Infos zur Berufsfachschule 2019/2020 - Wirtschaftsschule Thun
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
2 Wirtschaftsschule Thun Wirtschaftsschule Thun Vorstand Verein WST Verwaltung Beat Augstburger Sekretariat Berufsfachschule Präsident und Berufsmaturität Franziska Blatter Regula Liechti Schulleitung (Sprechstunden nach Vereinbarung) Sekretariat Weiterbildung Daniel Gobeli Monika Singenberger Rektor Mediothekarin Jürg Dellenbach Andrea Zumthurm Konrektor (Leiter Grundbildung, Leiter Detailhandel, Prüfungsleiter) Rechnungswesen/Personaldienst Manuela Flückiger Marc Matti Cornelia Leimer Konrektor (Schulleiter Gstaad) Kommunikation Jeannette Rieder Lilly Toriola Leiterin Dienstleistungen und Administration In Ausbildung Stefan Zbinden Dajla Sejfic Konrektor (Leiter Weiterbildung) Burim Selmani Katinka Zeller Technische-Anlage-Betreuer Konrektorin (Leiterin Kaufmännische Grundbildung, Stephan Mühlheim BM 1 und 2) Martin Wengi Gerichtsstand ist Thun. T 033 225 26 27 F 033 225 26 39 wst@wst.ch wst.ch
Inhaltsverzeichnis 3 Inhaltsverzeichnis Über die WST Porträt 4 Selbstverständnis 6 Pädagogische Leitsätze 7 Schutz vor der Verletzung der persönlichen Integrität 10 Haus- und Zimmerordnung 11 Unterricht Ferienplan 13 Fächerabkürzungen, Sport, Schulräume 14 Lehrpersonen Thun und Gstaad 15 Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten 17 Absenzen 19 Notengebung 21 Rechtspflege zur Notengebung 25 Sprachaufenthalte Sprachaufenthalte Kaufleute und Detailhandel 26 Sprachaufenthalte BM 1 und BM 2 28 Freikurse Freikurse – Einführung 30 Übersicht Angebote Freikurse 31 Beratung Integrative Fördermassnahmen 36 Übersicht Angebote Förderkurse 37 Beratungsdienst F1 40 Ausbildungsberatung /«Chummerchaschte» 41 Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung BIZ 42
4 Über die WST Porträt Regional denken – lokal handeln Sachbearbeiterstufe Die Wirtschaftsschule Thun bietet an zwei Standor- – SB Rechnungswesen – Treuhand ten (Thun und Gstaad) auf der Sekundarstufe 2 die – SB Personal berufliche Grundbildung, Förderkurse, Freifachkurse – SB Sozialversicherungen und die kaufmännische Berufsmaturität an. Zurzeit – SB Immobilienbewirtschaftung werden in rund 60 Klassen 1100 Auszubildende in – SB Digitale Kompetenz der kaufmännischen Grundbildung und in der Grund- – SB Gesundheitswesen bildung des Detailhandels ausgebildet: Eidgenössische Fachausweise Angebot für das Einzugsgebiet der WST – Finanz- und Rechnungswesen – Kauffrau/Kaufmann B- und E-Profil – HR-Fachfrau/HR-Fachmann – Detailhandelsfachleute – Technische Kaufleute – Detailhandelsassistentinnen/-assistenten – Sozialversicherungen Angebot für das gesamte Berner Oberland Mit der höheren Fachschule für Wirtschaft führen wir eine angesehene Generalistenausbildung. – Berufsmaturität 1, Typ Wirtschaft – Berufsmaturität 2, Typ Wirtschaft Höhere Fachschule für Wirtschaft – Berufsmaturität 2, Typ Wirtschaft, bilingual Deutsch und Englisch – dipl. Betriebswirtschafterin/ – Berufsmaturität 2, Typ Dienstleistungen dipl. Betriebswirtschafter HF – Büroassistentin/Büroassistent EBA Lernortkooperation Im tertiären und quartären Weiterbildungsbereich besuchen pro Semester rund 1000 Teilnehmerinnen Die Kurse für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner und Teilnehmer Wirtschafts-, Informatik- und Sprach- schaffen die Grundlage für eine erfolgreiche Lern- kurse. Der kaufmännische Arbeitsplatz ändert sich ortkooperation. Lehrbetrieben und Firmen bieten wir laufend. Die kaufmännischen Lehrgänge der Wirt- massgeschneiderte Kurse für ihre interne Weiterbil- schaftsschule Thun helfen mit, die aktuellen Anfor- dung an. derungen am Arbeitsplatz effizienter zu bewältigen. Die Angebote auf der Sachbearbeiterstufe und die Ein attraktiver Arbeitgeber im Berner Oberland Lehrgänge auf Stufe Fachausweis bauen aufeinander auf und ergänzen sich. Rund 180 Voll- und Teilzeitbeschäftigte arbeiten für die WST, darunter zwei kaufmännische Lernende. Kaufmännische Ausbildungen – Handelsschule – Höheres Wirtschaftsdiplom
Über die WST 5 Instrumente zur Schul- und Qualitätsentwicklung Unser Wertesystem basiert auf dem Leitbild, den pä- dagogischen Leitsätzen sowie auf den Grundsätzen zum Schutz vor der Verletzung der persönlichen Inte- grität. Es bildet die Grundlage für die Schul- und Qualitätsentwicklung. Die Wirtschaftsschule Thun hat ein prozessorientiertes Qualitätsmanagement - system und ist nach ISO 29990 zertifiziert. Erfolg dank Kooperationen Die Wirtschaftsschule Thun ist Mitglied der KV-Bil- dungsgruppe Schweiz und ist im Vorstand von edu- pool.ch vertreten. Es bestehen Kooperationen mit verschiedenen Berufsfachschulen im Kanton Bern. Die eidgenössische und kantonale Gesetzgebung bilden den rechtlichen Rahmen der Wirtschafts schule Thun. Wir sind im Berner Oberland das führende re- gionale Berufs- und Weiterbildungszentrum im kaufmännischen Bereich. Wirtschaftschule Thun – gerne lernen.
6 Über die WST Selbstverständnis der Wirtschaftsschule Thun Vision Wir stärken ihre Identifikation mit dem gewählten Aus- und Weiterbildungsweg und den beruflichen Zielen, Die WST – gerne lernen indem wir klare Ansprüche an Leistungsbereitschaft, Wir sind im Berner Oberland das führende Berufs- Grundeinstellung und persönliche Haltung formulieren. und Weiterbildungszentrum im kaufmännischen Be- reich mit privater Trägerschaft. Wir fördern die Handlungskompetenz und die Per- sönlichkeitsentwicklung der Lernenden. Stärkere wie Bildungsauftrag auch Schwächere unterstützen wir wirkungsvoll, so dass ihre Fortschritte spürbar werden und sie moti- Wir verstehen uns als modernes Bildungszentrum für viert sind. Die Lehrtätigkeit orientiert sich an unseren Jugendliche und Erwachsene im Einzugsgebiet unse- pädagogischen Leitsätzen. rer Schulstandorte Thun und Gstaad. Mitarbeitende Berufliche Grundbildung Wir bereiten die Lernenden auf die Berufsabschlüsse Wir wollen mit unseren Mitarbeitenden, an die wir der kaufmännischen Berufe (Kauffrau/Kaufmann, hohe Anforderungen stellen, in gegenseitigem Ver- Berufsmaturität Typ Dienstleistungen und Typ Wirt- trauen eine echte Arbeitsgemeinschaft bilden. schaft) und der Berufe des Detailhandels (Detail- Als lernende Organisation fördern wir sowohl die handelsfachleute und Detailhandelsassistentinnen/ Personal- und Unterrichtsentwicklung als auch die -assistenten) vor. Zusammenarbeit unter den Mitarbeitenden und neh- men notwendige Anpassungen der Infrastruktur vor. Höhere Berufsbildung und Weiterbildung Wir bieten Kurse, Lehrgänge und Seminare sowie Führungskonzept Spezialkurse für Firmen in den Bereichen Sprachen, Wirtschaft, Informatik und Persönlichkeitsentwick- Wir bekennen uns zum Prinzip der Führung durch lung an. Wir führen und entwickeln ein kundenorien- Zielsetzung. Alle Mitarbeitenden sollen bei der Pla- tiertes Angebot, das sich an internationalen Quali- nung und Realisierung dieser Ziele aktiv mitwirken. tätsstandards misst. Wir schaffen Rahmenbedingungen, die allen Mitarbei- tenden optimale Arbeitsbedingungen bieten und die Weitere Dienstleistungen ein Klima bewirken sollen, in dem Leistung, intensive Unseren Partnern in der Wirtschaft und einer breite- Arbeit und Qualität ebenso selbstverständlich sind ren Öffentlichkeit in der Region stellen wir unser wie Toleranz, Verständnis und gegenseitige Achtung. Wissen und unsere Infrastruktur zur Steigerung der Alle, die in unserer Schule ein- und ausgehen, sollen beruflichen und persönlichen Qualifikation zur Ver dieses gemeinsame Bestreben spüren. fügung. Persönlichkeitsschutz Lernende Wir respektieren die persönlichen Grenzen aller Die Lernenden stehen im Zentrum unseres Bildungs- Mitarbeitenden, Lernenden, Kursteilnehmenden und auftrags. schützen ihre Integrität.
Über die WST 7 Beziehungen ehrlichen Feedback auf, bespreche die Ergebnisse und definiere Massnahmen. Wir pflegen partnerschaftliche Beziehungen gegen – Die Lernenden übernehmen Eigenverantwortung aussen, insbesondere gegenüber unseren Partnern in im Rahmen der vereinbarten Regeln. der Wirtschaft, den Behörden und anderen Bildungs – Lernende erleben mich als Person, die Fehler institutionen. machen darf und diese auch eingestehen kann. Durch eine enge Zusammenarbeit mit den ausbilden- den Firmen und den Organisationen der Arbeitswelt 2. Die Lehrperson begleitet und unterstützt erreichen wir eine hohe Kundenzufriedenheit und – Die Lernenden begleite ich zum erfolgreichen Ab- überdurchschnittliche Ausbildungserfolge. schluss der Ausbildung und zum anschliessenden Einstieg in die Berufswelt. Ich zeige ihnen ver- Qualitätsentwicklung schiedene Handlungsmöglichkeiten auf und unter- Wir legen besonderen Wert auf qualitativ hochste- stütze sie bei Entscheidungen. hende Leistungen, die wir laufend in allen Bereichen – In der täglichen Arbeit zeige ich nicht nur Ver- unserer Schule überprüfen. ständnis für schulische Belange, sondern auch für die persönliche Situation der Lernenden. Pädagogische Leitsätze 3. Lernende sind Mitwirkende im Unterricht Präambel – Indem ich die Lernenden am Unterricht aktiv teilnehmen und ihren Erfahrungsbereich mit Lehrerschaft und Schulleitung haben dieses Leitbild einfliessen lasse, wecke ich ihr Interesse an den gemeinsam entwickelt und verpflichten sich, die dar- Lehrinhalten. in formulierten Grundsätze einzuhalten. – Ich fordere die Lernenden auf, den Unterricht mit 1. Die Lehrperson nimmt Lernende als Partnerinnen Beispielen aus ihrer Praxis mitzugestalten; da- und Partner wahr. durch werden die Lektionen für alle Beteiligten 2. Die Lehrperson begleitet und unterstützt. abwechslungsreicher und interessanter. 3. Lernende sind Mitwirkende im Unterricht. – Die zu vermittelnde Theorie verknüpfe ich mit 4. Die Lernenden übernehmen Mitverantwortung für Praxisbeispielen. die Lernkultur in den Klassen. 5. Pädagogisches Handeln heisst auch Grenzen setzen. 4. Die Lernenden übernehmen 6.Lernende erleben vielfältige, den Zielen und Vor- Mitverantwortung für die Lernkultur aussetzungen entsprechende Lernarrangements. in den Klassen 7. Das Kollegium lebt eine entwicklungsfördernde – Ich unterstütze die Lernenden dahingehend, dass Feedback-Kultur. sie sich gegenseitig achten, zu positiver Arbeits 8. Die Schulleitung unterstützt die Umsetzung der haltung animieren und einander bei Lernschwierig- pädagogischen Leitsätze. keiten helfen. – Die Lernenden übernehmen Mitverantwortung für 1. Die Lehrperson nimmt Lernende als die Lernkultur und erkennen dadurch, dass sie nur Partnerinnen und Partner wahr gemeinsam und zusammen mit ihren Lehrperso- – Ich respektiere die Lernenden als erwachsene und nen das Ausbildungsziel erreichen. gleichwertige Menschen. – Meine Feedbacks sind aufbauend und ehrlich. – Ich fordere die Lernenden zu einem aufbauenden,
8 Über die WST 5. Pädagogisches Handeln heisst auch B. In Beziehung zu meinen Kolleginnen Grenzen setzen und Kollegen, der Schulleitung und den – Interventionsstufen dienen dazu, einerseits die Ur- Lehrbetrieben sachen der Störungen zu eruieren, gültige Regeln – Ich bin offen, positive oder kritische Feedbacks zu durchzusetzen und andererseits Fördermassnah- geben oder anzuhören. men sowie Zielsetzungen zu vereinbaren. – Ich überdenke meine Haltung aufgrund von Feed- – Alle Betroffenen werden in diesen Prozess einge- backs und hole wenn nötig Hilfe bei Kolleginnen/ bunden, damit die Lernenden das Ausbildungsziel Kollegen, der Schulleitung oder externen Fachper- erreichen können. sonen. – Disziplin, Leistungsfähigkeit und Leistungsbereit- – Ich bin bereit, an der Schulentwicklung aktiv mit- schaft sowie die persönlichen Umstände der Ler- zuarbeiten, mit dem Ziel, positive Veränderungen nenden berücksichtige ich angemessen. herbeizuführen. 6. Lernende erleben vielfältige, den Zielen 8. Die Schulleitung unterstützt die und Voraussetzungen entsprechende Umsetzung der pädagogischen Leitsätze Lernarrangements – Die Schulleitung lebt das Leitbild vor. – Bei der Planung und Durchführung des Unterrichts – Die Schulleitung unterstützt alle Beteiligten in der berücksichtige ich einerseits die Voraussetzungen Umsetzung des Leitbildes und stellt die notwendi- der Lernenden und andererseits die vorgegebenen gen Instrumente zur Verfügung. Ausbildungsziele. – Den unterschiedlichen Möglichkeiten der Lernen- den trage ich Rechnung, indem ich sie auch selbst- verantwortlich, individualisiert, jedoch begleitet, arbeiten lasse. – Ich rhythmisiere den Unterricht und wende ver- schiedene Methoden an, um bei den Lernenden eine grössere Aufmerksamkeit zu erreichen. – Aufkommender Passivität und Störungen begegne ich durch die Anwendung geeigneter Methoden. – Die Zusammenarbeit mit anderen Lehrpersonen hilft mir, den Unterricht effizient vorzubereiten und interessant zu gestalten. 7. Das Kollegium lebt eine entwicklungsfördernde Feedback-Kultur A. Mit meinen Kolleginnen/Kollegen – Ich bin offen für den Austausch und die Zusam- menarbeit mit Kolleginnen/Kollegen – im Geben und im Nehmen. – Ich unterstütze meine Kolleginnen/Kollegen in schwierigen Situationen. – Ich bin offen für gegenseitigen Unterrichtsbesuch.
10 Über die WST Schutz vor der Verletzung Probleme ansprechen. Sie übernehmen dabei keine der persönlichen Integrität therapeutische Arbeit. Sie beraten die Jugendlichen, wie und wo sie sich weitergehende Hilfe holen kön- Folgende Grundsätze für den Umgang unter Lehr nen, und zeigen ihnen den Weg zu kompetenten Fach- personen, Lernenden, Kursteilnehmenden und Mitar- personen. beitenden gelten auf dem ganzen Schulareal inner- halb und ausserhalb des Unterrichts wie auch bei Grundsatz 5 externen schulischen Veranstaltungen: Alle haben das Recht auf Abgrenzung Grundsatz 1 und Beratung Alle – Lehrpersonen, Lernende, Kursteilnehmende Alle begegnen einander mit Wertschätzung und Mitarbeitende – haben das Recht, Grenzen zu und Rücksichtnahme setzen, wenn sie sich in ihrer persönlichen Integrität Der Umgang unter den Lehrpersonen, den Lernenden, verletzt fühlen. Kursteilnehmenden und Mitarbeitenden ist von gegen- seitiger Wertschätzung und Rücksichtnahme geprägt. Sie finden die detaillierten Ausführungen zu den Grundsätzen auf unserer Website wst.ch. Grundsatz 2 Verfahren an der Wirtschaftsschule Thun An der Schule gilt unbedingter Respekt vor der Würde der anderen A. Informelles Vorgehen Die menschliche Würde der anderen muss unbedingt Lehrpersonen, Lernende, Kursteilnehmende und Mit- respektiert werden und darf weder durch Worte arbeitende machen den Belästigenden klar, dass ihr noch durch Taten verletzt werden. Verhalten unerwünscht ist. Sie dokumentieren die Vorfälle in einem Tagebuch, falls sich am Verhalten Grundsatz 3 der belästigenden Person nichts ändert. Sie lassen sich nach Bedarf von einer Vertrauensperson beraten. Alle haben das Recht auf Schutz ihrer p ersönlichen Integrität B. Formelles Vorgehen und Sanktionen Alle Schulangehörigen haben ein Recht auf geistige Lehrpersonen, Lernende, Kursteilnehmende und Mit- und körperliche Unversehrtheit. Sexuelle Belästigun- arbeitende haben das Recht, im Fall von sexueller gen und körperliche Übergriffe sind strikte verboten. Belästigung, Mobbing, psychischer und physischer Gewaltanwendung in der Schule, Beschwerde einzu- Grundsatz 4 legen und zu verlangen, dass eingegriffen und der Belästigung ein Ende gesetzt wird. Lehrpersonen respektieren die Grenzen Angehörige der Schule, die andere belästigen, haben ihres pädagogischen Auftrags mit Sanktionen (Disziplinarverfahren, schriftliche Lehrpersonen erkennen, reflektieren und respektieren Verwarnung, fristlose Kündigung) zu rechnen. Ler- die Grenzen ihres pädagogischen Auftrags. Das beruf- nende werden im Rahmen der Disziplinarordnung liche Engagement der Lehrpersonen richtet sich auf (Information des Lehrbetriebs, schriftliche Verwar- das Lernen. Lehrpersonen übernehmen Verantwor- nung, Ausschluss vom Unterricht, Antrag auf Lehr- tung, indem sie Bereitschaft signalisieren, bei Proble- vertragsauflösung) bestraft. Strafrechtlich relevante men weiterzuhelfen, oder indem sie offenkundige Tatbestände werden zur Anzeige gebracht.
Über die WST 11 Haus- und Zimmerordnung abzugeben. Das Anbringen von Klebern ist verboten. Rechtliche Grundlage: BerDV, Reglement WS Thun Bei Schlüsselverlust und Beschädigungen werden die Instandstellungskosten weiterverrechnet. Öffnungszeiten Suchtmittel Das Schulhaus ist für Lernende und Kursteilneh- merinnen/Kursteilnehmer geöffnet: Im Schulhaus gilt Rauchverbot. Montag bis Freitag 6.45–20.00 Uhr Samstag 7.15–14.00 Uhr Auf dem ganzen Areal der Berufsfachschule ist der Einstellhalle Velos/Mofas Konsum von Alkohol und Drogen untersagt. Montag bis Freitag 6.15–22.15 Uhr Samstag 6.45–14.30 Uhr Verpflegung Sorgfaltspflicht Essen und Trinken ist nur im Restaurant InContro, in der Eingangshalle und in den Korridoren erlaubt. Wer das Schulareal betritt, verpflichtet sich zu sach- gemässem und sorgfältigem Umgang mit allen Ein- Ausnahme: Trinken von Wasser aus verschliessbaren richtungen. Für Räume mit IT-Infrastruktur gilt eine Flaschen ist in den Unterrichtsräumen gestattet. erhöhte Sorgfaltspflicht. Schulräume Beschädigungen Nach dem Unterricht sind Wer auf dem Schulareal einen Schaden anrichtet – die Tafeln sauber zu reinigen oder feststellt, meldet ihn unverzüglich dem Haus- – die Audio- und Videogeräte sowie die Visualizer wart, dem Sekretariat oder der Schulleitung. Für die einsatzbereit zu hinterlassen Haftung gilt das Verursacherprinzip. Bei Reparaturen – Tische und Stühle an den angestammten Platz zu- gelten die Tarife von Handwerkern oder die War- rückzustellen tungsansätze von Fachleuten. Weitergehende Kon- – ausgeliehene Materialien zurückzubringen sequenzen bleiben vorbehalten. – die Zimmer in einem sauberen Zustand zu verlassen. Anschlagbrett Nach der letzten Lektion des Tages sind Das Anbringen von Dekorationen und das Anschla- (bitte unbedingt Zimmerbelegungsplan beachten!) gen von Plakaten und Bekanntmachungen jeder Art – sämtliche Fenster zu schliessen sind nur mit Genehmigung des Sekretariats an den – während der Heizperiode die Storen herunterzu- dazu vorgesehenen Stellen erlaubt. Jeder Anschlag lassen ist mit vollem Namen zu zeichnen. – die Lichter in den Zimmern zu löschen – die Zimmer abzuschliessen. Kästchen Für Räume mit IT-Einrichtungen sind Die Kästchen werden – soweit verfügbar – an die Lernenden vermietet. Sie sind mit Sorgfalt zu benut- – die Vorgaben der Lehrperson bezüglich Datenab- zen und in gereinigtem und ordentlichem Zustand lage im Netz einzuhalten
12 Über die WST – das Speichern, Veröffentlichen, Versenden und Diebstähle Verwenden von Daten mit widerrechtlichem, unsittlichem oder ehrverletzendem Inhalt ver Die Schule übernimmt keine Haftung. boten – Tastatur, Maus und Konzepthalter nach der Fundgegenstände Lektion an den angestammten Platz zurückzu stellen. Sie sind beim Hauswart oder im Sekretariat abzuge- ben. Arbeitsräume Mängel Die Gruppenarbeitsräume und der Arbeitsraum sind grundsätzlich Lese- und Arbeitszimmer. Die Arbeits- Mängel sind dem Hauswart, der Schulleitung oder räume können auf Anordnung einer Lehrperson für der Schulverwaltung umgehend zu melden. Gruppenarbeiten benutzt werden. Korridore und Treppenhäuser Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, sich auf die Geländer zu setzen. Die Schule lehnt jede Haftung ab. Parkordnung Fahrzeuge dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen parkiert werden. Zweiräder können in der Einstellhalle abgestellt wer- den. Für Personenwagen steht der Parkplatz der Be- rufsfachschulen auf dem SBB-Areal neben der Mönchstrasse zur Verfügung. Parkkarten sind im Sekretariat erhältlich. Schulhausschlüssel WST-Schlüssel und/oder Badge dürfen nicht ohne Einwilligung der Schulleitung weitergegeben werden. Lift Lernende und Kursteilnehmerinnen/Kursteilneh- mer können im Sekretariat Grundbildung für ein Depot von CHF 20.– falls nötig einen Schlüssel/ Badge verlangen.
Unterricht 13 Ferienplan der Wirtschaftsschule Thun 2019–2021 Schulorte Thun und Gstaad Ferienwochen Frühjahr Wochen 14 – 16 (Kalenderwochen) Sommer Wochen 27 – 32 Herbst Wochen 39 – 41 Winter Wochen 52 – 01 1 Unterrichtseinstellung Detailhandel Woche 51 In den Detailhandelsklassen wird der Unterricht in der KW 51 eingestellt. Die Lernenden stehen den Betrieben zur Verfügung. Die ausfallenden Schultage werden nach Ankündigung der Schule kompensiert. Jahr erster Ferientag letzter Ferientag erster Schultag 2019 Sommer 2019 So 30.06.2019 So 11.08.2019 Mo 12.08.2019 Herbst 2019 So 22.09.2019 So 13.10.2019 Mo 14.10.2019 Winter 1 2019/2020 So 22.12.2019 So 05.01.2020 Mo 06.01.2020 2020 Frühjahr 2020 So 29.03.2020 So 19.04.2020 Mo 20.04.2020 Sommer 2020 So 28.06.2020 So 09.08.2020 Mo 10.08.2020 Herbst 2020 So 20.09.2020 So 11.10.2020 Mo 12.10.2020 Winter 1 2020/2021 So 20.12.2020 So 10.01.2021 Mo 11.01.2021 2021 Frühjahr 2021 So 04.04.2021 So 25.04.2021 Mo 26.04.2021 Sommer 2021 So 04.07.2021 So 15.08.2021 Mo 16.08.2021 Semesterende Grundbildung 2019 2020 2021 1. Semester 25.01. 24.01. 29.01. 2. Semester 31.07. 31.07. 31.07. Unterrichtsausfall 2019 2020 2021 Gründonnerstag ab 16.15 Uhr Ferien Ferien 01.04. Karfreitag ganzer Tag Ferien Ferien 02.04. Ostermontag ganzer Tag 22.04. Ferien Ferien Tag vor Auffahrt ab 16.15 Uhr 29.05. 20.05. 12.05. Auffahrt ganzer Tag 30.05. 21.05. 13.05. Pfingstmontag ganzer Tag 10.06. 01.06. 24.05. Heiliger Abend ab 12.00 Uhr Ferien Ferien 24.12.
14 Unterricht Fächerabkürzungen, Sport, Schulräume Fächer Sport Schulräume BWL Betriebswirtschaftslehre LA3 Lachenhalle 3 W… Wirtschaftsschule Thun DE Deutsch LAKR Lachen Kraftraum A… Annex, Thun DHK Detailhandelskenntnisse SCH2 Schadauhalle 2 I… Berufsbildungszentrum DHP Detailhandelspraxis SCH3 Schadauhalle 3 IDM, Thun EN Englisch ES Spanisch FiB Fachkundige individuelle Begleitung FR Französisch FuRW Finanz- und Rechnungswesen GES Gesellschaft GP Geschichte und Politik IDPA Interdisziplinäre Projektarbeit IKA Information, Kommunikation, Administration MA Mathematik T&U Technik und Umwelt SP Sport ÜfK Überfachliche Kompetenzen VBR Volks-, Betriebswirtschaft, Recht WI Wirtschaft WuG Wirtschaft und Gesellschaft WuR Wirtschaft und Recht WuR-EF Wirtschaft und Recht Ergänzungsfach WuR-SF Wirtschaft und Recht Schwerpunktfach
Unterricht 15 Lehrpersonen Thun und Gstaad Name, Vorname, Kürzel Name, Vorname, Kürzel Unterrichtsbereich Unterrichtsbereich Ardila Lenoir Hélène Glücki René FR ARH WuG GLR Ares Eunice Gobeli Daniel WuG ARE WuG GOD Bösiger Claudia Gwerder Julia DE / FR / EN BOC DE / EN GWJ Brönnimann-Gempeler Doris Handschin-Graf Eva IKA BRD DE / FR HAE Clément Gilgen Marie-Christine Helmle Franziska DE / FR CLM DE / FR HEF Cossetto Alexia Herrmann Oliver EN / FR COA HEO WuG Dähler Caroline Hofer-Raouf Sandra DHK DAC EN HOS Däpp Pascal Jaeger Boris Florian IKA DAP DE / EN JEB Däppen Hanspeter Kälin Benno MA / NW /T&U DAH WuG KLB Dellenbach Jürg Kämpfer Maja WuG DEJ DE / FR / EN / WuG KAM Deniau Annette Knutti Marlen DE / FR DEA SP KNM Eyer Mischler Monica Kropf Roger EN / ES EYM SP KRR Friedli Adrian Leiser Hertig Agnes WuG FRA IKA LEA Fritschi Helene Liechti Beat WuG FRH WuG LIB Ganz Reto Lubasch Rainer WuG GAR IKA LUR Glauser Nicolas Lüthi Peter SP / MA GLN IKA LUP Glogger Doris Matti Marc IKA GLD WuG MAM
16 Unterricht Name, Vorname, Kürzel Name, Vorname, Kürzel Unterrichtsbereich Unterrichtsbereich Maurer-Root Kate Sommer Michael EN MAK DE/FR/SP SOM Mazzara-Hostettler Mirjam Stegmann Philipp DE MZM DE / FR STP Meer Ernst Steiner Andreas WuG / MA MEE WuG STA Messerli Christian Stuber Urs WuG MEC WuG STU Mottier Darcy Sumi Bruno EN MOD SP SUB Mühlheim Mathias Tschudin Judith DE / GP MUM DHK / DHP TSJ Ogi Kämpf Arlette Ulmer Samuel SP / MA OGA DE / FR ULS Ralaison-Zurschmiede Katharina Vonarburg Grundisch Mirjam DE / FR / WuG RAK DE / FR VOM Rathgeb Roger von Burg Christina DE / EN RAR DE / FR VBC Ritter-Walther Dominique von Grünigen Markus DE / EN RID DE / FR / SP VGM Salvisberg Ursula Weiss Sebastian DE / FR / EN SLU MA WES Schenk Christine Wyss Friederike DE SCC DE / FR / EN WYF Schertenleib Marianne Zaugg-Steiner Cornelia DHK SCM WuG ZAC Schläfli Natalie Zbinden Stefan DHP / DHK / WuG SCN WuG ZBS Schöni Raymond Manuel Zeller Katinka WuG SNR EN ZEK Schüttel Noëlla T&U SHN Schweizer David IKA SCD Schwendimann Mühlheim Mirjam DE / GP SCI
Rechte und Pflichten 17 Rechte und Pflichten Gemeinsam zum Ziel Sie dürfen schriftliche Verbesserungsvorschläge auf dem dafür vorgesehenen Formular einreichen. Gegenseitiger Respekt ist eine wesentliche Grund Die Abteilungsleitungen unterstützen Sie bei der lage für eine erfolgreiche Ausbildung. Lehrpersonen Wahrung Ihrer Rechte. und Lernende haben ein gemeinsames Ziel: ein er- folgreiches Qualifikationsverfahren. Ihre Pflichten Lernende sind nicht einfach Konsumenten des Unter- richts, sie sind vielmehr Mitproduzenten und tragen Unterrichtsvorbereitung/-organisation Mitverantwortung im Unterricht. Zu diesem Zweck Sie erscheinen pünktlich zum Unterricht und halten müssen sie wissen, was sie mitverantworten und Ihr Unterrichtsmaterial zu Beginn des Unterrichts be- welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben. reit. Sie arbeiten im Unterricht aktiv mit und erledigen Ihre Rechte zuverlässig Ihre Hausaufgaben. Sie halten vereinbarte Termine und die Absenzen Sie erhalten von Ihren Lehrpersonen in allen Fächern ordnung ein. zu Beginn des Semesters Teilziele mit Stoffplan/Se- Sie benutzen während des Unterrichts keine Mobil mesterplan und Probenplan. telefone oder der Unterhaltung dienende elektroni- Kontinuierliche Messung der Qualität bezüglich sche Geräte. − Ihres Fachwissens mit einer Mindestanzahl von Sie konsumieren vor oder während des Unterrichts Proben weder Drogen noch Alkohol. Beides verträgt sich − des Unterrichts mit in der Regel jährlich durchge- nicht mit dem Lernen an der WST. führten Schüler-Feedbacks und der Bekanntgabe der Ergebnisse sowie allfälliger Massnahmen Soziales durch die Fachlehrpersonen − der Schule mit in der Regel einmal während der Sie sprechen während des Unterrichts Hochdeutsch Ausbildung durchgeführten Befragung mittels stan- respektive die entsprechende Fremdsprache. dardisiertem Fragebogen durch die Schulleitung Sie nehmen in den unterschiedlichen Lernsituationen Sie erhalten rechtzeitig durch Ihre Klassen- oder gegenseitig Rücksicht aufeinander. Fachlehrperson sämtliche relevanten Informationen Sie halten die Haus- und Zimmerordnung ein. zum Unterricht, zu den Abschlussprüfungen und zu Sie geben ein Feedback zum Unterricht ab, welches den Schulanlässen. auch eine Selbstevaluation beinhaltet. Sie dürfen bei ungenügenden Leistungen und/oder Sie fragen die Lehrpersonen um Hilfestellungen (Hol- anderen schulischen Schwierigkeiten Gespräche mit schuld). der Fachlehrperson, der Klassenlehrperson, der Schulleitung und/oder den Ausbildungsverantwortli- Umgangsformen chen im Lehrbetrieb veranlassen. Als Lernende dürfen Sie F1, den unabhängigen Bera- Zu einer guten Bildung gehören Anstand und Beneh- tungsdienst, für Unterstützung bei Problemen in der men ebenso wie Wissen und Können. Eine erfolgrei- Berufsfachschule, im Lehrbetrieb oder im Privatleben che Ausbildung braucht akzeptierte Spielregeln des in Anspruch nehmen. Miteinanders und deren konsequente Einhaltung.
18 Rechte und Pflichten Benehmen und Respekt Sie bewahren Proben/Noten bis zum Semesterende auf (Beweispflicht erbrachter Leistungen). Wir sind überzeugt, dass das Miteinander an unserer Schule nur dann funktioniert, wenn es von Respekt, Umgang mit Smartphones, Tablets, Toleranz, Hilfsbereitschaft, Pünktlichkeit, Zuverläs- Kameras usw. sigkeit, Engagement, Rücksichtnahme und Fairness geprägt ist. S olche Geräte dürfen während des Unterrichts mit- Sie entwickeln Verständnis für die Gefühle, Meinun- geführt werden, bleiben aber in der Tasche und sind gen, Bedürfnisse und Rechte der anderen. «stumm» geschaltet. Sie erkennen, dass die eigene Sichtweise nicht die Über den Einsatz im Unterricht entscheidet die Lehre- einzig mögliche ist. rin, der Lehrer. Sie verstehen, dass im Umgang mit Mitlernenden Ein- Das Aufladen an Einrichtungen des Lehrerpults ist fühlungsvermögen und Rücksichtnahme wichtig sind. nicht gestattet. Dazu gehören auch die Regeln der Kommunikation. Verstösse gegen die Benutzerordnung, insbesondere Sie verhalten sich gegenüber anderen so, wie Sie auch gegen die Regeln zum Persönlichkeitsschutz selbst gerne behandelt werden möchten. und das Wertesystem der WST, führen zum Entzug Sie erkennen, dass Regeln für das Zusammenleben in des ausgeschalteten Geräts durch die Lehrperson. Je einer Gemeinschaft unerlässlich sind. nach Tatbestand kann die Schulleitung die Polizei einschalten. Bekleidung Weitere Regeln Wir verlangen von unseren Lernenden angemessene Bekleidung. Im Weiteren gelten die zusätzlichen individuellen Vereinbarungen mit den einzelnen Fachlehrper Hygiene sonen. Körperpflege und saubere Kleider sind für eine ange- Mögliche Sanktionen bei Nichteinhalten nehme Atmosphäre im Klassenzimmer unerlässlich. der Regeln Sprachkultur − Persönliches Gespräch mit den Lernenden − Information des Lehrbetriebs / der Schulleitung Mit Freundlichkeit und Höflichkeit zeigen wir, dass − Bemerkungen zum Verhalten im Zeugnis wir unsere Mitmenschen achten und respektieren. − Schriftlicher Verweis Dazu gehören das gegenseitige Grüssen und der Ver- − Ausschluss vom Unterricht zicht auf Kraftausdrücke und Fäkalsprache. − Antrag auf Auflösung des Lehrverhältnisses Proben und Noten Sie koordinieren die Anzahl Proben pro Woche auf- grund der Probenpläne, indem Sie zu Beginn des Se- mesters Rücksprache mit den Lehrpersonen nehmen. Sie verwalten Ihre eigenen Noten.
Rechte und Pflichten 19 Absenzen Absenzen für Lernende mit Lehrvertrag Bei nicht voraussehbaren Absenzen informieren die Lernenden den Lehrbetrieb und das Sekretariat Rechtliche Grundlage: BerV, BerDV, Reglement Grundbildung der Wirtschaftsschule Thun umge- WS Thun hend. Solche Absenzen sind den Lehrpersonen inner- halb von zwei Wochen nach Wiederaufnahme Die Absenzenordnung für Lernende mit Lehrvertrag des Unterrichts zum Visum vorzulegen. ist im Absenzenheft ebenfalls abgebildet. Zu spät eingereichte oder nicht bewilligte Absenzen Grundsatz werden als unentschuldigt im Semesterzeugnis ein- getragen. Der Lehrbetrieb wird so zeitnah wie mög- Die Lernenden sind grundsätzlich verpflichtet, sämt- lich über unentschuldigte Absenzen informiert. liche Pflichtfächer sowie belegte Frei- und Förderkur- se vollständig zu besuchen. Ferien sind deshalb während der publizierten Schulferien der Absenzen nach Notenschluss Wirtschaftsschule Thun zu beziehen. Der Lehr- betrieb als verantwortlicher Ausbildungspartner un- Absenzen nach dem Notenabgabetermin werden ins terstützt die Einhaltung dieses Grundsatzes. Er ist nächste Semesterzeugnis übertragen. bestrebt, jegliche Absenzen auf ein Minimum zu be- schränken. Stoffversäumnisse und Nachproben Meldepflicht Die Lernenden sind in jedem Fall verpflichtet, den versäumten Unterrichtsstoff nachzuarbeiten und sich Die Lernenden halten alle Absenzen unter Angabe die nötigen Unterlagen zu beschaffen. Es liegt im Er- des Grundes im Absenzenheft fest. Dieses ist vom messen der Lehrperson, ob und in welcher Form ver- Lernenden und von der Berufsbildnerin / vom Berufs- säumte Notenarbeiten nachzuholen sind. Die Lehr- bildner zu unterschreiben und den Lehrpersonen zum person kann verfügen, dass Nachproben in der un- Visum vorzulegen. terrichtsfreien Zeit durchgeführt werden. Die Lernenden sind verpflichtet, jede voraussehbare Sportunterricht Absenz vor der Abwesenheit mit dem Absenzenheft entschuldigen zu lassen. Voraussehbare Absenzen Der Besuch des Sportunterrichts ist obligatorisch. Zu- im Umfang von maximal einem halben Schultag sind sätzlich zur Absenzenordnung gelten die folgenden von den Lehrpersonen zu bewilligen. Überschreiten Richtlinien: sie einen halben Schultag, sind sie der Schulleitung – Wiederholtes Zuspätkommen sowie wiederholtes schriftlich mit einem Gesuch zur Bewilligung vorzu Erscheinen ohne Turn- bzw. Badekleider haben legen. eine unentschuldigte Absenz zur Folge. – Lernende, die den Unterricht stören oder nicht ak- Absenzen wegen betrieblicher und überbetrieblicher tiv daran teilnehmen, können von der Lehrperson Ausbildung sind ebenfalls im Voraus zu entschuldi- aus der Lektion weggewiesen werden. Die Schul- gen; sie werden im Zeugnis separat aufgeführt. leitung und der Lehrbetrieb werden benachrichtigt.
20 Rechte und Pflichten Dispensationen Eine Dispensation pro Semester vom Sportunterricht nachrichtigen. Bei groben Vergehen kann die Schule erfolgt den Antrag auf Auflösung des Lehrverhältnisses stel- – aus gesundheitlichen Gründen (langanhaltende len. Verletzung über ein ganzes Semester, körperliches Handicap) unter Vorlage eines Arztzeugnisses. Die Das Absenzenheft ist sorgfältig zu führen und Lernenden geben ihrer Sportlehrperson das Arzt- bis zum Abschluss der Lehre aufzubewahren. zeugnis als Kopie und dem Sekretariat Grundbil- Verloren gegangene Hefte werden gegen dung der Wirtschaftsschule Thun das Original zur eine Gebühr von CHF 15.– ersetzt. Ablage im Dossier ab; – als Leistungssportlerin/Leistungssportler nach Ver- einbarung mit dem leistungssportverantwortlichen Schulleitungsmitglied; – bei einer Zweitlehre. In diesen Fällen steht im Zeugnis «dispensiert» im Fach Sport. Alle anderen Absenzen sind mit dem Absenzenheft zu entschuldigen. Bei kurzen Absenzen (ein bis drei Wochen) ist für jede Woche der Grund der Absenz einzutragen, für längere Absenzen (über mehrere Wochen) kann die Absenz mit einem «Von- und Bis-Datum» ins Absenzenheft eingetragen werden. Obligatorische Veranstaltungen ausserhalb des Stundenplans Die Absenzenordnung gilt auch für alle obligatori- schen Veranstaltungen, die ausserhalb des Stunden- plans stattfinden, zum Beispiel Sporttage, Exkursio- nen, Theaterbesuche, Eventtage im Rahmen des üfK-Unterrichts etc. Massnahmen Unentschuldigte Absenzen führen zum Prozess «un- entschuldigte Absenzen – Ermahnung», im Wieder- holungsfall zu kostenpflichtigen Verweisen. Fehlen Lernende entschuldigt oder unentschuldigt so oft, dass der Ausbildungsauftrag der Schule gefährdet ist, so hat die Schulleitung den Lehrbetrieb und allen- falls das Mittelschul- und Berufsbildungsamt zu be-
Rechte und Pflichten 21 Notengebung Grundbildung Notengebung für Lernende mit Lehrvertrag Bewertung schriftlicher Leistungen Rechtliche Grundlagen: Bildungsverordnungen, BerV, BerDV, Reglement WS Thun Die Proben müssen verschiedene Bereiche des Stoff- plans abdecken. Hausaufgaben können in die Noten- Leitgedanke gebung einbezogen werden, wenn die Bewertung und die Gewichtung vorgängig angekündigt wurden. Bewertet wird die erbrachte Leistung. Angemessen zu berücksichtigen sind auch pädagogische Gesichts Bewertung von Modulen Vertiefen und punkte und bekannte Schwierigkeiten aus dem Vernetzen (V&V), Selbstständigen Arbeiten ausserschulischen Bereich. (SA), Interdisziplinäre Arbeiten in den Fächern aller Unterrichtsbereiche (IDAF) und Bewertungsgrundsätze Interdisziplinären Projektarbeiten (IDPA) Die Bewertungsgrundlagen Gesamtpunktzahl, Punkt Die Lehrpersonen sorgen für eine einheitliche Bewer- zahl je Aufgabe und die zur Verfügung gestellte Zeit tung dieser Arbeiten. müssen vor der zu bewertenden Leistung bekannt ge- geben werden. Aushändigung der schriftlichen Arbeiten Die Bewertung erfolgt nach folgender Formel: Alle für die Ermittlung einer Semester- bzw. Zeugnis- (erreichte Punktzahl mal 5, dividiert durch note relevanten Arbeiten sind von den Lehrpersonen die maximale Punktzahl) + 1. innert angemessener Frist zu korrigieren und den Lernenden auszuhändigen, in der Regel ebenso die Aus pädagogischen Gründen kann Fragestellungen bzw. Aufgabenblätter. – die für die Note 6 erforderliche Punktzahl redu- ziert werden oder Bewertung mündlicher Leistungen – der Zuschlag von «+ 1» erhöht werden. Die Lernenden müssen vor der Bewertung wissen, Es liegt im Ermessen der Lehrperson, ganze bzw. dass sie für ihre Leistung bewertet werden und wel- halbe Noten oder Zehntelsnoten zu setzen. che Bewertungskriterien angewendet werden. Die Note ist im Anschluss bekanntzugeben und zu Ein Durchschnitt von 0.25 und 0.75 ist zwingend auf erläutern. die nächste halbe bzw. ganze Note aufzurunden. Mündliche Prüfungsteile können auch in schriftlicher Rundungsdifferenzen aus vergangenen Semestern Form geprüft werden. dürfen bei der aktuellen Notengebung nicht berück- sichtigt werden. Versäumte bewertete Leistungen Zielsetzung einer einheitlichen Notengebung an der Das Nachholen von versäumten bewerteten Leistun- WST ist, gen und die Durchführungsart liegen im Ermessen – die einheitliche Notengebung sicherzustellen der Lehrperson. Die Lernenden sind in jedem Fall ver- – die Transparenz der Notengebung sicherzustellen pflichtet, den versäumten Unterrichtsstoff nachzuar- – die Rechtspflege bekanntzugeben beiten und die nötigen Unterlagen zu beschaffen.
WIRTSCHAFTSSCHULE THUN – HIER BEGINNT IHRE KARRIERE!
Höhere Fachschule für Wirtschaft | Höheres Wirtschaftsdiplom | Führung & Management | Handelsschule | Digitalisierung & Informatik | Personalwesen | Marketing, Verkauf & Kommunikation | Sozialversicherungen | Rechnungswesen | Immobilien | Detailhandel | Berufsbildnerkurse | Gesundheitswesen | Sprachen | Sachbearbeiterlehrgänge | Eidgenössische Fachausweise | Wirtschaftsschule Thun | Tel. 033 225 26 27 | wst.ch
24 Rechte und Pflichten Mindestzahl von Einzelnoten Die Mindestzahl von Einzelnoten pro Semester, die für die Erteilung einer Zeugnisnote erforderlich sind, wird von den einzelnen Lehrpersonen nach Weisung der Fachschaft festgelegt. Pro Semester entspricht sie der Anzahl der im betreffenden Fach erteilten Wochen- lektionen. Dabei dürfen die Lehrpersonen folgende Minima nicht unterschreiten: – in Fächern mit einer Wochenlektion müssen min- destens zwei Einzelnoten und – in Fächern mit zwei Wochenlektionen mindestens drei Einzelnoten vorliegen. Semesternote (Zeugnisnote) Zur Erteilung einer Zeugnisnote wird eine bestimmte Anzahl Noten pro Semester festgelegt. Wer diese Anzahl nicht erreicht, kann zu einer Nachprobe auf- geboten werden. Unentschuldigtes Nichterscheinen zu einer vereinbarten Nachprobe führt zur Note 1.0. Arbeiten, die trotz Mahnung nicht ausgeführt oder nicht fristgerecht abgegeben worden sind, werden mit der Note 1.0 bewertet. Fehlt in einem Fach eine Erfahrungsnote, so gelten die Regelungen der entsprechenden Bildungsverord- nungen. Aufbewahrungspflicht Die Lernenden sind für die Aufbewahrung der bewer- teten Arbeiten (z. B. als Beweismittel im Beschwerde- fall) verantwortlich. Sie sind auf diese Pflicht hinzu- weisen. Betrug Betrug und Betrugsversuch werden je nach Schwere und Verfehlung mit Verwarnung oder Abzug von Punkten resp. einem bis mehreren Notenwerten ge- ahndet.
Rechte und Pflichten 25 Rechtspflege zur Notengebung Verpflichtung zum Versuch einer gütlichen Form und Sprache von Beschwerden Einigung Eingaben sind im Doppel in deutscher oder französi- Sofern eine Semesternote nicht akzeptiert wird, ist scher Sprache einzureichen. Sie müssen einen An- eine Aussprache mit der Lehrperson, welche die trag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, beanstandete Note gesetzt hat, durchzuführen. eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Verläuft die Aussprache erfolglos, ist die Schullei- Greifbare Beweismittel und der Nachweis über die tung einzubeziehen. Das Ergebnis und das Durch- Durchführung eines Einigungsversuches sind beizu führungsdatum einer Aussprache sind schriftlich legen. festzuhalten und von allen Beteiligten zu unter- schreiben. Beschwerdeberechtigung Rechtsmittelbelehrung Zur Beschwerde berechtigt sind die betroffenen Ler- nenden. Bei nicht Volljährigen ist die Beschwerde Semesternoten (Semesterzeugnisse) können inner- zusätzlich von der Inhaberin oder dem Inhaber der halb von 30 Tagen nach dem erfolglosen Versuch ei- elterlichen Gewalt zu unterzeichnen. ner gütlichen Einigung schriftlich und begründet bei der Erziehungsdirektion des Kantons Bern, Rechts- Beschwerdeverfahren, Kosten dienst, Sulgeneckstrasse 70, 3005 Bern, mit Be- schwerde angefochten werden. Es wird empfohlen, Das Beschwerdeverfahren richtet sich nach den Vor- vor dem Einreichen einer Beschwerde mit der betref- schriften des kantonalen Gesetzes über die Verwal- fenden Lehrperson bzw. mit der Schulleitung eine tungsrechtspflege. Aussprache durchzuführen. Verfahrenskosten werden grundsätzlich der unter liegenden Partei auferlegt. Beschwerdegegenstand Beschwerdefrist Mittels Beschwerde können nur Semester- bzw. Zeugnisnoten angefochten werden. Ausgeschlossen Über den erfolglosen Versuch zur gütlichen Einigung ist die Anfechtung von Einzelnoten. wird eine Aktennotiz erstellt. Mit Datum der Akten- notiz beginnt die Beschwerdefrist zu laufen. Beschwerdegründe Beschwerden gegen Zeugnisnoten werden nur auf Rechtsverletzungen hin überprüft (BerG, Art. 55, Abs. 4). Als solche gelten insbesondere: – willkürliche Notengebung – Verletzung gesetzlicher oder reglementarischer Vorschriften – falsche Berechnung von Noten.
26 Sprachaufenthalte Sprachaufenthalte/-zertifikate B- und E-Profil und Detailhandelsfachleute Die Sprachaufenthalte ermöglichen einen echten Kontakt mit anderen Kulturen und fördern die Sozialkompe- tenz. Die Lernenden tauchen in die Sprache ein, profitieren von einem «bain linguistique». Die Sprachaufent- halte finden vor den jeweiligen Zertifikatsprüfungen statt und ermöglichen dadurch eine optimale Vorberei- tung darauf. Steckbrief England Lernende E-Profil, 2. Lehrjahr B-Profil, 3. Lehrjahr Detailhandelsfachleute, 1.–3. Lehrjahr Zeitpunkt und Dauer E-Profil und DHF, Frühlingsferien, 2 Wochen B-Profil, Herbstferien, 2–3 Wochen Ort Bournemouth, England Schule Richard Language College (www.rlc.co.uk) Unterricht B- und E-Profil 30 Lektionen Unterricht pro Woche in kleinen Klassen, 4 Lektionen Hausaufgaben, Vorbereitung auf BEC Preliminary (Cambridge English: Business Preliminary) Detailhandelsfachleute in internationalen Klassen oder Vorbereitung auf PET (Cambridge English: Preliminary) Unterkunft Einzelzimmer bei sorgfältig ausgesuchter englischer Gastfamilie Freizeit Tagesausflug London, Freizeitprogrammangebote (tenpin bowling, video-night, Pub-night, games-night, Karaoke, Pizza-party oder Barbecue etc.) Reise Flug Kosten 2 Wochen ca. CHF 1’800.– (ohne Taschengeld und ohne Ausflug London) Betreuung vor Ort Lehrpersonen der WST
Sprachaufenthalte 27 Steckbrief Frankreich Lernende B- und E-Profil, 3. Lehrjahr Detailhandelsfachleute, 1.–3. Lehrjahr Zeitpunkt und Dauer Frühlingsferien, 2 Wochen Ort Montpellier, Frankreich Schule Accent Français (www.accentfrancais.com) Unterricht B- und E-Profil 30 Lektionen Unterricht pro Woche in kleinen Klassen, Vorbereitung auf DFP B1 (Diplôme de français professionnel) Detailhandelsfachleute in internationalen Klassen oder Vorbereitung auf DELF A2 resp. B1 (Diplôme d’études en langue française) Unterkunft Einzelzimmer bei sorgfältig ausgesuchter französischer Gastfamilie Freizeit Ausflug ans Meer, Wochenendexkursionen, Ateliers (sortie vélo, danses occitanes, pétanque) Reise mit dem Car ab Thun Kosten 2 Wochen ca. CHF 1’700.– (ohne Taschengeld) Betreuung vor Ort Lehrpersonen der WST Wir empfehlen bei Vertragsabschluss zu Beginn der Lehre den Beitrag des Lehrbetriebs an die Sprachaufent halte (Ferientage/Kostenfrage) ergänzend zum Lehrvertrag zu regeln.
28 Sprachaufenthalte Sprachaufenthalte/-zertifikate Kaufleute BM 1 und Berufsmaturität 2 Die Sprachaufenthalte ermöglichen einen echten Kontakt mit anderen Kulturen und fördern die Sozialkompe- tenz. Die Lernenden tauchen in die Sprache ein, profitieren von einem «bain linguistique». Die Sprachaufent- halte finden vor den jeweiligen Zertifikatsprüfungen statt und ermöglichen dadurch eine optimale Vorbereitung darauf. In der BM 1 sehen wir den Sprachaufenthalt als integrierten Bestandteil des Unterrichts. Für die Absol- ventinnen und Absolventen der BM 2 stehen die Sprachaufenthalte als freiwilliges Zusatzangebot ebenfalls offen. Steckbrief England Lernende BM 1, 3. Lehrjahr Absolventinnen und BM 2 Vollzeit, Wirtschaft und Dienstleistungen Absolventen BM 2 gleich zu Beginn der Ausbildung, 1. Semester BM 2 berufsbegleitend, Wirtschaft, im 2. Ausbildungsjahr, 3. Semester Zeitpunkt und Dauer Herbstferien, 3 Wochen Ort Bournemouth, England Schule Richard Language College (www.rlc.co.uk) Unterricht 28 Lektionen Unterricht pro Woche in kleinen Klassen, Vorbereitung auf FCE (Cambridge English: First) für BM 1 und BM 2 Wirtschaft resp. auf PET (Cambridge English: Preliminary) für BM 2 Dienstleistungen Unterkunft Einzelzimmer bei sorgfältig ausgesuchter englischer Gastfamilie Freizeit Wochenendausflug nach London, Freizeitprogrammangebote (tenpin bowling, video-night, Pub-night, games-night, Karaoke, Pizza-party oder Barbecue etc.) Reise Flug Kosten 3 Wochen ca. CHF 2’500.– (ohne Taschengeld und ohne Ausflug London) Betreuung vor Ort Lehrpersonen der WST
Sprachaufenthalte 29 Steckbrief Frankreich Lernende BM 1, 3. Lehrjahr Absolventinnen und BM 2 Vollzeit, Wirtschaft und Dienstleistungen, 2. Semester Absolventen BM 2 BM 2 berufsbegleitend, Wirtschaft, im 2. Ausbildungsjahr, 4. Semester Zeitpunkt und Dauer Frühlingsferien, 3 Wochen Ort La Rochelle, Frankreich Schule Eurocentres (www.eurocentres.com) Unterricht 25 Lektionen Unterricht pro Woche in kleinen Klassen, Vorbereitung auf DELF B2 (Diplôme d’études en langue française) für BM 1 und BM 2 Wirtschaft resp. auf DELF B1 für BM 2 Dienstleistungen Unterkunft Einzelzimmer bei sorgfältig ausgesuchter französischer Gastfamilie Freizeit découverte ludique de la Rochelle, excursion à Bordeaux, freiwillige Teilnahme an weiteren Angeboten des Gastschule Reise mit dem Car ab Thun Kosten 3 Wochen ca. CHF 2‘500.– (ohne Taschengeld) Betreuung vor Ort Lehrpersonen der WST Wir empfehlen bei Vertragsabschluss zu Beginn der Lehre den Beitrag des Lehrbetriebs an die Sprachaufent halte (Ferientage/Kostenfrage) ergänzend zum Lehrvertrag zu regeln (gilt für BM 1).
30 Freikurse Freikurse Freikurse richten sich an leistungsstärkere Lernende, mit dem Ziel, ihnen eine zusätzliche Ausbildung er- gänzend zum Pflichtunterricht zu ermöglichen. Das Berufsbildungsgesetz erlaubt den Besuch von Frei- kursen während der Arbeitszeit ohne Lohnabzug bis zu einem halben Tag pro Woche. Das Angebot an Freikursen richtet sich an Lernende, – die Lust haben, sich für eine zusätzliche Ausbil- dung zu engagieren und bereit sind, die notwendi- ge Zeit dafür einzusetzen. – für die das zusätzliche Erledigen von Hausaufga- ben selbstverständlich ist. – deren Durchschnitt in den Pflichtfächern nicht unter 4.5 liegt, die keine ungenügenden Noten aufweisen und keine Förderkurse besuchen. – im Detailhandel, die in der Standortbestimmung am Ende des ersten Lehrjahres die Bedingungen für den Besuch erfüllen. – deren Berufsbildnerin/Berufsbildner die betriebli- chen Leistungen als genügend beurteilt. Bei Un einigkeit entscheidet das Mittelschul- und Berufs- bildungsamt. Das aktuelle Angebot wird als Übersicht im «Infos zur Grundbildung» im Kapitel Angebote Freikurse sowie im Detail auf der Website der WST publiziert. Die Anmeldung erfolgt online und bedarf der Zustim- mung der Berufsbildnerin / des Berufsbildners. Bitte beachten Sie vor der Anmeldung die auf der Website publizierten Richtlinien.
Freikurse 31 Übersicht Angebote Freikurse 2019/2020 Die Detailbeschreibung der Kursinhalte finden Sie unter wst.ch. Lernende, die sich für den Besuch von Freikursen entschieden haben, sind grundsätzlich verpflichtet, den Unterricht während mindestens eines Jahres zu besuchen. Ein Austritt aus einem Freikurs ist in der Regel erst auf das Ende des Schulsemesters möglich. In begründeten Fällen kann die Schulleitung auf ein schriftliches, von der zuständigen Person im Lehrbetrieb unterzeichnetes Gesuch hin einen vorzeitigen Austritt bewilligen. Bei einem ausserordentlichen Austritt während des Semes- ters oder bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– erhoben. Ein begründeter Austritt auf Ende Semester ist kostenfrei. Freikurs Standort Gstaad Kursnummer Kurs Kurzbeschrieb Tag Beginn End Kurszeit datum von bis FS-FCE-a Cambridge 1-jähriger Kurs zur Vorbe- Mittwoch 28.08.19 26.02.20 16.45 19.00 English First reitung auf die Prüfung (FCE) Cambridge English First Freikurse Standort Thun Kaufleute B- und E-Profil Kursnummer Kurs Kurzbeschrieb Tag Beginn End Kurszeit datum von bis F-DELF-a Französisch 1-jähriger Kurs (on-going) Mittwoch 14.08.19 24.06.20 17.30 19.00 DELF B2 zur Vorbereitung auf die Prüfung DELF B2, das staat- lich anerkannte Franzö- sisch-Diplom F-FCEa/b Cambridge 1-jähriger Kurs zur Vorberei- Donnerstag 15.08.19 28.05.20 17.30 18.50 English First tung auf die Prüfung Cam- (FCE) bridge English First F-Repe Vorbereitungs- Repetitionskurse zur Vorbe- Montag bis 30.03.20 02.04.20 8.30 16.30 kurs LAP reitung auf die Abschluss- Donnerstag prüfungen – nähere Infor- mationen folgen im Laufe des 5. Semesters
32 Freikurse Freikurse 2. Lehrjahr Detailhandelsfachleute Kursnummer Kurs Kurzbeschrieb Tag Beginn End Kurszeit datum von bis F-BWL-DF2a Betriebswirt- Erarbeiten des Niveaus, das Donnerstag 15.08.19 25.06.20 16.20 17.55 schaft / den Einstieg in die höhere Rechungs Berufsbildung oder die Zu- wesen lassung zur Berufsmaturität für gelernte Berufsleute ermöglicht F-EN-EA2a Cambridge 2-jähriger Kurs zur Vorbe Donnerstag 15.08.19 25.06.20 12.50 14.25 English Preli- reitung auf die Prüfung minary (PET) Cambridge Preliminary English Test F-FR-EA2a Französisch Kurs zur Vorbereitung auf Donnerstag 15.08.19 25.06.20 12.50 14.25 DELF A2 die Prüfung DELF A2 und / und / oder B1 oder B1, das staatlich aner- kannte Französisch-Diplom F-MA-EA2a Mathematik Freikurs Mathematik, Donnerstag 15.08.19 25.06.20 14.30 16.15 Vorbereitung auf die BM 2
Freikurse 33 Freikurse 3. Lehrjahr Detailhandelsfachleute Kursnummer Kurs Kurzbeschrieb Tag Beginn End Kurszeit datum von bis F-BWL-DF3a Betriebswirt- Erarbeiten des Niveaus, das Mittwoch 14.08.19 27.05.20 16.20 17.55 schaft / den Einstieg in die höhere Rechnungs Berufsbildung oder die Zu- wesen lassung zur Berufsmaturität für gelernte Berufsleute ermöglicht F-EN-EA3a Cambridge Kurs zur Vorbereitung auf Mittwoch 14.08.19 27.05.20 12.50 14.25 English Preli- die Prüfung Cambridge minary (PET) Preliminary English Test F-FR-EA3a Französisch Kurs zur Vorbereitung auf Mittwoch 14.08.19 27.05.20 12.50 14.25 DELF A2 und / die Prüfung DELF A2 und / oder B1 oder B1, das staatlich aner- kannte Französisch-Diplom F-MA-EA3a Mathematik Freikurs Mathematik, Vorbe- Mittwoch 14.08.19 27.05.20 14.30 16.15 reitung auf die BM 2 F-Repe Vorbereitungs- Repetitionskurse zur Vor Montag bis 30.03.20 02.04.20 8.30 16.30 kurs LAP bereitung auf die Abschluss- Donnerstag prüfungen – nähere Infor- mationen folgen im Laufe des 5. Semesters
Sie können auch lesen