VERBAND ALLEINERZIEHENDER MÜTTER UND VÄTER LANDESVERBAND SAAR E. V - Info II 2018

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VERBAND ALLEINERZIEHENDER MÜTTER UND VÄTER LANDESVERBAND SAAR E. V - Info II 2018
VERBAND
ALLEINERZIEHENDER MÜTTER
        UND VÄTER
  LANDESVERBAND SAAR E. V.

          Info II - 2018

      VAMV Landesverband Saar e.V.
  Gutenbergstr. 2 a, 66117 Saarbrücken
  0681 – 3 34 46    FAX: 0681 – 37 39 32
        E-mail: info@vamv-saar.de
           www.vamv-saar.de
Inhaltsverzeichnis
           Abgabetermin für das nächste Info: 15.Mai 2018

Titelseite                                                   1
Inhaltsverzeichnis                                           2
Was sich in 2018 alles ändert                                3
Freizeit                                                     4
Das Elterngeld Plus schreibt eine Erfolgsgeschichte          5
Kürzung von Kindesunterhalt ab 2018                          7
Protestaktion                                                8
Koalitionsvertrag                                            10
Kinderarmut                                                  11
Urteile                                                      12
Dies und Das                                                 13
Treffen in Bildstock                                         18
Termine OV Saarbrücken                                       20
Kontaktstellen                                               22
Termine LV                                                   23
Grundsatzprogramm                                            24
Forderungen                                                  25
Vorstand                                                     26
Antrag auf Beitritt                                          27
Sparkasse                                                    28

zu bestellen:        Ratgeber:
                     Alleinerziehend - Tipps und Informationen
                     22. Auflage 2016 Versandkosten 5,-- Euro
Impressum: Herausg.: VAMV Landesverband Saar e. V.
Auflage:             900 Stück
Erscheinungsweise: viermal jährlich (Januar, April, Juli, Oktober)
Redaktion:           Lydia Oschmann
Verantwortlich:      VAMV Landesvorstand
Mitwirkende:         Cornelia Norheimer, Ursel Theres

                                  -2-
Was sich 2018 alles ändert
Berlin. Den Deutschen winken im Jahr 2018 ein etwas höheres
Kindergeld sowie geringfügig niedrigere Beiträge zur Kranken- und
Rentenversicherung. Darüber hinaus gibt es zum Jahreswechsel eine
Fülle von gesetzlichen Änderungen. Einige wichtige Änderungen im
Überblick:
Einkommensteuer: Der Grundfreibetrag steigt von 8820 Euro auf
genau 9000 Euro. Erst ab dieser Summe müssen ledige Erwachsene ihr
Einkommen versteuern. Bei Ehepaaren und eingetragenen
Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Betrag auf 18 000 Euro.
Dazu kommt möglicherweise der Kinderfreibetrag, der zum
Jahreswechsel um 72 Euro auf insgesamt 7428 Euro steigt.
Kindergeld: Das monatliche Kindergeld wird erneut um zwei Euro
angehoben. Für die ersten beiden Kinder gibt es nun jeweils 194 Euro
pro Monat, beim dritten Kind sind es 200 Euro und bei jedem weiteren
Kind sogar 225 Euro. Allerdings kann Kindergeld künftig nur noch für
sechs Monate rückwirkend beantragt werden und nicht mehr – wie
bisher – für mehrere Jahre.
Krankenversicherung: Der Zusatzbeitrag, den die 54 Millionen
Kassenpatienten alleine zahlen müssen, sinkt im Durchschnitt aller
Krankenkassen von 1,1 auf 1,0 Prozent des Bruttolohns. Er kommt zum
Beitragssatz von 14,6 Prozent dazu, der je zur Hälfte von Arbeitgeber
und Arbeitnehmer gezahlt wird.
Hartz IV: Der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger steigt
zum Jahreswechsel von 409 auf 416 Euro pro Monat. Bei Paaren gibt
es künftig 374 Euro pro Person – sechs Euro mehr als bisher. Die
monatlichen Sätze für Kinder steigen abhängig vom Alter um drei bis
fünf Euro.
Rente: Wegen der gut gefüllten Rentenkasse sinkt der Beitragssatz für
die gesetzliche Rentenversicherung von 18,7 auf 18,6 Prozent.
Sozialversicherung: Die Bemessungsgrenze, bis zu der Beiträge auf
Arbeitsentgelt oder Rente zu zahlen sind, steigt bei der
Rentenversicherung auf monatlich 6500 Euro in Westdeutschland sowie
auf 5800 Euro im Osten. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung
steigt die bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze auf 4425
Euro pro Monat. Die Pflicht zur gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung gilt ab 2018 bis zu einem monatlichen Einkommen
von 4950 Euro.

                                 -3-
Unterhalt: Bei minderjährigen Trennungskindern steigt der Mindestsatz
beim Unterhalt. Abhängig vom Alter des Kindes und dem Einkommen
der Eltern erhöhen sich die monatlichen Sätze in
der neuen „Düsseldorfer Tabelle“ um sechs bis zwölf Euro.
Steuerkriminalität: Finanzämtern ist es ab 2018 erlaubt, die Kassen in
Geschäften und Gastronomiebetrieben unangemeldet zu prüfen. Die
sogenannte Kassen-Nachschau soll Steuerbetrug eindämmen. Umsätze
mit manipulierten Kassen und fingierte Rechnungen sorgen bislang für
hohe Steuerausfälle.
                                               SZ 29. Dezember 2017

                        Freizeit
   vom 27.07. – 03.08.2018
Wir fahren im Sommer nach Wenduine
(Haerendycke) in Belgien. Dort bewohnen
wir drei Fischerhäuser (je 6 Pers.), die ca.
500 m vom Strand entfernt sind.
Neben Strandbesuchen und Baden im Meer
gibt es viele spannende Ausflüge.
Kosten:
Kids       150 € Erwachsene       350 €
                                 -4-
Das Elterngeld Plus schreibt eine Erfolgsgeschichte
 Auch im Saarland wird das Elterngeld Plus von einem Viertel der
             anspruchsberechtigten Eltern genutzt.
Berlin/Saarbrücken. Immer mehr Mütter und Väter in Teilzeit-Arbeit
beziehen die Leistung, die vor zwei Jahren eingeführt wurde. Die
Familienministerin ist hoch zufrieden. Das neue Elterngeld Plus hat sich
nach Einschätzung der amtierenden Bundesregierung bewährt. Wie aus
einem gestern vom Kabinett verabschiedeten Sachstandsbericht
hervorgeht, wird diese familienpolitische Leistung von gut einem Viertel
der anspruchsberechtigten Eltern genutzt – auch im Saarland. Hier die
wichtigsten Details:
Worauf zielt das Elterngeld Plus?
m Kern geht es um die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Das Elterngeld Plus soll insbesondere Frauen helfen, nach dem
Mutterschutz rasch wieder im Job Fuß zu fassen. Speziell wird damit die
Aufnahme einer Teilzeittätigkeit wirtschaftlich besser abgesichert und
die gegenseitige Entlastung von Müttern und Vätern unterstützt.
Wie funktioniert die Leistung?
Eltern können zwischen zwei Angeboten wählen: dem klassischen
Elterngeld (Basiselterngeld), das grundsätzlich auf eine Zeit von bis zu
zwölf Monaten nach der Geburt des Kindes begrenzt ist, und dem
Elterngeld Plus, das in der Regel bis zu 24 Monate lang gezahlt wird.
Wenn beide Partner in Teilzeit arbeiten, also zwischen 25 und 30
Wochenstunden, und sich die Betreuung des Kindes teilen, kann das
Elterngeld Plus für weitere vier Monate in Anspruch genommen werden
(Partnerschaftsbonus). Die Höhe der Unterstützung wird anhand des
individuellen Nettoeinkommens berechnet und beträgt mindestens 150
Euro, höchstens 900 Euro im Monat. Das ist zwar nur die Hälfte des
monatlich ausbezahlten Basiselterngeldes. Dafür wird das Elterngeld
Plus aber auch doppelt so lange gewährt.
Wie wird das Angebot genutzt?
Seit Einführung des Elterngeldes Plus Mitte 2015 hat sich die
Inanspruchnahme mehr als verdoppelt. 28 Prozent der
anspruchsberechtigten Eltern haben die Leistung im dritten Quartal
2017 bezogen. Im gleichen Zeitraum des Jahres 2015, als die Leistung
eingeführt wurde, waren es nur 13,8 Prozent. Mehr als jeder vierte Vater
(27 Prozent) mit Elterngeld Plus entscheidet sich mittlerweile auch
zugleich für den Partnerschaftsbonus.

                                   -5-
Wie ist die Nutzung im Saarland?
Noch etwas besser als im Bundesschnitt. Im dritten Quartal 2017
bezogen 28,5 Prozent der bezugsberechtigten Eltern im Saarland das
Elterngeld Plus (Bund: 28 Prozent). Konkret waren es 3048 Empfänger,
davon 158 Väter und 2890 Mütter. Im Vergleichsquartal 2015 waren es
im Saarland noch 13,3 Prozent Empfänger. Damit hat sich das Interesse
an der Leistung auch hierzulande mehr als verdoppelt. Spitzenreiter
beim Elterngeld Plus waren 2017 im Ländervergleich Eltern in
Thüringen (38,5 Prozent), Schlusslicht war Hamburg (19,6).
Warum nutzen Eltern die Leistung?
Nach einer vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebenen
Umfrage nutzen zwei Drittel der Eltern die Leistung deshalb, um mehr
Zeit mit ihrem Kind verbringen zu können. Für 67 Prozent der Väter
spielt eine große Rolle, dass sie einen höheren Anteil an der
Kinderbetreuung übernehmen können, als wenn es nur Basiselterngeld
gäbe. 55 Prozent der Nutzer sagen aber, dass sie den
Partnerschaftsbonus wegen Einkommensverlusten nicht hinzunehmen.
27 Prozent verzichten darauf wegen befürchteter Nachteile im Beruf.
Wie sind die politischen Reaktionen?
Familienministerin Katarina Barley (SPD) sprach von einer
„Erfolgsgeschichte“. Die neue Familienleistung komme gut an und wirke.
Frauen würden wieder stärker in den Beruf einsteigen können, und
Väter widmeten ihrem Kind mehr Zeit, sagte Barley. Auch aus der
Frauen Union der CDU kam Lob: Mit dem Elterngeld Plus seien die
„richtigen Anreize“ für mehr Partnerschaftlichkeit gesetzt worden.
Dagegen kritisierte die Familienexpertin der Linken, Katrin Werner, dass
auch diese Leistung mit dem Hartz-IV-Bezug verrechnet werde und
damit kein geeignetes Instrument sei, „um Kinder- und Familienarmut zu
bekämpfen“. Daher müsse die Anrechnung abgeschafft werden.
Von Stefan Vetter und Frauke Scholl
                                                      SZ 10. Januar 2018

                                  -6-
Kürzung von Kindesunterhalt ab 2018
         – Alleinerziehende wehren sich mit Offenem Brief
 „Korrigieren Sie die Düsseldorfer Tabelle 2018!“ Mit dieser
Forderung wendet sich der Verband alleinerziehender Mütter und Väter
e. V. (VAMV) an die Urheber der „Düsseldorfer Tabelle 2018“.
Dies sind die Familienrichter der Senate der Oberlandesgerichte und die
Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags. Sie haben
in der Tabelle, die ab dem 01.01.2018 faktisch die Unterhalts-sätze für
Trennungskinder vorgeben wird, eine Verschiebung der
Einkommensgruppen vorgenommen.
Die Wirkung: Die Gruppe der Kinder, die künftig von
Mindestunterhalt leben muss, wurde massiv vergrößert und umfasst
nun alle Kinder, deren unterhaltspflichtiger Elternteil bis zu 1.900 Euro
netto verdient (zuvor: 1.500 Euro). Der Mindestunterhalt entspricht dem
bloßen Existenzminimum. Dieses wird von Kritikern bereits als nicht
ausreichend für die Versorgung von Kindern angesehen.
Dieses Existenzminimum wurde durch den Gesetzgeber für 2018
geringfügig erhöht: 6 bzw. 7 Euro bekommen die Kinder in der neuen
Einkommensgruppe 1 damit im nächsten Jahr monatlich mehr
Mindestunterhalt. Üblicherweise wird diese Erhöhung auf die Unter-
haltssätze für Kinder, deren Eltern mehr verdienen, hochgerechnet.
Doch diese Kinder sollen nächstes Jahr nicht nur leer aus-gehen,
sondern werden pauschal um eine ganze Einkommens-gruppe
herabgestuft und erhalten damit künftig zusätzlich zwischen 10 und 43
Euro im Monat weniger zum Leben. Durch die Um-Definition der
Einkommensgruppen werden Unterhaltsverpflichtete so ab 2018 Geld
auf dem Rücken ihrer Kinder sparen können, das diese dringend
brauchen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
„Das werden wir nicht einfach so hinnehmen“ sagt Erika Biehn,
Bundesvorsitzende des Verbandes. „Wir werden laut! In Zeiten, in
denen die Armut in den Haushalten Alleinerziehender groß ist und die
Bekämpfung von Kinderarmut ganz vorne auf die politischen Agenda
gehört, ist diese Entscheidung der Familienrichter nicht nachvollziehbar.
Das ist ganz entschieden ein falsches Signal. Hier muss die Frage nach
der Legitimation der Richterschaft als Urheber solcher Entscheidungen
möglicherweise aufs Neue gestellt werden.“
                                   VAMV BV Berlin, 21. November 2017.

                                  -7-
Düsseldorfer Tabelle vorher – nachher

             Protestaktion: Düsseldorfer Tabelle
Wir fordern: "Korrigieren Sie die Düsseldorfer Tabelle!" Das
Oberlandesgericht hat in der Tabelle, die ab dem 1. Januar 2018
faktisch gelten wird, eine Verschiebung der Einkommensgruppen
vorgenommen.
Das hat folgende Effekte:
1. Die Gruppe der Kinder, die künftig von Mindestunterhalt leben muss,
wird massiv vergrößert. Denn diese Gruppe umfasst nun alle Kinder,
deren unterhaltspflichtiger Elternteil bis zu 1.900 Euro netto verdient
(vorher 1.500 Euro). Der Mindestunterhalt entspricht dem bloßen,
ohnehin zu gering angesetzten Existenzminimum.
2. Unterhaltspflichtige Elternteile, die weniger als 1.500 Euro verdienen,
müssen (sofern sie nicht unter den Selbstbehalt rutschen), mehr zahlen.
Alle, die ein höheres bereinigtes Nettoeinkommen als 1.501 Euro
haben, müssen dagegen weniger zahlen.
„Das werden wir nicht einfach so hinnehmen“ sagt Erika Biehn,
Bundesvorsitzende des VAMV. „Wir werden laut! In Zeiten, in denen die
Armut in den Haushalten Alleinerziehender groß ist und die Bekämpfung
von Kinderarmut ganz vorne auf die politischen Agenda gehört, ist diese
Entscheidung der Familienrichter nicht nachvollziehbar. Das ist ganz
entschieden ein falsches Signal.“ Also: werdet laut!

                                   -8-
SO KÖNNT IHR LAUT PROTESTIEREN
Schickt die unten notierte Muster-E-Mail mit unserem Offenen Brief im
Anhang an folgende Adressen:

          poststelle@olg-duesseldorf.nrw.de

          info@dfgt.de

Betreff:

„Korrigieren Sie die Düsseldorfer Tabelle 2018!“

Diesen Text kopiert einfach in euer Nachrichtenfeld:

Sehr geehrte Frau Paulsen,
Sehr geehrte Frau Dr. Götz,
Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder der Familiensenate
Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder der Unterhaltskommission
des DFGT,

ich unterstütze den Offenen Brief des VAMV „Korrigieren Sie die
Düsseldorfer Tabelle 2018!“ vom 21. November 2017 und die Forderung
an Sie, die die Veränderungen der Einkommensgruppen
zurückzunehmen und zu den alten Einkommensgruppen
zurückzukehren!

Mit freundlichen Grüßen

Noch eindrücklicher wird eure Nachricht, wenn ihr in der E-Mail eure
persönlichen Erfahrungen schildert.
                                                          VAMV BV !!/17

                                    -9-
Koalitionsvertrag: Maßnahmen gegen Kinderarmut
      müssen bei Alleinerziehenden ankommen!
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt,
dass CDU/CSU und SPD sich im Koalitionsvertrag auf Maßnahmen
gegen Kinderarmut geeinigt haben. Damit ein erhöhter Kinderzuschlag
bei der Mehrheit der in Armut lebenden Kinder ankommt, braucht es
weitere Reformen an der Schnittstelle zum Unterhaltsvorschuss. Denn
obwohl Einelternfamilien überproportional armutsgefährdet sind,
erhalten sie bisher häufig gar keinen Kinderzuschlag und profitieren
kaum von höherem Kindergeld.
Wie dringend der Handlungsbedarf ist, unterstreichen die Ergebnisse
einer heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung zur
Einkommensentwicklung unterschiedlicher Familienformen. Demnach
sind mit 68 Prozent deutlich mehr Alleinerziehende und ihre Kinder
armutsgefährdet, als bislang angenommen. Dass ein Grund dafür im
schlechten Zusammenwirken unterschiedlicher Leistungen liegt, zeigt
auch eine aktuelle Umfrage des VAMV: Alleinerziehende mit kleinen
Einkommen können mit dem erweiterten Unterhaltsvorschuss schlechter
dastehen als zuvor, da sie keinen Kinderzuschlag, kein Wohngeld und
damit auch keine Bildungs- und Teilhabeleistungen mehr erhalten.
Erika Biehn, Bundesvorsitzende des VAMV, sagt dazu:
„SPD und CDU/CSU wollen laut Koalitionsvertrag prüfen, wie
Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss bzw. Unterhalt
besser auf-einander abgestimmt werden können. Es ist ein Fortschritt,
dass die Politik das Problem erkannt hat. Denn Alleinerziehende mit
wenig Geld haben nur etwas von einem höheren Kinderzuschlag, wenn
der Unterhaltsvorschuss nicht mehr angerechnet wird. Eine neue
Regierung muss dieses Problem lösen, ansonsten gehen die geplanten
Maßnahmen wieder einmal an der Mehrheit der armutsbetroffenen
Kinder vorbei.
Die Ergebnisse der Bertelsmann-Studie bestätigen uns in unserer
Forderung, dass die Politik endlich den Mut zu einem grundlegenden
Systemwechsel in der Familienförderung aufbringen muss. Wir
brauchen eine Kindergrundsicherung als einheitliche existenzsichernde
Geldleistung, die alle Kinder gleichermaßen erreicht, unabhängig von
der Familienform und dem Einkommen der Eltern. Wenn die Politik
Alleinerziehende und ihre Kinder wirklich aus der Armut holen will, muss
sie außerdem eine kostenfreie und bedarfsgerechte Infrastruktur für
Bildung und Betreuung bereitstellen. Wir begrüßen, dass eine mögliche
neue Bundesregierung laut Koalitionsvertrag weitere Schritte in diese
Richtung machen möchte.“                                 VAMV BV 2/18
                                 -10-
Kinderarmut: Koalitionäre müssen
    Kinderzuschlag für Alleinerziehende reformieren
Damit der erweiterte Unterhaltsvorschuss gegen Kinderarmut in allen
Einelternfamilien wirkt, muss die Schnitt-stelle zum Kinderzuschlag
reformiert werden. Eine aktuelle Umfrage des Verbands
alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) zeigt: Alleinerziehende
mit kleinen Einkommen können durch den Ausbau des
Unterhaltsvorschuss schlechter gestellt werden. Finanziell profitieren
Einelternfamilien ohne Ansprüche auf andere Sozialleistungen.
Viele Alleinerziehende mit kleinem Gehalt erhielten bisher Kinderzu-
schlag, Wohngeld und Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepa-
ket. Dort wirkt der Unterhaltsvorschuss anspruchsmindernd. Betroffene
rechneten uns vor, dass der Unterhaltsvorschuss die Kürzung oder gar
den Verlust anderer Leistungen nicht ausgleichen kann. Außerdem gibt
es in manchen Kommunen zu Beginn des Jahres 2018 immer noch
Einelternfamilien, welche auf die Bearbeitung ihres Antrags auf
Unterhaltsvorschuss warten.
Erika Biehn, Bundesvorsitzende des VAMV, sagt dazu:
„Nachdem sich CDU/CSU und SPD bei den Sondierungsgesprächen
auf die Bekämpfung von Kinderarmut verständigt haben, sollten sie im
Koalitionsvertrag dringend Verbesserungen für Einelternfamilien bei
diesen Sozialleistungen vereinbaren. Der VAMV fordert seit der
Einführung des Kinderzuschlags in 2005, den Unterhaltsvorschuss nicht
mehr als Einkommen des Kindes bei der Leistung anzurechnen. Nun
kann dieses Problem nicht länger ignoriert werden. Bis zu einer gesetz-
lichen Änderung sollten Alleinerziehende zwischen Kinderzuschlag und
Unterhaltsvorschuss wählen können. Zudem ist unverständlich, dass
immer noch nicht alle Anträge vom Sommer letzten Jahres bearbeitet
sind. Das gilt insbesondere, nachdem die Kommunen ein zusätzliches
halbes Jahr erhalten haben, um sich personell und organisatorisch auf
die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vorzubereiten.“
Zwischen September und Dezember 2017 forderte der VAMV
Alleinerziehende auf, von ihren Erfahrungen mit den Behörden und ihrer
finanziellen Situation vor und nach der Reform des Unterhaltsvorschuss-
gesetzes zu berichten. Die Antworten von 38 Alleinerziehenden aus
dem gesamten Bundesgebiet zeigen exemplarisch, auf welche
Probleme Einelternfamilien stoßen, die Anspruch auf erweiterten
Unterhaltsvorschuss haben. Mit der Begrenzung des Anspruchs bis zum
12. Lebensjahr des Kindes und der maximalen Bezugsdauer von 72
Monaten wurden zum 1. Juli 2017 endlich zwei lebensferne Regelungen
aus dem Unterhaltsvorschussgesetz gestrichen.           VAMV BV 1/18
                                 -11-
Urteile

      Sonderurlaub gibt es nur in ganz speziellen Fällen
Köln (dpa) Arbeitnehmer haben kein generelles Recht auf unbezahlten
Urlaub, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht und
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen
Anwaltverein. „Man kann das vereinbaren, einen grundsätzlichen
Anspruch gibt es aber nicht.“ Allerdings bestehe die Möglichkeit, aus
persönlichen Gründen wie einem Trauerfall Sonderurlaub zu nehmen,
also „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“, wie es im
Bundesgesetzbuch (BGB) heißt, nicht zur Arbeit zu kommen. Dabei
handelt es sich nicht um unbezahlten Urlaub, Lohn wird weiterhin
gezahlt. Wie lang der Sonderurlaub sein darf, ist von Fall zu Fall
unterschiedlich und beispielsweise in Tarifverträgen geregelt. Meist
seien das ein oder zwei Tage, bei einem kranken Kind aber auch fünf,
so Oberthür                                               SZ 06.01.18

                  Gericht schmettert Klage ab
           Kein Vaterschaftsurlaub für lesbische Frau
Gilt der Vaterschaftsurlaub auch für Frauen, deren Partnerin ein
Kind bekommen hat? Nein, urteilt der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte im Fall einer Französin - verweist aber auf
eine Alternative. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
hat die Klage einer lesbischen Frau auf Vaterschaftsurlaub
abgewiesen. Die Beschwerde der Französin wegen Diskriminierung
sei offensichtlich unbegründet, entschieden die Straßburger Richter.
Die Frau hatte in Frankreich Vaterschaftsurlaub beantragt, nachdem
ihre langjährige Lebensgefährtin 2004 ein Kind geboren hatte. Der
Urlaub wurde ihr nicht gewährt.
Die Richter argumentieren nun, die Frau sei nicht aufgrund ihres
Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung ungleich behandelt
worden. Vaterschaftsurlaub habe schlicht nur leiblichen Vätern offen
gestanden. Nach heutigem französischen Recht hingegen könne die
Frau "Pflegeurlaub" beantragen und genieße damit die gleichen
Urlaubsansprüche wie beim Vaterschaftsurlaub.
                                                 Quelle: n-tv.de , ftü/dpa

                                  -12-
Dies und Das
                Das Smartphone raubt den Schlaf
 Menschen, die abends im Bett noch lange mit ihrem Smartphone
                   oder Tablet beschäftigt sind,
                finden häufig nicht in den Schlaf.
Abends im Bett noch Bilder und Videos auf dem Handy zu schauen oder
Nachrichten zu verschicken, kann die Nachtruhe beträchtlich stören.
Wer ständig auf sein Smartphone starrt, schläft schlecht. Das zeigt zum
Beispiel eine Untersuchung der Universität Basel, bei der Psychologen
360 Schüler im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren befragten. Wer im
Bett vor dem Einschlafen Videos schaut oder Nachrichten verschickt,
habe häufiger Schlafprobleme und „depressive Symptome“, so die
Wissenschaftler.
Neben der Ablenkung durch die Bilder, Filme und Texte steht auch die
LED-Hintergrundbeleuchtung im Verdacht, den Schlaf-Wach-Rhythmus
zu verändern. Denn das kurzwellige LED-Licht ähnelt in der Farbe dem
Tageslicht und unterdrückt die Ausschüttung des Schlafhormons
Melatonin, berichtete auch das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft
und Organisation in Stuttgart. Das führt dann dazu, dass Menschen, die
dank eines leistungsfähigen Internetzugangs bis spät abends vor dem
Computer, Smartphone, Fernseher oder der Playstation sitzen, deutlich
weniger schlafen und „insgesamt weniger zufrieden mit ihrem Schlaf
sind“, berichtet das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin.
Dort werden die Daten der umfangreichsten sozialwissenschaftlichen
Langzeitstudie Deutschlands, des Sozio-Ökonomischen Panels (SOEP)
verwaltet. Es umfasst Daten von 30 000 Menschen in 15 000 Haushal-
ten. Die jüngste Auswer-tung, bei der Daten von 5600 Besitzern eines
DSL-Anschlusses einflossen, zeigt nun, dass junge Internetnutzer im
Alter zwischen 18 und 30 Jahren mittlerweile einen so ausgeprägten
Schlafmangel haben, dass zumindest ihr Wohlbefinden darunter leidet.
Nach den SOEP-Daten schläft in Deutschland der durchschnittliche
Erwachsene im Alter von 18 bis 59 Jahren unter der Woche knapp
sieben Stunden, am Wochenende sind es fast acht Stunden. Sieben
Stunden gelten als minimale Schlafdauer, die von Medizinern als
gesund eingestuft wird.
Wer ständig am Internet daddelt, schläft im Schnitt dagegen fast eine
halbe Stunde weniger, fanden die Ökonomen Francesco Billari, Osea
Giuntella und Luca Stella bei der Analyse der Daten heraus. Das sei
mehr als nur eine statistische Aussage. Die nächtlichen DSL-Nutzer
hielten ihre Nachtruhe nach der Umfrage selbst für zu kurz und klagten,

                                  -13-
ihr Schlaf sei nicht erholsam. „Besonders der Schlaf jüngerer Menschen
unter 30 Jahren ist gefährdet“, sagt Luca Stella von der Bocconi-
Universität in Mailand.
In dieser Altersgruppe sei der Unterschied zu Menschen, die keinen
Internet-Anschluss haben, besonders ausgeprägt. Im Durchschnitt sei
ihre Bettruhe über eine Stunde kürzer als bei Gleichaltrigen ohne einen
Zugang zu den Verlockungen des Internets. Die wesentlichen
Schlafverhinderer sind nach dieser Untersuchung Computer und
Smartphone. Wer länger als eine halbe Stunde vor dem Zubettgehen
vor diesen Geräten verbringe, erhöht die Wahrscheinlichkeit für
Schlafstörungen und eine maximal nur noch sechs Stunden dauern-de
Nachtruhe um ein Drittel, fanden die italienischen Wissenschaftler
heraus. Als Schlafstörer wirke das Smartphone allerdings nur bei
Frühaufstehern. Wer morgens ausschlafen kann, sei durch die
Mediennutzung zu später Stunde weit weniger stark betroffen.
                                                 (np) 27. November 2017

      Studenten bei Haftpflicht oft über Eltern versichert
Bremen (dpa) Studenten sind normalerweise bis zum Abschluss des
ersten Studiums über die Haftpflichtversicherung der Eltern versichert.
Darauf weist die Verbraucherzentrale Bremen hin. Nach Abschluss des
Erststudiums sei dann allerdings eine eigene Versicherung nötig. Auch
wer noch ein neues Studium oder eine weitere Ausbildung dranhänge,
müsse sich meist selbst versichern. Das gelte auch, sobald Studenten
heiraten. Eine Privathaftpflichtversicherung sei unverzichtbar, so die
Verbraucherzentrale.
                                                                SZ Nov/17

                                  -14-
Windelbonus für 2017 ab Januar beantragen
Bürgerinnen und Bürger können von Montag, 1. Januar 2018, bis
Samstag, 30. Juni 2018, bei den vier Bürgerämtern der
Landeshauptstadt Saarbrücken Anträge für den Wi Anträge, die nach
diesem Tag eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Landeshauptstadt gewährt einen jährlichen Windelbonus von 25
Euro für jedes Kind bis zum dritten Lebensjahr und von 50 Euro für
Inkontinenz- und Stomapatienten. Betroffene Patienten müssen dem
Antrag ein aktuelles ärztliches Attest beifügen, das die dauerhafte
Erkrankung bestätigt, falls beim Bürgeramt noch kein solches Attest für
den Windelbonus vorliegt. Die Bürgerinnen und Bürger müssen mit
erstem Wohnsitz in Saarbrücken gemeldet sein und in privaten
Haushalten leben. Der Windelbonus wird für das vorhergehende
Kalenderjahr als Einmalbetrag überwiesen.
Die vier Bürgerämter sind unter folgenden Adressen zu erreichen:
     Bürgeramt City, Gerberstraße 4, 66111 Saarbrücken
     Bürgeramt Dudweiler, Stadtmittezentrum Am Markt 1, 66125
         Saarbrücken
     Bürgeramt West, Burbacher Markt 20, 66115 Saarbrücken
     Bürgeramt Halberg, Rathaus Brebach, 66130 Saarbrücken
Entsprechende Vordrucke für die Anträge gibt es vor Ort bei den
Bürgerämtern oder unter www.saarbruecken.de/windelbonus.
Auf der Internetseite sind auch weitere Informationen verfügbar.
Die Öffnungszeiten der Bürgerämter finden Sie unter
www.saarbruecken.de/buergeraemter.
Weitere Informationen gibt es telefonisch unter +49 681 905-0 oder per
E-Mail an buergeramt@saarbruecken.de.
                                      SZ Donnerstag, 21. Dezember 2017

                                 -15-
Schuldnerberatung
für die Erstberatung und Weiterverweisung von Alleinerziehenden mit
Schuldenproblemen möchten wir Euch den folgenden aktuellen Hinweis
weiterleiten:
Momentan bietet das Inkassounternehmen KOHL GmbH & Co. KG
unter dem Motto „Wir haben die Zahlungsalternative“ an, dass
Alleinerziehende offene Forderungen durch Teilabtretung von offenen
Ansprüchen auf Kindesunterhalt begleichen können. Betroffenen ist
davon abzuraten, sich auf eine solche Vereinbarung einzulassen, denn
Unterhaltsansprüche sind grundsätzlich unpfändbar und damit
unabtretbar: https://www.infodienst-
schuldnerberatung.de/warnung-alleinerziehend-
kindesunterhaltsforderung-unterhaltstitel-abtretung-an-
inkassounternehmen/. Aus einer rechtswidrigen Abtretung können
ggf. weitere Probleme für die Betroffenen oder Nachteile in einem
privaten Insolvenzverfahren entstehen.
Welche individuellen Möglichkeiten der Schuldenregulierung bestehen,
kann kostenlos mit Hilfe der Sozialen Schuldnerbera-tungen ausgelotet
werden. Diese begleiten auch während des gesamtes Prozesses der
Schuldenregulierung und sind unter dem folgender Link in einer
bundesweiten Datenbank erfasst:
https://www.schuldenhelpline.de/startseite/. Ratsuchende mit
Schuldenproblemen sollten darauf hingewiesen werden, dass
Beratungsangebote jenseits der sozialen Schuldnerberatungen in der
Regel kostenpflichtig sind. Im Zweifelsfall ist es also empfehlenswert,
sich vor Inanspruchnahme nach der Art des Beratungsangebots und
etwaigen Kosten zu erkundigen.

Julia Preidel
 Wissenschaftliche Referentin für Sozialrecht,
Armutsforschung, Gleichstellung, Bildung und Statistik
                                                         VAMV BV 2/18

                                  -16-
Immer mehr Vergiftungen durch Shisha
   Düsseldorf. Die Universitätsklinik Düsseldorf warnt vor einer
         steigenden Zahl von Kohlenmonoxid-Unfällen.
(np) Die Zahl der lebensgefährlichen Kohlenmonoxid-Vergiftungen
nimmt zu, warnt die Uniklinik Düsseldorf. Eine Ursache seien
Wasserpfeifen (Shishas). Kohlenmonoxid ist gefährlich, weil es farb-,
geruchs- und geschmacklos ist. Das Gas verhindert, dass das Blut
Sauerstoff transportieren kann. Wenn seine Konzentration zu hoch wird,
erstickt der Mensch. Für eine Vergiftung reichten dabei wenige
Atemzüge. Frühe Anzeichen sind Müdigkeit, Benommenheit, Übelkeit,
Schwindel und Kopfschmerzen. Dann gehe alles sehr schnell, erklärt die
Klinik. Schon nach wenigen Minuten könne ein Mensch ersticken.
Kohlenmonoxid entsteht bei der Verbrennung von Kohlenstoff, zum
Beispiel Holzkohle. Weil das Gas in geschlossenen Räumen nicht
abzieht, können sich dort lebensgefährliche Konzentrationen bilden. Bei
Shishas entsteht es bei der Verbrennung der Wasserpfeifen-kohle. Beim
schnellen Rauchen und wenn die Pfeife nicht abgesetzt wird, könne die
Lunge nicht genug Sauerstoff aufnehmen. Wer sich dann benommen
fühlt, spüre bereits die Wirkung des Kohlenmono-xids, nicht aber die
des Tabaks, warnt das Uniklinikum. Gefahr drohe auch bei
unvollständiger Verbrennung in Gasheizungen, wenn zum Beispiel der
Brenner verrußt ist. Erscheint dessen Flamme nicht blau, sondern gelb,
sei das ein Warnzeichen.
Professor Joachim Windolf vom Düsseldorfer Klinikum warnt unbe-dingt
vor Holzkohlegrills in geschlossenen Räumen. Das Bunde-sinstitut für
Risikobewertung habe errechnet, dass 800 Gramm Holzkohle, die in
einer Garage verbrennen, bereits nach zwei Stunden zu
lebensgefährlichen Kohlenmonoxid-Konzentrationen führen. Solche
Vergiftungen werden in Düsseldorf in einer Druck-kammer behandelt.
Dort atmen die Patienten reinen Sauerstoff unter Überdruck, um
Kohlenmonoxid aus dem Blut und lebenswichtigen Organen zu
verdrängen. In diesem Jahr seien schon 100 Patienten behandelt
worden, 40 davon hätten sich beim Rauchen von Wasserpfeifen
vergiftet.
                                                 SZ 14. November 2017

                                 -17-
Treffen des VAMV im
         „Bildstocker Kauftreff“
         der Neuen Arbeit Saar
              Seit Januar bieten wir im
               „Bildstocker Kauftreff“
          in der Saarbrücker Straße 229
         in 66299 Friedrichsthal-Bildstock

           offene Treffen für
          Alleinerziehende an.
 In ungeraden Monaten (Januar, März, Mai, Juli,
  September und November) finden die Treffen an
  jedem dritten Mittwoch im Monat von 15.30 –
                 17.30 Uhr statt.
 In geraden Monaten (Februar, April, Juni, August,
   Oktober und Dezember) finden die Treffen an
jedem dritten Freitag im Monat von 10.00 – 12.00
                    Uhr statt.
 Es soll ein Informationsportal für alleinerziehende
          Eltern sein mit einem lebendigen
 Erfahrungsaustausch unter Gleichgesinnten und
           wechselseitiger Unterstützung.

                        -18-
Ortsverband Saarbrücken

Gutenbergstr. 2a, 66117 Saarbrücken,       0681 / 33 44 6
Sparkasse SB,           IBAN: DE48 5905 0101 0000 0102 15
                        BIC: SAKSDE 55XXX
Jürgen Pabst            Vorsitzender        0176/54511077
                                            06898/380133
Beate Krebber-Wengler stellvertr. Vorsitz.  0681/41418
www.vamv-sb.de
e-mail: info@vamv-sb.de

Termine
April 2018
01.04. 11.00 Uhr     Frühstück, anschl. Ostreiersuche
15.04. 11.00 Uhr     Frühstück, anschl. Schwimm-
                     badbesuch im Badeparadies
                    in Zweibrücken
                    Kosten: E 5€, K 3,50€

Mai 2018
01.05. 11.00 Uhr    Maiwanderung mit Bollerwagen
06.05. 11.00 Uhr    kein Frühstück, Besuch
                    des Wildparks und
                    Greifvogelzoos Potzberg
                    (bei Kusel) mit Picknick
                    (Selbstversorger)
                    Treffpunkt 11.00 Uhr am
                    Elterncafé, Kosten: E 9€ k 6€
20.05   11.00 Uhr   Frühstück, anschl.
                    Wanderung mit Hunden,
                    Kindern und Omas
                    ab 14.00 Uhr

                             -19-
Ortsverband Saarbrücken
Juni 2018
03.06. 11.00                        UhrFrühstück, Besuch der
       Burg                         Montclaire

17.06. 11.00 Uhr    Frühstück, Besuch des Familien-
                    und Kinderfestes in Homburg

24.06.              kein Frühstück,
                    Besuch des
                    Zoofestes in
                    Saarbrücken

30.06. 14.00 Uhr    Alpaka-Wanderung, anschl.
                    gemeins. Grillen, Treffpunkt
                    14.00 Uhr im Elterncafé,
                    Kosten E 15€ K 5€

Juli 2018
01.07. 11.00 Uhr        Frühstück, anschl. Besuch des Wolfs-
                    parks in Merzig mit Führung um 16.00 Uhr

               ELTERNCAFE
            Jeden Mittwoch von 16.00 bis 18.00 Uhr
          Gutenbergstr. 2 a            Saarbrücken
          (Nähe Hauptstelle Sparkasse Am Neumarkt)
                     mit Kinderbetreuung

      Jeden ersten und dritten Sonntag
  im Monat 11.00 Uhr Frühstück im Elterncafé
 Zu allen Veranstaltungen sind Gäste herzlich willkommen.
                             -20-
Kontaktstellen

Homburg
Kerstin Collisi                     0 68 41 - 7 55 96 7

Lebach
Anja Cuntz                          01 57 - 32 08 54 92

Merzig
Frauenbeauftragte
Elisabeth Mohm                      0 68 61 - 8 52 14
Frauenbeauftragte
Bernadette Schroeteler              0 68 61 - 8 03 20

Neunkirchen
Familien- und Nachbarschaftszentrum
Janine Wack                        0 68 21 - 27 63 3
E-Mail: info@fnz-nk.de

Saarlouis
Gabriele Ewen                       0151 - 12 92 03 01

St. Wendel
Frauenbeauftragte
Ursula Weiland                      0 68 51 - 801 20 70
E - Mail: u.weiland@lkwnd.de

Völklingen
Susanne Becker                      0175 - 16 22 03 7
                         -21-
Landesverband Saar
Gutenbergstr. 2 a, 66117 SB,  0681 / 33446 Fax 0681 / 373932
E – Mail: info@vamv-saar.de  Internet: www.vamv-saar.de
IBAN: DE03 5905 0101 0090 0027 75          BIC: SAKSDE55XXX

Termine
2. Quartal
25.05. – 27.06.2018   Fachtagung + BDV in Stuttgart
                      40 Jahre VAMV Stuttgart
27.06.                Reittag für Kinder
30.06.                Alpaka-Wanderung, anschl. gemeins. Grillen,
                      Treffpunkt 10.15 Uhr im Elterncafé,
3. Quartal
18.07.                Reittag für Kinder
27.07. – 03.08.18     Freizeit in Belgien

                Sozialhilfeberatung
                 Rechtsberatung
                    nur für Mitglieder
         Anmeldung unbedingt erforderlich
                 0681 – 33446

                               -22-
Grundsatzprogramm

Präambel
Die Lebensrealität von Familien hat sich in den letzten Jahrzehnten
stark verändert. Für den „Verband Alleinerziehender Mütter und
Väter (VAMV)“ umfasst der Begriff „Familie“ jede Form des
Zusammenlebens von Erwachsenen mit Kindern.
Die offizielle Familienpolitik orientiert sich dagegen weiterhin an einem
Leitbild, das die gesellschaftlichen Veränderungen nicht berücksichtigt.
Unter dem Schutz der staatlichen Ordnung hat nicht die Familie den
Vorrang, sondern immer noch die Institution Ehe - zum Nachteil all
derer, die sich für andere Lebensformen entschieden haben oder sich
darin wieder finden.
Eltern obliegt die Verantwortung zur Erziehung der Kinder; sie ist
gleichermaßen eine gesellschaftlich notwendige Leistung. In der
Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung werden Eltern von Staat
und Gesellschaft unterschiedlich und nicht hinreichend gefördert und
unterstützt. Dies führt zu einem Ungleichgewicht zu Lasten von
Familien. Diese generelle Benachteiligung konkretisiert sich besonders
deutlich in der Lebenslage von Einelternfamilien. Sie ist auch Ausdruck
und Folge der Benachteiligung von Frauen in der Gesellschaft. Der
Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) setzt sich seit
seiner Gründung im Jahre 1967 als politischer Interessenverband für die
Belange von allen in Deutschland lebenden Einelternfamilien ein.
Vieles ist seitdem erreicht worden: die Reform des nichtehelichen
Rechts; die rechtliche Gleichstellung Familienpolitische Forderungen
von Kindern miteinander und nicht miteinander verheirateter Eltern, die
Einrichtung von Unterhaltsvorschusskassen für Kinder, die
Anerkennung der Erziehungsleistung in der Rentenberechnung, die
Abschaffung der Amtspflegschaft - um nur einige Beispiele zu nennen,
in denen mit Unterstützung aus Gesellschaft und Politik Veränderungen
möglich wurden. Dennoch gibt es nach wie vor Benachteiligungen von
Familien in vielen Lebensbereichen.

                                   -23-
Forderungen
Existenzsicherung alleinerziehender Eltern
Grundsätzlich ist jede Frau und jeder Mann für die Sicherung
ihrer/seiner Existenz selbst verantwortlich. Zentrales Anliegen
staatlichen Handelns muss es sein, allen Erwachsenen
menschenwürdige, gerecht entlohnte und Existenz sichernde
Erwerbsmöglichkeiten zu verschaffen. Erwerbsarbeitsmöglichkeiten
müssen Männern und Frauen, Eltern und Kinderlosen gleichberechtigt
zur Verfügung stehen. Familienbedingte Nachteile sind durch staatliches
Handeln auszugleichen.

Steuergerechtigkeit
Für Alleinerziehende und ihre Kinder birgt das Steuerrecht viele
Nachteile.
Besonders das Zusammenwirken von Einkommenssteuerrecht und
Unterhaltsrecht wirkt sich negativ auf das Haushaltseinkommen aus.
Folgende Forderungen sind geeignet, mehr Steuergerechtigkeit
herzustellen:
Wir fordern eine gerechte Besteuerung nach dem Grundsatz
der Individualbesteuerung.

Existenzsicherung der Kinder
Kinder haben einen eigenständigen Anspruch auf Existenz
sichernde Leistungen in Form einer Kindergrundsicherung.
Das Existenzminimum setzt sich gemäß der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts zusammen aus finanziellem Grundbedarf
(sächliches Existenzminimum), Betreuungsleistung und
Erziehungsbedarf.

                                 -24-
Elterliche Sorge und Umgang – Kinder und Eltern
Art und Umfang des Umgangsrechts sind an den Wünschen
und Bedürfnissen der Kinder zu orientieren.
Es stellen sich grundlegende Fragen: Wie kann das Sorgerecht zu einer
tatsächlichen Sorgeverantwortung beider Eltern weiterentwickelt
werden, wie können Rechte und Pflichten in ein Gleichgewicht gebracht
werden? Inwieweit wird das Sorgerecht der Alltagspraxis
unterschiedlicher Familienformen gerecht?

Kinderbetreuung
Ein an den individuellen Bedürfnissen von Kindern und
erziehenden Eltern orientiertes wohnortnahes Angebot an
qualifizierten Betreuungs- und Freizeiteinrichtungen muss
geschaffen werden.
Es dient neben der Absicherung von Zeiten der Abwesenheit des
erziehenden Elternteils auch der Bildungs- und Entwicklungs-
bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen.

Bildung
Alle Kinder sollen freien Zugang zu allen Bildungseinrichtungen
haben.
Dabei reicht eine formale Gleichberechtigung nicht aus, der
Zugang muss auch praktisch wahrnehmbar sein. In einer
Wissensgesellschaft ist es unerlässlich, dass alle Kinder individuell ihren
Begabungen entsprechend ganzheitlich gefördert werden.

Wohnen
Der Wohnungsbau ist so zu fördern, dass genügend
preiswerter Wohnraum für Familien zur Verfügung
steht.
In einer Familie steht jedem Mitglied neben dem gemeinsamen
Wohnraum ein eigener Raum zu. Wir fordern eine an der realen
Mietentwicklung orientierte Wohnkostenentlastung.

                                   -25-
Verband Alleinerziehender Mütter und Väter
                Landesverband Saar e.V.
Landesvorsitzende      Esther Nikaes             0152 – 2912 0303
Stellv. Vorsitzender   Jürgen Pabst              0176 – 5451 1077
                                                 06898 – 38 01 33
Stellv. Vorsitzender   Cornelia Norheimer        0681 – 89 41 81
Schatzmeister          Ruven Daniel              06897 – 17 19 64 9
Schriftführerin        Ursula Theres             0681 – 79 78 6
Beisitzerin            Beate Krebber-Wengler     0681 – 41 41 8
Beisitzerin            Eva Höckel-Stoewesand     0160 – 9624 5265
Der VAMV ist eine Selbsthilfeorganisation allein erziehender Mütter und
Väter. Er vertritt die Interessen von 2 Millionen Einelternfamilien, von
Familien also, in welchen ledige, getrennt lebende, geschiedene oder
verwitwete Eltern mit ihren Kindern leben. Der VAMV zeigt die
Benachteiligungen dieser allein erziehenden Eltern auf und will
verhindern, dass sich familienpolitische Maßnahmen vorwiegend an
Ehepaaren und Ehepaarfamilien orientieren.

       Der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter
       Landesverband Saar e. V. wird unterstützt vom
  Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.

                                 -26-
Antrag auf Beitritt
Jahresbeitrag:                                                   30,00 €
     als Einzelmitglied im Landesverband (LV Saar)
     als Mitglied des Ortsverbandes Saarbrücken (OV SB)
         Bitte entsprechendes ankreuzen

Name:         ________________________________________________
Straße:       ________________________________________________
PLZ, Ort: ________________________________________________
Telefon:      ________________________________________________
E-mail:       ________________________________________________
Familienstand:        __________________________________________
Geb. am:              __________________________________________
Anzahl und Alter der Kinder:        ________________________________
Beruf:        ________________________________________________

Geburtsjahr 1. Kind……... 2. Kind..….... 3. Kind….….. 4. Kind…......

__________________                             ________________________
Ort, Datum                                         Unterschrift

Datenschutz:
Der VAMV e. V. achtet auf die Privatsphäre der Mitglieder und hält alle anwendbaren
Datenschutzbestimmungen strengsten ein. Personenbezogene Daten, die der VAMV e. V.
im Rahmen der Anmeldung erhebt oder verarbeitet, nutzt er nur im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften und satzungsgemäßen Zwecke.
Der Beitrag ist sofort zu entrichten.
Der VAMV e. V. darf Sie in Bezug auf Ihre Anmeldung kontaktieren und dabei Ihre
Adressdaten nutzen.
Die Daten dürfen an den Bundesverband weitergeleitet werden.
Bitte mindestens vierteljährlich bezahlen, nicht monatlich. Danke.
Bankverbindungen:
OV SB: Sparkasse SB, IBAN: DE48 5905 0101 0000 0102 15
                        BIC: SAKSDE 55XXX
LV Saar: Sparkasse SB, IBAN: DE03 5905 0101 0090 0027 75
                       BIC: SAKSDE55XXX

                                       -27-
Sparkasse

            -28-
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