Touristik 03/2019 - Europa Überblick über die Regelungen im grenzüberschreitenden Verkehr - bei NWO!-online

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Touristik

                             03/2019
                          12.04.2019 mk/bl

          Europa
          Überblick über die Regelungen im
          grenzüberschreitenden Verkehr

                          Stand: 12.04.2019

Anlage: bdo-Übersicht Entsenderegelungen
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     Europa

     •        Regelungen im grenzüberschreitenden Verkehr

     Auch für die kommende Reisezeit haben wir für Sie wichtige Informationen aktuali-
     siert und zusammengestellt, die bei der Vorbereitung und Planung von Fahrten hilf-
     reich sein können. Dazu gehört z. B. die „Checkliste vor Fahrtantritt im Gelegenheits-
     verkehr“. Außerdem bekommen Sie viele wichtige Informationen für den grenzüber-
     schreitenden Verkehr:

               die Fahrtenblattregelungen
               die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten
               die zulässigen Maße und Gewichte
               die Regelungen hinsichtlich Straßengebühren
               die Vorschriften, wo am Tag mit Abblendlicht zu fahren ist
               die Mehrwertsteuersätze
               die Entsenderegelungen
               die Notrufnummern

     Bitte beachten Sie, dass es darüber hinaus eine Vielzahl nationaler Regelungen gibt,
     die es einzuhalten gilt. Auf unserer Internetseite www.nwo-online.de im passwortge-
     schützten Mitgliederbereich finden Sie unter "Länderinfos" und "Download" eine um-
     fassende Zusammenstellung der entsprechenden Vorschriften. Außerdem sind dort
     alle Rundschreiben von NWO und IPO der letzten Jahre hinterlegt. Mit Hilfe einer
     komfortablen Suchfunktion können Sie die Rundschreiben gezielt auf bestimmte
     Stichworte hin durchsuchen lassen.

     Nach wie vor können Sie bei der IPO folgende, für den internationalen Verkehr hilf-
     reiche Artikel erwerben:

     -    Fahrtenblätter (EU, Interbus, ASOR)
     -    Sicherheitshinweise auf DVD
     -    Bordinformationen für Reisegäste
     -    Checklisten für den Busfahrer

     Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeiter der NWO-Geschäftsstelle auch
     gerne für Fragen zur Verfügung.

Verband Nordrhein-Westfälischer
Omnibusunternehmen e.V. (NWO)

gez. Jürgen Weinzierl                                       gez. RA Johannes Krems
1. Vorsitzender                                             Geschäftsführer

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Checkliste vor Fahrtantritt im Gelegenheitsverkehr
Im Fahrzeug sind während der gesamten Dauer der Fahrt u. a. folgende Dokumente mit-
zuführen und den Kontrollberechtigten auf Verlangen vorzuzeigen:
          Das jeweils gültige Fahrtenblatt
    Siehe Übersicht "Welches Fahrtenblatt gilt wo?" Das Fahrtenblatt ist vor Reiseantritt
    korrekt und vollständig auszufüllen.

          Gemeinschaftslizenz
          A1-Bescheinigung über die Sozialversicherungspflicht
          Gegebenenfalls Entsendemeldung plus dazugehörige Unterlagen

    Für alle grenzüberschreitenden Fahrten ist auf dem Gebiet der EU eine beglaubigte
    Kopie der EU-Gemeinschaftslizenz mitzuführen (muss immer auf blauem Papier aus-
    gestellt werden!). Die beglaubigte Kopie der EU-Genehmigung gilt auch für den natio-
    nalen Gelegenheitsverkehr.
          Eventuell besondere Genehmigung

    Für genehmigungspflichtige Verkehrsdienste in Nicht-EU-Länder ist die Genehmigung
    bei der jeweiligen Genehmigungsbehörde des Ziellandes zu beantragen. Der Antrag
    kann aber über das BAG in Köln eingereicht werden. Die Genehmigung ist während
    der Fahrten mitzuführen.

          Gegebenenfalls: Fahrauftrag
          Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
          Gültiger Omnibusführerschein
          Grüne Versicherungskarte
    Für zahlreiche europäische Länder ist das Mitführen einer internationalen grünen Ver-
    sicherungskarte Pflicht. Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Anforderungen
    in den einzelnen Ländern.
          Arbeitszeitnachweise

    - Es sind die Arbeitszeitnachweise des laufenden Tages und der davor liegenden 28
      Kalendertage mitzuführen. Dies sind Aufzeichnungen auf der Fahrerkarte und / oder
      Tachoscheiben. Bei digitalen Tachographen sind Ruhezeiten, Urlaub oder Zeiten
      anderweitiger Beschäftigung grundsätzlich nachzutragen.

    - EU-Musterbescheinigung für Tage ohne Arbeitszeitnachweise (bei digitalen Tacho-
      graphen nur noch in Ausnahmefällen akzeptiert). Die Bescheinigung finden Sie im
      Downloadbereich auf www.nwo-online.de in der Rubrik "Recht".

          Persönliche Ausweisdokumente
    - Personalausweis / Reisepass / Visum des Fahrers und der Reisegäste!

Hinweis: Es gelten zusätzlich zahlreiche nationale Vorschriften bezüglich mitzuführender
Dokumente und Nachweise. Einzelheiten sind der Länderdatenbank im Internet unter
www.nwo-online.de (Länderinfos) zu entnehmen. Bitte beachten Sie auch die NWO-Rund-
schreiben.
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Welches Fahrtenblatt ist erforderlich?
Mittlerweile existieren 3 verschiedene Fahrtenblätter nebeneinander: Das EU-, das ASOR-
und das Interbusfahrtenblatt. Die nachstehende Übersicht sagt Ihnen, welches Fahrten-
blatt bei internationalen Verkehren mitgeführt werden muss.

 EU-Fahrtenblatt               ASOR-Fahr-       Interbusfahrtenblatt
                               tenblatt

 Belgien                       Kasachstan       Albanien
 Bulgarien                     Georgien         Bosnien-Herzegowina
 Dänemark                      Marokko*         Ab EU-Austritt: Großbritannien
 Deutschland                   Russland         Mazedonien
 Estland                       Serbien          Moldawien
 Finnland                      Weißrussland     Montenegro
 Frankreich                                     Türkei
 Griechenland                                   Ukraine
 Großbritannien (Brexit!)
 Irland
 Island
 Italien
 Kroatien
 Lettland
 Litauen
 Liechtenstein
 Luxemburg
 Malta
 Niederlande
 Norwegen
 Österreich
 Polen
 Portugal
 Rumänien
 Schweden
 Schweiz
 Slowakische Republik
 Spanien
 Slowenien
 Tschechien
 Ungarn
 Zypern

*Mit Marokko wurde die Verwendung eines weißen ASOR-Fahrtenblattes vereinbart.

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     Zulässige Höchstgeschwindigkeiten für Reisebusse in Europa
                                                     Schnellstraßen /        Sonstige Straßen /   Innerorts /
Land              Autobahn / mit Anhänger
                                                      mit Anhänger             mit Anhänger       Anhänger
Albanien                                                                          60 - 45             35
Belgien              90 bzw.100 / 100(8)                      90                     75               50
Bosnien-Herze-
                            100                               80                     80               50
gowina
Bulgarien                   100                               90                  80 / 70             50
                                    (4)
Dänemark             80 bzw. 100          / 70            80 / 70                 80 / 70             50
Deutschland               100 / 80                        100 / 80                   80               50
Estland                      90                               90                     90               50
Finnland                 100 /    80(1)                      80(2)                  80(2)             50
Frankreich               100 /    90(3)                  90 / 80     (3)         90 / 80    (3)       50
                             90                              80                      80
Griechenland                                                                                          50
                      (60 mit Kindern)                (60 mit Kindern)        (60 mit Kindern)
Großbritannien/
                             96                               96                     80               48
Nordirland
Republik Irland              80                               80                     80               50
Italien                  100(5)   / 80                        80                     80               50
                                                                                     80
Kroatien                    100                           100 / 80                                    50
                                                                              (mit Kindern 70)
Litauen                   100 / 90                        90 / 80                 80 / 70             50
Lettland                     90                               90                     80               50
Luxemburg                    90                               75                     75               50
Mazedonien                                                    80                     80               50
Moldau                       90                               90                     90               60
Niederlande              100(7)/ 80                           80                     80               50
Norwegen                     80                               80                     80               50
Österreich               100 /    80(6)                       80                     80               50
Polen                    100 /    80(7)                       80                     70               50
Portugal                   90 / 80                        90 / 80                    80               50
Rumänien                    110                               90                     80               50
Russland                     90                               90                  90 / 70             60
Schweden                   90 / 80                        90 / 80                    70               50
Schweiz                   100 / 80                        100 / 80                   80               50
                                                             80                      80
Serbien                     100                                                                       60
                                                      (mit Kindern 70)        (mit Kindern 70)
Slowakische Re-                                             100
                            100                                                      90               50
publik                                           (90 in bebauten Gebieten)
Slowenien                100 / 80(7)                     100 / 80(7)                 80               50
Spanien                   100 / 80                        90 / 80                    80               50
Tschechische
                          100 / 80                        90 / 80                 90 / 80             50
Republik
Türkei                    100 / 80                        80 / 70                 80 / 70             50
Ukraine                      90                               70                     70               60
Ungarn                   100 /    80(7)                       70                     70               50
Weißrussland                 90                               90                     70               60

     TRS0319
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1)Für Omnibusse ohne Anhänger gilt die generelle Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. 100 km/h sind un-
ter folgenden Voraussetzungen zugelassen:

       •     Im Fahrzeugschein ist die Eignung für Tempo 100 km/h eingetragen
       •     ausschließlich Sitzplätze mit Kopflehne
       •     Fahrgastsitze reihenweise in einer Ausrichtung
       •     ABS
       •     vom Hersteller für Tempo 100 km/h zugelassen Reifen
       •     Motorleistung von mind. 11 kW/t
       •     Gurtpflicht für den Fahrer
       •     Schutzwand hinter dem Fahrersitz
       •     fest angebrachte Gepäckablagen
       •     Tacholeistung von mind. 125 km/h,
       •     an der Rückseite des Busses „100-Plakette“ in gelber Farbe mit einem Durchmesser von 240 mm,
             20 mm Rand und 120 mm hohen Ziffern in schwarzer Farbe.

2)   In den nördlichen Verwaltungsbezirken 100 km/h. Das gleiche gilt für alle Straßen in Lappland.

3)   Autobahn: Tempo 100 km/h gilt für Omnibusse, die folgende Bedingungen erfüllen:

       •     spezifisches Leistungsgewicht von mindestens 10 KW/t,
       •     Erfüllung der Bestimmungen der Richtlinie 71/320/CEE (Bremsanlage),
       •     Vorhandensein eines ABS-Systems Klasse 1,
       •     gemäß de 71/320/CEE (Bremsanlage),
       •     Vorhandensein eines ABS-Systems Klasse 1,
       •     gemäß der frz. Straßenverkehrsordnung ist eine Bescheinigung von der zuständigen Behörde des
             betreffenden Landes über die Eignung zu 100 km/h mitzuführen. Die Bescheinigung gibt die Dt.
             Straßenverkehrszulassungsbehörde oder der Hersteller aus.

     Landstraße: Höchstgeschwindigkeit hängt von der baulichen Beschaffenheit der Straße ab:

       • 80 km/h auf allen einspurigen Straßen ohne bauliche Abtrennung zur Gegenrichtung (Mittelstreifen
         sind keine bauliche Abtrennung)
       • 90 km/h auf allen Straßen mit baulicher Abtrennung zwischen beiden Richtungen
       • 90 km/h auf zweispurigen Straßen in eine Richtung auch ohne bauliche Abtrennung zur Gegenrich-
         tung

4) Bei     Vorliegen deutscher Tempo-100-Zulassung und mit dänischer Tempo-100-Plakette.

5)Tempo 100 gilt auch für Kraftomnibusse über 8t. Das deutsche Zertifikat wird anerkannt. Spezielle italie-
nische Geschwindigkeitsplaketten „100 km/h“ und „80 km/h“ sind anzubringen!

6)   100 km/h ohne oder mit Anhänger bis 750 kg. 80 km/h mit Anhänger über 750 kg.

7) 100     km/h gilt nur für Busse, die in Deutschland für 100 km/h zugelassen sind.

8) Bei     Vorliegen deutscher Tempo-100-Zulassung. Belgischer Tempo-100-Aufkleber Pflicht.

(Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.)

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                  Zulässige Maße und Gewichte
                                                 Buslänge    Buslänge    Gewicht     Gewicht
               Land
                                                 2-Achsen    3-Achsen    2-Achsen    3-Achsen
               Albanien                          12,00 m     12,00 m     18,0 t      25,0 t
               Belgien                           13,50 m     15,00 m     19,0 t      25,0 t
               Bosnien-Herzegowina               13,50 m     15,00 m     20,0 t      26,0 t
               Bulgarien                         13,50 m     15,00 m     18,0 t      26,0 t
               Dänemark                          13,50 m     15,00 m     18,0 t      25,0 t
               Deutschland                       13,50 m     15,00 m     19,5 t      25,0 t
               Estland                           13,50 m     15,00 m     18,0 t      25,0 t
               Finnland                          13,50 m     15,00 m     18,0 t      25,0 t
               Frankreich                        13,50 m     15,00 m     19,0 t      26,0 t (1)
               Griechenland                      13,50 m     15,00 m     18,0 t      26,0 t (1)
               Großbritannien/ Nordirland        13,50 m     15,00 m     18,0 t      25,0 t
               Republik Irland                   13,50 m     15,00 m     18,0 t      25,0 t
               Island                            13,50 m     15,00 m     18,0 t      25,0 t
               Italien                           13,50 m     15,00 m     18,0 t      25,0 t
               Kroatien                          13,50 m     15,00 m     18,0 t      25,0 t
               Litauen                           13,50 m     15,00 m     18,0 t      25,0 t
               Lettland                          13,50 m     15,00 m     18,0 t      25,0 t
               Luxemburg                         13,50 m     15,00 m     19,0 t      26,0 t
               Mazedonien                        12,00 m     12,00 m     18,0 t      25,0 t
               Moldau                            12,00 m     12,00 m     18,0 t      24,0 t
               Niederlande                       13,50 m     15,00 m     19,5 t      26,0 t
               Norwegen                          13,50 m     15,00 m     19,0 t      26,0 t
               Österreich                        13,50 m     15,00 m     19,5 t      26,0 t (2)
               Polen                             13,50 m     15,00 m     18,0 t      26,0 t (3)
               Portugal                          13,50 m     15,00 m     19,0 t      26,0 t
               Rumänien                          13,50 m     15,00 m     18,0 t      26,0 t (3)
               Russland                          13,50 m     15,00 m     18,0 t      25,0 t
               Schweden                          13,50m      15,00 m     18,0 t      26,0 t
               Schweiz                           13,50 m     15,00 m     18,0 t      26,0 t (3)
               Serbien                           13,50 m     15,00 m     18,0 t      26,0 t
               Slowakische Republik              13,50 m     15,00 m     18,0 t      25,0 t
               Slowenien                         13,50 m     15,00 m     18,0 t      25,0 t
               Spanien                           13,50 m     15,00 m     20,0 t      25,0 t
               Tschechische Republik             13,50 m     15,00 m     18,0 t      25,0 t
               Türkei                            12,00 m     15,00 m     18,0 t      26,0 t
               Ukraine                           12,00 m     12,00 m     36,0 t      36,0 t
               Ungarn                            13,50 m     15,00 m     18,0 t      26,0 t (3)
               Weißrussland                      12,00 m     15,00 m     18,0 t      24,0 t

(1)   Höchstens 5 t pro Meter zwischen den beiden äußersten Achsen; ansonsten 25 t Gesamtgewicht.
(2)   Nur bei Luftfederung, ansonsten 25 t Gesamtgewicht.
(3)   Nur bei Luftfederung und pro Achse darf das Gewicht nicht mehr als 9,5 t betragen, ansonsten 25 t.

TRS0319
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Fahren mit Licht am Tag
Es gibt in Europa keine einheitlichen Regelungen zum Fahren mit Abblendlicht am Tag.
Hier finden Sie eine Übersicht über die einzelnen Vorschriften.

In folgenden Ländern ist Fahren mit Licht am Tag ganzjährig vorgeschrieben:

                      Bosnien und Herzegowina
                      Dänemark
                      Estland
                      Finnland
                      Island
                      Italien (außerorts)
                      Kroatien
                      Lettland
                      Litauen
                      Mazedonien
                      Montenegro,
                      Norwegen
                      Polen
                      Rumänien (außerorts),
                      Russland (außerorts)
                      Schweden
                      Slowakische Republik
                      Slowenien
                      Ungarn (außerorts)
                      Tschechische Republik

In folgenden Ländern gelten zeitlich begrenzte Regelungen:

Bulgarien: vom 1. November bis 31. März

In folgenden Ländern wird Licht am Tag empfohlen:

                      Deutschland
                      Frankreich
                      Schweiz
                      Serbien

TRS0319
-9-

           Übersicht über Straßengebühren für Kraftomnibusse in Europa

Land              Mautgebühren                                           Hinweise
Belgien                 nein           Maut in Belgien nur für LKW
                                       Lediglich für die Oeresundbrücke zwischen Dänemark und Schweden fal-
Dänemark                nein
                                       len Gebühren an.
Estland                 nein
Finnland                nein
                Streckenabhängige Mautkalkulator und Übersicht über die mautpflichtigen Straßen unter:
Frankreich
                       Maut       www.autoroutes.fr
                Streckenabhängige
Griechenland                      diverse Straßenbetreiber mit unterschiedlichen Tarifen
                       Maut
               Auf Autobahn A6
Großbritannien sowie auf einigen       Mautkalkulator unter: http://www.m6toll.co.uk/pricing/route-calculator/
               Brücken
                                       Gebühren u. a. auf M1, M3, M4, M7/M8, M50 sowie die N6, N8
Irland                    ja
                                       und N25
                Streckenabhängige
Italien                                                  Mautkalkulator unter www.autostrade.it
                       Maut
                Streckenabhängige                    Preise unter: http://www.hac.hr/toll-rates/pricelist
Kroatien
                       Maut
Lettland                nein           Bestehend Vignettenpflicht gilt nicht für Busse!
Litauen                   ja                          Elektronische Vignette: https://keliumokestis.lt
Luxemburg               nein
                   prinzipiell nein                    Gebühr für den Westerschelde Tunnel
Niederlande
                     (nur lokal)               www.westerscheldetunnel.nl/en/toll-payments/toll-rates.htm
Norwegen                  ja                          Achtung: Norwegischer Mautchip erforderlich!
                Streckenabhängiges
                                   Mautkalkulator sowie nähere Informationen über das Mauterhebungssys-
Österreich      elektronisches
                                   tem unter: www.go-maut.at
                Mautsystem)
Polen           Elektronische Maut                        viatollbox erforderlich www.viatoll.pl/de
                Streckenabhängige Mautkalkulator + Infos unter:
Portugal
                       Maut       www.portugaltolls.com/en/web/portal-de-portagens/home
                                       Lediglich für die Oeresundbrücke zwischen Dänemark und Schweden fal-
Schweden                nein
                                       len Gebühren an.
Schweiz                   ja           Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA)
                                  Mautkalkulator: http://www.putevi-srbije.rs/index.php/en/kategorizacija-vo-
                Streckenabhängige
Serbien                           zila-cenovnik-putarine-2
                       Maut
                                  Preisliste als PDF: http://www.putevi-srbije.rs/pdf/cene_putarina_eng.pdf
Slowakei        elektronische Maut Mautkalkulator: www.emyto.sk/web/guest/toll/calculator
                Streckenabhängige Mautkalkulator + Infos:
Slowenien
                 Maut mit Mautbox www.darsgo.si
                Streckenabhängige Übersicht über mautpflichtige Straßen sowie Mautkalkulator unter:
Spanien
                       Maut       https://www.autopistas.com/tarifas-y-descuentos/tarifas/
                Streckenabhängig
Tschechien      (elektronisches        Weitere Infos und Mautkalkulator unter www.premid.cz
                Mautsystem)
Ungarn           elektron. Vignette    Nähere Informationen unter www.autobahn.hu
                                       Mautkalkulator: http://calc.beltoll.by/tollCalc.aspx
Weißrussland     ja (teilw. mit OBU)
                                       Infos: http://beltoll.by/index.php/de/

  TRS0319
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   Mehrwertsteuer auf Beförderungsleistung im Gelegenheitsverkehr

                           Steuerpflichtig?           Steuersatz      Fiskalvertreter nötig?
                                                                      Ja; Ausnahme auf An-
Belgien                Ja. Registrierungspflicht          6%
                                                                           trag möglich
Bosnien-Herzegowina              Nein                      --                     --
Bulgarien                        Nein                      --                     --
Dänemark               Ja! Registrierungspflicht         25 %                   Nein
Estland                          Nein                      --                     --
Finnland                         Nein                      --                     --
                       Bei grenzüberschreitenden
Frankreich             Busreisen i. d. Regel nein
                                                     Regelsatz 10 %             Nein

Griechenland                      Ja                      8%            Nein, aber möglich
Großbritannien                   Nein                      --                     --
Irland                           Nein                      --                     --
                       Ja, ab Jahresumsatz von
Island                 € 7000,-. Registrierungs-
                                pflicht!
Italien                          Nein                      --                     --
Kroatien               Ja. Registrierungspflicht         25 %                   nein
Lettland                         Nein                      --                     --
Litauen                          Nein                      --                     --
Luxemburg                        Nein                      --                     --
Niederlande            Ja! Registrierungspflicht          9%                    nein
Norwegen                         Nein                      --                     --
Österreich             Ja! Registrierungspflicht         10 %                   Nein
Polen                  Ja! Registrierungspflicht          8%                    Nein
Portugal                         Nein                      --                     --
Schweden                         Nein                      --                     --
                        Bei mehr als 100.000,-
Schweiz                                                  6,5%                     --
                        Franken Jahresumsatz
Slowakische Republik             Nein                      --                     --
                        Ja; Sonderregelung für                        Zustellungsbevollmächtigter
Slowenien                                                9,5 %         Fahrten online anmelden
                             Wenigfahrer
Spanien                            ja                    10 %                     ja
Tschechien                       nein                      --                     --
Ungarn                           nein                      --                     --

   TRS0319
- 11 -
Notrufnummer auf den Straßen Europas
Eine einheitliche Notrufnummer, die sich jeder merken und rasch wählen kann, ist die 112,
die überall in der EU gilt. Sie kann bereits zusätzlich zu den nachfolgend angegebenen
nationalen Notrufnummern in fast allen EU-Ländern benutzt werden. Mit diesen nationalen
Notrufnummern erreichen Sie die direkt zuständige Stelle im jeweiligen Land. Wenn Sie
nicht die EU-einheitliche Rufnummer 112 wählen, sondern die nationale Notrufnummer,
muss die jeweilige Ländervorwahl hinzugefügt werden.

          Land                                         Rettung        Polizei
          EU-weite Notrufnummer                         112            112
          Belgien (+32)                                  100             101
          Bulgarien (+359)                               150             160
          Dänemark (+45)                                 112             112
          Frankreich (+33)                                17              17
          Griechenland (+30)                          *166/**151         100
          Großbritannien (+44)                         999/112        999/112
          Irland (+353)                                999/112        999/112
          Island (+354)                                 11100           0112
          Italien (+39)                                  118             112
          Kroatien (+385)                                 94              92
          Lettland (+371)                                 03       keine Angaben
          Litauen (+370)                                  03              02
          Luxemburg (+352)                               112             113
          Mazedonien (+389)                               94              92
          Niederlande (+31)                              112             112
          Norwegen (+47)                                 113             112
          Österreich (+43)                               144             133
          Polen (+48)                                    999             997
          Portugal (+351)                                112             112
          Rumänien (+40)                                 061             055
          Russland (+7)                                   03              02
          Schweden (+46)                                 112             112
          Schweiz (+41)                                  144           17/117
          Serbien (+381) Montenegro (+382)                94              92
          Slowakische Republik (+421)                    155             158
          Slowenien (+386)                               112             113
          Spanien (+34)                                  061             112
          Tschechische Republik (+420)                   155             158
          Türkei (+90)                                   112             155
          Ukraine (+380)                                  03              02
          Ungarn (+36)                                   104             107
          Weißrussland (+375)                             03              02

* nur in Großstädten ; ** außerhalb größerer Städte

(Alle Angaben in dieser Übersicht wurden nach bestem Wissen aber ohne Gewähr zusammenge-
stellt! Weiterführende Infos finden Sie in den Länderinfos unter www.nwo-online.de.)

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