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Intern 11 | 2017 Bereitschaftsdienst im Fokus: KVBB beteiligt sich an bundesweitem Aktionstag Informationen für den Praxisalltag: Honorarverteilung II/2017 Eher zur Darmkrebsvorsorge Vergütung Cannabis-Verordnung Unterwegs: 25 Jahre Selbsthilfe in Brandenburg
Intern Editorial Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor zwei Jahren verabschiedete der Bundesrat das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland. In dem Gesetz wurde die Einfüh- rung einer besonders qualifizierten und koordinierten palliativmedizinischen Ver- sorgung als Bestandteil der Regelversorgung beschlossen. Entsprechende Gebüh- renordnungspositionen sind mittlerweile in den EBM aufgenommen worden. Seit dem 1.10.2017 können neben den niedergelassenen Hausärzten auch unmittelbar an der Versorgung beteiligte Fachärzte ihre Patienten palliativmedizinisch betreuen. Die Gesetzgebung sehe ich als gute Gelegenheit an, gemeinsam mit Ihnen die Palliativ- versorgung im Land Brandenburg weiter aktiv zu gestalten. Das Ziel muss es sein, jeden schwerkranken und sterbenden Patienten, der es wünscht, palliativmedizi- nisch zu betreuen. Noch immer sterben rund 80 Prozent dieser Patienten im Kran- kenhaus. Gerade das will die Mehrheit von ihnen jedoch nicht. Als KVBB wollen wir dazu beitragen, dass möglichst viele Kollegen diese wichtigen Versorgungsaufgaben übernehmen, um ihren Patienten ein Sterben in würdevoller Form zu ermöglichen. Basierend auf unseren Erfahrungen entwickeln wir unter anderem ein Weiterbildungsangebot, damit Sie sich praxisnah und schnell qualifi- zieren können. Wie eine regionale, eng abgestimmte Palliativversorgung funktionieren kann, haben wir gemeinsam mit der KV COMM in einem Pilotprojekt erfolgreich auspro- biert. Das Projekt zeigt, wie wichtig der kollegiale und interdisziplinäre Austausch ist, um Schnittstellen in der ambulanten Palliativversorgung zu überwinden. Ich bin davon überzeugt, dass zukünftig viel mehr Ärzte viel mehr Patienten als bisher palliativmedizinisch betreuen können. Denn die ambulante Palliativversor- gung wird auf viele Schultern verteilt, und gemeinsam können wir die Versorgung gestalten. Es grüßt Sie herzlich MUDr./ČS Peter Noack Vorsitzender des Vorstandes der KV Brandenburg AUSGABE 11 / 2017 | Seite 1
Intern Inhaltsverzeichnis Berufspolitik 4 Bereitschaftsdienst im Fokus KVBB beteiligt sich an bundesweitem Aktionstag 5 Millionen Arbeitsstunden für Bürokratie Zweiter Bürokratieindex der KBV 6 Klare Grenzen für Heilpraktiker 6 Die Digitalisierung gestalten Praxis aktuell 7 Honorarverteilung im II. Quartal 2017 14 Abgabe Quartalsabrechnung IV/2017 15 Krankentransport-Richtlinie geändert 16 Achtung: Regress-Gefahr bei Chroniker-Ziffern 17 Darmkrebsfrüherkennung 18 Mit KVBB und AOK Nordost eher zur Darmkrebsvorsorge 19 Vergütung bei der Verordnung von Cannabis 20 Neue Regelungen zur Substitutionstherapie 22 agneszwei-Vertrag mit der BARMER 22 AOK-Tonsillotomievertrag 23 Statistiken zur Wirtschaftlichkeit (WP-Unterlagen) 24 KVBB unterstützt ambulante Palliativversorgung 25 Gelbes Heft jetzt auch auf Englisch Seite 2 | AUSGABE 11 / 2017
Intern Inhaltsverzeichnis 26 Grippeimpfung: Fluenz bleibt weiter Kassenleistung 27 Neu: „Mein PraxisCheck Prävention Wund- infektionen“ 28 TI-Anbindungsfrist verlängert 28 Premiere gelungen KVen Berlin und Brandenburg luden System- Betreuer zum gemeinsamen IT-Workshop 30 Niederlassungen im Oktober 2017 32 Entscheidungen Zulassungsausschuss Monat September 49 Übersicht Zulassungsmöglichkeiten 49 Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und Krankenkassen 50 Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen Service 53 Praxisbörse 56 Fortbildungen 58 Ein Viertel Jahrhundert Selbsthilfe 59 BATAP mit neuem Vorstand 60 Hartmannbund-Stiftung bittet um Spenden U3 Impressum AUSGABE 11 / 2017 | Seite 3
Intern Berufspolitik Bereitschaftsdienst im Fokus Bundesweiter Aktionstag zu ambulantem Versorgungs- angebot außerhalb der Sprechzeiten Zum Tag des Bereitschaftsdienstes hatten Kassenärztliche Bundesvereini- gung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen den 11. Oktober erklärt. Bundesweit fanden deshalb rund um diesen Tag zahlreiche Aktionen statt, um zu zeigen, was die niedergelassenen Ärzte im Bereitschaftsdienst leisten und um die einheitliche Rufnummer 116117 zu bewerben. Auch die Kassenärztliche Vereinigung Michael Kabiersch, Dr. med. Benno Bretag, Brandenburg (KVBB) beteiligte sich. Dipl.-Med. Andreas Schwark (v.l.n.r.) Foto: KVBB Sie lud Journalisten in die KV Regio Med Bereitschaftspraxis am Achen- nommen hat, bewährt sich. So gingen bach Krankenhaus in Königs Wuster- im vergangenen halben Jahr 2.000 hausen ein. Die Medienvertreter nutz- Anrufe über die 116117 aus Königs ten die Gelegenheit, um sich die Praxis Wusterhausen und Umgebung ein. anzuschauen und mit Personal und Rund ein Viertel davon waren Fälle Patienten über das neue Versorgungs- für die KV RegioMed Bereitschafts- angebot zu sprechen. Auch Vertreter praxis. 34 Prozent wurden an den be- der KVBB und des Klinikums Dahme- reitschaftsdiensthabenden Arzt für Spreewald standen Rede und Antwort. eine telefonische Abklärung vermittelt. Möglicherweise lebensbedrohliche Not- Mehr als 4.000 Patienten wurden in fälle wurden direkt an die integrierte der KV RegioMed Bereitschaftspraxis Regionalleitstelle weitergeleitet. am Achenbach Krankenhaus seit ihrer Eröffnung im April bedarfsgerecht Der stellvertretende Vorstandsvor- ambulant versorgt. sitzende der KVBB, Dipl.-Med. Andreas Schwark, bewertet die Zahlen als Erfolg. Und auch die zentrale Patienten- „Patienten erhalten die Hilfe, die sie steuerung, die die KVBB für die Region akut benötigen, und gleichzeitig wird Königs Wusterhausen erstmals über- der ärztliche Bereitschaftsdienst ent- Seite 4 | AUSGABE 11 / 2017
Intern Berufspolitik lastet.“ Das Konzept sei eine sinnvolle dem medizinischen Personal, das ent- Ergänzung für das Krankenhaus, so scheide, ob jemand in der Bereitschafts- Michael Kabiersch, Geschäftsführer praxis oder der Notfallambulanz am des Klinikums Dahme-Spreewald. besten versorgt werde. ute Patienten hätten schnell Kontakt mit Millionen Arbeitsstunden für Bürokratie Zweiter Bürokratieindex der KBV Der Verwaltungsaufwand in den eine deutliche Reduzierung der Büro- Praxen hat im Vergleich zum Vorjahr kratie erreicht werden. Diese jedoch leicht zugenommen. Das geht aus dem sei durch den vermehrten Aufwand zweiten Bürokratieindex hervor, den bei der Verordnung von Krankenbe- die Kassenärztliche Bundesvereinigung förderungen wieder aufgehoben wor- (KBV) gemeinsam mit der Fachhoch- den. Der Grund dafür seien die höhe- schule des Mittelstands erstellt hat. ren Fallzahlen aufgrund der demogra- Demnach wenden niedergelassene fischen Entwicklung. Ärzte und Psychotherapeuten rund 54 Mio. Arbeitsstunden im Jahr für Die KBV hat auf der Grundlage des administrative Pflichten auf – ein Plus aktuellen Bürokratieindex Forderun- von 0,2 Prozent. gen für den bundesweiten Bürokratie- abbau formuliert. „Unser Ziel von „Bürokratieabbau ist oft eine Sisy- 25 Prozent Bürokratieabbau muss ver- phusarbeit“, kommentierte KBV-Vor- bindlich per Gesetz verankert werden“, stand Dr. Thomas Kriedel das Ergebnis. betonte Dr. Kriedel. Wenn dies gelänge, „Während an einer Stelle erfolgreich stünden den Ärzten und Psychothera- Bürokratie abgebaut wird, entstehen peuten jährlich 13 Mio. Stunden zusätz- an anderer Stelle neue Belastungen.“ lich für die Versorgung ihrer Patienten zur Verfügung. „Arztzeit ist schließlich So konnte beispielsweise mit der Behandlungszeit und nicht Schreib- vereinfachten Chronikerbescheinigung tischzeit.“ ute AUSGABE 11 / 2017 | Seite 5
Intern Berufspolitik Klare Grenzen für Heilpraktiker Die Landesärztekammer Branden- könne, sei mit der Ausbildung und burg (LÄKB) kritisiert die von Bund Überprüfung von Heilpraktikern in und Ländern überarbeiteten Leitlinien keiner Weise gewährleistet, so zur Überprüfung von Heilpraktikeran- Herr Schulz weiter. wärtern. Das Wohl der Patienten werde in diesen nicht ausreichend berück- Das Tätigkeitsfeld eines Heilprakti- sichtigt, moniert LÄKB-Präsident, kers solle zur Sicherheit der Patienten Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz. auf das Minimum eingeschränkt wer- den, ergänzt Dr. med. Hanjo Pohle. Das für medizinische Indikationen „Nur so sind Gefahren für die Gesund- sowie für die Durchführung bestimmter heit der Menschen, die bei Heilprakti- Therapien nötige Wissen, das nur mit kern Hilfe suchen, auszuschließen“, einem Medizinstudium erlangt werden betont der LÄKB-Vizepräsident. Die Digitalisierung gestalten „Die Digitalisierung im Gesund- Foto: Christian Wehry heitswesen lässt sich nicht auf- halten. Daher ist es die Aufgabe der KVen und Kammern, diesen Prozess aktiv zu begleiten. Wir müssen aufklären, welche An- wendungen und Technologien sinnvoll sind und welche nicht.“ Dieses Fazit zog Holger Rostek, Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, bei der „Gesundheitspolitischen Gesprächsrunde“ der Landes- Holger Rostek, Anja Zimmermann, Kai Arne Gondlach (v.l.n.r.) ärztekammer Brandenburg. Am 8. November hatte er mit Fragen rund um die Telematikinfra- Kai Arne Gondlach, Senior Researcher struktur, Telemedizin, Health-Tech im Trendforschungsinstitut 2 b Ahead, und mobile Lösungen diskutiert. und rund 60 Brandenburger Ärzten Seite 6 | AUSGABE 11 / 2017
Intern Praxis aktuell Honorarverteilung im II. Quartal 2017 Die Berechnung der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) beruht auf dem erzielten Verhandlungsstand für das Jahr 2017. Da die Vereinbarung zur Gesamtvergütung 2017 derzeit noch nicht unterzeichnet ist, sind wiederum die entsprechenden Vorbehalte zu beachten. Wesentliche Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) ab II/2017 betreffen zum einen den Bereich Psychotherapie. Neben den EBM-Änderungen im Zusammenhang mit den Änderungen der Psychotherapierichtlinie wurden die psychotherapeutischen Gesprächsleistungen (GOP 22220 und 23220 EBM) aus der MGV ausgegliedert. Zum anderen wurden im HVM Änderungen vorge- nommen, die auf Anpassungen im EBM für die Versorgung im Notfall und Be- reitschaftsdienst zurückgehen. Hier einige Eckdaten: Für die Honorarverteilung des zweiten Quartals standen insgesamt ca. 212,6 Mio. Euro für die MGV zur Verfügung. Davon entfielen auf den Hono- rarfonds Labor ca. 19,2 Mio. Euro, auf den Honorarfonds des ärztlichen Bereit- schaftsdienstes ca. 5,7 Mio. Euro und auf die versorgungsspezifischen Honorar- fonds Hausärzte ca. 92,8 Mio. Euro bzw. Fachärzte ca. 88,6 Mio. Euro. Die Leis- tungen des humangenetischen Labors schlugen mit rund 1,9 Mio. Euro zu Buche, die Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) mit ca. 4,5 Mio. Euro. Die Regelleistungsvolumina (RLV) überschreitenden Leistungsanteile konnten für Fachärzte mit einer Quote von ca. 45,9 Prozent des Orientierungspunktwertes vergütet werden. Für die Hausärzte wurden sie mit dem vollen Orientierungs- punktwert (OW) vergütet. Durchschnittlich überschritten Hausärzte ihr RLV um ca. 7 Prozent, Fachärzte um ca. 22 Prozent. Nicht ausgeschöpft wurde der Honorarfonds zur Förderung der zeitnahen Vermittlung von Arztterminen. Mit den Mitteln wurden daher die Überschrei- tungsquoten der Arztgruppen gemäß Anlage 4 des HVM gestützt – siehe Tabelle auf Seite 8. AUSGABE 11 / 2017 | Seite 7
Intern Praxis aktuell Überschreitungs- Arztgruppen gem. Anlage 4 HVM quote Fachärzte für Anästhesiologie 48,628 % Fachärzte für Augenheilkunde 53,123 % Fachärzte für Chirurgie 51,496 % Fachärzte für Frauenheilkunde 55,290 % Fachärzte für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde 50,423 % Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten 55,467 % Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt 49,472 % Fachärzte für Innere Medizin mit (Versorgungs-) Schwerpunkt Angiologie 47,293 % (Versorgungs-) Schwerpunkt Kardiologie 47,935 % (Versorgungs-) Schwerpunkt Endokrinologie 49,461 % (Versorgungs-) Schwerpunkt Gastroenterologie 49,779 % (Versorgungs-) Schwerpunkt Hämatologie/Onkologie 47,164 % (Versorgungs-) Schwerpunkt Pneumologie 47,901 % (Versorgungs-) Schwerpunkt Rheumatologie 48,345 % Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie 47,107 % und -psychotherapie Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie 52,324 % Fachärzte für Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie 49,325 % Fachärzte für Neurologie 48,876 % Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie 49,515 % Fachärzte für Nuklearmedizin 47,382 % Fachärzte für Orthopädie 50,410 % Fachärzte für Diagnostische Radiologie 47,563 % Fachärzte für Urologie 51,370 % Fachärzte für Physikalisch-Rehabilitative Medizin 49,252 % Seite 8 | AUSGABE 11 / 2017
Intern Praxis aktuell Unterfinanziert war der Honorarfonds Labor. Es mussten ca. 1,1 Mio. Euro aus Rückstellungen aufgewendet werden, um die Ausfinanzierung mit der bun- desweit einheitlichen Laborquote Q in Höhe von 91,58 Prozent sicherzustellen. In den folgenden Tabellen finden Sie Übersichten der versorgungsspezifischen Vergütungsvolumina: Hausärztliches Vergütungsvolumen 92,8 Mio. Euro Quote Quartal II/2017 darunter: Rückstellungen/Bereinigungen 2,4 Mio. Euro Entnahme für den Strukturfonds 0,1 Mio. Euro Entnahme für den 3,9 Mio. Euro Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) Stützung der zentralen Honorarfonds 0,4 Mio. Euro Leistungsbezogene Honorarfonds 4,4 Mio. Euro Honorarfonds zur Vergütung der Kosten- 0,1 Mio. Euro 100 % pauschalen des Kapitels 40 EBM Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und 0,002 Mio. Euro 98,197 % Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen) Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM Honorarfonds zur Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten 0,003 Mio. Euro 100 % Langzeit-EKG-Auswertungen (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM) Honorarfonds Haus- und Heimbesuche 2,6 Mio. Euro 100 % (GOP 01410, 01413 und 01415 EBM) Honorarfonds für die geriatrische Versorgung sowie die Palliativmedizin 1,4 Mio. Euro 51,109 % Abschnitte 3.2.4 und 3.2.5 EBM Lesen Sie weiter auf Seite 10. AUSGABE 11 / 2017 | Seite 9
Intern Praxis aktuell Honorarfonds für kinderärztlich erbrachte Leistungen der Sozialpädiatrie sowie der 0,1 Mio. Euro 80,486 % Palliativmedizin Abschnitte 4.2.4 und 4.2.5 EBM Honorarfonds für ärztlich angeforderte Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern 0,1 Mio. Euro 100 % Abschnitt 38.2 EBM Förderung der Weiterbehandlung akuter 0,002 Mio. Euro 100 % Behandlungsfälle RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung 81,6 Mio. Euro für Überschreitungsleistungen Fachärztliches Vergütungsvolumen 95,0 Mio. Euro Quote Quartal II/2017 darunter: Honorarfonds genetisches Labor (inkl. FKZ) 1,9 Mio. Euro 100 % Honorarfonds PFG (inkl. FKZ) 4,5 Mio. Euro 100 % Rückstellungen/Bereinigungen/Förderungen 0,8 Mio. Euro Entnahme für den Strukturfonds 0,1 Mio. Euro Entnahme für den 14,3 Mio. Euro Fremdkassenzahlungsausgleich Stützung der zentralen Honorarfonds 0,3 Mio. Euro Leistungsbezogene Honorarfonds 6,5 Mio. Euro Honorarfonds zur Vergütung der 1,7 Mio. Euro 100 % Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen des Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungen 1,5 Mio. Euro 87,077 % der Fachärzte für Pathologie und Neuropathologie Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und 1,8 Mio. Euro 100 % Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen) Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM Seite 10 | AUSGABE 11 / 2017
Intern Praxis aktuell Honorarfonds zur Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten 0,01 Mio. Euro 100 % Langzeit-EKG-Auswertungen (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM) Honorarfonds Haus- und Heimbesuche 0,4 Mio. Euro 100 % (GOP 01410, 01413 und 01415 EBM) Honorarfonds für anästhesiologische Leistun- gen im Zusammenhang mit vertragszahn- 0,03 Mio. Euro 100 % ärztlicher Behandlung von Patienten mit ein- geschränkter Kooperationsfähigkeit Honorarfonds für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern 0,002 Mio. Euro 100 % (Abschnitt 38.2 EBM) Honorarfonds „Strukturpauschale 1,2 Mio. Euro 57,286 % konservative Augenheilkunde“ Arztgruppenbezogene Honorarfonds 0,9 Mio. Euro Honorarfonds Strahlentherapie (übrige Leistungen von Fachärzten für 0,03 Mio. Euro 80,908 % Strahlentherapie) Honorarfonds Laboratoriumsmedizin (übrige Leistungen von Fachärzten für Labo- 0,02 Mio. Euro 75,954 % ratoriumsmedizin und von Fachwissenschaftlern) Honorarfonds Sonstige Vertragsärzte (Leistungen von Fachärzten für Humangenetik, Biochemie oder Klinische Pharmakologie und 0,02 Mio. Euro 76,701 % Toxikologie und der Vertragsärzte, für die kein RLV gem. § 11 HVM gebildet wird) Honorarfonds Psychotherapie (übrige MGV-Leistungen von ausschließlich 0,7 Mio. Euro 79,858 % psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten und Vertragstherapeuten) Honorarfonds Nephrologie (Leistungen von Fachärzten für Innere Medi- zin mit Schwerpunkt Nephrologie sowie ent- 0,2 Mio. Euro 80,004 % sprechender Institute bzw. Ärzte mit nephro- logischem Schwerpunkt) RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung 65,7 Mio. Euro für Überschreitungsleistungen
Intern Praxis aktuell Außerhalb der MGV bzw. für Sonderverträge wurden Leistungen im Umfang von ca. 82,9 Mio. Euro vergütet. Folgende Tabelle gibt einen groben Überblick: Leistungen außerhalb der MGV/Sonderverträge Gesamt Quartal II/2017 Leistungen des ambulanten Operierens 9,5 Mio. Euro Präventionsleistungen 13,0 Mio. Euro Strahlentherapie 4,0 Mio. Euro Wegepauschalen 0,8 Mio. Euro Antrags- und genehmigungspflichtige 11,4 Mio. Euro psychotherapeutische Leistungen/Probatorik Nephrologische Leistungen 2,4 Mio. Euro Dialysesachkosten (zzgl. KFH/PHV) 15,0 Mio. Euro Zuschläge zur PFG 1,0 Mio. Euro Medikationsplan (§ 29a BMV-Ä) 1,4 Mio. Euro Nichtärztliche Praxisassistenten 1,0 Mio. Euro DMP 9,3 Mio. Euro Mammographie-Screening 1,6 Mio. Euro Strukturvertrag Diabetes 1,1 Mio. Euro Hausarztzentrierte Versorgung 0,3 Mio. Euro Rheumastrukturvertrag 0,1 Mio. Euro Onkologie 1,1 Mio. Euro Sozialpsychiatrie 0,7 Mio. Euro Schutzimpfungen 1,6 Mio. Euro Restliche Leistungen außerhalb der MGV 7,6 Mio. Euro Seite 12 | AUSGABE 11 / 2017
Intern Praxis aktuell Im II. Quartal wurde abermals eine Nachvergütung für die Leistungen auf dem Gebiet der Rheumatologie veranlasst. Gemäß dem Strukturvertrag für Rheuma mit der AOK Nordost wird jährlich eine Qualitätsbefragung der einge- schriebenen Patienten durchgeführt. Diese fiel für das Jahr 2015 positiv aus. Die Honorare für die entsprechenden Leistungen wurden somit nachträglich um 10 Prozent angehoben. Detaillierte Hinweise zur Honorarverteilung entnehmen Sie bitte Ihrem aktu- ellen Honorarbescheid. Die Zahl der gesetzlich Versicherten im Land Brandenburg (siehe folgende Grafik) stieg im Laufe des vergangenem Jahres um 1,2 Prozent. Den größten Zuwachs mit fast 5 Prozent verzeichneten die Ersatzkassen. Ein Grund für den deutlichen Anstieg lag in den Fusionen zweier Betriebskrankenkassen mit der DAK Gesundheit bzw. der BARMER. Leichten Zuwachs verzeichneten auch die Allgemeinen Ortskrankenkassen und die Innungskrankenkassen. Bei der Knappschaft und den Landwirtschaftlichen Krankenkassen gab es leichte Verluste. Versichertenentwicklung II/2017 zu II/2016 GKV 1,20 % AOK 0,98 % BKK -11,59 % Kassenarten IKK 3,61 % LKK -1,50 % II/2017 KN -1,48 % II/2016 EK 4,83 % 0,5 Mio. 1,0 Mio. 1,5 Mio. 2,0 Mio. Versicherte AUSGABE 11 / 2017 | Seite 13
Intern Praxis aktuell Abgabe Quartalsabrechnung IV/2017 Frist endet am 8. Januar 2018 Weiterhin sind einige Unterlagen neben der Online-Abrechnung in Papierform mit der Abrechnung einzureichen. Die ergänzenden Unterlagen wie: • Erklärung zur Vierteljahresabrechnung, • Erklärung zu abgerechneten Behandlungen in Selektivverträgen nach 35.2 EBM, • Abrechnungsscheine für Polizei und Feuerwehr (sofern keine Versichertenkarte vorlag), • Abrechnungsscheine für Asyl- und Sozialämter (sofern Abrechnung über die KVBB), • Abrechnungsscheine für Bundesversorgungsgesetz (BVG) und verwandte Rechtskreise (sofern keine Versichertenkarte vorlag) senden Sie per Fax an die 0331/23 09 545. Oder Sie schicken die Unterlagen per Post oder mittels Kurier an: KV Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam. Wollen Sie sie persönlich einreichen, ist das zu folgenden Zeiten möglich: 2. bis 8. Januar 2018, 9 bis 17 Uhr bei der KVBB in Potsdam Gemäß der Abrechnungsordnung ist die Abrechnung vollständig und quartals- gerecht zu den festgesetzten Terminen einzureichen. Die Abgabefrist gilt auch für die Abrechnung im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV). Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist richten Sie bitte vor Fristablauf schriftlich mit Begründung an die KVBB. Die Abrechnungsdaten werden über das Onlineportal übertragen. Dort finden Sie auch direkt auf der Startseite die Möglichkeit, eine Verlängerung der Abgabefrist zu beantragen. Zentrale Formularbestellung in Potsdam Fax: 0331/98 22 98 04 Tel.: 0331/98 22 98 05 Angabe der Absenderadresse mit Betriebsstättennummer bitte nicht vergessen Seite 14 | AUSGABE 11 / 2017
Intern Praxis aktuell Krankentransport-Richtlinie geändert Die Verordnung von Fahrten zur vor- der Vertragsarztpraxis weiterhin nur und nachstationären Behandlung in Ausnahmefällen verordnet werden (§ 115a SGB V) sowie zu einer ambu- können. lanten Operation im Krankenhaus (§ 115b SGB V) oder in der Vertragsarzt- Eine Klarstellung erfolgte auch für praxis sind künftig möglich, wenn die Fahrten zur ambulanten Behandlung aus medizinischen Gründen gebotene in Geriatrischen Institutsambulanzen. voll- oder teilstationäre Krankenhaus- Die dort stattfindende Versorgung behandlung aus besonderen patienten- einschließlich Diagnostik wird einer individuellen Gründen ambulant vorge- ambulanten Behandlung gleichgesetzt nommen wird. und gehört zu den Ausnahmefällen des § 8 der Krankentransport-Richtlinie. Wenn für den Patienten z. B. aus Eine Verordnung ist damit unter Be- medizinischen Gründen eine stationäre rücksichtigung der medizinischen Behandlung angezeigt ist, er sich zu Gründe möglich, bedarf jedoch der Hause aber um einen pflegebedürftigen vorherigen Genehmigung durch die Angehörigen kümmern muss oder Krankenkasse. aber der Patient die Behandlung im Krankenhaus aus anderen in seiner Alle weiteren Regelungen und Aus- Person liegenden Gründen ablehnt, ist nahmefälle der Krankentransport- eine solche Konstellation gegeben. Richtlinie bleiben unberührt. Für Vertragsärzte bedeutet dies, dass Unser Service für Sie: Fahrten zu ambulanten Operationen Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 sowohl im Krankenhaus, als auch in AUSGABE 11 / 2017 | Seite 15
Intern Praxis aktuell Achtung Regress-Gefahr Chroniker-Ziffern bei Hausarztwechsel: kontinuierliche Behandlung dokumentieren Aus aktuellem Anlass weisen wir den vergangenen vier Quartalen eine noch einmal auf die Besonderheiten kontinuierliche Behandlung aufgrund der Abrechnung von Chroniker-Ziffern der gesicherten chronischen Erkran- (GOP 03220/04220 und 03221/04221 kung erfolgte. Die Angaben sind zu EBM) mit „H“-Kennzeichnung bei dokumentieren. einem Hausarztwechsel hin. Die Chroniker-Pauschale darf nur Für die berechtigte Abrechnung der dann abgerechnet werden, wenn GOP 03220/04220 und 03221/04221 sind beim bisherigen Hausarzt eine konti- zwei Voraussetzungen zu erfüllen: nuierliche Betreuung vorlag. Mittels der „H“-Kennzeichnung weist der 1. Vorliegen mindestens einer lang übernehmende Hausarzt in den ersten andauernden, lebensverändern- vier Quartalen nach dem Hausarzt- den Erkrankung und wechsel in seiner Abrechnung nach, 2. Notwendigkeit einer kontinuier- dass er die Angaben dazu erfragt und lichen ärztlichen Behandlung und dokumentiert hat. Betreuung. Wir weisen darauf hin, dass bei einer Eine kontinuierliche ärztliche Behand- Abrechnung der Chroniker-Ziffern mit lung liegt vor, wenn „H“-Kennzeichnung ohne die erforder- • innerhalb der letzten vier lichen Voraussetzungen gegebenen- Quartale, falls mit einem Regressantrag der • in mindestens drei Quartalen, betreffenden Krankenkasse(n) zu • ein Arzt-Patienten-Kontakt (APK) rechnen ist. Dabei wird die Dokumen- pro Quartal tation zur kontinuierlichen Vorbehand- wegen derselben gesicherten chroni- lung angefragt. Dieser Antrag kann schen Erkrankung(en) in derselben zeitlich sehr verzögert erfolgen. Die Arztpraxis stattgefunden hat. Krankenkassen können solche Anträge aktuell noch bis zu vier Jahre nach Zwei der drei APK müssen persönlich Erteilung des Honorarbescheides erfolgen. stellen. Bei einem Hausarztwechsel muss der übernehmende Arzt beim Patienten Unser Service für Sie: erfragen, ob und bei welchem Arzt in Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 Seite 16 | AUSGABE 11 / 2017
Intern Praxis aktuell Kurz kommentiert: Die KVBB hatte sich mit den Krankenkassen eigentlich darauf verständigt, dass ein Antrag nur ein Jahr rückwirkend gestellt werden kann. Eigentlich. Denn an diese Vereinbarung haben sich die Krankenkassen leider nie gehalten. Darmkrebsfrüherkennung Immunchromatographischer Schnelltest des iFOBT mit appara- tiver Auswertung in eigener Praxis nicht richtlinienkonform! Arztpraxen erhalten derzeit Infor- nicht die Anforderungen der Krebs- mationsschreiben von Herstellern zu früherkennungs-Richtlinie und damit immunchromatographischen Schnell- auch nicht den Leistungsinhalt der tests. Darin wird ein Schnelltest be- GOP 01738. worben, der nach Einschätzung des Herstellers den Vorgaben der Krebs- Eine Genehmigung zur Abrechnung früherkennungs-Richtlinie entspräche der GOP 01738 kann weiterhin aus- und in der eigenen Praxis durchge- schließlich Ärzten erteilt werden, die führt werden könne. gemäß der Präambel 12.1 Nr. 1 EBM (Laborärzte) an der Versorgung teil- Diese immunchromatographischen nehmen. Schnelltests mit apparativer Auswer- tung erfüllen nach Auffassung der Unser Service für Sie: Kassenärztlichen Bundesvereinigung Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 Anzeige AUSGABE 11 / 2017 | Seite 17
Intern Praxis aktuell Mit KVBB und AOK Nordost eher zur Darmkrebsvorsorge Neuer Vertrag geschlossen Die KVBB und die AOK Nordost Die aus der Krebsfrüherkennungs- haben mit Wirkung ab dem 1.11.2017 Richtlinie erwachsenden Ansprüche einen Vertrag geschlossen, der es den bleiben natürlich weiterhin erhalten. AOK Nordost-Versicherten ermöglicht, Durch den Vertrag wird eine dritte Darmkrebsvorsorgeuntersuchungen Koloskopie im Intervall von zehn erheblich früher in Anspruch zu Jahren möglich. nehmen: Die Abrechnungs- und Genehmi- Es wurde vereinbart, dass die Früh- gungsvoraussetzungen sowie die Ver- erkennung kolorektaler Karzinome gütungshöhe entsprechen denen der gemäß der Krebsfrüherkennungs- Krebsfrüherkennungs-Richtlinie bzw. Richtlinie zehn Jahre eher durchge- dem EBM. Die Abrechnung erfolgt führt werden kann. wie bei den gesetzlichen Früherken- nungsuntersuchungen über die GOP Männer können Koloskopien bereits 01737, 01738, 01740 bzw. 01741, 01742 ab dem 40. Lebensjahr in Anspruch oder 01743. nehmen. Wenn sie darauf verzichten, kann zwischen Vollendung des 40. Sie finden den Vertrag wie üblich und 45. Lebensjahres jährlich ein Test auf der Homepage der KVBB in der auf occultes Blut im Stuhl durchge- Rubrik Praxis unter Verträge der führt werden. Die Forderung der KVBB, KVBB. Koloskopien ab 40 Jahren auch für Frauen anzubieten, wurde leider von Unser Service für Sie: der AOK Nordost abgelehnt. Deshalb Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 können Frauen ab dem 45. Lebensjahr Fachbereich Qualitätssicherung die Darmkrebsvorsorge in Anspruch Fachbereich Verträge nehmen. Seite 18 | AUSGABE 11 / 2017
Intern Praxis aktuell Vergütung bei der Verordnung von Cannabis Zur Vergütung des Aufwandes bei Medizinprodukte (BfArM) bereitzu- der Verordnung von Cannabis sind stellen. Die Erhebung endet am rückwirkend zum 1. Oktober 2017 drei 31. März 2022. neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in den Einheitlichen Bewertungs- Zwei der drei neuen GOP betreffen maßstab (EBM) aufgenommen worden. die Begleiterhebung: Für die Aufklärung des Patienten über die verpflichtende Versicherte mit einer schwerwiegen- Datenerhebung wird die GOP 01460 den Erkrankung können seit März 2017 neu in den EBM aufgenommen. Die mit Cannabis in Form von getrockneten Vergütung der Datenerfassung und Blüten oder Extrakten in standardi- deren elektronische Übermittlung an sierter Qualität sowie mit Arzneimitteln das BfArM erfolgt mit der GOP 01461. mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon versorgt werden. Für die Antragstellung bei der Krankenkasse benötigt der Patient Einhergehend mit dieser Gesetzes- eine Stellungnahme des Arztes. Die änderung sind die verordnenden Ärzte Unterstützung des Patienten durch verpflichtet, im Rahmen einer Begleit- den Arzt bei der Antragstellung auf erhebung Daten zu erfassen und dem Versorgung mit Cannabis wird mit der Bundesinstitut für Arzneimittel und GOP 01626 vergütet. Die neuen GOP im Überblick: GOP Bezeichnung Vergütung* 01460 Aufklärung über die Begleiterhebung 28 Punkte 2,95 Euro 01461 Datenerfassung und Datenübermittlung im Rahmen 92 Punkte der Begleiterhebung 9,69 Euro 01626 Ärztliche Stellungnahme für die Krankenkasse bei der 143 Punkte Beantragung einer Genehmigung zur Verordnung von 15,06 Euro Cannabis oder Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Drona- binol oder Nabilon Die GOP 01460 und 01461 können nur Unser Service für Sie: bis zum Ende der Begleiterhebung am Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 31. März 2022 abgerechnet werden. * auf Basis des aktuell geltenden Orientierungspunktwertes 2017 (10,5300 Cent)
Intern Praxis aktuell Neue Regelungen zur Substitutions- therapie Am 1. Oktober 2017 sind umfassende stimmten Bedingungen kann der Arzt Änderungen zur substitutionsgestütz- aber auch weiterhin das Substitutions- ten Behandlung sowie der Betäubungs- mittel zur eigenverantwortlichen Ein- mittel-Verschreibungsverordnung nahme verschreiben. (BtMVV) in Kraft getreten. Zur Abbildung des Aufwandes bei Neu ist unter anderem die Möglich- der Behandlung von Opioidabhängigen keit einer Substitutionsbehandlung im Rahmen der Take-Home-Regelung, (GOP 01950) im Rahmen von Hausbe- wurde die GOP 01949 in den EBM suchen (GOP 01410 und 01413) bei Vor- aufgenommen. liegen einer chronischen Pflegebe- dürftigkeit. Auch eine Substitutions- Eine weitere Neuerung betrifft therapie in Alten-, Pflege-, Rehabilita- Ärzte, die nicht die Mindestanforde- tionseinrichtungen und Hospizen ist rungen an eine suchtmedizinische möglich. Der substituierende Arzt trifft Qualifikation erfüllen. Sie dürfen nun dazu mit den entsprechenden Einrich- bis zu zehn Patienten mit Substitu- tungen schriftliche Vereinbarungen. tionsmitteln behandeln. Bisher waren es drei. Grundsätzlich ist dem Patienten das vom Arzt verschriebene Substitutions- Für die konsiliarische Untersuchung mittel zum unmittelbaren Verbrauch und Beratung eines Patienten im Rah- zu überlassen. Eine Mitgabe von Sub- men des Konsiliariusverfahrens wurde stitutionsmedikamenten aus dem die GOP 01960 in den EBM aufge- Praxisbestand ist strafbar. Unter be- nommen. Die neuen GOP im Überblick: GOP Bezeichnung Vergütung* 01949 Substitutionsgestützte Behandlung im Rahmen der 69 Punkte Take-Home-Vergabe 7,27 Euro 01960 Konsiliarische Untersuchung und Beratung eines 90 Punkte Patienten im Rahmen des Konsiliariusverfahrens 9,48 Euro Unser Service für Sie: Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 * auf Basis des aktuell geltenden Orientierungspunktwertes 2017 (10,5300 Cent) Seite 20 | AUSGABE 11 / 2017
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Intern Praxis aktuell agneszwei-Vertrag mit der BARMER BÄK-Fortbildungscurriculum auch anerkannt Wie bereits berichtet, hat die Bun- möglich die benötigte Unterstützung desärztekammer das Brandenburger durch das Know-how der Fallmana- Erfolgsrezept „agneszwei“ aufgegriffen ger(innen) erhalten, wurde verein- und zum Fortbildungscurriculum „Case bart, dass bereits nach der letzten Management in der ambulanten medi- Unterrichtseinheit zum Thema Case- zinischen Versorgung“ weiterent- management die Arbeit als agneszwei- wickelt. Absolventen des darin enthal- Fachkraft aufgenommen werden kann. tenen Grundkurses „Fallbegleitung“ können als agneszwei-Fachkräfte im Das Zertifikat über den erfolgreichen Land Brandenburg tätig werden. Abschluss des Kurses und das „IGiB- Zertifikat“ können nachgereicht Das gilt aufgrund des mit der werden. BARMER nun abgeschlossenen Nach- trages für alle agneszwei-Verträge glei- Unser Service für Sie: chermaßen. (Zu den Verträgen mit Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 der AOK und der TK siehe auch die Fachbereich Qualitätssicherung Beiträge in „KV-Intern“ 9/2017 und Fachbereich Verträge 10/2017). Damit die Patienten schnellst- AOK-Tonsillotomievertrag Über ein halbes Jahr lang haben wir Einstweilen wurden mit Wirkung versucht, die AOK Nordost zu einer zum 1.10.2017 einige Aktualisierungen Anpassung der Anästhesievergütung insbesondere hinsichtlich der maßgeb- im Rahmen des Tonsillotomievertrages lichen Leitlinien und Qualitätssiche- zu bewegen. Eine Verhandlungsklausel rungs-Vereinbarungen vorgenommen, ist zwar im Vertrag verankert, doch die Ihnen aus den anderen Verträgen sah die AOK leider keinen Anlass, die bereits bekannt sind. Vergütung der Anästhesien auf das Niveau anderer abgeschlossener Ver- träge (IKK Brandenburg und Berlin, Unser Service für Sie: Knappschaft, Novitas BKK) anzuheben. Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 Wir bedauern dies und werden zu ge- Fachbereich Qualitätssicherung gebener Zeit einen erneuten Versuch Fachbereich Verträge unternehmen. Seite 22 | AUSGABE 11 / 2017
Intern Praxis aktuell Statistiken zur Wirtschaftlichkeit (WP-Unterlagen) Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen gehöriges Passwort) Zugriff auf die die Frühinformation/WP-Unterlagen WP-Unterlagen unter wieder online zur Verfügung gestellt https://datennerv.kvbb.kv-safenet.de/ haben! Dies erfolgt grundsätzlich praxis/meine-praxis/wp-unterlagen/ quartalsweise (Februar/Mai/August/ erhalten! November). Sie werden über die Ein- stellung unter www.kvbb.de/praxis Oder geben Sie nach Anmeldung den informiert. Webcode web017 in das Suchfeld ein. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie Unser Service für Sie: erst nach erfolgter Anmeldung über Abrechnungs-, Honorar- und Verord- DatenNerv (Benutzername und dazu- nungsberatung 0331/23 09 612 Anzeige AUSGABE 11 / 2017 | Seite 23
Intern Praxis aktuell KVBB unterstützt ambulante Palliativversorgung Die Kassenärztliche Vereinigung Zum einen wird mit den neuen Rege- Brandenburg (KVBB) erleichtert den lungen die Rolle der Hausärzte, die Brandenburger Ärzten den Einstieg in bereits in der Versorgung sterbender die besonders qualifizierte und koor- Menschen engagiert sind, gestärkt dinierte palliativmedizinische Versor- und die interdisziplinäre Kooperation gung (BQKPMV). Dazu entwickeln wir gefördert. Zum anderen ist es nun auch derzeit ein praxiskompatibles Weiter- für Fachärzte möglich, palliativmedi- bildungskonzept, mit dem Sie die ge- zinische Leistungen abzurechnen. Ins- setzlich geforderten theoretischen gesamt wurden acht neue Gebühren- Kenntnisse niedrigschwellig erwerben ordnungspositionen eingeführt. Für können. vier davon ist eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung erforder- Die Weiterbildung ergänzt das be- lich (Details siehe „KV-Intern“ 09/2017). stehende Angebot der Landesärzte- kammer Brandenburg. Sie besteht aus Die Teilnahme an der Vereinbarung einem 40-stündigen Basiskurs, der sich zur besonders qualifizierten und aus E-Learning-Modulen, drei Präsenz- koordinierten palliativmedizinischen veranstaltungen sowie einer Hospita- Versorgung setzt eine gesonderte tion zusammensetzt. Die ersten Kurse Qualifikation des Arztes voraus. sollen im Frühjahr und im Herbst 2018 starten. Über alle Details werden wir Praktische Voraussetzung: Betreu- Sie gesondert informieren. ung von mind. 15 Palliativpatienten innerhalb der vergangenen drei Jahre Hintergrund oder zweiwöchige Hospitation in Zum 1.1.2017 ist die gesetzliche Ver- einer Einrichtung der Palliativver- einbarung zur BQKPMV in Kraft getre- sorgung. ten. Eine entsprechende Vergütungs- struktur wurde im Nachgang definiert Theoretische Voraussetzung: i.d.R. und ist seit dem 1.10.2017 für die am- 40h-Basiskurs Palliativmedizin nach bulante Palliativversorgung im Land dem Musterkursbuch der Bundes- Brandenburg relevant. ärztekammer; Anerkennung von Vorqualifikationen möglich. Seite 24 | AUSGABE 11 / 2017
Intern Praxis aktuell Für die Anerkennung der Zugangs- finden Sie online unter www.kvbb.de voraussetzungen sind sowohl prakti- Geben Sie einfach den Webcode sche als auch theoretische Kenntnisse web137 in das Suchfeld ein. erforderlich. Das Antragsformular Ansprechpartner Judith Marschke, KVBB, Tel.: 0331/23 09 613, Fax: 0331/23 09 528 E-Mail: jmarschke@kvbb.de Felix Mühlensiepen, KV COMM, Tel.: 0331/23 09 791, Fax: 0331/23 09 799 E-Mail: felix.muehlensiepen@kv-comm.de Gelbes Heft jetzt auch auf Englisch Das Kinderuntersuchungsheft ist Das deutsche Gelbe Heft beziehen auf Englisch übersetzt worden. Damit Sie wie gewohnt über die Formular- können fremdsprachige Eltern oder bestellung der KV Brandenburg andere Personen besser nachvollzie- (Telefon: 0331/98 22 98 05; hen, welche Untersuchungen vorge- Fax: 0331/98 22 98 04). sehen sind. Offizielles Dokument bleibt aber das deutsche Gelbe Heft, sodass Achtung: Das deutsche Gelbe Heft Ärzte die Früherkennungsuntersu- bleibt bindend. Die englische Überset- chungen weiterhin darin und damit zung ist nur ein Serviceangebot des nur einmal dokumentieren müssen. G-BA und dient nicht der offiziellen Dokumentation. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der die Übersetzung veranlasst Im vergangenen Jahr hatte der hat, stellt die englische Version als kos- G-BA bereits den Mutterpass auf Eng- tenloses Serviceangebot zum Herunter- lisch übersetzen lassen. Auch diese laden im Internet zur Verfügung: Version können Sie sich auf der Inter- www.g-ba.de/institution/service/ netseite des G-BA herunterladen: publikationen/merkblaetter/ www.g-ba.de/institution/service/ merkblaetter/ publikationen/merkblaetter/ merkblaetter/ AUSGABE 11 / 2017 | Seite 25
Intern Praxis aktuell Grippeimpfung: Fluenz bleibt weiter Kassenleistung Die Empfehlung der STIKO/Schutz- Da das Wirtschaftlichkeitsgebot zu impfungs-Richtlinie für eine bevor- beachten ist, sollte der nasale Grippe- zugte Anwendung von attenuiertem impfstoff nur bei Hindernissen für eine Influenza-Lebendimpfstoff (LAIV) – Injektion (z.B. Spritzenphobie, Gerin- sprich Fluenz – für Kinder im Alter von nungsstörungen) verwendet werden. zwei bis einschließlich sechs Jahren wurde kürzlich gestrichen. Damit be- Die AOK Nordost sowie die Ersatz- gann die Diskussion zum Leistungs- kassen (BARMER, TK, DAK Gesundheit, recht von Fluenz. Einzelne Kranken- KKH, hkk und HEK) bestätigten der kassen kommunizierten die Auffas- KVBB, dass „eine patientenindividu- sung, dass Fluenz damit generell nicht elle Verordnung von Fluenz® Tetra mehr zu ihren Lasten verordnungs- Nasenspray in den von der STIKO fähig wäre. Deshalb gab es parallel zu geschilderten Einzelfällen auf Kassen- dem auf Landesebene mit der AOK rezept möglich“ ist. Nordost geführten Austausch der KVBB auch Gespräche auf Bundesebene Achtung: Die Verordnung muss zwischen KBV, GKV-Spitzenverband dann auf den Namen des Patienten und AOK-Bundesverband. erfolgen. Der Bezug über den Sprech- stundenbedarf ist nicht möglich. Fazit der KVBB: Unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes bleibt Von den Betriebs- und Innungskran- Fluenz weiter Kassenleistung. kenkassen wie auch der LKK und der Knappschaft liegen uns keine Stellung- Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre nahmen vor. Damit ist eine Verord- können mit inaktiviertem Impfstoff nung nur auf Privatrezept möglich. oder mit einem attenuiertem Influenza- Lebendimpfstoff geimpft werden, so- Unser Service für Sie: fern keine Kontraindikation besteht. Beratende Apotheker 0331/98 22 98 11 Seite 26 | AUSGABE 11 / 2017
Intern Praxis aktuell Neu: „Mein PraxisCheck Prävention Wundinfektionen“ „Mein PraxisCheck Prävention Wund- infektionen“ heißt ein neuer Online- Test der Kassenärztlichen Bundesverei- nigung (KBV). Insbesondere ambulant operierende Ärzte können unter www.kbv.de/praxischeck mit wenigen Mein Klicks herausfinden, wie sie in wesent- lichen Bereichen ihrer Praxis rechtliche PraxisCheck Vorgaben, Empfehlungen und Leitlinien Prävention umsetzen, um postoperative Wundin- fektionen zu vermeiden. Wundinfektionen Die Themen reichen von Antibiotika- geführt, wie Fehler vermieden und prophylaxe und -initialtherapie über Praxisabläufe noch reibungsloser ge- Wundversorgung und Verbandswechsel staltet werden können. sowie Medizinprodukteaufbereitung bis hin zum Fehlermanagement. Die KBV weist darauf hin, dass die Teilnehmer anonym bleiben. Persön- Beim dem Test gilt es, 16 Fragen zu liche Daten wie Name oder IP-Adresse beantworten. Zur Auswahl stehen werden nicht gespeichert. Erfasst jeweils vier Antwortmöglichkeiten. werden lediglich einige freiwillige Wird eine davon angeklickt, erhält der Angaben, beispielsweise zur Berufs- Nutzer sofort ein Feedback. Dabei wird gruppe. Die Teilnahme ist kostenfrei. auch auf mögliche Verbesserungen hingewiesen. Der neue PraxisCheck kann laut KBV auch dafür genutzt werden, um Nach dem Check erhält jeder Teil- sich auf die ab 2018 jährlich durchge- nehmer einen ausführlichen Ergebnis- führte Einrichtungsbefragung zum bericht. Darin sind neben Internet- Hygiene- und Infektionsmanagement adressen auch praktische Tipps auf- vorzubereiten. AUSGABE 11 / 2017 | Seite 27
Intern Praxis aktuell TI-Anbindungsfrist verlängert Die Frist für die verpflichtende An- Der 30. Juni 2018 als bisheriger Stich- bindung der Arzt- und Psychothera- tag war unhaltbar. Der Grund: Die für peutenpraxen an die Telematikinfra- die TI-Anbindung notwendigen Kom- struktur (TI) wurde verlängert: Bis ponenten waren noch nicht verfügbar. zum 31. Dezember 2018 haben Ärzte So haben erst Mitte November ein und Psychotherapeuten nun Zeit, ihre Konnektor, ein E-Health-Kartenterminal, Praxis an die TI anzuschließen. Der ein VPN-Zugangsdienst und ein elektro- Bundesrat stimmte einer entsprechen- nischer Praxisausweis die notwendige den Änderung im Sozialgesetzbuch V Zulassung von der gematik erhalten. am 3. November zu. Premiere gelungen KVen Berlin und Brandenburg luden System-Betreuer zum gemeinsamen IT-Workshop Mehr als 150 Praxisverwaltungs- zung und Fristen der Telematikinfra- system-Betreuer waren am 18. Oktober struktur. bei einer Veranstaltung zur Telematik- infrastruktur im Haus der Kassenärzt- Premiere gelungen – Fortsetzung lichen Vereinigung (KV) Berlin dabei. erwünscht, befanden im Nachgang Das Besondere daran: Erstmals hatten die Vorstandsvorsitzende der KV Ber- die Nachbar-KVen Berlin und Branden- lin, Dr. Margret Stennes, und der stell- burg einen gemeinsamen IT-Workshop vertretende Vorstandsvorsitzende über die Ländergrenzen hinweg orga- der KV Brandenburg, Holger Rostek. nisiert. In der Telematikinfrastruktur gebe Auf der Agenda der ganztägigen es noch jede Menge Baustellen, so Veranstaltung standen unter anderem Frau Dr. Stennes. Deshalb werde man die Vorgaben des E-Health-Gesetzes, von KV-Seite an dem Thema bleiben, der elektronische Arztausweis, die um den Ärzten und Psychotherapeu- elektronische Patientenakte, mobile ten die bestmögliche Unterstützung Kartenlesegeräte sowie die Aufgaben an die Hand zu geben. Digitalisierung von KVen und Systembetreuern. Die dürfe kein Selbstzweck sein, sondern Teilnehmer diskutierten mit Fachleu- müsse die Arbeit am Patienten unter- ten der KVen, der Berliner Ärztekam- stützen, ergänzte Herr Rostek. Dafür mer sowie von Bundesdruckerei und setze sich die KV Brandenburg gemein- Telekom außerdem über die Umset- sam mit den Berliner Kollegen ein. ute Seite 28 | AUSGABE 11 / 2017
Intern Sicherstellung Niederlassungen im Oktober 2017 Planungsbereich Landkreis Barnim Planungsbereich Landkreis Spree-Neiße Dr. med. Bianca Falk FÄ für Frauenheilkunde und Dr. Valeria Petkova Geburtshilfe Psychologische Psychotherapeutin/ Ladeburger Str. 21 Verhaltenstherapie 16321 Bernau bei Berlin Straße des Friedens 31 (Übernahme der Praxis von 03099 Kolkwitz Dr. med. Anette Hartwich) Planungsbereich Landkreis Manaf Kandakji Teltow-Fläming FA für Urologie Berliner Str. 69 Dipl.-Psych. Hannah Wilde 16321 Bernau bei Berlin Psychologische Psychotherapeutin/ (Übernahme der Praxis von Tiefenpsychologisch fundierte Dipl.-Med. Petra Schenk) Psychotherapie Bahnhofstr. 16, 14959 Trebbin Planungsbereich Landkreis (Übernahme der Praxis von Dr. med. Oberhavel Irene Mühlinghaus-Schmidt-Tophoff) Dipl.-Psych. Angrainy Kosanetzky Dipl.-Psych. Kathrin Groninger Psychologische Psychotherapeutin/ Psychologische Psychotherapeutin/ Verhaltenstherapie Tiefenpsychologisch fundierte Dorfstr. 28 Psychotherapie 16727 Oberkrämer OT Schwante Bahnhofstr. 16, 14959 Trebbin (Übernahme der Praxis von (Übernahme der Praxis von Dr. med. Dr. med. Angelika Gericke) Irene Mühlinghaus-Schmidt-Tophoff) Planungsbereich Landkreis Prignitz Planungsbereich Landkreis Uckermark Dr. med. Jörg Marr Psychotherapeutisch tätiger Arzt Dr. med. Heike Wlost Dörfelstr. 12 FÄ für Kinder- und Jugendmedizin 16928 Pritzwalk Dargersdorfer Str. 13 a, 17268 Templin (Übernahme der Praxis von Dr. med. Carola Moock) Seite 30 | AUSGABE 11 / 2017
Intern Sicherstellung Planungsbereich Mittelbereich Planungsbereich Mittelbereich Beeskow Pritzwalk-Wittstock Susanne Seik Anne Frahm FÄ für Innere Medizin/HÄ FÄ für Allgemeinmedizin Gerichtstr. 15 Hainholzweg 48, 16928 Pritzwalk 15859 Storkow (Mark) (Übernahme der Praxis von Michaela Philipp Dr. med. Volker Puschmann) FÄ für Innere Medizin/HÄ Aufbaustr. 13, 16928 Pritzwalk Planungsbereich Mittelbereich Eberswalde Planungsbereich Mittelbereich Strausberg Yvonne Dashti FÄ für Allgemeinmedizin Katharina Burczyk Am Paschenberg 30 FÄ für Allgemeinmedizin 16225 Eberswalde Am Annatal 60 15344 Strausberg Tatiana Kochetkova (Übernahme der Praxis von FÄ für Allgemeinmedizin Dr. med. Thomas Richter) Saarstr. 43 a 16225 Eberswalde Planungsbereich Raumordnungs- region Uckermark-Barnim Nikolai Staufenbiel FA für Innere Medizin/HA Dr. med. Jacqueline Detert Karl-Liebknecht-Str. 2 FÄ für Innere Medizin/ 16225 Eberswalde SP Rheumatologie (Sonderbedarfsfeststellung, ausschließ- Dr. med. Jacqueline Stampka lich rheumatologische Leistungen) FÄ für Innere Medizin/HÄ Lychener Str. 65 Karl-Liebknecht-Str. 2 17268 Templin 16225 Eberswalde Planungsbereich KV-Bereich Planungsbereich Mittelbereich Fürstenwalde/Spree Edmund Janke FA für Anästhesiologie Dr. med. Manuela Schütz MVZ für Anästhesie und Spezielle FÄ für Innere Medizin/HÄ Schmerztherapie GbR August-Bebel-Str. 121 Pankeweg 4 D 15517 Fürstenwalde/Spree 16928 Groß Pankow (Prignitz) AUSGABE 11 / 2017 | Seite 31
Intern Sicherstellung Entscheidungen Zulassungsausschuss Monat September Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt, sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt werden kann. Neuzulassungen Dr. med. Bernd Bickel Facharzt für Haut- und Geschlechts- Dipl.-Psych. Johanna Altmann krankheiten Psychologische Psychotherapeutin Berliner Str. 77 B Karl-Liebknecht-Str. 20 16761 Hennigsdorf 03046 Cottbus ab 01.01.2018 ab 01.10.2017 Marcel Böhme Viktoria Basinkevich Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt Fachärztin für Innere Medizin/ Westfalenstr. 2 Hausärztin 03238 Finsterwalde Schützenstr. 2 A ab 01.01.2018 16515 Oranienburg ab 01.02.2018 Katharina Burczyk Fachärztin für Allgemeinmedizin Dr. med. Kristine Baßeler Am Annatal 60 Fachärztin für Kinder- und Jugend- 15344 Strausberg psychiatrie und -psychotherapie ab 01.10.2017 Ricarda-Huch-Str. 2, 14480 Potsdam ab 01.01.2018 Dipl.-Psych. Dieter Gieb Psychologischer Psychotherapeut Dr. med. Anje Bernhagen Taubenstr. 35 Fachärztin für Frauenheilkunde und 03046 Cottbus Geburtshilfe ab 01.11.2017 Marktstr. 54, 16945 Meyenburg ab 04.01.2018 Dr. med. Alexandra Gittel-Meczulat Fachärztin für Allgemeinmedizin Dipl.-Rel.-päd. (FH) Karl-Liebknecht-Platz 2 D Tobias Bialuschewski 14641 Wustermark/Elstal Kinder- und Jugendlichenpsycho- ab 01.04.2018 therapeut Zehlendorfer Damm 108 Dipl.-Psych. Steffanie Gorgas 14532 Kleinmachnow Psychologische Psychotherapeutin ab 01.01.2018 Tschaikowskistr. 2 Seite 32 | AUSGABE 11 / 2017
Intern Sicherstellung 14772 Brandenburg an der Havel Rudolf-Breitscheid-Str. 100 ab 01.10.2017 16225 Eberswalde ab 01.04.2018 Dipl.-Psych. Anneke Häger Psychologische Psychotherapeutin Dr. med. André Hasenbein Lindenstr. 66, 14467 Potsdam Facharzt für Innere Medizin und ab 01.01.2018 Kardiologie/SP Angiologie Ludwig-Sandberg-Str. 4 Thea Hahnemann 16225 Eberswalde Fachärztin für Innere Medizin/ ab 01.04.2018 SP Kardiologie Anzeige AUSGABE 11 / 2017 | Seite 33
Intern Sicherstellung Dr. med. Andreas Hering Kathrin Meiburg Facharzt für Innere Medizin und Fachärztin für Allgemeinmedizin Gastroenterologie Kirchhofstr. 3-7 Ludwig-Sandberg-Str. 4 14776 Brandenburg an der Havel 16225 Eberswalde ab 01.01.2018 ab 01.04.2018 Andrea Meine Dr. med. Christiane Kaup Franzen Fachärztin für Kinder- und Fachärztin für Allgemeinmedizin Jugendmedizin Fehrbelliner Str. 136 Wilhelm-Pieck-Str. 157-159 16816 Neuruppin 15370 Petershagen-Eggersdorf ab 01.11.2017 ab 02.01.2018 Josefine Kelm Dipl.-Soz. Päd. Maik Mersmann Kinder- und Jugendlichenpsycho- Kinder- und Jugendlichenpsycho- therapeutin therapeut Am Grünzug 25 Görlitzer Str. 22 15366 Hoppegarten/OT Hönow 03046 Cottbus ab 01.01.2018 ab 01.12.2017 Tatiana Kochetkova Dr. med. Mike Schimmer Fachärztin für Allgemeinmedizin Facharzt für Hals-Nasen-Ohren- Saarstr. 43 a, 16225 Eberswalde heilkunde ab 01.10.2017 Rudolf-Breitscheid-Str. 12 15230 Frankfurt (Oder) Dr. med. Petra Krüger ab 01.04.2018 Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin Dipl.-Psych. Tanja Schneider Sommerfelder Chaussee 79/2 Psychologische Psychotherapeutin 16225 Eberswalde Friedrich-Ebert-Str. 38 ab 01.04.2018 14469 Potsdam ab 01.01.2018 Dipl.-Soz. Arb./Soz. Päd. Ann-Christin Lorenzen Dipl.-Psych. Claudia Schönberg-Hanke Kinder- und Jugendlichenpsycho- Psychologische Psychotherapeutin therapeutin Hauptstr. 37 An der Priormühle 15 16348 Wandlitz 03050 Cottbus ab 01.01.2018 ab 01.11.2017 Seite 34 | AUSGABE 11 / 2017
Intern Sicherstellung Dipl. Soz. Arb. (FH)/ Dipl. Soz. Päd. (FH) Dr. med. Götz-Hendrik Ziemann Kristof Schulze Facharzt für Psychiatrie und Psycho- Kinder- und Jugendlichenpsycho- therapie, ausschließlich psychothera- therapeut peutisch tätig Schützenstr. 17 a Am Markt 19 15890 Eisenhüttenstadt 03253 Doberlug-Kirchhain ab 01.10.2017 ab 01.04.2018 Dr. med. Ines Schönfelder Anstellungen Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Dr. med. Doreen Drews Ketziner Str. 29 Fachärztin für Innere Medizin/ 14641 Nauen Hausärztin ab 08.01.2018 Neu Langerwisch 28 14552 Michendorf Susanne Seik Anstellung: Fachärztin für Innere Medizin/ Priv.-Doz. Dr. med. MBA Hausärztin Thorsten Drews Gerichtstr. 15 Facharzt für Allgemeinmedizin 15859 Storkow (Mark) ab 01.10.2017 ab 01.10.2017 Dipl.-Med. Marion Grenzius Dr. med. Ralf Straub Fachärztin für Frauenheilkunde und Facharzt für Diagnostische Radiologie Geburtshilfe/ausschließlich psycho- Prötzeler Chaussee 5 therapeutisch tätig 15344 Strausberg Cottbuser Str. 3 ab 01.10.2017 15711 Königs Wusterhausen Anstellung: Dipl.-Psych. Anneke Ulrich Dipl.-Psych. Ina Sammler Psychologische Psychotherapeutin Psychologische Psychotherapeutin Wilhelm-Busch-Str. 145 a ab 01.01.2018 14612 Falkensee ab 01.10.2017 Dr. med. Gunnar Gropp Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt Dipl.-Psych. Sabine Witte Bahnhofstr. 66 Psychologische Psychotherapeutin 14612 Falkensee Spindelstr. 3 Anstellung: 14482 Potsdam Dr. med. Carsten Büttner ab 01.01.2018 Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt ab 01.10.2017 AUSGABE 11 / 2017 | Seite 35
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