Südosteuropa 2020 Auf zum Olymp - Motorpresse

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Südosteuropa 2020 Auf zum Olymp - Motorpresse
Südosteuropa 2020
Auf zum Olymp
In vierzehn Tagen durchqueren wir auf dem Weg zu Zeus´ Wirkungsstätte acht
Länder – ein Querschnitt durch die südosteuropäische Kultur.
Von Kroatien aus geht es durch Serbien, Bosnien und Bulgarien bis Griechenland
und zurück über Nordmazedonien, Albanien, Montenegro und Bosnien. Auf dem
Weg zum Olymp genießen wir die kurvenreichen Strecken durch die Balkanberge. In
Bulgarien staunen wir über das imposante Rila-Kloster, bevor wir den Olymp, den
höchsten Berg Griechenlands, erblicken. An unserem freien Tag erklimmen wir den
Sitz der Götter oder genießen den Strand und das Meer.
Auf dem Rückweg bieten sich in Albanien auf den vielen kurvigen Gebirgsstraßen
atemberaubende Ausblicke. Ein Stadtspaziergang durch das orientalische Berat darf
natürlich nicht fehlen. Die wunderschöne Landschaft am Ohrid See in
Nordmazedonien zieht uns alle in ihren Bann. Ein weiteres Highlight ist die
eindrucksvolle Bucht von Kotor in Montenegro. In Bosnien-Herzegowina besichtigen
wir die eindrucksvolle Stadt Mostar mit der weltberühmten Brücke über die
Neretva, bevor wir in Kroatien unser Starthotel wieder erreichen.

Programm:
1. Tag: Individuelle Anfahrt zu unserem Basishotel bei Karlovac (Nordkroatien) bis
18 Uhr mit vollgetankten Motorrädern. Ab 18:30 Uhr Tourbesprechung und erstes
gemeinsames Abendessen.

2. Tag: Über erste kurvige Sträßchen geht es schon bald an die Grenze von Bosnien-
Herzegowina. Wunderschön sind die Aussichten auf das Flusstal des Vrbas. Bei
Bosanska Krupa genießen wir unser Mittagessen direkt an einem schönen
Flussrestaurant. Am Nachmittag wechseln sich Haupt- und Nebenstraßen ab.
Nachdem wir das schöne Hügelland durchfahren haben, erreichen wir am späten
Nachmittag Banja Luka und unser schönes Hotel direkt an der Vrbas. Wer möchte
kann einen Abstecher in die schöne Altstadt samt Burganlage machen.
Tageskilometer ca. 310

3. Tag: Der heutige Tag steht im Zeichen des sanften Kurvenswings. Nachdem wir
anfangs die M4 befahren haben, bahnen wir unseren Weg über großartige
Nebenstraßen durch das Hügelland von Zvornik gen Osten. Kleinste Nebenstraßen
und unzählige Kurven lassen das Herz höher schlagen. In Olovo genießen wir nicht
nur den Blick auf die Stadt und den Canyon, aus dem wir gekommen sind, sondern
auch unser schmackhaftes Mittagessen. Auch am Nachmittag genießen wir die
tollen kurvigen Sträßchen Bosniens. Nach einer wunderschönen Canyon-Strecke an
der Drina entlang, erreichen wir Visegrad. Hier nutzen wir die Gelegenheit für
einen Fotostopp an der weltberühmten Brücke. Auch die restliche Strecke bis zu
unserem Zielort ist spektakulär. Am frühen Abend erreichen wir unser nettes Hotel
im Zlatibor-Gebirge in Serbien. Tageskilometer ca. 380

4. Tag: Gleich nach dem Frühstück fahren wir mit unseren Maschinen Richtung
Osten. der Kurvenswing auf den kleinen Nebenstraßen lassen das Herz höher
schlagen. Nach unserer Kaffeepause in Ivanica erreichen wir eine kurvenreiche
Straße, die uns immer näher an den Naturpark Kopaonik bringt. Nach der
Mittagspause erwartet und das Highlight des heutigen Tages: der höchste Pass
Serbiens. Eine großartige kurvige Strecke führt uns immer höher. Der Duft von
frisch geschlagenem Holz betört unsere Sinne. Dann erreichen wir die Baumgrenze
und haben auf der Passhöhe von 1800 Metern eine fantastische Aussicht auf die
Umgebung. Auch die Fahrt nach unten ist großartig. Auch der Nachmittag ist voller
Kurvenfreuden, bis wir am frühen Abend unser Hotel im Zentrum von Leskovac
erreichen. Tageskilometer ca. 330

5. Tag: Nach nur wenigen Kilometern verlassen wir die Hauptstraße in Surdulica
und freuen uns auf eine geniale Strecke auf meist sehr gutem Asphalt. Diese
Kurvenkombinationen lassen das Herz höher schlagen. Bald schon erreichen wir den
Vlasina See. Auch die weitere Strecke bis zur bulgarischen Grenze ist großartig.
Nach unserer Mittagspause in Kjustendil fahren wir immer am schönen Fluss Struma
entlang. Die letzten Kilometer sind zwar auf einer Hauptstraße zu bewältigen, aber
die Landschaft bleibt allemal sehenswert. Am Nachmittag erreichen wir unser
Luxushotel in Bansko. Wer möchte, kann in den Genuss von Innenpool, Außenpool
oder Sauna kommen. Das Abendessen im benachbarten Restaurant ist eine
Gaumenfreude. Tageskilometer ca. 270

6. Tag: Auch am heutigen Tag fahren wir anfangs in einem Flusstal zunächst gen
Süden. Bei Gotse Delchev freuen wir uns über eine gut asphaltierte fantastische
Passstrecke. Bald danach geht es über die Grenze nach Griechenland. Jetzt
befinden wir uns im Naturpark Limnis Kerkinis: eine wunderschöne Bergwelt tut
sich vor uns auf. Im zweiten Drittel der Etappe fahren wir Hautstraßen entlang der
Ebenen und kommen dabei zügig weiter. Hinter Veria geht es erneut auf reizvollen
kurvenreichen Straßen durch das Mittelgebirge. Viele angenehm zu fahrende
kurvige Nebenstraßen lassen das Motorradfahrerherz höher schlagen. Nun ist es
nicht mehr weit bis zu unserem Reiseziel, dem schönen Hotel in Litochoro. Die
Lage ist beeindruckend, nicht nur, dass wir einen Blick auf das Hochgebirge des
Olymp haben, auch das Meer ist nicht weit entfernt. Tageskilometer ca. 370

7. Tag: Heute gönnen wir uns einen "Ruhetag". Wer möchte kann eine
Bergwanderung bis zum Olymp unternehmen. Dazu fahren wir eine schöne
Bergstrecke bis auf 1100 Metern Höhe. Jetzt beginnt die tolle Wanderung, und nach
etwa 3 Stunden erreichen wir eine Schutzhütte auf 2100 Metern Höhe. Hier essen
wir zu Mittag und genießen den Blick auf die drei Gipfel des Olymp. Dann beginnt
der Abstieg. Wer nicht wandern möchte, kann einen Abstecher ans Meer
unternehmen und dort baden gehen oder eine Ausfahrt in die Umgebung
unternehmen. Am Abend treffen wir uns wieder zu unserem leckeren Abendessen.

8. Tag: Wir verabschieden uns von den Göttern des Olymp und machen uns etwas
früher auf den Weg gen Westen. Gleich die anfängliche Passstrecke im Olympos
Gebirge lässt die Herzen höher schlagen. Meist auf Nebenstraßen und kleinen
Straßen fahren wir durch das Nordgriechische Bergland weiter. In Grevena machen
wir unsere Mittagspause. Jetzt geht es immer am Fluss Sarantapotos entlang.
Immer wieder erfreuen wir uns an den grandiosen Ausblicken auf Tal und Berge. In
Kalpaki biegen wir rechts ab und wenig später erreichen wir die Grenze nach
Albanien. Bald danach verlassen wir die gut ausgebaute Hauptstraße und erfreuen
uns ein weiteres mal an kurvigen Straßen, die uns zuerst hinauf, danach wieder
hinab und letztlich bis nach Saranda führen. Wenig später erreichen wir unser
wunderschönes Hotel direkt an der Adria gelegenes Hotel. Wer möchte kann jetzt
im Pool oder im Meer baden gehen. Tageskilometer ca. 370

9. Tag: Nach dem Frühstück geht es auf über 50 Kilometern eine grandiose Strecke
direkt am Meer entlang. Die Ausblicke auf die hohen Berge sind großartig. In Vlora
erreichen wir die Hauptstraße und genießen nun die gute Asphaltstraße. Immer
wieder wundern wir uns über die extremen Gegensätze in Albanien: Mal bekommen
wir Pferdewagen zu sehen, dann wieder noble SUVs, die an den langsamen
Gefährten vorbeirauschen. Mittags erreichen wir die wunderschöne orientalische
Stadt Berat. Hier machen wir eine Kaffeepause und bewundern die Altstadt.
Danach geht es über nette Sträßchen weiter bis hinter Elbasan, wo wir im hübschen
Flusstal des Shkumbin Flusses unser toll gelegenes Hotel beziehen. Auch hier kann
man in den Swimmingpool springen oder schattigen Garten des Restaurants
gekühlte Getränke genießen. Tageskilometer ca. 310

10. Tag: Anfangs geht es im Flusstal entlang Richtung Norden, bis wir den
eindrucksvollen Ohrid See erreichen. Die 290 Meter tiefe See ist mit einer
tiefblauen Farbe gesegnet. Hinter Pogradec überqueren wir die Grenze zu
Mazedonien, um das sehenswerte Kloster Naum zu besichtigen. Hier machen wir
auch eine Kaffeepause. An den Ufern des Ohrid Sees kehren wir in ein nettes
Restaurant ein, um den lokalen Koran Fisch zu essen. Nachdem wir erneut die
Grenze nach Albanien durchquert haben, geht es zügig weiter bis zu unserem
außergewöhnlichen Hotel in Shkoder. Unser Abendessen heute ist ein besonderer
Genuss. Tageskilometer ca. 320

11. Tag: Heute fahren wir weiter Richtung Westen. Gleich zu Beginn geht es an die
Grenze von Montenegro. Über Nebenstraßen geht es im Folgenden am gigantischen
Skadarsko See entlang. An einem Seerestaurant genießen wir unser Mittagessen. Im
Folgenden sind wir über ein weiteres Natur-Highlight begeistert: die Lagunen des
Skadarsko Sees. Auf kurvenreichen Nebenstraßen genießen wir die Blicke auf das
tiefe Blau des Sees und das intensive Grün des dichten Schilfs am Ufer. Wenig
später sind wir erneut überwältigt: Zu unseren Füßen erblicken wir den
gigantischen Fjord von Kotor. Unzählige Kehren bringen uns abwärts in unser direkt
an der Bucht gelegenes schönes Hotel. Wer möchte, kann die Gelegenheit nutzen
und sich die wunderschöne Altstadt von Kotor besichtigen. Am Abend genießen wir
unser leckeres Abendessen mit Blick auf die gigantische Bucht. Tageskilometer ca.
200

12. Tag: Nach dem Frühstück geht es schon bald eine alte Serpentinenstrecke
entlang wieder nach oben. Immer wieder erfreuen wir uns an den Blicken auf den
Fjord von Kotor. Nachdem wir die landschaftlich eindrucksvolle Straße Richtung
Norden genossen haben, erreichen wir die Grenze zu Bosnien-Herzegowina. Die
Landschaft bleibt grandios. Nach Stolac geht es zügig weiter bis Pocitelli im
Neretva Tal. In orientalischem Ambiente können wir die Leckereien bei Mittagessen
genießen. Nur 30 km weiter erreichen wir Mostar. Unser Hotel liegt direkt in der
Altstadt. Am späten Nachmittag führt uns eine einheimische Fremdenführerin durch
die weltbekannte Altstadt samt neu aufgebauter Brücke. Unser Abendessen auf der
Terrasse ist heute ein besonderer Genuss. Tageskilometer ca. 210 km

13. Tag: Kaum haben wir Mostar verlassen, schon befinden wir uns auf kleinen
kurvigen Gebirgsstraßen. Beeindruckend ist der Blidinje See, den wir schon bald
erreichen. Auch die weiteren Strecken sind großartig zu fahren. Nach unserem
Mittagessen geht es über eine landschaftlich reizvolle Hochebene zügig weiter. In
Livno erfreuen wir uns an unserem leckeren Mittagessen. Danach haben wir
ausnahmsweise mal keine Kurven - die Landschaft bleibt aber grandios. Danach
erreichen wir die Una und erfreuen uns in einem netten Café an gekühlten
Getränken. Am späten Nachmittag erreichen wir unser nettes Hotel in Bihac direkt
an der Una. Tageskilometer ca. 350

14. Tag: Die letzte Etappe unserer Südosteuropareise ist wieder landschaftlich sehr
reizvoll. Anfang geht es über die Hauptstraße bis zum Grenzübergang nach
Kroatien. Nach unserer Kaffeepause erreichen wir die Plitvitzer Seen und machen
einem kurzen Fotostopp. Bei den Wasserfällen von Slunj machen wir unsere
Kaffeepause. Am späten Nachmittag erreichen wir wieder unser Ausgangshotel. Am
Abend erhalten wir ein schönes Abschiedsessen und sind noch ganz benommen von
den vielen Eindrücken dieser großartigen Reise. Tageskilometer ca. 280

15. Tag: Nach dem Frühstück steht die individuelle Heimreise an.

Allgemeine Informationen zu "Auf zum Olymp":

Anfahrt:
Das Start- und Zielhotel liegt bei Karlovac in Nordkroatien. Von Berlin bis zum
Treffpunkthotel sind es ca. 1.100 km, von München ca. 600 km, von Köln ca. 1.100
km, von Wien ca. 400 km. Sollten Sie mit Auto und Hänger anreisen, können Sie
diese im Hof unseres Treffpunkthotels sicher abstellen.

Strecke:
3.750 km Gesamtstrecke, Tagesetappen zwischen 220 und 380 km.

Motorräder:
Diese Reise ist für alle Motorräder geeignet. Allerdings fährt es sich am
komfortabelsten mit Reiseenduros bzw. Tourern mit viel Bodenfreiheit und
genügend Federwegen. Alle anderen Motorräder kommen zwar auch durch - aber es
ist nicht immer mit Spaß verbunden. Die Motorräder sollten technisch einwandfrei
sein. Bitte bedenken Sie, dass mit An- und Rückreise bis zu 7.000 km zu fahren
sind. Entsprechend sollten die Reifen neu oder neuwertig sein.

Fahrkönnen:
Diese Tour ist für ungeübte Fahrer ungeeignet. Die Etappen sind häufig sehr lang
und durch den Straßenzustand anstrengend. Gute Kondition und viel Fahrerfahrung
sind Voraussetzung, sicheres Beherrschen des Motorrads in Spitzkehren und auf
minderwertigem Asphalt ist Bedingung.

Gepäck:
Packen Sie nur das Nötigste ein. Achten Sie auf geringes Gewicht und kleines
Volumen. Das Motorrad wird auf dieser Reise stark beansprucht, und je weniger
Gewicht der Fahrer wuchten muss, umso stabiler und sicherer ist er auch auf
Schlaglochpisten unterwegs. Empfehlenswert sind eine Gepäckrolle oder stabil
befestigte Heck-Taschen und ein stabil befestigter Tankrucksack. Zur Befestigung
benutzen Sie bitte stabile Zurrgurte in ausreichender Stückzahl.
Straßenzustand/Verkehr:
Meist Asphalt, mal grob, mal fein, leider häufig schlecht. Der Zustand reicht von
extrem kaputten Straßen, die voll gespickt sind mit tiefen Schlaglöchern bis hin zu
nagelneu und bestens asphaltierten Straßen. Die Bautätigkeit war in den letzten
Jahren sehr rege – so kann es sein, dass die eine oder andere kaputte Straße bereits
neu asphaltiert wurde. Insgesamt muss man mit etwa 15 -20 km Schotterpiste
rechnen. Es gelten in allen befahrenen Ländern dieselben Straßenverkehrsregeln
wie in Deutschland, inklusive Rechtsverkehr. Achten muss man immer wieder auf
streunende Hunde, Ziegen, Schafe, Esel und Rinder - oder sehr langsam fahrende
Pferdewagen.

Tagesablauf:
Normalerweise beginnt ein Reisetag um 8 Uhr mit dem Frühstück. Um 9 Uhr sollten
dann alle auf dem Motorrad sitzen. Mittags- und Zwischenpausen werden
regelmäßig eingelegt. Bis spätestens 18 Uhr erreichen wir in der Regel das Hotel.
Sollte es Ausnahmen geben, gibt es sicher einen guten Grund dafür.

Unterkunft:
In sauberen landestypischen Hotels und Pensionen. Jedes Zimmer hat ein eigenes
Bad und WC. Nach südosteuropäischer Kategorie handelt es sich um 3- Sterne
Häuser, wenngleich diese nicht immer dem westeuropäischen Standard
entsprechen. Häufig sind die Zimmer einfacher, als man es von außen erwarten
würde. Nicht jedes Bad hat eine Duschkabine oder einen Duschvorhang. Jedoch
zeichnet sich jede Unterkunft entweder durch die unverwechselbare Lage, Historie,
Küche oder Atmosphäre aus.

Verpflegung:
Zum Frühstück gibt es meistens das übliche continental breakfast, hin und wieder
auch durch Spezialitäten variierend, wie z.B. mit Oliven und Schafskäse, dazu
Filterkaffee, türkischen Kaffee oder Tee. Diese Reise ist auch ein kulinarischer
Streifzug durch die südosteuropäische Küche. In jedem Land werden wir die
Gelegenheit haben, die einheimischen Spezialitäten auszukosten. Die Suppen und
Eintöpfe sind sehr üppig und während unserer Mittagspausen sehr zu empfehlen.
Abends wird meist ein mehrgängiges Menü serviert. Zum Trinken gibt es neben
Wasser und den üblichen Softdrinks diverse Sorten schmackhafter Biersorten aus
landeseigenen Brauereien. Diverse Rot- und Weißweine runden ein Abendessen
genussvoll ab.

Nebenkosten:
Das Benzin ist in allen bereisten Ländern etwas günstiger als in Deutschland.
Insgesamt muss man auf der Tour mit 200,- bis 300.- Euro Benzinkosten rechnen
(bei 4 Liter bzw. 6 Liter Verbrauch auf 100 km). In Kroatien und Griechenland kann
man an Tankstellen problemlos mit Kreditkarte oder Maestrokarte bezahlen. In
allen anderen Ländern ist das nicht immer möglich und wenn doch, dann nur
mit PIN der Karte. Die Getränke in Restaurants und Cafés sind relativ günstig: ½ l
Bier ca. 1 bis 2 Euro, eine Flasche Rotwein ca. 10 bis 15 Euro (mit Ausnahme von
Kroatien und Griechenland). Je nach Trinkgenuss muss man für die Tour mit ca.
220,- Euro rechnen. Hinzu kommen ca. 10 Euro pro Tag für das Mittagessen (also
insgesamt ca. 360,- Euro für Getränke und Mittagessen). Da es in Restaurants und
Cafés völlig unüblich ist, einzeln zu zahlen, ist es sinnvoll, eine Gemeinschaftskasse
für Mittagessen und Getränke einzurichten, die auf Wunsch Ihr Reiseleiter für die
Gruppe verwalten kann. So haben Sie eigentlich gar nichts mehr mit Geld zu tun
und können sich auf die Reise und die vielfältigen Eindrücke konzentrieren.

Klima:
Da wir quer durch Europa unterwegs sind und große Höhenunterschiede zu
bewältigen haben, ist auch das Klima sehr unterschiedlich. Im Allgemeinen können
wir mit Temperaturen um die 20 bis 25 Grad rechnen. Bei Regen und auf den
Passhöhen kann es auch mal 5 Grad kalt werden. Im Gegensatz dazu kann das
Thermometer an den Küsten und Tiefebenen auch mal die 35 Gradmarke
ankratzen.

Dokumente:
Für die Einreise ist ein mindestens noch 6 Monate gültiger Personalausweis
genügend. Ein Visum für deutsche Staatsbürger ist nicht notwendig. Sollte das
Fahrzeug nicht auf Sie selbst zugelassen sein, führen Sie bitte eine Vollmacht, am
besten in englischer Sprache, mit sich. Ein nationaler Führerschein genügt. Bitte
denken Sie auch an die Grüne Versicherungskarte, die für alle bereisten Länder
gültig sein muss. Für die Autobahnen in Österreich, Slowenien und Kroatien besteht
auch für Motorräder Mautpflicht, in allen anderen Ländern nicht.

Strom:
Die Stromspannung beträgt 220 Volt. Die Steckdosen entsprechen denen in
Deutschland.

Ausrüstung /Schutzkleidung:
Am besten geeignet sind wasserdichte Textil-Kleidung bzw. Enduro-Kleidung
(sowie ggf. Regenhose und – jacke) und ein Helm mit Visier (wegen der
möglichen Regenfälle). Da es große Temperaturunterschiede zwischen
Tiefland und Gebirge gibt, eignet sich am besten das Zwiebelprinzip mit
vielen dünnen Schichten, die je nach Bedarf an- oder ausgezogen werden.
Wasserfeste Motorrad-Handschuhe und -Stiefel sollten eine
Selbstverständlichkeit sein. Bitte auch Badesachen nicht vergessen. Des
Weiteren wären nützlich: ein Multitool oder Taschenmesser, Ohrstöpsel, eine
Sonnenbrille, die unter den Helm passt und eine Trinkflasche. Bewährt haben
sich auf solchen Touren vor allem Trinkrucksäcke in der Art eines Camelbaks.
Denken Sie bitte auch an Medikamente gegen die gängigsten

Reisekrankheiten. Durchfall- und Erkältungsmittel sowie Vitamine können
unterwegs sehr hilfreich sein.

Währung:
Folgende Währungen und Umtausch-Kurse erwarten uns in den bereisten Ländern
(Stand Oktober 2019):
Österreich, Slowenien, Griechenland und Montenegro: EURO  1€=1€
Kroatien: KUNA                                            1 € = 7,42 HRK
Serbien: DINAR                                            1 € = 117,26 RSD
Bulgarien: LEW                                            1 € = 1,95 BGN
Mazedonien: DENAR                                               1 € = 61,08 MKD
Albanien: LEK                                                   1 € = 122,51 ALL
Bosnien-Herzegowina: MARK                                       1 € = 1,95 BAM

Geldbedarf und Zahlungsmittel:
Für die Getränke und das Mittagessen ist es am besten, wenn Sie 100,- Euro in
bar mitnehmen, die restlichen 260,- Euro dann umgerechnet in der Bosnischen
und Albanischen Landeswährung vom Bankomaten abheben. Landeswährungen
für das Benzin können am Bankomaten oder in Wechselstuben getauscht
werden. Außerdem sollten Sie noch etwas Geld für eventuelle Trinkgelder,
Souvenirs und Mitbringsel dabei haben. Bitte denken Sie daran, dass man an
Tankstellen in Albanien, Bulgarien, Nordmazedonien, Serbien und Bosnien
nicht überall mit Kreditkarte bzw. Maestro-Karte zahlen kann, und wenn,
dann meistens mit PIN. Also bringen Sie im Vorfeld Ihre PIN in Erfahrung.
Mit Bargeld in ausländischer Währung ist man immer auf der sicheren
Seite!

Mindestteilnehmerzahl: 5 Fahrer. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht werden, behalten wir uns vor, die Reise bis 28 Tage vor Tourbeginn
abzusagen.

Termine:
29.05. - 12.06.2020
28.08. - 11.09.2020

Preise:
Fahrer:            2.190.- Euro
Beifahrer:         1.690.- Euro
EZ-Zuschlag:         390.- Euro

Leistungen:
14 Übernachtungen im Doppelzimmer (Du/WC), Halbpension, Eintrittsgelder,
Mautgebühren, deutschsprachige Reiseleitung

Nicht enthalten:
Motorrad, Benzin, Mittagessen, Getränke, Reiserücktrittskosten- und
Rücktransportversicherung

Die Reise wird in Zusammenarbeit mit Alper´s Adventure Tours organisiert und
                              durchgeführt.

Bitte bedenken Sie, dass unsere Kontingente begrenzt sind. Auf Anfrage
reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich für einen bestimmten Zeitraum einen
Platz.

                       Wir freuen uns auf Ihren Anruf:
                Tel: 0711 / 182-1977 Fax: 0711 / 182-2017
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Internet: www.actionteam.de

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                              Dieses Anmeldeformular gilt nur für Reisen mit eigenem Motorrad; für Reisen mit Mietfahrzeugen fordern Sie bitte die besonderen
                              Anmeldeunterlagen an.

                              Veranstaltung:______________________________________________ Nr.��������������������������������
                              Termin von:_________________________________________________ bis:�������������������������������

                              Fahrer/-in: Herr ◻ Frau ◻
                              Name:___________________________________________________________________ Telefon abends:�����������������������������
E-Mail: info@actionteam.de

                              Vorname:_________________________________________________________________ Telefon tagsüber:����������������������������
                              Straße, Haus-Nr.:___________________________________________________________ Fax:���������������������������������������
                              Land/PLZ/Ort:_____________________________________________________________ Handy:������������������������������������
                              Nationalität:______________________________________________________________ E-Mail:�������������������������������������
                              Bitte im Notfall benachrichtigen (Name/Telefon): ��������������������������������������������������������������������������
                              Beruf:____________________________________________________________________ Geburtsdatum:�����������������������������
                              T-Shirt-Größe: ◻ S ◻ M ◻ L ◻ XL ◻ XXL ◻ XXXL
Fax: 07 11/1 82-20 17

                              Motorrad/Typ:_____________________________________________________________ Kfz-Kennzeichen:����������������������������
                              Leistung in PS:____________________________________________________________ Baujahr:�����������������������������������
                              Ich fahre________________ km pro Jahr und seit_____________ regelmäßig Motorrad.

                              Ich buche die Übernachtung im
Telefon: 07 11/1 82-19 77

                              ◻ Einzelzimmer (nicht bei allen Veranstaltungen möglich)
                              ◻ ½ Doppelzimmer (Zimmerpartner, falls bekannt):������������������������������������������������������������������������
                              ◻ Doppelzimmer mit folgendem Beifahrer:�������������������������������������������������������������������������������

                              Beifahrer/-in:
                              Name:___________________________________________________________________ Telefon:������������������������������������
                              Vorname:_________________________________________________________________ Geburtsdatum:�����������������������������
70174 Stuttgart

                              Straße, Haus-Nr.:___________________________________________________________ Beruf:�������������������������������������
                              Land/PLZ/Ort:_____________________________________________________________ Nationalität:��������������������������������
                              T-Shirt-Größe: ◻ S ◻ M ◻ L ◻ XL ◻ XXL ◻ XXXL

                              Nach erfolgter Anmeldung erhalte ich eine Buchungsbestätigung. Die Anzahlung von 20 % des Teilnahmepreises
                              leiste ich innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung.
Leuschnerstraße 1

                              ◻ per Überweisung an IBAN DE92 600501017871512122, BIC/Swift Code SOLADEST600, Baden-Württembergische Bank Stuttgart
                                (Zahlungen aus dem Ausland bitte spesenfrei)
                              ◻ per Lastschrift (gemäß SEPA-Länderliste in Euro möglich)
                                Bitte dazu das SEPA-Lastschriftformular auf Seite 83 ausfüllen und mitsenden.
                              Ich bin nicht einverstanden, dass meine Telefonnummer zum Zweck der gemeinsamen Anreise weitergegeben wird: ◻
                              Ich versichere mit meiner Unterschrift, die Veranstaltungsbedingungen und die Datenschutzerklärung hinsichtlich der Verarbeitung meiner
MOTORRAD action team

                              personenbezogenen Daten gelesen zu haben und akzeptiere deren Inhalt. Ich mache dem Veranstalter die darin enthaltenen Zusicherun-
                              gen, insbesondere in Bezug auf die Risiken.

                              Ort, Datum_____________________________________________________ Unterschrift������������������������������������������

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Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Leuschnerstraße 1, 70174 Stuttgart

Bitte ausfüllen bei gewünschter Zahlung per Bankeinzug.

zur Buchung der Veranstaltung: ______________________________ von ______________ bis ______________

des Teilnehmers/der Teilnehmer: _________________________________________________________________

                                                                                                                                     E-Mail: info@actionteam.de
SEPA-Lastschriftmandat (wiederkehrend)

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE48ZZZ00000026750

Ich ermächtige die Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.
Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG auf mein Konto gezogenen

                                                                                                                                     Fax: 07 11/1 82-20 17
Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages
verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Vor- und Nachname: ______________________________________________________________________________________

                                                                                                                                     Telefon: 07 11/1 82-19 77
Angaben zum Kontoinhaber

Name Kontoinhaber: ______________________________________________________________________________________
                                                                                 Angabe nur relevant bei abweichendem Kontoinhaber

Straße/Hausnummer: ___________________________________________________________________ / _________________

                                                                                                                                     70174 Stuttgart
Postleitzahl/Ort: _________________ / _______________________________________________________________________

Kreditinstitut/BIC: ___________________________________________________________ / __ __ __ __ __ __ __ __ Ι __ __ __
                                                                                                                                     Leuschnerstraße 1

IBAN: DE __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __

Datum/Ort: _____________________ / _______________________________________________________________________

Vor- und Nachname: ______________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     MOTORRAD action team

                                                                                                                     Unterzeichner

Unterschrift des Kontoinhabers: _____________________________________________________________________________

Die Mandatsreferenz wird später mit Rechnungsstellung/Buchungsbestätigung im Rahmen der Vorabankündigung
(Pre-Notification) mitgeteilt.
INFO                                                                               Veranstaltungsbedingungen
                              Diese Veranstaltungsbedingungen gelten                                Konkurses des Reiseveranstalters entstehen, ersetzt werden.          Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen
Internet: www.actionteam.de

                              für alle Fernreisen, Europareisen,                                    Dementsprechend hat die Motor Presse Stuttgart dieses                entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der
                              Alpenreisen und Endurotouren                                          Insolvenzrisiko bei der tourVers Touristik-Versicherungs-Service     Reiseteilnehmer und der Dritte der Motor Presse Stuttgart als
                                                                                                    GmbH (Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg) abgesichert. Der         Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden
                              1. REISELEISTUNGEN, ANMELDUNG                                         Sicherungsschein verbrieft den direkten Anspruch des Reisenden       Mehrkosten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist – auch
                              Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Motorradreisen und        gegenüber der tourVers im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des     bei telefonischem Rücktritt – jeweils der Eingang der Erklärung bei
                              Enduroreisen (Trainings, Enduro-Lehrgänge und -Wochenenden)           Konkurses des Veranstalters. Die Motor Presse Stuttgart ist          der Motor Presse Stuttgart. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück,
                              ist auf den entsprechenden Seiten dieses Katalogs beschrieben.        berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und                 so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf Bezahlung des
                              Weitere Leistungen schuldet die Motor Presse Stuttgart nicht.         Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrags vom            Reisepreises. Dem Reiseveranstalter steht jedoch eine
                              Die Motor Presse Stuttgart ist als Reiseveranstalter für die          Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn sich der Reiseteilnehmer mit      angemessene Entschädigung zu, soweit der Rücktritt nicht von ihm
                              ordnungsgemäße Erbringung aller vom Vertrag umfassten                 der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die              zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen
                              Reiseleistungen verantwortlich. Mit der schriftlichen oder            Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen               unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände
                              Online-Anmeldung bietet der Teilnehmer der Motor Presse               Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen vorher       auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die
                              Stuttgart den Abschluss eines Vertrags verbindlich an.                von der Motor Presse Stuttgart schriftlich angedroht wurde. Den      Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich
E-Mail: info@actionteam.de

                              Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der         Teilnahmepreis entnehmen Sie der jeweiligen Reisebeschreibung.       beeinträchtigen. Die dem Reiseveranstalter zustehenden
                              Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflich-                                                                            Rücktrittsgebühren sind wie folgt pauschaliert:
                              tung der Anmelder, wie für seine eigenen Verpflichtungen,             3. MINDESTTEILNEHMERZAHL
                              einsteht, wenn er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung                                                                              Bei den Reisen Namibia, Südafrika und Windhoek-
                                                                                                    Wir behalten uns bis 28 Tage vor Reisebeginn den Rücktritt vom
                              durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.                                                                               Kapstadt gilt:
                                                                                                    Vertrag vor, wenn bis dahin die in der jeweiligen Reisebeschrei-
                              Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer                                                                                  bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn
                                                                                                    bung angegebene und vertraglich vereinbarte Mindestteilnehmer-
                              Anmeldung durch die Motor Presse Stuttgart zustande. Bei                                                                                   20 % des Teilnahmepreises,
                                                                                                    zahl nicht erreicht wurde. Bis dahin bereits entrichtete Beträge
                              Online-Buchungen erfolgt die Bestätigung per E-Mail an die bei                                                                             bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn
                                                                                                    bekommt der Teilnehmer in diesem Fall binnen 14 Tagen nach
                              der Anmeldung angegebenen E-Mail-Adresse. Weicht der Inhalt                                                                                25 % des Teilnahmepreises,
                                                                                                    erklärtem Rücktritt zurück.
                              der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues                                                                            bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn
                              Angebot der Motor Presse Stuttgart vor, an das sie für die Dauer      4. ÄNDERUNGEN BESCHRIEBENER VERANSTALTUNGS-                          50 % des Teilnahmepreises,
                              von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der                ABLÄUFE, PREISERHÖHUNGEN                                             ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
                              Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer                                                                              90 % des Teilnahmepreises,
Fax: 07 11/1 82-20 17

                              innerhalb der Bindungsfrist der Motor Presse Stuttgart die            Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen                 am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen zur
                              Annahme erklärt.                                                      Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,      Veranstaltung
                                                                                                    die nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn notwendig werden,       95 % des Teilnahmepreises.
                              2. PREIS, ZAHLUNGSWEISE, FÄLLIGKEIT, REISEUNTERLAGEN                  und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
                              Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den                nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht         Bei allen anderen Reisen:
                              Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen      erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht     bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn
                              durch die Motor Presse Stuttgart. Nach Abschluss des Reisevertrags    beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben         10 % des Teilnahmepreises,
                              erhält der Teilnehmer die Buchungsbestätigung und einen               unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln              bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn
                              Reisesicherungsschein im Sinne § 651 k Abs. 3 BGB. Mit dessen         behaftet sind. Die Motor Presse Stuttgart ist verpflichtet, den      25 % des Teilnahmepreises,
                              Erhalt wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig.          Kunden unverzüglich nach Kenntnis über Leistungsänderungen auf
Telefon: 07 11/1 82-19 77

                                                                                                                                                                         bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn
                              Der restliche Reisepreis ist bis spätestens 26 Tage vor Reisebeginn   einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Die Motor Presse       50 % des Teilnahmepreises,
                              zu zahlen. Bei Buchungen, die weniger als 26 Tage vor Reisebeginn     Stuttgart ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich       ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
                              erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übernahme des                unvorhersehbar für die Motor Presse Stuttgart und nach               90 % des Teilnahmepreises,
                              Sicherungsscheines sofort fällig.                                     Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile       am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen
                                                                                                    aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von der       zur Veranstaltung
                              Zahlungen im Lastschriftverfahren erfolgen über SEPA Direct           Motor Presse Stuttgart nicht zu vertreten sind: Devisen-Wechsel-     95 % des Teilnahmepreises.
                              Debit SDD. Hierfür benötigt der Veranstalter ein sogenanntes          kurse für die betreffende Reise; Beförderungstarife und -preise
                              „Mandat“, das die Belastung des Girokontos mit dem zu zahlenden       aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger;   Diese Zahlungen sind die pauschale Entschädigung, soweit die
                              Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Das      Steuern und Abgaben oder sonstige Abgaben für vereinbarte            Motor Presse Stuttgart nicht nachweist, dass der nach Abzug
                              Mandat ist Teil der Anmeldung. Die Vorabankündigung über die          Reiseleistungen wie Touristenabgaben oder Hafen- und                 ersparter Aufwendungen sowie Abzug dessen, was der
                              Einzugstermine im SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt mit               Flughafengebühren. Ebenso kann der Kunde eine Senkung des            Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der
70174 Stuttgart

                              Rechnungsstellung/Buchungsbestätigung                                 Reisepreises verlangen, wenn sich die genannten Preise, Abgaben      Reiseleistungen erwirbt, verbleibende Vergütungsanspruch höher
                              - bei Online-Rechnungsstellung mindestens eine Woche vor der          und Wechselkurs nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn             gewesen wäre. Die vorstehenden Pauschalen berücksichtigen
                              Abbuchung vom Konto des Teilnehmers;                                  gesenkt haben und dies zu niedrigeren Kosten für den                 ferner den Zeitraum, der zwischen der Rücktrittserklärung und
                              - bei postalischer Rechnungsstellung (unter Einrechnung der           Reiseveranstalter führt. Die Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn    dem Reisebeginn liegt. Sie sind auf Verlangen des Kunden zu
                              Postlaufzeit) mindestens 4 Tage vor der Abbuchung vom Konto des       die Motor Presse Stuttgart den Kunden spätestens 20 Tage vor         begründen. Das Recht des Reiseteilnehmers, der Motor Presse
                              Teilnehmers.                                                          Reiseantritt auf einem dauerhaften Datenträger davon in Kenntnis     Stuttgart nachzuweisen, dass ein Schaden in geringerer Höhe oder
                              Bei kurzfristigen Buchungen gilt dies entsprechend für den            setzt und ihm die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt. Bei einer   gar kein Schaden entstanden ist, bleibt ihm unbenommen.
                              gesamten Reisepreis.                                                  Preiserhöhung von über 8 % des Reisepreises wird der                 Erscheint der Reiseteilnehmer verspätet zum Beginn der
Leuschnerstraße 1

                                                                                                    Reiseveranstalter dem Kunden spätestens 20 Tage vor Reisebeginn      Veranstaltung bzw. zu Abfahrt oder Abflug, kündigt er nach
                              Für Zahlungen mit Kreditkarte werden die von Ihnen bei der
                                                                                                    anbieten, der Preiserhöhung binnen einer vom Reiseveranstalter       Reisebeginn oder aus Gründen, die nicht von der Motor Presse
                              Zahlung angegebenen Daten direkt an unseren Abrechnungs-
                                                                                                    bestimmten, angemessenen Frist zuzustimmen oder den Rücktritt        Stuttgart zu vertreten sind, oder muss er nach Reisebeginn von der
                              dienstleister Saferpay (SIX Payment Services GmbH, Langenhorner
                                                                                                    vom Vertrag zu erklären. Tritt der Kunde zurück, gilt Ziff. 5.       Fortsetzung der Reise ausgeschlossen werden, so behält die Motor
                              Chaussee 92–94, 22415 Hamburg) weitergeleitet. Es werden
                                                                                                    entsprechend. Der Reiseveranstalter kann dem Reisenden auch die      Presse Stuttgart den Vergütungsanspruch. Evtl. der Motor Presse
                              folgende Kreditkartenanbieter akzeptiert: VISA, MasterCard.
                                                                                                    Teilnahme an einer gleichwertigen Reise anbieten, wenn die Motor     Stuttgart entstehende Mehrkosten aufgrund der Bemühungen,
                              Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt           Presse Stuttgart in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus     den Reiseteilnehmer an dessen Reiseziel zu bringen oder
                              nach Eingang der Zahlung. Geht die Zahlung jedoch erst kurzfristig    ihrem Angebot anzubieten.                                            weiterzubefördern, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. Eine
MOTORRAD action team

                              vor Reisebeginn ein, trägt der Kunde die Mehrkosten einer                                                                                  Erstattung erfolgt nur insoweit, als der Motor Presse Stuttgart von
                              Eilauslieferung der Reiseunterlagen, sofern er die Verzögerung des    5. RÜCKTRITT, ERSATZPERSONEN, UMBUCHUNG,                             den Leistungsträgern nicht in Anspruch genommene Leistungen
                              Zahlungseingangs zu vertreten hat. Die Motor Presse Stuttgart darf    NICHTANTRITT UND NICHTINANSPRUCHNAHME VON                            vergütet werden. Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die
                              den restlichen Reisepreis, abgesehen von der Anzahlung von 20 %       LEISTUNGEN                                                           nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre
                              vor Reiseantritt verlangen, wenn feststeht, dass die Reise – wie      Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise     Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reise-
                              gebucht – durchgeführt und veranstaltet wird und wenn sie sicher-     zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu          vertrag durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt werden.
                              gestellt hat, dass dem Reisenden bei Ausfall von Reiseleistungen      verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt.     Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige
                              infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Veranstalters der      Die Motor Presse Stuttgart kann der Teilnahme eines Dritten          Kosten verursachen. Ist der Reiseveranstalter zur Rückerstattung
                              gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen, die dem              widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der         des Reisepreises verpflichtet, so erfolgt die Erstattung innerhalb
                              Reisenden für die Rückreise infolge Zahlungsunfähigkeit oder          Veranstaltung nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche         von 14 Tagen nach Eingang der Rücktrittserklärung.
INFO
6. VERSPÄTUNG, AUSSERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE                               Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzklei-            13. MIETFAHRZEUGE

                                                                                                                                                                                                                    Internet: www.actionteam.de
Ist der Reiseveranstalter aufgrund unvermeidbarer, außergewöhn-         dung (Helm, Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen.
                                                                        Empfehlungen und Mindestanforderungen für die Schutzbeklei-           Für die Benutzung von Mietfahrzeugen bei Fahrertrainings oder
licher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert, so kann                                                                              Reisen haftet der Teilnehmer vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur
er vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Tritt der                  dung liegen den Teilnehmerunterlagen bei oder können ange-
                                                                        fordert werden.                                                       Rückgabe des Fahrzeugs für jeden von ihm oder einem
Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, so verliert er den Anspruch                                                                             berechtigten Fahrer verursachten Schaden am Fahrzeug (auch
auf Bezahlung des Reisepreises. Ist eine Beförderung des                                                                                      Untergang, Abhandenkommen oder Beschlagnahme).
Reisenden an den Ort der Abreise oder an einen anderen, auf den         10. BEACHTUNG VON ANWEISUNGEN
sich die Parteien geeinigt haben, vom Vertrag umfasst und               Verstößt ein Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder werden die      14. REISEVERSICHERUNGEN, MOTORRADSCHUTZBRIEF
aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände nicht                übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der           Bitte beachten Sie, dass im Reisepreis keine Reiserücktrittskosten-
möglich, hat der Reiseveranstalter die Kosten für eine notwendige       Veranstaltung durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder       versicherung bzw. Reiseabbruchversicherung enthalten ist. Des
Beherbergung des Reisenden für einen höchstens drei Nächte              geschädigt, haben die Vertreter der Motor Presse Stuttgart das        Weiteren empfiehlt sich der Abschluss eines Schutzbriefs sowie bei
umfassenden Zeitraum zu tragen, und zwar möglichst in einer             Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühren        Auslandsreisen der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung,
Unterkunft, die der im Vertrag vereinbarten Unterkunft                  und ihm entstandener Kosten von der weiteren Veranstaltung            die auch den Krankenrücktransport beinhaltet. Die Motor Presse
gleichwertig ist. Befindet sich der Reisende in diesem Fall oder aus    auszuschließen.                                                       Stuttgart vermittelt Reiseversicherungen im Status eines erlaubnis-

                                                                                                                                                                                                                    E-Mail: info@actionteam.de
anderen Gründen in Schwierigkeiten, so hat der Reiseveranstalter                                                                              freien Annexvermittlers gemäß § 34 d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeord-
ihn insbesondere mit Informationen zu medizinischer Versorgung,         11. REISELEITER (INSTRUKTOREN)                                        nung (GewO)
örtlichen Behörden und zuständigen Konsularen sowie bei der             Die Reiseleiter (Instruktoren) sind nicht berechtigt, für die Motor
Herstellung von Fernkommunikation und der Suche nach anderen                                                                                  Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern:
                                                                        Presse Stuttgart rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Sie        Versicherungsombudsmann e.V.
Reisemöglichkeiten angemessen zu unterstützen. Ansprüche des            dürfen den Teilnehmern auch keine Fahrzeuge oder Ausrüstungs-
Reisenden auf Minderung im Falle eines rechtmäßig abgelehnten                                                                                 Postfach 08 06 32
                                                                        gegenstände aushändigen, die der Motor Presse Stuttgart gehören       10006 Berlin
Abhilfeverlangens nach § 651 k Abs. 3 bleiben hiervon unberührt.        oder anvertraut sind.                                                 Tel.: 0800 3696000
7. DOKUMENTE, PASS, DEVISEN, ZOLL- UND GESUNDHEITS-                                                                                           Fax: 0800 3699000
                                                                        12. HAFTUNG
BESTIMMUNGEN                                                                                                                                  E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
                                                                        Der Teilnehmer hat die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen in       www.versicherungsombudsmann.de
Die Motor Presse Stuttgart informiert den Reiseteilnehmer über die      den jeweiligen Reiseländern einzuhalten und sein Fahrverhalten,
Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften        insbesondere die Fahrgeschwindigkeit, den Verhältnissen der           15. DATENSCHUTZHINWEIS - INFORMATION ZUR

                                                                                                                                                                                                                    Fax: 07 11/1 82-20 17
seines Urlaubslandes. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet,             Fahrstrecke, der Gruppe und des Verkehrs eigenverantwortlich          ADRESSNUTZUNG
Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden,         anzupassen. Er wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für      Wir speichern und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, die
die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit             sein Fahrverhalten selbst verantwortlich ist und für hierdurch        Sie uns im Rahmen des Vertragsschlusses zur Verfügung stellen zur
sind, zu offenbaren. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung       verursachte Unfälle und/oder Schäden auch gegenüber anderen           vertraglichen Erfüllung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 I b DSGVO. Wir
der entsprechenden wichtigen Vorschriften in den von ihm                Teilnehmern oder sonstigen Dritten zivil- und strafrechtlich          behalten wir uns, Ihre Postanschrift zu nutzen, um Ihnen
bereisten Ländern selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der    verantwortlich ist. Der Teilnehmer versichert mit seiner              interessante Angebote des Verlags und ausgewählter Geschäfts-
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten           Unterschrift, dass er diesen Haftungshinweis zur Kenntnis             partner zukommen zu lassen. Soweit Sie dem ausdrücklich
des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch eine                  genommen und selbst für ausreichenden Versicherungsschutz             zugestimmt haben, nutzen wir Ihre Telefonnummer oder
schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens der Motor Presse      gesorgt hat. Die Haftung für vorsätzliche und grob fahrlässige        E-Mail-Adresse auch für Ihre geschäftlichen Informationen durch
Stuttgart bedingt sind.                                                                                                                       uns und namentlich bekannte Unternehmen. Rechtsgrundlage sind

                                                                                                                                                                                                                    Telefon: 07 11/1 82-19 77
                                                                        Pflichtverletzungen der Motor Presse Stuttgart und ihrer
                                                                        Mitarbeiter sowie für Körperschäden, die durch fahrlässige oder       Art. 6 I a und f DSGVO
8. GEWÄHRLEISTUNG, MITWIRKUNGSPFLICHT, ABHILFE-
                                                                        vorsätzliche Pflichtverletzungen der Motor Presse Stuttgart und       Sie können der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit
VERLANGEN
                                                                        ihrer Mitarbeiter verursacht werden, bleibt davon unberührt. Die      widersprechen oder eine erteilte Einwilligung widerrufen unter:
Der Reiseteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der             Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer für Schadensersatz aus
Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei                                                                                Motor Presse Stuttgart GmbH & Co.KG
                                                                        vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist außer für           MOTORRAD action team
denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die            Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a)
Motor Presse Stuttgart nicht zu vertreten hat. Der Reiseteilnehmer                                                                            Stichwort „Datenschutz“
                                                                        ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch           Leuschnerstraße 1
ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm   vorsätzlich herbeigeführt wurde oder b) die Motor Presse Stuttgart
Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen                                                                                70174 Stuttgart
                                                                        für einen dem Reiseteilnehmer entstandenen Schaden allein             oder elektronisch unter datenschutz@motorpresse.de.
und evtl. Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen            wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen.          Die Motor Presse Stuttgart haftet nicht für Leistungsstörungen im     Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in

                                                                                                                                                                                                                    70174 Stuttgart
Ist eine Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen        Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich        unserer Datenschutzerklärung in diesem Katalog.
unverzüglich gegenüber der Motor Presse Stuttgart direkt erhoben        vermittelt oder empfohlen werden (Sportveranstaltungen,
werden. Vor einer Kündigung (§ 651l BGB) ist der Motor Presse           Hubschrauberflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.), wenn          16. INFORMATION ZUM VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGS-
Stuttgart eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen,         diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbe-        GESETZ
wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von der Motor Presse              stätigung ausdrücklich unter Angabe des vermittelten                  Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/
Stuttgart verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des         Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet      consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen
Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt       werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen      Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Die Motor Presse
wird. Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz hat der Kunde          der Motor Presse Stuttgart sind. Ein Schadensersatzanspruch gegen     Stuttgart ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor

                                                                                                                                                                                                                    Leuschnerstraße 1
bei der Motor Presse Stuttgart geltend zu machen. Die Ansprüche         die Motor Presse Stuttgart ist insoweit beschränkt oder ausge-        einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
verjähren gem. § 651 j BGB in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit      schlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf
dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der        solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von
                                                                                                                                              Diese Veranstaltungsbedingungen gelten
Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu                                                                                 für alle Perfektionstrainings, Fahrer-
                                                                        einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden           trainings, Enduro- und Supermoto-
dem Tag gehemmt, an dem die Motor Presse Stuttgart die                  sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger
Ansprüche schriftlich zurückweist.                                                                                                            Lehrgänge und -Wochenenden
                                                                        nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen
                                                                        geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten                     1. PHILOSOPHIE
9. TEILNEHMERZUSICHERUNGEN                                              Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt der Motor Presse            Die MOTORRAD-Fahrertrainings dienen nicht der Erzielung von
                                                                                                                                                                                                                    MOTORRAD action team

Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu      Stuttgart die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so   Höchstgeschwindigkeiten. Trainingsziele sind die Verbesserung des
sein, sofern die Veranstaltung nicht auf einer privaten Rennstrecke     regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrs-       Fahrkönnens, der Fahrtechnik und die realistische Selbsteinschät-
stattfindet. Er nimmt mit seinem Motorrad (ausgenommen Reisen           gesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von           zung. Die Einteilung erfolgt nach Ihrer auf der Anmeldung
mit Mietmotorrad) an der Veranstaltung teil, das für den                Warschau, Den Haag, Guadalajara oder der Montrealer                   angegebenen Selbsteinschätzung. Nach unserer langjährigen
öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in fahrsicherem              Vereinbarung (nur für Flüge in die USA und nach Kanada). Das          Erfahrung behindert sowohl Unter- als auch Überforderung den
Zustand sein muss. Es gelten die Regeln der StVO und StVZO (bzw.        Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des           Lernerfolg. Deshalb werden wir bei Bedarf die Gruppeneinteilung
die Straßenverkehrsordnungen der jeweiligen Reiseländer) sowie          Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust     nach den ersten Trainingsstunden im Sinne aller Teilnehmer
die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugver-         oder Beschädigung von Gepäck. Sofern die Motor Presse Stuttgart       modifizieren. Während des Trainings auf der Nürburgring-Nord-
sicherungen. Es besteht seitens der Motor Presse Stuttgart keine        in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet die Motor Presse        schleife und den Nebenplätzen gelten die StVO und die StVZO. Die
zusätzliche Versicherung. Der Teilnehmer sichert zu, an der             Stuttgart nach den für diese Fälle geltenden Bestimmungen.            Enduro- und Supermoto-Wochenenden dienen ebenfalls der
INFO                                                                                Veranstaltungsbedingungen
                              Verbesserung des Fahrkönnens. Bei Fahrten auf abgesperrten              9. BEACHTUNG VON ANWEISUNGEN                                             • alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung
Internet: www.actionteam.de

                              Strecken kann der Versicherungsschutz (Haftpflicht, Vollkasko)          Der Teilnehmer verpflichtet sich, die für die Strecke geltenden          in Verbindung stehen
                              erlöschen.                                                              Anweisungen und Verhaltensregeln einzuhalten. Weiter wie
                                                                                                      Reisebedingungen unter 10.                                               außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
                              2. LEISTUNGEN, ANMELDUNG                                                                                                                         der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
                              Wie Reisebedingungen unter 1 mit folgenden Ausnahmen: Steht             10. INSTRUKTOREN                                                         Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder
                              der Trainingstermin im Programm noch nicht fest, erfolgt die            Wie Reisebedingungen unter 11.                                           Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und
                              Anmeldung nur vorläufig. Der Veranstalter wird dem Angemelde-                                                                                    außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
                              ten die Termine, sobald diese feststehen, schriftlich oder per E-Mail   11. HAFTUNG
                                                                                                      Wie Reisebedingungen unter 12.                                           fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters
                              mitteilen. Der Angemeldete hat die Möglichkeit, innerhalb von 14                                                                                 oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beru-
                              Tagen nach Bekanntgabe der Termine von der Anmeldung Abstand            12. HAFTUNGSVERZICHT                                                     hen. Bewerber und Fahrer verzichten außerdem auf Ansprüche
                              zu nehmen. Hierauf wird der Anmeldende zusammen mit der                 Unabhängig von den mit der Anmeldung gemachten                           jeder Art für im Zusammenhang mit der Veranstaltung
                              Termininformation hingewiesen. Nach Ablauf dieser Frist wird die        Zusicherungen muss bei allen Trainings, die keine Pauschalreise          entstehende Schäden gegenüber den
                              Anmeldung verbindlich.                                                  sind, ein zusätzlicher Haftungsverzicht vor Veranstaltungsbeginn
E-Mail: info@actionteam.de

                              3. PREIS, ZAHLUNGSWEISE, FÄLLIGKEIT                                     unterschrieben werden. Den Inhalt des Haftungsverzichts finden           • anderen Teilnehmern (Bewerbern, Fahrern, Mitfahrern), deren
                              Ohne Zahlung des gesamten Teilnahmepreises besteht für den              Sie weiter unten auf dieser Seite sowie am Anfang der nächsten           Helfer, die Eigentümer und Halter der anderen Fahrzeuge; außer
                              Teilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Lehrgangs- und/oder         Seite.                                                                   für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
                              Trainingsleistungen durch die Motor Presse Stuttgart.                   13. BENUTZUNG VON MIETFAHRZEUGEN                                         Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflicht-
                                                                                                                                                                               verletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsge-
                              Für die Enduro- und Supermoto-Wochenenden gilt:                         Wie Reisebedingungen unter 13.
                                                                                                                                                                               hilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für
                              Der Teilnahmepreis ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung       14. VERSICHERUNGEN                                                       sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahr-
                              zu leisten.                                                             Es besteht keine zusätzliche Versicherung, die die Motor Presse          lässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder
                              Für alle anderen Trainings gilt:                                        Stuttgart zugunsten der Trainings- und Lehrgangsteilnehmer abge-         Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen.
                              Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe          schlossen hat.
                                                                                                                                                                               Dieser Verzicht wird auch für
                              von 20 % des Teilnahmepreises fällig. Der restliche Teilnahmepreis      15. INFORMATION ZUR ADRESSNUTZUNG                                        • Angehörige und unterhaltsberechtigte Personen des Teilnehmers
                              ist bis spätestens 26 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen. Den      Wie Reisebedingungen unter 15.                                           erklärt. Der unterzeichnende Teilnehmer stellt den (die)
Fax: 07 11/1 82-20 17

                              Teilnahmepreis entnehmen Sie der jeweiligen Veranstaltungsbe-
                                                                                                      16. INFORMATION ZUM VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGS-                         Veranstalter von Ansprüchen Dritter nach vorstehender Maßgabe
                              schreibung.
                                                                                                      GESETZ                                                                   frei.
                              Für Zahlungen im Lastschriftverfahren und Zahlungen mit                 Wie Reisebedingungen unter 16.
                              Kreditkarte gelten die unter Ziff. 2. der „Veranstaltungsbedin-                                                                                  Haftungsverzicht und Haftungsfreistellung gelten ferner nicht für
                              gungen für alle Fernreisen, Europareisen, Alpenreisen und               Für Renntrainings gelten die „Veranstal-                                 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit der
                              Endurotouren“ enthaltenen Ausführungen zu SEPA Direct Debit             tungsbedingungen für alle Perfektions-                                   Teilnehmer nicht selbst Eigentümer und Halter des von ihm
                              SDD sowie die hier genannten akzeptierten Kreditkartenanbieter          trainings, Fahrertrainings, Enduro- und                                  benutzten Motorrads ist, stellt er den (die) Veranstalter, seine (ihre)
                              und die Angaben zu dem von uns beauftragten Abrechnungs-                Supermoto-Lehrgänge und -Wochenen-                                       Erfüllungsgehilfen sowie den beauftragten Instruktoren auch von
                              dienstleister entsprechend.                                             den“ entsprechend mit folgenden                                          Ansprüchen des Kfz-Halters und Eigentümers entsprechend dem
                                                                                                      Abweichungen:
Telefon: 07 11/1 82-19 77

                                                                                                                                                                               Umfang des vorstehenden Haftungsverzichts frei.
                              4. MINDESTTEILNEHMERZAHL
                              Wir behalten uns vor, Veranstaltungen bis 28 Tage vor Beginn            1. PHILOSOPHIE
                                                                                                                                                                               Der Haftungsverzicht und Haftungsfreistellung werden mit ihrer
                              abzusagen, wenn bis dahin eine in der Trainingsausschreibung            Abweichend von Ziff. 1 der Veranstaltungsbedingungen für
                                                                                                                                                                               Unterzeichnung durch den Teilnehmer gegenüber allen Beteiligten
                              angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Bis              Fahrertrainings gilt: Das Renntraining ist für alle sportlichen Motor-
                                                                                                                                                                               wirksam. Sie gelten für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund,
                              dahin bereits entrichtete Beträge bekommt der Teilnehmer in             radfahrer konzipiert, die ihr Können nicht auf der Straße, sondern
                                                                                                                                                                               insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertrag-
                              diesem Fall zurück.                                                     auf der Rennstrecke ausleben wollen. Die Gruppeneinteilung
                                                                                                                                                                               licher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche
                                                                                                      erfolgt in erster Linie anhand evtl. vorhandener Rundenzeiten,
                              5. ÄNDERUNGEN BESCHRIEBENER VERANSTALTUNGS-                                                                                                      aus unerlaubter Handlung.
                                                                                                      danach anhand der Selbsteinschätzung.
                              ABLÄUFE, PREISERHÖHUNGEN
                              Änderungen oder Abweichungen von Terminen oder einzelnen                2. TEILNEHMERZUSICHERUNGEN                                               Gesetzliche Vertreter von minderjährigen Teilnehmern bestätigen
                              Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nicht         Abweichend von Ziff. 8 der Veranstaltungsbedingungen für                 ihre Kenntnis darüber, dass sie während der Veranstaltung für den
                                                                                                      Fahrertrainings gilt: Es besteht seitens der Motor Presse Stuttgart      vertretenden Teilnehmer ausschließlich aufsichtspflichtig sind.
70174 Stuttgart

                              wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
                              soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und            keine zusätzliche Versicherung für den Teilnehmer. Der Teilnehmer        Wegen der Unerfahrenheit von Minderjährigen besteht
                              den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht be-               sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer                 grundsätzlich ein erhöhtes Risiko. Stillschweigende Haftungsaus-
                              einträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben              Motorrad-Schutzbekleidung – Helm (ECE-Norm 22), Lederkombi               schlüsse bleiben von der vorstehenden Haftungsausschlussklausel
                              unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln                 (kein Textil), Rückenprotektor, Handschuhe, Motorradstiefel –            unberührt.
                              behaftet sind.                                                          teilzunehmen.
                                                                                                                                                                               Dem Teilnehmer ist bekannt, dass
                              6. RÜCKTRITT, ERSATZPERSONEN, UMBUCHUNG,                                Haftungsverzicht                                                         1. er auf eigenes Risiko fährt;
                              NICHTANTRITT UND NICHTINANSPRUCHNAHME VON                                                                                                        2. er seine Fahrweise im Hinblick auf den Verkehr, die
Leuschnerstraße 1

                              LEISTUNGEN                                                              NACHFOLGENDER HAFTUNGSVERZICHT GILT FÜR ALLE
                                                                                                      TRAININGS, DIE KEINE PAUSCHALREISEN SIND. DER                            Straßenverhältnisse und das Fahren in der Gruppe eigenverant-
                              Sämtliche Bestimmungen der Reisebedingungen unter 5. gelten                                                                                      wortlich anzupassen und die im jeweiligen Land gültigen
                                                                                                      HAFTUNGSVERZICHT IST VON JEDEM TEILNEHMER VOR
                              entsprechend mit folgender Abweichung: Erscheint der Teilnehmer                                                                                  Verkehrsgesetze zu beachten hat;
                                                                                                      VERANSTALTUNGSBEGINN ZU UNTERZEICHNEN.
                              am Tag der Veranstaltung nicht oder sagt er die Teilnahme am Tag                                                                                 3. das Fahren Erfahrung und gute körperliche Konstitution
                                                                                                      Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.
                              der Veranstaltung ab, so werden 100 % des Buchungsbetrags fällig.                                                                                voraussetzt;
                                                                                                      Die Teilnahme an der Veranstaltung ist mit Risiken behaftet.
                              Das Recht des Teilnehmers, der Motor Presse Stuttgart nachzu-                                                                                    4. Motorradfahren gefährlich ist und Sturz- und Verletzungsrisiken
                                                                                                      Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche
                              weisen, dass ein Schaden in geringerer Höhe oder gar kein Schaden                                                                                für sich und andere in sich birgt;
                                                                                                      Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihm benutzten
                              entstanden ist, bleibt ihm unbenommen.                                                                                                           5. er keine Passagen, die ihm zu schwierig erscheinen, fahren muss.
                                                                                                      Fahrzeug verursachten Schäden soweit hier nicht ein Ausschluss
MOTORRAD action team

                              7. GEWÄHRLEISTUNG, MITWIRKUNGSPFLICHT, ABHILFE-                         der Haftung vereinbart wurde. Bewerber und Fahrer verzichten auf         Er kann vielmehr den Instruktor bitten, sein Motorrad über die
                              VERLANGEN                                                               Ansprüche jeder Art für im Zusammenhang mit der Veranstaltung            betroffene Passage zu bringen oder in Abstimmung mit dem
                              Wie Reisebedingungen unter 8.                                           entstehende Schäden gegenüber dem (den)                                  Instruktor eine andere Strecke fahren.

                              8. TEILNEHMERZUSICHERUNGEN                                              • Veranstalter(n), seinen Organen, seinen beauftragten                   Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich,
                              Wie Reisebedingungen unter 9. Davon abweichend dürfen bei               Instruktoren, sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen;            1. bei guter gesundheitlicher Verfassung zu sein;
                              Rennstreckentrainings, Enduro- bzw. Supermoto-Wochenenden               • Sportwarten, Streckenposten, dem Rennstreckenbetreiber, dem            2. selbst für ausreichenden Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversi-
                              sowie bei Enduro- bzw. Supermoto-Lehrgängen auf privaten                Rennstreckeneigentümer und dem Straßenbaulastträger (soweit              cherungsschutz gesorgt zu haben;
                              Rennstrecken auch nicht zugelassene Motorräder teilnehmen               Schäden durch die Beschaffenheit der beim Training zu                    3. den vorstehenden Text vor seiner Unterzeichnung sorgfältig
                              (siehe jeweilige Detailausschreibung).                                  benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht wurden);                     gelesen zu haben.
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