Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel Anonymer Projektwettbewerb im offenen Verfahren - konkurado

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Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel Anonymer Projektwettbewerb im offenen Verfahren - konkurado
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

Städtebau & Architektur

Planungsamt

Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel
Anonymer Projektwettbewerb im offenen Verfahren

Wettbewerbsprogramm

Rümelinsplatz, Juli 2015 (Quelle: Planungsamt Basel-Stadt)

Städtebau & Architektur, Planungsamt
08.06.2016                                                   Seite 1/28
Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel
Wettbewerbsprogramm 10.02.2016
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ORTHOFOTO

Orthofoto, Juli 2012 (Quelle: Geoviewer Kanton Basel-Stadt)

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Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel
Wettbewerbsprogramm 08.06.2016
Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel Anonymer Projektwettbewerb im offenen Verfahren - konkurado
Vorwort

An der Fasnacht und im Sommer bei «Em Bebbi sy Jazz» ist der Rümelinsplatz jeweils mit
Menschen überfüllt. Den Rest des Jahres macht er aber keinen besonders einladenden Ein-
druck. Es besteht Handlungsbedarf am «Rümeli». Die Voraussetzungen dafür stehen gut.
Wertvolle historische Bauten flankieren den Platz und sorgen für den identitätsstiftenden Rah-
men. Attraktive Nutzungen wie Restaurants, Läden oder die Stadtbibliothek ziehen Leute aus
der ganzen Region an. Und die Lage mitten in der Altstadt ist geradezu ideal.

Öffentliche Räume von hoher Lebensqualität sind gefragter denn je. Und die Innerstadt steht im
Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Deren Stärkung und die Steigerung der allgemeinen Le-
bensqualität ist eine zentrale Aufgabe der öffentlichen Hand. Öffentliche Räume sind tagsüber
zunehmend Durchgangsorte, während sie in den Abendstunden zu Verweilorten oder an spezi-
ellen Anlässen zu Veranstaltungsorten werden. Unterschiedliche Anforderungen und Interessen
von direkten Anwohnern, übrigen Einwohnern und Besuchern prallen aufeinander. Fachleute
sprechen vom Multifunktionsraum. Diese Ausgangslage trifft auch auf den Rümelinsplatz zu.
Erschwerend kommt hinzu, dass sich der Platz in der Vergangenheit fragmentarisch entwickelt
hat, seine ursprünglichen Qualitäten gingen dadurch nach und nach verloren. Um den unter-
schiedlichen Bedürfnissen und dem allgemeinen Nutzungsdruck gerecht zu werden, ist eine
präzise Haltung gefragt. Mit einem klar erkennbaren, übergeordneten Gestaltungskonzept soll
der Raumcharakter des Rümelinsplatzes geschärft werden, damit er zu einem atmosphärisch
dichten Identifikationsort wird. Er soll als attraktiver Lebens- und Kommunikationsraum allen
Bewohnerinnen und Besuchern der Stadt eine Bühne zur Begegnung, zum Kulturgenuss und
für öffentliche Aktivitäten bieten.

Um das vorhandene Potential auszuschöpfen, die Vielzahl an divergierenden Ansprüchen zu
meistern und der Vielschichtigkeit der Aufgabe gerecht zu werden, wird ein öffentliches, einstu-
figes Wettbewerbsverfahren für Landschaftsarchitekten ausgeschrieben. Die Planer werden
ermutigt, interdisziplinäre Teams zu bilden.

Beat Aeberhard, Kantonsbaumeister
Vorsitzender des Preisgerichts

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Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel
Wettbewerbsprogramm 08.06.2016
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Inhalt

1    Das Wichtigste in Kürze ................................................................................................................5
11   Objektbezeichnung........................................................................................................................5
12   Ort..................................................................................................................................................5
13   Verfahren .......................................................................................................................................5
14   Gegenstand ...................................................................................................................................5
15   Preisgericht ...................................................................................................................................5
16   Preissumme und Ankäufe .............................................................................................................5
17   Beurteilungskriterien......................................................................................................................5
18   Termine und Adressen ..................................................................................................................5

2    Wettbewerbsdurchführung ............................................................................................................6
21   Auftraggeber und Wettbewerbsbegleitung ....................................................................................6
22   Modalitäten der Durchführung .......................................................................................................6
23   Teilnahmeberechtigung .................................................................................................................7
24   Preissumme und Ankäufe .............................................................................................................7
25   Ansprüche aus dem Wettbewerb ..................................................................................................8
26   Preisgericht ................................................................................................................................ 10
27   Ablauf und Termine .................................................................................................................... 11

3    Unterlagen .................................................................................................................................. 12
31   Verfügbare Unterlagen ............................................................................................................... 12
32   Abzugebende Unterlagen .......................................................................................................... 13

4    Wettbewerbsaufgabe ................................................................................................................. 14
41   Umschreibung der Aufgabe ....................................................................................................... 14
42   Spezifische Rahmenbedingungen ............................................................................................. 16
43   Allgemeine Rahmenbedingungen .............................................................................................. 17
44   Lösungsvarianten ....................................................................................................................... 17
45   Erläuterungen zu den Anforderungen ........................................................................................ 18
46   Beurteilungskriterien................................................................................................................... 24

5    Anhang ....................................................................................................................................... 25
51   Entwicklungsrichtplan Innenstadt ............................................................................................... 25

6    Programmgenehmigung ............................................................................................................. 27

7    Programmbegutachtung ............................................................................................................. 28

     Mit der im Wettbewerbsprogramm verwendeten männlichen Form sind weibliche wie männliche
     Personen gleichermassen gemeint.

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1    Das Wichtigste in Kürze

11   OBJEKTBEZEICHNUNG
     Rümelinsplatz / Basel

12   ORT
     Rümelinsplatz, Schnabelgasse, Münzgasse

13   VERFAHREN
     Anonymer Projektwettbewerb im offenen Verfahren im Binnenmarktbereich.

14   GEGENSTAND
     Die Aufgabe umfasst die Erarbeitung eines Projektvorschlags, auf Grundlage des, Entwick-
     lungsrichtplans Innenstadt, Verkehrskonzepts Innenstadt und Gestaltungskonzept Innenstadt,
     für die Umgestaltung des Rümelinsplatz und der Münz- und Schnabelgasse. Die Teilnahme ei-
     nes Landschaftsarchitekten ist zwingend. Für die Zulassung zum Wettbewerb ist keine
     Teambildung erforderlich. Der Fachbereich Landschaftsarchitektur ist bei etwaiger Teambildung
     federführend. (Mehrfachnennungen sind für den Fachbereich Landschaftsarchitektur nicht
     zulässig).

15   PREISGERICHT
     Fachpreisgericht: Beat Aeberhard, Armin Kopf, Stefan Rotzler, Angela Bezzenberger, Martin
     Knuijt, Massimo Fontana, Martina Münch (Ersatz)
     Sachpreisgericht: Hans-Peter Wessels, Roger Reinauer, Dorothee Huber, Mathias F. Böhm,
     Gregor Muntwiler, Corinne Grüter (Ersatz)

16   PREISSUMME UND ANKÄUFE
     Für Preise und allfällige Ankäufe im Rahmen des Projektwettbewerbs steht dem Preisgericht
     eine Gesamtpreissumme von Fr. 100‘000 exkl. MWST zur Verfügung.

17   BEURTEILUNGSKRITERIEN
     Gestalterischer Gesamteindruck, Qualität von Idee und Umsetzung, Schaffung einer Platzidenti-
     tät und Wiedererkennbarkeit im Innenstadtgefüge, Stärkung der Aufenthaltsqualität, Umsetzung
     der Inhalte des Gestaltungskonzepts Innenstadt, Lösung der topografischen Situation unter Be-
     rücksichtigung der Sockelnutzungen, Stärkung der vorhandenen Boulevardgastronomie, Er-
     möglichung der Stadtfeste auf dem Platz, Realisierbarkeit/ Wirtschaftlichkeit

18   TERMINE UND ADRESSEN
     Publikation / Unterlagen 22. Juni 2016        Kantonsblatt und www.simap.ch
     Fragestellung            8. Juli 2016         Planungsamt Basel-Stadt
     Fragenbeantwortung       29. Juli 2016        www.simap.ch
     Abgabe                   24. Oktober 2016     Kantonale Fachstelle für öffentl. Beschaffungen
     Beurteilung              Nov/Dez 2016

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2     Wettbewerbsdurchführung

21    AUFTRAGGEBER UND WETTBEWERBSBEGLEITUNG

211   Auftraggeber
      Kanton Basel-Stadt, vertreten durch:
      − Eigentümervertretung: Bau- und Verkehrsdepartement (BVD), Tiefbauamt Basel-Stadt (TBA)
      − Baufachvertretung: Bau- und Verkehrsdepartement (BVD), Städtebau & Architektur, Pla-
        nungsamt S&A-P

212   Wettbewerbssekretariat und Wettbewerbsbegleitung
      Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
      Städtebau & Architektur, Planungsamt
      Rittergasse 4
      Postfach 4001 Basel
      Friederike Meinhardt, Projektleitung, Friederike.Meinhardt@bs.ch

22    MODALITÄTEN DER DURCHFÜHRUNG

221   Ausschreibungsunterlagen
      Die Ausschreibungsunterlagen umfassen die nachfolgenden Bestandteile. Widersprechen sich
      einzelne Bestandteile, bestimmt sich ihr Rang nach der Einordnung in die nachstehenden Zif-
      fern.
      1. Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB, SG 914.501)
      2. Gesetz über öffentliche Beschaffungen (Beschaffungsgesetz, SG 914.100,
         Kanton Basel-Stadt) und Verordnung zum Gesetz über öffentliche Beschaffungen
         (Beschaffungsverordnung, VöB, SG 914.110, Kanton Basel-Stadt)
      3. Wettbewerbsprogramm
      4. Ordnung SIA 142 (2009)

222   Sprache
      Die Verfahrenssprache ist Deutsch.

223   Auskünfte
      Zum und im Verfahren werden keine mündlichen Auskünfte erteilt.

224   Anzahl Stufen
      Der Wettbewerb ist einstufig.
      Das Preisgericht kann mit Projekten aus der engeren Wahl den Wettbewerb falls notwendig
      mit einer optionalen, anonymen Bereinigungsstufe ergänzen. Eine allfällige Bereinigungsstufe
      wird separat entschädigt. Die Rangierung findet erst nach einer allfälligen Bereinigungsstufe
      statt.

225   Rechtsmittelbelehrung
      Gegen diese Ausschreibung kann innerhalb von zehn Tagen, von der Veröffentlichung im Kan-
      tonsblatt an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel,
      schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift ist in einfacher Ausfertigung einzu-
      reichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfü-
      gung ist beizulegen.

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Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
      Art. 28. SIA 142 (2009) kommt mit Ausnahme von Ziffer 28.4 nicht zur Anwendung.

226   Ordnung SIA 142 (2009): Verbindlichkeitserklärung gemäss SIA
      Es gilt die Ordnung SIA 142, Ausgabe 2009, subsidiär zu den Bestimmungen über das öffent-
      liche Beschaffungswesen und zum Wettbewerbsprogramm.

23    TEILNAHMEBERECHTIGUNG

231   Domizil
      Die Teilnehmenden müssen zum Zeitpunkt der Bekanntmachung ihren Sitz oder Wohnsitz in
      der Schweiz oder in einem Vertragsstaat des GATT/WTO-Übereinkommens über das öffentli-
      che Beschaffungswesen haben, soweit dieser Staat das Gegenrecht gewährt.

232   Stichtag
      Der Stichtag für den Nachweis des Domizils ist der Publikationstermin am 22. Juni 2016.

233   Teambildung
      Die Teilnahme eines Landschaftsarchitekten ist zwingend. Für die Zulassung zum Wettbewerb
      ist keine Teambildung erforderlich. Der Fachbereich Landschaftsarchitektur ist bei etwaiger
      Teambildung federführend. Eine Verstärkung durch folgende Fachleute ist freigestellt:
      - Stadtplaner
      - Soziologe
      - Architekt
      - Bauingenieur
      - Künstler
      etc.

      Die federführende Person und Firma des Fachbereichs Landschaftsarchitektur darf nur in einem
      Team teilnehmen. Bei den übrigen Teammitgliedern ist eine Mehrfachteilnahme möglich.

24    PREISSUMME UND ANKÄUFE

241   Anzahl Preise
      Es werden voraussichtlich 4-6 Projekte prämiert.

242   Preissumme
      Für Preise und allfällige Ankäufe im Rahmen des Projektwettbewerbs steht dem Preisgericht
      eine Gesamtpreissumme von Fr. 100‘000 exkl. MWST zur Verfügung.

243   Ausschluss von der Preiserteilung
      Ein Beitrag muss ausgeschlossen werden, wenn er nicht rechtzeitig oder in wesentlichen
      Bestandteilen unvollständig abgeliefert wurde, unverständlich ist oder unlauteres Handeln er-
      wiesen ist. Stichtag ist der unter Ziff. 273 aufgeführte Abgabetermin.
      Ein Ankauf im ersten Rang kann durch das Preisgericht einstimmig zur Weiterbearbeitung
      empfohlen werden.

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25    ANSPRÜCHE AUS DEM WETTBEWERB

251   Absichtserklärung
      Es ist vorgesehen, unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens mit den Projektierungsarbeiten
      (Phase 31 SIA 105) zu beginnen. Die Weiterbearbeitung durch den Gewinner des Wettbewerbs
      erfolgt unter Vorbehalt insbesondere der Kreditgenehmigung durch den Grossen Rat des Kan-
      tons Basel-Stadt. Ziel ist die Eröffnung des Rümelinsplatz im Jahr 2021.
      Die Beauftragung der weiteren Planungsschritte (Phasen 32, 41 und 52) erfolgt phasenweise.
      Um die im Programm des Wettbewerbs festgelegten Ziele zu erreichen und insbesondere die
      Ausführungsqualität, Termine und Kosten zu garantieren, kann der Auftraggeber von Gewin-
      nern verlangen, sich mit Partnern zu verstärken und entsprechende Vorschläge einzubringen.
      Die Auswahl dieser Partner liegt in der Zuständigkeit des Auftraggebers.

252   Teams
      Der Landschaftsarchitekt übernimmt bei etwaiger Teambildung die Federführung im Team. Er
      muss sich die Rechte gemäss Ziff. 254 dieses Wettbewerbsprogramms von den übrigen
      Teammitgliedern verschaffen oder zur Übertragung dieser Rechte ermächtigt sein.

253   Honorarbedingungen
      Für die Weiterbearbeitung gelten folgende Honorarkonditionen (Aktualisierungen der Verord-
      nungen und Grundlagen werden berücksichtigt):
      − Grundleistungen gemäss SIA HO 105 Ausgabe 2014.
      − Allgemeine Vertragsbedingungen KBOB für Planerleistungen, Ausgabe 2013.
      − KBOB-Empfehlungen für Honorierung, Version des Jahres 2016.

      Die aufwandbestimmenden Baukosten werden auf der Basis des genehmigten Vorprojekts
      ermittelt und gelten über das Gesamtprojekt.
      Für die Honorarberechnung der einzelnen Planer nach Baukosten gelten die folgenden maxi-
      malen Faktoren:
      − Koeffizienten Z1/Z2 = Werte 2016
      − Leistungsanteil q liegt bei 26%: Phase 31 (12%), 32 (4%), 41 (4%) und 52 (6%)
         (Der Leistungsanteil liegt bei 26%, da die Fachämter des Bau- und Verkehrsdepartement
         Basel-Stadt die übrigen Teilleistungsprozent erbringen werden.)
      − Schwierigkeitsgrad n = 1.1 für Landschaftsarchitektur gem. SIA 105 (Freiraumkategorie IV)

      Anpassungsfaktor r = 1.0
      Stundenansatz H= 130.– CHF/h exkl. MWST
      Teamfaktor i= 1.0
      Faktor für Sonderleistungen s = 1.0

      Aufgaben und Tätigkeiten ausserhalb der in der SIA Norm enthaltenen Leistungen können ge-
      sondert vergütet werden.

      Die Nebenkosten werden pauschal mit 4% der vereinbarten Honorarsumme vergütet.

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− Die Anteile BKP 1 Vorbereitungsarbeiten sowie BKP 4 Umgebung sind Grundlage für die
        aufwandbestimmenden Baukosten des Landschaftsarchitekten
      − Die aufwandbestimmenden Baukosten der einzelnen Fachbereiche über das Gesamtprojekt
        gelten auch für die Berechnung der Honorare für einzelne Teilleistungen.

      Der Leistungsumfang und die Honorierung weiterer Spezialisten werden im Rahmen der Ver-
      tragsverhandlungen geregelt.

254   Eigentums- und Immaterialgüterrechte
      Die eingereichten Unterlagen (Skizzen, Texte, Pläne, Visualisierungen, usw.) der mit Preisen
      und Ankäufen ausgezeichneten Wettbewerbsbeiträge gehen ins Eigentum des Auftraggebers
      über. Die Teilnehmer sichern zu, dass keine Rechte Dritter, insbesondere Immaterialgüterrech-
      te, verletzt werden.

      Die Immaterialgüterrechte an den Wettbewerbsbeiträgen verbleiben bei den Teilnehmern. Der
      Auftraggeber hat allerdings unter Namensnennung der Urheber das Recht zur Vervielfältigung,
      Verbreitung und Veröffentlichung der Wettbewerbsbeiträge.

      Der Auftraggeber hat zudem das Recht zur weiteren Verwendung und Änderung des Ge-
      winnerbeitrags. Vergibt der Auftraggeber den Auftrag ausnahmsweise und unter den Bedingun-
      gen gemäss Ziff. 255 an einen Dritten, so ist er berechtigt, dessen Beitrag ebenso zu verwen-
      den und zu ändern. Mit Abschluss des Planervertrages kommt die dort vorgesehene Urheber-
      rechtsregelung gemäss Ziffer 15 AVB KBOB zur Anwendung (siehe Honorarbedingungen).

255   Abgeltungsmodalitäten
      Der Gewinner dieses Projektwettbewerbs hat einen Anspruch auf einen weiteren planerischen
      Auftrag. Nicht von Gewinnern erbrachte Teilleistungen werden dem Gewinner nicht entschädigt.

      Die Urheber von Wettbewerbsbeiträgen haben zusätzlich zum Preisgeld Anspruch auf eine Ab-
      geltung in der Höhe von einem Drittel der Gesamtpreissumme, wenn
      a) das Preisgericht empfohlen hat, es sei ihnen ein weiterer planerischer Auftrag oder der Zu-
         schlag zu erteilen, die Auftraggeberin diesen Auftrag jedoch an Dritte vergibt und/ oder
      b) die Auftraggeberin den Wettbewerbsbeitrag weiterverwendet, ohne dass sie dem Urheber
         einen weiteren planerischen Auftrag erteilt.

      Beschliesst die Auftraggeberin nach dem Preisentscheid, auf eine Realisierung des Vorhabens
      definitiv zu verzichten, so entfallen die obigen Abgeltungsansprüche. Kommt sie innerhalb
      von zehn Jahren auf ihren Beschluss zurück, so können die obigen Ansprüche wieder geltend
      gemacht werden.

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26    PREISGERICHT
      Zur Beurteilung der eingereichten Arbeiten setzt der Veranstalter für den Projektwettbewerb ein
      Preisgericht ein. Es wird unterstützt von nicht stimmberechtigten Experten. Die Experten führen
      die fachliche und technische Vorprüfung des Wettbewerbs durch. Weitere Sachverständige
      werden bei Bedarf zugezogen. Die Beurteilungssitzungen sind nicht öffentlich.

261   Fachpreisgericht
      Beat Aeberhard, Kantonsbaumeister Basel-Stadt (Vorsitz)
      Armin Kopf, Leiter Grünplanung Stadtgärtnerei Basel-Stadt
      Stefan Rotzler, Rotzler.Land, Gockhausen / Landschaftsarchitekt
      Angela Bezzenberger, Landschaftsarchitektur und Ökologie, Darmstadt / Landschaftsarchitektin
      Martin Knuijt, Okra Landschaftsarchitekten, Utrecht / Landschaftsarchitekt
      Massimo Fontana, Fontana Landschaftsarchitektur, Basel / Landschaftsarchitekt

262   Sachpreisgericht
      Hans-Peter Wessels, Vorsteher Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt
      Roger Reinauer, Kantonsingenieur Basel-Stadt
      Dorothee Huber, Fachhochschule Nordwestschweiz, Institut Architektur / Kunsthistorikerin
      Mathias F. Böhm, Pro Innenstadt Basel
      Gregor Muntwiler, Verein Instandbelebung Rümelinsplatz

263   Ersatz Fach- und Sachpreisrichter
      Martina Münch, Leiterin Gestaltung Stadtraum Verkehr, Städtebau & Architektur Basel-Stadt
      Corinne Grüter, Verein Instandbelebung Rümelinsplatz

264   Experten (ohne Stimmrecht)
      Stephanie Balzer, Allmendverwaltung, Tiefbauamt Basel-Stadt
      Thomas Gerspach, Leiter Planung, Projektierung & Bau, Stadtgärtnerei Basel
      Andreas Flück, Leiter Planung, Tiefbauamt Basel-Stadt
      Romeo Di Nucci, Verkehrstechnik, Mobilität Basel-Stadt
      Thomas Lutz, Kantonale Denkmalpflege, Städtebau & Architektur Basel-Stadt

265   Befangenheit und Ausstandsgründe
      Von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen sind Fachleute, die eine gemäss Ordnung
      SIA 142 (2009) nicht zulässige Verbindung zu einem Mitglied des Preisgerichtes haben (siehe
      dazu: Wegleitung „Befangenheit und Ausstandsgründe“, www.sia.ch/142i). Nicht zugelassen
      sind insbesondere Teilnehmer, die beim Veranstalter oder einem Mitglied des Preisgerichts
      (inkl. Experten) angestellt sind, die mit einem Mitglied des Preisgerichts nahe verwandt oder in
      einem engen beruflichen Zusammengehörigkeitsverhältnis (z.B. Mandat) stehen.
      Zur Teilnahme zugelassen sind Experten und Fachleute, welche beim Wettbewerb zum Gestal-
      tungskonzept Innenstadt mitgewirkt haben.

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27    ABLAUF UND TERMINE

271   Bezug Unterlagen
      Die Plangrundlagen werden den Teilnehmern digital auf der Internetseite www.simap.ch zum
      Download zur Verfügung gestellt. Für die Verwendung der CAD-Pläne (Kataster-, Werkleitungs-
      kataster-, Höhen- und Situationsplan) ist das Formular zum Datenbezug auszufüllen und dem
      Grundbuch- und Vermessungsamt zuzusenden (E-Mail-Adresse siehe unten). Daraufhin wer-
      den die Daten per Mail zugestellt oder können von einer Plattform heruntergeladen werden.

      Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel - Stadt
      Grundbuch- und Vermessungsamt, Kundenzentrum
      Stichwort „Wettbewerb Rümelinsplatz, Basel“
      René Lattmann
      Rene.Lattmann@bs.ch

272   Fragenstellung und Fragenbeantwortung
      Fragen zum Programm müssen bis 8. Juli 2016, (Eingang) unter Wahrung der Anonymität und
      Verweis auf das jeweilige Kapitel im Programm beim Wettbewerbssekretariat gem. Ziff. 212 mit
      dem Vermerk „Fragen Wettbewerb Rümelinsplatz“ eingereicht werden.
      Die Antworten werden durch die Jury genehmigt und sind ab 29. Juli 2016 unter www.simap.ch
      abrufbar. Sie werden damit integraler Bestandteil des Wettbewerbsprogramms. Im Rahmen
      dieses Verfahrens werden sonst keine weiteren Fragen beantwortet.

273   Abgabe der Wettbewerbsbeiträge
      Die Wettbewerbsbeiträge sind unter Wahrung der Anonymität und nur mit dem Vermerk „Wett-
      bewerb Rümelinsplatz, Basel“ und dem Kennwort beschriftet einzureichen und müssen spätes-
      tens bis Montag 24. Oktober 2016, 12 Uhr (Eingang) bei der Kantonalen Fachstelle für öffentli-
      che Beschaffungen vorliegen.
      Die Wettbewerbsbeiträge können per Post an die Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaf-
      fungen geschickt werden oder werktags von 8.00 – 12.15 Uhr und 13.15 – 17.00 Uhr (Freitags
      bis 16.00 Uhr) im Kundenzentrum des Bau- und Verkehrsdepartements des Kantons Basel-
      Stadt im Erdgeschoss abgegeben werden. Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend,
      die Verantwortung für die termingerechte Einreichung liegt bei den Teilnehmern.

      Abgabeadresse:
      Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
      Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffung (KFöB)
      „Wettbewerb Rümelinsplatz, Basel“
      Münsterplatz 11, Postfach, CH-4001 Basel

274   Beurteilung
      Die Beurteilung der Projekte erfolgt anonym. Die Ergebnisse der Jurierung werden durch das
      Preisgericht in einem Bericht festgehalten. Das Resultat des Projektwettbewerbs wird den Teil-
      nehmenden schriftlich an die im Verfassercouvert eingetragene Kontaktadresse mitgeteilt.

275   Jurybericht und Ausstellung
      Das Ergebnis der Jurierung wird veröffentlicht und durch das Beurteilungsgremium in einem Be-
      richt festgehalten. Alle zur Beurteilung zugelassenen Beiträge werden voraussichtlich März
      2017 ausgestellt.

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3     Unterlagen

31    VERFÜGBARE UNTERLAGEN
      Folgende Unterlagen werden den Teilnehmenden des Projektwettbewerbs zur Verfügung ge-
      stellt.

311   Wettbewerbsprogramm
      Format: PDF

312   Pläne
      Datenbezug der CAD Dateien via Grundbuch- und Vermessungsamt, PDF Formate via simap:
      − Digitales Geländemodell (Detaillierte Höhenangaben), Stand 15.10.2015; Formate PDF;
         DXF, DGM
      − 3D-Stadtmodell (Grundlage für Perspektiven), Stand 20.03.2009, Format DWG

        In einer DWG Datei enthalten:
      − Werkleitungskataster, Formate DWG und PDF
      − Situationsplan mit Kataster, Höhen- und Perimeterangaben, Formate DWG und PDF

313   Informationsbeilagen
      −   Orthofoto, April 2015, Format PDF
      −   Situationsfotos vom Juli 2015 und Februar 2016, Format JPG
      −   Historische Dokumentation Rümelinsplatz, Schnabel- und Münzgasse 3.4.2015, Format PDF
      −   Beleuchtungskonzept B-leuchtet, IWB Stand 2005, Format PDF
      −   Richtlinien der Feuerwehr Koordination Schweiz FKS, 4.2.2015, Format PDF
      −   Baumbestandesplan Stadtgärtnerei, Stand 2.2.2016, Format PDF
      −   Standort der vorgegebenen Perspektive, Format PDF
      −   Handbuch Gestaltungskonzept Innenstadt (GKI), Stand 13.01.2015, Format PDF
      −   Formular für den CAD Datenbezug, Format PDF

      Informationsbeilagen im Internet
      − Standards der Stadtgärtnerei Basel, Stand 1.1.2015 und 01.März 2010 (Internet)
        http://www.stadtgaertnerei.bs.ch/geschaeftspartner/standards.html
      − Handbuch Gestaltungskonzept Innenstadt, Stand 13.01.2015
        http://www.planungsamt.bs.ch/oeffentlicher-raum/gestaltungskonzept-innenstadt.html
      − Entwicklungsrichtplan Innenstadt, Stand Januar 2015
        http://www.planungsamt.bs.ch/planungsgrundlagen-
        konzepte/teilrichtplaene/entwicklungsrichtplan-innenstadt.html
      − Verkehrskonzept Innenstadt, Stand August 2015
        http://www.mobilitaet.bs.ch/gesamtverkehr/verkehrskonzepte/verkehrskonzept-
        innenstadt.html
      − Normenkatalog Standardisierte Elemente im öffentlichen Raum Basel-Stadt Juni 2012
        http://www.planungsamt.bs.ch/planungsgrundlagen-konzepte/konzepte/elemente-
        oeffentlicher-raum.html
      Weitere Grundlagen siehe auch Ziff. 434

314   Kostennachweis
      Formular Kostennachweis, Format XLS

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32    ABZUGEBENDE UNTERLAGEN
      Jeder Teilnehmer darf nur ein Projekt einreichen, Varianten sind nicht zulässig. Zusätzliche
      Unterlagen werden nicht zugelassen. Die Abgabe ist anonym einzureichen. Sämtliche Bestand-
      teile der Wettbewerbsbeiträge sind anonymisiert abzugeben und mit dem Vermerk “Wettbewerb
      Rümelinsplatz, Basel” und dem Kennwort zu versehen.
      Alle Textangaben sind in Deutsch zu verfassen. Zudem muss auf jedem Plan ein grafischer
      Massstab ersichtlich sein.

321   Pläne
      − Situationsplan (Perimeter), mit allen zum Verständnis wichtigen Höhenkoten, M 1:200 (ge-
        nordet)
      − Darstellung einer oder mehrerer frei wählbarer Teilräume, die für die Gestaltung relevant
        sind, M 1:100 (genordet)
      − Alle für das Verständnis des Lösungsvorschlags erforderlichen Schnitte und/ oder Ansichten
        mit Höhenkoten
      − 2 Perspektiven oder Fotomontagen zur Veranschaulichung des Projektes. Ein Standpunkt ist
        vorgegeben der zweite Standpunkt ist frei wählbar. Details und Erläuterungen soweit für das
        Verständnis des Projekts erforderlich.

322   Erläuterungen
      Ergänzende Erläuterungen zu folgenden Themen sind in die Pläne zu integrieren:
      Städtebau und Architektur, Erschliessungskonzept (Anlieferung, Feuerwehr), Konstruktion und
      Materialisierung.

323   Darstellung und Formate
      Anzahl Pläne (max.): 2
      − Pläne auf festem Papier, Format A0, hoch
      − 1 Satz ungefaltet in Mappe
      − 1 Satz auf A3 verkleinert, für Vorprüfung, Bericht, Reproduktion
      − 1 CD / DVD mit jeweils 1 Plansatz (in Couvert Digitale Daten)
      − Originalformat PDF 300 dpi
      − Verkleinerungen A3 PDF 300 dpi
      − Pro PDF Dokument maximal 4 MB

324   Kostennachweis
      Ausgefülltes vorgegebenes Formular, Abgabe Papier und elektronisch (Formate PDF und XLS)

325   Verfassercouvert
      Verschlossener Briefumschlag mit Vermerk: „Verfassercouvert Wettbewerb Rümelinsplatz, Ba-
      sel“ und Angabe des Kennworts. Inhalt: Verfassererklärung mit den Namen aller Projektverfas-
      senden mit Büronamen, Anschrift, Kontoverbindung (mit IBAN) und Angabe der Mehrwertsteu-
      ernummer auf Papier.

326   Couvert digitale Daten
      Verschlossener Briefumschlag mit Vermerk: „Digitale Daten Wettbewerb Rümelinsplatz, Basel“
      und Angabe des Kennworts. Inhalt: Eine Daten-CD des abgegebenen Projektes.

      Achtung: Das Verfassercouvert und das Couvert mit den digitalen Daten sind
      zur Gewährleistung der Anonymität zwingend getrennt einzureichen.

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4     Wettbewerbsaufgabe

41    UMSCHREIBUNG DER AUFGABE

411   Ausgangslage

      Abb. 1: Übersichtsplan Quartier Altstadt Grossbasel, Lage des Objekts (Quelle: www.statistik.bs.ch, 22.7.2015)

      Der Rümelinsplatz befindet sich im Herzen der Altstadt Grossbasels zwischen der Talachse
      (Birsigniederung) und dem höher gelegenen Stadtring der ersten Stadtmauer.

      Der Name Rümelinsplatz geht auf den Gewerbekanal Rümelinsbach zurück, welcher von der
      Birsig im 13. Jh. abgezweigt wurde und den Platz in Längsrichtung durchquerte. Der Name
      Rümelinsbach wird mit dem früheren Mühlenbesitzer am Rümelinsplatz in Verbindung gebracht.
      Die Münzgasse folgte dem Verlauf des angelegten Bachs, welcher heute nicht mehr existiert.

      Die Altstadt Grossbasel ist das Stadtviertel, das ehemals von den ersten Stadtmauern um-
      schlossen wurde. Die Quartiersgrenze führt genau an der ehemaligen Stadtmauer aus dem
      Jahr 1200 entlang, in diesem inneren, historischen Kern der Stadt befindet sich ein Grossteil der
      alten und gut erhaltenen Bausubstanz wie auch das Basler Rathaus und das Basler Münster
      sowie archäologische Fundstellen aus römischer Zeit. Zusammen mit der Altstadt Kleinbasel
      bildet sie das historische Zentrum der Stadt.
      Durch zunehmende Sensibilisierung für das Stadtbild konnten Teile der Altstadt auch über die
      Bau-Boomjahre der Nachkriegsmoderne gerettet werden. Vor der Einführung der Stadtbild-
      Schutz- und Schonzone sowie dem Erlass des Denkmalschutzgesetzes (1980) war dies nur
      bedingt gelungen und es wurden ganze Gevierte bedeutend verändert indem die mittelalterliche
      Bebauung durch neue Grossbauten ersetzt wurden. Die erfolgte Umgestaltung der Spiegel- und
      der Petersgasse mit den Gebäuden Storchen und Spiegelhof ist teilweise auch in Zusammen-
      hang mit einem Strassenprojekt zu sehen. Mitten durch die Altstadt wollte der Staat die mehr-

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spurige „Talentlastungsstrasse“ bauen, welche durch die Spiegel-, Schneider- und Münzgasse
sowie das Gerbergässlein zum Barfüsserplatz und weiter durch die Steinenvorstadt hätte führen
sollen. Infolge dessen wurde die typische Gassenbreite der Schneider- und Münzgasse auf die
heutige Strassenbreite erweitert. Bei einer Teilkorrektion im Jahr 1954 wurde als Provisorium,
bis der Verkehr durch die Talentlastungsstrasse fährt, eine Tiefgarage oder Anlieferungshalle im
Untergrund vor den Häusern Rümelinsplatz 6-14 geschaffen. Im Jahr 1970 wurde dann das
Gebäude Rümelinsplatz 8 neu errichtet, dabei entfernte man die Abfahrtsrampe auf dem Platz
und richtete an ihrer Stelle eine flache Treppenanlage mit Sitzgruppe unter zwei Linden ein.

Der Rümelinsplatz fungiert heutzutage vornehmlich als Durchgangsort. Die Boulevardgastro-
nomie prägt das Bild. Unter dem Jahr finden vereinzelt Veranstaltungen (Fasnacht, Em Bebby
sy Jazz) statt. Im Rahmen der Umgestaltung soll der Rümelinsplatz einen Charakter erhalten,
und ein identitätsstiftender Platz in der historischen Altstadt werden.

Der Entwicklungsrichtplan Innenstadt (ERPI) ist das Endprodukt des zwischen 2008 und 2011
durchgeführten Mitwirkungsprozesses INNENSTADT – Qualität im Zentrum (QuiZ) und be-
schreibt die erwünschte räumliche Entwicklung der Basler Innenstadt. Er macht Aussagen zu
den drei Bausteinen Nutzung, Gestaltung und Verkehr und ist seit 2015 behördenverbindlich.
Den drei Bausteinen sind jeweils folgende Planungsinstrumente zugeordnet:
− Nutzung: Die speziellen Nutzungspläne (sNuP, Nachfolger der Bespielungspläne), zurzeit in
    Erarbeitung für die Innenstadtplätze Barfüsser- Markt- und Münsterplatz. Für den Rümelins-
    platz ist ebenfalls ein spezieller Nutzungsplan vorgesehen. Der Zeitpunkt der Erarbeitung
    wird nach dem Wettbewerb sein.
− Verkehr: Das Verkehrskonzept Innenstadt inkl. der Verordnung betreffend der ausnahms-
    weisen Zufahrt in die Innenstadt.
− Gestaltung: Das Gestaltungskonzept Innenstadt (GKI) liegt in Form eines Handbuchs vor
    und wird in diesem Projekt erstmals in einem Wettbewerbsverfahren umgesetzt.
Die angrenzenden Gassen Spalenberg, Grünpfahlgasse und Gerbergässlein sind bereits mit
diesen Gestaltungsgrundsätzen aufgewertet worden. Der Perimeter ist zum einen im Zusam-
menhang mit der Weiterführung des Spalenbergs, der Grünpfahlgasse und des Gerbergäss-
leins zu denken und zum anderen sind die grundsätzlichen Aussagen des GKI zu berücksichti-
gen.
Zur Definition und Gestaltung des Raums soll eine Haltung eingenommen und dabei der Raum-
charakter geschärft werden. Zudem soll die Orientierung in der Innenstadt verbessert werden.
Trotz der entstandenen Brüche durch die unterschiedlichen Epochen, sind möglichst zusam-
menhängende Bereiche zu schaffen. Die Aufenthaltsqualität, mit den jeweiligen Bedürfnissen
aller Altersgruppen, ist zu stärken.

Derzeit läuft eine Standortprüfung, inwieweit eine Nachfrage von Kinderspiel in der Innenstadt
und somit auch auf dem Rümelinsplatz gegeben ist. Dafür wird ein Element entwickelt werden
welches vorerst temporär und mobil zum Einsatz kommen wird.

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42    SPEZIFISCHE RAHMENBEDINGUNGEN

421   Projektperimeter
      Im Projektperimeter befindet sich der dreieckige Rümelinsplatz sowie die Schnabel- und Münz-
      gasse. Die Fläche umfasst 3‘430 qm. Der Projektperimeter schliesst die Strassenparzelle 9027
      Münzgasse, 9028 Schnabelgasse und 9029 Rümelinsplatz mit ein. In der Münzgasse, im Be-
      reich der Arkaden, teilweise die Parzellen 0300 und 0310 und teilweise die Strassenparzelle
      9026 Hutgasse (siehe Abbildung 2).

      Abb. 2: Projektperimeter (Quelle Grundlage: Geoviewer Kanton Basel-Stadt)

422   Kosten
      Zur Grobkostenschätzung wurden aus Erfahrungsrichtwerten die Gesamtanlagekosten ermittelt.
      Die Ziel-Investitionskosten betragen:
      Freiraum BKP 1 und 4: Fr. 3,8 Mio. (inkl. MwSt.)
      Der Kostennachweis ist durch eine Grobkostenschätzung +/- 30% von den Wettbewerbsteil-
      nehmern zu erbringen (siehe Ziff. 314 Formular Kostennachweis).

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43    ALLGEMEINE RAHMENBEDINGUNGEN

431   Eigentumsverhältnisse
      Bis auf die Arkardenflächen auf den Parzellen 6/300 und 6/310 ist der gesamte Projektperime-
      ter im Eigentum der Einwohnergemeinde (EWG) der Stadt Basel. Die Parzelle 6/300 gehört der
      G.A.T.E.S. Hôteliers & Restaurateurs SA an. Die Parzelle 6/310 gehört der Zürich Versiche-
      rungs-Gesellschaft AG an.

432   Nutzungsplanung
      Der ausgewiesene Projektperimeter umfasst Parzellen die bis auf die Arkade gemäss Bau- und
      Planungsgesetz des Kantons Basel-Stadt (BPG 730.100, 01.01.2001) Allmend sind. Die zwei
      Gebäude mit der Arkade befinden sich in der Schonzone.

433   Schutzobjekte
      Alle Bäume mit mehr als 90cm Stammumfang sind nach § 4 des Baumschutzgesetzes (BSchG
      789.700, 16.10.1980, Version 2009) geschützt. Bei Fällung ist gleichwertiger Ersatz zu leisten
      (gleiche Anzahl, nicht gleiche Art, nicht zwingend gleicher Standort). (Ziff. 452)

434   Auswahl relevanter Erlasse und Normen
      − Bau- und Planungsgesetz (BPG), SG 730.100, Kanton Basel-Stadt, mit Bau- und Planungs-
        verordnung (BPV) SG 730.110, Kanton Basel-Stadt
      − Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz, SG 789.100, Kanton Basel-Stadt (Stand
        1995) mit Verordnung über den Natur- und Landschaftsschutz, SG 789.110, Kanton Basel-
        Stadt (Stand 1998)
      − Baumschutzgesetz, SG 789.700, Kanton Basel-Stadt (Stand: 1980, Version 2009), mit
        Baumschutzverordnung (BSV), SG 789.710, Kanton Basel-Stadt (Stand: 2000)
      − Richtlinien der Feuerwehr Koordination Schweiz FKS, Stand 4. Februar 2015
      − Strassenbau-Normen, Tiefbauamt Basel-Stadt, Juli 2014
      − Handbuch Strassenbau, Tiefbauamt Basel-Stadt, Version 1.1, April 2015

435   Denkmalpflegerische Aspekte
      Der Rümelinsplatz sowie die Schnabel- und Münzgasse weisen aufgrund ihres Altstadt-
      Kontexts denkmalpflegerische Bezüge auf. Die Allmendfläche steht nicht unter Denkmalschutz.
      Die bergseitige Häuserzeile entlang der Schnabelgasse und des Rümelinsplatzes steht in der
      Schutzzone, die Insula zwischen Münzgasse, Schnabelgasse und Spalenberg ist teilweise der
      Schutz- und teilweise der Schonzone zugewiesen; die Rümelins-Passage und der Altbau der
      Schmiedenzunft (Teil von Rümelinsplatz 10) sind im Inventar schutzwürdiger Bauten verzeich-
      net. Weiterführende Informationen zur Geschichte der Orte sind in der Informationsbeilage auf-
      geführt (Ziff. 313).

44    LÖSUNGSVARIANTEN
      Lösungsvarianten sind nicht zulässig.

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45    ERLÄUTERUNGEN ZU DEN ANFORDERUNGEN

451   Nutzung
      SHARED SPACE
      Heutige Situation
      Die Boulevardgastronomie belebt den Platz und prägt das Bild. Aussenbestuhlung haben die
      Restaurants Spalenburg, Schnabel, Coccodrillo und das Hotel Basel. Unter dem Jahr finden
      vereinzelt Veranstaltungen, wie das Fest der GGG oder die Fasnacht statt. Als eines der gut
      funktionierenden Anlässe sei hier „em Bebby sy Jazz“ genannt.

      Abb. 3.: Em Bebby si Jaz
      von li. nach re.: Spalenberg 18.08.2012 (Quelle: Basler Zeitung), Schnabelgasse 18.08.2012 (Quelle: Tages Woche), Rüme-
      linsplatz 2012 (Quelle: www.youropi.com)

      Zukünftige Situation
      Die Möglichkeit, den Raum zu verschiedenen Tageszeiten unterschiedlich zu nutzen, wird hoch
      eingestuft.
      Die genannten Veranstaltungen verleihen dem Platz Bedeutung. Diese und weitere Stadtfeste
      sollen eine geeignete Fläche finden. Für die Fasnacht wird der gesamte Perimeter für Aussen-
      bestuhlung und Cateringstände genutzt, für das „em Bebby sy Jazz“ werden verschiedene klei-
      ne Bühnen aufgebaut und der gesamte Perimeter inkl. Umgebung ist stark belebt.
      Neben der Ermöglichung von Festen, gemäss dem Entwicklungsrichtplan Innenstadt (ERPI),
      soll auch die Boulevardgastronomie gestärkt werden, siehe Anhang ERPI (S. 82, 83). Das be-
      deutet die heute angebotene Aussenbestuhlungsfläche darf nicht reduziert werden. Beim Hotel
      Basel ist aufgrund der Topografie besonders darauf zu achten, dass der Boulevardgastrono-
      miebetrieb barrierefrei funktioniert.
      Hotel Basel 112qm
      Restaurant Spalenburg 40qm
      Restaurant Schnabel 11qm (Trillengässlein 23qm)
      Resaurant Coccodrillo 17qm
      Die Informationen sind dem Stadtplan mit Allmendbelegungen zu entnehmen.
      http://www.tiefbauamt.bs.ch/oeffentlicher-raum/nutzung-des-oeffentlichen-
      raumes/stadtplan.html
      Darüber hinaus soll die Aufenthaltsqualität gestärkt werden und ein Aneignen und gemein-
      schaftlich soziales Bespielen für alle Altersgruppen möglich sein.

452   Gestaltung
      PROFILIERUNG / STRUKTURMERKMALE
      Herleitung und heutige Situation
      Im historischen Altstadtkontext, mehrheitlich vor 1860, wurden die Profile grundsätzlich ohne
      Höhendifferenz und mit einheitlichem Bodenbelag ausgeführt. Im Gegensatz dazu wurden um
      die Wendezeit des 19./20. Jahrhunderts die linearen Räume grosszügiger und geradliniger so-

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wie mit klarer Höhendifferenz zwischen den Seitenbereichen für Fussgänger und der Fahr-
bahnmitte ausgebildet. Zudem kamen unterschiedliche Materialien zum Einsatz.
Die beiden Gassen, Münz- und Schnabelgasse, befinden sich in einer heterogenen Bebauung
des Spätmittelalters, Übergang 19./20.Jh. und neuerer Bebauung (Städtebauliche Neuordnung
20 Jh.). Im Gegensatz zu den mittelalterlichen, engen Gassen, zeichnen sie sich durch weite
Querschnitte aus. (GKI Seite 31).

Zukünftige Situation
Daraus resultiert, dass der Querschnitt zwischen den Bauten bezüglich des Niveauausgleichs
ohne Höhenversatz (Trottoir/ Fahrbahn), sowohl auf dem Rümelinsplatz (Raumtyp Stadtplatz)
als auch in der Münz- und Schnabelgasse (Raumtyp Gassen), weiterzuführen sind (GKI Seiten
116, 117 und 104, 105).
Generell ist an die heutigen Terrainhöhen der Fassaden anzuschliessen. Wenn möglich soll
beim Rümelinsplatz 4 das noch verbaute Kellerfenster freigestellt werden.

Abb 4.: Rümelinsplatz 4, Sommer 2015 (Quelle: Planungsamt Basel-Stadt)

UNTERIRDISCHE BAUTEN
Für die ehemalige Tiefgarage im Platzbereich vor der GGG Stadtbibliothek sind die Höhen der
Deckenoberkante zu beachten. Das bedeutet im Eingangsbereich der GGG Stadtbibliothek
muss die vorhandene Treppenoberkante bzw. Höhe des Eingangs der GGG Stadtbibliothek
(257,87 m.ü.M) übernommen werden. Detaillierte Informationen sind dem Situationsplan mit
Höhenangaben (Ziff. 312) zu entnehmen. Informationen über Traglasten sind keine vorhanden.
In den Arkaden vor dem Hotel Basel sind die Deckenoberkanten des Untergeschoss zu beach-
ten, durch die minime Überdeckung ist die Belagswahl eingeschränkt, es ist dort lediglich Guss-
asphalt für die Umsetzung möglich und die heutigen Höhen sind zu übernehmen.

MATERIALISIERUNG
Heutige Situation
Der Asphaltbelag in der Münz- und Schnabelgasse sowie dem Rümelinsplatz ist stark sanie-
rungsbedürftig und bietet kein einheitliches Bild. Teilweise ist im Jahr 2015 der Asphalt im Kreu-
zungsbereich der Münz- und Schnabelgasse ausgebessert und instand gestellt worden.
Die Schnabelgasse wird stark geprägt durch Gebäudestrukturen aus der städtebaulichen Neu-
ordnung des 20. Jahrhunderts.

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Wettbewerbsprogramm 08.06.2016
Die Münzgasse wird einerseits geprägt durch Gebäudestrukturen um die Wendezeit 19./20.
Jahrhundert, andererseits durch Gebäudestrukturen aus der städtebaulichen Neuordnung des
20. Jahrhunderts.
Gemäss dem GKI werden Gassen, die mehrheitlich eine Altstadtbebauung von vor ca. 1860
aufweisen, in Kieselwacke oder einer Kombination aus Kieselwacke und Asphalt ausformuliert.
Spätere Bebauung ab der Wendezeit 19. / 20. Jh. werden in Alpnacher Quarzsandstein aus-
formuliert. Bereits umgesetzte Projekte sind: Spalenberg, Gerbergässlein, Gerbergasse, Grün-
pfahlgasse.

Abb. 5: Gestaltungskonzept Innenstadt (S. 31); Städtebauliche Entwicklung - Profilierung

Zukünftige Situation
Der Perimeter liegt im Übergangsbereich der städtebaulichen Neuordnung des 20. Jh., der
Wendezeit des 19./ 20. Jh. und der mittelalterlichen Gassen vor 1860. Die Interpretation der
Materialverwendung, gemäss dem GKI, ist im Wettbewerb somit frei zu definieren. Einzig der
Bereich unter den Arkaden ist mit Gussasphalt vorzusehen. Es sind durch das vorhanden Un-
tergeschoss keine Regelaufbauten möglich und ein fugenloser Belag entsprich den Anforde-
rungen des Hotel- und Gastronomiebetriebs.

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Wettbewerbsprogramm 08.06.2016
Mit den Anschlüssen an den Bestand ist geschickt und angemessen umzugehen. Im Übergang
von Stadtplatz zur Gasse, sprich von Rümlinsplatz zu allen angrenzenden Gassen, ist der Rü-
melinsplatz übergeordnet zu sehen, was in seiner Ausgestaltung zu berücksichtigen gilt.
In der Abbildung 6 ist das Prinzip des übergeordneten Materialisierungskonzepts gemäss dem
GKI dargestellt.

Abb. 6: Übersichtskarte: Prinzip des übergeordneten Materialisierungskonzepts gemäss GKI
(Quelle Grundlage: Geoviewer Kanton Basel-Stadt)

GRÜN
Heutige Situation
Die historische Kernstadt, somit auch der Rümelinsplatz, hat vornehmlich einen steinernen Cha-
rakter. Bis 1953 gab es in der oberen Platzhälfte eine grosse Linde. Im Jahr 1970, als der heute
vorzufindende Brunnen aufgestellt wurde, wurden die zwei Ginkgobäume und an der flachen
Treppenanlage, welche durch die Entfernung der Tiefgaragenabfahrtsrampe geschaffen werden
konnte, die zwei Linden gepflanzt.
Die zwei Ginkgobäume weisen einen geschwächten Gesundheitszustand auf (Stammverletzun-
gen), das heisst ihre zukünftige Lebenserwartung wird auf 10 bis 15 Jahre geschätzt. Die zwei
Linden sind gesund und die Sitzmöglichkeit an den Baumrondellen beliebt, vor allen Dingen in
der Mittagspause. Nachteilig wirkt sich der Tropfenfall der Linden aus.
Die vier vorhandenen Bäume auf dem Rümelinsplatz sind gemäss § 4 des Baumschutzgeset-
zes (BSchG 789.700, 16.10.1980 Version 2009) mit mehr als 90cm Stammumfang, einem Me-
ter über dem Boden, geschützt.

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Zukünftige Situation
      Die vier bestehenden Bäume sind aufgrund ihrer Grösse und ihres Habitus für den Platz und
      das innerstädtische Mikroklima bedeutend. Vor allem die Linden, die einen vitalen Gesundheits-
      zustand aufweisen, tragen zur Identität des Platzes bei. Grundsätzlich hat der Baumerhalt
      oberste Priorität. Bei einem überzeugenden übergeordneten Gestaltungskonzept besteht je-
      doch die Möglichkeit, einzelne Bäume zu entfernen.
      Diese sind aber im Rahmen des Projektes zu ersetzen und auszuweisen. Für den Raumtyp
      Stadtplatz kommen Einzelbäume oder Baumgruppen in Frage. Die Baumscheiben müssen be-
      grünbar (z. B. Chaussierung, Schotterrasen) sein und insgesamt eine Fläche von mindestens
      10qm pro Einzelbaum aufweisen. Für Baumgruppen kann ein Mittelwert angenommen werden.

453   Erschliessung
      LANGSAMVERKEHR
      Mit dem neuen Verkehrskonzept Innenstadt liegt der Wettbewerbsperimeter weiterhin in der
      Fussgängerzone. Der Fussgänger geniesst somit, im Raum Rümelinsplatz mit angrenzenden
      Gassen, oberste Priorität. Im gesamten Projektperimeter ist Velofahren nicht gestattet.
      Die Übersichtskarte zum Verkehrskonzept Innenstadt ist auf der Homepage der Mobilität ein-
      sehbar (Ziff. 313).

      ANLIEFERUNG
      Die Anlieferung erfolgt über den Gemsberg bis zur Münzgasse oder via Schneidergasse bis
      zum Rümelinsplatz und ist weiterhin für alle Liegenschaften innerhalb des Perimeters zu ge-
      währleisten. Momentan wird die Anlieferung wie in Abbildung 7 aufgezeigt vom Rümelinsplatz
      über die Hutgasse geführt. Zu Gunsten einer besseren Platzgestaltung und Aufenthaltsange-
      bots kann der Verkehr auch über die Grünpfahlgasse geführt werden.
      Für den Warenlift vor der GGG Stadtbibliothek (Schmiedenhof 10) sowie für den Medienpunkt
      mit Bierzapfstelle vor dem Hotel Basel (siehe Situationsplan Ziff. 312.) ist die Zugänglichkeit
      weiterhin zu gewährleisten.

      Abb. 7: Anlieferung Rümelinsplatz (Quelle Grundlage: Geoviewer Kanton Basel-Stadt)

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      Umgestaltung Rümelinsplatz, Basel
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FEUERWEHR
      Alle Gebäude im Perimeter müssen für die Feuerwehr zugänglich sein. Es sind die Richtlinien
      der Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS) zu beachten.

454   Ausstattung / Infrastruktur
      STADTMOBILIAR
      Für die Ausstattung und Möblierung des öffentlichen Raumes gilt der Grundsatz der zurückhal-
      tenden Materialvielfalt. Allfälliges Mobiliar ist nur in Lage und Anordnung zu definieren. Für das
      Mobiliar (Abfallbehälter, Sitzbänke, Veloständer, Plakatierung o.ä.) kommen die Standardtypen
      der Stadt Basel zum Einsatz, siehe Katalog „Standardisierte Elemente im öffentlichen Raum“
      auf der Homepage des Planungsamts (Ziff. 313).

      BELEUCHTUNG (nicht im GKI definiert)
      Für die Beleuchtung sind konzeptionelle Aussagen, unter Berücksichtigung des Sicherheits-
      empfindens, zu treffen und gegebenenfalls die beabsichtigten Effekte und Prinzipien (Über-
      spannungsbeleuchtung, Mastleuchten, Effektbeleuchtung, etc.) zu vermitteln. Die technische
      Projektierung und Realisierung obliegt den Industriellen Werken Basels (IWB) und wird im
      Rahmen der Weiterbearbeitung konkretisiert. Im GKI sind keine Aussagen zur Beleuchtung ge-
      troffen worden, denn für den Innenstadtperimeter gelten die Grundsätze des Beleuchtungskon-
      zepts Basel „B-leuchtet“ (Ziff. 313).

      VELOABSTELLFLÄCHEN
      Das heutige Angebot von mindestens 50 Velostellplätzen ist anzubieten und zu gewährleisten.
      Der Standort kann im Rahmen des Wettbewerbs innerhalb des Perimeters definiert werden. Je
      nach gewähltem Standort ist das Angebot von Veloständern und/ oder Bodenmarkierung abzu-
      wägen (Faktoren: Gefälle, Bespielung).

      BRUNNEN
      Heutige Situation
      Der ursprünglich von der Anwohnerschaft im Jahr 1866 erwünschte Brunnen, welcher an der
      damaligen Stützmauer platziert wurde (Abb. 8), wurde im Jahr 1954 abgebaut. Der heute vorzu-
      findende Kalkstein-Brunnen unter den Ginkgobäumen, welcher zum Baden bei Kindern beliebt
      ist, wurde 1970 aufgestellt. Im Jahr 2014 hat der Brunnen eine neue Anschlussleitung erhalten.
      Die Leitungen um den Brunnen lassen kaum Spielraum zum Versatz (+/- 1,5 m) zu. Die speziel-
      le Brunnenstube ist aufwendig und damit teuer. Genauere Informationen zur Geschichte des
      Brunnens gehen aus der Historischen Dokumentation in der Informationsbeilage hervor (Ziff.
      313).

      Zukünftige Situation
      Der Brunnen soll an seinem Standort erhalten bleiben und ist in die neue Gestaltung gekonnt zu
      integrieren.

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Abb. 8: Aufnahme um 1900, Fotograf unbekannt. (Quelle: Kantonale Denkmalpflege Basel-Stadt)

46   BEURTEILUNGSKRITERIEN
     Es kommen folgende Beurteilungskriterien zur Anwendung:
     − Gestalterischer Gesamteindruck
     − Qualität von Idee und Umsetzung
     − Schaffung einer Platzidentität und Wiederkennbarkeit im Innenstadtgefüge
     − Stärkung der Aufenthaltsqualität
     − Umsetzung der Inhalte des Gestaltungskonzepts Innenstadt
     − Lösung der topografischen Situation unter Berücksichtigung der Sockelnutzungen
     − Stärkung der vorhandenen Boulevardgastronomie
     − Ermöglichung der Stadtfeste auf dem Platz
     − Realisierbarkeit/ Wirtschaftlichkeit

     Die Reihenfolge der Kriterien bedeutet keine Gewichtung der Kriterien. Das Preisgericht wird
     auf Grund der aufgeführten Kriterien eine Gesamtbewertung vornehmen.

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5    Anhang

51   ENTWICKLUNGSRICHTPLAN INNENSTADT

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6   Programmgenehmigung

    Das Preisgericht hat dieses Wettbewerbsprogramm in der vorliegenden Form am 2. Juni 2016
    genehmigt

    Beat Aeberhard (Vorsitz)

    Armin Kopf

    Stefan Rotzler

    Angela Bezzenberger

    Martin Knuijt

    Massimo Fontana

    Hans-Peter Wessels

    Roger Reinauer

    Dorothee Huber

    Mathias F. Böhm

    Gregor Muntwiler

    Martina Münch (Ersatz)

    Corinne Grüter (Ersatz)

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7   Programmbegutachtung

    Das Programm basiert auf einem Musterprogramm für das Hochbauamt des Kantons Basel-
    Stadt. Die Kommission SIA 142/143 für Wettbewerbe und Studienaufträge hat das Musterpro-
    gramm geprüft. Es stimmt mit Ausnahme von zwei wesentlichen Bestimmungen mit den
    Grundsätzen der Ordnung SIA 142 (Ausgabe 2009) überein. Nicht konform sind die Bestim-
    mung betreffend Eigentums- und Immaterialgüterrechte (Ziff. 254 des Programms resp. Art. 26
    der Ordnung) sowie die Bestimmung betreffend Ansprüche aus Wettbewerben (Ziff. 255 des
    Programms resp. Art. 27 der Ordnung).

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