Umgang mit Forschungsdaten gemäß den Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der DFG
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Umgang mit Forschungsdaten gemäß den Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der DFG FORSCHUNGSDATEN@RMU 2020 – 13. Oktober 2020 Dr. Nina Dworschak (Goethe-Universität Frankfurt) und Dr. Anne Vieten (Johannes Gutenberg- Universität Mainz) Dieses Werk ist lizensiert unter einer Creative Commons Namensnennung International Lizenz.
Richtlinien für das Forschungsdatenmanagement – Beispiele Universitätsintern: • FDM-Policies an GU, JGU, TU-D und weitere interne Policies z.B. SFBs, GRKs DFG: • Grundsätze zum Umgang mit Forschungsdaten (2010) https://gfzpublic.gfz- potsdam.de/pubman/faces/ViewItemOverviewPage.jsp?itemId=item_2949914_2 • Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten (2015) https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/antragstellung/forschungsdaten/rich tlinien_forschungsdaten.pdf • Kodex: Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlichen Praxis (2019) https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gut e_wissenschaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf
Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis • Neuer Kodex der DFG von Juli 2019 • Zum Erhalt der Förderfähigkeit ist die rechtsverbindliche Umsetzung an Hochschulen bis zum 31.07.2021 notwendig! • Enthält neue Vorgaben zum Umgang mit Forschungsdaten! • 19 Leitlinien, davon 11 zum Forschungsprozess • Forschungsdatenmanagement relevant in 8 von 11 Leitlinien zum Forschungsprozess
Forschungsdaten und Forschungsdatenmanagement (FDM) Forschungsdaten: Alle im Rahmen des Forschungsprozesses entstandenen Daten z.B. aus Experimenten, Messungen, Quellenforschungen, Erhebungen oder Umfragen, inklusive der dazugehörigen Dokumentationen und Metadaten. (Eine Definition von vielen.) FDM: Umfasst alle Forschungsdaten betreffenden Prozesse von der Erstellung, der Verarbeitung, der Analyse, der Archivierung und ggf. auch Löschung sowie die Publikation und anschließende Nachnutzung von Forschungsdaten. Grafik: http://www.ianus-fdz.de/it-empfehlungen/lebenszyklus (beruhend auf: http://data-archive.ac.uk/create-manage/life-cycle )
Leitlinien mit FDM-Relevanz Leitlinie 7: Phasenübergreifende Leitlinie 13: Herstellung von öffentlichem Qualitätssicherung Zugang zu Forschungsergebnissen Leitlinie 10: Rechtliche und ethische Leitlinie 14: Autorschaft Rahmenbedingungen, Nutzungsrechte Leitlinie 15: Publikationsorgan Leitlinie 11: Methoden und Standards Leitlinie 17: Archivierung Leitlinie 12: Dokumentation https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gute_wissenschaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf
Leitlinie 7: Phasenübergreifende Qualitätssicherung Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler führen jeden Teilschritt im Forschungsprozess lege artis durch. Wenn wissenschaftliche Erkenntnisse öffentlich zugänglich gemacht werden (im engeren Sinne in Form von Publikationen, aber auch im weiteren Sinne über andere Kommunikationswege), werden stets die angewandten Mechanismen der Qualitätssicherung dargelegt. Dies gilt insbesondere, wenn neue Methoden entwickelt werden. Bedeutung in Bezug auf Forschungsdaten: © Herkunft von Daten, Materialien etc. kenntlich machen, belegen und zitieren Datenmanagementplan Beschreibung des Projekts Datentypen Metadaten Art und Umfang von Forschungsdaten beschreiben Archivierung… Archäologie, Biologie, Chemie, Linguistik, Medizin, Pädagogik, Physik, Umgang mit Forschungsdaten fachspezifisch ausgestalten Wirtschaftswissenschaften … Quellcode öffentlich zugänglicher Software = persistent, zitierbar, dokumentiert Beschreibung von Materialien und Methoden https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gute_wissenschaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf
Leitlinie 10: Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen, Nutzungsrechte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gehen mit der verfassungsrechtlich gewährten Forschungsfreiheit verantwortungsvoll um. Sie berücksichtigen Rechte und Pflichten, insbesondere solche, die aus gesetzlichen Vorgaben, aber auch aus Verträgen mit Dritten resultieren, und holen, sofern erforderlich, Genehmigungen und Ethikvoten ein und legen diese vor. Im Hinblick auf Forschungsvorhaben sollten eine gründliche Abschätzung der Forschungsfolgen und die Beurteilung der jeweiligen ethischen Aspekte erfolgen. Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen eines Forschungsvorhabens zählen auch dokumentierte Vereinbarungen über die Nutzungsrechte an aus ihm hervorgehenden Forschungsdaten und Forschungsergebnissen. Bedeutung in Bezug auf Forschungsdaten: • Frühest möglich dokumentierte Vereinbarung über die Nutzungsrechte an Daten und Ergebnissen • Klären wenn Einrichtungswechsel absehbar und generierte Daten weiterhin für (eigene) Forschungszwecke verwendet werden sollen. • Nutzung der Daten steht insbesondere demjenigen/derjenigen zu, die/der sie erhebt. • Berücksichtigung datenschutzrechtliche Bestimmungen https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gute_wissenschaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf
Leitlinie 11: Methoden und Standards Zur Beantwortung von Forschungsfragen wenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wissenschaftlich fundierte und nachvoll- ziehbare Methoden an. Bei der Entwicklung und Anwendung neuer Methoden legen sie besonderen Wert auf die Qualitätssicherung und Etablierung von Standards. Bedeutung in Bezug auf Forschungsdaten • Fundierte und nachvollziehbare Methoden • Neue Methoden erfordern Etablierung von Standards für Softwareanwendung, Datenerhebung, Beschreibung von Ergebnissen • fachspezifische Ontologien und Metadaten https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gute_wissenschaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf
Leitlinie 12: Dokumentation Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dokumentieren alle für das Zustandekommen eines Forschungsergebnisses relevanten Informationen so nachvollziehbar, wie dies im betroffenen Fachgebiet erforderlich und 18 Standards guter wissenschaftlicher Praxisangemessen ist, um das Ergebnis überprüfen und bewerten zu können. Grundsätzlich dokumentieren sie daher auch Einzelergebnisse, die die Forschungshypothese nicht stützen. Eine Selektion von Ergebnissen hat in diesem Zusammenhang zu unterbleiben. Sofern für die Überprüfung und Bewertung konkrete fachliche Empfehlungen existieren, nehmen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Dokumentation entsprechend der jeweiligen Vorgaben vor. Wird die Dokumentation diesen Anforderungen nicht gerecht, werden die Einschränkungen und die Gründe dafür nachvollziehbar dargelegt. Dokumentationen und Forschungsergebnisse dürfen nicht manipuliert werden; sie sind bestmöglich gegen Manipulationen zu schützen Bedeutung in Bezug auf Forschungsdaten: • Dokumentation von Informationen über das Zustandekommen eines Ergebnisses • Informationen über verwendete oder entstehende Forschungsdaten, die Methoden, Auswertungs- und Analyseschritte, die Entstehung der Hypothese und Zitationen Replikationsmöglichkeit • Dokumentation des Quellcodes bei der Entwicklung von Forschungssoftware https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gute_wissenschaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf
Leitlinie 13: Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen Grundsätzlich bringen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler alle Ergebnisse in den wissenschaftlichen Diskurs ein. Im Einzelfall kann es aber Gründe geben, Ergebnisse nicht öffentlich zugänglich (im engeren Sinne in Form von Publikationen, aber auch im weiteren Sinne über andere Kommunikationswege) zu machen; dabei darf diese Entscheidung nicht von Dritten abhängen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entscheiden in eigener Verantwortung (unter Berücksichtigung der Gepflogenheiten des betroffenen Fachgebiets), ob, wie und wo sie ihre Ergebnisse öffentlich zugänglich machen. Ist eine Entscheidung, Ergebnisse öffentlich zugänglich zu machen, erfolgt, beschreiben Wissenschaft- ler*innen und Wissenschaftler diese vollständig und nachvollziehbar. Dazu gehört es auch, soweit dies möglich und zumutbar ist, die den Ergebnissen zugrunde liegenden Forschungsdaten, Materialien und Informationen, die angewandten Methoden sowie die eingesetzte Software verfügbar zumachen und Arbeitsabläufe umfänglich darzulegen. Selbst programmierte Software wird unter Angabe des Quellcodes öffentlich zugänglich gemacht. Eigene und fremde Vorarbeiten weisen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vollständig und korrekt nach. Bedeutung in Bezug auf Forschungsdaten: • Forschungsergebnisse in Publikationen müssen nachvollziehbar sein • Wann immer möglich: Veröffentlichung der den Publikationen zugrunde liegenden Forschungsdaten • Befolgung der FAIR-Prinzipien (Findable, Accessible, Interoperable, Re-Usable) • Zugänglichkeit über anerkannte Archive und Repositorien • Softwareveröffentlichung unter angemessener Lizenz https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gute_wissenschaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf
Leitlinie 13: Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungs-ergebnissen – FAIR- Prinzipien Quelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:FAIR_data_principles.jpg Autor: SangyaPundir Titel: "FAIR Guiding principles for data resources" (17.11.2016) CC Lizenz: Attribution-ShareAlike 4.0 International (CC BY-SA 4.0)
Leitlinie 14: Autorschaft Autorin oder Autor ist, wer einen genuinen, nachvollziehbaren Beitrag zudem Inhalt einer wissenschaftlichen Text-, Daten- oder Softwarepublikation geleistet hat. Alle Autorinnen und Autoren stimmen der finalen Fassung des Werks, das publiziert werden soll, zu. Sie tragen für die Publikation die gemeinsame Verantwortung, es sei denn, es wird explizit anders aus-gewiesen. Autorinnen und Autoren achten darauf und wirken, soweit möglich, darauf hin, dass ihre Forschungsbeiträge von den Verlagen beziehungsweise den Infrastrukturanbietern so gekennzeichnet werden, dass sie von Nutzerinnen und Nutzern korrekt zitiert werden können. Ein nachvollziehbarer, genuiner Beitrag liegt vor bei Beteiligung an: • Entwicklung und Konzeption des Forschungsvorhabens • Erarbeitung, Erhebung, Beschaffung, Bereitstellung der Daten, der Software, der Quellen • der Analyse/Auswertung oder Interpretation der Daten, Quellen und an den aus diesen folgenden Schlussfolgerungen • am Verfassen des Manuskripts https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gute_wissenschaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf
Leitlinie 15: Publikationsorgan Autorinnen und Autoren wählen das Publikationsorgan – unter Berücksichtigung seiner Qualität und Sichtbarkeit im jeweiligen Diskursfeld – sorgfältig aus. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die Funktion von Herausgeberinnen und Heraus- gebern übernehmen, prüfen sorgfältig, für welche Publikationsorgane sie diese Aufgabe übernehmen. Die wissenschaftliche Qualität eines Beitrags hängt nicht von dem Publikationsorgan ab, in dem er öffentlich zugänglich gemacht wird. Bedeutung in Bezug auf Forschungsdaten: • Neben Publikationen in Büchern und Fachzeitschriften kommen auch Publikation in Fachrepositorien, Datenrepositorien und Softwarerepositorien sowie Blogs in Betracht. • Prüfung des Publikationsorgans auf Seriosität • Möglichst Publikationsorgane mit eigenen Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis Datenrepositorien werden explizit als Publikationsorgan benannt! https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gute_wissenschaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf
Leitlinie 17: Archivierung Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sichern öffentlich zugänglich gemachte Forschungsdaten beziehungsweise Forschungsergebnisse sowie die ihnen zugrunde liegenden, zentralen Materialien und gegebenenfalls die eingesetzte Forschungssoftware, gemessen an den Standards des betroffenen Fachgebiets, in adäquater Weise und bewahren sie für einen angemessenen Zeitraum auf. Sofern nachvollziehbare Gründe dafür existieren, bestimmte Daten nicht aufzubewahren, legen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dies dar. Hochschulen und außerhoch- schulische Forschungseinrichtungen stellen sicher, dass die erforderliche Infrastruktur vorhanden ist, die die Archivierung ermöglicht. Bedeutung in Bezug auf Forschungsdaten: • Bei Publikation von wissenschaftlichen Ergebnissen: • zugrunde liegenden Forschungsdaten werden i.d.R. für einen Zeitraum von mind. zehn Jahren zugänglich und nachvollziehbar gespeichert • Archivierung (und/oder Publikation) in Einrichtung, wo sie entstanden sind, oder in standort- übergreifenden Repositorien • Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Datum der Herstellung des öffentlichen Zugangs zu Forschungsergebnissen https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gute_wissenschaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf
Beispiele für Archivierungs- und/oder Publikationsmöglichkeiten von Forschungsdaten Archive und/oder Repositorien an den Rhein-Main Universitäten (für Wissenschaftler*innen der jeweiligen Einrichtung): • Goethe-Universität Frankfurt: Infrastruktur für Landzeitarchivierung vorhanden. Forschungsdatenrepositorium in der Entwicklung. Kontakt: forschungsdaten@ub.uni-frankfurt.de • Johannes Gutenberg-Universität Mainz: Forschungsdatenarchiv vorhanden. Publikationsmöglichkeit für Forschungsdaten in der Entwicklung. Kontakt: forschungsdaten@uni-mainz.de • Technische Universität Darmstadt: Forschungsdatenrepositorium Tudatalib; Forschungsdatenarchiv simpleArchive Kontakt: tudata@tu-darmstadt.de Öffentliches (Forschungsdaten)-Repositorium: z.B. zenodo Verzeichnis für Forschungsdatenrepositorien: re3data
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