AREAL HORNBACH NEUBAU STÄDTISCHE SIEDLUNG
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01|07|2011 NEUBAU STÄDTISCHE SIEDLUNG AREAL HORNBACH Zürich-Riesbach Projektwettbewerb im selektiven Verfahren Programmauszug
Impressum Herausgeberin: Stadt Zürich Amt für Hochbauten Inhalt/Redaktion: Virág Kiss Gestaltungskonzept: blink design, Zürich Bezugsquelle: Amt für Hochbauten ahb@zuerich.ch Zürich, Juli 2011 NEUBAU | STÄDTIS CHE SIEDLU NG AREAL HORNBAC H | ZÜRICH-R IE SBACH 2
INHALTSVERZEICHNIS A Allgemeine Bestimmungen ............................................. 4 Auftraggeberin und Art des Verfahrens ........................... 4 Ausschreibende Stelle ................................................... 4 Grundlagen und Rechtsweg ........................................... 4 Präselektion .................................................................. 5 Teilnahmeberechtigung .................................................. 6 Preisgericht ................................................................... 7 Expertinnen und Experten .............................................. 7 Preise, Ankäufe und Entschädigungen ............................ 8 Beurteilungskriterien ...................................................... 8 Weiterbearbeitung ......................................................... 8 Termine ....................................................................... 11 Unterlagen Ausgabe ..................................................... 12 Anforderungen Abgabe ................................................. 12 Art der Darstellung ....................................................... 14 Öffentliche Beurteilung ................................................. 14 Veröffentlichung und Ausstellung .................................. 14 B Aufgaben und Ziele ...................................................... 15 Förderung des W ohnungsbaus durch den Stadtrat .......... 15 Ausgangslage .............................................................. 16 Perimeter ..................................................................... 17 Städtebau .................................................................... 17 Grünräume ................................................................... 18 Städtebauliche Ziele ..................................................... 19 Nebenprojekte .............................................................. 20 Aufgabe ....................................................................... 20 Ziele ............................................................................ 21 NEUBAU | STÄDTIS CHE SIEDLU NG AREAL HORNBAC H | ZÜRICH-R IE SBACH 3
A ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Auftraggeberin und Art des Verfahrens Die Stadt Zürich, vertreten durch die Liegenschaftenverwaltung und die Immobilienbewirtschaftung beauftragt das Amt für Hoch- bauten (AHB) mit der Durchführung eines anonymen Projektwett- bewerbs im selektiven Verfahren, um Projektvorschläge für die Planung einer kommunalen W ohnsiedlung mit Gewerbeflächen, einem W erkhof und einer Kinderbetreuungsstätte auf dem Areal Hornbach in Zürich-Riesbach zu erhalten. Das Preisgericht kann bei Nichterreichen der W ettbewerbsziele ein oder mehrere Projekte anonym überarbeiten lassen. Die Überarbeitung wird zusätzlich entschädigt. Ausschreibende Stelle Stadt Zürich Amt für Hochbauten Lindenhofstrasse 21 8001 Zürich Für direkte Abgaben: Empfang, 2. Stock, Büro 205 Öffnungszeiten von 8:00 bis 16:00 Uhr Aktuelle Informationen zur Ausschreibung: www.stadt-zuerich.ch/wettbewerbe Grundlagen und Rechtsweg Der W ettbewerb untersteht der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) sowie der Submissi- onsverordnung (SVO) des Kantons Zürich. Subsidiär dazu gilt die Ordnung für Architektur- und Ingenieur- wettbewerbe SIA 142 (Ausgabe 2009). Das Programm und die Fragenbeantwortung sind für die Auftrag- geberin, die Teilnehmenden und das Preisgericht verbindlich. Durch die Abgabe eines Projekts anerkennen alle Beteiligten diese Grundlagen und den Entscheid des Preisgerichts in Ermes- sensfragen. Gerichtsstand ist Zürich, anwendbar ist schweizeri- sches Recht. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. NEUBAU | STÄDTIS CHE SIEDLU NG AREAL HORNBAC H | ZÜRICH-R IE SBACH 4
Präselektion Ausgabe Präselektionsunterlagen Ab Freitag, 1. Juli 2011 sind unter www.simap.ch bzw. www.stadt-zuerich.ch/wettbewerbe oder bei der ausschreibenden Stelle die folgenden Unterlagen erhältlich: − Auszug W ettbewerbsprogramm − Luftbild − Formular Selbstdeklaration Architektur Verlangte Bewerbungsunterlagen − Referenzprojekte: Von den Architekten werden zwei A3-Seiten, einseitig bedruckt mit Referenzen von realisier- ten Bauten vorzugsweise im Bereich W ohnungsbau ver- langt. Es werden nur die vorgeschriebenen A3-Seiten zur Beurteilung aufgehängt. − Selbstdeklaration: Von den Architekten wird eine separat ausgefüllte Selbstdeklaration mit Nachweis einer ausrei- chenden fachlichen und organisatorischen Leistungsfähig- keit verlangt. Sämtliche Bewerbungsunterlagen gehen ins Eigentum der Veranstalterin über. Eingabe Bewerbungsunterlagen Freitag, 29. Juli 2011, bis 16:00 Uhr (Datum des Poststempels ist nicht massgebend!), mit der Auf- schrift „Areal Hornbach BKP 291 Architektur“, an: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten, Amtshaus III, Lindenhofstrasse 21, 8001 Zürich, oder direkte Abgabe im Amtshaus III, 2. Stock, Büro 208. Eignungskriterien Präselektion − Projektierungskompetenz/-potenzial und Ausführungskom- petenz/-potenzial (Grundlage Referenzprojekte). Bewertet werden Kompetenz und Potenzial, in hoher architektonischer und städtebaulicher Qualität funktionale und nachhaltige Bauten sowie kostengünstigen W oh- nungsbau zu projektieren und auszuführen. − Organisatorische Eignung/Projektmanagement (Grundlage Selbstdeklaration) Vorausgesetzt wird ein qualitätsvolles Projektmanage- ment, das der Komplexität der anstehenden Aufgabe ent- Lageplan Amtshaus III, Zürich spricht. NEUBAU | STÄDTIS CHE SIEDLU NG AREAL HORNBAC H | ZÜRICH-R IE SBACH 5
Die Präselektion erfolgt gemäss diesen Eignungskriterien durch das Preisgericht. Teilnahmeberechtigung Die Teilnahmeberechtigung richtet sich nach Art. 9 der Interkan- tonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB). Zulässig sind W ettbewerbsarbeiten von Architektinnen und Architekten mit Sitz oder W ohnsitz in der Schweiz oder in einem Staat, der durch den Staatsvertrag zum öffentlichen Beschaffungswesen (W TO–Agreement on Government Procure- ment GPA) verpflichtet ist. Aufgrund der eingereichten Bewerbungsunterlagen nimmt das Preisgericht eine Selektion nach Eignung vor. Es werden 15 Architekturbüros zum Projektwettbewerb zugelas- sen. Für die Bearbeitung des Wettbewerbsprojekts ist nach der Präse- lektion eine zwingende Teambildung der ausgewählten Architek- turbüros mit Fachleuten aus der Sparte Landschaftsarchitektur vorgeschrieben. Bei den vorgeschriebenen Teammitgliedern aus den Fachberei- chen Architektur und Landschaftsarchitektur sind Mehrfachvertre- tungen nicht erlaubt. NEUBAU | STÄDTIS CHE SIEDLU NG AREAL HORNBAC H | ZÜRICH-R IE SBACH 6
Preisgericht Sachpreisrichterinnen und -richter: − Martin Vollenwyder, Finanzvorsteher, Stadtrat Zürich − Jürg Keller, Liegenschaftenverwaltung Stadt Zürich − Markus Feer, Liegenschaftenverwaltung Stadt Zürich − Markus Ziegler, Immobilienbewirtschaftung Stadt Zürich − Karl Stammnitz, Grün Stadt Zürich (Ersatz) Fachpreisrichterinnen und -richter: − Ursula Müller, Amt für Hochbauten (Vorsitz) − Patrick Gmür, Amt für Städtebau − Marco Graber, Architekt, Zürich − Christoph Gantenbein, Architekt, Basel − Markus Peter, Architekt, Zürich − Elli Mosayebi, Architektin, Zürich (Ersatz) Expertinnen und Experten − Peter Frischknecht, PBK Kostenplanung − Ian Jenkinson, Fachstelle (FS) Projektökonomie, AHB − Annick Lalive D'Epinay, FS Nachhaltiges Bauen, AHB − Werner Hofmann, FS Ingenieurwesen, AHB − Thomas Kessler, FS Energie- und Gebäudetechnik, AHB − Jeannine Zeller, Amt für Baubewilligungen − Fabio Galli, Immobilienbewirtschaftung − Hanspeter Leuppi, Amt für Städtebau − Michael Schirmer, Tiefbauamt Weitere Expertinnen und Experten werden nach Bedarf bei- gezogen. Vorprüfung und Sekretariat: − Virág Kiss, Architektin, Projektentwicklung AHB − Ursula Tschirren, Bereichsassistentin Projektentwicklung AHB NEUBAU | STÄDTIS CHE SIEDLU NG AREAL HORNBAC H | ZÜRICH-R IE SBACH 7
Preise, Ankäufe und Entschädigungen Für die Teilnahme am Präselektionsverfahren wird keine Ent- schädigung ausgerichtet. Für Preise, Ankäufe und feste Entschädigungen steht eine Sum- me von CHF 215'000.— (exkl. MW ST) zur Verfügung. Die Ankäufe betragen max. 40 % der Gesamtpreissumme. Die feste Entschädigung beträgt für jedes zur Beurteilung zuge- lassene Projekt CHF 5'000.— (Teil der Gesamtpreissumme). Gemäss Submissionsverordnung (SVO) des Kantons Zürich ist es unzulässig, einen angekauften W ettbewerbsbeitrag im ersten Rang zur W eiterbearbeitung zu empfehlen. Sämtliche eingereichten Unterlagen gehen ins Eigentum der Auf- traggeberin über. Das Urheberrecht an den W ettbewerbsbeiträgen verbleibt bei den Teilnehmenden. Beurteilungskriterien − Städtebau, Architektur, Aussenraum − Funktionalität (Gebrauchswert der Anlage, Einhaltung Raumprogramm) − Wirtschaftlichkeit (Einhaltung Kostenrahmen) − ökologische Nachhaltigkeit (Energiebilanz/Bauökologie) Die Reihenfolge enthält keine W ertung. Das Preisgericht wird aufgrund der aufgeführten Beurteilungskriterien eine Gesamtwer- tung vornehmen. Weiterbearbeitung Der Entscheid über die Auftragserteilung zur W eiterbearbeitung der Bauaufgabe liegt bei den Auftraggeberinnen. Sie beabsichti- gen, vorbehältlich der Kreditgenehmigung, die weitere Projektbe- arbeitung entsprechend der Empfehlung des Preisgerichts zu ver- geben. Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, in begründeten Fällen Einfluss auf die Zusammensetzung des Fachplanungsteams zu nehmen. Diejenigen Fachpersonen, welche am Verfahrenserfolg einen wesentlichen Anteil haben, werden unter den Vorausset- zungen "gute Referenzen" und "konkurrenzfähiges Angebot" be- auftragt. NEUBAU | STÄDTIS CHE SIEDLU NG AREAL HORNBAC H | ZÜRICH-R IE SBACH 8
Es ist vorgesehen, unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens mit den Projektierungsarbeiten zu beginnen. Eine Fertigstellung der Neubauten ist für 2017 geplant. Die weitere Projektbearbeitung durch das siegreiche Architekturteam richtet sich nach der jeweils gültigen Praxis der Stadt Zürich. Aktuell gelten folgende Honorarkonditionen (die Phasen werden einzeln freigegeben): − Grundleistungen gemäss SIA Ordnung 102/Ausgabe 2003 und den allgemeinen Bedingungen des Amts für Hochbau- ten. − Besonders zu vereinbarende Leistungen nach effektivem Zeitaufwand gemäss Empfehlung KBOB 2011 − Die aufwandbestimmenden Baukosten gelten über das Gesamtprojekt. − Für die Honorarberechnung nach Baukosten gelten fol- gende Faktoren: − Koeffizienten Z1=0.062, Z2=10.58 (SIA-W erte für das Jahr 2011) − Schwierigkeitsgrad n=1.0 (gemittelter Faktor über alle Anlageteile) − Anpassungsfaktor r=1.0 − Teamfaktor i=1.0 − Teilleistungen Neubauten: 100 % − Leistungsanteil q wird mit dem Architekturteam vereinbart. Die Bauherrschaft behält sich eine GU-Vergabe oder die separate Vergabe des Bau- managements vor. Dabei hat das Architektenteam erfahrungsgemäss einen Leistungsanteil von etwa 55 bis 65 %. − Faktor für Sonderleistungen s=1.0. Im Rahmen der detaillierten Vertragsklärung können Sonderfakto- ren vereinbart werden. − Stundenansatz h=CHF 130.00 − Abzüge: Beizug von Fachingenieuren (H/L/K/S/E): max. 30 % Abzug an den entsprechenden auf- wandbestimmenden Baukosten. Beizug von Fach- leuten Landschaftsarchitektur: max. 50 % Abzug an den entsprechenden aufwandbestimmenden Baukosten. − Allfällige Reisekosten und Spesen ausserhalb der Stadt Zürich werden mit maximal 1 % vom Honorar vergütet. NEUBAU | STÄDTIS CHE SIEDLU NG AREAL HORNBAC H | ZÜRICH-R IE SBACH 9
Für Landschaftsarchitekten gelten folgende Honorarkonditio- nen: − Grundleistungen gemäss SIA Ordnung 105/Ausgabe 2007 und den allgemeinen Bedingungen des Amts für Hochbauten. − Besonders zu vereinbarende Leistungen nach effekti- vem Zeitaufwand gemäss Empfehlung KBOB 2011 − Die aufwandbestimmenden Baukosten gelten über das Gesamtprojekt. − Für die Honorarberechnung nach Baukosten gelten fol- gende Faktoren: − Koeffizienten Z1=0.062, Z2=10.58 (SIA-W erte für das Jahr 2011) − Schwierigkeitsgrad n=1.0 (gemittelter Faktor über alle Anlageteile) − Anpassungsfaktor r=1.0 − Teamfaktor i=1.0 − Teilleistungen Neubauten: 100 % − Leistungsanteil q wird mit dem Architekturteam vereinbart. Die Bauherrschaft behält sich eine GU-Vergabe oder die separate Vergabe des Baumanagements vor. Dabei hat das Architek- tenteam erfahrungsgemäss einen Leistungs- anteil von etwa 55 bis 65 %. − Faktor für Sonderleistungen s=1.0. Im Rahmen der detaillierten Vertragsklärung können Sonder- faktoren vereinbart werden. − Stundenansatz h=CHF 130.00 − Abzüge: Beizug von Fachingenieuren (H/L/K/S/E): max. 30 % Abzug an den entsprechenden auf- wandbestimmenden Baukosten. − Allfällige Reisekosten und Spesen ausserhalb der Stadt Zürich werden mit maximal 1 % vom Honorar vergütet. NEUBAU | STÄDTIS CHE SIEDLU NG AREAL HORNBAC H | ZÜRICH-R IE SBACH 10
Termine Informationsveranstaltung und Ausgabe W ettbewerbsunterlagen: Donnerstag, 15. September 2011 10.00 Uhr Informationsveranstaltung 11.00 Uhr Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen und der Modelle (Abmessungen Gipsmodell: ca. L 90 cm x B 80 cm x H 13 cm) Die Informationsveranstaltung findet im W erkhof ERZ an der Baurstrasse 9 in 8008 Zürich statt. Unter folgendem Link stehen den Teilnehmenden ab diesem Datum sämtliche Unterlagen zum Download bereit: www.stadt-zuerich.ch/hbd/de/index/hochbau /aus- Lageplan W erkhof ERZ, Zürich geschriebene_ww/hornbach/downloads.html Fragenstellung: bis Donnerstag, 29. September, 16.00 Uhr Fragen zum Verfahren können bis zum genannten Datum unter www.stadt-zuerich.ch/hbd/de/index/hochbau /aus- geschriebene_ww/hornbach/fragestellung.html (Anonymität der Einträge auf dieser Seite garantiert) oder schrift- lich und anonym, mit dem Vermerk "Projektwettbewerb Areal Hornbach" beim Amt für Hochbauten der Stadt Zürich eingereicht werden. Die Fragen müssen bis zum genannten Datum vorliegen (Poststempel nicht massgebend). Fragen, die sich nicht auf den Inhalt des vorliegenden Verfahrens beziehen, werden von der Veranstalterin nicht beantwortet. Die Fragen und Antworten können ab Freitag, 14. Oktober 2011 auf der Internetseite www.stadt-zuerich.ch/hbd/de/index/hochbau /aus- geschriebene_ww/hornbach/downloads.html eingesehen werden. Fakultativ: Anleitung zur Benutzung der W ettbewerbskalkulation: Montag, 26. September 2011, 15.00 Uhr Amtshaus III, Lindenhofstrasse 21, 8001 Zürich, Sitzungszimmer Nr. 202 im 2. Obergeschoss. Abgabe der Pläne und Unterlagen: bis Donnerstag, 22. Dezember 2011, 16.00 Uhr (zwischen 09.00–11.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr) Sämtliche Unterlagen und Pläne sind anonym, mit einem Kenn- wort (keine Nummern) und dem Vermerk „Projektwettbewerb Areal Hornbach“ versehen, bis zum genannten Datum (Poststempel nicht massgebend) bei der ausschreibenden Stelle einzureichen. NEUBAU | STÄDTIS CHE SIEDLU NG AREAL HORNBAC H | ZÜRICH-R IE SBACH 11
Abgabe der Modelle: Freitag, 13. Januar 2012, 14.00 bis 16.00 Uhr Die Modelle sind anonym, mit dem gleichen Kennwort (vgl. oben) und dem Vermerk „Projektwettbewerb Areal Hornbach“ versehen, am genannten Datum im Ausstellungsraum Tramonthalle, Robert Maillart-Strasse 18, 8050 Zürich-Oerlikon einzureichen. Für die Abgabe der Modelle steht beim Eingang Robert Maillart-Strasse 14 ein W arenlift zur Verfügung. Wir empfehlen, die Modelle direkt vor Ort abzugeben, da per Post versandte Modelle (Poststempel nicht massgebend) oft defekt eintreffen. Ausstellungsraum Tramonthalle Unterlagen Ausgabe Lageplan Ausstellungsraum Folgende Unterlagen werden ausgegeben: 1. Wettbewerbsprogramm 2. DXF/DW G-File, 2D mit Layer-Beschrieb (Katasterplan und Höhenkurven zum Eintragen der Situation und des Erdge- schossgrundrisses) 3. Übersichtsplan 1:2500 4. Luftaufnahme des Areals 5. Modellunterlage 1:500 6. Planunterlage für das Modell 1:1'000 als Stadtmodelleinsatz 7. Teilnahmeformular 8. Wettbewerbskalkulation Wirtschaftlichkeit/Ökologische Nachhaltigkeit 9. Nebenprojekt Tiefbauamt der Stadt Zürich (TAZ): "Erschliessung Bauerstrasse und Umgestaltung Belleri- vestrasse" 10. Nebenprojekt Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ): "Öffnung Hornbach" 11. Lärmgutachten Anforderungen Abgabe 1. Plansatz 1-fach maximal 6 x A0 mit: − Situationsplan 1:500 mit den projektierten Bauten (Dachaufsicht) und dem übergeordneten Konzept zu Quartiervernetzung, Freiräumen und Erschliessung. Der Plan hat die zur Beurteilung nötigen Höhenkoten zu enthalten. − Alle zum Verständnis notwendigen Grundrisse, Schnitte und Fassaden 1:200. Im Erdgeschoss sind die neuen Höhenkoten anzugeben und die nähere Umgebung darzustellen. Alle Räume sind mit den im Raumprogramm angegebenen Bezeichnungen und mit NEUBAU | STÄDTIS CHE SIEDLU NG AREAL HORNBAC H | ZÜRICH-R IE SBACH 12
den projektierten Raumflächen zu beschriften. In den Schnitten und Fassaden gilt es das gewachsene so- wie das projektierte Terrain einzutragen. − Wohnungen: Darstellung der wesentlichen W ohnungs- typen mit eingetragenen Zimmer- und W ohnungs- flächen sowie Möblierungsvorschlägen 1:100. − Fassadenschnitt 1:20 vom Untergeschoss bis zum Dach, der über den konstruktiven Aufbau und die be- absichtigte Materialisierung des Projekts Auskunft gibt. Die Materialien sind schriftlich zu bezeichnen. − Erläuterungsbericht auf dem Plan 2. Modell 1:500, Unterlage verwenden 3. Modelleinsatz 1:1000 4. Ausgefülltes Teilnahmeformular (Unterlage verwenden) so- wie Einzahlungsschein in verschlossenem Briefumschlag mit Kennwort versehen. 5. Ausgefüllte W ettbewerbskalkulation Wirtschaftlichkeit/Öko- logische Nachhaltigkeit (Unterlage verwenden) mit Schemen zu den Flächenberechnungen auf Papier und als Excel- Datei auf CD. 6. Kompletter Plansatz mit Reproduktionsfaktor 40% auf Papier (nicht auf A3 verkleinern, 40% ist etwas grösser). 7. CD-Rom mit PDF-Dateien vom kompletten Plansatz A0 zur Dokumentation sowie mit der Excel-Datei der W ettbewerbs- kalkulation in einem separaten verschlossenen Briefum- schlag (nicht im Briefumschlag mit dem Teilnahmeformular). Der Briefumschlag ist mit dem Kennwort und dem Vermerk "CD-Rom Projektwettbewerb Areal Hornbach" zu versehen. Versteckte Hinweise auf die Verfassenden in elektronischen Daten können vermieden werden, wenn die letzte Speicherung der Excel-Datei und Erstellung der PDF-Dokumente auf einem Computer vorgenommen wird, dessen Einstellungen nicht auf die Verfassenden schliessen lassen. Allgemein müssen die W ettbe- werbsteilnehmenden um die W ahrung der Anonymität besorgt sein. W illentliche Verstösse gegen das Anonymitätsgebot führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als zusätzliche Sicherheit wird das Amt für Hochbauten die verschlossenen Briefumschläge mit den eingereichten CDs von einer nicht am W ettbewerbsverfahren beteiligten, externen Stelle öffnen lassen und hinsichtlich der ver- stecken Hinweise ein weiteres Mal prüfen und anonymisieren las- sen. NEUBAU | STÄDTIS CHE SIEDLU NG AREAL HORNBAC H | ZÜRICH-R IE SBACH 13
Jedes Team darf nur ein Projekt einreichen, Varianten sind nicht zulässig. Art der Darstellung Für die Abgabe des Projektwettbewerbs ist das Blattformat A0 quer (84 x 120 cm) verbindlich. Die Pläne werden auf Tafeln von 120 cm Breite und 180 cm Höhe aufgehängt. Pro Projekt stehen drei Tafeln zur Verfügung. Die Teilnehmenden sind gebeten, eine möglichst Platz sparende und leserliche Dar- stellung zu wählen. Die Grundrisse sind nach dem Situationsplan zu orientieren und zu beschriften (Norden oben). Der Massstab ist grafisch mittels Massstabsleiste auf den Plänen anzugeben. Die Projekte sind in Mappen abzuliefern. Sämtliche Bestandteile des Projekts sind mit einem Kennwort zu bezeichnen. Um eine angemessene Publikation des Projektwettbewerbs sicherzustel- len, ist Folgendes zu beachten: − Die Pläne dürfen keine Hochglanzoberflächen aufweisen. − Die Pläne dürfen nicht gerollt oder auf feste Materialien aufgezogen werden. − Das Modell 1:500 ist kubisch und weiss zu halten (kein Naturholz). Öffentliche Beurteilung Es ist vorgesehen, die Beurteilung der Projekte durch das Preisgericht öffentlich durchzuführen, um interessierten Kreisen der Bevölkerung einen Einblick in den Jurierungsprozess zu er- möglichen, das Bauvorhaben im Quartier frühzeitig bekannt zu machen, und um die öffentliche Diskussion über Städtebau und Architektur zu fördern. Interessierte sind als Zuhörerinnen und Zuhörer an den Sitzungen des Preisgerichts willkommen. Sie können an der Diskussion jedoch nicht teilnehmen. Die Teilnehmenden am Wettbewerb und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben diesen öffentlichen Beurteilungen fern zu bleiben, da unter allen Umständen die Anonymität der Arbeiten gewahrt bleiben muss. Veröffentlichung und Ausstellung Die Beiträge des Verfahrens werden nach der Beurteilung unter Namensnennung aller Verfasserinnen und Verfasser während zehn Tagen öffentlich ausgestellt. Der Bericht des Preisgerichts wird den Teilnehmenden sowie der Fach- und Tagespresse nach Erscheinen zugestellt. NEUBAU | STÄDTIS CHE SIEDLU NG AREAL HORNBAC H | ZÜRICH-R IE SBACH 14
B AUFGABEN UND ZIELE Förderung des Wohnungsbaus durch den Stadtrat Seit über hundert Jahren fördert die Stadt Zürich den W ohnungs- bau. Heute gehören rund 25 Prozent der W ohnungen auf Stadt- gebiet gemeinnützigen Bauträgern. Diese W ohnungen werden auf Basis der Kostenmiete bewirtschaftet. Mit dem 1998 initiierten Legislaturziel "10'000 W ohnungen in 10 Jahren" bezweckte der Stadtrat gemeinsam mit Dritten ein Schwergewicht auf den Bau grösserer W ohnungen in der Stadt zu legen. Ziel war es, der steten Abwanderung von Familien und damit einer sozialen Entmischung entgegen zu treten. Der Einsatz Informationen unter: hat sich gelohnt, wie statistische Untersuchungen aus dem Jahre http://www.statistik.zh.ch/internet/just 2011 zeigen. Obschon immer noch mehr Familien die Stadt Zürich iz_inneres/statistik/de/aktuell.newsext verlassen als neue hinzuziehen, bleibt die Nachfrage nach Fami- ern.-internet-de-aktuell-news- lienwohnungen durch die neu gegründeten Familien in der Stadt medienmitteilungen-2011- ungebrochen gross. 101_soziale_durchmischung.html Mit den aktuellen Legislaturschwerpunkten 2010-2014 strebt der Stadtrat ein W ohnungsangebot an, "das allen gesellschaftlichen Gruppen das W ohnen in der Stadt und ihren Quartieren ermög- licht". Der Stadtrat legte 2007 im Rahmen seiner "Strategie 2025" das Ziel fest, dass Zürich bis 2025 "ein lebendiges urbanes Zentrum und eine attraktive W ohnstadt mit einer breit durchmischten Bevölkerung" sein soll. Zürich als W ohn-, Wirtschafts- und Wis- senschaftsstandort verfügt bereits heute über ein attraktives Wohnungsangebot auf allen Preisstufen. Die Nachfrage übersteigt aber aktuell das Angebot bei weitem, was zu tendenziell höheren Marktmieten führt. Trotz reger W ohnbautätigkeit auf Stadtgebiet mangelt es insbesondere an günstigem W ohnraum. Die gemein- nützigen W ohnbauträger haben daher eine wichtige Rolle, indem sie dieser Entwicklung mit der Schaffung von neuem W ohnraum entgegengetreten. Die Stimmberechtigten bewilligen regelmässig Rahmenkredite, mit denen sich ein Teil der Wohnungen vergünstigen lässt. Die Stadt subventioniert zurzeit rund einen Drittel ihrer Neubauwohnungen, ohne Abstriche beim Ausbaustand vorzunehmen. Um subventio- nieren zu können, müssen die Baukosten aller W ohnungen einer Überbauung die Kostenlimiten der kantonalen W ohnbauförde- rungsverordnung einhalten. Gleichzeitig sind die Ziele der 2000 W att-Gesellschaft sinnvoll zu berücksichtigen. Bei den kostensparenden baulichen Lösungen NEUBAU | STÄDTIS CHE SIEDLU NG AREAL HORNBAC H | ZÜRICH-R IE SBACH 15
sind anstelle von grosszügigen W ohnflächen kleinere, attraktiv gestaltete Grundrisse gefragt. Die Bau- und Zonenordnung weist Verdichtungsreserven für noch etwa 30'000 W ohnungen auf. Durch die knappen Baulandreserven gewinnen Verdichtungen bzw. Ersatzneubauten an Bedeutung. Dieses Potenzial soll sorgfältig genutzt und die architektonische Vielfalt aktiv weiterentwickelt werden. In diesen Fällen wird ein sozialverträgliches Vorgehen, beispielsweise durch eine bauliche Etappierung, geprüft. Ausgangslage Im Quartier Riesbach verfügt die Stadt nur über eine kommunale Wohnsiedlung, die 1989 bis 1991 erstellte Überbauung Tiefen- brunnen mit 102 W ohnungen. W eiter besitzt die Stadt im Seefeld in diversen Einzelliegenschaften noch über 186 Wohneinheiten unterschiedlicher Grösse. Diverse Baugenossenschaften und die Stiftung SAW bewirtschaften in Riesbach rund 420 W ohneinhei- ten. Gemessen am Gesamtwohnungsbestand im Quartier (rund 9'900 Einheiten, Quelle: Statistisches Amt, 2008) liegt der Anteil gemeinnütziger W ohnungen im Kreis 8 weit unter dem städtischen Durchschnitt. Bezogen auf das eigentliche Seefeld-Quartier ist die Diskrepanz noch grösser. Aufgrund einer vom Gemeinderat dring- lich überwiesenen Motion (GR Nr. 2008/576) soll im Quartier Zürich-Riesbach gemeinnütziger W ohnraum insbesondere für Familien geschaffen werden. Die Stadt verfügt im Kreis 8 über keine nennenswerten eingezon- ten Baulandreserven. Um die Motion trotzdem erfüllen zu können, prüfte die Liegenschaftenverwaltung zusammen mit involvierten Ämtern auch andere Gelände, so auch die beidseits der Horn- bachstrasse bei der Einmündung in die Bellerivestrasse gelege- nen Parzellen, die zum Teil in der Freihaltezone liegen und von der Baulinie angeschnitten sind. Die Kernzone Seefeld grenzt unmittelbar an das Areal Nord; die Kernzone Heimatstrasse an das Areal Süd. Im W esten befindet sich die Parkanlage des Horn- bachdeltas (Zürichhorn). Mit einer im Auftrag der Liegenschaften- Areal Hornbach Nord und Süd (rot) verwaltung vom Amt für Städtebau erstellten Studie konnte aufge- zeigt werden, dass sich auf den beiden im städtischen Eigentum befindlichen Grundstücken gemeinnütziger W ohnungsbau nebst anderen Nutzungen realisieren lässt. Insbesondere sind der be- stehende W erkhof von Grün Stadt Zürich und die bestehende Kinderbetreuungsstätte der Volksschule einschliesslich der dazu- gehörigen Aussenanlagen zu ersetzen. NEUBAU | STÄDTIS CHE SIEDLU NG AREAL HORNBAC H | ZÜRICH-R IE SBACH 16
Mit dem Baubeginn ist im Herbst 2015 und mit der Fertigstellung der zu realisierenden Bauten Ende 2017 zu rechnen. Vorausset- zung hierfür sind eine BZO-Änderung und ein Gestaltungsplan sowie die Korrektur der Baulinien. Der Gestaltungsplan wird auf dem Ergebnis des Projektwettbewerbs während der Vorprojekt- phase erarbeitet. Parallel dazu soll die BZO- und Baulinien- revision erfolgen. Gestaltungsplan, BZO- und Baulinienänderung sowie Kreditweisung sollen gemeinsam dem Gemeinderat unter- breitet werden können. Perimeter Für den W ettbewerb wurde ein Projektierungsperimeter mit insge- samt 9'454 m 2 Grundstücksfläche – aufgeteilt in die Areale Nord und Süd – für die geforderte Aufgabenstellung festgelegt. Die Übergänge über den in Zukunft freigelegten Hornbach sind Teile des W ettbewerbsprojekts. Der Bach mit der gleichnamigen Stras- se bildet den Übergang zum Stadtzürcher Seebecken. Die beiden Areale Nord (Parzellen RI4738 und RI735, 4'517 m 2 und 385 m 2 ) und Süd (Parzelle RI3152, 4'552 m 2 ) liegen an der "Seefront" am rechten Seeufer oberhalb des Zürichhorn. Entlang der beiden Areale fliesst der heute teilweise kanalisierte, eingedolte und von der gleichnamigen Strasse begleitete Horn- bach. Das Hornbachdelta bildet an dieser Stelle eine natürliche Landzunge, welche um 1885 zusätzlich aufgeschüttet wurde. Das Zürichhorn ist eines der Kernstücke der ausgedehnten Grünanla- ge, die rund um das Stadtzürcher Seebecken dem dichten Stadt- körper vorgelagert ist. Dahinter verläuft parallel zum See die Bellerivestrasse, welche über weite Strecken einen scharfen Stadtrand bildet. Das Hornbachareal liegt an der Schnittstelle dieser wichtigen städtebaulichen Elemente innerhalb des Stadt- körpers an der Front zur angrenzenden Grünanlage Zürichhorn. Städtebau Aus dem 19. Jahrhundert, als Riesbach eine dörflich-bäuerliche Vorortgemeinde Zürichs war, sind noch einige Gebäude erhalten geblieben. Es waren vor allem die bescheidenen Häuser von Arbeitern, Tagelöhnern und Handwerkern, die in einfachen klassi- zistischen Grundformen erstellt wurden. Ausserdem liessen sich Stadtbürger herrschaftliche Villen und Landhäuser errichten. Der Quartierplan von 1872 sieht ein regelmässiges Strassenraster und eine Blockrandbebauung vor, die in der Umsetzung aber nur sel- ten zu geschlossenen Gevierten vervollständigt wurde. 1893 wird Riesbach als Erweiterung der Stadt eingemeindet. NEUBAU | STÄDTIS CHE SIEDLU NG AREAL HORNBAC H | ZÜRICH-R IE SBACH 17
Das Gebiet am See erlebte wegen seiner Nähe zur Innenstadt im frühen 19. Jahrhundert ein schnelles W achstum. Im Bauboom 1880 bis 1900 entstanden fünfstöckige W ohnhäuser. W ährend des 20. Jahrhunderts wurden noch freie Parzellen überbaut und bestehende Gebäude durch neue ersetzt. In der Zwischenkriegs- zeit wurde die Blockrandbebauung ergänzt, oftmals aber in einer der Zeilenbauweise verpflichtenden Art. Dynamische Formen der 1930er Jahre markieren vereinzelte Eckgebäude. Später wurden einige grosse Geschäftshäuser gebaut, vorerst vor allem im zent- rumsnahen Bereich, dann aber auch am Seeufer und im ganzen Quartier. Im heutigen Zustand stammt ein grosser Teil der Gebäude aus der Zeit um die Eingemeindung 1893 bis ins frühe 20. Jahrhun- dert. Nur wenige Gebäude, die vor dieser Zeit gebaut wurden sind heute noch erhalten. Die stark definierten Strassenräume der Seefeld- und Dufour- strasse sowie die Grünräume der Uferzone prägen das Quartier Riesbach. Strassenbegleitende W ohnbauten fassen die Strassen- räume. Dabei handelt es sich vielerorts um Hofrandbebauungen. An vielen Stellen lassen allerdings Einzelgebäude und kurze Ge- bäudezeilen Zwischenräume entstehen und geben den Blick in die zweite Bautiefe frei. In der Überlagerung des Quartierplans von 1872 mit dem heutigen Zustand wird ersichtlich, dass dieser mit Ausnahme der Geometrie der Strassen nur bruchstückhaft umge- setzt wurde. In der Nachkriegszeit erfolgte ein massiver Ausbau des Quartiers. In den meisten Fällen wurden ältere Gebäude er- setzt. Diese neueren Gebäude weisen meist einen grosszügigeren Massstab auf und besetzen nicht selten mehrere ehemalige Par- zellen. Entlang der Hornbachstrasse bergwärts befinden sich markante, Überlagerung Quartierplan 1872/2008 fünfgeschossige Blockrandbebauungen. W eniger eindeutig defi- niert und offener ist die Baustruktur entlang der Bellerivestrasse. Während sich im ersten Abschnitt nach dem Opernhaus stadt- auswärts eine richtiggehende Stadtfassade bildet, stehen im Be- reich unmittelbar nördlich der Hornbachstrasse vorwiegend Villen und Einzelbauten mit privaten Aussenräumen. Grünräume Das Seefeldquartier ist bekannt für seine Seeuferpromenade. Diese wird von grossflächigen, öffentlich zugänglichen Grünräu- men begleitet: das Seefeldquai, der Hafen Riesbach, das Zürich- horn und das Strandbad Tiefenbrunnen. Des W eiteren gibt es öffentliche Grünflächen um die Quartierzentrumsanlage Riesbach, an der Mühlebachstrasse mit dem Seeburg-Park sowie an der NEUBAU | STÄDTIS CHE SIEDLU NG AREAL HORNBAC H | ZÜRICH-R IE SBACH 18
Seefeldstrasse mit der Spielweise an der Baurstrasse. Allee- bäume bilden ein wichtiges Merkmal des Quartiers. Vor allem die Dufourstrasse, die Mittelachse des Quartiers, wird durch beidseitige Baumreihen charakterisiert. W eitere Strassen werden streckenweise durch Bäume flankiert. Ausgedehnte private Grünräume existieren nur partiell, vor allem rund um die Villen am Seeufer und am Mittelweg. Begrünte Höfe sind die Ausnahme, grössere Vorgärten ebenso. Die Innenhöfe der Gevierte werden vorwiegend von Hartbelägen dominiert. Es handelt sich vor allem um gewerblich oder zur Parkierung genutz- te Hofräume mit wenig wohnlichen Aussenraum-Qualitäten. Riesbach verfügt über die weitaus grössten öffentlichen Grün- flächen aller Stadtquartiere. Die Anlagen am See haben jedoch eine überregionale Bedeutung und stehen vor allem an schönen Sommertagen zunehmend unter Nutzungsdruck. Die Parzellen des Projektperimeters mit dem angrenzenden Strassenraum an der Hornbachstrasse gehören heute als Freihal- tezonen zum öffentlichen Grünraum, sind aber nicht von der Öffentlichkeit nutzbar. Durch die gewachsene Struktur der umlie- genden Bebauung, die topographische Ausprägung als Mulde und das Verkehrsaufkommen auf der Bellerivestrasse ist das Grund- stück stark lärmbelastet und überdies abgeschnitten von den hochwertigen Grünräumen am See. Die Qualität des städtischen Raumes ist im heutigen Zustand unbefriedigend. Die historisch bedingte Zonierung widerspricht den zukünftigen Entwicklungsab- sichten. Städtebauliche Ziele Aus städtebaulicher Sicht genügt das Areal in seinem heutigen Zustand dem prominenten Standort nicht. Durch eine Verdichtung der Bebauung innerhalb des bestehenden Stadtkörpers kann ein attraktiver W ohnstandort mit entsprechendem Umfeld geschaffen und die bestehende Situation baulich aufgewertet werden. Die Bebauung der Hornbachstrasse wird vervollständigt und zur Belle- rivestrasse eine attraktive Stadtfassade ausgestaltet. Die Öffnung des Hornbachs mit der Neugestaltung der Hornbachstrasse, die Vervollständigung der bestehenden Alleen, die Neugestaltung der Vision 2050 (Isler/Gysel Architekten Ausfahrt Baurstrasse sowie ein à-Niveau-Übergang über die im Auftrag des AfS) Bellerivestrasse werten den Ort aus freiraumplanerischer Sicht auf. Das Hauptziel ist die Aufwertung und Schaffung einer hoch- wertigen Bebauung im Übergang zum Seefeld im Bereich Horn- bachstrasse mit attraktiven, urbanen Stadt- und Aussenräumen. NEUBAU | STÄDTIS CHE SIEDLU NG AREAL HORNBAC H | ZÜRICH-R IE SBACH 19
Nebenprojekte Mit der Öffnung des Hornbachs ist zuerst eine ökologische Auf- wertung des Gewässers verbunden. W eiterhin sind positive Aus- wirkungen auf die nahe Umgebung als attraktives Freiraumele- ment zu erwarten. Der bachnahe Freiraum entlang der geplanten Überbauung soll als qualitätsvoller Aufenthalts- und Freiraum gestaltet werden. Im Zuge der Sanierung der Bellerivestrasse wird die Abbiegespur in die Baurstrasse aufgehoben und ein Einlenker mit gängigem Einmündungsradius gebaut. Die dadurch gewonnene Fläche kann Aufwertung Umgebung (AfS) durch die Überbauung (Areal Nord) zusätzlich genutzt werden. Ebenfalls mit dem Projekt Bellerivestrasse wird eine oberirdische Fussgängerquerung von der Hornbachstrasse in die Seeanlage realisiert. Dadurch wird die bestehende Unterführung überflüssig, und die nicht mehr benötigte Fläche kommt ebenfalls der nördlich gelegenen Überbauung zugute. Im Rahmen des Ersatzes des bestehenden W erkhofs GSZ wurden Synergien und betriebliche Optimierungen im W erkhof ERZ an der Baurstrasse geprüft. Das ursprünglich auf dem Areal Hornbach geplante Salzsilo sowie diverse oberirdische Lagerflächen der GSZ können voraussichtlich auf dem benachbarten W erkhof Baurstrasse realisiert werden. Die dafür benötigten Flächen wer- den geschaffen durch Verlegung bisheriger Fahrzeugabstellplätze zum neuen W erkhof Hornbach. Aufgabe Die Überbauung des Areals Hornbach mit W ohnnutzung, W erkhof, Gewerbe- und Dienstleistungsnutzung sowie einer Kinderbetreu- ungsstätte muss städtebaulich, architektonisch und freiräumlich überzeugen. Es sollen über 110 W ohnungen entstehen, welche die spezifischen W ohnbedürfnisse von Familien mit Kindern und ergänzend anderen Haushaltsformen bestmöglich befriedigen, einen hohen alltäglichen Gebrauchswert aufweisen und sich an Personen mit geringen bis mittleren Einkommen richten. Ein Teil der W ohnungen soll subventioniert werden. Die Investitionskosten dürfen deshalb die Kostenlimiten der kantonalen Wohnbau- förderungsverordnung nicht überschreiten. Zur stark belasteten Bellerivestrasse hin sollen Gewerbe- und Dienstleistungsnutzung angesiedelt werden, wo dies die Einhaltung der Lärmgrenzwerte gebietet. Zudem sind die Ziele einer nachhaltigen Bauweise wie langfristige W erterhaltung, tiefe Unterhaltskosten, tiefer Energie- verbrauch, Nutzung erneuerbarer Energiequellen (Ziele der 2000- Watt-Gesellschaft) zu berücksichtigen. NEUBAU | STÄDTIS CHE SIEDLU NG AREAL HORNBAC H | ZÜRICH-R IE SBACH 20
Ziele − Städtebaulich und architektonisch qualitätsvolle und zeit- gemässe Neubauten − Optimale und innovative Familienwohnungen, die den spezifischen W ohnbedürfnissen von Familien oder deren Haushaltsformen mit Kindern gerecht werden und die einen hohen Gebrauchswert besitzen. Attraktive Klein- wohnungen für Ein- und Mehrpersonenhaushalte ohne Kinder, die von allen Generationen genutzt werden können. Spezielle Bereiche für grosse W ohngemeinschaf- ten sollen Personen in der Nachfamilienphase dienen (Generation 50+) oder Menschen, die ihre W ohnsituation nicht in einem Ein- oder Zweipersonenhaushalt sehen, sondern mit Gleichgesinnten eine lose Form von gemein- schaftlichem W ohnen leben möchten. − Unterschiedlich nutzbare Gewerberäume, die auch den Anforderungen von „W ohnen und Arbeiten“ Rechnung tragen können. − Werkhof: Optimale Layouts und Konzepte, die das vorge- schriebene Raumprogramm und die formulierten Anforde- rungen bestmöglich umsetzen. − Qualitativ hochwertige Innen- und Aussenräume für die geplante Betreuungsstätte, welche das vorgeschriebene Raumprogramm erfüllen und den Ansprüchen der Betreu- ung von Kindern gerecht werden. − Wirtschaftlich vorbildliche Projekte, die niedrige Erstel- lungskosten sowie einen kostengünstigen Betrieb und Unterhalt gewährleisten. − Ökologisch nachhaltige Projekte, die den Minergie-P-ECO Standard erreichen. NEUBAU | STÄDTIS CHE SIEDLU NG AREAL HORNBAC H | ZÜRICH-R IE SBACH 21
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