger hoheitlich auferlegter Belastungen nach Ziffer dieser Zeiten (vom Netzbetreiber vorgegebene HT-Zeiten) zum Hochtarif (HT). 7.5 der AGB auf deren Anfall die Stadtwerke Metzingen jeweils keinen Einfluss haben. Messung Wandler Der Energieverbrauch der Wärmepumpe wird getrennt vom sonstigen Energiever- Der angegebene monatliche Grundpreis gilt für Ein- und Zweitarifzähler. Für Wandler brauch über einen separaten Zähler gemessen (Zweizählermessung). Der Kunde ist wird ein abweichender Grundpreis von 14,29 Euro / Monat netto (17,00 Euro / Monat nicht berechtigt, für andere Geräte und Anlagen als Wärmepumpen Energie über brutto) berechnet. den separaten Zähler für Wärmepumpen zu beziehen. Aus welchen Energiequellen stammt der Strom der Stadtwerke Metzingen? Verbleibender Zum Vergleich: Unternehmensmix der Produkt Stromherkunft Energieträgermix der Stromerzeugung Stadtwerke Metzingen SWM Öko-Strom Stadtwerke Metzingen in Deutschland 1,3 % Kernenergie 3,9 % Kohle Erdgas Sonstige fossile Energieträger 11,9 % Sonstige erneuerbare 39,7 % 39,7 % 39,7 % 40,4 % 13,5 % Energien 60,3 % 60,3 % 60,3 % Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage 29,0 % CO2-Emissionen 0 g/kWh 0 g/kWh 0 g/kWh 352 g/kWh Radioaktiver Abfall 0,0000 g/kWh 0,0000 g/kWh 0,0000 g/kWh 0,0004 g/kWh 10.2021 Stromkennzeichnung gemäß §42 Energiewirtschaftsgesetz auf Basis der Daten von 2019; Werte sind gerundet.
Auftrag für SWM Öko-Strom Wärmepumpe Bitte beachten Sie beim Ausfüllen: Alle Felder mit X müssen ausgefüllt werden. Alle anderen Felder sind freiwillige oder ergänzende Angaben. 1. Ihre Lieferanschrift (Wo soll der Strom verbraucht werden?) 5. Ihr Zahlungswunsch Bitte tragen Sie hier ein, wo Sie den Strom beziehen wollen. Wenn Sie in einem Mehrfa- Sie können die zukünftigen Abschläge und Rechnungsbeträge überweisen oder uns milienhaus wohnen, ist es hilfreich, wenn Sie uns zusätzlich noch nennen könnten, um auch gerne ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen: welche Wohnung es sich handelt (z. B. 1. OG, Wohnung 1 links). IBAN Straße, Hausnummer sowie ggf. Wohnungsbezeichnung X Kreditinstitut (Bank) Postleitzahl, Ort X Kontoinhaber 2. Ihr bisheriger Strombezug Unterschrift des Kontoinhabers Alle nachfolgenden Angaben finden Sie auf der letzten Energierechnung Ihres bishe- rigen Lieferanten. Gerne können Sie uns deshalb auch Ihre letzte Energierechnung PIE beifügen, aus der wir dann die Daten übernehmen. Der vorstehend genannte Kontoinhaber ermächtigt die Stadtwerke Metzingen (Gläubi- Zählerart: ger-Identifikationsnummer: DE22ZZZ00000083575), Zahlungen aus diesem Vertrags- verhältnis von dem oben angegebenen Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zeitgleich Stromzählernummer Zählerstand bei Einzug weist der oben genannte Kontoinhaber sein Kreditinstitut an, die von den Stadtwerken X Metzingen auf das angegebene Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Name des bisherigen Stromlieferanten Hinweis: Der Kontoinhaber kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem X Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die Mandatsreferenznummer für Anzahl der Personen im Haushalt dieses SEPA-Mandat wird dem Kontoinhaber gesondert mitgeteilt. Vorjahresverbrauch Hochtarif / HT (kWh) Vorjahresverbrauch Niedertarif / NT (kWh) 6. Ihre Preiskonditionen und Vertragsbestimmungen Der zu zahlende Preis ergibt sich aus dem Preisblatt *). Ergänzend finden die bei- gefügten „Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Metzingen für Identifikationsnummer der Marktlokation (falls bekannt) die Lieferung elektrischer Energie zum Eigenverbrauch im privaten Haushalt, für den gewerblichen, beruflichen oder landwirtschaftlichen Verbrauch (bis 100.000 kWh / Jahr) ohne Leistungsmessung sowie für Wärmepumpe, Heizung und eMobil” (AGB) Anwendung. Für eine schnelle Bearbeitung Ihres Auftrages ist es hilfreich, wenn Sie uns ergänzend zu den o. g. Angaben, Ihren Vorjahresverbrauch sowie die bisherige Kunden- bzw. 7. Ihre Vertragslaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten Vertragsnummer bei Ihrem bisherigen Stromlieferanten nennen könnten. Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum 31.12.2022. Die Laufzeit des Vertrages verlän- gert sich jeweils um ein Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer Partei mit einer Frist von 3. Ihre Adressdaten einem Monat vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform. Besondere (Wer ist Auftraggeber/Rechnungsempfänger?) Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten AGB) bleiben unberührt. 8. Ihre Vollmacht Name, Vorname, Titel X Ich bevollmächtige die SWM zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Ent- gegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Lie- Straße, Hausnummer feranten erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages X sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit mir dadurch keine Kosten entstehen. Zudem bevollmächtige ich die SWM auch zur Kündigung etwaiger beste Postleitzahl, Ort hender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs. Soweit und solange X für meine Messstelle ein Dritter nach § 5 Abs. 1 MsbG für die Durchführung des Mess- stellenbetriebs zuständig ist, bevollmächtige ich die SWM auch zur Abfrage meiner E-Mail-Adresse Telefon Messwerte bei diesem Dritten. KO 9. Widerrufsbelehrung (Widerrufsrecht und Folgen des Widerrufs) 4. Ihr gewünschter Lieferbeginn (Ab wann dürfen wir Sie mit Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen SWM Öko-Strom Wärmepumpe beliefern?) diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadt- Die SWM kümmern sich um alles für Sie. Dazu gehört unter anderem auch die Kün- werke Metzingen, Stuttgarter Straße 59, 72555 Metzingen, Telefon 07123 / 925-260, digung beim bisherigen Stromlieferanten zum vertraglich möglichen Zeitpunkt, sofern Fax 07123 / 925-224, kundenservice@metzingen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung Sie nichts anderes wünschen. (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Ich möchte zum nächstmöglichen Zeitpunkt von den SWM mit Strom beliefert Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular werden. verwenden, das Sie zusammen mit der Vertragsbestätigung erhalten, das jedoch nicht Ich möchte von den SWM ab folgendem Termin mit Strom beliefert werden: vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme Tag Monat Jahr der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als (z. B. bei einem Sonderkündigungsrecht wegen einer Preiserhöhung bei Ihrem die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und bisherigen Stromlieferanten oder zum Ende einer festen Vertragslaufzeit.) spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ich habe bereits selbst bei meinem bisherigen Stromlieferanten gekündigt und Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden möchte ab folgendem Termin von den SWM mit Strom beliefert werden: wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetztha- ben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlungen Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung oder Lieferung von Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so Tag Monat Jahr haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeit- Ich ziehe in das Haus / die Wohnung neu ein zum: punkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht, gemäß § 357 Abs. 8 BGB. Tag Monat Jahr 10. Ihr Auftrag Ja, ich möchte SWM Öko-Strom für meine Wärmepumpe beziehen und erteile den SWM Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Ihr Auftrag an uns mindestens drei Wo- mit meiner Unterschrift den Auftrag, meinen gesamten Bedarf an elektrischer Energie chen vor dem gewünschten Lieferbeginn bei uns vorliegen muss, damit wir die gesetz- an die obige Adresse zu liefern und nehme die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis. Der lichen Wechselfristen beim bisherigen Stromlieferanten und beim Stromnetzbetreiber Vertrag kommt mit der Bestätigung der SWM zustande, die innerhalb von 14 Tagen einhalten können. Für den tatsächlichen Lieferbeginn gilt Ziffer 1 der AGB.*) nach Absendung des Auftrages zu erfolgen hat. Bitte beachten Sie auch das auf der Rückseite abgedruckte Preisblatt. Ort, Datum, Ihre Unterschrift 10.2021 Stadtwerke Metzingen · Stuttgarter Str. 59 · 72555 Metzingen · Telefon 07123 925-260 Telefax 07123 925-224 · kundenservice@metzingen.de · www.stadtwerke-metzingen.de X
Preisblatt SWM Öko-Strom Wärmepumpe Gilt nur für die Belieferung einer Wärmepumpe mit getrennter Messung (Zweizählermessung) Stand: 01.11.2020 im Kalenderjahr 2021 Netto Brutto1) Monatlicher Grundpreis 10,08 EUR 2) 12,00 EUR Verbrauchspreis je Kilowattstunde Hochtarif (HT) 24,66 Cent 29,35 Cent Verbrauchspreis je Kilowattstunde Niedertarif (NT) 24,66 Cent 29,35 Cent davon: Verbrauchspreis Energie HT / NT je kWh 15,022 Cent 2) 17,876 Cent (ohne die folgenden, zusätzlich anfallenden Preisbestandteile, aber inklusive Netzentgelte und Konzessionsabgaben) EEG-Umlage je kWh 6,500 Cent 7,735 Cent KWK-Umlage je kWh 0,254 Cent 0,302 Cent § 19-StromNEV-Umlage je kWh 0,432 Cent 0,514 Cent Offshore-Netzumlage je kWh 0,395 Cent 0,470 Cent abLa-Umlage je kWh 0,009 Cent 0,011 Cent Stromsteuer je kWh 2,050 Cent 2,440 Cent 1) Informatorische Bruttopreise inklusive derzeit gültiger Umsatzsteuer (19 %) und etwaiger Rundungsdifferenzen. Preisgarantie Unterbrechung und Schaltgerät 2) Die Stadtwerke Metzingen gewähren auf der Grundlage des Vertrages eine einge- Der Strombezug für elektrische Wärmepumpen zur Raumheizung kann innerhalb schränkte Preisgarantie bis 31.12.2022. Diese Garantie bezieht sich allein auf den von 24 Stunden insgesamt 6 Stunden unterbrochen werden. Die einzelne Unter- monatlichen Grundpreis sowie auf den Verbrauchspreis Energie (jeweils netto) brechung darf nicht länger als 2 Stunden dauern. Die Betriebszeit zwischen zwei im Sinne der Ziffer 7.1 der AGB und besteht vorbehaltlich von Änderungen der EEG- Sperrzeiten darf nicht kürzer sein als die jeweils vorangegangene Sperrzeit. Die Un- Umlage, der KWK-Umlage, der § 19-StromNEV-Umlage, der Offshore-Netzumlage, der terbrechung des Strombezugs für die Wärmepumpe wird vom Netzbetreiber über abLa-Umlage, der Strom- und Umsatzsteuer (im Einzelnen nach Ziffer 7.3.3 bis 7.3.7 ein fernbedientes Schaltgerät in der Kundenanlage veranlasst. Das Schaltgerät steht und 7.6 der AGB) sowie vorbehaltlich dem Entgelt für den Messstellenbetrieb mit intelli- im Eigentum des Netzbetreibers. Der Strombezug wird zu den vom Netzbetreiber genten Messsystemen (nach Ziffer 7.3.1 bis 7.3.2 der AGB) und der Erhebung zusätz- vorgegebenen NT-Zeiten zum Niedertarif (NT) abgerechnet; der Bezug außerhalb licher Steuern, Abgaben oder sonstiger hoheitlich auferlegter Belastungen nach Ziffer dieser Zeiten (vom Netzbetreiber vorgegebene HT-Zeiten) zum Hochtarif (HT). 7.5 der AGB auf deren Anfall die Stadtwerke Metzingen jeweils keinen Einfluss haben. Messung Wandler Der Energieverbrauch der Wärmepumpe wird getrennt vom sonstigen Energiever- Der angegebene monatliche Grundpreis gilt für Ein- und Zweitarifzähler. Für Wandler brauch über einen separaten Zähler gemessen (Zweizählermessung). Der Kunde ist wird ein abweichender Grundpreis von 14,29 Euro / Monat netto (17,00 Euro / Monat nicht berechtigt, für andere Geräte und Anlagen als Wärmepumpen Energie über brutto) berechnet. den separaten Zähler für Wärmepumpen zu beziehen. Aus welchen Energiequellen stammt der Strom der Stadtwerke Metzingen? Verbleibender Zum Vergleich: Unternehmensmix der Produkt Stromherkunft Energieträgermix der Stromerzeugung Stadtwerke Metzingen SWM Öko-Strom Stadtwerke Metzingen in Deutschland 1,3 % Kernenergie 3,9 % Kohle Erdgas Sonstige fossile Energieträger 11,9 % Sonstige erneuerbare 39,7 % 39,7 % 39,7 % 40,4 % 13,5 % Energien 60,3 % 60,3 % 60,3 % Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage 29,0 % CO2-Emissionen 0 g/kWh 0 g/kWh 0 g/kWh 352 g/kWh Radioaktiver Abfall 0,0000 g/kWh 0,0000 g/kWh 0,0000 g/kWh 0,0004 g/kWh 10.2021 Stromkennzeichnung gemäß §42 Energiewirtschaftsgesetz auf Basis der Daten von 2019; Werte sind gerundet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Metzingen für die Lieferung elektrischer Energie zum Eigenverbrauch im privaten Haushalt, für den gewerblichen, beruflichen oder landwirtschaftlichen Verbrauch (bis 100.000 kWh / Jahr) ohne Leistungsmessung sowie für Wärmepumpe, Heizung und eMobil 1. Vertragsschluss / Lieferbeginn nicht entstanden oder wesentlich geringer als die in 5.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten Rechnung gestellten Kosten. Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlun- in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Liefer- 3.3 Der Lieferant kann vom Kunden monatliche Abschlags- gen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen beginns zustande. Der tat sächliche Lieferbeginn hängt zahlungen verlangen. Der Lieferant berechnet diese auf (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen der Grundlage der Abrechnung der vorangegangenen des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefer ver trages 12 Monate oder, sofern eine solche Berechnung nicht Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen. etc.) erfolgt sind. Gilt nur für private Letztverbrau- möglich ist, nach dem durchschnittlichen Verbrauch ver- 5.2 Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, kann der cher: Eine Belieferung von privaten Letztverbrauchern gleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass Lieferant angemessene Maßnahmen zur Durchsetzung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden der Verbrauch erheblich abweicht, ist dies angemessen seiner Forderung ergreifen. Fordert der Lieferant gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei zu berücksichtigen. Ist die Messstelle des Kunden mit erneut zur Zahlung auf, stellt er dem Kunden die denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu aus- einem intelligenten Messsystem ausgestattet, ist der dadurch entstandenen Kosten gemäß Ziffer 16 nach drücklich auf. Lieferant berechtigt, anstelle der Erhebung von Ab- tatsächlichem Aufwand in Rechnung. Entstehen dem schlagszahlungen, monatlich bis zum 20. des auf einen Lieferanten durch die Beauftragung eines Rechtsan- 2. Umfang und Durchführung der Lieferung / Liefermonat folgenden Kalendermonats die Entgelte walts oder Inkassodienstleisters als Verzugsschaden i. Weiterleitungsverbot / Befreiung von der nach diesem Vertrag für die im Vormonat gelieferte S. v. § 288 BGB ersatzfähige Kosten, sind diese vom Leistungspflicht Energie abzurechnen. Kunden zu ersetzen. Dabei werden dem Kunden die 2.1 Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten 3.4 Zum Ende jedes vom Lieferanten festgelegten Abrech- durch Beauftragung eines Inkassodienstleisters (auch Bedarf an Energie an seine vertraglich benannte Ent- nungszeitraumes, der 12 Monate nicht wesentlich über- des Netzbetreibers) entstandenen Kosten berechnet. nahmestelle. Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze schreitet, und zum Ende des Lieferverhältnisses wird vom Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrund- des Netzanschlusses, über den der Kunde beliefert Lieferanten eine Abrechnung erstellt, in welcher der lage der Kosten nachzuweisen; die Kostenberechnung und mittels Marktlokations-Identifikationsnummer tatsächliche Umfang der Belieferung unter Anrechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf die nach energiewirtschaftlich identifiziert wird. der Abschlagszahlungen abgerechnet wird. Ergibt sich dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden 2.2 Der Kunde wird die Energie lediglich zur eigenen Versor- eine Abweichung der Abschlagszahlungen von der Ab- Kosten nicht übersteigen. Dem Kunden ist zudem der gung nutzen. Eine Weiterleitung an Dritte ist unzulässig. rechnung der tatsächlichen Belieferung, so wird der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht entstan- zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüglich den oder wesentlich geringer. 2.3 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung ist der Lieferant, soweit erstattet bzw. nachentrichtet, spätestens aber mit der 5.3 Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zah- es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes nächsten Abschlagszahlung verrechnet. Der Kunde hat – lungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, einschließlich des Netzanschlusses handelt, von seiner abweichend von Satz 1 – das Recht, eine kostenpflichtige 5.3.1 sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch Leistungspflicht befreit. Zu den möglichen Ansprüchen monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrech- ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie des Kunden gegen den Netzbetreiber wird auf Ziffer 10 nung zu wählen, die auf Grundlage einer gesonderten der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrech- verwiesen. Vereinbarung mit dem Lieferanten erfolgt. Bei einer nungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung monatlichen Abrechnung entfällt das Recht des Liefe- der Messeinrichtung verlangt und solange durch die 2.4 Wird den Parteien die Erfüllung der Leistungspflichten ranten nach Ziffer 3.3 Satz 1. durch unvorhersehbare Umstände, auf die sie keinen Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion der Einfluss haben und deren Abwendung mit einem an- 3.5 Der Kunde kann jederzeit vom Lieferanten verlangen, Messeinrichtung festgestellt ist, oder gemessenen technischen oder wirtschaftlichen Auf- eine Nachprüfung der Messeinrichtungen an seiner 5.3.2 sofern aus Sicht eines verständigen Kunden die ernsthaf- wand nicht erreicht werden kann (insbesondere höhere Entnahmestelle durch eine Eichbehörde oder eine te Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht, z. Gewalt wie z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Arbeits- staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne von § 40 Abs. 3 B. bei falschen Kundennamen, verwechselten Entnah- kampfmaßnahmen, hoheitliche Anordnungen), wesent- MessEG zu veranlassen. Die Kosten der Nachprüfung mestellen, ohne Weiteres erkennbaren Rechenfehlern lich erschwert oder unmöglich gemacht, so sind die fallen dem Kunden nur dann zur Last, sofern die eich- oder bei weit außerhalb der Plausibilität liegenden Parteien von ihren vertraglichen Leistungspflichten be- rechtlichen Verkehrsfehlergrenzen nicht überschritten Verbrauchsmengen, auch wenn eine Nachprüfung der freit, solange diese Umstände und deren Folgen nicht werden. Messeinrichtung deren ordnungsgemäße Funktion be- endgültig beseitigt sind. 3.6 Ergibt eine Nachprüfung der Messeinrichtungen eine stätigt hat. Rechte des Kunden nach § 315 BGB bleiben 2.5 Der Lieferant ist weiter von seiner Leistungspflicht be- Überschreitung der eichrechtlichen Verkehrsfehler- von Ziffer 5.3 unberührt. freit, soweit und solange der Netzbetreiber den Netz- grenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des 5.4 Gegen Ansprüche des Lieferanten kann nur mit unbe- anschluss und/oder die Anschlussnutzung bzw. der Rechnungsbetrags festgestellt (wie z. B. auch bei einer strittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprü- Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb auf eigene Rechnung auf der Grundlage falscher Messwerte), chen aufgerechnet werden. Dies gilt nicht für Ansprüche Initiative unterbrochen hat. Schadensersatzansprüche so wird der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag des Kunden aufgrund vollständiger oder teilweiser des Kunden gegen den Lieferanten bleiben für den Fall unverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet oder mit Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Haupt- unberührt, dass den Lieferanten an der Unterbrechung der nächsten Abschlagszahlung verrechnet. Ist das leistungspflichten. Es gilt weiterhin nicht für Forderun- ein Verschulden trifft. Ausmaß des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen gen des Kunden, die im Rahmen des Rückabwicklungs- oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an (und liegen verhältnisses nach Widerruf des Vertrags entstehen. 3. Messung / Zutrittsrecht / Abschlagszahlungen / auch keine rechtmäßig ermittelten Ersatzwerte oder Abrechnung / Anteilige Preisberechnung ein vom Messstellenbetreiber ermittelter korrigier- 6. Vorauszahlung / Sicherheitsleistung 3.1 Die Menge der gelieferten Energie wird durch Mess- ter Verbrauch vor), so ermittelt der Lieferant den 6.1 Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche einrichtungen bzw. Messsysteme (oder rechtmäßige Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn Ersatzwertbildung) des zuständigen Messstellenbetrei- Ablesung durch Schätzung entsprechend Ziffer 3.1 der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht bers ermittelt. Die Ablesung der Messeinrichtungen Satz 6. Ansprüche nach dieser Ziffer sind auf den der unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde in- wird vom Messstellenbetreiber oder Lieferanten oder Feststellung des Fehlers vorhergehenden Ablese- nerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt auf Verlangen des Lieferanten oder des Messstellenbe- zeitraum beschränkt, es sei denn, die Auswirkung in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründeten treibers kostenlos vom Kunden durchgeführt. Verlangt des Fehlers kann über einen größeren Zeitraum Fällen. der Lieferant eine Selbstablesung des Kunden, fordert festgestellt werden; in diesem Fall ist der Anspruch auf längstens drei Jahre beschränkt. 6.2 Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Be- der Lieferant den Kunden rechtzeitig dazu auf. Die ginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie Ablesung der Messeinrichtungen erfolgt zum Zwecke 3.7 Ändert sich das vertragliche Entgelt während des die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzuteilen. Die der Abrechnung, anlässlich eines Lieferantenwechsels Abrechnungszeitraums, so rechnet der Lieferant ge- Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach oder bei Vorliegen eines berechtigten Interesses des änderte verbrauchsunabhängige Preisbestandteile billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung Lieferanten an einer Überprüfung der Ablesung. Der tagesgenau ab. Für die Abrechnung geänderter ver- ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Kunde kann einer Selbstablesung widersprechen, wenn brauchsabhängiger Preisbestandteile wird die nach Vorauszahlung wird aus dem durchschnittlichen monat- ihm diese nicht zumutbar ist. Nimmt der Kunde eine Ziffer 3.1 ermittelte Verbrauchsmenge des Kunden im lichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungs- rechtzeitig angekündigte Selbstablesung nicht oder Abrechnungszeitraum auf Grundlage einer Schätzung zeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – wenn verspätet vor oder sind aus anderen Gründen keine nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) auf den Zeitraum kein vorhergehender Abrechnungszeitraum besteht – aus Messwerte bzw. vom Messstellenbetreiber rechtmäßig vor und nach der Preisänderung aufgeteilt, wobei dem durchschnittlichen monatlichen Verbrauch vergleich- ermittelten Ersatzwerte verfügbar, so kann der Liefe- jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen auf der barer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. rant den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ab- Grundlage vergleichbarer Erfahrungswerte angemes- Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheb- lesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch sen zu berücksichtigen sind. Die nach der Preisän- lich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. vergleichbarer Kunden jeweils unter angemessener Be- derung anfallenden Abschlagszahlungen können rücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen. entsprechend angepasst werden. 6.3 Die Vorauszahlung wird mit der jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlung (Ab- 3.2 Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung 4. Schaltgerät für Wärmepumpe, Heizung und eMobil: schläge nach Ziffer 5.1 oder Rechnungsbeträge) verrech- dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten Installation, Beschädigung, Störung net. Ergibt sich dabei eine Abweichung der Vorauszah- des Lieferanten oder des Messstellenbetreibers den lung von der zu leistenden Zahlung, so wird der zu viel Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen 4.1 Der Netzbetreiber bestimmt den Anbringungsort des Schaltgeräts. Bei der Wahl des Anbringungsortes ist die oder zu wenig berechnete Betrag unverzüglich erstattet zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung der preislichen bzw. nachentrichtet. Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Mes- Möglichkeit der Fernbedienung zu berücksichtigen. Der seinrichtungen erforderlich ist. Die Benachrichtigung Netzbetreiber hat den Kunden zu beteiligen und dessen 6.4 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Liefe- kann durch Mitteilung an den Kunden oder durch Aus- berechtigte Interessen angemessen zu berücksichtigen. rant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- hang am oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss Er ist verpflichtet, auf Verlangen des Kunden einer oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben bzw. mind. eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; Verlegung des Schaltgerätes zuzustimmen, wenn dies den Messstellenbetreiber damit beauftragen. mind. ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Fernbe- 6.5 Anstelle einer Vorauszahlung kann der Lieferant eine dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen dienung möglich ist. Der Kunde hat die Kosten einer Sicherheitsleistung in Höhe der für einen Zeitraum von zugänglich sind. Wenn der Kunde den Zutritt unbe- Verlegung des Schaltgerätes nach Satz 4 zu tragen. zwei Liefermonaten voraussichtlich durchschnittlich zu rechtigt verweigert oder behindert, stellt der Lieferant 4.2 Der Kunde hat den Verlust, Beschädigungen und Stö - leistenden Zahlungen verlangen. Sofern die Parteien dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten nach rungen des Schaltgerätes dem Netzbetreiber unverzüg- nichts anderes vereinbaren, ist eine Sicherheitsleistung tatsächlichem Aufwand in Rechnung. Auf Verlangen lich mitzuteilen. nur zulässig in Form einer unbedingten, unwiderruf- des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- lichen, selbstschuldnerischen Bürgschaft einer europä- sen; die Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein 5. Zahlungsbestimmungen / Verzug / Kosten eines ischen Bank. Die sich verbürgende Bank muss ein Rating und darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu Beauftragten / Zahlungsverweigerung/ Aufrech- im „A“-Bereich von Standard & Poors oder ein gleich- nung 10.2021 erwartenden Kosten nicht übersteigen. Dem Kunden wertiges Rating einer anderen international anerkannten ist zudem der Nachweis gestattet, solche Kosten seien Rating-Agentur aufweisen.
6.6 Der Lieferant kann sich aus der Sicherheit befriedigen, Entgelte für den Messstellenbetrieb mit intelligenten Ziffer 7.5 – durch einseitige Leistungsbestimmung nach sobald der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen Messsystemen und modernen Messeinrichtungen zu billigem Ermessen gemäß § 315 BGB anzupassen in Verzug ist. Der Lieferant wird die Sicherheit nur in treffen, wonach der grundzuständige Messstellenbe- (Erhöhungen oder Senkungen). Anlass für eine solche dem Umfang verwerten, in dem dies zur Erfüllung der treiber gegenüber dem Lieferanten abrechnet, soweit der Preisanpassung ist ausschließlich eine Änderung der in rückständigen Zahlungsverpflichtungen erforderlich ist. Lieferant sicherstellt, dass eine zusätzliche Inanspruch- Ziffer 7.2 genannten Kosten. Der Lieferant überwacht 6.7 Die Verwertung der Sicherheit nach Ziffer 5.6 wird der nahme des Kunden für diese Entgelte durch den grund- fortlaufend die Entwicklung dieser Kosten. Der Umfang Lieferant dem Kunden unter Fristsetzung schriftlich an- zuständigen Messstellenbetreiber ausgeschlossen ist. einer Preisanpassung ist auf die Veränderung der Kosten drohen, es sei denn nach den Umständen des Einzelfalls Ziffer 7.3.1.1 gilt entsprechend. nach Ziffer 7.2 seit der jeweils vorhergehenden Preisan- besteht Grund zu der Annahme, dass eine Befriedigung 7.3.3 Die vom Lieferanten an den Übertragungsnetzbetreiber passung nach dieser Ziffer 7.8 bzw. – sofern noch keine aus der Sicherheit zu spät erfolgen würde. Ist der zu zahlende EEG-Umlage nach § 60 Abs. 1 EEG i. V. m. Preisanpassung nach dieser Ziffer 7.8 erfolgt ist – seit Abschluss des Vertrags für den Kunden ein Handelsge- der EEV. Mit der EEG-Umlage werden Kosten ausgegli- Vertragsschluss bis zum Zeitpunkt des geplanten Wirk- schäft, beträgt die Frist wenigstens eine Woche. In allen chen, die den Übertragungsnetzbetreibern durch die samwerdens der aktuellen Preisanpassung beschränkt. übrigen Fällen beträgt sie einen Monat. Abwicklung der gesetzlichen Vorgaben zur Förderung Kostensteigerungen und Kostensenkungen sind bei jeder der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen Preisanpassung gegenläufig zu saldieren. Die einseitige 6.8 Die Sicherheit ist unverzüglich zurückzugeben, soweit Leistungsbestimmung des Lieferanten nach billigem Er- ihre Voraussetzungen weggefallen sind. entstehen. messen bezieht sich auch auf die jeweiligen Zeitpunkte 6.9 Die Regelungen zur Einstellung und Unterbrechung der 7.3.4 Die vom Lieferanten an den Netzbetreiber zu zahlende einer Preisanpassung; diese sind so zu wählen, dass Belieferung sowie zur Kündigung in Ziffer 9 bleiben KWK-Umlage nach § 26 KWKG. Mit der KWK-Umlage Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungüns- unberührt. werden Kosten ausgeglichen, die den Übertragungs- tigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als netzbetreibern durch die Abwicklung der gesetzlichen Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens 7. Entgelte / Zukünftige Steuern, Abgaben und Vorgaben zur Förderung der Stromerzeugung aus in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kosten- sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen / hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erhöhungen. Der Kunde hat gemäß § 315 Abs. 3 BGB Preisanpassung nach billigem Ermessen sowie zur Förderung des Ausbaus von Wärme- und das Recht, die Ausübung des billigen Ermessens des 7.1 Das vom Kunden zu zahlende Entgelt setzt sich aus den Kältenetzen entstehen. Lieferanten gerichtlich überprüfen zu lassen. Änderun- Preisbestandteilen nach den Ziffern 7.2 bis 7.6 zusammen. 7.3.5 Die vom Lieferanten an den Netzbetreiber zu zahlende gen von Grundpreis und Arbeitspreis nach dieser Ziffer 7.2 Der Kunde zahlt einen Grundpreis und einen verbrauchs- § 19-StromNEV-Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV. 7.8 sind nur zum Monatsersten möglich. Preisanpas- abhängigen Arbeitspreis in der sich aus dem beigefügten Mit der § 19-StromNEV-Umlage werden Kosten sungen werden nur wirksam, wenn der Lieferant dem Preisblatt ergebenden Höhe. Diese werden auf Grund- ausgeglichen, die den Übertragungsnetzbetreibern Kunden die Änderungen spätestens sechs Wochen vor lage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller aus der Verpflichtung entstehen, nachgelagerten Netz- dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In Kunden in diesem Tarif anfallen. Sie enthalten folgende betreibern Erlöse zu erstatten, die diesen entgehen, diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, weil sie bestimmten Letztverbrauchern mit atypi- Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des die Kosten für den Messstellenbetrieb mit Messeinrich- schem Verbrauchsverhalten oder besonders hohem Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen. Hie- tungen, modernen Messeinrichtungen und Messsyste- Stromverbrauch nach § 19 Abs. 2 StromNEV reduzierte rauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung men – soweit diese Kosten dem Lieferanten vom Mess- Netzentgelte anbieten müssen. gesondert hingewiesen. stellenbetreiber in Rechnung gestellt werden – das an 7.3.6 Die vom Lieferanten an den Netzbetreiber zu zahlende 7.9 Informationen über aktuelle Produkte und Tarife erhält den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG. Die der Kunde unter Tel.-Nr. 07123 925-260 oder im Internet Konzessionsabgaben. Der Lieferant ist berechtigt, mit Offshore-Netzumlage gleicht Teile der Kosten aus, unter www.stadtwerke-metzingen.de grundzuständigen Messstellenbetreibern Vereinbarun- die den Übertragungsnetzbetreibern durch Entschädi- 8. Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen gen zur Abrechnung der Entgelte für den Messstellen- gungszahlungen nach Maßgabe von § 17e EnWG an Die Regelungen des Vertrags und dieser Bedingungen betrieb mit modernen Messeinrichtungen zu treffen, Betreiber von betriebsbereiten Offshore-Windenergie- beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- wonach der grundzuständige Messstellenbetreiber ge- anlagen in Folge von Störungen oder Verzögerungen bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. genüber dem Lieferanten abrechnet, soweit der Liefe- der Netzanbindung dieser Anlagen entstehen sowie B. EnWG, Grundversorgungsverordnung, Netzzugangs- rant sicherstellt, dass eine zusätzliche Inanspruchnahme u. a. Offshore-Anbindungskosten nach § 17d Abs. 1 verordnung, MsbG, MessEG und MessEV, höchstrich- des Kunden für diese Entgelte durch den grundzustän- EnWG, den §§ 17a und 17b EnWG sowie die Kosten terliche Rechtsprechung, Festlegungen und Beschlüsse digen Messstellenbetreiber ausgeschlossen ist. nach § 12b Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EnWG und des Flächen- der BNetzA). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis 7.3 Zusätzlich zahlt der Kunde für die gelieferte Energie entwicklungsplans nach § 5 WindSeeG. kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare folgende Preisbestandteile nach den Ziffern 7.3.1 bis 7.3.7 Die vom Lieferanten an den Netzbetreiber zu zahlende Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmen- 7.3.7 in der jeweils geltenden Höhe. Die bei Vertrags- abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV. Die abLa- bedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern schluss geltende Höhe ist im beigefügten Preisblatt Umlage gleicht Kosten aus, die den Übertragungsnetz- deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase angegeben. Die für das jeweils folgende Kalender- betreibern durch Zahlungen an Betreiber bestimmter zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzge- jahr geltende Höhe der Preisbestandteile nach den Anlagen zum Verbrauch elektrischer Energie entstehen, bungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar Ziffern 7.3.3 und 7.3.6 werden bis zum 15.10. eines deren Leistung auf Anforderung der Übertragungs- war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die Kalenderjahres, diejenige der Preisbestandteile nach netzbetreiber zur Aufrechterhaltung der Netz- und er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem den Ziffern 7.3.4, 7.3.5 und 7.3.7 bis zum 25.10. eines Systemstabilität reduziert werden kann. Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertrags- Kalenderjahres von den Übertragungsnetzbetreibern 7.4 Ist eine Umlage nach Ziffer 7.3.3 bis 7.3.7 negativ, re- schluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen im Internet veröffentlicht (derzeit: www.netztranspa- duziert sich das für die gelieferte Energie zu zahlende entstandene Lücke nicht unerhebliche Schwierigkeiten renz.de). Im Einzelnen: Entgelt in entsprechender Höhe. bei der Durchführung des Vertrags entstehen lassen 7.3.1 Das vom Lieferanten an den Netzbetreiber abzufüh- (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für 7.5 Wird die Belieferung oder die Verteilung von Energie unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung rende Entgelt für den konventionellen Messstellenbe- nach Vertragsschluss mit zusätzlichen, in Ziffern trieb mit Messeinrichtungen und Messsystemen. Der oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen 7.2, 7.3 und 7.6 nicht genannten Steuern oder Abgaben ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Netzbetreiber ermittelt dieses Entgelt zum 01.01. eines belegt, erhöht sich das vom Kunden zu zahlende Ent- Kalenderjahres auf Grundlage der von der zuständigen Bedingungen – mit Ausnahme des Entgelts - unverzüg- gelt um die hieraus entstehenden Mehrkosten in der lich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es Regulierungsbehörde nach Maßgabe des § 21a EnWG i. jeweils geltenden Höhe. Satz 1 gilt entsprechend, falls V. m. der ARegV, der StromNEV und sonstigen Bestim- die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von die Belieferung oder die Verteilung von Energie nach Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich mungen des EnWG festgelegten und jeweils zum 01.01. Vertragsschluss mit einer hoheitlich auferlegten, allge- eines Kalenderjahres gemäß § 4 ARegV angepassten entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und mein verbindlichen Belastung (d. h. keine Bußgelder Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich Erlösobergrenze. Der Netzbetreiber veröffentlicht die o. ä.) belegt wird, soweit diese unmittelbaren jeweils geltende Höhe des Entgelts für den Messstellen- macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestim- Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag ge- mungen). Anpassungen des Vertrags und dieser Bedin- betrieb auf seiner Internetseite. schuldeten Leistungen hat. Die Weitergabe in der jeweils gungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten 7.3.1 Der Lieferant berechnet das vom Kunden zu zahlende geltenden Höhe nach Satz 1 und 2 führt bei Erstattun- möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der 1 Entgelt im Rahmen von monatlichen Abschlägen bzw. gen (z. B. in Form negativer Umlagen) zu einer entspre- Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Abrechnungen mit 1/12 des Jahresentgelts. chenden Entgeltreduzierung. Eine Weiterberechnung Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Text- 7.3.1 Wird oder ist eine nach diesem Vertrag vom Lieferanten erfolgt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeit- form mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, 2 belieferte Marktlokation des Kunden mit einem intelli- punkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss kon- den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum genten Messsystem oder einer modernen Messeinrich- kret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung tung im Sinne des MsbG ausgestattet, entfällt der Preis- Regelung der Weiterberechnung entgegensteht. Eine zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten bestandteil nach Ziffer 7.3.1 für diese Marktlokation. Weiterberechnung ist auf die Mehrkosten beschränkt, in der Mitteilung gesondert hingewiesen. In diesem Fall schuldet nach den Vorgaben des MsbG die nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Rege- grundsätzlich der Kunde dem Messstellenbetreiber das lung dem einzelnen Vertragsverhältnis (z. B. nach Kopf 9. Einstellung der Lieferung / Fristlose Kündigung / Messstellenbetriebsentgelt, es sei denn, der Lieferant ist oder nach Verbrauch) zugeordnet werden können. Eine Sonderkündigungsrecht bei Einbau intelligentes nach Ziffer 7.3.2 zur Zahlung des Messstellenbetriebsent- Weiterberechnung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Entste- Messsystem gelts gegenüber dem Messstellenbetreiber verpflichtet. hung der Mehrkosten. Der Kunde wird über eine solche 9.1 Der Lieferant ist berechtigt, die Lieferung sofort einzu- Weiterberechnung spätestens mit der Rechnungsstel- stellen und die Anschlussnutzung durch den zuständi- 7.3.2 Ist der Lieferant aufgrund einer vertraglichen, gesetz- lung informiert. lichen oder regulierungsbehördlichen Regelung anstelle gen Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der des Kunden verpflichtet, das Entgelt für den Messstellen- 7.6 Zusätzlich fällt auf die Preisbestandteile nach Ziffern 7.2 Kunde in nicht unerheblichem Maße schuldhaft Energie betrieb mit intelligenten Messsystemen oder modernen und 7.3 sowie etwaige zukünftige Steuern, Abgaben unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung Messeinrichtungen für belieferte Marktlokationen des und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen nach Ziffer der Messeinrichtungen verwendet („Energiediebstahl“) Kunden an den Messstellenbetreiber abzuführen, zahlt 7.5 die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe an. und die Unterbrechung zur Verhinderung einer weite- der Kunde dieses Entgelt in der jeweils vom grundzu- 7.7 Der Lieferant teilt dem Kunden bei Belieferung die ren unberechtigten Energieentnahme erforderlich ist. ständigen Messstellenbetreiber auf seiner Internetseite jeweils geltende Höhe eines nach Ziffern 7.3, 7.5 und 9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden ab einem Betrag von veröffentlichten Höhe. Der Lieferant wird dem Kunden 7.6 zu zahlenden Preisbestandteils auf Anfrage mit. mindestens € 100,00 inklusive Mahn- und Inkassokosten das zu zahlende Entgelt und den Umstand, dass dieses 7.8 Der Lieferant ist verpflichtet, den Grundpreis und den ist der Lieferant ebenfalls berechtigt, die Lieferung ein- im Rahmen dieses Vertrages vom Lieferanten an den Arbeitspreis nach Ziffer 7.2 – nicht hingegen die ge- zustellen und die Anschlussnutzung durch den zustän- Kunden weiterberechnet wird informatorisch mitteilen, sondert in der jeweils geltenden Höhe an den Kunden digen Netzbetreiber unterbrechen zu lassen. Bei der Be- soweit und sobald ihm diese Umstände bekannt sind. weitergegebenen Preisbestandteile nach Ziffern 7.3 rechnung des Mindestbetrages bleiben nicht titulierte 10.2021 Der Lieferant ist berechtigt, mit grundzuständigen Mess- und 7.6 sowie etwaige zukünftige Steuern, Abgaben Forderungen außer Betracht, die der Kunde schlüssig stellenbetreibern Vereinbarungen zur Abrechnung der und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen nach beanstandet hat, oder die wegen einer Vereinbarung
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