Tätigkeitsbericht 2016/2017 - Deutscher Anwaltverein Geschäftsführung - Deutscher ...
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Tätigkeitsbericht 2016/2017 Deutscher Anwaltverein Geschäftsführung Beilage zum Anwaltsblatt 7/2017 Politik und Gesellschaft DAV und die Anwaltschaft Mitglieder Projekte Zahlen
f und + Die Datenbank des Anwaltsblatts mit mehr als 17.000 Fundstellen* zum Anwaltsrecht zur Anwaltshaftung zur Anwaltsvergütung zum Anwaltsmarkt zur Rechtspolitik zum Deutschen Anwaltverein * bereit gestellt von unter www.anwaltsblatt.de
Inhalt Rückblick / Ausblick ...................................................................................................................................... 4 DAV und Gesellschaft........................................................................6 Anwaltsrecht Berufsrecht................................................................................................................... 8 Vergütungsrecht.......................................................................................................... 8 Europäisches Berufsrecht........................................................................................... 8 Gesetzgebungs- u. Fachausschüsse Beteiligung des DAV an Gesetzgebungsvorhaben..................................................... 9 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit .................................................................................................................................... 15 Gesellschaftliches Engagement Menschenrechte......................................................................................................... 17 Projekt „European Lawyers in Lesvos“...................................................................... 17 Delegationsreise Türkei............................................................................................. 18 Unschluldig Inhaftierte............................................................................................. 18 Contra Rechtsextremismus: Eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins............. 18 Anwälte in die Schule................................................................................................ 19 Veranstaltungen .................................................................................................................................... 20 DAV und Anwaltschaft................................................................... 22 Arbeitsgemeinschaften im DAV .................................................................................................................................... 24 Aus- und Fortbildung Deutsche Anwaltakademie........................................................................................ 30 Selbststudium (FAO), www.faocampus.de............................................................... 30 Fortbildungsbescheinigung des DAV....................................................................... 30 DAV-LL.M................................................................................................................... 30 Kommunikation Website....................................................................................................................... 31 Soziale Medien........................................................................................................... 31 DAV-Depesche............................................................................................................ 31 Europa im Überblick ................................................................................................. 31 Anwaltsblatt ............................................................................................................... 31 Anwaltsblatt Karriere................................................................................................. 32 Stellenmarkt............................................................................................................... 32 Service Deutsche Anwaltauskunft......................................................................................... 33 DAV-Service-Hotline.................................................................................................. 33 Stellenbörsen.............................................................................................................. 33 DAV – Zahlen und Fakten Finanzen..................................................................................................................... 34 Beteiligungen............................................................................................................. 34 Mitgliederentwicklung DAV...................................................................................... 35 Mitgliederentwicklung Arbeitsgemeinschaften....................................................... 35 Gender-Report............................................................................................................ 36 Aus den Geschäftsstellen........................................................................................... 37 Namens- und Adressteil .................................................................................................................................... 38 DAV – Die Vorteile von A bis Z Vorteile der Mitgliedschaft.........................................................................................42
Rückblick / Ausblick Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Leserinnen und Leser, vor Ihnen liegt der aktuelle Tätigkeitsbericht 2016/2017. Wir informieren damit gerne über die Arbeit des Deutschen Anwaltvereins. „Zwischen Legal Tech und Legal Aid“ könnte man das Berichtsjahr wohl überschreiben. Unsere Zukunftsstudie aus dem Jahr 2013 sprach schon davon, dass Onlinesysteme rechtliche Beratung zu vielen Themen kostengünstig und niederschwellig anbieten werden. Seit einiger Zeit nutzen wir dafür den Begriff „Legal Tech“, um deutlich zu machen, dass das eine Entwicklung ist, die sich ein- fügt in die Entwicklungen anderer Branchen wie Fin Tech oder Med Tech, wo die rasante technologische Entwicklung tatsächlich bisweilen disruptiv ist, das heißt, ganze Industrien umwälzt. Legal-Tech-Unternehmen haben heute noch keine hohe Marktdurchdringung. Das liegt auch daran, dass auch der intelligenteste Computer noch kein Textverständnis hat, wie wir es für unsere Mandatsarbeit brauchen, vielleicht abgesehen von wirklich standardisierbaren Massemandaten. Rechtsanwalt Dr. Cord Brügmann, In den USA und im englischsprachigen Bereich ist die technologische Entwick- Hauptgeschäftsführer des DAV lung wegen der Größe des Markts schon fortgeschrittener. Doch haben Legal- Tech-Firmen erkannt, dass es ohnehin kein Entweder-oder gibt, sondern dass sinnvollerweise Mensch und Maschine, das heißt: Anwältin / Anwalt und Com- puter zusammenarbeiten müssen. Der DAV hat sich publizistisch und in einer Reihe von Veranstaltungen mit dem Thema Legal Tech beschäftigt, immer mit dem Ziel, das Potential der Technologie für die anwaltliche Arbeit zu erkennen. Der 68. Deutsche Anwaltstag 2017 stand ganz im Zeichen von Legal Tech. Das Thema wird uns weiter beschäftigen. Auf der anderen Seite des Spektrums steht der Anglizismus Legal Aid. Wäh- rend wir im vergangenen Tätigkeitsbericht vom Engagement vieler Kolleginnen und Kollegen für geflüchtete Menschen in Deutschland berichtet haben, blicken wir nun auf fast ein Jahr „European Lawyers in Lesvos“ zurück. Das ist ein Projekt, das der DAV initiiert hat und gemeinsam mit dem europäischen Dachverband der Anwaltsorganisationen CCBE durchführt. Mit „European Lawyers in Lesvos“ bringen wir Pro-Bono-Rechtsanwälte aus ganz Europa in das Flüchtlingscamp Moria auf der griechischen Insel Lesbos. Wir haben in mehr als tausend Fällen Rechtsberatung geleistet und gezeigt, dass Anwältinnen und Anwälte sich enga- gieren, wenn es nötig ist (vgl. S. 17). Aber natürlich hat der DAV viel mehr Themen im Blick gehabt: Unsere Fach- und Gesetzgebungsausschüsse haben 108 Stellungnahmen zu so unterschied- lichen Themen wie Kinderehe, Nebentätigkeiten von Referendaren, Geoblocking oder Bundeswehreinsatz im Inneren verfasst. Diese Stellungnahmen unserer en- gagierten Experten haben die rechtspolitische Diskussion in Berlin und Brüssel bereichert und dazu geführt, dass zahlreiche Anwältinnen und Anwälte aus dem DAV als Sachverständige zu Anhörungen geladen wurden. Die Arbeit unserer Ausschüsse findet nach wie vor höchste Anerkennung. Der DAV ist ein gern gesehener Ansprechpartner für die Politik. Berufspolitisch standen im Vordergrund der Arbeit des DAV die Einführung des beA und die Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie, dessen erster Ent- wurf aus dem Bundesjustizministerium positive Überraschungen enthielt. Diese – dazu gehörte die Ermächtigung der Satzungsversammlung, die Fortbildungs- Der Tätigkeitsbericht 2016/2017 der pflicht nach § 43 a Abs. 6 BRAO zu konkretisieren, sowie eine Verpflichtung für Geschäftsführung des Deutschen Anwaltvereins umfasst den Zeitraum Berufsanfänger, das anwaltliche Berufsrecht kennen zu lernen – sind allerdings von der Mitgliederversammlung des im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wieder verschwunden. Warum die Koali- DAV am 1. Juni 2016 bis zur Mitglie- tionsfraktionen sich gegen Qualitätssicherung in der Anwaltschaft gestellt haben, derversammlung am 24. Mai 2017. ist rätselhaft. Wir werden in der nächsten Legislaturperiode einen neuen Anlauf 4 / Tätigkeitsbericht 2016/2017
2 1 3 machen. Unser Ziel ist es, eine Fortbildungsverpflichtung zu schaffen, die uns 1 Ulrich Schellenberg (DAV-Präsident) bei der Eröffnung des 67. Deutschen Anwaltstags 2016 nicht unnötig einengt, aber geeignet ist, die Fortbildungskultur in der Anwalt- in Berlin. schaft weiter zu verbessern. Wir brauchen ein normatives System, mit dem wir 2 DAV-Stand bei der AdvoTec in Berlin. demonstrieren können, dass wir die Qualität unserer Arbeit zugunsten unserer 3 Auftakt 2017 im DAV-Haus Mandantinnen und Mandanten hochhalten. Exzellente Fortbildungen bieten übrigens die DAV-Arbeitsgemeinschaften für ihre Mitglieder an. Nähere Infor- mationen zu den Arbeitsgemeinschaften finden Sie auf S. 24. Der DAV hat seine Serviceleistungen für Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine weiter ausgebaut: Sehr gerne gelesen wird die DAV-Depesche, die jeden Donners- tag per E-Mail in die Kanzleien und auf Smartphones kommt. Für an Europarecht Interessierte gibt es den Newsletter „Europa im Überblick“, und natürlich erscheint 11 Mal im Jahr das Anwaltsblatt. Unsere Webpräsenz für Mitglieder (www.dav.de) und für Bürgerinnen und Bürger (www.anwaltauskunft.de) verzeichnet deutlich steigende Nutzerzahlen, genauso wie immer mehr Menschen uns auf Facebook und Twitter folgen. Wir sind präsent über die örtlichen Vereine und die „Langen Nächte des Menschenrechtsfilms“ oder Rechtsberatungsstellen für Mittellose. Unser Pressereferat hat im Berichtszeitraum den Radius der Pressearbeit deutlich erweitert: Der DAV meldet sich natürlich zu Wort, wenn es darum geht, rechts- staatliche Grundätze zu verteidigen, aber auch dort, wo schlicht und einfach Recht erklärt werden muss. Was bringen die nächsten Monate? Einmal werden wir uns jetzt wirklich aufs Personalia in der Geschäftsführung beA vorbereiten, weil die passive Nutzungspflicht am 1. Januar 2018 kommt. An dieser Stelle habe ich in der Dann muss jeder von uns empfangsbereit sein. Außerdem stehen Sommer und Vergangenheit über Wechsel in der Geschäftsführung berichtet. Da unsere Herbst im Zeichen des Wahlkampfs; daran werden sich hoffentlich nicht zu lange Geschäftsstellen mit den Aufgaben andauernde Koalitionsverhandlungen anschließen. Der DAV hat gemeinsam mit wachsen und nicht nur die Personalia der dem Deutschen Richterbund Thesen zur Bundestagswahl verabschiedet, vor allem Geschäftsführung berichtenswert sind, um deutlich zu machen, dass Richterschaft und Anwaltschaft, die beiden großen finden Sie nun auf S. 37 des Geschäfts- Gruppen innerhalb der Rechtspflegeberufe, in zahlreichen wichtigen Fragen ge- berichts ein eigenes Kapitel „Aus den Geschäftsstellen“. meinsam auftreten. Das ist wichtig gerade in Zeiten, in denen die Eingangszahlen bei den Gerichten zurückgehen und scheinbar einfache Konfliktlösungsmechanis- Mittelverwendung des DAV men, denen oft nicht das Recht zugrunde liegt, Aufwind haben. Außerdem enthält der Tätigkeitsbericht Der DAV ist innovationsfähig, unabhängig, schnell und dienstleistungsorien- wieder Hinweise auf die Mittelverwendung tiert. Das zeigen wir mit diesem Tätigkeitsbericht, der gleichzeitig Ansporn ist, auch durch den DAV. Die Übersicht über unsere künftig nicht nachzulassen, damit wir weiterhin der Anwalt der Anwälte sind. Finanzen finden Sie auf S. 34. Tätigkeitsbericht 2016/2017 / 5
Einleitung Die Arbeit des DAV hat viele Adressaten: Hauptadressaten sind neben unseren Mitgliedern der Gesetzgeber und die Bundesministerien, allen voran „unser“ Bundesministerium der Justiz und für Verbrau- cherschutz (BMJV). Wir vertreten dort die Interessen der Anwältin- nen und Anwälte und bringen darüber hinaus durch die Erfahrung der DAV-Praxisexperten Fachwissen in Gesetzgebungsverfahren ein, die die Anwaltschaft gar nicht unmittelbar betreffen. Wir – das sind Präsidium, Vorstand, Geschäftsführung und ganz besonders die Gesetzgebungs- und Fachausschüsse des DAV. Die Ausschüsse sind besetzt mit hervorragenden Fachleuten – Praktikern aus großen wie aus kleinen Kanzleien –, die die Meinungsbildung des DAV unterstützen. Anwalt in eigener Sache ist der DAV, wenn es um das Berufs- und Vergütungsrecht geht. Das Anwaltsrecht wird natürlich nicht nur in Deutschland verhandelt, sondern darüber hinaus auch in Brüssel, wo der DAV ein eigenes Büro unterhält und wo wir vom Rat der Anwalt- schaften der Europäischen Gemeinschaft (CCBE) vertreten werden, wenn es um gemeinsame Interessen der Anwältinnen und Anwälte in Europa geht. Die Europabeauftragten der DAV-Ausschüsse sind neben dem DAV-Büro Brüssel Bindeglied zwischen der Europäischen Union und Berlin. Ein nicht unbedeutender Teil der DAV-Stellung- nahmen hatte 2016/2017 Normgebungsverfahren aus Brüssel zum Inhalt. Auf nationaler Ebene war die Interessenvertretung in eigener Sache und die Begleitung von allgemeinen Gesetzgebungsvorhaben meistens erfolgreich: Die Argumente der DAV-Experten haben sich häufig durchgesetzt. Die Arbeit der einzelnen Ausschüsse wird ab Seite 9 dargestellt. Durch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des DAV konnten wir wieder rekordverdächtige Auflagen erreichen. Unser Ziel: Überall, wo über Recht gesprochen wird, soll an Anwältinnen und Anwälte gedacht werden. Einzelheiten dazu auf Seite 15. Nicht vergessen werden sollte hier der Einsatz für Menschenrechte. Neben Kontakten zu Menschenrechtsgruppen hat der DAV Kolle- ginnen und Kollegen in mehreren Ländern unterstützt, die in ihrer Berufsausübung behindert wurden. Besonders eindrücklich war eine Reise des DAV-Präsidenten in die Türkei, wo der Rechtsstaat insge- samt in Gefahr und die Situation von Anwältinnen und Anwälten be- sonders dramatisch sind. Das Lesbos-Projekt des DAV (vgl. S. 17) hat uns gezeigt, dass wir uns dafür einsetzen müssen, dass Rechtsrat Teil des Kanons humanitärer Nothilfe in Krisensituationen sein muss, über die Flüchtlingssituation hinaus. In Erinnerung rufen möchte ich auch die DAV-Stiftung contra Rechtsextremismus, die im Be- richtszeitraum wieder zahlreiche Opfer politisch motivierter Krimi- nalität unterstützen konnte. Dieses Engagement ist möglicherweise keine Selbstverständlichkeit für einen Berufsverband, gehört aber zu den Dingen, die wir uns – so meine ich – leisten sollten. Tätigkeitsbericht 2016/2017 / 7
Anwaltsrecht Berufsrecht Im Fokus der berufsrechtlichen Aktivitäten standen folgende Themen: • das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe, • das Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen, • die verbandsinterne Diskussion zu den Aufgaben und Herausforderungen für das Berufsrecht der näheren und ferneren Zukunft, zum Beispiel zur Zusammen- arbeit mit anderen Berufen, zum Outsourcing anwaltlicher Dienstleistungen oder den verschiedenen Aspekten von Legal Tech. Seit 2016 haben sich die DAV-Gremien mit einem Gesetzgebungspaket des Bundesjustizministeriums mit der vordergründigen Bezeichnung „Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie“ befasst, das im Wesentlichen aber Änderungen des anwaltlichen Berufsrechts enthält. Der Referentenentwurf und auch der Regierungsentwurf sahen zunächst noch vor, der Satzungsversammlung eine Ermächtigung zu geben, in der Berufsordnung die allgemeine Fortbildungs- pflicht zu konkretisieren. Außerdem sollte eine Pflicht zur Ausbildung im anwalt- lichen Berufsrecht im Umfang von zehn Stunden geschaffen werden. Des Weiteren war die Einführung von Briefwahl für die Kammervorstände und die Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts und des Beschlagnahmeverbots der Strafprozess- ordnung auf „am Mandant mitarbeitende Personen“ vorgesehen. In der Endphase der Gesetzgebung hat der Bundestag das Regelungsprogramm deutlich zusam- mengestrichen: Die Regelungen zur Konkretisierung der Fortbildungspflicht, zur Ausbildung im Berufsrecht und zum strafprozessualen Schutz für am Mandat mitarbeitende Personen wurden aus dem Gesetz herausgenommen und auf spä- tere Gesetzesinitiativen vertagt. Ablauf und Ergebnis dieses Gesetzesverfahrens waren für den DAV ernüchternd. Vergütungsrecht Mit der Forderung des DAV-Präsidenten beim Deutschen Anwaltstag 2016 auf An- passung der Anwaltsgebühren zum 1. Juli 2018 gab der DAV den Startschuss für die nächste RVG-Novelle. Von Anfang an war es dem Verband wichtig, bei diesem Vor- haben eng mit der Bundesrechtsanwaltskammer zusammen zu arbeiten. Hervorzu- heben ist, dass der DAV sich ganz deutlich dagegen ausspricht, zusammen mit einer Anpassung der Anwaltsgebühren auch wieder die Gerichtsgebühren anzuheben. Europäisches Berufs- und Gebührenrecht Mit dem sog. Dienstleistungspaket hat im Januar 2017 die Europäische Kommis- sion bereits in der Binnenmarktstrategie angekündigte Maßnahmen konkreti- siert. Sie reichen von Vorschlägen für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung über die Notifizierung neuer Berufsreglementierungen bis hin zu Reformempfehlungen des anwaltlichen Berufsrechts. Ergänzend fordert die Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters weiterhin eine Modernisierung des deutschen Dienstleistungssektors. Der DAV ist am Ball, um hier notwendige Reformen un- ter anderem im Bereich des anwaltlichen Gesellschaftsrechts zu begleiten, aber gleichzeitig schützenswerte Interessen des Bürgers beim Zugang zum Recht zu erhalten. Daneben führt die Europäische Kommission die Bekämpfung von Geld- wäsche, Steuerhinterziehung und Steuervermeidungsstrategien voran. Der DAV setzt sich gemeinsam mit dem Rat der Anwaltschaften der Europäischen Gemein- schaft (CCBE) dafür ein, dass mit Umsetzung dieser grundsätzlich begrüßenswer- ten Maßnahmen nicht das anwaltliche Berufsgeheimnis eingeschränkt wird. 8 / Tätigkeitsbericht 2016/2017
Gesetzgebungs- und Fachausschüsse Beteiligung des DAV an Gesetzgebungsvorhaben Die 37 Gesetzgebungsausschüsse mit ihren rund 300 Ausschussmitgliedern haben im Berichtsjahr 108 Stellungnahmen erarbeitet, ein wiederum gewaltiges Arbeitspensum. Den Ausschussmitgliedern und Vorsitzenden gebührt für dieses ehrenamtliche Engagement große Anerkennung und herzlicher Dank. Zu den Ausschüssen im Einzelnen: Der Ausschuss veranstaltet seit Jahren Podiumsdiskussionen bei den Deutschen Anwalts- 1. DAV-Ausschuss Anwaltsethik und tagen. Beim 67. Deutschen Anwaltstag 2016 lautete das Thema „Gibt es eine deutsche Anwaltskultur Anwaltskultur?“ mit hochkarätigen Impulsvorträgen. Beim diesjährigen 68. Deutschen Vorsitzender Anwaltstag ist das Thema „Bessere Technik, bessere Anwälte, besseres Recht?“. RA Jörg Meister, Mannheim Zu einer Sitzung hat der Ausschuss erneut eine Anwältin mit Migrationshintergrund als Geschäftsführer RA Udo Henke Gast eingeladen, um zu ergründen, ob es eine spezifische deutsche Anwaltskultur gibt. Der Ausschuss hat eine Stellungnahme zum Elektronischen Urkundenarchiv, zu dem 2. DAV-Ausschuss Anwaltsnotariat Entwurf zur Änderung des § 116 Abs. 1 BNotO, zum Entwurf zur Umsetzung der Vorsitzender Berufsanerkennungsrichtlinie, zum Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und RAuN Günter Schmaler, Emden zum Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Geschäftsführerin RAin Tanja Brexl Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen (§ 203 StGB) verfasst. Der Ausschuss Arbeitsrecht hat seine fachliche Expertise in diverse nationale und euro- 3. DAV-Ausschuss Arbeitsrecht päische Vorhaben eingebracht. Unter anderem wurden Stellungnahmen zum Entwurf Vorsitzender eines Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen sowie zum Entwurf RA Prof. Dr. Stefan Lunk, Hamburg des Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetzes erarbeitet. Im Rahmen eines Geschäftsführer RA Max Gröning Treffens des Ausschusses mit den Richtern des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt wurde ein fachlicher Austausch zu wichtigen aktuellen Themen des Arbeitsrechts geführt. Der Ausschuss hat in seiner Stellungnahme zum Bericht des Koordinierungsausschusses 4. DAV-Ausschuss „Harmonisierungsmöglichkeiten für die juristische Prüfung“ die Kernaussage des Aus- und Fortbildung Konzepts begrüßt, die Stoffmenge zu reduzieren und die Methodik stärker zu bewerten. Vorsitzende Er hat in einer Initiativstellungnahme an die Länder und den Bund appelliert, die RAin Sabine Gries-Redeker, Bonn Regelungen für eine Nebentätigkeit von Referendaren zu harmonisieren und sozialrecht- Geschäftsführerin RAin Bettina Bachmann liche Bedingungen zu schaffen, die es erlauben, Zusatzvergütungen zu gewähren. Der Ausschuss hat gefordert, Algerien, Marokko, Tunesien nicht als sichere Herkunfts- 5. DAV-Ausschuss Migrationsrecht staaten einzustufen und die zweijährige Wartefrist für den Familiennachzug zu subsidiär (bis 15.2.2017: DAV-Ausschuss Geschützten aufzuheben. Er hat darauf hingewiesen, dass die Änderung des Asyl- Ausländer- und Asylrecht) bewerberleistungsgesetzes den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Vorsitzende widerspreche und der Ausschluss von Unionsbürgern von Sozialleistungen gegen RAin Gisela Seidler, München höherrangiges Unionsrecht verstoße. Seine Mitglieder haben den DAV bei Anhörungen Geschäftsführerin RAin Bettina Bachmann vertreten. Tätigkeitsbericht 2016/2017 / 9
6. DAV-Ausschuss Außergerichtliche Der Ausschuss hat Stellung genommen zum Investitionsschutz und zur Investitions- Konfliktbeilegung gerichtsbarkeit im Rahmen des im Berichtszeitraum noch verhandelten Transatlantischen Freihandelsabkommens (TTIP). Er hat den Vorstand unter anderem zum Thema der Vorsitzende RAin Ulrike Gantenberg, Düsseldorf Qualitätssicherung in der Mediation beraten. Für den Anwaltstag 2016 organisierte der Geschäftsführerin Ausschuss eine hochkarätig besetzte Veranstaltung zum Thema Doping im Sport, ver- RAin Nicole Narewski bandsinterne Konfliktlösungsmechanismen sowie der Sportschiedsgerichtsbarkeit. 7. DAV-Ausschuss Bank- und Der Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht hat – zusammen mit anderen Ausschüssen Kapitalmarktausschuss – zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung Stellung genommen. In einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Handelsrechtsausschuss zum Referentenentwurf Vorsitzender RA Dr. Andreas Fandrich, Stuttgart für ein 2. Finanzmarktnovellierungsgesetz hat er gesetzestechnische und inhaltliche Geschäftsführerin Korrekturen vorgeschlagen. Darüber hinaus hat er mit dem Zivilrechtsausschuss intensiv RAin Christine Martin über Reformüberlegungen zum Schuldverschreibungsgesetz beraten. 8. DAV-Ausschuss Berufsrecht Im Jahre 1988 konstituierte der Vorstand des DAV zur Bearbeitung berufsrechtlicher Fragen den Gesetzgebungsausschuss Berufsrecht. Aktuell gehören dem Ausschuss Vorsitzender RA Markus Hartung, Berlin 16 Mitglieder an. Der Berufsrechtsausschuss ist einer der wichtigsten Fachausschüsse Geschäftsführer des DAV. Mit acht Stellungnahmen seit Juni 2016 war der Ausschuss außerordentlich RA Udo Henke aktiv. Er unterstützt Präsident, Präsidium, Vorstand und Geschäftsführung des DAV in Berlin und Brüssel bei allen berufsrechtlichen Angelegenheiten (siehe S. 8). 9. DAV-Ausschuss Corporate Social Der Ausschuss diskutierte die Anwendung und Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Responsibility und Compliance Wirtschaft und Menschenrechte und kommentierte den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung. Kritisch kommentierte der Ausschuss die „CSR-Reporting-Richtlinie“ Vorsitzende RAin Dr. Birgit Spießhofer, Berlin der Europäischen Union und ihre Umsetzung in Deutschland und setzte sich mit den Geschäftsführer damit in Zusammenhang stehenden Fragen einer globalen Governance-Architektur RA Franz Peter Altemeier auseinander. 10. DAV-Ausschuss Die Übergangszeit für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) bis Ende 2017 Elektronischer Rechtsverkehr ist ein maßgeblicher Verdienst des DAV. Gemeinsam mit dem Ausschuss hat er sich vehement für eine Übergangsphase eingesetzt, in der Rechtsanwältinnen und Rechts- Vorsitzender RA Martin Schafhausen, Frankfurt am Main anwälte das beA zunächst ohne eine berufsrechtliche Nutzungspflicht testen können. Mit Geschäftsführerin drei Stellungnahmen wurden klare rechtliche Rahmenbedingungen und wichtige Aspekte RAin Nicole Narewski der praktischen Nutzbarkeit eingefordert. Schließlich hat der Gesetzgeber klargestellt, dass eine Nutzungspflicht erst ab dem 1. Januar 2018 greift. 11. DAV-Ausschuss Erbrecht Die Forderung nach einem „Großen Nachlassgericht“ ist weiterhin zentrales Projekt des Erb- rechtsausschusses. Um seiner Initiativstellungnahme Nachdruck zu verleihen, hat er mit Vorsitzender RA Dr. Andreas Frieser, Bonn der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Dezember 2016 und auf dem Deutschen Anwaltstag Geschäftsführerin 2017 zwei Fachsymposien durchgeführt. Zusätzlich hat er zur EU-Studie zum Europäischen RAin Christine Martin Nachlasszeugnis, zur Aufgabenübertragung auf Rechtspfleger, zur erweiterten Beistands- möglichkeit für Eheleute und zur Reform des Stiftungsrechts Stellung genommen. 12. DAV-Ausschuss Europäisches Seitdem die Europäische Kommission im Dezember 2015 die Richtlinienvorschläge zu Vertragsrecht bestimmten vertragsrechtlichen Aspekten des Online-Warenhandels und zu bestimmten vertragsrechtlichen Aspekten der Bereitstellung digitaler Inhalte veröffentlicht hat, verfolgt Vorsitzender RA Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen, Köln der Ausschuss diese Vorschläge sehr intensiv. Der Ausschuss erarbeitete für beide Geschäftsführerin Vorschläge jeweils eine Stellungnahme und wird auch in den nächsten Monaten den RAin Eva Schriever Gesetzgebungsprozess weiter aktiv begleiten. 10 / Tätigkeitsbericht 2016/2017
Der Ausschuss hat seine Arbeiten für die Initiativstellungnahme zur Reform des nach- 13. DAV-Ausschuss Familienrecht ehelichen Ehegattenunterhalts abgeschlossen. Die Reform wird Gegenstand eines Vorsitzender Fachsymposions im Juni 2017 sein. Ferner hat der Ausschuss zur Kinderehe, zum RAuN Wolfgang Schwackenberg, Oldenburg Samenregistergesetz und zum Haager Eheschließungsabkommen Stellung genommen. Geschäftsführerin RAin Christine Martin Er hat vielfach Pressearbeit geleistet. Darüber hinaus war und ist er in vier Arbeitskreisen des Bundesjustizministeriums engagiert und wurde vom Bundestagsrechtsausschuss mehrfach angehört. Durch seinen Ausschuss Gefahrenabwehrrecht hat sich der DAV auch in Zeiten einer 14. DAV-Ausschuss Gefahrenab- verschärften Sicherheitsdebatte samt zahlreicher Gesetzesvorhaben weiterhin für die wehrrecht Einhaltung rechtsstaatlicher Anforderungen im Gefahrenabwehrrecht stark gemacht. Der Vorsitzende Ausschuss hat unter anderem Stellungnahmen zur Ausweitung der Videoüberwachung, RAin Dr. Heide Sandkuhl, Potsdam zum Bundeswehreinsatz im Inneren, zu den Reformen des BND- und des BKA-Gesetzes Geschäftsführer RA Max Gröning sowie gemeinsam mit dem Ausschuss Informationsrecht zur „E-Privacy-Reform“ erarbeitet. Die Regelungsvorschläge der Europäischen Kommission zur Reform des europäischen 15. DAV-Ausschuss Geistiges Eigentum Urheberrechts und des internationalen Patentrechtsschutzes standen im Mittelpunkt Vorsitzender der Ausschussarbeit. Der Ausschuss begleitete die Arbeiten an der Schaffung für ein RA Prof. Dr. Winfried Tilmann, Düsseldorf Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht in Europa. Der Ausschuss warb Geschäftsführer RA Franz Peter Altemeier dafür, dass England trotz des Brexit-Votums weiter an dem Übereinkommen beteiligt ist. Der Ausschuss berät den DAV und seine Ausschüsse in genderrelevanten Themen; ihm 16. DAV-Ausschuss Gender sitzt die Gleichstellungsbeauftragte des DAV vor. Im Berichtsjahr unterstützte er den Vorsitzende Strafrechtsausschuss beratend zum sogenannten „Stalking-Gesetz“ und zur Reform des RAinuNin Mechthild Düsing, Münster Sexualstrafrechts. Den Arbeitsrechtsausschuss beriet er zum Referentenentwurf eines Geschäftsführerin RAin Tanja Brexl „Gesetzes für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern“. Zudem verfolgte er die Entwicklungen in der Reform des Mutterschutzrechtes. Der Ausschuss hat seine Expertise wieder in diverse gesellschaftsrechtliche 17. DAV-Ausschuss Handelsrecht Gesetzesvorhaben eingebracht und damit wichtige Beiträge für die rechtspolitische Vorsitzender Fachdiskussion geleistet. Unter anderem wurden Stellungnahmen zu den Entwürfen des RA Prof. Dr. Gerd Krieger, Düsseldorf neunten Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und des zweiten Finanzmarkt- Geschäftsführer RA Max Gröning novellierungsgesetzes sowie zu den vorgeschlagenen Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Der Ausschuss hat im Berichtszeitraum eine kritische Würdigung der Verbote des 18. DAV-Ausschuss Informationsrecht „Geoblockings“ vorgenommen und sich intensiv mit der Reform der „E-Privacy-Richtlinie“ Vorsitzender befasst. Überdies hat er sich in die Diskussion über ein „Eigentum an Daten“ eingebracht RA Dr. Helmut Redeker, Bonn und die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung mitbegleitet. Ferner war er auch Geschäftsführerin RAin Nicole Narewski beteiligt an einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf „Ausland-Ausland-Fernmelde- aufklärung“ des Bundesnachrichtendienstes. Mit sieben Stellungnahmen seit Juni 2016 zählt der Insolvenzrechtsausschuss zu den sehr 19. DAV-Ausschuss Insolvenzrecht aktiven Ausschüssen. Inhaltlich befasste sich der Ausschuss mit Gesetzentwürfen zu den Vorsitzender Themen „Sanierungskonzepte aus Brüssel“, „strafrechtliche Vermögensabschöpfung“, RA Dr. Klaus Pannen, Hamburg „Neufassung § 104 Insolvenzordnung“, „Einpassung der neuen Europäischen Insolvenz- Geschäftsführer RA Udo Henke verordnung“ und „Evaluierung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“. Europäische Themen standen – wie im Vorjahr – stark im Fokus. Dazu gab es eine intensive Zusammenarbeit mit der Europagruppe der Arbeitsgemein- schaft Insolvenzrecht und Sanierung. Tätigkeitsbericht 2016/2017 / 11
20. DAV-Ausschuss Medizinrecht Die Entwicklungen im gesamten Medizin- und Gesundheitsrecht hat der Ausschuss auch in diesem Berichtszeitraum wieder aufmerksam beobachtet. Gemeinsam mit dem Vorsitzender RA Dr. Rudolf Ratzel, München Familienrechtausschuss hat er eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Regelung des Geschäftsführerin Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen verfasst. RAin Nicole Narewski 21. DAV-Ausschuss Menschenrechte Der Ausschuss befasste sich mit der Situation von Anwältinnen und Anwälten in der Türkei und in der Volksrepublik China. Weitere Themen waren der Umgang mit geflüchte- Vorsitzender RA Dr. Friedwald Lübbert, Bonn ten Menschen in Deutschland und Europa, die Arbeit des Europäischen Gerichtshofs für Geschäftsführer Menschenrechte sowie die rechtsstaatliche Entwicklung in Polen. Mit der internationalen RA Franz Peter Altemeier Strafgerichtsbarkeit befasste sich der Ausschuss beim Deutschen Anwaltstag. 22. DAV-Ausschuss Mit Blick auf die kommende Legislaturperiode hat der Ausschuss Miet- und Wohnrecht Miet- und Wohnrecht einen Initiativvorschlag zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes erarbeitet. Darüber hinaus hat er für die angekündigte 2. Mietrechtsnovellierung und zum Sachkundenachweis Vorsitzender RA Michael Drasdo, Neuss von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern weitere Stellungnahmen Geschäftsführerin vorbereitet. Außerdem hat er die Arbeit des Arbeitskreises Bauträgervertragsrecht des RAin Christine Martin Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz aufmerksam begleitet. 23. DAV-Ausschuss Privates Bau- Der Ausschuss befasste sich in zwei Stellungnahmen mit dem Regierungsentwurf zur und Architektenrecht Reform des Bauvertragsrechts und mit einem Forschungsvorhaben des Bundes- ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Frage einer Verlängerung der Vorsitzende RAin Dr. Gritt Diercks-Oppler, Hamburg Verjährungsfristen für Mängelansprüche bei Bauwerken. Geschäftsführer RA Udo Henke 24. DAV-Ausschuss Der Ausschuss Rechtsdienstleistungsrecht hat sich in seinen Sitzungen mit möglichen Rechtsdienstleistungsrecht Verstößen gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) befasst und Stellungnahmen dazu abgegeben, ob eine Verfolgung festgestellter Verstöße Aussicht auf Erfolg hat. Vorsitzender RA Dr. Fabian Widder, Mannheim Geschäftsführer RA Manfred Aranowski 25. DAV-Ausschuss RENO Der Ausschuss befasst sich weiterhin mit den Ursachen des Fachkräftemangels in An- waltskanzleien. Außerdem hat er sich mit den Herausforderungen, die die Digitalisierung Vorsitzende RAin Angela Leschnig, Würzburg (bis 24.5.2017) der Kanzleiarbeit für die Gewinnung und Schulung von Mitarbeitern darstellt, beschäftigt. Geschäftsführerin Die Kampagne des DAV für die Ausbildung zum Rechtsanwalts- und Notarfach- RAin Bettina Bachmann angestellten wird überarbeitet; die Werbemittel werden moderner gestaltet. 26. DAV-Ausschuss RVG und Der Ausschuss befasste sich in drei Sitzungen und zwei Telefonkonferenzen wieder Gerichtskosten mit konkreten Anwendungsproblemen des RVG, aber verstärkt vor allem mit der „Gebührenanpassung 2018“. Seit über zehn Jahren bietet der Ausschuss bei jedem Vorsitzende RAinuNin Edith Kindermann, Bremen Deutschen Anwaltstag einen Workshop in kompletter Ausschussbesetzung zu aktuellen Geschäftsführer Gebührenthemen – jeweils am letzten Veranstaltungstag des Anwaltstags – an, in diesem RA Udo Henke Jahr mit Schwerpunkt auf aktuelle Fragen der Mandatsabrechnung unter anderem im Straf- und Familienrecht. 12 / Tätigkeitsbericht 2016/2017
Der Ausschuss beobachtete die Gesetzgebung im Sozialrecht, nahm zu einem Gesetz- 27. DAV-Ausschuss Sozialrecht entwurf zum Ausschluss von Leistungen nach dem SGB II für Unionsbürger Stellung und Vorsitzender beteiligte sich an einer Stellungnahme zur sozialversicherungs-rechtlichen Behandlung RA Prof. Dr. Hermann Plagemann, Frankfurt/Main von Referendarnebentätigkeiten. Die vom DAV-Präsidium eingerichtete Taskforce Anwalt Geschäftsführer RA Manfred Aranowski für Opferrechte gab unter der Leitung von Rechtsanwalt Dr. Holger-C. Rohne neun Stellungnahmen zu den Länderausführungsgesetzen zur psychosozialen Prozess- begleitung ab. Der Ausschuss gab im Berichtszeitraum fünf Stellungnahmen ab, darunter zu den Ent- 28. DAV-Ausschuss Steuerrecht scheidungen des Gerichts der Europäischen Union vom 4. Februar 2016 zur Sanierungs- Vorsitzender klausel notleidender Kapitalgesellschaften, zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom RA Dr. Klaus Olbing, Berlin 28. November 2016 (Steuererlass in Sanierungsfällen), zum Referentenentwurf eines Geschäftsführer RA Manfred Aranowski Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften und zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung. Der Ausschuss nahm zu verschiedenen Vorhaben, wie den Reformen des Sexualstrafrechts, 29. DAV-Ausschuss Strafrecht der Strafprozessordnung und der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, Stellung. Zu- Vorsitzender dem war er bei zahlreichen Anhörungen vor dem Bundestagsrechtsausschuss vertreten. RA Dr. Stefan König, Berlin (bis 31. Dezember 2016) Auf dem 67. Deutschen Anwaltstag, der sich dem Thema „Wenn das Strafrecht alles richten RA Dr. Rainer Spatscheck, München (ab 1. Januar 2017) Geschäftsführerin soll – Ultima Ratio oder Aktionismus?“ widmete, fragte sich der Ausschuss in seiner Veran- RAin Tanja Brexl staltung: „Legalize it? Ist Strafrecht Ultima Ratio bei der Kontrolle von Cannabiskonsum?“ Der Ausschuss hat zur Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetzes, mit der der Gerichts- 30. DAV-Ausschuss Umweltrecht zugang in Umweltangelegenheiten an europa- und völkerrechtliche Vorgaben angepasst Vorsitzender wurde, Stellung genommen. Er hat beim Gesetzentwurf zur Umsetzung der sogenannten RA Prof. Dr. Hans-Jürgen Müggenborg, Aachen „Seveso-III-Richtlinie“ kritisiert, dass zentrale Fragen vom Gesetzgeber nicht geregelt Geschäftsführerin RAin Bettina Bachmann werden. Er hat die Gesetzgebung auf europäischer Ebene beobachtet und begleitet. Der Verfassungsrechtsausschuss ist nach wie vor ein geschätzter Gesprächspartner für 31. DAV-Ausschuss Verfassungsrecht das Bundesverfassungsgericht. Das hat der Besuch des Ausschusses im November 2016 Vorsitzender zusammen mit dem Verfassungsrechtsausschuss der BRAK gezeigt. Elf Richterinnen und RA Dr. Thomas Mayen, Bonn Richter diskutierten über Themen der verfassungsrechtlichen Praxis mit der Anwaltschaft Geschäftsführer RA Dr. Nicolas Lührig (AnwBl 2017, 72). Zu einem anwaltlichen Berufsverbot wegen Unwürdigkeit und zum „Richter auf Zeit“ in der Verwaltungsgerichtsbarkeit hat der Ausschuss Stellung genommen. Der Fokus der Ausschussarbeit lag im Berichtszeitraum auf der Unterschwellenvergabe- 32. DAV-Ausschuss Vergaberecht ordnung. Der Ausschuss hat die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Vergaberechts Vorsitzender auf die Vergabe personenbezogener und von wechselseitigem Vertrauen geprägter frei- RA Dr. Olaf Otting, Frankfurt/Main beruflicher Dienstleistungen abgelehnt. Er konnte Verbesserungen bei der Vergabe anwalt- Geschäftsführerin RAin Bettina Bachmann licher Dienstleistungen erreichen. Der Ausschuss steht weiterhin in einem regen Gedanken- und Meinungsaustausch mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Der Ausschuss hat die Einführung des Fahrverbots als Nebenstrafe abgelehnt und die 33. DAV-Ausschuss Verkehrsrecht Einschränkung des Richtervorbehalts bei Anordnung der Entnahme einer Blutprobe für Vorsitzender verfassungsrechtlich bedenklich gehalten. Er hat das Vorhaben, ein Hinterbliebenengeld RA Oskar Riedmeyer, München einzuführen, begrüßt und angeregt, den Betrag der Entschädigung mindestens als Geschäftsführerin RAin Bettina Bachmann Regelsumme gesetzlich festzulegen. Er hat das Vorhaben des Gesetzgebers, illegale Autorennen strafrechtlich zu erfassen, abgelehnt. Tätigkeitsbericht 2016/2017 / 13
34. DAV-Ausschuss Der Ausschuss hat sich für den DAV wieder mit einer Reihe von spezifischen Frage- Versicherungsrecht stellungen im Versicherungsrecht befasst. Das Thema „Cyber-Risiken“ und die Frage des Versicherungsschutzes für Anwältinnen und Anwälte wurde weiterverfolgt. Zudem wurde Vorsitzender RA Arno Schubach, Koblenz der Dialog mit der Versicherungswirtschaft und anderen Organisationen fortgesetzt, um Geschäftsführer unter Beteiligung der Anwaltschaft versicherungsrechtliche Problemstellungen, vor allem RA Max Gröning bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu lösen. 35. DAV-Ausschuss Der Ausschuss hat im Berichtszeitraum seinen Fokus auf die Novellierung des Baugesetz- Verwaltungsrecht buches gelegt. Er hat in einer Stellungnahme die Einführung der Baugebietskategorie „Urbanes Wohnen“, die zur Schaffung neuen und preiswerten Wohnraumes dienen soll, Vorsitzender RA Prof. Dr. Matthias Dombert, Potsdam begrüßt. Er hat Änderungen angeregt, um Vollzugsschwierigkeiten zu vermeiden. Der Geschäftsführerin Ausschuss steht in einem Gesprächsaustausch mit dem Bund Deutscher Verwaltungs- RAin Bettina Bachmann richter und Verwaltungsrichterinnen zur Abschaffung der Berufungszulassung. 36. DAV-Ausschuss Zivilrecht Themen des Zivilrechtsausschusses waren die Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie (mit Anhörung), Reformüberlegungen zum Gesetz über Schuldverschreibungen aus Vorsitzender RA Dr. Georg Maier-Reimer, Köln Gesamtemissionen (SchVG), die strafrechtliche Vermögensabschöpfung (mit den Geschäftsführerin Ausschüssen Strafrecht und Insolvenzrecht) und das Hinterbliebenengeld (mit dem RAin Christine Martin Verkehrsrechtsausschuss). Die Veranstaltung auf dem Deutschen Anwaltstag 2016 (gemeinsam mit dem Verfahrensrechtsausschuss) „Instrumentalisierung des Strafrechts für privatnützige Zwecke im Bereich des Wirtschaftsrechts“ stieß auf großes Interesse. 37. DAV-Ausschuss Zu dem geplanten Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Zivilverfahrensrecht Privat- und Zivilverfahrensrechts hat der Ausschuss eine Stellungnahme vorbereitet und sich gegen eine Aufweichung des Ausforschungsverbotes im grenzüberschreitenden Vorsitzender RA Dr. Bernd Hirtz, Köln Rechtsverkehr positioniert. Außerdem hat er die Pläne zur Einführung einer Musterfest- Geschäftsführerin stellungsklage kritisiert und sich für eine Verbesserung der Vorschriften nach dem RAin Nicole Narewski Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) ausgesprochen. 14 / Tätigkeitsbericht 2016/2017
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 4 Pressearbeit – ein Erfolg Pressekonferenz beim 67. Deutschen Anwaltstag 2016 in Berlin. Die Wahrnehmung der Interessen der Anwaltschaft, die Zurverfügungstellung der Expertise derselben und eine wirksame Pressearbeit gehören zusammen. Durch Veröffentlichungen können die Positionen des DAV in größerem Rahmen den Meinungsbildungsprozess in der Bevölkerung und damit auch in der Politik be- einflussen. Daher ist es wichtig, bei aktuellen Themen ein Statement der Anwalt- schaft durch eine DAV-Pressemitteilung abzugeben. Damit zeigt die Anwaltschaft, dass sie an den gesellschaftspolitischen Diskussionen in Deutschland teilnimmt und auch berufen ist, dies zu tun. Der DAV passt sein Kommunikationskonzept den aktuellen Entwicklungen in der Medienlandschaft an (siehe AnwBl 2016, 246). Der direkte Kontakt und die direkte Ansprache von Journalisten werden im- mer wichtiger. Gerade wenn es darum geht, den DAV zu tagesaktuellen Themen zu etablieren, ist die proaktive Pressearbeit ein entscheidender Faktor für den Erfolg der Öffentlichkeitsarbeit. So gelang es regelmäßig unmittelbar nach einem Kabinettsbeschluss oder einer Pressekonferenz von Bundesministern DAV- Positionen über die Nachrichtenagenturen in zahlreichen Online-Medien zu platzieren. Wegen des veränderten Informationsverhaltens spielt die Präsenz in den Onlinemedien eine immer wichtigere Rolle. Jeden Monat wird der DAV durchschnittlich in über 2.600 Online-Meldungen erwähnt. Im Berichtszeitraum hat der DAV dennoch 26 Pressemitteilungen, die sich mit den politischen Diskussionen befassen, herausgegeben. Hinzu kamen rund 50 Verbrauchertipps der Deutschen Anwaltauskunft sowie mehr als 100 Presse- mitteilungen der DAV-Arbeitsgemeinschaften. Dies alles führt zu einem großen Erfolg: Der Deutsche Anwaltverein wurde in rund 397 Millionen Exemplaren von Tageszeitungen, Zeitschriften und anderen Publikationen zitiert. Diese enorme Zahl geht auf circa 9.900 Artikel unter Bezugnahme auf den DAV zurück. Die Wiedergabe des DAV findet sich in bundesweiten Publikationen, wie „FAZ“, „Süd- deutsche Zeitung“, „Die Welt“ oder dem „Spiegel“, aber auch in den Regionalzei- tungen. Auch die großen Nachrichtensendungen wie etwa die „ARD Tagesschau“, „ZDF heute“ und das „ZDF heute Journal“ haben über die DAV-Meinung berichtet. Darüber hinaus war der DAV zum Beispiel auch im Deutschlandradio präsent. Tätigkeitsbericht 2016/2017 / 15
Die Themenvielfalt ist ebenfalls beeindruckend: Themenschwerpunkte waren beispielsweise die Vorschläge der Bundesregierung zur inneren Sicherheit, so etwa die Pläne zum Ausbau der Videoüberwachung und der Vorschlag einer elektronischen Fußfessel für Gefährder. Darüber hinaus spielte die Reform des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BND) eine wichtige Rolle bei der Pressearbeit. Auch die Vorschläge des DAV zur Reform des Unterhaltsrechts waren Thema. Im Rahmen einer Pressedelegationsreise nach Ankara bezog der DAV im Januar kritisch Stellung zur Situation des Rechtsstaates in der Türkei. Tagtäglich erreichen die DAV-Pressestelle Anfragen verschiedener Hörfunk- sender, der Printmedien oder auch des Fernsehens nach Interviewpartnern des DAV. Beispielsweise wurden allein im Monat Januar 2017 insgesamt 35 Inter- views vermittelt. Dies belegt, dass der DAV als die rechtspolitische Stimme und als Sachverständiger des Rechts in Deutschland bei den Pressevertretern wahr- genommen wird. Ermöglicht wird dieser Erfolg durch das große ehrenamtliche Engagement der in den DAV-Ausschüssen, in den DAV-Arbeitsgemeinschaften und den örtlichen Anwaltvereinen aktiven Kolleginnen und Kollegen. Pressearbeit vor Ort – Jour fixe In regelmäßigen Abständen lädt der DAV zu verschiedenen Themen zu einem Pressegespräch ein, dem sogenannten „Jour fixe“. Die in Berlin akkreditierten Pressevertreter werden damit zu aktuellen rechtspolitischen Themen oder aber auch über interessante Gesetzesänderungen und -entwicklungen informiert. Der Jour fixe hat den Charakter eines Hintergrundgesprächs. Themenschwerpunkte im Berichtszeitraum waren beispielsweise das Abstammungsrecht, die Kontrolle der Geheimdienste oder etwa die grundlegenden Änderungen bei der Pflegever- sicherung zum 1. Januar 2017. Des Weiteren gab es einen Jour fixe zu Rasern, Gaffern und dem Fahrverbot. Die Pressearbeit des DAV ist vielfältig. 16 / Tätigkeitsbericht 2016/2017
Gesellschaftliches Engagement 1 2 Menschenrechte 1+2 Preisverleihung des Deutschen Menschen- rechtsfilmpreises in Nürnberg Als freiwilliger Zusammenschluss von Anwältinnen und Anwälten, der unab- hängig von staatlichen Einflüssen ist, engagiert sich der DAV im Bereich der Menschenrechte. Im Mittelpunkt stehen der Schutz und die Gewährleistung der Menschenrechte von Anwältinnen und Anwälten im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit. Darüber hinaus befasst sich der DAV insbesondere dort mit den Menschenrechten, wo der Zugang zum Recht von Bürgerinnen und Bürgern beschränkt wird. Für viele Menschen ist das Recht sehr abstrakt. Der „Deutsche Menschenrechts- Filmpreis“, für den der DAV sich seit einigen Jahren engagiert, macht deutlich: Menschenrechte haben mit dem eigenen Leben jede Menge zu tun. Menschen- rechte sind keine Almosen. Menschenrechte muss sich niemand verdienen, sie stehen allen zu. Weil die Filme aber auch aufrütteln, ermutigen sie zugleich die Zuschauer, selbst aktiv zu werden. Am 10. Dezember 2016 ist der Filmpreis zum 10. Mal in Nürnberg verliehen worden. Anschließend gingen die Preisträgerfilme auf Tour – und erreichten ihr Publikum in Deutschland, der Schweiz und in Österreich. In Berlin sahen 500 Zuschauer die Filme. Niemand sollte die Schule verlassen, „ohne zu wissen, warum die Menschenwürde in Artikel 1 unseres Grundgesetzes verankert ist“, schrieb der damalige Bundespräsident Dr. Joachim Gauck in seinem Grußwort zur 10. Verleihung des Preises. Das ist ein Auftrag auch für die Deutsche Anwaltschaft. Eine Jubiläumsbroschüre, die einen kom- pakten Überblick über Geschichte, Menschen und Themen aus zehn Wettbe- werbsrunden gibt, ist abrufbar unter www.menschenrechts-filmpreis.de. Projekt „European Lawyers in Lesvos“ Der DAV setzt sich international dafür ein, dass Rechtsberatung, insbesondere rechtliche Erstberatung, als Standardmaßnahme der humanitären Hilfe generell weiter etabliert wird und da, wo sie bereits geleistet, gestärkt wird. Es darf nicht vom Zufall abhängen, ob ein Recht suchender Mensch eine Beratung erhält oder nicht. Ein subjektiv-öffentlicher, aus dem Völkerrecht abzuleitender Anspruch auf individuelle und unabhängige rechtliche Beratung in humanitären Krisensituatio- nen besteht für Betroffene nicht. Die Initiative fußt auf den Erfahrungen, die der DAV in Moria auf der Insel Lesbos gemacht hat. In dem dortigen Auffanglager für Flüchtlinge bieten europäische Anwälte Erstberatung für Flüchtlinge an – kosten- los und ehrenamtlich. Organisiert hat das Projekt der DAV gemeinsam mit dem Rat der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft (CCBE). Seit dem Start des Projekts im Sommer 2016 konnten europäische Anwältinnen und Anwälte Freiwillige auf Lesbos. Hier Phil Worthington mehr als 1.200 Menschen aus 49 Ländern (Stand: Ende Mai 2017) auf Lesbos erste (Projekt Koordinator), Maria Kalin, Hanne van Walle, Flora Peschanski, Gesa Karrenbrock, Laura Stefani Hilfe in der Rechtsberatung anbieten. und Ignacio Loring Cafarena. Tätigkeitsbericht 2016/2017 / 17
Gesellschaftliches Engagement Treffen bei der türkischen Anwaltskammer (v.l.n.r.): Dr. Necdet Basa (türkische Anwaltskammer), Dr. Cord Brügmann (DAV-Hauptgeschäfts- führer), Ulrich Schellenberg (DAV-Präsident) und Metin Feyzioglu (Präsident der türkischen Anwaltskammer). Delegationsreise Türkei Während einer dreitägigen Reise kamen im Januar 2017 DAV-Vertreter zu Ge- sprächen mit türkischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Vertretern der nationalen Anwaltskammer und Vertretern von Menschenrechtsorganisationen sowie mit Angehörigen inhaftierter Kolleginnen und Kollegen zusammen, um sich 2 ein Bild von der Situation in der Türkei zu verschaffen und ihre Solidarität mit verfolgten Kolleginnen und Kollegen zu erklären. Gegen etwa 700 Anwältin- nen und Anwälte waren Haftbefehle erlassen worden, etwa 280 von ihnen waren inhaftiert. Zu den Gesprächspartnern gehörten auch die Vorsitzenden des Rechts- und Menschenrechtsausschusses im türkischen Parlament sowie Oppositions- politiker. Der DAV forderte gegenüber seinen Gesprächspartnern ein, dass alles dafür getan wird, damit Anwältinnen und Anwälte eine wirksame Verteidigung ihrer Mandanten sicherstellen können, wozu gehört, dass sie die Haftgründe er- fahren und die Vertraulichkeit des Gesprächs zwischen Anwalt und Mandanten gewahrt wird. Die Delegation besuchte auch das Büro des Europarats und die Hauptstadtredaktion der Zeitung „Cumhuriyet“. Begleitet wurde die Delegation von zehn Pressevertretern, darunter vor Ort arbeitende Auslandskorrespondenten. Unterstützt wurde die Reise durch Bundesjustizminister Heiko Maas und die deutsche Botschaft in Ankara. Die Reise fand positiven Nachhall in der Berichter- stattung deutscher und türkischer Medien. Unschuldig Inhaftierte Der DAV setzt sich seit längerem für die angemessene staatliche Unterstützung unschuldig Inhaftierter ein. Noch immer erhalten Opfer von Justizirrtümern keine angemessene Hilfe für die Schäden als Folge der Haft. Schon bei der pauschalen Erhöhung der immateriellen Haftentschädigung im Jahr 2009 von 11 auf 25 Euro pro Tag forderte der DAV eine deutlich höhere Anhebung auf täglich 100 Euro. Zudem setzt sich der DAV auch für eine über die finanzielle Entschädigung hin- ausgehende Unterstützung der Betroffenen ein. Wer unter den Folgen der Ruf- schädigung und schwerer immaterieller Schäden leide, benötige nach wiederer- langter Freiheit Hilfe, um sich im bürokratischen System wieder zurecht zu finden. Die Bestellung eines „Helfers für Justizopfer“ ist ein Vorschlag, der sie dabei unterstützen kann. Contra Rechtsextremismus: Eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins Der Deutsche Anwaltverein gründete bereits im Jahr 2001 seine Stiftung „Contra Rechtsextremismus: Eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins“. Die Stiftung übernimmt die Kosten für Rechtsberatung und Rechtsvertretung von Opfern 18 / Tätigkeitsbericht 2016/2017
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