Steuerwegweiser für Eltern

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Steuerwegweiser für Eltern
Hessisches Ministerium der Finanzen

Steuerwegweiser
für Eltern
Steuerwegweiser für Eltern
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Steuerwegweiser für Eltern
Vorwort

Liebe Leserinnen und Leser,
Kinder bereichern zweifellos das Le-      Diese Broschüre soll Ihnen in leicht
ben. Sie sind nicht nur die Zukunft ih-   verständlicher Form einen Über-
rer jeweiligen Familien, sondern auch     blick über Steuererleichterungen für
die Zukunft unserer Gesellschaft. Mit     Familien geben. Denn neben dem
Programmen wie beispielsweise der         Kindergeld und den steuerlichen
Familienkarte Hessen oder der Fami-       Freibeträgen für Kinder gibt es eine
lienpolitischen Offensive möchte die      ganze Reihe weiterer Steuervergüns-
Hessische Landesregierung Familien        tigungen, die im Rahmen der Ein-
mit Kindern unterstützen und ihre Le-     kommensteuererklärung       beantragt
bensbedingungen verbessern.               werden können. Hierbei soll Ihnen
                                          diese Broschüre weiterhelfen.
Familien mit Kindern werden aber
auch steuerlich vom Staat entlastet.      Mit freundlichen Grüßen
So bleibt ihnen mehr vom Einkom-
men. Schließlich benötigt, wer Kin-
der hat, mehr Geld zum Lebensun-          Michael Boddenberg
terhalt als jemand ohne Kinder.           Hessischer Finanzminister

                                                                             3
Einleitung

Zum Umgang mit dieser Broschüre
Ziel dieser Broschüre ist es, Eltern in   Für eventuelle weitere allgemeine
geraffter und knapper Form einen          Fragen rund um das Thema Steuern
Überblick über steuerliche Vergüns-       steht Ihnen die Servicehotline des
tigungen für Kinder zu verschaffen.       Landes Hessen unter der kosten-
Deshalb wurde darauf verzichtet, sol-     freien Rufnummer 0800 522 533 5
che Begriffe wie „Werbungskosten“,        (Montag bis Freitag jeweils in der
„Sonderausgaben“ oder „außerge-           Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr) zur Ver-
wöhnliche Belastungen“ besonders          fügung. Bitte beachten Sie, dass die
zu erläutern.                             Servicehotline keine steuerliche Be-
                                          ratung leisten darf. Des Weiteren ist
Wer über solche Begriffe Näheres
                                          es nicht möglich, auf konkrete Einzel-
erfahren möchte, findet ausführliche
                                          fälle einzugehen.
Erläuterungen im „Kleinen Ratgeber
für Lohnsteuerzahler”, der auf www.       Bei Fragen zu Themen rund um Ihre
finanzen.hessen.de unter der Rubrik       persönliche Steuererklärung (z. B.
„Presse/Infomaterial“   heruntergela-     Rückfragen zum Steuerbescheid)
den werden kann.                          wenden Sie sich daher bitte an das
                                          für Sie zuständige Finanzamt.
Solche Detailangaben sind auch in
                                          Hierzu können Sie den Anrufservice
der „Anleitung zur Einkommensteu-
                                          nutzen. Buchen Sie online unter
ererklärung“ enthalten, die mit den
                                          https://finanzamt.hessen.de/rueck-
Erklärungsvordrucken erhältlich ist
                                          rufbuchungsformular einen freien
oder auf www.finanzen.hessen.de           Anruftermin und Ihr Finanzamt ruft
unter der Rubrik „Steuern/Vordrucke“      Sie im von Ihnen gewählten Zeitfens-
heruntergeladen werden kann.              ter zurück.
Zur weiteren Information dienen auch
die in dieser Broschüre vorhande-         Der Broschüre liegt die ab dem Jahr
nen Fundstellen jeweils am Ende der       2021 geltende Rechtslage zugrunde.
Abhandlungen. Diese Fundstellen
geben an, wo die kinderabhängigen         Einreichen von Belegen
Steuervergünstigungen in den Steu-
                                          Bitte beachten Sie, dass Sie Belege
ergesetzen und Verwaltungsanwei-
                                          mit der Einkommensteuererklärung
sungen (aktuelle Einkommensteuer-
                                          nur dann einreichen müssen, wenn
Richtlinien, Lohnsteuer-Richtlinien) zu
                                          in den Vordrucken oder Anleitungen
finden sind.                              ausdrücklich darauf hingewiesen
                                          wird. Die Belege müssen Sie aufbe-
Bitte beachten:                           wahren und gegebenenfalls auf An-
Die Broschüre erhebt keinen An-           forderung des Finanzamtes einrei-
spruch auf Vollständigkeit.               chen.

4
Inhaltsverzeichnis

Schaubild: Die wichtigsten Vergünstigungen im Überblick               7

1 Kindergeld – Kinderfreibetrag                                        8
   1.1 System des Familienleistungsausgleichs –                        8
       Kindergeld, Kinderfreibetrag, Freibetrag für den Betreuungs-
       und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
   1.2 Für welche Kinder erhält man Kindergeld oder die               10
       steuerlichen Freibeträge für Kinder?
   1.3 Altersgrenzen                                                  11
   1.4 Schädliche Erwerbstätigkeit des Kindes                         13
   1.5 Mehrere Berechtigte für das Kindergeld/                        15
       die steuerlichen Freibeträge für Kinder

2 Einzelne Vergünstigungen bei der Lohn-                              18
  und Einkommensteuer
   2.1 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende                         18
   2.2 Allgemeine außergewöhnliche Belastungen                        21
        2.2.1 Berücksichtigung von Kindern bei der zumutbaren
              Belastung                                               21
        2.2.2 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale               22
   2.3 Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen              23
        2.3.1 Unterhaltsaufwendungen                                  23
        2.3.2 Freibetrag für den Sonderbedarf bei Berufsausbildung    25
              auswärtig untergebrachter, volljähriger Kinder
        2.3.3 Pauschbetrag für behinderte Kinder                      27
   2.4 Schulgeld                                                      29
   2.5 Kinderbetreuungskosten                                         28
   2.6 Steuerermäßigung bei Aufwendungen für                          31
       haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse sowie
       für Dienst- oder Handwerkerleistungen

                                                                       5
2.7 Berücksichtigung der Vergünstigungen beim Lohnsteuerabzug 33
    2.8 Kürzung der Bemessungsgrundlage beim Solidaritäts-       34
        zuschlag und der Kirchensteuer (Zuschlagsteuern)

3 Elterngeld                                                     36
  – Was steuerlich zu beachten ist

4 Kraftfahrzeugsteuer
    Steuervergünstigungen für behinderte Kinder                  38

5 Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer
    Steuervergünstigungen bei Vermögensübertragungen             39
    von Eltern auf Kinder

Weitere Publikationen des Hessischen Ministeriums                40
der Finanzen

Anmerkung zur Verwendung                                         41

6
Lohn- und Einkommensteuer

Die wichtigsten
Vergünstigungen
im Überblick                                  Alter des Kindes in Jahren
Gegenstand der                 Seite Geburt       14         18            25
Regelungen
Kinderfreibetrag/Kindergeld,      8
Freibetrag für Betreuung,
Erziehung, Ausbildung
  –   bei Ausbildung etc.        11
  –   bei Behinderung            11
Entlastungsbetrag für            18
Alleinerziehende
  –   bei Ausbildung etc.        18
  –   bei Behinderung            18
behinderungsbedingte             22
Fahrtkostenpauschale

Unterhaltsaufwendungen           21

Freibetrag für den Sonder-       23
bedarf auswärtig unter-
gebrachter, volljähriger
Kinder in Berufsausbildung

Pauschalbetrag für               25
behinderte Kinder

Schulgeld                        27

Kinderbetreuungskosten           28
  –   bei Behinderung            28

                                                                                7
1       Kindergeld – Kinderfreibetrag

1.1. System des Familienleistungsausgleichs – Kindergeld,
     Kinderfreibetrag, Freibetrag für den Betreuungs- und
     Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
Der Grundpfeiler der Familienförde-      2.928 Euro) angesetzt werden.
rung ist heute das Kindergeld, das mo-
                                         Auch wenn der andere Elternteil
natlich an die Eltern ausgezahlt wird.
                                         verstorben ist, nicht unbeschränkt
 Das Kindergeld beträgt für              einkommensteuerpflichtig ist oder
    • das erste und zweite Kind          der Steuerpflichtige allein das Kind-
          je 219 Euro                    schaftsverhältnis durch Adoption
    • das dritte Kind                    oder Annahme zur Pflege begründet
          225 Euro                       hat, verdoppeln sich die Beträge.
    • jedes weitere Kind                 Dies gilt auch in den Fällen, in denen
          250 Euro                       der Wohnsitz oder gewöhnliche Auf-
                                         enthalt des anderen Elternteils nicht
Zum Ausgleich der Corona-Folgen          zu ermitteln ist oder der Vater des
wird in 2021 ein einmaliger Zuschlag     Kindes amtlich nicht feststellbar ist.
zum Kindergeld in Höhe von 150           Im Geburtsjahr des Kindes werden
Euro je Kind gezahlt (sog. Kinderbo-     diese Jahresbeträge zeitanteilig ab
nus).
                                         dem Monat der Geburt berücksichtigt.
Das Kindergeld wird von den Famili-
                                         Für Kinder ohne Wohnsitz oder ge-
enkassen bei der Agentur für Arbeit
                                         wöhnlichen Aufenthalt im Inland
– bei Angehörigen des öffentlichen
                                         werden die steuerlichen Freibeträge
Dienstes vom Arbeitgeber – festge-
                                         entsprechend einer Ländergruppenein-
setzt und monatlich ausgezahlt. Es
                                         teilung berücksichtigt (je nach Länder-
kann für höchstens 6 Monate rück-
                                         gruppe Gewährung in voller Höhe, zu
wirkend beantragt werden.
                                         drei Vierteln, zur Hälfte oder zu einem
Daneben gibt es steuerliche Freibe-      Viertel). Hierdurch werden die Unter-
träge für Kinder, die Sie im Rahmen      schiede bei den Lebenshaltungskosten
der Einkommensteuerveranlagung           im Ausland typisierend berücksichtigt.
in Abzug bringen können.
Hierzu gehören der Kinderfreibetrag      Die Ländergruppeneinteilung ist in
in Höhe von 2.730 Euro sowie der         der „Anleitung zur Einkommensteu-
Freibetrag für den Betreuungs- und       ererklärung (Hauptvordruck)“ abge-
Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf       druckt, die mit den Erklärungsvor-
des Kindes in Höhe von 1.464 Euro.       drucken erhältlich ist oder auf www.
Diese Beträge gelten je Elternteil,      finanzen.hessen.de ­unter der Rubrik
so dass bei zusammen zur Einkom-         „Steuern/Vordrucke“     heruntergela-
mensteuer veranlagten Eltern die         den werden kann.
doppelten Beträge (5.460 Euro bzw.       Die Ländergruppeneinteilung gilt

8
nicht bei Kindern, die sich lediglich     günstiger ist.
zum Zwecke der Berufsausbildung           Diese Prüfung erfolgt automatisch und
im Ausland aufhalten, aber weiterhin      muss nicht beantragt werden.
zum inländischen Haushalt der Eltern
gehören oder über einen eigenen           Kinderfreibeträge werden nicht aus-
Haushalt im Inland verfügen.              gezahlt, sondern bei der Einkommen-
                                          steuer berücksichtigt. Sie führen dazu,
Im Laufe eines Kalenderjahres erhalten    dass weniger Steuern zu zahlen sind.
Eltern zunächst das Kindergeld. Das
Finanzamt prüft dann im Rahmen der        Das Finanzamt berücksichtigt die steu-
jährlichen Einkommensteuerveranla-        erlichen Freibeträge für Kinder, wenn
gung, ob für die Eltern die Freibeträge   die hierdurch eintretende Steuerent-
für Kinder oder das ausbezahlte Kin-      lastung höher ist, als der Kindergeld-
dergeld einschließlich Kinderbonus        anspruch.

 Beispiel:
 Die Eheleute haben eine 8 Jahre alte Tochter. Ihr zu versteuerndes Einkom-
 men vor Abzug des Kinderfreibetrags und des Freibetrags für den Betreu-
 ungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf beträgt 80.000 €.
 Es ergibt sich folgende Berechnung für 2021 (ohne Berücksichtigung von
 Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer):
 a) gezahltes Kindergeld: (219 € x 12 Monate) + 150 €                = 2.778 €
 b) einkommensteuerliche Auswirkung der Freibeträge für Kinder:
      • Höhe des Kinderfreibetrags:
        2.730 € x 2 Elternteile                                  = 5.460 €
      • Höhe des Freibetrags für den Betreuungs- und
        Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf:
        1.464 € x 2 Elternteile                                  = 2.928 €
      • tarifliche Einkommensteuer ohne Abzug der Freibeträge
        für Kinder (zu versteuerndes Einkommen: 80.000 €):		 16.666 €
      • tarifliche Einkommensteuer bei Abzug der Freibeträge
        für Kinder (zu versteuerndes Einkommen: 71.612 €):		 13.846 €
      • steuerliche Auswirkung der steuerlichen Kinderfreibeträge: 2.820 €
c) Steuerminderung durch die steuerlichen Freibeträge für
   Kinder im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung:
   (2.820 € - 2.778 €)                                           =       42 €

                                           Wo geregelt?
                                           § 31, § 32 Abs. 4 und 6 und
                                           §§ 62 ff. Einkommensteuergesetz
                                           R 32.12 Einkommensteuer-
                                           Richtlinien

                                                                                 9
1.2. Für welche Kinder erhält man Kindergeld
     oder die steuerlichen Freibeträge für Kinder?
Als Kinder sind begünstigt              wendungen durch die Pflegeeltern
– leibliche Kinder,                     nicht erforderlich.
– Adoptivkinder und                     Die steuerlichen Freibeträge und
– Pflegekinder.                         das Kindergeld können auch für
                                        Kinder des Ehegatten oder des ein-
Ein Pflegekind muss im Haushalt der     getragenen Lebenspartners (Stief-
Pflegeperson „sein Zuhause haben“       kinder) oder für Enkelkinder, die der
und darf in keinem Obhuts- und Pfle-    Steuerpflichtige in seinen Haushalt
geverhältnis zu seinen leiblichen El-   aufgenommen hat, in Betracht kom-
tern stehen. Die Beziehung zu dem       men. Ausländer mit Wohnsitz oder
Kind sollte innerhalb der Pflegefa-     gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
milie so eng und auf Dauer angelegt     können Kindergeld erhalten, wenn
sein, als ob es das eigene leibliche    sie im Besitz einer bestimmten Nie-
Kind wäre. An dieser Voraussetzung      derlassungs- oder Aufenthaltserlaub-
fehlt es, wenn ein Kind von vornhe-     nis sind.
rein nur für eine begrenzte Zeit im
Haushalt der Pflegefamilie Aufnah-      Näheres hierzu erfahren Sie bei der
me findet.                              Familienkasse oder Ihrem Finanzamt.
So sind Kinder, die zur Erzielung
von Nebeneinnahmen tagewei-              Wo geregelt?
se verköstigt und betreut werden,        § 32 Abs. 1 und 2 und §§ 62 und
keine Pflegekinder, sondern Kost-        63 Einkommensteuergesetz
kinder. Zur Berücksichtigung von
                                         R 32.2 Einkommensteuer-
Pflegekindern ist ein Nachweis
                                         Richtlinien
der tatsächlichen Unterhaltsauf-

10
1.3. Altersgrenzen
Kinder bis 18 Jahre                            einen entwicklungspolitischen
Bis zur Vollendung des 18. Lebens-             Freiwilligendienst oder
jahres werden die steuerlichen Frei-         – einen Freiwilligendienst aller
beträge bzw. das Kindergeld für                Generationen im Sinne von § 2
alle Kinder gewährt. Der Anspruch              Absatz 1a des Siebten Buches
besteht für jeden Kalendermonat,               Sozialgesetzbuch oder einen
in dem die Voraussetzungen für die             Bundesfreiwilligendienst oder
Berücksichtigung eines Kindes an             – einen Internationalen Jugend-
wenigstens einem Tag vorgelegen                freiwilligendienst oder einen
haben.                                         anderen Dienst im Ausland
                                               (§ 5 des Bundesfreiwilligen-
Kinder über 18 Jahre                           dienstgesetzes) leistet oder
Für ein volljähriges Kind werden die
steuerlichen Freibeträge bzw. das            – sich in einer Übergangszeit von
Kindergeld gewährt, wenn es                    höchstens 4 Monaten zwischen
                                               zwei Ausbildungsabschnitten
a) noch nicht das 21. Lebensjahr               oder zwischen einem Ausbil-
   vollendet hat, nicht in einem Be-           dungsabschnitt und der Ab-
   schäftigungsverhältnis steht und            leistung z. B. eines der zuvor
   bei einer Agentur für Arbeit im             genannten berücksichtigungs-
   Inland, in einem EU-/EWR-Staat              fähigen       Freiwilligendienste
   oder in der Schweiz als Arbeitssu-          oder des freiwilligen Wehr-
   chender gemeldet ist                        dienstes befindet.
oder                                         Bitte beachten:
b) noch nicht das 25. Lebensjahr             Nach Abschluss einer erstmaligen
   vollendet hat und                         Berufsausbildung oder eines Erst-
   – für einen Beruf ausgebildet             studiums kann eine eigene Erwerbs-
     wird (darunter ist auch die             tätigkeit des Kindes dazu führen,
     Schulausbildung zu verstehen;           dass der Anspruch auf die steuerli-
     als Berufsausbildung gilt auch          chen Freibeträge für Kinder bzw. auf
     die dreimonatige Grundausbil-           das Kindergeld wegfällt (näheres
     dung und die sich anschließen-          hierzu siehe Kapitel 1.4.).
     de      Dienstpostenausbildung,
     wenn freiwillig Wehrdienst ge-        c) ohne Altersgrenze: wegen kör-
     leistet wird) oder                       perlicher, geistiger oder seeli-
                                              scher Behinderung außerstande
   – eine Berufsausbildung man-               ist, sich selbst zu unterhalten und
     gels Ausbildungsplatzes nicht            die Behinderung grundsätzlich
     beginnen oder fortsetzen kann            vor Vollendung des 25. Lebens-
     oder                                     jahres eingetreten ist. Kinder, bei
   – ein freiwilliges soziales oder           denen die Behinderung vor dem
     ökologisches Jahr, eine euro-            1. Januar 2007 eingetreten ist,
     päische      Freiwilligenaktivität,      werden darüber hinaus als Kin-

                                                                              11
der berücksichtigt, wenn sie bei        hinderte Menschen sowie der
     Vorliegen der übrigen Vorausset-        behinderungsbedingten Fahrtkos-
     zungen zum Zeitpunkt des Eintritts      tenpauschale auf die Eltern siehe
     der Behinderung bereits das 25.         Kapitel 2.3.3 und Kapitel 2.2.2.
     Lebensjahr, aber noch nicht das
     27. Lebensjahr vollendet hatten.      Bitte beachten:
     Nähere Erläuterungen insbeson-        Unterhaltszahlungen an Kinder, für die
     dere zu der Frage, wann ein Kind      Ihnen keine steuerlichen Freibeträge
     außerstande ist, sich selbst zu un-   für Kinder bzw. Kindergeld gewährt
     terhalten, finden Sie in dem vom      werden (z. B. wegen Überschreitens
     Hessischen Ministerium der Finan-     der Altersgrenze), können Sie unter
     zen herausgegebenen „Steuer-          bestimmten Umständen als außerge-
     wegweiser für Menschen mit Be-        wöhnliche Belastungen geltend ma-
     hinderung“, der Ihnen im Internet     chen (siehe hierzu Kapitel 2.3.1.).
     auf www.finanzen.hessen.de unter
     der Rubrik „Presse/Infomaterial“       Wo geregelt?
     zum Abruf bereit steht.                § 32 Abs. 4 und 5 Einkommen-
                                            steuergesetz
     Wegen der Möglichkeit der              R 32.3 ff Einkommensteuer-
     Übertragung des dem Kind zuste-        Richtlinien
     henden Pauschbetrags für be-

12
1.4. Schädliche Erwerbstätigkeit des Kindes
Bei volljährigen Kindern kann eine       steuerlichen Freibeträge für Kinder
eigene Erwerbstätigkeit für den An-      eine Rolle spielen (siehe hierzu Kapi-
spruch auf Kindergeld bzw. auf die       tel 1.3. Fallgruppe b)).

Bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder
eines Erststudiums
Für ein volljähriges Kind besteht bis    Eine erstmalige Berufsausbildung
zum Abschluss einer erstmaligen Be-      bzw. ein Erststudium liegt vor, wenn
rufsausbildung oder eines Erststudi-     der Ausbildung oder dem Studium
ums Anspruch auf Kindergeld bzw.         kein anderes durch einen berufsqua-
die steuerlichen Freibeträge. Eine ei-   lifizierenden Abschluss beendetes
gene Erwerbstätigkeit des Kindes ist     Studium bzw. keine andere abge-
in diesen Fällen unbeachtlich.           schlossene (nichtakademische) Be-
                                         rufsausbildung vorangegangen ist.

Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder
eines Erststudiums
Nach Abschluss einer erstmaligen           ausgeübt wird,
Berufsausbildung oder eines Erststu-     – die regelmäßige wöchentliche Ar-
diums wird ein volljähriges Kind bis       beitszeit nicht mehr als 20 Stunden
zur Vollendung des 25. Lebensjahres        beträgt oder
nur berücksichtigt, wenn es keiner       – eine geringfügige Beschäftigung
schädlichen Erwerbstätigkeit (z. B.        im Sinne der §§ 8 und 8a des Vier-
nichtselbständige, gewerbliche oder        ten Buches Sozialgesetzbuch vor-
freiberufliche Tätigkeit) nachgeht.        liegt („Mini-Job“).
Eine Erwerbstätigkeit ist unschädlich,   Auch die Verwaltung von eigenem
wenn                                     Vermögen (z. B. Kapitalvermögen)
– die Tätigkeit im Rahmen eines Aus-     oder ein Au-Pair-Verhältnis stellt kei-
   bildungsverhältnisses (z. B. Lehre)   ne schädliche Erwerbstätigkeit dar.

Was ist zu beachten, wenn die Voraussetzungen nicht über das gesamte
Kalenderjahr hinweg vorliegen?
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzun-    wenn die Anspruchsvoraussetzungen
gen vorliegen, ist auf den Kalender-     in dem jeweiligen Monat an mindes-
monat abzustellen. Ausreichend ist,      tens einem Tag vorgelegen haben.

                                                                             13
Beispiel:
 Das Kind Yvonne befindet sich nach dem Abitur zunächst in betrieblicher
 Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte. Diese Ausbildung schließt sie
 erfolgreich ab und studiert ab dem Jahr 2019 an einer Universität Medizin. Ab
 dem 20. Juli 2021 nimmt sie parallel zum Studium eine unbefristete Teilzeitbe-
 schäftigung mit 30 Stunden pro Woche auf. Im Jahr 2021 ist Yvonne 23 Jahre alt.
 Yvonne befindet sich im Kalenderjahr 2021 in Berufsausbildung. Das Stu-
 dium wird jedoch nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung (der
 betrieblichen Ausbildung) durchgeführt, so dass Yvonne nur bei den Eltern
 berücksichtigt werden kann, wenn sie keiner schädlichen Erwerbstätigkeit
 nachgeht. In den Monaten Januar bis Juli 2021 ist Yvonne nicht erwerbstä-
 tig. Somit haben die Eltern für diesen Zeitraum Anspruch auf die steuerli-
 chen Freibeträge für Kinder bzw. das Kindergeld.
 Die in den Monaten August bis Dezember 2021 ausgeübte Erwerbstätig-
 keit ist schädlich, weil die regelmäßige Wochenarbeitszeit von 20 Stunden
 überschritten wird. Den Eltern stehen für diesen Zeitraum keine steuerli-
 chen Freibeträge für Kinder bzw. Kindergeld zu.

Bitte beachten:
Ob eine schädliche Erwerbstätig-          stande sind sich selbst zu unterhal-
keit vorliegt, muss für Kinder bis zur    ten (siehe Kapitel 1.3. Fallgruppe c)),
Vollendung des 21. Lebensjahres,          nicht geprüft werden.
die bei einer Agentur für Arbeit als
arbeitsuchend gemeldet sind (siehe         Wo geregelt?
Kapitel 1.3. Fallgruppe a)) sowie für
                                           § 32 Abs. 4 Einkommensteuergesetz
Kinder mit Behinderung, die außer-

14
1.5. Mehrere Berechtigte für das Kindergeld/
     die steuerlichen Freibeträge für Kinder
a) Kindergeld                             ge für Kinder wird auf die Ausfüh-
  Für ein Kind kann immer nur ein         rungen unter b) und c) verwiesen.
  Berechtigter Kindergeld erhalten.
  Bei mehreren Berechtigten wird        b) Kinderfreibetrag
  das Kindergeld demjenigen ge-           Den Kinderfreibetrag erhält jeder
  zahlt, der das Kind in seinen Haus-     Elternteil zur Hälfte. Unverheirate-
  halt aufgenommen hat.                   te, getrennt lebende oder geschie-
                                          dene Eltern können den halben
  Lebt ein Kind im gemeinsamen            Kinderfreibetrag daher unabhän-
  Haushalt seiner Eltern oder im          gig voneinander geltend machen.
  Haushalt eines Elternteils und des-     Anders als beim Kindergeld müs-
  sen Ehegatten oder eingetragenen        sen sie sich nicht untereinander
  Lebenspartner, der Pflegeeltern         abstimmen, wem der Kinderfrei-
  oder Großeltern, so können diese        betrag bzw. der Freibetrag für den
  untereinander den Berechtigten          Betreuungs- und Erziehungs- oder
  bestimmen. Eine Änderung oder           Ausbildungsbedarf zusteht.
  ein schriftlicher Widerruf mit Wir-
  kung für die Zukunft ist jederzeit      Auf Antrag eines Elternteils kann
  möglich.                                der Kinderfreibetrag des ande-
                                          ren Elternteils auf ihn übertragen
  Lebt das Kind nicht im Haushalt         werden, wenn nur er – nicht je-
  eines Elternteils, so wird das Kin-     doch der andere Elternteil – sei-
  dergeld an denjenigen Elternteil        ner Unterhaltspflicht gegenüber
  gezahlt, der dem Kind laufend           dem Kind im Wesentlichen nach-
  den höchsten Barunterhalt zahlt.        kommt oder der andere Eltern-
                                          teil z. B. mangels ausreichender
  Im Übrigen bestimmen die Berech-
  tigten untereinander, ggf. das Be-      eigener finanzieller Mittel nicht
  treuungsgericht, auf Antrag einen       zur Leistung von Unterhalt ver-
  Elternteil zum Berechtigten.            pflichtet ist. Die Voraussetzungen
                                          hierfür muss der antragstellende
  Im Veranlagungsverfahren wird der       Elternteil nachweisen.
  Kindergeldanspruch grundsätzlich
                                          Ein Elternteil kommt seiner Barun-
  jedem Elternteil zur Hälfte zuge-
                                          terhaltsverpflichtung gegenüber
  rechnet und mit der durch die
                                          dem Kind dann im Wesentlichen
  steuerlichen Freibeträge für Kinder
                                          nach, wenn er sie mindestens zu
  eintretenden Einkommensteuer-
                                          75 % erfüllt. Der Elternteil, in des-
  minderung verrechnet.
                                          sen Obhut sich ein minderjähri-
  Zu den Besonderheiten bei Über-         ges Kind befindet, erfüllt seine
  tragung der steuerlichen Freibeträ-     Unterhaltsverpflichtung in der Regel

                                                                            15
durch die Pflege und Erziehung        den hälftigen Freibetrag für den
     des Kindes (§ 1606 Absatz 3 Satz 2    Betreuungs- und Erziehungs- oder
     BGB).                                 Ausbildungsbedarf des anderen
                                           Elternteils übertragen lassen,
     Eine Übertragung scheidet jedoch
                                           wenn das minderjährige Kind bei
     für Zeiträume aus, in denen Unter-
                                           dem anderen Elternteil nicht ge-
     haltsleistungen nach dem Unter-
                                           meldet ist.
     haltsvorschussgesetz gezahlt wor-
     den sind.                             Diese Übertragung ist jedoch
                                           nicht möglich, wenn der betrof-
     Der Kinderfreibetrag kann auf An-
                                           fene Elternteil (bei dem das Kind
     trag auf einen Stief- oder Groß-
                                           nicht gemeldet ist) widerspricht,
     elternteil übertragen werden,
                                           weil er Kinderbetreuungskosten
     wenn dieser das Kind in seinen
                                           trägt oder das Kind regelmäßig in
     Haushalt aufgenommen hat. Glei-
                                           einem nicht unwesentlichen Um-
     ches gilt, wenn ein Großelternteil
                                           fang betreut.
     gegenüber dem Kind unterhalts-
     pflichtig ist.                        Als Kinderbetreuungskosten gel-
                                           ten nicht nur Aufwendungen, die
     Den Antrag auf Übertragung kann
                                           für Dienstleistungen anfallen, die
     sowohl der abgebende Elternteil,
                                           steuerlich als Kinderbetreuungs-
     als auch der Übertragungsemp-
                                           kosten berücksichtigungsfähig sind
     fänger stellen, wenn der berech-
                                           (vgl. Kapitel 2.5.), sondern alle
     tigte Elternteil zustimmt. Eine
                                           Aufwendungen für die Betreu-
     monatsweise Übertragung ist
                                           ung, Erziehung oder Ausbildung
     nicht möglich.
                                           des Kindes bis zur Vollendung
                                           seines 18. Lebensjahres. Hierzu
c) Freibetrag für den Betreuungs-          zählen beispielsweise Aufwen-
   und Erziehungs- oder Ausbil-            dungen für die regelmäßige Un-
   dungsbedarf                             terbringung an Wochenenden.
     Der Freibetrag für den Betreu-
     ungs- und Erziehungs- oder            Maßgebend für eine regelmä-
     Ausbildungsbedarf eines Kindes        ßige Betreuung in einem nicht
     steht beiden Elternteilen in Höhe     unwesentlichen Umfang ist ein
     von jeweils 1.464 Euro zu. Erfüllen   nicht nur gelegentlicher Umgang
     die Eltern nicht die Voraussetzun-    mit dem Kind, der erkennen lässt,
     gen der Zusammenveranlagung           dass der Elternteil die Betreuung
     (bspw. weil sie nicht verheiratet     mit einer gewissen Nachhaltig-
     sind, geschieden sind oder dau-       keit wahrnimmt, d. h. fortdauernd
     ernd getrennt leben) kann sich        und immer wieder in Kontakt zum
     der betreuende Elternteil, in des-    Kind steht. Bei lediglich kurzzeiti-
     sen Wohnung das minderjähri-          gem, anlassbezogenem Kontakt,
     ge Kind gemeldet ist, auf Antrag      beispielsweise zum Geburtstag,

16
zu Weihnachten und zu Ostern,         trag auf einen Stief- oder Groß-
liegt eine Betreuung in unwesent-     elternteil übertragen werden,
lichem Umfang vor.                    wenn dieser das Kind in seinen
Bei volljährigen Kindern ist eine     Haushalt aufgenommen hat. Glei-
isolierte, meldebedingte Übertra-     ches gilt, wenn ein Großelternteil
gungsmöglichkeit gesetzlich nicht     gegenüber dem Kind unterhalts-
vorgesehen.                           pflichtig ist.
Im Einzelfall kann es günstiger       Den Antrag auf Übertragung kann
sein, ggf. lediglich die Übertra-     sowohl der abgebende Elternteil,
gung des Freibetrags für den
                                      als auch der Übertragungsemp-
Betreuungs-, Erziehungs- oder
Ausbildungsbedarf zu beantra-         fänger stellen, wenn der berech-
gen, um die Verrechnung mit Kin-      tigte Elternteil zustimmt. Eine
dergeld auf den hälftigen Kinder-     monatsweise Übertragung ist
geldanspruch zu begrenzen. Im         nicht möglich.
Zweifel sollten Sie eine Beratung
durch einen Angehörigen der         Wo geregelt?
steuerberatenden Berufe in An-
spruch nehmen.                      §§ 31 Satz 4, 32 Abs. 6 und
                                    64 Einkommensteuergesetz
Auch der Freibetrag für den Be-     R 32.13 Einkommensteuer-
treuungs- und Erziehungs- oder
                                    Richtlinien
Ausbildungsbedarf kann auf An-

                                                                     17
2     Einzelne Vergünstigungen bei der
      Lohn- und Einkommensteuer
2.1. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Der Entlastungsbetrag für Alleiner-     festsetzung oder durch Anwendung
ziehende beträgt 4.008 Euro für ein     der Steuerklasse II beim Lohnsteuer-
Kind und erhöht sich um jeweils 240     abzug den Entlastungsbetrag bereits
Euro (Erhöhungsbetrag) für jedes        in Anspruch genommen hat.
weitere Kind. Der Entlastungsbetrag
soll die höheren eigenen Lebenshal-     Nur wenn die Eltern sich nicht eini-
tungskosten der Alleinerziehenden       gen können oder keine Bestimmung
abgelten.                               treffen, steht der Entlastungsbetrag
                                        demjenigen Elternteil zu, der das
Voraussetzung für die Gewährung         Kindergeld erhält oder – in den Fäl-
des Entlastungsbetrags ist, dass        len, in denen nur ein Anspruch auf
zum Haushalt einer alleinstehenden      den Kinderfreibetrag besteht – diese
Person ein Kind gehört, für das ihr     Voraussetzungen erfüllen würde.
Kindergeld oder die steuerlichen
                                        Ist das Kind zwar bei beiden El-
Freibeträge für Kinder zustehen.
                                        ternteilen gemeldet, aber nur ein
Das Kind oder die Kinder müssen
                                        Elternteil alleinstehend, kann dem
durch deren Identifikationsnummer
                                        alleinstehenden Elternteil der Entlas-
identifiziert werden. Eine Haushalts-
                                        tungsbetrag für Alleinerziehende un-
zugehörigkeit wird in der Regel an-
                                        abhängig davon gewährt werden, ob
genommen, wenn das Kind in der
                                        dieser die Voraussetzungen für die
Wohnung der alleinstehenden Per-
                                        Auszahlung des Kindergeldes erfüllt
son gemeldet ist.
                                        oder erfüllen würde.
Besteht eine gleichwertige Haus-        Alleinstehend in diesem Sinne ist, wer
haltszugehörigkeit bei beiden al-       nicht die Voraussetzungen für die An-
leinstehenden Elternteilen (z. B. bei   wendung des Splitting-Verfahrens erfüllt
geschiedenen Elternteilen), können      (z. B. Ledige, Geschiedene, dauernd ge-
diese – unter Umständen auch nach-      trennt lebende Ehegatten oder einge-
träglich – einvernehmlich bestim-       tragene Lebenspartner) oder verwitwet
men, wer den Entlastungsbetrag gel-     ist und keine Haushaltsgemeinschaft
tend machen soll.                       mit einer anderen volljährigen Person
                                        bildet. Bestimmte volljährige Personen
Der Entlastungsbetrag kann – eine
                                        können jedoch dem Haushalt angehö-
entsprechende Einigung voraus-
                                        ren, ohne dass dies für den Entlastungs-
gesetzt – von demjenigen Elternteil
                                        betrag schädlich ist. Hierzu gehören
abgezogen werden, für den sich die
                                        insbesondere volljährige Kinder, für die
größere Steuerersparnis ergibt, un-
                                        Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag
abhängig davon, wem das Kinder-
                                        gewährt wird.
geld ausgezahlt wird. Die freie Wahl
ist nicht mehr möglich, wenn ein El-    Bei allen anderen in der Wohnung
ternteil bei seiner Einkommensteuer-    des Steuerpflichtigen gemeldeten

18
Erwachsenen wird eine Haushaltsge-      künfte und Bezüge unter 9.744 Euro
meinschaft grundsätzlich unterstellt.   und Vermögen unter 15.500 Euro)
                                        nicht an der Haushaltsführung betei-
Der Steuerpflichtige kann jedoch
diese Vermutung – außer bei ehe-        ligen kann.
ähnlichen Gemeinschaften – wider-       Für jeden Monat, in dem die o. g. Vo-
legen, wenn sich die andere Person      raussetzungen nicht vorgelegen ha-
tatsächlich (bei Schweregrad der        ben, ermäßigt sich der Entlastungs-
Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI    betrag sowie der Erhöhungsbetrag
oder Blindheit) und finanziell (Ein-    um ein Zwölftel.

 Beispiel:
 Sven, Sohn der alleinstehenden Frau Meier, wurde am 1. Februar 2021
 geboren und ist in ihrer Wohnung gemeldet.
 Frau Meier erhält einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für die
 Monate Februar bis Dezember 2021 i.H.v. 3.674 Euro (4.008 Euro x 11/12).

Was ist zu tun?
Sie können beim Finanzamt die An-       von 1.908 Euro für ein Kind (in-
wendung der Steuerklasse II bean-       tegriert in die Steuerklasse) und
tragen, wenn bei Ihnen die Voraus-      der Erhöhungsbetrag in Höhe
setzungen für die Berücksichtigung      von 2.100 Euro (als Freibetrag)
des Entlastungsbetrags für Alleiner-    automatisch berücksichtigt, auch
ziehende vorliegen.                     dann, wenn Sie mehrere berück-
Für die Antragstellung nutzen Sie       sichtigungsfähige Kinder haben.
bitte das Formular „Antrag auf Lohn-    Wenn Sie wegen weiterer Kinder
steuerermäßigung” mit der dazuge-       Anspruch auf einen höheren
hörigen „Anlage Kinder zum Lohn-        Entlastungsbetrag (zusätzlich 240
steuerermäßigungsantrag”.               Euro für jedes weitere zu berück-
Sie finden diese auf www.finanzen.      sichtigende Kind) haben, können
hessen.de unter der Rubrik „Steuern/    Sie insoweit einen Freibetrag un-
Vordrucke/Lohnsteuer”.                  ter Verwendung der vorstehend
                                        genannten Formulare gesondert
Mit der Steuerklasse II werden          beantragen (siehe Kapitel 2.7.),
der Entlastungsbetrag in Höhe           anderenfalls erfolgt die Berück-

                                                                          19
sichtigung erst im Veranlagungs-   trages für Alleinerziehende, sind Sie
verfahren.                         verpflichtet, dies dem Finanzamt um-
                                   gehend mitzuteilen.

                                    Wo geregelt?
Bitte beachten:
Bei Wegfall der Voraussetzungen     §§ 24b, 38b, 39, 39a Einkommen-
                                    steuergesetz
zur Gewährung des Entlastungsbe-

20
2.2. Allgemeine außergewöhnliche Belastungen
Bei vielen Steuerzahlern sind die         In diesen Fällen kann die Einkom-
finanziellen Verhältnisse durch au-       mensteuer dadurch ermäßigt wer-
ßergewöhnliche Ausgaben (z. B.            den, dass der Teil dieser Sonderlas-
Aufwendungen, die durch Krankheit,        ten als außergewöhnliche Belastung
Todesfall oder Naturkatastrophen-         abgezogen wird, der über die sog.
entstehen) stark eingeengt.               „zumutbare Belastung“ hinausgeht.

2.2.1. Berücksichtigung von Kindern bei der zumutbaren Belastung
Die zumutbare Belastung hängt un-         eines Prozentsatzes ermittelt, der in
ter anderem von der Zahl der Kinder       drei Stufen gestaffelt ist. Hierbei wird
ab, für die Sie Anspruch auf Kinder-      nur der Teil des Gesamtbetrags der
geld oder auf die steuerlichen Frei-      Einkünfte dem höheren Prozentsatz
beträge für Kinder haben.                 unterworfen, der die vorherige Stufe
                                          übersteigt.
Die zumutbare Belastung ist von der
Höhe des Gesamtbetrags der Ein-
künfte abhängig und wird anhand

 Die zumutbare Belastung beträgt
 für den Teil des Gesamtbetrags    bis     über                         über
 der Einkünfte ...              15.340 € 15.340 €                     51.130 €
 		bis
 		                                      51.130 €

 1. Steuerpflichtige ohne Kinder
    a) bei Anwendung des Grundtarifs        5%            6%            7%
       (z. B. ledige, getrennt lebende,
       geschiedene oder verwitwete
       Personen)
    b) bei Anwendung des Splitting-         4%            5%            6%
       tarifs (z. B. Eheleute/eingetra-
       gene Lebenspartner)

 2. Steuerpflichtige mit Kindern
    a) bei einem oder zwei Kindern          2%            3%            4%
    b) bei drei oder mehr Kindern           1%            1%            2%
                                           des Gesamtbetrags der Einkünfte

                                                                               21
Beispiel:
 Ein Vater mit zwei minderjährigen Kindern (Gesamtbetrag der Einkünfte 30.000 €)
 zahlt die Beerdigungskosten seiner vermögenslosen Mutter in Höhe von 3.250 €.

 Die abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen berechnen sich wie folgt:
 Beerdigungskosten                                     3.250 €
 abzüglich zumutbare Belastung
 2 % von 15.340 €                        306,80 €
 3 % von (30.000 € - 15.340 €)           439,80 €
 zumutbare Belastung (abgerundet)        746,00 €     – 746 €
 insgesamt berücksichtigungsfähig                      2.504 €

2.2.2. Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
Abweichend von den allgemeinen               Nr. 1 ist nicht möglich.
außergewöhnlichen        Belastungen      Über diese Fahrtkostenpauschale
nach 2.2 wird für Aufwendungen für        hinaus sind keine weiteren behin-
durch eine Behinderung veranlasste        derungsbedingten Fahrtkosten als
Fahrten nur eine Pauschale gewährt        außergewöhnliche Belastung be-
(behinderungsbedingte        Fahrtkos-    rücksichtigungsfähig. Die Pauschale
tenpauschale).                            ist statt der bisher individuell ermit-
Die Pauschale erhalten:                   telten Aufwendungen für Fahrtkos-
1. Kinder mit einem Grad der Behin-       ten von Menschen mit Behinderung
  derung von mindestens 80 oder           unter Abzug der zumutbaren Belas-
  mit einem Grad der Behinderung          tung (siehe Kapitel 2.2.1) zu berück-
  von mindestens 70 und dem Merk-         sichtigen.
  zeichen „G“ ; sie beträgt 900 Euro      Sie kann auch gewährt werden, wenn
2. Kinder mit dem Merkzeichen „aG“,       ein Behinderten-Pauschbetrag von
  mit dem Merkzeichen „Bl“, mit           den Kindern auf die Eltern übertra-
  dem Merkzeichen „TBl“ oder mit          gen worden ist (siehe Kapitel 2.3.3).
  dem Merkzeichen „H“ ; sie beträgt       Eine Übertragung der Fahrtkosten-
  4.500 Euro. Eine zusätzliche Inan-      pauschale auf die Eltern ist ebenfalls
  spruchnahme der Pauschale nach          möglich.

22
Was ist zu tun?
Außergewöhnliche Belastungen be-
                                           Wo geregelt?
rücksichtigt das Finanzamt bei der
Einkommensteuerveranlagung.                § 33 Einkommensteuergesetz
Hierzu müssen Sie in der Einkom-           R 33.1 Einkommensteuer-
                                           Richtlinien
mensteuererklärung die Anlage
„Außergewöhnliche     Belastungen“
entsprechend ausfüllen.

2.3. Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen
Diese Aufwendungen können neben           nur bis zu bestimmten Höchstbeträ-
den allgemeinen außergewöhnli-            gen berücksichtigt. Dafür erfolgt im
chen Belastungen geltend gemacht          Gegenzug keine Kürzung um die zu-
werden. Allerdings werden diese           mutbare Belastung.

2.3.1. Unterhaltsaufwendungen
Bei der Einkommensteuerveranla-           senes selbst bewohntes Hausgrund-
gung können Aufwendungen für den          stück und bestimmte weitere Vermö-
Unterhalt und eine etwaige Berufs-        gensgegenstände bleiben hierbei
ausbildung einer unterhaltsberech-        außer Betracht. Der Abzug der Un-
tigten oder gleichgestellten Person,      terhaltsaufwendungen ist auf einen
für die niemand einen Anspruch auf        Betrag von höchstens 9.744 Euro pro
einen Freibetrag für Kinder oder Kin-     Kalenderjahr und unterhaltene Per-
dergeld hat, berücksichtigt werden.       son beschränkt. Dieser Betrag erhöht
Dies ist u. a. auch für Eltern interes-   sich um die Beiträge zur Kranken- und
sant, deren Kinder die Altersgrenzen      Pflegeversicherung (sog. „Basis-Ver-
für Kindergeld bzw. die steuerlichen      sorgung“), die im jeweiligen Jahr für
Freibeträge für Kinder überschritten      die unterhaltene Person gezahlt und
haben, sich aber gleichwohl noch in       nicht bereits als Sonderausgaben ab-
der Berufsausbildung befinden.            gezogen wurden.
Voraussetzung für den Abzug ist, dass     Hat die unterhaltene Person eige-
die unterhaltene Person kein oder         ne Einkünfte oder Bezüge von mehr
nur ein geringes Vermögen besitzt.        als 624 Euro im Kalenderjahr (an-
Als gering gilt ein Vermögen bis zu       rechnungsfreier Betrag), so wird der
einem Verkehrswert von insgesamt          Höchstbetrag um den übersteigen-
15.500 Euro. Hausrat, ein angemes-        den Betrag gekürzt. Außerdem ver-

                                                                            23
mindert sich der Höchstbetrag stets       gung“) bereits in die Ermittlung des
um Ausbildungshilfen aus öffentli-        Höchstbetrages einfließen.
chen Mitteln oder von Förderungs-
                                          Für jeden vollen Kalendermonat, in
einrichtungen, die hierfür öffentliche
                                          dem die Voraussetzungen nicht vor-
Mittel erhalten. Als Darlehen gewähr-
                                          liegen, ermäßigen sich die jeweili-
te Leistungen werden nicht angerech-
                                          gen Unterhaltshöchstbeträge und
net.                                      der anrechnungsfreie Betrag um je
Berücksichtigt werden als eigene          ein Zwölftel. Eigene Einkünfte und
Einkünfte alle steuerpflichtigen Ein-     Bezüge der unterhaltenen Person,
künfte (z. B. Arbeitslohn, Gewinne        die auf diese Kalendermonate ent-
aus selbständiger Arbeit, Renten).        fallen, vermindern den ermäßigten
Daneben werden aber auch Bezüge           Unterhaltshöchstbetrag nicht.
des Kindes einbezogen, soweit sie         Werden die Aufwendungen für ein
zur Bestreitung des Unterhalts oder       unterhaltenes Kind von mehreren
der Berufsausbildung des Kindes be-       Personen getragen (z. B. geschiede-
stimmt oder geeignet sind.                nen Eltern), wird bei jedem der Teil
                                          des sich hiernach ergebenden Be-
Als solche kommen beispielsweise in       trags abgezogen, der seinem Anteil
Betracht:                                 am Gesamtbetrag der Leistungen
– Lohnersatzleistungen, wie z. B. Kran-   entspricht.
   kengeld, Arbeitslosengeld I und II,    Lebt das unterstützte Kind nicht im
   Unterhaltsgeld, Ausbildungsgeld        Inland, können Aufwendungen nur
   oder Übergangsgeld,                    abgezogen werden, soweit sie nach
– Waisengeld aufgrund beamten-            den Verhältnissen des Wohnsitzstaa-
   rechtlicher Vorschriften auch in-      tes des Kindes notwendig und an-
   soweit es durch den Versorgungs-       gemessen sind. Hierdurch werden
   freibetrag steuerfrei gestellt ist,    die Unterschiede bei den Lebenshal-
– aber auch steuerfreie Veräuße-          tungskosten im Ausland in Form der
   rungsgewinne (z. B. aus der Ver-       Ländergruppeneinteilung typisierend
   äußerung eines Betriebs).              berücksichtigt; diese ist in der „Anlei-
                                          tung zur Einkommensteuererklärung
Von der Summe der Bezüge kann             (Hauptvordruck)“ abgedruckt, die mit
eine Kostenpauschale von 180 Euro         den Erklärungsvordrucken erhältlich
pro Kalenderjahr abgezogen werden,        ist oder auf www.finanzen.hessen.de
soweit keine höheren Aufwendungen         unter der Rubrik „Steuern/Vordrucke“
nachgewiesen werden.                      heruntergeladen werden kann.
Die unvermeidbaren Versicherungs-
beiträge der unterhaltenen Person         Was ist zu tun?
können nicht abgezogen werden,            Die Aufwendungen für den Unter-
weil die Kranken- und Pflegeversi-        halt des Kindes berücksichtigt das
cherungsbeiträge (sog. „Basis-Versor-     Finanzamt bei der Einkommensteu-

24
erveranlagung. Hierzu müssen Sie         weisen, es sei denn, das Kind gehört
die Anlage Unterhalt ausgefüllt bei-     zum Haushalt.
fügen.
                                         Dann kann regelmäßig davon ausge-
Bitte beachten: Zur Geltendma-           gangen werden, dass Ihnen insoweit
chung ist die Angabe der erteilten       Unterhaltsaufwendungen (z. B. antei-
Identifikationsnummer der unter-         lige Miete, Verpflegung, Kleidung) in
haltenen Person erforderlich, wenn       der Höhe des maßgeblichen Höchst-
diese der unbeschränkten oder be-
                                         betrages entstehen.
schränkten Einkommensteuerpflicht
unterliegt.
                                          Wo geregelt?
Die Unterhaltsaufwendungen müs-
sen Sie – im Unterschied zum Frei-        § 33a Abs. 1 Einkommensteuer-
betrag für den Sonderbedarf bei           gesetz
Berufsausbildung auswärtig unter-         R 33a.1 Einkommensteuer-
gebrachter, volljähriger Kinder (siehe
                                          Richtlinien
Kapitel 2.3.2.) – im Einzelnen nach-

2.3.2. Freibetrag für den Sonderbedarf bei Berufsausbildung auswärtig
       untergebrachter, volljähriger Kinder
Für den Sonderbedarf einer Schul-        Für jeden vollen Monat, in dem die
und Berufsausbildung eines volljäh-      Voraussetzungen für die Gewährung
rigen Kindes, das auswärtig unter-       des Freibetrages nicht vorgelegen
gebracht ist und für das die Eltern      haben, mindern sich die vorgenann-
Anspruch auf Kindergeld oder auf die     ten Jahresbeträge um ein Zwölftel.
steuerlichen Freibeträge haben, kann     Die Höhe der eigenen Einkünfte und
ein Freibetrag in Höhe von 924 Euro      Bezüge des Kindes spielen für die
im Kalenderjahr abgezogen werden.        Gewährung des Freibetrags keine Rolle.
Die Höhe der Ausbildungskosten           Bei nicht zusammen veranlagten
muss nicht besonders nachgewiesen        Eltern wird der Freibetrag jedem
werden.                                  Elternteil, dem Aufwendungen für
                                         die Berufsausbildung des Kindes
Für minderjährige Kinder und voll-       entstehen, zur Hälfte zuerkannt. Die
jährige Kinder, die nicht auswärtig      Eltern können allerdings gemeinsam
untergebracht sind, kann kein beson-     eine andere Aufteilung beantragen.
derer Freibetrag beansprucht werden.     Für im Ausland lebende Kinder ist
Die Kosten für die Ausbildung dieser     der Freibetrag ggf. zu kürzen, sofern
Kinder werden mit dem Freibetrag         dies nach der Ländergruppeneintei-
für den Betreuungs- und Erziehungs-      lung (je nach Ländergruppe Kürzung
oder Ausbildungsbedarf abgegolten        zu drei Vierteln, zur Hälfte oder zu
(siehe Kapitel 1.1.).                    einem Viertel) erforderlich ist. Hier-

                                                                            25
durch werden die Unterschiede bei          leistet sein. Voraussetzung ist, dass
den Lebenshaltungskosten im Aus-           die auswärtige Unterbringung auf
land typisierend berücksichtigt.           eine gewisse Dauer angelegt ist. Auf
                                           die Gründe für die auswärtige Unter-
Die Ländergruppeneinteilung ist in
der „Anleitung zur Einkommensteu-          bringung kommt es nicht an.
ererklärung (Hauptvordruck)“ abge-         Führen Eltern getrennte Haushalte
druckt, die mit den Erklärungsvor-         und wohnt das Kind bei einem Eltern-
drucken erhältlich ist oder auf www.       teil, so ist es – auch vom anderen El-
finanzen.hessen.de unter der Rubrik
                                           ternteil aus betrachtet – nicht auswär-
„Steuern/Vordrucke“ heruntergela-
                                           tig untergebracht. Es hat ja bei einem
den werden kann.
                                           Elternteil sein „dauerndes Zuhause“.

Zusätzliche Erläuterungen:                 Anders ist es dagegen, wenn das
                                           Kind diesen Haushalt verlässt. In
Berufsausbildung ist z. B. die Ausbil-
                                           diesem Fall ist das Kind, von beiden
dung an Allgemeinwissen vermitteln-
                                           Elternteilen aus gesehen, auswärtig
den Schulen (wie Grund-, Realschu-
len, Gymnasien) und Hochschulen,           untergebracht.
die praktische Ausbildung für einen
künftigen Beruf aufgrund eines Lehr-       Was ist zu tun?
vertrages sowie die Ausbildung an          Den Freibetrag für den Sonderbedarf
Fach- und Fachhochschulen, nicht je-       bei Berufsausbildung berücksichtigt
doch die Tätigkeit im Rahmen eines         das Finanzamt bei der Einkommen-
freiwilligen sozialen Jahres. Vorausset-   steuerveranlagung. Hierzu müssen
zung für den Abzug des Freibetrags         Sie die entsprechende Rubrik auf der
ist, dass Ihnen durch die Ausbildung       „Anlage Kind“ ausfüllen.
des auswärtig untergebrachten Kin-         Die Ausbildungskosten selbst brau-
des überhaupt Aufwendungen ent-            chen Sie dabei nicht nachzuweisen,
standen sind. Die Höhe der Aufwen-         wohl aber die Berufsausbildung als
dungen ist nicht entscheidend.             solche (z. B. durch Studienbescheini-
Eine auswärtige Unterbringung ist          gung).
jede Unterbringung außerhalb des
elterlichen Haushalts. Die Wohnung
des Kindes kann zwar in der Nähe            Wo geregelt?
der elterlichen Wohnung gelegen             § 33a Abs. 2 Einkommensteuer-
sein (z. B. in derselben Straße); es        gesetz
muss jedoch immer die räumliche
                                            R 33a.2 Einkommensteuer-
Selbständigkeit des Kindes gewähr-
                                            Richtlinien

26
2.3.3. Pauschbetrag für behinderte Kinder
Behinderte Kinder bedürfen häufig         als außergewöhnliche Belastungen
einer stärkeren persönlichen Hin-         geltend gemacht werden. Der An-
wendung und einer größeren finan-         satz des Behinderten-Pauschbetrags
ziellen Unterstützung als gesunde         ist dann vorteilhaft, wenn der Nach-
Kinder. Für solche außergewöhnliche       weis der tatsächlichen Kosten zu
Belastungen, die wegen der Aufwen-        aufwändig ist oder wenn die um die
dungen für die Hilfe bei den gewöhn-      zumutbare Belastung gekürzten Auf-
lichen und regelmäßig wiederkeh-          wendungen niedriger sind als der
renden Verrichtungen des täglichen        Pauschbetrag.
Lebens, für die Pflege sowie für einen
erhöhten Wäschebedarf unmittelbar         Nähere Erläuterungen finden Sie in
infolge der Behinderung erwachsen,        dem vom Hessischen Ministerium der
gibt es wahlweise zwei Möglichkeiten      Finanzen herausgegebenen „Steuer-
einer Steuererleichterung:                wegweiser für Menschen mit Behin-
                                          derung“, der Ihnen im Internet auf
1. Die Berücksichtigung der tatsäch-      www.finanzen.hessen.de unter der
   lichen Aufwendungen für die Hilfe      Rubrik „Presse/Infomaterial“ zum Ab-
   bei den gewöhnlichen und regel-        ruf bereit steht.
   mäßig wiederkehrenden Verrich-
   tungen des täglichen Lebens, für       Die Höhe des Pauschbetrags ist nach
   die Pflege sowie für einen erhöhten    dem Grad der Behinderung gestaf-
   Wäschebedarf als allgemeine aus-       felt.
   sergewöhnliche Belastung oder
                                          Er beträgt:
2. den pauschalen Ansatz aller Auf-
   wendungen für die Hilfe bei den         bei einem Grad der Behinderung
   gewöhnlichen und regelmäßig               von 20        =       384 €
   wiederkehrenden Verrichtungen             von 30        =       620 €
   des täglichen Lebens, für die Pflege      von 40        =       860 €
   sowie für einen erhöhten Wäsche-          von 50        =     1.140 €
   bedarf durch einen „Pauschbe-             von 60        =     1.440 €
   trag”.                                    von 70        =     1.780 €
   Diesen Pauschbetrag erhalten be-          von 80        =     2.120 €
   hinderte Kinder, deren Grad der           von 90        =     2.460 €
   Behinderung auf mindestens 20             von 100       =     2.840 €
   festgestellt ist.
                                          Blinde (Merkzeichen „Bl”), Taubblin-
Das Wahlrecht kann für die vorge-         de (Merkzeichen „Tbl”) sowie Men-
nannten Aufwendungen im Kalender-         schen, die hilflos sind (Merkzeichen
jahr nur einheitlich ausgeübt werden.     „H” oder Pflegegrade 4 und 5), er-
Alle übrigen behinderungsbeding-          halten einen Pauschbetrag von 7.400
ten Aufwendungen können daneben           Euro jährlich.

                                                                           27
Übertragung des Pauschbetrags                Bitte beachten:
auf die Eltern                               Das Kind kann nach der Übertragung
Kinder verfügen häufig über keine            des ihm zustehenden Pauschbetrags
eigenen oder nur geringe eigene              für behinderte Menschen seine tat-
Einkünfte. Die Pauschbeträge wer-            sächlichen behinderungsbedingten
den deshalb bei den Kindern selbst           Aufwendungen nicht mehr geson-
keine oder nur eine geringe steuerli-        dert als außergewöhnliche Belastun-
che Entlastung bewirken.                     gen geltend machen.
Deshalb: Steht einem Kind der Pausch-        Die Eltern können jedoch zusätz-
betrag für behinderte Menschen zu            lich zu dem auf sie übertragenen
und nimmt es ihn nicht selbst in An-
                                             Pauschbetrag noch ihre eigenen
spruch, kann der Pauschbetrag auf die
                                             Aufwendungen für das behinderte
Eltern (Großeltern und Stiefeltern in-
                                             Kind als außergewöhnliche Belastun-
begriffen) übertragen werden, sofern
diese für das Kind einen Anspruch auf        gen abziehen, weil der übertragene
die steuerlichen Freibeträge oder auf        Pauschbetrag lediglich die eigenen
Kindergeld haben. Der (übertragene)          Aufwendungen des Kindes abgilt.
Pauschbetrag mindert dann das zu             Was ist zu tun?
versteuernde Einkommen der Eltern
                                             Die Übertragung des Pauschbetra-
und damit deren Steuerschuld.
                                             ges vom Kind auf die Eltern berück-
Steht der Pauschbetrag einem Kind            sichtigt das Finanzamt bei der Ein-
nicht zusammen veranlagter El-               kommensteuerveranlagung.
tern zu, erhalten die Elternteile den
                                             Hierzu müssen Sie die entsprechen-
Pauschbetrag je zur Hälfte, es sei
                                             de Rubrik in der „Anlage Kind“ aus-
denn beide Elternteile beantragen
gemeinsam eine andere Aufteilung.            füllen. Dabei müssen dem Finanzamt
                                             die Voraussetzungen durch Vorlage
Einem Elternteil steht jedoch dann           eines Behindertenausweises oder ei-
der volle Pauschbetrag des Kindes            ner Bescheinigung des Versorgungs-
zu, wenn der andere Elternteil für das       amtes nachgewiesen werden.
Kind keinen Anspruch auf die steuer-
lichen Freibeträge oder auf Kinder-           Wo geregelt?
geld hat. Dies ist z. B. dann der Fall,
                                              § 33b Abs. 1 bis 3 und Abs. 5 Ein-
wenn die steuerlichen Freibeträge
                                              kommensteuergesetz
für Kinder auf den anderen Elternteil
übertragen wurden.                            § 65 Einkommensteuer-Durch-
                                              führungsverordnung
Ein Elternteil erhält ebenfalls den vollen
                                              R 33b Einkommensteuer-
Pauschbetrag, falls der andere Elternteil
                                              Richtlinien
im Ausland lebt oder verstorben ist.

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2.4. Schulgeld
Eltern können 30 Prozent des Schul-       oder Kultusministerium, die Kultusmi-
geldes, höchstens 5.000 Euro (nicht       nisterkonferenz, die Zeugnisanerken-
Verpflegungs-, Betreuungs- oder           nungsstelle oder die Schulbehörde
Beherbergungsentgelt), das sie für        zuständig sein.
den Privatschulbesuch ihres Kindes
aufwenden, als Sonderausgaben ab-         Die Höhe des Schulgeldes und die
ziehen, wenn sie für das Kind einen       Voraussetzungen für den Abzug sind
Anspruch auf Kindergeld oder die          vom Steuerpflichtigen nachzuweisen
steuerlichen Freibeträge haben.           oder glaubhaft zu machen.
Der Abzug setzt voraus, dass die          Bei einem mehrjährigen Auslands-
inländische Schule zu einem aner-         schulbesuch ist für die steuerliche
kannten allgemein bildenden oder          Berücksichtigung der Schulgeldzah-
berufsbildenden Schul-, Jahrgangs-        lungen die Vorlage einer einmaligen
oder Berufsabschluss führt.
                                          Prognoseentscheidung der im Einzel-
Bei Privatschulbesuch in einem EU/        fall zuständigen Anerkennungsbe-
EWR-Mitgliedstaat ist Voraussetzung,      hörde ausreichend.
dass die Schule zu einem allgemein
bildenden oder berufsbildenden            Entgelte an Hochschulen oder Fach-
Schul-, Jahrgangs- oder Berufsab-         hochschulen sind nicht begünstigt.
schluss führt, der gegenüber einem
entsprechenden inländischen Ab-            Wo geregelt?
schluss als gleichwertig anerkannt ist.
                                           § 10 Abs. 1 Nr. 9 Einkommen-
Für die Anerkennung kann je nach           steuergesetz
Bundesland das jeweilige Bildungs-

2.5. Kinderbetreuungskosten
Von den Aufwendungen für Dienst-          • das Kind das 14. Lebensjahr noch
leistungen zur Betreuung eines Kin-         nicht vollendet hat oder das Kind
des werden zwei Drittel, höchstens          wegen einer vor Vollendung des
4.000 Euro im Jahr je Kind steuerlich       25. Lebensjahres eingetretenen
als Sonderausgaben berücksichtigt,          körperlichen, geistigen oder see-
wenn                                        lischen Behinderung außerstande
                                            ist, sich selbst zu unterhalten (sie-
• für das Kind ein Anspruch auf die         he hierzu auch Kapitel 1.3. Buch-
  steuerlichen Freibeträge oder auf         stabe c)).
  Kindergeld besteht,
                                          Haben beide Elternteile Betreu-
• das Kind zum Haushalt des Steuer-       ungskosten getragen, werden diese
  pflichtigen gehört und                  bei jedem Elternteil grundsätzlich

                                                                              29
nur bis zum hälftigen Höchstbetrag          re geeignete Nachweise gleich (z. B.
(2.000 Euro) berücksichtigt.                schriftlicher Arbeitsvertrag mit der Be-
                                            treuungsperson, Gebührenbescheid
Für im Ausland lebende Kinder wird
                                            des Kindergartens oder -hortes).
der Höchstbetrag ggf. gekürzt. Hier-
durch werden die Unterschiede bei           Während der Corona-Pandemie
den Lebenshaltungskosten im Aus-            mussten viele Eltern ihre Kinder selbst
land in Form der Ländergruppen-             betreuen und haben daher häufig im
einteilung typisierend berücksich-          Homeoffice gearbeitet. Für die Jahre
tigt; diese ist in der „Anleitung zur       2020 und 2021 können insoweit pau-
Einkommensteuererklärung (Haupt-            schal 5 € pro Arbeitstag, maximal 600
vordruck)“ abgedruckt, die mit den          € im Jahr als sonstige Werbungskos-
Erklärungsvordrucken erhältlich ist         ten oder Betriebsausgaben geltend
oder auf www.finanzen.hessen.de             gemacht werden. Die Pauschale wird
unter der Rubrik „Steuern/Vordru-           für die Tage gewährt, an denen aus-
cke“ heruntergeladen werden kann.           schließlich zu Hause gearbeitet wur-
                                            de, und nur, wenn nicht bereits Kos-
Welche Kosten werden berück-                ten eines häuslichen Arbeitszimmers
sichtigt?                                   geltend gemacht werden.
Für einen Abzug kommen grundsätz-
lich alle Kosten in Betracht, die zur Be-   Was ist zu tun?
treuung des Kindes anfallen, wie z. B.      Kinderbetreuungskosten berücksich-
die Kosten für eine Tagesmutter, Kin-       tigt das Finanzamt bei der Einkom-
derpflegerin, Erzieherin oder Kinder-       mensteuerveranlagung. Hierzu müs-
schwester, für einen Krippen-, Hort-        sen Sie die entsprechende Rubrik
oder Kindergartenplatz oder für eine        in der „Anlage Kind“ ausfüllen. Das
Aufsichtsperson bei der Erledigung          Finanzamt kann die Belege im Ein-
der Schulaufgaben. Aufwendungen             zelfall anfordern. Auch eine Berück-
für Unterricht (z. B. Schulgeld, Nach-      sichtigung beim Lohnsteuerabzug
hilfe oder Fremdsprachenunterricht),        ist möglich (siehe Kapitel 2.7.). Eine
für die Vermittlung besonderer Fä-          Behinderung des Kindes muss durch
higkeiten, für sportliche und andere        Vorlage des Behindertenausweises
Freizeitbetätigungen sowie für die          nachgewiesen werden. Wollen Sie die
Verpflegung des Kindes werden               Homeoffice-Pauschale geltend ma-
nicht berücksichtigt.                       chen, dann tragen Sie die Aufwendun-
                                            gen in der „Anlage N” unter sonstige
Voraussetzung für den Abzug ist, dass
                                            Werbungskosten (Zeile 47) ein.
der Steuerpflichtige für die Aufwen-
dungen eine Rechnung erhalten                Wo geregelt?
hat, die Zahlung auf das Konto des
Leistungserbringers erfolgt ist und          § 10 Abs. 1 Nr. 5 Einkommen-
die Zahlung auch nicht rückerstattet         steuergesetz
wurde. Einer Rechnung stehen ande-           § 4 Abs. 5 Nr. 6b i.V.m. § 9 Abs. 5
                                             Einkommensteuergesetz

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