Tätigkeitsbericht 2020 - Psychologische Beratungsstelle - Erziehungsberatung in München
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Katholische Jugendfürsorge München und Freising e.V. Einrichtungsverbund Kinder und Jugendhilfe EVKJ Tätigkeitsbericht 2020 Psychologische Beratungsstelle Für Eltern, Kinder & Jugendliche MÜNCHEN: ALTSTADT-LEHEL & BOGENHAUSEN Fachbeitrag: „Du bist ein „schlauer“ Fuchs!“ oder „Ich bin die Sonne!“ Fachbeitrag: Warum gesunde Selbstfürsorge nicht nur einem selbst, sondern auch Fachbeitrag: unseren Klienten In Eigener Sache: Wie Corona unsere zugutekommt Beratungspraxis verändert hat Unsöldstraße 15 ● 80538 München Telefon: 089/219 37 93-0 ● Fax: 089/219 3793-75 E-Mail: erziehungsberatung@kjf-muenchen.de
Inhaltsverzeichnis Vorwort 3-4 Kurzzusammenfassung 5 1. Allgemeine Angaben zur Beratungsstelle 6 2. Personelle Besetzung 7-8 3. Beschreibung des Leistungsspektrums 9-10 4. Klientenbezogene Angaben 11-16 5. Gründe für die Inanspruchnahme der Beratungsstelle 17-20 6. Angaben über geleistete Beratungsarbeit 21-27 7. Interne Qualifizierung und Qualitätssicherung 28-29 8. Multiplikatorenarbeit/ Prävention 30-31 9. Öffentlichkeits- und Gremienarbeit 32-33 10. Fachbeiträge und Artikel Der Psychologische Fachdienst in den regionalen Kinderkrippen und 34-37 Kooperationseinrichtungen 2019 – Zahlen und Informationen Warum gesunde Selbstfürsorge nicht nur einem selbst, sondern auch unseren 38-39 Klienten zugutekommt In Eigener Sache: Wie Corona unsere Beratungspraxis verändert hat 40--42 „Du bist ein „schlauer“ Fuchs!“ oder„Ich bin die Sonne!“ 43-50 Unsere neuen Mitarbeiterinnen stellen sich vor 51-53 Nachwort 54 2
Vorwort Liebe Leser*innen, Corona dominiert unser Leben seit dem Frühjahr 2020. Vor etwas mehr als einem Jahr ist das Virus in Deutschland angekommen und hat unser aller Leben seither mehr oder minder im Griff. Wäre es da nicht angezeigt, mit diesem Vorwort gerade einen anderen Akzent zu setzen? Ein so allgegenwärtiges Problem nicht zu benennen, scheint aber dann doch schwierig. Die Fragen, Sorgen und Nöte mit und um Corona sind vielschichtig und individuell. Die diversen, oft sehr widerstreitenden Debatten darum spiegeln die unterschiedliche Betroffenheit und die großen Herausforderungen in der Bewältigung dieser globalen Krise wider. Längst ist es nicht mehr ausschließlich die Angst vor der gesundheitlichen Bedrohung durch das Virus und inzwischen seiner Mutationen, sondern auch die große Besorgnis um die sozialen, emotionalen und wirtschaftlichen Folgen. Je nach Generation und je nach Lebensumständen finden sich unterschiedliche Herausforderungen und vielschichtige Problemlagen. Kinder und Jugendliche leben seit Monaten in einer Art „Ausnahmezustand“. Die Langzeitfolgen fürchten alle Fachkräfte. Der anfänglich erwartete Ansturm von Familien zur Bewältigung der „über Nacht“ hereingebrochenen Veränderungen und Herausforderungen des ersten Lockdown im März blieb aus. Unsere extra eingerichtete Hotline „Familientelefon in Coronazeiten“ hatte nicht die erhoffte Resonanz. Insgesamt hatten wir 2020 eine leicht höhere Fallzahl gegenüber 2019. Corona spielte in den Beratungen aber nicht unbedingt die dominante Rolle. Tatsächlich kommt in der Beratungsstelle erst mit Ende 2020 und in den ersten Monaten von 2021 deutlicher die hohe Belastung der Familien an und wir beobachten eine Steigerung der Anmeldungen. Die zunehmende Erschöpfung der Belastungen der letzten Monate, die Kontaktverluste, die Isolation, das Defizit an Bildung und Freizeit, die Reduzierung unserer Beziehungen mit all den dazugehörenden Erfahrungen während der Corona-Pandemie werden immer mehr sichtbar werden. Die Beratungsstellen werden sich fachlich mit den Langzeitfolgen der Kinder, Jugendlichen und Familien in Zukunft auseinandersetzen und sicher vielfältige Problemlagen vor dem Hintergrund der Pandemieerfahrungen bewerten können müssen. Die Beratungsarbeit hat eine unfreiwillige Anpassung leisten müssen, da in Teilen die persönliche Beratung nicht möglich war. Telefonberatung und insbesondere die Videoberatung waren Settings, in denen ein großer Umfang unserer Klientenkontakte stattgefunden hat. Viele wertvolle Elemente der Begegnung, des Kontaktes fehlen dabei. Andere haben wir dabei aber auch entdeckt. So konnten wir gerade bei den Trennungs- Scheidungs-Beratungen oftmals durch das Setting der Videoberatung positive Effekte für die Beratungsarbeit beobachten. Eltern waren weniger emotional angespannt, die Fähigkeit dem anderen zuzuhören, Lösungen anzudenken war sichtbarer. Die Videoberatung haben wir im letzten Jahr nicht nur als Notlösung im Lockdown, sondern als zukünftiges weiteres wichtiges Beratungssetting verstehen gelernt. Blended Counseling dürfte hier in Zukunft in der Beratung ein wichtiges Stichwort sein. Die Belastungen und vielfältigen Veränderungen im Leben mit Corona werden uns aller Voraussicht nach noch eine ganze Weile begleiten. Ich möchte noch immer bei Begrüßungen die Hand geben. Viele Situationen bräuchten so dringend auch die kleinen körperlichen Gesten, oder doch wenigstens mehr Nähe als es 2 Meter Abstand vermitteln in der beratenden/therapeutischen Arbeit (und im privaten Leben). 3
Bei allen Schwierigkeiten und besonderen Umständen im vergangenen Jahr konnten wir im Großen und Ganzen die Familien dennoch gut begleiten und haben unsere vielfältigen Unterstützungsangebote den neuen Rahmenbedingungen engagiert angepasst. Wie immer soll das umfangreiche Zahlen-und Datenmaterial dieses Tätigkeitsberichtes nach einem sehr besonderen Jahr, dies aufzeigen. Ich möchte mich an dieser Stelle bei meinem Team der Beratungsstelle bedanken. Mit viel Einsatzbereitschaft, Kreativität, Spontanität und der bewährten Freude und Neugierde an der Arbeit ist ein arbeitsreiches und anstrengendes Jahr zusammen gemeistert worden. Ebenso möchte ich einen großen Dank an unseren Träger, insbesondere an unsere Zentrumsleitung, Frau Winkler richten, die uns mit Ihrem Vertrauen und Ihrer Wertschätzung in und für unsere Arbeit stets unterstützt. Wir bedanken uns an dieser Stelle für die finanzielle Unterstützung durch die Landeshauptstadt München, der Regierung von Oberbayern und dem Landkreis München. Für die überaus gute Zusammenarbeit und verlässliche Unterstützung in unterschiedlichsten Fragestellungen mit der Fachsteuerung im Stadtjugendamt, hier ein besonderer Dank. Gerade bei den großen Einschränkungen der Vernetzungs-und Kooperationsmöglichkeiten 2020 hat sich die Bedeutung von Austausch und gegenseitiger Unterstützung gezeigt. Vielen Dank allen, die auch unter erschwerten Bedingungen mit uns den unverzichtbaren Kontakt und den fachlichen Austausch gehalten haben. Wir hoffen sehr, dass 2021 wieder mehr Kontaktmöglichkeiten gegeben sein mögen. Es gibt keine Alternative zur positiven Perspektive nach vorne, auch wenn diese gerade in den letzten Wochen nicht leicht war. 2021 neues Jahr – neue Herausforderungen – neue Lösungen. Petra Reuter-Niebauer März 2021 „Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin – und niemand ginge um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge.“ (Kurt Martin) [Wecken Sie das Interesse Ihrer Leser mit einem passenden Zitat aus dem Dokument, oder verwenden Sie diesen Platz, um eine Kernaussage zu betonen. Um das Textfeld an einer beliebigen Stelle auf der Seite zu platzieren, ziehen Sie es einfach.] 4
Kurzzusammenfassung /Beratungsstelle der Kath. Jugendfürsorge i.d. Unsöldstraße 2020 wurden 375 Familien (207 Neuanmeldungen /165 Übernahmen aus dem Vorjahr) beraten und unterstützen. 193 Fälle wurden abgeschlossen, 182 Fälle in das Jahr 2021 übernommen. Fast 80% unserer Klienten konnten wir innerhalb von 3 Wochen ein Erstgespräch anbieten, unsere Wartezeiten haben sich damit deutlich verringert. Die Verteilung der Beratungsanlässe, wie folgt: „Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung“ (§28) 54,1%, Beratung bei „Trennung und Scheidung“ (§17) 15,1%, „Beratung u. Unterstützung bei d. Ausübung des Umgangsrechtes“(§18) 12 %, „Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie“(§16) 15 %, „Hilfe f. junge Volljährige“(§41) 4,8 %. Das psychologisch-pädagogische Fachteam mit 6,5 VZÄ setzt sich nach verschiedenen personellen Wechseln und Stundenverschiebungen unterjährig im Team zum Ende von 2020 aus 5 Psychologinnen (1VZ/ 4 TZ mit 18/35/ 26,5/ 20 WStd.), zwei Vollzeit-Sozialpädagen, einer Heilpädagogin mit 36,25 plus einer Vollzeitstelle Teamassistenz zusammen. Davon werden 47,5 Psychologenstunden, 10 Soz.-Päd.Stunden, sowie 24 Heilpädaogenstunden ausschließlich durch die LHM finanziert (Beratung in High-Konflikt-Trennungs-Scheidungsfamilien, Stunden Hilfenetzwerke, EB an Grundschulen, Aufsuchende Arbeit in Flüchtlingsunterkünften, Fachberatung nach §8a/8b, FLS Krippenberatung) Unsere Fachkräfte verfügen jeweils über therapeutische Zusatzqualifikationen. Unsere Beratungsstelle erhöhte, dem aktuellen Bedarf in Coronazeiten entsprechend, 2020 die Onlineberatung der Bke vorübergehend von 5 auf 10 Wstd. Im Jahr 2020 fanden 144 Beratungen in Form von Mailberatung und Chatberatung für Eltern und Jugendliche statt. Unsere langjährigen Jungengruppen zur Stärkung der Sozialkompetenz im Alter zwischen 7-13 Jahren konnten nur noch zu Anfang des Jahres stattfinden, aufgrund der Schutzmaßnahmen im Rahmen der Covid-19-Pandemie war die Durchführung durch unsere zu kleinen Räumlichkeiten leider nicht mehr möglich. Auch eine im April geplante Elterngruppen für Eltern mit pubertären Kindern konnte durchgeführt werden. Im Rahmen der regionalen Vernetzung bieten wir in regionalen Kitas und Schulen, nach Anfrage Verhaltensbeobachtungen, Fachberatungen und Referate für Elternabende an. Der Krippenpsychologische Fachdienst berät und unterstützt in 6 Kinderkrippen und 3 Häuser für Familien ca. 300 Familien und die dortigen Fachkräfte. Die Fachberatung nach §8a/8b, sowie Fortbildungsveranstaltungen hierzu, wurden 2020 mit 158,25 Fachleistungsstunden angefragt. Unsere Angebote für geflüchtete Familien boten wir 2020 flexibel nach Bedarfen der Zielgruppe an. Durch die Schutzmaßnahmen entsprechend der Covid-19-Pandemie war zu einem wesentlichen Teil die aufsuchende Arbeit in den Unterkünften nicht möglich. Die intensive Kooperation und Zusammenarbeit mit den dortigen Fachkräften fand mit 4 Unterkünften in einem regelmäßigen Tournus in Form von Fallbesprechungen telefonisch oder als Videoberatung statt. Unsere Einzelfallberatungen fanden in der Beratungsstelle/per Telefon oder Video statt. Die Landeshauptstadt München bezuschusst diese Angebote für aufsuchende Arbeit in den Unterkünften und Beratung von geflüchteten Familien zusätzlich. Die Beratungsstelle beteiligt sich ab Herbst 2020 an der Pilotphase des neuen Angebotes EB an Münchner Grundschulen, finanziert durch die Stadt München. An zwei Grundschulen in Bogenhausen nahmen zwei Psychologinnen (eine Teilzeitpsychologin erhöhte hierzu die WStd., eine neue MA mit 20 WStd. wurde eingestellt) hier die Tätigkeit in den jeweiligen Schulen auf. Petra Reuter-Niebauer Diplom-Psychologin, Leiterin der Erziehungsberatungsstelle März 2021 5
1. Allgemeine Angaben zur Beratungsstelle Unsere Anschrift: Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Unsöldstraße 15 80538 München Telefon: 089/219 37 93 0 Fax: 089 21 937 93 – 75 E-Mail: erziehungsberatung@kjf-muenchen.de Wir sind eine Einrichtung der Katholischen Jugendfürsorge der Erzdiözese München und Freising Adlzreiterstraße 22 80337 München Telefon: 089/7 46 47-0 Fax: 089/7 46 47-278 Finanzierung: Landeshauptstadt München Freistaat Bayern Landkreis München Katholische Jugendfürsorge München Unsere Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9.00 −17.00 Uhr Freitag 9.00 −12.00 Uhr Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch, schriftlich oder auch anonym erfolgen. Soweit notwendig werden Termine auch über offizielle Öffnungszeiten hinaus vereinbart. Regionale Zuständigkeit. Unsere regionale Zuständigkeit umfasst den Stadtbezirk Bogenhausen (Sozialregion 3/ Teilregion 13), sowie den Stadtbezirk Altstadt/Lehel (Sozialregion 1/Teilregion 1). Räumliche Ausstattung: Die Beratungsstelle befindet sich im Erdgeschoß eines staatlichen Bürgerhauses mitten im Stadtteil Lehel. Die 6 Beratungs- und Therapiezimmer, Warteraum, Sekretariat, Küche, Abstellraum, sowie 2 WC’s verteilen sich über 2 Wohnungen mit je 97,09 m² und 94,88 m². Der nahe gelegene Englische Garten bietet Möglichkeiten für Gruppenaktivitäten im Freien. [Wecken Sie das Interesse Ihrer Leser mit einem passenden Zitat aus dem Dokument, oder verwenden Sie diesen Platz, um eine Kernaussage zu betonen. Um das Textfeld an einer beliebigen Stelle auf der Seite zu platzieren, ziehen Sie es einfach.] 6
2. Personelle Besetzung 2.1. Institutionelle EB Petra Reuter-Niebauer 39,00 WStd. Leiterin der Beratungsstelle Dipl. Psychologin Erziehungs- und Familienberaterin (Bke) Familienmediatorin (Bke) Jochen Strecker 39,00 WStd. Stellvertretender Leiter Dipl. Soz. Pädagoge (FH) Familien- und Paartherapeut Supervisor (DGSF) zweckgebundene Finanzierung durch LHM für 10 WStd. MüMo-Beratung Doris Hünger 36,25 WStd. Heilpädagogin, Fachakademie f. Heilpädagogik, Caritasverband München Familientherapeutin, Caritasverband Freiburg Ann-Kathrin Binder seit 27.08.2020 in Mutterschutz und Elternzeit 18,00 WStd. Psychologin MSc. Felix Dietz 39,00 WStd. Sozialpädagoge B.A. Systemischer Berater (istob) Stefanie Paslar 35,00 WStd. Psychologin MSc. 3 Ehe-, Familien- und Lebensberaterin (EKFUL) zweckgebundene Finanzierung durch die LHM für 8 WStd. Netzwerkarbeit/ 3 WStd. EB an GS Tamara Escherich 21,00 WStd. Dipl. Psychologin Systemische Therapeutin und Organisationsberaterin istob-Zentrum München Katharina Bös seit 01.10.2020 / Elternzeitvertretung für Fr.Binder 18,00 WStd. Dipl. Psychologin Maja Grigat seit 01.10.2020 20,00 WStd. Maja Grigat Psychologin, M.Sc. In Weiterbildung zur tiefenpsychologischen Psychotherapeutin (Centrum für Integrative Psychotherapie) zweckgebundene Finanzierung durch LHM für 20 WStd. EB an GS Sylvia Schmidt seit 17.09.2020 in Mutterschutz und Elternzeit 39,00 WStd. Betriebswirtin KA Sozial- und Gesundheitsmanagement Teamassistenz Jasmin Kruhelski seit 01.10.2020/ Elternzeitvertretung für Fr.Schmidt 39,00 WStd. Veranstaltungskauffrau Teamassistenz 7
2.2. Zusätzlich finanzierte Fachleistungsstunden (Krippenberatung, IseF-Beratung / Finanzierung durch LH München). Tamara Escherich 5,5 WStd. Krippenpsychologischer Fachdienst Doris Hünger 3,0 WStd. Isef-Beratung 2.3. Zusätzlich finanzierte Stunden für die Arbeit mit geflüchteten Familien durch LH München Felix Dietz 7,5 WStd. 01.01.-30.06.20 Doris Hünger 6,0 Wstd. 01.07.-31.12.20 2.4. Hospitation keine aufgrund Coronasituation 8
3. Beschreibung des Leistungsspektrums Die Beratungsstelle bietet nach § 28 SGB VIII bei Erziehungsschwierigkeiten, Entwicklungsstörungen, Schulproblemen, familiären Konflikten, Fragen der Trennung und Scheidung, sowie Fragen des Umgangs und der gemeinsamen Erziehungsverantwortung – Beratung und Therapie durch psychologische, psychotherapeutische, sozialpädagogische und heilpädagogische Fachkräfte des multidisziplinären Teams an. 3.1. Standards ● Die Angebote der Beratungsstelle sind freiwillig und offen für alle, unabhängig von Nationalität, Religion, weltanschaulicher oder politischer Einstellung. ● Es gilt das freie Wunsch- und Wahlrecht des Klienten. ● Die Beratungsstelle arbeitet nach dem Prinzip der Niederschwelligkeit. ● Alle erhobenen Daten unterliegen der Schweigepflicht. ● Die Beratungsangebote sind kostenfrei. ● Das Team ist multidisziplinär aufgestellt. ● Die Beratungsstelle, als eine Einrichtung der Kath. Jugendfürsorge nimmt Spenden entgegen. 3.2. Zielgruppen ● Familien (alle Familienformen) ● Eltern, Alleinerziehende ● Kinder, Jugendliche ● Junge Volljährige ● Großeltern ● Fachkräfte aus dem schulischen und psychosozialen Bereich ● Kindertageseinrichtungen ● Kinderkrippen ● Familienbildungsstätten ● Sozialbürgerhäuser/ Bezirkssozialarbeit 3.3. Auftragsgrundlage ● Produktbeschreibung (KJHG) ● Stadtratsbeschlüsse, die sich auf das Produkt oder die Einrichtungen beziehen ● Zuschussrichtlinien der Landeshauptstadt München ● Förderrichtlinien der Regierung von Oberbayern 3.4. Ziele der Einrichtung Die Beratungsstelle erfüllt den regionalen Grundversorgungsauftrag gemäß den gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII: ● § 28 SGB VIII Erziehungsberatung, in Verbindung mit ● § 11 Beratung für Jugendliche ● § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie ● § 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung ● § 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge ● § 29 soziale Gruppenarbeit ● § 41 Hilfe für junge Volljährige 9
3.5. Leistungsspektrum/ Beratung und Therapie ● Beratung zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie ● Hilfe zur Erziehung bzw. Erziehungsberatung (mit und ohne Hilfeplan) ● Beratung in Fragen der Partnerschaft und Sexualität ● Beratung bei Trennung und Scheidung ● Beratung bei Sorgerechts- und Umgangsfragen ● Beratung für Jugendliche und junge Volljährige ● in Einzelfällen Therapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene ● Gruppenangebote für Jungen ● Verhaltensbeobachtungen in Kindertagesstätten ● Clearing für weitere Hilfen, Weiterverweisungen ● Therapeutisches Sandspiel ● heilpädagogische Übungsbehandlungen 3.6. Besondere Leistungen (* Finanzierung durch Fachleistungsstunden) ● familiengerichtsnahe Trennung-Scheidungsberatung im Rahmen des Münchner Modells (MüMo) in Co-Beratung ● Fachberatung durch die „Insoweit erfahrene Fachkraft“ nach SGB VIII § 8a/ 8b * ● Infoveranstaltungen, Schulungen- und Fortbildungsveranstaltungen zu §8a / 8b durch die IseF / §8a Fallsupervision für Schulsozialarbeit * ● Krippenpsychologischer Fachdienst * ● offene Jugendsprechstunde ● Aufsuchende Arbeit in Gemeinschaftsunterkünften und Einzelberatung von Geflüchteten Familien 3.7. Diagnostik ● Diagnostik zum Stand der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ● Psychologische und heilpädagogische Diagnostik mit anerkannten standardisierten Testverfahren ● Erstellung von Beurteilungen und Stellungnahmen ● Kinderinterview (insbesondere bei hochstrittige Trennungs-Scheidungsberatungen) 3.8. Krisenintervention ● telefonische Krisenberatung ● bei Krisen bieten wir Erstgespräche innerhalb 48 Stunden (2 Werktagen) an 3.9. Präventive Maßnahmen Konzeptionelle Schwerpunkte in der präventiven Arbeit sind: ● Zusammenarbeit mit Schulen und Kindertagesstätten, z.B. Fachberatungen, Elternabende ● Sozialpolitisches Engagement im Stadtviertel im Sinne der Verbesserung von Lebensbedingungen von Kindern und Familien 3.10. Vernetzung und Kooperation Fachliche Vernetzung findet in zahlreichen Gremien und Arbeitskreisen statt. ● Zusammenarbeit mit der Steuerung des Produktes Angebote für Familien, Frauen und Männer im Stadtjugendamt ● Vernetzung im Münchner EB-Verbund ● Vernetzung im Rahmen von Regsam ● Teilnahme an spezifischen Arbeitskreisen ● trägerbezogene und regionale Gremienarbeit ● Teilnahme an vielfältigen Gremien 10
4. Klientenbezogene Angaben 4.1. Fallzahlen Im Berichtsjahr 2020 nahmen 375 Familien unsere Beratungsleistungen in Anspruch (ohne Onlineberatungen und Beratungen in den Kinderkrippen). In der Einzelfalldarstellung, entsprechend der Logik der Bundesstatistik entspricht dies 392 Einzelfällen. Bezieht man alle am Beratungsprozess beteiligten Personen mit ein, ergibt sich eine Zahl von 577 beratenen Personen in Familie und Umfeld. 2020 verzeichneten wir damit eine leichte Fallerhöhung. Dies ist im Rahmen der Corona- Pandemie eine erfreuliche Bilanz, umso mehr als durch die erforderlichen Schutzmaßnahmen, insbesondere in den Lockdown-Phasen, durchaus die Beratungsleistungen unter schwierigeren Bedingungen erbracht werden musste. Umgerechnet auf die Fachkraftstellen der Erziehungsberatungsstellen wurden im Jahr 2020 pro Vollzeitstelle 77 Familien beraten. ● Gesamtzahl der Beratungsfälle 375 ● Neuanmeldungen 219 ● Übernahmen aus dem Vorjahr 156 ● Abgeschlossene Fälle 2020 182 ● Ausfälle (zum Erstgespräch nicht erschienen) 16 ● Onlineberatungen (bke) 71 Mailberatung Jugendliche (13) und Eltern (22) Elternberatung im moderierten Chat (21) ● Einmalige Telefonberatungen 29 ● ins Jahr 2020 übernommen 193 4.2. Empfehlungen, Überweisungen 46,7% unserer Klienten wurden uns empfohlen bzw. an unsere Beratungsstelle überwiesen. 53,3% der Klienten kamen auf eigene Initiative zu uns. Der hohe Anteil an Weiterempfehlungen durch andere Einrichtungen und soziale Dienste spiegelt die gute Kooperation, regionale Vernetzung und die Zufriedenheit mit unserer Arbeit wieder. Empfehlungen durch: Fallzahl in % Eltern, bzw. Personenberechtigte/r 209 53,3 Schule, Kindertagesstätte 31 7,9 Sozialer Dienst, andere Institutionen 83 21,2 Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei 22 5,6 Arzt, Klinik, Gesundheitsamt 9 2,3 Junger Mensch selbst 10 2,6 Ehemalige Klienten, Bekannte 15 3,8 Sonstige 13 3,3 11
4.3. Kontaktaufnahme zur Beratungsstelle Die Kontaktaufnahme durch Soziale Dienste, Kitas, Therapeuten etc. hat im letzten Jahr deutlich abgenommen. Durch die Schutzmaßnahmen 2020 im Rahmen der Corona-Pandemie reduzierten sich fachliche Austausche insgesamt deutlich (HomeOffice, keine persönlichen Treffen möglich, etc.) Kontaktaufnahme durch: Fallzahl junger Mensch selbst 10 Mutter 240 Vater 52 Eltern gemeinsam 47 Soziale Dienste, Therapeuten, Ärzte, 16 Schulen, Kindergarten, Familiengericht Sonstiges 10 4.4. Wartezeiten 60% unserer Klienten konnten wir ein Erstgespräch innerhalb von 2 Wochen anbieten. Unter einer Woche Der Anteil der Klienten, die länger als 3 Wochen auf einen Ersttermin warten mussten, konnten wir deutlich verringern (2019: 30,4 % / 2020: 20,1%) Ursachen für längere Wartezeiten liegen zum einen z.B. an komplexen Multiproblemlagen der Familien und den aufwendigen High-Konflikt-Beratungen, die einen Mehraufwand in der Beratungsarbeit verlangen, aber auch daran, dass es sich immer öfter schwierig gestaltet, gerade bei getrennten Eltern für alle Teilnehmer*innen einen gemeinsamen Termin zu finden, so dass ein Erstgespräch oft erst nach mehrmaligen Terminvorschlägen zu Stande kommt. Die Terminvereinbarung bei Videoberatung (aufgrund der Schutzbestimmungen Corona als neues Setting eingeführt) bei getrennten Eltern erwies sich als einfacher, durch den Wegfall von Fahrzeiten und die Inanspruchnahme von HomeOffice in der Corona-Pandemie sind gemeinsame Termine leichter zu organisieren. Wartezeiten 2020 unter 1 Woche 71 Fälle 18,9% 1 Woche 55 Fälle 14,7% 2 Wochen 100 Fälle 26,4% 3 Wochen 71 Fälle 18,9% 4-6 Wochen 44 Fälle 11,7% 6-8 Wochen 18 Fälle 4,8% länger als 8 Wochen 16 Fälle 4,3% länger als 8 Wochen 16 6-8 Wochen 18 4-6 Wochen 44 3 Wochen 71 2 Wochen 100 1 Woche 55 unter 1 Woche 71 12
4.5. Beratene Personen Anzahl Mütter bzw. weibliche Bezugspersonen 317 Väter bzw. männliche Bezugspersonen 159 Kind, Jugendlicher, junger Erwachsener 80 sonstige Personen 21 4.6. Alters- und Geschlechtsverteilung Mit ca. 24% unserer ratsuchenden Familien, Kinder im Alter von 0-6 Jahre, hat sich dieser Anteil 2020 um ca. 8% erhöht. Damit bestätigt die Beobachtung, dass sich die Erziehungsberatungsstelle als eine Hilfeleistung darstellt, die bei vielen Familien früh ankommt und so im Rahmen ihres Kerngeschäftes als eine frühe Unterstützung ansetzt. Bei untenstehender Tabelle sind die Elternberatungen im Rahmen des Krippenpsychologischen Fachdienstes nicht mitgerechnet. Der höchste Anteil liegt bei Familien mit Kindern von 6-9 Jahren mit 22%. Alter Geschlecht 1% 5% 3% 7% unter 3 41% männlich 3 bis unter 6 13% 16% weiblich 6 bis unter 9 59% 9 bis unter 12 12 bis unter 15 15% 15 bis unter 18 18 bis unter 21 22% 21 bis unter 24 24 bis 27 18% 4.7. Multikulturalität - Migrationshintergrund 13
4.8. Erwerbsstatus der Eltern Erwerbsstatus Elternteile (Mutter und Vater) Fallzahl in % Ausbildung 5 0,7 Studium 11 1,4 Umschulung/ Weiterbildung 7 0,9 angestellt 404 52,7 beamtet 32 4,2 selbständig 121 15,8 freiberuflich 23 3,0 arbeitslos 24 3,1 Hausfrau/-mann 30 3,9 Erziehungsurlaub/ Elternzeit 20 2,6 berentet 7 0,9 unbekannt 83 10,8 4.9. Sozioökonomische Situation der Familie Klassifizierungen wie Schichtzugehörigkeit, Einkommen und beruflicher Status des/der Familienversorgers/in können nur teilweise die Lebensbedingungen der von uns betreuten Familien markieren: es dominieren Familien mit eigenem Einkommen und einer höher qualifizierten Berufsausbildung, wie dies in den Stadtteilen Altstadt, Lehel und Bogenhausen zu erwarten ist. Fallzahl in % Familie lebt überwiegend von öffentlicher Hand 32 8,5 Familie lebt von eigenen Einkünften 341 91,0 unbekannt 2 0,5 4.10. Familiensituation der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Untenstehende Tabelle zeigt auf, dass über 45% der Kinder bei nur einem Elternteil lebt, d.h. dass die Arbeit mit alleinerziehenden Elternteilen und Trennungs- und Scheidungsfamilien einen wesentlichen Aufgabenbereich in unserer Arbeit ausmacht. Junger Mensch lebt bei/ in Anzahl in % bei Eltern 215 54,8 bei Elternteil mit Stiefelternteil oder Partner 35 8,9 bei alleinerziehenden Elternteil 129 32,9 bei Verwandten, Großeltern 2 0,5 in Pflegefamilie 1 0,3 Heim/ Wohngruppe, betreutes Wohnen 1 0,3 priv. organisierter Wohngemeinschaft 2 0,5 eigene Wohnung 5 1,3 ohne feste Unterkunft 2 0,6 Wohnsituation ist unbekannt − − 14
4.11. Anzahl der Kinder in der Familie Anzahl in % Einzelkind 145 38,7 2 Kinder 165 44,0 3 Kinder 46 12,3 mehr als 3 Kinder 19 5,1 unbekannt − − 4.12. Betreuungsformen, Schul- und Ausbildungssituation, Erwerbsstatus Untenstehende Tabelle zeigt, dass mit fast 28%, der Anteil Kinder im Grundschulalter der größte in der Erziehungsberatungsstelle ist. Das neue Angebot der Münchner EB an Grundachulen ist damit ein sehr zielgerichtetes und vielversprechendes Angebot für die Münchner Familien. Anzahl in % Krippe, Tagespflege 26 6,2 zu Hause 19 4,6 vorschul. Kindertagesbetr./ Kiga 83 19,9 Grundschule 116 27,8 Mittelschule 15 3,6 Schule für Erziehungshilfe bzw. Förderschule 5 1,2 Realschule 23 5,5 Gymnasium, FOS 65 15,6 Sonstige Schule 18 4,3 Hort, Nachmittagsbetr./ Schulkinder 19 4,6 Studium 7 1,7 erwerbstätig/ Berufsausb., -tätigkeit 2 0,5 arbeitslos 5 1,2 sonstige 1 0,2 unbekannt 7 1,7 4.13. Regionale Verteilung Unsere regionale Zuständigkeit umfasst die Stadtbezirke Altstadt-Lehel und Bogenhausen. ● 204 Familien kommen aus Bogenhausen ● 80 Familien kommen aus Altstadt-Lehel ● 49 Familien aus dem übrigen Stadtgebiet ● 19 Familien aus dem Landkreis München ● 14 Familien aus dem Umland 15
Wie die Tabelle zeigt, werden wir auch überregional von Münchner Familien (ca. 22%) angefragt. Bei allen Neuanmeldungen verweisen wir auf die regional zuständige Beratungsstelle. Oft sind Arbeitsplatz-Nähe, hervorragende Verkehrsanbindung, das spezifische Beratungsangebot, sowie persönliche Weiterempfehlung zu uns durch z.B. andere Klienten, ausschlaggebend für die Inanspruchnahme des Wunsch- und Wahlrechts der Münchner Familien für unsere Beratungsstelle. Zuordnung unserer Klienten zu den verschiedenen Sozialregionen SR 1 = StBz. 1,2,3 Altstadt-Lehel, Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt, 80 21,3% Maxvorstadt SR 2 = StBz. 4,12 Schwabing-West, Schwabing-Freimann 9 2,4% SR 3 = StBz. 5,13 Au-Haidhausen, Bogenhausen 204 54,4% SR 4 = StBz. 6, 7 Sendling, Sendling-Westpark 4 1,1% SR 5 = StBz. 8, 25 Schwanthalerhöhe, Laim 2 0,5% SR 6 = StBz. 9, 10 Neuhausen, Nymphenburg, Moosach 5 1,3% SR 7 = StBz. 11 Milbertshofen-Am Hart 1 0,3% SR 8 = StBz. 14, 15 Berg am Laim, Trudering, Riem 7 1,9% SR 9 = StBz. 16 Ramersdorf-Perlach 6 1,6% SR 10 = StBz. 17, 18 Obergiesing, Untergiesing, Harlaching 5 1,3% SR 11 = StBz. 19, 20 Thalkirchen, Obersendling, Forstenried, Solln, Hadern 3 0,8% SR 12 = StBz. 21, 22, 23 Pasing, Obermenzing, Aubing-Lochhausen- Langwied, Allach-Untermenzing 2 0,5% SR 13 = StBz. 24 Feldmoching-Hasenbergl 5 1,3% Landkreis München 19 5,1% andere Landkreise aus dem Umland 14 3,7% unbekannt 9 2,4% gesamt: 375 [Wecken Sie das Interesse Ihrer Leser mit einem passenden Zitat aus dem Dokument, oder verwenden Sie diesen Platz, um eine Kernaussage zu betonen. Um das Textfeld an einer beliebigen Stelle auf der Seite zu platzieren, ziehen Sie es einfach.] 16
5. Gründe für die Inanspruchnahme der Beratungsstelle 5.1. Einteilung nach München-Statistik Die Gründe, die für die Inanspruchnahme der Leistungen der Erziehungsberatung bei der telefonischen Anmeldung genannt werden, sind häufig unspezifisch und nicht ohne weiteres den vorgegebenen Merkmalen zuzuordnen Kategorisierung in drei Problemschwerpunkte: Kindbezogene Problemlagen Elternbezogene Problemlagen Problemlagen im Familiensystem Jede dieser Hauptkategorien ist aufgeteilt in 3 Schwerpunkte. Diese sind wiederum in verschiedene Einzelitems differenziert. 2020 zeigt sich deutlich eine Steigerung bei den Problemlagen im Familiensystem (2019: 465 / 2020: 617 = Steigerung um ca.33%), dagegen reduzierten sich die Problemlagen im sozialen Umfeld (2019: 82 / 2020: 51 = Reduzierung um ca. 38 %). Als Erklärung könnte hier überlegt werden, dass durch die vermehrte innerfamiliäre Belastung in Coronazeiten mit Homeschooling/HomeOffice/Betreuung der Kleinkinder zu Hause etc. sich die familiären Konflikte vermehrt haben. Demgegenüber sind Belastungen durch das Schulsystem, trotz Homeschooling nicht so stark benannt. Möglicherweise ergaben sich durch die Homeschooling Situation nicht nur belastende Momente, sondern auch z.T. entlastende Momente (andere Leistungsnachweise, Morgensituation entspannter, Schulunlust der Schüler*innen geringer…) 17
Kindbezogene Problemlagen Elternbezogene Problemlagen Problemlagen im Familiensystem ► im Körperbereich ► im Körperbereich - Körperliche Behinderung 5 - Körperliche Behinderung 0 - Allgem. Erziehungsfragen/ 163 - Psychosomatische Probleme 12 - Psychosomatische Probleme 9 -probleme - Psychotrope Substanzen 9 - Psychotrope Substanzen 10 - Familiäre Interaktionen 194 - Partnerschaftskonflikte 83 - Trennung u. Scheidung 126 - Familienrechtl. Fragen nach 49 Trennung u. Scheidung - Vernachlässigung u. 2 Verwahrlosung gesamt: 26 gesamt: 19 gesamt: 617 ► im Leistungsbereich ► im Leistungsbereich ► Probleme im sozialen Umfeld - Entwicklungsaufälligkeiten 18 - Lern-, Konzentrations - u. 2 - Belastungen durch Schulsystem 40 u. - verzögerungen Leistungsprobleme, - Belastungen durch 11 - Lern-, -Konzentrations- u. 65 Arbeitsfähigkeit Migrationshintergrund Leistungsprobleme, - Geistige Behinderung 2 Arbeitsfähigkeit - Geistige Behinderung 1 gesamt: 84 gesamt: 4 gesamt: 51 ► Erleben & Verhalten ► Erleben & Verhalten ► Problematische Lebensumstände bzw. Ereignisse - Emotionale/ psychische 243 - Emotionale/ psychische 162 - Finanzielle Situation der Familie 24 Probleme u. Behinderung Probleme u. Behinderung - Wohnsituation u. Wohnumfeld 31 - Psychiatrische Auffälligkeiten 15 - Psychiatrische Auffälligkeiten 28 - Arbeitssituation/ -losigkeit 24 - Suizidalität 2 - Suizidalität 3 - Tod, Verlust, schwere Krankheit 24 - Probleme d. Sozialverhaltens 104 - Probleme d. Sozialverhaltens 12 - Ausländerrechtliche Situation 7 - Aggressivität u. 14 - Aggressivität u. 11 bzw. Rechtsstatus Gewaltbereitschaft Gewaltbereitschaft - Suchtverhalten 5 - Suchtverhalten 9 - Delinquenz u. Straftaten 5 - Delinquenz u. Straftaten 3 gesamt: 110 - Sexualität 1 - Sexualität 1 - Missbrauchserfahrungen 1 - Missbrauchserfahrungen 3 innerhalb u. außerhalb innerhalb u. außerhalb der Familie der Familie - Sex. Delinquenz u. Straftaten 0 - Sex. Delinquenz u. Straftaten 1 ► Sonstiges 33 - Körperbezog./ autoaggr. 3 - Körperbezog./ autoaggr. 0 Verhalten Verhalten - Gewalterfahrungen körperlich 12 - Gewalterfahrungen körperlich 30 u. seelisch/ u. seelisch - Posttraumatische Belastungen 20 - Posttraumatische Belastungen 22 gesamt: 425 gesamt: 285 5.2. Einteilung nach Schwerpunktleistungen der Stadt München Die nachfolgenden Zahlen spiegeln mit zusammen 18,2 % Beratung bei Trennung-und Scheidung, bzw. Beratung bei Sorgerechts- und Umgangsfragen nicht die tatsächliche Präsenz dieser Fallarbeit in der Beratungsstelle wieder. Dies resultiert daraus, dass Familien, die über das Familiengericht als High-Conflict-Beratung in die Beratung geschickt werden, zumeist als Hilfe zur Erziehung §28 SGB VIII eingeordnet werden. In diesen Familien ist das Konfliktpotential zwischen den Eltern oftmals ein hoher Risiko- bzw. Belastungsfaktor, die Erziehungsfähigkeit der Eltern im Sinne einen guten Blick auf die Bedarfe des Kindes/der Kinder zu haben, zeitweise sehr eingeschränkt ist. Daher bewerten wir diese Beratungsarbeit als Hilfe zur Erziehung, da der Blick auf die Situation der Kinder und deren Belastungspotential, nicht selten in Richtung Entwicklungsgefährdung, oder auch vereinzelt in Richtung Kindeswohlgefährdung gehen kann. 18
Allgemeine Sozialberatung − − Beratung zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie 58 Fälle 15,5% Hilfe zur Erziehung bzw. Erziehungsberatung 203 Fälle 54,1% Beratung zu Fragen des familiären Zusammenlebens 23 Fälle 6,1% Beratung in Fragen der Partnerschaft und Sexualität 8 Fälle 2,1% Beratung bei Trennung und Scheidung 14 Fälle 6,2% Beratung bei Sorgerechts- und Umgangsfragen 45 Fälle 12,0% Begleiteter Umgang − − Diagnostik zum Stand der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen 6 Fälle 1,6 % Entwicklungsberatung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen 18 Fälle 4,8% 19
5.3. Einteilung Beratungsanlass nach Bundesstatistik Gründe für die Hilfegewährung 1. Grund 2. 3. Grund Fälle Grund Fälle Fälle Unversorgtheit des jungen Menschen 1 − − Unzureichende Förderung/ Betreuung/ Versorgung 3 2 1 des jungen Menschen in der Familie Gefährdung des Kindeswohls 7 1 2 Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern/ Personenberechtigten 40 27 29 Belastungen des jungen Menschen durch Problemlagen der Eltern 82 60 25 Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte 85 66 20 Auffälligkeiten im sozialen Verhalten (dissoziales 54 24 15 Verhalten) des jungen Menschen Entwicklungsauffälligkeiten/ seelische Probleme 105 43 40 des jungen Menschen Schulische/ berufliche Probleme des jungen 15 49 19 Menschen Übernahme von einem anderen Jugendamt wegen Zuständigkeitswechsel − − − 20
6. Angaben über geleistete Beratungsarbeit 6.1. Fallzuordnung nach dem SGB VIII Die Zuordnung der schwerpunktmäßigen Arbeit zu den jeweiligen Paragraphen gestaltet sich teilweise schwierig. Zum einen werden häufig mehrere Paragraphen im Laufe eines Beratungsprozesses Gegenstand der Leistung, wohingegen die statistische Einteilung keine Doppelnennung erlaubt. Zum anderen können sich Problemlagen und somit auch der Focus der Arbeit ändern, auch dies lässt sich durch die Schwerpunktleistungszuordnung nicht abbilden. §16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie 58 Fälle 15% §17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und 54 Fälle 15,1% Scheidung §18 Abs. 4 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechtes durch den nicht sorgeberechtigten 45 Fälle 12,0% Elternteil §28 Erziehungsberatung als "Hilfe zur Erziehung" 203 Fälle 54,1% davon §29 Soziale Gruppenarbeit 17 Fälle 4,5% §41 Hilfe für junge Volljährige 18 Fälle 4,8% §35a Diagnostik 6 Fälle 1,6% 6.2. Klientenbezogene Leistungen *Kontakte lt. Münchenstatistik (1 Kontakt = 60 Min.) **Kontakt EH bedeutet lt. Bundesstatistik eine Zeiteinheit von 30-60 Min. + 15 Min. Vor- und Nachbereitungszeit. Durch die Corona Schutzmaßnahmen konnten deutlich weniger Termine mit Kindern angeboten werden, da sich zeitweise die Face-to-face Termine erheblich eingeschränkt werden mussten und Telefon-und/oder Videoberatung mit Kindern nur eingeschränkt durchgeführt wurden. Insbesondere konnten ab 16.03. die Jungengruppen nicht mehr stattfinden. Elternberatungen haben sich 2020 demgegenüber erhöht. Hier konnten wir sehr schnell auf Telefon- und/oder Videoberatung umsteigen. Insgesamt ergab sich eine Steigerung der klientenbezogenen Leistungen im Beratungssetting mit den Klienten (ca. 10 % mehr Kontakte 2020 gegenüber 2019). Dagegen ging die sonstige einzelfallbezogene Tätigkeit, also Kontakte mit anderen Fachkräften, wie z.B. Lehrkräften zurück. Durch die Schließungen von Kitas, Schulen etc. waren solche Kontakte 2020 weniger möglich. 21
Beratungssetting *Kontakte Stunden **Kontakt EH Einzelberatung, -therapie mit Kind, Jugendlichen 388 403 634 Beratung/ Therapie mit Eltern, Vater, Mutter 1990 1790 2667 Beratung mit Familie 85 70,8 112 Beratung mit Großeltern 9 10,5 13 Beratung nicht fam. Bezugsperson 6 4,5 8 Paarberatung 12 10,2 16 Gespräch Klient und and. Fachkraft gemeinsam 10 8,5 12 Hausbesuche − − − Diagnostik, Verhaltensbeobachtung, 11 16 23 Heilpädagogische Übungsbehandlung Krisenintervention − − − gesamt: 2511 2313,5 3485 Sonstige einzelfallbezogene Tätigkeit *Kontakte Stunden **Kontakt EH Stellungnahmen 5 4,5 7 Helferkonferenzen 4 3,5 4 Mitwirkung im HP-Verfahren 2 2 3 Hilfeplan intern 4 2,2 4 Beratungsgespräche mit Lehrkräften 4 2,5 5 Beratung in Kindertagesstätten 6 6 9 Beratung mit Fachkräften BSA, AEH, KJF, JA etc. 23 13,5 19 Beratung mit and. Fachkraft 21 16,2 28 Beratung mit Arzt/ Therapeut 5 4,2 7 Interne kollegiale Fachberatung 50 36,2 60 Supervision/ Intervision 11 8,2 14 gesamt: 135 98,8 160 Termine v. Klienten abgesagt/ nicht erschienen 16 Gruppenarbeit mit Kindern, Hilfen nach § 29 *Kontakte Stunden **Kontakt EH Jungen-Gruppe 8-10-jährige fortgeführt aus 2019 12 12 25 Jungen-Gruppe 11-13-jährige fortgeführt aus 2019 2 2 5 Jungen-Gruppe 8-10-jährige neu - - - Jungen-Gruppe 11-13-jährige neu - - - Gruppenarbeit im Hort Herrnstraße - - - Begleitende Elternarbeit gesamt: 14 14 30 GESAMTZAHL der einzelfallbezogenen Tätigkeiten im Jahr 2020 **Kontakt EH 3675 Der durchschnittliche Arbeitsaufwand pro Fall betrug 9,8 Kontakte im Sinne der Bundesstatistik. 22
6.3. Statistik der abgeschlossenen Einzelfälle: Anzahl, der in 2020 abgeschlossenen Einzelfälle 186 Fälle Gesamtaufwand in Kontakte 2848 Kontakte durchschnittlicher Arbeitsaufwand pro abgeschlossenem Fall 2020 15,3 Kontakte 6.4. Beendigung der Hilfe Grund der Beendigung Fälle Beendigung gemäß Hilfeplan/ Beratungszielen 109 Beendigung abweichend von Hilfeplan/ Beratungszielen durch den Sorgeberechtigten / den jungen Volljährigen, auch bei 55 unzureichender Mitwirkung Beendigung abweichend von Hilfeplan/ Beratungszielen durch die bisher betreuende Einrichtung, die Pflegefamilie, den Dienst 2 Beendigung abweichend von Hilfeplan/ Beratungszielen durch den Minderjährigen 0 Sonstige Gründe 20 120 100 109 80 60 55 40 20 20 2 0 0 23
6.5. Überblick: Fallverlauf 2020 Übernahmen in 2021 193 Fälle 51,5% Abgeschlossen 182 Fälle 48,5% davon einvernehmlich 92 Fälle 50,5% davon weiterverwiesen 11 Fälle 6,0% nach 6 Monaten nicht erschienen 79 Fälle 43,4% 6.6. Statistische Daten zur MüMo-Beratung Bei Trennungs-Scheidungsberatungen nach dem München Modell (MüMo) arbeiten wir standardmäßig in Co-Arbeit mit 2 Co-Beratungsteams aus jeweils einer Psychologin und einem Sozialpädagogen. Die Weiterbildungen im Team mit Familienmediation und dem Kinderinterview bei Trennung-und Scheidung sind wir fachlich für diese Beratungsaufgabe gut aufgestellt. Im Kalenderjahr 2020 wurden 27 MüMo-Fälle beraten. Davon waren 11 Fälle aus dem Vorjahr übernommen und 16 Neuzugänge. Entsprechend 20 MüMo-Fällen 2019 konnten wir die Beratung in diesem Rahmen um ca. 25 % erhöhen. Dies resultiert aus der Etablierung des 2. Coberatungs-Teams. Der Zeitaufwand erhöhte sich um fast 40 % (2019: 390,5 Std./ 2020: 547 Std.) Fallanfragen nach dem Leitfaden werden immer seltener, vielmehr melden sich die Familien nach einem Erstanhörungstermin beim Familiengericht über dessen Empfehlung zur Beratung an. Leider ergibt sich daraus nicht mehr die standardmäßige Teilnahme am Erstanhörungstermin der Erziehungsberatungsstelle bei Gericht. Der wichtige Einblick in den Fall, eine erste Analyse, ob Beratung die richtige Unterstützung sein kann und das Kennenlernen schon im Gerichtssaal ist damit bedauerlicherweise nicht mehr möglich. Anmeldungen der Eltern nach dem Gerichtstermin gestalten sich häufig schwierig, da keine gemeinsame Anmeldung der Eltern erfolgt. Oft meldet sich zunächst nur ein Elternteil an, die Anmeldung des zweiten Elternteils findet nicht selten erst nach mehrmaligem Nachfragen statt. Der Beratungsbeginn verzögert sich damit oft. Mehr Verbindlichkeit in der Struktur des Leitfadens von MüMo-Beratungen wäre fachlich dringend zu wünschen. 2020 konnten wir so wieder nur bei bei 2 Familiengerichtsterminen teilnehmen. 24
Anmeldung durch: Themen aus Sonderleitfaden: BSA 5 Sucht 1 Eltern selbst 22 Persönlichkeitsstörungen 4 Anwalt − Sexueller Mißbrauch - Sonstige − Gewalt gegen Kinder − Gesamt: 27 Häusliche Gewalt 2 Beraten wurden: Mutter allein 25 Vater allein 25 Zeitaufwand in Stunden: Eltern gemeinsam 16 Beratung Mutter 166,5 Kind/er 2 Beratung Vater 171,5 ganze Familie gemeinsam − Beratung Eltern gemeinsam 166 Kind/er zusammen mit einem 1 Beratung Kind/er 8,5 Elternteil Beratung Eltern mit Kind - neuer LebenspartnerIn Beratung neuer Lebenspartner/in − − Großeltern − Fallbezogene Kooperation und 16,5 Sonstige - Vernetzung Fallbezogene Supervision und 16 Beratungen überwiegend durch: Intervision 1 Berater/Beraterin 5 Begleiteter Umgang − Coberatung 22 Teilnahme Anhörungstermin 2 Gesamt: 547 Abgeschlossen wurden 2020: 10 Fälle Beratungsende: (Mehrfachnennungen) Rückgabe an BSA und/ oder FamG 5 Letzter Kontakt länger als ½ Jahr her 2 Keine einvernehmliche Lösung 6 Teil-Lösung - Einvernehmliche 6.7. LeistungenLösung für Flüchtlingsfamilien2 Im Stadtbezirk 13 befinden sich eine Reihe großer Gemeinschafts- und dezentraler Unterkünfte für Geflüchtete. Als regional zuständige Erziehungsberatungsstelle ist es uns wichtig auch für diese Familien gute Unterstützungsleistungen anzubieten. Für die Leistungen im Bereich der Arbeit mit geflüchteten Familien erhalten wir zusätzliche Zuschussgelder. Mit diesen Mitteln finanzieren wir sowohl Fachkraftstunden, als auch Projektkosten. Um unsere Leistungen für geflüchtete Familien in Unterkünften und in Zusammenarbeit mit der dortigen Asylsozialberatung und den Unterstützungsdiensten, verbindlich und zuverlässig zu gestalten, haben wir mit dem Träger der oben genannten Dienste, der ALVENI Caritas eine verbindliche Kooperationsvereinbarung getroffen, die unser zur Verfügung stehendes Fachkraftstundenkontingent und unsere möglichen Leistungen beinhaltet. Diese Vereinbarung gestaltet einen verbindlichen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der Erziehungsberatungsstelle und den Unterkünften im Sinne guter Bedarfsanalysen und bedarfsgerechter Unterstützung. Wir arbeiten mit und beraten so die Unterkünfte, DU Klausenburgerstraße, DU Burgauerstraße, GU Truderinger Straße und DU Max-Pröbstl-Str. Durch die Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie 2020 machten die aufsuchende Arbeit in den Unterkünften schwierig. Durch Fallbesprechungen (Systemerforschung) mit den Fachkräften der Asylsozialberatung und den Unterstützungsdiensten in Form von Telefon-und Videoberatung wurde aber durchgängig und regelmäßig der Kontakt und die Unterstützung fortgesetzt. Gruppenangebote vor Ort konnten waren nicht möglich. Nachfolgend sind die einzelnen Leistungen aufgeführt. 25
6.7.1 Teilnahme an fallübergreifenden Gremien Anzahl Termine Fachkraftstunden FAK Regsam Flüchtlinge und Wohnungslose 0 0 Fanden aufgrund der Schutzmaßnahmen Corona 2020 nicht statt 6.7.2. Präventive Angebote für Flüchtlinge 2020 durch Corona-Schutzmaßnahmen nicht 0 0 möglich vor Ort 6.7.3. Angebote für Fachkräfte und Ehrenamtliche Fallbesprechungen mit Teams 4 Unterkünfte monatl. 60,25 Kooperationstreffen mit Fachkräften GU und 2 6,5 Leitung EB Fachberatung in einer Kita mit 3 Kindern aus 3 6 Unterkunft 6.7.4. Einzelfallbezogene Beratungsprozesse Anzahl der Fälle/ Familien: 13 6.8. EB an Grundschulen Im Herbst 2020 begann mit einer Pilotphase ein neues Angebot der Münchner Erziehungsberatungsstellen: EB an Grundschulen. Hierbei sollen Grundschulen, an denen aufgrund des Sozialindex keine Schulsozialarbeit vorgesehen ist, das Unterstützungsangebot EB an Grundschulen geben. Je nach Schüler*innenanzahl hat eine EB-Fachkraft hierfür 9,75 oder 15 Wochenstunden zur Verfügung. Die Beratungsleistungen entsprechen dabei denen in der Erziehungsberatungsstelle. Zielgruppen sind die Eltern, die Schulkinder, die Lehrkräfte und Rektor*in. Beraten wird sowohl in der Schule selbst, den Fachkräften wird ein eigener Raum in der Schule zur Verfügung gestellt, als auch in der Beratungsstelle. Im Herbst gingen in der Pilotphase zunächst 10 Münchner Grundschulen mit diesem Angebot an den Start. Unsere Beratungsstelle begann im September mit der Grundschule an der Ostpreußenstraße, mit der Neueinstellung einer Kollegin im Oktober 2020, konnten wir dieses Angebot auch an der Grundschule an der Oberföhringerstraße beginnen. In der Pilotphase geht darum, erste Erfahrungen mit diesem neuen Angebot und der Zusammenarbeit mit den Schulen zu bündeln, daraus hilfreiche Standards zu formulieren und eine Struktur gebende Kooperationsvereinbarung auszuarbeiten, die für die weiteren Beratungsstellen und Schulen eine Grundlage bietet. Folgende Leistungen konnten im Zeitraum 09-12/2020 unter Berücksichtigung der Schulschließungen im Corona-Lockdown erbracht werden: 26
GS an der GS an der Gesamter Zeitaufwand Ostpreußenstraße Oberföhringerstraße Gespräche mit Rektorin 2,0 2,0 4,0 Std. Elterngespräche 8 Termine/ 8,0 Std. 2 Termine/1,5 Std 9,5 Std. Kindertermine 3 Termine / 3 Std. 1 Termin / 0,5 Std. 3,5 Std. Lehrergespräche 5 Termine / 4,5 Std. 2 Termine / 1 Std. 5,5 Std. Teilnahme Elternabend 2 Termine / 2 Std. 2 Std. Teilnahme Lehrerkonferenz 1 Termin / 0,5 Std. 1 Termin / 0,5 Std. 1 Std. Lehrergruppe/SV 1Termin / 1,75 Std. 1,75 Std. Vernetzung mit Schulpsychologin 1 Termin / 2 Std. 2 Std. Vorstellung in 4.Klassen 2 Std. 2 Std. Kooperationsgespräch mit Rektorin, Leitung EB 1 Termin / 1 Std. 1 Termin / 1 Std. 2 Std. und Fachkraft EB Austausch mit Hort 1 Termin / 0,5 Std. 0,5 Std. externe Supervision 1 Termin / 1 Std. 1 Std. Verwaltung, Flyer, Steckbrief etc. Raumgestaltung 8 Std. 42,75 Gesamt: Arbeitskreise: Zeitaufwand: AG Orgagruppe EB an GS mit Steuerung u. EB-Leitungen, Leitung Miniwerkstatt 1 Termin 2,0 Std. AG Pilotgruppe EB an GS mit Steuerung, EB-Leitungen, Schulleitungen, Schulamt… 2 Termine 5,0 Std. Interne AG: EB an GS mit Leitung und Fachkräfte EB Unsöldstr. / 4 Teilnehmer à 1 Std. 4, 0 Std. Kooperationsgespräch EB-Leitung und Rektorin GS a.d. Oberföhringerstraße 1,0 Std. Miniwerkstatt: Fachkräfte der EBn an den Schulen 2,0 Std. 14,0 Std. 7. Interne Qualifizierung und Qualitätssicherung 27
7.1. Fort- und Weiterbildungen/ Fachtagungen der Mitarbeiter Teamsupervision 13,5 Std. pro MitarbeiterIn Termine: 8 Termine Fortbildungen: Jochen Strecker Fachtag Was geht Jugend braucht Raum 1 Tag 27.01 Fortbildung die Sprache des Deliktes 30.11 1 Tag Felix Dietz Vorstellung Shell Jugendstudie / 3 Sunden Stadtjugendamt 13.10 online Sozialreferat im Überblick/ Regsam 16.11 2,5 Stunden online Stefanie Paslar No Blame Approach: Mobbing- 1 Tag Interventionsansatz ohne Schuldzuweisungen 22.05.online Tamara Escherich Leitliniengerechter Umgang mit nicht- 7,5 Stunden suizidalem selbstverletzenden Verhalten (NSSV) bei Kindern und Jugendlichen 4.12.2020 online Ersten Modul: Tandemfortbildung zum 3 Tage Umgang mit sexuellem Missbrauch bzw. sexualisierter Gewalt gegen Kinder-und Jugendliche 29.06.-01.07 22.-23.06. Klausurtagung der bKe- 2 Tage Onlineberatung in Fulda Fachtag Sucht und Gender Aufwaschen in 2 Stunden Zeiten der Veränderung 4.03-05.03 7.2. Qualitätssicherung 28
7.2.1 Interne Qualitätssicherung – Multiprofessionelles Team ● wöchentliche Teamsitzungen ● fortschreibende Tagesordnung ● 2-tägige Klausurtagung 5.10-06 ● 1-tägiger Klausurtag 12.02 ● Konzepttag: Arbeitssituation Lockdown ● Krippenteam ● aktualisierte Agenda mit inhaltlichen Themen, die als Themenspeicher für inhaltliche Fachdiskussionen und Klausurteams dient ● fortlaufende Befassung mit Teamentwicklung ● Fallbesprechungen in den wöchentlichen Teamsitzungen haben Vorrang ● Interne kollegiale Fachberatungen ● regelmäßige Fallsupervision im Team ● Fachtagungen und Fortbildungen der einzelnen Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen 7.2.2. Allgemein Anzahl Fachkraft- Termine stunden Arbeitsgruppe Digitalisierung 09.11 Treffen mit IT Aufgeragter KJF 1 6 Arbeitsgruppe Hygienekonzept Corona 13.03 und 25.03 2 8 gesamt: 3 14 [Wecken Sie das Interesse Ihrer Leser mit einem passenden Zitat aus dem Dokument, oder verwenden Sie diesen Platz, um eine Kernaussage zu betonen. Um das Textfeld an einer beliebigen Stelle auf der Seite zu platzieren, ziehen Sie es einfach.] 29
8. Multiplikatorenarbeit/ Prävention Neben der Kernaufgabe der Einzelfallarbeit und den Jungengruppen erfüllt die Beratungsstelle regional wichtige präventive Aufgaben, vernetzt sich in zahlreichen wichtigen Fachkontakten und Gremien und ist im Bereich der Multiplikatorenarbeit tätig. 2020 mussten Corona bedingt viele Fachkontakte, Arbeitsgruppen, Fachgremien ausfallen. Erst mit Etablierung der Videokonferenzen fanden wieder mehr Fachkontakte statt. 8.1. Multiplikatorenarbeit, Fachkontakte Anzahl Fachkraft- Termine stunden Austauschtreffen Quartiersmanagement Prinz-Eugen-Park: 1 1 16.01 Austauschtreffen Stadteilfest Bogenhausen 2020: 1 1,5 14.01 SBZ Fiddopark Austauschtreffen Schulpsychologinnen der Helen-Keller Realschule 1 1,5 20.02 Interview Erzieher in Ausbildung/Don Bosco 1 1 27.02 Werkstattgespräch MüMo 3 12 3 Termine Kooperationstreffen mit Caritas Alveni 1 2,5 1 Termin Kooperationstreffen Haus für Kinder Reitmorstraße 1 1,5 1 Termin Interview AETAS 29.09 Welche psychosozialen Hilfen gibt es bei Suizid (versuch) und/oder 1 1 Tod eines Elternteils Treffen Regsam FAK Kinder & Jugend 5 15 5 Termine Treffen Regsam FAK Kinder & Familie 2 4 2 Termine Treffen Regsam FAK Sozialregion Mitte 3 6,5 3 Termine Kooperationstreffen mit SpDi Bogenhausen – Fallbesprechungen 1 9 03.03 Pädagogische Hauskonferenz Adelgundenheim 1 7,5 09.10 Treffen mit Schulsozialarbeit 1 1 23.09 Sonderleitfanden Fachaustauch EB Fachkräfte 1 1,5 13.10 Gruppenarbeit in der Corona Pandemie Kooperationstreffen Grundschule Oberföhringerstraße 2 3 17.09 und 19.10 Start Projekt EB an GS Konzeptgespräch Grundschule Ostbreußenstraße 1 2 21.09 Start Projekt EB an GS Kooperationsgespräch mit SpDi 2 8 09.01 und 10.02 Vorbereitung Fachtag mit SpDi Fachaustausch mit EB Kirchenstraße 1 6 02.05 Sonderleitfaden MüMo Fachaustausch Tandemgruppe mit SBH Orl 3 5 30
21.07, 27.07 und 28.09 Austausch Sprecher Regsam FAK Bogenhausen Jugend 11 8,5 11 Termine gesamt: 44 100 8.2. Präventive Angebote 8.2.1. Elternbildung, feste und sonstige Angebote Konten Corona bedingt nicht stattfinden gesamt: 0 0 8.2.2. Externe Fachberatung/ Fortbildung und sonstige Leistungen Im Rahmen der IseF-Tätigkeit nach SGB VIII §8a/ b ● Fachberatungen ISEF-Fachberatung nach §8a SGB VIII, 26 Fälle, nach 8b SGB VIII, 26 Fälle 52 96,25 ● Fortbildung Schulungen im Rahmen des §8a SGB VIII 1 Veranstaltungen/ des §8b SGB VIII 1 Veranstaltung 2 15,0 ● Gruppensupervision § 8a Fallsupervision für Schulsozialarbeit 3 13,5 21,5 ● Teilnahme Netzwerktreffen 21 10.0 ● Fallbesprechungen ● Öffentlichkeitsarbeit 2,0 gesamt: 158,25 8.2.3. Sonstige Externe Fachberatung/ Supervision/ Fortbildung Fachkräfte (Kita, Schulsozialarbeit, Lehrkräfte, BSA, AEH,…) 10 6,5 ● Supervision Teamintervision stationäre Gruppe Adelgundenheim 1 2,5 gesamt: 11 9 9. Öffentlichkeits- und Gremienarbeit 31
Sie können auch lesen