Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten - Sparkassen-Finanzgruppe - Weil's um mehr als Geld geht ...
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Sparkassen-Finanzgruppe Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten Weil’s um mehr als Geld geht.
Die vorliegende Kundeninformation basiert auf den Ergebnissen des DSGV-Projektes „MiFID-Revision“. Alle Rechte an den im Projekt erarbeiteten Inhalten liegen beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. Alle Angaben wurden sorgfältig ermittelt, für Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. © 2024 S-Communication Services GmbH, Berlin Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Anbieters unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. www.s-communication.de Lektorat: Michael Müller Bilder: Getty images 10. Auflage 2024 610 017 232
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, angesichts unseres Leitmotivs eines redlichen sowie professionellen Handelns im bestmöglichen Kundeninteresse und vor dem nachfolgend skizzierten rechtlichen Hintergrund soll Ihnen die vorliegende Informationsbroschüre insbesondere einen Überblick über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen, unseren Umgang mit möglichen Interessenkonflikten, unsere Allgemeinen Grundsätze zur Auftragsausführung, unsere Preise für Wertpapierdienstleistungen sowie exemplarische Kostenberechnungen, über Zuwendungen, die wir von Vertriebspartnern erhalten, und über die Bedingungen für Wertpapiergeschäfte sowie die Bedingungen für Wertpapier-Sparpläne geben. Verschiedene gesetzliche Neuregelungen der jüngeren Vergangenheit, die in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingeführt worden sind, haben sich die Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Wertpapierfirmen und die Verbesserung des Anlegerschutzes zum Ziel gesetzt. Die genannten Ziele sollen u. a. durch die Erhöhung der Markttransparenz, eine Ausweitung und Standardisierung der Informationspflichten für Wertpapierfirmen (z. B. durch die Einführung eines Produktinformationsblattes/Basisinformations- blattes für Privatkunden) sowie die EU-weite Harmonisierung der Aufsichtsregeln für die Erbringung von Wertpapierdienstleistun- gen erreicht werden. Das gesetzlich vorgegebene Schutzniveau unterscheidet sich dabei je nach Kundengruppe (Privatkunde, professioneller Kunde, geeignete Gegenpartei). Im Interesse eines höchstmöglichen Kundenschutzes werden wir Sie, sofern keine abweichende Rege- lung getroffen wird, in die Kategorie „Privatkunde“ einstufen. Dies hat beispielsweise zur Folge, dass aufgrund der Vorgaben aus dem WpHG im Rahmen einer Anlageberatung eine Geeignetheitserklärung erstellt wird. Darin werden neben der Begründung der Empfehlung(en) auch Angaben zu Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen dokumentiert, um Ihnen eine wohlinformierte Anlageentscheidung zu ermöglichen. Sofern Sie einen Depotbevollmächtigten beauftragt haben, wird dieser im Beratungsgespräch mit der gleichen Sorgfalt beraten. Folglich ist ihm ebenfalls eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen, mit der er u. a. auch Einblick in Ihre finanziellen Verhältnisse erhält. Eine Geeignetheitserklärung wird demgegenüber nicht erstellt, wenn Sie als professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei eingestuft sind. Ebenso wird eine Geeignetheitserklärung nicht erstellt, wenn ein Bevollmächtigter für Sie tätig wird, der seinerseits professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei ist. Weitergehende Informationen erhalten Sie von Ihrem Berater gerne in einem persönlichen Gespräch. Mit freundlichen Grüßen Sparkasse Hildesheim Goslar Peine Der Vorstand 3
Informationen über uns und unsere Dienstleistungen Gemäß den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) Aufzeichnung von telefonischer und elektronischer 2017/565 sowie dem WpHG erteilen wir Ihnen hiermit folgende Kommunikation Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistun- gen. Telefonische und elektronische Kommunikation, die sich auf die Annahme, Übermittlung oder Ausführung von Aufträgen zu Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen und A. Informationen über uns -nebendienstleistungen bezieht, müssen wir aufgrund gesetz- licher Verpflichtung aufzeichnen und für fünf Jahre aufbewah- Sparkasse Hildesheim Goslar Peine ren, bei aufsichtsbehördlicher Anordnung im Einzelfall für bis Anstalt des öffentlichen Rechts zu sieben Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums stellen wir Ihnen Rathausstraße 21 - 23 eine Kopie der Aufzeichnungen auf Wunsch zur Verfügung. 31134 Hildesheim Sofern Sie keine Aufzeichnung wünschen, bitten wir um einen Telefon: (0 51 21) 871-0 Hinweis. In diesem Fall scheidet eine Kommunikation auf die- Telefax: (0 51 21) 871-3333 sem Wege aus. Sollte ein Bevollmächtigter für Sie tätig werden, E-Mail: info@sparkasse-hgp.de gelten die Vorschriften zur telefonischen und elektronischen Kommunikation für den Bevollmächtigten ebenfalls. Vermittler Wir bedienen uns im Zusammenhang mit der Erbringung unse- Mitteilungen über getätigte Geschäfte rer Dienstleistungen vertraglich gebundener Vermittler, die im Sie erhalten über jedes ausgeführte Geschäft von uns eine Ab- Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland registriert rechnung. Einmal jährlich erhalten Sie einen Auszug über den sind. Inhalt Ihres Wertpapierdepots. Bankerlaubnis Hinweise zur Einlagensicherung Wir besitzen eine Bankerlaubnis gemäß § 32 Kreditwesen Wir gehören dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanz gesetz. gruppe an. Zuständige Aufsichtsbehörden 1. Freiwillige Institutssicherung Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehö- Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, renden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende 60314 Frankfurt am Main oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. (Internet: www.ecb.europa.eu). Auf diese Weise soll ein Einlagensicherungsfall vermieden und Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Ein- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, schränkung fortgeführt werden. Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main 2. Gesetzliche Einlagensicherung (Internet: www.bafin.de). Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen- Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem Kommunikationsmittel und -sprache Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Sollte Sie können mit uns persönlich, telefonisch, in Textform oder entgegen Absatz 1 ausnahmsweise die Institutssicherung nicht elektronisch in deutscher Sprache kommunizieren. Kunden- greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen An- aufträge können in deutscher Sprache persönlich, telefonisch, spruch auf Erstattung seiner Einlagen im Sinne des § 2 Absätze brieflich oder im Online-Brokerage übermittelt werden. Bitte 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen des § 8 EinSiG. Nicht beachten Sie, dass für bestimmte Kommunikationswege, z. B. entschädigungsfähig nach § 6 EinSiG sind u. a. Einlagen, die das Online-Brokerage, gesonderte Vereinbarungen gelten. im Zusammenhang mit Geldwäschetransaktionen entstanden Soweit gesetzlich vorgegeben, stellen wir Ihnen Informationen sind, sowie Inhaberschuldverschreibungen der Sparkasse und in elektronischer Form zur Verfügung. Als Privatkunde im Sinne Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und Solawechseln. des Wertpapierhandelsgesetzes haben Sie die Möglichkeit, diese Informationen stattdessen in schriftlicher Form zu erhal- Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.dsgv.de/siche- ten, soweit sie sich nicht vertraglich für die elektronische Form rungssystem. Seit dem Bestehen der Sicherungseinrichtungen entschieden haben. der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch nie ein Kunde eines Mitgliedsinstituts einen Verlust seiner Einlagen erlitten. 4
Informationen über uns und unsere Dienstleistungen B. Umgang mit Interessenkonflikten möchten wir sicherstellen, dass die Ihnen empfohlenen Finanz instrumente jeweils zu Ihrer maximalen Risikobereitschaft Wir haben Vorkehrungen getroffen, damit sich mögliche Inte- passen. ressenkonflikte zwischen uns, unserer Geschäftsleitung, un- Die Produktrisikoklassen der Sparkassen-Finanzgruppe seren Beschäftigten und vertraglich gebundenen Vermittlern sind nicht identisch mit den gesetzlich geregelten Risiko oder anderen Personen, die mit uns direkt oder indirekt durch indikatoren, die in den von den Herstellern bereitzustellenden Kontrolle verbunden sind, und Ihnen oder zwischen den Kun- gesetzlichen Informationsblättern (wesentliche Anleger den untereinander nicht auf die Kundeninteressen, einschließ- informationen, Basisinformationsblatt) angegeben werden. lich deren Nachhaltigkeitspräferenzen, auswirken. Die dort verwendeten Risikoindikatoren reichen dabei von 1 Details dazu finden Sie ab Seite 16. (niedrigstes Risiko) bis 7 (höchstes Risiko). Im Rahmen einer Anlageberatung führen wir die sieben Risikoindikatoren mit den fünf Produktrisikoklassen zusammen. C. Informationen über Dienstleistungen In der Geeignetheitserklärung, die wir Ihnen nach einer Anla- geberatung zur Verfügung stellen, beziehen wir uns jeweils auf Wir betreiben alle banküblichen Geschäfte (insbesondere Kre- die Risikoklasse der Sparkassen-Finanzgruppe. ditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, Wertpapier- und Depotgeschäft, Zahlungsverkehr u. Ä.), soweit die sparkassen Beratungsfreies Geschäft rechtlichen/landesbankrechtlichen Regelungen keine Ein- Beim beratungsfreien Geschäft treffen Sie Ihre Anlageentschei- schränkungen vorsehen. dung unabhängig von einer persönlichen Anlageempfehlung unsererseits. Im Falle einer Auftragserteilung zu einem be- Anlageberatung stimmten Finanzinstrument überprüfen wir, ob Sie über die Im Rahmen der Anlageberatung sprechen wir Ihnen gegenüber erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die eine Empfehlung im Hinblick auf bestimmte für Sie geeignete Risiken im Zusammenhang mit der Art der Finanzinstrumente Finanzinstrumente aus. Wir stützen diese Empfehlung auf eine angemessen beurteilen zu können (Angemessenheitsprüfung). Prüfung Ihrer persönlichen Umstände. Für diese Prüfung er- Dazu holen wir vorab Informationen über Ihre Kenntnisse fragen wir zum Beispiel Ihre Anlageziele und Ihre finanziellen und Erfahrungen ein. Anders als bei der Anlageberatung Verhältnisse. werden Ihre Anlageziele und finanziellen Verhältnisse in Zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Anlagebera- diesem Fall nicht berücksichtigt. Gelangen wir bei dieser tung, die die Qualität der Dienstleistung für Sie verbessert und Angemessenheitsprüfung auf Basis der uns vorliegenden In- Ihre Kundeninteressen bestmöglich berücksichtigt, beziehen formationen/Daten zu der Auffassung, dass das von Ihnen in wir eine breite Palette von Produkten verschiedener Emitten- Betracht gezogene Finanzinstrument im obigen Sinne für Sie ten (Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe und dritte nicht angemessen ist, werden wir Sie hierüber informieren. Anbieter) in die Auswahl ein. Dabei werden aus der weltweit Wünschen Sie dennoch die Ausführung Ihres Auftrags, dürfen inzwischen unüberschaubaren Anzahl von Produkten unzäh- wir diesen weisungsgemäß ausführen. liger Emittenten vorrangig hauseigene Finanzinstrumente und solche von Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe Vermögensverwaltung (insbesondere der DekaBank und der regionalen Landesbank) Im Rahmen der Vermögensverwaltung wird in Finanz angeboten. Einzelheiten und Informationen zum jeweiligen instrumente angelegtes Vermögen verwaltet. Dabei trifft der Produkt stellt Ihnen gern Ihr Berater zur Verfügung. Gleichfalls Vermögensverwalter auch Anlageentscheidungen im eigenen sind Prospekte, die nach dem Wertpapierprospektgesetz ver- Ermessen für seine Kunden. Der Vermögensverwalter hält sich öffentlicht wurden, sowie gegebenenfalls auch wesentliche strikt an die mit Ihnen vereinbarte Anlagestrategie. Anlegerinformationen zu Investmentvermögen (Fonds) und Produktinformationsblätter/Basisinformationsblätter auf der Homepage des Emittenten abrufbar. Wir möchten Sie darauf D. Information über die Art der Anlageberatung hinweisen, dass im Falle der Anlageberatung keine regelmä- ßige Beurteilung der Geeignetheit der empfohlenen Finanz Wertpapierfirmen, die Anlageberatung erbringen, sind ver- instrumente durch uns erfolgt. Auch weisen wir darauf hin, dass pflichtet, ihre Kunden zu informieren, ob die Anlageberatung wir im Falle der Anlageberatung – wie auch bei beratungsfreier als sogenannte „Unabhängige Honorar-Anlageberatung“ er- Orderausführung – keine Überwachung der Wertentwicklung bracht wird oder nicht (vgl. § 64 Absatz 1 Nr. 1 WpHG, Art. 52 der des Portfolios und der einzelnen Finanzinstrumente vor Delegierten Verordnung (EU) 2017/565). nehmen. Das schließt jedoch nicht aus, dass wir – z. B. bei einer Daher informieren wir Sie darüber, dass wir die Anlagebera- Fälligkeit – mit Anlageideen auf Sie zukommen. tung – wie schon bislang – nicht als Honorar-Anlageberatung, sondern als provisionsbasierte Anlageberatung erbringen. Das Information über die Risikoklassen der von uns empfohlenen bedeutet, dass wir Ihnen kein gesondertes Entgelt für unsere Finanzinstrumente Beratungsleistungen berechnen. Im Zusammenhang mit der In der Sparkassen-Finanzgruppe werden die im Rahmen der Anlageberatung dürfen wir jedoch Zuwendungen gemäß § 70 Anlageberatung empfohlenen Finanzinstrumente in eine WpHG von unseren Vertriebspartnern erhalten. Wir setzen die von insgesamt fünf Produktrisikoklassen eingestuft. Bei der erhaltenen Zuwendungen zur Aufrechterhaltung und Verbesse- Risikobereitschaft des Kunden gibt es ebenfalls fünf mögli- rung der Qualität der von uns erbrachten Wertpapierdienstleis- che Kategorien – von 1 („sehr geringe Risikobereitschaft“) bis tungen oder Wertpapiernebendienstleistungen ein. zu 5 („sehr hohe Risikobereitschaft“). Für jede Kategorie der Risikobereitschaft gibt es in der Sparkassen-Finanzgruppe folglich eine entsprechende Produktrisikoklasse. Hierdurch 5
Informationen über uns und unsere Dienstleistungen E. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und Nach F. Information über gesetzliche Regelungen der haltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung Bankensanierung und -abwicklung Über die der Anlageberatung vorgelagerte Produktauswahl Wir möchten Sie informieren, dass Bankaktien, Schuldver- entscheiden wir unter Berücksichtigung konkreter Produkt schreibungen von Banken und Sparkassen sowie andere eigenschaften, welche Finanzinstrumente in unser Beratungs- Forderungen gegen Banken und Sparkassen europaweit be- universum aufgenommen werden. Durch die Auswahl der sonderen Vorschriften für den Fall der Bestandsgefährdung Finanzinstrumente, die wir Ihnen in der Anlageberatung als dieser Institute unterliegen. Hintergrund sind die gesetzlichen für Sie geeignet empfehlen, beziehen wir Nachhaltigkeits Regelungen der Bankensanierung und -abwicklung, die in ei- risiken und die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und nem Abwicklungsfall zur Anwendung kommen können. Diese Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und Regelungen (z. B. sogenanntes „Bail-in“) können sich für den die Bekämpfung von Korruption und Bestechung bei der Anleger bzw. Vertragspartner im Abwicklungsfall des Instituts Anlageberatung ein. Hierfür kooperieren wir eng mit unseren nachteilig auswirken. Nähere Informationen, welche Finanz Produktpartnern und Researchpartnern (Unternehmen der instrumente betroffen sind, erfahren Sie unter: www.bafin.de Sparkassen-Finanzgruppe und dritte Anbieter). Unter einem (unter dem Suchbegriff „Haftungskaskade“). Nachhaltigkeitsrisiko verstehen wir ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unterneh- mensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder G. Kosten und Nebenkosten potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition unserer Kunden haben könnte. Informationen über Kosten und Nebenkosten entnehmen Sie bitte unserem Preisverzeichnis bzw. den Preisen für das Wert- Im Rahmen der Produktauswahl orientieren wir uns zum ei- papiergeschäft auf den Seiten 8 und 9. Zum besseren Verständ- nen an den Vorgaben unserer Produktanbieter. Diese sind nis finden sich auf den darauffolgenden Seiten exemplarische aufgrund regulatorischer Vorgaben oder Branchenstandards Kostenberechnungen für gängige Geschäftsvorfälle. generell verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen ih- rer Investitionsentscheidungen (bei Investmentfonds) oder über die Auswahl der Basiswerte (bei Zertifikaten) zu berück- H. Information über den Zielmarkt des Produkts sichtigen. Zum anderen berücksichtigen bestimmte Finanz instrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen Nachhaltigkeits Für Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente wird ein Ziel- faktoren, wie z. B. Mindestausschlüsse auf Basis eines markt festgelegt. Mit dem Zielmarkt werden die Kundengrup- anerkannten Branchenstandards. Dies bedeutet zugleich, dass pen beschrieben, an die sich das Produkt richtet. Im Rahmen bei Investmentfonds nicht in bestimmte Unternehmen inves- der Beratung bzw. der Ordererteilung informiert Sie der Berater tiert wird, die besonders hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufwei- auf Wunsch gerne über den Zielmarkt des empfohlenen bzw. sen. Bei Zertifikaten werden diese nicht als Basiswert zugrunde von Ihnen gewünschten Produkts. Bei beratungsfreien Orders gelegt. Alternativ dazu wählen wir auch Finanzinstrumente mit werden wir den Zielmarkt nur im Hinblick auf die Zielmarktkri- Nachhaltigkeitsmerkmalen für die Anlageberatung aus, die in terien Kundenkategorie sowie Kenntnisse und Erfahrungen nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten investieren (Produkte mit prüfen. Auswirkungsbezug). Bei Investmentfonds, die wir insbesondere unseren Kundin- I. Hinweis zum sogenannten Day Trading nen und Kunden ohne Nachhaltigkeitspräferenz empfehlen, sind die Kapitalverwaltungsgesellschaften aufgrund regu- Bitte beachten Sie, dass der taggleiche Kauf und Verkauf des- latorischer Vorgaben verpflichtet, darüber zu informieren, selben Wertpapiers, Geldmarktinstruments oder Derivats (sog. ob sie Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Investitions Day Trading) nur nach vorheriger Vereinbarung möglich ist. Bit- entscheidungen berücksichtigen. te wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Berater. Auf diese Weise trägt der Produktauswahlprozess maßgeblich dazu bei, dass Nachhaltigkeitsfaktoren auf Basis der gesetzli- J. Datenschutzrechtlicher Hinweis chen Vorgaben sowie eines ergänzenden Branchenstandards berücksichtigt und verstärkt Finanzinstrumente in das Für Wertpapier- und sonstige Finanzdienstleistungen verarbei- Beratungsuniversum aufgenommen werden, die keine unange- ten wir Ihre hierfür jeweils erforderlichen personenbezogenen messen hohen Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Daten. Zwecke sind die Erfüllung der mit Ihnen geschlossenen Verträge (z. B. Beratungsverträge, Depotverträge) und die Erfül- Unsere ausführliche Strategie zur Einbeziehung von Nach lung uns obliegender rechtlicher Verpflichtungen (z. B. aus dem haltigkeitsrisiken und zur Berücksichtigung der wichtigsten Wertpapierhandelsgesetz). nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung haben wir auf der Website unseres Hauses veröffentlicht. 6
Informationen über uns und unsere Dienstleistungen K. Information zum Steuereinbehalt bei Kapitalerträgen N. Information zum Widerrufsrecht im Falle eines Nach- ohne Liquiditätszufluss trags zum Wertpapierprospekt Sofern wir den Einbehalt einer Kapitalertragsteuer nicht aus Der gemäß der EU-Prospektverordnung (Verordnung (EU) einem Liquiditätszufluss vornehmen können (z. B. im Fall der 2017/1129) erstellte Wertpapierprospekt enthält eine aus- Vorabpauschale bei Investmentfonds oder bei der Einbuchung führliche Beschreibung des jeweiligen Wertpapiers. Es besteht von Bonusaktien), sind wir gesetzlich ermächtigt, die anfal- unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Möglich- lende Kapitalertragsteuer einem bei uns geführten Konto des keit, dass ein Nachtrag zum Wertpapierprospekt veröffentlicht Kunden zu belasten. Die Belastung eines nicht ausgeschöpften wird. So ist jeder wichtige neue Umstand, jede wesentliche Kontokorrentkredits (eingeräumte Kontoüberziehung) ist dabei Unrichtigkeit oder jede wesentliche Ungenauigkeit in Bezug ausgeschlossen, wenn Sie vor dem Zufluss der Kapitalerträge auf die im Wertpapierprospekt enthaltenen Angaben in einem der Inanspruchnahme des Kontokorrentkredits widersprechen. Nachtrag zum Wertpapierprospekt zu benennen. Jeder relevan- Deckt das zur Verfügung stehende Guthaben einschließlich ei- te Nachtrag wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vom nes zur Verfügung stehenden Kontokorrentkredits den Steuer- jeweiligen Emittenten auf seiner Website veröffentlicht. betrag nicht oder nicht vollständig ab, sind wir gesetzlich ver- pflichtet, den vollen Kapitalertrag dem Finanzamt anzuzeigen. Wenn Sie ein Wertpapier erworben oder gezeichnet haben und der hierfür maßgebliche Wertpapierprospekt Gegenstand eines Nachtrags ist, kann Ihnen gemäß Artikel 23 der EU-Prospekt L. Allgemeine Geschäftsbedingungen/Bedingungen für verordnung ein Widerrufsrecht zustehen. Der Nachtrag wird Wertpapiergeschäfte/Bedingungen für Wertpapier- Angaben zum Ablauf der Widerrufsfrist enthalten. Sparpläne Sie werden über jeden Nachtrag zeitnah informiert, soweit Mit Beginn des Vertragsverhältnisses gelten die Bedingungen Ihnen ein Widerrufsrecht für das betreffende Wertpapier zuste- für Wertpapiergeschäfte, die Bedingungen für Wertpapier- hen kann und Sie ein Elektronisches Postfach haben. Wir emp- Sparpläne sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (sie- fehlen Ihnen die Einrichtung eines Elektronischen Postfachs. he ab Seite 19). Wir werden Ihnen bei der Ausübung des Widerrufsrechts gerne behilflich sein. M. Hinweis auf die Schlichtungsstelle und die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform sowie zum Beschwerdemanagement Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden. Für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen kann auch die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ genutzt werden. Näheres dazu finden Sie am Ende der Allgemeinen Geschäfts- bedingungen im hinteren Teil der Broschüre. Wir haben ferner Regelungen zum Umgang mit Kunden beschwerden getroffen und diese in unseren Beschwerde management-Grundsätzen dargestellt. Die Grundsätze sind auf der Website unseres Hauses veröffentlicht. 7
Preise für Wertpapierdienstleistungen Depotleistungen Depotpreis – Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren 0,150 % des Depotvolumens – Abrechnung und Belastung (vierteljährlich) auf Basis des Bestandes am – Mindestpreis pro Posten 6,25 € p. a. jeweiligen Quartalsende – Mindestpreis pro Depot 25,00 € p. a. Sonderleistungen auf Wunsch des Kunden – Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände pro Vorgang 20,00 € verursacht) – Erträgnisaufstellung pro Vorgang 20,00 € Effektive Stücke – Einlieferung 100,00 € je eingereichter Gattung (Kupons/Mäntel) zzgl. 10,00 € je eingereichtem Kupon/Mantel in dieser Gattung – Erneuerung Bogen (sofern Institut nicht Umtauschstelle ist) pro Vorgang 15,00 € – Einlösung von fälligen Wertpapieren, Zins- und Dividendenscheinen 100,00 € je eingereichter Gattung (sofern Institut nicht Zahlstelle ist) (Kupons/Mäntel) zzgl. 10,00 € je eingereichtem Kupon/Mantel in dieser Gattung – Beschaffung von Ersatzurkunden (soweit durch vom Kunden zu Fremdkosten vertretende Umstände verursacht) Transaktionsleistungen An- und Verkauf von Wertpapieren Aktien, Optionsscheine, Zertifikate Eigene Kosten – Provision 1,00 % vom Kurswert – Mindestpreis pro Transaktion 40,00 € – bei Umsätzen an ausländischen Börsenplätzen zusätzl. pro Transaktion 110,00 € Festverzinsliche Wertpapiere Eigene Kosten – Provision 0,50 % vom Kurswert – Mindestpreis pro Transaktion 40,00 € – bei Umsätzen an ausländischen Börsenplätzen zusätzl. pro Transaktion 110,00 € Zertifikatssparpläne 2,50 € je Abrechnung zzgl. 0,5 % Provision vom Kurswert Investmentanteile zum jeweiligen Ausgabe-/Rücknahmepreis1) Sparkassen-DirektBrokerage Aktien Eigene Kosten – Provision 0,40 % vom Kurswert zzgl. 15,00 € – bei Umsätzen an ausländischen Börsenplätzen zusätzl. pro Transaktion 110,00 € Festverzinsliche Wertpapiere Eigene Kosten – Provision 0,20 % vom Kurswert zzgl. 15,00 € – bei Umsätzen an ausländischen Börsenplätzen zusätzl. pro Transaktion 110,00 € Investmentanteile zum jeweiligen Ausgabe-/Rücknahmepreis1) Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapier- art bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundla- gen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gern bei Ihrem W ertpapierberater erfragen. 8
Preise für Wertpapierdienstleistungen Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt, als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. Kapitaltransaktionen Eigene Kosten Abrechnung von Bezugsrechten, Bruchteilen aus Kapitalmaßnahmen – Provision Kurswert unter 50,00 € je Transaktion 5,00 € – Provision Kurswert unter 500,00 € je Transaktion 10,00 € – Provision Kurswert ab 500,00 € 1 % vom Kurswert, mind. je Transaktion 25,00 € Ausübung von Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot; Optionsscheinausübung – Transaktionspreis vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers 1,00 % vom Kurswert – Mindestpreis 40,00 € Bearbeitung von Erstattungsanträgen von ausländischer 25,00 € zzgl. Fremdkosten Quellensteuer Individuelle Vermögensverwaltung2) Erfolgsabhängige Vergütung – Managementvergütung 0,2975 % p.a. des durchschnittlich gebundenen Kapitals mindestens 148,75 € je volles Kalenderjahr. – Gewinnbeteiligung Wertzuwachs geringer als 5,00 % Gewinnbeteiligung = 0 % des Wertzuwachses Wertzuwachs bis 9,99 % Gewinnbeteiligung = 5,95 % des Wertzuwachses Wertzuwachs 10 % und höher Gewinnbeteiligung = 11,9 % des Wertzuwachses Hinweis: Für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preisaushang bzw. im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die Sparkasse ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 1) Der börsliche Handel erfolgt unter Berechnung der entsprechenden An- und Verkaufsspesen analog dem Aktienhandel. 2) Zusätzlich fallen die üblichen unter Depotleistungen und Transaktionsleistungen genannten Depotpreise und Transaktionskosten mit Ausnahme der unter Transaktionsleistungen genannten „Sparkassen-DirektBrokerage Eigene Kosten“ an. Stand: 01.01.2017 Zum besseren Verständnis der Kosten finden sich nachfolgend einige exemplarische Kostenberechnungen für gängige Ge- schäftsvorfälle. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich um beispielhafte Kostenberechnungen handelt. Die ausgewiesenen Kosten müssen nicht den Kosten entsprechen, die für die von Ihnen gewünschte Transaktion anfallen. 9
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf einer Muster-Aktie Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Aktie Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Anzahl Aktien: 100 Kurs Vortag (Schlusskurs): 100,00 EUR Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten2 25,00 EUR 0,25 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 ei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe B des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 2 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten1 325,00 EUR 0,65 % p. a. Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 325,00 EUR 0,65 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,00 % p. a. (Bestandteil der Dienstleistungskosten) Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 325,00 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 1,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.3 0,25 % 0,25 % 0,25 % 0,25 % 0,25 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 1,00 % Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 1,25 % 0,25 % 0,25 % 0,25 % 1,25 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 3 I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 25,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. 10
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf einer Muster-Anleihe Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Anleihe Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Nominal: 10.000,00 EUR Kurs Vortag (Schlusskurs): 100,00 % Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 50,00 EUR 0,50 % Produktkosten2 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten3 25,00 EUR 0,25 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten Dienstleistungskosten1 50,00 EUR 0,50 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 ei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe B des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 2 auf den Kurswert 3 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten1 225,00 EUR 0,45 % p. a. Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 225,00 EUR 0,45 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,00 % p. a. (Bestandteil der Dienstleistungskosten) Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 225,00 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Bei Fälligkeit entfallen die Ausstiegskosten. Die tatsächlichen Kosten kön- nen z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 0,50 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.4 0,25 % 0,25 % 0,25 % 0,25 % 0,25 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,50 % Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 0,75 % 0,25 % 0,25 % 0,25 % 0,75 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 4 I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 25,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. 11
Exemplarischer Kostenausweis für den Verkauf einer Muster- Aktie1 I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Aktie Art des Geschäfts: Verkauf Kommissionsgeschäft Anzahl Aktien: 200,00 Kurs Vortag (Schlusskurs): 50,00 EUR Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen Ausstiegskosten (einmalig bei Verkauf) Dienstleistungskosten1,2 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 Die exemplarische Kostenberechnung bezieht sich auf den Verkauf einer Aktie. Bei anderen Produktgattungen können abweichende Dienstleistungskosten anfallen. III) Kostenzusammenfassung Dienstleistungskosten2 100,00 EUR 1,00 % p. a. Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 100,00 EUR 1,00 % p. a. 2 ei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe B des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 12
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf eines Muster-Fonds Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Fonds Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Ausgabeaufschlag (vom Ausgabepreis): 3,614 % Abrechnungsbetrag: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 361,40 EUR 3,61 % davon Zuwendung an die Sparkasse 361,40 EUR 3,61 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten1,2 67,22 EUR 0,67 % davon Zuwendung an die Sparkasse 42,22 EUR 0,42 % Produktkosten 125,49 EUR 1,25 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 auf den Abrechnungsbetrag 2 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten 697,50 EUR 1,40 % p. a. Produktkosten 627,45 EUR 1,25 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 1.324,95 EUR 2,65 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 572,50 EUR 1,15 % p. a. (Bestandteil der Dienstleistungskosten) Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 1.324,95 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 3,61 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.3 0,67 % 0,67 % 0,67 % 0,67 % 0,67 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 1,25 % 1,25 % 1,25 % 1,25 % 1,25 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 5,54 % 1,93 % 1,93 % 1,93 % 1,93 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 3 I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 25,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Etwaige Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. Hinweis: Bei diesem Muster-Fonds handelt es sich um einen Aktienfonds. 13
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf eines Muster-Zertifikats Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Zertifikat Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Zeichnungsphase Nominal: 10,000.00 EUR Kurs: 100,00 % Kurswert: 10,000.00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,00 % davon Zuwendung an die Sparkasse 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 60,00 EUR 0,60 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten2 15,00 EUR 0,15 % davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 auf den Kurswert 2 die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer bis Fälligkeit (Laufzeit 2 Jahre) Dienstleistungskosten 130,00 EUR 0,65 % p. a. Produktkosten 60,00 EUR 0,30 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 190,00 EUR 0,95 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 100,00 EUR 0,50 % p. a. (Bestandteil der Dienstleistungskosten) Erläuterung: Bei einer Haltedauer bis zur Endfälligkeit fallen 190,00 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt über die gesamte empfohlene Haltedauer gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr Einstiegskosten 1,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.3 0,15 % 0,15 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % Einstiegskosten 0,60 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 1,75 % 0,15 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 3 I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 15,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben (mindestens 25,00 EUR p. a.), d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren (25,00 EUR pro Jahr)) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. Hinweis: Bei diesem Muster-Zertifikat handelt es sich um eine Aktienanleihe mit zweijähriger Laufzeit. 14
Exemplarischer Kostenausweis für ein Muster-OTC-Derivat Vermittlungsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Zinsswap Art des Geschäfts: Vermittlungsgeschäft Nominal: 400,000.00 EUR Prämie (nicht relevant bei Zinsswap): 0,00 EUR Wechselkurs (nicht relevant bei Zinsswap): -------- Zahlung: Die Kosten werden über den anfänglichen negativen Marktwert abgegolten. II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten 4.863,78 EUR 1,22 % davon Zuwendung an die Sparkasse 4.863,78 EUR 1,22 % Produktkosten 1.215,95 EUR 0,30 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten bei Fälligkeit (einmalig) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von mindestens 5 Jahren Dienstleistungskosten 4.863,78 EUR 0,24 % p. a. Produktkosten 1.215,95 EUR 0,06 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 6.079,73 EUR 0,30 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 4.863,78 EUR 0,24 % p. a. (Bestandteil der Dienstleistungskosten) IV) Auswirkungen der Kosten im Zeitverlauf Die Kosten verteilen sich während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 1,22 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Einstiegskosten 0,30 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 1,52 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Erläuterung: Die Kosten müssen nicht bezahlt werden, jedoch startet der Vertrag mit einem anfänglichen negativen Marktwert. Während der Laufzeit fallen keine weiteren Kosten an. Hinweis: Bei den angegebenen Kosten handelt es sich um eine bestmögliche Schätzung. Die tatsächlichen Kosten können aufgrund von Marktschwankungen abwei- chen. Wird das Geschäft vor Ende der Laufzeit terminiert (glattgestellt), können weitere Kosten für den Kunden anfallen. 15
Darstellung möglicher Interessenkonflikte Damit sich mögliche Interessenkonflikte zwischen uns, unse- von Dienstleistungen bei Unternehmenskäufen und Unter- rer Geschäftsleitung, unseren Beschäftigten und vertraglich nehmenszusammenschlüssen, gebundenen Vermittlern oder anderen Personen, die mit Devisengeschäfte, die im Zusammenhang mit Wertpapier- uns direkt oder indirekt durch Kontrolle verbunden sind, und dienstleistungen stehen, Ihnen oder zwischen den Kunden untereinander nicht auf Erstellung, Verbreitung oder Weitergabe von Finanz die Kundeninteressen, einschließlich deren Nachhaltigkeits analysen/Anlageempfehlungen oder anderen Informationen präferenzen, auswirken, stellen wir Ihnen in den Abschnitten I. über Finanzinstrumente oder deren Emittenten, die direkt bis III. mögliche Interessenkonflikte und unter Abschnitt IV. die oder indirekt eine Empfehlung für eine bestimmte Anlage- von uns zum Schutz Ihrer Interessen getroffenen M aßnahmen entscheidung enthalten, dar. Dienstleistungen, die in Zusammenhang mit dem Emis- sionsgeschäft stehen und Dienstleistungen, die sich auf I. In unserem Haus können Interessenkonflikte auftreten einen Basiswert im Sinne von § 2 Absatz 3 Nr. 2 oder 5 WpHG zwischen unseren Kunden und unserem Haus, den in unse- beziehen. rem Haus beschäftigten oder mit diesen verbundenen rele- vanten Personen, inkl. unserer Geschäftsleitung, Personen, II. Insbesondere aber auch aus persönlichen Beziehungen die durch Kontrolle mit unserem Haus verbunden sind und relevanter Personen (Geschäftsleiter oder Mitarbeiter oder anderen Kunden bei folgenden Wertpapierdienstleistungen mit diesen verbundene Personen) unseres Hauses mit Emit- und Wertpapiernebendienstleistungen: tenten von Finanzinstrumenten, z. B. über die Mitwirkung Finanzkommissionsgeschäft (Anschaffung oder Veräuße- in Aufsichts-/Verwaltungs- oder Beiräten, bzw. von Emit- rung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde tenten von Finanzinstrumenten mit unserem Haus (z. B. als Rechnung), Kunden unseres Hauses) sowie aus Beziehungen unseres Eigenhandel (Anschaffung oder Veräußerung von Finanz Hauses zu Emittenten von Finanzinstrumenten dadurch, instrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für dass der jeweilige Emittent Tochterunternehmen unseres andere), Hauses ist oder unser Haus an dem jeweiligen Emittenten Eigengeschäft (Anschaffung oder Veräußerung von Finanz von Finanzinstrumenten direkt oder indirekt beteiligt ist. instrumenten für eigene Rechnung jedoch nicht als Dienst- Daneben kann es zu Interessenkonflikten kommen, wenn leistung für andere), unser Haus an Emissionen des jeweiligen Emittenten von Abschlussvermittlung (Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten mitwirkt, Kredit-/Garantiegeber des Finanzinstrumenten in fremdem Namen für fremde Rech- jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten ist, an der nung), Erstellung einer Finanzanalyse/Anlageempfehlung zum Anlagevermittlung (Vermittlung von Geschäften über die jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten beteiligt Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten ist, Zahlungen an/von den/dem jeweiligen Emittenten von oder deren Nachweis), Finanzinstrumenten erbringt/erhält, mit dem jeweiligen Emissionsgeschäft (Übernahme von Finanzinstrumenten Emittenten von Finanzinstrumenten Kooperationen einge- für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gangen ist oder mit dem jeweiligen Emittenten von Finanz gleichwertiger Garantien), instrumenten gemeinsame direkte oder indirekte Tochter- Platzierungsgeschäft (Platzierung von Finanzinstrumenten unternehmen/Beteiligungen betreibt/hält. ohne feste Übernahmeverpflichtung), Finanzportfolioverwaltung (Verwaltung einzelner oder III. Es können Interessenkonflikte auch dadurch auftreten, dass mehrerer in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für a. unserem Haus oder einzelnen relevanten Personen unse- andere mit Entscheidungsspielraum), res Hauses Informationen vorliegen, die zum Zeitpunkt Anlageberatung (Abgabe von persönlichen Empfehlungen eines Kundengeschäfts noch nicht öffentlich bekannt an Kunden oder deren Beauftragte, die sich auf Geschäfte sind, mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die b. Anreize zur Bevorzugung eines bestimmten Finanz Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände instruments z. B. bei Analyse, Beratung, Empfehlung des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt oder Auftragsausführung vorliegen. wird und nicht ausschließlich über Informationsverbrei- c. Grundsätze oder Ziele, die den Umsatz, das Volumen tungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben oder den Ertrag der im Rahmen der Anlageberatung wird), empfohlenen Geschäfte unmittelbar oder mittelbar be- Depotgeschäft (Verwahrung und Verwaltung von Finanz treffen (Vertriebsvorgaben), aufgestellt werden. instrumenten für andere und damit verbundene Dienstleis- tungen), IV. Zur weitgehenden Vermeidung dieser Interessenkonflikte Gewährung von Krediten oder Darlehen an andere für die ist unser Haus Teil einer mehrstufigen Organisation mit Durchführung von Wertpapierdienstleistungen, sofern das entsprechender Aufgabenverteilung zwischen Sparkassen, Unternehmen, das den Kredit oder das Darlehen gewährt, Landesbanken und Dienstleistern. an diesen Geschäften beteiligt ist, Wir als Wertpapierfirma selbst wie auch unsere Mitarbeiter Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die sind entsprechend der gesetzlichen Grundlagen verpflich- industrielle Strategie sowie die Beratung und das Angebot 16
Darstellung möglicher Interessenkonflikte tet, die unter Ziffer I. genannten Wertpapierdienstleistungen g. Regelungen über die Annahme von Geschenken und und Wertpapiernebendienstleistungen ehrlich, redlich und sonstigen Vorteilen. professionell im Interesse unserer Kunden zu erbringen und h. Schulung unserer Mitarbeiter. Interessenkonflikte soweit möglich zu vermeiden. i. Überwachung der Einhaltung der Kundeninteressen bei Unabhängig davon haben wir eine Compliance-Organisation Ausgestaltung und Umsetzung der Vertriebsvorgaben. eingerichtet, die insbesondere folgende Maßnahmen um- j. Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen der fassen kann: Einrichtung, sachgerechten Ausgestaltung und Umset- a. Die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen mit soge- zung des Vergütungssystems. nannten „Chinese Walls“, d. h. virtuelle bzw. tatsächliche k. Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen der Barrieren zur Beschränkung des Informationsflusses. Produktüberwachung. b. Alle Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit In- teressenkonflikte auftreten können, sind zur Offenlegung V. Sind Interessenkonflikte in Einzelfällen ausnahmsweise aller ihrer Geschäfte in Finanzinstrumenten verpflichtet. nicht durch die obige Aufgabenteilung oder unsere Compli- c. Führung von Beobachtungs- bzw. Sperrlisten, in die ance-Organisation vermeidbar, werden wir unsere Kunden Finanzinstrumente, in denen es zu Interessenkonflik- entsprechend dieser Policy darauf hinweisen. Wir werden ten kommen kann, aufgenommen werden. Geschäfte in ggf. in diesen Fällen auf eine Beurteilung, Beratung oder Finanzinstrumenten aus der Beobachtungsliste bleiben Empfehlung zum jeweiligen Finanzinstrument verzichten. erlaubt, werden aber zentral beobachtet; Geschäfte in Finanzinstrumenten aus der Sperrliste sind untersagt. VI. Auf Wunsch werden wir Ihnen weitere Einzelheiten zu diesen d. Führung einer Insiderliste. In diese Liste werden anlass- möglichen Interessenkonflikten zur Verfügung stellen. bezogen alle relevanten Personen unseres Hauses, die bestimmungsgemäß Insiderinformationen haben (u. a. mit Zeitpunkt und Art der Information), aufgenommen. e. Eine laufende Kontrolle aller Geschäfte der in unserem Haus tätigen relevanten Personen. f. Bei Ausführung von Aufträgen handeln wir entsprechend unserer Allgemeinen Grundsätze der Auftragsausfüh- rung (siehe ab Seite 30) bzw. der Weisung des Kunden. Stand: 03/2022 Allgemeine Informationen für Kunden über Zuwendungen Für Ihre Vermögensanlage in Wertpapieren und sonstigen von unseren Vertriebspartnern als wiederkehrende, bestands- Finanzinstrumenten bieten wir Ihnen eine umfassende Infor- abhängige Vergütung geleistet. Zuwendungen in Form von mation und individuelle Beratung an. Insbesondere unter- geldwerten Vorteilen (teilweise auch nur als geringwertiger stützen wir Sie fachkundig, eine Anlageentscheidung unter Vorteil) können wir von Produkt- und Dienstleistungsanbietern Berücksichtigung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in Ge- erhalten. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um: schäften mit Finanzinstrumenten, Ihrer finanziellen Verhältnis- Mitarbeiterorientierte Sachleistungen, z. B. se, Anlageziele und Ihrer Risikobereitschaft zu treffen. Auch im – technische Unterstützungsleistungen, Nachgang Ihrer Anlageentscheidung unterstützen wir Sie. Auf – Informationsmaterial zu Produkten und Markt, Wunsch überprüfen wir mit Ihnen im Rahmen eines Beratungs- – allgemeine Vertriebsunterstützung. gesprächs, ob Ihre Finanzinstrumente weiterhin für Sie geeig- Mitarbeiterorientierte Dienstleistungen, z. B. net sind. Dieser Service ist für uns mit einem kostenintensiven – Schulungsmaßnahmen, personellen und organisatorischen Aufwand verbunden. Zur – Vorträge, Fachtagungen, Deckung dieses Aufwandes erhalten wir Vertriebsvergütungen – Beratungsleistungen. in Form von Zuwendungen unserer Vertriebspartner oder in Kundenorientierte Sach- und Dienstleistungen, z. B. Form von Margen, die wir aus der Differenz von Einkaufs- und – Vertriebsmaterial, Verkaufspreisen generieren. Zuwendungen können in Form von – Kundenveranstaltungen und -vorträge, Geldzahlungen oder sonstigen geldwerten Vorteilen gewährt – Give-aways. werden. Werden Zuwendungen in Form von Geldzahlungen Dabei stellen wir organisatorisch jeweils sicher, dass diese Zu- erbracht, ist zwischen einmaligen und laufenden Zahlungen zu wendungen Ihren Interessen als Kunde nicht entgegenstehen, unterscheiden. Einmalige Zuwendungen werden an uns von sondern dafür eingesetzt werden, die Qualität der von uns unseren Vertriebspartnern als einmalige, umsatzabhängige erbrachten Wertpapierdienstleistungen und Wertpapierneben- Vergütung geleistet. Laufende Zuwendungen werden an uns dienstleistungen aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern. 17
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