Unsere Schule! Schuljahresplaner - Name: Klasse
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Bissierstraße 17 79114 Freiburg Tel 0761/201-7766 Fax 0761/3 69 25 ests@freiburger-schulen.bwl.de 2022•2023 www.ests-freiburg.de www.unserebroschuere.de/edith-stein- schule/wallview U n s e r e S c h u l e ! Mein l jahresplaner Schu Name: Klasse: 160 www.ests-freiburg.de 1
Sponsor Begrüßung Herzlich willkommen an der Edith-Stein-Schule! Auch in diesem Schuljahr freuen wir uns, fast 1400 Schüler:innen an der Edith-Stein-Schule begrüßen zu können – und hoffen auf ein Schuljahr, das nicht so stark durch die Corona-Pandemie geprägt sein wird. Als öffentliche berufliche Schule für die Stadt Freiburg und die umliegenden Regionen bieten wir eine Vielzahl an qualifizierten Bildungs- und Ausbildungsangeboten, die wir permanent weiter- entwickeln. Unsere mehr als 120 Lehrer:innen fördern Schüler:innen nicht nur bei der Hinführung zur Berufsreife, in der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie beim Erwerb weiterfüh- render schulischer Abschlüsse, sondern vor allem auch in ihrer indi- viduellen Entwicklung! Mehr rausholen aus meinem Geld? Wir wünschen Ihnen ein erfolg- und erlebnisreiches Schuljahr 2022/23, an das Sie sich gerne zurückerinnern werden! Mein Konto Christian Wilker kann das. Schulleiter Mit den zahlreichen Zusatzleistungen des Sparkassen-Girokontos organisieren Sie Ihre Finanzen noch einfacher. sparkasse-freiburg.de Weil’s um mehr als Geld geht. 2 3
Inhaltsverzeichnis Schulleitung Christian Wilker Begrüßung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Oberstudiendirektor Inhaltsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Zimmer-Nr. 002 Tel. 07 61/201-77 65 Schulleitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 wilker.hlsvn@freiburger-schulen.bwl.de Verwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Schulleiter Unterstützung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 - 8 Kerstin Schmitz Patenprojekt RODYNA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Studiendirektorin Förderkreis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 – 11 Zimmer-Nr. 004 Tel. 07 61/201-77 64 Leitbild . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 – 13 schmitz.hlsvn@freiburger-schulen.bwl.de Anregungen, Ideen, Beschwerden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Stellvertretende Schulleiterin Schulentwicklung – neue Ziele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Antje Hirth Schul- und Hausordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 – 17 Studiendirektorin § 90 Schulgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Zimmer-Nr. 107b Tel. 07 61/201-74 36 Fehlzeitenregelung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 – 23 hirth.hlsvn@freiburger-schulen.bwl.de Infektionsschutzgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 – 25 Abteilungsleiterin Oberstufe Trainingsraum-Modell . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 – 27 Michael Kugel Regeln für den Gebrauch des Internets . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Studiendirektor Zimmer-Nr. 002b Schülerversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Tel. 07 61/201-77 67 Bestätigung der Regeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 – 31 kugel.hlsvn@freiburger-schulen.bwl.de Persönliche Daten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Abteilungsleiter Hauswirtschaft und Pflege Stundenplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 – 35 Dr. Barbara Schmidt Öffnungszeiten Bibliothek • Läuteplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Studiendirektorin Zimmer-Nr. 206 Ferienordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Tel. 07 61/201-77 70 Jahresübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 – 41 schmidt.hlsvn@freiburger-schulen.bwl.de Abteilungsleiterin Agrarwirtschaft Schuljahresplaner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 –147 Notenübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148 – 149 Timon Zintel Studiendirektor Beratungsadressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150 – 151 Zimmer-Nr. 107a Persönliche Adressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152 Tel. 07 61/201-77 68 zintel.hlsvn@freiburger-schulen.bwl.de Deutschlandkarte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153 Abteilungsleiter Sozialpflege Politische Weltkarte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154 – 155 Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158 * Wegen der einfacheren Lesbarkeit werden durchweg die männlichen Bezeichnungen gebraucht. 4 5
Verwaltung Unterstützung AVdual, VABKF, VABO, BKST, Anja Adler Beate Grabowski 2BFSA, 2BFH, 2BFG, BFQ-H, Technische Oberlehrerin Zimmer-Nr. 002a BFQ-P, Fachpraktiker Küche, Tel. 07 61/201-77 66 Tel. 07 61/201-77 69 Fachpraktiker Hauswirtschaft, adler@ests-freiburg.de grabowski.hlsvn@freiburger-schulen.bwl.de HoGa, Hauswirtschafterinnen, Hauswirtschaftsmeisterinnen, Fachbetreuerin Hauswirtschaft, Sekretärin Unfallanzeigen Bücherverwaltung Tobias Zaruba Technischer Oberlehrer Suse Riggenmann Tel. 07 61/201-77 66 Zimmer-Nr. 003 zaruba@ests-freiburg.de Tel. 07 61/201-77 66 2BFHK, BFQ-E, 2BFP riggenmann.hlsvn@freiburger-schulen.bwl.de SO, AG, GG, Fachbetreuer Agrar, Sicherheitsbeauftragter Sekretärin Sibylle Merz Sonderschullehrerin Zimmer-Nr. 214 Ursula Schneider BK1P, BK2P Tel. 07 61/201-77 72 Zimmer-Nr. 003 Landwirte, Winzer, merz@ests-freiburg.de Tel. 07 61/201-74 20 Gärtner, Floristen, Sonderpädagogischer Dienst schneider.hlsvn@freiburger-schulen.bwl.de Fahrtkostenrückerstattung, BAFÖG Angelika Dörr-Thommes Sekretärin Studienrätin Zimmer-Nr. 214 Tel. 07 61/201-77 72 Jasmin Jöhle doerr@ests-freiburg.de Zimmer-Nr. 001 Beratungslehrerin Tel. 07 61/201-77 76 joehle@ests-freiburg.de Thomas Stockburger Oberstudienrat Zimmer-Nr. 214 Hausmeisterin Tel. 07 61/201-77 72 stockburger@ests-freiburg.de Matthias Heitzmann Beratungslehrer Zimmer-Nr. 002a Verena Steinmann Tel. 07 61/201-70 89 Zimmer-Nr. 048 (FWG) heitzmann.hlsvn@freiburger-schulen.bwl.de Tel. 07 61/201-74 91 mobile-berufsschulsozialarbeit@caritas-freiburg.de Verwaltungsleiter – Bereich Finanzen Mobile Berufsschulsozialarbeit Diana Haag Lisa Friedrich Tel. 07 61/201-77 38 Zimmer-Nr. 048 (FWG) haag.fwgvn@freiburger-schulen.bwl.de Tel. 07 61/201-74 91 • 0170/796 79 20 mobs@kurve-org.de Verwaltungsleiterin Berufsschulzentrum Bissierstraße Mobile Berufsschulsozialarbeit 6 7
Unterstützung Patenprojekt RODYNA Max Perpeet Alle ca. 1400 Schüler*innen der Edith-Stein-Schule erhalten diesen Schuljahres- Zimmer-Nr. 205 BK planer umsonst. Im Gegenzug bitten wir um eine finanzielle Unterstützung für Tel. 07 61/28 10 91 • 01573/55 43 024 2BFSPT max.perpeet@caritas-freiburg.de unser Patenprojekt: Oberstufe Ein starkes Team: Die Edith-Stein-Schule und das Krisenzentrum RODYNA. Berufsschulsozialarbeit Die Hilfe der Edith-Stein-Schule für das Krisenzen- Simone Müller-Morath trum RODYNA („Familie“) in der Stadt Ternopil hat Zimmer-Nr. 205 inzwischen Tradition. Ternopil ist etwa so groß wie Tel. 07 61/28 10 91 • 0151/50 84 62 04 Freiburg, liegt aber ca. 1.700 km davon entfernt in simone.mueller-morath@caritas-freiburg.de BK der Westukraine. In einer 5-Zimmerwohnung am Berufsschulsozialarbeit Stadtrand finden bis zu 12 Kinder, Jugendliche und junge Mütter aus akut existentieller Not Zuflucht. Ulrich Bartel Oft zwingen massive Gewalterfahrungen diese Büro in der Ensisheimerstraße 2a Menschen, die bisherigen Lebensverhältnisse zu Tel. 07 61/88 66 58 19 • 0173/888 56 03 verlassen. ulrich.bartel.bssa@invia-freiburg.de AVdual Maria und Olena, die Leiterinnen RODYNA, schaf- AVdual-Begleitung fen mit ihrem Team das vermisste Gefühl von Wärme und Sicherheit. Auch bieten sie Essen, Klei- Christine Schwendemann dung, Obdach und begleiten zu Ärzten, Gerichten Büro in der Ensisheimerstraße 2a und Behörden. Tel. 07 61/88 66 58 19 • 0162/981 41 79 christine.schwendemann@invia-freiburg.de AVdual Die chronisch schwache Wirtschaftslage in der Ukraine und ein unzureichendes System der sozialen Sicherung werden erschwert durch die Folgen des seit 2014 AVdual-Begleitung im Osten des Landes tobenden Krieges. So ist RODYNA sehr dankbar für die Unterstützung durch die Edith-Stein-Schule. Geldspenden ermöglichen den Kauf Ingrid Kohn Zimmer-Nr. 101 von Lebensmitteln und Medikamenten, oder nötige Renovierungen oder Tel. 07 61/202-41 86 • 0173/888 56 05 2BFS Beschaffungen (Waschmaschine, Kühlschrank, Staubsauger). ingrid.kohn@invia-freiburg.de VABKF Die Menschen kommen zu RODYNA oft ohne Gepäck und nur mit dem, was sie Berufsschulsozialarbeit am Körper tragen. So finden auch selbstgenähte Kinderkleidung aus der Edith- Stein-Schule dankbare Abnehmer. Für die ordnungsgemäße Verwendung sorgt Janine Huttenberger der Arbeitskreis Auslandshilfe des DRK Kreisverbandes Freiburg. Zimmer-Nr. 101 Tel. 07 61/202-41 86 • 0151/64 95 36 18 Wir danken schon jetzt für Ihre/eure großzügige Spende! 2BFS janine.huttenberger@caritas-freiburg.de 2BFHK Im laufenden Schuljahr planen wir mit Schüler*innen des Berufschulsozialarbeit AVdual ein Projekt mit Rodyna, das über finanzielle und materielle Spenden hinaus ein persönliches Kennlernen Franziska Holl ermöglichen wird. Eingebettet in das Konzept „Lernen Büro im Pavillon durch Engagement“ (Verknüpfung von gesellschaftlichem Tel. 07 61/201-71 35 Engagement mit schulischem Lernen) wird das Projekt franziska.holl@caritas-freiburg.de VABO durch IN VIA Freiburg engmaschig begleitet. Berufsschulsozialarbeit 8 9
Förderkreis Förderkreis Förderkreis der SEPA-Lastschriftmandat Edith-Stein-Schule Der Förderkreis sieht seine Aufgaben darin, Förderkreis für die Edith-Stein-Schule e.V., Bissierstr. 17, 79114 Freiburg 1. Bildungsmaßnahmen zur Förderung agrarwirtschaftlicher, hauswirtschaftlicher Gläubiger-Identifikationsnummer DE 59ZZZ00000611559 und sozialpflegerischer Berufe durchzuführen, 2. Lehrerfortbildungsmöglichkeiten zu fördern, Die Mandatsreferenz wird gesondert mitgeteilt 3. Kooperationsmöglichkeiten von Schule und Betrieben zu unterstützen, 4. Mittel für die Ausstattung der EDITH-STEIN-SCHULE bereitzustellen, wenn Ich ermächtige den Förderkreis für die Edith-Stein-Schule e.V, Zahlungen von keine öffentlichen Mittel zur Verfügung stehen, meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditin- 5. das Schulleben zu fördern, z. B. Schüleraustausch, Bildungsreisen, Betriebs- stitut an, die vom Förderkreis für die Edith-Stein-Schule e.V auf mein Konto ge- besichtigungen, Schüleraktivitäten, zogenen Lastschriften einzulösen. 6. die Darstellung der Schule und ihrer Zielsetzungen in der Öffentlichkeit zu unterstützen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungs- datum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Beitrittserklärung Hiermit trete(n) ich (wir) dem Förderkreis der Vorname und Name (Kontoinhaber) EDITH-STEIN-SCHULE-FREIBURG E.V. bei. o als Einzelperson Jahresbeitrag: 12 € Straße und Hausnummer o als Betrieb/Körperschaft Jahresbeitrag: 19 € Postleitzahl und Ort Höhere Beiträge und Spenden sind willkommen. Eine Steuerquittung wird ausgestellt. Name: Kreditinstitut (Name und BIC) Vorname: DE _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ PLZ/Ort: IBAN Straße: Datum, Ort und Unterschrift Tel: Der Jahresbeitrag soll durch Lastschriftverfahren eingezogen werden: o Ja o Nein 10 11
Leitbild Leitbild Wir, die Edith-Stein-Schule, tragen diesen Namen in Anerkennung einer großen Frau des 20. Jahrhunderts, Wir . . . die in ihrem Wirken konsequent ihre religiöse Überzeugung gelebt hat, offen für den interkultu- l pflegen einen wertschätzenden und vertrauensvollen Umgang rellen Dialog war und für die Chancengleichheit der miteinander. Geschlechter eintrat. l legen großen Wert auf Toleranz und soziales Verhalten. l achten die unterschiedliche Herkunft und beachten die unterschiedlichen Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler. Edith Stein Geboren als Jüdin am 12. Oktober 1891 in Breslau, l ermöglichen und erwarten Integration. übergetreten zum Christentum, am 09. August 1942 in Auschwitz-Birkenau ermordet. l fördern demokratische Strukturen, Mündigkeit und Selbstverantwortung. l verhalten uns so, dass die Rechte des Anderen nicht beeinträchtigt werden. Die Edith-Stein-Schule . . . l unterstützen und informieren uns im gegenseitigen Austausch und l ist eine öffentliche berufliche Schule für Freiburg und die angrenzenden fördern das Arbeiten im Team. Regionen. l gestaltenAbläufe und Entscheidungen transparent und halten l bietet eine Vielfalt an qualifizierten Bildungs- und Ausbildungsprofilen und ent- uns an Absprachen. wickelt diese weiter. l legen großen Wert auf ungestörtes Lehren und Lernen. l fördert Schülerinnen und Schüler bei der Hinführung zur Berufsreife, in der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie beim Erwerb weiterführender l fördern, fordern und erkennen Leistung aller am Schulleben schulischer Abschlüsse. Beteiligten an. l unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. l praktizierenGesundheitserziehung und Gesundheitsschutz an unserer Schule. l verhalten uns umweltbewusst und gehen achtsam mit Ressourcen um. l pflegeneine konstruktive Zusammenarbeit mit unseren inner- und außerschulischen Partnern. 12 13
Anregungen, Ideen, Beschwerden Schulentwicklung – neue Ziele Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Kooperationspartner, und AZAV wir möchten, dass alle am Schulleben Beteiligten an unserer Schule zufrieden sind. Diese Zufriedenheit kann manchmal durch die Umsetzung einer Idee, eines OES ist das Kürzel für die Schul- und Qualitätsentwicklung an beruflichen Schulen in Baden-Würt- Verbesserungsvorschlags oder auch durch das Lösen eines Problems erreicht wer- temberg. Alle am Schulleben Beteiligten sind in die Schulentwicklung miteingebunden. den. Was bedeutet OES an der Edith-Stein-Schule? Selbstverständlich können trotz aller Bemühungen im schulischen Alltag Konflikte Unsere Schule ist im Schuljahr 2009/10 in den OES-Prozess eingestiegen. Unter Beteiligung aller und Beschwerden auftreten. Mal resultieren sie aus Missverständnissen, mal zeigt Lehrerinnen und Lehrer, aller Schülerinnen und Schüler (insbesondere der SMV) und der Eltern- die Faktenlage, dass einem der Beteiligten ein Fehler unterlaufen ist. Anregungen und Ausbildervertretung wurde unser Leitbild entwickelt. und Beschwerden sehen wir als Anlass, Sachverhalte und Beziehungen zu über- Um die Aussagen unseres Leitbildes im Schulalltag denken, zu klären, eventuell Änderungen herbeizuführen sowie Unstimmigkeiten umsetzen zu können, wurden in den letzten Jahren und Fehler zu überprüfen mit dem Ziel, sie zu beheben. verschiedene Projekte ins Leben gerufen.. l Mit dem Trainingsraum-Programm wollen wir in Um diese Ziele zu erreichen, wurde das Verfahren „Anregungen – Ideen – unseren Klassen ein ungestörtes Lehren und Lernen Beschwerden“ an unserer Schule eingeführt. ermöglichen. l Durch das Einholen von Feedback bei Schülerinnen Auf unserer Homepage können Sie unter der Rubrik „Service“ → „Feedback – und Schülern soll der wertschätzende und vertrau- AIB“ Anregungen, Ideen und Beschwerden abgeben. Alternativ können Sie dort ensvolle Umgang miteinander gepflegt werden. ein Feedback-Formular herunterladen und an uns weiterleiten. Ihre Anliegen wer- Demokratische Strukturen, Mündigkeit und Selbst- Unsere Schulentwicklungsgruppe bei ihrem jährlichen Klausurtag im April 2022. den dann von der Schulleitung und dem Personalrat gesichtet und nach Sachver- verantwortung wollen wir stärken. halt bearbeitet. Es wird – sofern die Anregung oder Beschwerde nicht anonym l Mit den Einführungstagen wollen wir neuen Schülerinnen und Schülern das Ankommen an geführt wird – eine Rückmeldung an die einreichende Person erfolgen. unserer Schule erleichtern und wichtige Regeln und Werte vermitteln. l Im AV Dual erproben wir in unserer Außenstelle in der Ensisheimer Straße neue Wege des Ler- Handelt es sich um einen Konflikt oder eine Beschwerde, sollen die folgenden nens. Regeln dazu beitragen, eine konstruktive Lösung zu finden: l Mit Tablet-Projekten in der Berufsoberschule, den beruflichen Gymnasien und im AV Dual neh- men wir die digitalen Herausforderungen an und stärken die individuelle Förderung. l Die unmittelbar Beteiligten legen dem Umgang mit einem Konflikt oder einer Zu jeder Qualitätsentwicklung gehört eine Evaluation, d.h. eine Überprüfung, ob die gesetzten Beschwerde gegenseitigen Respekt zugrunde und bemühen sich um eine ein- Ziele auch erreicht werden, bzw. ob Kurskorrekturen nötig sind. vernehmliche Regelung. Dabei werden immer die Grundsätze der Kommunika- l Schüler, Lehrer und gegebenenfalls auch Eltern und Betriebe werden zu unseren Projekten tion beachtet: befragt. – Wir sprechen zuerst mit, erst dann über jemanden. Dieser Grundsatz gilt ins- l Wir führen jährlich eine Befragung der Lehrerinnen und Lehrern und im Wechsel Befragun- besondere für Beschwerden im unterrichtlichen, erzieherischen und kommuni- gen von Schülerinnen und Schülern und Betrieben durch. l Im Juli 2020 befragten wir außerplanmäßig alle Lehrkräfte und alle Schülerinnen und Schüler kativen Bereich. zum digitalen Lernen unter „Corona“-Bedingungen. – Beim Vortrag einer Beschwerde achten wir auf die Form. Wir erinnern uns an das Leitbild unserer Schule. Das Landesinstitut für Schulentwicklung führte im November 2014 eine Fremdevaluation an der l Ist eine persönliche Lösung mit dem Betroffenen nicht möglich, wendet man Edith-Stein-Schule durch. Wir bekamen bescheinigt, dass unser Qualitätsmanagement „auf gutem Niveau“ entwickelt ist, was in einem Bilanzgespräch mit dem RP von uns jährlich neu sich in der Regel an den Klassenlehrer. Des Weiteren stehen auch die Verbin- belegt wird. dungslehrer und die Sozialarbeiter zur Verfügung. l Erst wenn auf den beschriebenen Wegen keine Lösung gefunden werden kann, Um auch Schülerinnen und Schüler mit Bildungsgutscheinen aufnehmen zu können, haben wir im Sommer 2014 für die Gärtnerausbildung, die Meisterausbildung Hauswirtschaft und die sollte eine Beschwerde über unsere Homepage eingereicht oder das entspre- Berufsfachschule für Zusatzqualifikationen das AZAV-Zertifikat verliehen bekommen. Im Mai chende Formular heruntergeladen und im Sekretariat abgegeben bzw. in den 2017 haben wir am externen AZAV-Audit der DQS nach dem Stichprobenverfahren erfolgreich Briefkasten davor eingeworfen oder per Post verschickt werden. teilgenommen. Somit können wir auch 2022/23 Schülerinnen und Schüler mit Bildungsgutschei- nen der Arbeitsagentur an unserer Schule aufnehmen. 14 15
Schul- und Hausordnung Schul- und Hausordnung Einleitung Feuerschutzordnung Regelung der Pausen Bekanntmachungen Die Schule ist ein Ort des gemeinsamen Lebens Die in den Unterrichtsräumen ausgehängte Feuer- Bekanntmachungen der Direktion, der SMV, des schutzordnung muss allen bekannt sein und ist ge- Aufenthalt und Lernens. Dies bedingt, dass jeder die Bedürf- Elternbeirats, der Jugendberufshilfe und von nau zu beachten. Während der großen Pause werden die Schüler ge- nisse des anderen und der Gemeinschaft berück- MOBS befinden sich an den offiziellen Anschlag- beten sich in die vorgesehenen Pausenbereiche sichtigt. Handys tafeln. (EG, Zentraler Bereich, Schüleraufenthaltsraum, An der Edith-Stein-Schule wollen wir deshalb unter Handys haben während des Unterrichts grund- Schulhöfe) zu begeben. Der Aufenthalt in Fach- Die Veröffentlichungen sind von jeder Institution Beachtung folgender Grundsätze freundlich zu- sätzlich ausgeschaltet zu sein. räumen ist nicht gestattet. Zur Gewährleistung eigenverantwortlich zu aktualisieren. sammenarbeiten: der Aufsichtspflicht sind die Türen der Klassenräu- Waffen me, in denen sich Schüler befinden, offen zu hal- Entschuldigungsverfahren bei – Die Achtung der Person des Anderen ist die Grundlage unseres Zusammenlebens. Waffen gehören nicht in unsere Schule und wer- ten. Abwesenheit – Handlungen, die die seelische und körperliche den daher umgehend eingezogen. Verlassen des Schulgeländes Plötzlich auftretende gesundheitliche Be- Unversehrtheit anderer Personen gefährden Suchtmittel (Alkohol, Zigaretten, E-Zigaretten, oder beeinträchtigen, werden nicht geduldet. Wird das Schulgelände verlassen, ruht die Auf- schwerden Drogen, ...) sichtspflicht der Schule. In der Folge gilt nur ein – Meinungsverschiedenheiten werden ohne den Bei plötzlich auftretenden Beschwerden kann das Der Konsum von Alkohol und das Rauchen ist im eingeschränkter Versicherungsschutz. Krankenzimmer aufgesucht werden. Bei einer Ver- Einsatz von Gewalt beigelegt. gesamten Schulgebäude bzw. auf dem Schulge- – Wir begreifen die Edith-Stein-Schule in ihren Um- schlechterung des gesundheitlichen Zustandes lände grundsätzlich verboten. weltzusammenhängen und praktizieren aktiven Räume der einzelnen Fachbereiche werden die Eltern oder der Arbeitgeber telefo- Umweltschutz. Volljährige Schüler dürfen nur am dafür ausgewie- nisch benachrichtigt. – Das Eigentum von Mitschülern und Schule wird senen Platz rauchen. Zigarettenkippen gehören in Zutritt Eine vorzeitige Entlassung erfolgt durch den Fach- respektiert und geschont. die dafür vorgesehenen Behälter. Spezielle Fachräume (Küchen, Textilarbeitsräume, lehrer nur mit Entlasszettel und Eintrag ins Klas- – Jeder ist für Sauberkeit und Ordnung in der Drogen dealende Personen werden sofort straf- Wäscheraum, Werkraum, Pflegeräume, Holz- und senbuch. Der Entlasszettel muss unterschrieben Schule verantwortlich. rechtlich verfolgt und von der Schule verwiesen. Metallwerkstatt, EDV-Räume, Physikraum, Biolo- zusammen mit einer schriftlichen Entschuldigung gieraum, Chemieraum, Gewächshaus, Floristik- an den Klassenlehrer zurückgegeben werden. Zur Konkretisierung der genannten Grundsätze Fahrzeuge raum, Sportstätten) dürfen nur in Begleitung des hat die Gesamtlehrerkonferenz im April 2014 und Fachlehrers betreten werden. Fehlzeiten Fahrzeuge sind ordnungsgemäß an den dafür vor- die Schulkonferenz im Mai 2014 auf der Grundlage gesehenen Standplätzen abzustellen. Für jegliches Fehlen im Unterricht (auch für einzel- des Schulgesetzes von Baden-Württemberg die Ergänzende Regelungen ne Stunden) muss eine schriftliche Entschuldigung nachfolgenden Regeln aufgestellt: Für den gesamten Park- und Zufahrtsbereich gilt Die ergänzenden Regelungen für die einzelnen die Parkordnung für das Berufsschulzentrum Bis- vorgelegt werden. Am Morgen des ersten Fehlta- Die in dieser Schulordnung verwendeten Begriffe Fachräume werden durch die jeweiligen Fachleh- ges benachrichtigen Sie bitte die Schule bis spätes- sierstraße 17 und die STVO. rer ausgehändigt und besprochen. „Lehrer“ und „Schüler“ gelten für „Lehrerinnen“ tens 10.00 Uhr per Mail: und „Schülerinnen“ gleichermaßen. Fahrräder können zu günstigen Bedingungen ver- krankmeldung.hlsvn@freiburger-schulen.bwl.de, sichert werden. Schulverwaltung telefonisch (vgl. Seite 6) oder per Fax: 0761/369 25 Allgemeine Regelungen Fundsachen mit Angabe des Grundes und der voraussichtli- Regelung des Unterrichtbetriebes chen Dauer Ihrer Abwesenheit. Sauberkeit Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekre- Schulpflicht tariat abzugeben. Die schriftliche Entschuldigung ist innerhalb von Jede Klasse ist für die Ordnung und Sauberkeit im drei Tagen nach der Krankmeldung vorzulegen. jeweiligen Unterrichtsraum verantwortlich. Zwei Jeder Schüler ist zu Pünktlichkeit und regelmäßi- ger Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Grund- Unfälle Klassenordner (Namen werden im Klassenbuch Wichtig vermerkt) sorgen jeweils eine Woche für die Um- lage ist die Schulbesuchsverordnung des Schulge- Bei allen Schulunfällen (auch Wegeunfällen) sind sofort Sekretariat, Lehrer, Hausmeister sowie die Unentschuldigtes Fehlen bei einer Klassenarbeit setzung. Die Lehrkräfte achten auf die Einhaltung. setzes (siehe auch Entschuldigungsverfahren). bedeutet Leistungsverweigerung und wird mit Fehlzeiten werden gemäß der von der Gesamtleh- Direktion zu verständigen. Essen ist in Unterrichtsräumen nur in den Pausen der Note 6 (ungenügend) bewertet. Eltern und rerkonferenz am 25. Mai 2012 beschlossenen Re- Betrieb werden informiert. Mahnungen und erlaubt. Abfälle sind in die dafür aufgestellten Be- Meldepflicht gelung in Zeugnisse eingetragen. Schulverweise folgen, die zu einem Schulaus- hälter zu werfen. Verschmutzungen beseitigt der Wechsel des Ausbildungs- bzw. Beschäftigungs- Verursacher. Jeder Schüler kann aufgefordert wer- Nichterscheinen des Lehrers platzes, Änderungen der persönlichen Verhältnis- schluss führen können. den, Verschmutzungen zu beseitigen, auch wenn Erscheint ein Lehrer nicht zum Unterricht, verstän- se (z.B. Adresse) sind dem Klassenlehrer unverzüg- er nicht der Verursacher ist. Beurlaubung digt der Klassensprecher oder dessen Stellvertre- lich mitzuteilen. In besonders begründeten Ausnahmefällen und Schäden ter 10 Minuten nach regulärem Stundenbeginn nur auf rechtzeitigen Antrag ist eine Beurlaubung Rückgabe von Lern- und Arbeitsmitteln die Schulleitung. vom Schulbesuch möglich. Beschädigungen an Schuleigentum sind sofort Bei Abmeldung von der Schule sind ausgeliehene dem Sekretariat, dem Klassenlehrer oder dem Lernmittel Lern- und Arbeitsmittel, der Schülerausweis und Hausmeister zu melden. Für schuldhafte Beschädi- Arzttermine Die Schüler haben die erforderlichen Lernmittel die Berechtigungskarte für den Regio-Ausweis gungen und Verschmutzungen haftet der Verur- dem Klassenlehrer bzw. dem Sekretariat zurück- Arztbesuche sind grundsätzlich nur außerhalb der immer in die Schule mitzubringen. Von der Schule Unterrichtszeit möglich. sacher. gestellte Lernmittel sind pfleglich zu behandeln. zugeben. Bei Verlust oder Beschädigung haftet Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Schüler. der Schüler. Sammlungsräume für Lernmittel dürfen nur mit Erlaubnis des Fachlehrers betreten werden. Stand: September 2022 16 17
§ 90 Schulgesetz Fehlzeitenregelung § 90 Schulgesetz: Erziehungs- Rahmenrichtlinien für den Eintrag und Ordnungsmaßnahmen von Fehlzeiten in Zeugnissen (1) Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen dienen der Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungs- auftrages der Schule, der Erfüllung der Schulbesuchspflicht, der Einhaltung der Schulordnung und In Halbjahresinformationen, Halbjahreszeugnissen und/oder Jahreszeugnissen werden dem Schutz von Personen und Sachen innerhalb der Schule. nach Beschluss durch die jeweilige Klassenkonferenz Fehlzeiten eingetragen. (2) Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen kommen nur in Betracht, soweit pädagogische Erziehungs- Dabei gilt grundsätzlich: maßnahmen nicht ausreichen; hierzu gehören auch Vereinbarungen über Verhaltensänderungen des Schülers. Bei allen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ist der Grundsatz der Verhältnismä- l Schüler, die in Wahrnehmung eines Ehrenamtes oder einer vergleichbaren Aufgabe ßigkeit zu beachten. Die Schule kann von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen absehen, wenn bzw. wegen einer vom Betrieb angeordneten Maßnahme nicht am Unterricht teil- der Schüler durch soziale Dienste Wiedergutmachung leistet. nehmen, gelten als anwesend. l Beurlaubte Schüler gelten als entschuldigt. * l Verkehrstechnisch bedingte Fehlzeiten gelten als entschuldigt. l Fehlzeiten gelten als entschuldigt, wenn dem Klassenlehrer innerhalb von drei Tagen * eine schriftliche Entschuldigung vorlag. l Werden mehr als 50% Unterricht an einem Schultag versäumt, so gilt dies als ganzer Fehltag. Darüber hinaus können einzelne Fehlstunden zu ganzen Fehltagen addiert werden. l Wenn sowohl Halbjahreszeugnisse als auch Jahreszeugnisse erteilt werden: Die Buchführung über die Fehlzeiten erfolgt bezogen auf das Schulhalbjahr. Fehlzeiten aus dem ersten Halbjahr werden nur dann mit in das Jahreszeugnis übernommen, wenn auch im 2. Halbjahr die zulässige Anzahl an Fehlzeiten überschritten wurde. l Wenn nur Jahreszeugnisse erteilt werden: Es werden die Gesamtfehlzeiten im Jahreszeugnis eingetragen. l DerZeugniseintrag erfolgt in folgender Form: Fehlzeiten: _________ Tage, davon entschuldigt: _________ Tage l DieKlassenlehrer informieren die Eltern bzw. die Betriebe über häufige Fehlzeiten telefonisch oder mit Hilfe der Mahnkarten und dokumentieren diese Mitteilungen. l Fehlzeiten dürfen nicht in die Verhaltensnote einfließen. l Fehlzeiten können zu Verlust von Lob und Preis führen. Für Berufsschulklassen sowie das BKST und die 2BFS-A gilt: Es erfolgt ein Eintrag mit allen Fehlzeiten, wenn zwei oder mehr unentschuldigte Fehlzeiten vorliegen. Für Vollzeitklassen gilt: Fehlzeiten werden in das Zeugnis eingetragen, wenn ein Schü- ler an zehn oder mehr Schultagen im Halbjahr den Unterricht nicht besucht hat. Hinweis: Die verwendeten Begriffe „Lehrer“ und „Schüler“ gelten für „Lehrerinnen“ und „Schülerinnen“ gleichermaßen. * Im Rahmen von Nachsitzen können auch Maßnahmen zur Schadenswiedergutmachung Stand: September 2022 und aus dem Fehlverhalten begründete Tätigkeiten angeordnet werden. Stand: September 2022 18 19
Fehlzeitenregelung Fehlzeitenregelung Versäumnis- und Entschuldigungsregeln an der EStS Konsequenzen bei hohen Fehlzeiten 1. Jede Abwesenheit eines Schülers ist im Klassen- oder Kursbuch zu vermerken. Ab 10 Fehltagen, d.h. wenn die Liste voll ist, werden die Fehlzeiten im Regelfall 2. Für jegliches Fehlen im Unterricht muss eine schriftliche Entschuldigung vorge- ins Zeugnis eingetragen (siehe Rahmenrichtlinien für den Eintrag von Fehlzeiten legt werden. Bei minderjährigen Schülern unterzeichnen die Eltern die Entschul- in Zeugnissen; Schuljahresplaner). digung. Nun wird eine neue Fehlzeitenliste auf rotem Papier ausgegeben, die alte Liste 3. Gemäß der Schul- und Hausordnung sind erkrankte Schüler verpflichtet, ihr Feh- wird vom Klassenlehrer einbehalten. len bis 10:00 Uhr morgens im Sekretariat per e-mail (krankmeldung.hlsvn@frei- Ab diesem Zeitpunkt wird der Klassenlehrer in der Regel eine ärztliche Bescheini- burger-schulen.bwl.de) oder telefonisch mit Angabe des Grundes und der gung zur Entschuldigung krankheitsbedingter Fehlzeiten einfordern. Fehlzeiten voraussichtlichen Dauer zu melden. ohne Bescheinigung gelten dann als unentschuldigt. Dies gilt für das ganze Schul- 4. Spätestens am dritten Tag nach der Krankmeldung muss der Schule die schriftli- jahr. Im Einzelfall kann der Klassenlehrer die Pflicht zur Vorlage ärztlicher Beschei- che Entschuldigung – evtl. mit ärztlicher Bescheinigung – vorliegen. nigungen im zweiten Halbjahr aufheben. 5. Unentschuldigtes Fehlen bei einer Klassenarbeit wird mit der Note ungenügend bewertet. Fehlzeiten bei BAFöG-Empfängern Der Klassenlehrer sammelt die Fehlzeiten von BAFöG-Empfängern zusätzlich in Umgang mit der Fehlzeitenübersicht vom Sekretariat ausgegebenen Formularen. Diese müssen am Ende des Jahres an 1. Die Fehlzeitenübersicht ersetzt schriftliche Entschuldigungen oder Entlasszettel. das Sekretariat und von dort aus an das zuständige BAFöG-Amt weitergeleitet 2. Die Schüler sind verpflichtet, die Fehlzeitenübersicht in der Oberstufe oder bei werden. Bei hohen Fehlzeiten kann das BAFöG-Amt BAFöG-Rückzahlungen für Anweisung der entsprechenden Klassenlehrer ordnungsgemäß zu führen und das gesamte Schuljahr, aber auch für einzelne Monate einfordern. Bei längeren diese jederzeit vorlegen zu können. Vor jedem Ferienabschnitt und vor den Fehlzeiten muss – sofern eine Rückforderung vermieden werden soll – ein ärztli- Notenkonferenzen können Fehlzeitenübersichten eingesammelt, kopiert und ches Attest vorliegen. stichprobenartig kontrolliert werden. Bei Abweichungen können Maßnahmen Stand: September 2022 nach § 90 Schulgesetz erfolgen. 3. Unterrichtsversäumnisse werden von den Schülern in die Fehlzeitenübersicht eingetragen, innerhalb von drei Tagen dem Klassenlehrer vorgelegt und von diesem abgezeichnet. Erst danach wird die entsprechende Fehlzeit im Klassen- buch als entschuldigt (e) oder entschuldigt mit Bescheinigung (eB) und jeweils Lehrerkürzel abgezeichnet. 4. Bescheinigungen bewahrt der Klassenlehrer auf. 5. Liegen Fehlstunden mehr als eine Woche zurück, ohne dass der Schüler sich entschuldigt hat, gelten diese als unentschuldigt (ue) und werden im Klassen- buch und auf der Fehlzeitenübersicht entsprechend markiert. 6. Einzelne Fehlstunden werden unter Angabe des Faches eingetragen. Vier ein- zelne Fehlstunden summieren sich zu einem ganzen Fehltag (siehe Beispiel). 20 21
Fehlzeitenregelung Fehlzeitenregelung 22 23
Infektionsschutzgesetz Infektionsschutzgesetz Belehrung gem. § 34 Abs. 5 Ihr Hausarzt wird Ihnen – bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose S. 2 Infektionsschutzgesetz gestellt werden konnte – darüber Auskunft geben, ob Sie eine Erkrankung haben, die einen Besuch der Schule nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Wenn Sie eine ansteckende Erkrankung haben und die Schule oder andere Gemeinschafts- Müssen Sie zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrich- einrichtungen besuchen, können Sie andere Schülerinnen und Schüler oder Lehrerinnen tigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns bei einer der unter Nr. 1 bis 3 genannten und Lehrer anstecken. Krankheiten auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhal- notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektions- tensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie es das Infektionsschutzgesetz vor- krankheit vorzubeugen. sieht. In diesem Zusammenhang sollen Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon z.B. über Tröpf- nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir chen beim Reden möglich ist, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeu- Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. tet, dass Sie bereits Mitschülerinnen und Mitschüler oder Lehrerinnen oder Lehrer ange- Das Gesetz bestimmt, dass Sie nicht in die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtun- steckt haben können, wenn Sie mit den ersten Krankheitsanzeichen zu Hause bleiben müs- gen gehen dürfen, wenn sen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die anderen Schüler bzw. deren Eltern ano- nym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren müssen. 1. Sie an einer schweren Infektion erkrankt sind, die durch geringe Erregermengen verur- sacht wird. Dazu gehören Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose oder durch EHEC- Manchmal werden von Personen Erreger aufgenommen, ohne dass sie erkranken. Auch Bakterien verursachter Brechdurchfall sowie die bakterielle Ruhr. Alle diese Krankheiten werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung von den Betroffenen kommen in Deutschland nur in Einzelfällen vor (außerdem nennt das Gesetz noch virus- noch längere Zeit ausgeschieden. Dadurch besteht die Gefahr einer Ansteckung von Mit- bedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung, es ist aber höchst unwahr- schülerinnen und Mitschülern oder Angehörigen der Lehrerschaft. Im Infektionsschutzge- scheinlich, dass diese Krankheitserreger nach Deutschland mitgebracht und hier weiter setz ist daher vorgesehen, dass die „Ausscheider“ von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, übertragen werden); Paratyphus- und Shigellenruhrbakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung durch das Gesundheitsamt wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung, d.h. die Schule gehen dür- 2. bei Ihnen eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert fen. verläuft bzw. verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Wind- pocken, Hirnhautentzündung durch Haemophilus influenzae b-Bakterien, Meningokok- Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hoch ansteckenden In- ken-Infektionen, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis (infektiöse Gelbsucht) A und E fektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserre- (E ist bei uns ebenfalls nicht verbreitet, kann aber aus dem Urlaub mitgebracht werden); ger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall dürfen Sie die Schule nicht besuchen. 3. Sie unter Kopflaus- oder Krätzmilbenbefall leiden und die Behandlung noch nicht abge- schlossen ist. Die Übertragungswege der aufgezählten Krankheiten sind unterschiedlich. Weitere Informationen zum Besuchsverbot der Schule oder einer anderen Gemeinschafts- einrichtung für „Ausscheider“ oder eine möglicherweise infizierte, nicht jedoch erkrankte Viele Brechdurchfälle und Hepatitis A (und E) kommen durch Schmierinfektionen zustande Person können Sie bei Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrem Gesundheitsamt erhalten. oder es handelt es sich um so genannte Lebensmittelinfektionen. Die Übertragung erfolgt Auch in diesen soeben geschilderten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen. dabei durch mangelnde Händehygiene bzw. durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten über Gegenstände (Handtücher; Möbel). Durch Tröpfchen werden z.B. Masern, Mumps, Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, Röteln, Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A ste- Windpocken und Keuchhusten übertragen. Die Verbreitung von Krätzmilben, Läusen sowie hen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheits- der ansteckenden Borkenflechte erfolgt über Haar- und Hautkontakte. amt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein opti- maler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Diese Infektions- bzw. Verbreitungswege erklären, warum in Gemeinschaftseinrichtungen besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der aufgezählten Krankheiten be- Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder Ihr Gesund- stehen. Wir bitten Sie deshalb, bei ernsthaften Erkrankungen immer den Rat Ihres Haus- heitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter. arztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederhol- tem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symp- tomen, wie z.B. abnormem Husten oder Halsschmerzen mit auffallendem Mundgeruch oder auch bei Läusebefall). 24 25
Trainingsraum-Modell Trainingsraum-Modell Trainingsraum-Modell, Informationen für Schüler Liebe Schülerinnen und Schüler, Sie sind jetzt an einer beruflichen Schule, in der zumeist erwachsene Menschen miteinander lernen und arbeiten. Dadurch sieht die Zusammenarbeit von Lehrern und Schülern anders aus, als Sie es vielleicht bisher gewohnt waren. Ihre Lehrer sind dafür verantwortlich, Ihnen gute Lernanregungen zu geben. Sie als Schüler sind selbst dafür verantwortlich, ob Sie dieses Lernangebot annehmen. Nur Sie können bestimmen, wie viel Sie lernen. Zudem bestimmen Sie, ob in der Klasse ein ruhiges, ange- messenes Lernklima herrscht und sich damit Ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz bzw. einen guten Berufsstart erhöhen. Ziel des Zusammenlebens in Ihrer Klasse ist es, dass jeder eigenverantwortlich sein Handeln bestimmt. Jeder Schüler ist selbst verantwortlich dafür, dass er die Dinge lernt, die er für einen Berufs- einstieg braucht. Jeder sorgt dafür, dass er die Rechte der Anderen nicht verletzt und die an der Edith-Stein-Schule tätigen Personen respektiert. Die Grundlage unseres Zusammenlebens bilden daher die folgenden drei Regeln: l Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen. l Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten. l Jeder muss die Rechte der Anderen respektieren. Den meisten fällt es leicht, sich respektvoll und verantwortlich zu verhalten. In jeder Klasse l Nach drei Besuchen im Trainingsraum werden die Eltern benachrichtigt. gibt es aber auch Schüler, die dieses erst lernen und trainieren müssen. Dafür gibt es an der l Nach weiteren drei Besuchen im Trainingsraum findet ein Elternberatungsgespräch Edith-Stein-Schule das Trainingsraum-Modell. Wie sieht das konkret aus? statt. Es steht ein „Trainingsraum“ zur Verfügung, den ein Trainingsraum-Lehrer betreut. Zu beachten ist, dass ein sofortiger Unterrichtsausschluss durch die Schulleitung erfolgt, Im Falle einer Unterrichtsstörung wird dem Schüler vom Fachlehrer eine ausdrückliche wenn Ermahnung ausgesprochen. Es liegt dann am Schüler, sein Verhalten selbst zu erkennen l der Schüler sich weigert in den Trainingsraum zu gehen. und sich an die Regeln zu erinnern. l der Schüler nicht auf direktem Weg in den Trainingsraum geht. l der Schüler den Trainingsraum zum 3. Mal am selben Tag besucht. Jeder Schüler entscheidet selbst, ob er sich an die oben genannten Regeln des Zusammen- l der Schüler im Trainingsraum stört. lebens in der Klasse hält und weiter am Unterricht teilnimmt oder stört. In diesem Fall wird er in den Trainingsraum geschickt. In diesem Fall darf der Schüler erst wieder am Unterricht teilnehmen, wenn ein Gespräch zwischen den Eltern/Erziehungsberechtigten und der Schulleitung stattgefunden hat. Im Trainingsraum hat der Schüler Gelegenheit, durch eigene Überlegungen und im Gespräch mit dem Trainingsraum-Lehrer Wege zu finden, sich in zukünftigen Situationen angemessener zu verhalten. Das ist auch wichtig für den späteren Beruf und gehört zur Be- rufsvorbereitung. Betriebe suchen Leute, auf die sie sich verlassen können! Seine Überlegungen schreibt der Schüler im Rückkehrplan auf und bespricht sie mit der Trai- ningsraum-Lehrkraft. Danach geht er zurück in die Klasse und wartet bis der Fachlehrer Zeit hat den Rückkehrplan zu prüfen. Ist der Plan in Ordnung, ist die Sache erledigt. Stand: September 2022 26 27
Regeln für den Gebrauch des Internets Schülerversicherung Regeln für den Gebrauch des Internets Schülerversicherung bei schulischen Arbeiten 1. Alle für die Arbeit verwendeten Quellen sind in der Literaturliste aufzuführen, Alle Schüler*innen der Edith-Stein-Schule werden von der Schule beim BGV versi- auch wenn sie in der Arbeit nicht zitiert werden. chert (Haftpflicht, Unfall, Sachschaden). Die Kosten für die Versicherung trägt 2. Es müssen stets mehrere Quellen genutzt werden und die Schülerinnen und die Schule. Abgedeckt sind beispielsweise Schäden, die ein Schüler im Zusam- Schüler müssen in der Lage sein, ihre Quellenauswahl auf Nachfrage zu menhang mit dem Schulbesuch verursacht oder Leistungen bei Unfällen, die sich begründen. Dabei gelten nur Seiten, bei denen Herausgeber und Autor im Rahmen des Schulbesuchs ereignen. erkennbar sind, als vertrauenswürdig. Im Schadensfall wenden Sie sich bitte an das Sekretariat. 3. Internetseiten werden mit vollständiger Web-Adresse und Datum zitiert. Die Angaben können aus der Kopfzeile des Adressen-Fensters kopiert werden. Beispiel: http://cms.essen-und-co.de/cms/website.php?id=/ernaehrung/index.html, 7.7.08 4. Wörtliche Übernahmen sind mit Anführungszeichen und Quellenverweis als Zitat zu kennzeichnen. Beispiel: „Fortschritt, Schnelllebigkeit sowie Bequemlichkeit bestimmen unser Zeitalter. Nirgends anders kann man dies mehr feststellen als in dem Mahlzeitenverhal- ten der Menschen. Convenience Food ist somit ein hervorragender Spiegel der Zeit. Kochen scheint ein Luxusgut geworden zu sein:“ (http://cms.essen-und- co.de/cms/website.php, 07.07.08) 5. Werden größere Textabschnitte unbearbeitet übernommen, ist hierfür eine Begründung erforderlich. 6. Die Übernahme von Schülerreferaten (ganz oder teilweise) gilt als Täu- schungsversuch und wird entsprechend benotet. Ebenfalls als Täuschungs- versuch bewertet wird die Übernahme längerer Zitate ohne Quellenangabe. 7. Verständnis und Auseinandersetzung mit dem Thema können stets durch ein Gespräch, das in die Note eingeht, überprüft werden. 8. Die Lehrkraft kann verlangen, dass unter der Arbeit folgende – von der Schü- lerin/vom Schüler unterschriebene – Versicherung erscheint: „Ich erkläre, dass ich alle oben genannten Regeln eingehalten habe.“ 9. Die Bestimmungen des Urheberrechts sind einzuhalten, wenn die Arbeit publiziert werden soll. Stand: September 2022 28 29
Bestätigung der Regeln/ Kopie für den Schüler Bestätigung der Regeln Bestätigung der Kenntnisnahme Bestätigung der Kenntnisnahme Name: Name: Klasse: Klasse: Betrieb: Betrieb: Ich/Wir bestätigen, dass ich/wir zur Kenntnis genommen haben: Ich/Wir bestätigen, dass ich/wir zur Kenntnis genommen haben: l Schul- und Hausordnung einschließlich des Entschuldigungsverfahrens l Schul- und Hausordnung einschließlich des Entschuldigungsverfahrens l Rahmenrichtlinien zum Eintrag von Fehlzeiten im Zeugnis l Rahmenrichtlinien zum Eintrag von Fehlzeiten im Zeugnis l Übersicht über Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen nach § 90 Schulgesetz l Übersicht über Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen nach § 90 Schulgesetz l Belehrung gemäß § 34 Abs.5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) l Belehrung gemäß § 34 Abs.5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) l Richtlinien zum Trainingsraum l Richtlinien zum Trainingsraum l Regeln für den Gebrauch des Internets bei schulischen Arbeiten l Regeln für den Gebrauch des Internets bei schulischen Arbeiten l Vorgehen bei Anregungen, Ideen, Beschwerden l Vorgehen bei Anregungen, Ideen, Beschwerden Ich bin mit der Abbildung von Fotos und der namentlichen Nennung von Ich bin mit der Abbildung von Fotos und der namentlichen Nennung von mir/meinem Kind auf der Schulhomepage bzw. in Printmedien einverstanden mir/meinem Kind auf der Schulhomepage bzw. in Printmedien einverstanden o Ja o Nein o Ja o Nein Datum Unterschrift Schüler Datum Unterschrift Schüler Datum Unterschrift Eltern Datum Unterschrift Eltern (bei minderjährigen Schülern) (bei minderjährigen Schülern) Datum Unterschrift Betrieb Datum Unterschrift Betrieb (bei Auszubildenden) (bei Auszubildenden) 30 31
Persönliche Daten e i n M l jahresp l a n e r S c h u Daten: önlichen ine pers Me e Nam e Straß Or t Tel l emai rreichen: fall zue t Im No e Nam Tel 32 33
Stundenplan Stundenplan Stunde Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Stunde Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 1 08:00 – 08:45 1 08:00 – 08:45 2 08:50 – 09:35 2 08:50 – 09:35 3 09:50 – 10:35 3 09:50 – 10:35 4 10:40 – 11:25 4 10:40 – 11:25 5 11:30 – 12:15 5 11:30 – 12:15 6 12:20 – 13:05 6 12:20 – 13:05 7 13:10 – 13:55 7 13:10 – 13:55 8 14:00 – 14:45 8 14:00 – 14:45 9 14:50 – 15:35 9 14:50 – 15:35 10 15:45 – 16:30 10 15:45 – 16:30 11 16:35 – 17:20 11 16:35 – 17:20 Stunde Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Stunde Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 1 08:00 – 08:45 1 08:00 – 08:45 2 08:50 – 09:35 2 08:50 – 09:35 3 09:50 – 10:35 3 09:50 – 10:35 4 10:40 – 11:25 4 10:40 – 11:25 5 11:30 – 12:15 5 11:30 – 12:15 6 12:20 – 13:05 6 12:20 – 13:05 7 13:10 – 13:55 7 13:10 – 13:55 8 14:00 – 14:45 8 14:00 – 14:45 9 14:50 – 15:35 9 14:50 – 15:35 10 15:45 – 16:30 10 15:45 – 16:30 11 16:35 – 17:20 11 16:35 – 17:20 34 35
Öffnungszeiten Bibliothek • Läuteplan Ferienordnung Öffnungszeiten des Sekretariats Sommerferien 2022 28.07.2022 (Do) 10.09.2022 (Sa) Mo. 07:30 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Di. 07:30 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Tag der Deutschen Einheit 03.10.2022 (Mo) Mi. 07:30 – 12:00 Uhr Do. 07:30 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Fr. 07:30 – 12:00 Uhr Telefonnummern und mailadressen siehe Seite 6 Herbstferien 2022 31.10.2022 (Mo) 05.11.2022 (Sa) Öffnungszeiten der Bibliothek Schülerbücherei Tel: 201-77 35 und 201-77 36 siehe Aushang Öffnungszeiten: siehe Aushang Weihnachtsferien 2022/2023 21.12.2022 (Mi) Ausgabe in Raum 138 07.01.2023 (Sa) Abgabe in der Bibliothek Läutezeichen und Pausen Fasnachtsferien 2023 17.02.2023 (Fr) 25.02.2023 (Sa) Vormittag 1. 08:00* – 08:45 Osterferien 2023 03.04.2023 (Mo) 2. 08:50 – 09:35* 15.04.2023 (Sa) Große Pause (15 bzw. 20 Minuten) 3. 09:50* – 10:35 Tag der Arbeit 01.05.2022 (Mo) 4. 10:40 – 11:25* 5. 11:30* – 12:15 6. 12:20 – 13:05* Christi Himmelfahrt 18.05.2023 (Do) Nachmittag 7. 13:10 * – 13:55* 8. 14:00* – 14:45 9. 14:50 – 15:35* Kleine Pause (10 bzw. 15 Minuten) Pfingstferien 2023 29.05.2023 (Mo) 10.06.2023 (Sa) 10. 15:45* – 16:30 11. 16:35 – 17:20* *Gong ertönt Sommerferien 2023 27.07.2023 (Do) 09.09.2023 (Sa) Am Nachmittag (d.h. ab 13:05) auf Antrag individuelle Regelungen Stand: Juli 2022 36 37
Jahresübersicht Jahresübersicht September 2022 Oktober 2022 November 2022 Dezember 2022 Januar 2023 Februar 2023 Do 1 Sa 1 Di 1 Allerheiligen Do 1 So 1 Neujahr Mi 1 Job-Start-Börse Fr 2 So 2 Mi 2 Fr 2 Mo 2 Do 2 Job-Start-Börse Sa 3 Mo 3 Tag der Dt. Einheit Do 3 Sa 3 Di 3 Fr 3 So 4 Di 4 Fr 4 So 4 2. Advent Mi 4 Sa 4 Mo 5 Mi 5 Sa 5 Mo 5 Do 5 So 5 Di 6 Do 6 So 6 Di 6 Fr 6 Heilige 3 Könige Mo 6 Mi 7 Fr 7 Mo 7 Mi 7 Sa 7 Di 7 Do 8 Sa 8 Di 8 Do 8 So 8 Mi 8 Fr 9 So 9 Mi 9 Fr 9 Mo 9 Do 9 Sa 10 Mo 10 Do 10 Sa 10 Di 10 Fr 10 So 11 Di 11 Fr 11 So 11 3. Advent Mi 11 Sa 11 Mo 12 Mi 12 Elternabend Sa 12 Mo 12 Do 12 So 12 Di 13 Do 13 So 13 Di 13 Fr 13 Mo 13 Mi 14 Fr 14 Mo 14 Mi 14 Sa 14 Di 14 Do 15 Sa 15 Di 15 Do 15 So 15 Mi 15 Fr 16 So 16 Mi 16 Fr 16 Mo 16 Do 16 Infoabend Infoabend Sa 17 Mo 17 Do 17 Sa 17 Di 17 „offenes Haus“ Fr 17 Schulentwicklungstag So 18 Di 18 Fr 18 So 18 4. Advent Mi 18 Sa 18 Mo 19 Mi 19 Sa 19 Mo 19 Do 19 So 19 Di 20 Do 20 So 20 Di 20 Fr 20 Mo 20 Rosenmontag Mi 21 Fr 21 Mo 21 Mi 21 Sa 21 Di 21 Do 22 Sa 22 Di 22 Do 22 So 22 Mi 22 Fr 23 So 23 Mi 23 Fr 23 Mo 23 Do 23 Sa 24 Mo 24 Do 24 Sa 24 Heiliger Abend Di 24 Fr 24 So 25 Di 25 Fr 25 So 25 1. Weihnachtstag M 25 Sa 25 Elternabend, Mo 26 Mi 26 Ausbilderabend Sa 26 Mo 26 2. Weihnachtstag Do 26 So 26 Di 27 Do 27 So 27 1. Advent Di 27 Fr 27 Mo 27 Mi 28 Fr 28 Mo 28 Mi 28 Sa 28 Di 28 Do 29 Sa 29 Di 29 Do 29 So 29 Fr 30 So 30 Mi 30 Fr 30 Mo 30 Mo 31 Sa 31 Silvester Di 31 38 39
Jahresübersicht A-Woche Jahresübersicht März 2023 April 2023 Mai 2023 Juni 2023 Juli 2023 August 2023 Mi 1 Sa 1 Mo 1 Tag der Arbeit Do 1 Sa 1 Di 1 Do 2 So 2 Di 2 Fr 2 So 2 Mi 2 Fr 3 Mo 3 Mi 3 Sa 3 Mo 3 Do 3 Sa 4 Di 4 Do 4 So 4 Di 4 Fr 4 So 5 Mi 5 Fr 5 Mo 5 Mi 5 Sa 5 Mo 6 Do 6 Gründonnerstag Sa 6 Di 6 Do 6 So 6 Di 7 Fr 7 Karfreitag So 7 Mi 7 Fr 7 Mo 7 Mi 8 Sa 8 Mo 8 Do 8 Fronleichnam Sa 8 Di 8 Do 9 So 9 Ostersonntag Di 9 Fr 9 So 9 Mi 9 Fr 10 Mo 10 Ostermontag Mi 10 Sa 10 Mo 10 Do 10 Sa 11 Di 11 Do 11 So 11 Di 11 Fr 11 So 12 Mi 12 Fr 12 Mo 12 Mi 12 Sa 12 Mo 13 Do 13 Sa 13 Di 13 Do 13 So 13 Di 14 Fr 14 So 14 Mi 14 Fr 14 Mo 14 Mi 15 Sa 15 Mo 15 Do 15 Sa 15 Di 15 Do 16 So 16 Di 16 Fr 16 So 16 Mi 16 Fr 17 Mo 17 Mi 17 Sa 17 Mo 17 Do 17 Sa 18 Di 18 Do 18 Christi Himmelfahrt So 18 Di 18 Fr 18 So 19 Mi 19 Fr 19 Mo 19 Mi 19 Sa 19 Mo 20 Do 20 Sa 20 Di 20 Do 20 So 20 Di 21 Fr 21 So 21 Mi 21 Fr 21 Mo 21 Mi 22 Sa 22 Mo 22 Do 22 Sa 22 Di 22 Do 23 So 23 Di 23 Fr 23 So 23 Mi 23 Fr 24 Mo 24 Mi 24 Sa 24 Mo 24 Do 24 Sa 25 Di 25 Do 25 So 25 Di 25 Fr 25 So 26 Mi 26 Fr 26 Mo 26 Mi 26 Sa 26 Mo 27 Do 27 Sa 27 Di 27 Do 27 So 27 Di 28 Fr 28 So 28 Pfingstsonntag Mi 28 Fr 28 Mo 28 Mi 29 Sa 29 Mo 29 Pfingstmontag Do 29 Sa 29 Di 29 Do 30 So 30 Di 30 Fr 30 So 30 Mi 30 Fr 31 Mi 31 Mo 31 Do 31 40 41
✂ 37. KW A-Woche 12. – 18. September Fach Montag 12.9.2022 Fach Donnerstag 15.9.2022 Fach Dienstag 13.9.2022 Fach Freitag 16.9.2022 Fach Mittwoch 14.9.2022 Notizen 42 43
✂ 38. KW B-Woche 19. – 25. September Fach Montag 19.9.2022 Fach Donnerstag 22.9.2022 Fach Dienstag 20.9.2022 Fach Freitag 23.9.2022 Fach Mittwoch 21.9.2022 Notizen 44 45
✂ 39. KW C-Woche 26.September – 2. Oktober Fach Montag 26.9.2022 Fach Donnerstag 29.09.2022 Fach Dienstag 27.9.2022 Fach Freitag 30.09.2022 Fach Mittwoch 28.9.2022 Notizen 46 47
✂ 40. KW D-Woche 3. – 9. Oktober Fach Montag 3.10.2022 Fach Donnerstag 6.10.2022 Fach Dienstag 4.10.2022 Fach Freitag 7.10.2022 Fach Mittwoch 5.10.2022 Notizen 48 49
✂ 41. KW A-Woche 10. – 16. Oktober Fach Montag 10.10.2022 Fach Donnerstag 13.10.2022 Fach Dienstag 11.10.2022 Fach Freitag 14.10.2022 Fach Mittwoch 12.10.2022 Notizen 50 51
✂ 42. KW B-Woche 17. – 23. Oktober Fach Montag 17.10.2022 Fach Donnerstag 20.10.2022 Fach Dienstag 18.10.2022 Fach Freitag 21.10.2022 Fach Mittwoch 19.10.2022 Notizen 52 53
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