Terminkoordination am Montag, 12. Oktober 2020 - Gemeinde Fichtenau

Die Seite wird erstellt Henrik John
 
WEITER LESEN
51. Jahrgang
Freitag, 9. Oktober 2020
Nummer 41

            Terminkoordination
            am Montag, 12. Oktober 2020
               Für das kommende Jahr soll wieder ein Veranstaltungskalender erstellt und über das Mit-
               teilungsblatt der Gemeinde veröffentlicht werden. Das vergangene halbe Jahr verlief
               coronabedingt gänzlich anders als geplant. Dennoch schauen wir optimistisch ins neue
               Jahr und wollen daher auch wie gewohnt in die Terminplanung einsteigen.
               Zur Erstellung des Jahresprogramms 2021 soll wieder eine Terminkoordination stattfinden,
               damit möglichst Überschneidungen bei Veranstaltungen vermieden werden.
               Auch im Hinblick auf die Nutzung der Gemeindehallen ist eine frühzeitige Koordination
               sinnvoll. Nicht alle Räumlichkeiten sind durch die Corona-Regeln zum Üben geeignet. Auch
               das Beantragen einer Gestattung oder die Reservierung des Geschirrmobils ist an diesem
               Abend möglich.
               Wir bitten bereits heute alle Vereine, Kirchen und Institutionen an der diesjährigen Termin-
               planbesprechung am
                                 Montag, 12. Oktober 2020,
                                          19.00 Uhr,
                     im Bürgersaal der Turn- und Festhalle in Matzenbach
               teilzunehmen.
               Da die Themen dieser Besprechung über die reine Terminplanung hinausgehen, bitten wir
               darum, dass bei der Terminplanbesprechung pro Verein und Institution ein verantwortlicher
               Vertreter anwesend ist.
               Ausdrücklich möchten wir darauf hinweisen, dass bei Terminüberschneidungen Termine
               nur dann als abgegeben gelten, wenn bei der Besprechung wenigstens ein Vertreter eines
               Vereins oder einer Institution anwesend ist, der befugt ist, Terminabsprachen zu
               treffen.
               Die Gemeindeverwaltung freut sich über eine rege Teilnahme an der Besprechung.

„Pläne machen und Vorsätze fassen bringt viel gute Empfindungen mit sich.“
                                               Friedrich Nietzsche
2        Nummer 41
         Freitag, 9. Oktober 2020                                                                        FICHTENAU

                                                                         „Zugewandt“ – Ausstellung von
                                                                           Monika und Stefan Fitzlaff
                                                                                 in Fichtenau
  Unter dem Titel „Zugewandt“ zeigt das Keramiker-Ehepaar           Den Keramiken zugewandt zeigt Monika Fitzlaff Grafiken und
  Monika und Stefan Fitzlaff Gefäßkeramik aus über dreißig          Collagen, die in Mischtechniken entstehen. Sie können sowohl
  Jahren gemeinsamen Schaffens im Fichtenauer Rathaus.              Skizze von Gefäßen sein, Gesteins- und Landschaftsformatio-
  Eröffnet wird diese Ausstellung am Sonntag, den 18. Ok-           nen assoziieren oder im Spannungsfeld zwischen hell und
  tober 2020 um 11.00 Uhr durch Bürgermeisterin Anja                dunkel als abstrakte Räume interpretiert werden.
  Schmidt-Wagemann gefolgt von einer Einführung durch               Die Gästeanzahl zur Ausstellungseröffnung ist begrenzt. Wir
  Herrn Eberhard Stein. Die Bevölkerung ist hierzu herzlich         bitten um Anmeldung bis 16.10.2020 bei der Gemeinde Fichtenau,
  eingeladen.                                                       Telefon 07962/892-19.
  „Zugewandt“ nennt das Ehepaar                                     Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist erforderlich.
  Fitzlaff diese besondere Ausstel-                                 Die Ausstellung ist bis zum 10. Januar 2021
  lung.                                                             zu den Öffnungszeiten des Rathauses zu besichtigen:
  Neue Keramikgefäße begegnen                                       Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr,
  einander und der Malerei von Mo-                                  Donnerstag von 14.00 - 18.00 Uhr
  nika Fitzlaff.                                                    sowie an den Sonntagen 25.10.; 15.11.; 6.12.; 20.12.2020 und
  Das Gebrauchsgeschirr, an dem                                     10.01.2021, jeweils von 14.00 - 17.00 Uhr
  sie gemeinsam arbeiten, ist für
  Fitzlaffs die handwerkliche Grund-
  lage.
  Ganz eigene Wege gehen sie je-
  weils mit ihren Einzelstücken.
  Die Gefäßunikate von Stefan Fitz-
  laff werden frei auf der Töpfer-
  scheibe gedreht und mit zarten Seladonglasuren überzogen.
  Sie verleihen den Arbeiten einen warmen, ästhetischen Aus-
  druck.
  Bei Monika Fitzlaffs keramischen Formen stehen Flächen und
  Strukturen im Vordergrund, die mit Feldspat-Ascheglasuren
  glasiert sind.
  Formale Klarheit und Lebendigkeit verbunden mit Farb- und
  Strukturkombinationen der selbstentwickelten Glasuren setzen
  sie in ihren Arbeiten mit eigenen Tonmischungen in verschie-
  denen keramischen Techniken um.
  Hart und dicht gebrannt werden die Gefäße im selbstgebauten
  Gasofen bei 1300° C. Sie sind spülmaschinenfest und für Le-
  bensmittel geeignet.

                                                                    (KAG) vom 17. März 2005 in der jeweils gültigen Fassung hat der
                                                                    Gemeinderat der Gemeinde Fichtenau am 11. Mai 2020 folgende
 TERMINPLAN                                                         Satzung beschlossen:
                                                                                                      §1
                                                                                                 Erstreckung
Montag, 12. Oktober 2020                                            (1)		Die „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Er-
19.00 Uhr Terminplanbesprechung im Bürgersaal der Turn- und              stattung von Gutachten durch den gemeinsamen Gutachter-
           Festhalle in Matzenbach                                       ausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung)“ bei der
Dienstag, 13. Oktober 2020                                               Großen Kreisstadt Crailsheim in ihrer jeweils gültigen Fassung
13.30 Uhr Monatswanderung der Wanderfreunde Fichtenau,                   erstreckt sich auf das Stadt-/Gemeindegebiet der Städte/Ge-
           Treffpunkt Vereinsraum in Matzenbach                          meinden Blaufelden, Fichtenau, Frankenhardt, Gerabronn,
                                                                         Kirchberg, Kreßberg, Langenburg, Rot am See, Satteldorf,
                                                                         Schrozberg, Stimpfach, Wallhausen.
                                                                    (2)		Für Tätigkeiten des gemeinsamen Gutachterausschusses bei
 AMTLICHE                                                                der Großen Kreisstadt Crailsheim erstreckt sich die „Satzung
                                                                         über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen
 BEKANNTMACHUNGEN                                                        (Verwaltungsgebührensatzung)“ der Großen Kreisstadt Crails-
                                                                         heim in ihrer jeweils gültigen Fassung auf das Stadt-/Gemein-
                                                                         degebiet der Städte/Gemeinden Blaufelden, Fichtenau, Fran-
Erstreckungssatzung                                                      kenhardt, Gerabronn, Kirchberg, Kreßberg, Langenburg, Rot
                                                                         am See, Satteldorf, Schrozberg, Stimpfach, Wallhausen. Aus
auf das Gebiet der Städte/Gemeinden
Blaufelden, Fichtenau, Frankenhardt, Gerabronn, Kirchberg,               dem „Gebührenverzeichnis für öffentliche Leistungen der
Kreßberg, Langenburg, Rot am See, Satteldorf, Schrozberg,                Großen Kreisstadt Crailsheim erstrecken sich jedoch nur Ge-
Stimpfach, Wallhausen                                                    bührenerhebungen die den Gutachterausschuss betreffen in
Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg                   ihrer jeweils gültigen Fassung auf das Stadt-/Gemeindegebiet
(GemO) vom 24. Juli 2000 in der jeweils gültigen Fassung, in Ver-        der Städte/Gemeinden Blaufelden, Fichtenau, Frankenhardt,
bindung mit § 26 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit              Gerabronn, Kirchberg, Kreßberg, Langenburg, Rot am See,
(GKZ) vom 16. September 1974 in der jeweils gültigen Fassung             Satteldorf, Schrozberg, Stimpfach, Wallhausen, soweit sie die
sowie in Verbindung mit § 2 des Kommunalabgabengesetzes                  Tätigkeit des gemeinsamen Gutachterausschusses betreffen.
FICHTENAU
                                                                                                                   Nummer 41
                                                                                                      Freitag, 9. Oktober 2020        3
                              §2                                            • Gemeinde Blaufelden:       3 Gutachterinnen/Gutachter
                 Inkrafttreten und Gültigkeit                               • Gemeinde Fichtenau:        3 Gutachterinnen/Gutachter
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntma-              • Gemeinde Frankenhardt: 3 Gutachterinnen/Gutachter
chung in den jeweiligen Amtsblättern der v. g. beteiligten Städte           • Gemeinde Gerabronn: 3 Gutachterinnen/Gutachter
und Gemeinden in Kraft. Erfolgt die Bekanntmachung an unter-                • Stadt Kirchberg:           3 Gutachterinnen/Gutachter
schiedlichen Tagen, gilt der auf die späteste Bekanntmachung                • Gemeinde Kreßberg:         3 Gutachterinnen/Gutachter
folgende Tag.                                                               • Stadt Langenburg:          3 Gutachterinnen/Gutachter
                                                                            • Gemeinde Rot am See: 3 Gutachterinnen/Gutachter
                                                                            • Gemeinde Satteldorf:       3 Gutachterinnen/Gutachter
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung                                          • Stadt Schrozberg:          3 Gutachterinnen/Gutachter
zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 - 197 BauGB (Bil-                  • Gemeinde Stimpfach:        3 Gutachterinnen/Gutachter
dung und Erfüllung der Aufgaben eines Gemeinsamen Gut-                      • Gemeinde Wallhausen: 3 Gutachterinnen/Gutachter
achterausschusses) von den Städte/Gemeinden Blaufelden,                     • Stadt Crailsheim           11 Gutachterinnen/Gutachter
Fichtenau, Frankenhardt, Gerabronn, Kirchberg, Kreßberg,               (2) Die Leitung der Geschäftsstelle wird von der jeweiligen Leitung
Langenburg, Rot am See, Satteldorf, Schrozberg, Stimpfach                   der unteren Baurechtsbehörde wahrgenommen.
und Wallhausen auf die Große Kreisstadt Crailsheim.                    (3) Die/der Vorsitzende, die/der stellvertretende Vorsitzende und
Vorbemerkung                                                                die Gutachterinnen/Gutachter werden vom Gemeinderat der
Die Städte/Gemeinden Blaufelden, Fichtenau, Frankenhardt,                   Stadt Crailsheim bestellt.
Gerabronn, Kirchberg, Kreßberg, Langenburg, Rot am See, Sattel-        (4) Das Vorschlagsrecht für den als ehrenamtlichen Gutachter zu
dorf, Schrozberg, Stimpfach, Wallhausen und die Große Kreis-                bestellenden Vertreter des Finanzamtes und dessen Stellver-
stadt Crailsheim schließen zur Bildung eines Gemeinsamen                    treter obliegt der zuständigen Finanzbehörde (§ 2 Absatz 2
Gutachterausschusses aufgrund § 1 Absatz 1 Gutachteraus-                    GuAVO).
schussverordnung (GuAVO) Baden-Württemberg in der Fassung                                               §4
vom 11.12.1989, zuletzt geändert am 26.09.2017, nach den Vor-                                   Gebührensatzung
schriften des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (§§ 1,            (1) Die Gebührensatzung des Gemeinsamen Gutachteraus-
25 GKZ) in der Fassung vom 16.09.1974, zuletzt geändert am                  schusses wird nach Anhörung der Mitgliedsgemeinden vom
15.12.2015, folgende Vereinbarung:                                          Gemeinderat der Stadt Crailsheim beschlossen. Die Vertrags-
                                §1                                          parteien sind sich einig, dass die Stadt Crailsheim das Recht
                  Gegenstand der Vereinbarung                               aus Absatz 1 durch Erlass einer Erstreckungssatzung auf die
(1) Die Stadt Crailsheim (zuständige Stelle) erfüllt für die Städte/        Gemeindegebiete der Mitgliedsgemeinden wahrnimmt.
    Gemeinden Blaufelden, Fichtenau, Frankenhardt, Gerabronn,          (2)		Die Städte/Gemeinden Blaufelden, Fichtenau, Gerabronn,
    Kirchberg, Kreßberg, Langenburg, Rot am See, Satteldorf,                Kirchberg, Kreßberg, Langenburg, Rot am See, Schrozberg,
    Schrozberg, Stimpfach und Wallhausen (im Folgenden Mit-                 Wallhausen verpflichten sich, ihre jeweiligen Gebührensat-
    gliedsgemeinden genannt), die nachfolgend aufgeführten Auf-             zungen bis zum Inkrafttreten dieser Vereinbarung aufzuheben.
    gaben des Gutachterausschusses i.S.d. § 193 BauGB.                                                  §5
		1. Die automatisierte Einrichtung, Führung und Auswertung                                        Finanzierung
        der Kaufpreissammlung.
                                                                       (1) Die Stadt Crailsheim erbringt die vereinbarten Leistungen
		2. Die Vorbereitung und Ermittlung von Bodenrichtwerten und
                                                                            durch eigenes Personal.
        sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten, ins-
                                                                       (2) Die Kostenerstattung wird wie folgt geregelt:
        besondere
        -- Zinssätze für verschiedene Grundstücksarten                 		1. Von den bei der Stadt Crailsheim für die vereinbarten Leis-
        -- Sachwertfaktoren                                                    tungen anfallenden Kosten (insbesondere Personalkosten,
        -- Umrechnungskoeffizienten                                            Gutachterentschädigungen, Lizenzgebühren, Sachkosten
        -- Vergleichsfaktoren                                                  etc.) werden die eingehenden Gebühren und sonstigen
		3. Die Erstellung von Verkehrswertgutachten für unbebaute                    Einnahmen in Abzug gebracht. Die Sachkosten (Kosten
         und bebaute Grundstücke sowie Rechte an Grundstücken.                 eines Arbeitsplatzes) bemessen sich nach der Höhe der
		4. Die Erstellung von Marktberichten und Statistiken.                        vom Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württem-
(2) Der Gemeinsame Gutachterausschuss trägt die Bezeichnung                    berg in der jeweils gültigen Fassung der Verwaltungsvor-
             „Gutachterausschuss Altkreis Crailsheim“                          schrift über die Berücksichtigung der Verwaltungskosten
(3) Die Stadt Crailsheim kann im Gebiet der Mitgliedsgemeinden                 (VwV-Kostenfestlegung) ermittelten Kosten.
    dieser Vereinbarung alle zur Durchführung der in Absatz 1          		2. Eine volle Kostendeckung wird angestrebt.
    genannten Aufgaben erforderlichen Maßnahmen treffen.               			 Die Gebührenordnungen sind entsprechend anzupassen.
(4) Die Gemeinden sind sich darüber einig, dass diese Form der         		3. Der Fehlbetrag wird dann auf die beteiligten Gemeinden
    Zusammenarbeit um andere Gemeinden erweitert werden                        nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen aufgeteilt. Es
    kann, soweit die Gemeinden im selben Landkreis liegen und                  gelten die vom Statistischen Landesamt Baden-Württem-
    benachbart sind (§ 1 Absatz 1 Satz 2 GuAVO). Die Erweite-                  berg gemäß § 143 GemO ermittelten Zahlen zum Stichtag
    rung bedarf der Zustimmung aller bisherigen Mitglieder.                    30.06. eines jeden Jahres.
                                 §2                                    		4. Abrechnungszeitraum ist jeweils das Kalenderjahr. Die Ab-
            Einrichtung und Sitz der Geschäftsstelle                           rechnungen werden von der Geschäftsstelle des Gutachter-
(1) Für die Tätigkeit des Gemeinsamen Gutachterausschusses                     ausschusses erstellt und den Mitgliedsgemeinden über-
    wird eine Geschäftsstelle mit einer Personalausstattung von                sandt. Der jeweilige Kostenerstattungsbetrag wird den
    maximal 4,5 Stellen eingerichtet. Eine Erhöhung dieser Per-                Mitgliedsgemeinden in Rechnung gestellt und wird nach
    sonalausstattung bedarf der Zustimmung aller Vertragspar-                  Anforderung innerhalb eines Monats zur Zahlung fällig.
    teien. Die Geschäftsstelle wird zunächst mit 3 Stellen starten
                                                                                                        §6
    und die tatsächliche Besetzung gemäß den tatsächlichen
                                                                                          Bereitstellung von Unterlagen
    Bedürfnissen anpassen.
(2) Der Sitz der Geschäftsstelle befindet sich in den Diensträumen     Der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses werden durch die
    der Stadt Crailsheim.                                              Mitgliedsgemeinden alle für das Führen der Kaufpreissammlung
                                 §3                                    erforderlichen Daten kostenfrei überlassen. Die Geschäftsstelle
                       Gutachterbestellung                             des Gutachterausschusses ist berechtigt und hat Vollmacht von
(1) Jede Vertragspartei kann folgende Anzahl an Gutachterinnen/        den Mitgliedsgemeinden in deren Namen notwendige Daten (z.B.
    Gutachter in den Gemeinsamen Gutachterausschuss ent-               GEO-Daten, Grundbuchdaten, Daten aus Bauakten etc.) zur Auf-
    senden:                                                            gabenerfüllung auch bei Dritten einzuholen.
4        Nummer 41
         Freitag, 9. Oktober 2020                                                                      FICHTENAU

                                 §7                                nach §§ 192 – 197 BauGB (Bildung und Erfüllung der Aufgaben
                Verschwiegenheit, Datengeheimnis                   eines Gemeinsamen Gutachterausschusses) von den v.g. Städten
Der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist es nach den       und Gemeinden auf die Große Kreisstadt Crailsheim gem. § 25
Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Lan-          Abs. 5 i.V.m. § 28 Abs. 2 Nr. 2 GKZ mit Schreiben vom 01.09.2020
desdatenschutzgesetzes untersagt, personenbezogene Daten           genehmigt.
unbefugt zu anderen als den zur Erfüllung der vereinbarten Auf-
gaben zu erheben, zu verarbeiten, Dritten bekannt zu geben oder
zugänglich zu machen. Bedient sich die Geschäftsstelle dritter     Änderungen bei den Gebühren/Beiträgen
Personen als Erfüllungsgehilfen, werden diese von der Geschäfts-   im Wasser-/Abwasser-/Entsorgungsbereich
stelle schriftlich auf das Datengeheimnis verpflichtet.
                                                                   ab 01.01.2021
                                 §8
                Dauer der Vereinbarung, Kündigung                  Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die folgenden Gebühren
(1) Der Vertrag wird auf unbefristete Dauer geschlossen.           und Beiträge ab dem 01.01.2021 gelten:
(2) Jede Vertragspartei kann unter Einhaltung einer Frist von      Schmutzwassergebühr:                    4,12 € / m3
    sechs Monaten vor Ablauf der Amtsperiode des Gutachter-        Niederschlagswassergebühr:              0,28 € / m3
    ausschusses schriftlich kündigen                               Wasserversorgungsgebühr:                2,05 € / m3
(3) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.                                             zzgl. Umsatzsteuer
                                                                   Bauwasserzähler / sonst. Zähler:        2,05 € / m3
                                 §9
                                                                                                           zzgl. Umsatzsteuer
                       Schlussbestimmungen
                                                                   Wasserversorgungsgebühr Münzzähler: 3,32 € / m3
(1) Die Vereinbarung bedarf der Genehmigung durch die Rechts-
                                                                                                           zzgl. Umsatzsteuer
    aufsichtsbehörde.
                                                                   Grundgebühr:
(2) Die Vereinbarung ist nach Genehmigung von allen Vertrags-      Grundgebühr        Q3 = 2,5 (pro Monat)     0,28 €
    parteien öffentlich bekannt zu machen.                         Grundgebühr        Q3 = 4 (pro Monat)       0,45 €
(3) Die Vereinbarung wird am Tag nach der letzten öffentlichen     Grundgebühr        Q3 = 10 (pro Monat)      1,12 €
    Bekanntmachung rechtswirksam.                                  Grundgebühr        Q3 = 16 (pro Monat)      1,79 €
(4) Die öffentliche Bekanntmachung hat entsprechend den jewei-     Grundgebühr        Q3 = 25 (pro Monat)      2,80 €
    ligen Bekanntmachungssatzungen der beteiligten Gemeinden
    zu erfolgen.                                                   Gebühr für Entsorgung aus geschlossenen
(5) Änderungen/Ergänzungen der vorliegenden Vereinbarung           Gruben:                                 6,48 € / m3
    bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.                 Gebühr für Entsorgung
                                                                   aus Kleinkläranlagen:                   81,00 € / m3
                                 § 10                              Entwässerungsbeitrag:                     3,00 € / m2
                        Salvatorische Klausel                      Klärbeitrag:                              2,00 € / m2
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam        Wasserbeitrag:                            2,50 € / m2
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen                                              zzgl. Umsatzsteuer
Vereinbarung nicht berührt. Die Vertragspartner werden in einem    Bitte vormerken:
solchen Fall die unwirksamen Bestimmungen durch solche erset-      Die daraus resultierenden Satzungen liegen diesem, dem nächs-
zen, die dem sachgerechten und wirtschaftlichen Inhalt der un-     ten und dem übernächsten Mitteilungsblatt bei.
wirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.
Dasselbe gilt, wenn sich während der Laufzeit der Vereinbarung
ergibt, dass die Vereinbarung durch weitere Bestimmungen er-       Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen
gänzt werden muss.
                                                                   und Gehwegen zurückschneiden
Crailsheim, den 05. August 2020                                    Derzeit wachsen Hecken und Sträucher besonders stark und auch
Gemeinde Blaufelden               Gemeinde Rot am See              teilweise in den Fahrbahn- und Gehwegbereich hinein. Dadurch
gez. Petra Weber                  gez. Siegfried Gröner            wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs beein-
Bürgermeisterin                   Bürgermeister                    trächtigt.
                                                                   Die Gemeinde weist deshalb darauf hin, dass Baumäste, Hecken
Gemeinde Fichtenau                Gemeinde Satteldorf              und Sträucher, welche in öffentliche Fahrbahnen und Gehwege
gez. Anja Schmidt-Wagemann        gez. Kurt Wackler                ragen oder öffentliche Einrichtungen wie die Beleuchtung und
Bürgermeisterin                   Bürgermeister                    Verkehrsschilder beeinträchtigen, zurückgeschnitten werden müs-
Gemeinde Frankenhardt             Stadt Schrozberg                 sen.
gez. Jörg Schmidt                 gez. Jacqueline Förderer         Das Straßengesetz Baden-Württemberg verpflichtet den Grund-
Bürgermeister                     Bürgermeisterin                  stückseigentümer bzw. -besitzer, Anpflanzungen so zu unterhal-
Gemeinde Gerabronn                Gemeinde Stimpfach               ten, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs
gez. Christian Mauch              gez. Matthias Strobel            nicht beeinflussen. Das „Lichtraumprofil“ beträgt an Geh- und
Bürgermeister                     Bürgermeister                    Radwegen 2,5 m, gemessen 0,5 m hinter der Bordsteinkante, an
Stadt Kirchberg                   Gemeinde Wallhausen              Straßen sind dies 4,5 m, gemessen 0,75 m hinter der Bordstein-
gez. Stefan Ohr                   gez. Rita Behr-Martin            kante.
Bürgermeister                     Bürgermeisterin                  An Straßeneinmündungen, vor allem ohne Gehwege, sind sicht-
                                                                   behindernde Grünanlagen auf eine Höhe von 80 cm ab Fahrbahn-
Gemeinde Kreßberg                 Große Kreisstadt Crailsheim      oberkante zurückschneiden. An Gehwegen sind dornige und
gez. Robert Fischer               gez. Dr. Christoph Grimmer       behindernde Hecken und Sträucher unbedingt aus dem öffentli-
Bürgermeister                     Oberbürgermeister                chen Bereich bis zur Grundstücksgrenze zu entfernen.
Stadt Langenburg                                                   Außerdem müssen Straßenleuchten, Verkehrszeichen und Stra-
gez. Wolfgang Class                                                ßennamenschilder ganzjährig von Grünbewuchs freigehalten
Bürgermeister                                                      werden. Ein Formschnitt widerspricht als Pflege- und Unterhal-
                                                                   tungsmaßnahmen auch in der Zeit von März bis September nicht
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die zwischen der Großen      § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), der das Roden und
Kreisstadt Crailsheim und den Städten und Gemeinden Blaufel-       Abschneiden in dieser Zeit verbietet.
den, Fichtenau, Frankenhardt, Gerabronn, Kirchberg an der Jagst,   Bitte prüfen Sie, ob für Ihre Anpflanzung entlang den öffentlichen
Kreßberg, Langenburg, Rot am See, Satteldorf, Schrozberg,          Straßen und Wegen, die entsprechenden Regeln eingehalten
Stimpfach und Wallhausen am 05.08.2020 abgeschlossene öf-          werden. Schneiden Sie gegebenenfalls Ihre Hecken, Bäume und
fentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben      Sträucher zurück.
FICHTENAU
                                                                                                               Nummer 41
                                                                                                  Freitag, 9. Oktober 2020       5
Bei Unfällen könnten Sie sonst möglicherweise zur Haftung heran-    - Crailsheim –
gezogen werden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 28 des          Bebauungsplan „Wilhelmstraße Westseite, 1. Änderung“
Straßengesetzes.                                                    - Crailsheim – Bebauungsplan „Glockenäcker, 1. Änderung“
Für Wohngebiete bei denen ein Bebauungsplan erstellt wurde, ist     - Crailsheim – Bebauungsplan „Fliegerhorst, 1. Änderung“
die Bepflanzung durch den Bebauungsplan geregelt. Dieser kann       - Kreßberg – Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
jederzeit im Rathaus eingesehen werden.                               „Brunnenhäusle“ in Waldtann
Bei Anpflanzungen zum Nachbargrundstück gilt das Nachbarrecht       - Dinkelsbühl – vorhabenbezogener Bebauungsplan
in Baden Württemberg. Das Heft kann online auf der Seite www.         Solarpark „Veitswend“ + 19. FNP-Änderung
jum.baden-wuerttemberg.de heruntergeladen werden.                   - Dinkelsbühl – vorhabenbezogener Bebauungsplan
                                                                      Solarpark „Mühlbuck“ + 20. FNP-Änderung
                                                                    Globalberechnung zur Ermittlung der Beitragsobergrenze für
                                                                    den Abwasser- und Wasserversorgungsbeitrag
 GEMEINDERAT                                                        Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
                                                                     1. Es werden einheitliche Beitragssätze für verschiedene Ent-
                                                                        bzw. Versorgungssysteme festgelegt.
                                                                     2. Es werden Teilbeitragssätze für die Entwässerung sowie für
Gemeinderatssitzung vom 28.09.2020                                      den mechanischen und biologischen Teil der Kläranlage fest-
                                                                        gelegt.
Anwesend:      Bürgermeisterin Schmidt-Wagemann                      3. Es werden die Regenbecken und die Sammler dem Klärbe-
               und 14 Gemeinderäte                                      reich zugeordnet.
Schriftführer: GOAR Trollmann                                        4. Es werden die Vollständigkeit und Richtigkeit der Flächenzu-
Beginn:        18.07 Uhr                                                sammenstellung, insbesondere die Ermittlung der zukünftig
Ende:          20.51 Uhr                                                an die Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung an-
                                                                        schließbaren Flächen festgestellt. Das Kartenmaterial zu
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung
                                                                        dieser Flächenermittlung und die Flächentabellen werden zum
gefassten Beschlüsse
                                                                        Bestandteil der Globalberechnungen erklärt.
Es gab keine bekanntzugebenden Beschlüsse.
                                                                     5. Es wird eine Preissteigerungsrate von 2,75 % festgelegt.
Bürgerfragestunde                                                    6. Es wird ein kommunaler Eigenanteil von pauschal 5 % des
Herr Scherrle erkundigte sich nach den Spielgeräten des bishe-          beitragspflichtigen Herstellungsaufwands der Anlagen für ein
rigen Schulhofes und ob diese für den neuen Schulhof genutzt            allgemeines öffentliches Interesse abgesetzt.
werden können.                                                       7. Es werden für den Straßenentwässerungsanteil die folgenden
Bürgermeisterin Schmidt-Wagemann informierte darüber, dass              Anteile festgesetzt:
geplant war, diese Spielgeräte abzubauen und auf dem neuen          		a. Mischsystem = 25 %
Schulhof zu verwenden. Es müsse noch geklärt werden, ob für         		b. Mischwassersammler und Regenüberlaufbecken = 25 %
einzelne defekte Teile noch Ersatzteile verfügbar sind. Sie möch-   		c. Kläranlagen = 5 %
te gemeinsam mit dem Elternbeirat und der Schule hier eine Ge-      		d. Regenwasserkanäle und Regenklärbecken = 50 %
staltungsmöglichkeit besprechen.                                    		e. Schmutzwasserkanäle und Grundstücksanschlüsse = 0 %
                                                                     8. Es werden 5 % der beitragsfähigen Kosten zur Gebührenfinan-
Bauanträge                                                              zierung abgesetzt.
• Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage                9. Es wird der von der Rechtsprechung anerkannte Beitragsmaß-
  Flurstück Nr. 169/33, Tulpenstraße, Unterdeufstetten                  stab der Nutzungsfläche festgelegt.
  Der Gemeinderat beschloss: Dem Bauvorhaben wird                   10. Es werden die folgenden Beiträge festgesetzt:
  zugestimmt und das Einvernehmen hierzu hergestellt.               		a. Entwässerungsbereich            3,00 €/m2
• Anbau an bestehendes Wohnhaus                                     		b. Klärbereich			                  2,00 €/m2
  Flurstück Nr. 361/14, Hofwiesenstraße, Matzenbach                 		c. Wasserversorgungsbereich 2,50 €/m2
  Der Gemeinderat beschloss: Dem Bauvorhaben wird                   11. Die Abwassersatzung sowie Wasserversorgungssatzung der
  zugestimmt und das Einvernehmen hierzu hergestellt.                   Gemeinde Fichtenau werden entsprechend der Änderungen
• Kenntnisgabeverfahren: Abbruch bestehendes Wohnhaus                   zum 01.01.2021 angepasst.
  Baugenehmigung: Umbau Scheune zu Wohnraum
  (Nutzungsänderung)                                                Änderung der Wasserversorgungsatzung
  Flurstück Nr. 1270, Bergbronner Straße, Wäldershub                hier: Anpassung der Gebühren
  Der Gemeinderat beschloss: Dem Bauvorhaben wird                   Der Gemeinderat beschloss: Die Wasserverbrauchsgebühr im
  zugestimmt und das Einvernehmen hierzu hergestellt.               Zeitraum 2021 – 2023 wird festgesetzt auf 2,05 € / m3 zzgl. Um-
• Errichtung eines Carports mit Balkon im OG                        satzsteuer.
  Flurstück Nr. 140/4, Lerchenstraße, Matzenbach                    Die Wassergebühr mit Münzzähler im Zeitraum 2021 – 2023 wird
  Der Gemeinderat beschloss: Dem Bauvorhaben wird                   festgesetzt auf 3,32 €/m3 zzgl. Umsatzsteuer.
  zugestimmt und das Einvernehmen hierzu hergestellt.               Die Grundgebühren für die Wasserzähler (zzgl. Umsatzsteuer)
• Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage                   werden wie folgt festgelegt:
  Flurstück Nr. 928/2, Talblick, Matzenbach                         Grundgebühr Q3 = 2,5 (pro Monat) 0,28 €
  Der Gemeinderat beschloss: Dem Bauvorhaben wird                   Grundgebühr Q3 = 4 (pro Monat) 0,45 €
  zugestimmt und das Einvernehmen hierzu hergestellt.               Grundgebühr Q3 = 10 (pro Monat) 1,12 €
• Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und Garage        Grundgebühr Q3 = 16 (pro Monat) 1,79 €
  Flst.-Nr. 169/31, Tulpenstraße, Unterdeufstetten                  Grundgebühr Q3 = 25 (pro Monat) 2,80 €
  Der Gemeinderat beschloss: Dem Bauvorhaben wird                   Die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Fichtenau wird
  zugestimmt und das Einvernehmen hierzu hergestellt.               entsprechend der Änderungen zum 01.01.2021 angepasst.
• Baugenehmigung: Errichtung eines Wohnhauses mit
                                                                    Änderung der Satzung
  Doppelgarage, Carport und Nebengebäude
                                                                    über die öffentliche Abwasserbeseitigung
  Flst.-Nr. 650, Weiherweg, Lautenbach
                                                                    hier: Anpassung der Gebühren
  Der Gemeinderat beschloss: Dem Bauvorhaben wird
                                                                    Der kostendeckende Gebührensatz mit Ausgleich für die Schmutz-
  zugestimmt und das Einvernehmen hierzu hergestellt.
                                                                    wasserbeseitigung im Zeitraum 2021 – 2023 wird festgesetzt auf
Bekanntgabe –                                                       4,12 € / m3.
Bebauungsplanänderungen der Nachbargemeinden                        Der kostendeckende Gebührensatz mit Ausgleich für die Nieder-
Die Gemeinde wird jeweils eine positive Stellungnahme abgeben       schlagswasserbeseitigung im Zeitraum 2021 – 2023 wird fest-
zu den Bebauungsplänen                                              gesetzt auf 0,28 € / m3.
6        Nummer 41
         Freitag, 9. Oktober 2020                                                                      FICHTENAU

Die Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung           Verschiedenes – Bekanntgaben
werden wie folgt festgesetzt:                                      • Widerspruch gegen die Aufnahme des 4. Windrads in den
Geschlossene Gruben        6,48 € / m3                                Flächennutzungsplan abgelehnt
Kleinkläranlagen		         81,00 € / m3                            Bürgermeisterin Schmidt-Wagemann informierte darüber, dass
Die Wasserversorgungssatzung und die Entsorgungssatzung der        das Regierungspräsidium den Widerspruch der Gemeinde gegen
Gemeinde Fichtenau werden entsprechend der Änderungen zum          den ablehnenden Bescheid des Landratsamtes Schwäbisch Hall
01.01.2021 angepasst.                                              in Bezug auf den Antrag auf Zurückstellung des Baugesuchs der
Kreditaufnahme                                                     Windenergieanlage Nr. 4 im Windpark Fichtenau B zurückgewie-
Eine Kreditaufnahme in Höhe von 1,3 Mio. € ist notwendig. Im       sen hat.
Haushalt wurde eine Kreditaufnahme in Höhe von 2,4 Mio. € ein-     • Befahrung im Landkreis wegen 3-D-Bildern für den Breit-
geplant.                                                              bandausbau
Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Fichtenau ein        Bürgermeisterin Schmidt-Wagemann informierte darüber, dass
Ratendarlehen über 500.000 € bei der LBBW (über Sparkasse          die Fa. Geo Data die Fa. Cyclomedia mit der Befahrung der Ge-
Schwäbisch Hall-Crailsheim) aufnimmt.                              meinden des Landkreises Schwäbisch Hall zur Erstellung von
Die Laufzeit wird bei einem Zinssatz von 0,490 % 30 Jahre be-      3-D-Bildern beauftragt hat. Diese werden als Datengrundlage für
tragen.                                                            den Breitbandausbau benötigt.
Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Fichtenau ein
endfälliges Darlehen über 800.000 € bei der DZ-Hyp (über VR        • Interkommunaler Gutachterausschuss
Bank Schwäbisch Hall-Crailsheim) aufnimmt.                         Bürgermeisterin Schmidt-Wagemann informierte darüber, dass
Die Laufzeit wird bei einem Zinssatz von 0,000 % 5 Jahre betra-    der Interkommunale Gutachterausschuss Altkreis Crailsheim zum
gen.                                                               01.11.2020 seine Tätigkeit aufnehmen wird.
                                                                   • Wahllokale zur Landtagswahl am 14.03.2021
Digitalpakt für Schulen
hier: Vorstellung der Medienentwicklungspläne für die              Bürgermeisterin Schmidt-Wagemann informierte darüber, dass
Christoph-von-Pfeil-Schule und die Oberlin-Schule                  für die Landtagswahl am 14.03.2021 für den Wahlbezirk Lauten-
Den vorgestellten Medienentwicklungsplänen der Christoph-von-      bach das Wahllokal im Bürgerhaus Bernhardsweiler und für den
Pfeil-Schule und der Oberlin-Schule wird zugestimmt. Die Ver-      Wahlbezirk Unterdeufstetten das Wahllokal in der Grundschule
waltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Schulen, die sich       eingerichtet wird, da dort die Wahlen unter Corona-Bedingungen
daraus ergebenden Beschaffungen zur evtl. notwendigen Vergabe      durchgeführt werden können.
durch den Gemeinderat vorzubereiten.                               • Einbau der Deckschicht in der Marktstraße
                                                                   Bürgermeisterin Schmidt-Wagemann informiert darüber, dass die
Antrag aus dem Gemeinderat auf Prüfung einzelner Investi-
tionsprojekte vom 29. Juni 2020                                    Asphaltdeckschicht in der Marktstraße zwischen der Dinkels-
Die Ergebnisse der beantragten Prüfung einzelner Investitions-     bühler Straße und der Birkenwaldstraße an einem Wochenende
projekte wurden vorgestellt. Die Investitionsprojekte wurden ge-   im November 2020 eingebaut werden soll.
meinsam zeitlich eingetaktet.                                      • Sanierung der Ziegelstraße
                                                                   Bürgermeisterin Schmidt-Wagemann informierte darüber, dass
Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Zuge der Erdverka-
                                                                   sich die Sanierung der Ziegelstraße auf März 2021 verschieben
belung in Wildenstein (Forsthausweg, Lautenbacher Straße
                                                                   wird.
und Mittelweg)
hier: Vergabe der Arbeiten                                         • Zaun am Regenrückhaltebecken Matzenbach
Der Gemeinderat beschloss: Die Firma Elektro Jerg aus Aalen        Bürgermeisterin Schmidt-Wagemann informierte darüber, dass
wird als wirtschaftlichster Bieter mit der Lieferung und Montage   der Zaun um das Regenrückhaltebecken Matzenbach im Novem-
der Straßenbeleuchtung im Zuge der Erdverkabelung in Wilden-       ber 2020 erstellt wird.
stein (Forsthausweg, Lautenbacher Straße, Mittelweg) und Vor-      • Baum am Gesundheits- und Gemeinschaftshaus entfernt
stadt mit einer Angebotssumme von 13.302,36 € beauftragt.          Bürgermeisterin Schmidt-Wagemann informierte darüber, dass
Erneuerung der Straße im Zuge der Gaserschließung in der           am Gesundheits- und Gemeinschaftshaus ein Baum aufgrund der
Vorstadt                                                           Baumaßnahmen entfernt werden musste.
hier: Vergabe der Straßenbauarbeiten                               • Breitbandausschreibung
Der Gemeinderat Fichtenau beschloss, den Auftrag für die Stra-     Bürgermeisterin Schmidt-Wagemann informierte darüber, dass
ßenbauarbeiten in der Vorstadt an die Firma Feeß Erdbau GmbH       die erste Phase der Netzbetriebsausschreibung durch den Zweck-
& Co. KG zum Angebotspreis von 23.067,76 € zu vergeben. Einer      verband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall erfolgt ist und erst
außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 23.067,76 € wird zuge-        nach Erhalt des Zuschussbescheids die Kabelzugausschreibung
stimmt.                                                            erfolgen kann.
Gesundheits- und Gemeinschaftshaus in Unterdeufstetten             • „Graue-Flecken-Förderung“ und Glasfaseranbindung von
hier: Vergabe der Fernmeldetechnik                                    Neubaugebieten
Der Gemeinderat vertagte diesen Punkt.                             Bürgermeisterin Schmidt-Wagemann teilte mit, dass für Anfang
Bestätigung der Wahl der Abteilungskommandanten und                2021 auch eine Förderung der sogenannten „grauen Flecken“
deren Stellvertreter                                               möglich werde. Auch soll künftig eine Glasfaseranbindung von
Der Gemeinderat erteilte seine Zustimmung zu den von den Abtei-    Neubaugebieten förderfähig werden.
lungen der Freiwilligen Feuerwehr Fichtenau durchgeführten         • Sanierung K2678 Neustädtlein – Wildenstein
Wahlen der Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter,        Bürgermeisterin Schmidt-Wagemann informierte darüber, dass
die folgendes Ergebnis brachten:                                   der Landkreis mit der Entwurfsplanung der Sanierung der K2678
Abteilung          Abteilungskommandant Stellvertreter             begonnen hat und 2021 einen Zuschussantrag stellen werde. Die
Lautenbach         Thorsten Burk            Oliver Gerhäußer       Umsetzung könnte dann frühestens 2022 erfolgen.
Matzenbach         Steffen Lüdtke           Armin Vigenschow
Unterdeufstetten Edwin Kollecker            Martin Keller          • Herr Thomer wird Stadtkämmerer in Ellwangen
Wildenstein        Dieter Butz              Rainer Wenk            Bürgermeisterin Schmidt-Wagemann informierte darüber, dass
                                                                   Herr Thomer zur Stadt Ellwangen als Kämmerer wechseln wird.
Jagdgenossenschaft Unterdeufstetten
hier: Bestellung von Kassenprüfern                                 Verschiedenes – Anfragen
Der Gemeinderat beschloss: Herr Klaus Utz, Hofäckerweg 10,         • Sensibler Umgang beim Mulchen und Grünschnitt
74579 Fichtenau, und Herr Franz Seidl, An der Rotach 10, 74579     GR Ilg bat darum, dass die Mitarbeiter im Baubetriebshof sensibel
Fichtenau werden zu Kassenprüfern der Jagdgenossenschaft           beim Grünschnitt agieren sollen und die Notwendigkeit des Mul-
Unterdeufstetten bestellt.                                         chens von Grünflächen prüfen sollen.
FICHTENAU
                                                                                                                Nummer 41
                                                                                                   Freitag, 9. Oktober 2020        7
• Fenster im Bürgersaal                                            Infektionsketten lückenlos nachvollzogen und damit unterbrochen
GR Höllwarth bat darum, mit Griffen an den Fenstern das Lüften     werden“, so Landrat Gerhard Bauer. Für Falschangaben auf den
im Bürgersaal zu ermöglichen.                                      Kontaktformularen können Bußgelder zwischen 250 € - 5.000 €
• Aufruf nach Christbäumen                                         verhängt werden. Vorlagen für die Gästeregistrierung, die den Vor-
GR Höllwarth erinnerte an die gute Tradition, im Amtsblatt die     gaben des Datenschutzes entsprechen, finden Besitzer von Res-
Bevölkerung aufzurufen, private Bäume als Weihnachtsbäume für      taurants, Beherbergungsbetrieben etc. unter www.dehogabw.de.
die Dorfplätze zur Verfügung zu stellen.
• Situation rund um das Schloss Unterdeufstetten
GRin Frühwirth bemängelte die Situation rund um das Schloss
Unterdeufstetten. Der Eigentümer muss sich dringend um den          STANDESAMTLICHE
Rückschnitt der Bäume und Büsche und den Bewuchs am Geh-
weg kümmern.
                                                                    NACHRICHTEN
• Sanierung K2678
GR Bleicher griff das Thema aus den Bekanntmachungen erneut        Geburtstage
auf und bat die Verwaltung, hier am Ball zu bleiben.
• Verkehrsinsel Hauptstraße/Lange Straße                           12.10.2020     Erika Pfisterer, Unterdeufstetten (80)
GR Geldner erkundigte sich nach der Umsetzung der Verkehrs-        13.10.2020     Inge Vorholzer-Müller, Vorstadt (80)
insel an der Kreuzung Hauptstraße/Lange Straße. Bürgermeis-
terin Schmidt-Wagemann erklärte, dass die Verkehrsinsel in         Sterbefall
Kürze zur Umsetzung kommen wird.
                                                                   24.09.2020     Xaver Scharpfenecker, Zankhof (71)

 AUS DEM RATHAUS
                                                                    AUS DER GEMEINDE
Erddeponie
Die Erddeponie hat künftig nur noch nach Voranmeldung geöffnet.
                                                                   Kleiderkammer
Voranmeldungen für Samstag, 10. Oktober 2020 sind telefonisch      Die Kleiderkammer/Second-Hand-Basar in Lautenbach, Bu-
möglich im Bauhof bei Herrn Gaukler oder Herrn Ebert unter Tel.    ckenweiler Str. 27 (altes Rathaus) ist am Freitag, 09.10.20 von
07962/2656.                                                        15.00 – 17.00 Uhr geöffnet
Anmeldeschluss ist Freitag, 9. Oktober 2020 um 12.00 Uhr.          Neu eingetroffen: Tolle Puzzles, Bettwäsche, Tischdecken, Ge-
Wir bitten um Beachtung.                                           schirr, viele Jeanshosen für Jungs u. v. m.
                                                                   Vorbeischauen lohnt sich auf jeden Fall!
                                                                   Wir haben für ALLE Bewohner Fichtenaus geöffnet.
Vollsperrung K 2648 Ortsdurchfahrt                                 Momentan können wir Spenden nur nach vorheriger Verein-
Lautenbach, Rötleiner Straße                                       barung annehmen.
                                                                   Gerne können Sie nach tel. Vereinbarung auch zu anderen Zeiten
Der Landkreis Schwäbisch Hall saniert die Kreisstraße 2648         in der Kleiderkammer nach passenden Dingen suchen. Termine
Ortsdurchfahrt Lautenbach, Rötleiner Straße. Die Bauarbei-         bitte mit Frau Gabi Kosmalla unter Tel. 8256 oder Tanja Braune
ten starten am Montag, 12. Oktober 2020. Die Straße wird des-      unter Tel. 0160-97311910 abstimmen.
halb gesperrt.                                                     Wichtig: Zutritt aufgrund der besonderen Umstände bitte nur
Die Kreisstraße K 2648 wird innerhalb der Ortsdurchfahrt Lauten-   mit Alltagsmaske, max. 2 Personen gleichzeitig.
bach, Rötleiner Straße, mit einem neuen Fahrbahnbelag verse-
hen. Insgesamt belaufen sich die Kosten auf ca. 80.000 Euro. Die
Gemeinde ist mit kleineren Gehwegsanierungen, Anpassen von
Einbauteilen (Schächte, Schieber), 3 Straßenbeleuchtungsmas-
ten und anteiligen Fahrbahnflächen im Bereich von Leitungsgrä-      ÜBERREGIONALES
ben beteiligt.
Die Arbeiten beginnen am Montag, den 12. Oktober und werden
von der Firma Thannhauser aus Fremdingen durchgeführt. Das
Landratsamt geht davon aus, dass die Straße ab Ende Oktober        Das Förderprogramm Nouveaux horizons
fertig saniert ist und die Ortsdurchfahrt wieder für den Durch-    geht in die dritte Runde – Bewerbungen sind
gangsverkehr freigegeben werden kann. Der Kreisstraßenab-
schnitt ist während der Bauarbeiten für den Durchgangsverkehr      noch bis zum 31. Oktober möglich!
gesperrt. Der Verkehr wird über die K 2678 – Wildenstein – Neu-    „Brücken bauen mit Frankreich“, unter diesem Leitsatz steht
städtlein umgeleitet.                                              das Förderprogramm Nouveaux horizons der Baden-Würt-
                                                                   temberg-Stiftung.
                                                                   Gefördert werden gemeinnützige Projekte und Maßnahmen von
Korrekte Angaben auf Kontaktformularen                             zivilgesellschaftlichen und kommunalen Akteuren aus Baden-
Landrat Gerhard Bauer appelliert an die Bürgerinnen und Bürger     Württemberg und Frankreich, die in den Bereichen Bildung, Kultur
des Landkreises Schwäbisch Hall, die Kontaktdaten in sämtlichen    und Zivilgesellschaft zusammenarbeiten möchten.
Einrichtungen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.            Im Herbst 2019 und Frühjahr 2020 wurden bereits ausgezeichne-
Im Falle einer Infektion werden die Kontaktpersonen telefonisch    te Projektideen eingereicht, wovon 25 aktuell gefördert werden.
vom Gesundheitsamt über eine mögliche Infektion informiert. Der-   Jetzt gibt es wieder die Möglichkeit für baden-württembergische
zeit wird die Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt       Akteure, sich mit einem französischen Partner für die Durchfüh-
allerdings vermehrt durch falsche oder lückenhafte Personenan-     rung eines zivilgesellschaftlichen Projekts zu bewerben. Ein dritter
gaben erschwert. „Füllen Sie in Restaurants, Bars und sonstigen    internationaler Projektpartner ist möglich. Thematisch können die
Einrichtungen die bereitliegenden Kontaktformulare korrekt und     Projekte sehr vielfältig sein: Literatur, Kunst, Musik, Austausch
vollständig aus. Nur mit den richtigen Kontaktdaten können die     über relevante gesellschaftliche Themen oder auch innovative
8          Nummer 41
           Freitag, 9. Oktober 2020                                                                                   FICHTENAU

Konzepte zum Beispiel in der grenzüberschreitenden Berufsbil-                     6.000 € beantragt werden, für größere evtl. mehrjährige Vorhaben
dung.                                                                             gibt es eine Fördermöglichkeit zwischen 20.000 € und 50.000 €.
Es gibt zwei Förderkomponenten. Für kleinere Projekte von Ver-                    Anträge können Sie jederzeit über die Website https://www.bwstif-
einen, gemeinnützigen Einrichtungen und kommunalen Akteuren                       tung.de/nouveaux-horizons stellen, die Bewerbungsfrist endet am
aus Baden-Württemberg können Summen zwischen 2.000 € und                          31.10.2020.

 ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST • WICHTIGE TELEFONNUMMERN

    Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                                 DRK-Rettungsdienst
 Wichtige Rufnummern                                                              Krankentransporte
 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst:
 Landkreis Schwäbisch Hall                                                        Telefon 112
 Rettungsdienst: 112                                                              Seniorenstift Auf den Wäldern, Farbholz 7, Tel. 07962/71190
 Allgemeiner Notfalldienst: 116 117                                               Kirchliche Krankenpflegestation Fichtenau, Tel. 07962/2977
 Kinderärztlicher Notfalldienst: 116 117                                          oder
 Augenärztlicher Notfalldienst: 116 117                                           Sozialstation Crailsheim, Pflegedienstleitung,
 HNO-ärztlicher Notfalldienst: 116 117                                            Tel. 07951/96199-53
 Schwäbisch Hall (Allgemeiner Notfalldienst)                                      Sozialstation Ellenberg, Tel. 07962/712180 oder 712181
 Diakonie-Klinikum Schwäbisch Hall gGmbH, Diakoniestr. 10,
 74523 Schwäbisch Hall                                                             Wichtige Telefonnummern
 Sa., So. und an FT 8.00 - 22.00 Uhr
 Schwäbisch Hall (Kinder)                                                         Gemeindeverwaltung Fichtenau
 Diakonie-Klinikum Schwäbisch Hall gGmbH, Diakoniestr. 10,                        Hauptstraße 2, 74579 Fichtenau, Telefon 07962/892-0,
 74523 Schwäbisch Hall                                                            Telefax 07962/892-60, E-Mail: info@fichtenau.de
 Sa., So. und an FT 9.00 - 15.00 Uhr                                              Anja Schmidt-Wagemann – Bürgermeisterin             892-15
 Crailsheim (Allgemeiner Notfalldienst)                                           Lisa Zott – Sekretariat Bürgermeisterin             892-15
 Klinikum Crailsheim, Gartenstr. 21, 74564 Crailsheim                             Jochen Trollmann – Leiter Hauptamt892-10
 Sa., So. und an FT 8.00 - 22.00 Uhr                                              Lisa Zott – Sekretariat                             892-15
                                                                                  Stefanie Walter-Hofmann – Amtsblatt, Internet,
                                                                                  Hallenbelegung892-17
    Zahnarzt                                                                      Annette Grimm – Kultur, Tourismus                   892-19
                                                                                  Dietmar Strebel – Standesamt, Gewerbe               892-11
 Der zahnärztliche Notfalldienst ist zu erfragen unter                            Roswitha Dasch – Meldeamt, Ausweise, Rente          892-13
 Tel. 0711/7877799.                                                               Christlinde Haller-Kronenwetter – Gemeindefriedhof,
                                                                                  Feuerwehrverwaltung892-14
                                                                                  Nadine Ehmer – Gemeindebücherei                     892-41
    Tierärztlicher Notdienst                                                      Gabriela Schildhauer – Volkshochschule              892-12
                                                                                  Melanie Hollenbach – Ortsbauamt                     892-29
 für Groß- und Kleintiere                                                         Inge Engelhardt – Bauanträge, Ortsbauamt            892-23
 Praxis Dr. Hofmann, Wildenstein, Eichenstr. 16,                                  Carmen Eckert – Miete, Pacht, Zelt-/Grillplätze,
                                                                                  Grundstücke                                         892-28
 Tel. 07962/2254                                                                  Sebastian Thomer – Kämmerer                         892-20
                                                                                  Lisa Kohler – Wasser/Abwasser                       892-21
                                                                                  Sabine Kranz – Abgaben, Steuern, Beiträge           892-27
    Apotheken                                                                     Justine Kellermann – Kassenleiterin                 892-26
                                                                                  Martina Kranz – Kasse                               892-25
 Fichtenau-Apotheke, Wildenstein, Telefon 07962/520                               Carmen Vigenschow – Kasse                           892-24
 Jeden Samstag von 8.00 bis 12.30 Uhr geöffnet                                    Kindergarten „Tausendfüßler“                        892-51
 Dienstbereite Apotheken in Crailsheim:                                           Feuerwehr
 Samstag, 10. Oktober: „Apotheke in Roßfeld“,                                     Kommandant Butz                                       700010
 Tel. 07951/4730810                                                               Stv. Lüdtke                                           712480
 Sonntag, 11. Oktober: „Jagst-Apotheke“, Tel. 07951/96960
 Dienstbereite Apotheken in Dinkelsbühl/Umgebung:                                 Notruf Feuer112
 Samstag, 10. Oktober: „St.-Georgs-Apotheke“, Dinkelsbühl,                        Polizei
 Tel. 09851/57440                                                                 Polizeiposten Fichtenau                                 379
 Sonntag, 11. Oktober: „Hubertus-Apotheke“, Schopfloch,                           Polizei Crailsheim                               07951/4800
 Tel. 09857/246
                                                                                  Notruf Polizei 110
                                                                                  Notarzt112
    Impressum: Herausgeber: Bürgermeisteramt Fichtenau. Verantwortlich für
    den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte der Gemeindeorgane   Wasser: Stördienstnummer
    und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin     RiesWasserVersorgung Wört                07964/33177-0
    Anja Schmidt-Wagemann oder ihr Vertreter im Amt; für den übrigen Inhalt                               nach Dienstende 07964/33177-20
    der jeweilige Auftraggeber. Druck und Verlag: Krieger-Verlag GmbH, Post-
    fach 11 03, 74568 Blaufelden, Telefon 0 79 53/98 01-0, Telefax 98 01-90       Strom: ODR07961/93361401
                                                                                  ODR Störung im Gasnetz                07961/9336-1402

  Telefonseelsorge		                         Telefon 08 00/1 11 01 11		                jeden Tag, in Notfällen auch nachts, kostenfrei
FICHTENAU
                                                                                                                 Nummer 41
                                                                                                    Freitag, 9. Oktober 2020      9
 FREIWILLIGE FEUERWEHR

                     Freiwillige Feuerwehr Fichtenau
                     Abteilung Lautenbach
                     Kirbmendiübung, Abteilung Lautenbach, am Mo.
                     19.10. um 18.00 Uhr am Gerätehaus in Lauten-
                     bach. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

  KIRCHLICHE
  NACHRICHTEN
                                                                      Wilma Engelhardt, 5 Jahre, aus Wäldershub: Traktor-Kirche mit
                                                                      Konfirmanden und Posaunenchor
           Evangelische Kirchengemeinden

Wochenspruch zum „18. Sonntag nach Trinitatis“:
Und dies Gebot haben wir von ihm, dass, wer Gott liebt, dass
der auch seinen Bruder liebe.                1. Joh. 4, 21

Neue Gottesdienstzeiten!
Die Kirchengemeinderäte aller drei evang. Kirchengemeinden in
Fichtenau haben beschlossen, die Gottesdienstzeiten auf 9.00
Uhr und 10.15 Uhr (statt bisher 10.00 Uhr) festzulegen.
Das ist mit den anderen Kirchengemeinden in der Süd-Region
des Kirchenbezirks abgestimmt, sodass es für die Prädikant/innen
und Pfarrer/innen einfacher wird, zwei Gottesdienste hintereinan-
der in verschiedenen Gemeinden zu halten.
In Unterdeufstetten und Bernhardsweiler gilt das ab 11. Oktober,
in Wildenstein ab November (wegen der derzeitigen Baustelle in
der Martinskirche).
                                                                      Marissa Ehmer, 6 Jahre, aus Wildenstein: Traktor-Kirche an der
                                                                      Kirche in Wildenstein
                                                                      Hinweise zum Gottesdienst
 Evangelische Kirchengemeinde                                         Es ist nun Herbst und damit draußen ungemütlicher. Weil aber in
                                                                      der Martinskirche renoviert wird, feiern wir unsere (verkürzten)
 Unterdeufstetten                                                     Gottesdienste im Oktober – wenn möglich – weiterhin draußen.
 Marktstraße 49, Telefon 0 79 62/3 60
                                                                      Bitte bringen Sie dafür eine Sitzgelegenheit mit, wenn Sie nicht
                                                                      stehen möchten. Bei nassem Wetter feiern wir im Gemeinde-
Sonntag, 11. Oktober 2020                                             haus.
 9.00 Uhr Gottesdienst mit Pfr. Dürr                                  Im Gottesdienst darf gesungen werden – wenn auch nur mit
		 Das Opfer ist für die Partnergemeinde Bobeck be-                   Mundschutz. Bitte bringen Sie deshalb einen Mundschutz und
           stimmt.                                                    ein Gesangbuch mit.
                                                                      Ab 11. Oktober ist wieder Kinderkirche. Der Kindergottesdienst
Es darf im Gottesdienst gesungen werden, aber nur mit Mund-           beginnt ab jetzt immer um 10.15 Uhr und dauert 40 Minuten.
Nasen-Schutz! Bitte achten Sie immer auf Ihren Mindestabstand.        Natürlich gelten dabei auch Regeln, die das Risiko von Anste-
                                                                      ckungen mit dem Corona-Virus minimieren. Weitere Infos gibt es
Die Gruppen und Kreise treffen sich nur nach Vereinbarung nach
                                                                      sonntags direkt beim Kinderkirch-Team.
den geltenden Hygienevorschriften.
                                                                      Sonntag, 11. Oktober 2020
Erreichbarkeit Pfarramt Unterdeufstetten:                             10.00 Uhr Gottesdienst in Rötlein an der Wiese am
Pfrin. Julia Glock ist unter Tel. 07962/360 (wird umgeleitet) und     		 Beißerweiherweg mit Pfarrer Dürr
unter julia.glock@elkw.de erreichbar.                                 10.15 Uhr Kinderkirche im Gemeindehaus
Das Pfarramt ist mittwochs von 12.00 bis 14.00 Uhr besetzt.
                                                                      Weitere Termine
                                                                      Freitag, 9. Oktober 2020
                                                                      17.00 Uhr Kleine Mädchenjungschar
 Evangelische Kirchengemeinde                                         18.10 Uhr Große Mädchenjungschar
                                                                      19.30 Uhr Freundeskreis
 Wildenstein                                                          Mittwoch, 14. Oktober 2020
 Lange Straße 9, Telefon 0 79 62/25 77
                                                                      14.30 Uhr Konfirmandenunterricht
                                                                      17.30 Uhr Bubenjungschar
Malwettbewerb zur Traktor-Kirche                                      Freitag, 16. Oktober 2020
Zum Anfang der Sommerferien hatten wir Kinder dazu eingeladen,        17.00 Uhr Kleine Mädchenjungschar
Bilder von der Traktor-Kirche zu malen. Wir stellen hier zwei Wer-    18.10 Uhr Große Mädchenjungschar
ke vor:                                                               19.30 Uhr Freundeskreis
10           Nummer 41
             Freitag, 9. Oktober 2020                                                                                      FICHTENAU

Vielen Dank an alle, die zu Erntedank Obst, Gemüse oder               gestellt werden, weil doch viele Gemeindeglieder und auch Gäs-
Blumen an die Kirche gebracht haben. Die Erntegaben wur-              te aus umliegenden Gemeinden gekommen waren. Unter dem
den nach dem Erntedankfest an die Tafel in Crailsheim ge-             Motto „Jetzt reicht’s“ sprach Pfarrer Oberländer von der „Angst zu
spendet.                                                              kurz zu kommen“ und erzählte zunächst eine Geschichte von
                                                                      einem mürrischen Gutsherrn, der nicht teilen wollte. Anhand der
Die Jahresrechnung 2019 ist vom 12. Oktober bis 20. Oktober           biblischen Geschichte der Speisung der Viertausend zeigte Ober-
2020 bei Kirchenpflegerin Ilse Weiß in Rötlein, Tel. 8141, zur Ein-   länder auf, wie Dankbarkeit und die Bereitschaft zum Teilen, Zu-
sichtnahme aufgelegt.                                                 friedenheit, Beziehung, letztlich Segen schafft. Die Kinderkirche
Eine Übersicht zu Online-Angeboten ist unter https://t1p.de/          hatte den Gottesdienst mitgestaltet und durfte auch noch ihr
wildenstein-evangelisch zusammengestellt.                             100-jähriges Bestehen feiern. Musikalisch umrahmt wurde der
Unter Tel. 07936/319 9990 ist täglich eine neue Andacht zu hören,     schöne Gottesdienst vom Posaunenchor Rechenberg und Orga-
immer sonntags von Pfr. Dürr.                                         nistin Sissy Beck mit dem Keyboard. Ganz herzlichen Dank für
                                                                      alle Erntegaben, die unseren Erntedank-Altar schmückten. Die
                                                                      Erntegaben erhält der Tafelladen in Crailsheim. Ein großes „Dan-
                                                                      keschön“ geht natürlich an Familie Hofmann, für die Bereitstellung
                                                                      der Scheune.
 Evangelische Kirchengemeinde
 Bernhardsweiler
 Marktstr. 49, Telefon 0 79 62/3 60

Sonntag, den 11. Oktober 2020
Wir laden ein zu den Gottesdiensten in Unterdeufstetten um 9.00
Uhr und Wildenstein um 10.15 Uhr mit Pfr. Dürr
Die Gruppen und Kreise treffen sich nur nach Vereinbarung nach
den geltenden Hygienevorschriften.
Auflegung der Jahresrechnung 2019
Die Auflegung der Jahresrechnung 2019 findet von 5. Okt. bis
16. Oktober bei Claudia Lommel zur Einsichtnahme statt. Bitte
melden Sie sich vorher telefonisch an, Tel. 700641.
Erreichbarkeit Pfarramt Unterdeufstetten:
Pfrin. Julia Glock ist unter Tel. 07962/360 (wird umgeleitet ) und
unter julia.glock@elkw.de erreichbar.
Das Pfarramt ist mittwochs von 12.00 bis 14.00 Uhr besetzt.           Eine Fülle von Erntegaben schmückten den Erntedankaltar

                                                 

 Evangelische Kirchengemeinde
 Rechenberg und Weipertshofen
 Zum Schloss 3, Telefon 0 79 67/3 06

Das Gemeindebüro ist dienstags von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
geöffnet. Die derzeitigen Regelungen für das Betreten öffentlicher
Einrichtungen sind zu beachten, wie das Tragen einer Mund-
Nasen-Bedeckung und die Abstandswahrung.
E-Mail: pfarramt.rechenberg-weipertshofen@elkw.de
Pfarrer Rainer Oberländer erreichen Sie außerhalb der Öffnungs-
zeiten sowohl per E-Mail als auch per Telefon. Gegebenenfalls
können Sie auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hin-
terlassen. Wir rufen Sie zurück, sobald es möglich ist.               Stolz halten die Kinder der Kinderkirche ihre Urkunde in Händen
Gottesdienste im Innen- und Außenbereich
Gottesdienste werden derzeit im Innen- und Außenbereich gefei-
ert. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind einzuhalten. Wir
bitten diese zu beachten. Im Innenbereich ist gemeinsames Sin-         Katholische Kirchengemeinden
gen nur mit Mund-Nase-Bedeckung möglich.                               Fichtenau
Sonntag, 11. Oktober 2020                                              Pfarrer Markus Engert – Pfarrbüro Matzenbach: Tel. 26 44, Fax 71 05 52
Wochenspruch: Dies Gebot haben wir von ihm, dass wer Gott
liebt, dass der auch seinen Bruder liebe.	         1. Joh. 4, 21     Sprechzeiten mit Herrn Pfarrer Engert bitte nach Vereinbarung.
 10.15 Uhr Gottesdienst in Rechenberg (Pfr. Oberländer)               Pfarrbüro Matzenbach: Telefon 2644, Fax 710552
		 Vorstellung der neuen Konfirmanden                                 Sprechzeiten:
		 Das Opfer ist für die eigene Gemeinde bestimmt.                    Dienstag und Donnerstag von 9.00 bis 11.00 Uhr
Mittwoch, 14. Oktober 2020                                            Mittwoch 		                von 15.00 bis 17.00 Uhr
15.15 Uhr Konfirmandenunterricht
                                                                      Kindergarten St. Theresia, Matzenbach: Telefon 570
		 im Dorfgemeinschaftshaus Weipertshofen
                                                                      Kindergarten Christ König, Unterdeufstetten: Telefon 369
Erntedankfest in Eichishof                                            Samstag, 10. Oktober 2020
Am Sonntag, 27. September, feierte die Evangelische Kirchen-          U/Deufstetten
gemeinde das Erntedankfest in Eichishof, in einer leergeräumten       18.30 Uhr Eucharistiefeier
Scheune der Familie Hofmann. Ein ideales Ambiente für den             Sonntag, 11. Oktober 2020 – 28. Sonntag im Jahreskreis
Erntedankgottesdienst bot dieser Raum und auch der Platz vor          Matzenbach
der Scheune. Denn auch im Außenbereich mussten Bänke auf-             10.00 Uhr Eucharistiefeier
FICHTENAU
                                                                                                                                                   Nummer 41
                                                                                                                                      Freitag, 9. Oktober 2020   11
Dienstag, 13. Oktober 2020 – Theresia von Jesus
Matzenbach                                                                           Landfrauenverein Fichtenau
18.00 Uhr Rosenkranz                                                                 Kontakt: Martina Leidig, Telefon 0 79 62/13 56
18.30 Uhr Eucharistiefeier
Mittwoch, 14. Oktober 2020 – Kallistus
Großenhub                                                                           Freitag, den 23. Oktober 2020
18.00 Uhr Rosenkranz                                                                Museum- und Stadtführung in Dinkelsbühl
18.30 Uhr Eucharistiefeier                                                          Treffpunkt ist um 16.15 Uhr vor dem Rathaus in Wildenstein. Wir
                                                                                    bilden Fahrgemeinschaften und fahren nach Dinkelsbühl. Dort
Bitte bei allen Gottesdiensten Abstand halten, Mundschutz tragen                    treffen wir uns vor der Tourist-Information am Altrathausplatz 14.
und das Desinfektionsmittel benutzen!                                               Wir besuchen das Haus der Geschichte mit anschließender Stadt-
                                                                                    führung. Damit alle auf ihre Kosten kommen, wird die Führung für
                                                                                    Erwachsene und Kinder gleichermaßen spannend gestaltet wer-
                                                                                    den. Der Museumsbesuch und die Stadtführung werden ungefähr
                                                                                    2 Stunden in Anspruch nehmen.
 VEREINSNACHRICHTEN                                                                 Aufgrund der derzeitigen Situation und der wieder steigenden
                                                                                    Corona-Fallzahlen wird der ursprünglich geplante, abschließende
                                                                                    Restaurantbesuch nicht durchgeführt. Wir hoffen auf euer Ver-
                                                                                    ständnis. Bitte den Mund-Nasen-Schutz nicht vergessen.
 Krieger- und Schützenverein Matzenbach                                             Kosten: Eintritt in das Museum, 3 Euro für Erwachsene und 2 Euro
                                                                                    für Kinder.
 Kontakt: Mandy Steinebronn, Telefon 0 79 62/71 15 94, E-Mail: nakajoma00@aol.com
                                                                                    Kosten für die Führung trägt der Verein.
                                                                                    Anmeldung bei Luise Häfele, Telefon 712621 oder Martina Leidig,
Königsschießen 2020                                                                 Telefon 1356.
Am 26. und 27. September 2020 hielten wir bei wechselhaftem
Wetter unser Königsschießen ab. Die Schützinnen und Schützen                        Dienstag, den 27. Oktober 2020,
traten in einem fairen Wettkampf gegeneinander an, um zu er-                        Älter werden! „Loslassen macht frei und froh“
mitteln, wem die Königswürde gebührt. In seinem Grußwort hob                        Beginn 14.00 Uhr im Gasthaus Lamm, Wildenstein
der 1. Vorsitzende Martin Hofmann hervor, dass es trotz Auflagen                    H. Reich wird uns mit seinem Vortrag für unsere Zukunft berei-
in dieser Zeit immens wichtig ist, alle Möglichkeiten auszuschöp-                   chern.
fen, damit das Vereinsleben weiter geht. Anschließend nahm der                      „Loslassen ist die große Lektion unseres Lebens und schenkt
1. Vorsitzende die Siegerehrung vor. Schützenkönig in der Disziplin                 mehr Lebensqualität.“
Pistole .22 lfb wurde Ritvars Lükins und verteidigte seinen Titel                   Lassen wir uns inspirieren und nebenbei mit Kaffee und Kuchen
von 2019. In der Disziplin Gewehr .22 lfb wurde Schützenliesl                       verwöhnen.
(Schützenkönigin) Manuela Bürstlein und löst Jessica Kainz ab.                      Jahreshauptversammlung mit Wahlen der Fichtenauer Land-
Schützenkönig im Gewehr .22 lfb wurde Stefan Tischlar. Das                          Frauen wird auf das nächste Jahr verschoben. Termin wird
Schießen auf die Ehrenscheibe ging mit dem besten Schuss an                         rechtzeitig bekannt gegeben.
Manuela Bürstlein. Wir wünschen den Schützinnen und Schützen                        Die derzeitigen Vorstandsmitglieder bleiben solang in ihren Äm-
weiterhin „Gut Schuss“. Wir sagen Danke bei allen Vereinsmit-                       tern.
gliedern und Freunden für ihr Kommen und für ein tolles Schüt-
zenhaus-Flair. Ein besonderer Dank gilt auch allen Helferinnen
und Helfern für ihren Einsatz.
In Treue Fest! Krieger- und Schützenverein Matzenbach
Die Vorstandschaft
                                                                                      Liederkranz Wildenstein
                                                                                      Kontakt: Klaus Herterich, Telefon 0 79 62/22 96

                                                                                    Proben in Corona-Zeiten und unter Flutlicht
                                                                                    Der Liederkranz Wildenstein hat wieder mit seinen Singstunden
                                                                                    – unter Beachtung der Hygienevorschriften – begonnen. Zuerst
                                                                                    im Freien, im Garten des Vorstandes Klaus Herterich, bis es zu
                                                                                    dunkel und kühl geworden ist. Jetzt dürfen wir in der Turn- und
                                                                                    Festhalle in Matzenbach proben. Nach einiger Gewöhnung geht
                                                                                    es auch trotz des großen Abstandes überraschend gut. Die Sän-
                                                                                    ger und der Chorleiter sind froh, dass man endlich wieder zu-
                                                                                    sammenkommen kann. Natürlich muss nach einem halben Jahr
                                                                                    ohne gemeinsame Proben wieder an den Stimmen und am Re-
                                                                                    pertoire gearbeitet werden.
                                                                                    Zum Bildfest in der Kapelle „Zur Schmerzhaften Mutter Gottes“
                                                                                    hat Pfarrer Engert eingeladen, den Gottesdienst musikalisch zu
                                                                                    umrahmen und nach offizieller Genehmigung konnten 14 Sänger
                                                                                    in der Bildkapelle – mit genügend Abstand – für die Pilger singen.
                                                                                    Es tat gut.
                                                                                    Der Ausschuss des Liederkranzes hat beschlossen, alle Termine,
                                                                                    die für 2020 geplant waren, auf das Jahr 2021 zu verschieben,
                                                                                    wobei natürlich nicht vorhergesagt werden kann, ob sie tatsächlich
                                                                                    stattfinden können.
                                                                                    Dies betrifft die Hauptversammlung mit Wahl der Vorstandschaft
Arbeitseinsatz !                                                                    und das schon seit vielen Jahren stattfindende Weihnachtskonzert
Am 17.10.2020 ab 9.00 Uhr findet am Schützenhaus in Matzen-                         in der Martinskirche in Wildenstein. Wir hoffen, dass es wenigstens
bach ein Arbeitseinsatz statt.                                                      2021 wieder möglich sein wird, mit einem Konzert auf Weihnach-
Die Einteilung dafür findet Vor-Ort statt. Über freiwillige Helfer und              ten einzustimmen.
Helferinnen freuen wir uns sehr.                                                    Ganz besonders hart traf es jedoch das 100-jährige Jubiläum des
Eure Vorstandschaft                                                                 Liederkranzes. Alle Veranstaltungen mussten abgesagt und alle
In Treue Fest!                                                                      eingeladenen Gastchöre wieder ausgeladen werden.
Sie können auch lesen