Titelschutz rundy Titelschutz Journal

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Titelschutz rundy Titelschutz Journal
Titelschutz
                                                                                                    NR. 07 • 15.2.2022

                        j        o          u           r           n           a          l
               DEUTSCHLANDS SPEZIAL-MEDIUM FÜR TITELSCHUTZ

– ZEITUNG – ZEITSCHRIFT – BUCH – HÖRFUNK – TV – FILM – TONTRÄGER – SPIELE – SOFTWARE –

                WDR will private Social-Media-Accounts seiner Mitarbeiter
                      in Zukunft per Dienstanweisung regulieren
                                         teilichkeit erwecken könnten. Der          Maß an Schutz der Meinungsfreiheit
                                         Sender teilte mittlerweile mit, dass       und Wahrung der Rechtspflichten
                                         der Entwurf schon nicht mehr aktu-         des Senders zu finden. Zumindest
                                         ell sei und Bearbeitungen unterliege.      während der Arbeitszeit und bei Äu-
                                         Dennoch scheint er auch in einem           ßerungen, die von dienstlichen Ac-
                                         neuen Statement an diesem Grund-           counts der Journalisten getätigt wer-
                                         gedanken festhalten zu wollen. Der         den, darf eine gewisse Mäßigung und
                                         WDR ist der Ansicht, in der Vergan-        ein Schutz des öffentlichen Ansehens
                                         genheit sei es wiederholt vorge-           des Senders erwartet werden. Doch
                                         kommen, dass private Meinungs-             nach Ansicht des WDR und auch wei-
                                         äußerungen unrichtigerweise den            terer Juristen könnten diese Maßstä-
                                         Eindruck erweckt hätten, den WDR           be zur Sicherung der tendenzfreien
Der WDR will neue Regeln für sei-        zu repräsentieren. Dies gefährde           Berichterstattung auch Einfluss auf
ne Beschäftigten im Umgang mit           allerdings die Unabhängigkeit des          die privaten Accounts der Beschäftig-
sozialen Medien erlassen. Der ak-        Senders, der bei Veröffentlichungen        ten haben. (...) Diese Möglichkeit der
tuelle Entwurf der "Dienstanwei-         auf dienstlichen Accounts an journa-       Einflussnahme ergibt sich insbeson-
sung zum Umgang mit sozialen             listische Sorgfaltsmaßstäbe gebun-         dere auch aus der gefestigten Recht-
Medien" stößt allerdings auf Kritik.     den sei.                                   sprechung der Arbeitsgerichte zum
Denn der Sender bezieht sich in sei-     Grundsätzlich unterliegt der WDR als       arbeitsrechtlichen Weisungsrecht.
nen Vorgaben nicht nur auf dienst-       öffentlich-rechtlicher Rundfunk- und       Denn die Loyalitätspflicht im Arbeits-
liche Accounts der Mitarbeitenden.       Fernsehsender der Pflicht, möglichst       verhältnis setzt der Meinungsäuße-
Vielmehr will er seinen Beschäftigten    unparteiisch zu berichten, um einer        rung stets Grenzen. (...)
darin vorgeben, wie sie ihre privaten    freien öffentlichen Meinungsbildung        Die geplanten Regelungen des WDR
Accounts zu gestalten haben. Der         beizutragen. (...) Allerdings können       dürften deshalb grundsätzlich zu-
WDR will es sich künftig vorbehal-       sich selbstverständlich auch Journa-       lässig sein. Bei der Zulässigkeit der
ten, Mitarbeitenden andere Aufga-        listen, die beim öffentlich-rechtlichen    Dienstanweisungen zu privaten Ac-
ben zuzuweisen, wenn sie bezüglich       Rundfunk arbeiten, auf das Recht der       counts wird es aber zukünftig vor al-
ihrer bisherigen Themenbereiche          freien Meinungsäußerung aus Art.           lem auf die tatsächliche Umsetzung
private Posts teilen, die den Eindruck   5 Abs. 1 Fall 1 Grundgesetz berufen.       ankommen. Die Anweisungen dür-
von Voreingenommenheit oder Par-         (...) Hier gilt es nun aber das richtige   fen nämlich ausschließlich erfolgen,
                                                                                    wenn Beiträge der Mitarbeitenden
                                                                                    tatsächlich dazu geeignet sind, die
                                                                                    Aufgabenerfüllung des WDR zu be-
                                                                                    einträchtigen. Weicht die veröffent-
                                                                                    liche Meinung lediglich von der Hal-
                                                                                    tung des Senders ab, ohne die Arbeit
                                                                                    des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
                                                                                    einzuschränken, darf hingegen keine
                                                                                    arbeitsrechtliche Weisung erfolgen.
                                                                                    Dabei ist auch zu beachten, dass der
                                                                                    WDR selbst binnenpluralistisch sein
                                                                                    muss, also grundsätzlich zur Mei-
                                                                                    nungsvielfalt verpflichtet ist.
                                                                                    • www.wbs-law.de

TEL.: +49 6021-58 388 0 • FAX: +49 6021-58 388 22 • EMAIL: TITELSCHUTZ@RUNDY.DE • INTERNET: WWW.TITELSCHUTZJOURNAL.DE
Titelschutz rundy Titelschutz Journal
2       DEUTSCHLANDS SPEZIAL-MEDIUM FÜR TITELSCHUTZ                                                  NR. 07 • 15.2.2022

                                                                   Warnendes Muster für fehlende
          Alle 9 Titel auf einen Blick
                                                                      Benutzung einer Marke
Bella Italia – Musik für die Ewigkeit                         Das Anbieten bzw. Bewerben von Produkten im Inter-
DER DNA-DETEKTIV                                              net stellt noch keinen inländischen Gebrauch dar, ins-
                                                              besondere dann nicht, wenn die relevanten Seiten unter
Die Herzen von St. Pauli                                      einer "generic Top Level Domain" (z.B. ".com") abrufbar
                                                              sind. Der Gebrauch in anderen Klassen genügt nicht,
Die zwei Seiten des Abgrunds                                  so der BVGer Entscheid vom 28.10.2021 (Az. B-3261/2020).
                                                              Das IGE hatte die Nichtgebrauchsein­rede der Inhaberin
Pop-Alben für die Ewigkeit
                                                              der angefochtenen Marke geschützt und den Wider-
Tierisch menschlich                                           spruch abgewiesen, weil Apple Inc. nach Ansicht der IGE
                                                              keine stichhaltigen Gebrauchsbelege für die in Klasse 35
Two Sides of the Abyss                                        beanspruchten Produkte einreichte. Das Bundesverwal-
                                                              tungsgericht hat sich angeschlossen.
Wohnung verzweifelt gesucht                                   Am 7.6.2018 wurde die internationale Markenregistrie-
                                                              rung Nr. 1'406'054 "APPLiA Home Appliance Europe (fig.)"
                                                              in der WIPO Gazette für die Anmelderin (Home Appliance
    Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für ein
                                                              Europe) – ein in Brüssel ansässiger Handelsverband der
    Konzernunternehmen Titelschutz in Anspruch für:
                                                              Haushaltsgeräteindustrie in Europa – unter Beanspru-
                                                              chung von wirtschaftlichen und politischen Lobbying-
                                                              Dienstleistungen in diesem Zusammenhang (Klassen 35
    Wohnung verzweifelt gesucht                               und 45) publiziert. Ein Zusammenhang mit der Schweiz
                                                              und die Eignung des Internetauftritts, in der Schweiz eine
                                                              Nachfrage auszulösen, müssen zusätzlich bestehen. Es
    in jeder Schreibweise, Darstellungsform, Wortverbindung
                                                              genügt beispielsweise nicht, wenn nur die Webseite in ei-
    und Kombination zur Verwendung in allen Medien ein-
                                                              ner Landessprache abgefasst ist.
    schließlich Merchandising.
                                                              • www.schweizer.eu / rundy
    RTL Deutschland GmbH,
    Picassoplatz 1,
    D - 50679 Köln

    Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für ein
    Konzernunternehmen Titelschutz in Anspruch für:

    Die zwei Seiten des Abgrunds

    Two Sides of the Abyss

    in jeder Schreibweise, Darstellungsform, Wortverbindung
    und Kombination zur Verwendung in allen Medien ein-
    schließlich Merchandising.                                  Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für ein
                                                                Konzernunternehmen Titelschutz in Anspruch für:
    RTL Deutschland GmbH,
    Picassoplatz 1,
    D - 50679 Köln
                                                                Pop-Alben für die Ewigkeit

                                                                Bella Italia – Musik für die Ewigkeit
    Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titel-
    schutz in Anspruch für:
                                                                Die Herzen von St. Pauli
    DER DNA-DETEKTIV                                            in jeder Schreibweise, Darstellungsform, Wortverbindung
                                                                und Kombination zur Verwendung in allen Medien ein-
    in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.              schließlich Merchandising.

    Tellux Film GmbH,                                           RTL Deutschland GmbH,
    Laplacestraße 12,                                           Picassoplatz 1,
    D - 81679 München                                           D - 50679 Köln
Titelschutz rundy Titelschutz Journal
NR. 07 • 15.2.2022                                           DEUTSCHLANDS SPEZIAL-MEDIUM FÜR TITELSCHUTZ                           3

         Jan Böhmermann scheitert                                   Automatisierte Mahnungen dürfen
              vor dem BVerfG                                        nicht in Rechnung gestellt werden
Jan Böhmermanns Verfassungsbeschwerde zum Bun-                    Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 28.12.2021
desverfassungsgericht ist nicht zur Entscheidung an-              (Az. 15 U 14/21) die Berufung eines großen Versand-
genommen worden (Beschluss vom 26.1.2022, Az.1                    unternehmens gegen das erstinstanzliche Urteil des
BvE 2026/19). Die einzige Begründung: Die Verfassungs-            LG Hamburg (Az. 406 HKO 118/20) zurückgewiesen, in
beschwerde habe keine Aussicht auf Erfolg. Von einer wei-         welchem dem Unternehmen untersagt worden war,
teren Begründung sieht das Gericht ab. Das ist nach dem           im geschäftlichen Verkehr gegenüber Verbrauchern
Bundesverfassungsgerichtsgesetz zulässig.                         für automatisiert erstellte Mahnungen jeweils eine
Damit bleibt es bei der Rechtslage, dass Böhmermanns              "Mahngebühr" in Höhe von 10,00 Euro in Rechnung
"Schmähgedicht", das sich in satirischer Weise gegen den          zu stellen.
türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan richtete, in          Das Versandunternehmen hatte einer Kundin, die sich im
Teilen verboten ist. Hintergrund des "Gedichts" war, dass         Zahlungsverzug befand, monatliche "Mahngebühren" in
der Staatspräsident wegen eines überaus harmlosen Sa-             Höhe von 10,00 Euro in Rechnung gestellt, obwohl hie-
tirebeitrags von "extra 3" den deutschen Botschafter ein-         rüber weder eine entsprechende Vereinbarung mit der
bestellt hatte. (...) Jan Böhmermann hatte als Reaktion auf       Kundin getroffen worden war, noch die AGB des Unter-
die extra 3-Affaire das "Schmähgedicht" am 31.3.2016 in           nehmens eine entsprechende Regelung hierzu enthielten.
seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen und               Die pauschalen Mahngebühren wurden einfach kommen-
darin Erdogan unter anderem als "dumme Sau" (...) be-             tarlos in den Kontoauszug der Kundin eingebucht.
zeichnet. Er (...) bekräftigte, das, was er hier tue, sei nicht   Aufgrund dieser Vorgehensweise wurde das Unterneh-
erlaubt. Das hatte eine Staatskrise ausgelöst und seitdem         men von dem Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
die Staatsanwaltschaft und mehrere Gerichte beschäftigt.          e.V. nach erfolgloser Abmahnung vor dem LG Hamburg
Strafbar war das Gedicht allerdings nicht. Es fehle mindes-       auf Unterlassung verklagt. Das LG Hamburg verurteilte
tens der Vorsatz, den türkischen Präsidenten ernsthaft zu         das Unternehmen antragsgemäß zur Unterlassung. Ge-
beleidigen, so die Staatsanwaltschaft Mainz. (...)                gen diese Entscheidung legte das Unternehmen vor dem
Seitdem wurde in der Juristerei und der Gesellschaft die          OLG Hamburg Berufung ein, welche letztlich aber erfolg-
Frage diskutiert, wie sehr der Kontext eines solchen "Ge-         los blieb. Das LG Hamburg sah in der Vorgehensweise des
dichts" zu berücksichtigen sei. Schließlich ging es Böh-          Unternehmens eine irreführende geschäftliche Handlung
mermann darum, Erdogan die tatsächlichen Grenzen der              gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG. (...)
Meinungsfreiheit in Deutschland an einem sehr konkre-             Das OLG Hamburg schloss sich der Rechtsauffassung des
ten Beispiel aufzuzeigen. Wirklich ernst gemeint waren            LG Hamburg an und wies die Berufung des Unterneh-
die Äußerungen nicht, sagte schließlich auch die Staats-          mens mangels Erfolgsaussichten per Beschluss gemäß
anwaltschaft Mainz. Vor den Zivilgerichten hatte der tür-         § 522 Abs. 2 ZPO zurück. (...)
kische Machthaber bislang allerdings immer großteils              • www.it-recht-kanzlei.de
Erfolg. Böhmermanns Anwalt Christian Schertz hatte ge-
hofft, zumindest das BVerfG werde die Kunstfreiheit ange-           Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie
messen würdigen. Für eine Schmähung sei ein realer Be-              § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir Titelschutz in
zug erforderlich, der hier überhaupt nicht gegeben sei. (...)       Anspruch für:
Das BVerfG hatte sich zunächst mit der Angelegenheit be-
fasst und Fachgesellschaften sowie Experten zu Stellung-
nahmen aufgefordert. Schließlich führe die kontroverse
Diskussionen nicht zu einem einheitlichen Meinungsbild.
Nun aber die fast unbegründete Entscheidung, das The-
ma nicht weiter zu verfolgen. (...)
                                                                    Tierisch menschlich
• www.wbs-law.de

                                                                    in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten,
                                                                    Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abkürzungen,
                                                                    grafischen Gestaltungen und mit allen Zusätzen für alle
                                                                    Medien, insbesondere Hörfunk, Film, Fernsehen und sons-
                                                                    tige elektronische Medien und Netzwerke einschließlich
                                                                    Offline- und Online-Dienste, Offline- und Online-Medien
                                                                    und Produkte, Mobilfunkdienste, Internet-Domains, Ver-
                                                                    anstaltungen, Merchandising- und Druckereierzeugnisse
                                                                    sowie Literatur, insbesondere Zeitschriften, Newsletter, Bü-
                                                                    cher und andere Printmedien und Publikationen, Bild, Ton-,
                                                                    Bildton- und Datenträger.

                                                                    SWS Scheuermann Westerhoff Strittmatter
                                                                    Rechtsanwälte Partnerschaft mbB,
                                                                    Gustav-Heinemann-Ufer 58,
                                                                    D - 50968 Köln
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* gültig ab einem Bestellwert von 50,- Euro; nicht kombinierbar mit anderen Sonderaktionen. Nicht übertragbar. Gültig bis 30.12.2022.

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                                                                                                                                                                     auf ih

                                                                                                                                                                          e
                                                                                                                                                                            re

Schenken
                                                                                                                                                                                           RA B

                                                                                                                                                                          SCHU
                                                                                                                                                                     mit d llung
                                                                                                                                                                    TITEL m Code:
                                                                                                                                                                                    TZ *
                                                                                                                                                                                               15%

                                                                                                                                                                       B e st e n ä c h st e
                                                                                                                                                                                       ATT
Titelschutz rundy Titelschutz Journal
Verlag:                  rundy media GmbH,
                                                                                                                                      Am Glockenturm 6,
                                                                                                                                      D - 63814 Mainaschaff,
                     Titelschutz                                                                                                      Bundesrepublik Deutschland

                       j       o          u         r         n         a          l                         Telefon:                 + 49 6021-58 388 0
                                                                                                             Fax:                     + 49 6021-58 388 22
              IMPRESSUM | MEDIADATEN NR. 22 – GÜLTIG AB 1.1.2022                                             eMail:                   titelschutz@rundy.de
                                                                                                             Internet:                www.titelschutzjournal.de

 Titelschutz-Anzeige:                   Erster Titel (ca. 85 x 40 mm)                   110,-- Euro          Bank:                    Deutsche Bank Aschaffenburg,
                                        jeder Folge-Titel		                              20,-- Euro                                   Kto.-Nr.: 0 24 24 20, BLZ: 795 700 24
                                                                                                                                      IBAN: DE56 7957 0024 0024 2420 00
 Wiederholungs-Anzeige*:                Wiederholung der identischen Titelschutz-Anzeige                                              BIC (SWIFT): DEUTDEDB795
                                        nach ca. 5 Monaten zu 50% Rabatt.
                                                                                                             USt.-ID-Nr.:             DE 169307829
 Kombi-Anzeige                          Erster Titel (ca. 85 x 40 mm)                   190,-- Euro          Handelsregister-Nr:      HRB 5818
 Deutschland +                          jeder Folge-Titel		                              40,-- Euro
 Österreich:                                                                                                 Anzeigenschluss:         Freitag, 13.00 Uhr
  Seit Juni 2009 erscheint das „Titelschutz-Journal“
  in Österreich mit einer eigenen Ausgabe. 		                                                                Anzeigen-/Werbeleitung
                                                                                                               Svenja Rudorf
  Infos unter: www.titelschutzjournal.at                                                                       Tel.: +49 6021-58 388 0

 *Auftragserteilung bei Erstbuchung. Erst- & Wiederholungsbuchungen werden gemeinsam berechnet.                Fax: +49 6021-58 388 22
 Rückerstattung bei nachträglichem Verzicht auf die Wiederholung ist nicht möglich.                            eMail: svenjarudorf@rundy.de
 In Österreich ist die Schaltung von Titelschutz-Anzeigen gängige Praxis, ihre Wirksamkeit wurde noch        		titelschutz@rundy.de
 nicht höchst richterlich bestätigt.
                                                                                                             Heftformat:              210 mm breit x 297 mm hoch (DIN A 4)
Rabatt-Pakete*:                         5 / 10 / 20 Schaltungen                    10% / 20% / 30%           Satzspiegel:             175 mm breit x 262 mm hoch
*Schaltung innerhalb von 12 Monaten. Ermäßigte Anzeigen, Kombi- und Wiederholungsanzeigen zählen
                                                                                                             Druckunterlagen:         Dateien auf Datenträger /
nicht zu den jeweiligen Rabatt-Paketen und sind nicht weiter rabattierbar. Alle Rabatte werden unterjährig
gewährt. Bei Nicht-Erreichen des Volumens wird die Differenz am Ende des Rabattzeitraums verrechnet.                                  via eMail: titelschutz@rundy.de / FTP
Weitere Details zu den Rabatt-Paketen in den ausführlichen Mediadaten unter www.titelschutzjournal.de.
                                                                                                             Erscheinung:             1 x wöchentlich (dienstags)
Werbe-Anzeigen /
Beilagen:                               Preise & Rabatte auf Anfrage                                         Verbreitete Auflage
                                                                                                             (inkl. E-Paper):         3.900 Exemplare
Mehrwertsteuer /                        Alle Preise zzgl. der jeweils gültigen MwSt.
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                                        innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug
                                                                                                             Print-Abo Ausland:     70,-- Euro pro Jahr
Bezieherkreis:                          Medienanwälte und -Verbände, Zeitungs- und
                                        Zeitschriftenverlage, Buchverlage, Tonträger-			                     E-Paper-Abo:             Kostenlos
                                        Produzenten, Hörfunk-/TV-/Filmproduzenten,
                                        Softwareproduzenten, Hörfunk- und Fernseh-			                        AGB:                     Es gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“
                                        Sender, PR- und Marketingagenturen                                                            der rundy media GmbH
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