STAUDENKNÖTERICH SCHRIFTENREIHE, HEFT 10/2020 - SCHRIFTENREIHE DES LFULG, HEFT 10/2020 | 1 - SACHSEN.DE
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Untersuchungen zur Bekämpfung von Staudenknöterichen (Fallopia japonica Houtt, Fallopia sachalinensis) Ergebnisse der Freilandversuche des LfULG 2005 – 2018 Dr. Ewa Meinlschmidt, René Pfüller, Mario Schindler Schriftenreihe des LfULG, Heft 10/2020 | 2
Inhalt 1 Einleitung ................................................................................................................................................... 7 2 Aussehen und Biologie ............................................................................................................................ 8 3 Verbreitung und Invasionspotential ........................................................................................................ 11 4 Rechtliche Grundlagen zu invasiven gebietsfremden Arten ................................................................ 14 4.1 Rechtsvorschriften der EU .......................................................................................................................... 14 4.2 Rechtliche Grundlagen für Herbizide .......................................................................................................... 17 4.3 Rechtliche Grundlagen für Glyphosat-Herbizide ......................................................................................... 17 5 Versuchsdurchführung – Material und Methoden ................................................................................. 18 5.1 Ablauf der Untersuchungen......................................................................................................................... 18 5.2 Auswahl der Bekämpfungsverfahren .......................................................................................................... 19 5.2.1 Mechanische Maßnahmen .......................................................................................................................... 19 5.2.2 Spritzverfahren ............................................................................................................................................ 19 5.2.3 Abstreichverfahren ...................................................................................................................................... 19 5.2.4 Injektionsverfahren ...................................................................................................................................... 20 5.3 Auswahl der Herbizide und Behandlungstermine ....................................................................................... 21 5.4 Boniturtermine ............................................................................................................................................. 23 5.5 Prüfmerkmale .............................................................................................................................................. 24 6 Ergebnisse und Diskussion ..................................................................................................................... 25 6.1 Vorversuch in Chemnitz (Ebersdorf), 2005 – 2008 ..................................................................................... 25 6.2 Versuch in Memmendorf, 2008 – 2012 ....................................................................................................... 27 6.3 Versuch in Zwickau, 2009 – 2013 ............................................................................................................... 28 6.4 Versuch in Lichtenau, 2014 – 2018 ............................................................................................................. 28 6.5 Versuch in Chemnitz (Draisdorf), 2014 – 2017 ........................................................................................... 33 7 Alternative Bekämpfungsmöglichkeiten ................................................................................................. 35 7.1 Mechanische Bekämpfung .......................................................................................................................... 35 7.2 Andere Verdrängungsmaßnahmen ............................................................................................................. 36 8 Öffentlichkeitsarbeit .................................................................................................................................. 37 9 Zusammenfassung .................................................................................................................................... 40 Literaturverzeichnis .................................................................................................................................................. 42 Schriftenreihe des LfULG, Heft 10/2020 | 3
Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Wuchshöhe Staudenknöterich .............................................................................................................. 8 Abbildung 2: Aus Knospen am Rhizomfragment treiben neue Sprosse aus ............................................................. 9 Abbildung 3: Regeneration aus den Knoten eines Stängelfragmentes ................................................................... 10 Abbildung 4: Ufererosion an der Neiße bei Ostritz (Landkreis Görlitz) mit starkem Knöterichbestand ................... 12 Abbildung 5: Beschädigung einer Mauer durch junge Knöterichpflanzen ............................................................... 12 Abbildung 6: Nach dem Hochwasser 2002 neu errichtete Uferbefestigung an der Weißeritz, Mai 2006 ................ 13 Abbildung 7: Staudenknöterich im Garten, Verbreitung im Rasen .......................................................................... 13 Abbildung 8: Verteilung der Versuchsstandorte in Sachsen in den Jahren 2005 – 2018 ........................................ 18 Abbildung 9: Docht-Abstreichgerät „Zuwa“ Unkrautstab 320 T ............................................................................... 19 Abbildung 10: Docht-Abstreichgerät „Zuwa“ Unkrautstab 320 T ............................................................................... 20 Abbildung 11: Injektionsspritze „Kaycee“ ................................................................................................................... 20 Abbildung 12: Injektion mittels Spritze direkt in den Spross ...................................................................................... 21 Abbildung 13: Verkrüppelter Wuchs eines Staudenknöterichs im Folgejahr nach der Behandlung mit Glyphosat ............................................................................................................................................ 21 Abbildung 14: Vergleich von unterschiedlichen Applikationsverfahren, Wirkungsgrade (%), Chemnitz 2005 bis 2007 ............................................................................................................................................... 26 Abbildung 15: Vollständig mit Staudenknöterich bedeckte Fläche vor der ersten Behandlung im Jahr 2005 .......... 26 Abbildung 16: Ausbreitung der natürlichen Vegetation im Jahr 2008 ........................................................................ 27 Abbildung 17: Im Vordergrund der von Staudenknöterich befreite Wiesenstreifen; im Hintergrund nichtbehandelter, ungestört wachsender Staudenknöterich ............................................................... 27 Abbildung 18: Schnell sichtbare Wirkungssymptome durch das Grünlandherbizid Simplex, etwa vier Wochen nach der Behandlung, Foto: LfULG .................................................................................................... 28 Abbildung 19: Vergleich von unterschiedlichen Applikationsverfahren, Wirkungsgrade (%), Lichtenau 2014 - 2017 ......................................................................................................................................... 31 Abbildung 20: Versuchsfläche vor der ersten Behandlung im Juni 2014, Lichtenau ................................................. 31 Abbildung 21: Aufsuchen und Behandlung des Wiederaustriebes im Folgejahr, Lichtenau ..................................... 32 Abbildung 22: Versuchsblock A, Lichtenau August 2018 .......................................................................................... 32 Abbildung 23: Unsanierte Versuchsfläche im Jahr 2014 in Chemnitz ....................................................................... 33 Abbildung 24: Versuchsfläche nach der Behandlung im Jahr 2016 in Chemnitz ...................................................... 34 Schriftenreihe des LfULG, Heft 10/2020 | 4
Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Informationen zum Einsatz von Roundup Ultra auf Nichtkulturland im Spritzverfahren (Auswahl) ....... 22 Tabelle 2: Informationen zum Einsatz von Roundup Ultra auf Nichtkulturland im Streichverfahren ...................... 22 Tabelle 3: Informationen zum Einsatz von Simplex auf Grünland im Spritzverfahren (Auswahl) .......................... 23 Tabelle 4: Information zum Einsatz von Roundup PowerFlex auf Nichtkulturland im Abstreichverfahren ............. 29 Tabelle 5: Eingesetzte Herbizide, Applikationstermine, Boniturtermine und Wirkungen (%), Lichtenau, 2014-2017 .............................................................................................................................................. 30 Tabelle 6: Eingesetzte Herbizide, Applikationstermine, Boniturtermine und Wirkungen (%), Chemnitz, 2014-2016 .............................................................................................................................................. 33 Tabelle 7: Veranstaltungen mit Vortragsthemen zu Biologie und Bekämpfung von Staudenknöterich ................. 38 Schriftenreihe des LfULG, Heft 10/2020 | 5
Abkürzungsverzeichnis AB Arbeitsbreite AWM Aufwandmenge BB Bodenbearbeitung BBCH-Scala einheitliche Codierung der phänologischen Stadien bei Kultur- und Schadpflanzen BfN Bundesamt für Naturschutz BVL Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit DG Deckungsgrad EPPO European Mediterranean Plant Protection Organisation LfL Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft LfULG Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie PAPI Programm zur Pflanzenschutzmittel-Auswertung und Pflanzenschutzmittelinformation. PAPI ist das einzige autorisierte Programm, das auf den Originaldaten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit basiert. Pfl. Pflanzen PSM Pflanzenschutzmittel PflSchG Pflanzenschutzgesetz spp. Species Wichtige Hinweise Die Schreibweise der Namen der Pflanzenschutzmittel (PSM) erfolgt unabhängig von der Handelsbezeichnung einheitlich in Kleinbuchstaben. Die Angaben zur Zulassung von PSM beziehen sich auf den Stand der Daten vom Dezember 2019. Dieser kann z. B. dem amtlichen PSM-Verzeichnis oder der Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Internet (www.bvl.bund.de) entnommen werden. Schriftenreihe des LfULG, Heft 10/2020 | 6
1 Einleitung In Sachsen gibt es bereits insgesamt 305 neophytische etablierte Farn- und Samenpflanzenarten (HARDKE und IHL 2000), was 15 % aller in dieser Quelle beschriebenen Pflanzenarten ausmacht. Neophyten sind „neue Pflanzen“, so die Übersetzung des Begriffes aus dem Griechischen, die von Natur aus nicht im betrachteten Naturraum vorkommen. Sie gelangten zu uns unter Mithilfe des Menschen. Die Entdeckung von Amerika im Jahr 1492 gilt als „Stichtag“ für die Einführung von Neophyten. Etwa die Hälfte der bei uns heute etablierten Neophyten wurde als Zier- und Nutzpflanze absichtlich eingebracht. Ein anderer Weg, der im Zuge der zunehmenden Globalisierung eine immer größere Rolle spielt, ist ein unabsichtliches Einschleppen durch Importgüter, wie z. B. Saat- und Pflanzgut, Tierfutter sowie durch Verkehrsmittel. Ein Teil dieser Neuankömmlinge tritt in unserer Vegetation auf und kann sich erfolgreich etablieren (SCHEPKER 2004). Von den meisten Neophyten, die sich in Deutschland ansiedeln konnten, gehen jedoch kaum Gefahren für die Natur oder die menschliche Gesundheit aus. Zurzeit werden etwa 30 von 400 der bei uns etablierten Neophyten als problematisch eingestuft und zum Teil bekämpft) (https://neobiota.bfn.de/,2020). Einige gebietsfremde Pflanzen sind gesundheitsschädlich. Die Pollen der Beifußblättrigen Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia L.) lösen bei manchen Menschen Allergien aus. Zusätzlich verursachen einige Arten in der Land- und Forstwirtschaft wirtschaftliche Schäden durch eine erschwerte Bewirtschaftung, Ernteausfälle und hohe Bekämpfungskosten (KOWARIK 2010). Im Naturschutz besteht das Problem, dass bestimmte Neophyten, z. B. der Japanische und der Sachalin-Staudenknöterich (Fallopia spp.) einheimische Arten verdrängen (HACK et al. 1992; BÖCKER et al. 1995). Das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera Royle) bildet an Auenstandorten ausgedehnte Dominanzbestände. Der Staudenknöterich hat dicke feinwurzelarme Rhizome, die den Boden in einem groben Geflecht durchziehen. Da der Knöterich bereits im zeitigen Herbst oberirdisch abstirbt und unter den Beständen kaum weitere Vegetation vorhanden ist, liegt der Boden fast vegetationsfrei da. Er kann daher vom Hochwasser leicht abgetragen und weggeschwemmt werden. Die Ufer müssen von den für die Unterhaltung zuständigen Behörden gegebenenfalls wieder repariert werden. Die Wasserwirtschaft ist oftmals bestrebt, die Staudenknöteriche, die an den Flussufern wachsen, zurückzudrängen und ihre Ausbreitung zu verhindern. Allerdings ist diese Pflanzenart mittlerweile ein fester Bestandteil unserer heutigen Vegetation und sie wird auch durch die verschiedensten Unterdrückungsmaßnahmen nicht vollständig zurückgedrängt werden (HARTMANN et al. 1995; SCHNAUFER und SCHRÖDER 2006). Im Rahmen des Vorhabens des LfULG „Untersuchungen zur Bekämpfung von Staudenknöterichen“ wurden auf mehreren Standorten in Sachsen Exaktversuche zur Zurückdrängung von Staudenknöterichen in der natürlichen Population durchgeführt. Ziel der Versuche war die Prüfung unterschiedlicher Bekämpfungsmaßnahmen. Im Vordergrund stand die Wirksamkeit der chemischen Behandlungen in drei Anwendungsverfahren: Spritz- sowie Abstreich- und Injektionsverfahren zum vorbeugenden Gewässerschutz. Die mechanischen Maßnahmen wurden in Versuchen des LfULG nicht getestet. Die Wirksamkeit der mechanischen Maßnahmen wurde im „Interreg III a Projekt “Verdrängung invasiver Neophyten im südlichen Mandau-Einzugsgebiet und Pließnitz-Einzugsgebiet“ in den Jahren 2003 bis 2007 im Landkreis Görlitz erprobt (TSCHIEDEL 2005). In diesem Projekt wirkten die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Löbau-Zittau, das Naturschutzzentrum „Zittauer Gebirge“ gGmbH und die TÜV Akademie GmbH Niederlassung Ostsachsen mit. Zwischen den o. g. Einrichtungen und dem LfULG besteht ein Erfahrungsaustausch. Ein weiteres Ziel des Vorhabens war, die breite Öffentlichkeitsarbeit und eine schnelle Umsetzung der Ergebnisse in die Praxis. Schriftenreihe des LfULG, Heft 10/2020 | 7
2 Aussehen und Biologie Für den Japanischen Knöterich sind heute viele Synonyme in Gebrauch, z. B. Reynoutria japonica oder Polygonum cuspidatum bzw. Reynoutria sachalinensis oder Polygonum sachalinense für den Sachalin-Knöterich. Beide Arten gehören zur Familie der Knöterichgewächse (Polygonaceae). Der Japanische Staudenknöterich ist in ozeanischen Gebieten Ostasiens (China, Japan, Korea) beheimatet. Er wurde 1825 als Zierpflanze nach Europa eingeführt. Der Sachalin-Knöterich stammt von der nördlich Japans gelegenen Insel Sachalin. Er ist auch auf den japanischen Inseln Hokkaido und Honshu sowie auf den südlichen Kurilen verbreitet (MACFARLANE 2001). Nach Europa wurde der Sachalin-Knöterich 1863 als Zier- und Futterpflanze eingeführt. Beide Arten wurden neben der Nutzung als Park- und Gartenpflanze auch als Deckungspflanze, als Vieh- und Wildfutter und zur Böschungsbegrünung angebaut. Es bestehen Überlegungen zur energetischen Nutzung der Pflanze. Neben den bisher erwähnten zwei Staudenknöterich-Arten kommt bei uns die Hybride beider Arten – der Böhmische Staudenknöterich vor. Der Böhmische Staudenknöterich ist wahrscheinlich in Europa als Kreuzung entstanden und wurde in den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts entdeckt. Die Staudenknöteriche sind mehrjährige Hochstauden. Sie bilden in der Regel dichte Bestände, die kaum von anderen Pflanzen überwachsen werden. Der Japanische Staudenknöterich kann eine Wuchshöhe von bis zu 3 m, der Sachalin-Knöterich bis zu 4 m erreichen. Die Sprosse sind oft rot überlaufen, knotig gegliedert und im oberen Bereich buschig verzweigt. Beide Arten lassen sich anhand ihrer Blätter voneinander unterscheiden. Der Japanische Staudenknöterich hat bis zu 20 cm lange, derb-lederartige, kahle und am Blattgrund gestutzte Blätter. Die Blätter des Sachalin-Knöterichs sind deutlich größer. Sie können bis zu 40 cm lang werden, sind behaart und weich (ALBERTERNST 1998). Abbildung 1: Wuchshöhe Staudenknöterich, Foto: LfULG Der Böhmische Staudenknöterich nimmt mit seinen Merkmalen eine Zwischenstellung zwischen den Elternarten ein. Er ähnelt dem Japanischen Knöterich jedoch mehr als dem Sachalin-Knöterich. Schriftenreihe des LfULG, Heft 10/2020 | 8
Die Staudenknöteriche bilden kleine weiße Blüten, die ab Ende Juli erscheinen. Die Arten sind zweihäusig, d. h. männlich-fertile und weiblich-fertile Blüten befinden sich auf unterschiedlichen Pflanzen der entsprechenden Art. Die Frucht ist eine geflügelte ca. 1 cm große Nuss. Die Staudenknöteriche vermehren sich vegetativ über Rhizome (austriebsfähige unterirdische Sprossausläufer) und abgetrennte Sprossfragmente. Die wichtigsten Ausbreitungsfaktoren sind die unmittelbare Rhizomverbreitung sowie die Verschleppung von Rhizomstücken. An den Rhizomen werden Knospen angelegt, die überwiegend horizontale Ausläufer bilden und schließlich die Bodenoberfläche durchstoßen. Die Rhizomteile können bei einer Pflanze eine Gesamtlänge von 15-20 m und einen Durchmesser von 8 cm erreichen. Die Staudenknöteriche sind in der Lage, bis 2 m tief zu wurzeln. Das Verschleppen von Rhizomstücken kann, z. B. mit Gartenabfällen, durch Erdbewegungen oder mit fließendem Wasser erfolgen. Die Ausbreitung über Samen spielt bei uns kaum eine Rolle. Beide Arten sowie deren Hybride haben ein sehr großes Regenerationspotential. Ein sehr kleines Rhizomfragment mit Knospen kann zu einer neuen Pflanze austreiben. Durch das schnelle Wachstum im Frühjahr, den großen Wuchs und die Ausbildung dichter Bestände sind die Staudenknöteriche sehr konkurrenzkräftig. In der Hauptwachstumsphase (Mai) kann der tägliche Zuwachs 10-30 cm betragen Abbildung 2: Aus Knospen am Rhizomfragment treiben neue Sprosse aus, Foto: Kerstin Tschiedel Schriftenreihe des LfULG, Heft 10/2020 | 9
Abbildung 3: Regeneration aus den Knoten eines Stängelfragmentes, Foto: Japanese Knotweed. Guidance for Householders & Landowners. Cornwall County Council Schriftenreihe des LfULG, Heft 10/2020 | 10
3 Verbreitung und Invasionspotential Die Staudenknöteriche sind in Europa sehr weit verbreitet. In den Nachbarländern gehören sie zu den wichtigsten neophytischen Problempflanzen (W ILHELM E.-G. et al. 2012). Der Sachalin-Knöterich kommt in Europa deutlich seltener als der Japanische Knöterich vor. In Sachsen ist eine sehr starke Ausbreitung der Staudenknöteriche, insbesondere entlang von Wasserläufen zu erkennen (MEINLSCHMIDT 2004a-b). Die Staudenknöteriche sind sehr anspruchslos. Sie bevorzugen feuchte und grundwassernahe Böden, jedoch ohne längere Überflutungen. Sie gedeihen auch gut auf trockenen Standorten. Die Knöteriche bilden vor allem dichte Dominanzbestände an gehölzfreien Flussufern. Häufig sind sie auf Ruderalflächen, wie z. B. an Straßenrändern, auf Bahndämmen, Böschungen, Industriebrachen sowie an Waldrändern und im Wald zu finden. Die Staudenknöteriche bevorzugen lichte Standorte, wachsen aber auch im Halbschatten. Im tiefen Schatten bilden sie meist nur schüttere Bestände. Beide Arten haben geringe Wärmeansprüche. Ihre Höhenverbreitung reicht vom Flachland bis 600 m über NN. Der Japanische Staudenknöterich bevorzugt Gebiete mit hohen und häufigen Niederschlägen und meidet extreme Klimabedingungen. Der Sachalin-Knöterich kann noch in Höhenlagen vorkommen (MEINLSCHMIDT 2008). Durch das kräftige Wachstum und die schnelle Ausbreitung werden einheimische Pflanzenarten verdrängt. Sehr große, dichte Bestände verursachen eine auffällige Veränderung des Landschaftsbildes. Die Knöteriche können auch in Naturschutzgebieten auftreten und dort seltene und/oder gefährdete Arten verdrängen. Dominanzbestände im Uferbereich können wasserwirtschaftliche Probleme verursachen, weil sie negative Auswirkungen auf die Ufersicherheit und den Hochwasserabfluss haben. Die dicken, feinwurzelarmen Rhizome stabilisieren den Boden nicht ausreichend. Außerdem findet man unter den dichten Knöterichbeständen kaum andere Pflanzen mit bodenfestigender Wirkung. Durch das Absterben der oberirdischen Sprosse nach dem ersten Frost ist der Boden fast kahl und kann leichter abgetragen werden als beim Vorhandensein eines naturnahen Uferbewuchses. Die dichten und harten Stängel der Knöterichpflanzen sind in der Lage, den Wasserabfluss zu hemmen und Treibgut zu fangen (TSCHIEDEL 2006; MAY und TSCHIEDEL 2013). Die Staudenknöteriche bringen keine direkten Gefahren für den Menschen. Es können aber wirtschaftliche Schä- den entstehen, z. B. durch eine Beschädigung der Verkehrswege und Hochwasserschutzbauten. Schriftenreihe des LfULG, Heft 10/2020 | 11
Abbildung 4: Ufererosion an der Neiße bei Ostritz (Landkreis Görlitz) mit starkem Knöterichbestand, Foto: Kerstin Tschiedel Abbildung 5: Beschädigung einer Mauer durch junge Knöterichpflanzen, Foto: Kerstin Tschiedel Schriftenreihe des LfULG, Heft 10/2020 | 12
Abbildung 6: Nach dem Hochwasser 2002 neu errichtete Uferbefestigung an der Weißeritz, Mai 2006, Foto: LfULG Abbildung 7: Staudenknöterich im Garten, Verbreitung im Rasen, Foto: LfULG Schriftenreihe des LfULG, Heft 10/2020 | 13
4 Rechtliche Grundlagen zu invasiven gebietsfremden Arten 4.1 Rechtsvorschriften der EU Mit der am 01.01.2015 in Kraft tretenden EU-Verordnung Nr. 1143/2014 liegt eine Rechtsvorschrift über den Umgang mit gebietsfremden Arten vor, die insbesondere die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver Arten im Fokus hat. VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 (EU-VO) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (Auszug) Kapitel I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel 4: Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung Vorrangig sollen invasive gebietsfremde Arten in die Unionsliste aufgenommen werden, die bislang noch nicht in der Union vorkommen oder sich in einer frühen Phase der Invasion befinden und höchstwahr- scheinlich erhebliche nachteilige Auswirkungen haben Bereits in der Union etabliert sind und die stärksten nachteiligen Auswirkungen haben Artikel 5: Risikobewertung Schriftenreihe des LfULG, Heft 10/2020 | 14
Kapitel II: PRÄVENTION Artikel 7: Beschränkungen Invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung dürfen nicht vorsätzlich in das Gebiet der Union verbracht werden, auch nicht zur Durchfuhr unter zollamtlicher Überwa- chung gehalten werden, auch nicht in Haltung unter Verschluss gezüchtet werden, auch nicht in Haltung unter Verschluss in die, aus der und innerhalb der Union befördert werden, es sei denn, sie werden im Zusammen- hang mit der Tilgung zu entsprechenden Einrichtungen befördert in den Verkehr gebracht werden verwendet oder getauscht werden zur Fortpflanzung, Aufzucht oder Veredelung gebracht werden, auch nicht in Haltung unter Ver- schluss in die Umwelt freigesetzt werden Artikel 13: Aktionspläne für die Pfade invasiver gebietsfremder Arten Kapitel III: FRÜHERKENNUNG UND SOFORTIGE BESEITIGUNG Art. 14: Überwachungssystem; Art. 15: amtliche Kontrollen Art. 16: Notifizierung von Früherkennungen Art. 17: sofortige Beseitigung in einer frühen Phase der Invasion Art. 18: Ausnahmen von der Verpflichtung zur sofortigen Beseitigung Kapitel IV: MANAGEMENT VON BEREITS WEIT VERBREITETEN INVASIVEN GEBIETSFREMDEM ARTEN Art. 19: Managementmaßnahmen Art. 20: Widerherstellung geschädigter Ökosysteme Die Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung wurde von der Europäischen Kommission am 13. Juli 2016 zum ersten Mal veröffentlicht und 2017 erweitert. Sie enthält 23 Arten aus der Gruppe Gefäß- pflanzen, die aus anderen Kontinenten absichtlich oder unabsichtlich nach Europa eingeführt wurden und sich hier mit erheblich nachteiligen Auswirkungen für die Umwelt in der freien Natur verbreitet haben. Es können auch Arten in die Liste aufgenommen werden, die bislang noch nicht in der Europäischen Union vorkommen oder sich in einer frühen Phase der Ansiedlung befinden und höchstwahrscheinlich durch ihre Ausbreitung stark negative Folgen haben würden (NEHRING und SKOWRONEK 2017). Kriterien für die Aufnahme in die Unionsliste Schriftenreihe des LfULG, Heft 10/2020 | 15
Gebietsfremd in gesamter EU Kann sich etablieren und ausbreiten Risikobewertung zeigt, Maßnahmen sind auf Unionsebene erforderlich Es ist wahrscheinlich, dass durch die Aufnahme in die Unionsliste die nachteiligen Auswirkungen tatsächlich verhindert, minimiert oder abgeschwächt werden können Einige der bekannten invasiven gebietsfremden Arten wurden deshalb nicht in die Liste aufgenommen, weil für sie keine Risikobewertung vorliegt, weil einige der in der Verordnung geforderten Informationen in der Risikobewer- tung fehlen oder weil kein Nachweis vorliegt, dass die Kriterien für eine Aufnahme in die Liste erfüllt sind. Der Ja- panische Staudenknöterich und der Sachalin-Staudenknöterich sowie die Beifußblättrige Ambrosie sind Beispiele für Arten, wo die Risikobewertung zwar den Anforderungen entspricht, wo jedoch kein ausreichender Nachweis vorliegt, dass die Kriterien für eine Aufnahme in die Liste erfüllt sind. Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass eine Aufnahme der o.g. Arten in die Unionsliste nachteilige Auswirkungen wirksam verhindern, minimieren oder ab- schwächen. Die Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zur Durchführung der EU-VO 1143/2014 ist am 16.09.2017 in Kraft getreten und legt Regelungen des Vollzugs fest. Im Bundesnaturschutzgesetz befasst sich § 40a mit Maßnahmen gegen invasive Arten. Die zuständigen Behörden treffen nach pflichtgemäßem Ermessen die im Einzelfall erforderlichen und verhält- nismäßigen Maßnahmen, um 1. sicherzustellen, dass die Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, dieses Kapitels und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsvorschriften in Bezug auf invasive Arten eingehalten werden und um 2. die Einbringung oder Ausbreitung von invasiven Arten zu verhindern oder zu minimieren. liegen Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer invasiven Art vor, sind Eigentümer und Inhaber der tatsäch- lichen Gewalt verpflichtet, eine Untersuchung von Gegenständen Substraten, Transportmitteln, Anlagen, Grundstücken, Gebäuden oder Räumen im Hinblick auf das Vorhandensein invasiver Arten zu dulden. Die zuständige Behörde kann gegenüber demjenigen, der die Ausbringung, die Ausbreitung oder das Entkom- men von invasiven Arten verursacht hat, deren Beseitigung und dafür bestimmte Verfahren anordnen, soweit dies zur Abwehr einer Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen und Arten erforderlich ist. Die zuständige Behörde kann Exemplare invasiver Arten beseitigen oder durch Beauftragte beseitigen lassen (….). Die durch die Maßnahme entstehenden Kosten können den in Absatz 3 Satz 1 genannten Personen auf- erlegt werden. Schriftenreihe des LfULG, Heft 10/2020 | 16
4.2 Rechtliche Grundlagen für Herbizide Pflanzenschutzgesetz Die Anwendung von Herbiziden außerhalb landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Flä- chen (Nichtkulturland) ist verboten. Auf Antrag kann von der zuständigen Behörde (§ 12 Abs. 2 Pflanzenschutz- gesetz) eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. In Sachsen ist dies das Sächsische Landesamt für Um- welt, Landwirtschaft und Geologie, Abteilung Landwirtschaft, Referat Pflanzenschutz. Schutz von Oberflächengewässern Das Mittel darf nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern angewendet werden. In Sachsen gilt ein Mindestabstand von 5 m ab Böschungsoberkante landeinwärts Anwendungsbestimmungen und Kennzeichnungsauflagen sind zu beachten Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sind die Gebrauchsanleitungen sowie die gesetzlichen Bestimmungen zum Anwender-, Verbraucher- und Umweltschutz zu beachten. 4.3 Rechtliche Grundlagen für Glyphosat-Herbizide Für eine Vielzahl von Glyphosat-haltigen Herbiziden wurde die alte Anwendungsbestimmung NG351 aufgehoben und durch neue Anwendungsbestimmung NG352 ersetzt. Die Einmalbehandlung von 10 l/ha ist bei vielen Mitteln nicht mehr zulässig. Die Behandlungsvarianten der Versuche mit Glyphosat-Herbiziden als Einmalanwendungen von 10 l oder 8 l/ha (bzw. 3,6 kg/ha Wirkstoff) im Spritzverfahren dürfen nur dann in die Praxis umgesetzt werden, wenn die aktuelle Zulassung des Mittels dies erlaubt. Ab Mai/ Juni 2014: Alte Anwendungsbestimmung NG351: Bei Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln mit dieser Anwendungsbestimmung dürfen innerhalb eines Kalenderjahres auf derselben Fläche maximal 2 Behandlungen mit einem Mindestabstand von 90 Tagen durchgeführt werden. Die maximale Wirkstoff-Aufwandmenge von 3,6 kg/ha und Jahr darf dabei nicht überschritten werden. seit Mai/ Juni 2016: Anwendungsbestimmung NG352 Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen den Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet. Schriftenreihe des LfULG, Heft 10/2020 | 17
5 Versuchsdurchführung – Material und Methoden 5.1 Ablauf der Untersuchungen In den Jahren 2005 bis 2018 wurden Versuche in Chemnitz Ebersdorf und Draisdorf, Memmendorf, Zwickau und Lichtenau zur Prüfung der Bekämpfungsmaßnahmen von Staudenknöterichen durchgeführt (Abbildung 8). Im Vordergrund stand die Wirksamkeit der chemischen Behandlungen. Ein weiteres Ziel war die Erprobung des Herbizides Simplex (Wirkstoffe: Aminopyralid, Fluroxypyr). Ausgewählt wurden Flächen mit natürlichen Beständen, welche u.a. vom Umweltamt Chemnitz für die Sanierung vorgesehen waren. In der Abbildung 8 sind die ausgewählten Versuchsflächen im Regierungsbezirk Chemnitz dargestellt. Die Versuche wurden nach EPPO-Richtlinie PP 1/117 (2) Unkräuter auf Nichtkulturland durchgeführt (EPPO 1999). Die Versuche wurden als randomisierte Blockanlagen mit drei bzw. vier Wiederholungen angelegt. Die Parzellengröße betrug 3 bis 20 m². Um eine vollständige Sanierung der Flächen zu erreichen, wurden einige Versuche ohne unbehandelte Kontrollparzellen durchgeführt. Die mit Staudenknöterich verunkrautete Nachbarfläche diente in solchen Fällen als unbehandelte Kontrolle. Chemnitz Ebersdorf (2005 – 2008) Memmendorf (2008 - 2012) Zwickau (2009 – 2012) Lichtenau (2014 – 2018) Chemnitz Draisdorf (2014 – 2017) Abbildung 8: Verteilung der Versuchsstandorte in Sachsen in den Jahren 2005 – 2018 Schriftenreihe des LfULG, Heft 10/2020 | 18
5.2 Auswahl der Bekämpfungsverfahren 5.2.1 Mechanische Maßnahmen Die Wirksamkeit der mechanischen Maßnahmen bei der Bekämpfung von Staudenknöterichen wurde im Rahmen des „Interreg IIIa Projekts – Verdrängung invasiver Neophyten im südlichen Mandau-Einzugsgebiet und Pließnitz- Einzugsgebiet“ in den Jahren 2003 – 2007 im Landkreis Görlitz geprüft (TSCHIEDEL 2005). In diesem Projekt wirkten die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Löbau-Zittau, das Naturschutzzentrum „Zittauer Gebirge“ gGmbH und die TÜV Akademie GmbH Niederlassung Ostsachsen mit. Die im Projekt geprüften mechanischen Maßnahmen werden im Abschnitt 7 dargestellt. Eine Alternative zu mechanischen Maßnahmen ist der Einsatz der Herbizide, die auf die oberirdischen Pflanzenteile appliziert und systemisch verteilt werden. Im Vorhaben erfolgten die Applikationen in drei Verfahren: Spritzverfahren zur Einzelpflanzenbehandlung Abstreichverfahren zur Einzelpflanzenbehandlung Injektionsverfahren zur Einzelpflanzenbehandlung 5.2.2 Spritzverfahren Im Spritzverfahren wurde eine Rückenspritze mit den Düsen TE 8003 VS bzw. AM 110-015 Agrotop mit einem Druck von 2,5 bzw. 3,5 bar und einer Wasseraufwandmenge von 400 l/ha verwendet. 5.2.3 Abstreichverfahren Das Abstreichverfahren erfolgte mit einem handgeführten Docht-Abstreichgerät „Zuwa“ Unkrautstab 320 T mit 20 cm Breite (Abbildung 9). Abbildung 9: Docht-Abstreichgerät „Zuwa“ Unkrautstab 320 T, Foto: LfULG Schriftenreihe des LfULG, Heft 10/2020 | 19
Abbildung 10: Docht-Abstreichgerät „Zuwa“ Unkrautstab 320 T, Foto: LfULG 5.2.4 Injektionsverfahren Das Injektionsverfahren wurde mit einer Repetierspritze “Kaycee“ aus der Tiermedizin mit einer Nadelgröße von 1,6 x 25 mm durchgeführt. (Abbildung 11 und Abbildung 12). Für dieses Verfahren besteht zurzeit keine Zulassung in Deutschland. Im Einzelfall kann die zuständige Behörde diese Anwendungsart genehmigen, um in besonders sensiblen Befallsflächen eine Behandlung zu ermöglichen. Dies darf nur unter Einhaltung der zugelassenen Höchstmenge pro m² und Jahr erfolgen. Abbildung 11: Injektionsspritze „Kaycee“, Foto: LfULG Schriftenreihe des LfULG, Heft 10/2020 | 20
Abbildung 12: Injektion mittels Spritze direkt in den Spross, Foto: LfULG 5.3 Auswahl der Herbizide und Behandlungstermine Zur Durchführung der Versuche wurden vorwiegend Herbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat verwendet. Glyphosat ist in „Roundup“-Herbiziden und verschiedenen anderen Handelspräparaten enthalten. Der Wirkstoff wirkt nicht selektiv und systemisch. Glyphosat wird nach der Aufnahme durch die Blätter mit Hilfe des Saftstromes in die ganze Pflanze, einschließlich der unterirdischen Pflanzenteile (Rhizome) verteilt. Je aktiver die Pflanzen wachsen, umso schneller wird der Wirkstoff in der Pflanze transloziert. Die Begleitvegetation wird jedoch beim Spritzverfahren stark geschädigt. Das bringt ein erhöhtes Risiko für Erosion und schafft Raum für einen Neuauflauf von Staudenknöterichen. Die Bestandeslücken sollten durch Neuansaaten ersetzt werden. In den Versuchen wurden im Spritzverfahren die maximal zugelassenen Aufwandmengen als Einmalbehandlung appliziert. Die maximal zugelassenen Aufwandmengen von Glyphosat-Herbiziden betrugen z. B. 10 l/ha bei Durano und Roundup Ultra. Abbildung 13: Verkrüppelter Wuchs eines Staudenknöterichs im Folgejahr nach der Behandlung mit Gly- phosat, Foto: K. Tschiedel Schriftenreihe des LfULG, Heft 10/2020 | 21
Tabelle 1: Informationen zum Einsatz von Roundup Ultra auf Nichtkulturland im Spritzverfahren (Auswahl) Papi (Stand Dezember 2019) Einsatzgebiet Nichtkulturland Wirkungsbereich Herbizid Schadorganismen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Kulturen/Objekte Nichtkulturland ohne Holzgewächse Anwendungsbereich Freiland Anwendungshäufigkeit in dieser Anwendung max. 2 für die Kultur bzw. je Jahr max. 2 Anwendungszeitpunkt während der Vegetationsperiode Aufwandmenge Zeitpunkt 1: 5 l/ha Zeitpunkt 2: 5 l/ha Wasseraufwand von 200 bis 400 l/ha Anwendungstechnik spritzen Mischbarkeit keine Sonstige Erläuterungen Anwendungstechnik: im Splittingverfahren (2 Behandlungen) Tabelle 2: Informationen zum Einsatz von Roundup Ultra auf Nichtkulturland im Streichverfahren Papi (Stand Dezember 2019) Einsatzgebiet Nichtkulturland Wirkungsbereich Herbizid Schadorganismen Einkeimblättrige Unkräuter Zweikeimblättrige Unkräuter Kulturen/Objekte Nichtkulturland ohne Holzgewächse Anwendungsbereich Freiland Anwendungshäufigkeit in dieser Anwendung max. 1 für die Kultur bzw. je Jahr max. 1 Anwendungszeitpunkt während der Vegetationsperiode Aufwandmenge 33% Wasseraufwand Keine Anwendungstechnik streichen Mischbarkeit keine Hinweis zum Mittelaufwand: maximaler Mittelaufwand 10 l/ha Sonstige Erläuterungen Anwendungstechnik: als Einzelpflanzenbehandlung Anwendungstechnik: mit Dochtstreichgerät Das Glyphosat-freie Herbizid Simplex (Wirkstoffe: Aminopyralid, Fluroxypyr) wurde im Versuch am Standort Mem- mendorf angewendet (DOWAGROSCIENCES 2018). Das Mittel Simplex wird jetzt von der Firma CORTEVA vertrieben. Schriftenreihe des LfULG, Heft 10/2020 | 22
Tabelle 3: Informationen zum Einsatz von Simplex auf Grünland im Spritzverfahren (Auswahl) Papi (Stand Dezember 2019) Einsatzgebiet Grünland Wirkungsbereich Herbizid Schadorganismen Zweikeimblättrige Unkräuter Kulturen/Objekte Wiesen, Weiden Anwendungsbereich Freiland Anwendungshäufigkeit in dieser Anwendung max. 1 für die Kultur bzw. je Jahr max. 1 Anwendungszeitpunkt während der Vegetationsperiode während der aktiven Wachstumsphase der Unkräuter Aufwandmenge 2 l/ha Wasseraufwand von 200 bis 400 l/ha Anwendungstechnik spritzen Mischbarkeit keine Sonstige Erläuterungen keine Verwendungszweck keine Wartezeit Freiland, Wiesen, Weiden: 7 Tage 5.4 Boniturtermine Die Bonituren erfolgten nach der EPPO-Richtlinie PP 1/117 (2). Zu folgenden Terminen wurden die Bonituren durchgeführt: zum Zeitpunkt der Bekämpfungsmaßnahme 6 Monate nach der Bekämpfungsmaßnahme 1 Jahr nach der ersten Bekämpfungsmaßnahme 2 Jahre nach der ersten Bekämpfungsmaßnahme 3 Jahre nach der ersten Bekämpfungsmaßnahme Schriftenreihe des LfULG, Heft 10/2020 | 23
5.5 Prüfmerkmale Die Wirkung der Bekämpfungsmaßnahmen wurde im Jahr der Durchführung der Maßnahme und anhand der Entwicklung des Neuaustriebs im Folgejahr beurteilt. Es wurden erfasst: Deckungsgrad in % (geschätzt) Wirkungsgrad in % (geschätzt) Die Wirkung auf Staudenknöteriche wurde visuell als Reduzierung der Biomasse bonitiert. Um eine vollständige Sanierung der Versuchsflächen zu erreichen, wurden keine unbehandelten Kontrollen angelegt. Zu allen Bonitur- terminen wurde das Entwicklungsstadium des Staudenknöterichs nach BBCH-Code erfasst. Schriftenreihe des LfULG, Heft 10/2020 | 24
6 Ergebnisse und Diskussion 6.1 Vorversuch in Chemnitz (Ebersdorf), 2005 – 2008 Im Jahr 2005 wurde in Chemnitz auf der Fläche eines ehemaligen Truppenübungsplatzes ein Vorversuch zum Vergleich der chemischen Verfahren (Spritz- und Abstreichverfahren) angelegt. Es wurden zwei Varianten geprüft: 8 l/ha Roundup UltraMax im Spritzverfahren 33 % Roundup UltraMax im Abstreichverfahren Die Zulassung von Roundup UltraMax ist abgelaufen. Es gibt Nachfolgeprodukte. Zum Zeitpunkt der ersten Behandlungen am 06.09.2005 war der Staudenknöterich im BBCH-Stadium 65-89. Der Deckungsgrad betrug in den Parzellen im Spritzverfahren 65 % bzw. im Abstreichverfahren 59 %. Die Behandlun- gen wurden in den Jahren 2006, 2007 und 2008 auf derselben Fläche wiederholt. Bei der Bonitur ein Jahr nach der Applikation brachten die Behandlungen sowohl im Spritzverfahren als auch im Abstreichverfahren einen Wirkungs- grad von 98 % (Abbildung 14). Die Bonitur im Jahr 2008 zeigte bei zwei unterschiedlichen Applikationsverfahren einen sehr guten Bekämpfungserfolg von 93 %. Glyphosat-haltige Herbizide, z. B. „Roundup“-Produkte im Spritzverfahren Die Anwendung im Spritzverfahren sollte zum zweiten Aufwuchs bei ca. 30-60 cm Wuchshöhe mit 2 x 5 l/ha erfolgen. Sowohl im Spritz- als auch im Abstreichverfahren waren die Wirkungen erst im zweiten Anwendungsjahr zu sehen. Der günstigste Zeitpunkt für eine Behandlung des neuen Austriebs nach der Mahd war Mitte August bis Anfang September. Durch die Spritzung von Glyphosat-haltigen Herbiziden wird jedoch die Begleitvegetation geschädigt. Die Bestandslücken sollen durch Neuansaaten mit einer starken Konkurrenzwirkung, z. B. Einjähriges oder Welsches Weidelgras, ersetzt werden. Es sind mehrere Behandlungsjahre notwendig. Glyphosat-haltige Herbizide, z. B. „Roundup“-Produkte im Abstreichverfahren Bei kleineren Beständen ist das Abstreichverfahren der Glyphosat-haltigen Mittel (33-%ige Lösung) mit einem handgeführten Docht-Abstreichgerät zu empfehlen. Es sollte ein intensives Bestreichen der Pflanzen erfolgen. Bei Eintragsmöglichkeiten in Oberflächengewässer auf Nichtkulturland, wie z. B. durch Schnittgerinne und Abwasserkanal darf nur das Abstreichverfahren angewendet werden. Schriftenreihe des LfULG, Heft 10/2020 | 25
Spritzverfahren Abstreichverfahren 100 90 Wirkung (%) 80 70 60 50 Roundup UltraMax Roundup UltraMax 33 % 8 l/ha pro Jahr 8 l/ha pro Jahr Boniturtermine 22.05.2006 22.06.2007 28.08.2007 Abbildung 14: Vergleich von unterschiedlichen Applikationsverfahren, Wirkungsgrade (%), Chemnitz 2005 bis 2007 Abbildung 15: Vollständig mit Staudenknöterich bedeckte Fläche vor der ersten Behandlung im Jahr 2005, Foto: LfULG Schriftenreihe des LfULG, Heft 10/2020 | 26
Abbildung 16: Ausbreitung der natürlichen Vegetation im Jahr 2008, Foto: LfULG 6.2 Versuch in Memmendorf, 2008 – 2012 Am Standort Memmendorf wurde ein Versuch zum Vergleich von Glyphosat-haltigen mit Glyphosat-freien Varianten angelegt. Das Herbizid Simplex (Wirkstoffe: Aminopyralid, Fluroxypyr) ist für Wiesen und Weiden zugelassen gegen zweikeimblättrige Unkräuter mit 2,0 l/ha. Die Applikationen erfolgten von 2008 bis 2011. Die Variante 2,0 l/ha Simplex, appliziert von 2008 bis 2011, brachte in der Abschlussbonitur am 24.08.2011 einen Wirkungsgrad von 90 %. Die Glyphosat-haltigen Varianten erreichten Wirkungsgrade von 98 %. Aufgrund der Änderungen in der Zulassungssituation sind die Aufwandmengen von 10,0 l/ha als Einmalbehandlung nicht mehr praxisrelevant. Abbildung 17: Im Vordergrund der von Staudenknöterich befreite Wiesenstreifen; im Hintergrund nicht- behandelter, ungestört wachsender Staudenknöterich, Foto: LfULG Schriftenreihe des LfULG, Heft 10/2020 | 27
6.3 Versuch in Zwickau, 2009 – 2013 Am Standort Zwickau erfolgte ein weiterer Vergleich von Glyphosat-haltigen Varianten mit Glyphosat-freien Varianten. Die fünfjährigen Bekämpfungsmaßnahmen (2009-2013) zeigten eine gute Wirkung bei dem Glyphosat- freien Herbizid Simplex. Die Aufwandmenge von Simplex betrug 2,0 l/ha. Im Jahr 2014 wurde ein Wirkungsgrad von 92,0 % bonitiert. Die Glyphosat-haltigen Varianten erreichten Wirkungsgrade von 98 % bzw. 100 %. Somit ist die Anwendung von Simplex eine Option zur Bekämpfung von Staudenknöterich im Grünland. Die Glyphosat-haltigen Anwendungen werden nicht näher ausgewertet. Es wurde als Einmalbehandlung die Aufwandmenge von 10,0 l/ha angewendet. Die Einmalbehandlung von 10 l/ha ist bei vielen Mitteln nicht mehr zulässig. Abbildung 18: Schnell sichtbare Wirkungssymptome durch das Grünlandherbizid Simplex, etwa vier Wo- chen nach der Behandlung, Foto: LfULG 6.4 Versuch in Lichtenau, 2014 – 2018 In Versuchen mit drei Wiederholungen in Lichtenau und Chemnitz wurden das Spritzverfahren, das Abstreichverfahren und das Injektionsverfahren miteinander verglichen. Die Behandlungen erfolgten jährlich von 2015 bis 2017 im Spritzverfahren mit 2 x 4,0 l/ha. Im Abstreichverfahren wurde das Herbizid Powerflex mit 33- %iger Lösung eingesetzt. Es wurde ein neues Injektionsverfahren getestet. In allen Behandlungsvarianten waren die Wirkungen erst im zweiten Anwendungsjahr zu sehen. Im ersten Versuchsjahr betrugen die Wirkungsgrade am Standort Chemnitz in den drei Verfahren 15 %, 15 % bzw. 21 % (Tab. 6). Zwischen Spritz-, Abstreich- und Infektionsverfahren wurden am Standort Lichtenau Unterschiede von ca. 10 % festgestellt. Die Wirkungen zeigt die Abbildung 19 Am Standort Chemnitz erreichte das Injektionsverfahren Wirkungsgrade von 85 % im Vergleich zum Spritzverfahren von 71 %. Glyphosat-haltige Herbizide, z. B. „Roundup“-Produkte im Injektionsverfahren In einer Variante wurde das Injektionsverfahren von Glyphosat-haltigen Mitteln (15-%ige Lösung) mit einer handgeführten Repetierspritze “Kaycee“ aus der Tiermedizin untersucht. Hierbei wurde in fünf Pflanzenstängel pro m² jeweils 1 ml Glyphosat-haltiges Mittel (15-%ige Lösung) injiziert. Damit wurde die Einhaltung des vorgeschriebenen maximalen Mittelaufwandes pro m² gewährleistet. Mit diesem Verfahren sollte die Auswirkung auf Nichtzielorganismen durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln minimiert werden. Schriftenreihe des LfULG, Heft 10/2020 | 28
Tabelle 4: Information zum Einsatz von Roundup PowerFlex auf Nichtkulturland im Abstreichverfahren Papi (Stand Dezember 2019) Einsatzgebiet Nichtkulturland Wirkungsbereich Herbizid Schadorganismen Einkeimblättrige Unkräuter Zweikeimblättrige Unkräuter Kulturen/Objekte Wege und Plätze ohne Holzgewächse Anwendungsbereich Freiland Anwendungshäufigkeit in dieser Anwendung max. 1 für die Kultur bzw. je Jahr max. 1 Anwendungszeitpunkt während der Vegetationsperiode 33 % Aufwandmenge Wasseraufwand keine Anwendungstechnik streichen Mischbarkeit Keine Hinweis zum Mittelaufwand: maximaler Mittelaufwand für die vorgesehene Kultur pro Jahr 7,5 l/ha Sonstige Erläuterungen Anwendungstechnik: als Einzelpflanzenbehandlung Anwendungstechnik: mit Dochtstreichgerät Die eingesetzten Herbizide, Applikationstermine, Boniturtermine und Wirkungen sind der Tabelle 5: Eingesetzte Herbizide, Applikationstermine, Boniturtermine und Wirkungen (%), Lichtenau, 2014-2017 zu entnehmen. Schriftenreihe des LfULG, Heft 10/2020 | 29
Tabelle 5: Eingesetzte Herbizide, Applikationstermine, Boniturtermine und Wirkungen (%), Lichtenau, 2014-2017 Aufwandmenge Wirksamkeit Anwendung l/ha Applikationsdatum Boniturdatum WG (%) Spritzverfahren Glyfos Supreme 4,0 28.08.2014 05.06.2015 66 4,0 01.06.2015 05.10.2015 75 4,0 27.08.2015 24.05.2016 99 4,0 21.06.2016 07.09.2016 93 4,0 07.09.2016 25.04.2017 98 4,0 14.06.2017 31.08.2017 93 4,0 31.08.2017 06.10.2017 98 Abstreichverfahren Roundup PowerFlex 33% 28.08.2014 05.06.2015 82 33% 27.08.2015 05.10.2015 73 33% 07.09.2016 24.05.2016 88 33% 31.08.2017 07.09.2016 84 25.04.2017 91 31.08.2017 85 Injektionsverfahren 15% 28.08.2014 05.06.2015 84 Roundup PowerFlex 15% 27.08.2015 05.10.2015 68 15% 07.09.2016 24.05.2016 77 33%* 31.08.2017 07.09.2016 70 24.05.2017 90 31.08.2017 80 *Abstreichverfahren Restpflanzen zu klein für Injektionsverfahren Schriftenreihe des LfULG, Heft 10/2020 | 30
Spritzverfahren Abstreichverfahren Injektionsverfahren 100 80 Wirkung (%) 60 40 20 0 Glyphos Supreme 2 x 4 l/ha Roundup PowerFlex 33% Roundup PowerFlex 15% pro Jahr pro Jahr (max. 7,5 l/ha) pro Jahr (max. 7,5 l/ha) Boniturtermine 05.06.2015 24.05.2016 25.04.2017 Injektion: 5 ml/m² anwendungsfertige Brühe (5 Stängel/m²), 1 ml pro Stängel Abstreich- und Injektionsverfahren: 1 Behandlung/Jahr Abbildung 19: Vergleich von unterschiedlichen Applikationsverfahren, Wirkungsgrade (%), Lichtenau 2014 – 2017 Abbildung 20: Versuchsfläche vor der ersten Behandlung im Juni 2014, Lichtenau, Foto: LfULG Schriftenreihe des LfULG, Heft 10/2020 | 31
Abbildung 21: Aufsuchen und Behandlung des Wiederaustriebes im Folgejahr, Lichtenau, Foto: LfULG Abbildung 22: Versuchsblock A, Lichtenau August 2018, Foto: LfULG Schriftenreihe des LfULG, Heft 10/2020 | 32
6.5 Versuch in Chemnitz (Draisdorf), 2014 – 2017 Die Versuchsanlage und die Behandlungsvarianten des Versuches in Chemnitz sind mit den Behandlungsvarianten in Lichtenau vergleichbar. Tabelle 6: Eingesetzte Herbizide, Applikationstermine, Boniturtermine und Wirkungen (%), Chemnitz, 2014-2016 Aufwandmenge Wirksamkeit Anwendung l/ha Applikationsdatum Boniturdatum WG (%) Spritzverfahren Glyfos Supreme 4,0 03.09.2014 29.10.2014 15 4,0 01.06.2015 27.08.2015 50 4,0 27.08.2015 05.10.2015 77 13.05.2016 99 Abstreichverfahren Roundup PowerFlex 33 % 28.08.2014 29.10.2014 15 33 % 27.08.2015 27.08.2015 30 05.10.2015 88 13.05.2016 71 Injektionsverfahren 15 % 28.08.2014 29.10.2014 21 Roundup PowerFlex 15 % 27.08.2015 27.08.2015 57 05.10.2015 77 13.05.2016 85 Abbildung 23: Unsanierte Versuchsfläche im Jahr 2014 in Chemnitz, Foto: LfULG Schriftenreihe des LfULG, Heft 10/2020 | 33
Abbildung 24: Versuchsfläche nach der Behandlung im Jahr 2016 in Chemnitz, Foto: LfULG Durch die Anwendung von Glyphosat-haltigen Herbiziden im Spritzverfahren wird die Begleitvegetation geschädigt. Manchmal können die Bestandeslücken durch die natürliche Vegetation ersetzt werden. In vielen Fällen sollten jedoch die Bestandeslücken sollten durch Neuansaaten mit einer starken Konkurrenzwirkung z.B. Einjähriges Wei- delgras, ersetzt werden. Schriftenreihe des LfULG, Heft 10/2020 | 34
7 Alternative Bekämpfungsmöglichkeiten 7.1 Mechanische Bekämpfung Die Wirksamkeit der mechanischen Maßnahmen bei der Bekämpfung von Staudenknöterichen wurden im Rahmen des „Interreg III a Projekts „Verdrängung invasiver Neophyten im südlichen Mandau-Einzugsgebiet und Pließnitz- Einzugsgebiet“ in den Jahren 2003 bis 2007 im Landkreis Görlitz geprüft. In diesem Projekt wirkten die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Löbau-Zittau, das Naturschutzzentrum „Zittauer Gebirge“ gGmbH und die TÜV Akademie GmbH Niederlassung Ostsachsen mit. Ein weiteres Projekt „Neophytenmanagement in der Euroregion Neiße“ ist ein binationales Projekt, an dem Kooperationspartner aus Deutschland und Tschechien beteiligt sind. Die Laufzeit betrug drei Jahre (2011-2013). Die Bekämpfung des Staudenknöterichs durch Mahd ist eine langwierige und aufwendige Methode. Das ausgeprägte Rhizom ermöglicht es der Pflanze nach dem Schnitt ständig neu auszutreiben. Das Schnittgut darf nicht auf den gemähten Flächen verbleiben, weil die Pflanzen ein sehr hohes Regenerationspotential haben. Ein sehr kleines Rhizomfragment mit Knospen kann zu einer neuen Pflanze austreiben. Das Schnittgut sollte zügig abtransportiert und kompostiert werden (Temperatur über 70 °C). Die in den Projekten geprüften mechanischen Maßnahmen werden hier dargestellt. Mahd der Sprosse bei 40 cm Sprosshöhe Bei kleinen Flächen mit lichten Bestand und für den privaten Anwender praktikabel Kontrollbegehungen der Fläche in kurzen Zeitabständen (Wuchshöhenkontrolle) Mahd der gesamten Bestandsfläche, wenn die Sprosse eine Wuchshöhe von ca. 40 cm erreicht haben Wiederholung der Arbeiten, sobald die Wuchshöhe wieder erreicht ist Mahd der Sprosse im zeitlich festgelegten Rhythmus insbesondere bei größeren Beständen sinnvoll Mahd der gesamten Bestandsfläche plus ca. 1 bis 2 Meter darüber hinaus Wiederholung der Arbeiten in einem vorgegebenen Wochenrhythmus, mindestens vierwöchentlich, besser dreiwöchentlich Schriftenreihe des LfULG, Heft 10/2020 | 35
Ausreißen der Sprosse im zeitlich festgelegten Rhythmus insbesondere bei kleinen und lockeren Beständen mit noch vorhandenem Unterwuchs größerer Zeitaufwand in Bezug auf Unterwuchserhaltung sowie an Mauerstandorten sinnvoll Ausreißen der gesamten oberirdischen Pflanzenteile per Hand Wiederholung der Arbeiten in einem vorgegebenen Wochenrhythmus, mindestens vierwöchentlich, besser dreiwöchentlich so oft wie möglich (nur für Privatpersonen geeignet) 7.2 Andere Verdrängungsmaßnahmen Beweidung mit Schafen Abstechen der Sprosse Überpflanzen mit Ufergehölzen z. B. mit Weiden (Weidenspreitlage) diese Methode ist an Gewässerufern und bei nicht zu weit landeinwärts vordringenden Knöterichbestän- den anwendbar Weidenspreitlagen sollten im Frühjahr bei Frostfreiheit und vor dem Austreiben des Knöterichs über den gesamten Bestand und mindestens einen Meter darüber hinaus angelegt werden die aufkommenden Knöterichsprosse müssen gemäht oder ausgerissen werden. Abdecken mit stabilen Materialien Schriftenreihe des LfULG, Heft 10/2020 | 36
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