Tasmanien und Südaustralien - Motorrad

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Tasmanien und Südaustralien - Motorrad
Tasmanien und Südaustralien
   Tasmanien und das Beste, was der Süden Australiens zu bieten hat:
          Kängurus, Koalas, Kurven und tasmanische Teufel!

Abel Tasman war der Erste. 1642 entdeckte er diese Insel im Süden Australiens. Seither
haben die Europäer das frühere Van-Diemens-Land quasi für sich eingenommen. Knapp
dreimal so groß wie Sizilien, wartet die ehemalige britische Strafkolonie auf mit völlig
unberührter Natur und einer ganz eigenen Tierwelt. Den streitsüchtigen Beutelmarder, auch
Beutelteufel genannt, gibt es nur hier. Sie sind einzigartig, genau wie die von den Australiern
gern als schrullig bezeichneten, dann doch sehr liebenswürdigen Insulaner. Als hätte
Tasmanien nicht schon genug zu bieten, „erfährt“ man auch noch das Beste, was der Süden
Australiens, der großen Schwester Tasmaniens, zu bieten hat. Hier beherrschen Kängurus
die Natur und den Straßenrand, Koalas hocken auf den duftenden Eukalyptusbäumen und
beobachten Neugierige in aller Ruhe Von den Goldgräberstätten Victorias bis zur den zwölf
Aposteln an der Steilküste der Great Ocean Road durchfährt man grandiose Landschaften.
Auf einer teuflisch guten Tour.

Tourverlauf

Tag 1:        Individuelle Anreise nach Melbourne. Am Abend lernen wir uns bei einem
              gemeinsamen Abendessen kennen.

Tag 2 & 3:    Ausflug zum Hanging Rock, ein beliebtes Naherholungsziel der
              Melbournianer. Fahrt entlang der schönsten Küstenstraße Australiens, der
              Great Ocean Road. Neben Kurven, Meeresbrandung und spektakulären
              Felsformationen bekommen wir im Cape Otway National Park die ersten
              Koalas zu sehen.

Tag 4 & 5:    Im Grampians Nationalpark warten Wanderungen, Wasserfälle, Kangaroos,
              ein Aboriginal Kulturzentrum und tolle Motorradstrecken auf uns. Auf dem
              Weg zur Nachtfähre Spirit of Tasmania besuchen wir noch das
              Freilichtmuseum Sovereign Hill. Dann sind wir reif für die Insel!

Tag 6 & 7:    Tasmanien versprüht einen besonderen Charme. Seine Bewohner sind sehr
              herzlich, manchmal auch etwas schrullig, doch das macht sie so liebenswert.
              Wo besser als im urigen Weldborough Pub könnten wir uns am Abend des
              sechsten Tages davon selbst ein Bild machen? Über die Bay of Fires, dem
              Elephant Pass, entlang des Tasman Highways erreichen wir am siebten Tag
              den Freycinet National Park mit seinen Postkartenmotiven.

Tag 8:        Wir sammeln in der ehemaligen Sträflingskolonie Port Arthur Eindrücke, wie
              sich das Leben zur kolonialen Gründerzeit abspielte.
              Die possierlichen, aber streitsüchtigen, Tasmanischen Teufel bekommen wir
              in einem Wildgehege zu Sehen.

Tag 9 bis 11: Die Tage neun und zehn verbringen wir in der Hauptstadt Hobart. Wir
              erkunden die romantische Stadt und unternehmen Tagesauflüge in die
              tasmanische Wildnis, z.B. zum Creepy Crawly Walk, den Gordon Dam, oder
              den Tahune Air Walk. Nach einer Wanderung bei den Russell Falls bringt uns
              der Lyell Highway weiter an die raue Westküste. Beim Lake St. Claire machen
wir uns im Visitor Centre des bekannten Overland Tracks‘ ein Bild von dieser
              ursprünglichen Natur und erreichen am elften Tag das Fischerstädtchen
              Strahan.

Tag 12 & 13: Die Gordon River Cruise am zwölften Tag ist sicherlich ein Highlight dieser
             Tour. Der „Western Explorer“ ist die berühmt, berüchtigte Nordwest Passage
             und wird auch Road to Nowhere genannt. Abends, am dreizehnten Tag,
             klopfen wir uns dann den Explorer-Staub in dem historischen Küstenstädtchen
             Stanley ab.

Tag 14:       Bevor wir die Fähre in Devonport zurück auf das Festland nehmen besuchen
              wir den Cradle Mountain National Park.

Tag 15:       In den Yarra Ranges erwarten uns die Hausstrecken der Australier, z.B. die
              bekannte Black Spur Road. Wir brausen auf kurvenreichen Straßen durch die
              Eukalyptuswälder, ein Eldorado für Schräglagenenthusiasten. Abends
              besuchen wir den Jamieson Pub.

Tag 16 & 17: Das Kurvenvergnügen geht weiter, die australischen Alpen und der höchste
             Berg des fünften Kontinents, der Mount Kosciuszko, warten auf uns.

Tag 18:       Was beindruckt uns mehr, die grandiose Landschaft dieser Region oder die
              fantastischen Motorradstrecken? In Lakes Entrance, am Strand dieses
              Weltnaturerbes, kann man darüber fachsimpeln.

Tag 19 bis 21: Der neunzehnte Tag entführt uns wieder in das High Country von Victoria.
             In der ehemaligen Goldgräberregion übernachten wir in einer rustikalen
             Trapperhütte, bevor wir am zwanzigsten Tag auf Naturstraßen wieder zurück
             in die Zukunft bzw. in die Zivilisation fahren. Melbourne, die lebenswerteste
             Stadt der Welt, hat uns wieder und bezaubert uns zum Tourabschluss mit
             ihrem Flair.

Drei Wochen Kurvenspass, drei australische Bundesstaaten, zirka 5000 Motorradkilometer,
davon 300 km Schotterpisten, Tagesetappen zwischen 200 und 400 Kilometer. Natur pur am
anderen Ende der Welt, abseits des Massentourismus, ein echter Geheimtipp.

Allgemeine Informationen
Anreise:             Der Flug von Europa nach Australien dauert zwischen 20 und 34
                     Stunden, mit ein bis zehn Stunden Aufenthalt in Asien, je nach
                     Fluglinie. Die günstigsten Flüge liegen zwischen 1.100 und 1.500 Euro,
                     der Preis ist stark abhängig von der Reisezeit. Der Flug ist im
                     Reisepreis nicht enthalten. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot.

Einreise:            Für die Einreise nach Australien sind ein Visum und ein Reisepass
                     erforderlich. Das reguläre kurzfristige Touristenvisum für Aufenthalte
                     bis zu drei Monaten ist kostenlos. Das Visum muss selbst beantragt
                     werden.

Führerschein:        Die Teilnahme an der Tour setzt eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse
                     A bzw. A1 voraus. Ein internationaler Führerschein ist zwingend
                     notwendig, ebenso muss ZUSÄTZLICH der nationale Führerschein
                     mitgeführt werden.
Geld und Kosten:    Währungseinheit ist der Australische Dollar (AU$ oder AUD), der aus
                    100 Cent besteht. 1 AU$ entspricht ca. 67 Eurocent (1 Euro ca. 1,50
                    AU$/ Stand Oktober 2017). Benzin kostet, je nach Region, 1,20 bis
                    1,70 Euro pro Liter. Alkohol ist teuer, sehr teuer sind Zigaretten (25
                    Stück 12,50 AU$). Das Preisniveau ist vergleichbar zu Deutschland. In
                    den Städten gibt es Geldautomaten, an denen man per Kreditkarte
                    (PIN Nummer dazu notwendig!) oder EC-Karte (Bitte prüfen Sie mit
                    Ihrer Bank, ob Ihre EC Karte dafür kompatibel ist!) problemlos Bargeld
                    bekommen kann. Kreditkarten werden nahezu überall angenommen.

Essen und Trinken: Bis vor einigen Jahrzehnten war die australische Küche sehr stark an
                   der britischen orientiert und hatte deswegen einen eher schlechten
                   Ruf. Vor rund 20 Jahren begann sie an ihre eigenen Wurzeln zu
                   gehen, die bei den Einwanderern liegen. Heutzutage speist man in den
                   Großstädten ähnlich schmackhaft und abwechslungsreich wie in
                   Mailand, Osaka, Bangkok oder Paris, dafür aber preiswerter! Das
                   bunte Völkergemisch brachte seine jeweilige Esskultur mit ins Land
                   „Down Under“ und je nach Region oder Stadtteil kann man
                   „landestypisch“ essen. Auf dem Land („Country“ oder „Outback“)
                   beherrscht die gutbürgerliche Küche die Speisekarte: Steaks vom Rind
                   mit drei verschiedenen Gemüsesorten sind der Klassiker, ebenso wie
                   „Chicken Parmigiana“ (Hühnerbrust mit Tomatensoße und Käse
                   überbacken). Als „Take Away“ oder „Fast Food“ haben sich das
                   englische „Meatpie“ (Blätterteigtasche gefüllt mit Hackfleisch, Steak
                   oder Gemüse) und der obligatorische Hamburger etabliert. In
                   Meeresnähe bereichern „Fish and Chips“, aber auch erlesene
                   Meeresfrüchte a la Austern, Lobster, Garnelen die Speisekarte.

                    Die australischen Weine sind seit Jahren im Kommen. Es werden
                    hervorragende Rotweine produziert, z.B. Shiraz, Merlot und Cabernet
                    Sauvignon. Als Weißwein empfiehlt sich der Chardonnay. Bier ist
                    jedoch immer noch das Nationalgetränk: Alles dreht sich um das
                    Hopfennass. Es gibt eine reiche Markenvielfalt an Dosenbieren (VB =
                    Victoria Bitter, Forsters); ja selbst Entfernungen werden in
                    „Biereinheiten“ angegeben, wie z.B. die „Two Can Drive“ (Zwei Dosen
                    Bier Fahrt). In den Kneipen unterscheidet man in den Maßeinheiten
                    Handle, Schooner, Can, Stubbie und Jug. Eine Schanklizenz wird nach
                    sehr strengen Bestimmungen vergeben. Entsprechende Restaurants
                    und Bars sind an dem Aushängeschild „licenced“ zu erkennen. Die
                    meisten übrigen Gaststätten verfügen über eine eingeschränkte
                    Lizenz, die den Verzehr von mitgebrachten Alkoholika erlaubt („BYO“ =
                    Bring your own).

Klima:              Im Süden Australiens gemäßigtes Klima, mit Temperaturen wie im
                    deutschen Sommer.

Gesundheit:         Für Australien sind keine Vorsorgeimpfungen nötig, z.B. Gelbfieber
                    oder Malaria. Eine Auslandskrankenversicherung wird dringend
                    empfohlen. Krankenhäuser und Ärzte sind in den Städten überall zu
                    finden. Jede größere Ansiedlung hat ein „Hospital“, wo Erstversorgung
                    stattfinden kann. Im Notfall wird man mit dem „Flying Doctor Service“ in
                    ein nahe gelegenes Krankenhaus geflogen. Ein Standardbesuch beim
                    Arzt kostet ca. AU$ 70.
Anforderungen:   Die Tour ist für jeden Motorradtourenfahrer geeignet, der über eine
                 gute Kondition und Fahrpraxis verfügt.

Tagesablauf:     Ab 7:00 - 8:30 Uhr erwartet Sie ein reichhaltiges Frühstücksbüffet. In
                 lockerer Runde bespricht dabei Ihr Tourguide mit Ihnen die jeweilige
                 Tagesetappe, das sogenannte Briefing. Mit der Tour erhalten Sie eine
                 ausführliche „Roadbook-Mappe“ mit detailliertem Kartenmaterial,
                 Übersichtsplänen, Hotel- bzw. Campingplatzliste und Notfalladressen.
                 Anhand dieses „Roadbooks“ macht Sie Ihr Tourguide auf die heutige
                 Streckenführung, Sightseeing-Punkte, touristische Highlights, Gefahren
                 (z.B. Streckenverlauf, Tierwelt, Fahrtipps, Wasserstände) und
                 Besonderheiten (z.B. Öffnungszeiten, Landesgrenzen und
                 Bestimmungen, Tank- und Raststopps, Souvenirkauf, Aktivitäten)
                 aufmerksam. Auch geschichtliche und kulturelle
                 Hintergrundinformationen kommen nicht zu kurz und anhand der einen
                 oder anderen Anekdote erfahren Sie viel über Land und Leute. Nach
                 bzw. vor dem Frühstück packen Sie Ihr Gepäck, das im Anschluss im
                 Begleitfahrzeug verstaut wird, so dass Sie sich mit dem
                 Gepäcktransport nicht belasten müssen. Zwischen 9-10 Uhr geht es
                 erfahrungsgemäß „on the Road“. Stress lassen wir für Sie nie
                 aufkommen! Sie können alleine, in kleinen Gruppen oder
                 „geschlossen“ fahren. Sie können daher Ihre täglichen Mitfahrer,
                 Sightseeing- und Raststopps sowie Tempo selbst bestimmen.
                 Grundvoraussetzung ist jedoch, dass Sie die morgens festgelegte
                 Route befahren, da unser Begleitfahrzeug immer zuletzt fährt, um im
                 Bedarfsfall Hilfe leisten zu können. Für Mitfahrer im Begleitfahrzeug:
                 Wir fahren dieselben Strecken wie die Motorradfahrer und machen an
                 interessanten Punkten oder nach Ihren Wünschen Halt, so dass Ihnen
                 nichts entgeht. Tagsüber verpflegen Sie sich selbst. Sind größere
                 Distanzen zu bewältigen, so vereinbaren wir Treffpunkte, um Sie
                 wieder mit Essen, Wasser und vor allem Sprit zu versorgen. Zwischen
                 15-19 Uhr erreichen wir unser Tagesziel, abhängig davon, ob es
                 tagsüber oder später am Endpunkt Interessantes zum Verweilen oder
                 Erkunden gibt. Die Abendgestaltung nach dem Abendessen bleibt
                 wiederum Ihnen überlassen. Von Lagerfeuerromantik, Stadtausflügen,
                 Kneipenabenden über Spaziergänge etc. haben Sie die freie Auswahl.

Übernachtung:    Wir übernachten einmal Mal im Motel, einmal in einer Buschhüttte,
                 einmal in einem Pub, zweimal auf der Fähre und 16 Mal in
                 großzügigen, gut ausgestatteten Cabins (Wohnhütten/Bungalows mit
                 Klimaanlagen/Heizung auf Campingplätzen).
                 Warum Cabins auf Campingplätzen und keine Hotels?
                 Unsere sorgfältig ausgewählten Campingplätze sind sehr gut, teilweise
                 luxuriös, ausgestattet (Heizung-und Klimaanlage, TV, Kühlschrank,
                 WIFI, Kochgelegenheiten, Sitzgruppen etc.). Cabins bieten allen
                 Komfort, der den von Hotelzimmer meist sogar übertrifft. Sie sind
                 mitten im Park, teilweise hoppeln Kängurus vorbei, Papageien und
                 Kakadus können vom Balkon gefüttert werden, ebenso wie naschhafte
                 Opossums.
                 Hotels sind meist in Bebauungszentren und daher nicht an echten
                 Geheimtipps oder abgelegenen Orten -auf die wir Wert legen- zu
                 finden. Auf Campingplätzen trifft man, die reiselustigen Australier, mit
                 denen man schnell ins Gespräch kommt und so viel über Land und
                 Leute erfährt.
                 Man ist mit Natur und Menschen nicht in der Zuschauerperspektive,
                 sondern ‚mitten drin‘, genauso wie auf dem Motorrad.
Motorradfahrer sind Individualisten und haben einen Hang zum
                     Abenteuer und zur Freiheit und genauso möchten wir Ihnen -mit
                     unserem Reisekonzept- das großartige Land vermitteln und Ihre Reise
                     zu einem außergewöhnlichen Erlebnis machen.

Motorräder:          Suzuki DR 650 SE. Die Motorräder sind wie das Land und die
                     Menschen: Robust, verlässlich, unkompliziert, ohne Allüren. Darüber
                     hinaus sind es leicht beherrschbare Motorräder, die den Fahrer nicht
                     unmittelbar an dessen Grenzen bringen und dennoch über
                     ausreichend Off-Road Qualitäten verfügen, eben eine Enduro im
                     klassischen Sinn.

Motorradversicherung in Australien:
                  Die Motorräder sind bei der TAC (Transport Accident Commission)
                  versichert. Dies ist die staatliche Fahrzeugversicherung in Victoria, die
                  Krankenhaus-, Bergungs-, Reha-, Folge-, Berufsausfall-, Invalidität-
                  etc. Kosten abdeckt! Die Motorräder sind mit einem Selbstbehalt von
                  1.600,- Euro vollkaskoversichert. (NUR für Motorrad! Keine
                  Sachschäden an Dritten)

                     Bezüglich der Versicherung gibt es nun die folgenden drei
                     Möglichkeiten:
                     1. Der Teilnehmer behält die Vollkasko-Versicherung (NUR für
                     Motorrad! Keine Sachschäden an Dritten) mit 1.600,- Euro Selbstbehalt
                     bei.
                     2. Der Teilnehmer schließt gegen eine Gebühr von A$ 150,- pro
                     Woche (zahlbar direkt vor Ort) die Vollkasko-Versicherung ohne
                     Selbstbehalt (NUR für Motorrad! Keine Sachschäden an Dritten) ab.
                     3. Der Teilnehmer schließt gegen eine Gebühr von A$ 200,- pro
                     Woche (zahlbar direkt vor Ort) die Vollkasko-Versicherung ohne
                     Selbstbehalt inklusive Sachschäden an Dritten ab.

                     Sollten Sie sich für die erste Variante entscheiden,muss dem
                     MOTORRAD action team vor Reiseantritt der unterschriebene
                     Kautions-Vertrag vorliegen. Diesen bekommen Sie mit Ihren
                     Reiseunterlagen ca. 2 Wochen vor Reisebeginn zugesandt. Mit diesem
                     ermächtigen Sie uns, im Falle eines Schadens an Ihrem Motorrad bis
                     zu 1.600,– Euro vom Konto oder von Ihrer Kreditkarte abzubuchen.

Begleitfahrzeug:     Ein Geländewagen dient als Begleitfahrzeug, zur Beförderung von
                     Mitfahrern sowie zum Gepäcktransport.

Versicherungen:      Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-
                     Versicherung sowie einer Auslandskranken-Versicherung.

Termine:             Tour-Nr. 10171/2018: 20.01. bis 10.02.2018
                     Tour-Nr. 10171/2019: 19.01. bis 09.02.2019

Preise:              Fahrer:                             4.990 Euro
                     Mitfahrer im Geländewagen:          2.950 Euro
                     EZ-Zuschlag:                          820 Euro
Leistungen:         21 Übernachtungen im Doppelzimmer
                    21x Frühstück
                    18x Essen aus der Buschküche
                    Motorrad inkl. Vollkasko-Versicherung mit 1.600,– Euro Selbstbehalt
                    (nur für Schäden am Motorrad, keine Deckung für Sachschäden an
                    Dritten)
                    deutschsprachige Reiseleitung
                    Streckenbeschreibung
                    4WD-Begleitfahrzeug inkl. Gepäcktransport
                    Transfer vom/zum Flughafen

Nicht enthalten:    Flüge
                    Benzin
                    Mittagessen
                    3x Abendessen (3x à la carte auf eigene Rechnung gegessen)
                    fakultative Ausflüge und Aktivitäten
                    Eintrittsgelder
                    Getränke
                    Motorradzusatzversicherung
                    Visum (kostenlos)
                    persönliche Ausgaben

Veranstalter:       Die Reise wird in Zusammenarbeit mit Southern Cross Australia
                    organisiert und durchgeführt.

                    Gerne können Sie auch andere Touren, die von Southern Cross
                    Australia angeboten werden, über uns buchen.

  Wenn Sie gerne mitfahren möchten, aber z.B. Ihren Urlaub noch nicht definitiv abklären
      können, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich für kurze Zeit einen Platz.

                Wir freuen uns auf Ihren Anruf: Tel. 0711/182-19 77
                (Fax: 0711-182-2017, E-Mail: info@actionteam.de)
                           Ihr MOTORRAD action team
Bitte per Post oder Fax zurück an das action team, 70162 Stuttgart; Fax: 0711-182-2017

                                         REISEANMELDUNG
Reise: Tasmanien und Südaustralien                                           Termin:___________________

FahrerIn:
Name:                                                     Vorname:
Straße/Haus-Nr.:
PLZ/Ort:
Telefon tagsüber:                                         Telefon abends:
Telefax:                                                  E-Mail:
Reisepassnummer:                                                          Nationalität:
Geburtsdatum:                                              Geburtsort:
Beruf:                                                    Führerscheinklasse:  A                       A1
ausgestellt in:                       Führerschein-Nr.:
T-Shirt Größe:  S  M  L  XL  XXL  XXXL

BeifahrerIn:
Name:                                                     Vorname:
Straße/ Haus-Nr.:
PLZ/ Ort:
Telefon tagsüber:                                         Telefon abends:
Reisepassnummer:                                                          Nationalität:
Geburtsdatum:                         Beruf:
T-Shirt Größe:  S  M  L  XL  XXL  XXXL

Ich buche die Übernachtung im  ½ DZ           EZ (überall wo möglich)  DZ mit
Ich buche die Flüge über das action team. Bitte schicken Sie mir ein Angebot: 
Gewünschter Abflughafen (soweit möglich):                           ersatzweise:
Ich buche die Flüge selbst: 

 Hiermit möchte ich die Vollkasko-Versicherung (NUR für Motorrad! Keine Sachschäden an
  Dritten) mit 1.600,– Euro Selbstbehalt beibehalten.
 Hiermit möchte ich gegen eine Gebühr von A$ 150,– pro Woche die Vollkasko-Versicherung ohne
  Selbstbehalt (NUR für Motorrad! Keine Sachschäden an Dritten) abschließen.
 Hiermit möchte ich gegen eine Gebühr von A$ 200,– pro Woche die Vollkasko-Versicherung
  ohne Selbstbehalt inklusive Sachschäden an Dritten abschließen.
Nach erfolgter Anmeldung erhalte ich eine Buchungsbestätigung. Die Anzahlung von 20% des Teilnahmepreises leiste ich
innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung

 per Überweisung auf das Konto 787 151 2122; BLZ 600 501 01 bei der Baden-Württembergischen Bank
   Für EU-Überweisungen: BIC/Swift Code SOLADEST600, IBAN DE92 600501017871512122
   (Zahlungen aus dem Ausland bitte spesenfrei)

 per Lastschrift (nur von deutschen Konten möglich)
   Bitte dazu das nachfolgende SEPA-Lastschriftformular ausfüllen und mitsenden.

Ich bin nicht damit einverstanden, dass meine Telefonnr. zum Zweck der gemeinsamen Anreise weitergegeben wird:      
Ich bin damit einverstanden, dass Fotos von der Veranstaltung, auf denen ich abgebildet bin, im Veranstaltungskatalog des
action team und der Zeitschrift MOTORRAD veröffentlicht werden. Einen Anspruch auf Honorar erhebe ich nicht.
Ich versichere mit meiner Unterschrift, die beiliegenden Veranstaltungsbedingungen gelesen zu haben und akzeptiere deren
Inhalt. Ich mache dem Veranstalter die darin enthaltenen Zusicherungen, insbesondere in Bezug auf Risiken.

____________________________                                                 ___________________________
Ort, Datum                                                                   Unterschrift
Zahlung per Bankeinzug                                     ANMELDUNG
Bitte das Formular senden an:

                                                                                                                                     Internet: www.actionteam.de
Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Leuschnerstraße 1, 70174 Stuttgart

Bitte ausfüllen bei gewünschter Zahlung per Bankeinzug.

zur Buchung der Veranstaltung: ______________________________ von ______________ bis ______________

des Teilnehmers/der Teilnehmer: _________________________________________________________________

                                                                                                                                     E-Mail: info@actionteam.de
SEPA-Lastschriftmandat (wiederkehrend)

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE48ZZZ00000026750

Ich ermächtige die Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.
Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG auf mein Konto gezogenen

                                                                                                                                     Fax: 07 11/1 82-20 17
Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages
verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Vor- und Nachname: ______________________________________________________________________________________

                                                                                                                                     Telefon: 07 11/1 82-19 77
Angaben zum Kontoinhaber

Name Kontoinhaber: ______________________________________________________________________________________
                                                                                 Angabe nur relevant bei abweichendem Kontoinhaber

Straße/Hausnummer: ___________________________________________________________________ / _________________

                                                                                                                                     70174 Stuttgart
Postleitzahl/Ort: _________________ / _______________________________________________________________________

Kreditinstitut/BIC: ___________________________________________________________ / __ __ __ __ __ __ __ __ Ι __ __ __
                                                                                                                                     Leuschnerstraße 1

IBAN: DE __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __

Datum/Ort: _____________________ / _______________________________________________________________________

Vor- und Nachname: ______________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     MOTORRAD action team

                                                                                                                     Unterzeichner

Unterschrift des Kontoinhabers: _____________________________________________________________________________

Die Mandatsreferenz wird später mit Rechnungsstellung/Buchungsbestätigung im Rahmen der Vorabankündigung
(Pre-Notification) mitgeteilt.
INFO                                                                                 Veranstaltungsbedingungen
                                                                                                 Reisenden bei Ausfall von Reiseleistungen infolge                  Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder
Internet: www.actionteam.de

                              Diese Veranstaltungsbedingungen gelten
                              für alle Fernreisen, Europareisen, Alpenrei-                       Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Veranstalters der           behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in
                              sen und Endurotouren                                               gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen, die dem           den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte
                                                                                                 Reisenden für die Rückreise infolge Zahlungsunfähigkeit oder       der Motor Presse Stuttgart als Gesamtschuldner für den
                              1. REISELEISTUNGEN, ANMELDUNG                                      Konkurses des Reiseveranstalters entstehen, ersetzt werden.        Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. Maßgeblich für
                              Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Motorradreisen         Dementsprechend hat die Motor Presse Stuttgart dieses              die Berechnung aller Fristen ist – auch bei telefonischem
                              und Enduroreisen (Trainings, Enduro-Lehrgänge und                  Insolvenzrisiko bei der tourVers Touristik-Versicherungs-Service   Rücktritt – jeweils der Eingang der Erklärung bei der Motor
                              -Wochenenden) ist auf den entsprechenden Seiten dieses             GmbH abgesichert. Der Sicherungsschein verbrieft den direkten      Presse Stuttgart. Der Motor Presse Stuttgart stehen im
                              Katalogs beschrieben. Weitere Leistungen schuldet die Motor        Anspruch des Reisenden gegenüber der tourVers im Falle der         Rücktrittsfall des Reiseteilnehmers folgende Zahlungen zu:
                              Presse Stuttgart nicht. Mit der schriftlichen oder Online-Anmel-   Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Veranstalters. Die
                              dung bietet der Teilnehmer der Motor Presse Stuttgart den          Motor Presse Stuttgart ist berechtigt, die Leistung endgültig zu   Bei den Reisen Namibia, Damaraland, Südafrika und
                              Abschluss eines Vertrags verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt     verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des             Windhoek-Kapstadt gilt:
                              durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung                  Reisevertrags vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn sich          bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn
                                                                                                                                                                    20 % des Teilnahmepreises,
E-Mail: info@actionteam.de

                              aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der       der Reiseteilnehmer mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug
                              Anmelder, wie für seine eigenen Verpflichtungen, einsteht,         befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer         bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn
                              wenn er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch          angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen            25 % des Teilnahmepreises,
                              ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der         Bestimmungen vorher von der Motor Presse Stuttgart                 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn
                              Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer              schriftlich angedroht wurde. Den Teilnahmepreis entnehmen          50 % des Teilnahmepreises,
                              Anmeldung durch die Motor Presse Stuttgart zustande. Weicht        Sie der jeweiligen Reisebeschreibung.                              ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
                              der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so                                                                            90 % des Teilnahmepreises,
                              liegt ein neues Angebot der Motor Presse Stuttgart vor, an das     3. MINDESTTEILNEHMERZAHL                                           am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen
                              sie für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag         Wir behalten uns vor, eine Reise bis 28 Tage vor Reisebeginn       zur Veranstaltung 95 % des Teilnahmepreises.
                              kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,            abzusagen, wenn bis dahin die in der jeweiligen Reisebeschrei-
                              wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist der Motor                                                                             Bei den Tasmanien-Reisen gilt:
                                                                                                 bung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
                              Presse Stuttgart die Annahme erklärt.                                                                                                 bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn
                                                                                                 wurde. Bis dahin bereits entrichtete Beträge bekommt der
                                                                                                                                                                    20 % des Teilnahmepreises,
Fax: 07 11/1 82-20 17

                                                                                                 Teilnehmer in diesem Fall zurück.
                              2. PREIS, ZAHLUNGSWEISE, FÄLLIGKEIT, REISEUNTERLAGEN                                                                                  bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn
                              Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den             4. ÄNDERUNGEN BESCHRIEBENER VERANSTALTUNGS-                        40 % des Teilnahmepreises,
                              Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der                   ABLÄUFE,PREISERHÖHUNGEN                                            bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn
                              Reiseleistungen durch die Motor Presse Stuttgart. Nach             Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen               60 % des Teilnahmepreises,
                              Abschluss des Reisevertrags erhält der Teilnehmer die              Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertra-       ab 20 Tagen vor Veranstaltungsbeginn
                              Buchungsbestätigung und einen Reisesicherungsschein im             ges, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,        90 % des Teilnahmepreises.
                              Sinne § 651 k Abs. 3 BGB. Mit dessen Erhalt wird eine              sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen
                              Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der restliche                                                                             Bei allen anderen Reisen:
                                                                                                 nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten         bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn
                              Reisepreis ist bis spätestens 26 Tage vor Reisebeginn zu           Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsan-
Telefon: 07 11/1 82-19 77

                              zahlen. Bei Buchungen, die weniger als 26 Tage vor                                                                                    10 % des Teilnahmepreises,
                                                                                                 sprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen        bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn
                              Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei               mit Mängeln behaftet sind. Die Motor Presse Stuttgart ist
                              Übernahme des Sicherungsscheines sofort fällig.                                                                                       25 % des Teilnahmepreises,
                                                                                                 berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorherseh-      bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn
                                                                                                 bar für die Motor Presse Stuttgart und nach Vertragsschluss die    50 % des Teilnahmepreises,
                              Zahlungen im Lastschriftverfahren erfolgen über SEPA Direct
                                                                                                 nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von            ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
                              Debit SDD. Hierfür benötigt der Veranstalter ein sogenanntes       Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von der Motor
                              „Mandat“, das die Belastung des Girokontos mit dem zu                                                                                 90 % des Teilnahmepreises,
                                                                                                 Presse Stuttgart nicht zu vertreten sind: Devisen-Wechselkurse     am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen
                              zahlenden Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift      für die betreffende Reise; Beförderungstarife und -preise;
                              erlaubt. Das Mandat ist Teil der Anmeldung. Die Vorabankündi-                                                                         zur Veranstaltung 95 % des Teilnahmepreises.
                                                                                                 behördliche Gebühren; Steuern oder sonstige behördliche
                              gung über die Einzugstermine im SEPA-Lastschriftverfahren          Abgaben einschließlich Flughafen- und Sicherheitsgebühren.         Diese Zahlungen sind die pauschale Entschädigung, soweit die
                              erfolgt mit Rechnungsstellung/Buchungsbestätigung                  Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem
70174 Stuttgart

                                                                                                                                                                    Motor Presse Stuttgart nicht nachweist, dass der nach Abzug
                              - bei Online-Rechnungsstellung mindestens eine Woche vor           Vertragsschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von          ersparter Aufwendungen verbleibende Vergütungsanspruch
                              der Abbuchung vom Konto des Teilnehmers;                           mehr als vier Monaten liegt. Sollte dies der Fall sein, wird der   höher gewesen wäre. Das Recht des Reiseteilnehmers, der
                              - bei postalischer Rechnungsstellung (unter Einrechnung der        Kunde unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen vor              Motor Presse Stuttgart nachzuweisen, dass ein Schaden in
                              Postlaufzeit) mindestens 4 Tage vor der Abbuchung vom Konto        Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen            geringerer Höhe oder gar kein Schaden entstanden ist, bleibt
                              des Teilnehmers.                                                   danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über       ihm unbenommen. Erscheint der Reiseteilnehmer verspätet
                                                                                                 5 % des Reisepreises ist der Kunde zum gebührenfreien              zum Beginn der Veranstaltung bzw. zu Abfahrt oder Abflug,
                              Bei kurzfristigen Buchungen gilt dies entsprechend für den         Rücktritt von der Reise berechtigt. Der Reiseteilnehmer kann       kündigt er nach Reisebeginn oder aus Gründen, die nicht von
Leuschnerstraße 1

                              gesamten Reisepreis.                                               die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn        der Motor Presse Stuttgart zu vertreten sind, oder muss er nach
                                                                                                 die Motor Presse Stuttgart in der Lage ist, eine solche ohne       Reisebeginn von der Fortsetzung der Reise ausgeschlossen
                              Für Zahlungen mit Kreditkarte werden die von Ihnen bei der         Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reiseteilnehmer        werden, so behält die Motor Presse Stuttgart den Vergütungs-
                              Zahlung angegebenen Daten direkt an unseren Abrechnungs-           hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Motor         anspruch. Evtl. der Motor Presse Stuttgart entstehende
                              dienstleister Saferpay (SIX Payment Services GmbH,                 Presse Stuttgart über die Preiserhöhung bzw. Änderung der          Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den Reiseteilnehmer
                              Langenhorner Chaussee 92–94, 22415 Hamburg) weitergelei-           Reise gegenüber der Motor Presse Stuttgart geltend zu              an dessen Reiseziel zu bringen oder weiterzubefördern, gehen
                              tet. Es werden folgende Kreditkartenanbieter akzeptiert: VISA,     machen. Im Interesse des Reiseteilnehmers wird aus                 zu Lasten des Reiseteilnehmers. Eine Erstattung erfolgt nur
                              MasterCard.                                                        Beweisgründen die schriftliche Geltendmachung empfohlen.           insoweit, als der Motor Presse Stuttgart von den Leistungsträ-
MOTORRAD action team

                                                                                                                                                                    gern nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet
                              Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen                5. RÜCKTRITT, ERSATZPERSONEN, UMBUCHUNG,                           werden. Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach
                              erfolgt nach Eingang der Zahlung. Geht die Zahlung jedoch erst     NICHTANTRITT UND NICHTINANSPRUCHNAHME VON                          Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre
                              kurzfristig vor Reisebeginn ein, trägt der Kunde die Mehrkosten    LEISTUNGEN
                                                                                                                                                                    Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom
                              einer Eilauslieferung der Reiseunterlagen, sofern er die           Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der         Reisevertrag durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt
                              Verzögerung des Zahlungseingangs zu vertreten hat. Die Motor       Reise zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn     werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur
                              Presse Stuttgart darf den restlichen Reisepreis, abgesehen von     zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise           geringfügige Kosten verursachen.
                              der Anzahlung von 20 % vor Reiseantritt verlangen, wenn            teilnimmt. Die Motor Presse Stuttgart kann der Teilnahme
                              feststeht, dass die Reise – wie gebucht – durchgeführt und         eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen            6. VERSPÄTUNG, AUSSERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE
                              veranstaltet wird und wenn sie sichergestellt hat, dass dem        Erfordernissen der Veranstaltung nicht genügt oder seiner          Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer
Veranstaltungsbedingungen                                                                                                                INFO
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder                  für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungen. Es besteht seitens    Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen

                                                                                                                                                                                                          Internet: www.actionteam.de
beeinträchtigt, so können sowohl die Motor Presse Stuttgart als     der Motor Presse Stuttgart keine zusätzliche Versicherung. Der     Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara oder der
auch der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der             Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit                Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge in die USA und nach
Vertrag gekündigt, so kann die Motor Presse Stuttgart für die       ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung (Helm,                     Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel
bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu            Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen.                 die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet-
erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädi-            Empfehlungen und Mindestanforderungen für die                      zung sowie für Verlust oder Beschädigung von Gepäck. Sofern
gung verlangen. Die Motor Presse Stuttgart ist in diesen Fällen     Schutzbekleidung liegen den Teilnehmerunterlagen bei oder          die Motor Presse Stuttgart in anderen Fällen Leistungsträger
verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen,                 können angefordert werden.                                         ist, haftet die Motor Presse Stuttgart nach den für diese Fälle
insbesondere falls der Vertrag die Vereinbarung umfasst, den                                                                           geltenden Bestimmungen.
Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die                 10. BEACHTUNG VON ANWEISUNGEN
Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen.      Verstößt ein Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder werden       13. MIETFAHRZEUGE
Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur            die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße                     Für die Benutzung von Mietfahrzeugen bei Fahrertrainings
Last.                                                               Durchführung der Veranstaltung durch sein Verhalten                oder Reisen haftet der Teilnehmer vom Zeitpunkt der

                                                                                                                                                                                                          E-Mail: info@actionteam.de
                                                                    gefährdet oder verletzt oder geschädigt, haben die Vertreter       Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeugs für jeden von ihm
7. DOKUMENTE, PASS, DEVISEN, ZOLL- UND GESUNDHEITS-                 der Motor Presse Stuttgart das Recht, den Teilnehmer ohne          oder einem berechtigten Fahrer verursachten Schaden am
BESTIMMUNGEN                                                        Erstattung seiner Teilnahmegebühren und ihm entstandener           Fahrzeug (auch Untergang, Abhandenkommen oder
Die Motor Presse Stuttgart informiert den Reiseteilnehmer           Kosten von der weiteren Veranstaltung auszuschließen.              Beschlagnahme).
über die Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll- und
Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes. Der                   11. REISELEITER (INSTRUKTOREN)
                                                                                                                                       14. REISEVERSICHERUNGEN, MOTORRAD-SCHUTZBRIEF
Reiseteilnehmer ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner          Die Reiseleiter (Instruktoren) sind nicht berechtigt, für die
Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang          Motor Presse Stuttgart rechtsverbindliche Erklärungen              Bitte beachten Sie, dass im Reisepreis keine Reiserücktrittskos-
mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren.        abzugeben. Sie dürfen den Teilnehmern auch keine Fahrzeuge         tenversicherung bzw. Reiseabbruchversicherung enthalten ist.
Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechen-       oder Ausrüstungsgegenstände aushändigen, die der Motor             Desweiteren empfiehlt sich der Abschluss eines Schutzbriefs
den wichtigen Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern         Presse Stuttgart gehören oder anvertraut sind.                     sowie bei Auslandsreisen der Abschluss einer Auslandskranken-
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefol-                                                                         versicherung, die auch den Krankenrücktransport beinhaltet.
                                                                    12. HAFTUNG

                                                                                                                                                                                                          Fax: 07 11/1 82-20 17
gung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des
Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch eine                  Der Teilnehmer hat die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen       15. INFORMATION ZUR ADRESSNUTZUNG
schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens der Motor         in den jeweiligen Reiseländern einzuhalten und sein                Entsprechend den Vorschriften des BDSG (Bundesdatenschutz-
Presse Stuttgart bedingt sind.                                      Fahrverhalten, insbesondere die Fahrgeschwindigkeit, den           gesetz) behalten wir uns vor, Ihre Postanschrift zu nutzen, um
                                                                    Verhältnissen der Fahrstrecke, der Gruppe und des Verkehrs         Ihnen interessante Angebote des Verlags und ausgewählter
8. GEWÄHRLEISTUNG, MITWIRKUNGSPFLICHT, ABHILFEVER-                  eigenverantwortlich anzupassen. Er wird ausdrücklich darauf        Geschäftspartner zukommen zu lassen. Soweit Sie dem
LANGEN                                                              hingewiesen, dass er für sein Fahrverhalten selbst                 ausdrücklich zugestimmt haben, nutzen wir Ihre Telefonnum-
Der Reiseteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder             verantwortlich ist und für hierdurch verursachte Unfälle und/      mer oder E-Mail-Adresse auch für Ihre geschäftlichen
der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung                    oder Schäden auch gegenüber anderen Teilnehmern oder               Informationen durch uns und namentlich bekannte
verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem       sonstigen Dritten zivil- und strafrechtlich verantwortlich ist.    Unternehmen.

                                                                                                                                                                                                          Telefon: 07 11/1 82-19 77
Umstand, den die Motor Presse Stuttgart nicht zu vertreten          Der Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift, dass er         Widerspruch ist jederzeit möglich unter:
hat. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden   diesen Haftungshinweis zur Kenntnis genommen und selbst            Motor Presse Stuttgart GmbH & Co.KG
Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer          für ausreichenden Versicherungsschutz gesorgt hat. Die             MOTORRAD action team
Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden gering           Haftung für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzun-    Stichwort „Datenschutz“
zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei           gen der Motor Presse Stuttgart und ihrer Mitarbeiter sowie für     Leuschnerstraße 1
der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung      Körperschäden, die durch fahrlässige oder vorsätzliche             70174 Stuttgart
nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich             Pflichtverletzungen der Motor Presse Stuttgart und ihrer
gegenüber der Motor Presse Stuttgart direkt erhoben werden.         Mitarbeiter verursacht werden, bleibt davon unberührt. Die         16. INFORMATION ZUM VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGS-
Vor einer Kündigung (§ 651e BGB) ist der Motor Presse               Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer für Schadensersatz           GESETZ
Stuttgart eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen,     aus vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist außer        Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/
wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von der Motor Presse          für Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

                                                                                                                                                                                                          70174 Stuttgart
                                                                                                                                       consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen
Stuttgart verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung         soweit a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob              Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Die Motor
des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden              fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder b) die        Presse Stuttgart ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungs-
gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und                    Motor Presse Stuttgart für einen dem Reiseteilnehmer               verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit
Schadensersatz hat der Kunde gem. § 651g I BGB innerhalb            entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines           noch verpflichtet.
eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung           Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Motor Presse Stuttgart
der Reise bei der Motor Presse Stuttgart geltend zu machen.         haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit            Diese Veranstaltungsbedingungen gelten
Ansprüche gemäß § 823 ff. BGB sind hiervon ausgenommen.             Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt oder      für alle Perfektionstrainings, Fahrertrai-
                                                                                                                                                                                                          Leuschnerstraße 1

Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur            empfohlen werden (Sportveranstaltungen, Hubschrauberflü-           nings, Enduro- und Supermoto-Lehrgän-
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung          ge, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.), wenn diese                ge und –Wochenenden
der Frist gehindert worden ist. Die Ansprüche verjähren gem.        Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestä-
§ 651g II BGB in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag,      tigung ausdrücklich unter Angabe des vermittelten                  1. PHILOSOPHIE
an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Kunde       Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig                  Die MOTORRAD-Fahrertrainings dienen nicht der Erzielung von
Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem         gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil        Höchstgeschwindigkeiten. Trainingsziele sind die Verbesserung
Tag gehemmt, an dem die Motor Presse Stuttgart die                  der Reiseleistungen der Motor Presse Stuttgart sind. Ein           des Fahrkönnens, der Fahrtechnik und die realistische
Ansprüche schriftlich zurückweist.                                  Schadensersatzanspruch gegen die Motor Presse Stuttgart ist        Selbsteinschätzung. Die Einteilung erfolgt nach Ihrer auf der
                                                                    insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund              Anmeldung angegebenen Selbsteinschätzung. Nach unserer
                                                                                                                                                                                                          MOTORRAD action team

9. TEILNEHMER-ZUSICHERUNGEN                                         internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden          langjährigen Erfahrung behindert sowohl Unter- als auch
Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis     gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträ-     Überforderung den Lernerfolg. Deshalb werden wir bei Bedarf
zu sein, sofern die Veranstaltung nicht auf einer privaten          ger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein                die Gruppeneinteilung nach den ersten Trainingsstunden im
Rennstrecke stattfindet. Er nimmt mit seinem Motorrad               Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur          Sinne aller Teilnehmer modifizieren. Während des Trainings auf
(ausgenommen Reisen mit Mietmotorrad) an der Veranstal-             unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen               der Nürburgring-Nordschleife und den Nebenplätzen gelten die
tung teil, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen       geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten                  StVO und die StVZO. Die Enduro- und Supermoto-Wochenen-
und in fahrsicherem Zustand sein muss. Es gelten die Regeln         Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt der Motor Presse         den dienen ebenfalls der Verbesserung des Fahrkönnens. Bei
der StVO und StVZO (bzw. die Straßenverkehrsordnungen der           Stuttgart die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu,   Fahrten auf abgesperrten Strecken kann der Versicherungs-
jeweiligen Reiseländer) sowie die gesetzlichen Bestimmungen         so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des               schutz (Haftpflicht, Vollkasko) erlöschen.
INFO                                                                                Veranstaltungsbedingungen
                              2. LEISTUNGEN, ANMELDUNG                                          den sowie bei Enduro- bzw. Supermoto-Lehrgängen auf               • Veranstalter(n), seinen Organen, seinen beauftragten
Internet: www.actionteam.de

                              Wie Reisebedingungen unter 1 mit folgenden Ausnahmen:             privaten Rennstrecken auch nicht zugelassene Motorräder           Instruktoren, sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen;
                              Steht der Trainingstermin im Programm noch nicht fest, erfolgt    teilnehmen (siehe jeweilige Detailausschreibung).
                              die Anmeldung nur vorläufig. Der Veranstalter wird dem                                                                              • Sportwarten, Streckenposten, dem Rennstreckenbetreiber,
                              Angemeldeten die Termine, sobald diese feststehen, schriftlich    9. BEACHTUNG VON ANWEISUNGEN                                      dem Rennstreckeneigentümer und dem Straßenbaulastträger
                              oder per E-Mail mitteilen. Der Angemeldete hat die                Der Teilnehmer verpflichtet sich, die für die Strecke geltenden   (soweit Schäden durch die Beschaffenheit der beim Training zu
                              Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der          Anweisungen und Verhaltensregeln einzuhalten. Weiter wie          benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht wurden);
                              Termine von der Anmeldung Abstand zu nehmen. Hierauf wird         Reisebedingungen unter 10.
                                                                                                                                                                  • alle anderen Personen, die mit der Organisation der
                              der Anmeldende zusammen mit der Termininformation                 10. INSTRUKTOREN                                                  Veranstaltung in Verbindung stehen
                              hingewiesen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Anmeldung          Wie Reisebedingungen unter 11.
                              verbindlich.                                                                                                                        außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
                                                                                                11. HAFTUNG                                                       oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
                              3. PREIS, ZAHLUNGSWEISE, FÄLLIGKEIT                               Wie Reisebedingungen unter 12.                                    fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen
                              Ohne Zahlung des gesamten Teilnahmepreises besteht für den
E-Mail: info@actionteam.de

                                                                                                                                                                  Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten
                              Teilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Lehrgangs- und/       12. HAFTUNGSVERZICHT                                              Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden,
                              oder Trainingsleistungen durch die Motor Presse Stuttgart.        Unabhängig von den mit der Anmeldung gemachten                    die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverlet-
                                                                                                Zusicherungen muss bei allen Trainings, die keine Pauschalreise   zung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehil-
                              Für die Enduro- und Supermoto-Wochenenden gilt:                   sind, ein zusätzlicher Haftungsverzicht vor Veranstaltungsbe-
                              Der Teilnahmepreis ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestäti-                                                                      fen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Bewerber und
                                                                                                ginn unterschrieben werden. Den Inhalt des Haftungsverzichts      Fahrer verzichten außerdem auf Ansprüche jeder Art für im
                              gung zu leisten.                                                  finden Sie am Ende dieser Veranstaltungsbedingungen.              Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehende Schäden
                              Für alle anderen Trainings gilt:                                  13. BENUTZUNG VON MIETFAHRZEUGEN                                  gegenüber den
                              Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in         Wie Reisebedingungen unter 13.
                              Höhe von 20 % des Teilnahmepreises fällig. Der restliche                                                                            • anderen Teilnehmern (Bewerbern, Fahrern, Mitfahrern), deren
                              Teilnahmepreis ist bis spätestens 26 Tage vor Veranstaltungsbe-   14. VERSICHERUNGEN                                                Helfer, die Eigentümer und Halter der anderen Fahrzeuge;
                              ginn zu zahlen. Den Teilnahmepreis entnehmen Sie der              Es besteht keine zusätzliche Versicherung, die die Motor Presse   außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
Fax: 07 11/1 82-20 17

                              jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.                            Stuttgart zugunsten der Trainings- und Lehrgangsteilnehmer        oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
                                                                                                abgeschlossen hat.                                                fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen
                              Für Zahlungen im Lastschriftverfahren und Zahlungen mit                                                                             Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten
                              Kreditkarte gelten die unter Ziff. 2. der „Veranstaltungsbedin-   15. INFORMATION ZUR ADRESSNUTZUNG                                 Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden,
                              gungen für alle Fernreisen, Europareisen, Alpenreisen und         Wie Reisebedingungen unter 15.                                    die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverlet-
                              Endurotouren“ enthaltenen Ausführungen zu SEPA Direct Debit                                                                         zung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehil-
                                                                                                16. INFORMATION ZUM VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGS-                  fen des enthafteten Personenkreises - beruhen.
                              SDD sowie die hier genannten akzeptierten Kreditkartenanbie-
                                                                                                GESETZ
                              ter und die Angaben zu dem von uns beauftragten
                                                                                                Wie Reisebedingungen unter 16.                                    Dieser Verzicht wird auch für
                              Abrechnungsdienstleister entsprechend.
                                                                                                                                                                  • Angehörige und unterhaltsberechtigte Personen des
Telefon: 07 11/1 82-19 77

                                                                                                Für Renntrainings gelten die „Veranstal-                          Teilnehmers erklärt. Der unterzeichnende Teilnehmer stellt den
                              4. MINDESTTEILNEHMERZAHL                                          tungsbedingungen für alle Perfektions-
                              Wir behalten uns vor, Veranstaltungen bis 28 Tage vor Beginn                                                                        (die) Veranstalter von Ansprüchen Dritter nach vorstehender
                                                                                                trainings, Fahrertrainings, Enduro- und
                              abzusagen, wenn bis dahin eine in der Trainingsausschreibung      Supermoto-Lehrgänge und -Wochenen-                                Maßgabe frei.
                              angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Bis        den“ entsprechend mit folgenden                                   Haftungsverzicht und Haftungsfreistellung gelten ferner nicht
                              dahin bereits entrichtete Beträge bekommt der Teilnehmer in       Abweichungen:
                                                                                                                                                                  für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit der
                              diesem Fall zurück.                                               1. PHILOSOPHIE                                                    Teilnehmer nicht selbst Eigentümer und Halter des von ihm
                              5. ÄNDERUNGEN BESCHRIEBENER VERANSTALTUNGSABLÄU-                  Abweichend von Ziff. 1 der Veranstaltungsbedingungen für          benutzten Motorrads ist, stellt er den (die) Veranstalter, seine
                              FE, PREISERHÖHUNGEN                                               Fahrertrainings gilt: Das Renntraining ist für alle sportlichen   (ihre) Erfüllungsgehilfen sowie den beauftragten Instruktoren
                              Änderungen oder Abweichungen von Terminen oder einzelnen          Motorradfahrer konzipiert, die ihr Können nicht auf der Straße,   auch von Ansprüchen des Kfz-Halters und Eigentümers
                              Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die         sondern auf der Rennstrecke ausleben wollen. Die Gruppen-         entsprechend dem Umfang des vorstehenden Haftungsver-
70174 Stuttgart

                              nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur       einteilung erfolgt in erster Linie anhand evtl. vorhandener       zichts frei.
                              gestattet, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheb-       Rundenzeiten, danach anhand der Selbsteinschätzung.
                              lich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstal-                                                                          Der Haftungsverzicht und Haftungsfreistellung werden mit
                                                                                                2. TEILNEHMER-ZUSICHERUNGEN                                       ihrer Unterzeichnung durch den Teilnehmer gegenüber allen
                              tung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsan-         Abweichend von Ziff. 8 der Veranstaltungsbedingungen für
                              sprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen                                                                         Beteiligten wirksam. Sie gelten für Ansprüche aus jeglichem
                                                                                                Fahrertrainings gilt: Es besteht seitens der Motor Presse         Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprü-
                              mit Mängeln behaftet sind.                                        Stuttgart keine zusätzliche Versicherung für den Teilnehmer.      che aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und
                              6. RÜCKTRITT, ERSATZPERSONEN, UMBUCHUNG,                          Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit           auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Leuschnerstraße 1

                              NICHTANTRITT UND NICHTINANSPRUCHNAHME VON                         ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzbekleidung – Helm
                              LEISTUNGEN                                                        (ECE-Norm 22), Lederkombi (kein Textil), Rückenprotektor,         Gesetzliche Vertreter von minderjährigen Teilnehmern
                              Sämtliche Bestimmungen der Reisebedingungen unter 5.              Handschuhe, Motorradstiefel – teilzunehmen.                       bestätigen ihre Kenntnis darüber, dass sie während der
                              gelten entsprechend mit folgender Abweichung: Erscheint der                                                                         Veranstaltung für den vertretenden Teilnehmer ausschließlich
                                                                                                Haftungsverzicht                                                  aufsichtspflichtig sind. Wegen der Unerfahrenheit von
                              Teilnehmer am Tag der Veranstaltung nicht oder sagt er die
                              Teilnahme am Tag der Veranstaltung ab, so werden 100 % des        NACHFOLGENDER HAFTUNGSVERZICHT GILT FÜR ALLE                      Minderjährigen besteht grundsätzlich ein erhöhtes Risiko.
                                                                                                TRAININGS, DIE KEINE PAUSCHALREISEN SIND. DER                     Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von der
                              Buchungsbetrags fällig. Das Recht des Teilnehmers, der Motor
                                                                                                HAFTUNGSVERZICHT IST VON JEDEM TEILNEHMER VOR                     vorstehenden Haftungsausschlussklausel unberührt.
                              Presse Stuttgart nachzuweisen, dass ein Schaden in geringerer     VERANSTALTUNGSBEGINN ZU UNTERZEICHNEN.
MOTORRAD action team

                              Höhe oder gar kein Schaden entstanden ist, bleibt ihm
                                                                                                Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung       Dem Teilnehmer ist bekannt, dass
                              unbenommen.
                                                                                                teil. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist mit Risiken          1. er auf eigenes Risiko fährt;
                              7. GEWÄHRLEISTUNG, MITWIRKUNGSPFLICHT, ABHILFEVER-                behaftet. Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und           2. er seine Fahrweise im Hinblick auf den Verkehr, die
                              LANGEN                                                            strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von       Straßenverhältnisse und das Fahren in der Gruppe
                              Wie Reisebedingungen unter 8.                                     ihm benutzten Fahrzeug verursachten Schäden soweit hier           eigenverantwortlich anzupassen und die im jeweiligen Land
                                                                                                nicht ein Ausschluss der Haftung vereinbart wurde. Bewerber       gültigen Verkehrsgesetze zu beachten hat;
                              8. TEILNEHMER-ZUSICHERUNGEN                                       und Fahrer verzichten auf Ansprüche jeder Art für im              3. das Fahren Erfahrung und gute körperliche Konstitution
                              Wie Reisebedingungen unter 9. Davon abweichend dürfen bei         Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehende Schäden            voraussetzt;
                              Rennstreckentrainings, Enduro- bzw. Supermoto-Wochenen-           gegenüber dem (den)                                               4. Motorradfahren gefährlich ist und Sturz- und Verletzungsri-
Veranstaltungsbedingungen
siken für sich und andere in sich birgt;                        Veranstaltung gültige Auslandskrankenversicherung
5. er keine Passagen, die ihm zu schwierig erscheinen, fahren   abgeschlossen hat und weist diese auf Verlangen des
muss. Er kann vielmehr den Instruktor bitten, sein Motorrad     Veranstalters nach. Es besteht kein Krankenversicherungs-
über die betroffene Passage zu bringen oder in Abstimmung       schutz über den Veranstalter.
mit dem Instruktor eine andere Strecke fahren.
                                                                Zusätzliche Haftungsbedingungen bei Fahrertrainings
Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich,                            StVO und StVZO sind insbesondere beim Fahren auf nicht
1. bei guter gesundheitlicher Verfassung zu sein;               öffentlichen Straßen nicht ausschließlich verbindlich. Die
2. selbst für ausreichenden Haftpflicht-, Unfall- und           Teilnehmer sind aufgerufen, verantwortungsbewusst zu
Krankenversicherungsschutz gesorgt zu haben;                    fahren. Es wurde keine Versicherung durch den Veranstalter
3. den vorstehenden Text vor seiner Unterzeichnung sorgfältig   abgeschlossen. Eine Sicherheitsüberprüfung am Motorrad vor
gelesen zu haben.                                               der Veranstaltung hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit dieses
                                                                Haftungsverzichts.
Der Teilnehmer sichert zu,
an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-          Für Rennstreckentrainings gilt zusätzlich Folgendes
Schutzbekleidung teilzunehmen.                                  Der Veranstalter haftet weder vertraglich noch außervertrag-
Für alle Trainingsformen des action teams gilt: Integralhelm    lich für irgendwelche Schäden, die vom Teilnehmer verursacht
(ECE-Norm 22), Rückenprotektor, Handschuhe, Motorradstiefel.    werden oder ihm oder Dritten im Zusammenhang mit dem
Schnürstiefel sind nicht erlaubt.                               Training entstehen, es sei denn, der Veranstalter oder einer
                                                                seiner Betriebsangehörigen oder Erfüllungsgehilfen handelt
Rennstreckentrainings: Es darf nur mit Lederkombi (kein
                                                                vorsätzlich oder grob fahrlässig. Für Personenschäden gilt
Textil) gefahren werden (restliche Bekleidung s.o.).
                                                                dieser Haftungsverzicht nicht, wenn der Schaden durch eine
Fahrertrainings: Textil- oder Lederkombi (Zweiteiler müssen
                                                                fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des
durch einen Reißverschluss verbunden werden, restliche
                                                                Veranstalters, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner
Bekleidung s.o.).
                                                                Betriebsangehörigen verursacht wurde. Der Teilnehmer stellt
Supermoto: Lederkombi (ein- oder zweiteilig), Lederhand-
                                                                den Veranstalter von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen
schuhe, Helm, Brille und stabile Stiefel.
                                                                nach vorstehender Maßgabe frei.
Enduro: Enduro-Jacke und -Hose, Schulterschutz, Handschuhe,
Helm, Brille, stabile Stiefel.                                  VERANSTALTER:
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass           MOTORRAD action team
Bild- und Filmaufnahmen, die während der Veranstaltung          Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG,
gefertigt werden, auf der (den) Internet-Seite(n), in           Leuschnerstraße 1, 70174 Stuttgart
Pressemitteilungen und Druckerzeugnissen des (der)              Geschäftsführung: Nils Oberschelp (Vorsitzender),
Veranstalter(s) veröffentlicht werden.                          Andrea Rometsch, Peider Bach
                                                                Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Für Veranstaltungen, die außerhalb des Gebietes der             Registernummer: HRA 9302
Bundesrepublik Deutschland stattfinden, sichert der             Telefon: +49 (711) 182-1977
Teilnehmer dem Veranstalter mit seiner Unterschrift unter       E-Mail: info@actionteam.de
diesen Haftungsverzicht zu, dass er eine für den Zeitraum der   Stand: 29. September 2017
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