ESF-OP / BAP 2014 2020 - BAP-Planung und Sachstand zum ESF+ in der FP 2021-2027 "Europa nach Tisch" 28.11.2019 - (ESF) im Land Bremen

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ESF-OP / BAP 2014 2020 - BAP-Planung und Sachstand zum ESF+ in der FP 2021-2027 "Europa nach Tisch" 28.11.2019 - (ESF) im Land Bremen
ESF-OP / BAP 2014 - 2020

 BAP-Planung und Sachstand
zum ESF+ in der FP 2021-2027

       „Europa nach Tisch“
           28.11.2019
TOP 1:

BAP-Planung und Sachstand zum
„ESF+“ in der neuen ESF-Förderperiode
2021 bis 2027
„Europa nach Tisch“ - 22.11.2019
3

    Inhalte

    1. Sachstand ESF+

    2. Verfahrensüberblick Planung ESF+

    3. Bericht ESF+ Planungsworkshop
4

    Operationelles Programm 2021-2027
    Was ist zu definieren/ abzustimmen?
    • Spezifische Ziele
    • Querschnittsziele
    • Zielgruppen
    • Prioritäts-Achsen: Thema und Anzahl
    • Kohärenz Bund und Länder
    • Materielle Indikatoren
    • Steuerungsrunde / Finanzen
       – ESF = BAP (Finanzielle Flexibilität)
       – Landesmittel als KoFi ins OP => Senatsbefassung
5

     Thematische Eingrenzung für Bremen
    basierend auf aktueller Umsetzung und
         neuen Verordnungsentwürfen
6

Artikel 3 (ESF+-VO)
„Ein sozialeres Europa - Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte“

    Allgemeine Ziele ESF +
    • Säule soziale Rechte (KOM und Rat)
        – Hoher Beschäftigungsstand
        – Fairer Sozialschutz
        – Qualifizierte und resiliente Arbeitnehmer
        – Chancengleichheit
        – Zugang zum Arbeitsmarkt und faire Arbeitsbedingungen
        – Sozialschutz
        – Inklusion
        – Hohes Gesundheitsschutzniveau
7

Artikel 4 (ESF+-VO)
    Spezifische Ziele ESF +
    1. Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung für Arbeits-
        suchende, insbesondere junge Menschen und Langzeit-
        arbeitslose.
    2. Modernisierung der Arbeitsmarkteinrichtungen und -dienst-
        leistungen / Abstimmung von Angebot und Nachfrage auf
        dem Arbeitsmarkt, bei beruflichen Übergängen und bei der
        beruflichen Mobilität.
    3. Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen
    4. Verbesserung der Qualität, Leistungsfähigkeit und Arbeits-
        marktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen
        Bildung.
8

Artikel 4 (ESF+-VO)

    Spezifische Ziele ESF +
    5. Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger
       und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung zwecks
       Unterstützung des Erwerbs von Schlüsselkompetenzen
       einschließlich digitaler Kompetenzen.
    6. Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von
       flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung
       für alle unter Berücksichtigung digitaler Kompetenzen.
    7. Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die
       Verbesserung der Chancengleichheit und aktiven Teilhabe
       sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit.
9

Artikel 4 (ESF+-VO)
Spezifische Ziele ESF +
8. Förderung der sozioökonomischen Integration von Drittstaats-
    angehörigen und marginalisierten Bevölkerungsgruppen.
9. Verbesserung des gleichberechtigten und zeitnahen Zugangs zu
    hochwertigen, nachhaltigen und erschwinglichen Dienst-
    leistungen, Modernisierung der Sozialschutzsysteme.
10. Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut
    oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am
    stärksten benachteiligten Personen und Kindern.
11. Bekämpfung materieller Deprivation durch Nahrungsmittelhilfe
    und/oder materielle Basisunterstützung einschließlich flank-
    ierender Maßnahmen für die am stärksten benachteiligten
    Personen.
10

Artikel 6 (ESF+-VO)

     Querschnittsziele ESF +
     • Gleichstellung von Frauen und Männern
     • Chancengleichheit
        – Keine Diskriminierung aufgrund
            • des Geschlechts
            • der Rasse oder ethnischen Herkunft
            • der Religion oder Weltanschauung
            • einer Behinderung
            • des Alters
            • der sexuellen Ausrichtung
11

 Überlegungen zur Kohärenz auf Bundes- und Länderebene
     1. Bund: EHAP (insgesamt Bund 46%)
     2. Länder:
     • Übergang Schule – Beruf und Ausbildungsbegleitung (assistierte
        Ausbildung, Berufsorientierung, „Jugendberufsagentur“ etc.)
     • Grundbildung / Alphabetisierung (offene Zielgruppe, keine
        Einschränkung durch Arbeitsmarktbezug)
     • Fachkräfteaktivierung und -sicherung
     • SGB II – Flankierung („vorbereitende“ Maßnahmen zur Teilhabe
        am Arbeitsmarkt gem. § 16i SGB II, Maßnahmen für
        Bedarfsgemeinschaften, „entkoppelte“ Jugendliche etc.)
12

 Überlegungen zur Kohärenz auf Bundes- und Länderebene

1. Bund: EHAP
2. Länder:
• Beschäftigte (Qualifizierung und Weiterbildung, Anpassung an Wan-
  del / Transformation / Lebenslanges Lernen, Digitalisierung etc.)
• Chancengleichheit Frauen und Männer (allgemeiner Ansatz,
  keine Einschränkung auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen)
• Arbeitsmarktintegration besonders benachteiligter Menschen
  (Flüchtlinge, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit
  Behinderung, Strafgefangene etc.)
• Soziale Innovation
13

     Weitere Bedingungen ESF +

     • Umsetzung / Finanzierung:
        – Bremen bekommt ein eigenes Operationelles Programm
        – Weiterentwicklung und Anwendung von Vereinfachungs-
          optionen (VKO)
        – 60% KoFi erforderlich (40% Strukturfondsmittel) je nach
          Regionen-Klassifizierung (Verhandlungsbasis)
        – Keine Ex-ante Evaluation oder sozioökonomische Analyse
        – 4-mal jährlich Berichterstattung an die KOM;
          jährlicher Durchführungsbericht entfällt
        – Finanzindikator (Gesamtvolumen und Verteilung)
14

     Inhalte

     1. Sachstand ESF+

     2. Verfahrensüberblick Planung ESF+

     3. Bericht ESF+-Planungsworkshop
15

Planung ESF+ -Bremen

So soll es weiter gehen:

     •   Kohärenzabstimmungen auf B-L- Ebene (Jan. 2020)
     •   Ab 3. Quartal 2019: Finanzverhandlungen (bis Ende 2020)
     •   2. Planungsworkshop Frühjahr 2020
     •   3. Planungsworkshop 2020-21
     •   Senatsbefassung Frühjahr 2021

     => Mitte 2021: ESF+-OP für Bremen
16

     Inhalte

     1. Sachstand ESF+

     2. Verfahrensüberblick Planung ESF+

     3. Bericht ESF+ Planungsworkshop
17

     Bericht zur Umsetzung

     •   Materielle Indikatoren
     •   Finanzielle Indikatoren
     •   Gender-Budgeting
     •   Frauenanteil
     •   Menschen mit Migrationshintergrund
     •   Anteil Projekte Bremen / Bremerhaven

     Arbeitsmarktstruktur Zielgruppen im Land Bremen derzeit
18

     Lernfähig?!
     Optimierungspotenziale erkennen und umsetzen

     • Neue Programme etabliert
     • Erreichung Leistungsziele 2018 der Zwischenevaluation

     Aber:
     • Erfüllung der KOM Indikatoren
        – materiell
        – finanziell/ Kofinanzierung
     • Realisierbarkeit und Dauerhaftigkeit der Programme
     • Vereinfachung BAP / ESF-OP
     • Projektumsetzung vereinfachen und beschleunigen
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     Arbeitsgruppen

     1. Verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit (Moderation Th. Armstroff)

     2. Junge Menschen an der Schwelle zu Ausbildung
         (Moderation P. Bohne)

     3. Querschnittsziele Frauen und Männer
         (Moderation L. Brunkhorst)

     4. Querschnittsziele MMH (Moderation F. Kamçili)

     5. FbW und Qualifizierung (Moderation J. Feddersen)
TOP 2:

Klärung von Verfahrensfragen
der Zuwendungsempfangenden

„Europa nach Tisch“ - 22.11.2019
TOP 3:

Verschiedenes
(u.a. Merkblätter zum Datenschutz, Anzeige
Prüffeststellungen im AZA, PAZAe per 31.12.2019,
Vorauszahlungen / Abschlagszahlungen,
VERA-Schulungen, u.a)

„Europa nach Tisch“ - 22.11.2019
TOP 3 Verschiedenes: Merkblätter zum Datenschutz

Auf der Website wurden neu veröffentlicht (gültig ab 01.12.2019):
• BAP-Informationsblatt zum Datenschutz bei Beratungsprojekten
• Merkblatt zum Datenschutz für Beratene
• Merkblatt zum Datenschutz für Teilnehmende
Wichtig: Der Träger dokumentiert die Aushändigung des
jeweiligen Merkblattes; der Empfang wird durch die Beratenen
bzw. Teilnehmenden nicht quittiert!
Und: Vor Aushändigung an die Beratenen bzw. Teilnehmenden
ergänzen Sie bitte die Kontaktdaten Ihres betrieblichen
Datenschutzbeauftragten!
TOP 3 Verschiedenes: Anzeige Prüffeststellungen im AZA
Im Auszahlantrag werden jetzt nachträgliche Korrekturen der
anerkannten Gesamtausgaben (sog. „Prüffeststellungen“)
angezeigt:
TOP 3 Verschiedenes: Pflicht-AZA per 31.12.2019

Zur Erinnerung:
Für alle Maßnahmen ist per Stichtag 31.12.2019 ein Pflicht-
Auszahlantrag (PAZA) incl. Sachbericht (!) zu stellen.

Fristen:
• 29.02.2020 (für alle überjährigen Maßnahmen)
• 31.03.2020 (für alle Maßnahmen, die am 31.12.2019 enden)
TOP 3 Verschiedenes: Vorauszahlungen / Abschlagszahlungen
Ebenfalls zur Erinnerung:
Zur Vermeidung von Liquiditätsproblemen aufgrund des
Erstattungsprinzips (geltend gemachte Kosten werden erst nach
abgeschlossener Prüfung des Auszahlungsantrages erstattet)
stehen Ihnen - auf Antrag - folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Vorauszahlung nach Rechtskraft des Bescheides
    (rechnerischer Anteil für die ersten beiden Laufzeit-Monate)
2. Abschlagszahlung auf einen eingereichten AZA
    (Abschlag in angemessener Höhe auf die zu erwartende
    Erstattungszahlung; i.d.R. 80%)
TOP 3 Verschiedenes: VERA-Schulungen
Wir werden im Januar 2020 (Einladung folgt) wieder Schulungen
zu VERAonline durchführen:
• Eingabe der „materiellen“ Daten in VERAonline
   (Teilnehmenden-Stammblatt, Beratungs-Erhebung etc.)
   speziell für MA im Teilnahme-Management
• Eingaben von Belegen / Beleglisten in VERAonline
   speziell für MA, die Belege eingeben, Beleglisten importieren
   und Auszahlanträge stellen.

=> Falls Sie Bedarf an speziellen Schulungsinhalten haben,
   melden Sie diese bitte an veraonline@wah.bremen.de
TOP 3 Verschiedenes: Hinweise

• Bitte nutzen Sie ausschließlich die aktuellen Formulare von
  unserer Website. Arbeiten Sie niemals mit von Ihnen lokal
  abgespeicherten (ggf. veralteten) Formularen.
• Bitte denken Sie an alle erforderlichen Änderungsmeldungen;
  insbesondere bei Personalwechsel oder bei Änderungen beim
  (anteilig oder vollständig) eingesetzten Personal.
• Bitte überprüfen Sie, wie viele Zertifikate für den Zugang zu
  VERAonline Sie wirklich benötigen. Jedes Zertifikat kostet uns
  250 € p.a. – und manche sind jährlich neu beantragt, aber
  schon seit vier Jahren nicht ein einziges Mal benutzt worden!
  Wir bitten um Verständnis, wenn wir ggf. nachfragen …
TOP 3 Verschiedenes: Qualifizierungsbonus

Wer eine abschlussbezogene Umschulung absolviert,
SGB II-Kunde ist und vom Jobcenter einen Bildungsgutschein für
die Umschulung erhalten hat, kann aus ESF-Mitteln einen
Qualifizierungsbonus in Höhe von monatlich 150 € für die Laufzeit
des Bildungsgutscheins bekommen.
• Der Qualifizierungsbonus kann direkt bei dem/der
   Arbeitsvermittler*in im Jobcenter beantragt werden.
• Wer sich für den Qualifizierungsbonus entscheidet, kann die
   gesetzliche Weiterbildungsprämie des Bundes (nur bei
   erfolgreichem Abschluss) nicht in Anspruch nehmen.
• Das Informationsblatt zum Qualifizierungsbonus finden Sie hier.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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