AREAL HORNBACH NEUBAU STÄDTISCHE SIEDLUNG

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AREAL HORNBACH NEUBAU STÄDTISCHE SIEDLUNG
01|07|2011
NEUBAU STÄDTISCHE SIEDLUNG
AREAL HORNBACH
Zürich-Riesbach
Projektwettbewerb im selektiven Verfahren
Programmauszug
AREAL HORNBACH NEUBAU STÄDTISCHE SIEDLUNG
Impressum

Herausgeberin:
Stadt Zürich
Amt für Hochbauten

Inhalt/Redaktion:
Virág Kiss

Gestaltungskonzept:
blink design, Zürich

Bezugsquelle:
Amt für Hochbauten
ahb@zuerich.ch

Zürich, Juli 2011

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AREAL HORNBACH NEUBAU STÄDTISCHE SIEDLUNG
INHALTSVERZEICHNIS

A   Allgemeine Bestimmungen ............................................. 4

    Auftraggeberin und Art des Verfahrens ........................... 4
    Ausschreibende Stelle ................................................... 4
    Grundlagen und Rechtsweg ........................................... 4
    Präselektion .................................................................. 5
    Teilnahmeberechtigung .................................................. 6
    Preisgericht ................................................................... 7
    Expertinnen und Experten .............................................. 7
    Preise, Ankäufe und Entschädigungen ............................ 8
    Beurteilungskriterien ...................................................... 8
    Weiterbearbeitung ......................................................... 8
    Termine ....................................................................... 11
    Unterlagen Ausgabe ..................................................... 12
    Anforderungen Abgabe ................................................. 12
    Art der Darstellung ....................................................... 14
    Öffentliche Beurteilung ................................................. 14
    Veröffentlichung und Ausstellung .................................. 14

B   Aufgaben und Ziele ...................................................... 15

    Förderung des W ohnungsbaus durch den Stadtrat .......... 15
    Ausgangslage .............................................................. 16
    Perimeter ..................................................................... 17
    Städtebau .................................................................... 17
    Grünräume ................................................................... 18
    Städtebauliche Ziele ..................................................... 19
    Nebenprojekte .............................................................. 20
    Aufgabe ....................................................................... 20
    Ziele ............................................................................ 21

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AREAL HORNBACH NEUBAU STÄDTISCHE SIEDLUNG
A   ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

                      Auftraggeberin und Art des Verfahrens
                      Die Stadt Zürich, vertreten durch die Liegenschaftenverwaltung
                      und die Immobilienbewirtschaftung beauftragt das Amt für Hoch-
                      bauten (AHB) mit der Durchführung eines anonymen Projektwett-
                      bewerbs im selektiven Verfahren, um Projektvorschläge für die
                      Planung einer kommunalen W ohnsiedlung mit Gewerbeflächen,
                      einem W erkhof und einer Kinderbetreuungsstätte auf dem Areal
                      Hornbach in Zürich-Riesbach zu erhalten.

                      Das Preisgericht kann bei Nichterreichen der W ettbewerbsziele
                      ein oder mehrere Projekte anonym überarbeiten lassen. Die
                      Überarbeitung wird zusätzlich entschädigt.

                      Ausschreibende Stelle
                      Stadt Zürich
                      Amt für Hochbauten
                      Lindenhofstrasse 21
                      8001 Zürich

                      Für direkte Abgaben:
                      Empfang, 2. Stock, Büro 205
                      Öffnungszeiten von 8:00 bis 16:00 Uhr

                      Aktuelle Informationen zur Ausschreibung:
                      www.stadt-zuerich.ch/wettbewerbe

                      Grundlagen und Rechtsweg
                      Der W ettbewerb untersteht der Interkantonalen Vereinbarung über
                      das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) sowie der Submissi-
                      onsverordnung (SVO) des Kantons Zürich.

                      Subsidiär dazu gilt die Ordnung für Architektur- und Ingenieur-
                      wettbewerbe SIA 142 (Ausgabe 2009).

                      Das Programm und die Fragenbeantwortung sind für die Auftrag-
                      geberin, die Teilnehmenden und das Preisgericht verbindlich.
                      Durch die Abgabe eines Projekts anerkennen alle Beteiligten
                      diese Grundlagen und den Entscheid des Preisgerichts in Ermes-
                      sensfragen. Gerichtsstand ist Zürich, anwendbar ist schweizeri-
                      sches Recht. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.

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Präselektion
                                        Ausgabe Präselektionsunterlagen
                                        Ab Freitag, 1. Juli 2011 sind unter www.simap.ch bzw.
                                        www.stadt-zuerich.ch/wettbewerbe oder bei der ausschreibenden
                                        Stelle die folgenden Unterlagen erhältlich:
                                             − Auszug W ettbewerbsprogramm
                                             − Luftbild
                                             − Formular Selbstdeklaration Architektur

                                        Verlangte Bewerbungsunterlagen
                                            − Referenzprojekte: Von den Architekten werden zwei
                                               A3-Seiten, einseitig bedruckt mit Referenzen von realisier-
                                               ten Bauten vorzugsweise im Bereich W ohnungsbau ver-
                                               langt. Es werden nur die vorgeschriebenen A3-Seiten zur
                                               Beurteilung aufgehängt.
                                            − Selbstdeklaration: Von den Architekten wird eine separat
                                               ausgefüllte Selbstdeklaration mit Nachweis einer ausrei-
                                               chenden fachlichen und organisatorischen Leistungsfähig-
                                               keit verlangt.

                                        Sämtliche Bewerbungsunterlagen gehen ins Eigentum der
                                        Veranstalterin über.

                                        Eingabe Bewerbungsunterlagen
                                        Freitag, 29. Juli 2011, bis 16:00 Uhr
                                        (Datum des Poststempels ist nicht massgebend!), mit der Auf-
                                        schrift „Areal Hornbach BKP 291 Architektur“, an: Stadt Zürich,
                                        Amt für Hochbauten, Amtshaus III, Lindenhofstrasse 21,
                                        8001 Zürich, oder direkte Abgabe im Amtshaus III, 2. Stock,
                                        Büro 208.

                                        Eignungskriterien Präselektion
                                            − Projektierungskompetenz/-potenzial und Ausführungskom-
                                              petenz/-potenzial (Grundlage Referenzprojekte).
                                              Bewertet werden Kompetenz und Potenzial, in hoher
                                              architektonischer und städtebaulicher Qualität funktionale
                                              und nachhaltige Bauten sowie kostengünstigen W oh-
                                              nungsbau zu projektieren und auszuführen.
                                            − Organisatorische Eignung/Projektmanagement (Grundlage
                                              Selbstdeklaration)
                                              Vorausgesetzt wird ein qualitätsvolles Projektmanage-
                                              ment, das der Komplexität der anstehenden Aufgabe ent-
Lageplan Amtshaus III, Zürich                 spricht.

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Die Präselektion erfolgt gemäss diesen Eignungskriterien durch
        das Preisgericht.

        Teilnahmeberechtigung
        Die Teilnahmeberechtigung richtet sich nach Art. 9 der Interkan-
        tonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen
        (IVöB). Zulässig sind W ettbewerbsarbeiten von Architektinnen
        und Architekten mit Sitz oder W ohnsitz in der Schweiz oder in
        einem Staat, der durch den Staatsvertrag zum öffentlichen
        Beschaffungswesen (W TO–Agreement on Government Procure-
        ment GPA) verpflichtet ist.

        Aufgrund der eingereichten Bewerbungsunterlagen nimmt das
        Preisgericht eine Selektion nach Eignung vor.

        Es werden 15 Architekturbüros zum Projektwettbewerb zugelas-
        sen.

        Für die Bearbeitung des Wettbewerbsprojekts ist nach der Präse-
        lektion eine zwingende Teambildung der ausgewählten Architek-
        turbüros mit Fachleuten aus der Sparte Landschaftsarchitektur
        vorgeschrieben.

        Bei den vorgeschriebenen Teammitgliedern aus den Fachberei-
        chen Architektur und Landschaftsarchitektur sind Mehrfachvertre-
        tungen nicht erlaubt.

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Preisgericht
        Sachpreisrichterinnen und -richter:
            − Martin Vollenwyder, Finanzvorsteher, Stadtrat Zürich
            − Jürg Keller, Liegenschaftenverwaltung Stadt Zürich
            − Markus Feer, Liegenschaftenverwaltung Stadt Zürich
            − Markus Ziegler, Immobilienbewirtschaftung Stadt Zürich
            − Karl Stammnitz, Grün Stadt Zürich (Ersatz)

        Fachpreisrichterinnen und -richter:
            − Ursula Müller, Amt für Hochbauten (Vorsitz)
            − Patrick Gmür, Amt für Städtebau
            − Marco Graber, Architekt, Zürich
            − Christoph Gantenbein, Architekt, Basel
            − Markus Peter, Architekt, Zürich
            − Elli Mosayebi, Architektin, Zürich (Ersatz)

        Expertinnen und Experten
           − Peter Frischknecht, PBK Kostenplanung
           − Ian Jenkinson, Fachstelle (FS) Projektökonomie, AHB
           − Annick Lalive D'Epinay, FS Nachhaltiges Bauen, AHB
           − Werner Hofmann, FS Ingenieurwesen, AHB
           − Thomas Kessler, FS Energie- und Gebäudetechnik, AHB
           − Jeannine Zeller, Amt für Baubewilligungen
           − Fabio Galli, Immobilienbewirtschaftung
           − Hanspeter Leuppi, Amt für Städtebau
           − Michael Schirmer, Tiefbauamt

        Weitere Expertinnen und Experten werden nach Bedarf bei-
        gezogen.

        Vorprüfung und Sekretariat:
            − Virág Kiss, Architektin, Projektentwicklung AHB
            − Ursula Tschirren, Bereichsassistentin Projektentwicklung
               AHB

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Preise, Ankäufe und Entschädigungen
        Für die Teilnahme am Präselektionsverfahren wird keine Ent-
        schädigung ausgerichtet.

        Für Preise, Ankäufe und feste Entschädigungen steht eine Sum-
        me von CHF 215'000.— (exkl. MW ST) zur Verfügung. Die Ankäufe
        betragen max. 40 % der Gesamtpreissumme.

        Die feste Entschädigung beträgt für jedes zur Beurteilung zuge-
        lassene Projekt CHF 5'000.— (Teil der Gesamtpreissumme).

        Gemäss Submissionsverordnung (SVO) des Kantons Zürich ist es
        unzulässig, einen angekauften W ettbewerbsbeitrag im ersten
        Rang zur W eiterbearbeitung zu empfehlen.

        Sämtliche eingereichten Unterlagen gehen ins Eigentum der Auf-
        traggeberin über. Das Urheberrecht an den W ettbewerbsbeiträgen
        verbleibt bei den Teilnehmenden.

        Beurteilungskriterien
           − Städtebau, Architektur, Aussenraum
           − Funktionalität (Gebrauchswert der Anlage, Einhaltung
               Raumprogramm)
           − Wirtschaftlichkeit (Einhaltung Kostenrahmen)
           − ökologische Nachhaltigkeit (Energiebilanz/Bauökologie)

        Die Reihenfolge enthält keine W ertung. Das Preisgericht wird
        aufgrund der aufgeführten Beurteilungskriterien eine Gesamtwer-
        tung vornehmen.

        Weiterbearbeitung
        Der Entscheid über die Auftragserteilung zur W eiterbearbeitung
        der Bauaufgabe liegt bei den Auftraggeberinnen. Sie beabsichti-
        gen, vorbehältlich der Kreditgenehmigung, die weitere Projektbe-
        arbeitung entsprechend der Empfehlung des Preisgerichts zu ver-
        geben.
        Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, in begründeten Fällen
        Einfluss auf die Zusammensetzung des Fachplanungsteams zu
        nehmen. Diejenigen Fachpersonen, welche am Verfahrenserfolg
        einen wesentlichen Anteil haben, werden unter den Vorausset-
        zungen "gute Referenzen" und "konkurrenzfähiges Angebot" be-
        auftragt.

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Es ist vorgesehen, unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens
        mit den Projektierungsarbeiten zu beginnen. Eine Fertigstellung
        der Neubauten ist für 2017 geplant.

        Die weitere Projektbearbeitung durch das siegreiche
        Architekturteam richtet sich nach der jeweils gültigen Praxis der
        Stadt Zürich. Aktuell gelten folgende Honorarkonditionen (die
        Phasen werden einzeln freigegeben):
            − Grundleistungen gemäss SIA Ordnung 102/Ausgabe 2003
               und den allgemeinen Bedingungen des Amts für Hochbau-
               ten.
            − Besonders zu vereinbarende Leistungen nach effektivem
               Zeitaufwand gemäss Empfehlung KBOB 2011
            − Die aufwandbestimmenden Baukosten gelten über das
               Gesamtprojekt.
            − Für die Honorarberechnung nach Baukosten gelten fol-
               gende Faktoren:
                    − Koeffizienten Z1=0.062, Z2=10.58 (SIA-W erte für
                       das Jahr 2011)
                    − Schwierigkeitsgrad n=1.0 (gemittelter Faktor über
                       alle Anlageteile)
                    − Anpassungsfaktor r=1.0
                    − Teamfaktor i=1.0
                    − Teilleistungen Neubauten: 100 %
                    − Leistungsanteil q wird mit dem Architekturteam
                       vereinbart. Die Bauherrschaft behält sich eine
                       GU-Vergabe oder die separate Vergabe des Bau-
                       managements vor. Dabei hat das Architektenteam
                       erfahrungsgemäss einen Leistungsanteil von etwa
                       55 bis 65 %.
                    − Faktor für Sonderleistungen s=1.0. Im Rahmen der
                       detaillierten Vertragsklärung können Sonderfakto-
                       ren vereinbart werden.
                    − Stundenansatz h=CHF 130.00
                    − Abzüge: Beizug von Fachingenieuren (H/L/K/S/E):
                       max. 30 % Abzug an den entsprechenden auf-
                       wandbestimmenden Baukosten. Beizug von Fach-
                       leuten Landschaftsarchitektur: max. 50 % Abzug
                       an den entsprechenden aufwandbestimmenden
                       Baukosten.
                    − Allfällige Reisekosten und Spesen ausserhalb der
                       Stadt Zürich werden mit maximal 1 % vom Honorar
                       vergütet.

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Für Landschaftsarchitekten gelten folgende Honorarkonditio-
        nen:
            − Grundleistungen gemäss SIA Ordnung 105/Ausgabe
               2007 und den allgemeinen Bedingungen des Amts für
               Hochbauten.
            − Besonders zu vereinbarende Leistungen nach effekti-
               vem Zeitaufwand gemäss Empfehlung KBOB 2011
            − Die aufwandbestimmenden Baukosten gelten über das
               Gesamtprojekt.
            − Für die Honorarberechnung nach Baukosten gelten fol-
               gende Faktoren:
                  − Koeffizienten Z1=0.062, Z2=10.58 (SIA-W erte
                      für das Jahr 2011)
                  − Schwierigkeitsgrad n=1.0 (gemittelter Faktor
                      über alle Anlageteile)
                  − Anpassungsfaktor r=1.0
                  − Teamfaktor i=1.0
                  − Teilleistungen Neubauten: 100 %
                  − Leistungsanteil q wird mit dem Architekturteam
                      vereinbart. Die Bauherrschaft behält sich eine
                      GU-Vergabe oder die separate Vergabe des
                      Baumanagements vor. Dabei hat das Architek-
                      tenteam erfahrungsgemäss einen Leistungs-
                      anteil von etwa 55 bis 65 %.
                  − Faktor für Sonderleistungen s=1.0. Im Rahmen
                      der detaillierten Vertragsklärung können Sonder-
                      faktoren vereinbart werden.
                  − Stundenansatz h=CHF 130.00
                  − Abzüge: Beizug von Fachingenieuren
                      (H/L/K/S/E):
                      max. 30 % Abzug an den entsprechenden auf-
                      wandbestimmenden Baukosten.
                  − Allfällige Reisekosten und Spesen ausserhalb
                      der Stadt Zürich werden mit maximal 1 % vom
                      Honorar vergütet.

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Termine
                                        Informationsveranstaltung und Ausgabe W ettbewerbsunterlagen:
                                        Donnerstag, 15. September 2011
                                        10.00 Uhr Informationsveranstaltung
                                        11.00 Uhr Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen und der Modelle
                                        (Abmessungen Gipsmodell: ca. L 90 cm x B 80 cm x H 13 cm)
                                        Die Informationsveranstaltung findet im W erkhof ERZ an der
                                        Baurstrasse 9 in 8008 Zürich statt.

                                        Unter folgendem Link stehen den Teilnehmenden ab diesem
                                        Datum sämtliche Unterlagen zum Download bereit:
                                        www.stadt-zuerich.ch/hbd/de/index/hochbau /aus-
Lageplan W erkhof ERZ, Zürich
                                        geschriebene_ww/hornbach/downloads.html

                                        Fragenstellung:
                                        bis Donnerstag, 29. September, 16.00 Uhr
                                        Fragen zum Verfahren können bis zum genannten Datum unter
                                        www.stadt-zuerich.ch/hbd/de/index/hochbau /aus-
                                        geschriebene_ww/hornbach/fragestellung.html
                                        (Anonymität der Einträge auf dieser Seite garantiert) oder schrift-
                                        lich und anonym, mit dem Vermerk "Projektwettbewerb Areal
                                        Hornbach" beim Amt für Hochbauten der Stadt Zürich eingereicht
                                        werden. Die Fragen müssen bis zum genannten Datum vorliegen
                                        (Poststempel nicht massgebend). Fragen, die sich nicht auf den
                                        Inhalt des vorliegenden Verfahrens beziehen, werden von der
                                        Veranstalterin nicht beantwortet.
                                        Die Fragen und Antworten können ab Freitag, 14. Oktober 2011
                                        auf der Internetseite
                                        www.stadt-zuerich.ch/hbd/de/index/hochbau /aus-
                                        geschriebene_ww/hornbach/downloads.html
                                        eingesehen werden.

                                        Fakultativ: Anleitung zur Benutzung der W ettbewerbskalkulation:
                                        Montag, 26. September 2011, 15.00 Uhr
                                        Amtshaus III, Lindenhofstrasse 21, 8001 Zürich,
                                        Sitzungszimmer Nr. 202 im 2. Obergeschoss.

                                        Abgabe der Pläne und Unterlagen:
                                        bis Donnerstag, 22. Dezember 2011, 16.00 Uhr
                                        (zwischen 09.00–11.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr)
                                        Sämtliche Unterlagen und Pläne sind anonym, mit einem Kenn-
                                        wort (keine Nummern) und dem Vermerk „Projektwettbewerb Areal
                                        Hornbach“ versehen, bis zum genannten Datum (Poststempel
                                        nicht massgebend) bei der ausschreibenden Stelle einzureichen.

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Abgabe der Modelle:
                                        Freitag, 13. Januar 2012, 14.00 bis 16.00 Uhr
                                        Die Modelle sind anonym, mit dem gleichen Kennwort (vgl. oben)
                                        und dem Vermerk „Projektwettbewerb Areal Hornbach“ versehen,
                                        am genannten Datum im Ausstellungsraum Tramonthalle, Robert
                                        Maillart-Strasse 18, 8050 Zürich-Oerlikon einzureichen. Für die
                                        Abgabe der Modelle steht beim Eingang Robert Maillart-Strasse
                                        14 ein W arenlift zur Verfügung.
                                        Wir empfehlen, die Modelle direkt vor Ort abzugeben, da per Post
                                        versandte Modelle (Poststempel nicht massgebend) oft defekt
                                        eintreffen.

Ausstellungsraum Tramonthalle           Unterlagen Ausgabe
Lageplan Ausstellungsraum               Folgende Unterlagen werden ausgegeben:
                                        1.   Wettbewerbsprogramm
                                        2.   DXF/DW G-File, 2D mit Layer-Beschrieb (Katasterplan und
                                             Höhenkurven zum Eintragen der Situation und des Erdge-
                                             schossgrundrisses)
                                        3.   Übersichtsplan 1:2500
                                        4.   Luftaufnahme des Areals
                                        5.   Modellunterlage 1:500
                                        6.   Planunterlage für das Modell 1:1'000 als Stadtmodelleinsatz
                                        7.   Teilnahmeformular
                                        8.   Wettbewerbskalkulation Wirtschaftlichkeit/Ökologische
                                             Nachhaltigkeit
                                        9.   Nebenprojekt Tiefbauamt der Stadt Zürich (TAZ):
                                             "Erschliessung Bauerstrasse und Umgestaltung Belleri-
                                             vestrasse"
                                        10. Nebenprojekt Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ):
                                             "Öffnung Hornbach"
                                        11. Lärmgutachten

                                        Anforderungen Abgabe
                                        1.   Plansatz 1-fach maximal 6 x A0 mit:
                                             −    Situationsplan 1:500 mit den projektierten Bauten
                                                  (Dachaufsicht) und dem übergeordneten Konzept zu
                                                  Quartiervernetzung, Freiräumen und Erschliessung.
                                                  Der Plan hat die zur Beurteilung nötigen Höhenkoten
                                                  zu enthalten.
                                             −    Alle zum Verständnis notwendigen Grundrisse,
                                                  Schnitte und Fassaden 1:200. Im Erdgeschoss sind
                                                  die neuen Höhenkoten anzugeben und die nähere
                                                  Umgebung darzustellen. Alle Räume sind mit den im
                                                  Raumprogramm angegebenen Bezeichnungen und mit

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den projektierten Raumflächen zu beschriften. In den
                     Schnitten und Fassaden gilt es das gewachsene so-
                     wie das projektierte Terrain einzutragen.
               −     Wohnungen: Darstellung der wesentlichen W ohnungs-
                     typen mit eingetragenen Zimmer- und W ohnungs-
                     flächen sowie Möblierungsvorschlägen 1:100.
               −     Fassadenschnitt 1:20 vom Untergeschoss bis zum
                     Dach, der über den konstruktiven Aufbau und die be-
                     absichtigte Materialisierung des Projekts Auskunft
                     gibt. Die Materialien sind schriftlich zu bezeichnen.
               −     Erläuterungsbericht auf dem Plan
        2.     Modell 1:500, Unterlage verwenden
        3.     Modelleinsatz 1:1000
        4.     Ausgefülltes Teilnahmeformular (Unterlage verwenden) so-
               wie Einzahlungsschein in verschlossenem Briefumschlag
               mit Kennwort versehen.
        5.     Ausgefüllte W ettbewerbskalkulation Wirtschaftlichkeit/Öko-
               logische Nachhaltigkeit (Unterlage verwenden) mit Schemen
               zu den Flächenberechnungen auf Papier und als Excel-
               Datei auf CD.
        6.     Kompletter Plansatz mit Reproduktionsfaktor 40% auf
               Papier (nicht auf A3 verkleinern, 40% ist etwas grösser).
        7.     CD-Rom mit PDF-Dateien vom kompletten Plansatz A0 zur
               Dokumentation sowie mit der Excel-Datei der W ettbewerbs-
               kalkulation in einem separaten verschlossenen Briefum-
               schlag (nicht im Briefumschlag mit dem Teilnahmeformular).
               Der Briefumschlag ist mit dem Kennwort und dem Vermerk
               "CD-Rom Projektwettbewerb Areal Hornbach" zu versehen.

        Versteckte Hinweise auf die Verfassenden in elektronischen
        Daten können vermieden werden, wenn die letzte Speicherung
        der Excel-Datei und Erstellung der PDF-Dokumente auf einem
        Computer vorgenommen wird, dessen Einstellungen nicht auf die
        Verfassenden schliessen lassen. Allgemein müssen die W ettbe-
        werbsteilnehmenden um die W ahrung der Anonymität besorgt
        sein. W illentliche Verstösse gegen das Anonymitätsgebot führen
        zum Ausschluss vom Verfahren. Als zusätzliche Sicherheit wird
        das Amt für Hochbauten die verschlossenen Briefumschläge mit
        den eingereichten CDs von einer nicht am W ettbewerbsverfahren
        beteiligten, externen Stelle öffnen lassen und hinsichtlich der ver-
        stecken Hinweise ein weiteres Mal prüfen und anonymisieren las-
        sen.

NEUBAU | STÄDTIS CHE SIEDLU NG AREAL HORNBAC H | ZÜRICH-R IE SBACH    13
Jedes Team darf nur ein Projekt einreichen, Varianten sind nicht
        zulässig.

        Art der Darstellung
        Für die Abgabe des Projektwettbewerbs ist das Blattformat A0
        quer (84 x 120 cm) verbindlich. Die Pläne werden auf Tafeln
        von 120 cm Breite und 180 cm Höhe aufgehängt.
        Pro Projekt stehen drei Tafeln zur Verfügung. Die Teilnehmenden
        sind gebeten, eine möglichst Platz sparende und leserliche Dar-
        stellung zu wählen. Die Grundrisse sind nach dem Situationsplan
        zu orientieren und zu beschriften (Norden oben). Der Massstab ist
        grafisch mittels Massstabsleiste auf den Plänen anzugeben.

        Die Projekte sind in Mappen abzuliefern. Sämtliche Bestandteile
        des Projekts sind mit einem Kennwort zu bezeichnen. Um eine
        angemessene Publikation des Projektwettbewerbs sicherzustel-
        len, ist Folgendes zu beachten:
             − Die Pläne dürfen keine Hochglanzoberflächen aufweisen.
             − Die Pläne dürfen nicht gerollt oder auf feste Materialien
                 aufgezogen werden.
             − Das Modell 1:500 ist kubisch und weiss zu halten (kein
                 Naturholz).

        Öffentliche Beurteilung
        Es ist vorgesehen, die Beurteilung der Projekte durch das
        Preisgericht öffentlich durchzuführen, um interessierten Kreisen
        der Bevölkerung einen Einblick in den Jurierungsprozess zu er-
        möglichen, das Bauvorhaben im Quartier frühzeitig bekannt zu
        machen, und um die öffentliche Diskussion über Städtebau und
        Architektur zu fördern. Interessierte sind als Zuhörerinnen und
        Zuhörer an den Sitzungen des Preisgerichts willkommen. Sie
        können an der Diskussion jedoch nicht teilnehmen.

        Die Teilnehmenden am Wettbewerb und deren Mitarbeiterinnen
        und Mitarbeiter haben diesen öffentlichen Beurteilungen fern zu
        bleiben, da unter allen Umständen die Anonymität der Arbeiten
        gewahrt bleiben muss.

        Veröffentlichung und Ausstellung
        Die Beiträge des Verfahrens werden nach der Beurteilung unter
        Namensnennung aller Verfasserinnen und Verfasser während
        zehn Tagen öffentlich ausgestellt. Der Bericht des Preisgerichts
        wird den Teilnehmenden sowie der Fach- und Tagespresse nach
        Erscheinen zugestellt.

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B      AUFGABEN UND ZIELE

                                           Förderung des Wohnungsbaus durch den Stadtrat
                                           Seit über hundert Jahren fördert die Stadt Zürich den W ohnungs-
                                           bau. Heute gehören rund 25 Prozent der W ohnungen auf Stadt-
                                           gebiet gemeinnützigen Bauträgern. Diese W ohnungen werden auf
                                           Basis der Kostenmiete bewirtschaftet.

                                           Mit dem 1998 initiierten Legislaturziel "10'000 W ohnungen in
                                           10 Jahren" bezweckte der Stadtrat gemeinsam mit Dritten ein
                                           Schwergewicht auf den Bau grösserer W ohnungen in der Stadt zu
                                           legen. Ziel war es, der steten Abwanderung von Familien und
                                           damit einer sozialen Entmischung entgegen zu treten. Der Einsatz
Informationen unter:                       hat sich gelohnt, wie statistische Untersuchungen aus dem Jahre
http://www.statistik.zh.ch/internet/just   2011 zeigen. Obschon immer noch mehr Familien die Stadt Zürich
iz_inneres/statistik/de/aktuell.newsext    verlassen als neue hinzuziehen, bleibt die Nachfrage nach Fami-
ern.-internet-de-aktuell-news-             lienwohnungen durch die neu gegründeten Familien in der Stadt
medienmitteilungen-2011-                   ungebrochen gross.
101_soziale_durchmischung.html             Mit den aktuellen Legislaturschwerpunkten 2010-2014 strebt der
                                           Stadtrat ein W ohnungsangebot an, "das allen gesellschaftlichen
                                           Gruppen das W ohnen in der Stadt und ihren Quartieren ermög-
                                           licht".

                                           Der Stadtrat legte 2007 im Rahmen seiner "Strategie 2025" das
                                           Ziel fest, dass Zürich bis 2025 "ein lebendiges urbanes Zentrum
                                           und eine attraktive W ohnstadt mit einer breit durchmischten
                                           Bevölkerung" sein soll. Zürich als W ohn-, Wirtschafts- und Wis-
                                           senschaftsstandort verfügt bereits heute über ein attraktives
                                           Wohnungsangebot auf allen Preisstufen. Die Nachfrage übersteigt
                                           aber aktuell das Angebot bei weitem, was zu tendenziell höheren
                                           Marktmieten führt. Trotz reger W ohnbautätigkeit auf Stadtgebiet
                                           mangelt es insbesondere an günstigem W ohnraum. Die gemein-
                                           nützigen W ohnbauträger haben daher eine wichtige Rolle, indem
                                           sie dieser Entwicklung mit der Schaffung von neuem W ohnraum
                                           entgegengetreten.

                                           Die Stimmberechtigten bewilligen regelmässig Rahmenkredite, mit
                                           denen sich ein Teil der Wohnungen vergünstigen lässt. Die Stadt
                                           subventioniert zurzeit rund einen Drittel ihrer Neubauwohnungen,
                                           ohne Abstriche beim Ausbaustand vorzunehmen. Um subventio-
                                           nieren zu können, müssen die Baukosten aller W ohnungen einer
                                           Überbauung die Kostenlimiten der kantonalen W ohnbauförde-
                                           rungsverordnung einhalten.

                                           Gleichzeitig sind die Ziele der 2000 W att-Gesellschaft sinnvoll zu
                                           berücksichtigen. Bei den kostensparenden baulichen Lösungen

                                  NEUBAU | STÄDTIS CHE SIEDLU NG AREAL HORNBAC H | ZÜRICH-R IE SBACH     15
sind anstelle von grosszügigen W ohnflächen kleinere, attraktiv
                                      gestaltete Grundrisse gefragt.

                                      Die Bau- und Zonenordnung weist Verdichtungsreserven für noch
                                      etwa 30'000 W ohnungen auf. Durch die knappen Baulandreserven
                                      gewinnen Verdichtungen bzw. Ersatzneubauten an Bedeutung.
                                      Dieses Potenzial soll sorgfältig genutzt und die architektonische
                                      Vielfalt aktiv weiterentwickelt werden. In diesen Fällen wird ein
                                      sozialverträgliches Vorgehen, beispielsweise durch eine bauliche
                                      Etappierung, geprüft.

                                      Ausgangslage
                                      Im Quartier Riesbach verfügt die Stadt nur über eine kommunale
                                      Wohnsiedlung, die 1989 bis 1991 erstellte Überbauung Tiefen-
                                      brunnen mit 102 W ohnungen. W eiter besitzt die Stadt im Seefeld
                                      in diversen Einzelliegenschaften noch über 186 Wohneinheiten
                                      unterschiedlicher Grösse. Diverse Baugenossenschaften und die
                                      Stiftung SAW bewirtschaften in Riesbach rund 420 W ohneinhei-
                                      ten. Gemessen am Gesamtwohnungsbestand im Quartier (rund
                                      9'900 Einheiten, Quelle: Statistisches Amt, 2008) liegt der Anteil
                                      gemeinnütziger W ohnungen im Kreis 8 weit unter dem städtischen
                                      Durchschnitt. Bezogen auf das eigentliche Seefeld-Quartier ist die
                                      Diskrepanz noch grösser. Aufgrund einer vom Gemeinderat dring-
                                      lich überwiesenen Motion (GR Nr. 2008/576) soll im Quartier
                                      Zürich-Riesbach gemeinnütziger W ohnraum insbesondere für
                                      Familien geschaffen werden.

                                      Die Stadt verfügt im Kreis 8 über keine nennenswerten eingezon-
                                      ten Baulandreserven. Um die Motion trotzdem erfüllen zu können,
                                      prüfte die Liegenschaftenverwaltung zusammen mit involvierten
                                      Ämtern auch andere Gelände, so auch die beidseits der Horn-
                                      bachstrasse bei der Einmündung in die Bellerivestrasse gelege-
                                      nen Parzellen, die zum Teil in der Freihaltezone liegen und von
                                      der Baulinie angeschnitten sind. Die Kernzone Seefeld grenzt
                                      unmittelbar an das Areal Nord; die Kernzone Heimatstrasse an
                                      das Areal Süd. Im W esten befindet sich die Parkanlage des Horn-
                                      bachdeltas (Zürichhorn). Mit einer im Auftrag der Liegenschaften-
Areal Hornbach Nord und Süd (rot)
                                      verwaltung vom Amt für Städtebau erstellten Studie konnte aufge-
                                      zeigt werden, dass sich auf den beiden im städtischen Eigentum
                                      befindlichen Grundstücken gemeinnütziger W ohnungsbau nebst
                                      anderen Nutzungen realisieren lässt. Insbesondere sind der be-
                                      stehende W erkhof von Grün Stadt Zürich und die bestehende
                                      Kinderbetreuungsstätte der Volksschule einschliesslich der dazu-
                                      gehörigen Aussenanlagen zu ersetzen.

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Mit dem Baubeginn ist im Herbst 2015 und mit der Fertigstellung
        der zu realisierenden Bauten Ende 2017 zu rechnen. Vorausset-
        zung hierfür sind eine BZO-Änderung und ein Gestaltungsplan
        sowie die Korrektur der Baulinien. Der Gestaltungsplan wird auf
        dem Ergebnis des Projektwettbewerbs während der Vorprojekt-
        phase erarbeitet. Parallel dazu soll die BZO- und Baulinien-
        revision erfolgen. Gestaltungsplan, BZO- und Baulinienänderung
        sowie Kreditweisung sollen gemeinsam dem Gemeinderat unter-
        breitet werden können.

        Perimeter
        Für den W ettbewerb wurde ein Projektierungsperimeter mit insge-
        samt 9'454 m 2 Grundstücksfläche – aufgeteilt in die Areale Nord
        und Süd – für die geforderte Aufgabenstellung festgelegt. Die
        Übergänge über den in Zukunft freigelegten Hornbach sind Teile
        des W ettbewerbsprojekts. Der Bach mit der gleichnamigen Stras-
        se bildet den Übergang zum Stadtzürcher Seebecken.

        Die beiden Areale Nord (Parzellen RI4738 und RI735, 4'517 m 2
        und 385 m 2 ) und Süd (Parzelle RI3152, 4'552 m 2 ) liegen an der
        "Seefront" am rechten Seeufer oberhalb des Zürichhorn.
        Entlang der beiden Areale fliesst der heute teilweise kanalisierte,
        eingedolte und von der gleichnamigen Strasse begleitete Horn-
        bach. Das Hornbachdelta bildet an dieser Stelle eine natürliche
        Landzunge, welche um 1885 zusätzlich aufgeschüttet wurde. Das
        Zürichhorn ist eines der Kernstücke der ausgedehnten Grünanla-
        ge, die rund um das Stadtzürcher Seebecken dem dichten Stadt-
        körper vorgelagert ist. Dahinter verläuft parallel zum See die
        Bellerivestrasse, welche über weite Strecken einen scharfen
        Stadtrand bildet. Das Hornbachareal liegt an der Schnittstelle
        dieser wichtigen städtebaulichen Elemente innerhalb des Stadt-
        körpers an der Front zur angrenzenden Grünanlage Zürichhorn.

        Städtebau
        Aus dem 19. Jahrhundert, als Riesbach eine dörflich-bäuerliche
        Vorortgemeinde Zürichs war, sind noch einige Gebäude erhalten
        geblieben. Es waren vor allem die bescheidenen Häuser von
        Arbeitern, Tagelöhnern und Handwerkern, die in einfachen klassi-
        zistischen Grundformen erstellt wurden. Ausserdem liessen sich
        Stadtbürger herrschaftliche Villen und Landhäuser errichten. Der
        Quartierplan von 1872 sieht ein regelmässiges Strassenraster und
        eine Blockrandbebauung vor, die in der Umsetzung aber nur sel-
        ten zu geschlossenen Gevierten vervollständigt wurde. 1893 wird
        Riesbach als Erweiterung der Stadt eingemeindet.

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Das Gebiet am See erlebte wegen seiner Nähe zur Innenstadt im
                                      frühen 19. Jahrhundert ein schnelles W achstum. Im Bauboom
                                      1880 bis 1900 entstanden fünfstöckige W ohnhäuser. W ährend
                                      des 20. Jahrhunderts wurden noch freie Parzellen überbaut und
                                      bestehende Gebäude durch neue ersetzt. In der Zwischenkriegs-
                                      zeit wurde die Blockrandbebauung ergänzt, oftmals aber in einer
                                      der Zeilenbauweise verpflichtenden Art. Dynamische Formen der
                                      1930er Jahre markieren vereinzelte Eckgebäude. Später wurden
                                      einige grosse Geschäftshäuser gebaut, vorerst vor allem im zent-
                                      rumsnahen Bereich, dann aber auch am Seeufer und im ganzen
                                      Quartier.
                                      Im heutigen Zustand stammt ein grosser Teil der Gebäude aus
                                      der Zeit um die Eingemeindung 1893 bis ins frühe 20. Jahrhun-
                                      dert. Nur wenige Gebäude, die vor dieser Zeit gebaut wurden sind
                                      heute noch erhalten.
                                      Die stark definierten Strassenräume der Seefeld- und Dufour-
                                      strasse sowie die Grünräume der Uferzone prägen das Quartier
                                      Riesbach. Strassenbegleitende W ohnbauten fassen die Strassen-
                                      räume. Dabei handelt es sich vielerorts um Hofrandbebauungen.
                                      An vielen Stellen lassen allerdings Einzelgebäude und kurze Ge-
                                      bäudezeilen Zwischenräume entstehen und geben den Blick in die
                                      zweite Bautiefe frei. In der Überlagerung des Quartierplans von
                                      1872 mit dem heutigen Zustand wird ersichtlich, dass dieser mit
                                      Ausnahme der Geometrie der Strassen nur bruchstückhaft umge-
                                      setzt wurde. In der Nachkriegszeit erfolgte ein massiver Ausbau
                                      des Quartiers. In den meisten Fällen wurden ältere Gebäude er-
                                      setzt. Diese neueren Gebäude weisen meist einen grosszügigeren
                                      Massstab auf und besetzen nicht selten mehrere ehemalige Par-
                                      zellen.
                                      Entlang der Hornbachstrasse bergwärts befinden sich markante,
Überlagerung Quartierplan 1872/2008   fünfgeschossige Blockrandbebauungen. W eniger eindeutig defi-
                                      niert und offener ist die Baustruktur entlang der Bellerivestrasse.
                                      Während sich im ersten Abschnitt nach dem Opernhaus stadt-
                                      auswärts eine richtiggehende Stadtfassade bildet, stehen im Be-
                                      reich unmittelbar nördlich der Hornbachstrasse vorwiegend Villen
                                      und Einzelbauten mit privaten Aussenräumen.

                                      Grünräume
                                      Das Seefeldquartier ist bekannt für seine Seeuferpromenade.
                                      Diese wird von grossflächigen, öffentlich zugänglichen Grünräu-
                                      men begleitet: das Seefeldquai, der Hafen Riesbach, das Zürich-
                                      horn und das Strandbad Tiefenbrunnen. Des W eiteren gibt es
                                      öffentliche Grünflächen um die Quartierzentrumsanlage Riesbach,
                                      an der Mühlebachstrasse mit dem Seeburg-Park sowie an der

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Seefeldstrasse mit der Spielweise an der Baurstrasse. Allee-
                                        bäume bilden ein wichtiges Merkmal des Quartiers.
                                        Vor allem die Dufourstrasse, die Mittelachse des Quartiers, wird
                                        durch beidseitige Baumreihen charakterisiert. W eitere Strassen
                                        werden streckenweise durch Bäume flankiert.
                                        Ausgedehnte private Grünräume existieren nur partiell, vor allem
                                        rund um die Villen am Seeufer und am Mittelweg. Begrünte Höfe
                                        sind die Ausnahme, grössere Vorgärten ebenso. Die Innenhöfe
                                        der Gevierte werden vorwiegend von Hartbelägen dominiert. Es
                                        handelt sich vor allem um gewerblich oder zur Parkierung genutz-
                                        te Hofräume mit wenig wohnlichen Aussenraum-Qualitäten.
                                        Riesbach verfügt über die weitaus grössten öffentlichen Grün-
                                        flächen aller Stadtquartiere. Die Anlagen am See haben jedoch
                                        eine überregionale Bedeutung und stehen vor allem an schönen
                                        Sommertagen zunehmend unter Nutzungsdruck.
                                        Die Parzellen des Projektperimeters mit dem angrenzenden
                                        Strassenraum an der Hornbachstrasse gehören heute als Freihal-
                                        tezonen zum öffentlichen Grünraum, sind aber nicht von der
                                        Öffentlichkeit nutzbar. Durch die gewachsene Struktur der umlie-
                                        genden Bebauung, die topographische Ausprägung als Mulde und
                                        das Verkehrsaufkommen auf der Bellerivestrasse ist das Grund-
                                        stück stark lärmbelastet und überdies abgeschnitten von den
                                        hochwertigen Grünräumen am See. Die Qualität des städtischen
                                        Raumes ist im heutigen Zustand unbefriedigend. Die historisch
                                        bedingte Zonierung widerspricht den zukünftigen Entwicklungsab-
                                        sichten.

                                        Städtebauliche Ziele
                                        Aus städtebaulicher Sicht genügt das Areal in seinem heutigen
                                        Zustand dem prominenten Standort nicht. Durch eine Verdichtung
                                        der Bebauung innerhalb des bestehenden Stadtkörpers kann ein
                                        attraktiver W ohnstandort mit entsprechendem Umfeld geschaffen
                                        und die bestehende Situation baulich aufgewertet werden. Die
                                        Bebauung der Hornbachstrasse wird vervollständigt und zur Belle-
                                        rivestrasse eine attraktive Stadtfassade ausgestaltet. Die Öffnung
                                        des Hornbachs mit der Neugestaltung der Hornbachstrasse, die
                                        Vervollständigung der bestehenden Alleen, die Neugestaltung der
Vision 2050 (Isler/Gysel Architekten
                                        Ausfahrt Baurstrasse sowie ein à-Niveau-Übergang über die
im Auftrag des AfS)
                                        Bellerivestrasse werten den Ort aus freiraumplanerischer Sicht
                                        auf. Das Hauptziel ist die Aufwertung und Schaffung einer hoch-
                                        wertigen Bebauung im Übergang zum Seefeld im Bereich Horn-
                                        bachstrasse mit attraktiven, urbanen Stadt- und Aussenräumen.

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Nebenprojekte
                                    Mit der Öffnung des Hornbachs ist zuerst eine ökologische Auf-
                                    wertung des Gewässers verbunden. W eiterhin sind positive Aus-
                                    wirkungen auf die nahe Umgebung als attraktives Freiraumele-
                                    ment zu erwarten. Der bachnahe Freiraum entlang der geplanten
                                    Überbauung soll als qualitätsvoller Aufenthalts- und Freiraum
                                    gestaltet werden.
                                    Im Zuge der Sanierung der Bellerivestrasse wird die Abbiegespur
                                    in die Baurstrasse aufgehoben und ein Einlenker mit gängigem
                                    Einmündungsradius gebaut. Die dadurch gewonnene Fläche kann
Aufwertung Umgebung (AfS)           durch die Überbauung (Areal Nord) zusätzlich genutzt werden.
                                    Ebenfalls mit dem Projekt Bellerivestrasse wird eine oberirdische
                                    Fussgängerquerung von der Hornbachstrasse in die Seeanlage
                                    realisiert. Dadurch wird die bestehende Unterführung überflüssig,
                                    und die nicht mehr benötigte Fläche kommt ebenfalls der nördlich
                                    gelegenen Überbauung zugute.
                                    Im Rahmen des Ersatzes des bestehenden W erkhofs GSZ wurden
                                    Synergien und betriebliche Optimierungen im W erkhof ERZ an der
                                    Baurstrasse geprüft. Das ursprünglich auf dem Areal Hornbach
                                    geplante Salzsilo sowie diverse oberirdische Lagerflächen der
                                    GSZ können voraussichtlich auf dem benachbarten W erkhof
                                    Baurstrasse realisiert werden. Die dafür benötigten Flächen wer-
                                    den geschaffen durch Verlegung bisheriger Fahrzeugabstellplätze
                                    zum neuen W erkhof Hornbach.

                                    Aufgabe
                                    Die Überbauung des Areals Hornbach mit W ohnnutzung, W erkhof,
                                    Gewerbe- und Dienstleistungsnutzung sowie einer Kinderbetreu-
                                    ungsstätte muss städtebaulich, architektonisch und freiräumlich
                                    überzeugen. Es sollen über 110 W ohnungen entstehen, welche
                                    die spezifischen W ohnbedürfnisse von Familien mit Kindern und
                                    ergänzend anderen Haushaltsformen bestmöglich befriedigen,
                                    einen hohen alltäglichen Gebrauchswert aufweisen und sich an
                                    Personen mit geringen bis mittleren Einkommen richten. Ein Teil
                                    der W ohnungen soll subventioniert werden. Die Investitionskosten
                                    dürfen deshalb die Kostenlimiten der kantonalen Wohnbau-
                                    förderungsverordnung nicht überschreiten. Zur stark belasteten
                                    Bellerivestrasse hin sollen Gewerbe- und Dienstleistungsnutzung
                                    angesiedelt werden, wo dies die Einhaltung der Lärmgrenzwerte
                                    gebietet. Zudem sind die Ziele einer nachhaltigen Bauweise wie
                                    langfristige W erterhaltung, tiefe Unterhaltskosten, tiefer Energie-
                                    verbrauch, Nutzung erneuerbarer Energiequellen (Ziele der 2000-
                                    Watt-Gesellschaft) zu berücksichtigen.

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Ziele
             − Städtebaulich und architektonisch qualitätsvolle und zeit-
               gemässe Neubauten
             − Optimale und innovative Familienwohnungen, die den
               spezifischen W ohnbedürfnissen von Familien oder deren
               Haushaltsformen mit Kindern gerecht werden und die
               einen hohen Gebrauchswert besitzen. Attraktive Klein-
               wohnungen für Ein- und Mehrpersonenhaushalte ohne
               Kinder, die von allen Generationen genutzt werden
               können. Spezielle Bereiche für grosse W ohngemeinschaf-
               ten sollen Personen in der Nachfamilienphase dienen
               (Generation 50+) oder Menschen, die ihre W ohnsituation
               nicht in einem Ein- oder Zweipersonenhaushalt sehen,
               sondern mit Gleichgesinnten eine lose Form von gemein-
               schaftlichem W ohnen leben möchten.
             − Unterschiedlich nutzbare Gewerberäume, die auch den
               Anforderungen von „W ohnen und Arbeiten“ Rechnung
               tragen können.
             − Werkhof: Optimale Layouts und Konzepte, die das vorge-
               schriebene Raumprogramm und die formulierten Anforde-
               rungen bestmöglich umsetzen.
             − Qualitativ hochwertige Innen- und Aussenräume für die
               geplante Betreuungsstätte, welche das vorgeschriebene
               Raumprogramm erfüllen und den Ansprüchen der Betreu-
               ung von Kindern gerecht werden.
             − Wirtschaftlich vorbildliche Projekte, die niedrige Erstel-
               lungskosten sowie einen kostengünstigen Betrieb und
               Unterhalt gewährleisten.
             − Ökologisch nachhaltige Projekte, die den Minergie-P-ECO
               Standard erreichen.

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