Alaska & Kanada DETAILPROGRAMM 25. AUGUST - 12. SEPTEMBER 2019 - NZZ Reisen
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2 25. AUGUST – 12. SEPTEMBER 2019 ALASKA & KANADA Tiefe Wildnis, sympathische Metropolen und Inside Passage Mit Felix Blumer Abgelegene Wildnis, deren Nähe zu Beringmeer und Arktischem Ozean heute noch Entdeckergefühle aufkommen lässt. Alaska repräsentiert einen Traum, der über Jahrhunderte die Fantasie und Hoffnungen so manch eines Abenteuerhung- rigen bis hin zur Auswanderung bewegt hat. Sie tauchen ein in die stille Abgeschiedenheit einer dramatischen Natur – und erleben als Kontrast dazu die sympathischen Westküste-Metropolen Seattle und Vancouver. Mit der legendären Alaska Railroad dringen Sie – bequem Ihr Fachreferent und Meteorologe Felix Blumer erklärt und mit grandiosem Blick aus dem Panorama-Wagen – ins Ihnen indes die klimatischen Eigenheiten der faszinierenden unberührte Herz des Bundesstaates vor. Bergwelt an der Küste zum pazifischen Golf von Alaska. Das Kapitel nationaler Wichtigkeit Husky erfahren Sie aus einer unerwartet Schweizerischen Perspektive: Martin Bu- ser, vierfacher Gewinner des härtesten Hundeschlittenren- nens der Welt, erzählt Ihnen in seiner Wahlheimat Big Lake, wie er vor bald 40 Jahren das heimische Winterthur für die Weiten Alaskas verliess. Immense Gletscher und Eisberge erwarten Sie auf Ihrer Schiffsreise mit Norwegian Cruise Line in Richtung Südos- ten mit dem Höhepunkt der legendären Inside Passage zwi- schen Port Hardy und Prince Rupert. In den Gewässern rund um den Icy Strait Point beobachten Sie Buckelwale, Schweinswale und Seelöwen.
3 NZZ-REISEN EXKLUSIV Vom Herzen Alaskas entlang der Küste • Ein Reise-Unikat, speziell ausgearbeitet für die NZZ mit Naturhighlights und Begegnungen vor Ort • Gletscher, Bären, maritimes Leben und stille Wildnis der Berge • Anchorage, Seattle, Vancouver – einige der sympa- thischsten Städte Nordamerikas • Verwurzelung und heutiges Leben der kanadischen First Nations IHRE BEGLEITUNG Felix Blumer Meteorologe bei SRF METEO, ehemali- ger Betreuer seiner eigenen SRF 1 Rubrik „Wetterwoche“. Er studierte Erdwissenschaften und Meteorologie und befasst sich laufend mit Wetter- phänomenen, Naturgewalten und Kli- 25.08. – 12.09.2019 maveränderungen. Er begleitet die Reisenden während 7 Tagen. Reiseplanung LEISTUNGEN Tag 1: Zürich – Seattle • Internationale Flüge mit Lufthansa in der Economy- Dank Zeitverschiebung landen Sie in der Hauptstadt des Klasse (inkl. Taxen), nationaler Flug mit Alaska Air in Bundesstaates Washington am Mittag desselben Kalender- der Economy Klasse (inkl. Taxen) tages. Nach einer ersten Stadtrundfahrt per Bus begeben Sie sich in Ihr Hotel. Ein gemütliches Welcome-Dinner rundet • Alle Transporte, Eintritte, Gebühren, Trinkgelder Ihren Ankunftstag ab. • Hotelunterkünfte, Aussenkabine Kategorie OB auf der Norwegian Jewel, Frühstück, eine weitere Mahlzeit pro Tag, Vollpension auf dem Schiff inklusive Getränke • Fachvorträge und Begleitung durch Felix Blumer, cotravel-Reiseleitung durch Werner Eggimann während gesamter Reise, zusätzlich lokale Deutsch sprechende Reiseleitung in einigen Städten • Ausführliche Reisedokumentation TERMIN 25.08. – 12.09.2019 PREIS Fr. 12‘500.- p.P. EZ-Zuschlag Fr. 2‘780-. TEILNEHMER Tag 2: Seattle Min. 15, max. 25 Personen Mit der Monorail gleiten Sie über die Autostrassen hinweg durch das Zentrum der Stadt. Ihr VIP-Pass bringt Sie hinauf DIREKT INFORMIEREN ins Wahrzeichen Seattles: die Space Needle der Weltausstel- +41 (0)61 308 33 55, cotravel@cotravel.ch lung von 1962. Die Sammlung des Glaskünstlers Dale Chi- huly erweckt Fantasieformen in den intensivsten Farbtönen zum Leben. Sie besuchen den fröhlichen Pike Place Market an der Elliott Bay-Wasserfront und geniessen dort einen typischen Pub Lunch. Im Café Suisse stossen Sie auf Schweizer Unternehmertum: Der Inhaber Urs Berger erzählt Ihnen, was die Gäste am meisten an seinem Lokal lieben. Am Abend Freizeit. Tag 3: Seattle – Fairbanks Der Vormittag steht Ihnen zur freien Verfügung. Am Nach- mittag fliegen Sie nach Fairbanks, das dank der landes-
4 grössten Goldförderstelle auch „Golden Heart City“ genannt der Inuit und im Alaska Native Heritage Center kommen Sie wird. Nach Ankunft am frühen Abend lernen Sie vor Ort mit den fünf kulturellen Untergruppen der einheimischen einen Schweizer Auswanderer kennen, der sich dort seine Bevölkerung in Berührung. Existenz aufgebaut hat. Tag 4: Fairbanks – Denali National Park Die zweitgrösste Stadt Alaskas liegt am Rand des nördlichen Polarkreises und gilt das ganze Jahr hindurch als Ausgangs- punkt für eine Reihe von Aktivitäten in der Natur. Nach einer Stadtrundfahrt machen Sie sich auf zum Denali Natio- nal Park – mit einem Zwischenhalt im berühmten Städtchen North Pole, das sich selbst wieder erfunden hat als Heimat des Santa Claus, unter anderem mit einer getreuen Nachbil- dung einer Poststelle aus den Gründungszeiten der Stadt. Am Denali National Park angekommen, beziehen Sie Ihre einladende landestypische Lodge am Rande des Parks. Tag 8: Anchorage Dank des maritimen Klimas sieht man tagsüber mitten in der Stadt in der Bucht Fischer bei ihrer Arbeit. Das quirlige Stadtleben bietet eine Vielzahl an Pubs, wo die lokal gebrau- ten Biere dank des Settings besonders gut schmecken – was Sie beim gemeinsamen Lunch feststellen. Optional kann ein Ganztagesausflug mit einem Wasserflugzeug gebucht wer- den – hinaus in die typische Wildnis Alaskas, zur Bärenbe- obachtung im Lake Clark National Park (mehr dazu auf S. 6). Tag 9: Anchorage – Girdwood – Tag 5: Denali National Park Einschiffung Seward Im Denali National Park erwartet Sie Alaskas Reichtum an Morgens fahren Sie nach Girdwood. Mitten im westlichen Wildtierarten und unberührten Landschaften epischer Aus- Chugach Gebirgszug befindet sich am Fuss des Mount masse. Ihre Tundra Wildnis-Tour führt Sie bis tief in den Alyeska das gleichnamige Skiresort. Von hier aus fahren Sie Park zum Fuss des mächtigen, schneebestäubten Berges mit der Gondel, dem Aerial Tram, auf den Berg, während Denali hinein. Unterwegs halten Sie Ausschau nach Wölfen, Sie die Aussicht auf eine atemberaubende Gletscher- und Dall-Schafen, Elchen, Karibus und Grizzly-Bären, während Bergpanoramalandschaft geniessen. Nach dem Lunch geht lokale Parkführer Ihnen die reiche Vegetation erklären. Der es weiter nach Seward, am Beginn der Resurrection Bay der Nordamerika-weit höchste Berg mit seinen 6‘190 m produ- Halbinsel Kenai gelegen und eine der ältesten Gemeinschaf- ziert hier sein „eigenes“, wechselhaftes und unvorhersehba- ten Alaskas. Gegen 16:00 Uhr beginnt die Einschiffung auf res Wetter. die Norwegian Jewel, wo Ihre Schiffsreise südöstlich ent- lang der nordamerikanischen Küste mit dem Genuss eines gemeinsamen Welcome Cocktails und der Begrüssung durch Tag 6: Denali National Park– Wasilla Ihren Fachreferenten Felix Blumer beginnt. Durch ein lebendiges Bilderbuch typischer Alaska- Landschaften fahren Sie – im zweistöckigen Panoramawa- gen Goldstar Dome der legendären blau-gelben Alaska- Eisenbahn, mit Bar, Speisewagen und Aussichtsplattform – entlang des Susitna-Flusses nach Wasilla. Dort übernachten Sie in idyllischem Natursetting direkt am See. Tag 7: Wasilla – Big Lake – Anchorage Auf dem Weg nach Anchorage lernen Sie in Big Lake eine internationale Berühmtheit aus der Welt der Hundeschlitten- rennen mit Schweizer Wurzeln kennen: Der Winterthurer Martin Buser erzählt Ihnen von seinem Leben als Hunde- schlittenführer, seiner Passion, dem harten Training, Sinn und Geschichte dahinter und wie ihm das Wohlergehen und die Gesundheit seiner Tiere wichtig ist. Nach einem Lunch auf seiner Farm Happy Trail Kennel widmen Sie sich in Anchorage der einheimischen Kultur Alaskas, die zwischen aller urbanen Modernität ihr Dasein zu sichern versucht. In der Ulu Factory erfahren Sie mehr über das Allzweckmesser
5 Tag 10: Hubbard Gletscher Tag 14: Ketchikan Ihr erstes Highlight ist das Erleben des gigantischen Hub- Die Tlingit First Nations nennen diesen Ort Kach Khanna, bard-Gletschers, Nordamerikas grössten Gezeitengletscher was „gespreizte Flügel des Adlers" bedeutet. Die Chancen und einer der aktivsten Alaskas. Die blauen Eismassen, die stehen gut, dass Sie einen dieser imposanten Vögel auf ei- sich vor Ihren Augen entfalten, messen über 1350 Quadrat- nem Sitka-Baum sitzen sehen werden. Dank seiner starken meilen. Später werfen Sie während einer Schiffsführung Niederschläge ist Ketchikan von einer der üppigsten Wild- einen exklusiven Blick hinter die Kulissen der Norwegian nisse der Welt umgeben. Jewel. Felix Blumer erläutert Ihnen im Laufe der nächsten Tage auf spannenende Art und Weise alles Wissenswerte rund um Wetter und Klima Alaskas sowie der pazifischen Tag 15: Inside Passage Westküste. …eine der berühmtesten Fährenpassagen der Welt. Die etwa 16-stündige Fahrt zwischen Port Hardy und Prince Rupert führt vorbei an zerklüfteten, unbesiedelten Fjorden der ka- Tag 11: Icy Strait Point nadischen Südküste, schneebedeckten Gipfeln, beeindru- Auf Chichagof Island legen Sie am Icy Strait Point an, der ckenden Berglandschaften und uralten tannengrünen Wäl- einzigen touristischen Kreuzfahrt-Destination, die in Privat- dern. besitz ist – die Huna Totem Corporation gehört einer gros- sen Mitgliedergruppe von kanadischen Aboriginal Peoples. So erleben Sie ausser der natürlichen Schönheit auch Bei- Tag 16: Ausschiffung Vancouver spiele der verwurzelten regionalen Kultur mit Tänzen und Am Morgen erreichen Sie die unbestrittene Schönheitsköni- Kunst des Tlingit-Volkes. Auch haben Sie die Möglichkeit, gin unter den Städten Kanadas, herrlich auf einer Halbinsel freilebenden Buckelwalen und Braunbären nah zu kommen. in der Strait of Georgia gelegen, dahinter die schneebedeck- ten Coast Mountains zum Greifen nah. Sie begeben sich auf eine Reise durch die Geschichte der Stadt, besuchen China- town und atmen tief durch in Kanadas grösstem Stadtpark, dem Stanley Park. Nach Ihrem Lunch im wunderschönen Restaurant Seasons in the Park mit Ausblicken rund herum und dem anschliessenden Bezug der Hotelzimmer, steht Ihnen der Abend zur freien Verfügung. Tag 17: Vancouver Sie verstehen, warum die Lebensqualität hier weltweit im- mer in den obersten Rängen gelistet wird – auch die interna- tionale Gemeinschaft, die sich eingefunden hat, formt aktiv das soziale und kulturelle Profil Vancouvers mit. Zu Fuss durchstreifen Sie Yaletown, ein ehemaliges Quartier der Schwerindustrie, dessen Transformation seit der Expo 86 eines der angesagtesten Viertel entstehen lassen hat. Per Aqua Bus bewegen Sie sich auf dem False Creek, richten Tag 12: Juneau and Sawyer Gletscher einen besonderen Blick auf die kulturell-gastronomisch Juneau gilt als einer der Höhepunkte jeder Alaska Erfah- interessante Granville Island. Mit einem gediegenen Ab- rung, auch wegen der unvergleichlichen Aussicht auf die schiedsabendessen beschliessen Sie Ihre Alaska & Kanada- Eisfelder Juneaus und des Glacier Bay Nationalparks. Aus- Reise. flugsangebote beinhalten die Fahrt per Kajak in einen der vielen geschützten Wasserwege der Gegend, per Helikopter die Erde unter sich zu betrachten, das historische Zentrum besichtigen oder sich im Goldwaschen zu versuchen. Im Fjord Tracy Arm erleben Sie indes die atemberaubende Präsenz des Sawyer Gletschers. Tag 13: Skagway Innerhalb eines einzigen Jahres Ende des 19. Jh. ist diese abgelegene Stadt von ein paar Zelten auf eine Stadt von 20000 Goldsuchern angewachsen. Heute kommen die Rei- senden auf der Suche nach anderen Reichtümern hierher, und zwar um die reizvolle Uferpromenade von Skagway mit ihren an die Tage des Goldrausches erinnernden Gebäuden zu geniessen. Gemeinsam geht es auf Fahrt mit der legendä- ren White Pass Scenic Railway auf den Spuren der Goldgrä- Tag 18/19: Vancouver – Frankfurt – Zürich ber. Nach Freizeit am Vormittag Transfer zum Flughafen und Rückflug am Nachmittag. Umsteigen in Frankfurt und Lan- dung in Zürich am frühen Nachmittag.
6 Optionaler Ausflug Tag 8: Bärenbeobach- Einreise tung im Lake Clark National Park Einreise USA Mit dem Wasserflugzeug fliegen Sie ab Anchorage Schweizer Bürger brauchen für die Einreise in die USA 100 Meilen südwestlich in den Lake Clark Nationalpark – einen mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum die einzige Möglichkeit dieses ganz besondere Juwel an hinaus gültigen elektronischen Reisepass, Visum wird Vulkanen, rauen Gebirgszügen, Gletschern, wilden Flüssen grundsätzlich keines benötigt. Allerdings wird seit Dezem- und Wasserfällen zu erreichen. Sie landen fernab jeglicher ber 2009 vor dem Abflug die Einholung einer elektronischen Zivilisation auf dem Crescent Lake, am Steg einer wahren Einreisebewilligung vorgeschrieben – cotravel wird sich um Wilderness-Lodge. Hier erwartet Sie ein authentisches die Bewilligungen für die ganze Gruppe kümmern (im Ar- Alaska-Abenteuer, bei dem Sie die Braun-/Grizzlybären rangementpreis inkludiert sind die Gebühren für die ESTA- nicht vom Festland aus, sondern während der Bootsfahrt – Genehmigung mit USD 14.- pro Person, Stand August unter anderem beim Lachsfang – beobachten können. Nur 2018). Wer – aus welchem Grund auch immer – keine wenige Besucher pro Tag dürfen dieses Abenteuer unter- ESTA-Bewilligung erhält, benötigt ein Einreisevisum. Da- nehmen - auf einem kleinen Boot, ideal geeignet zum Foto- mit Sie die ESTA-Bewilligung bekommen, muss Ihr Reise- grafieren aus nächster Nähe, sind Sie mit unserem erfahre- pass folgende Anforderung erfüllen: nen Guide den ganzen Tag über unterwegs. Der Preis beträgt CHF 1‘120.- pro Person und inkludiert Transfers in Ancho- Ihr Pass muss biometrisch sein (wenn er keine rage, 70 min Flugzeit mit dem Wasserflugzeug pro Strecke, biometrischen Daten enthält, können Sie nur mit eine ca. 5-stündige Bootsfahrt mit lokalem, englischsprachi- gültigem Visum einreisen). gen Guide und Mittagessen an Bord. Vorbehaltlich Verfüg- Mit einem Notpass können Sie nicht in die USA barkeit. einreisen. Eine ESTA-Bewilligung kann nicht ausgestellt werden, wenn Sie sich seit dem 1. März 2011 im Irak, Iran, Syrien oder Sudan aufgehalten haben. Dies ist auch der Fall, wenn Sie als Doppelbürger die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder besitzen (zur Einreise wird ein Visum notwendig). Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie ein Visum für die USA benötigen, beraten wir Sie gerne bei der Anmeldung. Einreise Kanada Sie reisen mit dem Schiff nach Kanada ein, in diesem Fall wird keine elektronische Einreisebewilligung benötigt. Wir holen diese dennoch für Sie ein, im Falle dass die Reiseplä- Allgemeines ne unvorhergesehen geändert werden müssen. Der Stil der NZZ Reisen Schweizer Bürger brauchen für die Einreise nach Kanada Jede Reise ist ein Unikat und kann in dieser Form in keinem einen mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum Reisebüro gebucht werden. Unverkennbares Merkmal sind hinaus gültigen elektronischen Reisepass, Visum wird besondere Begegnungen vor Ort, die einmalige Einblicke in grundsätzlich keines benötigt. Im November 2016 wurden das Leben und das Funktionieren der Gesellschaft gewähren. die Einreisebestimmungen für Kanada angepasst und es muss vor dem Abflug die Einholung einer elektronischen Einreisebewilligung erfolgen – cotravel wird sich um die Anforderungsprofil Bewilligungen für die ganze Gruppe kümmern (im Arran- Diese Reise hebt sich von normalen Rundreisen ab und gementpreis inkludiert sind die Gebühren für die eTA- richtet sich an ein kulturell interessiertes Publikum jeden Genehmigung mit CAD 7.- pro Person, Stand August 2018). Alters. Für die Ausflüge ist eine gewisse Ausdauer von Vorteil, da man immer wieder ein paar Stunden auf den Beinen ist. Transport/ Mahlzeiten/ Unterkunft Die Interkontinentalflüge von Zürich nach Seattle und retour ab Vancouver (jeweils via Frankfurt) sind bei Lufthansa Klima gebucht. Die Flugdauer beträgt: Klimatische Bedingungen variieren aufgrund der Lage und Zürich – Frankfurt: 1h05 Frankfurt – Seattle: 10h25 unterschiedlichen Topographie innerhalb Alaskas– Sie be- Vancouver – Frankfurt: 9h50 Frankfurt – Zürich: 0h50 reisen den inneren sowie südlichen Teil des Bundesstaates. Die USA-Inlandsflüge sind bei Alaska Air gebucht. Die Saisonzeiten sind in Alaska relativ kurz - insbesondere Unterwegs sind Sie vor Ort in modernen Reisebussen, im das Zeitfenster mit vielen Sonnenstunden pro Tag. Im Spät- Zug oder auf dem Schiff. Wir haben gute bis sehr gute Ho- sommer liegen die Höchstwerte im Schnitt noch bei 18°C. tels ausgesucht, wobei in Alaska das Niveau der Unterkünfte Nachts und frühmorgens ist es meist frischer, um die 5°C bis etwas niedriger ist. Entsprechend wurde dann mehr Wert auf 10°C, bevor sich die Luft rasch erwärmt. Regenschauer die Authentizität und Nähe zur Natur gelegt. Neben dem können immer wieder auftreten, an einzelnen Orten Tempe- Frühstück ist entweder das Mittag- oder das Abendessen raturen bis zum Gefrierpunkt. In Seattle und Vancouver inkludiert. Auf dem Schiff haben Sie Vollpension und Ge- erreichen die Temperaturen Werte von 12-20°C. tränke inklusive.
7 Unterkunft an Bord der Norwegian Jewel Den detaillierten Deckplan der Norwegian Jewel finden Sie weiter hinten in diesem Dokument. 7 Übernachtungen an Bord der Norwegian Jewel in einer Aussenkabine der Kate- gorie OB: Queen-Size-Bett, das in 2 getrennte Betten um- gewandelt werden kann. Kleiderschrank, Nachttische, Schreibtisch, Bad mit Dusche. Grösse ca. 15 m². Das Fenster in dieser Kabine lässt sich nicht öffnen. Weitere Kategorien auf Anfrage buchbar. Versicherung Eine Annullierungskostenversicherung, die bis zur Abreise gilt, ist ratsam. Wir empfehlen den Abschluss der Jahresver- sicherung „Secure Trip“ der Allianz Global Assistance (ehemals ELVIA): CHF 124.- pro Person (CHF 25 000.- Annullierungskosten gedeckt) oder CHF 199.- pro Familie oder für 2 Personen in Wohngemeinschaft lebend (CHF Gegen entsprechenden Aufpreis ist ein Upgrade in eine 50 000.- Annullierungskosten gedeckt). Sie tritt ab dem Balkonkabine oder Suite möglich (nach Verfügbarkeit): Datum in Kraft, ab welchem definitiv feststeht, dass die Reise stattfindet und schützt während 12 Monaten auf Rei- Balkonkabine der Kategorie BB: sen (u.a. Rückreisekosten im Notfall aus dem Ausland). Queen-Size-Bett, das in 2 getrennte Betten umgewandelt Gerne stellen wir für Sie eine Versicherung aus. Bitte bestel- werden kann. Sitzecke mit Schlafcouch, Kleiderschrank, len Sie diese bei der Anmeldung (siehe Anmeldeformular). Nachttische, Schreibtisch, Bad mit Dusche, privater Balkon. Grösse ca. 19 m², Balkon ca. 3.5 m². Aufpreis Doppelkabine (pro Person): CHF 850.- Kosten einer Annullation/Änderung Aufpreis Einzelkabine: CHF 1‘400.- Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung von der Rei- se zurück (der Rücktritt muss mittels eingeschriebenem Brief erfolgen), so müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungs- gebühr noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arran- gementpreises erheben (Ausnahmen sind anschliessend aufgeführt). Die nachfolgenden Regelungen gelten auch für Änderungen. Bis 45 Tage vor Abreise 30% 44-20 Tage vor Abreise 50% 19-0 Tage vor Abreise 100% Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebungen. CO2-Kompensation Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten wieder auszugleichen, wurde die CO2-Kompensation ge- Mini Suite der Kategorie MB: schaffen. Auf Myclimate (www.myclimate.ch) haben Sie Queen-Size-Bett, das in 2 getrennte Betten umgewandelt bei Interesse die Möglichkeit, Ihre individuelle Reisestrecke werden kann. Sitzecke mit Schlafcouch, Kleiderschrank, und einen entsprechenden Kompensationsbetrag zu berech- Nachttische, Schreibtisch, luxuriöses Bad mit Dusche, priva- nen und die Zahlung, zugunsten von Klimaschutzprojekten in ter Balkon. Grösse ca. 25 m², Balkon ca. 5 m², vorn/achtern, Entwicklungs- und Schwellenländern, direkt zu veranlassen. Deck 11. Mini Suiten sind nur auf Anfrage verfügbar und haben tagesaktuelle Preise, die differieren können von den hier aufgeführten Richtpreisen. Vorbereitungstreffen Aufpreis Doppelsuite (pro Person): ca. CHF 1‘150.- Die Reisenden treffen sich rund sechs Wochen vor Abreise Aufpreis Einzelsuite: ca. CHF 1‘800.- zu einem fakultativen Infoabend. Ziel ist es, die Mitreisen- den kennenzulernen und offene Fragen stellen zu können.
8 Einzelreisende In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelrei- sende. Der Arrangementpreis beinhaltet die Übernachtungen in Doppelzimmern. Der Einzelzimmerzuschlag beträgt CHF 2‘780.-. Teilnehmer Maximal können 25 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Kurz vor Abreise erhält jeder Gast eine Adressliste der Mitreisen- den. Wer auf dieser Liste nicht erscheinen möchte, teilt uns dies bitte schriftlich zusammen mit der Anmeldung mit. Kosten/Leistungen Die 19-tägige Reise kostet CHF 12‘500.-. Inbegriffen: internationale Flüge mit Lufthansa in der Eco- nomy-Klasse (inkl. Flugtaxen), Inlandsflug USA, Einreise- bewilligungsgebühren USA und Kanada, alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag an Land, Aussenkabine der Kategorie OB auf der Norwegian Jewel, Vollpension und Getränke an Bord, Schiffsführung und Ausflug in Ska- gway, alle Eintritte und Gebühren, Trinkgelder für lokale Leistungsträger und auf dem Schiff, Fachvorträge und Be- gleitung durch Felix Blumer während 7 Tagen, cotravel Reiseleitung durch Werner Eggimann während gesamter Reise, zusätzlich lokale, Deutsch sprechende Reiseleiter in einigen Städten, ausführliche Reisedokumentation. Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versi- cherungen, persönliche Auslagen, Lake Clark National Park- Ausflug, Landausflüge auf dem Schiff mit Ausnahme in Skagway. Einzelzimmerzuschlag CHF 2‘780.-. Plätze in der Businessklasse auf Anfrage Programmänderungen vorbehalten. Vertragspartner ist cotravel, DER Touristik Suisse AG. IN DIE FERNE REISEN, UM NAH ZU SEHEN
ANMELDUNG NZZ REISEN ALASKA & KANADA MIT FELIX BLUMER 25. AUGUST – 12. SEPTEMBER 2019 Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an: cotravel – ALASKA – Gerbergasse 26 – 4001 Basel Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (Version Mai 2018) von cotravel, DER Touristik Suisse AG und melde mich definitiv für die Alaska & Kanada Reise an. Die 19-tägige Reise kostet CHF 12‘500.-. Inbegriffen: internationale Flüge mit Lufthansa in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen), Inlandsflug USA, Ein- reisebewilligungsgebühren USA und Kanada, alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Früh- stück und eine weitere Mahlzeit pro Tag an Land, Aussenkabine der Kategorie OB auf der Norwegian Jewel, Voll- pension und Getränke an Bord, Schiffsführung und Ausflug in Skagway, alle Eintritte und Gebühren, Trinkgelder für lokale Leistungsträger und auf dem Schiff, Fachvorträge und Begleitung durch Felix Blumer während 7 Tagen, cotravel Reiseleitung durch Werner Eggimann während gesamter Reise, zusätzlich lokale, Deutsch sprechende Reiseleiter in einigen Städten, ausführliche Reisedokumentation. Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen, Lake Clark National- park-Ausflug, Landausflüge auf dem Schiff mit Ausnahme in Skagway. Einzelzimmerzuschlag CHF 2‘780.-. Zahlung: 30% bei Bestätigung der Reise, Rest 45 Tage vor Abreise. Programmänderungen vorbehalten. Name / Vorname(n) – gemäss Pass Rufname Geburtsdatum / Nationalität Pass-Nr. / Gültig bis Strasse PLZ / Ort Tel. privat Tel. tagsüber E-Mail Ich wünsche ein Einzelzimmer (Hotels und auf Norwegian Jewel Aussenkabine OB). Zuschlag CHF 2‘780.- Ich teile mir ein Doppelzimmer mit: Ich schliesse eine Secure Trip Versicherung ab: Für Einzelpersonen CHF 124.- Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 199.- Ich verzichte auf die Secure Trip Versicherung. Ich wünsche eine Offerte für Flüge in der Business-Klasse. Ich wünsche ein Upgrade in folgende Kabine auf der Norwegian Jewel (vorbehältlich Verfügbarkeit): Doppelkabine BB für CHF 850.- (pro Person) Einzelkabine BB für CHF 1‘400.- Ich wünsche eine Offerte für folgende Mini Suite: Doppelsuite MB Einzelsuite MB Ich melde mich für den Lake Clark Nationalpark Ausflug zum Preis von CHF 1‘120 an. Ich wünsche keinen monatlichen cotravel Newsletter. Wie haben Sie von dieser Reise erfahren? NZZ Inserat cotravel Web Bekannte Newsletter/Brief Sonstige: Datum Unterschrift
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die Marken Kuoni, Kuoni Cruises, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink Cloud, Private Safaris und MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformationen in den Publikati- onen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint. 1. Vertragsschluss 1.1. Zustandekommen des Vertrages Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstellung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande. 1.2. Vertragsparteien 1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für sämtli- che Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich. 1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar. 1.3. Provisorische Reservierung Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Parteien unverbindlich. 2. Leistungen von DTCH 2.1. Leistungsumfang Der Leistungsumfang bestimmt sich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rech- nung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospek- ten). Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgliche Nebenabre- den bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH. 2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote, Konferenz- räume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der Unterkunft und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt. 3. Preis 3.1. Preisbestimmung Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) veröffent- lichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer. Die Preise sind Barzahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zu- schlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungsstelle für Bearbeitung und Reservation sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen). 3.2. Preiserhöhungen 3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach Vertrags- schluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei: - Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge) - Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer) - Wechselkursänderungen - Rechnungs- und Publikationsfehler 3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos vom Vertrag zu- rückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der ver- traglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzfor- derungen sind ausgeschlossen. 3.3. Zahlungsbedingungen Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertragsschluss zur Bezahlung fällig: - Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn - Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen) - Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen 3.4. Zahlungsverzug Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleistung zu verwei- gern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt. 4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden 4.1. Rücktritt vor Reisebeginn 4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich erfolgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung der nachfol- genden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH. 4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bearbei- tungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der betreffenden Mar-
ke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH und sind vor diesem Hin- tergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten. 4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle: - Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Motorhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen. - Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbeitungsge- bühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen zu be- zahlen. - Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbeitungsge- bühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten. - Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2 zu. 4.2. Kündigung während der Reise Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. 4.3. Bearbeitungsgebühren Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auftrag an. 5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH 5.1. Wesentlicher Irrtum Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reisepreises, ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. 5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem geplan- ten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minder- wertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Der Kunde hat An- spruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen im Umfang der noch nicht bezogenen Leistungen, wobei die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Er- satzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.4. Unzumutbarkeit Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten An- forderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 4.3 sowie die pauschalisierten Annullie- rungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen. 6. Änderungen der Reise (Umbuchungen) 6.1. Änderungen durch den Kunden 6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch darum bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vor- nimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auf- trag an. 6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH schriftlich bestätigt wurde. 6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch ge- nommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche Bestätigung des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden. 6.2. Änderungen durch DTCH 6.2.1. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berech- tigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproblemen. Erleidet die Reise dadurch einen objektiven Minderwert, so ist der Kunde berechtigt, eine Vergütung im Umfang des Minderwerts zu verlangen. 6.2.2. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach Mittei- lung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. 6.2.3. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Ge- sundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offen- sichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen Preiserhöhungen (Ziff. 3.2). 7. Mitwirkungspflichten des Kunden 7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten: - Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich zu unterrichten. - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Rei- sepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen). - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flughafen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reisepreis nicht zurücker- stattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen.
- Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhalten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. - Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und gegebenen- falls von der Reise abzusehen. 7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln (Ziff. 8) entfallen. 8. Beanstandungen 8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung von DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine schriftliche Bestäti- gung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. 8.2. Ersatzansprüche des Kunden Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine Ersatzansprüche zu. 9. Haftung 9.1. Haftungsumfang DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für den Schaden aufkommt. 9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse 9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises be- schränkt. 9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf: - Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtliche Sank- tionen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leis- tungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, be- hördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen) Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfül- lung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages. 9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen allfälligen Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise. 9.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über. 10. Datenschutz 10.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die fol- genden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere spezifische Informatio- nen zu einer allfälligen Mitgliedschaft bei Kooperationspartnern von DTCH, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen sowie an- dere Informationen, die der Kunde DTCH zur Verfügung stellt. Mit der Buchung bestätigt der Kunde die Richtigkeit der angegebenen Da- ten. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während der Reise) sowie im Falle von Reklamationen können weitere Informationen be- schafft und gespeichert werden. Telefongespräche können zur (internen) Qualitätssicherung abgehört oder vorübergehend aufgezeichnet werden. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht und werden zur Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbrin- gung bearbeitet. Sie können durch DTCH oder die mit DTCH verbundenen Unternehmen (DER Touristik Group) auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden. DTCH behält sich das Recht vor, dem Kunden Angebote und Informationen, die ihn persönlich interessieren, zukommen zu lassen. Falls der Kunde die Zusendung von In- formationen nicht wünscht, kann er sich direkt an die Buchungsstelle oder an den Kundendienst von DTCH wenden. Bezieht sich die Datenbearbeitung auf eine Vertragsleistung oder ein Produkt von DTCH, so gilt sie als vom Kunden akzeptiert, wenn er die Vertragsleistung oder das Produkt bezieht. Das Einverständnis des Kunden bezieht sich auch auf damit zusammenhängende Datenbe- arbeitungen für Marketingzwecke, solange der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Der Kunde stellt das Einverständnis von Dritten bzw. Mitreisenden (z.B. Partner, Freund etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung mitbetroffen sind. Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu. 10.2. Weitergabe der Daten an Dritte Die Daten des Kunden werden gegebenenfalls zur Erbringung der Dienstleistung sowie zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte oder Unternehmen, die mit DTCH wirtschaftlich verbunden sind (DER Touristik Group) weitergeleitet. DTCH hält sich an die datenschutz- rechtlichen Bestimmungen und verpflichtet auch Dritte oder Unternehmen der DER Touristik Group zur Vertraulichkeit und Einhaltung eines angemessenen Datenschutzes, wenn sie Zugang zu Kundendaten haben, die Rückschlüsse auf die Identität des Kunden ermöglichen. Der Kunde stimmt der Weitergabe und der Bearbeitung seiner Kundendaten hiermit zu. 10.3. Besonderes betreffend Flug- und Schiffsreisen Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über die Reise in und aus diesen Ländern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Der Kunde ermächtigt DTCH bzw. die jeweilige Fluggesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über den Kunden als Passagier, so genannte «Passenger Name Record (PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Name, Geburtsdatum, vollständige Wohnadres- se, Telefonnummern, Informationen über andere Reiseteilnehmer, Datum der Buchung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Reisestatus und Reiseroute, Frequent-Flyer-Nummer, Informationen über das Gepäck, alle PNR- Änderungen in der Vergangenheit. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht. Bei Schiffsreisen ermächtigt der Kunde DTCH bzw. die jeweilige Reederei, diese Daten zu übermitteln.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DTCH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. 11.2. Unter Vorbehalt von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Gerichtsstand Zürich. 12. Diverses 12.1. Massgebende Sprache Bei Auslegungsdifferenzen aufgrund von unterschiedlichen Formulierungen in den verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche Versi- on massgebend. 12.2. Unwirksamkeit einer Bestimmung Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Best- immungen nicht. 12.3. Ombudsmann Den Parteien steht es frei, vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche (www.ombudsmann-touristik.ch) anzurufen, um eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. 12.4. Reisegarantie DTCH ist Mitglied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. 12.5. Versicherungen DTCH empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungs- kosten bei Unfall oder Krankheit. Bei Bedarf erfolgt eine Beratung des Kunden durch DTCH. Ein Rücktritt vom Versicherungsvertrag ist nach dessen Abschluss nicht mehr möglich. 12.6. DTCH kann die ARVB jederzeit einseitig abändern. Die jeweiligen Marken von DTCH publizieren den aktuellen Stand der ARVB elektronisch. Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und cotravel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für sämtliche Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Basel-Stadt. DER Touristik Suisse AG, Mai 2018
cotravel DER Touristik Suisse AG Gerbergasse 26 CH-4001 Basel T +41 (0) 61 308 33 55 F +41 (0) 61 308 33 10 cotravel@cotravel.ch www.cotravel.ch
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