VERBAND ALLEINERZIEHENDER MÜTTER UND VÄTER LANDESVERBAND SAAR E. V - Info II 2018
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VERBAND ALLEINERZIEHENDER MÜTTER UND VÄTER LANDESVERBAND SAAR E. V. Info II - 2018 VAMV Landesverband Saar e.V. Gutenbergstr. 2 a, 66117 Saarbrücken 0681 – 3 34 46 FAX: 0681 – 37 39 32 E-mail: info@vamv-saar.de www.vamv-saar.de
Inhaltsverzeichnis Abgabetermin für das nächste Info: 15.Mai 2018 Titelseite 1 Inhaltsverzeichnis 2 Was sich in 2018 alles ändert 3 Freizeit 4 Das Elterngeld Plus schreibt eine Erfolgsgeschichte 5 Kürzung von Kindesunterhalt ab 2018 7 Protestaktion 8 Koalitionsvertrag 10 Kinderarmut 11 Urteile 12 Dies und Das 13 Treffen in Bildstock 18 Termine OV Saarbrücken 20 Kontaktstellen 22 Termine LV 23 Grundsatzprogramm 24 Forderungen 25 Vorstand 26 Antrag auf Beitritt 27 Sparkasse 28 zu bestellen: Ratgeber: Alleinerziehend - Tipps und Informationen 22. Auflage 2016 Versandkosten 5,-- Euro Impressum: Herausg.: VAMV Landesverband Saar e. V. Auflage: 900 Stück Erscheinungsweise: viermal jährlich (Januar, April, Juli, Oktober) Redaktion: Lydia Oschmann Verantwortlich: VAMV Landesvorstand Mitwirkende: Cornelia Norheimer, Ursel Theres -2-
Was sich 2018 alles ändert Berlin. Den Deutschen winken im Jahr 2018 ein etwas höheres Kindergeld sowie geringfügig niedrigere Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Darüber hinaus gibt es zum Jahreswechsel eine Fülle von gesetzlichen Änderungen. Einige wichtige Änderungen im Überblick: Einkommensteuer: Der Grundfreibetrag steigt von 8820 Euro auf genau 9000 Euro. Erst ab dieser Summe müssen ledige Erwachsene ihr Einkommen versteuern. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Betrag auf 18 000 Euro. Dazu kommt möglicherweise der Kinderfreibetrag, der zum Jahreswechsel um 72 Euro auf insgesamt 7428 Euro steigt. Kindergeld: Das monatliche Kindergeld wird erneut um zwei Euro angehoben. Für die ersten beiden Kinder gibt es nun jeweils 194 Euro pro Monat, beim dritten Kind sind es 200 Euro und bei jedem weiteren Kind sogar 225 Euro. Allerdings kann Kindergeld künftig nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragt werden und nicht mehr – wie bisher – für mehrere Jahre. Krankenversicherung: Der Zusatzbeitrag, den die 54 Millionen Kassenpatienten alleine zahlen müssen, sinkt im Durchschnitt aller Krankenkassen von 1,1 auf 1,0 Prozent des Bruttolohns. Er kommt zum Beitragssatz von 14,6 Prozent dazu, der je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt wird. Hartz IV: Der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger steigt zum Jahreswechsel von 409 auf 416 Euro pro Monat. Bei Paaren gibt es künftig 374 Euro pro Person – sechs Euro mehr als bisher. Die monatlichen Sätze für Kinder steigen abhängig vom Alter um drei bis fünf Euro. Rente: Wegen der gut gefüllten Rentenkasse sinkt der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung von 18,7 auf 18,6 Prozent. Sozialversicherung: Die Bemessungsgrenze, bis zu der Beiträge auf Arbeitsentgelt oder Rente zu zahlen sind, steigt bei der Rentenversicherung auf monatlich 6500 Euro in Westdeutschland sowie auf 5800 Euro im Osten. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze auf 4425 Euro pro Monat. Die Pflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt ab 2018 bis zu einem monatlichen Einkommen von 4950 Euro. -3-
Unterhalt: Bei minderjährigen Trennungskindern steigt der Mindestsatz beim Unterhalt. Abhängig vom Alter des Kindes und dem Einkommen der Eltern erhöhen sich die monatlichen Sätze in der neuen „Düsseldorfer Tabelle“ um sechs bis zwölf Euro. Steuerkriminalität: Finanzämtern ist es ab 2018 erlaubt, die Kassen in Geschäften und Gastronomiebetrieben unangemeldet zu prüfen. Die sogenannte Kassen-Nachschau soll Steuerbetrug eindämmen. Umsätze mit manipulierten Kassen und fingierte Rechnungen sorgen bislang für hohe Steuerausfälle. SZ 29. Dezember 2017 Freizeit vom 27.07. – 03.08.2018 Wir fahren im Sommer nach Wenduine (Haerendycke) in Belgien. Dort bewohnen wir drei Fischerhäuser (je 6 Pers.), die ca. 500 m vom Strand entfernt sind. Neben Strandbesuchen und Baden im Meer gibt es viele spannende Ausflüge. Kosten: Kids 150 € Erwachsene 350 € -4-
Das Elterngeld Plus schreibt eine Erfolgsgeschichte Auch im Saarland wird das Elterngeld Plus von einem Viertel der anspruchsberechtigten Eltern genutzt. Berlin/Saarbrücken. Immer mehr Mütter und Väter in Teilzeit-Arbeit beziehen die Leistung, die vor zwei Jahren eingeführt wurde. Die Familienministerin ist hoch zufrieden. Das neue Elterngeld Plus hat sich nach Einschätzung der amtierenden Bundesregierung bewährt. Wie aus einem gestern vom Kabinett verabschiedeten Sachstandsbericht hervorgeht, wird diese familienpolitische Leistung von gut einem Viertel der anspruchsberechtigten Eltern genutzt – auch im Saarland. Hier die wichtigsten Details: Worauf zielt das Elterngeld Plus? m Kern geht es um die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das Elterngeld Plus soll insbesondere Frauen helfen, nach dem Mutterschutz rasch wieder im Job Fuß zu fassen. Speziell wird damit die Aufnahme einer Teilzeittätigkeit wirtschaftlich besser abgesichert und die gegenseitige Entlastung von Müttern und Vätern unterstützt. Wie funktioniert die Leistung? Eltern können zwischen zwei Angeboten wählen: dem klassischen Elterngeld (Basiselterngeld), das grundsätzlich auf eine Zeit von bis zu zwölf Monaten nach der Geburt des Kindes begrenzt ist, und dem Elterngeld Plus, das in der Regel bis zu 24 Monate lang gezahlt wird. Wenn beide Partner in Teilzeit arbeiten, also zwischen 25 und 30 Wochenstunden, und sich die Betreuung des Kindes teilen, kann das Elterngeld Plus für weitere vier Monate in Anspruch genommen werden (Partnerschaftsbonus). Die Höhe der Unterstützung wird anhand des individuellen Nettoeinkommens berechnet und beträgt mindestens 150 Euro, höchstens 900 Euro im Monat. Das ist zwar nur die Hälfte des monatlich ausbezahlten Basiselterngeldes. Dafür wird das Elterngeld Plus aber auch doppelt so lange gewährt. Wie wird das Angebot genutzt? Seit Einführung des Elterngeldes Plus Mitte 2015 hat sich die Inanspruchnahme mehr als verdoppelt. 28 Prozent der anspruchsberechtigten Eltern haben die Leistung im dritten Quartal 2017 bezogen. Im gleichen Zeitraum des Jahres 2015, als die Leistung eingeführt wurde, waren es nur 13,8 Prozent. Mehr als jeder vierte Vater (27 Prozent) mit Elterngeld Plus entscheidet sich mittlerweile auch zugleich für den Partnerschaftsbonus. -5-
Wie ist die Nutzung im Saarland? Noch etwas besser als im Bundesschnitt. Im dritten Quartal 2017 bezogen 28,5 Prozent der bezugsberechtigten Eltern im Saarland das Elterngeld Plus (Bund: 28 Prozent). Konkret waren es 3048 Empfänger, davon 158 Väter und 2890 Mütter. Im Vergleichsquartal 2015 waren es im Saarland noch 13,3 Prozent Empfänger. Damit hat sich das Interesse an der Leistung auch hierzulande mehr als verdoppelt. Spitzenreiter beim Elterngeld Plus waren 2017 im Ländervergleich Eltern in Thüringen (38,5 Prozent), Schlusslicht war Hamburg (19,6). Warum nutzen Eltern die Leistung? Nach einer vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebenen Umfrage nutzen zwei Drittel der Eltern die Leistung deshalb, um mehr Zeit mit ihrem Kind verbringen zu können. Für 67 Prozent der Väter spielt eine große Rolle, dass sie einen höheren Anteil an der Kinderbetreuung übernehmen können, als wenn es nur Basiselterngeld gäbe. 55 Prozent der Nutzer sagen aber, dass sie den Partnerschaftsbonus wegen Einkommensverlusten nicht hinzunehmen. 27 Prozent verzichten darauf wegen befürchteter Nachteile im Beruf. Wie sind die politischen Reaktionen? Familienministerin Katarina Barley (SPD) sprach von einer „Erfolgsgeschichte“. Die neue Familienleistung komme gut an und wirke. Frauen würden wieder stärker in den Beruf einsteigen können, und Väter widmeten ihrem Kind mehr Zeit, sagte Barley. Auch aus der Frauen Union der CDU kam Lob: Mit dem Elterngeld Plus seien die „richtigen Anreize“ für mehr Partnerschaftlichkeit gesetzt worden. Dagegen kritisierte die Familienexpertin der Linken, Katrin Werner, dass auch diese Leistung mit dem Hartz-IV-Bezug verrechnet werde und damit kein geeignetes Instrument sei, „um Kinder- und Familienarmut zu bekämpfen“. Daher müsse die Anrechnung abgeschafft werden. Von Stefan Vetter und Frauke Scholl SZ 10. Januar 2018 -6-
Kürzung von Kindesunterhalt ab 2018 – Alleinerziehende wehren sich mit Offenem Brief „Korrigieren Sie die Düsseldorfer Tabelle 2018!“ Mit dieser Forderung wendet sich der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) an die Urheber der „Düsseldorfer Tabelle 2018“. Dies sind die Familienrichter der Senate der Oberlandesgerichte und die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags. Sie haben in der Tabelle, die ab dem 01.01.2018 faktisch die Unterhalts-sätze für Trennungskinder vorgeben wird, eine Verschiebung der Einkommensgruppen vorgenommen. Die Wirkung: Die Gruppe der Kinder, die künftig von Mindestunterhalt leben muss, wurde massiv vergrößert und umfasst nun alle Kinder, deren unterhaltspflichtiger Elternteil bis zu 1.900 Euro netto verdient (zuvor: 1.500 Euro). Der Mindestunterhalt entspricht dem bloßen Existenzminimum. Dieses wird von Kritikern bereits als nicht ausreichend für die Versorgung von Kindern angesehen. Dieses Existenzminimum wurde durch den Gesetzgeber für 2018 geringfügig erhöht: 6 bzw. 7 Euro bekommen die Kinder in der neuen Einkommensgruppe 1 damit im nächsten Jahr monatlich mehr Mindestunterhalt. Üblicherweise wird diese Erhöhung auf die Unter- haltssätze für Kinder, deren Eltern mehr verdienen, hochgerechnet. Doch diese Kinder sollen nächstes Jahr nicht nur leer aus-gehen, sondern werden pauschal um eine ganze Einkommens-gruppe herabgestuft und erhalten damit künftig zusätzlich zwischen 10 und 43 Euro im Monat weniger zum Leben. Durch die Um-Definition der Einkommensgruppen werden Unterhaltsverpflichtete so ab 2018 Geld auf dem Rücken ihrer Kinder sparen können, das diese dringend brauchen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. „Das werden wir nicht einfach so hinnehmen“ sagt Erika Biehn, Bundesvorsitzende des Verbandes. „Wir werden laut! In Zeiten, in denen die Armut in den Haushalten Alleinerziehender groß ist und die Bekämpfung von Kinderarmut ganz vorne auf die politischen Agenda gehört, ist diese Entscheidung der Familienrichter nicht nachvollziehbar. Das ist ganz entschieden ein falsches Signal. Hier muss die Frage nach der Legitimation der Richterschaft als Urheber solcher Entscheidungen möglicherweise aufs Neue gestellt werden.“ VAMV BV Berlin, 21. November 2017. -7-
Düsseldorfer Tabelle vorher – nachher Protestaktion: Düsseldorfer Tabelle Wir fordern: "Korrigieren Sie die Düsseldorfer Tabelle!" Das Oberlandesgericht hat in der Tabelle, die ab dem 1. Januar 2018 faktisch gelten wird, eine Verschiebung der Einkommensgruppen vorgenommen. Das hat folgende Effekte: 1. Die Gruppe der Kinder, die künftig von Mindestunterhalt leben muss, wird massiv vergrößert. Denn diese Gruppe umfasst nun alle Kinder, deren unterhaltspflichtiger Elternteil bis zu 1.900 Euro netto verdient (vorher 1.500 Euro). Der Mindestunterhalt entspricht dem bloßen, ohnehin zu gering angesetzten Existenzminimum. 2. Unterhaltspflichtige Elternteile, die weniger als 1.500 Euro verdienen, müssen (sofern sie nicht unter den Selbstbehalt rutschen), mehr zahlen. Alle, die ein höheres bereinigtes Nettoeinkommen als 1.501 Euro haben, müssen dagegen weniger zahlen. „Das werden wir nicht einfach so hinnehmen“ sagt Erika Biehn, Bundesvorsitzende des VAMV. „Wir werden laut! In Zeiten, in denen die Armut in den Haushalten Alleinerziehender groß ist und die Bekämpfung von Kinderarmut ganz vorne auf die politischen Agenda gehört, ist diese Entscheidung der Familienrichter nicht nachvollziehbar. Das ist ganz entschieden ein falsches Signal.“ Also: werdet laut! -8-
SO KÖNNT IHR LAUT PROTESTIEREN Schickt die unten notierte Muster-E-Mail mit unserem Offenen Brief im Anhang an folgende Adressen: poststelle@olg-duesseldorf.nrw.de info@dfgt.de Betreff: „Korrigieren Sie die Düsseldorfer Tabelle 2018!“ Diesen Text kopiert einfach in euer Nachrichtenfeld: Sehr geehrte Frau Paulsen, Sehr geehrte Frau Dr. Götz, Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder der Familiensenate Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder der Unterhaltskommission des DFGT, ich unterstütze den Offenen Brief des VAMV „Korrigieren Sie die Düsseldorfer Tabelle 2018!“ vom 21. November 2017 und die Forderung an Sie, die die Veränderungen der Einkommensgruppen zurückzunehmen und zu den alten Einkommensgruppen zurückzukehren! Mit freundlichen Grüßen Noch eindrücklicher wird eure Nachricht, wenn ihr in der E-Mail eure persönlichen Erfahrungen schildert. VAMV BV !!/17 -9-
Koalitionsvertrag: Maßnahmen gegen Kinderarmut müssen bei Alleinerziehenden ankommen! Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt, dass CDU/CSU und SPD sich im Koalitionsvertrag auf Maßnahmen gegen Kinderarmut geeinigt haben. Damit ein erhöhter Kinderzuschlag bei der Mehrheit der in Armut lebenden Kinder ankommt, braucht es weitere Reformen an der Schnittstelle zum Unterhaltsvorschuss. Denn obwohl Einelternfamilien überproportional armutsgefährdet sind, erhalten sie bisher häufig gar keinen Kinderzuschlag und profitieren kaum von höherem Kindergeld. Wie dringend der Handlungsbedarf ist, unterstreichen die Ergebnisse einer heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung zur Einkommensentwicklung unterschiedlicher Familienformen. Demnach sind mit 68 Prozent deutlich mehr Alleinerziehende und ihre Kinder armutsgefährdet, als bislang angenommen. Dass ein Grund dafür im schlechten Zusammenwirken unterschiedlicher Leistungen liegt, zeigt auch eine aktuelle Umfrage des VAMV: Alleinerziehende mit kleinen Einkommen können mit dem erweiterten Unterhaltsvorschuss schlechter dastehen als zuvor, da sie keinen Kinderzuschlag, kein Wohngeld und damit auch keine Bildungs- und Teilhabeleistungen mehr erhalten. Erika Biehn, Bundesvorsitzende des VAMV, sagt dazu: „SPD und CDU/CSU wollen laut Koalitionsvertrag prüfen, wie Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss bzw. Unterhalt besser auf-einander abgestimmt werden können. Es ist ein Fortschritt, dass die Politik das Problem erkannt hat. Denn Alleinerziehende mit wenig Geld haben nur etwas von einem höheren Kinderzuschlag, wenn der Unterhaltsvorschuss nicht mehr angerechnet wird. Eine neue Regierung muss dieses Problem lösen, ansonsten gehen die geplanten Maßnahmen wieder einmal an der Mehrheit der armutsbetroffenen Kinder vorbei. Die Ergebnisse der Bertelsmann-Studie bestätigen uns in unserer Forderung, dass die Politik endlich den Mut zu einem grundlegenden Systemwechsel in der Familienförderung aufbringen muss. Wir brauchen eine Kindergrundsicherung als einheitliche existenzsichernde Geldleistung, die alle Kinder gleichermaßen erreicht, unabhängig von der Familienform und dem Einkommen der Eltern. Wenn die Politik Alleinerziehende und ihre Kinder wirklich aus der Armut holen will, muss sie außerdem eine kostenfreie und bedarfsgerechte Infrastruktur für Bildung und Betreuung bereitstellen. Wir begrüßen, dass eine mögliche neue Bundesregierung laut Koalitionsvertrag weitere Schritte in diese Richtung machen möchte.“ VAMV BV 2/18 -10-
Kinderarmut: Koalitionäre müssen Kinderzuschlag für Alleinerziehende reformieren Damit der erweiterte Unterhaltsvorschuss gegen Kinderarmut in allen Einelternfamilien wirkt, muss die Schnitt-stelle zum Kinderzuschlag reformiert werden. Eine aktuelle Umfrage des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) zeigt: Alleinerziehende mit kleinen Einkommen können durch den Ausbau des Unterhaltsvorschuss schlechter gestellt werden. Finanziell profitieren Einelternfamilien ohne Ansprüche auf andere Sozialleistungen. Viele Alleinerziehende mit kleinem Gehalt erhielten bisher Kinderzu- schlag, Wohngeld und Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepa- ket. Dort wirkt der Unterhaltsvorschuss anspruchsmindernd. Betroffene rechneten uns vor, dass der Unterhaltsvorschuss die Kürzung oder gar den Verlust anderer Leistungen nicht ausgleichen kann. Außerdem gibt es in manchen Kommunen zu Beginn des Jahres 2018 immer noch Einelternfamilien, welche auf die Bearbeitung ihres Antrags auf Unterhaltsvorschuss warten. Erika Biehn, Bundesvorsitzende des VAMV, sagt dazu: „Nachdem sich CDU/CSU und SPD bei den Sondierungsgesprächen auf die Bekämpfung von Kinderarmut verständigt haben, sollten sie im Koalitionsvertrag dringend Verbesserungen für Einelternfamilien bei diesen Sozialleistungen vereinbaren. Der VAMV fordert seit der Einführung des Kinderzuschlags in 2005, den Unterhaltsvorschuss nicht mehr als Einkommen des Kindes bei der Leistung anzurechnen. Nun kann dieses Problem nicht länger ignoriert werden. Bis zu einer gesetz- lichen Änderung sollten Alleinerziehende zwischen Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss wählen können. Zudem ist unverständlich, dass immer noch nicht alle Anträge vom Sommer letzten Jahres bearbeitet sind. Das gilt insbesondere, nachdem die Kommunen ein zusätzliches halbes Jahr erhalten haben, um sich personell und organisatorisch auf die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vorzubereiten.“ Zwischen September und Dezember 2017 forderte der VAMV Alleinerziehende auf, von ihren Erfahrungen mit den Behörden und ihrer finanziellen Situation vor und nach der Reform des Unterhaltsvorschuss- gesetzes zu berichten. Die Antworten von 38 Alleinerziehenden aus dem gesamten Bundesgebiet zeigen exemplarisch, auf welche Probleme Einelternfamilien stoßen, die Anspruch auf erweiterten Unterhaltsvorschuss haben. Mit der Begrenzung des Anspruchs bis zum 12. Lebensjahr des Kindes und der maximalen Bezugsdauer von 72 Monaten wurden zum 1. Juli 2017 endlich zwei lebensferne Regelungen aus dem Unterhaltsvorschussgesetz gestrichen. VAMV BV 1/18 -11-
Urteile Sonderurlaub gibt es nur in ganz speziellen Fällen Köln (dpa) Arbeitnehmer haben kein generelles Recht auf unbezahlten Urlaub, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. „Man kann das vereinbaren, einen grundsätzlichen Anspruch gibt es aber nicht.“ Allerdings bestehe die Möglichkeit, aus persönlichen Gründen wie einem Trauerfall Sonderurlaub zu nehmen, also „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“, wie es im Bundesgesetzbuch (BGB) heißt, nicht zur Arbeit zu kommen. Dabei handelt es sich nicht um unbezahlten Urlaub, Lohn wird weiterhin gezahlt. Wie lang der Sonderurlaub sein darf, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und beispielsweise in Tarifverträgen geregelt. Meist seien das ein oder zwei Tage, bei einem kranken Kind aber auch fünf, so Oberthür SZ 06.01.18 Gericht schmettert Klage ab Kein Vaterschaftsurlaub für lesbische Frau Gilt der Vaterschaftsurlaub auch für Frauen, deren Partnerin ein Kind bekommen hat? Nein, urteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall einer Französin - verweist aber auf eine Alternative. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage einer lesbischen Frau auf Vaterschaftsurlaub abgewiesen. Die Beschwerde der Französin wegen Diskriminierung sei offensichtlich unbegründet, entschieden die Straßburger Richter. Die Frau hatte in Frankreich Vaterschaftsurlaub beantragt, nachdem ihre langjährige Lebensgefährtin 2004 ein Kind geboren hatte. Der Urlaub wurde ihr nicht gewährt. Die Richter argumentieren nun, die Frau sei nicht aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung ungleich behandelt worden. Vaterschaftsurlaub habe schlicht nur leiblichen Vätern offen gestanden. Nach heutigem französischen Recht hingegen könne die Frau "Pflegeurlaub" beantragen und genieße damit die gleichen Urlaubsansprüche wie beim Vaterschaftsurlaub. Quelle: n-tv.de , ftü/dpa -12-
Dies und Das Das Smartphone raubt den Schlaf Menschen, die abends im Bett noch lange mit ihrem Smartphone oder Tablet beschäftigt sind, finden häufig nicht in den Schlaf. Abends im Bett noch Bilder und Videos auf dem Handy zu schauen oder Nachrichten zu verschicken, kann die Nachtruhe beträchtlich stören. Wer ständig auf sein Smartphone starrt, schläft schlecht. Das zeigt zum Beispiel eine Untersuchung der Universität Basel, bei der Psychologen 360 Schüler im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren befragten. Wer im Bett vor dem Einschlafen Videos schaut oder Nachrichten verschickt, habe häufiger Schlafprobleme und „depressive Symptome“, so die Wissenschaftler. Neben der Ablenkung durch die Bilder, Filme und Texte steht auch die LED-Hintergrundbeleuchtung im Verdacht, den Schlaf-Wach-Rhythmus zu verändern. Denn das kurzwellige LED-Licht ähnelt in der Farbe dem Tageslicht und unterdrückt die Ausschüttung des Schlafhormons Melatonin, berichtete auch das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation in Stuttgart. Das führt dann dazu, dass Menschen, die dank eines leistungsfähigen Internetzugangs bis spät abends vor dem Computer, Smartphone, Fernseher oder der Playstation sitzen, deutlich weniger schlafen und „insgesamt weniger zufrieden mit ihrem Schlaf sind“, berichtet das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin. Dort werden die Daten der umfangreichsten sozialwissenschaftlichen Langzeitstudie Deutschlands, des Sozio-Ökonomischen Panels (SOEP) verwaltet. Es umfasst Daten von 30 000 Menschen in 15 000 Haushal- ten. Die jüngste Auswer-tung, bei der Daten von 5600 Besitzern eines DSL-Anschlusses einflossen, zeigt nun, dass junge Internetnutzer im Alter zwischen 18 und 30 Jahren mittlerweile einen so ausgeprägten Schlafmangel haben, dass zumindest ihr Wohlbefinden darunter leidet. Nach den SOEP-Daten schläft in Deutschland der durchschnittliche Erwachsene im Alter von 18 bis 59 Jahren unter der Woche knapp sieben Stunden, am Wochenende sind es fast acht Stunden. Sieben Stunden gelten als minimale Schlafdauer, die von Medizinern als gesund eingestuft wird. Wer ständig am Internet daddelt, schläft im Schnitt dagegen fast eine halbe Stunde weniger, fanden die Ökonomen Francesco Billari, Osea Giuntella und Luca Stella bei der Analyse der Daten heraus. Das sei mehr als nur eine statistische Aussage. Die nächtlichen DSL-Nutzer hielten ihre Nachtruhe nach der Umfrage selbst für zu kurz und klagten, -13-
ihr Schlaf sei nicht erholsam. „Besonders der Schlaf jüngerer Menschen unter 30 Jahren ist gefährdet“, sagt Luca Stella von der Bocconi- Universität in Mailand. In dieser Altersgruppe sei der Unterschied zu Menschen, die keinen Internet-Anschluss haben, besonders ausgeprägt. Im Durchschnitt sei ihre Bettruhe über eine Stunde kürzer als bei Gleichaltrigen ohne einen Zugang zu den Verlockungen des Internets. Die wesentlichen Schlafverhinderer sind nach dieser Untersuchung Computer und Smartphone. Wer länger als eine halbe Stunde vor dem Zubettgehen vor diesen Geräten verbringe, erhöht die Wahrscheinlichkeit für Schlafstörungen und eine maximal nur noch sechs Stunden dauern-de Nachtruhe um ein Drittel, fanden die italienischen Wissenschaftler heraus. Als Schlafstörer wirke das Smartphone allerdings nur bei Frühaufstehern. Wer morgens ausschlafen kann, sei durch die Mediennutzung zu später Stunde weit weniger stark betroffen. (np) 27. November 2017 Studenten bei Haftpflicht oft über Eltern versichert Bremen (dpa) Studenten sind normalerweise bis zum Abschluss des ersten Studiums über die Haftpflichtversicherung der Eltern versichert. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bremen hin. Nach Abschluss des Erststudiums sei dann allerdings eine eigene Versicherung nötig. Auch wer noch ein neues Studium oder eine weitere Ausbildung dranhänge, müsse sich meist selbst versichern. Das gelte auch, sobald Studenten heiraten. Eine Privathaftpflichtversicherung sei unverzichtbar, so die Verbraucherzentrale. SZ Nov/17 -14-
Windelbonus für 2017 ab Januar beantragen Bürgerinnen und Bürger können von Montag, 1. Januar 2018, bis Samstag, 30. Juni 2018, bei den vier Bürgerämtern der Landeshauptstadt Saarbrücken Anträge für den Wi Anträge, die nach diesem Tag eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Landeshauptstadt gewährt einen jährlichen Windelbonus von 25 Euro für jedes Kind bis zum dritten Lebensjahr und von 50 Euro für Inkontinenz- und Stomapatienten. Betroffene Patienten müssen dem Antrag ein aktuelles ärztliches Attest beifügen, das die dauerhafte Erkrankung bestätigt, falls beim Bürgeramt noch kein solches Attest für den Windelbonus vorliegt. Die Bürgerinnen und Bürger müssen mit erstem Wohnsitz in Saarbrücken gemeldet sein und in privaten Haushalten leben. Der Windelbonus wird für das vorhergehende Kalenderjahr als Einmalbetrag überwiesen. Die vier Bürgerämter sind unter folgenden Adressen zu erreichen: Bürgeramt City, Gerberstraße 4, 66111 Saarbrücken Bürgeramt Dudweiler, Stadtmittezentrum Am Markt 1, 66125 Saarbrücken Bürgeramt West, Burbacher Markt 20, 66115 Saarbrücken Bürgeramt Halberg, Rathaus Brebach, 66130 Saarbrücken Entsprechende Vordrucke für die Anträge gibt es vor Ort bei den Bürgerämtern oder unter www.saarbruecken.de/windelbonus. Auf der Internetseite sind auch weitere Informationen verfügbar. Die Öffnungszeiten der Bürgerämter finden Sie unter www.saarbruecken.de/buergeraemter. Weitere Informationen gibt es telefonisch unter +49 681 905-0 oder per E-Mail an buergeramt@saarbruecken.de. SZ Donnerstag, 21. Dezember 2017 -15-
Schuldnerberatung für die Erstberatung und Weiterverweisung von Alleinerziehenden mit Schuldenproblemen möchten wir Euch den folgenden aktuellen Hinweis weiterleiten: Momentan bietet das Inkassounternehmen KOHL GmbH & Co. KG unter dem Motto „Wir haben die Zahlungsalternative“ an, dass Alleinerziehende offene Forderungen durch Teilabtretung von offenen Ansprüchen auf Kindesunterhalt begleichen können. Betroffenen ist davon abzuraten, sich auf eine solche Vereinbarung einzulassen, denn Unterhaltsansprüche sind grundsätzlich unpfändbar und damit unabtretbar: https://www.infodienst- schuldnerberatung.de/warnung-alleinerziehend- kindesunterhaltsforderung-unterhaltstitel-abtretung-an- inkassounternehmen/. Aus einer rechtswidrigen Abtretung können ggf. weitere Probleme für die Betroffenen oder Nachteile in einem privaten Insolvenzverfahren entstehen. Welche individuellen Möglichkeiten der Schuldenregulierung bestehen, kann kostenlos mit Hilfe der Sozialen Schuldnerbera-tungen ausgelotet werden. Diese begleiten auch während des gesamtes Prozesses der Schuldenregulierung und sind unter dem folgender Link in einer bundesweiten Datenbank erfasst: https://www.schuldenhelpline.de/startseite/. Ratsuchende mit Schuldenproblemen sollten darauf hingewiesen werden, dass Beratungsangebote jenseits der sozialen Schuldnerberatungen in der Regel kostenpflichtig sind. Im Zweifelsfall ist es also empfehlenswert, sich vor Inanspruchnahme nach der Art des Beratungsangebots und etwaigen Kosten zu erkundigen. Julia Preidel Wissenschaftliche Referentin für Sozialrecht, Armutsforschung, Gleichstellung, Bildung und Statistik VAMV BV 2/18 -16-
Immer mehr Vergiftungen durch Shisha Düsseldorf. Die Universitätsklinik Düsseldorf warnt vor einer steigenden Zahl von Kohlenmonoxid-Unfällen. (np) Die Zahl der lebensgefährlichen Kohlenmonoxid-Vergiftungen nimmt zu, warnt die Uniklinik Düsseldorf. Eine Ursache seien Wasserpfeifen (Shishas). Kohlenmonoxid ist gefährlich, weil es farb-, geruchs- und geschmacklos ist. Das Gas verhindert, dass das Blut Sauerstoff transportieren kann. Wenn seine Konzentration zu hoch wird, erstickt der Mensch. Für eine Vergiftung reichten dabei wenige Atemzüge. Frühe Anzeichen sind Müdigkeit, Benommenheit, Übelkeit, Schwindel und Kopfschmerzen. Dann gehe alles sehr schnell, erklärt die Klinik. Schon nach wenigen Minuten könne ein Mensch ersticken. Kohlenmonoxid entsteht bei der Verbrennung von Kohlenstoff, zum Beispiel Holzkohle. Weil das Gas in geschlossenen Räumen nicht abzieht, können sich dort lebensgefährliche Konzentrationen bilden. Bei Shishas entsteht es bei der Verbrennung der Wasserpfeifen-kohle. Beim schnellen Rauchen und wenn die Pfeife nicht abgesetzt wird, könne die Lunge nicht genug Sauerstoff aufnehmen. Wer sich dann benommen fühlt, spüre bereits die Wirkung des Kohlenmono-xids, nicht aber die des Tabaks, warnt das Uniklinikum. Gefahr drohe auch bei unvollständiger Verbrennung in Gasheizungen, wenn zum Beispiel der Brenner verrußt ist. Erscheint dessen Flamme nicht blau, sondern gelb, sei das ein Warnzeichen. Professor Joachim Windolf vom Düsseldorfer Klinikum warnt unbe-dingt vor Holzkohlegrills in geschlossenen Räumen. Das Bunde-sinstitut für Risikobewertung habe errechnet, dass 800 Gramm Holzkohle, die in einer Garage verbrennen, bereits nach zwei Stunden zu lebensgefährlichen Kohlenmonoxid-Konzentrationen führen. Solche Vergiftungen werden in Düsseldorf in einer Druck-kammer behandelt. Dort atmen die Patienten reinen Sauerstoff unter Überdruck, um Kohlenmonoxid aus dem Blut und lebenswichtigen Organen zu verdrängen. In diesem Jahr seien schon 100 Patienten behandelt worden, 40 davon hätten sich beim Rauchen von Wasserpfeifen vergiftet. SZ 14. November 2017 -17-
Treffen des VAMV im „Bildstocker Kauftreff“ der Neuen Arbeit Saar Seit Januar bieten wir im „Bildstocker Kauftreff“ in der Saarbrücker Straße 229 in 66299 Friedrichsthal-Bildstock offene Treffen für Alleinerziehende an. In ungeraden Monaten (Januar, März, Mai, Juli, September und November) finden die Treffen an jedem dritten Mittwoch im Monat von 15.30 – 17.30 Uhr statt. In geraden Monaten (Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember) finden die Treffen an jedem dritten Freitag im Monat von 10.00 – 12.00 Uhr statt. Es soll ein Informationsportal für alleinerziehende Eltern sein mit einem lebendigen Erfahrungsaustausch unter Gleichgesinnten und wechselseitiger Unterstützung. -18-
Ortsverband Saarbrücken Gutenbergstr. 2a, 66117 Saarbrücken, 0681 / 33 44 6 Sparkasse SB, IBAN: DE48 5905 0101 0000 0102 15 BIC: SAKSDE 55XXX Jürgen Pabst Vorsitzender 0176/54511077 06898/380133 Beate Krebber-Wengler stellvertr. Vorsitz. 0681/41418 www.vamv-sb.de e-mail: info@vamv-sb.de Termine April 2018 01.04. 11.00 Uhr Frühstück, anschl. Ostreiersuche 15.04. 11.00 Uhr Frühstück, anschl. Schwimm- badbesuch im Badeparadies in Zweibrücken Kosten: E 5€, K 3,50€ Mai 2018 01.05. 11.00 Uhr Maiwanderung mit Bollerwagen 06.05. 11.00 Uhr kein Frühstück, Besuch des Wildparks und Greifvogelzoos Potzberg (bei Kusel) mit Picknick (Selbstversorger) Treffpunkt 11.00 Uhr am Elterncafé, Kosten: E 9€ k 6€ 20.05 11.00 Uhr Frühstück, anschl. Wanderung mit Hunden, Kindern und Omas ab 14.00 Uhr -19-
Ortsverband Saarbrücken Juni 2018 03.06. 11.00 UhrFrühstück, Besuch der Burg Montclaire 17.06. 11.00 Uhr Frühstück, Besuch des Familien- und Kinderfestes in Homburg 24.06. kein Frühstück, Besuch des Zoofestes in Saarbrücken 30.06. 14.00 Uhr Alpaka-Wanderung, anschl. gemeins. Grillen, Treffpunkt 14.00 Uhr im Elterncafé, Kosten E 15€ K 5€ Juli 2018 01.07. 11.00 Uhr Frühstück, anschl. Besuch des Wolfs- parks in Merzig mit Führung um 16.00 Uhr ELTERNCAFE Jeden Mittwoch von 16.00 bis 18.00 Uhr Gutenbergstr. 2 a Saarbrücken (Nähe Hauptstelle Sparkasse Am Neumarkt) mit Kinderbetreuung Jeden ersten und dritten Sonntag im Monat 11.00 Uhr Frühstück im Elterncafé Zu allen Veranstaltungen sind Gäste herzlich willkommen. -20-
Kontaktstellen Homburg Kerstin Collisi 0 68 41 - 7 55 96 7 Lebach Anja Cuntz 01 57 - 32 08 54 92 Merzig Frauenbeauftragte Elisabeth Mohm 0 68 61 - 8 52 14 Frauenbeauftragte Bernadette Schroeteler 0 68 61 - 8 03 20 Neunkirchen Familien- und Nachbarschaftszentrum Janine Wack 0 68 21 - 27 63 3 E-Mail: info@fnz-nk.de Saarlouis Gabriele Ewen 0151 - 12 92 03 01 St. Wendel Frauenbeauftragte Ursula Weiland 0 68 51 - 801 20 70 E - Mail: u.weiland@lkwnd.de Völklingen Susanne Becker 0175 - 16 22 03 7 -21-
Landesverband Saar Gutenbergstr. 2 a, 66117 SB, 0681 / 33446 Fax 0681 / 373932 E – Mail: info@vamv-saar.de Internet: www.vamv-saar.de IBAN: DE03 5905 0101 0090 0027 75 BIC: SAKSDE55XXX Termine 2. Quartal 25.05. – 27.06.2018 Fachtagung + BDV in Stuttgart 40 Jahre VAMV Stuttgart 27.06. Reittag für Kinder 30.06. Alpaka-Wanderung, anschl. gemeins. Grillen, Treffpunkt 10.15 Uhr im Elterncafé, 3. Quartal 18.07. Reittag für Kinder 27.07. – 03.08.18 Freizeit in Belgien Sozialhilfeberatung Rechtsberatung nur für Mitglieder Anmeldung unbedingt erforderlich 0681 – 33446 -22-
Grundsatzprogramm Präambel Die Lebensrealität von Familien hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Für den „Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)“ umfasst der Begriff „Familie“ jede Form des Zusammenlebens von Erwachsenen mit Kindern. Die offizielle Familienpolitik orientiert sich dagegen weiterhin an einem Leitbild, das die gesellschaftlichen Veränderungen nicht berücksichtigt. Unter dem Schutz der staatlichen Ordnung hat nicht die Familie den Vorrang, sondern immer noch die Institution Ehe - zum Nachteil all derer, die sich für andere Lebensformen entschieden haben oder sich darin wieder finden. Eltern obliegt die Verantwortung zur Erziehung der Kinder; sie ist gleichermaßen eine gesellschaftlich notwendige Leistung. In der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung werden Eltern von Staat und Gesellschaft unterschiedlich und nicht hinreichend gefördert und unterstützt. Dies führt zu einem Ungleichgewicht zu Lasten von Familien. Diese generelle Benachteiligung konkretisiert sich besonders deutlich in der Lebenslage von Einelternfamilien. Sie ist auch Ausdruck und Folge der Benachteiligung von Frauen in der Gesellschaft. Der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) setzt sich seit seiner Gründung im Jahre 1967 als politischer Interessenverband für die Belange von allen in Deutschland lebenden Einelternfamilien ein. Vieles ist seitdem erreicht worden: die Reform des nichtehelichen Rechts; die rechtliche Gleichstellung Familienpolitische Forderungen von Kindern miteinander und nicht miteinander verheirateter Eltern, die Einrichtung von Unterhaltsvorschusskassen für Kinder, die Anerkennung der Erziehungsleistung in der Rentenberechnung, die Abschaffung der Amtspflegschaft - um nur einige Beispiele zu nennen, in denen mit Unterstützung aus Gesellschaft und Politik Veränderungen möglich wurden. Dennoch gibt es nach wie vor Benachteiligungen von Familien in vielen Lebensbereichen. -23-
Forderungen Existenzsicherung alleinerziehender Eltern Grundsätzlich ist jede Frau und jeder Mann für die Sicherung ihrer/seiner Existenz selbst verantwortlich. Zentrales Anliegen staatlichen Handelns muss es sein, allen Erwachsenen menschenwürdige, gerecht entlohnte und Existenz sichernde Erwerbsmöglichkeiten zu verschaffen. Erwerbsarbeitsmöglichkeiten müssen Männern und Frauen, Eltern und Kinderlosen gleichberechtigt zur Verfügung stehen. Familienbedingte Nachteile sind durch staatliches Handeln auszugleichen. Steuergerechtigkeit Für Alleinerziehende und ihre Kinder birgt das Steuerrecht viele Nachteile. Besonders das Zusammenwirken von Einkommenssteuerrecht und Unterhaltsrecht wirkt sich negativ auf das Haushaltseinkommen aus. Folgende Forderungen sind geeignet, mehr Steuergerechtigkeit herzustellen: Wir fordern eine gerechte Besteuerung nach dem Grundsatz der Individualbesteuerung. Existenzsicherung der Kinder Kinder haben einen eigenständigen Anspruch auf Existenz sichernde Leistungen in Form einer Kindergrundsicherung. Das Existenzminimum setzt sich gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zusammen aus finanziellem Grundbedarf (sächliches Existenzminimum), Betreuungsleistung und Erziehungsbedarf. -24-
Elterliche Sorge und Umgang – Kinder und Eltern Art und Umfang des Umgangsrechts sind an den Wünschen und Bedürfnissen der Kinder zu orientieren. Es stellen sich grundlegende Fragen: Wie kann das Sorgerecht zu einer tatsächlichen Sorgeverantwortung beider Eltern weiterentwickelt werden, wie können Rechte und Pflichten in ein Gleichgewicht gebracht werden? Inwieweit wird das Sorgerecht der Alltagspraxis unterschiedlicher Familienformen gerecht? Kinderbetreuung Ein an den individuellen Bedürfnissen von Kindern und erziehenden Eltern orientiertes wohnortnahes Angebot an qualifizierten Betreuungs- und Freizeiteinrichtungen muss geschaffen werden. Es dient neben der Absicherung von Zeiten der Abwesenheit des erziehenden Elternteils auch der Bildungs- und Entwicklungs- bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen. Bildung Alle Kinder sollen freien Zugang zu allen Bildungseinrichtungen haben. Dabei reicht eine formale Gleichberechtigung nicht aus, der Zugang muss auch praktisch wahrnehmbar sein. In einer Wissensgesellschaft ist es unerlässlich, dass alle Kinder individuell ihren Begabungen entsprechend ganzheitlich gefördert werden. Wohnen Der Wohnungsbau ist so zu fördern, dass genügend preiswerter Wohnraum für Familien zur Verfügung steht. In einer Familie steht jedem Mitglied neben dem gemeinsamen Wohnraum ein eigener Raum zu. Wir fordern eine an der realen Mietentwicklung orientierte Wohnkostenentlastung. -25-
Verband Alleinerziehender Mütter und Väter Landesverband Saar e.V. Landesvorsitzende Esther Nikaes 0152 – 2912 0303 Stellv. Vorsitzender Jürgen Pabst 0176 – 5451 1077 06898 – 38 01 33 Stellv. Vorsitzender Cornelia Norheimer 0681 – 89 41 81 Schatzmeister Ruven Daniel 06897 – 17 19 64 9 Schriftführerin Ursula Theres 0681 – 79 78 6 Beisitzerin Beate Krebber-Wengler 0681 – 41 41 8 Beisitzerin Eva Höckel-Stoewesand 0160 – 9624 5265 Der VAMV ist eine Selbsthilfeorganisation allein erziehender Mütter und Väter. Er vertritt die Interessen von 2 Millionen Einelternfamilien, von Familien also, in welchen ledige, getrennt lebende, geschiedene oder verwitwete Eltern mit ihren Kindern leben. Der VAMV zeigt die Benachteiligungen dieser allein erziehenden Eltern auf und will verhindern, dass sich familienpolitische Maßnahmen vorwiegend an Ehepaaren und Ehepaarfamilien orientieren. Der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter Landesverband Saar e. V. wird unterstützt vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. -26-
Antrag auf Beitritt Jahresbeitrag: 30,00 € als Einzelmitglied im Landesverband (LV Saar) als Mitglied des Ortsverbandes Saarbrücken (OV SB) Bitte entsprechendes ankreuzen Name: ________________________________________________ Straße: ________________________________________________ PLZ, Ort: ________________________________________________ Telefon: ________________________________________________ E-mail: ________________________________________________ Familienstand: __________________________________________ Geb. am: __________________________________________ Anzahl und Alter der Kinder: ________________________________ Beruf: ________________________________________________ Geburtsjahr 1. Kind……... 2. Kind..….... 3. Kind….….. 4. Kind…...... __________________ ________________________ Ort, Datum Unterschrift Datenschutz: Der VAMV e. V. achtet auf die Privatsphäre der Mitglieder und hält alle anwendbaren Datenschutzbestimmungen strengsten ein. Personenbezogene Daten, die der VAMV e. V. im Rahmen der Anmeldung erhebt oder verarbeitet, nutzt er nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und satzungsgemäßen Zwecke. Der Beitrag ist sofort zu entrichten. Der VAMV e. V. darf Sie in Bezug auf Ihre Anmeldung kontaktieren und dabei Ihre Adressdaten nutzen. Die Daten dürfen an den Bundesverband weitergeleitet werden. Bitte mindestens vierteljährlich bezahlen, nicht monatlich. Danke. Bankverbindungen: OV SB: Sparkasse SB, IBAN: DE48 5905 0101 0000 0102 15 BIC: SAKSDE 55XXX LV Saar: Sparkasse SB, IBAN: DE03 5905 0101 0090 0027 75 BIC: SAKSDE55XXX -27-
Sparkasse -28-
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