Sparkassen-Finanz gruppe Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanz instrumenten - Kreissparkasse Ludwigsburg
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Sparkassen-Finanzgruppe Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten ksklb.de
Die vorliegende Kundeninformation basiert auf den Ergebnissen des DSGV-Projektes „MiFID-Revision“. Alle Rechte an den im Projekt erarbeiteten Inhalten liegen beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. Alle Angaben wurden sorgfältig ermittelt, für Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. © 2021 Deutscher Sparkassen Verlag GmbH, Stuttgart Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Lektorat: Michael Müller Bilder: Getty images 9. Auflage 2021 610 017 232
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, angesichts unseres Leitmotivs eines redlichen sowie professionellen Handelns im bestmöglichen Kundeninteresse und vor dem nachfolgend skizzierten rechtlichen Hintergrund soll Ihnen die vorliegende Informationsbroschüre insbesondere einen Überblick über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen, unseren Umgang mit möglichen Interessenkonflikten, unsere Allgemeinen Grundsätze zur Auftragsausführung, unsere Preise für Wertpapierdienstleistungen sowie exemplarische Kostenberechnungen, über Zuwendungen, die wir von Vertriebspartnern erhalten, und über die Bedingungen für Wertpapiergeschäfte sowie die Bedingungen für Wertpapier-Sparpläne geben. Verschiedene gesetzliche Neuregelungen der jüngeren Vergangenheit, die in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingeführt worden sind, haben sich die Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Wertpapierfirmen und die Verbesserung des Anlegerschutzes zum Ziel gesetzt. Die genannten Ziele sollen u. a. durch die Erhöhung der Markttransparenz, eine Ausweitung und Standardisierung der Informationspflichten für Wertpapierfirmen (z. B. durch die Einführung eines Produktinformationsblattes/Basisinformations- blattes für Privatkunden) sowie die EU-weite Harmonisierung der Aufsichtsregeln für die Erbringung von Wertpapierdienstleistun- gen erreicht werden. Das gesetzlich vorgegebene Schutzniveau unterscheidet sich dabei je nach Kundengruppe (Privatkunde, professioneller Kunde, geeignete Gegenpartei). Im Interesse eines höchstmöglichen Kundenschutzes werden wir Sie, sofern keine abweichende Rege- lung getroffen wird, in die Kategorie „Privatkunde“ einstufen. Dies hat beispielsweise zur Folge, dass aufgrund der Vorgaben aus dem WpHG im Rahmen einer Anlageberatung eine Geeignetheitserklärung erstellt wird. Darin werden neben der Begründung der Empfehlung(en) auch Angaben zu Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen dokumentiert, um Ihnen eine wohlinformierte Anlageentscheidung zu ermöglichen. Sofern Sie einen Depotbevollmächtigten beauftragt haben, wird dieser im Beratungsgespräch mit der gleichen Sorgfalt beraten. Folglich ist ihm ebenfalls eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen, mit der er u. a. auch Einblick in Ihre finanziellen Verhältnisse erhält. Eine Geeignetheitserklärung wird demgegenüber nicht erstellt, wenn Sie als professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei eingestuft sind. Ebenso wird eine Geeignetheitserklärung nicht erstellt, wenn ein Bevollmächtigter für Sie tätig wird, der seinerseits professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei ist. Weitergehende Informationen erhalten Sie von Ihrem Berater gerne in einem persönlichen Gespräch. Mit freundlichen Grüßen Dieter Wizemann Tobias Enchelmaier Kreissparkasse Ludwigsburg 3
Informationen über das Finanzinstitut und seine Dienstleistungen Gemäß den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) Aufzeichnung von telefonischer und elektronischer 2017/565 sowie dem WpHG erteilen wir Ihnen hiermit fol- Kommunikation gende Informationen über uns und unsere Wertpapierdienst leistungen. Telefonische und elektronische Kommunikation, die sich auf die Annahme, Übermittlung oder Ausführung von Aufträgen zu Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen und A. Informationen über das Finanzinstitut -nebendienstleistungen bezieht, müssen wir aufgrund gesetz- licher Verpflichtung aufzeichnen und für fünf Jahre aufbewah- Kreissparkasse Ludwigsburg ren, bei aufsichtsbehördlicher Anordnung im Einzelfall für bis Anstalt des öffentlichen Rechts zu sieben Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums stellen wir Ihnen Schillerplatz 6 eine Kopie der Aufzeichnungen auf Wunsch zur Verfügung. 71638 Ludwigsburg Sofern Sie keine Aufzeichnung wünschen, bitten wir um einen Telefon: (0 71 41) 1 48 -0 Hinweis. In diesem Fall scheidet eine Kommunikation auf die- Telefax: (0 71 41) 1 48 -5100 sem Wege aus. Sollte ein Bevollmächtigter für Sie tätig werden, E-Mail: info@ksklb.de gelten die Vorschriften zur telefonischen und elektronischen Kommunikation für den Bevollmächtigten ebenfalls. Vermittler Wir sind berechtigt, uns im Zusammenhang mit der Erbringung Mitteilungen über getätigte Geschäfte unserer Dienstleistungen vertraglich gebundener Vermittler Sie erhalten über jedes ausgeführte Geschäft von uns eine Ab- zu bedienen, die im Geltungsbereich der Bundesrepublik rechnung. Einmal jährlich erhalten Sie einen Auszug über den Deutschland registriert sind. Inhalt Ihres Wertpapierdepots. Bankerlaubnis Hinweise zur Einlagensicherung Wir besitzen eine Bankerlaubnis gemäß § 32 Kreditwesen Wir gehören dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanz gesetz. gruppe an. Zuständige Aufsichtsbehörden 1. Freiwillige Institutssicherung Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehö- Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, renden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende 60314 Frankfurt am Main oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. (Internet: www.ecb.europa.eu). Auf diese Weise soll ein Einlagensicherungsfall vermieden und Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Ein- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurhein schränkung fortgeführt werden. dorfer Straße 108, 53117 Bonn, und Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main 2. Gesetzliche Einlagensicherung (Internet: www.bafin.de). Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen- Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem Kommunikationsmittel und -sprache Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Sollte Sie können mit uns persönlich, telefonisch, in Textform oder entgegen Absatz 1 ausnahmsweise die Institutssicherung nicht elektronisch in deutscher Sprache kommunizieren. Kunden- greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen An- aufträge können in deutscher Sprache persönlich, telefonisch, spruch auf Erstattung seiner Einlagen im Sinne des § 2 Absätze brieflich oder im Online-Brokerage übermittelt werden. Bitte 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen des § 8 EinSiG. Nicht beachten Sie, dass für bestimmte Kommunikationswege, z. B. entschädigungsfähig nach § 6 EinSiG sind u. a. Einlagen, die das Online-Brokerage, gesonderte Vereinbarungen gelten. im Zusammenhang mit Geldwäschetransaktionen entstanden Soweit gesetzlich vorgegeben, stellen wir Ihnen Informatio- sind, sowie Inhaberschuldverschreibungen der Sparkasse und nen ab dem 28. November 2021 in elektronischer Form zur Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und Solawechseln. Verfügung. Als Privatkunde im Sinne des Wertpapierhandels gesetzes haben Sie die Möglichkeit, diese Informationen statt- Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.dsgv.de/siche- dessen in schriftlicher Form zu erhalten. rungssystem. Seit dem Bestehen der Sicherungseinrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch nie ein Kunde eines Mitgliedsinstituts einen Verlust seiner Einlagen erlitten. 4
Informationen über das Finanzinstitut und seine Dienstleistungen B. Umgang mit Interessenkonflikten Die dort verwendeten Risikoindikatoren reichen dabei von 1 (niedrigstes Risiko) bis 7 (höchstes Risiko). Im Rahmen einer Wir haben Vorkehrungen getroffen, damit sich mögliche Inte- Anlageberatung führen wir die sieben Risikoindikatoren mit ressenkonflikte zwischen uns, unserer Geschäftsleitung, un- den fünf Produktrisikoklassen zusammen. seren Beschäftigten und vertraglich gebundenen Vermittlern In der Geeignetheitserklärung, die wir Ihnen nach einer Anla- oder anderen Personen, die mit uns direkt oder indirekt durch geberatung zur Verfügung stellen, beziehen wir uns jeweils auf Kontrolle verbunden sind, und Ihnen oder zwischen den Kun- die Risikoklasse der Sparkassen-Finanzgruppe. den untereinander nicht auf die Kundeninteressen auswirken. Details dazu finden Sie ab Seite 16. Beratungsfreies Geschäft Beim beratungsfreien Geschäft treffen Sie Ihre Anlageentschei- dung unabhängig von einer persönlichen Anlageempfehlung C. Informationen über Dienstleistungen unsererseits. Wir holen in diesem Fall nur die erforderlichen Informationen über Ihre Kenntnisse und Erfahrungen ein; dies Wir betreiben alle banküblichen Geschäfte (insbesondere Kre- umfasst nicht Informationen zu Ihren Anlagezielen und finanz ditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, Wertpapier- und iellen Verhältnissen. Depotgeschäft, Zahlungsverkehr u. Ä.), soweit die sparkassen rechtlichen/landesbankrechtlichen Regelungen keine Ein- Vermögensverwaltung schränkungen vorsehen. Im Rahmen der Vermögensverwaltung wird in Finanz instrumente angelegtes Vermögen verwaltet. Dabei trifft der Anlageberatung Vermögensverwalter auch Anlageentscheidungen im eigenen Im Rahmen der Anlageberatung sprechen wir Ihnen gegenüber Ermessen für seine Kunden. Der Vermögensverwalter hält sich eine Empfehlung im Hinblick auf bestimmte für Sie geeignete strikt an die mit Ihnen vereinbarte Anlagestrategie. Finanzinstrumente aus. Wir stützen diese Empfehlung auf eine Prüfung Ihrer persönlichen Umstände. Zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Anlagebera- D. Information über die Art der Anlageberatung tung, die die Qualität der Dienstleistung für Sie verbessert und Ihre Kundeninteressen bestmöglich berücksichtigt, beziehen Wertpapierfirmen, die Anlageberatung erbringen, sind ver- wir eine breite Palette von Produkten verschiedener Emitten- pflichtet, ihre Kunden zu informieren, ob die Anlageberatung ten (Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe und dritte als sogenannte „Unabhängige Honorar-Anlageberatung“ er- Anbieter) in die Auswahl ein. Dabei werden aus der weltweit bracht wird oder nicht (vgl. § 64 Absatz 1 Nr. 1 WpHG, Art. 52 der inzwischen unüberschaubaren Anzahl von Produkten unzähli- Delegierten Verordnung (EU) 2017/565). ger Emittenten vorrangig hauseigene Finanzinstrumente und Daher informieren wir Sie darüber, dass wir die Anlagebera- solche von Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe (insbe- tung – wie schon bislang – nicht als Honorar-Anlageberatung, sondere der DekaBank und der regionalen Landesbank) ange- sondern als provisionsbasierte Anlageberatung erbringen. Das boten. Einzelheiten und Informationen zum jeweiligen Produkt bedeutet, dass wir Ihnen kein gesondertes Entgelt für unsere stellt Ihnen gern Ihr Berater zur Verfügung. Gleichfalls sind Pro- Beratungsleistungen berechnen. Im Zusammenhang mit der spekte, die nach dem Wertpapierprospektgesetz veröffentlicht Anlageberatung dürfen wir jedoch Zuwendungen gemäß § 70 wurden, sowie gegebenenfalls auch wesentliche Anlegerinfor- WpHG von unseren Vertriebspartnern erhalten. Wir setzen die mationen zu Investmentvermögen (Fonds) und Produktinfor- erhaltenen Zuwendungen zur Aufrechterhaltung und Verbes- mationsblätter/Basisinformationsblätter auf der Homepage des serung der Qualität der von uns erbrachten Wertpapierdienst- Emittenten abrufbar. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass leistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen ein. Die im Falle der Anlageberatung keine regelmäßige Beurteilung der Erbringung in Form provisionsbasierter Anlageberatung hat im Geeignetheit der empfohlenen Finanzinstrumente durch uns Übrigen keine Auswirkungen auf die Unabhängigkeit unserer erfolgt. Das schließt jedoch nicht aus, dass wir – z. B. bei einer Beratungsdienstleistungen. Fälligkeit – mit Anlageideen auf Sie zukommen. Information über die Risikoklassen der von uns empfohlenen E. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Finanzinstrumente Anlageberatung In der Sparkassen-Finanzgruppe werden die im Rahmen der Anlageberatung empfohlenen Finanzinstrumente in eine Über die Auswahl der Finanzinstrumente, die wir Ihnen in der von insgesamt fünf Produktrisikoklassen eingestuft. Bei der Anlageberatung als für Sie geeignet empfehlen, beziehen wir Risikobereitschaft des Kunden gibt es ebenfalls fünf mögli- Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageberatung ein. Hierfür ko- che Kategorien – von 1 („sehr geringe Risikobereitschaft“) bis operieren wir eng mit unseren Produktpartnern und Research zu 5 („sehr hohe Risikobereitschaft“). Für jede Kategorie der partnern (Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe und Risikobereitschaft gibt es in der Sparkassen-Finanzgruppe dritte Anbieter). Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen folglich eine entsprechende Produktrisikoklasse. Hierdurch wir ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, möchten wir sicherstellen, dass die Ihnen empfohlenen Finanz Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Ein- instrumente jeweils zu Ihrer maximalen Risikobereitschaft treten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Aus- passen. wirkungen auf den Wert der Investition unserer Kunden haben Die Produktrisikoklassen der Sparkassen-Finanzgruppe könnte. sind nicht identisch mit den gesetzlich geregelten Risiko indikatoren, die in den von den Herstellern bereitzustellenden Bei nachhaltigen Finanzinstrumenten, die wir unseren Kundin- gesetzlichen Informationsblättern (wesentliche Anleger nen und Kunden mit einer Präferenz für nachhaltige Anlagen informationen, Basisinformationsblatt) angegeben werden. empfehlen, beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken wie folgt ein: 5
Informationen über das Finanzinstitut und seine Dienstleistungen Zum einen orientieren wir uns an den Vorgaben unserer Pro- werden wir den Zielmarkt nur im Hinblick auf die Zielmarktkri- duktanbieter. Diese sind aufgrund regulatorischer Vorgaben terien Kundenkategorie sowie Kenntnisse und Erfahrungen oder Branchenstandards generell verpflichtet, Nachhaltigkeits prüfen. aspekte im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen (bei Investmentfonds) oder über die Auswahl der Basiswerte (bei Zertifikaten) zu berücksichtigen. Zum anderen berücksich- I. Datenschutzrechtlicher Hinweis tigen bestimmte nachhaltige Finanzinstrumente (sog. ESG- Strategieprodukte) sog. Mindestausschlüsse auf Basis eines Für Wertpapier- und sonstige Finanzdienstleistungen verarbei- anerkannten Branchenstandards. Dies bedeutet, dass mit dem ten wir Ihre hierfür jeweils erforderlichen personenbezogenen Investmentfonds nicht in bestimmte Unternehmen investiert Daten. Zwecke sind die Erfüllung der mit Ihnen geschlossenen wird, die besonders hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Bei Verträge (z. B. Beratungsverträge, Depotverträge) und die Erfül- Zertifikaten werden diese nicht als Basiswert zugrunde gelegt. lung uns obliegender rechtlicher Verpflichtungen (z. B. aus dem Alternativ dazu wählen wir auch Finanzinstrumente für die Wertpapierhandelsgesetz). Anlageberatung aus, die eine positive Wirkung auf eines oder mehrere der in den Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen formulierten Nachhaltigkeitsziele erreichen J. Information zum Steuereinbehalt bei Kapitalerträgen (sog. Impact-Produkte). ohne Liquiditätszufluss Bei Investmentfonds, die wir insbesondere unseren Kundinnen Sofern wir den Einbehalt einer Kapitalertragsteuer nicht aus und Kunden ohne Nachhaltigkeitspräferenz empfehlen, sind einem Liquiditätszufluss vornehmen können (z. B. im Fall der die Kapitalverwaltungsgesellschaften aufgrund regulatorischer Vorabpauschale bei Investmentfonds oder bei der Einbuchung Vorgaben verpflichtet, Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer von Bonusaktien), sind wir gesetzlich ermächtigt, die anfal- Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen. lende Kapitalertragsteuer einem bei uns geführten Konto des Kunden zu belasten. Die Belastung eines nicht ausgeschöpften Unsere Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken Kontokorrentkredits (eingeräumte Kontoüberziehung) ist dabei bei der Anlageberatungstätigkeit haben wir auf der Website un- ausgeschlossen, wenn Sie vor dem Zufluss der Kapitalerträge seres Hauses veröffentlicht. der Inanspruchnahme des Kontokorrentkredits widersprechen. Deckt das zur Verfügung stehende Guthaben einschließlich ei- nes zur Verfügung stehenden Kontokorrentkredits den Steuer- F. Information über gesetzliche Regelungen der betrag nicht oder nicht vollständig ab, sind wir gesetzlich ver- Bankensanierung und -abwicklung pflichtet, den vollen Kapitalertrag dem Finanzamt anzuzeigen. Wir möchten Sie informieren, dass Bankaktien, Schuldver- schreibungen von Banken und Sparkassen sowie andere K. Allgemeine Geschäftsbedingungen/Bedingungen für Forderungen gegen Banken und Sparkassen europaweit be- Wertpapiergeschäfte/Bedingungen für Wertpapier-Spar- sonderen Vorschriften für den Fall der Bestandsgefährdung pläne dieser Institute unterliegen. Hintergrund sind die gesetzlichen Regelungen der Bankensanierung und -abwicklung, die in ei- Mit Beginn des Vertragsverhältnisses gelten die Bedingun- nem Abwicklungsfall zur Anwendung kommen können. Diese gen für Wertpapiergeschäfte, die Bedingungen für Wertpa- Regelungen (z. B. sogenanntes „Bail-in“) können sich für den pier-Sparpläne sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anleger bzw. Vertragspartner im Abwicklungsfall des Instituts (siehe ab Seite 19). nachteilig auswirken. Nähere Informationen, welche Finanz instrumente betroffen sind, erfahren Sie unter: www.bafin.de (unter dem Suchbegriff „Haftungskaskade“). . L. Hinweis auf die Schlichtungsstelle und die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform sowie zum Beschwerdemanagement G. Kosten und Nebenkosten Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, Informationen über Kosten und Nebenkosten entnehmen Sie sich an die Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg bitte unserem Preisverzeichnis bzw. den Preisen für das Wert- zu wenden. papiergeschäft auf den Seiten 7 und 8. Zum besseren Verständ- nis finden sich auf den darauffolgenden Seiten exemplarische Für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Kostenberechnungen für gängige Geschäftsvorfälle. online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen kann auch die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ genutzt werden. H. Information über den Zielmarkt des Produkts Näheres dazu finden Sie am Ende der Allgemeinen Geschäfts- Für Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente wird ein Ziel- bedingungen im hinteren Teil der Broschüre. markt festgelegt. Mit dem Zielmarkt werden die Kundengrup- pen beschrieben, an die sich das Produkt richtet. Im Rahmen Wir haben ferner Regelungen zum Umgang mit Kunden der Beratung bzw. der Ordererteilung informiert Sie der Berater beschwerden getroffen und diese in unseren Beschwerde auf Wunsch gerne über den Zielmarkt des empfohlenen bzw. management-Grundsätzen dargestellt. Die Grundsätze sind auf von Ihnen gewünschten Produkts. Bei beratungsfreien Orders der Website unseres Hauses veröffentlicht. 6
Preise für Wertpapierdienstleistungen Depotleistungen Depotpreis Nutzungsunabhängiger Grundpreis je Depot 0,00 € zzgl. Postenpreise 0,15 % vom Kurswert/Nennwert Mindestpreis je Posten 5,00 € Servicepauschale (entfällt ab 2 Transaktionen p.a.)* 20,00 € Die Berechnung erfolgt i. d. R. jährlich nachträglich mit dem Depotbestand per 31. 12. eines jeden Jahres, ansonsten wie folgt: Bei unterjähriger Depotauflösung berechnet die Kreissparkasse Ludwigsburg zeitanteilig je angefangenem Monat 1/12 des Jahrespreises, mindestens jedoch 20,00 € inklusive MwSt. Grundlage für die Berechnung sind das aktuelle Preismodell und die Kurswerte im Depot am Vortag des Eingangs des Schließungsauftrags. Weitere Leistungen Duplikatserstellung von Depotauszügen, Jahressteuerbescheini- 10,00 € je Duplikat gungen, Jahreserträgnisaufstellungen, Abrechnungen etc. (wird nur erhoben, wenn die Erstellung von Duplikaten durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht worden ist) Unterjährige Depotauszüge, je Auszug (wird nur erhoben, wenn die 15,00 € Erstellung von unterjährigen Depotauszügen durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht worden ist) Rückzahlung fälliger Wertpapiere 0,15 % vom Nennwert, mindestens 15,00 €, höchstens 75,00 € Mindestpreis/Höchstpreis (kostenfrei: Emissionen der Kreissparkasse Ludwigsburg, Finanzierungsschätze und Bundesschatzbriefe) Erstattungsanträge für ausländische Quellensteuer** –– Einzelantrag 75,00 € je Erstattung –– Dauerauftragsverfahren zur Rückholung von ausländischer Quel- 15,00 € je Erstattung lensteuer Effektive Stücke Einlieferung** 17,85 € Depotübertrag** 0,00 € Transaktionsleistungen An- und Verkauf von Wertpapieren** Eigene Kosten/Transaktionspreise *** Provision Grundpreis pro Abrechnung 9,00 € zzgl. der folgenden Transaktionspreise je Abrechnung Berater Internet (Brokerage) bei Ordererteilung über –– WP-Art: Aktien/Optionsscheine vom Kurswert 0,80 % 0,50 % –– WP-Art: Festverzinsliche Wertpapiere vom Kurswert 0,50 % 0,50 % * als Transaktion gelten Kauf, Verkauf, Zeichnungen und Fondssparpläne ** zzgl. fremde Spesen, Gebühren und Steuern Für hier nicht aufgeführte Leistungen berechnet die Sparkasse individuell vereinbarte Preise 7
Preise für Wertpapierdienstleistungen Kauf/Verkauf von Fondsanteilen*** –– Fonds der Deka Kauf zum Ausgabepreis Verkauf zum Rücknahmepreis –– Sonstige Fonds Kauf Classicfonds zum Ausgabepreis Kauf Tradingsfonds zum Ausgabepreis zzgl. Transaktionspreise analog Aktien Verkauf Classicfonds/Tradingfonds zum Rücknahmepreis abzgl. Transaktions- preise analog Aktien Bei Kauf bzw. Verkauf über die Börse – Transaktionspreise analog Aktien Bei Käufen von ETF im Rahmen eines Fondssparplanes: 3 % des Kurswertes, mind. 2,90 € Kosten in- und ausländischer Börsen und sonstiger Handelsplätze Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steu- ern an. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere beim Han- delsplatzentgelt (Maklercoutage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genaue Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierbe- rater erfragen Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstelle erfolgt, als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. Kapitaltransaktionen Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/ Übernahme-/Rückkaufangebot, Einlösung von Zertifikaten und Vgl. Preisregelung Aktien anderen Finanzinstrumenten, Optionsscheinausübung (Bei Verkäufen von Bezugs- und Teilrechten bis zu 1,53 € erfolgt keine Gutschrift.) Teilausführungen Bei Teilausführungen wird jede Ausführung/Abrechnung separat berechnet. * Als Transaktion gelten Kauf, Verkauf, Zeichnungen und Fondssparpläne. ** Zzgl. fremde Spesen, Gebühren und Steuern Für hier nicht aufgeführte Leistungen berechnet die Sparkasse individuell vereinbarte Preise. Hinweis: Für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preisaushang bzw. im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die Sparkasse ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Stand: 01.01.2019 8
Zum besseren Verständnis der Kosten finden sich nachfolgend einige exemplarische Kostenberechnungen für gängige Geschäftsvorfälle. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich um beispielhafte Kostenberechnungen handelt. Die ausgewiesenen Kosten müssen nicht den Kosten entsprechen, die für die von Ihnen gewünschte Transaktion anfallen. 9
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf einer Muster-Aktie Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Aktie Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Anzahl Aktien: 100 Kurs Vortag (Schlusskurs): 100,00 EUR Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 89,00 EUR 0,89 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten2 15,00 EUR 0,15 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten Dienstleistungskosten1 89,00 EUR 0,89 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 ei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe B des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 2 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten1 253,00 EUR 0,51 % p. a. Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 253,00 EUR 0,51 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,00 % p. a. Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 253,00 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 0,89 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.3 0,15 % 0,15 % 0,15 % 0,15 % 0,15 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,89 % Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 1,04 % 0,15 % 0,15 % 0,15 % 1,04 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 3 I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 15,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. 10
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf einer Muster-Anleihe Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Anleihe Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Nominal: 10.000,00 EUR Kurs Vortag (Schlusskurs): 100 % Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 59,00 EUR 0,59 % Produktkosten2 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten3 15,00 EUR 0,15 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten Dienstleistungskosten1 59,00 EUR 0,59 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 ei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe B des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 2 auf den Kurswert 3 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten1 193,00 EUR 0,39 % p. a. Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 193,00 EUR 0,39 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,00 % p. a. Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 193,00 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Bei Fälligkeit entfallen die Ausstiegskosten. Die tatsächlichen Kosten kön- nen z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 0,59 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.4 0,15 % 0,15 % 0,15 % 0,15 % 0,15 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,59 % Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 0,74 % 0,15 % 0,15 % 015 % 0,74 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 4 I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 15,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. 11
Exemplarischer Kostenausweis für den Verkauf einer Muster- Aktie1 I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Aktie Art des Geschäfts: Verkauf Kommissionsgeschäft Anzahl Aktien: 200,00 Kurs Vortag (Schlusskurs): 50,00 EUR Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen Ausstiegskosten (einmalig bei Verkauf) Dienstleistungskosten1,2 89,00 EUR 0,89 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 Die exemplarische Kostenberechnung bezieht sich auf den Verkauf einer Aktie. Bei anderen Produktgattungen können abweichende Dienstleistungskosten anfallen. III) Kostenzusammenfassung Dienstleistungskosten2 89,00 EUR 0,89 % p. a. Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 89,00 EUR 0,89 % p. a. 2 ei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe B des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 12
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf eines Muster-Fonds Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Fonds Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Ausgabeaufschlag (vom Ausgabepreis): 3,614 % Abrechnungsbetrag: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 361,40 EUR 3,61 % davon Zuwendung an die Sparkasse 361,40 EUR 3,61 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten1,2 56,68 EUR 0,57 % davon Zuwendung an die Sparkasse 42,22 EUR 0,42 % Produktkosten 125,49 EUR 1,25 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 auf den Abrechnungsbetrag 2 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten 644,80 EUR 1,29 % p. a. Produktkosten 627,45 EUR 1,25 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 1.272,25 EUR 2,54 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 572,50 EUR 1,15 % p. a. Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 1.272,25 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 3,61 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.4 0,57 % 0,57 % 0,57 % 0,57 % 0,57 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 1,25 % 1,25 % 1,25 % 1,25 % 1,25 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 5,43 % 1,82 % 1,82 % 1,82 % 1,82 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 4 I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 14,46 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. Hinweis: Bei diesem Muster-Fonds handelt es sich um einen Aktienfonds. 13
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf eines Muster-Zertifikats Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Zertifikat Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Zeichnungsphase Nominal: 10.000,00 EUR Kurs: 100,00 % Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,00 % davon Zuwendung an die Sparkasse 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 60,00 EUR 0,60 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten2 15,00 EUR 0,15 % davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 auf den Kurswert 2 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer bis Fälligkeit (Laufzeit 2 Jahre) Dienstleistungskosten 130,00 EUR 0,65 % p. a. Produktkosten 60,00 EUR 0,30 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 190,00 EUR 0,95 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 100,00 EUR 0,50 % p. a. Erläuterung: Bei einer Haltedauer bis zur Endfälligkeit fallen 190,00 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt über die gesamte empfohlene Haltedauer gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr Einstiegskosten 1,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.3 0,15 % 0,15 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % Einstiegskosten 0,60 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 1,75 % 0,15 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 3 I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 15,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. Hinweis: Bei diesem Muster-Zertifikat handelt es sich um eine Aktienanleihe mit zweijähriger Laufzeit. 14
Darstellung möglicher Interessenkonflikte Damit sich mögliche Interessenkonflikte zwischen uns, unse- von Dienstleistungen bei Unternehmenskäufen und Unter- rer Geschäftsleitung, unseren Beschäftigten und vertraglich nehmenszusammenschlüssen, gebundenen Vermittlern oder anderen Personen, die mit uns Devisengeschäfte, die im Zusammenhang mit Wertpapier- direkt oder indirekt durch Kontrolle verbunden sind, und Ihnen dienstleistungen stehen, oder zwischen den Kunden untereinander nicht auf die Kun Erstellung, Verbreitung oder Weitergabe von Finanz deninteressen auswirken, stellen wir Ihnen in den Abschnitten analysen/Anlageempfehlungen oder anderen Informationen I. bis III. mögliche Interessenkonflikte und unter Abschnitt IV. über Finanzinstrumente oder deren Emittenten, die direkt die von uns zum Schutz Ihrer Interessen getroffenen Maßnah- oder indirekt eine Empfehlung für eine bestimmte Anlage- men dar. entscheidung enthalten, Dienstleistungen, die in Zusammenhang mit dem Emis- I. In unserem Haus können Interessenkonflikte auftreten sionsgeschäft stehen und Dienstleistungen, die sich auf zwischen unseren Kunden und unserem Haus, den in unse- einen Basiswert im Sinne von § 2 Absatz 3 Nr. 2 oder 5 WpHG rem Haus beschäftigten oder mit diesen verbundenen rele- beziehen. vanten Personen, inkl. unserer Geschäftsleitung, Personen, die durch Kontrolle mit unserem Haus verbunden sind und II. Insbesondere aber auch aus persönlichen Beziehungen anderen Kunden bei folgenden Wertpapierdienstleistungen relevanter Personen (Geschäftsleiter oder Mitarbeiter oder und Wertpapiernebendienstleistungen: mit diesen verbundene Personen) unseres Hauses mit Emit- Finanzkommissionsgeschäft (Anschaffung oder Veräuße- tenten von Finanzinstrumenten, z. B. über die Mitwirkung rung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde in Aufsichts-/Verwaltungs- oder Beiräten, bzw. von Emit- Rechnung), tenten von Finanzinstrumenten mit unserem Haus (z. B. als Eigenhandel (Anschaffung oder Veräußerung von Finanz Kunden unseres Hauses) sowie aus Beziehungen unseres instrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für Hauses zu Emittenten von Finanzinstrumenten dadurch, andere), dass der jeweilige Emittent Tochterunternehmen unseres Eigengeschäft (Anschaffung oder Veräußerung von Finanz Hauses ist oder unser Haus an dem jeweiligen Emittenten instrumenten für eigene Rechnung jedoch nicht als Dienst- von Finanzinstrumenten direkt oder indirekt beteiligt ist. leistung für andere), Daneben kann es zu Interessenkonflikten kommen, wenn Abschlussvermittlung (Anschaffung oder Veräußerung von unser Haus an Emissionen des jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten in fremdem Namen für fremde Rech- Finanzinstrumenten mitwirkt, Kredit-/Garantiegeber des nung), jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten ist, an der Anlagevermittlung (Vermittlung von Geschäften über die Erstellung einer Finanzanalyse/Anlageempfehlung zum Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten beteiligt oder deren Nachweis), ist, Zahlungen an/von den/dem jeweiligen Emittenten von Emissionsgeschäft (Übernahme von Finanzinstrumenten Finanzinstrumenten erbringt/erhält, mit dem jeweiligen für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme Emittenten von Finanzinstrumenten Kooperationen einge- gleichwertiger Garantien), gangen ist oder mit dem jeweiligen Emittenten von Finanz Platzierungsgeschäft (Platzierung von Finanzinstrumenten instrumenten gemeinsame direkte oder indirekte Tochter- ohne feste Übernahmeverpflichtung), unternehmen/Beteiligungen betreibt/hält. Finanzportfolioverwaltung (Verwaltung einzelner oder mehrerer in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für III. Es können Interessenkonflikte auch dadurch auftreten, dass andere mit Entscheidungsspielraum), a. unserem Haus oder einzelnen relevanten Personen unse- Anlageberatung (Abgabe von persönlichen Empfehlungen res Hauses Informationen vorliegen, die zum Zeitpunkt an Kunden oder deren Beauftragte, die sich auf Geschäfte eines Kundengeschäfts noch nicht öffentlich bekannt mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die sind, Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände b. Anreize zur Bevorzugung eines bestimmten Finanz des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt instruments z. B. bei Analyse, Beratung, Empfehlung wird und nicht ausschließlich über Informationsverbrei- oder Auftragsausführung vorliegen. tungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben c. Grundsätze oder Ziele, die den Umsatz, das Volumen wird), oder den Ertrag der im Rahmen der Anlageberatung Depotgeschäft (Verwahrung und Verwaltung von Finanz empfohlenen Geschäfte unmittelbar oder mittelbar be- instrumenten für andere und damit verbundene Dienstleis- treffen (Vertriebsvorgaben), aufgestellt werden. tungen), Gewährung von Krediten oder Darlehen an andere für die IV. Zur weitgehenden Vermeidung dieser Interessenkonflikte Durchführung von Wertpapierdienstleistungen, sofern das ist unser Haus Teil einer mehrstufigen Organisation mit Unternehmen, das den Kredit oder das Darlehen gewährt, entsprechender Aufgabenverteilung zwischen Sparkassen, an diesen Geschäften beteiligt ist, Landesbanken und Dienstleistern. Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die Wir als Wertpapierfirma selbst wie auch unsere Mitarbeiter industrielle Strategie sowie die Beratung und das Angebot sind entsprechend der gesetzlichen Grundlagen verpflich- 15
Darstellung möglicher Interessenkonflikte tet, die unter Ziffer I. genannten Wertpapierdienstleistungen rung (siehe ab Seite 30) bzw. der Weisung des Kunden. und Wertpapiernebendienstleistungen ehrlich, redlich und g. Regelungen über die Annahme von Geschenken und professionell im Interesse unserer Kunden zu erbringen und sonstigen Vorteilen. Interessenkonflikte soweit möglich zu vermeiden. h. Schulung unserer Mitarbeiter. Unabhängig davon haben wir eine Compliance-Organisation i. Überwachung der Einhaltung der Kundeninteressen bei eingerichtet, die insbesondere folgende Maßnahmen um- Ausgestaltung und Umsetzung der Vertriebsvorgaben. fassen kann: j. Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen der a. Die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen mit soge- Einrichtung, sachgerechten Ausgestaltung und Umset- nannten „Chinese Walls“, d. h. virtuelle bzw. tatsächliche zung des Vergütungssystems. Barrieren zur Beschränkung des Informationsflusses. k. Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen der b. Alle Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit In- Produktüberwachung. teressenkonflikte auftreten können, sind zur Offenlegung aller ihrer Geschäfte in Finanzinstrumenten verpflichtet. V. Sind Interessenkonflikte in Einzelfällen ausnahmsweise c. Führung von Beobachtungs- bzw. Sperrlisten, in die nicht durch die obige Aufgabenteilung oder unsere Compli- Finanzinstrumente, in denen es zu Interessenkonflik- ance-Organisation vermeidbar, werden wir unsere Kunden ten kommen kann, aufgenommen werden. Geschäfte in entsprechend dieser Policy darauf hinweisen. Wir werden Finanzinstrumenten aus der Beobachtungsliste bleiben ggf. in diesen Fällen auf eine Beurteilung, Beratung oder erlaubt, werden aber zentral beobachtet; Geschäfte in Empfehlung zum jeweiligen Finanzinstrument verzichten. Finanzinstrumenten aus der Sperrliste sind untersagt. d. Führung einer Insiderliste. In diese Liste werden anlass- VI. Auf Wunsch werden wir Ihnen weitere Einzelheiten zu bezogen alle relevanten Personen unseres Hauses, die diesen möglichen Interessenkonflikten zur Verfügung stel- bestimmungsgemäß Insiderinformationen haben (u. a. len. mit Zeitpunkt und Art der Information), aufgenommen. e. Eine laufende Kontrolle aller Geschäfte der in unserem Haus tätigen relevanten Personen. f. Bei Ausführung von Aufträgen handeln wir entsprechend unserer Allgemeinen Grundsätze der Auftragsausfüh- Stand: 01/2018 16
Allgemeine Informationen für Kunden über Zuwendungen Für Ihre Vermögensanlage in Wertpapieren und sonstigen Fi- 1. Anteile an Investmentvermögen nanzinstrumenten bieten wir Ihnen eine umfassende Informa- Einmalige Zuwendung: Fondsgesellschaften erheben bei tion und individuelle Beratung an. Insbesondere unterstützen der Ausgabe von Fondsanteilen einen Ausgabeaufschlag, wir Sie fachkundig, eine Anlageentscheidung unter Berücksich- der uns bis zur Höhe des gesamten Ausgabeaufschlages als tigung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in Geschäften mit Fi- einmalige Zuwendung zufließen kann. Die Höhe des Ausga- nanzinstrumenten, Ihrer finanziellen Verhältnisse, Anlageziele beaufschlages beträgt in der Regel beispielsweise bei Ren- und Ihrer Risikobereitschaft zu treffen. Auch im Nachgang Ihrer tenfonds zwischen 0,1 und 5,5 % des Nettoinventarwerts Anlageentscheidung unterstützen wir Sie. Auf Wunsch über- des Anteils und bei Aktienfonds, offenen Immobilienfonds prüfen wir mit Ihnen im Rahmen eines Beratungsgesprächs, ob und Misch- bzw. Dachfonds zwischen 0,1 und 5,75 % des Ihre Finanzinstrumente weiterhin für Sie geeignet sind. Dieser Nettoinventarwerts des Anteils. Service ist für uns mit einem kostenintensiven personellen und Laufende Zuwendung: Bei Fonds ohne Ausgabeaufschlag organisatorischen Aufwand verbunden. Zur Deckung dieses wird kein Ausgabeaufschlag erhoben, sondern dem Fonds- Aufwandes erhalten wir Vertriebsvergütungen in Form von vermögen zur Verbesserung der Qualität unserer Dienstleis- Zuwendungen unserer Vertriebspartner oder Margen. Zuwen- tungserbringung eine laufende Zuwendung entnommen. dungen können in Form von Geldzahlungen oder sonstigen Diese laufende Zuwendung erhalten wir für den Zeitraum, in geldwerten Vorteilen gewährt werden. Werden Zuwendungen dem Sie die Fondsanteile in Ihrem Depot verwahren lassen. in Form von Geldzahlungen erbracht, ist zwischen einmaligen Teilweise erhalten wir auch bei Fonds mit Ausgabeaufschlag und laufenden Zahlungen zu unterscheiden. Einmalige Zu- eine laufende Zuwendung, die typischerweise geringer aus- wendungen werden an uns von unseren Vertriebspartnern als fällt als bei Fonds ohne Ausgabeaufschlag. Die Höhe der lau- einmalige, umsatzabhängige Vergütung geleistet. Laufende fenden Zuwendung beträgt in der Regel beispielsweise bei Zuwendungen werden an uns von unseren Vertriebspartnern Rentenfonds zwischen 0,1 und 1,2 % p. a., bei Aktienfonds als wiederkehrende, bestandsabhängige Vergütung geleistet. zwischen 0,1 und 1,5 % p. a., bei offenen Immobilienfonds Zuwendungen in Form von geldwerten Vorteilen (teilweise auch zwischen 0,1 und 0,6 % p. a. und bei Misch- bzw. Dachfonds nur als geringwertiger Vorteil) können wir von Produkt- und zwischen 0,1 und 1,7 % p. a. Dienstleistungsanbietern erhalten. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um: 2. Zertifikate oder strukturierte Anleihen Mitarbeiterorientierte Sachleistungen, z. B. Einmalige Zuwendung: Wir erhalten für den Vertrieb von –– technische Unterstützungsleistungen, Zertifikaten oder strukturierten Anleihen einmalige Zu- –– Informationsmaterial zu Produkten und Markt, wendungen vom Emittenten oder Vertriebspartner, deren –– allgemeine Vertriebsunterstützung. Höhe je nach Produktausgestaltung (Bonus-Zertifikate, Mitarbeiterorientierte Dienstleistungen, z. B. Express-Zertifikate, Alpha-Zertifikate, Zinsanleihen, Kapital –– Schulungsmaßnahmen, schutzzertifikate usw.) und Laufzeit variiert und in der Regel –– Vorträge, Fachtagungen, zwischen 0,1 und 5 % des Kurswerts oder des Nominal –– Beratungsleistungen. betrags/Nennwerts beträgt. Kundenorientierte Sach- und Dienstleistungen, z. B. Laufende Zuwendung: In Ausnahmefällen fallen auch im –– Vertriebsmaterial, Zusammenhang mit dem Vertrieb von Zertifikaten oder –– Kundenveranstaltungen und -vorträge, strukturierten Anleihen laufende Zuwendungen an, solange –– Give-aways. sich die entsprechenden Zertifikate in Ihrem Depot befin- Dabei stellen wir organisatorisch jeweils sicher, dass diese Zu- den. Sofern auch bei dem Vertrieb von Zertifikaten oder wendungen Ihren Interessen als Kunde nicht entgegenstehen, strukturierten Anleihen laufende Zuwendungen gezahlt wer- sondern dafür eingesetzt werden, die Qualität der von uns den, beträgt die laufende Zuwendung in der Regel zwischen erbrachten Wertpapierdienstleistungen und Wertpapierneben- 0,1 und 1,5 % p. a. dienstleistungen aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern. Unabhängig hiervon informieren wir Sie jeweils über die aktu- 3. Verzinsliche Wertpapiere ellen Vertriebsvergütungen bzgl. empfohlener Finanzinstru- Wir erhalten beim Vertrieb verzinslicher Wertpapiere in Ab- mente, die wir von unseren Vertriebspartnern insbesondere hängigkeit von der Laufzeit des jeweiligen Wertpapiers ein- beim Vertrieb von Anteilen an Investmentvermögen, malige Zuwendungen vom Emittenten oder Vertriebspart- beim Vertrieb von Zertifikaten oder strukturierten Anleihen, ner, die in der Regel zwischen 0,1 und 3,5 % des Kurswerts beim Vertrieb verzinslicher Wertpapiere oder oder des Nominalbetrags/Nennwerts betragen. bei Zeichnung von Aktienneuemissionen erhalten. Darüber hinaus finden Sie nachfolgend allgemeine 4. Aktienneuemissionen Informationen zu Zuwendungsleistungen, mit denen wir eine Bei Zeichnung von Aktienneuemissionen erhalten wir in größtmögliche Transparenz als Grundlage für Ihre Anlageent- manchen Fällen vom Emittenten nach Zuteilung eine Vergü- scheidung schaffen wollen. tung auf die Gesamtzuteilungssumme (einmalige Zuwen- 17
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