Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof 27. Jahrgang Samstag, den 19. Dezember 2020 Nr. 12 / 51. Woche SCHÖNE WEIHNACHTEN UND EIN GESUNDES NEUES JAHR 2021 Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes und friedvolles Weihnachtsfest und für das kommende Jahr Gesundheit und Glück. Ihr Thomas Schulz, Bürgermeister
Amtsblatt für die Stadt Oberhof -2- Nr. 12/2020 Liebe Oberhofer, das Jahr 2020 neigt sich nunmehr seinem Ende und es ist an der Zeit zurückzublicken, aber auch sich nach vorn auszurich- ten, sich neue Ziele zu setzen. Denke ich an das zurückliegende Jahr, dann erinnere ich mich, wie still und leise es sein kann, wenn die Gäste fehlen. Ich erinnere mich daran, wie in der Zeit des ver- ordneten Stillstandes Menschen füreinander da waren und sich geholfen haben. Sei es bei Behördengän- gen, Einkaufen und vieles andere. Nachdem das Leben wie- der Normalität annehmen durfte, war es schön zu sehen, wie scheinbar alle Dämme brachen. Der Ort war wieder voll mit Menschen und Leben. Eigentlich wollten wir im Rahmen eines Stadtfestes die Ins- tallationen Oberhofer Stadtgeschichte und die Neuaufstel- lung des Wetterhäuschens feiern. Leider haben uns Corona und die notwendigen Regeln einen Strich durch die Rech- nung gemacht. Aber die Feier wäre ohnehin nur ein Moment gewesen. Was viel dauerhafter währt und uns Oberhofer un- sere Geschichte praktisch vor Augen hält, ist die Zeitreise der „Oberhofer Stadtgeschichten“. An dieser Stelle nochmals meinen herzlichen Dank an den Stadtrat, der diese Investition im Haushalt eingestellt hat und an die beiden „Denker“ und Umsetzer Wolfgang Lerch und Melanie Marschall. Ich erinnere mich an den letzten Brand in einem Wohnhaus in der Kleinen Schlossbergstraße. Glücklicherweise ist dabei niemand ums Leben gekommen, aber es zeigt, wie schnell solch ein Unglück passieren kann. Es zeigt aber auch, wie schnell und umsichtig unsere Kameraden der FFW Oberhof zusammen mit den befreundeten Nachbarwehren zur Stelle waren und Schlimmeres verhinderten. Unsere Feuerwehr wie auch unsere Bergwacht arbeiten ausschließlich ehrenamtlich, was meiner Meinung nach nicht hoch genug gewürdigt wer- den kann. Geplante Feierlichkeiten, wie z. B. das dreißigjährige Jubilä- um der Städtepartnerschaft mit Bad Neustadt konnten aus bekannten Gründen ebenso nicht stattfinden, wie zahlreiche beliebte und regelmäßig schöne Vereinsaktivitäten. Sei es das Foto: lily Fotolia Osterfest, die norwegischen Weihnachten im Lillehammerhu- set sowie Chorabende und vieles mehr. Noch nie in den letzten Jahren ist es mir so schwerge- fallen, die richtigen Worte im letzten Stadtboten des Jah- res zu finden. Ein mir guter Ratgeber meinte vor eini- gen Tagen, ich solle das Thema Corona ausklammern, andere berichten ja fast minütlich in allen Nuancen darüber. Und er hat recht! Ich möchte Ihnen, trotz aller Widrigkeiten in diesem Jahr, ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest wünschen und hoffe wir alle bleiben oder werden gesund. Es ist auch gar nicht so wichtig, ob wir dieses mal den Jahres- wechsel zünftig feiern können, sondern vielmehr, dass dieses Jahr einfach seinem Ende entgegengeht und wir uns alle im Frühjahr 2021 gesund nicht nur auf den Frühling freuen, son- dern auch auf ein wieder ganz normales Leben. Ich wünsche Ihnen frohe und besinnliche Weihnachten sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr 2021. Herzlichst Ihr Thomas Schulz
Amtsblatt für die Stadt Oberhof -3- Nr. 12/2020 1. Der Endmastbetrieb gemäß der Schweine-Salmonellen-Ver- Amtliche Bekanntmachungen ordnung oder jede seiner Betriebsabteilungen ist im Ergeb- nis der Untersuchungen gemäß dieser Verordnung für den Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 in die Kate- gorie I eingestuft worden. über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen 2. Der Betrieb mit 20 oder mehr gemeldeten Sauen oder der spezialisierte Ferkelaufzuchtbetrieb gilt gemäß dem „Pro- für das Jahr 2021 gramm zur Salmonellenüberwachung in Schweinebeständen Aufgrund des § 8 Abs. 1, § 12 Satz 1 Nr. 1, § 17 Abs.1 Satz 3 in Thüringen“ als „Salmonellen überwacht“ und ist auf der und 4 und Abs. 2 sowie § 18 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz Basis einer für den Bestand repräsentativen Stichprobe in 1 und Abs. 4 des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes (ThürTier- Kategorie I eingestuft. GesG) in der Fassung vom 30. März 2010 (GVBI. S. 89), zuletzt Die Einstufung nach Nr. 1 oder die Bescheinigung gemäß Anlage geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2019 (GVBI. S. 2 des in Nr. 2 genannten Programms ist der Tierseuchenkasse 236), hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse am 22. Okto- durch den Tierhalter bis zum 28. Februar 2021 schriftlich vor- ber 2020 folgende Satzung beschlossen: zulegen. Fällt ein Betrieb unter Nr. 1 und 2 (gemischter Betrieb) gilt der ermäßigte Beitragssatz, soweit jeweils das Vorliegen der §1 Voraussetzungen nach Nr. 1 und 2 entsprechend den Bestim- (1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr mungen dieses Absatzes nachgewiesen wird. 2021 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie §2 folgt festgesetzt: (1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Geflügel ist die 1. Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel je Tier 4,20 Euro Zahl der am 3. Januar 2021 vorhandenen Tiere (Stichtag für die amtliche Erhebung gemäß § 18 Abs.1 Satz 1 ThürTierGesG), bei 2. Rinder einschließlich Bisons, Wisente Bienen die Anzahl der im Herbst des Vorjahres eingewinterten und Wasserbüffel Bienenvölker maßgebend. 2.1 Rinder bis 24 Monate je Tier 6,00 Euro (2) Die Tierhalter haben der Tierseuchenkasse entsprechend 2.2 Rinder über 24 Monate je Tier 6,50 Euro der Kategorien gemäß § 1 Abs. 1 unter Verwendung des amt- lichen Erhebungsvordruckes (Meldebogen) spätestens 14 Tage 3. Schafe und Ziegen nach dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen 3.1 Schafe bis 9 Monate je Tier 0,10 Euro und die Art und die Zahl sowie den Standort der bei ihnen am Stichtag vorhandenen Tiere, bei Bienenvölkern die Anzahl der 3.2 Schafe über 9 bis 18 Monate je Tier 0,90 Euro im Herbst 2019 eingewinterten Bienenvölker, oder gegebenen- 3.3 Schafe über 18 Monate je Tier 0,90 Euro falls die Aufgabe der Tierhaltung (auch vorübergehend) schrift- 3.4 Ziegen bis 9 Monate je Tier 2,30 Euro lich oder im elektronischen Meldeverfahren auf der Website der 3.5 Ziegen über 9 Monate bis 18 Monate je Tier 2,30 Euro Thüringer Tierseuchenkasse zu melden. Für die Teilnahme am 3.6 Ziegen über 18 Monate je Tier 2,30 Euro elektronischen Meldeverfahren ist die Angabe und Authentifizie- rung einer E-Mail-Adresse erforderlich. Für jede Tierhaltung, die 4. Schweine nach der Viehverkehrsverordnung registrierpflichtig ist und eine 4.1 Zuchtsauen nach erster Belegung entsprechende Registriernummer hat, ist ein eigener Meldebo- gen auszufüllen. 4.1.1 weniger als 20 Sauen je Tier 1,20 Euro (3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet 4.1.2 20 und mehr Sauen je Tier 1,60 Euro oder werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart 4.2 Ferkel bis 30 kg je Tier 0,60 Euro in einem Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich 4.3 sonstige Zucht- und Mastschweine der Tierseuchenkasse schriftlich oder elektronisch nachzumel- über 30 kg den. Dies gilt auch, wenn sich bei einer gehaltenen Tierart nach 4.3.1 weniger als 50 Schweine je Tier 0,90 Euro dem Stichtag die Zahl der Tiere (mit Ausnahme der im Bestand 4.3.2 50 und mehr Schweine je Tier 1,20 Euro nachgeborenen Tiere) um mehr als zehn v. H. oder um mehr als Absatz 4 bleibt unberührt. 20 Tiere, bei Geflügel um mehr als 1.000 Tiere, erhöht. Für die nachzumeldenden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge nach § 1. 5. Bienenvölker je Volk 1,00 Euro (4) Keine zusätzlichen Beiträge werden erhoben, wenn ein ge- meldeter Tierbestand im Rahmen der Erbfolge oder Rechts- 6. Geflügel nachfolge insgesamt auf einen neuen Tierhalter übergeht und 6.1 Legehennen über 18 Wochen je Tier 0,07 Euro in denselben Stallungen weitergeführt wird. Für Tiere, die nur und Hähne vorübergehend saisonal in Thüringen gehalten werden, kann 6.2 Junghennen bis 18 Wochen je Tier 0,03 Euro auf schriftlichen Antrag des Tierhalters von einer Beitragsveran- einschließlich Küken lagung abgesehen werden, wenn der Tierhalter für diese Tiere 6.3 Mastgeflügel (Broiler) einschl. Küken je Tier 0,03 Euro seiner Melde- und Beitragsverpflichtung zu einer anderen Tier- 6.4 Enten, Gänse und Truthühner je Tier 0,20 Euro seuchenkasse im Geltungsbereich des Tiergesundheitsgesetzes einschließlich Küken für das Jahr 2021 nachgekommen ist. Der Antragsteller hat die Voraussetzungen für die Befreiung nachzuweisen. Die Melde- verpflichtung für die Tiere nach Satz 2 gegenüber der Thüringer 7. Tierbestände von Viehhändlern = vier v. H. der Tierseuchenkasse bleibt davon unberührt. Im Fall einer Befrei- umgesetzten Tiere des Vorjahres (nach § 2 Abs. 7) ung nach Satz 2 besteht für die betreffenden Tiere und deren Nachzucht grundsätzlich kein Anspruch auf Gewährung von 8. Der Mindestbeitrag beträgt für jeden Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse. Im Einzelfall kann die beitragspflichtigen Tierhalter insgesamt 6,00 Euro Tierseuchenkasse hiervon eine Ausnahme zulassen. (5) Tierhalter, die bis zum 28. Februar 2021 keinen amtlichen Er- Für Fische, Gehegewild und Hummeln werden für 2021 keine hebungsvordruck zur Verfügung gestellt bekommen haben, sind Beiträge erhoben. verpflichtet, ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März (2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer 2021 der Tierseuchenkasse schriftlich oder elektronisch zu mel- Art anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemein- den. (6) Hat ein Tierhalter der Tierseuchenkasse seine der Melde- sam versorgt werden. pflicht unterliegenden Tiere für das Beitragsjahr innerhalb der je- (3) Dem Bund oder einem Land gehörende Tiere und Schlacht- weils maßgeblichen Fristen nach den Absätzen 2, 3 oder 5 nicht vieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt wurde, un- oder nicht vollständig gemeldet, kann die Tierseuchenkasse auf terliegen nicht der Beitragspflicht. der Grundlage des § 35 ThürTierGesG die amtlich anderweitig (4) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 4.1.2, 4.2 und 4.3.2 ermittelten Daten zu diesen Tieren zum Zwecke der Beitragser- wird je Tier um 25 v. H. ermäßigt, wenn: hebung nutzen.
Amtsblatt für die Stadt Oberhof -4- Nr. 12/2020 (7) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetzten Pfer- 2 TierGesG. Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tierseu- de, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schweine, Schafe und des chenkasse nach § 20 und § 21 ThürTierGesG. § 18 Abs. 1 und 2 umgesetzten Geflügels bis zum 1. Februar 2021 zu melden. Im TierGesG bleibt unberührt. Übrigen gilt Absatz 2 gilt entsprechend. Viehhändler im Sinne der (2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkas- Beitragssatzung sind natürliche oder juristische Personen, die se kann erst erfolgen, wenn der Tierhalter die der Tierseuchen- 1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und kasse im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Erhebung 2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft, die- nach § 18 Abs. 1 und 2 ThürTierGesG oder der Beitragserhebung se Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben. nach § 17 Abs. 1 ThürTierGesG gegebenenfalls aus Vorjahren geschuldeten rückständigen Beträge (Mahngebühren, Auslagen, §3 Säumniszuschläge) beglichen hat. Die Beiträge werden gemäß § 7 Abs. 3 ThürTierGesG durch die (3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug Tierseuchenkasse von den Tierhaltern erhoben. Die Beiträge auf Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die vor nach § 2 Abs. 1 werden 30 Tage, die Beiträge nach § 2 Abs. der nach § 2 Abs. 2, 5 oder 7 maßgeblichen Meldefrist oder vor 3, 5 und 7 werden 14 Tage nach Bekanntgabe des Beitragsbe- dem nach § 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden, scheides in voller Höhe fällig. Sofern aus Nachmeldungen nach absehen, wenn der Melde- oder Beitragspflicht im Veranlagungs- § 2 Abs. 3 keine Beiträge resultieren, die über einen bereits ent- zeitraum noch entsprochen wird. richteten Mindestbeitrag hinausgehen, wird kein gesonderter §5 Beitragsbescheid erstellt. Eine anteilige Rückerstattung von Bei- Diese Satzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Die vom Verwal- trägen bei Minderung des Bestandes erfolgt nicht. tungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 22. Oktober 2020 §4 beschlossene Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die (1) Für Tierbesitzer, die schuldhaft Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2021 1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach § 2 einen Tier- wurde in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thüringer Mi- bestand nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe Tier- nisteriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zahl angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen vom 2. November 2020 gemäß § 8 Abs. 2 und § 12 Satz 2 i. V. m. oder § 12 Satz 1 Nr. 1 ThürTierGesG genehmigt. 2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen, Jena, 3. November 2020 entfällt gemäß § 18 Abs. 3 und 4 TierGesG der Anspruch auf Entschädigung und Erstattung der Kosten nach § 16 Abs. 4 Satz PD Dr. Karsten Donat Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse Mitteilungen Ämter und Ansprechpartner Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner in Rathaus und Stadtverwaltung für Ihre Fragen und Mitteilungen: Stadtverwaltung Oberhof Ordnungsamt Lisa Ballenberger Zellaer Straße 10, 98559 Oberhof Tel.: (036842) 28018 Tel.: (036842) 2800 e-mail: ordnungsamt@stadt-oberhof.de Fax: (036842) 28031 e-mail: info@stadt-oberhof.de Einwohnermeldeamt/ Friedhofswesen/ Fundbüro Andrea Wischnewski Sprechzeiten der Stadtverwaltung Tel.: (036842) 28028 Montag 10 Uhr bis 12 Uhr e-mail: meldeamt@stadt-oberhof.de Dienstag 10 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr Mittwoch nach vorheriger Vereinbarung Kämmerei Donnerstag 10 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr Katja Hörold Freitag 10 Uhr bis 12 Uhr Tel.: (036842) 28019 e-mail: kaemmerei@stadt-oberhof.de Bürgermeister Thomas Schulz Steuern und Abgaben / Tourismusabgaben Alexandra Koch Sprechzeiten des Bürgermeisters nach vorheriger Vereinbarung Tel.: (036842) 28021 e-mail: koch@stadt-oberhof.de Sekretariat Lisa Weisheit Kasse Tel.: (036842) 28012 Chris D ähne e-mail: info@stadt-oberhof.de Tel.: (036842) 28020 e-mail: kasse@stadt-oberhof.de Haupt- und Personalamt / Bauamt Holger Orthey Bauhof Oberhof Tel.: (036842) 28013 Im Kehltal e-mail: hauptamt@stadt-oberhof.de 98559 Oberhof Tel.: (036842) 22296 Annika Robel e-mail: bauhof@stadt-oberhof.de Tel.: (036842) 28014 e-mail: robel@stadt-oberhof.de
Amtsblatt für die Stadt Oberhof -5- Nr. 12/2020 Liebe Verkehrsteilnehmer, ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge den Winterdienst erheblich beeinträchtigen. Bitte achten Sie daher insbesondere darauf, Ihre Fahrzeuge nicht an engen Straßenstellen (weniger als 3,05 m verbleibende Restfahrbahn), in Feuerwehrzufahrten, auf Gehwegen oder im Haltverbot abzustellen. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden kostenpflichtig geahndet. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter der Telefonnummer: 036842 28018 zur Verfügung. Lisa Ballenberger Ordnungsamt Oberhof Information Die TEN Thüringer Energienetze informiert über die Umstellung der neuen Störungsnummer. Die Abschaltung der alten Störungsnummer wird zum 31.12.2020 erfolgen. TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG (im Auftrag der TEAG) Störungsdienst Strom: ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 0800 686-1166 (24h) TEAG Thüringer Energie AG Kundenservice: ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 03641 817-1111 Bereitschaftsdienste Apothekenbereitschaftsdienst Dezember 2020/Januar 2021 Täglich wechselnder Bereitschaftsdienst / jeweils 8 bis 8 Uhr 21.12. Alexander-Apotheke, 11.01. Spangenberg-Apotheke, Suhl Tel. 03681/79140 Zella-Mehlis Tel. 03682/460915 22.12 Alexander-Apotheke Mitte, 12.01. Easy-Apotheke, Suhl Tel. 03681/4544240 Suhl Tel. 03681/867320 23.12. Magdalenen-Apotheke, 13.01. Robert-Koch-Apotheke, Zella-Mehlis Tel. 03682/41016 Oberhof Tel. 036842/22348 Wald-Apotheke, Auen-Apotheke, Schmiedefeld Tel. 036782/6380 Suhl Tel. 03681/727133 24.12. Neue Apotheke, 14.01. Apotheke Heinrichs, Zella-Mehlis Tel. 03682/4017 Suhl Tel. 03681/721161 25.12. Apotheke Heinrichs, Raben-Apotheke, Suhl Tel. 03681/721161 Viernau Tel. 036847/159710 Raben-Apotheke, 15.01. Alexander-Apotheke Nord, Viernau Tel. 036847/159710 Suhl Tel. 03681/462449 26.12./27.12. Markt-Apotheke, Sertürner-Apotheke, Zella-Mehlis Tel. 03682/40156 Schwarza Tel. 036843/71383 28.12. Alexander-Apotheke Nord, 16.01./17.01. Adler-Apotheke, Suhl Tel. 03681/462449 Suhl Tel. 03681/707704 Sertürner-Apotheke, 18.01 Spangenberg-Apotheke, Schwarza Tel. 036843/71383 Zella-Mehlis Tel. 03682/460915 29.12. Spangenberg-Apotheke, 19.01. Alexander-Apotheke, Zella-Mehlis Tel. 03682/460915 Suhl Tel. 03681/79140 30.12. Robert-Koch-Apotheke, Lichtenau-Apotheke, Oberhof Tel. 036842/22348 Benshausen Tel. 036843/7860 Auen-Apotheke, 20.01. Neue Apotheke, Suhl Tel. 03681/727133 Zella-Mehlis Tel. 03682/4017 31.12. Lauterbogen-Apotheke, 21.01. Alexander-Apotheke Mitte, Suhl Tel. 03681/707126 Suhl Tel. 03681/4544240 01.01. Spangenberg-Apotheke, 22.01. Magdalenen-Apotheke, Suhl Tel. 03681/79130 Zella-Mehlis Tel. 03682/41016 02.01./03.01. Alexander-Apotheke Nord, Wald-Apotheke, Suhl Tel. 03681/462449 Schmiedefeld, Tel. 036782/6380 04.01. Magdalenen-Apotheke, 23.01./24.01. Apotheke Heinrichs, Zella-Mehlis Tel. 03682/41016 Suhl Tel. 03681/721161 Wald-Apotheke, Raben-Apotheke, Schmiedefeld Tel. 036782/6380 Viernau Tel. 036847/159710 05.01. Neue Apotheke, 25.01. Lauterbogen-Apotheke, Zella-Mehlis Tel. 03682/4017 Suhl Tel. 03681/707126 06.01. Markt-Apotheke, 26.01. Robert-Koch-Apotheke, Zella-Mehlis Tel. 03682/40156 Oberhof Tel. 036842/22348 07.01. Fuchs-Apotheke, Auen-Apotheke, Suhl Tel. 03681/760473 Suhl Tel. 03681/727133 08.01. Adler-Apotheke, 27.01. Spangenberg-Apotheke, Suhl Tel. 03681/707704 Zella-Mehlis Tel. 03682/460915 09.01./10.01. Robert-Koch-Apotheke, 28.01. Adler-Apotheke, Oberhof Tel. 036842/22348 Suhl Tel. 03681/707704 Auen-Apotheke, 29.01. Markt-Apotheke, Suhl Tel. 03681/727133 Zella-Mehlis Tel. 03682/40156 30.01./31.01. Spangenberg-Apotheke, Suhl Tel. 03681/79130
Amtsblatt für die Stadt Oberhof -6- Nr. 12/2020 Kindertagesstätten Weihnachtsgruß Ein verrücktes Jahr geht zu Ende … Ein Jahr, in dem alles anders war, welches Familien und auch uns vor große Heraus- forderungen stellte. Der Kindergarten, auf den man immer mit seinem verlässlichen Be- treuungsangebot setzen konnte, brach auf einmal weg. Die Kinder mussten zu Hause betreut werden und vermissten ihre Freunde und Erzieherinnen sehr. Auch für unsere Pädagoginnen war dies eine unbekannte Situation, denn ein Kindergarten ohne Kinder ist auch kein Kindergarten. Im Juni war es dann endlich wieder soweit und alle Kin- der durften wiederkommen. Seitdem konnte die Betreuung aller Kinder gewährleistet werden und wir hoffen sehr, dass dies auch im neuen Jahr so bleibt! An diesem Wege möchten wir allen Eltern für ihr Verständnis, für ihre Verlässlichkeit im eingeschränkten Regelbe- trieb, für ihre Unterstützung und Engagement danken! Wir wünschen allen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Bleibt gesund!
Amtsblatt für die Stadt Oberhof -7- Nr. 12/2020 zogen. Zum Glück sind die meisten Fan von einer besonderen Schulnachrichten Mannschaft. Die Namen ihrer Lieblingsspieler leuchten auf dem Rücken und werden stolz getragen. Neues aus der Grundschule Unser Adventswunschkalender Die Zeit des Bastelns, Weihnachtslieder hören und Märchen vorlesen hat begonnen. In der Klasse 3c entstand ein Advents- wunschkalender. Die Schüler mussten im Computerunterricht eigene Wünsche aufschreiben und gestalten, die man in der Klasse erfüllen kann. „Ich wünsche mir, dass meine Freundin heute neben mir sitzen darf“, schrieb eine Schülerin. Ein Junge wünschte sich die Tafel zu bemalen oder einen Schneemann auf dem Schulhof zu bau- en. Danach wurden die Wünsche in selbstgestaltete kleine Briefum- schläge gesteckt und an der Pinnwand mit vielen Sternen ver- ziert. Der Weihnachtsstern schmückte jeden Wunschzettel. Zu Beginn jeden Tages zeichnen die Schüler mit Lineal, Geo- dreieck oder Zirkel Weihnachtssterne, Tannenbäume oder Weih- nachtskugeln im Rahmen des Geometrieunterrichtes. Dabei ent- stehen schon tolle Muster. Der Besuch beim Bürgermeister! Im Heimat- und Sachkundeunterricht behandelte die Klasse 3 c ihre Heimatstadt Oberhof. Die Schüler haben nicht nur über die bemerkenswerten Sportstätten und vielen Hotels in einer der kleinsten Städte Deutschlands gesprochen, sondern auch über die Strukturen in der Verwaltung und dem Stadtrat geredet. Len- nik besuchte den Bürgermeister Thomas Schulz und stellte ihm viele Fragen. Auch das Stadtratsmitglied Ralph Gebstedt befragte er über seine Arbeit und Aufgaben im Stadtrat. Der Nikolaus war da! Vielen Dank an beide für die vielen Informationen. Am Montag war es dunkel in der Schule. Nur die Weihnachtsbe- Die Klasse 3c leuchtung erhellte den Raum und leise Weihnachtslieder hörte man aus jedem Klassenzimmer. Auf den Tischen standen riesige Tüten mit Geschenken. Alle Kinder staunten. Der Nikolaus aus dem Tegut war da. Es gab total leckere Getränke und Naschereien. Vielen, vielen Dank an das Team des Tegut’s und die fleißige Mut- ti für die Organisation der gelungenen Nikolausüberraschung. Sportunterricht Einige Klassen dürfen noch in der Turnhalle Sport treiben. Be- sonders freut es die Ballkünstler unter den Schulkindern. Die neuen Kleinfeldfußballtore sind heiß begehrt und müssen viele Schüsse aushalten. In hitzigen Duellen kämpfen die Fuß- ballmannschaften um den Sieg. Natürlich sind unsere Jungs auch mit den Trikots ihrer Lieblingsmannschaft vorbildlich ange-
Amtsblatt für die Stadt Oberhof -8- Nr. 12/2020 Kirchliche Nachrichten Evang. Kirche Oberhof Liebe Krippenspielkinder, Krippenspieleltern und Gemeinde, er ist seltsam, der erste Advent seit über 40 Jahren ohne Krip- penspielprobe und Krippenspiel. Es war immer sehr stressig, in der kurzen Zeit vor dem Heiligen Abend einmal die Woche eine Probe für unser Krippenspiel zu machen. Das war schon so, als ich selbst als Kind mitgespielt habe und noch viel intensiver, als ich das Krippenspiel von Frau Bader übernahm. Jedes Jahr die aufregenden Fragen. Kriegen wir genügend Kinder zusammen? Finden wir einen Termin an dem wenigstens 50% der Mitwirken- den Zeit haben? Oft waren erst zur Generalprobe wirklich alle Mitspieler da. Manchmal nicht mal dann. Alle haben wir gemeinsam dem Heiligen Abend entgegen ge- sehnt. Erinnert euch, wie hektisch es es auf der Empore zugeht. Engelsgewänder werden angepasst und nochmal geändert, Hir- tenstäbe fallen regelmäßig um, Kronen, Hüte, Kerzen und Kö- nigsgeschenke sind plötzlich verschwunden und wie durch ein Weihnachtswunder beim Auftritt doch wieder vorhanden. Sogar Rollen werden wegen Lampenfieber manchmal 10 Minuten vor dem Krippenspiel noch getauscht. Und dann: „Macht hoch die Tür die Tor macht weit…“. Die Ge- meinde in der Christuskirche lauscht und verfolgt die Geschichte des Kommens des Herrn. Jedes Jahr wieder: Stille. Andacht. Erwartung. Staunen. Maria berichtet über ihren schweren Weg, Josef steht ihr bedin- gungslos bei. Der Engel verkündet den Hirten die Geburt des Heilandes. „Ehre sei Gott in der Höhe und Friede auf Erden...“, singen die Die evang.-luth. Kirchgemeinde lädt ein: Engel. Zentralgottesdienst zum 4. Advent: Die Könige folgen einem Stern, der sie bis zur Krippe führt. 20.12.2020 „Stille Nacht, heilige Nacht...“, beschreibt die Atmosphäre in der Christuskirche in diesem Moment besonders gut. 10.00 Uhr Magdalenenkirche Mehlis Die Kinder kommen zur Krippe und das Wunder an alle ist ver- Christvesper am Heiligen Abend: kündet! 24.12.2020 „Oh Du fröhliche, Oh du selige...“. Mit Gesang, Orgel und Glo- 15.30 Uhr Christuskirche Oberhof cken läuten wir gemeinsam die 17.00 Uhr Christuskirche Oberhof Christnacht ein! Zentralgottesdienst am Christfest Erinnert euch an die Erleichterung, die bei allen Kindern und El- 25.12.2020 tern spürbar ist. Vergessen sind kleine Kerzenunfälle, Verspre- cher, Schwächeanfälle. Heftiges Geschnatter erfüllt die Empore. 10.00 Uhr Magdalenenkirche Mehlis, mit Solokantate Die Kinder freuen sich auf die Bescherung, ich freue mich auf ein Gottesdienst zum Christfest: kleines Gläschen Sekt! 26.12.2020 Dieses Jahr ist es anders. Muss das schlecht sein? Ich habe 11.00 Uhr Christuskirche Oberhof mich beim Schreiben an all die vielen schönen Dinge erinnert Gottesdienst zum Jahresschluss: und gelächelt. Diese Erinnerung habt ihr auch und ich möchte 31.12.2020 sie aus eurem Gedächtnis graben. Erinnert euch daran! Sprecht darüber! Vielleicht fällt jemanden noch der Text ein, den er lernen 16.00 Uhr Christuskirche Oberhof musste. Sagt ihn in eurer Familie auf! Zentralgottesdienst am Neujahrstag: Dieses Jahr gibt es kein Krippenspiel in der Christuskirche. Ich 1.1.2021 vertraue jedoch fest darauf, dass wir im nächsten Jahr wieder 16.00 Uhr St.- Blasii Kirche Zella anfangen und weiter machen. Natürlich nur, wenn genügend Kinder mitmachen, aber das ist immer unser besonders Weih- Gottesdienst zum Epiphaniasfest nachtswunder. 3.1.2021 Ich freue mich auf das nächste Jahr und hoffe auf viele inter- 11.00 Uhr Christuskirche Oberhof essierte Kinder. Bis dahin behaltet die Weihnachtsbotschaft im Auf Grund der gegenwärtigen Situation findet KEIN Krippenspiel Herzen. statt. Eure Claudia Deubach-Bader Deswegen werden wir auch zwei Christvespern feiern. Alle Gottesdienstbesucher müssen beim Betreten und Verlassen „Mögest Du Dir die Zeit nehmen, die stillen Wunder zu feiern, der Kirchen Mund-Nasenschutz tragen. die in der lauten Welt keine Bewunderer haben. Gott bleibe bei dir mit dem Licht der Heiligen Nacht, Ihnen allen eine gesegnete Advents-und Weihnachtszeit. wenn dunkle Tage kommen.“ (irischer Segen) Ihre Kirchgemeinde Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof -9- Nr. 12/2020 Vereine und Verbände Neues von der Feuerwehr! Die Freiwillige Feuerwehr und der Gewerbeverein von Oberhof überrasch- ten alle Kindergarten- und Schulkinder zum Niko- laustag. Liebevoll verpackt steckten sie die Geschen- ke in die bereitgestellten Stiefelchen vor jede Wohnungs- bzw. Haustür. 130 Nikolausbeutelchen wurden verpackt und verteilt. Rückblick auf das Jahr 2020 Alle Stiefel blitzten vor Sauberkeit. Ein herzliches Dankeschön sagen wir den Haus- Liebe Besucherinnen meistern der SWG, AWG und Corbeck. des Seniorentreffs Oberhof Recht herzlichen Dank auch an den Gewerbever- ein und Dr. Partschefeld für die Bereitstellung der Wir, der Seniorenbeirat, möchten uns auf diesem Geschenke. Weg für Ihre Treue bedanken! Der Freiwilligen Feuerwehr hat es große Freude In diesem Jahr war wegen der Corona-Pandemie bereitet, den Kindern von Oberhof diese Überra- alles anders. schung ermöglicht zu haben. Am 17.03.20 mussten wir schließen. Die privaten und gesellschaftlichen Kontaktbe- Wir wünschen allen eine besinnliche Weihnachts- schränkungen machten uns allen schwer zu zeit. schaffen. Mit Telefongesprächen, Kartengrüßen, Freiwillige Feuerwehr Oberhof Spazierengehen und einem Schwätzchen auf der Straße, versuchten wir, die Einschränkungen we- nigstens etwas aufzulockern. Am 23.06.20, nach Aufhebung der vorgeschriebe- nen Maßnahmen, trafen wir uns dann zaghaft in unserem Treff wieder. Ein gut durchdachtes Hygienekonzept, dass alle peinlich genau einhielten, schützte uns vor Anste- ckungen. Größere Veranstaltungen konnten natürlich nicht durchgeführt werden. Doch die Freude währte nicht lange, denn die Co- rona-Pandemie griff weiter um sich, so dass der Treff Ende Okt. 20, zum Schutz unser Besucherin- nen, erneut geschlossen wurde. Wir wissen, dass es uns allen nicht leicht fallen wird, die kommende Advents- und Weihnachtszeit allein zu verbringen. Leider muss deshalb auch unsere traditionelle Weihnachtsfeier ausfallen. Trotz allem: Wir wünschen allen Besucherinnen des Treffs und allen treuen Unterstützern: unserem Bürgermeister Thomas Schulz, den Mit- WSV Oberhof 05 e.V. arbeitern der Stadtverwaltung, der SWG-Oberhof, der R.-Koch-Apotheke, dem Landratsamt für seine finanziellen Zuwendungen und der ELKooP GmbH OPA Games eine ruhige, besinnliche und vor allem gesunde Wir gratulieren unserer Skilangläuferin Lisa Weihnachtszeit. Lohmann zum 8. Platz beim Alpencup in Goms! Bei der ELKooP GmbH bedanken wir uns auch recht herzlich für die nun schon wiederholte Geld- spende, die wir auch im Jahr 2021 für kulturelle Veranstaltungen nutzen werden. Bleiben Sie alle gesund!!! Ihr Seniorenbeirat
Amtsblatt für die Stadt Oberhof - 10 - Nr. 12/2020 Rodelweltcup Oberhof Da wir leider nicht in Oberhof an der Rennschlittenbahn sein kön- nen, unterstütze wir unseren Johannes Ludwig eben anders! Viel Erfolg! Weihnachtswünsche! Wir wünschen all unseren Sportlern und Trainern, Hel- fern und Kampfrichtern, Sponsoren und Unterstützern und unseren Freunden ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in ein hoffentlich besseres Jahr! Bleibt gesund! Nächster Redaktionsschluss Mittwoch, den 20.01.2021 Nächster Erscheinungstermin Samstag, den 30.01.2021 Impressum „Stadtbote“ Amtsblatt für die Stadt Oberhof Herausgeber: Stadt Oberhof Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für den den amtlichen Teil: Stadt Oberhof Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Christina Messerschmidt, erreichbar un- ter Tel.: 0171 / 8913107, E-Mail: c.messerschmidt@wittich-langewiesen.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der An- schrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allge- meinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigen- preisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine ge- naue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandun- gen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungs- gebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und gesetzlicher MWSt.) beim Verlag bestellen. Hinweis: Für den Inhalt in diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/ oder Anzeigen mit politischem Inhalt ist ausschließlich die jeweilige Partei/politi- sche Gruppierung verantwortlich.
Sie können auch lesen