Unsere Schule! Schuljahresplaner - Name: Klasse

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Unsere Schule! Schuljahresplaner - Name: Klasse
Bissierstraße 17
              79114 Freiburg
              Tel 0761/201-7766
              Fax 0761/3 69 25
              ests@freiburger-schulen.bwl.de

                                                                           2022•2023
              www.ests-freiburg.de
              www.unserebroschuere.de/edith-stein-
              schule/wallview

U n s e r e
 S  c h  u  l e !

                                                     Mein l jahresplaner
                                                      Schu
                                                      Name:

                                                      Klasse:

160           www.ests-freiburg.de                                           1
Unsere Schule! Schuljahresplaner - Name: Klasse
Sponsor                              Begrüßung

                                                 Herzlich willkommen
                                                 an der Edith-Stein-Schule!

                                                 Auch in diesem Schuljahr freuen wir uns, fast 1400 Schüler:innen
                                                 an der Edith-Stein-Schule begrüßen zu können – und hoffen auf
                                                 ein Schuljahr, das nicht so stark durch die Corona-Pandemie
                                                 geprägt sein wird.

                                                 Als öffentliche berufliche Schule für die Stadt Freiburg und die
                                                 umliegenden Regionen bieten wir eine Vielzahl an qualifizierten
                                                 Bildungs- und Ausbildungsangeboten, die wir permanent weiter-
                                                 entwickeln. Unsere mehr als 120 Lehrer:innen fördern
                                                 Schüler:innen nicht nur bei der Hinführung zur Berufsreife, in der
                                                 beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie beim Erwerb weiterfüh-
                                                 render schulischer Abschlüsse, sondern vor allem auch in ihrer indi-
                                                 viduellen Entwicklung!
    Mehr rausholen
    aus meinem Geld?                             Wir wünschen Ihnen ein erfolg- und erlebnisreiches Schuljahr
                                                 2022/23, an das Sie sich gerne zurückerinnern werden!

    Mein Konto
                                                 Christian Wilker
    kann das.                                    Schulleiter
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2                                                                                                                   3
Unsere Schule! Schuljahresplaner - Name: Klasse
Inhaltsverzeichnis                                                                                        Schulleitung

                                                                                                                 Christian Wilker
    Begrüßung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3      Oberstudiendirektor
    Inhaltsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4       Zimmer-Nr. 002
                                                                                                                 Tel. 07 61/201-77 65
    Schulleitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5    wilker.hlsvn@freiburger-schulen.bwl.de
    Verwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6                                                          Schulleiter
    Unterstützung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 - 8
                                                                                                                 Kerstin Schmitz
    Patenprojekt RODYNA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9              Studiendirektorin
    Förderkreis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 – 11       Zimmer-Nr. 004
                                                                                                                 Tel. 07 61/201-77 64
    Leitbild . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 – 13   schmitz.hlsvn@freiburger-schulen.bwl.de
    Anregungen, Ideen, Beschwerden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14                                                                    Stellvertretende Schulleiterin
    Schulentwicklung – neue Ziele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
                                                                                                                 Antje Hirth
    Schul- und Hausordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 – 17                   Studiendirektorin
    § 90 Schulgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18        Zimmer-Nr. 107b
                                                                                                                 Tel. 07 61/201-74 36
    Fehlzeitenregelung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 – 23              hirth.hlsvn@freiburger-schulen.bwl.de
    Infektionsschutzgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 – 25                                                             Abteilungsleiterin Oberstufe

    Trainingsraum-Modell . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 – 27
                                                                                                                 Michael Kugel
    Regeln für den Gebrauch des Internets . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28                         Studiendirektor
                                                                                                                 Zimmer-Nr. 002b
    Schülerversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29           Tel. 07 61/201-77 67
    Bestätigung der Regeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 – 31                 kugel.hlsvn@freiburger-schulen.bwl.de
    Persönliche Daten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33                                                     Abteilungsleiter Hauswirtschaft
                                                                                                                                                                      und Pflege
    Stundenplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 – 35          Dr. Barbara Schmidt
    Öffnungszeiten Bibliothek • Läuteplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36                         Studiendirektorin
                                                                                                                 Zimmer-Nr. 206
    Ferienordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37         Tel. 07 61/201-77 70
    Jahresübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 – 41          schmidt.hlsvn@freiburger-schulen.bwl.de
                                                                                                                                                           Abteilungsleiterin Agrarwirtschaft
    Schuljahresplaner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 –147
    Notenübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148 – 149             Timon Zintel
                                                                                                                 Studiendirektor
    Beratungsadressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150 – 151
                                                                                                                 Zimmer-Nr. 107a
    Persönliche Adressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152             Tel. 07 61/201-77 68
                                                                                                                 zintel.hlsvn@freiburger-schulen.bwl.de
    Deutschlandkarte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153
                                                                                                                                                             Abteilungsleiter Sozialpflege
    Politische Weltkarte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154 – 155
    Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158

    * Wegen der einfacheren Lesbarkeit werden durchweg die männlichen Bezeichnungen gebraucht.
4                                                                                                                                                                                               5
Unsere Schule! Schuljahresplaner - Name: Klasse
Verwaltung                                                                                          Unterstützung

                                                                  AVdual, VABKF, VABO, BKST,      Anja Adler
    Beate Grabowski
                                                                  2BFSA, 2BFH, 2BFG, BFQ-H,       Technische Oberlehrerin
    Zimmer-Nr. 002a                                               BFQ-P, Fachpraktiker Küche,     Tel. 07 61/201-77 66
    Tel. 07 61/201-77 69                                          Fachpraktiker Hauswirtschaft,   adler@ests-freiburg.de
    grabowski.hlsvn@freiburger-schulen.bwl.de                     HoGa, Hauswirtschafterinnen,
                                                                  Hauswirtschaftsmeisterinnen,
                                                                                                                                                  Fachbetreuerin Hauswirtschaft,
                                                  Sekretärin      Unfallanzeigen                                                                        Bücherverwaltung
                                                                                                  Tobias Zaruba
                                                                                                  Technischer Oberlehrer
    Suse Riggenmann                                                                               Tel. 07 61/201-77 66
    Zimmer-Nr. 003                                                                                zaruba@ests-freiburg.de
    Tel. 07 61/201-77 66                                          2BFHK, BFQ-E, 2BFP
    riggenmann.hlsvn@freiburger-schulen.bwl.de                    SO, AG, GG,                                                                            Fachbetreuer Agrar,
                                                                                                                                                       Sicherheitsbeauftragter
                                                  Sekretärin                                      Sibylle Merz
                                                                                                  Sonderschullehrerin
                                                                                                  Zimmer-Nr. 214
    Ursula Schneider                                              BK1P, BK2P                      Tel. 07 61/201-77 72
    Zimmer-Nr. 003                                                Landwirte, Winzer,              merz@ests-freiburg.de
    Tel. 07 61/201-74 20                                          Gärtner, Floristen,                                                              Sonderpädagogischer Dienst
    schneider.hlsvn@freiburger-schulen.bwl.de                     Fahrtkostenrückerstattung,
                                                                  BAFÖG                           Angelika Dörr-Thommes
                                                  Sekretärin                                      Studienrätin
                                                                                                  Zimmer-Nr. 214
                                                                                                  Tel. 07 61/201-77 72
    Jasmin Jöhle                                                                                  doerr@ests-freiburg.de
    Zimmer-Nr. 001                                                                                                                                       Beratungslehrerin
    Tel. 07 61/201-77 76
    joehle@ests-freiburg.de                                                                       Thomas Stockburger
                                                                                                  Oberstudienrat
                                                                                                  Zimmer-Nr. 214
                                                Hausmeisterin                                     Tel. 07 61/201-77 72
                                                                                                  stockburger@ests-freiburg.de
    Matthias Heitzmann                                                                                                                                    Beratungslehrer
    Zimmer-Nr. 002a
                                                                                                  Verena Steinmann
    Tel. 07 61/201-70 89
                                                                                                  Zimmer-Nr. 048 (FWG)
    heitzmann.hlsvn@freiburger-schulen.bwl.de                                                     Tel. 07 61/201-74 91
                                                                                                  mobile-berufsschulsozialarbeit@caritas-freiburg.de
                                     Verwaltungsleiter – Bereich Finanzen
                                                                                                                                                  Mobile Berufsschulsozialarbeit

    Diana Haag                                                                                    Lisa Friedrich
    Tel. 07 61/201-77 38                                                                          Zimmer-Nr. 048 (FWG)
    haag.fwgvn@freiburger-schulen.bwl.de                                                          Tel. 07 61/201-74 91 • 0170/796 79 20
                                                                                                  mobs@kurve-org.de

                                   Verwaltungsleiterin Berufsschulzentrum Bissierstraße                                                           Mobile Berufsschulsozialarbeit
6                                                                                                                                                                                  7
Unsere Schule! Schuljahresplaner - Name: Klasse
Unterstützung                                                          Patenprojekt RODYNA

    Max Perpeet                                                                      Alle ca. 1400 Schüler*innen der Edith-Stein-Schule erhalten diesen Schuljahres-
    Zimmer-Nr. 205                                                       BK          planer umsonst. Im Gegenzug bitten wir um eine finanzielle Unterstützung für
    Tel. 07 61/28 10 91 • 01573/55 43 024                                2BFSPT
    max.perpeet@caritas-freiburg.de
                                                                                     unser Patenprojekt:
                                                                         Oberstufe
                                                                                     Ein starkes Team: Die Edith-Stein-Schule und das Krisenzentrum RODYNA.
                                                Berufsschulsozialarbeit
                                                                                     Die Hilfe der Edith-Stein-Schule für das Krisenzen-
    Simone Müller-Morath                                                             trum RODYNA („Familie“) in der Stadt Ternopil hat
    Zimmer-Nr. 205                                                                   inzwischen Tradition. Ternopil ist etwa so groß wie
    Tel. 07 61/28 10 91 • 0151/50 84 62 04                                           Freiburg, liegt aber ca. 1.700 km davon entfernt in
    simone.mueller-morath@caritas-freiburg.de                            BK
                                                                                     der Westukraine. In einer 5-Zimmerwohnung am
                                                Berufsschulsozialarbeit              Stadtrand finden bis zu 12 Kinder, Jugendliche und
                                                                                     junge Mütter aus akut existentieller Not Zuflucht.
    Ulrich Bartel                                                                    Oft zwingen massive Gewalterfahrungen diese
    Büro in der Ensisheimerstraße 2a                                                 Menschen, die bisherigen Lebensverhältnisse zu
    Tel. 07 61/88 66 58 19 • 0173/888 56 03                                          verlassen.
    ulrich.bartel.bssa@invia-freiburg.de                                 AVdual
                                                                                     Maria und Olena, die Leiterinnen RODYNA, schaf-
                                                  AVdual-Begleitung                  fen mit ihrem Team das vermisste Gefühl von
                                                                                     Wärme und Sicherheit. Auch bieten sie Essen, Klei-
    Christine Schwendemann                                                           dung, Obdach und begleiten zu Ärzten, Gerichten
    Büro in der Ensisheimerstraße 2a                                                 und Behörden.
    Tel. 07 61/88 66 58 19 • 0162/981 41 79
    christine.schwendemann@invia-freiburg.de                             AVdual      Die chronisch schwache Wirtschaftslage in der Ukraine und ein unzureichendes
                                                                                     System der sozialen Sicherung werden erschwert durch die Folgen des seit 2014
                                                  AVdual-Begleitung
                                                                                     im Osten des Landes tobenden Krieges. So ist RODYNA sehr dankbar für die
                                                                                     Unterstützung durch die Edith-Stein-Schule. Geldspenden ermöglichen den Kauf
    Ingrid Kohn
    Zimmer-Nr. 101                                                                   von Lebensmitteln und Medikamenten, oder nötige Renovierungen oder
    Tel. 07 61/202-41 86 • 0173/888 56 05                                2BFS        Beschaffungen (Waschmaschine, Kühlschrank, Staubsauger).
    ingrid.kohn@invia-freiburg.de                                        VABKF
                                                                                     Die Menschen kommen zu RODYNA oft ohne Gepäck und nur mit dem, was sie
                                                Berufsschulsozialarbeit              am Körper tragen. So finden auch selbstgenähte Kinderkleidung aus der Edith-
                                                                                     Stein-Schule dankbare Abnehmer. Für die ordnungsgemäße Verwendung sorgt
    Janine Huttenberger                                                              der Arbeitskreis Auslandshilfe des DRK Kreisverbandes Freiburg.
    Zimmer-Nr. 101
    Tel. 07 61/202-41 86 • 0151/64 95 36 18                                          Wir danken schon jetzt für Ihre/eure großzügige Spende!
                                                                         2BFS
    janine.huttenberger@caritas-freiburg.de                              2BFHK                                   Im laufenden Schuljahr planen wir mit Schüler*innen des
                                                Berufschulsozialarbeit                                           AVdual ein Projekt mit Rodyna, das über finanzielle und
                                                                                                                 materielle Spenden hinaus ein persönliches Kennlernen
    Franziska Holl                                                                                               ermöglichen wird. Eingebettet in das Konzept „Lernen
    Büro im Pavillon                                                                                             durch Engagement“ (Verknüpfung von gesellschaftlichem
    Tel. 07 61/201-71 35                                                                                         Engagement mit schulischem Lernen) wird das Projekt
    franziska.holl@caritas-freiburg.de                                   VABO                                    durch IN VIA Freiburg engmaschig begleitet.
                                                Berufsschulsozialarbeit
8                                                                                                                                                                      9
Unsere Schule! Schuljahresplaner - Name: Klasse
Förderkreis                                                                          Förderkreis

 Förderkreis der                                                                   SEPA-Lastschriftmandat
 Edith-Stein-Schule
 Der Förderkreis sieht seine Aufgaben darin,                                       Förderkreis für die Edith-Stein-Schule e.V., Bissierstr. 17, 79114 Freiburg
 1. Bildungsmaßnahmen zur Förderung agrarwirtschaftlicher, hauswirtschaftlicher    Gläubiger-Identifikationsnummer DE 59ZZZ00000611559
    und sozialpflegerischer Berufe durchzuführen,
 2. Lehrerfortbildungsmöglichkeiten zu fördern,                                    Die Mandatsreferenz wird gesondert mitgeteilt
 3. Kooperationsmöglichkeiten von Schule und Betrieben zu unterstützen,
 4. Mittel für die Ausstattung der EDITH-STEIN-SCHULE bereitzustellen, wenn        Ich ermächtige den Förderkreis für die Edith-Stein-Schule e.V, Zahlungen von
    keine öffentlichen Mittel zur Verfügung stehen,                                meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditin-
 5. das Schulleben zu fördern, z. B. Schüleraustausch, Bildungsreisen, Betriebs-   stitut an, die vom Förderkreis für die Edith-Stein-Schule e.V auf mein Konto ge-
    besichtigungen, Schüleraktivitäten,                                            zogenen Lastschriften einzulösen.
 6. die Darstellung der Schule und ihrer Zielsetzungen in der Öffentlichkeit zu
    unterstützen.                                                                  Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungs-
                                                                                   datum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die
                                                                                   mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
 Beitrittserklärung

 Hiermit trete(n) ich (wir) dem Förderkreis der                                    Vorname und Name (Kontoinhaber)
 EDITH-STEIN-SCHULE-FREIBURG E.V. bei.

 o als Einzelperson            Jahresbeitrag: 12 €                                 Straße und Hausnummer

 o als Betrieb/Körperschaft    Jahresbeitrag: 19 €
                                                                                   Postleitzahl und Ort
 Höhere Beiträge und Spenden sind willkommen.
 Eine Steuerquittung wird ausgestellt.

 Name:                                                                             Kreditinstitut (Name und BIC)

 Vorname:
                                                                                   DE _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _
 PLZ/Ort:                                                                          IBAN

 Straße:
                                                                                   Datum, Ort und Unterschrift
 Tel:

 Der Jahresbeitrag soll durch Lastschriftverfahren eingezogen werden:
 o Ja            o Nein
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Unsere Schule! Schuljahresplaner - Name: Klasse
Leitbild                                                                              Leitbild

                       Wir, die Edith-Stein-Schule, tragen diesen Namen in
                       Anerkennung einer großen Frau des 20. Jahrhunderts,              Wir . . .
                       die in ihrem Wirken konsequent ihre religiöse
                       Überzeugung gelebt hat, offen für den interkultu-                l pflegen einen wertschätzenden und vertrauensvollen Umgang
                       rellen Dialog war und für die Chancengleichheit der                miteinander.
                       Geschlechter eintrat.
                                                                                        l legen   großen Wert auf Toleranz und soziales Verhalten.

                                                                                        l achten die unterschiedliche Herkunft und beachten die
                                                                                          unterschiedlichen Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler.
 Edith Stein
 Geboren als Jüdin am 12. Oktober 1891 in Breslau,                                      l ermöglichen    und erwarten Integration.
 übergetreten zum Christentum,
 am 09. August 1942 in Auschwitz-Birkenau ermordet.                                     l fördern demokratische Strukturen, Mündigkeit und
                                                                                          Selbstverantwortung.

                                                                                        l verhalten   uns so, dass die Rechte des Anderen nicht beeinträchtigt
                                                                                          werden.
 Die Edith-Stein-Schule . . .
                                                                                        l unterstützen und informieren uns im gegenseitigen Austausch und
 l ist eine öffentliche berufliche Schule für Freiburg und die angrenzenden               fördern das Arbeiten im Team.
     Regionen.
                                                                                        l gestaltenAbläufe und Entscheidungen transparent und halten
 l bietet  eine Vielfalt an qualifizierten Bildungs- und Ausbildungsprofilen und ent-     uns an Absprachen.
     wickelt diese weiter.
                                                                                        l legen   großen Wert auf ungestörtes Lehren und Lernen.
 l fördert   Schülerinnen und Schüler bei der Hinführung zur Berufsreife, in der
     beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie beim Erwerb weiterführender               l fördern, fordern und erkennen Leistung aller am Schulleben
     schulischer Abschlüsse.                                                              Beteiligten an.

 l unterstützt   die Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeitsentwicklung.      l praktizierenGesundheitserziehung und Gesundheitsschutz an
                                                                                          unserer Schule.

                                                                                        l verhalten   uns umweltbewusst und gehen achtsam mit Ressourcen um.

                                                                                        l pflegeneine konstruktive Zusammenarbeit mit unseren inner- und
                                                                                          außerschulischen Partnern.

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Unsere Schule! Schuljahresplaner - Name: Klasse
Anregungen, Ideen, Beschwerden                                                               Schulentwicklung – neue Ziele

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Kooperationspartner,
                                                                                                                                      und        AZAV
wir möchten, dass alle am Schulleben Beteiligten an unserer Schule zufrieden
sind. Diese Zufriedenheit kann manchmal durch die Umsetzung einer Idee, eines       OES ist das Kürzel für die Schul- und Qualitätsentwicklung an beruflichen Schulen in Baden-Würt-
Verbesserungsvorschlags oder auch durch das Lösen eines Problems erreicht wer-      temberg. Alle am Schulleben Beteiligten sind in die Schulentwicklung miteingebunden.
den.
                                                                                    Was bedeutet OES an der Edith-Stein-Schule?
Selbstverständlich können trotz aller Bemühungen im schulischen Alltag Konflikte    Unsere Schule ist im Schuljahr 2009/10 in den OES-Prozess eingestiegen. Unter Beteiligung aller
und Beschwerden auftreten. Mal resultieren sie aus Missverständnissen, mal zeigt    Lehrerinnen und Lehrer, aller Schülerinnen und Schüler (insbesondere der SMV) und der Eltern-
die Faktenlage, dass einem der Beteiligten ein Fehler unterlaufen ist. Anregungen   und Ausbildervertretung wurde unser Leitbild entwickelt.
und Beschwerden sehen wir als Anlass, Sachverhalte und Beziehungen zu über-         Um die Aussagen unseres Leitbildes im Schulalltag
denken, zu klären, eventuell Änderungen herbeizuführen sowie Unstimmigkeiten        umsetzen zu können, wurden in den letzten Jahren
und Fehler zu überprüfen mit dem Ziel, sie zu beheben.                              verschiedene Projekte ins Leben gerufen..
                                                                                    l Mit dem Trainingsraum-Programm wollen wir in
Um diese Ziele zu erreichen, wurde das Verfahren „Anregungen – Ideen –                unseren Klassen ein ungestörtes Lehren und Lernen
Beschwerden“ an unserer Schule eingeführt.                                            ermöglichen.
                                                                                    l Durch das Einholen von Feedback bei Schülerinnen
Auf unserer Homepage können Sie unter der Rubrik „Service“ → „Feedback –
                                                                                      und Schülern soll der wertschätzende und vertrau-
AIB“ Anregungen, Ideen und Beschwerden abgeben. Alternativ können Sie dort            ensvolle Umgang miteinander gepflegt werden.
ein Feedback-Formular herunterladen und an uns weiterleiten. Ihre Anliegen wer-       Demokratische Strukturen, Mündigkeit und Selbst-      Unsere Schulentwicklungsgruppe bei ihrem jährlichen
                                                                                                                                            Klausurtag im April 2022.
den dann von der Schulleitung und dem Personalrat gesichtet und nach Sachver-         verantwortung wollen wir stärken.
halt bearbeitet. Es wird – sofern die Anregung oder Beschwerde nicht anonym         l Mit den Einführungstagen wollen wir neuen Schülerinnen und Schülern das Ankommen an

geführt wird – eine Rückmeldung an die einreichende Person erfolgen.                  unserer Schule erleichtern und wichtige Regeln und Werte vermitteln.
                                                                                    l Im AV Dual erproben wir in unserer Außenstelle in der Ensisheimer Straße neue Wege des Ler-
Handelt es sich um einen Konflikt oder eine Beschwerde, sollen die folgenden          nens.
Regeln dazu beitragen, eine konstruktive Lösung zu finden:                          l Mit Tablet-Projekten in der Berufsoberschule, den beruflichen Gymnasien und im AV Dual neh-
                                                                                      men wir die digitalen Herausforderungen an und stärken die individuelle Förderung.
l Die unmittelbar Beteiligten legen dem Umgang mit einem Konflikt oder einer        Zu jeder Qualitätsentwicklung gehört eine Evaluation, d.h. eine Überprüfung, ob die gesetzten
  Beschwerde gegenseitigen Respekt zugrunde und bemühen sich um eine ein-           Ziele auch erreicht werden, bzw. ob Kurskorrekturen nötig sind.
  vernehmliche Regelung. Dabei werden immer die Grundsätze der Kommunika-           l Schüler, Lehrer und gegebenenfalls auch Eltern und Betriebe werden zu unseren Projekten
  tion beachtet:                                                                      befragt.
  – Wir sprechen zuerst mit, erst dann über jemanden. Dieser Grundsatz gilt ins-    l Wir führen jährlich eine Befragung der Lehrerinnen und Lehrern und im Wechsel Befragun-
    besondere für Beschwerden im unterrichtlichen, erzieherischen und kommuni-        gen von Schülerinnen und Schülern und Betrieben durch.
                                                                                    l Im Juli 2020 befragten wir außerplanmäßig alle Lehrkräfte und alle Schülerinnen und Schüler
    kativen Bereich.
                                                                                      zum digitalen Lernen unter „Corona“-Bedingungen.
  – Beim Vortrag einer Beschwerde achten wir auf die Form. Wir erinnern uns an
    das Leitbild unserer Schule.                                                    Das Landesinstitut für Schulentwicklung führte im November 2014 eine Fremdevaluation an der
l Ist eine persönliche Lösung mit dem Betroffenen nicht möglich, wendet man         Edith-Stein-Schule durch. Wir bekamen bescheinigt, dass unser Qualitätsmanagement „auf
                                                                                    gutem Niveau“ entwickelt ist, was in einem Bilanzgespräch mit dem RP von uns jährlich neu
  sich in der Regel an den Klassenlehrer. Des Weiteren stehen auch die Verbin-      belegt wird.
  dungslehrer und die Sozialarbeiter zur Verfügung.
l Erst wenn auf den beschriebenen Wegen keine Lösung gefunden werden kann,
                                                                                    Um auch Schülerinnen und Schüler mit Bildungsgutscheinen aufnehmen zu können, haben wir
                                                                                    im Sommer 2014 für die Gärtnerausbildung, die Meisterausbildung Hauswirtschaft und die
  sollte eine Beschwerde über unsere Homepage eingereicht oder das entspre-         Berufsfachschule für Zusatzqualifikationen das AZAV-Zertifikat verliehen bekommen. Im Mai
  chende Formular heruntergeladen und im Sekretariat abgegeben bzw. in den          2017 haben wir am externen AZAV-Audit der DQS nach dem Stichprobenverfahren erfolgreich
  Briefkasten davor eingeworfen oder per Post verschickt werden.                    teilgenommen. Somit können wir auch 2022/23 Schülerinnen und Schüler mit Bildungsgutschei-
                                                                                    nen der Arbeitsagentur an unserer Schule aufnehmen.
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Unsere Schule! Schuljahresplaner - Name: Klasse
Schul- und Hausordnung                                                                                      Schul- und Hausordnung

Einleitung                                             Feuerschutzordnung                                    Regelung der Pausen                                   Bekanntmachungen
Die Schule ist ein Ort des gemeinsamen Lebens          Die in den Unterrichtsräumen ausgehängte Feuer-                                                             Bekanntmachungen der Direktion, der SMV, des
                                                       schutzordnung muss allen bekannt sein und ist ge-     Aufenthalt
und Lernens. Dies bedingt, dass jeder die Bedürf-                                                                                                                  Elternbeirats, der Jugendberufshilfe und von
                                                       nau zu beachten.                                      Während der großen Pause werden die Schüler ge-
nisse des anderen und der Gemeinschaft berück-                                                                                                                     MOBS befinden sich an den offiziellen Anschlag-
                                                                                                             beten sich in die vorgesehenen Pausenbereiche
sichtigt.                                              Handys                                                                                                      tafeln.
                                                                                                             (EG, Zentraler Bereich, Schüleraufenthaltsraum,
An der Edith-Stein-Schule wollen wir deshalb unter     Handys haben während des Unterrichts grund-           Schulhöfe) zu begeben. Der Aufenthalt in Fach-        Die Veröffentlichungen sind von jeder Institution
Beachtung folgender Grundsätze freundlich zu-          sätzlich ausgeschaltet zu sein.                       räumen ist nicht gestattet. Zur Gewährleistung        eigenverantwortlich zu aktualisieren.
sammenarbeiten:                                                                                              der Aufsichtspflicht sind die Türen der Klassenräu-
                                                       Waffen                                                me, in denen sich Schüler befinden, offen zu hal-     Entschuldigungsverfahren bei
– Die Achtung der Person des Anderen ist die
  Grundlage unseres Zusammenlebens.                    Waffen gehören nicht in unsere Schule und wer-        ten.                                                  Abwesenheit
– Handlungen, die die seelische und körperliche        den daher umgehend eingezogen.
                                                                                                             Verlassen des Schulgeländes                           Plötzlich auftretende gesundheitliche Be-
  Unversehrtheit anderer Personen gefährden            Suchtmittel (Alkohol, Zigaretten, E-Zigaretten,
  oder beeinträchtigen, werden nicht geduldet.                                                               Wird das Schulgelände verlassen, ruht die Auf-        schwerden
                                                       Drogen, ...)                                          sichtspflicht der Schule. In der Folge gilt nur ein
– Meinungsverschiedenheiten werden ohne den                                                                                                                        Bei plötzlich auftretenden Beschwerden kann das
                                                       Der Konsum von Alkohol und das Rauchen ist im         eingeschränkter Versicherungsschutz.                  Krankenzimmer aufgesucht werden. Bei einer Ver-
  Einsatz von Gewalt beigelegt.                        gesamten Schulgebäude bzw. auf dem Schulge-
– Wir begreifen die Edith-Stein-Schule in ihren Um-                                                                                                                schlechterung des gesundheitlichen Zustandes
                                                       lände grundsätzlich verboten.
  weltzusammenhängen und praktizieren aktiven                                                                Räume der einzelnen Fachbereiche                      werden die Eltern oder der Arbeitgeber telefo-
  Umweltschutz.                                        Volljährige Schüler dürfen nur am dafür ausgewie-                                                           nisch benachrichtigt.
– Das Eigentum von Mitschülern und Schule wird         senen Platz rauchen. Zigarettenkippen gehören in      Zutritt                                               Eine vorzeitige Entlassung erfolgt durch den Fach-
  respektiert und geschont.                            die dafür vorgesehenen Behälter.                      Spezielle Fachräume (Küchen, Textilarbeitsräume,      lehrer nur mit Entlasszettel und Eintrag ins Klas-
– Jeder ist für Sauberkeit und Ordnung in der          Drogen dealende Personen werden sofort straf-         Wäscheraum, Werkraum, Pflegeräume, Holz- und          senbuch. Der Entlasszettel muss unterschrieben
  Schule verantwortlich.                               rechtlich verfolgt und von der Schule verwiesen.      Metallwerkstatt, EDV-Räume, Physikraum, Biolo-        zusammen mit einer schriftlichen Entschuldigung
                                                                                                             gieraum, Chemieraum, Gewächshaus, Floristik-          an den Klassenlehrer zurückgegeben werden.
Zur Konkretisierung der genannten Grundsätze           Fahrzeuge                                             raum, Sportstätten) dürfen nur in Begleitung des
hat die Gesamtlehrerkonferenz im April 2014 und                                                              Fachlehrers betreten werden.                          Fehlzeiten
                                                       Fahrzeuge sind ordnungsgemäß an den dafür vor-
die Schulkonferenz im Mai 2014 auf der Grundlage
                                                       gesehenen Standplätzen abzustellen.                                                                         Für jegliches Fehlen im Unterricht (auch für einzel-
des Schulgesetzes von Baden-Württemberg die                                                                  Ergänzende Regelungen                                 ne Stunden) muss eine schriftliche Entschuldigung
nachfolgenden Regeln aufgestellt:                      Für den gesamten Park- und Zufahrtsbereich gilt       Die ergänzenden Regelungen für die einzelnen
                                                       die Parkordnung für das Berufsschulzentrum Bis-                                                             vorgelegt werden. Am Morgen des ersten Fehlta-
Die in dieser Schulordnung verwendeten Begriffe                                                              Fachräume werden durch die jeweiligen Fachleh-        ges benachrichtigen Sie bitte die Schule bis spätes-
                                                       sierstraße 17 und die STVO.                           rer ausgehändigt und besprochen.
„Lehrer“ und „Schüler“ gelten für „Lehrerinnen“                                                                                                                    tens 10.00 Uhr per Mail:
und „Schülerinnen“ gleichermaßen.                      Fahrräder können zu günstigen Bedingungen ver-                                                              krankmeldung.hlsvn@freiburger-schulen.bwl.de,
                                                       sichert werden.                                       Schulverwaltung                                       telefonisch (vgl. Seite 6) oder per Fax: 0761/369 25
Allgemeine Regelungen                                                                                        Fundsachen
                                                                                                                                                                   mit Angabe des Grundes und der voraussichtli-
                                                       Regelung des Unterrichtbetriebes                                                                            chen Dauer Ihrer Abwesenheit.
Sauberkeit                                                                                                   Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekre-
                                                       Schulpflicht                                          tariat abzugeben.                                     Die schriftliche Entschuldigung ist innerhalb von
Jede Klasse ist für die Ordnung und Sauberkeit im                                                                                                                  drei Tagen nach der Krankmeldung vorzulegen.
jeweiligen Unterrichtsraum verantwortlich. Zwei        Jeder Schüler ist zu Pünktlichkeit und regelmäßi-
                                                       ger Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Grund-      Unfälle
Klassenordner (Namen werden im Klassenbuch                                                                                                                         Wichtig
vermerkt) sorgen jeweils eine Woche für die Um-        lage ist die Schulbesuchsverordnung des Schulge-      Bei allen Schulunfällen (auch Wegeunfällen) sind
                                                                                                             sofort Sekretariat, Lehrer, Hausmeister sowie die     Unentschuldigtes Fehlen bei einer Klassenarbeit
setzung. Die Lehrkräfte achten auf die Einhaltung.     setzes (siehe auch Entschuldigungsverfahren).                                                               bedeutet Leistungsverweigerung und wird mit
                                                       Fehlzeiten werden gemäß der von der Gesamtleh-        Direktion zu verständigen.
Essen ist in Unterrichtsräumen nur in den Pausen                                                                                                                   der Note 6 (ungenügend) bewertet. Eltern und
                                                       rerkonferenz am 25. Mai 2012 beschlossenen Re-                                                              Betrieb werden informiert. Mahnungen und
erlaubt. Abfälle sind in die dafür aufgestellten Be-                                                         Meldepflicht
                                                       gelung in Zeugnisse eingetragen.                                                                            Schulverweise folgen, die zu einem Schulaus-
hälter zu werfen. Verschmutzungen beseitigt der                                                              Wechsel des Ausbildungs- bzw. Beschäftigungs-
Verursacher. Jeder Schüler kann aufgefordert wer-      Nichterscheinen des Lehrers                           platzes, Änderungen der persönlichen Verhältnis-      schluss führen können.
den, Verschmutzungen zu beseitigen, auch wenn          Erscheint ein Lehrer nicht zum Unterricht, verstän-   se (z.B. Adresse) sind dem Klassenlehrer unverzüg-
er nicht der Verursacher ist.                                                                                                                                      Beurlaubung
                                                       digt der Klassensprecher oder dessen Stellvertre-     lich mitzuteilen.
                                                                                                                                                                   In besonders begründeten Ausnahmefällen und
Schäden                                                ter 10 Minuten nach regulärem Stundenbeginn                                                                 nur auf rechtzeitigen Antrag ist eine Beurlaubung
                                                                                                             Rückgabe von Lern- und Arbeitsmitteln
                                                       die Schulleitung.                                                                                           vom Schulbesuch möglich.
Beschädigungen an Schuleigentum sind sofort                                                                  Bei Abmeldung von der Schule sind ausgeliehene
dem Sekretariat, dem Klassenlehrer oder dem            Lernmittel                                            Lern- und Arbeitsmittel, der Schülerausweis und
Hausmeister zu melden. Für schuldhafte Beschädi-                                                                                                                   Arzttermine
                                                       Die Schüler haben die erforderlichen Lernmittel       die Berechtigungskarte für den Regio-Ausweis
gungen und Verschmutzungen haftet der Verur-                                                                 dem Klassenlehrer bzw. dem Sekretariat zurück-        Arztbesuche sind grundsätzlich nur außerhalb der
                                                       immer in die Schule mitzubringen. Von der Schule                                                            Unterrichtszeit möglich.
sacher.                                                gestellte Lernmittel sind pfleglich zu behandeln.     zugeben. Bei Verlust oder Beschädigung haftet
                                                       Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Schüler.     der Schüler.
                                                       Sammlungsräume für Lernmittel dürfen nur mit
                                                       Erlaubnis des Fachlehrers betreten werden.                                                                                                Stand: September 2022
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Unsere Schule! Schuljahresplaner - Name: Klasse
§ 90 Schulgesetz                                                                             Fehlzeitenregelung

 § 90 Schulgesetz: Erziehungs-                                                                           Rahmenrichtlinien für den Eintrag
 und Ordnungsmaßnahmen                                                                                   von Fehlzeiten in Zeugnissen
 (1) Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen dienen der Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungs-
     auftrages der Schule, der Erfüllung der Schulbesuchspflicht, der Einhaltung der Schulordnung und
                                                                                                         In Halbjahresinformationen, Halbjahreszeugnissen und/oder Jahreszeugnissen werden
     dem Schutz von Personen und Sachen innerhalb der Schule.                                            nach Beschluss durch die jeweilige Klassenkonferenz Fehlzeiten eingetragen.
 (2) Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen kommen nur in Betracht, soweit pädagogische Erziehungs-
                                                                                                         Dabei gilt grundsätzlich:
     maßnahmen nicht ausreichen; hierzu gehören auch Vereinbarungen über Verhaltensänderungen
     des Schülers. Bei allen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ist der Grundsatz der Verhältnismä-       l Schüler,
                                                                                                                 die in Wahrnehmung eines Ehrenamtes oder einer vergleichbaren Aufgabe
     ßigkeit zu beachten. Die Schule kann von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen absehen, wenn             bzw. wegen einer vom Betrieb angeordneten Maßnahme nicht am Unterricht teil-
     der Schüler durch soziale Dienste Wiedergutmachung leistet.                                          nehmen, gelten als anwesend.
                                                                                                         l Beurlaubte   Schüler gelten als entschuldigt.
                                *                                                                        l Verkehrstechnisch   bedingte Fehlzeiten gelten als entschuldigt.
                                                                                                         l Fehlzeiten gelten als entschuldigt, wenn dem Klassenlehrer innerhalb von drei Tagen
                                 *
                                                                                                          eine schriftliche Entschuldigung vorlag.
                                                                                                         l Werden  mehr als 50% Unterricht an einem Schultag versäumt, so gilt dies als ganzer
                                                                                                          Fehltag. Darüber hinaus können einzelne Fehlstunden zu ganzen Fehltagen addiert
                                                                                                          werden.
                                                                                                         l Wenn sowohl Halbjahreszeugnisse als auch Jahreszeugnisse erteilt werden:
                                                                                                          Die Buchführung über die Fehlzeiten erfolgt bezogen auf das Schulhalbjahr. Fehlzeiten
                                                                                                          aus dem ersten Halbjahr werden nur dann mit in das Jahreszeugnis übernommen,
                                                                                                          wenn auch im 2. Halbjahr die zulässige Anzahl an Fehlzeiten überschritten wurde.
                                                                                                         l Wenn nur Jahreszeugnisse erteilt werden:
                                                                                                          Es werden die Gesamtfehlzeiten im Jahreszeugnis eingetragen.
                                                                                                         l DerZeugniseintrag erfolgt in folgender Form:
                                                                                                          Fehlzeiten: _________ Tage, davon entschuldigt: _________ Tage
                                                                                                         l DieKlassenlehrer informieren die Eltern bzw. die Betriebe über häufige Fehlzeiten
                                                                                                          telefonisch oder mit Hilfe der Mahnkarten und dokumentieren diese Mitteilungen.
                                                                                                         l Fehlzeiten   dürfen nicht in die Verhaltensnote einfließen.
                                                                                                         l Fehlzeiten   können zu Verlust von Lob und Preis führen.
                                                                                                         Für Berufsschulklassen sowie das BKST und die 2BFS-A gilt: Es erfolgt ein Eintrag
                                                                                                         mit allen Fehlzeiten, wenn zwei oder mehr unentschuldigte Fehlzeiten vorliegen.
                                                                                                         Für Vollzeitklassen gilt: Fehlzeiten werden in das Zeugnis eingetragen, wenn ein Schü-
                                                                                                         ler an zehn oder mehr Schultagen im Halbjahr den Unterricht nicht besucht hat.
                                                                                                         Hinweis: Die verwendeten Begriffe „Lehrer“ und „Schüler“ gelten für „Lehrerinnen“ und
                                                                                                         „Schülerinnen“ gleichermaßen.

 * Im Rahmen von Nachsitzen können auch Maßnahmen zur Schadenswiedergutmachung                                                                                                 Stand: September 2022
     und aus dem Fehlverhalten begründete Tätigkeiten angeordnet werden.         Stand: September 2022
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Fehlzeitenregelung                                                                      Fehlzeitenregelung

Versäumnis- und Entschuldigungsregeln an der EStS                                      Konsequenzen bei hohen Fehlzeiten
1. Jede Abwesenheit eines Schülers ist im Klassen- oder Kursbuch zu vermerken.         Ab 10 Fehltagen, d.h. wenn die Liste voll ist, werden die Fehlzeiten im Regelfall
2. Für jegliches Fehlen im Unterricht muss eine schriftliche Entschuldigung vorge-     ins Zeugnis eingetragen (siehe Rahmenrichtlinien für den Eintrag von Fehlzeiten
   legt werden. Bei minderjährigen Schülern unterzeichnen die Eltern die Entschul-     in Zeugnissen; Schuljahresplaner).
   digung.                                                                             Nun wird eine neue Fehlzeitenliste auf rotem Papier ausgegeben, die alte Liste
3. Gemäß der Schul- und Hausordnung sind erkrankte Schüler verpflichtet, ihr Feh-      wird vom Klassenlehrer einbehalten.
   len bis 10:00 Uhr morgens im Sekretariat per e-mail (krankmeldung.hlsvn@frei-       Ab diesem Zeitpunkt wird der Klassenlehrer in der Regel eine ärztliche Bescheini-
   burger-schulen.bwl.de) oder telefonisch mit Angabe des Grundes und der              gung zur Entschuldigung krankheitsbedingter Fehlzeiten einfordern. Fehlzeiten
   voraussichtlichen Dauer zu melden.                                                  ohne Bescheinigung gelten dann als unentschuldigt. Dies gilt für das ganze Schul-
4. Spätestens am dritten Tag nach der Krankmeldung muss der Schule die schriftli-      jahr. Im Einzelfall kann der Klassenlehrer die Pflicht zur Vorlage ärztlicher Beschei-
   che Entschuldigung – evtl. mit ärztlicher Bescheinigung – vorliegen.                nigungen im zweiten Halbjahr aufheben.
5. Unentschuldigtes Fehlen bei einer Klassenarbeit wird mit der Note ungenügend
   bewertet.                                                                           Fehlzeiten bei BAFöG-Empfängern
                                                                                       Der Klassenlehrer sammelt die Fehlzeiten von BAFöG-Empfängern zusätzlich in
Umgang mit der Fehlzeitenübersicht                                                     vom Sekretariat ausgegebenen Formularen. Diese müssen am Ende des Jahres an
1. Die Fehlzeitenübersicht ersetzt schriftliche Entschuldigungen oder Entlasszettel.   das Sekretariat und von dort aus an das zuständige BAFöG-Amt weitergeleitet
2. Die Schüler sind verpflichtet, die Fehlzeitenübersicht in der Oberstufe oder bei    werden. Bei hohen Fehlzeiten kann das BAFöG-Amt BAFöG-Rückzahlungen für
   Anweisung der entsprechenden Klassenlehrer ordnungsgemäß zu führen und              das gesamte Schuljahr, aber auch für einzelne Monate einfordern. Bei längeren
   diese jederzeit vorlegen zu können. Vor jedem Ferienabschnitt und vor den           Fehlzeiten muss – sofern eine Rückforderung vermieden werden soll – ein ärztli-
   Notenkonferenzen können Fehlzeitenübersichten eingesammelt, kopiert und             ches Attest vorliegen.
   stichprobenartig kontrolliert werden. Bei Abweichungen können Maßnahmen                                                                                  Stand: September 2022
   nach § 90 Schulgesetz erfolgen.
3. Unterrichtsversäumnisse werden von den Schülern in die Fehlzeitenübersicht
   eingetragen, innerhalb von drei Tagen dem Klassenlehrer vorgelegt und von
   diesem abgezeichnet. Erst danach wird die entsprechende Fehlzeit im Klassen-
   buch als entschuldigt (e) oder entschuldigt mit Bescheinigung (eB) und jeweils
   Lehrerkürzel abgezeichnet.
4. Bescheinigungen bewahrt der Klassenlehrer auf.
5. Liegen Fehlstunden mehr als eine Woche zurück, ohne dass der Schüler sich
   entschuldigt hat, gelten diese als unentschuldigt (ue) und werden im Klassen-
   buch und auf der Fehlzeitenübersicht entsprechend markiert.
6. Einzelne Fehlstunden werden unter Angabe des Faches eingetragen. Vier ein-
   zelne Fehlstunden summieren sich zu einem ganzen Fehltag (siehe Beispiel).

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Fehlzeitenregelung   Fehlzeitenregelung

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Infektionsschutzgesetz                                                                         Infektionsschutzgesetz

 Belehrung gem. § 34 Abs. 5                                                                    Ihr Hausarzt wird Ihnen – bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose
 S. 2 Infektionsschutzgesetz                                                                   gestellt werden konnte – darüber Auskunft geben, ob Sie eine Erkrankung haben, die einen
                                                                                               Besuch der Schule nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.
 Wenn Sie eine ansteckende Erkrankung haben und die Schule oder andere Gemeinschafts-          Müssen Sie zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrich-
 einrichtungen besuchen, können Sie andere Schülerinnen und Schüler oder Lehrerinnen           tigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns bei einer der unter Nr. 1 bis 3 genannten
 und Lehrer anstecken.                                                                         Krankheiten auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle
 Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhal-      notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektions-
 tensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie es das Infektionsschutzgesetz vor-      krankheit vorzubeugen.
 sieht. In diesem Zusammenhang sollen Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel      Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon z.B. über Tröpf-
 nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir       chen beim Reden möglich ist, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeu-
 Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.                                    tet, dass Sie bereits Mitschülerinnen und Mitschüler oder Lehrerinnen oder Lehrer ange-
 Das Gesetz bestimmt, dass Sie nicht in die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtun-        steckt haben können, wenn Sie mit den ersten Krankheitsanzeichen zu Hause bleiben müs-
 gen gehen dürfen, wenn                                                                        sen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die anderen Schüler bzw. deren Eltern ano-
                                                                                               nym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren müssen.
 1. Sie an einer schweren Infektion erkrankt sind, die durch geringe Erregermengen verur-
    sacht wird. Dazu gehören Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose oder durch EHEC-         Manchmal werden von Personen Erreger aufgenommen, ohne dass sie erkranken. Auch
    Bakterien verursachter Brechdurchfall sowie die bakterielle Ruhr. Alle diese Krankheiten   werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung von den Betroffenen
    kommen in Deutschland nur in Einzelfällen vor (außerdem nennt das Gesetz noch virus-       noch längere Zeit ausgeschieden. Dadurch besteht die Gefahr einer Ansteckung von Mit-
    bedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung, es ist aber höchst unwahr-         schülerinnen und Mitschülern oder Angehörigen der Lehrerschaft. Im Infektionsschutzge-
    scheinlich, dass diese Krankheitserreger nach Deutschland mitgebracht und hier weiter      setz ist daher vorgesehen, dass die „Ausscheider“ von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-,
    übertragen werden);                                                                        Paratyphus- und Shigellenruhrbakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung durch
                                                                                               das Gesundheitsamt wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung, d.h. die Schule gehen dür-
 2. bei Ihnen eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert    fen.
    verläuft bzw. verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Wind-
    pocken, Hirnhautentzündung durch Haemophilus influenzae b-Bakterien, Meningokok-           Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hoch ansteckenden In-
    ken-Infektionen, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis (infektiöse Gelbsucht) A und E       fektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserre-
    (E ist bei uns ebenfalls nicht verbreitet, kann aber aus dem Urlaub mitgebracht werden);   ger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch
                                                                                               in diesem Fall dürfen Sie die Schule nicht besuchen.
 3. Sie unter Kopflaus- oder Krätzmilbenbefall leiden und die Behandlung noch nicht abge-
    schlossen ist. Die Übertragungswege der aufgezählten Krankheiten sind unterschiedlich.     Weitere Informationen zum Besuchsverbot der Schule oder einer anderen Gemeinschafts-
                                                                                               einrichtung für „Ausscheider“ oder eine möglicherweise infizierte, nicht jedoch erkrankte
 Viele Brechdurchfälle und Hepatitis A (und E) kommen durch Schmierinfektionen zustande        Person können Sie bei Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrem Gesundheitsamt erhalten.
 oder es handelt es sich um so genannte Lebensmittelinfektionen. Die Übertragung erfolgt       Auch in diesen soeben geschilderten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen.
 dabei durch mangelnde Händehygiene bzw. durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten
 über Gegenstände (Handtücher; Möbel). Durch Tröpfchen werden z.B. Masern, Mumps,              Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, Röteln, Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A ste-
 Windpocken und Keuchhusten übertragen. Die Verbreitung von Krätzmilben, Läusen sowie          hen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheits-
 der ansteckenden Borkenflechte erfolgt über Haar- und Hautkontakte.                           amt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein opti-
                                                                                               maler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.
 Diese Infektions- bzw. Verbreitungswege erklären, warum in Gemeinschaftseinrichtungen
 besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der aufgezählten Krankheiten be-          Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder Ihr Gesund-
 stehen. Wir bitten Sie deshalb, bei ernsthaften Erkrankungen immer den Rat Ihres Haus-        heitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.
 arztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederhol-
 tem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symp-
 tomen, wie z.B. abnormem Husten oder Halsschmerzen mit auffallendem Mundgeruch
 oder auch bei Läusebefall).

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Trainingsraum-Modell                                                                              Trainingsraum-Modell

 Trainingsraum-Modell, Informationen für Schüler

 Liebe Schülerinnen und Schüler,
 Sie sind jetzt an einer beruflichen Schule, in der zumeist erwachsene Menschen miteinander
 lernen und arbeiten. Dadurch sieht die Zusammenarbeit von Lehrern und Schülern anders
 aus, als Sie es vielleicht bisher gewohnt waren.
 Ihre Lehrer sind dafür verantwortlich, Ihnen gute Lernanregungen zu geben. Sie als Schüler
 sind selbst dafür verantwortlich, ob Sie dieses Lernangebot annehmen. Nur Sie können
 bestimmen, wie viel Sie lernen. Zudem bestimmen Sie, ob in der Klasse ein ruhiges, ange-
 messenes Lernklima herrscht und sich damit Ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz bzw.
 einen guten Berufsstart erhöhen.
 Ziel des Zusammenlebens in Ihrer Klasse ist es, dass jeder eigenverantwortlich sein Handeln
 bestimmt.
 Jeder Schüler ist selbst verantwortlich dafür, dass er die Dinge lernt, die er für einen Berufs-
 einstieg braucht. Jeder sorgt dafür, dass er die Rechte der Anderen nicht verletzt und die
 an der Edith-Stein-Schule tätigen Personen respektiert.
 Die Grundlage unseres Zusammenlebens bilden daher die folgenden drei Regeln:
 l Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen.
 l Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten.
 l Jeder muss die Rechte der Anderen respektieren.

 Den meisten fällt es leicht, sich respektvoll und verantwortlich zu verhalten. In jeder Klasse     l   Nach drei Besuchen im Trainingsraum werden die Eltern benachrichtigt.
 gibt es aber auch Schüler, die dieses erst lernen und trainieren müssen. Dafür gibt es an der      l   Nach weiteren drei Besuchen im Trainingsraum findet ein Elternberatungsgespräch
 Edith-Stein-Schule das Trainingsraum-Modell. Wie sieht das konkret aus?                                statt.
 Es steht ein „Trainingsraum“ zur Verfügung, den ein Trainingsraum-Lehrer betreut.                  Zu beachten ist, dass ein sofortiger Unterrichtsausschluss durch die Schulleitung erfolgt,
 Im Falle einer Unterrichtsstörung wird dem Schüler vom Fachlehrer eine ausdrückliche               wenn
 Ermahnung ausgesprochen. Es liegt dann am Schüler, sein Verhalten selbst zu erkennen               l der Schüler sich weigert in den Trainingsraum zu gehen.

 und sich an die Regeln zu erinnern.                                                                l der Schüler nicht auf direktem Weg in den Trainingsraum geht.
                                                                                                    l der Schüler den Trainingsraum zum 3. Mal am selben Tag besucht.
 Jeder Schüler entscheidet selbst, ob er sich an die oben genannten Regeln des Zusammen-
                                                                                                    l der Schüler im Trainingsraum stört.
 lebens in der Klasse hält und weiter am Unterricht teilnimmt oder stört. In diesem Fall wird
 er in den Trainingsraum geschickt.                                                                 In diesem Fall darf der Schüler erst wieder am Unterricht teilnehmen, wenn ein Gespräch
                                                                                                    zwischen den Eltern/Erziehungsberechtigten und der Schulleitung stattgefunden hat.
 Im Trainingsraum hat der Schüler Gelegenheit, durch eigene Überlegungen und im
 Gespräch mit dem Trainingsraum-Lehrer Wege zu finden, sich in zukünftigen Situationen
 angemessener zu verhalten. Das ist auch wichtig für den späteren Beruf und gehört zur Be-
 rufsvorbereitung. Betriebe suchen Leute, auf die sie sich verlassen können!
 Seine Überlegungen schreibt der Schüler im Rückkehrplan auf und bespricht sie mit der Trai-
 ningsraum-Lehrkraft. Danach geht er zurück in die Klasse und wartet bis der Fachlehrer Zeit
 hat den Rückkehrplan zu prüfen. Ist der Plan in Ordnung, ist die Sache erledigt.
                                                                                                                                                                           Stand: September 2022
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Regeln für den Gebrauch des Internets                                                                  Schülerversicherung

 Regeln für den Gebrauch des Internets                                                    Schülerversicherung
 bei schulischen Arbeiten
 1. Alle für die Arbeit verwendeten Quellen sind in der Literaturliste aufzuführen,       Alle Schüler*innen der Edith-Stein-Schule werden von der Schule beim BGV versi-
    auch wenn sie in der Arbeit nicht zitiert werden.                                     chert (Haftpflicht, Unfall, Sachschaden). Die Kosten für die Versicherung trägt
 2. Es müssen stets mehrere Quellen genutzt werden und die Schülerinnen und               die Schule. Abgedeckt sind beispielsweise Schäden, die ein Schüler im Zusam-
    Schüler müssen in der Lage sein, ihre Quellenauswahl auf Nachfrage zu                 menhang mit dem Schulbesuch verursacht oder Leistungen bei Unfällen, die sich
    begründen. Dabei gelten nur Seiten, bei denen Herausgeber und Autor                   im Rahmen des Schulbesuchs ereignen.
    erkennbar sind, als vertrauenswürdig.                                                 Im Schadensfall wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.
 3. Internetseiten werden mit vollständiger Web-Adresse und Datum zitiert. Die
    Angaben können aus der Kopfzeile des Adressen-Fensters kopiert werden.
    Beispiel:
    http://cms.essen-und-co.de/cms/website.php?id=/ernaehrung/index.html, 7.7.08
 4. Wörtliche Übernahmen sind mit Anführungszeichen und Quellenverweis als
    Zitat zu kennzeichnen.
    Beispiel:
    „Fortschritt, Schnelllebigkeit sowie Bequemlichkeit bestimmen unser Zeitalter.
    Nirgends anders kann man dies mehr feststellen als in dem Mahlzeitenverhal-
    ten der Menschen. Convenience Food ist somit ein hervorragender Spiegel der
    Zeit. Kochen scheint ein Luxusgut geworden zu sein:“ (http://cms.essen-und-
    co.de/cms/website.php, 07.07.08)
 5. Werden größere Textabschnitte unbearbeitet übernommen, ist hierfür eine
    Begründung erforderlich.
 6. Die Übernahme von Schülerreferaten (ganz oder teilweise) gilt als Täu-
    schungsversuch und wird entsprechend benotet. Ebenfalls als Täuschungs-
    versuch bewertet wird die Übernahme längerer Zitate ohne Quellenangabe.
 7. Verständnis und Auseinandersetzung mit dem Thema können stets durch ein
    Gespräch, das in die Note eingeht, überprüft werden.
 8. Die Lehrkraft kann verlangen, dass unter der Arbeit folgende – von der Schü-
    lerin/vom Schüler unterschriebene – Versicherung erscheint:
    „Ich erkläre, dass ich alle oben genannten Regeln eingehalten habe.“
 9. Die Bestimmungen des Urheberrechts sind einzuhalten, wenn die Arbeit
    publiziert werden soll.

                                                                  Stand: September 2022
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Bestätigung der Regeln/ Kopie für den Schüler                                             Bestätigung der Regeln

 Bestätigung der Kenntnisnahme                                              Bestätigung der Kenntnisnahme

 Name:                                                                      Name:

 Klasse:                                                                    Klasse:

 Betrieb:                                                                   Betrieb:

 Ich/Wir bestätigen, dass ich/wir zur Kenntnis genommen haben:              Ich/Wir bestätigen, dass ich/wir zur Kenntnis genommen haben:
 l Schul- und Hausordnung einschließlich des Entschuldigungsverfahrens      l Schul- und Hausordnung einschließlich des Entschuldigungsverfahrens
 l Rahmenrichtlinien zum Eintrag von Fehlzeiten im Zeugnis                  l Rahmenrichtlinien zum Eintrag von Fehlzeiten im Zeugnis
 l Übersicht über Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen nach § 90 Schulgesetz   l Übersicht über Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen nach § 90 Schulgesetz
 l Belehrung gemäß § 34 Abs.5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)            l Belehrung gemäß § 34 Abs.5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
 l Richtlinien zum Trainingsraum                                            l Richtlinien zum Trainingsraum
 l Regeln für den Gebrauch des Internets bei schulischen Arbeiten           l Regeln für den Gebrauch des Internets bei schulischen Arbeiten
 l Vorgehen bei Anregungen, Ideen, Beschwerden                              l Vorgehen bei Anregungen, Ideen, Beschwerden

 Ich bin mit der Abbildung von Fotos und der namentlichen Nennung von       Ich bin mit der Abbildung von Fotos und der namentlichen Nennung von
 mir/meinem Kind auf der Schulhomepage bzw. in Printmedien einverstanden    mir/meinem Kind auf der Schulhomepage bzw. in Printmedien einverstanden
 o Ja       o Nein                                                          o Ja       o Nein

 Datum               Unterschrift Schüler                                   Datum               Unterschrift Schüler

 Datum               Unterschrift Eltern                                    Datum               Unterschrift Eltern
                     (bei minderjährigen Schülern)                                              (bei minderjährigen Schülern)

 Datum               Unterschrift Betrieb                                   Datum               Unterschrift Betrieb
                     (bei Auszubildenden)                                                       (bei Auszubildenden)
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Persönliche Daten

      e i n
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     S c  h u
                          Daten:
                 önlichen
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Stundenplan                                                                     Stundenplan

Stunde        Zeit        Montag    Dienstag   Mittwoch   Donnerstag   Freitag   Stunde       Zeit        Montag    Dienstag   Mittwoch   Donnerstag   Freitag

     1    08:00 – 08:45                                                            1      08:00 – 08:45

     2    08:50 – 09:35                                                            2      08:50 – 09:35

     3    09:50 – 10:35                                                            3      09:50 – 10:35

     4    10:40 – 11:25                                                            4      10:40 – 11:25

     5    11:30 – 12:15                                                            5      11:30 – 12:15

     6    12:20 – 13:05                                                            6      12:20 – 13:05

     7    13:10 – 13:55                                                            7      13:10 – 13:55

     8    14:00 – 14:45                                                            8      14:00 – 14:45

     9    14:50 – 15:35                                                            9      14:50 – 15:35

     10   15:45 – 16:30                                                            10     15:45 – 16:30

     11   16:35 – 17:20                                                            11     16:35 – 17:20

Stunde        Zeit        Montag    Dienstag   Mittwoch   Donnerstag   Freitag   Stunde       Zeit        Montag    Dienstag   Mittwoch   Donnerstag   Freitag

     1    08:00 – 08:45                                                            1      08:00 – 08:45

     2    08:50 – 09:35                                                            2      08:50 – 09:35

     3    09:50 – 10:35                                                            3      09:50 – 10:35

     4    10:40 – 11:25                                                            4      10:40 – 11:25

     5    11:30 – 12:15                                                            5      11:30 – 12:15

     6    12:20 – 13:05                                                            6      12:20 – 13:05

     7    13:10 – 13:55                                                            7      13:10 – 13:55

     8    14:00 – 14:45                                                            8      14:00 – 14:45

     9    14:50 – 15:35                                                            9      14:50 – 15:35

     10   15:45 – 16:30                                                            10     15:45 – 16:30

     11   16:35 – 17:20                                                            11     16:35 – 17:20

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Öffnungszeiten Bibliothek • Läuteplan                                                           Ferienordnung

 Öffnungszeiten des Sekretariats                                              Sommerferien 2022                           28.07.2022     (Do)
                                                                                                                          10.09.2022     (Sa)

 Mo. 07:30 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr
 Di. 07:30 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr
                                                                              Tag der Deutschen Einheit                   03.10.2022     (Mo)
 Mi. 07:30 – 12:00 Uhr
 Do. 07:30 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr
 Fr. 07:30 – 12:00 Uhr
 Telefonnummern und mailadressen siehe Seite 6
                                                                              Herbstferien 2022                           31.10.2022     (Mo)
                                                                                                                          05.11.2022     (Sa)
 Öffnungszeiten der Bibliothek                Schülerbücherei
 Tel: 201-77 35 und 201-77 36
 siehe Aushang                                Öffnungszeiten: siehe Aushang   Weihnachtsferien 2022/2023                  21.12.2022     (Mi)
                                              Ausgabe in Raum 138                                                         07.01.2023     (Sa)
                                              Abgabe in der Bibliothek

 Läutezeichen und Pausen                                                      Fasnachtsferien 2023                        17.02.2023     (Fr)
                                                                                                                          25.02.2023     (Sa)

 Vormittag                            1.     08:00* – 08:45
                                                                              Osterferien 2023                            03.04.2023     (Mo)
                                      2.     08:50 – 09:35*
                                                                                                                          15.04.2023     (Sa)
 Große Pause (15 bzw. 20 Minuten)
                                      3.     09:50*   –   10:35
                                                                              Tag der Arbeit                              01.05.2022     (Mo)
                                      4.     10:40    –   11:25*
                                      5.     11:30*   –   12:15
                                      6.     12:20    –   13:05*
                                                                              Christi Himmelfahrt                         18.05.2023     (Do)
 Nachmittag                           7.     13:10 * – 13:55*
                                      8.     14:00* – 14:45
                                      9.     14:50 – 15:35*
 Kleine Pause (10 bzw. 15 Minuten)                                            Pfingstferien 2023                          29.05.2023     (Mo)
                                                                                                                          10.06.2023     (Sa)
                                     10.     15:45* – 16:30
                                     11.     16:35 – 17:20*
                                             *Gong ertönt                     Sommerferien 2023                           27.07.2023     (Do)
                                                                                                                          09.09.2023     (Sa)
 Am Nachmittag (d.h. ab 13:05) auf Antrag individuelle Regelungen
                                                                                                                                       Stand: Juli 2022
36                                                                                                                                                 37
Jahresübersicht                                                          Jahresübersicht

     September 2022        Oktober 2022               November 2022        Dezember 2022            Januar 2023                Februar 2023
Do 1                  Sa 1                       Di 1 Allerheiligen   Do 1                     So 1 Neujahr               Mi 1      Job-Start-Börse

Fr    2               So 2                       Mi 2                 Fr    2                  Mo 2                       Do 2      Job-Start-Börse

Sa 3                  Mo 3 Tag der Dt. Einheit   Do 3                 Sa 3                     Di 3                       Fr   3
So 4                  Di 4                       Fr    4              So 4 2. Advent           Mi 4                       Sa 4
Mo 5                  Mi 5                       Sa 5                 Mo 5                     Do 5                       So 5
Di 6                  Do 6                       So 6                 Di 6                     Fr   6 Heilige 3 Könige    Mo 6
Mi 7                  Fr   7                     Mo 7                 Mi 7                     Sa 7                       Di 7
Do 8                  Sa 8                       Di 8                 Do 8                     So 8                       Mi 8
Fr    9               So 9                       Mi 9                 Fr    9                  Mo 9                       Do 9
Sa 10                 Mo 10                      Do 10                Sa 10                    Di 10                      Fr   10
So 11                 Di 11                      Fr    11             So 11 3. Advent          Mi 11                      Sa 11
Mo 12                 Mi 12     Elternabend      Sa 12                Mo 12                    Do 12                      So 12
Di 13                 Do 13                      So 13                Di 13                    Fr   13                    Mo 13
Mi 14                 Fr   14                    Mo 14                Mi 14                    Sa 14                      Di 14
Do 15                 Sa 15                      Di 15                Do 15                    So 15                      Mi 15
Fr    16              So 16                      Mi 16                Fr    16                 Mo 16                      Do 16      Infoabend

                                                                                                         Infoabend
Sa 17                 Mo 17                      Do 17                Sa 17                    Di 17     „offenes Haus“   Fr   17    Schulentwicklungstag

So 18                 Di 18                      Fr    18             So 18 4. Advent          Mi 18                      Sa 18
Mo 19                 Mi 19                      Sa 19                Mo 19                    Do 19                      So 19
Di 20                 Do 20                      So 20                Di 20                    Fr   20                    Mo 20 Rosenmontag
Mi 21                 Fr   21                    Mo 21                Mi 21                    Sa 21                      Di 21
Do 22                 Sa 22                      Di 22                Do 22                    So 22                      Mi 22
Fr    23              So 23                      Mi 23                Fr    23                 Mo 23                      Do 23
Sa 24                 Mo 24                      Do 24                Sa 24 Heiliger Abend     Di 24                      Fr   24
So 25                 Di 25                      Fr    25             So 25 1. Weihnachtstag   M 25                       Sa 25
                                Elternabend,
Mo 26                 Mi 26     Ausbilderabend   Sa 26                Mo 26 2. Weihnachtstag   Do 26                      So 26
Di 27                 Do 27                      So 27 1. Advent      Di 27                    Fr   27                    Mo 27
Mi 28                 Fr   28                    Mo 28                Mi 28                    Sa 28                      Di 28
Do 29                 Sa 29                      Di 29                Do 29                    So 29
Fr    30              So 30                      Mi 30                Fr    30                 Mo 30
                      Mo 31                                           Sa 31 Silvester          Di 31
38                                                                                                                                                          39
Jahresübersicht
                             A-Woche                                                        Jahresübersicht

         März 2023          April 2023               Mai 2023                   Juni 2023             Juli 2023        August 2023
Mi 1                 Sa 1                  Mo 1 Tag der Arbeit         Do 1                 Sa 1                  Di 1
Do 2                 So 2                  Di 2                        Fr   2               So 2                  Mi 2
Fr   3               Mo 3                  Mi 3                        Sa 3                 Mo 3                  Do 3
Sa 4                 Di 4                  Do 4                        So 4                 Di 4                  Fr   4
So 5                 Mi 5                  Fr   5                      Mo 5                 Mi 5                  Sa 5
Mo 6                 Do 6 Gründonnerstag   Sa 6                        Di 6                 Do 6                  So 6
Di 7                 Fr   7 Karfreitag     So 7                        Mi 7                 Fr   7                Mo 7
Mi 8                 Sa 8                  Mo 8                        Do 8 Fronleichnam    Sa 8                  Di 8
Do 9                 So 9 Ostersonntag     Di 9                        Fr   9               So 9                  Mi 9
Fr   10              Mo 10 Ostermontag     Mi 10                       Sa 10                Mo 10                 Do 10
Sa 11                Di 11                 Do 11                       So 11                Di 11                 Fr   11
So 12                Mi 12                 Fr   12                     Mo 12                Mi 12                 Sa 12
Mo 13                Do 13                 Sa 13                       Di 13                Do 13                 So 13
Di 14                Fr   14               So 14                       Mi 14                Fr   14               Mo 14
Mi 15                Sa 15                 Mo 15                       Do 15                Sa 15                 Di 15
Do 16                So 16                 Di 16                       Fr   16              So 16                 Mi 16
Fr   17              Mo 17                 Mi 17                       Sa 17                Mo 17                 Do 17
Sa 18                Di 18                 Do 18 Christi Himmelfahrt   So 18                Di 18                 Fr   18
So 19                Mi 19                 Fr   19                     Mo 19                Mi 19                 Sa 19
Mo 20                Do 20                 Sa 20                       Di 20                Do 20                 So 20
Di 21                Fr   21               So 21                       Mi 21                Fr   21               Mo 21
Mi 22                Sa 22                 Mo 22                       Do 22                Sa 22                 Di 22
Do 23                So 23                 Di 23                       Fr   23              So 23                 Mi 23
Fr   24              Mo 24                 Mi 24                       Sa 24                Mo 24                 Do 24
Sa 25                Di 25                 Do 25                       So 25                Di 25                 Fr   25
So 26                Mi 26                 Fr   26                     Mo 26                Mi 26                 Sa 26
Mo 27                Do 27                 Sa 27                       Di 27                Do 27                 So 27
Di 28                Fr   28               So 28 Pfingstsonntag        Mi 28                Fr   28               Mo 28
Mi 29                Sa 29                 Mo 29 Pfingstmontag         Do 29                Sa 29                 Di 29
Do 30                So 30                 Di 30                       Fr   30              So 30                 Mi 30
Fr   31                                    Mi 31                                            Mo 31                 Do 31
40                                                                                                                                   41
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37. KW           A-Woche                12. – 18. September

     Fach   Montag 12.9.2022     Fach        Donnerstag 15.9.2022

     Fach   Dienstag 13.9.2022   Fach          Freitag 16.9.2022

     Fach   Mittwoch 14.9.2022                Notizen

42                                                                  43
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38. KW           B-Woche                19. – 25. September

     Fach   Montag 19.9.2022     Fach        Donnerstag 22.9.2022

     Fach   Dienstag 20.9.2022   Fach          Freitag 23.9.2022

     Fach   Mittwoch 21.9.2022                Notizen

44                                                                  45
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39. KW           C-Woche                26.September – 2. Oktober

     Fach   Montag 26.9.2022     Fach           Donnerstag 29.09.2022

     Fach   Dienstag 27.9.2022   Fach             Freitag 30.09.2022

     Fach   Mittwoch 28.9.2022                   Notizen

46                                                                      47
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40. KW           D-Woche                3. – 9. Oktober

     Fach   Montag 3.10.2022     Fach      Donnerstag 6.10.2022

     Fach   Dienstag 4.10.2022   Fach        Freitag 7.10.2022

     Fach   Mittwoch 5.10.2022              Notizen

48                                                                49
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41. KW            A-Woche                10. – 16. Oktober

     Fach   Montag 10.10.2022     Fach       Donnerstag 13.10.2022

     Fach   Dienstag 11.10.2022   Fach         Freitag 14.10.2022

     Fach   Mittwoch 12.10.2022               Notizen

50                                                                   51
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42. KW            B-Woche                17. – 23. Oktober

     Fach   Montag 17.10.2022     Fach       Donnerstag 20.10.2022

     Fach   Dienstag 18.10.2022   Fach         Freitag 21.10.2022

     Fach   Mittwoch 19.10.2022               Notizen

52                                                                   53
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