UNTERNEHMUNG WIENER GESUNDHEITSVERBUND, PRÜFUNG DER AUFBAUORGANISATION DER VERWALTUNGSDIREKTION IM UNIVERSITÄTSKLINIKUM AKH WIEN - STRH II 27/20

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UNTERNEHMUNG WIENER GESUNDHEITSVERBUND, PRÜFUNG DER AUFBAUORGANISATION DER VERWALTUNGSDIREKTION IM UNIVERSITÄTSKLINIKUM AKH WIEN - STRH II 27/20
StRH II - 27/20

Unternehmung Wiener Gesundheitsverbund,

   Prüfung der Aufbauorganisation der

         Verwaltungsdirektion im

      Universitätsklinikum AKH Wien
UNTERNEHMUNG WIENER GESUNDHEITSVERBUND, PRÜFUNG DER AUFBAUORGANISATION DER VERWALTUNGSDIREKTION IM UNIVERSITÄTSKLINIKUM AKH WIEN - STRH II 27/20
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KURZFASSUNG

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog die Aufbauorganisation der Verwaltungsdirektion
der Teilunternehmung Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien - Medizinischer Univer-
sitätscampus der Unternehmung Wiener Gesundheitsverbund einer Prüfung. Dabei wur-
den auch ausgewählte Aspekte des Personalmanagements betrachtet, wobei der
Schwerpunkt auf den Führungskräften lag.

Die Teilunternehmung Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien - Medizinischer Univer-
sitätscampus stand im Gegensatz zu den anderen städtischen Krankenanstalten seit dem
Jahr 2016 unter einer monokratischen Führung durch den Direktor der Teilunternehmung,
welchem die Verwaltungsdirektion als eine von 4 Fachdirektionen direkt untergeordnet
war. Infolge eines im selben Jahr in dieser Krankenanstalt umgesetzten Reorganisations-
projektes umfassten die Agenden der Verwaltungsdirektion unter anderem die Finanz-
buchhaltung, die Patientinnen- bzw. Patientenabrechnung, das kaufmännische Investiti-
onsmanagement, das Controlling, die klinische Administration, die Archivierung von Pa-
tientinnen- bzw. Patientendokumentationen sowie die Zentralkanzlei. Die Organisations-
einheiten der Verwaltungsdirektion verfügten im Betrachtungszeitraum insgesamt über
rd. 530 Dienstposten, von denen durchschnittlich rd. 94 % besetzt waren.

Hinsichtlich der betrachteten Aspekte des Personalmanagements der Verwaltungsdirek-
tion zeigte die Prüfung, dass die führungsstrategischen Festlegungen sowie die Gestal-
tung der internen Kommunikation zweckmäßig erschienen. Demgegenüber vermisste der
Stadtrechnungshof Wien unter anderem durchgängige verbindliche Vertretungsregelun-
gen bei Abwesenheiten von Führungskräften, effektive Maßnahmen zur Reduzierung des
Fremdpersonals sowie eine regelmäßige Durchführung von „Mitarbeiterinnen- bzw. Mit-
arbeiterorientierungsgesprächen“. Darüber hinaus beurteilte er die Führungsspannen in
Teilbereichen der Verwaltungsdirektion als evaluierungsbedürftig.

Im Zuge der Einschau stellte der Stadtrechnungshof Wien zudem fest, dass der Posten der
Leitung der Verwaltungsdirektion im gesamten Betrachtungszeitraum unbesetzt war.
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Diese Führungsfunktion wurde Anfang des Jahres 2017 in eine disziplinäre und eine fach-
liche Leitung geteilt und für Letztere eine freie Dienstnehmerin eingesetzt. Der Stadtrech-
nungshof Wien kritisierte in diesem Zusammenhang die jahrelang fehlende Postenaus-
schreibung dieser Führungsposition, die aus arbeitsrechtlicher Sicht bedenkliche Betrau-
ung einer freien Dienstnehmerin mit der fachlichen Leitung der Verwaltungsdirektion so-
wie deren bemerkenswert hohes Jahresentgelt.

Die gewonnenen Erkenntnisse führten zu Empfehlungen u.a. in Bezug auf die verstärkte
Nutzung von Personalentwicklungsinstrumenten, die Evaluierung der Führungsspannen
und Vertretungsregelungen sowie die Handhabung von freien Dienstverträgen. Zudem
sollten sowohl die dauerhafte als auch die etwaige zwischenzeitliche Wahrnehmung von
Führungsaufgaben im Gesundheitsverbund ausnahmslos durch Personen mit einem ech-
ten Dienstverhältnis zur Stadt Wien sichergestellt werden.

Ziel der Prüfung war es, Optimierungspotenziale im Bereich der Aufbauorganisation so-
wie des Personalmanagements in Bezug auf die Führungskräfte in der Verwaltungsdirek-
tion der Teilunternehmung Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien - Medizinischer Uni-
versitätscampus aufzuzeigen.
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Der Stadtrechnungshof Wien unterzog die Aufbauorganisation der Verwaltungsdirek-
tion im Allgemeinen Krankenhaus einer stichprobenweisen Prüfung und teilte das Er-
gebnis seiner Wahrnehmungen nach Abhaltung einer diesbezüglichen Schlussbespre-
chung der geprüften Stelle mit. Die von der geprüften Stelle abgegebene Stellung-
nahme wurde berücksichtigt. Allfällige Rundungsdifferenzen bei der Darstellung von
Berechnungen wurden nicht ausgeglichen.

INHALTSVERZEICHNIS

1. Prüfungsgrundlagen des Stadtrechnungshofes Wien .................................................... 8
1.1 Prüfungsgegenstand ............................................................................................................ 8
1.2 Prüfungszeitraum ................................................................................................................. 8
1.3 Prüfungshandlungen ........................................................................................................... 9
1.4 Prüfungsbefugnis ................................................................................................................. 9
1.5 Vorberichte ............................................................................................................................ 9
2. Allgemeines ............................................................................................................................. 9
2.1 Rechtliche Grundlagen der Verwaltungsorganisation in Krankenanstalten ............ 9
2.2 Organisatorische Stellung der Teilunternehmung Allgemeines Krankenhaus der
Stadt Wien - Medizinischer Universitätscampus innerhalb des Magistrats der Stadt
Wien ............................................................................................................................................. 10
3. Organisation der Verwaltungsdirektion ............................................................................11
3.1 Einbindung in die Organisation der Krankenanstalt .....................................................11
3.2 Organisationsstruktur der Verwaltungsdirektion ........................................................ 12
3.3 Historie .................................................................................................................................. 13
4. Hauptaufgaben der Organisationseinheiten .................................................................. 18
4.1 Leitung ................................................................................................................................... 18
4.2 Sekretariat ............................................................................................................................ 19
4.3 Direktionsassistenz ............................................................................................................. 19
4.4 Zentralkanzlei ..................................................................................................................... 20
4.5 Abteilung Finanz- und Betriebswirtschaft .................................................................... 20
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4.6 Abteilung Controlling ......................................................................................................... 21
4.7 Abteilung Klinische Administration ................................................................................ 22
4.8 Abteilung Medizinisches Dokumentationszentrum ................................................... 22
5. Personalausstattung und ausgewählte Aspekte des Personalmanagements ......... 23
5.1 Eigenpersonal ...................................................................................................................... 23
5.2 Fremdpersonal.................................................................................................................... 27
5.3 Führungsstruktur und Vertretungsregelungen ........................................................... 28
5.4 Vertretungsregelungen .................................................................................................... 30
5.5 Personalcontrolling ............................................................................................................. 31
5.6 Führungsstrategische Festlegungen und Interne Kommunikation ......................... 33
5.7 Personalentwicklung ......................................................................................................... 34
6. Freie Dienstverträge im Magistrat der Stadt Wien ........................................................ 37
6.1 Grundsätzliches ................................................................................................................... 37
6.2 Rechtliche Bestimmungen zu freien Dienstverträgen ................................................ 38
6.3 Organisationsvorschriften zu freien Dienstverträgen ................................................ 39
6.4 Handhabung freier Dienstverträge im Magistrat der Stadt Wien ............................ 41
7. Fachliche Leitung der Verwaltungsdirektion im Rahmen eines freien
Dienstverhältnisses .................................................................................................................. 43
7.1 Vertragsgestaltung ............................................................................................................ 43
7.2 Änderung des Tätigkeitsprofils der freien Dienstnehmerin ...................................... 46
7.3 Wahrnehmung der fachlichen Leitung und Einbindung in die Organisation ........ 49
7.4 Honorarverrechnung durch die freie Dienstnehmerin............................................... 54
8. Zusammenfassung der Empfehlungen ............................................................................ 57

TABELLEN- UND ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: Organigramm der Teilunternehmung Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien -
Medizinischer Universitätscampus ....................................................................................................................... 11
Abbildung 2: Organigramm der Verwaltungsdirektion ................................................................................... 12
Tabelle 1: Beantragte Dienstpostentransferierungen ...................................................................................... 13
Tabelle 2: Personalausstattung der Jahre 2018 bis 2020 im Jahresdurchschnitt .......................................23
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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abs. .....................................................Absatz
AKH, Allgemeines Krankenhaus ...Teilunternehmung Allgemeines Krankenhaus der
                                                          Stadt Wien - Medizinischer Universitätscampus
B-VG ...................................................Bundes-Verfassungsgesetz
bzgl. ....................................................bezüglich
bzw. ....................................................beziehungsweise
CCAG ..................................................Competence Center für Arbeitssicherheit und Ge-
                                                          sundheitserhaltung
COVID-19 ..........................................Coronavirus-Krankheit 2019
EDV .....................................................Elektronische Datenverarbeitung
etc. ......................................................et cetera
EU ........................................................Europäische Union
EUR .....................................................Euro
exkl......................................................exklusive
GED.....................................................Generaldirektion
Gesundheitsverbund ......................Unternehmung Wiener Gesundheitsverbund
i.A. .......................................................im Auftrag
inkl. .....................................................inklusive
KAV.....................................................Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund
lt. .........................................................laut
MA ......................................................Magistratsabteilung
Nr. .......................................................Nummer
o.a. ......................................................oben angeführt
OP .......................................................Operation
PR ........................................................Public Relation
rd. ........................................................rund
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s. ..........................................................siehe
SSC ......................................................Shared Service Center
u.a. ......................................................unter anderem
u.dgl. ...................................................und dergleichen
USt ......................................................Umsatzsteuer
VZÄ .....................................................Vollzeitäquivalent
WStV ..................................................Wiener Stadtverfassung
z.B. ......................................................zum Beispiel
z.T........................................................zum Teil

GLOSSAR

Forecast
Steuerungselement des Controllings, das vor allem zur Kontrolle und Unterstützung
für die kurz- und mittelfristige Zielerreichung eingesetzt wird.

Die Unternehmung gemäß § 71 WStV „Wiener Krankenanstaltenverbund“ wurde im
Juni 2020 in „Wiener Gesundheitsverbund“ umbenannt.
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PRÜFUNGSERGEBNIS

1. Prüfungsgrundlagen des Stadtrechnungshofes Wien
1.1 Prüfungsgegenstand
Der Stadtrechnungshof Wien prüfte die Aufbauorganisation der Verwaltungsdirek-
tion des Allgemeinen Krankenhauses. In diesem Zusammenhang bezog er auch aus-
gewählte Aspekte des Personalmanagements in seine Betrachtungen ein, wobei der
Fokus auf den Führungskräften lag.

Nichtziele waren die Prüfung der Ablauforganisation sowie des Personalmanage-
ments in Bezug auf alle Mitarbeitenden der Verwaltungsdirektion des Allgemeinen
Krankenhauses.

Die Entscheidung zur Durchführung der gegenständlichen Einschau wurde aufgrund
der risikoorientierten Prüfungsplanung getroffen. Zudem waren im Stadtrechnungs-
hof Wien 2 anonyme Bürgerinnen- bzw. Bürgeranliegen, welche mögliche Unregelmä-
ßigkeiten im Personalmanagement des Allgemeinen Krankenhauses zum Inhalt hat-
ten, eingelangt.

Die Prüfung wurde von der Abteilung Gesundheit und Soziales des Stadtrechnungs-
hofes Wien durchgeführt.

1.2 Prüfungszeitraum
Die gegenständliche Prüfung erfolgte im 4. Quartal des Jahres 2020 und im 3. Quartal
des Jahres 2021. Das Eröffnungsgespräch mit der geprüften Stelle fand Anfang Okto-
ber 2020 statt. Die Schlussbesprechung wurde in der letzten Oktoberwoche 2021
durchgeführt. Der Betrachtungszeitraum umfasste die Jahre 2018 bis 2020, wobei ge-
gebenenfalls auch frühere bzw. spätere Entwicklungen in die Einschau einbezogen
wurden.
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1.3 Prüfungshandlungen
Die Prüfungshandlungen umfassten Dokumentenanalysen, Literatur- und Internet-
recherchen, Berechnungen, Belegprüfungen und Interviews im Allgemeinen Kranken-
haus, in der Generaldirektion des Gesundheitsverbundes, der Magistratsdirektion, der
MA 2 - Personalservice sowie der MA 6 - Rechnungs- und Abgabenwesen.

Die geprüften Stellen legten die geforderten Unterlagen zeitgerecht vor, sodass sich
keine Verzögerungen im Prüfungsablauf ergaben.

1.4 Prüfungsbefugnis
Die Prüfungsbefugnis für diese Gebarungsprüfung ist in § 73b Abs. 1 WStV festge-
schrieben.

1.5 Vorberichte
Zum gegenständlichen Prüfungsthema liegen dem Stadtrechnungshof Wien für die
vergangenen 10 Jahre keine relevanten Prüfungsberichte vor.

2. Allgemeines
2.1 Rechtliche Grundlagen der Verwaltungsorganisation in Krankenanstalten
Die Leitung von bettenführenden Krankenanstalten konnte gemäß dem Wiener Kran-
kenanstaltengesetz 1987 als monokratische oder kollegiale Führung organisiert sein.
Bei einer kollegialen Führung waren allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten
von den leitenden Personen des ärztlichen Dienstes, des Pflegedienstes, der wirt-
schaftlichen und administrativen Angelegenheiten und der technischen Angelegen-
heiten zu besprechen sowie allfällige Entscheidungen gemeinsam zu fällen. Im Sinn der
Ergebnisse ihrer Beratungen hatten sie sodann in ihren jeweils zukommenden Aufga-
benbereichen vorzugehen. Die monokratische Führung war hingegen durch eine vom
Rechtsträger der Krankenanstalt zu bestimmende Person wahrzunehmen. Diese
Funktion konnte auch gleichzeitig mit einer der genannten Führungsfunktionen aus-
geübt werden, wobei die der Leitung jeweils zukommenden Aufgaben unabhängig
von der Organisation der Führung nicht beeinträchtigt werden durften.
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Als Leiterin bzw. Leiter der wirtschaftlichen und administrativen Angelegenheiten war
gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine Person zu bestellen, welche auf dem Ge-
biet der Betriebsführung besonders ausgebildet und erfahren sowie zur Leitung (Or-
ganisation, Personalführung) geeignet wäre. In Krankenanstalten mit mehr als
800 Betten war diese Funktion von der technischen Leitung zu trennen, bei einer ge-
ringeren Bettenanzahl war eine Personalunion der Leitung für wirtschaftliche, admi-
nistrative und jener für technische Angelegenheiten möglich. Zudem war geregelt,
dass jede Krankenanstalt über das erforderliche Verwaltungspersonal verfügen muss
und für dessen Aus- und Fortbildung vorzusorgen sei.

2.2 Organisatorische Stellung der Teilunternehmung Allgemeines Krankenhaus der
Stadt Wien - Medizinischer Universitätscampus innerhalb des Magistrats der Stadt
Wien
Das Allgemeine Krankenhaus zählte gemäß der Geschäftsordnung für den Magistrat
der Stadt Wien bzw. der für den Gesundheitsverbund im Anhang geregelten Sonder-
bestimmungen als Dienststelle des Magistrats der Stadt Wien. Das Allgemeine Kran-
kenhaus als Teilunternehmung des Gesundheitsverbundes war folglich dem Gemein-
derat, dem Stadtsenat, dem zuständigen Gemeinderatsausschuss, der Bürgermeiste-
rin bzw. dem Bürgermeister, der zuständigen amtsführenden Stadträtin bzw. dem zu-
ständigen amtsführenden Stadtrat, der Magistratsdirektorin bzw. dem Magistratsdi-
rektor und der Generaldirektorin bzw. dem Generaldirektor des Gesundheitsverbun-
des untergeordnet.

Gemäß WStV war der Gesundheitsverbund als Unternehmung mit einer erhöhten
Selbständigkeit gegenüber den übrigen Teilen des Magistrats der Stadt Wien ausge-
stattet. Die allgemein in Personalangelegenheiten bestehenden Zuständigkeiten der
Gemeindeorgane galten jedoch auch für die Unternehmungen. Zahlreiche Vorgaben
des Magistrats der Stadt Wien sowie ein Großteil der Vorschriften des Gesundheits-
verbundes hatten daher für das Allgemeine Krankenhaus Gültigkeit.
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Die Geschäftseinteilung für den Gesundheitsverbund und die Geschäftsordnung des
Allgemeinen Krankenhauses sahen eine monokratische Führung durch den Direktor
des Allgemeinen Krankenhauses vor.

3. Organisation der Verwaltungsdirektion
3.1 Einbindung in die Organisation der Krankenanstalt
Die Organisationsstruktur des Allgemeinen Krankenhauses stellte sich zum Zeitpunkt
der Einschau folgendermaßen dar:

Abbildung 1: Organigramm der Teilunternehmung Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien - Medizi-
nischer Universitätscampus

Quelle: Allgemeines Krankenhaus

Das Allgemeine Krankenhaus stand seit dem Jahr 2016 unter einer monokratischen
Führung durch den Direktor des Allgemeinen Krankenhauses. Diesem waren zum ei-
nen strategisch bedeutsame Stabsstellen und Bereiche sowie die Abteilung Personal
direkt unterstellt bzw. zugeordnet. Zum anderen waren ihm 4 Fachdirektionen, zu de-
nen auch die Verwaltungsdirektion zählte, untergeordnet.
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3.2 Organisationsstruktur der Verwaltungsdirektion
3.2.1 Die Organisationsstruktur der Verwaltungsdirektion stellte sich lt. dem zum Zeit-
punkt der Einschau gültigen Organisationshandbuch vom September 2020 wie folgt
dar:

Abbildung 2: Organigramm der Verwaltungsdirektion

Quelle: Allgemeines Krankenhaus

Wie das Organigramm zeigt, stand an der Spitze der Verwaltungsdirektion die Leitung
der wirtschaftlichen und administrativen Angelegenheiten. Daneben waren die Direk-
tionsassistenz, die Zentralkanzlei sowie das Sekretariat als übergreifende Organisati-
onseinheiten etabliert. Die operative Aufgabenwahrnehmung war in 4 Abteilungen
organisiert, welche jeweils über eigene Leitungen sowie unterschiedlich gestaltete Un-
terorganisationen verfügten. In Bezug auf die Besorgung der Sekretariatsagenden war
festgelegt, dass jene der Abteilungen Controlling sowie Finanz und Betriebswirtschaft
vom Sekretariat der Verwaltungsdirektion wahrgenommen werden sollten. Demge-
genüber verfügten die Abteilungen Klinische Administration und Medizinisches Doku-
mentationszentrum jeweils über eigene Sekretariate.

Die dargestellte Organisationsstruktur war das Ergebnis eines umfangreichen Reor-
ganisationsprojektes, von welchem alle Direktionen des Allgemeinen Krankenhauses
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in unterschiedlichem Ausmaß betroffen waren. Nachfolgend unterzog der Stadtrech-
nungshof Wien die Organisationsänderungen insbesondere im Bereich der Verwal-
tungsdirektion im Rahmen dieses Projektes sowie bis zur gegenständlichen Einschau
einer näheren Betrachtung.

3.3 Historie
3.3.1 Gemäß einer vorgelegten Unterlage aus dem Jahr 2015 stand im Fokus des Reor-
ganisationsprojektes die Umgestaltung der Verwaltungsdirektion des Allgemeinen
Krankenhauses zu einer kaufmännischen Direktion und die weitestgehende Anglei-
chung ihrer Aufbauorganisation an jene der Verwaltungsdirektionen der anderen
Krankenanstalten des Gesundheitsverbundes. Dafür sollten in dieser Fachdirektion
sämtliche kaufmännischen und administrativen Agenden und in der Technischen Di-
rektion u.a. das gesamte Facility Management gebündelt werden. Konkret war vorge-
sehen, die vormals der Direktion des Allgemeinen Krankenhauses zugeordneten Ab-
teilungen Controlling, Finanz und Betriebswirtschaft, Wirtschaft sowie Personal in die
Verwaltungsdirektion zu integrieren. Gleichzeitig sollten alle bisher durch die Verwal-
tungsdirektion wahrgenommenen Aufgaben des Facility Managements wie Sicher-
heit, Küche und Betriebsrestaurant, Reinigung, Ver- und Entsorgung sowie Patientin-
nen- bzw. Patiententransporte in die Technische Direktion verlagert werden.

3.3.2 Im Jahr 2016 beantragte die Abteilung Personal des Allgemeinen Krankenhauses
bei der Generaldirektion des Gesundheitsverbundes die im Rahmen des Projektes in-
tendierte Transferierung von Dienstposten innerhalb der Krankenanstalt. Darin waren
folgende Veränderungen in der Zuordnung der Dienstposten zu den Direktionen vor-
gesehen:

Tabelle 1: Beantragte Dienstpostentransferierungen
                                 Dienstposten        Dienstposten    Dienstposten   Dienstposten
                                    vorher             nachher       Abweichung     Abweichung
                                                                        Anzahl          in %
 Direktion des Allgemeinen
 Krankenhauses                              235                149            -86             -36,6
 Ärztliche Direktion                      1.220              1.226             +6              +0,5
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                                Dienstposten     Dienstposten     Dienstposten   Dienstposten
                                   vorher          nachher        Abweichung     Abweichung
                                                                     Anzahl          in %
 Verwaltungsdirektion                    1.429             535            -894            -62,6
 Technische Direktion                       67           1.041            +974         +1.453,7
 Pflegedirektion                         3.019           3.019              +0             +0,0
 Gesamt                                 5.970            5.970               0             +0,0
Quelle: Allgemeines Krankenhaus; Darstellung: Stadtrechnungshof Wien

Von der Direktion des Allgemeinen Krankenhauses sollten gemäß dem Antrag die
Dienstposten der Abteilungen Controlling sowie Finanz und Betriebswirtschaft zur
Gänze in die Verwaltungsdirektion, jene der Wirtschaftsabteilung in die Technische Di-
rektion und einzelne Dienstposten der Direktionsassistenz in die Ärztliche Direktion
verschoben werden. Die Abteilung Personal sollte entgegen dem ursprünglichen Kon-
zept in der Direktion des Allgemeinen Krankenhauses verbleiben, wenngleich gering-
fügige Verschiebungen von Dienstposten in die Verwaltungsdirektion (Abteilung Fi-
nanz und Betriebswirtschaft) bzw. die Pflegedirektion vorgesehen waren.

Die bedeutendste Personalverlagerung im Rahmen des Projektes sollte von der Ver-
waltungsdirektion in die Technische Direktion erfolgen, indem die Betriebsabteilung,
die Küche, das Betriebsrestaurant sowie der Bereich Sicherheit mit insgesamt rd.
908 Dienstposten zur Gänze in die Technische Direktion transferiert werden sollte.
Darüber hinaus sollten vom „Patientenservice“ der Verwaltungsdirektion knapp die
Hälfte der Dienstposten in die Abteilung Finanz und Betriebswirtschaft sowie einzelne
in die Ärztliche Direktion und in die Direktion des Allgemeinen Krankenhauses ver-
schoben werden. Innerhalb der Verwaltungsdirektion sollte ein Großteil der Dienst-
posten der Direktionsassistenz in die Abteilung Finanz und Betriebswirtschaft verla-
gert werden.

3.3.3 Der Stadtrechnungshof Wien nahm zur Thematik der Dienstpostentransferie-
rungen auch Einsicht in den diesbezüglichen Akt der Generaldirektion. Aus dem darin
enthaltenen Schriftverkehr ging hervor, dass es infolge der oben dargestellten Bean-
tragung zu Unstimmigkeiten zwischen der Generaldirektion und dem Allgemeinen
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Krankenhaus aufgrund der Nichteinhaltung des diesbezüglich vorgesehenen Proce-
deres kam. So war die beantragte Umstrukturierung seitens der Leitung des Allgemei-
nen Krankenhauses bereits umgesetzt und die neue Organisation im Intranet des All-
gemeinen Krankenhauses ausgewiesen worden, ohne dass die entsprechenden Ge-
nehmigungen der Generaldirektion bzw. der Magistratsdirektion abgewartet worden
waren. Laut einer hiezu im Akt enthaltenen Stellungnahme des Allgemeinen Kranken-
hauses an die Generaldirektion war die Umsetzung als vorläufig und vorbehaltlich der
erforderlichen Genehmigungen zu betrachten.

Nach mehreren Abstimmungen wurde letztlich eine Einigung erzielt, sodass die Gene-
raldirektion der Direktion des Allgemeinen Krankenhauses mit Schreiben vom Juni
bzw. Juli 2017 mitteilte, dass die beantragten Dienstpostentransferierungen im
Dienstpostenverwaltungssystem des Gesundheitsverbundes umgesetzt wurden.

Anzumerken war, dass die Abteilung Personal - entgegen dem ursprünglichen Kon-
zept - nicht in die Verwaltungsdirektion transferiert wurde, sondern weiterhin der Di-
rektion des Allgemeinen Krankenhauses zugeordnet war. Der Direktor des Allgemei-
nen Krankenhauses führte dazu aus, dass die Abteilung Personal aufgrund ihrer direk-
tionsübergreifenden Aufgaben eine zentrale Rolle innehätte und daher keiner Fachdi-
rektion zugeordnet worden wäre.

3.3.4 Wie der Stadtrechnungshof Wien zudem erhob, waren auch im Anschluss an das
dargestellte Projekt noch diverse Organisationsänderungen innerhalb der Verwal-
tungsdirektion vorgenommen worden. So wurde im Jahr 2018 durch die Zusammen-
legung des Leitstellenmanagements mit der nach dem Projekt verbliebenen Struktur
des „Patientenservice“ die Abteilung Klinische Administration etabliert.

Schließlich erfolgte im August 2021 - während der Einschau des Stadtrechnungshofes
Wien - die Auflösung der aus 2 Personen bestandenen Direktionsassistenz als Organi-
sationseinheit. Dem bisherigen Leiter der Direktionsassistenz, der gleichzeitig auch als
disziplinärer Leiter der Verwaltungsdirektion fungierte, (s. Punkt 5.1.3) wurde unter
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Beibehaltung seiner Aufgaben die Führung der neu geschaffenen Organisationsein-
heit „Direktionsbereich und Sekretariat“ übertragen. Die andere Mitarbeitende der Di-
rektionsassistenz wurde nunmehr mit der Leitung der Zentralkanzlei des Allgemeinen
Krankenhauses betraut.

3.3.5 Aufgrund der Zielsetzung des Organisationsprojektes, die Aufbauorganisation
der Verwaltungsdirektion an jene der anderen Krankenanstalten des Gesundheitsver-
bundes anzugleichen, führte der Stadtrechnungshof Wien auch diesbezügliche Erhe-
bungen durch. Der Fokus lag dabei auf der Verteilung der Aufgaben zwischen den
Verwaltungsdirektionen und den Technischen Direktionen. Wie die Einschau zeigte,
waren allen Verwaltungsdirektionen der Wiener Städtischen Krankenhäuser die Fi-
nanz- und Personalagenden sowie der klinisch administrative Dienst zugeordnet. Dar-
über hinaus nahmen diese in den meisten Fällen auch die Aufgaben im Zusammen-
hang mit der Speisenversorgung sowie dem infrastrukturellen Facility Management
(Einkauf, interne Dienste, Betriebsdienst, Hausaufsicht etc.) wahr. Demgegenüber wa-
ren den Technischen Direktionen generell die Agenden in Bezug auf die Medizintech-
nik sowie die Bau-, Haus- und Betriebstechnik zugeordnet.

3.3.6 Zusammenfassend war festzustellen, dass die Verwaltungsdirektion des Allge-
meinen Krankenhauses in den vergangenen Jahren massive organisatorische Ände-
rungen erfuhr. Im Zuge der Neuzuordnung von Aufgabenfeldern wurde mehr als 60 %
des Personals der Verwaltungsdirektion in andere Fachdirektionen - großteils in die
Technische Direktion - transferiert.

Mit dem beschriebenen Konzept zur Weiterentwicklung der Verwaltungsdirektion im
Sinn einer kaufmännischen Direktion verfolgte der Gesundheitsverbund in erster Linie
das Ziel einer Anpassung der Organisationsstruktur des Allgemeinen Krankenhauses
an die anderen Krankenanstalten der Unternehmung. Der Vergleich zeigte, dass durch
die umgesetzten Organisationsänderungen dieses Ziel nur z.T. erreicht wurde. So wa-
ren zwar die Finanz- und Controllingagenden nunmehr der Verwaltungsdirektion zu-
geordnet. Die Abteilung Personal verblieb jedoch in der Direktion des Allgemeinen
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Krankenhauses und wurde nicht in die Verwaltungsdirektion transferiert. Weiters wur-
den die Agenden des infrastrukturellen Facility Managements und der Speisenversor-
gung in die Technische Direktion verlagert, obwohl diese in den anderen Krankenan-
stalten grundsätzlich den Verwaltungsdirektionen zugeordnet waren.

                    Stellungnahme der Unternehmung Wiener Gesundheitsverbund:
                    Die Entwicklung der Aufbauorganisation der Teilunternehmung
                    war geprägt durch die Vorgaben aus dem gemeinsamen Projekt
                    „Universitätsmedizin Wien“ des Bundesministeriums für Wissen-
                    schaft, der Medizinischen Universität Wien, der Stadt Wien, ver-
                    treten durch die damalige Geschäftsgruppe Gesundheit und dem
                    damaligen Krankenanstaltenverbund. Ein wesentliches Ergebnis
                    dieses Projektes war ein neues Betriebsführungsmodell der Ko-
                    operationspartner Medizinische Universität Wien und des dama-
                    ligen Krankenanstaltenverbundes, jetzigen Gesundheitsverbund.

                    Im Jänner 2016 wurde der Zusammenarbeitsvertrag zwischen
                    Stadt Wien und dem Bund unterzeichnet und seither werden die
                    Fortschritte dieser Zusammenarbeit jährlich monitiert und ent-
                    sprechend den Zielen der Zielsteuerungs- und Finanzierungsver-
                    einbarung zwischen Stadt Wien und Bund laufend gestaltet.

                    Bereits im Vorfeld dieser neuen Zusammenarbeit (ab dem
                    Jahr 2014) wurde die Aufbauorganisation der Teilunternehmung
                    an die Erfordernisse der zu verfolgenden Ziele der Zusammenar-
                    beit angepasst. Es wurde die Direktion der Teilunternehmung auf
                    die Aufgaben lt. Zusammenarbeitsvertrag ausgerichtet. Gleich-
                    zeitig wurde die Verwaltungsdirektion von einer administrativen
                    Steuerung zu einer kaufmännischen Steuerung entwickelt. Paral-
                    lel übernahm die Technische Direktion die Aufgaben des Berei-
                    ches der Facility Services (Speisenversorgung, Ver- und Entsor-
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                     gung, Reinigung etc.) von der Verwaltungsdirektion. Die Verän-
                     derungen in der Aufbauorganisation wurden durch interne und
                     externe Audits jährlich monitiert. Insbesondere die externen Au-
                     ditoren vermerkten den sehr positiven Fortschritt dieser Organi-
                     sationsänderungen, welche bis zum Jahr 2017 zum Abschluss ge-
                     bracht wurden. Sämtliche Organisationsänderungen wurden im
                     damaligen Krankenanstaltenverbund freigegeben und in der
                     Folge wurden die Änderungen der Dienstpostenzuordnungen
                     vom damaligen Krankenanstaltenverbund im Magistrat der Stadt
                     Wien beantragt.

4. Hauptaufgaben der Organisationseinheiten
Nachfolgend sind die den einzelnen Organisationseinheiten der Verwaltungsdirektion
zugeordneten Tätigkeitsbereiche lt. dem zum Zeitpunkt der Einschau gültigen Orga-
nisationshandbuch vom September 2020 dargestellt. Der Stadtrechnungshof Wien
nahm zu diesen Ausführungen teilweise Ergänzungen aufgrund der mit den Leitungen
der Organisationseinheiten geführten Gespräche vor.

4.1 Leitung
Der Leitung der Fachdirektion oblag die Aufsicht über die wirtschaftlichen und admi-
nistrativen Dienste des eigenen Direktionsbereiches. Ebenso hatte sie für die Aus- und
Weiterbildung des ihr unterstellten Verwaltungspersonals zu sorgen. Konkret war der
Leitung folgendes Aufgabenportfolio zugeordnet:

- Oberste Leitung aller Organisationseinheiten der Verwaltungsdirektion,
- sachlich richtige, termingerechte, zügige und wirtschaftliche Erledigung aller im Zu-
 ständigkeitsbereich anfallenden Aufgaben,
- Weiterentwicklung eines Managementinformationssystems,
- Koordination aller betriebswirtschaftlichen Aufgaben des Allgemeinen Krankenhau-
 ses bzw. der Universitätsmedizin Wien
- Leitung und zentrale Koordination der Unternehmensplanung und Integration der
 Teilpläne zu einem Unternehmensgesamtplan,
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- Verhandlung mit Vertragspartnerinnen bzw. Vertragspartnern in wirtschaftlichen
 Angelegenheiten,
- strategische Weiterentwicklung der Fachdirektion,
- Initiierung, Steuerung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Effek-
 tivität und Effizienz des Allgemeinen Krankenhauses,
- Optimierung von Prozessen und Strukturen für eine wirtschaftliche Betriebsführung,
- Weiterentwicklung der Fachdirektion zu einem modernen Servicebereich zur Unter-
 nehmenssteuerung,
- Beratung von Entscheidungsträgerinnen bzw. Entscheidungsträgern in betriebswirt-
 schaftlichen Fragen,
- Koordination und Organisation sowie Erstellung sämtlicher Unterlagen für das Allge-
 meine Krankenhaus an das Aufsichtsgremium des Gesundheitsverbundes,
- Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für Wirtschaftsprüferinnen bzw. Wirt-
 schaftsprüfer und Steuerberaterinnen bzw. Steuerberater,
- Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Buchführung nach geltenden (internen und
 externen) Rechnungslegungsvorschriften und der Kostenrechnungsverordnung für
 landesfondsfinanzierte Fondskrankenanstalten und
- Veranlassung von bedarfsgerechten Personalentwicklungsmaßnahmen für die Mit-
 arbeitenden der Fachdirektion.

4.2 Sekretariat
Das Sekretariat der Verwaltungsdirektion nahm vorwiegend administrative Aufgaben
für die fachliche Leitung der Verwaltungsdirektion wahr. Zusätzlich war dieses auch
für allgemeine Sekretariatsaufgaben für die Abteilungen Controlling sowie Finanz und
Betriebswirtschaft zuständig.

4.3 Direktionsassistenz
Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Stabsstelle Direktionsassistenz bestand in der Un-
terstützung der Leitung der Verwaltungsdirektion. Ebenso erfolgte hier die Führung
des Qualitätsmanagement-Systems für die Verwaltungsdirektion.
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Einen weiteren Aufgabenbereich stellte das Vertragsmanagement dar, welches die
Organisation, Vermarktung und Verwaltung der Infrastruktur (z.B. für Geschäfte, Lo-
kale, Automaten, Werbeflächen, Veranstaltungsräumlichkeiten und Schauvitrinen)
beinhaltete.

Seit Anfang des Jahres 2017 hatte der Leiter der Direktionsassistenz zusätzlich auch
die abteilungsübergreifenden Personalagenden innerhalb der Verwaltungsdirektion
wahrzunehmen. Ebenfalls im Jahr 2017 wurde dieser mit der gewerberechtlichen Ge-
schäftsführung der Tiefparkgarage des Allgemeinen Krankenhauses betraut.

4.4 Zentralkanzlei
Zu den Aufgaben der Zentralkanzlei zählten die hausinterne Verteilung von Schriftstü-
cken, die Abfertigung von Poststücken für den Postverkehr, die Durchführung von Bo-
tendiensten sowie sonstige allgemeine Kanzleiarbeiten. Zudem wurden sämtliche für
das Allgemeine Krankenhaus relevanten Erlässe und Dienstanweisungen protokolliert
und in Evidenz gehalten.

Seit dem Jahr 2019 waren die Mitarbeitenden der Zentralkanzlei auch mit organisato-
rischen Belangen des Medienzentrums, wie z.B. Buchung der Räumlichkeiten und ver-
anstaltungsgerechter Bestuhlung, betraut.

4.5 Abteilung Finanz- und Betriebswirtschaft
Der Abteilung Finanz- und Betriebswirtschaft oblag die Finanzbuchhaltung, die Pati-
entinnen- bzw. Patientenabrechnung und das kaufmännische Investitionsmanage-
ment.

Die Finanzbuchhaltung umfasste die Bilanzierung, die Führung der Hauptkassa, die
gesamte Anlagenbuchhaltung inkl. Inventarmanagement sowie die Administration
von Dritt- und Stiftungsmitteln. In Bezug auf die von der MA 6 - Rechnungs- und Ab-
gabenwesen abgewickelte Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung nahm die Abtei-
lung Finanz- und Betriebswirtschaft die Fachaufsicht wahr.
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Die Patientinnen- bzw. Patientenabrechnung umfasste die ambulante und stationäre
Abrechnung (inkl. Sonderklasse) mit Ausnahme der Abrechnung über das System der
leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung.

Weitere Agenden dieser Abteilung waren das Führen der Servicestelle der sogenann-
ten Investitionskommission, die projektbezogene Zusammenarbeit mit der Techni-
schen Direktion im Bereich des Anlagen- und Investitionsmanagements sowie die Vor-
nahme von Verrechnungen betreffend klinische Prüfungen.

4.6 Abteilung Controlling
Die Abteilung Controlling gliederte sich in die Kernbereiche Kosten- und Leistungs-
rechnung inkl. Tarif-Kalkulation, das Bereichscontrolling sowie die Aufgabengebiete
Planung, Budgetierung, Forecast und Berichtswesen.

Im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung erstellte die Abteilung Controlling die
Basis für das Berichtswesen sowie sämtliche Controllinganalysen und führte sowohl
periodische Abschlussarbeiten inkl. der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung als
auch deren Planung durch. Darüber hinaus wurden Tarife der medizinischen und
nicht-medizinischen Leistungen als Basis für leistungsorientierte Finanzierungsmo-
delle und Kosten-Nutzen-Analysen kalkuliert und vorgegebene Datenmeldungen
- u.a. im Rahmen der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung - vorgenom-
men.

Des Weiteren war in der Abteilung Controlling ein empfängerinnen- bzw. empfänger-
orientiert ausgerichtetes Berichtswesen integriert und die Koordination des Planungs-
und Budgetierungsprozesses, die Erstellung von periodischen Forecasts sowie die
Kostenarten- und Kostenstellenplanung angesiedelt. Im Bereichscontrolling erfolgten
die Bereitstellung von steuerungsrelevanten Informationen und Daten sowie deren
Analysen zur Unterstützung der budgetverantwortlichen Führungskräfte bei der je-
weiligen Ergebnissteuerung.
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4.7 Abteilung Klinische Administration
Der überwiegende Tätigkeitsbereich der Mitarbeitenden der Abteilung Klinische Ad-
ministration erstreckte sich auf administrative Agenden in den Ambulanz-, Instituts-
und Laborleitstellen, Stationärleitstellen, Stationen, OP-Leitstellen, Schreibbereichen
und klinischen Sekretariaten.

In den klinischen Bereichen zählten die Durchführung der Administration von Patien-
tinnen bzw. Patienten, die elektronische Behandlungsdokumentation, Terminverga-
ben, Verwaltung und Bearbeitung des nichtwissenschaftlichen Schriftverkehrs sowie
die administrative Unterstützung des ärztlichen Dienstes bei der Leistungs- und Dia-
gnoseerfassung zu den Hauptaufgaben. Die Stationssekretärinnen bzw. Stationssek-
retäre waren für die unterschiedlichen administrativen Belange der Stationen zustän-
dig und entlasteten damit das Pflegepersonal und den ärztlichen Dienst.

Im Referat Zentrale Aufnahme erfolgten Aufnahmen und Entlassungen von stationä-
ren Patientinnen bzw. Patienten, die Depositengebarung sowie die Standesführung.
Ergänzend dazu bearbeiteten die dort tätigen Mitarbeitenden in Zusammenarbeit mit
den Kliniken und klinischen Abteilungen des Allgemeinen Krankenhauses Behand-
lungsanfragen und erstellten Kostenschätzungen.

Das Referat Clearingstelle führte Daten- und Leistungskorrekturen in Bezug auf die
elektronische Patientinnen- bzw. Patientenadministration durch.

4.8 Abteilung Medizinisches Dokumentationszentrum
Im Medizinischen Dokumentationszentrum erfolgte die physische und digitale Archi-
vierung von Patientinnen- bzw. Patientendokumentationen, wie z.B. Krankenge-
schichten und Ambulanzakten sowie anderer archivierungswürdiger Dokumente. Die
Verwaltung der Dokumente, wie z.B. deren Zurverfügungstellung aufgrund interner
und externer Anforderungen sowie die datenschutzgerechte Entsorgung nach Ablauf
der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, zählten zu den weiteren Aufgaben.
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5. Personalausstattung und ausgewählte Aspekte des Personalmanagements
5.1 Eigenpersonal
5.1.1 Die Personalausstattung der Verwaltungsdirektion mit Mitarbeitenden der Stadt
Wien stellte sich im Betrachtungszeitraum der Jahre 2018 bis 2020 folgendermaßen
dar:

Tabelle 2: Personalausstattung der Jahre 2018 bis 2020 im Jahresdurchschnitt
                                                 2018                2019              2020
                                           Dienst-    VZÄ      Dienst-    VZÄ     Dienst-   VZÄ
                                           posten              posten             posten
 Leitung der Verwaltungsdirektion              1,0         -      1,0        -       1,0        -
 Sekretariat                                   3,0       2,3      3,0      3,0       3,0      3,0
 Direktionsassistenz                           2,0       2,0      2,0      2,0       2,0      2,0
 Zentralkanzlei                               10,0       7,8     10,0      7,0       7,0      6,6
 Abteilung Finanz und Betriebswirtschaft      48,8     44,4      48,8     43,9      48,8     43,4
 Abteilung Controlling                        14,0      14,1     14,0     12,9      14,0     13,5
 Abteilung Klinische Administration          429,9    401,6     429,1    407,7     429,1    407,1
 Abteilung Medizinisches Dokumentati-
 onszentrum                                   19,5      19,0      19,5     17,0     19,5     17,2
 Summe                                       528,2     491,2    527,4    493,5     524,4    492,8
Quelle: Allgemeines Krankenhaus; Darstellung: Stadtrechnungshof Wien

Wie aus der Tabelle ersichtlich, waren der Verwaltungsdirektion im Jahr 2018 rd. 528
systemisierte Dienstposten zugeordnet, welche in den Folgejahren u.a. infolge einer
Leistungsverlagerung von der Zentralkanzlei der Verwaltungsdirektion in die Techni-
sche Direktion geringfügig auf rd. 524 reduziert wurden. Die Anzahl der den 4 Abtei-
lungen zugeordneten Dienstposten wies eine hohe Bandbreite auf und reichte im Jahr
2020 von 14 in der Abteilung Controlling bis rd. 429 in der Abteilung Klinische Admi-
nistration. Anzumerken war, dass die Magistratsdirektion u.a. aufgrund der
COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 für die Abteilung Klinische Administration zusätz-
lich rd. 20 VZÄ als Überstand genehmigt hatte. Die in der Verwaltungsdirektion vor-
gehaltenen systemisierten Dienstposten waren im Betrachtungszeitraum im Durch-
schnitt zu rd. 94 % besetzt.
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5.1.2 Dienstpostenvakanzen in den Organisationseinheiten waren großteils auf verzö-
gerte Nachbesetzungen von Personalabgängen zurückzuführen. In der Abteilung Kli-
nische Administration waren hingegen in erster Linie die verhältnismäßig hohe Fluktu-
ation sowie Probleme bei der Rekrutierung ursächlich für unbesetzte Dienstposten.
Zur Abteilung Finanz und Betriebswirtschaft war anzumerken, dass 3 der in dieser Ab-
teilung ausgewiesenen Dienstposten mit Personen besetzt waren, welche im gesam-
ten Betrachtungszeitraum der Ärztlichen Direktion dienstzugeteilt waren und daher
auch im dortigen Personalstand geführt wurden.

5.1.3 In Bezug auf die Personalausstattung der Verwaltungsdirektion fiel zudem auf,
dass der Posten der Leitung von Jänner 2017 bis zum Zeitpunkt der gegenständlichen
Einschau nicht besetzt war.

Die letzte Besetzung der Position einer Verwaltungsdirektorin bzw. eines Verwal-
tungsdirektors erfolgte im Vorfeld der unter Punkt 3.3 beschriebenen Organisations-
änderung, welche eine wesentliche Veränderung der Aufgaben und Kompetenzen der
Verwaltungsdirektion mit sich brachte. Aufgrund dessen kam es im Jahr 2015 zu einer
Ausschreibung des Leitungspostens und zu einer Neubesetzung per 11. Jänner 2016
befristet auf ein Jahr. Von einer Verlängerung des Vertrages sei lt. Auskunft des Di-
rektors des Allgemeinen Krankenhauses mangels Erreichung der vereinbarten Ziele
Abstand genommen worden. Bemühungen, die zweit- bzw. drittgereihte Person aus
dem damaligen Bewerbungsverfahren für die Wahrnehmung der Funktion zu gewin-
nen, seien gescheitert. Der Direktor des Allgemeinen Krankenhauses führte dazu wei-
ters aus, dass auch eine interimistische Besetzung der Leitung der Verwaltungsdirek-
tion mit einer bzw. einem Mitarbeitenden der Krankenanstalt aufgrund mangelnder
Ressourcen nicht möglich gewesen sei.

Vor diesem Hintergrund wurden ab Dezember 2016 Vorbereitungshandlungen zur
Bestellung einer freien Dienstnehmerin als interimistische Leiterin der Verwaltungsdi-
rektion angestellt. Nachfolgend betraute der Direktor des Allgemeinen Krankenhau-
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ses im Jänner 2017 die betreffende Person mit der fachlichen Leitung der Verwal-
tungsdirektion. Auf die Wahrnehmung der fachlichen Leitung im Rahmen eines freien
Dienstverhältnisses wird im Punkt 7. dieses Berichtes noch näher eingegangen.

Gleichzeitig beauftragte der Direktor des Allgemeinen Krankenhauses den stellvertre-
tenden Leiter der Verwaltungsdirektion per Dienstanweisung, bis auf weiteres die
Dienstaufsicht über die Mitarbeitenden der Verwaltungsdirektion in Abstimmung mit
der fachlichen Leitung wahrzunehmen. Darunter wären alle Maßnahmen zu verste-
hen, welche die Erfüllung der Dienstpflichten und die Wahrnehmung der Rechte der
Mitarbeitenden sicherstellten. Bei Eskalationen aufgrund von Dienstpflichtverletzun-
gen sollte der Direktor des Allgemeinen Krankenhauses kontaktiert werden.

Den vorgelegten Unterlagen war weiters zu entnehmen, dass Anfang des Jahres 2017
in einem Gespräch zwischen dem Direktor des Allgemeinen Krankenhauses und dem
damaligen Generaldirektor des Gesundheitsverbundes die Ausschreibung des Pos-
tens der Verwaltungsdirektorin bzw. des Verwaltungsdirektors vereinbart worden
war. Eine Neubesetzung wurde zu diesem Zeitpunkt für den Herbst 2017 angedacht.

Laut Auskunft des Direktors des Allgemeinen Krankenhauses wäre jedoch im Hinblick
auf die ursprünglich für das Jahr 2018 geplante Umwandlung des Gesundheitsverbun-
des in eine andere Rechtsform von einer Ausschreibung des Leitungspostens Abstand
genommen worden. In der Folge wäre es in Bezug auf diese Umwandlung zu unvor-
hergesehenen Verzögerungen gekommen, weshalb die als Übergangslösung einge-
richtete Trennung in disziplinäre und fachliche Leitung der Verwaltungsdirektion so-
wie die Wahrnehmung Letzterer durch eine freie Dienstnehmerin über mehrere Jahre
beibehalten worden wäre.

Eine Nachfrage beim Vorstandsressort Personalmanagement des Gesundheitsver-
bundes bestätigte, dass diese bis Mitte des Jahres 2021 nicht mit der Ausschreibung
der Leitung der Verwaltungsdirektion des Allgemeinen Krankenhauses beauftragt
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worden war. Zum Ende der Einschau erhielt der Stadtrechnungshof Wien von der Ge-
neraldirektorin des Gesundheitsverbundes die Auskunft, dass die Ausschreibung des
Leitungspostens für Ende September 2021 geplant sei.

5.1.4 Der Stadtrechnungshof Wien stellte fest, dass der Gesundheitsverbund auf eine
Ausschreibung des Dienstpostens der Leitung der Verwaltungsdirektion des Allge-
meines Krankenhauses seit Jänner 2017 verzichtet hatte und somit die Chance, durch
ein formelles Bewerbungsverfahren aus einem Interessentinnen- bzw. Interessenten-
pool die bestgeeignete Kandidatin bzw. den bestgeeigneten Kandidaten zu rekrutie-
ren, seither ungenutzt ließ. Nach seiner Auffassung wäre einer interimistischen Einset-
zung einer bzw. eines Bediensteten der Stadt Wien sowie einer zeitnahen Stellenbe-
setzung gegenüber der Betrauung einer freien Dienstnehmerin mit der fachlichen Lei-
tung der Vorzug zu geben gewesen.

                     Stellungnahme der Unternehmung Wiener Gesundheitsverbund:
                     Im Jänner 2017 wurde von dem damaligen Generaldirektor die
                     neuerliche Ausschreibung der Leitung der Verwaltungsdirektion
                     vorgegeben. Zwischenzeitlich wurde eine disziplinäre Führung
                     durch den Stellvertreter der Verwaltungsdirektion und die fachli-
                     che Führung über einen freien Dienstvertrag sichergestellt.

                     Im März 2017 verließ der damalige Generaldirektor den Kranken-
                     anstaltenverbund. Im September 2017 lehnte der Generaldirek-
                     tor-Stellvertreter seine Vertragsverlängerung ab März 2018 ab
                     und verließ das Unternehmen.

                     Die zuständige amtsführende Stadträtin betraute am 14. Novem-
                     ber 2017 den Direktor des Allgemeinen Krankenhauses zusätzlich
                     mit den Aufgaben des Direktors des Gesundheitsverbundes (vor-
                     mals Krankenanstaltenverbund) für Finanzen, Recht, Einkauf,
                     Nicht klinischer Bereich und Programm Krankenhaus Nord.
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                     Die Wahrnehmung der Doppelfunktion erforderte, dass der Di-
                     rektor der Teilunternehmung hinreichende Unterstützung in der
                     gemeinsamen Betriebsführung mit der Medizinischen Universität
                     Wien erhielt und Kontinuität in der Leitung der Verwaltungsdi-
                     rektion - so wie im Jänner 2017 eingerichtet - bis zur Verselbst-
                     ständigung des Gesundheitsverbundes in eine Anstalt öffentli-
                     chen Rechts (geplant mit 1. Juli 2018) bestehen blieb.

Der Stadtrechnungshof Wien empfahl, in allen Fällen Managementfunktionen mög-
lichst zeitnah im Weg eines ordentlichen Ausschreibungsverfahrens nachzubesetzen.

Für etwaige interimistische Besetzungen von Führungsfunktionen sollten künftig Mit-
arbeitende in einem echten Dienstverhältnis zur Stadt Wien herangezogen werden.

5.2 Fremdpersonal
5.2.1 Über die in der Tabelle dargestellten Mitarbeitenden der Stadt Wien hinausge-
hend waren im Betrachtungszeitraum in den Abteilungen Klinische Administration,
Medizinisches Dokumentationszentrum sowie Finanz und Betriebswirtschaft in unter-
schiedlicher Anzahl auch externe Arbeitskräfte tätig. Dabei handelte es sich einerseits
um sogenannte Sondermittelbedienstete, welche in einem Dienstverhältnis zur Medi-
zinischen Universität Wien standen und dem Allgemeinen Krankenhaus gegen Refun-
dierung der Kosten zugeteilt waren. Andererseits waren auch Leiharbeitskräfte in die-
sen Abteilungen als sogenannte Arbeitskräfteüberlassungen tätig. Insgesamt betrug
die Anzahl der in der Verwaltungsdirektion eingesetzten externen Arbeitskräfte in den
Jahren 2018 bis 2020 durchschnittlich rd. 210 VZÄ.

5.2.2 Laut dem „Personalbericht 2010 - 2020“ des Allgemeinen Krankenhauses wurden
seit dem Jahr 2013 strategiekonform Maßnahmen zur Reduzierung von Fremdperso-
nal durch die Übernahme in Eigenpersonal, die Verlagerung in die externe Dienstleis-
tung sowie Einsparungen durch Effektivitäts- und Effizienzsteigerungen gesetzt. Hin-
sichtlich des Leihpersonals im Verwaltungs- und Kanzleibereich zeigte der Bericht
nach einer stetigen Steigerung von 2010 bis 2016 ab dem Jahr 2017 einen sukzessiven
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Rückgang. Letzterer war insbesondere auf die Übernahme von in der Abteilung Tech-
nologie und Informatik der Direktion der Teilunternehmung ursprünglich als Leihar-
beitskräfte tätigen Mitarbeitende in ein Dienstverhältnis zur Stadt Wien zurückzufüh-
ren. Die Anzahl der sogenannten Sondermittelbediensteten im Verwaltungs- und
Kanzleibereich war in den Jahren 2010 bis 2014 reduziert worden und blieb seither an-
nähernd konstant.

5.2.3 Im Ergebnis war festzustellen, dass das in den Organisationseinheiten der Ver-
waltungsdirektion tätige Fremdpersonal im Betrachtungszeitraum der Jahre 2018
bis 2020 einen Anteil von rd. 30 % am Gesamtpersonal ausmachte. Vor diesem Hinter-
grund empfahl der Stadtrechnungshof Wien, die Maßnahmen zur Reduzierung von
Fremdpersonal in der Verwaltungsdirektion zu intensivieren.

5.3 Führungsstruktur und Vertretungsregelungen
5.3.1 Die Verwaltungsdirektion des Allgemeinen Krankenhauses war als Linienorgani-
sation aufgebaut, welche sich im Allgemeinen durch eine hierarchische Über- bzw. Un-
terordnung mit klaren Weisungsbefugnissen charakterisiert. In dieser hat jede bzw. je-
der Mitarbeitende die Weisungen einer definierten Führungskraft auszuführen und
die jeweilige Führungskraft die festgelegten Führungsaufgaben wahrzunehmen.

5.3.2 Wie bereits im Punkt 3.2.1 ausgeführt, verfügten die Organisationseinheiten der
Verwaltungsdirektion zum Ende des Betrachtungszeitraumes - mit Ausnahme des
Sekretariats - jeweils über eigene Leitungen. In der Direktionsassistenz, der Zentral-
kanzlei und der Abteilung Medizinisches Dokumentationszentrum waren unterhalb
der Leitung keine weiteren Führungsebenen eingerichtet. Demgegenüber waren die
Abteilungen Controlling, Finanz und Betriebswirtschaft sowie Klinische Administration
in unterschiedlich gestaltete Unterorganisationen gegliedert. In der Abteilung Con-
trolling war der Bereich Kostenrechnung mit einer eigenen Leitung ausgestattet. Die
Abteilungen Finanz und Betriebswirtschaft sowie Klinische Administration verfügten
unterhalb der Abteilungsleitung jeweils über 2 weitere Führungsebenen in Form von
Referats-, Team- bzw. Leitstellenleitungen.
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