SLOWAKEI: STEUERLICHE NEUERUNGEN & EMPFEHLUNGEN 2022 - WEBINAR STARTET IN KÜRZE - WKO

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SLOWAKEI: STEUERLICHE NEUERUNGEN & EMPFEHLUNGEN 2022 - WEBINAR STARTET IN KÜRZE - WKO
SLOWAKEI:
STEUERLICHE
NEUERUNGEN &
EMPFEHLUNGEN 2022
WEBINAR STARTET IN KÜRZE
SLOWAKEI: STEUERLICHE NEUERUNGEN & EMPFEHLUNGEN 2022 - WEBINAR STARTET IN KÜRZE - WKO
SLOWAKEI:
STEUERLICHE
NEUERUNGEN &
EMPFEHLUNGEN 2022

Praktische Tipps für
Geschäftsführer und Manager

STAND: 28.1.2022
SLOWAKEI: STEUERLICHE NEUERUNGEN & EMPFEHLUNGEN 2022 - WEBINAR STARTET IN KÜRZE - WKO
Webinar

Vortragende
 Christian Kügerl             Österreichischer Wirtschaftsdelegierter in der Slowakei
 Wilfried Serles              Steuerberater, Managing Partner Grant Thornton Slovakia
 Silvia Hallová               Steuerberaterin, Tax Partner Grant Thornton Slovakia

Moderation
 Cornelia Reibach-Stambolija Österreichische Wirtschaftsdelegierte Stv. in der Slowakei

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Webinar

• Webinar Dauer ca. 60 Min.
• Webinar wird aufgezeichnet, Video-Link kommt per E-Mail
• Präsentation steht Ihnen online auf wko.at/awo/sk nach dem Webinar zur Verfügung

• Stellen Sie uns Ihre Fragen!
  • Frage ins Chat-Fenster schreiben, sie werden nach dem Vortrag gesammelt & anonym
     beantwortet
  • Nach dem Webinar: Fragen per E-Mail an bratislava@wko.at

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SK | aktuelle Wirtschaftslage

Wirtschaftsjahr 2021
•   BIP Slowakei +3,1% (Quelle: SK Nationalbank)
•   SK Autoindustrie +4%
•   Exporte AT → SK +10%, Importe aus SK nach AT +19%

Wachstum trotz großer Herausforderungen
•   Engpässe in Lieferketten
•   Energiepreise
•   Inflationsdruck
•   Arbeitskräftemangel

Ausblick: SK BIP 2022 zw. +3,5-5%
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SK | aktuelle Maßnahmen

Omikron-Welle beginnt zu rollen, aktuell kein Lockdown, Handel de facto für alle geöffnet
Maßnahmen im Umbruch
•   Gültigkeit des Status „Geimpft“ wird von 12 auf 9 Monate nach 2. Impfung reduziert
•   3-G am Arbeitsplatz
    •   bleibt, aber werden verpflichtende Tests in den Firmen ab Februar weiterhin vom Staat bezahlt?
    •   elektronische Antragstellung für Rückerstattung Testkosten im Zeitraum 11/21 – 01/22 noch nicht
        möglich

•   neue Quarantäne-Verordnung ab 25.1.
    •   positive Personen ohne Symptome: 5 Tage Quarantäne
    •   enge Kontaktpersonen: ohne Impfung 5 Tage Quarantäne, mit Impfung keine Quarantäne
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Reisen zwischen Ö & SK

 • Einreise Ö → SK
   •   Nur wer vollständig geimpft ist, darf ohne Quarantäne einreisen, egal aus welchem Land er kommt
   •   geimpft = ab 14 Tage nach 2. Impfung, kein zusätzlicher Test nötig
   •   Pendler: Einreise entweder mit Impfung oder mit PCR-Test (nicht Antigen-Test!), nicht älter als 7 Tage,
       möglich

 • Rückreise SK → Ö
   •   Auflage 2-G+ : Zusätzlich zu einem Impf- oder Genesungsnachweis ist vorgeschrieben
       •   entweder negativer PCR-Test (max. 72h gültig ab Probennahme, Antigen-Test reicht nicht)
       •   oder Booster-Impfung
       •   oder Grundimmunisierung mit Impfung + Covid-Genesung in letzten 180 Tagen
   •   Pendler: können weiterhin mit 3-G Nachweis nach Ö einreisen. Testnachweis: sowohl PCR-Test (nicht älter
       als 7 Tage), als auch ein Antigentest (max. 24h) akzeptiert

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Steuerliche Änderungen 2022

Ing. Silvia Hallová, LL.M, DiplFR
Dr. Wilfried Serles

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Novelle des
    Einkommensteuergesetzes

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1.1.2022
Verpflegung der Arbeitnehmer

•        Der Steuerfreibetrag wird angepasst und beträgt
         bis zu 55% der Verpflegungspauschale bei
         inländischer Dienstreise, d.h. höchstens 2,81 EUR
•        Die gleichen Regeln gelten unabhängig von der
         Form der gewählten Verköstigung
         (Essensgutscheine oder finanzieller Zuschuss).
•        Pflicht zur Auszahlung im Voraus (nicht im
         Nachhinein).

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1.1.2022
Leistungen an Arbeitnehmer

•        Dem Arbeitnehmer gewährte Sachbezüge in einem Gesamtbetrag von
         höchstens 500 EUR von allen Arbeitgebern für einen Besteuerungszeitraum
         werden von der Steuer befreit, wenn der Arbeitgeber die so ausgegebenen Mittel
         nicht als Ausgaben (Kosten) für den Erwerb, die Sicherung und die Erhaltung
         des steuerpflichtigen Einkommens, geltend macht.

•        Befreiung von Steuern betrifft die den Arbeitnehmern nach dem 31.Dezember 2021
         gewährten und gebuchten Sachbezüge.

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1.1.2022
 Senkung des Abzugs für Forschung und
 Entwicklung

            Die Steuerbegünstigung in Form eines sog.
            Superabzugs der Ausgaben
            (Aufwendungen) für Entwicklung und
            Forschung wird von 200 % auf 100% der
            getätigten Ausgaben (Aufwendungen)
            gesenkt

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1.1.2022
Sonderabschreibung für Investitionen
     •         Der Steuerzahler kann eine Sonderabschreibung in Höhe von 15% bis 55% zusätzlich zur „normalen“
               steuerlichen Abschreibung im entsprechenden Besteuerungszeitraum geltend machen.
     •         Investition = eine Investition in Produktions- und Logistiksystem bestehend aus Anlagen, Maschinen,
               Zusatzeinrichtungen, Automatisierungs- und Kommunikationstechnik einschließlich Produktions-und
               Logistikprozessmanagement-Software, die fähig ist, digitalisierte Daten in Echtzeit auszutauschen, zu
               verarbeiten und zu archivieren, um diesen Prozess zu optimieren.
     •         Prozentuale Höhe der Sonderabschreibung hängt von Folgendem ab:
               ➢         der geplanten Höhe des durchschnittlichen Wertes der Investitionen in % und
               ➢         dem geplanten durchschnittlichen Wert der Investionen festgelegten in einem 4-jährigen
                         Investitionsplan in Mio. EUR.
     •         Die Sonderabschreibung für Investitionen kann während der Abschreibungsdauer des Vermögens
               geltend gemacht werden, höchstens jedoch während zehn unmittelbar aufeinanderfolgenden
               Besteuerungszeiträumen.

13       ©2022 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
1.1.2022
Sonderabschreibung für Investitionen
                                                                    Durchschnittlicher Wert der geplanten Investition in Mio. EUR
                 Erhöhung des durchschnittlichen
                 Wertes der Investition in Prozent                  mehr als 1 bis          mehr als 20 bis
                                                                                                                 mehr als 50
                                                                    einschließlich 20       einschließlich 50

                             von 700 % - bis 1 399,99 %                      15 %                   25 %                50 %
                               ab 1 400 % und mehr                           20 %                   30 %                55 %

     •         Bedingungen der Geltendmachung der Sonderabschreibung für Investitionen:
             ➢         es handelt sich um eine Investition, deren Inbetriebnahme während des Zeitraums des Investitionsplans
                       erfolgt,
             ➢         Besteuerungszeitraum des Steuerzahlers während des Zeitraums des Investitionsplans dauert
                       ununterbrochen 12 unmittelbar aufeinanderfolgenden Kalendermonate,
             ➢         es handelt sich um eine Investition in Vermögen, das die festgelegten Bedingungen erfüllt (in Anhang Nr.
                       3 EStG aufgeführt),
             ➢         der Steuerzahler macht eine Unterbrechung der Abschreibung des Vermögens, bei dem der Abzug
                       angewandt wird, nicht geltend.

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1.1.2022
Sonderabschreibung für Investitionen
BEISPIEL
Steuerzahler – eine juristiche Person hat Vermögenswerte            Der Steuerzahler hat beschlossen, Investitionen in
angeschafft und in Betrieb genommen:                                Produktionsmittel zu tätigen. Er hat einen Investitionsplan für
-        Im Jahr 2019 im Gesamtbetrag von 300 000 EUR;              Jahre 2022 – 2025 ausgearbeitet. Die Höhe der Investition
                                                                    wurde auf 700% festgelegt, dass heißt, es müssen im
-        Im Jahr 2020 im Gesamtbetrag von 200 000 EUR;              Zeitraum 2022– 2025 mindestens 1,4 Mio. EUR in
-        Im Jahr 2021 im Gesamtbetrag von 100 000 EUR.              Produktionsmittel investiert werden. Im Januar 2022 erfolgt
                                                                    der Kauf und die Inbetriebnahme einer neuen
Durchschnittlicher Wert der Investitionen = (300 000 + 200          Metallformmaschine. Die Maschine fällt in die
000 + 100 000)/3 = 200 000 (arithmetisches Mittel).                 Abschreibungsgruppe 2 mit Abschreibungsdauer von 6
Außerdem muss die Inbetriebnahme einer Investition in               Jahren und Betrag von 540 000 EUR. Es handelt sich um
der Gesamthöhe der geplanten Investierung d. h. 700%                eine begünstigte Investition.
des durchschnittlichen Wertes der Investitionen während
des Zeitraums des Investitionsplans 2022-2025 erfolgen.             Da der Steuerzahler die Höhe der Investition auf 700%
                                                                    festgelegt hat und im Jahr 2022 eine begünstigte Investition
Da der durchschnittliche Wert der Investitionen 200 000
                                                                    getätigt hat, die in Betrieb genommen wurde, kann er in den
EUR beträgt, muss der Steuerzahler mindestens (200 000
                                                                    Besteuerungszeiträumen 2022 – 2027 die
x 700%) = 1 400 000 EUR reinvestieren.
                                                                    Sonderabschreibung für Investitionen in Höhe von 15% der
                                                                    steuerlichen Abschreibung von diesem Vermögen (540
                                                                    000/6 = 90 000 EUR) x 15% = 13 500 EUR geltend machen.

13   ©2022 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
Novelle des MwSt-Gesetzes

16   ©2019 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
15.11.2021
Meldepflicht - Bankkonten von MwSt-Zahlern

•        Mehrwertsteuerzahler, registriert bis zum 15.11.2021, haben die Pflicht jedes eigene
         Bankkonto, das sie zur Unternehmenstätigkeit verwenden (Empfang und
         Übermittlung von Zahlungen), bis 30.11.2021 zu melden. Neue MwSt-Zahler melden
         ihre Konten unverzüglich.
•        Für Mehrwertsteuergruppe sind alle Bankkonten zu melden. Die Meldung erfolgt
         durch den Vertreter der Gruppe.
•        Alle Änderungen betreffend der zur Unternehmenstätigkeit verwendeten Bankkonten
         sind unverzüglich zu melden.

17   ©2022 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
1.1.2022
Haftung für Steuer
     •         Falls der Abnehmer die Mehrwertsteuer auf ein Konto eines Lieferanten überwiesen hat, das nicht
               im Verzeichnis der Bankkonten angeführt ist, welches am Tag
               der Erteilung des Zahlungsauftrages auf der Internetseite der Finanzverwaltung veröffentlicht
               ist, haftet er für die Steuerschuld, falls der Lieferant die Mehrwertsteuer an die Finanzbehörde
               nicht entrichtet.
     •         Die Finanzverwaltung hat alle mitgeteilten Bankkonten unter folgendem Link Vyhľadávanie - PFS
               (financnasprava.sk) veröffentlicht.
     •         Es ist daher zu empfehlen, Überprüfungsverfahren festzulegen, damit das Bankkonto des
               Lieferanten vor der Bearbeitung der Zahlung im Verzeichnis der Finanzverwaltung verifiziert wird
               –         Überprüfen, ob das Bankkonto des Lieferanten im Verzeichnis veröffentlicht wurde
               –         Überprüfen, ob das Bankkonto unter dem jeweiligen Lieferanten geführt wird
     •         Der Haftende ist verpflichtet, die unbezahlte Steuer innerhalb von acht Tagen nach Eingang der
               Entscheidung zu begleichen. Er kann gegen diese Entscheidung Berufung innerhalb von acht
               Tagen nach Eingang der Entscheidung einlegen, die keine aufschiebende Wirkung hat.

18       ©2022 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
1.1.2022
 Split payment
           •         Die Möglichkeit der Zahlung der MwSt. durch den
                     Abnehmer an die Steuerbehörde auf das Konto des
                     Lieferanten, falls der Abnehmer weiß oder vermutet,
                     dass der Lieferant die Mehrwertsteuer an die
                     Steuerbehörde nicht entrichten wird.
           •         Der Abnehmer zahlt an den Lieferanten nur den
                     Nettobetrag ohne MwSt.
           •         Der Abnehmer haftet nicht für die Nichtentrichtung der
                     MwSt. von dem Lieferanten.
           •         Sobald jedoch der Abnehmer die Steuer an die
                     Steuerbehörde auf das Konto des Lieferanten zahlt,
                     kann diese Überzahlung dem Abnehmer nicht
                     zurückerstattet werden, selbst wenn der Lieferant
                     auch seine Steuerschuld entrichtet.

19   ©2022 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
Weitere Konsequenzen im Zusammenhang mit
der Meldepflicht
•        Rückerstattung eines negativen Steuerbetrags, Überzahlungen und
         Vorsteuerüberschüsse nur auf gemeldetes Bankkonto (bei mehreren Konten ist die
         Erstattung des Vorsteuerüberschusses nur auf das gewünschte Konto separat zu
         beantragen), Vorsteuerüberschuss wird innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung von
         Bankdaten erstattet
•        Werden unrichtige, falsche oder unvollständige Angaben mitgeteilt, verhängt die
         Steuerbehörde Strafen bis zu 10 000 EUR
•        Wird   die  Meldepflicht                                   missachtet,   sind   Strafen   von   30   EUR   bis
         3 000 EUR möglich

20   ©2022 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
Beispiel: Haftung für Steuer
SACHVERHALT:
•         Der Zahler A liefert dem Zahler B Ware im Wert von 120 000 EUR inkl. MwSt.
•         Der Zahler A stellt eine Rechnung für die Lieferung aus, auf der ein Bankkonto angegeben wird, das
          er der Finanzverwaltung der Slowakischen Republik nicht gemeldet hat.
•         Dennoch zahlt der Zahler B die Gegenleistung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto.
•         Wenn der Zahler A die Steuer für diese Leistung für den betreffenden Besteuerungszeitraum nicht
          rechtzeitig entrichtet, gilt eine Vermutung /§ 69 Abs. 14 Buchst. c)/, dass der Zahler B davon
          Kenntnis hatte, bzw. haben könnte/sollte, so haftet er für die auf der Rechnung angeführte Steuer.
•         Die Steuerbehörde kann ihm mit der Entscheidung gemäß § 69b Abs. 3 MwStG die Pflicht zur
          Entrichtung der Steuer, die für diese Leistung der Zahler A nicht entrichtet hat, auferlegen.
•         Der Steuerzahler B kann gegen diese Entscheidung Berufung einlegen.

     FRAGE:
     Kann diese Situation vermieden werden, ohne dass der Zahler B in Steuerverfahren nachweisen
     musste, dass er nicht wusste und nicht wissen konnte, dass der Zahler A die Steuer nicht entrichtet?

21    ©2022 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
Beispiel: Haftung für Steuer
 LÖSUNG:                                                                Der Zahler B kann auf die
                                                                                                               2
                                                                        Möglichkeit der geteilten Zahlung

                                                                    1   (sog. split payment) zurückgreifen, ungeachtet
                                                                        dessen, auf welches Konto der Zahler A die
                                                                        Zahlung verlangt
       Der Zahler B überprüft bei der Zahlung der                       ▪   der Zahler B bezahlt auf das auf der
       Gegenleistung, ob der Zahler A das Bankkonto                         Rechnung angegebene Bankkonto nur den
       der Finanzverwaltung gemeldet hat, auf das er                        Nettobetrag und auf das persönliche bei der
       die Zahlung des Entgelts verlangt,                                   Steuerverwaltung gemeldete Konto des
                                                                            Steuerzahlers bezahlt er den Betrag der auf
                                                                            der Rechnung angeführten Steuer

                                                                        ▪   in einem solchen Fall wird die Steuerbehörde
                                                                            die Zahlung der unbezahlten Steuer nicht vom
                                                                            Zahler B verlangen

22   ©2022 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
Novelle der Steuerordnung

23   ©2019 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
1.1.2022
Index der steuerlichen Zuverlässigkeit

•        Index der steuerlichen Zuverlässigkeit gibt es in der Slowakei seit 2018.
•        Alle Steuersubjekte werden in Gruppen sehr zuverlässig, zuverlässig und unzuverlässig
         eingeteilt.
•        Zuordnung in Gruppen wird anhand von Erfüllung von steuerlichen Pflichten (fristgemäße
         Einreichung von Erklärungen und Berichten), rechtzeitige Erfüllung von Meldepflichten,
         Zahlung von Steuern, Vorauszahlungen und Strafen, Ergebnisse der Steuerkontrolle, richtig
         berechneter Steuerbetrag in Steuererklärung oder in nachträglicher Steuererklärung. Eine
         detaillierte Matrix sollte die Finanzverwaltung der Slowakischen Republik auf ihrer Webseite
         veröffentlichen.
•        Die Steuerbehörde schickt jedem Steuerzahler eine Mitteilung über dem zugeteilten Index
         der steuerlichen Zuverlässigkeit. Entgegen der bisherigen Praxis wird die Mitteilung auch
         den Grund enthalten, warum ein solcher Index dem Steuerzahler zugeteilt wurde.

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1.1.2022
Index der steuerlichen Zuverlässigkeit

•        Sollte ein Steuersubjekt mit dem zugeteilten Index nicht einverstanden sein, kann er einen
         Widerspruch innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Der
         Widerspruch muss begründet sein.
•        Eine weitere Änderung ist die Veröffentlichung des zugeteilten Indexes auf der
         Internetseite der Finanzverwaltung, die für alle öffentlich zugänglich ist.
•        Eine Neubewertung wird die Steuerbehörde jedes Halbjahr durchführen und bei Änderungen
         teilt sie den neuen Index dem Steuerzahler mit.
•        Den neu registrierten Steuerzahlern wird ihr erster Index der steuerlichen Zuverlässigkeit
         erst nach 2 Jahren mitgeteilt.

25   ©2022 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
1.1.2022
Index der steuerlichen Zuverlässigkeit

     Vorteile für sehr zuverlässige Steuersubjekte
     •       Schnellere Rückerstattung bei einer Steuerkontrolle der Mehrwertsteuer (der Teilprotokol)
     •       Festlegung einer Frist von mindestens 15 Tagen in der Aufforderung, die im Zusammenhang
             mit der Durchführung einer Steuerkontrolle oder einer Erhebung vor Ort versandt wird
     •       Senkung der Gebühr für eine verbindliche Stellungnahme um die Hälfte (von 1 000 EUR auf
             500 EUR)
     •       Senkung der Gebühr für einen Antrag auf Bewilligung der Verrechnungspreismethode um die
             Hälfte
     •       Berücksichtigung bei der Festsetzung der Höhe von Sanktionen

26       ©2022 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
1.1.2022
Index der steuerlichen Zuverlässigkeit

     Verlust des Anspruchs auf die oben genannten Vorteile
     •       kooperiert nicht mit der Steuerbehörde, insbesondere:
               • verstößt gegen Pflichten bei einer Steuerkontrolle,
               • verstößt gegen Erklärungspflichten oder Kontrollmitteilungen oder
               • verstößt gegen Steuerpflichten; und
               • war nicht am Sitz, unter Geschäftsanschrift oder Anschrift des Betriebs erreichbar.

     Malus für unzuverlässige Steuersubjekte
     •       Frist von acht Tagen zur Erfüllung der festgelegten Pflicht im Zusammenhang mit der
             Durchführung einer Steuerkontrolle oder einer Erhebung vor Ort

27       ©2022 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
1.1.2022
Sperre einer natürlichen Person

Der Steuerverwalter kann einen Beschluss über sie Sperre einer natürlichen Person (Löschung aus dem
Firmenbuch und damit Ausschluss von der Geschäftsführungsbefugnis) für drei Jahre erlassen, und
zwar in folgenden Fällen:
1.         Abgeschlossene MwSt-Prüfung aus dem Grund, dass das Steuersubjekt die Durchführung der
           Betriebsprüfung innerhalb von drei Monaten vom Anfang nicht zulässt und hat Steuerschuld und
           Rückstände an einer anderen Geldleistung in Höhe von mindestens 5,000 EUR mehr als 1 Jahr
           überfällig.
2.         Steuersubjekt deklariert Vorsteuerüberschuss in der MwSt-Erklärung und ermöglicht nicht die
           Durchführung der Betriebsprüfung innerhalb von drei Monaten vom Anfang.
Die ausgeschlossene natürliche Person kann Berufung gegen diesen Beschluss einlegen. Der
Beschluss über den Ausschluss unterliegt der gerichtlichen Überprüfung.

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1.1.2022
Beiderseitige elektronische
Kommunikation
mit der Finanzverwaltung
•        Kommunikation seitens der Finanzverwaltung wird ab 1.1.2022
         nicht über das Portal der Finanzverwaltung, sondern über das
         zentrale Portal der öffentlichen Verwaltung (slovensko.sk)
         gemäß dem Gesetz über E-Government erfolgen.
•        Der Inhaber eines elektronischen Postfachs hat die
         Möglichkeit, Benachrichtigungen einzustellen, wenn eine neue
         Nachricht in seinen Ordner zugestellt wird, und zwar per E-
         Mail oder in Form einer Textnachricht (SMS).
•        Für Subjekte, deren elektronische Postfächer im zentralen
         Portal der öffentlichen Verwaltung nicht aktiv sind, wird die
         Zustellung über Dienste der „Zentralen amtlichen Zustellung“,
         d.h. durch die Post, gesichert.

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Sonstige Änderungen

30   ©2019 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
E-Rechnung – Vorschlag
Gesetz über E-Rechnung und Versendung von Daten in das E-Rechnung
System

•        Eine neue Maßnahme, deren Ziel eine wirksame Bekämpfung von Steuerhinterziehung ist.
•        Die Einführung der E-Rechnung soll die Lücke in Steuererhebung verringern und Erhöhung der
         Steuereinnahmen in den Staatshaushalt gewährleisten.
•        Versand von Rechnungsdaten vor der Aufstellung der endgültigen Rechnung
•        Berichterstattungspflichten für alle Unternehmer
•        Zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit Anpassung von Software und das Risiko verbunden
         mit Sicherheit der staatlichen Anwendung
•        Zeitliche Diskrepanz   zwischen                            Rechnungseingang   und   ihrer   Eintragung   ins
         Rechnungsführungssystem
•        Geplante Einführung ab 1.1.2023.

31   ©2022 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
E-Rechnung
Gesetz über E-Rechnung und Versendung von Daten in das E-Rechnung System

      Planung für die Einführung der neuen Berichterstattungspflichten ist in 3 Phasen
      unterteilt:
          PHASE
                          betrifft geschäftliche Transaktionen zwischen dem Staatssektor und Unternehmen, sog.
            1             B2G (Business to Government) Segment.

          PHASE           betrifft geschäftliche Transaktionen zwischen Unternehmen, sog. B2B (Business
                          to Business) Segment und zwischen Unternehmen und Endkunden, sog. B2C
            2             (Business to Consumer) Segment.

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Fragen

33   ©2019 Grant Thornton International Ltd. All rights reserved.
Kontakt

     Ing. Silvia Hallová, LL.M, DiplFR                              Dr. Wilfried Serles
     Partner                                                        Partner

     T +421 2 59 300 400                                            T +421 2 59 300 400
     E silvia.hallova@sk.gt.com                                     E wilfried.serles@sk.gt.com

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Vielen Dank für die
                                          Aufmerksamkeit!

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HINWEISE

•   Bildungsscheck für Niederlassungen aus Förderprogramm
    •   Für Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter an ö. Niederlassungen
        im Ausland
    •   max. 50% der Schulungskosten werden gefördert (max. Förderhöhe EUR 7.500)
    •   Details: www.go-international.at/foerderungen/bildungsscheck.html

•   Ergebnisse Konjunkturumfrage

•   Nächste geplante Veranstaltungen:
    •   Webinar Erneuerbare Energie, 1. Märzhälfte 2022
    •   Webinar Recovery & Resilienz Fund Slowakei / Tschechien – Anfang April 2022
    •   Webinar zum deutschen Lieferkettengesetz, 29.3.2022

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