SICHERHEIT FÜR REISEN, FREIZEITEN UND AUSFLÜGE - Informationen zu unseren besonderen Versicherungslösungen
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SICHERHEIT FÜR REISEN, FREIZEITEN UND AUSFLÜGE ro d ukte P & ien Präm Informationen zu unseren besonderen Versicherungslösungen
SEHR GEEHRTE REISEVERANSTALTER, SEHR GEEHRTE LEITENDE VON FREIZEITEN, bei der Planung von Reisen, Freizeiten und Ausflügen steht der Versicherungsschutz sicher nicht im Vordergrund. Und dennoch: Sie und die Betreuenden tragen eine große Verantwortung. Teilnehmende und Betreuende, ihr Hab und Gut, persönliches oder fremdes Eigentum können zu Schaden kommen. Daher gilt: Das Prüfen und Sicherstellen des benötigten Versicherungsschutzes ist ein wichtiger Bestandteil der Planung! Um Ihnen eine umfassende Absicherung zu bieten, haben wir besondere Versicherungsprodukte erarbeitet, welche die speziellen „Reise-Risiken“ berücksichtigen. Dies geschah auch vor dem Hintergrund, dass im Rahmen von Jah- resverträgen Ihrer Einrichtung bzw. Sammelverträgen über Kirchen oder Verbände nicht immer alle Risiken/Personen abgesichert sind. Dies gilt z. B. für Auslandsrisiken, Teilnehmende, geliehene Sachen etc. Aufgrund der umfassenden Thematik verweisen wir an dieser Stelle auf unseren Praxisratgeber zum Versicherungsschutz „Reisen – Freizeiten – Ausflüge“, in dem diese Punkte detailliert beschrieben sind. Mit unseren hier beschriebenen Produkten und Angeboten können Sie nachfolgende Aktivitäten versichern: • Reisen • Seminare • Lehrgänge • Ferienlager • Kuren • Tagesfahrten • Freizeiten • Tagungen • Stadtranderholungen Unser Service-Team ermittelt Ihren individuell benötigten Versicherungsschutz. Sorgen Sie vor, damit Sie im Fall der Fälle richtig versichert sind. Wir wünschen Ihnen, dass nichts passiert und Ihre Maßnahme für die Teilnehmenden und Betreuenden ein schönes Erlebnis wird. Ihre Versicherungsdienste Ecclesia, UNION, VMD SO ERREICHEN SIE UNS Mo bis Do von 8:00 Uhr bis 17:30 Uhr E-Mail reise-service@ecclesia.de Fr von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr reise-service@union-paritaet.de reise-service@vmd.de Telefon +49 5231 603-6487 Internet www.ecclesia.de Fax +49 5231 603-372 www.union-paritaet.de www.vmd.de BESONDERE HINWEISE 1. Diese Produktinformationen sind gültig ab deverfahren der Vorausprämie vereinbart werden: 01.01.2021. • Haftpflichtversicherung 2. Zu den angebotenen Produkten haben wir Versiche- • Unfallversicherung rer ausgewählt, die spezielle Versicherungslösungen • Regressversicherung für „Reise-Risiken“ entwickelt haben. Die aktuellen • Rechtsschutzversicherung Produkte und Beiträge können Sie auf unserer Home- • Auslandsreisekrankenversicherung page abrufen. Ebenso finden Sie dort unser Antrags- • Notfallserviceversicherung formular, um den Versicherungsschutz in Auftrag zu • Reisegepäckversicherung geben. • Reiserücktrittskostenversicherung • Reisepreissicherung 3. Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Versiche- rungsschutz vor Beginn der Maßnahme bei uns vor- Zum Jahresbeginn wird eine Kalkulation sämtlicher Frei- liegen muss. Bedingungsgemäß besteht der Versi- zeiten eingereicht, auf deren Basis eine Vorausprämie cherungsschutz ab Antragseingang, jedoch nicht vor erhoben wird. Am Jahresende erfolgt eine Abrechnung Beginn der Reise. anhand der tatsächlichen Daten. Die Vorausprämie bie- tet die Versicherung sämtlicher Maßnahmen, ohne dass 4. Für folgende Sparten kann das vereinfachte Anmel- es einer Einzelanmeldung je Fahrt bedarf. 2
1. HAFTPFLICHT-/UNFALLVERSICHERUNG Es empfiehlt sich, eine zusätzliche Haftpflicht-/Unfallver- tungen, Extremsportarten etc. abgesichert sind. sicherung abzuschließen, da über Jahresverträge nicht immer alle Risiken/Personen, z. B. Schäden im Ausland, Hinweis zum Anmeldeverfahren: Mitversicherung der Teilnehmenden, Großveranstal- Jede Gruppe muss vollständig versichert werden. 1.1 KOMBINIERTE HAFTPFLICHT-/UNFALLVERSICHERUNG Prämie Tag und Person 0,28 Euro Haftpflichtversicherung Die Deliktfähigkeit ist eine wichtige Voraussetzung für das Versichert gilt im Rahmen der Allgemeinen Haftpflichtver- Bestehen möglicher Schadenersatzansprüche. Eine de- sicherungsbedingungen (AHB) die gesetzliche Haftpflicht liktfähige Person ist grundsätzlich für die Verursachung des Trägers der jeweiligen Maßnahme einschließlich der eines Schadens verantwortlich. Die Haftpflichtversiche- persönlichen gesetzlichen Haftpflicht aus dienstlicher Ver- rung ersetzt Schadenersatzansprüche daher nur, wenn richtung aller Mitarbeitenden, der Teilnehmenden und Be- der Schädiger deliktfähig ist. treuenden selbst (auch ausländische Mitbürger, wenn sie von deutschen Entsendestellen betreut werden), unterei- Von der Deliktfähigkeit einer Person ist es abhängig, ob nander und gegenüber dem Träger. (Eine eventuell ander- sie die Verantwortung für fahrlässig oder vorsätzlich ver- weitig bestehende Versicherung ist vorleistungspflichtig.) ursachte Schäden trägt. Grundsätzlich sind volljährige Personen deliktfähig und daher zum Schadenersatz ver- Die Versicherungssummen betragen (Höchstersatzlei- pflichtet, wenn sie anderen einen Schaden zufügen. Ver- stungsgrenze des Versicherers im Einzelschadenfall) ursacht eine psychisch kranke Person einen Schaden • 7.500.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden, oder wird der Schaden infolge von Bewusstlosigkeit des • 100.000 Euro für Vermögensschäden. Verursachers hervorgerufen, besteht keine Schadener- satzpflicht, denn psychische Erkrankungen können eben- Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.6 AHB – die so wie Bewusstlosigkeit zur Deliktunfähigkeit führen. gesetzliche Haftpflicht aus Schäden an gemieteten unbe- weglichen Sachen bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Zudem gilt: Kinder unter sieben Jahren sind nicht delikt- Euro je Schadenereignis. Ebenfalls eingeschlossen ist die fähig (im Straßenverkehr sogar bis unter zehn Jahren); gesetzliche Haftpflicht aus Schäden an gemieteten beweg- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind sie nur be- lichen Sachen – mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen aller Art schränkt deliktfähig. Psychisch kranke Menschen sind und Fahrrädern – bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro ggf. ihr ganzes Leben deliktunfähig. je Schadenereignis. Mit dem Einschluss der Deliktunfähigkeitsklausel in Ih- Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die ge- ren Versicherungsschutz stellen Sie sicher, dass auch setzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als vertrag- Schäden, die durch deliktunfähige Personen verursacht schließendem Luftfrachtführer für Personen- und Sachschä- wurden, ohne aufwändige Prüfung der Aufsichtspflicht, den aus einer von ihm veranstalteten Luftbeförderung, falls schnell und unkompliziert bezahlt werden. dieser aufgrund der jeweils anwendbaren Haftungsbestim- mungen privatrechtlichen Inhalts in Anspruch genommen wird. Wählen Sie zwischen zwei Modellen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der Versicherungsnehmende den von ihm für die Flugreise ab- Variante 1: Einschluss der Deliktunfähigkeit mit einer geschlossenen Verträgen die Allgemeinen Beförderungs- Höchstersatzleistung von 5.000 Euro je Versicherungs- bedingungen des ausführenden Luftfrachtführers, soweit fall, begrenzt auf 50.000 Euro für alle Versicherungsfälle diese nicht über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen, eines Versicherungsjahres. Auf die Prämie ist dafür ein zugrunde legt. Eine weitergehende Haftung ist nicht versi- Zuschlag von 75 Prozent zu zahlen. chert. Diese Versicherung gilt subsidiär zu anderen beste- henden Versicherungen. Es gilt zusätzlich die Ausschluss- Variante 2: Einschluss der Deliktunfähigkeit mit einer klausel für Krieg, Entführung und andere Risiken sowie die Höchstersatzleistung von 10.000 Euro je Versicherungs- Pandemie- und Datenereignisklausel. fall, begrenzt auf 50.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. 100 Euro Selbstbehalt je Ver- Kein Versicherungsschutz besteht bei sicherungsfall. Auf die Prämie ist dafür ein Zuschlag von Ansprüchen aus dem Verlust oder Abhandenkommen 100 Prozent zu zahlen. von Sachen aller Art. Unfallversicherung Schäden durch deliktunfähige Personen mit absichern Versichert sind im Rahmen der Allgemeinen Unfallversi- Bei Reisen, Freizeiten oder Ausflügen mit Kindern oder cherungsbedinungen (AUB), der Zusatzbedingungen Menschen mit geistigem Handicap kann es sinnvoll sein, für die Kinder-Unfallversicherung (mit Einschluss von Ver- die sogenannte Deliktunfähigkeitsklausel in den Versi- giftungen) und der Zusatzbedingungen für die Grup- cherungsschutz einzuschließen. pen-Unfallversicherung, Unfälle der Teilnehmenden und 3
beauftragten Betreuenden und der Reisebegleitenden, Unfälle als Fluggast in Motor- und Strahlflugzeugen: Auf die auch während der dienstlich bedingten, zwischen Hin- und Höchstbegrenzungssummen bei gemeinsamen Flugreisen Rückreise liegenden Kurzaufenthalte am Erholungsort. wird besonders hingewiesen. Benutzen mehrere durch den Gruppenversicherungsvertrag versicherte Personen dassel- Versicherungssummen be Flugzeug und überschreiten die vertraglich festgelegten • 10.000 Euro für den Todesfall Versicherungssummen von • bis 1.000 Euro für Zusatzheilkosten • 10.000.000 Euro für den Invaliditätsfall, • bis 60.000 Euro bei Invalidität • 100.000 Euro für Heilkosten, • bis 5.000 Euro für Bergungskosten • 5.000.000 Euro für den Todesfall, • bis 10.000 Euro für Kosmetische Operationen • 100.000 Euro für Bergungskosten, so gelten diese Beträge als gemeinsame Höchstversiche- rungssumme für alle Versicherten. Die für die Einzelperson vereinbarten Versicherungssummen ermäßigen sich im entsprechenden Verhältnis. Reisen mit Menschen mit Behinderung Abweichend von Ziff. 4.1 AUB sind auch Personen versicherbar, die in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit derartig eingeschränkt sind, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens überwiegend und auf Dauer fremder Hilfe bedürfen. Dies gilt insbesondere für schwer- oder schwerstpflegebedürftige Personen im Sinne der Stufen II und III der sozialen Pflegeversicherung. Sportarten/Veranstaltungen, für die kein Versiche- rungsschutz geboten werden kann • Bungee-Jumping • Felsspringen (Klippenspringen) • Free-Climbing • Hochgebirgs-, Gebirgs- und Klettertouren • Pferderennen • Skispringen • Sport- und Leistungstauchen (Geräte- und Apnoetauchen) • Rock- und Popkonzerte 1.2. BESONDERE VERANSTALTUNGEN – PAUSCHALDECKUNG Prämie Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der Pos. 1.1 Je Person 0,30 Euro. Der Mindestbeitrag beträgt 40 Euro zur Verfügung gestellt und gilt für Tagesveranstaltungen je Veranstaltung. mit einem erhöhten Risiko, wie z. B. Fußballturniere, Tanzveranstaltungen etc. 1.2.1 VERANSTALTER-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG – PAUSCHALDECKUNG Eine Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen bis Selbstbehalte zu drei Tagen Dauer zuzüglich Vorbereitung und Ab- • Bei Leitungsschäden 10 Prozent, mindestens schlussarbeiten kann in Verbindung mit der kombinierten 150 Euro, höchstens 2.500 Euro Haftpflicht-/Unfallversicherung abgeschlossen werden. • Bei unterirdischen Leitungen 25 Prozent, mindestens 250 Euro, höchstens 7.500 Euro Prämie • Bei Schweiß- und Schneidarbeiten sowie Arbeiten • 31,80 Euro bis 200 Teilnehmende mit Lötgeräten 10 Prozent, mindestens 150 Euro, • 63,60 Euro bis 1.000 Teilnehmende höchstens 2.500 Euro • 95,40 Euro bis 2.000 Teilnehmende • Bei Mietsachschäden 150 Euro Versicherungssummen • 5.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden • 52.000 Euro für Vermögensschäden 4
2. REGRESSVERSICHERUNG FÜR GEBÄUDE-, FEUER- UND LEITUNGSWASSERSCHÄDEN IM IN- UND AUSLAND Sollten für eine Freizeitmaßnahme Gebäude oder Hinweis zum Anmeldeverfahren Räumlichkeiten angemietet werden, ist zu prüfen, Die Gruppe muss vollzählig und einheitlich versichert ob im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbe- werden. Gleichzeitig ist kenntlich zu machen, ob die In- dingungen Mietsachschäden ausreichend unter Ver- ventarversicherung gewünscht wird. sicherungsschutz stehen. Im Zweifelsfall empfehlen wir den Abschluss der Feuer- und Leitungswasser-Re- Geltungsbereich gressversicherung, damit das Regressrisiko vom Ver- Der Versicherungsschutz gilt in Deutschland und Europa. sicherer des Vermietenden oder direkt von ihm abge- Ausgenommen sind Russland, Weißrussland und die sichert ist. Ukraine. Prämie je Person bis zu 8 Tagen Dauer bis zu 22 Tagen Dauer bis zu 42 Tagen Dauer im Inland 0,41 € 0,46 € 0,82 € im Ausland 0,56 € 0,62 € 0,97 € Verursachen Betreuende oder Teilnehmende an gemie- summe beträgt maximal 550.000 Euro. Im gleichen teten Gebäuden Feuer- oder Leitungswasserschäden, Rahmen können bis zu 10 Prozent der Ersatzleistung besteht bei einem Rückgriff des vorleistenden Versi- für Schäden am Inventar in den gemieteten Räumen cherers im Rahmen der Haftpflichtversicherung für mitversichert werden. Die Prämiensätze werden für die- diese Ansprüche kein ausreichender Versicherungs- sen Einschluss um 50 Prozent erhöht. schutz. Er muss gesondert abgeschlossen werden. Damit wird gleichzeitig der Veranstaltende bei Inan- Als weitere Variante zur Beantragung des Versiche- spruchnahme geschützt. rungsschutzes wird die Deckung auf Basis einer Fest- prämie angeboten. Wir empfehlen besonders bei Jugendfreizeiten die Absicherung des Mieterinteresses im Hinblick auf den Sofern für eine „Großveranstaltung“ im Inland ein Gebäude möglichen Schaden am Gebäude durch Feuer und Lei- oder eine Räumlichkeit angemietet wird, können erhöhte tungswasser, da auch der unmittelbare Anspruch des Versicherungssummen, unabhägig von der Anzahl der Vermietenden zu befriedigen ist. Die Ersatzleistungs- teilnehmenden Personen, zur Verfügung gestellt werden. Prämienberechnung Versicherungssumme (VS) 1.500.000 Euro für das Gebäude, davon 150.000 Euro für das Inventar Dauer Prämie ohne Inventar Prämie mit Inventar (10 % der VS) bis zu 8 Tage 103,00 € 154,50 € bis zu 22 Tage 154,50 € 231,75 € bis zu 42 Tage 206,00 € 309,00 € Versicherungssumme (VS) 2.500.000 Euro für das Gebäude, davon 250.000 Euro für das Inventar Dauer Prämie ohne Inventar Prämie mit Inventar (10 % der VS) bis zu 8 Tage 137,35 € 206,00 € 5
3. AUSLANDSREISE-KRANKEN-/NOTFALLSERVICEVERSICHERUNG Für Auslandsreisen empfiehlt sich der Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. zusätzlichen Auslandsreise-Krankenversicherung. Denn selbst bei Bestehen von Sozialversicherungsabkom- Hinweis zum Anmeldeverfahren men werden die Kosten z. B. für medizinisch notwen- Dem Auftragsformular ist eine Teilnahmeliste mit Ge- dige Rücktransporte sowie Überführungskosten von der burtsdaten beizufügen. 3.1 AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG 1. – 60. Tag 61. – 365. Tag 366. – 1.095. Tag Prämie je Tag/je Person 0,30 € 1,55 € 4,40 € Der Versicherer erstattet, nach Vorleistung der eigenen Kran- • Zahnbehandlungen kenversicherung, die Kosten für eine nach ärztlichem Urteil Dazu zählen schmerzstillende Behandlungen und Mit- notwendige und angemessene, von einem approbierten und tel sowie einfache Zahnfüllungen und Kosten für provi- niedergelassenen Arzt während des Auslandsaufenthaltes sorischen Zahnersatz. durchgeführte Heilbehandlung ohne Summenbegrenzung. Hierzu gehören Aufwendungen für: • Rückführungskosten Die Mehraufwendungen eines Rücktransports aus dem Aus- • Ambulante Behandlungen land werden erstattet, wenn der Rücktransport medizinisch Dazu zählen ärztliche Leistungen, Arznei- und Ver- sinnvoll und vertretbar ist. Dies ist beispielsweise dann der bandsmittel, Röntgenleistungen sowie medizinisch Fall, wenn eine stationäre Behandlung länger als 14 Tage notwendige Transporte zum nächsterreichbaren Arzt. dauert oder die voraussichtlichen Kosten der Heilbehand- lung im Ausland die Kosten des Rücktransports übersteigen • Stationäre Behandlungen würden. Zusätzlich werden die Kosten für eine Begleitperson Dazu zählen Pflege, Verpflegung, Unterkunft, ärztliche erstattet, sofern die Begleitung medizinisch sinnvoll ist. Leistungen und sonstige medizinisch notwendige Leistungen des Krankenhauses; außerdem die Kosten • Überführungskosten für medizinisch notwendige Transporte zum nächstge- Im Todesfall durch Krankheit oder Unfall werden bei legenen Krankenhaus. Überführung des Verstorbenen an seinen Wohnsitz im Inland die Aufwendungen des Transportes bzw. die Kosten der Bestattung am Sterbeort ersetzt. 3.2 KRANKENVERSICHERUNG FÜR GÄSTE AUS DEM AUSLAND 1. – 90. Tag 91. – 365. Tag 366. – 1.095. Tag Prämie je Tag/je Person 1,25 € 2,50 € 5,25 € Versicherungsschutz besteht für ambulante und sta- kungspräparate, kosmetische Präparate sowie Mittel, tionäre Heilbehandlungen bei unvorhergesehen ein- die vorbeugend oder gewohnheitsmäßig genommen tretenden Krankheiten oder Unfällen während eines werden. Aufenthalts in der Bundesrepublik. Bei von Deutsch- land ausgehenden Reisen gilt der Versicherungsschutz • Stationäre Heilbehandlung auch im Ausland – jedoch nicht in den Ländern, in Stationäre Behandlungen in der Bundesrepublik denen die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz Deutschland werden zu 100 Prozent übernommen – hat. in Höhe der Kosten der allgemeinen Krankenhauslei- stung (ohne privatärztliche Behandlung). Versicherte Leistungen • Ambulante Heilbehandlung • Zahnbehandlungen/-ersatz Zu 100 Prozent erstattet werden ambulante ärztliche Bezahlt werden schmerzstillende Zahnbehandlungen Beratungen, Untersuchungen, Behandlungen und und damit in Verbindung stehende, notwendige Zahn- Hausbesuche sowie unaufschiebbare ambulante Ope- füllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen rationen einschließlich Operationsnebenkosten, soweit von Zahnprothesen – zu 100 Prozent des Rechnungs- die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze der jeweils betrags. geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) liegen und deren Bemessungsgrund- Zu 50 Prozent des Rechnungsbetrags werden die lagen entsprechen. Ebenfalls erstattet werden ärzt- Aufwendungen für die Neuanfertigung von Zahner- lich verordnete Arznei- und Verbandsmittel. Nicht als satz (Zahnkronen, Brücken und Prothesen) erstattet, Arzneimittel gelten, auch wenn sie ärztlich verordnet wenn die Behandlung aufgrund eines Unfalls notwen- sind und heilwirksame Stoffe enthalten, Nähr- und Stär- dig wurde. Erstattet werden die Kosten, soweit sie im 6
Rahmen der Höchstsätze der jeweils geltenden amt- lichen deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) liegen und deren Bemes- sungssätzen entsprechen. • Rückführungskosten Zu 100 Prozent übernommen werden Mehraufwen- dungen für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport aus dem Ausland, wenn am Aufenthaltsort bzw. in zumut- barer Entfernung eine ausreichende medizinische Behandlung nicht gewährleistet und dadurch eine Gesundheitsschädigung zu befürchten ist. Die Rück- führung muss an den ständigen Wohnsitz oder in das von dort am nächsten gelegene, zur Behandlung ge- eignete Krankenhaus erfolgen. Soweit medizinische Gründe dem nicht entgegenstehen, ist das jeweils ko- stengünstigste Transportmittel zu wählen. • Überführungskosten Bei Tod im Ausland werden zu 100 Prozent die Kosten erstattet, die durch die Überführung bzw. Bestattung am Sterbeort entstehen. 3.3 NOTFALLSERVICE IM AUSLAND Prämie • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 5.000 Euro, 0,51 Euro je Person für die gesamte Reisezeit. • Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Kranken- Der Versicherer erbringt Serviceleistungen bzw. leistet haus bis 12.500 Euro, Entschädigung unter anderem in Notfällen, die dem Versicherten während einer Reise zustoßen. Dazu zählen • Organisation von notwendigen Ersatzpräparaten und Übernahme der Versandkosten, • bei Krankheit oder Unfall Organisation eines Kranken- besuches und Kostenübernahme für den Transport • Mehrkosten des Betreuenden bei stationärem Aufent- (Hin- und Rückreise), wenn der Krankenhausaufenthalt halt und späterer Rückreise eines Teilnehmenden bis länger als zehn Tage dauert, maximal 1.000 Euro. 4. REISEGEPÄCKVERSICHERUNG Die Reisegepäckversicherung ersetzt im Rahmen der wiegend nicht abgedeckt ist. Allgemeinen Bedingungen bei Verlust oder Beschä- digung den Wert des Reisegepäcks. Zu beachten ist, Hinweis zum Anmeldeverfahren: dass insbesondere bei Campingfreizeiten ein erhöhtes Die Vorlage einer Teilnahmeliste mit Angabe der ge- Risiko besteht, das im Rahmen anderer Verträge über- wünschten Versicherungssumme je Person ist erforderlich. BRD und Anliegerstaaten Europa Welt Prämie je Person Prämie je 1.000 € Prämie je 1.000 € Prämie je 1.000 € Versicherungssumme Versicherungssumme Versicherungssumme bis zu 8 Tagen Dauer 2,98 € 3,59 € 4,51 € bis zu 14 Tagen Dauer 3,28 € 4,10 € 5,40 € bis zu 22 Tagen Dauer 3,69 € 4,62 € 6,40 € bis zu 28 Tagen Dauer 3,80 € 5,30 € 7,30 € Fahrradversicherung als Zusatzdeckung zur Reisegepäckversicherung bis 300 € bis 600 € bis 900 € Prämie je Fahrrad 4,31 € 8,60 € 12,90 € 7
Versichert ist das gesamte Reisegepäck des Versiche- Versichert sind jedoch die amtlichen Gebühren bei der rungsnehmenden und seiner mitreisenden Familienan- Wiederbeschaffung von Ausweispapieren sowie Falt- gehörigen. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruf- und Schlauchboote und andere Sportgeräte jeweils lichen Zwecken mitgeführt werden, sind nicht versichert. mit Zubehör, solange sie sich nicht in bestimmungsge- mäßem Gebrauch befinden. Außenbordmotoren sind Die Mindestversicherungssumme beträgt je Person vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. 1.000 Euro. Höhere Versicherungssummen können vereinbart werden. Versicherungsschutz in Kraftfahrzeugen a) Versicherungsschutz gegen Diebstahl und Ein- Versicherungsschutz besteht, wenn versicherte Sachen bruchdiebstahl aus unbeaufsichtigt abgestellten abhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden, Kraftfahrzeugen oder Anhängern besteht nur, so- während sich das Reisegepäck im Gewahrsam eines Be- weit sich das Reisegepäck in einem fest umschlos- förderungsunternehmens, Beherbergungsbetriebes, Ge- senen und durch Verschluss gesicherten Innen- oder päckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befindet. Kofferraum befindet. Während der übrigen Reisezeit für die in Abs. 3 genann- b) Der Versicherer leistet im Rahmen der Versicherungs- ten Schäden durch summe in voller Höhe nur, wenn nachweislich • der Schaden tagsüber zwischen 6:00 Uhr und a) Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische 22:00 Uhr eingetreten ist oder Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätz- • das Kraftfahrzeug oder der Anhänger in einer liche Sachbeschädigung), abgeschlossenen Garage – Parkhaus oder Tief- garage, die zur allgemeinen Benutzung offen- b) Verlieren – hierzu zählen nicht Liegen-, Stehen- oder stehen, genügen nicht – abgestellt war oder Hängen lassen – bis zu 10 Prozent der Versicherungs- • der Schaden während einer Fahrtunterbrechung summe, maximal 400 Euro, von nicht länger als zwei Stunden eingetreten ist. c) Transportmittelunfall oder Unfall eines Versicherten, c) Kann der Versicherungsnehmer keine der unter b) genannten Voraussetzungen nachweisen, ist die d) bestimmungswidrig einwirkendes Wasser, einschließ- Entschädigung je Versicherungsfall auf 250 Euro be- lich Regen und Schnee, grenzt. e) Sturm, Brand, Blitzschlag, Explosion, d) In unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen oder Anhängern nicht versichert sind Pelze, Schmucksa- f) höhere Gewalt. chen und Gegenstände aus Edelmetall sowie Foto-, Filmapparate und tragbare Videosysteme jeweils mit Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall Zubehör. sowie Foto-, Filmapparate und tragbare Videosysteme jeweils mit Zubehör sind nur versichert, solange sie Fahrräder können im Rahmen einer Zusatzdeckung • bestimmungsmäßig getragen bzw. benutzt werden oder mitversichert werden. Geltungsbereich ist Europa. • in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt mitge- führt werden oder Abweichend von Ziff. 1.5 AVB Reisegepäck besteht Ver- • einem Beherbergungsbetrieb zur Aufbewahrung über- sicherungsschutz auch für Fahrräder, solange sie sich geben sind oder nicht in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden. • sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum Bei Diebstahl besteht Versicherungsschutz nur, wenn eines Gebäudes, eines Passagierschiffes oder in ei- das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls durch ein Kabel- ner bewachten Garderobe befinden; Schmucksachen schloss oder ein Schloss mit vergleichbarem Sicher- und Gegenstände aus Edelmetall jedoch nur, solange heitswert, hierzu zählen regelmäßig keine Rahmen- sie außerdem in einem verschlossenen Behältnis un- schlösser, gesichert war. tergebracht sind, das erhöhte Sicherheit auch gegen Wegnahme des Behältnisses selbst bietet. Der Versicherer ersetzt Schäden an dem mit dem Fahr- rad lose verbundenen regelmäßig seinem Gebrauch Die Sachen dürfen einem Beförderungsunternehmen dienenden Sachen nur, wenn sie zusammen mit dem oder einer Gepäckaufbewahrung nur in einem ord- Fahrrad abhanden gekommen sind. nungsgemäß verschlossenen, nicht einsehbaren Behält- nis übergeben werden. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maxi- mal 250 Euro begrenzt, wenn der Diebstahl zwischen Die Höchstentschädigung beträgt maximal 50 Pro- 22:00 Uhr und 6:00 Uhr verübt wird. zent der abgeschlossenen Versicherungssumme. Werden überwiegend Musikinstrumente als Reisege- Nicht versichert sind Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, päck mitgeführt, können diese über eine Musikinstru- Urkunden und Dokumente aller Art, Gegenstände mit mentenversicherung mitversichert werden. überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert, Kontaktlin- sen, Prothesen jeder Art sowie Land-, Luft- und Wasser- fahrzeuge jeweils mit Zubehör, einschließlich Fahrräder, Hängegleiter und Segelsurfgeräte. 8
5. RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG Wenn Verantwortliche im Bereich der Freizeit die Auf- Hinweis zum Anmeldeverfahren sicht über Kinder, Jugendliche, behinderte Menschen Die Zahl der Betreuenden ist zu benennen. etc. übernehmen, sollte der Veranstaltende eine Rechtsschutzversicherung abschließen, damit im Fall der Fälle Versicherungsschutz für einen Rechtsstreit in Zivil- und Strafverfahren besteht. bis zu 8 Tagen bis zu 14 Tagen bis zu 22 Tagen bis zu 42 Tagen Dauer Dauer Dauer Dauer Prämie 0,72 € 2,05 € 4,10 € 6,87 € je Betreuer/-in Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer (Trä- • Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz ger der jeweiligen Maßnahme) in seiner Eigenschaft als Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Wahr- Verantwortlicher für die Durchführung von Freizeitmaß- nehmung rechtlicher Interessen des Versicherungs- nahmen Versicherungsschutz. Außerdem erhalten die nehmenden aus Arbeitsverhältnissen sowie auf die vom Versicherungsnehmenden beauftragten Betreuen- Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen den in Ausübung ihrer Betreuungstätigkeit im Rahmen Sozialgerichten (diese Kombination gilt nur für den der Freizeitmaßnahmen Versicherungsschutz für alle Freizeitträger). Instanzen je Leistungsfall mit einer Deckungssumme von 1.000.000 Euro (Strafkaution im Ausland 100.000 Euro). Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Versicherte Risiken für den Träger und Betreuenden Besitzer, Halter oder Lenker von Fahrzeugen sowie Wasserfahrzeugen. • Strafrechtsschutz Erstattet werden die Kosten der strafrechtlichen Die Versicherung gilt für Europa und die außereuro- Rechtsvertretung in allen Instanzen. päischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres. • Schadenersatzrechtsschutz Versichert sind die Kosten der Rechtsverfolgung bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. 9
6. BOOTSKASKO- UND SURFBRETTVERSICHERUNG Der Abschluss einer Bootskasko- oder Surfbrett- dieser Versicherungsschutz oft von Verleihern gefor- versicherung ist zu empfehlen, da z. B. in der Reise- dert. gepäckversicherung lediglich Falt- oder Schlauch- boote versichert sind, sofern sie sich nicht im bestim- Hinweis zum Anmeldeverfahren mungsgemäßen Gebrauch befinden. Außerdem wird Die jeweilige Anzahl der Boote/Surfbretter ist anzugeben. Prämie für Windsurfbret- Prämie für Boote Prämie für Boote ter (einschl. Zubehör) mit einer Höchst- mit einer Höchst- mit einer Höchst- versicherungssumme versicherungssumme versicherungssumme von 2.600 € je Boot von 7.700 € je Boot von 1.800 € je Surfbrett bis zu 8 Tagen Dauer 6,20 € 9,50 € 11,10 € bis zu 14 Tagen Dauer 6,90 € 16,90 € 19,50 € bis zu 22 Tagen Dauer 9,00 € 26,30 € 30,50 € bis zu 42 Tagen Dauer 16,90 € 53,60 € 58,30 € Versicherter Gegenstand see mit der westlichen Grenze Plymouth – Brest und der Für eigene und fremde Boote sowie Surfbretter kann die nördlichen Grenze Bergen – Shetland-Inseln – englischen Bootskaskoversicherung bis zu einem Wiederbeschaf- Festland sowie der europäischen Atlantikküste innerhalb fungswert von 7.700 Euro für Boote und bis 1.800 Euro der Dreimeilenzone und auf dem gesamten Mittelmeer, für Surfbretter abgeschlossen werden. während des Aufenthaltes außerhalb des Wassers, des Anlandholens und Zuwasserlassens sowie der Transporte Wassersportfahrzeuge, die älter als zehn Jahre sind, mit allen verkehrsüblichen Beförderungsmitteln. (Kunststoffboote = 15 Jahre) sind nicht versicherbar. Selbstbeteiligung Versicherungsumfang Je Schadenfall gelten folgende Selbstbeteiligungen: Versichert sind das Fahrzeug und die fest eingebauten • 50 Euro bei Windsurfbrettern, Diebstahlschaden je- Teile (einschließlich der maschinellen Einrichtungen) doch 125 Euro gegen Schäden durch Unfall des Fahrzeuges, Brand, • 50 Euro bei Booten mit einem Neuwert bis 2.600 Euro Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt und Diebstahl. • 125 Euro bei sonstigen Booten außer Motorbooten Im Übrigen gelten die Allgemeinen Versicherungsbe- • 250 Euro bei Motorbooten dingungen für Wassersportfahrzeuge im Zusammen- hang mit den besonderen Bedingungen für die Versi- Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten cherung von Wassersportfahrzeugen. Der Versicherer leistet bis zu 20 Prozent der Gesamt- versicherungssumme Ersatz auch für Aufwendungen Geltungsbereich zum Zwecke der Bergung und/oder Beseitigung/Ver- Versicherungsschutz besteht innerhalb von Europa auf nichtung der versicherten Sache (gilt nicht für Surf- allen Flüssen und sonstigen Binnengewässern, auf der bretter), die durch ein versichertes Ereignis beschädigt Ostsee einschließlich Kattegat und Skagerrak, der Nord- oder zerstört worden sind. 10
7. VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR GELIEHENE SACHEN Vielfach werden für die Jugendarbeit genutzte Sachen Hinweis zum Anmeldeverfahren geliehen oder gemietet bzw. von den Betreuenden zur Für diesen Versicherungsschutz sind die zu versichern- Verfügung gestellt. Kommt es zu Schäden an diesen den Gegenstände mit Wertangabe bzw. auf einer sepa- Sachen, bietet die Haftpflichtversicherung in der Regel raten Liste aufzuführen. keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Damit der Veranstaltende bzw. Betreuende, Begleitende und Rei- Prämie seteilnehmende von dem Risiko, die Sachen ersetzen Die Prämie berechnet sich aus den aufgeführten Promille- zu müssen, befreit ist, kann Versicherungsschutz für sätzen und der angegebenen Versicherungssumme. Sachschäden an diesen Gegenständen abgeschlos- Beispiel: 5.000 Euro x 7 Promille = 35 Euro/Mindest- sen werden. prämie 13 Euro. Deutschland Europa/USA/Kanada Welt ohne mit ohne mit ohne mit Campingrisiko Campingrisiko Campingrisiko Campingrisiko Campingrisiko Campingrisiko bis zu 7‰ 10 ‰ 10 ‰ 14 ‰ 15 ‰ 25 ‰ 31 Tagen Dauer bis zu 9‰ 13 ‰ 13 ‰ 19 ‰ 21 ‰ 31 ‰ 62 Tagen Dauer bis zu 10 ‰ 14 ‰ 15 ‰ 24 ‰ 25 ‰ 36 ‰ 93 Tagen Dauer Einschluss von Bargeld: Zuschlag 100 Prozent auf die Prämiensätze Einschluss von Drohnen: Zuschlag 100 Prozent auf die Prämiensätze Einschluss von Fahrrädern Bei Möbeln leistet der Versicherer keinen Ersatz für Der Einschluss von Fahrrädern erfolgt bis zu einem Ge- Schäden verursacht durch Leimlösungen, Rissig- und samtwert in Höhe von 500 Euro prämienfrei. Bei höheren Blindwerden der Politur, Farb-, Lack- und Emailleab- Werten sprechen Sie uns bitte an, damit wir Ihnen ein splitterungen, Fadenbruch bei Röhren und Beleuch- individuelles Angebot zukommen lassen können. tungskörpern, Nichtfunktionieren von Uhren; es sei denn, dass diese Schäden als unmittelbare Folge Versicherte Gegenstände sind jegliche Gegenstände, höherer Gewalt, eines Brandes, eines Blitzschlages, die ausgeliehen werden, außer lebende Tiere, Kraftfahr- einer Explosion oder eines dem Transportmittel zuge- zeuge einschließlich Anhänger, Luftfahrzeuge, Wasser- stoßenen Unfalls vom Versicherungsnehmer nachge- fahrzeuge, Windsurfbretter sowie Zubehör, Werkzeuge, wiesen werden. Treib- und Schmierstoffe sowie Gegenstände, die zur Ausübung eines Berufes dienen, einschließlich Han- Für Fahrräder ist der Versicherungsschutz wie folgt delsware, Muster und Musterkoffer. eingeschränkt: Der Versicherer leistet im Falle der Ent- wendung durch einfachen Diebstahl Entschädigung für Versichert werden können Bargeld und Geldwerte, die in Gebäuden oder im Freien abgestellte Fahrräder und ein Reiseleitender in Verwahrung genommen hat, bis zu die mit ihnen fest verbundenen Sachen, z. B. Laternen, einem Höchstbetrag von 6.000 Euro. Dynamo, Sattel, Gepäckhalter, Bereifung. Lose mit dem Fahrrad verbundene, regelmäßig ihrer Benutzung Ersetzt werden Diebstahl/Beschädigung der versicher- dienende Sachen, z. B. Satteltasche, Werkzeuge, Luft- ten Sachen, Aufwendungen zur Abwendung oder Minde- pumpe, Gepäcktasche, werden nur ersetzt, wenn sie rung des Schadens. Als Versicherungswert gilt der Zeitwert. zusammen mit dem Fahrrad entwendet worden sind. In unverschlossenen Räumen oder im Freien abgestellte Der Versicherer leistet keinen Ersatz für Schäden, die Fahrräder werden nur ersetzt, wenn sie in verkehrs- verursacht werden durch die natürliche oder mangel- üblicher Weise durch ein Schloss gesichert sind. Von hafte Beschaffenheit der versicherten Sachen, durch Ab- 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr sind Fahrräder nach beendetem nutzung, durch inneren Verderb, Schwinden, Verstreuen, Gebrauch nur in einem verschlossenen Raum versichert. Rost, Oxydation, Schimmel, Gärung, Fäulnis, Auslaufen von Flüssigkeiten, Bruch innerhalb der versicherten Ge- Beim Aufenthalt auf Campingplätzen oder Zeltplätzen päckstücke, Austrocknen, Ungeziefer, Frost, Hitze, Luft- besteht Versicherungsschutz, solange die versicherten feuchtigkeit, Beschädigung der versicherten Sachen Sachen unter Aufsicht des Versicherungsnehmenden durch Kratzer und Schrammen, mit Ausnahme bei Film- oder der Versicherten stehen. Ausgenommen vom Ver- und Diapositiven, Tonbändern und Schallplatten. sicherungsschutz ist “wildes Campen”. Nicht versichert sind außerdem Schäden bei der Versi- Ohne Aufsicht ist das Reisegepäck in der Zeit von 6:00 cherung des Bargeldes durch Abhandenkommen und Uhr bis 23:00 Uhr auch im verschlossenen, zugeknöpf- Liegenlassen. ten oder zugebundenen Zelt versichert. 11
Bei Reisen mit Kraftfahrzeugen greift die Versicherung die versicherten Sachen außen am Fahrzeug auf Ge- gegen Schäden durch Diebstahl aus dem Kraftfahrzeug päckträgern und dergleichen mitgeführt werden, sind unter der Voraussetzung, dass das Fahrzeug allseitig sie nur gegen Schäden durch höhere Gewalt, Brand, verschlossen ist, wenn es am Tage ohne Aufsicht auf Blitzschlag, Explosion und Unfall des Transportmittels Straßen, Plätzen oder sonst im Freien stehen bleiben sowie mut- und böswillige Beschädigung durch dritte muss; wird das Fahrzeug während der Nachtzeit von Personen versichert. 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr länger als zwei Stunden ohne Aufsicht gelassen, ist die Ersatzpflicht des Versicherers Tauchausrüstungen sind während des bestimmungs- für die darin zurückgelassenen versicherten Sachen gemäßen Gebrauchs nicht versichert. begrenzt auf 40 Prozent der Gesamtversicherungssum- me. Diese Begrenzung entfällt unter der Voraussetzung, Musikinstrumentenversicherung dass das Fahrzeug allseitig verschlossen ist, wenn es Für die Absicherung von Musikinstrumenten bieten wir mit den darin zurückgelassenen versicherten Sachen gesonderte Konditionen an. Bei Interesse wenden Sie in einer bewachten oder verschlossenen Garage oder sich bitte an unseren Reiseservice unter der Telefon- auf einem bewachten Parkplatz abgestellt ist. Solange nummer +49 5231 603-6487. 8. REISERÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNG Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung Hinweis zum Anmeldeverfahren setzt das Bestehen eines wirksam vereinbarten Reise- Neben der namentlichen Nennung der Teilneh- vertrages voraus. Sofern ein Reiseteilnehmender durch menden ist der jeweilige Einzelreisepreis anzuge- ein versichertes Ereignis die Reise nicht antreten kann, ben. Kennzeichnen Sie, ob die Bestätigung mit oder bietet dieser Versicherungsschutz eine Absicherung ohne Selbstbehalt erfolgen soll. Wichtig ist, dass des gezahlten Reisepreises nach den Stornokostenre- Sie bei der Beantragung die Fristen beachten. Es gelungen der einzelnen Reiseveranstalter. Reiseveran- besteht nur Versicherungsschutz, wenn der Vertrag stalter sollten auf den Abschluss der Reiserücktrittsko- vor Antritt der Reise und bei Reisebuchung, spä- stenversicherung (Informationspflichten gemäß § 651d testens jedoch 30 Tage vor dem planmäßigen Rei- Abs. 1 BGB) in ihren Prospekten hinweisen. seantritt abgeschlossen wird. Haben Sie die Reise innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn gebucht? Dann ist der Abschluss der Versicherung nur am Buchungstag selbst oder spätestens innerhalb der nächsten sieben Tage möglich. Reiserücktrittskostenversicherung Reiserücktrittskostenversicherung inklusive Reiseabbruch ohne Selbstbehalt inklusive Reiseabbruch mit Selbstbehalt* Reisepreis bis Prämie Reisepreis bis Prämie 250 € 9,70 € 250 € 6,60 € 375 € 15,80 € 375 € 10,80 € 500 € 21,80 € 500 € 14,90 € 750 € 29,80 € 750 € 20,50 € 1.000 € 39,50 € 1.000 € 27,10 € 2.000 € 49,90 € 2.000 € 34,30 € 3.000 € 95,70 € 3.000 € 65,60 € 4.000 € 141,90 € 4.000 € 97,30 € 5.000 € 188,10 € 5.000 € 128,90 € 10.000 € 287,40 € 10.000 € 197,10 € * Die Selbstbeteiligung beträgt 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens; mindestens aber 25 Euro je Person/Objekt. 12
Versicherungsschutz für die Reiseleitung sofern die Reiseleitung wegen eines versicherten Ereig- In Ergänzung zur Reiserücktrittskostenversicherung für nisses die Reise nicht antreten kann und eine Stornie- die Teilnehmenden kann eine Zusatzdeckung für die rung der Buchung erfolgen muss. Reiseleitung abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz kann je Reise bis zu einem Voraussetzung hierfür ist, dass für alle Reisenden eine Reisepreis von 10.000 Euro für die gesamte Gruppe zur Reiserücktrittskostenversicherung beantragt wird. Ver- Verfügung gestellt werden. sicherungsschutz besteht für den Nichtantritt der Reise, mit Selbstbehalt ohne Selbstbehalt Prämie je Person der Reiseleitung 2 % des Gesamtreisepreises 2,7 % des Gesamtreisepreises Welche Ereignisse sind versichert? 14. Die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen 1. Der Todesfall des Reisenden. Arbeitsverhältnisses oder einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandentschädigung (Ein-Euro-Job) aus 2. Eine schwere Unfallverletzung. der Arbeitslosigkeit heraus. Voraussetzung ist: Sie oder die versicherte Person sind zum Zeitpunkt der 3. Eine unerwartet schwere Erkrankung. Eine sol- Reisebuchung bei der Bundesagentur für Arbeit ar- che liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand des beitslos gemeldet. Nicht versichert ist die Aufnahme Wohlbefindens und der Arbeits- und Reisefähigkeit von Praktika, betrieblichen Maßnahmen oder Schu- heraus konkrete Krankheitssymptome auftreten, die lungsmaßnahmen jeglicher Art. dem Reiseantritt entgegenstehen und Anlass zur Stornierung geben. 15. Die Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses eines Schülers nach der Schulzeit. Voraussetzung ist: Der 4. Die unerwartete Verschlechterung einer bestehen- versicherte Schüler ist zum Zeitpunkt der Reisebu- den Krankheit. chung bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeits- suchend gemeldet. 5. Eine nach Versicherungsbeginn festgestellte Schwan- gerschaft. 16. Ein Arbeitgeberwechsel und damit verbundener Ar- beitsplatzwechsel, wenn Sie die versicherte Reise 6. Schwangerschaftskomplikationen. vor Kenntnis des Wechsels gebucht haben. Dabei muss das bisherige sozialversicherungspflichtige 7. Impfunverträglichkeit. Ein Impfversagen oder ein Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber aufgelöst und zu geringer Aufbau eines für das Reiseland vorge- ein neues sozialversicherungspflichtiges Arbeitsver- schriebenen Antikörperwertes sind nicht versichert. hältnis begründet werden. Die Versetzung innerhalb eines Unternehmens gilt nicht als Arbeitsplatzwech- 8. Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Or- sel. Zudem ist erforderlich, dass die Reisezeit in die ganen und Geweben (Lebendspende) im Rahmen Probezeit, maximal in die ersten sechs Monate der des Transplantationsgesetzes. neuen beruflichen Tätigkeit fällt. 9. Bruch von Prothesen. 17. Konjunkturbedingte Kurzarbeit. Voraussetzung ist: Sie oder die versicherte Person sind für einen Zeit- 10. Lockerung implantierter Gelenke. raum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Mo- naten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen. 11. Unerwartete Adoption eines minderjährigen Kindes. Aufgrund der Kurzarbeit muss sich der monatliche Brutto-Vergütungsanspruch um mindestens 35 Pro- 12. Ein erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, zent verringern. Zudem muss der Arbeitgeber die Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Kurzarbeit zwischen Versicherungsabschluss und Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, Erd- Reisebeginn anmelden. beben, Erdrutsch oder vorsätzliche Straftat eines Dritten (z. B. Einbruchdiebstahl). Sofern Ihre Anwe- 18. Die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung senheit oder die einer mitreisenden Risikoperson an einer Schule/Hochschule, um den Schul-/Studien- erforderlich ist, um den Schaden festzustellen. Der abschluss zu erreichen. Voraussetzung ist: Die Wie- Schaden gilt als erheblich, wenn die Schadenhöhe derholungsprüfung fällt unerwartet in die versicherte mindestens 2.500 Euro beträgt. Reisezeit; oder sie findet innerhalb von 14 Tage nach Beendigung der Reise statt. 13. Die unerwartete betriebsbedingte Kündigung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses 19. Die Nichtversetzung einer Schülerin/eines Schülers. durch den Arbeitgeber. Voraussetzung ist: Sie selbst, eine versicherte Person oder eine mitreisende Risi- 20. Die Impfunverträglichkeit Ihres Hundes, wenn dieser koperson verliert dadurch ihren Arbeitsplatz. Nicht zur Reise angemeldet war. Nicht versichert ist ein versichert ist der Verlust von Aufträgen oder die In- Impfversagen oder ein zu geringer Aufbau eines für solvenz von Selbstständigen. das Reiseland vorgeschriebenen Antikörperwertes. 13
21. Einreichen der Scheidungsklage (bei einvernehm- Was ist bei einem verspäteten Reiseantritt versi- licher Trennung der dementsprechende Antrag) chert? beim zuständigen Gericht unmittelbar vor einer ge- Bei einem verspäteten Reiseantritt aufgrund eines versi- meinsamen Reise der betroffenen Ehepartner. cherten Ereignisses erstatten wir Ihnen • die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise. Versi- 22. Eine gerichtliche Vorladung. Voraussetzung ist: Das chert sind die Mehrkosten nach Art und Qualität der Gericht akzeptiert die Reisebuchung nicht als Grund ursprünglich gebuchten und versicherten Hinreise. zur Verschiebung der Vorladung. • den anteiligen Reisepreis der nicht genutzten Reiselei- stungen vor Ort. Insgesamt erstatten wir die Mehrkosten Wer sind Ihre Risikopersonen? der Hinreise bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Neben der versicherten Person selbst sind auch fol- unverzüglichen Stornierung der Reise anfallen. gende Risikopersonen mitversichert: Was ist bei einer Umbuchung der Reise versichert? 1. Ihre Angehörigen, definiert als Anstatt die Reise aufgrund eines versicherten Ereig- nisses zu stornieren, können Sie diese auch umbuchen. 1.1. Ehepartner, Lebenspartner gemäß § 1 Lebenspart- In diesem Fall erstatten wir Ihnen die anfallenden Um- nerschaftsgesetz. buchungsgebühren bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer unverzüglichen Stornierung der Reise anfallen. 1.2. Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Enkel. Was ist versichert, wenn die Reise abgebrochen 1.3. Schwiegereltern, Schwiegersöhne und -töchter, oder außerplanmäßig beendet wird? Schwager und Schwägerin. Müssen Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Er- eignisses vorzeitig abbrechen, dann wird der anteilige 1.4. Geschwister, Adoptivkinder/-eltern, Pflegekinder/-el- Reisepreis der gebuchten und nicht genutzten Reiselei- tern, Stiefkinder/-eltern, Stiefgeschwister. stungen vor Ort erstattet. 1.5. Onkel, Tanten, Neffen und Nichten. Was ist versichert, wenn Sie Ihre Rundreise unter- brechen müssen? 2. Ihr in häuslicher Gemeinschaft wohnender Lebens- Müssen Sie die Reise unterbrechen, weil Sie oder eine gefährte. mitreisende Risikoperson von einem versicherten Ereig- nis betroffen sind, dann erstatten wir Ihnen die Nachrei- 3. Der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebens- sekosten bis zum nächsten planmäßigen Zwischenziel. gefährte einer versicherten mitreisenden Person. So erhalten Sie wieder Anschluss an die Reisegruppe. Die Nachreisekosten werden maximal bis zum Wert der 4. Betreuungspersonen, die Ihre nicht mitreisenden noch nicht genutzten weiteren Reiseleistungen erstattet. minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehöri- gen betreuen. Was ist bei einem verlängerten Aufenthalt versi- chert? 5. Haben Sie die Reise für maximal sechs Personen Wird eine mitreisende Risikoperson wegen einer schwe- gebucht? Dann zählen Ihre Mitreisenden und deren ren Unfallverletzung oder einer unerwartet schweren Er- Angehörige (definiert unter Ziffer 1) zu den Risikoper- krankung über den gebuchten Rückreisetermin hinaus sonen. stationär behandelt? Und müssen Sie deshalb die Reise verlängern? Dann übernehmen wir die Hotelkosten bis 6. Bei gemeinsamer Reisebuchung von mehr als maximal 3.000 Euro und längstens 14 Tage. Fahrtkosten sechs Personen gilt: Risikopersonen sind Ihre An- vom Hotel zum Krankenhaus bzw. vom Krankenhaus gehörigen, Ihr in häuslicher Gemeinschaft wohnen- zum Hotel sind nicht versichert. der Lebensgefährte und dessen Angehörige sowie Betreuungspersonen. In diesem Fall sind nicht mehr Was ist bei einem verlängerten Aufenthalt infolge die Mitreisenden untereinander Risikopersonen. von Feuer, Explosion oder Elementarereignissen am Urlaubsort versichert? Was ist versichert, wenn Sie Ihre Reise nicht antre- Können Sie die versicherte Reise nicht planmäßig be- ten können? enden, weil Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereig- Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanaus- nisses nicht antreten bzw. das gebuchte Objekt nicht bruch, Erdbeben oder Erdrutsch am Urlaubsort die nutzen können, erstatten wir Ihnen die vertraglich ge- Rückreise verhindern, dann werden die Mehrkosten für schuldeten Stornokosten. Das sind die Kosten, die Ihnen die verspätete Rückreise und den verlängerten Aufent- der Leistungsträger (z. B. Reiseveranstalter, Vermieter halt erstattet. einer Ferienwohnung) berechnen darf, wenn Sie die ge- buchte Reise stornieren. Insgesamt erstatten wir nicht mehr als 5.000 Euro. 14
9. DIENSTREISE-FAHRZEUGVERSICHERUNG Hinsichtlich des Versicherungsschutzes muss unter- Vor Beginn einer Auftragsfahrt ist zu prüfen, ob der schieden werden zwischen dem Einsatz von Dienst- eingesetzte Fahrer berechtigt ist, das zum Versiche- fahrzeugen der Einrichtung und privateigenen Fahr- rungsschutz angemeldete Fahrzeug zu führen (z. B. zeugen von Mitarbeitenden. Ferner ist zu differenzieren Einschränkung des Fahrerkreises). zwischen Fahrzeugen von anderen Einrichtungen und von gewerblichen Verleihern. Die versicherbaren Ri- Hinweis zum Anmeldeverfahren siken werden nachfolgend beschrieben. Hier sind die Anzahl der Fahrzeuge sowie die amtlichen Kennzeichen zu nennen. 9.1 VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR AUFTRAGSFAHRTEN – PAUSCHALDECKUNG Pkw bis 9 Sitze Lkw bis 7,5 Tonnen Anhänger Lieferwagen Prämie je Tag/je Fahrzeug 8,20 € 12,30 € 4,10 € Der Versicherungsschutz bezieht sich auf kurzfristige einer Leistung von 1.000.000 Euro (100.000 Euro für Dienst-, Besorgungs- und Auftragsfahrten von haupt-, Strafkaution) für jede Einsatzfahrt. neben- und ehrenamtlich tätigen Mitarbeitenden mit eigenen oder geliehenen Kraftfahrzeugen. Ausgenom- Auto-Schutzbriefversicherung (AB Schutzbrief 2015) men sind die von kommerziellen Fahrzeugverleihern zur Dienstreiseversicherung – nur Pkw! gemietet werden. Auszug aus den Leistungen Versicherbar sind weiterhin Fahrzeuge von Einrich- • Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort tungen der Kirche, Diakonie, Caritas und des Paritä- tischen, sofern Anmelder und Fahrzeughalter nicht • Mietwagen bei Fahrzeugausfall identisch sind. • Bergen des Fahrzeuges nach Panne/Unfall Versicherungsumfang • Kraftfahrthaftpflicht-Rückstufungsversicherung (Aus- • Ersatzteilversand gleich maximal zwei Jahre) Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um keine gesetz- • Abschleppen des Fahrzeuges nach Panne/Unfall liche Kraftfahrthaftpflichtversicherung handelt. Dieser Versicherungsschutz sorgt lediglich für einen finanziellen • Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall Ausgleich, sofern die Kraftfahrthaftpflichtversicherung des Halters in Anspruch genommen werden muss. • Weiter- oder Rückfahrt nach Fahrzeugausfall • Fahrzeug-Vollversicherung inkl. Teilkasko mit jeweils • Übernachtung bei Fahrzeugausfall 150 Euro Selbstbehalt • Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall • Insassen-Unfallversicherung nach dem Pauschalsy- stem 21.000 Euro im Todesfall und bis zu 42.000 Euro • Fahrzeugverzollung und Verschrottung bei Invalidität • Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall • Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung Mitversichert ist das Fahrzeug-Rechtsschutzrisiko mit 9.2 VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR SAMMELAKTIONEN Landwirtschaftliche Zugmaschine Landwirtschaftlicher Anhänger Haftpflicht- Fahrzeug- Haftpflicht- Fahrzeug- versicherung versicherung versicherung versicherung Prämie je Tag/ 5,60 € 5,60 € 2,26 € 2,26 € je Fahrzeug Werden geliehene landwirtschaftliche Fahrzeuge für satz-Haftpflichtversicherung sowie einer Fahrzeug-Voll- Altpapier-, Altkleider- und sonstige Sammelaktionen versicherung inkl. Teilkasko mit jeweils 150 Euro Selbst- eingesetzt, empfehlen wir den Abschluss einer Zu- behalt. 15
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