Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof

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Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Stadtbote
               Amtsblatt
               für die Stadt Oberhof
27. Jahrgang                  Samstag, den 19. Dezember 2020         Nr. 12 / 51. Woche

           SCHÖNE WEIHNACHTEN
  UND EIN GESUNDES NEUES JAHR 2021
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes und friedvolles Weihnachtsfest
               und für das kommende Jahr Gesundheit und Glück.
                        Ihr Thomas Schulz, Bürgermeister
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                        -2-               Nr. 12/2020

       Liebe Oberhofer,
       das Jahr 2020 neigt sich nunmehr seinem Ende und es ist an
       der Zeit zurückzublicken, aber auch sich nach vorn auszurich-
       ten, sich neue Ziele zu setzen.
       Denke ich an das zurückliegende Jahr, dann erinnere ich
       mich, wie still und leise es sein kann, wenn die Gäste fehlen.
       Ich erinnere mich daran, wie in der Zeit des ver-
       ordneten     Stillstandes  Menschen      füreinander    da
       waren und sich geholfen haben. Sei es bei Behördengän-
       gen, Einkaufen und vieles andere. Nachdem das Leben wie-
       der Normalität annehmen durfte, war es schön zu sehen, wie
       scheinbar alle Dämme brachen. Der Ort war wieder voll mit
       Menschen und Leben.
       Eigentlich wollten wir im Rahmen eines Stadtfestes die Ins-
       tallationen Oberhofer Stadtgeschichte und die Neuaufstel-
       lung des Wetterhäuschens feiern. Leider haben uns Corona
       und die notwendigen Regeln einen Strich durch die Rech-
       nung gemacht. Aber die Feier wäre ohnehin nur ein Moment
       gewesen. Was viel dauerhafter währt und uns Oberhofer un-
       sere Geschichte praktisch vor Augen hält, ist die Zeitreise der
       „Oberhofer Stadtgeschichten“.
       An dieser Stelle nochmals meinen herzlichen Dank an den
       Stadtrat, der diese Investition im Haushalt eingestellt hat und
       an die beiden „Denker“ und Umsetzer Wolfgang Lerch und
       Melanie Marschall.
       Ich erinnere mich an den letzten Brand in einem Wohnhaus
       in der Kleinen Schlossbergstraße. Glücklicherweise ist dabei
       niemand ums Leben gekommen, aber es zeigt, wie schnell
       solch ein Unglück passieren kann. Es zeigt aber auch, wie
       schnell und umsichtig unsere Kameraden der FFW Oberhof
       zusammen mit den befreundeten Nachbarwehren zur Stelle
       waren und Schlimmeres verhinderten. Unsere Feuerwehr wie
       auch unsere Bergwacht arbeiten ausschließlich ehrenamtlich,
       was meiner Meinung nach nicht hoch genug gewürdigt wer-
       den kann.
       Geplante Feierlichkeiten, wie z. B. das dreißigjährige Jubilä-
       um der Städtepartnerschaft mit Bad Neustadt konnten aus
       bekannten Gründen ebenso nicht stattfinden, wie zahlreiche
       beliebte und regelmäßig schöne Vereinsaktivitäten. Sei es das            Foto: lily Fotolia
       Osterfest, die norwegischen Weihnachten im Lillehammerhu-
       set sowie Chorabende und vieles mehr.
       Noch nie in den letzten Jahren ist es mir so schwerge-
       fallen, die richtigen Worte im letzten Stadtboten des Jah-
       res zu finden. Ein mir guter Ratgeber meinte vor eini-
       gen Tagen, ich solle das Thema Corona ausklammern,
       andere berichten ja fast minütlich in allen Nuancen
       darüber. Und er hat recht!
       Ich möchte Ihnen, trotz aller Widrigkeiten in diesem Jahr, ein
       schönes und besinnliches Weihnachtsfest wünschen und
       hoffe wir alle bleiben oder werden gesund.
       Es ist auch gar nicht so wichtig, ob wir dieses mal den Jahres-
       wechsel zünftig feiern können, sondern vielmehr, dass dieses
       Jahr einfach seinem Ende entgegengeht und wir uns alle im
       Frühjahr 2021 gesund nicht nur auf den Frühling freuen, son-
       dern auch auf ein wieder ganz normales Leben.
       Ich wünsche Ihnen frohe und besinnliche Weihnachten sowie
       einen guten Rutsch ins neue Jahr 2021.
       Herzlichst
       Ihr
       Thomas Schulz
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                                  -3-                                                       Nr. 12/2020
                                                                     1. Der Endmastbetrieb gemäß der Schweine-Salmonellen-Ver-
        Amtliche Bekanntmachungen                                         ordnung oder jede seiner Betriebsabteilungen ist im Ergeb-
                                                                          nis der Untersuchungen gemäß dieser Verordnung für den
     Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse                               Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 in die Kate-
                                                                          gorie I eingestuft worden.
über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen                     2. Der Betrieb mit 20 oder mehr gemeldeten Sauen oder der
                                                                          spezialisierte Ferkelaufzuchtbetrieb gilt gemäß dem „Pro-
                für das Jahr 2021                                         gramm zur Salmonellenüberwachung in Schweinebeständen
Aufgrund des § 8 Abs. 1, § 12 Satz 1 Nr. 1, § 17 Abs.1 Satz 3             in Thüringen“ als „Salmonellen überwacht“ und ist auf der
und 4 und Abs. 2 sowie § 18 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz              Basis einer für den Bestand repräsentativen Stichprobe in
1 und Abs. 4 des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes (ThürTier-             Kategorie I eingestuft.
GesG) in der Fassung vom 30. März 2010 (GVBI. S. 89), zuletzt        Die Einstufung nach Nr. 1 oder die Bescheinigung gemäß Anlage
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2019 (GVBI. S.     2 des in Nr. 2 genannten Programms ist der Tierseuchenkasse
236), hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse am 22. Okto-       durch den Tierhalter bis zum 28. Februar 2021 schriftlich vor-
ber 2020 folgende Satzung beschlossen:                               zulegen. Fällt ein Betrieb unter Nr. 1 und 2 (gemischter Betrieb)
                                                                     gilt der ermäßigte Beitragssatz, soweit jeweils das Vorliegen der
                            §1                                       Voraussetzungen nach Nr. 1 und 2 entsprechend den Bestim-
(1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr          mungen dieses Absatzes nachgewiesen wird.
2021 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie
                                                                                                      §2
folgt festgesetzt:                                                   (1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Esel, Maultiere,
                                                                     Maulesel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Geflügel ist die
1.      Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel    je Tier 4,20 Euro
                                                                     Zahl der am 3. Januar 2021 vorhandenen Tiere (Stichtag für die
                                                                     amtliche Erhebung gemäß § 18 Abs.1 Satz 1 ThürTierGesG), bei
2.      Rinder einschließlich Bisons, Wisente                        Bienen die Anzahl der im Herbst des Vorjahres eingewinterten
        und Wasserbüffel                                             Bienenvölker maßgebend.
2.1     Rinder bis 24 Monate                  je Tier 6,00 Euro      (2) Die Tierhalter haben der Tierseuchenkasse entsprechend
2.2     Rinder über 24 Monate                 je Tier 6,50 Euro      der Kategorien gemäß § 1 Abs. 1 unter Verwendung des amt-
                                                                     lichen Erhebungsvordruckes (Meldebogen) spätestens 14 Tage
3.      Schafe und Ziegen                                            nach dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen
3.1     Schafe bis 9 Monate                     je Tier 0,10 Euro    und die Art und die Zahl sowie den Standort der bei ihnen am
                                                                     Stichtag vorhandenen Tiere, bei Bienenvölkern die Anzahl der
3.2     Schafe über 9 bis 18 Monate             je Tier 0,90 Euro
                                                                     im Herbst 2019 eingewinterten Bienenvölker, oder gegebenen-
3.3     Schafe über 18 Monate                   je Tier 0,90 Euro    falls die Aufgabe der Tierhaltung (auch vorübergehend) schrift-
3.4     Ziegen bis 9 Monate                     je Tier 2,30 Euro    lich oder im elektronischen Meldeverfahren auf der Website der
3.5     Ziegen über 9 Monate bis 18 Monate      je Tier 2,30 Euro    Thüringer Tierseuchenkasse zu melden. Für die Teilnahme am
3.6     Ziegen über 18 Monate                   je Tier 2,30 Euro    elektronischen Meldeverfahren ist die Angabe und Authentifizie-
                                                                     rung einer E-Mail-Adresse erforderlich. Für jede Tierhaltung, die
4.      Schweine                                                     nach der Viehverkehrsverordnung registrierpflichtig ist und eine
4.1     Zuchtsauen nach erster Belegung                              entsprechende Registriernummer hat, ist ein eigener Meldebo-
                                                                     gen auszufüllen.
4.1.1   weniger als 20 Sauen                    je Tier 1,20 Euro
                                                                     (3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet
4.1.2   20 und mehr Sauen                       je Tier 1,60 Euro    oder werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart
4.2     Ferkel bis 30 kg                        je Tier 0,60 Euro    in einem Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich
4.3     sonstige Zucht- und Mastschweine                             der Tierseuchenkasse schriftlich oder elektronisch nachzumel-
        über 30 kg                                                   den. Dies gilt auch, wenn sich bei einer gehaltenen Tierart nach
4.3.1 weniger als 50 Schweine                   je Tier 0,90 Euro    dem Stichtag die Zahl der Tiere (mit Ausnahme der im Bestand
4.3.2 50 und mehr Schweine                      je Tier 1,20 Euro    nachgeborenen Tiere) um mehr als zehn v. H. oder um mehr als
Absatz 4 bleibt unberührt.                                           20 Tiere, bei Geflügel um mehr als 1.000 Tiere, erhöht. Für die
                                                                     nachzumeldenden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge
                                                                     nach § 1.
5.      Bienenvölker                            je Volk 1,00 Euro
                                                                     (4) Keine zusätzlichen Beiträge werden erhoben, wenn ein ge-
                                                                     meldeter Tierbestand im Rahmen der Erbfolge oder Rechts-
6.      Geflügel                                                     nachfolge insgesamt auf einen neuen Tierhalter übergeht und
6.1     Legehennen über 18 Wochen               je Tier 0,07 Euro    in denselben Stallungen weitergeführt wird. Für Tiere, die nur
        und Hähne                                                    vorübergehend saisonal in Thüringen gehalten werden, kann
6.2     Junghennen bis 18 Wochen                je Tier 0,03 Euro    auf schriftlichen Antrag des Tierhalters von einer Beitragsveran-
        einschließlich Küken                                         lagung abgesehen werden, wenn der Tierhalter für diese Tiere
6.3     Mastgeflügel (Broiler) einschl. Küken   je Tier 0,03 Euro    seiner Melde- und Beitragsverpflichtung zu einer anderen Tier-
6.4     Enten, Gänse und Truthühner             je Tier 0,20 Euro    seuchenkasse im Geltungsbereich des Tiergesundheitsgesetzes
        einschließlich Küken                                         für das Jahr 2021 nachgekommen ist. Der Antragsteller hat die
                                                                     Voraussetzungen für die Befreiung nachzuweisen. Die Melde-
                                                                     verpflichtung für die Tiere nach Satz 2 gegenüber der Thüringer
7.      Tierbestände von Viehhändlern = vier v. H. der               Tierseuchenkasse bleibt davon unberührt. Im Fall einer Befrei-
        umgesetzten Tiere des Vorjahres (nach § 2 Abs. 7)            ung nach Satz 2 besteht für die betreffenden Tiere und deren
                                                                     Nachzucht grundsätzlich kein Anspruch auf Gewährung von
8.      Der Mindestbeitrag beträgt für jeden                         Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse. Im Einzelfall kann die
        beitragspflichtigen Tierhalter insgesamt 6,00 Euro           Tierseuchenkasse hiervon eine Ausnahme zulassen.
                                                                     (5) Tierhalter, die bis zum 28. Februar 2021 keinen amtlichen Er-
Für Fische, Gehegewild und Hummeln werden für 2021 keine             hebungsvordruck zur Verfügung gestellt bekommen haben, sind
Beiträge erhoben.                                                    verpflichtet, ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März
(2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer    2021 der Tierseuchenkasse schriftlich oder elektronisch zu mel-
Art anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemein-            den.
                                                                     (6) Hat ein Tierhalter der Tierseuchenkasse seine der Melde-
sam versorgt werden.
                                                                     pflicht unterliegenden Tiere für das Beitragsjahr innerhalb der je-
(3) Dem Bund oder einem Land gehörende Tiere und Schlacht-           weils maßgeblichen Fristen nach den Absätzen 2, 3 oder 5 nicht
vieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt wurde, un-        oder nicht vollständig gemeldet, kann die Tierseuchenkasse auf
terliegen nicht der Beitragspflicht.                                 der Grundlage des § 35 ThürTierGesG die amtlich anderweitig
(4) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 4.1.2, 4.2 und 4.3.2   ermittelten Daten zu diesen Tieren zum Zwecke der Beitragser-
wird je Tier um 25 v. H. ermäßigt, wenn:                             hebung nutzen.
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                                     -4-                                                    Nr. 12/2020
(7) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetzten Pfer-         2 TierGesG. Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tierseu-
de, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schweine, Schafe und des         chenkasse nach § 20 und § 21 ThürTierGesG. § 18 Abs. 1 und 2
umgesetzten Geflügels bis zum 1. Februar 2021 zu melden. Im             TierGesG bleibt unberührt.
Übrigen gilt Absatz 2 gilt entsprechend. Viehhändler im Sinne der       (2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkas-
Beitragssatzung sind natürliche oder juristische Personen, die          se kann erst erfolgen, wenn der Tierhalter die der Tierseuchen-
1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und               kasse im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Erhebung
2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft, die-   nach § 18 Abs. 1 und 2 ThürTierGesG oder der Beitragserhebung
    se Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben.                          nach § 17 Abs. 1 ThürTierGesG gegebenenfalls aus Vorjahren
                                                                        geschuldeten rückständigen Beträge (Mahngebühren, Auslagen,
                                §3                                      Säumniszuschläge) beglichen hat.
Die Beiträge werden gemäß § 7 Abs. 3 ThürTierGesG durch die             (3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug
Tierseuchenkasse von den Tierhaltern erhoben. Die Beiträge              auf Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die vor
nach § 2 Abs. 1 werden 30 Tage, die Beiträge nach § 2 Abs.              der nach § 2 Abs. 2, 5 oder 7 maßgeblichen Meldefrist oder vor
3, 5 und 7 werden 14 Tage nach Bekanntgabe des Beitragsbe-              dem nach § 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden,
scheides in voller Höhe fällig. Sofern aus Nachmeldungen nach           absehen, wenn der Melde- oder Beitragspflicht im Veranlagungs-
§ 2 Abs. 3 keine Beiträge resultieren, die über einen bereits ent-      zeitraum noch entsprochen wird.
richteten Mindestbeitrag hinausgehen, wird kein gesonderter                                            §5
Beitragsbescheid erstellt. Eine anteilige Rückerstattung von Bei-       Diese Satzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Die vom Verwal-
trägen bei Minderung des Bestandes erfolgt nicht.                       tungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 22. Oktober 2020
                                 §4                                     beschlossene Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die
(1) Für Tierbesitzer, die schuldhaft                                    Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2021
1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach § 2 einen Tier-             wurde in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thüringer Mi-
    bestand nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe Tier-         nisteriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
    zahl angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen               vom 2. November 2020 gemäß § 8 Abs. 2 und § 12 Satz 2 i. V. m.
    oder                                                                § 12 Satz 1 Nr. 1 ThürTierGesG genehmigt.
2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge       Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
    nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen,                  Jena, 3. November 2020
entfällt gemäß § 18 Abs. 3 und 4 TierGesG der Anspruch auf
Entschädigung und Erstattung der Kosten nach § 16 Abs. 4 Satz           PD Dr. Karsten Donat
                                                                        Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse

                                                           Mitteilungen

Ämter und Ansprechpartner
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner in Rathaus und Stadtverwaltung für Ihre Fragen und Mitteilungen:

Stadtverwaltung Oberhof                                                 Ordnungsamt
                                                                        Lisa Ballenberger
Zellaer Straße 10, 98559 Oberhof
                                                                        Tel.:            (036842) 28018
Tel.:           (036842) 2800                                           e-mail:          ordnungsamt@stadt-oberhof.de
Fax:            (036842) 28031
e-mail:         info@stadt-oberhof.de                                   Einwohnermeldeamt/ Friedhofswesen/ Fundbüro
                                                                        Andrea Wischnewski
Sprechzeiten der Stadtverwaltung
                                                                        Tel.:          (036842) 28028
Montag         10 Uhr bis 12 Uhr                                        e-mail:        meldeamt@stadt-oberhof.de
Dienstag       10 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch       nach vorheriger Vereinbarung                             Kämmerei
Donnerstag     10 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr                  Katja Hörold
Freitag        10 Uhr bis 12 Uhr                                        Tel.:            (036842) 28019
                                                                        e-mail:          kaemmerei@stadt-oberhof.de
Bürgermeister
Thomas Schulz                                                           Steuern und Abgaben / Tourismusabgaben
                                                                        Alexandra Koch
Sprechzeiten des Bürgermeisters
nach vorheriger Vereinbarung                                            Tel.:          (036842) 28021
                                                                        e-mail:        koch@stadt-oberhof.de
Sekretariat
Lisa Weisheit                                                           Kasse
Tel.:             (036842) 28012                                        Chris D ähne
e-mail:           info@stadt-oberhof.de                                 Tel.:            (036842) 28020
                                                                        e-mail:          kasse@stadt-oberhof.de
Haupt- und Personalamt / Bauamt
Holger Orthey                                                           Bauhof Oberhof
Tel.:          (036842) 28013                                           Im Kehltal
e-mail:        hauptamt@stadt-oberhof.de                                98559 Oberhof
                                                                        Tel.:          (036842) 22296
Annika Robel
                                                                        e-mail:        bauhof@stadt-oberhof.de
Tel.:             (036842) 28014
e-mail:           robel@stadt-oberhof.de
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                                                         -5-                                                                            Nr. 12/2020

  Liebe Verkehrsteilnehmer,
  ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge den Winterdienst erheblich
  beeinträchtigen.
  Bitte achten Sie daher insbesondere darauf, Ihre Fahrzeuge nicht an engen Straßenstellen (weniger als 3,05 m verbleibende
  Restfahrbahn), in Feuerwehrzufahrten, auf Gehwegen oder im Haltverbot abzustellen.
  Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden kostenpflichtig geahndet.
  Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter der Telefonnummer: 036842 28018 zur Verfügung.
  Lisa Ballenberger
  Ordnungsamt Oberhof

 Information
 Die TEN Thüringer Energienetze informiert über die Umstellung der neuen Störungsnummer.
 Die Abschaltung der alten Störungsnummer wird zum 31.12.2020 erfolgen.
 TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG (im Auftrag der TEAG)
 Störungsdienst Strom: ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 0800 686-1166 (24h)
 TEAG Thüringer Energie AG
 Kundenservice: ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 03641 817-1111

                                                                  Bereitschaftsdienste
Apothekenbereitschaftsdienst
Dezember 2020/Januar 2021
Täglich wechselnder Bereitschaftsdienst / jeweils 8 bis 8 Uhr
21.12.        Alexander-Apotheke,                                                            11.01.               Spangenberg-Apotheke,
              Suhl                      Tel. 03681/79140                                                          Zella-Mehlis                             Tel. 03682/460915
22.12         Alexander-Apotheke Mitte,                                                      12.01.               Easy-Apotheke,
              Suhl                      Tel. 03681/4544240                                                        Suhl                                     Tel. 03681/867320
23.12.        Magdalenen-Apotheke,                                                           13.01.               Robert-Koch-Apotheke,
              Zella-Mehlis              Tel. 03682/41016                                                          Oberhof                                  Tel. 036842/22348
              Wald-Apotheke,                                                                                      Auen-Apotheke,
              Schmiedefeld              Tel. 036782/6380                                                          Suhl                                     Tel. 03681/727133
24.12.        Neue Apotheke,                                                                 14.01.               Apotheke Heinrichs,
              Zella-Mehlis              Tel. 03682/4017                                                           Suhl                                     Tel. 03681/721161
25.12.        Apotheke Heinrichs,                                                                                 Raben-Apotheke,
              Suhl                      Tel. 03681/721161                                                         Viernau                                  Tel. 036847/159710
              Raben-Apotheke,                                                                15.01.               Alexander-Apotheke Nord,
              Viernau                   Tel. 036847/159710                                                        Suhl                                     Tel. 03681/462449
26.12./27.12. Markt-Apotheke,                                                                                     Sertürner-Apotheke,
              Zella-Mehlis              Tel. 03682/40156                                                          Schwarza                                 Tel. 036843/71383
28.12.        Alexander-Apotheke Nord,                                                       16.01./17.01.        Adler-Apotheke,
              Suhl                      Tel. 03681/462449                                                         Suhl                                     Tel. 03681/707704
              Sertürner-Apotheke,                                                            18.01                Spangenberg-Apotheke,
              Schwarza                  Tel. 036843/71383                                                         Zella-Mehlis                             Tel. 03682/460915
29.12.        Spangenberg-Apotheke,                                                          19.01.               Alexander-Apotheke,
              Zella-Mehlis              Tel. 03682/460915                                                         Suhl                                     Tel. 03681/79140
30.12.        Robert-Koch-Apotheke,                                                                               Lichtenau-Apotheke,
              Oberhof                   Tel. 036842/22348                                                         Benshausen                               Tel. 036843/7860
              Auen-Apotheke,                                                                 20.01.               Neue Apotheke,
              Suhl                      Tel. 03681/727133                                                         Zella-Mehlis                             Tel. 03682/4017
31.12.        Lauterbogen-Apotheke,                                                          21.01.               Alexander-Apotheke Mitte,
              Suhl                      Tel. 03681/707126                                                         Suhl                                     Tel. 03681/4544240
01.01.        Spangenberg-Apotheke,                                                          22.01.               Magdalenen-Apotheke,
              Suhl                      Tel. 03681/79130                                                          Zella-Mehlis                             Tel. 03682/41016
02.01./03.01. Alexander-Apotheke Nord,                                                                            Wald-Apotheke,
              Suhl                      Tel. 03681/462449                                                         Schmiedefeld,                            Tel. 036782/6380
04.01.        Magdalenen-Apotheke,                                                           23.01./24.01.        Apotheke Heinrichs,
              Zella-Mehlis              Tel. 03682/41016                                                          Suhl                                     Tel. 03681/721161
              Wald-Apotheke,                                                                                      Raben-Apotheke,
              Schmiedefeld              Tel. 036782/6380                                                          Viernau                                  Tel. 036847/159710
05.01.        Neue Apotheke,                                                                 25.01.               Lauterbogen-Apotheke,
              Zella-Mehlis              Tel. 03682/4017                                                           Suhl                                     Tel. 03681/707126
06.01.        Markt-Apotheke,                                                                26.01.               Robert-Koch-Apotheke,
              Zella-Mehlis              Tel. 03682/40156                                                          Oberhof                                  Tel. 036842/22348
07.01.        Fuchs-Apotheke,                                                                                     Auen-Apotheke,
              Suhl                      Tel. 03681/760473                                                         Suhl                                     Tel. 03681/727133
08.01.        Adler-Apotheke,                                                                27.01.               Spangenberg-Apotheke,
              Suhl                      Tel. 03681/707704                                                         Zella-Mehlis                             Tel. 03682/460915
09.01./10.01. Robert-Koch-Apotheke,                                                          28.01.               Adler-Apotheke,
              Oberhof                   Tel. 036842/22348                                                         Suhl                                     Tel. 03681/707704
              Auen-Apotheke,                                                                 29.01.               Markt-Apotheke,
              Suhl                      Tel. 03681/727133                                                         Zella-Mehlis                             Tel. 03682/40156
                                                                                             30.01./31.01.        Spangenberg-Apotheke,
                                                                                                                  Suhl                                     Tel. 03681/79130
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                               -6-                                                     Nr. 12/2020

                                                Kindertagesstätten

                                          Weihnachtsgruß
                                  Ein verrücktes Jahr geht zu Ende …
                                  Ein Jahr, in dem alles anders war, welches Familien und auch uns vor große Heraus-
                                  forderungen stellte. Der Kindergarten, auf den man immer mit seinem verlässlichen Be-
                                  treuungsangebot setzen konnte, brach auf einmal weg. Die Kinder mussten zu Hause
                                  betreut werden und vermissten ihre Freunde und Erzieherinnen sehr. Auch für unsere
                                  Pädagoginnen war dies eine unbekannte Situation, denn ein Kindergarten ohne Kinder
                                  ist auch kein Kindergarten. Im Juni war es dann endlich wieder soweit und alle Kin-
                                  der durften wiederkommen. Seitdem konnte die Betreuung aller Kinder gewährleistet
                                  werden und wir hoffen sehr, dass dies auch im neuen Jahr so bleibt!
        An diesem Wege möchten wir allen Eltern für ihr Verständnis, für ihre Verlässlichkeit im eingeschränkten Regelbe-
        trieb, für ihre Unterstützung und Engagement danken!
                                    Wir wünschen allen ein besinnliches Weihnachtsfest
                                          und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
                                                     Bleibt gesund!
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                                 -7-                                                      Nr. 12/2020
                                                                    zogen. Zum Glück sind die meisten Fan von einer besonderen
                 Schulnachrichten                                   Mannschaft. Die Namen ihrer Lieblingsspieler leuchten auf dem
                                                                    Rücken und werden stolz getragen.

Neues aus der Grundschule

Unser Adventswunschkalender
Die Zeit des Bastelns, Weihnachtslieder hören und Märchen
vorlesen hat begonnen. In der Klasse 3c entstand ein Advents-
wunschkalender. Die Schüler mussten im Computerunterricht
eigene Wünsche aufschreiben und gestalten, die man in der
Klasse erfüllen kann.
„Ich wünsche mir, dass meine Freundin heute neben mir sitzen
darf“, schrieb eine Schülerin. Ein Junge wünschte sich die Tafel
zu bemalen oder einen Schneemann auf dem Schulhof zu bau-
en.
Danach wurden die Wünsche in selbstgestaltete kleine Briefum-
schläge gesteckt und an der Pinnwand mit vielen Sternen ver-
ziert. Der Weihnachtsstern schmückte jeden Wunschzettel.
Zu Beginn jeden Tages zeichnen die Schüler mit Lineal, Geo-
dreieck oder Zirkel Weihnachtssterne, Tannenbäume oder Weih-
nachtskugeln im Rahmen des Geometrieunterrichtes. Dabei ent-
stehen schon tolle Muster.

                                                                    Der Besuch beim Bürgermeister!
                                                                    Im Heimat- und Sachkundeunterricht behandelte die Klasse
                                                                    3 c ihre Heimatstadt Oberhof. Die Schüler haben nicht nur über
                                                                    die bemerkenswerten Sportstätten und vielen Hotels in einer der
                                                                    kleinsten Städte Deutschlands gesprochen, sondern auch über
                                                                    die Strukturen in der Verwaltung und dem Stadtrat geredet. Len-
                                                                    nik besuchte den Bürgermeister Thomas Schulz und stellte ihm
                                                                    viele Fragen.
                                                                    Auch das Stadtratsmitglied Ralph Gebstedt befragte er über
                                                                    seine Arbeit und Aufgaben im Stadtrat.
Der Nikolaus war da!                                                Vielen Dank an beide für die vielen Informationen.
Am Montag war es dunkel in der Schule. Nur die Weihnachtsbe-        Die Klasse 3c
leuchtung erhellte den Raum und leise Weihnachtslieder hörte
man aus jedem Klassenzimmer.
Auf den Tischen standen riesige Tüten mit Geschenken.
Alle Kinder staunten. Der Nikolaus aus dem Tegut war da. Es gab
total leckere Getränke und Naschereien.
Vielen, vielen Dank an das Team des Tegut’s und die fleißige Mut-
ti für die Organisation der gelungenen Nikolausüberraschung.

Sportunterricht
Einige Klassen dürfen noch in der Turnhalle Sport treiben. Be-
sonders freut es die Ballkünstler unter den Schulkindern.
Die neuen Kleinfeldfußballtore sind heiß begehrt und müssen
viele Schüsse aushalten. In hitzigen Duellen kämpfen die Fuß-
ballmannschaften um den Sieg. Natürlich sind unsere Jungs
auch mit den Trikots ihrer Lieblingsmannschaft vorbildlich ange-
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                                   -8-                                                   Nr. 12/2020

             Kirchliche Nachrichten

Evang. Kirche Oberhof

Liebe Krippenspielkinder, Krippenspieleltern
und Gemeinde,
er ist seltsam, der erste Advent seit über 40 Jahren ohne Krip-
penspielprobe und Krippenspiel. Es war immer sehr stressig, in
der kurzen Zeit vor dem Heiligen Abend einmal die Woche eine
Probe für unser Krippenspiel zu machen. Das war schon so, als
ich selbst als Kind mitgespielt habe und noch viel intensiver, als
ich das Krippenspiel von Frau Bader übernahm. Jedes Jahr die
aufregenden Fragen. Kriegen wir genügend Kinder zusammen?
Finden wir einen Termin an dem wenigstens 50% der Mitwirken-
den Zeit haben? Oft waren erst zur Generalprobe wirklich alle
Mitspieler da.
Manchmal nicht mal dann.
Alle haben wir gemeinsam dem Heiligen Abend entgegen ge-
sehnt. Erinnert euch, wie hektisch es es auf der Empore zugeht.
Engelsgewänder werden angepasst und nochmal geändert, Hir-
tenstäbe fallen regelmäßig um, Kronen, Hüte, Kerzen und Kö-
nigsgeschenke sind plötzlich verschwunden und wie durch ein
Weihnachtswunder beim Auftritt doch wieder vorhanden. Sogar
Rollen werden wegen Lampenfieber manchmal 10 Minuten vor
dem Krippenspiel noch getauscht.
Und dann: „Macht hoch die Tür die Tor macht weit…“. Die Ge-
meinde in der Christuskirche lauscht und verfolgt die Geschichte
des Kommens des Herrn. Jedes Jahr wieder: Stille. Andacht.
Erwartung. Staunen.
Maria berichtet über ihren schweren Weg, Josef steht ihr bedin-
gungslos bei.
Der Engel verkündet den Hirten die Geburt des Heilandes.
„Ehre sei Gott in der Höhe und Friede auf Erden...“, singen die       Die evang.-luth. Kirchgemeinde lädt ein:
Engel.
                                                                      Zentralgottesdienst zum 4. Advent:
Die Könige folgen einem Stern, der sie bis zur Krippe führt.
                                                                      20.12.2020
„Stille Nacht, heilige Nacht...“, beschreibt die Atmosphäre in der
Christuskirche in diesem Moment besonders gut.                        10.00 Uhr    Magdalenenkirche Mehlis
Die Kinder kommen zur Krippe und das Wunder an alle ist ver-          Christvesper am Heiligen Abend:
kündet!                                                               24.12.2020
„Oh Du fröhliche, Oh du selige...“. Mit Gesang, Orgel und Glo-        15.30 Uhr   Christuskirche Oberhof
cken läuten wir gemeinsam die                                         17.00 Uhr   Christuskirche Oberhof
Christnacht ein!
                                                                      Zentralgottesdienst am Christfest
Erinnert euch an die Erleichterung, die bei allen Kindern und El-
                                                                      25.12.2020
tern spürbar ist. Vergessen sind kleine Kerzenunfälle, Verspre-
cher, Schwächeanfälle. Heftiges Geschnatter erfüllt die Empore.       10.00 Uhr    Magdalenenkirche Mehlis, mit Solokantate
Die Kinder freuen sich auf die Bescherung, ich freue mich auf ein     Gottesdienst zum Christfest:
kleines Gläschen Sekt!                                                26.12.2020
Dieses Jahr ist es anders. Muss das schlecht sein? Ich habe           11.00 Uhr   Christuskirche Oberhof
mich beim Schreiben an all die vielen schönen Dinge erinnert
                                                                      Gottesdienst zum Jahresschluss:
und gelächelt. Diese Erinnerung habt ihr auch und ich möchte
                                                                      31.12.2020
sie aus eurem Gedächtnis graben. Erinnert euch daran! Sprecht
darüber! Vielleicht fällt jemanden noch der Text ein, den er lernen   16.00 Uhr   Christuskirche Oberhof
musste. Sagt ihn in eurer Familie auf!                                Zentralgottesdienst am Neujahrstag:
Dieses Jahr gibt es kein Krippenspiel in der Christuskirche. Ich      1.1.2021
vertraue jedoch fest darauf, dass wir im nächsten Jahr wieder
                                                                      16.00 Uhr    St.- Blasii Kirche Zella
anfangen und weiter machen. Natürlich nur, wenn genügend
Kinder mitmachen, aber das ist immer unser besonders Weih-            Gottesdienst zum Epiphaniasfest
nachtswunder.                                                         3.1.2021
Ich freue mich auf das nächste Jahr und hoffe auf viele inter-        11.00 Uhr   Christuskirche Oberhof
essierte Kinder. Bis dahin behaltet die Weihnachtsbotschaft im        Auf Grund der gegenwärtigen Situation findet KEIN Krippenspiel
Herzen.                                                               statt.
Eure Claudia Deubach-Bader                                            Deswegen werden wir auch zwei Christvespern feiern.
                                                                      Alle Gottesdienstbesucher müssen beim Betreten und Verlassen
„Mögest Du Dir die Zeit nehmen, die stillen Wunder zu feiern,         der Kirchen Mund-Nasenschutz tragen.
die in der lauten Welt keine Bewunderer haben.
Gott bleibe bei dir mit dem Licht der Heiligen Nacht,                 Ihnen allen eine gesegnete Advents-und Weihnachtszeit.
wenn dunkle Tage kommen.“                       (irischer Segen)     Ihre Kirchgemeinde Oberhof
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                             -9-                                                  Nr. 12/2020

             Vereine und Verbände
                                                                    Neues von der Feuerwehr!
                                                                   Die Freiwillige Feuerwehr
                                                                   und der Gewerbeverein
                                                                   von Oberhof überrasch-
                                                                   ten alle Kindergarten- und
                                                                   Schulkinder zum Niko-
                                                                   laustag. Liebevoll verpackt
                                                                   steckten sie die Geschen-
                                                                   ke in die bereitgestellten
                                                                   Stiefelchen vor jede Wohnungs- bzw. Haustür. 130
                                                                   Nikolausbeutelchen wurden verpackt und verteilt.
       Rückblick auf das Jahr 2020                                 Alle Stiefel blitzten vor Sauberkeit.
                                                                   Ein herzliches Dankeschön sagen wir den Haus-
       Liebe Besucherinnen                                         meistern der SWG, AWG und Corbeck.
       des Seniorentreffs Oberhof                                  Recht herzlichen Dank auch an den Gewerbever-
                                                                   ein und Dr. Partschefeld für die Bereitstellung der
       Wir, der Seniorenbeirat, möchten uns auf diesem             Geschenke.
       Weg für Ihre Treue bedanken!                                Der Freiwilligen Feuerwehr hat es große Freude
       In diesem Jahr war wegen der Corona-Pandemie                bereitet, den Kindern von Oberhof diese Überra-
       alles anders.                                               schung ermöglicht zu haben.
       Am 17.03.20 mussten wir schließen.
       Die privaten und gesellschaftlichen Kontaktbe-              Wir wünschen allen eine besinnliche Weihnachts-
       schränkungen machten uns allen schwer zu                    zeit.
       schaffen. Mit Telefongesprächen, Kartengrüßen,              Freiwillige Feuerwehr Oberhof
       Spazierengehen und einem Schwätzchen auf der
       Straße, versuchten wir, die Einschränkungen we-
       nigstens etwas aufzulockern.
       Am 23.06.20, nach Aufhebung der vorgeschriebe-
       nen Maßnahmen, trafen wir uns dann zaghaft in
       unserem Treff wieder.
       Ein gut durchdachtes Hygienekonzept, dass alle
       peinlich genau einhielten, schützte uns vor Anste-
       ckungen.
       Größere Veranstaltungen konnten natürlich nicht
       durchgeführt werden.
       Doch die Freude währte nicht lange, denn die Co-
       rona-Pandemie griff weiter um sich, so dass der
       Treff Ende Okt. 20, zum Schutz unser Besucherin-
       nen, erneut geschlossen wurde.
       Wir wissen, dass es uns allen nicht leicht fallen
       wird, die kommende Advents- und Weihnachtszeit
       allein zu verbringen.
       Leider muss deshalb auch unsere traditionelle
       Weihnachtsfeier ausfallen.
       Trotz allem:
       Wir wünschen allen Besucherinnen des Treffs und
       allen treuen Unterstützern:
       unserem Bürgermeister Thomas Schulz, den Mit-
                                                              WSV Oberhof 05 e.V.
       arbeitern der Stadtverwaltung, der SWG-Oberhof,
       der R.-Koch-Apotheke, dem Landratsamt für seine
       finanziellen Zuwendungen und der ELKooP GmbH           OPA Games
       eine ruhige, besinnliche und vor allem gesunde
                                                              Wir gratulieren unserer Skilangläuferin Lisa
       Weihnachtszeit.
                                                              Lohmann zum 8. Platz beim Alpencup in Goms!
       Bei der ELKooP GmbH bedanken wir uns auch
       recht herzlich für die nun schon wiederholte Geld-
       spende, die wir auch im Jahr 2021 für kulturelle
       Veranstaltungen nutzen werden.
       Bleiben Sie alle gesund!!!
       Ihr Seniorenbeirat
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                                                         - 10 -   Nr. 12/2020
Rodelweltcup Oberhof
Da wir leider nicht in Oberhof an der Rennschlittenbahn sein kön-
nen, unterstütze wir unseren Johannes Ludwig eben anders!
Viel Erfolg!

           Weihnachtswünsche!

    Wir wünschen all unseren Sportlern und Trainern, Hel-
    fern und Kampfrichtern, Sponsoren und Unterstützern
    und unseren Freunden ein frohes Weihnachtsfest und
    einen guten Start in ein hoffentlich besseres Jahr!
    Bleibt gesund!

          Nächster Redaktionsschluss
               Mittwoch, den 20.01.2021

         Nächster Erscheinungstermin
               Samstag, den 30.01.2021

            Impressum
 „Stadtbote“
 Amtsblatt für die Stadt Oberhof
 Herausgeber: Stadt Oberhof
 Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau,
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 77 / 20 50 - 21
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 Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau
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 ter Tel.: 0171 / 8913107, E-Mail: c.messerschmidt@wittich-langewiesen.de
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