Umsetzung der PPP-RL in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken
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14.01.2021 Umsetzung der PPP-RL in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken Ramon Krüger Stefan Günther medhochzwei Online Akademie, 14.01.2021 online Umsetzung der PPP-RL in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken I. Thematische Einführung und inhaltliche Grundlagen II. Bedeutung und praktische Umsetzung der Mindestpersonalvorgaben III. PPP-RL Controlling und Nachweisführung 1
14.01.2021 Umsetzung der PPP-RL in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken Vorstellung der Referenten und Teilnehmer Ramon Krüger Stefan Günther Leiter Medizincontrolling Referent des Direktors Leiter Controlling LVR-Klinikum Düsseldorf - Kliniken der Heinrich-Heine-Universität medbo KU – Medizinische Einrichtung des Bezirks Oberpfalz ☎ 0211 / 922 2027 ramon.krueger@lvr.de ☎ 0941 / 941 - 1769 stefan.guenther@medbo.de Umsetzung der PPP-RL in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken Vorstellung der Referenten und Teilnehmer • Einrichtung und beruflicher Hintergrund • Bisherige Berührungspunkte mit der PPP-RL (bzw. mit der PsychPV) • Erwartungen an die Veranstaltung • Besondere Themenwünsche 2
14.01.2021 Umsetzung der PPP-RL in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken I. Thematische Einführung und inhaltliche Grundlagen II. Bedeutung und praktische Umsetzung der Mindestpersonalvorgaben III. PPP-RL Controlling und Nachweisführung Aktuelle Anpassungen der PPP-RL G-BA Beschluss vom 15.10.20 Aktuelle Fassung der Richtlinien: - Abrufbar online beim G-BA - Gültigkeit ab 01.01.21 - Wiederholte Nichtbeanstandung durch das BMG 3
14.01.2021 Aktuelle Anpassungen der PPP-RL G-BA Beschluss vom 15.10.20 lt. Pressemitteilung des GBA Zentrale Botschaften für psychiatrische/psychosomatische Einrichtungen: • Nachweise für 2020 sind zu erbringen (bis 30. April 2021) – Keine Ermittlungsgrundlage für Nachweis 21 -> Datenjahr 2019 – Deswegen Nachweis in Psychosomatik: ab 2022 • Sanktionsregelung gilt erst ab 2022, ansonsten bleibt es beim Zeitplan • Sanktionsregelung orientiert sich am Umfang der Unterschreitung, allerdings mit vervielfachender Wirksystematik • Anrechenbarkeit Hilfskräfte, allerdings ab 2023 in deutlich begrenztem Umfang Umsetzung der PPP-RL in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken I. Thematische Einführung und inhaltliche Grundlagen 1. Von Psych-PV zur PPP-RL: Ziele und wesentliche Veränderungen 2. Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL 4
14.01.2021 Von Psych-PV zur PPP-RL: Ziele und wesentliche Veränderungen PsychPV • Instrument zur Ermittlung des notwendigen therap. Personals in der Budgetverhandlung • Inkrafttreten: 1991 • Ermittelt tätigkeitsbezogen in Expertenkomm. • Zuletzt: Anspruch auf vollständige Ausfinanzierung + Nachweisverpflichtung Von Psych-PV zur PPP-RL: Ziele und wesentliche Veränderungen Neuregelungsbedarf? • Entwicklungsstand veraltet: – Neue Tätigkeiten – Neue Behandlungsschwerpunkte – Neue Versorgungsformen • (Scheinbar) zu geringe Verbindlichkeit: – Theoretischer Erfüllungsgrad ≠ IST-Besetzung? 5
14.01.2021 Von Psych-PV zur PPP-RL: Ziele und wesentliche Veränderungen Ursprünglich: Ersatzloser Verbindliche Wegfall der Psych-PV im Personalmindestvorgaben reinen „Preissystem“ PsychVVG gem. §136a SGB V Budgetermittl. nach „budgetneutrale“ Phase PsychVVG Optionale Einführung PEPP Pauschalierte Abrechnung nach PEPP 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Von Psych-PV zur PPP-RL: Ziele und wesentliche Veränderungen PsychVVG 6
14.01.2021 Von Psych-PV zur PPP-RL: Ziele und wesentliche Veränderungen Ziele laut „Tragenden Gründen“: leistungssektorenübergreifende Behandlerkonstanz Gemeindenähe Verzicht auf geschützte Stationen Teilnahme an der regionalen Versorgungsverpflichtung Befähigung zu einem möglichst selbstständigen Leben außerhalb von Institutionen sowie zu Teilhabe Etc. Von Psych-PV zur PPP-RL: Ziele und wesentliche Veränderungen Tats. Ziele der Regelungsinhalte • Sicherstellung der jederzeitigen patientenbezogenen Verfügbarkeit von therap. Personal • Völlige Transparenz über Personaleinsatz über kleinteiligsten Nachweis • (Qualitäts-)Kontrollmöglichkeit • Kostenersparnis/Marktbereinigung?? 7
14.01.2021 Von Psych-PV zur PPP-RL: Ziele und wesentliche Veränderungen Vergleich PPP-RL /Psych-PV Grundsystematik der Psych-PV bleibt bestehen Definition Minutenwerte pro Pat./ pro Woche nach Behandlungsbereichen und Berufsgruppen Von Psych-PV zur PPP-RL: Ziele und wesentliche Veränderungen Vergleich PPP-RL /PsychPV Grundsystematik der PsychPV bleibt bestehen, aber 1. Personalmindestvorgaben statt Personalbemessungsinstrument 2. Neue Behandlungskategorien 3. Leichte Erhöhung der Minutenwerte / Auflösung des Stationssockels 4. Deutlich verschärfte Nachweispflichten 5. Sanktionen 8
14.01.2021 Von Psych-PV zur PPP-RL: Ziele und wesentliche Veränderungen Personalmindestvorgaben statt Personalbemessung Definition PPP-RL: Mindestvorgabe zur Qualitätssicherung • Personalmindestvorgabe ≠ Tatsächlicher Personalbedarf • Wirkung im Sinne einer Untergrenze CAVE: §2 Abs. 2 PPP-RL: Die Behandlung der […] Patientinnen und Patienten […] nur zulässig, wenn die in § 6 geregelten verbindlichen Mindestvorgaben erfüllt werden. Von Psych-PV zur PPP-RL: Ziele und wesentliche Veränderungen Personalmindestvorgaben statt Personalbemessung Definition PPP-RL: Mindestvorgabe zur Qualitätssicherung • Gleichzeitig: (aktuell) kein Instrument der Personalbemessung • Tatsächlicher Personalbedarf bleibt undefiniert Kritisch: Budgetwirkung (Untergrenze = Obergrenze?) 9
14.01.2021 Von Psych-PV zur PPP-RL: Ziele und wesentliche Veränderungen Leichte Erhöhung der Minutenwerte / Auflösung des Stationssockels • Auflösung Stationssockel 5000 Min. (Pflege) Erwachsenenpsych.: + 278 Min. Pflege (5000/18 Pat.) pro Kat. KJP: + 500 Min. Pflege (5000/10 Pat.) pro Kat. • Erhöhung der Minutenwerte: + 10% Pflege in Intensivkategorien (A2, G2, S2) + 5% in allen Kategorien der KJP Deutliche Steigerungen im Bereich der Psychologen/Psychotherapeuten Von Psych-PV zur PPP-RL: Ziele und wesentliche Veränderungen Leichte Erhöhung der Minutenwerte / Auflösung des Stationssockels 10
14.01.2021 Von Psych-PV zur PPP-RL: Ziele und wesentliche Veränderungen Deutlich verschärfte Nachweispflichten PPP-RL Nachweis in Vollkräften (VK) Nachweis in Vollkräftestunden (VKS-IST) Von Psych-PV zur PPP-RL: Ziele und wesentliche Veränderungen Deutlich verschärfte Nachweispflichten Nachweis Teil A (sanktionsbehaftet): PPP-RL je Quartal und Einrichtung Nachweis Teil B: Stations- und Monatsbezogen Nachweis in Vollkräftestunden (VKS-IST) 11
14.01.2021 Von Psych-PV zur PPP-RL: Ziele und wesentliche Veränderungen Deutlich verschärfte Nachweispflichten Einrichtung = Summe ihrer Stationen?? • Stationsübergreifende Angebote? • Zentrale therapeutische Dienste? • Flexible MA-Pools? • Etc. Von Psych-PV zur PPP-RL: Ziele und wesentliche Veränderungen Deutlich verschärfte Nachweispflichten CAVE: Definition „Einrichtung“: Jede Fachabteilung an jedem einzelnen Standort 12
14.01.2021 Von Psych-PV zur PPP-RL: Ziele und wesentliche Veränderungen Deutlich verschärfte Nachweispflichten Personalbedarf zur ausfallsicheren Einhaltung der PPP-RL (Natürliche) Höhere tats. Verteilung Übergeordnetes/ unterjährige Ausfallquote als zwischen FAB und nicht anrechnungs- Veränderungen im vereinbart Einzelstandorten fähiges Personal Personalbestand (Nachweis VKS-IST) PPP-RL PsychPV: > 100% Erfüllungsgrad PsychPV Von Psych-PV zur PPP-RL: Ziele und wesentliche Veränderungen Sanktionen 13
14.01.2021 Umsetzung der PPP-RL in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken I. Thematische Einführung und inhaltliche Grundlagen 1. Von Psych-PV zur PPP-RL: Ziele und wesentliche Veränderungen 2. Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 1 Zweck, Ziele und Anwendungsbereich (1) Diese Richtlinie legt gemäß § 136a Absatz 2 SGB V geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in der psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Versorgung fest. Dazu werden insbesondere verbindliche Mindestvorgaben für die Ausstattung der stationären Einrichtungen mit dem für die Behandlung erforderlichen Personal für die psychiatrische und psychosomatische Versorgung bestimmt. Die Mindestvorgaben sollen einen Beitrag zu einer leitliniengerechten Behandlung leisten. Die mit dieser Richtlinie festgelegten verbindlichen Mindestvorgaben sind keine Anhaltszahlen zur Personalbemessung. 14
14.01.2021 Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 1 Zweck, Ziele und Anwendungsbereich (3) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verpflichtet sich zur kontinuierlichen Weiterentwicklung dieser Richtlinie gemäß § 14 Absatz 5. Mit dieser Richtlinie wird das Ziel verfolgt, in einer ersten Stufe die Ausgestaltung von Personalvorgaben zu etablieren, welche während der Entwicklung eines zukunftsorientierten Modells Geltung findet. • Nächste turnusgemäße Weiterentwicklung: 30. September 2021 • Eigentlich: Erste Stufe/ Übergangssystem hin zu „zukunftsorientiertem Modell“ Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL Besondere Mittel des § 2 Grundsätze Krankenhauses (1) Über die Vorgaben in § 107 Absatz 1 SGB V hinaus haben die Krankenhäuser im Sinne von § 1 Absatz 2 jederzeit das für die Sicherstellung einer leitliniengerechten Behandlung der Patientinnen und Patienten erforderliche Personal vorzuhalten. • PPP-RL Personal = Mindestpersonalvorgaben • „Zur leitliniengerechten Behandlung notwendiges Personal“ = ??? • Verantwortung: Krankenhaus • Finanzierung: kritische Frage der Budgetverhandlung 15
14.01.2021 Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 2 Grundsätze (2) Die Behandlung der den Behandlungsbereichen gemäß § 3 in Verbindung mit Anlage 2 zugeordneten Patientinnen und Patienten ist nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen dieser Richtlinie grundsätzlich nur zulässig, wenn die in § 6 geregelten verbindlichen Mindestvorgaben erfüllt werden. • CAVE: §2 Abs. 2 PPP-RL = Behandlungsverbot? • Kritische Frage: Pflichtversorgung? Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 2 Grundsätze (3) Die verbindlichen Mindestvorgaben gelten für den Regeldienst am Tag (Tagdienst). Dieser umfasst alle diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen Tätigkeiten, die einen Bezug zur Behandlung der Patientinnen und Patienten haben. […] • Vorgaben für den Nachtdienst: Nächste Weiterentwicklung – Bereits zu erfassen: Nachtdienst-Besetzungsstärken • Bezug zur Behandlung: Frage der Anrechnungsfähigkeit von Hilfs-/Assistenztätigkeit Ständiger Bezug: Tätigkeiten nach PPP-RL (Anlage 4) 16
14.01.2021 Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 2 Grundsätze (4) Die Patientinnen und Patienten[…] werden nach Art und Schwere der Krankheit sowie nach den Behandlungszielen und -mitteln den Behandlungsbereichen gemäß § 3 in Verbindung mit Anlage 2 zugeordnet. • Einstufungssystematik der Psych-PV (Ausnahme: neue Behandlungsbereiche) • Einstufungskriterien sind sonst identisch geblieben 1) Setting? (StäB, teilstationär, vollstationär) 2) Regelbehandlung/Intensivbehandlung (insb. Gefährdung) 3) Bes. Behandlungsschwerpunkte (Psychosom./Psychotherap.Komplexbehandl.) Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 2 Grundsätze (7) Die Krankenhäuser haben einen Nachweis über die Einhaltung der Mindestvorgaben differenziert nach Berufsgruppe zu führen. Die Nachweise […] sind quartals- und einrichtungsbezogen sowie monats- und stationsbezogen zu führen. • Jede Berufsgruppe für sich (sanktionsbehaftet) nachweispflichtig • Nachweissystematik: Teil A (Quartal/Einrichtung) Teil B (Monat/Station) • Strittig: Teil A = Summe der Nachweise aus Teil B?? 17
14.01.2021 Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 2 Grundsätze (10) In den Minutenwerten der Anlage 1 sind nicht berücksichtigt: […] • Ausfallzeiten (umfassende Auflistung) Wochenfeiertage, Urlaub, Arbeitsunfähigkeit, Schutzfristen, Kur- und Heilverfahren, Wehrübungen, externe Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Tätigkeiten im Personalrat, im Betriebsrat, in der Mitarbeitervertretung, in der Vertretung ausländischer, schwerbehinderter oder suchterkrankter Beschäftigter, als Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragter, als Beauftragte oder Beauftragter für Arbeitssicherheit, als Hygienebeauftragte oder Hygienebeauftragter, als Gleichstellungsbeauftragte oder Gleichstellungsbeauftragter und weitere relevante Ausfallzeiten Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 2 Grundsätze (10) In den Minutenwerten der Anlage 1 sind nicht berücksichtigt: […] • Ausfallzeiten (umfassende Auflistung) • Strukturelle/organisatorische Besonderheiten • Leitungskräfte, Bereitschaftsdienste, Konsiliardienst, Nachdienste • Über die Minutenwerte hinausgehende Personalbedarf zur leitliniengerechten Versorgung Wichtige Themen der Budgetverhandlung 18
14.01.2021 Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 4 Definition der Tätigkeiten sowie der Tag- und Nachtdienste (2) Die Minutenwerte in Anlage 1 gelten nur für den Tagdienst. • Exkl.: – Ärztlicher Bereitschaftsdienst – Ärztlich-therapeutische Behandlung am Wochenende – CAVE: Abgrenzung in Schichtmodellen? – Pflege: Eigene Definition der Schichtzeiten Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 4 Definition der Tätigkeiten sowie der Tag- und Nachtdienste (3) Die Minutenwerte gelten bei Pflegefachpersonen gemäß § 5 für Tagdienste von täglich 14 Stunden zuzüglich einer halben Stunde Übergabezeit mit dem Personal des Nachtdienstes […]. Bei Tageskliniken gelten die Minutenwerte in der Erwachsenenpsychiatrie und Psychosomatik für einen Tagdienst von acht Stunden, in der Kinder- und Jugendpsychiatrie von zehn Stunden. Die Minutenwerte gelten bei Tageskliniken für fünf Wochentage. • Bezug: Wichtig im Verhältnis Nachweisverpflichtung/ zu finanzierendes Personal • CAVE: Abweichende Dienstmodelle / Behandlungsmodelle 19
14.01.2021 Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 4 Definition der Tätigkeiten sowie der Tag- und Nachtdienste (4) Bei Pflegefachpersonen gemäß § 5 umfasst der Nachtdienst zehn Stunden sowie inklusive 30 Minuten Übergabezeit mit dem Tagdienst. Anfangs- und Endzeiten können variieren. • Bezug: Wichtig im Verhältnis Nachweisverpflichtung/ zu finanzierendes Personal • CAVE: Abweichende Dienstmodelle / Behandlungsmodelle Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 5 Berufsgruppen Erwachsenenpsychiatrie und KJP (Nachweisgruppe I): a) Ärztinnen und Ärzte – Einzige Berufsgruppe ohne Anrechnungsmöglichkeit „nicht-PPP-RL-Personal“ (strittig in aktueller Weiterentwicklung) c) Psychologinnen und Psychologen (Dazu zählen Diplom-Psychologinnen und Diplom- Psychologen oder Master in Psychologie, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten.) • In nächsten Entwicklungsschritten: Definition einer „Psychotherapiequote“ 20
14.01.2021 Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 5 Berufsgruppen Erwachsenenpsychiatrie (Nachweisgruppe II): b) Pflegefachpersonen (Dazu gehören Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpflegerinnen und Altenpfleger. Dazu zählen auch Pflegefachpersonen mit einer Weiterbildung im Bereich Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie oder mit Hochschulabschluss Bachelor Psychiatrische Pflege.) • Keine automatische Anrechnung: 1- oder 2-Jährig-Examinierte (KPH etc.) Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 5 Berufsgruppen Erwachsenenpsychiatrie (Nachweisgruppe II): d) Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten (z. B. Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten und künstlerische Therapeutinnen und künstlerische Therapeuten) e) Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten f) Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen 21
14.01.2021 Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 5 Berufsgruppen Kinder- und Jugendpsychiatrie (Nachweisgruppe II): b) Pflegefachpersonen gemäß Absatz 1 und Erziehungsdienst (pädagogisch- pflegerische Fachpersonen, z. B. Kinder-, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Kinder-, Gesundheits- und Krankenpfleger, Erzieherinnen und Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger, Jugend- und Heimerzieherinnen und Jugend- und Heimerzieher) Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 5 Berufsgruppen Kinder- und Jugendpsychiatrie (Nachweisgruppe II): d) Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten (z. B. Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten und künstlerische Therapeutinnen und künstlerische Therapeuten) e) Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten f) Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen g) Sprachheiltherapeutinnen und Sprachheiltherapeuten, Logopädinnen und Logopäden 22
14.01.2021 Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 6 Ermittlung der Mindestvorgaben für die Personalausstattung (1) Die Mindestvorgaben für die Personalausstattung werden ermittelt, indem für jede Berufsgruppe gemäß § 5 die Minutenwerte der Behandlungsbereiche gemäß Anlage 1 mit der Anzahl der Behandlungswochen je Behandlungsbereich multipliziert werden. […] Das Ergebnis der Mindestvorgaben für die Personalausstattung ist kaufmännisch ohne Nachkommastelle, sowie die Zwischenwerte sind kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen zu runden. Klingt überschaubar, aber… Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 6 Ermittlung der Mindestvorgaben für die Personalausstattung Ergebnis: Nachzuweisende Vollkräftestunden (VKS-Mind) Berechnungsschritte: 1. Ermittlung der Behandlungstage je Einrichtung 2. Aufteilung der Behandlungstage nach Behandlungsbereichen (Stichtage) 3. Prüfung der „Ausnahmeregel“: 2,5%-Regel 4. Bestimmung: Anzahl Behandlungswochen je Behandlungsbereich 5. VKS Mind = Minutenwert * Behandlungswochen / 60 23
14.01.2021 Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 6 Ermittlung der Mindestvorgaben Neue Tagezählweise (vst.): für die Personalausstattung abzgl. Tage beginnender Beurlaubung (über 1. Ermittlung der Behandlungstage Mitternacht) je Einrichtung (Vorjahresquartal/akt. Quartal) • Definition der Behandlungstage (aus Nachweisformularen im Anhang): Als Behandlungstage zählen der Aufnahmetag und jeder weitere Tag des vollstationären Krankenhausaufenthaltes bzw. bei stationsäquivalenter Behandlung Tage mit direktem Patientenkontakt. Entlassungs- oder Verlegungstage, die nicht zugleich Aufnahmetag sind, sowie Tage, an denen eine über Mitternacht hinausgehende Beurlaubung oder Abwesenheit beginnt, werden nicht berücksichtigt. Bei teilstationärer Behandlung ist der letzte Tag des Aufenthaltes als Behandlungstag zu berücksichtigen. Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 6 Ermittlung der Mindestvorgaben für die Personalausstattung 2. Aufteilung der Behandlungstage nach Behandlungsbereichen (Stichtage) (Vorjahresquartal/akt. Quartal) • 14-Tägige Stichtagserhebung der Einstufungen nach Behandlungsbereichen • Stichtage: Nur prozentuale Verteilung • Quantität der Behandlungstage ergibt sich nur aus den tatsächlich im Quartal erbrachten Tage 24
14.01.2021 Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 6 Ermittlung der Mindestvorgaben für die Personalausstattung 3. Prüfung der „Ausnahmeregel“: 2,5%-Regel (4) Liegt in einem Quartal des laufenden Jahres die tatsächliche Anzahl der Behandlungstage in den Behandlungsbereichen um mehr als 2,5 Prozent über oder mehr als 2,5 Prozent unter der nach Absatz 3 ermittelten Anzahl der Behandlungstage, erfolgt die Berechnung der Behandlungswochen abweichend von Absatz 3 auf der Basis der tatsächlichen Anzahl der Behandlungstage des laufenden Quartals. CAVE: „Ausnahmeregel“ eigentlich Regelfall Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 6 Ermittlung der Mindestvorgaben für die Personalausstattung 4. Bestimmung: Anzahl Behandlungswochen je Behandlungsbereich (2) Für die Berechnung der Behandlungswochen werden die Behandlungstage je Quartal durch 7 geteilt. Bei teilstationärer Behandlung werden die Behandlungstage abweichend von Satz 1 durch 5 geteilt. • CAVE: 7-Tages-TK / teilstationäre Behandlung auf Station • Zuordnung über Behandlungskategorie (A6/S6/G6/KJ7) • Aber: Andere Einstufungen in Tagesklinik möglich (P, A7, A1/G1/S1) -> Umrechnung! 25
14.01.2021 Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 6 Ermittlung der Mindestvorgaben für die Personalausstattung 5. VKS Mind = Minutenwert * Behandlungswochen / 60 • Minutenwerte: -10% in Einrichtungen ohne Versorgungsverpflichtung • Berechnung innerhalb der Einrichtung: Für jede Berufsgruppe in jedem Behandlungsbereich Automatisiertes Berechnungsschema VKS-Mind auf Basis der Beh. Tage + Stichtage Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 7 Ermittlung der tatsächlichen Personalausstattung und Umsetzungsgrad (2) Für die Ermittlung des Umsetzungsgrades wird zunächst für jede Berufsgruppe pro Einrichtung der Umsetzungsgrad berechnet. Der Umsetzungsgrad pro Berufsgruppe je Quartal ergibt sich aus dem Quotienten der tatsächlichen VKS (VKS-Ist) zu den Mindestvorgaben (VKS-Mind). Tatsächliche Vollkräftestunden (VKS-Ist) Umsetzungsgrad (pro Berufsgruppe) = Mindestvorgaben (VKS-Mind) 26
14.01.2021 CAVE: Umsetzungsgrad Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL (Einrichtung) >= 100% bedeutet noch nicht die Erfüllung § 7 Ermittlung der tatsächlichen Personalausstattung und Umsetzungsgrad (4) Die Mindestvorgaben sind erfüllt, wenn der durchschnittliche Umsetzungsgrad für die Einrichtung über oder gleich 100 Prozent ist und keine der Berufsgruppen in der Einrichtung einen Umsetzungsgrad unter 100 Prozent hat. • Sobald nur eine Berufsgruppe einen Erfüllungsgrad unter 100% hat: Nichterfüllung der Mindestpersonalvorgaben (Quartal/Einrichtung) Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 7 Ermittlung der tatsächlichen Personalausstattung und Umsetzungsgrad Ermittlung der tatsächlichen Vollkräftestunden (VKS-Ist) • Theoretisch: Dienstplangenaue Erfassung der stationsbezogenen Anwesenheiten – Problem: Stationsübergreifend eingesetzte Berufsgruppen • Praktisch: Differenzierte (dienstplanmäßige) Abbildung für viele BG (noch) nicht möglich Umrechnungslösungen im Personalcontrolling 27
14.01.2021 Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 7 Ermittlung der tatsächlichen Personalausstattung und Umsetzungsgrad (5) Für die tatsächliche Besetzung des Nachtdienstes ermittelt das Krankenhaus die durchschnittliche Pflegepersonalausstattung und die durchschnittliche Patientenbelegung im Nachtdienst für jede Station in jedem Kalendermonat eines Jahres. ∑ Geleistete Nachtdienststunden (Station/Monat) Durchschnittliche Pflege- personalausstattung (Nacht) = Kalendertage (Monat) x 10 Std. (Nachtdienststunden) Vereinfacht: Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL Behandlungstage / Kalendertage? § 7 Ermittlung der tatsächlichen Personalausstattung und Umsetzungsgrad (5) Für die tatsächliche Besetzung des Nachtdienstes ermittelt das Krankenhaus die durchschnittliche Pflegepersonalausstattung und die durchschnittliche Patientenbelegung im Nachtdienst für jede Station in jedem Kalendermonat eines Jahres. ∑ Mitternachtsbestände (Station/Monat) Durchschnittliche Patientenbelegung (Nacht) = Kalendertage (Monat) 28
14.01.2021 Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 8 Anrechnungen von Berufsgruppen (1) Die tatsächliche Personalausstattung gemäß § 7 umfasst die von Fachkräften der Berufsgruppen nach § 5 im Geltungsbereich dieser Richtlinie erbrachten Tätigkeiten für die Regelaufgaben gemäß Anlage 4. Sind Fachkräfte anteilig auch in anderen Bereichen tätig, die nicht zum Geltungsbereich dieser Richtlinie gehören, sind diese Tätigkeiten sachgerecht abzugrenzen und dürfen nicht bei der tatsächlichen Personalausstattung berücksichtigt werden. • Geltungsbereich: Tagdienst/Regeldienst, Vst/Tst/StäB (KHG) • Formal: Nur Tätigkeiten nach Anlage 4 Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 8 Anrechnungen von Berufsgruppen (3) Bei der tatsächlichen Personalausstattung gemäß § 7 können Fachkräfte der Berufsgruppen nach § 5 auf andere Berufsgruppen nach § 5 angerechnet werden, soweit diese gemäß Anlage 4 Regelaufgaben der Berufsgruppe, bei der die Anrechnung erfolgen soll, erbringen. • Gegenseitige Anrechnung von PPP-RL Berufsgruppen möglich ( nur im Bezug auf Regelaufgaben) • Anrechnung muss aktiv erfolgen und wirkt nicht im automatischen Ausgleich der Erfüllungsgrade 29
14.01.2021 Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 8 Anrechnungen von Berufsgruppen Anrechnungsmöglichkeiten PPP-RL Berufsgruppen: Pflege Spezialtherapie Bewegungstherapie/ Ärztinnen/Ärzte Physiotherapie Psychologinnen/ Sozialdienst Psychologen Logopädie (nur KJP) Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 8 Anrechnungen von Berufsgruppen (4) Bei der tatsächlichen Personalausstattung gemäß § 7 können Fachkräfte der Berufsgruppen gemäß § 5 ohne direktes Beschäftigungsverhältnis mit dem Krankenhaus angerechnet werden, soweit diese gemäß Anlage 4 Regelaufgaben der Berufsgruppe, bei der die Anrechnung erfolgen soll, erbringen. Die Umfänge der angerechneten Fachkräfte sind im Nachweis gesondert auszuweisen und zu erläutern. • Anrechnung Leihpersonal (der PPP-RL Berufsgruppen) grds. unbegrenzt möglich 30
14.01.2021 Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 8 Anrechnungen von Berufsgruppen (5) Bei der tatsächlichen Personalausstattung gemäß § 7 können Fachkräfte und Hilfskräfte aus nicht in § 5 genannten Berufsgruppen im begrenzten Umfang angerechnet werden, soweit diese gemäß Anlage 4 Regelaufgaben der Berufsgruppe, bei der die Anrechnung erfolgen soll, erbringen, solange eine Qualifikation zur Erfüllung der Regelaufgaben vorliegt. Die Qualifikation muss eine mindestens vergleichbare pflegerische oder therapeutische Behandlung der Patientinnen und Patienten sicherstellen. Die Qualifikationserfordernisse können auch durch eine mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit in der stationären psychiatrischen oder psychosomatischen Krankenhausbehandlung nachgewiesen werden. Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 8 Anrechnungen von Berufsgruppen Anrechnungsmöglichkeiten „Nicht-PPP-RL Berufsgruppen“ • Fachkräfte (i.d.R. 3-jährig ausgebildet) und Hilfskräfte in begrenztem Umfang anrechnungsfähig • Voraussetzung: Qualifikation zur Erbringung der Regelaufgaben • Keine Anrechnungsmöglichkeit von „Nicht-PPP-RL Berufsgruppen“ auf die Berufsgruppe der Ärztinnen/Ärzte (bestätigt in aktueller Weiterentwicklung) 31
14.01.2021 Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL Beschluss vom 15.10.2020, mit Wirkung zum 01.01.23 § 8 Anrechnungen von Berufsgruppen Begrenzung der Anrechnungsmöglichkeiten „Nicht-PPP-RL Berufsgruppen“ Berufsgruppe nach PPP-RL Ab 01.01.2023 Ärztinnen/Ärzte keine Geltung: Zunächst nur Pflege 10 % Erwachsenenpsychiatrie und Kinder- und Jugendpsych. Psychologinnen/Psychologen 10 % Spezialtherapie 10 % Psychosomatik: Festlegung bis Bewegungs-/Physiotherapie 5% zum 30.09.2021 Sozialdienst 5% Logopädie (nur KJP) 5% Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 8 Anrechnungen von Berufsgruppen Anrechnungstatbestände (3) PPP-RL Berufsgruppen (4) Fremdpersonal (5) Nicht-PPP-RL Berufsgruppen Nachweisverpflichtung Erbrachte Regelaufgaben Erbrachte Regelaufgaben Erbrachte Regelaufgaben gem. gem. Anlage 4 gem. Anlage 4 Anlage 4 Fachkrafterfordernis Ja Ja Nein (auch „Hilfskräfte“) Qualifikationserfordernis PPP-RL Berufsgruppe (§5) PPP-RL Berufsgruppe (§5) Q. zur Erfüllung der Regelaufgaben (oder 5 J. psychiatr. Berufserfahrung) Berufsgruppenbezogene NG 1: Ärzte + Psycholog. Keine Keine Anrechnung auf Berufsgruppe Einschränkung ND 2: Alle and. Berufsgr. der Ärzte Umfangsbeschränkung Keine Keine Pflege/Psycholog./Spezialtherap.: 10% (ab 01.01.2023) Bewegungsth./Sozialarb./Logop.: 5% DKI-Seminar, 10.12.2020 Thewes/Krüger – Umsetzung PPP-RL in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken 32
14.01.2021 Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 10 Ausnahmetatbestände (1) Die Krankenhäuser können von den verbindlichen Mindestvorgaben für die Personalausstattung abweichen 1. bei kurzfristigen krankheitsbedingten Personalausfällen, die in ihrem Ausmaß über das übliche Maß (mehr als 15 Prozent des vorzuhaltenden Personals) hinausgehen • Bezug: gesamtes therapeutisches Personal (nicht: jede einzelne Berufsgruppe) – Berufsgruppen nach §5 + Anzurechnendes Personal nach §8 • Unklar: Definition des vorzuhaltenden Personals (Definition in TrG: VKS-Mind • Praktisch: Ausfallquote = krankheitsbedingte Ausfallstunden / VKS-Mind Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 10 Ausnahmetatbestände (1) Die Krankenhäuser können von den verbindlichen Mindestvorgaben für die Personalausstattung abweichen 2. bei einer kurzfristig stark erhöhten Anzahl von Behandlungstagen bei Patientinnen und Patienten mit gesetzlicher Unterbringung oder landesrechtlicher Verpflichtung im Sinne einer regionalen Pflichtversorgung zur Aufnahme, die in ihrem Ausmaß über das übliche Maß (mehr als 110 Prozent des Umfangs des Vorjahres) hinausgehen • Ausnahmetatbestand begrenzt auf Fälle mit – Ges. Unterbringung – Notfallindikation Klarstellung in aktuellen Tragenden Gründen 33
14.01.2021 Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 10 Ausnahmetatbestände (1) Die Krankenhäuser können von den verbindlichen Mindestvorgaben für die Personalausstattung abweichen 3. bei gravierenden strukturellen oder organisatorischen Veränderungen in der Einrichtung, wie z. B. Stationsumstrukturierungen oder -schließungen. • Keine nähere Definition im Regelungstext/Tragende Gründe • Auslegungsfrage/Frage der Begründung Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 10 Ausnahmetatbestände • Nachweisverpflichtung (als Teil des Nachweisverfahrens gem. §11 PPP-RL) • Bezugspunkt: Einrichtung (FAB/Standort) • Neu: Wenn Ausnahmetatbestand nur 1 oder 2 Monate gilt: Anteilige Nachweisverpflichtung der verbleibenden Monate • Wiedererfüllung schnellstmöglich, spätestens aber nach 4 Wochen 34
14.01.2021 Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 11 Nachweisverfahren • Detaillierte Regelungen zu Adressaten, Nachweis Teil A (sanktionsbehaftet) Fristen und Meldepflichten • Je Quartal und je Einrichtung • Ausführliche Behandlung im dritten Block des Seminars Nachweis Teil B • Je Monat und je Station Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 13 Folgen bei Nichteinhaltung der Mindestvorgaben (2) […] Bei einer Nichterfüllung Für Leistungen ohne Einhaltung der Mindestanforderungen an die Personalausstattung entfällt der Vergütungsanspruch des Krankenhauses gemäß § 136 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 137 Absatz 1 SGB V • Zentrale Streitpunkte in der aktuellen Weiterentwicklung: – Höhe des Wegfalls des Vergütungsanspruchs – Umsetzung des Wegfalls 35
14.01.2021 Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 13 Folgen bei Nichteinhaltung der Mindestvorgaben (4) Der Wegfall des Vergütungsanspruchs nach Absatz 3 Satz 4 bezieht sich auf alle Leistungen, die in den Fachgebieten an allen Kalendertagen des Quartals bei Patientinnen und Patienten erbracht wurden, für die die Mindestanforderungen an die Personalausstattung gemäß § 6 in den Berufsgruppen nach § 5 nicht eingehalten wurden. Die Höhe des Wegfalls des Vergütungsanspruchs bestimmt sich unter Berücksichtigung des Ausmaßes der Nichteinhaltung und den betroffenen Berufsgruppen nach den Vorgaben in Absatz 5. […] • Kein vollständiger Wegfall der Vergütung, aber… Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 13 Folgen bei Nichteinhaltung der Mindestvorgaben Fehlende Vollkraftstunden ∑ (aller Berufsgruppen o. Erf.) Sanktionsfaktor Wegfall Vergütungsanspruch = x (in %) VKS-Mind (gesamt) 2022: 1,2 / 2023: 1,7 (2022/23 : 90%) • Übergangsregelung: „Weitergehende Sanktionsregelungen bis 31.10.2023 • Bezug: Nur Entgelte für allg. Krankenhausleistungen, an denen das therap. Personal beteiligt ist (Nicht: Zuschläge, vermutlich nicht: Zusatzentgelte ohne PK (Medik.) • Umsetzung: Vertragsparteien auf Ortsebene 36
14.01.2021 Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 13 Folgen bei Nichteinhaltung VKS-Mind der MindestvorgabenVKS-Ist 100% 90% 2021 2022 2023 Ärztlicher Dienst 19.500,0 17.550,0 20.500,0 105,1% Erfüllt Erfüllt Erfüllt Psychologen 4.500,0 4.050,0 6.000,0 133,3% Erfüllt Erfüllt Erfüllt Pflegedienst 98.500,0 88.650,0 85.000,0 86,3% Erfüllt Nicht erfüllt Nicht erfüllt Spezialtherapeuten 10.250,0 9.225,0 9.000,0 87,8% Erfüllt Nicht erfüllt Nicht erfüllt Physiotherapeuten 2.800,0 2.520,0 2.550,0 91,1% Erfüllt Erfüllt Erfüllt Sozialpädagogen 8.000,0 7.200,0 7.250,0 90,6% Erfüllt Erfüllt Erfüllt Summe 143.550,0 129.195,0 130.300,0 Summe der Unterschreitung: VKS-Mind bei 90% ./. VKS-IST 3.875,0 Prozentfaktor der Unterschreitung gemessen an der Summe VKS-Mind bei 90% 3,0% Straffaktor nach § 13 Abs. 5 PPP-RL 1,2 1,7 Sanktionsfaktor 3,6% 5,1% Quartalsbudget der betroffenen Einrichtung (Standort + Fachbereich) 12.500.000 € Sanktionszahlung 449.901 € 637.360 € Überschlagsrechnung: Nicht in VKS umgesetzte Bruttopersonalkosten (hier: Pflege/Spezialtherap.) 155.000 € DKI-Seminar,Sanktionierender Tatsächlicher 10.12.2020 Thewes/Krüger Faktor – Umsetzung PPP-RL in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken (Beispielrechnung) 2,9 4,1 Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 13 Folgen bei Nichteinhaltung der Mindestvorgaben Sanktionen bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht (Abs. 8) • „nicht, nicht vollständig, oder nicht fristgerecht“ (Zunächst: Schriftliche Erinnerung) • Nach 90 T.: Gestaffelter Abschlag je vereinbartem Berechnungstag (Tage VB/4) • 1. Quartal = 2€ je Berechnungstag • 2. Quartal = 5€ je Berechnungstag • 3. Quartal = 10€ je Berechnungstag • Ab dem 4. Quartal = 20€ je Berechnungstag 37
14.01.2021 Regelungsinhalte und -systematik der PPP-RL § 16 Übergangsregelungen (1) Die Mindestvorgaben nach § 6 müssen ab dem 1. Januar 2024 erfüllt werden. Für die Übergangszeit gilt folgendes gestuftes Verfahren: 1. Die Mindestvorgaben nach § 6 müssen ab dem 1. Januar 2020 zu 85 Prozent erfüllt sein. 2. Die Mindestvorgaben nach § 6 müssen ab dem 1. Januar 2022 zu 90 Prozent erfüllt sein. (2) Die Vorgaben bei Nichteinhaltung der Mindestvorgaben gemäß § 13 finden erst ab dem 1. Januar 2022 Anwendung. Beschluss vom 15.10.20: Datenlieferungspflicht für 2020 (nicht sanktionsbehaftet) allerdings Bezugsjahr für Nachweis 2021: Datenjahr 2019 Umsetzung der PPP-RL in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken I. Thematische Einführung und inhaltliche Grundlagen II. Bedeutung und praktische Umsetzung der Mindestpersonalvorgaben III. PPP-RL Controlling und Nachweisführung 38
14.01.2021 Umsetzung der PPP-RL in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken II. Bedeutung und praktische Umsetzung der Mindestpersonalvorgaben 1. Patienteneinstufung und Stichtagserhebung 2. (Prospektive) Personalbedarfs- und Belegungsplanung 3. (Laufende) Personal- und Belegungssteuerung Patienteneinstufung und Stichtagserhebung Verändertes Verfahren der Einstufung und Stichtagserhebung (Ab 2020) Krankenkasse / MD GKV-SV / IQTIG Stichtagsergebnisse im Patientenbezogene Nachweisverfahren Übermittlung Übermittlung Laufende Einstufung nach Stichtagseinstufung nach OPS PPP-RL RB, Intensiv., PKB etc. A1/A2…, P1, P2,….KJ7 etc. 39
14.01.2021 Patienteneinstufung und Stichtagserhebung Verändertes Verfahren der Einstufung und Stichtagserhebung • Stichtagserhebung nach Psych-PV: Jeden dritten Mittwoch im Quartal – 4 Stichtagserhebungen pro Jahr • Stichtagserhebung nach PPP-RL: Jeder Mittwoch einer ungeraden Kalenderwoche – Alle 14 Tage: 26 Stichtage (2020: 27) im Jahr Patienteneinstufung und Stichtagserhebung Überprüfbarkeit der Stichtage und Rolle des Medizinischen Dienstes • Psych-PV Stichtagserhebungen: Prüfbarkeit durch MDK auf Grundlage von Rahmenvereinbarungen gem. BPflV – bei begründeten Unplausibilitäten (selten genutzt) • PPP-RL-Stichtagserhebungen prüfbar über MDK-Qualitätskontroll-Richtlinie – Prüfung bei Vorliegen von „Anhaltspunkten“ (-> sehr geringe Schwelle) – Stichprobenprüfung zur Validierung der QS-Daten (begrenzt möglich) 40
14.01.2021 Patienteneinstufung und Stichtagserhebung Patienteneinstufungen nach PPP-RL Erwachsenenpsychiatrie: DKI-Seminar, 10.12.2020 Thewes/Krüger – Umsetzung PPP-RL in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken Patienteneinstufung und Stichtagserhebung A1/S1/G1 (Regelbehandlung): • Einzustufen bei vollstationärer Behandlung, die nicht – die Voraussetzungen der Intensivbehandlung erfüllt – Eine Langzeitbehandlung Schwer- und Mehrfachkranker darstellt (selten) – Einen (ausschließlich) psychotherapeutischen Schwerpunkt hat – Die Inhaltlichen und Leistungsvoraussetzungen der Psychoth. Komplexbehandlung erfüllt • Teilweise auch für die Tagesklinik einstufungsfähig ( Budget) 41
14.01.2021 Patienteneinstufung und Stichtagserhebung A2/S2/G2 (Intensivbehandlung): • Voraussetzung: (Manifeste) Selbstgefährdung, Fremdgefährdung oder Somatische Vitalgefährdung -> Akut, nicht latent – Zusätzlich nur S2: Drogenabhängigkeit (nicht: Alkohol/Medikamente) • Nicht hinreichend: Aufwändig/Herausfordernd im Behandlungsalltag • Ausschlusskriterien: Beurlaubung / unbegleiteter Ausgang • Zeitlich: Einbezug auch von Ereignissen vor dem Stichtag (wenige Tage nach hochakuter Sympt.) Patienteneinstufung und Stichtagserhebung A4/S4/G4 (Langdauernde Behandlung Schwer- und Mehrfachkranker): • Veraltet, schon in Psych-PV wenig relevant • „Bessern, Lindern, Verhüten von Verschlimmerung, Stabilisierung als Voraussetzung für weitere therapeutische Maßnahmen“ • CAVE: Kategorie kann nach aktuellen (Prüf-)Maßstäben als „Fehlbelegung“ bzw. „Bewahrfall“ mit sozialer Indikation interpretiert werden 42
14.01.2021 Patienteneinstufung und Stichtagserhebung A5/S5/G5 (Psychotherapie): • Pat. sind stabilisiert brauchen weniger Alltagsunterstützung (als A1) • Psychotherapeutische Behandlung steht (alleinig) im Fokus der Behandlung • CAVE: Stationäre Behandlungsindikation auch hier eher fraglich • Aus Finanzierungssicht wäre in AP i.d.R. A7 vorzuziehen (Komplexleistung, höhere Minutenwerte) -> allerdings: höhere Nachweisverpflichtung Patienteneinstufung und Stichtagserhebung A6/S6/G6 (Tagesklinische Behandlung): • Jede Teilstationäre Behandlung (auch auf Station), außer – A1/S1/G1-Patienten in der Tagesklinik (Unterschiedlich gehandhabt) – A7-Patienten in der Tagesklinik (strittig) CAVE: Minutenwerte entsprechen 7-Tages-Behandlung (Pflege) 43
14.01.2021 Patienteneinstufung und Stichtagserhebung A7 (Psychosomatisch-psychotherapeutische und psychotherapeutische Komplexbehandlung): • „[…] entweder stationär komplex psychosomatisch-psychotherapeutisch oder komplex psychotherapeutisch behandelt werden und die Voraussetzungen des OPS- Codes 9-62 oder des OPS-Codes 9-63 erfüllen“ • Verweis auf die Mindestvoraussetzungen für den Komplexkode nach OPS Patienteneinstufung und Stichtagserhebung A7 (Psychosomatisch-psychotherapeutische und psychotherapeutische Komplexbehandlung): Voraussetzungen OPS 9-62: • Mind. 3 ärztliche/psychologische Therapieeinheiten pro Woche – Fraglich: zeitlicher Bezug bei Stichtagserhebung – Bei Erfassungszeiträumen < 1 Woche: Anteilige Erbringung (Auslegung: Ebenso bei Feiertagen) • Art und Schwere der Erkrankung machen eine intensive psychotherapeutische Behandlung notwendig Indikationsstellung durch FA • Personelle Mindestvoraussetzungen (i.d.R. unkritisch) 44
14.01.2021 Patienteneinstufung und Stichtagserhebung A7 (Psychosomatisch-psychotherapeutische und psychotherapeutische Komplexbehandlung): • Geringere Minutenwerte in der Pflege, höhere bei Ärzten/Psychologen • Hilfreich zur Abbildung von Spezialbereichen mit intensiv-psychotherapeutischem Konzept ( Budgetverhandlung) • Auf „Regelstationen“ eher nicht zu erwarten Patienteneinstufung und Stichtagserhebung A9/S9/G9 (Stationsäquivalente Behandlung): • „Kranke, die einer stationsäquivalenten Behandlung im Sinne von § 39 Absatz 1 SGB V bedürfen“ • In StäB-Behandlung, aber nicht zwingend Abrechnung StäB-Tag (Leistungsvoraussetzungen) • Keine Minutenwerte definiert 45
14.01.2021 Patienteneinstufung und Stichtagserhebung Patienteneinstufungen nach PPP-RL Psychosomatik: Patienteneinstufung und Stichtagserhebung P1 (vollstationär) /P3 (teilstationär) (Psychotherapie) • Psychosomatik ohne Erfüllen der „Komplexbehandlung“ • Minutenwerte entsprechen der (veralteten) A5 • CAVE: Einstufung suggeriert geringes (ärztlich/psychologisches) Leistungsangebot, das ggf. als nicht ausreichend für eine stationäre Behandlung eingeschätzt wird (Besondere Mittel eine Krankenhauses) 46
14.01.2021 Patienteneinstufung und Stichtagserhebung P2 (vollstationär) /P4 (teilstationär) (Psychosomatisch- psychotherapeutische Komplexbehandlung) • Deutlich höhere Minutenwerte -> i.d.R. eher dem umfassenden therapeutischen Leistungsangebot der Psychosomatik entsprechend • „[…] entweder stationär komplex psychosomatisch-psychotherapeutisch oder komplex psychotherapeutisch behandelt werden und die Voraussetzungen des OPS-Codes 9-62 oder des OPS-Codes 9-63 erfüllen“ • Verweis auf die Mindestvoraussetzungen für den Komplexkode nach OPS Patienteneinstufung und Stichtagserhebung P2 (vollstationär) /P4 (teilstationär) (Psychosomatisch- psychotherapeutische Komplexbehandlung) Voraussetzungen OPS 9-63 (I): • Mind. 3 ärztliche/psychologische Therapieeinheiten pro Woche – Fraglich: zeitlicher Bezug bei Stichtagserhebung – Bei Erfassungszeiträumen < 1 Woche: Anteilige Erbringung (Auslegung: Ebenso bei Feiertagen) • Personelle Mindestvoraussetzungen (i.d.R. unkritisch) 47
14.01.2021 Patienteneinstufung und Stichtagserhebung P2 (vollstationär) /P4 (teilstationär) (Psychosomatisch- psychotherapeutische Komplexbehandlung) Weitere Voraussetzungen OPS 9-63 (II): • Standardisierte psychosomatisch-psychotherapeutische Diagnostik zu Beginn der Behandlung • Somatisch-medizinische Aufnahmeuntersuchung • Einsatz eines psychodynamischen oder kognitiv-behavioralen Grundverfahrens als reflektiertem Mehrpersonen-Interaktionsprozess mit wöchentlicher Teambesprechung (mind. 60 Min.) • Eine fachärztliche Visite pro Woche pro Patient • Prä-Post-Evaluation des Behandlungsverlaufs Patienteneinstufung und Stichtagserhebung Patienteneinstufungen nach PPP-RL Kinder- und Jugendpsychiatrie 48
14.01.2021 Patienteneinstufung und Stichtagserhebung KJ1 (Kinderpsychiatrische Regel- und Intensivbehandlung): • Vollstationäre Behandlung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr • Keine Differenzierung von Regel- und Intensivbehandlung • Andere Einstufung von Kindern nur in Ausnahmefällen möglich/sinnvoll (Eltern- Kind/Langzeitbehandlung) Patienteneinstufung und Stichtagserhebung KJ2 (Jugendpsychiatrische Regelbehandlung): • Bei vollstationärer Behandlung von Jugendlichen ab 14 einzustufen, wenn nicht: – Voraussetzung für Intensivbehandlung erfüllt – Eltern-Kind-Behandlung – Langandauernde Behandlung Schwer- und Mehrfachkranker (selten) • In allen Kategorien: Eigentlich bis zum 18. Lebensjahr, bei deutlichen Entwicklungsdefiziten auch bis 21 Jahren in KJP-Behandlungsbereich 49
14.01.2021 Patienteneinstufung und Stichtagserhebung KJ3 (Jugendpsychiatrische Intensivbehandlung): • Voraussetzung: (Manifeste) Selbstgefährdung, Fremdgefährdung, Somatische Vitalgefährdung, hochgradige Erregung • Benötigen intensive Betreuung und i.d.R. einzelfallbezogene Behandlung • „Die Jugendlichen bedürfen in ihrer akuten Krisensituation mehrmals täglich ärztlicher Interventionen und einer intensiven Betreuung/Überwachung durch den Pflege-/ Erziehungsdienst“ • Anorexia nervosa: bei somatischer Gefährdung Patienteneinstufung und Stichtagserhebung KJ5 (Langdauernde Behandlung Schwer- und Mehrfachkranker): • Veraltet, schon in Psych-PV wenig relevant • Schwerpunkte liegen eher auf psychosozialen Aspekten, nicht mehr auf Behandlungsmaßnahmen • CAVE: Kategorie kann nach aktuellen (Prüf-)Maßstäben als „Fehlbelegung“ bzw. „Bewahrfall“ mit sozialer Indikation interpretiert werden 50
14.01.2021 Patienteneinstufung und Stichtagserhebung KJ6 (Eltern-Kind-Behandlung (gemeinsame Aufnahme von Kind und Bezugspersonen)): • Voraussetzung: Elternteil (oder Bezugsperson) werden mit aufgenommen – Aufnahme therapeutisch erforderlich – Interaktion zwischen Kind und Bezugsperson ein zentraler Fokus der Behandlung • (Insb. im Pflege-Erziehungsdienst) deutlich geringere Minutenwerte: Offenbar wird elterliche Betreuung primär als Entlastung des Personals gewertet • Zu hinterfragen: Wenn Bezugsperson selbst Behandlung erfährt Patienteneinstufung und Stichtagserhebung KJ7 (Tagesklinische Behandlung): • Jede Teilstationäre Behandlung von Kindern- und Jugendlichen (auch auf Station) • In Ausnahmefällen: KJ1/KJ2 in der Tagesklinik? (-> Thema: Budget) • Zu beachten: Minutenwerte beziehen sich in allen Berufsgruppen auf 5 Tage (ggf. 7- Tage-TK) 51
14.01.2021 Patienteneinstufung und Stichtagserhebung KJ9 (Stationsäquivalente Behandlung): • „Psychisch kranke Kinder- und Jugendliche, die einer stationsäquivalenten Behandlung im Sinne von § 39 Absatz 1 SGB V bedürfen“ • In StäB-Behandlung, aber nicht zwingend Abrechnung StäB-Tag (Leistungsvoraussetzungen) • Keine Minutenwerte definiert Patienteneinstufung und Stichtagserhebung Strategische Fragestellungen der Patienteneinstufung • Empfehlung für Übergangsphase: „Offensivere Einstufungsstrategie“ – Von Mindestpersonalvorgaben für „intensivere“ Pat. nicht überraschen lassen – „Spielraum nach unten“ für die Zukunft lassen – Personalgewinnungsstrategie Budgetverhandlung • Vereinheitlichung von Stichtagserhebungen sinnvoll (Zielvorgaben)? – 2,5 % Regel: Ausnahmeregelung greift schon bei kleinsten Veränderungen (nicht beeinflussbar) – Ggf. bei kleineren Einrichtungen (Standorten) sinnvoll 52
14.01.2021 Umsetzung der PPP-RL in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken I. Thematische Einführung und inhaltliche Grundlagen II. Bedeutung und praktische Umsetzung der Mindestpersonalvorgaben III. PPP-RL Controlling und Nachweisführung Qualitätskontrollrichtlinie Exkurs: MDK-Qualitätskontroll-Richtlinie §1 Zweck der Richtlinie (2) Ergeben sich daraus Nachweispflichten, obliegen diese dem Krankenhaus. Für die Durchsetzung von Vorgaben des G-BA zur Qualitätssicherung ist es von wesentlicher Bedeutung, dass deren Einhaltung in den Krankenhäusern auch kontrolliert wird. • Beweislast: Krankenhaus 53
14.01.2021 Qualitätskontrollrichtlinie Exkurs: MDK-Qualitätskontroll-Richtlinie § 8 Arten der Kontrolle (1) Nach dieser Richtlinie sind drei Arten der Kontrolle möglich. Die Qualitätskontrollen können nach Anmeldung vor Ort im Krankenhaus, unangemeldet vor Ort im Krankenhaus oder als schriftliches Verfahren stattfinden. Qualitätskontrollrichtlinie Exkurs: MDK-Qualitätskontroll-Richtlinie § 12 Mitwirkungspflichten des Krankenhauses (1) Das Krankenhaus ist gemäß § 276 Absatz 4a Satz 3 SGB V zur Mitwirkung verpflichtet. (5) Kommt das Krankenhaus seinen in Absatz 1 genannten Mitwirkungspflichten vollumfänglich nicht nach, ist dies der Nichteinhaltung von Qualitätsanforderungen im Sinne des Kontrollgegenstandes gleichzustellen. Kommt das Krankenhaus seinen in Absatz 1 geregelten Mitwirkungspflichten teilweise nicht nach, kann dies […] der Nichteinhaltung von Qualitätsanforderungen im Sinne des Kontrollgegenstandes gleichgestellt werden. 54
14.01.2021 Qualitätskontrollrichtlinie Überprüfbarkeit der Stichtage und Rolle des Medizinischen Dienstes Krankenkasse/ MDK Abrechnungsprüfung nach Qualitätsprüfung nach MDK- Prüfverfahrensverordnung Qualitätskontrollrichtline Einstufungen nach Stichtage nach OPS PPP-RL Umsetzung der PPP-RL in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken II. Bedeutung und praktische Umsetzung der Mindestpersonalvorgaben 1. Patienteneinstufung und Stichtagserhebung 2. (Prospektive) Personalbedarfs- und Belegungsplanung 55
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