Corporate-Governance-Bericht - Klares Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex - S IMMO AG
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Corporate-Governance-Bericht 1. Klares Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex Der Österreichische Corporate Governance Kodex beinhaltet Die Verankerung des Höchststimmrechts wurde am 03.05.2006 Regeln sowie Grundsätze zur Transparenz und einer guten von der 17. ordentlichen Hauptversammlung der S IMMO AG Unternehmensführung. Die S IMMO AG bekennt sich seit 2007 auf gemeinsamen Antrag des Vorstands und des Aufsichtsrats zum Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK). beschlossen. Dieser ist auf der Website des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance einsehbar. C-Regel Nr. 41: „Der Aufsichtsrat richtet einen Nominierungs- ausschuss ein.“ Vorstand und Aufsichts- Informationen zur Corporate Governance: rat der S IMMO AG erklä- Der Aufsichtsrat hat die Kompetenz zur Bestellung, Verlänge- www.simmoag.at/cgk ren, unbeschadet der rung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern. Dies zählt zu www.corporate-governance.at nachfolgend angeführten seinen Kernaufgaben. Die damit verbundenen Pflichten treffen Abweichungen samt Be- grundsätzlich sämtliche Aufsichtsratsmitglieder gleichmäßig gründungen, die vollstän- und diese sollten grundsätzlich auch gleichmäßig an der Ent- dige Beachtung und Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK. scheidungsfindung beteiligt sein. Abweichungen von den C-Regeln: C-Regel Nr. 49: „Die Gesellschaft veröffentlicht im Geschäfts Von der S IMMO AG werden folgende C-Regeln des ÖCGK bericht Gegenstand und Entgelt von gemäß L-Regel 48 zustim- nicht vollständig eingehalten: mungspflichtigen Verträgen. Eine Zusammenfassung gleich artiger Verträge ist zulässig.“ C-Regel Nr. 2: „Für die Ausgestaltung der Aktie gilt das Prinzip ,one share – one vote‘.“ Gemäß § 95 Abs. 5 Z 12 AktG bedürfen Verträge mit Mitgliedern des Aufsichtsrats, durch die sich diese außerhalb ihrer Tätigkeit Die 66.917.179 Stammaktien der S IMMO AG sind grundsätzlich im Aufsichtsrat gegenüber der Gesellschaft oder einem Tochter nach dem Prinzip „one share – one vote“ ausgestaltet. Alle unternehmen zu einer Leistung gegen ein nicht geringfügiges Aktien vermitteln grundsätzlich die gleichen Rechte. Insbeson- Entgelt verpflichten, der Zustimmung des Aufsichtsrats. Dies gilt dere existieren keine Namensaktien mit besonderen Rechten, auch für Verträge mit Unternehmen, an denen ein Mitglied des wie zum Beispiel zur Nominierung von Aufsichtsratsmitgliedern, Aufsichtsrats ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat. Die oder Vorzugsaktien. Die einzige Einschränkung bezüglich des Gesellschaft hat zu marktüblichen Bedingungen Kredit- und Ver- mit sämtlichen Aktien verbundenen Stimmrechts besteht im sicherungsverträge mit Unternehmen, in denen Aufsichtsrats- Rahmen des in § 13 Abs. 3 der Satzung vorgesehenen Höchst- mitglieder Organfunktionen ausüben, abgeschlossen. D etails stimmrechts. Demnach ist das Stimmrecht jedes Aktionärs (wo- und Entgelt dieser Vereinbarungen werden aus geschäftspoliti- bei Aktien von konzernverbundenen Gesellschaften, auf Rech- schen und Wettbewerbsgründen nicht veröffentlicht. nung des Aktionärs oder konzernverbundener Gesellschaften gehaltene Aktien und Aktien gemeinsam vorgehender Rechtsträ- C-Regel Nr. 62: „Die Einhaltung der C-Regeln des Kodex hat die ger zusammenzurechnen sind; siehe dazu im Detail § 13 Abs. 3) Gesellschaft regelmäßig, mindestens alle drei Jahre durch eine in der Hauptversammlung auf 15 % der ausgegebenen Aktien externe Institution evaluieren zu lassen und über das Ergebnis beschränkt. Durch das Höchststimmrecht soll der Einfluss von im Corporate Governance Bericht zu berichten.“ Großaktionären begrenzt werden. Es dient dadurch dem Schutz von Minderheitsaktionären. Das Höchststimmrecht entspricht daher nach Ansicht der S IMMO AG einer guten Unterneh mensführung. 1
Die Gesellschaft lässt die Einhaltung der C-Regeln nicht durch Evaluierung für die Verhältnisse der Gesellschaft als nicht sinn- eine externe Institution evaluieren. Vorstand und Aufsichtsrat er- voll. achten die Beauftragung eines Unternehmens mit einer solchen 2. Zusammensetzung der Organe und Organbezüge Vorstand Die S IMMO AG verfügt derzeit über keinen Stock-Option-Plan Im abgelaufenen Geschäftsjahr bestand der Vorstand aus zwei und keine Abfertigungsansprüche für Vorstandsmitglieder. Mitgliedern. Die Organübersicht auf Seite 5 in diesem Bericht enthält nähere Informationen zu den Vorstandsmitgliedern sowie D&O-Versicherung deren Ressortverteilung. Die Vorstandsmitglieder informieren Gemäß Beschluss der Hauptversammlung im Jahr 2009 besteht einander regelmäßig über alle wichtigen Vorgänge und Ge- seit 01.09.2009 eine Directors & Officers (D&O)-Versicherung. schäftsfälle und diskutieren den aktuellen Geschäftsverlauf in Im Rahmen dieser sind Schadenersatzansprüche der Gesell- regelmäßig stattfindenden Vorstandssitzungen. Daneben pfle- schaft, der Aktionäre oder Dritter gegen die Organe oder leiten- gen die Vorstandsmitglieder einen ständigen Informationsaus- de Angestellte der Gesellschaft versichert, die auf Grund von tausch mit den jeweils verantwortlichen Führungskräften der Sorgfaltspflichtverletzungen geltend gemacht werden können. Fachabteilungen. Die Kosten werden von der Gesellschaft getragen. Vergütung des Vorstands Aufsichtsrat Die Vergütung des Vorstands besteht aus einem fixen und ei- Per 31.12.2015 bestand der Aufsichtsrat aus acht Mitgliedern. nem variablen Bestandteil. Grundlage für das fixe Basisgehalt Die Organübersicht auf Seite 6 gibt Informationen zu den Auf- stellen der Aufgaben- und Verantwortungsbereich jedes Vor- sichtsratsmitgliedern, ihren Funktionen, zur hauptberuflichen standsmitglieds sowie die Betriebszugehörigkeit in Jahren dar. Tätigkeit sowie etwaigen weiteren Aufsichtsratsmandaten. Das Basisgehalt wird 14 Mal jährlich ausbezahlt. Kriterien für die variable Erfolgsbeteiligung sind die Erreichung quantitativer und Kriterien für die Unabhängigkeit qualitativer Ziele wie beispielsweise EBT, Cashflow, Jahres-Kurs Der Aufsichtsrat der S IMMO AG hat gemäß C-Regel Nr. 53 des performance und Einkaufsvolumen, wobei die Höchstgrenze Österreichischen Corporate Governance Kodexes folgende Kri- bei rund einem Jahresfixbezug liegt. Insgesamt erhielt der Vor- terien für die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder fest stand im Jahr 2015 Gesamtbezüge in Höhe von EUR 861.886 gelegt: (2014: EUR 836.573), die Pensionskassenbeiträge in Höhe von EUR 52.721 (2014: EUR 52.811) und Beiträge an die Mitarbeiter- Das Aufsichtsratsmitglied soll in den vergangenen fünf Jah- vorsorgekasse in Höhe von EUR 12.478 (2014: EUR 12.108) ren nicht Mitglied des Vorstands oder leitender Angestellter der enthielten. Aus der Veränderung versicherungsmathematischer S IMMO AG oder eines Tochterunternehmens der S IMMO AG Parameter resultierte eine Auflösung der Pensionsrückstellung gewesen sein. gemäß IAS 19 für Herrn Mag. Vejdovszky in Höhe von EUR Das Aufsichtsratsmitglied soll zur S IMMO AG oder einem 15.590 (Zuführung 2014: EUR 342.947). Tochterunternehmen der S IMMO AG kein Geschäftsverhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden Umfang unter- Vorstandsgesamtbezüge 2015 halten oder im letzten Jahr unterhalten haben. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen das Auf- in EUR Vejdovszky Wachernig sichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat Fixe Bezüge 256.239 206.766 gemäß L-Regel 48 führt nicht automatisch zur Qualifikation als Variable Bezüge 184.746 148.936 nicht unabhängig. Sonstige Bezüge 36.868 28.331 Summe 477.853 384.033 2
Das Aufsichtsratsmitglied soll in den letzten drei Jahren Von den gemäß C-Regel Nr. 53 unabhängigen Mitgliedern wa- nicht Abschlussprüfer der S IMMO AG, Beteiligter oder Ange- ren nach C-Regel Nr. 54 des Corporate Governance Kodexes stellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen sein. darüber hinaus drei Mitglieder des Aufsichtsrats nicht Anteils Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht Vorstandsmitglied in eigner mit einer Beteiligung von mehr als 10 % oder haben die einer anderen Gesellschaft sein, in der ein Vorstandsmitglied der Interessen eines solchen Anteilseigners nicht vertreten: S IMMO AG Aufsichtsratsmitglied ist. Das Aufsichtsratsmitglied soll kein enger Familienangehöri- Mag. Franz Kerber ger (direkter Nachkomme, Ehegatte, Lebensgefährte, Elternteil, Christian Hager Onkel, Tante, Geschwister, Nichte, Neffe) eines Vorstandsmit- Mag. Dr. Wilhelm Rasinger glieds oder von Personen sein, die sich in einer in den vorste- henden Punkten beschriebenen Position befinden. Vergütung des Aufsichtsrats An Aufsichtsratsmitglieder wurden insgesamt Vergütungen in- Im Berichtsjahr 2015 waren folgende Mitglieder des Aufsichts- klusive Sitzungsgeldern in Höhe von EUR 108.500 (2014: EUR rats, welche die Mehrheit des Aufsichtsrats darstellen, als unab- 105.500) gewährt. hängig im Sinne von C-Regel Nr. 53 zu qualifizieren: Aufsichtsratsgesamtbezüge 2015 Mag. Andrea Besenhofer Mag. Franz Kerber Simhandl EUR 18.500 Christian Hager Zeitlberger EUR 17.000 Mag. Erwin Hammerbacher Kerber EUR 13.000 Michael Matlin, MBA Besenhofer EUR 13.000 Mag. Dr. Wilhelm Rasinger Hager EUR 11.000 Dr. Ralf Zeitlberger Hammerbacher EUR 13.000 Matlin EUR 11.000 Rasinger EUR 12.000 Summe EUR 108.500 Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten weder Kredite noch Vorschüsse, es bestehen keine zu Gunsten dieser Personen ein- gegangenen Haftungsverhältnisse. 3. Angaben zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat Die Tätigkeit von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Unternehmenserfolgs, das Unternehmen verantwortungs Zusammenarbeit zwischen den beiden Gremien erfolgt auf Ba- bewusst und langfristig ausgerichtet zu führen. Im Interesse des sis der Gesetze, der Satzung sowie der Geschäftsordnung. Unternehmens arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat sehr eng zu- sammen. Der intensive, kontinuierliche Dialog zwischen beiden Der Vorstand leitet das Unternehmen – seine Kompetenzvertei- Gremien bildet die Basis dafür. lung ist in der Organübersicht auf Seite 5 dargestellt. Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat über alle wesentlichen In den Aufsichtsratssitzungen werden die Geschäftsführung, die Belange der Geschäftsentwicklung und informiert ihn über stra- Finanzlage der Gesellschaft, die Strategie und Geschäftsent- tegische Überlegungen. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel im wicklung sowie das Risikomanagement erörtert. Investitionsvor- Sinne einer nachhaltigen Wertschöpfung und des beständigen haben ab einer bestimmten Wertgrenze unterliegen zusätzlich 3
der Genehmigung durch den Aufsichtsrat. Er hat aus seiner Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten Mitte drei Ausschüsse gebildet, welche nachstehend aufgelistet (Vergütungsausschuss) sind. Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten hat die Kompe- tenz, Verträge mit den Vorstandsmitgliedern zu verhandeln, ab- Im Berichtsjahr 2015 fanden fünf Aufsichtsratssitzungen statt. zuschließen und zu ändern. Der Ausschuss besteht aus folgen- Ein Mitglied war an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Auf- den Mitgliedern: Herr Dr. Simhandl (Vorsitzender), Herr Mag. sichtsrats verhindert. Kerber und Herr Dr. Zeitlberger. Im Jahr 2015 tagte der Aus- schuss für Vorstandsangelegenheiten nicht. Die Ausschüsse des Aufsichtsrats Arbeitsausschuss Prüfungsausschuss Der Arbeitsausschuss übt einzelne Zustimmungsbefugnisse Die Rolle des Prüfungsausschusses besteht unter anderem in des Aufsichtsrats bis zu einer bestimmten Wertgrenze in jenen der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Fällen aus, bei denen aus zeitlichen oder organisatorischen Arbeit des Abschlussprüfers, der Überwachung der Wirksamkeit Gründen die Befassung des gesamten Aufsichtsrats nicht des Internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems zweckmäßig ist, wie etwa beim An- und Verkauf von Liegen- sowie der Prozesse der Abschluss- und Konzernprüfung. schaften bis zu einem gewissen Risikoanteil der Gesellschaft Der Prüfungsausschuss besteht aus folgenden Mitgliedern: gemäß Geschäftsordnung des Aufsichtsrats. Die Mitglieder des Herr Dr. Simhandl (Vorsitzender), Herr Mag. Zeitlberger, Herr Arbeitsausschusses sind Herr Dr. Zeitlberger (Vorsitzender), Mag. Hammerbacher, Herr Mag. Kerber und Herr Mag. Frau Mag. Besenhofer, Herr Mag. Hammerbacher und Herr Dr. Rasinger. Herr Dr. Simhandl und Herr Dr. Zeitlberger sind Mag. Kerber. Im Berichtsjahr fanden drei Sitzungen des Arbeits- durch ihre Erfahrungen und Fachkenntnisse des Finanz- und ausschusses statt. Rechnungswesens die Finanzexperten des Prüfungsausschus- ses. Im Berichtsjahr tagte der Prüfungsausschuss zweimal. 4. Maßnahmen zur Förderung von Frauen Die S IMMO AG hat sich zum Ziel gesetzt, den Frauenanteil in Bei der 24. ordentlichen Hauptversammlung am 12.06.2013 Führungspositionen kontinuierlich zu steigern und bekennt sich wurde mit Frau Mag. Besenhofer eine Frau in den Aufsichtsrat ausdrücklich zur Förderung von Frauen in Führungspositionen. der S IMMO AG gewählt. Per 31.12.2015 betrug der Frauenanteil Die S IMMO AG achtet darauf, Frauen bei der Besetzung im Aufsichtsrat 12,5 %. Das Aufsichtsratsmandat von Frau Mag. von leitenden Positionen verstärkt zu berücksichtigen. Per Besenhofer wurde auf der 26. ordentlichen Hauptversammlung 31.12.2015 lag der Anteil der weiblichen Arbeitskräfte bei 52 % am 03.06.2015 bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr und der weiblichen Führungskräfte bei 38 %. 2020 verlängert. Konkrete Maßnahmen zur Förderung von Frauen bei der Beset- zung von Vorstandspositionen werden dann in Erwägung gezo- gen, wenn ein Wechsel in der Zusammensetzung des Vorstands ansteht. Bei der Zusammensetzung der Vorstands- und der Auf- sichtsratsmitglieder wird im Interesse der Gesellschaft auf das Vorhandensein größtmöglicher fachlicher Kompetenzen sowie internationaler Erfahrungen Wert gelegt. Erst danach werden Kriterien wie zum Beispiel das Geschlecht in Betracht gezogen. Im Bedarfsfall wird die S IMMO AG bei gleicher Qualifikation und Erfahrung allerdings bevorzugt Frauen berücksichtigen. Im Ernst Vejdovszky Friedrich Wachernig Berichtsjahr waren keine Frauen im Vorstand der S IMMO AG. 4
Vorstand MAG. ERNST VEJDOVSZKY MAG. FRIEDRICH WACHERNIG, MBA Vorstandsvorsitzender Mitglied des Vorstands Geboren: 30.10.1953 Geboren: 28.06.1966 Bestellt bis: 30.06.2019 Bestellt bis: 14.11.2016 Erstmalig bestellt: 01.01.2001 Erstmalig bestellt: 15.11.2007 Verantwortlich für: Finanzen, Unternehmenskommunikation, Verantwortlich für: Projektentwicklungen, Asset Management in Investor Relations, Akquisition, Verkauf, Risk Management, CEE/SEE und Österreich, Recht, Compliance, Organisation, IT, Revision, Asset Management in Deutschland Personal Nach dem Studium der Betriebsinformatik an der TU Wien Nach dem Studium der Wirtschaftswissenschaften an der WU beginnt seine Karriere 1982 bei der Girozentrale, Wien. 1986 Wien 1993 Eintritt in die Eraproject GmbH, Wien. Verschiedene Gründungsvorstand der Sparkassen Immobilien Anlagen AG, Aufbau- und Führungsfunktionen bei Strabag AG, Raiffeisen Wien (Vorläufer der Sparkassen Immobilien AG) und seit 2001 Evolution GmbH und Porr Solutions GmbH in mehreren ost Mitglied des Vorstands der S IMMO AG, Wien. europäischen Ländern. Seit 2007 Mitglied des Vorstands der S IMMO AG, Wien. Weitere Mandate: Aufsichtsratsmitglied Erste Immobilien Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. 5
Aufsichtsrat DR. MARTIN SIMHANDL MAG. FRANZ KERBER MAG. ERWIN HAMMERBACHER Vorsitzender des Aufsichtsrats 2. stellvertretender Vorsitzender des Mitglied des Aufsichtsrats Aufsichtsrats Geboren: 05.11.1961 Geboren: 27.05.1957 Bestellt bis zur o. HV im Jahr 2020 Geboren: 20.06.1953 Bestellt bis zur o. HV im Jahr 2018 Erstmalig bestellt: 24.06.2004 Bestellt bis zur o. HV im Jahr 2020 Erstmalig bestellt: 28.05.2008 Erstmalig bestellt: 24.06.2004 Vorsitzender des Prüfungsausschusses Mitglied des Prüfungsausschusses Vorsitzender des Ausschusses für Mitglied des Ausschusses für Mitglied des Arbeitsausschusses Vorstandsangelegenheiten Vorstandsangelegenheiten Mitglied des Arbeitsausschusses Vorstandsmitglied der Sparkassen CFO der Vienna Insurance Group AG Mitglied des Prüfungsausschusses Versicherung AG Vienna Insurance Group Wiener Versicherung Gruppe Vorstandsvorsitzender-Stellvertreter der Weitere Aufsichtsratsmandate: Steiermärkische Bank und Sparkassen AG MICHAEL MATLIN, MBA WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG Mitglied des Aufsichtsrats AG Vienna Insurance Group; Sparkassen Weitere Aufsichtsratsmandate: Versicherung AG Vienna Insurance Group; Bankhaus Krentschker & Co. AG; Erste & Geboren: 07.01.1964 Ringturm Kapitalanlagegesellschaft Steiermärkische Bank d.d., Rijeka; Bestellt bis zur o. HV im Jahr 2020 m.b.H.; Wiener Börse AG u.a. MCG Graz e.gen. Erstmalig bestellt: 21.05.2010 Weitere Mandate: Geschäftsführender Direktor der Concord DR. RALF ZEITLBERGER Vorstand in der Höller-Privatstiftung, Graz Management LLC (Beratungsfirma für 1. stellvertretender Vorsitzender des Anlagestrategie); Mitglied des Anlage- Aufsichtsrats Ausschusses, Carlyle European Real MAG. ANDREA BESENHOFER Estate Funds Geboren: 07.04.1959 Mitglied des Aufsichtsrats Bestellt bis zur o. HV im Jahr 2020 Erstmalig bestellt: 21.05.2010 Geboren: 02.07.1970 MAG. DR. WILHELM RASINGER Bestellt bis zur o. HV im Jahr 2020 Mitglied des Aufsichtsrats Vorsitzender des Arbeitsausschusses Erstmalig bestellt: 12.06.2013 Mitglied des Prüfungsausschusses Geboren: 04.03.1948 Mitglied des Ausschusses für Vorstands Mitglied des Arbeitsausschusses Bestellt bis zur o. HV im Jahr 2020 angelegenheiten Erstmalig bestellt: 21.05.2010 Bereichsleiterin Group Services der Erste Leiter Group Corporate Workout der Erste Group Bank AG; Mitglied des Prüfungsausschusses Group Bank AG Projektleiterin Quartier Belvedere der Erste Group Immorent AG (bis 28.02.2015) Vorsitzender des IVA – Interessenverband Weitere Aufsichtsratsmandate: für Anleger; Vorsitzender des Aufsichtsrats Let’s Print Holding AG Weitere Tätigkeiten: Friedrichshof Wohnungsgenossenschaft Vorstand in der Besenhofer Privatstiftung (ohne laufende operative Tätigkeit) Weitere Aufsichtsratsmandate: Erste Group Bank AG; Wienerberger AG; Haberkorn Holding AG; Gebrüder Ullmer CHRISTIAN HAGER Holding GmbH Mitglied des Aufsichtsrats Weitere Mandate: Geboren: 06.12.1967 Mandat im Stiftungsvorstand der HATEC Bestellt bis zur o. HV im Jahr 2019 Privatstiftung, Dornbirn Erstmalig bestellt: 23.06.2009 Vorstandsmitglied der KREMSER BANK und Sparkassen AG 6
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