Intern 11 | 2017 Bereitschaftsdienst im Fokus: KVBB beteiligt sich an bundesweitem Aktionstag Informationen für den Praxisalltag: ...

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Intern                           11 | 2017

     Bereitschaftsdienst im Fokus:
             KVBB beteiligt sich an
        bundesweitem Aktionstag

Informationen für den Praxisalltag:
          Honorarverteilung II/2017
       Eher zur Darmkrebsvorsorge
   Vergütung Cannabis-Verordnung

                         Unterwegs:
25 Jahre Selbsthilfe in Brandenburg
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                                                                                          Editorial

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vor zwei Jahren verabschiedete der Bundesrat das Gesetz zur Verbesserung der
Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland. In dem Gesetz wurde die Einfüh-
rung einer besonders qualifizierten und koordinierten palliativmedizinischen Ver-
sorgung als Bestandteil der Regelversorgung beschlossen. Entsprechende Gebüh-
renordnungspositionen sind mittlerweile in den EBM aufgenommen worden. Seit
dem 1.10.2017 können neben den niedergelassenen Hausärzten auch unmittelbar
an der Versorgung beteiligte Fachärzte ihre Patienten palliativmedizinisch betreuen.

Die Gesetzgebung sehe ich als gute Gelegenheit an, gemeinsam mit Ihnen die Palliativ-
versorgung im Land Brandenburg weiter aktiv zu gestalten. Das Ziel muss es sein,
jeden schwerkranken und sterbenden Patienten, der es wünscht, palliativmedizi-
nisch zu betreuen. Noch immer sterben rund 80 Prozent dieser Patienten im Kran-
kenhaus. Gerade das will die Mehrheit von ihnen jedoch nicht.

Als KVBB wollen wir dazu beitragen, dass möglichst viele Kollegen diese wichtigen
Versorgungsaufgaben übernehmen, um ihren Patienten ein Sterben in würdevoller
Form zu ermöglichen. Basierend auf unseren Erfahrungen entwickeln wir unter
anderem ein Weiterbildungsangebot, damit Sie sich praxisnah und schnell qualifi-
zieren können.

Wie eine regionale, eng abgestimmte Palliativversorgung funktionieren kann,
haben wir gemeinsam mit der KV COMM in einem Pilotprojekt erfolgreich auspro-
biert. Das Projekt zeigt, wie wichtig der kollegiale und interdisziplinäre Austausch
ist, um Schnittstellen in der ambulanten Palliativversorgung zu überwinden.

Ich bin davon überzeugt, dass zukünftig viel mehr Ärzte viel mehr Patienten als
bisher palliativmedizinisch betreuen können. Denn die ambulante Palliativversor-
gung wird auf viele Schultern verteilt, und gemeinsam können wir die Versorgung
gestalten.

Es grüßt Sie herzlich

MUDr./ČS Peter Noack
Vorsitzender des Vorstandes der KV Brandenburg

                                                                        AUSGABE 11 / 2017 | Seite 1
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     Inhaltsverzeichnis

            Berufspolitik     4    Bereitschaftsdienst im Fokus
                                   KVBB beteiligt sich an bundesweitem Aktionstag

                               5   Millionen Arbeitsstunden für Bürokratie
                                   Zweiter Bürokratieindex der KBV

                              6    Klare Grenzen für Heilpraktiker

                              6    Die Digitalisierung gestalten

            Praxis aktuell     7   Honorarverteilung im II. Quartal 2017

                              14   Abgabe Quartalsabrechnung IV/2017

                              15   Krankentransport-Richtlinie geändert

                              16   Achtung: Regress-Gefahr bei Chroniker-Ziffern

                              17   Darmkrebsfrüherkennung

                              18   Mit KVBB und AOK Nordost eher zur
                                   Darmkrebsvorsorge

                              19   Vergütung bei der Verordnung von Cannabis

                              20   Neue Regelungen zur Substitutionstherapie

                              22   agneszwei-Vertrag mit der BARMER

                              22   AOK-Tonsillotomievertrag

                              23   Statistiken zur Wirtschaftlichkeit (WP-Unterlagen)

                              24   KVBB unterstützt ambulante Palliativversorgung

                              25   Gelbes Heft jetzt auch auf Englisch

Seite 2 | AUSGABE 11 / 2017
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                                                             Inhaltsverzeichnis

          26   Grippeimpfung: Fluenz bleibt weiter
               Kassenleistung

          27   Neu: „Mein PraxisCheck Prävention Wund-
               infektionen“

          28   TI-Anbindungsfrist verlängert

          28   Premiere gelungen
               KVen Berlin und Brandenburg luden System-
               Betreuer zum gemeinsamen IT-Workshop

          30   Niederlassungen im Oktober 2017

          32   Entscheidungen Zulassungsausschuss
               Monat September

          49   Übersicht Zulassungsmöglichkeiten

          49   Entscheidungen des Landesausschusses
               für Ärzte und Krankenkassen

          50   Öffentliche Ausschreibungen von
               Vertragsarztsitzen

Service   53   Praxisbörse

          56   Fortbildungen

          58   Ein Viertel Jahrhundert Selbsthilfe

          59   BATAP mit neuem Vorstand

          60   Hartmannbund-Stiftung bittet um Spenden

          U3   Impressum

                                                     AUSGABE 11 / 2017 | Seite 3
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     Berufspolitik

           Bereitschaftsdienst im Fokus
           Bundesweiter Aktionstag zu ambulantem Versorgungs-
           angebot außerhalb der Sprechzeiten
             Zum Tag des Bereitschaftsdienstes
           hatten Kassenärztliche Bundesvereini-
           gung (KBV) und die Kassenärztlichen
           Vereinigungen den 11. Oktober erklärt.
           Bundesweit fanden deshalb rund um
           diesen Tag zahlreiche Aktionen statt,
           um zu zeigen, was die niedergelassenen
           Ärzte im Bereitschaftsdienst leisten
           und um die einheitliche Rufnummer
           116117 zu bewerben.

             Auch die Kassenärztliche Vereinigung    Michael Kabiersch, Dr. med. Benno Bretag,
           Brandenburg (KVBB) beteiligte sich.       Dipl.-Med. Andreas Schwark (v.l.n.r.)   Foto: KVBB
           Sie lud Journalisten in die KV Regio
           Med Bereitschaftspraxis am Achen-         nommen hat, bewährt sich. So gingen
           bach Krankenhaus in Königs Wuster-        im vergangenen halben Jahr 2.000
           hausen ein. Die Medienvertreter nutz-     Anrufe über die 116117 aus Königs
           ten die Gelegenheit, um sich die Praxis   Wusterhausen und Umgebung ein.
           anzuschauen und mit Personal und          Rund ein Viertel davon waren Fälle
           Patienten über das neue Versorgungs-      für die KV RegioMed Bereitschafts-
           angebot zu sprechen. Auch Vertreter       praxis. 34 Prozent wurden an den be-
           der KVBB und des Klinikums Dahme-         reitschaftsdiensthabenden Arzt für
           Spreewald standen Rede und Antwort.       eine telefonische Abklärung vermittelt.
                                                     Möglicherweise lebensbedrohliche Not-
             Mehr als 4.000 Patienten wurden in      fälle wurden direkt an die integrierte
           der KV RegioMed Bereitschaftspraxis       Regionalleitstelle weitergeleitet.
           am Achenbach Krankenhaus seit ihrer
           Eröffnung im April bedarfsgerecht            Der stellvertretende Vorstandsvor-
           ambulant versorgt.                        sitzende der KVBB, Dipl.-Med. Andreas
                                                     Schwark, bewertet die Zahlen als Erfolg.
             Und auch die zentrale Patienten-        „Patienten erhalten die Hilfe, die sie
           steuerung, die die KVBB für die Region    akut benötigen, und gleichzeitig wird
           Königs Wusterhausen erstmals über-        der ärztliche Bereitschaftsdienst ent-

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                                                                                  Berufspolitik

lastet.“ Das Konzept sei eine sinnvolle   dem medizinischen Personal, das ent-
Ergänzung für das Krankenhaus, so         scheide, ob jemand in der Bereitschafts-
Michael Kabiersch, Geschäftsführer        praxis oder der Notfallambulanz am
des Klinikums Dahme-Spreewald.            besten versorgt werde.            ute
Patienten hätten schnell Kontakt mit

Millionen Arbeitsstunden für
Bürokratie
Zweiter Bürokratieindex der KBV
   Der Verwaltungsaufwand in den          eine deutliche Reduzierung der Büro-
Praxen hat im Vergleich zum Vorjahr       kratie erreicht werden. Diese jedoch
leicht zugenommen. Das geht aus dem       sei durch den vermehrten Aufwand
zweiten Bürokratieindex hervor, den       bei der Verordnung von Krankenbe-
die Kassenärztliche Bundesvereinigung     förderungen wieder aufgehoben wor-
(KBV) gemeinsam mit der Fachhoch-         den. Der Grund dafür seien die höhe-
schule des Mittelstands erstellt hat.     ren Fallzahlen aufgrund der demogra-
Demnach wenden niedergelassene            fischen Entwicklung.
Ärzte und Psychotherapeuten rund
54 Mio. Arbeitsstunden im Jahr für           Die KBV hat auf der Grundlage des
administrative Pflichten auf – ein Plus   aktuellen Bürokratieindex Forderun-
von 0,2 Prozent.                          gen für den bundesweiten Bürokratie-
                                          abbau formuliert. „Unser Ziel von
  „Bürokratieabbau ist oft eine Sisy-     25 Prozent Bürokratieabbau muss ver-
phusarbeit“, kommentierte KBV-Vor-        bindlich per Gesetz verankert werden“,
stand Dr. Thomas Kriedel das Ergebnis.    betonte Dr. Kriedel. Wenn dies gelänge,
„Während an einer Stelle erfolgreich      stünden den Ärzten und Psychothera-
Bürokratie abgebaut wird, entstehen       peuten jährlich 13 Mio. Stunden zusätz-
an anderer Stelle neue Belastungen.“      lich für die Versorgung ihrer Patienten
                                          zur Verfügung. „Arztzeit ist schließlich
  So konnte beispielsweise mit der        Behandlungszeit und nicht Schreib-
vereinfachten Chronikerbescheinigung      tischzeit.“                     ute

                                                                     AUSGABE 11 / 2017 | Seite 5
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     Berufspolitik

           Klare Grenzen für Heilpraktiker
             Die Landesärztekammer Branden-             könne, sei mit der Ausbildung und
           burg (LÄKB) kritisiert die von Bund          Überprüfung von Heilpraktikern in
           und Ländern überarbeiteten Leitlinien        keiner Weise gewährleistet, so
           zur Überprüfung von Heilpraktikeran-         Herr Schulz weiter.
           wärtern. Das Wohl der Patienten werde
           in diesen nicht ausreichend berück-            Das Tätigkeitsfeld eines Heilprakti-
           sichtigt, moniert LÄKB-Präsident,            kers solle zur Sicherheit der Patienten
           Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz.             auf das Minimum eingeschränkt wer-
                                                        den, ergänzt Dr. med. Hanjo Pohle.
             Das für medizinische Indikationen          „Nur so sind Gefahren für die Gesund-
           sowie für die Durchführung bestimmter        heit der Menschen, die bei Heilprakti-
           Therapien nötige Wissen, das nur mit         kern Hilfe suchen, auszuschließen“,
           einem Medizinstudium erlangt werden          betont der LÄKB-Vizepräsident.

           Die Digitalisierung gestalten
              „Die Digitalisierung im Gesund- Foto: Christian Wehry
           heitswesen lässt sich nicht auf-
           halten. Daher ist es die Aufgabe
           der KVen und Kammern, diesen
           Prozess aktiv zu begleiten. Wir
           müssen aufklären, welche An-
           wendungen und Technologien
           sinnvoll sind und welche nicht.“
           Dieses Fazit zog Holger Rostek,
           Vorstand der Kassenärztlichen
           Vereinigung Brandenburg, bei
           der „Gesundheitspolitischen
           Gesprächsrunde“ der Landes-        Holger Rostek, Anja Zimmermann, Kai Arne Gondlach (v.l.n.r.)
           ärztekammer Brandenburg.
           Am 8. November hatte er mit                Fragen rund um die Telematikinfra-
           Kai Arne Gondlach, Senior Researcher       struktur, Telemedizin, Health-Tech
           im Trendforschungsinstitut 2 b Ahead, und mobile Lösungen diskutiert.
           und rund 60 Brandenburger Ärzten

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                                                                               Praxis aktuell

Honorarverteilung im II. Quartal 2017
  Die Berechnung der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) beruht
auf dem erzielten Verhandlungsstand für das Jahr 2017. Da die Vereinbarung
zur Gesamtvergütung 2017 derzeit noch nicht unterzeichnet ist, sind wiederum
die entsprechenden Vorbehalte zu beachten.

  Wesentliche Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) ab II/2017
betreffen zum einen den Bereich Psychotherapie. Neben den EBM-Änderungen
im Zusammenhang mit den Änderungen der Psychotherapierichtlinie wurden
die psychotherapeutischen Gesprächsleistungen (GOP 22220 und 23220 EBM)
aus der MGV ausgegliedert. Zum anderen wurden im HVM Änderungen vorge-
nommen, die auf Anpassungen im EBM für die Versorgung im Notfall und Be-
reitschaftsdienst zurückgehen.

Hier einige Eckdaten:
  Für die Honorarverteilung des zweiten Quartals standen insgesamt
ca. 212,6 Mio. Euro für die MGV zur Verfügung. Davon entfielen auf den Hono-
rarfonds Labor ca. 19,2 Mio. Euro, auf den Honorarfonds des ärztlichen Bereit-
schaftsdienstes ca. 5,7 Mio. Euro und auf die versorgungsspezifischen Honorar-
fonds Hausärzte ca. 92,8 Mio. Euro bzw. Fachärzte ca. 88,6 Mio. Euro. Die Leis-
tungen des humangenetischen Labors schlugen mit rund 1,9 Mio. Euro zu Buche,
die Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) mit ca. 4,5 Mio. Euro.

  Die Regelleistungsvolumina (RLV) überschreitenden Leistungsanteile konnten
für Fachärzte mit einer Quote von ca. 45,9 Prozent des Orientierungspunktwertes
vergütet werden. Für die Hausärzte wurden sie mit dem vollen Orientierungs-
punktwert (OW) vergütet. Durchschnittlich überschritten Hausärzte ihr RLV um
ca. 7 Prozent, Fachärzte um ca. 22 Prozent.

  Nicht ausgeschöpft wurde der Honorarfonds zur Förderung der zeitnahen
Vermittlung von Arztterminen. Mit den Mitteln wurden daher die Überschrei-
tungsquoten der Arztgruppen gemäß Anlage 4 des HVM gestützt – siehe
Tabelle auf Seite 8.

                                                                   AUSGABE 11 / 2017 | Seite 7
Intern
     Praxis aktuell

                                                                         Überschreitungs-
             Arztgruppen gem. Anlage 4 HVM
                                                                         quote
             Fachärzte für Anästhesiologie                                        48,628 %
             Fachärzte für Augenheilkunde                                         53,123 %
             Fachärzte für Chirurgie                                              51,496 %
             Fachärzte für Frauenheilkunde                                        55,290 %
             Fachärzte für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde                             50,423 %
             Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten                       55,467 %
             Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt                        49,472 %
             Fachärzte für Innere Medizin mit
                 (Versorgungs-) Schwerpunkt Angiologie                            47,293 %
                 (Versorgungs-) Schwerpunkt Kardiologie                           47,935 %
                 (Versorgungs-) Schwerpunkt Endokrinologie                        49,461 %
                 (Versorgungs-) Schwerpunkt Gastroenterologie                     49,779 %
                 (Versorgungs-) Schwerpunkt Hämatologie/Onkologie                 47,164 %
                 (Versorgungs-) Schwerpunkt Pneumologie                           47,901 %
                 (Versorgungs-) Schwerpunkt Rheumatologie                         48,345 %
             Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie
                                                                                  47,107 %
             und -psychotherapie
             Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie                   52,324 %
             Fachärzte für Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie            49,325 %
             Fachärzte für Neurologie                                            48,876 %
             Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie                         49,515 %
             Fachärzte für Nuklearmedizin                                         47,382 %
             Fachärzte für Orthopädie                                             50,410 %
             Fachärzte für Diagnostische Radiologie                               47,563 %
             Fachärzte für Urologie                                               51,370 %
             Fachärzte für Physikalisch-Rehabilitative Medizin                    49,252 %

Seite 8 | AUSGABE 11 / 2017
Intern
                                                                                 Praxis aktuell

  Unterfinanziert war der Honorarfonds Labor. Es mussten ca. 1,1 Mio. Euro
aus Rückstellungen aufgewendet werden, um die Ausfinanzierung mit der bun-
desweit einheitlichen Laborquote Q in Höhe von 91,58 Prozent sicherzustellen.

  In den folgenden Tabellen finden Sie Übersichten der versorgungsspezifischen
Vergütungsvolumina:

 Hausärztliches Vergütungsvolumen
                                                    92,8 Mio. Euro        Quote
 Quartal II/2017
 darunter:
   Rückstellungen/Bereinigungen                       2,4 Mio. Euro
   Entnahme für den Strukturfonds                     0,1 Mio. Euro
   Entnahme für den
                                                      3,9 Mio. Euro
   Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)
   Stützung der zentralen Honorarfonds                0,4 Mio. Euro
   Leistungsbezogene Honorarfonds                     4,4 Mio. Euro
    Honorarfonds zur Vergütung der Kosten-
                                                      0,1 Mio. Euro         100 %
    pauschalen des Kapitels 40 EBM
    Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen
    der Empfängnisregelung, Sterilisation und
                                                    0,002 Mio. Euro 98,197 %
    Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen)
    Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM
    Honorarfonds zur Vergütung der als
    Auftragsleistung durchgeführten
                                                    0,003 Mio. Euro         100 %
    Langzeit-EKG-Auswertungen
    (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM)
    Honorarfonds Haus- und Heimbesuche
                                                      2,6 Mio. Euro         100 %
    (GOP 01410, 01413 und 01415 EBM)

    Honorarfonds für die geriatrische Versorgung
    sowie die Palliativmedizin                        1,4 Mio. Euro      51,109 %
    Abschnitte 3.2.4 und 3.2.5 EBM

                                                     Lesen Sie weiter auf Seite 10.

                                                                   AUSGABE 11 / 2017 | Seite 9
Intern
     Praxis aktuell

                 Honorarfonds für kinderärztlich erbrachte
                 Leistungen der Sozialpädiatrie sowie der
                                                                  0,1 Mio. Euro 80,486 %
                 Palliativmedizin
                 Abschnitte 4.2.4 und 4.2.5 EBM
                 Honorarfonds für ärztlich angeforderte
                 Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern           0,1 Mio. Euro    100 %
                 Abschnitt 38.2 EBM
                 Förderung der Weiterbehandlung akuter
                                                                0,002 Mio. Euro    100 %
                 Behandlungsfälle
               RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung
                                                                 81,6 Mio. Euro
               für Überschreitungsleistungen

             Fachärztliches Vergütungsvolumen
                                                                95,0 Mio. Euro    Quote
             Quartal II/2017
             darunter:
               Honorarfonds genetisches Labor (inkl. FKZ)         1,9 Mio. Euro    100 %
               Honorarfonds PFG (inkl. FKZ)                      4,5 Mio. Euro     100 %
               Rückstellungen/Bereinigungen/Förderungen          0,8 Mio. Euro
               Entnahme für den Strukturfonds                     0,1 Mio. Euro
               Entnahme für den
                                                                 14,3 Mio. Euro
               Fremdkassenzahlungsausgleich
               Stützung der zentralen Honorarfonds                0,3 Mio. Euro
               Leistungsbezogene Honorarfonds                     6,5 Mio. Euro
                 Honorarfonds zur Vergütung der
                                                                  1,7 Mio. Euro    100 %
                 Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM
                 Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen
                 des Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungen
                                                                  1,5 Mio. Euro 87,077 %
                 der Fachärzte für Pathologie und
                 Neuropathologie
                 Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen
                 der Empfängnisregelung, Sterilisation und
                                                                  1,8 Mio. Euro    100 %
                 Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen)
                 Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM

Seite 10 | AUSGABE 11 / 2017
Intern
                                                                          Praxis aktuell

 Honorarfonds zur Vergütung der als
 Auftragsleistung durchgeführten
                                                    0,01 Mio. Euro    100 %
 Langzeit-EKG-Auswertungen
 (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM)
 Honorarfonds Haus- und Heimbesuche
                                                     0,4 Mio. Euro    100 %
 (GOP 01410, 01413 und 01415 EBM)
 Honorarfonds für anästhesiologische Leistun-
 gen im Zusammenhang mit vertragszahn-
                                                   0,03 Mio. Euro     100 %
 ärztlicher Behandlung von Patienten mit ein-
 geschränkter Kooperationsfähigkeit
 Honorarfonds für ärztlich angeordnete
 Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern            0,002 Mio. Euro    100 %
 (Abschnitt 38.2 EBM)
 Honorarfonds „Strukturpauschale
                                                     1,2 Mio. Euro 57,286 %
 konservative Augenheilkunde“
Arztgruppenbezogene Honorarfonds                    0,9 Mio. Euro
 Honorarfonds Strahlentherapie
 (übrige Leistungen von Fachärzten für             0,03 Mio. Euro 80,908 %
 Strahlentherapie)
 Honorarfonds Laboratoriumsmedizin
 (übrige Leistungen von Fachärzten für Labo-       0,02 Mio. Euro 75,954 %
 ratoriumsmedizin und von Fachwissenschaftlern)
 Honorarfonds Sonstige Vertragsärzte
 (Leistungen von Fachärzten für Humangenetik,
 Biochemie oder Klinische Pharmakologie und        0,02 Mio. Euro 76,701 %
 Toxikologie und der Vertragsärzte, für die kein
 RLV gem. § 11 HVM gebildet wird)
 Honorarfonds Psychotherapie
 (übrige MGV-Leistungen von ausschließlich
                                                     0,7 Mio. Euro 79,858 %
 psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten
 und Vertragstherapeuten)
 Honorarfonds Nephrologie
 (Leistungen von Fachärzten für Innere Medi-
 zin mit Schwerpunkt Nephrologie sowie ent-          0,2 Mio. Euro 80,004 %
 sprechender Institute bzw. Ärzte mit nephro-
 logischem Schwerpunkt)
RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung
                                                   65,7 Mio. Euro
für Überschreitungsleistungen
Intern
     Praxis aktuell

              Außerhalb der MGV bzw. für Sonderverträge wurden Leistungen im Umfang von
            ca. 82,9 Mio. Euro vergütet. Folgende Tabelle gibt einen groben Überblick:

             Leistungen außerhalb der MGV/Sonderverträge
                                                                               Gesamt
             Quartal II/2017
             Leistungen des ambulanten Operierens                         9,5 Mio. Euro
             Präventionsleistungen                                       13,0 Mio. Euro
             Strahlentherapie                                            4,0 Mio. Euro
             Wegepauschalen                                              0,8 Mio. Euro
             Antrags- und genehmigungspflichtige
                                                                         11,4 Mio. Euro
             psychotherapeutische Leistungen/Probatorik
             Nephrologische Leistungen                                    2,4 Mio. Euro
             Dialysesachkosten (zzgl. KFH/PHV)                           15,0 Mio. Euro
             Zuschläge zur PFG                                            1,0 Mio. Euro
             Medikationsplan (§ 29a BMV-Ä)                                1,4 Mio. Euro
             Nichtärztliche Praxisassistenten                             1,0 Mio. Euro
             DMP                                                         9,3 Mio. Euro
             Mammographie-Screening                                       1,6 Mio. Euro
             Strukturvertrag Diabetes                                     1,1 Mio. Euro
             Hausarztzentrierte Versorgung                               0,3 Mio. Euro
             Rheumastrukturvertrag                                        0,1 Mio. Euro
             Onkologie                                                    1,1 Mio. Euro
             Sozialpsychiatrie                                            0,7 Mio. Euro
             Schutzimpfungen                                              1,6 Mio. Euro
             Restliche Leistungen außerhalb der MGV                       7,6 Mio. Euro

Seite 12 | AUSGABE 11 / 2017
Intern
                                                                                                     Praxis aktuell

      Im II. Quartal wurde abermals eine Nachvergütung für die Leistungen auf
    dem Gebiet der Rheumatologie veranlasst. Gemäß dem Strukturvertrag für
    Rheuma mit der AOK Nordost wird jährlich eine Qualitätsbefragung der einge-
    schriebenen Patienten durchgeführt. Diese fiel für das Jahr 2015 positiv aus.
    Die Honorare für die entsprechenden Leistungen wurden somit nachträglich
    um 10 Prozent angehoben.

       Detaillierte Hinweise zur Honorarverteilung entnehmen Sie bitte Ihrem aktu-
    ellen Honorarbescheid.

      Die Zahl der gesetzlich Versicherten im Land Brandenburg (siehe folgende
    Grafik) stieg im Laufe des vergangenem Jahres um 1,2 Prozent. Den größten
    Zuwachs mit fast 5 Prozent verzeichneten die Ersatzkassen. Ein Grund für den
    deutlichen Anstieg lag in den Fusionen zweier Betriebskrankenkassen mit der
    DAK Gesundheit bzw. der BARMER. Leichten Zuwachs verzeichneten auch
    die Allgemeinen Ortskrankenkassen und die Innungskrankenkassen. Bei der
    Knappschaft und den Landwirtschaftlichen Krankenkassen gab es leichte Verluste.

    Versichertenentwicklung II/2017 zu II/2016

              GKV                                                                                 1,20 %

              AOK                            0,98 %

              BKK                -11,59 %
Kassenarten

              IKK       3,61 %

              LKK   -1,50 %                                                                     II/2017
              KN     -1,48 %                                                                    II/2016
              EK                                                 4,83 %

                                  0,5 Mio.            1,0 Mio.            1,5 Mio.   2,0 Mio.
                                                           Versicherte

                                                                                     AUSGABE 11 / 2017 | Seite 13
Intern
     Praxis aktuell

            Abgabe Quartalsabrechnung IV/2017
            Frist endet am 8. Januar 2018

             Weiterhin sind einige Unterlagen neben der Online-Abrechnung in Papierform
            mit der Abrechnung einzureichen. Die ergänzenden Unterlagen wie:

            • Erklärung zur Vierteljahresabrechnung,
            • Erklärung zu abgerechneten Behandlungen in Selektivverträgen
              nach 35.2 EBM,
            • Abrechnungsscheine für Polizei und Feuerwehr
              (sofern keine Versichertenkarte vorlag),
            • Abrechnungsscheine für Asyl- und Sozialämter
              (sofern Abrechnung über die KVBB),
            • Abrechnungsscheine für Bundesversorgungsgesetz (BVG) und
              verwandte Rechtskreise (sofern keine Versichertenkarte vorlag)

            senden Sie per Fax an die 0331/23 09 545. Oder Sie schicken die Unterlagen per
            Post oder mittels Kurier an: KV Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam.
            Wollen Sie sie persönlich einreichen, ist das zu folgenden Zeiten möglich:

                           2. bis 8. Januar 2018, 9 bis 17 Uhr
                               bei der KVBB in Potsdam

            Gemäß der Abrechnungsordnung ist die Abrechnung vollständig und quartals-
            gerecht zu den festgesetzten Terminen einzureichen. Die Abgabefrist gilt
            auch für die Abrechnung im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen
            Versorgung (ASV).

            Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist richten Sie bitte vor Fristablauf
            schriftlich mit Begründung an die KVBB. Die Abrechnungsdaten werden über
            das Onlineportal übertragen. Dort finden Sie auch direkt auf der Startseite die
            Möglichkeit, eine Verlängerung der Abgabefrist zu beantragen.

            Zentrale Formularbestellung in Potsdam
            Fax: 0331/98 22 98 04    Tel.: 0331/98 22 98 05
            Angabe der Absenderadresse mit Betriebsstättennummer bitte nicht vergessen

Seite 14 | AUSGABE 11 / 2017
Intern
                                                                                  Praxis aktuell

Krankentransport-Richtlinie geändert
   Die Verordnung von Fahrten zur vor-     der Vertragsarztpraxis weiterhin nur
und nachstationären Behandlung             in Ausnahmefällen verordnet werden
(§ 115a SGB V) sowie zu einer ambu-        können.
lanten Operation im Krankenhaus
(§ 115b SGB V) oder in der Vertragsarzt-      Eine Klarstellung erfolgte auch für
praxis sind künftig möglich, wenn die      Fahrten zur ambulanten Behandlung
aus medizinischen Gründen gebotene         in Geriatrischen Institutsambulanzen.
voll- oder teilstationäre Krankenhaus-     Die dort stattfindende Versorgung
behandlung aus besonderen patienten-       einschließlich Diagnostik wird einer
individuellen Gründen ambulant vorge-      ambulanten Behandlung gleichgesetzt
nommen wird.                               und gehört zu den Ausnahmefällen
                                           des § 8 der Krankentransport-Richtlinie.
  Wenn für den Patienten z. B. aus         Eine Verordnung ist damit unter Be-
medizinischen Gründen eine stationäre      rücksichtigung der medizinischen
Behandlung angezeigt ist, er sich zu       Gründe möglich, bedarf jedoch der
Hause aber um einen pflegebedürftigen      vorherigen Genehmigung durch die
Angehörigen kümmern muss oder              Krankenkasse.
aber der Patient die Behandlung im
Krankenhaus aus anderen in seiner            Alle weiteren Regelungen und Aus-
Person liegenden Gründen ablehnt, ist      nahmefälle der Krankentransport-
eine solche Konstellation gegeben.         Richtlinie bleiben unberührt.

  Für Vertragsärzte bedeutet dies, dass    Unser Service für Sie:
Fahrten zu ambulanten Operationen          Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
sowohl im Krankenhaus, als auch in

                                                                     AUSGABE 11 / 2017 | Seite 15
Intern
     Praxis aktuell

            Achtung Regress-Gefahr
            Chroniker-Ziffern bei Hausarztwechsel: kontinuierliche
            Behandlung dokumentieren
              Aus aktuellem Anlass weisen wir          den vergangenen vier Quartalen eine
            noch einmal auf die Besonderheiten         kontinuierliche Behandlung aufgrund
            der Abrechnung von Chroniker-Ziffern       der gesicherten chronischen Erkran-
            (GOP 03220/04220 und 03221/04221           kung erfolgte. Die Angaben sind zu
            EBM) mit „H“-Kennzeichnung bei             dokumentieren.
            einem Hausarztwechsel hin.
                                                         Die Chroniker-Pauschale darf nur
              Für die berechtigte Abrechnung der       dann abgerechnet werden, wenn
            GOP 03220/04220 und 03221/04221 sind       beim bisherigen Hausarzt eine konti-
            zwei Voraussetzungen zu erfüllen:          nuierliche Betreuung vorlag. Mittels
                                                       der „H“-Kennzeichnung weist der
            1. Vorliegen mindestens einer lang         übernehmende Hausarzt in den ersten
               andauernden, lebensverändern-           vier Quartalen nach dem Hausarzt-
               den Erkrankung und                      wechsel in seiner Abrechnung nach,
            2. Notwendigkeit einer kontinuier-         dass er die Angaben dazu erfragt und
               lichen ärztlichen Behandlung und        dokumentiert hat.
               Betreuung.
                                                          Wir weisen darauf hin, dass bei einer
              Eine kontinuierliche ärztliche Behand-   Abrechnung der Chroniker-Ziffern mit
            lung liegt vor, wenn                       „H“-Kennzeichnung ohne die erforder-
            • innerhalb der letzten vier               lichen Voraussetzungen gegebenen-
                Quartale,                              falls mit einem Regressantrag der
            • in mindestens drei Quartalen,            betreffenden Krankenkasse(n) zu
            • ein Arzt-Patienten-Kontakt (APK)         rechnen ist. Dabei wird die Dokumen-
                pro Quartal                            tation zur kontinuierlichen Vorbehand-
            wegen derselben gesicherten chroni-        lung angefragt. Dieser Antrag kann
            schen Erkrankung(en) in derselben          zeitlich sehr verzögert erfolgen. Die
            Arztpraxis stattgefunden hat.              Krankenkassen können solche Anträge
                                                       aktuell noch bis zu vier Jahre nach
              Zwei der drei APK müssen persönlich      Erteilung des Honorarbescheides
            erfolgen.                                  stellen.

              Bei einem Hausarztwechsel muss der
            übernehmende Arzt beim Patienten           Unser Service für Sie:
            erfragen, ob und bei welchem Arzt in       Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03

Seite 16 | AUSGABE 11 / 2017
Intern
                                                                              Praxis aktuell

Kurz kommentiert:
Die KVBB hatte sich mit den Krankenkassen eigentlich darauf verständigt,
dass ein Antrag nur ein Jahr rückwirkend gestellt werden kann. Eigentlich.
Denn an diese Vereinbarung haben sich die Krankenkassen leider nie gehalten.

Darmkrebsfrüherkennung
Immunchromatographischer Schnelltest des iFOBT mit appara-
tiver Auswertung in eigener Praxis nicht richtlinienkonform!
  Arztpraxen erhalten derzeit Infor-    nicht die Anforderungen der Krebs-
mationsschreiben von Herstellern zu     früherkennungs-Richtlinie und damit
immunchromatographischen Schnell-       auch nicht den Leistungsinhalt der
tests. Darin wird ein Schnelltest be-   GOP 01738.
worben, der nach Einschätzung des
Herstellers den Vorgaben der Krebs-       Eine Genehmigung zur Abrechnung
früherkennungs-Richtlinie entspräche    der GOP 01738 kann weiterhin aus-
und in der eigenen Praxis durchge-      schließlich Ärzten erteilt werden, die
führt werden könne.                     gemäß der Präambel 12.1 Nr. 1 EBM
                                        (Laborärzte) an der Versorgung teil-
  Diese immunchromatographischen        nehmen.
Schnelltests mit apparativer Auswer-
tung erfüllen nach Auffassung der       Unser Service für Sie:
Kassenärztlichen Bundesvereinigung      Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03

                                                                                    Anzeige

                                                                 AUSGABE 11 / 2017 | Seite 17
Intern
     Praxis aktuell

            Mit KVBB und AOK Nordost eher zur
            Darmkrebsvorsorge
            Neuer Vertrag geschlossen
              Die KVBB und die AOK Nordost             Die aus der Krebsfrüherkennungs-
            haben mit Wirkung ab dem 1.11.2017       Richtlinie erwachsenden Ansprüche
            einen Vertrag geschlossen, der es den    bleiben natürlich weiterhin erhalten.
            AOK Nordost-Versicherten ermöglicht,     Durch den Vertrag wird eine dritte
            Darmkrebsvorsorgeuntersuchungen          Koloskopie im Intervall von zehn
            erheblich früher in Anspruch zu          Jahren möglich.
            nehmen:
                                                       Die Abrechnungs- und Genehmi-
              Es wurde vereinbart, dass die Früh-    gungsvoraussetzungen sowie die Ver-
            erkennung kolorektaler Karzinome         gütungshöhe entsprechen denen der
            gemäß der Krebsfrüherkennungs-           Krebsfrüherkennungs-Richtlinie bzw.
            Richtlinie zehn Jahre eher durchge-      dem EBM. Die Abrechnung erfolgt
            führt werden kann.                       wie bei den gesetzlichen Früherken-
                                                     nungsuntersuchungen über die GOP
              Männer können Koloskopien bereits      01737, 01738, 01740 bzw. 01741, 01742
            ab dem 40. Lebensjahr in Anspruch        oder 01743.
            nehmen. Wenn sie darauf verzichten,
            kann zwischen Vollendung des 40.           Sie finden den Vertrag wie üblich
            und 45. Lebensjahres jährlich ein Test   auf der Homepage der KVBB in der
            auf occultes Blut im Stuhl durchge-      Rubrik Praxis unter Verträge der
            führt werden. Die Forderung der KVBB,    KVBB.
            Koloskopien ab 40 Jahren auch für
            Frauen anzubieten, wurde leider von
                                                     Unser Service für Sie:
            der AOK Nordost abgelehnt. Deshalb
                                                     Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
            können Frauen ab dem 45. Lebensjahr
                                                     Fachbereich Qualitätssicherung
            die Darmkrebsvorsorge in Anspruch
                                                     Fachbereich Verträge
            nehmen.

Seite 18 | AUSGABE 11 / 2017
Intern
                                                                                           Praxis aktuell

Vergütung bei der Verordnung
von Cannabis
  Zur Vergütung des Aufwandes bei              Medizinprodukte (BfArM) bereitzu-
der Verordnung von Cannabis sind               stellen. Die Erhebung endet am
rückwirkend zum 1. Oktober 2017 drei           31. März 2022.
neue Gebührenordnungspositionen
(GOP) in den Einheitlichen Bewertungs-           Zwei der drei neuen GOP betreffen
maßstab (EBM) aufgenommen worden.              die Begleiterhebung: Für die Aufklärung
                                               des Patienten über die verpflichtende
   Versicherte mit einer schwerwiegen-         Datenerhebung wird die GOP 01460
den Erkrankung können seit März 2017           neu in den EBM aufgenommen. Die
mit Cannabis in Form von getrockneten          Vergütung der Datenerfassung und
Blüten oder Extrakten in standardi-            deren elektronische Übermittlung an
sierter Qualität sowie mit Arzneimitteln       das BfArM erfolgt mit der GOP 01461.
mit den Wirkstoffen Dronabinol oder
Nabilon versorgt werden.                         Für die Antragstellung bei der
                                               Krankenkasse benötigt der Patient
  Einhergehend mit dieser Gesetzes-            eine Stellungnahme des Arztes. Die
änderung sind die verordnenden Ärzte           Unterstützung des Patienten durch
verpflichtet, im Rahmen einer Begleit-         den Arzt bei der Antragstellung auf
erhebung Daten zu erfassen und dem             Versorgung mit Cannabis wird mit der
Bundesinstitut für Arzneimittel und            GOP 01626 vergütet.

Die neuen GOP im Überblick:
 GOP       Bezeichnung                                                      Vergütung*
 01460     Aufklärung über die Begleiterhebung                                   28 Punkte
                                                                                  2,95 Euro
 01461     Datenerfassung und Datenübermittlung im Rahmen                        92 Punkte
           der Begleiterhebung                                                   9,69 Euro
 01626     Ärztliche Stellungnahme für die Krankenkasse bei der                  143 Punkte
           Beantragung einer Genehmigung zur Verordnung von                       15,06 Euro
           Cannabis oder Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Drona-
           binol oder Nabilon

Die GOP 01460 und 01461 können nur
                                                Unser Service für Sie:
bis zum Ende der Begleiterhebung am
                                                Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
31. März 2022 abgerechnet werden.

* auf Basis des aktuell geltenden Orientierungspunktwertes 2017 (10,5300 Cent)
Intern
     Praxis aktuell

           Neue Regelungen zur Substitutions-
           therapie
             Am 1. Oktober 2017 sind umfassende           stimmten Bedingungen kann der Arzt
           Änderungen zur substitutionsgestütz-           aber auch weiterhin das Substitutions-
           ten Behandlung sowie der Betäubungs-           mittel zur eigenverantwortlichen Ein-
           mittel-Verschreibungsverordnung                nahme verschreiben.
           (BtMVV) in Kraft getreten.
                                                            Zur Abbildung des Aufwandes bei
              Neu ist unter anderem die Möglich-          der Behandlung von Opioidabhängigen
           keit einer Substitutionsbehandlung             im Rahmen der Take-Home-Regelung,
           (GOP 01950) im Rahmen von Hausbe-              wurde die GOP 01949 in den EBM
           suchen (GOP 01410 und 01413) bei Vor-          aufgenommen.
           liegen einer chronischen Pflegebe-
           dürftigkeit. Auch eine Substitutions-             Eine weitere Neuerung betrifft
           therapie in Alten-, Pflege-, Rehabilita-       Ärzte, die nicht die Mindestanforde-
           tionseinrichtungen und Hospizen ist            rungen an eine suchtmedizinische
           möglich. Der substituierende Arzt trifft       Qualifikation erfüllen. Sie dürfen nun
           dazu mit den entsprechenden Einrich-           bis zu zehn Patienten mit Substitu-
           tungen schriftliche Vereinbarungen.            tionsmitteln behandeln. Bisher waren
                                                          es drei.
              Grundsätzlich ist dem Patienten das
           vom Arzt verschriebene Substitutions-            Für die konsiliarische Untersuchung
           mittel zum unmittelbaren Verbrauch             und Beratung eines Patienten im Rah-
           zu überlassen. Eine Mitgabe von Sub-           men des Konsiliariusverfahrens wurde
           stitutionsmedikamenten aus dem                 die GOP 01960 in den EBM aufge-
           Praxisbestand ist strafbar. Unter be-          nommen.

            Die neuen GOP im Überblick:
             GOP        Bezeichnung                                                    Vergütung*
             01949      Substitutionsgestützte Behandlung im Rahmen der                     69 Punkte
                        Take-Home-Vergabe                                                    7,27 Euro
             01960      Konsiliarische Untersuchung und Beratung eines                      90 Punkte
                        Patienten im Rahmen des Konsiliariusverfahrens                      9,48 Euro

                                                           Unser Service für Sie:
                                                           Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03

           * auf Basis des aktuell geltenden Orientierungspunktwertes 2017 (10,5300 Cent)

Seite 20 | AUSGABE 11 / 2017
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Intern
     Praxis aktuell

           agneszwei-Vertrag mit der BARMER
           BÄK-Fortbildungscurriculum auch anerkannt
             Wie bereits berichtet, hat die Bun-      möglich die benötigte Unterstützung
           desärztekammer das Brandenburger           durch das Know-how der Fallmana-
           Erfolgsrezept „agneszwei“ aufgegriffen     ger(innen) erhalten, wurde verein-
           und zum Fortbildungscurriculum „Case       bart, dass bereits nach der letzten
           Management in der ambulanten medi-         Unterrichtseinheit zum Thema Case-
           zinischen Versorgung“ weiterent-           management die Arbeit als agneszwei-
           wickelt. Absolventen des darin enthal-     Fachkraft aufgenommen werden kann.
           tenen Grundkurses „Fallbegleitung“
           können als agneszwei-Fachkräfte im           Das Zertifikat über den erfolgreichen
           Land Brandenburg tätig werden.             Abschluss des Kurses und das „IGiB-
                                                      Zertifikat“ können nachgereicht
             Das gilt aufgrund des mit der            werden.
           BARMER nun abgeschlossenen Nach-
           trages für alle agneszwei-Verträge glei-
                                                      Unser Service für Sie:
           chermaßen. (Zu den Verträgen mit
                                                      Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
           der AOK und der TK siehe auch die
                                                      Fachbereich Qualitätssicherung
           Beiträge in „KV-Intern“ 9/2017 und
                                                      Fachbereich Verträge
           10/2017). Damit die Patienten schnellst-

           AOK-Tonsillotomievertrag
              Über ein halbes Jahr lang haben wir        Einstweilen wurden mit Wirkung
           versucht, die AOK Nordost zu einer         zum 1.10.2017 einige Aktualisierungen
           Anpassung der Anästhesievergütung          insbesondere hinsichtlich der maßgeb-
           im Rahmen des Tonsillotomievertrages       lichen Leitlinien und Qualitätssiche-
           zu bewegen. Eine Verhandlungsklausel       rungs-Vereinbarungen vorgenommen,
           ist zwar im Vertrag verankert, doch        die Ihnen aus den anderen Verträgen
           sah die AOK leider keinen Anlass, die      bereits bekannt sind.
           Vergütung der Anästhesien auf das
           Niveau anderer abgeschlossener Ver-
           träge (IKK Brandenburg und Berlin,         Unser Service für Sie:
           Knappschaft, Novitas BKK) anzuheben.       Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
           Wir bedauern dies und werden zu ge-        Fachbereich Qualitätssicherung
           gebener Zeit einen erneuten Versuch        Fachbereich Verträge
           unternehmen.

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Intern
                                                                              Praxis aktuell

Statistiken zur Wirtschaftlichkeit
(WP-Unterlagen)
  Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen    gehöriges Passwort) Zugriff auf die
die Frühinformation/WP-Unterlagen       WP-Unterlagen unter
wieder online zur Verfügung gestellt    https://datennerv.kvbb.kv-safenet.de/
haben! Dies erfolgt grundsätzlich       praxis/meine-praxis/wp-unterlagen/
quartalsweise (Februar/Mai/August/      erhalten!
November). Sie werden über die Ein-
stellung unter www.kvbb.de/praxis        Oder geben Sie nach Anmeldung den
informiert.                             Webcode web017 in das Suchfeld ein.

  Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie   Unser Service für Sie:
erst nach erfolgter Anmeldung über      Abrechnungs-, Honorar- und Verord-
DatenNerv (Benutzername und dazu-       nungsberatung 0331/23 09 612

                                                                                   Anzeige

                                                                AUSGABE 11 / 2017 | Seite 23
Intern
     Praxis aktuell

           KVBB unterstützt ambulante
           Palliativversorgung
              Die Kassenärztliche Vereinigung           Zum einen wird mit den neuen Rege-
           Brandenburg (KVBB) erleichtert den        lungen die Rolle der Hausärzte, die
           Brandenburger Ärzten den Einstieg in      bereits in der Versorgung sterbender
           die besonders qualifizierte und koor-     Menschen engagiert sind, gestärkt
           dinierte palliativmedizinische Versor-    und die interdisziplinäre Kooperation
           gung (BQKPMV). Dazu entwickeln wir        gefördert. Zum anderen ist es nun auch
           derzeit ein praxiskompatibles Weiter-     für Fachärzte möglich, palliativmedi-
           bildungskonzept, mit dem Sie die ge-      zinische Leistungen abzurechnen. Ins-
           setzlich geforderten theoretischen        gesamt wurden acht neue Gebühren-
           Kenntnisse niedrigschwellig erwerben      ordnungspositionen eingeführt. Für
           können.                                   vier davon ist eine Genehmigung der
                                                     Kassenärztlichen Vereinigung erforder-
              Die Weiterbildung ergänzt das be-      lich (Details siehe „KV-Intern“ 09/2017).
           stehende Angebot der Landesärzte-
           kammer Brandenburg. Sie besteht aus         Die Teilnahme an der Vereinbarung
           einem 40-stündigen Basiskurs, der sich    zur besonders qualifizierten und
           aus E-Learning-Modulen, drei Präsenz-     koordinierten palliativmedizinischen
           veranstaltungen sowie einer Hospita-      Versorgung setzt eine gesonderte
           tion zusammensetzt. Die ersten Kurse      Qualifikation des Arztes voraus.
           sollen im Frühjahr und im Herbst 2018
           starten. Über alle Details werden wir       Praktische Voraussetzung: Betreu-
           Sie gesondert informieren.                ung von mind. 15 Palliativpatienten
                                                     innerhalb der vergangenen drei Jahre
           Hintergrund                               oder zweiwöchige Hospitation in
             Zum 1.1.2017 ist die gesetzliche Ver-   einer Einrichtung der Palliativver-
           einbarung zur BQKPMV in Kraft getre-      sorgung.
           ten. Eine entsprechende Vergütungs-
           struktur wurde im Nachgang definiert        Theoretische Voraussetzung: i.d.R.
           und ist seit dem 1.10.2017 für die am-    40h-Basiskurs Palliativmedizin nach
           bulante Palliativversorgung im Land       dem Musterkursbuch der Bundes-
           Brandenburg relevant.                     ärztekammer; Anerkennung von
                                                     Vorqualifikationen möglich.

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Intern
                                                                                    Praxis aktuell

  Für die Anerkennung der Zugangs-           finden Sie online unter www.kvbb.de
voraussetzungen sind sowohl prakti-          Geben Sie einfach den Webcode
sche als auch theoretische Kenntnisse        web137 in das Suchfeld ein.
erforderlich. Das Antragsformular

Ansprechpartner
Judith Marschke, KVBB, Tel.: 0331/23 09 613, Fax: 0331/23 09 528
E-Mail: jmarschke@kvbb.de
Felix Mühlensiepen, KV COMM, Tel.: 0331/23 09 791, Fax: 0331/23 09 799
E-Mail: felix.muehlensiepen@kv-comm.de

Gelbes Heft jetzt auch auf Englisch
  Das Kinderuntersuchungsheft ist              Das deutsche Gelbe Heft beziehen
auf Englisch übersetzt worden. Damit         Sie wie gewohnt über die Formular-
können fremdsprachige Eltern oder            bestellung der KV Brandenburg
andere Personen besser nachvollzie-          (Telefon: 0331/98 22 98 05;
hen, welche Untersuchungen vorge-            Fax: 0331/98 22 98 04).
sehen sind. Offizielles Dokument bleibt
aber das deutsche Gelbe Heft, sodass           Achtung: Das deutsche Gelbe Heft
Ärzte die Früherkennungsuntersu-             bleibt bindend. Die englische Überset-
chungen weiterhin darin und damit            zung ist nur ein Serviceangebot des
nur einmal dokumentieren müssen.             G-BA und dient nicht der offiziellen
                                             Dokumentation.
  Der Gemeinsame Bundesausschuss
(G-BA), der die Übersetzung veranlasst          Im vergangenen Jahr hatte der
hat, stellt die englische Version als kos-   G-BA bereits den Mutterpass auf Eng-
tenloses Serviceangebot zum Herunter-        lisch übersetzen lassen. Auch diese
laden im Internet zur Verfügung:             Version können Sie sich auf der Inter-
www.g-ba.de/institution/service/             netseite des G-BA herunterladen:
publikationen/merkblaetter/                  www.g-ba.de/institution/service/
merkblaetter/                                publikationen/merkblaetter/
                                             merkblaetter/

                                                                      AUSGABE 11 / 2017 | Seite 25
Intern
     Praxis aktuell

           Grippeimpfung: Fluenz bleibt weiter
           Kassenleistung
             Die Empfehlung der STIKO/Schutz-        Da das Wirtschaftlichkeitsgebot zu
           impfungs-Richtlinie für eine bevor-       beachten ist, sollte der nasale Grippe-
           zugte Anwendung von attenuiertem          impfstoff nur bei Hindernissen für eine
           Influenza-Lebendimpfstoff (LAIV) –        Injektion (z.B. Spritzenphobie, Gerin-
           sprich Fluenz – für Kinder im Alter von   nungsstörungen) verwendet werden.
           zwei bis einschließlich sechs Jahren
           wurde kürzlich gestrichen. Damit be-         Die AOK Nordost sowie die Ersatz-
           gann die Diskussion zum Leistungs-        kassen (BARMER, TK, DAK Gesundheit,
           recht von Fluenz. Einzelne Kranken-       KKH, hkk und HEK) bestätigten der
           kassen kommunizierten die Auffas-         KVBB, dass „eine patientenindividu-
           sung, dass Fluenz damit generell nicht    elle Verordnung von Fluenz® Tetra
           mehr zu ihren Lasten verordnungs-         Nasenspray in den von der STIKO
           fähig wäre. Deshalb gab es parallel zu    geschilderten Einzelfällen auf Kassen-
           dem auf Landesebene mit der AOK           rezept möglich“ ist.
           Nordost geführten Austausch der KVBB
           auch Gespräche auf Bundesebene              Achtung: Die Verordnung muss
           zwischen KBV, GKV-Spitzenverband          dann auf den Namen des Patienten
           und AOK-Bundesverband.                    erfolgen. Der Bezug über den Sprech-
                                                     stundenbedarf ist nicht möglich.
             Fazit der KVBB: Unter Beachtung
           des Wirtschaftlichkeitsgebotes bleibt       Von den Betriebs- und Innungskran-
           Fluenz weiter Kassenleistung.             kenkassen wie auch der LKK und der
                                                     Knappschaft liegen uns keine Stellung-
             Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre     nahmen vor. Damit ist eine Verord-
           können mit inaktiviertem Impfstoff        nung nur auf Privatrezept möglich.
           oder mit einem attenuiertem Influenza-
           Lebendimpfstoff geimpft werden, so-
                                                     Unser Service für Sie:
           fern keine Kontraindikation besteht.
                                                     Beratende Apotheker 0331/98 22 98 11

Seite 26 | AUSGABE 11 / 2017
Intern
                                                                                  Praxis aktuell

Neu: „Mein PraxisCheck Prävention
Wundinfektionen“
   „Mein PraxisCheck Prävention Wund-
infektionen“ heißt ein neuer Online-
Test der Kassenärztlichen Bundesverei-
nigung (KBV). Insbesondere ambulant
operierende Ärzte können unter
www.kbv.de/praxischeck mit wenigen                         Mein
Klicks herausfinden, wie sie in wesent-
lichen Bereichen ihrer Praxis rechtliche
                                                         PraxisCheck
Vorgaben, Empfehlungen und Leitlinien                    Prävention
umsetzen, um postoperative Wundin-
fektionen zu vermeiden.                                  Wundinfektionen
  Die Themen reichen von Antibiotika-      geführt, wie Fehler vermieden und
prophylaxe und -initialtherapie über       Praxisabläufe noch reibungsloser ge-
Wundversorgung und Verbandswechsel         staltet werden können.
sowie Medizinprodukteaufbereitung
bis hin zum Fehlermanagement.                 Die KBV weist darauf hin, dass die
                                           Teilnehmer anonym bleiben. Persön-
  Beim dem Test gilt es, 16 Fragen zu      liche Daten wie Name oder IP-Adresse
beantworten. Zur Auswahl stehen            werden nicht gespeichert. Erfasst
jeweils vier Antwortmöglichkeiten.         werden lediglich einige freiwillige
Wird eine davon angeklickt, erhält der     Angaben, beispielsweise zur Berufs-
Nutzer sofort ein Feedback. Dabei wird     gruppe. Die Teilnahme ist kostenfrei.
auch auf mögliche Verbesserungen
hingewiesen.                                  Der neue PraxisCheck kann laut
                                           KBV auch dafür genutzt werden, um
  Nach dem Check erhält jeder Teil-        sich auf die ab 2018 jährlich durchge-
nehmer einen ausführlichen Ergebnis-       führte Einrichtungsbefragung zum
bericht. Darin sind neben Internet-        Hygiene- und Infektionsmanagement
adressen auch praktische Tipps auf-        vorzubereiten.

                                                                    AUSGABE 11 / 2017 | Seite 27
Intern
     Praxis aktuell

           TI-Anbindungsfrist verlängert
             Die Frist für die verpflichtende An-     Der 30. Juni 2018 als bisheriger Stich-
           bindung der Arzt- und Psychothera-       tag war unhaltbar. Der Grund: Die für
           peutenpraxen an die Telematikinfra-      die TI-Anbindung notwendigen Kom-
           struktur (TI) wurde verlängert: Bis      ponenten waren noch nicht verfügbar.
           zum 31. Dezember 2018 haben Ärzte        So haben erst Mitte November ein
           und Psychotherapeuten nun Zeit, ihre     Konnektor, ein E-Health-Kartenterminal,
           Praxis an die TI anzuschließen. Der      ein VPN-Zugangsdienst und ein elektro-
           Bundesrat stimmte einer entsprechen-     nischer Praxisausweis die notwendige
           den Änderung im Sozialgesetzbuch V       Zulassung von der gematik erhalten.
           am 3. November zu.

           Premiere gelungen
           KVen Berlin und Brandenburg luden System-Betreuer zum
           gemeinsamen IT-Workshop
              Mehr als 150 Praxisverwaltungs-       zung und Fristen der Telematikinfra-
           system-Betreuer waren am 18. Oktober     struktur.
           bei einer Veranstaltung zur Telematik-
           infrastruktur im Haus der Kassenärzt-       Premiere gelungen – Fortsetzung
           lichen Vereinigung (KV) Berlin dabei.    erwünscht, befanden im Nachgang
           Das Besondere daran: Erstmals hatten     die Vorstandsvorsitzende der KV Ber-
           die Nachbar-KVen Berlin und Branden-     lin, Dr. Margret Stennes, und der stell-
           burg einen gemeinsamen IT-Workshop       vertretende Vorstandsvorsitzende
           über die Ländergrenzen hinweg orga-      der KV Brandenburg, Holger Rostek.
           nisiert.
                                                      In der Telematikinfrastruktur gebe
             Auf der Agenda der ganztägigen         es noch jede Menge Baustellen, so
           Veranstaltung standen unter anderem      Frau Dr. Stennes. Deshalb werde man
           die Vorgaben des E-Health-Gesetzes,      von KV-Seite an dem Thema bleiben,
           der elektronische Arztausweis, die       um den Ärzten und Psychotherapeu-
           elektronische Patientenakte, mobile      ten die bestmögliche Unterstützung
           Kartenlesegeräte sowie die Aufgaben      an die Hand zu geben. Digitalisierung
           von KVen und Systembetreuern. Die        dürfe kein Selbstzweck sein, sondern
           Teilnehmer diskutierten mit Fachleu-     müsse die Arbeit am Patienten unter-
           ten der KVen, der Berliner Ärztekam-     stützen, ergänzte Herr Rostek. Dafür
           mer sowie von Bundesdruckerei und        setze sich die KV Brandenburg gemein-
           Telekom außerdem über die Umset-         sam mit den Berliner Kollegen ein.
                                                                                       ute
Seite 28 | AUSGABE 11 / 2017
Intern
     Sicherstellung

           Niederlassungen im Oktober 2017
             Planungsbereich Landkreis Barnim      Planungsbereich Landkreis
                                                   Spree-Neiße
            Dr. med. Bianca Falk
            FÄ für Frauenheilkunde und            Dr. Valeria Petkova
            Geburtshilfe                          Psychologische Psychotherapeutin/
            Ladeburger Str. 21                    Verhaltenstherapie
            16321 Bernau bei Berlin               Straße des Friedens 31
            (Übernahme der Praxis von             03099 Kolkwitz
            Dr. med. Anette Hartwich)
                                                   Planungsbereich Landkreis
            Manaf Kandakji                         Teltow-Fläming
            FA für Urologie
            Berliner Str. 69                      Dipl.-Psych. Hannah Wilde
            16321 Bernau bei Berlin               Psychologische Psychotherapeutin/
            (Übernahme der Praxis von             Tiefenpsychologisch fundierte
            Dipl.-Med. Petra Schenk)              Psychotherapie
                                                  Bahnhofstr. 16, 14959 Trebbin
             Planungsbereich Landkreis            (Übernahme der Praxis von Dr. med.
             Oberhavel                            Irene Mühlinghaus-Schmidt-Tophoff)

           Dipl.-Psych. Angrainy Kosanetzky       Dipl.-Psych. Kathrin Groninger
           Psychologische Psychotherapeutin/      Psychologische Psychotherapeutin/
           Verhaltenstherapie                     Tiefenpsychologisch fundierte
           Dorfstr. 28                            Psychotherapie
           16727 Oberkrämer OT Schwante           Bahnhofstr. 16, 14959 Trebbin
           (Übernahme der Praxis von              (Übernahme der Praxis von Dr. med.
           Dr. med. Angelika Gericke)             Irene Mühlinghaus-Schmidt-Tophoff)

             Planungsbereich Landkreis Prignitz    Planungsbereich Landkreis
                                                   Uckermark
           Dr. med. Jörg Marr
           Psychotherapeutisch tätiger Arzt       Dr. med. Heike Wlost
           Dörfelstr. 12                          FÄ für Kinder- und Jugendmedizin
           16928 Pritzwalk                        Dargersdorfer Str. 13 a, 17268 Templin
                                                  (Übernahme der Praxis von
                                                  Dr. med. Carola Moock)

Seite 30 | AUSGABE 11 / 2017
Intern
                                                                        Sicherstellung

 Planungsbereich Mittelbereich    Planungsbereich Mittelbereich
 Beeskow                          Pritzwalk-Wittstock

Susanne Seik                     Anne Frahm
FÄ für Innere Medizin/HÄ         FÄ für Allgemeinmedizin
Gerichtstr. 15                   Hainholzweg 48, 16928 Pritzwalk
15859 Storkow (Mark)
(Übernahme der Praxis von        Michaela Philipp
Dr. med. Volker Puschmann)       FÄ für Innere Medizin/HÄ
                                 Aufbaustr. 13, 16928 Pritzwalk
 Planungsbereich Mittelbereich
 Eberswalde                       Planungsbereich Mittelbereich
                                  Strausberg
Yvonne Dashti
FÄ für Allgemeinmedizin          Katharina Burczyk
Am Paschenberg 30                FÄ für Allgemeinmedizin
16225 Eberswalde                 Am Annatal 60
                                 15344 Strausberg
Tatiana Kochetkova               (Übernahme der Praxis von
FÄ für Allgemeinmedizin          Dr. med. Thomas Richter)
Saarstr. 43 a
16225 Eberswalde                  Planungsbereich Raumordnungs-
                                  region Uckermark-Barnim
Nikolai Staufenbiel
FA für Innere Medizin/HA         Dr. med. Jacqueline Detert
Karl-Liebknecht-Str. 2           FÄ für Innere Medizin/
16225 Eberswalde                 SP Rheumatologie
                                 (Sonderbedarfsfeststellung, ausschließ-
Dr. med. Jacqueline Stampka      lich rheumatologische Leistungen)
FÄ für Innere Medizin/HÄ         Lychener Str. 65
Karl-Liebknecht-Str. 2           17268 Templin
16225 Eberswalde
                                  Planungsbereich KV-Bereich
 Planungsbereich Mittelbereich
 Fürstenwalde/Spree              Edmund Janke
                                 FA für Anästhesiologie
Dr. med. Manuela Schütz          MVZ für Anästhesie und Spezielle
FÄ für Innere Medizin/HÄ         Schmerztherapie GbR
August-Bebel-Str. 121            Pankeweg 4 D
15517 Fürstenwalde/Spree         16928 Groß Pankow (Prignitz)

                                                           AUSGABE 11 / 2017 | Seite 31
Intern
     Sicherstellung

           Entscheidungen Zulassungsausschuss
           Monat September
           Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt,
           sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt werden kann.

             Neuzulassungen                      Dr. med. Bernd Bickel
                                                 Facharzt für Haut- und Geschlechts-
           Dipl.-Psych. Johanna Altmann          krankheiten
           Psychologische Psychotherapeutin      Berliner Str. 77 B
           Karl-Liebknecht-Str. 20               16761 Hennigsdorf
           03046 Cottbus                         ab 01.01.2018
           ab 01.10.2017
                                                 Marcel Böhme
           Viktoria Basinkevich                  Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt
           Fachärztin für Innere Medizin/        Westfalenstr. 2
           Hausärztin                            03238 Finsterwalde
           Schützenstr. 2 A                      ab 01.01.2018
           16515 Oranienburg
           ab 01.02.2018                         Katharina Burczyk
                                                 Fachärztin für Allgemeinmedizin
           Dr. med. Kristine Baßeler             Am Annatal 60
           Fachärztin für Kinder- und Jugend-    15344 Strausberg
           psychiatrie und -psychotherapie       ab 01.10.2017
           Ricarda-Huch-Str. 2, 14480 Potsdam
           ab 01.01.2018                         Dipl.-Psych. Dieter Gieb
                                                 Psychologischer Psychotherapeut
           Dr. med. Anje Bernhagen               Taubenstr. 35
           Fachärztin für Frauenheilkunde und    03046 Cottbus
           Geburtshilfe                          ab 01.11.2017
           Marktstr. 54, 16945 Meyenburg
           ab 04.01.2018                         Dr. med. Alexandra Gittel-Meczulat
                                                 Fachärztin für Allgemeinmedizin
           Dipl.-Rel.-päd. (FH)                  Karl-Liebknecht-Platz 2 D
           Tobias Bialuschewski                  14641 Wustermark/Elstal
           Kinder- und Jugendlichenpsycho-       ab 01.04.2018
           therapeut
           Zehlendorfer Damm 108                 Dipl.-Psych. Steffanie Gorgas
           14532 Kleinmachnow                    Psychologische Psychotherapeutin
           ab 01.01.2018                         Tschaikowskistr. 2

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Intern
                                                                         Sicherstellung

14772 Brandenburg an der Havel     Rudolf-Breitscheid-Str. 100
ab 01.10.2017                      16225 Eberswalde
                                   ab 01.04.2018
Dipl.-Psych. Anneke Häger
Psychologische Psychotherapeutin   Dr. med. André Hasenbein
Lindenstr. 66, 14467 Potsdam       Facharzt für Innere Medizin und
ab 01.01.2018                      Kardiologie/SP Angiologie
                                   Ludwig-Sandberg-Str. 4
Thea Hahnemann                     16225 Eberswalde
Fachärztin für Innere Medizin/     ab 01.04.2018
SP Kardiologie

                                                                               Anzeige

                                                            AUSGABE 11 / 2017 | Seite 33
Intern
     Sicherstellung

           Dr. med. Andreas Hering            Kathrin Meiburg
           Facharzt für Innere Medizin und    Fachärztin für Allgemeinmedizin
           Gastroenterologie                  Kirchhofstr. 3-7
           Ludwig-Sandberg-Str. 4             14776 Brandenburg an der Havel
           16225 Eberswalde                   ab 01.01.2018
           ab 01.04.2018
                                              Andrea Meine
           Dr. med. Christiane Kaup Franzen   Fachärztin für Kinder- und
           Fachärztin für Allgemeinmedizin    Jugendmedizin
           Fehrbelliner Str. 136              Wilhelm-Pieck-Str. 157-159
           16816 Neuruppin                    15370 Petershagen-Eggersdorf
           ab 01.11.2017                      ab 02.01.2018

           Josefine Kelm                      Dipl.-Soz. Päd. Maik Mersmann
           Kinder- und Jugendlichenpsycho-    Kinder- und Jugendlichenpsycho-
           therapeutin                        therapeut
           Am Grünzug 25                      Görlitzer Str. 22
           15366 Hoppegarten/OT Hönow         03046 Cottbus
           ab 01.01.2018                      ab 01.12.2017

           Tatiana Kochetkova                 Dr. med. Mike Schimmer
           Fachärztin für Allgemeinmedizin    Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-
           Saarstr. 43 a, 16225 Eberswalde    heilkunde
           ab 01.10.2017                      Rudolf-Breitscheid-Str. 12
                                              15230 Frankfurt (Oder)
           Dr. med. Petra Krüger              ab 01.04.2018
           Fachärztin für Innere Medizin/
           Hausärztin                         Dipl.-Psych. Tanja Schneider
           Sommerfelder Chaussee 79/2         Psychologische Psychotherapeutin
           16225 Eberswalde                   Friedrich-Ebert-Str. 38
           ab 01.04.2018                      14469 Potsdam
                                              ab 01.01.2018
           Dipl.-Soz. Arb./Soz. Päd.
           Ann-Christin Lorenzen              Dipl.-Psych. Claudia Schönberg-Hanke
           Kinder- und Jugendlichenpsycho-    Psychologische Psychotherapeutin
           therapeutin                        Hauptstr. 37
           An der Priormühle 15               16348 Wandlitz
           03050 Cottbus                      ab 01.01.2018
           ab 01.11.2017

Seite 34 | AUSGABE 11 / 2017
Intern
                                                                                   Sicherstellung

Dipl. Soz. Arb. (FH)/ Dipl. Soz. Päd. (FH)   Dr. med. Götz-Hendrik Ziemann
Kristof Schulze                              Facharzt für Psychiatrie und Psycho-
Kinder- und Jugendlichenpsycho-              therapie, ausschließlich psychothera-
therapeut                                    peutisch tätig
Schützenstr. 17 a                            Am Markt 19
15890 Eisenhüttenstadt                       03253 Doberlug-Kirchhain
ab 01.10.2017                                ab 01.04.2018

Dr. med. Ines Schönfelder                     Anstellungen
Fachärztin für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe                                 Dr. med. Doreen Drews
Ketziner Str. 29                             Fachärztin für Innere Medizin/
14641 Nauen                                  Hausärztin
ab 08.01.2018                                Neu Langerwisch 28
                                             14552 Michendorf
Susanne Seik                                 Anstellung:
Fachärztin für Innere Medizin/               Priv.-Doz. Dr. med. MBA
Hausärztin                                   Thorsten Drews
Gerichtstr. 15                               Facharzt für Allgemeinmedizin
15859 Storkow (Mark)                         ab 01.10.2017
ab 01.10.2017
                                             Dipl.-Med. Marion Grenzius
Dr. med. Ralf Straub                         Fachärztin für Frauenheilkunde und
Facharzt für Diagnostische Radiologie        Geburtshilfe/ausschließlich psycho-
Prötzeler Chaussee 5                         therapeutisch tätig
15344 Strausberg                             Cottbuser Str. 3
ab 01.10.2017                                15711 Königs Wusterhausen
                                             Anstellung:
Dipl.-Psych. Anneke Ulrich                   Dipl.-Psych. Ina Sammler
Psychologische Psychotherapeutin             Psychologische Psychotherapeutin
Wilhelm-Busch-Str. 145 a                     ab 01.01.2018
14612 Falkensee
ab 01.10.2017                                Dr. med. Gunnar Gropp
                                             Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt
Dipl.-Psych. Sabine Witte                    Bahnhofstr. 66
Psychologische Psychotherapeutin             14612 Falkensee
Spindelstr. 3                                Anstellung:
14482 Potsdam                                Dr. med. Carsten Büttner
ab 01.01.2018                                Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt
                                             ab 01.10.2017

                                                                     AUSGABE 11 / 2017 | Seite 35
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