Umgang mit Forschungsdaten gemäß den Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der DFG

 
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Umgang mit Forschungsdaten gemäß den Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der DFG
Umgang mit Forschungsdaten gemäß den Leitlinien zur
Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der DFG
FORSCHUNGSDATEN@RMU 2020 – 13. Oktober 2020

Dr. Nina Dworschak (Goethe-Universität Frankfurt) und Dr. Anne Vieten (Johannes Gutenberg-
Universität Mainz)

                                       Dieses Werk ist lizensiert unter einer Creative Commons Namensnennung International Lizenz.
Umgang mit Forschungsdaten gemäß den Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der DFG
Richtlinien für das Forschungsdatenmanagement – Beispiele

Universitätsintern:
• FDM-Policies an GU, JGU, TU-D und weitere interne Policies z.B. SFBs, GRKs

DFG:
•   Grundsätze zum Umgang mit Forschungsdaten (2010) https://gfzpublic.gfz-
    potsdam.de/pubman/faces/ViewItemOverviewPage.jsp?itemId=item_2949914_2
•   Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten (2015)
    https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/antragstellung/forschungsdaten/rich
    tlinien_forschungsdaten.pdf
•   Kodex: Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlichen Praxis (2019)
    https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gut
    e_wissenschaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf
Umgang mit Forschungsdaten gemäß den Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der DFG
Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

• Neuer Kodex der DFG von Juli 2019
• Zum Erhalt der Förderfähigkeit ist die rechtsverbindliche
  Umsetzung an Hochschulen bis zum 31.07.2021
  notwendig!
• Enthält neue Vorgaben zum Umgang mit
  Forschungsdaten!
• 19 Leitlinien, davon 11 zum Forschungsprozess
• Forschungsdatenmanagement relevant in 8 von 11
  Leitlinien zum Forschungsprozess
Forschungsdaten und Forschungsdatenmanagement (FDM)

Forschungsdaten: Alle im Rahmen des Forschungsprozesses
entstandenen Daten z.B. aus Experimenten, Messungen,
Quellenforschungen, Erhebungen oder Umfragen, inklusive
der dazugehörigen Dokumentationen und Metadaten.
(Eine Definition von vielen.)

FDM: Umfasst alle Forschungsdaten betreffenden Prozesse von
der Erstellung, der Verarbeitung, der Analyse, der Archivierung
und ggf. auch Löschung sowie die Publikation und
anschließende Nachnutzung von Forschungsdaten.

Grafik: http://www.ianus-fdz.de/it-empfehlungen/lebenszyklus (beruhend auf: http://data-archive.ac.uk/create-manage/life-cycle )
Leitlinien mit FDM-Relevanz

 Leitlinie 7: Phasenübergreifende                                        Leitlinie 13: Herstellung von öffentlichem
   Qualitätssicherung                                                        Zugang zu Forschungsergebnissen
 Leitlinie 10: Rechtliche und ethische                                   Leitlinie 14: Autorschaft
   Rahmenbedingungen, Nutzungsrechte                                      Leitlinie 15: Publikationsorgan
 Leitlinie 11: Methoden und Standards                                    Leitlinie 17: Archivierung
 Leitlinie 12: Dokumentation

https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gute_wissenschaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf
Leitlinie 7: Phasenübergreifende Qualitätssicherung

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler führen jeden Teilschritt im Forschungsprozess lege artis durch. Wenn wissenschaftliche
Erkenntnisse öffentlich zugänglich gemacht werden (im engeren Sinne in Form von Publikationen, aber auch im weiteren Sinne über andere
Kommunikationswege), werden stets die angewandten Mechanismen der Qualitätssicherung dargelegt. Dies gilt insbesondere, wenn neue
Methoden entwickelt werden.

Bedeutung in Bezug auf Forschungsdaten:

©                                  Herkunft von Daten, Materialien etc. kenntlich machen, belegen und zitieren
Datenmanagementplan
Beschreibung des Projekts
Datentypen
Metadaten
                                   Art und Umfang von Forschungsdaten beschreiben
Archivierung…

Archäologie, Biologie,
Chemie, Linguistik, Medizin,
Pädagogik, Physik,
                                   Umgang mit Forschungsdaten fachspezifisch ausgestalten
Wirtschaftswissenschaften …

                                Quellcode öffentlich zugänglicher Software = persistent, zitierbar, dokumentiert

                                   Beschreibung von Materialien und Methoden
                         https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gute_wissenschaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf
Leitlinie 10: Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen, Nutzungsrechte

   Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gehen mit der verfassungsrechtlich gewährten Forschungsfreiheit verantwortungsvoll um. Sie
   berücksichtigen Rechte und Pflichten, insbesondere solche, die aus gesetzlichen Vorgaben, aber auch aus Verträgen mit Dritten resultieren,
   und holen, sofern erforderlich, Genehmigungen und Ethikvoten ein und legen diese vor. Im Hinblick auf Forschungsvorhaben sollten eine
   gründliche Abschätzung der Forschungsfolgen und die Beurteilung der jeweiligen ethischen Aspekte erfolgen. Zu den rechtlichen
   Rahmenbedingungen eines Forschungsvorhabens zählen auch dokumentierte Vereinbarungen über die Nutzungsrechte an aus ihm
   hervorgehenden Forschungsdaten und Forschungsergebnissen.

   Bedeutung in Bezug auf Forschungsdaten:
   • Frühest möglich dokumentierte Vereinbarung über die Nutzungsrechte an Daten und Ergebnissen
   • Klären wenn Einrichtungswechsel absehbar und generierte Daten weiterhin für (eigene)
        Forschungszwecke verwendet werden sollen.
   • Nutzung der Daten steht insbesondere demjenigen/derjenigen zu, die/der sie erhebt.
   • Berücksichtigung datenschutzrechtliche Bestimmungen

https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gute_wissenschaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf
Leitlinie 11: Methoden und Standards

     Zur Beantwortung von Forschungsfragen wenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wissenschaftlich fundierte und nachvoll-
     ziehbare Methoden an. Bei der Entwicklung und Anwendung neuer Methoden legen sie besonderen Wert auf die Qualitätssicherung
     und Etablierung von Standards.

     Bedeutung in Bezug auf Forschungsdaten
     • Fundierte und nachvollziehbare Methoden
     • Neue Methoden erfordern Etablierung von Standards für Softwareanwendung,
           Datenerhebung, Beschreibung von Ergebnissen
     • fachspezifische Ontologien und Metadaten

https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gute_wissenschaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf
Leitlinie 12: Dokumentation

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dokumentieren alle für das Zustandekommen eines Forschungsergebnisses relevanten Informationen
so nachvollziehbar, wie dies im betroffenen Fachgebiet erforderlich und 18 Standards guter wissenschaftlicher Praxisangemessen ist, um das
Ergebnis überprüfen und bewerten zu können. Grundsätzlich dokumentieren sie daher auch Einzelergebnisse, die die Forschungshypothese
nicht stützen. Eine Selektion von Ergebnissen hat in diesem Zusammenhang zu unterbleiben. Sofern für die Überprüfung und Bewertung
konkrete fachliche Empfehlungen existieren, nehmen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Dokumentation entsprechend der
jeweiligen Vorgaben vor. Wird die Dokumentation diesen Anforderungen nicht gerecht, werden die Einschränkungen und die Gründe dafür
nachvollziehbar dargelegt. Dokumentationen und Forschungsergebnisse dürfen nicht manipuliert werden; sie sind bestmöglich gegen
Manipulationen zu schützen

Bedeutung in Bezug auf Forschungsdaten:
• Dokumentation von Informationen über das Zustandekommen eines Ergebnisses
• Informationen über verwendete oder entstehende Forschungsdaten, die Methoden, Auswertungs- und
      Analyseschritte, die Entstehung der Hypothese und Zitationen  Replikationsmöglichkeit
• Dokumentation des Quellcodes bei der Entwicklung von
      Forschungssoftware
https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gute_wissenschaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf
Leitlinie 13: Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen
Grundsätzlich bringen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler alle Ergebnisse in den wissenschaftlichen Diskurs ein. Im Einzelfall kann es aber
Gründe geben, Ergebnisse nicht öffentlich zugänglich (im engeren Sinne in Form von Publikationen, aber auch im weiteren Sinne über andere
Kommunikationswege) zu machen; dabei darf diese Entscheidung nicht von Dritten abhängen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
entscheiden in eigener Verantwortung (unter Berücksichtigung der Gepflogenheiten des betroffenen Fachgebiets), ob, wie und wo sie ihre
Ergebnisse öffentlich zugänglich machen. Ist eine Entscheidung, Ergebnisse öffentlich zugänglich zu machen, erfolgt, beschreiben Wissenschaft-
ler*innen und Wissenschaftler diese vollständig und nachvollziehbar. Dazu gehört es auch, soweit dies möglich und zumutbar ist, die den Ergebnissen
zugrunde liegenden Forschungsdaten, Materialien und Informationen, die angewandten Methoden sowie die eingesetzte Software verfügbar
zumachen und Arbeitsabläufe umfänglich darzulegen. Selbst programmierte Software wird unter Angabe des Quellcodes öffentlich zugänglich
gemacht. Eigene und fremde Vorarbeiten weisen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vollständig und korrekt nach.

Bedeutung in Bezug auf Forschungsdaten:
• Forschungsergebnisse in Publikationen müssen nachvollziehbar sein
• Wann immer möglich: Veröffentlichung der den Publikationen zugrunde liegenden Forschungsdaten
• Befolgung der FAIR-Prinzipien (Findable, Accessible, Interoperable, Re-Usable)
• Zugänglichkeit über anerkannte Archive und Repositorien
• Softwareveröffentlichung unter angemessener Lizenz
 https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gute_wissenschaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf
Leitlinie 13: Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungs-ergebnissen – FAIR-
 Prinzipien

Quelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:FAIR_data_principles.jpg
Autor: SangyaPundir Titel: "FAIR Guiding principles for data resources" (17.11.2016)
CC Lizenz: Attribution-ShareAlike 4.0 International (CC BY-SA 4.0)
Leitlinie 14: Autorschaft

   Autorin oder Autor ist, wer einen genuinen, nachvollziehbaren Beitrag zudem Inhalt einer wissenschaftlichen Text-, Daten- oder
   Softwarepublikation geleistet hat. Alle Autorinnen und Autoren stimmen der finalen Fassung des Werks, das publiziert werden soll, zu. Sie
   tragen für die Publikation die gemeinsame Verantwortung, es sei denn, es wird explizit anders aus-gewiesen. Autorinnen und Autoren
   achten darauf und wirken, soweit möglich, darauf hin, dass ihre Forschungsbeiträge von den Verlagen beziehungsweise den
   Infrastrukturanbietern so gekennzeichnet werden, dass sie von Nutzerinnen und Nutzern korrekt zitiert werden können.

     Ein nachvollziehbarer, genuiner Beitrag liegt vor bei Beteiligung an:
     • Entwicklung und Konzeption des Forschungsvorhabens
     • Erarbeitung, Erhebung, Beschaffung, Bereitstellung der Daten, der Software, der Quellen
     • der Analyse/Auswertung oder Interpretation der Daten, Quellen und an den aus diesen
           folgenden Schlussfolgerungen
     • am Verfassen des Manuskripts

https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gute_wissenschaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf
Leitlinie 15: Publikationsorgan

 Autorinnen und Autoren wählen das Publikationsorgan – unter Berücksichtigung seiner Qualität und Sichtbarkeit im jeweiligen
 Diskursfeld – sorgfältig aus. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die Funktion von Herausgeberinnen und Heraus-
 gebern übernehmen, prüfen sorgfältig, für welche Publikationsorgane sie diese Aufgabe übernehmen. Die wissenschaftliche
 Qualität eines Beitrags hängt nicht von dem Publikationsorgan ab, in dem er öffentlich zugänglich gemacht wird.

 Bedeutung in Bezug auf Forschungsdaten:
 • Neben Publikationen in Büchern und Fachzeitschriften kommen auch Publikation in
       Fachrepositorien, Datenrepositorien und Softwarerepositorien sowie Blogs in Betracht.
 • Prüfung des Publikationsorgans auf Seriosität
 • Möglichst Publikationsorgane mit eigenen Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis
   Datenrepositorien werden explizit als Publikationsorgan benannt!

https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gute_wissenschaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf
Leitlinie 17: Archivierung

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sichern öffentlich zugänglich gemachte Forschungsdaten beziehungsweise Forschungsergebnisse sowie
die ihnen zugrunde liegenden, zentralen Materialien und gegebenenfalls die eingesetzte Forschungssoftware, gemessen an den Standards des
betroffenen Fachgebiets, in adäquater Weise und bewahren sie für einen angemessenen Zeitraum auf. Sofern nachvollziehbare Gründe dafür
existieren, bestimmte Daten nicht aufzubewahren, legen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dies dar. Hochschulen und außerhoch-
schulische Forschungseinrichtungen stellen sicher, dass die erforderliche Infrastruktur vorhanden ist, die die Archivierung ermöglicht.

Bedeutung in Bezug auf Forschungsdaten:
• Bei Publikation von wissenschaftlichen Ergebnissen:
      • zugrunde liegenden Forschungsdaten werden i.d.R. für einen Zeitraum von mind. zehn Jahren
            zugänglich und nachvollziehbar gespeichert
      • Archivierung (und/oder Publikation) in Einrichtung, wo sie entstanden sind, oder in standort-
            übergreifenden Repositorien
      • Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Datum der Herstellung
            des öffentlichen Zugangs zu Forschungsergebnissen
https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gute_wissenschaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf
Beispiele für Archivierungs- und/oder Publikationsmöglichkeiten von Forschungsdaten

Archive und/oder Repositorien an den Rhein-Main Universitäten (für Wissenschaftler*innen der jeweiligen
Einrichtung):
• Goethe-Universität Frankfurt:          Infrastruktur für Landzeitarchivierung vorhanden.
                                        Forschungsdatenrepositorium in der Entwicklung.
                                         Kontakt: forschungsdaten@ub.uni-frankfurt.de
• Johannes Gutenberg-Universität Mainz: Forschungsdatenarchiv vorhanden. Publikationsmöglichkeit für
                                         Forschungsdaten in der Entwicklung.
                                         Kontakt: forschungsdaten@uni-mainz.de
• Technische Universität Darmstadt:      Forschungsdatenrepositorium Tudatalib;
                                         Forschungsdatenarchiv simpleArchive
                                         Kontakt: tudata@tu-darmstadt.de

Öffentliches (Forschungsdaten)-Repositorium: z.B. zenodo
Verzeichnis für Forschungsdatenrepositorien: re3data
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