Corporate-Governance-Bericht - Klares Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex - S IMMO AG

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Corporate-Governance-Bericht

           1.	Klares Bekenntnis zum Österreichischen ­Corporate Governance Kodex

           Der Österreichische Corporate Governance Kodex beinhaltet          Die Verankerung des Höchststimmrechts wurde am 03.05.2006
           Regeln sowie Grundsätze zur Transparenz und einer guten            von der 17. ordentlichen Hauptversammlung der S IMMO AG
           Unter­nehmensführung. Die S IMMO AG bekennt sich seit 2007         auf gemeinsamen Antrag des Vorstands und des Aufsichtsrats
           zum Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK).            beschlossen.
           Dieser ist auf der Website des Österreichischen Arbeitskreises
           für Corporate Governance einsehbar.                                C-Regel Nr. 41: „Der Aufsichtsrat richtet einen Nominierungs-
                                                                              ausschuss ein.“
                                                 Vorstand und Aufsichts-
Informationen zur Corporate Governance:          rat der S IMMO AG erklä-     Der Aufsichtsrat hat die Kompetenz zur Bestellung, Verlänge-
www.simmoag.at/cgk                               ren, unbeschadet der         rung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern. Dies zählt zu
www.corporate-governance.at                      nachfolgend angeführten      seinen Kernaufgaben. Die damit verbundenen Pflichten treffen
                                                 Abweichungen samt Be-        grundsätzlich sämtliche Aufsichtsratsmitglieder gleichmäßig
                                                 gründungen, die vollstän-    und diese sollten grundsätzlich auch gleichmäßig an der Ent-
           dige Beachtung und Einhaltung der C-­Regeln des ÖCGK.              scheidungsfindung beteiligt sein.

           Abweichungen von den C-Regeln:                                     C-Regel Nr. 49: „Die Gesellschaft veröffentlicht im Geschäfts­
           Von der S IMMO AG werden folgende C-Regeln des ÖCGK                bericht Gegenstand und Entgelt von gemäß L-Regel 48 zustim-
           nicht vollständig eingehalten:                                     mungspflichtigen Verträgen. Eine Zusammenfassung gleich­
                                                                              artiger Verträge ist zulässig.“
           C-Regel Nr. 2: „Für die Ausgestaltung der Aktie gilt das Prinzip
           ,one share – one vote‘.“                                           Gemäß § 95 Abs. 5 Z 12 AktG bedürfen Verträge mit Mitgliedern
                                                                              des Aufsichtsrats, durch die sich diese außerhalb ihrer Tätigkeit
           Die 66.917.179 Stammaktien der S IMMO AG sind grundsätzlich        im Aufsichtsrat gegenüber der Gesellschaft oder einem Tochter­
           nach dem Prinzip „one share – one vote“ ausgestaltet. Alle         unternehmen zu einer Leistung gegen ein nicht geringfügiges
           ­Aktien vermitteln grundsätzlich die gleichen Rechte. Insbeson-    Entgelt verpflichten, der Zustimmung des Aufsichtsrats. Dies gilt
           dere existieren keine Namensaktien mit besonderen Rechten,         auch für Verträge mit Unternehmen, an denen ein Mitglied des
           wie zum Beispiel zur Nominierung von Aufsichtsratsmitgliedern,     Aufsichtsrats ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat. Die
           oder Vorzugsaktien. Die einzige Einschränkung bezüglich des        Gesellschaft hat zu marktüblichen Bedingungen Kredit- und Ver-
           mit sämtlichen Aktien verbundenen Stimmrechts besteht im           sicherungsverträge mit Unternehmen, in denen Aufsichtsrats-
           Rahmen des in § 13 Abs. 3 der Satzung vorgesehenen Höchst-         mitglieder Organfunktionen ausüben, abgeschlossen. D
                                                                                                                                 ­ etails
           stimmrechts. Demnach ist das Stimmrecht jedes Aktionärs (wo-       und Entgelt dieser Vereinbarungen werden aus geschäftspoliti-
           bei Aktien von konzernverbundenen Gesellschaften, auf Rech-        schen und Wettbewerbsgründen nicht veröffentlicht.
           nung des Aktionärs oder konzernverbundener Gesellschaften
           gehaltene Aktien und Aktien gemeinsam vorgehender Rechtsträ-       C-Regel Nr. 62: „Die Einhaltung der C-Regeln des Kodex hat die
           ger zusammenzurechnen sind; siehe dazu im Detail § 13 Abs. 3)      Gesellschaft regelmäßig, mindestens alle drei Jahre durch eine
           in der Hauptversammlung auf 15 % der ausgegebenen Aktien           externe Institution evaluieren zu lassen und über das Ergebnis
           beschränkt. Durch das Höchststimmrecht soll der Einfluss von       im Corporate Governance Bericht zu berichten.“
           Großaktionären begrenzt werden. Es dient dadurch dem Schutz
           von Minderheitsaktionären. Das Höchststimmrecht entspricht
           daher nach Ansicht der S IMMO AG einer guten Unter­neh­
           mensführung.

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Die Gesellschaft lässt die Einhaltung der C-Regeln nicht durch       Evaluierung für die Verhältnisse der Gesellschaft als nicht sinn-
eine externe Institution evaluieren. Vorstand und Aufsichtsrat er-   voll.
achten die Beauftragung eines Unternehmens mit einer solchen

2. Zusammensetzung der Organe und Organbezüge

Vorstand                                                             Die S IMMO AG verfügt derzeit über keinen Stock-Option-Plan
Im abgelaufenen Geschäftsjahr bestand der Vorstand aus zwei          und keine Abfertigungsansprüche für Vorstandsmitglieder.
Mitgliedern. Die Organübersicht auf Seite 5 in diesem Bericht
enthält nähere Informationen zu den Vorstandsmitgliedern sowie       D&O-Versicherung
deren Ressortverteilung. Die Vorstandsmitglieder informieren         Gemäß Beschluss der Hauptversammlung im Jahr 2009 besteht
einander regelmäßig über alle wichtigen Vorgänge und Ge-             seit 01.09.2009 eine Directors & Officers (D&O)-Versicherung.
schäftsfälle und diskutieren den aktuellen Geschäftsverlauf in       Im Rahmen dieser sind Schadenersatzansprüche der Gesell-
regelmäßig stattfindenden Vorstandssitzungen. Daneben pfle-          schaft, der Aktionäre oder Dritter gegen die Organe oder leiten-
gen die Vorstandsmitglieder einen ständigen Informationsaus-         de Angestellte der Gesellschaft versichert, die auf Grund von
tausch mit den jeweils verantwortlichen Führungskräften der          Sorgfaltspflichtverletzungen geltend gemacht werden können.
Fachabteilungen.                                                     Die Kosten werden von der Gesellschaft getragen.

Vergütung des Vorstands                                              Aufsichtsrat
Die Vergütung des Vorstands besteht aus einem fixen und ei-          Per 31.12.2015 bestand der Aufsichtsrat aus acht Mitgliedern.
nem variablen Bestandteil. Grundlage für das fixe Basisgehalt        Die Organübersicht auf Seite 6 gibt Informationen zu den Auf-
stellen der Aufgaben- und Verantwortungsbereich jedes Vor-           sichtsratsmitgliedern, ihren Funktionen, zur hauptberuflichen
standsmitglieds sowie die Betriebszugehörigkeit in Jahren dar.       Tätigkeit sowie etwaigen weiteren Aufsichtsratsmandaten.
Das Basisgehalt wird 14 Mal jährlich ausbezahlt. Kriterien für die
variable Erfolgsbeteiligung sind die Erreichung quantitativer und    Kriterien für die Unabhängigkeit
qualitativer Ziele wie beispielsweise EBT, Cashflow, Jahres-Kurs­    Der Aufsichtsrat der S IMMO AG hat gemäß C-Regel Nr. 53 des
performance und Einkaufsvolumen, wobei die Höchstgrenze              Österreichischen Corporate Governance Kodexes folgende Kri-
bei rund einem Jahresfixbezug liegt. Insgesamt erhielt der Vor-      terien für die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder fest­
stand im Jahr 2015 Gesamtbezüge in Höhe von EUR 861.886              gelegt:
(2014: EUR 836.573), die Pensionskassenbeiträge in Höhe von
EUR 52.721 (2014: EUR 52.811) und Beiträge an die Mitarbeiter-               Das Aufsichtsratsmitglied soll in den vergangenen fünf Jah-
vorsorgekasse in Höhe von EUR 12.478 (2014: EUR 12.108)              ren nicht Mitglied des Vorstands oder leitender Angestellter der
enthielten. Aus der Veränderung versicherungsmathematischer          S IMMO AG oder eines Tochterunternehmens der S IMMO AG
Parameter resultierte eine Auflösung der Pensionsrückstellung        gewesen sein.
gemäß IAS 19 für Herrn Mag. Vejdovszky in Höhe von EUR                  Das Aufsichtsratsmitglied soll zur S IMMO AG oder einem
15.590 (Zuführung 2014: EUR 342.947).                                Tochterunternehmen der S IMMO AG kein Geschäftsverhältnis in
                                                                     einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden Umfang unter-
Vorstandsgesamtbezüge 2015                                           halten oder im letzten Jahr unterhalten haben. Dies gilt auch für
                                                                     Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen das Auf-
    in EUR                          Vejdovszky       Wachernig       sichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat.
                                                                     Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat
    Fixe Bezüge                        256.239         206.766
                                                                     gemäß L-Regel 48 führt nicht automatisch zur Qualifikation als
    Variable Bezüge                    184.746         148.936       nicht unabhängig.
    Sonstige Bezüge                     36.868           28.331

    Summe                              477.853         384.033

2
Das Aufsichtsratsmitglied soll in den letzten drei Jahren       Von den gemäß C-Regel Nr. 53 unabhängigen Mitgliedern wa-
nicht Abschlussprüfer der S IMMO AG, Beteiligter oder Ange-         ren nach C-Regel Nr. 54 des Corporate Governance Kodexes
stellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen sein.           darüber hinaus drei Mitglieder des Aufsichtsrats nicht Anteils­
    Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht Vorstandsmitglied in       eigner mit einer Beteiligung von mehr als 10 % oder haben die
einer anderen Gesellschaft sein, in der ein Vorstandsmitglied der   ­Interessen eines solchen Anteilseigners nicht vertreten:
S IMMO AG Aufsichtsratsmitglied ist.
    Das Aufsichtsratsmitglied soll kein enger Familienangehöri-         Mag. Franz Kerber
ger (direkter Nachkomme, Ehegatte, Lebensgefährte, Elternteil,          Christian Hager
Onkel, Tante, Geschwister, Nichte, Neffe) eines Vorstandsmit-           Mag. Dr. Wilhelm Rasinger
glieds oder von Personen sein, die sich in einer in den vorste-
henden Punkten beschriebenen Position befinden.                     Vergütung des Aufsichtsrats
                                                                    An Aufsichtsratsmitglieder wurden insgesamt Vergütungen in-
Im Berichtsjahr 2015 waren folgende Mitglieder des Aufsichts-       klusive Sitzungsgeldern in Höhe von EUR 108.500 (2014: EUR
rats, welche die Mehrheit des Aufsichtsrats darstellen, als unab-   105.500) gewährt.
hängig im Sinne von C-Regel Nr. 53 zu qualifizieren:
                                                                    Aufsichtsratsgesamtbezüge 2015
    Mag. Andrea Besenhofer
    Mag. Franz Kerber                                                Simhandl                            EUR                    18.500
    Christian Hager                                                  Zeitlberger                         EUR                    17.000
    Mag. Erwin Hammerbacher                                          Kerber                              EUR                    13.000
    Michael Matlin, MBA                                              Besenhofer                          EUR                    13.000
    Mag. Dr. Wilhelm Rasinger
                                                                     Hager                               EUR                    11.000
    Dr. Ralf Zeitlberger
                                                                     Hammerbacher                        EUR                    13.000
                                                                     Matlin                              EUR                    11.000
                                                                     Rasinger                            EUR                    12.000

                                                                     Summe                               EUR               108.500

                                                                    Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten weder Kredite noch
                                                                    Vorschüsse, es bestehen keine zu Gunsten dieser Personen ein-
                                                                    gegangenen Haftungsverhältnisse.

3.	Angaben zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Tätigkeit von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die               Unternehmenserfolgs, das Unternehmen verantwortungs­
Zusammen­arbeit zwischen den beiden Gremien erfolgt auf Ba-         bewusst und langfristig ausgerichtet zu führen. Im Interesse des
sis der ­Gesetze, der Satzung sowie der Geschäftsordnung.           Unternehmens arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat sehr eng zu-
                                                                    sammen. Der intensive, kontinuierliche Dialog zwischen beiden
Der Vorstand leitet das Unternehmen – seine Kompetenzvertei-        ­Gremien bildet die Basis dafür.
lung ist in der Organübersicht auf Seite 5 dargestellt. Der
­Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat über alle wesentlichen      In den Aufsichtsratssitzungen werden die Geschäftsführung, die
Belange der Geschäftsentwicklung und informiert ihn über stra-      Finanzlage der Gesellschaft, die Strategie und Geschäftsent-
tegische Überlegungen. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel im          wicklung sowie das Risikomanagement erörtert. Investitionsvor-
Sinne einer nachhaltigen Wertschöpfung und des beständigen          haben ab einer bestimmten Wertgrenze unterliegen zusätzlich

                                                                                                                                         3
der Genehmigung durch den Aufsichtsrat. Er hat aus seiner          Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten
­Mitte drei Ausschüsse gebildet, welche nachstehend aufgelistet    (Vergütungsausschuss)
sind.                                                              Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten hat die Kompe-
                                                                   tenz, Verträge mit den Vorstandsmitgliedern zu verhandeln, ab-
Im Berichtsjahr 2015 fanden fünf Aufsichtsratssitzungen statt.     zuschließen und zu ändern. Der Ausschuss besteht aus folgen-
Ein Mitglied war an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Auf-     den Mitgliedern: Herr Dr. Simhandl (Vorsitzender), Herr Mag.
sichtsrats verhindert.                                             Kerber und Herr Dr. Zeitlberger. Im Jahr 2015 tagte der Aus-
                                                                   schuss für Vorstandsangelegenheiten nicht.
Die Ausschüsse des Aufsichtsrats
                                                                   Arbeitsausschuss
Prüfungsausschuss                                                  Der Arbeitsausschuss übt einzelne Zustimmungsbefugnisse
Die Rolle des Prüfungsausschusses besteht unter anderem in         des Aufsichtsrats bis zu einer bestimmten Wertgrenze in jenen
der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der              Fällen aus, bei denen aus zeitlichen oder organisatorischen
Arbeit des Abschlussprüfers, der Überwachung der Wirksamkeit       Gründen die Befassung des gesamten Aufsichtsrats nicht
des Internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems          zweckmäßig ist, wie etwa beim An- und Verkauf von Liegen-
sowie der Prozesse der Abschluss- und Konzernprüfung.              schaften bis zu einem gewissen Risikoanteil der Gesellschaft
Der Prüfungsausschuss besteht aus folgenden Mitgliedern:           gemäß Geschäftsordnung des Aufsichtsrats. Die Mitglieder des
Herr Dr. Simhandl (Vorsitzender), Herr Mag. Zeitlberger, Herr      Arbeitsausschusses sind Herr Dr. Zeitlberger (Vorsitzender),
Mag. Hammerbacher, Herr Mag. Kerber und Herr Mag.                  Frau Mag. Besenhofer, Herr Mag. Hammerbacher und Herr
Dr. ­Rasinger. Herr Dr. Simhandl und Herr Dr. Zeitlberger sind     Mag. Kerber. Im Berichtsjahr fanden drei Sitzungen des Arbeits-
durch ihre Erfahrungen und Fachkenntnisse des Finanz- und          ausschusses statt.
Rechnungs­wesens die Finanzexperten des Prüfungsausschus-
ses. Im Berichtsjahr tagte der Prüfungsausschuss zweimal.

4. Maßnahmen zur Förderung von Frauen

Die S IMMO AG hat sich zum Ziel gesetzt, den Frauenanteil in       Bei der 24. ordentlichen Hauptversammlung am 12.06.2013
Führungspositionen kontinuierlich zu steigern und bekennt sich     wurde mit Frau Mag. Besenhofer eine Frau in den Aufsichtsrat
ausdrücklich zur Förderung von Frauen in Führungspositionen.       der S IMMO AG gewählt. Per 31.12.2015 betrug der Frauenanteil
Die S IMMO AG achtet darauf, Frauen bei der Besetzung              im Aufsichtsrat 12,5 %. Das Aufsichtsratsmandat von Frau Mag.
von leitenden Positionen verstärkt zu berücksichtigen. Per         Besenhofer wurde auf der 26. ordentlichen Hauptversammlung
31.12.2015 lag der Anteil der weiblichen Arbeitskräfte bei 52 %    am 03.06.2015 bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr
und der weiblichen Führungskräfte bei 38 %.                        2020 verlängert.

Konkrete Maßnahmen zur Förderung von Frauen bei der Beset-
zung von Vorstandspositionen werden dann in Erwägung gezo-
gen, wenn ein Wechsel in der Zusammensetzung des Vorstands
ansteht. Bei der Zusammensetzung der Vorstands- und der Auf-
sichtsratsmitglieder wird im Interesse der Gesellschaft auf das
Vorhandensein größtmöglicher fachlicher Kompetenzen sowie
internationaler Erfahrungen Wert gelegt. Erst danach werden
­Kriterien wie zum Beispiel das Geschlecht in Betracht gezogen.
Im Bedarfsfall wird die S IMMO AG bei gleicher Qualifikation und
Erfahrung allerdings bevorzugt Frauen berücksichtigen. Im          Ernst Vejdovszky             Friedrich Wachernig
­Berichtsjahr waren keine Frauen im Vorstand der S IMMO AG.

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Vorstand

MAG. ERNST VEJDOVSZKY                                              MAG. FRIEDRICH WACHERNIG, MBA
Vorstandsvorsitzender                                              Mitglied des Vorstands

Geboren: 30.10.1953                                                Geboren: 28.06.1966
Bestellt bis: 30.06.2019                                           Bestellt bis: 14.11.2016
Erstmalig bestellt: 01.01.2001                                     Erstmalig bestellt: 15.11.2007

Verantwortlich für: Finanzen, Unternehmenskommunikation,           Verantwortlich für: Projektentwicklungen, Asset Management in
Investor Relations, Akquisition, Verkauf, Risk Management,         CEE/SEE und Österreich, Recht, Compliance, Organisation, IT,
Revision, Asset Management in Deutschland                          Personal

Nach dem Studium der Betriebsinformatik an der TU Wien             Nach dem Studium der Wirtschaftswissenschaften an der WU
­beginnt seine Karriere 1982 bei der Girozentrale, Wien. 1986      Wien 1993 Eintritt in die Eraproject GmbH, Wien. Verschiedene
Gründungsvorstand der Sparkassen Immobilien Anlagen AG,            Aufbau- und Führungsfunktionen bei Strabag AG, Raiffeisen
Wien (Vorläufer der Sparkassen Immobilien AG) und seit 2001        Evolution GmbH und Porr Solutions GmbH in mehreren ost­
Mitglied des Vorstands der S IMMO AG, Wien.                        europäischen Ländern. Seit 2007 Mitglied des Vorstands der
                                                                   S IMMO AG, Wien.

Weitere Mandate:
Aufsichtsratsmitglied Erste Immobilien Kapitalanlagegesellschaft
m.b.H.

                                                                                                                                   5
Aufsichtsrat

DR. MARTIN SIMHANDL                        MAG. FRANZ KERBER                              MAG. ERWIN HAMMERBACHER
Vorsitzender des Aufsichtsrats             2. stellvertretender Vorsitzender des          Mitglied des Aufsichtsrats
                                           Aufsichtsrats
Geboren: 05.11.1961                                                                       Geboren: 27.05.1957
Bestellt bis zur o. HV im Jahr 2020        Geboren: 20.06.1953                            Bestellt bis zur o. HV im Jahr 2018
Erstmalig bestellt: 24.06.2004             Bestellt bis zur o. HV im Jahr 2020            Erstmalig bestellt: 28.05.2008
                                           Erstmalig bestellt: 24.06.2004
Vorsitzender des Prüfungsausschusses                                                      Mitglied des Prüfungsausschusses
Vorsitzender des Ausschusses für           Mitglied des Ausschusses für                   Mitglied des Arbeitsausschusses
Vorstandsangelegenheiten                   ­Vorstandsangelegenheiten
                                            Mitglied des Arbeitsausschusses               Vorstandsmitglied der Sparkassen
CFO der Vienna Insurance Group AG           Mitglied des Prüfungsausschusses              Versicherung AG Vienna Insurance Group
Wiener Versicherung Gruppe
                                           Vorstandsvorsitzender-Stellvertreter der
Weitere Aufsichtsratsmandate:              Steiermärkische Bank und Sparkassen AG         MICHAEL MATLIN, MBA
WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG                                                            Mitglied des Aufsichtsrats
AG Vienna Insurance Group; Sparkassen      Weitere Aufsichtsratsmandate:
Versicherung AG Vienna Insurance Group;    Bankhaus Krentschker & Co. AG; Erste &         Geboren: 07.01.1964
Ringturm Kapitalanlagegesellschaft         Steiermärkische Bank d.d., Rijeka;             Bestellt bis zur o. HV im Jahr 2020
m.b.H.; Wiener Börse AG u.a.               MCG Graz e.gen.                                Erstmalig bestellt: 21.05.2010

                                           Weitere Mandate:                               Geschäftsführender Direktor der Concord
DR. RALF ZEITLBERGER                       Vorstand in der Höller-Privatstiftung, Graz    Management LLC (Beratungsfirma für
1. stellvertretender Vorsitzender des                                                     Anlagestrategie); Mitglied des Anlage-­
Aufsichtsrats                                                                             Ausschusses, Carlyle European Real
                                           MAG. ANDREA BESENHOFER                         Estate Funds
Geboren: 07.04.1959                        Mitglied des Aufsichtsrats
Bestellt bis zur o. HV im Jahr 2020
Erstmalig bestellt: 21.05.2010             Geboren: 02.07.1970                            MAG. DR. WILHELM RASINGER
                                           Bestellt bis zur o. HV im Jahr 2020            Mitglied des Aufsichtsrats
Vorsitzender des Arbeitsausschusses        Erstmalig bestellt: 12.06.2013
Mitglied des Prüfungsausschusses                                                          Geboren: 04.03.1948
Mitglied des Ausschusses für Vorstands­    Mitglied des Arbeitsausschusses                Bestellt bis zur o. HV im Jahr 2020
angelegenheiten                                                                           Erstmalig bestellt: 21.05.2010
                                           Bereichsleiterin Group Services der Erste
Leiter Group Corporate Workout der Erste   Group Bank AG;                                 Mitglied des Prüfungsausschusses
Group Bank AG                              Projektleiterin Quartier Belvedere der Erste
                                           Group Immorent AG (bis 28.02.2015)             Vorsitzender des IVA – Interessenverband
Weitere Aufsichtsratsmandate:                                                             für Anleger; Vorsitzender des Aufsichtsrats
Let’s Print Holding AG                     Weitere Tätigkeiten:                           Friedrichshof Wohnungsgenossenschaft
                                           Vorstand in der Besenhofer Privatstiftung
                                           (ohne laufende operative Tätigkeit)            Weitere Aufsichtsratsmandate:
                                                                                          Erste Group Bank AG; Wienerberger AG;
                                                                                          Haberkorn Holding AG; Gebrüder Ullmer
                                           CHRISTIAN HAGER                                Holding GmbH
                                           Mitglied des Aufsichtsrats
                                                                                          Weitere Mandate:
                                           Geboren: 06.12.1967                            Mandat im Stiftungsvorstand der HATEC
                                           Bestellt bis zur o. HV im Jahr 2019            Privatstiftung, Dornbirn
                                           Erstmalig bestellt: 23.06.2009

                                           Vorstandsmitglied der KREMSER BANK
                                           und Sparkassen AG

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