Malteser Schutzkonzept - Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen - Malteser Hilfsdienst

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Malteser Schutzkonzept - Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen - Malteser Hilfsdienst
Malteser Schutzkonzept
                       Prävention und Intervention sexualisierter
                       Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen

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Malteser Schutzkonzept - Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen - Malteser Hilfsdienst
Inhalt

                 1 Vorwort: Wozu brauchen wir ein Schutzkonzept?                                                     Seite 3

                 2 Einleitung                                                                                        Seite 4

                 3 Die wichtigsten Begriffe                                                                          Seite 5

                 4 Strategien von Täterinnen und Tätern                                                              Seite 8

                 5 Betroffene von sexualisierter Gewalt                                                              Seite 9

                 6 Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt                                               Seite 10
                   im Malteser Verbund

                 7 Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im       Seite 12
                   Bereich Wohnen & Pflegen
                   7.1 Verhaltenkodex Medizin & Pflege
                   7.2 Risikoanalyse Wohnen & Pflegen
                   7.3 Personalauswahl und -entwicklung/Schulungskonzept
                   7.4 Handlungsmöglichkeiten – Was kann jede/r Einzelne tun?
                   7.5 Intervention: Melde- und Beschwerdewege im Malteser
                 		 Verbund

                 8 Hilfe und Unterstützung                                                                         Seite 20

                 9 Quellen und Literaturhinweise                                                                   Seite 22

                 10 Anhänge                                                                                        Seite 24

                 Impressum
                 Herausgeber:
                 Malteser Deutschland gemeinnützige GmbH
                 Erna-Scheffler-Straße 2
                 51103 Köln

                  ansgar.kesting@malteser.org
                  www.malteser-praevention.de

                 Redaktion: Ansgar Kesting (verantw.)
                 Fotos: Fotolia

                 2 \ Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen

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Malteser Schutzkonzept - Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen - Malteser Hilfsdienst
Sehr geehrte Damen und Herren,
                 liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
                 liebe Malteser,
                 das Zusammenleben von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Mitarbeiterinnen und
                 Mitarbeitern in Altenhilfeeinrichtungen ist durch besondere Nähe und intensive Vertrau-
                 ensverhältnisse geprägt. Dieses Vertrauen ist auch unverzichtbare Basis für die Sicherheit,
                 die Bewohnerinnen und Bewohner in unseren Einrichtungen verspüren sollen, und klare
                 Rahmenbedingung, auf die sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlassen kön-
                 nen müssen.

                 Wir alle wissen, dass in nahen Beziehungen und Beziehungen des Aufeinander-angewie-
                 sen-Seins bedauerlicherweise auch ein Missbrauch dieser engen Beziehung geschehen
                 kann. Es ist unsere Aufgabe als Organisation – und als kirchliche Organisation im Be-
                 sonderen – alle Maßnahmen zu ergreifen, die Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch
                 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter davor zu schützen, in Versuchung, aber auch in mögli-
                 cherweise falsche Verdächtigungen zu geraten.

                 Mit dem umfassenden Schutzkonzept zur Prävention und Intervention von sexualisierter
                 Gewalt haben die Malteser einen wichtigen und – wie wir glauben – beispielgebenden
                 Schritt gesetzt. Solche Rahmenbedingungen offen, transparent und für alle Beteiligten (die
                 Bewohnerinnen und Bewohner, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Organisation)
                 Sicherheit gebend zu gestalten. Wir sind davon überzeugt, dass in unseren Einrichtungen
                 mit höchster Empathie, Zuwendung und menschlicher Nähe gearbeitet, gepflegt und be-
                 treut wird und dass sich die uns Anvertrauten darauf verlassen können. Umso wichtiger
                 ist, dass wir mit diesem Schutzkonzept dieses Vertrauen durch ein klares Regelwerk und
                 Schulungskonzept unterstützen.

                 Ich danke allen, dass sie sich auf diesen Weg mit uns eingelassen haben, und wünsche
                 uns, dass dieses Konzept für Betreuungseinrichtungen in Deutschland beispielgebend sein
                 kann.

                 Verena Hölken
                 Geschäftsführung

                                                                 Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen / 3

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Malteser Schutzkonzept - Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen - Malteser Hilfsdienst
2 Einleitung

                 Bei den Maltesern leben, arbeiten und begegnen sich Menschen in unterschiedlichen
                 Lebenssituationen, verschiedene Generationen, Nationen und Religionen. Dieses Mitein-
                 ander lebt von Kontakt und Vertrauen, positiv gestalteten Beziehungen und Nähe unterei-
                 nander.

                 Um diese Werte zu schützen, sprechen sich die Malteser gegen sexualisierte Gewalt aus
                 und positionieren sich auch gegen andere Formen von Gewalt und Machtmissbrauch.
                 Die Malteser setzen sich für eine Kultur frei von jeder Form sexualisierter, körperlicher
                 und seelischer Gewalt ein. Eine besondere Verantwortung tragen die Malteser den Men-
                 schen gegenüber, die ihre Angebote und Dienste nutzen und ihrer Fürsorge oder Obhut
                 anvertraut sind.

                 Durch die Vermittlung von Wissen über sexualisierte Gewalt und geeignete Präventions-
                 strukturen soll eine Kultur der Achtsamkeit und ein respektvoller, grenzachtender Um-
                 gang miteinander stets weiterentwickelt werden.

                 Um haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende handlungsfähig zu machen, haben wir bei-
                 spielsweise entsprechende Schulungen sowie ein einheitliches Verfahren zum Umgang mit
                 Verdachtsfällen eingeführt.

                 4 \ Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen

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3 Die wichtigsten Begriffe

                 Sexualisierte Gewalt und ihre Formen                                               Es sind sowohl Mädchen und Frauen als
                                                                                                    auch Jungen und Männer von sexualisierter
                 Sexualisierte Gewalt meint jede sexuelle                                           Gewalt betroffen. Die Folgen für die Betrof-
                 Handlung, die an oder vor Kindern, Ju-                                             fenen können dabei sehr unterschiedlich
                 gendlichen oder erwachsenen Schutzbe-                                              sein und reichen von keinen wahrnehmba-
                 fohlenen entweder gegen deren Willen                                               ren Veränderungen über Unsicherheit und
                 vorgenommen wird oder der die betroffene                                           Misstrauen, Schamgefühlen oder Isolation
                 Person aufgrund körperlicher, psychischer,                                         bis zu schwersten Traumafolgestörungen.
                 kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit
                 nicht wirksam zustimmen kann.                                                      Grenzverletzungen

                 Zentral ist, dass Täter/innen ihre Macht-                                          Wo Menschen sich begegnen, geschehen
                 und Autoritätsposition ausnutzen, um eige-                                         auch Grenzverletzungen; diese werden in
                 ne Bedürfnisse auf Kosten der Betroffenen                                          der Regel unabsichtlich verübt. In vielen
                 zu befriedigen.                                                                    Fällen sind sie Folge fachlicher oder per-
                                                                                                    sönlicher Unzulänglichkeiten oder nicht
                 Sexualisierte Gewalt beginnt bereits bei ge-                                       ausreichender Absprachen und fehlender
                 ringeren Formen der Grenzverletzung und                                            Achtsamkeit im Umgang miteinander.
                 reicht bis zu schweren Übergriffen. Sexua-                                         Grundsätzlich können Grenzverletzungen
                 lisierte Sprüche oder Witze, anzügliche Be-                                        korrigiert und geklärt werden. Hierzu be-
                 merkungen, Zeigen von pornographischen                                             darf es der Verantwortungsübernahme der
                 Bildern und Filmen, Beobachtungen beim                                             grenzverletzenden Person, wie zum Beispiel
                 Baden oder Duschen, Exhibitionismus und                                            einer ernstgemeinten Entschuldigung. Ob
                 vieles mehr gelten genauso als sexualisierte                                       eine Grenze verletzt wurde, kann nicht nur
                 Gewalt, wie das Anfassen von Brust und                                             durch objektive Kriterien geregelt werden,
                 Po, die Masturbation vor dritten, das An-                                          sondern ist auch abhängig von dem subjek-
                 fassen der Genitalien sowie die anale, orale                                       tiven Erleben der Betroffenen.
                 oder genitale Vergewaltigung.
                                                                                                    Grenzverletzungen dürfen sich allerdings
                 Im Bereich der Kinder und Jugendlichen,                                            nicht wiederholen, abgestritten oder ver-
                 die von Missbrauch betroffen sind, werden                                          leugnet werden. Täter/innen nutzen Grenz-
                 nach der Polizeistatistik jedes Jahr ca. 12.000                                    verletzungen willentlich, um ein mögliches
                 Fälle in Deutschland angezeigt (BKA, 2014).                                        Opfer zu testen und einen späteren Miss-
                 Das Dunkelfeld liegt jedoch deutlich höher                                         brauch anzubahnen.
                 (nach Meinung mancher Fachleute bis zu
                 zwanzigmal so hoch).                                                               Übergriffe

                 Für den Bereich der erwachsenen Schutzbe-                                          Übergriffe unterscheiden sich in ihrer Häu-
                 fohlenen geht man von ähnlichen Zahlen aus                                         figkeit und Massivität von Grenzverletzun-
                 – hier ist die Dunkelziffer aber noch ein-                                         gen. Sie geschehen nicht zufällig oder aus
                 mal höher: Sexualisierte Gewalt gegen alte                                         Versehen. Übergriffe sind klare Hinwegset-
                 oder beeinträchtigte Menschen ist in unserer                                       zungen über gesellschaftliche Normen, ins-
                 Gesellschaft ein Tabuthema – dementspre-                                           titutionelle Regeln, fachliche Standards und
                 chend weniger oft gibt es Meldungen oder                                           die individuellen Grenzen und verbalen,
                 Anzeigen im Bereich sexualisierter Gewalt.                                         nonverbalen oder körperlichen Wider-

                                                                 Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen / 5

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stände der Betroffenen. Sie sind Ausdruck                 sind strafbar, dies gilt besonders, wenn es
                 unzureichenden Respekts oder fachlicher                   sich um Schutzbefohlene oder widerstands-
                 und persönlicher Mängel. Sie können einer                 unfähige Personen handelt. Im Strafgesetz-
                 gezielten Vorbereitung sexualisierter Ge-                 buch findet man die einschlägigen Straftat-
                 walt dienen.                                              bestände hier: §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis
                                                                           180a, 181a, 182 bis 184f bis 184i, 225, 232
                 Strafrechtlich relevante Handlungen                       bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB.

                 Sowohl Grenzverletzungen als auch Über-                   Machtmissbrauch
                 griffe können strafrechtlich relevant sein.
                 Das Strafgesetzbuch gibt hier den Rahmen                  Machtmissbrauch liegt vor, wenn eine Per-
                 vor.                                                      son ihre berufliche oder gesellschaftliche
                                                                           Stellung bzw. Position dazu benutzt, eige-
                 Beispielsweise sind sexuelle Handlungen                   ne Interessen und Bedürfnisse zu befriedi-
                 mit, an und vor Kindern unter 14 Jahren                   gen, die mit der sachlichen Aufgabe und
                 immer verboten und werden mit Freiheits-                  sozialen Rolle nichts zu tun haben.
                 strafe bis zu zehn Jahren bestraft. Bei Ju-
                 gendlichen sind solche Handlungen straf-                  Das Thema Machtmissbrauch ist zentral,
                 bar, wenn zusätzliche Kriterien, wie zum                  wenn es darum geht, Prozesse zu verste-
                 Beispiel ein vertragliches Ausbildungsver-                hen, die insbesondere Taten sexualisierter
                 hältnis, erfüllt sind. Auch unerwünschte                  Gewalt möglich machen und deren Aufde-
                 sexuelle Handlungen gegen Erwachsene                      ckung erschweren.

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Strafrechtlich relevante Formen von sexualisierter Gewalt

                 Strafrechtlich relevante Formen von sexu-                                          bar. Entscheidend ist auch hier nicht, ob der
                 alisierter Gewalt finden sich aufgeteilt auf                                       Junge oder das Mädchen eine Handlung als
                 mehrere Paragraphen im Strafgesetzbuch                                             Gewalt, eine Lage als schutzlos oder sich
                 und unterscheiden sich je nach Alter von                                           selbst als widerstandsunfähig empfindet.
                 Betroffenen und Täter/-innen und der Be-                                           Die Gerichte definieren diese Kriterien nach
                 ziehung, die es zwischen diesen gibt.                                              objektiven Maßstäben, sodass das eigene
                                                                                                    Empfinden und die Beurteilung durch die
                 Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14                                           Justiz hier oft sehr auseinander klaffen.
                 Jahren sind immer verboten und werden
                 mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren be-                                         Sexuelle Handlungen an Personen über
                 straft. Hierzu gehört nicht nur Geschlechts-                                       18 Jahren sind dann strafbar, wenn unter
                 verkehr oder Oralverkehr, sondern jede                                             Missbrauch der eigenen Stellung eine sexu-
                 explizite sexuelle Handlung. Also zum Bei-                                         elle Handlung an Personen vorgenommen
                 spiel auch das Anfassen von Geschlechtstei-                                        wird, die in einem Abhängigkeitsverhältnis
                 len (auch über der Kleidung), Streicheln am                                        stehen. Dies ist zum Beispiel bei Gefange-
                 nackten Körper, Zungenküsse, das Zeigen                                            nen, behördlich Verwahrten oder Kranken
                 von pornographischen Bildern, Onanieren                                            und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen der
                 vor einem Kind oder auch das Anhalten                                              Fall. Außerdem trifft das bei Beratungs-
                 eines Kindes dazu, sexuelle Handlungen an                                          oder Betreuungsverhältnissen von Personen
                 sich selbst zu begehen oder sexuelle Posen                                         zu, die einem wegen einer geistigen, seeli-
                 einzunehmen. Bei einem Kind kommt es                                               schen, körperlichen Krankheit oder Behin-
                 auch nicht darauf an, ob es mit der Hand-                                          derung oder Suchtkrankheit zur Beratung,
                 lung einverstanden ist, denn bei unter                                             Behandlung oder Betreuung anvertraut
                 14-Jährigen geht der Gesetzgeber davon                                             wurden.
                 aus, dass noch keine Fähigkeit zur sexuellen
                 Selbstbestimmung besteht und daher jede                                            Des Weiteren macht sich strafbar, wer sexu-
                 sexuelle Handlung strafbar ist, auch wenn                                          elle Handlungen an einer widerstandsunfä-
                 das Kind (scheinbar) einwilligt.                                                   higen Person vornimmt. Als widerstands-
                                                                                                    unfähige Personen versteht der Gesetzgeber
                 Sexuelle Handlungen mit Jugendlichen                                               Personen, die aufgrund einer geistigen oder
                 sind unter bestimmten Voraussetzungen                                              seelischen Krankheit, einer Behinderung,
                 strafbar, zum Beispiel wenn Zwangslagen                                            einer Suchtkrankheit oder einer tiefgreifen-
                 ausgenutzt werden oder ein Schutzbefohle-                                          den Bewusstseinsstörung oder körperlich
                 nen-Verhältnis besteht. Es kommt aber nicht                                        zum Widerstand unfähig sind. Amtsträger,
                 darauf an, wie das Mädchen oder der Junge                                          die unter Missbrauch der Abhängigkeit se-
                 dies empfindet oder ob real ein Abhängig-                                          xuelle Handlungen an der ihnen anvertrau-
                 keitsverhältnis besteht. Entscheidend ist, ob                                      ten Person vornehmen oder von dieser an
                 objektiv eine schwerwiegende Zwangslage                                            sich vornehmen lassen, machen sich bereits
                 oder rechtlich formal ein Schutzbefohle-                                           bei dem Versuch strafbar und müssen mit
                 nen-Verhältnis besteht.                                                            einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis
                                                                                                    zu fünf Jahren rechnen.
                 Sexuelle Handlungen mit Gewaltanwen-
                 dung, Drohung mit Gewalt oder unter
                 Ausnutzung einer schutzlosen Lage oder
                 Widerstandsunfähigkeit sind immer straf-

                                                                 Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen / 7

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4 Strategien von Täterinnen und Tätern

                 Sexualisierte Übergriffe sind keine einmali-                                 gung: Sie machen unverhältnismäßige
                 gen Ausrutscher. Ungeplante Taten sind äu-                                   Geschenke oder laden potenzielle Opfer
                 ßerst selten. Es gilt sich bewusst zu machen,                                nach Hause ein.
                 dass die Täter/innen in den allermeisten                                 •   Täter/-innen „testen“ meist den Wider-
                 Fällen Wiederholungstäter sind und die-                                      stand ihrer Opfer, ehe sie sich gezielt Ge-
                 selbe Person über einen längeren Zeitraum                                    legenheiten für schwerere Übergriffe
                 missbrauchen. Täter/innen organisieren da-                                   schaffen.
                 bei bewusst Gelegenheiten, um sich ihrem                                 •   Im Rahmen einer „Anbahnungsphase“
                 Ziel zu nähern und benutzen eine Vielzahl                                    versuchen sie zum Beispiel, durch beson-
                 von Strategien. Sie nehmen hierbei auch das                                  dere Ausflüge, Aktionen oder Unterneh-
                 Umfeld der Betroffenen, etwa Eltern, Zuge-                                   mungen eine besondere Beziehung zum
                 hörige oder andere Bezugspersonen, in den                                    möglichen Opfer aufzubauen und seine
                 Blick – so soll eine Aufklärung erschwert                                    Arglosigkeit zu erhöhen.
                 und das Umfeld manipuliert werden.                                       •   Häufig lenken Täter/-innen das Gespräch
                                                                                              auf sexuelle Themen, verunsichern ihre
                 Grundsätzlich ist es niemandem anzusehen,                                    potenziellen Opfer und berühren sie zum
                 ob er/sie andere Menschen missbraucht – oft                                  Beispiel wie zufällig. Gleichzeitig wird
                 sind es auch Menschen mit tadellosem Ruf                                     versucht, das möglicherweise unterstüt-
                 oder solche, die sich besonders engagiert                                    zende Umfeld zu neutralisieren.
                 zeigen.                                                                  •   Durch den Einsatz von Verunsicherun-
                                                                                              gen („Das ist alles ganz normal.“), Schuld-
                 Sowohl Männerm, aber auch Frauen sind                                        gefühlen („Das ist doch alles deine
                 als Täter/innen bekannt, wobei die über-                                     Schuld!“) und Drohungen („Wenn du
                 wiegende Anzahl der Taten von Männern                                        was erzählst, bringt sich deine Mutter
                 begangen werden (ca. 85 Prozent).                                            um.“) machen Täter/-innen ihre Opfer
                                                                                              gefügig. Sie sichern sich damit auch de-
                 Bekannte Strategien von Täter/innen                                          ren Verschwiegenheit; dabei nutzen sie
                 • Sie suchen gezielt die Nähe zu ihren                                       auch gezielt Loyalitäten und Abhängig-
                   potenziellen Opfern, auch durch die                                        keiten des Opfers („Du hast mich doch
                   Wahl des Arbeitsplatzes.                                                   lieb.“) sowie ihre Überlegenheitsposition
                 • Sie suchen häufig auch gezielt emotional                                   aus.
                   bedürftige Personen aus.
                 • Sie vernebeln die Wahrnehmung der Kol-
                   legen/innen durch beispielsweise beson-
                   dere Hilfsbereitschaft oder tatkräftige                                        Täter/-innen nutzen ihre
                   Unterstützung.                                                                 Autorität aus, um eigene
                 • Häufig engagieren sich Täter/-innen über                                    Bedürfnisse auf Kosten anderer
                   das normale Maß und zeigen sich hoch                                               zu befriedigen.
                   empathisch im Umgang mit ihren Opfern.
                 • Die Täter/-innen bauen gezielt ein Ver-                                      Die Verantwortung für den
                   trauensverhältnis zum möglichen Opfer                                      Übergriff liegt immer beim Täter.
                   auf. Dazu nutzen Sie zum Beispiel Strate-                                             Die Betroffenen sind
                   gien der Bevorzugung und Benachteili-
                                                                                                           niemals schuld.

                 8 \ Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen

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5 Betroffene von sexualisierter Gewalt

                 Grundsätzlich kann jede/jeder unabhängig                                           für unglaublich halten und die Gefühle von
                 seiner gesellschaftlichen Zugehörigkeit von                                        Betroffenen nicht nachvollziehen können,
                 sexualisierter Gewalt betroffen sein. Die                                          schenken sie ihnen häufig keinen Glauben.
                 Konsequenzen für die Betroffenen können
                 dabei sehr unterschiedlich sein, denn Wi-                                          Gefühle von Betroffenen
                 derstands- und Selbsterhaltungskräfte und                                          • Betroffene erfahren sexualisierte Ge-
                 auch Art und Weise des Missbrauchs be-                                               waltt häufig durch Autoritätspersonen
                 einflussen diese Folgen. So besteht auch die                                         oder Personen, denen sie vertrauen.
                 Gefahr, diesen Menschen Unrecht anzutun,                                             Hierdurch wird das Wertesystem der
                 indem sie als schwach, traumatisiert und                                             Betroffenen erschüttert und das Vertrau-
                 ohnmächtig etikettiert werden.                                                       en in die eigene Stärke geht verloren.
                                                                                                    • Oftmals sind Übergriffe in andere Situati-
                 Minderjährige jeden Alters und aus allen                                             onen eingebettet (Untersuchungen, Be-
                 Milieus sind betroffen, die größte Grup-                                             treuung, Spiel, Test, u.ä.) die es den Be-
                 pe sind dabei Kinder im Grundschul-                                                  troffenen erschweren die eigentliche Tat
                 alter. Etwa die Hälfte wird wiederholt                                               zu erkennen. Dies führt zu Verwirrung
                 missbraucht. Nach Einschätzungen von                                                 und Kontrollverlust.
                 Beratungsstellen ist jedes vierte bis fünfte                                       • Betroffene meinen häufig, dass nur ihnen
                 Mädchen und jeder achte bis zwölfte Junge                                            so etwas passiert und fühlen sich mit-
                 betroffen. Etwa doppelt so oft werden Kin-                                           schuldig. Sie gehen davon aus, dass ihr
                 der mit Behinderung Opfer sexualisierter                                             eigenes Verhalten Anlass gewesen sein
                 Gewalt. Bei Klein- und Kleinstkindern ist                                            muss und sie deshalb Verantwortung für
                 von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.                                             das Geschehene tragen. Diese Schuldge-
                                                                                                      fühle werden von Täter/-innen ausge-
                 Auch Erwachsene erfahren sexualisierte                                               nutzt.
                 Gewalt. Beispielsweise belegt eine regionale                                       • Die meisten Betroffenen sprechen auch
                 Erhebung aus Schweden, dass 2,2 Prozent                                              aus Angst oder Scham nicht. Sie haben
                 der Frauen und 1,2 Prozent der Männer                                                Angst vor Verachtung und Zurückwei-
                 über 65 Jahren davon berichten, sexualisier-                                         sung ihres Umfelds. Sie fühlen sich nicht
                 te Gewalt erfahren zu haben (Kristensen                                              mehr zugehörig und ekeln sich vor sich
                 und Lindell, 2013).                                                                  selbst. Die Folgen sind sozialer Rückzug
                                                                                                      und Isolation, sowie der Verlust des
                 Unter den Erwachsenen stellen die Schutz-                                            Selbstwertgefühls.
                 befohlenen eine besonders verletzliche
                 Gruppe dar, für die haupt- und ehrenamtli-
                 che Mitarbeiter in Diensten und Einrichtun-
                 gen eine besondere Verantwortung tragen.
                                                                                                             Die Malteser wollen die
                 Die Dynamiken, die Betroffene aller Alters-                                              geschützten Räume innerhalb
                 gruppen erfahren, sind individuell, weisen                                             ihres Verbundes vor Täter/innen
                 aber immer wieder Ähnlichkeiten auf. Sie                                                schützen und richten dabei ein
                 hindern sie daran, sich anderen Menschen                                                besonderes Augenmerk auf den
                 anzuvertrauen oder Hilfe zu suchen. Auch,
                 weil Außenstehende sexualisierte Gewalt oft
                                                                                                                  Opferschutz.

                                                                 Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen / 9

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6 Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt
                   im Malteser Verbund

                 Die Malteser wollen Täter/innen keinen                                       führen von Risikoanalysen, Verbesserun-
                 Raum bieten, sondern ein sicherer Ort für                                    gen durch Qualitätsmanagement, Koope-
                 die ihnen anvertrauten Schutzbefohlenen                                      ration mit Deutscher Gesellschaft für Prä-
                 sein.                                                                        vention und Intervention (DGfPI).

                 In der Richtlinie „Prävention und Inter-                                 2. Aus- und Fortbildung: Einführung eines
                 vention sexualisierter Gewalt im Malteser                                   verbindlichen Schulungskonzeptes, Qua-
                 Verbund“ beschreiben die Malteser Grund-                                    lifizierung von Schulungsmultiplikato-
                 lagen ihres Schutzkonzeptes:                                                ren, Umsetzung von fachlichen Stan-
                                                                                             dards, Zusammenarbeit mit externen
                 1. Information und institutionelle                                          Fachkräften.
                    Maßnahmen: Einsetzen von Präventions-
                    beauftragten, Prüfung der persönlichen   3. Intervention: Verfahrenswege bei Über-
                    Eignung, Einsichtnahme in erweiterte        griffen und strafrechtlich relevanten For-
                    Führungszeugnisse, Unterzeichnung von       men sexualisierter Gewalt, Hinweise zum
                    Selbstverpflichtung/Verhaltenskodex, Im-    Umgang mit Grenzverletzungen, Konsul-
                    plementierung interner und externer Be-     tation externer Fachberatungsstellen, nach-
                    ratungs- und Beschwerdewege, Durch-         haltige Aufarbeitung.

                 10 \ Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen

18-0894 Broschüre Schutzkonzept_2018-05-18_Präventionsbeauftragte.indd 10                                                             07.02.2019 15:54:48
Die Malteser setzen mit der Entwicklung                                            Vorgaben des Schutzkonzepts den gesetzli-
                 eines Schutzkonzeptes gegen sexualisierte                                          chen Vorgaben zum Schutz von Minderjähri-
                 Gewalt und für eine Kultur der Achtsamkeit                                         gen und erwachsenen Schutzbefohlenen und
                 die Überzeugung in die Tat um, dass Nähe                                           setzen die Rahmenordnung der Deutschen
                 untereinander zählt und die Würde jedes                                            Ordensoberenkonferenz (DOK) um , die die
                 Menschen und seine Einzigartigkeit Schutz                                          Anforderungen für die Präventionsarbeit
                 verdienen. Darüber hinaus entsprechen die                                          kirchlicher Träger verbindlich definiert.

                                  Es gibt keine einzelne Maßnahme, die präventiv
                            sexualisierte Gewalt verhindern kann. Dafür sind Fälle von
                          sexualisierter Gewalt zu unterschiedlich und die Dynamiken zu
                     vielschichtig. Wichtig ist es daher, dass sich nicht Einzelne mit dem The-
                     ma befassen, sondern in allen Bereichen und mit allen haupt- und ehren-
                     amtlich Mitarbeitenden aufmerksam und sensibel auf die uns anvertrau-
                      ten Kinder, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen geschaut
                        wird, um gemeinsam Grenzverletzungen und sexuelle Übergriffe zu
                                      verhindern – und wenn es doch passiert:

                                                                 Hinsehen und Unterstützung holen!

                                                                Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen / 11

18-0894 Broschüre Schutzkonzept_2018-05-18_Präventionsbeauftragte.indd 11                                                                                                07.02.2019 15:54:50
7 Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im
                   Bereich Wohnen & Pflegen

                 Das Schutzkonzept Wohnen & Pflegen                                       bundweit gültigen Präventionsdokumenten
                 (W&P) konkretisiert die Maßnahmen und                                    und -regelungen sowie spezifischen Inhal-
                 Beschlüsse des Malteser Verbundes für den                                ten für den Bereich W&P. Die verbundweit
                 Bereich W&P. Zu ihm gehören alle stationä-                               gültigen Präventionsdokumente umfassen
                 ren und ambulanten Altenhilfeeinrichtun-                                 neben der Rahmenordnung der DOK ein
                 gen der Malteser Deutschland gGmbH und                                   Dokument zum Umgang mit Grenzverlet-
                 der Geschäftsbereich W&P. Darüber hinaus                                 zungen und die Verfahrensanweisung Inter-
                 gilt das Schutzkonzept W&P auch für die                                  vention bei Übergriffen und strafrechtlich
                 ambulanten Pflegedienste der Malteser                                    relevanten Handlungen. Ergänzt werden
                 Hilfsdienst gGmbH.                                                       diese durch eigens für den Bereich W&P
                                                                                          entwickelte Dokumente: einen Verhaltens-
                 Die Schutzkonzeption schließt nicht nur                                  kodex, eine Risikoanalyse und ein Schu-
                 Bewohner/-innen der Altenhilfe- und Pfle-                                lungskonzept für alle haupt- und ehren-
                 geeinrichtungen und Patienten/-innen der                                 amtliche Mitarbeitenden. Darüber hinaus
                 ambulanten Dienste und deren Zugehörige                                  steht Mitarbeitenden, Bewohner/-innen und
                 ein, sondern auch alle haupt- und ehren-                                 Patient/-innen sowie deren Zugehörigen In-
                 amtlichen Mitarbeitenden der Malteser.                                   formationsmaterial über das Schutzkonzept
                 Das Malteser Schutzkonzept „Prävention                                   W&P zur Verfügung.
                 und Intervention sexualisierte Gewalt“
                 W&P besteht aus übergeordneten, d.h. ver-

                 7.1 Verhaltenskodex Medizin & Pflege

                 Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiten-                                    zeichnung des Verhaltenskodex erklären
                 de tragen eine besondere Verantwortung                                   sich Mitarbeitende bereit, zur gemeinsamen
                 für das Wohl und die Rechte von Bewoh-                                   (Weiter-)Entwicklung einer Kultur des acht-
                 nern/-innen und Patienten/-innen. Der Ver-                               samen Miteinanders frei von jeder Form
                 haltenskodex (siehe Anhang) benennt klare                                sexualisierter, körperlicher und seelischer
                 und verbindliche Verhaltensgrundsätze für                                Gewalt beizutragen.
                 haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende
                 gegenüber Bewohnern/-innen und Patien-                                   Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbei-
                 ten/-innen und dient damit als Orientierung                              tenden des Bereichs W&P, die ambulanten
                 für wertschätzendes, respektvolles und                                   Dienste und der Geschäftsbereich W&P
                 professionelles Verhalten.                                               unterschreiben den Verhaltenskodex. Die
                                                                                          Unterschrift ist verbindlich für die Ein-
                 Die positive Grundhaltung aller Mitarbei-                                stellung und Weiterbeschäftigung von
                 tenden wird mit Hilfe des Verhaltenskodex                                hauptamtlichen Mitarbeitenden sowie den
                 gefestigt und ausdifferenziert. Auf diese                                Beginn und die Fortführung eines Ehren-
                 Weise werden Mitarbeitende darin bestärkt                                amts.
                 und dabei unterstützt, unangemessenes
                 Verhalten gegenüber Bewohnern/-innen                                     Mitarbeitende, die eine haupt- oder eh-
                 und Patienten/-innen nicht zu tolerieren                                 renamtliche Tätigkeit beginnen, werden
                 und dagegen vorzugehen. Mit der Unter-                                   bereits im Bewerbungsgespräch auf das

                 12 \ Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen

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Schutzkonzept hingewiesen und erhalten                                             Präventionsschulung unterschreiben und
                 hierzu Informationsmaterial (Infoflyer).                                           das unterzeichnete Dokument bis zu zwei
                 Sie unterzeichnen den Verhaltenskodex bei                                          Wochen nach Teilnahme an der Präventi-
                 Antritt des Arbeitsverhältnisses/Ehrenamts                                         onsschulung zurückgeben.
                 gemeinsam mit dem Arbeitsvertrag/der En-
                 gagementvereinbarung und nehmen an der                                             Ansprechpartner/-innen für konkrete
                 nächstmöglichen Präventionsschulung teil.                                          Rückfragen zum Verhaltenskodex und für
                                                                                                    die Unterzeichnung des Verhaltenskodex
                 Langjährige haupt- und ehrenamtliche                                               verantwortlich sind die jeweiligen Vorge-
                 Mitarbeitende können den Verhaltensko-                                             setzen/die zuständigen Beauftragten Ehren-
                 dex im Anschluss an die für sie relevante                                          amt.

                 7.2 Risikoanalyse Wohnen & Pflegen

                 Mithilfe des Instruments Risikoanalyse (sie-                                       wicklung des Trägers sicherstellen. Nach
                 he Anhang) wird auf Ebene der Einrichtun-                                          Durchführung der Risikoanalyse werden
                 gen und ambulanten Dienste geprüft, wo ei-                                         Bewohner/-innen, Patient/-innen, deren
                 nerseits Risiken oder Schwachstellen in den                                        Zugehörige und alle Mitarbeitende über
                 Arbeitsabläufen und Strukturen bestehen,                                           Ergebnisse der Risikoanalyse und daraus
                 die die Ausübung von sexualisierter Ge-                                            folgende Maßnahmen informiert. Präventi-
                 walt ermöglichen, und andererseits bereits                                         on sexualisierter Gewalt wird somit als kon-
                 Strukturen und Maßnahmen zum Schutz                                                tinuierliche transparente Gemeinschaftsauf-
                 vor sexualisierter Gewalt umgesetzt sind.                                          gabe umgesetzt.
                 Dabei werden in der Risikoanalyse gleich-
                 gewichtet nebeneinander Bewohner/-innen                                            Mit Hilfe der Risikoanalyse wird jede/r Be-
                 und Patient/-innen, Teams, Arbeitsorganisa-                                        wohner/-in oder Patient/-in, jedes Team und
                 tion, bauliche Gegebenheiten und bisherige                                         dessen Arbeitsorganisation einzeln betrach-
                 Präventionsmaßnahmen betrachtet.                                                   tet; bauliche Gegebenheiten der stationären
                                                                                                    Einrichtungen, das Angebot an Beratung
                 Diese Bestandsaufnahme verfolgt verschie-                                          und Informationen sowie die Möglichkeit
                 dene Ziele: Neben der Identifizierung und                                          für Beschwerden werden hingegen für die
                 Einschätzung von Gefahrenpotentialen für                                           Einrichtung/den Dienst insgesamt erfasst.
                 sexualisierte Gewalt wird eine Auseinan-                                           Dabei ist die Risikoanalyse wie ein Fragebo-
                 dersetzung mit und eine Sensibilisierung                                           gen gestaltet, in dem in jeder Kategorie ver-
                 für das Thema sexualisierte Gewalt im                                              schiedene Aussagen eingeschätzt werden.
                 Träger, seinen stationären Einrichtungen
                 und ambulanten Diensten erreicht. Die                                              Das Qualitätsmanagement-Team (QM-
                 Ableitung von Konsequenzen und kon-                                                Team) bearbeitet die Teile Bewohner/Pa-
                 kreten Handlungsschritten im Sinne eines                                           tient, Team und Arbeitsorganisation der
                 kontinuierlichen Verbesserungsprozesses ist                                        Risikoanalyse auf Wohnbereichsebene bzw.
                 ein weiteres Ziel. Die Risikoanalyse findet                                        für die einzelnen Touren des ambulanten
                 in regelmäßigen Intervallen statt – zunächst                                       Dienstes mit Hilfe von mindestens zwei
                 ist ein Turnus von drei Jahren vorgesehen                                          Mitarbeitenden durch. Die Einzelergebnis-
                 – und soll somit eine fortlaufende Ausein-                                         se helfen den jeweiligen Teams zu prüfen,
                 andersetzung und Weiterentwicklung des                                             welche Bewohner/-innen und Patient/-innen
                 Malteser Schutzkonzepts als festen Bestand-                                        im Bezug auf sexualisierte Gewalt beson-
                 teil der Organisations- und Qualitätsent-                                          ders schutzbedürftig und welche Verbesse-

                                                                Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen / 13

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rungsmöglichkeiten in der Arbeitsorganisa-                                       Als nächsten Schritt leitet das QM-Team
                 tion und auf Teamebene möglich sind. Die                                         auf Basis der Ergebnisse der Risikoanalyse
                 verbleibenden Kategorien (bauliche Gege-                                         mögliche Präventions- und Interventions-
                 benheiten sowie Beratung, Information und                                        maßnahmen in den nächsten drei Jahren
                 Beschwerde) bearbeitet das QM-Team für                                           für die Einrichtung/den Dienst ab. Hierbei
                 die gesamte Einrichtung bzw. Dienst.                                             kann das QM-Team von den regionalen
                                                                                                  Präventionsbeauftragten/dem Bundesprä-
                 Anschließend bündelt das QM-Team die                                             ventionsbeauftragten beraten werden.
                 Ergebnisse der einzelnen Wohnbereiche/
                 Touren und wertet sie für die Gesamtein-                                         Schließlich werden diese Handlungsziele
                 richtung/den gesamten Dienst aus. Mit                                            im Rahmen des QM-Prozesses schriftlich
                 Hilfe einer Netzgrafik für jede Einrichtung/                                     fixiert, umgesetzt und überprüft.
                 jeden Dienst ist das Ergebnis auch optisch
                 erfahrbar.

                 7.3 Personalauswahl und -entwicklung/Schulungskonzept
                 Schon im ersten Kontakt mit haupt- und                                           Geschäftsbereich W&P zum Thema Präven-
                 ehrenamtlichen Bewerber/-innen für eine                                          tion und Intervention sexualisierte Gewalt
                 Tätigkeit im Bereich W&P wird die Bedeu-                                         fortgebildet. Zu diesem Zweck wurden mit
                 tung von Prävention und Intervention sexu-                                       Unterstützung der DGfPI drei verschiedene
                 alisierter Gewalt gegenüber Hilfebedürfti-                                       Präventionsschulungen konzipiert, deren
                 gen in unseren Einrichtungen und Diensten                                        inhaltlicher und zeitlicher Umfang sich an
                 verdeutlicht. Hierzu erhalten alle Bewer-                                        den fachlichen Anforderungen, den Tätig-
                 ber/-innen einen entsprechenden Flyer, der                                       keitsbereichen und der daraus resultieren-
                 das Schutzkonzept W&P erläutert.                                                 den Kontakthäufigkeit und -intensität der
                                                                                                  Mitarbeitenden zu den Bewohnern/-innen
                 Darüber hinaus werden alle haupt- und                                            und Patienten/-innen orientiert:
                 ehrenamtlichen Mitarbeitenden sowie der

                   Sensibilisierung (4 UE)                                  Schulung (8 UE)                               Intervention (12 UE)
                   Mitarbeitende der Verwal-                                Pflegefachkräfte, Wohn-                       Bereichs-, Pflegedienst- und
                   tung oder des Empfangs;                                  bereichsleitungen, Soziale                    Einrichtungsleitungen;
                   Ehrenamtliche, Hilfskräfte,                              Dienste/Therapeuten;                          Geschäftsbereich W&P;
                   Auszubildende, BFDler mit                                Ehrenamtliche, Hilfskräfte,                   Geschäftsführungen der
                   wenig Bewohnerkontakt*;                                  Auszubildende, BFDler mit                     Betriebsgesellschaften
                   Hausmeister, Hauswirt-                                   viel Bewohnerkontakt*;
                                                                                                          und weitere, hier nicht ge-
                   schaftskräfte;                                           Präsenzkräfte, Alltagsbeglei- nannte Leitungs- und Füh-
                   und ähnliche, hier nicht                                 ter, Seelsorge                rungskräfte
                   genannte Bereiche                                        und ähnliche, hier nicht
                                                                            genannte Bereiche
                 * FSJler werden zum Thema Prävention grundsätzlich im Rahmen ihrer Malteser Bildungsseminare geschult.

                 14 \ Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen

18-0894 Broschüre Schutzkonzept_2018-05-18_Präventionsbeauftragte.indd 14                                                                                07.02.2019 15:54:50
Alle Präventionsschulungen werden von ei-                                                     veranstaltet und besucht werden. Termine
                nem/-r Referenten/-in der DGfPI auf Grund-                                                    und organisatorische Absprachen treffen
                lage des Standardcurriculums Prävention                                                       die verantwortlichen Bereichsleitungen und
                und Intervention sexualisierter Gewalt für                                                    Organisatoren direkt mit den Referenten
                den Bereich W&P durchgeführt. Um in                                                           und zuständigen Präventionsbeauftragten.
                allen drei Präventionsschulungen den Be-
                zug zum Täter sicherzustellen, erhalten die                                                   Um eine hohe Alltagsrelevanz und Praxis-
                Referenten/-innen der DGfPI Unterstützung                                                     nähe der Präventionsschulungen sicherzu-
                durch Einrichtungsleitung und Präventi-                                                       stellen, werden diese regelmäßig evaluiert
              [Gültig für (Verbund)]
                onsbeauftragte.                                                                               und kontinuierlich weiterentwickelt.

              [Dokumenttyp]
                Die Fortbildungen können sowohl ein-
                 richtungs- als auch regionenübergreifend
              [Titel des Dokumentes]
                  Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt

                                                                                                                                                                Sensibilisierung
                  Übersicht zum Curriculum: Wohnen und Pflegen

                                                                                                                                                                                              Intervention
                                                                                                                                                                                   Schulung
                                                                                             Thema / Inhalt

                                                    Einführung:
                         Einführung

                                                                                                                                                                     x               x            x
                                                    Sexualisierte Gewalt und Machtmissbrauch

                                                    Berührungspunkte:
                                                                                                                                                                     x               x            x
                                                    Wo sind Ihnen diese Themen bereits im Arbeitsalltag begegnet?

                                                    Relevanz für das Arbeitsfeld:
                   Prävention +
                                    Intervntion

                                                    Warum Prävention sexualisierter Gewalt?
                                                                                                                                                                     x               x            x
                                                    Bausteine der Malteser Schutzkonzeption

                                                    Sexualisierte Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen                                                             x               x            x
                         Sexualisierte Gewalt

                                                    Sexualisierte Gewalt durch pflegebedürftige Menschen                                                             x               x            x

                                                    Relevanz im Arbeitsfeld / Überschneidung mit anderen Themen                                                      x               x            x

                                                    Basiswissen: Die Situation der Opfer                                                                             x               x            x

                                                    Basiswissen: Täterinnen und Täter und ihre Strategien                                                            x               x            x
                                    Intervenieren

                                                    Aufgaben für Führungskräfte: Rolle & Aufgaben im Schutzkonzept                                                                                x
                   Erkennen +

                                                    Erkennen + Intervenieren                                                                                                         x            x

                                                    Fallbeispiele und Auswertung                                                                                                     x            x

                                                    Prävention durch institutionelle Maßnahmen                                                                                       x            x
                         Prävention

                                                    Fallsimulation:
                                                                                                                                                                                                  x
                                                    Wie kann in einer simulierten Situation in einer Einrichtung vorgegangen werden?

                                                    Malteser‐Verhaltenskodex                                                                                         x               x            x
                         Abrundung

                                                    Auswertung
                                                                                                                                                                     x               x            x
                                                    Information

                                                                          Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen / 15

18-0894 Broschüre Schutzkonzept_2018-05-18_Präventionsbeauftragte.indd 15                                                                                                                                    07.02.2019 15:54:51
7.4 Handlungsmöglichkeiten – Was kann jede/r Einzelne tun?
                 Um eine Kultur der Achtsamkeit entstehen                                 Wahrnehmung von Grenzen und deren
                 zu lassen, kann jede/jeder Einzelne im All-                              Verletzung unterliegt dem subjektiven Emp-
                 tag viel tun. Zum Beispiel:                                              finden jedes Einzelnen. Allerdings können
                 • Bestärken Sie die Schutzbefohlenen da-                                 Grenzverletzungen genauso erste Hinweise
                    rin, sich gegen Grenzverletzungen zu                                  auf ein übergriffiges Verhalten sein. Deshalb
                    wehren.                                                               ist es wichtig, mit Grenzverletzungen pro-
                 • Wenn Sie in sozialen Netzwerken wie                                    fessionell, transparent und eindeutig umzu-
                    Facebook unterwegs sind oder Messen-                                  gehen, um Sicherheit für das eigene Han-
                    gerdienste wie WhatsApp nutzen und                                    deln zu erlangen und auch andere zu einem
                    darüber mit Schutzbefohlenen verbun-                                  grenzwahrenden Verhalten anzuhalten.
                    den sind, sollten Sie unbedingt darauf
                    achten, dass Sie die professionelle Nähe                              Handlungsleitfaden
                    und Distanz achten.                                                   Wenn eine Grenzverletzung direkt beobach-
                 • Wenn finanzielle Zuwendungen und                                       tet wird, sollte
                    Geschenke überreicht werden, muss der                                 • … das grenzverletzende Verhalten
                    Anlass klar und transparent sein.                                        gestoppt werden.
                 • Seien Sie sensibel für die Grenzen                                     • … die eigene Wahrnehmung benannt
                    Anderer.                                                                 und auf Verhaltensregeln hingewiesen
                 • Sprechen Sie an, wenn Ihnen etwas                                         werden.
                    komisch oder unklar vorkommt.                                         • … eine Entschuldigung ausgesprochen
                 • Gehen Sie umsichtig mit Ihrer Position                                    oder angeleitet werden.
                    um – oft ist einem selber nicht bewusst,                              • … eine Aufforderung zur Verhaltensän-
                    wie stark die eigene Position von Schutz-                                derung ausgesprochen und Verhaltens-
                    befohlenen erlebt wird.                                                  alternativen erarbeitet bzw. empfohlen
                 • …                                                                         werden.

                 Hinweise zum Umgang mit                                                   Ziel ist die Unterstützung der Betroffe-
                 Grenzverletzungen                                                          nen sowie eine Verantwortungsüber-
                 Wo Nähe zählt, kann es jedoch auch zu                                      nahme und Verhaltensänderung durch
                 Grenzverletzungen kommen, denn die                                         die grenzverletzende Person.

                 16 \ Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen

18-0894 Broschüre Schutzkonzept_2018-05-18_Präventionsbeauftragte.indd 16                                                              07.02.2019 15:54:53
Kommt es nach einer Grenzverletzung                                                Was tun, wenn Betroffene von sexualisier-
                 nicht zur Verantwortungsübernahme und                                              ter Gewalt, Misshandlungen oder Ver-
                 Verhaltensänderung, sollte der direkte                                             nachlässigung berichtet?
                 Vorgesetzte informiert werden, um zu einer                                         Wenn sich Ihnen jemand anvertraut, ist es
                 Einschätzung der fraglichen Situation zu                                           zunächst wichtig, dass Sie der/dem Betrof-
                 kommen. Der Vorgesetzte trägt auch dafür                                           fenen Glauben schenken, den Schutz der/
                 Verantwortung, gegebenenfalls notwendige                                           des Betroffenen sichern und sich Unterstüt-
                 Veränderungen von Regeln/Strukturen zur                                            zung und Hilfe holen.
                 Verhinderung von ähnlichen Grenzverlet-                                            • Reagieren Sie ruhig und überlegt, hören
                 zungen vorzunehmen.                                                                   Sie zu und lassen Sie die Betroffenen
                                                                                                       sprechen.
                 War eine sofortige Klärung und Regulie-                                            • Machen Sie keine Vorwürfe, loben Sie
                 rung nicht möglich, sollte ebenfalls der/die                                          den Betroffenen/die Betroffene für den
                 direkte Vorgesetzte informiert werden, um                                             Mut, sich anderen anzuvertrauen und
                 eine Einschätzung vorzunehmen, die Ver-                                               sich Hilfe zu holen.
                 haltensänderung anzuleiten und die Unter-                                          • Fragen Sie nach, ob noch mehr passiert
                 stützung für Betroffene zu sichern. Das gilt                                          ist – aber geben Sie keine Details vor und
                 auch für länger zurückliegende Grenzver-                                              stellen Sie keine bohrenden Fragen nach
                 letzungen, deren Folgen nachwirken, weil                                              Einzelheiten.
                 es zu keiner Klärung und Regulierung kam.                                          • Akzeptieren Sie es, wenn der/die Betrof-
                                                                                                       fene nicht (weiter-)sprechen will.
                 Beratung ist immer möglich.                                                        • Stellen Sie sachlich fest, dass die Hand-
                                                                                                       lungen nicht in Ordnung waren.
                 Wenn Unsicherheit besteht, ob es sich wirk-                                        • Stellen Sie die Aussagen des/der Betroffe-
                 lich um eine nichtbeabsichtigte Grenzver-                                             nen nicht in Frage – auch wenn diese un-
                 letzung handelt oder weitergehende Fragen                                             logisch sind/scheinen.
                 entstehen, ist die Beratung durch eine Fach-                                       • Diskutieren Sie nicht darüber, ob die/der
                 beratungsstelle und/oder die regionalen                                               Betroffene etwas falsch gemacht hat. Die
                 Präventionsbeauftragten jederzeit möglich                                             Verantwortung für einen sexuellen Über-
                 und erwünscht.                                                                        griff trägt niemals die/der Betroffene!
                                                                                                    • Vermeiden Sie Forderungen nach drasti-
                 Werden schwerere Übergriffe vermutet,                                                 schen Strafen für Täter/-innen, sonst
                 sollte man eher zurückhaltend bleiben und                                             können sich Betroffene Ihnen meist nicht
                 sich umgehend Hilfe und Unterstützung,                                                (weiter) anvertrauen! Die Mehrzahl der
                 zum Beispiel durch die Präventionsbeauf-                                              Betroffenen hat ambivalente Gefühle den
                 tragten, holen.                                                                       Täter/-innen gegenüber.
                                                                                                    • Versprechen Sie Betroffenen nichts,
                                                                                                       was Sie nicht halten können – erläutern
                                                                                                       Sie, dass es zum Beispiel Meldewege
                                                                                                       gibt, an die Sie sich halten müssen.

                                                                                                                                                 (Zartbitter Köln e.V.)

                                                                Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen / 17

18-0894 Broschüre Schutzkonzept_2018-05-18_Präventionsbeauftragte.indd 17                                                                                                07.02.2019 15:54:53
7.5 Intervention: Melde- und Beschwerdewege im
                     Malteser Verbund
                 In Malteser Einrichtungen und Diens-
                 ten sind interne und externe Melde- und                                     Gut zu wissen: Eine Meldung setzt kei-
                 Beschwerdewege klar beschrieben und                                         nen Automatismus in Gang, sondern si-
                 bekannt, um einen sorgsamen und vertrau-                                    chert eine fachlich fundierte Bewertung
                 ensvollen Umgang zu gewährleisten, wenn                                     des Einzelfalls. Zur Beratung werden
                 es zu Verdachtsfällen oder sexuellen Über-                                  verpflichtend externe Beratungsstellen
                 griffen in unseren Einrichtungen kommen                                     hinzugezogen. Auch werden alle Betrof-
                 sollte.                                                                     fenen und Beteiligten angehört.

                 Werden Übergriffe oder strafrechtlich rele-
                 vante Handlungen beobachtet oder vermu-
                 tet, ist immer der/die (regionale) Präventi-
                 onsbeauftragte zu informieren. Es gilt also
                 eine Meldepflicht für sexuelle Übergriffe
                 und strafrechtlich relevante Handlungen.
                 Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, finden                             Nicht jede Grenzverletzung oder jeder sexuelle
                 Sie in der Person der Präventionsbeauftrag-                              Übergriff ist strafbar. Aber auch, wenn es sich
                 ten den/die richtige/n Ansprechpartner/in                                um einen strafbaren Übergriff handelt, ist die
                 für eine erste, auch anonyme, Einschätzung.                              strafrechtliche Verfolgung eines Sexualdelikts
                                                                                          für Betroffene oft eine große Herausforderung.
                 Darüber hinaus ist eine Meldung bei der                                  Daher ist es sinnvoll, dass die Betroffenen von
                 zuständigen Leitung der Einrichtung oder                                 professionellen Beratungsstellen oder speziell ge-
                 des ambulanten Dienstes oder ihren Stell-                                schulten Mitarbeitenden dabei betreut werden.
                 vertretungen möglich. Diese übernehmen                                   Es empfiehlt sich daher, dass sich nicht jede/r,
                 dann die Information der Präventionsbeauf-                               der von einem Fall sexualisierter Gewalt erfährt,
                 tragten.                                                                 unabgesprochen und selbstständig an die Polizei
                                                                                          wendet, sondern zunächst den Kontakt mit ge-
                 Sollten Sie unsicher sein, können Sie sich                               schulten Ansprechpartner/-innen wie den Prä-
                 auch an den Bundespräventionsbeauftrag-                                  ventionsbeauftragten sowie Fachberatungsstel-
                 ten der Malteser wenden. Eine Übersicht                                  len sucht. Diese werden in Absprache mit dem/
                 aller Ansprechpartner finden Sie im Internet                             der Betroffenen die möglichen weiteren rechtli-
                 unter www.malteser-praevention.de und am                                 chen Schritte einleiten.
                 Ende dieser Broschüre.

                              Ansgar Kesting
                        Bundespräventionsbeauftragter
                              0221 9822-3409
                         ansgar.kesting@malteser.org

                 18 \ Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen

18-0894 Broschüre Schutzkonzept_2018-05-18_Präventionsbeauftragte.indd 18                                                                 07.02.2019 15:54:53
Intervention: Übergriffe und                                                                                                             Verantwortung für
       strafrechtlich relevante Handlungen                                                                                                      die Einhaltung des
                                                                                                                                                Vefahrensablaufes:

                                                           Ein Übergriff oder eine                     Übergriff oder strafrechtlich

                                                                                                                                                                 Verdacht hat oder den
                                                                                                                                                                 Übergriff beobachtet
                                                     strafrechtlich relevante Handlung               relevante Handlung wird direkt
         Dokumentation

                                                                                                                                                                    Person, die den
                                                        wird berichtet oder vermutet                           beobachtet.
           möglichst

                                                         Bei Unsicherheit Beratung/                            Intervention:
                                                            Unterstützung durch                     • Sicherstellung des Schutzes des/
                                                        Präventionsbeauftragten oder                         der Betroffenen/
                                                           externe Beratungsstelle.                      • Trennung Opfer/Täter

                                       Unverzüglich Meldung an Diözesangeschäftsführer, Einrichtungsleitung, Geschäftsführer der
                                                     Betriebsgesellschaft* oder regionalen Präventionsbeauftragten

                                           Planung des weiteren Vorgehens (Schutz der Betroffenen/Verdachtsabklärung) unter
                                         Leitung und nach Maßgabe der/des Präventionsbeauftragten. Mindestens aber muss die
                                        Geschäftsführung einbezogen sowie eine externen Fachkraft/Fachberatungsstelle konsultiert
                                                                               werden.
                                                   • Einschätzung des Verdachtes oder der beobachteten Handlungen.
                                                                • Entscheidung über Schutzmaßnahmen
                                                                   • Entscheidung über Strafanzeige

                                                                             Gespräch mit Betroffenem mit
                                                                                                                       Anhörung des/r Beschuldigten
                            Verdacht erweist sich als                         Präventionsbeauftragten ggf.
                                                                                                                       (durch Geschäftsführung, ggf.
                                 unbegründet                                unter Beteiligung von Person des
                                                                                                                         Personalverantwortliche)

                                                                                                                                                                           Präventionsbeauftragter
                                                                                Vertrauens, Fachkraft, …
            Dokumentation

                                                                                      Beratung und Entscheidung über weiteres Vorgehen

                            Rehabilitationsverfahren

                                                                                                     Verdacht ist begründet

                                                                                       • Sicherstellung des Schutzes des/der Betroffenen/
                                                                                                     Trennung Opfer/Täter,
                                                                                     • Vermittlung des/der Betroffenen an Hilfeeinrichtung
                                                                                        • Einleitung (arbeits-)rechtlicher Konsequenzen
                                                                                        • Information der Betroffenen und Angehörigen
                                                                                     • Beratung und Hilfeangebote für Betroffene, Beteiligte
                                                                                         und Angehörige, Information der involvierten
                                                                                               MitarbeiteriInnen und Mitarbeiter.

                                                                                                 • Meldung auf Bundesebene
                                                                                             • Aufarbeitung auf Einrichtungsebene

                                         * bei Sorge, dass Leitung involviert ist oder Verdunkelungsgefahr durch Leitung besteht:
                                            direkte Meldung an regionalen Präventionsbeauftragten und Hinzuziehung einer externen
                                            Fachberatungsstelle

                                                                Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen / 19

18-0894 Broschüre Schutzkonzept_2018-05-18_Präventionsbeauftragte.indd 19                                                                                                               07.02.2019 15:54:53
8 Hilfe und Unterstützung

                 Die Präventionsbeauftragten im Malteser Verbund finden Sie mit Telefonnummer und
                 E-Mail-Adresse am Ende dieser Broschüre und im Internet: www.malteser-praevention.de

                                                                             Ombudsstellen 

                 Für alle ehrenamtlichen und hauptamt-                                    zum Thema sexualisierte Gewalt und sind
                 lichen Mitarbeitenden des Malteser Ver-                                  externe Anlaufstelle für Betroffene und Zeu-
                 bundes stehen Fachberatungsstellen als                                   gen. Die Ombudsstellen können frei von
                 Ombudsstellen, d.h. als externes Beratungs-                              Malteser Zuständigkeiten beraten; kennen
                 angebot, zur Verfügung.                                                  allerdings die Verfahrenswege und An-
                                                                                          sprechpartner/-innen im Malteser Verbund,
                 Dazu haben die Malteser eine Kooperati-                                  sodass sie diese Möglichkeiten in der Bera-
                 onsvereinbarung mit der DGfPI geschlossen                                tung berücksichtigen können. Die Beratung
                 und so erreicht, dass spezialisierte Fachbe-                             erfolgt absolut vertraulich und der Kontakt
                 ratungsstellen kostenfrei und anonym für                                 über die DGfPI stellt sicher, dass auch nicht
                 alle Malteser im Rahmen einer Erstberatung                               versehentlich Angaben zu Personen oder
                 zur Verfügung stehen.                                                    Orten bekannt werden.

                 Die Ombudsstellen ergänzen die Beratungs-                                Eine Liste der Ombudsstellen finden Sie im
                 und Beschwerdewege im Malteser Verbund                                   Internet: www.malteser-praevention.de

                        Alle Ansprechpartner und Informationen zum Thema Prävention sexualsierter Gewalt
                                                           finden Sie im
                                          Internet: www.malteser-praevention.de oder im
                   SharePoint: Malteser Zentrale/Malteser Verbund/Prävention & Intervention sexualisierte Gewalt

                 20 \ Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen

18-0894 Broschüre Schutzkonzept_2018-05-18_Präventionsbeauftragte.indd 20                                                            07.02.2019 15:54:53
 Adressen für Betroffene 

                 Hilfetelefon Sexueller Missbrauch                                                  Gewaltlos.de – Beratung für Mädchen und
                 Das „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ ist                                        Frauen
                 eine bundesweite, kostenfreie und anonyme                                          Gewaltlos.de ist ein Beratungsangebot für
                 Anlaufstelle für Betroffene von sexueller                                          Mädchen und Frauen, die Gewalt erfahren
                 Gewalt, für Angehörige sowie Personen                                              haben. Die Beratung findet ausschließlich
                 aus dem sozialen Umfeld von Kindern, für                                           im Internet statt. Jede Frau darf anonym
                 Fachkräfte und für alle Interessierten. Es                                         bleiben, wenn sie dies möchte. Zentrales
                 bietet Beratung und Unterstützung und be-                                          Medium ist ein Chat, der von den Berate-
                 antwortet Fragen zum Thema. Die Frauen                                             rinnen bei gewaltlos.de betreut wird. Die
                 und Männer am Hilfetelefon sind psycholo-                                          Chatzeiten werden in den wöchentlichen
                 gisch, pädagogisch oder medizinisch aus-                                           Chat-News bekannt gegeben. Die Bera-
                 gebildet und haben langjährige berufliche                                          tung findet in öffentlich nicht zugänglichen
                 Erfahrung im Umgang mit sexueller Gewalt                                           Einzelchats statt. Darüber hinaus werden
                 an Mädchen und Jungen. Sie hören zu,                                               Fragen und Themen in einem Forum be-
                 beraten, geben Informationen und zeigen –                                          sprochen. Auch hier gibt es einen öffentlich
                 wenn gewünscht – Möglichkeiten der Hilfe                                           zugänglichen und einen geschützten Teil.
                 und Unterstützung vor Ort auf.                                                     www.gewaltlos.de

                 Jedes Gespräch bleibt vertraulich. Der
                 Schutz der persönlichen Daten ist zu jedem
                 Zeitpunkt garantiert.
                 Hilfetelefon Sexueller Missbrauch:
                 0800 2255 530

                 Katholische Bundeskonferenz für Ehe-,                                              Weißer Ring
                 Familien- und Lebensberatung                                                       Hier erhalten Opfer von Kriminalität und
                 Die katholische Ehe-, Familien- und Le-                                            Gewalt emotionale Unterstützung, sie wer-
                 bensberatung unterhält bundesweit 350                                              den über ihre Rechte und den Rechtsweg
                 Beratungsstellen. Das Angebot richtet sich                                         informiert sowie an die zuständigen Außen-
                 an Paare, Familien und Einzelpersonen. Die                                         stellen und/oder andere einschlägige Orga-
                 Beratungsstellen stehen jedem offen – un-                                          nisationen weiter verwiesen. Insbesondere
                 abhängig von Konfession, Weltanschauung                                            erhalten sie Angaben zur nächsten Poli-
                 und Nationalität. Die Beratungsgespräche                                           zeidienststelle und Informationen zu den
                 werden von Fachkräften durchgeführt, die                                           Strafverfolgungsverfahren sowie zu Fragen
                 eine zusätzliche Ausbildung in Ehe-, Fami-                                         des Schadenersatzes und der Versicherung.
                 lien- und Lebensberatung abgeschlossen                                             www.weisser-ring.de
                 haben. Die Beratungen sind grundsätzlich                                           Opfer-Telefon: 116 006
                 kostenfrei.

                 Auf diesen Seiten finden Sie alle angeschlos-
                 senen Beratungsstellen mit Adresse, Tele-
                 fon, E-Mail und Ansprechpartner/innen. Sie
                 können die Beratungsstelle in der Region
                 wählen, die Sie interessiert.
                 www.katholische-eheberatung.de
                                                                Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen / 21

18-0894 Broschüre Schutzkonzept_2018-05-18_Präventionsbeauftragte.indd 21                                                                                                07.02.2019 15:54:53
9 Präventionsbeauftragte im Malteser Verbund – Zuständigkeiten
                 Stand: 05/2018

                 Bundesebene                                                              Region Baden-Württemberg (Freiburg)
                 Malteser Verbund                                                          Isabel Jung
                  Erna-Scheffler-Straße 2, 51103 Köln                                     0761 4552528
                  Ansgar Kesting                                                          isabel.jung@malteser.org
                   Bundespräventionsbeauftragter                                          zuständig für Diözese/Bezirk Freiburg
                  0221 9822-3409
                  ansgar.kesting@malteser.org                                            Region Baden-Württemberg (Rotten-
                                                                                          burg-Stuttgart)
                 Region Nord-Ost (NO-Nord)                                                 Georg Kolb
                  Tobias Feldhaus                                                         0171 8038767
                  04441 9250-15                                                           georg.kolb@malteser.org
                  tobias.feldhaus@malteser.org                                           zuständig für: Diözese/Bezirk:
                 zuständig für: Diözesen/Bezirke Osnabrück,                               Rottenburg-Stuttgart
                 Hildesheim, Offiz. Oldenburg, Hamburg, inkl.
                 Landesgliederung Bremen sowie für die Be-                                Region Bayern/Thüringen
                 triebsgesellschaft Malteser Norddeutschland                               Jan Philipp Gerhartz
                 gGmbH                                                                     089 43608160
                                                                                           janphilipp.gerhartz@malteser.org
                 Region Nord-Ost (NO-Ost)                                                 zuständig für: Diözesen/Bezirke Erfurt, Bam-
                  Christian Domagala                                                     berg, Eichstätt, Würzburg, Regensburg, Passau,
                  0351 4355535                                                           Augsburg, München und Freising sowie für die
                  christian.domagala@malteser.org                                        Malteser Einrichtungen in Passau, Starnberg
                 zuständig für: Diözesen/Bezirke Berlin, Dres-                            und Bad Brückenau
                 den-Meißen, Görlitz, Magdeburg sowie für die
                 Betriebsgesellschaft Malteser Sachsen-Branden-
                 burg gGmbH                                                               MW Malteser Werke gGmbH
                                                                                           Annegret Braun-Schmitz
                 Region Nordrhein-Westfalen                                                0221 9822-567
                  Petra Müller                                                            annegret.braun-schmitz@malteser.org
                  0160 90141040                                                          zuständig für: alle Einrichtungen und Aktivitä-
                  petra.mueller@malteser.org                                             ten der Malteser Werke bundesweit
                 zuständig für: Diözesen/Bezirke Aachen, Es-
                 sen, Köln, Münster, Paderborn sowie für die
                 Betriebsgesellschaften Malteser Rhein-Ruhr
                 gGmbH und Malteser Rhein-Sieg gGmbH

                 Region Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland
                  Jessica Nürnberg
                  06232 67780
                  jessica.nuernberg@malteser.org
                 zuständig für: Diözesen/Bezirke Trier, Speyer,
                 Limburg, Fulda, Mainz

                 22 \ Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen

18-0894 Broschüre Schutzkonzept_2018-05-18_Präventionsbeauftragte.indd 22                                                               07.02.2019 15:54:53
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