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Titelschutz NR. 07 • 15.2.2022 j o u r n a l DEUTSCHLANDS SPEZIAL-MEDIUM FÜR TITELSCHUTZ – ZEITUNG – ZEITSCHRIFT – BUCH – HÖRFUNK – TV – FILM – TONTRÄGER – SPIELE – SOFTWARE – WDR will private Social-Media-Accounts seiner Mitarbeiter in Zukunft per Dienstanweisung regulieren teilichkeit erwecken könnten. Der Maß an Schutz der Meinungsfreiheit Sender teilte mittlerweile mit, dass und Wahrung der Rechtspflichten der Entwurf schon nicht mehr aktu- des Senders zu finden. Zumindest ell sei und Bearbeitungen unterliege. während der Arbeitszeit und bei Äu- Dennoch scheint er auch in einem ßerungen, die von dienstlichen Ac- neuen Statement an diesem Grund- counts der Journalisten getätigt wer- gedanken festhalten zu wollen. Der den, darf eine gewisse Mäßigung und WDR ist der Ansicht, in der Vergan- ein Schutz des öffentlichen Ansehens genheit sei es wiederholt vorge- des Senders erwartet werden. Doch kommen, dass private Meinungs- nach Ansicht des WDR und auch wei- äußerungen unrichtigerweise den terer Juristen könnten diese Maßstä- Eindruck erweckt hätten, den WDR be zur Sicherung der tendenzfreien Der WDR will neue Regeln für sei- zu repräsentieren. Dies gefährde Berichterstattung auch Einfluss auf ne Beschäftigten im Umgang mit allerdings die Unabhängigkeit des die privaten Accounts der Beschäftig- sozialen Medien erlassen. Der ak- Senders, der bei Veröffentlichungen ten haben. (...) Diese Möglichkeit der tuelle Entwurf der "Dienstanwei- auf dienstlichen Accounts an journa- Einflussnahme ergibt sich insbeson- sung zum Umgang mit sozialen listische Sorgfaltsmaßstäbe gebun- dere auch aus der gefestigten Recht- Medien" stößt allerdings auf Kritik. den sei. sprechung der Arbeitsgerichte zum Denn der Sender bezieht sich in sei- Grundsätzlich unterliegt der WDR als arbeitsrechtlichen Weisungsrecht. nen Vorgaben nicht nur auf dienst- öffentlich-rechtlicher Rundfunk- und Denn die Loyalitätspflicht im Arbeits- liche Accounts der Mitarbeitenden. Fernsehsender der Pflicht, möglichst verhältnis setzt der Meinungsäuße- Vielmehr will er seinen Beschäftigten unparteiisch zu berichten, um einer rung stets Grenzen. (...) darin vorgeben, wie sie ihre privaten freien öffentlichen Meinungsbildung Die geplanten Regelungen des WDR Accounts zu gestalten haben. Der beizutragen. (...) Allerdings können dürften deshalb grundsätzlich zu- WDR will es sich künftig vorbehal- sich selbstverständlich auch Journa- lässig sein. Bei der Zulässigkeit der ten, Mitarbeitenden andere Aufga- listen, die beim öffentlich-rechtlichen Dienstanweisungen zu privaten Ac- ben zuzuweisen, wenn sie bezüglich Rundfunk arbeiten, auf das Recht der counts wird es aber zukünftig vor al- ihrer bisherigen Themenbereiche freien Meinungsäußerung aus Art. lem auf die tatsächliche Umsetzung private Posts teilen, die den Eindruck 5 Abs. 1 Fall 1 Grundgesetz berufen. ankommen. Die Anweisungen dür- von Voreingenommenheit oder Par- (...) Hier gilt es nun aber das richtige fen nämlich ausschließlich erfolgen, wenn Beiträge der Mitarbeitenden tatsächlich dazu geeignet sind, die Aufgabenerfüllung des WDR zu be- einträchtigen. Weicht die veröffent- liche Meinung lediglich von der Hal- tung des Senders ab, ohne die Arbeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzuschränken, darf hingegen keine arbeitsrechtliche Weisung erfolgen. Dabei ist auch zu beachten, dass der WDR selbst binnenpluralistisch sein muss, also grundsätzlich zur Mei- nungsvielfalt verpflichtet ist. • www.wbs-law.de TEL.: +49 6021-58 388 0 • FAX: +49 6021-58 388 22 • EMAIL: TITELSCHUTZ@RUNDY.DE • INTERNET: WWW.TITELSCHUTZJOURNAL.DE
2 DEUTSCHLANDS SPEZIAL-MEDIUM FÜR TITELSCHUTZ NR. 07 • 15.2.2022 Warnendes Muster für fehlende Alle 9 Titel auf einen Blick Benutzung einer Marke Bella Italia – Musik für die Ewigkeit Das Anbieten bzw. Bewerben von Produkten im Inter- DER DNA-DETEKTIV net stellt noch keinen inländischen Gebrauch dar, ins- besondere dann nicht, wenn die relevanten Seiten unter Die Herzen von St. Pauli einer "generic Top Level Domain" (z.B. ".com") abrufbar sind. Der Gebrauch in anderen Klassen genügt nicht, Die zwei Seiten des Abgrunds so der BVGer Entscheid vom 28.10.2021 (Az. B-3261/2020). Das IGE hatte die Nichtgebrauchseinrede der Inhaberin Pop-Alben für die Ewigkeit der angefochtenen Marke geschützt und den Wider- Tierisch menschlich spruch abgewiesen, weil Apple Inc. nach Ansicht der IGE keine stichhaltigen Gebrauchsbelege für die in Klasse 35 Two Sides of the Abyss beanspruchten Produkte einreichte. Das Bundesverwal- tungsgericht hat sich angeschlossen. Wohnung verzweifelt gesucht Am 7.6.2018 wurde die internationale Markenregistrie- rung Nr. 1'406'054 "APPLiA Home Appliance Europe (fig.)" in der WIPO Gazette für die Anmelderin (Home Appliance Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für ein Europe) – ein in Brüssel ansässiger Handelsverband der Konzernunternehmen Titelschutz in Anspruch für: Haushaltsgeräteindustrie in Europa – unter Beanspru- chung von wirtschaftlichen und politischen Lobbying- Dienstleistungen in diesem Zusammenhang (Klassen 35 Wohnung verzweifelt gesucht und 45) publiziert. Ein Zusammenhang mit der Schweiz und die Eignung des Internetauftritts, in der Schweiz eine Nachfrage auszulösen, müssen zusätzlich bestehen. Es in jeder Schreibweise, Darstellungsform, Wortverbindung genügt beispielsweise nicht, wenn nur die Webseite in ei- und Kombination zur Verwendung in allen Medien ein- ner Landessprache abgefasst ist. schließlich Merchandising. • www.schweizer.eu / rundy RTL Deutschland GmbH, Picassoplatz 1, D - 50679 Köln Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für ein Konzernunternehmen Titelschutz in Anspruch für: Die zwei Seiten des Abgrunds Two Sides of the Abyss in jeder Schreibweise, Darstellungsform, Wortverbindung und Kombination zur Verwendung in allen Medien ein- schließlich Merchandising. Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für ein Konzernunternehmen Titelschutz in Anspruch für: RTL Deutschland GmbH, Picassoplatz 1, D - 50679 Köln Pop-Alben für die Ewigkeit Bella Italia – Musik für die Ewigkeit Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titel- schutz in Anspruch für: Die Herzen von St. Pauli DER DNA-DETEKTIV in jeder Schreibweise, Darstellungsform, Wortverbindung und Kombination zur Verwendung in allen Medien ein- in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. schließlich Merchandising. Tellux Film GmbH, RTL Deutschland GmbH, Laplacestraße 12, Picassoplatz 1, D - 81679 München D - 50679 Köln
NR. 07 • 15.2.2022 DEUTSCHLANDS SPEZIAL-MEDIUM FÜR TITELSCHUTZ 3 Jan Böhmermann scheitert Automatisierte Mahnungen dürfen vor dem BVerfG nicht in Rechnung gestellt werden Jan Böhmermanns Verfassungsbeschwerde zum Bun- Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 28.12.2021 desverfassungsgericht ist nicht zur Entscheidung an- (Az. 15 U 14/21) die Berufung eines großen Versand- genommen worden (Beschluss vom 26.1.2022, Az.1 unternehmens gegen das erstinstanzliche Urteil des BvE 2026/19). Die einzige Begründung: Die Verfassungs- LG Hamburg (Az. 406 HKO 118/20) zurückgewiesen, in beschwerde habe keine Aussicht auf Erfolg. Von einer wei- welchem dem Unternehmen untersagt worden war, teren Begründung sieht das Gericht ab. Das ist nach dem im geschäftlichen Verkehr gegenüber Verbrauchern Bundesverfassungsgerichtsgesetz zulässig. für automatisiert erstellte Mahnungen jeweils eine Damit bleibt es bei der Rechtslage, dass Böhmermanns "Mahngebühr" in Höhe von 10,00 Euro in Rechnung "Schmähgedicht", das sich in satirischer Weise gegen den zu stellen. türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan richtete, in Das Versandunternehmen hatte einer Kundin, die sich im Teilen verboten ist. Hintergrund des "Gedichts" war, dass Zahlungsverzug befand, monatliche "Mahngebühren" in der Staatspräsident wegen eines überaus harmlosen Sa- Höhe von 10,00 Euro in Rechnung gestellt, obwohl hie- tirebeitrags von "extra 3" den deutschen Botschafter ein- rüber weder eine entsprechende Vereinbarung mit der bestellt hatte. (...) Jan Böhmermann hatte als Reaktion auf Kundin getroffen worden war, noch die AGB des Unter- die extra 3-Affaire das "Schmähgedicht" am 31.3.2016 in nehmens eine entsprechende Regelung hierzu enthielten. seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen und Die pauschalen Mahngebühren wurden einfach kommen- darin Erdogan unter anderem als "dumme Sau" (...) be- tarlos in den Kontoauszug der Kundin eingebucht. zeichnet. Er (...) bekräftigte, das, was er hier tue, sei nicht Aufgrund dieser Vorgehensweise wurde das Unterneh- erlaubt. Das hatte eine Staatskrise ausgelöst und seitdem men von dem Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Staatsanwaltschaft und mehrere Gerichte beschäftigt. e.V. nach erfolgloser Abmahnung vor dem LG Hamburg Strafbar war das Gedicht allerdings nicht. Es fehle mindes- auf Unterlassung verklagt. Das LG Hamburg verurteilte tens der Vorsatz, den türkischen Präsidenten ernsthaft zu das Unternehmen antragsgemäß zur Unterlassung. Ge- beleidigen, so die Staatsanwaltschaft Mainz. (...) gen diese Entscheidung legte das Unternehmen vor dem Seitdem wurde in der Juristerei und der Gesellschaft die OLG Hamburg Berufung ein, welche letztlich aber erfolg- Frage diskutiert, wie sehr der Kontext eines solchen "Ge- los blieb. Das LG Hamburg sah in der Vorgehensweise des dichts" zu berücksichtigen sei. Schließlich ging es Böh- Unternehmens eine irreführende geschäftliche Handlung mermann darum, Erdogan die tatsächlichen Grenzen der gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG. (...) Meinungsfreiheit in Deutschland an einem sehr konkre- Das OLG Hamburg schloss sich der Rechtsauffassung des ten Beispiel aufzuzeigen. Wirklich ernst gemeint waren LG Hamburg an und wies die Berufung des Unterneh- die Äußerungen nicht, sagte schließlich auch die Staats- mens mangels Erfolgsaussichten per Beschluss gemäß anwaltschaft Mainz. Vor den Zivilgerichten hatte der tür- § 522 Abs. 2 ZPO zurück. (...) kische Machthaber bislang allerdings immer großteils • www.it-recht-kanzlei.de Erfolg. Böhmermanns Anwalt Christian Schertz hatte ge- hofft, zumindest das BVerfG werde die Kunstfreiheit ange- Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie messen würdigen. Für eine Schmähung sei ein realer Be- § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir Titelschutz in zug erforderlich, der hier überhaupt nicht gegeben sei. (...) Anspruch für: Das BVerfG hatte sich zunächst mit der Angelegenheit be- fasst und Fachgesellschaften sowie Experten zu Stellung- nahmen aufgefordert. Schließlich führe die kontroverse Diskussionen nicht zu einem einheitlichen Meinungsbild. Nun aber die fast unbegründete Entscheidung, das The- ma nicht weiter zu verfolgen. (...) Tierisch menschlich • www.wbs-law.de in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abkürzungen, grafischen Gestaltungen und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere Hörfunk, Film, Fernsehen und sons- tige elektronische Medien und Netzwerke einschließlich Offline- und Online-Dienste, Offline- und Online-Medien und Produkte, Mobilfunkdienste, Internet-Domains, Ver- anstaltungen, Merchandising- und Druckereierzeugnisse sowie Literatur, insbesondere Zeitschriften, Newsletter, Bü- cher und andere Printmedien und Publikationen, Bild, Ton-, Bildton- und Datenträger. SWS Scheuermann Westerhoff Strittmatter Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Gustav-Heinemann-Ufer 58, D - 50968 Köln
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