Tätigkeitsbericht 2019 des Datenschutzbeauftragten des Kantons Thurgau - Thema: "Bearbeitung von Personendaten durch Dritte" - Datenschutz Kanton ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Staatskanzlei Datenschutzbeauftragter Tätigkeitsbericht 2019 des Datenschutzbeauftragten des Kantons Thurgau Thema: «Bearbeitung von Personendaten durch Dritte»
Kontrollen 7 Inhalt Vernehmlassungen 8 Vorbemerkung 3 Bearbeitung durch Dritte 9 Zuständigkeit 4 Anfragen aus der Praxis 11 Schwerpunkte 5 Zahlen zum Datenschutz 13 Referate 5 Dankesworte 14 Vorbemerkung Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Thurgau er- mit das ganze Jahr. Die elektronische Fassung dieses stattet dem Regierungsrat regelmässig einen Bericht Berichts finden Sie wie gewohnt auf der Webseite des über die eigene Tätigkeit. Der vorliegende Tätigkeits- Datenschutzbeauftragten des Kantons Thurgau: bericht 2019 umfasst den Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2019 und so- www.datenschutz-tg.ch Tätigkeitsbericht 2019 - Datenschutz Kanton Thurgau INHALT 3
Zuständigkeit Wie in jedem Kanton sind im Berichtsjahr auch im Ebenso muss das Strassenverkehrsamt für den Ver- Kanton Thurgau sehr viele Daten bearbeitet wor- sand der periodischen Fahrzeugprüfungsdaten wis- den. Neben reinen Sachdaten mussten die Behörden sen, wer der Halter eines Fahrzeuges ist. Die Gemein- selbstverständlich auch im vergangenen Jahr wieder- debehörde muss notieren, wer in der eigenen Ge- um tagtäglich Personendaten bearbeiten. meinde wohnt, damit sie weiss, wer bei ihr angemel- det ist. All diese Daten werden durch die Behörden erfasst, aufbewahrt, verwendet, umgearbeitet, archiviert oder vernichtet. Bei einer zu weit gehenden Datenbear- beitung besteht die Gefahr, dass die Persönlichkeits- rechte der Einwohnerinnen und Einwohner verletzt werden können. Es braucht deshalb behördliche Stel- len, welche unabhängig von der Staatsverwaltung da- für besorgt sind, dass die erhaltenen Personendaten nicht widerrechtlich durch die Verwaltung bearbei- tet werden. Die Datenschutzbeauftragten sollen des- halb dafür sorgen, dass durch die behördliche Bear- beitung von Personendaten die Persönlichkeitsrechte aller betroffenen Personen nicht verletzt werden und die Grundsätze des Datenschutzes eingehalten wer- den. Konkret bedeutet dies, dass vor der Bearbeitung von Personendaten jeweils abgeklärt werden soll, ob die geplante Datenbearbeitung durch einen Gesetzes- artikel oder durch die Einwilligung der betroffenen Person erlaubt ist oder ob die Datenbearbeitung al- lenfalls zu unterlassen ist. Im Bund ist der eidgenössische Datenschutz- und Öf- fentlichkeitsbeauftragte zuständig, wenn Personenda- Diese Personendaten stammen oftmals von Ihnen, ten durch Private oder durch Bundesbehörden be- werte Leserinnen und Leser. So sind wir denn al- arbeitet werden. In den Kantonen sind die kantona- le durch Gesetze gezwungen, unsere Daten den Be- len Datenschutzbeauftragten zuständig, wenn Perso- hörden zur Verfügung zu stellen: Diese werden bei- nendaten durch die Behörden in den entsprechenden spielsweise vom Steueramt gebraucht, damit es unse- Kantonen bearbeitet werden. re wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beurteilen kann. Datenschutz Bund: Datenschutz Kanton: Datenbearbeitung durch Private und Datenbearbeitung durch Behörden im durch Bundesbehörden Kanton ZUSTÄNDIGKEIT 4 Tätigkeitsbericht 2019 - Datenschutz Kanton Thurgau
Schwerpunkte Wie schon in den vergangenen Jahren, war der Datenschutzbeauftragte des Kantons Thurgau auch im Jahre 2019 damit beschäftigt, das Bewusstsein für den Datenschutz weiter zu stärken. Nicht nur in der Privatwirt- schaft, sondern auch bei den Behörden schreitet die Digitalisierung unaufhaltsam voran. Dagegen wäre ja grundsätzlich gar nichts einzuwenden. Soweit beispielsweise die Angaben von Gesuchstellern nur in einer einzigen Formularmaske eingegeben werden müssen und dann diese Daten anschliessend ohne zusätzlichen Aufwand umgehend für verschiedene behördlich zulässige Belange weiter verwendet werden können, stellt dies einen sehr positiven Aspekt der Digitalisierung dar. Leider führt die fortschreitende Digitalisierung aber vermehrt dazu, dass die Bearbeiter von Personendaten gar nicht mehr wissen, wo die eingegebenen Daten nun genau liegen. Ein Schwerpunkt des Datenschutzes lag deshalb im vergangenen Jahr darin, dass die er- haltenen Personendaten nicht unrechtmässig und unbewusst durch Dritte bearbeitet werden. Wie das Thema Datenschutz sonst noch weiter gestärkt werden konnte, erfahren Sie in diesem Bericht. Referate Im vergangenen Jahr hatte teressiert an den Fragen des Da- mungen im Gesetz über die Or- der Datenschutzbeauftragte des tenschutzes. So waren neben der ganisation der Katholischen Lan- Kantons Thurgau wiederum EU Datenschutz Grundverord- deskirche des Kantons Thurgau Gelegenheit, das Bewusstsein nung und den drohenden gericht- näher ein. Ebenso wurde unter für den Datenschutz an ver- lichen Folgen vor allem Informa- dem Aspekt des strengen Berufs- schiedene Gruppierungen wei- tionen zum Einsatz von Kommu- geheimnisses von Geistlichen nä- ter zu geben. nikationsmitteln wie E-Mail und her auf die Probleme beim Einsatz Messenger-Diensten gefragt. von Cloud-Diensten eingegangen. Rechtskurs Das Departement für Erziehung Praktikerrunde und Kultur, Rechtsdienst, führt In Amriswil besteht eine be- jährlich einen Rechtskurs zur Wei- hördliche Praktikerrunde, bei wel- terbildung der Schulleiterinnen cher ein Datenaustausch gepflegt und Schulleiter durch. Dabei durf- wird. Der Datenschutzbeauftrag- te der Datenschutzbeauftragte die te durfte den Anwesenden er- Teilnehmer im Bereich des Daten- läutern, wie weit zwischen den schutzes sensibilisieren. Es wur- einzelnen Behörden Informatio- den insbesondere Themen zum Pfarreien nen ausgetauscht werden dürfen. Einsatz von Überwachungsgeräten Die Pfarreien und Kirchgemein- Es war allen Teilnehmerinnen und und zur Verwendung von Cloud- den durften in Weinfelden zum Teilnehmern klar, dass beispiels- Diensten an Schulen thematisiert. Datenschutz informiert werden. weise die Polizeibehörden keine Das Referat im Zentrum Franzis- Akten weiter geben dürfen. Zu- Bildungszentrum kus ging sowohl auf den Daten- dem darf auf der anderen Sei- schutz in der Kirchenordnung der te auch nicht das allen Beschul- Am gewerblichen Bildungszen- Evangelischen Landeskirche des digten zustehende Zeugnisverwei- trum in Weinfelden fand ein Kantons Thurgau und der Neu- gerungsrecht verletzt werden, in- Grossanlass zum Datenschutz en Verordnung über die Aktenfüh- dem Fragerunden bei den invol- statt. Die Teilnehmerinnen und rung und Archivierung als auch vierten Psychologen durchgeführt Teilnehmer zeigten sich sehr in- auf die entsprechenden Bestim- werden. Tätigkeitsbericht 2019 - Datenschutz Kanton Thurgau SCHWERPUNKTE 5
Schulbereich männer SBK liess sich vom Da- interessierten sich vor allem, in- tenschutzbeauftragten über das wieweit sie in ihrer Tätigkeit An einer Veranstaltung im Schul- Bundesgesetz über das elektroni- als Gemeinde-Beauftragte vertrau- bereich, welche zusammen mit sche Patientendossier und die ent- lichen Daten an Dritte weiter ge- dem Amt für Volksschule und sprechenden Datenschutzbelange ben dürfen. Ebenso wurde thema- dem Verband Thurgauer Schul- orientieren. Das Interesse war ge- tisiert, dass alle in der Perspekti- gemeinden stattfand, mussten lei- geben, da sich die Spitäler von ve Thurgau tätigen Personen den der diverse vorschnelle Digitali- Gesetzes wegen bis zum 15. April Grundsatz der Datensparsamkeit sierungswünsche etwas gebremst 2020 an das System anschliessen beachten müssen, d.h. dass sie nur werden. Es wurde klargestellt, müssen. Dementsprechend wurde diejenigen Personendaten bearbei- dass mit den an Schulen vor- darauf hingewiesen, dass medizi- ten dürfen, welche zur Erfüllung handenen Personendaten sehr vor- nische Einträge durch die geplante der eigenen Aufgabe unbedingt er- sichtig umgegangen werden muss. Weiterverbreitung von Gesund- forderlich sind. Anhand eines konkreten Beispiels heitsdaten - welche nur mit der (OneNote) wurde dargelegt, dass Einwilligung des Patienten erlaubt Expertenkongress die heutigen Hilfsmittel oftmals ist - höhere Anforderungen an eine nicht nur lokal verwendet werden Das Institut für Informations- klare und unmissverständliche Er- können, sondern dass viele Ab- und Prozessmanagement der FHS fassung von Patientendaten stellt. fragen einen Umweg via Übersee St.Gallen führte zusammen mit machen. Anhand der Rückmel- Think Tank Thurgau (ttt) einen dungen musste festgestellt wer- Förderung, Beratung Expertenkongress zum Thema den, dass einige Teilnehmerinnen Bei der Perspektive Thurgau, ei- «Digitalisierung und Gesundheit» und Teilnehmer leider eine ge- ner als Gemeindezweckverband durch. Hierbei konnte näher auf wisse Beratungsresistenz an den erstellten Non-Profit-Organisation die Datenschutzbelange bei an- Tag legten, weshalb die Belan- in den Bereichen Gesundheitsför- onymisierten Gesundheitsdaten ge des Datenschutzes im Schulbe- derung & Prävention, Mütter- und eingegangen werden. Es wurde reich seit Herbst 2019 stark inten- Väterberatung, Paar-, Familien-, insbesondere thematisiert, dass siviert wurden. Jugend- und Suchtberatung wur- bei anonymisierten Forschungs- de nach Erstellung eines entspre- daten dafür gesorgt werden muss, Patientendossier chenden Leitfadens eine Mitar- dass bei deren Veröffentlichung beiterschulung durchgeführt. Die keine Rückschlüsse auf einzelne Der Schweizer Berufsverband der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Personen möglich werden. Pflegefachfrauen und Pflegefach- REFERATE 6 Tätigkeitsbericht 2019 - Datenschutz Kanton Thurgau
Kontrollen Auch im Berichtsjahr haben Kontrollen im Be- meposition weiterhin keine Einblicke in Privatgärten reich des Datenschutzes stattgefunden. und weitere Privatbereiche ermöglichen. Tagesklinik SWIFT In der Alterstagesklinik Weinfelden wurde aufgrund Der Datenschutzbeauftragte durfte im Rechenzen- der Meldung einer betroffenen Person näher auf die trum der Society for Worldwide Interbank Financial Bearbeitung von Gesundheitsdaten eingegangen. Da- Telecommunication (SWIFT) eine Kontrolle vorneh- bei wurde festgestellt, dass die verwendete Softwa- men. Dabei ging es insbesondere um die Handhabung re auf den ersten Blick nicht alle Anforderungen an der eingesetzten Überwachungskameras. Obwohl die den Datenschutz erfüllte. So konnten gewisse An- gesetzliche Zuständigkeit nicht beim Datenschutzbe- gaben nicht angemessen gelöscht werden. Selbstver- auftragten des Kantons Thurgau liegt, wurde ihm der ständlich steht den Patienten nicht das Recht zu, alle gewünschte Zugang gewährt. Dabei konnte festge- eigenen Personendaten umgehend löschen zu lassen, stellt werden, dass die eingesetzten Überwachungs- da die Gesundheitsorganisationen in den Bereichen geräte grossmehrheitlich den gesetzlichen Vorgaben Buchführung und Haftung auf den Weiterbestand ge- an den Datenschutz entsprachen und nur marginale wisser Daten angewiesen sind. Es konnte dann aber Änderungen erforderlich waren. erreicht werden, dass die verwendete Software durch die zusätzliche Verwendung von PDF Dateien den- noch in der Lage war, gewisse Gesundheitsvorfälle von weiteren, automatisierten Bearbeitungen auszu- schliessen. Infra3D Road Im Departement für Bau und Umwelt wurde ei- ne neue Version des Projektes Infra3D Road evalu- iert. Dieses bezweckt ein neues digitales Abbild des kompletten Netzes der Kantonsstrassen. Dem Daten- schutzbeauftragten wurden die neu erfassten Daten vorgestellt. Es bestand die Möglichkeit auf einzelne Schengen-Kontrolle Strassenabschnitte gesondert einzugehen. Die Schweiz hat weiterhin Zugriff auf die Daten des Schengener Informationssystems. Der weitere Zu- griff auf dieses Register ist nur dann gewährleistet, wenn eine unabhängige Kontrollinstanz sicherstellen kann, dass die Datenverarbeitungsvorgänge in ihrem Teil des Schengener Informationssystems II mindes- tens alle vier Jahre nach internationalen Prüfungs- standards überprüft werden (Art. 44 Abs. 2 SIS-II- Verordnung und Art. 60 Abs. 2 SIS-II-Beschluss). Der Datenschutzbeauftragte hat deshalb im Berichts- Dabei wurde erkannt, dass die Datenschutzbestim- jahr bei der Kantonspolizei eine Kontrolle durchge- mungen weiterhin eingehalten werden. Insbesondere führt. Die Ergebnisse der Prüfung sind noch ausste- wurde auch im Bereich von Sichtmauern dafür ge- hend. sorgt, dass die Kameras trotz der erhöhten Aufnah- Tätigkeitsbericht 2019 - Datenschutz Kanton Thurgau KONTROLLEN 7
Vernehmlassungen Im Berichtsjahr konnte der Datenschutzbeauf- die Gebühren der Strafverfolgungs- und Ge- tragte des Kantons Thurgau wiederum bei ver- richtsbehörden (VGG) schiedenen Vernehmlassungen mitwirken. 6. Mitbericht Datenschutz zu Ziff. 6.1 (Offenle- Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Thurgau hat gung von Löhnen): Frauenstreik vom 14. Juni im Berichtsjahr zu den folgenden konkreten Rechts- 2019 vorlagen Stellung genommen: 7. Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen 1. Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- (Adressdienstgesetz, ADG) und Hinterlassenenversicherung (Systemati- sche Verwendung der AHV-Nummer durch Be- 8. Teilrevision der Verordnung des Regierungsra- hörden) tes über die Rechtsstellung des Staatspersonals (RSV) 2. Parlamentarische Initiative: Für den Persön- lichkeitsschutz auch in der Aufsicht über die 9. Weisung über die Sicherheitsvorgaben Krankenversicherung für bundesexterne Zugriffe auf EJPD- Informationssysteme 3. Entwurf für ein Gesetz über Aktenführung und Archivierung 10. Änderung des DNA-Profil-Gesetzes, Änderung Art. 258a StPO: Erweiterter Suchlauf mit Ver- 4. Übernahme und Umsetzung der Verordnung wandtschaftsbezug sowie Änderung Art. 258b (EU) 2018/1240 über die Einrichtung eines Eu- StPO: Phänotypisierung ropäischen Reiseinformations- und Genehmi- gungssystems und Änderung des Ausländer- 11. Vorentwurf kant. Gesetz über die öffentliche und Integrationsgesetzes Statistik 5. Justizorganisation: Gesetz betreffend die Ände- 12. Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrund- rung des Gesetzes über die Zivil- und Straf- lagen für die Herstellung der Interoperabilität rechtspflege (ZSRG), Gesetz betreffend die zwischen EU-Informationssystemen in den Be- Änderung des Gesetzes über die Verwaltungs- reichen Grenze, Migration und Polizei rechtspflege (VRG), Gesetz betreffend die Än- 13. Verordnung über die Auskunft zu Massnahmen derung des Gesetzes über die Verantwortlich- des Erwachsenenschutzes keit (Verantwortlichkeitsgesetz), Gesetz betref- fend die Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Strafrecht (EG StGB), Die Zuordnung des Datenschutzbeauftragten zur Gesetz betreffend die Änderung des Polizeige- Staatskanzlei hat sich weiterhin bewährt, da so die setzes (PolG), Verordnung betreffend die Än- Vernehmlassungsmöglichkeiten jeweils früh genug derung der Verordnung des Grossen Rates über erkannt werden. VERNEHMLASSUNGEN 8 Tätigkeitsbericht 2019 - Datenschutz Kanton Thurgau
Bearbeitung durch Dritte Das Datenschutzgesetz des Kantons Thurgau er- tenbearbeitungsprogramme mehr und mehr auslau- laubt die Bearbeitung von Personendaten der Ver- fen. Neue Applikationen sind oft nicht mehr in der waltung durch Dritte, soweit die Bestimmungen Lage, die zu bearbeitenden Daten lokal, d.h. auf den des Datenschutzes sichergestellt werden. eigenen Systemen, zu bearbeiten. Dies hat zur Fol- ge, dass das Angebot an Applikationen, welche es Vor der Digitalisierung war es für die Verwaltung erlaubt, Daten weiterhin zentral beim Amt für In- selbstverständlich, dass Briefe vom eigenen Sekreta- formatik zu speichern, allmählich verschwindet. Die riat verfasst werden. Anschliessend wurde dann zum Personendaten werden deshalb vermehrt durch Dritt- Versand der Korrespondenz die Leistung eines exter- unternehmen bearbeitet. Für den einzelnen Anwen- nen Anbieters, der Schweizer Post, in Anspruch ge- der ist es nicht mehr überblickbar, wo die Daten ge- nommen. nau gespeichert werden. Oftmals weiss dies auch der Anbieter der Applikation selbst nicht mehr. Das Da- tenschutzgesetz des Kanton Thurgau hält deshalb zur Bearbeitung von Personendaten durch Dritte fest: § 12 Abs. 1 TG DSG Werden Personendaten durch Dritte bear- beitet, ist der Datenschutz im Sinne die- ses Gesetzes vom verantwortlichen Or- gan durch Vertrag oder Verfügung si- cherzustellen. Diese gesetzliche Vorgabe berechtigt die Verwaltung, Personendaten durch externe Dritte bearbeiten zu las- sen. Das ist aber nur erlaubt, wenn das verantwortli- che Organ, d.h. die bearbeitende Behörde, mit Ver- trag oder Verfügung sicherstellen kann, dass der Da- tenschutz eingehalten wird. Vor der Bearbeitung von Personendaten durch Dritte ist deshalb ein Vertrag ab- zuschliessen oder eine Verfügung zu erlassen. Darin müssen die Pflichten im Umgang mit den Personen- daten klar geregelt werden. Es müssen die folgenden Minimalbestimmungen eingehalten werden: Serverstandort Der Behörde muss bekannt sein, auf welchen Server- Mit dem Einzug der Computertechnik konnte die Bü- systemen die Daten des Kantons verarbeitet werden. rotätigkeit bereits vor Jahrzehnten vereinfacht und Ein falscher Serverstandort kann dazu führen, dass automatisiert werden. Dies geschah weiterhin unter ausländisches Recht zwingend anwendbar wird. Beizug der eigenen Administration. Nun sind wir aber leider an einem Punkt angelangt, wo es immer schwieriger wird, alle Aufgaben vollumfänglich mit Kontrollmöglichkeit den eigenen Ressourcen (in house) zu bewältigen. Es muss vertraglich gewährleistet werden, dass da- Das Problem besteht heute darin, dass die Lizenzen tenschutzrechtliche Kontrollen rechtlich und faktisch bzw. die Aktualisierung der bisher verwendeten Da- durchgeführt werden können. Tätigkeitsbericht 2019 - Datenschutz Kanton Thurgau BEARBEITUNG DURCH DRITTE 9
Bereitschaft zu Vertrag ner genügend hohen Konventionalstrafe abgesichert sein. Der Anbieter muss bereit sein, seine Standardverträge gemäss den behördlichen Vorgaben anzupassen. So sollten Regelungen zur Anwendung des Schweizer CLOUD Act Rechts, zum Gerichtsstand, zum Serviceumfang, zu Soweit ausländischen Behörden gesetzlich berechtigt Sicherheitsmassnahmen und ganz generell zum Ver- sind, direkt auf unsere Daten zuzugreifen, darf die tragsinhalt abgemacht werden können. Auslagerung nicht erfolgen. Dies kann beispielswei- se bei Anbietern, die dem «CLOUD Act» unterste- Datenschutzansprüche hen oder bei anderen ausländischen Behörden auf- grund ähnlicher Rechtserlasse der Fall sein. Würden Es muss sichergestellt werden, dass die den betrof- Personendaten dennoch ausgelagert, würde das in der fenen Personen zustehenden Datenschutzansprüche Schweiz erforderliche Rechtshilfeverfahren umgan- wie beispielsweise Löschungs- oder Berichtigungs- gen, was nicht zulässig ist. ansprüche umgehend durchgesetzt werden können. Informationspflicht Der Anbieter ist zu verpflichten, die Behörde um- gehend über Datenschutzvorfälle wie beispielsweise Datenverlust oder Datenmissbrauch zu informieren. Unterbeauftragte Der Auftragnehmer darf ohne Zustimmung der Be- hörde keine weiteren Personen zur Auftragserfüllung beiziehen. Vertragsauflösung Es ist vertraglich zu regeln, dass die Datenportabili- tät einzuhalten ist. Damit kann erreicht werden, dass die im Auftrag bearbeiteten Personendaten später in Vertraulichkeit einem gängigen Datenformat an uns zurück gelan- Die Vertraulichkeit der Behördendaten geniesst einen gen. Nur so können unsere Daten bei einem späteren sehr hohen Stellenwert. Eine Vertraulichkeitsver- Wechsel des Anbieters ohne grossen Aufwand weiter pflichtung muss zur faktischen Durchsetzung mit ei- bearbeitet bzw. archiviert werden. BEARBEITUNG DURCH DRITTE 10 Tätigkeitsbericht 2019 - Datenschutz Kanton Thurgau
Anfragen aus der Praxis Darf ein Pfarrer einen ex- Dürfen Lehrpersonen mit Darf ein Elternverein ternen Telefonbeantwor- den Eltern per WhatsApp die Handynummern und ter betreiben? kommunizieren? Mailadressen aller Eltern In einer modernen Telefonumge- WhatsApp verlangt einen Zugriff von Lagerteilnehmern an bung gestaltet sich der Einsatz auf alle Kontakte des Anwenders. alle Eltern weiter geben? eines Telefonbeantworters allen- Den Eltern und den Schülerin- Diese Frage betrifft nicht den falls komplizierter als bisher. Be- nen und Schülern darf nicht zu- Datenschutzbeauftragte des Kan- kanntlich untersteht ein Geistli- gemutet werden, alle Kontakte an tons Thurgau, soweit ein Eltern- cher einem strengen Berufsge- Dritte weiterleiten zu müssen. Es verein als Privatperson zu betrach- heimnis. Dieses erlaubt jedoch den sind deshalb - wenn überhaupt - ten ist. Deshalb ist nicht das kan- Beizug von Hilfspersonen, soweit Messenger zu verwenden, welche tonale Recht, sondern das Bun- der Geheimnisherr nicht in der mehr Wert auf die Privatsphäre desgesetz über den Datenschutz Lage ist, die entsprechenden Tä- der Anwender legen (derzeit bei- zu beachten. Dieses hält fest, tigkeiten selbst vorzunehmen. Die spielsweise Signal, Wire etc.). dass Personendaten nur rechtmäs- Hilfsperson, d.h. der Anbieter des sig bearbeitet werden dürfen. Ei- externen Beantworterdienstes, ist Darf das Strassenver- ne Verletzung der Persönlichkeit vorab vertraglich und beweisbar kehrsamt die Adressen ist widerrechtlich, wenn sie nicht zur Geheimhaltung zu verpflich- ten. der Fahrzeughalter veröf- durch die Einwilligung des Ver- fentlichen? letzten, durch ein überwiegendes privates oder öffentliches Interes- Darf eine Gemeinde die Art. 89g SVG bestimmt, dass se oder durch Gesetz gerechtfer- Adressen der Einwohner die Kantone Name und Adres- tigt ist. Sicherheitshalber sollten an eine politische Partei se der Fahrzeughalter veröffent- die Eltern deshalb bei der Kur- lichen dürfen, sofern diese Da- sanmeldung eine Einverständnis- herausgeben? ten nicht für die öffentliche Be- erklärung ausfüllen, gemäss wel- Gemäss § 3 ErG (RB 142.15) darf kanntgabe gesperrt sind. Diese cher sie sich einverstanden erklä- eine Gemeinde auf Anfrage von Sperre kann der Fahrzeughalter ren, dass deren Personendaten wie im Gemeindegebiet tätigen Ver- voraussetzungslos und gebühren- Name, Adresse, E-Mail und Tele- einen oder gemeinnützigen Orga- frei bei der zuständigen kantona- fonnummern zur Bildung allfälli- nisationen Namen und Adressen len Behörde eintragen lassen. Die ger Fahrgemeinschaften an die El- bestimmter Personengruppen her- entsprechende kantonale Umset- tern der weiteren Kursteilnehme- ausgeben, soweit sich aus dem zung ist in § 11 der Datenschutz- rinnen und Kursteilnehmer weiter- Zweck der Institution ein berech- verordnung des Kantons Thurgau gegeben werden dürfen, dass die- tigtes Interesse ergibt. Der Emp- zu finden, gemäss welcher für ses Einverständnis jederzeit wider- fänger muss sich aber vertrag- Fahrzeugverzeichnisse der Name, rufbar sei und dass diese Perso- lich verpflichten, die Daten nicht der Vorname, die Firma und die nendaten an keine weiteren Drit- weiter zu geben. Zudem dürfen Adresse von Halterinnen oder Hal- te herausgegeben werden. Damit die Adressdaten nicht kommerzi- tern bekannt gegeben werden dür- sollten die bundesrechtlichen Vor- ell verwendet werden. fen. gaben vollumfänglich eingehalten werden können. Tätigkeitsbericht 2019 - Datenschutz Kanton Thurgau ANFRAGEN AUS DER PRAXIS 11
Müssen die Verkehrsex- Darf ein Journalist das ren will. Es sei nochmals darauf perten der Strassenver- Foto einer Gemeindever- hingewiesen, dass der Eidgenös- sischen Datenschutz- und Öffent- kehrsämter künftig die sammlungsabstimmung lichkeitsbeauftragte für die Bear- Möglichkeit haben, die veröffentlichen? beitung von Personendaten durch Ereignisprotokolle von Diese Frage beschäftigt die Teil- Private zuständig ist. gespeicherten Störun- nehmerinnen und Teilnehmer von gen bei der periodischen Gemeindeversammlungen immer Darf ein Journalist die Er- Nachprüfung von Fahr- wieder. Zwar handelt es sich gebnisse zu den Chloro- bei einem Journalisten um eine thalonil Sulfonsäure Mes- zeugen in die Begutach- Privatperson. Seine Datenbearbei- tung miteinzubeziehen? tung untersteht deshalb Bundes- sungen im Grundwasser recht. Immerhin kann ein Bezug mitsamt den Koordina- So kompliziert diese effektive Fra- ge auf den ersten Blick auch klin- zu den Thurgauer Behörden her- ten der Messstellen er- gestellt werden. Sowohl im Bund halten? gen mag; es geht darum, wel- als auch im Kanton Thurgau gel- che Fahrzeugdaten das Strassen- Im konkreten Fall konnten bei der ten Angaben über die politische verkehrsamt bei der Fahrzeugkon- Herausgabe der Koordinaten keine Ansicht oder die politische Be- trolle auslesen darf. - Soweit das Rückschlüsse auf Privatpersonen tätigung als besonders schützens- Strassenverkehrsamt des Kantons gemacht werden. Es konnte des- werte Personendaten. Diese Da- Thurgau zukünftig entsprechen- halb einzig nachvollzogen werden, ten dürfen nur bearbeitet werden, de Applikationen zur Prüfung der bei welchen Wasserversorgungen wenn ein Gesetz oder eine Einwil- gespeicherten Störmeldungen an- Überschreitungen der Grenzwer- ligung dies ausdrücklich erlauben schafft und durch das Auslesen te festgestellt wurden. Da sich würde. Die Beweislast liegt beim der Fahrzeugdaten besondere Ri- im Kanton Thurgau die einzel- Datenbearbeiter und somit beim siken für die Persönlichkeitsrech- nen Grundwasservorkommen über jeweiligen Journalisten. Die Ver- te der betroffenen Personen auftre- mehrere Grundstücksparzellen er- öffentlichung von Fotos über das ten könnten, müsste vor dem Ein- strecken, ist davon auszugehen, Stimmverhalten ist deshalb nur satz der neuen Systeme eine Vor- dass durch die Angaben der Ko- ausnahmsweise erlaubt. abkontrolle bei der Aufsichtsstelle ordinaten der Messstellen keine Datenschutz des Kantons Thurgau Rückschlüsse auf einzelne Grund- durchgeführt werden. Eine allfälli- Ist Selbstjustiz und Fahn- eigentümer gemacht werden kön- ge Kontrolle der Logdateien müss- dung in eigener Sache ne. Hinzu kommt, dass die Ver- te technisch so umgesetzt werden, auf Facebook erlaubt? unreinigung durch Chlorothalonil dass beim Auslesen der Daten nur Sulfonsäure im Grundwasser lan- Der Begriff «Selbstjustiz» wird im die für die technische Prüfung der ge zurückliegen kann, da Chloro- Duden als eine gesetzlich nicht Fahrzeuge relevanten Angaben be- thalonil persistent ist und deshalb zulässige Vergeltung für erlittenes arbeitet werden und die allenfalls die chemischen Stoffe schon wäh- Unrecht, die ein Betroffener bzw. vorhandenen Personendaten nicht rend vielen Jahrzehnten aus dem erfasst oder weiter bearbeitet wer- eine Betroffene selbst übt, defi- niert. Die Folgen von derartigen darüberliegenden Boden ausgewa- den können. schen werden konnten. Somit fehlt Anmassungen führen meist zu ei- nem Strafverfahren gegen die ei- ein konkreter Personenbezug. Die genmächtig handelnden Personen. Auskunft darf aus Sicht des Daten- Dies bedingt aber auch, dass sich schutzes erteilt werden. die betroffene Person gegen das erlittene Unrecht wirklich weh- ANFRAGEN AUS DER PRAXIS 12 Tätigkeitsbericht 2019 - Datenschutz Kanton Thurgau
Zahlen zum Datenschutz Abschliessend einige Daten zur Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten des Kantons Thurgau für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019: Anfragen 350 323 Im Jahre 2013 wurde die Aufsichtsstelle Datenschutz Private neu der Staatskanzlei zugeordnet. Gleichzeitig wurde 300 Kanton Gemeinden der heutige Datenschutzbeauftragte gewählt. Seither 250 Total haben sich die Anfragen stets in einem Bereich von 223 223 219 etwa 200 Fragen pro Jahr bewegt. 200 200 186 Nun hat sich im Berichtsjahr eine Steigerung der An- 150 147 122 fragen um gut 45 Prozent ergeben. Dies ist offenbar 119 114 98 111 darauf zurück zu führen, dass das Interesse am Daten- 100 86 84 84 70 68 81 77 65 schutz seit der Anwendbarkeit der EU Datenschutz- 58 50 41 40 43 Grundverordnung vom 25. Mai 2018 und wegen der 32 32 32 8 fortlaufenden Digitalisierung entsprechend angestie- 0 gen ist. 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Vernehmlassungen, Referate Wie bereits berichtet, wird der Datenschutzbeauftrag- Vernehmlassungen te bei Vernehmlassungen konsultiert bzw. erhält Ein- Referate 15 blick in die laufenden Gesetzesprojekte. Die Anzahl 14 13 13 der Stellungnahmen war im Berichtsjahr eher hoch angesiedelt. Bei den Referaten kann keine klare Ten- 11 11 11 10 denz erkannt werden. Diese basieren oft auf Anfra- 8 8 gen von interessierten Gruppierungen, weshalb de- ren Verlauf einer gewissen Zufälligkeit unterliegt und 6 6 5 schwankend ist. 5 3 3 3 Soviel also zu den Zahlen des Datenschutzes in den vergangenen Jahren. Da der Kanton Thurgau bei 0 der Veröffentlichung von Behördendaten eine Vorrei- 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 terrolle einnimmt, sei abschliessend zur Illustration noch kurz auf OGD hingewiesen (opendata.swiss): Zum Abschluss: Eine Tabelle mit OGD-Daten des Kantons Thurgau 100 Anzahl aller Vorstösse beim Grossen Rat des Kantons Thurgau 90 88 85 81 80 66 66 67 60 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Tätigkeitsbericht 2019 - Datenschutz Kanton Thurgau ZAHLEN ZUM DATENSCHUTZ 13
Dankesworte Mein Dank gilt auch im aktuellen Berichtsjahr wiederum der gesamten Kantonsverwaltung und ebenso den Gemeinden und diversen weiteren Organisationen des kantonalen Rechts für die stets sehr angenehme und konstruktive Zusammenarbeit. Für die tatkräftige Unterstützung danke ich ebenso allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatskanzlei mitsamt deren Leiter, Dr. Rainer Gonzenbach, Staatsschreiber, welcher uns nach einer schweren Krankheit bereits im Februar 2020 für immer verlassen musste. Abschliessend gebührt auch Ihnen, werte Leserin, werter Leser, der Dank für Ihr Interesse am Datenschutz. Es ist davon auszugehen, dass der Datenschutz in den kommenden Jahren noch mehr an Bedeutung gewinnen wird. Es besteht zweifellos ein hohes Interesse, dass die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen wei- terhin geschützt werden. Dies kann aber nicht nur durch eine einzelne Stelle beim Kanton geschehen, sondern bedarf weiterhin der bewussten Mitwirkung jedes Einzelnen bei der Bearbeitung von Personendaten. Danke, dass Sie sich um die Einhaltung des Datenschutzes kümmern! Frauenfeld, im Frühling 2020 lic. iur. Fritz Tanner, Rechtsanwalt Postadresse: Datenschutzbeauftragter des Kantons Thurgau Regierungsgebäude CH-8510 Frauenfeld Telefon: 058 345 53 41 E-Mail: anfrage@datenschutz-tg.ch DANKESWORTE 14 Tätigkeitsbericht 2019 - Datenschutz Kanton Thurgau
CC BY-ND-Lizenz 3.0 (Schweiz) Namensnennung, keine Bearbeitung
Sie können auch lesen