Malteser Schutzkonzept - Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen - Malteser Hilfsdienst
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Malteser Schutzkonzept Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen 18-0894 Broschüre Schutzkonzept_2018-05-18_Präventionsbeauftragte.indd 1 07.02.2019 15:54:43
Inhalt 1 Vorwort: Wozu brauchen wir ein Schutzkonzept? Seite 3 2 Einleitung Seite 4 3 Die wichtigsten Begriffe Seite 5 4 Strategien von Täterinnen und Tätern Seite 8 5 Betroffene von sexualisierter Gewalt Seite 9 6 Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt Seite 10 im Malteser Verbund 7 Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Seite 12 Bereich Wohnen & Pflegen 7.1 Verhaltenkodex Medizin & Pflege 7.2 Risikoanalyse Wohnen & Pflegen 7.3 Personalauswahl und -entwicklung/Schulungskonzept 7.4 Handlungsmöglichkeiten – Was kann jede/r Einzelne tun? 7.5 Intervention: Melde- und Beschwerdewege im Malteser Verbund 8 Hilfe und Unterstützung Seite 20 9 Quellen und Literaturhinweise Seite 22 10 Anhänge Seite 24 Impressum Herausgeber: Malteser Deutschland gemeinnützige GmbH Erna-Scheffler-Straße 2 51103 Köln ansgar.kesting@malteser.org www.malteser-praevention.de Redaktion: Ansgar Kesting (verantw.) Fotos: Fotolia 2 \ Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen 18-0894 Broschüre Schutzkonzept_2018-05-18_Präventionsbeauftragte.indd 2 07.02.2019 15:54:43
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Malteser, das Zusammenleben von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Altenhilfeeinrichtungen ist durch besondere Nähe und intensive Vertrau- ensverhältnisse geprägt. Dieses Vertrauen ist auch unverzichtbare Basis für die Sicherheit, die Bewohnerinnen und Bewohner in unseren Einrichtungen verspüren sollen, und klare Rahmenbedingung, auf die sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlassen kön- nen müssen. Wir alle wissen, dass in nahen Beziehungen und Beziehungen des Aufeinander-angewie- sen-Seins bedauerlicherweise auch ein Missbrauch dieser engen Beziehung geschehen kann. Es ist unsere Aufgabe als Organisation – und als kirchliche Organisation im Be- sonderen – alle Maßnahmen zu ergreifen, die Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter davor zu schützen, in Versuchung, aber auch in mögli- cherweise falsche Verdächtigungen zu geraten. Mit dem umfassenden Schutzkonzept zur Prävention und Intervention von sexualisierter Gewalt haben die Malteser einen wichtigen und – wie wir glauben – beispielgebenden Schritt gesetzt. Solche Rahmenbedingungen offen, transparent und für alle Beteiligten (die Bewohnerinnen und Bewohner, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Organisation) Sicherheit gebend zu gestalten. Wir sind davon überzeugt, dass in unseren Einrichtungen mit höchster Empathie, Zuwendung und menschlicher Nähe gearbeitet, gepflegt und be- treut wird und dass sich die uns Anvertrauten darauf verlassen können. Umso wichtiger ist, dass wir mit diesem Schutzkonzept dieses Vertrauen durch ein klares Regelwerk und Schulungskonzept unterstützen. Ich danke allen, dass sie sich auf diesen Weg mit uns eingelassen haben, und wünsche uns, dass dieses Konzept für Betreuungseinrichtungen in Deutschland beispielgebend sein kann. Verena Hölken Geschäftsführung Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen / 3 18-0894 Broschüre Schutzkonzept_2018-05-18_Präventionsbeauftragte.indd 3 07.02.2019 15:54:43
2 Einleitung Bei den Maltesern leben, arbeiten und begegnen sich Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen, verschiedene Generationen, Nationen und Religionen. Dieses Mitein- ander lebt von Kontakt und Vertrauen, positiv gestalteten Beziehungen und Nähe unterei- nander. Um diese Werte zu schützen, sprechen sich die Malteser gegen sexualisierte Gewalt aus und positionieren sich auch gegen andere Formen von Gewalt und Machtmissbrauch. Die Malteser setzen sich für eine Kultur frei von jeder Form sexualisierter, körperlicher und seelischer Gewalt ein. Eine besondere Verantwortung tragen die Malteser den Men- schen gegenüber, die ihre Angebote und Dienste nutzen und ihrer Fürsorge oder Obhut anvertraut sind. Durch die Vermittlung von Wissen über sexualisierte Gewalt und geeignete Präventions- strukturen soll eine Kultur der Achtsamkeit und ein respektvoller, grenzachtender Um- gang miteinander stets weiterentwickelt werden. Um haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende handlungsfähig zu machen, haben wir bei- spielsweise entsprechende Schulungen sowie ein einheitliches Verfahren zum Umgang mit Verdachtsfällen eingeführt. 4 \ Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen 18-0894 Broschüre Schutzkonzept_2018-05-18_Präventionsbeauftragte.indd 4 07.02.2019 15:54:47
3 Die wichtigsten Begriffe Sexualisierte Gewalt und ihre Formen Es sind sowohl Mädchen und Frauen als auch Jungen und Männer von sexualisierter Sexualisierte Gewalt meint jede sexuelle Gewalt betroffen. Die Folgen für die Betrof- Handlung, die an oder vor Kindern, Ju- fenen können dabei sehr unterschiedlich gendlichen oder erwachsenen Schutzbe- sein und reichen von keinen wahrnehmba- fohlenen entweder gegen deren Willen ren Veränderungen über Unsicherheit und vorgenommen wird oder der die betroffene Misstrauen, Schamgefühlen oder Isolation Person aufgrund körperlicher, psychischer, bis zu schwersten Traumafolgestörungen. kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wirksam zustimmen kann. Grenzverletzungen Zentral ist, dass Täter/innen ihre Macht- Wo Menschen sich begegnen, geschehen und Autoritätsposition ausnutzen, um eige- auch Grenzverletzungen; diese werden in ne Bedürfnisse auf Kosten der Betroffenen der Regel unabsichtlich verübt. In vielen zu befriedigen. Fällen sind sie Folge fachlicher oder per- sönlicher Unzulänglichkeiten oder nicht Sexualisierte Gewalt beginnt bereits bei ge- ausreichender Absprachen und fehlender ringeren Formen der Grenzverletzung und Achtsamkeit im Umgang miteinander. reicht bis zu schweren Übergriffen. Sexua- Grundsätzlich können Grenzverletzungen lisierte Sprüche oder Witze, anzügliche Be- korrigiert und geklärt werden. Hierzu be- merkungen, Zeigen von pornographischen darf es der Verantwortungsübernahme der Bildern und Filmen, Beobachtungen beim grenzverletzenden Person, wie zum Beispiel Baden oder Duschen, Exhibitionismus und einer ernstgemeinten Entschuldigung. Ob vieles mehr gelten genauso als sexualisierte eine Grenze verletzt wurde, kann nicht nur Gewalt, wie das Anfassen von Brust und durch objektive Kriterien geregelt werden, Po, die Masturbation vor dritten, das An- sondern ist auch abhängig von dem subjek- fassen der Genitalien sowie die anale, orale tiven Erleben der Betroffenen. oder genitale Vergewaltigung. Grenzverletzungen dürfen sich allerdings Im Bereich der Kinder und Jugendlichen, nicht wiederholen, abgestritten oder ver- die von Missbrauch betroffen sind, werden leugnet werden. Täter/innen nutzen Grenz- nach der Polizeistatistik jedes Jahr ca. 12.000 verletzungen willentlich, um ein mögliches Fälle in Deutschland angezeigt (BKA, 2014). Opfer zu testen und einen späteren Miss- Das Dunkelfeld liegt jedoch deutlich höher brauch anzubahnen. (nach Meinung mancher Fachleute bis zu zwanzigmal so hoch). Übergriffe Für den Bereich der erwachsenen Schutzbe- Übergriffe unterscheiden sich in ihrer Häu- fohlenen geht man von ähnlichen Zahlen aus figkeit und Massivität von Grenzverletzun- – hier ist die Dunkelziffer aber noch ein- gen. Sie geschehen nicht zufällig oder aus mal höher: Sexualisierte Gewalt gegen alte Versehen. Übergriffe sind klare Hinwegset- oder beeinträchtigte Menschen ist in unserer zungen über gesellschaftliche Normen, ins- Gesellschaft ein Tabuthema – dementspre- titutionelle Regeln, fachliche Standards und chend weniger oft gibt es Meldungen oder die individuellen Grenzen und verbalen, Anzeigen im Bereich sexualisierter Gewalt. nonverbalen oder körperlichen Wider- Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen / 5 18-0894 Broschüre Schutzkonzept_2018-05-18_Präventionsbeauftragte.indd 5 07.02.2019 15:54:47
stände der Betroffenen. Sie sind Ausdruck sind strafbar, dies gilt besonders, wenn es unzureichenden Respekts oder fachlicher sich um Schutzbefohlene oder widerstands- und persönlicher Mängel. Sie können einer unfähige Personen handelt. Im Strafgesetz- gezielten Vorbereitung sexualisierter Ge- buch findet man die einschlägigen Straftat- walt dienen. bestände hier: §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f bis 184i, 225, 232 Strafrechtlich relevante Handlungen bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB. Sowohl Grenzverletzungen als auch Über- Machtmissbrauch griffe können strafrechtlich relevant sein. Das Strafgesetzbuch gibt hier den Rahmen Machtmissbrauch liegt vor, wenn eine Per- vor. son ihre berufliche oder gesellschaftliche Stellung bzw. Position dazu benutzt, eige- Beispielsweise sind sexuelle Handlungen ne Interessen und Bedürfnisse zu befriedi- mit, an und vor Kindern unter 14 Jahren gen, die mit der sachlichen Aufgabe und immer verboten und werden mit Freiheits- sozialen Rolle nichts zu tun haben. strafe bis zu zehn Jahren bestraft. Bei Ju- gendlichen sind solche Handlungen straf- Das Thema Machtmissbrauch ist zentral, bar, wenn zusätzliche Kriterien, wie zum wenn es darum geht, Prozesse zu verste- Beispiel ein vertragliches Ausbildungsver- hen, die insbesondere Taten sexualisierter hältnis, erfüllt sind. Auch unerwünschte Gewalt möglich machen und deren Aufde- sexuelle Handlungen gegen Erwachsene ckung erschweren. 18-0894 Broschüre Schutzkonzept_2018-05-18_Präventionsbeauftragte.indd 6 07.02.2019 15:54:48
Strafrechtlich relevante Formen von sexualisierter Gewalt Strafrechtlich relevante Formen von sexu- bar. Entscheidend ist auch hier nicht, ob der alisierter Gewalt finden sich aufgeteilt auf Junge oder das Mädchen eine Handlung als mehrere Paragraphen im Strafgesetzbuch Gewalt, eine Lage als schutzlos oder sich und unterscheiden sich je nach Alter von selbst als widerstandsunfähig empfindet. Betroffenen und Täter/-innen und der Be- Die Gerichte definieren diese Kriterien nach ziehung, die es zwischen diesen gibt. objektiven Maßstäben, sodass das eigene Empfinden und die Beurteilung durch die Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Justiz hier oft sehr auseinander klaffen. Jahren sind immer verboten und werden mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren be- Sexuelle Handlungen an Personen über straft. Hierzu gehört nicht nur Geschlechts- 18 Jahren sind dann strafbar, wenn unter verkehr oder Oralverkehr, sondern jede Missbrauch der eigenen Stellung eine sexu- explizite sexuelle Handlung. Also zum Bei- elle Handlung an Personen vorgenommen spiel auch das Anfassen von Geschlechtstei- wird, die in einem Abhängigkeitsverhältnis len (auch über der Kleidung), Streicheln am stehen. Dies ist zum Beispiel bei Gefange- nackten Körper, Zungenküsse, das Zeigen nen, behördlich Verwahrten oder Kranken von pornographischen Bildern, Onanieren und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen der vor einem Kind oder auch das Anhalten Fall. Außerdem trifft das bei Beratungs- eines Kindes dazu, sexuelle Handlungen an oder Betreuungsverhältnissen von Personen sich selbst zu begehen oder sexuelle Posen zu, die einem wegen einer geistigen, seeli- einzunehmen. Bei einem Kind kommt es schen, körperlichen Krankheit oder Behin- auch nicht darauf an, ob es mit der Hand- derung oder Suchtkrankheit zur Beratung, lung einverstanden ist, denn bei unter Behandlung oder Betreuung anvertraut 14-Jährigen geht der Gesetzgeber davon wurden. aus, dass noch keine Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung besteht und daher jede Des Weiteren macht sich strafbar, wer sexu- sexuelle Handlung strafbar ist, auch wenn elle Handlungen an einer widerstandsunfä- das Kind (scheinbar) einwilligt. higen Person vornimmt. Als widerstands- unfähige Personen versteht der Gesetzgeber Sexuelle Handlungen mit Jugendlichen Personen, die aufgrund einer geistigen oder sind unter bestimmten Voraussetzungen seelischen Krankheit, einer Behinderung, strafbar, zum Beispiel wenn Zwangslagen einer Suchtkrankheit oder einer tiefgreifen- ausgenutzt werden oder ein Schutzbefohle- den Bewusstseinsstörung oder körperlich nen-Verhältnis besteht. Es kommt aber nicht zum Widerstand unfähig sind. Amtsträger, darauf an, wie das Mädchen oder der Junge die unter Missbrauch der Abhängigkeit se- dies empfindet oder ob real ein Abhängig- xuelle Handlungen an der ihnen anvertrau- keitsverhältnis besteht. Entscheidend ist, ob ten Person vornehmen oder von dieser an objektiv eine schwerwiegende Zwangslage sich vornehmen lassen, machen sich bereits oder rechtlich formal ein Schutzbefohle- bei dem Versuch strafbar und müssen mit nen-Verhältnis besteht. einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren rechnen. Sexuelle Handlungen mit Gewaltanwen- dung, Drohung mit Gewalt oder unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage oder Widerstandsunfähigkeit sind immer straf- Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen / 7 18-0894 Broschüre Schutzkonzept_2018-05-18_Präventionsbeauftragte.indd 7 07.02.2019 15:54:48
4 Strategien von Täterinnen und Tätern Sexualisierte Übergriffe sind keine einmali- gung: Sie machen unverhältnismäßige gen Ausrutscher. Ungeplante Taten sind äu- Geschenke oder laden potenzielle Opfer ßerst selten. Es gilt sich bewusst zu machen, nach Hause ein. dass die Täter/innen in den allermeisten • Täter/-innen „testen“ meist den Wider- Fällen Wiederholungstäter sind und die- stand ihrer Opfer, ehe sie sich gezielt Ge- selbe Person über einen längeren Zeitraum legenheiten für schwerere Übergriffe missbrauchen. Täter/innen organisieren da- schaffen. bei bewusst Gelegenheiten, um sich ihrem • Im Rahmen einer „Anbahnungsphase“ Ziel zu nähern und benutzen eine Vielzahl versuchen sie zum Beispiel, durch beson- von Strategien. Sie nehmen hierbei auch das dere Ausflüge, Aktionen oder Unterneh- Umfeld der Betroffenen, etwa Eltern, Zuge- mungen eine besondere Beziehung zum hörige oder andere Bezugspersonen, in den möglichen Opfer aufzubauen und seine Blick – so soll eine Aufklärung erschwert Arglosigkeit zu erhöhen. und das Umfeld manipuliert werden. • Häufig lenken Täter/-innen das Gespräch auf sexuelle Themen, verunsichern ihre Grundsätzlich ist es niemandem anzusehen, potenziellen Opfer und berühren sie zum ob er/sie andere Menschen missbraucht – oft Beispiel wie zufällig. Gleichzeitig wird sind es auch Menschen mit tadellosem Ruf versucht, das möglicherweise unterstüt- oder solche, die sich besonders engagiert zende Umfeld zu neutralisieren. zeigen. • Durch den Einsatz von Verunsicherun- gen („Das ist alles ganz normal.“), Schuld- Sowohl Männerm, aber auch Frauen sind gefühlen („Das ist doch alles deine als Täter/innen bekannt, wobei die über- Schuld!“) und Drohungen („Wenn du wiegende Anzahl der Taten von Männern was erzählst, bringt sich deine Mutter begangen werden (ca. 85 Prozent). um.“) machen Täter/-innen ihre Opfer gefügig. Sie sichern sich damit auch de- Bekannte Strategien von Täter/innen ren Verschwiegenheit; dabei nutzen sie • Sie suchen gezielt die Nähe zu ihren auch gezielt Loyalitäten und Abhängig- potenziellen Opfern, auch durch die keiten des Opfers („Du hast mich doch Wahl des Arbeitsplatzes. lieb.“) sowie ihre Überlegenheitsposition • Sie suchen häufig auch gezielt emotional aus. bedürftige Personen aus. • Sie vernebeln die Wahrnehmung der Kol- legen/innen durch beispielsweise beson- dere Hilfsbereitschaft oder tatkräftige Täter/-innen nutzen ihre Unterstützung. Autorität aus, um eigene • Häufig engagieren sich Täter/-innen über Bedürfnisse auf Kosten anderer das normale Maß und zeigen sich hoch zu befriedigen. empathisch im Umgang mit ihren Opfern. • Die Täter/-innen bauen gezielt ein Ver- Die Verantwortung für den trauensverhältnis zum möglichen Opfer Übergriff liegt immer beim Täter. auf. Dazu nutzen Sie zum Beispiel Strate- Die Betroffenen sind gien der Bevorzugung und Benachteili- niemals schuld. 8 \ Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen 18-0894 Broschüre Schutzkonzept_2018-05-18_Präventionsbeauftragte.indd 8 07.02.2019 15:54:48
5 Betroffene von sexualisierter Gewalt Grundsätzlich kann jede/jeder unabhängig für unglaublich halten und die Gefühle von seiner gesellschaftlichen Zugehörigkeit von Betroffenen nicht nachvollziehen können, sexualisierter Gewalt betroffen sein. Die schenken sie ihnen häufig keinen Glauben. Konsequenzen für die Betroffenen können dabei sehr unterschiedlich sein, denn Wi- Gefühle von Betroffenen derstands- und Selbsterhaltungskräfte und • Betroffene erfahren sexualisierte Ge- auch Art und Weise des Missbrauchs be- waltt häufig durch Autoritätspersonen einflussen diese Folgen. So besteht auch die oder Personen, denen sie vertrauen. Gefahr, diesen Menschen Unrecht anzutun, Hierdurch wird das Wertesystem der indem sie als schwach, traumatisiert und Betroffenen erschüttert und das Vertrau- ohnmächtig etikettiert werden. en in die eigene Stärke geht verloren. • Oftmals sind Übergriffe in andere Situati- Minderjährige jeden Alters und aus allen onen eingebettet (Untersuchungen, Be- Milieus sind betroffen, die größte Grup- treuung, Spiel, Test, u.ä.) die es den Be- pe sind dabei Kinder im Grundschul- troffenen erschweren die eigentliche Tat alter. Etwa die Hälfte wird wiederholt zu erkennen. Dies führt zu Verwirrung missbraucht. Nach Einschätzungen von und Kontrollverlust. Beratungsstellen ist jedes vierte bis fünfte • Betroffene meinen häufig, dass nur ihnen Mädchen und jeder achte bis zwölfte Junge so etwas passiert und fühlen sich mit- betroffen. Etwa doppelt so oft werden Kin- schuldig. Sie gehen davon aus, dass ihr der mit Behinderung Opfer sexualisierter eigenes Verhalten Anlass gewesen sein Gewalt. Bei Klein- und Kleinstkindern ist muss und sie deshalb Verantwortung für von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. das Geschehene tragen. Diese Schuldge- fühle werden von Täter/-innen ausge- Auch Erwachsene erfahren sexualisierte nutzt. Gewalt. Beispielsweise belegt eine regionale • Die meisten Betroffenen sprechen auch Erhebung aus Schweden, dass 2,2 Prozent aus Angst oder Scham nicht. Sie haben der Frauen und 1,2 Prozent der Männer Angst vor Verachtung und Zurückwei- über 65 Jahren davon berichten, sexualisier- sung ihres Umfelds. Sie fühlen sich nicht te Gewalt erfahren zu haben (Kristensen mehr zugehörig und ekeln sich vor sich und Lindell, 2013). selbst. Die Folgen sind sozialer Rückzug und Isolation, sowie der Verlust des Unter den Erwachsenen stellen die Schutz- Selbstwertgefühls. befohlenen eine besonders verletzliche Gruppe dar, für die haupt- und ehrenamtli- che Mitarbeiter in Diensten und Einrichtun- gen eine besondere Verantwortung tragen. Die Malteser wollen die Die Dynamiken, die Betroffene aller Alters- geschützten Räume innerhalb gruppen erfahren, sind individuell, weisen ihres Verbundes vor Täter/innen aber immer wieder Ähnlichkeiten auf. Sie schützen und richten dabei ein hindern sie daran, sich anderen Menschen besonderes Augenmerk auf den anzuvertrauen oder Hilfe zu suchen. Auch, weil Außenstehende sexualisierte Gewalt oft Opferschutz. Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen / 9 18-0894 Broschüre Schutzkonzept_2018-05-18_Präventionsbeauftragte.indd 9 07.02.2019 15:54:48
6 Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Malteser Verbund Die Malteser wollen Täter/innen keinen führen von Risikoanalysen, Verbesserun- Raum bieten, sondern ein sicherer Ort für gen durch Qualitätsmanagement, Koope- die ihnen anvertrauten Schutzbefohlenen ration mit Deutscher Gesellschaft für Prä- sein. vention und Intervention (DGfPI). In der Richtlinie „Prävention und Inter- 2. Aus- und Fortbildung: Einführung eines vention sexualisierter Gewalt im Malteser verbindlichen Schulungskonzeptes, Qua- Verbund“ beschreiben die Malteser Grund- lifizierung von Schulungsmultiplikato- lagen ihres Schutzkonzeptes: ren, Umsetzung von fachlichen Stan- dards, Zusammenarbeit mit externen 1. Information und institutionelle Fachkräften. Maßnahmen: Einsetzen von Präventions- beauftragten, Prüfung der persönlichen 3. Intervention: Verfahrenswege bei Über- Eignung, Einsichtnahme in erweiterte griffen und strafrechtlich relevanten For- Führungszeugnisse, Unterzeichnung von men sexualisierter Gewalt, Hinweise zum Selbstverpflichtung/Verhaltenskodex, Im- Umgang mit Grenzverletzungen, Konsul- plementierung interner und externer Be- tation externer Fachberatungsstellen, nach- ratungs- und Beschwerdewege, Durch- haltige Aufarbeitung. 10 \ Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen 18-0894 Broschüre Schutzkonzept_2018-05-18_Präventionsbeauftragte.indd 10 07.02.2019 15:54:48
Die Malteser setzen mit der Entwicklung Vorgaben des Schutzkonzepts den gesetzli- eines Schutzkonzeptes gegen sexualisierte chen Vorgaben zum Schutz von Minderjähri- Gewalt und für eine Kultur der Achtsamkeit gen und erwachsenen Schutzbefohlenen und die Überzeugung in die Tat um, dass Nähe setzen die Rahmenordnung der Deutschen untereinander zählt und die Würde jedes Ordensoberenkonferenz (DOK) um , die die Menschen und seine Einzigartigkeit Schutz Anforderungen für die Präventionsarbeit verdienen. Darüber hinaus entsprechen die kirchlicher Träger verbindlich definiert. Es gibt keine einzelne Maßnahme, die präventiv sexualisierte Gewalt verhindern kann. Dafür sind Fälle von sexualisierter Gewalt zu unterschiedlich und die Dynamiken zu vielschichtig. Wichtig ist es daher, dass sich nicht Einzelne mit dem The- ma befassen, sondern in allen Bereichen und mit allen haupt- und ehren- amtlich Mitarbeitenden aufmerksam und sensibel auf die uns anvertrau- ten Kinder, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen geschaut wird, um gemeinsam Grenzverletzungen und sexuelle Übergriffe zu verhindern – und wenn es doch passiert: Hinsehen und Unterstützung holen! Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen / 11 18-0894 Broschüre Schutzkonzept_2018-05-18_Präventionsbeauftragte.indd 11 07.02.2019 15:54:50
7 Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen Das Schutzkonzept Wohnen & Pflegen bundweit gültigen Präventionsdokumenten (W&P) konkretisiert die Maßnahmen und und -regelungen sowie spezifischen Inhal- Beschlüsse des Malteser Verbundes für den ten für den Bereich W&P. Die verbundweit Bereich W&P. Zu ihm gehören alle stationä- gültigen Präventionsdokumente umfassen ren und ambulanten Altenhilfeeinrichtun- neben der Rahmenordnung der DOK ein gen der Malteser Deutschland gGmbH und Dokument zum Umgang mit Grenzverlet- der Geschäftsbereich W&P. Darüber hinaus zungen und die Verfahrensanweisung Inter- gilt das Schutzkonzept W&P auch für die vention bei Übergriffen und strafrechtlich ambulanten Pflegedienste der Malteser relevanten Handlungen. Ergänzt werden Hilfsdienst gGmbH. diese durch eigens für den Bereich W&P entwickelte Dokumente: einen Verhaltens- Die Schutzkonzeption schließt nicht nur kodex, eine Risikoanalyse und ein Schu- Bewohner/-innen der Altenhilfe- und Pfle- lungskonzept für alle haupt- und ehren- geeinrichtungen und Patienten/-innen der amtliche Mitarbeitenden. Darüber hinaus ambulanten Dienste und deren Zugehörige steht Mitarbeitenden, Bewohner/-innen und ein, sondern auch alle haupt- und ehren- Patient/-innen sowie deren Zugehörigen In- amtlichen Mitarbeitenden der Malteser. formationsmaterial über das Schutzkonzept Das Malteser Schutzkonzept „Prävention W&P zur Verfügung. und Intervention sexualisierte Gewalt“ W&P besteht aus übergeordneten, d.h. ver- 7.1 Verhaltenskodex Medizin & Pflege Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiten- zeichnung des Verhaltenskodex erklären de tragen eine besondere Verantwortung sich Mitarbeitende bereit, zur gemeinsamen für das Wohl und die Rechte von Bewoh- (Weiter-)Entwicklung einer Kultur des acht- nern/-innen und Patienten/-innen. Der Ver- samen Miteinanders frei von jeder Form haltenskodex (siehe Anhang) benennt klare sexualisierter, körperlicher und seelischer und verbindliche Verhaltensgrundsätze für Gewalt beizutragen. haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende gegenüber Bewohnern/-innen und Patien- Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbei- ten/-innen und dient damit als Orientierung tenden des Bereichs W&P, die ambulanten für wertschätzendes, respektvolles und Dienste und der Geschäftsbereich W&P professionelles Verhalten. unterschreiben den Verhaltenskodex. Die Unterschrift ist verbindlich für die Ein- Die positive Grundhaltung aller Mitarbei- stellung und Weiterbeschäftigung von tenden wird mit Hilfe des Verhaltenskodex hauptamtlichen Mitarbeitenden sowie den gefestigt und ausdifferenziert. Auf diese Beginn und die Fortführung eines Ehren- Weise werden Mitarbeitende darin bestärkt amts. und dabei unterstützt, unangemessenes Verhalten gegenüber Bewohnern/-innen Mitarbeitende, die eine haupt- oder eh- und Patienten/-innen nicht zu tolerieren renamtliche Tätigkeit beginnen, werden und dagegen vorzugehen. Mit der Unter- bereits im Bewerbungsgespräch auf das 12 \ Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen 18-0894 Broschüre Schutzkonzept_2018-05-18_Präventionsbeauftragte.indd 12 07.02.2019 15:54:50
Schutzkonzept hingewiesen und erhalten Präventionsschulung unterschreiben und hierzu Informationsmaterial (Infoflyer). das unterzeichnete Dokument bis zu zwei Sie unterzeichnen den Verhaltenskodex bei Wochen nach Teilnahme an der Präventi- Antritt des Arbeitsverhältnisses/Ehrenamts onsschulung zurückgeben. gemeinsam mit dem Arbeitsvertrag/der En- gagementvereinbarung und nehmen an der Ansprechpartner/-innen für konkrete nächstmöglichen Präventionsschulung teil. Rückfragen zum Verhaltenskodex und für die Unterzeichnung des Verhaltenskodex Langjährige haupt- und ehrenamtliche verantwortlich sind die jeweiligen Vorge- Mitarbeitende können den Verhaltensko- setzen/die zuständigen Beauftragten Ehren- dex im Anschluss an die für sie relevante amt. 7.2 Risikoanalyse Wohnen & Pflegen Mithilfe des Instruments Risikoanalyse (sie- wicklung des Trägers sicherstellen. Nach he Anhang) wird auf Ebene der Einrichtun- Durchführung der Risikoanalyse werden gen und ambulanten Dienste geprüft, wo ei- Bewohner/-innen, Patient/-innen, deren nerseits Risiken oder Schwachstellen in den Zugehörige und alle Mitarbeitende über Arbeitsabläufen und Strukturen bestehen, Ergebnisse der Risikoanalyse und daraus die die Ausübung von sexualisierter Ge- folgende Maßnahmen informiert. Präventi- walt ermöglichen, und andererseits bereits on sexualisierter Gewalt wird somit als kon- Strukturen und Maßnahmen zum Schutz tinuierliche transparente Gemeinschaftsauf- vor sexualisierter Gewalt umgesetzt sind. gabe umgesetzt. Dabei werden in der Risikoanalyse gleich- gewichtet nebeneinander Bewohner/-innen Mit Hilfe der Risikoanalyse wird jede/r Be- und Patient/-innen, Teams, Arbeitsorganisa- wohner/-in oder Patient/-in, jedes Team und tion, bauliche Gegebenheiten und bisherige dessen Arbeitsorganisation einzeln betrach- Präventionsmaßnahmen betrachtet. tet; bauliche Gegebenheiten der stationären Einrichtungen, das Angebot an Beratung Diese Bestandsaufnahme verfolgt verschie- und Informationen sowie die Möglichkeit dene Ziele: Neben der Identifizierung und für Beschwerden werden hingegen für die Einschätzung von Gefahrenpotentialen für Einrichtung/den Dienst insgesamt erfasst. sexualisierte Gewalt wird eine Auseinan- Dabei ist die Risikoanalyse wie ein Fragebo- dersetzung mit und eine Sensibilisierung gen gestaltet, in dem in jeder Kategorie ver- für das Thema sexualisierte Gewalt im schiedene Aussagen eingeschätzt werden. Träger, seinen stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten erreicht. Die Das Qualitätsmanagement-Team (QM- Ableitung von Konsequenzen und kon- Team) bearbeitet die Teile Bewohner/Pa- kreten Handlungsschritten im Sinne eines tient, Team und Arbeitsorganisation der kontinuierlichen Verbesserungsprozesses ist Risikoanalyse auf Wohnbereichsebene bzw. ein weiteres Ziel. Die Risikoanalyse findet für die einzelnen Touren des ambulanten in regelmäßigen Intervallen statt – zunächst Dienstes mit Hilfe von mindestens zwei ist ein Turnus von drei Jahren vorgesehen Mitarbeitenden durch. Die Einzelergebnis- – und soll somit eine fortlaufende Ausein- se helfen den jeweiligen Teams zu prüfen, andersetzung und Weiterentwicklung des welche Bewohner/-innen und Patient/-innen Malteser Schutzkonzepts als festen Bestand- im Bezug auf sexualisierte Gewalt beson- teil der Organisations- und Qualitätsent- ders schutzbedürftig und welche Verbesse- Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen / 13 18-0894 Broschüre Schutzkonzept_2018-05-18_Präventionsbeauftragte.indd 13 07.02.2019 15:54:50
rungsmöglichkeiten in der Arbeitsorganisa- Als nächsten Schritt leitet das QM-Team tion und auf Teamebene möglich sind. Die auf Basis der Ergebnisse der Risikoanalyse verbleibenden Kategorien (bauliche Gege- mögliche Präventions- und Interventions- benheiten sowie Beratung, Information und maßnahmen in den nächsten drei Jahren Beschwerde) bearbeitet das QM-Team für für die Einrichtung/den Dienst ab. Hierbei die gesamte Einrichtung bzw. Dienst. kann das QM-Team von den regionalen Präventionsbeauftragten/dem Bundesprä- Anschließend bündelt das QM-Team die ventionsbeauftragten beraten werden. Ergebnisse der einzelnen Wohnbereiche/ Touren und wertet sie für die Gesamtein- Schließlich werden diese Handlungsziele richtung/den gesamten Dienst aus. Mit im Rahmen des QM-Prozesses schriftlich Hilfe einer Netzgrafik für jede Einrichtung/ fixiert, umgesetzt und überprüft. jeden Dienst ist das Ergebnis auch optisch erfahrbar. 7.3 Personalauswahl und -entwicklung/Schulungskonzept Schon im ersten Kontakt mit haupt- und Geschäftsbereich W&P zum Thema Präven- ehrenamtlichen Bewerber/-innen für eine tion und Intervention sexualisierte Gewalt Tätigkeit im Bereich W&P wird die Bedeu- fortgebildet. Zu diesem Zweck wurden mit tung von Prävention und Intervention sexu- Unterstützung der DGfPI drei verschiedene alisierter Gewalt gegenüber Hilfebedürfti- Präventionsschulungen konzipiert, deren gen in unseren Einrichtungen und Diensten inhaltlicher und zeitlicher Umfang sich an verdeutlicht. Hierzu erhalten alle Bewer- den fachlichen Anforderungen, den Tätig- ber/-innen einen entsprechenden Flyer, der keitsbereichen und der daraus resultieren- das Schutzkonzept W&P erläutert. den Kontakthäufigkeit und -intensität der Mitarbeitenden zu den Bewohnern/-innen Darüber hinaus werden alle haupt- und und Patienten/-innen orientiert: ehrenamtlichen Mitarbeitenden sowie der Sensibilisierung (4 UE) Schulung (8 UE) Intervention (12 UE) Mitarbeitende der Verwal- Pflegefachkräfte, Wohn- Bereichs-, Pflegedienst- und tung oder des Empfangs; bereichsleitungen, Soziale Einrichtungsleitungen; Ehrenamtliche, Hilfskräfte, Dienste/Therapeuten; Geschäftsbereich W&P; Auszubildende, BFDler mit Ehrenamtliche, Hilfskräfte, Geschäftsführungen der wenig Bewohnerkontakt*; Auszubildende, BFDler mit Betriebsgesellschaften Hausmeister, Hauswirt- viel Bewohnerkontakt*; und weitere, hier nicht ge- schaftskräfte; Präsenzkräfte, Alltagsbeglei- nannte Leitungs- und Füh- und ähnliche, hier nicht ter, Seelsorge rungskräfte genannte Bereiche und ähnliche, hier nicht genannte Bereiche * FSJler werden zum Thema Prävention grundsätzlich im Rahmen ihrer Malteser Bildungsseminare geschult. 14 \ Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen 18-0894 Broschüre Schutzkonzept_2018-05-18_Präventionsbeauftragte.indd 14 07.02.2019 15:54:50
Alle Präventionsschulungen werden von ei- veranstaltet und besucht werden. Termine nem/-r Referenten/-in der DGfPI auf Grund- und organisatorische Absprachen treffen lage des Standardcurriculums Prävention die verantwortlichen Bereichsleitungen und und Intervention sexualisierter Gewalt für Organisatoren direkt mit den Referenten den Bereich W&P durchgeführt. Um in und zuständigen Präventionsbeauftragten. allen drei Präventionsschulungen den Be- zug zum Täter sicherzustellen, erhalten die Um eine hohe Alltagsrelevanz und Praxis- Referenten/-innen der DGfPI Unterstützung nähe der Präventionsschulungen sicherzu- durch Einrichtungsleitung und Präventi- stellen, werden diese regelmäßig evaluiert [Gültig für (Verbund)] onsbeauftragte. und kontinuierlich weiterentwickelt. [Dokumenttyp] Die Fortbildungen können sowohl ein- richtungs- als auch regionenübergreifend [Titel des Dokumentes] Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt Sensibilisierung Übersicht zum Curriculum: Wohnen und Pflegen Intervention Schulung Thema / Inhalt Einführung: Einführung x x x Sexualisierte Gewalt und Machtmissbrauch Berührungspunkte: x x x Wo sind Ihnen diese Themen bereits im Arbeitsalltag begegnet? Relevanz für das Arbeitsfeld: Prävention + Intervntion Warum Prävention sexualisierter Gewalt? x x x Bausteine der Malteser Schutzkonzeption Sexualisierte Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen x x x Sexualisierte Gewalt Sexualisierte Gewalt durch pflegebedürftige Menschen x x x Relevanz im Arbeitsfeld / Überschneidung mit anderen Themen x x x Basiswissen: Die Situation der Opfer x x x Basiswissen: Täterinnen und Täter und ihre Strategien x x x Intervenieren Aufgaben für Führungskräfte: Rolle & Aufgaben im Schutzkonzept x Erkennen + Erkennen + Intervenieren x x Fallbeispiele und Auswertung x x Prävention durch institutionelle Maßnahmen x x Prävention Fallsimulation: x Wie kann in einer simulierten Situation in einer Einrichtung vorgegangen werden? Malteser‐Verhaltenskodex x x x Abrundung Auswertung x x x Information Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen / 15 18-0894 Broschüre Schutzkonzept_2018-05-18_Präventionsbeauftragte.indd 15 07.02.2019 15:54:51
7.4 Handlungsmöglichkeiten – Was kann jede/r Einzelne tun? Um eine Kultur der Achtsamkeit entstehen Wahrnehmung von Grenzen und deren zu lassen, kann jede/jeder Einzelne im All- Verletzung unterliegt dem subjektiven Emp- tag viel tun. Zum Beispiel: finden jedes Einzelnen. Allerdings können • Bestärken Sie die Schutzbefohlenen da- Grenzverletzungen genauso erste Hinweise rin, sich gegen Grenzverletzungen zu auf ein übergriffiges Verhalten sein. Deshalb wehren. ist es wichtig, mit Grenzverletzungen pro- • Wenn Sie in sozialen Netzwerken wie fessionell, transparent und eindeutig umzu- Facebook unterwegs sind oder Messen- gehen, um Sicherheit für das eigene Han- gerdienste wie WhatsApp nutzen und deln zu erlangen und auch andere zu einem darüber mit Schutzbefohlenen verbun- grenzwahrenden Verhalten anzuhalten. den sind, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie die professionelle Nähe Handlungsleitfaden und Distanz achten. Wenn eine Grenzverletzung direkt beobach- • Wenn finanzielle Zuwendungen und tet wird, sollte Geschenke überreicht werden, muss der • … das grenzverletzende Verhalten Anlass klar und transparent sein. gestoppt werden. • Seien Sie sensibel für die Grenzen • … die eigene Wahrnehmung benannt Anderer. und auf Verhaltensregeln hingewiesen • Sprechen Sie an, wenn Ihnen etwas werden. komisch oder unklar vorkommt. • … eine Entschuldigung ausgesprochen • Gehen Sie umsichtig mit Ihrer Position oder angeleitet werden. um – oft ist einem selber nicht bewusst, • … eine Aufforderung zur Verhaltensän- wie stark die eigene Position von Schutz- derung ausgesprochen und Verhaltens- befohlenen erlebt wird. alternativen erarbeitet bzw. empfohlen • … werden. Hinweise zum Umgang mit Ziel ist die Unterstützung der Betroffe- Grenzverletzungen nen sowie eine Verantwortungsüber- Wo Nähe zählt, kann es jedoch auch zu nahme und Verhaltensänderung durch Grenzverletzungen kommen, denn die die grenzverletzende Person. 16 \ Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen 18-0894 Broschüre Schutzkonzept_2018-05-18_Präventionsbeauftragte.indd 16 07.02.2019 15:54:53
Kommt es nach einer Grenzverletzung Was tun, wenn Betroffene von sexualisier- nicht zur Verantwortungsübernahme und ter Gewalt, Misshandlungen oder Ver- Verhaltensänderung, sollte der direkte nachlässigung berichtet? Vorgesetzte informiert werden, um zu einer Wenn sich Ihnen jemand anvertraut, ist es Einschätzung der fraglichen Situation zu zunächst wichtig, dass Sie der/dem Betrof- kommen. Der Vorgesetzte trägt auch dafür fenen Glauben schenken, den Schutz der/ Verantwortung, gegebenenfalls notwendige des Betroffenen sichern und sich Unterstüt- Veränderungen von Regeln/Strukturen zur zung und Hilfe holen. Verhinderung von ähnlichen Grenzverlet- • Reagieren Sie ruhig und überlegt, hören zungen vorzunehmen. Sie zu und lassen Sie die Betroffenen sprechen. War eine sofortige Klärung und Regulie- • Machen Sie keine Vorwürfe, loben Sie rung nicht möglich, sollte ebenfalls der/die den Betroffenen/die Betroffene für den direkte Vorgesetzte informiert werden, um Mut, sich anderen anzuvertrauen und eine Einschätzung vorzunehmen, die Ver- sich Hilfe zu holen. haltensänderung anzuleiten und die Unter- • Fragen Sie nach, ob noch mehr passiert stützung für Betroffene zu sichern. Das gilt ist – aber geben Sie keine Details vor und auch für länger zurückliegende Grenzver- stellen Sie keine bohrenden Fragen nach letzungen, deren Folgen nachwirken, weil Einzelheiten. es zu keiner Klärung und Regulierung kam. • Akzeptieren Sie es, wenn der/die Betrof- fene nicht (weiter-)sprechen will. Beratung ist immer möglich. • Stellen Sie sachlich fest, dass die Hand- lungen nicht in Ordnung waren. Wenn Unsicherheit besteht, ob es sich wirk- • Stellen Sie die Aussagen des/der Betroffe- lich um eine nichtbeabsichtigte Grenzver- nen nicht in Frage – auch wenn diese un- letzung handelt oder weitergehende Fragen logisch sind/scheinen. entstehen, ist die Beratung durch eine Fach- • Diskutieren Sie nicht darüber, ob die/der beratungsstelle und/oder die regionalen Betroffene etwas falsch gemacht hat. Die Präventionsbeauftragten jederzeit möglich Verantwortung für einen sexuellen Über- und erwünscht. griff trägt niemals die/der Betroffene! • Vermeiden Sie Forderungen nach drasti- Werden schwerere Übergriffe vermutet, schen Strafen für Täter/-innen, sonst sollte man eher zurückhaltend bleiben und können sich Betroffene Ihnen meist nicht sich umgehend Hilfe und Unterstützung, (weiter) anvertrauen! Die Mehrzahl der zum Beispiel durch die Präventionsbeauf- Betroffenen hat ambivalente Gefühle den tragten, holen. Täter/-innen gegenüber. • Versprechen Sie Betroffenen nichts, was Sie nicht halten können – erläutern Sie, dass es zum Beispiel Meldewege gibt, an die Sie sich halten müssen. (Zartbitter Köln e.V.) Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen / 17 18-0894 Broschüre Schutzkonzept_2018-05-18_Präventionsbeauftragte.indd 17 07.02.2019 15:54:53
7.5 Intervention: Melde- und Beschwerdewege im Malteser Verbund In Malteser Einrichtungen und Diens- ten sind interne und externe Melde- und Gut zu wissen: Eine Meldung setzt kei- Beschwerdewege klar beschrieben und nen Automatismus in Gang, sondern si- bekannt, um einen sorgsamen und vertrau- chert eine fachlich fundierte Bewertung ensvollen Umgang zu gewährleisten, wenn des Einzelfalls. Zur Beratung werden es zu Verdachtsfällen oder sexuellen Über- verpflichtend externe Beratungsstellen griffen in unseren Einrichtungen kommen hinzugezogen. Auch werden alle Betrof- sollte. fenen und Beteiligten angehört. Werden Übergriffe oder strafrechtlich rele- vante Handlungen beobachtet oder vermu- tet, ist immer der/die (regionale) Präventi- onsbeauftragte zu informieren. Es gilt also eine Meldepflicht für sexuelle Übergriffe und strafrechtlich relevante Handlungen. Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, finden Nicht jede Grenzverletzung oder jeder sexuelle Sie in der Person der Präventionsbeauftrag- Übergriff ist strafbar. Aber auch, wenn es sich ten den/die richtige/n Ansprechpartner/in um einen strafbaren Übergriff handelt, ist die für eine erste, auch anonyme, Einschätzung. strafrechtliche Verfolgung eines Sexualdelikts für Betroffene oft eine große Herausforderung. Darüber hinaus ist eine Meldung bei der Daher ist es sinnvoll, dass die Betroffenen von zuständigen Leitung der Einrichtung oder professionellen Beratungsstellen oder speziell ge- des ambulanten Dienstes oder ihren Stell- schulten Mitarbeitenden dabei betreut werden. vertretungen möglich. Diese übernehmen Es empfiehlt sich daher, dass sich nicht jede/r, dann die Information der Präventionsbeauf- der von einem Fall sexualisierter Gewalt erfährt, tragten. unabgesprochen und selbstständig an die Polizei wendet, sondern zunächst den Kontakt mit ge- Sollten Sie unsicher sein, können Sie sich schulten Ansprechpartner/-innen wie den Prä- auch an den Bundespräventionsbeauftrag- ventionsbeauftragten sowie Fachberatungsstel- ten der Malteser wenden. Eine Übersicht len sucht. Diese werden in Absprache mit dem/ aller Ansprechpartner finden Sie im Internet der Betroffenen die möglichen weiteren rechtli- unter www.malteser-praevention.de und am chen Schritte einleiten. Ende dieser Broschüre. Ansgar Kesting Bundespräventionsbeauftragter 0221 9822-3409 ansgar.kesting@malteser.org 18 \ Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen 18-0894 Broschüre Schutzkonzept_2018-05-18_Präventionsbeauftragte.indd 18 07.02.2019 15:54:53
Intervention: Übergriffe und Verantwortung für strafrechtlich relevante Handlungen die Einhaltung des Vefahrensablaufes: Ein Übergriff oder eine Übergriff oder strafrechtlich Verdacht hat oder den Übergriff beobachtet strafrechtlich relevante Handlung relevante Handlung wird direkt Dokumentation Person, die den wird berichtet oder vermutet beobachtet. möglichst Bei Unsicherheit Beratung/ Intervention: Unterstützung durch • Sicherstellung des Schutzes des/ Präventionsbeauftragten oder der Betroffenen/ externe Beratungsstelle. • Trennung Opfer/Täter Unverzüglich Meldung an Diözesangeschäftsführer, Einrichtungsleitung, Geschäftsführer der Betriebsgesellschaft* oder regionalen Präventionsbeauftragten Planung des weiteren Vorgehens (Schutz der Betroffenen/Verdachtsabklärung) unter Leitung und nach Maßgabe der/des Präventionsbeauftragten. Mindestens aber muss die Geschäftsführung einbezogen sowie eine externen Fachkraft/Fachberatungsstelle konsultiert werden. • Einschätzung des Verdachtes oder der beobachteten Handlungen. • Entscheidung über Schutzmaßnahmen • Entscheidung über Strafanzeige Gespräch mit Betroffenem mit Anhörung des/r Beschuldigten Verdacht erweist sich als Präventionsbeauftragten ggf. (durch Geschäftsführung, ggf. unbegründet unter Beteiligung von Person des Personalverantwortliche) Präventionsbeauftragter Vertrauens, Fachkraft, … Dokumentation Beratung und Entscheidung über weiteres Vorgehen Rehabilitationsverfahren Verdacht ist begründet • Sicherstellung des Schutzes des/der Betroffenen/ Trennung Opfer/Täter, • Vermittlung des/der Betroffenen an Hilfeeinrichtung • Einleitung (arbeits-)rechtlicher Konsequenzen • Information der Betroffenen und Angehörigen • Beratung und Hilfeangebote für Betroffene, Beteiligte und Angehörige, Information der involvierten MitarbeiteriInnen und Mitarbeiter. • Meldung auf Bundesebene • Aufarbeitung auf Einrichtungsebene * bei Sorge, dass Leitung involviert ist oder Verdunkelungsgefahr durch Leitung besteht: direkte Meldung an regionalen Präventionsbeauftragten und Hinzuziehung einer externen Fachberatungsstelle Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen / 19 18-0894 Broschüre Schutzkonzept_2018-05-18_Präventionsbeauftragte.indd 19 07.02.2019 15:54:53
8 Hilfe und Unterstützung Die Präventionsbeauftragten im Malteser Verbund finden Sie mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse am Ende dieser Broschüre und im Internet: www.malteser-praevention.de Ombudsstellen Für alle ehrenamtlichen und hauptamt- zum Thema sexualisierte Gewalt und sind lichen Mitarbeitenden des Malteser Ver- externe Anlaufstelle für Betroffene und Zeu- bundes stehen Fachberatungsstellen als gen. Die Ombudsstellen können frei von Ombudsstellen, d.h. als externes Beratungs- Malteser Zuständigkeiten beraten; kennen angebot, zur Verfügung. allerdings die Verfahrenswege und An- sprechpartner/-innen im Malteser Verbund, Dazu haben die Malteser eine Kooperati- sodass sie diese Möglichkeiten in der Bera- onsvereinbarung mit der DGfPI geschlossen tung berücksichtigen können. Die Beratung und so erreicht, dass spezialisierte Fachbe- erfolgt absolut vertraulich und der Kontakt ratungsstellen kostenfrei und anonym für über die DGfPI stellt sicher, dass auch nicht alle Malteser im Rahmen einer Erstberatung versehentlich Angaben zu Personen oder zur Verfügung stehen. Orten bekannt werden. Die Ombudsstellen ergänzen die Beratungs- Eine Liste der Ombudsstellen finden Sie im und Beschwerdewege im Malteser Verbund Internet: www.malteser-praevention.de Alle Ansprechpartner und Informationen zum Thema Prävention sexualsierter Gewalt finden Sie im Internet: www.malteser-praevention.de oder im SharePoint: Malteser Zentrale/Malteser Verbund/Prävention & Intervention sexualisierte Gewalt 20 \ Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen 18-0894 Broschüre Schutzkonzept_2018-05-18_Präventionsbeauftragte.indd 20 07.02.2019 15:54:53
Adressen für Betroffene Hilfetelefon Sexueller Missbrauch Gewaltlos.de – Beratung für Mädchen und Das „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ ist Frauen eine bundesweite, kostenfreie und anonyme Gewaltlos.de ist ein Beratungsangebot für Anlaufstelle für Betroffene von sexueller Mädchen und Frauen, die Gewalt erfahren Gewalt, für Angehörige sowie Personen haben. Die Beratung findet ausschließlich aus dem sozialen Umfeld von Kindern, für im Internet statt. Jede Frau darf anonym Fachkräfte und für alle Interessierten. Es bleiben, wenn sie dies möchte. Zentrales bietet Beratung und Unterstützung und be- Medium ist ein Chat, der von den Berate- antwortet Fragen zum Thema. Die Frauen rinnen bei gewaltlos.de betreut wird. Die und Männer am Hilfetelefon sind psycholo- Chatzeiten werden in den wöchentlichen gisch, pädagogisch oder medizinisch aus- Chat-News bekannt gegeben. Die Bera- gebildet und haben langjährige berufliche tung findet in öffentlich nicht zugänglichen Erfahrung im Umgang mit sexueller Gewalt Einzelchats statt. Darüber hinaus werden an Mädchen und Jungen. Sie hören zu, Fragen und Themen in einem Forum be- beraten, geben Informationen und zeigen – sprochen. Auch hier gibt es einen öffentlich wenn gewünscht – Möglichkeiten der Hilfe zugänglichen und einen geschützten Teil. und Unterstützung vor Ort auf. www.gewaltlos.de Jedes Gespräch bleibt vertraulich. Der Schutz der persönlichen Daten ist zu jedem Zeitpunkt garantiert. Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 2255 530 Katholische Bundeskonferenz für Ehe-, Weißer Ring Familien- und Lebensberatung Hier erhalten Opfer von Kriminalität und Die katholische Ehe-, Familien- und Le- Gewalt emotionale Unterstützung, sie wer- bensberatung unterhält bundesweit 350 den über ihre Rechte und den Rechtsweg Beratungsstellen. Das Angebot richtet sich informiert sowie an die zuständigen Außen- an Paare, Familien und Einzelpersonen. Die stellen und/oder andere einschlägige Orga- Beratungsstellen stehen jedem offen – un- nisationen weiter verwiesen. Insbesondere abhängig von Konfession, Weltanschauung erhalten sie Angaben zur nächsten Poli- und Nationalität. Die Beratungsgespräche zeidienststelle und Informationen zu den werden von Fachkräften durchgeführt, die Strafverfolgungsverfahren sowie zu Fragen eine zusätzliche Ausbildung in Ehe-, Fami- des Schadenersatzes und der Versicherung. lien- und Lebensberatung abgeschlossen www.weisser-ring.de haben. Die Beratungen sind grundsätzlich Opfer-Telefon: 116 006 kostenfrei. Auf diesen Seiten finden Sie alle angeschlos- senen Beratungsstellen mit Adresse, Tele- fon, E-Mail und Ansprechpartner/innen. Sie können die Beratungsstelle in der Region wählen, die Sie interessiert. www.katholische-eheberatung.de Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen / 21 18-0894 Broschüre Schutzkonzept_2018-05-18_Präventionsbeauftragte.indd 21 07.02.2019 15:54:53
9 Präventionsbeauftragte im Malteser Verbund – Zuständigkeiten Stand: 05/2018 Bundesebene Region Baden-Württemberg (Freiburg) Malteser Verbund Isabel Jung Erna-Scheffler-Straße 2, 51103 Köln 0761 4552528 Ansgar Kesting isabel.jung@malteser.org Bundespräventionsbeauftragter zuständig für Diözese/Bezirk Freiburg 0221 9822-3409 ansgar.kesting@malteser.org Region Baden-Württemberg (Rotten- burg-Stuttgart) Region Nord-Ost (NO-Nord) Georg Kolb Tobias Feldhaus 0171 8038767 04441 9250-15 georg.kolb@malteser.org tobias.feldhaus@malteser.org zuständig für: Diözese/Bezirk: zuständig für: Diözesen/Bezirke Osnabrück, Rottenburg-Stuttgart Hildesheim, Offiz. Oldenburg, Hamburg, inkl. Landesgliederung Bremen sowie für die Be- Region Bayern/Thüringen triebsgesellschaft Malteser Norddeutschland Jan Philipp Gerhartz gGmbH 089 43608160 janphilipp.gerhartz@malteser.org Region Nord-Ost (NO-Ost) zuständig für: Diözesen/Bezirke Erfurt, Bam- Christian Domagala berg, Eichstätt, Würzburg, Regensburg, Passau, 0351 4355535 Augsburg, München und Freising sowie für die christian.domagala@malteser.org Malteser Einrichtungen in Passau, Starnberg zuständig für: Diözesen/Bezirke Berlin, Dres- und Bad Brückenau den-Meißen, Görlitz, Magdeburg sowie für die Betriebsgesellschaft Malteser Sachsen-Branden- burg gGmbH MW Malteser Werke gGmbH Annegret Braun-Schmitz Region Nordrhein-Westfalen 0221 9822-567 Petra Müller annegret.braun-schmitz@malteser.org 0160 90141040 zuständig für: alle Einrichtungen und Aktivitä- petra.mueller@malteser.org ten der Malteser Werke bundesweit zuständig für: Diözesen/Bezirke Aachen, Es- sen, Köln, Münster, Paderborn sowie für die Betriebsgesellschaften Malteser Rhein-Ruhr gGmbH und Malteser Rhein-Sieg gGmbH Region Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland Jessica Nürnberg 06232 67780 jessica.nuernberg@malteser.org zuständig für: Diözesen/Bezirke Trier, Speyer, Limburg, Fulda, Mainz 22 \ Malteser Schutzkonzept – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Bereich Wohnen & Pflegen 18-0894 Broschüre Schutzkonzept_2018-05-18_Präventionsbeauftragte.indd 22 07.02.2019 15:54:53
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