PSK WEGLEITUNG 1996 Wegleitung für die periodische Kontrolle von vollwertigen Schutzräumen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
BUNDESAMT FÜR ZIVILSCHUTZ 1750-00-86-d PSK WEGLEITUNG 1996 Wegleitung für die periodische Kontrolle von vollwertigen Schutzräumen PSK-Wegl-1996.doc
2/38 PSK Wegleitung 1996 Verteiler: • für den Zivilschutz zuständige Ämter der Kantone − fünf Exemplare der Wegleitung in Papierform − zwei Sätze Disketten • selbständige kantonale Stellen für Zivilschutzbauten − fünf Exemplare der Wegleitung in Papierform − zwei Sätze Disketten • für die Zivilschutzbauten zuständige eidgenössische Baufachorgane − zwei Exemplare der Wegleitung in Papierform − zwei Sätze Disketten • intern gemäss besonderem Verteiler PSK-Wegl-1996.doc
PSK Wegleitung 1996 3/38 Vorwort Die Werterhaltung der Schutzräume für die Bevölkerung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Eine der Massnahmen zur Werterhaltung ist die periodische Kontrolle der Schutzräume bezogen auf ihre Einsatzbereitschaft. Die periodische Schutzraumkontrolle (PSK) ist Aufgabe der Kantone und der Gemeinden. Die PSK für die Schutzräume im Eigentum des Bundes fällt in den Kompetenzbereich der Eidg. Baufachorgane. In mehreren Kantonen und Gemeinden sowie durch einige Eidg. Baufachorgane werden diese Kontrollen bereits seit Jahren durchgeführt, wobei das Vorgehen recht unterschiedlich ist. 1984 wurde durch das Bundesamt für Zivilschutz (BZS) die "Anleitung zur Durchführung der periodischen Kontrolle der privaten Schutzräume" abgegeben. Diese Anleitung vermittelte das erforderliche technische Wissen für die Kontrollen und war zusammen mit der Prüfliste auf die Frage nach der Einsatzbereitschaft der einzelnen kontrollierten Schutzräume ausgerichtet. Die Kontrollergebnisse vermochten wohl den Schutzraumeigentümern direkt zu dienen, da aber eine einheitliche Gewichtung der Mängel und eine Verknüpfung der angetroffenen Mängel mit der Einsatzbereitschaft fehlte, war eine umfassende Übersicht über die Einsatzbereitschaft aller Schutzräume jedoch nicht möglich. Auch konnten damit keine Aussagen gemacht werden über die erforderlichen Massnahmen zur Verbesserung der Einsatzbereitschaft, über Massnahmen in den Bereichen Planung, Bau und Unterhalt der Schutzräume sowie Information und Ausbildung aller Beteiligten. Die vorliegende Wegleitung wurde im Hinblick auf eine Vereinheitlichung der Schutzraumkontrollen erarbeitet. Basis dieser Wegleitung sind klare Definitionen der Fehler und der technischen Einsatzbereitschaft der Schutzräume. Der weisse Teil ist die eigentliche Wegleitung. Darin werden die Ziele der periodischen Schutzraumkontrollen festgelegt und Zweck und Geltungs- bereich wie auch administrative und personelle Voraussetzungen werden erläutert. Für die Auswertung der Ergebnisse ist zudem ein Daten- erfassungs- und Meldesystem definiert. Die blauen Anhänge bilden Grundlagen für den Aufbau und die Organisation der PSK. Verantwortlichkeiten und Kompetenzen für eine PSK werden aufgezeigt, die notwendigen Schritte für die PSK sind in einem Ablaufdiagramm dargestellt. Ein weiterer Anhang gibt eine Übersicht der rechtlichen Grundlagen für die PSK. Die grünen und gelben Anhänge dienen der eigentlichen PSK und deren Auswertung: die Definitionen der Fehler und der technischen Einsatz- bereitschaft, das Formular „Prüfbericht mit Mängelliste“ mit der dazu- gehörenden Anleitung in Form einer Checkliste sowie ein Formular für die Meldung der Resultate der PSK. Die Wegleitung wird sowohl in Papierform als auch in digitaler Form (WinWord 6.0 und Excel 5.0 - Dateien) abgegeben. Die digitale Form soll es den Anwendern ermöglichen, die Wegleitung und die Formulare (die Anleitung mit Checkliste jedoch nicht) für ihre Bedürfnisse und Voraus- setzungen anzupassen und zu ergänzen. Die in der vorliegenden Wegleitung verwendeten Funktionsbezeichnungen gelten ebenso für Männer wie für Frauen. Diese Wegleitung tritt auf den 1. Januar 1997 in Kraft PSK-Wegl-1996.doc
4/38 PSK Wegleitung 1996 Inhaltsverzeichnis 1. Ziele der periodischen Schutzraumkontrollen 5 2. Zweck und Geltungsbereich 6 2.1. Zweck 6 2.2. Geltungsbereich 6 3. Administrative und personelle Voraussetzungen 7 3.1. Allgemeines 7 3.2. Personelle Voraussetzungen 7 3.3. Einsatz von Angehörigen der ZSO als Kontrollpersonal 7 4. Ablauf der Schutzraumkontrollen 8 4.1. Ablaufdiagramm der periodischen Schutzraumkontrollen 8 4.2. Voraussetzungen für die Durchführung der PSK 8 4.3. Häufigkeit der Schutzraumkontrollen 8 5. Datenerfassung 8 Anhang A1 : Verantwortlichkeiten und Kompetenzen 9 Anhang A2 : Ablauf der Schutzraumkontrollen 10 Anhang A3 : Rechtliche Grundlagen 13 1. Einschlägige Artikel aus Gesetzen und Verordnungen 13 2. Weisungen 14 Anhang B1 : Definitionen 15 Fehlerdefinition 15 Definition der technischen Einsatzbereitschaft 15 Anhang B2 : Anleitung zum Prüfbericht / Checkliste für die 17 periodische Schutzraumkontrolle Bereich 1000 Schutzraum / Schutzraumhülle 19 Bereich 2000 Notausstieg (NA) / Fluchtröhre (FR) 21 Bereich 3000 Abschlüsse 23 Bereich 4000 Belüftung 27 Bereich 5000 Sanitärinstallationen 32 Bereich 6000 Generelles bzw. Fehler im Bereich Funktionalität 33 Anhang B3 : Prüfbericht der periodischen Schutzraumkontrolle 35 (mit Mängelliste) Anhang B4 : Resultate der periodischen Schutzraumkontrolle 37 PSK-Wegl-1996.doc
PSK Wegleitung 1996 5/38 1. Ziele der periodischen Schutz- raumkontrollen Die periodischen Schutzraumkontrollen • dienen der Überprüfung der technischen Einsatzbereitschaft der Schutz- räume; • sind ein Mittel zur Verstärkung des Verantwortungsbewusstseins der Schutzraumeigentümer bezüglich dem Unterhalt der Schutzräume; • schaffen günstige Voraussetzungen für das rasche Erstellen der Schutz- bereitschaft für die Bevölkerung, insbesondere bei bewaffneten Konflik- ten sowie auch bei Katastrophen und Notlagen. Die Auswertung der Ergebnisse ist eine Grundlage für die Sicherstellung und Weiterentwicklung werterhaltender Massnahmen. PSK-Wegl-1996.doc
6/38 PSK Wegleitung 1996 2. Zweck und Geltungsbereich 2.1. Zweck Die vorliegende Wegleitung ist ein Hilfsmittel für Planung, Organisation und Durchführung der PSK. 2.2. Geltungsbereich Die vorliegende Wegleitung gilt für die periodische Kontrolle von vollwertigen Schutzräumen, welche gemäss den • Technischen Weisungen für den Privaten Schutzraumbau vom 15. No- vember 1966 1) bzw. den Technischen Weisungen für den Pflichtschutz- raumbau vom 1. Februar 1984 2) erstellt oder gemäss den • Technischen Weisungen für die Erneuerung von Schutzräumen und Schutzanlagen, provisorische Ausgabe 1988 vom 16. Dezember 1987 Teil 2 Schutzräume bis 200 Schutzplätze (TWE 1988) bzw. den Techni- schen Weisungen vom 1. Oktober 1994 für die Erneuerung von Schutz- räumen bis zu 200 Schutzplätzen (TWE 1994 Schutzräume) 3) erneuert worden sind. Für Schutzräume, die gemäss den „Weisungen betreffend die qualitative Einstufung bestehender Schutzräume“ vom 1. Mai 1991 4) in die Qualitätsgruppe B eingestuft wurden und für den Schutz der Bevölkerung noch benötigt werden, ist analog dieser Wegleitung eine auf die Schutzraumhülle und die Abschlüsse beschränkte Kontrolle vorzusehen. Für Schutzräume, welche gemäss den "Technischen Weisungen für spezielle Schutzräume" vom 2. Februar 1982 5) erstellt worden sind, gilt eine besondere Wegleitung. 1 TWP 66, Nr. 1541.01 ersetzt durch TWP 84, MZS 5 25 2 TWP 84, Nr. 1750.00/8; MZS 49 5 3 Kreisschreiben 12/94 vom 9. Dezember 1994; MZS 66 153 4 Kreisschreiben 3/92 vom 30. Januar 1992; MZS 61 83 5 TWS 82, Nr. 1750.00/6; Kreisschreiben 6/83 vom 26. April 1983; MZS 41 36 PSK-Wegl-1996.doc
PSK Wegleitung 1996 7/38 3. Administrative und personelle Voraussetzungen 3.1. Allgemeines Es sind zu erarbeiten bzw. zu regeln : • die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen im Sinne von Anhang A1; • die erforderlichen Grundlagen (Durchführungsbestimmungen, Pflichten- hefte, Ausbildungsunterlagen, Formulare usw.) für die Durchführung der Schutzraumkontrollen; • Versicherung und Entschädigung des Kontrollpersonals, welches nicht im Rahmen der Schutzdienstpflicht eingesetzt wird; • die Kontrollintervalle der PSK; • die Meldung der Resultate der PSK von den Gemeinden an die Kantone. Bei der Organisation der PSK empfiehlt es sich, kleine Reparatur- und Un- terhaltsarbeiten seitens des Kontrollpersonals vorzusehen. Mit solchen Ak- tionen wird „Goodwill“ für den Zivilschutz erzielt. 3.2. Personelle Voraussetzungen Kontrollverantwortlicher Der Gemeinderat wählt bzw. bestimmt einen Verantwortlichen für die Durchführung der PSK. Dieser kann Beamter, Angestellter oder Bevoll- mächtigter der Gemeinde, privatrechtlich Beauftragter oder auch Angehöri- ger der Zivilschutzorganisation (ZSO) sein. Für den Kontrollverantwortli- chen ist anhand des in Anhang A1 dieser Wegleitung aufgeführten Schemas „Verantwortlichkeiten und Kompetenzen“ ein Pflichtenheft auszuarbeiten. Der Kontrollverantwortliche sollte über eine technische Ausbildung, wenn möglich aus der Bau- oder der Hausinstallationsbranche verfügen und mit den Belangen des Zivilschutzes vertraut sein. Er sollte längerfristig verfüg- bar sein (Ausbildung in PSK). Kontrollpersonal Das Kontrollpersonal kann aus Beamten, Angestellten oder Bevollmächtig- ten der Gemeinde, privatrechtlich Beauftragten oder Angehörigen der ZSO bestehen. Für das Kontrollpersonal ist anhand des in Anhang A1 dieser Wegleitung aufgeführten Schemas „Verantwortlichkeiten und Kompeten- zen“ ein Rahmenpflichtenheft auszuarbeiten. Das Kontrollpersonal sollte über eine Ausbildung im technischen Bereich verfügen und längerfristig (mehrere Jahre) verfügbar sein (Ausbildung in PSK). 3.3. Einsatz von Angehörigen der ZSO als Kontrollpersonal Sollen Angehörige der ZSO als Kontrollpersonal eingesetzt werden, kann dies nur im Rahmen von Wiederholungskursen gemäss Artikel 36 ZSG er- folgen. PSK-Wegl-1996.doc
8/38 PSK Wegleitung 1996 4. Ablauf der Schutzraumkontrollen 4.1. Ablaufdiagramm der periodischen Schutzraumkontrollen Das Diagramm im Anhang A2 stellt einen möglichen Ablauf dar. Er kann an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. 4.2. Voraussetzungen für die Durchführung der PSK Die qualitative Einstufung der Schutzräume gemäss den „Weisungen betreffend die qualitative Einstufung bestehender Schutzräume“ vom 1. Mai 1991 1 ) ist durchgeführt und die vollwertigen Schutzräume sind bekannt. Die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen gemäss Anhang A1 sind fest- gelegt. 4.3. Häufigkeit der Schutzraumkontrollen Mit der periodischen Kontrolle der Schutzräume ist sicherzustellen, dass je- der Schutzraum in der Regel alle fünf Jahre einmal überprüft wird. 5. Datenerfassung Mit dem Formular „Prüfbericht der periodischen Schutzraumkontrolle mit Mängelliste“ (siehe Anhang B3) sind die zu erfassenden Daten geregelt. Aufgrund der Gewichtung der erfassten Fehler wird die Einsatzbereitschaft des betreffenden Schutzraumes in der Checkliste (Anhang B2) direkt aufge- zeigt und im Prüfbericht festgehalten. Alle festgehaltenen Fehler sind durch die für die Durchführung der periodi- schen Schutzraumkontrollen verantwortliche Stelle der Gemeinde dem Schutzraumeigentümer schriftlich mitzuteilen. Das vor Ort ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Prüfbericht der periodischen Schutzraumkontrolle mit Mängelliste“ (Anhang B3) ist beizulegen. Die für die Schutzraumkontrollen verantwortliche Stelle der Gemeinde fasst die Resultate der Schutzraumkontrollen eines Jahres in dem Formular „Re- sultate der periodischen Schutzraumkontrolle“ (Anhang B4) zusammen und schickt dieses dem KAZS. Das KAZS fasst seinerseits die Resultate aller Schutzraumkontrollen auf analoge Weise wie im obenerwänten Formular vorgegeben zusammen und leitet diese Zusammenfassung weiter an das BZS. Die Prüfberichte der Schutzraumkontrollen sind durch die Gemeinde bis zur nächsten periodischen Kontrolle der betreffenden Schutzräume aufzubewahren. 1 Kreisschreiben 3/92 vom 30. Januar 1992; MZS 61 83) PSK-Wegl-1996.doc
PSK Wegleitung 1996 9/38 Anhang A1 : Verantwortlichkeiten und Kompetenzen LEGENDE E = Entscheid D = Durchführung M = Mitwirkung I = Information Auftrag des Kantons bezüglich Schutzraumkontrollen I (I) E/D Beschluss Durchführung Schutzraumkontrollen E/D I I Festlegen der Kontrollintervalle E D M I Auswahl des Kontrollverantwortlichen E D I I I Ausbildung des Kontrollverantwortlichen E I D/M Auswahl des Kontrollpersonals I E I/M D I Einsatzplanung personell und zeitlich Aufgebot und Ausbildung des Kontrollpersonals E M/(D) D/(M) I Auswahl der Schutzräume Aktualisieren der Schutzraumdaten E M D Bereitstellen der Unterlagen Anmeldung der Kontrollen an SR-Eigentümer/-verwaltung E D I Durchführen der Kontrollen E (M) D M I (M) Auswerten der Prüfberichte E (M) D I Aufforderung zur Mängelbehebung an SR-Eigentümer/- E I D I verwaltung Einsprache/Beschwerde durch SR-Eigentümer/- gemäss kantonalem Recht verwaltung, Behandeln der Einsprache/Beschwerde Nachkontrollen E (M) D M I I Ersatzvornahme I M I M I E/D Registrierung des Zustands der SR und Zusammenstellen I E M D I I der Resultate Eventuell ZUPLA anpassen I I E/D M I I Auswerten/Aufarbeiten der Resultate I (I/M) (I/M) (I/M) (E/D) (E/D) PSK-Wegl-1996.doc
10/38 PSK Wegleitung 1996 Anhang A2 : Ablauf der Schutzraumkontrollen ABLAUF WER WAS Phase Vorbereitung Die PSK für die Schutzräume im Eigentum des Bundes fällt in den Kompetenzbereich der Eidg. Baufachorgane. Die einzelnen Stellen und Tätigkeiten sind entsprechend zu interpretieren. AUFTRAG DES KANTONS AN Für den Zivilschutz zustän- • erteilt den Gemeinden den Auftrag für die DIE GEMEINDEN ZUR diges kantonales Amt Durchführung der PSK DURCHFÜHRUNG DER SCHUTZRAUMKONTROLLEN (KAZS) • passt die Wegleitung an die örtlichen Ver- hältnisse an. Gemeinderat erteilt per Gemeinderatsbeschluss die Aufträge BESCHLUSS ZUR DURCHFÜHRUNG DER an die verantwortliche Stelle der Gemeinde. SCHUTZRAUMKONTROLLEN Gemeinderat, verantwort- • wählen / bestimmen einen liche Stelle der Gemeinde Kontrollverantwortlichen für die AUSWAHL UND Durchführung der periodischen AUSBILDUNG DES KONTROLL- Schutzraumkontrollen (siehe 3.2.). VERANTWORTLICHEN • erstatten Meldung ans KAZS. KAZS bildet den Kontrollverantwortlichen aus. Kontrollverantwortlicher erstellt eine personelle und zeitliche Einsatz- EINSATZPLANUNG planung. Verantwortliche Stelle der wählt das Kontrollpersonals aus AUSWAHL Gemeinde (siehe 3.2.). DES KONTROLLPERSONALS Kontrollverantwortlicher • erlässt das Aufgebot des Kontrollpersonals (Zivilschutzangehörige via ZS-Stelle). AUFGEBOT UND AUSBILDUNG • stellt Ausbildungsplan bereit. DES KONTROLLPERSONALS Kontrollverantwortlicher, • bildet das Kontrollpersonals aus. evtl. mit Hilfe des KAZS • stellt bereit : (evtl. der ZSO) Wegleitung, Checkliste, Prüfbericht, Anwei- sung, Fehlertabelle, Material, Werkzeug, Kursplan und Ausbildungsschutzräume AUSWAHL DER SCHUTZRÄUME Verantwortliche Stelle der • bestimmt die Schutzräume (unter Berück- AKTUALISIEREN DER Gemeinde, evtl. mit Hilfe sichtigung früher nicht kontrollierter SR). SCHUTZRAUMDATEN der ZSO und des KAZS • aktualisiert die Schutzraumdaten. BEREITSTELLEN DER • stellt die Unterlagen bereit : UNTERLAGEN Adresse, Eigentümer, Pläne, Abnahmepro- tokoll, Prüfberichte früherer PSK. ANMELDUNG DER KONTROLLEN Verantwortliche Stelle der meldet die Kontrolle beim SR-Eigentümer/- AN DEN SCHUTZRAUM- Gemeinde verwaltung an EIGENTÜMER/-VERWALTUNG (Formular Anmeldung PSK). Schutzraumeigentümer /- überprüfen, ob zum angegebenen Termin eine verwaltung und verantwort- Kontrolle möglich ist. NEIN liche Stelle der Gemeinde VORMERKEN KONTROLLE FÜR Spezialfälle sind zusammen mit dem KAZS zu MÖGLICH NÄCHSTE behandeln (kantonales Recht). PSK JA Phase Durchführung PSK-Wegl-1996.doc
PSK Wegleitung 1996 11/38 ABLAUF WER WAS Phase Durchführung KONTROLLE Kontrollverantwortlicher • stellen Werkzeug, Material und Dokumente DURCHFÜHREN und Kontrollpersonal bereit • führen die Kontrolle durch. • erledigen gegebenenfalls kleine Unterhalts- und Reparaturarbeiten (schaffen Goodwill für NEIN SCHUTZ- den Zivilschutz) RAUM I.O.* A • füllen vor Ort das Formular „Prüfbericht der periodischen Schutzraumkontrolle“ mit JA Mängelliste aus und lassen dieses durch SR- Eigentümer/-verwaltung gegenzeichnen. * i.O. Ö technisch einsatzbereit Phase Auswertung AKTUALISIEREN DER SR- ZSO und ZS-Stelle passen die betreffenden Dokumente an : DATEN • Schutzraumdaten EVTL. ANPASSUNG ZUPLA • evtl. ZUPLA. Verantwortliche Stelle der übermittelt die Daten/Resultate der SR- MELDUNG AN KAZS Gemeinde Kontrollen (Prüfberichte) auf dem Formular „Resultate der periodischen SR-Kontrolle“ an das KAZS. ZUSAMMENFASSUNG UND KAZS fasst die Daten/Resultate aller SR-Kontrollen AUSWERTUNG DER zusammen und leitet diese an das Bundesamt für KONTROLLRESULTATE Zivilschutz weiter. (DURCH KAZS UND BZS) BZS / KAZS • werten die Daten der SR-Kontrollen aus. • ordnen ggf. Massnahmen an oder treffen sol- che. Nächste PSK PSK-Wegl-1996.doc
12/38 PSK Wegleitung 1996 ABLAUF WER WAS A Verantwortliche Stelle der • stellt dem SR-Eigentümer/-verwaltung eine Gemeinde schriftliche Meldung mit den angetroffenen MÄNGELMELDUNG AN wesentlichen und kritischen Fehlern SR-EIGENTÜMER, zusammen mit der Kopie des Prüfberichts zu. AUFFORDERUNG UND FRISTSETZUNG ZUR • setzt Frist zur Behebung der Mängel und BEHEBUNG DER MÄNGEL, nimmt Rechtsmittelbelehrung z.Hd. des SR- ANMELDUNG DER NACHKONTROLLE Eigentümers/-Verwaltung vor. • meldet die Nachkontrolle schriftlich an. Kontrollverantwortlicher • füllen vor Ort das Formular „Prüfbericht der NACHKONTROLLE und Kontrollpersonal. periodischen Schutzraumkontrolle“ mit DURCHFÜHREN Mängelliste aus und lassen dieses durch SR- Eigentümer/-verwaltung gegenzeichnen. • setzt, so erforderlich, erneute Frist zur Mängelbehebung. NEIN • veranlasst ggf. Wiederholung der Nach- SCHUTZ- RAUM I.O.* kontrolle. * i.O. Ö technisch einsatzbereit Bevor rechtliche Massnahmen eingeleitet JA werden, ist zu empfehlen, Uneinigkeiten auf dem Verhandlungsweg zu bereinigen. Phase Auswertung SR-Eigentümer/-ver- kann Einsprache/Beschwerde erheben (gemäss waltung kantonalem Recht), wenn er mit der Mängelmeldung nicht einverstanden ist. KAZS • setzt Mängelbehebung und/oder Ersatz- vornahme gemäss kantonalem Recht durch (Grundlage: Art. 11 BMG und Art. 16 BMV) • erstattet, falls erforderlich, Strafandrohung und -anzeige aufgrund von Art. 16 BMG. PSK-Wegl-1996.doc
PSK Wegleitung 1996 13/38 Anhang A3 : Rechtliche Grundlagen 1. Einschlägige Artikel aus Gesetzen und Verordnungen Bundesgesetz über den Zivilschutz vom 17. Juni 1994 (Zivilschutzge- setz, ZSG) 1 ) • Art. 5 Bund 1 ..... 2 Das Bundesamt : a. erlässt Vorschriften über Organisation und Verwaltung des Zivil- schutzes, über die Ausbildung im Zivilschutz sowie über das Material und die Schutzbauten des Zivilschutzes; b. überwacht den Vollzug der Bundesvorschriften durch die Kantone und Gemeinden; c. .... 3 .... • Art. 6 Kanton 1 Der Kanton ist für den Vollzug der vom Bund erlassenen Vorschriften verantwortlich. 2 .... 3 .... • Art. 7 Gemeinde 1 Die Gemeinde ist für die Umsetzung der vom Bund und vom Kanton vorgeschriebenen Massnahmen verantwortlich. 2 .... 3 .... • Art. 29 : Hauseigentümer, und -eigentümerinnen, Mieter und Mieterin- nen 1 Die Eigentümer und Eigentümerinnen sowie die Mieter und Mieter- innen sind verpflichtet, für die Vorbereitung und den Vollzug der ihnen vorgeschriebenen Massnahmen zu sorgen und die dafür notwendigen Mittel bereitzustellen. 2 Soweit es für den Zivilschutz erforderlich ist, sind sie verpflichtet, von ihnen benutzte Räume auszuräumen und bereitzustellen. 3 .... Bundesgesetz vom 4. Oktober 1963 über die baulichen Massnahmen im Zivilschutz (Schutzbautengesetz, BMG); Stand 1. Januar 1995 2 ) • Art. 9 : Unterhalt Die Eigentümer der Schutzanlagen haben dafür zu sorgen, dass diese un- terhalten und so verwendet werden, dass sie jederzeit innert kürzester Frist dem Zivilschutz dienstbar gemacht werden können. 1 SR 520.1; AS 1994 2626; MZS 65 1 2 SR 520.2; AS 1994 2667; MZS 65 19 PSK-Wegl-1996.doc
14/38 PSK Wegleitung 1996 Art. 11 : Ersatzvornahme Führt ein Pflichtiger die vorgesehenen Massnahmen nicht durch, so sind sie auf seine Kosten von der zuständigen kantonalen Behörde anzuord- nen. • Art. 16 : Strafverfolgung 1 Wer vorsätzlich oder fahrlässig diesem Gesetz oder den darauf erlasse- nen Ausführungsbestimmungen oder Einzelverfügungen zuwiderhandelt, wird mit Haft oder mit Busse bestraft. 2 In besonderen Fällen kann erstmals an die Stelle der Bestrafung eine Verwarnung durch die zuständige Kantons- oder Gemeindebehörde tre- ten. 3 Die Strafverfolgungen wegen Handlungen, durch die in andern Geset- zen enthaltene Strafbestände erfüllt werden, bleiben vorbehalten. Verordnung vom 27. November 1978 über die baulichen Massnahmen im Zivilschutz (Schutzbautenverordnung, BMV); Stand 1. Januar 1995 1 ) • Art 16 : Ersatzvornahme 1 Wird eine vorgeschriebene Massnahme nicht durchgeführt oder ent- spricht die Ausführung des Schutzraums oder einer Spitalanlage nicht den Vorschriften, so setzt der Kanton dem Pflichtigen eine angemessene Frist für die ordnungsgemässe Ausführung. Nützt der Pflichtige die Frist nicht, so ordnet der Kanton auf dessen Kosten die Ausführung an. 2 .... • Art 17 : Unterhalt 1 Die Kantone und Gemeinden kontrollieren regelmässig im Rahmen ih- rer Verwaltungstätigkeit den sachgemässen Unterhalt und die Betriebsbe- reitschaft der Schutzräume und Spitalanlagen. 2 Die eidgenössischen Baufachorgane kontrollieren den Unterhalt und die Betriebsbereitschaft der Schutzräume in bundeseigenen Gebäuden. Art 18 : Zivilschutzfremde Verwendung 1 Schutzräume und Spitalanlagen dürfen nur soweit für zivilschutzfremde Zwecke verwendet werden, als sie jederzeit innert 24 Stunden für den Zivilschutz benützbar sind. 2 .... 3 .... 2. Weisungen • Weisungen des Bundesamtes für Zivilschutz vom 1. Mai 1991 betreffend die qualitative Einstufung bestehender Schutzräume. 2 ) • Weisungen des Bundesamtes für Zivilschutz vom 1. Juli 1995 über die Ausrüstung vollwertiger Schutzräume. 3 ) 1 SR 520.21; AS 1994 2671 MZS 65 45 2 Kreisschreiben 3/92 vom 30. Januar 1992; MZS 61 83 3 MZS 67 95 PSK-Wegl-1996.doc
PSK Wegleitung 1996 15/38 Anhang B1 : Definitionen Fehlerdefinition Für die Beurteilung der technischen Einsatzbereitschaft von Schutzräumen sind die Fehler in drei Klassen eingeteilt. Leichte Fehler Fehler, die keinen Einfluss auf die Gewährleistung des Schutzes sowie auf den Betrieb des Schutzraumes haben und innert 24 Stunden ohne besonderen Aufwand an Mitteln und/oder Kenntnissen behoben werden können. Wesentliche Fehler Fehler, welche die Gewährleisung des Schutzes sowie den Betrieb des Schutzraumes beeinträchtigen und innert 24 Stunden nur mit besonderem Aufwand an Mitteln und/oder Kenntnissen behoben werden können. Kritische Fehler Fehler, welche die Gewährleistung des Schutzes sowie den Betrieb des Schutzraumes verhindern. Es sind dies auch Fehler, die sich nicht innert 24 Stunden und nur mit besonderem Aufwand an Mitteln und/oder Kenntnissen beheben lassen. Definition der technischen Einsatzbereitschaft Einsatzbereite Schutzräume Ein Schutzraum wird als technisch einsatzbereit eingestuft, wenn er keine oder ausschliesslich leichte Fehler aufweist. Bedingt einsatzbereite Schutzräume Ein Schutzraum wird als technisch bedingt einsatzbereit beurteilt, wenn er leichte und wesentliche, jedoch keinen kritischen Fehler aufweist. Nicht einsatzbereite Schutzräume Ein Schutzraum wird als technisch nicht einsatzbereit beurteilt, wenn er einen kritischen Fehler aufweist PSK-Wegl-1996.doc
16/38 PSK Wegleitung 1996 PSK-Wegl-1996.doc
PSK Wegleitung 1996 17/38 Anhang B2 : Anleitung zum Prüf- bericht / Checkliste für die periodische Schutzraumkontrolle Kontrollbereiche Seite 1000 Schutzraum / Schutzraumhülle 19 2000 Notausstieg (NA) / Fluchtröhre (FR) 21 3000 Abschlüsse 23 4000 Belüftung 27 5000 Sanitärinstallationen 32 6000 Generelles bzw. Fehler im Bereich Funktionalität 33 Der Schutzraum bzw. die einzelnen Bereiche werden Position um Position gemäss der vorliegen- den Anleitung kontrolliert. Diese Anleitung ist zugleich Checkliste für die Durchführung der Kontrol- le, sie ist jedoch schutzraumunabhängig und nicht Teil des Prüfberichtes. Fehlerhafte oder nicht überprüfbare Positionen werden in der Mängelliste aufgeführt (Rückseite des Formulars "Prüfbericht der periodischen Schutzraumkontrolle". Jeder bemängelte Fehler wird mit einem Buchstaben gewertet (siehe dazu Spalte "nicht i.O." in dieser Anleitung). Die Buchstaben haben folgende Bedeutung Buchstabe Bewertung des Fehlers Auswirkung auf die Einsatzbereitschaft des Bereichs bzw. des Schutzraumes L leichter Fehler einsatzbereit W wesentlicher Fehler bedingt einsatzbereit K kritischer Fehler nicht einsatzbereit Anhand der Position mit der schlechtesten Bewertung wird die Einsatzbereitschaft des ganzen Be- reichs bestimmt. Der entsprechende Buchstabe wird auf dem Formular "Prüfbericht der periodi- schen Schutzraumkontrolle" in der Zeile des betreffenden Bereichs in den Spalten unter „Fehler / Mängelgewichtung" angekreuzt. Bereiche ohne Fehler werden in der Gesamtbeurteilung der Ein- satzbereitschaft unter i. O. angekreuzt. Beispiel : In einem Bereich wurden zwei Positionen mit L, eine Position mit W und die übrigen Positionen i.O. bewertet. Somit gilt für diesen Bereich die Einsatzbereitschaft W „wesentlicher Fehler, bedingt einsatzbereit“. In der betreffenden Bereichszeile ist in der Spalte „Fehler / Mängelgewichtung“ der Buchstabe W anzukreuzen. Die anderen Bereiche weisen keine oder nur leichte Fehler auf, der Schutzraum ist daher als „bedingt einsatzbereit“ einzustufen. Für Schutzräume mit mehreren Abteilen kann für jedes Abteil eine separate Mängelliste (Seite 2) ausgefüllt werden. Für den ganzen Schutzraum wird aber nur ein Formular (Seite 1) ausgefüllt. Die schlechteste Bewertung eines Bereichs über alle Schutzraumabteile wird auf das Formular „Prüf- bericht“ übertragen. Am Schluss der Schutzraumkontrolle ist das Formular „Prüfbericht“ durch das Kontrollpersonal und dem Schutzraumeigentümer oder dessen Vertreter zu unterzeichnen. Nachkontrolle: Der Entscheid, ob eine Nachkontrolle durchgeführt werden muss, liegt bei der verantwortklichen Stelle der Gemeinde. Sie setzt die Frist zur Mängelbehebung fest (auf Seite 2 eintragen) und un- terzeichnet den Entscheid im „Prüfbericht“. Die Nachkontrolle wird unter der Leitung des Kontroll- verantwortlichen durch das Kontrollpersonal durchgeführt. Die Behebung der Fehler wird in der Mängelliste vermerkt. Verteiler: Die auf dem Formular aufgeführten Stellen erhalten das ausgefüllte Formular „Prüfbericht“ bzw. Kopien davon. PSK-Wegl-1996.doc
18/38 PSK Wegleitung 1996 Gebäude 1001 Schutzraum Anschüttung 1301 Schutzraum Heizöl- tank Beispiele für eine Schliessvorrichtung für „Rote Türen“ 1401 Keine Abbildungen für Positionen 1101, 1201, 1501, 1502 PSK-Wegl-1996.doc
PSK Wegleitung 1996 19/38 1000 Bereich Schutzraum / Schutzraumhülle Posi- Erläuterung nicht tion Mit NEIN zu beantwortende Fragen entsprechen nebenstehender Bewertung i.O. 1001 Entsprechen alle Maueröffnungen den Vorschriften, stimmt die Anschüttung? K Nachträglich im Schutzraum angebrachte Öffnungen, Mauerdurchbrüche, Türen etc. sind verboten. Sie sind fachgerecht zu verschliessen (betonieren) 1101 Falls im Schutzraum Zwischenwände eingebaut wurden, entsprechen diese den K Vorschriften? Eingebaute Kalksandstein-, Backstein- oder Gipswände sind verboten und müssen ent- fernt werden. Gestattet sind demontierbare Leichttrennwände o.ä. 1201 Entsprechen die Leitungen im Schutzraum den Vorschriften? W Kalt- und Warmwasserleitungen bis ∅ 2 Zoll sind zugelassen. Im Schutzraum dürfen kei- ne Dampf-, Gas- und Heizölleitungen oder Leitungen mit sog. gefährlichen Medien mon- tiert sein 1301 Falls sich neben dem Schutzraum ein Heizöltank befindet, entsprechen die Wand- W stärken den Vorschriften ? Mindestens 40 cm. Es darf keine Öffnung zum Schutzraum vorhanden sein. 1401 Sind zusätzliche, friedensmässig genutzte Eingänge/Verbindungen mit einer Pan- L zertür (PT) oder einem Panzerdeckel (PD) versehen? Solche PT/PD müssen als "rote Türen" beidseitig dauerhaft gekennzeichnet sein. Schild: "Im Belegungsfall verschlossen" anbringen. 1501 • Sind die Decke und die Wände der Schutzhülle ohne Risse? K • Sind keine Wassereintrittsspuren sichtbar? Risse, (nicht Haarrisse) in Decke und Wänden müssen umgehend überprüft und nötigen- falls saniert werden. Auf jeden Fall muss der Überdruck im Schutzraum erreicht werden! 1502 • Sind die Böden ohne Risse? W • Sind keine Wassereintrittsspuren sichtbar? Risse, (nicht Haarrisse) in Böden müssen umgehend überprüft und nötigenfalls saniert werden. Auf jeden Fall muss der Überdruck im Schutzraum erreicht werden! PSK-Wegl-1996.doc
20/38 PSK Wegleitung 1996 2401 2201 2202 2203 PD 2103 max. 2102 30 cm 2001 2002 2003 H/2 zu ½ Traufhöhe = H/2 Nachbargebäude 2401 2301 mind. 30 cm 2201 2202 2203 Fluchtröhre mind. 2m PD 2101 Gefälle min 1% max. 15% 2102 in beide Richtungen möglich 2103 Entwässerung bei Gefälle gegen Gebäude 2001 2002 2003 PSK-Wegl-1996.doc
PSK Wegleitung 1996 21/38 2000 Bereich Notausstieg (NA) / Fluchtröhre (FR) Posi- Erläuterung nicht tion Mit NEIN zu beantwortende Fragen entsprechen nebenstehender Bewertung i.O. Ist der NA/die FR: 2001 • sauber? (keine starke Verschmutzung) L 2002 • trocken, funktioniert die Entwässerung? L Wasser und Schlammspuren am Ausstiegsschacht oder in der Fluchtröhre lassen auf ei- ne schlechte Entwässerung schliessen. Evtl. Pläne der Sickerung kontrollieren. Bau- schutt, Schalungsbretter oder sonstiger Unrat etc. ist zu entfernen. 2003 Ist die Sickerpackung noch genügend? L Bei Notausstieg (NA) max. ca. 30cm untere Kante NA. Evtl. ergänzen, damit die Ent- wässerung gewährleistet ist. 2101 Ist die Entwässerung durch die Neigung der FR (min. 1%, max. 15%) gewährleis- W tet? Wasser soll grundsätzlich vom Gebäude weg fliessen! Wasserspuren in der FR oder Schäden am Panzerdeckel lassen auf falsche Neigung der FR oder zumindest nicht funktionierende Entwässerung schliessen. Bei Gefälle gegen das Gebäude ist die Ent- wässerung am Gebäude sicherzustellen. 2102 Sind NA/FR begehbar? K Fluchtröhren und/oder Notausstiege dürfen nicht verschüttet oder versperrt sein. 2103 Sind keine Beschädigungen der Baustruktur im NA/FR sichtbar? W Zur genauen Beurteilung muss evt. ein Baufachmann beigezogen werden. 2201 Sind Steigeisen bzw. Steigleiter vorhanden? W Ab 1.50m Schachthöhe vorgeschrieben, über 4,50m nur Steigleiter. 2202 Sind die Zwischenpodeste vorhanden? W Ab 4.50m Schachthöhe sind seitlich versetzte Zwischenpodeste vorgeschrieben (SUVA) 2203 Sind die Steigleiter bzw. Steigeisen ohne Rost und ohne Schäden? L Steigeisen ab 1.50m, Steigleiter ab 4.50m. 2301 Sind die Steigleiter bzw. Steigeisen richtig montiert? W Steigleitern und Steigeisen sollten nicht auf der Konusseite eines Ausstieges enden. 2401 Sind die Abdeckungen über NA und FR vorhanden und ohne Beschädigung? Sind L die Abdeckungen gesichert? Z.B. Kindersicherung, Befahrbarkeit, Schutz vor Einbruch. Betonabdeckungen, geschlos- sene Gusseisendeckel o.ä., sind im Bezugsfall durch Gitterroste zu ersetzen; diese kön- nen im NA/FR gelagert werden, ein entsprechender Hinweis ist beim NA/FR (neben PD) anzubringen. PSK-Wegl-1996.doc
22/38 PSK Wegleitung 1996 3001 3002 3003 3004 3101 3502 3501 3201 3202 3203 3204 3205 3206 3301 3305 3302 3306 3401 3303 3307 3402 3304 3308 3601 Keine Abbildungen für Positionen 3602/ 3701/ 3702/ 3703/ 3704/ 3801 PSK-Wegl-1996.doc
PSK Wegleitung 1996 23/38 3000 Bereich Abschlüsse Posi- Erläuterung nicht tion Mit NEIN zu beantwortende Fragen entsprechen nebenstehender Bewertung i.O. 3001 Sind alle Abschlüsse vorhanden? K Fehlende Abschlüsse sind einzubauen (Pläne). 3002 Sind alle Abschlüsse anlässlich der Kontrolle zugänglich? K Abschlüsse dürfen nicht durch bauliche Veränderungen blockiert werden. 3003 Sind alle Abschlüsse rostfrei? L Alle Metallteile müssen sauber und rostfrei sein. Nötigenfalls entrosten und mit einem geeigneten, rostverhindernden Farbanstrich versehen. 3004 Ist der Farbanstrich vollständig? L Alle Metallteile müssen mit einem geeigneten, rostverhindernden Farbanstrich versehen sein. 3101 Ist der Handgriff vorhanden und unbeschädigt? W Der Handgriff dient zum Zuziehen von PT und DT und darf nicht entfernt, verbogen oder sonstwie verändert werden. Der Handgriff und die Unterlegkeile bei den PT (TWP 66 nicht obligatorisch) sind Sicherheitsmerkmale. 3201 Sind die Verschlusshebel vorhanden und vollständig montiert? K Fehlende Verschlusshebel sind zu montieren. 3202 Können die Schutzraumabschlüsse (PT/PD/DT) von einer Person geschlossen und L geöffnet werden? Dies sollte ohne Gewaltanwendung und ohne spezielle Hilfsmittel möglich sein. 3203 Sind die Verschlusshebel ohne Spiel? (max. 2,5 cm) L Das Bewegungsspiel zwischen dem äusseren und dem inneren Verschlusshebel am Un- fang gemessen darf höchstens 2,5 cm betragen. Die Muttern müssen angezogen, der Mechanismus eingefettet und leicht gängig sein. 3204 Können die Verschlusshebel vollständig geschlossen werden? W Blockierende Verschlusshebel sind anzupassen. 3205 Ist die Verschlussicherung vorhanden? (erst ab 1974) W Fehlende Verschlussicherungen sind zu montieren 3206 Können die Bolzen der Verschlussicherungen an den PT und PD (erst ab 1974) L leicht betätigt werden? Evtl. Farbreste entfernen, Bolzen leicht einfetten/einölen. (Früher Kette o.ä.) Sind die Dichtungen bei allen Abschlüssen: 3301 • sauber, nicht überstrichen? L 3302 • richtig eingepasst, nicht lose? L 3303 • ohne Schäden? (Risse, nicht spröde) L 3304 • eingesetzt und/oder eingeklebt? W 3305 • vorhanden? K 3306 • geschmeidig? (nicht ausgehärtet) K PSK-Wegl-1996.doc
24/38 PSK Wegleitung 1996 3001 3002 3003 3004 3101 3502 3501 3201 3202 3203 3204 3205 3206 3301 3305 3302 3306 3401 3303 3307 3402 3304 3308 3601 Keine Abbildungen für Positionen 3602/ 3701/ 3702/ 3703/ 3704/ 3801 PSK-Wegl-1996.doc
PSK Wegleitung 1996 25/38 Posi- Erläuterung nicht tion Mit NEIN zu beantwortende Fragen entsprechen nebenstehender Bewertung i.O. Sind die Schutzraumabschlüsse dicht? 3307 • Panzertüren (PT) und Panzerdeckel (PD) K 3308 • Drucktüren (DT) W Lichttest: Der zu kontrollierende Schutzraumabschluss wird geschlossen. Die Kontrollperson be- findet sich auf der Innenseite des SR bzw. der Schleuse, der Reinigung (TWP 66). An der Standortseite wird das Licht gelöscht und auf der Gegenseite brennen gelassen. Auf dem ganzen Umfang des Schutzraumabschlusses darf kein Licht sichtbar sein! Bei der Beurteilung bei nicht bestandenem Lichttest muss der Zustand der Dichtung noch einmal begutachtet werden. Evtl. reicht der Ersatz der Dichtung oder das Aufschweissen eines Stahlblechs auf den Türrahmen, um die Dichtigkeit wieder herzustellen. 3401 Sind die Scharnierbolzen mit einem Splint oder einer Schweissnaht oben und un- W ten gesichert? 3402 Sind die Scharniere ohne Defekt und geschmiert? (klemmen nicht) W Scharnierbolzen dürfen nicht gerissen sein. 3501 Ist die Selbstbefreiungsvorrichtung (SB) (ab 1968) an der Innenseite der PT mon- W tiert? Evtl. auch in der Nähe, jedoch immer innerhalb des SR. 3502 Ist die Öffnung zur Aufnahme der Selbstbefreiung (meistens Vierkantrohr) sauber? L Mit angepasstem Prüfstück oder mit der Originalselbstbefreiung die Passgenauigkeit ü- berprüfen. Evtl. vorhandene Betonreste mit Hammer und Meissel vorsichtig entfernen, Reste von Isolationsmaterial entfernen. Selbstbefreiung nach Gebrauch unbedingt wie- der in Halterung montieren. 3601 Kann der Verschlusszapfen des Übermittlungsröhrchens (ab 1974) ohne Gewalt- L anwendung herausgezogen werden? Evtl. vorhandene Betonreste mit Hammer und Meissel vorsichtig entfernen, Reste von Isolationsmaterial entfernen. Die Feder des Verschlusszapfens leicht einölen oder fetten. 3602 Ist der Steckgriff zum Öffnen des PD aussen angebracht? L Falls der Verschlusskloben des PD eine Bohrung für die Aufnahme des Steckgriffs auf- weist, ist der Steckgriff direkt am Verschlusskloben oder in unmittelbarer Nähe des PD angebracht. Fehlende Steckgriffe sind zu beschaffen und an der vorgesehenen Stelle anzubringen. 3701 Können die „Roten Türen“ verschlossen werden? W Rote Türen müssen im Belegungsfall verschlossen werden (z.B. mit einem Vorhänge- schloss) siehe auch Pos. 1401. 3702 Ist die wegnehmbare Schwelle (zu PT 3 bzw. DT 3) vorhanden? K Fehlende Schwellen sind zu ersetzen. 3703 Ist die wegnehmbare Schwelle (zu PT 3 bzw. DT 3) im Schutzraum gelagert? L Die Schwelle und die Schrauben müssen in unmittelbarer Nähe des Schutzraums gela- gert sein. 3704 Ist die Verschraubung zur wegnehmbaren Schwelle (zu PT 3 bzw. DT 3) sauber und W gängig? Damit die Schwelle montiert werden kann, müssen die Schrauben und die Schraubenlö- cher sauber und unbeschädigt sein. 3801 Können allfällige „Normaltüren“ bei den SR-Zugängen leicht demontiert werden? L Normaltüren sind friedensmässig genutzte Türen, z.B. Kellertüren aus Holz. PSK-Wegl-1996.doc
26/38 PSK Wegleitung 1996 z.B. 4701 A 4702 4801 4703 4802 4101 4102 4103 4104 Bedienungsanleitung 4105 4106 4602 4601 4201 4202 4509 4510 4507 4508 4203 4503 4504 4501 4505 4502 4506 4301 4302 4303 Keine Abbildungen für die Positionen 4901, 4902 und 4903 4304 4305 4405 4401 4402 4403 4404 PSK-Wegl-1996.doc
PSK Wegleitung 1996 27/38 4000 Bereich Belüftung Posi- Erläuterung nicht tion Mit NEIN zu beantwortende Fragen entsprechen nebenstehender Bewertung i.O. 4101 Ist das Explosionschutzventil (ESV) mit Vorfilter (VF) vorhanden und unbeschä- K digt? Entfernen des Vorfilters durch Lösen der vier Schrauben „A“, oder gemäss Anweisung auf dem Deckel des Vorfiltergehäuses. Fehlender oder beschädigter Vorfilter ist zu er- setzen. Das ESV muss frei bewegt werden können und die Federn müssen eingehängt sein. Defekte ESV sind zu ersetzen oder durch den Hersteller instandzustellen! 4102 Ist die Vorfiltermatte vorhanden? K Fehlende Vorfiltermatten sind zu ersetzen. 4103 Ist die Vorfiltermatte sauber und trocken? L Trockener Schmutz kann mit einem Staubsauger oder evtl. mit leichtem Ausklopfen ent- fernt werden. 4104 Ist das VF-Gehäuse und der Deckel des VF-Gehäuses dicht und fest montiert? W Überprüfung bei Betrieb der Belüftung. Bei starkem Rauschen am Deckel oder im Über- gang Wand/VF-Gehäuse Ursache genau überprüfen. 4105 Ist der Kondenswasserbehälter vorhanden? L Fehlende Kondenswasserbehälter sind zu beschaffen. 4106 Ist der Kondenswasserbehälter leer und sauber? L Evtl. demontieren und auswaschen, Öffnung mit Draht durchstossen. 4502 Ist der Zugang zum Ventilationsaggregat (VA) gewährleistet? W Der Zugang zum VA und der Handkurbelweg dürfen nicht durch bauliche Veränderungen versperrt sein. 4503 Ist das VA vorhanden und funktioniert es? K Fehlende VA sind zu beschaffen und zu installieren, beschädigte VA sind instand zu stel- len bzw. zu ersetzen. 4201 Funktioniert der Luftmengenmesser? (bei Betrieb der Lüftung) W Der Luftmengenmesser dient zur Kontrolle der korrekt eingestellten Luftmenge bei Frischluft- (FRL) oder Filterbetrieb (FIL). Durch Drehen der Drosselklappe folgende Luftmengen kontrollieren: • Frischluftmenge : = blaue Marke • Filterluftmenge : = rote Marke 4202 Wird die Luftmenge bei Frischluftbetrieb (FRL) erreicht? W Damit bei einem Einsatz des Gasfilters die Mindestluftmenge erreicht wird, muss im FRL sowohl mit Hand- als auch mit Elektroantrieb mindestens die Frischluftmenge (blaue Marke am Luftmengenmesser) erreicht werden. Ist dies nicht der Fall, Luftfassung und Ansaugleitung in Wand bzw. Decke kontrollieren. 4203 Ist die Drosselklappe leicht drehbar und nicht lose? W Die Drosselklappe (Ab VA 40) dient zum Regulieren der Luftmenge. Ändert sich die Luftmenge beim Drehen der Drosselklappe? Am Luftmengenmesser kontrollieren. Sind die flexiblen Leitungen mit Kupplung 4301 • vorhanden? K 4302 • flexibel? (nicht ausgehärtet) K K 4303 • ohne Beschädigung? Spröde, gerissene, ausgehärtete oder fehlende flexible Leitungen sind zu ersetzen. 4403 Ist der Gasfilter vorhanden und ohne Beschädigung? K Beschädigte oder durchgerostete Gasfilter müssen durch den Hersteller überprüft wer- den. PSK-Wegl-1996.doc
28/38 PSK Wegleitung 1996 z.B. A 4701 4702 4801 4703 4802 4101 4102 4103 4104 Bedienungsanleitung 4105 4106 4602 4601 4201 4202 4509 4510 4507 4508 4203 4503 4504 4501 4505 4502 4506 4301 4302 4303 Keine Abbildungen für die Positionen 4901, 4902 und 4903 4304 4305 4405 4401 4402 4403 4404 PSK-Wegl-1996.doc
PSK Wegleitung 1996 29/38 Posi- Erläuterung nicht tion Mit NEIN zu beantwortende Fragen entsprechen nebenstehender Bewertung i.O. Können die flexiblen Leitungen am Gasfilter angeschlossen werden, d.h. 4304 • sind die flexiblen Leitungen richtig montiert? L 4305 • ist der Gasfilter richtig montiert? K Dazu ist die Kupplung der flexiblen Leitungen zu lösen. Die Anschlussmöglichkeiten am Gasfilter werden nur simuliert! Plomben nie entfernen! Diese Kontrolle zeigt auf, ob die Position des Aggregats und des Gasfilters übereinstimmen. Zur Kontrolle ob der Gasfilter korrekt montiert ist, Kupplungsstücke vergleichen, Pfeilrichtung beachten. 4401 Ist der Gasfilter ohne Roststellen? L Angerostete (nicht durchgerostete) Gasfilter müssen behandelt werden um eine Durch- rostung zu verhindern (Hersteller fragen). 4402 Sind der Gasfilter, das VA, das ESV/VF, das Überdruck-/Explosionschutzventil (U- eV/ESV) korrekt montiert? W Es müssen alle Dübel korrekt versetzt sein. 4404 Ist die Boden- oder Wandbefestigung des Gasfilters rostfrei und solide? L Angerostete Befestigungen sind zu behandeln um weitere Schäden zu vermeiden. Die Befestigungsschrauben müssen angebracht, angezogen und rostfrei sein. 4405 Sind die Plomben am Gasfilter vorhanden und unbeschädigt? K Fehlt die Plombe, dann muss der Gasfilter gemäss den Richtlinien des BZS durch den Hersteller überprüft werden. 4501 Ist die Handkurbel vorhanden? K Die Handkurbel wird bei Ausfall der örtlichen Stromversorgung montiert und ermöglicht eine Belüftung des SR ohne el. Energie. Durch Aufsetzen der Handkurbel überprüfen, ob bei der geforderten Luftmenge (rote bzw. blaue Marke auf dem Luftmengenmesser [s. Pos. 4201]) erreicht wird, dass das/die UeV/ESV sich öffnet/sich öffnen. 4504 Stimmt der Ölstand des Motors? L Liegen Angaben des Herstellers vor? Wenn nicht, dann können folgende Prüfmethoden angewendet werden: 1. Öleinfüll- und Ölkontrollschraube entfernen, bei korrektem Ölstand tritt ein wenig Öl aus, 2. festen Draht (ca. 25 cm lang) durch Öleinfüllöffnung bis zum Anschlag einschieben, an der Drahtspitze muss nachher Öl sichtbar sein (ca. 5 mm). 4505 Laufen Motor, Getriebe und Laufrad ruhig? W Es dürfen keine übermässigen Vibrationen, Lärm oder Streifgeräusche auftreten. Das VA ist zur Kontrolle elektrisch und von Hand (VA 20 nur von Hand) in Betrieb zu nehmen. 4506 Stimmt die Drehrichtung des Motors? W Pfeilrichtung beachten, falsch drehenden Motor durch Elektrofachmann richtig anschlies- sen lassen. Ist der elekt. Anschluss (nicht für VA 20) für das VA (Steckdose, Stecker, Kabel) 4507 • vorhanden? 4508 • unbeschädigt? W Fehlende, beschädigte oder unvollständige elektrische Anschlüsse sind durch einen W Fachmann installieren bzw. reparieren zu lassen.. 4509 Ist die Notbeleuchtung vorhanden, funktioniert sie? W Ist der Notbeleuchtungskasten plombiert und die Plombe intakt, dann gilt die Notbeleuch- tung als i.O.. Fehlende oder defekte Plomben sind zu ersetzen. Bei einigen Fabrikaten von VA ist das Licht der Notbeleuchtung auch bei plombiertem Deckel sichtbar. PSK-Wegl-1996.doc
30/38 PSK Wegleitung 1996 z.B. 4701 A 4702 4801 4703 4802 4101 4102 4103 4104 Bedienungsanleitung 4105 4106 4602 4601 4201 4202 4509 4510 4507 4508 4203 4503 4504 4501 4505 4502 4506 4301 4302 4303 Keine Abbildungen für die Positionen 4901, 4902 und 4903 4304 4305 4405 4401 4402 4403 4404 PSK-Wegl-1996.doc
PSK Wegleitung 1996 31/38 Posi- Erläuterung nicht tion Mit NEIN zu beantwortende Fragen entsprechen nebenstehender Bewertung i.O. 4510 Ist der Deckel zum Notbeleuchtungskästchen vorhanden? L Der Deckel dient als Schutz der Notbeleuchtung. Fehlende Deckel ersetzen und plombie- ren lassen (Hersteller). 4601 Ist die Bedienungsanleitung in unmittelbarer Nähe des VA angebracht? L Aus der Bedienungsanleitung müssen die einzelnen Betriebszustände ersichtlich sein. 4602 Sind die Luftverteilleitungen unbeschädigt, funktioniert der Lufterhitzer? W Luftverteilleitungen dürfen keine Einbuchtungen, Risse oder sonstigen Beschädigungen aufweisen. Lufterhitzer sind in SR gemäss TWP eher selten. Die Funktion kann mittels Verstellen des Thermostatknopfes kontrolliert werden. Sind die erforderlichen ESV und die UeV/ESV (Plan konsultieren) 4701 • vorhanden? K 4702 • richtig montiert? W 4703 • funktionstüchtig? (Kontrolle nur bei kombinierten UeV/ESV möglich) K Kontrollieren: • ESV sind in der Ruheposition offen und in der Stellung „Mitte“. • Kombinierte UeV/ESV sind in der Ruhestellung geschlossen. 4801 Ist das Schutzgitter der Luftfassung vorhanden? L Das Schutzgitter verhindert das Eindringen von Kleintieren. Fehlende Schutzgitter sind zu beschaffen. 4802 Sind das Schutzgitter und das Ansaugrohr der Luftfassung sauber? L Das Schutzgitter und das Rohr müssen sauber und beschädingungsfrei sein. Das Schutzgitter muss entfernbar sein. Gitter und Rohr nötigenfalls reinigen. Achtung: bei SR gemäss TWP 66 kann die Luftfassung auch an der Gebäudeaussen- wand oder ausserhalb des Gebäudes angebracht sein. 4901 Ist die Prallplatte vorhanden? W Abluftöffnungen, die in der Gebäudeaussenwand angeordnet sind, müssen zum Schutz der UeV/ESV vor mechanischen Einwirkungen mit einer Prallplatte versehen sein. Feh- lende Prallplatten sind zu beschaffen und zu montieren. 4902 Ist die Luftfassung frei? K Zugeschüttete, verdeckte oder umgebaute (Planunterlagen!) Luftfassungen müssen frei- gelegt oder soweit instandgestellt werden, dass bei Betrieb der Belüftung die Frischluft- menge erreicht wird (blaue Marke). 4903 Wird der Überdruck im SR erreicht? K Kontrollieren: • Das (oder die) UeV/ESV muss (müssen) bei Filterluftmenge (rote Marke) öffnen. • Wenn Messinstrument vorhanden: es müssen min. 50 Pa (5 mmWS) Überdruck er- reicht werden. Öffnet sich das UeV/ESV nicht (bei mehreren mindestens eines) oder wird der Überdruck nicht erreicht, dann sind folgende Punkte nochmals zu überprüfen: • Maueröffnungen, • Leitungsdurchführungen, • Dichtigkeit der Abschlüsse, • Syphons, • Bodenabläufe, • WC-Anlagen, • Fäkaliengruben- und Kontrollschachtabdeckungen. PSK-Wegl-1996.doc
32/38 PSK Wegleitung 1996 5000 Bereich Sanitärinstallationen Posi- Erläuterung nicht tion Mit NEIN zu beantwortende Fragen entsprechen nebenstehender Bewertung i.O. Sind die Bodenabläufe 5001 • sauber, rostfrei? L 5002 • beschädigungsfrei, dicht, verschliessbar? K Nur SR gemäss TWP 66 haben Sanitärinstallationen. Die Bodenabläufe müssen sypho- niert und mit Wasser gefüllt sein, sonst kann evtl. der erforderliche minimale Überdruck bei Filterbetrieb (rote Marke, s. auch Pos 4903) nicht erreicht werden. 5101 Sind die vorhandenen Schacht- und Kanalisationsabdeckungen dicht verschlos- W sen? 5102 Funktioniert die Fäkalienpumpe, ist die Bedienungsanleitung sichtbar montiert? W Vorhandene Schieber, Rückstauklappen usw. müssen leicht betätigt werden können. 5201 Sind die Dusch- und die Nass-WC-Einrichtungen ohne Beschädigung und funkti- L onstüchtig? Nur SR gemäss TWP 66 haben Sanitärinstallationen. 5202 Sind Hinweise über Abstellmöglichkeiten von Kalt- und Warmwasserversorgung W im SR gut sichtbar angebracht? Abstellvorrichtungen müssen sich ausserhalb des SR befinden, z.B. bei der Verteilbatte- rie (TWP 66). 5301 Sind vorhandene SR-fremde Sanitärinstallationen leicht demontierbar bzw. W schocksicher befestigt? Alle Sanitär-Fremdinstallationen müssen entweder schocksicher montiert (d.h. handwerk- lich solide, keine Bandaufhängungen) oder leicht entfernbar sein. PSK-Wegl-1996.doc
PSK Wegleitung 1996 33/38 6000 Bereich Funktionalität Posi- Erläuterung nicht tion Mit NEIN zu beantwortende Fragen entsprechen nebenstehender Bewertung i.O. 6001 Kann der SR innert 24 Stunden ohne spezielle Hilfsmittel geräumt und für den Be- K zug bereitgestellt werden? Für spezielle Installation (z.B. Archivanlagen, Compactus u.ä.) müssen die entsprechen- den Demontageanleitungen und die erforderlichen Werkzeuge im oder nahe beim SR aufbewahrt werden. 6201 Funktioniert die Beleuchtung des SR? L Defekte Beleuchtungskörper, Schalter, Stecker usw. sind instand zu stellen bzw. zu er- setzen. 6202 Entsprechen die angebrachten Anstriche, Verkleidungen, Beläge oder andere feste W Installationen den Vorschriften? • Verputze, feste thermische Isolationen o.ä. sind verboten und müssen unbedingt ent- fernt werden. • Keramikplättli sind nur als Bodenbelag zugelassen. • Anstriche müssen luft- und wasserdampfdurchlässig sein (Herstellerangaben verlan- gen). • Täfelung, Wand- und Deckenverkleidungen müssen leicht zu demontieren sein. 6203 Sind Hinweise über die Standorte von Sicherungen, gelochten Deckeln usw. ange- L bracht? Nur wenn notwendig, z.B. in grösseren Gebäuden. 6301 Stimmt die Anzahl Liegestellen? W • Bei SR mit Baubeginn ab 1.1.1987 obligatorisch; • SR gemäss TWP 66 und TWP 84 mit Baubeginn vor dem 31.12.1986 sind bis 31.12.2000 auszurüsten. 6302 Stimmt die Abortausrüstung für SR gemäss TWP 66? W bis 31.12.2000 auszurüsten : pro 30 Personen ein Nass-WC oder/und Ausrüstung für Trockenklosett TC 8/15/30 Personen. 6303 Stimmt die Notabortausrüstung für SR gemäss TWP 84? W • Bei SR mit Baubeginn ab 1.1.1987 obligatorisch; • SR mit Baubeginn vor dem dem 31.12.1986 sind bis 31.12.2000 auszurüsten. PSK-Wegl-1996.doc
34/38 PSK Wegleitung 1996 PSK-Wegl-1996.doc
PSK Wegleitung 1996 35/38 Anhang B3 : Prüfbericht der periodischen Schutzraumkontrolle (mit Mängelliste) Kanton : Gemeinde : ZSO : Datum : Prüfbericht der periodischen Schutzraumkontrolle Schutzraumadresse, genaue Ortsbezeichnung Name und Adresse des Schutzraumeigentümers Gebäudeart, evtl. nähere Bezeichnung Kontaktperson Verwaltung Kontroll Nr. Block Nr. SR-Bereich Kontrollverantwortlicher Lauf Nr. Kanton Baujahr Anzahl SP Anzahl Abt. Anzahl LIST Anzahl TC Gesamtbeurteilung der Einsatzbereitschaft Bereich Bemerkungen Fehler-/Mängelgewichtung i.O. L W K 1000 Schutzraum 2000 Notausstieg 3000 Abschlüsse 4000 Belüftung 5000 Sanitärinst. 6000 Generelles Schutzraumbeurteilung : einsatzbereit bedingt einsatzbereit nicht einsatzbereit Unterschrift Kontrollpersonal Unterschrift Schutzraumeigentümer oder dessen Vertreter Nachkontrolle er- Ja Nein Visum verantwortliche Stelle forderlich Nachkontrolle am in Ordnung Ja Nein Unterschrift Kontrollpersonal Unterschrift Schutzraumeigentümer oder dessen Vertreter Verteiler Gemeinde (Original) ZSO Schutzraumeigentümer PSK-Wegl-1996.doc
Sie können auch lesen