Sparkassen-Finanzgruppe Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten - sparkasse-rhein-haardt.de - Sparkasse ...

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Sparkassen-Finanzgruppe

Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren
und weiteren Finanzinstrumenten

     sparkasse-rhein-haardt.de
Sparkassen-Finanzgruppe Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten - sparkasse-rhein-haardt.de - Sparkasse ...
Die vorliegende Kundeninformation basiert auf den Ergebnissen
des DSGV-Projektes „MiFID-Revision“.
Alle Rechte an den im Projekt erarbeiteten Inhalten liegen
beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V.

Alle Angaben wurden sorgfältig ermittelt, für Richtigkeit und Vollständigkeit kann
jedoch keine Gewähr übernommen werden.

© 2019 Deutscher Sparkassen Verlag GmbH, Stuttgart
Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt.
Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes
ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar.
Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen,
Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung
in elektronischen Systemen.

Lektorat: Michael Müller
Bilder: Getty images

4. Auflage 2019
310 366 015B
Sparkassen-Finanzgruppe Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten - sparkasse-rhein-haardt.de - Sparkasse ...
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

angesichts unseres Leitmotivs eines redlichen sowie professionellen Handelns im bestmöglichen Kundeninteresse und vor dem
nachfolgend skizzierten rechtlichen Hintergrund soll Ihnen die vorliegende Informationsbroschüre insbesondere einen Überblick
über uns und
   unsere Wertpapierdienstleistungen,
   unseren Umgang mit möglichen Interessenkonflikten,
   unsere Allgemeinen Grundsätze zur Auftragsausführung,
   unsere Preise für Wertpapierdienstleistungen sowie exemplarische Kostenberechnungen,
   über Zuwendungen, die wir von Vertriebspartnern erhalten, und
   über die Bedingungen für Wertpapiergeschäfte sowie die Bedingungen für Wertpapier-Sparpläne geben.

Verschiedene gesetzliche Neuregelungen der jüngeren Vergangenheit, die in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingeführt
worden sind, haben sich die Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Wertpapierfirmen und die Verbesserung des Anlegerschutzes
zum Ziel gesetzt. Die genannten Ziele sollen u. a. durch die Erhöhung der Markttransparenz, eine Ausweitung und Standardisierung
der Informationspflichten für Wertpapierfirmen (z. B. durch die Einführung eines Produktinformationsblattes/Basisinformations-
blattes für Privatkunden) sowie die EU-weite Harmonisierung der Aufsichtsregeln für die Erbringung von Wertpapierdienstleistun-
gen erreicht werden.

Das gesetzlich vorgegebene Schutzniveau unterscheidet sich dabei je nach Kundengruppe (Privatkunde, professioneller Kunde,
geeignete Gegenpartei). Im Interesse eines höchstmöglichen Kundenschutzes werden wir Sie, sofern keine abweichende Rege-
lung getroffen wird, in die Kategorie „Privatkunde“ einstufen. Dies hat beispielsweise zur Folge, dass aufgrund der Vorgaben aus
dem WpHG im Rahmen einer Anlageberatung eine Geeignetheitserklärung erstellt wird. Darin werden neben der Begründung der
Empfehlung(en) auch Angaben zu Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen dokumentiert, um Ihnen eine wohlinformierte
Anlageentscheidung zu ermöglichen. Sofern Sie einen Depotbevollmächtigten beauftragt haben, wird dieser im Beratungsgespräch
mit der gleichen Sorgfalt beraten. Folglich ist ihm ebenfalls eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen, mit der er u. a.
auch Einblick in Ihre finanziellen Verhältnisse erhält. Eine Geeignetheitserklärung wird demgegenüber nicht erstellt, wenn Sie als
professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei eingestuft sind. Ebenso wird eine Geeignetheitserklärung nicht erstellt, wenn
ein Bevollmächtigter für Sie tätig wird, der seinerseits professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei ist.

Weitergehende Informationen erhalten Sie von Ihrem Berater gerne in einem persönlichen Gespräch.

Mit freundlichen Grüßen

Sparkasse Rhein-Haardt
Der Vorstand

                                                                                                                                  3
Sparkassen-Finanzgruppe Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten - sparkasse-rhein-haardt.de - Sparkasse ...
Informationen über das Finanzinstitut
und seine Dienstleistungen

Gemäß den Vorgaben aus Art. 47 Absatz 1 der Delegierten          Bankerlaubnis
Verordnung (EU) 2017/565 und § 83 Absatz 5 WpHG erteilen         Wir besitzen eine Bankerlaubnis gemäß § 32 Kreditwesen­
wir Ihnen hiermit folgende Informationen über uns und unsere     gesetz.
Wertpapierdienstleistungen.
                                                                 Zuständige Aufsichtsbehörden
                                                                 Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde:
A. Informationen über das Finanzinstitut                        Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20,
                                                                 60314 Frankfurt am Main
Sparkasse Rhein-Haardt                                           (Internet: www.ecb.europa.eu).
Anstalt des öffentlichen Rechts                                  Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde:
Philipp-Fauth-Str. 9                                             Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurhein­
67098 Bad Dürkheim                                               dorfer Straße 108, 53117 Bonn,
Telefon: (0 63 22) 9 37 -0                                       und Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main
Telefax: (0 63 22) 9 37 -30680                                   (Internet: www.bafin.de).
E-Mail: kontakt@sparkasse-rhein-haardt.de
                                                                 Kommunikationsmittel und -sprache
Vermittler                                                       Sie können mit uns persönlich, telefonisch, in Textform oder
Wir bedienen uns im Zusammenhang mit der Erbringung unse-        elektronisch in deutscher Sprache kommunizieren. Kundenauf-
rer Dienstleistungen vertraglich gebundener Vermittler, die im   träge können in deutscher Sprache persönlich, telefonisch, in
Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland registriert       Textform oder im Online-Brokerage übermittelt werden.
sind.

4
Informationen über das Finanzinstitut und seine Dienstleistungen

Aufzeichnung von telefonischer und elektronischer                  Kontrolle verbunden sind, und Ihnen oder zwischen den Kun-
­Kommunikation                                                     den untereinander nicht auf die Kundeninteressen auswirken.
                                                                   Details dazu finden Sie ab Seite 16.
Telefonische und elektronische Kommunikation, die sich auf
die Annahme, Übermittlung oder Ausführung von Aufträgen
zu Finanz­instrumenten oder Wertpapierdienstleistungen und         C. Informationen über Dienstleistungen
-nebendienstleistungen bezieht, müssen wir aufgrund gesetz-
licher Verpflichtung aufzeichnen und für fünf Jahre aufbewah-      Wir betreiben alle banküblichen Geschäfte (insbesondere Kre-
ren, bei aufsichtsbehördlicher Anordnung im Einzelfall für bis     ditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, Wertpapier- und
zu sieben Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums stellen wir Ihnen      Depotgeschäft, Zahlungsverkehr u. Ä.), soweit die sparkas-
eine Kopie der Aufzeichnungen auf Wunsch zur Verfügung.            senrechtlichen/landesbankrechtlichen Regelungen keine Ein-
Sofern Sie keine Aufzeichnung wünschen, bitten wir um einen        schränkungen vorsehen.
Hinweis. In diesem Fall scheidet eine Kommunikation auf die-
sem Wege aus. Sollte ein Bevollmächtigter für Sie tätig werden,    Anlageberatung
gelten die Vorschriften zur telefonischen und elektronischen       Im Rahmen der Anlageberatung sprechen wir Ihnen gegenüber
Kommunikation für den Bevollmächtigten ebenfalls. Bitte be-        eine Empfehlung im Hinblick auf bestimmte für Sie geeignete
achten Sie, dass für bestimmte Kommunikationswege, z. B.           Finanz­instrumente aus. Wir stützen diese Empfehlung auf eine
das Online-Brokerage, gesonderte Vereinbarungen gelten.            Prüfung Ihrer persönlichen ­Umstände.
                                                                   Zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Anlagebera-
Mitteilungen über getätigte Geschäfte                              tung, die die Qualität der Dienstleistung für Sie verbessert und
Sie erhalten über jedes ausgeführte Geschäft von uns eine Ab-      Ihre Kundeninteressen bestmöglich berücksichtigt, beziehen
rechnung. Einmal jährlich erhalten Sie einen Auszug über den       wir eine breite Palette von Produkten verschiedener Emitten-
Inhalt Ihres Wertpapierdepots.                                     ten (Unternehmen der Sparkassen-­Finanz­gruppe und dritte
                                                                   Anbieter) in die Auswahl ein. Dabei werden aus der weltweit
Hinweise zur Einlagensicherung                                     inzwischen unüberschaubaren Anzahl von Produkten unzähli-
Wir gehören dem Sicherungssystem der Sparkassen-­Finanz­           ger Emittenten vorrangig hauseigene Finanz­instrumente und
gruppe an.                                                         solche von Unternehmen der Sparkassen-­Finanz­gruppe (insbe-
                                                                   sondere der DekaBank und der regionalen Landesbank) ange-
1. Freiwillige Institutssicherung                                 boten. Einzelheiten und Informationen zum jeweiligen Produkt
Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehö-      stellt Ihnen gern Ihr Berater zur Verfügung. Gleichfalls sind Pro-
renden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende        spekte, die nach dem Wertpapierprospektgesetz veröffentlicht
oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden.        wurden, sowie gegebenenfalls auch wesentliche Anlegerinfor-
Auf diese Weise soll ein Einlagensicherungsfall vermieden und      mationen zu Investmentvermögen (Fonds) und Produktinfor-
die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Ein-          mationsblätter/Basisinformationsblätter auf der Homepage des
schränkung fortgeführt werden.                                     Emittenten abrufbar. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass
                                                                   im Falle der Anlageberatung – wie auch bei beratungsfreier
2. Gesetzliche Einlagensicherung                                  Orderausführung – die Überwachung der Wertentwicklung des
Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-­            Portfolios und der einzelnen Finanz­instrumente nicht durch
Finanz­gruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem            uns erfolgt. Das schließt jedoch nicht aus, dass wir – z. B. bei
Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Sollte        einer Fälligkeit – mit Anlageideen auf Sie zukommen.
entgegen Absatz 1 ausnahmsweise die Institutssicherung nicht
greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen An-        Beratungsfreies Geschäft
spruch auf Erstattung seiner Einlagen im Sinne des § 2 Absätze     Beim beratungsfreien Geschäft treffen Sie Ihre Anlageentschei-
3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen des § 8 EinSiG. Nicht        dung unabhängig von einer persönlichen Anlageempfehlung
entschädigungsfähig nach § 6 EinSiG sind u. a. Einlagen, die       unsererseits. Wir holen in diesem Fall nur die erforderlichen
im Zusammenhang mit Geldwäschetransaktionen entstanden             Informationen über Ihre Kenntnisse und Erfahrungen ein; dies
sind, sowie Inhaberschuldverschreibungen der Sparkasse und         umfasst nicht Informationen zu Ihren Anlagezielen und finanzi-
Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und Solawechseln.           ellen Verhältnissen.

Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.dsgv.de/siche-
rungssystem. Seit dem Bestehen der Sicherungseinrichtungen         D. Information über die Art der Anlageberatung
der Sparkassen-­Finanz­gruppe hat noch nie ein Kunde eines
Mitgliedsinstituts einen Verlust seiner Einlagen erlitten.         Wertpapierfirmen, die Anlageberatung erbringen, sind ver-
                                                                   pflichtet, ihre Kunden zu informieren, ob die Anlageberatung
                                                                   als sogenannte „Unabhängige Honorar-Anlageberatung“ er-
B. Umgang mit Interessenkonflikten                                bracht wird oder nicht (vgl. § 64 Absatz 1 Nr. 1 WpHG, Art. 52 der
                                                                   Delegierten Verordnung (EU) 2017/565).
Wir haben Vorkehrungen getroffen, damit sich mögliche Inte-        Daher informieren wir Sie darüber, dass wir die Anlagebera-
ressenkonflikte zwischen uns, unserer Geschäftsleitung, un-        tung – wie schon bislang – nicht als Honorar-Anlageberatung,
seren Beschäftigten und vertraglich gebundenen Vermittlern         sondern als provisionsbasierte Anlageberatung erbringen. Das
oder anderen Personen, die mit uns direkt oder indirekt durch      bedeutet, dass wir Ihnen kein gesondertes Entgelt für unsere

                                                                                                                                    5
Informationen über das Finanzinstitut und seine Dienstleistungen

Beratungsleistungen berechnen. Im Zusammenhang mit der             I. Information zum Steuereinbehalt bei Kapital­erträgen
Anlageberatung dürfen wir jedoch Zuwendungen gemäß § 70                ohne Liquiditätszufluss
WpHG von unseren Vertriebspartnern erhalten. Wir setzen die
erhaltenen Zuwendungen zur Aufrechterhaltung und Verbes-           Sofern wir den Einbehalt einer Kapitalertragsteuer nicht aus
serung der Qualität der von uns erbrachten Wertpapierdienst-       einem Liquiditätszufluss vornehmen können (z. B. im Fall der
leistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen ein. Die           Vorabpauschale bei Investmentfonds oder bei der Einbuchung
Erbringung in Form provisionsbasierter Anlageberatung hat im       von Bonusaktien), sind wir gesetzlich ermächtigt, die anfal-
Übrigen keine Auswirkungen auf die Unabhängigkeit unserer          lende Kapitalertragsteuer einem bei uns geführten Konto des
Beratungsdienstleistungen.                                         Kunden zu belasten. Die Belastung eines nicht ausgeschöpften
                                                                   Kontokorrentkredits (eingeräumte Kontoüberziehung) ist dabei
                                                                   ausgeschlossen, wenn Sie vor dem Zufluss der Kapitalerträge
E. Information über gesetzliche Regelungen der                    der Inanspruchnahme des Kontokorrentkredits widersprechen.
    ­Bankensanierung und -abwicklung                               Deckt das zur Verfügung stehende Guthaben einschließlich ei-
                                                                   nes zur Verfügung stehenden Kontokorrentkredits den Steuer-
Wir möchten Sie informieren, dass Bankaktien, Schuldver-           betrag nicht oder nicht vollständig ab, sind wir gesetzlich ver-
schreibungen von Banken und Sparkassen sowie andere                pflichtet, den vollen Kapitalertrag dem Finanzamt anzuzeigen.
Forderungen gegen Banken und Sparkassen europaweit be-
sonderen Vorschriften für den Fall der Bestandsgefährdung
dieser Institute unterliegen. Hintergrund sind die gesetzlichen    J. Allgemeine Geschäftsbedingungen/Bedingungen für
Regelungen der Bankensanierung und -abwicklung, die in ei-             Wertpapiergeschäfte/Bedingungen für Wertpapier-
nem Abwicklungsfall zur Anwendung kommen können. Diese                 Sparpläne
Regelungen (zum Beispiel sogenanntes „Bail-in“) können sich
für den Anleger bzw. Vertragspartner im Abwicklungsfall des        Mit Beginn des Vertragsverhältnisses gelten die Bedingungen
Instituts nachteilig auswirken. Nähere Informationen, welche       für Wertpapiergeschäfte, die Bedingungen für Wertpapier-
Finanz­instrumente betroffen sind, erfahren Sie unter:             Sparpläne sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
www.bafin.de (unter dem Suchbegriff „­ Haftungskaskade“).          ­(siehe ab Seite 19).

F. Kosten und Nebenkosten                                         K. Hinweis auf die Schlichtungsstelle und die ­Europäische
                                                                        Online-Streitbeilegungsplattform sowie zum
Informationen über Kosten und Nebenkosten entnehmen Sie                ­Beschwerdemanagement
bitte unserem Preisverzeichnis bzw. den Preisen für das Wert-
papiergeschäft auf den Seiten 7 und 8. Zum besseren Verständ-      Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit,
nis finden sich auf den darauffolgenden Seiten exemplarische       sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und
Kostenberechnungen für gängige Geschäftsvorfälle.                  Giroverbandes zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an fol-
                                                                   gende Adresse zu richten:

G. Information über den Zielmarkt des Produkts                    Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V.
                                                                   Schlichtungsstelle
Für Wertpapiere und sonstige Finanz­instrumente wird ein Ziel-     Charlottenstraße 47
markt festgelegt. Mit dem Zielmarkt werden die Kundengrup-         10117 Berlin
pen beschrieben, an die sich das Produkt richtet. Im Rahmen        Internet: http://www.dsgv.de/schlichtungsstelle
der Beratung bzw. der Ordererteilung informiert Sie der Berater
auf Wunsch gerne über den Zielmarkt des empfohlenen bzw.           Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungs-
von Ihnen gewünschten Produkts. Bei beratungsfreien Orders         stelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Spar-
werden wir den Zielmarkt nur im Hinblick auf die Zielmarktkri-     kasse Rhein-Haardt nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor
terien Kundenkategorie sowie Kenntnisse und Erfahrungen            dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil.
prüfen.                                                            Die Europäische Kommission hat unter
                                                                   http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine europäische On-
                                                                   line-Streitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeile-
 H. Datenschutzrechtlicher Hinweis                                gungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche
                                                                   Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf-
Für Wertpapier- und sonstige Finanzdienstleistungen verarbei-      oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Die E-Mail-Adresse der
ten wir Ihre hierfür jeweils erforderlichen personenbezogenen      Sparkasse lautet:
Daten. Zwecke sind die Erfüllung der mit Ihnen geschlossenen       kontakt@sparkasse-rhein-haardt.de
Verträge (z. B. Beratungsverträge, Depotverträge) und die Erfül-
lung uns obliegender rechtlicher Verpflichtungen (z. B. aus dem    Wir haben ferner Regelungen zum Umgang mit Kundenbe-
Wertpapierhandelsgesetz).                                          schwerden getroffen und diese in unseren Beschwerdema-
                                                                   nagement-Grundsätzen dargestellt. Die Grundsätze sind auf
                                                                   der Website unseres Hauses veröffentlicht.

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Preise für Wertpapierdienstleistungen

Depotleistungen pro Quartal
Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren
Abrechnung und Belastung quartalsweise nachträglich aus dem Kurswert
der einzelnen Depotbestände zum Quartalsende. Bei Depotauflösung oder
externen Depotüberträgen erfolgt eine zeitanteilige Entgeltabrechnung für
den Zeitraum vom letzten Depotabschluss bis zum aktuellen Monat.
Grundpreis pro Depotkonto
–– ohne Nutzung des elektronischen Postfachs                                  4,90 €
–– mit Nutzung des elektronischen Postfachs                                   1,90 €

Verwahrpreise

vom Kurswert                                                                  0,05 %, mindestens 1,25 € pro Posten
Posten ohne Kurswert und sonstige Posten:
Rentenpapiere (Fremdwährungen sind in Euro umzurechnen)                       0,05 % vom Nennwert
Sonstige Posten Inland                                                        1,25 € pro Posten
Ausländische Lagerstelle; Renten in Fremdwährung bzw. sonstige Posten         2,50 € pro Posten
Ausland
Depotübertrag                                                                 kostenlos, nur Fremdkosten werden weiterbelastet
Weitere Depotleistungen
Sonderleistungen im Auftrag des Kunden
Duplikatserstellung (Depotauszug, Wertpapierabrechnung) soweit durch
vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht                                 10,00 €
Jahressteuerbescheinigung                                                     unentgeltlich
Depotaufstellung                                                              10,00 €
Erstattungsanträge ausländischer Quellensteuer pro Antrag                     30,00 €
Antrag auf Vorabbefreiung ausländischer Quellensteuer, KESt./KSt.             30,00 € je Antrag zuzügl. Fremdkosten
Erstellung einer Bestätigung (Tax-Voucher) für die Erstattung ausländischer   10,00 € je Kennnummer/Erträgnistermin
Quellensteuer
Effektive Stücke
Einlieferung, pro Gattung                                                     100,00 € zzgl. sonstiger Fremdspesen
Auslieferung, pro Gattung                                                     100,00 € zzgl. sonstiger Fremdspesen
Erneuerung Bogen/Zins-/Gewinncoupons (sofern Institut nicht                   25,00 €
­Umtauschstelle ist)
Einlösung von fälligen Wertpapieren, Zins- und Dividendenscheinen (sofern
Institut nicht Zahlstelle ist)
Schaltereinlösung fälliger Coupons pro Gattung                                50,00 EUR
Schaltereinlösung fälliger Wertpapiere pro Gattung                            0,2 % des Einlösungsgegenwertes mind. 50,00 EUR max. 150,00 EUR
Transaktionsleistungen
An- und Verkauf von Wertpapieren
Eigene Kosten je nach Orderweg (vom Kurswert):
(bei Rentenwerten: Berechnung vom Nennwert)                                   Orderweg Berater und Telefon            Orderweg Internet
Kurswert bis 25.000,00 €                                                      1,00 %                                  0,50 %
Kurswert bis 50.000,00 €                                                      0,80 %                                  0,40 %
Kurswert über 50.000,00 €                                                     0,60 %                                  0,30 %
Mindestprovision
–– Optionsscheine                                                             40,00 €                                 15,00 €
–– Andere Gattungen nach Orderweg                                             25,00 €                                 15,00 €
Sparpläne
Ausführung von außerbörslichen Fondssparplänen                                zum jeweiligen Ausgabepreis
Ausführung von depotsparfähigen ETF-Sparplänen                                0,90 EUR + 2,5% der Sparrate
Kapitalmaßnahmen                                                              1,00 % vom Gegenwert mindestens 2,50 €
Deka-Investmentfonds außerbörslich keine Provision                            Abrechnung zum Ausgabe- bzw. Rücknahmepreis

                                                                                                                                                7
Preise für Wertpapierdienstleistungen

    Limite
    Änderung oder Ablauf/Verlängerung                                           5,00 € pro Posten                      5,00 € pro Posten
    Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze              Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten
                                                                                 oder Steuern an. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbe-
                                                                                 sondere beim Handelsplatzentgelt (Maklercourtage) unterschiedliche
                                                                                ­Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genaue Informa-
                                                                                tionen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag
                                                                                können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen.
    Umlagegebühr                                                                Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt, als der
                                                                                ­Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist
                                                                                 lagerstellenabhängig

    Ersatz von Aufwendungen
    Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Uns von Dritten in Rechnung gestellte Kosten und/oder
    ­Spesen die im Rahmen eines ordnungsgemäß ausgeführten Kundenauftrags anfallen, werden weiterbelastet
    Stand: Januar 2020

8
Zum besseren Verständnis der Kosten finden sich nachfolgend
einige exemplarische Kostenberechnungen für gängige Geschäftsvorfälle.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich um beispielhafte Kostenberechnungen
handelt.
Die ausgewiesenen Kosten müssen nicht den Kosten entsprechen, die für die von
Ihnen gewünschte Transaktion anfallen.

                                                                                 9
Exemplarischer Kostenausweis
für den Kauf einer Muster-Aktie
Kommissionsgeschäft
I) Auftragsdaten
Produkt:                                                                                                                                        Muster-Aktie
Art des Geschäfts:                                                                                                                                        Kauf Kommissionsgeschäft
Anzahl Aktien:                                                                                                                                             100
Kurs Vortag (Schlusskurs):                                                                                                                       100,00 EUR
Kurswert:                                                                                                                                     10.000,00 EUR

II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen)
Einstiegskosten (einmalig)
                                                    Dienstleistungskosten1                                                                       100,00 EUR                                    1,00 %
                                                    Produktkosten                                                                                    0,00 EUR                                  0,00 %
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %

Laufende Kosten (p. a.)
                                                    Dienstleistungskosten2                                                                         20,00 EUR                                   0,20 %
                                                    Produktkosten                                                                                    0,00 EUR                                  0,00 %
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %

Ausstiegskosten
                                                    Dienstleistungskosten1                                                                       100,00 EUR                                    1,00 %
                                                    Produktkosten                                                                                    0,00 EUR                                  0,00 %
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %
1
   ei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe
  B
   des Börsen-/Handelsplatzes anfallen.
2
  Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben.

III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren
                                                    Dienstleistungskosten1                                                                       300,00 EUR                              0,60 % p.a.
                                                    Produktkosten                                                                                    0,00 EUR                            0,00 % p. a.
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                            0,00 % p. a.
                                                    Gesamtkosten                                                                                 300,00 EUR                              0,60 % p.a.
                                                    davon Zuwendung an die Sparkasse                                                                 0,00 EUR                            0,00 % p. a.
Erläuterung:
Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 300,00 EUR an Kosten und Gebühren an.
Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie
der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen.

IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite
Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt:
                                                                                                                1. Jahr             2. Jahr            3. Jahr             4. Jahr             5. Jahr
                                                    Einstiegskosten                                             1,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %
Dienstleistungskosten                               lfd. Kosten p. a.3                                          0,20 %             0,20 %              0,20 %              0,20 %              0,20 %
                                                    Ausstiegskosten                                             0,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              1,00 %
                                                    Einstiegskosten                                             0,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %
Produktkosten                                       lfd. Kosten p. a.                                           0,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %
                                                    Ausstiegskosten                                             0,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %
Fremdwährungskosten                                                                                             0,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %
Gesamtkosten                                                                                                   1,20 %              0,20 %              0,20 %              0,20 %             1,20 %
Erläuterung:
Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen
werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden:
• Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts.
• Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts.
• Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an.
Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden
kann.
3
    I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 20,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot
     gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung
     nicht berücksichtigt.

10
Exemplarischer Kostenausweis
für den Kauf einer Muster-Anleihe
Kommissionsgeschäft
I) Auftragsdaten
Produkt:                                                                                                                                      Muster-Anleihe
Art des Geschäfts:                                                                                                                                        Kauf Kommissionsgeschäft
Nominal:                                                                                                                                      10.000,00 EUR
Kurs Vortag (Schlusskurs):                                                                                                                              100 %
Kurswert:                                                                                                                                     10.000,00 EUR

II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen)
Einstiegskosten (einmalig)
                                                    Dienstleistungskosten1                                                                       100,00 EUR                                    1,00 %
                                                    Produktkosten2                                                                                   0,00 EUR                                  0,00 %
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %

Laufende Kosten (p. a.)
                                                    Dienstleistungskosten3                                                                         20,00 EUR                                   0,20 %
                                                    Produktkosten                                                                                    0,00 EUR                                  0,00 %
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %

Ausstiegskosten
                                                    Dienstleistungskosten1                                                                       100,00 EUR                                    1,00 %
                                                    Produktkosten                                                                                    0,00 EUR                                  0,00 %
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %
1
   ei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe
  B
    des Börsen-/Handelsplatzes anfallen.
2
  auf den Kurswert
3
   Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben.

III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren
                                                    Dienstleistungskosten1                                                                       300,00 EUR                              0,60 % p.a.
                                                    Produktkosten                                                                                    0,00 EUR                            0,00 % p.a.
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                            0,00 % p.a.
                                                    Gesamtkosten                                                                                 300,00 EUR                              0,60 % p.a.
                                                    davon Zuwendung an die Sparkasse                                                                 0,00 EUR                            0,00 % p.a.
Erläuterung:
Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 300,00 EUR an Kosten und Gebühren an.
Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Bei Fälligkeit entfallen die Ausstiegskosten. Die tatsächlichen Kosten kön-
nen z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders
ausfallen.

IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite
Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt:
                                                                                                                1. Jahr             2. Jahr            3. Jahr             4. Jahr             5. Jahr
                                                    Einstiegskosten                                             1,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %
Dienstleistungskosten                               lfd. Kosten p. a.4                                          0,20 %             0,20 %              0,20 %              0,20 %              0,20 %
                                                    Ausstiegskosten                                             0,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              1,00 %
                                                    Einstiegskosten                                             0,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %
Produktkosten                                       lfd. Kosten p. a.                                           0,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %
                                                    Ausstiegskosten                                             0,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %
Fremdwährungskosten                                                                                             0,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %
Gesamtkosten                                                                                                   1,20 %              0,20 %              0,20 %              0,20 %             1,20 %
Erläuterung:
Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen
werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden:
• Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts.
• Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts.
• Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an.
Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden
kann.
4
    I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 20,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot
     gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung
     nicht berücksichtigt.

                                                                                                                                                                                                    11
Exemplarischer Kostenausweis
für den Verkauf einer Muster-
Aktie1
I) Auftragsdaten
Produkt:                                                                                                                                   Muster-Aktie
Art des Geschäfts:                                                                                                                               Verkauf Kommissionsgeschäft
Anzahl Aktien:                                                                                                                                    200,00
Kurs Vortag (Schlusskurs):                                                                                                                    50,00 EUR
Kurswert:                                                                                                                               10.000,00 EUR

II) Aufstellung der Kostenpositionen
Ausstiegskosten (einmalig bei Verkauf)
                                                  Dienstleistungskosten1,2                                                                  100,00 EUR                                 1,00 %
                                                  Produktkosten                                                                                0,00 EUR                                0,00 %
                                                  Fremdwährungskosten                                                                          0,00 EUR                                0,00 %
1
    Die exemplarische Kostenberechnung bezieht sich auf den Verkauf einer Aktie. Bei anderen Produktgattungen können abweichende Dienstleistungskosten anfallen.

III) Kostenzusammenfassung
                                                  Dienstleistungskosten2                                                                    100,00 EUR                            1,00 % p.a.
                                                  Produktkosten                                                                                0,00 EUR                           0,00 % p. a.
                                                  Fremdwährungskosten                                                                          0,00 EUR                           0,00 % p. a.
                                                  Gesamtkosten                                                                              100,00 EUR                            1,00 % p.a.
2
     ei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe
    B
    des Börsen-/Handelsplatzes anfallen.

12
Exemplarischer Kostenausweis
für den Kauf eines Muster-Fonds
Kommissionsgeschäft
I) Auftragsdaten
Produkt:                                                                                                                                       Muster-Fonds
Art des Geschäfts:                                                                                                                                        Kauf Kommissionsgeschäft
Ausgabeaufschlag (vom Ausgabepreis):                                                                                                                 3,614 %
Abrechnungsbetrag:                                                                                                                           10.000,00 EUR

II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen)
Einstiegskosten (einmalig)
                                                   Dienstleistungskosten1                                                                        361,40 EUR                                   3,61 %
                                                   davon Zuwendung an die Sparkasse                                                              361,40 EUR                                   3,61 %
                                                   Produktkosten                                                                                    0,00 EUR                                  0,00 %
                                                   Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %

Laufende Kosten (p. a.)
                                                   Dienstleistungskosten1,2                                                                        62,22 EUR                                  0,62 %
                                                   davon Zuwendung an die Sparkasse                                                                42,22 EUR                                  0,42 %
                                                   Produktkosten                                                                                 125,49 EUR                                   1,25 %
                                                   Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %

Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten)
                                                   Dienstleistungskosten                                                                            0,00 EUR                                  0,00 %
                                                   Produktkosten                                                                                    0,00 EUR                                  0,00 %
                                                   Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %
1
   uf den Abrechnungsbetrag
  a
2
  Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben.

III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren
                                                   Dienstleistungskosten                                                                         672,50 EUR                              1,35 % p. a.
                                                   Produktkosten                                                                                 627,45 EUR                              1,25 % p. a.
                                                   Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                             0,00 % p. a.
                                                   Gesamtkosten                                                                                1.299,95 EUR                              2,60 % p.a.
                                                   davon Zuwendung an die Sparkasse                                                              572,50 EUR                              1,15 % p. a.
Erläuterung:
Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 1.299,95 EUR an Kosten und Gebühren an.
Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie
der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen.

IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite
Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt:
                                                                                                                1. Jahr            2. Jahr             3. Jahr             4. Jahr             5. Jahr
                                                   Einstiegskosten                                             3,61 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %             0,00 %
Dienstleistungskosten                              lfd. Kosten p. a.3                                          0,62 %              0,62 %              0,62 %              0,62 %             0,62 %
                                                   Ausstiegskosten                                             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %             0,00 %
                                                   Einstiegskosten                                             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %             0,00 %
Produktkosten                                      lfd. Kosten p. a.                                           1,25 %              1,25 %              1,25 %              1,25 %             1,25 %
                                                   Ausstiegskosten                                             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %             0,00 %
Fremdwährungskosten                                                                                            0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %             0,00 %
Gesamtkosten                                                                                                   5,48 %              1,87 %              1,87 %             1,87 %              1,87 %
Erläuterung:
Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen
werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden:
• Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts.
• Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an.
Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert
werden kann.
3
    I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 20,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot
     gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung
     nicht berücksichtigt.
Hinweis:
Bei diesem Muster-Fonds handelt es sich um einen Aktienfonds.

                                                                                                                                                                                                    13
Exemplarischer Kostenausweis
für den Kauf eines Muster-Zertifikats
Kommissionsgeschäft
I) Auftragsdaten
Produkt:                                                                                                                                   Muster-Zertifikat
Art des Geschäfts:                                                                                                                            Kauf Kommissionsgeschäft Zeichnungsphase
Nominal:                                                                                                                                      10.000,00 EUR
Kurs:                                                                                                                                               100,00 %
Kurswert:                                                                                                                                     10.000,00 EUR

II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen)
Einstiegskosten (einmalig)
                                                    Dienstleistungskosten1                                                                       100,00 EUR                                    1,00 %
                                                    davon Zuwendung an die Sparkasse                                                             100,00 EUR                                    1,00 %
                                                    Produktkosten                                                                                  60,00 EUR                                   0,60 %
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %

Laufende Kosten (p. a.)
                                                    Dienstleistungskosten2                                                                         20,00 EUR                                   0,20 %
                                                    davon Zuwendung an die Sparkasse                                                                 0,00 EUR                                  0,00 %
                                                    Produktkosten                                                                                    0,00 EUR                                  0,00 %
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %

Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten)
                                                    Dienstleistungskosten                                                                            0,00 EUR                                  0,00 %
                                                    Produktkosten                                                                                    0,00 EUR                                  0,00 %
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %
1
   uf den Kurswert
  a
2
  Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben.

III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer bis Fälligkeit (Laufzeit 2 Jahre)
                                                    Dienstleistungskosten                                                                        140,00 EUR                              0,70 % p. a.
                                                    Produktkosten                                                                                  60,00 EUR                             0,30 % p. a.
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                            0,00 % p. a.
                                                    Gesamtkosten                                                                                 200,00 EUR                              1,00 % p. a.
                                                    davon Zuwendung an die Sparkasse                                                             100,00 EUR                              0,50 % p. a.
Erläuterung:
Bei einer Haltedauer bis zur Endfälligkeit fallen 200,00 EUR an Kosten und Gebühren an.
Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt über die gesamte empfohlene Haltedauer gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in
Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen.

IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite
Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt:
                                                                                                                1. Jahr             2. Jahr
                                                    Einstiegskosten                                             1,00 %             0,00 %
Dienstleistungskosten                               lfd. Kosten p. a.3                                          0,20 %             0,20 %
                                                    Ausstiegskosten                                             0,00 %             0,00 %
                                                    Einstiegskosten                                             0,60 %             0,00 %
Produktkosten                                       lfd. Kosten p. a.                                           0,00 %             0,00 %
                                                    Ausstiegskosten                                             0,00 %             0,00 %
Fremdwährungskosten                                                                                             0,00 %             0,00 %
Gesamtkosten                                                                                                   1,80 %              0,20 %
Erläuterung:
Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen
werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden:
• Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts.
• Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an.
Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden
kann.
3
    I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 20,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot
     gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung
     nicht berücksichtigt.
Hinweis:
Bei diesem Muster-Zertifikat handelt es sich um eine Aktienanleihe mit zweijähriger Laufzeit.

14
Exemplarischer Kostenausweis
für ein Muster-OTC-Derivat
Vermittlungsgeschäft
I) Auftragsdaten
Produkt:                                                                                                          Zinsswap
Art des Geschäfts:                                                                                    Vermittlungsgeschäft
Nominal:                                                                                                   400.000,00 EUR
Prämie (nicht relevant bei Zinsswap):                                                                             0,00 EUR
Wechselkurs (nicht relevant bei Zinsswap):                                                                           --------
Zahlung:                                                                        Die Kosten werden über den anfänglichen negativen Marktwert abgegolten.

II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen)
Einstiegskosten (einmalig)
                                        Dienstleistungskosten                                                  4.863,78 EUR                        1,22 %
                                        davon Zuwendung an die Sparkasse                                       4.863,78 EUR                        1,22 %
                                        Produktkosten                                                          1.215,95 EUR                        0,30 %
                                        Fremdwährungskosten                                                       0,00 EUR                         0,00 %

Laufende Kosten (p. a.)
                                        Dienstleistungskosten                                                     0,00 EUR                         0,00 %
                                        Produktkosten                                                             0,00 EUR                         0,00 %
                                        Fremdwährungskosten                                                       0,00 EUR                         0,00 %

Ausstiegskosten bei Fälligkeit (einmalig)
                                        Dienstleistungskosten                                                     0,00 EUR                         0,00 %
                                        Produktkosten                                                             0,00 EUR                         0,00 %
                                        Fremdwährungskosten                                                       0,00 EUR                         0,00 %

III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von mindestens 5 Jahren
                                        Dienstleistungskosten                                                  4.863,78 EUR                   0,24 % p. a.
                                        Produktkosten                                                          1.215,95 EUR                   0,06 % p. a.
                                        Fremdwährungskosten                                                       0,00 EUR                    0,00 % p. a.
                                        Gesamtkosten                                                           6.079,73 EUR                   0,30 % p. a.
                                        davon Zuwendung an die Sparkasse                                       4.863,78 EUR                   0,24 % p. a.

IV) Auswirkungen der Kosten im Zeitverlauf
Die Kosten verteilen sich während der angenommenen Haltedauer wie folgt:
                                                                                     1. Jahr         2. Jahr        3. Jahr        4. Jahr         5. Jahr
                                        Einstiegskosten                              1,22 %         0,00 %          0,00 %         0,00 %          0,00 %
Dienstleistungskosten                   lfd. Kosten p. a.                            0,00 %         0,00 %          0,00 %         0,00 %          0,00 %
                                        Ausstiegskosten                              0,00 %         0,00 %          0,00 %         0,00 %          0,00 %
                                        Einstiegskosten                              0,30 %         0,00 %          0,00 %         0,00 %          0,00 %
Produktkosten                           lfd. Kosten p. a.                            0,00 %         0,00 %          0,00 %         0,00 %          0,00 %
                                        Ausstiegskosten                              0,00 %         0,00 %          0,00 %         0,00 %          0,00 %
Fremdwährungskosten                                                                  0,00 %         0,00 %          0,00 %         0,00 %          0,00 %
Gesamtkosten                                                                         1,52 %         0,00 %          0,00 %         0,00 %         0,00 %
Erläuterung:
Die Kosten müssen nicht bezahlt werden, jedoch startet der Vertrag mit einem anfänglichen negativen Marktwert. Während der Laufzeit fallen keine weiteren
Kosten an.
Hinweis:
Bei den angegebenen Kosten handelt es sich um eine bestmögliche Schätzung. Die tatsächlichen Kosten können aufgrund von Marktschwankungen abwei-
chen. Wird das Geschäft vor Ende der Laufzeit terminiert (glattgestellt), können weitere Kosten für den Kunden anfallen.

                                                                                                                                                       15
Darstellung möglicher Interessenkonflikte

Damit sich mögliche Interessenkonflikte zwischen uns, unse-           von Dienstleistungen bei Unternehmenskäufen und Unter-
rer Geschäftsleitung, unseren Beschäftigten und vertraglich           nehmenszusammenschlüssen,
gebundenen Vermittlern oder anderen Personen, die mit uns             Devisengeschäfte, die im Zusammenhang mit Wertpapier-
direkt oder indirekt durch Kontrolle verbunden sind, und Ihnen        dienstleistungen stehen,
oder zwischen den Kunden untereinander nicht auf die Kun­             Erstellung, Verbreitung oder Weitergabe von Finanz­
deninteressen auswirken, stellen wir Ihnen in den Abschnitten         analysen/Anlageempfehlungen oder anderen Informationen
I. bis III. mögliche Interessenkonflikte und unter Abschnitt IV.      über Finanz­instrumente oder deren Emittenten, die direkt
die von uns zum Schutz Ihrer Interessen getroffenen Maßnah-           oder indirekt eine Empfehlung für eine bestimmte Anlage-
men dar.                                                              entscheidung enthalten,
                                                                      Dienstleistungen, die in Zusammenhang mit dem Emis-
I. In unserem Haus können Interessenkonflikte auftreten               sionsgeschäft stehen und Dienstleistungen, die sich auf
   zwischen unseren Kunden und unserem Haus, den in unse-             einen Basiswert im Sinne von § 2 Absatz 3 Nr. 2 oder 5 WpHG
   rem Haus beschäftigten oder mit diesen verbundenen rele-           beziehen.
   vanten Personen, inkl. unserer Geschäftsleitung, Personen,
   die durch Kontrolle mit unserem Haus verbunden sind und         II. Insbesondere aber auch aus persönlichen Beziehungen
   anderen Kunden bei folgenden Wertpapierdienstleistungen             relevanter Personen (Geschäftsleiter oder Mitarbeiter oder
   und Wertpapiernebendienstleistungen:                                mit diesen verbundene Personen) unseres Hauses mit Emit-
   Finanzkommissionsgeschäft (Anschaffung oder Veräuße-                tenten von Finanz­instrumenten, z. B. über die Mitwirkung
   rung von Finanz­instrumenten im eigenen Namen für fremde            in Aufsichts-/Verwaltungs- oder Beiräten, bzw. von Emit-
   Rechnung),                                                          tenten von Finanz­instrumenten mit unserem Haus (z. B. als
   Eigenhandel (Anschaffung oder Veräußerung von Finanz­               Kunden unseres Hauses) sowie aus Beziehungen unseres
   instrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für             Hauses zu Emittenten von Finanz­instrumenten dadurch,
   andere),                                                            dass der jeweilige Emittent Tochterunternehmen unseres
   Eigengeschäft (Anschaffung oder Veräußerung von Finanz­             Hauses ist oder unser Haus an dem jeweiligen Emittenten
   instrumenten für eigene Rechnung jedoch nicht als Dienst-           von Finanz­instrumenten direkt oder indirekt beteiligt ist.
   leistung für andere),                                               Daneben kann es zu Interessenkonflikten kommen, wenn
   Abschlussvermittlung (Anschaffung oder Veräußerung von              unser Haus an Emissionen des jeweiligen Emittenten von
   Finanz­instrumenten in fremdem Namen für fremde Rech-               Finanz­instrumenten mitwirkt, Kredit-/Garantiegeber des
   nung),                                                              jeweiligen Emittenten von Finanz­instrumenten ist, an der
   Anlagevermittlung (Vermittlung von Geschäften über die              Erstellung einer Finanzanalyse/Anlageempfehlung zum
   Anschaffung und die Veräußerung von Finanz­instrumenten             jeweiligen Emittenten von Finanz­instrumenten beteiligt
   oder deren Nachweis),                                               ist, Zahlungen an/von den/dem jeweiligen Emittenten von
   Emissionsgeschäft (Übernahme von Finanz­instrumenten                Finanz­instrumenten erbringt/erhält, mit dem jeweiligen
   für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme               Emittenten von Finanz­instrumenten Kooperationen einge-
   gleichwertiger Garantien),                                          gangen ist oder mit dem jeweiligen Emittenten von Finanz­
   Platzierungsgeschäft (Platzierung von Finanz­instrumenten           instrumenten gemeinsame direkte oder indirekte Tochter-
   ohne feste Übernahmeverpflichtung),                                 unternehmen/Beteiligungen betreibt/hält.
   Finanzportfolioverwaltung (Verwaltung einzelner oder
   mehrerer in Finanz­instrumenten angelegter Vermögen für         III. Es können Interessenkonflikte auch dadurch auftreten, dass
   andere mit Entscheidungsspielraum),                                  a. unserem Haus oder einzelnen relevanten Personen unse-
   Anlageberatung (Abgabe von persönlichen Empfehlungen                    res Hauses Informationen vorliegen, die zum Zeitpunkt
   an Kunden oder deren Beauftragte, die sich auf Geschäfte                eines Kundengeschäfts noch nicht öffentlich bekannt
   mit bestimmten Finanz­instrumenten beziehen, sofern die                 sind,
   Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände                b. Anreize zur Bevorzugung eines bestimmten Finanz­
   des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt             instruments z. B. bei Analyse, Beratung, Empfehlung
   wird und nicht ausschließlich über Informationsverbrei-                 oder Auftragsausführung vorliegen.
   tungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben              c. Grundsätze oder Ziele, die den Umsatz, das Volumen
   wird),                                                                  oder den Ertrag der im Rahmen der Anlageberatung
   Depotgeschäft (Verwahrung und Verwaltung von Finanz­                    empfohlenen Geschäfte unmittelbar oder mittelbar be-
   instrumenten für andere und damit verbundene Dienstleis-                treffen (Vertriebsvorgaben), aufgestellt werden.
   tungen),
   Gewährung von Krediten oder Darlehen an andere für die          IV. Zur weitgehenden Vermeidung dieser Interessenkonflikte
   Durchführung von Wertpapierdienstleistungen, sofern das             ist unser Haus Teil einer mehrstufigen Organisation mit
   Unternehmen, das den Kredit oder das Darlehen gewährt,              entsprechender Aufgabenverteilung zwischen Sparkassen,
   an diesen Geschäften beteiligt ist,                                 Landesbanken und Dienstleistern.
   Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die              Wir als Wertpapierfirma selbst wie auch unsere Mitarbeiter
   industrielle Strategie sowie die Beratung und das Angebot           sind entsprechend der gesetzlichen Grundlagen verpflich-

16
Darstellung möglicher Interessenkonflikte

   tet, die unter Ziffer I. genannten Wertpapierdienstleistungen       g. Regelungen über die Annahme von Geschenken und
   und Wertpapiernebendienstleistungen ehrlich, redlich und               sonstigen Vorteilen.
   professionell im Interesse unserer Kunden zu erbringen und          h. Schulung unserer Mitarbeiter.
   Interessenkonflikte soweit möglich zu vermeiden.                    i. Überwachung der Einhaltung der Kundeninteressen bei
   Unabhängig davon haben wir eine Compliance-­Organisation               Ausgestaltung und Umsetzung der Vertriebsvorgaben.
   eingerichtet, die insbesondere folgende Maßnahmen um-               j. Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen der
   fassen kann:                                                           Einrichtung, sachgerechten Ausgestaltung und Umset-
   a. Die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen mit soge-             zung des Vergütungssystems.
       nannten „Chinese Walls“, d. h. virtuelle bzw. tatsächliche      k. Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen der
       Barrieren zur Beschränkung des Informationsflusses.                Produktüberwachung.
   b. Alle Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit In-
       teressenkonflikte auftreten können, sind zur Offenlegung     V. Sind Interessenkonflikte in Einzelfällen ausnahmsweise
       aller ihrer Geschäfte in Finanz­instrumenten verpflichtet.      nicht durch die obige Aufgabenteilung oder unsere Compli-
   c. Führung von Beobachtungs- bzw. Sperrlisten, in die               ance-Organisation vermeidbar, werden wir unsere Kunden
       Finanz­instrumente, in denen es zu Interessenkonflik-           entsprechend dieser Policy darauf hinweisen. Wir werden
       ten kommen kann, aufgenommen werden. Geschäfte in               ggf. in diesen Fällen auf eine Beurteilung, Beratung oder
       Finanz­instrumenten aus der Beobachtungsliste bleiben           Empfehlung zum jeweiligen Finanzinstrument verzichten.
       erlaubt, werden aber zentral beobachtet; Geschäfte in
       Finanz­instrumenten aus der Sperrliste sind untersagt.       VI. Auf Wunsch werden wir Ihnen weitere Einzelheiten zu diesen
   d. Führung einer Insiderliste. In diese Liste werden anlass-         möglichen Interessenkonflikten zur Verfügung stellen.
       bezogen alle relevanten Personen unseres Hauses, die
       bestimmungsgemäß Insiderinformationen haben (u. a.
       mit Zeitpunkt und Art der Information), aufgenommen.
   e. Eine laufende Kontrolle aller Geschäfte der in unserem
       Haus tätigen relevanten Personen.
   f. Bei Ausführung von Aufträgen handeln wir entsprechend
       unserer Allgemeinen Grundsätze der Auftragsausfüh-
       rung (siehe ab Seite 30) bzw. der Weisung des Kunden.        Stand: 01/2018

Allgemeine Informationen für Kunden
über Zuwendungen

Für Ihre Vermögensanlage in Wertpapieren und sonstigen              von Produkt- und Dienstleistungsanbietern in Form von kos-
Finanz­instrumenten bieten wir Ihnen eine umfassende Infor-         tenfreien oder vergünstigten Sach- und/oder Dienstleistungen
mation und individuelle Beratung an. Insbesondere unterstüt-        erhalten (z. B. technische Unterstützungsleistungen, Informa-
zen wir Sie fachkundig, eine Anlageentscheidung unter Berück-       tionsmaterial, Schulungsmaßnahmen und Fachtagungen für
sichtigung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in Geschäften mit       unsere Mitarbeiter, Marketingmaterial, Zugang zu Informati-
Finanz­instrumenten, Ihrer finanziellen Verhältnisse, Anlagezie-    onsplattformen). Dabei stellen wir organisatorisch jeweils si-
le und Ihrer Risikobereitschaft zu treffen. Auch im Nachgang Ih-    cher, dass diese Zuwendungen Ihren Interessen als Kunde nicht
rer Anlageentscheidung unterstützen wir Sie. Auf Wunsch über-       entgegenstehen, sondern dafür eingesetzt werden, die Qualität
prüfen wir mit Ihnen im Rahmen eines Beratungsgesprächs, ob         der von uns erbrachten Wertpapierdienstleistungen und Wert-
Ihre Finanz­instrumente weiterhin für Sie geeignet sind. Dieser     papiernebendienstleistungen aufrechtzuerhalten und weiter zu
Service ist für uns mit einem kostenintensiven personellen und      verbessern.
organisatorischen Aufwand verbunden. Zur Deckung dieses             Unabhängig hiervon informieren wir Sie jeweils über die aktu-
Aufwandes erhalten wir Vertriebsvergütungen in Form von             ellen Zuwendungen bzgl. empfohlener Finanz­instrumenten, die
Zuwendungen unserer Vertriebspartner oder Margen. Zuwen-            wir von unseren Vertriebspartnern insbesondere
dungen können in Form von Geldzahlungen oder sonstigen                  beim Vertrieb von Anteilen an Investmentvermögen,
geldwerten Vorteilen gewährt werden. Werden Zuwendungen                 bei Vermittlung einer Vermögensverwaltung,
in Form von Geldzahlungen erbracht, ist zwischen einmaligen             beim Vertrieb von Zertifikaten oder strukturierten Anleihen,
und laufenden Zahlungen zu unterscheiden. Einmalige Zu-                 beim Vertrieb verzinslicher Wertpapiere oder
wendungen werden an uns von unseren Vertriebspartnern als               bei Zeichnung von Aktienneuemissionen
einmalige, umsatzabhängige Vergütung geleistet. Laufende            erhalten. Darüber hinaus finden Sie nachfolgend allgemeine
Zuwendungen werden an uns von unseren Vertriebspartnern             Informationen zu Zuwendungsleistungen, mit denen wir eine
als wiederkehrende, bestandsabhängige Vergütung geleistet.          größtmögliche Transparenz als Grundlage für Ihre Anlageent-
Zuwendungen in Form von geldwerten Vorteilen können wir             scheidung schaffen wollen.

                                                                                                                                 17
Allgemeine Informationen für Kunden über Zuwendungen

1. Anteile an Investmentvermögen                                     Höhe je nach Produktausgestaltung (Bonus-Zertifikate,
   Einmalige Zuwendung: Fondsgesellschaften erheben bei              Express-Zertifikate, Alpha-Zertifikate, Zinsanleihen, Kapi-
   der Ausgabe von Fondsanteilen einen Ausgabeaufschlag,             talschutzzertifikate usw.) und Laufzeit variiert und in der
   der uns bis zur Höhe des gesamten Ausgabeaufschlages als          Regel zwischen 0,1 und 5 % des Kurswerts oder des No-
   einmalige Zuwendung zufließen kann. Die Höhe des Ausga-           minalbetrags/Nennwerts beträgt. Wir erhalten diesen Aus-
   beaufschlages beträgt in der Regel beispielsweise bei Ren-        gabeaufschlag teilweise oder in voller Höhe als einmalige
   tenfonds zwischen 0,1 und 5,5 % des Nettoinventarwerts            Zuwendung.
   des Anteils und bei Aktienfonds, offenen Immobilienfonds          Laufende Zuwendung: In Ausnahmefällen fallen auch im
   und Misch- bzw. Dachfonds zwischen 0,1 und 5,75 % des             Zusammenhang mit dem Vertrieb von Zertifikaten oder
   Nettoinventarwerts des Anteils.                                   strukturierten Anleihen laufende Zuwendungen an, solange
   Laufende Zuwendung: Bei Fonds ohne Ausgabeaufschlag               sich die entsprechenden Zertifikate in Ihrem Depot befin-
   wird kein Ausgabeaufschlag erhoben, sondern dem Fonds-            den. Sofern auch bei dem Vertrieb von Zertifikaten oder
   vermögen zur Verbesserung der Qualität unserer Dienstleis-        strukturierten Anleihen laufende Zuwendungen gezahlt wer-
   tungserbringung eine laufende Zuwendung entnommen.                den, beträgt die laufende Zuwendung in der Regel zwischen
   Diese laufende Zuwendung erhalten wir für den Zeitraum, in        0,1 und 1,5 % p. a.
   dem Sie die Fondsanteile in Ihrem Depot verwahren lassen.
   Teilweise erhalten wir auch bei Fonds mit Ausgabeaufschlag     4. Verzinsliche Wertpapiere
   eine laufende Zuwendung, die typischerweise geringer aus-         Wir erhalten beim Vertrieb verzinslicher Wertpapiere in Ab-
   fällt als bei Fonds ohne Ausgabeaufschlag. Die Höhe der lau-      hängigkeit von der Laufzeit des jeweiligen Wertpapiers ein-
   fenden Zuwendung beträgt in der Regel beispielsweise bei          malige Zuwendungen vom Emittenten oder Vertriebspart-
   Rentenfonds zwischen 0,1 und 1,2 % p. a., bei Aktienfonds         ner, die in der Regel zwischen 0,1 und 3,5 % des Kurswerts
   zwischen 0,1 und 1,5 % p. a., bei offenen Immobilienfonds         oder des Nominalbetrags/Nennwerts betragen.
   zwischen 0,1 und 0,6 % p. a. und bei Misch- bzw. Dachfonds
   zwischen 0,1 und 1,7 % p. a.                                   5. Aktienneuemissionen
                                                                     Bei Zeichnung von Aktienneuemissionen erhalten wir in
2. Vermittlung von Vermögensverwaltung                               manchen Fällen vom Emittenten nach Zuteilung eine Vergü-
   Einmalige Zuwendung: Für die Vermittlung von Vermö-               tung auf die Gesamtzuteilungssumme (einmalige Zuwen-
   gensverwaltungen, bei denen eine einmalige Eintrittsge-           dung). Die Rahmenbedingungen werden vom Emittenten
   bühr erhoben wird, erhalten wir diese teilweise oder in           bzw. dem Emissionskonsortium festgelegt. Ob und in wel-
   voller Höhe als einmalige Zuwendung. Diese beträgt in der         cher Höhe Zuwendungen fließen, teilt Ihnen Ihr Kundenbe-
   Regel zwischen 1,0 und 4,0 % des Anlagebetrags.                   rater mit.
   Laufende Zuwendung: Bei Vermögensverwaltungen er-
   halten wir vom Vermögensverwalter eine laufende Zuwen-         6. Andere Finanz­instrumenten
   dung aus dessen Vermögensverwaltungsgebühren für die              Soweit wir Zuwendungen, die der Verbesserung der Qualität
   Vermittlung und Betreuung des Kunden. Diese beträgt in            unserer Dienstleistungen dienen, bezüglich anderer Finanz­
   der Regel zwischen 0,30 und 1,20 % p. a. des verwalteten          instrumenten erhalten, werden wir Ihnen diese im Einzelfall
   Vermögens.                                                        gesondert mitteilen.

3. Zertifikate oder strukturierte Anleihen
   Einmalige Zuwendung: Wir erhalten für den Vertrieb von
   Zertifikaten oder strukturierten Anleihen einmalige Zu-
   wendungen vom Emittenten oder Vertriebspartner, deren          Stand: 11/2018

18
Bedingungen für Wertpapiergeschäfte
Fassung November 2018

Diese Sonderbedingungen gelten für den Kauf oder Verkauf so-         die Sparkasse geleistet. Die Höhe der einmaligen Vertriebsver-
wie für die Verwahrung von Wertpapieren, und zwar auch dann,         gütung beträgt in der Regel beispielsweise bei Rentenfonds
wenn die Rechte nicht in Urkunden verbrieft sind (nachstehend        zwischen 0,1 und 5,5 % des Nettoinventarwerts des Anteils, bei
„Wertpapiere“).                                                      Aktienfonds, offenen Immobilienfonds und Misch- bzw. Dach-
                                                                     fonds zwischen 0,1 und 5,75 % des Nettoinventarwerts des An-
                                                                     teils, bei Zertifikaten und strukturierten Anleihen zwischen 0,1
Geschäfte in Wertpapieren                                            und 5 % des Nennbetrages und bei verzinslichen Wertpapieren
                                                                     zwischen 0,1 und 3,5 % des Nennbetrages.
1. Formen des Wertpapiergeschäfts/Verzicht des Kunden               Laufende Vertriebsvergütungen fallen im Zusammenhang
     auf Herausgabe von Vertriebsvergütungen                         mit dem Verkauf von Anteilen an Investmentvermögen und in
1.1 Kommissions-/Festpreisgeschäfte                                 Ausnahmefällen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Zer-
Sparkasse und Kunde schließen Wertpapiergeschäfte in Form            tifikaten oder strukturierten Anleihen und verzinslichen Wert-
von Kommissionsgeschäften (1.2) oder Festpreisgeschäften             papieren an. Sie werden von dem Dritten als wiederkehrende,
(1.3) ab.                                                            bestandsabhängige Vergütung an die Sparkasse geleistet. Die
1.2 Kommissionsgeschäfte                                            Höhe der laufenden Vertriebsvergütung beträgt in der Regel
Führt die Sparkasse Aufträge ihres Kunden zum Kauf oder Ver-         beispielsweise bei Rentenfonds zwischen 0,1 und 1,2 % p. a.,
kauf von Wertpapieren als Kommissionärin aus, schließt sie           bei Aktienfonds zwischen 0,1 und 1,5 % p. a., bei offenen Im-
für Rechnung des Kunden mit einem anderen Marktteilnehmer            mobilienfonds zwischen 0,1 und 0,6 % p. a. und bei Misch- bzw.
oder einer Zentralen Gegenpartei ein Kauf- oder Verkaufsge-          Dachfonds zwischen 0,1 und 1,7 % p. a. Sofern auch bei dem
schäft (Ausführungsgeschäft) ab oder sie beauftragt einen            Vertrieb von Zertifikaten oder strukturierten Anleihen und
anderen Kommissionär (Zwischenkommissionär), ein Ausfüh-             ver­zinslichen Wertpapieren laufende Vertriebsvergütungen
rungsgeschäft abzuschließen. Im Rahmen des elektronischen            gezahlt werden, beträgt die laufende Vertriebsvergütung in
Handels an einer Börse kann der Auftrag des Kunden auch              der Regel zwischen 0,1 und 1,5 % p. a. Einzelheiten zu den Ver-
gegen die Sparkasse oder den Zwischenkommissionär unmit-             triebsvergütungen teilt die Sparkasse dem Kunden jeweils vor
telbar ausgeführt werden, wenn die Bedingungen des Börsen-           dem Abschluss eines Wertpapiergeschäfts mit.
handels dies zulassen.                                               Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Sparkasse
1.3 Festpreisgeschäfte                                              die von dem Dritten an sie geleisteten Vertriebsvergütungen
Vereinbaren Sparkasse und Kunde miteinander für das einzelne         behält, vorausgesetzt, dass die Sparkasse die Vertriebsvergü-
Geschäft einen festen oder bestimmbaren Preis (Festpreisge-          tungen nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes
schäft), so kommt ein Kaufvertrag zustande; dementsprechend          (insbesondere § 70 WpHG) annehmen darf. Insoweit treffen
übernimmt die Sparkasse vom Kunden die Wertpapiere als               der Kunde und die Sparkasse die von der gesetzlichen Rege-
Käuferin, oder sie liefert die Wertpapiere an ihn als Verkäuferin.   lung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB,
Die Sparkasse berechnet dem Kunden den vereinbarten Preis,           384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des
bei verzinslichen Schuldverschreibungen zuzüglich aufgelaufe-        Kunden gegen die Sparkasse auf Herausgabe der Vertriebs-
ner Zinsen (Stückzinsen).                                            vergütungen nicht entsteht. Ohne diese Vereinbarung müsste
1.4 Verzicht des Kunden auf Herausgabe von Vertriebs­               die Sparkasse – die Anwendbarkeit des Rechts der Geschäfts-
      vergütungen                                                    besorgung auf alle zwischen der Sparkasse und dem Kunden
Die Sparkasse erhält im Zusammenhang mit Wertpapierge-               geschlossenen Wertpapiergeschäfte unterstellt – die Vertriebs-
schäften, die sie mit Kunden über Anteile an Investmentver-          vergütungen an den Kunden herausgeben.
mögen, Zertifikate oder strukturierte Anleihen, verzinsliche
Wertpapiere und andere Finanz­instrumenten abschließt, um-           2. Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung für
satzabhängige Zahlungen von Dritten (z. B. Kapitalverwaltungs-           Wertpapiergeschäfte
gesellschaften, EU-Verwaltungsgesellschaften, ausländischen          Die Sparkasse führt Wertpapiergeschäfte nach ihren jeweils
Verwaltungsgesellschaften, Zertifikate-/Anleiheemittenten, an-       geltenden Allgemeinen Grundsätzen der Auftrags­ausführung
deren Wertpapierdienstleistungsunternehmen, einschließlich           aus. Diese Grundsätze sind Bestandteil der Sonderbedingun-
Unternehmen der Sparkassen-­Finanz­gruppe), die diese an die         gen. Die Sparkasse ist berechtigt, die Allgemeinen Grundsätze
Sparkasse für den Vertrieb der Wertpapiere leisten („Vertriebs-      der Auftrags­ausführung entsprechend den aufsichtsrechtlichen
vergütungen“). Vertriebsvergütungen werden als einmalige             Vorgaben zu ändern. Über die Änderungen der Allgemeinen
und als laufende Vertriebsvergütungen gezahlt.                       Grundsätze der Auftragsausführung wird die Sparkasse den
Einmalige Vertriebsvergütungen fallen beim Vertrieb von An-          Kunden jeweils informieren.
teilen an Investmentvermögen, Zertifikaten oder strukturierten
Anleihen und verzinslichen Wertpapieren an. Sie werden von
dem Dritten als einmalige, umsatzabhängige Vergütung an

                                                                                                                                  19
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