Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel Anonymer Projektwettbewerb im offenen Verfahren - konkurado
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Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt Städtebau & Architektur Planungsamt Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel Anonymer Projektwettbewerb im offenen Verfahren Wettbewerbsprogramm Rümelinsplatz, Juli 2015 (Quelle: Planungsamt Basel-Stadt) Städtebau & Architektur, Planungsamt 08.06.2016 Seite 1/28 Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel Wettbewerbsprogramm 10.02.2016
ORTHOFOTO Orthofoto, Juli 2012 (Quelle: Geoviewer Kanton Basel-Stadt) Städtebau & Architektur, Planungsamt Seite 2/28 Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel Wettbewerbsprogramm 08.06.2016
Vorwort An der Fasnacht und im Sommer bei «Em Bebbi sy Jazz» ist der Rümelinsplatz jeweils mit Menschen überfüllt. Den Rest des Jahres macht er aber keinen besonders einladenden Ein- druck. Es besteht Handlungsbedarf am «Rümeli». Die Voraussetzungen dafür stehen gut. Wertvolle historische Bauten flankieren den Platz und sorgen für den identitätsstiftenden Rah- men. Attraktive Nutzungen wie Restaurants, Läden oder die Stadtbibliothek ziehen Leute aus der ganzen Region an. Und die Lage mitten in der Altstadt ist geradezu ideal. Öffentliche Räume von hoher Lebensqualität sind gefragter denn je. Und die Innerstadt steht im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Deren Stärkung und die Steigerung der allgemeinen Le- bensqualität ist eine zentrale Aufgabe der öffentlichen Hand. Öffentliche Räume sind tagsüber zunehmend Durchgangsorte, während sie in den Abendstunden zu Verweilorten oder an spezi- ellen Anlässen zu Veranstaltungsorten werden. Unterschiedliche Anforderungen und Interessen von direkten Anwohnern, übrigen Einwohnern und Besuchern prallen aufeinander. Fachleute sprechen vom Multifunktionsraum. Diese Ausgangslage trifft auch auf den Rümelinsplatz zu. Erschwerend kommt hinzu, dass sich der Platz in der Vergangenheit fragmentarisch entwickelt hat, seine ursprünglichen Qualitäten gingen dadurch nach und nach verloren. Um den unter- schiedlichen Bedürfnissen und dem allgemeinen Nutzungsdruck gerecht zu werden, ist eine präzise Haltung gefragt. Mit einem klar erkennbaren, übergeordneten Gestaltungskonzept soll der Raumcharakter des Rümelinsplatzes geschärft werden, damit er zu einem atmosphärisch dichten Identifikationsort wird. Er soll als attraktiver Lebens- und Kommunikationsraum allen Bewohnerinnen und Besuchern der Stadt eine Bühne zur Begegnung, zum Kulturgenuss und für öffentliche Aktivitäten bieten. Um das vorhandene Potential auszuschöpfen, die Vielzahl an divergierenden Ansprüchen zu meistern und der Vielschichtigkeit der Aufgabe gerecht zu werden, wird ein öffentliches, einstu- figes Wettbewerbsverfahren für Landschaftsarchitekten ausgeschrieben. Die Planer werden ermutigt, interdisziplinäre Teams zu bilden. Beat Aeberhard, Kantonsbaumeister Vorsitzender des Preisgerichts Städtebau & Architektur, Planungsamt Seite 3/28 Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel Wettbewerbsprogramm 08.06.2016
Inhalt 1 Das Wichtigste in Kürze ................................................................................................................5 11 Objektbezeichnung........................................................................................................................5 12 Ort..................................................................................................................................................5 13 Verfahren .......................................................................................................................................5 14 Gegenstand ...................................................................................................................................5 15 Preisgericht ...................................................................................................................................5 16 Preissumme und Ankäufe .............................................................................................................5 17 Beurteilungskriterien......................................................................................................................5 18 Termine und Adressen ..................................................................................................................5 2 Wettbewerbsdurchführung ............................................................................................................6 21 Auftraggeber und Wettbewerbsbegleitung ....................................................................................6 22 Modalitäten der Durchführung .......................................................................................................6 23 Teilnahmeberechtigung .................................................................................................................7 24 Preissumme und Ankäufe .............................................................................................................7 25 Ansprüche aus dem Wettbewerb ..................................................................................................8 26 Preisgericht ................................................................................................................................ 10 27 Ablauf und Termine .................................................................................................................... 11 3 Unterlagen .................................................................................................................................. 12 31 Verfügbare Unterlagen ............................................................................................................... 12 32 Abzugebende Unterlagen .......................................................................................................... 13 4 Wettbewerbsaufgabe ................................................................................................................. 14 41 Umschreibung der Aufgabe ....................................................................................................... 14 42 Spezifische Rahmenbedingungen ............................................................................................. 16 43 Allgemeine Rahmenbedingungen .............................................................................................. 17 44 Lösungsvarianten ....................................................................................................................... 17 45 Erläuterungen zu den Anforderungen ........................................................................................ 18 46 Beurteilungskriterien................................................................................................................... 24 5 Anhang ....................................................................................................................................... 25 51 Entwicklungsrichtplan Innenstadt ............................................................................................... 25 6 Programmgenehmigung ............................................................................................................. 27 7 Programmbegutachtung ............................................................................................................. 28 Mit der im Wettbewerbsprogramm verwendeten männlichen Form sind weibliche wie männliche Personen gleichermassen gemeint. Städtebau & Architektur, Planungsamt Seite 4/28 Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel Wettbewerbsprogramm 08.06.2016
1 Das Wichtigste in Kürze 11 OBJEKTBEZEICHNUNG Rümelinsplatz / Basel 12 ORT Rümelinsplatz, Schnabelgasse, Münzgasse 13 VERFAHREN Anonymer Projektwettbewerb im offenen Verfahren im Binnenmarktbereich. 14 GEGENSTAND Die Aufgabe umfasst die Erarbeitung eines Projektvorschlags, auf Grundlage des, Entwick- lungsrichtplans Innenstadt, Verkehrskonzepts Innenstadt und Gestaltungskonzept Innenstadt, für die Umgestaltung des Rümelinsplatz und der Münz- und Schnabelgasse. Die Teilnahme ei- nes Landschaftsarchitekten ist zwingend. Für die Zulassung zum Wettbewerb ist keine Teambildung erforderlich. Der Fachbereich Landschaftsarchitektur ist bei etwaiger Teambildung federführend. (Mehrfachnennungen sind für den Fachbereich Landschaftsarchitektur nicht zulässig). 15 PREISGERICHT Fachpreisgericht: Beat Aeberhard, Armin Kopf, Stefan Rotzler, Angela Bezzenberger, Martin Knuijt, Massimo Fontana, Martina Münch (Ersatz) Sachpreisgericht: Hans-Peter Wessels, Roger Reinauer, Dorothee Huber, Mathias F. Böhm, Gregor Muntwiler, Corinne Grüter (Ersatz) 16 PREISSUMME UND ANKÄUFE Für Preise und allfällige Ankäufe im Rahmen des Projektwettbewerbs steht dem Preisgericht eine Gesamtpreissumme von Fr. 100‘000 exkl. MWST zur Verfügung. 17 BEURTEILUNGSKRITERIEN Gestalterischer Gesamteindruck, Qualität von Idee und Umsetzung, Schaffung einer Platzidenti- tät und Wiedererkennbarkeit im Innenstadtgefüge, Stärkung der Aufenthaltsqualität, Umsetzung der Inhalte des Gestaltungskonzepts Innenstadt, Lösung der topografischen Situation unter Be- rücksichtigung der Sockelnutzungen, Stärkung der vorhandenen Boulevardgastronomie, Er- möglichung der Stadtfeste auf dem Platz, Realisierbarkeit/ Wirtschaftlichkeit 18 TERMINE UND ADRESSEN Publikation / Unterlagen 22. Juni 2016 Kantonsblatt und www.simap.ch Fragestellung 8. Juli 2016 Planungsamt Basel-Stadt Fragenbeantwortung 29. Juli 2016 www.simap.ch Abgabe 24. Oktober 2016 Kantonale Fachstelle für öffentl. Beschaffungen Beurteilung Nov/Dez 2016 Städtebau & Architektur, Planungsamt Seite 5/28 Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel Wettbewerbsprogramm 08.06.2016
2 Wettbewerbsdurchführung 21 AUFTRAGGEBER UND WETTBEWERBSBEGLEITUNG 211 Auftraggeber Kanton Basel-Stadt, vertreten durch: − Eigentümervertretung: Bau- und Verkehrsdepartement (BVD), Tiefbauamt Basel-Stadt (TBA) − Baufachvertretung: Bau- und Verkehrsdepartement (BVD), Städtebau & Architektur, Pla- nungsamt S&A-P 212 Wettbewerbssekretariat und Wettbewerbsbegleitung Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt Städtebau & Architektur, Planungsamt Rittergasse 4 Postfach 4001 Basel Friederike Meinhardt, Projektleitung, Friederike.Meinhardt@bs.ch 22 MODALITÄTEN DER DURCHFÜHRUNG 221 Ausschreibungsunterlagen Die Ausschreibungsunterlagen umfassen die nachfolgenden Bestandteile. Widersprechen sich einzelne Bestandteile, bestimmt sich ihr Rang nach der Einordnung in die nachstehenden Zif- fern. 1. Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB, SG 914.501) 2. Gesetz über öffentliche Beschaffungen (Beschaffungsgesetz, SG 914.100, Kanton Basel-Stadt) und Verordnung zum Gesetz über öffentliche Beschaffungen (Beschaffungsverordnung, VöB, SG 914.110, Kanton Basel-Stadt) 3. Wettbewerbsprogramm 4. Ordnung SIA 142 (2009) 222 Sprache Die Verfahrenssprache ist Deutsch. 223 Auskünfte Zum und im Verfahren werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. 224 Anzahl Stufen Der Wettbewerb ist einstufig. Das Preisgericht kann mit Projekten aus der engeren Wahl den Wettbewerb falls notwendig mit einer optionalen, anonymen Bereinigungsstufe ergänzen. Eine allfällige Bereinigungsstufe wird separat entschädigt. Die Rangierung findet erst nach einer allfälligen Bereinigungsstufe statt. 225 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Ausschreibung kann innerhalb von zehn Tagen, von der Veröffentlichung im Kan- tonsblatt an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift ist in einfacher Ausfertigung einzu- reichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfü- gung ist beizulegen. Städtebau & Architektur, Planungsamt Seite 6/28 Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel Wettbewerbsprogramm 08.06.2016
Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Art. 28. SIA 142 (2009) kommt mit Ausnahme von Ziffer 28.4 nicht zur Anwendung. 226 Ordnung SIA 142 (2009): Verbindlichkeitserklärung gemäss SIA Es gilt die Ordnung SIA 142, Ausgabe 2009, subsidiär zu den Bestimmungen über das öffent- liche Beschaffungswesen und zum Wettbewerbsprogramm. 23 TEILNAHMEBERECHTIGUNG 231 Domizil Die Teilnehmenden müssen zum Zeitpunkt der Bekanntmachung ihren Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz oder in einem Vertragsstaat des GATT/WTO-Übereinkommens über das öffentli- che Beschaffungswesen haben, soweit dieser Staat das Gegenrecht gewährt. 232 Stichtag Der Stichtag für den Nachweis des Domizils ist der Publikationstermin am 22. Juni 2016. 233 Teambildung Die Teilnahme eines Landschaftsarchitekten ist zwingend. Für die Zulassung zum Wettbewerb ist keine Teambildung erforderlich. Der Fachbereich Landschaftsarchitektur ist bei etwaiger Teambildung federführend. Eine Verstärkung durch folgende Fachleute ist freigestellt: - Stadtplaner - Soziologe - Architekt - Bauingenieur - Künstler etc. Die federführende Person und Firma des Fachbereichs Landschaftsarchitektur darf nur in einem Team teilnehmen. Bei den übrigen Teammitgliedern ist eine Mehrfachteilnahme möglich. 24 PREISSUMME UND ANKÄUFE 241 Anzahl Preise Es werden voraussichtlich 4-6 Projekte prämiert. 242 Preissumme Für Preise und allfällige Ankäufe im Rahmen des Projektwettbewerbs steht dem Preisgericht eine Gesamtpreissumme von Fr. 100‘000 exkl. MWST zur Verfügung. 243 Ausschluss von der Preiserteilung Ein Beitrag muss ausgeschlossen werden, wenn er nicht rechtzeitig oder in wesentlichen Bestandteilen unvollständig abgeliefert wurde, unverständlich ist oder unlauteres Handeln er- wiesen ist. Stichtag ist der unter Ziff. 273 aufgeführte Abgabetermin. Ein Ankauf im ersten Rang kann durch das Preisgericht einstimmig zur Weiterbearbeitung empfohlen werden. Städtebau & Architektur, Planungsamt Seite 7/28 Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel Wettbewerbsprogramm 08.06.2016
25 ANSPRÜCHE AUS DEM WETTBEWERB 251 Absichtserklärung Es ist vorgesehen, unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens mit den Projektierungsarbeiten (Phase 31 SIA 105) zu beginnen. Die Weiterbearbeitung durch den Gewinner des Wettbewerbs erfolgt unter Vorbehalt insbesondere der Kreditgenehmigung durch den Grossen Rat des Kan- tons Basel-Stadt. Ziel ist die Eröffnung des Rümelinsplatz im Jahr 2021. Die Beauftragung der weiteren Planungsschritte (Phasen 32, 41 und 52) erfolgt phasenweise. Um die im Programm des Wettbewerbs festgelegten Ziele zu erreichen und insbesondere die Ausführungsqualität, Termine und Kosten zu garantieren, kann der Auftraggeber von Gewin- nern verlangen, sich mit Partnern zu verstärken und entsprechende Vorschläge einzubringen. Die Auswahl dieser Partner liegt in der Zuständigkeit des Auftraggebers. 252 Teams Der Landschaftsarchitekt übernimmt bei etwaiger Teambildung die Federführung im Team. Er muss sich die Rechte gemäss Ziff. 254 dieses Wettbewerbsprogramms von den übrigen Teammitgliedern verschaffen oder zur Übertragung dieser Rechte ermächtigt sein. 253 Honorarbedingungen Für die Weiterbearbeitung gelten folgende Honorarkonditionen (Aktualisierungen der Verord- nungen und Grundlagen werden berücksichtigt): − Grundleistungen gemäss SIA HO 105 Ausgabe 2014. − Allgemeine Vertragsbedingungen KBOB für Planerleistungen, Ausgabe 2013. − KBOB-Empfehlungen für Honorierung, Version des Jahres 2016. Die aufwandbestimmenden Baukosten werden auf der Basis des genehmigten Vorprojekts ermittelt und gelten über das Gesamtprojekt. Für die Honorarberechnung der einzelnen Planer nach Baukosten gelten die folgenden maxi- malen Faktoren: − Koeffizienten Z1/Z2 = Werte 2016 − Leistungsanteil q liegt bei 26%: Phase 31 (12%), 32 (4%), 41 (4%) und 52 (6%) (Der Leistungsanteil liegt bei 26%, da die Fachämter des Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt die übrigen Teilleistungsprozent erbringen werden.) − Schwierigkeitsgrad n = 1.1 für Landschaftsarchitektur gem. SIA 105 (Freiraumkategorie IV) Anpassungsfaktor r = 1.0 Stundenansatz H= 130.– CHF/h exkl. MWST Teamfaktor i= 1.0 Faktor für Sonderleistungen s = 1.0 Aufgaben und Tätigkeiten ausserhalb der in der SIA Norm enthaltenen Leistungen können ge- sondert vergütet werden. Die Nebenkosten werden pauschal mit 4% der vereinbarten Honorarsumme vergütet. Städtebau & Architektur, Planungsamt Seite 8/28 Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel Wettbewerbsprogramm 08.06.2016
− Die Anteile BKP 1 Vorbereitungsarbeiten sowie BKP 4 Umgebung sind Grundlage für die aufwandbestimmenden Baukosten des Landschaftsarchitekten − Die aufwandbestimmenden Baukosten der einzelnen Fachbereiche über das Gesamtprojekt gelten auch für die Berechnung der Honorare für einzelne Teilleistungen. Der Leistungsumfang und die Honorierung weiterer Spezialisten werden im Rahmen der Ver- tragsverhandlungen geregelt. 254 Eigentums- und Immaterialgüterrechte Die eingereichten Unterlagen (Skizzen, Texte, Pläne, Visualisierungen, usw.) der mit Preisen und Ankäufen ausgezeichneten Wettbewerbsbeiträge gehen ins Eigentum des Auftraggebers über. Die Teilnehmer sichern zu, dass keine Rechte Dritter, insbesondere Immaterialgüterrech- te, verletzt werden. Die Immaterialgüterrechte an den Wettbewerbsbeiträgen verbleiben bei den Teilnehmern. Der Auftraggeber hat allerdings unter Namensnennung der Urheber das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung der Wettbewerbsbeiträge. Der Auftraggeber hat zudem das Recht zur weiteren Verwendung und Änderung des Ge- winnerbeitrags. Vergibt der Auftraggeber den Auftrag ausnahmsweise und unter den Bedingun- gen gemäss Ziff. 255 an einen Dritten, so ist er berechtigt, dessen Beitrag ebenso zu verwen- den und zu ändern. Mit Abschluss des Planervertrages kommt die dort vorgesehene Urheber- rechtsregelung gemäss Ziffer 15 AVB KBOB zur Anwendung (siehe Honorarbedingungen). 255 Abgeltungsmodalitäten Der Gewinner dieses Projektwettbewerbs hat einen Anspruch auf einen weiteren planerischen Auftrag. Nicht von Gewinnern erbrachte Teilleistungen werden dem Gewinner nicht entschädigt. Die Urheber von Wettbewerbsbeiträgen haben zusätzlich zum Preisgeld Anspruch auf eine Ab- geltung in der Höhe von einem Drittel der Gesamtpreissumme, wenn a) das Preisgericht empfohlen hat, es sei ihnen ein weiterer planerischer Auftrag oder der Zu- schlag zu erteilen, die Auftraggeberin diesen Auftrag jedoch an Dritte vergibt und/ oder b) die Auftraggeberin den Wettbewerbsbeitrag weiterverwendet, ohne dass sie dem Urheber einen weiteren planerischen Auftrag erteilt. Beschliesst die Auftraggeberin nach dem Preisentscheid, auf eine Realisierung des Vorhabens definitiv zu verzichten, so entfallen die obigen Abgeltungsansprüche. Kommt sie innerhalb von zehn Jahren auf ihren Beschluss zurück, so können die obigen Ansprüche wieder geltend gemacht werden. Städtebau & Architektur, Planungsamt Seite 9/28 Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel Wettbewerbsprogramm 08.06.2016
26 PREISGERICHT Zur Beurteilung der eingereichten Arbeiten setzt der Veranstalter für den Projektwettbewerb ein Preisgericht ein. Es wird unterstützt von nicht stimmberechtigten Experten. Die Experten führen die fachliche und technische Vorprüfung des Wettbewerbs durch. Weitere Sachverständige werden bei Bedarf zugezogen. Die Beurteilungssitzungen sind nicht öffentlich. 261 Fachpreisgericht Beat Aeberhard, Kantonsbaumeister Basel-Stadt (Vorsitz) Armin Kopf, Leiter Grünplanung Stadtgärtnerei Basel-Stadt Stefan Rotzler, Rotzler.Land, Gockhausen / Landschaftsarchitekt Angela Bezzenberger, Landschaftsarchitektur und Ökologie, Darmstadt / Landschaftsarchitektin Martin Knuijt, Okra Landschaftsarchitekten, Utrecht / Landschaftsarchitekt Massimo Fontana, Fontana Landschaftsarchitektur, Basel / Landschaftsarchitekt 262 Sachpreisgericht Hans-Peter Wessels, Vorsteher Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt Roger Reinauer, Kantonsingenieur Basel-Stadt Dorothee Huber, Fachhochschule Nordwestschweiz, Institut Architektur / Kunsthistorikerin Mathias F. Böhm, Pro Innenstadt Basel Gregor Muntwiler, Verein Instandbelebung Rümelinsplatz 263 Ersatz Fach- und Sachpreisrichter Martina Münch, Leiterin Gestaltung Stadtraum Verkehr, Städtebau & Architektur Basel-Stadt Corinne Grüter, Verein Instandbelebung Rümelinsplatz 264 Experten (ohne Stimmrecht) Stephanie Balzer, Allmendverwaltung, Tiefbauamt Basel-Stadt Thomas Gerspach, Leiter Planung, Projektierung & Bau, Stadtgärtnerei Basel Andreas Flück, Leiter Planung, Tiefbauamt Basel-Stadt Romeo Di Nucci, Verkehrstechnik, Mobilität Basel-Stadt Thomas Lutz, Kantonale Denkmalpflege, Städtebau & Architektur Basel-Stadt 265 Befangenheit und Ausstandsgründe Von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen sind Fachleute, die eine gemäss Ordnung SIA 142 (2009) nicht zulässige Verbindung zu einem Mitglied des Preisgerichtes haben (siehe dazu: Wegleitung „Befangenheit und Ausstandsgründe“, www.sia.ch/142i). Nicht zugelassen sind insbesondere Teilnehmer, die beim Veranstalter oder einem Mitglied des Preisgerichts (inkl. Experten) angestellt sind, die mit einem Mitglied des Preisgerichts nahe verwandt oder in einem engen beruflichen Zusammengehörigkeitsverhältnis (z.B. Mandat) stehen. Zur Teilnahme zugelassen sind Experten und Fachleute, welche beim Wettbewerb zum Gestal- tungskonzept Innenstadt mitgewirkt haben. Städtebau & Architektur, Planungsamt Seite 10/28 Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel Wettbewerbsprogramm 08.06.2016
27 ABLAUF UND TERMINE 271 Bezug Unterlagen Die Plangrundlagen werden den Teilnehmern digital auf der Internetseite www.simap.ch zum Download zur Verfügung gestellt. Für die Verwendung der CAD-Pläne (Kataster-, Werkleitungs- kataster-, Höhen- und Situationsplan) ist das Formular zum Datenbezug auszufüllen und dem Grundbuch- und Vermessungsamt zuzusenden (E-Mail-Adresse siehe unten). Daraufhin wer- den die Daten per Mail zugestellt oder können von einer Plattform heruntergeladen werden. Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel - Stadt Grundbuch- und Vermessungsamt, Kundenzentrum Stichwort „Wettbewerb Rümelinsplatz, Basel“ René Lattmann Rene.Lattmann@bs.ch 272 Fragenstellung und Fragenbeantwortung Fragen zum Programm müssen bis 8. Juli 2016, (Eingang) unter Wahrung der Anonymität und Verweis auf das jeweilige Kapitel im Programm beim Wettbewerbssekretariat gem. Ziff. 212 mit dem Vermerk „Fragen Wettbewerb Rümelinsplatz“ eingereicht werden. Die Antworten werden durch die Jury genehmigt und sind ab 29. Juli 2016 unter www.simap.ch abrufbar. Sie werden damit integraler Bestandteil des Wettbewerbsprogramms. Im Rahmen dieses Verfahrens werden sonst keine weiteren Fragen beantwortet. 273 Abgabe der Wettbewerbsbeiträge Die Wettbewerbsbeiträge sind unter Wahrung der Anonymität und nur mit dem Vermerk „Wett- bewerb Rümelinsplatz, Basel“ und dem Kennwort beschriftet einzureichen und müssen spätes- tens bis Montag 24. Oktober 2016, 12 Uhr (Eingang) bei der Kantonalen Fachstelle für öffentli- che Beschaffungen vorliegen. Die Wettbewerbsbeiträge können per Post an die Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaf- fungen geschickt werden oder werktags von 8.00 – 12.15 Uhr und 13.15 – 17.00 Uhr (Freitags bis 16.00 Uhr) im Kundenzentrum des Bau- und Verkehrsdepartements des Kantons Basel- Stadt im Erdgeschoss abgegeben werden. Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend, die Verantwortung für die termingerechte Einreichung liegt bei den Teilnehmern. Abgabeadresse: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffung (KFöB) „Wettbewerb Rümelinsplatz, Basel“ Münsterplatz 11, Postfach, CH-4001 Basel 274 Beurteilung Die Beurteilung der Projekte erfolgt anonym. Die Ergebnisse der Jurierung werden durch das Preisgericht in einem Bericht festgehalten. Das Resultat des Projektwettbewerbs wird den Teil- nehmenden schriftlich an die im Verfassercouvert eingetragene Kontaktadresse mitgeteilt. 275 Jurybericht und Ausstellung Das Ergebnis der Jurierung wird veröffentlicht und durch das Beurteilungsgremium in einem Be- richt festgehalten. Alle zur Beurteilung zugelassenen Beiträge werden voraussichtlich März 2017 ausgestellt. Städtebau & Architektur, Planungsamt Seite 11/28 Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel Wettbewerbsprogramm 08.06.2016
3 Unterlagen 31 VERFÜGBARE UNTERLAGEN Folgende Unterlagen werden den Teilnehmenden des Projektwettbewerbs zur Verfügung ge- stellt. 311 Wettbewerbsprogramm Format: PDF 312 Pläne Datenbezug der CAD Dateien via Grundbuch- und Vermessungsamt, PDF Formate via simap: − Digitales Geländemodell (Detaillierte Höhenangaben), Stand 15.10.2015; Formate PDF; DXF, DGM − 3D-Stadtmodell (Grundlage für Perspektiven), Stand 20.03.2009, Format DWG In einer DWG Datei enthalten: − Werkleitungskataster, Formate DWG und PDF − Situationsplan mit Kataster, Höhen- und Perimeterangaben, Formate DWG und PDF 313 Informationsbeilagen − Orthofoto, April 2015, Format PDF − Situationsfotos vom Juli 2015 und Februar 2016, Format JPG − Historische Dokumentation Rümelinsplatz, Schnabel- und Münzgasse 3.4.2015, Format PDF − Beleuchtungskonzept B-leuchtet, IWB Stand 2005, Format PDF − Richtlinien der Feuerwehr Koordination Schweiz FKS, 4.2.2015, Format PDF − Baumbestandesplan Stadtgärtnerei, Stand 2.2.2016, Format PDF − Standort der vorgegebenen Perspektive, Format PDF − Handbuch Gestaltungskonzept Innenstadt (GKI), Stand 13.01.2015, Format PDF − Formular für den CAD Datenbezug, Format PDF Informationsbeilagen im Internet − Standards der Stadtgärtnerei Basel, Stand 1.1.2015 und 01.März 2010 (Internet) http://www.stadtgaertnerei.bs.ch/geschaeftspartner/standards.html − Handbuch Gestaltungskonzept Innenstadt, Stand 13.01.2015 http://www.planungsamt.bs.ch/oeffentlicher-raum/gestaltungskonzept-innenstadt.html − Entwicklungsrichtplan Innenstadt, Stand Januar 2015 http://www.planungsamt.bs.ch/planungsgrundlagen- konzepte/teilrichtplaene/entwicklungsrichtplan-innenstadt.html − Verkehrskonzept Innenstadt, Stand August 2015 http://www.mobilitaet.bs.ch/gesamtverkehr/verkehrskonzepte/verkehrskonzept- innenstadt.html − Normenkatalog Standardisierte Elemente im öffentlichen Raum Basel-Stadt Juni 2012 http://www.planungsamt.bs.ch/planungsgrundlagen-konzepte/konzepte/elemente- oeffentlicher-raum.html Weitere Grundlagen siehe auch Ziff. 434 314 Kostennachweis Formular Kostennachweis, Format XLS Städtebau & Architektur, Planungsamt Seite 12/28 Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel Wettbewerbsprogramm 08.06.2016
32 ABZUGEBENDE UNTERLAGEN Jeder Teilnehmer darf nur ein Projekt einreichen, Varianten sind nicht zulässig. Zusätzliche Unterlagen werden nicht zugelassen. Die Abgabe ist anonym einzureichen. Sämtliche Bestand- teile der Wettbewerbsbeiträge sind anonymisiert abzugeben und mit dem Vermerk “Wettbewerb Rümelinsplatz, Basel” und dem Kennwort zu versehen. Alle Textangaben sind in Deutsch zu verfassen. Zudem muss auf jedem Plan ein grafischer Massstab ersichtlich sein. 321 Pläne − Situationsplan (Perimeter), mit allen zum Verständnis wichtigen Höhenkoten, M 1:200 (ge- nordet) − Darstellung einer oder mehrerer frei wählbarer Teilräume, die für die Gestaltung relevant sind, M 1:100 (genordet) − Alle für das Verständnis des Lösungsvorschlags erforderlichen Schnitte und/ oder Ansichten mit Höhenkoten − 2 Perspektiven oder Fotomontagen zur Veranschaulichung des Projektes. Ein Standpunkt ist vorgegeben der zweite Standpunkt ist frei wählbar. Details und Erläuterungen soweit für das Verständnis des Projekts erforderlich. 322 Erläuterungen Ergänzende Erläuterungen zu folgenden Themen sind in die Pläne zu integrieren: Städtebau und Architektur, Erschliessungskonzept (Anlieferung, Feuerwehr), Konstruktion und Materialisierung. 323 Darstellung und Formate Anzahl Pläne (max.): 2 − Pläne auf festem Papier, Format A0, hoch − 1 Satz ungefaltet in Mappe − 1 Satz auf A3 verkleinert, für Vorprüfung, Bericht, Reproduktion − 1 CD / DVD mit jeweils 1 Plansatz (in Couvert Digitale Daten) − Originalformat PDF 300 dpi − Verkleinerungen A3 PDF 300 dpi − Pro PDF Dokument maximal 4 MB 324 Kostennachweis Ausgefülltes vorgegebenes Formular, Abgabe Papier und elektronisch (Formate PDF und XLS) 325 Verfassercouvert Verschlossener Briefumschlag mit Vermerk: „Verfassercouvert Wettbewerb Rümelinsplatz, Ba- sel“ und Angabe des Kennworts. Inhalt: Verfassererklärung mit den Namen aller Projektverfas- senden mit Büronamen, Anschrift, Kontoverbindung (mit IBAN) und Angabe der Mehrwertsteu- ernummer auf Papier. 326 Couvert digitale Daten Verschlossener Briefumschlag mit Vermerk: „Digitale Daten Wettbewerb Rümelinsplatz, Basel“ und Angabe des Kennworts. Inhalt: Eine Daten-CD des abgegebenen Projektes. Achtung: Das Verfassercouvert und das Couvert mit den digitalen Daten sind zur Gewährleistung der Anonymität zwingend getrennt einzureichen. Städtebau & Architektur, Planungsamt Seite 13/28 Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel Wettbewerbsprogramm 08.06.2016
4 Wettbewerbsaufgabe 41 UMSCHREIBUNG DER AUFGABE 411 Ausgangslage Abb. 1: Übersichtsplan Quartier Altstadt Grossbasel, Lage des Objekts (Quelle: www.statistik.bs.ch, 22.7.2015) Der Rümelinsplatz befindet sich im Herzen der Altstadt Grossbasels zwischen der Talachse (Birsigniederung) und dem höher gelegenen Stadtring der ersten Stadtmauer. Der Name Rümelinsplatz geht auf den Gewerbekanal Rümelinsbach zurück, welcher von der Birsig im 13. Jh. abgezweigt wurde und den Platz in Längsrichtung durchquerte. Der Name Rümelinsbach wird mit dem früheren Mühlenbesitzer am Rümelinsplatz in Verbindung gebracht. Die Münzgasse folgte dem Verlauf des angelegten Bachs, welcher heute nicht mehr existiert. Die Altstadt Grossbasel ist das Stadtviertel, das ehemals von den ersten Stadtmauern um- schlossen wurde. Die Quartiersgrenze führt genau an der ehemaligen Stadtmauer aus dem Jahr 1200 entlang, in diesem inneren, historischen Kern der Stadt befindet sich ein Grossteil der alten und gut erhaltenen Bausubstanz wie auch das Basler Rathaus und das Basler Münster sowie archäologische Fundstellen aus römischer Zeit. Zusammen mit der Altstadt Kleinbasel bildet sie das historische Zentrum der Stadt. Durch zunehmende Sensibilisierung für das Stadtbild konnten Teile der Altstadt auch über die Bau-Boomjahre der Nachkriegsmoderne gerettet werden. Vor der Einführung der Stadtbild- Schutz- und Schonzone sowie dem Erlass des Denkmalschutzgesetzes (1980) war dies nur bedingt gelungen und es wurden ganze Gevierte bedeutend verändert indem die mittelalterliche Bebauung durch neue Grossbauten ersetzt wurden. Die erfolgte Umgestaltung der Spiegel- und der Petersgasse mit den Gebäuden Storchen und Spiegelhof ist teilweise auch in Zusammen- hang mit einem Strassenprojekt zu sehen. Mitten durch die Altstadt wollte der Staat die mehr- Städtebau & Architektur, Planungsamt Seite 14/28 Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel Wettbewerbsprogramm 08.06.2016
spurige „Talentlastungsstrasse“ bauen, welche durch die Spiegel-, Schneider- und Münzgasse sowie das Gerbergässlein zum Barfüsserplatz und weiter durch die Steinenvorstadt hätte führen sollen. Infolge dessen wurde die typische Gassenbreite der Schneider- und Münzgasse auf die heutige Strassenbreite erweitert. Bei einer Teilkorrektion im Jahr 1954 wurde als Provisorium, bis der Verkehr durch die Talentlastungsstrasse fährt, eine Tiefgarage oder Anlieferungshalle im Untergrund vor den Häusern Rümelinsplatz 6-14 geschaffen. Im Jahr 1970 wurde dann das Gebäude Rümelinsplatz 8 neu errichtet, dabei entfernte man die Abfahrtsrampe auf dem Platz und richtete an ihrer Stelle eine flache Treppenanlage mit Sitzgruppe unter zwei Linden ein. Der Rümelinsplatz fungiert heutzutage vornehmlich als Durchgangsort. Die Boulevardgastro- nomie prägt das Bild. Unter dem Jahr finden vereinzelt Veranstaltungen (Fasnacht, Em Bebby sy Jazz) statt. Im Rahmen der Umgestaltung soll der Rümelinsplatz einen Charakter erhalten, und ein identitätsstiftender Platz in der historischen Altstadt werden. Der Entwicklungsrichtplan Innenstadt (ERPI) ist das Endprodukt des zwischen 2008 und 2011 durchgeführten Mitwirkungsprozesses INNENSTADT – Qualität im Zentrum (QuiZ) und be- schreibt die erwünschte räumliche Entwicklung der Basler Innenstadt. Er macht Aussagen zu den drei Bausteinen Nutzung, Gestaltung und Verkehr und ist seit 2015 behördenverbindlich. Den drei Bausteinen sind jeweils folgende Planungsinstrumente zugeordnet: − Nutzung: Die speziellen Nutzungspläne (sNuP, Nachfolger der Bespielungspläne), zurzeit in Erarbeitung für die Innenstadtplätze Barfüsser- Markt- und Münsterplatz. Für den Rümelins- platz ist ebenfalls ein spezieller Nutzungsplan vorgesehen. Der Zeitpunkt der Erarbeitung wird nach dem Wettbewerb sein. − Verkehr: Das Verkehrskonzept Innenstadt inkl. der Verordnung betreffend der ausnahms- weisen Zufahrt in die Innenstadt. − Gestaltung: Das Gestaltungskonzept Innenstadt (GKI) liegt in Form eines Handbuchs vor und wird in diesem Projekt erstmals in einem Wettbewerbsverfahren umgesetzt. Die angrenzenden Gassen Spalenberg, Grünpfahlgasse und Gerbergässlein sind bereits mit diesen Gestaltungsgrundsätzen aufgewertet worden. Der Perimeter ist zum einen im Zusam- menhang mit der Weiterführung des Spalenbergs, der Grünpfahlgasse und des Gerbergäss- leins zu denken und zum anderen sind die grundsätzlichen Aussagen des GKI zu berücksichti- gen. Zur Definition und Gestaltung des Raums soll eine Haltung eingenommen und dabei der Raum- charakter geschärft werden. Zudem soll die Orientierung in der Innenstadt verbessert werden. Trotz der entstandenen Brüche durch die unterschiedlichen Epochen, sind möglichst zusam- menhängende Bereiche zu schaffen. Die Aufenthaltsqualität, mit den jeweiligen Bedürfnissen aller Altersgruppen, ist zu stärken. Derzeit läuft eine Standortprüfung, inwieweit eine Nachfrage von Kinderspiel in der Innenstadt und somit auch auf dem Rümelinsplatz gegeben ist. Dafür wird ein Element entwickelt werden welches vorerst temporär und mobil zum Einsatz kommen wird. Städtebau & Architektur, Planungsamt Seite 15/28 Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel Wettbewerbsprogramm 08.06.2016
42 SPEZIFISCHE RAHMENBEDINGUNGEN 421 Projektperimeter Im Projektperimeter befindet sich der dreieckige Rümelinsplatz sowie die Schnabel- und Münz- gasse. Die Fläche umfasst 3‘430 qm. Der Projektperimeter schliesst die Strassenparzelle 9027 Münzgasse, 9028 Schnabelgasse und 9029 Rümelinsplatz mit ein. In der Münzgasse, im Be- reich der Arkaden, teilweise die Parzellen 0300 und 0310 und teilweise die Strassenparzelle 9026 Hutgasse (siehe Abbildung 2). Abb. 2: Projektperimeter (Quelle Grundlage: Geoviewer Kanton Basel-Stadt) 422 Kosten Zur Grobkostenschätzung wurden aus Erfahrungsrichtwerten die Gesamtanlagekosten ermittelt. Die Ziel-Investitionskosten betragen: Freiraum BKP 1 und 4: Fr. 3,8 Mio. (inkl. MwSt.) Der Kostennachweis ist durch eine Grobkostenschätzung +/- 30% von den Wettbewerbsteil- nehmern zu erbringen (siehe Ziff. 314 Formular Kostennachweis). Städtebau & Architektur, Planungsamt Seite 16/28 Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel Wettbewerbsprogramm 08.06.2016
43 ALLGEMEINE RAHMENBEDINGUNGEN 431 Eigentumsverhältnisse Bis auf die Arkardenflächen auf den Parzellen 6/300 und 6/310 ist der gesamte Projektperime- ter im Eigentum der Einwohnergemeinde (EWG) der Stadt Basel. Die Parzelle 6/300 gehört der G.A.T.E.S. Hôteliers & Restaurateurs SA an. Die Parzelle 6/310 gehört der Zürich Versiche- rungs-Gesellschaft AG an. 432 Nutzungsplanung Der ausgewiesene Projektperimeter umfasst Parzellen die bis auf die Arkade gemäss Bau- und Planungsgesetz des Kantons Basel-Stadt (BPG 730.100, 01.01.2001) Allmend sind. Die zwei Gebäude mit der Arkade befinden sich in der Schonzone. 433 Schutzobjekte Alle Bäume mit mehr als 90cm Stammumfang sind nach § 4 des Baumschutzgesetzes (BSchG 789.700, 16.10.1980, Version 2009) geschützt. Bei Fällung ist gleichwertiger Ersatz zu leisten (gleiche Anzahl, nicht gleiche Art, nicht zwingend gleicher Standort). (Ziff. 452) 434 Auswahl relevanter Erlasse und Normen − Bau- und Planungsgesetz (BPG), SG 730.100, Kanton Basel-Stadt, mit Bau- und Planungs- verordnung (BPV) SG 730.110, Kanton Basel-Stadt − Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz, SG 789.100, Kanton Basel-Stadt (Stand 1995) mit Verordnung über den Natur- und Landschaftsschutz, SG 789.110, Kanton Basel- Stadt (Stand 1998) − Baumschutzgesetz, SG 789.700, Kanton Basel-Stadt (Stand: 1980, Version 2009), mit Baumschutzverordnung (BSV), SG 789.710, Kanton Basel-Stadt (Stand: 2000) − Richtlinien der Feuerwehr Koordination Schweiz FKS, Stand 4. Februar 2015 − Strassenbau-Normen, Tiefbauamt Basel-Stadt, Juli 2014 − Handbuch Strassenbau, Tiefbauamt Basel-Stadt, Version 1.1, April 2015 435 Denkmalpflegerische Aspekte Der Rümelinsplatz sowie die Schnabel- und Münzgasse weisen aufgrund ihres Altstadt- Kontexts denkmalpflegerische Bezüge auf. Die Allmendfläche steht nicht unter Denkmalschutz. Die bergseitige Häuserzeile entlang der Schnabelgasse und des Rümelinsplatzes steht in der Schutzzone, die Insula zwischen Münzgasse, Schnabelgasse und Spalenberg ist teilweise der Schutz- und teilweise der Schonzone zugewiesen; die Rümelins-Passage und der Altbau der Schmiedenzunft (Teil von Rümelinsplatz 10) sind im Inventar schutzwürdiger Bauten verzeich- net. Weiterführende Informationen zur Geschichte der Orte sind in der Informationsbeilage auf- geführt (Ziff. 313). 44 LÖSUNGSVARIANTEN Lösungsvarianten sind nicht zulässig. Städtebau & Architektur, Planungsamt Seite 17/28 Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel Wettbewerbsprogramm 08.06.2016
45 ERLÄUTERUNGEN ZU DEN ANFORDERUNGEN 451 Nutzung SHARED SPACE Heutige Situation Die Boulevardgastronomie belebt den Platz und prägt das Bild. Aussenbestuhlung haben die Restaurants Spalenburg, Schnabel, Coccodrillo und das Hotel Basel. Unter dem Jahr finden vereinzelt Veranstaltungen, wie das Fest der GGG oder die Fasnacht statt. Als eines der gut funktionierenden Anlässe sei hier „em Bebby sy Jazz“ genannt. Abb. 3.: Em Bebby si Jaz von li. nach re.: Spalenberg 18.08.2012 (Quelle: Basler Zeitung), Schnabelgasse 18.08.2012 (Quelle: Tages Woche), Rüme- linsplatz 2012 (Quelle: www.youropi.com) Zukünftige Situation Die Möglichkeit, den Raum zu verschiedenen Tageszeiten unterschiedlich zu nutzen, wird hoch eingestuft. Die genannten Veranstaltungen verleihen dem Platz Bedeutung. Diese und weitere Stadtfeste sollen eine geeignete Fläche finden. Für die Fasnacht wird der gesamte Perimeter für Aussen- bestuhlung und Cateringstände genutzt, für das „em Bebby sy Jazz“ werden verschiedene klei- ne Bühnen aufgebaut und der gesamte Perimeter inkl. Umgebung ist stark belebt. Neben der Ermöglichung von Festen, gemäss dem Entwicklungsrichtplan Innenstadt (ERPI), soll auch die Boulevardgastronomie gestärkt werden, siehe Anhang ERPI (S. 82, 83). Das be- deutet die heute angebotene Aussenbestuhlungsfläche darf nicht reduziert werden. Beim Hotel Basel ist aufgrund der Topografie besonders darauf zu achten, dass der Boulevardgastrono- miebetrieb barrierefrei funktioniert. Hotel Basel 112qm Restaurant Spalenburg 40qm Restaurant Schnabel 11qm (Trillengässlein 23qm) Resaurant Coccodrillo 17qm Die Informationen sind dem Stadtplan mit Allmendbelegungen zu entnehmen. http://www.tiefbauamt.bs.ch/oeffentlicher-raum/nutzung-des-oeffentlichen- raumes/stadtplan.html Darüber hinaus soll die Aufenthaltsqualität gestärkt werden und ein Aneignen und gemein- schaftlich soziales Bespielen für alle Altersgruppen möglich sein. 452 Gestaltung PROFILIERUNG / STRUKTURMERKMALE Herleitung und heutige Situation Im historischen Altstadtkontext, mehrheitlich vor 1860, wurden die Profile grundsätzlich ohne Höhendifferenz und mit einheitlichem Bodenbelag ausgeführt. Im Gegensatz dazu wurden um die Wendezeit des 19./20. Jahrhunderts die linearen Räume grosszügiger und geradliniger so- Städtebau & Architektur, Planungsamt Seite 18/28 Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel Wettbewerbsprogramm 08.06.2016
wie mit klarer Höhendifferenz zwischen den Seitenbereichen für Fussgänger und der Fahr- bahnmitte ausgebildet. Zudem kamen unterschiedliche Materialien zum Einsatz. Die beiden Gassen, Münz- und Schnabelgasse, befinden sich in einer heterogenen Bebauung des Spätmittelalters, Übergang 19./20.Jh. und neuerer Bebauung (Städtebauliche Neuordnung 20 Jh.). Im Gegensatz zu den mittelalterlichen, engen Gassen, zeichnen sie sich durch weite Querschnitte aus. (GKI Seite 31). Zukünftige Situation Daraus resultiert, dass der Querschnitt zwischen den Bauten bezüglich des Niveauausgleichs ohne Höhenversatz (Trottoir/ Fahrbahn), sowohl auf dem Rümelinsplatz (Raumtyp Stadtplatz) als auch in der Münz- und Schnabelgasse (Raumtyp Gassen), weiterzuführen sind (GKI Seiten 116, 117 und 104, 105). Generell ist an die heutigen Terrainhöhen der Fassaden anzuschliessen. Wenn möglich soll beim Rümelinsplatz 4 das noch verbaute Kellerfenster freigestellt werden. Abb 4.: Rümelinsplatz 4, Sommer 2015 (Quelle: Planungsamt Basel-Stadt) UNTERIRDISCHE BAUTEN Für die ehemalige Tiefgarage im Platzbereich vor der GGG Stadtbibliothek sind die Höhen der Deckenoberkante zu beachten. Das bedeutet im Eingangsbereich der GGG Stadtbibliothek muss die vorhandene Treppenoberkante bzw. Höhe des Eingangs der GGG Stadtbibliothek (257,87 m.ü.M) übernommen werden. Detaillierte Informationen sind dem Situationsplan mit Höhenangaben (Ziff. 312) zu entnehmen. Informationen über Traglasten sind keine vorhanden. In den Arkaden vor dem Hotel Basel sind die Deckenoberkanten des Untergeschoss zu beach- ten, durch die minime Überdeckung ist die Belagswahl eingeschränkt, es ist dort lediglich Guss- asphalt für die Umsetzung möglich und die heutigen Höhen sind zu übernehmen. MATERIALISIERUNG Heutige Situation Der Asphaltbelag in der Münz- und Schnabelgasse sowie dem Rümelinsplatz ist stark sanie- rungsbedürftig und bietet kein einheitliches Bild. Teilweise ist im Jahr 2015 der Asphalt im Kreu- zungsbereich der Münz- und Schnabelgasse ausgebessert und instand gestellt worden. Die Schnabelgasse wird stark geprägt durch Gebäudestrukturen aus der städtebaulichen Neu- ordnung des 20. Jahrhunderts. Städtebau & Architektur, Planungsamt Seite 19/28 Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel Wettbewerbsprogramm 08.06.2016
Die Münzgasse wird einerseits geprägt durch Gebäudestrukturen um die Wendezeit 19./20. Jahrhundert, andererseits durch Gebäudestrukturen aus der städtebaulichen Neuordnung des 20. Jahrhunderts. Gemäss dem GKI werden Gassen, die mehrheitlich eine Altstadtbebauung von vor ca. 1860 aufweisen, in Kieselwacke oder einer Kombination aus Kieselwacke und Asphalt ausformuliert. Spätere Bebauung ab der Wendezeit 19. / 20. Jh. werden in Alpnacher Quarzsandstein aus- formuliert. Bereits umgesetzte Projekte sind: Spalenberg, Gerbergässlein, Gerbergasse, Grün- pfahlgasse. Abb. 5: Gestaltungskonzept Innenstadt (S. 31); Städtebauliche Entwicklung - Profilierung Zukünftige Situation Der Perimeter liegt im Übergangsbereich der städtebaulichen Neuordnung des 20. Jh., der Wendezeit des 19./ 20. Jh. und der mittelalterlichen Gassen vor 1860. Die Interpretation der Materialverwendung, gemäss dem GKI, ist im Wettbewerb somit frei zu definieren. Einzig der Bereich unter den Arkaden ist mit Gussasphalt vorzusehen. Es sind durch das vorhanden Un- tergeschoss keine Regelaufbauten möglich und ein fugenloser Belag entsprich den Anforde- rungen des Hotel- und Gastronomiebetriebs. Städtebau & Architektur, Planungsamt Seite 20/28 Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel Wettbewerbsprogramm 08.06.2016
Mit den Anschlüssen an den Bestand ist geschickt und angemessen umzugehen. Im Übergang von Stadtplatz zur Gasse, sprich von Rümlinsplatz zu allen angrenzenden Gassen, ist der Rü- melinsplatz übergeordnet zu sehen, was in seiner Ausgestaltung zu berücksichtigen gilt. In der Abbildung 6 ist das Prinzip des übergeordneten Materialisierungskonzepts gemäss dem GKI dargestellt. Abb. 6: Übersichtskarte: Prinzip des übergeordneten Materialisierungskonzepts gemäss GKI (Quelle Grundlage: Geoviewer Kanton Basel-Stadt) GRÜN Heutige Situation Die historische Kernstadt, somit auch der Rümelinsplatz, hat vornehmlich einen steinernen Cha- rakter. Bis 1953 gab es in der oberen Platzhälfte eine grosse Linde. Im Jahr 1970, als der heute vorzufindende Brunnen aufgestellt wurde, wurden die zwei Ginkgobäume und an der flachen Treppenanlage, welche durch die Entfernung der Tiefgaragenabfahrtsrampe geschaffen werden konnte, die zwei Linden gepflanzt. Die zwei Ginkgobäume weisen einen geschwächten Gesundheitszustand auf (Stammverletzun- gen), das heisst ihre zukünftige Lebenserwartung wird auf 10 bis 15 Jahre geschätzt. Die zwei Linden sind gesund und die Sitzmöglichkeit an den Baumrondellen beliebt, vor allen Dingen in der Mittagspause. Nachteilig wirkt sich der Tropfenfall der Linden aus. Die vier vorhandenen Bäume auf dem Rümelinsplatz sind gemäss § 4 des Baumschutzgeset- zes (BSchG 789.700, 16.10.1980 Version 2009) mit mehr als 90cm Stammumfang, einem Me- ter über dem Boden, geschützt. Städtebau & Architektur, Planungsamt Seite 21/28 Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel Wettbewerbsprogramm 08.06.2016
Zukünftige Situation Die vier bestehenden Bäume sind aufgrund ihrer Grösse und ihres Habitus für den Platz und das innerstädtische Mikroklima bedeutend. Vor allem die Linden, die einen vitalen Gesundheits- zustand aufweisen, tragen zur Identität des Platzes bei. Grundsätzlich hat der Baumerhalt oberste Priorität. Bei einem überzeugenden übergeordneten Gestaltungskonzept besteht je- doch die Möglichkeit, einzelne Bäume zu entfernen. Diese sind aber im Rahmen des Projektes zu ersetzen und auszuweisen. Für den Raumtyp Stadtplatz kommen Einzelbäume oder Baumgruppen in Frage. Die Baumscheiben müssen be- grünbar (z. B. Chaussierung, Schotterrasen) sein und insgesamt eine Fläche von mindestens 10qm pro Einzelbaum aufweisen. Für Baumgruppen kann ein Mittelwert angenommen werden. 453 Erschliessung LANGSAMVERKEHR Mit dem neuen Verkehrskonzept Innenstadt liegt der Wettbewerbsperimeter weiterhin in der Fussgängerzone. Der Fussgänger geniesst somit, im Raum Rümelinsplatz mit angrenzenden Gassen, oberste Priorität. Im gesamten Projektperimeter ist Velofahren nicht gestattet. Die Übersichtskarte zum Verkehrskonzept Innenstadt ist auf der Homepage der Mobilität ein- sehbar (Ziff. 313). ANLIEFERUNG Die Anlieferung erfolgt über den Gemsberg bis zur Münzgasse oder via Schneidergasse bis zum Rümelinsplatz und ist weiterhin für alle Liegenschaften innerhalb des Perimeters zu ge- währleisten. Momentan wird die Anlieferung wie in Abbildung 7 aufgezeigt vom Rümelinsplatz über die Hutgasse geführt. Zu Gunsten einer besseren Platzgestaltung und Aufenthaltsange- bots kann der Verkehr auch über die Grünpfahlgasse geführt werden. Für den Warenlift vor der GGG Stadtbibliothek (Schmiedenhof 10) sowie für den Medienpunkt mit Bierzapfstelle vor dem Hotel Basel (siehe Situationsplan Ziff. 312.) ist die Zugänglichkeit weiterhin zu gewährleisten. Abb. 7: Anlieferung Rümelinsplatz (Quelle Grundlage: Geoviewer Kanton Basel-Stadt) Städtebau & Architektur, Planungsamt Seite 22/28 Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel Wettbewerbsprogramm 08.06.2016
FEUERWEHR Alle Gebäude im Perimeter müssen für die Feuerwehr zugänglich sein. Es sind die Richtlinien der Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS) zu beachten. 454 Ausstattung / Infrastruktur STADTMOBILIAR Für die Ausstattung und Möblierung des öffentlichen Raumes gilt der Grundsatz der zurückhal- tenden Materialvielfalt. Allfälliges Mobiliar ist nur in Lage und Anordnung zu definieren. Für das Mobiliar (Abfallbehälter, Sitzbänke, Veloständer, Plakatierung o.ä.) kommen die Standardtypen der Stadt Basel zum Einsatz, siehe Katalog „Standardisierte Elemente im öffentlichen Raum“ auf der Homepage des Planungsamts (Ziff. 313). BELEUCHTUNG (nicht im GKI definiert) Für die Beleuchtung sind konzeptionelle Aussagen, unter Berücksichtigung des Sicherheits- empfindens, zu treffen und gegebenenfalls die beabsichtigten Effekte und Prinzipien (Über- spannungsbeleuchtung, Mastleuchten, Effektbeleuchtung, etc.) zu vermitteln. Die technische Projektierung und Realisierung obliegt den Industriellen Werken Basels (IWB) und wird im Rahmen der Weiterbearbeitung konkretisiert. Im GKI sind keine Aussagen zur Beleuchtung ge- troffen worden, denn für den Innenstadtperimeter gelten die Grundsätze des Beleuchtungskon- zepts Basel „B-leuchtet“ (Ziff. 313). VELOABSTELLFLÄCHEN Das heutige Angebot von mindestens 50 Velostellplätzen ist anzubieten und zu gewährleisten. Der Standort kann im Rahmen des Wettbewerbs innerhalb des Perimeters definiert werden. Je nach gewähltem Standort ist das Angebot von Veloständern und/ oder Bodenmarkierung abzu- wägen (Faktoren: Gefälle, Bespielung). BRUNNEN Heutige Situation Der ursprünglich von der Anwohnerschaft im Jahr 1866 erwünschte Brunnen, welcher an der damaligen Stützmauer platziert wurde (Abb. 8), wurde im Jahr 1954 abgebaut. Der heute vorzu- findende Kalkstein-Brunnen unter den Ginkgobäumen, welcher zum Baden bei Kindern beliebt ist, wurde 1970 aufgestellt. Im Jahr 2014 hat der Brunnen eine neue Anschlussleitung erhalten. Die Leitungen um den Brunnen lassen kaum Spielraum zum Versatz (+/- 1,5 m) zu. Die speziel- le Brunnenstube ist aufwendig und damit teuer. Genauere Informationen zur Geschichte des Brunnens gehen aus der Historischen Dokumentation in der Informationsbeilage hervor (Ziff. 313). Zukünftige Situation Der Brunnen soll an seinem Standort erhalten bleiben und ist in die neue Gestaltung gekonnt zu integrieren. Städtebau & Architektur, Planungsamt Seite 23/28 Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel Wettbewerbsprogramm 08.06.2016
Abb. 8: Aufnahme um 1900, Fotograf unbekannt. (Quelle: Kantonale Denkmalpflege Basel-Stadt) 46 BEURTEILUNGSKRITERIEN Es kommen folgende Beurteilungskriterien zur Anwendung: − Gestalterischer Gesamteindruck − Qualität von Idee und Umsetzung − Schaffung einer Platzidentität und Wiederkennbarkeit im Innenstadtgefüge − Stärkung der Aufenthaltsqualität − Umsetzung der Inhalte des Gestaltungskonzepts Innenstadt − Lösung der topografischen Situation unter Berücksichtigung der Sockelnutzungen − Stärkung der vorhandenen Boulevardgastronomie − Ermöglichung der Stadtfeste auf dem Platz − Realisierbarkeit/ Wirtschaftlichkeit Die Reihenfolge der Kriterien bedeutet keine Gewichtung der Kriterien. Das Preisgericht wird auf Grund der aufgeführten Kriterien eine Gesamtbewertung vornehmen. Städtebau & Architektur, Planungsamt Seite 24/28 Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel Wettbewerbsprogramm 08.06.2016
5 Anhang 51 ENTWICKLUNGSRICHTPLAN INNENSTADT Städtebau & Architektur, Planungsamt Seite 25/28 Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel Wettbewerbsprogramm 08.06.2016
Städtebau & Architektur, Planungsamt Seite 26/28 Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel Wettbewerbsprogramm 08.06.2016
6 Programmgenehmigung Das Preisgericht hat dieses Wettbewerbsprogramm in der vorliegenden Form am 2. Juni 2016 genehmigt Beat Aeberhard (Vorsitz) Armin Kopf Stefan Rotzler Angela Bezzenberger Martin Knuijt Massimo Fontana Hans-Peter Wessels Roger Reinauer Dorothee Huber Mathias F. Böhm Gregor Muntwiler Martina Münch (Ersatz) Corinne Grüter (Ersatz) Städtebau & Architektur, Planungsamt Seite 27/28 Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel Wettbewerbsprogramm 08.06.2016
7 Programmbegutachtung Das Programm basiert auf einem Musterprogramm für das Hochbauamt des Kantons Basel- Stadt. Die Kommission SIA 142/143 für Wettbewerbe und Studienaufträge hat das Musterpro- gramm geprüft. Es stimmt mit Ausnahme von zwei wesentlichen Bestimmungen mit den Grundsätzen der Ordnung SIA 142 (Ausgabe 2009) überein. Nicht konform sind die Bestim- mung betreffend Eigentums- und Immaterialgüterrechte (Ziff. 254 des Programms resp. Art. 26 der Ordnung) sowie die Bestimmung betreffend Ansprüche aus Wettbewerben (Ziff. 255 des Programms resp. Art. 27 der Ordnung). Städtebau & Architektur, Planungsamt Seite 28/28 Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel Wettbewerbsprogramm 08.06.2016
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