Südosteuropa 2021 Zum Tee nach Istanbul - Motor Presse Stuttgart

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Südosteuropa 2021 Zum Tee nach Istanbul - Motor Presse Stuttgart
Südosteuropa 2021
                         Zum Tee nach Istanbul
In sechzehn Tagen durch acht Länder - mehr Abenteuer in Europa geht nicht.
Von der Slowakei aus bahnen wir uns den Weg durch Ungarn, Rumänien und
Bulgarien bis in die Türkei und zurück über Bulgarien, Serbien, Bosnien und
Kroatien. Auf dem Weg Richtung Bosporus gilt es, den 2.140 Meter hohen,
atemberaubenden Transalpina über die Südkarpaten zu überqueren. Danach folgen
die Weiten der Donauebene bis hin zum Schwarzen Meer. Entlang der rumänischen
und bulgarischen Schwarzmeerküste nähern wir uns Istanbul. Die kulturellen
Sehenswürdigkeiten dieser einzigartigen Metropole am Bosporus, das Hippodrom,
die Blaue Moschee und nicht zuletzt die Hagia Sophia hinterlassen einen bleibenden
Eindruck.
Auf dem Rückweg bieten sich uns auf den kurvigen Gebirgsstraßen Bulgariens
faszinierende Ausblicke. Wer hätte gedacht, dass es in Serbien im Nationalpark
Kopaonik eine spektakuläre Passstraße zu bewältigen gibt? In Bosnien-Herzegowina
präsentiert sich die Straße entlang der Drina als einer der Höhepunkte der Reise.
Ein Stadtspaziergang durch die bosnischen Hauptstadt Sarajewo darf natürlich nicht
fehlen. Die Reise führt uns in Kroatien durch die weiten Ebenen der Drava und Sava
und schließlich zurück zum Ausgangsort in der Slowakei.

Voraussichtlicher Tourverlauf:

1. Tag: Individuelle Anreise bis 18 Uhr zum Treffpunkthotel in Komarno (Slowakei),
100 km vor Budapest gelegen (ca. 200 km von Wien entfernt). Gemeinsames
Abendessen und Tourbesprechung.

2. Tag: Zunächst gilt es, bis nach Rumänien vorzudringen. Eine lange
Überbrückungsetappe liegt vor uns. Anfangs geht es immer an der Donau entlang,
über angenehm zu fahrende Straßen mit wenig Verkehr. Sanfte Hügel und ein paar
erste Kurven tauchen dann kurz nach der ungarischen Grenze auf. Nach weiteren 50
km kreuzen wir die Autobahn, fahren aber auf Landstraßen weiter bis zu unserem
Restaurant in Heves. Kurz nach der Mittagspause überqueren wir die Theiss und
befinden uns schon mitten in der ungarischen Puszta. Mal auf Haupt- mal auf
Nebenstraßen bahnen wir unseren Weg durch die weiten Ebenen. Am frühen Abend
haben wir es dann geschafft, wir sind in Oradea angekommen. Wir checken in unser
komfortables Hotel ein und freuen uns über das leckere Abendmenü.

Tageskilometer ca. 380

3. Tag: Oradea gehört sicherlich zu den schönsten Städten Rumäniens. Deshalb
nehmen wir uns für die Stadtbesichtigung nach dem Frühstück etwa eine Stunde
Zeit. Danach geht's los mit der ersten Etappe in Rumänien. Bereits nach 50 km
erreichen wir das erste Bergland. Erste sanfte und lang gezogene Kurven lassen
erahnen, was in den nächsten Tagen auf uns zukommen wird. Wir fahren im Tal des
Crisul Negru entlang und haben herrliche Blicke auf Berge und Almen. Bald schon
geht es auf die erste Passstraße. Der Belag ist mal gut, mal schlecht aber die
Strecke ist großartig. In unserem netten Restaurant essen wir zu Mittag. Bei
Campeni freuen wir uns über den angenehmen Kurvenswing. Typisch Rumänien:
Immer wieder begegnen wir Pferdewagen, und Schafsherden kreuzen die Straße.
Bald schon hinter Alba Julia erreichen wir unsere schön im Grünen gelegene
Pension. Jetzt haben wir uns ein kühles Ursus-Bier und ein gutes Abendessen
verdient.

Tageskilometer ca. 250

4. Tag: Heute erreichen wir erstmals die südlichen Karpaten. Nach dem Frühstück
müssen wir nur wenige Kilometer auf der Hauptstraße zurücklegen, bis wir nach der
Stadt Sebes eine fantastische Strecke durchfahren werden. Es folgen ungefähr 70
km neu asphaltierte kurvige Strecken. Mal kleine enge, mal lang gezogene Kurven
sorgen für Fahrspaß pur. Und immer führt uns unsere Strecke durch tolle Wälder am
Sebes Fluss entlang. Hier wurde nichts begradigt – die Kurven folgen dem
natürlichen Mäandrieren des Flusses. Wunderschöne Ausblicke genießen wir an den
Stauseen Lacul Tau und Lacul Oasa. Fast unmerklich überqueren wir den Tartarau
Pass (1700 Meter). Nach der Kaffeepause in Obarsia Lotrului lässt der nächste
Höhepunkt nicht lange auf sich warten: Der mit 2145 Metern höchste Pass (Urdele)
Rumäniens. Diese legendäre Strecke hat auch einen entsprechenden Namen: Der
Transalpina. Nach unserer Mittagspause bei Rinca, einem Skigebiet in Rumänien,
geht es auf nagelneuen und sehr kurvigen Passstraßen nach unten bis Novaci.
Nach weiteren 100 km erreichen wir Baile Olanesti, einem Ort mit Thermalquellen,
wo wir unsere nette Pension beziehen und im Restaurant unser Abendessen zu uns
nehmen.

Tageskilometer ca. 220

5. Tag: Unsere erste Teiletappe führt uns südlich des Fagarasch-Gebirges nach
Curtea de Arges. Richtung Pitesti fahren wir danach im Tal der Arges entlang. Die
umliegenden Berge und Hügel sind geprägt von Weinanbau. Nach einer ersten
Pause in einem Café geht es auf gutem Untergrund weiter, bis wir kurz vor
Targoviste unsere Mittagspause machen. Bei Moreni erreichen wir die großen
Erdölfelder Rumäniens. Auch heute noch sind die Pumpmaschinen aktiv. Die letzte
Etappe unseres heutigen Tages führt uns auf meist gutem Asphalt durch unzählige
Dörfer und kleine Städte, wo wir die Einheimischen bei der Feldarbeit und in den
Straßen beobachten können. Mal geht es durch Ebenen, mal durch Täler und über
hügelige Landschaft. Am späten Nachmittag erreichen wir Sarata Monteoru, ein
bekannter Kurort. Unser Hotel ist komfortabel, und das Abendessen auf der Terrasse
unseres Hotels ist ein Genuss.

Tageskilometer ca. 310

6. Tag: Heute wollen wir bis ans Schwarze Meer gelangen, deshalb müssen wir
etwas früher losfahren. Gleich nach dem Frühstück geht es schon um 8:30 Uhr nach
Buzau, und bald danach fahren wir auf einer Hauptstraße zügig bis nach Brailla. Die
Landschaft ändert sich zusehends. Es sind kaum mehr Berge zu sehen, wir haben
nun die weiten Donau-Ebenen vor uns. Baumumsäumte Alleen und wunderschöne
Bilder des Horizonts entschädigen uns für die eher kurvenarmen Straßen. Nachdem
wir mit der Fähre die inzwischen groß angewachsene Donau überquert haben, folgt
nun eine tolle Strecke auf allerbestem Asphalt bis Tulcea. Viele lang gezogene
Kurven folgen auf gerade Abschnitte. Auch landschaftlich ist es hier in der
Donauebene abwechslungsreich. Auf weite Ebenen folgen Hügellandschaften.
Immer wieder fällt unser Blick auf die Donau. Am Mittag erreichen wir Tulcea, wo das
Donaudelta beginnt, nach der Wolga das zweitgrößte Delta Europas. Die restlichen
Kilometer geht es zügig auf der Hauptstraße bis nach Mamaia, einem Vorort
Constantas, der zweitgrößten Stadt Rumäniens. Unser Hotel liegt direkt am
Schwarzen Meer. Badefreunde kommen hier voll auf ihre Kosten.

Tageskilometer ca. 340

7. Tag: Nach dem Frühstück geht es nun direkt an der Küste entlang nach Bulgarien.
Die rumänische Küste ist voller Badeorte. Nach der Grenze geht es schon bald
etwas kurvenreicher zu. In einem Cafe genießen wir die Blicke auf das Schwarze
Meer bei einem Türkischen Moca. Kurvige Strecken mal auf einer Neben-, mal auf
einer Hauptstraße folgen bis nach Balchik. Direkt am Meer liegt unser hübsches
Restaurant – Fischliebhaber kommen hier sicher auf ihre Kosten. Es geht an der
Küste entlang, und immer wieder bieten sich tolle Ausblicke auf das Meer. Nachdem
wir auch Burgas durchfahren haben, erreichen wir am Abend unser Ziel: die
sehenswerte Stadt Sozopol. Unser einladendes Hotel liegt direkt am Meer, und unser
Abendessen genießen wir auf der romantischen Terrasse. Am späteren Abend
können wir noch einen Spaziergang durch die malerische Altstadt von Sozopol
unternehmen.

Tageskilometer ca. 330

8. Tag: Am heutigen Tag geht es anfangs noch auf der gut ausgebauten
Küstenstraße gen Süden, doch bei Carevo dann hinauf in die Berge. Von nun an
folgen auf etwa 100 km nur Kurven. Der Belag ist eher schlecht. Bald schon
erreichen wir die türkische Grenze. Die Einreiseprozedur dauert etwa 1 Stunde und
wenig später essen wir in einem sehr einfachen Restaurant in Dereköy zu Mittag.
Nun beginnt eine landschaftlich reizvolle, aber fahrtechnisch anspruchvollen Strecke.
So gehört diese Etappe sicherlich zu den Highlights dieser Reise. Der Belag ist völlig
ausgefranst, und immer wieder liegt viel Schotter auf der Straße. Wer auf diesen
Streckenabschnitt verzichten möchte, kann auch bessere Straßen wählen. Wir
erreichen am Abend Kiyiköy, ein romantisches Fischerdorf. Unser Hotel ist zwar sehr
schlicht und einfach, aber es liegt unmittelbar am Meer. Unser Abendmenü an dieser
malerischen Bucht schmeckt hervorragend.

Tageskilometer ca. 270

9. Tag: Nach dem Frühstück verlassen wir diese sympathische Ortschaft, denn es ist
soweit: Unser Ziel, Istanbul, ist in greifbare Nähe gerückt. Und schon geht es durch
das Bergland von Nordthrakien über kleine Nebenstraßen Richtung Istanbul. Nach
etwa 100 km machen erste Ansiedlungen deutlich, dass wir die riesige Metropole
erreicht haben. Bevor es ins Getümmel der Millionenmetropole geht, stärken wir uns
in einem netten Restaurant. Unsere Blicke wandern von einem bis zum anderen
Ende – und es ist kein Ende der Stadt in Sicht. Ungefähr 15 Millionen Menschen
wohnen hier. Das letzte Stück bis nach Aksaray und Sultanahmet fahren wir auf der
Autobahn. Bis zu fünf Spuren pro Fahrbahn erlauben es den riesigen Automassen,
zügig voranzukommen. Am Nachmittag erreichen wir unsere Unterkunft. Von der
Dachterrasse genießen wir nun bei einem kühlen Drink die Sicht auf die Blaue
Moschee und auf das Marmara Meer. Danach geht es sogleich in die fußläufig
erreichbare Altstadt. Wir besichtigen die Blaue Moschee, die unterirdische Zisterne
und das Hippodrom samt Obelisk und Deutschem Brunnen. In einem einladenden
Straßenrestaurant genießen wir unser Abendmenü aus 1001 Nacht.

Tageskilometer ca. 150

10. Tag: Nachdem wir gleich am Morgen die Hagia Sophia besichtigt haben, erwartet
uns ein weiteres Highlight: Wir unternehmen eine zweistündige Bosporusrundfahrt.
Das ist die angenehmste Art und Weise, diese gigantische Stadt zu besichtigen. Am
Nachmittag kann jeder auf eigene Faust losziehen, z.B. im großen geschlossenen
Basar shoppen gehen, weitere Moscheen anschauen oder sich im Hamam waschen
und massieren lassen. Das großartige Fischmenü am Abend gibt es direkt an der
Galata-Brücke.

11. Tag: Auch wenn es schwer fällt, ist es nun Zeit, Abschied zu nehmen von dieser
fantastischen Stadt. Schon um 9:00 Uhr heißt es, sich auf die Motorräder zu setzen
und loszufahren. Die heutige Etappe ist wieder sehr lang, und da uns die tollen
gebirgigen Strecken in Bulgarien erwarten, fahren wir die ersten 240 km auf der
Autobahn. So kommen wir zügig voran und können auch genüsslich das Marmara-
Meer und die hügelige Landschaft Thrakiens betrachten. In Edirne machen wir ein
Foto von der eindrucksvollen Selimiye Moschee und genießen zum letzten Mal das
gute türkische Essen. Nach der bulgarischen Grenze können wir uns wieder auf
kleine Nebenstraßen freuen. Der Belag ist zwar wieder eher von der schlechten
Sorte, aber dafür haben wir kaum Verkehr, kurvige Straßen und bergige Landschaft.
Am Abend erreichen wir dann unser Etappenziel Kardzali. Die Ortschaft selber ist
eher trostlos. Doch als wir unser Hotel direkt am gleichnamigen See erreichen, sind
wir positiv überrascht. Unser Hotel und unser Abendessen sind großartig.

Tageskilometer ca. 380

12. Tag: Die heutige Etappe hat es in sich: Drei Pässe und 320 meist sehr kurvige
Kilometer liegen vor uns. Bereits um 8:30 Uhr fahren wir los – anfangs geht es
Richtung Smoljan und damit gen Westen. Der Fahrspaß kennt keine Grenzen, denn
auf meist gutem und griffigem Asphalt nähern wir uns der ersten Passauffahrt Kurve
um Kurve. Eine wunderbare Landschaft lässt das Herz höher schlagen. Dichte
Wälder wechseln sich mit Tälern und tiefen Schluchten ab. An einem Wasserfall
machen wir eine kurze Pause. Hinter Smoljan erreichen wir den Dabras Pass auf
1700 Metern Höhe. Gegen Mittag kommen wir in die Ortschaft Laka mit alten, aber
gut erhaltenen Bauernhäusern. In einem netten Restaurant essen wir zu Mittag.
Wieder geht es nach oben. Die nächste Gebirgsstrecke am Vacha See lässt nicht
lange auf sich warten. In manchen Teilen ist die Strecke neu asphaltiert, und
kurvenreich ist sie allemal. Immer wieder faszinieren uns die fantastischen Ausblicke
auf den Stausee und den Fluss. Nachdem wir auch den letzten Pass nach Velingrad
bewältigt haben, wandern unsere Blicke Richtung schneebedeckte Gipfel des bis auf
2850 Meter empor ragenden Pirin-Gebirges. In Bansko, dem Ski-Zentrum
Bulgariens, erreichen wir am späten Nachmittag unser komfortables Hotel. Etwas
erschöpft von der eindrucksvollen, aber anstrengenden Etappe entspannen wir in der
Sauna oder machen uns gleich über die Getränke und das Essen her.
Tageskilometer ca. 320

13. Tag: Kaum dass wir losgefahren sind, sind schon alle begeistert von der tollen
Strecke. Über 40 km geht es immer am Mesta Fluss entlang. Ein guter Belag und
langgezogene Kurven garantieren Fahrfreude pur. Nur wenig später geht es in engen
Kurven auf den 1420 Meter hohen Popski Pass. In Melnik, einem sehenswerten
romantischen Städtchen, genehmigen wir uns unser Mittagessen. Weiter geht es
immer am Struma Fluss entlang. Bald schon nähern wir uns der Abzweigung
Richtung Rilski. Die Straße wird wieder enger und die Berge höher. Eine wunderbare
Landschaft umgibt uns, bis wir unsere Pension schon am frühen Nachmittag
erreichen. Wir checken ein und fahren noch einmal weitere 10 km, bis wir das
weltberühmte, fantastische Rila Kloster erreichen. Eingebettet in einem engen Tal
und umgeben von dichten Wäldern sind es vor allem die riesigen Dimensionen des
mittelalterlichen Klosters, die die vielen Touristen hier staunen lassen. Nach der
Besichtigung lassen wir es uns in der Pension gut gehen, genießen den Blick auf
einen Wildbach und natürlich unser Abendmenü.

Tageskilometer ca. 240

14. Tag: Heute fahren wir etwas früher los, denn vor uns liegen 390 km. Anfangs
geht es Richtung Kjustendil, und bis zur serbischen Grenze erfreuen wir uns bei
erstaunlich wenig Verkehr an gutem Belag und tollen Kurven. Nach der
Grenzüberquerung geht es in einem Tal nicht minder angenehm weiter. Wir
passieren einen Stausee und erreichen bei 1380 Metern Höhe unseren ersten Pass
in Serbien. Nach unten geht es dann in Serpentinen auf nagelneuem Asphalt. Bei
Leskovac fahren wir auf der Hauptstraße in einem schönen Tal immer nach Norden.
Kurz vor Nis geht es dann links weg Richtung Prokuplje. Die letzten 70 km sind auch
der Höhepunkt des heutigen Tages: Kurven unterschiedlichster Güte, lang gestreckte
Kurven bis hin zu Spitzkehren, meist guter Straßenbelag. Spektakuläre Ausblicke auf
die Berge und Täler prägen die Passauffahrt von Kopaonik (1810 Meter). Jetzt haben
wir also auch den höchsten Pass Serbiens bewältigt und freuen uns auf unser Hotel.

Tageskilometer ca. 380

15. Tag: Nachdem wir nach dem Frühstück nochmals die Aussicht auf die hohen
Berge genießen konnten, freuen wir uns auf die 30 km Passabfahrt. Erneut sind wir
von den tollen Kurven und der wunderschönen Landschaft begeistert. Wenige
Kilometer später biegen wir links Richtung Manastir Studenica ab und machen an
diesem Kloster einen kurzen Halt. Kleine kurvenreiche Nebenstraßen wechseln sich
mit weniger kurvenreichen Hauptstraßen ab. Das Verkehrsaufkommen bleibt aber
immer erträglich gering. Nach Kremna ist es dann soweit: Auf etwa 100 km folgt nun
eine Traumstrecke. Die Landschaft ist teilweise sensationell. Die Strecke führt uns
dabei im Tal der Rzav und Drina entlang. In Visegrad machen wir einen kurzen
Stopp, um die alte Brücke aus Osmanischer Zeit zu fotografieren. Die Strecke bleibt
sensationell. Der Straßenbelag ist in Ordnung, es herrscht kaum Verkehr, und die
Kurven sind von unterschiedlichster Güte. An manchen Stellen ist der Canyon so
eng, dass man nur noch durch Tunnel vorankommt. Am späten Nachmittag erreichen
wir dann unser Hotel in der Nähe der Altstadt von Sarajevo. Unser Abendessen
genießen wir in einem tollen Straßenrestaurant inmitten der orientalischen Altstadt
Sarajewos.                                           Tageskilometer ca. 350

16. Tag: Sarajewo: Was für eine tolle Stadt, was für eine herrliche Landschaft!
Umgeben von hohen Bergen und dichten Wäldern liegt die bosnische Hauptstadt im
Tal des Bosna Flusses. Auch die Innenstadt, die wir jetzt per pedes erkunden, ist
wunderschön. Eine orientalische Bazarstraße, Moscheen und Medresen reihen sich
neben Kirchen und erhabenen alten Gebäuden aus dem Habsburgischen Reich ein.
Hier leben Moslems und Christen brüderlich Seite an Seite – kaum zu glauben, dass
hier einmal Bürgerkrieg geherrscht hat. Am späten Vormittag verlassen wir diese
tolle Stadt wieder und fahren gen Norden. Zunächst geht es auf etwa 120 km über
kurvige Straßen durch die Berge Richtung Tuzla. In Brcko verlassen wir sowohl
Bosnien als auch die Berge. Die Landschaft in Kroatien wird ab jetzt von der
Tiefebene der beiden Flüsse Sava und Drava geprägt. Am Abend erreichen wir in
der Nähe von Osijek unser hübsches Hotel, das mitten in der Natur liegt.

Tageskilometer ca. 290

17. Tag: Unser letzter Reisetag ist angebrochen. Anfangs geht es durch die
Tiefebene weiter bis nach Mohacs, wo wir die Grenze zu Ungarn passieren. Ab
Bataszek wird die Landschaft wieder etwas abwechslungsreicher: Es wird hügeliger
und kurvenreicher. Nachdem wir zu Mittag gegessen haben, geht es zügig weiter
Richtung Nordwesten. Jetzt geht es ein letztes Mal in die niedrige Berglandschaft
Ungarns, und nach weiteren 100 km erreichen wir endlich Komarno. Was für eine
Reise! Wir lassen die vergangenen Tage beim Abendmenü nochmals Revue
passieren.

Tageskilometer ca. 320

18. Tag: Nach dem Frühstück folgt die individuelle Heimreise.

(Programmänderungen bleiben vorbehalten)
Allgemeine Informationen zur "Südosteuropa":

Anfahrt:
Das Start- und Zielhotel liegt in Komarno, ca. 100 km östlich von Bratislava und 100
km westlich von Budapest. Von Berlin bis zum Treffpunkthotel sind es ca. 800 km,
von München ca. 600 km, von Köln ca. 1.200 km, von Wien ca. 200 km. Sollten Sie
mit Auto und Hänger anreisen, können Sie diese im Hof unseres Treffpunkthotels
sicher abstellen.

Strecke:
Zirka 4.600 km Gesamtstrecke, Tagesetappen zwischen 150 und 380 km.

Motorräder:
Diese Reise ist für alle Motorräder geeignet. Allerdings fährt es sich am
komfortabelsten mit Reiseenduros bzw. Tourern mit viel Bodenfreiheit und genügend
Federwegen. Die Motorräder sollten technisch einwandfrei sein. Bitte bedenken Sie,
dass mit An- und Rückreise bis zu 7.000 km zu fahren sind.
Entsprechend sollten die Reifen neu oder neuwertig sein. Das Fahrwerk sollte eher
auf Durchschlagssicherheit eingestellt werden.

Gepäck:
Packen Sie nur das Nötigste ein. Achten Sie auf geringes Gewicht und kleines
Volumen. Das Motorrad wird auf dieser Reise stark beansprucht, und je weniger
Gewicht der Fahrer wuchten muss, umso stabiler und sicherer ist er auch auf
Schlaglochpisten unterwegs. Empfehlenswert sind eine Gepäckrolle oder stabil
befestigte Heck-Taschen und ein stabil befestigter Tankrucksack. Zur Befestigung
benutzen Sie bitte stabile Zurrgurte in ausreichender Stückzahl.

Straßenzustand/Verkehr:
Meist Asphalt, mal grob, mal fein, leider häufig schlecht. Der Zustand reicht von
extrem kaputten Straßen, die voll gespickt sind mit tiefen Schlaglöchern bis hin zu
nagelneu und bestens asphaltierten Straßen. Die Bautätigkeit war in den letzten
Jahren sehr rege – so kann es sein, dass die eine oder andere kaputte Straße
bereits neu asphaltiert wurde. Insgesamt muss man mit etwa 10 km Schotterpiste
rechnen. Es gelten in allen befahrenen Ländern dieselben Straßenverkehrsregeln
wie in Deutschland, inklusive Rechtsverkehr. Allerdings sollte man sich auf den
Fahrstil der Einheimischen einstellen. In Rumänien gilt häufig das 'Recht des
Stärkeren'. So mancher Autofahrer ist schnell und rücksichtslos unterwegs. Bedingt
durch die vielen Schlaglöcher auf den Straßen kann es dazu kommen, dass
Verkehrsteilnehmer Slalom fahren, um den Löchern auszuweichen. Dadurch kommt
es auch mal vor, dass Autos oder LKWs uns auf der falschen Spur
entgegenkommen. Auch daran kann man sich gewöhnen, man muss jedoch vor
Kurven oder Kuppen mit linkem Gegenverkehr rechnen. Solange man jedoch selbst
defensiv fährt, kommt man in der Regel prima mit dem Verkehr zurecht. Achten muss
man immer wieder auf streunende Hunde, Ziegen, Schafe, Esel und Rinder - oder
sehr langsam fahrende Pferdewagen.
Fahrkönnen:
Diese Tour ist für jeden Fahrer mit viel Kondition geeignet. Die Etappen sind häufig
sehr lang und durch den Straßenzustand anstrengend. Viel Fahrerfahrung sind
Voraussetzung, sicheres Beherrschen des Motorrads in Spitzkehren und auf
minderwertigem Asphalt ist Bedingung.

Tagesablauf:
Normalerweise beginnt ein Reisetag um 8 Uhr mit dem Frühstück. Um 9 Uhr sollten
dann alle auf dem Motorrad sitzen. Mittags- und Zwischenpausen werden
regelmäßig eingelegt. Bis spätestens 18 Uhr erreichen wir in der Regel das Hotel.
Sollte es Ausnahmen geben, gibt es sicher einen guten Grund dafür.

Unterkunft:
In sauberen landestypischen Hotels und Pensionen. Jedes Zimmer hat ein eigenes
Bad und WC. Nach südosteuropäischer Kategorie handelt es sich um 3- und 4-
Sterne Häuser, wenngleich diese nicht immer dem westeuropäischen Standard
entsprechen. Häufig sind die Zimmer einfacher, als man es von außen erwarten
würde. Nicht jedes Bad hat eine Duschkabine oder einen Duschvorhang. Jedoch
zeichnet sich jede Unterkunft entweder durch die unverwechselbare Lage, Historie,
Küche oder Atmosphäre aus – nur in zwei Fällen sind wir gezwungen, einfachere,
jedoch gemütliche und saubere Hotels zu nehmen, da es keine Alternative gibt.

Verpflegung:
Zum Frühstück gibt es meistens das übliche continental breakfast, hin und wieder
auch durch Spezialitäten variierend, wie z.B. mit Oliven und Schafskäse in der Türkei
oder Bulgarien, dazu Filterkaffee, türkischen Kaffee oder Tee. Diese Reise ist auch
ein kulinarischer Streifzug durch die südosteuropäische Küche. In jedem Land
werden wir die Gelegenheit haben, die einheimischen Spezialitäten auszukosten. Die
Suppen und Eintöpfe sind sehr üppig und während unserer Mittagspausen sehr zu
empfehlen. Abends wird meist ein mehrgängiges Menü serviert. Zum Trinken gibt es
neben Wasser und den üblichen Softdrinks diverse Sorten schmackhaften Biers aus
landeseigenen Brauereien. Diverse Rot- und Weißweine runden ein Abendessen
genussvoll ab.

Nebenkosten:
Das Benzin ist in allen bereisten Ländern mit 1,05 – 1,30 Euro pro Liter etwas
günstiger als in Deutschland, mit Ausnahme der Türkei: Hier kostet der Liter zwei
Euro. Insgesamt muss man auf der Tour mit 280,- bis 350.- Euro Benzinkosten
rechnen (bei 4 Liter bzw. 6 Liter Verbrauch auf 100 km). In der Slowakei, Ungarn,
Kroatien und der Türkei kann man an Tankstellen problemlos mit Kreditkarte oder
Maestrokarte bezahlen. In Rumänien, Bulgarien und Bosnien ist dies nicht
immer möglich und wenn doch, dann nur mit PIN der Karte. Die Getränke in
Restaurants und Cafés sind relativ günstig: ½ l Bier ca. 1 bis 2 Euro, eine Flasche
Rotwein ca. 10,- Euro (auch hier die Ausnahme: Türkei). Je nach Trinkgenuss muss
man für die Tour mit ca. 250,- Euro rechnen. Hinzu kommen ca. 7 Euro pro Tag für
das Mittagessen (also insgesamt ca. 350,- Euro für Getränke und Mittagessen). Da
es in Restaurants und Cafés völlig unüblich ist, einzeln zu zahlen, ist es sinnvoll, eine
Gemeinschaftskasse für Mittagessen und Getränke einzurichten, die auf Wunsch Ihr
Reiseleiter für die Gruppe verwalten kann. So haben Sie eigentlich gar nichts mehr
mit Geld zu tun und können sich auf die Reise und die vielfältigen Eindrücke
konzentrieren.

Klima:
Da wir quer durch Europa unterwegs sind und große Höhenunterschiede zu
bewältigen haben, ist auch das Klima sehr unterschiedlich. Im Allgemeinen können
wir mit Temperaturen um die 20 bis 25 Grad rechnen. Bei Regen und auf den
Passhöhen kann es auch mal 5 Grad kalt werden. Im Gegensatz dazu kann das
Thermometer an den Küsten und Tiefebenen auch mal die 35 Gradmarke ankratzen.

Dokumente:
Für die Einreise ist ein mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass
unumgänglich (nur der Personalausweis genügt nicht), ein Visum für deutsche
Staatsbürger ist nicht notwendig. Das Fahrzeug muss auf den Fahrer zugelassen
sein oder man hat eine von einem Automobilclub vorgefertigte Vollmacht, das
Fahrzeug führen zu dürfen. Ein nationaler Führerschein genügt. Bitte denken Sie
auch an die Grüne Versicherungskarte, die für alle bereisten Länder gültig sein
muss. Für die Autobahnen in Österreich und Ungarn besteht auch für Motorräder
Mautpflicht, in allen anderen Ländern nicht. Der TÜV sollte noch mindestens zwei
Monate über den Reisetermin hinaus gültig sein.

Strom:
Die Stromspannung beträgt 220 Volt. Die Steckdosen entsprechen denen in
Deutschland.

Ausrüstung /Schutzkleidung:
Am besten geeignet sind wasserdichte Textil-Kleidung bzw. Enduro-Kleidung
(sowie ggf. Regenhose und – jacke) und ein Helm mit Visier (wegen der
möglichen Regenfälle). Da es große Temperaturunterschiede zwischen Tiefland
und Gebirge gibt, eignet sich am besten das Zwiebelprinzip mit vielen dünnen
Schichten, die je nach Bedarf an- oder ausgezogen werden. Wasserfeste
Motorrad-Handschuhe und -Stiefel sollten eine Selbstverständlichkeit sein. Bitte
auch Badesachen nicht vergessen. Des Weiteren wären nützlich: ein Multitool
oder Taschenmesser, Ohrstöpsel, eine Sonnenbrille, die unter den Helm passt
und eine Trinkflasche. Bewährt haben sich auf solchen Touren vor allem
Trinkrucksäcke in der Art eines Camelbaks. Denken Sie bitte auch an
Medikamente gegen die gängigsten Reisekrankheiten. Durchfall- und
Erkältungsmittel sowie Vitamine können unterwegs sehr hilfreich sein.

Sport:
In manchen Hotels steht ein Swimmingpool zur Verfügung, oder wir können im Meer
Baden gehen. Sie können also häufig schwimmen gehen.
Währung:
Folgende Währungen und Umtausch-Kurse erwarten uns in den bereisten Ländern
(Stand Januar 2021):
Tschechien: Kronen            1 € = 26,17 CZK
Österreich und Slowakei: Euro 1 € = 1 €
Rumänien: LEI                 1 € = 4,86 LEI
Bulgarien: LEVA               1 € = 1,95 LEV
Bosnien-Herzegovina: MARK     1 € = 1,95 KM
Serbien: DINAR                1 € = 117,31 DIN
Kroatien: KUNA                1 € = 7,54 HRK
Türkei: LIRA                  1 € = 9,06 TRL

Geldbedarf und Zahlungsmittel:
Für die Getränke und das Mittagessen ist es am besten, wenn Sie 200,- Euro in
bar mitnehmen, die restlichen 150 € dann umgerechnet in der jeweiligen
Landeswährung vom Bankautomat abheben. Landeswährungen für das Benzin
können am Bankomaten oder in Wechselstuben getauscht werden
(umgerechnet ca. 250,- bis 350,- Euro, je nach Verbrauch). Außerdem sollten
Sie noch etwas Geld für eventuelle Trinkgelder, Souvenirs und Mitbringsel
dabei haben. Bitte denken Sie daran, dass man an Tankstellen in
Bulgarien, Rumänien, Serbien und Bosnien nicht überall mit Kreditkarte
bzw. Maestro-Karte zahlen kann, und wenn, dann meistens mit PIN. Also
bringen Sie im Vorfeld Ihre PIN in Erfahrung. Mit Bargeld in ausländischer
Währung ist man immer auf der sicheren Seite!

Mindestteilnehmerzahl: 5 Fahrer. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht werden, behalten wir uns vor die Reise bis 28 Tage vor Tourbeginn
abzusagen.

Termin:      08.09.2021 - 25.09.2021

Preise:
Fahrer:            2.690.- Euro
Beifahrer:         2.090.- Euro
EZ-Zuschlag:         590.- Euro

Leistungen:
17 Übernachtungen im Doppelzimmer (Du/WC), Halbpension, Eintrittsgelder,
deutschsprachige Reiseleitung

Nicht enthalten:
Motorrad, Benzin, Mittagessen, Getränke, Mautgebühren, Reiserücktrittskosten- und
Rücktransportversicherung

Die Reise wird in Zusammenarbeit mit Alpers Adventure Tours organisiert und
                              durchgeführt.
Bitte bedenken Sie, dass unsere Kontingente begrenzt sind. Auf Anfrage
reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich für einen bestimmten Zeitraum einen
Platz.

Buchung auf unserer Homepage unter:
https://event.motorpresse.de/suedosteuropa-zum-tee-nach-istanbul/

                     Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

                         Ihr MOTORRAD action team
                             Tel: 0711 / 182-1977
                             info@actionteam.de
INFO                                                                    Veranstaltungsbedingungen

Diese Veranstaltungsbedingungen gelten                                Konkurses des Reiseveranstalters entstehen, ersetzt werden.          Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen

                                                                                                                                                                                                                 Internet: https://event.motorpresse.de
für alle Fernreisen, Europareisen,                                    Dementsprechend hat die Motor Presse Stuttgart dieses                entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der
Alpenreisen und Endurotouren                                          Insolvenzrisiko bei der tourVers Touristik-Versicherungs-Service     Reiseteilnehmer und der Dritte der Motor Presse Stuttgart als
                                                                      GmbH (Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg) abgesichert. Der         Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden
1. REISELEISTUNGEN, ANMELDUNG
                                                                      Sicherungsschein verbrieft den direkten Anspruch des Reisenden       Mehrkosten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist – auch
Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Motorradreisen und
                                                                      gegenüber der tourVers im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des     bei telefonischem Rücktritt – jeweils der Eingang der Erklärung bei
Enduroreisen (Trainings, Enduro-Lehrgänge und -Wochenenden)
                                                                      Konkurses des Veranstalters. Die Motor Presse Stuttgart ist          der Motor Presse Stuttgart. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück,
ist auf den entsprechenden Seiten dieses Katalogs beschrieben.
                                                                      berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und                 so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf Bezahlung des
Weitere Leistungen schuldet die Motor Presse Stuttgart nicht.
                                                                      Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrags vom            Reisepreises. Dem Reiseveranstalter steht jedoch eine
Die Motor Presse Stuttgart ist als Reiseveranstalter für die
                                                                      Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn sich der Reiseteilnehmer mit      angemessene Entschädigung zu, soweit der Rücktritt nicht von ihm
ordnungsgemäße Erbringung aller vom Vertrag umfassten
                                                                      der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die              zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen
Reiseleistungen verantwortlich. Die Anmeldung erfolgt online
                                                                      Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen               unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände
unter https://event.motorpresse.de. Mit der Online-Anmeldung
                                                                      Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen vorher       auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die
bietet der Teilnehmer der Motor Presse Stuttgart den Abschluss
                                                                      von der Motor Presse Stuttgart schriftlich angedroht wurde. Den      Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich
eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den
                                                                      Teilnahmepreis entnehmen Sie der jeweiligen Reisebeschreibung.       beeinträchtigen. Die dem Reiseveranstalter zustehenden
Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer,
                                                                                                                                           Rücktrittsgebühren sind wie folgt pauschaliert:
für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder, wie für seine           3. MINDESTTEILNEHMERZAHL
eigenen Verpflichtungen, einsteht, wenn er eine entsprechende                                                                              Bei den Reisen Namibia, Südafrika und Windhoek-
                                                                      Wir behalten uns bis 28 Tage vor Reisebeginn den Rücktritt vom
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte                                                                                Kapstadt gilt:
                                                                      Vertrag vor, wenn bis dahin die in der jeweiligen Reisebeschrei-

                                                                                                                                                                                                                 E-Mail: info@actionteam.de
Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der                                                                                        bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn
                                                                      bung angegebene und vertraglich vereinbarte Mindestteilnehmer-
schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung durch die Motor Presse                                                                           20 % des Teilnahmepreises,
                                                                      zahl nicht erreicht wurde. Bis dahin bereits entrichtete Beträge
Stuttgart zustande. Bei Online-Buchungen erfolgt die Bestätigung                                                                           bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn
                                                                      bekommt der Teilnehmer in diesem Fall binnen 14 Tagen nach
per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebenen E-Mail-Adresse.                                                                            25 % des Teilnahmepreises,
                                                                      erklärtem Rücktritt zurück.
Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab,                                                                             bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn
so liegt ein neues Angebot der Motor Presse Stuttgart vor, an das     4. ÄNDERUNGEN BESCHRIEBENER VERANSTALTUNGS-                          50 % des Teilnahmepreises,
sie für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt      ABLÄUFE, PREISERHÖHUNGEN                                             ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der                                                                                 90 % des Teilnahmepreises,
                                                                      Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen
Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist der Motor Presse Stuttgart                                                                          am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen zur
                                                                      Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die Annahme erklärt.                                                                                                                       Veranstaltung
                                                                      die nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn notwendig werden,
                                                                      und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind      95 % des Teilnahmepreises.
2. PREIS, ZAHLUNGSWEISE, FÄLLIGKEIT, REISEUNTERLAGEN
Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den                nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht         Bei allen anderen Reisen:
Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen      erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht     bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn

                                                                                                                                                                                                                 Telefon: 07 11/1 82-19 77
durch die Motor Presse Stuttgart. Nach Abschluss des Reisevertrags    beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben         10 % des Teilnahmepreises,
erhält der Teilnehmer die Buchungsbestätigung und einen               unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln              bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn
Reisesicherungsschein im Sinne § 651 k Abs. 3 BGB. Mit dessen         behaftet sind. Die Motor Presse Stuttgart ist verpflichtet, den      25 % des Teilnahmepreises,
Erhalt wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig.          Kunden unverzüglich nach Kenntnis über Leistungsänderungen auf       bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn
Der restliche Reisepreis ist bis spätestens 26 Tage vor Reisebeginn   einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Die Motor Presse       50 % des Teilnahmepreises,
zu zahlen. Bei Buchungen, die weniger als 26 Tage vor Reisebeginn     Stuttgart ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich       ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übernahme des                unvorhersehbar für die Motor Presse Stuttgart und nach               90 % des Teilnahmepreises,
Sicherungsscheines sofort fällig.                                     Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile       am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen
                                                                      aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von der       zur Veranstaltung
Zahlungen im Lastschriftverfahren erfolgen über SEPA Direct           Motor Presse Stuttgart nicht zu vertreten sind: Devisen-Wechsel-     95 % des Teilnahmepreises.
Debit SDD. Hierfür benötigt der Veranstalter ein sogenanntes          kurse für die betreffende Reise; Beförderungstarife und -preise
„Mandat“, das die Belastung des Girokontos mit dem zu zahlenden       aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger;   Diese Zahlungen sind die pauschale Entschädigung, soweit die
Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Das      Steuern und Abgaben oder sonstige Abgaben für vereinbarte            Motor Presse Stuttgart nicht nachweist, dass der nach Abzug

                                                                                                                                                                                                                 70174 Stuttgart
Mandat ist Teil der Anmeldung. Die Vorabankündigung über die          Reiseleistungen wie Touristenabgaben oder Hafen- und                 ersparter Aufwendungen sowie Abzug dessen, was der
Einzugstermine im SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt mit               Flughafengebühren. Ebenso kann der Kunde eine Senkung des            Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der
Rechnungsstellung/Buchungsbestätigung                                 Reisepreises verlangen, wenn sich die genannten Preise, Abgaben      Reiseleistungen erwirbt, verbleibende Vergütungsanspruch höher
- bei Online-Rechnungsstellung mindestens eine Woche vor der          und Wechselkurs nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn             gewesen wäre. Die vorstehenden Pauschalen berücksichtigen
Abbuchung vom Konto des Teilnehmers;                                  gesenkt haben und dies zu niedrigeren Kosten für den                 ferner den Zeitraum, der zwischen der Rücktrittserklärung und
- bei postalischer Rechnungsstellung (unter Einrechnung der           Reiseveranstalter führt. Die Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn    dem Reisebeginn liegt. Sie sind auf Verlangen des Kunden zu
Postlaufzeit) mindestens 4 Tage vor der Abbuchung vom Konto des       die Motor Presse Stuttgart den Kunden spätestens 20 Tage vor         begründen. Das Recht des Reiseteilnehmers, der Motor Presse
Teilnehmers.                                                          Reiseantritt auf einem dauerhaften Datenträger davon in Kenntnis     Stuttgart nachzuweisen, dass ein Schaden in geringerer Höhe oder
Bei kurzfristigen Buchungen gilt dies entsprechend für den                                                                                 gar kein Schaden entstanden ist, bleibt ihm unbenommen.

                                                                                                                                                                                                                 Leuschnerstraße 1
                                                                      setzt und ihm die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt. Bei einer
gesamten Reisepreis.                                                  Preiserhöhung von über 8 % des Reisepreises wird der                 Erscheint der Reiseteilnehmer verspätet zum Beginn der
Für Zahlungen mit Kreditkarte werden die von Ihnen bei der            Reiseveranstalter dem Kunden spätestens 20 Tage vor Reisebeginn      Veranstaltung bzw. zu Abfahrt oder Abflug, kündigt er nach
Zahlung angegebenen Daten direkt an unseren Abrechnungs-              anbieten, der Preiserhöhung binnen einer vom Reiseveranstalter       Reisebeginn oder aus Gründen, die nicht von der Motor Presse
dienstleister Saferpay (SIX Payment Services GmbH, Langenhorner       bestimmten, angemessenen Frist zuzustimmen oder den Rücktritt        Stuttgart zu vertreten sind, oder muss er nach Reisebeginn von der
Chaussee 92–94, 22415 Hamburg) weitergeleitet. Es werden              vom Vertrag zu erklären. Tritt der Kunde zurück, gilt Ziff. 5.       Fortsetzung der Reise ausgeschlossen werden, so behält die Motor
folgende Kreditkartenanbieter akzeptiert: VISA, MasterCard.           entsprechend. Der Reiseveranstalter kann dem Reisenden auch die      Presse Stuttgart den Vergütungsanspruch. Evtl. der Motor Presse
                                                                      Teilnahme an einer gleichwertigen Reise anbieten, wenn die Motor     Stuttgart entstehende Mehrkosten aufgrund der Bemühungen,
Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt           Presse Stuttgart in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus     den Reiseteilnehmer an dessen Reiseziel zu bringen oder
nach Eingang der Zahlung. Geht die Zahlung jedoch erst kurzfristig    ihrem Angebot anzubieten.                                            weiterzubefördern, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. Eine
vor Reisebeginn ein, trägt der Kunde die Mehrkosten einer                                                                                  Erstattung erfolgt nur insoweit, als der Motor Presse Stuttgart von
                                                                                                                                                                                                                 MOTORRAD action team

Eilauslieferung der Reiseunterlagen, sofern er die Verzögerung des    5. RÜCKTRITT, ERSATZPERSONEN, UMBUCHUNG,                             den Leistungsträgern nicht in Anspruch genommene Leistungen
Zahlungseingangs zu vertreten hat. Die Motor Presse Stuttgart darf    NICHTANTRITT UND NICHTINANSPRUCHNAHME VON                            vergütet werden. Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die
den restlichen Reisepreis, abgesehen von der Anzahlung von 20 %       LEISTUNGEN                                                           nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre
vor Reiseantritt verlangen, wenn feststeht, dass die Reise – wie      Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise     Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reise-
gebucht – durchgeführt und veranstaltet wird und wenn sie sicher-     zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu          vertrag durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt werden.
gestellt hat, dass dem Reisenden bei Ausfall von Reiseleistungen      verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt.     Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige
infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Veranstalters der      Die Motor Presse Stuttgart kann der Teilnahme eines Dritten          Kosten verursachen. Ist der Reiseveranstalter zur Rückerstattung
gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen, die dem              widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der         des Reisepreises verpflichtet, so erfolgt die Erstattung innerhalb
Reisenden für die Rückreise infolge Zahlungsunfähigkeit oder          Veranstaltung nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche         von 14 Tagen nach Eingang der Rücktrittserklärung.

1                                                                                                                                                                                action team-Programm 2021
INFO                                                                      Veranstaltungsbedingungen

6. VERSPÄTUNG, AUSSERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE                               Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzklei-            13. MIETFAHRZEUGE

                                                                                                                                                                                                                    Internet: https://event.motorpresse.de
Ist der Reiseveranstalter aufgrund unvermeidbarer, außergewöhn-         dung (Helm, Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen.
                                                                                                                                              Für die Benutzung von Mietfahrzeugen bei Fahrertrainings oder
licher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert, so kann        Empfehlungen und Mindestanforderungen für die Schutzbeklei-
                                                                                                                                              Reisen haftet der Teilnehmer vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur
er vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Tritt der                  dung liegen den Teilnehmerunterlagen bei oder können ange-
                                                                                                                                              Rückgabe des Fahrzeugs für jeden von ihm oder einem
Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, so verliert er den Anspruch       fordert werden.
                                                                                                                                              berechtigten Fahrer verursachten Schaden am Fahrzeug (auch
auf Bezahlung des Reisepreises. Ist eine Beförderung des                                                                                      Untergang, Abhandenkommen oder Beschlagnahme).
                                                                        10. BEACHTUNG VON ANWEISUNGEN
Reisenden an den Ort der Abreise oder an einen anderen, auf den
sich die Parteien geeinigt haben, vom Vertrag umfasst und               Verstößt ein Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder werden die      14. REISEVERSICHERUNGEN, MOTORRADSCHUTZBRIEF
aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände nicht                übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der           Bitte beachten Sie, dass im Reisepreis keine Reiserücktrittskosten-
möglich, hat der Reiseveranstalter die Kosten für eine notwendige       Veranstaltung durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder       versicherung bzw. Reiseabbruchversicherung enthalten ist. Des
Beherbergung des Reisenden für einen höchstens drei Nächte              geschädigt, haben die Vertreter der Motor Presse Stuttgart das        Weiteren empfiehlt sich der Abschluss eines Schutzbriefs sowie bei
umfassenden Zeitraum zu tragen, und zwar möglichst in einer             Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühren        Auslandsreisen der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung,
Unterkunft, die der im Vertrag vereinbarten Unterkunft                  und ihm entstandener Kosten von der weiteren Veranstaltung            die auch den Krankenrücktransport beinhaltet. Die Motor Presse
gleichwertig ist. Befindet sich der Reisende in diesem Fall oder aus    auszuschließen.                                                       Stuttgart vermittelt Reiseversicherungen im Status eines erlaubnis-
anderen Gründen in Schwierigkeiten, so hat der Reiseveranstalter                                                                              freien Annexvermittlers gemäß § 34 d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeord-
                                                                        11. REISELEITER (INSTRUKTOREN)                                        nung (GewO)
ihn insbesondere mit Informationen zu medizinischer Versorgung,
örtlichen Behörden und zuständigen Konsularen sowie bei der             Die Reiseleiter (Instruktoren) sind nicht berechtigt, für die Motor
                                                                        Presse Stuttgart rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Sie        Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern:
Herstellung von Fernkommunikation und der Suche nach anderen
                                                                        dürfen den Teilnehmern auch keine Fahrzeuge oder Ausrüstungs-         Versicherungsombudsmann e.V.

                                                                                                                                                                                                                    E-Mail: info@actionteam.de
Reisemöglichkeiten angemessen zu unterstützen. Ansprüche des
                                                                        gegenstände aushändigen, die der Motor Presse Stuttgart gehören       Postfach 08 06 32
Reisenden auf Minderung im Falle eines rechtmäßig abgelehnten
                                                                        oder anvertraut sind.                                                 10006 Berlin
Abhilfeverlangens nach § 651 k Abs. 3 bleiben hiervon unberührt.
                                                                                                                                              Tel.: 0800 3696000
7. DOKUMENTE, PASS, DEVISEN, ZOLL- UND GESUNDHEITS-                     12. HAFTUNG                                                           Fax: 0800 3699000
BESTIMMUNGEN                                                            Der Teilnehmer hat die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen in       E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
                                                                        den jeweiligen Reiseländern einzuhalten und sein Fahrverhalten,       www.versicherungsombudsmann.de
Die Motor Presse Stuttgart informiert den Reiseteilnehmer über die
Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften        insbesondere die Fahrgeschwindigkeit, den Verhältnissen der           15. DATENSCHUTZHINWEIS - INFORMATION ZUR
seines Urlaubslandes. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet,             Fahrstrecke, der Gruppe und des Verkehrs eigenverantwortlich          ADRESSNUTZUNG
Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden,         anzupassen. Er wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für      Wir speichern und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, die
die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit             sein Fahrverhalten selbst verantwortlich ist und für hierdurch        Sie uns im Rahmen des Vertragsschlusses zur Verfügung stellen zur
sind, zu offenbaren. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung       verursachte Unfälle und/oder Schäden auch gegenüber anderen           vertraglichen Erfüllung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 I b DSGVO. Wir
der entsprechenden wichtigen Vorschriften in den von ihm                Teilnehmern oder sonstigen Dritten zivil- und strafrechtlich          behalten uns vor, Ihre Postanschrift zu nutzen, um Ihnen
bereisten Ländern selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der    verantwortlich ist. Der Teilnehmer versichert mit seiner              interessante Angebote des Verlags und ausgewählter Geschäfts-

                                                                                                                                                                                                                    Telefon: 07 11/1 82-19 77
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten           Unterschrift, dass er diesen Haftungshinweis zur Kenntnis             partner zukommen zu lassen. Soweit Sie dem ausdrücklich
des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch eine                  genommen und selbst für ausreichenden Versicherungsschutz             zugestimmt haben, nutzen wir Ihre Telefonnummer oder
schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens der Motor Presse      gesorgt hat. Die Haftung für vorsätzliche und grob fahrlässige        E-Mail-Adresse auch für Ihre geschäftlichen Informationen durch
Stuttgart bedingt sind.                                                 Pflichtverletzungen der Motor Presse Stuttgart und ihrer              uns und namentlich bekannte Unternehmen. Rechtsgrundlage sind
                                                                        Mitarbeiter sowie für Körperschäden, die durch fahrlässige oder       Art. 6 I a und f DSGVO
8. GEWÄHRLEISTUNG, MITWIRKUNGSPFLICHT, ABHILFE-                         vorsätzliche Pflichtverletzungen der Motor Presse Stuttgart und
VERLANGEN                                                               ihrer Mitarbeiter verursacht werden, bleibt davon unberührt. Die      Sie können der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit
Der Reiseteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der             Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer für Schadensersatz aus          widersprechen oder eine erteilte Einwilligung widerrufen unter:
Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei          vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist außer für           Motor Presse Stuttgart GmbH & Co.KG
denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die            Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a)     MOTORRAD action team
Motor Presse Stuttgart nicht zu vertreten hat. Der Reiseteilnehmer      ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch           Stichwort „Datenschutz“
ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm   vorsätzlich herbeigeführt wurde oder b) die Motor Presse Stuttgart    Leuschnerstraße 1
Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen          für einen dem Reiseteilnehmer entstandenen Schaden allein             70174 Stuttgart

                                                                                                                                                                                                                    70174 Stuttgart
und evtl. Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen            wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.     oder elektronisch unter datenschutz@motorpresse.de.
sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen.          Die Motor Presse Stuttgart haftet nicht für Leistungsstörungen im     Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in
Ist eine Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen        Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich        unserer Datenschutzerklärung in diesem Katalog.
unverzüglich gegenüber der Motor Presse Stuttgart direkt erhoben        vermittelt oder empfohlen werden (Sportveranstaltungen,
werden. Vor einer Kündigung (§ 651l BGB) ist der Motor Presse           Hubschrauberflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.), wenn          16. INFORMATION ZUM VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGS-
Stuttgart eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen,         diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbe-        GESETZ
wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von der Motor Presse              stätigung ausdrücklich unter Angabe des vermittelten                  Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/
Stuttgart verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des         Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet      consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen
                                                                        werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen      Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Die Motor Presse

                                                                                                                                                                                                                    Leuschnerstraße 1
Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt
wird. Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz hat der Kunde          der Motor Presse Stuttgart sind. Ein Schadensersatzanspruch gegen     Stuttgart ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor
bei der Motor Presse Stuttgart geltend zu machen. Die Ansprüche         die Motor Presse Stuttgart ist insoweit beschränkt oder ausge-        einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
verjähren gem. § 651 j BGB in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit      schlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf
dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der        solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von         Diese Veranstaltungsbedingungen gelten
Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu           einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden           für alle Perfektionstrainings, Fahrer-
dem Tag gehemmt, an dem die Motor Presse Stuttgart die                  sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger       trainings, Enduro- und Supermoto-
                                                                        nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen
                                                                                                                                              Lehrgänge und -Wochenenden
Ansprüche schriftlich zurückweist.
                                                                        geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten                     1. PHILOSOPHIE
9. TEILNEHMERZUSICHERUNGEN                                              Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt der Motor Presse            Die MOTORRAD-Fahrertrainings dienen nicht der Erzielung von
Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu      Stuttgart die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so   Höchstgeschwindigkeiten. Trainingsziele sind die Verbesserung des
                                                                                                                                                                                                                    MOTORRAD action team

sein, sofern die Veranstaltung nicht auf einer privaten Rennstrecke     regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrs-       Fahrkönnens, der Fahrtechnik und die realistische Selbsteinschät-
stattfindet. Er nimmt mit seinem Motorrad (ausgenommen Reisen           gesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von           zung. Die Einteilung erfolgt nach Ihrer auf der Anmeldung
mit Mietmotorrad) an der Veranstaltung teil, das für den                Warschau, Den Haag, Guadalajara oder der Montrealer                   angegebenen Selbsteinschätzung. Nach unserer langjährigen
öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in fahrsicherem              Vereinbarung (nur für Flüge in die USA und nach Kanada). Das          Erfahrung behindert sowohl Unter- als auch Überforderung den
Zustand sein muss. Es gelten die Regeln der StVO und StVZO (bzw.        Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des           Lernerfolg. Deshalb werden wir bei Bedarf die Gruppeneinteilung
die Straßenverkehrsordnungen der jeweiligen Reiseländer) sowie          Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust     nach den ersten Trainingsstunden im Sinne aller Teilnehmer
die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugver-         oder Beschädigung von Gepäck. Sofern die Motor Presse Stuttgart       modifizieren. Während des Trainings auf der Nürburgring-Nord-
sicherungen. Es besteht seitens der Motor Presse Stuttgart keine        in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet die Motor Presse        schleife und den Nebenplätzen gelten die StVO und die StVZO. Die
zusätzliche Versicherung. Der Teilnehmer sichert zu, an der             Stuttgart nach den für diese Fälle geltenden Bestimmungen.            Enduro- und Supermoto-Wochenenden dienen ebenfalls der

2                                                                                                                                                                                   action team-Programm 2021
INFO                                                                      Veranstaltungsbedingungen

Verbesserung des Fahrkönnens. Bei Fahrten auf abgesperrten              9. BEACHTUNG VON ANWEISUNGEN                                             • alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung

                                                                                                                                                                                                                           Internet: https://event.motorpresse.de
Strecken kann der Versicherungsschutz (Haftpflicht, Vollkasko)          Der Teilnehmer verpflichtet sich, die für die Strecke geltenden          in Verbindung stehen
erlöschen.                                                              Anweisungen und Verhaltensregeln einzuhalten. Weiter wie
                                                                        Reisebedingungen unter 10.                                               außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
2. LEISTUNGEN, ANMELDUNG                                                                                                                         der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Wie Reisebedingungen unter 1 mit folgenden Ausnahmen: Steht             10. INSTRUKTOREN                                                         Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder
der Trainingstermin im Programm noch nicht fest, erfolgt die            Wie Reisebedingungen unter 11.                                           Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und
Anmeldung nur vorläufig. Der Veranstalter wird dem Angemelde-                                                                                    außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
                                                                        11. HAFTUNG
ten die Termine, sobald diese feststehen, schriftlich oder per E-Mail                                                                            fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters
mitteilen. Der Angemeldete hat die Möglichkeit, innerhalb von 14        Wie Reisebedingungen unter 12.
                                                                                                                                                 oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beru-
Tagen nach Bekanntgabe der Termine von der Anmeldung Abstand            12. HAFTUNGSVERZICHT                                                     hen. Bewerber und Fahrer verzichten außerdem auf Ansprüche
zu nehmen. Hierauf wird der Anmeldende zusammen mit der                 Unabhängig von den mit der Anmeldung gemachten                           jeder Art für im Zusammenhang mit der Veranstaltung
Termininformation hingewiesen. Nach Ablauf dieser Frist wird die        Zusicherungen muss bei allen Trainings, die keine Pauschalreise          entstehende Schäden gegenüber den
Anmeldung verbindlich.                                                  sind, ein zusätzlicher Haftungsverzicht vor Veranstaltungsbeginn
3. PREIS, ZAHLUNGSWEISE, FÄLLIGKEIT                                     unterschrieben werden. Den Inhalt des Haftungsverzichts finden           • anderen Teilnehmern (Bewerbern, Fahrern, Mitfahrern), deren
Ohne Zahlung des gesamten Teilnahmepreises besteht für den              Sie weiter unten auf dieser Seite sowie am Anfang der nächsten           Helfer, die Eigentümer und Halter der anderen Fahrzeuge; außer
Teilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Lehrgangs- und/oder         Seite.                                                                   für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Trainingsleistungen durch die Motor Presse Stuttgart.                   13. BENUTZUNG VON MIETFAHRZEUGEN                                         Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflicht-
                                                                                                                                                 verletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsge-

                                                                                                                                                                                                                           E-Mail: info@actionteam.de
Für die Enduro- und Supermoto-Wochenenden gilt:                         Wie Reisebedingungen unter 13.
                                                                                                                                                 hilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für
Der Teilnahmepreis ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung       14. VERSICHERUNGEN                                                       sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahr-
zu leisten.                                                             Es besteht keine zusätzliche Versicherung, die die Motor Presse          lässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder
Für alle anderen Trainings gilt:                                        Stuttgart zugunsten der Trainings- und Lehrgangsteilnehmer abge-         Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen.
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe          schlossen hat.
                                                                                                                                                 Dieser Verzicht wird auch für
von 20 % des Teilnahmepreises fällig. Der restliche Teilnahmepreis      15. INFORMATION ZUR ADRESSNUTZUNG
                                                                                                                                                 • Angehörige und unterhaltsberechtigte Personen des Teilnehmers
ist bis spätestens 26 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen. Den      Wie Reisebedingungen unter 15.                                           erklärt. Der unterzeichnende Teilnehmer stellt den (die)
Teilnahmepreis entnehmen Sie der jeweiligen Veranstaltungsbe-
                                                                        16. INFORMATION ZUM VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGS-                         Veranstalter von Ansprüchen Dritter nach vorstehender Maßgabe
schreibung.
                                                                        GESETZ                                                                   frei.
Für Zahlungen im Lastschriftverfahren und Zahlungen mit                 Wie Reisebedingungen unter 16.
Kreditkarte gelten die unter Ziff. 2. der „Veranstaltungsbedin-                                                                                  Haftungsverzicht und Haftungsfreistellung gelten ferner nicht für
gungen für alle Fernreisen, Europareisen, Alpenreisen und               Für Renntrainings gelten die „Veranstal-                                 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit der
Endurotouren“ enthaltenen Ausführungen zu SEPA Direct Debit             tungsbedingungen für alle Perfektions-                                   Teilnehmer nicht selbst Eigentümer und Halter des von ihm

                                                                                                                                                                                                                           Telefon: 07 11/1 82-19 77
SDD sowie die hier genannten akzeptierten Kreditkartenanbieter          trainings, Fahrertrainings, Enduro- und                                  benutzten Motorrads ist, stellt er den (die) Veranstalter, seine (ihre)
und die Angaben zu dem von uns beauftragten Abrechnungs-                Supermoto-Lehrgänge und -Wochenen-                                       Erfüllungsgehilfen sowie den beauftragten Instruktoren auch von
dienstleister entsprechend.                                             den“ entsprechend mit folgenden                                          Ansprüchen des Kfz-Halters und Eigentümers entsprechend dem
                                                                        Abweichungen:                                                            Umfang des vorstehenden Haftungsverzichts frei.
4. MINDESTTEILNEHMERZAHL
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen bis 28 Tage vor Beginn            1. PHILOSOPHIE
                                                                        Abweichend von Ziff. 1 der Veranstaltungsbedingungen für                 Der Haftungsverzicht und Haftungsfreistellung werden mit ihrer
abzusagen, wenn bis dahin eine in der Trainingsausschreibung                                                                                     Unterzeichnung durch den Teilnehmer gegenüber allen Beteiligten
angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Bis              Fahrertrainings gilt: Das Renntraining ist für alle sportlichen Motor-
                                                                        radfahrer konzipiert, die ihr Können nicht auf der Straße, sondern       wirksam. Sie gelten für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund,
dahin bereits entrichtete Beträge bekommt der Teilnehmer in                                                                                      insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertrag-
diesem Fall zurück.                                                     auf der Rennstrecke ausleben wollen. Die Gruppeneinteilung
                                                                        erfolgt in erster Linie anhand evtl. vorhandener Rundenzeiten,           licher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche
5. ÄNDERUNGEN BESCHRIEBENER VERANSTALTUNGS-                             danach anhand der Selbsteinschätzung.                                    aus unerlaubter Handlung.
ABLÄUFE, PREISERHÖHUNGEN

                                                                                                                                                                                                                           70174 Stuttgart
Änderungen oder Abweichungen von Terminen oder einzelnen                2. TEILNEHMERZUSICHERUNGEN                                               Gesetzliche Vertreter von minderjährigen Teilnehmern bestätigen
Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nicht         Abweichend von Ziff. 8 der Veranstaltungsbedingungen für                 ihre Kenntnis darüber, dass sie während der Veranstaltung für den
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,        Fahrertrainings gilt: Es besteht seitens der Motor Presse Stuttgart      vertretenden Teilnehmer ausschließlich aufsichtspflichtig sind.
soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und            keine zusätzliche Versicherung für den Teilnehmer. Der Teilnehmer        Wegen der Unerfahrenheit von Minderjährigen besteht
den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht be-               sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer                 grundsätzlich ein erhöhtes Risiko. Stillschweigende Haftungsaus-
einträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben              Motorrad-Schutzbekleidung – Helm (ECE-Norm 22), Lederkombi               schlüsse bleiben von der vorstehenden Haftungsausschlussklausel
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln                 (kein Textil), Rückenprotektor, Handschuhe, Motorradstiefel –            unberührt.
behaftet sind.                                                          teilzunehmen.
                                                                                                                                                 Dem Teilnehmer ist bekannt, dass
                                                                        Haftungsverzicht

                                                                                                                                                                                                                           Leuschnerstraße 1
6. RÜCKTRITT, ERSATZPERSONEN, UMBUCHUNG,                                                                                                         1. er auf eigenes Risiko fährt;
NICHTANTRITT UND NICHTINANSPRUCHNAHME VON                                                                                                        2. er seine Fahrweise im Hinblick auf den Verkehr, die
                                                                        NACHFOLGENDER HAFTUNGSVERZICHT GILT FÜR ALLE
LEISTUNGEN                                                                                                                                       Straßenverhältnisse und das Fahren in der Gruppe eigenverant-
                                                                        TRAININGS, DIE KEINE PAUSCHALREISEN SIND. DER
Sämtliche Bestimmungen der Reisebedingungen unter 5. gelten                                                                                      wortlich anzupassen und die im jeweiligen Land gültigen
                                                                        HAFTUNGSVERZICHT IST VON JEDEM TEILNEHMER VOR
entsprechend mit folgender Abweichung: Erscheint der Teilnehmer         VERANSTALTUNGSBEGINN ZU UNTERZEICHNEN.                                   Verkehrsgesetze zu beachten hat;
am Tag der Veranstaltung nicht oder sagt er die Teilnahme am Tag        Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.        3. das Fahren Erfahrung und gute körperliche Konstitution
der Veranstaltung ab, so werden 100 % des Buchungsbetrags fällig.       Die Teilnahme an der Veranstaltung ist mit Risiken behaftet.             voraussetzt;
Das Recht des Teilnehmers, der Motor Presse Stuttgart nachzu-           Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche            4. Motorradfahren gefährlich ist und Sturz- und Verletzungsrisiken
weisen, dass ein Schaden in geringerer Höhe oder gar kein Schaden       Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihm benutzten                für sich und andere in sich birgt;
entstanden ist, bleibt ihm unbenommen.                                  Fahrzeug verursachten Schäden soweit hier nicht ein Ausschluss           5. er keine Passagen, die ihm zu schwierig erscheinen, fahren muss.
                                                                                                                                                                                                                           MOTORRAD action team

7. GEWÄHRLEISTUNG, MITWIRKUNGSPFLICHT, ABHILFE-                         der Haftung vereinbart wurde. Bewerber und Fahrer verzichten auf         Er kann vielmehr den Instruktor bitten, sein Motorrad über die
VERLANGEN                                                               Ansprüche jeder Art für im Zusammenhang mit der Veranstaltung            betroffene Passage zu bringen oder in Abstimmung mit dem
Wie Reisebedingungen unter 8.                                           entstehende Schäden gegenüber dem (den)                                  Instruktor eine andere Strecke fahren.

8. TEILNEHMERZUSICHERUNGEN                                              • Veranstalter(n), seinen Organen, seinen beauftragten                   Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich,
Wie Reisebedingungen unter 9. Davon abweichend dürfen bei               Instruktoren, sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen;            1. bei guter gesundheitlicher Verfassung zu sein;
Rennstreckentrainings, Enduro- bzw. Supermoto-Wochenenden               • Sportwarten, Streckenposten, dem Rennstreckenbetreiber, dem            2. selbst für ausreichenden Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversi-
sowie bei Enduro- bzw. Supermoto-Lehrgängen auf privaten                Rennstreckeneigentümer und dem Straßenbaulastträger (soweit              cherungsschutz gesorgt zu haben;
Rennstrecken auch nicht zugelassene Motorräder teilnehmen               Schäden durch die Beschaffenheit der beim Training zu                    3. den vorstehenden Text vor seiner Unterzeichnung sorgfältig
(siehe jeweilige Detailausschreibung).                                  benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht wurden);                     gelesen zu haben.

3                                                                                                                                                                                        action team-Programm 2021
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