Touristik 03/2019 - Europa Überblick über die Regelungen im grenzüberschreitenden Verkehr - bei NWO!-online
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Touristik 03/2019 12.04.2019 mk/bl Europa Überblick über die Regelungen im grenzüberschreitenden Verkehr Stand: 12.04.2019 Anlage: bdo-Übersicht Entsenderegelungen
-2- Europa • Regelungen im grenzüberschreitenden Verkehr Auch für die kommende Reisezeit haben wir für Sie wichtige Informationen aktuali- siert und zusammengestellt, die bei der Vorbereitung und Planung von Fahrten hilf- reich sein können. Dazu gehört z. B. die „Checkliste vor Fahrtantritt im Gelegenheits- verkehr“. Außerdem bekommen Sie viele wichtige Informationen für den grenzüber- schreitenden Verkehr: die Fahrtenblattregelungen die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten die zulässigen Maße und Gewichte die Regelungen hinsichtlich Straßengebühren die Vorschriften, wo am Tag mit Abblendlicht zu fahren ist die Mehrwertsteuersätze die Entsenderegelungen die Notrufnummern Bitte beachten Sie, dass es darüber hinaus eine Vielzahl nationaler Regelungen gibt, die es einzuhalten gilt. Auf unserer Internetseite www.nwo-online.de im passwortge- schützten Mitgliederbereich finden Sie unter "Länderinfos" und "Download" eine um- fassende Zusammenstellung der entsprechenden Vorschriften. Außerdem sind dort alle Rundschreiben von NWO und IPO der letzten Jahre hinterlegt. Mit Hilfe einer komfortablen Suchfunktion können Sie die Rundschreiben gezielt auf bestimmte Stichworte hin durchsuchen lassen. Nach wie vor können Sie bei der IPO folgende, für den internationalen Verkehr hilf- reiche Artikel erwerben: - Fahrtenblätter (EU, Interbus, ASOR) - Sicherheitshinweise auf DVD - Bordinformationen für Reisegäste - Checklisten für den Busfahrer Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeiter der NWO-Geschäftsstelle auch gerne für Fragen zur Verfügung. Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.V. (NWO) gez. Jürgen Weinzierl gez. RA Johannes Krems 1. Vorsitzender Geschäftsführer TRS0319
-3- Checkliste vor Fahrtantritt im Gelegenheitsverkehr Im Fahrzeug sind während der gesamten Dauer der Fahrt u. a. folgende Dokumente mit- zuführen und den Kontrollberechtigten auf Verlangen vorzuzeigen: Das jeweils gültige Fahrtenblatt Siehe Übersicht "Welches Fahrtenblatt gilt wo?" Das Fahrtenblatt ist vor Reiseantritt korrekt und vollständig auszufüllen. Gemeinschaftslizenz A1-Bescheinigung über die Sozialversicherungspflicht Gegebenenfalls Entsendemeldung plus dazugehörige Unterlagen Für alle grenzüberschreitenden Fahrten ist auf dem Gebiet der EU eine beglaubigte Kopie der EU-Gemeinschaftslizenz mitzuführen (muss immer auf blauem Papier aus- gestellt werden!). Die beglaubigte Kopie der EU-Genehmigung gilt auch für den natio- nalen Gelegenheitsverkehr. Eventuell besondere Genehmigung Für genehmigungspflichtige Verkehrsdienste in Nicht-EU-Länder ist die Genehmigung bei der jeweiligen Genehmigungsbehörde des Ziellandes zu beantragen. Der Antrag kann aber über das BAG in Köln eingereicht werden. Die Genehmigung ist während der Fahrten mitzuführen. Gegebenenfalls: Fahrauftrag Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) Gültiger Omnibusführerschein Grüne Versicherungskarte Für zahlreiche europäische Länder ist das Mitführen einer internationalen grünen Ver- sicherungskarte Pflicht. Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Anforderungen in den einzelnen Ländern. Arbeitszeitnachweise - Es sind die Arbeitszeitnachweise des laufenden Tages und der davor liegenden 28 Kalendertage mitzuführen. Dies sind Aufzeichnungen auf der Fahrerkarte und / oder Tachoscheiben. Bei digitalen Tachographen sind Ruhezeiten, Urlaub oder Zeiten anderweitiger Beschäftigung grundsätzlich nachzutragen. - EU-Musterbescheinigung für Tage ohne Arbeitszeitnachweise (bei digitalen Tacho- graphen nur noch in Ausnahmefällen akzeptiert). Die Bescheinigung finden Sie im Downloadbereich auf www.nwo-online.de in der Rubrik "Recht". Persönliche Ausweisdokumente - Personalausweis / Reisepass / Visum des Fahrers und der Reisegäste! Hinweis: Es gelten zusätzlich zahlreiche nationale Vorschriften bezüglich mitzuführender Dokumente und Nachweise. Einzelheiten sind der Länderdatenbank im Internet unter www.nwo-online.de (Länderinfos) zu entnehmen. Bitte beachten Sie auch die NWO-Rund- schreiben. TRS0319
-4- Welches Fahrtenblatt ist erforderlich? Mittlerweile existieren 3 verschiedene Fahrtenblätter nebeneinander: Das EU-, das ASOR- und das Interbusfahrtenblatt. Die nachstehende Übersicht sagt Ihnen, welches Fahrten- blatt bei internationalen Verkehren mitgeführt werden muss. EU-Fahrtenblatt ASOR-Fahr- Interbusfahrtenblatt tenblatt Belgien Kasachstan Albanien Bulgarien Georgien Bosnien-Herzegowina Dänemark Marokko* Ab EU-Austritt: Großbritannien Deutschland Russland Mazedonien Estland Serbien Moldawien Finnland Weißrussland Montenegro Frankreich Türkei Griechenland Ukraine Großbritannien (Brexit!) Irland Island Italien Kroatien Lettland Litauen Liechtenstein Luxemburg Malta Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Schweiz Slowakische Republik Spanien Slowenien Tschechien Ungarn Zypern *Mit Marokko wurde die Verwendung eines weißen ASOR-Fahrtenblattes vereinbart. TRS0319
-5- Zulässige Höchstgeschwindigkeiten für Reisebusse in Europa Schnellstraßen / Sonstige Straßen / Innerorts / Land Autobahn / mit Anhänger mit Anhänger mit Anhänger Anhänger Albanien 60 - 45 35 Belgien 90 bzw.100 / 100(8) 90 75 50 Bosnien-Herze- 100 80 80 50 gowina Bulgarien 100 90 80 / 70 50 (4) Dänemark 80 bzw. 100 / 70 80 / 70 80 / 70 50 Deutschland 100 / 80 100 / 80 80 50 Estland 90 90 90 50 Finnland 100 / 80(1) 80(2) 80(2) 50 Frankreich 100 / 90(3) 90 / 80 (3) 90 / 80 (3) 50 90 80 80 Griechenland 50 (60 mit Kindern) (60 mit Kindern) (60 mit Kindern) Großbritannien/ 96 96 80 48 Nordirland Republik Irland 80 80 80 50 Italien 100(5) / 80 80 80 50 80 Kroatien 100 100 / 80 50 (mit Kindern 70) Litauen 100 / 90 90 / 80 80 / 70 50 Lettland 90 90 80 50 Luxemburg 90 75 75 50 Mazedonien 80 80 50 Moldau 90 90 90 60 Niederlande 100(7)/ 80 80 80 50 Norwegen 80 80 80 50 Österreich 100 / 80(6) 80 80 50 Polen 100 / 80(7) 80 70 50 Portugal 90 / 80 90 / 80 80 50 Rumänien 110 90 80 50 Russland 90 90 90 / 70 60 Schweden 90 / 80 90 / 80 70 50 Schweiz 100 / 80 100 / 80 80 50 80 80 Serbien 100 60 (mit Kindern 70) (mit Kindern 70) Slowakische Re- 100 100 90 50 publik (90 in bebauten Gebieten) Slowenien 100 / 80(7) 100 / 80(7) 80 50 Spanien 100 / 80 90 / 80 80 50 Tschechische 100 / 80 90 / 80 90 / 80 50 Republik Türkei 100 / 80 80 / 70 80 / 70 50 Ukraine 90 70 70 60 Ungarn 100 / 80(7) 70 70 50 Weißrussland 90 90 70 60 TRS0319
-6- 1)Für Omnibusse ohne Anhänger gilt die generelle Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. 100 km/h sind un- ter folgenden Voraussetzungen zugelassen: • Im Fahrzeugschein ist die Eignung für Tempo 100 km/h eingetragen • ausschließlich Sitzplätze mit Kopflehne • Fahrgastsitze reihenweise in einer Ausrichtung • ABS • vom Hersteller für Tempo 100 km/h zugelassen Reifen • Motorleistung von mind. 11 kW/t • Gurtpflicht für den Fahrer • Schutzwand hinter dem Fahrersitz • fest angebrachte Gepäckablagen • Tacholeistung von mind. 125 km/h, • an der Rückseite des Busses „100-Plakette“ in gelber Farbe mit einem Durchmesser von 240 mm, 20 mm Rand und 120 mm hohen Ziffern in schwarzer Farbe. 2) In den nördlichen Verwaltungsbezirken 100 km/h. Das gleiche gilt für alle Straßen in Lappland. 3) Autobahn: Tempo 100 km/h gilt für Omnibusse, die folgende Bedingungen erfüllen: • spezifisches Leistungsgewicht von mindestens 10 KW/t, • Erfüllung der Bestimmungen der Richtlinie 71/320/CEE (Bremsanlage), • Vorhandensein eines ABS-Systems Klasse 1, • gemäß de 71/320/CEE (Bremsanlage), • Vorhandensein eines ABS-Systems Klasse 1, • gemäß der frz. Straßenverkehrsordnung ist eine Bescheinigung von der zuständigen Behörde des betreffenden Landes über die Eignung zu 100 km/h mitzuführen. Die Bescheinigung gibt die Dt. Straßenverkehrszulassungsbehörde oder der Hersteller aus. Landstraße: Höchstgeschwindigkeit hängt von der baulichen Beschaffenheit der Straße ab: • 80 km/h auf allen einspurigen Straßen ohne bauliche Abtrennung zur Gegenrichtung (Mittelstreifen sind keine bauliche Abtrennung) • 90 km/h auf allen Straßen mit baulicher Abtrennung zwischen beiden Richtungen • 90 km/h auf zweispurigen Straßen in eine Richtung auch ohne bauliche Abtrennung zur Gegenrich- tung 4) Bei Vorliegen deutscher Tempo-100-Zulassung und mit dänischer Tempo-100-Plakette. 5)Tempo 100 gilt auch für Kraftomnibusse über 8t. Das deutsche Zertifikat wird anerkannt. Spezielle italie- nische Geschwindigkeitsplaketten „100 km/h“ und „80 km/h“ sind anzubringen! 6) 100 km/h ohne oder mit Anhänger bis 750 kg. 80 km/h mit Anhänger über 750 kg. 7) 100 km/h gilt nur für Busse, die in Deutschland für 100 km/h zugelassen sind. 8) Bei Vorliegen deutscher Tempo-100-Zulassung. Belgischer Tempo-100-Aufkleber Pflicht. (Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.) TRS0319
-7- Zulässige Maße und Gewichte Buslänge Buslänge Gewicht Gewicht Land 2-Achsen 3-Achsen 2-Achsen 3-Achsen Albanien 12,00 m 12,00 m 18,0 t 25,0 t Belgien 13,50 m 15,00 m 19,0 t 25,0 t Bosnien-Herzegowina 13,50 m 15,00 m 20,0 t 26,0 t Bulgarien 13,50 m 15,00 m 18,0 t 26,0 t Dänemark 13,50 m 15,00 m 18,0 t 25,0 t Deutschland 13,50 m 15,00 m 19,5 t 25,0 t Estland 13,50 m 15,00 m 18,0 t 25,0 t Finnland 13,50 m 15,00 m 18,0 t 25,0 t Frankreich 13,50 m 15,00 m 19,0 t 26,0 t (1) Griechenland 13,50 m 15,00 m 18,0 t 26,0 t (1) Großbritannien/ Nordirland 13,50 m 15,00 m 18,0 t 25,0 t Republik Irland 13,50 m 15,00 m 18,0 t 25,0 t Island 13,50 m 15,00 m 18,0 t 25,0 t Italien 13,50 m 15,00 m 18,0 t 25,0 t Kroatien 13,50 m 15,00 m 18,0 t 25,0 t Litauen 13,50 m 15,00 m 18,0 t 25,0 t Lettland 13,50 m 15,00 m 18,0 t 25,0 t Luxemburg 13,50 m 15,00 m 19,0 t 26,0 t Mazedonien 12,00 m 12,00 m 18,0 t 25,0 t Moldau 12,00 m 12,00 m 18,0 t 24,0 t Niederlande 13,50 m 15,00 m 19,5 t 26,0 t Norwegen 13,50 m 15,00 m 19,0 t 26,0 t Österreich 13,50 m 15,00 m 19,5 t 26,0 t (2) Polen 13,50 m 15,00 m 18,0 t 26,0 t (3) Portugal 13,50 m 15,00 m 19,0 t 26,0 t Rumänien 13,50 m 15,00 m 18,0 t 26,0 t (3) Russland 13,50 m 15,00 m 18,0 t 25,0 t Schweden 13,50m 15,00 m 18,0 t 26,0 t Schweiz 13,50 m 15,00 m 18,0 t 26,0 t (3) Serbien 13,50 m 15,00 m 18,0 t 26,0 t Slowakische Republik 13,50 m 15,00 m 18,0 t 25,0 t Slowenien 13,50 m 15,00 m 18,0 t 25,0 t Spanien 13,50 m 15,00 m 20,0 t 25,0 t Tschechische Republik 13,50 m 15,00 m 18,0 t 25,0 t Türkei 12,00 m 15,00 m 18,0 t 26,0 t Ukraine 12,00 m 12,00 m 36,0 t 36,0 t Ungarn 13,50 m 15,00 m 18,0 t 26,0 t (3) Weißrussland 12,00 m 15,00 m 18,0 t 24,0 t (1) Höchstens 5 t pro Meter zwischen den beiden äußersten Achsen; ansonsten 25 t Gesamtgewicht. (2) Nur bei Luftfederung, ansonsten 25 t Gesamtgewicht. (3) Nur bei Luftfederung und pro Achse darf das Gewicht nicht mehr als 9,5 t betragen, ansonsten 25 t. TRS0319
-8- Fahren mit Licht am Tag Es gibt in Europa keine einheitlichen Regelungen zum Fahren mit Abblendlicht am Tag. Hier finden Sie eine Übersicht über die einzelnen Vorschriften. In folgenden Ländern ist Fahren mit Licht am Tag ganzjährig vorgeschrieben: Bosnien und Herzegowina Dänemark Estland Finnland Island Italien (außerorts) Kroatien Lettland Litauen Mazedonien Montenegro, Norwegen Polen Rumänien (außerorts), Russland (außerorts) Schweden Slowakische Republik Slowenien Ungarn (außerorts) Tschechische Republik In folgenden Ländern gelten zeitlich begrenzte Regelungen: Bulgarien: vom 1. November bis 31. März In folgenden Ländern wird Licht am Tag empfohlen: Deutschland Frankreich Schweiz Serbien TRS0319
-9- Übersicht über Straßengebühren für Kraftomnibusse in Europa Land Mautgebühren Hinweise Belgien nein Maut in Belgien nur für LKW Lediglich für die Oeresundbrücke zwischen Dänemark und Schweden fal- Dänemark nein len Gebühren an. Estland nein Finnland nein Streckenabhängige Mautkalkulator und Übersicht über die mautpflichtigen Straßen unter: Frankreich Maut www.autoroutes.fr Streckenabhängige Griechenland diverse Straßenbetreiber mit unterschiedlichen Tarifen Maut Auf Autobahn A6 Großbritannien sowie auf einigen Mautkalkulator unter: http://www.m6toll.co.uk/pricing/route-calculator/ Brücken Gebühren u. a. auf M1, M3, M4, M7/M8, M50 sowie die N6, N8 Irland ja und N25 Streckenabhängige Italien Mautkalkulator unter www.autostrade.it Maut Streckenabhängige Preise unter: http://www.hac.hr/toll-rates/pricelist Kroatien Maut Lettland nein Bestehend Vignettenpflicht gilt nicht für Busse! Litauen ja Elektronische Vignette: https://keliumokestis.lt Luxemburg nein prinzipiell nein Gebühr für den Westerschelde Tunnel Niederlande (nur lokal) www.westerscheldetunnel.nl/en/toll-payments/toll-rates.htm Norwegen ja Achtung: Norwegischer Mautchip erforderlich! Streckenabhängiges Mautkalkulator sowie nähere Informationen über das Mauterhebungssys- Österreich elektronisches tem unter: www.go-maut.at Mautsystem) Polen Elektronische Maut viatollbox erforderlich www.viatoll.pl/de Streckenabhängige Mautkalkulator + Infos unter: Portugal Maut www.portugaltolls.com/en/web/portal-de-portagens/home Lediglich für die Oeresundbrücke zwischen Dänemark und Schweden fal- Schweden nein len Gebühren an. Schweiz ja Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) Mautkalkulator: http://www.putevi-srbije.rs/index.php/en/kategorizacija-vo- Streckenabhängige Serbien zila-cenovnik-putarine-2 Maut Preisliste als PDF: http://www.putevi-srbije.rs/pdf/cene_putarina_eng.pdf Slowakei elektronische Maut Mautkalkulator: www.emyto.sk/web/guest/toll/calculator Streckenabhängige Mautkalkulator + Infos: Slowenien Maut mit Mautbox www.darsgo.si Streckenabhängige Übersicht über mautpflichtige Straßen sowie Mautkalkulator unter: Spanien Maut https://www.autopistas.com/tarifas-y-descuentos/tarifas/ Streckenabhängig Tschechien (elektronisches Weitere Infos und Mautkalkulator unter www.premid.cz Mautsystem) Ungarn elektron. Vignette Nähere Informationen unter www.autobahn.hu Mautkalkulator: http://calc.beltoll.by/tollCalc.aspx Weißrussland ja (teilw. mit OBU) Infos: http://beltoll.by/index.php/de/ TRS0319
- 10 - Mehrwertsteuer auf Beförderungsleistung im Gelegenheitsverkehr Steuerpflichtig? Steuersatz Fiskalvertreter nötig? Ja; Ausnahme auf An- Belgien Ja. Registrierungspflicht 6% trag möglich Bosnien-Herzegowina Nein -- -- Bulgarien Nein -- -- Dänemark Ja! Registrierungspflicht 25 % Nein Estland Nein -- -- Finnland Nein -- -- Bei grenzüberschreitenden Frankreich Busreisen i. d. Regel nein Regelsatz 10 % Nein Griechenland Ja 8% Nein, aber möglich Großbritannien Nein -- -- Irland Nein -- -- Ja, ab Jahresumsatz von Island € 7000,-. Registrierungs- pflicht! Italien Nein -- -- Kroatien Ja. Registrierungspflicht 25 % nein Lettland Nein -- -- Litauen Nein -- -- Luxemburg Nein -- -- Niederlande Ja! Registrierungspflicht 9% nein Norwegen Nein -- -- Österreich Ja! Registrierungspflicht 10 % Nein Polen Ja! Registrierungspflicht 8% Nein Portugal Nein -- -- Schweden Nein -- -- Bei mehr als 100.000,- Schweiz 6,5% -- Franken Jahresumsatz Slowakische Republik Nein -- -- Ja; Sonderregelung für Zustellungsbevollmächtigter Slowenien 9,5 % Fahrten online anmelden Wenigfahrer Spanien ja 10 % ja Tschechien nein -- -- Ungarn nein -- -- TRS0319
- 11 - Notrufnummer auf den Straßen Europas Eine einheitliche Notrufnummer, die sich jeder merken und rasch wählen kann, ist die 112, die überall in der EU gilt. Sie kann bereits zusätzlich zu den nachfolgend angegebenen nationalen Notrufnummern in fast allen EU-Ländern benutzt werden. Mit diesen nationalen Notrufnummern erreichen Sie die direkt zuständige Stelle im jeweiligen Land. Wenn Sie nicht die EU-einheitliche Rufnummer 112 wählen, sondern die nationale Notrufnummer, muss die jeweilige Ländervorwahl hinzugefügt werden. Land Rettung Polizei EU-weite Notrufnummer 112 112 Belgien (+32) 100 101 Bulgarien (+359) 150 160 Dänemark (+45) 112 112 Frankreich (+33) 17 17 Griechenland (+30) *166/**151 100 Großbritannien (+44) 999/112 999/112 Irland (+353) 999/112 999/112 Island (+354) 11100 0112 Italien (+39) 118 112 Kroatien (+385) 94 92 Lettland (+371) 03 keine Angaben Litauen (+370) 03 02 Luxemburg (+352) 112 113 Mazedonien (+389) 94 92 Niederlande (+31) 112 112 Norwegen (+47) 113 112 Österreich (+43) 144 133 Polen (+48) 999 997 Portugal (+351) 112 112 Rumänien (+40) 061 055 Russland (+7) 03 02 Schweden (+46) 112 112 Schweiz (+41) 144 17/117 Serbien (+381) Montenegro (+382) 94 92 Slowakische Republik (+421) 155 158 Slowenien (+386) 112 113 Spanien (+34) 061 112 Tschechische Republik (+420) 155 158 Türkei (+90) 112 155 Ukraine (+380) 03 02 Ungarn (+36) 104 107 Weißrussland (+375) 03 02 * nur in Großstädten ; ** außerhalb größerer Städte (Alle Angaben in dieser Übersicht wurden nach bestem Wissen aber ohne Gewähr zusammenge- stellt! Weiterführende Infos finden Sie in den Länderinfos unter www.nwo-online.de.) TRS0319
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