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Sparkassen-Finanzgruppe Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten sparkasse-rhein-haardt.de
Die vorliegende Kundeninformation basiert auf den Ergebnissen des DSGV-Projektes „MiFID-Revision“. Alle Rechte an den im Projekt erarbeiteten Inhalten liegen beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. Alle Angaben wurden sorgfältig ermittelt, für Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. © 2019 Deutscher Sparkassen Verlag GmbH, Stuttgart Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Lektorat: Michael Müller Bilder: Getty images 4. Auflage 2019 310 366 015B
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, angesichts unseres Leitmotivs eines redlichen sowie professionellen Handelns im bestmöglichen Kundeninteresse und vor dem nachfolgend skizzierten rechtlichen Hintergrund soll Ihnen die vorliegende Informationsbroschüre insbesondere einen Überblick über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen, unseren Umgang mit möglichen Interessenkonflikten, unsere Allgemeinen Grundsätze zur Auftragsausführung, unsere Preise für Wertpapierdienstleistungen sowie exemplarische Kostenberechnungen, über Zuwendungen, die wir von Vertriebspartnern erhalten, und über die Bedingungen für Wertpapiergeschäfte sowie die Bedingungen für Wertpapier-Sparpläne geben. Verschiedene gesetzliche Neuregelungen der jüngeren Vergangenheit, die in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingeführt worden sind, haben sich die Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Wertpapierfirmen und die Verbesserung des Anlegerschutzes zum Ziel gesetzt. Die genannten Ziele sollen u. a. durch die Erhöhung der Markttransparenz, eine Ausweitung und Standardisierung der Informationspflichten für Wertpapierfirmen (z. B. durch die Einführung eines Produktinformationsblattes/Basisinformations- blattes für Privatkunden) sowie die EU-weite Harmonisierung der Aufsichtsregeln für die Erbringung von Wertpapierdienstleistun- gen erreicht werden. Das gesetzlich vorgegebene Schutzniveau unterscheidet sich dabei je nach Kundengruppe (Privatkunde, professioneller Kunde, geeignete Gegenpartei). Im Interesse eines höchstmöglichen Kundenschutzes werden wir Sie, sofern keine abweichende Rege- lung getroffen wird, in die Kategorie „Privatkunde“ einstufen. Dies hat beispielsweise zur Folge, dass aufgrund der Vorgaben aus dem WpHG im Rahmen einer Anlageberatung eine Geeignetheitserklärung erstellt wird. Darin werden neben der Begründung der Empfehlung(en) auch Angaben zu Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen dokumentiert, um Ihnen eine wohlinformierte Anlageentscheidung zu ermöglichen. Sofern Sie einen Depotbevollmächtigten beauftragt haben, wird dieser im Beratungsgespräch mit der gleichen Sorgfalt beraten. Folglich ist ihm ebenfalls eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen, mit der er u. a. auch Einblick in Ihre finanziellen Verhältnisse erhält. Eine Geeignetheitserklärung wird demgegenüber nicht erstellt, wenn Sie als professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei eingestuft sind. Ebenso wird eine Geeignetheitserklärung nicht erstellt, wenn ein Bevollmächtigter für Sie tätig wird, der seinerseits professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei ist. Weitergehende Informationen erhalten Sie von Ihrem Berater gerne in einem persönlichen Gespräch. Mit freundlichen Grüßen Sparkasse Rhein-Haardt Der Vorstand 3
Informationen über das Finanzinstitut und seine Dienstleistungen Gemäß den Vorgaben aus Art. 47 Absatz 1 der Delegierten Bankerlaubnis Verordnung (EU) 2017/565 und § 83 Absatz 5 WpHG erteilen Wir besitzen eine Bankerlaubnis gemäß § 32 Kreditwesen wir Ihnen hiermit folgende Informationen über uns und unsere gesetz. Wertpapierdienstleistungen. Zuständige Aufsichtsbehörden Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: A. Informationen über das Finanzinstitut Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main Sparkasse Rhein-Haardt (Internet: www.ecb.europa.eu). Anstalt des öffentlichen Rechts Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Philipp-Fauth-Str. 9 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurhein 67098 Bad Dürkheim dorfer Straße 108, 53117 Bonn, Telefon: (0 63 22) 9 37 -0 und Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main Telefax: (0 63 22) 9 37 -30680 (Internet: www.bafin.de). E-Mail: kontakt@sparkasse-rhein-haardt.de Kommunikationsmittel und -sprache Vermittler Sie können mit uns persönlich, telefonisch, in Textform oder Wir bedienen uns im Zusammenhang mit der Erbringung unse- elektronisch in deutscher Sprache kommunizieren. Kundenauf- rer Dienstleistungen vertraglich gebundener Vermittler, die im träge können in deutscher Sprache persönlich, telefonisch, in Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland registriert Textform oder im Online-Brokerage übermittelt werden. sind. 4
Informationen über das Finanzinstitut und seine Dienstleistungen Aufzeichnung von telefonischer und elektronischer Kontrolle verbunden sind, und Ihnen oder zwischen den Kun- Kommunikation den untereinander nicht auf die Kundeninteressen auswirken. Details dazu finden Sie ab Seite 16. Telefonische und elektronische Kommunikation, die sich auf die Annahme, Übermittlung oder Ausführung von Aufträgen zu Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen und C. Informationen über Dienstleistungen -nebendienstleistungen bezieht, müssen wir aufgrund gesetz- licher Verpflichtung aufzeichnen und für fünf Jahre aufbewah- Wir betreiben alle banküblichen Geschäfte (insbesondere Kre- ren, bei aufsichtsbehördlicher Anordnung im Einzelfall für bis ditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, Wertpapier- und zu sieben Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums stellen wir Ihnen Depotgeschäft, Zahlungsverkehr u. Ä.), soweit die sparkas- eine Kopie der Aufzeichnungen auf Wunsch zur Verfügung. senrechtlichen/landesbankrechtlichen Regelungen keine Ein- Sofern Sie keine Aufzeichnung wünschen, bitten wir um einen schränkungen vorsehen. Hinweis. In diesem Fall scheidet eine Kommunikation auf die- sem Wege aus. Sollte ein Bevollmächtigter für Sie tätig werden, Anlageberatung gelten die Vorschriften zur telefonischen und elektronischen Im Rahmen der Anlageberatung sprechen wir Ihnen gegenüber Kommunikation für den Bevollmächtigten ebenfalls. Bitte be- eine Empfehlung im Hinblick auf bestimmte für Sie geeignete achten Sie, dass für bestimmte Kommunikationswege, z. B. Finanzinstrumente aus. Wir stützen diese Empfehlung auf eine das Online-Brokerage, gesonderte Vereinbarungen gelten. Prüfung Ihrer persönlichen Umstände. Zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Anlagebera- Mitteilungen über getätigte Geschäfte tung, die die Qualität der Dienstleistung für Sie verbessert und Sie erhalten über jedes ausgeführte Geschäft von uns eine Ab- Ihre Kundeninteressen bestmöglich berücksichtigt, beziehen rechnung. Einmal jährlich erhalten Sie einen Auszug über den wir eine breite Palette von Produkten verschiedener Emitten- Inhalt Ihres Wertpapierdepots. ten (Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe und dritte Anbieter) in die Auswahl ein. Dabei werden aus der weltweit Hinweise zur Einlagensicherung inzwischen unüberschaubaren Anzahl von Produkten unzähli- Wir gehören dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanz ger Emittenten vorrangig hauseigene Finanzinstrumente und gruppe an. solche von Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe (insbe- sondere der DekaBank und der regionalen Landesbank) ange- 1. Freiwillige Institutssicherung boten. Einzelheiten und Informationen zum jeweiligen Produkt Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehö- stellt Ihnen gern Ihr Berater zur Verfügung. Gleichfalls sind Pro- renden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende spekte, die nach dem Wertpapierprospektgesetz veröffentlicht oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. wurden, sowie gegebenenfalls auch wesentliche Anlegerinfor- Auf diese Weise soll ein Einlagensicherungsfall vermieden und mationen zu Investmentvermögen (Fonds) und Produktinfor- die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Ein- mationsblätter/Basisinformationsblätter auf der Homepage des schränkung fortgeführt werden. Emittenten abrufbar. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Falle der Anlageberatung – wie auch bei beratungsfreier 2. Gesetzliche Einlagensicherung Orderausführung – die Überwachung der Wertentwicklung des Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen- Portfolios und der einzelnen Finanzinstrumente nicht durch Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem uns erfolgt. Das schließt jedoch nicht aus, dass wir – z. B. bei Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Sollte einer Fälligkeit – mit Anlageideen auf Sie zukommen. entgegen Absatz 1 ausnahmsweise die Institutssicherung nicht greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen An- Beratungsfreies Geschäft spruch auf Erstattung seiner Einlagen im Sinne des § 2 Absätze Beim beratungsfreien Geschäft treffen Sie Ihre Anlageentschei- 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen des § 8 EinSiG. Nicht dung unabhängig von einer persönlichen Anlageempfehlung entschädigungsfähig nach § 6 EinSiG sind u. a. Einlagen, die unsererseits. Wir holen in diesem Fall nur die erforderlichen im Zusammenhang mit Geldwäschetransaktionen entstanden Informationen über Ihre Kenntnisse und Erfahrungen ein; dies sind, sowie Inhaberschuldverschreibungen der Sparkasse und umfasst nicht Informationen zu Ihren Anlagezielen und finanzi- Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und Solawechseln. ellen Verhältnissen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.dsgv.de/siche- rungssystem. Seit dem Bestehen der Sicherungseinrichtungen D. Information über die Art der Anlageberatung der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch nie ein Kunde eines Mitgliedsinstituts einen Verlust seiner Einlagen erlitten. Wertpapierfirmen, die Anlageberatung erbringen, sind ver- pflichtet, ihre Kunden zu informieren, ob die Anlageberatung als sogenannte „Unabhängige Honorar-Anlageberatung“ er- B. Umgang mit Interessenkonflikten bracht wird oder nicht (vgl. § 64 Absatz 1 Nr. 1 WpHG, Art. 52 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565). Wir haben Vorkehrungen getroffen, damit sich mögliche Inte- Daher informieren wir Sie darüber, dass wir die Anlagebera- ressenkonflikte zwischen uns, unserer Geschäftsleitung, un- tung – wie schon bislang – nicht als Honorar-Anlageberatung, seren Beschäftigten und vertraglich gebundenen Vermittlern sondern als provisionsbasierte Anlageberatung erbringen. Das oder anderen Personen, die mit uns direkt oder indirekt durch bedeutet, dass wir Ihnen kein gesondertes Entgelt für unsere 5
Informationen über das Finanzinstitut und seine Dienstleistungen Beratungsleistungen berechnen. Im Zusammenhang mit der I. Information zum Steuereinbehalt bei Kapitalerträgen Anlageberatung dürfen wir jedoch Zuwendungen gemäß § 70 ohne Liquiditätszufluss WpHG von unseren Vertriebspartnern erhalten. Wir setzen die erhaltenen Zuwendungen zur Aufrechterhaltung und Verbes- Sofern wir den Einbehalt einer Kapitalertragsteuer nicht aus serung der Qualität der von uns erbrachten Wertpapierdienst- einem Liquiditätszufluss vornehmen können (z. B. im Fall der leistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen ein. Die Vorabpauschale bei Investmentfonds oder bei der Einbuchung Erbringung in Form provisionsbasierter Anlageberatung hat im von Bonusaktien), sind wir gesetzlich ermächtigt, die anfal- Übrigen keine Auswirkungen auf die Unabhängigkeit unserer lende Kapitalertragsteuer einem bei uns geführten Konto des Beratungsdienstleistungen. Kunden zu belasten. Die Belastung eines nicht ausgeschöpften Kontokorrentkredits (eingeräumte Kontoüberziehung) ist dabei ausgeschlossen, wenn Sie vor dem Zufluss der Kapitalerträge E. Information über gesetzliche Regelungen der der Inanspruchnahme des Kontokorrentkredits widersprechen. Bankensanierung und -abwicklung Deckt das zur Verfügung stehende Guthaben einschließlich ei- nes zur Verfügung stehenden Kontokorrentkredits den Steuer- Wir möchten Sie informieren, dass Bankaktien, Schuldver- betrag nicht oder nicht vollständig ab, sind wir gesetzlich ver- schreibungen von Banken und Sparkassen sowie andere pflichtet, den vollen Kapitalertrag dem Finanzamt anzuzeigen. Forderungen gegen Banken und Sparkassen europaweit be- sonderen Vorschriften für den Fall der Bestandsgefährdung dieser Institute unterliegen. Hintergrund sind die gesetzlichen J. Allgemeine Geschäftsbedingungen/Bedingungen für Regelungen der Bankensanierung und -abwicklung, die in ei- Wertpapiergeschäfte/Bedingungen für Wertpapier- nem Abwicklungsfall zur Anwendung kommen können. Diese Sparpläne Regelungen (zum Beispiel sogenanntes „Bail-in“) können sich für den Anleger bzw. Vertragspartner im Abwicklungsfall des Mit Beginn des Vertragsverhältnisses gelten die Bedingungen Instituts nachteilig auswirken. Nähere Informationen, welche für Wertpapiergeschäfte, die Bedingungen für Wertpapier- Finanzinstrumente betroffen sind, erfahren Sie unter: Sparpläne sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen www.bafin.de (unter dem Suchbegriff „ Haftungskaskade“). (siehe ab Seite 19). F. Kosten und Nebenkosten K. Hinweis auf die Schlichtungsstelle und die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform sowie zum Informationen über Kosten und Nebenkosten entnehmen Sie Beschwerdemanagement bitte unserem Preisverzeichnis bzw. den Preisen für das Wert- papiergeschäft auf den Seiten 7 und 8. Zum besseren Verständ- Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, nis finden sich auf den darauffolgenden Seiten exemplarische sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Kostenberechnungen für gängige Geschäftsvorfälle. Giroverbandes zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an fol- gende Adresse zu richten: G. Information über den Zielmarkt des Produkts Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. Schlichtungsstelle Für Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente wird ein Ziel- Charlottenstraße 47 markt festgelegt. Mit dem Zielmarkt werden die Kundengrup- 10117 Berlin pen beschrieben, an die sich das Produkt richtet. Im Rahmen Internet: http://www.dsgv.de/schlichtungsstelle der Beratung bzw. der Ordererteilung informiert Sie der Berater auf Wunsch gerne über den Zielmarkt des empfohlenen bzw. Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungs- von Ihnen gewünschten Produkts. Bei beratungsfreien Orders stelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Spar- werden wir den Zielmarkt nur im Hinblick auf die Zielmarktkri- kasse Rhein-Haardt nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor terien Kundenkategorie sowie Kenntnisse und Erfahrungen dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. prüfen. Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine europäische On- line-Streitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeile- H. Datenschutzrechtlicher Hinweis gungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- Für Wertpapier- und sonstige Finanzdienstleistungen verarbei- oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Die E-Mail-Adresse der ten wir Ihre hierfür jeweils erforderlichen personenbezogenen Sparkasse lautet: Daten. Zwecke sind die Erfüllung der mit Ihnen geschlossenen kontakt@sparkasse-rhein-haardt.de Verträge (z. B. Beratungsverträge, Depotverträge) und die Erfül- lung uns obliegender rechtlicher Verpflichtungen (z. B. aus dem Wir haben ferner Regelungen zum Umgang mit Kundenbe- Wertpapierhandelsgesetz). schwerden getroffen und diese in unseren Beschwerdema- nagement-Grundsätzen dargestellt. Die Grundsätze sind auf der Website unseres Hauses veröffentlicht. 6
Preise für Wertpapierdienstleistungen Depotleistungen pro Quartal Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung quartalsweise nachträglich aus dem Kurswert der einzelnen Depotbestände zum Quartalsende. Bei Depotauflösung oder externen Depotüberträgen erfolgt eine zeitanteilige Entgeltabrechnung für den Zeitraum vom letzten Depotabschluss bis zum aktuellen Monat. Grundpreis pro Depotkonto –– ohne Nutzung des elektronischen Postfachs 4,90 € –– mit Nutzung des elektronischen Postfachs 1,90 € Verwahrpreise vom Kurswert 0,05 %, mindestens 1,25 € pro Posten Posten ohne Kurswert und sonstige Posten: Rentenpapiere (Fremdwährungen sind in Euro umzurechnen) 0,05 % vom Nennwert Sonstige Posten Inland 1,25 € pro Posten Ausländische Lagerstelle; Renten in Fremdwährung bzw. sonstige Posten 2,50 € pro Posten Ausland Depotübertrag kostenlos, nur Fremdkosten werden weiterbelastet Weitere Depotleistungen Sonderleistungen im Auftrag des Kunden Duplikatserstellung (Depotauszug, Wertpapierabrechnung) soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht 10,00 € Jahressteuerbescheinigung unentgeltlich Depotaufstellung 10,00 € Erstattungsanträge ausländischer Quellensteuer pro Antrag 30,00 € Antrag auf Vorabbefreiung ausländischer Quellensteuer, KESt./KSt. 30,00 € je Antrag zuzügl. Fremdkosten Erstellung einer Bestätigung (Tax-Voucher) für die Erstattung ausländischer 10,00 € je Kennnummer/Erträgnistermin Quellensteuer Effektive Stücke Einlieferung, pro Gattung 100,00 € zzgl. sonstiger Fremdspesen Auslieferung, pro Gattung 100,00 € zzgl. sonstiger Fremdspesen Erneuerung Bogen/Zins-/Gewinncoupons (sofern Institut nicht 25,00 € Umtauschstelle ist) Einlösung von fälligen Wertpapieren, Zins- und Dividendenscheinen (sofern Institut nicht Zahlstelle ist) Schaltereinlösung fälliger Coupons pro Gattung 50,00 EUR Schaltereinlösung fälliger Wertpapiere pro Gattung 0,2 % des Einlösungsgegenwertes mind. 50,00 EUR max. 150,00 EUR Transaktionsleistungen An- und Verkauf von Wertpapieren Eigene Kosten je nach Orderweg (vom Kurswert): (bei Rentenwerten: Berechnung vom Nennwert) Orderweg Berater und Telefon Orderweg Internet Kurswert bis 25.000,00 € 1,00 % 0,50 % Kurswert bis 50.000,00 € 0,80 % 0,40 % Kurswert über 50.000,00 € 0,60 % 0,30 % Mindestprovision –– Optionsscheine 40,00 € 15,00 € –– Andere Gattungen nach Orderweg 25,00 € 15,00 € Sparpläne Ausführung von außerbörslichen Fondssparplänen zum jeweiligen Ausgabepreis Ausführung von depotsparfähigen ETF-Sparplänen 0,90 EUR + 2,5% der Sparrate Kapitalmaßnahmen 1,00 % vom Gegenwert mindestens 2,50 € Deka-Investmentfonds außerbörslich keine Provision Abrechnung zum Ausgabe- bzw. Rücknahmepreis 7
Preise für Wertpapierdienstleistungen Limite Änderung oder Ablauf/Verlängerung 5,00 € pro Posten 5,00 € pro Posten Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern an. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbe- sondere beim Handelsplatzentgelt (Maklercourtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genaue Informa- tionen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt, als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Uns von Dritten in Rechnung gestellte Kosten und/oder Spesen die im Rahmen eines ordnungsgemäß ausgeführten Kundenauftrags anfallen, werden weiterbelastet Stand: Januar 2020 8
Zum besseren Verständnis der Kosten finden sich nachfolgend einige exemplarische Kostenberechnungen für gängige Geschäftsvorfälle. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich um beispielhafte Kostenberechnungen handelt. Die ausgewiesenen Kosten müssen nicht den Kosten entsprechen, die für die von Ihnen gewünschte Transaktion anfallen. 9
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf einer Muster-Aktie Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Aktie Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Anzahl Aktien: 100 Kurs Vortag (Schlusskurs): 100,00 EUR Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten2 20,00 EUR 0,20 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 ei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe B des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 2 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten1 300,00 EUR 0,60 % p.a. Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 300,00 EUR 0,60 % p.a. davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,00 % p. a. Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 300,00 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 1,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.3 0,20 % 0,20 % 0,20 % 0,20 % 0,20 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 1,00 % Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 1,20 % 0,20 % 0,20 % 0,20 % 1,20 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 3 I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 20,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. 10
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf einer Muster-Anleihe Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Anleihe Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Nominal: 10.000,00 EUR Kurs Vortag (Schlusskurs): 100 % Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten2 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten3 20,00 EUR 0,20 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 ei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe B des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 2 auf den Kurswert 3 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten1 300,00 EUR 0,60 % p.a. Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % p.a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p.a. Gesamtkosten 300,00 EUR 0,60 % p.a. davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,00 % p.a. Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 300,00 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Bei Fälligkeit entfallen die Ausstiegskosten. Die tatsächlichen Kosten kön- nen z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 1,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.4 0,20 % 0,20 % 0,20 % 0,20 % 0,20 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 1,00 % Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 1,20 % 0,20 % 0,20 % 0,20 % 1,20 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 4 I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 20,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. 11
Exemplarischer Kostenausweis für den Verkauf einer Muster- Aktie1 I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Aktie Art des Geschäfts: Verkauf Kommissionsgeschäft Anzahl Aktien: 200,00 Kurs Vortag (Schlusskurs): 50,00 EUR Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen Ausstiegskosten (einmalig bei Verkauf) Dienstleistungskosten1,2 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 Die exemplarische Kostenberechnung bezieht sich auf den Verkauf einer Aktie. Bei anderen Produktgattungen können abweichende Dienstleistungskosten anfallen. III) Kostenzusammenfassung Dienstleistungskosten2 100,00 EUR 1,00 % p.a. Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 100,00 EUR 1,00 % p.a. 2 ei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe B des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 12
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf eines Muster-Fonds Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Fonds Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Ausgabeaufschlag (vom Ausgabepreis): 3,614 % Abrechnungsbetrag: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 361,40 EUR 3,61 % davon Zuwendung an die Sparkasse 361,40 EUR 3,61 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten1,2 62,22 EUR 0,62 % davon Zuwendung an die Sparkasse 42,22 EUR 0,42 % Produktkosten 125,49 EUR 1,25 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 uf den Abrechnungsbetrag a 2 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten 672,50 EUR 1,35 % p. a. Produktkosten 627,45 EUR 1,25 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 1.299,95 EUR 2,60 % p.a. davon Zuwendung an die Sparkasse 572,50 EUR 1,15 % p. a. Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 1.299,95 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 3,61 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.3 0,62 % 0,62 % 0,62 % 0,62 % 0,62 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 1,25 % 1,25 % 1,25 % 1,25 % 1,25 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 5,48 % 1,87 % 1,87 % 1,87 % 1,87 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 3 I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 20,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. Hinweis: Bei diesem Muster-Fonds handelt es sich um einen Aktienfonds. 13
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf eines Muster-Zertifikats Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Zertifikat Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Zeichnungsphase Nominal: 10.000,00 EUR Kurs: 100,00 % Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,00 % davon Zuwendung an die Sparkasse 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 60,00 EUR 0,60 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten2 20,00 EUR 0,20 % davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 uf den Kurswert a 2 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer bis Fälligkeit (Laufzeit 2 Jahre) Dienstleistungskosten 140,00 EUR 0,70 % p. a. Produktkosten 60,00 EUR 0,30 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 200,00 EUR 1,00 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 100,00 EUR 0,50 % p. a. Erläuterung: Bei einer Haltedauer bis zur Endfälligkeit fallen 200,00 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt über die gesamte empfohlene Haltedauer gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr Einstiegskosten 1,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.3 0,20 % 0,20 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % Einstiegskosten 0,60 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 1,80 % 0,20 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 3 I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 20,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. Hinweis: Bei diesem Muster-Zertifikat handelt es sich um eine Aktienanleihe mit zweijähriger Laufzeit. 14
Exemplarischer Kostenausweis für ein Muster-OTC-Derivat Vermittlungsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Zinsswap Art des Geschäfts: Vermittlungsgeschäft Nominal: 400.000,00 EUR Prämie (nicht relevant bei Zinsswap): 0,00 EUR Wechselkurs (nicht relevant bei Zinsswap): -------- Zahlung: Die Kosten werden über den anfänglichen negativen Marktwert abgegolten. II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten 4.863,78 EUR 1,22 % davon Zuwendung an die Sparkasse 4.863,78 EUR 1,22 % Produktkosten 1.215,95 EUR 0,30 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten bei Fälligkeit (einmalig) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von mindestens 5 Jahren Dienstleistungskosten 4.863,78 EUR 0,24 % p. a. Produktkosten 1.215,95 EUR 0,06 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 6.079,73 EUR 0,30 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 4.863,78 EUR 0,24 % p. a. IV) Auswirkungen der Kosten im Zeitverlauf Die Kosten verteilen sich während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 1,22 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Einstiegskosten 0,30 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 1,52 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Erläuterung: Die Kosten müssen nicht bezahlt werden, jedoch startet der Vertrag mit einem anfänglichen negativen Marktwert. Während der Laufzeit fallen keine weiteren Kosten an. Hinweis: Bei den angegebenen Kosten handelt es sich um eine bestmögliche Schätzung. Die tatsächlichen Kosten können aufgrund von Marktschwankungen abwei- chen. Wird das Geschäft vor Ende der Laufzeit terminiert (glattgestellt), können weitere Kosten für den Kunden anfallen. 15
Darstellung möglicher Interessenkonflikte Damit sich mögliche Interessenkonflikte zwischen uns, unse- von Dienstleistungen bei Unternehmenskäufen und Unter- rer Geschäftsleitung, unseren Beschäftigten und vertraglich nehmenszusammenschlüssen, gebundenen Vermittlern oder anderen Personen, die mit uns Devisengeschäfte, die im Zusammenhang mit Wertpapier- direkt oder indirekt durch Kontrolle verbunden sind, und Ihnen dienstleistungen stehen, oder zwischen den Kunden untereinander nicht auf die Kun Erstellung, Verbreitung oder Weitergabe von Finanz deninteressen auswirken, stellen wir Ihnen in den Abschnitten analysen/Anlageempfehlungen oder anderen Informationen I. bis III. mögliche Interessenkonflikte und unter Abschnitt IV. über Finanzinstrumente oder deren Emittenten, die direkt die von uns zum Schutz Ihrer Interessen getroffenen Maßnah- oder indirekt eine Empfehlung für eine bestimmte Anlage- men dar. entscheidung enthalten, Dienstleistungen, die in Zusammenhang mit dem Emis- I. In unserem Haus können Interessenkonflikte auftreten sionsgeschäft stehen und Dienstleistungen, die sich auf zwischen unseren Kunden und unserem Haus, den in unse- einen Basiswert im Sinne von § 2 Absatz 3 Nr. 2 oder 5 WpHG rem Haus beschäftigten oder mit diesen verbundenen rele- beziehen. vanten Personen, inkl. unserer Geschäftsleitung, Personen, die durch Kontrolle mit unserem Haus verbunden sind und II. Insbesondere aber auch aus persönlichen Beziehungen anderen Kunden bei folgenden Wertpapierdienstleistungen relevanter Personen (Geschäftsleiter oder Mitarbeiter oder und Wertpapiernebendienstleistungen: mit diesen verbundene Personen) unseres Hauses mit Emit- Finanzkommissionsgeschäft (Anschaffung oder Veräuße- tenten von Finanzinstrumenten, z. B. über die Mitwirkung rung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde in Aufsichts-/Verwaltungs- oder Beiräten, bzw. von Emit- Rechnung), tenten von Finanzinstrumenten mit unserem Haus (z. B. als Eigenhandel (Anschaffung oder Veräußerung von Finanz Kunden unseres Hauses) sowie aus Beziehungen unseres instrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für Hauses zu Emittenten von Finanzinstrumenten dadurch, andere), dass der jeweilige Emittent Tochterunternehmen unseres Eigengeschäft (Anschaffung oder Veräußerung von Finanz Hauses ist oder unser Haus an dem jeweiligen Emittenten instrumenten für eigene Rechnung jedoch nicht als Dienst- von Finanzinstrumenten direkt oder indirekt beteiligt ist. leistung für andere), Daneben kann es zu Interessenkonflikten kommen, wenn Abschlussvermittlung (Anschaffung oder Veräußerung von unser Haus an Emissionen des jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten in fremdem Namen für fremde Rech- Finanzinstrumenten mitwirkt, Kredit-/Garantiegeber des nung), jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten ist, an der Anlagevermittlung (Vermittlung von Geschäften über die Erstellung einer Finanzanalyse/Anlageempfehlung zum Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten beteiligt oder deren Nachweis), ist, Zahlungen an/von den/dem jeweiligen Emittenten von Emissionsgeschäft (Übernahme von Finanzinstrumenten Finanzinstrumenten erbringt/erhält, mit dem jeweiligen für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme Emittenten von Finanzinstrumenten Kooperationen einge- gleichwertiger Garantien), gangen ist oder mit dem jeweiligen Emittenten von Finanz Platzierungsgeschäft (Platzierung von Finanzinstrumenten instrumenten gemeinsame direkte oder indirekte Tochter- ohne feste Übernahmeverpflichtung), unternehmen/Beteiligungen betreibt/hält. Finanzportfolioverwaltung (Verwaltung einzelner oder mehrerer in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für III. Es können Interessenkonflikte auch dadurch auftreten, dass andere mit Entscheidungsspielraum), a. unserem Haus oder einzelnen relevanten Personen unse- Anlageberatung (Abgabe von persönlichen Empfehlungen res Hauses Informationen vorliegen, die zum Zeitpunkt an Kunden oder deren Beauftragte, die sich auf Geschäfte eines Kundengeschäfts noch nicht öffentlich bekannt mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die sind, Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände b. Anreize zur Bevorzugung eines bestimmten Finanz des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt instruments z. B. bei Analyse, Beratung, Empfehlung wird und nicht ausschließlich über Informationsverbrei- oder Auftragsausführung vorliegen. tungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben c. Grundsätze oder Ziele, die den Umsatz, das Volumen wird), oder den Ertrag der im Rahmen der Anlageberatung Depotgeschäft (Verwahrung und Verwaltung von Finanz empfohlenen Geschäfte unmittelbar oder mittelbar be- instrumenten für andere und damit verbundene Dienstleis- treffen (Vertriebsvorgaben), aufgestellt werden. tungen), Gewährung von Krediten oder Darlehen an andere für die IV. Zur weitgehenden Vermeidung dieser Interessenkonflikte Durchführung von Wertpapierdienstleistungen, sofern das ist unser Haus Teil einer mehrstufigen Organisation mit Unternehmen, das den Kredit oder das Darlehen gewährt, entsprechender Aufgabenverteilung zwischen Sparkassen, an diesen Geschäften beteiligt ist, Landesbanken und Dienstleistern. Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die Wir als Wertpapierfirma selbst wie auch unsere Mitarbeiter industrielle Strategie sowie die Beratung und das Angebot sind entsprechend der gesetzlichen Grundlagen verpflich- 16
Darstellung möglicher Interessenkonflikte tet, die unter Ziffer I. genannten Wertpapierdienstleistungen g. Regelungen über die Annahme von Geschenken und und Wertpapiernebendienstleistungen ehrlich, redlich und sonstigen Vorteilen. professionell im Interesse unserer Kunden zu erbringen und h. Schulung unserer Mitarbeiter. Interessenkonflikte soweit möglich zu vermeiden. i. Überwachung der Einhaltung der Kundeninteressen bei Unabhängig davon haben wir eine Compliance-Organisation Ausgestaltung und Umsetzung der Vertriebsvorgaben. eingerichtet, die insbesondere folgende Maßnahmen um- j. Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen der fassen kann: Einrichtung, sachgerechten Ausgestaltung und Umset- a. Die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen mit soge- zung des Vergütungssystems. nannten „Chinese Walls“, d. h. virtuelle bzw. tatsächliche k. Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen der Barrieren zur Beschränkung des Informationsflusses. Produktüberwachung. b. Alle Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit In- teressenkonflikte auftreten können, sind zur Offenlegung V. Sind Interessenkonflikte in Einzelfällen ausnahmsweise aller ihrer Geschäfte in Finanzinstrumenten verpflichtet. nicht durch die obige Aufgabenteilung oder unsere Compli- c. Führung von Beobachtungs- bzw. Sperrlisten, in die ance-Organisation vermeidbar, werden wir unsere Kunden Finanzinstrumente, in denen es zu Interessenkonflik- entsprechend dieser Policy darauf hinweisen. Wir werden ten kommen kann, aufgenommen werden. Geschäfte in ggf. in diesen Fällen auf eine Beurteilung, Beratung oder Finanzinstrumenten aus der Beobachtungsliste bleiben Empfehlung zum jeweiligen Finanzinstrument verzichten. erlaubt, werden aber zentral beobachtet; Geschäfte in Finanzinstrumenten aus der Sperrliste sind untersagt. VI. Auf Wunsch werden wir Ihnen weitere Einzelheiten zu diesen d. Führung einer Insiderliste. In diese Liste werden anlass- möglichen Interessenkonflikten zur Verfügung stellen. bezogen alle relevanten Personen unseres Hauses, die bestimmungsgemäß Insiderinformationen haben (u. a. mit Zeitpunkt und Art der Information), aufgenommen. e. Eine laufende Kontrolle aller Geschäfte der in unserem Haus tätigen relevanten Personen. f. Bei Ausführung von Aufträgen handeln wir entsprechend unserer Allgemeinen Grundsätze der Auftragsausfüh- rung (siehe ab Seite 30) bzw. der Weisung des Kunden. Stand: 01/2018 Allgemeine Informationen für Kunden über Zuwendungen Für Ihre Vermögensanlage in Wertpapieren und sonstigen von Produkt- und Dienstleistungsanbietern in Form von kos- Finanzinstrumenten bieten wir Ihnen eine umfassende Infor- tenfreien oder vergünstigten Sach- und/oder Dienstleistungen mation und individuelle Beratung an. Insbesondere unterstüt- erhalten (z. B. technische Unterstützungsleistungen, Informa- zen wir Sie fachkundig, eine Anlageentscheidung unter Berück- tionsmaterial, Schulungsmaßnahmen und Fachtagungen für sichtigung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in Geschäften mit unsere Mitarbeiter, Marketingmaterial, Zugang zu Informati- Finanzinstrumenten, Ihrer finanziellen Verhältnisse, Anlagezie- onsplattformen). Dabei stellen wir organisatorisch jeweils si- le und Ihrer Risikobereitschaft zu treffen. Auch im Nachgang Ih- cher, dass diese Zuwendungen Ihren Interessen als Kunde nicht rer Anlageentscheidung unterstützen wir Sie. Auf Wunsch über- entgegenstehen, sondern dafür eingesetzt werden, die Qualität prüfen wir mit Ihnen im Rahmen eines Beratungsgesprächs, ob der von uns erbrachten Wertpapierdienstleistungen und Wert- Ihre Finanzinstrumente weiterhin für Sie geeignet sind. Dieser papiernebendienstleistungen aufrechtzuerhalten und weiter zu Service ist für uns mit einem kostenintensiven personellen und verbessern. organisatorischen Aufwand verbunden. Zur Deckung dieses Unabhängig hiervon informieren wir Sie jeweils über die aktu- Aufwandes erhalten wir Vertriebsvergütungen in Form von ellen Zuwendungen bzgl. empfohlener Finanzinstrumenten, die Zuwendungen unserer Vertriebspartner oder Margen. Zuwen- wir von unseren Vertriebspartnern insbesondere dungen können in Form von Geldzahlungen oder sonstigen beim Vertrieb von Anteilen an Investmentvermögen, geldwerten Vorteilen gewährt werden. Werden Zuwendungen bei Vermittlung einer Vermögensverwaltung, in Form von Geldzahlungen erbracht, ist zwischen einmaligen beim Vertrieb von Zertifikaten oder strukturierten Anleihen, und laufenden Zahlungen zu unterscheiden. Einmalige Zu- beim Vertrieb verzinslicher Wertpapiere oder wendungen werden an uns von unseren Vertriebspartnern als bei Zeichnung von Aktienneuemissionen einmalige, umsatzabhängige Vergütung geleistet. Laufende erhalten. Darüber hinaus finden Sie nachfolgend allgemeine Zuwendungen werden an uns von unseren Vertriebspartnern Informationen zu Zuwendungsleistungen, mit denen wir eine als wiederkehrende, bestandsabhängige Vergütung geleistet. größtmögliche Transparenz als Grundlage für Ihre Anlageent- Zuwendungen in Form von geldwerten Vorteilen können wir scheidung schaffen wollen. 17
Allgemeine Informationen für Kunden über Zuwendungen 1. Anteile an Investmentvermögen Höhe je nach Produktausgestaltung (Bonus-Zertifikate, Einmalige Zuwendung: Fondsgesellschaften erheben bei Express-Zertifikate, Alpha-Zertifikate, Zinsanleihen, Kapi- der Ausgabe von Fondsanteilen einen Ausgabeaufschlag, talschutzzertifikate usw.) und Laufzeit variiert und in der der uns bis zur Höhe des gesamten Ausgabeaufschlages als Regel zwischen 0,1 und 5 % des Kurswerts oder des No- einmalige Zuwendung zufließen kann. Die Höhe des Ausga- minalbetrags/Nennwerts beträgt. Wir erhalten diesen Aus- beaufschlages beträgt in der Regel beispielsweise bei Ren- gabeaufschlag teilweise oder in voller Höhe als einmalige tenfonds zwischen 0,1 und 5,5 % des Nettoinventarwerts Zuwendung. des Anteils und bei Aktienfonds, offenen Immobilienfonds Laufende Zuwendung: In Ausnahmefällen fallen auch im und Misch- bzw. Dachfonds zwischen 0,1 und 5,75 % des Zusammenhang mit dem Vertrieb von Zertifikaten oder Nettoinventarwerts des Anteils. strukturierten Anleihen laufende Zuwendungen an, solange Laufende Zuwendung: Bei Fonds ohne Ausgabeaufschlag sich die entsprechenden Zertifikate in Ihrem Depot befin- wird kein Ausgabeaufschlag erhoben, sondern dem Fonds- den. Sofern auch bei dem Vertrieb von Zertifikaten oder vermögen zur Verbesserung der Qualität unserer Dienstleis- strukturierten Anleihen laufende Zuwendungen gezahlt wer- tungserbringung eine laufende Zuwendung entnommen. den, beträgt die laufende Zuwendung in der Regel zwischen Diese laufende Zuwendung erhalten wir für den Zeitraum, in 0,1 und 1,5 % p. a. dem Sie die Fondsanteile in Ihrem Depot verwahren lassen. Teilweise erhalten wir auch bei Fonds mit Ausgabeaufschlag 4. Verzinsliche Wertpapiere eine laufende Zuwendung, die typischerweise geringer aus- Wir erhalten beim Vertrieb verzinslicher Wertpapiere in Ab- fällt als bei Fonds ohne Ausgabeaufschlag. Die Höhe der lau- hängigkeit von der Laufzeit des jeweiligen Wertpapiers ein- fenden Zuwendung beträgt in der Regel beispielsweise bei malige Zuwendungen vom Emittenten oder Vertriebspart- Rentenfonds zwischen 0,1 und 1,2 % p. a., bei Aktienfonds ner, die in der Regel zwischen 0,1 und 3,5 % des Kurswerts zwischen 0,1 und 1,5 % p. a., bei offenen Immobilienfonds oder des Nominalbetrags/Nennwerts betragen. zwischen 0,1 und 0,6 % p. a. und bei Misch- bzw. Dachfonds zwischen 0,1 und 1,7 % p. a. 5. Aktienneuemissionen Bei Zeichnung von Aktienneuemissionen erhalten wir in 2. Vermittlung von Vermögensverwaltung manchen Fällen vom Emittenten nach Zuteilung eine Vergü- Einmalige Zuwendung: Für die Vermittlung von Vermö- tung auf die Gesamtzuteilungssumme (einmalige Zuwen- gensverwaltungen, bei denen eine einmalige Eintrittsge- dung). Die Rahmenbedingungen werden vom Emittenten bühr erhoben wird, erhalten wir diese teilweise oder in bzw. dem Emissionskonsortium festgelegt. Ob und in wel- voller Höhe als einmalige Zuwendung. Diese beträgt in der cher Höhe Zuwendungen fließen, teilt Ihnen Ihr Kundenbe- Regel zwischen 1,0 und 4,0 % des Anlagebetrags. rater mit. Laufende Zuwendung: Bei Vermögensverwaltungen er- halten wir vom Vermögensverwalter eine laufende Zuwen- 6. Andere Finanzinstrumenten dung aus dessen Vermögensverwaltungsgebühren für die Soweit wir Zuwendungen, die der Verbesserung der Qualität Vermittlung und Betreuung des Kunden. Diese beträgt in unserer Dienstleistungen dienen, bezüglich anderer Finanz der Regel zwischen 0,30 und 1,20 % p. a. des verwalteten instrumenten erhalten, werden wir Ihnen diese im Einzelfall Vermögens. gesondert mitteilen. 3. Zertifikate oder strukturierte Anleihen Einmalige Zuwendung: Wir erhalten für den Vertrieb von Zertifikaten oder strukturierten Anleihen einmalige Zu- wendungen vom Emittenten oder Vertriebspartner, deren Stand: 11/2018 18
Bedingungen für Wertpapiergeschäfte Fassung November 2018 Diese Sonderbedingungen gelten für den Kauf oder Verkauf so- die Sparkasse geleistet. Die Höhe der einmaligen Vertriebsver- wie für die Verwahrung von Wertpapieren, und zwar auch dann, gütung beträgt in der Regel beispielsweise bei Rentenfonds wenn die Rechte nicht in Urkunden verbrieft sind (nachstehend zwischen 0,1 und 5,5 % des Nettoinventarwerts des Anteils, bei „Wertpapiere“). Aktienfonds, offenen Immobilienfonds und Misch- bzw. Dach- fonds zwischen 0,1 und 5,75 % des Nettoinventarwerts des An- teils, bei Zertifikaten und strukturierten Anleihen zwischen 0,1 Geschäfte in Wertpapieren und 5 % des Nennbetrages und bei verzinslichen Wertpapieren zwischen 0,1 und 3,5 % des Nennbetrages. 1. Formen des Wertpapiergeschäfts/Verzicht des Kunden Laufende Vertriebsvergütungen fallen im Zusammenhang auf Herausgabe von Vertriebsvergütungen mit dem Verkauf von Anteilen an Investmentvermögen und in 1.1 Kommissions-/Festpreisgeschäfte Ausnahmefällen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Zer- Sparkasse und Kunde schließen Wertpapiergeschäfte in Form tifikaten oder strukturierten Anleihen und verzinslichen Wert- von Kommissionsgeschäften (1.2) oder Festpreisgeschäften papieren an. Sie werden von dem Dritten als wiederkehrende, (1.3) ab. bestandsabhängige Vergütung an die Sparkasse geleistet. Die 1.2 Kommissionsgeschäfte Höhe der laufenden Vertriebsvergütung beträgt in der Regel Führt die Sparkasse Aufträge ihres Kunden zum Kauf oder Ver- beispielsweise bei Rentenfonds zwischen 0,1 und 1,2 % p. a., kauf von Wertpapieren als Kommissionärin aus, schließt sie bei Aktienfonds zwischen 0,1 und 1,5 % p. a., bei offenen Im- für Rechnung des Kunden mit einem anderen Marktteilnehmer mobilienfonds zwischen 0,1 und 0,6 % p. a. und bei Misch- bzw. oder einer Zentralen Gegenpartei ein Kauf- oder Verkaufsge- Dachfonds zwischen 0,1 und 1,7 % p. a. Sofern auch bei dem schäft (Ausführungsgeschäft) ab oder sie beauftragt einen Vertrieb von Zertifikaten oder strukturierten Anleihen und anderen Kommissionär (Zwischenkommissionär), ein Ausfüh- verzinslichen Wertpapieren laufende Vertriebsvergütungen rungsgeschäft abzuschließen. Im Rahmen des elektronischen gezahlt werden, beträgt die laufende Vertriebsvergütung in Handels an einer Börse kann der Auftrag des Kunden auch der Regel zwischen 0,1 und 1,5 % p. a. Einzelheiten zu den Ver- gegen die Sparkasse oder den Zwischenkommissionär unmit- triebsvergütungen teilt die Sparkasse dem Kunden jeweils vor telbar ausgeführt werden, wenn die Bedingungen des Börsen- dem Abschluss eines Wertpapiergeschäfts mit. handels dies zulassen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Sparkasse 1.3 Festpreisgeschäfte die von dem Dritten an sie geleisteten Vertriebsvergütungen Vereinbaren Sparkasse und Kunde miteinander für das einzelne behält, vorausgesetzt, dass die Sparkasse die Vertriebsvergü- Geschäft einen festen oder bestimmbaren Preis (Festpreisge- tungen nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes schäft), so kommt ein Kaufvertrag zustande; dementsprechend (insbesondere § 70 WpHG) annehmen darf. Insoweit treffen übernimmt die Sparkasse vom Kunden die Wertpapiere als der Kunde und die Sparkasse die von der gesetzlichen Rege- Käuferin, oder sie liefert die Wertpapiere an ihn als Verkäuferin. lung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB, Die Sparkasse berechnet dem Kunden den vereinbarten Preis, 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des bei verzinslichen Schuldverschreibungen zuzüglich aufgelaufe- Kunden gegen die Sparkasse auf Herausgabe der Vertriebs- ner Zinsen (Stückzinsen). vergütungen nicht entsteht. Ohne diese Vereinbarung müsste 1.4 Verzicht des Kunden auf Herausgabe von Vertriebs die Sparkasse – die Anwendbarkeit des Rechts der Geschäfts- vergütungen besorgung auf alle zwischen der Sparkasse und dem Kunden Die Sparkasse erhält im Zusammenhang mit Wertpapierge- geschlossenen Wertpapiergeschäfte unterstellt – die Vertriebs- schäften, die sie mit Kunden über Anteile an Investmentver- vergütungen an den Kunden herausgeben. mögen, Zertifikate oder strukturierte Anleihen, verzinsliche Wertpapiere und andere Finanzinstrumenten abschließt, um- 2. Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung für satzabhängige Zahlungen von Dritten (z. B. Kapitalverwaltungs- Wertpapiergeschäfte gesellschaften, EU-Verwaltungsgesellschaften, ausländischen Die Sparkasse führt Wertpapiergeschäfte nach ihren jeweils Verwaltungsgesellschaften, Zertifikate-/Anleiheemittenten, an- geltenden Allgemeinen Grundsätzen der Auftragsausführung deren Wertpapierdienstleistungsunternehmen, einschließlich aus. Diese Grundsätze sind Bestandteil der Sonderbedingun- Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe), die diese an die gen. Die Sparkasse ist berechtigt, die Allgemeinen Grundsätze Sparkasse für den Vertrieb der Wertpapiere leisten („Vertriebs- der Auftragsausführung entsprechend den aufsichtsrechtlichen vergütungen“). Vertriebsvergütungen werden als einmalige Vorgaben zu ändern. Über die Änderungen der Allgemeinen und als laufende Vertriebsvergütungen gezahlt. Grundsätze der Auftragsausführung wird die Sparkasse den Einmalige Vertriebsvergütungen fallen beim Vertrieb von An- Kunden jeweils informieren. teilen an Investmentvermögen, Zertifikaten oder strukturierten Anleihen und verzinslichen Wertpapieren an. Sie werden von dem Dritten als einmalige, umsatzabhängige Vergütung an 19
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