SOLVENCY II, HGB, IFRS: WO STEHEN DIE DEUTSCHEN VERSICHERER? - GDV

Die Seite wird erstellt Pascal Scharf
 
WEITER LESEN
SOLVENCY II, HGB, IFRS: WO STEHEN DIE DEUTSCHEN VERSICHERER? - GDV
Solvency II, HGB, IFRS: Wo stehen
die deutschen Versicherer?
02.04.2019, Frankfurt/Main
Dr. Christoph Jurecka
Vorsitzender des GDV-Ausschusses Rechnungslegung
Mitglied im GDV-Präsidialausschuss
Unternehmenssteuerung und Regulierung

Uwe Ludka
Vorsitzender des GDV-Ausschusses Finanzregulierung
Mitglied im GDV-Präsidialausschuss
Unternehmenssteuerung und Regulierung
Agenda
1. Solvenzzahlen 2018: Aktueller Stand
2. Solvency II vs. HGB und IFRS: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
3. Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens: Planungssicherheit
   statt neuer Baustellen

        Presseworkshop 2019
                                                                               S. 2
                                                                Datum: 02.04.2019
Schaden-/Unfallversicherung
     Stabile Bedeckungsquoten seit der Einführung von Solvency II

           Abschätzung auf Basis der GDV-Stichprobe zum 4. Quartal 2018

                                         Basis: GDV-Stichprobe zum 4. Quartal 2018
                                          (Marktanteil: 79 %)

                                         Stabile Bedeckungssituation trotz
                                          schadenträchtiger Sturmereignisse zum
                                          Jahresbeginn 2018 (bspw. Sturm
                                          „Friederike“ mit rund einer Milliarde Euro
                                          Schadenhöhe)

                                         Beleg für hohe Risikotragfähigkeit der
                                          deutschen Schaden-/Unfallversicherer

Presseworkshop 2019

  Quelle: BaFin, GDV                                                                       S. 3
                                                                            Datum: 02.04.2019
Lebensversicherung
                       Weitere Verbesserung der Bedeckungsquoten

           Abschätzung auf Basis der GDV-Stichprobe zum 4. Quartal 2018

                                              Kontinuierliche Erhöhung der
                                               Bedeckungsquote ohne
                                               Übergangsmaßnahme auf Basis der GDV-
                                               Stichprobe zum 4. Quartal 2018
                                               (Marktanteil: 91 %)

                                              Deutliche Verbesserung der
                                               Bedeckungssituation im Vergleich zur
                                               Einführung von Solvency II

                                              Parallel: planmäßiger Abbau der
                                               Übergangsmaßnahmen

Presseworkshop 2019

  Quelle: BaFin, GDV                                                                            S. 4
                                                                                 Datum: 02.04.2019
Wie erklärt sich der Anstieg der Leben-Quoten? (1/2)
       Neue Garantiemodelle stärken langfristig die Risikotragfähigkeit

     Entwicklung des Neugeschäfts nach Produktgattungen in den letzten Jahren

                                         Branche justiert ihr langfristiges
                                          Geschäftsmodell neu

                                         Lebensversicherer berücksichtigen
                                          veränderten ökonomischen und
                                          regulatorischen Rahmen

                                         Ausbau des Angebots an neuen
                                          Garantiemodellen bewirkt langfristig
                                          Stärkung der Risikotragfähigkeit

     Presseworkshop 2019

       Quelle: GDV                                                                            S. 5
                                                                               Datum: 02.04.2019
Wie erklärt sich der Anstieg der Leben-Quoten? (2/2)
                                  Entlastung durch kurzfristigen Zinsanstieg

                                           Kurzfristige Kapitalmarkt-Effekte

                                                           Insgesamt bessere Zinslage im Vergleich zu
 Solvency-II-Zinskurven mit Volatilitätsanpassung
                                                            2016 (31.12.2016)

                                                           Weitere Verbesserung im Jahr 2018
                                                            (Zinskurve mit Volatilitätsanpassung leicht
                                                            über 2017)

                                                           Anstieg der Zinsen geht mit der Dämpfung
                                                            der Kapitalanforderungen einher

         Presseworkshop 2019

           Quelle: Bloomberg, EIOPA, GDV                                                                     S. 6
                                                                                              Datum: 02.04.2019
Bekanntgabe der Quoten im April 2019
Bedeckungsquoten zum 31.12.2018 werden in SFCRs veröffentlicht

                      Europaweit einheitliche Veröffentlichungspflichten

                                                 Solo-Unternehmen veröffentlichen ihren SFCR bis
                                                  zum 23. April 2019

                                                 Die Veröffentlichung für Gruppen muss bis zum
                                                  3. Juni 2019 erfolgen

                                                 Die geforderten Inhalte umfassen unter anderem:
                                                     Bedeckungsquoten (SCR & MCR)
                                                     Eigenmittel
                                                     Kapitalanlagen und versicherungstechnische
                                                        Rückstellungen
                                                     Risikoprofil
                                                     Geschäftsentwicklung

                                                 Berichte mit Ø 90 Seiten sehr lang – viele der
                                                  geforderten Informationen sind zu detailliert und
                                                  ohne entsprechende Vorkenntnisse nur schwer
                                                  einzuordnen
Presseworkshop 2019
                                                                                                       S. 7
                                                                                        Datum: 02.04.2019
SFCRs: viel Inhalt, wenige Leser
        Verbandserhebung belegt fehlendes öffentliches Interesse

                                                                          Aber nur
                                                                          ca. 11.800 SFCR-Abrufe
                                                                          für die gesamte Branche2 monatlich

                                                                                              0,03 %
                                                                                              der Haushalte
                                                                                            0,003 %
                                                                                  der Versicherungsverträge

Presseworkshop 2019

  1 Statistisches Taschenbuch GDV 2018                                                                                                S. 8
  2 Hochrechnung GDV 2018 (durchschnittliche Abrufe je Monat innerhalb der ersten vier Monate nach Veröffentlichung,   Datum: 02.04.2019
  spartenübergreifend, 358 Versicherungsunternehmen (Statistisches Handbuch GDV 2018))
Fokussierte Darstellung statt Datenfriedhöfe
          Grundlegender Anpassungsbedarf für verbesserte Akzeptanz

                     Vorschlag für eine adressatengerechte Veröffentlichung

                                                  Ermöglicht schnelle Beurteilung des Unternehmens
            Kurzer Bericht über Solvenz- und
            Finanzlage für Versicherungs-         Fokussiert auf die aus Verbrauchersicht
            nehmer (angelehnt an aktuelle          wesentlichen Aspekte
            SFCR-Zusammenfassung)
                                                  Schafft wirklichen Mehrwert für
                                                   Versicherungsnehmer
+
                                                  Erlaubt Fachpublikum fundierte Analysen auf Basis
                                                   detaillierter Informationen
            Quantitativer Zusatz für
            Fachöffentlichkeit                    Verzichtet auf überflüssige narrative Erläuterungen
            (aktuell als Anhang                    branchenspezifischer Positionen
            veröffentlichte QRT)
                                                  Bildet einheitliche Grundlage zum Vergleich der
                                                   Unternehmen

    Presseworkshop 2019
                                                                                                        S. 9
                                                                                         Datum: 02.04.2019
Agenda
1. Solvenzzahlen 2018: Aktueller Stand
2. Solvency II vs. HGB und IFRS: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
3. Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens: Planungssicherheit
   statt neuer Baustellen

        Presseworkshop 2019
                                                                             S. 10
                                                                Datum: 02.04.2019
Reicht eine reine Solvenzbetrachtung?
      Solvency II deckt nur einen Teil der Veröffentlichungspflichten ab

     SUPERVISORY REPORTING                                   FINANCIAL REPORTING

               Im Fokus                                             Im Fokus
    Solvenzlage des Unternehmens                        Kapitalerhaltung und Ermittlung
     und Schutz der Versicherten                         eines ausschüttbaren Gewinns
         sowie Finanzstabilität                              (HGB) bzw. Vermittlung
                                                            entscheidungsrelevanter
                                                              Informationen (IFRS)
           Zentrale Bausteine
                                                                 Zentrale Bausteine
•     Bewertung von Vermögens-
      werten und Verpflichtungen                         •    Bewertung von Vermögens-
      (Solvabilitätsübersicht)                                werten und Verpflichtungen
                                                              (Bilanz)
•     Kapitalanforderungen (SCR)
                                                         •    Erfolgsrechnung (Gewinn-
                                                              und Verlustrechnung, GuV)

               Regelwerk                                              Regelwerke
               Solvency II                                               HGB
                                                             IFRS (ab 2021* mit IFRS 17)

    Presseworkshop 2019
      * 2022 gemäß IASB-Vorschlag v. November 2018                                         S. 11
                                                                              Datum: 02.04.2019
Drei Regelwerke – drei Perspektiven
                                Geltungsbereich, Adressatenkreis und Funktion

    HGB                                                                                                          IFRS
   Nationale Rechnungslegungs-                                                          Internationale
    vorschriften                                                                          Rechnungslegungsstandards
   Ausschüttungsbemessung                                                               Reine Informationsfunktion
   Informationsfunktion                                                                 Einzelabschluss: nicht
   Grundsätzlich Basis für Besteuerung                                                   verpflichtend / nicht befreiend
   Einzelabschluss: alle Versicherer                                                    Konzernabschluss: Pflicht nur
                                                                                          für kapitalmarktorientierte
   Konzernabschluss: alle Versicherer,
                                                                                          Versicherungsunternehmen
    die keinen IFRS-Konzernabschluss
    erstellen                                                                            Primärer Adressat:
                                                                                          Kapitalmarkt
   Primärer Adressat: Eigentümer
    und Versicherungsnehmer                                    Solvency II
                                                      Europäisches Aufsichtssystem
                                         Ganzheitliche Abbildung der Risikotragfähigkeit
                                   Verpflichtend für alle Versicherer ab einer bestimmten Größe
                                                       Primärer Adressat: Aufsicht

          Presseworkshop 2019
                                                                                                                         S. 12
                                                                                                            Datum: 02.04.2019
Bewertung von Versicherungsverträgen
                                Ansatz- und Bewertungsmaßstäbe nach HGB

    HGB
                                                                  Ausgehend von Daten, die
    Periodengerechte Erfolgsermittlung                           zum Stichtag vorliegen
    Grundsätzlich Bewertung auf
     Einzelvertragsbasis
                                                                    Einbau von impliziten
    Vorsichtsprinzip                                               Sicherheitszuschlägen
    Diskontierung mit dem
     vertraglichen Rechnungszins in                                 Keine Anpassung während
                                                                    der Vertragslaufzeit
     Leben, keine Abzinsung in Schaden
    Gewinnausweis in der GuV gemäß
     Realisationsprinzip und
     Imparitätsprinzip
    Gewinnermittlungs-
     funktion

          Presseworkshop 2019
                                                                                                          S. 13
                                                                                             Datum: 02.04.2019
Bewertung von Versicherungsverträgen
                        Ansatz- und Bewertungsmaßstäbe nach Solvency II

                                                                             gemeinsame Bewertung von
 Berechnung anhand des                                                         gleichartigen Verträgen
vorgegebenen Verfahrens

                                                                                              von EIOPA vorgegebene, auf
                                                                                                Marktwerten basierende
                                                                                                      Zinskurve
                    Basierend auf besten
                         Schätzern

                                                                                          Fairer Preis beim
                                                                                      hypothetischen Verkauf
                                                        Solvency II                     (Übertragungswert)

                                                 Zukünftige Zahlungsströme
                                                    Portfoliobetrachtung
                                       Marktkonsistente Bewertung unter Annahme der
                                             Geschäftsfortführung (Going Concern)
                                                    Explizite Risikomarge
                                      Diskontierung mit vorgegebener Zinsstrukturkurve

         Presseworkshop 2019
                                                                                                                      S. 14
                                                                                                         Datum: 02.04.2019
Bewertung von Versicherungsverträgen
        Ansatz- und Bewertungsmaßstäbe nach IFRS 17 Versicherungsverträge

                                                                           IFRS 17
                   Basierend auf besten                      Zukünftige Zahlungsströme
                              Schätzern
                                                             Im Fokus: marktkonsistente
                                                              Bewertung von
                                                              Versicherungsverträgen
           Prinzipienbasierte Vorgaben für                   Grundsätzlich Betrachtung
        Risikoanpassung (Risk Adjustment)                     von Portfolien bzw. Gruppen
                                                              von Verträgen
CSM als Maßzahl für erwartete,                               Explizite Risikomarge
    aber noch nicht realisierte
                      Gewinne                                Explizite Gewinnmarge (CSM)
    Prinzipienbasierte Vorgaben zur                          Diskontierung mit
  Bestimmung der Zinsstrukturkurve                            unternehmensindividueller
                                                              Zinskurve
                                                             Spezielle Bewertungs-
                                                              modelle Leben und Schaden

           Variable Fee Approach (VFA) in
           Leben und Premium Allocation
              Approach (PAA) in Schaden

           Presseworkshop 2019
                                                                                          S. 15
                                                                             Datum: 02.04.2019
Exkurs: Building Block Approach (BBA)
      Grundmodell für die Bewertung der Versicherungsverträge nach IFRS 17

                                                                Variable Fee Approach              Leben
                                                                              Modifikation des BBA
                                 4. Baustein:
Contractual Service              Gewinnmarge als Schätzung                    (Langfristig) gewährte
                                 der Profitabilität über die                   Optionen und Garantien (O&G)
  Margin (CSM)                   verbleibende Deckungsperiode                  werden in den Projektionen
                                                                               von Zahlungsströmen
                                 3. Baustein:                                  berücksichtigt
                                 Kompensation für die                         Wertänderungen in den O&G
Risk adjustment*                 Übernahme der Unsicherheit                    werden erfolgsneutral in der
                                 in Zahlungsströmen                            CSM abgebildet

                                 2. Baustein:                                                        Schaden
  Diskontierung*                 Diskontierung zur              Premium Allocation Approach
                                 Berücksichtigung von
                                 Zinseffekten
                                                                              Vereinfachung des BBA
                                 1. Baustein:                                 Periodengerechte Abbildung
Zahlungsströme*                  Erwartungswert zukünftiger                    von Prämien aus kurzfristigen
                                 Zahlungsströme                                Verträgen in der Schaden-/
                                                                               Unfallversicherung
 * Diese Komponenten werden                                                   Nur wenn ein Schaden
zu jedem Stichtag neu bewertet                                                 auftritt, wird eine Schaden-
                                                                               rückstellung gebildet

          Presseworkshop 2019
                                                                                                             S. 16
                                                                                                Datum: 02.04.2019
Beispiel: Lebensversicherungsvertrag
                Wie wird ein Vertrag unter HGB, Solvency II und IFRS 17 abgebildet?

                                                                                                           IFRS 17
                                                                                                     • Ansatz / Bewertung mit einem
                                                                                                       aktuellen Erfüllungsbetrag auf
                                                                                                       Basis von stichtagsaktuell
                                                                                                       projizierten, diskontierten und
                                                                                                       risikoangepassten Cashflows
                                                                                                     • Die CSM neutralisiert den Gewinn
     HGB                                                                                               beim Erstansatz; sie wird über die
                                                                                                       Vertragslaufzeit erfolgswirksam
                                                                                                       vereinnahmt
                                                                                                     • Die CSM nimmt Änderungen in
                                                                   Einordnung in Gruppen nach          Bewertungsannahmen auf.
                                                                 Jahresscheiben und Profitabilität

                                                                                                          Solvency II
• Bewertungsparameter                                                                                • Bewertungsparameter werden
  (z. B. der vertragliche                                                                              regelmäßig überprüft und
  Rechnungszins) bleiben         Grundsatz der Einzelbewertung                                         angepasst
  über die Vertragslaufzeit
  konstant                                                                                           • Zahlungsströme
                                                                                                       berücksichtigen zukünftige
• Sicherheitspuffer sind                                                                               Überschüsse
  bereits einkalkuliert
                                                                 Einordnung in homogene
                                                                                                     • Sicherheitspuffer als
• Implizite Gewinnmarge                                                                                zusätzliche Kapitalanforderung
                                                                      Risikogruppen

                Presseworkshop 2019
                                                                                                                                      S. 17
                                                                                                                         Datum: 02.04.2019
Agenda
1. Solvenzzahlen 2018: Aktueller Stand
2. Solvency II vs. HGB und IFRS: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
3. Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens: Planungssicherheit
   statt neuer Baustellen

        Presseworkshop 2019
                                                                             S. 18
                                                                Datum: 02.04.2019
Positionen der deutschen Versicherungswirtschaft
                             Was ist bei der Weiterentwicklung zu beachten?

 IFRS 17
 Die Pflichtanwendung sollte lediglich um ein Jahr verschoben werden
 Wichtig ist ein fokussiertes Vorgehen des IASB, da nur eine begrenzte Anzahl von
  Nachbesserungen in der gegebenen Zeit darstellbar ist
 Eine fristgerechte Übernahme des neuen Standards ins EU-Recht ist von hoher Relevanz für
  laufende Umsetzungsprojekte der Unternehmen
 Das geltende EU-Übernahmeverfahren für IFRS-Standards ist angemessen und sollte
  beibehalten werden, d. h. kein „EU-IFRS“

 HGB
 Der handelsrechtliche Jahresabschluss muss als bewährte Grundlage für Besteuerung und Basis
  für Dividendenzahlungen erhalten bleiben
 Der Konzernabschluss nach HGB ist unverändert für nicht-kapitalmarktorientierte
  Versicherungsgruppen geeignet
 Ein Review der EU-Versicherungsbilanzrichtlinie als Grundlage der HGB-Bilanzierung sollte erst
  dann erfolgen, wenn ausreichend Erfahrungen mit der Anwendung von IFRS 17 vorliegen

           Presseworkshop 2019
                                                                                                   S. 19
                                                                                      Datum: 02.04.2019
Positionen der deutschen Versicherungswirtschaft
                            Was ist bei der Weiterentwicklung zu beachten?

 Solvency II
 Innovative Produkte und Geschäftsmodelle benötigen ein stabiles und zukunftssicheres
  regulatorisches Umfeld
 Die Balance von Solvency II sollte beibehalten werden:
     Bewährte Verfahren zur Bestimmung der Zinskurve beibehalten
     Langfristige Stabilität des Geschäfts in der Bewertung berücksichtigen, kurzfristige
        Schwankungen der Kapitalmärkte abfedern
     Bewertung des Zinsrisikos mit Augenmaß
 Entschlackung, Entbürokratisierung und Stärkung der Proportionalität sollten die Leitgedanken
  für anstehende Solvency-II-Review sein
 Bis zum Abschluss des Reviews 2020 sollten keine neuen Aspekte gefordert werden

          Presseworkshop 2019
                                                                                                 S. 20
                                                                                    Datum: 02.04.2019
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Wilhelmstraße 43 / 43G   51, rue Montoyer          www.gdv.de
10117 Berlin             B-1000 Brüssel            www.DieVERSiCHERER.de
Tel.: 030-2020 5000      Tel.: 0032-2-2 82 47 30     facebook.com/DieVERSiCHERER.de
Fax: 030-2020 6000       Fax: 0032-2-2 82 47 39      Twitter: @gdv_de
E-Mail: berlin@gdv.de    E-Mail: bruessel@gdv.de     www.youtube.com/user/GDVBerlin
                                                                                               S. 21
                                                                                      Datum:
Sie können auch lesen