Willkommensmappe Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2021/22 - HTL Wien West

Die Seite wird erstellt Katrin Reich
 
WEITER LESEN
Willkommensmappe Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2021/22 - HTL Wien West
T e c h n i k • U m w e lt • D i g i ta l i s i e r u n g
ra2 studio - stock.adobe.com

                               Willkommensmappe
                               Handbuch für Schülerinnen und Schüler
                               der ersten Jahrgänge und Klassen 2021/22

                               HTL Wien West
                               Thaliastraße 125
                               1160 Wien
                               Tel: +43 1 49 111-113
                               Fax: +43 1 49 111-199
                               E-Mail: direktion@htlwienwest.at

                               www.htlwienwest.at
Willkommensmappe Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2021/22 - HTL Wien West
T e c h n i k • U m w e lt • D i g i ta l i s i e r u n g   www.htlwienwest.at

                   science photo – adobestock.com

 Vorwort

Liebe Schülerinnen und Schüler!

Wir begrüßen Euch herzlich in der neuen Schule und freuen uns, dass Ihr Euch für die Laufbahn als zukünf-
tige Techniker*innen entschieden habt.

Um den Umstieg von der vorigen Schule in die HTL zu erleichtern, möchten wir Euch und Euren Eltern
mit diesem Handbuch den Einstieg einfacher gestalten. Es enthält alles, was im ersten Schuljahr beson-
ders zu beachten ist. Das Handbuch steht auch auf unserer Schulhomepage zum Download zur Verfü-
gung. Sollte es dennoch Schwierigkeiten geben, wendet Euch bitte an Eure Klassenvorständin oder Euren
Klassenvorstand.

Auch das heurige Schuljahr kann coronabedingt zu einem Ausnahmejahr werden. Es ist bei Redaktions-
schluss der Willkommensmappe nicht klar, ob Schulveranstaltungen und Sportwochen stattfinden können,
bzw. wie genau der Unterricht stattfinden wird. Wir werden Euch und Euren Eltern wichtige Informationen
zusenden bzw. bitten wir, regelmäßig auf unsere Homepage und auf der Seite des Bildungsministeriums
nachzuschauen. Wie im letzten Jahr werden wir unser Bestes geben, um alle gut zu betreuen.
Wir wünschen allen, die Pandemie gut und gesund zu überstehen.

Viel Freude und Erfolg in der neuen Schule!

                                                                               Mag. Thomas Angerer
                                                                               Schulleiter
Willkommensmappe Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2021/22 - HTL Wien West
T e c h n i k • U m w e lt • D i g i ta l i s i e r u n g                                                                                                                  www.htlwienwest.at

                                                             industrieblick – adobestock.com

  INHALT

Kontakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  3
Unterrichtszeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  4
Wichtige Termine im Schuljahr 2021/22  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  5

WICHTIG: Formulare zum Ausfüllen und Unterschreiben
Zustimmungserklärung (Datenschutz Grundverordung)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Einverständniserklärung zur Verwendung von Fotos  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Zustimmungserklärung zur Datenverwendung – Elternverein  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  9
Bestätigung der Kenntnisnahme der Werkstätten- und Hausordnung durch
Schüler*innen und Erziehungsberechtigte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Das elektronische Klassenbuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  11
Fernbleiben vom Unterricht  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  12
Information zum Arbeitsmittelbeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  13
Information zum Sportangebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Sport und Abenteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Elternverein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Bibliothek . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Bibliotheksordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Information zur Schüler*innenfreifahrt – Wiener Linien  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Hausordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Hausordnung – Anlage 1, 2  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Hausordnung – Anlage 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Werkstättenordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Sicherheitsvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Safety Rules  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Willkommensmappe Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2021/22 - HTL Wien West
T e c h n i k • U m w e lt • D i g i ta l i s i e r u n g               www.htlwienwest.at

Kontakte
n HTL Wien West
	Höhere Technische Bundeslehranstalt 1160 Wien
  Thaliastraße – Hettenkofergasse 15, Eingang Thaliastraße 125
     www.htlwienwest.at Hier findet ihr alles Wissenswerte: Terminkalender, Sprechstunden, ...
     Schulleiter Mag. Angerer Thomas
     Tel. 01/49111-113 E-Mail: direktion@htlwienwest.at

n Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie
	Ausbildungsschwerpunkt Netzwerktechnik
	Ausbildungsschwerpunkt Medientechnik
	AV DI SASSHOFER Herbert
 Tel.: 01/49 111-610 E-Mail: abteilung.it@htlwienwest.at

n Fachschule für Informationstechnik
	AV DI SASSHOFER Herbert
 Tel.: 01/49 111-610 E-Mail: abteilung.it@htlwienwest.at

n Höhere Lehranstalt für Maschinenbau
	Ausbildungsschwerpunkt Digitale Produktentwicklung - Smart Engeneering
	Ausbildungsschwerpunkt Energie- und Umwelttechnik - Green Energies and Sustainable Engeneering
	AV DI Dr. Kefer Kurt
 Tel.: 01/49 111-510 E-Mail: kurt.kefer@htlwienwest.at

n Fachschule für Mechatronik
	Ausbildungsschwerpunkt Gebäudetechnik/Gebäudeautomation
	Ausbildungsschwerpunkt Robotik und Automatisierungstechnik
	AV DI Dr. Kefer Kurt
 Tel.: 01/49 111-510 E-Mail: kurt.kefer@htlwienwest.at

n Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik
	AV OStR DI PRASKY Friedrich
 Tel.: 01/49 111-410 E-Mail: abteilung.e@htlwienwest.at

n Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik
	AV OStR DI PRASKY Friedrich
 Tel.: 01/49 111-410 E-Mail: abteilung.e@htlwienwest.at

n Elternverein
     E-Mail: info@htlwienwest-elternverein.at                             www.htlwienwest-elternverein.at

n Absolventenverband
	E-Mail: vorstand@htl-news.at

Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2021/22                                              3
Willkommensmappe Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2021/22 - HTL Wien West
T e c h n i k • U m w e lt • D i g i ta l i s i e r u n g                   www.htlwienwest.at

Unterrichtszeiten

                            E                                   M                               IT
                  1                                    1                               1
 7:50
                                    7:50                                 7:50                        7:50
                                    8:40                                 8:40                        8:40

                  2                                    2                               2
 8:40
                                    8:40                                 8:40                        8:40
                                    9:30                                 9:30                        9:30
 9:30
 9:40
10:20             3                9:40
                                  10:30                3                9:40
                                                                       10:30
                                                                                       3          9:30
                                                                                                 10:20

                  4                                    4                               4
10:30
                                  10:30                                10:30                     10:30
                                  11:20                                11:20                     11:20

                  5                                    5                               5
11:20
                                  11:20                                11:20                     11:20
                                  12:10                                12:10                     12:10

                  6                                    6                               6
12:10
                                  12:10                                12:10                     12:10
                                  13:00                                13:00                     13:00

                  7                                    7                               7
13:00
                                  13:00                                13:00                     13:00
                                  13:50                                13:50                     13:50

                  8                                    8                               8
13:50
                                  13:50                                13:50                     13:50
                                  14:40                                14:40                     14:40
14:40

                  9                                    9                               9                    BEI
14:50
                                  14:50                                14:50                     14:50
                                  15:40                                15:40                     15:40
15:40
                  11
                  10
                                  16:30
                                  15:40
                                  17:20
                                  16:30
                                                       11
                                                       10
                                                                       16:30
                                                                       15:40
                                                                       17:20
                                                                       16:30
                                                                                       11
                                                                                       10
                                                                                                 16:30
                                                                                                 15:40
                                                                                                 17:20
                                                                                                 16:30      BM
                  11                                   11                              11
16:30

                                                                                                            0
                                  16:30                                16:30                     16:30                       16:45
                                  17:20                                17:20                     17:20            16:45
17:20                                                                                                             17:30

                                                                                                            1
                                                                                                                             17:30
                                                                                                                  17:30
                                                                                                                  18:15

                                                                                                            2
                                                                                                                             18:15
                                                                                                                  18:15
                                                                                                                  19:00
                                                                                                                             19:00

                                                                                                            3
                                                                                                                             19:15
                                                                                                                  19:15
                                                                                                                  20:00

                                                                                                            4
                                                                                                                             20:00
                                                                                                                  20:00
                                                                                                                  20:45

                                                                                                            5
                                                                                                                             20:45
                                                                                                                  20:45
                                                                                                                  21:30
                                                                                                                             21:30

■ E: Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik
■ M: Maschinenbau, Mechatronik
■ IT: Informationstechnologie, Informationstechnik
■ BEI, BM: Ausbildung für Berufstätige: Elektrotechnik, Informatik und Maschinenbau

Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2021/22                                                  4
Willkommensmappe Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2021/22 - HTL Wien West
T e c h n i k • U m w e lt • D i g i ta l i s i e r u n g                                                      www.htlwienwest.at

Wichtige Termine im Schuljahr 2021/22
n Donnerstag, 09.09.21                           Fotoaktion für alle 1. Klassen und Jahrgänge
			                                              (Das Foto wird für den Schüler*innenausweis verwendet.)

Elternabende der ersten Jahrgänge und Klassen:
n	Mittwoch     15.09.21      17:30 Uhr 	HTL Elektronik/Elektrotechnik
n Donnerstag 16.09.21        18:00 Uhr 	HTL Maschinenbau
n Donnerstag 16.09.21        18:00 Uhr      Fachschule Mechatronik
n	Montag       20.09.21      17:30 Uhr 	HTL Informationstechnologie
n	Montag       20.09.21      18:30 Uhr      Fachschule Informationstechnik

n	Montag                  04.10.21	Schul-, Abteilungs- und Klassensprecherwahl
n Dienstag                05.10.21	Schul-, Abteilungs- und Klassensprecherwahl
n	Mittwoch                06.10.21     laut Beschluss des SGA .............................................................. schulfrei
n	Montag                  25.10.21     laut Beschluss des SGA .............................................................. schulfrei
n Dienstag                26.10.21 bis 	Montag 02.11.21.............................................................................. Herbstferien
n Freitag                 12.11.21     Tag der offenen Tür ......................................................................... 13:30 – 17:30 Uhr
n	Samstag                 13.11.21     Tag der offenen Tür ......................................................................... 09:00 – 13:00 Uhr
n	Montag                  15.11.21 	Leopoldi ....................................................................................................... schulfrei
n Freitag                 19.11.21	Elternsprechtag .................................................................................. 15:00 – 19:00 Uhr
n	Mittwoch                08.12.21 	Maria Empfängnis ............................................................................ schulfrei
n Freitag                 24.12.21 bis Donnerstag 06.01.22 .................................................................. Weihnachtsferien
n Freitag                 07.01.22     laut Beschluss des SGA .............................................................. schulfrei
n Freitag                 21.01.22     Tag der offenen Tür ......................................................................... 13:30 – 17:30 Uhr
n Freitag                 04.02.22     Verteilung der Schulnachrichten
n	Samstag                 05.02.22 bis	Sonntag 13.02.22 ............................................................................. Semesterferien
n	Samstag,                09.04.22 bis	Montag 18.04.22 .............................................................................. Osterferien
n Donnerstag              26.05.22 	Christi Himmelfahrt ........................................................................ schulfrei
n Freitag                 27.05.22     laut Beschluss des SGA .............................................................. schulfrei
n	Montag                  06.06.22     Pfingstmontag. ..................................................................................... schulfrei
n Donnerstag 16.06.22     Fronleichnam ......................................................................................... schulfrei
n Freitag    01.07.22     Verteilung der Jahreszeugnisse
n	Samstag    02.07.22 bis 	Sonntag, 04.09.22 ........................................................................... Sommerferien

n	Montag                  05.09.22	Schulbeginn Schuljahr 2022/23
n	Montag                  05.09.22 	Wiederholungsprüfungen
n Dienstag                06.09.22 	Wiederholungsprüfungen
Abkürzungen: SGA = Schulgemeinschaftsausschuss

Diese und alle weiteren Termine – Änderungen – Ergänzungen finden Sie auf unserer Homepage

www.htlwienwest.at

Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2021/22                                                                                     5
Willkommensmappe Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2021/22 - HTL Wien West
✂
                                        T e c h n i k • U m w e lt • D i g i ta l i s i e r u n g              www.htlwienwest.at

    Zustimmungserklärung
    Einwilligung gem. Art 6 Abs. 1 lit. a iVm Art 7 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)
    (BITTE in Blockbuchstaben Ausfüllen und UNTERSCHREIBEN!)
    Für den Schulbetrieb wie auch für Serviceleistungen im Schulbereich ist die Verarbeitung von personen-
    bezogenen Daten erforderlich. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir
    treffen technische und organisatorische Maßnahmen, dass Datenverlust und unsachgemäße Datenver-
    öffentlichung verhindert werden. Gemäß DSGVO ist Ihre ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der
    Daten erforderlich. Wir versichern, dass die Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und
    bei Wegfall des Verarbeitungszweckes unverzüglich gelöscht werden.

    * Vor- und Nachname des/der Schülers*in                                                         * Geburtsdatum

    * Wohnanschrift des/der Schülers*in

    * Vor- und Nachname der/des Erziehungsberechtigten                                              * Geburtsdatum

    * Wohnanschrift der/des Erziehungsberechtigten

    Ich stimme zu, dass meine personenbezogenen Daten und die personenbezogenen Daten meiner/s
    Erziehungsberechtigten nämlich
    • Familienname, Vorname, Adresse, Sozialversicherungsnummer, Staatsbürgerschaft, Religionsbekenntnis
    •	Schüler*innen-ID, Telefonnummern, E-Mailadresse
    •	Schullaufbahndaten und Noten der abgebenden Schule im Aufnahmeverfahren
    • Portraitfotos und Bilder von Schulveranstaltungen
    •	Leistungsnachweise, unterrichts- und projektbezogene Daten
    •	Informationen über Praktika, Teilnahme an Schul- bzw. schulbezogenen Veranstaltungen
    •	Absenzen und Absenzgründe, Vermerke im Klassenbuch, Verhaltensvereinbarung
    •	Erfolge bei den Reife- und Diplomprüfungen

    für folgende Zwecke:
    • zur Erfüllung des Auftrages des Schul- und Unterrichtsbetriebs sowie der zur Unterrichtsdokumentation und
       Leistungsfeststellung
    • Bilder für die Erstellung des Schüler*innenausweises EDUCard und für interne Verarbeitung wie Klassenlisten,
       Sitzpläne, etc.
    • zur Administration von Schulveranstaltungen, Wettbewerben, schulbezogenen Veranstaltungen
    • für interne Berichte, in Presseberichten, in Präsentationen zur Schulvorstellung, Schulmarketing, Jahresbericht
    • zur Verwaltung des Netzwerkzugriffes, für E-Maildienste, für interne Kommunikation und Klassenverteiler
    • verarbeitet werden.
                                                                                                          Fortsetzung nächste Seite ➝
    *) Pflichtfelder
✂

    Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2021/22                                                 6
Willkommensmappe Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2021/22 - HTL Wien West
✂
                                        T e c h n i k • U m w e lt • D i g i ta l i s i e r u n g                     www.htlwienwest.at

    Oben angeführte Daten werden an folgende Empfänger übermittelt:
    • Vorgesetzte Dienstbehörden und Ämter
    •	Auftragsverarbeiter des Bundesministeriums für Bildung zur Schuladministration („Sokrates“ - Bitmedia, „Webun-
       tis/Untis“ – Gruber&Petters), QIBB-Evaluationsplattform, Schulbuchdatenbank)
    • Quartierbetreiber*innen und Unternehmen, die eine Namensliste der Teilnehmer*innen verlangen (zB. Sprachrei-
       sen, Schikurse, Sommersportwochen)
    •	Namen und Fotos zum Betrieb des Social Media Auftritts der Schule
    • Presse zur Berichterstattung über Veranstaltungen und Projekte
    • Druckereien zur Herstellung von Druckwerken, Prospekten, Berichten
    • Projektpartner und Partner bei Wettbewerben / Prämierungen
    •	Elternverein zwecks Erstellung von Einladungslisten zu Vereinsversammlungen

    Ich nehme zur Kenntnis, dass ich diese Einwilligung jederzeit schriftlich mittels Briefs an die Schullei-
    tung der HTL Wien West widerrufen kann. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßig-
    keit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

    Zur Kenntnis genommen:

    * Ort/Datum                                                       * Unterschrift des/der Schülers*in

    * Ort/Datum                                                       * Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten

    *) Pflichtfelder
✂

    Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2021/22                                                    7
Willkommensmappe Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2021/22 - HTL Wien West
✂
                                        T e c h n i k • U m w e lt • D i g i ta l i s i e r u n g                      www.htlwienwest.at

    Einverständniserklärung zur Verwendung von Fotos
    (BITTE Ausfüllen und UNTERSCHREIBEN!)

    Liebe Schüler*innen, liebe Erziehungsberechtigte,
    da die Unterrichtsarbeit immer mehr von den modernen Kommunikationstechniken
    profitiert, ersuche ich Sie höflich, untenstehende Einverständniserklärung auszufüllen.

    Mag. Thomas Angerer
    Schulleiter

    Einverständniserklärung
    lch erkläre mich damit einverstanden, dass auf der Website der Schule und auf den von den Schulbehörden
    betriebenen Webseiten (Landesschulrat, Stadtschulrat für Wien, Bundesministerium für Unterricht,Kunst
    und Kultur) Fotos oder Filme aus dem Schulalltag, auf denen ich möglicherweise abgebildet bin, im Inter-
    net veröffentlicht werden.

    Des Weiteren dürfen Bilder auf anderen Medien (z. B. Präsentationen, Flyern, Plakaten, Schulzeitungen,
    Jahresberichten, Soziale Medien, usw.) der Schule erscheinen.

    Die Internetpräsentation erfolgt durch verantwortliche Redakteure der Schule. Sie dient der Darstellung
    der inhaltlichen und pädagogischen Arbeit der Bildungseinrichtung. Alle im schulischen Kontext selbst
    erzeugten Medien dienen Präsentationszwecken sowie der Darstellung der pädagogischen Arbeit im
    Unterricht, in Projekten und außerunterrichtlichen Veranstaltungen und besitzen keinen kommerziellen
    Charakter.

    * Vor- und Nachname des/der Schülers*in                                                                * Klasse

    * Ort/Datum/Unterschrift des/der Schülers*in                                                    * Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten

    DSGV
    Die Zustimmung zur Verarbeitung der oben angeführten Daten erfolgt freiwillig und kann jederzeit per E-Mail an
    direktion@htlwienwest.at oder schriftlich mittels Brief an die Schulleitung (HTL Wien West, Thaliastraße 125,
    1160 Wien) widerrufen werden.

    Ort/Datum/Unterschrift des/der volljährigen Schülers*in bzw. des Erziehungsberechtigten

    *) Pflichtfelder
✂

    Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2021/22                                                             8
Willkommensmappe Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2021/22 - HTL Wien West
✂
                                        T e c h n i k • U m w e lt • D i g i ta l i s i e r u n g                      www.htlwienwest.at

    Zustimmungserklärung zur Datenverwendung - Elternverein
    (BITTE Leserlich Ausfüllen und UNTERSCHREIBEN!)

    * Vor- und Nachname der/des Erziehungsberechtigten                                     * E-Mail-Adresse der/des Erziehungsberechtigten

    * Vor- und Nachname des/der Schülers*in                                                               * Klasse

    * E-Mail-Adresse des/der Schülers*in (privat)                                     * E-Mail-Adresse der/des Erziehungsberechtigten (privat)

    Sehr geehrte Eltern, Erziehungs- und Obsorgeberechtigte!
    Damit wir unser Service für Sie auf hohem Niveau halten können, ist es notwendig, bestimmte Daten zu erfassen und
    nur für den internen Zweck „Schule + Elternverein" zu verwenden. Es werden im Rahmen des Unterrichts elektroni-
    sche Hilfsmittel und Tools verwendet, um einen zeitgerechten Unterricht zu ermöglichen.
    Dies ist ein Grundbedürfnis, damit der/die Schüler*in an unserer Schule sein kann!
    Wir nehmen den Schutz der persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Regeln der EU-Datenschutz-
    Grundverordnung und des österreichischen Datenschutzgesetzes.
    Personenbezogene Daten werden nur im notwendigen Umfang erhoben! Auf keinen Fall werden die erhobenen
    Daten ohne gesondertes Einverständnis an Dritte weitergegeben!

    Bereich Elternverein:
    Die Daten werden ausschließlich nur zu Informationszwecken des Elternvereins für Sie verwendet. Die Einsicht der
    Daten hat nur der Obmann/die Obfrau bzw. der Kassier/die Kassiererin - beide sind zur Verschwiegenheit über die
    Daten und der sicheren Verwahrung auf die Dauer des Schulbesuches lhres Kindes an unserer Schule verpflichtet!

    Nach Beendigung der Schulzeit bzw. vorzeitigem Austritt sind die Daten unverzüglich zu löschen.

    ¢ Ich stimme zu, dass Schule und Elternverein meine Daten für folgende Zwecke verwenden: Informationen vom
        Elternverein (Einladungen zu Versammlungen, Informationsmaterial zu diversen Themen), zur Zusendung des
        Erlagscheines für den EV- Mitgliedsbeitrag und zur individuellen Kontaktaufnahme.

    	Meine Daten dürfen nur intern verwendet werden und aus dieser Zustimmungserklärung heraus NICHT an Dritte
     weitergegeben werden.

     ¢ Ich stimme der Datenverwendung zu und kann diese Zustimmung jederzeit mit einem E-Mail an
         info@htlwienwest-elternverein.at widerrufen.

    * Datum/Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten

    Mit Ihrem zusätzlichen Einverständnis, darf ausschließlich die E-Mail Adresse zusätzlich als Klassenliste für die Kom-
    munikation der Eltern untereinander im Klassenverband und mit dem Klassenvorstand in Form einer Klassenliste
    geführt werden. Nach Beendigung der Schulzeit, bzw. vorzeitigem Austritt sind die Daten unverzüglich zu löschen.

    ¢ Ich stimme zusätzlich zu, dass meine E-Mail Adresse auf der Klassenliste im Klassenverband angeführt wird.
        Diese Zustimmung kann jederzeit mit einem E-Mail an info@htlwienwest-elternverein.at widerrufen werden.

    Ort/Datum/Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten

    *) Pflichtfelder      ¢) Bitte ankreuzen!
✂

    Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2021/22                                                               9
✂
                                        T e c h n i k • U m w e lt • D i g i ta l i s i e r u n g                      www.htlwienwest.at

    Bestätigung der Kenntnisnahme der Werkstätten- und Hausordnung
    (siehe Seite 18–25) durch Schüler*innen und Erziehungsberechtigte
    (BITTE Ausfüllen und UNTERSCHREIBEN)

    Vor- und Nachname                         		                                                Geburtsdatum             Jahrgang/Klasse

    PLZ, Ort 				Straße/Gasse/Platz 		Nr./Stg./Tür                                                                                     Tel.

    Erziehungsberechtigte*r                                    			                            Verhältnis zum/zur Schüler*in

    PLZ, Ort 				Straße/Gasse/Platz 		Nr./Stg./Tür                                                                                     Tel.

    IM NOTFALL ZU VERSTÄNDIGEN:

    Name                                                      			                             Verhältnis zum/zur Schüler*in

    Adresse                             				                                                  Tel.			                         E-Mail

    Ich bestätige, die Werkstättenordnung, die Sicherheitsvorschriften und die Hausordnung
    zur Kenntnis genommen zu haben.

    Ort/Datum                          				                                          Unterschrift des/der Schüler*in

    Ort/Datum 					                                                                  Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten
✂

    Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2021/22                                                            10
T e c h n i k • U m w e lt • D i g i ta l i s i e r u n g   www.htlwienwest.at

Das elektronische Klassenbuch

In der HTL Wien 16 wird in allen Abteilungen das elektronische Klassenbuch verwendet.

Die Schüler*innen erhalten in den nächsten Tagen einen eigenen Benutzernamen und ein Passwort. Es wird emp-
fohlen dieses Passwort zu ändern.

Schüler*innen und Erziehungsberechtigte gelangen über einen Link auf der Schulhomepage www.htlwienwest.at
zum Klassenbuch.

Sie können dann den aktuellen Stundenplan, Supplierungen, Stundenentfall, Schularbeitstermine, sowie die
Fehlzeiten Ihres Sohnes/Ihrer Tochter und deren Status (entschuldigt/unentschuldigt) überprüfen.

Es steht auch ein Entschuldigungsformular mit den aktuellen Fehlzeiten zur Verfügung, das ausgedruckt, ausgefüllt
und von den Erziehungsberechtigten unterschrieben an den Klassenvorstand/die Klassenvorständin abgegeben
werden kann.

Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2021/22                                 11
T e c h n i k • U m w e lt • D i g i ta l i s i e r u n g         www.htlwienwest.at

Fernbleiben vom Unterricht

Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass während der Unterrichtszeit Anwesenheitspflicht in der Schule
besteht. Nach § 45 Schulunterrichtsgesetz sind Gründe für berechtigtes Fernbleiben:

•   Krankheit
•   Krankheit der Eltern oder anderer Angehöriger, wenn die Hilfe des/der Schülers*in unbedingt erforderlich ist
•   Amts- und Behördenwege
•   Außergewöhnliche familiäre Ereignisse (z.B. Hochzeit)

In allen anderen Fällen hat der/die Schüler*in Anwesenheitspflicht. Dies gilt auch für Schulveranstaltungen. Soll-
ten Sie voraussehen können, dass längeres oder häufigeres Fehlen zu erwarten ist, setzen Sie sich bitte sofort
mit der Klassenvorständin/dem Klassenvorstand in Verbindung.

Eine Krankmeldung hat am ersten Tag des Fernbleibens vom Unterricht verpflichtend durch die Eltern bzw.
Erziehungsberechtigten oder durch den/die volljährige/n Schüler*in vor 7:50 Uhr im Sekretariat oder bei der
Klassenvorständin/beim Klassenvorstand zu erfolgen.

Für jedes Fernbleiben vom Unterricht ist unverzüglich eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene
Entschuldigung zu bringen.

§ 45 Schulunterrichtsgesetz
(3) Der Schüler hat den Klassenvorstand oder den Schulleiter von jeder Verhinderung ohne Aufschub mündlich oder schriftlich
unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen. Auf Verlangen des Klassenvorstandes oder des Schulleiters hat die Benach-
richtigung jedenfalls schriftlich zu erfolgen. Bei einer länger als eine Woche dauernden Erkrankung oder Erholungsbedürftig-
keit oder bei häufigerem krankheitsbedingtem kürzerem Fernbleiben kann der Klassenvorstand oder der Schulleiter die Vor-
lage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen, sofern Zweifel darüber bestehen, ob eine Krankheit oder Erholungsbedürftigkeit
gegeben war.
(4) Auf Ansuchen des Schülers kann für einzelne Stunden bis zu einem Tag der Klassenvorstand, darüber hinaus der Schullei-
ter (der Abteilungsvorstand) die Erlaubnis zum Fernbleiben aus wichtigen Gründen erteilen. Als wichtige Gründe sind jeden-
falls Tätigkeiten im Rahmen der Schülervertretung zu verstehen.
(5) Wenn ein Schüler einer mittleren oder höheren Schule länger als eine Woche dem Unterricht fernbleibt, ohne das Fern-
bleiben zu rechtfertigen (Abs. 3) und auch auf schriftliche Aufforderung hin eine Mitteilung binnen einer weiteren Woche nicht
eintrifft, so gilt der Schüler als vom Schulbesuch abgemeldet (§ 33 Abs. 2 lit. c). Die Wiederaufnahme des Schülers ist nur mit
Bewilligung des Schulleiters zulässig, die nur dann zu erteilen ist, wenn das Fernbleiben nachträglich gerechtfertigt wird und
die Unterlassung der Mitteilung an die Schule aus rücksichtswürdigen Gründen unterblieben ist.

Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2021/22                                              12
T e c h n i k • U m w e lt • D i g i ta l i s i e r u n g   www.htlwienwest.at

Information zum Arbeitsmittelbeitrag

Wie Sie wissen, besteht in Österreich laut §5 SchOrgG Schulgeldfreiheit, es können jedoch bei Bedarf Lern- und
Arbeitsmittelbeiträge eingehoben werden.

Da das Schulbudget sehr knapp ist, wurde an allen berufsbildenden Schulen mittels SGA-Beschluss ein
Arbeitsmittelbeitrag eingeführt, um den laufenden Schulbetrieb aufrechterhalten zu können. An unse-
rer Schule beträgt der Beitrag je nach Schulstufe von EUR 20,– bis 50,– pro Schuljahr und wird im Laufe des
1. Semesters eingehoben.

Er wird im Wesentlichen verwendet für

•   Bauteile für Labors
•   Material für die Werkstätte, die EDV und CAD Räume
•   Druckerpapier und Druckerpatronen
•   einen Teil der Kosten für Jahres- und Maturaprojekte
•   einen Teil der Kopien als Unterrichtsbehelfe

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mag. Thomas Angerer
Schulleiter

Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2021/22                                 13
T e c h n i k • U m w e lt • D i g i ta l i s i e r u n g   www.htlwienwest.at

Information zum Sportangebot

Pflichtfach Bewegung und Sport
Für den Sportunterricht stehen in der HTL Wien West eine große (44m x 22m), teilbare Halle, ein Fitnessraum
(Rudergeräte, Fahrradergometer, Kombikraftgerät,...), ein Tischtennisraum und ein Basketballplatz im Schulhof
zur Verfügung.
Beim Sportunterricht bitte unbedingt Sportkleidung und abriebfeste Sportschuhe tragen!
Sollte ein/eine Schüler*in eine längere Erkrankung bzw. Verletzung haben, so ist so rasch als möglich eine Befrei-
ung für den Sportunterricht einzuholen. Diese kann nur der Schularzt ausstellen.

Sportwochen
Für die zweiten und dritten Jahrgänge gibt es das Angebot von Wintersportwochen, die vierten Jahrgänge fahren
üblicherweise auf Sommersportwoche.

Weitere Aktivitäten
Weitere, fast schon traditionell jährlich wiederkehrende Veranstaltungen sind:
• Schulsportfest auf der Marswiese
• Fußballturnier, Basketballturnier, Volleyballturnier, Handballturnier
• Schi und Snowboardtag
• Wandertage einzelner Klassen
• Teilnahme an Schulwettkämpfen ( z.B. Badminton, Basketball, Volleyball, Fußball)

Freifächer
Angebotene Freifächer:
• Volleyball (Prof. Kremser)
• Basketball (Prof. Kremser)
• Badminton (Prof. Reiterlehner)

Wintersportschwerpunkt für alle angemeldeten Schüler*innen der Wintersportklassen
Für Schüler*innen der Wintersportklassen findet bereits im 1. Schuljahr eine Wintersportwoche im BSFZ
Kitzsteinhorn statt. Alle angemeldeten Schüler*innen bekommen kurz nach Schulbeginn die erste Information zu
dieser Wintersportwoche.
Darüber hinaus können interessierte Schüler*innen sich auch für die Teilnahme an Snowboard- und Skimeister-
schaften anmelden. Bei Interesse bitte direkt mit dem jeweiligen Sportlehrer Kontakt aufnehmen.
Unser schulweiter Skitag wird immer in der letzten Jännerwoche durchgeführt. Anmeldeinformationen werden
von den Sportlehrern im Oktober ausgeteilt.

Alle geplanten Lehrausgänge und Sportveranstaltungen können Corona-bedingt abgesagt werden!

Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2021/22                                 14
T e c h n i k • U m w e lt • D i g i ta l i s i e r u n g   www.htlwienwest.at

Sport und Abenteuer
Sport hat an unserer Schule einen großen Stellenwert. Durch die Unterstützung von Direktion und Lehrkräften ist
es möglich ein breites Angebot an Sportmöglichkeiten zu bieten:
Neben den lehrplanmäßig vorgesehenen Unterricht wird in den vierten und fünften Jahrgängen zusätzlich eine
Stunde Sport als Unverbindliche Übung angeboten.

Für Schüler*innen der Wintersportklassen findet bereits im 1. Schuljahr eine Wintersportwoche im BSFZ
Kitzsteinhorn statt. Darüber hinaus können interessierte Schüler sich auch für die Teilnahme an Snowboard-
und Skimeisterschaften anmelden. In den zweiten und dritten Jahrgängen wird jeweils eine Wintersportwoche
durchgeführt. Mit den Top-Quartieren BSFZ Kitzsteinhorn, BSFZ Hintermoos und Club SPORTUNION Niederöb-
larn bewegen wir uns mit Ski und Snowboard auch in Österreichs besten Schigebieten. Unser schulweiter Skitag
wird immer in der letzten Jännerwoche durchgeführt.

In den vierten Jahrgängen werden Sommersportwochen durchgeführt. Diese finden in Kärnten – Feld am See
bzw. in Salzburg – BSFZ Hintermoos statt. Angeboten werden Sportarten wie Klettern, Tennis, Mountainbike,
Segeln und Surfen.

Weitere tolle Angebote:
• Sport- und Sprachwochen: Malta, Dublin, London
•	Als Freigegenstände werden angeboten: Badminton, Basketball und Volleyball. Im Rahmen dieser Freige-
  genstände wird auch an den Landesmeisterschaften teilgenommen.
• Jährliche Teilnahme am BHS Stadthallen-Fußballturnier
• Jährliches Sportfest für die ganze Schule auf der Marswiese in Neuwaldegg.
	Hier werden Medaillen und Pokale in folgenden Sportarten vergeben: Fußball, Beachvolleyball, Basketball, Fris-
  bee-Ultimate, Hockey, Badminton, Leichtathletik (100m, 400m, 800m, 5000m, 4x100m, 4x400m, Weitsprung,
  Kugelstoß), Tennis, Seilziehen und Spezial- Events wie „Strongest Man“ oder „Balkenschlagen“.
•	In den Hauptsportarten (Fußball, Volleyball, Basketball, Handball) haben die Klassen die Möglichkeit an jährli-
  chen Abteilungs- und schulinternen Meisterschaften teilzunehmen.

Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2021/22                                 15
T e c h n i k • U m w e lt • D i g i ta l i s i e r u n g                        www.htlwienwest.at

Elternverein

Der Elternverein der HTL Wien West versteht sich                                     ziert werden können, werden vom Elternverein unter-
als Teil des Dreiecks der Schulpartner-schaft, die aus                               stützt. So fördert der Elternverein z.B.:
Schüler*innen, Lehrerkräften und Eltern besteht.                                     • Zusatzausbildungen (Erste-Hilfe-Kurs)
Dementsprechend unterstützt der Elternverein aktiv                                   • zusätzliche Betreuer*innen bei Sportwochen,
das Schulleben und die gewählten Elternvertreter*innen                               •	Kostenbeteiligung von bis zu 50 % der Diplom- und
sind wichtige Gesprächspartner der Pädagogen und                                        Abschlussarbeiten
oftmals erste Ansprechpartner der Eltern.                                            • die Abschlussfeier der Absolventen
Der Elternverein fördert und unterstützt jene Akti-                                  •	Gutscheine für Absolventen mit ausgezeichnetem
vitäten, die seitens der Schule aus rechtlichen und/                                    Erfolg
oder finanziellen Gründen nicht oder nur ungenügend                                  • Projekt Jahresbericht der HTL Wien West
finanziert werden können.                                                            •	Außerordentliche Anschaffungen (z.B.: 3D Drucker,
                                                                                        Plasmaschneidegerät)
Der Elternverein …
                                                                                     … ist Gesprächspartner bei Konflikten
… unterstützt sozialen Ausgleich                                                     Bei Meinungsverschiedenheiten, Konflikten und Prob-
Für den Lernerfolg ist eine gute Klassengemeinschaft                                 lemen im Schulleben steht der Elternverein als neut-
sehr wichtig. Gemeinschaftskeitsfördernde Veranstal-                                 raler Vermittler mit Rat und Tat zur Verfügung. Kleine
tungen, wie Sportwochen, Projekttage, Exkursionen                                    Probleme, rechtzeitig erkannt und geklärt, ersparen
oder Ähnliches, fördern diesen Zusammenhalt. Damit                                   große Probleme und heftige Aufregungen.
möglichst alle Schüler*innen an derartigen Aktivitäten
teilnehmen können, unterstützt der Elternverein sozial                               … wirkt im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) mit
bedürftige Schüler*innen. In besonderen Fällen ist es                                Im SGA haben die vom Elternverein nominierten
auch möglich, dass der Elternverein die gesamten                                     Vertreter*innen Sitz und Stimme bei Entscheidungen,
Kurskosten übernimmt. Das Antragsformular finden                                     die die innere Ordnung er Schule betreffen. Derzeit
Sie unter: https://www.htlwienwest-elternverein.at/                                  sind pro Abteilung zwei Vertreter*innen entsandt.
foerderrichtlinien.html                                                              Zugleich verfügt der Obmann über Sitz und Stimme im
                                                                                     Kuratorium der HTL Wien West, das sich erfolgreich
                                                                                     um materielle Förderungen bemüht.
     ELTERNVEREIN der HTL Wien West
     1160 Wien, Thaliastraße 125
                                                                                     Unterstützen auch Sie unsere Aktivitäten
     ZVR-Zahl: 581124953
     Mail: info@htlwienwest-elternverein.at
                                                                                     durch Bezahlen des Mitgliedsbeitrags von
     Web: www.htlwienwest-elternverein.at                                            € 34,50
     Kontonr. IBAN: AT24 2011 1283 4898 1500                                         (ein Kind oder Geschwister an der HTL Wien
                                                                                     West) oder
                                                                                     € 17,25
                                                                                     (bei Kindern an der HTL und einer anderen
… fördert die Ausbildung                                                             Schule)
Der Ausbildung dienliche Investitionen, die über die
„normale“ lehrplanmäßige Ausbildung hinaus gehen,                                    Vielen Dank!
jedoch aus dem regulären Schulbudget nicht finan-                                    Der Vorstand des Elternvereins

Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2021/22                                                          16
T e c h n i k • U m w e lt • D i g i ta l i s i e r u n g   www.htlwienwest.at

Bibliothek

Die Schulbibliothek der HTL Wien West ist eine klassische Freihandbibliothek, d.h., die Bücherregale in der
Bibliothek sind frei zugänglich und man kann sich die Bücher oder andere Medien selbst aus dem Regal nehmen.
Wer ein Buch oder eine DVD ausleihen will, muss dies bei der zuständigen Bibliothekarin oder bei einem Biblio-
thekar durchführen.

Im Internet findet sich der Link zur Bibliothek auf unserer Homepage unter „Service“: „Bibliothek“. Wer wissen
will, was wir in unserer Bibliothek haben, ohne die Bibliothek aufzusuchen, klickt „Online stöbern in unserer
Bibliothek“ an und die Suche kann beginnen.

Außerdem ist unsere Bibliothek als offenes Lernzentrum konzipiert, das heißt, die Bibliothek ist Montag bis
Donnerstag ab 12:10 Uhr durchgehend geöffnet, worauf wir sehr stolz sind. Wir bieten sechs fixe PC-Arbeits-
plätze, wo man auch das Internet nutzen kann, sowie Lerninseln zum gemeinsam Lernen, an Projekten arbeiten
oder einfach zum Lesen oder Hausübungen machen. Zwei absolut coole, knallrote Original-Enzis (die bekannten
Sitz-, Liege- und Lümmelbänke aus dem Museumsquartier) laden zum Relaxen.

Für den Aufenthalt in der Bibliothek gilt die Bibliotheksordnung, in der auch die Entlehnungsbedingungen nach-
zulesen sind.

Und das sind die zuständigen Bibliothekar*innen:
• Dr. Mag. Albert Schuch
• Mag. Sabine Leitgeb
• Mag. Harald Ruiss
• Mag. Johann Filas

Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2021/22                                 17
T e c h n i k • U m w e lt • D i g i ta l i s i e r u n g                             www.htlwienwest.at

Bibliotheksordnung

1.	Allgemeines                                                                        • Bei Überziehung einer Entlehnfrist ist ein Pönale von 50
• Die vorliegende Bibliotheksordnung gilt für alle Schul-                               Cent pro Woche fällig, bei CDs, DVDs und Videos eines
   angehörigen gleichermaßen.                                                           von 2 Euro.
• Die Bibliothek ist eine Freihandbibliothek und das Lern-                            • Bei Verlust oder Beschädigung eines Mediums wird es
   und Informationszentrum der Schule, in dem alle vor-                                 auf Kosten des Entlehners/der Entlehnerin ersetzt oder
   handenen Medien benützt werden können.                                               es wird, wenn eine Wiederbeschaffung nicht möglich ist,
• Die Medien können von allen Schulangehörigen kosten-                                  der geschätzte Wiederbeschaffungswert verrechnet. Ist
   los entliehen werden.                                                                bis zur Bekanntgabe des Verlustes oder der Beschädi-
• Die Räumlichkeiten der Bibliothek können während der                                  gung bereits ein Pönale fällig, so ist dies zusätzlich zu
   Öffnungszeiten von allen Schulangehörigen genützt                                    bezahlen.
   werden.                                                                            • Bei Außenständen – Buch, CD, DVD, Video oder Geld-
• Der kleine Raum neben dem großen Bibliotheksraum                                      beträge – erhält der/die Schüler*in kein Semester- oder
   kann auch speziell für Gruppenarbeiten oder Bespre-                                  Jahreszeugnis.
   chungen genützt werden.                                                            •	Eine Entlehnung für die Dauer der Sommerferien ist
                                                                                        möglich, allerdings nur gegen Hinterlegung einer Kau-
2. Öffnungszeiten                                                                       tion.
• Die jeweils für ein Schuljahr geltenden Öffnungszeiten
   werden durch Aushang an der Bibliothekstür, im Schau-                              4. Verhalten in den Bibliotheksräumen
   kasten neben der Direktion, in den Abteilungen sowie                               • Die Räumlichkeiten der Bibliothek sind als Arbeits-
   auf der Schulhomepage bekannt gemacht.                                                räume gewidmet und dienen keinesfalls als Raum für
                                                                                         körperliche Freizeitbetätigungen.
3. Entlehnungsbedingungen                                                             • Der Aufenthalt und das Arbeiten in der Bibliothek ist nur
•	Entlehnungen sind für Schüler*innen und Lehrer*innen                                   zu den angegebenen Öffnungszeiten möglich, unab-
   sowie andere Schulangehörige nur während der Öff-                                     hängig davon, ob gerade eine Aufsichtsperson in der
   nungszeiten und nur bei einem/einer Bibliothekar*in                                   Bibliothek anwesend ist oder nicht.
   möglich. Die Rückgabe erfolgt ebenfalls ausschließlich                             •	Rauchen, Essen und Trinken sowie laute Gespräche
   bei einem/einer Bibliothekar*in.                                                      (auch am Handy) und lautes Musikhören oder das Spie-
•	Entlehnte Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben                                  len von PC-Spielen sind in der Bibliothek nicht gestattet.
   werden. In jedem Fall ist der/die Entlehner*in für die                             • Taschen, Überbekleidung (Mäntel, Jacken, Sturzhelme
   ordnungsgemäße Behandlung und Rückgabe der ent-                                       u.ä.) sind in den Garderobefächern abzulegen.
   liehenen Medien selbst verantwortlich.                                             •	Wer grobe oder/und dauernde Verstöße gegen die Bib-
•	Entlehnung und Rückgabe erfolgt nur mit gültigem                                       liotheksordnung begeht, wird als Leser*in gesperrt und
   Schüler*innenausweis oder Lichtbildausweis.                                           ist damit für eine bestimmte Zeit von der Benützung der
• Die Ausleihfrist beträgt 14 Tage. Eine Verlängerung                                    Bibliothek ausgeschlossen.
   innerhalb dieses Zeitraumes ist nur unter Vorweis des
   Mediums möglich. Die Entlehnfrist kann nochmals um                                 Jeder/jede Bibliotheksbenützer*in erkennt mit der Benüt-
   14 Tage verlängert werden, wenn das Medium nicht                                   zung der Bibliothek diese Ordnung an.
   vorgemerkt ist.
• Für CDs, DVDs und Videos beträgt die Entlehndauer
   eine Woche und kann nicht verlängert werden. Es kön-                               Der Schulleiter
   nen maximal zwei Stück aus dieser Kategorie entlehnt                               Die Schulbiliothekar*innen
   werden.

Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2021/22                                                                  18
T e c h n i k • U m w e lt • D i g i ta l i s i e r u n g   www.htlwienwest.at

Information zur Schüler*innenfreifahrt –
Wiener Linien

Alle Schüler*innen können nunmehr in Wien mit dem von der jeweiligen Schule zu beziehenden Schüler*innen-
ausweis und in Niederösterreich und Burgenland mit den Schüler*innentickets des Verbundes in Verbindung mit
einer Aufzahlungskarte entweder

1. die als Basisleistung bekannte Freifahrt zwischen der Wohnung und der Schule um den Betrag in der Höhe
   von EUR 20,– das „Jugendticket“ (entspricht dem bisherigen Schüler*innenfreifahrtsticket) in Anspruch neh-
   men oder

2. um den Betrag in der Höhe von EUR 70,– das „Top-Jugendticket“ für ein ganzes Schuljahr inklusive Ferien
   und schulfreien Tagen

alle öffentlichen Verkehrsmittel des „VOR-NEU“ nutzen.

Die Tickets sind an allen Wiener-Linien-Automaten, in Vorverkaufsstellen, Trafiken und im Online-Ticketshop
mit wenigen Klicks erhältlich.

Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2021/22                                 19
T e c h n i k • U m w e lt • D i g i ta l i s i e r u n g                             www.htlwienwest.at

Hausordnung
Verordnung des Schulgemeinschaftsausschusses der                                            (2) Im Pausenraum vor der Direktion ist die Einnahme
Höheren Technischen Bundeslehranstalt Wien 16 vom                                           von Speisen und Getränken untersagt.
30. 1. 2017:
Aufgrund des § 44 Abs.1 SchUG, BGBl. 1986/472 in der                                        (3) Im Pausenraum vor der Abteilung Maschineninge-
jeweils geltenden Fassung, wird verordnet:                                                  nieurwesen ist die Einnahme von Speisen und Geträn-
                                                                                            ken erlaubt. Der Platz ist jedoch sauber und ordentlich
Unterrichts- und Arbeitsmittel                                                              zu verlassen.
§1 (1) Die Schülerinnen und Schüler haben sowohl im The-
     orie- als auch im praktischen Unterricht die notwen-                                   (4) Abendschule: Das Schulgebäude ist nach Unter-
     digen Unterrichtsmittel mitzubringen und in einem                                      richtsende (21.30 Uhr) bis spätestens 21:45 Uhr zu
     zweckentsprechenden Zustand zu erhalten (§4 Abs.2                                      verlassen.
     SchulordnungsVO)
                                                                                     Rauchen
       (2) Die Schülerinnen und Schüler haben sämtliche Ein-                         §6 	Im Schulgebäude gilt prinzipiell Rauchverbot.
       richtungen und Anlagen der Schule einschließlich der
       zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel schonend zu                            Parken
       behandeln (§4 Abs.3 der SchulordnungsVO). Bereitge-                           §7	Schülerinnen und Schülern ist das Parken jeglicher Fahr-
       stellte Werkzeuge, Geräte und Materialien sind nach                              zeuge im Bereich der Schulliegenschaft verboten.
       Gebrauch fristgerecht in mängelfreiem und gereinig-
       tem Zustand zurückzugeben.                                                    Spiele
                                                                                     §8	Nachlauf-, Ball- und Wurfspiele jeglicher Art sind im
Aufsicht (gilt nicht für Abendschule)                                                   Bereich der Schulliegenschaft - ausgenommen im
§2     Vor Beginn des Unterrichts, der Schulveranstaltungen                             Turnunterricht – untersagt.
       und schulbezogenen Veranstaltungen sowie während
       der Unterrichtspausen findet keine Beaufsichtigung                            Müllseparation
       der Schülerinnen und Schüler statt (§2 Abs.1 und 6                            §9     (1) In den Unterrichtsräumen angefallene und sepa-
       SchulordnungsVO).                                                                    rierte Abfälle aus Papier, Glas und Metall sind von
                                                                                            Schülerinnen und Schülern (Kontrolle jeweilige Klas-
§3     1) Während des Vormittags- bzw. Nachmittagsun-                                       senordnerInnen) in die hierfür bereitgestellten Sam-
       terrichts darf eine Schülerin bzw. ein Schüler nur mit                               melbehälter zu deponieren.
       Genehmigung der unterrichtenden Lehrerin bzw. des
       unterrichtenden Lehrers die Schulliegenschaft verlas-                                (2) Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet,
       sen (§2 Abs.4 SchulordnungsVO).                                                      Sondermüll wie Batterien udgl. an den zentralen Sam-
                                                                                            melstellen zu deponieren.
       (2) Während der Pausen ist den Schülerinnen und
       Schülern das Verlassen der Schulliegenschaft gestat-                          Elektrogeräte
       tet.                                                                          §10 (1) Die Inbetriebnahme mitgebrachter Elektrogeräte
                                                                                         wie Kaffeemaschine, Toaster udgl. ist in den Klassen-
§4     Bei Lehrerinnen- bzw. Lehrerabsenz können auch in                                 räumen untersagt.
       Jahrgängen/Klassen mit schulpflichtigen Schülerinnen
       und Schülern Randstunden entfallen.                                                  (2) Während des Unterrichts ist das Anschließen
                                                                                            von Elektrogeräten an das Stromnetz wie Laptop,
Aufenthalt                                                                                  Taschenrechner, Tablet, Mobiltelefon, Smartphone nur
§5     (1) Klassenräume mit Unterrichtsbeginn in der ersten                                 nach Bewilligung durch die Lehrerin bzw. den Lehrer
       Unterrichtseinheit werden um 7.30 Uhr aufgesperrt.                                   gestattet.
       Während der Öffnungszeiten des Schulgebäudes ist den
       Schülerinnen und Schülern bis 7.30 Uhr bzw. vor Unter-                               (3) Während des Unterrichts ist die Verwendung von
       richtsbeginn und nach Unterrichtsende der Aufenthalt                                 Mobiltelefonen, Smartphones u.ä. nicht gestattet.
       im Schulgebäude an folgenden Orten gestattet (§2                                     Ausnahme:
       Abs.5 SchulordnungsVO): linker Hof(Hettenkofergasse),                                • Abendschule in begründeten Fällen (z.B. Bereit-
       Aula, Gänge im Klassentrakt, Mensa, Pausenräume im                                   schaftsdienst in Firma)
       Hauptgebäude.                                                                        • Mit ausdrücklicher Zustimmung der Lehrpersonen für

Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2021/22                                                                  20
T e c h n i k • U m w e lt • D i g i ta l i s i e r u n g                             www.htlwienwest.at

       den unterrichtsspezifischen Einsatz (z.B. Recherchen,                                (2) Während des Unterrichts erlittene Unfälle sind der
       Dokumentationen, Terminplanung)                                                      unterrichtenden Lehrerin bzw. dem unterrichtenden
                                                                                            Lehrer unverzüglich zu melden. Sonstige Schülerun-
       (4) Bei Nichtbefolgung der Punkte (2) und (3) sind                                   fälle sind in der Direktionskanzlei unverzüglich anzu-
       die unerlaubt benutzten Geräte im abgeschalteten                                     zeigen (Unfallformular)!
       Zustand für die Dauer des Unterrichts sichtbar z.B. am
       Lehrertisch, Fensterbank zu deponieren.                                       Haftungen
                                                                                     §16 (1)	Eine Haftung des Bundes für Verlust oder Beschä-
       Reinhaltung                                                                       digung einer Sache, die von einer Schülerin bzw. einem
§11 (1) Am Ende des Unterrichtstages sind die in den Unter-                              Schüler in die Schule mitgebracht wurde, liegt nur dann
    richtsräumen vorhandenen Sessel in das dafür vorge-                                  vor, wenn die Sache einem Schulorgan ausdrücklich zur
    sehene Fach in den Tischen zu stellen und die Fenster                                Verwahrung übergeben worden ist.
    zu schließen. Die jeweiligen KlassenordnerInnen haben
    dafür zu sorgen, dass die Unterrichtsräume besenrein                                    (2) In Garderoben wird nur für übliche Sachen wie
    verlassen werden. Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat die                                  gewöhnliche Kleidungsstücke und Schulutensilien,
    Klasse zu versperren.                                                                   nicht aber für Wertsachen wie kostbare Kleidungsstü-
                                                                                            cke, Schmuck oder höhere Geldbeträge gehaftet.
       (2) Verschmutzungen jeder Art sind im gesamten
       Gebäude untersagt.                                                                   (3)	Eine Haftung ist jedenfalls ausgeschlossen, wenn
                                                                                            die Sache
       (3) Mutwillige Beschädigungen haben neben dem Scha-                                       1. in einer der Schülerin bzw. dem Schüler zur
       denersatz gegebenenfalls auch disziplinäre Folgen.                                        Verfügung gestellten, jedoch individuell versperr-
                                                                                                 baren Einrichtung (Spind, Garderobeschrank) auf-
Erkrankungen einer Schülerin bzw. eines Schülers wäh-                                            bewahrt,
rend der Unterrichtszeit (gilt nicht für Abendschule)                                            2. einem Schulorgan übergeben, jedoch ohne des-
§12	Erkrankt eine Schülerin bzw. ein Schüler während der                                         sen Verschulden (Zufall oder höhere Gewalt) in
    Unterrichtszeit, so ist über die Direktion Kontakt mit                                       Verlust geraten oder beschädigt, oder
    der oder dem Erziehungsberechtigten aufzunehmen                                              3. während des Unterrichts in einem Sonderunter-
    und mit diesen die weitere Vorgangsweise abzuspre-                                           richtsraum im unversperrt gebliebenen Klassen-
    chen (Notfalltelefonnummern und –adressen im Stan-                                           zimmer zurückgelassen worden ist.
    desblatt). Bei Gefahr im Verzug ist sogleich die Rettung
    unter der Rufnummer 144 zu verständigen.                                                (4) Sofern eine Schadenersatzpflicht seitens des Bun-
                                                                                            des vermutet wird, ist ein Schadensfall ehest möglich
LehrerInnenabsenz                                                                           einem Schulorgan zu melden.
§13	Sollte zehn Minuten nach dem vorgesehenen Beginn
    einer Unterrichtsstunde die/der planmäßig eingeteilte                            Sonderunterrichtsräume
    LehrerIn noch abwesend sein, ist dies von der Jahr-                              §17 Für Sonderunterrichtsräume gelten die in den Anlagen
    gangs-/Klassensprecherin bzw. dem Jahrgangs-/Klas-                                   1 und 2 angeführten ergänzenden Spezialbestimmun-
    sensprecher oder ihrer Stellvertreterin bzw. seinem                                  gen.
    Stellvertreter der Abteilungs- bzw. Werkstättenleitung
    zu melden.                                                                       Brandschutzordnung
                                                                                     §18	Anlage 3.
Fundgegenstände
§14 Fundgegenstände werden mindestens drei Monate                                    Inkrafttreten
    lang in der Schule aufbewahrt und sodann an das                                  §19 Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
    Fundamt weitergeleitet. Aufbewahrungsort: Portier-
    loge.

Meldepflichten
§15 (1) Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, am
    Schulgebäude, an Schuleinrichtungen und -geräten
    wahrgenommene Schäden unverzüglich einer Lehre-
    rin bzw. einem Lehrer oder Schulwart zu melden. Dies
    gilt sinngemäß auch für Notausgänge und Panikver-                                Mag. Thomas Angerer
    schlüsse.                                                                        Schulleiter

Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2021/22                                                                  21
T e c h n i k • U m w e lt • D i g i ta l i s i e r u n g                             www.htlwienwest.at

Hausordnung – Anlage 1                                                                Hausordnung – Anlage 2
Werkstätten- und Werkstättenlaboratoriumsordnung                                      Allgemeine Funktionsraumordnung

1. Kleidung                                                                           1. Geltungsbereich
1.1. Die Schülerinnen und Schüler haben am Werkstät-                                  Die allgemeine Funktionsraumordnung gilt für alle Unter-
      ten- und Werkstättenlaboratoriumsunterricht in ent-                             richtsräume, ausgenommen Klassenräume, Werk- stätten-
      sprechender Arbeitskleidung teilzunehmen (§4 Abs.1                              und Werkstättenlaboratorien.
      SchulordnungsVO). Fehlende Kleidung hat den Aus-
      schluss vom Unterricht und somit unentschuldigte                                2. Kleidung, Schuhe, Brillen
      Stunden zur Folge.                                                              2.1.	In allen Laboratorien, in denen Chemikalien zum Ein-
1.2.	Sicherheitsgefährdende Gegenstände wie Ringe, Arm-                                     satz kommen (z.B. Chemielaboratorium) haben Schü-
      bänder, Halsketten, Armbanduhren udgl. dürfen nicht                                   ler einen Arbeitsmantel zu tragen.
      getragen werden. Diesbezügliche Weisungen erteilt                               2.2.	In den Turnsälen sind Sportschuhe mit abriebfesten
      die Werkstättenlehrerin bzw. der Werkstättenlehrer.                                   Sohlen zu tragen.
1.3 Bei Bedarf werden den Schülerinnen und Schülern                                   2.3. Brillenträgerinnen bzw. Brillenträgern wird empfoh-
      Schutzausrüstungen (z.B. Schutzbrillen usw.) zur Ver-                                 len, während des Turnunterrichtes und bei Sportver-
      fügung gestellt.                                                                      anstaltungen eine splitterfreie Brille (Sportbrille) zu
                                                                                            tragen.
2. Arbeiten am Computer
An computergestützten Arbeitsplätzen ist                                              3. Arbeiten am Computer
2.1. das Installieren mitgebrachter Programme,                                        An computergestützten Arbeitsplätzen ist
2.2. die Anfertigung von Kopien,                                                      3.1. das Installieren mitgebrachter Programme,
2.3. eine Uminstallation von Hard- und/oder Software nur                              3.2. die Anfertigung von Kopien,
     nach Rücksprache mit der unterrichtenden Lehrkraft                               3.3. eine Uminstallation von Hard- und/oder Software nur
     zulässig.                                                                             nach Rücksprache mit der unterrichtenden Lehrkraft
2.4. Die Benutzung der Netzwerkinfrastruktur hat aus-                                      zulässig.
     schließlich unterrichtsbezogen zu erfolgen.                                      3.4. Die Benutzung der Netzwerkinfrastruktur hat aus-
                                                                                           schließlich unterrichtsbezogen zu erfolgen.
3. Arbeiten an Maschinen und Einrichtungen
3.1. Das Arbeiten (Einstellen, Inbetriebnahme, Reinigen)                              4. Speisen und Getränke
     an Maschinen und Einrichtungen darf nur mit Bewil-                               In den Funktionsräumen ist die Einnahme von Speisen und
     ligung der unterrichtenden Lehrkraft und in Kenntnis                             Getränke untersagt.
     der relevanten Sicherheitsmaßnahmen erfolgen.
3.2. Vorhandene Schutzvorrichtungen dürfen weder ent-                                 5. Reinigung
     fernt noch außer Wirkung gebracht werden.                                        Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, spätes-
                                                                                      tens am Ende des stundenplanmäßigen Unterrichts ihren
4. Speisen und Getränke                                                               Arbeitsplatz sowie allfällig zur Verfügung gestellte Geräte
Im Werkstättenbereich ist die Einnahme von Speisen und                                in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Der Raum ist ord-
Getränke untersagt.                                                                   nungsgemäß zu verlassen.

5. Reinigung
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, spätes-
tens am Ende des stundenplanmäßigen Unterrichts ihren
Arbeitsplatz sowie allfällig benützte Maschinen und Geräte
zu reinigen. Der Raum ist ordnungsgemäß zu verlassen

Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2021/22                                                                  22
Sie können auch lesen