Tasmanien und Südaustralien - Motorrad
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Tasmanien und Südaustralien Tasmanien und das Beste, was der Süden Australiens zu bieten hat: Kängurus, Koalas, Kurven und tasmanische Teufel! Abel Tasman war der Erste. 1642 entdeckte er diese Insel im Süden Australiens. Seither haben die Europäer das frühere Van-Diemens-Land quasi für sich eingenommen. Knapp dreimal so groß wie Sizilien, wartet die ehemalige britische Strafkolonie auf mit völlig unberührter Natur und einer ganz eigenen Tierwelt. Den streitsüchtigen Beutelmarder, auch Beutelteufel genannt, gibt es nur hier. Sie sind einzigartig, genau wie die von den Australiern gern als schrullig bezeichneten, dann doch sehr liebenswürdigen Insulaner. Als hätte Tasmanien nicht schon genug zu bieten, „erfährt“ man auch noch das Beste, was der Süden Australiens, der großen Schwester Tasmaniens, zu bieten hat. Hier beherrschen Kängurus die Natur und den Straßenrand, Koalas hocken auf den duftenden Eukalyptusbäumen und beobachten Neugierige in aller Ruhe Von den Goldgräberstätten Victorias bis zur den zwölf Aposteln an der Steilküste der Great Ocean Road durchfährt man grandiose Landschaften. Auf einer teuflisch guten Tour. Tourverlauf Tag 1: Individuelle Anreise nach Melbourne. Am Abend lernen wir uns bei einem gemeinsamen Abendessen kennen. Tag 2 & 3: Ausflug zum Hanging Rock, ein beliebtes Naherholungsziel der Melbournianer. Fahrt entlang der schönsten Küstenstraße Australiens, der Great Ocean Road. Neben Kurven, Meeresbrandung und spektakulären Felsformationen bekommen wir im Cape Otway National Park die ersten Koalas zu sehen. Tag 4 & 5: Im Grampians Nationalpark warten Wanderungen, Wasserfälle, Kangaroos, ein Aboriginal Kulturzentrum und tolle Motorradstrecken auf uns. Auf dem Weg zur Nachtfähre Spirit of Tasmania besuchen wir noch das Freilichtmuseum Sovereign Hill. Dann sind wir reif für die Insel! Tag 6 & 7: Tasmanien versprüht einen besonderen Charme. Seine Bewohner sind sehr herzlich, manchmal auch etwas schrullig, doch das macht sie so liebenswert. Wo besser als im urigen Weldborough Pub könnten wir uns am Abend des sechsten Tages davon selbst ein Bild machen? Über die Bay of Fires, dem Elephant Pass, entlang des Tasman Highways erreichen wir am siebten Tag den Freycinet National Park mit seinen Postkartenmotiven. Tag 8: Wir sammeln in der ehemaligen Sträflingskolonie Port Arthur Eindrücke, wie sich das Leben zur kolonialen Gründerzeit abspielte. Die possierlichen, aber streitsüchtigen, Tasmanischen Teufel bekommen wir in einem Wildgehege zu Sehen. Tag 9 bis 11: Die Tage neun und zehn verbringen wir in der Hauptstadt Hobart. Wir erkunden die romantische Stadt und unternehmen Tagesauflüge in die tasmanische Wildnis, z.B. zum Creepy Crawly Walk, den Gordon Dam, oder den Tahune Air Walk. Nach einer Wanderung bei den Russell Falls bringt uns der Lyell Highway weiter an die raue Westküste. Beim Lake St. Claire machen
wir uns im Visitor Centre des bekannten Overland Tracks‘ ein Bild von dieser ursprünglichen Natur und erreichen am elften Tag das Fischerstädtchen Strahan. Tag 12 & 13: Die Gordon River Cruise am zwölften Tag ist sicherlich ein Highlight dieser Tour. Der „Western Explorer“ ist die berühmt, berüchtigte Nordwest Passage und wird auch Road to Nowhere genannt. Abends, am dreizehnten Tag, klopfen wir uns dann den Explorer-Staub in dem historischen Küstenstädtchen Stanley ab. Tag 14: Bevor wir die Fähre in Devonport zurück auf das Festland nehmen besuchen wir den Cradle Mountain National Park. Tag 15: In den Yarra Ranges erwarten uns die Hausstrecken der Australier, z.B. die bekannte Black Spur Road. Wir brausen auf kurvenreichen Straßen durch die Eukalyptuswälder, ein Eldorado für Schräglagenenthusiasten. Abends besuchen wir den Jamieson Pub. Tag 16 & 17: Das Kurvenvergnügen geht weiter, die australischen Alpen und der höchste Berg des fünften Kontinents, der Mount Kosciuszko, warten auf uns. Tag 18: Was beindruckt uns mehr, die grandiose Landschaft dieser Region oder die fantastischen Motorradstrecken? In Lakes Entrance, am Strand dieses Weltnaturerbes, kann man darüber fachsimpeln. Tag 19 bis 21: Der neunzehnte Tag entführt uns wieder in das High Country von Victoria. In der ehemaligen Goldgräberregion übernachten wir in einer rustikalen Trapperhütte, bevor wir am zwanzigsten Tag auf Naturstraßen wieder zurück in die Zukunft bzw. in die Zivilisation fahren. Melbourne, die lebenswerteste Stadt der Welt, hat uns wieder und bezaubert uns zum Tourabschluss mit ihrem Flair. Drei Wochen Kurvenspass, drei australische Bundesstaaten, zirka 5000 Motorradkilometer, davon 300 km Schotterpisten, Tagesetappen zwischen 200 und 400 Kilometer. Natur pur am anderen Ende der Welt, abseits des Massentourismus, ein echter Geheimtipp. Allgemeine Informationen Anreise: Der Flug von Europa nach Australien dauert zwischen 20 und 34 Stunden, mit ein bis zehn Stunden Aufenthalt in Asien, je nach Fluglinie. Die günstigsten Flüge liegen zwischen 1.100 und 1.500 Euro, der Preis ist stark abhängig von der Reisezeit. Der Flug ist im Reisepreis nicht enthalten. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot. Einreise: Für die Einreise nach Australien sind ein Visum und ein Reisepass erforderlich. Das reguläre kurzfristige Touristenvisum für Aufenthalte bis zu drei Monaten ist kostenlos. Das Visum muss selbst beantragt werden. Führerschein: Die Teilnahme an der Tour setzt eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse A bzw. A1 voraus. Ein internationaler Führerschein ist zwingend notwendig, ebenso muss ZUSÄTZLICH der nationale Führerschein mitgeführt werden.
Geld und Kosten: Währungseinheit ist der Australische Dollar (AU$ oder AUD), der aus 100 Cent besteht. 1 AU$ entspricht ca. 67 Eurocent (1 Euro ca. 1,50 AU$/ Stand Oktober 2017). Benzin kostet, je nach Region, 1,20 bis 1,70 Euro pro Liter. Alkohol ist teuer, sehr teuer sind Zigaretten (25 Stück 12,50 AU$). Das Preisniveau ist vergleichbar zu Deutschland. In den Städten gibt es Geldautomaten, an denen man per Kreditkarte (PIN Nummer dazu notwendig!) oder EC-Karte (Bitte prüfen Sie mit Ihrer Bank, ob Ihre EC Karte dafür kompatibel ist!) problemlos Bargeld bekommen kann. Kreditkarten werden nahezu überall angenommen. Essen und Trinken: Bis vor einigen Jahrzehnten war die australische Küche sehr stark an der britischen orientiert und hatte deswegen einen eher schlechten Ruf. Vor rund 20 Jahren begann sie an ihre eigenen Wurzeln zu gehen, die bei den Einwanderern liegen. Heutzutage speist man in den Großstädten ähnlich schmackhaft und abwechslungsreich wie in Mailand, Osaka, Bangkok oder Paris, dafür aber preiswerter! Das bunte Völkergemisch brachte seine jeweilige Esskultur mit ins Land „Down Under“ und je nach Region oder Stadtteil kann man „landestypisch“ essen. Auf dem Land („Country“ oder „Outback“) beherrscht die gutbürgerliche Küche die Speisekarte: Steaks vom Rind mit drei verschiedenen Gemüsesorten sind der Klassiker, ebenso wie „Chicken Parmigiana“ (Hühnerbrust mit Tomatensoße und Käse überbacken). Als „Take Away“ oder „Fast Food“ haben sich das englische „Meatpie“ (Blätterteigtasche gefüllt mit Hackfleisch, Steak oder Gemüse) und der obligatorische Hamburger etabliert. In Meeresnähe bereichern „Fish and Chips“, aber auch erlesene Meeresfrüchte a la Austern, Lobster, Garnelen die Speisekarte. Die australischen Weine sind seit Jahren im Kommen. Es werden hervorragende Rotweine produziert, z.B. Shiraz, Merlot und Cabernet Sauvignon. Als Weißwein empfiehlt sich der Chardonnay. Bier ist jedoch immer noch das Nationalgetränk: Alles dreht sich um das Hopfennass. Es gibt eine reiche Markenvielfalt an Dosenbieren (VB = Victoria Bitter, Forsters); ja selbst Entfernungen werden in „Biereinheiten“ angegeben, wie z.B. die „Two Can Drive“ (Zwei Dosen Bier Fahrt). In den Kneipen unterscheidet man in den Maßeinheiten Handle, Schooner, Can, Stubbie und Jug. Eine Schanklizenz wird nach sehr strengen Bestimmungen vergeben. Entsprechende Restaurants und Bars sind an dem Aushängeschild „licenced“ zu erkennen. Die meisten übrigen Gaststätten verfügen über eine eingeschränkte Lizenz, die den Verzehr von mitgebrachten Alkoholika erlaubt („BYO“ = Bring your own). Klima: Im Süden Australiens gemäßigtes Klima, mit Temperaturen wie im deutschen Sommer. Gesundheit: Für Australien sind keine Vorsorgeimpfungen nötig, z.B. Gelbfieber oder Malaria. Eine Auslandskrankenversicherung wird dringend empfohlen. Krankenhäuser und Ärzte sind in den Städten überall zu finden. Jede größere Ansiedlung hat ein „Hospital“, wo Erstversorgung stattfinden kann. Im Notfall wird man mit dem „Flying Doctor Service“ in ein nahe gelegenes Krankenhaus geflogen. Ein Standardbesuch beim Arzt kostet ca. AU$ 70.
Anforderungen: Die Tour ist für jeden Motorradtourenfahrer geeignet, der über eine gute Kondition und Fahrpraxis verfügt. Tagesablauf: Ab 7:00 - 8:30 Uhr erwartet Sie ein reichhaltiges Frühstücksbüffet. In lockerer Runde bespricht dabei Ihr Tourguide mit Ihnen die jeweilige Tagesetappe, das sogenannte Briefing. Mit der Tour erhalten Sie eine ausführliche „Roadbook-Mappe“ mit detailliertem Kartenmaterial, Übersichtsplänen, Hotel- bzw. Campingplatzliste und Notfalladressen. Anhand dieses „Roadbooks“ macht Sie Ihr Tourguide auf die heutige Streckenführung, Sightseeing-Punkte, touristische Highlights, Gefahren (z.B. Streckenverlauf, Tierwelt, Fahrtipps, Wasserstände) und Besonderheiten (z.B. Öffnungszeiten, Landesgrenzen und Bestimmungen, Tank- und Raststopps, Souvenirkauf, Aktivitäten) aufmerksam. Auch geschichtliche und kulturelle Hintergrundinformationen kommen nicht zu kurz und anhand der einen oder anderen Anekdote erfahren Sie viel über Land und Leute. Nach bzw. vor dem Frühstück packen Sie Ihr Gepäck, das im Anschluss im Begleitfahrzeug verstaut wird, so dass Sie sich mit dem Gepäcktransport nicht belasten müssen. Zwischen 9-10 Uhr geht es erfahrungsgemäß „on the Road“. Stress lassen wir für Sie nie aufkommen! Sie können alleine, in kleinen Gruppen oder „geschlossen“ fahren. Sie können daher Ihre täglichen Mitfahrer, Sightseeing- und Raststopps sowie Tempo selbst bestimmen. Grundvoraussetzung ist jedoch, dass Sie die morgens festgelegte Route befahren, da unser Begleitfahrzeug immer zuletzt fährt, um im Bedarfsfall Hilfe leisten zu können. Für Mitfahrer im Begleitfahrzeug: Wir fahren dieselben Strecken wie die Motorradfahrer und machen an interessanten Punkten oder nach Ihren Wünschen Halt, so dass Ihnen nichts entgeht. Tagsüber verpflegen Sie sich selbst. Sind größere Distanzen zu bewältigen, so vereinbaren wir Treffpunkte, um Sie wieder mit Essen, Wasser und vor allem Sprit zu versorgen. Zwischen 15-19 Uhr erreichen wir unser Tagesziel, abhängig davon, ob es tagsüber oder später am Endpunkt Interessantes zum Verweilen oder Erkunden gibt. Die Abendgestaltung nach dem Abendessen bleibt wiederum Ihnen überlassen. Von Lagerfeuerromantik, Stadtausflügen, Kneipenabenden über Spaziergänge etc. haben Sie die freie Auswahl. Übernachtung: Wir übernachten einmal Mal im Motel, einmal in einer Buschhüttte, einmal in einem Pub, zweimal auf der Fähre und 16 Mal in großzügigen, gut ausgestatteten Cabins (Wohnhütten/Bungalows mit Klimaanlagen/Heizung auf Campingplätzen). Warum Cabins auf Campingplätzen und keine Hotels? Unsere sorgfältig ausgewählten Campingplätze sind sehr gut, teilweise luxuriös, ausgestattet (Heizung-und Klimaanlage, TV, Kühlschrank, WIFI, Kochgelegenheiten, Sitzgruppen etc.). Cabins bieten allen Komfort, der den von Hotelzimmer meist sogar übertrifft. Sie sind mitten im Park, teilweise hoppeln Kängurus vorbei, Papageien und Kakadus können vom Balkon gefüttert werden, ebenso wie naschhafte Opossums. Hotels sind meist in Bebauungszentren und daher nicht an echten Geheimtipps oder abgelegenen Orten -auf die wir Wert legen- zu finden. Auf Campingplätzen trifft man, die reiselustigen Australier, mit denen man schnell ins Gespräch kommt und so viel über Land und Leute erfährt. Man ist mit Natur und Menschen nicht in der Zuschauerperspektive, sondern ‚mitten drin‘, genauso wie auf dem Motorrad.
Motorradfahrer sind Individualisten und haben einen Hang zum Abenteuer und zur Freiheit und genauso möchten wir Ihnen -mit unserem Reisekonzept- das großartige Land vermitteln und Ihre Reise zu einem außergewöhnlichen Erlebnis machen. Motorräder: Suzuki DR 650 SE. Die Motorräder sind wie das Land und die Menschen: Robust, verlässlich, unkompliziert, ohne Allüren. Darüber hinaus sind es leicht beherrschbare Motorräder, die den Fahrer nicht unmittelbar an dessen Grenzen bringen und dennoch über ausreichend Off-Road Qualitäten verfügen, eben eine Enduro im klassischen Sinn. Motorradversicherung in Australien: Die Motorräder sind bei der TAC (Transport Accident Commission) versichert. Dies ist die staatliche Fahrzeugversicherung in Victoria, die Krankenhaus-, Bergungs-, Reha-, Folge-, Berufsausfall-, Invalidität- etc. Kosten abdeckt! Die Motorräder sind mit einem Selbstbehalt von 1.600,- Euro vollkaskoversichert. (NUR für Motorrad! Keine Sachschäden an Dritten) Bezüglich der Versicherung gibt es nun die folgenden drei Möglichkeiten: 1. Der Teilnehmer behält die Vollkasko-Versicherung (NUR für Motorrad! Keine Sachschäden an Dritten) mit 1.600,- Euro Selbstbehalt bei. 2. Der Teilnehmer schließt gegen eine Gebühr von A$ 150,- pro Woche (zahlbar direkt vor Ort) die Vollkasko-Versicherung ohne Selbstbehalt (NUR für Motorrad! Keine Sachschäden an Dritten) ab. 3. Der Teilnehmer schließt gegen eine Gebühr von A$ 200,- pro Woche (zahlbar direkt vor Ort) die Vollkasko-Versicherung ohne Selbstbehalt inklusive Sachschäden an Dritten ab. Sollten Sie sich für die erste Variante entscheiden,muss dem MOTORRAD action team vor Reiseantritt der unterschriebene Kautions-Vertrag vorliegen. Diesen bekommen Sie mit Ihren Reiseunterlagen ca. 2 Wochen vor Reisebeginn zugesandt. Mit diesem ermächtigen Sie uns, im Falle eines Schadens an Ihrem Motorrad bis zu 1.600,– Euro vom Konto oder von Ihrer Kreditkarte abzubuchen. Begleitfahrzeug: Ein Geländewagen dient als Begleitfahrzeug, zur Beförderung von Mitfahrern sowie zum Gepäcktransport. Versicherungen: Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- Versicherung sowie einer Auslandskranken-Versicherung. Termine: Tour-Nr. 10171/2018: 20.01. bis 10.02.2018 Tour-Nr. 10171/2019: 19.01. bis 09.02.2019 Preise: Fahrer: 4.990 Euro Mitfahrer im Geländewagen: 2.950 Euro EZ-Zuschlag: 820 Euro
Leistungen: 21 Übernachtungen im Doppelzimmer 21x Frühstück 18x Essen aus der Buschküche Motorrad inkl. Vollkasko-Versicherung mit 1.600,– Euro Selbstbehalt (nur für Schäden am Motorrad, keine Deckung für Sachschäden an Dritten) deutschsprachige Reiseleitung Streckenbeschreibung 4WD-Begleitfahrzeug inkl. Gepäcktransport Transfer vom/zum Flughafen Nicht enthalten: Flüge Benzin Mittagessen 3x Abendessen (3x à la carte auf eigene Rechnung gegessen) fakultative Ausflüge und Aktivitäten Eintrittsgelder Getränke Motorradzusatzversicherung Visum (kostenlos) persönliche Ausgaben Veranstalter: Die Reise wird in Zusammenarbeit mit Southern Cross Australia organisiert und durchgeführt. Gerne können Sie auch andere Touren, die von Southern Cross Australia angeboten werden, über uns buchen. Wenn Sie gerne mitfahren möchten, aber z.B. Ihren Urlaub noch nicht definitiv abklären können, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich für kurze Zeit einen Platz. Wir freuen uns auf Ihren Anruf: Tel. 0711/182-19 77 (Fax: 0711-182-2017, E-Mail: info@actionteam.de) Ihr MOTORRAD action team
Bitte per Post oder Fax zurück an das action team, 70162 Stuttgart; Fax: 0711-182-2017 REISEANMELDUNG Reise: Tasmanien und Südaustralien Termin:___________________ FahrerIn: Name: Vorname: Straße/Haus-Nr.: PLZ/Ort: Telefon tagsüber: Telefon abends: Telefax: E-Mail: Reisepassnummer: Nationalität: Geburtsdatum: Geburtsort: Beruf: Führerscheinklasse: A A1 ausgestellt in: Führerschein-Nr.: T-Shirt Größe: S M L XL XXL XXXL BeifahrerIn: Name: Vorname: Straße/ Haus-Nr.: PLZ/ Ort: Telefon tagsüber: Telefon abends: Reisepassnummer: Nationalität: Geburtsdatum: Beruf: T-Shirt Größe: S M L XL XXL XXXL Ich buche die Übernachtung im ½ DZ EZ (überall wo möglich) DZ mit Ich buche die Flüge über das action team. Bitte schicken Sie mir ein Angebot: Gewünschter Abflughafen (soweit möglich): ersatzweise: Ich buche die Flüge selbst: Hiermit möchte ich die Vollkasko-Versicherung (NUR für Motorrad! Keine Sachschäden an Dritten) mit 1.600,– Euro Selbstbehalt beibehalten. Hiermit möchte ich gegen eine Gebühr von A$ 150,– pro Woche die Vollkasko-Versicherung ohne Selbstbehalt (NUR für Motorrad! Keine Sachschäden an Dritten) abschließen. Hiermit möchte ich gegen eine Gebühr von A$ 200,– pro Woche die Vollkasko-Versicherung ohne Selbstbehalt inklusive Sachschäden an Dritten abschließen. Nach erfolgter Anmeldung erhalte ich eine Buchungsbestätigung. Die Anzahlung von 20% des Teilnahmepreises leiste ich innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung per Überweisung auf das Konto 787 151 2122; BLZ 600 501 01 bei der Baden-Württembergischen Bank Für EU-Überweisungen: BIC/Swift Code SOLADEST600, IBAN DE92 600501017871512122 (Zahlungen aus dem Ausland bitte spesenfrei) per Lastschrift (nur von deutschen Konten möglich) Bitte dazu das nachfolgende SEPA-Lastschriftformular ausfüllen und mitsenden. Ich bin nicht damit einverstanden, dass meine Telefonnr. zum Zweck der gemeinsamen Anreise weitergegeben wird: Ich bin damit einverstanden, dass Fotos von der Veranstaltung, auf denen ich abgebildet bin, im Veranstaltungskatalog des action team und der Zeitschrift MOTORRAD veröffentlicht werden. Einen Anspruch auf Honorar erhebe ich nicht. Ich versichere mit meiner Unterschrift, die beiliegenden Veranstaltungsbedingungen gelesen zu haben und akzeptiere deren Inhalt. Ich mache dem Veranstalter die darin enthaltenen Zusicherungen, insbesondere in Bezug auf Risiken. ____________________________ ___________________________ Ort, Datum Unterschrift
Zahlung per Bankeinzug ANMELDUNG Bitte das Formular senden an: Internet: www.actionteam.de Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Leuschnerstraße 1, 70174 Stuttgart Bitte ausfüllen bei gewünschter Zahlung per Bankeinzug. zur Buchung der Veranstaltung: ______________________________ von ______________ bis ______________ des Teilnehmers/der Teilnehmer: _________________________________________________________________ E-Mail: info@actionteam.de SEPA-Lastschriftmandat (wiederkehrend) Gläubiger-Identifikationsnummer: DE48ZZZ00000026750 Ich ermächtige die Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG auf mein Konto gezogenen Fax: 07 11/1 82-20 17 Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vor- und Nachname: ______________________________________________________________________________________ Telefon: 07 11/1 82-19 77 Angaben zum Kontoinhaber Name Kontoinhaber: ______________________________________________________________________________________ Angabe nur relevant bei abweichendem Kontoinhaber Straße/Hausnummer: ___________________________________________________________________ / _________________ 70174 Stuttgart Postleitzahl/Ort: _________________ / _______________________________________________________________________ Kreditinstitut/BIC: ___________________________________________________________ / __ __ __ __ __ __ __ __ Ι __ __ __ Leuschnerstraße 1 IBAN: DE __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __ Datum/Ort: _____________________ / _______________________________________________________________________ Vor- und Nachname: ______________________________________________________________________________________ MOTORRAD action team Unterzeichner Unterschrift des Kontoinhabers: _____________________________________________________________________________ Die Mandatsreferenz wird später mit Rechnungsstellung/Buchungsbestätigung im Rahmen der Vorabankündigung (Pre-Notification) mitgeteilt.
INFO Veranstaltungsbedingungen Reisenden bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder Internet: www.actionteam.de Diese Veranstaltungsbedingungen gelten für alle Fernreisen, Europareisen, Alpenrei- Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Veranstalters der behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in sen und Endurotouren gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen, die dem den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte Reisenden für die Rückreise infolge Zahlungsunfähigkeit oder der Motor Presse Stuttgart als Gesamtschuldner für den 1. REISELEISTUNGEN, ANMELDUNG Konkurses des Reiseveranstalters entstehen, ersetzt werden. Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. Maßgeblich für Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Motorradreisen Dementsprechend hat die Motor Presse Stuttgart dieses die Berechnung aller Fristen ist – auch bei telefonischem und Enduroreisen (Trainings, Enduro-Lehrgänge und Insolvenzrisiko bei der tourVers Touristik-Versicherungs-Service Rücktritt – jeweils der Eingang der Erklärung bei der Motor -Wochenenden) ist auf den entsprechenden Seiten dieses GmbH abgesichert. Der Sicherungsschein verbrieft den direkten Presse Stuttgart. Der Motor Presse Stuttgart stehen im Katalogs beschrieben. Weitere Leistungen schuldet die Motor Anspruch des Reisenden gegenüber der tourVers im Falle der Rücktrittsfall des Reiseteilnehmers folgende Zahlungen zu: Presse Stuttgart nicht. Mit der schriftlichen oder Online-Anmel- Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Veranstalters. Die dung bietet der Teilnehmer der Motor Presse Stuttgart den Motor Presse Stuttgart ist berechtigt, die Leistung endgültig zu Bei den Reisen Namibia, Damaraland, Südafrika und Abschluss eines Vertrags verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Windhoek-Kapstadt gilt: durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung Reisevertrags vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn sich bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 % des Teilnahmepreises, E-Mail: info@actionteam.de aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der der Reiseteilnehmer mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug Anmelder, wie für seine eigenen Verpflichtungen, einsteht, befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn wenn er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen 25 % des Teilnahmepreises, ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Bestimmungen vorher von der Motor Presse Stuttgart bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer schriftlich angedroht wurde. Den Teilnahmepreis entnehmen 50 % des Teilnahmepreises, Anmeldung durch die Motor Presse Stuttgart zustande. Weicht Sie der jeweiligen Reisebeschreibung. ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so 90 % des Teilnahmepreises, liegt ein neues Angebot der Motor Presse Stuttgart vor, an das 3. MINDESTTEILNEHMERZAHL am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen sie für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag Wir behalten uns vor, eine Reise bis 28 Tage vor Reisebeginn zur Veranstaltung 95 % des Teilnahmepreises. kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, abzusagen, wenn bis dahin die in der jeweiligen Reisebeschrei- wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist der Motor Bei den Tasmanien-Reisen gilt: bung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht Presse Stuttgart die Annahme erklärt. bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn wurde. Bis dahin bereits entrichtete Beträge bekommt der 20 % des Teilnahmepreises, Fax: 07 11/1 82-20 17 Teilnehmer in diesem Fall zurück. 2. PREIS, ZAHLUNGSWEISE, FÄLLIGKEIT, REISEUNTERLAGEN bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den 4. ÄNDERUNGEN BESCHRIEBENER VERANSTALTUNGS- 40 % des Teilnahmepreises, Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der ABLÄUFE,PREISERHÖHUNGEN bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn Reiseleistungen durch die Motor Presse Stuttgart. Nach Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen 60 % des Teilnahmepreises, Abschluss des Reisevertrags erhält der Teilnehmer die Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertra- ab 20 Tagen vor Veranstaltungsbeginn Buchungsbestätigung und einen Reisesicherungsschein im ges, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, 90 % des Teilnahmepreises. Sinne § 651 k Abs. 3 BGB. Mit dessen Erhalt wird eine sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der restliche Bei allen anderen Reisen: nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn Reisepreis ist bis spätestens 26 Tage vor Reisebeginn zu Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsan- Telefon: 07 11/1 82-19 77 zahlen. Bei Buchungen, die weniger als 26 Tage vor 10 % des Teilnahmepreises, sprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei mit Mängeln behaftet sind. Die Motor Presse Stuttgart ist Übernahme des Sicherungsscheines sofort fällig. 25 % des Teilnahmepreises, berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorherseh- bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn bar für die Motor Presse Stuttgart und nach Vertragsschluss die 50 % des Teilnahmepreises, Zahlungen im Lastschriftverfahren erfolgen über SEPA Direct nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn Debit SDD. Hierfür benötigt der Veranstalter ein sogenanntes Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von der Motor „Mandat“, das die Belastung des Girokontos mit dem zu 90 % des Teilnahmepreises, Presse Stuttgart nicht zu vertreten sind: Devisen-Wechselkurse am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen zahlenden Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift für die betreffende Reise; Beförderungstarife und -preise; erlaubt. Das Mandat ist Teil der Anmeldung. Die Vorabankündi- zur Veranstaltung 95 % des Teilnahmepreises. behördliche Gebühren; Steuern oder sonstige behördliche gung über die Einzugstermine im SEPA-Lastschriftverfahren Abgaben einschließlich Flughafen- und Sicherheitsgebühren. Diese Zahlungen sind die pauschale Entschädigung, soweit die erfolgt mit Rechnungsstellung/Buchungsbestätigung Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem 70174 Stuttgart Motor Presse Stuttgart nicht nachweist, dass der nach Abzug - bei Online-Rechnungsstellung mindestens eine Woche vor Vertragsschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von ersparter Aufwendungen verbleibende Vergütungsanspruch der Abbuchung vom Konto des Teilnehmers; mehr als vier Monaten liegt. Sollte dies der Fall sein, wird der höher gewesen wäre. Das Recht des Reiseteilnehmers, der - bei postalischer Rechnungsstellung (unter Einrechnung der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen vor Motor Presse Stuttgart nachzuweisen, dass ein Schaden in Postlaufzeit) mindestens 4 Tage vor der Abbuchung vom Konto Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen geringerer Höhe oder gar kein Schaden entstanden ist, bleibt des Teilnehmers. danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über ihm unbenommen. Erscheint der Reiseteilnehmer verspätet 5 % des Reisepreises ist der Kunde zum gebührenfreien zum Beginn der Veranstaltung bzw. zu Abfahrt oder Abflug, Bei kurzfristigen Buchungen gilt dies entsprechend für den Rücktritt von der Reise berechtigt. Der Reiseteilnehmer kann kündigt er nach Reisebeginn oder aus Gründen, die nicht von Leuschnerstraße 1 gesamten Reisepreis. die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Motor Presse Stuttgart zu vertreten sind, oder muss er nach die Motor Presse Stuttgart in der Lage ist, eine solche ohne Reisebeginn von der Fortsetzung der Reise ausgeschlossen Für Zahlungen mit Kreditkarte werden die von Ihnen bei der Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reiseteilnehmer werden, so behält die Motor Presse Stuttgart den Vergütungs- Zahlung angegebenen Daten direkt an unseren Abrechnungs- hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Motor anspruch. Evtl. der Motor Presse Stuttgart entstehende dienstleister Saferpay (SIX Payment Services GmbH, Presse Stuttgart über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den Reiseteilnehmer Langenhorner Chaussee 92–94, 22415 Hamburg) weitergelei- Reise gegenüber der Motor Presse Stuttgart geltend zu an dessen Reiseziel zu bringen oder weiterzubefördern, gehen tet. Es werden folgende Kreditkartenanbieter akzeptiert: VISA, machen. Im Interesse des Reiseteilnehmers wird aus zu Lasten des Reiseteilnehmers. Eine Erstattung erfolgt nur MasterCard. Beweisgründen die schriftliche Geltendmachung empfohlen. insoweit, als der Motor Presse Stuttgart von den Leistungsträ- MOTORRAD action team gern nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen 5. RÜCKTRITT, ERSATZPERSONEN, UMBUCHUNG, werden. Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach erfolgt nach Eingang der Zahlung. Geht die Zahlung jedoch erst NICHTANTRITT UND NICHTINANSPRUCHNAHME VON Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre kurzfristig vor Reisebeginn ein, trägt der Kunde die Mehrkosten LEISTUNGEN Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom einer Eilauslieferung der Reiseunterlagen, sofern er die Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reisevertrag durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt Verzögerung des Zahlungseingangs zu vertreten hat. Die Motor Reise zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur Presse Stuttgart darf den restlichen Reisepreis, abgesehen von zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise geringfügige Kosten verursachen. der Anzahlung von 20 % vor Reiseantritt verlangen, wenn teilnimmt. Die Motor Presse Stuttgart kann der Teilnahme feststeht, dass die Reise – wie gebucht – durchgeführt und eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen 6. VERSPÄTUNG, AUSSERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE veranstaltet wird und wenn sie sichergestellt hat, dass dem Erfordernissen der Veranstaltung nicht genügt oder seiner Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer
Veranstaltungsbedingungen INFO höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungen. Es besteht seitens Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Internet: www.actionteam.de beeinträchtigt, so können sowohl die Motor Presse Stuttgart als der Motor Presse Stuttgart keine zusätzliche Versicherung. Der Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara oder der auch der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge in die USA und nach Vertrag gekündigt, so kann die Motor Presse Stuttgart für die ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen. die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet- erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädi- Empfehlungen und Mindestanforderungen für die zung sowie für Verlust oder Beschädigung von Gepäck. Sofern gung verlangen. Die Motor Presse Stuttgart ist in diesen Fällen Schutzbekleidung liegen den Teilnehmerunterlagen bei oder die Motor Presse Stuttgart in anderen Fällen Leistungsträger verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, können angefordert werden. ist, haftet die Motor Presse Stuttgart nach den für diese Fälle insbesondere falls der Vertrag die Vereinbarung umfasst, den geltenden Bestimmungen. Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die 10. BEACHTUNG VON ANWEISUNGEN Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Verstößt ein Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder werden 13. MIETFAHRZEUGE Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Für die Benutzung von Mietfahrzeugen bei Fahrertrainings Last. Durchführung der Veranstaltung durch sein Verhalten oder Reisen haftet der Teilnehmer vom Zeitpunkt der E-Mail: info@actionteam.de gefährdet oder verletzt oder geschädigt, haben die Vertreter Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeugs für jeden von ihm 7. DOKUMENTE, PASS, DEVISEN, ZOLL- UND GESUNDHEITS- der Motor Presse Stuttgart das Recht, den Teilnehmer ohne oder einem berechtigten Fahrer verursachten Schaden am BESTIMMUNGEN Erstattung seiner Teilnahmegebühren und ihm entstandener Fahrzeug (auch Untergang, Abhandenkommen oder Die Motor Presse Stuttgart informiert den Reiseteilnehmer Kosten von der weiteren Veranstaltung auszuschließen. Beschlagnahme). über die Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes. Der 11. REISELEITER (INSTRUKTOREN) 14. REISEVERSICHERUNGEN, MOTORRAD-SCHUTZBRIEF Reiseteilnehmer ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Die Reiseleiter (Instruktoren) sind nicht berechtigt, für die Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang Motor Presse Stuttgart rechtsverbindliche Erklärungen Bitte beachten Sie, dass im Reisepreis keine Reiserücktrittskos- mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. abzugeben. Sie dürfen den Teilnehmern auch keine Fahrzeuge tenversicherung bzw. Reiseabbruchversicherung enthalten ist. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechen- oder Ausrüstungsgegenstände aushändigen, die der Motor Desweiteren empfiehlt sich der Abschluss eines Schutzbriefs den wichtigen Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern Presse Stuttgart gehören oder anvertraut sind. sowie bei Auslandsreisen der Abschluss einer Auslandskranken- selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefol- versicherung, die auch den Krankenrücktransport beinhaltet. 12. HAFTUNG Fax: 07 11/1 82-20 17 gung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch eine Der Teilnehmer hat die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen 15. INFORMATION ZUR ADRESSNUTZUNG schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens der Motor in den jeweiligen Reiseländern einzuhalten und sein Entsprechend den Vorschriften des BDSG (Bundesdatenschutz- Presse Stuttgart bedingt sind. Fahrverhalten, insbesondere die Fahrgeschwindigkeit, den gesetz) behalten wir uns vor, Ihre Postanschrift zu nutzen, um Verhältnissen der Fahrstrecke, der Gruppe und des Verkehrs Ihnen interessante Angebote des Verlags und ausgewählter 8. GEWÄHRLEISTUNG, MITWIRKUNGSPFLICHT, ABHILFEVER- eigenverantwortlich anzupassen. Er wird ausdrücklich darauf Geschäftspartner zukommen zu lassen. Soweit Sie dem LANGEN hingewiesen, dass er für sein Fahrverhalten selbst ausdrücklich zugestimmt haben, nutzen wir Ihre Telefonnum- Der Reiseteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder verantwortlich ist und für hierdurch verursachte Unfälle und/ mer oder E-Mail-Adresse auch für Ihre geschäftlichen der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Schäden auch gegenüber anderen Teilnehmern oder Informationen durch uns und namentlich bekannte verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem sonstigen Dritten zivil- und strafrechtlich verantwortlich ist. Unternehmen. Telefon: 07 11/1 82-19 77 Umstand, den die Motor Presse Stuttgart nicht zu vertreten Der Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift, dass er Widerspruch ist jederzeit möglich unter: hat. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden diesen Haftungshinweis zur Kenntnis genommen und selbst Motor Presse Stuttgart GmbH & Co.KG Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer für ausreichenden Versicherungsschutz gesorgt hat. Die MOTORRAD action team Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden gering Haftung für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzun- Stichwort „Datenschutz“ zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei gen der Motor Presse Stuttgart und ihrer Mitarbeiter sowie für Leuschnerstraße 1 der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung Körperschäden, die durch fahrlässige oder vorsätzliche 70174 Stuttgart nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich Pflichtverletzungen der Motor Presse Stuttgart und ihrer gegenüber der Motor Presse Stuttgart direkt erhoben werden. Mitarbeiter verursacht werden, bleibt davon unberührt. Die 16. INFORMATION ZUM VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGS- Vor einer Kündigung (§ 651e BGB) ist der Motor Presse Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer für Schadensersatz GESETZ Stuttgart eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, aus vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist außer Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/ wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von der Motor Presse für Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 70174 Stuttgart consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Stuttgart verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung soweit a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Die Motor des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder b) die Presse Stuttgart ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungs- gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und Motor Presse Stuttgart für einen dem Reiseteilnehmer verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit Schadensersatz hat der Kunde gem. § 651g I BGB innerhalb entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines noch verpflichtet. eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Motor Presse Stuttgart der Reise bei der Motor Presse Stuttgart geltend zu machen. haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Diese Veranstaltungsbedingungen gelten Ansprüche gemäß § 823 ff. BGB sind hiervon ausgenommen. Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt oder für alle Perfektionstrainings, Fahrertrai- Leuschnerstraße 1 Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur empfohlen werden (Sportveranstaltungen, Hubschrauberflü- nings, Enduro- und Supermoto-Lehrgän- geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung ge, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.), wenn diese ge und –Wochenenden der Frist gehindert worden ist. Die Ansprüche verjähren gem. Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestä- § 651g II BGB in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, tigung ausdrücklich unter Angabe des vermittelten 1. PHILOSOPHIE an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Kunde Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig Die MOTORRAD-Fahrertrainings dienen nicht der Erzielung von Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil Höchstgeschwindigkeiten. Trainingsziele sind die Verbesserung Tag gehemmt, an dem die Motor Presse Stuttgart die der Reiseleistungen der Motor Presse Stuttgart sind. Ein des Fahrkönnens, der Fahrtechnik und die realistische Ansprüche schriftlich zurückweist. Schadensersatzanspruch gegen die Motor Presse Stuttgart ist Selbsteinschätzung. Die Einteilung erfolgt nach Ihrer auf der insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund Anmeldung angegebenen Selbsteinschätzung. Nach unserer MOTORRAD action team 9. TEILNEHMER-ZUSICHERUNGEN internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden langjährigen Erfahrung behindert sowohl Unter- als auch Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträ- Überforderung den Lernerfolg. Deshalb werden wir bei Bedarf zu sein, sofern die Veranstaltung nicht auf einer privaten ger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein die Gruppeneinteilung nach den ersten Trainingsstunden im Rennstrecke stattfindet. Er nimmt mit seinem Motorrad Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur Sinne aller Teilnehmer modifizieren. Während des Trainings auf (ausgenommen Reisen mit Mietmotorrad) an der Veranstal- unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen der Nürburgring-Nordschleife und den Nebenplätzen gelten die tung teil, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten StVO und die StVZO. Die Enduro- und Supermoto-Wochenen- und in fahrsicherem Zustand sein muss. Es gelten die Regeln Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt der Motor Presse den dienen ebenfalls der Verbesserung des Fahrkönnens. Bei der StVO und StVZO (bzw. die Straßenverkehrsordnungen der Stuttgart die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, Fahrten auf abgesperrten Strecken kann der Versicherungs- jeweiligen Reiseländer) sowie die gesetzlichen Bestimmungen so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des schutz (Haftpflicht, Vollkasko) erlöschen.
INFO Veranstaltungsbedingungen 2. LEISTUNGEN, ANMELDUNG den sowie bei Enduro- bzw. Supermoto-Lehrgängen auf • Veranstalter(n), seinen Organen, seinen beauftragten Internet: www.actionteam.de Wie Reisebedingungen unter 1 mit folgenden Ausnahmen: privaten Rennstrecken auch nicht zugelassene Motorräder Instruktoren, sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen; Steht der Trainingstermin im Programm noch nicht fest, erfolgt teilnehmen (siehe jeweilige Detailausschreibung). die Anmeldung nur vorläufig. Der Veranstalter wird dem • Sportwarten, Streckenposten, dem Rennstreckenbetreiber, Angemeldeten die Termine, sobald diese feststehen, schriftlich 9. BEACHTUNG VON ANWEISUNGEN dem Rennstreckeneigentümer und dem Straßenbaulastträger oder per E-Mail mitteilen. Der Angemeldete hat die Der Teilnehmer verpflichtet sich, die für die Strecke geltenden (soweit Schäden durch die Beschaffenheit der beim Training zu Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Anweisungen und Verhaltensregeln einzuhalten. Weiter wie benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht wurden); Termine von der Anmeldung Abstand zu nehmen. Hierauf wird Reisebedingungen unter 10. • alle anderen Personen, die mit der Organisation der der Anmeldende zusammen mit der Termininformation 10. INSTRUKTOREN Veranstaltung in Verbindung stehen hingewiesen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Anmeldung Wie Reisebedingungen unter 11. verbindlich. außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers 11. HAFTUNG oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder 3. PREIS, ZAHLUNGSWEISE, FÄLLIGKEIT Wie Reisebedingungen unter 12. fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Ohne Zahlung des gesamten Teilnahmepreises besteht für den E-Mail: info@actionteam.de Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten Teilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Lehrgangs- und/ 12. HAFTUNGSVERZICHT Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, oder Trainingsleistungen durch die Motor Presse Stuttgart. Unabhängig von den mit der Anmeldung gemachten die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverlet- Zusicherungen muss bei allen Trainings, die keine Pauschalreise zung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehil- Für die Enduro- und Supermoto-Wochenenden gilt: sind, ein zusätzlicher Haftungsverzicht vor Veranstaltungsbe- Der Teilnahmepreis ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestäti- fen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Bewerber und ginn unterschrieben werden. Den Inhalt des Haftungsverzichts Fahrer verzichten außerdem auf Ansprüche jeder Art für im gung zu leisten. finden Sie am Ende dieser Veranstaltungsbedingungen. Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehende Schäden Für alle anderen Trainings gilt: 13. BENUTZUNG VON MIETFAHRZEUGEN gegenüber den Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Wie Reisebedingungen unter 13. Höhe von 20 % des Teilnahmepreises fällig. Der restliche • anderen Teilnehmern (Bewerbern, Fahrern, Mitfahrern), deren Teilnahmepreis ist bis spätestens 26 Tage vor Veranstaltungsbe- 14. VERSICHERUNGEN Helfer, die Eigentümer und Halter der anderen Fahrzeuge; ginn zu zahlen. Den Teilnahmepreis entnehmen Sie der Es besteht keine zusätzliche Versicherung, die die Motor Presse außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers Fax: 07 11/1 82-20 17 jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung. Stuttgart zugunsten der Trainings- und Lehrgangsteilnehmer oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder abgeschlossen hat. fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Für Zahlungen im Lastschriftverfahren und Zahlungen mit Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten Kreditkarte gelten die unter Ziff. 2. der „Veranstaltungsbedin- 15. INFORMATION ZUR ADRESSNUTZUNG Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, gungen für alle Fernreisen, Europareisen, Alpenreisen und Wie Reisebedingungen unter 15. die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverlet- Endurotouren“ enthaltenen Ausführungen zu SEPA Direct Debit zung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehil- 16. INFORMATION ZUM VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGS- fen des enthafteten Personenkreises - beruhen. SDD sowie die hier genannten akzeptierten Kreditkartenanbie- GESETZ ter und die Angaben zu dem von uns beauftragten Wie Reisebedingungen unter 16. Dieser Verzicht wird auch für Abrechnungsdienstleister entsprechend. • Angehörige und unterhaltsberechtigte Personen des Telefon: 07 11/1 82-19 77 Für Renntrainings gelten die „Veranstal- Teilnehmers erklärt. Der unterzeichnende Teilnehmer stellt den 4. MINDESTTEILNEHMERZAHL tungsbedingungen für alle Perfektions- Wir behalten uns vor, Veranstaltungen bis 28 Tage vor Beginn (die) Veranstalter von Ansprüchen Dritter nach vorstehender trainings, Fahrertrainings, Enduro- und abzusagen, wenn bis dahin eine in der Trainingsausschreibung Supermoto-Lehrgänge und -Wochenen- Maßgabe frei. angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Bis den“ entsprechend mit folgenden Haftungsverzicht und Haftungsfreistellung gelten ferner nicht dahin bereits entrichtete Beträge bekommt der Teilnehmer in Abweichungen: für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit der diesem Fall zurück. 1. PHILOSOPHIE Teilnehmer nicht selbst Eigentümer und Halter des von ihm 5. ÄNDERUNGEN BESCHRIEBENER VERANSTALTUNGSABLÄU- Abweichend von Ziff. 1 der Veranstaltungsbedingungen für benutzten Motorrads ist, stellt er den (die) Veranstalter, seine FE, PREISERHÖHUNGEN Fahrertrainings gilt: Das Renntraining ist für alle sportlichen (ihre) Erfüllungsgehilfen sowie den beauftragten Instruktoren Änderungen oder Abweichungen von Terminen oder einzelnen Motorradfahrer konzipiert, die ihr Können nicht auf der Straße, auch von Ansprüchen des Kfz-Halters und Eigentümers Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die sondern auf der Rennstrecke ausleben wollen. Die Gruppen- entsprechend dem Umfang des vorstehenden Haftungsver- 70174 Stuttgart nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur einteilung erfolgt in erster Linie anhand evtl. vorhandener zichts frei. gestattet, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheb- Rundenzeiten, danach anhand der Selbsteinschätzung. lich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstal- Der Haftungsverzicht und Haftungsfreistellung werden mit 2. TEILNEHMER-ZUSICHERUNGEN ihrer Unterzeichnung durch den Teilnehmer gegenüber allen tung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsan- Abweichend von Ziff. 8 der Veranstaltungsbedingungen für sprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen Beteiligten wirksam. Sie gelten für Ansprüche aus jeglichem Fahrertrainings gilt: Es besteht seitens der Motor Presse Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprü- mit Mängeln behaftet sind. Stuttgart keine zusätzliche Versicherung für den Teilnehmer. che aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und 6. RÜCKTRITT, ERSATZPERSONEN, UMBUCHUNG, Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Leuschnerstraße 1 NICHTANTRITT UND NICHTINANSPRUCHNAHME VON ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzbekleidung – Helm LEISTUNGEN (ECE-Norm 22), Lederkombi (kein Textil), Rückenprotektor, Gesetzliche Vertreter von minderjährigen Teilnehmern Sämtliche Bestimmungen der Reisebedingungen unter 5. Handschuhe, Motorradstiefel – teilzunehmen. bestätigen ihre Kenntnis darüber, dass sie während der gelten entsprechend mit folgender Abweichung: Erscheint der Veranstaltung für den vertretenden Teilnehmer ausschließlich Haftungsverzicht aufsichtspflichtig sind. Wegen der Unerfahrenheit von Teilnehmer am Tag der Veranstaltung nicht oder sagt er die Teilnahme am Tag der Veranstaltung ab, so werden 100 % des NACHFOLGENDER HAFTUNGSVERZICHT GILT FÜR ALLE Minderjährigen besteht grundsätzlich ein erhöhtes Risiko. TRAININGS, DIE KEINE PAUSCHALREISEN SIND. DER Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von der Buchungsbetrags fällig. Das Recht des Teilnehmers, der Motor HAFTUNGSVERZICHT IST VON JEDEM TEILNEHMER VOR vorstehenden Haftungsausschlussklausel unberührt. Presse Stuttgart nachzuweisen, dass ein Schaden in geringerer VERANSTALTUNGSBEGINN ZU UNTERZEICHNEN. MOTORRAD action team Höhe oder gar kein Schaden entstanden ist, bleibt ihm Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung Dem Teilnehmer ist bekannt, dass unbenommen. teil. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist mit Risiken 1. er auf eigenes Risiko fährt; 7. GEWÄHRLEISTUNG, MITWIRKUNGSPFLICHT, ABHILFEVER- behaftet. Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und 2. er seine Fahrweise im Hinblick auf den Verkehr, die LANGEN strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von Straßenverhältnisse und das Fahren in der Gruppe Wie Reisebedingungen unter 8. ihm benutzten Fahrzeug verursachten Schäden soweit hier eigenverantwortlich anzupassen und die im jeweiligen Land nicht ein Ausschluss der Haftung vereinbart wurde. Bewerber gültigen Verkehrsgesetze zu beachten hat; 8. TEILNEHMER-ZUSICHERUNGEN und Fahrer verzichten auf Ansprüche jeder Art für im 3. das Fahren Erfahrung und gute körperliche Konstitution Wie Reisebedingungen unter 9. Davon abweichend dürfen bei Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehende Schäden voraussetzt; Rennstreckentrainings, Enduro- bzw. Supermoto-Wochenen- gegenüber dem (den) 4. Motorradfahren gefährlich ist und Sturz- und Verletzungsri-
Veranstaltungsbedingungen siken für sich und andere in sich birgt; Veranstaltung gültige Auslandskrankenversicherung 5. er keine Passagen, die ihm zu schwierig erscheinen, fahren abgeschlossen hat und weist diese auf Verlangen des muss. Er kann vielmehr den Instruktor bitten, sein Motorrad Veranstalters nach. Es besteht kein Krankenversicherungs- über die betroffene Passage zu bringen oder in Abstimmung schutz über den Veranstalter. mit dem Instruktor eine andere Strecke fahren. Zusätzliche Haftungsbedingungen bei Fahrertrainings Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, StVO und StVZO sind insbesondere beim Fahren auf nicht 1. bei guter gesundheitlicher Verfassung zu sein; öffentlichen Straßen nicht ausschließlich verbindlich. Die 2. selbst für ausreichenden Haftpflicht-, Unfall- und Teilnehmer sind aufgerufen, verantwortungsbewusst zu Krankenversicherungsschutz gesorgt zu haben; fahren. Es wurde keine Versicherung durch den Veranstalter 3. den vorstehenden Text vor seiner Unterzeichnung sorgfältig abgeschlossen. Eine Sicherheitsüberprüfung am Motorrad vor gelesen zu haben. der Veranstaltung hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit dieses Haftungsverzichts. Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad- Für Rennstreckentrainings gilt zusätzlich Folgendes Schutzbekleidung teilzunehmen. Der Veranstalter haftet weder vertraglich noch außervertrag- Für alle Trainingsformen des action teams gilt: Integralhelm lich für irgendwelche Schäden, die vom Teilnehmer verursacht (ECE-Norm 22), Rückenprotektor, Handschuhe, Motorradstiefel. werden oder ihm oder Dritten im Zusammenhang mit dem Schnürstiefel sind nicht erlaubt. Training entstehen, es sei denn, der Veranstalter oder einer seiner Betriebsangehörigen oder Erfüllungsgehilfen handelt Rennstreckentrainings: Es darf nur mit Lederkombi (kein vorsätzlich oder grob fahrlässig. Für Personenschäden gilt Textil) gefahren werden (restliche Bekleidung s.o.). dieser Haftungsverzicht nicht, wenn der Schaden durch eine Fahrertrainings: Textil- oder Lederkombi (Zweiteiler müssen fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des durch einen Reißverschluss verbunden werden, restliche Veranstalters, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner Bekleidung s.o.). Betriebsangehörigen verursacht wurde. Der Teilnehmer stellt Supermoto: Lederkombi (ein- oder zweiteilig), Lederhand- den Veranstalter von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen schuhe, Helm, Brille und stabile Stiefel. nach vorstehender Maßgabe frei. Enduro: Enduro-Jacke und -Hose, Schulterschutz, Handschuhe, Helm, Brille, stabile Stiefel. VERANSTALTER: Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass MOTORRAD action team Bild- und Filmaufnahmen, die während der Veranstaltung Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, gefertigt werden, auf der (den) Internet-Seite(n), in Leuschnerstraße 1, 70174 Stuttgart Pressemitteilungen und Druckerzeugnissen des (der) Geschäftsführung: Nils Oberschelp (Vorsitzender), Veranstalter(s) veröffentlicht werden. Andrea Rometsch, Peider Bach Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Für Veranstaltungen, die außerhalb des Gebietes der Registernummer: HRA 9302 Bundesrepublik Deutschland stattfinden, sichert der Telefon: +49 (711) 182-1977 Teilnehmer dem Veranstalter mit seiner Unterschrift unter E-Mail: info@actionteam.de diesen Haftungsverzicht zu, dass er eine für den Zeitraum der Stand: 29. September 2017
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