Sparkassen-Finanzgruppe Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten - sparkasse-schwandorf.de - Sparkasse ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Sparkassen-Finanzgruppe Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten sparkasse-schwandorf.de
Die vorliegende Kundeninformation basiert auf den Ergebnissen des DSGV-Projektes „MiFID-Revision“. Alle Rechte an den im Projekt erarbeiteten Inhalten liegen beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. Alle Angaben wurden sorgfältig ermittelt, für Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. © 2022 S-Communication Services GmbH, Berlin Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Anbieters unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. www.s-communication.de Lektorat: Michael Müller Bilder: Getty images 10. Auflage 2022 610 017 232
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, angesichts unseres Leitmotivs eines redlichen sowie professionellen Handelns im bestmöglichen Kundeninteresse und vor dem nachfolgend skizzierten rechtlichen Hintergrund soll Ihnen die vorliegende Informationsbroschüre insbesondere einen Überblick über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen, unseren Umgang mit möglichen Interessenkonflikten, unsere Allgemeinen Grundsätze zur Auftragsausführung, unsere Preise für Wertpapierdienstleistungen sowie exemplarische Kostenberechnungen, über Zuwendungen, die wir von Vertriebspartnern erhalten, und über die Bedingungen für Wertpapiergeschäfte sowie die Bedingungen für Wertpapier-Sparpläne geben. Verschiedene gesetzliche Neuregelungen der jüngeren Vergangenheit, die in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingeführt worden sind, haben sich die Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Wertpapierfirmen und die Verbesserung des Anlegerschutzes zum Ziel gesetzt. Die genannten Ziele sollen u. a. durch die Erhöhung der Markttransparenz, eine Ausweitung und Standardisierung der Informationspflichten für Wertpapierfirmen (z. B. durch die Einführung eines Produktinformationsblattes/Basisinformations- blattes für Privatkunden) sowie die EU-weite Harmonisierung der Aufsichtsregeln für die Erbringung von Wertpapierdienstleistun- gen erreicht werden. Das gesetzlich vorgegebene Schutzniveau unterscheidet sich dabei je nach Kundengruppe (Privatkunde, professioneller Kunde, geeignete Gegenpartei). Im Interesse eines höchstmöglichen Kundenschutzes werden wir Sie, sofern keine abweichende Rege- lung getroffen wird, in die Kategorie „Privatkunde“ einstufen. Dies hat beispielsweise zur Folge, dass aufgrund der Vorgaben aus dem WpHG im Rahmen einer Anlageberatung eine Geeignetheitserklärung erstellt wird. Darin werden neben der Begründung der Empfehlung(en) auch Angaben zu Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen dokumentiert, um Ihnen eine wohlinformierte Anlageentscheidung zu ermöglichen. Sofern Sie einen Depotbevollmächtigten beauftragt haben, wird dieser im Beratungsgespräch mit der gleichen Sorgfalt beraten. Folglich ist ihm ebenfalls eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen, mit der er u. a. auch Einblick in Ihre finanziellen Verhältnisse erhält. Eine Geeignetheitserklärung wird demgegenüber nicht erstellt, wenn Sie als professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei eingestuft sind. Ebenso wird eine Geeignetheitserklärung nicht erstellt, wenn ein Bevollmächtigter für Sie tätig wird, der seinerseits professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei ist. Weitergehende Informationen erhalten Sie von Ihrem Berater gerne in einem persönlichen Gespräch. Mit freundlichen Grüßen Ihre Sparkasse im Landkreis Schwandorf 3
Informationen über das Finanzinstitut und seine Dienstleistungen Gemäß den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) Aufzeichnung von telefonischer und elektronischer 2017/565 sowie dem WpHG erteilen wir Ihnen hiermit fol- Kommunikation gende Informationen über uns und unsere Wertpapierdienst leistungen. Telefonische und elektronische Kommunikation, die sich auf die Annahme, Übermittlung oder Ausführung von Aufträgen zu Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen und A. Informationen über das Finanzinstitut -nebendienstleistungen bezieht, müssen wir aufgrund gesetz- licher Verpflichtung aufzeichnen und für fünf Jahre aufbewah- Sparkasse im Landkreis Schwandorf ren, bei aufsichtsbehördlicher Anordnung im Einzelfall für bis Anstalt des öffentlichen Rechts zu sieben Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums stellen wir Ihnen Postgartenstraße 4 - 6 eine Kopie der Aufzeichnungen auf Wunsch zur Verfügung. 92421 Schwandorf Sofern Sie keine Aufzeichnung wünschen, bitten wir um einen Telefon: (0 94 31) 7 20 -0 Hinweis. In diesem Fall scheidet eine Kommunikation auf die- Telefax: (0 94 31) 7 20 -40 90 sem Wege aus. Sollte ein Bevollmächtigter für Sie tätig werden, E-Mail: mailservice@sparkasse-schwandorf.de gelten die Vorschriften zur telefonischen und elektronischen Kommunikation für den Bevollmächtigten ebenfalls. Vermittler Wir bedienen uns im Zusammenhang mit der Erbringung unse- Mitteilungen über getätigte Geschäfte rer Dienstleistungen vertraglich gebundener Vermittler, die im Sie erhalten über jedes ausgeführte Geschäft von uns eine Ab- Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland registriert rechnung. Einmal jährlich erhalten Sie einen Auszug über den sind. Inhalt Ihres Wertpapierdepots. Bankerlaubnis Hinweise zur Einlagensicherung Wir besitzen eine Bankerlaubnis gemäß § 32 Kreditwesen Wir gehören dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanz gesetz. gruppe an. Zuständige Aufsichtsbehörden 1. Freiwillige Institutssicherung Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehö- Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, renden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende 60314 Frankfurt am Main oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. (Internet: www.ecb.europa.eu). Auf diese Weise soll ein Einlagensicherungsfall vermieden und Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Ein- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurhein- schränkung fortgeführt werden. dorfer Straße 108, 53117 Bonn, und Marie-Curie-Straße 24–28, 60439 Frankfurt am Main 2. Gesetzliche Einlagensicherung (Internet: www.bafin.de). Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen- Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem Kommunikationsmittel und -sprache Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Sollte Sie können mit uns persönlich, telefonisch, in Textform oder entgegen Absatz 1 ausnahmsweise die Institutssicherung nicht elektronisch in deutscher Sprache kommunizieren. Kunden- greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen An- aufträge können in deutscher Sprache persönlich, telefonisch, spruch auf Erstattung seiner Einlagen im Sinne des § 2 Absätze brieflich oder im Online-Brokerage übermittelt werden. Bitte 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen des § 8 EinSiG. Nicht beachten Sie, dass für bestimmte Kommunikationswege, z. B. entschädigungsfähig nach § 6 EinSiG sind u. a. Einlagen, die das Online-Brokerage, gesonderte Vereinbarungen gelten. im Zusammenhang mit Geldwäschetransaktionen entstanden Soweit gesetzlich vorgegeben, stellen wir Ihnen Informationen sind, sowie Inhaberschuldverschreibungen der Sparkasse und in elektronischer Form zur Verfügung. Als Privatkunde im Sinne Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und Solawechseln. des Wertpapierhandelsgesetzes haben Sie die Möglichkeit, die- se Informationen stattdessen in schriftlicher Form zu erhalten. Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.dsgv.de/siche- rungssystem. Seit dem Bestehen der Sicherungseinrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch nie ein Kunde eines Mitgliedsinstituts einen Verlust seiner Einlagen erlitten. 4
Informationen über das Finanzinstitut und seine Dienstleistungen B. Umgang mit Interessenkonflikten möchten wir sicherstellen, dass die Ihnen empfohlenen Finanz instrumente jeweils zu Ihrer maximalen Risikobereitschaft Wir haben Vorkehrungen getroffen, damit sich mögliche Inte- passen. ressenkonflikte zwischen uns, unserer Geschäftsleitung, un- Die Produktrisikoklassen der Sparkassen-Finanzgruppe seren Beschäftigten und vertraglich gebundenen Vermittlern sind nicht identisch mit den gesetzlich geregelten Risiko oder anderen Personen, die mit uns direkt oder indirekt durch indikatoren, die in den von den Herstellern bereitzustellenden Kontrolle verbunden sind, und Ihnen oder zwischen den Kun- gesetzlichen Informationsblättern (wesentliche Anleger den untereinander nicht auf die Kundeninteressen, einschließ- informationen, Basisinformationsblatt) angegeben werden. lich deren Nachhaltigkeitspräferenzen, auswirken. Die dort verwendeten Risikoindikatoren reichen dabei von 1 Details dazu finden Sie ab Seite 14. (niedrigstes Risiko) bis 7 (höchstes Risiko). Im Rahmen einer Anlageberatung führen wir die sieben Risikoindikatoren mit den fünf Produktrisikoklassen zusammen. C. Informationen über Dienstleistungen In der Geeignetheitserklärung, die wir Ihnen nach einer Anla- geberatung zur Verfügung stellen, beziehen wir uns jeweils auf Wir betreiben alle banküblichen Geschäfte (insbesondere Kre- die Risikoklasse der Sparkassen-Finanzgruppe. ditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, Wertpapier- und Depotgeschäft, Zahlungsverkehr u. Ä.), soweit die sparkassen Beratungsfreies Geschäft rechtlichen/landesbankrechtlichen Regelungen keine Ein- Beim beratungsfreien Geschäft treffen Sie Ihre Anlageentschei- schränkungen vorsehen. dung unabhängig von einer persönlichen Anlageempfehlung unsererseits. Im Falle einer Auftragserteilung zu einem be- Anlageberatung stimmten Finanzinstrument überprüfen wir, ob Sie über die Im Rahmen der Anlageberatung sprechen wir Ihnen gegenüber erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die eine Empfehlung im Hinblick auf bestimmte für Sie geeignete Risiken im Zusammenhang mit der Art der Finanzinstrumente Finanzinstrumente aus. Wir stützen diese Empfehlung auf eine angemessen beurteilen zu können (Angemessenheitsprüfung). Prüfung Ihrer persönlichen Umstände. Für diese Prüfung er- Dazu holen wir vorab Informationen über Ihre Kenntnisse fragen wir zum Beispiel Ihre Anlageziele und Ihre finanziellen und Erfahrungen ein. Anders als bei der Anlageberatung Verhältnisse. werden Ihre Anlageziele und finanziellen Verhältnisse in Zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Anlagebera- diesem Fall nicht berücksichtigt. Gelangen wir bei dieser tung, die die Qualität der Dienstleistung für Sie verbessert und Angemessenheitsprüfung auf Basis der uns vorliegenden In- Ihre Kundeninteressen bestmöglich berücksichtigt, beziehen formationen/Daten zu der Auffassung, dass das von Ihnen in wir eine breite Palette von Produkten verschiedener Emitten- Betracht gezogene Finanzinstrument im obigen Sinne für Sie ten (Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe und dritte nicht angemessen ist, werden wir Sie hierüber informieren. Anbieter) in die Auswahl ein. Dabei werden aus der weltweit Wünschen Sie dennoch die Ausführung Ihres Auftrags, dürfen inzwischen unüberschaubaren Anzahl von Produkten unzäh- wir diesen weisungsgemäß ausführen. liger Emittenten vorrangig hauseigene Finanzinstrumente und solche von Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe (insbesondere der DekaBank und der regionalen Landesbank) D. Information über die Art der Anlageberatung angeboten. Einzelheiten und Informationen zum jeweiligen Produkt stellt Ihnen gern Ihr Berater zur Verfügung. Gleichfalls Wertpapierfirmen, die Anlageberatung erbringen, sind ver- sind Prospekte, die nach dem Wertpapierprospektgesetz ver- pflichtet, ihre Kunden zu informieren, ob die Anlageberatung öffentlicht wurden, sowie gegebenenfalls auch wesentliche als sogenannte „Unabhängige Honorar-Anlageberatung“ er- Anlegerinformationen zu Investmentvermögen (Fonds) und bracht wird oder nicht (vgl. § 64 Absatz 1 Nr. 1 WpHG, Art. 52 der Produktinformationsblätter/Basisinformationsblätter auf der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565). Homepage des Emittenten abrufbar. Wir möchten Sie darauf Daher informieren wir Sie darüber, dass wir die Anlagebera- hinweisen, dass im Falle der Anlageberatung keine regelmä- tung – wie schon bislang – nicht als Honorar-Anlageberatung, ßige Beurteilung der Geeignetheit der empfohlenen Finanz sondern als provisionsbasierte Anlageberatung erbringen. Das instrumente durch uns erfolgt. Auch weisen wir darauf hin, dass bedeutet, dass wir Ihnen kein gesondertes Entgelt für unsere wir im Falle der Anlageberatung – wie auch bei beratungsfreier Beratungsleistungen berechnen. Im Zusammenhang mit der Orderausführung – keine Überwachung der Wertentwicklung Anlageberatung dürfen wir jedoch Zuwendungen gemäß § 70 des Portfolios und der einzelnen Finanzinstrumente vor WpHG von unseren Vertriebspartnern erhalten. Wir setzen die nehmen. Das schließt jedoch nicht aus, dass wir – z. B. bei einer erhaltenen Zuwendungen zur Aufrechterhaltung und Verbes- Fälligkeit – mit Anlageideen auf Sie zukommen. serung der Qualität der von uns erbrachten Wertpapierdienst- leistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen ein. Die Information über die Risikoklassen der von uns empfohlenen Erbringung in Form provisionsbasierter Anlageberatung hat im Finanzinstrumente Übrigen keine Auswirkungen auf die Unabhängigkeit unserer In der Sparkassen-Finanzgruppe werden die im Rahmen der Beratungsdienstleistungen. Anlageberatung empfohlenen Finanzinstrumente in eine von insgesamt fünf Produktrisikoklassen eingestuft. Bei der Risikobereitschaft des Kunden gibt es ebenfalls fünf mögli- E. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und Nach che Kategorien – von 1 („sehr geringe Risikobereitschaft“) bis haltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung zu 5 („sehr hohe Risikobereitschaft“). Für jede Kategorie der Risikobereitschaft gibt es in der Sparkassen-Finanzgruppe Über die der Anlageberatung vorgelagerte Produktauswahl folglich eine entsprechende Produktrisikoklasse. Hierdurch entscheiden wir unter Berücksichtigung konkreter Produkt 5
Informationen über das Finanzinstitut und seine Dienstleistungen eigenschaften, welche Finanzinstrumente in unser Beratungs- F. Information über gesetzliche Regelungen der universum aufgenommen werden. Durch die Auswahl der Bankensanierung und -abwicklung Finanzinstrumente, die wir Ihnen in der Anlageberatung als für Sie geeignet empfehlen, beziehen wir Nachhaltigkeits Wir möchten Sie informieren, dass Bankaktien, Schuldver- risiken und die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und schreibungen von Banken und Sparkassen sowie andere Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und Forderungen gegen Banken und Sparkassen europaweit be- die Bekämpfung von Korruption und Bestechung bei der sonderen Vorschriften für den Fall der Bestandsgefährdung Anlageberatung ein. Hierfür kooperieren wir eng mit unseren dieser Institute unterliegen. Hintergrund sind die gesetzlichen Produktpartnern und Researchpartnern (Unternehmen der Regelungen der Bankensanierung und -abwicklung, die in ei- Sparkassen-Finanzgruppe und dritte Anbieter). Unter einem nem Abwicklungsfall zur Anwendung kommen können. Diese Nachhaltigkeitsrisiko verstehen wir ein Ereignis oder eine Regelungen (z. B. sogenanntes „Bail-in“) können sich für den Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unterneh- Anleger bzw. Vertragspartner im Abwicklungsfall des Instituts mensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder nachteilig auswirken. Nähere Informationen, welche Finanz potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der instrumente betroffen sind, erfahren Sie unter: www.bafin.de Investition unserer Kunden haben könnte. (unter dem Suchbegriff „Haftungskaskade“). Im Rahmen der Produktauswahl orientieren wir uns zum ei- nen an den Vorgaben unserer Produktanbieter. Diese sind G. Kosten und Nebenkosten aufgrund regulatorischer Vorgaben oder Branchenstandards generell verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen ihrer Informationen über Kosten und Nebenkosten entnehmen Investitionsentscheidungen (bei Investmentfonds) oder über Sie bitte unserem Preisverzeichnis bzw. den Preisen für das die Auswahl der Basiswerte (bei Zertifikaten) zu berücksichti- Wertpapiergeschäft auf der Seite 8. Zum besseren Verständnis gen. Zum anderen berücksichtigen bestimmte Finanzinstru- finden sich auf den darauffolgenden Seiten exemplarische Kos- mente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen Nachhaltigkeitsfaktoren, tenberechnungen für gängige Geschäftsvorfälle. wie z. B. Mindestausschlüsse auf Basis eines anerkannten Branchenstandards. Dies bedeutet zugleich, dass bei Invest- mentfonds nicht in bestimmte Unternehmen investiert wird, H. Information über den Zielmarkt des Produkts die besonders hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Bei Zertifikaten werden diese nicht als Basiswert zugrunde ge- Für Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente wird ein Ziel- legt. Alternativ dazu wählen wir auch Finanzinstrumente mit markt festgelegt. Mit dem Zielmarkt werden die Kundengrup- Nachhaltigkeitsmerkmalen für die Anlageberatung aus, die in pen beschrieben, an die sich das Produkt richtet. Im Rahmen nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten investieren (Produkte mit der Beratung bzw. der Ordererteilung informiert Sie der Berater Auswirkungsbezug). auf Wunsch gerne über den Zielmarkt des empfohlenen bzw. von Ihnen gewünschten Produkts. Bei beratungsfreien Orders Bei Investmentfonds, die wir insbesondere unseren Kundin- werden wir den Zielmarkt nur im Hinblick auf die Zielmarktkri- nen und Kunden ohne Nachhaltigkeitspräferenz empfehlen, terien Kundenkategorie sowie Kenntnisse und Erfahrungen sind die Kapitalverwaltungsgesellschaften aufgrund regu- prüfen. latorischer Vorgaben verpflichtet, darüber zu informieren, ob sie Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Investitions entscheidungen berücksichtigen. I. Datenschutzrechtlicher Hinweis Auf diese Weise trägt der Produktauswahlprozess maßgeblich Für Wertpapier- und sonstige Finanzdienstleistungen verarbei- dazu bei, dass Nachhaltigkeitsfaktoren auf Basis der gesetzli- ten wir Ihre hierfür jeweils erforderlichen personenbezogenen chen Vorgaben sowie eines ergänzenden Branchenstandards Daten. Zwecke sind die Erfüllung der mit Ihnen geschlossenen berücksichtigt und verstärkt Finanzinstrumente in das Verträge (z. B. Beratungsverträge, Depotverträge) und die Erfül- Beratungsuniversum aufgenommen werden, die keine unange- lung uns obliegender rechtlicher Verpflichtungen (z. B. aus dem messen hohen Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Wertpapierhandelsgesetz). Unsere ausführliche Strategie zur Einbeziehung von Nach haltigkeitsrisiken und zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung haben wir auf der Website unseres Hauses veröffentlicht. 6
Informationen über das Finanzinstitut und seine Dienstleistungen J. Information zum Steuereinbehalt bei Kapitalerträgen Näheres dazu finden Sie am Ende der Allgemeinen Geschäfts- ohne Liquiditätszufluss bedingungen im hinteren Teil der Broschüre. Sofern wir den Einbehalt einer Kapitalertragsteuer nicht aus Wir haben ferner Regelungen zum Umgang mit Kunden einem Liquiditätszufluss vornehmen können (z. B. im Fall der beschwerden getroffen und diese in unseren Beschwerde Vorabpauschale bei Investmentfonds oder bei der Einbuchung management-Grundsätzen dargestellt. Die Grundsätze sind auf von Bonusaktien), sind wir gesetzlich ermächtigt, die anfal- der Website unseres Hauses veröffentlicht. lende Kapitalertragsteuer einem bei uns geführten Konto des Kunden zu belasten. Die Belastung eines nicht ausgeschöpften Kontokorrentkredits (eingeräumte Kontoüberziehung) ist dabei M. Information zum Widerrufsrecht im Falle eines Nach- ausgeschlossen, wenn Sie vor dem Zufluss der Kapitalerträge trags zum Wertpapierprospekt der Inanspruchnahme des Kontokorrentkredits widersprechen. Deckt das zur Verfügung stehende Guthaben einschließlich ei- Der gemäß der EU-Prospektverordnung (Verordnung (EU) nes zur Verfügung stehenden Kontokorrentkredits den Steuer- 2017/1129) erstellte Wertpapierprospekt enthält eine aus- betrag nicht oder nicht vollständig ab, sind wir gesetzlich ver- führliche Beschreibung des jeweiligen Wertpapiers. Es besteht pflichtet, den vollen Kapitalertrag dem Finanzamt anzuzeigen. unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Möglich- keit, dass ein Nachtrag zum Wertpapierprospekt veröffentlicht wird. So ist jeder wichtige neue Umstand, jede wesentliche K. Allgemeine Geschäftsbedingungen/Bedingungen für Unrichtigkeit oder jede wesentliche Ungenauigkeit in Bezug Wertpapiergeschäfte/Bedingungen für Wertpapier- auf die im Wertpapierprospekt enthaltenen Angaben in einem Sparpläne Nachtrag zum Wertpapierprospekt zu benennen. Jeder relevan- te Nachtrag wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vom Mit Beginn des Vertragsverhältnisses gelten die Bedingungen jeweiligen Emittenten auf seiner Website veröffentlicht. für Wertpapiergeschäfte, die Bedingungen für Wertpapier- Sparpläne sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Wenn Sie ein Wertpapier erworben oder gezeichnet haben und (siehe ab Seite 17). der hierfür maßgebliche Wertpapierprospekt Gegenstand eines Nachtrags ist, kann Ihnen gemäß Artikel 23 der EU-Prospekt verordnung ein Widerrufsrecht zustehen. Der Nachtrag wird L. Hinweis auf die Schlichtungsstelle und die Europäische Angaben zum Ablauf der Widerrufsfrist enthalten. Online-Streitbeilegungsplattform sowie zum Beschwerdemanagement Sie werden über jeden Nachtrag zeitnah informiert, soweit Ihnen ein Widerrufsrecht für das betreffende Wertpapier zuste- Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, hen kann und Sie ein Elektronisches Postfach haben. Wir emp- sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und fehlen Ihnen die Einrichtung eines Elektronischen Postfachs. Giroverbandes zu wenden. Wir werden Ihnen bei der Ausübung des Widerrufsrechts gerne behilflich sein. Für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen kann auch die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ genutzt werden. 7
Preise für Wertpapierdienstleistungen 1. Depotleistungen (alle Preise inkl. 19 % MwSt.) Depotentgelt vierteljährliche Berechnung auf Basis des Bestandes zum 31.03., 30.06., 30.09., 31.12. Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren s-Classic Depot 0,20 % p.a. v. Kurswert, mind. 50,00 EUR p.a. s-Direct Depot Kostenlos bei mind. 3 Online-Orders je Quartal, ansonsten 0,20% p.a. vom Kurswert mind. 50,00 EUR p.a. s-Premium Depot 1,30 % p.a. v. Kurswert bei Depotkurswert < 100.000 EUR, mind. 50,00 EUR p.a. 1,20 % p.a. v. Kurswert bei Depotkurswert 100.000 EUR bis < 500.000 EUR 1,00 % p.a. v. Kurswert bei Depotkurswert ab 500.000 EUR s-Premium Young-Depot 0,50 % p.a. v. Kurswert Sonderleistungen im Auftrag des Kunden – Duplikat-Erstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstän- de verursacht) 5,00 EUR pro Blatt – unterjährige Depotaufstellung (je nach Arbeitsaufwand) mind. 11,90 EUR, max. 59,50 EUR – Anträge zur Erstattung/Ermäßigung ausländischer Quellensteuer 23,80 EUR zzgl. fremder Gebühren Depotübertragung nur fremde Kosten 2. Effektive Stücke (alle Preise inkl. 19 % MwSt.) ––Einlieferung effektiver Stücke in 238,00 EUR je Serie zzgl. evtl. anfallender Fremdkosten Depot ––Einlösung von fälligen Zins- und 50,00 EUR je Serie Dividendenscheinen 3. Transaktionsleistungen An- und Verkauf von Wertpapieren s-Classic Depot 1,00 % v. Kurswert, mind. 24,95 EUR s-Direct Depot 0,25 % v. Kurswert, mind. 9,95 EUR (online erteilte Orders) 1,00 % v. Kurswert, mind. 24,95 EUR (sonstige Orders) Keine Beratungsleistungen; bei unter 3 Online-Orders in einem Quartal gelten im Folgequartal für alle Transakti- onen die Preise für Transaktionsleistungen des s-Classic Depots s-Premium Depot 50 Transaktionen p.a. kostenfrei, ab Transaktion 51 1,00 % v. Kurswert, mind. 24,95 EUR s-Premium Young-Depot 50 Transaktionen p.a. kostenfrei, ab Transaktion 51 1,00 % v. Kurswert, mind. 24,95 EUR Mindestprovision Auslandsbörsen 50,00 EUR (s-Classic Depot und s-Direct Depot) Investmentfonds (außerbörslich) Ausgabe- bzw. Rücknahmepreis Nicht zugeteilte Zeichnungen von 10,00 EUR Neuemissionen Sparplan Grundpreis je Ausführung (z. B. mtl.) 0,75 EUR Ausnahme: Investmentfonds: bei Abruf über die Kapitalverwaltungsgesellschaft: Abrechnung zum jeweiligen Ausgabepreis Kapitaltransaktionen Ausübung von Bezugsrechten, Um- tausch-/übernahme-/Rückkaufangebot; Optionsscheinausübung: ––Transaktionspreis 1,00 % vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers ––Mindestpreis 10,00 EUR bei Sammelorder, 27,00 EUR bei variablem Handel Fremdkosten in- und ausländischer Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern an. Je nach Börse und/oder Börsen und sonstiger Handelsplätze Wertpapierart können insbesondere beim Handelsplatzentgelt (Maklercourtage) unterschiedliche Bemessungs- grundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genaue Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren indivi- duellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagege- bühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. Hinweis: Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Stand: 01.01.2023 Zum besseren Verständnis der Kosten finden sich nachfolgend einige exemplarische Kostenberechnungen für gängige Ge- schäftsvorfälle. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich um beispielhafte Kostenberechnungen handelt. Die ausgewiesenen Kosten müssen nicht den Kosten entsprechen, die für die von Ihnen gewünschte Transaktion anfallen. 8
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf einer Muster-Aktie Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Aktie Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Anzahl Aktien: 100 Kurs Vortag (Schlusskurs): 100,00 EUR Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten2 50,00 EUR 0,50 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 ei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach B Vorgabe des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 2 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten1 450,00 EUR 0,90 % p. a. Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 450,00 EUR 0,90 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,00 % p. a. Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 450,00 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 1,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.3 0,50 % 0,50 % 0,50 % 0,50 % 0,50 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 1,00 % Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 1,50 % 0,50 % 0,50 % 0,50 % 1,50 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert wer- den kann. 3 I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 50,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Dar- stellung nicht berücksichtigt. 9
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf einer Muster-Anleihe Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Anleihe Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Nominal: 10.000,00 EUR Kurs Vortag (Schlusskurs): 100,00 % Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten2 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten3 50,00 EUR 0,50 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 ei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach B Vorgabe des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 2 auf den Kurswert 3 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten1 450,00 EUR 0,90 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Gesamtkosten 450,00 EUR 0,90 % davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,00 % Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 450,00 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Bei Fälligkeit entfallen die Ausstiegskosten. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 1,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.4 0,50 % 0,50 % 0,50 % 0,50 % 0,50 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 1,00 % Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 1,50 % 0,50 % 0,50 % 0,50 % 1,50 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert wer- den kann. 4 I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 50,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Dar- stellung nicht berücksichtigt. 10
Exemplarischer Kostenausweis für den Verkauf einer Muster- Aktie1 I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Aktie Art des Geschäfts: Verkauf Kommissionsgeschäft Anzahl Aktien: 200,00 Kurs Vortag (Schlusskurs): 50,00 EUR Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen Ausstiegskosten (einmalig bei Verkauf) Dienstleistungskosten1,2 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 Die exemplarische Kostenberechnung bezieht sich auf den Verkauf einer Aktie. Bei anderen Produktgattungen können abweichende Dienstleistungskosten anfallen. III) Kostenzusammenfassung Dienstleistungskosten2 100,00 EUR 1,00 % p.a. Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % p.a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p.a. Gesamtkosten 100,00 EUR 1,00 % p.a. 2 Bei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 11
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf eines Muster-Fonds Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Fonds Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Ausgabeaufschlag (vom Ausgabepreis): 3,614 % Abrechnungsbetrag: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten 1 361,40 EUR 3,61 % davon Zuwendung an die Sparkasse 361,40 EUR 3,61 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten2 92,22 EUR 0,92 % davon Zuwendung an die Sparkasse 42,22 EUR 0,42 % Produktkosten 125,49 EUR 1,25 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 auf den Abrechnungsbetrag 2 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten 822,50 EUR 1,65 % p. a. Produktkosten 627,45 EUR 1,25 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 1.449,95 EUR 2,90 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 572,50 EUR 1,15 % p. a. Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 1.449,95 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 3,61 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.3 0,92 % 0,92 % 0,92 % 0,92 % 0,92 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 1,25 % 1,25 % 1,25 % 1,25 % 1,25 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 5,79 % 2,18 % 2,18 % 2,18 % 2,18 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 3 I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 50,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Dar- stellung nicht berücksichtigt. Hinweis: Bei diesem Muster-Fonds handelt es sich um einen Aktienfonds. 12
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf eines Muster-Zertifikats Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Zertifikat Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Zeichnungsphase Nominal: 10.000,00 EUR Kurs: 100,00 % Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,00 % davon Zuwendung an die Sparkasse 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 60,00 EUR 0,60 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten1,2 50,00 EUR 0,50 % davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 auf den Kurswert 2 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer bis Fälligkeit (Laufzeit 2 Jahre) Dienstleistungskosten 200,00 EUR 1,00 % p. a. Produktkosten 60,00 EUR 0,30 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 260,00 EUR 1,30 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 100,00 EUR 0,50 % p. a. Erläuterung: Bei einer Haltedauer bis zur Endfälligkeit fallen 260,00 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt über die gesamte empfohlene Haltedauer gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr Einstiegskosten 1,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.3 0,50 % 0,50 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % Einstiegskosten 0,60 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 2,10 % 0,50 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert wer- den kann. 3 I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 50,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Dar- stellung nicht berücksichtigt. Hinweis: Bei diesem Muster-Zertifikat handelt es sich um eine Aktienanleihe mit zweijähriger Laufzeit. 13
Darstellung möglicher Interessenkonflikte Damit sich mögliche Interessenkonflikte zwischen uns, unse- von Dienstleistungen bei Unternehmenskäufen und Unter- rer Geschäftsleitung, unseren Beschäftigten und vertraglich nehmenszusammenschlüssen, gebundenen Vermittlern oder anderen Personen, die mit uns Devisengeschäfte, die im Zusammenhang mit Wertpapier- direkt oder indirekt durch Kontrolle verbunden sind, und Ihnen dienstleistungen stehen, oder zwischen den Kunden untereinander nicht auf die Kun- Erstellung, Verbreitung oder Weitergabe von Finanz- deninteressen, einschließlich deren Nachhaltigkeits analysen/Anlageempfehlungen oder anderen Informationen präferenzen, auswirken, stellen wir Ihnen in den Abschnitten I. über Finanzinstrumente oder deren Emittenten, die direkt bis III. mögliche Interessenkonflikte und unter Abschnitt IV. die oder indirekt eine Empfehlung für eine bestimmte Anlage- von uns zum Schutz Ihrer Interessen getroffenen Maßnahmen entscheidung enthalten, dar. Dienstleistungen, die in Zusammenhang mit dem Emis- sionsgeschäft stehen und Dienstleistungen, die sich auf I. In unserem Haus können Interessenkonflikte auftreten einen Basiswert im Sinne von § 2 Absatz 3 Nr. 2 oder 5 WpHG zwischen unseren Kunden und unserem Haus, den in unse- beziehen. rem Haus beschäftigten oder mit diesen verbundenen rele- vanten Personen, inkl. unserer Geschäftsleitung, Personen, II. Insbesondere aber auch aus persönlichen Beziehungen die durch Kontrolle mit unserem Haus verbunden sind und relevanter Personen (Geschäftsleiter oder Mitarbeiter oder anderen Kunden bei folgenden Wertpapierdienstleistungen mit diesen verbundene Personen) unseres Hauses mit Emit- und Wertpapiernebendienstleistungen: tenten von Finanzinstrumenten, z. B. über die Mitwirkung in Finanzkommissionsgeschäft (Anschaffung oder Veräuße- Aufsichts-/Verwaltungs- oder Beiräten, bzw. von Emittenten rung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde von Finanzinstrumenten mit unserem Haus (z. B. als Kunden Rechnung), unseres Hauses) sowie aus Beziehungen unseres Hauses Eigenhandel (Anschaffung oder Veräußerung von Finanz- zu Emittenten von Finanzinstrumenten dadurch, dass der instrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für jeweilige Emittent Tochterunternehmen unseres Hauses ist andere), oder unser Haus an dem jeweiligen Emittenten von Finanz- Eigengeschäft (Anschaffung oder Veräußerung von Finanz- instrumenten direkt oder indirekt beteiligt ist. Daneben instrumenten für eigene Rechnung jedoch nicht als Dienst- kann es zu Interessenkonflikten kommen, wenn unser Haus leistung für andere), an Emissionen des jeweiligen Emittenten von Finanzinst- Abschlussvermittlung (Anschaffung oder Veräußerung von rumenten mitwirkt, Kredit-/Garantiegeber des jeweiligen Finanzinstrumenten in fremdem Namen für fremde Rech- Emittenten von Finanzinstrumenten ist, an der Erstellung nung), einer Finanzanalyse/Anlageempfehlung zum jeweiligen Anlagevermittlung (Vermittlung von Geschäften über die Emittenten von Finanzinstrumenten beteiligt ist, Zahlungen Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten an/von den/dem jeweiligen Emittenten von Finanzinstru- oder deren Nachweis), menten erbringt/erhält, mit dem jeweiligen Emittenten von Emissionsgeschäft (Übernahme von Finanzinstrumenten Finanzinstrumenten Kooperationen eingegangen ist oder für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme mit dem jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten gleichwertiger Garantien), gemeinsame direkte oder indirekte Tochterunternehmen/ Platzierungsgeschäft (Platzierung von Finanzinstrumenten Beteiligungen betreibt/hält. ohne feste Übernahmeverpflichtung), Finanzportfolioverwaltung (Verwaltung einzelner oder III. Es können Interessenkonflikte auch dadurch auftreten, dass mehrerer in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für a. unserem Haus oder einzelnen relevanten Personen unse- andere mit Entscheidungsspielraum), res Hauses Informationen vorliegen, die zum Zeitpunkt Anlageberatung (Abgabe von persönlichen Empfehlungen eines Kundengeschäfts noch nicht öffentlich bekannt an Kunden oder deren Beauftragte, die sich auf Geschäfte sind, mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die b. Anreize zur Bevorzugung eines bestimmten Finanz- Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände instruments z. B. bei Analyse, Beratung, Empfehlung des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt oder Auftragsausführung vorliegen. wird und nicht ausschließlich über Informationsverbrei- c. Grundsätze oder Ziele, die den Umsatz, das Volumen tungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben oder den Ertrag der im Rahmen der Anlageberatung wird), empfohlenen Geschäfte unmittelbar oder mittelbar be- Depotgeschäft (Verwahrung und Verwaltung von Finanz- treffen (Vertriebsvorgaben), aufgestellt werden. instrumenten für andere und damit verbundene Dienstleis- tungen), IV. Zur weitgehenden Vermeidung dieser Interessenkonflikte Gewährung von Krediten oder Darlehen an andere für die ist unser Haus Teil einer mehrstufigen Organisation mit Durchführung von Wertpapierdienstleistungen, sofern das entsprechender Aufgabenverteilung zwischen Sparkassen, Unternehmen, das den Kredit oder das Darlehen gewährt, Landesbanken und Dienstleistern. an diesen Geschäften beteiligt ist, Wir als Wertpapierfirma selbst wie auch unsere Mitarbeiter Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die sind entsprechend der gesetzlichen Grundlagen verpflich- industrielle Strategie sowie die Beratung und das Angebot tet, die unter Ziffer I. genannten Wertpapierdienstleistungen 14
Darstellung möglicher Interessenkonflikte und Wertpapiernebendienstleistungen ehrlich, redlich und g. Regelungen über die Annahme von Geschenken und professionell im Interesse unserer Kunden zu erbringen und sonstigen Vorteilen. Interessenkonflikte soweit möglich zu vermeiden. h. Schulung unserer Mitarbeiter. Unabhängig davon haben wir eine Compliance-Organisation i. Überwachung der Einhaltung der Kundeninteressen bei eingerichtet, die insbesondere folgende Maßnahmen um- Ausgestaltung und Umsetzung der Vertriebsvorgaben. fassen kann: j. Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen der a. Die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen mit soge- Einrichtung, sachgerechten Ausgestaltung und Umset- nannten „Chinese Walls“, d. h. virtuelle bzw. tatsächliche zung des Vergütungssystems. Barrieren zur Beschränkung des Informationsflusses. k. Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen der b. Alle Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit In- Produktüberwachung. teressenkonflikte auftreten können, sind zur Offenlegung aller ihrer Geschäfte in Finanzinstrumenten verpflichtet. V. Sind Interessenkonflikte in Einzelfällen ausnahmsweise c. Führung von Beobachtungs- bzw. Sperrlisten, in die nicht durch die obige Aufgabenteilung oder unsere Compli- Finanzinstrumente, in denen es zu Interessenkonflik- ance-Organisation vermeidbar, werden wir unsere Kunden ten kommen kann, aufgenommen werden. Geschäfte in entsprechend dieser Policy darauf hinweisen. Wir werden Finanzinstrumenten aus der Beobachtungsliste bleiben ggf. in diesen Fällen auf eine Beurteilung, Beratung oder erlaubt, werden aber zentral beobachtet; Geschäfte in Empfehlung zum jeweiligen Finanzinstrument verzichten. Finanzinstrumenten aus der Sperrliste sind untersagt. d. Führung einer Insiderliste. In diese Liste werden anlass- VI. Auf Wunsch werden wir Ihnen weitere Einzelheiten zu diesen bezogen alle relevanten Personen unseres Hauses, die möglichen Interessenkonflikten zur Verfügung stellen. bestimmungsgemäß Insiderinformationen haben (u. a. mit Zeitpunkt und Art der Information), aufgenommen. e. Eine laufende Kontrolle aller Geschäfte der in unserem Haus tätigen relevanten Personen. f. Bei Ausführung von Aufträgen handeln wir entsprechend unserer Allgemeinen Grundsätze der Auftragsausfüh- rung (siehe ab Seite 36) bzw. der Weisung des Kunden. Stand: 03/2022 Allgemeine Informationen für Kunden über Zuwendungen Für Ihre Vermögensanlage in Wertpapieren und sonstigen Fi- Zuwendungen in Form von geldwerten Vorteilen (teilweise auch nanzinstrumenten bieten wir Ihnen eine umfassende Informa- nur als geringwertiger Vorteil) können wir von Produkt- und tion und individuelle Beratung an. Insbesondere unterstützen Dienstleistungsanbietern erhalten. Im Wesentlichen handelt es wir Sie fachkundig, eine Anlageentscheidung unter Berücksich- sich dabei um: tigung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in Geschäften mit Fi- Mitarbeiterorientierte Sachleistungen, z. B. nanzinstrumenten, Ihrer finanziellen Verhältnisse, Anlageziele –– technische Unterstützungsleistungen, und Ihrer Risikobereitschaft zu treffen. Auch im Nachgang Ihrer –– Informationsmaterial zu Produkten und Markt, Anlageentscheidung unterstützen wir Sie. Auf Wunsch über- –– allgemeine Vertriebsunterstützung. prüfen wir mit Ihnen im Rahmen eines Beratungsgesprächs, ob Mitarbeiterorientierte Dienstleistungen, z. B. Ihre Finanzinstrumente weiterhin für Sie geeignet sind. Dieser –– Schulungsmaßnahmen, Service ist für uns mit einem kostenintensiven personellen und –– Vorträge, Fachtagungen, organisatorischen Aufwand verbunden. Zur Deckung dieses –– Beratungsleistungen. Aufwandes erhalten wir Vertriebsvergütungen in Form von Kundenorientierte Sach- und Dienstleistungen, z. B. Zuwendungen unserer Vertriebspartner oder Margen. Zuwen- –– Vertriebsmaterial, dungen können in Form von Geldzahlungen oder sonstigen –– Kundenveranstaltungen und -vorträge, geldwerten Vorteilen gewährt werden. Werden Zuwendungen –– Give-aways. in Form von Geldzahlungen erbracht, ist zwischen einmaligen Dabei stellen wir organisatorisch jeweils sicher, dass diese Zu- und laufenden Zahlungen zu unterscheiden. Einmalige Zu- wendungen Ihren Interessen als Kunde nicht entgegenstehen, wendungen werden an uns von unseren Vertriebspartnern als sondern dafür eingesetzt werden, die Qualität der von uns einmalige, umsatzabhängige Vergütung geleistet. Laufende erbrachten Wertpapierdienstleistungen und Wertpapierneben- Zuwendungen werden an uns von unseren Vertriebspartnern dienstleistungen aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern. als wiederkehrende, bestandsabhängige Vergütung geleistet. Unabhängig hiervon informieren wir Sie jeweils über die aktu- 15
Allgemeine Informationen für Kunden über Zuwendungen ellen Vertriebsvergütungen bzgl. empfohlener Finanzinstru- Laufende Zuwendung: In Ausnahmefällen fallen auch im mente, die wir von unseren Vertriebspartnern insbesondere Zusammenhang mit dem Vertrieb von Zertifikaten oder beim Vertrieb von Anteilen an Investmentvermögen, strukturierten Anleihen laufende Zuwendungen an, solange beim Vertrieb von Zertifikaten oder strukturierten Anleihen, sich die entsprechenden Zertifikate in Ihrem Depot befin- beim Vertrieb verzinslicher Wertpapiere oder den. Sofern auch bei dem Vertrieb von Zertifikaten oder bei Zeichnung von Aktienneuemissionen strukturierten Anleihen laufende Zuwendungen gezahlt wer- erhalten. Darüber hinaus finden Sie nachfolgend allgemeine den, beträgt die laufende Zuwendung in der Regel zwischen Informationen zu Zuwendungsleistungen, mit denen wir eine 0,1 und 1,5 % p. a. größtmögliche Transparenz als Grundlage für Ihre Anlageent- scheidung schaffen wollen. 3. Verzinsliche Wertpapiere Wir erhalten beim Vertrieb verzinslicher Wertpapiere in Ab- 1. Anteile an Investmentvermögen hängigkeit von der Laufzeit des jeweiligen Wertpapiers ein- Einmalige Zuwendung: Fondsgesellschaften erheben bei malige Zuwendungen vom Emittenten oder Vertriebspart- der Ausgabe von Fondsanteilen einen Ausgabeaufschlag, ner, die in der Regel zwischen 0,1 und 3,5 % des Kurswerts der uns bis zur Höhe des gesamten Ausgabeaufschlages als oder des Nominalbetrags/Nennwerts betragen. einmalige Zuwendung zufließen kann. Die Höhe des Ausga- beaufschlages beträgt in der Regel beispielsweise bei Ren- 4. Aktienneuemissionen tenfonds zwischen 0,1 und 5,5 % des Nettoinventarwerts Bei Zeichnung von Aktienneuemissionen erhalten wir in des Anteils und bei Aktienfonds, offenen Immobilienfonds manchen Fällen vom Emittenten nach Zuteilung eine Vergü- und Misch- bzw. Dachfonds zwischen 0,1 und 5,75 % des tung auf die Gesamtzuteilungssumme (einmalige Zuwen- Nettoinventarwerts des Anteils. dung). Die Rahmenbedingungen werden vom Emittenten Laufende Zuwendung: Bei Fonds ohne Ausgabeaufschlag bzw. dem Emissionskonsortium festgelegt. Ob und in wel- wird kein Ausgabeaufschlag erhoben, sondern dem Fonds- cher Höhe Zuwendungen fließen, teilt Ihnen Ihr Kundenbe- vermögen zur Verbesserung der Qualität unserer Dienstleis- rater mit. tungserbringung eine laufende Zuwendung entnommen. Diese laufende Zuwendung erhalten wir für den Zeitraum, in 5. Andere Finanzinstrumente dem Sie die Fondsanteile in Ihrem Depot verwahren lassen. Soweit wir Zuwendungen, bezüglich anderer Finanz Teilweise erhalten wir auch bei Fonds mit Ausgabeaufschlag instrumente erhalten, werden wir Ihnen diese im Einzelfall eine laufende Zuwendung, die typischerweise geringer aus- gesondert mitteilen. fällt als bei Fonds ohne Ausgabeaufschlag. Die Höhe der lau- fenden Zuwendung beträgt in der Regel beispielsweise bei Rentenfonds zwischen 0,1 und 1,2 % p. a., bei Aktienfonds zwischen 0,1 und 1,5 % p. a., bei offenen Immobilienfonds zwischen 0,1 und 0,6 % p. a. und bei Misch- bzw. Dachfonds zwischen 0,1 und 1,7 % p. a. 2. Zertifikate oder strukturierte Anleihen Einmalige Zuwendung: Wir erhalten für den Vertrieb von Zertifikaten oder strukturierten Anleihen einmalige Zu- wendungen vom Emittenten oder Vertriebspartner, deren Höhe je nach Produktausgestaltung (Bonus-Zertifikate, Express-Zertifikate, Alpha-Zertifikate, Zinsanleihen, Kapital schutzzertifikate usw.) und Laufzeit variiert und in der Regel zwischen 0,1 und 5 % des Kurswerts oder des Nominal betrags/Nennwerts beträgt. Stand: 11/2020 16
Sie können auch lesen