Unsere Leistungen 2019 - KÄRNTNER GEBIETSKRANKENKASSE - Kärntner Gebietskrankenkasse

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Unsere Leistungen 2019 - KÄRNTNER GEBIETSKRANKENKASSE - Kärntner Gebietskrankenkasse
KÄRNTNER GEBIETSKRANKENKASSE

 Unsere
 Leistungen 2019
Unsere Leistungen 2019 - KÄRNTNER GEBIETSKRANKENKASSE - Kärntner Gebietskrankenkasse
Inhaltsverzeichnis
      1 Daten und Fakten                                                                            4 Mutterschaft

    Ihre Gesundheitskasse........................................................ 4               Wochengeld....................................................................... 51
    Die KGKK - ein modernes Dienstleistungsunternehmen.... 6                                      Kinderbetreuungsgeld....................................................... 52
    Eigene Gesundheitseinrichtungen...................................... 8                       Partnerschaftsbonus.......................................................... 57
    Unterstützungsfonds......................................................... 11               Familienzeitbonus.............................................................. 57
    Ausgaben und Beiträge..................................................... 12                 Mutter-Kind-Pass............................................................... 57
                                                                                                  Richtig Essen von Anfang an............................................ 58

      2 Versicherung
                                                                                                    5 Gesundheit
    Geschützter Personenkreis............................................... 16                   Vorsorgeuntersuchung...................................................... 60
    Beitragspflichtige Mitversicherung .................................. 19                      Jugendlichenuntersuchung............................................... 61
    Freiwillige Versicherungen................................................. 20                Brustkrebs „früh erkennen“............................................... 62
    Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung......................... 23                              Diabetiker-Typ 2-Schulungen............................................ 62
    e-card.................................................................................. 24   Raucherentwöhnung.......................................................... 63
                                                                                                  Ernährungsberatung.......................................................... 64
                                                                                                  Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)....................... 65
                                                                                                  Service Stelle Schule......................................................... 66
      3 Krankheit                                                                                 Zahngesundheit................................................................. 68
                                                                                                  Zeckenschutzimpfung — FSME....................................... 72
    Ärztliche Hilfe...................................................................... 26
    Anstaltspflege..................................................................... 28
    Transportkosten................................................................. 28             6 Service
    Heilmittel............................................................................. 32
    Heilbehelfe, Hilfsmittel....................................................... 34            Kontakt.................................................................................74
    Inkontinenzversorgung...................................................... 35                Stichwortverzeichnis.......................................................... 80
    Diabetikerversorgung......................................................... 36
    Enterale Ernährung (Sondenernährung)........................... 38                            Sprachliche Gleichbehandlung: Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen
                                                                                                  nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher
    Arbeitsunfähigkeit.............................................................. 38           Weise. Änderungen, Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Veröffentlichtes Zahlenmaterial
                                                                                                  bezieht auf 2018. Diese Informationsbroschüre können Sie auch via Email
    Krankengeld....................................................................... 40         (oeffentlichkeitsarbeit@kgkk.at) oder unter der Telefonnummer 050 5855 DW 2035, 2120
                                                                                                  oder 2121 bestellen.
    Wiedereingliederungsgeld - Wiedereingliederungsteilzeit... 43
    Rehabilitationsgeld............................................................ 43            Impressum / Offenlegung

    Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation.................. 45                                Medieninhaber, Herausgeber: Kärntner Gebietskrankenkasse, Kempfstraße 8,
                                                                                                  		 9021 Klagenfurt am Wörthersee
    Ärztlicher Dienst................................................................. 46         		www.kgkk.at/impressum
                                                                                                           Redaktionsleitung: Dir. Dr. Johann Lintner
    Krankenbehandlung im Ausland....................................... 46                                        Gestaltung: Öffentlichkeitsarbeit KGKK: Wurzer/Weblacher/Strempfl
                                                                                                                       Druck: Mohorjeva Hermagoras, 9073 Viktring
                                                                                                                       Fotos: Fotolia; Archiv KGKK (S. 4, 79); Gleiss Fotos (S. 16)
                                                                                                  		 Michael Wurzer (S. 25), Eggenberger (S. 10-11, 78),
                                                                                                  		 Lena Weblacher (S. 9)

2                                     www.kgkk.at                                                                            Ihre Gesundheitskasse                                             3
Unsere Leistungen 2019 - KÄRNTNER GEBIETSKRANKENKASSE - Kärntner Gebietskrankenkasse
1                                      Daten und Fakten
    Ihre Gesundheitskasse                                        Wie sich die Dimensionen der Leistungserbringung
                                                                 der Kärntner Gebietskrankenkasse seit ihrem
                                                                 Bestehen verändert haben, zeigen nachstehend
    Zu den Stabilisationsfaktoren eines demokratischen Ge-       folgende Beispiele:
    sellschaftssystems gehört ein gut funktionierendes, quali-
    tativ hochwertiges und für alle erschwingliches Gesund-
    heitssystem.
    Mit den auf Basis des Sachleistungsprinzips funktionie-      Durchschnittlicher Versichertenstand:
    renden Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Gesund-
    heitsleistungen wird der heimischen Versichertengemein-       •   1948/1949           115.000 Versicherte
    schaft eine umfassende medizinische Versorgung gebo-
    ten.                                                          •   2018                435.749 Versicherte,
    Familien mit geringem Einkommen sowie Personen mit                                    davon 104.322 beitragsfrei
    chronischen Erkrankungen werden durch die Solidarge-                                  mitversicherte Angehörige
    meinschaft geschützt. Soziale Gerechtigkeit ist nur auf
    solidarischer Basis möglich.                                                                       1948 / 1949           vl. 2018
                                                                 Budget                                  2,8 Mio. €     923,7 Mio. €
                                                                 Beitragsleistung                        2,8 Mio. €     696,7 Mio. €
                                                                 Versicherungsleistungen                 2,4 Mio. €     858,0 Mio. €
                                                                 Anstaltspflege                          0,5 Mio. €     258,2 Mio. €
                                                                 Ärztliche Hilfe                         0,4 Mio. €     193,8 Mio. €
                                                                 Heilmittel                              0,4 Mio. €     189,0 Mio. €
                                                                 Barleistungen     1)
                                                                                                         0,7 Mio. €       93,4 Mio. €
                                                                 Zahnbehandlung, Zahnersatz              0,2 Mio. €       51,3 Mio. €
                                                                 Heilbehelfe, Hilfsmittel               0,03 Mio. €       12,1 Mio. €
                                                                 Vorsorgeleistungen 2)                        Keine       12,2 Mio. €

                                                                 1) Barleistungen: Kranken-, Wochen-, Rehabilitationsgeld
                                                                 2) Vorsorgeleistungen: z.B. Vorsorgeuntersuchung, Jugendlichenuntersu-
                                                                 chung, Ernährungsberatung, Zahngesundheitsberatung, Diabetikerschulung
                                                                 Stand: November 2018

4                        www.kgkk.at                                                    Ihre Gesundheitskasse                             5
Unsere Leistungen 2019 - KÄRNTNER GEBIETSKRANKENKASSE - Kärntner Gebietskrankenkasse
Die KGKK – ein modernes                                   ... garantiert medizinische Versorgung
                                                              Von der ärztlichen Hilfe über die Krankentransporte, die
    Dienstleistungsunternehmen                                erforderlichen Behandlungen in den Spitälern bis zur
                                                              Versorgung mit Medikamenten, sichert die Kärntner
    Mit der Betreuung von über 21.705 Betrieben und           Gebietskranken­ kasse ihren Versicherten und deren
    435.749 Versicherten, davon 104.322 ­      beitragsfrei   mitversicherten Angehörigen eine optimale und
    mitversicherte Angehörige, nimmt die Kärntner             umfassende Betreuung. Die Zugänge zur medizinischen
    Gebietskrankenkasse ­
    ­                      eine ­
                                Spitzenposition unter den     Betreuung werden durch e         ­uropaweit niedrigste
    Dienstleistungsunternehmen ein.                           Krankenversicherungsbeiträge ermöglicht.

    Neben der Hauptstelle in Klagenfurt sind in allen
    Bezirksstädten Servicestellen e ­ingerichtet, um eine     ... ist Eigenverantwortung
    kundenfreundliche Betreuung und Beratung vor Ort
    gewährleisten zu können. Diese sind u.a. für die          Die österreichische Sozialversicherung wird seit ihrem
    Entgegennahme und Bearbeitung der Meldungen, für die      Bestehen (Unterbrechung 1939 bis 1947) in Form der
    ­Erledigung der Krankmeldungen, die Durchführung der      Selbstverwaltung geführt. Die Selbstverwaltung ist ein Teil
     Krankenbesuche sowie für die ­      Feststellung der     der öffentlichen Verwaltung. Sie ist dann gegeben, wenn
     ­Leistungsansprüche zuständig.                           der Staat für einen Bereich der Verwaltung auf die
                                                              Führung durch staatliche Verwaltungsbehörden verzichtet
                                                              und diese Verwaltungsaufgaben durch ein Gesetz
    Selbstverwaltung...                                       Selbstverwaltungskörpern überträgt, die aus Vertretern
                                                              der unmittelbar betroffenen Personengruppen gebildet
                                                              werden.
    ... sichert Versichertennähe
    Die Selbstverwaltung wird aus Vertretern von
    Dienstnehmern und Dienstgebern zusammengesetzt, die
    jene Gremien bilden, die einen ordnungsgemäßen Ablauf
    der Geschäftstätig­keiten der Kasse verantworten. Diese
    Gremien sind die Generalversammlung, der Vorstand
    und die Kontrollversammlung. Der Beirat, der sich aus
    Vertretern von Pensionisten und Menschen mit Behind-
    erungen zusammensetzt, verstärkt die bestehende
    Selbstverwaltung und baut die ­Versichertennähe aus.

6                       www.kgkk.at                                                                                         7
Unsere Leistungen 2019 - KÄRNTNER GEBIETSKRANKENKASSE - Kärntner Gebietskrankenkasse
Ihr Partner in Gesundheitsfragen                           Flächendeckende Versorgung
    Mittlerweile gibt es nur noch eine geringe Anzahl von      Mit unseren Vertragspartnern sichern wir eine
    Leistungen, die von den Patienten beim Ärztlichen Dienst   flächendeckende medizinische Versorgung in Kärnten.
    der KGKK zur Bewilligung vorgelegt werden müssen.          (Stand: Jänner 2019)
    Bewilligungen für chefarztpflichtige Medikamente werden
    von den behandelnden Ärzten für die Patienten eingeholt.   •   463 Vertragsärzte
    Durch diese kundenfreundliche Vorgehensweise wird den          (259 Allgemeinmediziner, 204 Fachärzte)
    Patienten in den meisten Fällen der Weg zu den
    ­                                                          •   169 Vertragszahnbehandler und
    SV-Ärzten erspart. Der Ärztliche Dienst steht den              12 Vertragskieferorthopäden
    Versicherten dadurch vorrangig für Beratungen in
    medizinischen Fragen zur Verfügung.                        •   15 Krankenhäuser/Sanatorien
                                                               •   157 Apotheken (davon 59 Hausapotheken)
                                                               •   219 sonstige Vertragspartner
    Eigene Gesundheitseinrichtungen                                (z. B. Optiker, Bandagisten, Physioinstitute etc.)

    Die modernst ausgestatteten Ambulatorien und
    Gesundheitseinrichtungen der KGKK können von
    Versicherten und Angehörigen aller Kranken-                 In den vergangenen zehn Jahren wurde die ärztliche
    versicherungsträger in Anspruch ­   genommen werden.
    Jährlich werden rund 94.000 Patienten in den KGKK-         Versorgung der Bevölkerung mit 27 neuen Planstellen
    Gesundheits­ ein­
                    richtungen betreut, die von zahlreichen                 in Kärnten weiter verbessert
    Serviceleistungen profitieren.

    Unser Angebot umfasst:
    •   5 Zahnambulatorien
        (Klagenfurt, Villach, Spittal/Drau,
        Völkermarkt, Wolfsberg)
    •   1 Röntgenambulatorium
        (Klagenfurt)
    •   1 Internes Ambulatorium
        (Klagenfurt)
    •   Vorsorgeuntersuchung
        (Klagenfurt)
    •   Jugendlichenuntersuchung
    •   Ernährungsberatung
        (Klagenfurt, Villach, Spittal/Drau, Hermagor)
    •   Zahngesundheitsberatung
        (Klagenfurt, Villach, Spittal/Drau,
        Völkermarkt, Wolfsberg)
    •   Diabetikerversorgung
        (Klagenfurt)
    •   Diabetikerschulung
        (Klagenfurt)
    •   Raucherentwöhnung
        (Klagenfurt, Villach)

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Unsere Leistungen 2019 - KÄRNTNER GEBIETSKRANKENKASSE - Kärntner Gebietskrankenkasse
Service-Center für Dienstgeber                                Unterstützungsfonds
     Im Bereich Melde-, Versicherungs- und Beitragswesen
     bieten wir Information und Beratung für über 21.705           Aus den Mitteln des Unterstützungsfonds können in
     Dienstgeber. Jährlich werden 2,6 Millionen Meldungen          besonders berücksichtigungswürdigen Fällen, in denen
     verarbeitet, die größtenteils elektronisch per Daten-         nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen
     fernübertragung einlangen.                                    Bestimmungen Versicherungsleistungen an Versicherte
                                                                   und deren Angehörige nicht oder nicht in ausreichendem
                                                                   Maße erbracht werden können, unter Berücksichtigung
                                                                   der Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse
     IT-Service                                                    des Unterstützungswerbers, Zuschüsse erbracht werden.
     Bei allen Gebietskrankenkassen wird eine einheitliche
     Standard-Software eingesetzt, um österreichweit
     homogene Systeme für Versicherte, Dienstgeber und                    Auf die Gewährung von Unterstützungen
     Vertragspartner verfügbar zu haben. Die technische                        besteht kein Rechtsanspruch!
     Vernetzung innerhalb der Sozialversicherung verbessert
     die effiziente Erledigung von Verwaltungsaufgaben.
                                                                   Unterstützungen werden nur an Personen, die zum Zeit-
     Zusätzlich werden über das Internet umfassende
                                                                   punkt des Leistungsbedarfs gegenüber der KGKK
     Informationen sowie Online-Services angeboten um die
                                                                   anspruchsberechtigt waren, gewährt. Ansuchen um
     Verwaltung noch kundenfreundlicher zu machen
                                                                   Zuerkennung von Unterstützungen sind schriftlich mit
     (www.kgkk.at/meinesv).
                                                                   dem hierfür aufgelegten Antragsformular einzubringen.
                                                                   Diesem Antrag sind die erforderlichen Belege
                                                                   (Einkommensbestätigungen, Rechnungen etc.) beizulegen.
     Unternehmen Gesundheit
     Von den Mitarbeitern der Kärntner Gebietskrankenkasse         Zuschüsse aus dem Unterstützungsfonds sollten darüber
     wurde ein Leitbild erarbeitet. Dieses soll den Mitarbeitern   hinaus davon abhängig gemacht werden, dass der
     der Kasse wie auch den Kunden eine Orientierung bieten        Antragsteller zuvor alle sonstigen zumutbaren
     und das Selbstverständnis des Unternehmens nach               Möglichkeiten zur Erlangung von Beihilfen ausgeschöpft
     innen und außen verdeutlichen. Kärntenweit bearbeiten         hat (z.B. Sozialministeriumservice, Amt der Kärntner
     610 Mitarbeiter die Anliegen der Versicherten, wobei 469      Landesregierung).
     im Verwaltungsbereich und 141 im medizinischen Bereich
     tätig sind. Zusätzlich trägt die Kärntner Gebiets-            Der Erledigungsbescheid (Kopie) dieser Stelle ist
     krankenkasse zur qualifizierten Ausbildung der Kärntner       ebenfalls dem Antrag auf Zuerkennung eines Zuschusses
     Jugend bei: Derzeit werden 7 Lehrlinge ausgebildet.           beizuschließen. Der Unterstützungswerber wird von der
     (Stand: Dezember 2018)                                        KGKK über die Erledigung seines Antrages schriftlich
                                                                   informiert.

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Unsere Leistungen 2019 - KÄRNTNER GEBIETSKRANKENKASSE - Kärntner Gebietskrankenkasse
Ausgaben und Beiträge

                                                                                                                                                                                                                                     5.220,‒
                                                                                                                                                                                                                                     5.220,‒
                                                                                                                                                                                                                                     5.220,‒
                                                                                                                                                                                                                                     5.220,‒
                                                                                                                                                                                                                                     5.220,‒
                                                                                                                                                                                                                                     5.220,‒
                                                                                                                                                                                                                                     5.220,‒
                                                                                                                                                                                                                                     5.220,‒
                                                                                                                                                                                                                                     5.220,‒
                                                                                                                                                                                                                                     5.220,‒
                                                                                                                                                                                                                                     5.220,‒
                                                                                                                                                                                                   Höchstbeitrags-

                                                                                                                                                                                                                                                                           keine HBG**
                                                                                                                                                                                                     monatliche

                                                                                                                                                                                                     grundlage
                                                                                                               Beiträge für die Sozialversicherung sowie Fondsbeiträge und Umlagen

                                                                                                                                                                                                                                   EUR
                              Die Ausgaben der sozialen Krankenversicherung werden
                              von den ­  Leistungsaufwendungen dominiert. Unter die
                              größten Aufwandspositi­ onen bei den Versicherungs-

                                                                                                                                                                                                                                        1,40
                                                                                                                                                                                                                                        3,40
                                                                                                                                                                                                                                        0,75
                                                                                                                                                                                                                                        1,00
                                                                                                                                                                                                                                        0,35
                                                                                                                                                                                                                                        0,50
                                                                                                                                                                                                                                        6,00
                                                                                                                                                                                                                                       37,65
                                                                                                                                                                                                                                        1,20
                                                                                                                                                                                                                                        7,65
                                                                                                                                                                                                                                       22,80

                                                                                                                                                                                                                                        1,53
                              leistungen fallen:

                                                                                                                                                                                                                  insgesamt

                                                                                                                                                                                                                                   %
                                                                                                                                                                                     ARBEITER
                               •   Anstaltspflege
                               •   Ärztliche Hilfe

                                                                                                                                                                                                                                         ‒,‒
                                                                                                                                                                                                                                         ‒,‒

                                                                                                                                                                                                                                        0,70
                                                                                                                                                                                                                                        3,40
                                                                                                                                                                                                                                        0,50
                                                                                                                                                                                                                                        0,35
                                                                                                                                                                                                                                        3,00
                                                                                                                                                                                                                                       20,53
                                                                                                                                                                                                                                        1,20
                                                                                                                                                                                                                                        3,78
                                                                                                                                                                                                                                       12,55

                                                                                                                                                                                                                                        1,53
                               •   Heilmittel (Medikamente)

                                                                                                                                                                                                                              DG
                               •   Zahnbehandlung und Zahnersatz

                                                                                                                                                                                                                                   %
                                                                                                                                                                                                   Beiträge des
                               •   Mutterschafts- und Krankengeldleistungen

                                                                                                                                                                                                                                         ‒,‒
                                                                                                                                                                                                                                         ‒,‒
                                                                                                                                                                                                                                         ‒,‒

                                                                                                                                                                                                                                        0,75
                                                                                                                                                                                                                                        0,70
                                                                                                                                                                                                                                        0,50
                                                                                                                                                                                                                                        0,50

                                                                                                                                                                                                                                         ‒,‒
                                                                                                                                                                                                                                        3,00
                                                                                                                                                                                                                                       17,12
                                                                                                                                                                                                                                        3,87
                                                                                                                                                                                                                                       10,25
                              Die KGKK erbringt hauptsächlich Leistungen auf Grund

                                                                                                                                                                                                                              DN

                                                                                                                                                                                                                                   %
                              gesetzlicher Bestimmungen.
                              Die enormen Aufwendungen sind größtenteils durch die
                              Fremd­bestimmtheit der Kärntner Gebietskrankenkasse

                                                                                                                                                                                                                                                                 5.220,‒
                                                                                                                                                                                                                                                                 5.220,‒
                                                                                                                                                                                                                                     5.220,‒
                                                                                                                                                                                                                                     5.220,‒
                                                                                                                                                                                                                                     5.220,‒
                                                                                                                                                                                                                                     5.220,‒
                                                                                                                                                                                                                                     5.220,‒
                                                                                                                                                                                                                                     5.220,‒
                                                                                                                                                                                                                                     5.220,‒
                                                                                                                                                                                                                                     5.220,‒
                                                                                                                                                                                                   Höchstbeitrags-
                              bedingt, da vor allem ­gesetzliche Entscheidungen außerhalb

                                                                                                                                                                                                                                                                           keine HBG**
                                                                                                                                                                                                     monatliche

                                                                                                                                                                                                     grundlage
                              der Kassenstrukturen fallen.

                                                                                                                                                                                                                                   EUR
                                            Erfreulich: der Verwaltungs- und

                                                                                                                                                                                                                                                                 3,40
                                                                                                                                                                                                                                                                 0,75
                                                                                                                                                                                                                                                                 1,53
                                                                                                                                                                                                                                        0,50
                                                                                                                                                                                                                                        1,00
                                                                                                                                                                                                                                        0,35
                                                                                                                                                                                                                                        6,00
                                                                                                                                                                                                                                       37,65
                                                                                                                                                                                                                                        1,20
                                                                                                                                                                                                                                        7,65
                                                                                                                                                                                                                                       22,80

                                                                                                                                                                                                                                                                                                               * Entfall des Arbeitslosenversicherungsbeitrages (DN-Anteil) bei geringem Einkommen
                                                                                                                                                                                                                  insgesamt
                                          Verrechnungsaufwand kann weiterhin

                                                                                                                                                                                     ANGESTELLTE

                                                                                                                                                                                                                                   %
                                               niedrigst gehalten werden.

                                                                                                                                                                                                                                                                  ‒,‒
                                                                                                                                                                                                                                         ‒,‒

                                                                                                                                                                                                                                                                 3,40

                                                                                                                                                                                                                                                                 1,53
                                                                                                                                                                                                                                        0,50
                                                                                                                                                                                                                                        0,35
                                                                                                                                                                                                                                        3,00
                                                                                                                                                                                                                                       20,53
                                                                                                                                                                                                                                        1,20
                                                                                                                                                                                                                                        3,78
                                                                                                                                                                                                                                       12,55
(Stand: November 2018)

                                                                                                                                                                                                                              DG
                                                                                           ...in % zu den

                                                                                                                                                                                                                                   %
                                                   Verwaltungs- und                 Gesamtaufwendungen

                                                                                                                                                                                                   Beiträge des
                                                 Verrechnungsaufwand
                              Mutterschaftsleistungen 2,4%

                                                                                                                                                                                                                                                                  ‒,‒

                                                                                                                                                                                                                                                                  ‒,‒
                                                                                                                                                                                                                                         ‒,‒

                                                                                                                                                                                                                                                                 0,75
                                                                                                                                                                                                                                         ‒,‒

                                                                                                                                                                                                                                        0,50
                                                                                                                                                                                                                                        0,50
                                                                                                                                                                                                                                        3,00
                                                                                                                                                                                                                                       17,12
                                                                                                                                                                                                                                        3,87
                                                                                                                                                                                                                                       10,25
                                       4,2%                       Abschreibungen,
                             Beitrag zum                       sonstige Aufwendungen,
                                                                                                                                                                                                                              DN

                                                                                                                                                                                                                                   %
                           Ausgleichsfonds                    Finanzaufwendungen und
                                1,2%                             Rücklagendotierung
                         Rehabgeld                                     3,1%
                           3,7%
                                                                                       Ärztliche Hilfe,

                                                                                                                                                                                                                                       Schlechtwetterentschädigungsbeitrag
                         Krankengeld                                            vertrauensärztlicher Dienst
                            3,4%                                                  und sonstige Betreuung
                                                                                           21,6%

                                                                                                                                                                                                                                       Betrieblicher Vorsorge-Beitrag
                                                                                                                                                                                                                                       Landarbeiterkammerumlage
                                                                                                                                                                                                                                       Wohnbauförderungsbeitrag

                                                                                                                                                                                                                                                                                                               ** Höchstbeitragsgrundlage
                                                                                                                                                                                                                                       Nachtschwerarbeitsbeitrag
                                                                                                                                                                                                                                       Arbeitslosenversicherung*

                                                                                                                                                                                                                                       Arbeiterkammerumlage

                                                                                                                                                                                                                                                                                         • DN = Dienstnehmer
                                                                                                                                                                                                                                       Pensionsversicherung
                                                                                                                                                                                                                                       Krankenversicherung

                         Anstaltspflege

                                                                                                                                                                                                                                                                                         • DG = Dienstgeber
                                                                                                                                                                                                                                       Unfallversicherung

                                                                                                                                                                                                                                       Sozialversicherung

                            28,1%                                                  Heilmittel
                                                                                    20,5%
                                                                                                                                                                                                                                       IESG-Zuschlag

                                                                                                Heilbehelfe,
                                                                                                 Hilfsmittel
                                                                                                   1,3%
                              Fahrtspesen und
                                                               Gesundheitsfestigung
                              Transportkosten
                                                             und Krankheitsverhütung,
                                    1,1%
                                                            Früherkennung von Krank-
                                          Zahnbehandlung     heiten und Gesundheits-
                                           und Zahnersatz    förderung, medizinische
                                                5,6%              Rehabilitation
                         12                                           3,8%                                                                                                                                                              Ihre Gesundheitskasse                                                                                                                                        13
Unsere Leistungen 2019 - KÄRNTNER GEBIETSKRANKENKASSE - Kärntner Gebietskrankenkasse
Ihr                                                       Der
     Krankenversicherungsbeitrag                               Sozialversicherungsbeitrag
     beträgt....
     ... wenn Sie monatlich EUR 730,– brutto verdienen              3€                                                  3€
                                                              Wohnbauförderung                                Arbeiterkammerumlage
     •   als Arbeiter          EUR 28,25 pro Monat
     •   als Angestellter      EUR 28,25 pro Monat
                                                                 17 €
                                                             Arbeitslosen
                                                             versicherung
     ... wenn Sie monatlich EUR 1.100,– brutto verdienen
     •   als Arbeiter          EUR 42,57 pro Monat
     •   als Angestellter      EUR 42,57 pro Monat

     ... wenn Sie monatlich EUR 1.500,– brutto verdienen
                                                                21 €
     •   als Arbeiter          EUR 58,05 pro Monat            Kranken-
     •   als Angestellter      EUR 58,05 pro Monat          versicherung

                                                                                                                              56 €
     ... wenn Sie monatlich EUR 2.000,– brutto verdienen                                                              Pensionsversicherung
                                                           Zahlen (gerundet) beziehen sich auf Dienstnehmeranteile.
     •   als Arbeiter          EUR 77,40 pro Monat
     •   als Angestellter      EUR 77,40 pro Monat
                                                                   Von eingehobenen 100 Euro Sozialversicherungs-
                                                                   beitrag verbleiben der Krankenkasse nur 21 Euro
     ... wenn Sie monatlich EUR 5.220,– brutto
         und mehr verdienen                                        Österreich hat den niedrigsten
                                                                   Krankenversicherungsbeitrag in Europa
     (höchste Beitragszahlung 2019)
                                                                   Von den 435.749 Versicherten sind alleine in Kärnten
     •   als Arbeiter          EUR 202,01 pro Monat                104.322 Angehörige beitragsfrei mitversichert
     •   als Angestellter      EUR 202,01 pro Monat
                                                                   Die medizinische Versorgung ist gesichert
                                                                   (z.B. Spitalsaufenthalte, ärztliche Hilfe,
                                                                   Medikamente, Krankentransporte)

                 Diese Beispiele beziehen sich nur                         Sozialversicherungsbeitrag ist nicht nur
                    auf den Dienstnehmeranteil.                                Krankenversicherungsbeitrag!

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Unsere Leistungen 2019 - KÄRNTNER GEBIETSKRANKENKASSE - Kärntner Gebietskrankenkasse
2                                                           Versicherung
     Geschützter Personenkreis                                     Als Angehörige im Sinne des ASVG gelten:
                                                                   •   Ehegatten, eingetragene Partner
     Versicherte im Sinne des ASVG sind in der Regel               •   Kinder und Wahlkinder bis zur Vollendung des 18.
     u.a.:                                                             Lebensjahres und darüber hinaus bei Vorliegen
                                                                       bestimmter Voraussetzungen (z.B. Schulbesuch,
     •   pflichtversicherte Erwerbstätige                              Studium – bis längstens zur Vollendung des 27.
     •   Pensionisten                                                  Lebensjahres)
     •   Bezieher von Leistungen aus der                           •   Stiefkinder und Enkel - wenn sie mit dem Versicherten
         Arbeitslosenversicherung                                      ständig in Hausgemeinschaft leben (bei Vorlage der
     •   sonstige Versicherte (z.B. Kriegshinterbliebene,              Meldescheine)
         Asylwerber, Familienangehörige von                        •   Pflegekinder - wenn sie vom Versicherten
         Wehrpflichtigen)                                              unentgeltlich verpflegt werden oder wenn das
     •   Selbstversicherte                                             Pflegeverhältnis auf einer behördlichen Bewilligung
                                                                       beruht (bei Vorlage des Pflegschaftsvertrages oder
                                                                       der amtlichen Pflegebewilligung) oder wenn sie vom
     Der Kreis der anspruchsberechtigten Angehörigen ist in            Versicherten gepflegt und erzogen werden, mit ihm
     der sozialen ­Krankenversicherung sehr weit gezogen. Er           bis zum dritten Grad verwandt oder verschwägert
     umfasst beinahe alle nicht ­versicherten Personen, die im         sind und ständig in Hausgemeinschaft leben (bei
     Familienverband mit dem Versicherten wohnen. Diese so             Vorlage eines Nachweises über das Verwandtschafts-
     genannte Mitversicherung der Angehörigen ist völlig               bzw. Verschwägerungsverhältnis sowie der
     beitragsfrei (Ausnahme: Ehegatten, Lebensgefährten                Meldescheine)
     oder eingetragene Partner – siehe beitragspflichtige
                                                                   •   Bestimmte Personen bzw. Angehörige des
     Mitversicherung).
                                                                       Versicherten: eine Person aus dem Kreis der Eltern,
     Der Leistungsanspruch für die mitversicherten
                                                                       Wahl-, Stief- und Pflegeeltern, der Kinder, Wahl-,
     Angehörigen steht dem Versicherten zu. Voraussetzung
                                                                       Stief- und Pflegekinder, der Enkel oder der
     ist, dass die Angehörigen ihren gewöhnlichen Aufenthalt
                                                                       Geschwister des Versicherten, die seit mindestens
     im Inland haben, dass sie nach keinen gesetzlichen
                                                                       10 Monaten mit ihm in Hausgemeinschaft lebt und
     ­Vorschriften krankenversichert sind und dass für sie auch
                                                                       seit dieser Zeit unentgeltlich den Haushalt führt,
      keine Krankenfürsorge seitens einer Krankenfürsorge-
                                                                       wenn ein im gemeinsamen Haushalt lebender,
      einrichtung eines öffentlich-­rechtlichen Dienstgebers
                                                                       arbeitsfähiger Ehepartner/eingetragener Partner
      vorgesehen ist.
                                                                       nicht vorhanden ist.
                                                                   •   Als Angehöriger gilt seit dem 1.8.2006 auch eine mit
                                                                       dem Versicherten nicht verwandte Person, die seit
                                                                       mindestens 10 Monaten mit ihm in Hausgemeinschaft
                                                                       lebt und ihm seit dieser Zeit unentgeltlich den
                                                                       Haushalt führt, wenn ein im gemeinsamen Haushalt
                                                                       lebender, arbeitsfähiger Ehepartner/eingetragener
                                                                       Partner nicht vorhanden ist.

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Beitragspflichtige Mitversicherung
                                                                  Zusatzbeitrag für Angehörige
                                                                  Der Gesetzgeber sieht vor, dass für bestimmte
                                                                  Angehörige seit 01.01.2001 vom Versicherten ein
                                                                  Zusatzbeitrag zu entrichten ist. Dies bedeutet, dass diese
                                                                  Personen so wie bisher ihre Leistungen aus der
                                                                  Krankenversicherung als Angehörige beziehen können.
                                                                  Vom Versicherten ist aber ein Zusatzbeitrag für diese
                                                                  Angehörigen zu entrichten. Für die Angehörigen werden
                                                                  dadurch keine zusätzlichen Versicherungszeiten
     Für diese Personen wird die Angehörigeneigenschaft           begründet.
     nach Anspruch­sp­ rüfung durch die Kasse in der Regel für
     drei Jahre zuerkannt. Danach ­werden die Anspruchsvor-
     aussetzungen auf Antrag des Versicherten n  ­ euerlich ge-   Der Zusatzbeitrag ist zu leisten:
     prüft und gegebenenfalls wiederum für einen Zeitraum
     von drei Jahren verlängert.                                  1. für Ehepartner und eingetragene Partner
                                                                  2. für Lebensgefährten (§ 123 Abs. 7a ASVG)
     •   Als Angehörige gelten auch Personen, die einen           3. für Angehörige aus dem Kreis der Eltern, Wahl-,
         Versicherten mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest          Stief- und Pflegeeltern, der Kinder, Wahl-, Stief- und
         in Höhe der Stufe 3 nach dem Bundespflegegeld-              Pflegekinder, der Enkel oder der Geschwister des
         gesetz oder nach den Bestimmungen der                       Versicherten, die als haushaltsführende Angehörige
         Landespflegegeldgesetze unter überwiegender                 gelten (§§ 123 Abs. 7, 7a und 8 ASVG), für die Dauer
         Beanspruchung ihrer Arbeitskraft nicht erwerbs-             ihrer Mitversicherung
         mäßig in häuslicher Umgebung pflegen. Als
         Angehörige gelten Ehepartner, eingetragene Partner
         und Personen, die mit der pflegebedürftigen Person
         in gerader Linie oder bis zum vierten Grad der           Der Zusatzbeitrag ist nicht zu leisten:
         Seitenlinie verwandt oder verschwägert sind, ferner
                                                                  1. für mitversicherte Kinder, Wahl-, Stief- und
         Wahl-, Stief- und Pflegekinder, Wahl-, Stief- und
                                                                     Pflegekinder bzw. Enkel des Versicherten
         Pflegeeltern sowie Lebensgefährten.
                                                                  2. für die in Punkt 1 bis 3 angeführten Personen
     •   Gemäß der Satzung der KGKK gelten als Angehörige
                                                                     (Ehepartner, eingetragene Partner, Lebensgefährte,
         von Selbstversicherten nur Ehepartner, eingetragene
                                                                     haushaltsführende Angehörige), wenn folgende
         Partner und Kinder.
                                                                     Voraussetzungen zutreffen:
                                                                     • Der mitversicherte Angehörige widmet sich aktuell
      Anträge auf Feststellung der Angehörigeneigenschaft               der Erzie­hung eines oder mehrerer im gemeinsa-
                                                                        men Haushalt lebender Kinder. Hierfür ist die
         stehen Ihnen auch über die KGKK-Homepage                       Hausgemeinschaft mit dem Kind ausreichend,
          www.kgkk.at/mitversicherung zur Verfügung.                    auch wenn daneben eine Beschäftigung ausgeübt
                                                                        wird.
                                                                     • Der mitversicherte Angehörige hat sich in der
     Ausnahmen von der Anspruchsberechtigung                            Vergangenheit der Erziehung eines oder mehrerer
                                                                        im gemeinsamen Haushalt lebender Kinder
     Verschiedene Personen, die dem Kreis der freiberuflich             zumindest 4 Jahre hindurch gewidmet. Hierfür war
     selbstständig Erwerbstätigen (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte,           die Hausgemeinschaft mit dem Kind ausreichend,
     Notare, Wirtschaftstreuhänder usw.) angehören, können              auch wenn daneben eine Beschäftigung ausgeübt
     nicht als Angehörige in die Mitversicherung einbezogen             wurde. Der Erziehung „gewidmet hat” bedeutet,
     werden.                                                            dass sich der Ehepartner (Lebensgefährte,

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eingetragene Partner) bzw. Angehörige sowie die         Angehörigen sofort Anspruch auf Sachleistungen
           Kinder (vor Vollendung des 18. Lebensjahres)            (z.B. Ärztliche Hilfe, Heilmittel, Anstaltspflege).
           zumindest 4 Jahre im gemeinsamen Haushalt
           aufgehalten haben; es ist nicht erforderlich, dass      Der Versicherungsbeitrag wird jährlich neu festgesetzt:
           der Ehepartner (Lebensgefährte, eingetragene
           Partner) bzw. Angehörige tatsächlich den Haushalt       •    Monatlicher Beitrag (ohne Ermäßigung) EUR 427,07
           geführt hat. Eine Erwerbstätigkeit daneben ist               (2019).
           zulässig.
        • Der mitversicherte Angehörige erhält Pflegegeld          In begründeten Fällen besteht unter Berücksichtigung der
           zumindest in Höhe der Stufe 3.                          wirtschaftlichen Verhältnisse die Möglichkeit einer
        • Der mitversicherte Angehörige pflegt den                 Beitragsermäßigung.
           Versicherten, der zumindest Pflegegeld in Höhe
           der Stufe 3 erhält.
     3. Bei Vorliegen einer sozialen Schutzbedürftigkeit nach      Studentenversicherung
        Richtlinien des Hauptverbandes. Dies ist vor allem         Für Studenten reicht an Stelle des Inlandwohnsitzes der
        dann der Fall, wenn das monatliche Nettoeinkommen          gewöhnliche ­Aufenthalt im Inland. Es entfällt auch das
        des Versicherten den Ausgleichszulagenrichtsatz für        Erfordernis der Wartezeit. Der monatliche Beitrag beträgt
        Ehepaare (EUR 1.398,97) nicht übersteigt                   im Kalenderjahr 2019 nur EUR 59,57 ­(Studentenbeitrag).
     4. Während des Bezuges von Krankengeld,                       Der begünstigte Studentenbeitrag kommt nicht zur
        Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Notstandshilfe           Anwendung, wenn der Studierende
        oder Bedarfsorientierter Mindestsicherung durch die
        versicherte Person.                                        •    ein Einkommen bezieht, welches das im Studien-
                                                                        förderungsgesetz 1992 bezeichnete Höchstausmaß
                                                                        jährlich überschreitet (derzeit EUR 10.000,–),
     Beitragsvorschreibung                                         •    die Studienrichtung öfter als zweimal wechselt (nach
                                                                        dem dritten inskribierten Semester darf ein
     Der Zusatzbeitrag wird dem Versicherten vom Kranken-               Studienwechsel nicht mehr erfolgen),
     versicherungsträger vorgeschrieben und eingehoben.            •    die Gesamtstudiendauer um mehr als vier Semester
     Dieser beträgt 3,4 % der ­Beitragsgrundlage (Pension,              überschreitet.
     sonstiges Einkommen) des Versicherten.
                                                                   In diesen Fällen besteht ebenfalls die Möglichkeit einer
                                                                   Selbstversicherung mit ermäßigtem Beitrag von
     Freiwillige Versicherungen                                    mindestens EUR 106,77.

     Selbstversicherung
     Alle Personen, die durch keine gesetzliche Kranken-
     versicherung geschützt sind, können sich, solange ihr         Hinweis
     Wohnsitz im Inland gelegen ist, in der ­Krankenversicherung                Bei Antragstellung sind die Inskriptions-
     selbst versichern (gemäß § 16 Abs. 1 ASVG).                       bestätigung und das ­Studienbuch vorzulegen.

     Der Anspruch auf Leistungen besteht im Regelfall erst
     nach einer ­Wartezeit von sechs Monaten. Liegen jedoch
     die    erforderlichen    Vorversicherungszeiten        vor
     (unmittelbar vor Antragstellung sechs Wochen bzw. in
     den letzten 12 Monaten 26 Wochen Kranken-
     versicherungszeiten nach dem ASVG bzw. B-KUVG), so
     haben der Versicherte bzw. auch die a
                                         ­ nspruchsberechtigten

20                         www.kgkk.at                                              Ihre Gesundheitskasse                      21
Selbstversicherung bei geringfügiger                           versichert. Die Unfallversicherung ­gemäß ASVG (für Un-
                                                                    fälle, die im Zusammenhang mit der mittels DLS ­entlohnten
     Beschäftigung                                                  Beschäftigung stehen) beginnt mit dem ersten Beschäfti-
                                                                    gungstag des ­Kalendermonats und endet mit dem Ablauf
     Voraussetzung                                                  des Kalendermonats.
                                                                    Mit dem DLS können haushaltsnahe Dienstleistungen in
     Dienstnehmer, die in einem oder mehreren Beschäfti-            Privathaushalten entlohnt werden, wie z.B. Reinigungsar-
     gungsverhältnissen tätig und wegen Geringfügigkeit des         beiten (Wohnung, Eigenheim, W        ­äsche, Geschirr),
     Entgeltes von der Vollversicherung ­ausgenommen sind,          Beaufsichtigung von Klein- und Schulkindern, Einkäufe von
     können der Selbstversicherung nach § 19a ASVG (Selbst-         Lebensmitteln, einfache Gartenarbeiten und vielem mehr.
     versicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung)
     beitreten, wenn ihnen von einem oder mehreren
     Dienstgeber(n) in Summe ein ­Entgelt gebührt, welches             Antragsformulare stehen Ihnen auch über die
     die jeweils gültige Geringfügigkeitsgrenze nicht               Homepage der KGKK www.kgkk.at/selbstversicherung
     übersteigt, so lange sie ihren Wohnsitz im Inland haben.
     Auch bei nur g    ­eringfügigen Dienstleistungsscheck-                           zur Verfügung.
     entgelten kann sich der Arbeit­nehmer in der Kranken- und
     Pensionsversicherung freiwillig versichern.

     Hinweis
                                                                    Monatliche
                  Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze für
         das Kalenderjahr 2019 beträgt EUR 446,81 (Beitrag          Beitragsgrundlagenmeldung
         monatlich: EUR 63,07).
                                                                    Moderne und effiziente Verwaltung
     Die Selbstversicherung ist ausgeschlossen bei                  Mit Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagen-
                                                                    meldung (mBGM) mit Anfang 2019 wurde das komplette
     •    Bezug einer Eigenpension (z.B. Alterspension,             Beitragssystem im Bereich der Arbeiter und Angestellten
          ausländische Rente etc.),                                 modernisiert. Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung
     •    Pflichtversicherung in der Kranken- oder                  ersetzt den monatlichen Beitragsnachweis und die
          Pensionsversicherung auf Grund einer anderen              jährliche Beitragsgrundlagenmeldung (Lohnzettel).
          Beschäftigung (z.B. Beamter, Gewerbetreibender,
          Bauer),                                                   Das bringt viele Vorteile mit sich: So sind Versicherungs-
                                                                    daten (Versicherungszeiten, Beitragsgrundlagen) durch
     •    Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen beruflichen           die Meldung der monatlichen individuellen Beitragsgrund-
          Vertretung (z.B. Arzt, Apotheker, Rechtsanwalt,           lagen für Versicherte rascher verfügbar und abrufbar. Da
          Notar, Wirtschaftstreuhänder, Ziviltechniker),            die Beitragsgrundlagen zeitnaher zur Verfügung stehen,
     •    Bezug einer Leistung aus der                              können Leistungen rascher und versichertenbezogener
          Arbeitslosenversicherung,                                 berechnet werden. Versicherte können beispielsweise
     •    Bezug von Kinderbetreuungsgeld.                           umgehend in das aktuelle Pensionskonto Einsicht
                                                                    nehmen.

                                                                    Die neue monatliche Beitragsgrundlagenmeldung ist ein
     Dienstleistungsscheck                                          Zeichen für eine schlanke, moderne und effiziente
                                                                    Verwaltung auch im Bereich der Personalverrechnung.
     Der Dienstleistungsscheck (DLS) dient zur Entlohnung
     befristeter Arbeitsverhältnisse, allerdings nur für einfache
     haushaltsnahe Dienstleistungen in Privathaushalten. Der
     Wert eines oder mehrerer DLS beim einzelnen ­Arbeitgeber
     darf im Monat die Geringfügigkeitsgrenze (2019: EUR
     446,81) nicht über­schreiten. Diese Personen sind unfall-

22                         www.kgkk.at                                               Ihre Gesundheitskasse                       23
e-card                                                        Bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld wird das
                                                                   Serviceentgelt durch die Niederösterreichische Gebiets-
     Die e-card ermöglicht den Zugang zu medizinischen             krankenkasse als Kompetenzzentrum ­einbehalten.
     Leistungen und ­ gewährleistet vollkommenen Daten-            Anspruchsberechtigte Angehörige, Pensionisten und
     schutz. Sie wird von der Kärntner GKK für alle                Rezeptgebührenbefreite haben kein ­      Serviceentgelt zu
     Versicherten und sonst anspruchsberechtigten oder             entrichten. Bei sozialer Schutzbedürftigkeit besteht im
     mitversicherten Personen ausgestellt und kann beim            Einzelfall die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung vom
     Vertragsarzt, jeder Vertragseinrichtung und in den            Serviceentgelt zu stellen.
     eigenen Einrichtungen der Sozialversicherungsträger
     sowie für Gesundenuntersuchungen und für Unter-
     suchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes
     verwendet werden.                                            Hinweis
                                                                            Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung wird
     Auch bei ärztlichen Besuchen während eines Urlaubes im        die aktuell gültige e-card SOFORT gesperrt, um
     Inland dient die e-card zum Nachweis des Anspruches.          etwaigen Missbrauch zu vermeiden. Sie können diese
     Der Besitz der e-card alleine stellt noch keinen An-          auf der Homepage der KGKK nachbestellen.
     spruchsnachweis dar. Erst durch das Stecken der e-card
     beim Arzt oder Versicherungsträger wird der Anspruch
     festgestellt. Die e-card ist bei jedem Arztbesuch vorzu-              Nähere Informationen finden Sie auf der
     weisen. Kann sie nicht vorgewiesen werden, ist der Arzt
     berechtigt, die Bezahlung eines Einsatzes zu verlangen.              Homepage der KGKK www.kgkk.at/ecard
     Überweisungsscheine werden weiterhin zum Transport
     medizinischer Daten benötigt. Mit der e-card dürfen pro
     ­Quartal ein Arzt für Allgemeinmedizin und drei Fachärzte
      verschiedener Fachgruppen sowie für die Dauer der
      Behandlung ein Zahnbehandler in Anspruch genommen
      werden.

     Die e-card an sich ist unbeschränkt gültig. Die euro-
     päische Krankenversicherungskarte, die sich auf der
     Rückseite der e-card befindet, hat jedoch eine be-
     schränkte Gültigkeitsdauer. Bei Ablauf der Gültigkeit wird
     automatisch eine neue Karte ausgestellt. Verlust oder
     Diebstahl der Karte müssen so rasch wie möglich der
     ­Kärntner Gebietskrankenkasse oder dem e-card-Service-
      center unter der Tel. Nr. 050 124 33 11 gemeldet werden.
      Die Mitarbeiter der KGKK oder des Servicecenters ver-
      anlassen die Sperre der verlorenen/gestohlenen Karte
      und gleichzeitig die Ausstellung einer neuen Karte.

     Serviceentgelt
     Für die e-card ist ein Serviceentgelt von EUR 11,70 pro
     Kalenderjahr zu z­ ahlen. Es ist jeweils zum 15. November
     für das Folgejahr fällig und wird vom Dienstgeber ein-
     gehoben, für Bezieher einer Leistung nach dem
     Arbeitslosenversicherungsgesetz durch das Arbeits-
     ­
     marktservice. Bei V ­ ersicherten, die zum Zeitpunkt der
     Fälligkeit Kranken- oder Wochengeld von der Kasse
     erhalten, wird das Serviceentgelt von der gebührenden
     ­Leistung einbehalten.

24                        www.kgkk.at                                               Ihre Gesundheitskasse                       25
3                                                                      Krankheit
     Ärztliche Hilfe                                              Ausmaß von 80 % des Betrages, welcher der KGKK bei
                                                                  Inanspruchnahme eines Vertragspartners ­entstanden
                                                                  wäre.
     Vertragsärzte
                                                                 Hinweis
     Damit die 435.749 Anspruchsberechtigten der KGKK die                  Eine Einreichung der Wahlarzt- und Wahlzahn-
     notwendige ärztliche Versorgung in oder nahe ihrem           arzthonorarnoten per E-Mail ist nicht mehr möglich. Nutzen
     Wohnort mittels e-card in ­Anspruch nehmen können, hat       Sie die Online-Einreichung über „MeineSV“ mittels Handy-
     die Kärntner Gebietskrankenkasse mit                         signatur (www.kgkk.at/meinesv).

     •   259 Ärzten für Allgemeinmedizin,
                                                                       Bei einer Online-Einreichung über MeineSV ist die
     •   204 Fachärzten verschiedener Fachgruppen,
     •   169 Zahnbehandlern (Fachärzte für Zahn-, Mund-
                                                                               Bearbeitungszeit wesentlich kürzer.
         und Kieferheilkunde, Zahnärzte und Dentisten) und
     •   12 Kieferorthopäden                                      Kostenerstattung erfolgt bei Inanspruchnahme
                                                                  von
     Einzelverträge abgeschlossen (Stand: Jänner 2019).
     Ärztliche Hilfe wird grundsätzlich durch Vertragsärzte,       •    Wahlbehandler aller Fachgebiete (In- und Ausland)
     Vertragseinrichtungen und Ärzte in den Ambulatorien der            und sämtlicher Wahleinrichtungen sowie
     KGKK gegen Vorlage der e-card erbracht.                       •    Zahnbehandlern (Wahlfachärzten für Zahn-, Mund-
                                                                        und Kieferheilkunde, Zahnärzten bzw. Dentisten).
     Wahlärzte
                                                                  Kostenzuschuss erfolgt bei Inanspruchnahme von
     Wahlärzte (Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte)
     und Wahlzahn­  ärzte sind freiberuflich tätige Ärzte, die     •    Psycho- und Physiotherapie sowie
     keinen Vertrag mit der KGKK haben. Sie können daher           •    Massagen bei Heilmasseuren und medizinischer
     nur als Privatärzte in Anspruch genommen werden. In                Hauskrankenpflege.
     Kärnten gibt es 700 Wahlärzte (205 Allgemeinmediziner,
     370 Fachärzte, 125 Zahnbehandler – Stand: Dezember
     2018).

     Kostenerstattung bzw. -zuschuss
     Der Versicherte hat das Honorar zunächst selbst zu
     bezahlen. Nach ­  Vorlage einer Originalhonorarnote –
     versehen mit Versicherungsnummer, Geburtsdatum und
     der entsprechenden Zahlungsbestätigung – hat er bei
     Vorliegen sämtlicher Anspruchsvoraussetzungen gegen-
     über der Kasse ­einen Anspruch auf Kostenerstattung im

26                        www.kgkk.at
Anstaltspflege                                                 •
                                                                        die Wohnung des Erkrankten zurück,
                                                                        bei aus medizinischen Gründen notwendiger
                                                                        Überstellung zur stationären Behandlung von einer
     Wenn und solange es die Art der Krankheit erfordert,               Krankenanstalt in die nächstgelegene geeignete
     werden 100 % der Kosten in der allgemeinen Gebühren-               Krankenanstalt,
     klasse einer Vertragsanstalt für ­Versicherte bzw. 90 % für    •   zur körpergerechten Anpassung von Heilbehelfen
     Angehörige übernommen.                                             und Hilfs­mitteln
                                                                    in Höhe der vertraglich festgelegten Tarife übernommen.
     Ab Beginn der 5. Woche Anstaltspflege eines Ange-
     hörigen innerhalb eines Kalenderjahres und bei einer
     Entbindung (für längstens 10 Tage) werden auch für
     diesen 100 % übernommen.                                       Reise(Fahrt)kosten
     Seit 1.1.2017 werden für Angehörige, die das 18. Lebens-       Wann werden Reise(Fahrt)kosten ersetzt?
     jahr noch nicht vollendet haben, ebenfalls 100% der
     Kosten übernommen. Bei stationärer Aufnahme in einer           Die Kasse ersetzt Reise(Fahrt)kosten bei Vorliegen der
     Nichtvertragsanstalt erfolgt der Kostenersatz im Falle         Voraussetzungen für die Befreiung von der Rezeptgebühr
     eines medizinisch notwendigen Aufenthaltes ab 1.1.2019         nach dem ersten und zweiten Teil der Richtlinien für die
     in Höhe von täglich EUR 251,37 bzw. 90 % (EUR 226,23)          Befreiung von der Rezeptgebühr (soziale Schutz-
     für Angehörige, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet       bedürftigkeit). Ein Ersatz gebührt, wenn die nächst-
     haben.                                                         gelegene geeignete Behandlungseinrichtung mehr als 40
                                                                    km vom Wohnort entfernt ist.
     Bei Behandlungen in einer Krankenanstalt, die mit der
     KGKK in keinem Vertragsverhältnis steht, ist vor Auf-
     nahme, beim Ärztlichen Dienst der KGKK mit Angabe der
     Diagnose, der vorgesehenen ­Behandlung und der vor-
     aussichtlichen Aufenthaltsdauer eine Kosten­zusicherung
     zu ­beantragen.

     Transportkosten
     Die KGKK übernimmt Transportkosten im Inland, wenn
     ärztlich bescheinigt wird, dass der gehunfähig Erkrankte
     auf Grund seines körperlichen oder geistigen Zustandes
     kein öffentliches Verkehrsmittel (auch nicht mit Hilfe einer
     Begleitperson) benutzen kann. Beförderungskosten ins
     ­
     Ausland können nur dann von der Kasse übernommen
     werden, wenn die erforderliche ­   Behandlung im Inland
     nicht möglich ist.

     Transportkosten werden nur für Beförderungen im Inland

     •   zur Anstaltspflege in die nächstgelegene geeignete
         Krankenanstalt bzw. aus dieser Krankenanstalt in die
         Wohnung des Erkrankten und
     •   zur ambulanten Behandlung bis zum nächst-
         gelegenen geeigneten Vertragsarzt oder zur nächst-
         gelegenen geeigneten (Vertrags-)Einrichtung bzw. in

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Für welche Fahrten gebührt ein Ersatz der                 Wie hoch ist der Ersatz der Reise(Fahrt)kosten?
     Reise(Fahrt)kosten?                                       Der Kostenersatz beträgt – unabhängig vom tatsächlich
     Die Kasse ersetzt Reise(Fahrt)kosten für Fahrten          benutzten Verkehrsmittel – für Fahrtstrecken von mehr
                                                               als 40 km bis 60 km pauschal EUR 6,00 bzw. bei Fahrten
     •   bei Inanspruchnahme von vertragsärztlicher Hilfe      mit einer Begleitperson EUR 9,00.
         (ärztlicher Hilfe gleichgestellte Leistungen)         Bei Fahrten von mehr als 60 km erfolgt die Gewährung
                                                               des Kostenersatzes nach den tatsächlich zurückgelegten
     •   bei Inanspruchnahme von Zahnbehandlung und            Kilometern, wobei der Kilometersatz EUR 0,12 bzw. mit
         Zahnersatz                                            einer Begleitperson von EUR 0,18 beträgt.
     •   zur nächstgelegenen geeigneten
         Vertragskrankenanstalt                                Begleitpersonen werden in folgenden Fällen berück-
     •   zur körpergerechten Anpassung von Heilbehelfen        sichtigt:
         und Hilfsmitteln
     •   im Zusammenhang mit medizinischen Maßnahmen           •    für Kinder unter 15 Jahren
         der Rehabilitation                                    •    für Personen, bei denen dies aufgrund ihres körper-
     •   zu Jugendlichenuntersuchungen,                             lichen bzw. geistigen Zustandes notwendig und ärzt-
         Vorsorge(Gesunden)untersuchungen und im                    lich bestätigt ist.
         Zusammenhang mit humangenetischen
         Maßnahmen                                             Der Ersatz der Reise(Fahrt)kosten gebührt für Hin- sowie
     •   im Zusammenhang mit den notwendigen                   Rückfahrten. Der Kostenersatz wird unabhängig davon
         Beratungen bei der Kasse im Rahmen des Case-          gewährt, welches Verkehrsmittel der Versicherte/Ange-
         Managements bei Bezug von Rehabilitationsgeld         hörige tatsächlich benützt hat. Höhere als die dem Ver-
                                                               sicherten/Angehörigen tatsächlich entstandenen Kosten
     •   bei Inanspruchnahme einer Hebamme in der              werden nicht ersetzt.
         Hebammenordination

     Die Kasse ersetzt ohne Bedachtnahme auf die Be-                      Antragsformulare stehen Ihnen auch
     freiung von der Rezeptgebühr Reise(Fahrt)kosten für           unter www.kgkk.at/transportkosten zur Verfügung.
     Fahrten

     •   im Zusammenhang mit einer von der Kasse
         angeordneten ärztlichen Begutachtung des
         Gesundheitszustandes des Anspruchsberechtigten,
         insbesondere zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit
     •   zur Durchführung einer Dialyse, Chemo- oder
         Strahlentherapie aufgrund einer onkologischen
         Erkrankung
     •   im Zusammenhang mit Maßnahmen der medizini-
         schen Rehabilitation - die Kosten für die
         Beförderung in eine Krankenanstalt, die vorwiegend
         der Rehabilitation dient sowie zur körpergerechten
         Anpassung von Körperersatzstücken, ortho-
         pädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln.

30                       www.kgkk.at                                            Ihre Gesundheitskasse                     31
Heilmittel                                                                    Rezeptgebühren-Obergrenze (REGO)
                                                                                   Für jene Personen, die nicht ohnehin nach den Richt-
     Von Vertragsärzten (Vertragseinrichtungen bzw. Ärzten in                      werten von der R  ­ ezeptgebühr befreit sind, sieht das
     Ambulatorien) verschriebene Heilmittel können in jeder                        Gesetz eine Deckelung der Rezeptgebühr mit 2 % des
     öffentlichen Apotheke gegen Entrichtung der Rezept-                           Jahresnettoeinkommens (ohne Sonderzahlungen) vor.
     gebühr in Höhe von EUR 6,10 bezogen werden, s­ ofern                          Für jeden Versicherten wird automatisch aufgrund der bei
     Anspruchsberechtigte davon nicht befreit sind. Sollte für                     den SV-Trägern aufscheinenden Daten eine Rezept-
     den B ­ezug eines Medikamentes eine vorherige Be-                             gebührenobergrenze e   ­rmittelt, die vom Jahresnetto-
     willigung erforderlich sein, wird der Vertragsarzt der                        einkommen des Versicherten berechnet wird. Sobald die-
     KGKK diese auf elektronischem Weg für Sie e ­ inholen.                        ser individuelle Grenzbetrag im Kalenderjahr über-
                                                                                   schritten ist, wird dem Arzt, der ein Medikament
                                                                                   verschreibt, über das e-card-System die Befreiung an-
     Befreiung von der Rezeptgebühr wird bewilligt:                                gezeigt. Die Befreiung wird auf dem Rezept vermerkt.
     Ohne Antrag:                                                                  Dem Versicherten wird diese Gebühr in der Apotheke
                                                                                   nicht mehr in Rechnung gestellt.
      • Für Bezieher von Geldleistungen, bei denen schon
        anlässlich der Zuerkennung dieser Leistung die
        besondere soziale Schutzbedürftigkeit festgestellt                         Befreiungsgrund gilt nur für das Kalenderjahr
        wurde (z.B. Pension mit Ausgleichszulage).
      • Für Patienten mit anzeigepflichtigen übertragbaren                         Die Befreiung gilt nur für das Kalenderjahr, in dem die
        Krankheiten (nur für diese Krankheiten).                                   „2 %-Grenze“ überschritten wurde. Ab 1. Jänner des
                                                                                   Folgejahres ist wieder bis zum ­Erreichen dieses Grenz-
                                                                                   betrages die Rezeptgebühr zu entrichten. Diese
     Auf Antrag:                                                                   Rezeptgebührenobergrenze betrifft ausschließlich die
                                                                                   ­
      • Für Personen, deren monatliche Einkünfte                                   Rezeptgebühren und bewirkt keine weitere Gebühren-
         EUR 933,06 für Alleinstehende, bzw. EUR 1.398,97                          befreiung.
         für Ehepaare/eingetragene Partner nicht über-
         steigen. (Diese Beträge erhöhen sich für jedes Kind*                           Anträge auf Befreiung von der Rezeptgebühr
         um EUR 143,97).
      • Für Personen, die infolge von Krankheiten oder
                                                                                       stehen Ihnen auch über die KGKK-Homepage
         Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nach-                                  www.kgkk.at/rezeptgebühr zur Verfügung.
         weisen, sofern die monatlichen Einkünfte EUR
         1.073,02 für Alleinstehende, bzw. EUR 1.608,82 für
         Ehepaare/eingetragene Partner nicht übersteigen.
      • Für jedes weitere Kind* sind EUR 143,97 hinzu-
         zurechnen.
     *Kinder deren Nettoeinkommen den Richtsatz für einfach verwaiste Kinder bis
     zur Vollendung des 24. Lebensjahres nicht erreicht (EUR 343,19).

     Bei Lehrlingen bleibt ein Einkommen von EUR 225,50
     außer Betracht. Leben im Familienverband des Ver-
     sicherten Personen mit eigenem ­Einkommen, so ist dies
     bei Ehepartnern, Lebensgefährten und eingetragenen
     Partnern mit 100 %, bei allen anderen im ­Familienverband
     lebenden Personen mit 12,5 % zu berücksichtigen.

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Heilbehelfe, Hilfsmittel                                     Befreiung von der Kostenbeteiligung
                                                                  Die Kostenbeteiligung entfällt für Kinder, die das 15.
     Heilbehelfe und Hilfsmittel werden nur über ärztliche        Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. für die ohne
     Verordnung in ­ einfacher und zweckentsprechender            Rücksicht auf das Alter ein ­     Anspruch auf erhöhte
     Ausführung gewährt.                                          Familienbeihilfe besteht (Bestätigung des Finanzamtes
                                                                  erforderlich); darüber hinaus für Personen, die wegen
                                                                  besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit auch von der
     Als Heilbehelfe und Hilfsmittel                              Rezeptgebühr befreit sind. Nicht befreit von der Kosten-
     gelten beispielsweise:                                       beteiligung sind jedoch Personen, die aufgrund der
                                                                  „Rezeptgebührenobergrenze“ von der Rezeptgebühr
     •   Rollstühle                                               befreit sind. Für Hilfsmittel, die im Rahmen der
     •   Körperersatzstücke (Prothesen)                           medizinischen Rehabilitation zu ­gewähren sind, ist vom
     •   Bruchbänder                                              Anspruchsberechtigten keine Kostenbeteiligung zu
                                                                  tragen. Die Kosten dieser Behelfe werden ­   – wenn sie
     •   Brillen und Kontaktlinsen                                medizinisch ­erforderlich sind – zur Gänze übernommen,
     •   Schuheinlagen                                            sofern hierbei das Maß des ­    Notwendigen nicht über-
     •   Hörgeräte                                                schritten wird.
     •   orthopädische Schuhe
     •   usw.                                                     Inkontinenzversorgung
     Kostenbeteiligung                                            Saugende Inkontinenzprodukte

     Die Kosten von Heilbehelfen und Hilfsmitteln werden bis      Für diese Produkte (Windeln, Einlagen) wird, sofern ein
     zur jeweiligen satzungsmäßigen Höchstgrenze über-            Vertragspartner in Anspruch genommen wird, ein Zu-
     nommen, wobei der Versicherte ­einen Kostenanteil von        schuss zum Monatsbedarf in Höhe von 90% der An-
     10 %, mindestens jedoch derzeit EUR 34,80 zu t­ragen         schaffungskosten, höchstens jedoch von EUR 23,10
     hat. Grundsätzlich werden die Produkte nach vertraglich      gewährt. Wird kein Vertragspartner in Anspruch
     geregelten Tarifen als Sachleistung (Direktverrechnung       genommen, wird bei Vorliegen der medizinischen und
     mit den Vertragspartnern) abgegeben. Reparaturkosten         leistungsrechtlichen Voraussetzungen ein satzungs-
     werden übernommen, wenn dies aus besonderen                  mäßiger Zuschuss gewährt.
     Gründen ohne Verschulden des Leistungswerbers
     notwendig geworden ist. Wird ein vertraglich zulässiges      Grundlage für den Bezug dieser Produkte ist eine
     teureres Produkt gewünscht, so erfolgt e     ­ine Kosten-    ärztliche Verordnung und ein Kostenvoranschlag eines
     erstattung in Höhe von 80 % des durchschnittlichen           Leistungserbringers des Vertrauens (z.B. Bandagisten,
     Vertrags­tarifes. Die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen   Orthopädietechniker, Apotheker). Diese Unterlagen sind
     werden (bei gleichbleibender ­  Anspruchsvoraussetzung)      bei der KGKK zur SV-ärztlichen Bewilligung ein-
     nur dann übernommen, wenn sie höher als 60 % der             zureichen. Der Bezug der verordneten und bewilligten
     täglichen Höchstbeitragsgrundlage (derzeit EUR 174,00)       Produkte erfolgt über den gewählten und beauftragten
     sind. Somit beträgt der Selbstbehalt im Jahr 2019 10 %       Leistungserbringer.
     der Kosten, mindestens jedoch EUR 104,40. Für mit-
     versicherte Kinder beträgt der Selbstbehalt 10 % der         Wie erhalte ich meinen Kostenzuschuss?
     Kosten, m­ indestens jedoch 20 % der täglichen Höchst-
     beitragsgrundlage, das sind im Jahr 2019 EUR 34,80.          Die bewilligten Unterlagen (ärztliche Verordnung, Kosten-
                                                                  voranschlag und das Original der bezahlten Rechnung)
                                                                  sind bei der KGKK einzureichen. Verfügt der von Ihnen
                                                                  gewählte Leistungserbringer über eine Direktver-
                                                                  rechnungsvereinbarung, so kann dieser den Zuschuss für
                                                                  Sie einreichen und direkt verrechnen.

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Ableitende Inkontinenzversorgung                             Versorgung nicht-insulinpflichtiger Diabetiker
     Der Bezug von Produkten der ableitenden Inkontinenz-         Die Kärntner Gebietskrankenkasse stellt seit dem
     versorgung (z.B. Katheter) und der erforderlichen            01.07.2015 auch den nicht insulinpflichtigen Diabetikern
     Verbandstoffe erfolgt über bestehende Vertragspartner        (Diät, Lebensstil oder medikamentös) Blutzuckertest-
     (z.B. Bandagisten, Orthopädietechniker, Apotheker).          streifen zu Verfügung.
                                                                  Die Blutzuckerteststreifen für Diabetiker werden einfach
                                                                  und unbürokratisch direkt an die gewünschte Wohn-
     Wie erhalte ich mein Produkt?                                adresse zugestellt.
     Die entsprechende ärztliche Verordnung und ein Kosten-       Wann ist eine Verordnung notwendig?
     voranschlag sind zur SV-ärztlichen Bewilligung ein-
     zureichen. Im Anschluss kann das verordnete und               •   Bei der Erstanforderung von Blutzuckerteststreifen
     bewilligte Produkt bei einem Leistungserbringer bzw.              muss die Verordnung von FachärztInnen für Innere
     Vertragspartner bezogen werden.                                   Medizin oder ÄrztInnen für Allgemeinmedizin bzw.
                                                                       der Fachabteilung eines Krankenhauses (fach-
                                                                       ärztlicher Befund) und zusätzlich eine
                                                                       Einschulungsbestätigung über die Durchführung des
     Diabetikerversorgung                                              7-Punkte-Profils vorgelegt werden.
                                                                   •   Bei Folgebestellungen ist wiederum eine neue
     Versorgung insulinpflichtiger Diabetiker                          Verordnung notwendig.

     Die KGKK stellt den insulinpflichtigen Diabetikern den
     erforderlichen B­edarf wie Insulinspritzen, Blutzucker-
     messgeräte, ­Blutzuckermessstreifen, Insulindosiergeräte
     (Pens), Pen-Nadeln, Stech­   geräte und Lanzetten zur       Hinweis
     Verfügung. All das wird einfach und unbürokratisch direkt
     an die gewünschte Wohnadresse zugestellt. Insulin ist        Gilt für Versorgung insulinpflichtiger und nicht-insulin-
     mittels Rezept in den Apotheken zu beziehen.                 pflichtiger Diabetiker: Bei Erstversorgungen werden seit
     Typ 1 Diabetiker werden zusätzlich mit Insulinpumpen,        Oktober 2017 einmalig Selbstbehalte von den Lieferfirmen
     CGM und Flash Glucose Messsystemen versorgt.                 eingehoben.

     Wann ist eine Verordnung notwendig?
     •   Bei einer Neueinstellung auf Insulin sind genaue
         Angaben zur Insulintherapie nötig (Name des
         Präparates, Insulineinheiten).
     •   Grundsätzlich ein Mal jährlich (genaue
         Therapieangaben erbeten).
     •   Bei Neuverordnung eines Insulindosiergerätes (Pen)
         und/oder Pennadeln.

 Hinweis
     Informationen zu Diabetiker-Typ 2-Schulungen finden
     Sie im Kapitel „Gesundheit“ auf Seite 62.

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Enterale Ernährung                                            Behandlung arbeitsunfähig, so gilt die Ausstellung einer
                                                                   Ambulanzkarte nicht als Krankmeldung. Der Versicherte
                                                                   hat sich in diesem Fall unter Vorlage der Ambulanzkarte
     (Sondenernährung)                                             eine ärztliche Krankmeldung ausstellen zu lassen.
     Die Kärntner Gebietskrankenkasse versorgt rund 600
     Patienten mit enteraler Ernährung durch schelle Direkt-       Krankmeldung nach einem stationären
     lieferung ins Haus. Für die enterale ­Ernährung wird pro      Krankenhaus- oder Sanatoriumsaufenthalt
     Verpackungseinheit eine Rezeptgebühr eingehoben
     (derzeit EUR 6,10). Das medizinische Zubehör (z.B.            Die Aufnahme in eine Vertragskrankenanstalt und die
     Überleitgerät) ist nicht gebührenpflichtig.                   Entlassung aus dieser wird der Kasse gemeldet, erfordert
                                                                   jedoch eine weitere Krankmeldung, wenn der Patient
                                                                   über den stationären Aufenthalt hinaus arbeitsunfähig ist.
     Versorgungsablauf                                             Ist der Versicherte also nach der Entlassung aus einem
                                                                   stationären Krankenhausaufenthalt weiterhin arbeits-
     Dem Anspruchsberechtigten werden auf Grund einer Ver-         unfähig, so hat er sich unverzüglich eine ärztliche Krank-
     ordnung des behandelnden Arztes oder des Kranken-             meldung ausstellen zu lassen.
     hauses die verordneten Produkte unverzüglich in ganz
     Kärnten zugestellt.
                                                                   Krankmeldung durch den Wahlarzt
     Arbeitsunfähigkeit                                            Erklärt ein Wahlarzt (Arzt ohne Vertragsverhältnis zur
                                                                   Kasse) den ­ Versicherten arbeitsunfähig, so ist diese
     Arbeitsunfähig ist, wer nicht oder nur mit Gefahr einer       Krankmeldung durch den Ärztlichen Dienst der Kasse zu
     Verschlimmerung seines Zustandes fähig ist, seiner die        bestätigen.
     Pflichtversicherung begründenden Beschäftigung nach-
     zugehen. Diese Arbeitsunfähigkeit ­infolge Krankheit stellt
     grundsätzlich ein Arzt fest – er stellt die Krank­meldung     Ärztliche Untersuchung
     aus. Jeder Dienstnehmer ist verpflichtet, seine Arbeits-
     unfähigkeit unverzüglich seinem Dienstgeber zu melden.        Die KGKK ist berechtigt, den Gesundheitszustand eines
                                                                   arbeitsunfähig ­
                                                                                  Erkrankten durch einen Vertrauensarzt
                                                                   überprüfen zu lassen. Der Erkrankte ist verpflichtet, der
     Krankmeldung an die Kärntner                                  Ladung zur ärztlichen Untersuchung nachzukommen.
     Gebietskrankenkasse                                           Kann er dies wegen Bettlägrigkeit oder eines anderen
                                                                   wichtigen Grundes nicht, so muss er dies vom be-
     Die KGKK ist vom Beginn einer Arbeitsunfähigkeit infolge      handelnden Arzt bestätigen lassen. Bleibt ein
     Krankheit durch Vorlage einer Krankmeldung des be-            Erkrankter der ärztlichen Begutachtung
     handelnden Arztes unverzüglich in Kenntnis zu setzen.         unentschuldigt fern, kann der Krankenstand
     Als Beginn der Arbeitsunfähigkeit gilt in der Regel der       durch die KGKK sofort beendet werden.
     vom Arzt festgestellte Tag. Die Meldung der Arbeitsun-
     fähigkeit hat auch dann zu erfolgen, wenn der Versicherte
     gegenüber der KGKK keinen ­Anspruch auf Krankengeld
     hat. Solange die Arbeitsunfähigkeit der Kasse nicht
     gemeldet ist, ruht der Anspruch auf Krankengeld.

     Krankmeldung nach einer ambulanten
     Krankenhausbehandlung
     Befand oder befindet sich ein Versicherter in ambulanter
     Krankenhaus­behandlung und ist er auf Grund dieser

38                         www.kgkk.at                                              Ihre Gesundheitskasse
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