TRENDS IN DER HEALTHCARE-INDUSTRIE - GESETZESVORHABEN, REFORMEN, PERSPEKTIVEN 4 2022 - BAKER MCKENZIE
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Anzeigensonderveröffentlichung Baker McKenzie 4 2022 -HEALTH • PATENTE TZ • COMPLIANCE • KARTELLRECHT • E-/M ESG-LIEFERKETTENGESETZ • DATENSCHU Trends in der Healthcare-Industrie Gesetzesvorhaben, Reformen, Perspektiven
Anzeigensonderveröffentlichung Baker McKenzie Liebe Leserinnen und Leser, Inhalt liebe Kolleginnen und Kollegen, 3 E-Health, mHealth, Teleärzte wie kaum eine andere Branche ist das Gesundheitswesen Dr. Christian Lebrecht, Dr. med. Arian Grüner durch die COVID-19-Pandemie in den Fokus der Gesamtge- 4 sellschaft und großen Politik gerückt. Die (beschleunigte) E-Rezept und pharmazeutische Prof. Dr. Christian Zulassung von Arzneimitteln und Impfstoffen, der Sinn und Dienstleistungen in Apotheken Burholt LL.M. Dr. Frank Pflüger ist Partner bei Baker Zweck von Patentrechten etc. entwickelte sich vom rechtlichen Spezialthema zum Inhalt der breiten öffentlichen Diskussion. 5 McKenzie und Head Sorgfaltspflichten in der Lieferkette der deutschen Für die dringend notwendige Digitalisierung im Gesundheits- Dr. Martin Altschwager Healthcare & Life wesen ist die Corona-Krise ein Katalysator. Zunehmende Libe- Sciences Industry 6 ralisierungen im Bereich E-Health, mHealth und Telemedizin Patente im Gesundheitsbereich Group. versprechen eine digitale Zukunft – und für Unternehmensju- Alexander Ritter ristinnen und -juristen rechtliche Herausforderungen. Nicht 7 nur für die Big Five (Google [Alphabet], Amazon, Facebook Im Fokus der Kartellbehörden [Meta Platforms], Apple und Microsoft), sondern auch für den Prof. Dr. Christian Burholt, Ann-Kristin Freiheit, Bereich Healthcare gilt zudem: Healthcare-Innovationen sind Jan Kresken datengetrieben. Neue Perspektiven ergeben sich etwa aus 8 den Plänen für einen europäischen Gesundheitsdatenraum. Pläne für einen europäischen Gesund- heitsdatenraum Dr. Frank Pflüger, Dr. Matthias Scheck Doch Rechtsabteilungen sollten ihren Blick nicht nur auf die Themen Daten und Digitales lenken. So steht der Gesundheits- bereich nach wie vor im Fokus der Kartellbehörden. Umso wichtiger ist es, die aktuellen Trends und Entwicklungen im Impressum deutschen und EU-Kartellrecht zu kennen, um gravierende Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Folgen – wie z.B. hohe Bußgelder von Rechtsanwälten und Steuerberatern oder Schadensersatzforderungen – Bethmannstraße 50-54 D-60311 Frankfurt/Main zu vermeiden. Tel.: + 49 69 2 99 08 203 Fax: + 49 69 2 99 08 108 Anfang 2023 kommen zudem die E-Mail: Germany.info@bakermckenzie.com neuen Sorgfaltspflichten in der Lie- V. i. S. d. P.: Dipl.-Volkswirtin Anna Dirksen ferkette hinzu (Stichwort Lieferket- Head of Business Development & Marketing tensorgfaltspflichtengesetz), die eine anna.dirksen@bakermckenzie.com Anpassung bestehender Compliance- Geschäftsführer: Dr. Matthias Scholz, Dr. Thomas Management-Systeme nötig machen Schänzle, Dr. Christian Vocke könnten. Commercial Register: Registered Court Frankfurt/Main, HRB 123975 Schließlich steht auch im Patentrecht Media Sales und Sponsoring: Martina Kosch die Zeit nicht still: Die Patentreform Tel.: + 49 0211 210911-72 ist schon da, das einheitliche Patent- E-Mail: m.kosch@fachmedien.de gericht kommt und der EuGH hat die restriktive Eilrechts- Layout & Satz: schutzpraxis der deutschen Patentgerichte für europarechts- Sigrid Lessing, Duisburg widrig erklärt. Copyrights: Shutterstock (S.1, S.5, S.8), Getty Images (S.3, S.6) Die Aufgaben der Unternehmensjuristinnen und -juristen im Verlag: Healthcare-Bereich bleiben daher spannend und voller Her- Fachmedien Otto Schmidt KG Neumannstr. 10, 40235 Düsseldorf ausforderungen. Wir hoffen, dass Ihnen die nächsten Seiten Handelsblatt Fachmedien ist eine lizenzierte Marke interessante Einblicke in aktuelle Entwicklungen, Trends und der Fachmedien Otto Schmidt KG. Sämtliche Leistungs-und Vertragsbeziehungen entstehen Reformen im Gesundheitswesen und damit wertvollen Input ausnahmslos mit der Fachmedien Otto Schmidt KG für Ihren Arbeitsalltag bieten können. Internet: www.fachmedien.de Geschäftsführung: Christoph Bertling, Dirk Baumann Herzliche Grüße Druck: Ihr Grafisches Centrum Cuno GmbH & Co. KG Gewerbering West 27, 39240 Calbe (Saale) Prof. Dr. Christian Burholt Anzeigensonderveröffentlichung Baker McKenzie in der ZUJ – Zeitschrift für Unternehmensjuristen, Ausgabe 4/2022. Der Verlag ist für die Inhalte dieser Sonderveröffentlichung nicht verantwortlich. 2
Anzeigensonderveröffentlichung Baker McKenzie E-Health, mHealth, Teleärzte Gesundheit wird digital Heute misst die eigene Uhr den Puls, in einer App dokumentiert man seinen Blut zuckerwert und mit seinem Hausarzt unterhält man sich per Video. Und das ist erst der Anfang der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung. L aut dem Bundesministerium für Gesundheit fasst der Begriff E-Health Anwendungen zu- sammen, die zur Patient/innenbehandlung moderne Kommunikationstechnologien nutzen. Unter mHealth versteht man eine Untergruppe von lastet sind. Produkte der Klassen I und IIa können als „digitale Gesundheitsanwendung“ (DiGA) von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden. Für die Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis muss insb. ein sog. positiver Versorgungseffekt nach- E-Health-Aktivitäten, die auf mobilen Geräten zur gewiesen oder für einen Erprobungszeitraum von Verfügung stehen. bis zu 12 Monaten bereits plausibel begründet werden. Das Verzeichnis zählt aktuell 31 aufge- Ein Beispiel für E-Health-Bestrebungen ist die Te- nommene Apps. lemedizin, also die Behandlung von Patient/innen unter Einsatz audiovisueller Kommunikationstech- Wenn der Telearzt im Ausland sitzt nologien trotz räumlicher Trennung. Ein persön- Herausforderungen für die Zukunft in der digita- licher Kontakt zwischen Arzt/Ärztin und Patient len Gesundheitsversorgung erwachsen auch aus war lange berufsrechtlich vorgeschrieben. Seit der der zunehmenden Internationalisierung des Ge- Änderung des § 7 der Musterberufsordnung der sundheitsmarktes. Wenn ausländische Anbieter Ärzte (MBO-Ä) im Jahr 2018 gilt das aber nicht mit Teleärzt/innen aus dem Ausland Patient/innen mehr: Soweit ärztlich vertretbar, kann nun auch im Inland behandeln, sind noch viele Fragen offen. ausschließlich aus der Ferne behandelt werden. Anforderungen an die berufliche Qualifikation, Trotz dieser Liberalisierung gibt es weiterhin rechtli- die Gestattung der Fernbehandlung einschließ- che Hürden. Der Bundesgerichtshof urteilte im Jahr lich der Werbung dafür sowie die Zulässigkeit Dr. Christian 2021 (BGH, Urt. v. 09.12.2021, Az. I ZR 146/20), der Zusammenarbeit mit Onlineapotheken sind Lebrecht dass Werbung für eine umfassende telemedizini- dann nach dem im internationalen öffentlichen ist Associate in Frank- sche Behandlung gegen § 9 Heilmittelwerbegesetz Recht geltenden Territorialitätsprinzip zu ermit- furt und berät nationa- (HWG) verstoßen kann. Laut BGH entwickle sich teln. Sitzt der Telemedizinanbieter im EU- bzw. le und internationale der medizinische Standard ständig weiter. Daher EWR-Ausland, sind zudem die bereichsspezifi- Mandanten zu Frage- stellungen des könne man unmöglich vorhersagen, ob eine kom- schen Ausprägungen der europäischen Grund- Pharmarechts. plette Behandlung ohne direkten Arztkontakt mög- freiheiten zu berücksichtigen. Vor allem das insb. lich sei und dürfe deshalb auch nicht dafür werben. in der E-Commerce-Richtlinie (2000/31/EG) und der Patientenmobilitätsrichtlinie (2011/24/EU) Viel Potenzial in Sachen Gesundheits-Apps verankerte Herkunftslandprinzip sowie das Be- In der Untergruppe der mHealth-Anwendungen stimmungslandprinzip der Berufsqualifikations- sind v. a. gesundheitsbezogene Apps von Bedeu- richtlinie 2005/36/EG spielen dabei eine Rolle. tung. Besonders relevant ist dabei deren Ein- ordnung in die Risikoklassen (mit steigendem Die Digitalisierung stellt alle Industrien vor Her- Risiko: I, IIa, IIb, III) nach der Medizinprodukte- ausforderungen. Im Sektor Healthcare erwarten Dr. med. Arian verordnung (EU) 2017/745 (MDR). immer mehr Patient/innen auch von ihrer Ge- Grüner sundheitsversorgung die digitalen Möglichkei- ist ebenfalls Associate in der Praxisgruppe Medizinprodukte der Klasse IIa und höher können ten, die sie aus anderen Bereichen ihres Lebens Pharmarecht und hat erst nach Einbeziehung der benannten Stellen kennen. Für Anbieter bedeutet das großes Ent- außerdem eine Appro- vermarktet werden, die momentan stark ausge- wicklungspotenzial. Es bleibt also spannend. ■ bation als Arzt. 3
Anzeigensonderveröffentlichung Baker McKenzie E-Rezept und pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken Neue Chancen auch für Pharma- und MedTech-Unternehmen? Viele Neuerungen im Gesundheitswesen betreffen nachhaltig die Geschäftsmodelle der Apotheken. Diese sind die wichtigsten Retail-Kanäle der pharmazeutischen Unter- nehmen, oft auch der MedTech-Anbieter. Die Schnittstellen zwischen Apotheken und Industrienehmen zu – und damit auch die Perspektiven für neue Geschäftsmodelle. Neue pharmazeutische Dienstleistungen Deren Umsetzung wird mit darüber entscheiden, N ach einem Schiedsspruch vom Juni 2022 ist der Weg frei: Apotheken können sich jetzt von Medikamenten-Einzelhändlern mit Randsortiment zu Gesundheitsdienstleistern entwickeln. Für einen definierten Katalog sog. phar- welche Apotheke die Patient/innen auswählen und wie die Zuleitung der E-Rezepte abläuft. Neben der Gematik-App können sie auch andere Online-Porta- le nutzen. Etliche Gesundheitsplattformen, die die „elektronische Logistik“ der E-Rezepte ebenfalls mazeutischer Dienstleistungen (§ 129 (5e) Sozialge- anbieten dürfen (§ 360 Abs. 10 SGB V), bringen setzbuch (SGB) V) stehen jährlich € 150 Mio. zur Ver- sich bereits in Stellung, um als Marktplatz End- fügung. Die bislang fünf Katalogdienstleistungen, verbraucher mit den Akteuren des Gesundheits- die das pharmazeutische Personal der Apotheken wesens, v. a. den Apotheken, zusammenzubringen. erbringen darf, reichen von der Medikationsberatung bei Ein- Der Gesetzgeber hat deshalb das Abspracheverbot Apotheken können sich nahme von mind. fünf Präpa- über Rezept- oder Patientenzuweisungen an be- jetzt von Medikamen raten bis zur pharmazeutischen stimmte Apotheken (§ 11 Abs. 1 Apothekengesetz, Betreuung immunsupprimierter ApoG) auf „Dritte“ ausgedehnt. Solche Dritten sind ten‑Einzelhändlern oder hypertonischer Patienten. die Plattformdienste und Gesundheitsportale, mit mit Randsortiment zu denen viele Patient/innen routinemäßig ihre E-Re- Pharmazeutische Unterneh- zepte einlösen werden. Das Makelverbot gem. § 11 Gesundheitsdienstleis men, die in Indikationen der Abs. 1a) ApoG verbietet es den Portalen zudem, tern entwickeln. Katalogleistungen tätig sind, E-Rezepte (wohl inkl. „grüner“ OTC-Empfehlungs- könnten die Apotheken im rezepte) gegen Gegenleistung zu sammeln, an Apo- Rahmen zulässiger Kooperationen unterstützen theken zu vermitteln oder weiterzuleiten. und z. B. ihr Pharmakovigilanz-Know-how für die Polymedikationsberatung nutzbar machen. Neue Schnittstellen, neue Chancen Grundsätzlich dürfen Unternehmen mit Gesund- Die rechtlichen Grenzen markieren das Heilmit- heitsportalen kooperieren und z.B. Werbepartner- telwerbe- und Lauterkeitsrecht. Das Wertrekla- schaften eingehen. Solche Portale fungieren ge- meverbot (§ 7 Heilmittelwerbegesetz) kann der rade auch als Schaufenster rezeptfreier Produkte Abgabe kostenloser Schulungsgeräte entgegen- (OTC). Patient/innen, die für ihr verordnetes Rx- stehen, wobei Demo-Pens für zulässig befunden Präparat einen Gesundheitsportaldienst nutzen, wurden. Die Vorteilsgewährungsverbote der Apo- könnten ihre OTC-Begleitmedikation bei der aus- theker-Berufsordnungen sowie des § 128 Abs. 1, gesuchten Apotheke gleich mitbestellen. 6 SGB V wären ebenso zu beachten wie die Trans- parenzvorgaben beim Sponsoring von Fortbil- OTC-Hersteller könnten auch eigene Gesundheits dungsträgern, v. a. bei Vergabe von CME-Punkten portale in ihre Online-Auftritte integrieren wollen. an Apothekenpersonal. Wenn diese Webshop-Funktionen enthalten, wäre allerdings fraglich, inwieweit sie bei solchen neuen E-Rezepte Geschäftsmodellen – möglicherweise als „Dritte“ – Dr. Frank Pflüger Der rechtliche Rahmen ist abgesteckt: Seit 2019 das Zuweisungs- und Makelverbot des § 11 ApoG ist seit 2002 bei Baker ist die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen beachten müssen oder ob sie Partnerschaften mit McKenzie als Fachan- damit beauftragt, das E-Rezept in den Kollek- ausgewählten Versandapotheken eingehen können. walt für Medizinrecht tivvereinbarungen zu verankern. Arzneimittel- tätig. Er berät große und mittelständische Rahmenvertrag und Bundesmangelvertrag-Ärzte Für die Industrie vergrößern sich einmal mehr die Unternehmen der wurden bereits angepasst, §§ 306 ff SGB V regeln Schnittstellen zu den Apotheken – inklusive neu- Healthcare Industrie. die Telematikinfrastruktur. er rechtlicher Fragen, v. a. aber neuer Chancen. ■ 4
Anzeigensonderveröffentlichung Baker McKenzie Sorgfaltspflichten in der Lieferkette Neue Herausforderungen für pharmazeutische Unternehmen und Medizinproduktehersteller Die Zeit, in der ESG-Compliance nur durch Erwartungen der Kunden und Investoren sowie von Soft Law geprägt wird, geht zu Ende: Ab 2023 greift die gesetzliche Pflicht, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in der Lieferkette zu minimieren. Der Anpassungsbedarf für die Compliance-Systeme der Unternehmen kann groß sein. F ür pharmazeutische Unternehmen und Medi- zinproduktehersteller ist Supply Chain Due Diligence kein Fremdwort. Für die pharma- zeutische Liefer- und Vertriebskette definieren GMP und GDP qualitätsbezogene Sorgfaltspflichten, in ventionsmaßnahmen: Im eigenen Geschäftsbereich müssen geeignete Beschaffungsstrategien, Schu- lungen und interne Kontrollmaßnahmen imple- mentiert werden, um Risiken zu minimieren. Bei unmittelbaren Zulieferern sind vertragliche Zusi- der Medizinprodukte-Lieferkette enthalten die cherungen und regelmäßige Kontrollen angezeigt, EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) und das ferner sind externe Zertifizierungen denkbar. Für jeweilige Qualitätssicherungssystem Vorgaben. die Meldung von Risiken und Verstößen müssen ESG-Standards zum Schutz von Menschenrechten Unternehmen ein Beschwerdeverfahren einrichten. und Umweltbelangen sind hingegen bisher nicht zwingender Teil der Supply Chain Due Diligence. Werden Verstöße im eigenen Geschäftsbereich bekannt, sind diese abzustellen. Auf Verstöße bei Das ändert sich ab dem 01.01.2023. Das Lieferketten- unmittelbaren Zulieferern muss das Unterneh- sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) legt Unternehmen men unverzüglich mit Abhilfemaßnahmen reagie- umfangreiche Sorgfaltspflichten auf, um menschen- ren. Ist in schwerwiegenden Fällen keine Abhilfe rechtlichen und umweltbezogenen Risiken in der möglich, muss es als ultima ratio die Geschäftsbe- Lieferkette vorzubeugen und Verstöße zu beenden. ziehung beenden. Welche Unternehmen sind betroffen? Im Hinblick auf mittelbare Zulieferer treffen das Das LkSG gilt ab dem 01.01.2023 zunächst für Un- Unternehmen Untersuchungs-, Vorsorge- und Ab- ternehmen in Deutschland mit über 3.000 Mitar- hilfepflichten hingegen nur, wenn tatsächliche beiter/innen im Inland, ab dem 01.01.2024 auch Anhaltspunkte für Risiken bestehen. für solche mit mehr als 1.000 Arbeitnehmer/innen. Mitarbeiter/innen konzernverbundener Tochter- Welche Sanktionen drohen? unternehmen werden eingerechnet. Kleinere Un- Neben Reputationsschäden drohen empfindliche ternehmen werden mittelbar betroffen, wenn sie Bußgelder, die teilweise bis zu 2% des weltweiten Zulieferer LkSG-unterworfener Unternehmen sind. Jahresumsatzes betragen können. Darüber hinaus können bebußte Unternehmen von öffentlichen Fällt ein Unternehmen in den Anwendungs- Ausschreibungen ausgeschlossen werden. bereich, können die LkSG-Pflichten weit über Deutschland hinausreichen. Denn es muss die Welche Schwierigkeiten lauern bei der Anforderungen nicht nur an den eigenen in- und Umsetzung? ausländischen Standorten, sondern auch bei allen Pharmazeutische Unternehmen und Medizin- in- und ausländischen Konzerngesellschaften um- produktehersteller müssen diese umfangreichen setzen, auf die es bestimmenden Einfluss hat. LkSG-Anforderungen in ihren ESG-Prozessen, Compliance-Systemen, Einkaufsprozessen, Audit- Was müssen Unternehmen tun? routinen und Verträgen mit unmittelbaren Zuliefe- Die wesentlichen Pflichten betreffen den eigenen rern abbilden. Im Gesundheitssektor können etwa- Geschäftsbereich (einschließlich relevanter Kon- ige LkSG-bedingte Änderungen in der Lieferkette zerngesellschaften) sowie alle unmittelbaren Zu- zudem erheblichen regulatorischen Folgeaufwand lieferer (upstream und downstream). wie Zulassungsänderungen nach sich ziehen. Dr. Martin Als Ausgangspunkt müssen Unternehmen ein Ri- Pharmazeutische Unternehmen und Medizinpro- Altschwager LL.M. sikomanagementsystem unter der Aufsicht eines duktehersteller sollten daher die Anwendbarkeit berät seit über 10 Jahren nationale und internati- Menschenrechtsbeauftragten einrichten. Mindes- des LkSG auf ihr Unternehmen sowie den Anpas- onale Mandanten zu al- tens jährlich muss eine Risikoanalyse des eigenen sungsbedarf im Unternehmen und seiner Liefer- len Fragen des Pharma- Geschäftsbereichs und der unmittelbaren Zuliefe- kette an die Anforderungen des LkSG frühzeitig und Medizinprodukt- rer durchgeführt werden. Sie ist Grundlage für Prä- analysieren und in Angriff nehmen. ■ rechts. 5
Anzeigensonderveröffentlichung Baker McKenzie Patente im Gesundheitsbereich Startschuss für den UPC, Fristen fürs BPatG und mehr Eilrechtsschutz vom EuGH Unterlassungstitel generieren, bevor das BPatG diesen sog. qualifizierten Hinweis erteilt hat. Der Patentverletzungsprozess wurde um Geheimnis- schutzmaßnahmen ergänzt. Unternehmen aus dem Bereich Chemie/Pharmazie, die zu Unrecht verklagt werden, können nun einfacher geheime Herstel- lungsprozesse offenlegen, um sich zu exkulpieren. Die wohl prominenteste Änderung der Patentre- form entfaltet hingegen bislang wenig Wirkung: Der Unterlassungsanspruch bei Patentverletzun- gen wurde um einen Verhältnismäßigkeitsvorbe- halt ergänzt, kann also in bestimmten Härtefäl- len ausgeschlossen sein. Bis jetzt findet diese im Gesetzgebungsverfahren stark umkämpfte Ände- rung aber offenbar keine Anwendung. EuGH stärkt den Eilrechtsschutz Spannend bleibt, wie die deutschen Oberlandesge- richte auf eine Entscheidung des EuGH reagieren werden, wonach die Praxis der deutschen Patent- verletzungsgerichte europarechtswidrig ist, einst- Im Frühjahr 2023 wird der Unified Patent Court weilige Verfügungen grundsätzlich nur zu erlassen, (UPC) seinen Betrieb aufnehmen. Die Urteile des wenn das Streitpatent schon in einem kontradikto- rischen Rechtsbestandsverfahren bestätigt wurde. Patentgerichts werden Wirkung in 17 EU-Staaten haben, darunter in Deutschland, Frankreich, Ita- Schon im Vorfeld der EuGH-Entscheidung wur- lien und den Beneluxstaaten. Statt mehrere Ver- de allerdings kritisiert, dass die Vorlagefrage die deutsche Rechtsprechung verkürzt darstelle, zu- letzungsverfahren parallel zu betreiben, können mal auch bisher Eilrechtsschutz in Sonderkons- Unternehmen Unterlassungs- und Schadensersatz- tellationen gewährt wurde, z.B. wenn das Patent kurz vor seinem Ablauf stand oder Verletzungs- ansprüche dann einheitlich für einen Markt von handlungen durch Generikaunternehmen began- 300 Mio. Einwohnern durchsetzen. gen wurden (ebenso bei Biosimilars). M it dem Vorteil eines einheitlichen Verlet- zungsverfahrens geht das Risiko einher, in einem einzigen Nichtigkeitsverfahren das Streitpatent für alle UPC-Länder zu verlieren. Manche Patentinhaber werden ihre besonders er- Digitalisierung der Healthcare-Industrie Schließlich hat die Digitalisierung der Healthcare- Industrie Einfluss auf die Patentdurchsetzung. Streitigkeiten um digitale, vernetzte Medizintech- nikprodukte nehmen zu. Das wirft auch im Ge- folgreichen Schutzrechte – in der Pharmabranche sundheitsbereich Fragen um Beweisgewinnung z.B. solche für Blockbuster – deshalb wohl aus dem und die Durchsetzung bei Cross-Border-Sachver- neuen System herausnehmen (Opt-out). Anderer- halten auf, wie man sie bisher nur aus der Soft- seits wird der UPC schnell arbeiten. Damit steht ware-Patent-Litigation kannte. Rechtsschutz auch in Ländern zur Verfügung, die so mancher Patentinhaber bislang wegen langer Auch die Produktentwicklung im Pharmabereich Verfahrensdauern mied. setzt zunehmend auf digitale Plattformen. Patent- Alexander Ritter rechtliche Zwangslizenzen und nun auch die vo- ist seit über 10 Jahren im Patentreform in Deutschland rübergehende Aussetzung von Patenten (Waiver) IP-Recht tätig und leitet Im Jahr 2021 ist die Patentreform in Kraft getreten. sind im Gesundheitsbereich bereits bekannt. Zu- den Patent Litigation In Nichtigkeitsverfahren soll das Bundespatentge- nehmend könnten auch kartellrechtliche Ansät- Bereich bei Baker McKenzie in München. richt (BPatG) nun binnen sechs Monaten eine erste ze, wie man sie aus der Technikstandardisierung Er ist Rechtsanwalt und Einschätzung zum Rechtsbestand des Streitpatents kennt, Dritten Zugang zu den betreffenden Basis- Diplom-Informatiker. geben. Das soll verhindern, dass die Zivilgerichte technologien verschaffen. ■ 6
Anzeigensonderveröffentlichung Baker McKenzie Im Fokus der Kartellbehörden 6 wichtige Kartellrechtstrends für Unternehmen im Gesundheitsbereich Die Kartellbehörden haben den Gesundheitsbereich nach wie vor besonders im Blick. Aktuelle kartellrechtliche Entwicklungen zu beobachten, ist für Healthcare-Unternehmen daher von entscheidender Bedeutung. Diese Trends sollten Sie kennen, um gravierende Risiken wie z. B. Bußgelder, Schadensersatzforderungen oder Blacklisting zu vermeiden. 1. Wieder mehr Dawn Raids Tipp: Prüfen Sie Ihre Vertriebsverträge auf ihre Mit Entspannung der Pandemielage führen die Vereinbarkeit mit der neuen Vertikal-GVO. Europäische Kommission und die nationalen Kar- tellbehörden wieder vermehrt Durchsuchungen 4. B eschränkungen des Parallelhandels durch. Stehen die Kartellbehörden plötzlich vor weiterhinim Fokus ihren Unternehmensräumen, sollten Geschäfts- Im Fokus der Kartellbehörden stehen zudem nach führung, IT und natürlich die Rechtsabteilung wie vor Beschränkungen des Parallelhandels. Erst wissen, wie sie sich richtig verhalten. Anfang des Jahres hat die Europäische Kommission Tipp: Prüfen Sie, ob Ihre Dawn Raid Guidelines ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu unter- (insb. die Kontaktadressen) auf dem aktuellen suchen, inwieweit Lizenz- und Vertriebspraktiken Stand und Ihre Mitarbeiter/innen hinreichend von Unternehmen aus der Bekleidungsbranche als geschult sind. Strategie gegen Parallelimporte entwickelt wurden. Tipp: Stellen Sie sicher, dass der Umgang mit 2. Risiko Verbandssitzung Parallelimporten – etwa in Form einseitiger Kon- Prof. Dr. Christian Auch das Verbandsleben im Gesundheitsbereich tingentierungssysteme – in Ihrem Unternehmen Burholt LL.M. nimmt wieder Fahrt auf. Die persönlichen Kontak- den kartellrechtlichen Vorgaben entspricht. ist Partner bei Baker te und der Austausch in Interessenverbänden sind McKenzie und Head für Unternehmen im Gesundheitsbereich sehr 5. Wettbewerbsregister scharf geschaltet der deutschen Healthcare & Life wichtig. Doch in diesem Umfeld können kartell- Seit dem 01.06.2022 ist das Wettbewerbsregister Sciences Industry rechtliche Fallstricke lauern. Dies zeigt ein jüngst beim Bundeskartellamt in vollem Wirkbetrieb. Group. vom Bundeskartellamt eingeleitetes Verfahren Das bundesweite Register bietet öffentlichen Auf- gegen mehrere Hilfsmittel-Verbände: Ihnen wird traggebern, Sektorenauftraggebern und Konzes- vorgeworfen, in den Segmenten Reha und Pflege sionsgebern für Vergabeverfahren Informationen gemeinsam einheitliche Preisaufschläge zu Las- darüber, ob ein Unternehmen wegen begangener ten der Krankenkassen gefordert und teilweise Wirtschaftsdelikte von einem öffentlichen Vergabe- durchgesetzt zu haben. verfahren ausgeschlossen werden muss oder kann. Tipp: Stellen Sie durch Schulungen sicher, dass Tipp: Bringen Sie Ihr kartellrechtliches Com- Ihre Mitarbeiter/innen wissen, was aus kartell- pliance-Management-System auf den neuesten rechtlicher Perspektive bei Verbandssitzungen zu Stand. beachten ist. Ann-Kristin Freiheit 6. Killer-Acquisitions im Fokus der Kommission ist Associate in Frank- 3. Neue Vertikal-GVO Schließlich ist Vorsicht bei Zusammenschlussvor- furt und berät Mandan- ten zu allen Aspekten Seit dem 01.06.2022 ist die neue Gruppenfreistel- haben geboten. Und zwar selbst dann, wenn das des europäischen und lungsverordnung für vertikale Vereinbarungen zu erwerbende Zielunternehmen (noch) nicht über deutschen Kartell- und (Vertikal-GVO) in Kraft. Wichtige Änderungen aus wesentliche Umsätze verfügt (etwa weil es noch Wettbewerbsrechts, Sicht der Gesundheitsindustrie gibt es v. a. bei der kein Arzneimittel auf den Markt gebracht hat). Die insbesondere im Be- reich Healthcare. sog. dualen Distribution, also wenn der Hersteller Europäische Kommission hat z. B. jüngst – obwohl seine Produkte nicht nur an Großhändler, sondern die Umsatzschwellen der europäischen Fusionskon- zeitgleich auch an den Einzelhandel oder wenn ein trollverordnung (FKVO) nicht überschritten waren Großhändler seine Produkte nicht bloß an Händ- und auch keine Anmeldung in einem Mitgliedstaat ler, sondern auch direkt an Endkunden verkauft. erfolgt war – unter Rückgriff auf Art. 22 FKVO ein Zwar können auch solche Konstellationen von ei- Fusionskontrollverfahren in Bezug auf den Zusam- ner Freistellung nach der Vertikal-GVO profitieren; menschluss von Illumina und Grail eingeleitet. der Informationsaustausch zwischen den Unter- Tipp: Behalten Sie die wettbewerblichen Auswir- nehmen muss künftig aber genau geprüft werden. kungen geplanter Zusammenschlüsse im Blick, Jan Kresken, LL.M. Weitere wesentliche Änderungen der Vertikal-GVO selbst wenn die – für eine Anmeldepflicht erfor- ist Counsel und seit über betreffen den Bereich E-Commerce und selektive derlichen – umsatzbezogenen Schwellenwerte 10 Jahren als Anwalt im Vertriebssysteme. nicht überschritten werden. ■ Kartellrecht tätig. 7
Anzeigensonderveröffentlichung Baker McKenzie Pläne für einen europäischen Gesundheitsdatenraum Real-World-Daten für Healthcare-Unternehmen Healthcare-Innovationen sind datengetrieben. Entscheidend sind neben Studiendaten auch Real-World („RW“) Daten, die bei routinemäßiger Nutzung von Gesundheitsdiens- ten und -produkten entstehen. Neue Perspektiven ergeben sich nicht nur aus aktuellen Gesetzesvorhaben der EU. EU Data Act sein. Doch aktuell wird ein Zukunftsszenario für Mit dem Entwurf für ein neues Datengesetz will eine EU-weite RW-Datenwelt ausgeleuchtet. die EU Datenmobilität und Wettbewerb fördern. Aktuell sind drei Regelungsbereiche geplant: Im EHDS müssen Mediziner Patientenakten als formatvereinheitlichte, interoperable Electronic 1. Hersteller und Dienstleister müssen generierte Health Records (EHR) hinterlegen. Auch Indust- Daten den Nutzer/innen kontinuierlich in Echt- rie- und Forschungseinrichtungen sollen die so zeit zur Verfügung stellen und auf Verlangen kumulierten RW-Daten für Sekundärnutzungen an Dritte weitergeben. verarbeiten dürfen. Legitime Zwecke dafür sollen 2. Missbräuchliche, einseitige Vertragsklauseln auch die wissenschaftliche Forschung im Gesund- gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen heitssektor sowie „Entwicklungs- und Innovati- sind unwirksam. onstätigkeiten für Produkte“ sein (Art. 34 Abs. 1 3. Datenverarbeitungsdienste unterliegen ver- lit. e), f) EHDS-VO-E). Sekundärnutzungen wer- traglichen, technischen und organisatorischen den ausdrücklich mit Datenschutzprinzipien wie Anforderungen, um Interoperabilität und un- Datenminimierung und Zweckbegrenzung ver- entgeltliche Anbieterwechsel zu erleichtern. knüpft. Für die Freigabe nach Antragstellung sol- len neue nationale Behörden zuständig werden. Bei der Umsetzung des EU Data Act dürfte auf Un- ternehmen weitreichender Anpassungsbedarf zu- Die EU plant außerdem Patientenrechte auf Da- kommen. tenzugang, EU-Medizinprodukte-VO nachgebildete CE-Zertifizierung für EHR-Systeme, Datenqualitäts- Dr. Frank Pflüger Aber auch der aktuelle Rechtsrahmen der Daten- Labels und eine EU-weite Governance durch einen ist seit 2002 bei Baker schutzgrundverordnung (DSGVO) erlaubt es schon EHDS-Ausschuss. Schon heute – in der DSGVO-Welt McKenzie als Fachan- walt für Medizinrecht heute, RW-Daten für Sekundärzwecke zu nutzen, – lassen sich Argumentationslinien ableiten, um tätig. Er berät große wie bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten im RW-Daten zu Forschungs- und Entwicklungszwe- und mittelständische Interesse der öffentlichen Gesundheit und zu For- cken jenseits von Patienteneinwilligungen zu nut- Unternehmen der schungszwecken (Art. 9 Abs. 2 lit. i., j). Zu beachten zen. Diskutiert wird, ob z. B. die Vorschriften der Healthcare-Industrie. ist dabei neben den europarechtlichen Vorschriften Arzneimittelzulassung und für Medizinprodukte auch das nationale Recht (v. a. §§ 22 und 27 Bundes- der klinischen Bewertung eine taugliche Grundlage datenschutzgesetz, BDSG). Vorteilhaft kann es sein, sind, wie sie die Rechtfertigungstitel für öffentliche auf Einwilligungen zurückzugreifen: Diese können Gesundheitsinteressen und wissenschaftliche For- gem. ErwG 33 zu Forschungszwecken weniger spe- schung in Art. 9 Abs. 2 DSGVO fordern. zifisch gefasst werden als sonst erforderlich. Eine strikte Compliance mit Datenschutzprinzipi- Zukunftsszenario für eine EU-weite en, wie sie auch der EHDS-Verordnungsentwurf RW-Datenwelt für Sekundärnutzungen vorsieht, kann so den Dr. Matthias Scheck Der aktuelle EU-Verordnungsvorschlag für den Weg für eine Sekundärnutzung von RW-Patienten- ist seit über 10 Jahren als Rechtsanwalt im IT- europäischen Gesundheitsdatenraum (European daten (z. B. MRT-CT-Images von Krankenhäusern) Recht – insb. im Daten- Health Data Space, EHDS) datiert vom Mai 2022. ebnen. Schließlich kann jede Innovation nur so gut schutz – tätig. Eine Umsetzung mag zwar noch Jahre entfernt sein wie die Daten, auf denen sie basiert. ■ 8
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