Unsere Schule! Schuljahresplaner - Name: Klasse
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Bissierstraße 17
79114 Freiburg
Tel 0761/201-7766
Fax 0761/3 69 25
ests@freiburger-schulen.bwl.de
2022•2023
www.ests-freiburg.de
www.unserebroschuere.de/edith-stein-
schule/wallview
U n s e r e
S c h u l e !
Mein l jahresplaner
Schu
Name:
Klasse:
160 www.ests-freiburg.de 1Sponsor Begrüßung
Herzlich willkommen
an der Edith-Stein-Schule!
Auch in diesem Schuljahr freuen wir uns, fast 1400 Schüler:innen
an der Edith-Stein-Schule begrüßen zu können – und hoffen auf
ein Schuljahr, das nicht so stark durch die Corona-Pandemie
geprägt sein wird.
Als öffentliche berufliche Schule für die Stadt Freiburg und die
umliegenden Regionen bieten wir eine Vielzahl an qualifizierten
Bildungs- und Ausbildungsangeboten, die wir permanent weiter-
entwickeln. Unsere mehr als 120 Lehrer:innen fördern
Schüler:innen nicht nur bei der Hinführung zur Berufsreife, in der
beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie beim Erwerb weiterfüh-
render schulischer Abschlüsse, sondern vor allem auch in ihrer indi-
viduellen Entwicklung!
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aus meinem Geld? Wir wünschen Ihnen ein erfolg- und erlebnisreiches Schuljahr
2022/23, an das Sie sich gerne zurückerinnern werden!
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Christian Wilker
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2 3Inhaltsverzeichnis Schulleitung
Christian Wilker
Begrüßung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Oberstudiendirektor
Inhaltsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Zimmer-Nr. 002
Tel. 07 61/201-77 65
Schulleitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 wilker.hlsvn@freiburger-schulen.bwl.de
Verwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Schulleiter
Unterstützung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 - 8
Kerstin Schmitz
Patenprojekt RODYNA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Studiendirektorin
Förderkreis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 – 11 Zimmer-Nr. 004
Tel. 07 61/201-77 64
Leitbild . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 – 13 schmitz.hlsvn@freiburger-schulen.bwl.de
Anregungen, Ideen, Beschwerden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Stellvertretende Schulleiterin
Schulentwicklung – neue Ziele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Antje Hirth
Schul- und Hausordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 – 17 Studiendirektorin
§ 90 Schulgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Zimmer-Nr. 107b
Tel. 07 61/201-74 36
Fehlzeitenregelung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 – 23 hirth.hlsvn@freiburger-schulen.bwl.de
Infektionsschutzgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 – 25 Abteilungsleiterin Oberstufe
Trainingsraum-Modell . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 – 27
Michael Kugel
Regeln für den Gebrauch des Internets . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Studiendirektor
Zimmer-Nr. 002b
Schülerversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Tel. 07 61/201-77 67
Bestätigung der Regeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 – 31 kugel.hlsvn@freiburger-schulen.bwl.de
Persönliche Daten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Abteilungsleiter Hauswirtschaft
und Pflege
Stundenplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 – 35 Dr. Barbara Schmidt
Öffnungszeiten Bibliothek • Läuteplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Studiendirektorin
Zimmer-Nr. 206
Ferienordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Tel. 07 61/201-77 70
Jahresübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 – 41 schmidt.hlsvn@freiburger-schulen.bwl.de
Abteilungsleiterin Agrarwirtschaft
Schuljahresplaner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 –147
Notenübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148 – 149 Timon Zintel
Studiendirektor
Beratungsadressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150 – 151
Zimmer-Nr. 107a
Persönliche Adressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152 Tel. 07 61/201-77 68
zintel.hlsvn@freiburger-schulen.bwl.de
Deutschlandkarte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153
Abteilungsleiter Sozialpflege
Politische Weltkarte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154 – 155
Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158
* Wegen der einfacheren Lesbarkeit werden durchweg die männlichen Bezeichnungen gebraucht.
4 5Verwaltung Unterstützung
AVdual, VABKF, VABO, BKST, Anja Adler
Beate Grabowski
2BFSA, 2BFH, 2BFG, BFQ-H, Technische Oberlehrerin
Zimmer-Nr. 002a BFQ-P, Fachpraktiker Küche, Tel. 07 61/201-77 66
Tel. 07 61/201-77 69 Fachpraktiker Hauswirtschaft, adler@ests-freiburg.de
grabowski.hlsvn@freiburger-schulen.bwl.de HoGa, Hauswirtschafterinnen,
Hauswirtschaftsmeisterinnen,
Fachbetreuerin Hauswirtschaft,
Sekretärin Unfallanzeigen Bücherverwaltung
Tobias Zaruba
Technischer Oberlehrer
Suse Riggenmann Tel. 07 61/201-77 66
Zimmer-Nr. 003 zaruba@ests-freiburg.de
Tel. 07 61/201-77 66 2BFHK, BFQ-E, 2BFP
riggenmann.hlsvn@freiburger-schulen.bwl.de SO, AG, GG, Fachbetreuer Agrar,
Sicherheitsbeauftragter
Sekretärin Sibylle Merz
Sonderschullehrerin
Zimmer-Nr. 214
Ursula Schneider BK1P, BK2P Tel. 07 61/201-77 72
Zimmer-Nr. 003 Landwirte, Winzer, merz@ests-freiburg.de
Tel. 07 61/201-74 20 Gärtner, Floristen, Sonderpädagogischer Dienst
schneider.hlsvn@freiburger-schulen.bwl.de Fahrtkostenrückerstattung,
BAFÖG Angelika Dörr-Thommes
Sekretärin Studienrätin
Zimmer-Nr. 214
Tel. 07 61/201-77 72
Jasmin Jöhle doerr@ests-freiburg.de
Zimmer-Nr. 001 Beratungslehrerin
Tel. 07 61/201-77 76
joehle@ests-freiburg.de Thomas Stockburger
Oberstudienrat
Zimmer-Nr. 214
Hausmeisterin Tel. 07 61/201-77 72
stockburger@ests-freiburg.de
Matthias Heitzmann Beratungslehrer
Zimmer-Nr. 002a
Verena Steinmann
Tel. 07 61/201-70 89
Zimmer-Nr. 048 (FWG)
heitzmann.hlsvn@freiburger-schulen.bwl.de Tel. 07 61/201-74 91
mobile-berufsschulsozialarbeit@caritas-freiburg.de
Verwaltungsleiter – Bereich Finanzen
Mobile Berufsschulsozialarbeit
Diana Haag Lisa Friedrich
Tel. 07 61/201-77 38 Zimmer-Nr. 048 (FWG)
haag.fwgvn@freiburger-schulen.bwl.de Tel. 07 61/201-74 91 • 0170/796 79 20
mobs@kurve-org.de
Verwaltungsleiterin Berufsschulzentrum Bissierstraße Mobile Berufsschulsozialarbeit
6 7Unterstützung Patenprojekt RODYNA
Max Perpeet Alle ca. 1400 Schüler*innen der Edith-Stein-Schule erhalten diesen Schuljahres-
Zimmer-Nr. 205 BK planer umsonst. Im Gegenzug bitten wir um eine finanzielle Unterstützung für
Tel. 07 61/28 10 91 • 01573/55 43 024 2BFSPT
max.perpeet@caritas-freiburg.de
unser Patenprojekt:
Oberstufe
Ein starkes Team: Die Edith-Stein-Schule und das Krisenzentrum RODYNA.
Berufsschulsozialarbeit
Die Hilfe der Edith-Stein-Schule für das Krisenzen-
Simone Müller-Morath trum RODYNA („Familie“) in der Stadt Ternopil hat
Zimmer-Nr. 205 inzwischen Tradition. Ternopil ist etwa so groß wie
Tel. 07 61/28 10 91 • 0151/50 84 62 04 Freiburg, liegt aber ca. 1.700 km davon entfernt in
simone.mueller-morath@caritas-freiburg.de BK
der Westukraine. In einer 5-Zimmerwohnung am
Berufsschulsozialarbeit Stadtrand finden bis zu 12 Kinder, Jugendliche und
junge Mütter aus akut existentieller Not Zuflucht.
Ulrich Bartel Oft zwingen massive Gewalterfahrungen diese
Büro in der Ensisheimerstraße 2a Menschen, die bisherigen Lebensverhältnisse zu
Tel. 07 61/88 66 58 19 • 0173/888 56 03 verlassen.
ulrich.bartel.bssa@invia-freiburg.de AVdual
Maria und Olena, die Leiterinnen RODYNA, schaf-
AVdual-Begleitung fen mit ihrem Team das vermisste Gefühl von
Wärme und Sicherheit. Auch bieten sie Essen, Klei-
Christine Schwendemann dung, Obdach und begleiten zu Ärzten, Gerichten
Büro in der Ensisheimerstraße 2a und Behörden.
Tel. 07 61/88 66 58 19 • 0162/981 41 79
christine.schwendemann@invia-freiburg.de AVdual Die chronisch schwache Wirtschaftslage in der Ukraine und ein unzureichendes
System der sozialen Sicherung werden erschwert durch die Folgen des seit 2014
AVdual-Begleitung
im Osten des Landes tobenden Krieges. So ist RODYNA sehr dankbar für die
Unterstützung durch die Edith-Stein-Schule. Geldspenden ermöglichen den Kauf
Ingrid Kohn
Zimmer-Nr. 101 von Lebensmitteln und Medikamenten, oder nötige Renovierungen oder
Tel. 07 61/202-41 86 • 0173/888 56 05 2BFS Beschaffungen (Waschmaschine, Kühlschrank, Staubsauger).
ingrid.kohn@invia-freiburg.de VABKF
Die Menschen kommen zu RODYNA oft ohne Gepäck und nur mit dem, was sie
Berufsschulsozialarbeit am Körper tragen. So finden auch selbstgenähte Kinderkleidung aus der Edith-
Stein-Schule dankbare Abnehmer. Für die ordnungsgemäße Verwendung sorgt
Janine Huttenberger der Arbeitskreis Auslandshilfe des DRK Kreisverbandes Freiburg.
Zimmer-Nr. 101
Tel. 07 61/202-41 86 • 0151/64 95 36 18 Wir danken schon jetzt für Ihre/eure großzügige Spende!
2BFS
janine.huttenberger@caritas-freiburg.de 2BFHK Im laufenden Schuljahr planen wir mit Schüler*innen des
Berufschulsozialarbeit AVdual ein Projekt mit Rodyna, das über finanzielle und
materielle Spenden hinaus ein persönliches Kennlernen
Franziska Holl ermöglichen wird. Eingebettet in das Konzept „Lernen
Büro im Pavillon durch Engagement“ (Verknüpfung von gesellschaftlichem
Tel. 07 61/201-71 35 Engagement mit schulischem Lernen) wird das Projekt
franziska.holl@caritas-freiburg.de VABO durch IN VIA Freiburg engmaschig begleitet.
Berufsschulsozialarbeit
8 9Förderkreis Förderkreis
Förderkreis der SEPA-Lastschriftmandat
Edith-Stein-Schule
Der Förderkreis sieht seine Aufgaben darin, Förderkreis für die Edith-Stein-Schule e.V., Bissierstr. 17, 79114 Freiburg
1. Bildungsmaßnahmen zur Förderung agrarwirtschaftlicher, hauswirtschaftlicher Gläubiger-Identifikationsnummer DE 59ZZZ00000611559
und sozialpflegerischer Berufe durchzuführen,
2. Lehrerfortbildungsmöglichkeiten zu fördern, Die Mandatsreferenz wird gesondert mitgeteilt
3. Kooperationsmöglichkeiten von Schule und Betrieben zu unterstützen,
4. Mittel für die Ausstattung der EDITH-STEIN-SCHULE bereitzustellen, wenn Ich ermächtige den Förderkreis für die Edith-Stein-Schule e.V, Zahlungen von
keine öffentlichen Mittel zur Verfügung stehen, meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditin-
5. das Schulleben zu fördern, z. B. Schüleraustausch, Bildungsreisen, Betriebs- stitut an, die vom Förderkreis für die Edith-Stein-Schule e.V auf mein Konto ge-
besichtigungen, Schüleraktivitäten, zogenen Lastschriften einzulösen.
6. die Darstellung der Schule und ihrer Zielsetzungen in der Öffentlichkeit zu
unterstützen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungs-
datum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die
mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Beitrittserklärung
Hiermit trete(n) ich (wir) dem Förderkreis der Vorname und Name (Kontoinhaber)
EDITH-STEIN-SCHULE-FREIBURG E.V. bei.
o als Einzelperson Jahresbeitrag: 12 € Straße und Hausnummer
o als Betrieb/Körperschaft Jahresbeitrag: 19 €
Postleitzahl und Ort
Höhere Beiträge und Spenden sind willkommen.
Eine Steuerquittung wird ausgestellt.
Name: Kreditinstitut (Name und BIC)
Vorname:
DE _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _
PLZ/Ort: IBAN
Straße:
Datum, Ort und Unterschrift
Tel:
Der Jahresbeitrag soll durch Lastschriftverfahren eingezogen werden:
o Ja o Nein
10 11Leitbild Leitbild
Wir, die Edith-Stein-Schule, tragen diesen Namen in
Anerkennung einer großen Frau des 20. Jahrhunderts, Wir . . .
die in ihrem Wirken konsequent ihre religiöse
Überzeugung gelebt hat, offen für den interkultu- l pflegen einen wertschätzenden und vertrauensvollen Umgang
rellen Dialog war und für die Chancengleichheit der miteinander.
Geschlechter eintrat.
l legen großen Wert auf Toleranz und soziales Verhalten.
l achten die unterschiedliche Herkunft und beachten die
unterschiedlichen Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler.
Edith Stein
Geboren als Jüdin am 12. Oktober 1891 in Breslau, l ermöglichen und erwarten Integration.
übergetreten zum Christentum,
am 09. August 1942 in Auschwitz-Birkenau ermordet. l fördern demokratische Strukturen, Mündigkeit und
Selbstverantwortung.
l verhalten uns so, dass die Rechte des Anderen nicht beeinträchtigt
werden.
Die Edith-Stein-Schule . . .
l unterstützen und informieren uns im gegenseitigen Austausch und
l ist eine öffentliche berufliche Schule für Freiburg und die angrenzenden fördern das Arbeiten im Team.
Regionen.
l gestaltenAbläufe und Entscheidungen transparent und halten
l bietet eine Vielfalt an qualifizierten Bildungs- und Ausbildungsprofilen und ent- uns an Absprachen.
wickelt diese weiter.
l legen großen Wert auf ungestörtes Lehren und Lernen.
l fördert Schülerinnen und Schüler bei der Hinführung zur Berufsreife, in der
beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie beim Erwerb weiterführender l fördern, fordern und erkennen Leistung aller am Schulleben
schulischer Abschlüsse. Beteiligten an.
l unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. l praktizierenGesundheitserziehung und Gesundheitsschutz an
unserer Schule.
l verhalten uns umweltbewusst und gehen achtsam mit Ressourcen um.
l pflegeneine konstruktive Zusammenarbeit mit unseren inner- und
außerschulischen Partnern.
12 13Anregungen, Ideen, Beschwerden Schulentwicklung – neue Ziele
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Kooperationspartner,
und AZAV
wir möchten, dass alle am Schulleben Beteiligten an unserer Schule zufrieden
sind. Diese Zufriedenheit kann manchmal durch die Umsetzung einer Idee, eines OES ist das Kürzel für die Schul- und Qualitätsentwicklung an beruflichen Schulen in Baden-Würt-
Verbesserungsvorschlags oder auch durch das Lösen eines Problems erreicht wer- temberg. Alle am Schulleben Beteiligten sind in die Schulentwicklung miteingebunden.
den.
Was bedeutet OES an der Edith-Stein-Schule?
Selbstverständlich können trotz aller Bemühungen im schulischen Alltag Konflikte Unsere Schule ist im Schuljahr 2009/10 in den OES-Prozess eingestiegen. Unter Beteiligung aller
und Beschwerden auftreten. Mal resultieren sie aus Missverständnissen, mal zeigt Lehrerinnen und Lehrer, aller Schülerinnen und Schüler (insbesondere der SMV) und der Eltern-
die Faktenlage, dass einem der Beteiligten ein Fehler unterlaufen ist. Anregungen und Ausbildervertretung wurde unser Leitbild entwickelt.
und Beschwerden sehen wir als Anlass, Sachverhalte und Beziehungen zu über- Um die Aussagen unseres Leitbildes im Schulalltag
denken, zu klären, eventuell Änderungen herbeizuführen sowie Unstimmigkeiten umsetzen zu können, wurden in den letzten Jahren
und Fehler zu überprüfen mit dem Ziel, sie zu beheben. verschiedene Projekte ins Leben gerufen..
l Mit dem Trainingsraum-Programm wollen wir in
Um diese Ziele zu erreichen, wurde das Verfahren „Anregungen – Ideen – unseren Klassen ein ungestörtes Lehren und Lernen
Beschwerden“ an unserer Schule eingeführt. ermöglichen.
l Durch das Einholen von Feedback bei Schülerinnen
Auf unserer Homepage können Sie unter der Rubrik „Service“ → „Feedback –
und Schülern soll der wertschätzende und vertrau-
AIB“ Anregungen, Ideen und Beschwerden abgeben. Alternativ können Sie dort ensvolle Umgang miteinander gepflegt werden.
ein Feedback-Formular herunterladen und an uns weiterleiten. Ihre Anliegen wer- Demokratische Strukturen, Mündigkeit und Selbst- Unsere Schulentwicklungsgruppe bei ihrem jährlichen
Klausurtag im April 2022.
den dann von der Schulleitung und dem Personalrat gesichtet und nach Sachver- verantwortung wollen wir stärken.
halt bearbeitet. Es wird – sofern die Anregung oder Beschwerde nicht anonym l Mit den Einführungstagen wollen wir neuen Schülerinnen und Schülern das Ankommen an
geführt wird – eine Rückmeldung an die einreichende Person erfolgen. unserer Schule erleichtern und wichtige Regeln und Werte vermitteln.
l Im AV Dual erproben wir in unserer Außenstelle in der Ensisheimer Straße neue Wege des Ler-
Handelt es sich um einen Konflikt oder eine Beschwerde, sollen die folgenden nens.
Regeln dazu beitragen, eine konstruktive Lösung zu finden: l Mit Tablet-Projekten in der Berufsoberschule, den beruflichen Gymnasien und im AV Dual neh-
men wir die digitalen Herausforderungen an und stärken die individuelle Förderung.
l Die unmittelbar Beteiligten legen dem Umgang mit einem Konflikt oder einer Zu jeder Qualitätsentwicklung gehört eine Evaluation, d.h. eine Überprüfung, ob die gesetzten
Beschwerde gegenseitigen Respekt zugrunde und bemühen sich um eine ein- Ziele auch erreicht werden, bzw. ob Kurskorrekturen nötig sind.
vernehmliche Regelung. Dabei werden immer die Grundsätze der Kommunika- l Schüler, Lehrer und gegebenenfalls auch Eltern und Betriebe werden zu unseren Projekten
tion beachtet: befragt.
– Wir sprechen zuerst mit, erst dann über jemanden. Dieser Grundsatz gilt ins- l Wir führen jährlich eine Befragung der Lehrerinnen und Lehrern und im Wechsel Befragun-
besondere für Beschwerden im unterrichtlichen, erzieherischen und kommuni- gen von Schülerinnen und Schülern und Betrieben durch.
l Im Juli 2020 befragten wir außerplanmäßig alle Lehrkräfte und alle Schülerinnen und Schüler
kativen Bereich.
zum digitalen Lernen unter „Corona“-Bedingungen.
– Beim Vortrag einer Beschwerde achten wir auf die Form. Wir erinnern uns an
das Leitbild unserer Schule. Das Landesinstitut für Schulentwicklung führte im November 2014 eine Fremdevaluation an der
l Ist eine persönliche Lösung mit dem Betroffenen nicht möglich, wendet man Edith-Stein-Schule durch. Wir bekamen bescheinigt, dass unser Qualitätsmanagement „auf
gutem Niveau“ entwickelt ist, was in einem Bilanzgespräch mit dem RP von uns jährlich neu
sich in der Regel an den Klassenlehrer. Des Weiteren stehen auch die Verbin- belegt wird.
dungslehrer und die Sozialarbeiter zur Verfügung.
l Erst wenn auf den beschriebenen Wegen keine Lösung gefunden werden kann,
Um auch Schülerinnen und Schüler mit Bildungsgutscheinen aufnehmen zu können, haben wir
im Sommer 2014 für die Gärtnerausbildung, die Meisterausbildung Hauswirtschaft und die
sollte eine Beschwerde über unsere Homepage eingereicht oder das entspre- Berufsfachschule für Zusatzqualifikationen das AZAV-Zertifikat verliehen bekommen. Im Mai
chende Formular heruntergeladen und im Sekretariat abgegeben bzw. in den 2017 haben wir am externen AZAV-Audit der DQS nach dem Stichprobenverfahren erfolgreich
Briefkasten davor eingeworfen oder per Post verschickt werden. teilgenommen. Somit können wir auch 2022/23 Schülerinnen und Schüler mit Bildungsgutschei-
nen der Arbeitsagentur an unserer Schule aufnehmen.
14 15Schul- und Hausordnung Schul- und Hausordnung
Einleitung Feuerschutzordnung Regelung der Pausen Bekanntmachungen
Die Schule ist ein Ort des gemeinsamen Lebens Die in den Unterrichtsräumen ausgehängte Feuer- Bekanntmachungen der Direktion, der SMV, des
schutzordnung muss allen bekannt sein und ist ge- Aufenthalt
und Lernens. Dies bedingt, dass jeder die Bedürf- Elternbeirats, der Jugendberufshilfe und von
nau zu beachten. Während der großen Pause werden die Schüler ge-
nisse des anderen und der Gemeinschaft berück- MOBS befinden sich an den offiziellen Anschlag-
beten sich in die vorgesehenen Pausenbereiche
sichtigt. Handys tafeln.
(EG, Zentraler Bereich, Schüleraufenthaltsraum,
An der Edith-Stein-Schule wollen wir deshalb unter Handys haben während des Unterrichts grund- Schulhöfe) zu begeben. Der Aufenthalt in Fach- Die Veröffentlichungen sind von jeder Institution
Beachtung folgender Grundsätze freundlich zu- sätzlich ausgeschaltet zu sein. räumen ist nicht gestattet. Zur Gewährleistung eigenverantwortlich zu aktualisieren.
sammenarbeiten: der Aufsichtspflicht sind die Türen der Klassenräu-
Waffen me, in denen sich Schüler befinden, offen zu hal- Entschuldigungsverfahren bei
– Die Achtung der Person des Anderen ist die
Grundlage unseres Zusammenlebens. Waffen gehören nicht in unsere Schule und wer- ten. Abwesenheit
– Handlungen, die die seelische und körperliche den daher umgehend eingezogen.
Verlassen des Schulgeländes Plötzlich auftretende gesundheitliche Be-
Unversehrtheit anderer Personen gefährden Suchtmittel (Alkohol, Zigaretten, E-Zigaretten,
oder beeinträchtigen, werden nicht geduldet. Wird das Schulgelände verlassen, ruht die Auf- schwerden
Drogen, ...) sichtspflicht der Schule. In der Folge gilt nur ein
– Meinungsverschiedenheiten werden ohne den Bei plötzlich auftretenden Beschwerden kann das
Der Konsum von Alkohol und das Rauchen ist im eingeschränkter Versicherungsschutz. Krankenzimmer aufgesucht werden. Bei einer Ver-
Einsatz von Gewalt beigelegt. gesamten Schulgebäude bzw. auf dem Schulge-
– Wir begreifen die Edith-Stein-Schule in ihren Um- schlechterung des gesundheitlichen Zustandes
lände grundsätzlich verboten.
weltzusammenhängen und praktizieren aktiven Räume der einzelnen Fachbereiche werden die Eltern oder der Arbeitgeber telefo-
Umweltschutz. Volljährige Schüler dürfen nur am dafür ausgewie- nisch benachrichtigt.
– Das Eigentum von Mitschülern und Schule wird senen Platz rauchen. Zigarettenkippen gehören in Zutritt Eine vorzeitige Entlassung erfolgt durch den Fach-
respektiert und geschont. die dafür vorgesehenen Behälter. Spezielle Fachräume (Küchen, Textilarbeitsräume, lehrer nur mit Entlasszettel und Eintrag ins Klas-
– Jeder ist für Sauberkeit und Ordnung in der Drogen dealende Personen werden sofort straf- Wäscheraum, Werkraum, Pflegeräume, Holz- und senbuch. Der Entlasszettel muss unterschrieben
Schule verantwortlich. rechtlich verfolgt und von der Schule verwiesen. Metallwerkstatt, EDV-Räume, Physikraum, Biolo- zusammen mit einer schriftlichen Entschuldigung
gieraum, Chemieraum, Gewächshaus, Floristik- an den Klassenlehrer zurückgegeben werden.
Zur Konkretisierung der genannten Grundsätze Fahrzeuge raum, Sportstätten) dürfen nur in Begleitung des
hat die Gesamtlehrerkonferenz im April 2014 und Fachlehrers betreten werden. Fehlzeiten
Fahrzeuge sind ordnungsgemäß an den dafür vor-
die Schulkonferenz im Mai 2014 auf der Grundlage
gesehenen Standplätzen abzustellen. Für jegliches Fehlen im Unterricht (auch für einzel-
des Schulgesetzes von Baden-Württemberg die Ergänzende Regelungen ne Stunden) muss eine schriftliche Entschuldigung
nachfolgenden Regeln aufgestellt: Für den gesamten Park- und Zufahrtsbereich gilt Die ergänzenden Regelungen für die einzelnen
die Parkordnung für das Berufsschulzentrum Bis- vorgelegt werden. Am Morgen des ersten Fehlta-
Die in dieser Schulordnung verwendeten Begriffe Fachräume werden durch die jeweiligen Fachleh- ges benachrichtigen Sie bitte die Schule bis spätes-
sierstraße 17 und die STVO. rer ausgehändigt und besprochen.
„Lehrer“ und „Schüler“ gelten für „Lehrerinnen“ tens 10.00 Uhr per Mail:
und „Schülerinnen“ gleichermaßen. Fahrräder können zu günstigen Bedingungen ver- krankmeldung.hlsvn@freiburger-schulen.bwl.de,
sichert werden. Schulverwaltung telefonisch (vgl. Seite 6) oder per Fax: 0761/369 25
Allgemeine Regelungen Fundsachen
mit Angabe des Grundes und der voraussichtli-
Regelung des Unterrichtbetriebes chen Dauer Ihrer Abwesenheit.
Sauberkeit Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekre-
Schulpflicht tariat abzugeben. Die schriftliche Entschuldigung ist innerhalb von
Jede Klasse ist für die Ordnung und Sauberkeit im drei Tagen nach der Krankmeldung vorzulegen.
jeweiligen Unterrichtsraum verantwortlich. Zwei Jeder Schüler ist zu Pünktlichkeit und regelmäßi-
ger Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Grund- Unfälle
Klassenordner (Namen werden im Klassenbuch Wichtig
vermerkt) sorgen jeweils eine Woche für die Um- lage ist die Schulbesuchsverordnung des Schulge- Bei allen Schulunfällen (auch Wegeunfällen) sind
sofort Sekretariat, Lehrer, Hausmeister sowie die Unentschuldigtes Fehlen bei einer Klassenarbeit
setzung. Die Lehrkräfte achten auf die Einhaltung. setzes (siehe auch Entschuldigungsverfahren). bedeutet Leistungsverweigerung und wird mit
Fehlzeiten werden gemäß der von der Gesamtleh- Direktion zu verständigen.
Essen ist in Unterrichtsräumen nur in den Pausen der Note 6 (ungenügend) bewertet. Eltern und
rerkonferenz am 25. Mai 2012 beschlossenen Re- Betrieb werden informiert. Mahnungen und
erlaubt. Abfälle sind in die dafür aufgestellten Be- Meldepflicht
gelung in Zeugnisse eingetragen. Schulverweise folgen, die zu einem Schulaus-
hälter zu werfen. Verschmutzungen beseitigt der Wechsel des Ausbildungs- bzw. Beschäftigungs-
Verursacher. Jeder Schüler kann aufgefordert wer- Nichterscheinen des Lehrers platzes, Änderungen der persönlichen Verhältnis- schluss führen können.
den, Verschmutzungen zu beseitigen, auch wenn Erscheint ein Lehrer nicht zum Unterricht, verstän- se (z.B. Adresse) sind dem Klassenlehrer unverzüg-
er nicht der Verursacher ist. Beurlaubung
digt der Klassensprecher oder dessen Stellvertre- lich mitzuteilen.
In besonders begründeten Ausnahmefällen und
Schäden ter 10 Minuten nach regulärem Stundenbeginn nur auf rechtzeitigen Antrag ist eine Beurlaubung
Rückgabe von Lern- und Arbeitsmitteln
die Schulleitung. vom Schulbesuch möglich.
Beschädigungen an Schuleigentum sind sofort Bei Abmeldung von der Schule sind ausgeliehene
dem Sekretariat, dem Klassenlehrer oder dem Lernmittel Lern- und Arbeitsmittel, der Schülerausweis und
Hausmeister zu melden. Für schuldhafte Beschädi- Arzttermine
Die Schüler haben die erforderlichen Lernmittel die Berechtigungskarte für den Regio-Ausweis
gungen und Verschmutzungen haftet der Verur- dem Klassenlehrer bzw. dem Sekretariat zurück- Arztbesuche sind grundsätzlich nur außerhalb der
immer in die Schule mitzubringen. Von der Schule Unterrichtszeit möglich.
sacher. gestellte Lernmittel sind pfleglich zu behandeln. zugeben. Bei Verlust oder Beschädigung haftet
Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Schüler. der Schüler.
Sammlungsräume für Lernmittel dürfen nur mit
Erlaubnis des Fachlehrers betreten werden. Stand: September 2022
16 17§ 90 Schulgesetz Fehlzeitenregelung
§ 90 Schulgesetz: Erziehungs- Rahmenrichtlinien für den Eintrag
und Ordnungsmaßnahmen von Fehlzeiten in Zeugnissen
(1) Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen dienen der Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungs-
auftrages der Schule, der Erfüllung der Schulbesuchspflicht, der Einhaltung der Schulordnung und
In Halbjahresinformationen, Halbjahreszeugnissen und/oder Jahreszeugnissen werden
dem Schutz von Personen und Sachen innerhalb der Schule. nach Beschluss durch die jeweilige Klassenkonferenz Fehlzeiten eingetragen.
(2) Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen kommen nur in Betracht, soweit pädagogische Erziehungs-
Dabei gilt grundsätzlich:
maßnahmen nicht ausreichen; hierzu gehören auch Vereinbarungen über Verhaltensänderungen
des Schülers. Bei allen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ist der Grundsatz der Verhältnismä- l Schüler,
die in Wahrnehmung eines Ehrenamtes oder einer vergleichbaren Aufgabe
ßigkeit zu beachten. Die Schule kann von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen absehen, wenn bzw. wegen einer vom Betrieb angeordneten Maßnahme nicht am Unterricht teil-
der Schüler durch soziale Dienste Wiedergutmachung leistet. nehmen, gelten als anwesend.
l Beurlaubte Schüler gelten als entschuldigt.
* l Verkehrstechnisch bedingte Fehlzeiten gelten als entschuldigt.
l Fehlzeiten gelten als entschuldigt, wenn dem Klassenlehrer innerhalb von drei Tagen
*
eine schriftliche Entschuldigung vorlag.
l Werden mehr als 50% Unterricht an einem Schultag versäumt, so gilt dies als ganzer
Fehltag. Darüber hinaus können einzelne Fehlstunden zu ganzen Fehltagen addiert
werden.
l Wenn sowohl Halbjahreszeugnisse als auch Jahreszeugnisse erteilt werden:
Die Buchführung über die Fehlzeiten erfolgt bezogen auf das Schulhalbjahr. Fehlzeiten
aus dem ersten Halbjahr werden nur dann mit in das Jahreszeugnis übernommen,
wenn auch im 2. Halbjahr die zulässige Anzahl an Fehlzeiten überschritten wurde.
l Wenn nur Jahreszeugnisse erteilt werden:
Es werden die Gesamtfehlzeiten im Jahreszeugnis eingetragen.
l DerZeugniseintrag erfolgt in folgender Form:
Fehlzeiten: _________ Tage, davon entschuldigt: _________ Tage
l DieKlassenlehrer informieren die Eltern bzw. die Betriebe über häufige Fehlzeiten
telefonisch oder mit Hilfe der Mahnkarten und dokumentieren diese Mitteilungen.
l Fehlzeiten dürfen nicht in die Verhaltensnote einfließen.
l Fehlzeiten können zu Verlust von Lob und Preis führen.
Für Berufsschulklassen sowie das BKST und die 2BFS-A gilt: Es erfolgt ein Eintrag
mit allen Fehlzeiten, wenn zwei oder mehr unentschuldigte Fehlzeiten vorliegen.
Für Vollzeitklassen gilt: Fehlzeiten werden in das Zeugnis eingetragen, wenn ein Schü-
ler an zehn oder mehr Schultagen im Halbjahr den Unterricht nicht besucht hat.
Hinweis: Die verwendeten Begriffe „Lehrer“ und „Schüler“ gelten für „Lehrerinnen“ und
„Schülerinnen“ gleichermaßen.
* Im Rahmen von Nachsitzen können auch Maßnahmen zur Schadenswiedergutmachung Stand: September 2022
und aus dem Fehlverhalten begründete Tätigkeiten angeordnet werden. Stand: September 2022
18 19Fehlzeitenregelung Fehlzeitenregelung
Versäumnis- und Entschuldigungsregeln an der EStS Konsequenzen bei hohen Fehlzeiten
1. Jede Abwesenheit eines Schülers ist im Klassen- oder Kursbuch zu vermerken. Ab 10 Fehltagen, d.h. wenn die Liste voll ist, werden die Fehlzeiten im Regelfall
2. Für jegliches Fehlen im Unterricht muss eine schriftliche Entschuldigung vorge- ins Zeugnis eingetragen (siehe Rahmenrichtlinien für den Eintrag von Fehlzeiten
legt werden. Bei minderjährigen Schülern unterzeichnen die Eltern die Entschul- in Zeugnissen; Schuljahresplaner).
digung. Nun wird eine neue Fehlzeitenliste auf rotem Papier ausgegeben, die alte Liste
3. Gemäß der Schul- und Hausordnung sind erkrankte Schüler verpflichtet, ihr Feh- wird vom Klassenlehrer einbehalten.
len bis 10:00 Uhr morgens im Sekretariat per e-mail (krankmeldung.hlsvn@frei- Ab diesem Zeitpunkt wird der Klassenlehrer in der Regel eine ärztliche Bescheini-
burger-schulen.bwl.de) oder telefonisch mit Angabe des Grundes und der gung zur Entschuldigung krankheitsbedingter Fehlzeiten einfordern. Fehlzeiten
voraussichtlichen Dauer zu melden. ohne Bescheinigung gelten dann als unentschuldigt. Dies gilt für das ganze Schul-
4. Spätestens am dritten Tag nach der Krankmeldung muss der Schule die schriftli- jahr. Im Einzelfall kann der Klassenlehrer die Pflicht zur Vorlage ärztlicher Beschei-
che Entschuldigung – evtl. mit ärztlicher Bescheinigung – vorliegen. nigungen im zweiten Halbjahr aufheben.
5. Unentschuldigtes Fehlen bei einer Klassenarbeit wird mit der Note ungenügend
bewertet. Fehlzeiten bei BAFöG-Empfängern
Der Klassenlehrer sammelt die Fehlzeiten von BAFöG-Empfängern zusätzlich in
Umgang mit der Fehlzeitenübersicht vom Sekretariat ausgegebenen Formularen. Diese müssen am Ende des Jahres an
1. Die Fehlzeitenübersicht ersetzt schriftliche Entschuldigungen oder Entlasszettel. das Sekretariat und von dort aus an das zuständige BAFöG-Amt weitergeleitet
2. Die Schüler sind verpflichtet, die Fehlzeitenübersicht in der Oberstufe oder bei werden. Bei hohen Fehlzeiten kann das BAFöG-Amt BAFöG-Rückzahlungen für
Anweisung der entsprechenden Klassenlehrer ordnungsgemäß zu führen und das gesamte Schuljahr, aber auch für einzelne Monate einfordern. Bei längeren
diese jederzeit vorlegen zu können. Vor jedem Ferienabschnitt und vor den Fehlzeiten muss – sofern eine Rückforderung vermieden werden soll – ein ärztli-
Notenkonferenzen können Fehlzeitenübersichten eingesammelt, kopiert und ches Attest vorliegen.
stichprobenartig kontrolliert werden. Bei Abweichungen können Maßnahmen Stand: September 2022
nach § 90 Schulgesetz erfolgen.
3. Unterrichtsversäumnisse werden von den Schülern in die Fehlzeitenübersicht
eingetragen, innerhalb von drei Tagen dem Klassenlehrer vorgelegt und von
diesem abgezeichnet. Erst danach wird die entsprechende Fehlzeit im Klassen-
buch als entschuldigt (e) oder entschuldigt mit Bescheinigung (eB) und jeweils
Lehrerkürzel abgezeichnet.
4. Bescheinigungen bewahrt der Klassenlehrer auf.
5. Liegen Fehlstunden mehr als eine Woche zurück, ohne dass der Schüler sich
entschuldigt hat, gelten diese als unentschuldigt (ue) und werden im Klassen-
buch und auf der Fehlzeitenübersicht entsprechend markiert.
6. Einzelne Fehlstunden werden unter Angabe des Faches eingetragen. Vier ein-
zelne Fehlstunden summieren sich zu einem ganzen Fehltag (siehe Beispiel).
20 21Fehlzeitenregelung Fehlzeitenregelung 22 23
Infektionsschutzgesetz Infektionsschutzgesetz
Belehrung gem. § 34 Abs. 5 Ihr Hausarzt wird Ihnen – bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose
S. 2 Infektionsschutzgesetz gestellt werden konnte – darüber Auskunft geben, ob Sie eine Erkrankung haben, die einen
Besuch der Schule nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.
Wenn Sie eine ansteckende Erkrankung haben und die Schule oder andere Gemeinschafts- Müssen Sie zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrich-
einrichtungen besuchen, können Sie andere Schülerinnen und Schüler oder Lehrerinnen tigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns bei einer der unter Nr. 1 bis 3 genannten
und Lehrer anstecken. Krankheiten auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle
Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhal- notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektions-
tensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie es das Infektionsschutzgesetz vor- krankheit vorzubeugen.
sieht. In diesem Zusammenhang sollen Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon z.B. über Tröpf-
nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir chen beim Reden möglich ist, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeu-
Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. tet, dass Sie bereits Mitschülerinnen und Mitschüler oder Lehrerinnen oder Lehrer ange-
Das Gesetz bestimmt, dass Sie nicht in die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtun- steckt haben können, wenn Sie mit den ersten Krankheitsanzeichen zu Hause bleiben müs-
gen gehen dürfen, wenn sen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die anderen Schüler bzw. deren Eltern ano-
nym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren müssen.
1. Sie an einer schweren Infektion erkrankt sind, die durch geringe Erregermengen verur-
sacht wird. Dazu gehören Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose oder durch EHEC- Manchmal werden von Personen Erreger aufgenommen, ohne dass sie erkranken. Auch
Bakterien verursachter Brechdurchfall sowie die bakterielle Ruhr. Alle diese Krankheiten werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung von den Betroffenen
kommen in Deutschland nur in Einzelfällen vor (außerdem nennt das Gesetz noch virus- noch längere Zeit ausgeschieden. Dadurch besteht die Gefahr einer Ansteckung von Mit-
bedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung, es ist aber höchst unwahr- schülerinnen und Mitschülern oder Angehörigen der Lehrerschaft. Im Infektionsschutzge-
scheinlich, dass diese Krankheitserreger nach Deutschland mitgebracht und hier weiter setz ist daher vorgesehen, dass die „Ausscheider“ von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-,
übertragen werden); Paratyphus- und Shigellenruhrbakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung durch
das Gesundheitsamt wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung, d.h. die Schule gehen dür-
2. bei Ihnen eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert fen.
verläuft bzw. verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Wind-
pocken, Hirnhautentzündung durch Haemophilus influenzae b-Bakterien, Meningokok- Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hoch ansteckenden In-
ken-Infektionen, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis (infektiöse Gelbsucht) A und E fektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserre-
(E ist bei uns ebenfalls nicht verbreitet, kann aber aus dem Urlaub mitgebracht werden); ger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch
in diesem Fall dürfen Sie die Schule nicht besuchen.
3. Sie unter Kopflaus- oder Krätzmilbenbefall leiden und die Behandlung noch nicht abge-
schlossen ist. Die Übertragungswege der aufgezählten Krankheiten sind unterschiedlich. Weitere Informationen zum Besuchsverbot der Schule oder einer anderen Gemeinschafts-
einrichtung für „Ausscheider“ oder eine möglicherweise infizierte, nicht jedoch erkrankte
Viele Brechdurchfälle und Hepatitis A (und E) kommen durch Schmierinfektionen zustande Person können Sie bei Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrem Gesundheitsamt erhalten.
oder es handelt es sich um so genannte Lebensmittelinfektionen. Die Übertragung erfolgt Auch in diesen soeben geschilderten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen.
dabei durch mangelnde Händehygiene bzw. durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten
über Gegenstände (Handtücher; Möbel). Durch Tröpfchen werden z.B. Masern, Mumps, Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, Röteln, Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A ste-
Windpocken und Keuchhusten übertragen. Die Verbreitung von Krätzmilben, Läusen sowie hen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheits-
der ansteckenden Borkenflechte erfolgt über Haar- und Hautkontakte. amt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein opti-
maler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.
Diese Infektions- bzw. Verbreitungswege erklären, warum in Gemeinschaftseinrichtungen
besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der aufgezählten Krankheiten be- Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder Ihr Gesund-
stehen. Wir bitten Sie deshalb, bei ernsthaften Erkrankungen immer den Rat Ihres Haus- heitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.
arztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederhol-
tem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symp-
tomen, wie z.B. abnormem Husten oder Halsschmerzen mit auffallendem Mundgeruch
oder auch bei Läusebefall).
24 25Trainingsraum-Modell Trainingsraum-Modell
Trainingsraum-Modell, Informationen für Schüler
Liebe Schülerinnen und Schüler,
Sie sind jetzt an einer beruflichen Schule, in der zumeist erwachsene Menschen miteinander
lernen und arbeiten. Dadurch sieht die Zusammenarbeit von Lehrern und Schülern anders
aus, als Sie es vielleicht bisher gewohnt waren.
Ihre Lehrer sind dafür verantwortlich, Ihnen gute Lernanregungen zu geben. Sie als Schüler
sind selbst dafür verantwortlich, ob Sie dieses Lernangebot annehmen. Nur Sie können
bestimmen, wie viel Sie lernen. Zudem bestimmen Sie, ob in der Klasse ein ruhiges, ange-
messenes Lernklima herrscht und sich damit Ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz bzw.
einen guten Berufsstart erhöhen.
Ziel des Zusammenlebens in Ihrer Klasse ist es, dass jeder eigenverantwortlich sein Handeln
bestimmt.
Jeder Schüler ist selbst verantwortlich dafür, dass er die Dinge lernt, die er für einen Berufs-
einstieg braucht. Jeder sorgt dafür, dass er die Rechte der Anderen nicht verletzt und die
an der Edith-Stein-Schule tätigen Personen respektiert.
Die Grundlage unseres Zusammenlebens bilden daher die folgenden drei Regeln:
l Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen.
l Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten.
l Jeder muss die Rechte der Anderen respektieren.
Den meisten fällt es leicht, sich respektvoll und verantwortlich zu verhalten. In jeder Klasse l Nach drei Besuchen im Trainingsraum werden die Eltern benachrichtigt.
gibt es aber auch Schüler, die dieses erst lernen und trainieren müssen. Dafür gibt es an der l Nach weiteren drei Besuchen im Trainingsraum findet ein Elternberatungsgespräch
Edith-Stein-Schule das Trainingsraum-Modell. Wie sieht das konkret aus? statt.
Es steht ein „Trainingsraum“ zur Verfügung, den ein Trainingsraum-Lehrer betreut. Zu beachten ist, dass ein sofortiger Unterrichtsausschluss durch die Schulleitung erfolgt,
Im Falle einer Unterrichtsstörung wird dem Schüler vom Fachlehrer eine ausdrückliche wenn
Ermahnung ausgesprochen. Es liegt dann am Schüler, sein Verhalten selbst zu erkennen l der Schüler sich weigert in den Trainingsraum zu gehen.
und sich an die Regeln zu erinnern. l der Schüler nicht auf direktem Weg in den Trainingsraum geht.
l der Schüler den Trainingsraum zum 3. Mal am selben Tag besucht.
Jeder Schüler entscheidet selbst, ob er sich an die oben genannten Regeln des Zusammen-
l der Schüler im Trainingsraum stört.
lebens in der Klasse hält und weiter am Unterricht teilnimmt oder stört. In diesem Fall wird
er in den Trainingsraum geschickt. In diesem Fall darf der Schüler erst wieder am Unterricht teilnehmen, wenn ein Gespräch
zwischen den Eltern/Erziehungsberechtigten und der Schulleitung stattgefunden hat.
Im Trainingsraum hat der Schüler Gelegenheit, durch eigene Überlegungen und im
Gespräch mit dem Trainingsraum-Lehrer Wege zu finden, sich in zukünftigen Situationen
angemessener zu verhalten. Das ist auch wichtig für den späteren Beruf und gehört zur Be-
rufsvorbereitung. Betriebe suchen Leute, auf die sie sich verlassen können!
Seine Überlegungen schreibt der Schüler im Rückkehrplan auf und bespricht sie mit der Trai-
ningsraum-Lehrkraft. Danach geht er zurück in die Klasse und wartet bis der Fachlehrer Zeit
hat den Rückkehrplan zu prüfen. Ist der Plan in Ordnung, ist die Sache erledigt.
Stand: September 2022
26 27Regeln für den Gebrauch des Internets Schülerversicherung
Regeln für den Gebrauch des Internets Schülerversicherung
bei schulischen Arbeiten
1. Alle für die Arbeit verwendeten Quellen sind in der Literaturliste aufzuführen, Alle Schüler*innen der Edith-Stein-Schule werden von der Schule beim BGV versi-
auch wenn sie in der Arbeit nicht zitiert werden. chert (Haftpflicht, Unfall, Sachschaden). Die Kosten für die Versicherung trägt
2. Es müssen stets mehrere Quellen genutzt werden und die Schülerinnen und die Schule. Abgedeckt sind beispielsweise Schäden, die ein Schüler im Zusam-
Schüler müssen in der Lage sein, ihre Quellenauswahl auf Nachfrage zu menhang mit dem Schulbesuch verursacht oder Leistungen bei Unfällen, die sich
begründen. Dabei gelten nur Seiten, bei denen Herausgeber und Autor im Rahmen des Schulbesuchs ereignen.
erkennbar sind, als vertrauenswürdig. Im Schadensfall wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.
3. Internetseiten werden mit vollständiger Web-Adresse und Datum zitiert. Die
Angaben können aus der Kopfzeile des Adressen-Fensters kopiert werden.
Beispiel:
http://cms.essen-und-co.de/cms/website.php?id=/ernaehrung/index.html, 7.7.08
4. Wörtliche Übernahmen sind mit Anführungszeichen und Quellenverweis als
Zitat zu kennzeichnen.
Beispiel:
„Fortschritt, Schnelllebigkeit sowie Bequemlichkeit bestimmen unser Zeitalter.
Nirgends anders kann man dies mehr feststellen als in dem Mahlzeitenverhal-
ten der Menschen. Convenience Food ist somit ein hervorragender Spiegel der
Zeit. Kochen scheint ein Luxusgut geworden zu sein:“ (http://cms.essen-und-
co.de/cms/website.php, 07.07.08)
5. Werden größere Textabschnitte unbearbeitet übernommen, ist hierfür eine
Begründung erforderlich.
6. Die Übernahme von Schülerreferaten (ganz oder teilweise) gilt als Täu-
schungsversuch und wird entsprechend benotet. Ebenfalls als Täuschungs-
versuch bewertet wird die Übernahme längerer Zitate ohne Quellenangabe.
7. Verständnis und Auseinandersetzung mit dem Thema können stets durch ein
Gespräch, das in die Note eingeht, überprüft werden.
8. Die Lehrkraft kann verlangen, dass unter der Arbeit folgende – von der Schü-
lerin/vom Schüler unterschriebene – Versicherung erscheint:
„Ich erkläre, dass ich alle oben genannten Regeln eingehalten habe.“
9. Die Bestimmungen des Urheberrechts sind einzuhalten, wenn die Arbeit
publiziert werden soll.
Stand: September 2022
28 29Bestätigung der Regeln/ Kopie für den Schüler Bestätigung der Regeln
Bestätigung der Kenntnisnahme Bestätigung der Kenntnisnahme
Name: Name:
Klasse: Klasse:
Betrieb: Betrieb:
Ich/Wir bestätigen, dass ich/wir zur Kenntnis genommen haben: Ich/Wir bestätigen, dass ich/wir zur Kenntnis genommen haben:
l Schul- und Hausordnung einschließlich des Entschuldigungsverfahrens l Schul- und Hausordnung einschließlich des Entschuldigungsverfahrens
l Rahmenrichtlinien zum Eintrag von Fehlzeiten im Zeugnis l Rahmenrichtlinien zum Eintrag von Fehlzeiten im Zeugnis
l Übersicht über Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen nach § 90 Schulgesetz l Übersicht über Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen nach § 90 Schulgesetz
l Belehrung gemäß § 34 Abs.5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) l Belehrung gemäß § 34 Abs.5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
l Richtlinien zum Trainingsraum l Richtlinien zum Trainingsraum
l Regeln für den Gebrauch des Internets bei schulischen Arbeiten l Regeln für den Gebrauch des Internets bei schulischen Arbeiten
l Vorgehen bei Anregungen, Ideen, Beschwerden l Vorgehen bei Anregungen, Ideen, Beschwerden
Ich bin mit der Abbildung von Fotos und der namentlichen Nennung von Ich bin mit der Abbildung von Fotos und der namentlichen Nennung von
mir/meinem Kind auf der Schulhomepage bzw. in Printmedien einverstanden mir/meinem Kind auf der Schulhomepage bzw. in Printmedien einverstanden
o Ja o Nein o Ja o Nein
Datum Unterschrift Schüler Datum Unterschrift Schüler
Datum Unterschrift Eltern Datum Unterschrift Eltern
(bei minderjährigen Schülern) (bei minderjährigen Schülern)
Datum Unterschrift Betrieb Datum Unterschrift Betrieb
(bei Auszubildenden) (bei Auszubildenden)
30 31Persönliche Daten
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32 33Stundenplan Stundenplan
Stunde Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Stunde Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
1 08:00 – 08:45 1 08:00 – 08:45
2 08:50 – 09:35 2 08:50 – 09:35
3 09:50 – 10:35 3 09:50 – 10:35
4 10:40 – 11:25 4 10:40 – 11:25
5 11:30 – 12:15 5 11:30 – 12:15
6 12:20 – 13:05 6 12:20 – 13:05
7 13:10 – 13:55 7 13:10 – 13:55
8 14:00 – 14:45 8 14:00 – 14:45
9 14:50 – 15:35 9 14:50 – 15:35
10 15:45 – 16:30 10 15:45 – 16:30
11 16:35 – 17:20 11 16:35 – 17:20
Stunde Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Stunde Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
1 08:00 – 08:45 1 08:00 – 08:45
2 08:50 – 09:35 2 08:50 – 09:35
3 09:50 – 10:35 3 09:50 – 10:35
4 10:40 – 11:25 4 10:40 – 11:25
5 11:30 – 12:15 5 11:30 – 12:15
6 12:20 – 13:05 6 12:20 – 13:05
7 13:10 – 13:55 7 13:10 – 13:55
8 14:00 – 14:45 8 14:00 – 14:45
9 14:50 – 15:35 9 14:50 – 15:35
10 15:45 – 16:30 10 15:45 – 16:30
11 16:35 – 17:20 11 16:35 – 17:20
34 35Öffnungszeiten Bibliothek • Läuteplan Ferienordnung
Öffnungszeiten des Sekretariats Sommerferien 2022 28.07.2022 (Do)
10.09.2022 (Sa)
Mo. 07:30 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr
Di. 07:30 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr
Tag der Deutschen Einheit 03.10.2022 (Mo)
Mi. 07:30 – 12:00 Uhr
Do. 07:30 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr
Fr. 07:30 – 12:00 Uhr
Telefonnummern und mailadressen siehe Seite 6
Herbstferien 2022 31.10.2022 (Mo)
05.11.2022 (Sa)
Öffnungszeiten der Bibliothek Schülerbücherei
Tel: 201-77 35 und 201-77 36
siehe Aushang Öffnungszeiten: siehe Aushang Weihnachtsferien 2022/2023 21.12.2022 (Mi)
Ausgabe in Raum 138 07.01.2023 (Sa)
Abgabe in der Bibliothek
Läutezeichen und Pausen Fasnachtsferien 2023 17.02.2023 (Fr)
25.02.2023 (Sa)
Vormittag 1. 08:00* – 08:45
Osterferien 2023 03.04.2023 (Mo)
2. 08:50 – 09:35*
15.04.2023 (Sa)
Große Pause (15 bzw. 20 Minuten)
3. 09:50* – 10:35
Tag der Arbeit 01.05.2022 (Mo)
4. 10:40 – 11:25*
5. 11:30* – 12:15
6. 12:20 – 13:05*
Christi Himmelfahrt 18.05.2023 (Do)
Nachmittag 7. 13:10 * – 13:55*
8. 14:00* – 14:45
9. 14:50 – 15:35*
Kleine Pause (10 bzw. 15 Minuten) Pfingstferien 2023 29.05.2023 (Mo)
10.06.2023 (Sa)
10. 15:45* – 16:30
11. 16:35 – 17:20*
*Gong ertönt Sommerferien 2023 27.07.2023 (Do)
09.09.2023 (Sa)
Am Nachmittag (d.h. ab 13:05) auf Antrag individuelle Regelungen
Stand: Juli 2022
36 37Jahresübersicht Jahresübersicht
September 2022 Oktober 2022 November 2022 Dezember 2022 Januar 2023 Februar 2023
Do 1 Sa 1 Di 1 Allerheiligen Do 1 So 1 Neujahr Mi 1 Job-Start-Börse
Fr 2 So 2 Mi 2 Fr 2 Mo 2 Do 2 Job-Start-Börse
Sa 3 Mo 3 Tag der Dt. Einheit Do 3 Sa 3 Di 3 Fr 3
So 4 Di 4 Fr 4 So 4 2. Advent Mi 4 Sa 4
Mo 5 Mi 5 Sa 5 Mo 5 Do 5 So 5
Di 6 Do 6 So 6 Di 6 Fr 6 Heilige 3 Könige Mo 6
Mi 7 Fr 7 Mo 7 Mi 7 Sa 7 Di 7
Do 8 Sa 8 Di 8 Do 8 So 8 Mi 8
Fr 9 So 9 Mi 9 Fr 9 Mo 9 Do 9
Sa 10 Mo 10 Do 10 Sa 10 Di 10 Fr 10
So 11 Di 11 Fr 11 So 11 3. Advent Mi 11 Sa 11
Mo 12 Mi 12 Elternabend Sa 12 Mo 12 Do 12 So 12
Di 13 Do 13 So 13 Di 13 Fr 13 Mo 13
Mi 14 Fr 14 Mo 14 Mi 14 Sa 14 Di 14
Do 15 Sa 15 Di 15 Do 15 So 15 Mi 15
Fr 16 So 16 Mi 16 Fr 16 Mo 16 Do 16 Infoabend
Infoabend
Sa 17 Mo 17 Do 17 Sa 17 Di 17 „offenes Haus“ Fr 17 Schulentwicklungstag
So 18 Di 18 Fr 18 So 18 4. Advent Mi 18 Sa 18
Mo 19 Mi 19 Sa 19 Mo 19 Do 19 So 19
Di 20 Do 20 So 20 Di 20 Fr 20 Mo 20 Rosenmontag
Mi 21 Fr 21 Mo 21 Mi 21 Sa 21 Di 21
Do 22 Sa 22 Di 22 Do 22 So 22 Mi 22
Fr 23 So 23 Mi 23 Fr 23 Mo 23 Do 23
Sa 24 Mo 24 Do 24 Sa 24 Heiliger Abend Di 24 Fr 24
So 25 Di 25 Fr 25 So 25 1. Weihnachtstag M 25 Sa 25
Elternabend,
Mo 26 Mi 26 Ausbilderabend Sa 26 Mo 26 2. Weihnachtstag Do 26 So 26
Di 27 Do 27 So 27 1. Advent Di 27 Fr 27 Mo 27
Mi 28 Fr 28 Mo 28 Mi 28 Sa 28 Di 28
Do 29 Sa 29 Di 29 Do 29 So 29
Fr 30 So 30 Mi 30 Fr 30 Mo 30
Mo 31 Sa 31 Silvester Di 31
38 39Jahresübersicht
A-Woche Jahresübersicht
März 2023 April 2023 Mai 2023 Juni 2023 Juli 2023 August 2023
Mi 1 Sa 1 Mo 1 Tag der Arbeit Do 1 Sa 1 Di 1
Do 2 So 2 Di 2 Fr 2 So 2 Mi 2
Fr 3 Mo 3 Mi 3 Sa 3 Mo 3 Do 3
Sa 4 Di 4 Do 4 So 4 Di 4 Fr 4
So 5 Mi 5 Fr 5 Mo 5 Mi 5 Sa 5
Mo 6 Do 6 Gründonnerstag Sa 6 Di 6 Do 6 So 6
Di 7 Fr 7 Karfreitag So 7 Mi 7 Fr 7 Mo 7
Mi 8 Sa 8 Mo 8 Do 8 Fronleichnam Sa 8 Di 8
Do 9 So 9 Ostersonntag Di 9 Fr 9 So 9 Mi 9
Fr 10 Mo 10 Ostermontag Mi 10 Sa 10 Mo 10 Do 10
Sa 11 Di 11 Do 11 So 11 Di 11 Fr 11
So 12 Mi 12 Fr 12 Mo 12 Mi 12 Sa 12
Mo 13 Do 13 Sa 13 Di 13 Do 13 So 13
Di 14 Fr 14 So 14 Mi 14 Fr 14 Mo 14
Mi 15 Sa 15 Mo 15 Do 15 Sa 15 Di 15
Do 16 So 16 Di 16 Fr 16 So 16 Mi 16
Fr 17 Mo 17 Mi 17 Sa 17 Mo 17 Do 17
Sa 18 Di 18 Do 18 Christi Himmelfahrt So 18 Di 18 Fr 18
So 19 Mi 19 Fr 19 Mo 19 Mi 19 Sa 19
Mo 20 Do 20 Sa 20 Di 20 Do 20 So 20
Di 21 Fr 21 So 21 Mi 21 Fr 21 Mo 21
Mi 22 Sa 22 Mo 22 Do 22 Sa 22 Di 22
Do 23 So 23 Di 23 Fr 23 So 23 Mi 23
Fr 24 Mo 24 Mi 24 Sa 24 Mo 24 Do 24
Sa 25 Di 25 Do 25 So 25 Di 25 Fr 25
So 26 Mi 26 Fr 26 Mo 26 Mi 26 Sa 26
Mo 27 Do 27 Sa 27 Di 27 Do 27 So 27
Di 28 Fr 28 So 28 Pfingstsonntag Mi 28 Fr 28 Mo 28
Mi 29 Sa 29 Mo 29 Pfingstmontag Do 29 Sa 29 Di 29
Do 30 So 30 Di 30 Fr 30 So 30 Mi 30
Fr 31 Mi 31 Mo 31 Do 31
40 41✂
37. KW A-Woche 12. – 18. September
Fach Montag 12.9.2022 Fach Donnerstag 15.9.2022
Fach Dienstag 13.9.2022 Fach Freitag 16.9.2022
Fach Mittwoch 14.9.2022 Notizen
42 43✂
38. KW B-Woche 19. – 25. September
Fach Montag 19.9.2022 Fach Donnerstag 22.9.2022
Fach Dienstag 20.9.2022 Fach Freitag 23.9.2022
Fach Mittwoch 21.9.2022 Notizen
44 45✂
39. KW C-Woche 26.September – 2. Oktober
Fach Montag 26.9.2022 Fach Donnerstag 29.09.2022
Fach Dienstag 27.9.2022 Fach Freitag 30.09.2022
Fach Mittwoch 28.9.2022 Notizen
46 47✂
40. KW D-Woche 3. – 9. Oktober
Fach Montag 3.10.2022 Fach Donnerstag 6.10.2022
Fach Dienstag 4.10.2022 Fach Freitag 7.10.2022
Fach Mittwoch 5.10.2022 Notizen
48 49✂
41. KW A-Woche 10. – 16. Oktober
Fach Montag 10.10.2022 Fach Donnerstag 13.10.2022
Fach Dienstag 11.10.2022 Fach Freitag 14.10.2022
Fach Mittwoch 12.10.2022 Notizen
50 51✂
42. KW B-Woche 17. – 23. Oktober
Fach Montag 17.10.2022 Fach Donnerstag 20.10.2022
Fach Dienstag 18.10.2022 Fach Freitag 21.10.2022
Fach Mittwoch 19.10.2022 Notizen
52 53Sie können auch lesen