PSK WEGLEITUNG 1996 Wegleitung für die periodische Kontrolle von vollwertigen Schutzräumen

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BUNDESAMT FÜR ZIVILSCHUTZ        1750-00-86-d

      PSK
      WEGLEITUNG 1996

      Wegleitung für die periodische
      Kontrolle von vollwertigen
      Schutzräumen

                                  PSK-Wegl-1996.doc
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                    Verteiler:

                    • für den Zivilschutz zuständige Ämter der Kantone
                      − fünf Exemplare der Wegleitung in Papierform
                      − zwei Sätze Disketten

                    • selbständige kantonale Stellen für Zivilschutzbauten
                      − fünf Exemplare der Wegleitung in Papierform
                      − zwei Sätze Disketten

                    • für die Zivilschutzbauten zuständige eidgenössische Baufachorgane
                      − zwei Exemplare der Wegleitung in Papierform
                      − zwei Sätze Disketten

                    • intern gemäss besonderem Verteiler

PSK-Wegl-1996.doc
PSK Wegleitung 1996                                                                            3/38

                      Vorwort
                      Die Werterhaltung der Schutzräume für die Bevölkerung gewinnt immer
                      mehr an Bedeutung. Eine der Massnahmen zur Werterhaltung ist die
                      periodische    Kontrolle     der    Schutzräume     bezogen    auf    ihre
                      Einsatzbereitschaft.
                      Die periodische Schutzraumkontrolle (PSK) ist Aufgabe der Kantone und
                      der Gemeinden. Die PSK für die Schutzräume im Eigentum des Bundes
                      fällt in den Kompetenzbereich der Eidg. Baufachorgane.
                      In mehreren Kantonen und Gemeinden sowie durch einige Eidg.
                      Baufachorgane werden diese Kontrollen bereits seit Jahren durchgeführt,
                      wobei das Vorgehen recht unterschiedlich ist.
                      1984 wurde durch das Bundesamt für Zivilschutz (BZS) die "Anleitung zur
                      Durchführung der periodischen Kontrolle der privaten Schutzräume"
                      abgegeben. Diese Anleitung vermittelte das erforderliche technische
                      Wissen für die Kontrollen und war zusammen mit der Prüfliste auf die
                      Frage nach der Einsatzbereitschaft der einzelnen kontrollierten
                      Schutzräume ausgerichtet. Die Kontrollergebnisse vermochten wohl den
                      Schutzraumeigentümern direkt zu dienen, da aber eine einheitliche
                      Gewichtung der Mängel und eine Verknüpfung der angetroffenen Mängel
                      mit der Einsatzbereitschaft fehlte, war eine umfassende Übersicht über die
                      Einsatzbereitschaft aller Schutzräume jedoch nicht möglich. Auch konnten
                      damit keine Aussagen gemacht werden über die erforderlichen
                      Massnahmen zur Verbesserung der Einsatzbereitschaft, über Massnahmen
                      in den Bereichen Planung, Bau und Unterhalt der Schutzräume sowie
                      Information und Ausbildung aller Beteiligten.
                      Die vorliegende Wegleitung wurde im Hinblick auf eine Vereinheitlichung
                      der Schutzraumkontrollen erarbeitet. Basis dieser Wegleitung sind klare
                      Definitionen der Fehler und der technischen Einsatzbereitschaft der
                      Schutzräume.
                      Der weisse Teil ist die eigentliche Wegleitung. Darin werden die Ziele der
                      periodischen Schutzraumkontrollen festgelegt und Zweck und Geltungs-
                      bereich wie auch administrative und personelle Voraussetzungen werden
                      erläutert. Für die Auswertung der Ergebnisse ist zudem ein Daten-
                      erfassungs- und Meldesystem definiert.
                      Die blauen Anhänge bilden Grundlagen für den Aufbau und die
                      Organisation der PSK. Verantwortlichkeiten und Kompetenzen für eine
                      PSK werden aufgezeigt, die notwendigen Schritte für die PSK sind in
                      einem Ablaufdiagramm dargestellt. Ein weiterer Anhang gibt eine
                      Übersicht der rechtlichen Grundlagen für die PSK.
                      Die grünen und gelben Anhänge dienen der eigentlichen PSK und deren
                      Auswertung: die Definitionen der Fehler und der technischen Einsatz-
                      bereitschaft, das Formular „Prüfbericht mit Mängelliste“ mit der dazu-
                      gehörenden Anleitung in Form einer Checkliste sowie ein Formular für die
                      Meldung der Resultate der PSK.
                      Die Wegleitung wird sowohl in Papierform als auch in digitaler Form
                      (WinWord 6.0 und Excel 5.0 - Dateien) abgegeben. Die digitale Form soll
                      es den Anwendern ermöglichen, die Wegleitung und die Formulare (die
                      Anleitung mit Checkliste jedoch nicht) für ihre Bedürfnisse und Voraus-
                      setzungen anzupassen und zu ergänzen.
                      Die in der vorliegenden Wegleitung verwendeten Funktionsbezeichnungen
                      gelten ebenso für Männer wie für Frauen.
                      Diese Wegleitung tritt auf den 1. Januar 1997 in Kraft
                                                                                   PSK-Wegl-1996.doc
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                    Inhaltsverzeichnis
                    1. Ziele der periodischen Schutzraumkontrollen                          5

                    2. Zweck und Geltungsbereich                                            6
                       2.1. Zweck                                                           6
                       2.2. Geltungsbereich                                                 6

                    3. Administrative und personelle Voraussetzungen                        7
                       3.1. Allgemeines                                                     7
                       3.2. Personelle Voraussetzungen                                      7
                       3.3. Einsatz von Angehörigen der ZSO als Kontrollpersonal            7

                    4. Ablauf der Schutzraumkontrollen                                      8
                       4.1. Ablaufdiagramm der periodischen Schutzraumkontrollen            8
                       4.2. Voraussetzungen für die Durchführung der PSK                    8
                       4.3. Häufigkeit der Schutzraumkontrollen                             8

                    5. Datenerfassung                                                       8

                    Anhang A1 : Verantwortlichkeiten und Kompetenzen                        9

                    Anhang A2 : Ablauf der Schutzraumkontrollen                            10

                    Anhang A3 : Rechtliche Grundlagen                                      13
                      1. Einschlägige Artikel aus Gesetzen und Verordnungen                13
                      2. Weisungen                                                         14

                    Anhang B1 : Definitionen                                               15
                      Fehlerdefinition                                                     15
                      Definition der technischen Einsatzbereitschaft                       15

                    Anhang B2 : Anleitung zum Prüfbericht / Checkliste für die             17
                                 periodische Schutzraumkontrolle
                      Bereich 1000 Schutzraum / Schutzraumhülle                            19
                      Bereich 2000 Notausstieg (NA) / Fluchtröhre (FR)                     21
                      Bereich 3000 Abschlüsse                                              23
                      Bereich 4000 Belüftung                                               27
                      Bereich 5000 Sanitärinstallationen                                   32
                      Bereich 6000 Generelles bzw. Fehler im Bereich Funktionalität        33

                    Anhang B3 : Prüfbericht der periodischen Schutzraumkontrolle           35
                                (mit Mängelliste)

                    Anhang B4 : Resultate der periodischen Schutzraumkontrolle             37

PSK-Wegl-1996.doc
PSK Wegleitung 1996                                                                            5/38

1.                    Ziele der periodischen Schutz-
                      raumkontrollen

                      Die periodischen Schutzraumkontrollen
                      • dienen der Überprüfung der technischen Einsatzbereitschaft der Schutz-
                        räume;
                      • sind ein Mittel zur Verstärkung des Verantwortungsbewusstseins der
                        Schutzraumeigentümer bezüglich dem Unterhalt der Schutzräume;
                      • schaffen günstige Voraussetzungen für das rasche Erstellen der Schutz-
                        bereitschaft für die Bevölkerung, insbesondere bei bewaffneten Konflik-
                        ten sowie auch bei Katastrophen und Notlagen.
                      Die Auswertung der Ergebnisse ist eine Grundlage für die Sicherstellung
                      und Weiterentwicklung werterhaltender Massnahmen.

                                                                                   PSK-Wegl-1996.doc
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2.                           Zweck und Geltungsbereich
2.1.     Zweck

                             Die vorliegende Wegleitung ist ein Hilfsmittel für Planung, Organisation
                             und Durchführung der PSK.

2.2.     Geltungsbereich

                             Die vorliegende Wegleitung gilt für die periodische Kontrolle von
                             vollwertigen Schutzräumen, welche gemäss den
                             • Technischen Weisungen für den Privaten Schutzraumbau vom 15. No-
                               vember 1966 1) bzw. den Technischen Weisungen für den Pflichtschutz-
                               raumbau vom 1. Februar 1984 2)
                             erstellt oder gemäss den
                             • Technischen Weisungen für die Erneuerung von Schutzräumen und
                               Schutzanlagen, provisorische Ausgabe 1988 vom 16. Dezember 1987
                               Teil 2 Schutzräume bis 200 Schutzplätze (TWE 1988) bzw. den Techni-
                               schen Weisungen vom 1. Oktober 1994 für die Erneuerung von Schutz-
                               räumen bis zu 200 Schutzplätzen (TWE 1994 Schutzräume) 3)
                             erneuert worden sind.
                             Für Schutzräume, die gemäss den „Weisungen betreffend die qualitative
                             Einstufung bestehender Schutzräume“ vom 1. Mai 1991 4) in die
                             Qualitätsgruppe B eingestuft wurden und für den Schutz der Bevölkerung
                             noch benötigt werden, ist analog dieser Wegleitung eine auf die
                             Schutzraumhülle und die Abschlüsse beschränkte Kontrolle vorzusehen.

                             Für Schutzräume, welche gemäss den "Technischen Weisungen für
                             spezielle Schutzräume" vom 2. Februar 1982 5) erstellt worden sind, gilt eine
                             besondere Wegleitung.

1
  TWP 66, Nr. 1541.01 ersetzt durch TWP 84, MZS 5 25
2
  TWP 84, Nr. 1750.00/8; MZS 49 5
3
  Kreisschreiben 12/94 vom 9. Dezember 1994; MZS 66 153
4
  Kreisschreiben 3/92 vom 30. Januar 1992; MZS 61 83
5
  TWS 82, Nr. 1750.00/6; Kreisschreiben 6/83 vom 26. April 1983; MZS 41 36
PSK-Wegl-1996.doc
PSK Wegleitung 1996                                                                              7/38

3.                    Administrative und personelle
                      Voraussetzungen
3.1.   Allgemeines

                      Es sind zu erarbeiten bzw. zu regeln :
                      • die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen im Sinne von Anhang A1;
                      • die erforderlichen Grundlagen (Durchführungsbestimmungen, Pflichten-
                         hefte, Ausbildungsunterlagen, Formulare usw.) für die Durchführung der
                         Schutzraumkontrollen;
                      • Versicherung und Entschädigung des Kontrollpersonals, welches nicht
                         im Rahmen der Schutzdienstpflicht eingesetzt wird;
                      • die Kontrollintervalle der PSK;
                      • die Meldung der Resultate der PSK von den Gemeinden an die Kantone.
                      Bei der Organisation der PSK empfiehlt es sich, kleine Reparatur- und Un-
                      terhaltsarbeiten seitens des Kontrollpersonals vorzusehen. Mit solchen Ak-
                      tionen wird „Goodwill“ für den Zivilschutz erzielt.

3.2.   Personelle Voraussetzungen
                      Kontrollverantwortlicher
                      Der Gemeinderat wählt bzw. bestimmt einen Verantwortlichen für die
                      Durchführung der PSK. Dieser kann Beamter, Angestellter oder Bevoll-
                      mächtigter der Gemeinde, privatrechtlich Beauftragter oder auch Angehöri-
                      ger der Zivilschutzorganisation (ZSO) sein. Für den Kontrollverantwortli-
                      chen ist anhand des in Anhang A1 dieser Wegleitung aufgeführten Schemas
                      „Verantwortlichkeiten und Kompetenzen“ ein Pflichtenheft auszuarbeiten.
                      Der Kontrollverantwortliche sollte über eine technische Ausbildung, wenn
                      möglich aus der Bau- oder der Hausinstallationsbranche verfügen und mit
                      den Belangen des Zivilschutzes vertraut sein. Er sollte längerfristig verfüg-
                      bar sein (Ausbildung in PSK).
                      Kontrollpersonal
                      Das Kontrollpersonal kann aus Beamten, Angestellten oder Bevollmächtig-
                      ten der Gemeinde, privatrechtlich Beauftragten oder Angehörigen der ZSO
                      bestehen. Für das Kontrollpersonal ist anhand des in Anhang A1 dieser
                      Wegleitung aufgeführten Schemas „Verantwortlichkeiten und Kompeten-
                      zen“ ein Rahmenpflichtenheft auszuarbeiten.
                      Das Kontrollpersonal sollte über eine Ausbildung im technischen Bereich
                      verfügen und längerfristig (mehrere Jahre) verfügbar sein (Ausbildung in
                      PSK).

3.3.   Einsatz von Angehörigen der ZSO als Kontrollpersonal
                      Sollen Angehörige der ZSO als Kontrollpersonal eingesetzt werden, kann
                      dies nur im Rahmen von Wiederholungskursen gemäss Artikel 36 ZSG er-
                      folgen.

                                                                                     PSK-Wegl-1996.doc
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4.                             Ablauf der Schutzraumkontrollen
4.1.       Ablaufdiagramm der periodischen Schutzraumkontrollen

                               Das Diagramm im Anhang A2 stellt einen möglichen Ablauf dar. Er kann
                               an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.

4.2.       Voraussetzungen für die Durchführung der PSK
                               Die qualitative Einstufung der Schutzräume gemäss den „Weisungen
                               betreffend die qualitative Einstufung bestehender Schutzräume“ vom 1. Mai
                               1991 1 ) ist durchgeführt und die vollwertigen Schutzräume sind bekannt.
                               Die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen gemäss Anhang A1 sind fest-
                               gelegt.

4.3.       Häufigkeit der Schutzraumkontrollen
                               Mit der periodischen Kontrolle der Schutzräume ist sicherzustellen, dass je-
                               der Schutzraum in der Regel alle fünf Jahre einmal überprüft wird.

5.                             Datenerfassung
                               Mit dem Formular „Prüfbericht der periodischen Schutzraumkontrolle mit
                               Mängelliste“ (siehe Anhang B3) sind die zu erfassenden Daten geregelt.
                               Aufgrund der Gewichtung der erfassten Fehler wird die Einsatzbereitschaft
                               des betreffenden Schutzraumes in der Checkliste (Anhang B2) direkt aufge-
                               zeigt und im Prüfbericht festgehalten.
                               Alle festgehaltenen Fehler sind durch die für die Durchführung der periodi-
                               schen Schutzraumkontrollen verantwortliche Stelle der Gemeinde dem
                               Schutzraumeigentümer schriftlich mitzuteilen. Das vor Ort ausgefüllte und
                               unterzeichnete Formular „Prüfbericht der periodischen Schutzraumkontrolle
                               mit Mängelliste“ (Anhang B3) ist beizulegen.
                               Die für die Schutzraumkontrollen verantwortliche Stelle der Gemeinde fasst
                               die Resultate der Schutzraumkontrollen eines Jahres in dem Formular „Re-
                               sultate der periodischen Schutzraumkontrolle“ (Anhang B4) zusammen und
                               schickt dieses dem KAZS.
                               Das KAZS fasst seinerseits die Resultate aller Schutzraumkontrollen auf
                               analoge Weise wie im obenerwänten Formular vorgegeben zusammen und
                               leitet diese Zusammenfassung weiter an das BZS.
                               Die Prüfberichte der Schutzraumkontrollen sind durch die Gemeinde bis
                               zur nächsten periodischen Kontrolle der betreffenden Schutzräume
                               aufzubewahren.

1
    Kreisschreiben 3/92 vom 30. Januar 1992; MZS 61 83)
PSK-Wegl-1996.doc
PSK Wegleitung 1996                                                                                   9/38

                        Anhang A1 : Verantwortlichkeiten
                        und Kompetenzen

LEGENDE
E   =   Entscheid
D   =   Durchführung
M   =   Mitwirkung
I   =   Information

Auftrag des Kantons bezüglich Schutzraumkontrollen       I             (I)                           E/D
Beschluss Durchführung Schutzraumkontrollen             E/D             I                              I
Festlegen der Kontrollintervalle                        E      D       M                               I

Auswahl des Kontrollverantwortlichen                    E      D        I       I                      I
Ausbildung des Kontrollverantwortlichen                        E                I                    D/M

Auswahl des Kontrollpersonals
                                                         I     E       I/M     D      I
Einsatzplanung personell und zeitlich
Aufgebot und Ausbildung des Kontrollpersonals                  E      M/(D) D/(M)     I

Auswahl der Schutzräume
Aktualisieren der Schutzraumdaten                              E       M       D
Bereitstellen der Unterlagen

Anmeldung der Kontrollen an SR-Eigentümer/-verwaltung          E               D               I

Durchführen der Kontrollen                                     E      (M)      D      M        I     (M)
Auswerten der Prüfberichte                                     E      (M)      D               I

Aufforderung zur Mängelbehebung an SR-Eigentümer/-
                                                               E        I      D               I
verwaltung
Einsprache/Beschwerde durch SR-Eigentümer/-
                                                                      gemäss kantonalem Recht
verwaltung, Behandeln der Einsprache/Beschwerde

Nachkontrollen                                                 E      (M)      D      M        I       I
Ersatzvornahme                                           I     M        I      M               I     E/D

Registrierung des Zustands der SR und Zusammenstellen    I     E       M       D                       I        I
der Resultate
Eventuell ZUPLA anpassen                                 I      I     E/D      M                       I        I
Auswerten/Aufarbeiten der Resultate                      I    (I/M)   (I/M)   (I/M)                 (E/D)     (E/D)

                                                                                          PSK-Wegl-1996.doc
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                               Anhang A2 :
                               Ablauf der Schutzraumkontrollen
     ABLAUF                                       WER                                    WAS
 Phase Vorbereitung                       Die PSK für die Schutzräume im Eigentum des Bundes fällt in den
                                          Kompetenzbereich der Eidg. Baufachorgane. Die einzelnen Stellen und
                                          Tätigkeiten sind entsprechend zu interpretieren.
 AUFTRAG DES KANTONS AN                   Für den Zivilschutz zustän-   • erteilt den Gemeinden den Auftrag für die
    DIE GEMEINDEN ZUR                     diges kantonales Amt            Durchführung der PSK
   DURCHFÜHRUNG DER
 SCHUTZRAUMKONTROLLEN                     (KAZS)                        • passt die Wegleitung an die örtlichen Ver-
                                                                          hältnisse an.

                                          Gemeinderat                   erteilt per Gemeinderatsbeschluss die Aufträge
     BESCHLUSS ZUR
   DURCHFÜHRUNG DER                                                     an die verantwortliche Stelle der Gemeinde.
 SCHUTZRAUMKONTROLLEN                     Gemeinderat, verantwort-      • wählen / bestimmen einen
                                          liche Stelle der Gemeinde       Kontrollverantwortlichen für die
      AUSWAHL UND                                                         Durchführung der periodischen
AUSBILDUNG DES KONTROLL-                                                  Schutzraumkontrollen (siehe 3.2.).
   VERANTWORTLICHEN                                                     • erstatten Meldung ans KAZS.
                                          KAZS                          bildet den Kontrollverantwortlichen aus.
                                          Kontrollverantwortlicher      erstellt eine personelle und zeitliche Einsatz-
    EINSATZPLANUNG                                                      planung.

                                          Verantwortliche Stelle der    wählt das Kontrollpersonals aus
        AUSWAHL                           Gemeinde                      (siehe 3.2.).
 DES KONTROLLPERSONALS
                                          Kontrollverantwortlicher      • erlässt das Aufgebot des Kontrollpersonals
                                                                          (Zivilschutzangehörige via ZS-Stelle).
      AUFGEBOT UND
       AUSBILDUNG
                                                                        • stellt Ausbildungsplan bereit.
 DES KONTROLLPERSONALS                    Kontrollverantwortlicher,     • bildet das Kontrollpersonals aus.
                                          evtl. mit Hilfe des KAZS      • stellt bereit :
                                          (evtl. der ZSO)                 Wegleitung, Checkliste, Prüfbericht, Anwei-
                                                                          sung, Fehlertabelle, Material, Werkzeug,
                                                                          Kursplan und Ausbildungsschutzräume
AUSWAHL DER SCHUTZRÄUME                   Verantwortliche Stelle der    • bestimmt die Schutzräume (unter Berück-
   AKTUALISIEREN DER                      Gemeinde, evtl. mit Hilfe       sichtigung früher nicht kontrollierter SR).
   SCHUTZRAUMDATEN                        der ZSO und des KAZS          • aktualisiert die Schutzraumdaten.
   BEREITSTELLEN DER
                                                                        • stellt die Unterlagen bereit :
      UNTERLAGEN
                                                                          Adresse, Eigentümer, Pläne, Abnahmepro-
                                                                          tokoll, Prüfberichte früherer PSK.
ANMELDUNG DER KONTROLLEN                  Verantwortliche Stelle der    meldet die Kontrolle beim SR-Eigentümer/-
    AN DEN SCHUTZRAUM-                    Gemeinde                      verwaltung an
 EIGENTÜMER/-VERWALTUNG                                                 (Formular Anmeldung PSK).
                                          Schutzraumeigentümer /-       überprüfen, ob zum angegebenen Termin eine
                                          verwaltung und verantwort-    Kontrolle möglich ist.
                       NEIN               liche Stelle der Gemeinde
                              VORMERKEN
       KONTROLLE                 FÜR                                    Spezialfälle sind zusammen mit dem KAZS zu
        MÖGLICH                NÄCHSTE                                  behandeln (kantonales Recht).
                                 PSK
        JA

Phase Durchführung

   PSK-Wegl-1996.doc
PSK Wegleitung 1996                                                                                  11/38

   ABLAUF                              WER                                    WAS
Phase Durchführung

     KONTROLLE
                                Kontrollverantwortlicher     • stellen Werkzeug, Material und Dokumente
    DURCHFÜHREN                 und Kontrollpersonal           bereit

                                                             • führen die Kontrolle durch.
                                                             • erledigen gegebenenfalls kleine Unterhalts-
                                                               und Reparaturarbeiten (schaffen Goodwill für
                     NEIN
       SCHUTZ-                                                 den Zivilschutz)
      RAUM I.O.*            A
                                                             • füllen vor Ort das Formular „Prüfbericht der
                                                               periodischen Schutzraumkontrolle“ mit
       JA
                                                               Mängelliste aus und lassen dieses durch SR-
                                                               Eigentümer/-verwaltung gegenzeichnen.
                                                             * i.O. Ö technisch einsatzbereit

Phase Auswertung

 AKTUALISIEREN DER SR-          ZSO und ZS-Stelle            passen die betreffenden Dokumente an :
        DATEN                                                • Schutzraumdaten
 EVTL. ANPASSUNG ZUPLA                                       • evtl. ZUPLA.

                                Verantwortliche Stelle der   übermittelt die Daten/Resultate der SR-
   MELDUNG AN KAZS              Gemeinde                     Kontrollen (Prüfberichte) auf dem Formular
                                                             „Resultate der periodischen SR-Kontrolle“
                                                             an das KAZS.

 ZUSAMMENFASSUNG UND
                                KAZS                         fasst die Daten/Resultate aller SR-Kontrollen
    AUSWERTUNG DER                                           zusammen und leitet diese an das Bundesamt für
  KONTROLLRESULTATE                                          Zivilschutz weiter.
 (DURCH KAZS UND BZS)           BZS / KAZS                   • werten die Daten der SR-Kontrollen aus.
                                                             • ordnen ggf. Massnahmen an oder treffen sol-
                                                               che.

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                                                                                         PSK-Wegl-1996.doc
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   ABLAUF                          WER                                     WAS
           A

                            Verantwortliche Stelle der   • stellt dem SR-Eigentümer/-verwaltung eine
                            Gemeinde                       schriftliche Meldung mit den angetroffenen
 MÄNGELMELDUNG AN                                          wesentlichen und kritischen Fehlern
   SR-EIGENTÜMER,                                          zusammen mit der Kopie des Prüfberichts zu.
 AUFFORDERUNG UND
  FRISTSETZUNG ZUR                                       • setzt Frist zur Behebung der Mängel und
BEHEBUNG DER MÄNGEL,
                                                           nimmt Rechtsmittelbelehrung z.Hd. des SR-
   ANMELDUNG DER
   NACHKONTROLLE                                           Eigentümers/-Verwaltung vor.
                                                         • meldet die Nachkontrolle schriftlich an.

                            Kontrollverantwortlicher     • füllen vor Ort das Formular „Prüfbericht der
   NACHKONTROLLE            und Kontrollpersonal.          periodischen Schutzraumkontrolle“ mit
    DURCHFÜHREN
                                                           Mängelliste aus und lassen dieses durch SR-
                                                           Eigentümer/-verwaltung gegenzeichnen.
                                                         • setzt, so erforderlich, erneute Frist zur
                                                           Mängelbehebung.
                     NEIN                                • veranlasst ggf. Wiederholung der Nach-
       SCHUTZ-
      RAUM I.O.*
                                                           kontrolle.
                                                         * i.O. Ö technisch einsatzbereit
                                                         Bevor rechtliche Massnahmen eingeleitet
      JA
                                                         werden, ist zu empfehlen, Uneinigkeiten auf
                                                         dem Verhandlungsweg zu bereinigen.
Phase Auswertung
                            SR-Eigentümer/-ver-          kann Einsprache/Beschwerde erheben (gemäss
                            waltung                      kantonalem Recht), wenn er mit der
                                                         Mängelmeldung nicht einverstanden ist.

                            KAZS                         • setzt Mängelbehebung und/oder Ersatz-
                                                           vornahme gemäss kantonalem Recht durch
                                                           (Grundlage: Art. 11 BMG und Art. 16 BMV)
                                                         • erstattet, falls erforderlich, Strafandrohung
                                                           und -anzeige aufgrund von Art. 16 BMG.

 PSK-Wegl-1996.doc
PSK Wegleitung 1996                                                                                       13/38

                             Anhang A3 :
                             Rechtliche Grundlagen
1.                           Einschlägige Artikel aus Gesetzen und Verordnungen
                             Bundesgesetz über den Zivilschutz vom 17. Juni 1994 (Zivilschutzge-
                             setz, ZSG) 1 )
                             • Art. 5 Bund
                               1
                                 .....
                               2
                                 Das Bundesamt :
                               a.      erlässt Vorschriften über Organisation und Verwaltung des Zivil-
                                       schutzes, über die Ausbildung im Zivilschutz sowie über das
                                       Material und die Schutzbauten des Zivilschutzes;
                               b.      überwacht den Vollzug der Bundesvorschriften durch die
                                       Kantone und Gemeinden;
                               c.      ....
                               3
                                 ....
                             • Art. 6 Kanton
                               1
                                  Der Kanton ist für den Vollzug der vom Bund erlassenen Vorschriften
                               verantwortlich.
                               2
                                 ....
                               3
                                 ....
                             • Art. 7 Gemeinde
                               1
                                  Die Gemeinde ist für die Umsetzung der vom Bund und vom Kanton
                               vorgeschriebenen Massnahmen verantwortlich.
                               2
                                 ....
                               3
                                 ....
                             • Art. 29 : Hauseigentümer, und -eigentümerinnen, Mieter und Mieterin-
                               nen
                               1
                                  Die Eigentümer und Eigentümerinnen sowie die Mieter und Mieter-
                               innen sind verpflichtet, für die Vorbereitung und den Vollzug der ihnen
                               vorgeschriebenen Massnahmen zu sorgen und die dafür notwendigen
                               Mittel bereitzustellen.
                               2
                                  Soweit es für den Zivilschutz erforderlich ist, sind sie verpflichtet, von
                               ihnen benutzte Räume auszuräumen und bereitzustellen.
                               3
                                 ....

                          Bundesgesetz vom 4. Oktober 1963 über die baulichen Massnahmen im
                            Zivilschutz (Schutzbautengesetz, BMG); Stand 1. Januar 1995 2 )
                             • Art. 9 : Unterhalt
                               Die Eigentümer der Schutzanlagen haben dafür zu sorgen, dass diese un-
                               terhalten und so verwendet werden, dass sie jederzeit innert kürzester
                               Frist dem Zivilschutz dienstbar gemacht werden können.

1
    SR 520.1; AS 1994 2626; MZS 65 1
2
    SR 520.2; AS 1994 2667; MZS 65 19
                                                                                               PSK-Wegl-1996.doc
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                             Art. 11 : Ersatzvornahme
                               Führt ein Pflichtiger die vorgesehenen Massnahmen nicht durch, so sind
                               sie auf seine Kosten von der zuständigen kantonalen Behörde anzuord-
                               nen.
                             • Art. 16 : Strafverfolgung
                               1
                                 Wer vorsätzlich oder fahrlässig diesem Gesetz oder den darauf erlasse-
                               nen Ausführungsbestimmungen oder Einzelverfügungen zuwiderhandelt,
                               wird mit Haft oder mit Busse bestraft.
                               2
                                 In besonderen Fällen kann erstmals an die Stelle der Bestrafung eine
                               Verwarnung durch die zuständige Kantons- oder Gemeindebehörde tre-
                               ten.
                               3
                                 Die Strafverfolgungen wegen Handlungen, durch die in andern Geset-
                               zen enthaltene Strafbestände erfüllt werden, bleiben vorbehalten.

                         Verordnung vom 27. November 1978 über die baulichen Massnahmen im
                           Zivilschutz (Schutzbautenverordnung, BMV);
                           Stand 1. Januar 1995 1 )
                             • Art 16 : Ersatzvornahme
                               1
                                 Wird eine vorgeschriebene Massnahme nicht durchgeführt oder ent-
                               spricht die Ausführung des Schutzraums oder einer Spitalanlage nicht
                               den Vorschriften, so setzt der Kanton dem Pflichtigen eine angemessene
                               Frist für die ordnungsgemässe Ausführung. Nützt der Pflichtige die Frist
                               nicht, so ordnet der Kanton auf dessen Kosten die Ausführung an.
                               2
                                 ....
                             • Art 17 : Unterhalt
                               1
                                 Die Kantone und Gemeinden kontrollieren regelmässig im Rahmen ih-
                               rer Verwaltungstätigkeit den sachgemässen Unterhalt und die Betriebsbe-
                               reitschaft der Schutzräume und Spitalanlagen.
                               2
                                 Die eidgenössischen Baufachorgane kontrollieren den Unterhalt und die
                               Betriebsbereitschaft der Schutzräume in bundeseigenen Gebäuden.
                             Art 18 : Zivilschutzfremde Verwendung
                               1
                                 Schutzräume und Spitalanlagen dürfen nur soweit für zivilschutzfremde
                               Zwecke verwendet werden, als sie jederzeit innert 24 Stunden für den
                               Zivilschutz benützbar sind.
                               2
                                 ....
                               3
                                 ....

2.       Weisungen

                             • Weisungen des Bundesamtes für Zivilschutz vom 1. Mai 1991 betreffend
                               die qualitative Einstufung bestehender Schutzräume. 2 )
                             • Weisungen des Bundesamtes für Zivilschutz vom 1. Juli 1995 über die
                               Ausrüstung vollwertiger Schutzräume. 3 )

1
  SR 520.21; AS 1994 2671 MZS 65 45
2
  Kreisschreiben 3/92 vom 30. Januar 1992; MZS 61 83
3
  MZS 67 95
PSK-Wegl-1996.doc
PSK Wegleitung 1996                                                                              15/38

                      Anhang B1 : Definitionen
Fehlerdefinition

                      Für die Beurteilung der technischen Einsatzbereitschaft von Schutzräumen
                      sind die Fehler in drei Klassen eingeteilt.

                      Leichte Fehler
                      Fehler, die keinen Einfluss auf die Gewährleistung des Schutzes sowie auf
                      den Betrieb des Schutzraumes haben und innert 24 Stunden ohne
                      besonderen Aufwand an Mitteln und/oder Kenntnissen behoben werden
                      können.

                      Wesentliche Fehler
                      Fehler, welche die Gewährleisung des Schutzes sowie den Betrieb des
                      Schutzraumes beeinträchtigen und innert 24 Stunden nur mit besonderem
                      Aufwand an Mitteln und/oder Kenntnissen behoben werden können.

                      Kritische Fehler
                      Fehler, welche die Gewährleistung des Schutzes sowie den Betrieb des
                      Schutzraumes verhindern. Es sind dies auch Fehler, die sich nicht innert 24
                      Stunden und nur mit besonderem Aufwand an Mitteln und/oder
                      Kenntnissen beheben lassen.

Definition der technischen Einsatzbereitschaft

                      Einsatzbereite Schutzräume
                      Ein Schutzraum wird als technisch einsatzbereit eingestuft, wenn er keine
                      oder ausschliesslich leichte Fehler aufweist.

                      Bedingt einsatzbereite Schutzräume
                      Ein Schutzraum wird als technisch bedingt einsatzbereit beurteilt, wenn er
                      leichte und wesentliche, jedoch keinen kritischen Fehler aufweist.

                      Nicht einsatzbereite Schutzräume
                      Ein Schutzraum wird als technisch nicht einsatzbereit beurteilt, wenn er
                      einen kritischen Fehler aufweist

                                                                                    PSK-Wegl-1996.doc
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PSK-Wegl-1996.doc
PSK Wegleitung 1996                                                                              17/38

                       Anhang B2 : Anleitung zum Prüf-
                       bericht / Checkliste für die
                       periodische Schutzraumkontrolle
Kontrollbereiche                                                                               Seite
1000       Schutzraum / Schutzraumhülle                                                          19
2000       Notausstieg (NA) / Fluchtröhre (FR)                                                   21
3000       Abschlüsse                                                                            23
4000       Belüftung                                                                             27
5000       Sanitärinstallationen                                                                 32
6000       Generelles bzw. Fehler im Bereich Funktionalität                                      33
Der Schutzraum bzw. die einzelnen Bereiche werden Position um Position gemäss der vorliegen-
den Anleitung kontrolliert. Diese Anleitung ist zugleich Checkliste für die Durchführung der Kontrol-
le, sie ist jedoch schutzraumunabhängig und nicht Teil des Prüfberichtes. Fehlerhafte oder
nicht überprüfbare Positionen werden in der Mängelliste aufgeführt (Rückseite des Formulars
"Prüfbericht der periodischen Schutzraumkontrolle". Jeder bemängelte Fehler wird mit einem
Buchstaben gewertet (siehe dazu Spalte "nicht i.O." in dieser Anleitung).
Die Buchstaben haben folgende Bedeutung
Buchstabe       Bewertung des Fehlers         Auswirkung auf die Einsatzbereitschaft des
                                              Bereichs bzw. des Schutzraumes
L               leichter Fehler               einsatzbereit
W               wesentlicher Fehler           bedingt einsatzbereit
K               kritischer Fehler             nicht einsatzbereit
Anhand der Position mit der schlechtesten Bewertung wird die Einsatzbereitschaft des ganzen Be-
reichs bestimmt. Der entsprechende Buchstabe wird auf dem Formular "Prüfbericht der periodi-
schen Schutzraumkontrolle" in der Zeile des betreffenden Bereichs in den Spalten unter „Fehler /
Mängelgewichtung" angekreuzt. Bereiche ohne Fehler werden in der Gesamtbeurteilung der Ein-
satzbereitschaft unter i. O. angekreuzt.
Beispiel :
In einem Bereich wurden zwei Positionen mit L, eine Position mit W und die übrigen Positionen i.O.
bewertet. Somit gilt für diesen Bereich die Einsatzbereitschaft W „wesentlicher Fehler, bedingt
einsatzbereit“. In der betreffenden Bereichszeile ist in der Spalte „Fehler / Mängelgewichtung“ der
Buchstabe W anzukreuzen. Die anderen Bereiche weisen keine oder nur leichte Fehler auf, der
Schutzraum ist daher als „bedingt einsatzbereit“ einzustufen.
Für Schutzräume mit mehreren Abteilen kann für jedes Abteil eine separate Mängelliste (Seite 2)
ausgefüllt werden. Für den ganzen Schutzraum wird aber nur ein Formular (Seite 1) ausgefüllt. Die
schlechteste Bewertung eines Bereichs über alle Schutzraumabteile wird auf das Formular „Prüf-
bericht“ übertragen.
Am Schluss der Schutzraumkontrolle ist das Formular „Prüfbericht“ durch das Kontrollpersonal und
dem Schutzraumeigentümer oder dessen Vertreter zu unterzeichnen.
Nachkontrolle:
Der Entscheid, ob eine Nachkontrolle durchgeführt werden muss, liegt bei der verantwortklichen
Stelle der Gemeinde. Sie setzt die Frist zur Mängelbehebung fest (auf Seite 2 eintragen) und un-
terzeichnet den Entscheid im „Prüfbericht“. Die Nachkontrolle wird unter der Leitung des Kontroll-
verantwortlichen durch das Kontrollpersonal durchgeführt. Die Behebung der Fehler wird in der
Mängelliste vermerkt.
Verteiler:
Die auf dem Formular aufgeführten Stellen erhalten das ausgefüllte Formular „Prüfbericht“ bzw.
Kopien davon.

                                                                                      PSK-Wegl-1996.doc
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                                                                                           Gebäude

                                                           1001

                                                                                           Schutzraum
                                                    Anschüttung

                                                                                               1301

                                                                                       Schutzraum

                                                                  Heizöl-
                                                                   tank

       Beispiele für eine Schliessvorrichtung für
                      „Rote Türen“

1401

                                                                            Keine Abbildungen für Positionen
                                                                            1101, 1201, 1501, 1502

       PSK-Wegl-1996.doc
PSK Wegleitung 1996                                                                            19/38

1000 Bereich Schutzraum / Schutzraumhülle
Posi-   Erläuterung                                                                                nicht
tion    Mit NEIN zu beantwortende Fragen entsprechen nebenstehender Bewertung                       i.O.
1001    Entsprechen alle Maueröffnungen den Vorschriften, stimmt die Anschüttung?                    K
        Nachträglich im Schutzraum angebrachte Öffnungen, Mauerdurchbrüche, Türen etc. sind
        verboten. Sie sind fachgerecht zu verschliessen (betonieren)
1101    Falls im Schutzraum Zwischenwände eingebaut wurden, entsprechen diese den                    K
        Vorschriften?
        Eingebaute Kalksandstein-, Backstein- oder Gipswände sind verboten und müssen ent-
        fernt werden. Gestattet sind demontierbare Leichttrennwände o.ä.
1201    Entsprechen die Leitungen im Schutzraum den Vorschriften?                                    W
        Kalt- und Warmwasserleitungen bis ∅ 2 Zoll sind zugelassen. Im Schutzraum dürfen kei-
        ne Dampf-, Gas- und Heizölleitungen oder Leitungen mit sog. gefährlichen Medien mon-
        tiert sein
1301    Falls sich neben dem Schutzraum ein Heizöltank befindet, entsprechen die Wand-               W
        stärken den Vorschriften ?
        Mindestens 40 cm. Es darf keine Öffnung zum Schutzraum vorhanden sein.
1401    Sind zusätzliche, friedensmässig genutzte Eingänge/Verbindungen mit einer Pan-                   L
        zertür (PT) oder einem Panzerdeckel (PD) versehen?
        Solche PT/PD müssen als "rote Türen" beidseitig dauerhaft gekennzeichnet sein.
        Schild: "Im Belegungsfall verschlossen" anbringen.
1501    • Sind die Decke und die Wände der Schutzhülle ohne Risse?                                   K
        • Sind keine Wassereintrittsspuren sichtbar?
        Risse, (nicht Haarrisse) in Decke und Wänden müssen umgehend überprüft und nötigen-
        falls saniert werden. Auf jeden Fall muss der Überdruck im Schutzraum erreicht werden!
1502    • Sind die Böden ohne Risse?                                                                 W
        • Sind keine Wassereintrittsspuren sichtbar?
        Risse, (nicht Haarrisse) in Böden müssen umgehend überprüft und nötigenfalls saniert
        werden. Auf jeden Fall muss der Überdruck im Schutzraum erreicht werden!

                                                                                     PSK-Wegl-1996.doc
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                               2401

                                2201
                                2202
                                2203

     PD
                                                 2103
                                 max.
                                                 2102
                                 30 cm

                               2001
                               2002
                               2003

                                                                 H/2 zu
                            ½ Traufhöhe = H/2                    Nachbargebäude

                                                                     2401

                                                                      2301

                                         mind. 30 cm                  2201
                                                                      2202
                                                                      2203

                                   Fluchtröhre
                                    mind. 2m
        PD                                                            2101
                            Gefälle min 1% max. 15%
                                                                      2102
                           in beide Richtungen möglich                2103

                    Entwässerung bei
                    Gefälle gegen
                    Gebäude                              2001
                                                         2002
                                                         2003

PSK-Wegl-1996.doc
PSK Wegleitung 1996                                                                              21/38

2000 Bereich Notausstieg (NA) / Fluchtröhre (FR)
Posi-   Erläuterung                                                                                  nicht
tion    Mit NEIN zu beantwortende Fragen entsprechen nebenstehender Bewertung                         i.O.
        Ist der NA/die FR:
2001    • sauber? (keine starke Verschmutzung)                                                             L
2002    • trocken, funktioniert die Entwässerung?                                                          L
        Wasser und Schlammspuren am Ausstiegsschacht oder in der Fluchtröhre lassen auf ei-
        ne schlechte Entwässerung schliessen. Evtl. Pläne der Sickerung kontrollieren. Bau-
        schutt, Schalungsbretter oder sonstiger Unrat etc. ist zu entfernen.
2003    Ist die Sickerpackung noch genügend?                                                               L
        Bei Notausstieg (NA) max. ca. 30cm untere Kante NA. Evtl. ergänzen, damit die Ent-
        wässerung gewährleistet ist.
2101    Ist die Entwässerung durch die Neigung der FR (min. 1%, max. 15%) gewährleis-                  W
        tet?
        Wasser soll grundsätzlich vom Gebäude weg fliessen! Wasserspuren in der FR oder
        Schäden am Panzerdeckel lassen auf falsche Neigung der FR oder zumindest nicht
        funktionierende Entwässerung schliessen. Bei Gefälle gegen das Gebäude ist die Ent-
        wässerung am Gebäude sicherzustellen.
2102    Sind NA/FR begehbar?                                                                           K
        Fluchtröhren und/oder Notausstiege dürfen nicht verschüttet oder versperrt sein.
2103    Sind keine Beschädigungen der Baustruktur im NA/FR sichtbar?                                   W
        Zur genauen Beurteilung muss evt. ein Baufachmann beigezogen werden.
2201    Sind Steigeisen bzw. Steigleiter vorhanden?                                                    W
        Ab 1.50m Schachthöhe vorgeschrieben, über 4,50m nur Steigleiter.
2202    Sind die Zwischenpodeste vorhanden?                                                            W
        Ab 4.50m Schachthöhe sind seitlich versetzte Zwischenpodeste vorgeschrieben (SUVA)
2203    Sind die Steigleiter bzw. Steigeisen ohne Rost und ohne Schäden?                                   L
        Steigeisen ab 1.50m, Steigleiter ab 4.50m.
2301    Sind die Steigleiter bzw. Steigeisen richtig montiert?                                         W
        Steigleitern und Steigeisen sollten nicht auf der Konusseite eines Ausstieges enden.
2401    Sind die Abdeckungen über NA und FR vorhanden und ohne Beschädigung? Sind                          L
        die Abdeckungen gesichert?
        Z.B. Kindersicherung, Befahrbarkeit, Schutz vor Einbruch. Betonabdeckungen, geschlos-
        sene Gusseisendeckel o.ä., sind im Bezugsfall durch Gitterroste zu ersetzen; diese kön-
        nen im NA/FR gelagert werden, ein entsprechender Hinweis ist beim NA/FR (neben PD)
        anzubringen.

                                                                                       PSK-Wegl-1996.doc
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    3001
    3002
    3003
    3004

3101

                                                                     3502
                                                         3501

    3201
    3202
    3203

    3204

    3205
    3206

                    3301   3305
                    3302   3306                         3401
                    3303   3307                         3402
                    3304   3308

     3601

 Keine Abbildungen für Positionen   3602/ 3701/ 3702/ 3703/ 3704/ 3801

PSK-Wegl-1996.doc
PSK Wegleitung 1996                                                                                 23/38

3000 Bereich Abschlüsse
Posi-   Erläuterung                                                                                     nicht
tion    Mit NEIN zu beantwortende Fragen entsprechen nebenstehender Bewertung                            i.O.
3001    Sind alle Abschlüsse vorhanden?                                                                   K
        Fehlende Abschlüsse sind einzubauen (Pläne).
3002    Sind alle Abschlüsse anlässlich der Kontrolle zugänglich?                                         K
        Abschlüsse dürfen nicht durch bauliche Veränderungen blockiert werden.
3003    Sind alle Abschlüsse rostfrei?                                                                        L
        Alle Metallteile müssen sauber und rostfrei sein. Nötigenfalls entrosten und mit einem
        geeigneten, rostverhindernden Farbanstrich versehen.
3004    Ist der Farbanstrich vollständig?                                                                     L
        Alle Metallteile müssen mit einem geeigneten, rostverhindernden Farbanstrich versehen
        sein.
3101    Ist der Handgriff vorhanden und unbeschädigt?                                                     W
        Der Handgriff dient zum Zuziehen von PT und DT und darf nicht entfernt, verbogen oder
        sonstwie verändert werden. Der Handgriff und die Unterlegkeile bei den PT (TWP 66
        nicht obligatorisch) sind Sicherheitsmerkmale.
3201    Sind die Verschlusshebel vorhanden und vollständig montiert?                                      K
        Fehlende Verschlusshebel sind zu montieren.
3202    Können die Schutzraumabschlüsse (PT/PD/DT) von einer Person geschlossen und                           L
        geöffnet werden?
        Dies sollte ohne Gewaltanwendung und ohne spezielle Hilfsmittel möglich sein.
3203    Sind die Verschlusshebel ohne Spiel? (max. 2,5 cm)                                                    L
        Das Bewegungsspiel zwischen dem äusseren und dem inneren Verschlusshebel am Un-
        fang gemessen darf höchstens 2,5 cm betragen.
        Die Muttern müssen angezogen, der Mechanismus eingefettet und leicht gängig sein.
3204    Können die Verschlusshebel vollständig geschlossen werden?                                        W
        Blockierende Verschlusshebel sind anzupassen.
3205    Ist die Verschlussicherung vorhanden? (erst ab 1974)                                              W
        Fehlende Verschlussicherungen sind zu montieren
3206    Können die Bolzen der Verschlussicherungen an den PT und PD (erst ab 1974)                            L
        leicht betätigt werden?
        Evtl. Farbreste entfernen, Bolzen leicht einfetten/einölen. (Früher Kette o.ä.)
        Sind die Dichtungen bei allen Abschlüssen:
3301    • sauber, nicht überstrichen?                                                                         L
3302    • richtig eingepasst, nicht lose?                                                                     L
3303    • ohne Schäden? (Risse, nicht spröde)                                                                 L
3304    • eingesetzt und/oder eingeklebt?                                                                 W
3305    • vorhanden?                                                                                      K
3306    • geschmeidig? (nicht ausgehärtet)                                                                K

                                                                                          PSK-Wegl-1996.doc
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         3001
         3002
         3003
         3004

3101

                                                                           3502
                                                               3501

         3201
         3202
         3203

         3204

         3205
         3206

                       3301       3305
                       3302       3306                        3401
                       3303       3307                        3402
                       3304       3308

          3601

       Keine Abbildungen für Positionen   3602/ 3701/ 3702/ 3703/ 3704/ 3801

   PSK-Wegl-1996.doc
PSK Wegleitung 1996                                                                             25/38

Posi-   Erläuterung                                                                               nicht
tion    Mit NEIN zu beantwortende Fragen entsprechen nebenstehender Bewertung                      i.O.
        Sind die Schutzraumabschlüsse dicht?
3307    • Panzertüren (PT) und Panzerdeckel (PD)                                                     K
3308    • Drucktüren (DT)                                                                           W
        Lichttest:
        Der zu kontrollierende Schutzraumabschluss wird geschlossen. Die Kontrollperson be-
        findet sich auf der Innenseite des SR bzw. der Schleuse, der Reinigung (TWP 66). An
        der Standortseite wird das Licht gelöscht und auf der Gegenseite brennen gelassen. Auf
        dem ganzen Umfang des Schutzraumabschlusses darf kein Licht sichtbar sein! Bei der
        Beurteilung bei nicht bestandenem Lichttest muss der Zustand der Dichtung noch einmal
        begutachtet werden. Evtl. reicht der Ersatz der Dichtung oder das Aufschweissen eines
        Stahlblechs auf den Türrahmen, um die Dichtigkeit wieder herzustellen.
3401    Sind die Scharnierbolzen mit einem Splint oder einer Schweissnaht oben und un-              W
        ten gesichert?
3402    Sind die Scharniere ohne Defekt und geschmiert? (klemmen nicht)                             W
        Scharnierbolzen dürfen nicht gerissen sein.
3501    Ist die Selbstbefreiungsvorrichtung (SB) (ab 1968) an der Innenseite der PT mon-            W
        tiert?
        Evtl. auch in der Nähe, jedoch immer innerhalb des SR.
3502    Ist die Öffnung zur Aufnahme der Selbstbefreiung (meistens Vierkantrohr) sauber?             L
        Mit angepasstem Prüfstück oder mit der Originalselbstbefreiung die Passgenauigkeit ü-
        berprüfen. Evtl. vorhandene Betonreste mit Hammer und Meissel vorsichtig entfernen,
        Reste von Isolationsmaterial entfernen. Selbstbefreiung nach Gebrauch unbedingt wie-
        der in Halterung montieren.
3601    Kann der Verschlusszapfen des Übermittlungsröhrchens (ab 1974) ohne Gewalt-                  L
        anwendung herausgezogen werden?
        Evtl. vorhandene Betonreste mit Hammer und Meissel vorsichtig entfernen, Reste von
        Isolationsmaterial entfernen. Die Feder des Verschlusszapfens leicht einölen oder fetten.
3602    Ist der Steckgriff zum Öffnen des PD aussen angebracht?                                      L
        Falls der Verschlusskloben des PD eine Bohrung für die Aufnahme des Steckgriffs auf-
        weist, ist der Steckgriff direkt am Verschlusskloben oder in unmittelbarer Nähe des PD
        angebracht. Fehlende Steckgriffe sind zu beschaffen und an der vorgesehenen Stelle
        anzubringen.
3701    Können die „Roten Türen“ verschlossen werden?                                               W
        Rote Türen müssen im Belegungsfall verschlossen werden (z.B. mit einem Vorhänge-
        schloss) siehe auch Pos. 1401.
3702    Ist die wegnehmbare Schwelle (zu PT 3 bzw. DT 3) vorhanden?                                  K
        Fehlende Schwellen sind zu ersetzen.
3703    Ist die wegnehmbare Schwelle (zu PT 3 bzw. DT 3) im Schutzraum gelagert?                     L
        Die Schwelle und die Schrauben müssen in unmittelbarer Nähe des Schutzraums gela-
        gert sein.
3704    Ist die Verschraubung zur wegnehmbaren Schwelle (zu PT 3 bzw. DT 3) sauber und              W
        gängig?
        Damit die Schwelle montiert werden kann, müssen die Schrauben und die Schraubenlö-
        cher sauber und unbeschädigt sein.
3801    Können allfällige „Normaltüren“ bei den SR-Zugängen leicht demontiert werden?                L
        Normaltüren sind friedensmässig genutzte Türen, z.B. Kellertüren aus Holz.

                                                                                      PSK-Wegl-1996.doc
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                               z.B.

                                4701
                           A    4702                        4801
                                4703                        4802
4101
4102
4103
4104                                                               Bedienungsanleitung

        4105
        4106                           4602
                                                     4601
4201
4202
                                                 4509
                                                 4510

                                                            4507
                                                            4508

        4203

                                                                            4503
                                                                            4504
                                                            4501            4505
                                                            4502            4506

        4301
        4302
        4303                                         Keine Abbildungen für die
                                                     Positionen 4901, 4902 und 4903
                4304

       4305
                                              4405

4401
4402
4403
                                                     4404

       PSK-Wegl-1996.doc
PSK Wegleitung 1996                                                                            27/38

4000 Bereich Belüftung
Posi-   Erläuterung                                                                              nicht
tion    Mit NEIN zu beantwortende Fragen entsprechen nebenstehender Bewertung                     i.O.
 4101   Ist das Explosionschutzventil (ESV) mit Vorfilter (VF) vorhanden und unbeschä-              K
        digt?
        Entfernen des Vorfilters durch Lösen der vier Schrauben „A“, oder gemäss Anweisung
        auf dem Deckel des Vorfiltergehäuses. Fehlender oder beschädigter Vorfilter ist zu er-
        setzen. Das ESV muss frei bewegt werden können und die Federn müssen eingehängt
        sein. Defekte ESV sind zu ersetzen oder durch den Hersteller instandzustellen!
4102    Ist die Vorfiltermatte vorhanden?                                                           K
        Fehlende Vorfiltermatten sind zu ersetzen.
4103    Ist die Vorfiltermatte sauber und trocken?                                                  L
        Trockener Schmutz kann mit einem Staubsauger oder evtl. mit leichtem Ausklopfen ent-
        fernt werden.
4104    Ist das VF-Gehäuse und der Deckel des VF-Gehäuses dicht und fest montiert?                 W
        Überprüfung bei Betrieb der Belüftung. Bei starkem Rauschen am Deckel oder im Über-
        gang Wand/VF-Gehäuse Ursache genau überprüfen.
4105    Ist der Kondenswasserbehälter vorhanden?                                                    L
        Fehlende Kondenswasserbehälter sind zu beschaffen.
4106    Ist der Kondenswasserbehälter leer und sauber?                                              L
        Evtl. demontieren und auswaschen, Öffnung mit Draht durchstossen.
4502    Ist der Zugang zum Ventilationsaggregat (VA) gewährleistet?                                W
        Der Zugang zum VA und der Handkurbelweg dürfen nicht durch bauliche Veränderungen
        versperrt sein.
4503    Ist das VA vorhanden und funktioniert es?                                                   K
        Fehlende VA sind zu beschaffen und zu installieren, beschädigte VA sind instand zu stel-
        len bzw. zu ersetzen.
4201    Funktioniert der Luftmengenmesser? (bei Betrieb der Lüftung)                               W
        Der Luftmengenmesser dient zur Kontrolle der korrekt eingestellten Luftmenge bei
        Frischluft- (FRL) oder Filterbetrieb (FIL).
        Durch Drehen der Drosselklappe folgende Luftmengen kontrollieren:
        • Frischluftmenge : = blaue Marke
        • Filterluftmenge :       = rote Marke
4202    Wird die Luftmenge bei Frischluftbetrieb (FRL) erreicht?                                   W
        Damit bei einem Einsatz des Gasfilters die Mindestluftmenge erreicht wird, muss im FRL
        sowohl mit Hand- als auch mit Elektroantrieb mindestens die Frischluftmenge (blaue
        Marke am Luftmengenmesser) erreicht werden.
        Ist dies nicht der Fall, Luftfassung und Ansaugleitung in Wand bzw. Decke kontrollieren.
4203    Ist die Drosselklappe leicht drehbar und nicht lose?                                       W
        Die Drosselklappe (Ab VA 40) dient zum Regulieren der Luftmenge. Ändert sich die
        Luftmenge beim Drehen der Drosselklappe? Am Luftmengenmesser kontrollieren.
        Sind die flexiblen Leitungen mit Kupplung
4301    • vorhanden?                                                                                K
4302    • flexibel? (nicht ausgehärtet)                                                             K
                                                                                                    K
4303    • ohne Beschädigung?
        Spröde, gerissene, ausgehärtete oder fehlende flexible Leitungen sind zu ersetzen.
4403    Ist der Gasfilter vorhanden und ohne Beschädigung?                                          K
        Beschädigte oder durchgerostete Gasfilter müssen durch den Hersteller überprüft wer-
        den.

                                                                                     PSK-Wegl-1996.doc
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                               z.B.

                           A          4701
                                      4702                        4801
                                      4703                        4802
 4101
 4102
 4103
 4104
                                                                         Bedienungsanleitung

       4105
       4106
                                             4602

                                                           4601
  4201
  4202
                                                       4509
                                                       4510

                                                                  4507
                                                                  4508

         4203

                                                                                   4503
                                                                                   4504
                                                                  4501             4505
                                                                  4502             4506
        4301
        4302
        4303
                                                           Keine Abbildungen für die
                                                           Positionen 4901, 4902 und 4903
                4304

         4305

                                                    4405

4401
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                                                           4404

       PSK-Wegl-1996.doc
PSK Wegleitung 1996                                                                            29/38

Posi-   Erläuterung                                                                              nicht
tion    Mit NEIN zu beantwortende Fragen entsprechen nebenstehender Bewertung                     i.O.
        Können die flexiblen Leitungen am Gasfilter angeschlossen werden, d.h.
4304    • sind die flexiblen Leitungen richtig montiert?                                            L
4305    • ist der Gasfilter richtig montiert?                                                       K
        Dazu ist die Kupplung der flexiblen Leitungen zu lösen. Die Anschlussmöglichkeiten am
        Gasfilter werden nur simuliert! Plomben nie entfernen! Diese Kontrolle zeigt auf, ob die
        Position des Aggregats und des Gasfilters übereinstimmen. Zur Kontrolle ob der Gasfilter
        korrekt montiert ist, Kupplungsstücke vergleichen, Pfeilrichtung beachten.
4401    Ist der Gasfilter ohne Roststellen?                                                         L
        Angerostete (nicht durchgerostete) Gasfilter müssen behandelt werden um eine Durch-
        rostung zu verhindern (Hersteller fragen).
4402    Sind der Gasfilter, das VA, das ESV/VF, das Überdruck-/Explosionschutzventil (U-
        eV/ESV) korrekt montiert?                                                                  W
        Es müssen alle Dübel korrekt versetzt sein.
4404    Ist die Boden- oder Wandbefestigung des Gasfilters rostfrei und solide?                     L
        Angerostete Befestigungen sind zu behandeln um weitere Schäden zu vermeiden.
        Die Befestigungsschrauben müssen angebracht, angezogen und rostfrei sein.
4405    Sind die Plomben am Gasfilter vorhanden und unbeschädigt?                                   K
        Fehlt die Plombe, dann muss der Gasfilter gemäss den Richtlinien des BZS durch den
        Hersteller überprüft werden.
4501    Ist die Handkurbel vorhanden?                                                               K
        Die Handkurbel wird bei Ausfall der örtlichen Stromversorgung montiert und ermöglicht
        eine Belüftung des SR ohne el. Energie. Durch Aufsetzen der Handkurbel überprüfen, ob
        bei der geforderten Luftmenge (rote bzw. blaue Marke auf dem Luftmengenmesser [s.
        Pos. 4201]) erreicht wird, dass das/die UeV/ESV sich öffnet/sich öffnen.
4504    Stimmt der Ölstand des Motors?                                                              L
        Liegen Angaben des Herstellers vor? Wenn nicht, dann können folgende Prüfmethoden
        angewendet werden:
        1. Öleinfüll- und Ölkontrollschraube entfernen, bei korrektem Ölstand tritt ein wenig Öl
            aus,
        2. festen Draht (ca. 25 cm lang) durch Öleinfüllöffnung bis zum Anschlag einschieben,
            an der Drahtspitze muss nachher Öl sichtbar sein (ca. 5 mm).
4505    Laufen Motor, Getriebe und Laufrad ruhig?                                                  W
        Es dürfen keine übermässigen Vibrationen, Lärm oder Streifgeräusche auftreten. Das VA
        ist zur Kontrolle elektrisch und von Hand (VA 20 nur von Hand) in Betrieb zu nehmen.
4506    Stimmt die Drehrichtung des Motors?                                                        W
        Pfeilrichtung beachten, falsch drehenden Motor durch Elektrofachmann richtig anschlies-
        sen lassen.
        Ist der elekt. Anschluss (nicht für VA 20) für das VA (Steckdose, Stecker, Kabel)
4507    • vorhanden?
4508    • unbeschädigt?                                                                            W
        Fehlende, beschädigte oder unvollständige elektrische Anschlüsse sind durch einen          W
        Fachmann installieren bzw. reparieren zu lassen..
4509    Ist die Notbeleuchtung vorhanden, funktioniert sie?                                        W
        Ist der Notbeleuchtungskasten plombiert und die Plombe intakt, dann gilt die Notbeleuch-
        tung als i.O.. Fehlende oder defekte Plomben sind zu ersetzen. Bei einigen Fabrikaten
        von VA ist das Licht der Notbeleuchtung auch bei plombiertem Deckel sichtbar.

                                                                                     PSK-Wegl-1996.doc
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                               z.B.

                                  4701
                           A      4702                        4801
                                  4703                        4802
4101
4102
4103
4104                                                                 Bedienungsanleitung

       4105
       4106
                                         4602

                                                       4601
 4201
 4202                                              4509
                                                   4510

                                                              4507
                                                              4508

            4203

                                                                              4503
                                                                              4504
                                                              4501            4505
                                                              4502            4506

        4301
        4302
        4303
                                                       Keine Abbildungen für die
                                                       Positionen 4901, 4902 und 4903
                4304

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       PSK-Wegl-1996.doc
PSK Wegleitung 1996                                                                             31/38

Posi-   Erläuterung                                                                               nicht
tion    Mit NEIN zu beantwortende Fragen entsprechen nebenstehender Bewertung                      i.O.
 4510   Ist der Deckel zum Notbeleuchtungskästchen vorhanden?                                        L
        Der Deckel dient als Schutz der Notbeleuchtung. Fehlende Deckel ersetzen und plombie-
        ren lassen (Hersteller).
4601    Ist die Bedienungsanleitung in unmittelbarer Nähe des VA angebracht?                         L
        Aus der Bedienungsanleitung müssen die einzelnen Betriebszustände ersichtlich sein.
4602    Sind die Luftverteilleitungen unbeschädigt, funktioniert der Lufterhitzer?                  W
        Luftverteilleitungen dürfen keine Einbuchtungen, Risse oder sonstigen Beschädigungen
        aufweisen.
        Lufterhitzer sind in SR gemäss TWP eher selten. Die Funktion kann mittels Verstellen
        des Thermostatknopfes kontrolliert werden.
        Sind die erforderlichen ESV und die UeV/ESV (Plan konsultieren)
4701    • vorhanden?                                                                                 K
4702    • richtig montiert?                                                                         W
4703    • funktionstüchtig? (Kontrolle nur bei kombinierten UeV/ESV möglich)                         K
        Kontrollieren:
        • ESV sind in der Ruheposition offen und in der Stellung „Mitte“.
        • Kombinierte UeV/ESV sind in der Ruhestellung geschlossen.
4801    Ist das Schutzgitter der Luftfassung vorhanden?                                              L
        Das Schutzgitter verhindert das Eindringen von Kleintieren. Fehlende Schutzgitter sind
        zu beschaffen.
4802    Sind das Schutzgitter und das Ansaugrohr der Luftfassung sauber?                             L
        Das Schutzgitter und das Rohr müssen sauber und beschädingungsfrei sein.
        Das Schutzgitter muss entfernbar sein. Gitter und Rohr nötigenfalls reinigen.
        Achtung: bei SR gemäss TWP 66 kann die Luftfassung auch an der Gebäudeaussen-
        wand oder ausserhalb des Gebäudes angebracht sein.
4901    Ist die Prallplatte vorhanden?                                                              W
        Abluftöffnungen, die in der Gebäudeaussenwand angeordnet sind, müssen zum Schutz
        der UeV/ESV vor mechanischen Einwirkungen mit einer Prallplatte versehen sein. Feh-
        lende Prallplatten sind zu beschaffen und zu montieren.
4902    Ist die Luftfassung frei?                                                                    K
        Zugeschüttete, verdeckte oder umgebaute (Planunterlagen!) Luftfassungen müssen frei-
        gelegt oder soweit instandgestellt werden, dass bei Betrieb der Belüftung die Frischluft-
        menge erreicht wird (blaue Marke).
4903    Wird der Überdruck im SR erreicht?                                                           K
        Kontrollieren:
        • Das (oder die) UeV/ESV muss (müssen) bei Filterluftmenge (rote Marke) öffnen.
        • Wenn Messinstrument vorhanden: es müssen min. 50 Pa (5 mmWS) Überdruck er-
           reicht werden.

        Öffnet sich das UeV/ESV nicht (bei mehreren mindestens eines) oder wird der Überdruck
        nicht erreicht, dann sind folgende Punkte nochmals zu überprüfen:
        • Maueröffnungen,
        • Leitungsdurchführungen,
        • Dichtigkeit der Abschlüsse,
        • Syphons,
        • Bodenabläufe,
        • WC-Anlagen,
        • Fäkaliengruben- und Kontrollschachtabdeckungen.

                                                                                      PSK-Wegl-1996.doc
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5000 Bereich Sanitärinstallationen
Posi-    Erläuterung                                                                                nicht
tion     Mit NEIN zu beantwortende Fragen entsprechen nebenstehender Bewertung                       i.O.
         Sind die Bodenabläufe
5001     • sauber, rostfrei?                                                                             L
5002     • beschädigungsfrei, dicht, verschliessbar?                                                 K
         Nur SR gemäss TWP 66 haben Sanitärinstallationen. Die Bodenabläufe müssen sypho-
         niert und mit Wasser gefüllt sein, sonst kann evtl. der erforderliche minimale Überdruck
         bei Filterbetrieb (rote Marke, s. auch Pos 4903) nicht erreicht werden.
5101     Sind die vorhandenen Schacht- und Kanalisationsabdeckungen dicht verschlos-                 W
         sen?
5102     Funktioniert die Fäkalienpumpe, ist die Bedienungsanleitung sichtbar montiert?              W
         Vorhandene Schieber, Rückstauklappen usw. müssen leicht betätigt werden können.
5201     Sind die Dusch- und die Nass-WC-Einrichtungen ohne Beschädigung und funkti-                     L
         onstüchtig?
         Nur SR gemäss TWP 66 haben Sanitärinstallationen.
5202     Sind Hinweise über Abstellmöglichkeiten von Kalt- und Warmwasserversorgung                  W
         im SR gut sichtbar angebracht?
         Abstellvorrichtungen müssen sich ausserhalb des SR befinden, z.B. bei der Verteilbatte-
         rie (TWP 66).
5301     Sind vorhandene SR-fremde Sanitärinstallationen leicht demontierbar bzw.                    W
         schocksicher befestigt?
         Alle Sanitär-Fremdinstallationen müssen entweder schocksicher montiert (d.h. handwerk-
         lich solide, keine Bandaufhängungen) oder leicht entfernbar sein.

 PSK-Wegl-1996.doc
PSK Wegleitung 1996                                                                              33/38

6000 Bereich Funktionalität
Posi-   Erläuterung                                                                                 nicht
tion    Mit NEIN zu beantwortende Fragen entsprechen nebenstehender Bewertung                        i.O.
6001    Kann der SR innert 24 Stunden ohne spezielle Hilfsmittel geräumt und für den Be-              K
        zug bereitgestellt werden?
        Für spezielle Installation (z.B. Archivanlagen, Compactus u.ä.) müssen die entsprechen-
        den Demontageanleitungen und die erforderlichen Werkzeuge im oder nahe beim SR
        aufbewahrt werden.
6201    Funktioniert die Beleuchtung des SR?                                                              L
        Defekte Beleuchtungskörper, Schalter, Stecker usw. sind instand zu stellen bzw. zu er-
        setzen.
6202    Entsprechen die angebrachten Anstriche, Verkleidungen, Beläge oder andere feste               W
        Installationen den Vorschriften?
        • Verputze, feste thermische Isolationen o.ä. sind verboten und müssen unbedingt ent-
          fernt werden.
        • Keramikplättli sind nur als Bodenbelag zugelassen.
        • Anstriche müssen luft- und wasserdampfdurchlässig sein (Herstellerangaben verlan-
          gen).
        • Täfelung, Wand- und Deckenverkleidungen müssen leicht zu demontieren sein.
6203    Sind Hinweise über die Standorte von Sicherungen, gelochten Deckeln usw. ange-                    L
        bracht?
        Nur wenn notwendig, z.B. in grösseren Gebäuden.
6301    Stimmt die Anzahl Liegestellen?                                                               W
        • Bei SR mit Baubeginn ab 1.1.1987 obligatorisch;
        • SR gemäss TWP 66 und TWP 84 mit Baubeginn vor dem 31.12.1986 sind bis
          31.12.2000 auszurüsten.

6302    Stimmt die Abortausrüstung für SR gemäss TWP 66?                                              W
        bis 31.12.2000 auszurüsten : pro 30 Personen ein Nass-WC oder/und Ausrüstung für
        Trockenklosett TC 8/15/30 Personen.

6303    Stimmt die Notabortausrüstung für SR gemäss TWP 84?                                           W
        • Bei SR mit Baubeginn ab 1.1.1987 obligatorisch;
        • SR mit Baubeginn vor dem dem 31.12.1986 sind bis 31.12.2000 auszurüsten.

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PSK Wegleitung 1996                                                                                                 35/38

                                 Anhang B3 : Prüfbericht der
                                 periodischen Schutzraumkontrolle
                                 (mit Mängelliste)

                      Kanton :                               Gemeinde :

                      ZSO :                                  Datum :

                      Prüfbericht der periodischen Schutzraumkontrolle
Schutzraumadresse, genaue Ortsbezeichnung             Name und Adresse des Schutzraumeigentümers

Gebäudeart, evtl. nähere Bezeichnung

Kontaktperson                                         Verwaltung

Kontroll Nr.             Block Nr.      SR-Bereich    Kontrollverantwortlicher

Lauf Nr. Kanton Baujahr                 Anzahl SP     Anzahl Abt.         Anzahl LIST Anzahl TC

                                Gesamtbeurteilung der Einsatzbereitschaft
Bereich                         Bemerkungen                                                   Fehler-/Mängelgewichtung
                                                                                            i.O.      L         W       K
1000 Schutzraum
2000 Notausstieg
3000 Abschlüsse
4000 Belüftung
5000 Sanitärinst.
6000 Generelles
Schutzraumbeurteilung :                               einsatzbereit
                                                      bedingt einsatzbereit
                                                      nicht einsatzbereit
Unterschrift Kontrollpersonal                         Unterschrift Schutzraumeigentümer oder dessen Vertreter

Nachkontrolle er-
                                   Ja          Nein   Visum verantwortliche Stelle
forderlich
Nachkontrolle am                                      in Ordnung                  Ja               Nein
Unterschrift Kontrollpersonal                         Unterschrift Schutzraumeigentümer oder dessen Vertreter

Verteiler                Gemeinde (Original)           ZSO                              Schutzraumeigentümer

                                                                                                    PSK-Wegl-1996.doc
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