Terminkoordination am Montag, 12. Oktober 2020 - Gemeinde Fichtenau
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51. Jahrgang Freitag, 9. Oktober 2020 Nummer 41 Terminkoordination am Montag, 12. Oktober 2020 Für das kommende Jahr soll wieder ein Veranstaltungskalender erstellt und über das Mit- teilungsblatt der Gemeinde veröffentlicht werden. Das vergangene halbe Jahr verlief coronabedingt gänzlich anders als geplant. Dennoch schauen wir optimistisch ins neue Jahr und wollen daher auch wie gewohnt in die Terminplanung einsteigen. Zur Erstellung des Jahresprogramms 2021 soll wieder eine Terminkoordination stattfinden, damit möglichst Überschneidungen bei Veranstaltungen vermieden werden. Auch im Hinblick auf die Nutzung der Gemeindehallen ist eine frühzeitige Koordination sinnvoll. Nicht alle Räumlichkeiten sind durch die Corona-Regeln zum Üben geeignet. Auch das Beantragen einer Gestattung oder die Reservierung des Geschirrmobils ist an diesem Abend möglich. Wir bitten bereits heute alle Vereine, Kirchen und Institutionen an der diesjährigen Termin- planbesprechung am Montag, 12. Oktober 2020, 19.00 Uhr, im Bürgersaal der Turn- und Festhalle in Matzenbach teilzunehmen. Da die Themen dieser Besprechung über die reine Terminplanung hinausgehen, bitten wir darum, dass bei der Terminplanbesprechung pro Verein und Institution ein verantwortlicher Vertreter anwesend ist. Ausdrücklich möchten wir darauf hinweisen, dass bei Terminüberschneidungen Termine nur dann als abgegeben gelten, wenn bei der Besprechung wenigstens ein Vertreter eines Vereins oder einer Institution anwesend ist, der befugt ist, Terminabsprachen zu treffen. Die Gemeindeverwaltung freut sich über eine rege Teilnahme an der Besprechung. „Pläne machen und Vorsätze fassen bringt viel gute Empfindungen mit sich.“ Friedrich Nietzsche
2 Nummer 41 Freitag, 9. Oktober 2020 FICHTENAU „Zugewandt“ – Ausstellung von Monika und Stefan Fitzlaff in Fichtenau Unter dem Titel „Zugewandt“ zeigt das Keramiker-Ehepaar Den Keramiken zugewandt zeigt Monika Fitzlaff Grafiken und Monika und Stefan Fitzlaff Gefäßkeramik aus über dreißig Collagen, die in Mischtechniken entstehen. Sie können sowohl Jahren gemeinsamen Schaffens im Fichtenauer Rathaus. Skizze von Gefäßen sein, Gesteins- und Landschaftsformatio- Eröffnet wird diese Ausstellung am Sonntag, den 18. Ok- nen assoziieren oder im Spannungsfeld zwischen hell und tober 2020 um 11.00 Uhr durch Bürgermeisterin Anja dunkel als abstrakte Räume interpretiert werden. Schmidt-Wagemann gefolgt von einer Einführung durch Die Gästeanzahl zur Ausstellungseröffnung ist begrenzt. Wir Herrn Eberhard Stein. Die Bevölkerung ist hierzu herzlich bitten um Anmeldung bis 16.10.2020 bei der Gemeinde Fichtenau, eingeladen. Telefon 07962/892-19. „Zugewandt“ nennt das Ehepaar Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist erforderlich. Fitzlaff diese besondere Ausstel- Die Ausstellung ist bis zum 10. Januar 2021 lung. zu den Öffnungszeiten des Rathauses zu besichtigen: Neue Keramikgefäße begegnen Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr, einander und der Malerei von Mo- Donnerstag von 14.00 - 18.00 Uhr nika Fitzlaff. sowie an den Sonntagen 25.10.; 15.11.; 6.12.; 20.12.2020 und Das Gebrauchsgeschirr, an dem 10.01.2021, jeweils von 14.00 - 17.00 Uhr sie gemeinsam arbeiten, ist für Fitzlaffs die handwerkliche Grund- lage. Ganz eigene Wege gehen sie je- weils mit ihren Einzelstücken. Die Gefäßunikate von Stefan Fitz- laff werden frei auf der Töpfer- scheibe gedreht und mit zarten Seladonglasuren überzogen. Sie verleihen den Arbeiten einen warmen, ästhetischen Aus- druck. Bei Monika Fitzlaffs keramischen Formen stehen Flächen und Strukturen im Vordergrund, die mit Feldspat-Ascheglasuren glasiert sind. Formale Klarheit und Lebendigkeit verbunden mit Farb- und Strukturkombinationen der selbstentwickelten Glasuren setzen sie in ihren Arbeiten mit eigenen Tonmischungen in verschie- denen keramischen Techniken um. Hart und dicht gebrannt werden die Gefäße im selbstgebauten Gasofen bei 1300° C. Sie sind spülmaschinenfest und für Le- bensmittel geeignet. (KAG) vom 17. März 2005 in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Fichtenau am 11. Mai 2020 folgende TERMINPLAN Satzung beschlossen: §1 Erstreckung Montag, 12. Oktober 2020 (1) Die „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Er- 19.00 Uhr Terminplanbesprechung im Bürgersaal der Turn- und stattung von Gutachten durch den gemeinsamen Gutachter- Festhalle in Matzenbach ausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung)“ bei der Dienstag, 13. Oktober 2020 Großen Kreisstadt Crailsheim in ihrer jeweils gültigen Fassung 13.30 Uhr Monatswanderung der Wanderfreunde Fichtenau, erstreckt sich auf das Stadt-/Gemeindegebiet der Städte/Ge- Treffpunkt Vereinsraum in Matzenbach meinden Blaufelden, Fichtenau, Frankenhardt, Gerabronn, Kirchberg, Kreßberg, Langenburg, Rot am See, Satteldorf, Schrozberg, Stimpfach, Wallhausen. (2) Für Tätigkeiten des gemeinsamen Gutachterausschusses bei AMTLICHE der Großen Kreisstadt Crailsheim erstreckt sich die „Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen BEKANNTMACHUNGEN (Verwaltungsgebührensatzung)“ der Großen Kreisstadt Crails- heim in ihrer jeweils gültigen Fassung auf das Stadt-/Gemein- degebiet der Städte/Gemeinden Blaufelden, Fichtenau, Fran- Erstreckungssatzung kenhardt, Gerabronn, Kirchberg, Kreßberg, Langenburg, Rot am See, Satteldorf, Schrozberg, Stimpfach, Wallhausen. Aus auf das Gebiet der Städte/Gemeinden Blaufelden, Fichtenau, Frankenhardt, Gerabronn, Kirchberg, dem „Gebührenverzeichnis für öffentliche Leistungen der Kreßberg, Langenburg, Rot am See, Satteldorf, Schrozberg, Großen Kreisstadt Crailsheim erstrecken sich jedoch nur Ge- Stimpfach, Wallhausen bührenerhebungen die den Gutachterausschuss betreffen in Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ihrer jeweils gültigen Fassung auf das Stadt-/Gemeindegebiet (GemO) vom 24. Juli 2000 in der jeweils gültigen Fassung, in Ver- der Städte/Gemeinden Blaufelden, Fichtenau, Frankenhardt, bindung mit § 26 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit Gerabronn, Kirchberg, Kreßberg, Langenburg, Rot am See, (GKZ) vom 16. September 1974 in der jeweils gültigen Fassung Satteldorf, Schrozberg, Stimpfach, Wallhausen, soweit sie die sowie in Verbindung mit § 2 des Kommunalabgabengesetzes Tätigkeit des gemeinsamen Gutachterausschusses betreffen.
FICHTENAU Nummer 41 Freitag, 9. Oktober 2020 3 §2 • Gemeinde Blaufelden: 3 Gutachterinnen/Gutachter Inkrafttreten und Gültigkeit • Gemeinde Fichtenau: 3 Gutachterinnen/Gutachter Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntma- • Gemeinde Frankenhardt: 3 Gutachterinnen/Gutachter chung in den jeweiligen Amtsblättern der v. g. beteiligten Städte • Gemeinde Gerabronn: 3 Gutachterinnen/Gutachter und Gemeinden in Kraft. Erfolgt die Bekanntmachung an unter- • Stadt Kirchberg: 3 Gutachterinnen/Gutachter schiedlichen Tagen, gilt der auf die späteste Bekanntmachung • Gemeinde Kreßberg: 3 Gutachterinnen/Gutachter folgende Tag. • Stadt Langenburg: 3 Gutachterinnen/Gutachter • Gemeinde Rot am See: 3 Gutachterinnen/Gutachter • Gemeinde Satteldorf: 3 Gutachterinnen/Gutachter Öffentlich-rechtliche Vereinbarung • Stadt Schrozberg: 3 Gutachterinnen/Gutachter zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 - 197 BauGB (Bil- • Gemeinde Stimpfach: 3 Gutachterinnen/Gutachter dung und Erfüllung der Aufgaben eines Gemeinsamen Gut- • Gemeinde Wallhausen: 3 Gutachterinnen/Gutachter achterausschusses) von den Städte/Gemeinden Blaufelden, • Stadt Crailsheim 11 Gutachterinnen/Gutachter Fichtenau, Frankenhardt, Gerabronn, Kirchberg, Kreßberg, (2) Die Leitung der Geschäftsstelle wird von der jeweiligen Leitung Langenburg, Rot am See, Satteldorf, Schrozberg, Stimpfach der unteren Baurechtsbehörde wahrgenommen. und Wallhausen auf die Große Kreisstadt Crailsheim. (3) Die/der Vorsitzende, die/der stellvertretende Vorsitzende und Vorbemerkung die Gutachterinnen/Gutachter werden vom Gemeinderat der Die Städte/Gemeinden Blaufelden, Fichtenau, Frankenhardt, Stadt Crailsheim bestellt. Gerabronn, Kirchberg, Kreßberg, Langenburg, Rot am See, Sattel- (4) Das Vorschlagsrecht für den als ehrenamtlichen Gutachter zu dorf, Schrozberg, Stimpfach, Wallhausen und die Große Kreis- bestellenden Vertreter des Finanzamtes und dessen Stellver- stadt Crailsheim schließen zur Bildung eines Gemeinsamen treter obliegt der zuständigen Finanzbehörde (§ 2 Absatz 2 Gutachterausschusses aufgrund § 1 Absatz 1 Gutachteraus- GuAVO). schussverordnung (GuAVO) Baden-Württemberg in der Fassung §4 vom 11.12.1989, zuletzt geändert am 26.09.2017, nach den Vor- Gebührensatzung schriften des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (§§ 1, (1) Die Gebührensatzung des Gemeinsamen Gutachteraus- 25 GKZ) in der Fassung vom 16.09.1974, zuletzt geändert am schusses wird nach Anhörung der Mitgliedsgemeinden vom 15.12.2015, folgende Vereinbarung: Gemeinderat der Stadt Crailsheim beschlossen. Die Vertrags- §1 parteien sind sich einig, dass die Stadt Crailsheim das Recht Gegenstand der Vereinbarung aus Absatz 1 durch Erlass einer Erstreckungssatzung auf die (1) Die Stadt Crailsheim (zuständige Stelle) erfüllt für die Städte/ Gemeindegebiete der Mitgliedsgemeinden wahrnimmt. Gemeinden Blaufelden, Fichtenau, Frankenhardt, Gerabronn, (2) Die Städte/Gemeinden Blaufelden, Fichtenau, Gerabronn, Kirchberg, Kreßberg, Langenburg, Rot am See, Satteldorf, Kirchberg, Kreßberg, Langenburg, Rot am See, Schrozberg, Schrozberg, Stimpfach und Wallhausen (im Folgenden Mit- Wallhausen verpflichten sich, ihre jeweiligen Gebührensat- gliedsgemeinden genannt), die nachfolgend aufgeführten Auf- zungen bis zum Inkrafttreten dieser Vereinbarung aufzuheben. gaben des Gutachterausschusses i.S.d. § 193 BauGB. §5 1. Die automatisierte Einrichtung, Führung und Auswertung Finanzierung der Kaufpreissammlung. (1) Die Stadt Crailsheim erbringt die vereinbarten Leistungen 2. Die Vorbereitung und Ermittlung von Bodenrichtwerten und durch eigenes Personal. sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten, ins- (2) Die Kostenerstattung wird wie folgt geregelt: besondere -- Zinssätze für verschiedene Grundstücksarten 1. Von den bei der Stadt Crailsheim für die vereinbarten Leis- -- Sachwertfaktoren tungen anfallenden Kosten (insbesondere Personalkosten, -- Umrechnungskoeffizienten Gutachterentschädigungen, Lizenzgebühren, Sachkosten -- Vergleichsfaktoren etc.) werden die eingehenden Gebühren und sonstigen 3. Die Erstellung von Verkehrswertgutachten für unbebaute Einnahmen in Abzug gebracht. Die Sachkosten (Kosten und bebaute Grundstücke sowie Rechte an Grundstücken. eines Arbeitsplatzes) bemessen sich nach der Höhe der 4. Die Erstellung von Marktberichten und Statistiken. vom Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württem- (2) Der Gemeinsame Gutachterausschuss trägt die Bezeichnung berg in der jeweils gültigen Fassung der Verwaltungsvor- „Gutachterausschuss Altkreis Crailsheim“ schrift über die Berücksichtigung der Verwaltungskosten (3) Die Stadt Crailsheim kann im Gebiet der Mitgliedsgemeinden (VwV-Kostenfestlegung) ermittelten Kosten. dieser Vereinbarung alle zur Durchführung der in Absatz 1 2. Eine volle Kostendeckung wird angestrebt. genannten Aufgaben erforderlichen Maßnahmen treffen. Die Gebührenordnungen sind entsprechend anzupassen. (4) Die Gemeinden sind sich darüber einig, dass diese Form der 3. Der Fehlbetrag wird dann auf die beteiligten Gemeinden Zusammenarbeit um andere Gemeinden erweitert werden nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen aufgeteilt. Es kann, soweit die Gemeinden im selben Landkreis liegen und gelten die vom Statistischen Landesamt Baden-Württem- benachbart sind (§ 1 Absatz 1 Satz 2 GuAVO). Die Erweite- berg gemäß § 143 GemO ermittelten Zahlen zum Stichtag rung bedarf der Zustimmung aller bisherigen Mitglieder. 30.06. eines jeden Jahres. §2 4. Abrechnungszeitraum ist jeweils das Kalenderjahr. Die Ab- Einrichtung und Sitz der Geschäftsstelle rechnungen werden von der Geschäftsstelle des Gutachter- (1) Für die Tätigkeit des Gemeinsamen Gutachterausschusses ausschusses erstellt und den Mitgliedsgemeinden über- wird eine Geschäftsstelle mit einer Personalausstattung von sandt. Der jeweilige Kostenerstattungsbetrag wird den maximal 4,5 Stellen eingerichtet. Eine Erhöhung dieser Per- Mitgliedsgemeinden in Rechnung gestellt und wird nach sonalausstattung bedarf der Zustimmung aller Vertragspar- Anforderung innerhalb eines Monats zur Zahlung fällig. teien. Die Geschäftsstelle wird zunächst mit 3 Stellen starten §6 und die tatsächliche Besetzung gemäß den tatsächlichen Bereitstellung von Unterlagen Bedürfnissen anpassen. (2) Der Sitz der Geschäftsstelle befindet sich in den Diensträumen Der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses werden durch die der Stadt Crailsheim. Mitgliedsgemeinden alle für das Führen der Kaufpreissammlung §3 erforderlichen Daten kostenfrei überlassen. Die Geschäftsstelle Gutachterbestellung des Gutachterausschusses ist berechtigt und hat Vollmacht von (1) Jede Vertragspartei kann folgende Anzahl an Gutachterinnen/ den Mitgliedsgemeinden in deren Namen notwendige Daten (z.B. Gutachter in den Gemeinsamen Gutachterausschuss ent- GEO-Daten, Grundbuchdaten, Daten aus Bauakten etc.) zur Auf- senden: gabenerfüllung auch bei Dritten einzuholen.
4 Nummer 41 Freitag, 9. Oktober 2020 FICHTENAU §7 nach §§ 192 – 197 BauGB (Bildung und Erfüllung der Aufgaben Verschwiegenheit, Datengeheimnis eines Gemeinsamen Gutachterausschusses) von den v.g. Städten Der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist es nach den und Gemeinden auf die Große Kreisstadt Crailsheim gem. § 25 Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Lan- Abs. 5 i.V.m. § 28 Abs. 2 Nr. 2 GKZ mit Schreiben vom 01.09.2020 desdatenschutzgesetzes untersagt, personenbezogene Daten genehmigt. unbefugt zu anderen als den zur Erfüllung der vereinbarten Auf- gaben zu erheben, zu verarbeiten, Dritten bekannt zu geben oder zugänglich zu machen. Bedient sich die Geschäftsstelle dritter Änderungen bei den Gebühren/Beiträgen Personen als Erfüllungsgehilfen, werden diese von der Geschäfts- im Wasser-/Abwasser-/Entsorgungsbereich stelle schriftlich auf das Datengeheimnis verpflichtet. ab 01.01.2021 §8 Dauer der Vereinbarung, Kündigung Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die folgenden Gebühren (1) Der Vertrag wird auf unbefristete Dauer geschlossen. und Beiträge ab dem 01.01.2021 gelten: (2) Jede Vertragspartei kann unter Einhaltung einer Frist von Schmutzwassergebühr: 4,12 € / m3 sechs Monaten vor Ablauf der Amtsperiode des Gutachter- Niederschlagswassergebühr: 0,28 € / m3 ausschusses schriftlich kündigen Wasserversorgungsgebühr: 2,05 € / m3 (3) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. zzgl. Umsatzsteuer Bauwasserzähler / sonst. Zähler: 2,05 € / m3 §9 zzgl. Umsatzsteuer Schlussbestimmungen Wasserversorgungsgebühr Münzzähler: 3,32 € / m3 (1) Die Vereinbarung bedarf der Genehmigung durch die Rechts- zzgl. Umsatzsteuer aufsichtsbehörde. Grundgebühr: (2) Die Vereinbarung ist nach Genehmigung von allen Vertrags- Grundgebühr Q3 = 2,5 (pro Monat) 0,28 € parteien öffentlich bekannt zu machen. Grundgebühr Q3 = 4 (pro Monat) 0,45 € (3) Die Vereinbarung wird am Tag nach der letzten öffentlichen Grundgebühr Q3 = 10 (pro Monat) 1,12 € Bekanntmachung rechtswirksam. Grundgebühr Q3 = 16 (pro Monat) 1,79 € (4) Die öffentliche Bekanntmachung hat entsprechend den jewei- Grundgebühr Q3 = 25 (pro Monat) 2,80 € ligen Bekanntmachungssatzungen der beteiligten Gemeinden zu erfolgen. Gebühr für Entsorgung aus geschlossenen (5) Änderungen/Ergänzungen der vorliegenden Vereinbarung Gruben: 6,48 € / m3 bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gebühr für Entsorgung aus Kleinkläranlagen: 81,00 € / m3 § 10 Entwässerungsbeitrag: 3,00 € / m2 Salvatorische Klausel Klärbeitrag: 2,00 € / m2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam Wasserbeitrag: 2,50 € / m2 sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen zzgl. Umsatzsteuer Vereinbarung nicht berührt. Die Vertragspartner werden in einem Bitte vormerken: solchen Fall die unwirksamen Bestimmungen durch solche erset- Die daraus resultierenden Satzungen liegen diesem, dem nächs- zen, die dem sachgerechten und wirtschaftlichen Inhalt der un- ten und dem übernächsten Mitteilungsblatt bei. wirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen. Dasselbe gilt, wenn sich während der Laufzeit der Vereinbarung ergibt, dass die Vereinbarung durch weitere Bestimmungen er- Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen gänzt werden muss. und Gehwegen zurückschneiden Crailsheim, den 05. August 2020 Derzeit wachsen Hecken und Sträucher besonders stark und auch Gemeinde Blaufelden Gemeinde Rot am See teilweise in den Fahrbahn- und Gehwegbereich hinein. Dadurch gez. Petra Weber gez. Siegfried Gröner wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs beein- Bürgermeisterin Bürgermeister trächtigt. Die Gemeinde weist deshalb darauf hin, dass Baumäste, Hecken Gemeinde Fichtenau Gemeinde Satteldorf und Sträucher, welche in öffentliche Fahrbahnen und Gehwege gez. Anja Schmidt-Wagemann gez. Kurt Wackler ragen oder öffentliche Einrichtungen wie die Beleuchtung und Bürgermeisterin Bürgermeister Verkehrsschilder beeinträchtigen, zurückgeschnitten werden müs- Gemeinde Frankenhardt Stadt Schrozberg sen. gez. Jörg Schmidt gez. Jacqueline Förderer Das Straßengesetz Baden-Württemberg verpflichtet den Grund- Bürgermeister Bürgermeisterin stückseigentümer bzw. -besitzer, Anpflanzungen so zu unterhal- Gemeinde Gerabronn Gemeinde Stimpfach ten, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs gez. Christian Mauch gez. Matthias Strobel nicht beeinflussen. Das „Lichtraumprofil“ beträgt an Geh- und Bürgermeister Bürgermeister Radwegen 2,5 m, gemessen 0,5 m hinter der Bordsteinkante, an Stadt Kirchberg Gemeinde Wallhausen Straßen sind dies 4,5 m, gemessen 0,75 m hinter der Bordstein- gez. Stefan Ohr gez. Rita Behr-Martin kante. Bürgermeister Bürgermeisterin An Straßeneinmündungen, vor allem ohne Gehwege, sind sicht- behindernde Grünanlagen auf eine Höhe von 80 cm ab Fahrbahn- Gemeinde Kreßberg Große Kreisstadt Crailsheim oberkante zurückschneiden. An Gehwegen sind dornige und gez. Robert Fischer gez. Dr. Christoph Grimmer behindernde Hecken und Sträucher unbedingt aus dem öffentli- Bürgermeister Oberbürgermeister chen Bereich bis zur Grundstücksgrenze zu entfernen. Stadt Langenburg Außerdem müssen Straßenleuchten, Verkehrszeichen und Stra- gez. Wolfgang Class ßennamenschilder ganzjährig von Grünbewuchs freigehalten Bürgermeister werden. Ein Formschnitt widerspricht als Pflege- und Unterhal- tungsmaßnahmen auch in der Zeit von März bis September nicht Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die zwischen der Großen § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), der das Roden und Kreisstadt Crailsheim und den Städten und Gemeinden Blaufel- Abschneiden in dieser Zeit verbietet. den, Fichtenau, Frankenhardt, Gerabronn, Kirchberg an der Jagst, Bitte prüfen Sie, ob für Ihre Anpflanzung entlang den öffentlichen Kreßberg, Langenburg, Rot am See, Satteldorf, Schrozberg, Straßen und Wegen, die entsprechenden Regeln eingehalten Stimpfach und Wallhausen am 05.08.2020 abgeschlossene öf- werden. Schneiden Sie gegebenenfalls Ihre Hecken, Bäume und fentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben Sträucher zurück.
FICHTENAU Nummer 41 Freitag, 9. Oktober 2020 5 Bei Unfällen könnten Sie sonst möglicherweise zur Haftung heran- - Crailsheim – gezogen werden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 28 des Bebauungsplan „Wilhelmstraße Westseite, 1. Änderung“ Straßengesetzes. - Crailsheim – Bebauungsplan „Glockenäcker, 1. Änderung“ Für Wohngebiete bei denen ein Bebauungsplan erstellt wurde, ist - Crailsheim – Bebauungsplan „Fliegerhorst, 1. Änderung“ die Bepflanzung durch den Bebauungsplan geregelt. Dieser kann - Kreßberg – Klarstellungs- und Ergänzungssatzung jederzeit im Rathaus eingesehen werden. „Brunnenhäusle“ in Waldtann Bei Anpflanzungen zum Nachbargrundstück gilt das Nachbarrecht - Dinkelsbühl – vorhabenbezogener Bebauungsplan in Baden Württemberg. Das Heft kann online auf der Seite www. Solarpark „Veitswend“ + 19. FNP-Änderung jum.baden-wuerttemberg.de heruntergeladen werden. - Dinkelsbühl – vorhabenbezogener Bebauungsplan Solarpark „Mühlbuck“ + 20. FNP-Änderung Globalberechnung zur Ermittlung der Beitragsobergrenze für den Abwasser- und Wasserversorgungsbeitrag GEMEINDERAT Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: 1. Es werden einheitliche Beitragssätze für verschiedene Ent- bzw. Versorgungssysteme festgelegt. 2. Es werden Teilbeitragssätze für die Entwässerung sowie für Gemeinderatssitzung vom 28.09.2020 den mechanischen und biologischen Teil der Kläranlage fest- gelegt. Anwesend: Bürgermeisterin Schmidt-Wagemann 3. Es werden die Regenbecken und die Sammler dem Klärbe- und 14 Gemeinderäte reich zugeordnet. Schriftführer: GOAR Trollmann 4. Es werden die Vollständigkeit und Richtigkeit der Flächenzu- Beginn: 18.07 Uhr sammenstellung, insbesondere die Ermittlung der zukünftig Ende: 20.51 Uhr an die Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung an- schließbaren Flächen festgestellt. Das Kartenmaterial zu Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung dieser Flächenermittlung und die Flächentabellen werden zum gefassten Beschlüsse Bestandteil der Globalberechnungen erklärt. Es gab keine bekanntzugebenden Beschlüsse. 5. Es wird eine Preissteigerungsrate von 2,75 % festgelegt. Bürgerfragestunde 6. Es wird ein kommunaler Eigenanteil von pauschal 5 % des Herr Scherrle erkundigte sich nach den Spielgeräten des bishe- beitragspflichtigen Herstellungsaufwands der Anlagen für ein rigen Schulhofes und ob diese für den neuen Schulhof genutzt allgemeines öffentliches Interesse abgesetzt. werden können. 7. Es werden für den Straßenentwässerungsanteil die folgenden Bürgermeisterin Schmidt-Wagemann informierte darüber, dass Anteile festgesetzt: geplant war, diese Spielgeräte abzubauen und auf dem neuen a. Mischsystem = 25 % Schulhof zu verwenden. Es müsse noch geklärt werden, ob für b. Mischwassersammler und Regenüberlaufbecken = 25 % einzelne defekte Teile noch Ersatzteile verfügbar sind. Sie möch- c. Kläranlagen = 5 % te gemeinsam mit dem Elternbeirat und der Schule hier eine Ge- d. Regenwasserkanäle und Regenklärbecken = 50 % staltungsmöglichkeit besprechen. e. Schmutzwasserkanäle und Grundstücksanschlüsse = 0 % 8. Es werden 5 % der beitragsfähigen Kosten zur Gebührenfinan- Bauanträge zierung abgesetzt. • Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage 9. Es wird der von der Rechtsprechung anerkannte Beitragsmaß- Flurstück Nr. 169/33, Tulpenstraße, Unterdeufstetten stab der Nutzungsfläche festgelegt. Der Gemeinderat beschloss: Dem Bauvorhaben wird 10. Es werden die folgenden Beiträge festgesetzt: zugestimmt und das Einvernehmen hierzu hergestellt. a. Entwässerungsbereich 3,00 €/m2 • Anbau an bestehendes Wohnhaus b. Klärbereich 2,00 €/m2 Flurstück Nr. 361/14, Hofwiesenstraße, Matzenbach c. Wasserversorgungsbereich 2,50 €/m2 Der Gemeinderat beschloss: Dem Bauvorhaben wird 11. Die Abwassersatzung sowie Wasserversorgungssatzung der zugestimmt und das Einvernehmen hierzu hergestellt. Gemeinde Fichtenau werden entsprechend der Änderungen • Kenntnisgabeverfahren: Abbruch bestehendes Wohnhaus zum 01.01.2021 angepasst. Baugenehmigung: Umbau Scheune zu Wohnraum (Nutzungsänderung) Änderung der Wasserversorgungsatzung Flurstück Nr. 1270, Bergbronner Straße, Wäldershub hier: Anpassung der Gebühren Der Gemeinderat beschloss: Dem Bauvorhaben wird Der Gemeinderat beschloss: Die Wasserverbrauchsgebühr im zugestimmt und das Einvernehmen hierzu hergestellt. Zeitraum 2021 – 2023 wird festgesetzt auf 2,05 € / m3 zzgl. Um- • Errichtung eines Carports mit Balkon im OG satzsteuer. Flurstück Nr. 140/4, Lerchenstraße, Matzenbach Die Wassergebühr mit Münzzähler im Zeitraum 2021 – 2023 wird Der Gemeinderat beschloss: Dem Bauvorhaben wird festgesetzt auf 3,32 €/m3 zzgl. Umsatzsteuer. zugestimmt und das Einvernehmen hierzu hergestellt. Die Grundgebühren für die Wasserzähler (zzgl. Umsatzsteuer) • Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage werden wie folgt festgelegt: Flurstück Nr. 928/2, Talblick, Matzenbach Grundgebühr Q3 = 2,5 (pro Monat) 0,28 € Der Gemeinderat beschloss: Dem Bauvorhaben wird Grundgebühr Q3 = 4 (pro Monat) 0,45 € zugestimmt und das Einvernehmen hierzu hergestellt. Grundgebühr Q3 = 10 (pro Monat) 1,12 € • Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und Garage Grundgebühr Q3 = 16 (pro Monat) 1,79 € Flst.-Nr. 169/31, Tulpenstraße, Unterdeufstetten Grundgebühr Q3 = 25 (pro Monat) 2,80 € Der Gemeinderat beschloss: Dem Bauvorhaben wird Die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Fichtenau wird zugestimmt und das Einvernehmen hierzu hergestellt. entsprechend der Änderungen zum 01.01.2021 angepasst. • Baugenehmigung: Errichtung eines Wohnhauses mit Änderung der Satzung Doppelgarage, Carport und Nebengebäude über die öffentliche Abwasserbeseitigung Flst.-Nr. 650, Weiherweg, Lautenbach hier: Anpassung der Gebühren Der Gemeinderat beschloss: Dem Bauvorhaben wird Der kostendeckende Gebührensatz mit Ausgleich für die Schmutz- zugestimmt und das Einvernehmen hierzu hergestellt. wasserbeseitigung im Zeitraum 2021 – 2023 wird festgesetzt auf Bekanntgabe – 4,12 € / m3. Bebauungsplanänderungen der Nachbargemeinden Der kostendeckende Gebührensatz mit Ausgleich für die Nieder- Die Gemeinde wird jeweils eine positive Stellungnahme abgeben schlagswasserbeseitigung im Zeitraum 2021 – 2023 wird fest- zu den Bebauungsplänen gesetzt auf 0,28 € / m3.
6 Nummer 41 Freitag, 9. Oktober 2020 FICHTENAU Die Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung Verschiedenes – Bekanntgaben werden wie folgt festgesetzt: • Widerspruch gegen die Aufnahme des 4. Windrads in den Geschlossene Gruben 6,48 € / m3 Flächennutzungsplan abgelehnt Kleinkläranlagen 81,00 € / m3 Bürgermeisterin Schmidt-Wagemann informierte darüber, dass Die Wasserversorgungssatzung und die Entsorgungssatzung der das Regierungspräsidium den Widerspruch der Gemeinde gegen Gemeinde Fichtenau werden entsprechend der Änderungen zum den ablehnenden Bescheid des Landratsamtes Schwäbisch Hall 01.01.2021 angepasst. in Bezug auf den Antrag auf Zurückstellung des Baugesuchs der Kreditaufnahme Windenergieanlage Nr. 4 im Windpark Fichtenau B zurückgewie- Eine Kreditaufnahme in Höhe von 1,3 Mio. € ist notwendig. Im sen hat. Haushalt wurde eine Kreditaufnahme in Höhe von 2,4 Mio. € ein- • Befahrung im Landkreis wegen 3-D-Bildern für den Breit- geplant. bandausbau Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Fichtenau ein Bürgermeisterin Schmidt-Wagemann informierte darüber, dass Ratendarlehen über 500.000 € bei der LBBW (über Sparkasse die Fa. Geo Data die Fa. Cyclomedia mit der Befahrung der Ge- Schwäbisch Hall-Crailsheim) aufnimmt. meinden des Landkreises Schwäbisch Hall zur Erstellung von Die Laufzeit wird bei einem Zinssatz von 0,490 % 30 Jahre be- 3-D-Bildern beauftragt hat. Diese werden als Datengrundlage für tragen. den Breitbandausbau benötigt. Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Fichtenau ein endfälliges Darlehen über 800.000 € bei der DZ-Hyp (über VR • Interkommunaler Gutachterausschuss Bank Schwäbisch Hall-Crailsheim) aufnimmt. Bürgermeisterin Schmidt-Wagemann informierte darüber, dass Die Laufzeit wird bei einem Zinssatz von 0,000 % 5 Jahre betra- der Interkommunale Gutachterausschuss Altkreis Crailsheim zum gen. 01.11.2020 seine Tätigkeit aufnehmen wird. • Wahllokale zur Landtagswahl am 14.03.2021 Digitalpakt für Schulen hier: Vorstellung der Medienentwicklungspläne für die Bürgermeisterin Schmidt-Wagemann informierte darüber, dass Christoph-von-Pfeil-Schule und die Oberlin-Schule für die Landtagswahl am 14.03.2021 für den Wahlbezirk Lauten- Den vorgestellten Medienentwicklungsplänen der Christoph-von- bach das Wahllokal im Bürgerhaus Bernhardsweiler und für den Pfeil-Schule und der Oberlin-Schule wird zugestimmt. Die Ver- Wahlbezirk Unterdeufstetten das Wahllokal in der Grundschule waltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Schulen, die sich eingerichtet wird, da dort die Wahlen unter Corona-Bedingungen daraus ergebenden Beschaffungen zur evtl. notwendigen Vergabe durchgeführt werden können. durch den Gemeinderat vorzubereiten. • Einbau der Deckschicht in der Marktstraße Bürgermeisterin Schmidt-Wagemann informiert darüber, dass die Antrag aus dem Gemeinderat auf Prüfung einzelner Investi- tionsprojekte vom 29. Juni 2020 Asphaltdeckschicht in der Marktstraße zwischen der Dinkels- Die Ergebnisse der beantragten Prüfung einzelner Investitions- bühler Straße und der Birkenwaldstraße an einem Wochenende projekte wurden vorgestellt. Die Investitionsprojekte wurden ge- im November 2020 eingebaut werden soll. meinsam zeitlich eingetaktet. • Sanierung der Ziegelstraße Bürgermeisterin Schmidt-Wagemann informierte darüber, dass Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Zuge der Erdverka- sich die Sanierung der Ziegelstraße auf März 2021 verschieben belung in Wildenstein (Forsthausweg, Lautenbacher Straße wird. und Mittelweg) hier: Vergabe der Arbeiten • Zaun am Regenrückhaltebecken Matzenbach Der Gemeinderat beschloss: Die Firma Elektro Jerg aus Aalen Bürgermeisterin Schmidt-Wagemann informierte darüber, dass wird als wirtschaftlichster Bieter mit der Lieferung und Montage der Zaun um das Regenrückhaltebecken Matzenbach im Novem- der Straßenbeleuchtung im Zuge der Erdverkabelung in Wilden- ber 2020 erstellt wird. stein (Forsthausweg, Lautenbacher Straße, Mittelweg) und Vor- • Baum am Gesundheits- und Gemeinschaftshaus entfernt stadt mit einer Angebotssumme von 13.302,36 € beauftragt. Bürgermeisterin Schmidt-Wagemann informierte darüber, dass Erneuerung der Straße im Zuge der Gaserschließung in der am Gesundheits- und Gemeinschaftshaus ein Baum aufgrund der Vorstadt Baumaßnahmen entfernt werden musste. hier: Vergabe der Straßenbauarbeiten • Breitbandausschreibung Der Gemeinderat Fichtenau beschloss, den Auftrag für die Stra- Bürgermeisterin Schmidt-Wagemann informierte darüber, dass ßenbauarbeiten in der Vorstadt an die Firma Feeß Erdbau GmbH die erste Phase der Netzbetriebsausschreibung durch den Zweck- & Co. KG zum Angebotspreis von 23.067,76 € zu vergeben. Einer verband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall erfolgt ist und erst außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 23.067,76 € wird zuge- nach Erhalt des Zuschussbescheids die Kabelzugausschreibung stimmt. erfolgen kann. Gesundheits- und Gemeinschaftshaus in Unterdeufstetten • „Graue-Flecken-Förderung“ und Glasfaseranbindung von hier: Vergabe der Fernmeldetechnik Neubaugebieten Der Gemeinderat vertagte diesen Punkt. Bürgermeisterin Schmidt-Wagemann teilte mit, dass für Anfang Bestätigung der Wahl der Abteilungskommandanten und 2021 auch eine Förderung der sogenannten „grauen Flecken“ deren Stellvertreter möglich werde. Auch soll künftig eine Glasfaseranbindung von Der Gemeinderat erteilte seine Zustimmung zu den von den Abtei- Neubaugebieten förderfähig werden. lungen der Freiwilligen Feuerwehr Fichtenau durchgeführten • Sanierung K2678 Neustädtlein – Wildenstein Wahlen der Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter, Bürgermeisterin Schmidt-Wagemann informierte darüber, dass die folgendes Ergebnis brachten: der Landkreis mit der Entwurfsplanung der Sanierung der K2678 Abteilung Abteilungskommandant Stellvertreter begonnen hat und 2021 einen Zuschussantrag stellen werde. Die Lautenbach Thorsten Burk Oliver Gerhäußer Umsetzung könnte dann frühestens 2022 erfolgen. Matzenbach Steffen Lüdtke Armin Vigenschow Unterdeufstetten Edwin Kollecker Martin Keller • Herr Thomer wird Stadtkämmerer in Ellwangen Wildenstein Dieter Butz Rainer Wenk Bürgermeisterin Schmidt-Wagemann informierte darüber, dass Herr Thomer zur Stadt Ellwangen als Kämmerer wechseln wird. Jagdgenossenschaft Unterdeufstetten hier: Bestellung von Kassenprüfern Verschiedenes – Anfragen Der Gemeinderat beschloss: Herr Klaus Utz, Hofäckerweg 10, • Sensibler Umgang beim Mulchen und Grünschnitt 74579 Fichtenau, und Herr Franz Seidl, An der Rotach 10, 74579 GR Ilg bat darum, dass die Mitarbeiter im Baubetriebshof sensibel Fichtenau werden zu Kassenprüfern der Jagdgenossenschaft beim Grünschnitt agieren sollen und die Notwendigkeit des Mul- Unterdeufstetten bestellt. chens von Grünflächen prüfen sollen.
FICHTENAU Nummer 41 Freitag, 9. Oktober 2020 7 • Fenster im Bürgersaal Infektionsketten lückenlos nachvollzogen und damit unterbrochen GR Höllwarth bat darum, mit Griffen an den Fenstern das Lüften werden“, so Landrat Gerhard Bauer. Für Falschangaben auf den im Bürgersaal zu ermöglichen. Kontaktformularen können Bußgelder zwischen 250 € - 5.000 € • Aufruf nach Christbäumen verhängt werden. Vorlagen für die Gästeregistrierung, die den Vor- GR Höllwarth erinnerte an die gute Tradition, im Amtsblatt die gaben des Datenschutzes entsprechen, finden Besitzer von Res- Bevölkerung aufzurufen, private Bäume als Weihnachtsbäume für taurants, Beherbergungsbetrieben etc. unter www.dehogabw.de. die Dorfplätze zur Verfügung zu stellen. • Situation rund um das Schloss Unterdeufstetten GRin Frühwirth bemängelte die Situation rund um das Schloss Unterdeufstetten. Der Eigentümer muss sich dringend um den STANDESAMTLICHE Rückschnitt der Bäume und Büsche und den Bewuchs am Geh- weg kümmern. NACHRICHTEN • Sanierung K2678 GR Bleicher griff das Thema aus den Bekanntmachungen erneut Geburtstage auf und bat die Verwaltung, hier am Ball zu bleiben. • Verkehrsinsel Hauptstraße/Lange Straße 12.10.2020 Erika Pfisterer, Unterdeufstetten (80) GR Geldner erkundigte sich nach der Umsetzung der Verkehrs- 13.10.2020 Inge Vorholzer-Müller, Vorstadt (80) insel an der Kreuzung Hauptstraße/Lange Straße. Bürgermeis- terin Schmidt-Wagemann erklärte, dass die Verkehrsinsel in Sterbefall Kürze zur Umsetzung kommen wird. 24.09.2020 Xaver Scharpfenecker, Zankhof (71) AUS DEM RATHAUS AUS DER GEMEINDE Erddeponie Die Erddeponie hat künftig nur noch nach Voranmeldung geöffnet. Kleiderkammer Voranmeldungen für Samstag, 10. Oktober 2020 sind telefonisch Die Kleiderkammer/Second-Hand-Basar in Lautenbach, Bu- möglich im Bauhof bei Herrn Gaukler oder Herrn Ebert unter Tel. ckenweiler Str. 27 (altes Rathaus) ist am Freitag, 09.10.20 von 07962/2656. 15.00 – 17.00 Uhr geöffnet Anmeldeschluss ist Freitag, 9. Oktober 2020 um 12.00 Uhr. Neu eingetroffen: Tolle Puzzles, Bettwäsche, Tischdecken, Ge- Wir bitten um Beachtung. schirr, viele Jeanshosen für Jungs u. v. m. Vorbeischauen lohnt sich auf jeden Fall! Wir haben für ALLE Bewohner Fichtenaus geöffnet. Vollsperrung K 2648 Ortsdurchfahrt Momentan können wir Spenden nur nach vorheriger Verein- Lautenbach, Rötleiner Straße barung annehmen. Gerne können Sie nach tel. Vereinbarung auch zu anderen Zeiten Der Landkreis Schwäbisch Hall saniert die Kreisstraße 2648 in der Kleiderkammer nach passenden Dingen suchen. Termine Ortsdurchfahrt Lautenbach, Rötleiner Straße. Die Bauarbei- bitte mit Frau Gabi Kosmalla unter Tel. 8256 oder Tanja Braune ten starten am Montag, 12. Oktober 2020. Die Straße wird des- unter Tel. 0160-97311910 abstimmen. halb gesperrt. Wichtig: Zutritt aufgrund der besonderen Umstände bitte nur Die Kreisstraße K 2648 wird innerhalb der Ortsdurchfahrt Lauten- mit Alltagsmaske, max. 2 Personen gleichzeitig. bach, Rötleiner Straße, mit einem neuen Fahrbahnbelag verse- hen. Insgesamt belaufen sich die Kosten auf ca. 80.000 Euro. Die Gemeinde ist mit kleineren Gehwegsanierungen, Anpassen von Einbauteilen (Schächte, Schieber), 3 Straßenbeleuchtungsmas- ten und anteiligen Fahrbahnflächen im Bereich von Leitungsgrä- ÜBERREGIONALES ben beteiligt. Die Arbeiten beginnen am Montag, den 12. Oktober und werden von der Firma Thannhauser aus Fremdingen durchgeführt. Das Landratsamt geht davon aus, dass die Straße ab Ende Oktober Das Förderprogramm Nouveaux horizons fertig saniert ist und die Ortsdurchfahrt wieder für den Durch- geht in die dritte Runde – Bewerbungen sind gangsverkehr freigegeben werden kann. Der Kreisstraßenab- schnitt ist während der Bauarbeiten für den Durchgangsverkehr noch bis zum 31. Oktober möglich! gesperrt. Der Verkehr wird über die K 2678 – Wildenstein – Neu- „Brücken bauen mit Frankreich“, unter diesem Leitsatz steht städtlein umgeleitet. das Förderprogramm Nouveaux horizons der Baden-Würt- temberg-Stiftung. Gefördert werden gemeinnützige Projekte und Maßnahmen von Korrekte Angaben auf Kontaktformularen zivilgesellschaftlichen und kommunalen Akteuren aus Baden- Landrat Gerhard Bauer appelliert an die Bürgerinnen und Bürger Württemberg und Frankreich, die in den Bereichen Bildung, Kultur des Landkreises Schwäbisch Hall, die Kontaktdaten in sämtlichen und Zivilgesellschaft zusammenarbeiten möchten. Einrichtungen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Im Herbst 2019 und Frühjahr 2020 wurden bereits ausgezeichne- Im Falle einer Infektion werden die Kontaktpersonen telefonisch te Projektideen eingereicht, wovon 25 aktuell gefördert werden. vom Gesundheitsamt über eine mögliche Infektion informiert. Der- Jetzt gibt es wieder die Möglichkeit für baden-württembergische zeit wird die Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt Akteure, sich mit einem französischen Partner für die Durchfüh- allerdings vermehrt durch falsche oder lückenhafte Personenan- rung eines zivilgesellschaftlichen Projekts zu bewerben. Ein dritter gaben erschwert. „Füllen Sie in Restaurants, Bars und sonstigen internationaler Projektpartner ist möglich. Thematisch können die Einrichtungen die bereitliegenden Kontaktformulare korrekt und Projekte sehr vielfältig sein: Literatur, Kunst, Musik, Austausch vollständig aus. Nur mit den richtigen Kontaktdaten können die über relevante gesellschaftliche Themen oder auch innovative
8 Nummer 41 Freitag, 9. Oktober 2020 FICHTENAU Konzepte zum Beispiel in der grenzüberschreitenden Berufsbil- 6.000 € beantragt werden, für größere evtl. mehrjährige Vorhaben dung. gibt es eine Fördermöglichkeit zwischen 20.000 € und 50.000 €. Es gibt zwei Förderkomponenten. Für kleinere Projekte von Ver- Anträge können Sie jederzeit über die Website https://www.bwstif- einen, gemeinnützigen Einrichtungen und kommunalen Akteuren tung.de/nouveaux-horizons stellen, die Bewerbungsfrist endet am aus Baden-Württemberg können Summen zwischen 2.000 € und 31.10.2020. ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST • WICHTIGE TELEFONNUMMERN Ärztlicher Bereitschaftsdienst DRK-Rettungsdienst Wichtige Rufnummern Krankentransporte für den ärztlichen Bereitschaftsdienst: Landkreis Schwäbisch Hall Telefon 112 Rettungsdienst: 112 Seniorenstift Auf den Wäldern, Farbholz 7, Tel. 07962/71190 Allgemeiner Notfalldienst: 116 117 Kirchliche Krankenpflegestation Fichtenau, Tel. 07962/2977 Kinderärztlicher Notfalldienst: 116 117 oder Augenärztlicher Notfalldienst: 116 117 Sozialstation Crailsheim, Pflegedienstleitung, HNO-ärztlicher Notfalldienst: 116 117 Tel. 07951/96199-53 Schwäbisch Hall (Allgemeiner Notfalldienst) Sozialstation Ellenberg, Tel. 07962/712180 oder 712181 Diakonie-Klinikum Schwäbisch Hall gGmbH, Diakoniestr. 10, 74523 Schwäbisch Hall Wichtige Telefonnummern Sa., So. und an FT 8.00 - 22.00 Uhr Schwäbisch Hall (Kinder) Gemeindeverwaltung Fichtenau Diakonie-Klinikum Schwäbisch Hall gGmbH, Diakoniestr. 10, Hauptstraße 2, 74579 Fichtenau, Telefon 07962/892-0, 74523 Schwäbisch Hall Telefax 07962/892-60, E-Mail: info@fichtenau.de Sa., So. und an FT 9.00 - 15.00 Uhr Anja Schmidt-Wagemann – Bürgermeisterin 892-15 Crailsheim (Allgemeiner Notfalldienst) Lisa Zott – Sekretariat Bürgermeisterin 892-15 Klinikum Crailsheim, Gartenstr. 21, 74564 Crailsheim Jochen Trollmann – Leiter Hauptamt892-10 Sa., So. und an FT 8.00 - 22.00 Uhr Lisa Zott – Sekretariat 892-15 Stefanie Walter-Hofmann – Amtsblatt, Internet, Hallenbelegung892-17 Zahnarzt Annette Grimm – Kultur, Tourismus 892-19 Dietmar Strebel – Standesamt, Gewerbe 892-11 Der zahnärztliche Notfalldienst ist zu erfragen unter Roswitha Dasch – Meldeamt, Ausweise, Rente 892-13 Tel. 0711/7877799. Christlinde Haller-Kronenwetter – Gemeindefriedhof, Feuerwehrverwaltung892-14 Nadine Ehmer – Gemeindebücherei 892-41 Tierärztlicher Notdienst Gabriela Schildhauer – Volkshochschule 892-12 Melanie Hollenbach – Ortsbauamt 892-29 für Groß- und Kleintiere Inge Engelhardt – Bauanträge, Ortsbauamt 892-23 Praxis Dr. Hofmann, Wildenstein, Eichenstr. 16, Carmen Eckert – Miete, Pacht, Zelt-/Grillplätze, Grundstücke 892-28 Tel. 07962/2254 Sebastian Thomer – Kämmerer 892-20 Lisa Kohler – Wasser/Abwasser 892-21 Sabine Kranz – Abgaben, Steuern, Beiträge 892-27 Apotheken Justine Kellermann – Kassenleiterin 892-26 Martina Kranz – Kasse 892-25 Fichtenau-Apotheke, Wildenstein, Telefon 07962/520 Carmen Vigenschow – Kasse 892-24 Jeden Samstag von 8.00 bis 12.30 Uhr geöffnet Kindergarten „Tausendfüßler“ 892-51 Dienstbereite Apotheken in Crailsheim: Feuerwehr Samstag, 10. Oktober: „Apotheke in Roßfeld“, Kommandant Butz 700010 Tel. 07951/4730810 Stv. Lüdtke 712480 Sonntag, 11. Oktober: „Jagst-Apotheke“, Tel. 07951/96960 Dienstbereite Apotheken in Dinkelsbühl/Umgebung: Notruf Feuer112 Samstag, 10. Oktober: „St.-Georgs-Apotheke“, Dinkelsbühl, Polizei Tel. 09851/57440 Polizeiposten Fichtenau 379 Sonntag, 11. Oktober: „Hubertus-Apotheke“, Schopfloch, Polizei Crailsheim 07951/4800 Tel. 09857/246 Notruf Polizei 110 Notarzt112 Impressum: Herausgeber: Bürgermeisteramt Fichtenau. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte der Gemeindeorgane Wasser: Stördienstnummer und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin RiesWasserVersorgung Wört 07964/33177-0 Anja Schmidt-Wagemann oder ihr Vertreter im Amt; für den übrigen Inhalt nach Dienstende 07964/33177-20 der jeweilige Auftraggeber. Druck und Verlag: Krieger-Verlag GmbH, Post- fach 11 03, 74568 Blaufelden, Telefon 0 79 53/98 01-0, Telefax 98 01-90 Strom: ODR07961/93361401 ODR Störung im Gasnetz 07961/9336-1402 Telefonseelsorge Telefon 08 00/1 11 01 11 jeden Tag, in Notfällen auch nachts, kostenfrei
FICHTENAU Nummer 41 Freitag, 9. Oktober 2020 9 FREIWILLIGE FEUERWEHR Freiwillige Feuerwehr Fichtenau Abteilung Lautenbach Kirbmendiübung, Abteilung Lautenbach, am Mo. 19.10. um 18.00 Uhr am Gerätehaus in Lauten- bach. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten. KIRCHLICHE NACHRICHTEN Wilma Engelhardt, 5 Jahre, aus Wäldershub: Traktor-Kirche mit Konfirmanden und Posaunenchor Evangelische Kirchengemeinden Wochenspruch zum „18. Sonntag nach Trinitatis“: Und dies Gebot haben wir von ihm, dass, wer Gott liebt, dass der auch seinen Bruder liebe. 1. Joh. 4, 21 Neue Gottesdienstzeiten! Die Kirchengemeinderäte aller drei evang. Kirchengemeinden in Fichtenau haben beschlossen, die Gottesdienstzeiten auf 9.00 Uhr und 10.15 Uhr (statt bisher 10.00 Uhr) festzulegen. Das ist mit den anderen Kirchengemeinden in der Süd-Region des Kirchenbezirks abgestimmt, sodass es für die Prädikant/innen und Pfarrer/innen einfacher wird, zwei Gottesdienste hintereinan- der in verschiedenen Gemeinden zu halten. In Unterdeufstetten und Bernhardsweiler gilt das ab 11. Oktober, in Wildenstein ab November (wegen der derzeitigen Baustelle in der Martinskirche). Marissa Ehmer, 6 Jahre, aus Wildenstein: Traktor-Kirche an der Kirche in Wildenstein Hinweise zum Gottesdienst Evangelische Kirchengemeinde Es ist nun Herbst und damit draußen ungemütlicher. Weil aber in der Martinskirche renoviert wird, feiern wir unsere (verkürzten) Unterdeufstetten Gottesdienste im Oktober – wenn möglich – weiterhin draußen. Marktstraße 49, Telefon 0 79 62/3 60 Bitte bringen Sie dafür eine Sitzgelegenheit mit, wenn Sie nicht stehen möchten. Bei nassem Wetter feiern wir im Gemeinde- Sonntag, 11. Oktober 2020 haus. 9.00 Uhr Gottesdienst mit Pfr. Dürr Im Gottesdienst darf gesungen werden – wenn auch nur mit Das Opfer ist für die Partnergemeinde Bobeck be- Mundschutz. Bitte bringen Sie deshalb einen Mundschutz und stimmt. ein Gesangbuch mit. Ab 11. Oktober ist wieder Kinderkirche. Der Kindergottesdienst Es darf im Gottesdienst gesungen werden, aber nur mit Mund- beginnt ab jetzt immer um 10.15 Uhr und dauert 40 Minuten. Nasen-Schutz! Bitte achten Sie immer auf Ihren Mindestabstand. Natürlich gelten dabei auch Regeln, die das Risiko von Anste- ckungen mit dem Corona-Virus minimieren. Weitere Infos gibt es Die Gruppen und Kreise treffen sich nur nach Vereinbarung nach sonntags direkt beim Kinderkirch-Team. den geltenden Hygienevorschriften. Sonntag, 11. Oktober 2020 Erreichbarkeit Pfarramt Unterdeufstetten: 10.00 Uhr Gottesdienst in Rötlein an der Wiese am Pfrin. Julia Glock ist unter Tel. 07962/360 (wird umgeleitet) und Beißerweiherweg mit Pfarrer Dürr unter julia.glock@elkw.de erreichbar. 10.15 Uhr Kinderkirche im Gemeindehaus Das Pfarramt ist mittwochs von 12.00 bis 14.00 Uhr besetzt. Weitere Termine Freitag, 9. Oktober 2020 17.00 Uhr Kleine Mädchenjungschar Evangelische Kirchengemeinde 18.10 Uhr Große Mädchenjungschar 19.30 Uhr Freundeskreis Wildenstein Mittwoch, 14. Oktober 2020 Lange Straße 9, Telefon 0 79 62/25 77 14.30 Uhr Konfirmandenunterricht 17.30 Uhr Bubenjungschar Malwettbewerb zur Traktor-Kirche Freitag, 16. Oktober 2020 Zum Anfang der Sommerferien hatten wir Kinder dazu eingeladen, 17.00 Uhr Kleine Mädchenjungschar Bilder von der Traktor-Kirche zu malen. Wir stellen hier zwei Wer- 18.10 Uhr Große Mädchenjungschar ke vor: 19.30 Uhr Freundeskreis
10 Nummer 41 Freitag, 9. Oktober 2020 FICHTENAU Vielen Dank an alle, die zu Erntedank Obst, Gemüse oder gestellt werden, weil doch viele Gemeindeglieder und auch Gäs- Blumen an die Kirche gebracht haben. Die Erntegaben wur- te aus umliegenden Gemeinden gekommen waren. Unter dem den nach dem Erntedankfest an die Tafel in Crailsheim ge- Motto „Jetzt reicht’s“ sprach Pfarrer Oberländer von der „Angst zu spendet. kurz zu kommen“ und erzählte zunächst eine Geschichte von einem mürrischen Gutsherrn, der nicht teilen wollte. Anhand der Die Jahresrechnung 2019 ist vom 12. Oktober bis 20. Oktober biblischen Geschichte der Speisung der Viertausend zeigte Ober- 2020 bei Kirchenpflegerin Ilse Weiß in Rötlein, Tel. 8141, zur Ein- länder auf, wie Dankbarkeit und die Bereitschaft zum Teilen, Zu- sichtnahme aufgelegt. friedenheit, Beziehung, letztlich Segen schafft. Die Kinderkirche Eine Übersicht zu Online-Angeboten ist unter https://t1p.de/ hatte den Gottesdienst mitgestaltet und durfte auch noch ihr wildenstein-evangelisch zusammengestellt. 100-jähriges Bestehen feiern. Musikalisch umrahmt wurde der Unter Tel. 07936/319 9990 ist täglich eine neue Andacht zu hören, schöne Gottesdienst vom Posaunenchor Rechenberg und Orga- immer sonntags von Pfr. Dürr. nistin Sissy Beck mit dem Keyboard. Ganz herzlichen Dank für alle Erntegaben, die unseren Erntedank-Altar schmückten. Die Erntegaben erhält der Tafelladen in Crailsheim. Ein großes „Dan- keschön“ geht natürlich an Familie Hofmann, für die Bereitstellung der Scheune. Evangelische Kirchengemeinde Bernhardsweiler Marktstr. 49, Telefon 0 79 62/3 60 Sonntag, den 11. Oktober 2020 Wir laden ein zu den Gottesdiensten in Unterdeufstetten um 9.00 Uhr und Wildenstein um 10.15 Uhr mit Pfr. Dürr Die Gruppen und Kreise treffen sich nur nach Vereinbarung nach den geltenden Hygienevorschriften. Auflegung der Jahresrechnung 2019 Die Auflegung der Jahresrechnung 2019 findet von 5. Okt. bis 16. Oktober bei Claudia Lommel zur Einsichtnahme statt. Bitte melden Sie sich vorher telefonisch an, Tel. 700641. Erreichbarkeit Pfarramt Unterdeufstetten: Pfrin. Julia Glock ist unter Tel. 07962/360 (wird umgeleitet ) und unter julia.glock@elkw.de erreichbar. Das Pfarramt ist mittwochs von 12.00 bis 14.00 Uhr besetzt. Eine Fülle von Erntegaben schmückten den Erntedankaltar Evangelische Kirchengemeinde Rechenberg und Weipertshofen Zum Schloss 3, Telefon 0 79 67/3 06 Das Gemeindebüro ist dienstags von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet. Die derzeitigen Regelungen für das Betreten öffentlicher Einrichtungen sind zu beachten, wie das Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung und die Abstandswahrung. E-Mail: pfarramt.rechenberg-weipertshofen@elkw.de Pfarrer Rainer Oberländer erreichen Sie außerhalb der Öffnungs- zeiten sowohl per E-Mail als auch per Telefon. Gegebenenfalls können Sie auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hin- terlassen. Wir rufen Sie zurück, sobald es möglich ist. Stolz halten die Kinder der Kinderkirche ihre Urkunde in Händen Gottesdienste im Innen- und Außenbereich Gottesdienste werden derzeit im Innen- und Außenbereich gefei- ert. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind einzuhalten. Wir bitten diese zu beachten. Im Innenbereich ist gemeinsames Sin- Katholische Kirchengemeinden gen nur mit Mund-Nase-Bedeckung möglich. Fichtenau Sonntag, 11. Oktober 2020 Pfarrer Markus Engert – Pfarrbüro Matzenbach: Tel. 26 44, Fax 71 05 52 Wochenspruch: Dies Gebot haben wir von ihm, dass wer Gott liebt, dass der auch seinen Bruder liebe. 1. Joh. 4, 21 Sprechzeiten mit Herrn Pfarrer Engert bitte nach Vereinbarung. 10.15 Uhr Gottesdienst in Rechenberg (Pfr. Oberländer) Pfarrbüro Matzenbach: Telefon 2644, Fax 710552 Vorstellung der neuen Konfirmanden Sprechzeiten: Das Opfer ist für die eigene Gemeinde bestimmt. Dienstag und Donnerstag von 9.00 bis 11.00 Uhr Mittwoch, 14. Oktober 2020 Mittwoch von 15.00 bis 17.00 Uhr 15.15 Uhr Konfirmandenunterricht Kindergarten St. Theresia, Matzenbach: Telefon 570 im Dorfgemeinschaftshaus Weipertshofen Kindergarten Christ König, Unterdeufstetten: Telefon 369 Erntedankfest in Eichishof Samstag, 10. Oktober 2020 Am Sonntag, 27. September, feierte die Evangelische Kirchen- U/Deufstetten gemeinde das Erntedankfest in Eichishof, in einer leergeräumten 18.30 Uhr Eucharistiefeier Scheune der Familie Hofmann. Ein ideales Ambiente für den Sonntag, 11. Oktober 2020 – 28. Sonntag im Jahreskreis Erntedankgottesdienst bot dieser Raum und auch der Platz vor Matzenbach der Scheune. Denn auch im Außenbereich mussten Bänke auf- 10.00 Uhr Eucharistiefeier
FICHTENAU Nummer 41 Freitag, 9. Oktober 2020 11 Dienstag, 13. Oktober 2020 – Theresia von Jesus Matzenbach Landfrauenverein Fichtenau 18.00 Uhr Rosenkranz Kontakt: Martina Leidig, Telefon 0 79 62/13 56 18.30 Uhr Eucharistiefeier Mittwoch, 14. Oktober 2020 – Kallistus Großenhub Freitag, den 23. Oktober 2020 18.00 Uhr Rosenkranz Museum- und Stadtführung in Dinkelsbühl 18.30 Uhr Eucharistiefeier Treffpunkt ist um 16.15 Uhr vor dem Rathaus in Wildenstein. Wir bilden Fahrgemeinschaften und fahren nach Dinkelsbühl. Dort Bitte bei allen Gottesdiensten Abstand halten, Mundschutz tragen treffen wir uns vor der Tourist-Information am Altrathausplatz 14. und das Desinfektionsmittel benutzen! Wir besuchen das Haus der Geschichte mit anschließender Stadt- führung. Damit alle auf ihre Kosten kommen, wird die Führung für Erwachsene und Kinder gleichermaßen spannend gestaltet wer- den. Der Museumsbesuch und die Stadtführung werden ungefähr 2 Stunden in Anspruch nehmen. VEREINSNACHRICHTEN Aufgrund der derzeitigen Situation und der wieder steigenden Corona-Fallzahlen wird der ursprünglich geplante, abschließende Restaurantbesuch nicht durchgeführt. Wir hoffen auf euer Ver- ständnis. Bitte den Mund-Nasen-Schutz nicht vergessen. Krieger- und Schützenverein Matzenbach Kosten: Eintritt in das Museum, 3 Euro für Erwachsene und 2 Euro für Kinder. Kontakt: Mandy Steinebronn, Telefon 0 79 62/71 15 94, E-Mail: nakajoma00@aol.com Kosten für die Führung trägt der Verein. Anmeldung bei Luise Häfele, Telefon 712621 oder Martina Leidig, Königsschießen 2020 Telefon 1356. Am 26. und 27. September 2020 hielten wir bei wechselhaftem Wetter unser Königsschießen ab. Die Schützinnen und Schützen Dienstag, den 27. Oktober 2020, traten in einem fairen Wettkampf gegeneinander an, um zu er- Älter werden! „Loslassen macht frei und froh“ mitteln, wem die Königswürde gebührt. In seinem Grußwort hob Beginn 14.00 Uhr im Gasthaus Lamm, Wildenstein der 1. Vorsitzende Martin Hofmann hervor, dass es trotz Auflagen H. Reich wird uns mit seinem Vortrag für unsere Zukunft berei- in dieser Zeit immens wichtig ist, alle Möglichkeiten auszuschöp- chern. fen, damit das Vereinsleben weiter geht. Anschließend nahm der „Loslassen ist die große Lektion unseres Lebens und schenkt 1. Vorsitzende die Siegerehrung vor. Schützenkönig in der Disziplin mehr Lebensqualität.“ Pistole .22 lfb wurde Ritvars Lükins und verteidigte seinen Titel Lassen wir uns inspirieren und nebenbei mit Kaffee und Kuchen von 2019. In der Disziplin Gewehr .22 lfb wurde Schützenliesl verwöhnen. (Schützenkönigin) Manuela Bürstlein und löst Jessica Kainz ab. Jahreshauptversammlung mit Wahlen der Fichtenauer Land- Schützenkönig im Gewehr .22 lfb wurde Stefan Tischlar. Das Frauen wird auf das nächste Jahr verschoben. Termin wird Schießen auf die Ehrenscheibe ging mit dem besten Schuss an rechtzeitig bekannt gegeben. Manuela Bürstlein. Wir wünschen den Schützinnen und Schützen Die derzeitigen Vorstandsmitglieder bleiben solang in ihren Äm- weiterhin „Gut Schuss“. Wir sagen Danke bei allen Vereinsmit- tern. gliedern und Freunden für ihr Kommen und für ein tolles Schüt- zenhaus-Flair. Ein besonderer Dank gilt auch allen Helferinnen und Helfern für ihren Einsatz. In Treue Fest! Krieger- und Schützenverein Matzenbach Die Vorstandschaft Liederkranz Wildenstein Kontakt: Klaus Herterich, Telefon 0 79 62/22 96 Proben in Corona-Zeiten und unter Flutlicht Der Liederkranz Wildenstein hat wieder mit seinen Singstunden – unter Beachtung der Hygienevorschriften – begonnen. Zuerst im Freien, im Garten des Vorstandes Klaus Herterich, bis es zu dunkel und kühl geworden ist. Jetzt dürfen wir in der Turn- und Festhalle in Matzenbach proben. Nach einiger Gewöhnung geht es auch trotz des großen Abstandes überraschend gut. Die Sän- ger und der Chorleiter sind froh, dass man endlich wieder zu- sammenkommen kann. Natürlich muss nach einem halben Jahr ohne gemeinsame Proben wieder an den Stimmen und am Re- pertoire gearbeitet werden. Zum Bildfest in der Kapelle „Zur Schmerzhaften Mutter Gottes“ hat Pfarrer Engert eingeladen, den Gottesdienst musikalisch zu umrahmen und nach offizieller Genehmigung konnten 14 Sänger in der Bildkapelle – mit genügend Abstand – für die Pilger singen. Es tat gut. Der Ausschuss des Liederkranzes hat beschlossen, alle Termine, die für 2020 geplant waren, auf das Jahr 2021 zu verschieben, wobei natürlich nicht vorhergesagt werden kann, ob sie tatsächlich stattfinden können. Dies betrifft die Hauptversammlung mit Wahl der Vorstandschaft Arbeitseinsatz ! und das schon seit vielen Jahren stattfindende Weihnachtskonzert Am 17.10.2020 ab 9.00 Uhr findet am Schützenhaus in Matzen- in der Martinskirche in Wildenstein. Wir hoffen, dass es wenigstens bach ein Arbeitseinsatz statt. 2021 wieder möglich sein wird, mit einem Konzert auf Weihnach- Die Einteilung dafür findet Vor-Ort statt. Über freiwillige Helfer und ten einzustimmen. Helferinnen freuen wir uns sehr. Ganz besonders hart traf es jedoch das 100-jährige Jubiläum des Eure Vorstandschaft Liederkranzes. Alle Veranstaltungen mussten abgesagt und alle In Treue Fest! eingeladenen Gastchöre wieder ausgeladen werden.
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