Strassenverkehr Schweiz 2022 - Mediadaten 2021
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Strassenverkehr Schweiz 2022 Mediadaten 2021 Mit STRASSENVERKEHR SCHWEIZ erreichen Sie die Gesamtheit aller Entscheidungsträger der Schweizer Verkehrsszene KünzlerBachmann Verlag AG Zürcherstrasse 601, CH-9015 St.Gallen Tel. +41 71 314 04 44, Fax +41 71 314 04 45 info@kbverlag.ch, www.kbverlag.ch
// STRASSENVERKEHR SCHWEIZ 2022 // Profil Kurzcharakteristik Distribution Moderne Gesellschaften und ihre Menschen brauchen Mobilität. ≥ Persönlich adressierter Einzelversand in der Deutschschweiz Diese verschafft uns Zugang zu Arbeit und Freizeit. Und Mobilität Entscheidungsträger und Meinungsmacher in allen relevanten wächst: Zunehmend mehr Verkehrsteilnehmer legen immer häufiger Bereichen des politischen und wirtschaftlichen Umfelds. längere Wege zurück. Die Bewegungsmöglichkeit und -freiheit ist auch in Zukunft von zentraler Bedeutung. Politik: Bundesräte, Ständeräte, Regierungsräte, Nationalräte und Kantonsräte, Vorstehende von Baudepartementen und Verwaltungen (kantonal und kommunal), ≥ Die Publikation «STRASSENVERKEHR SCHWEIZ» berichtet aus allen Wirtschaft: Verkehrsinfrastrukturbranche, Ingenieur- und Bereichen rund um die Strasse, von deren jeweiligen Problematik und Architekturbüros, Banken und Versicherungen, technische Hoch- und von Lösungsansätzen. Dabei werden Personen aus Politik und Berufsschulen, Aus- und Weiterbildungsorganisationen; Wirtschaft befragt, die Stellung nehmen zu aktuellen brisanten Themen. Betreiber und Nutzer, Planer, Investoren, Bauherren und Treuhänder; Verbandsmitglieder diverser Verbände ≥ Die Publikation «STRASSENVERKEHR SCHWEIZ» vermittelt in leser freundlicher Art politische und wirtschaftliche Entwicklungen, technische Innovationen und Trends. ≥ Die Publikation «STRASSENVERKEHR SCHWEIZ» ist ein Jahrbuch mit Nachschlagewerkcharakter, klar strukturiert und angereichert mit vielen Informationen. ≥ Die Publikation «STRASSENVERKEHR» beinhaltet deutsche Artikel. // 2 //
// STRASSENVERKEHR // STRASSENVERKEHR SCHWEIZ SCHWEIZ 2022 2022 // // Redaktionsprogramm / Themenschwerpunkte Fokus Ladeinfrastruktur Sicherheit und Betrieb Sie gilt als das Schlüsselement für die zukünftige Entwicklung der Der zunehmende Verkehr auf Schweizer Strassen bringt Herausforderun- Elektromobilität: die öffentliche Ladeinfrastruktur. Während einige gen wie Staus, Umweltbelastungen oder Unfälle. Um diese zu bewälti- Autofahrerinnen und Autofahrer noch beklagen, das öffentliche Netz sei gen, sind bauliche und organisatorische Lösungen nötig, die den Verkehr zu wenig dicht, haben die Elektroladesäulen die klassischen Tanksäulen leiten und die Sicherheit erhöhen. Verkehrsmanagementsysteme, anzahlmässig längst überholt. Wie lässt sich der Ausbau weiter fördern Leitsysteme und Signalisationen spielen hier eine Rolle. und optimieren? Strassenverkehr Schweiz fragt nach. Zahlen und Fakten Strassenverkehr Schweiz zeigt Zahlen und Statistiken rund um die Strasse, wie Verkehrspolitik und Meinungen etwa zum Fahrzeugbestand, Unfällen oder Ausgaben. Strassenverkehr Schweiz fragt nach und führt Interviews mit Meinungsfüh- rern aus Politik und Wirtschaft. Zudem geben Personen aus verschiedenen Verbänden und Interessensgemeinschaften Stellungnahmen und Meinungen zu aktuellen verkehrspolitischen Themen ab. Planen und Bauen Mit Strassen-, Brücken- und Tunnelbauprojekten von nationaler Bedeutung werden Engpässe beseitigt, gleichzeitig wird die Sicherheit für die Autofah- rer erhöht. Bei der Planung von Strassenbauprojekten geht es nicht nur um die Funktionalität. Die Nationalstrassen sollen sich auch in die Landschaft einfügen, ökologisch und sozial verträglich sein sowie wirtschaftliche Vorteile bringen. Anhand von aktuellen Projekten wird aufgezeigt, wie sich die Projekt- verant-wortlichen und Betroffenen den Herausforderungen stellen. Technik und Materialien Im Strassenbau werden innovative Baumaterialien und Technologien einge- setzt, um die Umwelt zu schonen und die Qualität von Strassen und Brücken zu erhöhen. So werden heute Beläge ökologisch hergestellt oder sorgen als Flüsterbeläge innerorts für mehr Ruhe auf den Strassen. Neben innovativen Baustoffen und Lösungen stehen Themen wie Energieversorgung, Lüftung oder Abdichtung im Zentrum. // 3 // *Änderungen unter Vorbehalt
// STRASSENVERKEHR SCHWEIZ 2022 // Preise/Formate Gültig ab 1.1.2021 Heftformat: 210 × 297 mm / Satzspiegel: 189 × 268 mm 1/1 Seite 1/1 Seite 1/2 Seite 1/2 Seite *216 x 303 mm 189 x 268 mm *108 x 303 mm 92 x 268 mm 4-farbig 4'400.– 4-farbig 4'400.– 4-farbig 2'400. 4-farbig 2'400.– 1/2 Seite 1/2 Seite 1/4 Seite *216 x 148 mm 189 x 132 mm 92 x 132 mm 4-farbig 2'400.– 4-farbig 2'400.– 4-farbig 1'300.– 2, 3 und 4. Umschlagseite 4-farbig 4'840.– Kapiteleinstiegsseiten 4-farbig 4'650.– Anzeigenpreise in CHF zuzüglich 7.7% Mehrwertsteuer / EURO Kurs laut Buchhaltung (Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Deutsch unter www.kbverlag.ch) // 4 //
// STRASSENVERKEHR SCHWEIZ 2022 // Technische Daten Werbemarkt Gesamtauflage 7'500 Exemplare KünzlerBachmann Verlag AG Zürcherstrasse 601, CH-9015 St.Gallen Erscheinung 5. November 2021 Tel. +41 71 314 04 44, Fax +41 71 314 04 45 Anzeigeschluss 24. September 2021 info@kbverlag.ch, www.kbverlag.ch Redaktionsschluss 7. September 2021 Medienberatung: Thomas Riedmann t.riedmann@kueba.ch, Tel. 071 314 04 28 Druck Offset, Euro-Skala Format 200 x 297 mm Verlag KünzlerBachmann Verlag AG Satzspiegel 189 x 268 mm Zürcherstrasse 601, CH-9015 St.Gallen Tel. +41 71 314 04 44, Fax +41 71 314 04 45 info@kbverlag.ch, www.kbverlag.ch // 5 //
// STRASSENVERKEHR SCHWEIZ 2022 // Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Begriff des Insertionsvertrages Wiederholungsrabatt wird auf Aufträgen erteilt, mit festen Plazierungsvorschriften wird, sofern diese die Veröffentlichung seiner Anzeige gesetzliche Durch den schriftlichen oder mündlichen Ab- welche die der Rabattskala entsprechende Anzahl vom Verlag akzeptiert werden, ein Plazierungszu- Vorschriften verletzt werden. schluss eines Insertionsvertrages verpflichtet sich Anzeigen (innerhalb von 12 Monaten) enthalten. Die schlag erhoben. Der Anzeigenkunde stellt sicher, dass seine Anzeigen der Verlag, in der bezeichneten Publikation ein oder Grösse darf nicht verändert werden, Texte oder Sujets Erscheint die Anzeige aus technischen Gründen nicht gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren mehrere Anzeigen erscheinen zu lassen, während- nur dann, wenn es sich um Volldruckmaterial handelt. an einer anderen Stelle als vorgeschrieben oder Wettbewerb) verstossen. dem der Anzeigenkunde die Insertionskosten zu Der Rabatt, der sich aus der bei Vertragsabschluss gewünscht, so kann deswegen weder die Zahlung Im Falle einer Verletzung des UWG, trägt er die volle bezahlen hat. festgelegten Abschlusshöhe ergibt, kann auf Wunsch verweigert noch Schadenersatz verlangt werden. Verantwortung für allfällige den Verleger betreffen- des Auftraggebers auch während der Vertragsdau- Ein Plazierungszuschlag wird in diesem Fall nicht den Konsequenzen. Insbesondere verpflichtet sich 2. Anwendbare Rechtsnormen er durch Festlegung einer neuen Abschlusshöhe erhoben. der Anzeigenkunde, sämtliche Kosten und Unkosten, Massgebend für die Regelung des Vertragsverhält- angepasst werden. die sich für den Verleger aus einem UWG-Verfahren nisses sind in erster Linie die folgenden Allgemeinen Erreicht die abgenommene Menge am Ende der 10. Fehlerhaftes Erscheinen ergeben, zu übernehmen. Geschäftsbedingungen sowie die Vorschriften des Laufdauer die vorgesehene Abschlusshöhe nicht, Für fehlerhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Schweizerischen Obligationenrechts (OR). so erhält der Kunde im Rahmen der Rabattskala eine Wirkung einer Anzeige wesentlich beeinträchtigt, 13. Zusätzliche Leistungen Rabattnachbelastung. wird Ersatz in Form von Anzeigenraum bis zur Grösse Dienstleistungen, wie Erstellung von Druckunter- 3. Basis für die Preisgestaltung der fehlerhaften Anzeige geleistet. lagen, Anzeigengestaltung, Textvorlagen, Überset- Es gelten die Tarife gemäss der vorliegenden aktu- 6. Vorzeitige Vertragsauflösung Telefonische Bestellungen, Änderungen oder Ab- zungen, Mediaberechnungen und -auswertungen ellen Media- Dokumentation. Die Preise verstehen Sollte während der Vertragsdauer die Zeitschrift bestellungen von Anzeigen erfolgen auf Gefahr des usw., welche über das übliche Mass (z.B. einfache sich immer exklusive des aktuellen Mehrwertsteuer- ihr Erscheinen einstellen, kann der Verlag ohne Er- Anzeigenkunden. Streupläne, Kostenberechnungen usw.) hinaus- Satzes. satzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten. Der Geliefertes Druckmaterial muss den technischen gehen, werden zu den branchenüblichen Tarifen Anzeigenkunde ist diesfalls nicht von der Pflicht Normen der Zeitschrift entsprechen. Bei Druckmate- verrechnet. 4. Mengenabschlüsse und Wiederholungsaufträge entbunden, die bereits erschienenen Anzeigen zu rial, welches nicht den technischen Normen der Zei- Der Inserent bzw. der Werbevermittler erklärt sich Mengenabschlüsse und Wiederholungsaufträge sind bezahlen. Im Fall vorzeitiger Vertragsauflösung tung entspricht, wird jede Verantwortung abgelehnt. damit einverstanden, dass der Verlag die Inserate nur für Anzeigen eines einzelnen Anzeigenkunden durch den Verleger bleiben die Rabattberechtigun- Druckmaterial ohne Spezifikation wird als Ein- auf eigene und fremde Online-Dienste einspei- zulässig. gen aufgrund der ursprünglich festgelegten Ab- wegmaterial betrachtet. Dieses darf nach Ablauf sen oder sonstwie veröffentlichen und zu diesem Für Konzerne und Holdinggesellschaften gelten die schlusshöhe bestehen. einer Frist von drei Monaten seit dem letzten Er- Zweck bearbeiten kann. Der Verlag verpflichtet sich speziellen Reglemente des SZV/VSW. scheinungsdatum vernichtet werden. Ausnahme: zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestim- Die Laufdauer der Abschlüsse und Wiederholungs- 7. Zahlungsbedingungen Druckmaterial mit permanentem Charakter ist vom mungen, kann aber die Vertraulichkeit, Integrität, aufträge beginnt spätestens mit dem Datum der Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, sind Auftraggeber auf dem Auftrag an uns ausdrücklich Authentizität und Verfügbarkeit von Personendaten ersten Insertion, sofern bei Abschlusserteilung nicht die Rech- nungen innert 30 Tagen zu bezahlen. Die als «permanent» zu kennzeichnen. Die Rücksen- nicht umfassend garantieren. Der Inserent bzw. der ein anderes Datum bestimmt wird; sie beträgt 12 Mo- Preise verstehen sich netto, d.h. ohne Abzug eines dung von rückgabepflichtigem Druckmaterial erfolgt Werbevermittler nimmt zur Kenntnis, dass Perso- nate und kann grundsätzlich nicht geändert werden. Skontos. Bei rechtlichem Inkasso erlischt jede Ra- innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des nendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine Ein Abschluss wird zum Grundtarif abgeschlossen. battberechtigung auf allen nichtbezahlten Rechnun- Auftrages. Bei Papierkopien kann die Rückerstattung der Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestim- Dem Abschluss werden alle rabattberechtigten gen. Für diese Rabatte wird eine Nachfakturierung wegen der Möglichkeit von Beschädigung während mungen kennen. Anzeigenkategorien zum jeweils gültigen Tarif an- vorgenommen. des Druckvorganges nicht gewährleistet werden. Der Inserent bzw. der Werbevermittler ist damit gerechnet. Werden die Rechnungen nicht innert 30 Tagen be- Mängelrügen müssen innerhalb 10 Tage nach Ein- einverstanden, dass die Inserate, die vom Verlag Tarifänderungen des Verlages betreffen auch lau- zahlt, kann ein Verzugszins berechnet werden. Der gang der Rechnung geltend gemacht werden. Nach abgedruckt, auf Online-Dienste eingespiesen oder fende Aufträge. Der Anzeigenkunde ist diesfalls be- Verzugszins richtet sich nach Art. 104 OR Abs. 3. Ablauf dieser Frist können sie nicht mehr entgegen- sonstwie veröffentlicht werden, für Dritte nicht frei rechtigt, innerhalb von 2 Wochen seit Bekanntgabe genommen werden. verfügbar sind. Der Inserent bzw. die von ihm be- des neuen Tarifes vom Vertrag zurückzutreten. In 8. Verschiebungsrecht Die Bestreitung eines oder mehreren Posten der auftragte Werbegesellschaft überträgt dem Verlag diesem Fall hat er Anspruch auf den Rabatt, der Der Verlag kann sich aus technischen Gründen vor- Rechnung entbindet den Auftraggeber nicht von der das Recht, jede irgendwie geartete Verwertung und gemäss Rabattskala der effektiv abgenommenen behalten, für bestimmte Daten vorgesehene, aber Pflicht, den Restbetrag dieser Rechnung in den im Bearbeitung dieser Inserate durch nicht berechtigte Menge entspricht. dem Inhalt nach nicht termingebundene Anzeigen Art. 5 spezifizierten Fristen zu begleichen. Dritte mit den geeigneten Mitteln zu untersagen. um eine Ausgabe vor- oder zurückzuverschieben. 5. Rabatte Erscheint eine nicht termingebundene Anzeige in 11. Ablehnung von Anzeigen 14. Gerichtsstandbestimmung Für jeden Mengenabschluss hat der Auftraggeber einer anderen Ausgabe, so kann deswegen weder Der Verlag hat das Recht Anzeigen ohne Angabe von Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Anrecht auf den tariflichen Abschlussrabatt. die Zahlung verweigert noch Schadenersatz ver- Gründen abzulehnen. 9001 St.Gallen. Übersteigt das Volumen der aufgegebenen Anzeigen langt werden. innert Jahresfrist die vorgesehene Abschlusshöhe, 12. Beachtung der rechtlichen Vorschriften so wird der Rabatt auf dem Gesamtvolumen berech- 9. Plazierungswünsche oder -vorschriften Vorbehältlich den zwingenden presserechtlichen net und dem Kunden im Rahmen der Rabattskala ein Plazierungswünsche des Auftraggebers werden nur Bestimmungen trägt der Anzeigenkunde unter Kos- rückwirkender Rabatt gewährt. unverbindlich entgegengenommen. Für Anzeigen tenfolge die alleinige Verantwortung, wenn durch // 6 //
// STRASSENVERKEHR SCHWEIZ 2022 // Werbemarkt KünzlerBachmann Verlag AG Zürcherstrasse 601, CH-9015 St.Gallen Tel. +41 71 314 04 44, Fax +41 71 314 04 45 info@kbverlag.ch, www.kbverlag.ch Mediaberatung Thomas Riedmann, Tel. 071 314 04 28 t.riedmann@kueba.ch // 7 //
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