UNTERNEHMUNG WIENER GESUNDHEITSVERBUND, PRÜFUNG DER AUFBAUORGANISATION DER VERWALTUNGSDIREKTION IM UNIVERSITÄTSKLINIKUM AKH WIEN - STRH II 27/20
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StRH II - 27/20 Unternehmung Wiener Gesundheitsverbund, Prüfung der Aufbauorganisation der Verwaltungsdirektion im Universitätsklinikum AKH Wien
StRH II - 27/20 Seite 2 von 62 KURZFASSUNG Der Stadtrechnungshof Wien unterzog die Aufbauorganisation der Verwaltungsdirektion der Teilunternehmung Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien - Medizinischer Univer- sitätscampus der Unternehmung Wiener Gesundheitsverbund einer Prüfung. Dabei wur- den auch ausgewählte Aspekte des Personalmanagements betrachtet, wobei der Schwerpunkt auf den Führungskräften lag. Die Teilunternehmung Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien - Medizinischer Univer- sitätscampus stand im Gegensatz zu den anderen städtischen Krankenanstalten seit dem Jahr 2016 unter einer monokratischen Führung durch den Direktor der Teilunternehmung, welchem die Verwaltungsdirektion als eine von 4 Fachdirektionen direkt untergeordnet war. Infolge eines im selben Jahr in dieser Krankenanstalt umgesetzten Reorganisations- projektes umfassten die Agenden der Verwaltungsdirektion unter anderem die Finanz- buchhaltung, die Patientinnen- bzw. Patientenabrechnung, das kaufmännische Investiti- onsmanagement, das Controlling, die klinische Administration, die Archivierung von Pa- tientinnen- bzw. Patientendokumentationen sowie die Zentralkanzlei. Die Organisations- einheiten der Verwaltungsdirektion verfügten im Betrachtungszeitraum insgesamt über rd. 530 Dienstposten, von denen durchschnittlich rd. 94 % besetzt waren. Hinsichtlich der betrachteten Aspekte des Personalmanagements der Verwaltungsdirek- tion zeigte die Prüfung, dass die führungsstrategischen Festlegungen sowie die Gestal- tung der internen Kommunikation zweckmäßig erschienen. Demgegenüber vermisste der Stadtrechnungshof Wien unter anderem durchgängige verbindliche Vertretungsregelun- gen bei Abwesenheiten von Führungskräften, effektive Maßnahmen zur Reduzierung des Fremdpersonals sowie eine regelmäßige Durchführung von „Mitarbeiterinnen- bzw. Mit- arbeiterorientierungsgesprächen“. Darüber hinaus beurteilte er die Führungsspannen in Teilbereichen der Verwaltungsdirektion als evaluierungsbedürftig. Im Zuge der Einschau stellte der Stadtrechnungshof Wien zudem fest, dass der Posten der Leitung der Verwaltungsdirektion im gesamten Betrachtungszeitraum unbesetzt war.
StRH II - 27/20 Seite 3 von 62 Diese Führungsfunktion wurde Anfang des Jahres 2017 in eine disziplinäre und eine fach- liche Leitung geteilt und für Letztere eine freie Dienstnehmerin eingesetzt. Der Stadtrech- nungshof Wien kritisierte in diesem Zusammenhang die jahrelang fehlende Postenaus- schreibung dieser Führungsposition, die aus arbeitsrechtlicher Sicht bedenkliche Betrau- ung einer freien Dienstnehmerin mit der fachlichen Leitung der Verwaltungsdirektion so- wie deren bemerkenswert hohes Jahresentgelt. Die gewonnenen Erkenntnisse führten zu Empfehlungen u.a. in Bezug auf die verstärkte Nutzung von Personalentwicklungsinstrumenten, die Evaluierung der Führungsspannen und Vertretungsregelungen sowie die Handhabung von freien Dienstverträgen. Zudem sollten sowohl die dauerhafte als auch die etwaige zwischenzeitliche Wahrnehmung von Führungsaufgaben im Gesundheitsverbund ausnahmslos durch Personen mit einem ech- ten Dienstverhältnis zur Stadt Wien sichergestellt werden. Ziel der Prüfung war es, Optimierungspotenziale im Bereich der Aufbauorganisation so- wie des Personalmanagements in Bezug auf die Führungskräfte in der Verwaltungsdirek- tion der Teilunternehmung Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien - Medizinischer Uni- versitätscampus aufzuzeigen.
StRH II - 27/20 Seite 4 von 62 Der Stadtrechnungshof Wien unterzog die Aufbauorganisation der Verwaltungsdirek- tion im Allgemeinen Krankenhaus einer stichprobenweisen Prüfung und teilte das Er- gebnis seiner Wahrnehmungen nach Abhaltung einer diesbezüglichen Schlussbespre- chung der geprüften Stelle mit. Die von der geprüften Stelle abgegebene Stellung- nahme wurde berücksichtigt. Allfällige Rundungsdifferenzen bei der Darstellung von Berechnungen wurden nicht ausgeglichen. INHALTSVERZEICHNIS 1. Prüfungsgrundlagen des Stadtrechnungshofes Wien .................................................... 8 1.1 Prüfungsgegenstand ............................................................................................................ 8 1.2 Prüfungszeitraum ................................................................................................................. 8 1.3 Prüfungshandlungen ........................................................................................................... 9 1.4 Prüfungsbefugnis ................................................................................................................. 9 1.5 Vorberichte ............................................................................................................................ 9 2. Allgemeines ............................................................................................................................. 9 2.1 Rechtliche Grundlagen der Verwaltungsorganisation in Krankenanstalten ............ 9 2.2 Organisatorische Stellung der Teilunternehmung Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien - Medizinischer Universitätscampus innerhalb des Magistrats der Stadt Wien ............................................................................................................................................. 10 3. Organisation der Verwaltungsdirektion ............................................................................11 3.1 Einbindung in die Organisation der Krankenanstalt .....................................................11 3.2 Organisationsstruktur der Verwaltungsdirektion ........................................................ 12 3.3 Historie .................................................................................................................................. 13 4. Hauptaufgaben der Organisationseinheiten .................................................................. 18 4.1 Leitung ................................................................................................................................... 18 4.2 Sekretariat ............................................................................................................................ 19 4.3 Direktionsassistenz ............................................................................................................. 19 4.4 Zentralkanzlei ..................................................................................................................... 20 4.5 Abteilung Finanz- und Betriebswirtschaft .................................................................... 20
StRH II - 27/20 Seite 5 von 62 4.6 Abteilung Controlling ......................................................................................................... 21 4.7 Abteilung Klinische Administration ................................................................................ 22 4.8 Abteilung Medizinisches Dokumentationszentrum ................................................... 22 5. Personalausstattung und ausgewählte Aspekte des Personalmanagements ......... 23 5.1 Eigenpersonal ...................................................................................................................... 23 5.2 Fremdpersonal.................................................................................................................... 27 5.3 Führungsstruktur und Vertretungsregelungen ........................................................... 28 5.4 Vertretungsregelungen .................................................................................................... 30 5.5 Personalcontrolling ............................................................................................................. 31 5.6 Führungsstrategische Festlegungen und Interne Kommunikation ......................... 33 5.7 Personalentwicklung ......................................................................................................... 34 6. Freie Dienstverträge im Magistrat der Stadt Wien ........................................................ 37 6.1 Grundsätzliches ................................................................................................................... 37 6.2 Rechtliche Bestimmungen zu freien Dienstverträgen ................................................ 38 6.3 Organisationsvorschriften zu freien Dienstverträgen ................................................ 39 6.4 Handhabung freier Dienstverträge im Magistrat der Stadt Wien ............................ 41 7. Fachliche Leitung der Verwaltungsdirektion im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses .................................................................................................................. 43 7.1 Vertragsgestaltung ............................................................................................................ 43 7.2 Änderung des Tätigkeitsprofils der freien Dienstnehmerin ...................................... 46 7.3 Wahrnehmung der fachlichen Leitung und Einbindung in die Organisation ........ 49 7.4 Honorarverrechnung durch die freie Dienstnehmerin............................................... 54 8. Zusammenfassung der Empfehlungen ............................................................................ 57 TABELLEN- UND ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Organigramm der Teilunternehmung Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien - Medizinischer Universitätscampus ....................................................................................................................... 11 Abbildung 2: Organigramm der Verwaltungsdirektion ................................................................................... 12 Tabelle 1: Beantragte Dienstpostentransferierungen ...................................................................................... 13 Tabelle 2: Personalausstattung der Jahre 2018 bis 2020 im Jahresdurchschnitt .......................................23
StRH II - 27/20 Seite 6 von 62 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS Abs. .....................................................Absatz AKH, Allgemeines Krankenhaus ...Teilunternehmung Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien - Medizinischer Universitätscampus B-VG ...................................................Bundes-Verfassungsgesetz bzgl. ....................................................bezüglich bzw. ....................................................beziehungsweise CCAG ..................................................Competence Center für Arbeitssicherheit und Ge- sundheitserhaltung COVID-19 ..........................................Coronavirus-Krankheit 2019 EDV .....................................................Elektronische Datenverarbeitung etc. ......................................................et cetera EU ........................................................Europäische Union EUR .....................................................Euro exkl......................................................exklusive GED.....................................................Generaldirektion Gesundheitsverbund ......................Unternehmung Wiener Gesundheitsverbund i.A. .......................................................im Auftrag inkl. .....................................................inklusive KAV.....................................................Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund lt. .........................................................laut MA ......................................................Magistratsabteilung Nr. .......................................................Nummer o.a. ......................................................oben angeführt OP .......................................................Operation PR ........................................................Public Relation rd. ........................................................rund
StRH II - 27/20 Seite 7 von 62 s. ..........................................................siehe SSC ......................................................Shared Service Center u.a. ......................................................unter anderem u.dgl. ...................................................und dergleichen USt ......................................................Umsatzsteuer VZÄ .....................................................Vollzeitäquivalent WStV ..................................................Wiener Stadtverfassung z.B. ......................................................zum Beispiel z.T........................................................zum Teil GLOSSAR Forecast Steuerungselement des Controllings, das vor allem zur Kontrolle und Unterstützung für die kurz- und mittelfristige Zielerreichung eingesetzt wird. Die Unternehmung gemäß § 71 WStV „Wiener Krankenanstaltenverbund“ wurde im Juni 2020 in „Wiener Gesundheitsverbund“ umbenannt.
StRH II - 27/20 Seite 8 von 62 PRÜFUNGSERGEBNIS 1. Prüfungsgrundlagen des Stadtrechnungshofes Wien 1.1 Prüfungsgegenstand Der Stadtrechnungshof Wien prüfte die Aufbauorganisation der Verwaltungsdirek- tion des Allgemeinen Krankenhauses. In diesem Zusammenhang bezog er auch aus- gewählte Aspekte des Personalmanagements in seine Betrachtungen ein, wobei der Fokus auf den Führungskräften lag. Nichtziele waren die Prüfung der Ablauforganisation sowie des Personalmanage- ments in Bezug auf alle Mitarbeitenden der Verwaltungsdirektion des Allgemeinen Krankenhauses. Die Entscheidung zur Durchführung der gegenständlichen Einschau wurde aufgrund der risikoorientierten Prüfungsplanung getroffen. Zudem waren im Stadtrechnungs- hof Wien 2 anonyme Bürgerinnen- bzw. Bürgeranliegen, welche mögliche Unregelmä- ßigkeiten im Personalmanagement des Allgemeinen Krankenhauses zum Inhalt hat- ten, eingelangt. Die Prüfung wurde von der Abteilung Gesundheit und Soziales des Stadtrechnungs- hofes Wien durchgeführt. 1.2 Prüfungszeitraum Die gegenständliche Prüfung erfolgte im 4. Quartal des Jahres 2020 und im 3. Quartal des Jahres 2021. Das Eröffnungsgespräch mit der geprüften Stelle fand Anfang Okto- ber 2020 statt. Die Schlussbesprechung wurde in der letzten Oktoberwoche 2021 durchgeführt. Der Betrachtungszeitraum umfasste die Jahre 2018 bis 2020, wobei ge- gebenenfalls auch frühere bzw. spätere Entwicklungen in die Einschau einbezogen wurden.
StRH II - 27/20 Seite 9 von 62 1.3 Prüfungshandlungen Die Prüfungshandlungen umfassten Dokumentenanalysen, Literatur- und Internet- recherchen, Berechnungen, Belegprüfungen und Interviews im Allgemeinen Kranken- haus, in der Generaldirektion des Gesundheitsverbundes, der Magistratsdirektion, der MA 2 - Personalservice sowie der MA 6 - Rechnungs- und Abgabenwesen. Die geprüften Stellen legten die geforderten Unterlagen zeitgerecht vor, sodass sich keine Verzögerungen im Prüfungsablauf ergaben. 1.4 Prüfungsbefugnis Die Prüfungsbefugnis für diese Gebarungsprüfung ist in § 73b Abs. 1 WStV festge- schrieben. 1.5 Vorberichte Zum gegenständlichen Prüfungsthema liegen dem Stadtrechnungshof Wien für die vergangenen 10 Jahre keine relevanten Prüfungsberichte vor. 2. Allgemeines 2.1 Rechtliche Grundlagen der Verwaltungsorganisation in Krankenanstalten Die Leitung von bettenführenden Krankenanstalten konnte gemäß dem Wiener Kran- kenanstaltengesetz 1987 als monokratische oder kollegiale Führung organisiert sein. Bei einer kollegialen Führung waren allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten von den leitenden Personen des ärztlichen Dienstes, des Pflegedienstes, der wirt- schaftlichen und administrativen Angelegenheiten und der technischen Angelegen- heiten zu besprechen sowie allfällige Entscheidungen gemeinsam zu fällen. Im Sinn der Ergebnisse ihrer Beratungen hatten sie sodann in ihren jeweils zukommenden Aufga- benbereichen vorzugehen. Die monokratische Führung war hingegen durch eine vom Rechtsträger der Krankenanstalt zu bestimmende Person wahrzunehmen. Diese Funktion konnte auch gleichzeitig mit einer der genannten Führungsfunktionen aus- geübt werden, wobei die der Leitung jeweils zukommenden Aufgaben unabhängig von der Organisation der Führung nicht beeinträchtigt werden durften.
StRH II - 27/20 Seite 10 von 62 Als Leiterin bzw. Leiter der wirtschaftlichen und administrativen Angelegenheiten war gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine Person zu bestellen, welche auf dem Ge- biet der Betriebsführung besonders ausgebildet und erfahren sowie zur Leitung (Or- ganisation, Personalführung) geeignet wäre. In Krankenanstalten mit mehr als 800 Betten war diese Funktion von der technischen Leitung zu trennen, bei einer ge- ringeren Bettenanzahl war eine Personalunion der Leitung für wirtschaftliche, admi- nistrative und jener für technische Angelegenheiten möglich. Zudem war geregelt, dass jede Krankenanstalt über das erforderliche Verwaltungspersonal verfügen muss und für dessen Aus- und Fortbildung vorzusorgen sei. 2.2 Organisatorische Stellung der Teilunternehmung Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien - Medizinischer Universitätscampus innerhalb des Magistrats der Stadt Wien Das Allgemeine Krankenhaus zählte gemäß der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien bzw. der für den Gesundheitsverbund im Anhang geregelten Sonder- bestimmungen als Dienststelle des Magistrats der Stadt Wien. Das Allgemeine Kran- kenhaus als Teilunternehmung des Gesundheitsverbundes war folglich dem Gemein- derat, dem Stadtsenat, dem zuständigen Gemeinderatsausschuss, der Bürgermeiste- rin bzw. dem Bürgermeister, der zuständigen amtsführenden Stadträtin bzw. dem zu- ständigen amtsführenden Stadtrat, der Magistratsdirektorin bzw. dem Magistratsdi- rektor und der Generaldirektorin bzw. dem Generaldirektor des Gesundheitsverbun- des untergeordnet. Gemäß WStV war der Gesundheitsverbund als Unternehmung mit einer erhöhten Selbständigkeit gegenüber den übrigen Teilen des Magistrats der Stadt Wien ausge- stattet. Die allgemein in Personalangelegenheiten bestehenden Zuständigkeiten der Gemeindeorgane galten jedoch auch für die Unternehmungen. Zahlreiche Vorgaben des Magistrats der Stadt Wien sowie ein Großteil der Vorschriften des Gesundheits- verbundes hatten daher für das Allgemeine Krankenhaus Gültigkeit.
StRH II - 27/20 Seite 11 von 62 Die Geschäftseinteilung für den Gesundheitsverbund und die Geschäftsordnung des Allgemeinen Krankenhauses sahen eine monokratische Führung durch den Direktor des Allgemeinen Krankenhauses vor. 3. Organisation der Verwaltungsdirektion 3.1 Einbindung in die Organisation der Krankenanstalt Die Organisationsstruktur des Allgemeinen Krankenhauses stellte sich zum Zeitpunkt der Einschau folgendermaßen dar: Abbildung 1: Organigramm der Teilunternehmung Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien - Medizi- nischer Universitätscampus Quelle: Allgemeines Krankenhaus Das Allgemeine Krankenhaus stand seit dem Jahr 2016 unter einer monokratischen Führung durch den Direktor des Allgemeinen Krankenhauses. Diesem waren zum ei- nen strategisch bedeutsame Stabsstellen und Bereiche sowie die Abteilung Personal direkt unterstellt bzw. zugeordnet. Zum anderen waren ihm 4 Fachdirektionen, zu de- nen auch die Verwaltungsdirektion zählte, untergeordnet.
StRH II - 27/20 Seite 12 von 62 3.2 Organisationsstruktur der Verwaltungsdirektion 3.2.1 Die Organisationsstruktur der Verwaltungsdirektion stellte sich lt. dem zum Zeit- punkt der Einschau gültigen Organisationshandbuch vom September 2020 wie folgt dar: Abbildung 2: Organigramm der Verwaltungsdirektion Quelle: Allgemeines Krankenhaus Wie das Organigramm zeigt, stand an der Spitze der Verwaltungsdirektion die Leitung der wirtschaftlichen und administrativen Angelegenheiten. Daneben waren die Direk- tionsassistenz, die Zentralkanzlei sowie das Sekretariat als übergreifende Organisati- onseinheiten etabliert. Die operative Aufgabenwahrnehmung war in 4 Abteilungen organisiert, welche jeweils über eigene Leitungen sowie unterschiedlich gestaltete Un- terorganisationen verfügten. In Bezug auf die Besorgung der Sekretariatsagenden war festgelegt, dass jene der Abteilungen Controlling sowie Finanz und Betriebswirtschaft vom Sekretariat der Verwaltungsdirektion wahrgenommen werden sollten. Demge- genüber verfügten die Abteilungen Klinische Administration und Medizinisches Doku- mentationszentrum jeweils über eigene Sekretariate. Die dargestellte Organisationsstruktur war das Ergebnis eines umfangreichen Reor- ganisationsprojektes, von welchem alle Direktionen des Allgemeinen Krankenhauses
StRH II - 27/20 Seite 13 von 62 in unterschiedlichem Ausmaß betroffen waren. Nachfolgend unterzog der Stadtrech- nungshof Wien die Organisationsänderungen insbesondere im Bereich der Verwal- tungsdirektion im Rahmen dieses Projektes sowie bis zur gegenständlichen Einschau einer näheren Betrachtung. 3.3 Historie 3.3.1 Gemäß einer vorgelegten Unterlage aus dem Jahr 2015 stand im Fokus des Reor- ganisationsprojektes die Umgestaltung der Verwaltungsdirektion des Allgemeinen Krankenhauses zu einer kaufmännischen Direktion und die weitestgehende Anglei- chung ihrer Aufbauorganisation an jene der Verwaltungsdirektionen der anderen Krankenanstalten des Gesundheitsverbundes. Dafür sollten in dieser Fachdirektion sämtliche kaufmännischen und administrativen Agenden und in der Technischen Di- rektion u.a. das gesamte Facility Management gebündelt werden. Konkret war vorge- sehen, die vormals der Direktion des Allgemeinen Krankenhauses zugeordneten Ab- teilungen Controlling, Finanz und Betriebswirtschaft, Wirtschaft sowie Personal in die Verwaltungsdirektion zu integrieren. Gleichzeitig sollten alle bisher durch die Verwal- tungsdirektion wahrgenommenen Aufgaben des Facility Managements wie Sicher- heit, Küche und Betriebsrestaurant, Reinigung, Ver- und Entsorgung sowie Patientin- nen- bzw. Patiententransporte in die Technische Direktion verlagert werden. 3.3.2 Im Jahr 2016 beantragte die Abteilung Personal des Allgemeinen Krankenhauses bei der Generaldirektion des Gesundheitsverbundes die im Rahmen des Projektes in- tendierte Transferierung von Dienstposten innerhalb der Krankenanstalt. Darin waren folgende Veränderungen in der Zuordnung der Dienstposten zu den Direktionen vor- gesehen: Tabelle 1: Beantragte Dienstpostentransferierungen Dienstposten Dienstposten Dienstposten Dienstposten vorher nachher Abweichung Abweichung Anzahl in % Direktion des Allgemeinen Krankenhauses 235 149 -86 -36,6 Ärztliche Direktion 1.220 1.226 +6 +0,5
StRH II - 27/20 Seite 14 von 62 Dienstposten Dienstposten Dienstposten Dienstposten vorher nachher Abweichung Abweichung Anzahl in % Verwaltungsdirektion 1.429 535 -894 -62,6 Technische Direktion 67 1.041 +974 +1.453,7 Pflegedirektion 3.019 3.019 +0 +0,0 Gesamt 5.970 5.970 0 +0,0 Quelle: Allgemeines Krankenhaus; Darstellung: Stadtrechnungshof Wien Von der Direktion des Allgemeinen Krankenhauses sollten gemäß dem Antrag die Dienstposten der Abteilungen Controlling sowie Finanz und Betriebswirtschaft zur Gänze in die Verwaltungsdirektion, jene der Wirtschaftsabteilung in die Technische Di- rektion und einzelne Dienstposten der Direktionsassistenz in die Ärztliche Direktion verschoben werden. Die Abteilung Personal sollte entgegen dem ursprünglichen Kon- zept in der Direktion des Allgemeinen Krankenhauses verbleiben, wenngleich gering- fügige Verschiebungen von Dienstposten in die Verwaltungsdirektion (Abteilung Fi- nanz und Betriebswirtschaft) bzw. die Pflegedirektion vorgesehen waren. Die bedeutendste Personalverlagerung im Rahmen des Projektes sollte von der Ver- waltungsdirektion in die Technische Direktion erfolgen, indem die Betriebsabteilung, die Küche, das Betriebsrestaurant sowie der Bereich Sicherheit mit insgesamt rd. 908 Dienstposten zur Gänze in die Technische Direktion transferiert werden sollte. Darüber hinaus sollten vom „Patientenservice“ der Verwaltungsdirektion knapp die Hälfte der Dienstposten in die Abteilung Finanz und Betriebswirtschaft sowie einzelne in die Ärztliche Direktion und in die Direktion des Allgemeinen Krankenhauses ver- schoben werden. Innerhalb der Verwaltungsdirektion sollte ein Großteil der Dienst- posten der Direktionsassistenz in die Abteilung Finanz und Betriebswirtschaft verla- gert werden. 3.3.3 Der Stadtrechnungshof Wien nahm zur Thematik der Dienstpostentransferie- rungen auch Einsicht in den diesbezüglichen Akt der Generaldirektion. Aus dem darin enthaltenen Schriftverkehr ging hervor, dass es infolge der oben dargestellten Bean- tragung zu Unstimmigkeiten zwischen der Generaldirektion und dem Allgemeinen
StRH II - 27/20 Seite 15 von 62 Krankenhaus aufgrund der Nichteinhaltung des diesbezüglich vorgesehenen Proce- deres kam. So war die beantragte Umstrukturierung seitens der Leitung des Allgemei- nen Krankenhauses bereits umgesetzt und die neue Organisation im Intranet des All- gemeinen Krankenhauses ausgewiesen worden, ohne dass die entsprechenden Ge- nehmigungen der Generaldirektion bzw. der Magistratsdirektion abgewartet worden waren. Laut einer hiezu im Akt enthaltenen Stellungnahme des Allgemeinen Kranken- hauses an die Generaldirektion war die Umsetzung als vorläufig und vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigungen zu betrachten. Nach mehreren Abstimmungen wurde letztlich eine Einigung erzielt, sodass die Gene- raldirektion der Direktion des Allgemeinen Krankenhauses mit Schreiben vom Juni bzw. Juli 2017 mitteilte, dass die beantragten Dienstpostentransferierungen im Dienstpostenverwaltungssystem des Gesundheitsverbundes umgesetzt wurden. Anzumerken war, dass die Abteilung Personal - entgegen dem ursprünglichen Kon- zept - nicht in die Verwaltungsdirektion transferiert wurde, sondern weiterhin der Di- rektion des Allgemeinen Krankenhauses zugeordnet war. Der Direktor des Allgemei- nen Krankenhauses führte dazu aus, dass die Abteilung Personal aufgrund ihrer direk- tionsübergreifenden Aufgaben eine zentrale Rolle innehätte und daher keiner Fachdi- rektion zugeordnet worden wäre. 3.3.4 Wie der Stadtrechnungshof Wien zudem erhob, waren auch im Anschluss an das dargestellte Projekt noch diverse Organisationsänderungen innerhalb der Verwal- tungsdirektion vorgenommen worden. So wurde im Jahr 2018 durch die Zusammen- legung des Leitstellenmanagements mit der nach dem Projekt verbliebenen Struktur des „Patientenservice“ die Abteilung Klinische Administration etabliert. Schließlich erfolgte im August 2021 - während der Einschau des Stadtrechnungshofes Wien - die Auflösung der aus 2 Personen bestandenen Direktionsassistenz als Organi- sationseinheit. Dem bisherigen Leiter der Direktionsassistenz, der gleichzeitig auch als disziplinärer Leiter der Verwaltungsdirektion fungierte, (s. Punkt 5.1.3) wurde unter
StRH II - 27/20 Seite 16 von 62 Beibehaltung seiner Aufgaben die Führung der neu geschaffenen Organisationsein- heit „Direktionsbereich und Sekretariat“ übertragen. Die andere Mitarbeitende der Di- rektionsassistenz wurde nunmehr mit der Leitung der Zentralkanzlei des Allgemeinen Krankenhauses betraut. 3.3.5 Aufgrund der Zielsetzung des Organisationsprojektes, die Aufbauorganisation der Verwaltungsdirektion an jene der anderen Krankenanstalten des Gesundheitsver- bundes anzugleichen, führte der Stadtrechnungshof Wien auch diesbezügliche Erhe- bungen durch. Der Fokus lag dabei auf der Verteilung der Aufgaben zwischen den Verwaltungsdirektionen und den Technischen Direktionen. Wie die Einschau zeigte, waren allen Verwaltungsdirektionen der Wiener Städtischen Krankenhäuser die Fi- nanz- und Personalagenden sowie der klinisch administrative Dienst zugeordnet. Dar- über hinaus nahmen diese in den meisten Fällen auch die Aufgaben im Zusammen- hang mit der Speisenversorgung sowie dem infrastrukturellen Facility Management (Einkauf, interne Dienste, Betriebsdienst, Hausaufsicht etc.) wahr. Demgegenüber wa- ren den Technischen Direktionen generell die Agenden in Bezug auf die Medizintech- nik sowie die Bau-, Haus- und Betriebstechnik zugeordnet. 3.3.6 Zusammenfassend war festzustellen, dass die Verwaltungsdirektion des Allge- meinen Krankenhauses in den vergangenen Jahren massive organisatorische Ände- rungen erfuhr. Im Zuge der Neuzuordnung von Aufgabenfeldern wurde mehr als 60 % des Personals der Verwaltungsdirektion in andere Fachdirektionen - großteils in die Technische Direktion - transferiert. Mit dem beschriebenen Konzept zur Weiterentwicklung der Verwaltungsdirektion im Sinn einer kaufmännischen Direktion verfolgte der Gesundheitsverbund in erster Linie das Ziel einer Anpassung der Organisationsstruktur des Allgemeinen Krankenhauses an die anderen Krankenanstalten der Unternehmung. Der Vergleich zeigte, dass durch die umgesetzten Organisationsänderungen dieses Ziel nur z.T. erreicht wurde. So wa- ren zwar die Finanz- und Controllingagenden nunmehr der Verwaltungsdirektion zu- geordnet. Die Abteilung Personal verblieb jedoch in der Direktion des Allgemeinen
StRH II - 27/20 Seite 17 von 62 Krankenhauses und wurde nicht in die Verwaltungsdirektion transferiert. Weiters wur- den die Agenden des infrastrukturellen Facility Managements und der Speisenversor- gung in die Technische Direktion verlagert, obwohl diese in den anderen Krankenan- stalten grundsätzlich den Verwaltungsdirektionen zugeordnet waren. Stellungnahme der Unternehmung Wiener Gesundheitsverbund: Die Entwicklung der Aufbauorganisation der Teilunternehmung war geprägt durch die Vorgaben aus dem gemeinsamen Projekt „Universitätsmedizin Wien“ des Bundesministeriums für Wissen- schaft, der Medizinischen Universität Wien, der Stadt Wien, ver- treten durch die damalige Geschäftsgruppe Gesundheit und dem damaligen Krankenanstaltenverbund. Ein wesentliches Ergebnis dieses Projektes war ein neues Betriebsführungsmodell der Ko- operationspartner Medizinische Universität Wien und des dama- ligen Krankenanstaltenverbundes, jetzigen Gesundheitsverbund. Im Jänner 2016 wurde der Zusammenarbeitsvertrag zwischen Stadt Wien und dem Bund unterzeichnet und seither werden die Fortschritte dieser Zusammenarbeit jährlich monitiert und ent- sprechend den Zielen der Zielsteuerungs- und Finanzierungsver- einbarung zwischen Stadt Wien und Bund laufend gestaltet. Bereits im Vorfeld dieser neuen Zusammenarbeit (ab dem Jahr 2014) wurde die Aufbauorganisation der Teilunternehmung an die Erfordernisse der zu verfolgenden Ziele der Zusammenar- beit angepasst. Es wurde die Direktion der Teilunternehmung auf die Aufgaben lt. Zusammenarbeitsvertrag ausgerichtet. Gleich- zeitig wurde die Verwaltungsdirektion von einer administrativen Steuerung zu einer kaufmännischen Steuerung entwickelt. Paral- lel übernahm die Technische Direktion die Aufgaben des Berei- ches der Facility Services (Speisenversorgung, Ver- und Entsor-
StRH II - 27/20 Seite 18 von 62 gung, Reinigung etc.) von der Verwaltungsdirektion. Die Verän- derungen in der Aufbauorganisation wurden durch interne und externe Audits jährlich monitiert. Insbesondere die externen Au- ditoren vermerkten den sehr positiven Fortschritt dieser Organi- sationsänderungen, welche bis zum Jahr 2017 zum Abschluss ge- bracht wurden. Sämtliche Organisationsänderungen wurden im damaligen Krankenanstaltenverbund freigegeben und in der Folge wurden die Änderungen der Dienstpostenzuordnungen vom damaligen Krankenanstaltenverbund im Magistrat der Stadt Wien beantragt. 4. Hauptaufgaben der Organisationseinheiten Nachfolgend sind die den einzelnen Organisationseinheiten der Verwaltungsdirektion zugeordneten Tätigkeitsbereiche lt. dem zum Zeitpunkt der Einschau gültigen Orga- nisationshandbuch vom September 2020 dargestellt. Der Stadtrechnungshof Wien nahm zu diesen Ausführungen teilweise Ergänzungen aufgrund der mit den Leitungen der Organisationseinheiten geführten Gespräche vor. 4.1 Leitung Der Leitung der Fachdirektion oblag die Aufsicht über die wirtschaftlichen und admi- nistrativen Dienste des eigenen Direktionsbereiches. Ebenso hatte sie für die Aus- und Weiterbildung des ihr unterstellten Verwaltungspersonals zu sorgen. Konkret war der Leitung folgendes Aufgabenportfolio zugeordnet: - Oberste Leitung aller Organisationseinheiten der Verwaltungsdirektion, - sachlich richtige, termingerechte, zügige und wirtschaftliche Erledigung aller im Zu- ständigkeitsbereich anfallenden Aufgaben, - Weiterentwicklung eines Managementinformationssystems, - Koordination aller betriebswirtschaftlichen Aufgaben des Allgemeinen Krankenhau- ses bzw. der Universitätsmedizin Wien - Leitung und zentrale Koordination der Unternehmensplanung und Integration der Teilpläne zu einem Unternehmensgesamtplan,
StRH II - 27/20 Seite 19 von 62 - Verhandlung mit Vertragspartnerinnen bzw. Vertragspartnern in wirtschaftlichen Angelegenheiten, - strategische Weiterentwicklung der Fachdirektion, - Initiierung, Steuerung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Effek- tivität und Effizienz des Allgemeinen Krankenhauses, - Optimierung von Prozessen und Strukturen für eine wirtschaftliche Betriebsführung, - Weiterentwicklung der Fachdirektion zu einem modernen Servicebereich zur Unter- nehmenssteuerung, - Beratung von Entscheidungsträgerinnen bzw. Entscheidungsträgern in betriebswirt- schaftlichen Fragen, - Koordination und Organisation sowie Erstellung sämtlicher Unterlagen für das Allge- meine Krankenhaus an das Aufsichtsgremium des Gesundheitsverbundes, - Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für Wirtschaftsprüferinnen bzw. Wirt- schaftsprüfer und Steuerberaterinnen bzw. Steuerberater, - Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Buchführung nach geltenden (internen und externen) Rechnungslegungsvorschriften und der Kostenrechnungsverordnung für landesfondsfinanzierte Fondskrankenanstalten und - Veranlassung von bedarfsgerechten Personalentwicklungsmaßnahmen für die Mit- arbeitenden der Fachdirektion. 4.2 Sekretariat Das Sekretariat der Verwaltungsdirektion nahm vorwiegend administrative Aufgaben für die fachliche Leitung der Verwaltungsdirektion wahr. Zusätzlich war dieses auch für allgemeine Sekretariatsaufgaben für die Abteilungen Controlling sowie Finanz und Betriebswirtschaft zuständig. 4.3 Direktionsassistenz Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Stabsstelle Direktionsassistenz bestand in der Un- terstützung der Leitung der Verwaltungsdirektion. Ebenso erfolgte hier die Führung des Qualitätsmanagement-Systems für die Verwaltungsdirektion.
StRH II - 27/20 Seite 20 von 62 Einen weiteren Aufgabenbereich stellte das Vertragsmanagement dar, welches die Organisation, Vermarktung und Verwaltung der Infrastruktur (z.B. für Geschäfte, Lo- kale, Automaten, Werbeflächen, Veranstaltungsräumlichkeiten und Schauvitrinen) beinhaltete. Seit Anfang des Jahres 2017 hatte der Leiter der Direktionsassistenz zusätzlich auch die abteilungsübergreifenden Personalagenden innerhalb der Verwaltungsdirektion wahrzunehmen. Ebenfalls im Jahr 2017 wurde dieser mit der gewerberechtlichen Ge- schäftsführung der Tiefparkgarage des Allgemeinen Krankenhauses betraut. 4.4 Zentralkanzlei Zu den Aufgaben der Zentralkanzlei zählten die hausinterne Verteilung von Schriftstü- cken, die Abfertigung von Poststücken für den Postverkehr, die Durchführung von Bo- tendiensten sowie sonstige allgemeine Kanzleiarbeiten. Zudem wurden sämtliche für das Allgemeine Krankenhaus relevanten Erlässe und Dienstanweisungen protokolliert und in Evidenz gehalten. Seit dem Jahr 2019 waren die Mitarbeitenden der Zentralkanzlei auch mit organisato- rischen Belangen des Medienzentrums, wie z.B. Buchung der Räumlichkeiten und ver- anstaltungsgerechter Bestuhlung, betraut. 4.5 Abteilung Finanz- und Betriebswirtschaft Der Abteilung Finanz- und Betriebswirtschaft oblag die Finanzbuchhaltung, die Pati- entinnen- bzw. Patientenabrechnung und das kaufmännische Investitionsmanage- ment. Die Finanzbuchhaltung umfasste die Bilanzierung, die Führung der Hauptkassa, die gesamte Anlagenbuchhaltung inkl. Inventarmanagement sowie die Administration von Dritt- und Stiftungsmitteln. In Bezug auf die von der MA 6 - Rechnungs- und Ab- gabenwesen abgewickelte Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung nahm die Abtei- lung Finanz- und Betriebswirtschaft die Fachaufsicht wahr.
StRH II - 27/20 Seite 21 von 62 Die Patientinnen- bzw. Patientenabrechnung umfasste die ambulante und stationäre Abrechnung (inkl. Sonderklasse) mit Ausnahme der Abrechnung über das System der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung. Weitere Agenden dieser Abteilung waren das Führen der Servicestelle der sogenann- ten Investitionskommission, die projektbezogene Zusammenarbeit mit der Techni- schen Direktion im Bereich des Anlagen- und Investitionsmanagements sowie die Vor- nahme von Verrechnungen betreffend klinische Prüfungen. 4.6 Abteilung Controlling Die Abteilung Controlling gliederte sich in die Kernbereiche Kosten- und Leistungs- rechnung inkl. Tarif-Kalkulation, das Bereichscontrolling sowie die Aufgabengebiete Planung, Budgetierung, Forecast und Berichtswesen. Im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung erstellte die Abteilung Controlling die Basis für das Berichtswesen sowie sämtliche Controllinganalysen und führte sowohl periodische Abschlussarbeiten inkl. der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung als auch deren Planung durch. Darüber hinaus wurden Tarife der medizinischen und nicht-medizinischen Leistungen als Basis für leistungsorientierte Finanzierungsmo- delle und Kosten-Nutzen-Analysen kalkuliert und vorgegebene Datenmeldungen - u.a. im Rahmen der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung - vorgenom- men. Des Weiteren war in der Abteilung Controlling ein empfängerinnen- bzw. empfänger- orientiert ausgerichtetes Berichtswesen integriert und die Koordination des Planungs- und Budgetierungsprozesses, die Erstellung von periodischen Forecasts sowie die Kostenarten- und Kostenstellenplanung angesiedelt. Im Bereichscontrolling erfolgten die Bereitstellung von steuerungsrelevanten Informationen und Daten sowie deren Analysen zur Unterstützung der budgetverantwortlichen Führungskräfte bei der je- weiligen Ergebnissteuerung.
StRH II - 27/20 Seite 22 von 62 4.7 Abteilung Klinische Administration Der überwiegende Tätigkeitsbereich der Mitarbeitenden der Abteilung Klinische Ad- ministration erstreckte sich auf administrative Agenden in den Ambulanz-, Instituts- und Laborleitstellen, Stationärleitstellen, Stationen, OP-Leitstellen, Schreibbereichen und klinischen Sekretariaten. In den klinischen Bereichen zählten die Durchführung der Administration von Patien- tinnen bzw. Patienten, die elektronische Behandlungsdokumentation, Terminverga- ben, Verwaltung und Bearbeitung des nichtwissenschaftlichen Schriftverkehrs sowie die administrative Unterstützung des ärztlichen Dienstes bei der Leistungs- und Dia- gnoseerfassung zu den Hauptaufgaben. Die Stationssekretärinnen bzw. Stationssek- retäre waren für die unterschiedlichen administrativen Belange der Stationen zustän- dig und entlasteten damit das Pflegepersonal und den ärztlichen Dienst. Im Referat Zentrale Aufnahme erfolgten Aufnahmen und Entlassungen von stationä- ren Patientinnen bzw. Patienten, die Depositengebarung sowie die Standesführung. Ergänzend dazu bearbeiteten die dort tätigen Mitarbeitenden in Zusammenarbeit mit den Kliniken und klinischen Abteilungen des Allgemeinen Krankenhauses Behand- lungsanfragen und erstellten Kostenschätzungen. Das Referat Clearingstelle führte Daten- und Leistungskorrekturen in Bezug auf die elektronische Patientinnen- bzw. Patientenadministration durch. 4.8 Abteilung Medizinisches Dokumentationszentrum Im Medizinischen Dokumentationszentrum erfolgte die physische und digitale Archi- vierung von Patientinnen- bzw. Patientendokumentationen, wie z.B. Krankenge- schichten und Ambulanzakten sowie anderer archivierungswürdiger Dokumente. Die Verwaltung der Dokumente, wie z.B. deren Zurverfügungstellung aufgrund interner und externer Anforderungen sowie die datenschutzgerechte Entsorgung nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, zählten zu den weiteren Aufgaben.
StRH II - 27/20 Seite 23 von 62 5. Personalausstattung und ausgewählte Aspekte des Personalmanagements 5.1 Eigenpersonal 5.1.1 Die Personalausstattung der Verwaltungsdirektion mit Mitarbeitenden der Stadt Wien stellte sich im Betrachtungszeitraum der Jahre 2018 bis 2020 folgendermaßen dar: Tabelle 2: Personalausstattung der Jahre 2018 bis 2020 im Jahresdurchschnitt 2018 2019 2020 Dienst- VZÄ Dienst- VZÄ Dienst- VZÄ posten posten posten Leitung der Verwaltungsdirektion 1,0 - 1,0 - 1,0 - Sekretariat 3,0 2,3 3,0 3,0 3,0 3,0 Direktionsassistenz 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 Zentralkanzlei 10,0 7,8 10,0 7,0 7,0 6,6 Abteilung Finanz und Betriebswirtschaft 48,8 44,4 48,8 43,9 48,8 43,4 Abteilung Controlling 14,0 14,1 14,0 12,9 14,0 13,5 Abteilung Klinische Administration 429,9 401,6 429,1 407,7 429,1 407,1 Abteilung Medizinisches Dokumentati- onszentrum 19,5 19,0 19,5 17,0 19,5 17,2 Summe 528,2 491,2 527,4 493,5 524,4 492,8 Quelle: Allgemeines Krankenhaus; Darstellung: Stadtrechnungshof Wien Wie aus der Tabelle ersichtlich, waren der Verwaltungsdirektion im Jahr 2018 rd. 528 systemisierte Dienstposten zugeordnet, welche in den Folgejahren u.a. infolge einer Leistungsverlagerung von der Zentralkanzlei der Verwaltungsdirektion in die Techni- sche Direktion geringfügig auf rd. 524 reduziert wurden. Die Anzahl der den 4 Abtei- lungen zugeordneten Dienstposten wies eine hohe Bandbreite auf und reichte im Jahr 2020 von 14 in der Abteilung Controlling bis rd. 429 in der Abteilung Klinische Admi- nistration. Anzumerken war, dass die Magistratsdirektion u.a. aufgrund der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 für die Abteilung Klinische Administration zusätz- lich rd. 20 VZÄ als Überstand genehmigt hatte. Die in der Verwaltungsdirektion vor- gehaltenen systemisierten Dienstposten waren im Betrachtungszeitraum im Durch- schnitt zu rd. 94 % besetzt.
StRH II - 27/20 Seite 24 von 62 5.1.2 Dienstpostenvakanzen in den Organisationseinheiten waren großteils auf verzö- gerte Nachbesetzungen von Personalabgängen zurückzuführen. In der Abteilung Kli- nische Administration waren hingegen in erster Linie die verhältnismäßig hohe Fluktu- ation sowie Probleme bei der Rekrutierung ursächlich für unbesetzte Dienstposten. Zur Abteilung Finanz und Betriebswirtschaft war anzumerken, dass 3 der in dieser Ab- teilung ausgewiesenen Dienstposten mit Personen besetzt waren, welche im gesam- ten Betrachtungszeitraum der Ärztlichen Direktion dienstzugeteilt waren und daher auch im dortigen Personalstand geführt wurden. 5.1.3 In Bezug auf die Personalausstattung der Verwaltungsdirektion fiel zudem auf, dass der Posten der Leitung von Jänner 2017 bis zum Zeitpunkt der gegenständlichen Einschau nicht besetzt war. Die letzte Besetzung der Position einer Verwaltungsdirektorin bzw. eines Verwal- tungsdirektors erfolgte im Vorfeld der unter Punkt 3.3 beschriebenen Organisations- änderung, welche eine wesentliche Veränderung der Aufgaben und Kompetenzen der Verwaltungsdirektion mit sich brachte. Aufgrund dessen kam es im Jahr 2015 zu einer Ausschreibung des Leitungspostens und zu einer Neubesetzung per 11. Jänner 2016 befristet auf ein Jahr. Von einer Verlängerung des Vertrages sei lt. Auskunft des Di- rektors des Allgemeinen Krankenhauses mangels Erreichung der vereinbarten Ziele Abstand genommen worden. Bemühungen, die zweit- bzw. drittgereihte Person aus dem damaligen Bewerbungsverfahren für die Wahrnehmung der Funktion zu gewin- nen, seien gescheitert. Der Direktor des Allgemeinen Krankenhauses führte dazu wei- ters aus, dass auch eine interimistische Besetzung der Leitung der Verwaltungsdirek- tion mit einer bzw. einem Mitarbeitenden der Krankenanstalt aufgrund mangelnder Ressourcen nicht möglich gewesen sei. Vor diesem Hintergrund wurden ab Dezember 2016 Vorbereitungshandlungen zur Bestellung einer freien Dienstnehmerin als interimistische Leiterin der Verwaltungsdi- rektion angestellt. Nachfolgend betraute der Direktor des Allgemeinen Krankenhau-
StRH II - 27/20 Seite 25 von 62 ses im Jänner 2017 die betreffende Person mit der fachlichen Leitung der Verwal- tungsdirektion. Auf die Wahrnehmung der fachlichen Leitung im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses wird im Punkt 7. dieses Berichtes noch näher eingegangen. Gleichzeitig beauftragte der Direktor des Allgemeinen Krankenhauses den stellvertre- tenden Leiter der Verwaltungsdirektion per Dienstanweisung, bis auf weiteres die Dienstaufsicht über die Mitarbeitenden der Verwaltungsdirektion in Abstimmung mit der fachlichen Leitung wahrzunehmen. Darunter wären alle Maßnahmen zu verste- hen, welche die Erfüllung der Dienstpflichten und die Wahrnehmung der Rechte der Mitarbeitenden sicherstellten. Bei Eskalationen aufgrund von Dienstpflichtverletzun- gen sollte der Direktor des Allgemeinen Krankenhauses kontaktiert werden. Den vorgelegten Unterlagen war weiters zu entnehmen, dass Anfang des Jahres 2017 in einem Gespräch zwischen dem Direktor des Allgemeinen Krankenhauses und dem damaligen Generaldirektor des Gesundheitsverbundes die Ausschreibung des Pos- tens der Verwaltungsdirektorin bzw. des Verwaltungsdirektors vereinbart worden war. Eine Neubesetzung wurde zu diesem Zeitpunkt für den Herbst 2017 angedacht. Laut Auskunft des Direktors des Allgemeinen Krankenhauses wäre jedoch im Hinblick auf die ursprünglich für das Jahr 2018 geplante Umwandlung des Gesundheitsverbun- des in eine andere Rechtsform von einer Ausschreibung des Leitungspostens Abstand genommen worden. In der Folge wäre es in Bezug auf diese Umwandlung zu unvor- hergesehenen Verzögerungen gekommen, weshalb die als Übergangslösung einge- richtete Trennung in disziplinäre und fachliche Leitung der Verwaltungsdirektion so- wie die Wahrnehmung Letzterer durch eine freie Dienstnehmerin über mehrere Jahre beibehalten worden wäre. Eine Nachfrage beim Vorstandsressort Personalmanagement des Gesundheitsver- bundes bestätigte, dass diese bis Mitte des Jahres 2021 nicht mit der Ausschreibung der Leitung der Verwaltungsdirektion des Allgemeinen Krankenhauses beauftragt
StRH II - 27/20 Seite 26 von 62 worden war. Zum Ende der Einschau erhielt der Stadtrechnungshof Wien von der Ge- neraldirektorin des Gesundheitsverbundes die Auskunft, dass die Ausschreibung des Leitungspostens für Ende September 2021 geplant sei. 5.1.4 Der Stadtrechnungshof Wien stellte fest, dass der Gesundheitsverbund auf eine Ausschreibung des Dienstpostens der Leitung der Verwaltungsdirektion des Allge- meines Krankenhauses seit Jänner 2017 verzichtet hatte und somit die Chance, durch ein formelles Bewerbungsverfahren aus einem Interessentinnen- bzw. Interessenten- pool die bestgeeignete Kandidatin bzw. den bestgeeigneten Kandidaten zu rekrutie- ren, seither ungenutzt ließ. Nach seiner Auffassung wäre einer interimistischen Einset- zung einer bzw. eines Bediensteten der Stadt Wien sowie einer zeitnahen Stellenbe- setzung gegenüber der Betrauung einer freien Dienstnehmerin mit der fachlichen Lei- tung der Vorzug zu geben gewesen. Stellungnahme der Unternehmung Wiener Gesundheitsverbund: Im Jänner 2017 wurde von dem damaligen Generaldirektor die neuerliche Ausschreibung der Leitung der Verwaltungsdirektion vorgegeben. Zwischenzeitlich wurde eine disziplinäre Führung durch den Stellvertreter der Verwaltungsdirektion und die fachli- che Führung über einen freien Dienstvertrag sichergestellt. Im März 2017 verließ der damalige Generaldirektor den Kranken- anstaltenverbund. Im September 2017 lehnte der Generaldirek- tor-Stellvertreter seine Vertragsverlängerung ab März 2018 ab und verließ das Unternehmen. Die zuständige amtsführende Stadträtin betraute am 14. Novem- ber 2017 den Direktor des Allgemeinen Krankenhauses zusätzlich mit den Aufgaben des Direktors des Gesundheitsverbundes (vor- mals Krankenanstaltenverbund) für Finanzen, Recht, Einkauf, Nicht klinischer Bereich und Programm Krankenhaus Nord.
StRH II - 27/20 Seite 27 von 62 Die Wahrnehmung der Doppelfunktion erforderte, dass der Di- rektor der Teilunternehmung hinreichende Unterstützung in der gemeinsamen Betriebsführung mit der Medizinischen Universität Wien erhielt und Kontinuität in der Leitung der Verwaltungsdi- rektion - so wie im Jänner 2017 eingerichtet - bis zur Verselbst- ständigung des Gesundheitsverbundes in eine Anstalt öffentli- chen Rechts (geplant mit 1. Juli 2018) bestehen blieb. Der Stadtrechnungshof Wien empfahl, in allen Fällen Managementfunktionen mög- lichst zeitnah im Weg eines ordentlichen Ausschreibungsverfahrens nachzubesetzen. Für etwaige interimistische Besetzungen von Führungsfunktionen sollten künftig Mit- arbeitende in einem echten Dienstverhältnis zur Stadt Wien herangezogen werden. 5.2 Fremdpersonal 5.2.1 Über die in der Tabelle dargestellten Mitarbeitenden der Stadt Wien hinausge- hend waren im Betrachtungszeitraum in den Abteilungen Klinische Administration, Medizinisches Dokumentationszentrum sowie Finanz und Betriebswirtschaft in unter- schiedlicher Anzahl auch externe Arbeitskräfte tätig. Dabei handelte es sich einerseits um sogenannte Sondermittelbedienstete, welche in einem Dienstverhältnis zur Medi- zinischen Universität Wien standen und dem Allgemeinen Krankenhaus gegen Refun- dierung der Kosten zugeteilt waren. Andererseits waren auch Leiharbeitskräfte in die- sen Abteilungen als sogenannte Arbeitskräfteüberlassungen tätig. Insgesamt betrug die Anzahl der in der Verwaltungsdirektion eingesetzten externen Arbeitskräfte in den Jahren 2018 bis 2020 durchschnittlich rd. 210 VZÄ. 5.2.2 Laut dem „Personalbericht 2010 - 2020“ des Allgemeinen Krankenhauses wurden seit dem Jahr 2013 strategiekonform Maßnahmen zur Reduzierung von Fremdperso- nal durch die Übernahme in Eigenpersonal, die Verlagerung in die externe Dienstleis- tung sowie Einsparungen durch Effektivitäts- und Effizienzsteigerungen gesetzt. Hin- sichtlich des Leihpersonals im Verwaltungs- und Kanzleibereich zeigte der Bericht nach einer stetigen Steigerung von 2010 bis 2016 ab dem Jahr 2017 einen sukzessiven
StRH II - 27/20 Seite 28 von 62 Rückgang. Letzterer war insbesondere auf die Übernahme von in der Abteilung Tech- nologie und Informatik der Direktion der Teilunternehmung ursprünglich als Leihar- beitskräfte tätigen Mitarbeitende in ein Dienstverhältnis zur Stadt Wien zurückzufüh- ren. Die Anzahl der sogenannten Sondermittelbediensteten im Verwaltungs- und Kanzleibereich war in den Jahren 2010 bis 2014 reduziert worden und blieb seither an- nähernd konstant. 5.2.3 Im Ergebnis war festzustellen, dass das in den Organisationseinheiten der Ver- waltungsdirektion tätige Fremdpersonal im Betrachtungszeitraum der Jahre 2018 bis 2020 einen Anteil von rd. 30 % am Gesamtpersonal ausmachte. Vor diesem Hinter- grund empfahl der Stadtrechnungshof Wien, die Maßnahmen zur Reduzierung von Fremdpersonal in der Verwaltungsdirektion zu intensivieren. 5.3 Führungsstruktur und Vertretungsregelungen 5.3.1 Die Verwaltungsdirektion des Allgemeinen Krankenhauses war als Linienorgani- sation aufgebaut, welche sich im Allgemeinen durch eine hierarchische Über- bzw. Un- terordnung mit klaren Weisungsbefugnissen charakterisiert. In dieser hat jede bzw. je- der Mitarbeitende die Weisungen einer definierten Führungskraft auszuführen und die jeweilige Führungskraft die festgelegten Führungsaufgaben wahrzunehmen. 5.3.2 Wie bereits im Punkt 3.2.1 ausgeführt, verfügten die Organisationseinheiten der Verwaltungsdirektion zum Ende des Betrachtungszeitraumes - mit Ausnahme des Sekretariats - jeweils über eigene Leitungen. In der Direktionsassistenz, der Zentral- kanzlei und der Abteilung Medizinisches Dokumentationszentrum waren unterhalb der Leitung keine weiteren Führungsebenen eingerichtet. Demgegenüber waren die Abteilungen Controlling, Finanz und Betriebswirtschaft sowie Klinische Administration in unterschiedlich gestaltete Unterorganisationen gegliedert. In der Abteilung Con- trolling war der Bereich Kostenrechnung mit einer eigenen Leitung ausgestattet. Die Abteilungen Finanz und Betriebswirtschaft sowie Klinische Administration verfügten unterhalb der Abteilungsleitung jeweils über 2 weitere Führungsebenen in Form von Referats-, Team- bzw. Leitstellenleitungen.
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