TRENDS IN DER HEALTHCARE-INDUSTRIE - GESETZESVORHABEN, REFORMEN, PERSPEKTIVEN 4 2022 - BAKER MCKENZIE

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TRENDS IN DER HEALTHCARE-INDUSTRIE - GESETZESVORHABEN, REFORMEN, PERSPEKTIVEN 4 2022 - BAKER MCKENZIE
Anzeigensonderveröffentlichung Baker McKenzie

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                                                                               -HEALTH • PATENTE
                                     TZ • COMPLIANCE • KARTELLRECHT • E-/M
ESG-LIEFERKETTENGESETZ • DATENSCHU

           Trends in der Healthcare-Industrie
                         Gesetzesvorhaben, Reformen, Perspektiven
TRENDS IN DER HEALTHCARE-INDUSTRIE - GESETZESVORHABEN, REFORMEN, PERSPEKTIVEN 4 2022 - BAKER MCKENZIE
Anzeigensonderveröffentlichung Baker McKenzie

                        Liebe Leserinnen und Leser,                                              Inhalt
                        liebe Kolleginnen und Kollegen,                                        3
                                                                                               E-Health, mHealth, Teleärzte
                        wie kaum eine andere Branche ist das Gesundheitswesen                  Dr. Christian Lebrecht, Dr. med. Arian Grüner
                        durch die COVID-19-Pandemie in den Fokus der Gesamtge-                 4
                        sellschaft und großen Politik gerückt. Die (beschleunigte)             E-Rezept und pharmazeutische
Prof. Dr. Christian     Zulassung von Arzneimitteln und Impfstoffen, der Sinn und              Dienstleistungen in Apotheken
Burholt LL.M.                                                                                  Dr. Frank Pflüger
ist Partner bei Baker
                        Zweck von Patentrechten etc. entwickelte sich vom rechtlichen
                        Spezialthema zum Inhalt der breiten öffentlichen Diskussion.           5
McKenzie und Head                                                                              Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
der deutschen           Für die dringend notwendige Digitalisierung im Gesundheits-            Dr. Martin Altschwager
Healthcare & Life       wesen ist die Corona-Krise ein Katalysator. Zunehmende Libe-
Sciences Industry                                                                              6
                        ralisierungen im Bereich E-Health, mHealth und Telemedizin             Patente im Gesundheitsbereich
Group.
                        versprechen eine digitale Zukunft – und für Unternehmensju-            Alexander Ritter
                        ristinnen und -juristen rechtliche Herausforderungen. Nicht
                                                                                               7
                        nur für die Big Five (Google [Alphabet], Amazon, Facebook              Im Fokus der Kartellbehörden
                        [Meta Platforms], Apple und Microsoft), sondern auch für den           Prof. Dr. Christian Burholt, Ann-Kristin Freiheit,
                        Bereich Healthcare gilt zudem: Healthcare-Innovationen sind            Jan Kresken
                        datengetrieben. Neue Perspektiven ergeben sich etwa aus                8
                        den Plänen für einen europäischen Gesundheitsdatenraum.                Pläne für einen europäischen Gesund-
                                                                                               heitsdatenraum
                                                                                               Dr. Frank Pflüger, Dr. Matthias Scheck
                        Doch Rechtsabteilungen sollten ihren Blick nicht nur auf die
                        Themen Daten und Digitales lenken. So steht der Gesundheits-
                        bereich nach wie vor im Fokus der Kartellbehörden. Umso
                        wichtiger ist es, die aktuellen Trends und Entwicklungen im              Impressum
                        deutschen und EU-Kartellrecht zu kennen, um gravierende
                                                                                               Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
                                                  Folgen – wie z.B. hohe Bußgelder             von Rechtsanwälten und Steuerberatern
                                                  oder Schadens­ersatzforderungen –            Bethmannstraße 50-54
                                                                                               D-60311 Frankfurt/Main
                                                  zu vermeiden.                                Tel.: + 49 69 2 99 08 203
                                                                                               Fax: + 49 69 2 99 08 108
                                                Anfang 2023 kommen zudem die                   E-Mail: Germany.info@bakermckenzie.com
                                                neuen Sorgfaltspflichten in der Lie-           V. i. S. d. P.:
                                                                                               Dipl.-Volkswirtin Anna Dirksen
                                                ferkette hinzu (Stichwort Lieferket-           Head of Business Development & Marketing
                                                tensorgfaltspflichtengesetz), die eine         anna.dirksen@bakermckenzie.com
                                                Anpassung bestehender Compliance-              Geschäftsführer: Dr. Matthias Scholz, Dr. Thomas
                                                Management-Systeme nötig machen                Schänzle, Dr. Christian Vocke
                                                könnten.                                       Commercial Register:
                                                                                               Registered Court Frankfurt/Main, HRB 123975
                                               Schließlich steht auch im Patentrecht           Media Sales und Sponsoring:
                                                                                               Martina Kosch
                                               die Zeit nicht still: Die Patentreform          Tel.: + 49 0211 210911-72
                                               ist schon da, das einheitliche Patent-          E-Mail: m.kosch@fachmedien.de
                        gericht kommt und der EuGH hat die restriktive Eilrechts-              Layout & Satz:
                        schutzpraxis der deutschen Patentgerichte für europarechts-            Sigrid Lessing, Duisburg
                        widrig erklärt.                                                        Copyrights:
                                                                                               Shutterstock (S.1, S.5, S.8), Getty Images (S.3, S.6)
                        Die Aufgaben der Unternehmensjuristinnen und -juristen im              Verlag:
                        Healthcare-Bereich bleiben daher spannend und voller Her-              Fachmedien Otto Schmidt KG
                                                                                               Neumannstr. 10, 40235 Düsseldorf
                        ausforderungen. Wir hoffen, dass Ihnen die nächsten Seiten             Handelsblatt Fachmedien ist eine lizenzierte Marke
                        interessante Einblicke in aktuelle Entwicklungen, Trends und           der Fachmedien Otto Schmidt KG. Sämtliche
                                                                                               Leistungs-und Vertragsbeziehungen entstehen
                        Reformen im Gesundheitswesen und damit wertvollen Input                ausnahmslos mit der Fachmedien Otto Schmidt KG
                        für Ihren Arbeitsalltag bieten können.                                 Internet: www.fachmedien.de
                                                                                               Geschäftsführung: Christoph Bertling, Dirk Baumann
                                                                         Herzliche Grüße       Druck:
                                                                                      Ihr      Grafisches Centrum Cuno GmbH & Co. KG
                                                                                               Gewerbering West 27, 39240 Calbe (Saale)

                                                            Prof. Dr. Christian Burholt        Anzeigensonderveröffentlichung Baker McKenzie
                                                                                               in der ZUJ – Zeitschrift für Unternehmensjuristen,
                                                                                               Ausgabe 4/2022. Der Verlag ist für die Inhalte dieser
                                                                                               Sonderveröffentlichung nicht verantwortlich.

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TRENDS IN DER HEALTHCARE-INDUSTRIE - GESETZESVORHABEN, REFORMEN, PERSPEKTIVEN 4 2022 - BAKER MCKENZIE
Anzeigensonderveröffentlichung Baker McKenzie

E-Health,
mHealth,
Teleärzte
Gesundheit wird digital
Heute misst die eigene Uhr den Puls, in einer App dokumentiert man seinen Blut­
zucker­wert und mit seinem Hausarzt unterhält man sich per Video. Und das ist erst der
Anfang der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung.

L    aut dem Bundesministerium für Gesundheit
     fasst der Begriff E-Health Anwendungen zu-
     sammen, die zur Patient/innenbehandlung
moderne Kommunikationstechnologien nutzen.
Unter mHealth versteht man eine Untergruppe von
                                                           lastet sind. Produkte der Klassen I und IIa können
                                                           als „digitale Gesundheitsanwendung“ (DiGA) von
                                                           der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden.
                                                           Für die Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis muss
                                                           insb. ein sog. positiver Versorgungseffekt nach-
E-Health-Aktivitäten, die auf mobilen Geräten zur          gewiesen oder für einen Erprobungszeitraum von
Verfügung stehen.                                          bis zu 12 Monaten bereits plausibel begründet
                                                           werden. Das Verzeichnis zählt aktuell 31 aufge-
Ein Beispiel für E-Health-Bestrebungen ist die Te-         nommene Apps.
lemedizin, also die Behandlung von Patient/innen
unter Einsatz audiovisueller Kommunikationstech-           Wenn der Telearzt im Ausland sitzt
nologien trotz räumlicher Trennung. Ein persön-            Herausforderungen für die Zukunft in der digita-
licher Kontakt zwischen Arzt/Ärztin und Patient            len Gesundheitsversorgung erwachsen auch aus
war lange berufsrechtlich vorgeschrieben. Seit der         der zunehmenden Internationalisierung des Ge-
Änderung des § 7 der Musterberufsordnung der               sundheitsmarktes. Wenn ausländische Anbieter
Ärzte (MBO-Ä) im Jahr 2018 gilt das aber nicht             mit Teleärzt/innen aus dem Ausland Patient/innen
mehr: Soweit ärztlich vertretbar, kann nun auch            im Inland behandeln, sind noch viele Fragen offen.
ausschließlich aus der Ferne behandelt werden.
                                                           Anforderungen an die berufliche Qualifikation,
Trotz dieser Liberalisierung gibt es weiterhin rechtli-    die Gestattung der Fernbehandlung einschließ-
che Hürden. Der Bundesgerichtshof urteilte im Jahr         lich der Werbung dafür sowie die Zulässigkeit
                                                                                                                 Dr. Christian
2021 (BGH, Urt. v. 09.12.2021, Az. I ZR 146/20),           der Zusammenarbeit mit Onlineapotheken sind           Lebrecht
dass Werbung für eine umfassende telemedizini-             dann nach dem im internationalen öffentlichen         ist Associate in Frank-
sche Behandlung gegen § 9 Heilmittelwerbegesetz            Recht geltenden Territorialitätsprinzip zu ermit-     furt und berät nationa-
(HWG) verstoßen kann. Laut BGH entwickle sich              teln. Sitzt der Telemedizinanbieter im EU- bzw.       le und internationale
der medizinische Standard ständig weiter. Daher            EWR-Ausland, sind zudem die bereichsspezifi-          Mandanten zu Frage-
                                                                                                                 stellungen des
könne man unmöglich vorhersagen, ob eine kom-              schen Ausprägungen der europäischen Grund-            Pharma­rechts.
plette Behandlung ohne direkten Arztkontakt mög-           freiheiten zu berücksichtigen. Vor allem das insb.
lich sei und dürfe deshalb auch nicht dafür werben.        in der E-Commerce-Richtlinie (2000/31/EG) und
                                                           der Patientenmobilitätsrichtlinie (2011/24/EU)
Viel Potenzial in Sachen Gesundheits-Apps                  verankerte Herkunftslandprinzip sowie das Be-
In der Untergruppe der mHealth-Anwendungen                 stimmungslandprinzip der Berufsqualifikations-
sind v. a. gesundheitsbezogene Apps von Bedeu-             richtlinie 2005/36/EG spielen dabei eine Rolle.
tung. Besonders relevant ist dabei deren Ein-
ordnung in die Risikoklassen (mit steigendem               Die Digitalisierung stellt alle Industrien vor Her-
Risiko: I, IIa, IIb, III) nach der Medizinprodukte-        ausforderungen. Im Sektor Healthcare erwarten         Dr. med. Arian
verordnung (EU) 2017/745 (MDR).                            immer mehr Patient/innen auch von ihrer Ge-           Grüner
                                                           sundheitsversorgung die digitalen Möglichkei-         ist ebenfalls Associate
                                                                                                                 in der Praxisgruppe
Medizinprodukte der Klasse IIa und höher können            ten, die sie aus anderen Bereichen ihres Lebens       Pharmarecht und hat
erst nach Einbeziehung der benannten Stellen               kennen. Für Anbieter bedeutet das großes Ent-         außerdem eine Appro-
vermarktet werden, die momentan stark ausge-               wicklungspotenzial. Es bleibt also spannend. ■        bation als Arzt.

                                                                                                                                       3
TRENDS IN DER HEALTHCARE-INDUSTRIE - GESETZESVORHABEN, REFORMEN, PERSPEKTIVEN 4 2022 - BAKER MCKENZIE
Anzeigensonderveröffentlichung Baker McKenzie

E-Rezept und pharmazeutische
Dienstleistungen in Apotheken
Neue Chancen auch für Pharma- und MedTech-Unternehmen?

Viele Neuerungen im Gesundheitswesen betreffen nachhaltig die Geschäftsmodelle
der Apotheken. Diese sind die wichtigsten Retail-Kanäle der pharmazeutischen Unter-
nehmen, oft auch der MedTech-Anbieter. Die Schnittstellen zwischen Apotheken und
Industrie­nehmen zu – und damit auch die Perspektiven für neue Geschäftsmodelle.

                          Neue pharmazeutische Dienstleistungen                         Deren Umsetzung wird mit darüber entscheiden,

                          N       ach einem Schiedsspruch vom Juni 2022
                                  ist der Weg frei: Apotheken können sich
                                  jetzt von Medikamenten-Einzelhändlern
                          mit Randsortiment zu Gesundheitsdienstleistern
                          entwickeln. Für einen definierten Katalog sog. phar-
                                                                                        welche Apotheke die Patient/innen auswählen und
                                                                                        wie die Zuleitung der E-Rezepte abläuft. Neben der
                                                                                        Gematik-App können sie auch andere Online-Porta-
                                                                                        le nutzen. Etliche Gesundheitsplattformen, die die
                                                                                        „elektronische Logistik“ der E-Rezepte ebenfalls
                          mazeutischer Dienstleistungen (§ 129 (5e) Sozialge-           anbieten dürfen (§ 360 Abs. 10 SGB V), bringen
                          setzbuch (SGB) V) stehen jährlich € 150 Mio. zur Ver-         sich bereits in Stellung, um als Marktplatz End-
                          fügung. Die bislang fünf Katalogdienstleistungen,             verbraucher mit den Akteuren des Gesundheits-
                          die das pharmazeutische Personal der Apotheken                wesens, v. a. den Apotheken, zusammenzubringen.
                                              erbringen darf, reichen von der
                                              Medikationsberatung bei Ein-              Der Gesetzgeber hat deshalb das Abspracheverbot
    Apotheken können sich                     nahme von mind. fünf Präpa-               über Rezept- oder Patientenzuweisungen an be-
    jetzt von Medi­ka­men­                    raten bis zur pharmazeutischen            stimmte Apotheken (§ 11 Abs. 1 Apothekengesetz,
                                              Betreuung immunsupprimierter              ApoG) auf „Dritte“ ausgedehnt. Solche Dritten sind
    ten­­‑Einzel­händlern                     oder hypertonischer Patienten.            die Plattformdienste und Gesundheitsportale, mit
    mit Rand­sortiment zu                                                               denen viele Patient/innen routinemäßig ihre E-Re-
                                             Pharmazeutische Unterneh-                  zepte einlösen werden. Das Makelverbot gem. § 11
    Gesundheits­dienst­­­leis­               men, die in Indikationen der               Abs. 1a) ApoG verbietet es den Portalen zudem,
    tern entwickeln.                         Katalogleistungen tätig sind,              E-Rezepte (wohl inkl. „grüner“ OTC-Empfehlungs-
                                             könnten die Apotheken im                   rezepte) gegen Gegenleistung zu sammeln, an Apo-
                          Rahmen zulässiger Kooperationen unterstützen                  theken zu vermitteln oder weiterzuleiten.
                          und z. B. ihr Pharmakovigilanz-Know-how für die
                          Polymedikationsberatung nutzbar machen.                       Neue Schnittstellen, neue Chancen
                                                                                        Grundsätzlich dürfen Unternehmen mit Gesund-
                          Die rechtlichen Grenzen markieren das Heilmit-                heitsportalen kooperieren und z.B. Werbepartner-
                          telwerbe- und Lauterkeitsrecht. Das Wertrekla-                schaften eingehen. Solche Portale fungieren ge-
                          meverbot (§ 7 Heilmittelwerbegesetz) kann der                 rade auch als Schaufenster rezeptfreier Produkte
                          Abgabe kostenloser Schulungsgeräte entgegen-                  (OTC). Patient/innen, die für ihr verordnetes Rx-
                          stehen, wobei Demo-Pens für zulässig befunden                 Präparat einen Gesundheitsportaldienst nutzen,
                          wurden. Die Vorteilsgewährungsverbote der Apo-                könnten ihre OTC-Begleitmedikation bei der aus-
                          theker-Berufsordnungen sowie des § 128 Abs. 1,                gesuchten Apotheke gleich mitbestellen.
                          6 SGB V wären ebenso zu beachten wie die Trans-
                          parenzvorgaben beim Sponsoring von Fortbil-                   OTC-Hersteller könnten auch eigene Gesundheits­
                          dungsträgern, v. a. bei Vergabe von CME-Punkten               portale in ihre Online-Auftritte integrieren wollen.
                          an Apothekenpersonal.                                         Wenn diese Webshop-Funktionen enthalten, wäre
                                                                                        allerdings fraglich, inwieweit sie bei solchen neuen
                          E-Rezepte                                                     Geschäftsmodellen – möglicherweise als „Dritte“ –
Dr. Frank Pflüger         Der rechtliche Rahmen ist abgesteckt: Seit 2019               das Zuweisungs- und Makelverbot des § 11 ApoG
ist seit 2002 bei Baker   ist die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen                  beachten müssen oder ob sie Partnerschaften mit
McKenzie als Fachan-      damit beauftragt, das E-Rezept in den Kollek-                 ausgewählten Versandapotheken eingehen können.
walt für Medizinrecht     tivvereinbarungen zu verankern. Arzneimittel-
tätig. Er berät große
und mittelständische      Rahmenvertrag und Bundesmangelvertrag-Ärzte                   Für die Industrie vergrößern sich einmal mehr die
Unternehmen der           wurden bereits angepasst, §§ 306 ff SGB V regeln              Schnittstellen zu den Apotheken – inklusive neu-
Healthcare Industrie.     die Telematikinfrastruktur.                                   er rechtlicher Fragen, v. a. aber neuer Chancen. ■

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TRENDS IN DER HEALTHCARE-INDUSTRIE - GESETZESVORHABEN, REFORMEN, PERSPEKTIVEN 4 2022 - BAKER MCKENZIE
Anzeigensonderveröffentlichung Baker McKenzie

Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
Neue Herausforderungen für pharmazeutische Unternehmen und Medizinproduktehersteller
Die Zeit, in der ESG-Compliance nur durch Erwartungen der Kunden und Investoren
sowie von Soft Law geprägt wird, geht zu Ende: Ab 2023 greift die gesetzliche Pflicht,
menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in der Lieferkette zu minimieren.
Der Anpassungsbedarf für die Compliance-Systeme der Unternehmen kann groß sein.

F     ür pharmazeutische Unternehmen und Medi-
      zinproduktehersteller ist Supply Chain Due
      Diligence kein Fremdwort. Für die pharma-
zeutische Liefer- und Vertriebskette definieren GMP
und GDP qualitätsbezogene Sorgfaltspflichten, in
                                                        ventionsmaßnahmen: Im eigenen Geschäftsbereich
                                                        müssen geeignete Beschaffungsstrategien, Schu-
                                                        lungen und interne Kontrollmaßnahmen imple-
                                                        mentiert werden, um Risiken zu minimieren. Bei
                                                        unmittelbaren Zulieferern sind vertragliche Zusi-
der Medizinprodukte-Lieferkette enthalten die           cherungen und regelmäßige Kontrollen angezeigt,
EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) und das             ferner sind externe Zertifizierungen denkbar. Für
jeweilige Qualitätssicherungssystem Vorgaben.           die Meldung von Risiken und Verstößen müssen
ESG-Standards zum Schutz von Menschenrechten            Unternehmen ein Beschwerdeverfahren einrichten.
und Umweltbelangen sind hingegen bisher nicht
zwingender Teil der Supply Chain Due Diligence.         Werden Verstöße im eigenen Geschäftsbereich
                                                        bekannt, sind diese abzustellen. Auf Verstöße bei
Das ändert sich ab dem 01.01.2023. Das Lieferketten-    unmittelbaren Zulieferern muss das Unterneh-
sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) legt Unternehmen        men unverzüglich mit Abhilfemaßnahmen reagie-
umfangreiche Sorgfaltspflichten auf, um menschen-       ren. Ist in schwerwiegenden Fällen keine Abhilfe
rechtlichen und umweltbezogenen Risiken in der          möglich, muss es als ultima ratio die Geschäftsbe-
Lieferkette vorzubeugen und Verstöße zu beenden.        ziehung beenden.

Welche Unternehmen sind betroffen?                      Im Hinblick auf mittelbare Zulieferer treffen das
Das LkSG gilt ab dem 01.01.2023 zunächst für Un-        Unternehmen Untersuchungs-, Vorsorge- und Ab-
ternehmen in Deutschland mit über 3.000 Mitar-          hilfepflichten hingegen nur, wenn tatsächliche
beiter/innen im Inland, ab dem 01.01.2024 auch          Anhaltspunkte für Risiken bestehen.
für solche mit mehr als 1.000 Arbeitnehmer/innen.
Mitarbeiter/innen konzernverbundener Tochter-           Welche Sanktionen drohen?
unternehmen werden eingerechnet. Kleinere Un-           Neben Reputationsschäden drohen empfindliche
ternehmen werden mittelbar betroffen, wenn sie          Bußgelder, die teilweise bis zu 2% des weltweiten
Zulieferer LkSG-unterworfener Unternehmen sind.         Jahresumsatzes betragen können. Darüber hinaus
                                                        können bebußte Unternehmen von öffentlichen
Fällt ein Unternehmen in den Anwendungs-                Ausschreibungen ausgeschlossen werden.
bereich, können die LkSG-Pflichten weit über
Deutschland hinausreichen. Denn es muss die             Welche Schwierigkeiten lauern bei der
Anforderungen nicht nur an den eigenen in- und          Umsetzung­?
ausländischen Standorten, sondern auch bei allen        Pharmazeutische Unternehmen und Medizin-
in- und ausländischen Konzerngesellschaften um-         produktehersteller müssen diese umfangreichen
setzen, auf die es bestimmenden Einfluss hat.           LkSG-Anforderungen in ihren ESG-Prozessen,
                                                        Compliance-Systemen, Einkaufsprozessen, Audit-
Was müssen Unternehmen tun?                             routinen und Verträgen mit unmittelbaren Zuliefe-
Die wesentlichen Pflichten betreffen den eigenen        rern abbilden. Im Gesundheitssektor können etwa-
Geschäftsbereich (einschließlich relevanter Kon-        ige LkSG-bedingte Änderungen in der Lieferkette
zerngesellschaften) sowie alle unmittelbaren Zu-        zudem erheblichen regulatorischen Folgeaufwand
lieferer (upstream und downstream).                     wie Zulassungsänderungen nach sich ziehen.
                                                                                                             Dr. Martin
Als Ausgangspunkt müssen Unternehmen ein Ri-            Pharmazeutische Unternehmen und Medizinpro-          Altschwager LL.M.
sikomanagementsystem unter der Aufsicht eines           duktehersteller sollten daher die Anwendbarkeit      berät seit über 10 Jahren
                                                                                                             nationale und internati-
Menschenrechtsbeauftragten einrichten. Mindes-          des LkSG auf ihr Unternehmen sowie den Anpas-
                                                                                                             onale Mandanten zu al-
tens jährlich muss eine Risikoanalyse des eigenen       sungsbedarf im Unternehmen und seiner Liefer-        len Fragen des Pharma-
Geschäftsbereichs und der unmittelbaren Zuliefe-        kette an die Anforderungen des LkSG frühzeitig       und Medizinprodukt-
rer durchgeführt werden. Sie ist Grundlage für Prä-     analysieren und in Angriff nehmen. ■                 rechts.

                                                                                                                                    5
Anzeigensonderveröffentlichung Baker McKenzie

Patente im Gesundheitsbereich
Startschuss für den UPC, Fristen fürs BPatG und mehr Eilrechtsschutz vom EuGH
                                                                                           Unterlassungstitel generieren, bevor das BPatG
                                                                                           diesen sog. qualifizierten Hinweis erteilt hat.

                                                                                           Der Patentverletzungsprozess wurde um Geheimnis-
                                                                                           schutzmaßnahmen ergänzt. Unternehmen aus dem
                                                                                           Bereich Chemie/Pharmazie, die zu Unrecht verklagt
                                                                                           werden, können nun einfacher geheime Herstel-
                                                                                           lungsprozesse offenlegen, um sich zu exkulpieren.

                                                                                           Die wohl prominenteste Änderung der Patentre-
                                                                                           form entfaltet hingegen bislang wenig Wirkung:
                                                                                           Der Unterlassungsanspruch bei Patentverletzun-
                                                                                           gen wurde um einen Verhältnismäßigkeitsvorbe-
                                                                                           halt ergänzt, kann also in bestimmten Härtefäl-
                                                                                           len ausgeschlossen sein. Bis jetzt findet diese im
                                                                                           Gesetzgebungsverfahren stark umkämpfte Ände-
                                                                                           rung aber offenbar keine Anwendung.

                                                                                           EuGH stärkt den Eilrechtsschutz
                                                                                           Spannend bleibt, wie die deutschen Oberlandesge-
                                                                                           richte auf eine Entscheidung des EuGH reagieren
                                                                                           werden, wonach die Praxis der deutschen Patent-
                                                                                           verletzungsgerichte europarechtswidrig ist, einst-
Im Frühjahr 2023 wird der Unified Patent Court                                             weilige Verfügungen grundsätzlich nur zu erlassen,
(UPC) seinen Betrieb aufnehmen. Die Urteile des                                            wenn das Streitpatent schon in einem kontradikto-
                                                                                           rischen Rechtsbestandsverfahren bestätigt wurde.
Patentgerichts werden Wirkung in 17 EU-Staaten
haben, darunter in Deutschland, Frankreich, Ita-                                           Schon im Vorfeld der EuGH-Entscheidung wur-
lien und den Beneluxstaaten. Statt mehrere Ver-                                            de allerdings kritisiert, dass die Vorlagefrage die
                                                                                           deutsche Rechtsprechung verkürzt darstelle, zu-
letzungsverfahren parallel zu betreiben, können                                            mal auch bisher Eilrechtsschutz in Sonderkons-
Unternehmen Unterlassungs- und Schadensersatz-                                             tellationen gewährt wurde, z.B. wenn das Patent
                                                                                           kurz vor seinem Ablauf stand oder Verletzungs-
ansprüche dann einheitlich für einen Markt von                                             handlungen durch Generikaunternehmen began-
300 Mio. Einwohnern durchsetzen.                                                           gen wurden (ebenso bei Biosimilars).

                             M         it dem Vorteil eines einheitlichen Verlet-
                                       zungsverfahrens geht das Risiko einher,
                                       in einem einzigen Nichtigkeitsverfahren
                             das Streitpatent für alle UPC-Länder zu verlieren.
                             Manche Patentinhaber werden ihre besonders er-
                                                                                           Digitalisierung der Healthcare-Industrie
                                                                                           Schließlich hat die Digitalisierung der Healthcare-
                                                                                           Industrie Einfluss auf die Patentdurchsetzung.
                                                                                           Streitigkeiten um digitale, vernetzte Medizintech-
                                                                                           nikprodukte nehmen zu. Das wirft auch im Ge-
                             folgreichen Schutzrechte – in der Pharmabranche               sundheitsbereich Fragen um Beweisgewinnung
                             z.B. solche für Blockbuster – deshalb wohl aus dem            und die Durchsetzung bei Cross-Border-Sachver-
                             neuen System herausnehmen (Opt-out). Anderer-                 halten auf, wie man sie bisher nur aus der Soft-
                             seits wird der UPC schnell arbeiten. Damit steht              ware-Patent-Litigation kannte.
                             Rechtsschutz auch in Ländern zur Verfügung, die
                             so mancher Patentinhaber bislang wegen langer                 Auch die Produktentwicklung im Pharmabereich
                             Verfahrensdauern mied.                                        setzt zunehmend auf digitale Plattformen. Patent-
Alexander Ritter                                                                           rechtliche Zwangslizenzen und nun auch die vo-
ist seit über 10 Jahren im   Patentreform in Deutschland                                   rübergehende Aussetzung von Patenten (Waiver)
IP-Recht tätig und leitet    Im Jahr 2021 ist die Patentreform in Kraft getreten.          sind im Gesundheitsbereich bereits bekannt. Zu-
den Patent Litigation        In Nichtigkeitsverfahren soll das Bundespatentge-             nehmend könnten auch kartellrechtliche Ansät-
Bereich bei Baker
McKenzie in München.         richt (BPatG) nun binnen sechs Monaten eine erste             ze, wie man sie aus der Technikstandardisierung
Er ist Rechtsanwalt und      Einschätzung zum Rechtsbestand des Streitpatents              kennt, Dritten Zugang zu den betreffenden Basis-
Diplom-Informatiker.         geben. Das soll verhindern, dass die Zivilgerichte            technologien verschaffen. ■

6
Anzeigensonderveröffentlichung Baker McKenzie

Im Fokus der Kartellbehörden
6 wichtige Kartellrechtstrends für Unternehmen im Gesundheitsbereich

Die Kartellbehörden haben den Gesundheitsbereich nach wie vor besonders im Blick.
Aktuelle kartellrechtliche Entwicklungen zu beobachten, ist für Healthcare-Unternehmen
daher von entscheidender Bedeutung. Diese Trends sollten Sie kennen, um gravierende
Risiken wie z. B. Bußgelder, Schadensersatzforderungen oder Blacklisting zu vermeiden.

1. Wieder mehr Dawn Raids                                   Tipp: Prüfen Sie Ihre Vertriebsverträge auf ihre
Mit Entspannung der Pandemielage führen die                 Vereinbarkeit mit der neuen Vertikal-GVO.
Europäische Kommission und die nationalen Kar-
tellbehörden wieder vermehrt Durchsuchungen             4. B eschränkungen des Parallelhandels
durch. Stehen die Kartellbehörden plötzlich vor              weiterhin­im Fokus
ihren Unternehmensräumen, sollten Geschäfts-            Im Fokus der Kartellbehörden stehen zudem nach
führung, IT und natürlich die Rechtsabteilung           wie vor Beschränkungen des Parallelhandels. Erst
wissen, wie sie sich richtig verhalten.                 Anfang des Jahres hat die Europäische Kommission
   Tipp: Prüfen Sie, ob Ihre Dawn Raid Guidelines       ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu unter-
   (insb. die Kontaktadressen) auf dem aktuellen        suchen, inwieweit Lizenz- und Vertriebspraktiken
   Stand und Ihre Mitarbeiter/innen hinreichend         von Unternehmen aus der Bekleidungsbranche als
   geschult sind.                                       Strategie gegen Parallelimporte entwickelt wurden.
                                                           Tipp: Stellen Sie sicher, dass der Umgang mit
2. Risiko Verbandssitzung                                  Parallelimporten – etwa in Form einseitiger Kon-
                                                                                                               Prof. Dr. Christian
Auch das Verbandsleben im Gesundheitsbereich               tingentierungssysteme – in Ihrem Unternehmen        Burholt LL.M.
nimmt wieder Fahrt auf. Die persönlichen Kontak-           den kartellrechtlichen Vorgaben entspricht.         ist Partner bei Baker
te und der Austausch in Interessenverbänden sind                                                               McKenzie und Head
für Unternehmen im Gesundheitsbereich sehr              5. Wettbewerbsregister scharf geschaltet               der deutschen
                                                                                                               Healthcare & Life
wichtig. Doch in diesem Umfeld können kartell-          Seit dem 01.06.2022 ist das Wettbewerbsregister
                                                                                                               Sciences Industry
rechtliche Fallstricke lauern. Dies zeigt ein jüngst    beim Bundeskartellamt in vollem Wirkbetrieb.           Group.
vom Bundeskartellamt eingeleitetes Verfahren            Das bundesweite Register bietet öffentlichen Auf-
gegen mehrere Hilfsmittel-Verbände: Ihnen wird          traggebern, Sektorenauftraggebern und Konzes-
vorgeworfen, in den Segmenten Reha und Pflege           sionsgebern für Vergabeverfahren Informationen
gemeinsam einheitliche Preisaufschläge zu Las-          darüber, ob ein Unternehmen wegen begangener
ten der Krankenkassen gefordert und teilweise           Wirtschaftsdelikte von einem öffentlichen Vergabe-
durchgesetzt zu haben.                                  verfahren ausgeschlossen werden muss oder kann.
   Tipp: Stellen Sie durch Schulungen sicher, dass         Tipp: Bringen Sie Ihr kartellrechtliches Com-
   Ihre Mitarbeiter/innen wissen, was aus kartell-         pliance-Management-System auf den neuesten
   rechtlicher Perspektive bei Verbandssitzungen zu        Stand.
   beachten ist.                                                                                               Ann-Kristin Freiheit
                                                        6. Killer-Acquisitions im Fokus der Kommission         ist Associate in Frank-
3. Neue Vertikal-GVO                                    Schließlich ist Vorsicht bei Zusammenschlussvor-
                                                                                                               furt und berät Mandan-
                                                                                                               ten zu allen Aspekten
Seit dem 01.06.2022 ist die neue Gruppenfreistel-       haben geboten. Und zwar selbst dann, wenn das          des europäischen und
lungsverordnung für vertikale Vereinbarungen            zu erwerbende Zielunternehmen (noch) nicht über        deutschen Kartell- und
(Vertikal-GVO) in Kraft. Wichtige Änderungen aus        wesentliche Umsätze verfügt (etwa weil es noch         Wettbewerbsrechts,
Sicht der Gesundheitsindustrie gibt es v. a. bei der    kein Arzneimittel auf den Markt gebracht hat). Die     insbesondere im Be-
                                                                                                               reich Healthcare.
sog. dualen Distribution, also wenn der Hersteller      Europäische Kommission hat z. B. jüngst – obwohl
seine Produkte nicht nur an Großhändler, sondern        die Umsatzschwellen der europäischen Fusionskon-
zeitgleich auch an den Einzelhandel oder wenn ein       trollverordnung (FKVO) nicht überschritten waren
Großhändler seine Produkte nicht bloß an Händ-          und auch keine Anmeldung in einem Mitgliedstaat
ler, sondern auch direkt an Endkunden verkauft.         erfolgt war – unter Rückgriff auf Art. 22 FKVO ein
Zwar können auch solche Konstellationen von ei-         Fusionskontrollverfahren in Bezug auf den Zusam-
ner Freistellung nach der Vertikal-GVO profitieren;     menschluss von Illumina und Grail eingeleitet.
der Informationsaustausch zwischen den Unter-              Tipp: Behalten Sie die wettbewerblichen Auswir-
nehmen muss künftig aber genau geprüft werden.             kungen geplanter Zusammenschlüsse im Blick,
                                                                                                               Jan Kresken, LL.M.
Weitere wesentliche Änderungen der Vertikal-GVO            selbst wenn die – für eine Anmeldepflicht erfor-    ist Counsel und seit über
betreffen den Bereich E-Commerce und selektive             derlichen – umsatzbezogenen Schwellenwerte          10 Jahren als Anwalt im
Vertriebssysteme.                                          nicht überschritten werden. ■                       Kartellrecht tätig.

                                                                                                                                       7
Anzeigensonderveröffentlichung Baker McKenzie

Pläne für einen europäischen
Gesundheitsdatenraum
Real-World-Daten für Healthcare-Unternehmen

Healthcare-Innovationen sind datengetrieben. Entscheidend sind neben Studiendaten
auch Real-World („RW“) Daten, die bei routinemäßiger Nutzung von Gesundheitsdiens-
ten und -produkten entstehen. Neue Perspektiven ergeben sich nicht nur aus aktuellen
Gesetzesvorhaben der EU.
                              EU Data Act                                                    sein. Doch aktuell wird ein Zukunftsszenario für
                              Mit dem Entwurf für ein neues Datengesetz will                 eine EU-weite RW-Datenwelt ausgeleuchtet.
                              die EU Datenmobilität und Wettbewerb fördern.
                              Aktuell sind drei Regelungsbereiche geplant:                   Im EHDS müssen Mediziner Patientenakten als
                                                                                             formatvereinheitlichte, interoperable Electronic
                              1. Hersteller und Dienstleister müssen generierte             Health Records (EHR) hinterlegen. Auch Indust-
                                  Daten den Nutzer/innen kontinuierlich in Echt-             rie- und Forschungseinrichtungen sollen die so
                                  zeit zur Verfügung stellen und auf Verlangen               kumulierten RW-Daten für Sekundärnutzungen
                                  an Dritte weitergeben.                                     verarbeiten dürfen. Legitime Zwecke dafür sollen
                              2. Missbräuchliche, einseitige Vertragsklauseln               auch die wissenschaftliche Forschung im Gesund-
                                  gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen                heitssektor sowie „Entwicklungs- und Innovati-
                                  sind unwirksam.                                            onstätigkeiten für Produkte“ sein (Art. 34 Abs. 1
                              3. Datenverarbeitungsdienste unterliegen ver-                 lit. e), f) EHDS-VO-E). Sekundärnutzungen wer-
                                  traglichen, technischen und organisatorischen              den ausdrücklich mit Datenschutzprinzipien wie
                                  Anforderungen, um Interoperabilität und un-                Datenminimierung und Zweckbegrenzung ver-
                                  entgeltliche Anbieterwechsel zu erleichtern.               knüpft. Für die Freigabe nach Antragstellung sol-
                                                                                             len neue nationale Behörden zuständig werden.
                              Bei der Umsetzung des EU Data Act dürfte auf Un-
                              ternehmen weitreichender Anpassungsbedarf zu-                  Die EU plant außerdem Patientenrechte auf Da-
                              kommen.                                                        tenzugang, EU-Medizinprodukte-VO nachgebildete
                                                                                             CE-Zertifizierung für EHR-Systeme, Datenqualitäts-
Dr. Frank Pflüger             Aber auch der aktuelle Rechtsrahmen der Daten-                 Labels und eine EU-weite Governance durch einen
ist seit 2002 bei Baker       schutzgrundverordnung (DSGVO) erlaubt es schon                 EHDS-Ausschuss. Schon heute – in der DSGVO-Welt
McKenzie als Fachan-
walt für Medizinrecht         heute, RW-Daten für Sekundärzwecke zu nutzen,                  – lassen sich Argumentationslinien ableiten, um
tätig. Er berät große         wie bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten im               RW-Daten zu Forschungs- und Entwicklungszwe-
und mittelständische          Interesse der öffentlichen Gesundheit und zu For-              cken jenseits von Patienteneinwilligungen zu nut-
Unternehmen der               schungszwecken (Art. 9 Abs. 2 lit. i., j). Zu beachten         zen. Diskutiert wird, ob z. B. die Vorschriften der
Healthcare-Industrie.         ist dabei neben den europarechtlichen Vorschriften             Arzneimittelzulassung und für Medizinprodukte
                              auch das nationale Recht (v. a. §§ 22 und 27 Bundes-           der klinischen Bewertung eine taugliche Grundlage
                              datenschutzgesetz, BDSG). Vorteilhaft kann es sein,            sind, wie sie die Rechtfertigungstitel für öffentliche
                              auf Einwilligungen zurückzugreifen: Diese können               Gesundheitsinteressen und wissenschaftliche For-
                              gem. ErwG 33 zu Forschungszwecken weniger spe-                 schung in Art. 9 Abs. 2 DSGVO fordern.
                              zifisch gefasst werden als sonst erforderlich.
                                                                                             Eine strikte Compliance mit Datenschutzprinzipi-
                              Zukunftsszenario für eine EU-weite                             en, wie sie auch der EHDS-Verordnungsentwurf
                              RW-Datenwelt                                                   für Sekundärnutzungen vorsieht, kann so den
Dr. Matthias Scheck           Der aktuelle EU-Verordnungsvorschlag für den                   Weg für eine Sekundärnutzung von RW-Patienten-
ist seit über 10 Jahren als
Rechtsanwalt im IT-           europäischen Gesundheitsdatenraum (European                    daten (z. B. MRT-CT-Images von Krankenhäusern)
Recht – insb. im Daten-       Health Data Space, EHDS) datiert vom Mai 2022.                 ebnen. Schließlich kann jede Innovation nur so gut
schutz – tätig.               Eine Umsetzung mag zwar noch Jahre entfernt                    sein wie die Daten, auf denen sie basiert. ■

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