Tätigkeitsbericht 2016/2017 - Deutscher Anwaltverein Geschäftsführung - Deutscher ...

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Tätigkeitsbericht 2016/2017 - Deutscher Anwaltverein Geschäftsführung - Deutscher ...
Tätigkeitsbericht
                           2016/2017
                           Deutscher Anwaltverein
                           Geschäftsführung
                           Beilage zum Anwaltsblatt
                           7/2017                     Politik und Gesellschaft

DAV und die Anwaltschaft

                                                                Mitglieder

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Inhalt

Rückblick / Ausblick                ...................................................................................................................................... 4

                                    DAV und Gesellschaft........................................................................6
Anwaltsrecht                        Berufsrecht................................................................................................................... 8
                                    Vergütungsrecht.......................................................................................................... 8
                                    Europäisches Berufsrecht........................................................................................... 8

Gesetzgebungs- u. Fachausschüsse    Beteiligung des DAV an Gesetzgebungsvorhaben..................................................... 9

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit   .................................................................................................................................... 15

Gesellschaftliches Engagement       Menschenrechte......................................................................................................... 17
                                    Projekt „European Lawyers in Lesvos“...................................................................... 17
                                    Delegationsreise Türkei............................................................................................. 18
                                    Unschluldig Inhaftierte............................................................................................. 18
                                    Contra Rechtsextremismus: Eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins............. 18
                                    Anwälte in die Schule................................................................................................ 19

Veranstaltungen                     .................................................................................................................................... 20

                                    DAV und Anwaltschaft................................................................... 22
Arbeitsgemeinschaften im DAV        .................................................................................................................................... 24

Aus- und Fortbildung                Deutsche Anwaltakademie........................................................................................ 30
                                    Selbststudium (FAO), www.faocampus.de............................................................... 30
                                    Fortbildungsbescheinigung des DAV....................................................................... 30
                                    DAV-LL.M................................................................................................................... 30

Kommunikation                       Website....................................................................................................................... 31
                                    Soziale Medien........................................................................................................... 31
                                    DAV-Depesche............................................................................................................ 31
                                    Europa im Überblick ................................................................................................. 31
                                    Anwaltsblatt ............................................................................................................... 31
                                    Anwaltsblatt Karriere................................................................................................. 32
                                    Stellenmarkt............................................................................................................... 32

Service                             Deutsche Anwaltauskunft......................................................................................... 33
                                    DAV-Service-Hotline.................................................................................................. 33
                                    Stellenbörsen.............................................................................................................. 33

DAV – Zahlen und Fakten             Finanzen..................................................................................................................... 34
                                    Beteiligungen............................................................................................................. 34
                                    Mitgliederentwicklung DAV...................................................................................... 35
                                    Mitgliederentwicklung Arbeitsgemeinschaften....................................................... 35
                                    Gender-Report............................................................................................................ 36
                                    Aus den Geschäftsstellen........................................................................................... 37

Namens- und Adressteil              .................................................................................................................................... 38

DAV – Die Vorteile von A bis Z      Vorteile der Mitgliedschaft.........................................................................................42
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Rückblick / Ausblick

                                         Liebe Kolleginnen und Kollegen,
                                         liebe Leserinnen und Leser,

                                         vor Ihnen liegt der aktuelle Tätigkeitsbericht 2016/2017. Wir informieren damit
                                         gerne über die Arbeit des Deutschen Anwaltvereins.
                                              „Zwischen Legal Tech und Legal Aid“ könnte man das Berichtsjahr wohl
                                         überschreiben. Unsere Zukunftsstudie aus dem Jahr 2013 sprach schon davon,
                                         dass Onlinesysteme rechtliche Beratung zu vielen Themen kostengünstig und
                                         niederschwellig anbieten werden. Seit einiger Zeit nutzen wir dafür den Begriff
                                         „Legal Tech“, um deutlich zu machen, dass das eine Entwicklung ist, die sich ein-
                                         fügt in die Entwicklungen anderer Branchen wie Fin Tech oder Med Tech, wo die
                                         rasante technologische Entwicklung tatsächlich bisweilen disruptiv ist, das heißt,
                                         ganze Industrien umwälzt. Legal-Tech-Unternehmen haben heute noch keine
                                         hohe Marktdurchdringung. Das liegt auch daran, dass auch der intelligenteste
                                         Computer noch kein Textverständnis hat, wie wir es für unsere Mandatsarbeit
                                         brauchen, vielleicht abgesehen von wirklich standardisierbaren Massemandaten.
Rechtsanwalt Dr. Cord Brügmann,          In den USA und im englischsprachigen Bereich ist die technologische Entwick-
Hauptgeschäftsführer des DAV
                                         lung wegen der Größe des Markts schon fortgeschrittener. Doch haben Legal-
                                         Tech-Firmen erkannt, dass es ohnehin kein Entweder-oder gibt, sondern dass
                                         sinnvollerweise Mensch und Maschine, das heißt: Anwältin / Anwalt und Com-
                                         puter zusammenarbeiten müssen. Der DAV hat sich publizistisch und in einer
                                         Reihe von Veranstaltungen mit dem Thema Legal Tech beschäftigt, immer mit
                                         dem Ziel, das Potential der Technologie für die anwaltliche Arbeit zu erkennen.
                                         Der 68. Deutsche Anwaltstag 2017 stand ganz im Zeichen von Legal Tech. Das
                                         Thema wird uns weiter beschäftigen.
                                              Auf der anderen Seite des Spektrums steht der Anglizismus Legal Aid. Wäh-
                                         rend wir im vergangenen Tätigkeitsbericht vom Engagement vieler Kolleginnen
                                         und Kollegen für geflüchtete Menschen in Deutschland berichtet haben, blicken
                                         wir nun auf fast ein Jahr „European Lawyers in Lesvos“ zurück. Das ist ein Projekt,
                                         das der DAV initiiert hat und gemeinsam mit dem europäischen Dachverband
                                         der Anwaltsorganisationen CCBE durchführt. Mit „European Lawyers in Lesvos“
                                         bringen wir Pro-Bono-Rechtsanwälte aus ganz Europa in das Flüchtlingscamp
                                         Moria auf der griechischen Insel Lesbos. Wir haben in mehr als tausend Fällen
                                         Rechtsberatung geleistet und gezeigt, dass Anwältinnen und Anwälte sich enga-
                                         gieren, wenn es nötig ist (vgl. S. 17).
                                              Aber natürlich hat der DAV viel mehr Themen im Blick gehabt: Unsere Fach-
                                         und Gesetzgebungsausschüsse haben 108 Stellungnahmen zu so unterschied-
                                         lichen Themen wie Kinderehe, Nebentätigkeiten von Referendaren, Geoblocking
                                         oder Bundeswehreinsatz im Inneren verfasst. Diese Stellungnahmen unserer en-
                                         gagierten Experten haben die rechtspolitische Diskussion in Berlin und Brüssel
                                         bereichert und dazu geführt, dass zahlreiche Anwältinnen und Anwälte aus dem
                                         DAV als Sachverständige zu Anhörungen geladen wurden. Die Arbeit unserer
                                         Ausschüsse findet nach wie vor höchste Anerkennung. Der DAV ist ein gern
                                         gesehener Ansprechpartner für die Politik.
                                              Berufspolitisch standen im Vordergrund der Arbeit des DAV die Einführung
                                         des beA und die Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie, dessen erster Ent-
                                         wurf aus dem Bundesjustizministerium positive Überraschungen enthielt. Diese
                                         – dazu gehörte die Ermächtigung der Satzungsversammlung, die Fortbildungs-
  Der Tätigkeitsbericht 2016/2017 der
                                         pflicht nach § 43 a Abs. 6 BRAO zu konkretisieren, sowie eine Verpflichtung für
  Geschäftsführung des Deutschen
  Anwaltvereins umfasst den Zeitraum     Berufsanfänger, das anwaltliche Berufsrecht kennen zu lernen – sind allerdings
  von der Mitgliederversammlung des      im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wieder verschwunden. Warum die Koali-
  DAV am 1. Juni 2016 bis zur Mitglie-   tionsfraktionen sich gegen Qualitätssicherung in der Anwaltschaft gestellt haben,
  derversammlung am 24. Mai 2017.        ist rätselhaft. Wir werden in der nächsten Legislaturperiode einen neuen Anlauf

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Tätigkeitsbericht 2016/2017 - Deutscher Anwaltverein Geschäftsführung - Deutscher ...
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 1                                                                                        3

machen. Unser Ziel ist es, eine Fortbildungsverpflichtung zu schaffen, die uns           1 Ulrich Schellenberg (DAV-Präsident) bei der
                                                                                           Eröffnung des 67. Deutschen Anwaltstags 2016
nicht unnötig einengt, aber geeignet ist, die Fortbildungskultur in der Anwalt-            in Berlin.
schaft weiter zu verbessern. Wir brauchen ein normatives System, mit dem wir             2 DAV-Stand bei der AdvoTec in Berlin.
demonstrieren können, dass wir die Qualität unserer Arbeit zugunsten unserer
                                                                                         3 Auftakt 2017 im DAV-Haus
Mandantinnen und Mandanten hochhalten. Exzellente Fortbildungen bieten
übrigens die DAV-Arbeitsgemeinschaften für ihre Mitglieder an. Nähere Infor-
mationen zu den Arbeitsgemeinschaften finden Sie auf S. 24.
    Der DAV hat seine Serviceleistungen für Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine
weiter ausgebaut: Sehr gerne gelesen wird die DAV-Depesche, die jeden Donners-
tag per E-Mail in die Kanzleien und auf Smartphones kommt. Für an Europarecht
Interessierte gibt es den Newsletter „Europa im Überblick“, und natürlich erscheint
11 Mal im Jahr das Anwaltsblatt. Unsere Webpräsenz für Mitglieder (www.dav.de)
und für Bürgerinnen und Bürger (www.anwaltauskunft.de) verzeichnet deutlich
steigende Nutzerzahlen, genauso wie immer mehr Menschen uns auf Facebook
und Twitter folgen. Wir sind präsent über die örtlichen Vereine und die „Langen
Nächte des Menschenrechtsfilms“ oder Rechtsberatungsstellen für Mittellose.
Unser Pressereferat hat im Berichtszeitraum den Radius der Pressearbeit deutlich
erweitert: Der DAV meldet sich natürlich zu Wort, wenn es darum geht, rechts-
staatliche Grundätze zu verteidigen, aber auch dort, wo schlicht und einfach Recht
erklärt werden muss.
    Was bringen die nächsten Monate? Einmal werden wir uns jetzt wirklich aufs           Personalia in der Geschäftsführung
beA vorbereiten, weil die passive Nutzungspflicht am 1. Januar 2018 kommt.               An dieser Stelle habe ich in der
Dann muss jeder von uns empfangsbereit sein. Außerdem stehen Sommer und                  Vergangenheit über Wechsel in der
                                                                                         Geschäftsführung berichtet. Da unsere
Herbst im Zeichen des Wahlkampfs; daran werden sich hoffentlich nicht zu lange
                                                                                         Geschäftsstellen mit den Aufgaben
andauernde Koalitionsverhandlungen anschließen. Der DAV hat gemeinsam mit                wachsen und nicht nur die Personalia der
dem Deutschen Richterbund Thesen zur Bundestagswahl verabschiedet, vor allem             Geschäftsführung berichtenswert sind,
um deutlich zu machen, dass Richterschaft und Anwaltschaft, die beiden großen            finden Sie nun auf S. 37 des Geschäfts-
Gruppen innerhalb der Rechtspflegeberufe, in zahlreichen wichtigen Fragen ge-            berichts ein eigenes Kapitel „Aus den
                                                                                         Geschäftsstellen“.
meinsam auftreten. Das ist wichtig gerade in Zeiten, in denen die Eingangszahlen
bei den Gerichten zurückgehen und scheinbar einfache Konfliktlösungsmechanis-            Mittelverwendung des DAV
men, denen oft nicht das Recht zugrunde liegt, Aufwind haben.
                                                                                         Außerdem enthält der Tätigkeitsbericht
    Der DAV ist innovationsfähig, unabhängig, schnell und dienstleistungsorien-          wieder Hinweise auf die Mittelverwendung
tiert. Das zeigen wir mit diesem Tätigkeitsbericht, der gleichzeitig Ansporn ist, auch   durch den DAV. Die Übersicht über unsere
künftig nicht nachzulassen, damit wir weiterhin der Anwalt der Anwälte sind.             Finanzen finden Sie auf S. 34.

                                                                                                           Tätigkeitsbericht 2016/2017 / 5
Tätigkeitsbericht 2016/2017 - Deutscher Anwaltverein Geschäftsführung - Deutscher ...
Ausschüsse

                               Interessenvertretung
                                                                                          Veranstaltungen

                          ht
              Berufsrec

     u   ng
Werb

                                                      DAV und Gesellschaft
Tätigkeitsbericht 2016/2017 - Deutscher Anwaltverein Geschäftsführung - Deutscher ...
Einleitung

Die Arbeit des DAV hat viele Adressaten: Hauptadressaten sind neben
unseren Mitgliedern der Gesetzgeber und die Bundesministerien,
allen voran „unser“ Bundesministerium der Justiz und für Verbrau-
cherschutz (BMJV). Wir vertreten dort die Interessen der Anwältin-
nen und Anwälte und bringen darüber hinaus durch die Erfahrung
der DAV-Praxisexperten Fachwissen in Gesetzgebungsverfahren ein,
die die Anwaltschaft gar nicht unmittelbar betreffen. Wir – das sind
Präsidium, Vorstand, Geschäftsführung und ganz besonders die
Gesetzgebungs- und Fachausschüsse des DAV. Die Ausschüsse
sind besetzt mit hervorragenden Fachleuten – Praktikern aus
großen wie aus kleinen Kanzleien –, die die Meinungsbildung
des DAV unterstützen.
    Anwalt in eigener Sache ist der DAV, wenn es um das Berufs- und
Vergütungsrecht geht. Das Anwaltsrecht wird natürlich nicht nur in
Deutschland verhandelt, sondern darüber hinaus auch in Brüssel, wo
der DAV ein eigenes Büro unterhält und wo wir vom Rat der Anwalt-
schaften der Europäischen Gemeinschaft (CCBE) vertreten werden,
wenn es um gemeinsame Interessen der Anwältinnen und Anwälte
in Europa geht. Die Europabeauftragten der DAV-Ausschüsse sind
neben dem DAV-Büro Brüssel Bindeglied zwischen der Europäischen
Union und Berlin. Ein nicht unbedeutender Teil der DAV-Stellung-
nahmen hatte 2016/2017 Normgebungsverfahren aus Brüssel zum
Inhalt. Auf nationaler Ebene war die Interessenvertretung in eigener
Sache und die Begleitung von allgemeinen Gesetzgebungsvorhaben
meistens erfolgreich: Die Argumente der DAV-Experten haben sich
häufig durchgesetzt. Die Arbeit der einzelnen Ausschüsse wird ab
Seite 9 dargestellt.
    Durch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des DAV konnten wir
wieder rekordverdächtige Auflagen erreichen. Unser Ziel: Überall,
wo über Recht gesprochen wird, soll an Anwältinnen und Anwälte
gedacht werden. Einzelheiten dazu auf Seite 15.
    Nicht vergessen werden sollte hier der Einsatz für Menschenrechte.
Neben Kontakten zu Menschenrechtsgruppen hat der DAV Kolle-
ginnen und Kollegen in mehreren Ländern unterstützt, die in ihrer
Berufsausübung behindert wurden. Besonders eindrücklich war eine
Reise des DAV-Präsidenten in die Türkei, wo der Rechtsstaat insge-
samt in Gefahr und die Situation von Anwältinnen und Anwälten be-
sonders dramatisch sind. Das Lesbos-Projekt des DAV (vgl. S. 17) hat
uns gezeigt, dass wir uns dafür einsetzen müssen, dass Rechtsrat Teil
des Kanons humanitärer Nothilfe in Krisensituationen sein muss,
über die Flüchtlingssituation hinaus. In Erinnerung rufen möchte
ich auch die DAV-Stiftung contra Rechtsextremismus, die im Be-
richtszeitraum wieder zahlreiche Opfer politisch motivierter Krimi-
nalität unterstützen konnte. Dieses Engagement ist möglicherweise
keine Selbstverständlichkeit für einen Berufsverband, gehört aber zu
den Dingen, die wir uns – so meine ich – leisten sollten.
                                                                         Tätigkeitsbericht 2016/2017 / 7
Tätigkeitsbericht 2016/2017 - Deutscher Anwaltverein Geschäftsführung - Deutscher ...
Anwaltsrecht

                                  Berufsrecht

                                  Im Fokus der berufsrechtlichen Aktivitäten standen folgende Themen:

                                  • das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie
                                    und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe,
                                  • das Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen
                                    bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen,
                                  • die verbandsinterne Diskussion zu den Aufgaben und Herausforderungen für
                                    das Berufsrecht der näheren und ferneren Zukunft, zum Beispiel zur Zusammen-
                                    arbeit mit anderen Berufen, zum Outsourcing anwaltlicher Dienstleistungen
                                    oder den verschiedenen Aspekten von Legal Tech.

                                  Seit 2016 haben sich die DAV-Gremien mit einem Gesetzgebungspaket des
                                  Bundesjustizministeriums mit der vordergründigen Bezeichnung „Gesetz zur
                                  Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie“ befasst, das im Wesentlichen aber
                                  Änderungen des anwaltlichen Berufsrechts enthält. Der Referentenentwurf und
                                  auch der Regierungsentwurf sahen zunächst noch vor, der Satzungsversammlung
                                  eine Ermächtigung zu geben, in der Berufsordnung die allgemeine Fortbildungs-
                                  pflicht zu konkretisieren. Außerdem sollte eine Pflicht zur Ausbildung im anwalt-
                                  lichen Berufsrecht im Umfang von zehn Stunden geschaffen werden. Des Weiteren
                                  war die Einführung von Briefwahl für die Kammervorstände und die Erweiterung
                                  des Zeugnisverweigerungsrechts und des Beschlagnahmeverbots der Strafprozess-
                                  ordnung auf „am Mandant mitarbeitende Personen“ vorgesehen. In der Endphase
                                  der Gesetzgebung hat der Bundestag das Regelungsprogramm deutlich zusam-
                                  mengestrichen: Die Regelungen zur Konkretisierung der Fortbildungspflicht, zur
                                  Ausbildung im Berufsrecht und zum strafprozessualen Schutz für am Mandat
                                  mitarbeitende Personen wurden aus dem Gesetz herausgenommen und auf spä-
                                  tere Gesetzesinitiativen vertagt. Ablauf und Ergebnis dieses Gesetzesverfahrens
                                  waren für den DAV ernüchternd.

                                  Vergütungsrecht

                                  Mit der Forderung des DAV-Präsidenten beim Deutschen Anwaltstag 2016 auf An-
                                  passung der Anwaltsgebühren zum 1. Juli 2018 gab der DAV den Startschuss für die
                                  nächste RVG-Novelle. Von Anfang an war es dem Verband wichtig, bei diesem Vor-
                                  haben eng mit der Bundesrechtsanwaltskammer zusammen zu arbeiten. Hervorzu-
                                  heben ist, dass der DAV sich ganz deutlich dagegen ausspricht, zusammen mit einer
                                  Anpassung der Anwaltsgebühren auch wieder die Gerichtsgebühren anzuheben.

                                  Europäisches Berufs- und Gebührenrecht

                                  Mit dem sog. Dienstleistungspaket hat im Januar 2017 die Europäische Kommis-
                                  sion bereits in der Binnenmarktstrategie angekündigte Maßnahmen konkreti-
                                  siert. Sie reichen von Vorschlägen für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung über die
                                  Notifizierung neuer Berufsreglementierungen bis hin zu Reformempfehlungen
                                  des anwaltlichen Berufsrechts. Ergänzend fordert die Kommission im Rahmen
                                  des Europäischen Semesters weiterhin eine Modernisierung des deutschen
                                  Dienstleistungssektors. Der DAV ist am Ball, um hier notwendige Reformen un-
                                  ter anderem im Bereich des anwaltlichen Gesellschaftsrechts zu begleiten, aber
                                  gleichzeitig schützenswerte Interessen des Bürgers beim Zugang zum Recht zu
                                  erhalten. Daneben führt die Europäische Kommission die Bekämpfung von Geld-
                                  wäsche, Steuerhinterziehung und Steuervermeidungsstrategien voran. Der DAV
                                  setzt sich gemeinsam mit dem Rat der Anwaltschaften der Europäischen Gemein-
                                  schaft (CCBE) dafür ein, dass mit Umsetzung dieser grundsätzlich begrüßenswer-
                                  ten Maßnahmen nicht das anwaltliche Berufsgeheimnis eingeschränkt wird.
8 / Tätigkeitsbericht 2016/2017
Tätigkeitsbericht 2016/2017 - Deutscher Anwaltverein Geschäftsführung - Deutscher ...
Gesetzgebungs- und Fachausschüsse

Beteiligung des DAV an Gesetzgebungsvorhaben

Die 37 Gesetzgebungsausschüsse mit ihren rund 300 Ausschussmitgliedern
haben im Berichtsjahr 108 Stellungnahmen erarbeitet, ein wiederum gewaltiges
Arbeitspensum. Den Ausschussmitgliedern und Vorsitzenden gebührt für dieses
ehrenamtliche Engagement große Anerkennung und herzlicher Dank.

Zu den Ausschüssen im Einzelnen:

Der Ausschuss veranstaltet seit Jahren Podiumsdiskussionen bei den Deutschen Anwalts-     1. DAV-Ausschuss Anwaltsethik und
tagen. Beim 67. Deutschen Anwaltstag 2016 lautete das Thema „Gibt es eine deutsche        Anwaltskultur
Anwaltskultur?“ mit hochkarätigen Impulsvorträgen. Beim diesjährigen 68. Deutschen
                                                                                          Vorsitzender
Anwaltstag ist das Thema „Bessere Technik, bessere Anwälte, besseres Recht?“.             RA Jörg Meister, Mannheim
Zu einer Sitzung hat der Ausschuss erneut eine Anwältin mit Migrationshintergrund als     Geschäftsführer
                                                                                          RA Udo Henke
Gast eingeladen, um zu ergründen, ob es eine spezifische deutsche Anwaltskultur gibt.

Der Ausschuss hat eine Stellungnahme zum Elektronischen Urkundenarchiv, zu dem            2. DAV-Ausschuss Anwaltsnotariat
Entwurf zur Änderung des § 116 Abs. 1 BNotO, zum Entwurf zur Umsetzung der
                                                                                          Vorsitzender
Berufsanerkennungsrichtlinie, zum Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und      RAuN Günter Schmaler, Emden
zum Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung        Geschäftsführerin
                                                                                          RAin Tanja Brexl
Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen (§ 203 StGB) verfasst.

Der Ausschuss Arbeitsrecht hat seine fachliche Expertise in diverse nationale und euro-   3. DAV-Ausschuss Arbeitsrecht
päische Vorhaben eingebracht. Unter anderem wurden Stellungnahmen zum Entwurf
                                                                                          Vorsitzender
eines Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen sowie zum Entwurf      RA Prof. Dr. Stefan Lunk, Hamburg
des Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetzes erarbeitet. Im Rahmen eines           Geschäftsführer
                                                                                          RA Max Gröning
Treffens des Ausschusses mit den Richtern des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt wurde ein
fachlicher Austausch zu wichtigen aktuellen Themen des Arbeitsrechts geführt.

Der Ausschuss hat in seiner Stellungnahme zum Bericht des Koordinierungsausschusses       4. DAV-Ausschuss
„Harmonisierungsmöglichkeiten für die juristische Prüfung“ die Kernaussage des            Aus- und Fortbildung
Konzepts begrüßt, die Stoffmenge zu reduzieren und die Methodik stärker zu bewerten.
                                                                                          Vorsitzende
Er hat in einer Initiativstellungnahme an die Länder und den Bund appelliert, die         RAin Sabine Gries-Redeker, Bonn
Regelungen für eine Nebentätigkeit von Referendaren zu harmonisieren und sozialrecht-     Geschäftsführerin
                                                                                          RAin Bettina Bachmann
liche Bedingungen zu schaffen, die es erlauben, Zusatzvergütungen zu gewähren.

Der Ausschuss hat gefordert, Algerien, Marokko, Tunesien nicht als sichere Herkunfts-     5. DAV-Ausschuss Migrationsrecht
staaten einzustufen und die zweijährige Wartefrist für den Familiennachzug zu subsidiär   (bis 15.2.2017: DAV-Ausschuss
Geschützten aufzuheben. Er hat darauf hingewiesen, dass die Änderung des Asyl-            Ausländer- und Asylrecht)
bewerberleistungsgesetzes den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
                                                                                          Vorsitzende
widerspreche und der Ausschluss von Unionsbürgern von Sozialleistungen gegen              RAin Gisela Seidler, München
höherrangiges Unionsrecht verstoße. Seine Mitglieder haben den DAV bei Anhörungen         Geschäftsführerin
                                                                                          RAin Bettina Bachmann
vertreten.

                                                                                                            Tätigkeitsbericht 2016/2017 / 9
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6. DAV-Ausschuss Außergerichtliche                 Der Ausschuss hat Stellung genommen zum Investitionsschutz und zur Investitions-
Konfliktbeilegung                                  gerichtsbarkeit im Rahmen des im Berichtszeitraum noch verhandelten Transatlantischen
                                                   Freihandelsabkommens (TTIP). Er hat den Vorstand unter anderem zum Thema der
Vorsitzende
RAin Ulrike Gantenberg, Düsseldorf                 Qualitätssicherung in der Mediation beraten. Für den Anwaltstag 2016 organisierte der
Geschäftsführerin                                  Ausschuss eine hochkarätig besetzte Veranstaltung zum Thema Doping im Sport, ver-
RAin Nicole Narewski
                                                   bandsinterne Konfliktlösungsmechanismen sowie der Sportschiedsgerichtsbarkeit.

7. DAV-Ausschuss Bank- und                         Der Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht hat – zusammen mit anderen Ausschüssen
Kapitalmarktausschuss                              – zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung Stellung genommen. In einer
                                                   gemeinsamen Stellungnahme mit dem Handelsrechtsausschuss zum Referentenentwurf
Vorsitzender
RA Dr. Andreas Fandrich, Stuttgart                 für ein 2. Finanzmarktnovellierungsgesetz hat er gesetzestechnische und inhaltliche
Geschäftsführerin                                  Korrekturen vorgeschlagen. Darüber hinaus hat er mit dem Zivilrechtsausschuss intensiv
RAin Christine Martin
                                                   über Reformüberlegungen zum Schuldverschreibungsgesetz beraten.

8. DAV-Ausschuss Berufsrecht                       Im Jahre 1988 konstituierte der Vorstand des DAV zur Bearbeitung berufsrechtlicher
                                                   Fragen den Gesetzgebungsausschuss Berufsrecht. Aktuell gehören dem Ausschuss
Vorsitzender
RA Markus Hartung, Berlin                          16 Mitglieder an. Der Berufsrechtsausschuss ist einer der wichtigsten Fachausschüsse
Geschäftsführer                                    des DAV. Mit acht Stellungnahmen seit Juni 2016 war der Ausschuss außerordentlich
RA Udo Henke
                                                   aktiv. Er unterstützt Präsident, Präsidium, Vorstand und Geschäftsführung des DAV in
                                                   Berlin und Brüssel bei allen berufsrechtlichen Angelegenheiten (siehe S. 8).

9. DAV-Ausschuss Corporate Social                  Der Ausschuss diskutierte die Anwendung und Umsetzung der UN-Leitprinzipien für
Responsibility und Compliance                      Wirtschaft und Menschenrechte und kommentierte den Nationalen Aktionsplan der
                                                   Bundesregierung. Kritisch kommentierte der Ausschuss die „CSR-Reporting-Richtlinie“
Vorsitzende
RAin Dr. Birgit Spießhofer, Berlin                 der Europäischen Union und ihre Umsetzung in Deutschland und setzte sich mit den
Geschäftsführer                                    damit in Zusammenhang stehenden Fragen einer globalen Governance-Architektur
RA Franz Peter Altemeier
                                                   auseinander.

10. DAV-Ausschuss                                  Die Übergangszeit für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) bis Ende 2017
Elektronischer Rechtsverkehr                       ist ein maßgeblicher Verdienst des DAV. Gemeinsam mit dem Ausschuss hat er sich
                                                   vehement für eine Übergangsphase eingesetzt, in der Rechtsanwältinnen und Rechts-
Vorsitzender
RA Martin Schafhausen, Frankfurt am Main           anwälte das beA zunächst ohne eine berufsrechtliche Nutzungspflicht testen können. Mit
Geschäftsführerin                                  drei Stellungnahmen wurden klare rechtliche Rahmenbedingungen und wichtige Aspekte
RAin Nicole Narewski
                                                   der praktischen Nutzbarkeit eingefordert. Schließlich hat der Gesetzgeber klargestellt,
                                                   dass eine Nutzungspflicht erst ab dem 1. Januar 2018 greift.

11. DAV-Ausschuss Erbrecht                         Die Forderung nach einem „Großen Nachlassgericht“ ist weiterhin zentrales Projekt des Erb-
                                                   rechtsausschusses. Um seiner Initiativstellungnahme Nachdruck zu verleihen, hat er mit
Vorsitzender
RA Dr. Andreas Frieser, Bonn                       der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Dezember 2016 und auf dem Deutschen Anwaltstag
Geschäftsführerin                                  2017 zwei Fachsymposien durchgeführt. Zusätzlich hat er zur EU-Studie zum Europäischen
RAin Christine Martin
                                                   Nachlasszeugnis, zur Aufgabenübertragung auf Rechtspfleger, zur erweiterten Beistands-
                                                   möglichkeit für Eheleute und zur Reform des Stiftungsrechts Stellung genommen.

12. DAV-Ausschuss Europäisches                     Seitdem die Europäische Kommission im Dezember 2015 die Richtlinienvorschläge zu
Vertragsrecht                                      bestimmten vertragsrechtlichen Aspekten des Online-Warenhandels und zu bestimmten
                                                   vertragsrechtlichen Aspekten der Bereitstellung digitaler Inhalte veröffentlicht hat, verfolgt
Vorsitzender
RA Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen, Köln   der Ausschuss diese Vorschläge sehr intensiv. Der Ausschuss erarbeitete für beide
Geschäftsführerin                                  Vorschläge jeweils eine Stellungnahme und wird auch in den nächsten Monaten den
RAin Eva Schriever
                                                   Gesetzgebungsprozess weiter aktiv begleiten.

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Der Ausschuss hat seine Arbeiten für die Initiativstellungnahme zur Reform des nach-           13. DAV-Ausschuss Familienrecht
ehelichen Ehegattenunterhalts abgeschlossen. Die Reform wird Gegenstand eines
                                                                                               Vorsitzender
Fachsymposions im Juni 2017 sein. Ferner hat der Ausschuss zur Kinderehe, zum                  RAuN Wolfgang Schwackenberg, Oldenburg
Samenregistergesetz und zum Haager Eheschließungsabkommen Stellung genommen.                   Geschäftsführerin
                                                                                               RAin Christine Martin
Er hat vielfach Pressearbeit geleistet. Darüber hinaus war und ist er in vier Arbeitskreisen
des Bundesjustizministeriums engagiert und wurde vom Bundestagsrechtsausschuss
mehrfach angehört.

Durch seinen Ausschuss Gefahrenabwehrrecht hat sich der DAV auch in Zeiten einer               14. DAV-Ausschuss Gefahrenab-
verschärften Sicherheitsdebatte samt zahlreicher Gesetzesvorhaben weiterhin für die            wehrrecht
Einhaltung rechtsstaatlicher Anforderungen im Gefahrenabwehrrecht stark gemacht. Der
                                                                                               Vorsitzende
Ausschuss hat unter anderem Stellungnahmen zur Ausweitung der Videoüberwachung,                RAin Dr. Heide Sandkuhl, Potsdam
zum Bundeswehreinsatz im Inneren, zu den Reformen des BND- und des BKA-Gesetzes                Geschäftsführer
                                                                                               RA Max Gröning
sowie gemeinsam mit dem Ausschuss Informationsrecht zur „E-Privacy-Reform“ erarbeitet.

Die Regelungsvorschläge der Europäischen Kommission zur Reform des europäischen                15. DAV-Ausschuss Geistiges Eigentum
Urheberrechts und des internationalen Patentrechtsschutzes standen im Mittelpunkt
                                                                                               Vorsitzender
der Ausschussarbeit. Der Ausschuss begleitete die Arbeiten an der Schaffung für ein            RA Prof. Dr. Winfried Tilmann, Düsseldorf
Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht in Europa. Der Ausschuss warb               Geschäftsführer
                                                                                               RA Franz Peter Altemeier
dafür, dass England trotz des Brexit-Votums weiter an dem Übereinkommen beteiligt ist.

Der Ausschuss berät den DAV und seine Ausschüsse in genderrelevanten Themen; ihm               16. DAV-Ausschuss Gender
sitzt die Gleichstellungsbeauftragte des DAV vor. Im Berichtsjahr unterstützte er den
                                                                                               Vorsitzende
Strafrechtsausschuss beratend zum sogenannten „Stalking-Gesetz“ und zur Reform des             RAinuNin Mechthild Düsing, Münster
Sexualstrafrechts. Den Arbeitsrechtsausschuss beriet er zum Referentenentwurf eines            Geschäftsführerin
                                                                                               RAin Tanja Brexl
„Gesetzes für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern“. Zudem verfolgte
er die Entwicklungen in der Reform des Mutterschutzrechtes.

Der Ausschuss hat seine Expertise wieder in diverse gesellschaftsrechtliche                    17. DAV-Ausschuss Handelsrecht
Gesetzesvorhaben eingebracht und damit wichtige Beiträge für die rechtspolitische
                                                                                               Vorsitzender
Fachdiskussion geleistet. Unter anderem wurden Stellungnahmen zu den Entwürfen des             RA Prof. Dr. Gerd Krieger, Düsseldorf
neunten Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und des zweiten Finanzmarkt-                  Geschäftsführer
                                                                                               RA Max Gröning
novellierungsgesetzes sowie zu den vorgeschlagenen Änderungen des Deutschen
Corporate Governance Kodex abgegeben.

Der Ausschuss hat im Berichtszeitraum eine kritische Würdigung der Verbote des                 18. DAV-Ausschuss Informationsrecht
„Geoblockings“ vorgenommen und sich intensiv mit der Reform der „E-Privacy-Richtlinie“
                                                                                               Vorsitzender
befasst. Überdies hat er sich in die Diskussion über ein „Eigentum an Daten“ eingebracht       RA Dr. Helmut Redeker, Bonn
und die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung mitbegleitet. Ferner war er auch              Geschäftsführerin
                                                                                               RAin Nicole Narewski
beteiligt an einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf „Ausland-Ausland-Fernmelde-
aufklärung“ des Bundesnachrichtendienstes.

Mit sieben Stellungnahmen seit Juni 2016 zählt der Insolvenzrechtsausschuss zu den sehr        19. DAV-Ausschuss Insolvenzrecht
aktiven Ausschüssen. Inhaltlich befasste sich der Ausschuss mit Gesetzentwürfen zu den
                                                                                               Vorsitzender
Themen „Sanierungskonzepte aus Brüssel“, „strafrechtliche Vermögensabschöpfung“,               RA Dr. Klaus Pannen, Hamburg
„Neufassung § 104 Insolvenzordnung“, „Einpassung der neuen Europäischen Insolvenz-             Geschäftsführer
                                                                                               RA Udo Henke
verordnung“ und „Evaluierung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung
von Unternehmen“. Europäische Themen standen – wie im Vorjahr – stark im Fokus.
Dazu gab es eine intensive Zusammenarbeit mit der Europagruppe der Arbeitsgemein-
schaft Insolvenzrecht und Sanierung.

                                                                                                                 Tätigkeitsbericht 2016/2017 / 11
20. DAV-Ausschuss Medizinrecht                   Die Entwicklungen im gesamten Medizin- und Gesundheitsrecht hat der Ausschuss
                                                 auch in diesem Berichtszeitraum wieder aufmerksam beobachtet. Gemeinsam mit dem
Vorsitzender
RA Dr. Rudolf Ratzel, München                    Familienrechtausschuss hat er eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Regelung des
Geschäftsführerin                                Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen verfasst.
RAin Nicole Narewski

21. DAV-Ausschuss Menschenrechte                 Der Ausschuss befasste sich mit der Situation von Anwältinnen und Anwälten in der
                                                 Türkei und in der Volksrepublik China. Weitere Themen waren der Umgang mit geflüchte-
Vorsitzender
RA Dr. Friedwald Lübbert, Bonn                   ten Menschen in Deutschland und Europa, die Arbeit des Europäischen Gerichtshofs für
Geschäftsführer                                  Menschenrechte sowie die rechtsstaatliche Entwicklung in Polen. Mit der internationalen
RA Franz Peter Altemeier
                                                 Strafgerichtsbarkeit befasste sich der Ausschuss beim Deutschen Anwaltstag.

22. DAV-Ausschuss                                Mit Blick auf die kommende Legislaturperiode hat der Ausschuss Miet- und Wohnrecht
Miet- und Wohnrecht                              einen Initiativvorschlag zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes erarbeitet. Darüber
                                                 hinaus hat er für die angekündigte 2. Mietrechtsnovellierung und zum Sachkundenachweis
Vorsitzender
RA Michael Drasdo, Neuss                         von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern weitere Stellungnahmen
Geschäftsführerin                                vorbereitet. Außerdem hat er die Arbeit des Arbeitskreises Bauträgervertragsrecht des
RAin Christine Martin
                                                 Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz aufmerksam begleitet.

23. DAV-Ausschuss Privates Bau-                  Der Ausschuss befasste sich in zwei Stellungnahmen mit dem Regierungsentwurf zur
und Architektenrecht                             Reform des Bauvertragsrechts und mit einem Forschungsvorhaben des Bundes-
                                                 ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Frage einer Verlängerung der
Vorsitzende
RAin Dr. Gritt Diercks-Oppler, Hamburg           Verjährungsfristen für Mängelansprüche bei Bauwerken.
Geschäftsführer
RA Udo Henke

24. DAV-Ausschuss                                Der Ausschuss Rechtsdienstleistungsrecht hat sich in seinen Sitzungen mit möglichen
Rechtsdienstleistungsrecht                       Verstößen gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) befasst und Stellungnahmen
                                                 dazu abgegeben, ob eine Verfolgung festgestellter Verstöße Aussicht auf Erfolg hat.
Vorsitzender
RA Dr. Fabian Widder, Mannheim
Geschäftsführer
RA Manfred Aranowski

25. DAV-Ausschuss RENO                           Der Ausschuss befasst sich weiterhin mit den Ursachen des Fachkräftemangels in An-
                                                 waltskanzleien. Außerdem hat er sich mit den Herausforderungen, die die Digitalisierung
Vorsitzende
RAin Angela Leschnig, Würzburg (bis 24.5.2017)   der Kanzleiarbeit für die Gewinnung und Schulung von Mitarbeitern darstellt, beschäftigt.
Geschäftsführerin                                Die Kampagne des DAV für die Ausbildung zum Rechtsanwalts- und Notarfach-
RAin Bettina Bachmann
                                                 angestellten wird überarbeitet; die Werbemittel werden moderner gestaltet.

26. DAV-Ausschuss RVG und                        Der Ausschuss befasste sich in drei Sitzungen und zwei Telefonkonferenzen wieder
Gerichtskosten                                   mit konkreten Anwendungsproblemen des RVG, aber verstärkt vor allem mit der
                                                 „Gebührenanpassung 2018“. Seit über zehn Jahren bietet der Ausschuss bei jedem
Vorsitzende
RAinuNin Edith Kindermann, Bremen                Deutschen Anwaltstag einen Workshop in kompletter Ausschussbesetzung zu aktuellen
Geschäftsführer                                  Gebührenthemen – jeweils am letzten Veranstaltungstag des Anwaltstags – an, in diesem
RA Udo Henke
                                                 Jahr mit Schwerpunkt auf aktuelle Fragen der Mandatsabrechnung unter anderem im
                                                 Straf- und Familienrecht.

12 / Tätigkeitsbericht 2016/2017
Der Ausschuss beobachtete die Gesetzgebung im Sozialrecht, nahm zu einem Gesetz-             27. DAV-Ausschuss Sozialrecht
entwurf zum Ausschluss von Leistungen nach dem SGB II für Unionsbürger Stellung und
                                                                                             Vorsitzender
beteiligte sich an einer Stellungnahme zur sozialversicherungs-rechtlichen Behandlung        RA Prof. Dr. Hermann Plagemann, Frankfurt/Main
von Referendarnebentätigkeiten. Die vom DAV-Präsidium eingerichtete Taskforce Anwalt         Geschäftsführer
                                                                                             RA Manfred Aranowski
für Opferrechte gab unter der Leitung von Rechtsanwalt Dr. Holger-C. Rohne neun
Stellungnahmen zu den Länderausführungsgesetzen zur psychosozialen Prozess-
begleitung ab.

Der Ausschuss gab im Berichtszeitraum fünf Stellungnahmen ab, darunter zu den Ent-           28. DAV-Ausschuss Steuerrecht
scheidungen des Gerichts der Europäischen Union vom 4. Februar 2016 zur Sanierungs-
                                                                                             Vorsitzender
klausel notleidender Kapitalgesellschaften, zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom        RA Dr. Klaus Olbing, Berlin
28. November 2016 (Steuererlass in Sanierungsfällen), zum Referentenentwurf eines            Geschäftsführer
                                                                                             RA Manfred Aranowski
Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften
und zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung.

Der Ausschuss nahm zu verschiedenen Vorhaben, wie den Reformen des Sexualstrafrechts,        29. DAV-Ausschuss Strafrecht
der Strafprozessordnung und der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, Stellung. Zu-
                                                                                             Vorsitzender
dem war er bei zahlreichen Anhörungen vor dem Bundestagsrechtsausschuss vertreten.           RA Dr. Stefan König, Berlin (bis 31. Dezember 2016)
Auf dem 67. Deutschen Anwaltstag, der sich dem Thema „Wenn das Strafrecht alles richten      RA Dr. Rainer Spatscheck, München (ab 1. Januar 2017)
                                                                                             Geschäftsführerin
soll – Ultima Ratio oder Aktionismus?“ widmete, fragte sich der Ausschuss in seiner Veran-   RAin Tanja Brexl
staltung: „Legalize it? Ist Strafrecht Ultima Ratio bei der Kontrolle von Cannabiskonsum?“

Der Ausschuss hat zur Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetzes, mit der der Gerichts-         30. DAV-Ausschuss Umweltrecht
zugang in Umweltangelegenheiten an europa- und völkerrechtliche Vorgaben angepasst
                                                                                             Vorsitzender
wurde, Stellung genommen. Er hat beim Gesetzentwurf zur Umsetzung der sogenannten            RA Prof. Dr. Hans-Jürgen Müggenborg, Aachen
„Seveso-III-Richtlinie“ kritisiert, dass zentrale Fragen vom Gesetzgeber nicht geregelt      Geschäftsführerin
                                                                                             RAin Bettina Bachmann
werden. Er hat die Gesetzgebung auf europäischer Ebene beobachtet und begleitet.

Der Verfassungsrechtsausschuss ist nach wie vor ein geschätzter Gesprächspartner für         31. DAV-Ausschuss Verfassungsrecht
das Bundesverfassungsgericht. Das hat der Besuch des Ausschusses im November 2016
                                                                                             Vorsitzender
zusammen mit dem Verfassungsrechtsausschuss der BRAK gezeigt. Elf Richterinnen und           RA Dr. Thomas Mayen, Bonn
Richter diskutierten über Themen der verfassungsrechtlichen Praxis mit der Anwaltschaft      Geschäftsführer
                                                                                             RA Dr. Nicolas Lührig
(AnwBl 2017, 72). Zu einem anwaltlichen Berufsverbot wegen Unwürdigkeit und zum
„Richter auf Zeit“ in der Verwaltungsgerichtsbarkeit hat der Ausschuss Stellung genommen.

Der Fokus der Ausschussarbeit lag im Berichtszeitraum auf der Unterschwellenvergabe-         32. DAV-Ausschuss Vergaberecht
ordnung. Der Ausschuss hat die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Vergaberechts
                                                                                             Vorsitzender
auf die Vergabe personenbezogener und von wechselseitigem Vertrauen geprägter frei-          RA Dr. Olaf Otting, Frankfurt/Main
beruflicher Dienstleistungen abgelehnt. Er konnte Verbesserungen bei der Vergabe anwalt-     Geschäftsführerin
                                                                                             RAin Bettina Bachmann
licher Dienstleistungen erreichen. Der Ausschuss steht weiterhin in einem regen Gedanken-
und Meinungsaustausch mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Der Ausschuss hat die Einführung des Fahrverbots als Nebenstrafe abgelehnt und die           33. DAV-Ausschuss Verkehrsrecht
Einschränkung des Richtervorbehalts bei Anordnung der Entnahme einer Blutprobe für
                                                                                             Vorsitzender
verfassungsrechtlich bedenklich gehalten. Er hat das Vorhaben, ein Hinterbliebenengeld       RA Oskar Riedmeyer, München
einzuführen, begrüßt und angeregt, den Betrag der Entschädigung mindestens als               Geschäftsführerin
                                                                                             RAin Bettina Bachmann
Regelsumme gesetzlich festzulegen. Er hat das Vorhaben des Gesetzgebers, illegale
Autorennen strafrechtlich zu erfassen, abgelehnt.

                                                                                                               Tätigkeitsbericht 2016/2017 / 13
34. DAV-Ausschuss                        Der Ausschuss hat sich für den DAV wieder mit einer Reihe von spezifischen Frage-
Versicherungsrecht                       stellungen im Versicherungsrecht befasst. Das Thema „Cyber-Risiken“ und die Frage des
                                         Versicherungsschutzes für Anwältinnen und Anwälte wurde weiterverfolgt. Zudem wurde
Vorsitzender
RA Arno Schubach, Koblenz                der Dialog mit der Versicherungswirtschaft und anderen Organisationen fortgesetzt, um
Geschäftsführer                          unter Beteiligung der Anwaltschaft versicherungsrechtliche Problemstellungen, vor allem
RA Max Gröning
                                         bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu lösen.

35. DAV-Ausschuss                        Der Ausschuss hat im Berichtszeitraum seinen Fokus auf die Novellierung des Baugesetz-
Verwaltungsrecht                         buches gelegt. Er hat in einer Stellungnahme die Einführung der Baugebietskategorie
                                         „Urbanes Wohnen“, die zur Schaffung neuen und preiswerten Wohnraumes dienen soll,
Vorsitzender
RA Prof. Dr. Matthias Dombert, Potsdam   begrüßt. Er hat Änderungen angeregt, um Vollzugsschwierigkeiten zu vermeiden. Der
Geschäftsführerin                        Ausschuss steht in einem Gesprächsaustausch mit dem Bund Deutscher Verwaltungs-
RAin Bettina Bachmann
                                         richter und Verwaltungsrichterinnen zur Abschaffung der Berufungszulassung.

36. DAV-Ausschuss Zivilrecht             Themen des Zivilrechtsausschusses waren die Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie
                                         (mit Anhörung), Reformüberlegungen zum Gesetz über Schuldverschreibungen aus
Vorsitzender
RA Dr. Georg Maier-Reimer, Köln          Gesamtemissionen (SchVG), die strafrechtliche Vermögensabschöpfung (mit den
Geschäftsführerin                        Ausschüssen Strafrecht und Insolvenzrecht) und das Hinterbliebenengeld (mit dem
RAin Christine Martin
                                         Verkehrsrechtsausschuss). Die Veranstaltung auf dem Deutschen Anwaltstag 2016
                                         (gemeinsam mit dem Verfahrensrechtsausschuss) „Instrumentalisierung des Strafrechts
                                         für privatnützige Zwecke im Bereich des Wirtschaftsrechts“ stieß auf großes Interesse.

37. DAV-Ausschuss                        Zu dem geplanten Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen
Zivilverfahrensrecht                     Privat- und Zivilverfahrensrechts hat der Ausschuss eine Stellungnahme vorbereitet und
                                         sich gegen eine Aufweichung des Ausforschungsverbotes im grenzüberschreitenden
Vorsitzender
RA Dr. Bernd Hirtz, Köln                 Rechtsverkehr positioniert. Außerdem hat er die Pläne zur Einführung einer Musterfest-
Geschäftsführerin                        stellungsklage kritisiert und sich für eine Verbesserung der Vorschriften nach dem
RAin Nicole Narewski
                                         Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) ausgesprochen.

14 / Tätigkeitsbericht 2016/2017
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

  4

Pressearbeit – ein Erfolg                                                          Pressekonferenz beim 67. Deutschen Anwaltstag
                                                                                   2016 in Berlin.
Die Wahrnehmung der Interessen der Anwaltschaft, die Zurverfügungstellung der
Expertise derselben und eine wirksame Pressearbeit gehören zusammen. Durch
Veröffentlichungen können die Positionen des DAV in größerem Rahmen den
Meinungsbildungsprozess in der Bevölkerung und damit auch in der Politik be-
einflussen. Daher ist es wichtig, bei aktuellen Themen ein Statement der Anwalt-
schaft durch eine DAV-Pressemitteilung abzugeben. Damit zeigt die Anwaltschaft,
dass sie an den gesellschaftspolitischen Diskussionen in Deutschland teilnimmt
und auch berufen ist, dies zu tun. Der DAV passt sein Kommunikationskonzept
den aktuellen Entwicklungen in der Medienlandschaft an (siehe AnwBl 2016, 246).
    Der direkte Kontakt und die direkte Ansprache von Journalisten werden im-
mer wichtiger. Gerade wenn es darum geht, den DAV zu tagesaktuellen Themen
zu etablieren, ist die proaktive Pressearbeit ein entscheidender Faktor für den
Erfolg der Öffentlichkeitsarbeit. So gelang es regelmäßig unmittelbar nach einem
Kabinettsbeschluss oder einer Pressekonferenz von Bundesministern DAV-
Positionen über die Nachrichtenagenturen in zahlreichen Online-Medien zu
platzieren. Wegen des veränderten Informationsverhaltens spielt die Präsenz
in den Onlinemedien eine immer wichtigere Rolle. Jeden Monat wird der DAV
durchschnittlich in über 2.600 Online-Meldungen erwähnt.
    Im Berichtszeitraum hat der DAV dennoch 26 Pressemitteilungen, die sich
mit den politischen Diskussionen befassen, herausgegeben. Hinzu kamen rund
50 Verbrauchertipps der Deutschen Anwaltauskunft sowie mehr als 100 Presse-
mitteilungen der DAV-Arbeitsgemeinschaften. Dies alles führt zu einem großen
Erfolg: Der Deutsche Anwaltverein wurde in rund 397 Millionen Exemplaren von
Tageszeitungen, Zeitschriften und anderen Publikationen zitiert. Diese enorme
Zahl geht auf circa 9.900 Artikel unter Bezugnahme auf den DAV zurück. Die
Wiedergabe des DAV findet sich in bundesweiten Publikationen, wie „FAZ“, „Süd-
deutsche Zeitung“, „Die Welt“ oder dem „Spiegel“, aber auch in den Regionalzei-
tungen. Auch die großen Nachrichtensendungen wie etwa die „ARD Tagesschau“,
„ZDF heute“ und das „ZDF heute Journal“ haben über die DAV-Meinung berichtet.
Darüber hinaus war der DAV zum Beispiel auch im Deutschlandradio präsent.
                                                                                                   Tätigkeitsbericht 2016/2017 / 15
Die Themenvielfalt ist ebenfalls beeindruckend: Themenschwerpunkte waren
                                           beispielsweise die Vorschläge der Bundesregierung zur inneren Sicherheit, so
                                           etwa die Pläne zum Ausbau der Videoüberwachung und der Vorschlag einer
                                           elektronischen Fußfessel für Gefährder. Darüber hinaus spielte die Reform des
                                           Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BND) eine wichtige Rolle bei der
                                           Pressearbeit. Auch die Vorschläge des DAV zur Reform des Unterhaltsrechts
                                           waren Thema. Im Rahmen einer Pressedelegationsreise nach Ankara bezog der
                                           DAV im Januar kritisch Stellung zur Situation des Rechtsstaates in der Türkei.
                                               Tagtäglich erreichen die DAV-Pressestelle Anfragen verschiedener Hörfunk-
                                           sender, der Printmedien oder auch des Fernsehens nach Interviewpartnern des
                                           DAV. Beispielsweise wurden allein im Monat Januar 2017 insgesamt 35 Inter-
                                           views vermittelt. Dies belegt, dass der DAV als die rechtspolitische Stimme und
                                           als Sachverständiger des Rechts in Deutschland bei den Pressevertretern wahr-
                                           genommen wird.
                                               Ermöglicht wird dieser Erfolg durch das große ehrenamtliche Engagement der
                                           in den DAV-Ausschüssen, in den DAV-Arbeitsgemeinschaften und den örtlichen
                                           Anwaltvereinen aktiven Kolleginnen und Kollegen.

                                           Pressearbeit vor Ort – Jour fixe

                                           In regelmäßigen Abständen lädt der DAV zu verschiedenen Themen zu einem
                                           Pressegespräch ein, dem sogenannten „Jour fixe“. Die in Berlin akkreditierten
                                           Pressevertreter werden damit zu aktuellen rechtspolitischen Themen oder aber
                                           auch über interessante Gesetzesänderungen und -entwicklungen informiert. Der
                                           Jour fixe hat den Charakter eines Hintergrundgesprächs. Themenschwerpunkte
                                           im Berichtszeitraum waren beispielsweise das Abstammungsrecht, die Kontrolle
                                           der Geheimdienste oder etwa die grundlegenden Änderungen bei der Pflegever-
                                           sicherung zum 1. Januar 2017. Des Weiteren gab es einen Jour fixe zu Rasern,
                                           Gaffern und dem Fahrverbot.

Die Pressearbeit des DAV ist vielfältig.

16 / Tätigkeitsbericht 2016/2017
Gesellschaftliches Engagement

 1                                                                                     2

Menschenrechte                                                                             1+2 Preisverleihung des Deutschen Menschen-
                                                                                               rechtsfilmpreises in Nürnberg
Als freiwilliger Zusammenschluss von Anwältinnen und Anwälten, der unab-
hängig von staatlichen Einflüssen ist, engagiert sich der DAV im Bereich der
Menschenrechte. Im Mittelpunkt stehen der Schutz und die Gewährleistung der
Menschenrechte von Anwältinnen und Anwälten im Zusammenhang mit ihrer
beruflichen Tätigkeit. Darüber hinaus befasst sich der DAV insbesondere dort mit
den Menschenrechten, wo der Zugang zum Recht von Bürgerinnen und Bürgern
beschränkt wird.
    Für viele Menschen ist das Recht sehr abstrakt. Der „Deutsche Menschenrechts-
Filmpreis“, für den der DAV sich seit einigen Jahren engagiert, macht deutlich:
Menschenrechte haben mit dem eigenen Leben jede Menge zu tun. Menschen-
rechte sind keine Almosen. Menschenrechte muss sich niemand verdienen, sie
stehen allen zu. Weil die Filme aber auch aufrütteln, ermutigen sie zugleich die
Zuschauer, selbst aktiv zu werden. Am 10. Dezember 2016 ist der Filmpreis zum
10. Mal in Nürnberg verliehen worden. Anschließend gingen die Preisträgerfilme
auf Tour – und erreichten ihr Publikum in Deutschland, der Schweiz und in
Österreich. In Berlin sahen 500 Zuschauer die Filme. Niemand sollte die Schule
verlassen, „ohne zu wissen, warum die Menschenwürde in Artikel 1 unseres
Grundgesetzes verankert ist“, schrieb der damalige Bundespräsident Dr. Joachim
Gauck in seinem Grußwort zur 10. Verleihung des Preises. Das ist ein Auftrag
auch für die Deutsche Anwaltschaft. Eine Jubiläumsbroschüre, die einen kom-
pakten Überblick über Geschichte, Menschen und Themen aus zehn Wettbe-
werbsrunden gibt, ist abrufbar unter www.menschenrechts-filmpreis.de.

Projekt „European Lawyers in Lesvos“

Der DAV setzt sich international dafür ein, dass Rechtsberatung, insbesondere
rechtliche Erstberatung, als Standardmaßnahme der humanitären Hilfe generell
weiter etabliert wird und da, wo sie bereits geleistet, gestärkt wird. Es darf nicht
vom Zufall abhängen, ob ein Recht suchender Mensch eine Beratung erhält oder
nicht. Ein subjektiv-öffentlicher, aus dem Völkerrecht abzuleitender Anspruch auf
individuelle und unabhängige rechtliche Beratung in humanitären Krisensituatio-
nen besteht für Betroffene nicht. Die Initiative fußt auf den Erfahrungen, die der
DAV in Moria auf der Insel Lesbos gemacht hat. In dem dortigen Auffanglager für
Flüchtlinge bieten europäische Anwälte Erstberatung für Flüchtlinge an – kosten-
los und ehrenamtlich. Organisiert hat das Projekt der DAV gemeinsam mit dem
Rat der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft (CCBE). Seit dem Start
des Projekts im Sommer 2016 konnten europäische Anwältinnen und Anwälte                    Freiwillige auf Lesbos. Hier Phil Worthington
mehr als 1.200 Menschen aus 49 Ländern (Stand: Ende Mai 2017) auf Lesbos erste             (Projekt Koordinator), Maria Kalin, Hanne van Walle,
                                                                                           Flora Peschanski, Gesa Karrenbrock, Laura Stefani
Hilfe in der Rechtsberatung anbieten.                                                      und Ignacio Loring Cafarena.

                                                                                                             Tätigkeitsbericht 2016/2017 / 17
Gesellschaftliches Engagement

  Treffen bei der türkischen Anwaltskammer (v.l.n.r.):
        Dr. Necdet Basa (türkische Anwaltskammer),
          Dr. Cord Brügmann (DAV-Hauptgeschäfts-
    führer), Ulrich Schellenberg (DAV-Präsident) und
            Metin Feyzioglu (Präsident der türkischen
                                    Anwaltskammer).

                                                         Delegationsreise Türkei

                                                         Während einer dreitägigen Reise kamen im Januar 2017 DAV-Vertreter zu Ge-
                                                         sprächen mit türkischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Vertretern der
                                                         nationalen Anwaltskammer und Vertretern von Menschenrechtsorganisationen
                                                         sowie mit Angehörigen inhaftierter Kolleginnen und Kollegen zusammen, um
                                                         sich
                                                          2
                                                              ein Bild von der Situation in der Türkei zu verschaffen und ihre Solidarität
                                                         mit verfolgten Kolleginnen und Kollegen zu erklären. Gegen etwa 700 Anwältin-
                                                         nen und Anwälte waren Haftbefehle erlassen worden, etwa 280 von ihnen waren
                                                         inhaftiert. Zu den Gesprächspartnern gehörten auch die Vorsitzenden des Rechts-
                                                         und Menschenrechtsausschusses im türkischen Parlament sowie Oppositions-
                                                         politiker. Der DAV forderte gegenüber seinen Gesprächspartnern ein, dass alles
                                                         dafür getan wird, damit Anwältinnen und Anwälte eine wirksame Verteidigung
                                                         ihrer Mandanten sicherstellen können, wozu gehört, dass sie die Haftgründe er-
                                                         fahren und die Vertraulichkeit des Gesprächs zwischen Anwalt und Mandanten
                                                         gewahrt wird. Die Delegation besuchte auch das Büro des Europarats und die
                                                         Hauptstadtredaktion der Zeitung „Cumhuriyet“. Begleitet wurde die Delegation
                                                         von zehn Pressevertretern, darunter vor Ort arbeitende Auslandskorrespondenten.
                                                         Unterstützt wurde die Reise durch Bundesjustizminister Heiko Maas und die
                                                         deutsche Botschaft in Ankara. Die Reise fand positiven Nachhall in der Berichter-
                                                         stattung deutscher und türkischer Medien.

                                                         Unschuldig Inhaftierte

                                                         Der DAV setzt sich seit längerem für die angemessene staatliche Unterstützung
                                                         unschuldig Inhaftierter ein. Noch immer erhalten Opfer von Justizirrtümern keine
                                                         angemessene Hilfe für die Schäden als Folge der Haft. Schon bei der pauschalen
                                                         Erhöhung der immateriellen Haftentschädigung im Jahr 2009 von 11 auf 25 Euro
                                                         pro Tag forderte der DAV eine deutlich höhere Anhebung auf täglich 100 Euro.
                                                         Zudem setzt sich der DAV auch für eine über die finanzielle Entschädigung hin-
                                                         ausgehende Unterstützung der Betroffenen ein. Wer unter den Folgen der Ruf-
                                                         schädigung und schwerer immaterieller Schäden leide, benötige nach wiederer-
                                                         langter Freiheit Hilfe, um sich im bürokratischen System wieder zurecht zu finden.
                                                         Die Bestellung eines „Helfers für Justizopfer“ ist ein Vorschlag, der sie dabei
                                                         unterstützen kann.

                                                         Contra Rechtsextremismus: Eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins

                                                         Der Deutsche Anwaltverein gründete bereits im Jahr 2001 seine Stiftung „Contra
                                                         Rechtsextremismus: Eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins“. Die Stiftung
                                                         übernimmt die Kosten für Rechtsberatung und Rechtsvertretung von Opfern

18 / Tätigkeitsbericht 2016/2017
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