SLOWAKEI: STEUERLICHE NEUERUNGEN & EMPFEHLUNGEN 2022 - WEBINAR STARTET IN KÜRZE - WKO
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
SLOWAKEI: STEUERLICHE NEUERUNGEN & EMPFEHLUNGEN 2022 Praktische Tipps für Geschäftsführer und Manager STAND: 28.1.2022
Webinar Vortragende Christian Kügerl Österreichischer Wirtschaftsdelegierter in der Slowakei Wilfried Serles Steuerberater, Managing Partner Grant Thornton Slovakia Silvia Hallová Steuerberaterin, Tax Partner Grant Thornton Slovakia Moderation Cornelia Reibach-Stambolija Österreichische Wirtschaftsdelegierte Stv. in der Slowakei 3
Webinar • Webinar Dauer ca. 60 Min. • Webinar wird aufgezeichnet, Video-Link kommt per E-Mail • Präsentation steht Ihnen online auf wko.at/awo/sk nach dem Webinar zur Verfügung • Stellen Sie uns Ihre Fragen! • Frage ins Chat-Fenster schreiben, sie werden nach dem Vortrag gesammelt & anonym beantwortet • Nach dem Webinar: Fragen per E-Mail an bratislava@wko.at 4
SK | aktuelle Wirtschaftslage Wirtschaftsjahr 2021 • BIP Slowakei +3,1% (Quelle: SK Nationalbank) • SK Autoindustrie +4% • Exporte AT → SK +10%, Importe aus SK nach AT +19% Wachstum trotz großer Herausforderungen • Engpässe in Lieferketten • Energiepreise • Inflationsdruck • Arbeitskräftemangel Ausblick: SK BIP 2022 zw. +3,5-5% 5
SK | aktuelle Maßnahmen Omikron-Welle beginnt zu rollen, aktuell kein Lockdown, Handel de facto für alle geöffnet Maßnahmen im Umbruch • Gültigkeit des Status „Geimpft“ wird von 12 auf 9 Monate nach 2. Impfung reduziert • 3-G am Arbeitsplatz • bleibt, aber werden verpflichtende Tests in den Firmen ab Februar weiterhin vom Staat bezahlt? • elektronische Antragstellung für Rückerstattung Testkosten im Zeitraum 11/21 – 01/22 noch nicht möglich • neue Quarantäne-Verordnung ab 25.1. • positive Personen ohne Symptome: 5 Tage Quarantäne • enge Kontaktpersonen: ohne Impfung 5 Tage Quarantäne, mit Impfung keine Quarantäne 6
Reisen zwischen Ö & SK • Einreise Ö → SK • Nur wer vollständig geimpft ist, darf ohne Quarantäne einreisen, egal aus welchem Land er kommt • geimpft = ab 14 Tage nach 2. Impfung, kein zusätzlicher Test nötig • Pendler: Einreise entweder mit Impfung oder mit PCR-Test (nicht Antigen-Test!), nicht älter als 7 Tage, möglich • Rückreise SK → Ö • Auflage 2-G+ : Zusätzlich zu einem Impf- oder Genesungsnachweis ist vorgeschrieben • entweder negativer PCR-Test (max. 72h gültig ab Probennahme, Antigen-Test reicht nicht) • oder Booster-Impfung • oder Grundimmunisierung mit Impfung + Covid-Genesung in letzten 180 Tagen • Pendler: können weiterhin mit 3-G Nachweis nach Ö einreisen. Testnachweis: sowohl PCR-Test (nicht älter als 7 Tage), als auch ein Antigentest (max. 24h) akzeptiert 7
Steuerliche Änderungen 2022 Ing. Silvia Hallová, LL.M, DiplFR Dr. Wilfried Serles ©2022 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
1.1.2022 Verpflegung der Arbeitnehmer • Der Steuerfreibetrag wird angepasst und beträgt bis zu 55% der Verpflegungspauschale bei inländischer Dienstreise, d.h. höchstens 2,81 EUR • Die gleichen Regeln gelten unabhängig von der Form der gewählten Verköstigung (Essensgutscheine oder finanzieller Zuschuss). • Pflicht zur Auszahlung im Voraus (nicht im Nachhinein). 10 ©2022 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
1.1.2022 Leistungen an Arbeitnehmer • Dem Arbeitnehmer gewährte Sachbezüge in einem Gesamtbetrag von höchstens 500 EUR von allen Arbeitgebern für einen Besteuerungszeitraum werden von der Steuer befreit, wenn der Arbeitgeber die so ausgegebenen Mittel nicht als Ausgaben (Kosten) für den Erwerb, die Sicherung und die Erhaltung des steuerpflichtigen Einkommens, geltend macht. • Befreiung von Steuern betrifft die den Arbeitnehmern nach dem 31.Dezember 2021 gewährten und gebuchten Sachbezüge. 11 ©2022 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
1.1.2022 Senkung des Abzugs für Forschung und Entwicklung Die Steuerbegünstigung in Form eines sog. Superabzugs der Ausgaben (Aufwendungen) für Entwicklung und Forschung wird von 200 % auf 100% der getätigten Ausgaben (Aufwendungen) gesenkt 12 ©2022 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
1.1.2022 Sonderabschreibung für Investitionen • Der Steuerzahler kann eine Sonderabschreibung in Höhe von 15% bis 55% zusätzlich zur „normalen“ steuerlichen Abschreibung im entsprechenden Besteuerungszeitraum geltend machen. • Investition = eine Investition in Produktions- und Logistiksystem bestehend aus Anlagen, Maschinen, Zusatzeinrichtungen, Automatisierungs- und Kommunikationstechnik einschließlich Produktions-und Logistikprozessmanagement-Software, die fähig ist, digitalisierte Daten in Echtzeit auszutauschen, zu verarbeiten und zu archivieren, um diesen Prozess zu optimieren. • Prozentuale Höhe der Sonderabschreibung hängt von Folgendem ab: ➢ der geplanten Höhe des durchschnittlichen Wertes der Investitionen in % und ➢ dem geplanten durchschnittlichen Wert der Investionen festgelegten in einem 4-jährigen Investitionsplan in Mio. EUR. • Die Sonderabschreibung für Investitionen kann während der Abschreibungsdauer des Vermögens geltend gemacht werden, höchstens jedoch während zehn unmittelbar aufeinanderfolgenden Besteuerungszeiträumen. 13 ©2022 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
1.1.2022 Sonderabschreibung für Investitionen Durchschnittlicher Wert der geplanten Investition in Mio. EUR Erhöhung des durchschnittlichen Wertes der Investition in Prozent mehr als 1 bis mehr als 20 bis mehr als 50 einschließlich 20 einschließlich 50 von 700 % - bis 1 399,99 % 15 % 25 % 50 % ab 1 400 % und mehr 20 % 30 % 55 % • Bedingungen der Geltendmachung der Sonderabschreibung für Investitionen: ➢ es handelt sich um eine Investition, deren Inbetriebnahme während des Zeitraums des Investitionsplans erfolgt, ➢ Besteuerungszeitraum des Steuerzahlers während des Zeitraums des Investitionsplans dauert ununterbrochen 12 unmittelbar aufeinanderfolgenden Kalendermonate, ➢ es handelt sich um eine Investition in Vermögen, das die festgelegten Bedingungen erfüllt (in Anhang Nr. 3 EStG aufgeführt), ➢ der Steuerzahler macht eine Unterbrechung der Abschreibung des Vermögens, bei dem der Abzug angewandt wird, nicht geltend. 14 ©2022 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
1.1.2022 Sonderabschreibung für Investitionen BEISPIEL Steuerzahler – eine juristiche Person hat Vermögenswerte Der Steuerzahler hat beschlossen, Investitionen in angeschafft und in Betrieb genommen: Produktionsmittel zu tätigen. Er hat einen Investitionsplan für - Im Jahr 2019 im Gesamtbetrag von 300 000 EUR; Jahre 2022 – 2025 ausgearbeitet. Die Höhe der Investition wurde auf 700% festgelegt, dass heißt, es müssen im - Im Jahr 2020 im Gesamtbetrag von 200 000 EUR; Zeitraum 2022– 2025 mindestens 1,4 Mio. EUR in - Im Jahr 2021 im Gesamtbetrag von 100 000 EUR. Produktionsmittel investiert werden. Im Januar 2022 erfolgt der Kauf und die Inbetriebnahme einer neuen Durchschnittlicher Wert der Investitionen = (300 000 + 200 Metallformmaschine. Die Maschine fällt in die 000 + 100 000)/3 = 200 000 (arithmetisches Mittel). Abschreibungsgruppe 2 mit Abschreibungsdauer von 6 Außerdem muss die Inbetriebnahme einer Investition in Jahren und Betrag von 540 000 EUR. Es handelt sich um der Gesamthöhe der geplanten Investierung d. h. 700% eine begünstigte Investition. des durchschnittlichen Wertes der Investitionen während des Zeitraums des Investitionsplans 2022-2025 erfolgen. Da der Steuerzahler die Höhe der Investition auf 700% festgelegt hat und im Jahr 2022 eine begünstigte Investition Da der durchschnittliche Wert der Investitionen 200 000 getätigt hat, die in Betrieb genommen wurde, kann er in den EUR beträgt, muss der Steuerzahler mindestens (200 000 Besteuerungszeiträumen 2022 – 2027 die x 700%) = 1 400 000 EUR reinvestieren. Sonderabschreibung für Investitionen in Höhe von 15% der steuerlichen Abschreibung von diesem Vermögen (540 000/6 = 90 000 EUR) x 15% = 13 500 EUR geltend machen. 13 ©2022 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
Novelle des MwSt-Gesetzes 16 ©2019 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
15.11.2021 Meldepflicht - Bankkonten von MwSt-Zahlern • Mehrwertsteuerzahler, registriert bis zum 15.11.2021, haben die Pflicht jedes eigene Bankkonto, das sie zur Unternehmenstätigkeit verwenden (Empfang und Übermittlung von Zahlungen), bis 30.11.2021 zu melden. Neue MwSt-Zahler melden ihre Konten unverzüglich. • Für Mehrwertsteuergruppe sind alle Bankkonten zu melden. Die Meldung erfolgt durch den Vertreter der Gruppe. • Alle Änderungen betreffend der zur Unternehmenstätigkeit verwendeten Bankkonten sind unverzüglich zu melden. 17 ©2022 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
1.1.2022 Haftung für Steuer • Falls der Abnehmer die Mehrwertsteuer auf ein Konto eines Lieferanten überwiesen hat, das nicht im Verzeichnis der Bankkonten angeführt ist, welches am Tag der Erteilung des Zahlungsauftrages auf der Internetseite der Finanzverwaltung veröffentlicht ist, haftet er für die Steuerschuld, falls der Lieferant die Mehrwertsteuer an die Finanzbehörde nicht entrichtet. • Die Finanzverwaltung hat alle mitgeteilten Bankkonten unter folgendem Link Vyhľadávanie - PFS (financnasprava.sk) veröffentlicht. • Es ist daher zu empfehlen, Überprüfungsverfahren festzulegen, damit das Bankkonto des Lieferanten vor der Bearbeitung der Zahlung im Verzeichnis der Finanzverwaltung verifiziert wird – Überprüfen, ob das Bankkonto des Lieferanten im Verzeichnis veröffentlicht wurde – Überprüfen, ob das Bankkonto unter dem jeweiligen Lieferanten geführt wird • Der Haftende ist verpflichtet, die unbezahlte Steuer innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Entscheidung zu begleichen. Er kann gegen diese Entscheidung Berufung innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Entscheidung einlegen, die keine aufschiebende Wirkung hat. 18 ©2022 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
1.1.2022 Split payment • Die Möglichkeit der Zahlung der MwSt. durch den Abnehmer an die Steuerbehörde auf das Konto des Lieferanten, falls der Abnehmer weiß oder vermutet, dass der Lieferant die Mehrwertsteuer an die Steuerbehörde nicht entrichten wird. • Der Abnehmer zahlt an den Lieferanten nur den Nettobetrag ohne MwSt. • Der Abnehmer haftet nicht für die Nichtentrichtung der MwSt. von dem Lieferanten. • Sobald jedoch der Abnehmer die Steuer an die Steuerbehörde auf das Konto des Lieferanten zahlt, kann diese Überzahlung dem Abnehmer nicht zurückerstattet werden, selbst wenn der Lieferant auch seine Steuerschuld entrichtet. 19 ©2022 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
Weitere Konsequenzen im Zusammenhang mit der Meldepflicht • Rückerstattung eines negativen Steuerbetrags, Überzahlungen und Vorsteuerüberschüsse nur auf gemeldetes Bankkonto (bei mehreren Konten ist die Erstattung des Vorsteuerüberschusses nur auf das gewünschte Konto separat zu beantragen), Vorsteuerüberschuss wird innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung von Bankdaten erstattet • Werden unrichtige, falsche oder unvollständige Angaben mitgeteilt, verhängt die Steuerbehörde Strafen bis zu 10 000 EUR • Wird die Meldepflicht missachtet, sind Strafen von 30 EUR bis 3 000 EUR möglich 20 ©2022 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
Beispiel: Haftung für Steuer SACHVERHALT: • Der Zahler A liefert dem Zahler B Ware im Wert von 120 000 EUR inkl. MwSt. • Der Zahler A stellt eine Rechnung für die Lieferung aus, auf der ein Bankkonto angegeben wird, das er der Finanzverwaltung der Slowakischen Republik nicht gemeldet hat. • Dennoch zahlt der Zahler B die Gegenleistung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto. • Wenn der Zahler A die Steuer für diese Leistung für den betreffenden Besteuerungszeitraum nicht rechtzeitig entrichtet, gilt eine Vermutung /§ 69 Abs. 14 Buchst. c)/, dass der Zahler B davon Kenntnis hatte, bzw. haben könnte/sollte, so haftet er für die auf der Rechnung angeführte Steuer. • Die Steuerbehörde kann ihm mit der Entscheidung gemäß § 69b Abs. 3 MwStG die Pflicht zur Entrichtung der Steuer, die für diese Leistung der Zahler A nicht entrichtet hat, auferlegen. • Der Steuerzahler B kann gegen diese Entscheidung Berufung einlegen. FRAGE: Kann diese Situation vermieden werden, ohne dass der Zahler B in Steuerverfahren nachweisen musste, dass er nicht wusste und nicht wissen konnte, dass der Zahler A die Steuer nicht entrichtet? 21 ©2022 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
Beispiel: Haftung für Steuer LÖSUNG: Der Zahler B kann auf die 2 Möglichkeit der geteilten Zahlung 1 (sog. split payment) zurückgreifen, ungeachtet dessen, auf welches Konto der Zahler A die Zahlung verlangt Der Zahler B überprüft bei der Zahlung der ▪ der Zahler B bezahlt auf das auf der Gegenleistung, ob der Zahler A das Bankkonto Rechnung angegebene Bankkonto nur den der Finanzverwaltung gemeldet hat, auf das er Nettobetrag und auf das persönliche bei der die Zahlung des Entgelts verlangt, Steuerverwaltung gemeldete Konto des Steuerzahlers bezahlt er den Betrag der auf der Rechnung angeführten Steuer ▪ in einem solchen Fall wird die Steuerbehörde die Zahlung der unbezahlten Steuer nicht vom Zahler B verlangen 22 ©2022 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
Novelle der Steuerordnung 23 ©2019 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
1.1.2022 Index der steuerlichen Zuverlässigkeit • Index der steuerlichen Zuverlässigkeit gibt es in der Slowakei seit 2018. • Alle Steuersubjekte werden in Gruppen sehr zuverlässig, zuverlässig und unzuverlässig eingeteilt. • Zuordnung in Gruppen wird anhand von Erfüllung von steuerlichen Pflichten (fristgemäße Einreichung von Erklärungen und Berichten), rechtzeitige Erfüllung von Meldepflichten, Zahlung von Steuern, Vorauszahlungen und Strafen, Ergebnisse der Steuerkontrolle, richtig berechneter Steuerbetrag in Steuererklärung oder in nachträglicher Steuererklärung. Eine detaillierte Matrix sollte die Finanzverwaltung der Slowakischen Republik auf ihrer Webseite veröffentlichen. • Die Steuerbehörde schickt jedem Steuerzahler eine Mitteilung über dem zugeteilten Index der steuerlichen Zuverlässigkeit. Entgegen der bisherigen Praxis wird die Mitteilung auch den Grund enthalten, warum ein solcher Index dem Steuerzahler zugeteilt wurde. 24 ©2022 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
1.1.2022 Index der steuerlichen Zuverlässigkeit • Sollte ein Steuersubjekt mit dem zugeteilten Index nicht einverstanden sein, kann er einen Widerspruch innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Der Widerspruch muss begründet sein. • Eine weitere Änderung ist die Veröffentlichung des zugeteilten Indexes auf der Internetseite der Finanzverwaltung, die für alle öffentlich zugänglich ist. • Eine Neubewertung wird die Steuerbehörde jedes Halbjahr durchführen und bei Änderungen teilt sie den neuen Index dem Steuerzahler mit. • Den neu registrierten Steuerzahlern wird ihr erster Index der steuerlichen Zuverlässigkeit erst nach 2 Jahren mitgeteilt. 25 ©2022 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
1.1.2022 Index der steuerlichen Zuverlässigkeit Vorteile für sehr zuverlässige Steuersubjekte • Schnellere Rückerstattung bei einer Steuerkontrolle der Mehrwertsteuer (der Teilprotokol) • Festlegung einer Frist von mindestens 15 Tagen in der Aufforderung, die im Zusammenhang mit der Durchführung einer Steuerkontrolle oder einer Erhebung vor Ort versandt wird • Senkung der Gebühr für eine verbindliche Stellungnahme um die Hälfte (von 1 000 EUR auf 500 EUR) • Senkung der Gebühr für einen Antrag auf Bewilligung der Verrechnungspreismethode um die Hälfte • Berücksichtigung bei der Festsetzung der Höhe von Sanktionen 26 ©2022 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
1.1.2022 Index der steuerlichen Zuverlässigkeit Verlust des Anspruchs auf die oben genannten Vorteile • kooperiert nicht mit der Steuerbehörde, insbesondere: • verstößt gegen Pflichten bei einer Steuerkontrolle, • verstößt gegen Erklärungspflichten oder Kontrollmitteilungen oder • verstößt gegen Steuerpflichten; und • war nicht am Sitz, unter Geschäftsanschrift oder Anschrift des Betriebs erreichbar. Malus für unzuverlässige Steuersubjekte • Frist von acht Tagen zur Erfüllung der festgelegten Pflicht im Zusammenhang mit der Durchführung einer Steuerkontrolle oder einer Erhebung vor Ort 27 ©2022 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
1.1.2022 Sperre einer natürlichen Person Der Steuerverwalter kann einen Beschluss über sie Sperre einer natürlichen Person (Löschung aus dem Firmenbuch und damit Ausschluss von der Geschäftsführungsbefugnis) für drei Jahre erlassen, und zwar in folgenden Fällen: 1. Abgeschlossene MwSt-Prüfung aus dem Grund, dass das Steuersubjekt die Durchführung der Betriebsprüfung innerhalb von drei Monaten vom Anfang nicht zulässt und hat Steuerschuld und Rückstände an einer anderen Geldleistung in Höhe von mindestens 5,000 EUR mehr als 1 Jahr überfällig. 2. Steuersubjekt deklariert Vorsteuerüberschuss in der MwSt-Erklärung und ermöglicht nicht die Durchführung der Betriebsprüfung innerhalb von drei Monaten vom Anfang. Die ausgeschlossene natürliche Person kann Berufung gegen diesen Beschluss einlegen. Der Beschluss über den Ausschluss unterliegt der gerichtlichen Überprüfung. 28 ©2022 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
1.1.2022 Beiderseitige elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung • Kommunikation seitens der Finanzverwaltung wird ab 1.1.2022 nicht über das Portal der Finanzverwaltung, sondern über das zentrale Portal der öffentlichen Verwaltung (slovensko.sk) gemäß dem Gesetz über E-Government erfolgen. • Der Inhaber eines elektronischen Postfachs hat die Möglichkeit, Benachrichtigungen einzustellen, wenn eine neue Nachricht in seinen Ordner zugestellt wird, und zwar per E- Mail oder in Form einer Textnachricht (SMS). • Für Subjekte, deren elektronische Postfächer im zentralen Portal der öffentlichen Verwaltung nicht aktiv sind, wird die Zustellung über Dienste der „Zentralen amtlichen Zustellung“, d.h. durch die Post, gesichert. 29 ©2022 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
Sonstige Änderungen 30 ©2019 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
E-Rechnung – Vorschlag Gesetz über E-Rechnung und Versendung von Daten in das E-Rechnung System • Eine neue Maßnahme, deren Ziel eine wirksame Bekämpfung von Steuerhinterziehung ist. • Die Einführung der E-Rechnung soll die Lücke in Steuererhebung verringern und Erhöhung der Steuereinnahmen in den Staatshaushalt gewährleisten. • Versand von Rechnungsdaten vor der Aufstellung der endgültigen Rechnung • Berichterstattungspflichten für alle Unternehmer • Zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit Anpassung von Software und das Risiko verbunden mit Sicherheit der staatlichen Anwendung • Zeitliche Diskrepanz zwischen Rechnungseingang und ihrer Eintragung ins Rechnungsführungssystem • Geplante Einführung ab 1.1.2023. 31 ©2022 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
E-Rechnung Gesetz über E-Rechnung und Versendung von Daten in das E-Rechnung System Planung für die Einführung der neuen Berichterstattungspflichten ist in 3 Phasen unterteilt: PHASE betrifft geschäftliche Transaktionen zwischen dem Staatssektor und Unternehmen, sog. 1 B2G (Business to Government) Segment. PHASE betrifft geschäftliche Transaktionen zwischen Unternehmen, sog. B2B (Business to Business) Segment und zwischen Unternehmen und Endkunden, sog. B2C 2 (Business to Consumer) Segment. 32 ©2022 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
Fragen 33 ©2019 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
Kontakt Ing. Silvia Hallová, LL.M, DiplFR Dr. Wilfried Serles Partner Partner T +421 2 59 300 400 T +421 2 59 300 400 E silvia.hallova@sk.gt.com E wilfried.serles@sk.gt.com 34 ©2022 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! 35 ©2019 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
© 2022 Grant Thornton Slovakia. All rights reserved ‘Grant Thornton’ refers to the brand under which the Grant Thornton member firms provide assurance, tax and advisory services to their clients and/or refers to one or more member firms, as the context requires. Grant Thornton Slovakia is a member firm of Grant Thornton International Ltd (GTIL).GTIL and the member firms are not a worldwide partnership. GTIL and each member firm is a separate legal entity. Services are delivered by the member firms. GTIL does not provide services to clients. GTIL and its member firms are not agents of, and do not obligate, one another and are not liable for one another’s acts or omissions. www.grantthornton.sk
Q&A Session Über Ihre Fragen freuen wir uns! AUSSENWIRTSCHAFTSCENTER Grant Thornton Grant Thornton BRATISLAVA Slovakia Slovakia Christian Kügerl Wilfried Serles Silvia Hallová T +421 2 59 100 600 T +421 2 59 300 400 T +421 2 59 300 400 E bratislava@wko.at E wilfried.serles@sk.gt.com E silvia.hallova@sk.gt.com W wko.at/awo/sk W www.grantthornton.sk/de W www.grantthornton.sk/de
HINWEISE • Bildungsscheck für Niederlassungen aus Förderprogramm • Für Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter an ö. Niederlassungen im Ausland • max. 50% der Schulungskosten werden gefördert (max. Förderhöhe EUR 7.500) • Details: www.go-international.at/foerderungen/bildungsscheck.html • Ergebnisse Konjunkturumfrage • Nächste geplante Veranstaltungen: • Webinar Erneuerbare Energie, 1. Märzhälfte 2022 • Webinar Recovery & Resilienz Fund Slowakei / Tschechien – Anfang April 2022 • Webinar zum deutschen Lieferkettengesetz, 29.3.2022 38
Sie können auch lesen