Tätigkeitsbericht 2018 - Geldspielaufsicht AVW

 
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Tätigkeitsbericht 2018 - Geldspielaufsicht AVW
AMT FÜR VOLKSWIRTSCHAFT
FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN

Tätigkeitsbericht 2018
Geldspielaufsicht AVW

Amt für Volkswirtschaft | Postfach 684 | 9490 Vaduz | Fürstentum Liechtenstein | geldspiel@llv.li | www.llv.li
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Inhaltsverzeichnis

1. GESETZLICHER RAHMEN ................................................................................................... 5
   1.1 ZWECK DES GSG ................................................................................................................................................... 5
   1.2 ZUSTÄNDIGKEITEN ................................................................................................................................................. 5
   1.3 AUFGABENBEREICH AVW ....................................................................................................................................... 5

2. SPIELBANKEN ................................................................................................................... 6
   2.1 M ARKTENTWICKLUNG ............................................................................................................................................ 6
   2.2 BEWILLIGUNGSGESUCHE ......................................................................................................................................... 6
   2.3 AUFSICHTSTÄTIGKEIT .............................................................................................................................................. 6
   2.4 M ELDUNGEN UND GESUCHE .................................................................................................................................... 7
   2.5 BSE, GELDSPIEL- UND AUFSICHTSABGABE .................................................................................................................. 8
   2.6 SOZIALSCHUTZ ...................................................................................................................................................... 8

3. ONLINE-GELDSPIELE ......................................................................................................... 9
   3.1 M ORATORIUM ...................................................................................................................................................... 9

4. LOTTERIEN ....................................................................................................................... 9
   4.1 SWISSLOS ............................................................................................................................................................. 9
   4.2 LOTTERIEN ........................................................................................................................................................... 9
   4.3 TOMBOLA .......................................................................................................................................................... 10

5. WETTEN .......................................................................................................................... 10
6. GESCHICKLICHKEITS-GELDSPIELE ..................................................................................... 10
7. ANFRAGEN ...................................................................................................................... 11
8. AMTSHILFE ..................................................................................................................... 11
9. ILLEGALES GELDSPIEL ...................................................................................................... 11
10. GELDSPIELREGISTER ...................................................................................................... 12
11. FACHBEIRAT FÜR GELDSPIELE ........................................................................................ 12
12. BEHÖRDLICHE ZUSAMMENARBEIT ................................................................................ 12
   12.1 ASD ............................................................................................................................................................... 12
   12.2 GREF ............................................................................................................................................................. 12
   12.3 T REFFEN DER DEUTSCHSPRACHIGEN AUFSICHTSBEHÖRDEN ........................................................................................ 12
   12.4 EGGS ............................................................................................................................................................. 13

13. MESSEN, SEMINARE ...................................................................................................... 13
   13.1 ICE ................................................................................................................................................................. 13
   13.2 EASG ............................................................................................................................................................. 13

14. ANHANG ....................................................................................................................... 14
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Abkürzungsverzeichnis

ASD               Amt für Soziale Dienste
AVW               Amt für Volkswirtschaft
BMF               Bundesministerium für Finanzen, Wien
BSE               Bruttospielertrag
Casino Admiral    Casino Admiral Aktiengesellschaft, Ruggell
Casinos Austria   Casinos Austria (Liechtenstein) AG, Schaanwald
Comlot            Interkantonale Lotterie- und Wettkommission, Bern
EASG              European Association for the Study of Gambling
EGGS              Expert Group on Gambling Services
FMA               Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
FTE               Full Time Equivalent (Vollzeitstellen)
GREF              Gaming Regulators European Forum
GSA               Geldspielautomat
GSG               Geldspielgesetz vom 30. Juni 2010, LGBl. 2010 Nr. 235, in der gelten-
                  den Fassung
IAGR              International Association of Gambling Regulators
ICE               International Casino Exhibition, London
LP                Landespolizei
SPBV              Spielbankenverordnung vom 21. Dezember 2010, LGBI. 2010 Nr. 439,
                  in der geltenden Fassung
STA               Staatsanwaltschaft
SUPRO             Kompetenzzentrum für Gesundheitsförderung und Prävention
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Rundungen

Beträge werden auf den ganzen Franken, Prozente auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Aufgrund dieser Rundungen können die Totale geringe Differenzen aufweisen.

Bildnachweise

Titelseite:                   Shutterstock

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Meldungen und Gesuche .................................................................................................. 7
Abb. 2: BSE, Geldspiel- und Aufsichtsabgabe ............................................................................... 8
Abb. 3: Reingewinnanteil Swisslos ................................................................................................ 9
Abb. 4: Bewilligungen Lotterien ..................................................................................................10
Abb. 5: Tombolameldungen ........................................................................................................ 10
Abb. 6: Anfragen.......................................................................................................................... 11
Abb. 7: Anzeigen illegales Geldspiel ............................................................................................ 11
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1.         Gesetzlicher Rahmen

1.1        Zweck des GSG                      nerseits die zahlreichen Informationen,
                                              Meldungen und Gesuche, die ihr von den
Vorrangiger Zweck des GSG ist es, einen       Spielbanken, gestützt auf die rechtlichen
sicheren, korrekten und transparenten         Vorgaben, übermittelt werden. Anderer-
Spielbetrieb zu gewährleisten, Geldwä-        seits nimmt sie Inspektionen vor Ort vor,
scherei, organisierte Kriminalität und Ter-   bei welchen sie die Tauglichkeit der ge-
rorismusfinanzierung sowie andere Krimi-      nannten Kontroll- und Überwachungssys-
nalität zu verhindern und den sozialschäd-    teme überprüft.
lichen Auswirkungen des Geldspiels vorzu-     Die Aufsichtstätigkeit des AVW fusst auf
beugen.1                                      einem risikobasierten Ansatz und zielt
In diesem Rahmen soll das GSG zudem           demnach primär darauf ab, dass die Spiel-
dem Staat Einnahmen verschaffen.2             banken
                                               den Bruttospielertrag korrekt berech-
1.2        Zuständigkeiten
                                                  nen;
Die Aufsicht und der Vollzug des GSG ob-       die Spielbankenabgabe korrekt ablie-
liegen der Regierung und dem AVW, für die         fern;
Aufsicht betreffend die Sorgfaltspflichten     ihre Reporting-Pflichten korrekt erfül-
nach dem Sorgfaltspflichtgesetz ist die           len;
FMA zuständig3. Die Regierung erlässt per      das Sozialkonzept wirksam und frei von
Verordnung die erforderlichen Durchfüh-           Reputationsdefiziten umsetzen;
rungsbestimmungen. Im AVW ist die Abtei-       ein effizientes Risikomanagement mit
lung Standortförderung mit der Geld-              entsprechenden Kontrollsystemen un-
spielaufsicht betraut.                            terhalten;
                                               genügend Eigenmittel halten;
Den externen Revisionsstellen der Anbieter
                                               ihre interne Organisation angemessen
obliegt u.a. auch die Überprüfung der Risi-
                                                  ausgestalten.
ken, der finanziellen Lage und der internen
Organisation der Spielbank.                   Zur Beherrschung der Risiken durch die
                                              Spielbank sind folgende Elemente von be-
1.3        Aufgabenbereich AVW                sonderer Bedeutung, welche bei den Prü-
                                              fungen besonders berücksichtigt werden:
Die Verantwortung für die Einhaltung der
                                                 Interne Kontrollsysteme IKS (v.a. Pro-
gesetzlichen Zwecke obliegt den Spielban-
                                                  zesse Finanz- und Rechnungswesen);
ken. Das AVW überprüft im Rahmen der
                                                 Business Continuity Management, Da-
Bewilligungserteilung und seiner laufenden
                                                  tensicherheit bei Störung des IT-
Aufsichtstätigkeit, ob die Spielbanken über
                                                  Systems;
funktionierende interne Kontroll- und
                                                 Kundenschutz: Sicherheit und Transpa-
Überwachungssysteme verfügen. Diese
                                                  renz des Spielangebots, Gewährleis-
Überprüfung erfolgt auf zwei Ebenen: Die
                                                  tung der Auszahlung von Jackpotge-
Geldspielaufsicht im AVW verarbeitet ei-
                                                  winnen;
                                                 unabhängige Einschätzung der Risikola-
1
    Art. 2 Abs. 1 GSG.
                                                  ge der Spielbank durch die Revisions-
2
    Art. 2 Abs. 2 GSG.
                                                  stelle;
3
    Art. 76 f. GSG.                              Abhängigkeiten / Outsourcing .
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2.    Spielbanken

2.1   Marktentwicklung

Beide Spielbanken konnten ihren BSE im         Die Spielbanken nahmen mehr als 200 An-
Berichtsjahr deutlich auf insgesamt CHF        passungen an ihren QMS-Prozessen vor, die
53.6 Mio. steigern.                            vom AVW geprüft wurden und teilweise
                                               einer Genehmigung bedurften.
Die Gründe für das rasche Wachstum sind
vielseitig: Beide Spielbanken konnten Spie-    Die Inspektionsschwerpunkte lagen im Be-
ler von Bad Ragaz, St. Gallen und Bregenz      richtsjahr auf der Überprüfung der Prozes-
für sich gewinnen; das fehlende Rauchver-      se zur Umsetzung der Sozialkonzepte und
bot und die unternehmerfreundliche Ge-         der internen Organisation einschliesslich
setzgebung, die das Angebot der technisch      der Führung der Mitarbeiterdossiers. Das
modernsten GSA ermöglicht, trugen eben-        AVW führte bei beiden Spielbanken jeweils
falls zum Erfolg bei. Marktumfragen der        zwei Inspektionen durch. Die Resultate der
Spielbanken ergaben zudem, dass das Ein-       Prüfungen zur Umsetzung der Sozialkon-
zugsgebiet für die Spielbanken in Liechten-    zepte waren grundsätzlich positiv. Es wur-
stein deutlich grösser als erwartet ist.       den Empfehlungen ausgesprochen. Im Be-
                                               reich der Mitarbeiterdossiers mussten teil-
Mit den Angebotserweiterungen beider
                                               weise Nachdokumentationen angeordnet
Spielbanken, insbesondere mit der Eröff-
                                               werden, welche ausnahmslos innert der
nung des Kokon II des Casino Admiral am 4.
                                               gesetzten Frist erfolgten.
Dezember 2018, wuchsen das Spielangebot
um das Doppelte und der Personalbestand        Ein Kunde beschwerte sich über angebliche
um die Hälfte.                                 Mängel in den Spielbanken. Das AVW prüf-
                                               te die vorgebrachten Mängel, sie erwiesen
2.2   Bewilligungsgesuche                      sich als unbegründet.
                                               Sozialschutz erfolgt in einem ersten Schritt
Im Oktober 2018 stellten Initianten ihr Pro-   durch Bereitstellen von Informationen. Das
jekt für eine Spielbank in Schaan vor.         AVW hat im Juni 2018 mit Einverständnis
Im Dezember 2018 wurde das AVW über            von SOS Spielsucht und dem Zentrum für
ein Spielbankenprojekt in Balzers infor-       Spielsucht und andere Verhaltenssüchte
miert.                                         (RADIX), Zürich, deren Internetseiten auf
                                               der Internetseite des AVW verlinkt.
Im Berichtsjahr wurden keine Gesuche um
Erteilung einer Spielbankenbewilligung         Am 30. August 2018 fand eine Besprechung
beim AVW eingereicht.                          mit der Zertifizierungsstelle GLI statt. Ge-
                                               sprächsthemen waren die Vorstellung des
2.3   Aufsichtstätigkeit                       Compliance Teams und deren Angebote für
                                               Aufsichtsbehörden, die Anforderungen an
AVW und FMA pflegen einen regelmässigen        ein FL-spezifisches Zertifizierungsprotokoll,
Informationsaustausch; die Inspektionen        diverse prüftechnische Anforderungen so-
werden jährlich gemeinsam terminiert und       wie die Angebote im Bereich Online-
teilweise gemeinsam durchgeführt. Die          Geldspiel.
Zusammenarbeit mit der FMA funktionierte
auch im Berichtsjahr sehr gut.
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Spielbanken sind verpflichtet, die Verände-     2.4          Meldungen und Gesuche
rungen im Spielangebot (siehe 2.4) durch
eine Zertifizierungsstelle überprüfen zu        Die Spielbanken müssen dem AVW alle
lassen, um einen sicheren, ordnungsge-          wesentlichen Änderungen der Bewilli-
mässen und transparenten Spielbetrieb           gungsvoraussetzungen melden.5
nach Art. 2 GSG zu gewährleisten. Die           Das AVW prüfte und genehmigte Änderun-
nachgelagerte Besprechung der Prüfberich-       gen in der Eigentümerstruktur sowie meh-
te zwischen AVW und Zertifizierungsstellen      rere Wechsel im Verwaltungsrat und der
unterstützt die Gewährleistung des Geset-       Geschäftsleitung. Die Inbetriebnahme des
zeszwecks.                                      Kokon II durch das Casino Admiral im De-
Die Finanzaufsicht wird nicht allein durch      zember 2018 bedurfte einer Änderung der
Regierung und AVW vorgenommen; viel-            am 7. August 2017 erteilten Spielbanken-
mehr überträgt das Gesetz den externen          bewilligung.
Revisionsstellen der Anbieter die Funktion      Spielbanken diversifizieren laufend ihr
eines Hilfsorgans der Aufsichtsbehörden.        Spielangebot und versuchen so, mehr At-
Ihnen obliegt namentlich auch die Überprü-      traktivität zu schaffen. Die Gesuche um-
fung der Risiken, der finanziellen Lage und     fassten Softwareupdates, Änderungen des
der internen Organisation der Spielbank.4       Spielangebots und der Kameraüberwa-
Am 18. September 2018 fand ein Austausch        chung, Vertragsänderungen sowie die Ab-
zwischen Vertretern des AVW, der FMA            gabe von Gratisspielmarken.
und der Revisionsgesellschaften statt. Ne-      Das AVW hatte im Berichtsjahr insgesamt
ben der Geschäftstätigkeit der Spielbanken      siebenunddreissig Meldungen und Gesuche
wurden die erläuternden Berichte der Revi-      zu prüfen.
sionsgesellschaften diskutiert. Für das Ge-
schäftsjahr 2018 erteilte das AVW u.a. den                   Meldungen und Gesuche 2017 - 2018
                                                    Anzahl
Auftrag, die Einhaltung der relevanten Pro-          40
zesse im Bereich der Tischspiele zu prüfen.          35
                                                     30
Im November 2018 legten AVW und FMA                  25
die Aufsichtsschwerpunkte 2019 und deren             20
                                                     15
Terminierung fest.                                   10
Im Zuge der Neueröffnung des Kokon II                 5
                                                      0
durch das Casino Admiral kontrollierten das
AVW und die FMA im November und De-
zember 2018 das Kameraüberwachungssys-
tem.                                                                    2017    2018
                                                Abb. 1: Meldungen und Gesuche
Das Kameraüberwachungssystem des Ko-
kon I wurde nach dessen Umbau im De-            Die Spielbanken haben für die Behandlung
zember 2018 durch das AVW und FMA kon-          ihrer Meldungen und Gesuche eine Gebühr
trolliert. Keine dieser Kontrollen gab Anlass   zu entrichten. Im Berichtsjahr 2018 wurden
für Beanstandungen.                             Gebühren in der Höhe von CHF 31‘252 er-
                                                hoben.

4                                               5
    BuA Nr. 3/2010, S. 106.                         Art. 16 GSG.
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2.5     BSE, Geldspiel- und Aufsichtsabgabe

Die Spielbanken reichen dem AVW monat-        Im Berichtsjahr erzielten die Spielbanken
lich eine Abrechnung über den im betref-      einen BSE von rund CHF 53.5 Mio. Das AVW
fenden Monat erzielten BSE ein. Auf Basis     erhob eine Geldspielabgabe von rund CHF
der Quartalsabgabeerklärungen erhebt das      19.3 Mio.
AVW eine Akontozahlung für die zu leis-       Die Spielbanken haben eine jährliche Auf-
tende Geldspielabgabe.                        sichtsabgabe zu leisten; sie beträgt 2% vom
Im Dezember 2018 meldete eine Spielbank       BSE, mindestens aber CHF 50‘000 und
die zu hohe Auszahlungsquote eines GSA.       höchstens CHF 300‘000. Im Berichtsjahr
Allfällige BSE-Korrekturen werden im Be-      erhob das AVW Aufsichtsabgaben von ins-
richtsjahr 2019 berücksichtigt.               gesamt CHF 600‘000.

Abb. 2: BSE, Geldspiel- und Aufsichtsabgabe

2.6     Sozialschutz

Das GSG verpflichtet die Spielbanken zum      Das AVW kontrolliert, teils unter Beizug
Unterhalt eines wirksamen Sozialkonzepts,     eines Fachexperten, die Einhaltung der so-
um den sozial schädlichen Auswirkungen        zialkonzeptrelevanten Prozesse, die Nach-
des Spiels vorzubeugen oder diese zu be-      weise für die Aus- und Weiterbildungen
heben. Die Spielbanken sperren Personen       und prüft die Früherkennungs- und
vom Spielbetrieb aus, von denen sie auf-      Sperrdossiers auf Vollständigkeit und
grund eigener Wahrnehmung oder auf-           Übereinstimmung mit den Vorgaben des
grund Meldungen Dritter wissen oder an-       Sozialkonzepts.
nehmen müssen, dass sie überschuldet sind     Das AVW begrüsste die Absicht der Spiel-
oder ihren finanziellen Pflichten nicht       banken, die mit den Spielern vereinbarten
nachkommen oder Spieleinsätze riskieren,      Besuchsvereinbarungen gegenseitig abzu-
die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkom-     stimmen und einheitlich umzusetzen.
men und ihrem Vermögen stehen.
                                              Im Dezember 2018 fand ein Austausch mit
Die für das Sozialkonzept verantwortlichen    der SUPRO, einer Einrichtung der Stiftung
Personen müssen eine Grundausbildung          Maria Ebene, die von beiden Spielbanken
und jährliche Weiterbildungskurse absol-      mit der Aus- und Weiterbildung ihrer Mit-
vieren. Sämtliche Änderungen des Sozial-      arbeiter beauftragt ist, statt.
konzepts müssen dem AVW gemeldet und
von diesem bewilligt werden.                  Per 31.12.2018 haben die beiden Spielban-
                                              ken insgesamt 940 Personen gesperrt.
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3.         Online-Geldspiele

3.1        Moratorium

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom          sionen von Online-Geldspielen bis Ende
13. Dezember 2016 beschlossen, die Be-          2019 auszusetzen.
handlung von Anträgen betreffend Konzes-

4.         Lotterien

4.1        Swisslos                                [CHF]        Reingewinnanteil Swisslos
                                                2'200'000
Zwischen dem Fürstentum Liechtenstein           2'100'000
und der Interkantonalen Landeslotterie          2'000'000
(Swisslos) besteht ein Vertrag vom 1./5.        1'900'000
April 1940 / 5. Juli 1968 über die Durchfüh-    1'800'000
                                                1'700'000
rung der Interkantonalen Landes-Lotterie
                                                1'600'000
im Fürstentum Liechtenstein. In diesem
Vertrag erteilte die Regierung die Bewilli-
gung zur Durchführung der von Swisslos          Abb. 3: Reingewinnanteil Swisslos
ausgegebenen Lotterien. Aufgrund dieses
Vertrages bietet Swisslos ihre Spiele auch in   4.2    Lotterien
Liechtenstein an und Liechtenstein erhält
im Gegenzug den gleichen Reingewinnan-          Das GSG sieht zwei Kategorien von Veran-
teil wie die beteiligten schweizerischen        staltern von Lotterien vor: Grossveranstal-
Kantone.                                        ter, die Einsätze von CHF 100‘000 und mehr
Mit Erlass des GSG wurde die Tätigkeit von      pro Jahr generieren und Kleinveranstalter.
Swisslos in Liechtenstein nach wie vor          Für Grossveranstalter sieht das GSG ein
durch das schweizerische Bundesgesetz           duales Bewilligungssystem vor, indem der
betreffend die Lotterien und die gewerbs-       Veranstalter einerseits eine Veranstalter-
mässigen Wetten reguliert6. Diese Rechts-       bewilligung der Regierung benötigt und
lage blieb durch die Revision des GSG von       andererseits für jedes einzelne Spiel eine
2016 unverändert.                               Spielbewilligung des AVW. Es besteht kein
2/3 des jährlichen Gewinnanteils werden         Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Ver-
per Finanzgesetz der Kulturstiftung zuge-       anstalterbewilligung.
teilt, 1/3 der ordentlichen Rechnung.           Für Kleinveranstalter erteilt das AVW eine
Für das Betriebsjahr 2018 zahlte Swisslos       kombinierte Veranstalter- und Spielbewilli-
Liechtenstein einen Gewinnanteil von CHF        gung. Kleinveranstalter, die Einsätze von
1‘980‘950 aus, dies entspricht gegenüber        weniger als CHF 25‘000 pro Jahr generie-
2017 einer Abnahme von CHF 39‘281               ren, die die Reingewinne für gemeinnützige
(-1.94%).                                       oder wohltätige Zwecke verwenden und
                                                einen erheblichen Teil der Gewinne unent-
                                                geltlich zur Verfügung gestellt erhalten,
6
    Art. 1 Abs. 4 GSG.
                                                unterstehen lediglich einer Meldepflicht.
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Die kombinierte Veranstalter- und Spiel-                  4.3      Tombola
bewilligung wird für eine Dauer von fünf
Jahren erteilt.                                           Für die in Liechtenstein beliebten Ver-
                                                          einstombolas gelten besondere erleichterte
Im Berichtsjahr wurde eine Bewilligung
                                                          Anforderungen. Tombolas unterliegen le-
erteilt.
                                                          diglich einer Meldepflicht. Im Berichtsjahr
                                                          wurden sechs Vereinstombolas gemeldet.
Anzahl                  Lotterien
   2                                                      Anzahl        Tombolameldungen
                                                            7
                                                            6
                                                   2017     5
   1                                                        4
                                                   2018
                                                            3
                                                            2
                                                            1
   0                                                        0
         Bewilligungen Bewilligung   Bewilligung
          neu erteilt   laufend      abgelaufen

Abb. 4: Bewilligungen Lotterien                           Abb. 5: Tombolameldungen

5.       Wetten

Für die gewerbsmässige und öffentliche                    Es besteht kein Rechtsanspruch auf die
Durchführung von Wetten sieht das Geld-                   Erteilung einer Veranstalterbewilligung.
spielgesetz ein duales Bewilligungssystem
                                                          Im Berichtsjahr wurde keine Veranstalter-
vor, in dem der Veranstalter einerseits eine
                                                          bewilligung angesucht.
Veranstalterbewilligung der Regierung be-
nötigt und andererseits für jedes einzelne
Spiel eine Spielbewilligung des Amtes für
Volkswirtschaft.

6.       Geschicklichkeits-Geldspiele

Die Veranstaltungen gewerbsmässiger oder öffentlicher Geschicklichkeits-Geldspiele müssen
dem AVW vorgängig gemeldet werden.

Im Berichtsjahr wurde dem AVW kein Geschicklichkeits-Geldspiel gemeldet.
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7.   Anfragen

Das AVW ist zuständig für die Behandlung       Anzahl                Anfragen
aller Anfragen zum Geldspiel. Die Anfragen
                                               20
betrafen u.a. die Beurteilung von geplanten    18
Geschicklichkeitsspielen und von Verlosun-     16
                                               14
gen. Die Zahl der Anfragen betreffend Zu-      12
                                               10
lassung von Pokerturnieren und Online-          8
                                                6
Geldspielen (insbesondere Sportwetten)          4
                                                2
nahm im Berichtsjahr erneut deutlich zu.        0

                                              Abb. 6: Anfragen

8.   Amtshilfe

Das AVW hat im Berichtsjahr ein Ansuchen      Zulässigkeit von Geldspielautomaten im
einer ausländischen Aufsichtsbehörde und      Zuge von Hausdurchsuchungen erhalten.
zwei Ersuchen der LP auf Beurteilung der

9.   Illegales Geldspiel

Die Kompetenzen bei Verstössen gegen          Alle gemeldeten illegalen Geldspiele wur-
Bestimmungen des GSG sind zwischen dem        den in gastgewerblichen Betrieben angebo-
AVW, dem LG und der Regierung aufgeteilt.     ten.
Das AVW ist zuständig für die verwaltungs-
rechtlichen Massnahmen nach Art. 84 GSG        Anzahl     Anzeigen illegales Geldspiel
und das LG zur Bestrafung nach Art. 88 GSG       4
für Vergehen, die Regierung für Übertre-
tungen nach Art. 89 GSG. Anzeigen in Straf-      3
                                                                                                 2017
sachen erfolgen an die STA. Die LP unter-        2
stützt das AVW bei der Sachverhaltsermitt-                                                       2018
                                                 1
lung im verwaltungsrechtlichen Verfahren.
Im Berichtsjahr gingen beim AVW drei An-         0
                                                        Anzeigen     Verfahren       Verfahren
zeigen wegen des Verdachts auf illegales                           abgeschlossen      pendent
Geldspiel, konkret Poker und Sportwetten,     Abb. 7: Anzeigen illegales Geldspiel
ein.
12/14

10. Geldspielregister

Das AVW führt gemäss Art. 83a Abs. 1 GSG        Das Register wird laufend aktualisiert und
ein öffentlich zugängliches Register über       kann über die Internetseite des AVW abge-
die zugelassenen Betreiber von Geldspie-        rufen werden.
len.

11. Fachbeirat für Geldspiele

Die Regierung hat einen Fachbeirat für             Dr. George Häberling, Rechtsanwalt,
Geldspiele als ständige beratende Kommis-           Zug, Vorsitzender
sion eingerichtet. Der Fachbeirat besteht          Martin Sychold, Schweizerisches Insti-
aus aktuell vier Mitgliedern, welche die            tut für Rechtsvergleichung, Lausanne
Bereiche Glücksspielrecht, Betrieb von             Manuel Richard, Direktor Lotterie- und
Geldspielen und Suchtfragen fachkundig              Wettkommission Comlot, Bern
abdecken.                                          Dr. med. Andreas Canziani, FMH für
Gemäss Art. 80 GSG steht der Fachbeirat             Psychiatrie und Psychotherapie, Zürich
der Regierung, dem AVW und der FMA bei          Das AVW fungiert als Geschäftsstelle des
allen fachlichen und strategischen Fragen       Fachbeirats für Geldspiele.
des Geldspielwesens zur Seite.
                                                Im Berichtsjahr fand keine Sitzung des
Der Fachbeirat für Geldspiele setzte sich im    Fachbeirats statt. Die Experten wurden
Berichtsjahr wie folgt zusammen:                vom AVW nach Bedarf zu Aufsichtsfragen
                                                konsultiert und eingebunden.

12. Behördliche Zusammenarbeit

12.1 ASD                                        Hauptthema der Jahreskonferenz war
                                                „Blurred Lines – See the trends coming“
Am 7. Juni 2018 fand auf Einladung des ASD      und handelte von Elementen aus Unterhal-
eine Besprechung zum Thema Sozial-              tungsspielen wie z.B. Lootboxes und deren
schutz/Prävention statt.                        Abgrenzung zum Geldspiel.

12.2 GREF                                       12.3 Treffen der deutschsprachigen
                                                     Aufsichtsbehörden
Aufgrund der angekündigten Nichtverlän-
gerung des Mandats für die EGGS (12.4)          Auf Einladung des BMF nahmen Vertreter
nahm ein Vertreter des AVW an der GREF-         des AVW, der FMA, Deutschlands (Hessen,
Jahreskonferenz im Juni des Berichtsjahrs       Bayern, Baden-Württemberg, Bremen und
in Prag teil. Die Teilnahme an Jahreskonfe-     Schleswig-Holstein), der Schweiz (ESBK und
renzen und Arbeitsgruppensitzungen ist          Comlot) und Österreichs vom 29. bis 30.
nach dem Ablauf des Mandats der EGGS            November 2018 am „Treffen der deutsch-
(siehe 12.4) die einzige Möglichkeit, sich im   sprachigen Glücksspielaufsicht“ in Wien
Bereich der Geldspielaufsicht auf europäi-      teil. Die Teilnehmer tauschten Informatio-
scher Ebene auszutauschen.                      nen zu den nationalen Geldspielmärkten,
13/14

zu Zweitlotterien und aktuellen Entwick-        tragsverletzungsverfahren    gegen    den
lungen der Geldspielregulierung aus. Öster-     Glücksspielsektor und die Behandlung
reich stellte im Hinblick auf die Umsetzung     diesbezüglicher Beschwerden einstelle,
der 5. Geldwäschereirichtlinie Strategie-       wurde das per Ende 2018 auslaufende
und Risikoanalysen sowie das Wirtschaftli-      Mandat für die EGGS nicht verlängert. Die
che Eigentümer Register (WiEReg) vor. Die       letzte Sitzung der EGGS fand am 7. Dezem-
Teilnehmer vereinbarten die jährliche Fort-     ber 2018 in Brüssel statt. Nach einem
setzung dieses Behördenaustauschs.              Rückblick auf den Aktionsplan der EU-
                                                Kommission wurden die Zwischenresultate
12.4 EGGS                                       der mit der Ausarbeitung einer Studie be-
                                                auftragten Queen Mary Universität London
Nachdem die EU-Kommission im Dezember           vorgestellt.
2017 mitgeteilt hatte, dass sie alle Ver-

13. Messen, Seminare

13.1 ICE                                        13.2 EASG

Die jährlich stattfindende Geldspielmesse       Auf Empfehlung des BMF nahm ein Vertre-
bietet Gelegenheit zum direkten Austausch       ter des AVW im September 2018 an der
mit Herstellern von Geldspielautomaten,         „European Conference on Gambling Stu-
Tischspielen und zahlreichen Zulieferfir-       dies and Policy Issues“ der EASG teil. An
men. Vertreter des AVW und der LP be-           dieser zweijährlich stattfindenden Konfe-
sprachen mit mehreren Herstellern Neu-          renz tauschten sich Wissenschaftler, Wirt-
entwicklungen von Sicherheitssystemen,          schaftsvertreter, Vertreter von Aufsichts-
tauschten sich mit Zertifizierungsstellen aus   und Sozialbehörden zu Fragen der wirt-
und informierten sich über das wachsende        schaftlichen und sozialen Aspekte des
Angebot im Bereich der Online-Geldspiele.       Geldspiels, dem Stand der Forschung im
                                                Bereich Sozialschutz, Spielerschutzmass-
                                                nahmen und Regulierungen aus. Auffallend
                                                war, welch hohen Stellenwert die For-
                                                schung zum Thema Spielersucht im angel-
                                                sächsischen Raum und Nordeuropa ge-
                                                niesst.
14/14

14. Anhang

Angaben zu den Spielbanken per 31. Dezember 2018:

Casino Admiral Aktiengesellschaft

Casinos Austria (Liechtenstein) AG
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